Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, Fassung vom 16.08.2026

§ 0

Beachte für folgende Bestimmung

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4):
1.9.2016 (1. Klasse)
1.9.2017 (2. Klasse)
1.9.2018 (3. Klasse)
1.9.2019 (4. Klasse)

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016
StF: BGBl. II Nr. 240/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund

  1. Ziffer eins
    des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2016,, insbesondere dessen Paragraphen 6, 55 a und 58, sowie
  2. Ziffer 2
    des Paragraph 7, Absatz eins, des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 211 aus 2013,,
wird verordnet:

§ 1

Beachte für folgende Bestimmung

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4):
1.9.2016 (1. Klasse)
1.9.2017 (2. Klasse)
1.9.2018 (3. Klasse)
1.9.2019 (4. Klasse)

Text

Paragraph eins,

Für die nachstehend genannten technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:

  1. Ziffer eins
    Fachschule für Bautechnik (Anlagen 1 und 1.1)
  2. Ziffer 2
    Fachschule für Bildhauerei (Anlagen 1 und 1.2)
  3. Ziffer 3
    Fachschule für Büchsenmacher (Anlagen 1 und 1.3)
  4. Ziffer 4
    Fachschule für Chemie (Anlagen 1 und 1.4)
  5. Ziffer 5
    Fachschule für Chemische Technologie (Anlagen 1 und 1.5)
  6. Ziffer 6
    Fachschule für Drechsler (Anlagen 1 und 1.6)
  7. Ziffer 7
    Fachschule für Elektronik und technische Informatik (Anlagen 1 und 1.7)
  8. Ziffer 8
    Fachschule für Elektrotechnik (Anlagen 1 und 1.8)
  9. Ziffer 9
    Fachschule für Flugtechnik (Anlagen 1 und 1.9)
  10. Ziffer 10
    Fachschule für Gebäudetechnik (Anlagen 1 und 1.10)
  11. Ziffer 11
    Fachschule für Glastechnik und Gestaltung (Anlagen 1 und 1.11)
  12. Ziffer 12
    Fachschule für Holzwirtschaft (Anlagen 1 und 1.12)
  13. Ziffer 13
    Fachschule für Informationstechnik (Anlagen 1 und 1.13)
  14. Ziffer 14
    Fachschule für Informationstechnik für blinde und sehbehinderte Menschen (Anlagen 1 und 1.14)
  15. Ziffer 15
    Fachschule für Keramik und Ofenbau (Anlagen 1 und 1.15)
  16. Ziffer 16
    Fachschule für Korb- und Möbelflechterei für blinde und sehbehinderte Menschen (Anlagen 1 und 1.16)
  17. Ziffer 17
    Fachschule für Lederdesign (Anlagen 1 und 1.17)
  18. Ziffer 18
    Fachschule für Malerei und Gestaltung (Anlagen 1 und 1.18)
  19. Ziffer 19
    Fachschule für Maschinenbau (Anlagen 1 und 1.19)
  20. Ziffer 20
    Fachschule für Maschinenbau für blinde und sehbehinderte Menschen (Anlagen 1 und 1.20)
  21. Ziffer 21
    Fachschule für Mechatronik (Anlagen 1 und 1.21)
  22. Ziffer 22
    Fachschule für Mediengestaltung und digitale Druckproduktion (Anlagen 1 und 1.22)
  23. Ziffer 23
    Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik (Anlagen 1 und 1.23)
  24. Ziffer 24
    Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung (Anlagen 1 und 1.24)
  25. Ziffer 25
    Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung (Anlagen 1 und 1.25)
  26. Ziffer 26
    Fachschule für Tischlerei (Anlagen 1 und 1.26)
  27. Ziffer 27
    Fachschule für Vergolden und Schriftdesign (Anlagen 1 und 1.27)
  28. Ziffer 28
    Fachschule für Weberei für blinde und sehbehinderte Menschen (Anlagen 1 und 1.28)

§ 1a

Beachte für folgende Bestimmung

tritt mit dem Schuljahr 2022/23 in Kraft (vgl. § 4 Abs. 5)

Text

Paragraph eins a,

Für die Fachschule für Berufstätige für Mechatronik wird der in den Anlagen 2 und 2.1 enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.

§ 2

Beachte für folgende Bestimmung

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4):
1.9.2016 (1. Klasse)
1.9.2017 (2. Klasse)
1.9.2018 (3. Klasse)
1.9.2019 (4. Klasse)

Text

Paragraph 2,

Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde nach den regionalen Gegebenheiten zu erlassen.

§ 3

Beachte für folgende Bestimmung

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4):
1.9.2016 (1. Klasse)
1.9.2017 (2. Klasse)
1.9.2018 (3. Klasse)
1.9.2019 (4. Klasse)

Text

Paragraph 3,

Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen zu dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes (BVLG), Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 211 aus 2013,, erfasst sind, in die in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sowie in den Rubriken „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 BLVG erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.

§ 4

Text

Paragraph 4,
  1. Absatz eins,Diese Verordnung und die Anlagen zu dieser Verordnung treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2016 sowie hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.
  2. Absatz 2,Der Abschnitt römisch sieben der Anlage 1, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.1, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.2, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.3, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.4, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.5, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.6, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.7, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.8, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.10, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.11, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.12, die Abschnitte römisch eins und römisch neun der Anlage 1.13, die Abschnitte römisch eins und römisch neun der Anlage 1.14, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.15, die Abschnitte römisch eins und römisch neun der Anlage 1.16, die Abschnitte römisch eins und römisch neun der Anlage 1.17, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.18, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.19, die Abschnitte römisch eins und römisch neun der Anlage 1.20 die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.21, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.22, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.23, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.24, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.25, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.26, die Abschnitte römisch eins.1, römisch eins.2 und römisch neun der Anlage 1.27 und die Abschnitte römisch eins und römisch neun der Anlage 1.28 treten mit 1. September 2019 in Kraft.
  3. Absatz 3,Die Abschnitte römisch zwei und römisch sieben der Anlage 1, die Abschnitte römisch eins und römisch neun der Anlagen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 1.6, 1.7., 1.8, 1.10, 1.11, 1.12, 1.13, 1.15, 1.17, 1.18, 1.19, 1.21, 1.22, 1.23, 1.24, 1.25, 1.26 und 1.27, die Abschnitte römisch eins, römisch vier und römisch neun der Anlagen 1.14, 1.16, 1.20 und 1.28 sowie die Anlage 1.9 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021, treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2021 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.
  4. Absatz 4,Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie die Anlagen zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 383 aus 2021, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Anlage 1.11, Anlage 1.13 sowie Anlage 1.14 treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich der 1. und 2. Klassen mit 1. September 2021 sowie hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft;
    2. Ziffer 2
      Anlage 1 römisch sieben. Teil tritt mit 1. September 2021 in Kraft.
  5. Absatz 5,Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie die Anlagen zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 2023, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Paragraph eins a, sowie die Anlagen 2 und 2.1 (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) treten mit dem Schuljahr 2022/23 in Kraft;
    2. Ziffer 2
      Anlage 1.15 tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich der 1. Klasse mit dem Schuljahr 2022/23 sowie hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.

Anl. 1

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4

Text

Anlage 1 ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN TECHNISCHEN, GEWERBLICHEN UND KUNSTGEWERBLICHEN FACHSCHULEN römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen dienen im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule (Paragraphen 2, 52 und 58 Schulorganisationsgesetz)

  1. Litera a
    dem Erwerb jenes fachlichen grundlegenden Wissens und Könnens, das unmittelbar zur Ausübung eines Berufes auf technischem oder kunstgewerblichem Gebiet befähigt;
  2. Litera b
    der Erweiterung und Vertiefung der erworbenen Allgemeinbildung in einer der künftigen Berufstätigkeit angemessenen Weise;
  3. Litera c
    der Entwicklung und Förderung von sozialen und personalen Kompetenzen.

Zur Bewältigung der Lebens-, im Besonderen der Berufsrealität, erwerben die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule die im Folgenden genannten Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    Anwendung der im Alltag und in der Berufspraxis benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse nach dem Stand der Technik sowie Einsatz von Maschinen, Geräten und Verfahren den gesetzlichen Vorschriften entsprechend;
  • Strichaufzählung
    Darstellung von Sachverhalten des Alltags- und Berufslebens in korrektem Deutsch in Wort und Schrift sowie situationsadäquate und adressatenbezogene Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    Bewältigung kommunikativer Situationen in einer Fremdsprache, um gängige Sachverhalte, Produkte und Abläufe des Alltags- und Berufslebens schriftlich und mündlich zu beschreiben und zu präsentieren sowie Auseinandersetzung mit und Verständnis für anderssprachige Kulturen;
  • Strichaufzählung
    Bewusstsein betreffend der eigenen kulturellen Identität und deren Bezug zu anderen Kulturen sowie Wahrnehmung und Reflexion von Gemeinsamkeiten und Unterschieden;
  • Strichaufzählung
    Beschreibung von Sachverhalten – auch in mathematisch-naturwissenschaftlicher Symbolik – und deren Darstellung in graphischer Form sowie Einsatz verschiedener Präsentationstechniken;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über betriebliche Prozesse sowie über rechtliche und betriebswirtschaftliche Fakten und Zusammenhänge;
  • Strichaufzählung
    Beteiligung an gemeinsamen Lösungsprozessen im Team, Bereitschaft zur Weiterbildung sowie soziale, personale und kommunikative Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    Teilnahme am öffentlichen Geschehen, Bekenntnis zu demokratischen Prinzipien, Streben nach Objektivität sowie Begegnung fremder Standpunkte mit Achtung und Toleranz.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

Der Deutschunterricht hat zum Ziel, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit, das fachliche Wissen sowie die sinnlich-kreative Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Somit ist der Deutschunterricht eine wichtige Grundlage für Identitätsfindung und eine aktive, emotionale und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Die sprachliche Bildung hat sich in besonderem Maße an der technischen berufspraktischen Ausbildung zu orientieren.

In den Bereichen Zuhören und Sprechen, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, können die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören sowie mündlichen Darstellungen folgen und sie verstehen;
  • Strichaufzählung
    Sprache verbal und nonverbal situationsangemessen, partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen;
  • Strichaufzählung
    passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Situationen anwenden, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen sowie berufsbezogene Informationen einholen und geben;
  • Strichaufzählung
    Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren.

Im Bereich Lesen können die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Lesetechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Texte im Besonderen aus dem jeweiligen technischen Berufsfeld rezeptiv formal und inhaltlich erschließen;
  • Strichaufzählung
    sich in der Medienlandschaft orientieren;
  • Strichaufzählung
    sich mit Texten, Bildern, Filmen und anderen Medien kritisch auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    die Bereitschaft zeigen, Texte aus verschiedenen Medien empathisch und intuitiv aufzunehmen und in Kontexte zu setzen.

Im Bereich Schreiben können die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    Texte unterschiedlicher Intentionen, vor allem mit Bezug auf das jeweilige technische Berufsfeld, adressatenadäquat verfassen und spezifische Gestaltungsmittel gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    eigene und fremde Texte be- und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Schreiben als Hilfsmittel zum Wissenserwerb einsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache wissenschaftliche Techniken anwenden.

Im Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen können die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    Medien als wirtschaftliche und politische Faktoren verstehen, Darstellungs- und Vermittlungsmöglichkeiten unterschiedlicher Medien erkennen sowie über den Informations-, Bildungs- und Unterhaltungswert von Medien reflektieren;
  • Strichaufzählung
    zu Problemen von Individuum, Gemeinschaft und Gesellschaft Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    sich mit aktuellen technischen Entwicklungen auseinandersetzen und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    durch die Beschäftigung mit literarischen Texten und anderen Kunstformen den eigenen Horizont erweitern und sinnlich-ästhetische Zugänge gewinnen sowie populärkulturelle Phänomene erkennen, beschreiben und reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Einblicke in andere Kulturen und Lebenswelten gewinnen.

Im Bereich Sprachbewusstsein werden folgende übergreifende Lernergebnisse erreicht

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Fertigkeiten in der Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie Anwendung der Regeln der Orthografie und Zeichensetzung;
  • Strichaufzählung
    umfassender Wortschatz einschließlich relevanter Fachsprachen sowie zielgerichteter Einsatz verschiedener Hilfsmittel;
  • Strichaufzählung
    konstruktiver Umgang mit Fehlern;
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Bedeutung von innerer und äußerer Mehrsprachigkeit.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Der Englischunterricht hat zum Ziel, den Schülerinnen und Schülern Spracherwerbsstrategien und grundlegende sprachliche Strukturen zu vermitteln, Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu anderen Sprachen, wie etwa der Erstsprache, bewusst zu machen, um diese für das eigene Sprachenlernen zu nutzen sowie für Interkulturalität zu sensibilisieren, sodass sie sich der wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der eigenen und fremden Kultur bewusst sind. Die sprachliche Bildung hat sich in besonderem Maße an der technischen berufspraktischen Ausbildung zu orientieren.

In den Bereichen Hören, An Gesprächen teilnehmen und Zusammenhängend sprechen, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, können die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    die Hauptinformationen in Gesprächen und audiovisuellen Beiträgen verstehen, wenn klar und deutlich über vertraute Dinge bzw. Alltagsthemen in Standardsprache gesprochen wird oder einfache, berufsrelevante Anweisungen und Anleitungen gegeben werden;
  • Strichaufzählung
    vertraute Situationen aus dem privaten oder beruflichen Kontext meist spontan bewältigen, persönliche Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen, wenn deutlich gesprochen wird und bei Bedarf die Wiederholung oder Erklärung einzelner Wörter erfolgt;
  • Strichaufzählung
    in einfachen Sätzen über gewohnheitsmäßige, vergangene und geplante Aktivitäten und über Ereignisse berichten, ihre Ausbildung bzw. ihre beruflichen Erfahrungen wie Praktika und Ferialjobs beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache selbstverfasste und vorbereitete Präsentationen halten und Fragen dazu beantworten, über Inhalte einfacher berufsrelevanter Texte und grafischer Darstellungen in einer Reihe von Sätzen informieren sowie die eigenen Gefühle und Reaktionen zu vertrauten Themen ausdrücken und begründen.

Im Bereich Lesen können die Absolventinnen und Absolventen einfache Texte und klar formulierte Anleitungen, berufsrelevante Arbeitsaufträge sowie klar strukturierte berufliche Standardkorrespondenz verstehen, wesentliche Informationen aus längeren Texten entnehmen und digitale Informationen und andere Quellen kritisch nutzen.

Im Bereich Schreiben können die Absolventinnen und Absolventen einfache berufliche Korrespondenz sowie Firmen- oder Produktbeschreibungen verfassen, Sachverhalte und Abläufe aus dem persönlichen und beruflichen Umfeld auf einfache Art beschreiben und über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten.

Im Bereich Kommunikative Sprachkompetenz verfügen die Absolventinnen und Absolventen über einen ausreichenden Wortschatz sowie ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um unvorhersehbare Situationen zu beschreiben, die wichtigsten Aspekte eines Gedankens oder eines Problems zu erklären und eigene Überlegungen auszudrücken, wobei das Auftreten von Fehlern, gelegentliches Zögern und Umschreiben die Kommunikation nicht behindern.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES GEOGRAFIE, GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Im Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung können die Absolventinnen und Absolventen die zentralen Auswirkungen des globalen Wandels auf ihr eigenes Leben sowie auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt erkennen und auf dieser Basis Handlungsentscheidungen ableiten. Ökonomische Grundkenntnisse tragen zur Reflexion der eigenen Rolle als Konsumentin bzw. Konsument genauso bei wie zur Bewertung der Möglichkeiten und Chancen des nachhaltigen Wirtschaftens.

Sie können wesentliche geografische Gliederungsmodelle erklären und mit Geomedien arbeiten. Das Entwicklungsprojekt Europa wird analysiert.

Im Bereich Geschichte können die Absolventinnen und Absolventen die Bedeutung und die Wechselwirkungen von Politik, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft verstehen, politische Systeme erklären und historisch herleiten sowie die Bedeutung historischer politischer Entwicklungen und Konflikte für die Gegenwart erfassen und erläutern.

Im Bereich Politische Bildung können die Absolventinnen und Absolventen aktuelle politische Trends erkennen und bewerten sowie sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen und den Beitrag der Medien zur Politikgestaltung einschätzen und politikrelevante Medienerzeugnisse auf ihre Intentionen hin kritisch untersuchen.

Sie können Diversität und Interkulturalität als Chancen und Herausforderungen erkennen.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES , ANGEWANDTE MATHEMATIK

Die Absolventinnen und Absolventen können die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren beschreiben und nachhaltig anwenden.

Sie können Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen und durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren.

Sie besitzen die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit und können moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

Die Lernergebnisse der „Naturwissenschaftlichen Grundlagen“ beinhalten grundlegende Kenntnisse der Fakten, Gesetze und Methoden der Physik, Chemie, und Ökologie. Sie liefern eine Basis für die fachspezifische Ausbildung und befähigen die Absolventinnen und Absolventen, sich grundsätzlich mit Themen der Gesellschaft auseinanderzusetzen und zum Schutz der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichtes beizutragen.

Die Absolventinnen und Absolventen können Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik beobachten und beschreiben sowie zu im Alltag auftretenden naturwissenschaftlichen und technischen Problemen Recherchen durchführen. Sie können die in Naturwissenschaften und Technik häufig gebrauchten physikalischen Größen nennen, ihre Bedeutung erklären und typische, in der Praxis auftretende Werte, angeben.

Energieformen und deren Umwandlung in technischen Prozessen können sie in phänomenologischer Weise beschreiben und den Bezug zu Begriffen wie Energieverbrauch, Energiekosten und Wirkungsgrad herstellen. Die Zusammenhänge von Bewegung, Bewegungsänderungen und Kräften können sie an einfachen Beispielen beschreiben.

Sie kennen einfache Modelle des Aufbaus der Materie und verstehen die Zusammenhänge zwischen Aggregatszuständen und Energieeinsatz. Sie können einfache chemische Reaktionen unter Verwendung der Symbole sowie der Formelsprache der Chemie beschreiben und erklären.

Sie können grundsätzliche ökologische Wasser- und Luftkreisläufe im Zusammenhang mit Umweltschutz beschreiben und daraus Schlussfolgerungen für ihr Handeln ziehen, darstellen und begründen.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ANGEWANDTE INFORMATIK

Die Lernergebnisse der „Angewandten Informatik“ versetzen die Absolventinnen und Absolventen in die Lage, moderne Informationstechnologien sicher und kompetent im beruflichen Alltag anzuwenden und an den technologischen Entwicklungen einer modernen vernetzen Gesellschaft teilzuhaben.

Im Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft kennen Absolventinnen und Absolventen die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien und können zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen. Sie können Kaufentscheidungen für gängige PC-Hardware treffen, Standardsoftware installieren und Netzwerkressourcen nutzen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen und Datensicherheit berücksichtigen.

Im Bereich Publikation und Kommunikation können Absolventinnen und Absolventen Dokumente unterschiedlicher Formate on- und offline nutzen, erstellen und publizieren sowie das Internet nutzen und über das Netz kommunizieren.

Im Bereich Tabellenkalkulation können Absolventinnen und Absolventen mit geeigneten Funktionen Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen.

römisch zwei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme der Pflichtgegenstände „Religion“, „Ethik“ sowie „Bewegung und Sport“ Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.

Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

  1. Ziffer eins
    In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorzunehmen.
  2. Ziffer 2
    Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände (ausgenommen der alternative Pflichtgegenstand bzw. der Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ und der Pflichtgegenstand „Unternehmensführung“) kann insgesamt um bis zu zehn Semesterwochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  3. Ziffer 3
    Das Stundenausmaß des alternativen Pflichtgegenstandes bzw. des Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ kann um bis 5 Semesterwochenstunden reduziert werden um im Ausmaß der Reduktion entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  4. Ziffer 4
    Bei Anwendung der in Ziffer 2 und Ziffer 3, genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Ziffer 2, unterliegen außerdem der Beschränkung, dass dadurch
  • Strichaufzählung
    die Summe der Semesterwochenstunden je Pflichtgegenstand um nicht mehr als die Hälfte reduziert oder erhöht sowie
  • Strichaufzählung
    weder die Zahl der geteilten Semesterwochenstunden noch die Zahl der zu bildenden Schülerinnen- und Schülergruppen erhöht werden darf.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Bestimmungen über Ausbildungsschwerpunkte und schulautonome Vertiefungen:

Die Führung eines Ausbildungsschwerpunktes ist in der Bezeichnung des Lehrplans sichtbar zu machen, indem der Bezeichnung der Fachrichtung der Zusatz „Ausbildungsschwerpunkt …“ (mit der festgelegten Bezeichnung) angefügt wird.

Durch schulautonome Beschlussfassung können weitere Pflichtgegenstände im Ausmaß der im Lehrplan als Ausbildungsschwerpunkt festgelegten Semesterwochenstunden als schulautonome Vertiefung festgelegt werden, wenn das zur Erreichung einer Ausbildung in einem Gewerbe auf technischem, gewerblichem oder kunstgewerblichem Gebiet erforderlich ist. Die Führung einer schulautonomen Vertiefung ist in der Bezeichnung des Lehrplans sichtbar zu machen, indem der Bezeichnung des Lehrplans der Zusatz „…– schulautonome Vertiefung …“ (mit der festgelegten Bezeichnung) angefügt wird. Die Bezeichnung der schulautonomen Vertiefung hat jedenfalls abweichend von der Bezeichnung eines anderen verlautbarten Lehrplanes zu erfolgen.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, Absatz 3, des Schulunterrichtsgesetzes.

Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die didaktischen Grundsätze:

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Ziffer eins bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.

Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht - auch klassenübergreifend oder geblockt - zu empfehlen.

Bestimmungen zur Einstufung schulautonomer Unterrichtsgegenstände in die Lehrverpflichtungsgruppen:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Fremdsprache“:

Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“:

Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung römisch zwei).

Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“:

Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung römisch drei).

Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“:

Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Umwelt“:

Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Fachtheorie“:

Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Projekt“:

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

römisch drei. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Lehr- und Lernziele:

Im Zentrum des pädagogischen Handelns zur Erreichung der geforderten Kompetenzen stehen der Lernprozess und die Lernwege der Schülerinnen und Schüler. Das Unterrichtsgeschehen soll auf gedankliche Flexibilität, Kooperationsfähigkeit sowie den verantwortungsvollen Umgang mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld abzielen. Darüber hinaus sind Werthaltungen, Einstellungen und kreative Fähigkeiten zu fördern, um gesellschaftliche, kulturelle und technische Entwicklungen innovativ mitgestalten zu können. Das Prinzip Interkulturelles Lernen ist eine Chance der Bereicherung für die Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.

Der Unterricht ist nach Möglichkeit und Erfordernissen projektorientiert, fächerverbindend, fächerübergreifend und nach Bedarf geblockt umzusetzen. Dazu sind regelmäßige Teambesprechungen durchzuführen.

Besonders der verschränkte Unterricht verlangt ein hohes Maß an Absprache der Unterrichtenden und den Einsatz von neuen kooperativen Unterrichtsformen.

Die Einbeziehung außerschulischer Lernorte und die Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft erfordern flexible Unterrichtsarrangements und ermöglichen eine Erweiterung des Ausbildungsspektrums.

Da Lernen grundsätzlich mit und über Sprache erfolgt, haben alle Unterrichtsgegenstände ihren Beitrag zur sprachlichen Bildung zu leisten. Die Förderung der Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler liegt daher in der gemeinsamen Verantwortung aller Lehrenden.

Ein sprach- und geschlechtersensibler, ressourcenorientierter, kommunikativer und positiv verstärkender Unterrichtsstil schafft den Rahmen für eine gelungene sprachliche Entwicklung.

Der Sprachunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, Beziehungen und über die Sprache angemessen verständigen können. Er hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die mediale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.

Lehrende sind im Sinne ihrer Professionalisierung gefordert, sich fachlich, methodisch und didaktisch fortzubilden.

Eine Reflexion der eigenen Verhaltensweise und Haltung ermöglicht ein konstruktives Miteinander aller am Lehr-Lernprozess Beteiligten.

Umsetzung des Lehrstoffs:

Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist von Vorbildung und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler auszugehen und der Unterricht in praxisnaher Form nach den Erfordernissen der Fachrichtung zu gestalten.

Die didaktische Umsetzung der Lehrstoffinhalte soll so erfolgen, dass diese von den Schülerinnen und Schülern als für sie selbst bedeutsam erkannt werden können, um damit die Basis für aufbauende Lernprozesse zu schaffen.

Die Einführung in neue Themenbereiche soll praxisorientiert und unter Bezugnahme auf aktuelle Entwicklungen erfolgen. Vertiefen und Festigen von wesentlichen Lehrstoffinhalten sind wichtiger als rein überblicksmäßiges Darstellen.

Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und der jeweiligen Altersstufe entsprechend kompetenzorientiert unterrichtet wird. Besonderes Gewicht ist auf Anschaulichkeit und konkrete Modellvorstellungen, Interdisziplinarität sowie auf adäquate Lerntechniken und gezielte Trainingsphasen zu legen. Ziel ist das Entwickeln von vernetztem Denken.

Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist:

Für alle Unterrichtsgegenstände gilt:

Mehrsprachigkeit ist als Bildungschance zu sehen, die Entwicklung und Förderung der Sprachkompetenz muss in allen Unterrichtsgegenständen stattfinden.

Als Leitlinie für den Deutschunterricht gelten folgende Grundsätze:

Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, d.h. das Hörverstehen vor dem Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben.

Der Hereinnahme von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht und einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt große Bedeutung zu.

Als Leitlinie für die unverbindliche Übung „Sprachtraining Deutsch“ – vorwiegend für Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch – gelten folgende Grundsätze:

Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen.

Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit anderer Erstsprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass diese nur einen Teil ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt in der für sie fremden Sprache wiedergeben können. Daher sind sowohl vielfältige Zugänge zu kommunikativen Realsituationen als auch Möglichkeiten einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur zu schaffen.

Die Schulung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit hat einen Schwerpunkt im „Sprachtraining Deutsch“ zu bilden. Die Konzentration auf die Entwicklung der mündlichen und schriftlichen Kompetenz entspricht den didaktischen Grundsätzen des regulären Deutschunterrichts, der diese beiden Kompetenzen als wesentliche Faktoren für Persönlichkeitsbildung, Handlungskompetenz im privaten und öffentlichen Bereich, berufliche Tätigkeit und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bezeichnet.

Kreative Sprech- und Schreibanlässe sind integrativer Bestandteil des „Sprachtrainings Deutsch“. Sie fördern die Entwicklung kognitiver Fähigkeiten und personaler Kompetenzen.

Auf die normative Sprachrichtigkeit ist Wert zu legen. Grammatikwissen unterstützt den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz, fördert die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen und befähigt zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen. Auszugehen ist dabei von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler.

Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Der Unterricht wird durch interkulturelle und kommunikative Kompetenzen sowie durch ausgewählte Methoden des CLIL-Unterrichts erweitert.

Flexible Lerneinheiten nach dem CLIL-Modell fördern durch die Anwendung der Fremdsprache im authentischen Kontext des beruflichen Unterrichts Fach- und Fremdsprachenkompetenz der Schülerinnen und Schüler sowie Synergieeffekte in der Berufsausbildung. Die Lehrinhalte sind Gegenstand eines kommunikativen, handlungsorientierten, (teilweise) fremdsprachlichen Fachunterrichts. Anhand inhaltlicher und sprachlicher Gerüste werden Sach-, Methoden- und Sprachkompetenz der Lernenden weiterentwickelt, wobei der Schwerpunkt des Unterrichts auf der Vermittlung der Fachinhalte liegt und die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dient.

Durch die Verwendung von CLIL ist in Abhängigkeit von der Fremdsprachenkompetenz der Lernenden und dem konkreten Kontext jedenfalls eine fachspezifische terminologische Zweisprachigkeit abzusichern. Bezüglich der Festlegung des Zeitpunkts, der Dauer und Organisationsvariante in der Abteilung bzw. Schule wird auf Abschnitt römisch zwei „Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)“ verwiesen.

Geografie, Geschichte und politische Bildung:

Die Bildungs- und Lehraufgaben in des Pflichtgegenstandes Geografie, Geschichte und politische Bildung zielen auf die Bewusstseinsbildung sowie auf Handlungskompetenzen in zentralen gesellschaftlichen, politischen, ökologischen und ökonomischen Gegenwarts- und Zukunftsfragen ab. Dabei ist der Schwerpunkt auf die praktische Anwendbarkeit der Lernergebnisse des Unterrichts bedeutsam. Der Unterricht stellt in allen Bereichen Bezüge zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler her und wird handlungsorientiert gestaltet. Die Auswahl der konkreten Fallbeispiele orientiert sich auch am Prinzip der Aktualität, wobei auch auf historische Entwicklungen Bedacht zu nehmen ist.

Die Planung des Unterrichts ist in den angeführten Bereichen didaktisch, pädagogisch und organisatorisch aufeinander abzustimmen, so dass für die Schülerinnen und Schüler bei den inhaltlichen Schwerpunkten ein gesamtheitliches Bild entsteht. In der zweiten Klasse wird der einstündige Pflichtgegenstand in Form eines bereichsübergreifenden Unterrichts abgehalten. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sollen durch zwei Projekte pro Semester umgesetzt werden.

Bei den Projekten soll insbesondere auf die Vermittlung von Kompetenzen im Bereich der Konfliktlösungsstrategien, der Re- und Dekonstruktion von Quellen und der Multiperspektivität Wert gelegt werden.

Förderunterricht:

Der Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des Paragraph 19, Absatz 4, des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die beim Eintritt in die Schule oder in der Anfangsphase eines Pflichtgegenstandes Lernschwierigkeiten haben, ein zusätzliches Lernangebot dar. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

römisch vier. UNTERRICHTSORGANISATION

Um das allgemeine Bildungsziel technischer, gewerblicher und kunstgewerblicher Fachschulen umsetzen zu können, bedarf es spezifischer, darauf abgestimmter Unterrichtsformen. Zielführend für die Verzahnung von praktischen und theoretischen Inhalten sind Konzepte wie verschränkter Unterricht, fächerübergreifender Unterricht sowie Projektorientierung.

In Verbindung mit diesen Unterrichtsformen stehen Lernformen wie kompetenzorientierter, kooperativer und offener Unterricht.

Diese Ziele erfordern die Unterrichtsorganisation der Lehrenden in Teams sowie darauf abgestimmte strukturelle Rahmenbedingungen, die es den Lehrenden ermöglichen, diese Ziele umzusetzen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden.

Die Orientierung an der Arbeitswelt verlangt eine Öffnung der Schule. Externen Lernorten kommt ein hoher Stellenwert zu, Kooperationen sind verstärkt in das Unterrichtsgeschehen miteinzubeziehen.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände:

Die in der Stundentafel angeführte Stundenzahl des Pflichtgegenstands „Geografie, Geschichte und politische Bildung“ in der 2. Klasse ist so zu blocken, dass zumindest fünfstündige Unterrichtsblöcke für die Durchführung der Projekte entstehen.

Fachpraxis und Fachtheorie:

Bei der Planung des Unterrichts ist in besonderem Ausmaß auf die zeitliche und inhaltliche Abstimmung zwischen Fachpraxis und Fachtheorie im Abschnitt B und allfälligen Ausbildungsschwerpunkten (Stundentafel römisch eins.2) zu achten. Die Planung hat sicherzustellen, dass der Lehrstoff konsekutiv unterrichtet werden kann und die Schülerinnen und Schüler dadurch im Lernfortschritt unterstützt werden.

Der Unterricht im Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ im Bereich der Stundentafel römisch eins.1 sowie im alternativen Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ im Bereich der Stundentafel römisch eins.2 ist für alle Schülerinnen und Schüler als geblockte Unterrichtszeit (4 bis 5 Tage je Woche) während eines Zeitraums von 10 bis 12 Kalenderwochen zu führen.

Alle anderen Pflichtgegenstände im 7. Semester gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 sind in der verbleibenden Unterrichtszeit so zu führen, dass durch Blockungen pädagogisch sinnvolle Unterrichtszeiten entstehen.

Alternative Pflichtgegenstände gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Die Schülerinnen und Schüler können innerhalb einer von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter festgelegten Frist zwischen den in der Stundentafel angeführten alternativen Pflichtgegenständen nach Maßgabe des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981, idgF, wählen.

Betriebspraxis:

Schülerinnen und Schüler können Bildungs- und Lehraufgaben und den Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ gemäß Stundentafel römisch eins.1 sowie des alternativen Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ gemäß Stundentafel römisch eins.2 auch durch Beschäftigung in einem Unternehmen erfüllen. Zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler wird die Kontaktaufnahme der Schule mit geeigneten Unternehmen der Region empfohlen.

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter kann in diesem Fall gemäß Paragraph 45, Absatz eins, Litera b und Absatz 4, des Schulunterrichtsgesetzes Schülerinnen und Schülern die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen erteilen, wenn gewährleistet ist, dass durch die Tätigkeit im Unternehmen die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff des alternativen Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ erfüllt werden.

römisch fünf. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zu Unternehmergeist, die Gesundheitserziehung, die Wirtschaftserziehung und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung, die Umwelterziehung, die Sexualerziehung, die europapolitische Bildungsarbeit, die Medienbildung und die Verkehrserziehung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 592 aus 1986,.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der geltenden Fassung.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der geltenden Fassung.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 2004, in der geltenden Fassung.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der geltenden Fassung.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der geltenden Fassung.

k) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung.

l) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der geltenden Fassung.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände ETHIK Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  • Strichaufzählung
    sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  • Strichaufzählung
    Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  • Strichaufzählung
    Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Umgang mit Tieren

moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation;

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Technik

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

4. Klasse- Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Sport

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

Vertiefung

Festigung und Vertiefung der Anwendungsbereiche der vorangehenden Schulstufen.

8. Semester (nur in der 4-jährigen Fachschule):

Vertiefung

Festigung und Vertiefung der Anwendungsbereiche der vorangehenden Schulstufen.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ausgewählten einfachen mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen, diese erfassen, Sprache aufmerksam und wertschätzend verwenden und sind sensibilisiert für Mehrsprachigkeit und Multikulturalität;
  • Strichaufzählung
    einfache Sachverhalte darstellen und über ihre Lebenswelt reflektieren, Sprache situationsangemessen gebrauchen sowie sich konstruktiv an Gesprächen beteiligen und Feedback geben;
  • Strichaufzählung
    literarische Texte und einfache Sachtexte in Grundzügen erschließen, unterschiedliche Formen des Lesens anwenden sowie andere Kulturen und Lebenswelten zu ihrem eigenen Leben in Beziehung setzen;
  • Strichaufzählung
    einfache Texte verfassen, Informationen strukturiert schriftlich wiedergeben und kreative Verfahren anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Sprachnormen und Regeln der Orthografie und Zeichensetzung erkennen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Einfache Übungen zum Erzählen und Zuhören, Hörverständnistraining, Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation, Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache.

Bereich Lesen:

Einfache Texte aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Lesetraining, sinnerfassendes und empathisches Lesen, lautes, gestaltendes Lesen.

Bereich Schreiben:

Beschreiben, spielerisch-schöpferisches Schreiben und Erzählen, kreative Arbeitstechniken, berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung ua.), Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfachen mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen, diese erfassen, Sprache aufmerksam und wertschätzend verwenden und sind sensibilisiert für Mehrsprachigkeit und Multikulturalität;
  • Strichaufzählung
    einfache Sachverhalte – vorzugsweise fachrichtungsbezogen – darstellen und über ihre Lebenswelt reflektieren, Sprache situationsangemessen gebrauchen sowie sich konstruktiv an Gesprächen beteiligen und Feedback geben;
  • Strichaufzählung
    literarische Texte und Sachtexte in verschiedenen Medien in Grundzügen erschließen, unterschiedliche Formen des Lesens anwenden sowie andere Kulturen und Lebenswelten zu ihrem eigenen Leben in Beziehung setzen;
  • Strichaufzählung
    einfache Texte intentionsgerecht und adressatenadäquat verfassen, relevante Informationen strukturiert schriftlich wiedergeben und kreative Verfahren anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Sprachnormen und Regeln der Orthografie und Zeichensetzung erkennen und anwenden, mit Fehlern konstruktiv umgehen sowie Sprache sensibel und geschlechtergerecht verwenden.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Übungen zum Erzählen und Zuhören, Hörverständnistraining, Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation (aktives Zuhören, Feedbackkultur ua.), Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache, einfache berufsbezogene Gespräche (Telefonieren ua.).

Bereich Lesen:

Texte aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Lesetraining, sinnerfassendes und empathisches Lesen, lautes, gestaltendes Lesen, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung.

Bereich Schreiben:

Beschreiben, Anleiten sowie Berichten mit ausbildungsspezifischer Schwerpunktsetzung, spielerisch-schöpferisches Schreiben und Erzählen, Informationen und Ideen strukturiert schriftlich wiedergeben, kreative Arbeitstechniken, Exzerpt, berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung ua.), Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen und sie verstehen sowie einfache monologische oder dialogische Sprechsituationen unter Einbeziehung der Fachrichtung bewältigen, sich an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Lesetechniken anwenden, sich in der Medienlandschaft orientieren und sich mit Texten, Bildern und Filmen auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache argumentative, kommunikative und reflexive Texte – vorzugsweise aus dem beruflichen Umfeld – planen, verfassen und überarbeiten sowie einfache Strategien zur Fehlervermeidung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Hörbeispiele, einfache Stellungnahmen, Wege zum freien Sprechen, lautes gestaltendes Lesen, Grundlagen der Gesprächsführung und Diskussion.

Bereich Lesen:

Lesetraining und Leseförderung mit verschiedenen Textsorten und Medien sowie literarisches identitätsorientiertes Lesen.

Bereich Schreiben:

Personal-kreatives Schreiben, einfache Portfoliotechniken, Zusammenfassen sowie einfache Formen des Argumentierens und Appellierens, Stellung nehmen, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Anwenden von Grammatik sowie Rechtschreibung und Zeichensetzung im Kontext.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Darstellungen verstehen und erschließen, einfache Informationsgrafiken verbalisieren und die Grundlagen der Präsentation mit Medienunterstützung umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Informationen auswählen und auswerten sowie sich mit Sachtexten und literarischen Beispielen – ausgehend von Lebensbereichen und jeweiligen Interessensgebieten – auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    über einfache Sachverhalte schriftlich informieren, Standpunkte argumentieren, Schreiben als Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzen sowie kreative Techniken und fachspezifisch relevanten Wortschatz anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Hörbeispiele, Grundlagen der Präsentation mit Medieneinsatz, mündliche Darstellung von komplexeren, auch berufsbezogenen Sachverhalten.

Bereich Lesen:

Auseinandersetzung mit Sachtexten und literarischen Texten zu verschiedenen Themenkreisen, literarische Textformen.

Bereich Schreiben:

Visualisieren und Verbalisieren von Sachverhalten, Beschreiben nicht-linearer Texte, zielgerichtetes Informieren und Argumentieren, Protokollieren und Mitschriften verfassen, Anwenden von Grammatik sowie Rechtschreibung und Zeichensetzung im Kontext.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in Grundzügen sachbezogen argumentieren, zielgerichtet appellieren und Standpunkte darlegen;
  • Strichaufzählung
    Texte im Kontext verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten oder Medien und zum eigenen Wissens- und Erfahrungssystem herstellen sowie die Bereitschaft zeigen, Texte und mediale Darstellungen empathisch und intuitiv aufzunehmen;
  • Strichaufzählung
    argumentative und appellative Texte verfassen, Fachtexte unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachrichtung auch fächerübergreifend planen, erarbeiten und verfassen sowie einen erweiterten, auch fachsprachlichen Wortschatz einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Hörbeispiele, argumentative und appellative Redeformen, freies Sprechen in einfachen Kommunikationssituationen, einfache rhetorische Mittel, Sprachvarietäten.

Bereich Lesen:

Recherche, Lesetechniken und Lesestrategien, Textbearbeitungsstrategien, Erarbeitung von Themenschwerpunkten – bevorzugt aus dem berufsbezogenen Umfeld.

Bereich Schreiben:

Einfache berufsbezogene Facharbeit, Strukturieren sowie Aufbereiten von Informationen unter Einbeziehung von Fachliteratur, Zitieren sowie Schreibstrategien von der Textplanung bis zur Überarbeitung, Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Redeabsichten erkennen, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen, Feedbackkultur entwickeln sowie Fachpräsentationen halten;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus unterschiedlichen Medien erschließen und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld darlegen und argumentieren sowie Portfoliotechniken und andere Formen des Schreibens – auch fächerverbindend – anwenden, um den eigenen Lernprozess zu dokumentieren, zu reflektieren und einfache Formen des Wissen schaffenden Schreibens zu bewältigen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Meinungen und Interessen vertreten sowie Diskussion, freies Sprechen und freies Erzählen, Fachpräsentationen, Feedbackkultur.

Bereich Lesen:

Fach- und Sachtexte, erweiterte Recherche, themenzentrierte Textarbeit.

Bereich Schreiben:

Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Formen der schriftlichen Dokumentation, auch der eigenen Lernprozesse.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalte unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachrichtung zielgruppenorientiert und mit Medienunterstützung präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Texte formal und inhaltlich erschließen sowie sich mit Texten und Medien auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    Texte mit unterschiedlicher Intention planen, verfassen und überarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Präsentationen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen.

Bereich Lesen:

Erschließung und Bewertung von Texten in verschiedenen Medien.

Bereich Schreiben:

Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Textoptimierung, Portfolio als Produkt der Fachrichtung oder Dokumentation der Betriebspraxis.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    komplexere Inhalte unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachrichtung zielgruppenorientiert und mit Medienunterstützung präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Texte formal und inhaltlich erschließen sowie sich mit Texten und Medien kritisch auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    Texte mit unterschiedlicher Intention planen, verfassen und überarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Präsentationen aus dem jeweiligen Fachgebiet für unterschiedliche Zielgruppen.

Bereich Lesen:

Kritische Auseinandersetzung mit Texten in verschiedenen Medien.

Bereich Schreiben:

Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Schreibstrategien, Textoptimierung.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: ein- bis zwei einstündige Schularbeiten pro Semester.

Ziffer 3 bis 6. Semester: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 8 Semester: eine von der Aufgabenstellung abhängige zwei- oder mehrstündige Schularbeit.

ENGLISCH

Der Fremdsprachenunterricht geht von einer umfassenden Sicht von Sprachverwendung und Sprachenlernen aus. Deshalb wurden die Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes „Englisch“ sowie das zugrundeliegende Modell des GER durch allgemeine Kompetenzen (Fach,- Methoden-, Sprachmittlungs- Kooperations- und Individualkompetenz sowie soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenz) erweitert, die die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der rein sprachlichen Fertigkeiten darstellen.

Im Sinne eines integrativen, handlungs- und kompetenzorientierten Unterrichts ist der Bereich „Kommunikative Kompetenz“ in die Bereiche „Hören“, „An Gesprächen teilnehmen“, „Zusammenhängend sprechen“, „Lesen“ und „Schreiben“ zu integrieren.

Die sprachlichen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind durchgängig in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden bzw. in Progression im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzerwerbs zu trainieren.

1. Klasse (1.Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalte von ganz unmittelbarer Bedeutung in einfachen Alltagsgesprächen sowie Hör- und Lesetexten verstehen, sofern deutlich und langsam gesprochen wird bzw. kurze, leicht verständliche Lesetexte zu vertrauten konkreten Themen aus dem Alltagsleben vorliegen;
  • Strichaufzählung
    Anweisungen, die langsam und deutlich an sie gerichtet werden, verstehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende sprachliche Strukturen in einfachen routinemäßigen Sprachsituationen anwenden sowie Zustimmung und Ablehnung ausdrücken;
  • Strichaufzählung
    mündlich einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagssituationen, Ereignissen und Erfahrungen geben sowie Vorlieben, Abneigungen und die eigene Meinung auf sehr einfache Weise mitteilen;
  • Strichaufzählung
    sehr einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einfachen Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vertraute Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Alltagsleben und Gewohnheiten, Schule, Freizeit, Sport und Hobbys).

Beruflicher Themenbereich:

Sicherheit im Werkstättenunterricht, naturwissenschaftliche Grundbegriffe.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Wiederholung des Grundwortschatzes und einfacher Sprachstrukturen.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen aus dem privaten Themenbereich.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Übungen zur Textorganisation, informeller Schriftverkehr (zB Notiz), einfache Beschreibung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalte von ganz unmittelbarer Bedeutung in einfachen Alltagsgesprächen sowie in Hör- und Lesetexten verstehen, sofern deutlich und langsam gesprochen wird bzw. kurze, leicht verständliche Lesetexte zu vertrauten konkreten Themen aus dem Alltagsleben vorliegen;
  • Strichaufzählung
    Anweisungen, die langsam und deutlich an sie gerichtet werden, verstehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende sprachliche Strukturen in einfachen routinemäßigen Sprachsituationen anwenden sowie Zustimmung und Ablehnung ausdrücken;
  • Strichaufzählung
    mündlich einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagssituationen, Ereignissen und Erfahrungen geben sowie Vorlieben, Abneigungen und die eigene Meinung auf sehr einfache Weise mitteilen;
  • Strichaufzählung
    sehr einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einfachen Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vertraute Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Gesundheit, Essen und Trinken, Wohnen, Unterhaltung, Medien, soziale Beziehungen).

Beruflicher Themenbereich:

Sicherheit am Arbeitsplatz, abteilungsspezifische Werkzeuge und Geräte.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Wiederholung und Erweiterung des Grundwortschatzes, Festigung der Sprachstrukturen.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen aus dem privaten und öffentlichen Themenbereich.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Übungen zur Textorganisation, informeller Schriftverkehr (zB E-Mail), Blog, einfache Beschreibungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalte von unmittelbarer Bedeutung in Alltagsgesprächen sowie in Hör- und Lesetexten verstehen, sofern deutlich und langsam gesprochen wird oder leicht verständliche Lesetexte vorliegen;
  • Strichaufzählung
    Anweisungen, die langsam und deutlich an sie gerichtet werden, verstehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende sprachliche Strukturen in routinemäßigen Sprachsituationen anwenden sowie Zustimmung und Ablehnung ausdrücken;
  • Strichaufzählung
    mündlich Beschreibungen von Menschen, Alltagssituationen, Ereignissen und Erfahrungen geben sowie Vorlieben, Abneigungen und die eigene Meinung auf einfache Weise mitteilen;
  • Strichaufzählung
    einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einfachen Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Einfache gesellschaftliche und vertraute Themen aus dem relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Mode, Jugendkultur, Wohnkultur, Bildung, öffentliche und private Verkehrsmittel), zeitgemäße Massenmedien und Kommunikationsformen wie Mobiltelefone und Internet.

Beruflicher Themenbereich:

Abteilungsspezifische Abläufe.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Erweiterung des Grundwortschatzes, Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation:

Gespräche über das konkrete persönliche Umfeld, einfache Beschreibungen, zB von Alltagsgegenständen.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Beschreibungen, formeller Schriftverkehr, zB E-Mail.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalte von unmittelbarer Bedeutung in Alltagsgesprächen sowie in Hör- und Lesetexten verstehen, sofern deutlich und langsam gesprochen wird oder leicht verständliche Lesetexte vorliegen;
  • Strichaufzählung
    Anweisungen, die langsam und deutlich an sie gerichtet werden, verstehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende sprachliche Strukturen in routinemäßigen Sprachsituationen anwenden sowie Zustimmung und Ablehnung ausdrücken;
  • Strichaufzählung
    mündlich Beschreibungen von Menschen, Alltagssituationen, Ereignissen und Erfahrungen geben sowie Vorlieben, Abneigungen und die eigene Meinung auf einfache Weise mitteilen;
  • Strichaufzählung
    einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einfachen Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Einfache gesellschaftliche und vertraute Themen aus dem relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB zwischenmenschliche Beziehungen, Träume, Hoffnungen und Zukunftsperspektiven), zeitgemäße Massenmedien und Kommunikationsformen (zB Internet, soziale Netzwerke).

Beruflicher Themenbereich:

Einfache Produktpräsentationen.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Erweiterung des Grundwortschatzes, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation:

Gespräche über die eigene Lebenswelt, einfache Produktbeschreibungen und -präsentationen.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Beschreibungen, formeller Schriftverkehr, zB Geschäftsbrief.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

  1. Die
    Schülerinnen und Schüler können
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte aus dem alltäglichen und vertrauten berufsrelevanten Umfeld sowie mündliche und schriftliche Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen im unmittelbaren Umfeld verstehen;
  • Strichaufzählung
    Anweisungen verstehen;
  • Strichaufzählung
    häufig verwendete sprachliche Strukturen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Situationen aus dem persönlichen und beruflichen Alltag mündlich beschreiben, Vorlieben, Abneigungen und die eigene Meinung mitteilen sowie Zustimmung und Ablehnung begründen;
  • Strichaufzählung
    Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit komplexeren Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Aktuelle Themen und Themen aus den Interessensgebieten Jugendlicher (zB Werbung, Umwelt und Ökologie).

Beruflicher Themenbereich:

Produktpräsentationen und einfache Firmenpräsentationen.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Erweiterung und Vertiefung des Grundwortschatzes, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation:

Informelle Gespräche, Bewerbungsgespräche, Beschreibungen und Präsentationen zu Themen des eigenen Interessens- und Fachgebiets.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Beschreibungen, formeller Schriftverkehr, zB Lebenslauf, Bewerbung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    längere unkomplizierte Sachinformationen über alltagsbezogene und berufsrelevante Themen in Hör- und Lesetexten verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen, wenn die Thematik vertraut und die Darstellung unkompliziert und klar strukturiert ist;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen sowie Anweisungen verstehen;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Strukturen im Kontext anwenden;
  • Strichaufzählung
    Situationen aus dem persönlichen und beruflichen Alltag mündlich beschreiben, Vorlieben, Abneigungen und die eigene Meinung mitteilen sowie Zustimmung und Ablehnung begründen;
  • Strichaufzählung
    Texte zu Themen der eigenen Interessens- und Fachgebiete verfassen und dabei die Sätze mit komplexeren Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Aktuelle Themen und Themen aus den Interessensgebieten Jugendlicher (zB Lebenswirklichkeit Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Verstehen der eigenen Kultur sowie anderer Kulturen, interkulturelle Beziehungen).

Beruflicher Themenbereich:

Firmen- und Produktpräsentationen.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Vertiefung des Grundwortschatzes, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation:

Informelle Gespräche, auch mit Geschäftspartnern und Kunden, Beschreibungen und Präsentationen, zB Produktionsvorgänge, Firmenführungen.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Beschreibungen, formeller Schriftverkehr, zB Geschäftsbriefe.

Schularbeiten:

1.-3. Klasse: je eine einstündige Schularbeit pro Semester.

GEOGRAFIE, GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung

  • Strichaufzählung
    die Konsequenzen des Klimawandels analysieren und verantwortungsbewusst an der Gestaltung und Erhaltung des eigenen Lebensumfelds mitwirken;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten und Chancen des nachhaltigen Wirtschaftens im Spannungsfeld zwischen individueller Lebensführung und industrieller Produktion erkennen;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Grundkenntnisse in ihrer Rolle als Konsumentinnen und Konsumenten einsetzen;
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen der aktuellen Bevölkerungsentwicklung auf verschiedenen Maßstabsebenen erkennen und diese darstellen;
  • Strichaufzählung
    Geomedien alltagsorientiert einsetzen.

Bereich Geschichte und Politische Bildung

  • Strichaufzählung
    anhand von Beispielen die Bedeutung und die Wechselwirkungen von Politik, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft verstehen;
  • Strichaufzählung
    das österreichische politische System erklären und historisch herleiten;
  • Strichaufzählung
    an gesellschaftlichen und politischen Prozessen partizipieren;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung exemplarischer, historischer und politischer Entwicklungen und Konflikte für die Gegenwart erläutern;
  • Strichaufzählung
    den gesellschaftlichen und arbeitsweltlichen Wandel erkennen und diesen als Herausforderung und Chance begreifen.

Lehrstoff:

Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung:

Folgen des natürlichen und anthropogenen Treibhauseffekts (Ursachen und exemplarische Auswirkungen, Möglichkeiten klimabewussten Handelns).

Nachhaltige Nutzung von Ressourcen (Konzepte der Nachhaltigkeit, Ressourcenknappheit und Tragfähigkeit der Erde, Ökologischer Fußabdruck).

Konsumentinnen- und Konsumentenbildung (Marktprozesse, Preisbildung, Interessenkonflikte, kritisches Konsumverhalten).

Folgen aktueller Bevölkerungsentwicklungen (Beispiele demographisch junger Gesellschaften, Alterung, Herausforderungen für das österreichische Sozialsystem und den Arbeitsmarkt, globale Migrationsbewegungen).

Einsatz von Geomedien im thematischen Kontext.

Bereich Geschichte und Politische Bildung:

Wechselwirkungen von Politik, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft anhand ausgewählter Beispiele (1. Weltkrieg, Zwischenkriegszeit, 2. Weltkrieg, Holocaust, Erinnerungskulturen, 2. Republik).

Grundzüge der Demokratie in Österreich (System, Akteure, historische Entwicklung), Möglichkeiten der politischen und zivilgesellschaftlichen Mitsprache (Parteien, Interessenvertretungen, Wahlen, Mittel der direkten Demokratie).

Historische politische Entwicklungen und Konflikte (zB zweiter Zerfall Jugoslawiens, Nahostkonflikt, aktuelle Konfliktherde).

Phasen der Industrialisierung bis in die Gegenwart; Auswirkungen auf die Arbeitswelt und auf die Gesellschaft.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Politische Bildung

  • Strichaufzählung
    politische und gesellschaftliche Interessensgegensätze erkennen und Konfliktlösungsstrategien (Lösungsminderungsstrategien) entwickeln;
  • Strichaufzählung
    den Beitrag der Medien zur Politikgestaltung einschätzen und politikrelevante Medienerzeugnisse auf ihre Intentionen hin kritisch untersuchen;
  • Strichaufzählung
    Diversität und Interkulturalität als Chancen und Herausforderungen verstehen.

Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung

  • Strichaufzählung
    mittels Geomedien Ursache- und Wirkungszusammenhänge einfacher Problemstellungen darstellen sowie diesbezügliche Chancen und Risiken diskutieren;
  • Strichaufzählung
    Ursachen und Abläufe von Migrationsbewegungen analysieren und Integrationsmodelle diskutieren.

Bereich Geschichte

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Medienfreiheit und den Stellenwert der Medien als vierte Gewalt im Staat verstehen;
  • Strichaufzählung
    zwischen Quelle und Darstellung unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    historische Quellen aus der jeweiligen Zeit heraus in Grundzügen interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Vorurteile und Stereotypen erkennen sowie historische und aktuelle Ursachen für Feindbilder und Rassismus erklären.

Lehrstoff:

Projekt Medien und Macht:

Politische Bildung (Politik und Medien, Bedeutung von Meinungs- und Pressefreiheit, Chancen und Gefahren der Digitalisierung, Populismus), Geografie und wirtschaftliche Bildung (Wirtschaft und Medien, kritischer Umgang mit Geomedien, Wahrnehmungsgeografie), Geschichte (Unterscheidung zwischen Quelle und Darstellung, kritische Medienanalyse anhand von Fallbeispielen).

Projekt Migration, Interkulturalität und Diversität:

Politische Bildung (Diversität und Interkulturalität als Herausforderung und Chance, dissonante Geschichtsbilder, Geschlechterdemokratie), Geografie und wirtschaftliche Bildung (Ursachen und Abläufe von Migrationsbewegungen, Integrationskonzepte, wirtschaftliche Dimensionen von Migrationen, ethnische Ökonomien), Geschichte (Historische Ursachen für Feindbilder und Rassismus, nationale und transnationale Identitäten und Migrationsgeschichten).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Politische Bildung

  • Strichaufzählung
    die „Idee Europa“ begreifen sowie die Chancen und Schwierigkeiten der Entwicklung eines europäisches Bewusstseins reflektieren;
  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken der Institutionen der EU mit dem nationalen politischen System exemplarisch beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Krisen und Chancen der Globalisierung verstehen.

Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche räumliche Konstrukte von Europa erfassen und diese bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Grundfreiheiten der EU erklären und kennen ihre Möglichkeiten als EU-Bürgerinnen und -Bürger;
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Auswirkungen der Globalisierung an regionalen Beispielen erläutern;
  • Strichaufzählung
    Konflikte um die Verteilung von Ressourcen analysieren.

Bereich Geschichte

  • Strichaufzählung
    die geschichtliche Entwicklung der EU als Friedens- und Wirtschaftsprojekt erkennen;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen und Folgen der historisch bedingten Europäisierung der Welt begreifen.

Lehrstoff:

Projekt Europäische Union:

Politische Bildung („Idee Europa“, politisches System der EU, Prozess einer europäischen Bewusstseinsbildung, Zukunftsperspektiven der EU), Geografie und wirtschaftliche Bildung (Europa als Konstrukt, Grundfreiheiten der EU, Möglichkeiten als EU-Bürgerinnen und -Bürger), Geschichte (Geschichtliche Entwicklung der EU als Friedens- und Wirtschaftsprojekt).

Projekt Globalisierung:

Politische Bildung (Auswirkungen globaler Trends auf die individuelle Lebens- und Arbeitswelt, Interessenkonflikte erkennen), Geografie und wirtschaftliche Bildung (Globalisierung an regionalen Beispielen aufzeigen), Geschichte (Historische Hintergründe und Entwicklung der Globalisierung, entwicklungspolitische Konzepte).

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

ANGEWANDTE MATHEMATIK 1. Klasse (1. und 2. Semester): Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Maße

  • Strichaufzählung
    mit reellen Zahlen rechnen;
  • Strichaufzählung
    Zahlen in Gleitkommadarstellung angeben und mit Zehnerpotenzen rechnen;
  • Strichaufzählung
    Zahlen auf die maßgebende Stelle runden;
  • Strichaufzählung
    die Potenzgesetze verstehen;
  • Strichaufzählung
    Maßzahlen mit Einheiten darstellen und mithilfe von Zehnerpotenzen in andere Einheiten umrechnen;
  • Strichaufzählung
    Prozentrechnungen verstehen und anwenden.

Bereich Funktionale Zusammenhänge

  • Strichaufzählung
    lineare Zusammenhänge zwischen Größen erkennen und anwenden.

Bereich Algebra und Geometrie

  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in Form von Termen darstellen;
  • Strichaufzählung
    Terme gemäß den Gesetzen der Algebra umformen;
  • Strichaufzählung
    lineare Gleichungen in einer Variablen aus einer Textvorgabe aufstellen und lösen;
  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen den Seiten in einem rechtwinkligen Dreieck verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Winkelfunktionen Sinus, Cosinus und Tangens als Seitenverhältnisse in einem rechtwinkligen Dreieck verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Zahlen und Maße:

Natürliche und ganze Zahlen, Rechnen mit Brüchen, Darstellungen rationaler Zahlen (Dezimalform oder Bruch), Potenzen und Wurzeln, Wurzeln als Potenzen mit rationalen Hochzahlen, Fixkommadarstellung, Gleitkommadarstellung, Einheiten, Überschlagsrechnungen, Prozentrechnungen.

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Direkte und indirekte Proportionalität.

Bereich Algebra und Geometrie:

Terme (Monome, Binome, Bruchterme, Rechengesetze), lineare Gleichungen in einer Variablen, Textgleichungen, Sätze im rechtwinkligen Dreieck, Ähnlichkeit (Strahlensätze), Trigonometrie des rechtwinkligen Dreiecks.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Funktionale Zusammenhänge

  • Strichaufzählung
    Lineare Funktionen durch Funktionsgleichungen, Wertetabellen und grafisch im rechtwinkligen Koordinatensystem darstellen;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen einer linearen Funktion und einer Geraden in einem rechtwinkligen Koordinatensystem erklären;
  • Strichaufzählung
    lineare Zusammenhänge erkennen und die passende Funktion aufstellen;
  • Strichaufzählung
    Trigonometrische Funktionen anhand des Einheitskreises erklären und interpretieren.

Bereich Algebra und Geometrie

  • Strichaufzählung
    lineare Gleichungssysteme in 2 Variablen aus gegebenen Textvorgaben erstellen und lösen;
  • Strichaufzählung
    Seiten und Winkeln in schiefwinkligen Dreiecken mithilfe des Sinus- bzw. Kosinussatzes berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Kartesisches (rechtwinkliges) Koordinatensystem, lineare Funktion, Darstellungen der linearen Funktion, Trigonometrische Funktionen, Anwendungen auf fachbezogene Sachverhalte.

Bereich Algebra und Geometrie:

Lineare Gleichungen in zwei Variablen, Lösungsverfahren, Lösungsfälle, graphisches Lösungsverfahren, Trigonometrie des schiefwinkligen Dreiecks, Anwendungen auf fachbezogene Sachverhalte.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Maße

  • Strichaufzählung
    Zahlenmenge der komplexen Zahlen erkennen und deren Elemente in der Gauß'schen Zahlenebene darstellen und interpretieren und einfache Rechnungen durchführen.

Bereich Funktionale Zusammenhänge

  • Strichaufzählung
    die quadratische Funktion graphisch in einem rechtwinkligen Koordinatensystem darstellen und die Begriffe Scheitelpunkt und Monotonieverhalten interpretieren;
  • Strichaufzählung
    quadratische Zusammenhänge erkennen und als Funktion darstellen.

Bereich Algebra und Geometrie

  • Strichaufzählung
    quadratische Gleichungen erkennen und lösen;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen den Lösungen und der quadratischen Gleichung erklären;
  • Strichaufzählung
    quadratische Gleichungen in ihrem Fachgebiet anwenden;
  • Strichaufzählung
    Umfang und Flächeninhalt von geometrischen Figuren; Oberfläche und Rauminhalt von geometrischen Körpern berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Zahlen und Maße:

Komplexe Zahlen:

Darstellung; Grundrechnungsarten.

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Quadratische Funktionen (graphische Darstellung, Bestimmung des Scheitels sowie der Streckung und Verschiebung längs x-Achse und y-Achse).

Bereich Algebra und Geometrie:

Quadratische Gleichungen (Lösungsfälle inkl. komplexe Lösungen, graphische Lösung), ebene Figuren (Quadrat, Rechteck, Parallelogramm, Raute, Deltoid, Trapez, Kreis), Körper (Würfel, Quader, Pyramide, Zylinder, Kegel, Kugel).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Funktionale Zusammenhänge

  • Strichaufzählung
    lineare Entwicklungen erkennen, beschreiben und berechnen;
  • Strichaufzählung
    exponentielle Entwicklungen erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    den Begriff des Logarithmus verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Prozentuelle Zunahme und Abnahme, Exponentialfunktion, Logarithmus.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Algebra und Geometrie

  • Strichaufzählung
    Vektoren verstehen und mit ihnen rechnen;
  • Strichaufzählung
    Linearkombinationen von Vektoren erkennen und erstellen.

Bereich Stochastik

  • Strichaufzählung
    erhobene Daten aufbereiten und in statistischen Diagrammen darstellen;
  • Strichaufzählung
    Kenngrößen von Daten berechnen und interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Algebra und Geometrie:

Rechnen mit Vektoren unter Berücksichtigung der Anforderungen des Fachgebiets.

Bereich Stochastik:

Statistische Diagramme, Kenngrößen statistischer Daten.

In allen Klassen:

Anwendungen aus dem Fachgebiet, zeitgemäße Rechenhilfen einsetzen.

Schularbeiten:

1.-3. Klasse: eine bis zwei Schularbeit/en pro Semester, bei Bedarf auch zweistündig.NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Energieformen und deren Umwandlung beschreiben und in Beziehung zu Energieverbrauch, Energiekosten und Wirkungsgrad setzen;
  • Strichaufzählung
    die Ursachen von Bewegungsänderungen und Kräften erkennen und an einfachen Beispielen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Aggregatszuständen und Energieeinsatz verstehen;
  • Strichaufzählung
    einfache chemische Reaktionen beschreiben und erklären;
  • Strichaufzählung
    grundlegende ökologische Wasser- und Luftkreisläufe in Zusammenhang mit Umweltschutz beschreiben;
  • Strichaufzählung
    zu im Alltag auftretenden naturwissenschaftlichen technischen Problemen recherchieren.

Lehrstoff:

Grundlegende Größen und Einheiten in den Naturwissenschaften, internationales Einheitensystem, Bewegungen und Kräfte, phänomenologische Behandlung der Energieformen und deren Umwandlung (zB Energieverbrauch, Energiekosten, Wirkungsgrad), Aufbau der Materie, Zusammenhänge von Aggregatszuständen und Energieeinsatz, einfache chemische Reaktionen, Schadstoffe in ökologischen Kreisläufen.

ANGEWANDTE INFORMATIK

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Hardware-Komponenten und deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware erkennen;
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren und die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
  • Strichaufzählung
    Netzwerksressourcen nutzen und Netzwerkkomponenten benennen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen, gesetzliche Rahmenbedingungen berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen.

Bereich Publikation und Kommunikation

  • Strichaufzählung
    Daten eingeben, bearbeiten, formatieren, drucken sowie Dokumente erstellen und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Präsentationen erstellen;
  • Strichaufzählung
    das Internet nutzen und über das Netz kommunizieren.

Bereich Tabellenkalkulation

  • Strichaufzählung
    Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen.

Lehrstoff:

Hardwarekomponenten:

Motherboard, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien; Monitore; Drucker, Scanner; Hardware für Internetzugang und mobile Endgeräte.

Betriebssysteme:

Marktübliche Betriebssysteme, Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Dateiverwaltung; Installation.

Netzwerke:

Netzwerkkomponenten, Verwendung von Druckern im Netzwerk, Einstellungen im Mail-Client, im Browser und in Cloud-Diensten.

Datensicherung:

Medien zur Datensicherung, Virenschutz.

Rechtliche und gesellschaftliche Aspekte:

Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes, Bedeutung des Urheberrechts (Copyright, Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source), gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie, Suchtverhalten.

Textverarbeitung und Präsentationen:

Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen, Erstellen von Präsentationen mit einschlägiger Software.

Publikation und Kommunikation im Web:

LAN, WAN, Internetdomänen, Suchmaschinen, Webmail, E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen.

Tabellen und Diagramme:

Erstellung und Bearbeitung von Tabellen und Diagrammen, Arbeiten mit Formeln und vordefinierten Funktionen, Beispiele aus der Fachtheorie.

UNTERNEHMENSFÜHRUNG

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern und zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen.

Lehrstoff:

Grundzüge des Zivilrechts

Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, ihre Vor- und Nachteile sowie deren Organisation erklären und sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
  • Strichaufzählung
    ein Gewerbe anmelden und die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für und die Grundzüge von Insolvenzverfahren erklären;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für die Begründung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten erläutern.

Lehrstoff:

Gewerberecht:

Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben.

Unternehmensrecht:

Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung.

Insolvenzrecht:

Voraussetzungen, Arten von Insolvenzfahren.

Arbeitsrecht:

Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts (ABGB, Angestelltengesetz, Kollektivvertrag), individuelles Arbeitsrecht (Arten von Arbeits- und Dienstverhältnissen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik

  • Strichaufzählung
    die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, mit Hilfe grundlegender betriebswirtschaftlicher Kennzahlen die Lage des Unternehmens beurteilen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erläutern und das System der Umsatzsteuer erklären;
  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.

Lehrstoff:

Buchhaltung:

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ertrag, Aufwand, Abschreibung, Rückstellungen, Rücklagen, Jahresabschlusskennzahlen.

Personalverrechnung:

Bruttobezug, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer.

Steuern:

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Kostenbegriffe erklären und eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen;
  • Strichaufzählung
    mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung kennen;
  • Strichaufzählung
    einfache Organigramme und Darstellung von Abläufen in Unternehmen interpretieren.

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Kostenarten, Kostenstellen, Aufbau und Inhalte des Betriebsabrechnungsbogens, Kalkulationsverfahren, Deckungsbeitragsrechnung.

Organisation:

Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Möglichkeiten der Darstellung von Unternehmensabläufen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern;
  • Strichaufzählung
    Beschaffungsstrategien auswählen sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsgrundsätze einer Produktion beschreiben;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Methoden der Zeitermittlung erläutern und Arbeitspläne erstellen;
  • Strichaufzählung
    Ziele und Aufgaben des Marketings sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Vertriebsprozesses in einem Unternehmen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Ziele und ausgewählte Methoden des Projektmanagements sowie des Qualitätsmanagements beschreiben.

Lehrstoff:

Logistik:

Aufgabe, Ziele und Bereiche der Logistik, Materialarten.

Materialwirtschaft:

Beschaffungsstrategien (Einzelbeschaffung, Vorratsbeschaffung), Beschaffungsprozess (Bedarfsermittlung, Anfrage, Bestellung, Materialeingang und –verwaltung).

Produktion:

Arbeitsteilung in der Produktion, Fertigungsarten, Fertigungsprinzipien; Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Arbeitsplan, Methoden der Zeitermittlung.

Marketing und Vertrieb:

Markt- und Konkurrenzanalyse, Marketing-Mix, Vertriebsprozess.

Qualitätsmanagement:

Qualitätsmerkmale, Qualitätsprüfung, Inhalte eines betrieblichen Qualitätsmanagementsystems (Normenreihe ISO 9000ff).

Projektmanagement:

Projektziele und Projektphasen (Projektstrukturplan, Projektterminplan, Projektorganisation).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik

  • Strichaufzählung
    Ziele und ausgewählte Methoden des Projektmanagements anwenden.

Lehrstoff:

Projektmanagement:

Projektziele und Projektphasen (Projektstrukturplan, Projektterminplan, Projektorganisation) an einem umfassenden Beispiel aus der betrieblichen Praxis anwenden.

BETRIEBSPRAXIS

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Aufgaben der beruflichen Praxis aufgrund der bisher erworbenen Kompetenzen übernehmen, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig verfolgen und mit der nötigen Ausdauer zuverlässig und weitgehend selbstständig erledigen;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Normen, Sicherheitsvorschriften und Umweltstandards selbstständig berücksichtigen und erforderliche Dokumentationen erstellen;
  • Strichaufzählung
    sich in die im Beruf üblichen Arbeitsprozesse und Betriebsabläufe eingliedern und die erworbenen organisatorischen Kompetenzen einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers und einer Arbeitnehmerin bei der Berufstätigkeit berücksichtigen.

Lehrstoff:

Berufsspezifische Aufgabenstellungen:

Weitgehend selbstständige Anwendungen der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bei realitätsnahen beruflichen Aufgabenstellungen in betriebsähnlicher Umgebung und Organisation (Aufgabenstellungen auf NQR Niveau 4, Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Arbeitszeiten laut relevanten Kollektivverträgen, Terminvorgaben wie in vergleichbaren Unternehmen, Anwendung von Arbeitnehmerpflichten und Arbeitnehmerrechten, Erkennen und Respektieren von Rollen einer betrieblichen Organisation, regelmäßiges Feedback).

Alternative Pflichtgegenstände Vertiefung Allgemeinbildung DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler und Schülerinnen können im

Bereich Zuhören und Sprechen (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“)

  • Strichaufzählung
    mündlichen Darstellungen folgen und sie verstehen, indem sie aktiv zuhören und Kerninformationen entnehmen, verbale, paraverbale und nonverbale Äußerungen verstehen und zielgerichtet einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Sprache im interaktiven Bereich situationsangemessen, partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen, sachgerecht argumentieren und appellieren;
  • Strichaufzählung
    Gespräche führen;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Inhalte präsentieren und Feedback geben.

Bereich Lesen (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“)

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Lesetechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Textsorten und ihre strukturellen Merkmale unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    sich mit Texten, Bildern, Filmen und anderen Medien kritisch auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    literarische Texte und Sachtexte formal und inhaltlich erschließen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte kulturelle Strömungen und sozio-kulturelle Zusammenhänge erfassen.

Bereich Schreiben (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“)

  • Strichaufzählung
    Texte unterschiedlicher Intentionen verfassen und spezifische Textmerkmale gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    eigene und fremde Texte formal und inhaltlich be- und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Auditive und audio-visuelle Vermittlung von beruflichen, gesellschaftlichen und literarischen Inhalten, Gesprächsführung, Präsentation mit gezieltem Medieneinsatz, freies Sprechen und Erzählen.

Bereich Lesen:

Methoden der Texterschließung (handlungs- und produktionsorientierte Verfahren), Einführung in ausgewählte kulturelle Strömungen, Stoffe, Themen, Motive in verschiedenen Medien und Kontexten.

Bereich Schreiben:

Einfache Portfolio-Techniken, textbezogene und problembezogene Interpretationen von literarischen Texten und Medientexten mit Bezug zur eigenen Lebenswelt.

ENGLISCH

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    längere Sachinformationen über alltagsbezogene und berufsrelevante Themen in Hör- und Lesetexten verstehen, wenn die Thematik vertraut und die Darstellung klar strukturiert ist sowie dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen und zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich Ereignisse, Gefühle und Wünsche ausdrücken, auf Inserate und Anfragen reagieren, Texte, zum Beispiel aus Broschüren, wiedergeben sowie in kurzen zusammenhängenden Sätzen einfache grafische Darstellungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    komplexere sprachliche Strukturen sowie Floskeln und Redewendungen, die an Standardsituationen gebunden sind, anwenden;
  • Strichaufzählung
    Situationen aus dem persönlichen und beruflichen Alltag relativ flüssig in zusammenhängender Form mündlich und schriftlich beschreiben, Vorlieben, Abneigungen und die eigene Meinung mitteilen sowie Zustimmung und Ablehnung begründen sowie relativ spontan an Gesprächen teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    durch Konnektoren verbundene, zusammenhängende Texte zu Themen der eigenen Interessens- und Fachgebiete verfassen, Informationen geben und erfragen, Meinungen und Erfahrungen ausdrücken, Begründungen angeben sowie Neuigkeiten mitteilen.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Aktuelle Themen und Themen, die mit den eigenen Interessens- und Fachgebieten in Zusammenhang stehen.

Beruflicher Themenbereich:

Firmen- und Produktpräsentationen, Vorträge und Berichte zu vertrauten Themen, Anfragen und Inserate.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Vertiefung des Grund- und Fachvokabulars, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation:

Informelle Gespräche und formelle Besprechungen und Diskussionen, Präsentationen von Produkten und Arbeitsprozessen.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Beschreibungen von Produkten und Arbeitsprozessen, Berichte, Vertiefung des formellen Schriftverkehrs.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

4. Klasse:

7. Semester– Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Ergebnisse aus quantitativen Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Berechnungen mit zeitgemäßer Technologie durchführen;
  • Strichaufzählung
    mathematische Methoden und Verfahren wiederholen sowie anwendungsbezogene Kompetenzen festigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Anwendungen aus dem jeweiligen Fachgebiet auch unter Verwendung zeitgemäßer Technologie der Kompetenzmodule 1 bis 6.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Algebra und Geometrie

  • Strichaufzählung
    Terme interpretieren und die Mengenbegriffe Grundmenge, Definitionsmenge und Wertemenge auf Terme anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Winkelfunktionen auf die Berechnung von geometrischen Figuren anwenden;
  • Strichaufzählung
    lineare und quadratische Gleichungen lösen und die Lösungsfälle interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Gleichungen höheren Grades mithilfe von Technologie lösen.

Bereich Funktionale Zusammenhänge

  • Strichaufzählung
    funktionale Zusammenhänge erkennen und interpretieren sowie lineare Funktionen aufstellen.

Lehrstoff:

Bereich Algebra und Geometrie:

Polynome, Bruchterme, Winkelfunktionen, lineare Gleichungen, quadratische Gleichungen, Gleichungen höheren Grades.

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Lineare Funktionen, quadratische Funktionen, Polynomfunktionen, Potenzfunktionen, Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen, trigonometrische Funktionen.

Schularbeiten im Bereich Angewandter Mathematik: eine Schularbeit, bei Bedarf mehrstündig.

Verbindliche Übung SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in die Klassengemeinschaft, eine Arbeits- oder Lerngruppe einordnen, Aufgaben und Funktionen übernehmen sowie gemeinsame Ziele festlegen und verfolgen;
  • Strichaufzählung
    sich im Umgang mit anderen Personen wertschätzend, achtsam und gendergerecht verhalten und das eigene Verhalten sowie das anderer Personen reflektieren;
  • Strichaufzählung
    das Konfliktverhalten anderer Personen reflektieren und Anzeichen eines entstehenden Konfliktes erkennen;
  • Strichaufzählung
    ihre eigenen Einstellungen, Haltungen, Gefühle, Werte, Bedürfnisse und Positionen reflektieren sowie ihre Stärken und Schwächen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Stressbewältigung anwenden;
  • Strichaufzählung
    auf Arbeits- und Lernanforderungen aufgeschlossen und mit adäquater Selbstorganisation reagieren sowie Aufgaben zuverlässig übernehmen;
  • Strichaufzählung
    Informationen zielorientiert recherchieren, verarbeiten und weitergeben sowie ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen;
  • Strichaufzählung
    ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Benehmen situations- und personengerecht gestalten und reflektieren.

Lehrstoff:

Kennenlern- und Orientierungsphase, die Schule als Lebensraum, Ich/Du/Wir, Erarbeiten von Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der Klasse, Umgang mit Vertrauen, Übernehmen von Verantwortlichkeiten im Klassenverband, Erstellen und Einhalten von Regeln zum Zusammenleben im Klassenverband.

Entstehung von Konflikten, Konfliktarten, Regeln zur Konfliktbewältigung.

Gesprächsregeln, erfolgreiches Sprechen mit einfachen Regeln, Ich-Botschaften, Geben und Nehmen von Rückmeldungen (Feedback).

Arbeiten in Lern- und Arbeitsgruppen (Erkennen von Zielen, Teamregeln, Funktionen im Team, Verteilen von Aufgaben, Reflexion der Teamarbeit), Arbeiten und Üben in homogenen und heterogenen Gruppen, Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern zu Übungszwecken und zur Vorbereitung von Prüfungen.

Persönliche Stärken und Schwächen, Möglichkeiten der Motivation, exemplarisches Lernen bezogen auf die aktuelle Lebenssituation der Schülerin oder des Schülers und die Erfahrungen im beruflichen und sozialen Umfeld.

Erkennen von persönlichen Zielen, Umgang mit Stress und Angst, Strategien zur Stressvermeidung, Aspekte von Bewerbungssituationen.

Grundlagen (Gehirn, Gedächtnis, Lernstile), Arbeits- und Lernorganisation (Arbeitsplatzgestaltung, Zeitplanung, Umgang mit Unterlagen, Methoden zum Üben, Wiederholen und Vorbereiten, Setzen von Lernzielen), exemplarische Übungen zum Umgang mit neuen Informationen (zielorientiertes Beschaffen, Strukturieren, Zusammenfassen, Aufbereiten, Visualisieren und Weitergeben von Informationen).

Bedeutung des äußeren Erscheinungsbildes, Bedeutung von Umgangsformen, Sprach- und Sprechstile, Authentizität, Reflexion des eigenen Auftretens.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Konflikte beschreiben, sich konstruktiv mit eigenen und fremden Interessen und Bedürfnissen auseinandersetzen und gemeinsame Lösungen mit anderen für einen Konflikt erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    auf der Sach- und Beziehungsebene angemessen kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsmedien zielorientiert und adressatengerecht auswählen sowie ihr Kommunikationsverhalten für die jeweiligen Adressaten (auch Bewerbungssituationen) und das gewählte Kommunikationsmedium abstimmen;
  • Strichaufzählung
    ihr Selbstbild mit Fremdbildern abgleichen;
  • Strichaufzählung
    Lern- und Arbeitsprozesse planen und organisieren, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig umsetzen und mit der nötigen Ausdauer erledigen.

Lehrstoff:

Exemplarische Reflexionsprozesse (zB zum selbstständigen Umgang mit Verantwortlichkeiten und Regeln des Zusammenlebens), Übungen zum Umgang mit Verschiedenheit in Bezug auf Gender und Diversity.

Kommunikationsmodelle, Übungen zur Argumentation und Diskussion, Körpersprache als Ausdrucksmittel, Kommunikation mit Bildern, Kommunikation mit Medien, Sensibilisieren für zielgruppenorientiertes Sprechen.

Selbst- und Fremdbild, Formulieren von persönlichen Konsequenzen aus einem Feedback.

Gehirngerechtes Arbeiten, Übungen zur Verbesserung der Merkleistung, persönliche Lernstrategien, Bearbeiten fächerübergreifender Informationen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den eigenen Standpunkt klarlegen und die Standpunkte anderer akzeptieren;
  • Strichaufzählung
    Gruppenziele festlegen, in unvorhersehbaren Situationen bedarfsgerecht reagieren, ihr eigenes Arbeitsverhalten danach ausrichten, ihre Ressourcen und Kompetenzen in Arbeits- und Lerngruppen einbringen und die Zielerreichung evaluieren;
  • Strichaufzählung
    die Sinnhaftigkeit von Normen, Regeln und Grenzen erkennen und verstehen sowie die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen;
  • Strichaufzählung
    Entscheidungen für ihren persönlichen Lebensbereich treffen und begründen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung gesundheitsbewusster Lebensführung einschätzen und kennen die Gefahren von suchtartigem Konsum;
  • Strichaufzählung
    ihr Verhalten an die jeweilige soziale Rolle anpassen und mit neuen Rollen und Situationen angemessen umgehen.

Lehrstoff:

Übungen zum konstruktiven Formulieren eigener Standpunkte und Interessen, Konfliktstufen, Lösungsansätze bei Konflikten anhand von Fallbeispielen.

Arbeiten und Üben in Lern- und Arbeitsgruppen (Setzen und Einhalten realistischer Gruppenziele, Erstellen eines Arbeitsplans für das Team, eigenverantwortliches Arbeiten im Team, Reflexion der eigenen Leistung im Team).

Analyse der eigenen Ernährungs-, Entspannungs- und Bewegungsgewohnheiten, Merkmale und Auswirkungen von suchtartigem Verhalten.

Übungen mit unterschiedlichen sozialen Rollen.

PFLICHTPRAKTIKUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die jeweils bis zum Praktikumsantritt im Unterricht erworbenen Kompetenzen im Betrieb umsetzen und dabei die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die für die Bearbeitung einer Aufgabenstellung erforderlichen Arbeitsschritte wiedergeben, die Werkzeuge, Geräte und Maschinen des jeweiligen Arbeitsumfeldes handhaben und einschlägige Anleitungen und Unterlagen interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die für das Arbeitsumfeld relevanten Kenntnisse über Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung sowie die im Berufsfeld typischen Kommunikationsformen darstellen;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der beruflichen Praxis zuverlässig und pünktlich übernehmen, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig verfolgen und mit der nötigen Ausdauer erledigen;
  • Strichaufzählung
    auf neue Anforderungen aufgeschlossen reagieren sowie ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen;
  • Strichaufzählung
    ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Verhalten situations- und personengerecht gestalten und reflektieren;
  • Strichaufzählung
    sich in Arbeitsprozesse des Unternehmens eingliedern, Aufgaben und Funktionen in einer Gruppe übernehmen, sich zielorientiert und kompetent in Projektteams einbringen und kennen die Bedeutung von Führungs- und Beaufsichtigungsfunktionen in der betrieblichen Praxis.

Hinweise zur Organisation, Vor- und Nachbereitung:

Das Pflichtpraktikum dient der Verbindung des Unterrichts mit der realen Arbeitswelt und der Einführung der Schülerinnen und Schüler in konkrete betriebliche Realitäten. Die Gesamtdauer des Pflichtpraktikums beträgt mindestens 4 Wochen und ist in der unterrichtsfreien Zeit abzulegen. Bei Bedarf kann das Pflichtpraktikum in mehrere Module von zumindest einwöchiger Dauer gegliedert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind über die Ziele, den Zweck und die Bedeutung des Pflichtpraktikums zu informieren und im Unterricht auf das Pflichtpraktikum vorzubereiten (Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräche, Arbeitsverhalten, Betriebsrealität, Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). Es wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzportfolios führen, die im Hinblick auf das Pflichtpraktikum über die bis zum Ende der einzelnen Klassen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten informieren.

Über jedes Modul des Pflichtpraktikums ist von den Schülerinnen und Schülern ein Praktikumsbericht, in dem die übertragenen Aufgaben, die ausgeübten Tätigkeiten und der Nutzen für die eigene fachliche, soziale und personale Entwicklung darzustellen sind, an die Abteilungsvorständin oder den Abteilungsvorstand (oder an eine Lehrerin oder einen Lehrer, die oder der von der Schulleitung mit dieser Aufgabe betraut ist) zu übermitteln. Der Praktikumsbericht ist mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen, wobei sowohl auf fachbezogene Erfahrungen als auch auf arbeits- und sozialrechtliche sowie betriebssoziologische Fragen einzugehen ist.

Freigegenstände ENGLISCH

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Hauptinhalte klarer Anweisungen bzw. öffentlicher Ansagen verstehen;
  • Strichaufzählung
    sich in den meisten Situationen zurechtfinden, denen man üblicherweise auf Reisen in englischsprachigen Ländern begegnet;
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen, sich in fachlichen Gesprächen im Arbeitsumfeld einbringen sowie Briefe und E-Mails schreiben und Notizen zu vertrauten Themen verfassen.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Wohnkultur und Gewohnheiten, Freizeit, Gesundheit und Ernährung.

Beruflicher Themenbereich:

Vorstellen und Bewerben.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Vertiefung des Grund- und Fachvokabulars, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation:

Interview, Rollenspiel, monologisches Sprechen, Diskussion.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Briefe zu vorhersehbaren Themen aus dem persönlichen Erfahrungsbereich, E-Mail, SMS, Notizen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Hauptinhalte klarer Anweisungen bzw. öffentlicher Ansagen verstehen;
  • Strichaufzählung
    sich in den meisten Situationen zurechtfinden, denen man üblicherweise auf Reisen in englischsprachigen Ländern begegnet;
  • Strichaufzählung
    in praxisnahen Situationen und bei praktischen Aufgabenstellungen sowohl schriftliche als auch mündliche Kommunikation aufrecht erhalten und ihre Meinung vertreten.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Umwelt und Umweltbewusstsein, Reisen.

Beruflicher Themenbereich:

Branchenspezifische Produkt- und Prozessbeschreibungen.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Vertiefung des Grund- und Fachvokabulars, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation:

Interview, Rollenspiel, monologisches Sprechen, Diskussion.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Briefe zu vorhersehbaren Themen aus dem beruflichen Erfahrungsbereich, E-Mail, SMS, Notizen.

PROJEKTMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche und aller Semester:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Methoden zur Planung und Organisation von Projekten kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Notwendigkeit und Vorteile projektorientierten Arbeitens erkennen;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, Projektaufgaben und -abläufe zu strukturieren;
  • Strichaufzählung
    bei der Problemlösung in Gruppenarbeit das Gruppenziel unterstützen, die geeignete Rolle erkennen und übertragene Aufgaben erfüllen können.

Lehrstoff:

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Methoden des Projektmanagements:

Methoden zur Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen; Projektorganisation (Teambildung, Funktionen, Verantwortungen); Steuerung und Kontrolle; Kommunikation und Dokumentation (Projektberichte, Präsentationen).

Projektmanagement – Instrumente:

Projektstrukturplan; Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan.

Teamarbeit:

Kommunikation im Team, Gesprächs- und Verhandlungsführung; Gruppendynamik; Strategien zur Konfliktlösung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Anwendungsbezogene Beispiele und Projekte aus dem Fachbereich.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Anwendungsbezogene Beispiele und Projekte aus dem Fachbereich.

ENTREPRENEURSHIP

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Innovation

  • Strichaufzählung
    die Unterschiede einer Idee und Innovation erklären und die Chancen und Risiken einer Innovation abschätzen;
  • Strichaufzählung
    die einzelnen Phasen eines Produktlebenszyklus beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einige Kreativitäts- und Problemlösungstechniken nennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Aufgaben eines betrieblichen Innovationsmanagements beschreiben.

Lehrstoff:

Begriffe:

Idee, Invention, Innovation.

Produktphasen:

Produktlebenszyklen, S-Kurve, Kondratieff-Zyklen.

Kreativitätstechniken:

Brainstorming, Brainwriting, Morphologie, 6-Hüte-Methode, TRIZ – erfinderisches Problemlösen, Bionik.

Innovationsmanagement:

Prozesse, Methoden, Werkzeuge.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entrepreneurship

  • Strichaufzählung
    den Begriff Entrepreneurship und die Kompetenzen eines Entrepreneurs bzw. Intrapreneurs beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Ideen für technische Produkte oder Dienstleistungen in ein eigenes Geschäftsmodell überführen;
  • Strichaufzählung
    einen Businessplan und ein einfaches Marketing Mix erstellen;
  • Strichaufzählung
    eigene Produktentwicklungen kalkulieren, herstellen und vertreiben.

Lehrstoff:

Begriffe:

Entrepreneurship, Unternehmertum, Unternehmergeist, Kompetenzen eines Entrepreneurs.

Geschäftsmodell:

Zielgruppen, Kundennutzen, Vertriebskanäle, Kundenbeziehungen, Erlös- und Kostenstruktur, Schlüsselressourcen, -aktivitäten, -partnerschaften.

Businessplan und Marketingkonzept:

Branchen- und Marktanalyse, Marketing-Instrumente für die Umsetzung des Geschäftsmodells.

Gründung eines realen Unternehmens (Junior Company):

Ideenfindung, Teambildung, Berechnung, Skizze/Konstruktion, Produktkalkulation, Finanz- und Ergebnisplanung, Materialbeschaffung, Fertigung, Marketing und Vertrieb.

MITARBEITERFÜHRUNG UND –AUSBILDUNG

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildung und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben der Führungskraft für die Erreichung der Unternehmensziele erläutern;
  • Strichaufzählung
    Managementmodelle und Führungsstile beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Konfliktsituationen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkennen und Lösungsstrategien entwickeln;
  • Strichaufzählung
    gruppendynamische Prozesse erkennen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Personalentwicklungsmaßnahmen treffen.

Lehrstoff:

Mitarbeiterführung:

Führungsaufgaben, Führungsmethoden und –stile, Motivationstheorien, Managementmodelle.

Personalentwicklung:

Arbeitnehmerschutz, relevante Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes und des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildung und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben der Führungskraft für die Erreichung der Unternehmensziele erläutern;
  • Strichaufzählung
    Managementmodelle und Führungsstile beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Konfliktsituationen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkennen und Lösungsstrategien entwickeln;
  • Strichaufzählung
    gruppendynamische Prozesse erkennen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Personalentwicklungsmaßnahmen treffen.

Lehrstoff:

Betriebssoziologie:

Gruppendynamik, Rollen, Teamarbeit.

Lernpsychologie, Lerntheorien, Lehrverhalten, Lernmotivation, Planung, Organisation und Kontrolle von Lernprozessen, Aus- und Weiterbildungssysteme in Österreich.

Unverbindliche Übungen BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

SPRACHTRAINING DEUTSCH

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die für ihr schulisches Fortkommen und ihre persönliche Entwicklung notwendige Sprachkompetenz erwerben und festigen;
  • Strichaufzählung
    ihre Kommunikationsfähigkeit in Deutsch verbessern und unterschiedliche alltägliche und aus ihrer Lebenswelt resultierende Sprechakte realisieren;
  • Strichaufzählung
    Texten relevante Informationen entnehmen und diese für Alltagssituationen und schulische und berufliche Lernkontexte nutzen;
  • Strichaufzählung
    die Standardsprache schriftlich und mündlich unter Beachtung der Sprachnormen verwenden.

Lehrstoff:

Bereich Sprechen und Zuhören:

Hörverständnistraining, Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf, Übungen zur phonetisch bewussten Verwendung der Standardsprache.

Bereich Lesen:

Erweiterung der basalen Lesekompetenz anhand verschiedener Texte, lautes gestaltendes Lesen.

Bereich Schreiben:

Training unterschiedlicher Textformen, differenzierte Auswahl problematischer Rechtschreibbereiche und individualisiertes Training, Training und Sicherung der zentralen Sprachstrukturen des Deutschen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die für ihr schulisches Fortkommen und ihre persönliche Entwicklung notwendige Sprachkompetenz erwerben und festigen;
  • Strichaufzählung
    ihre Kommunikationsfähigkeit in Deutsch verbessern und unterschiedliche alltägliche und aus ihrer Lebenswelt resultierende Sprechakte realisieren;
  • Strichaufzählung
    Texten relevante Informationen entnehmen und diese für Alltagssituationen und schulische und berufliche Lernkontexte nutzen;
  • Strichaufzählung
    die Standardsprache schriftlich und mündlich unter Beachtung der Sprachnormen verwenden.

Lehrstoff:

Bereich Sprechen und Zuhören:

Erweitertes Hörverständnistraining, phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache.

Bereich Lesen:

Steigerung der Lesekompetenz anhand verschiedener Texte, sinnerfassendes Lesen.

Bereich Schreiben:

Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf, Sicherung unterschiedlicher Textformen, Training und Sicherung der zentralen Sprachstrukturen des Deutschen, individualisiertes Training normativer Sprachrichtigkeit.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die für ihr schulisches Fortkommen und ihre persönliche Entwicklung notwendige Sprachkompetenz erwerben und festigen;
  • Strichaufzählung
    ihre Kommunikationsfähigkeit in Deutsch verbessern und unterschiedliche alltägliche und aus ihrer Lebenswelt resultierende Sprechakte realisieren;
  • Strichaufzählung
    Texten relevante Informationen entnehmen und diese für Alltagssituationen und schulische und berufliche Lernkontexte nutzen;
  • Strichaufzählung
    die Standardsprache schriftlich und mündlich unter Beachtung der Sprachnormen verwenden.

Lehrstoff:

Bereich Sprechen und Zuhören:

Differenziertes Hörverständnistraining, Wege zum freien Sprechen.

Bereich Lesen:

Sicherung der Lesekompetenz anhand verschiedener Texte, Lesetraining (Einsatz von Lesestrategien).

Bereich Schreiben:

Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf, individualisiertes Training normative Sprachrichtigkeit mit aktuellen Schwerpunktsetzungen, Übungen zum Strukturieren und Argumentieren.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die für ihr schulisches Fortkommen und ihre persönliche Entwicklung notwendige Sprachkompetenz erwerben und festigen;
  • Strichaufzählung
    ihre Kommunikationsfähigkeit in Deutsch verbessern und unterschiedliche alltägliche und aus ihrer Lebenswelt resultierende Sprechakte realisieren;
  • Strichaufzählung
    Texten relevante Informationen entnehmen und diese für Alltagssituationen und schulische und berufliche Lernkontexte nutzen;
  • Strichaufzählung
    die Standardsprache schriftlich und mündlich unter Beachtung der Sprachnormen verwenden.

Lehrstoff:

Bereich Sprechen und Zuhören:

Gezieltes Hörverständnistraining, Übungen zum freien Sprechen.

Bereich Lesen:

Sicherung der Lesekompetenz anhand umfangreicherer Texte, Übungen zum Textverständnis.

Bereich Schreiben:

Übungen zum Fachwortschatz, individualisiertes Training normative Sprachrichtigkeit mit aktuellen Schwerpunktsetzungen, vertiefende Übungen zum Strukturieren und Argumentieren.

Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    fehlende Kenntnisse und Fertigkeiten nachlernen, um dem Unterricht wieder gewinnbringend zu folgen;
  • Strichaufzählung
    Mängel in der bisherigen Lern- und Arbeitsorganisation erkennen und beseitigen.

Lehrstoff:

Vermittlung, Wiederholung und Festigung des vorauszusetzenden oder des im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffs des jeweiligen Pflichtgegenstandes.

Deutsch in der Deutschförderklasse Bildungs- und Lehraufgabe:

In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß Paragraph 4, Absatz 2, Litera a, SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.

Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände - etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde - zu erarbeiten und die Förderung der Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.

Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe;
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester;
  • Strichaufzählung
    Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.

Didaktische Grundsätze:

Ausgangssituation

Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern-)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.

Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum

Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.

Mehrsprachigkeit

Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.

Alltagssprache vs. Bildungssprache

Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.

Sprachförderung als Teamarbeit

Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.

Methodische Erläuterungen

Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Besonderes Augenmerk ist auf die unterschiedlichen Strukturen und Laute der Erstsprache und der deutschen Sprache zu legen. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.

Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib-)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert-gelenkten bis sehr offenen-spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).

Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb

Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib- und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.

Umgang mit Heterogenität

Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör-)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.

Einsatz von Diagnoseinstrumenten

Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an.

Lehrstoff:

Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
  • Strichaufzählung
    Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
  • Strichaufzählung
    Lesen und Leseverstehen
  • Strichaufzählung
    Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    Wortschatz
  • Strichaufzählung
    Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
  • Strichaufzählung
    Aussprache
  • Strichaufzählung
    Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibung (Orthografie)

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.

Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.

Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib- und Lesefähigkeit - ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind - geht diesen Prozessen voraus.

Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.

Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.

Kommunikative Kompetenzen

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen

Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen).
  • Strichaufzählung
    versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
  • Strichaufzählung
    erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen
  • Strichaufzählung
    versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer), gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).
  • Strichaufzählung
    folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.

Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
  • Strichaufzählung
    wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt.
  • Strichaufzählung
    bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
  • Strichaufzählung
    holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
  • Strichaufzählung
    benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
  • Strichaufzählung
    drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.).
  • Strichaufzählung
    begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten.
  • Strichaufzählung
    erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder.
  • Strichaufzählung
    fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen.
  • Strichaufzählung
    trägt eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema (Familie, Freizeit, Ausbildung) bzw. Arbeitsergebnisse zu einem vertrauten Sachthema vor und beantwortet einfache Informationsfragen.
  • Strichaufzählung
    bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen.
  • Strichaufzählung
    kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen.
  • Strichaufzählung
    wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
  • Strichaufzählung
    wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen.

Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen

Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene.
  • Strichaufzählung
    versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.
  • Strichaufzählung
    liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen.
  • Strichaufzählung
    versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne u. Ä.).
  • Strichaufzählung
    liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.
  • Strichaufzählung
    erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.
  • Strichaufzählung
    nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis.
  • Strichaufzählung
    erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.

Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.
  • Strichaufzählung
    benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
  • Strichaufzählung
    verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).
  • Strichaufzählung
    verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann).
  • Strichaufzählung
    bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
  • Strichaufzählung
    verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen).
  • Strichaufzählung
    hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest.
  • Strichaufzählung
    verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster u. Ä.).
  • Strichaufzählung
    gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe.
  • Strichaufzählung
    verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen).
  • Strichaufzählung
    nutzt unter Anleitung einfache Überarbeitungsstrategien, um eigene Texte weiterzuentwickeln (sprachlich, inhaltlich, orthografisch).

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

Kompetenzbereich Wortschatz

Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf sein/ihr unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
  • Strichaufzählung
    erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach- und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.
  • Strichaufzählung
    verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks).
  • Strichaufzählung
    erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen).
  • Strichaufzählung
    fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln.
  • Strichaufzählung
    nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).

Kompetenzbereich Strukturen

Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
  • Strichaufzählung
    beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
  • Strichaufzählung
    drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
  • Strichaufzählung
    drückt Modalitäten aus, zB mit Modalverben.
  • Strichaufzählung
    verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil).
  • Strichaufzählung
    formuliert Fragen und Antworten.
  • Strichaufzählung
    stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.

Kompetenzbereich Aussprache

Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
  • Strichaufzählung
    bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
  • Strichaufzählung
    bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).
  • Strichaufzählung
    bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich).
  • Strichaufzählung
    macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
  • Strichaufzählung
    wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Zungenbrechern u. Ä. an.

Kompetenzbereich Schrift

Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt.
  • Strichaufzählung
    erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose).
  • Strichaufzählung
    kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut.
  • Strichaufzählung
    wandelt Buchstaben in Laute um.
  • Strichaufzählung
    stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung).
  • Strichaufzählung
    ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf.
  • Strichaufzählung
    ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.).
  • Strichaufzählung
    schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift.
  • Strichaufzählung
    verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo.
  • Strichaufzählung
    kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft.

Kompetenzbereich Rechtschreibung

Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    kennt und verwendet orthografische und grammatische Regel- und Merkelemente, wobei es zum Teil noch zu Übergeneralisierungen kommt.
  • Strichaufzählung
    kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen.
  • Strichaufzählung
    fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung und verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital).

Überfachliche Kompetenzen

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz

Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.

Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Soziale Kompetenz

Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.

Anl. 1/1

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4

Text

Anlage 1.1 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BAUTECHNIK mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5-jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

9

(römisch zwei)

2.

Baukonstruktion und Baupraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.a

Baukonstruktion2

3

3

3

3

3, (1)

3, (1)

1

19

(römisch eins)

2.b

Baupraxis und Produktionstechnik

8

8

9

9

9

9

3

55

(römisch vier)

3.

Tragwerke3

2

2

3

3

4, (1)

4, (1)

1

19

(römisch eins)

4.

Infrastruktur4

1, (1)

1, (1)

3, (1)

3, (1)

8

(römisch eins)

5.

Baubetrieb und Projektmanagement5

2

2

4, (1)

4, (1)

2

14

(römisch zwei)

6.

Bauplanung und Darstellung5

3, (3)

3, (3)

3, (3)

3, (3)

3, (3)

3, (3)

1, (1)

19

(römisch eins)

7.

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz6

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

34

34

36

36

38

38

33

249

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung , und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Baupraxis und Produktionstechnik“.

3 Inklusive Physik des Fachgebietes. Mit Übungen im Labor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Mit Übungen im 3. Semester, Übungen im Labor im 4. Semester und Übungen im Vermessungswesen in der 3. Klasse im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenstände.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bautechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bautechnik.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bautechnik.

LEHRPLAN DER FACHSCHULE für BAUTECHNIK mit Betriebspraxis römisch eins.2 Stundentafel1 der 4-jährigen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkt2

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik10

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

1

10

(römisch zwei)

2.

Baukonstruktion und Baupraxis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.a

Baukonstruktion3

3

3

3

3

3, (1)

3, (1)

2

3

23

(römisch eins)

2.b

Baupraxis und Produktionstechnik

8

8

9

9

9

9

3

3

58

(römisch vier)

3.

Tragwerke4

2

2

3

3

4, (1)

4, (1)

1

1

20

(römisch eins)

4.

Infrastruktur5

1, (1)

1, (1)

3, (1)

3, (1)

1

1

10

(römisch eins)

5.

Baubetrieb und Projektmanagement6

2

2

4, (1)

4, (1)

2

2

16

(römisch zwei)

6.

Bauplanung und Darstellung6

3, (3)

3, (3)

3, (3)

3, (3)

3, (3)

3, (3)

1, (1)

1, (1)

20

(römisch eins)

 

Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.3

20

20

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

20

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz8

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

34

34

36

36

38

38

35

37

288

 

 

 

Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

B.1

Hochbautechnologie

20

20

(römisch eins)

B.2

Tiefbautechnologie

20

20

(römisch eins)

B.3

Konstruktiver Holzbau

20

20

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

 

2.

Projektmanagement

2

2

1

 

römisch drei

 

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

 

4.

Mitarbeiterführung , und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

 

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

______________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Hochbautechnologie“, B.2 „Tiefbautechnologie“, B.3 „Konstruktiver Holzbau“.

3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Baupraxis und Produktionstechnik“.

4 Inklusive Physik des Fachgebietes. Mit Übungen im Labor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

5 Mit Übungen im 3. Semester, Übungen im Labor im 4. Semester und Übungen im Vermessungswesen in der 3. Klasse im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

6 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

7 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenstände.

9 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung

4. Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte1

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen3

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x4

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bautechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bautechnik.

4 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bautechnik.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 104 aus 2008, und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2008, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 191 aus 2007, und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2007, idgF). Für die Bereiche der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.3).

Die Fachschule für Bautechnik ist eine bautechnische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen.

Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Baudurchführung und Abrechnung, die bereits berufspraktische Erfahrung voraussetzen, in Planungs- und Konstruktionsbüros, im öffentlichen Dienst und bei ausführenden Firmen des Bauhaupt- und -nebengewerbes zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind die Grundlagen der Planung von Bauwerken und insbesondere deren Umsetzung. Mit der Erstellung einer Abschlussarbeit werden die erlangten Kompetenzen dokumentiert.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik erreichen

  • Strichaufzählung
    die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Planung und Konstruktion, durch Ausführung in den bautechnischen Werkstätten und Untersuchungen im Laboratorium sowie durch die Betriebspraxis;
  • Strichaufzählung
    ein ausreichendes Verständnis über die Ausführungsprozesse und die dabei einzusetzenden Baustoffe, Baumaschinen und Fertigungsanlagen;
  • Strichaufzählung
    eine angemessene Allgemeinbildung und eine rechtliche, baubetriebliche sowie betriebswirtschaftliche Grundausbildung;
  • Strichaufzählung
    Teamfähigkeit, Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit sowie
  • Strichaufzählung
    notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erstellung von Einreich-, Detail- und Ausführungsplanungsunterlagen unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit durch Verwendung aktueller Büro- und Bausoftware, insbesondere unter Einsatz von CAD.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten über die

  • Strichaufzählung
    Erstellung von Massenermittlungen und die Mitarbeit an der Erstellung von Leistungsverzeichnissen unter Einsatz aktueller Software;
  • Strichaufzählung
    Kalkulation von Bauleistungen sowie des Einsatzes von Personal, Material und Maschinen;
  • Strichaufzählung
    Überwachung und Qualitätssicherung im Baufortschritt und die Bauleitung bei kleinen und mittleren Bauvorhaben;
  • Strichaufzählung
    Feststellung der verbauten Massen als Grundlage der Abrechnung, Erstellung und Prüfung von Teil- und Schlussrechnungen;
  • Strichaufzählung
    Vorbereitung, Erfassung, Planung und Dokumentation von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung von Vorgaben des Qualitätsmanagements sowie
  • Strichaufzählung
    Fertigkeiten aus den Bereichen Maurerei, Betonbau, Zimmerei und des Baunebengewerbes.

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik liegen in den Bereichen der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Errichtung von Bauwerken. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Arbeitsvorbereitung, Ausführung und Abrechnung sowie der Qualitätssicherung im Vordergrund.

Zu den typischen Aufgaben einer Absolventin bzw. eines Absolventen der Fachschule für Bautechnik zählen

  • Strichaufzählung
    Erstellung von Einreich- und Ausführungsplänen nach planerischen Vorgaben unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit,
  • Strichaufzählung
    Mitarbeit an der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen,
  • Strichaufzählung
    Kalkulation der Leistungen und des Arbeitseinsatzes,
  • Strichaufzählung
    Technische Begleitung der Bauausführung,
  • Strichaufzählung
    Abrechnung des Bauvorhabens,
  • Strichaufzählung
    Ausführung von Arbeiten aus dem Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe.

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik insbesondere befähigt werden

  • Strichaufzählung
    praktische Aufgaben genau, systematisch und normgerecht auszuführen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge sowohl eigenständig, als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen;
  • Strichaufzählung
    sich in den für die Bautechnik relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie
  • Strichaufzählung
    mit Auftraggebern und -nehmern, Behördenvertretern und sonstigen Partnern im Bauprozess zu kommunizieren, Dokumentationen zu verfassen und auch englischsprachige Dokumentationen und Fachliteratur zu verstehen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik verfügen generell über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich des Bauwesens.

Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Baukonstruktion und Baupraxis:

Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe des Bauwesens sowie den Einsatz der grundsätzlichen Baumaterialien erfassen und in einfachen Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben und der Nachhaltigkeit umsetzen.

Im Bereich Gründungen und Bodenkonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen bauvorbereitende Maßnahmen durchführen, grundlegende Bauarten von Gründungen umsetzen sowie Flachgründungen unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Im Bereich Vertikale Baukonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen die bautechnischen Konstruktionen in Zusammenhängen zur Gesamtbaukonstruktion normgerecht umsetzen sowie in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Im Bereich Horizontale Baukonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen die bautechnischen Konstruktionen in Zusammenhängen zur Gesamtbaukonstruktion und Bauphysik normgerecht umsetzen sowie in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung, Barrierefreiheit und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Im Bereich Dachkonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen Tragkonstruktionen im Zusammenhang mit Statik und Bauphysik normgerecht umsetzen sowie in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Im Bereich Bauwerk-Technik können die Absolventinnen und Absolventen die bautechnischen Grundlagen aus der Haustechnik erfassen und in konstruktive Zusammenhänge unter Einbeziehung der Bauphysik einarbeiten sowie diesbezügliche Konstruktionen in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Im Bereich Bauwerk-Ausbau können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen unter Einsatz geeigneter Baumaterialien zur Funktionserfüllung unter Berücksichtigung gewerkeübergreifender Zusammenhänge und der Bauphysik umsetzen sowie diesbezügliche Konstruktionen in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Im Bereich Außenanlagen können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen Baumaterialien und ihre Eigenschaften erfassen sowie ihre grundsätzlichen Verarbeitungstechniken gemäß Planvorgaben umsetzen und in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Im Bereich Planung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Projekte planlich darstellen sowie unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Bauen im Bestand können die Absolventinnen und Absolventen bestehende Konstruktionen aufnehmen, darstellen und beurteilen, darauf aufbauend Umbauerfordernisse und Umbaumöglichkeiten unter Einbeziehung der Bauphysik und Statik erkennen sowie nach planlichen Darstellungen unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.

Tragwerke:

Im Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Vorgänge beobachten, beschreiben und die Gesetzmäßigkeiten erklären, Kräfte und Kraftsysteme erfassen sowie Gleichgewichte ermitteln. Sie kennen die Terminologie der Tragsysteme und die wichtigsten Einwirkungen im Hochbau, die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren zur Ermittlung der äußeren und inneren Kräfte und können die Schnittgrößen statisch bestimmter Stabtragwerke ermitteln und darstellen.

Im Bereich Festigkeit und Stabilität können die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und die erforderlichen Querschnittswerte ermitteln, Stabilitätsprobleme erkennen und die grundlegenden Bemessungsverfahren für Stahl- und Holztragwerke verstehen.

Im Bereich Tragsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Bemessungsverfahren für Stahl- und Holztragwerke verstehen und anwenden sowie die Verbindungstechnologien und Verbindungsmittel für Stahl- und Holztragwerke verstehen.

Im Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften können die Absolventinnen und Absolventen die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen und die Grundlagen und Methoden der Material- und Bauteilprüfung verstehen.

Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen für die Bewehrung von Stahlbetontragwerken verstehen und anwenden, auf Basis vorgegebener Plan- und Bewehrungsangaben Schalungs- und Bewehrungspläne einfacher Bauteile erstellen und dafür geeignete EDV-Programme anwenden. Sie können die theoretisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse an Hand praxisorientierter Aufgabenstellungen anwenden und umsetzen.

Infrastruktur:

Im Bereich Geotechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften erkennen, grundlegende Gründungsarten und Baugrubensicherungen erfassen sowie die Grundlagen und Methoden der Materialprüfung verstehen.

Im Bereich Siedlungswasserbau können die Absolventinnen und Absolventen siedlungswasserbauliche Planungen im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserableitung erfassen.

Im Bereich Vermessungswesen können die Absolventinnen und Absolventen Geometerpläne erfassen und interpretieren, die gängigen Instrumente der Vermessung verstehen sowie einfache Vermessungsaufgaben durchführen.

Im Bereich Verkehrswegebau können die Absolventinnen und Absolventen Planungen für Parkflächen und einfache Straßenkonstruktionen erfassen.

Baubetrieb und Projektmanagement:

Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen die im Planungs- und Bauprozess Beteiligten, deren Aufgabenstellungen und die notwendigen Geräte erfassen und dem Bauablauf zuordnen. Aufbauend darauf können sie eine Baustelleneinrichtungsplanung erstellen.

Im Bereich Bauvorschriften können die Absolventinnen und Absolventen die maßgebenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien im Bauablauf den jeweiligen Projektbeteiligten und dem Projektablauf zuordnen.

Im Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen die Ausschreibungsverfahren benennen und bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und der Mengenermittlung mitwirken sowie die in diesem Bereich gängigen EDV-Programme einsetzen.

Im Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Prozesse und Ansätze der Kostenermittlung in den Phasen der Objektentwicklung und -errichtung erfassen und deuten.

Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Aufgaben im Kontext Bauleitung, Bauaufsicht, Baustellenorganisation und Baudokumentation erfüllen sowie die in diesem Bereich gängigen EDV-Programme einsetzen.

Bauplanung und Darstellung:

Im Bereich Konstruktionsübungen können die Absolventinnen und Absolventen die dem Berufsbild entsprechenden üblichen Skizzen, technische Zeichnungen und Pläne lesen, interpretieren und nach Angaben und Vorgaben aus rechtlichen, technischen und gestalterischen Bereichen selbstständig herstellen bzw. weiter bearbeiten. Sie können die Planwerke sowohl in händischer Form als auch unter Verwendung einschlägiger Software (CAD) darstellen und präsentieren.

Im Bereich Darstellende Geometrie können die Absolventinnen und Absolventen einfache geometrische Körper erfassen und unter Zuhilfenahme der üblichen Normalrisse und einfacher dreidimensionaler Darstellungen erläutern und präsentieren. Sie sind imstande, einfache geometrische Körper mittels EDV-Programmen darzustellen.

Im Bereich Grundlagen des Gestaltens können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Funktionen einfacher Bauaufgaben verstehen. Sie sind imstande, ein Funktionsschema für Bauaufgaben kleineren Umfangs selbstständig zu erarbeiten sowie bei der Erstellung von Funktionsschemata und Raumprogrammen komplexerer Bauaufgaben mitzuwirken.

3. Berufsbezogene Lernergebnisse der Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.3: B.1 Hochbautechnologie:

Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen innovative und nachhaltige Baustoffe ihren Einsatzmöglichkeiten zuordnen, haustechnische Systeme auf Basis erneuerbarer Energie ihren Einsatzmöglichkeiten zuordnen sowie grundlegende Sanierungstechniken nach ihren Einsatzbereichen einteilen.

Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen nachhaltige und energieeffiziente Bauweisen erläutern.

Im Bereich Planung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.

B.2 Tiefbautechnologie:

Im Bereich Grundlagen des Verkehrswegebaus können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende technische und normative Zusammenhänge zu den Teilbereichen Querschnittsgestaltung und Oberbaubemessung, Anlagen des ruhenden Verkehrs, Straßenentwässerung, Trassierung und Linienführung, Kreuzungs- und Knotengestaltung sowie Grundlagen des Verkehrsrechtes erläutern.

Im Bereich Planung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.

B.3 Konstruktiver Holzbau:

Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen Anforderungen an den Holzschutz erkennen, verschiedene Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen erfassen, moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computergestützter Systeme verstehen und computergestützten Abbund anwenden.

Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails normgerecht konstruktiv durchbilden.

Im Bereich Planung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. BAUKONSTRUKTION UND BAUPRAXIS

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum jeweiligen Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Als Ergänzung der angeführten Werkstätten dienen die am jeweiligen Standort angebotenen Werkstätten des Baunebengewerbes.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe und ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten gemäß den einschlägigen Regelwerken erfassen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen, diese in der Werkstätte und auf der Baustelle beurteilen und anwenden sowie die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und –sicherung, Instandhaltung, Recycling.

Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Bauteile und Bausysteme sowie Grundbegriffe des Bauwesens erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Sicherheit am Arbeitsplatz sowie des Recyclings verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Baumaterialien und ihre Eigenschaften erfassen sowie ihre grundsätzlichen Verarbeitungstechniken umsetzen.

Bereich Gründungen und Bodenkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Bauvorbereitungsmaßnahmen im Umfeld und inklusive der Baugrube erfassen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Techniken verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Theorie:

Übersicht Bauteile und Bauweisen.

Werkstätten Baumeisterarbeiten:

Konstruktionsgrundlagen Mauerwerk.

Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:

Gebräuchliche Holzarten, Holzverbindungen im Zusammenhang mit Gesamtkonstruktionen.

Bereich Gründungen und Bodenkonstruktionen:

Theorie:

Baugrube und Flachgründungen.

Werkstätten Baumeisterarbeiten:

Flachgründungen – systemlose Schalungen, Abstecken, Absicherungen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Vertikale Baukonstruktionen

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen, erläutern und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Baumaterialien und ihre Eigenschaften erfassen sowie ihre grundsätzlichen Verarbeitungstechniken umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die baurechtlichen und normativen Regeln beachten;
  • Strichaufzählung
    die üblichen tragbaren Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten.

Lehrstoff:

Bereich Vertikale Baukonstruktionen:

Theorie:

Grundlagen tragender und raumbildender Elemente (Baukonstruktion und Bauphysik).

Werkstätten Baumeisterarbeiten:

Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen, Bögen und Überlagen, einfache Schalungen, Oberflächen, zugehörige Materialkunde, Schnurgerüst und Umgang mit Meterriss, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:

Holzwandkonstruktionen und einfache Tragkonstruktionen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaus.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Vertikale Baukonstruktionen

  • Strichaufzählung
    die bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen, erläutern und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die baurechtlichen und normativen Regeln beachten;
  • Strichaufzählung
    die üblichen Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten.

Bereich Horizontale Baukonstruktionen

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen, erläutern und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die baurechtlichen und normativen Regeln beachten;
  • Strichaufzählung
    die üblichen Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten.

Lehrstoff:

Bereich Vertikale Baukonstruktionen:

Theorie:

Tragende Wandsysteme und bauphysikalische Zusammenhänge (erdberührende Wände, Außenwände ua).

Werkstätten Baumeisterarbeiten:

Spezielle Mauerwerksysteme, bewehrter und unbewehrter Beton, Oberflächen, zugehörige Materialkunde, Verarbeitung und Werkzeuge, Systemschalungen, konstruktive Ausbildung von Wandöffnungen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Bereich Horizontale Baukonstruktionen:

Theorie:

Tragende Deckenelemente, Treppen.

Werkstätten Baumeisterarbeiten:

Konstruktive Ausbildung von Öffnungen, Stiegenschalungen, Deckenschalungen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:

Holzdeckenkonstruktionen, konstruktive Ausbildung von Öffnungen, Grundlagen Treppenbau, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Horizontale Baukonstruktionen

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen, erläutern und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften und der Barrierefreiheit umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die baurechtlichen und normativen Regeln beachten;
  • Strichaufzählung
    die üblichen Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten.

Bereich Dachkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen, erläutern und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die baurechtlichen und normativen Regeln beachten;
  • Strichaufzählung
    die üblichen Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten;
  • Strichaufzählung
    grundlegende gewerkeübergreifende Zusammenhänge verstehen und in der Umsetzung berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Horizontale Baukonstruktionen:

Theorie:

Terrassen, Balkone, Rampen, Barrierefreiheit.

Werkstätten Baumeisterarbeiten:

Überdecken von Öffnungen, Stiegenschalungen, Deckenschalungen (spezielle Konstruktionen wie Kragkonstruktionen, Einbauteile, Wärme- und Schallschutz), Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:

Treppenbau, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Bereich Dachkonstruktionen:

Theorie:

Flachdächer, Terrassen und Balkone, geneigte Dächer, Dachkonstruktionen, Dachdeckungen, Dachabdichtungen und Dachentwässerungen.

Werkstätten Baumeisterarbeiten:

Unter- und Überzüge, Attika- und Brüstungsschalung, Giebelwände, Auflager- und Verankerungskonstruktionen, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:

Holzkonstruktionssysteme und Holztragwerke, Austragungen, Abbund, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauwerk-Ausbau

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen, erläutern und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die baurechtlichen und normativen Regeln beachten;
  • Strichaufzählung
    die üblichen Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Baumaterialien, Bauteile und ihre Eigenschaften erfassen sowie ihre grundsätzlichen Verarbeitungstechniken umsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende gewerkeübergreifende Zusammenhänge verstehen und in der Umsetzung berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Bauwerk-Ausbau:

Theorie:

Nichttragende raumbildende Wand- und Deckenelemente, Fenster, Türen, Tore, Sonnenschutz, Innen- und Außenbekleidungen und -systeme für Wände.

Werkstätten Baumeisterarbeiten:

Nichttragende Wände, Versetzarbeiten, Verputzarbeiten und Wandbekleidungen, Dämmsysteme, Grundlagen der Befestigungstechnik, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:

Nichttragende Wände, Versetzarbeiten, Wandbekleidungen, Grundlagen der Befestigungstechnik, Bauteilanschlüsse, Dachaufbauten, Dachfenster, Detailkonstruktionen (Durchdringungen und Unterkonstruktionen), Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Werkstätten Trockenbau:

Trockenbausysteme, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Trockenbaugewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Dachkonstruktionen

  • Strichaufzählung
    die bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen, erläutern und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften mittels nummerisch gesteuerter Verfahren umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die baurechtlichen und normativen Regeln beachten;
  • Strichaufzählung
    die üblichen Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten;
  • Strichaufzählung
    grundlegende gewerkeübergreifende Zusammenhänge verstehen und in der Umsetzung berücksichtigen.

Bereich Bauwerk-Technik

  • Strichaufzählung
    die Funktionalität von einfachen Entwässerungsanlagen im Kontext verstehen;
  • Strichaufzählung
    grundsätzliche bauliche Anforderungen aus der Haustechnik und dem Brandschutz verstehen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende bauphysikalische Zusammenhänge erfassen.

Bereich Bauwerk-Ausbau

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen erfassen und diese proportionsgerecht darstellen, erläutern und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die baurechtlichen und normativen Regeln beachten;
  • Strichaufzählung
    die üblichen Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen erkennen, bedienen und warten;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Baumaterialien und ihre Eigenschaften erfassen sowie ihre grundsätzlichen Verarbeitungstechniken umsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende gewerkeübergreifende Zusammenhänge verstehen und in der Umsetzung berücksichtigen.

Bereich Außenanlagen

  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Baumaterialien und ihre Eigenschaften erfassen sowie ihre grundsätzlichen Verarbeitungstechniken umsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende gewerkeübergreifende Zusammenhänge verstehen und in der Umsetzung berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Dachkonstruktionen:

Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:

Computerunterstützter Abbund, Holzkonstruktionssysteme, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Bereich Bauwerk-Technik:

Theorie:

Grundlagen der Haustechnik und des Brandschutzes, Angaben der Sonderplanung, Ableitung von Wässern; Fangsysteme, Grundlagen des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schallschutzes.

Werkstätten Baumeisterarbeiten:

Mauerwerk und Schalung in Zusammenhang mit Haustechnikvorgaben, Ableitung von Wässern, Ausführung und Montage von Fangsystemen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Bereich Bauwerk-Ausbau:

Theorie:

Fußbodenkonstruktionen, Feuchtraumabdichtungen.

Werkstätten Baumeisterarbeiten:

Fußbodenaufbauten in Nassbauweise, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:

Fußbodenaufbauten in Trockenbauweise, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

Bereich Außenanlagen:

Werkstätten Baumeisterarbeiten:

Ableitung von Wässern, Belagsarbeiten, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Planung und Projekt

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Themen – gegebenenfalls aus der Betriebspraxis – dokumentieren und den Lehrstoff des 1. – 6. Semesters anhand einer Bauaufgabe anwenden;
  • Strichaufzählung
    gewerkeübergreifende Zusammenhänge in der Umsetzung berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Planung und Projekt:

Theorie:

Projektierung und Dokumentation (Konstruktion, Bauphysik und Baumanagement/Baubetrieb).

Werkstätten:

Modellhafte Umsetzung von Lösungen spezifischer Bauaufgaben, vernetzte Arbeitsvorbereitung und Sicherheitskoordination, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen der Werkstätten – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

7. Semester – Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauwerk-Technik

  • Strichaufzählung
    grundlegende bauphysikalische Zusammenhänge erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Bauwerk-Technik:

Theorie:

Energieausweis.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauen im Bestand

  • Strichaufzählung
    bestehende Konstruktionen aufnehmen und diese proportionsgerecht darstellen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Umbaupläne lesen, die notwendigen Schritte zur Umsetzung erkennen und unter Berücksichtigung statischer Vorgaben durchführen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen, normativen und sicherheitstechnischen Regeln beachten;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Baumaterialien und ihre Eigenschaften erfassen sowie ihre grundsätzlichen Verarbeitungstechniken umsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende gewerkeübergreifende Zusammenhänge verstehen und in der Umsetzung berücksichtigen.

Lehrstoff:

Bereich Bauen im Bestand:

Theorie:

Bauaufnahme und Dokumentation, rechtliche, normative und sicherheitstechnische Grundlagen, technische Grundlagen.

Werkstätten:

Sicherungsmaßnahmen und Gerüstungen, spezielle Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung, Abbruch, Sanierungs- und Erneuerungskonstruktionen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen der Werkstätten – Handhabung, Sicherheit und Wartung.

3. TRAGWERKE

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung

  • Strichaufzählung
    physikalische Vorgänge beobachten, beschreiben und die Gesetzmäßigkeiten erklären;
  • Strichaufzählung
    Kräfte und Kraftsysteme erfassen sowie Gleichgewichte ermitteln;
  • Strichaufzählung
    die Terminologie der Tragsysteme erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung:

Größen und Einheiten, Kräfte und Gleichgewicht, Terminologie der Tragsysteme.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Einwirkungen im Hochbau erfassen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung:

Einwirkungen, Tragsysteme, Standsicherheit.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung

  • Strichaufzählung
    die äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Schnittgrößen statisch bestimmter Träger ermitteln und darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung:

Statisch bestimmte Stabtragwerke.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Festigkeit und Stabilität

  • Strichaufzählung
    die Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und die erforderlichen Querschnittswerte ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Stabilitätsprobleme erkennen und die grundlegenden Bemessungsverfahren für Stahl- und Holztragwerke verstehen.

Bereich Tragsicherheit

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Bemessungsverfahren für Stahl- und Holztragwerke verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Verbindungstechnologien und Verbindungsmittel für Stahl- und Holztragwerke verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Festigkeit und Stabilität:

Spannungen, Dehnungen, Querschnittswerte, Stabilität (Knicken).

Bereich Tragsicherheit:

Sicherheitskonzept, Tragwerke aus Stahl und Holz (Grundlagen), Bauteile und Bauteilverbindungen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften

  • Strichaufzählung
    die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen und Methoden der Materialprüfung verstehen.

Bereich Konstruktive Durchbildung

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen für die Bewehrung von Stahlbetontragwerken verstehen;
  • Strichaufzählung
    auf Basis vorgegebener Plan- und Bewehrungsangaben Schalungs- und Bewehrungspläne einfacher Bauteile erstellen;
  • Strichaufzählung
    dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:

Materialeigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien.

Bereich Konstruktive Durchbildung:

Schalungs- und Bewehrungspläne für Einzel- und Streifenfundamente, Stützen und Träger.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften

  • Strichaufzählung
    die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen und Methoden der Material- und Bauteilprüfung verstehen.

Bereich Konstruktive Durchbildung

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen für die Bewehrung von Stahlbetontragwerken verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    auf Basis vorgegebener Plan- und Bewehrungsangaben Schalungs- und Bewehrungspläne einfacher Bauteile erstellen;
  • Strichaufzählung
    dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:

Materialeigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien und Bauteilen.

Bereich Konstruktive Durchbildung:

Schalungs- und Bewehrungspläne für Fundamentplatten, Wände und Decken.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktive Durchbildung

  • Strichaufzählung
    die theoretisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse an Hand praxisorientierter Aufgabenstellungen anwenden und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktive Durchbildung:

Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktive Durchbildung

  • Strichaufzählung
    die theoretisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse an Hand praxisorientierter Aufgabenstellungen anwenden und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktive Durchbildung:

Tragelemente und Tragsysteme aus Stahl, Holz und Stahlbeton.

4. INFRASTRUKTUR

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geotechnik

  • Strichaufzählung
    grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften erkennen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Gründungsarten erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen und Methoden der Materialprüfung verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Grundlagen Baugrund und Boden, Bodeneigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geotechnik

  • Strichaufzählung
    grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften erkennen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Gründungsarten erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen und Methoden der Materialprüfung verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Baugrund und Boden, Bodeneigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien; Wasser im Baugrund, Grundlagen Gründungen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Siedlungswasserbau

  • Strichaufzählung
    siedlungswasserbauliche Planungen im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserableitung erfassen.

Bereich Vermessungswesen

  • Strichaufzählung
    Geometerpläne erfassen;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Instrumente der Vermessung erfassen;
  • Strichaufzählung
    einfache Vermessungsaufgaben durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Siedlungswasserbau:

Grundlagen von Wasserversorgungs- und Abwasserableitungsanlagen.

Bereich Vermessungswesen:

Grundlagen der Lage- und Höhenmessung sowie deren planliche Darstellung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Verkehrswegebau

  • Strichaufzählung
    Planungen für Parkflächen und einfache Straßenkonstruktionen erfassen.

Bereich Vermessungswesen

  • Strichaufzählung
    Geometerpläne erfassen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Instrumente der Vermessung verstehen;
  • Strichaufzählung
    einfache Vermessungsaufgaben durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Verkehrswegebau:

Grundlagen zur Umsetzung von Planungen für Parkflächen und einfache Straßenkonstruktionen.

Bereich Vermessungswesen:

Grundlagen der Lage- und Höhenmessung sowie deren planliche Darstellung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geotechnik

  • Strichaufzählung
    grundlegende Baugrubensicherungen erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Baugrubensicherungen.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geotechnik

  • Strichaufzählung
    grundlegende Baugrubensicherungen erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Geotechnik:

Grundlagen Baugruben mit Wasserhaltung.

5. BAUBETRIEB UND PROJEKTMANAGEMENT

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauorganisation

  • Strichaufzählung
    die Aufgabenstellungen im Bauablauf und die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes erkennen und erklären.

Bereich Bauvorschriften

  • Strichaufzählung
    die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien im Bauablauf den jeweiligen Projektbeteiligten zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Bauorganisation:

Grundlagen des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.

Bereich Bauvorschriften:

Bewilligungsverfahren, Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauorganisation

  • Strichaufzählung
    eine Baustelleneinrichtungsplanung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Bauverfahren sowie die dazu erforderlichen Geräte erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Bauorganisation:

Bauverfahren und Geräte (Arten, Einsatz und Instandhaltung), Infrastruktur für die Bauumsetzung.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe

  • Strichaufzählung
    Ausschreibungsverfahren erklären;
  • Strichaufzählung
    an der Erstellung von Leistungsverzeichnissen mitwirken;
  • Strichaufzählung
    dafür geeignete EDV-Programme anwenden;
  • Strichaufzählung
    Werksvertragsnormen strukturell erfassen und deren Inhalte umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:

Mengenermittlung, Ausschreibungs- und Vergabearten, Planungskoordination, Leistungsbeschreibungen, Werkvertragsnormen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung

  • Strichaufzählung
    die Prozesse der Kostenermittlung in den Phasen der Objektentwicklung und -errichtung erfassen und erklären;
  • Strichaufzählung
    dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung:

Kostenermittlung, Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise), Positionskalkulation, Regieleistungen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen;
  • Strichaufzählung
    dafür geeignete EDV-Programme anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:

Bauleitung (Auftragnehmer), Bauaufsicht (Auftraggeber), Baustellenorganisation (Ressourcen- und Zeitplanung), Baudokumentation, Bauabrechnung, Bauübergabe.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe

  • Strichaufzählung
    einfache Leistungsverzeichnisse selbstständig erstellen;
  • Strichaufzählung
    Angebotsprüfungen durchführen und Preisspiegel erstellen und diesen interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Vergabevorschläge erarbeiten.

Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung

  • Strichaufzählung
    Kalkulatorische Grundlagen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Positionskalkulationen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:

Standardleistungsverzeichnis Haupt- und Nebengewerbe, Angebotsprüfung, Preisspiegel, Vergabe.

Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung:

K-Blätter, Bruttomittellohnermittlung.

6. BAUPLANUNG UND DARSTELLUNG

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Methoden des Skizzierens erfassen;
  • Strichaufzählung
    die normgerechte Bemaßung und Beschriftung von Skizzen und Plänen anwenden.

Bereich Darstellende Geometrie

  • Strichaufzählung
    bautechnisch relevante Objekte in zugeordneten Normalrissen darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen:

Freihandzeichnen und Skizzieren, händisches Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.

Bereich Darstellende Geometrie:

Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper, Normalrisse.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen

  • Strichaufzählung
    die normgemäße Darstellung einfacher bautechnischer Konstruktionen umsetzen.

Bereich Darstellende Geometrie

  • Strichaufzählung
    bautechnisch relevante Objekte in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien unter Anwendung einfacher EDV-Programme darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen:

Freihandzeichnen und Skizzieren, händisches Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.

Bereich Darstellende Geometrie:

Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper, Axonometrie und Projektionen unter Anwendung einfacher EDV-Programme.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen

  • Strichaufzählung
    normgemäße Plandarstellungen einfacher Bauwerke mit Einsatz von CAD-Programmen umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen:

Einreichpläne einfacher Bauwerke.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen

  • Strichaufzählung
    normgemäße Plandarstellungen einfacher Bauwerke mit Einsatz von CAD-Programmen umsetzen.

Bereich Grundlagen des Gestaltens

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Zusammenhänge des Gestaltens erfassen;
  • Strichaufzählung
    das Funktionsschema und Raumprogramm einfacher Bauwerke erfassen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen:

Einreichpläne einfacher Bauwerke anhand einer vorgegebenen Plangrundlage mit Konstruktionsdetails.

Bereich Grundlagen des Gestaltens:

Funktionsschemata einfacher Bauaufgaben.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen

  • Strichaufzählung
    normgemäße Plandarstellungen einfacher Bauwerke mit Einsatz von CAD-Programmen umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen:

Ausführungspläne einfacher Bauwerke.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen

  • Strichaufzählung
    normgemäße Plandarstellungen einfacher Bauwerke mit Einsatz von CAD-Programmen umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen:

Schalungs-, Bewehrungs- und Detailpläne einfacher Bauelemente.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen

  • Strichaufzählung
    normgemäße Plandarstellungen einfacher Bauwerke mit Einsatz von CAD-Programmen umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen:

Plandarstellungen mit fächerübergreifenden Inhalten in verschiedenen Planungsphasen und Maßstäben.

8. Semester – gemäß Stundetafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionsübungen

  • Strichaufzählung
    einfache Bauwerke mit Einsatz von CAD-Programmen dreidimensional modellieren.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionsübungen:

Plandarstellung dreidimensionaler Bauobjekte, Präsentieren und Dokumentieren.

7. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

B. Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

B.1 HOCHBAUTECHNOLOGIE

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen des Bauens

  • Strichaufzählung
    innovative und nachhaltige Baustoffe ihren Einsatzmöglichkeiten zuordnen;
  • Strichaufzählung
    haustechnische Systeme auf Basis erneuerbarer Energie ihren Einsatzmöglichkeiten zuordnen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Sanierungstechniken nach ihren Einsatzbereichen einteilen.

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    nachhaltige und energieeffiziente Bauweisen erläutern.

Bereich Planung und Projekt

  • Strichaufzählung
    praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Bauens:

Innovative und nachhaltige Baustoffe, Solarenergie und Erdwärme, Sanierungstechniken.

Bereich Bauelemente:

Ökologische und ökonomische Bausysteme.

Bereich Planung und Projekt:

Umsetzung praxisbezogener Projekte.

B.2 TIEFBAUTECHNOLOGIE

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen des Verkehrswegebaus

  • Strichaufzählung
    grundlegende technische und normative Zusammenhänge zu den Teilbereichen Querschnittsgestaltung und Oberbaubemessung, Anlagen des ruhenden Verkehrs, Straßenentwässerung, Trassierung und Linienführung, Kreuzungs- und Knotengestaltung sowie Grundlagen des Verkehrsrechtes erläutern.

Bereich Planung und Projekt

  • Strichaufzählung
    praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen des Verkehrswegebaus:

Querschnittsgestaltung und Oberbaubemessung, Anlagen des ruhenden Verkehrs, Straßenentwässerung, Trassierung und Linienführung, Grundlagen des Verkehrsrechtes.

Bereich Planung und Projekt:

Umsetzung praxisbezogener Projekte.

B.3 KONSTRUKTIVER HOLZBAU

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können in

Bereich Bauelemente

  • Strichaufzählung
    Anforderungen an den Holzschutz erkennen, verschiedene Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen erfassen, moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computergestützter Systeme verstehen und computergestützten Abbund anwenden.

Bereich Konstruktive Durchbildung

  • Strichaufzählung
    Holztragsysteme und deren Anschlussdetails normgerecht konstruktiv durchbilden.

Bereich Planung und Projekt

  • Strichaufzählung
    praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Bauelemente:

Konstruktiver und chemischer Holzschutz, Grundlagen moderner Fertigungsmethoden, vorgefertigte mehrschichtige / mehrschalige Elemente.

Bereich Konstruktive Durchbildung:

Holzbauwerke und deren Anschlussdetails.

Bereich Planung und Projekt:

Umsetzung praxisbezogener Projekte.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt römisch neun Unterabschnitt B.1 bis B.3 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun. Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/10

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4

Text

Anlage 1.10 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GEBÄUDETECHNIK mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.a

Planung und Projektmanagement – Werkstätte und Produktionstechnik

2

2

4

römisch vier

2.b

Planung und Projektmanagement2

2, (2)

2, (2)

2, (2)

2, (2)

2

2

1

13

römisch eins

3.a

Technologie und Technische Mechanik – Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

2

2

2

2

16

römisch vier

3.b

Technologie und Technische Mechanik

2

2

2

2

2

2

12

römisch eins

4.a

Gebäudetechnische Anlagen – Werkstätte und Produktionstechnik

2

2

4

4

4

4

20

römisch vier

4.b

Gebäudetechnische Anlagen

3

3

3

3

3

3

18

römisch eins

5.a

Elektro- und Regelungs-technik – Werkstätte und Produktionstechnik3

, 2

, 2

, 4

, 4

, 4

, 4

, 2

, 22

, römisch drei bzw. römisch vier

5.b

Elektro- und Regelungs-technik

2

2

2

2

3

3

1

15

römisch eins

6.a

Komponenten der Gebäudetechnik – Werkstätte und Produktionstechnik3

, –

, –

, 2

, 2

, 2

, 2

, 3

, 11

, römisch drei bzw. römisch vier

6.b

Komponenten der Gebäudetechnik

2

2

2

2

8

römisch eins

7.

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

35

35

38

38

38

38

32

254

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und – ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

römisch vier a

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der angeführten Semesterwochenstunden im 7. Semester.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie im entsprechenden Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik.

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GEBÄUDETECHNIK mit Betriebspraxis römisch eins.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule mit dem Ausbildungsschwerpunkt Servicetechnik

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

2.a

Planung und Projekt-management – Werkstätte und Produktionstechnik

2

2

3

7

römisch vier

2.b

Planung und Projektmanagement2

2 (2)

2, (2)

2, (2)

2, (2)

2

2

1

2

15

römisch eins

3.a

Technologie und Techni-sche Mechanik – Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

2

2

2

2

16

römisch vier

3.b

Technologie und Technische Mechanik

2

2

2

2

2

2

12

römisch eins

4.a

Gebäudetechnische Anlagen – Werkstätte und Produktionstechnik3

2

2

4

4

4

4

4

24

römisch drei bzw. römisch vier

4.b

Gebäudetechnische Anlagen

3

3

3

3

3

3

18

römisch eins

5.a

Elektro- und Regelungs-technik – Werkstätte und Produktionstechnik4

2

2

4

4

4

4

3

5

28

römisch drei bzw. römisch vier

5.b

Elektro- und Regelungs-technik

2

2

2

2

3

3

2

4

20

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.a

Komponenten der Gebäude-technik – Werkstätte und Produktionstechnik4

2

2

2

2

3

5

16

römisch drei bzw. römisch vier

6.b

Komponenten der Gebäudetechnik

2

2

2

2

1

2

11

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

20

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz6

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

35

35

38

38

38

38

35

31

288

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterstundenwochen

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

1

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

römisch vier a

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der angeführten Semesterwochenstunden im 8. Semester.

4 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der angeführten Semesterwochenstunden im 7. und 8. Semester.

5 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein Pflichtgegenstand zu wählen.

6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie im entsprechenden Pflichtgegenstand.

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik.II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Gebäudetechnik verfügen über Grundkenntnisse gebäudetechnischer Anlagen: Heizungstechnik, Sanitärtechnik, Lüftungs- und Klimatechnik, Kältetechnik, Elektro-, Regelungs- und Leittechnik.

Die Absolventinnen und Absolventen der 4-jährigen Fachschule mit dem Ausbildungsschwerpunkt Servicetechnik sind befähigt, eigenverantwortlich Inbetriebnahme, Service- und Wartungsarbeiten zu planen und zu koordinieren, diese durchzuführen und zu dokumentieren. Der Schwerpunkt liegt bei Energiebereitstellungsanlagen wie Kessel, Brenner, Gasgeräte, Wärmepumpen und Alternativenergieanlagen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von gebäudetechnischen Anlagen, ein solides Verständnis der Funktion von Energiebereitstellungssystemen (Kessel, Brenner, Gasgeräte, Lüftungs- und Heizungskomponenten, Wärmepumpen) sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.

Unternehmensführung

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Planung und Projektmanagement:

Im Bereich Zeichentechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Zeichnungsnormen, Darstellungstechniken und händische Zeichentechniken. Sie können einfache Entwurfszeichnungen erstellen sowie Baupläne lesen.

Im Bereich CAD kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktion eines CAD-Programms. Sie können ein CAD-Programm bedienen und einfache Zeichnungen erstellen und bearbeiten.

Im Bereich Projektmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Strukturen und Projektabläufe. Sie können eine einfache Projektdokumentation erstellen, Strukturen und Methoden anwenden, Maßnahmen der Materialwirtschaft und Logistik erläutern und gebäudetechnische Anlagen bewerten und analysieren.

Technologie und Technische Mechanik:

Im Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Werkstoffe und Werkstoffeigenschaften. Sie können einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen.

Im Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Fertigungsverfahren. Sie können form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen herstellen.

Im Bereich Mechanik und Festigkeitslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen das ebene Kraftsystem. Sie können einfache statische Probleme lösen.

Gebäudetechnische Anlagen:

Im Bereich Wärmetechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze der Wärmeübertragung. Sie können Wärme, Wärmeströmungen und U-Werte berechnen, Wirkungsgrade definieren und beurteilen, sowie Abgaswerte messen.

Im Bereich Hydraulische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze der Strömungslehre. Sie können Rohr- und Einzelwiderstände berechnen und hydraulische Netze abgleichen.

Im Bereich Heizungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Heizungssysteme. Sie können Sicherheitsvorschriften überprüfen und hydraulische Schaltungen entwerfen.

Im Bereich Sanitärtechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systeme der Wasserver- und –entsorgung und die Warmwasseranlagen. Sie können Sanitäranlagen in Betrieb nehmen und warten.

Im Bereich Lüftungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systeme der Lüftungs- und Klimaanlagen und die Hygienevorschriften von RLT-Anlagen. Sie können Wartungsarbeiten planen und Schallschutzmaßnahmen beurteilen.

Im Bereich Kältetechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktion des Kältekreislaufes. Sie können Betriebsdaten einer Wärmepumpe analysieren und eine Wartung durchführen.

Im Bereich Gastechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Heizgase und die Grundsätze der Gasversorgung. Sie können Gasgeräte warten und Betriebsfehler analysieren.

Elektrotechnik und Regelungstechnik:

Im Bereich Elektrotechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Elektrotechnik. Sie können Gleichstrom-, Wechselstrom und Drehstromschaltungen berechnen und können einfache Schaltungen aufbauen.

Im Bereich Komponenten und Maschinen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise elektrischer Maschinen und die Wirkungsweise von Kondensatoren und des magnetischen Feldes. Sie können die Wirkung von Kondensatoren im Gleichstromkreis und die Halbleitertechnik interpretieren.

Im Bereich Messtechnik und Datenerfassung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Zeigermessinstrumente und die Messung nichtelektrischer Größen. Sie können Widerstände, Spannungen, Ströme und Leistungen messen sowie nichtelektrische Größen.

Im Bereich Installations- und Leittechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Materialien der Elektroinstallation und die Schutzeinrichtungen. Sie können Installationspläne erstellen und Bussysteme in der Installationstechnik anwenden.

Im Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von Schaltschränken und die Grundgesetze der Steuerungs- und Regelungstechnik. Sie können Regelungen und Steuerungen in der Gebäudetechnik entwerfen, simulieren, bewerten und analysieren.

Im Bereich Energieversorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen alternative Stromerzeugungsmöglichkeiten. Sie können Photovoltaikanlagen dimensionieren und wirtschaftlich bewerten.

Komponenten der Gebäudetechnik:

Im Bereich Energiebereitstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Kesselsysteme und Gasheizgeräte. Sie können die Funktion von Kesselanlagen und Brenner erklären und Störungen analysieren.

Im Bereich Pumpen und Ventilatoren kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von Pumpen und Ventilatoren. Sie können diese auswählen und deren Funktion überprüfen.

Im Bereich Komponenten der Raumlufttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Wärmepumpenarten sowie Wärmesenken und Wärmequellen. Sie können Wartungspläne erstellen und die Wartung durchführen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2.a PLANUNG UND PROJEKTMANAGEMENT – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Abläufe der Arbeitsvorbereitung erläutern;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Planung und Dokumentation von spezifischen Arbeitsabläufen für gebäudetechnische Anlagen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Abläufe der Arbeitsvorbereitung erläutern;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Materialwirtschaft und Lagerhaltung, Projektabwicklung für gebäudetechnische Anlagen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen, umsetzen und analysieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Kalkulation, Bestellwesen, Dokumentation und Beurteilung von Arbeitsabläufen, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung).

2.b PLANUNG UND PROJEKTMANAGEMENT

1.Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zeichentechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    einfache Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie einfache normgerechte Zeichnungen lesen und erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Zeichentechnische Grundlagen:

Zeichengeräte, händische Zeichentechniken, Bemaßung und Beschriftung, skizzieren und darstellen einfacher technischer Körper nach Zeichnungsvorlage und nach Modell in den drei Hauptrissen und in genormter Axiometrie.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zeichentechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    einfache Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie einfache normgerechte Zeichnungen lesen und erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Zeichentechnische Grundlagen:

Schnittdarstellungen, Gewindedarstellung, räumliche Darstellung, Sinnbilder der Gebäudetechnik.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler  können im

Bereich CAD

  • Strichaufzählung
    ein CAD-Programm bedienen und einfache Zeichnungen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich CAD:

Einführung in ein CAD-Programm, Befehlsstruktur, Layertechnik, Zeichnungsaufbau.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CAD

  • Strichaufzählung
    einfache Pläne mit einem CAD-Programm erstellen und bearbeiten.

Lehrstoff:

Bereich CAD:

Isometrische Darstellung mittels CAD Programm, Erstellen von Blöcken, Referenzen, Datenaustausch, Plotten im Layout, Analyse und Beurteilung von Plänen der Gebäudetechnik.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler  können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Projektstrukturen und Projektabläufe erläutern;
  • Strichaufzählung
    eine Projektdokumentation erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Grundlagen des Projektmanagements, Strukturierung von Projektabläufen, Projektdokumentation, Grundlagen der Materialwirtschaft, Integration von gebäudetechnischen Plänen ins Projektmanagement.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Projektstrukturen anwenden, Fallbeispiele analysieren und lösen.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Anwendung des Projektmanagements an Fallbeispielen, Erstellung von einfachen Konzepten zur Materialwirtschaft.

4. Klasse:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler  können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    gebäudetechnische Anlagen bewerten und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen der Materialwirtschaft und Logistik erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Aufbau und Ablauforganisation von Unternehmen, Grundlagen der Personal- und Zeitwirtschaft, Lagerbestandsführung, Steuerung von Projektabläufen.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Methoden des Projektmanagements anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

EDV- gestützte Material- und Zeitwirtschaft, Grundlagen der Kalkulation und Kostenrechnung, Anwendung von Konzepten der Logistik und Materialwirtschaft mit Software-Unterstützung.

3.a TECHNOLOGIE UND TECHNISCHE MECAHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1.Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen;
  • Strichaufzählung
    form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung).

Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Manuelle Bearbeitung von Kunststoffen im Bereich der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Blechbearbeitung“ (Manuelle Bearbeitung von Blechen. Verbindung von Formteilen).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).

Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen der Gebäudetechnik, Befestigungstechniken).

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Manuelle und thermische Bearbeitung von Kunststoffen im Bereich der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Blechbearbeitung“ (Manuelle Bearbeitung von Blechen. Herstellung und Verbindung von Formteilen).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen;
  • Strichaufzählung
    Montageelemente und Komponenten der Befestigungstechnik anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Verfahren zur Verarbeitung und Verbindung von Werkstoffen der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Verfahren zur Befestigung und Montage von Rohren und Formteilen im Bereich der Gebäudetechnik).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen;
  • Strichaufzählung
    Montageelemente und Komponenten der Befestigungstechnik anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Verfahren zur Verbindung von Werkstoffen der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Verfahren zur Befestigung und Montage von Rohren und Formteilen im Bereich der Gebäudetechnik).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    form- und stoffschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen;
  • Strichaufzählung
    Komponenten von gebäudetechnischen Anlagen mit unterschiedlichen Verfahren verbinden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Verbindungstechnik “ (Löt- und Schweißverfahren).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen;
  • Strichaufzählung
    Komponenten von gebäudetechnischen Anlagen mit unterschiedlichen Verfahren verbinden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Verbindungstechnik “ (Löt- und Schweißverfahren).

3.b TECHNOLOGIE UND TECHNISCHE MECHANIK

1.Klasse (1.Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Werkstoffeigenschaften erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung:

Metallische Werkstoffe, nichtmetallische Werkstoffe, Legierungen, Werkstoffeigenschaften, Werkstoffprüfung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Werkstoffe und Fertigungsverfahren in der Gebäudetechnik richtig beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung:

Werkstoffe und Grundlagen der Werkstoffbearbeitungsverfahren in der Gebäudetechnik.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler  können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Fertigungsverfahren und Fügetechniken nennen;
  • Strichaufzählung
    ihre Sinnhaftigkeit für grundlegende Anwendungsfälle beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente:

Einteilung der Fertigungsverfahren, Urformen, Umformen, spanende Formgebung, Grundlagen der Fügetechnik (Löten, Schweißen, Kleben).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Maschinenelemente nennen;
  • Strichaufzählung
    lösbare Verbindungen einer Anwendung zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente:

Lösbare Verbindungen: Bolzen, Stifte, Schrauben (Arten), Muttern, Sicherungselemente, Verbindungselemente in der Gebäudetechnik (zB Rohre- u. Rohrverbindungen uä.).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler  können im

Bereich Mechanik und Festigkeitslehre

  • Strichaufzählung
    einfache statische Problemstellungen lösen.

Lehrstoff:

Bereich Mechanik und Festigkeitslehre

Ebenes Kraftsystem: Freimachen von Bauteilen, Gleichgewicht von Kräften (im zentralen und allgemeinen Kraftsystem), Schwerpunkt, Standsicherheit.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechanik und Festigkeitslehre

  • Strichaufzählung
    einfache festigkeitstechnische Problemstellungen lösen.

Lehrstoff:

Bereich Mechanik und Festigkeitslehre:

Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Festigkeit und zulässige Spannung, Belastungsfälle (dynamisch), Beanspruchung auf: Zug, Druck, Abscherung, Biegung und Torsion.

4.a GEBÄUDETECHNISCHE ANLAGEN – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbindungstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Systemkomponenten von Heizungsanlagen montieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage von Wärmeabgabe- und Wärmeverteilsystemen, Alternativenergie).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbindungstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Systemkomponenten von Heizungsanlagen montieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Überprüfung von Wärmeabgabe- und Wärmeverteilsystemen, Alternativenergie).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Installationstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Systemkomponenten von Heizungsanlagen montieren;

Bereich Sanitärtechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Installationstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Systemkomponenten von Sanitäranlagen montieren;

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).

Werkstätte „Sanitärtechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Installationstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Systemkomponenten von Heizungsanlagen montieren;

Bereich Sanitärtechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Installationstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Systemkomponenten von Sanitäranlagen montieren;

Bereich Lüftungstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Lüftungskanäle herstellen;
  • Strichaufzählung
    Systemkomponenten von Lüftungsanlagen montieren;

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).

Werkstätte „Sanitärtechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).

Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Aufbau und Montage von Lüftungskomponenten).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    Komponenten von Heizungsanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren;

Bereich Lüftungstechnik

  • Strichaufzählung
    Komponenten von Lüftungsanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Wartung von Heizungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).

Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gastechnik

  • Strichaufzählung
    Komponenten von Gasanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren;

Bereich Kältetechnik

  • Strichaufzählung
    Komponenten von Kälteanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Gastechnik“ (Wartung von Gasanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).

Werkstätte „Kältetechnik“ (Wartung von Kälteanlagen und Wärmepumpen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    die Betriebswerte von gebäudetechnischen Anlagen, einstellen, messen und beurteilen.

Lehrstoff:

Werkstättenlaboratorium „Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Wartung von gebäudetechnischen Anlagen).

4.b GEBÄUDETECHNISCHE ANLAGEN

1.Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wärmetechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die Grundgesetze der Wärmelehre und der Wärmeübertragung wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    Wärme- und Wärmeströme und U-Werte berechnen;
  • Strichaufzählung
    Wirkungsgrade definieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Wärmetechnische Grundlagen:

Einheitensysteme, Wärme, Wärmeleistung, Wärmebilanz, Wirkungsgrade, Wärmeübertragung, U-Wert.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    die gängigen Heizungssysteme erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Heizungstechnik:

Einteilung und Übersicht der Heizungssysteme, Energieabgabe, Energieverteilung, Energiebereitstellung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hydraulische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die Grundgesetze der Hydromechanik erläutern.

Bereich Wärmetechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Abgaswerte beurteilen.

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften überprüfen

Bereich Sanitärtechnik

  • Strichaufzählung
    die Systeme der Wasserver- und entsorgung erklären.

Lehrstoff:

Bereich Hydraulische Grundlagen:

Eigenschaften von Flüssigkeiten, Hydrostatik, Hydrodynamik.

Bereich Wärmetechnische Grundlagen:

Verbrennungsvorgang, Emissionen, Abgasmessung.

Bereich Heizungstechnik:

Sicherheitseinrichtungen für geschlossene Anlagen.

Bereich Sanitärtechnik:

Wasser und hygienische Anforderungen, Wasserversorgungssysteme und Entwässerungssysteme im Gebäude, Sanitärgegenstände.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hydraulische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Rohr- und Einzelwiderstände berechnen.

Bereich Sanitärtechnik

  • Strichaufzählung
    Warmwasserbereitungsanlagen beschreiben.

Bereich Lüftungstechnik

  • Strichaufzählung
    Systeme von RLT-Anlagen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Hydraulische Grundlagen:

Druckverlust von geraden Rohren, Druckverlust von Einzelwiderständen, Anlagenkennlinie.

Bereich Sanitärtechnik:

Zentrale und dezentrale Warmwasserbereitung, Speicherung, Hygiene.

Bereich Lüftungstechnik:

Systematik der RLT, kontrollierte Wohnraumlüftung.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hydraulische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    hydraulische Netze abgleichen.

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    einfache hydraulische Schaltungen entwerfen.

Bereich Lüftungstechnik

  • Strichaufzählung
    Hygienevorschriften von RLT-Anlagen wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    Wartungsarbeiten planen;
  • Strichaufzählung
    Schallschutzmaßnahmen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Hydraulische Grundlagen:

Hydraulischer Abgleich von parallelen Strecken in der Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik.

Bereich Heizungstechnik:

Hydraulische Grundschaltungen und deren Anwendung, Stellglieder.

Bereich Lüftungstechnik:

Kanalsysteme, Hygienevorschriften und Wartung von RLT-Anlagen; Grundlagen der Schallentstehung, Fortpflanzung, Schalldämmung und Schalldämpfung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gastechnik

  • Strichaufzählung
    Heizgase beschreiben und die Grundsätze der Gasversorgung wiedergeben.

Bereich Kältetechnik

  • Strichaufzählung
    die Funktion und Kennwerte beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Betriebsdaten einer Wärmepumpenanlage interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Gastechnik:

Technische Brenngase und gastechnische Grundbegriffe, Regelwerke, Gasversorgung und Verbrauchseinrichtungen.

Bereich Kältetechnik:

Kälteprozess, Bauelemente, Kältemittel, Kennwerte, thermodynamische Grundlagen, Wärmepumpenanlagen.

5.a Elektro- und Regelungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Gleichstromwiderstandsnetzwerke aufbauen;
  • Strichaufzählung
    Messgeräte bedienen;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsregeln anwenden;
  • Strichaufzählung
    Materialien in der Elektroinstallation bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    einfache Lichtinstallationen erstellen und Fehler beheben.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Gleichstromnetzwerke, Gleichstromerzeuger, Spannungs- Strom- Leistungsmessung, Grundschaltung in der Beleuchtungstechnik, Anschluss von Leitungen und Kabeln).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Gleichstromwiderstandsnetzwerke aufbauen;
  • Strichaufzählung
    Messgeräte bedienen;
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsregeln anwenden;
  • Strichaufzählung
    Materialien in der Elektroinstallation bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    einfache Lichtinstallationen erstellen und Fehler beheben.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Gleichstromnetzwerke, Gleichstromerzeuger, Spannungs- Strom- Leistungsmessung, Grundschaltung in der Beleuchtungstechnik, Anschluss von Leitungen und Kabeln).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Wechselstromschaltungen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    Drehstromverbraucher anschließen.

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

  • Strichaufzählung
    Leistungen und Arbeit in Wechsel- und Drehstromnetzen messen.

Bereich Installations- und Leittechnik

  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen anwenden.

Bereich Energieversorgung

  • Strichaufzählung
    die Elektroinstallation vom Verteiler bis zum Verbraucher herstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Aufbau Wechselstromverbraucher, Anschluss von Geräten, Drehstromtechnik, Motoren, Aufbau Verteiler, Zählung, Sicherungen, FI-Schutzschalter).

Werkstätte „Mess- und Regelungstechnik“ (Nichtelektrische Größen messen, Digitale und analoge Messinstrumente, Energieverbrauchsmessung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

  • Strichaufzählung
    Verbindungsprogrammierbare Steuerungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Stromlaufpläne analysieren und erstellen.

Bereich Installations- und Leittechnik

  • Strichaufzählung
    Installationspläne erstellen;
  • Strichaufzählung
    eine Elektroinstallation herstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Symbolik in der Gebäudetechnik, Installationspläne, Leitungen und Kabel, Schutzrohre, Kabeltassen).

Werkstätte „Mess- und Regelungstechnik“ (einfache und komplexe verbindungsprogrammierte Steuerungen, analysieren von Schaltungen, normgerechte Schaltpläne).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

  • Strichaufzählung
    frei programmierbare Steuerungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    können selbstständig Steuerungsabläufe entwerfen.

Bereich Installations- und Leittechnik

  • Strichaufzählung
    können Bussystem aufbauen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnische Grundlagen“ (Aufbau konventioneller Steuerungen, Hardware- Anschluss, speicherprogrammierbare Steuerungen: Beschaltung SPS, Grundbausteine, Timerbausteine, Zuordnungstabelle, Funktionspläne).

Werkstätte „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“ (Aufbau von Bussystemen, Bussysteme in der Gebäudetechnik, Programmierung, Anwendungsbeispiele).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    Gleichrichterschaltungen herstellen, einfache elektronische Bauteile einlöten,

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

  • Strichaufzählung
    nichtelektrische Größen (Temperatur, Druck) messen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnische Grundlagen“ (Halbleitertechnik – Aufbau, Wirkungsweise von Kondensatoren, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren).

Werkstätte „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“ (Aufbau Messkette, Temperaturmessung: PTC, NTC und Thermoelement, Druckmessung: U-Rohr, Fühler in der Regelungstechnik).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

  • Strichaufzählung
    nichtelektrischer Größen (Mengen- und Durchflussmenge, Wärmemenge, Feuchte) messen;
  • Strichaufzählung
    genormte Signalen interpretieren.

Bereich Energieversorgung

  • Strichaufzählung
    Heizungsanlagen in Betrieb setzen, einstellen und protokollieren;
  • Strichaufzählung
    Photovoltaikpaneele in Betrieb setzen, einstellen und protokollieren;

Lehrstoff:

Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ (Energieerzeuger, Wärmeabgabesysteme, Solaranlagen).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

  • Strichaufzählung
    Reglerparameter in Industriereglern einstellen, Regelungen in Betrieb nehmen;
  • Strichaufzählung
    Analogwertverarbeitungen in speicherprogrammierbaren Steuerungen einbinden;
  • Strichaufzählung
    Solarregler in Betrieb setzen.
  • Strichaufzählung
    Regelkreise analysieren;
  • Strichaufzählung
    elektrische Komponenten in hydraulischen Schaltungen bedienen und in Betrieb setzen.

Lehrstoff:

Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik“ Halbleitertechnik – Aufbau, Wirkungsweise von Kondensatoren, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren).

Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ ( Regler: unstetige und stetige Regler, P/I/D Anteil, Einstellregeln, Regelungen in der Gebäudetechnik: Energieerzeuger, Wärmeabgabesysteme, witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung, Solarregelungen, Analogwertverarbeitung bei speicherprogrammierbaren Steuerungen: Signalarten, Bausteine, Funktionsplan).

5.b Elektro- und Regelungstechnik

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erläutern;
  • Strichaufzählung
    Gleichstromwiderstandsnetzwerke berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Temperaturabhängigkeit von Widerständen bestimmen.

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau des elektrischen und magnetischen Feldes interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich elektrotechnische Grundlagen:

Gleichstromtechnik (Elektrische Größen und Grundgesetze, Verschaltung von Widerständen, elektrisches Feld).

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik:

Gleichstromtechnik (Anwendungen von Kondensatoren, magnetisches Feld und Spulen).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erläutern.

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Wirkung von Kondensatoren im Gleichstromkreis berechnen.

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

  • Strichaufzählung
    Widerstände sowie Spannung und Ströme messen.

Bereich Installations- und Leittechnik

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Materialien der Elektroinstallation bestimmen;
  • Strichaufzählung
    einfache Beleuchtungsschaltungen erstellen und Fehler analysieren.

Lehrstoff

Bereich elektrotechnische Grundlagen:

Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung).

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik:

Gleichstromtechnik (Anwendungen von Kondensatoren, magnetisches Feld und Spulen)

Bereich Messtechnik und Datenerfassung:

Multimeter; Ströme, Widerstände, Spannungen im Wechsel- wie im Gleichstromkreis.

Bereich Installations- und Leittechnik:

Installationsmaterial, Kabel und Leitungen, Montagesysteme; Verbindungssysteme von Kabel und Leitungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Wechselstromschaltungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Drehstromschaltungen berechnen.

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

  • Strichaufzählung
    Leistungen und Arbeit in Wechsel- und Drehstromnetzen ermitteln.

Bereich Installations- und Leittechnik

  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise von Schutzeinrichtungen erklären.

Bereich Energieversorgung

  • Strichaufzählung
    den Aufbau der Stromversorgung vom Trafo bis zum Verbraucher erklären.

Lehrstoff:

Bereich elektrotechnische Grundlagen:

Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung); Drehstromtechnik: symmetrische und unsymmetrische Belastung, Leistungs- und Stromberechnung.

Bereich Installations- und Leittechnik:

Schutzmaßnahmen, Schutzarten.

Bereich Messtechnik und Datenerfassung:

Wirk-, Blind- und Scheinleistung; Energieverbrauchsmessung.

Bereich Energieversorgung:

Transformator, Freileitung, Erdkabel, Vorzählersicherung, Stromzähler, Fehlerschutzschalter, Leitungsschutz, Erdung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

  • Strichaufzählung
    Verbindungsprogrammierbare Steuerungen entwerfen;
  • Strichaufzählung
    Stromlaufpläne analysieren und erstellen.

Bereich Installations- und Leittechnik

  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen mit und ohne Schutzleiter erklären;
  • Strichaufzählung
    Installationspläne erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:

Aufbau und Funktion von Steuerungen und Regelungen; Konzeption von Steuerungen in der Gebäudetechnik; Zeichnen und Interpretieren von Stromlaufplänen.

Bereich Installations- und Leittechnik:

Symbolik in der Gebäudetechnik, Zeichnen von Installationsplänen; Schutzmaßnahmen mit und ohne Schutzleiter. Schutzarten, Verlegung und Dimensionierung von Leitungen und Kabeln.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau von Steuerungen und Regelungen erklären und bewerten;
  • Strichaufzählung
    freiprogrammierbare Steuerungen entwickeln.

Bereich Installations- und Leittechnik

  • Strichaufzählung
    Bussysteme in der Installationstechnik anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:

Steuern- und Regeln, Steuerung und geschlossener Regelkreis; Schaltungen mit speicherprogrammierbaren Steuerungen: Beschaltung SPS, Grundbausteine, Timerbausteine, Zuordnungstabelle, Funktionspläne.

Bereich Installations- und Leittechnik:

Aufbau von Bussystemen, Bussysteme in der Gebäudetechnik, Vor- und Nachteile, Verkabelung, Komponenten, Programmierung, Anwendungsbeispiele.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise elektrischer Maschinen wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise einfacher elektronischer Bauteile (Halbleitertechnik) erklären.

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

  • Strichaufzählung
    Messung nichtelektrischer Größen (Temperatur, Druck) beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik:

Einteilung elektrischer Maschinen, Transformatoren, Stromwendermotoren (Gleichstrommaschine, Universalmotor), Drehfeldmotoren (Asynchronmotor, Kondensatormotor); Halbleitertechnik – Aufbau, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren.

Bereich Messtechnik und Datenerfassung:

Aufbau Messkette, Temperaturmessung: PTC, NTC und Thermoelement, Druckmessung: U-Rohr, Dehnmessstreifen, piezoresistive Aufnehmer.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

  • Strichaufzählung
    Messung nichtelektrischer Größen (Mengen- und Durchflussmenge, Wärmemenge, Feuchte) beschreiben.

Bereich Energieversorgung

  • Strichaufzählung
    Photovoltaikanlagen dimensionieren und wirtschaftlich bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Messtechnik und Datenerfassung:

Wirkdruckverfahren, Verdrängungszähler, Turbinenzähler, Ultraschalldurchflussmesser, magnetisch-induktive Aufnehmer, Messen der Strömungsgeschwindigkeit in der Lüftungstechnik; Wärmemengenzählung, Verdunstungsprinzip.

Bereich Energieversorgung:

Photovoltaikanlagen: U, I- Kennlinie, Maximum-Power-Point (MPP), Anlagenkomponenten, Wechselrichter, Einspeisung, Ertragsabschätzung und -simulation, Förderungen und Wirtschaftlichkeit.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

  • Strichaufzählung
    Reglerparameter in Regelkreisen bewerten;
  • Strichaufzählung
    Analogwertverarbeitungen in speicherprogrammierbaren Steuerungen einbinden.
  • Strichaufzählung
    Regelkreise simulieren und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:

Regelstrecken: Klassifizierung und Schwierigkeit, statisches und dynamisches Verhalten; Regler: unstetige und stetige Regler, P/I/D Anteil, witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung, Solarregelungen;- Analogwertverarbeitung bei speicherprogrammierbaren Steuerungen: Signalarten, Bausteine, Funktionsplan.

Auslegung der Reglerparameter und softwaregestützte Simulation des geschlossenen Regelkreises.

6.a KOMPONENTEN DER GEBÄUDETECHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

  • Strichaufzählung
    Energiebereitstellungs-Anlagen in Betrieb nehmen und warten.

Lehrstoff:

Werkstätte „ Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Überprüfung von Kesselanlagen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

  • Strichaufzählung
    Energiebereitstellungs-Anlagen in Betrieb nehmen und warten.

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Überprüfung von Brennern und Alternativenergieanlagen).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

  • Strichaufzählung
    Komponenten von Lüftungsanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation)

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich Energiebereitstellung

  • Strichaufzählung
    Komponenten von Lüftungsanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren.

Bereich Pumpen und Ventilatoren

  • Strichaufzählung
    Pumpen und Ventilatoren anschließen, parametrieren und überprüfen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation)

Werkstätte „Elektrotechnik“ (anschließen, einstellen von Pumpen und Ventilatoren).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Pumpen und Ventilatoren

  • Strichaufzählung
    Pumpen und Ventilatoren parametrieren und überprüfen.

Lehrstoff:

Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ (messen, beurteilen und analysieren von Pumpen und Ventilatoren).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

  • Strichaufzählung
    gastechnische Anlagen in Betrieb nehmen, warten und dokumentieren;

Bereich Wärmepumpenanlagen

  • Strichaufzählung
    kältetechnische Anlagen in Betrieb nehmen, warten und dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstättenlaboratorium „Gastechnik“ (Wartung und Inbetriebnahme von Gasanlagen und Gasgeräten, Anlagendokumentation).

Werkstättenlaboratorium „Kältetechnik“ (Wartung und Inbetriebnahme von kältetechnischen Anlagen, Anlagendokumentation).

6.b Komponenten der Gebäudetechnik

2.Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

  • Strichaufzählung
    die gängigen Energiebereitstellungssysteme beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Funktion von Kesselanlagen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Energiebereitstellung:

Öl- und Gaskessel, Biomassekessel, Solaranlagen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

  • Strichaufzählung
    die Funktion eines Gebläsebrenners erklären;
  • Strichaufzählung
    die gängigsten Zuführeinrichtungen einer Biomassefeuerung beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Energiebereitstellung:

Biomasselagerung, Zuführeinrichtungen;

Gebläsebrenner für flüssige und gasförmige Brennstoffe.

3.Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Pumpen und Ventilatoren

  • Strichaufzählung
    die physikalischen Grundlagen zur Förderung von Luft und Wasser erläutern;
  • Strichaufzählung
    können Heizungspumpen und Ventilatoren auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Pumpen und Ventilatoren:

Bauarten und Funktion von Pumpen und Ventilatoren, physikalische Grundlagen, Einsatzgebiete, Schallleistung von Ventilatoren, Motoren.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Komponenten der Raumlufttechnik

  • Strichaufzählung
    Raumlufttechnische Komponenten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Wartungspläne erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Komponenten der Raumlufttechnik:

Komponenten der Raumlufttechnik, Filtertechnik, Hygienevorschriften, Wartung und Service.

4.Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wärmepumpenanlagen

  • Strichaufzählung
    Wärmequellenanlagen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Wartungsbedarf einer Wärmepumpenanlage feststellen.

Lehrstoff:

Bereich Wärmepumpenanlage:

Wärmequellenanlagen, Komponenten der Wärmepumpe, Wartung und Instandhaltung.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

  • Strichaufzählung
    die Funktion von Gaswasserheizern beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Fehleranalyse durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Energiebereitstellung:

Gasgeräte, Aufbau und Funktion, Fehleranalyse und Wartung von Gasgeräten.

7. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. Bewegung und Sport

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. Sprachtraining Deutsch

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/11

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4

Text

Anlage 1.11 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GLASTECHNIK UND GESTALTUNG mit Betriebspraxis römisch eins. STUNDENTAFELN römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Design3 4

2 (1)

2 (1)

4 (1)

4 (1)

3, (1)

15

römisch drei bzw. römisch eins

3.

Grundlagen Technologie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.a

Grundlagen Technologie – Atelier und Produktion

11

11

-

-

-

-

-

22

römisch vier

3.b

Grundlagen Technologie –

2

2

-

-

-

-

-

4

römisch eins

4.

Technologie-Flachglas

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.a

Technologie-Flachglas – Atelier und Produktion

-

-

12

12

12

12

3

51

römisch vier

4.b

Technologie-Flachglas

-

-

2

2

2

2

1

9

römisch eins

5.

Technisches Zeichnen und Darstellende Geometrie3

2

2

2

2

8

(römisch zwei)

6.

Entwurf3

4

4

4

4

5

5

2

28

(römisch eins)

7.

Kunstgeschichte und Designtheorie

1

1

2

2

1

7

(römisch drei)

8.

Betriebstechnik und Projekte

1

1

(römisch eins)

9.

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz5

 

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

37

37

38

38

37

37

36

260

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Mit Übungen.

4 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium. Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2.

Religion

2

(römisch drei)

3.

Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung.

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GLASTECHNIK UND GESTALTUNG

römisch eins.2 Stundentafel1 der 4-jährigen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkten2

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik3

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

2.

Design4 5

2 (1)

2 (1)

4 (1)

4 (1)

2 (1)

4 (1)

18

römisch drei bzw. römisch eins

3.

Grundlagen Technologie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.a

Grundlagen Technologie – Atelier und Produktion

11

11

22

römisch vier

3.b

Grundlagen Technologie

2

2

-

-

-

-

-

4

(römisch eins)

4.

Technisches Zeichnen und Darstellende Geometrie4

2

2

2

2

8

(römisch zwei)

5.

Entwurf 4

4

4

4

4

6

6

2

4

34

(römisch eins)

6.

Kunstgeschichte und Designtheorie

1

1

2

2

1

2

9

(römisch drei)

7.

Betriebstechnik und Projekte

1

1

(römisch eins)

 

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.3

14

14

14

14

7

16

79

römisch eins bzw. römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

20

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz7

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

37

37

38

38

38

38

38

32

296

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

B.1

Hohlglas und Gestaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Technologie-Hohlglas

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1a

Technologie-Hohlglas – Atelier und Produktion

12

12

12

12

5

14

67

römisch vier

1.1b

Technologie-Hohlglas

2

2

2

2

2

2

12

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.2

Flachglas und Gestaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Technologie-Flachglas

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1a

Technologie-Flachglas – Atelier und Produktion

12

12

12

12

5

14

67

römisch vier

2.1b

Technologie-Flachglas

2

2

2

2

2

2

12

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.3

Technisches Glas und Gestaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Technologie-Technisches Glas

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1a

Technologie-Technisches Glas – Atelier und Produktion

12

12

12

12

5

14

67

römisch vier

3.1b

Technologie-Technisches Glas

2

2

2

2

2

2

12

römisch eins

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung – und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Ausbildungsschwerpunkten B.1 „Hohlglas und Gestaltung“, B.2 „Flachglas und Gestaltung“ sowie B.3 „Technisches Glas und Gestaltung“.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

4 Mit Übungen.

5 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium. Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

6 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2.

Religion

2

(römisch drei)

3.

Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Schwerpunktsetzungen, Verbindliche Übung

4.

Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen1

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 2010, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2013, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Darüberhinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 2. bis 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 2010, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 37 aus 1981, idgF), die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Glastechnik und Gestaltung ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Glastechnik und Gestaltung verfügen über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich der Glasbe- und -verarbeitung, der Gestaltung durch Oberflächenbearbeitung und Heißglasverformung sowie der technischen und konstruktiven Anwendung des Werkstoffes Glas. Ebenso verfügen sie über fachliche und technische Kennnisse zum Apparate- und Instrumentenbau. Die Praxisnähe wird durch ein Praktikum in Betrieben vertieft.

Darüber hinaus werden wie bei allen technischen, gewerblichen und künstlerischen Ausbildungen die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt selbstständig Aufgaben im Bereich der Planung, Gestaltung und Ausführung in technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen tätig zu sein. Weitere Betätigungsfelder sind im fachlichen Umfeld der Glas- und Bauindustrie sowie in gewerblich- technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt Tätigkeiten die sich auf der grafisch-designerischen Ausbildung gründen sowie verwandten Tätigkeiten auszuüben. Weitere Betätigungsfelder finden sich bei öffentlichen Institutionen und Ämtern im Bereich facheinschlägiger Tätigkeiten des Baunebengewerbes.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule Glastechnik und Gestaltung können eigenständige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Glasbe- und -verarbeitung ausführen. Die Einsatzgebiete liegen im Bereich der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Ausführung von Arbeiten, der Glasbe- und -verarbeitung einschließlich der Tätigkeiten der Arbeitsvorbereitung und der entsprechenden Qualitätssicherung. Die Erstellung von erforderlichen Dokumentationen im Fachbereich zählt ebenfalls zu den Kernkompetenzen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements anwenden.

Design:

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen themenspezifische Entwurfs- bzw. Designprojekte recherchieren, analysieren, ausführen und optimieren. Sie können wirtschaftliche Faktoren in den Gestaltungsprozess integrieren. Sie können themenbezogene Designobjekte aus Vergangenheit und Gegenwart benennen, besprechen und analytisch betrachten.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Grundlagen in 3-dimensionalen Modelling-Programmen ausüben und entsprechende Aufgabenstellungen lösen. Sie können 3-dimensionale Renderings für Präsentationen und Dokumentationen entsprechend aufbereiten. Sie sind in der Lage Projekte und Präsentationen auszuarbeiten und den Vorgaben entsprechend auszuführen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen themenspezifische Entwurfs- bzw. Designprojekte recherchieren, analysieren, ausführen und optimieren. Sie können technologische, konstruktive, formale, ökonomische und nachhaltige Aspekte eines Designprojektes benennen sowie Projekte präsentieren und argumentieren.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Aufgabenstellungen mit Desktop Publishing Programmen bearbeiten und ausführen. Sie können Vektor- und Bilddateiendateien für Drucksorten und digitale Präsentationen entsprechend aufbereiten.

Grundlagen Technologie:

Im Bereich Grundlagen und Fachbegriffe können die Absolventinnen und Absolventen aus dem Aufbau des Werkstoffes Glas auf seine Eigenschaften schließen sowie technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen für die Auswahl der am besten geeigneten Materialien anwenden. Sie können auf Grund wirtschaftlicher und fachbezogener Grundkenntnisse verschiedene Glasarten unterscheiden.

Im Bereich Be- und Verarbeitungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen die Vielfalt der gegenwärtigen Glasbearbeitungs- und Veredlungstechniken unterscheiden und erklären sowie technische Grundkenntnisse für ausgewählte Herstellungsverfahren anwenden.

Im Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende werkstättenspezifische Tätigkeiten ausführen und Arbeitsabläufe anhand von computerunterstützter Dokumentation evaluieren.

Technologie-Flachglas – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Im Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik können die Absolventinnen und Absolventen projektorientierte Arbeitsaufträge im Team umsetzen. Sie können Glasabtrennungen herstellen, grundlegende Fertigkeiten des Fassadenbaus anwenden und systembedingte Öffnungselemente herstellen und montieren. Sie sind in der Lage einfache CNC-Objekte zu konfigurieren und zu erstellen. Sie können einfache Verschmelzungsarbeiten anfertigen und Entwürfe und Designvorgaben umsetzen.

Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Funktionsgläser beschreiben und die aktuellen Normen und Richtlinien nennen. Sie sind in der Lage die Vor- und Nachteile von Funktionsgläsern zu benennen.

Im Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die gültigen Regelwerke und den derzeitigen Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten berücksichtigen. Sie können ihr technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen über weitere Werkstoffe anwenden. Sie können Kombinationen von Glas mit anderen Materialien anwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuordnen.

Im Bereich Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen. Sie können Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen beurteilen und einsetzen.

Im Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen können die Absolventinnen und Absolventen unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen. Sie können die energietechnische Fachsprache einsetzen und geeignete mathematisch-naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit begründen, bewerten und präsentieren.

Im Bereich Werkstoffe und Optik können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaus anwenden und erklären. Sie können aus der Zusammensetzung bestimmter Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.

Technisches Zeichnen und Darstellende Geometrie:

Im Bereich Elemente des technischen Zeichnens können die Absolventinnen und Absolventen Funktionen des CAD-Programms 2-dimensional und 3-dimensional anwenden sowie von Objekten des Fachbereichs technische Zeichnungen erarbeiten.

Im Bereich Parallelrisse können die Absolventinnen und Absolventen räumliche Figuren in Dreitafelprojektionen und technische Zeichnungen von Objekten des Fachbereichs mittels CAD-Programm erarbeiten.

Im Bereich Visualisierung können die Absolventinnen und Absolventen 3-dimensionale Konstruktionen und Schaubilder von Objekten mittels CAD-Programm anfertigen.

Entwurf:

Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen mit Kunden und Lieferanten kommunizieren und ausführungsreife Entwürfe für Anwendungen anfertigen. Sie können Flach- und Hohlglas gestalten und optisch verändern sowie Projekte grafisch aufarbeiten und präsentieren.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Glas als integrierendes Element der Architektur und des Interieurs einsetzen. Sie können Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten durchführen. Sie sind in der Lage, Flach- und Hohlglas komplex zu gestalten und optisch zu verändern sowie die Entwurfsprozesse zu dokumentieren.

Kunstgeschichte und Designtheorie:

Im Bereich Fachterminologie können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Fachtermini der Kunstgeschichte und Kulturphilosophie wiedergeben und verstehen sie im Kontext. Sie können Informationen zielorientiert recherchieren, verarbeiten und weitergeben. Sie können die Grundzüge ausgewählter Drucktechniken und relevante Drucke anhand der spezifischen Merkmale erkennen und vergleichen.

Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen können die Absolventinnen und Absolventen die Merkmale der Architektur, Bildhauerei und Malerei ausgewählter Kunstepochen sowie die jeweils relevanten historischen, religiösen, sozialen und politischen Entwicklungen erkennen und vergleichen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge der Design-geschichte unterscheiden sowie die Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden.

Im Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation können die Absolventinnen und Absolventen Fachbegriffe und Vorgehensweisen zur Analyse und Interpretation von Kunst und Design selbstständig anwenden und in Zusammenhang bringen. Sie können die Bedeutungen, Werte und deren Wandel von Kunst und Geschichte erkennen.

Betriebstechnik und Projekte:

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Methoden des Projektcontrollings anwenden.

Im Bereich Unternehmensgründung können die Absolventinnen und Absolventen Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen sowie einen Businessplan für ein KMU erstellen.

3. Berufsbezogene Lernergebnisse der Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.3: B.1 Hohlglas und Gestaltung: Technologie-Hohlglas:

Im Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen durch projektorientierte Arbeitsaufträge teamfähig arbeiten. Sie können 3-dimensionale Objekte anfertigen, Oberflächengestaltungen auf unterschiedlichen Formen vornehmen, nach Entwurf Materialverbindungen mit Schliff bearbeiten sowie nach Maß Kunstverglasungen herstellen. Sie sind in der Lage, Drucke nach Entwurf sowie Mehrfarbendrucke auf unterschiedlichen Materialien anzufertigen. Sie können einfache Fusingformen am Ofen herstellen.

Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Qualitätsmerkmale, manuelle Herstellungsverfahren, Verbindungstechniken, Glasbeschichtungen und die benötigten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe auswählen. Sie können die im Fachbereich betriebs- und umwelttechnisch relevanten Themen erläutern und argumentieren.

Im Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die maßgeblichen Regelwerke und den Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten miteinbeziehen. Sie können technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen über nicht glasbasierende Werkstoffe erklären. Sie sind in der Lage Kombinationen von Glas mit anderen Materialien anzuwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuzuordnen.

Im Bereich Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen sowie Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen auswählen und einsetzen.

Im Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen können die Absolventinnen und Absolventen unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen. Sie können die energietechnische Fachsprache einsetzen, geeignete naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit bewerten und präsentieren.

Im Bereich Werkstoffe und Optik können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaus anwenden und erklären. Sie können aus der Zusammensetzung bestimmter Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.

Im Bereich Besondere Glaserzeugnisse können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse anwenden und erklären sowie spezielle Glasarten und Glaserzeugnisse unterscheiden und auswählen. Sie können Produktinformationen beachten und technische Richtlinien anwenden.

Im Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern können die Absolventinnen und Absolventen Glaseigenschaften berücksichtigen und die Qualität von Glaserzeugnissen anhand von Werkstoff- und Fertigungsfehlern klassifizieren. Sie können werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.

B.2 Flachglas und Gestaltung: Technologie-Flachglas:

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel römisch eins.1 mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Glastechnik können die Absolventinnen und Absolventen projektorientierte Arbeitsaufträge im Team umsetzen. Sie können Glasabtrennungen herstellen und grundlegende Fertigkeiten des Fassadenbaus anwenden. Sie können einfache Verschmelzungsarbeiten anfertigen, Entwürfe und Designvorgaben in der Werkstätte umsetzen. Sie sind in der Lage einfache Drucke mit Farbverlauf auf Glas anzufertigen und Mehrfarbdrucke herzustellen.

Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Funktionsgläser beschreiben und die aktuellen Normen und Richtlinien nennen. Sie können Funktionsgläser an Hand von Fallbeispielen zuordnen und argumentieren.

B.3 Technisches Glas und Gestaltung: Technologie-Technisches Glas:

Im Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Verbindungen und Anschmelzungen herstellen. Sie können figurale Formen und einfache Formen, Glas-Hohlkörper, Apparaturen und Einschmelzungen herstellen sowie Oberflächen kreativ gestalten und kalt bearbeiten. Sie können projektorientierte Arbeitsaufträge auch im Team umsetzen. Sie können nach eigener technischer Zeichnung Glasapparate und kreative Projekte umsetzen.

Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen manuelle und maschinelle Herstellungsverfahren, Klebetechniken, Schmelztechniken, Glasbeschichtungen, Verbindungstechniken und Oberflächenbehandlungen anwenden. Sie können werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.

Im Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe können die Absolventinnen die gültigen Regelwerke und den Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten berücksichtigen und erläutern. Sie können technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen für weitere Werkstoffe anwenden. Sie sind in der Lage Kombinationen von Glas mit anderen Materialien anzuwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuordnen.

Im Bereich Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen sowie Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen auswählen und einsetzen.

Im Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen können die Absolventinnen und Absolventen unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen. Sie können die energietechnische Fachsprache einsetzen, geeignete mathematisch-naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit bewerten und präsentieren.

Im Bereich Werkstoffe und Optik können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaus anwenden und erklären. Sie können aus der Zusammensetzung bestimmter Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.

Im Bereich Besondere Glaserzeugnisse können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse anwenden und erklären sowie spezielle Glasarten und Glaserzeugnisse unterscheiden und auswählen. Sie können Produktinformationen beachten und technische Richtlinien anwenden.

Im Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern können die Absolventinnen und Absolventen Glaseigenschaften berücksichtigen und die Qualität von Glaserzeugnissen anhand von Werkstoff- und Fertigungsfehlern klassifizieren. Sie können werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. DESIGN

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Entwurfs- und Projektentwicklung wiedergeben.

Bereich Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Grundlagen in pixelbasierenden Bildbearbeitungsprogrammen anwenden und entsprechende Aufgabenstellungen lösen;
  • Strichaufzählung
    Bilddateien für Präsentationen und Dokumentationen entsprechend aufbereiten;
  • Strichaufzählung
    Projekte und Präsentationen aus dem Bereich Design ausarbeiten und den Vorgaben entsprechend aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Grundlagen der Entwurfs- und Projektentwicklung; Grundlagen von Materialien und Umsetzungstechniken.

Bereich Medienlabor:

Grundlagen von pixelbasierenden Bildbearbeitungsprogrammen; allgemeine Softwaregrundlagen; Dateiformate; Farbsysteme; Auflösung, Grundlagen der Bildoptimierung; Grundlagen von Farben; Verläufen und Zeichenwerkzeugen; Grundlagen Auswahlwerkzeuge.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Entwurfs- und Projektentwicklung wiedergeben und anhand einfacher themenspezifischer Aufgabenstellungen bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    themenbezogene Designobjekte aus Vergangenheit und Gegenwart benennen.

Bereich Medienlabor

  • Strichaufzählung
    vektorbasierte Grafikprogramme ausführen und Aufgabenstellungen des Fachgebietes umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Vektordateien für Präsentationen und Dokumentationen entsprechend aufbereiten;
  • Strichaufzählung
    Projekte und Präsentationen aus dem Bereich Design ausarbeiten und den Vorgaben entsprechend aufbereiten.

Lehrstoff:

Projekte: Entwurfsprojekte mit den Themenschwerpunkten Abstraktion und Funktion.

Bereich Design:

Entwurfs- und Projektentwicklung für die schwerpunktspezifischen Aufgaben, Materialien, Umsetzungstechniken und Technologien.

Bereich Medienlabor:

Grundlagen von vektorbasierenden Grafikprogrammen; allgemeine Softwaregrundlagen; Dateiformate; Farbsysteme; Grundlagen des Erstellens und Transformierens von freien und geometrischen 2-dimensionalen Körpern; Grundlagen Flächenfüllungen und Konturen; Grundlagen Textwerkzeuge.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    Entwurfs- und Designprojekte strukturieren und Grundlagen der Projektorganisation anwenden;
  • Strichaufzählung
    spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf spezifische Themen einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Designobjekte aus Vergangenheit und Gegenwart benennen und erklären.

Bereich Medienlabor

  • Strichaufzählung
    fortgeschrittene Anwendungen in pixelbasierenden Bildbearbeitungsprogrammen ausführen und Aufgabenstellungen des Fachgebietes umsetzen.
  • Strichaufzählung
    Projekte und Präsentationen aus dem Bereich Design ausarbeiten und den Vorgaben entsprechend aufbereiten.

Lehrstoff:

Projekte: Entwurfsprojekte mit dem Themenschwerpunkt Glasanwendung.

Bereich Design:

Materialspezifische Recherchen, Konzepte, angewandte Arbeiten, Modelle bzw. Prototypen.

Bereich Medienlabor:

Pixelbasierende Bildbearbeitungsprogramme (Bildebenen; Kanäle; Einstellungsebenen; Ebenenmasken); Grundlagen der Filteranwendungen; Textwerkzeuge; Grundlagen der Bildretusche.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    Entwurfs- und Designprojekte strukturieren und Grundlagen der Projektorganisation anwenden;
  • Strichaufzählung
    spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung themenspezifisch umsetzen und optimieren;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsgesetze, -techniken und -methoden analysieren und projektbezogen einsetzen.

Bereich Medienlabor

  • Strichaufzählung
    fortgeschrittene Anwendungen in vektorbasierten Grafikprogrammen ausführen und entsprechende Aufgabenstellungen bewältigen;
  • Strichaufzählung
    Projekte und Präsentationen aus dem Bereich Design ausarbeiten und den Vorgaben entsprechend aufbereiten.

Lehrstoff:

Projekte: Entwurfsprojekte mit dem Themenschwerpunkt Oberflächengestaltung.

Bereich Design:

Entwurfs- und Projektentwicklung für schwerpunktspezifische Aufgaben (Recherchen, Analysen, Konzeption, Materialien, Gestaltung, Präsentation).

Bereich Medienlabor:

Vektorbasierende Grafikprogramme (Erstellung, Bearbeitung und Transformation von freien und geometrischen 2-dimensionalen Körpern); Formmodi; Ebenen; Transparenzen und Masken; Schnittmasken; Vektorsierungen von Bilddateien; Spezialeffekte.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    themenspezifische Entwurfs- bzw. Designprojekte recherchieren, analysieren, ausführen und optimieren;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Faktoren in den Gestaltungsprozess integrieren;
  • Strichaufzählung
    themenbezogene Designobjekte aus Vergangenheit und Gegenwart benennen, besprechen und analytisch betrachten.

Bereich Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Grundlagen in 3-dimensionalen Modelling-Programmen ausüben und entsprechende Aufgabenstellungen lösen;
  • Strichaufzählung
    3-dimensionale Renderings für Präsentationen und Dokumentationen entsprechend aufbereiten;
  • Strichaufzählung
    Projekte und Präsentationen aus dem Bereich Design ausarbeiten und den Vorgaben entsprechend aufbereiten.

Lehrstoff:

Projekt: Designprojekte mit dem Schwerpunkt 3-dimensionale Arbeitsmodelle und Renderings.

Bereich Design:

Projektentwicklung und Projektmanagement (qualitative Recherchen, Analysen, Konzeption und Ideen, Modelle, Optimierung, Finalisierung, Präsentation).

Bereich Medienlabor:

Grundlagen von Anwendungen und Renderings in 3-dimensionalen Modelling-Programmen.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    themenspezifische Entwurfs- bzw. Designprojekte recherchieren, analysieren, ausführen und optimieren;
  • Strichaufzählung
    technologische, konstruktive, formale, ökonomische und nachhaltige Aspekte eines Designprojektes benennen;
  • Strichaufzählung
    Projekte präsentieren und argumentieren.

Bereich Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Desktop Publishing Programme ausführen und entsprechende Aufgabenstellungen bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Vektor- und Bilddateiendateien für Drucksorten und digitale Präsentationen entsprechend aufbereiten;
  • Strichaufzählung
    Projekte und Präsentationen aus dem Bereich Design ausarbeiten und den Vorgaben entsprechend aufbereiten.

Lehrstoff:

Projekt: Designprojekte mit dem Schwerpunkt Präsentation, Gestaltung und Kommunikation im öffentlichen Raum.

Bereich Design:

Projektentwicklung und Projektmanagement (qualitative Recherchen, Analysen, Konzeption und Ideen, Modelle, Optimierung, Finalisierung, Präsentation).

Bereich Medienlabor:

Grundlagen von Anwendungen in Desktop-Publishing Programmen; Grundlagen der Druckvorstufe.

3. GRUNDLAGEN – TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zur 1. Klasse (1. und 2. Semester) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen und Fachbegriffe

  • Strichaufzählung
    aus dem Aufbau des Werkstoffes Glas auf seine Eigenschaften schließen;
  • Strichaufzählung
    technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen für die Auswahl der am besten geeigneten Materialien anwenden;
  • Strichaufzählung
    auf Grund wirtschaftlicher und fachbezogener Grundkenntnisse verschiedene Glasarten unterscheiden.

Bereich Be- und Verarbeitungstechniken

  • Strichaufzählung
    die Vielfalt der gegenwärtigen Glasbearbeitungs- und Veredlungstechniken unterscheiden und erklären;
  • Strichaufzählung
    technische Grundkenntnisse für ausgewählte Herstellungsverfahren anwenden.

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

  • Strichaufzählung
    grundlegende werkstättenspezifische Tätigkeiten ausführen;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsabläufe anhand von computerunterstützter Dokumentation evaluieren.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen und Fachbegriffe:

Aufbau und Eigenschaften des Werkstoffes Glas.

Glasherstellung (zB Glasrohstoffe, Glasschmelzöfen, Glasschmelzprozess, Kühlung des Glases, Kühlöfen, Masse, Dichte, Volumenberechnungen).

Glasarten (natürlich und künstlich entstandene Gläser sowie deren Glasbestandteile, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten und Einteilung der Gläser nach der chemischen Zusammensetzung).

Bereich Be- und Verarbeitungstechniken:

Glasverarbeitung und Glasbearbeitung (zB Trennverfahren, Schleifen, Sandstrahlen, Ätzen, Gravieren, Bedrucken, Bohren, Malen).

Glasherstellung (manuelle und maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Einführung in die Techniken der Federzeichnung; Pinselkonturen; Schwemmtechnik; Schattiertechnik; Beize).

Werkstätte „Gravur“ (Grundschnitte mit unterschiedlichen Schleifmitteln).

Werkstätte „Kuglerei und Schleiferei“ (Einführung in die Bedienung von Schleifmaschinen; einfache Kantenbearbeitung, Reißen, Schneiden, Polieren; Grundschnitte auf Flach- und Hohlglas).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Glasschneiden, Schneiden nach Maß und Schablonen; Berechnung, Zuschnitt und Fertigung einfacher Flächenteilungen).

Werkstätte „Glasbau“ (Handhabung von Flachglas; Lagerung; Transport; Zuschnitt einfacher Grundformen; einfache Kantenbearbeitung; Verglasungsarbeiten mit offener Dreiecksfase).

Werkstätte „Glasbläserei“ (freies Formen; Ziehen, Biegen, Blasen und Quetschen mit Borosilikat- und AR-Glas).

Werkstätte „Metalltechnik“ (Grundtechniken der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung; Blechbearbeitung; Falzen; Abkanten; Bohren; Nieten; Beschichtungen).

4. TECHNOLOGIE-FLACHGLAS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

  • Strichaufzählung
    verschiedene Dekore anfertigen;
  • Strichaufzählung
    einfache Formen mit Facettenschliff und Veredelungsschliffen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    nach Vorgabe ein Bleifeld nach Maß anfertigen;
  • Strichaufzählung
    eine Verglasung in Folientechnik anfertigen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Be- und Verarbeitungen ausführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Einrahmungstätigkeiten ausführen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende werkstättenspezifische Tätigkeiten ausführen.

Bereich Glastechnologie

  • Strichaufzählung
    die manuellen Herstellungsverfahren von Glas erläutern und nach Einsatzgebieten und Eigenschaften zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Handwerkzeuge und Maschinen erläutern und nach Einsatzgebieten zuordnen.

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    die gültigen Regelwerke und den derzeitigen Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen über weitere Werkstoffe erklären;
  • Strichaufzählung
    Kombinationen von Glas mit anderen Materialien anwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Pinselkontur; Schattiertechnik).

Werkstätte „Schleiferei“ (Facettenschliff, Keilschnitte, Oliven, Kleben).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Schneideübungen; Schablonieren; Verbinden; Löten).

Werkstätte „Glasbau“ (Zuschnitte, Kantenbearbeitung, Glasbohren, Trennen; Klotzung, Abdichtung; Beschichtung; Bearbeitung von Drahtglas, Verbund- und Sicherheitsgläser).

Werkstätte „Metallbau“ (Messen, Prüfen; Richten, Sägen; Gewindeschneiden, Bohren, Senken).

Werkstätte „Rahmenwerkstätte“ (rahmenlose Bilderverglasung, Passepartout, Bilderrahmung mit einfachen Leisten).

Bereich Glastechnologie:

Manuelle Glasherstellungstechniken.

Maschinen und Werkzeuge für manuelle Bearbeitung.

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe:

Hohlglasherstellung (maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).

Metalle (Aufbau, Eigenschaften, Metallarten).

Kunststoffe (Kunststoffe mit Eignung für Verglasungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

  • Strichaufzählung
    diverse Gläser mit Radier- und Lacktechnik bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    auf einfache Formen mit Flächenbearbeitung ausführen;
  • Strichaufzählung
    nach Vorgabe eine Sprossenverglasungen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    einfache Gläser für den Möbelbau anfertigen und montieren;
  • Strichaufzählung
    spanende und spanlose Fertigungsverfahren einsetzen;
  • Strichaufzählung
    komplexere Einrahmungstätigkeiten und Laminiertechniken ausführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Reparaturarbeiten durchführen.

Bereich Glastechnologie

  • Strichaufzählung
    die geeigneten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe entsprechend dem Einsatzgebiet unterscheiden und auswählen sowie den Einsatz und die Wartungserfordernisse erklären.

Bereich Sicherheitstechnik

  • Strichaufzählung
    eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Radier- und Lacktechnik).

Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff und Außenrundungen; Sandstrahltechnik).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Verbindungstechnik mit Metallsprossen).

Werkstätte „Glasbau“ (Größenermittlung, Beschlagauswahl, Fertigung und Montage; manuelle Isolierglasherstellung und Größenermittlung; Maßaufnahme an einer Reparaturverglasung).

Werkstätte „Metallbau“ (Bohren, Drehen, Fräsen, Biegen Schären, Abkanten).

Werkstätte „Rahmenwerkstätte“ (Arbeiten mit Holzleisten, Einlageleisten und Passepartout; Laminieren).

Bereich Glastechnologie:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe.

Bereich Sicherheitstechnik:

Verbundwerkstoffe (Arten, Aufbau, Eigenschaften).

Sicherheitsgläser (Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten, Prüfmethoden).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

  • Strichaufzählung
    eine Überzugsmalerei auf Wasserbasis in Stupftechnik ausführen;
  • Strichaufzählung
    Flächenschliffe ausführen und mit Klebetechnik verbinden;
  • Strichaufzählung
    ein Bleifeld mit Doppelkern berechnen und anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Glasabtrennungen in CNC–Schneidetechnik anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen thermischer Verformungstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Verbindungstechniken im Metallbau verwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende werkstättenspezifische Tätigkeiten ausführen;
  • Strichaufzählung
    einen einfachen Druck mit Farbverlauf oder Mehrfachdrucke auf Glas anfertigen.

Bereich Glastechnologie

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Montagetechniken nennen, deren Wirkung erläutern und nach Einsatzgebieten zuordnen und einsetzen.

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen

  • Strichaufzählung
    unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen;
  • Strichaufzählung
    die energietechnische Fachsprache einsetzen;
  • Strichaufzählung
    geeignete mathematisch-naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit bewerten und präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Schattiertechnik; Federzeichnung; Beizen).

Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff; Tiefschnitt; Klebetechniken).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Glasschnittberechnung; Doppelkernberechnung; Formenschnitte und Verbindungstechniken).

Werkstätte „Glasbau“ (Größenermittlung, Beschlagauswahl, Fertigung und Montage; CNC–Eingabe und CNC-Zuschnitt ).

Werkstätte „Ofentechnik“ (mehrschichtige Glasreliefs; Pulverschablonentechniken).

Werkstätte „Metallbau“ (Schweißen; Kleben).

Werkstätte „Siebdruck“ (Druckvorbereitung; Siebherstellung; Siebreinigung; digitale Druck-vorbereitung).

Bereich Glastechnologie:

Fügetechnik, Montagetechnik und Dichtstoffe.

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen:

Chemischer Apparatebau (Herstellung von Glasstäben und Glasrohren).

Thermodynamik (Wärmeenergie, Wärmetausch, Wärmeübertragung; Wärmedehnung und Berechnungen; Berechnungen der U-Werte).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

  • Strichaufzählung
    Entwurf und Design mit Kenntnissen aus der Werkstätte umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Malereien auf unterschiedlichste Glasformen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Flächenschliffe auf diversen Glasobjekten anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Objekte nach Entwurf anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Verglasungsarbeiten mit Spezialgläsern durchführen;
  • Strichaufzählung
    Dickglas handhaben und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Befestigungstechniken und Rahmenbau anwenden;
  • Strichaufzählung
    thermisches Verformen von Glas umsetzen.

Bereich Glastechnologie

  • Strichaufzählung
    Glasbeschichtungen beschreiben und ihren Anwendungsbereichen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Sondergläser ihren Einsatzbereichen zuordnen und deren Funktion sowie Herstellung erläutern;
  • Strichaufzählung
    Funktionsgläser kennen und aktuelle Normen und Richtlinien wiedergeben.

Bereich Werkstoffe und Optik

  • Strichaufzählung
    physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaues anwenden und erklären;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammensetzung von Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Schwemmtechnik; Brennen; Farbanalyse).

Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff; Verklebungen; Spiegelbelegen; Materialkombinationen).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Konstruktion und praktische Umsetzung von Entwürfen; Einbau von Bleifeldern in Isolierglas).

Werkstätte „Glasbau“ (Profilbauglas; Schneiden von Dickglas; Bohren; Sägen; Schleifen; Kleben).

Werkstätte „Metallbau“ (Befestigungstechnik an verschiedenen Bausubstanzen; Rahmenbau; einfache systembedingte Verglasungsarbeiten; Herstellung von Anschlüssen).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzung; Biegen; Absenken).

Bereich Glastechnologie:

Glasbeschichtungstechnik; Sonderglasaufbauten; Funktionsgläser (zB Sonnenschutz, Wärmeschutz).

Bereich Werkstoffe und Optik:

Beschichtete Gläser (Optik; Wellenbereiche des Lichtes, Lichtzerlegung, Lichtbrechung, Lichtstreuung, Reflexion, Absorption, Transmission ua).

Isolierverglasungen (Herstellung, Aufbau, Eigenschaften).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

  • Strichaufzählung
    projektorientierte Arbeitsaufträge im Team umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Glasabtrennungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache CNC-Objekte konfigurieren und erstellen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Fertigkeiten des Fassadenbaus anwenden;
  • Strichaufzählung
    systembedingte Öffnungselemente herstellen und montieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Verschmelzungsarbeiten anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe und Designvorhaben in der Werkstätte umsetzen.

Bereich Glastechnologie

  • Strichaufzählung
    Funktionsgläser beschreiben und die aktuellen Normen und Richtlinien anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Vor- und Nachteile von Funktionsisoliergläsern benennen.

Bereich Besondere Glaserzeugnisse

  • Strichaufzählung
    physikalische Grundkenntnisse anwenden und erklären;
  • Strichaufzählung
    spezielle Glasarten und Glaserzeugnisse unterscheiden und diese unter Nutzung ihrer Kenntnisse auswählen;
  • Strichaufzählung
    Produktinformationen beachten und technische Richtlinien anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Glasbau“ (Ganzglastechnik für Drehtüren, Anschlagtüren; Glasabtrennungen; Arbeiten mit dem Waterjet).

Werkstätte „Metallbau“ (Halb- und Fertigprodukte, Zuschnitt, Dichtebenen).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzung; Vollverschmelzung; Kantenbearbeitung).

Werkstätte „Gestaltung“ (Malerei, Kunstverglasung, Drucktechnik).

Bereich Glastechnologie:

Funktionsgläser (zB Sonnenschutz, Wärmeschutz, Sichtschutz, Brandschutz, Schallschutz); Isolierglasaufbauten.

Bereich Besondere Glaserzeugnisse:

Schallschutzverglasungen (Schwingungen und Wellen und deren Bedeutung, Bedeutung der Frequenz).

Gläser für spezielle Anwendungen (zB Glaskeramik, Glasfasern, Glaslote).

5. TECHNISCHES ZEICHNEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE

Gilt auch für den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente des technischen Zeichnens

  • Strichaufzählung
    mit den Zeichenutensilien, technischen Zeichenplatten und Maßstab technische Zeichnungen normgerecht, sauber und übersichtlich ausführen;
  • Strichaufzählung
    die Oberfläche und Werkzeuge des CAD-Programms und einfache Zeichenfunktionen benennen und handhaben;
  • Strichaufzählung
    einfache 2-dimensionale Zeichnungen mittels CAD-Programm anfertigen.

Bereich Parallelrisse

  • Strichaufzählung
    Gegenstände des Fachbereichs in maßstäbliche Risse zeichnen;
  • Strichaufzählung
    einfache Grundkonstruktionen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    räumliche Figuren in Dreitafelprojektionen darstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache technische Pläne lesen, beschriften und benennen;
  • Strichaufzählung
    Schattenkonstruktionen von Figuren darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Elemente des technischen Zeichnens:

Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift, technische Zeichenplatte, Zeichnungsnormen und Bemaßungen, Pläne lesen, Grundkonstruktionen, Modellvorbereitung.

Zeichen-, Editier- und Ausgabefunktionen des CAD-Programms.

Bereich Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem; Grund–, Auf– und Seitenriss; Gerade und Strecken, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und Hauptlagen; die wahre Gestalt einer Figur.

Vertiefung Parallelrisse; einfache geometrische und technische Körper und deren Umsetzung in Papiermodelle.

Anwendung der CAD-Technik zur Erstellung von einfachen 2-dimensionalen Zeichnungen von Objekten der Fachrichtung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente des technischen Zeichnens

  • Strichaufzählung
    Funktionen des CAD-Programms 2-dimensional anwenden;
  • Strichaufzählung
    technische Zeichnungen von Objekten des Fachbereichs 2-dimensional mittels CAD–Programm visualisieren;
  • Strichaufzählung
    Schaubilder von Objekten mittels CAD-Programm erarbeiten.

Bereich Parallelrisse

  • Strichaufzählung
    räumliche Figuren in Dreitafelprojektionen mit dem CAD-Programm erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    technische Zeichnungen von Objekten des Fachbereichs mittels CAD-Programm erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Elemente des technischen Zeichnens:

Zeichen-, Editier- und Ausgabefunktionen des CAD–Programms für 2-dimensionale Anwendungen; Schaubilder von gebräuchlichen Objekten der Fachrichtung.

Bereich Parallelrisse:

Vertiefung der Parallelrisse; Dreitafelprojektion; Planleseübungen.

Anwendung der CAD–Technik; Erstellung von normgerechten Plänen, Werkzeichnungen und Stücklisten gebräuchlicher Objekte der Fachrichtung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente des technischen Zeichnens

  • Strichaufzählung
    Funktionen des CAD-Programms 2-dimensional und 3-dimensional anwenden;
  • Strichaufzählung
    technische Zeichnungen von Objekten des Fachbereichs mittels CAD-Programm erarbeiten.

Bereich Visualisierung

  • Strichaufzählung
    3-dimensionale Konstruktionen mittels CAD-Programm erstellen;
  • Strichaufzählung
    Schaubilder von Objekten mittels CAD-Programm anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Elemente des technischen Zeichnens:

Zeichen-, Editier- und Ausgabefunktionen des CAD-Programms; 2- und 3-dimensionale Anwendungen.

Bereich Visualisierung:

Anwendung der CAD–Technik zur Erstellung von normgerechten Plänen; Aufbau und Rendering von 3-dimensionalen Objekten der Fachrichtung.

6. ENTWURF

Gilt auch für den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

  • Strichaufzählung
    grundlegende Darstellungstechniken und ihre Materialien wiedergeben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Farbe als Gestaltungselement bewusst erkennen und grundlegend anwenden;
  • Strichaufzählung
    bildnerische Produkte verbal kommunizieren.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Materialien; grundlegende Zeichen- und Maltechniken; Naturform–Kunstform; Schulung von Fantasie und Wahrnehmung; Experimentieren.

Figuration (Schemata und Beobachtung); geometrische Flächen und Körper (Grundform, Proportion); Farbgestaltung; Architektur, Pflanzen und Tiere (Darstellung und Gestaltung).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

  • Strichaufzählung
    wesentliche Darstellungstechniken und ihre Materialien beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Farbtheorien beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    bildnerische Schemata und Beobachtung integrieren.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Zeichnen und Skizzieren nach Beobachtung; Farbtheorien, Farbexperimente; Methoden zum Vergrößern und Verkleinern, Übertragen von Entwürfen; Natur und Figuration (Struktur, Aufbau, Proportionen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

  • Strichaufzählung
    wesentliche Darstellungs- und Kompositionstechniken konkret, form- und materialbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsmittel und Gestaltungstechniken konkret, form- und materialbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Methoden der Projektentwicklung einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Flach- und Hohlglas grundlegend gestalten und optisch verändern.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Skizzieren (Raum, Licht, Schatten, Perspektive); grafisches Erfassen und Umsetzen; Themen gestalten, Komposition; Recherchen im Entwurfsprozess (Nutzen, Vorteile, Risiken); Analysen Vergleich und Diskussion; Ornament und Dekor.

Entwurf für Werkstätte und Atelier.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

  • Strichaufzählung
    differenzierte Darstellungsformen in Bezug auf verschiedene Phänomene der Wahrnehmung einsetzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Kreativtechniken beschreiben und gezielt anwenden;
  • Strichaufzählung
    konstruktive und natürliche Grundformen sowie deren Abstraktion verarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Werkstoffe und Oberflächen; Proportion und Maßstab; Natur und Figuration (freies Gestalten und Experimentieren); Kunstbetrachtung; Kreativtechniken.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

  • Strichaufzählung
    Gestaltungskonzepte und Entwürfe den Anforderungen und der Nutzung entsprechend erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben ausführen;
  • Strichaufzählung
    Flach- und Hohlglas gestalten und optisch verändern.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Entwurf (Machbarkeit und Ausführung); Werkstofforientierung, Kostenbewusstsein; Anwendung von Grafik- und CAD-Programmen; Präsentation (Layout, Ensemble- und Gesamtwirkung); Typografie (Beziehung Geschichte-Gegenwart); Kommunizieren von Entwürfen; Dokumentation (Visualisierung und Digitalisierung von Entwurfsprozessen); Film und Fotografie; Vorbereitung von Drucksorten für Laser- und Tintenstrahldrucker.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

  • Strichaufzählung
    mit Kunden und Lieferanten kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    ausführungsreife Entwürfe für Anwendungen des Fachgebietes anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Flach- und Hohlglas gestalten und optisch verändern;
  • Strichaufzählung
    Projekte grafisch aufarbeiten und präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Werkbeispiele und Kunstbetrachtung; Präsentation (Layout, Typografie, Texte); Drucksorten, Flyer, Handouts; menschliche Figur darstellen (Porträt- und Aktzeichnen).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

  • Strichaufzählung
    Glas als integrierendes Element der Architektur und des Interieurs einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten durchführen;
  • Strichaufzählung
    Flach- und Hohlglas komplex gestalten und optisch verändern;
  • Strichaufzählung
    Entwurfsprozesse dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Entwerfen mit Kostenvorgabe (Material – Kostenvarianten); Dokumentation von Entwurfsprozessen; Bearbeitung konkreter Aufgaben im Team; konstruktive, werkstoffbezogene, komplexe Anwendungen; Illustration.

7. KUNSTGESCHICHTE UND DESIGNTHEORIE

Gilt auch für den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel römisch eins.2.

2. Klasse:

3. Semester- Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachterminologie

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Fachtermini der Kunstgeschichte und Kulturphilosophie wiedergeben und im Kontext verstehen;
  • Strichaufzählung
    Informationen zielorientiert recherchieren, verarbeiten und weitergeben sowie ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen.

Lehrstoff:

Bereich Fachterminologie:

Relevante Fachterminologie.

4. Semester- Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

  • Strichaufzählung
    allgemeine Architekturmerkmale ausgewählter Kunstepochen erkennen und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    die Grundzüge der jeweils relevanten historischen, religiösen, sozialen und politischen Entwicklungen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Architekturformen der vorgeschichtlichen Kulturen, Ägypten, Antike, Mittelalters und Neuzeit.

3. Klasse:

5. Semester- Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

  • Strichaufzählung
    allgemeine Merkmale der Bildhauerarbeiten oder Malereien in relevanten Kunstepochen erkennen und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    die stilistische Entwicklung ausgewählter Bildhauerarbeiten oder Malereien unter dem Aspekt bedeutsamer, historischer, religiöser, sozialer und politischer Entwicklungen aufzeigen.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Stilformen der Bildhauerarbeiten aus vorgeschichtliche Kulturen, Ägypten, Antike, Mittelalter und Neuzeit.

Stilformen der Malerei; Definitionen von Skulptur, Plastik und Relief.

6. Semester- Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

  • Strichaufzählung
    Stilformen der Bildgattung Malerei ausgewählter Kunstepochen erkennen und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    die jeweils relevanten historischen, religiösen, sozialen und politischen Entwicklungen erkennen und vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Stilformen der Malerei aus vorgeschichtliche Kulturen, Ägypten, Antike, Mittelalter und Renaissance.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachterminologie

  • Strichaufzählung
    Grundzüge ausgewählter Drucktechniken erkennen;
  • Strichaufzählung
    relevante Drucke anhand der spezifischen Merkmale erkennen und vergleichen.

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

  • Strichaufzählung
    Stilformen der Bildgattung Malerei ausgewählter Kunstepochen erkennen und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    die jeweils relevanten historischen, religiösen, sozialen und politischen Entwicklungen erkennen und vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich Fachterminologie:

Drucktechniken (Holzschnitt, Kupferstich, Lithografie, Radierung und Siebdruck).

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

  • Strichaufzählung
    Stilformen der Malerei von der Renaissance bis zur Modernen.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designtheorie

  • Strichaufzählung
    Grundzüge der Designgeschichte unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation

  • Strichaufzählung
    Fachbegriffe und Vorgehensweisen zur Analyse und Interpretation von Kunst und Design selbstständig anwenden und in Zusammenhang bringen;
  • Strichaufzählung
    Bedeutungen, Werte und deren Wandel von Kunst und Geschichte erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Designtheorie:

Geschichte der angewandten Kunst und Design, Funktion von Kunst und Design.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:

Methoden der Kunstbetrachtung, relevante Form- und Stilmerkmale, Ikonografie und Ikonologie.

8. BETRIEBSTECHNIK UND PROJEKTE

Gilt auch für den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel römisch eins.2.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Methoden des Projektcontrollings anwenden.

Bereich Unternehmensgründung

  • Strichaufzählung
    Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen;
  • Strichaufzählung
    einen Businessplan für ein KMU erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Projektcontrolling.

Bereich Unternehmensgründung:

Geschäftsidee, Finanzierung, Marketing, Rechtsform, Förderungsprogramme.

9. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

B.1 Hohlglastechnik und Gestaltung 1.1 TECHNOLOGIE-HOHLGLAS Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

  • Strichaufzählung
    verschiedene Dekore durch Pinseldruck- und Quetschtechnik anfertigen;
  • Strichaufzählung
    freie Formen plastisch ausarbeiten und mit Linien, Kreisen und Oliven überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    auf einfachen Formen diverse Bleikristallschliffe ausführen;
  • Strichaufzählung
    nach Vorgabe ein Bleifeld nach Maß anfertigen;
  • Strichaufzählung
    eine Emailarbeit mit unterschiedlichen Techniken anfertigen;
  • Strichaufzählung
    einfache Gegenstände aus Kupfer bzw. aus Messing herstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Formen ausschneiden und überschleifen;
  • Strichaufzählung
    ein Mosaikfeld nach Vorgabe anfertigen.

Bereich Glastechnologie

  • Strichaufzählung
    die manuellen Herstellungsverfahren von Glas erläutern und nach Einsatzgebieten und Eigenschaften zuordnen;
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Metallbearbeitungstechniken erläutern.

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    maßgebliche Regelwerke und den Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten erklären;
  • Strichaufzählung
    technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen über nicht glasbasierende Werkstoffe erklären;
  • Strichaufzählung
    Kombinationen aus Glas mit anderen Materialien anwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Pinsel- und Federtechniken).

Werkstätte „Gravur“ (einfache plastische Ausschneidetechniken; Linien; Kreise; Oliven).

Werkstätte „Kuglerei“ (Bleikristallschliffe).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Schneideübungen; Schablonieren; Verbleien; Löten).

Werkstätte „Email“ (Einführung in die Grundtechniken; nass in nass-Technik, Sgraffito, Rühremail).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Grundtechniken der Buntmetallbearbeitung und -verarbeitung).

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Sägen; Schleifen).

Werkstätte „Mosaik“ (Grundtechniken der Mosaikverlegung wie zB Schneiden, Schleifen, Zwicken, Kleben, Füllen, Netzen).

Bereich Glastechnologie:

Manuelle Glasherstellungstechniken; Metallbearbeitung.

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe:

Hohlglaserstellung (maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).

Metalle (Aufbau, Eigenschaften, Metallarten).

Kunststoffe mit Eignung für Verglasungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

  • Strichaufzählung
    diverse Gläser mit Lüsterfarben oder Beizen gleichmäßig überziehen und reiffeln;
  • Strichaufzählung
    figurale Formen in abstrakter Form ausschneiden und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Kanten und Ränder diverser Glasformen überarbeiten und gestalten;
  • Strichaufzählung
    Sprossenverglasungen berechnen, bemaßen und anfertigen;
  • Strichaufzählung
    eine Emailarbeit mit Hilfe unterschiedlichen Techniken herstellen;
  • Strichaufzählung
    einen Folienschnitt anfertigen;
  • Strichaufzählung
    nach Entwurf einfache Werkstücke herstellen und oberflächenbehandeln;
  • Strichaufzählung
    Kunststoffteile zuschneiden und fachgerecht verkleben;
  • Strichaufzählung
    ein Mosaikfeld nach eigenem Entwurf in der Umkehrtechnik anfertigen.

Bereich Glastechnologie

  • Strichaufzählung
    die geeigneten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe entsprechend dem Einsatzgebiet unterscheiden, fallbezogen auswählen;
  • Strichaufzählung
    den Einsatz und die Wartungserfordernisse von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Arbeitsbehelfen erklären.

Bereich Sicherheitstechnik

  • Strichaufzählung
    eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Rändern; Beizen; Lüstern).

Werkstätte „Gravur“ (figurale Formen mit unterschiedlichen Schleifmitteln; Kombination Gravieren – Kleben – Sandstrahlen).

Werkstätte „Kuglerei“ (Kanten und Randbearbeitung).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Bemaßungen, Berechnungen; Anfertigung von Verbindungen mit Metallsprossen).

Werkstätte „Email“ (Emailgrundtechniken wie zB Graphitemail; Zellenemail; Strukturemail; Streuemail; Folienschnitt).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Ziselieren; Richten; Biegen; Oberflächenbehandlung).

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Kleben; Schneiden).

Werkstätte „Mosaik“ (Entwerfen; Umkehrtechnik).

Bereich Glastechnologie:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe.

Bereich Sicherheitstechnik:

Verbundwerkstoffe (Arten, Aufbau, Eigenschaften).

Sicherheitsgläser (Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten, Prüfmethoden).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

  • Strichaufzählung
    eine Überzugsmalerei auf Wasserbasis in Stupftechnik ausführen und mit Goldmalerei überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    eine Kombinationsarbeit im Tiefschnitt mit unterschiedlichen Techniken durchführen;
  • Strichaufzählung
    Blöcke oder Vasen im Hoch- oder Tiefschnitt anfertigen;
  • Strichaufzählung
    ein Bleifeld mit Doppelkern berechnen und anfertigen;
  • Strichaufzählung
    eine Emailarbeit in Grubenemail- oder Folienschnitttechnik anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Fassungen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Mosaikfelder mit Hilfe der Segmenttechnik direkt verlegen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Oberflächenstrukturen bei Buntmetallen erzeugen;
  • Strichaufzählung
    einfache Arbeiten in Relieftechnik anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Gläser unterschiedlicher Formate manipulieren und lagern.

Bereich Glastechnologie

  • Strichaufzählung
    verschiedene Verbindungstechniken nennen, deren Wirkung erläutern und nach Einsatzgebieten zuordnen und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Dichtstoffe nennen und nach Einsatzgebieten zuordnen.

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen

  • Strichaufzählung
    unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen;
  • Strichaufzählung
    die energietechnische Fachsprache einsetzen;
  • Strichaufzählung
    geeignete naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit bewerten und präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Federzeichnung; Quetschen mit rein metallischer Auflage; Überzug auf Wasserbasis; Stupfen).

Werkstätte „Gravur“ (Kupferrad, Diamant, Korund, Sandstrahltechniken; Tiefschnitt; Grundschnitte).

Werkstätte „Kuglerei“ (Hohl- und Massivkörper; Hochschnitt; Tiefschnitt).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Glasschnittberechnung; Doppelkernberechnung; Glasschnitt, Bleiverglasung).

Werkstätte „Glasbau“ (Manipulieren; Transportieren; Lagern von Glas).

Werkstätte „Email“ (Grubenemail; Löten; Folienschnitt; Fassungen).

Werkstätte „Mosaik“ (direkte Verlegung; Segmentmosaik).

Werkstätte „Gürtlerei“ (mechanische und chemische Oberflächenbehandlung zB Bürsten; Kratzen; Polieren, Ätzen, Patinieren).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Reliefschmelze; Schablonenstreutechnik).

Bereich Glastechnologie:

Fügetechnik; Dichtstoffe.

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen:

Chemischer Apparatebau (Herstellung von Glasstäben und Glasrohren).

Thermodynamik (Wärmeenergie, Wärmeaustausch, Wärmeübertragung; Wärmedehnung und Berechnungen; Berechnungen der U-Werte).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Entwurf und Design mit den Kenntnissen der Werkstätte umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Maltechniken 3-dimensionale Effekte auf unterschiedlichste Glasformen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Portraits auf unterschiedlichsten Gläsern schneiden;
  • Strichaufzählung
    Flächenschliffe auf diversen Glasobjekten ausführen;
  • Strichaufzählung
    3-dimensionale Objekte nach Entwurf anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Dickgläser schneiden und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    mit verschiedenen Techniken Schmuck herstellen;
  • Strichaufzählung
    Oberflächengestaltungen verbinden und ausführen;
  • Strichaufzählung
    Zuschnitte nach Zeichnungen und Schablonen anfertigen und farblich gestalten.

Bereich Glastechnologie

  • Strichaufzählung
    Glasbeschichtungen beschreiben und die dazu benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel erläutern.

Bereich Werkstoffe und Optik

  • Strichaufzählung
    physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaus anwenden und erklären;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammensetzung bestimmter Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Brennen; Hinterlegen; Transparentemail; Schattiertechnik; Beize).

Werkstätte „Gravur“ (plastische Bearbeitung; Portrait; technikübergreifende Glasbearbeitung).

Werkstätte „Kuglerei“ (Flächenschliff; Verklebungen).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Konstruktion und Fertigung von 3-dimensionalen Objekten; praktische Umsetzung von Entwürfen).

Werkstätte „Glasbau“ (Schneiden von Dickglas; Bohren; Sägen; Schleifen; Kleben).

Werkstätte „Email“ (Schmuckprojekt wie zB Ringe, Anhänger, Broschen).

Werkstätte „Mosaik“ (Umsetzung von Entwürfen; Materialvarianten; Materialkombinationen).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Beizen; Patinieren; Verzinnen; Hämmern).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Gestaltung von Klarglaszuschnitten mit Farbpulvern; Teilverschmelzungen).

Bereich Glastechnologie:

Glasbeschichtungstechnik.

Bereich Werkstoffe und Optik:

Beschichtete Gläser; Optik (Wellenbereiche des Lichts, Lichtzerlegung, Lichtbrechung, Lichtstreuung, Reflexion, Absorption, Transmission ua).

Isolierverglasungen (Herstellung, Aufbau, Eigenschaften).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

  • Strichaufzählung
    durch projektorientierte Arbeitsaufträge teamfähig arbeiten;
  • Strichaufzählung
    nach Entwurf ein Werkstück anfertigen;
  • Strichaufzählung
    nach Entwurf unterschiedliche Techniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Bleifelder nach Entwurf anfertigen;
  • Strichaufzählung
    nach Entwurf eigenständige Emailarbeiten herstellen;
  • Strichaufzählung
    3-dimensionale Objekte anfertigen,
  • Strichaufzählung
    einen einfachen Druck mit Farbverlauf auf Glas anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Verschmelzungsarbeiten anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Rasterdrucke auf Glas ausführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Formen am Ofen herstellen.

Bereich Glastechnologie

         –die im Fachbereich betriebs- und umwelttechnisch relevanten Themen erläutern und argumentieren.

Bereich Besondere Glaserzeugnisse

  • Strichaufzählung
    physikalische Grundkenntnisse anwenden und erklären;
  • Strichaufzählung
    spezielle Glasarten und Glaserzeugnisse unterscheiden und diese unter Nutzung ihrer Kenntnisse auswählen;
  • Strichaufzählung
    Produktinformationen beachten und technische Richtlinien anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Schapertechnik; Stupftechnik).

Werkstätte „Gravur“ (eigenständige Umsetzung von Entwürfen auf diversen Werkstücken).

Werkstätte „Kuglerei“ (Entwicklung und Gestaltung von Objekten; Flächenschliff; Kleben).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (werkstoffabhängige Be- und Verarbeitungstechniken).

Werkstätte „Email“ (eigenständige Umsetzung von Entwürfen).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Herstellung 3-dimensionaler Objekte).

Werkstätte „Siebdruck“ (Druckvorbereitung; Siebherstellung; Siebreinigung; Rasterdruck, 4-Farbendruck; Filmherstellung).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzungen; Vollverschmelzungen; Kantenbearbeitung; Arbeiten am Ofen).

Bereich Glastechnologie:

Betriebs- und Werkstättensicherheit; Entsorgung und Recycling; Spezifikation der Schleif- und Arbeitsmittel.

Bereich Besondere Glaserzeugnisse:

Schallschutzverglasungen (Bedeutung von Schwingung, Wellen und Frequenzen).

Gläser für spezielle Anwendungen (zB Glaskeramik, Glasfasern, Glaslote).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

  • Strichaufzählung
    durch projektorientierte Arbeitsaufträge teamfähig arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Wappen und Portraits anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Oberflächengestaltungen auf unterschiedlichen Objekten umsetzen;
  • Strichaufzählung
    nach Entwurf Materialverbindungen mit Schliff bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    nach Entwurf und nach Maß Kunstverglasungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    Emailarbeiten mit Glasteilen kombinieren;
  • Strichaufzählung
    Gürtlereiarbeiten mit Glas kombinieren;
  • Strichaufzählung
    Drucke nach eigenem Entwurf ausarbeiten und anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Mehrfarbendruck auf unterschiedlichen Materialien anfertigen;
  • Strichaufzählung
    feuerfeste Fusingformen herstellen.

Bereich Glastechnologie

  • Strichaufzählung
    die Qualitätsmerkmale beschreiben, zuordnen und argumentieren.

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern

  • Strichaufzählung
    Glaseigenschaften berücksichtigen und die Qualität von Glaserzeugnissen anhand von Werkstoff- und Fertigungsfehlern klassifizieren;
  • Strichaufzählung
    werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Wappen; Portrait).

Werkstätte „Gravur“ (Oberflächengestaltung mit unterschiedlichen Schleifmitteln).

Werkstätte „Kuglerei“ (Materialverbindungen; freie Formgebung; technische Umsetzung von Entwürfen).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (fachgerechte Umsetzung von Entwürfen; projektorientiertes Arbeiten).

Werkstätte „Email“ (Metall-Email-Glaskombinationen).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Metall-Email-Glaskombinationsarbeiten).

Werkstätte „Siebdruck“ (digitale Druckvorbereitung; Farbseparation; Mehrfarbendruck; Druck auf unterschiedlichen Materialien).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Herstellung von Absenkformen zur 3-dimensionalen Umformung; verschiedene Fusingtechniken).

Bereich Glastechnologie:

Glasfehler (Ursachen); Qualitätsprüfung.

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern:

Spannungen (Begriffserklärung, Berechnungen, Qualitätsprüfung (zB Spannungen, Einschlüsse); qualitätsmindernde Ursachen (zB Schmelzfehler, Kühlfehler).

B.2 Flachglastechnik und Gestaltung 2.1 TECHNOLOGIE-FLACHGLAS

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel römisch eins.1 mit folgenden Ergänzungen:

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

  • Strichaufzählung
    projektorientierte Arbeitsaufträge im Team umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Glasabtrennungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Fertigkeiten des Fassadenbaus anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Verschmelzungsarbeiten anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe und Designvorgaben in der Werkstätte umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einen einfachen Druck mit Farbverlauf auf Glas anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Mehrfarbdrucke herstellen.

Bereich Glastechnologie

  • Strichaufzählung
    Funktionsgläser beschreiben und die aktuellen Normen und Richtlinien nennen;
  • Strichaufzählung
    Funktionsgläser an Hand von Fallbeispielen zuordnen und argumentieren.

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern

  • Strichaufzählung
    Glaseigenschaften berücksichtigen und die Qualität von Glaserzeugnissen anhand von Werkstoff- und Fertigungsfehlern klassifizieren;
  • Strichaufzählung
    werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Glasbau“ (Ganzglastechnik für Drehtüren, Anschlagtüren; Glasabtrennungen; Arbeiten mit dem Waterjet).

Werkstätte „Metallbau“ (Halb- und Fertigprodukte, Zuschnitt, Dichtebenen).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzung; Vollverschmelzung; Kantenbearbeitung).

Werkstätte „Gestaltung“ (Malerei, Kunstverglasung, Drucktechnik).

Werkstätte „Siebdruck“ (digitale Druckvorbereitung; Filmherstellung; Siebherstellung; Siebreinigung; Rasterdruck, Mehrfarbdrucke).

Bereich Glastechnologie:

Funktionsgläser (Brandschutz; Schallschutz).

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern:

Spannungen (Begriffserklärung, Berechnungen); Qualitätsprüfung (zB Spannungen, Einschlüsse); qualitätsmindernde Ursachen (zB Schmelzfehler, Kühlfehler).

B.3 Technisches Glas und Gestaltung 3.1 TECHNOLOGIE-TECHNISCHES GLAS Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

  • Strichaufzählung
    Verbindungen und Einschmelzungen laut Skizze herstellen.

Bereich Glastechnologie

  • Strichaufzählung
    manuelle und maschinelle Herstellungsverfahren von Glas erläutern und nach Einsatzgebieten und Eigenschaften zuordnen.

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    die gültigen Regelwerke und den derzeitigen Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten berücksichtigen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen für weitere Werkstoffe anwenden;
  • Strichaufzählung
    Kombinationen von Glas mit anderen Materialien anwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Laborglas; Glas-Glas Verbindungen; Anschmelzungen; AR-Glas und Buntglas; Zierformen).

Bereich Glastechnologie:

Manuelle Glasherstellungstechniken.

Manuelle und maschinelle Erzeugung von Rohren und Stäben und deren Eigenschaften.

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe:

Hohlglasherstellung (maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).

Metalle (Aufbau, Eigenschaften, Metallarten).

Kunststoffe mit Eignung für Verglasungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

  • Strichaufzählung
    Perlen entwerfen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Oberflächen kalt bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Einschmelzungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    Glas-Hohlkörper formen.

Bereich Glastechnologie

  • Strichaufzählung
    die geeigneten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe entsprechend dem Einsatzgebiet unterscheiden, fallbezogen auswählen sowie betriebsrelevanten Sicherheitsauflagen benennen.

Bereich Sicherheitstechnik

  • Strichaufzählung
    eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen auswählen und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Perlen; Schleifen, Sägen, Kleben, Schneiden; Erzeugung von Einschmelzungen und Körper lt. Skizzen).

Bereich Glastechnologie:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; betriebsrelevante Sicherheits- und Schutzmaßnahmen.

Bereich Sicherheitstechnik:

Verbundwerkstoffe (Arten, Aufbau, Eigenschaften).

Sicherheitsgläser (Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten, Prüfmethoden).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

  • Strichaufzählung
    figurale Formen entwerfen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Einschmelzungen laut Skizze herstellen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende werkstättenspezifische Tätigkeiten ausführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Formen am Ofen herstellen.

Bereich Glastechnologie:

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Klebetechniken nennen, deren Wirkung erläutern und nach Einsatzgebieten zuordnen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Laborgeräte nennen, ihre Funktion beschreiben und nach ihren Einsatzgebieten zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Schmelztechniken nennen und anwenden.

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen

  • Strichaufzählung
    unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen;
  • Strichaufzählung
    die energietechnische Fachsprache einsetzen;
  • Strichaufzählung
    geeignete mathematisch-naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit bewerten und präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Laborglas; Glasapparatebau mit Einschmelzungen; figurales Formen mit Borosilikat- und AR-Glas).

Werkstätte „Fusingwerkstatt“ (Heißglasverarbeitung im Fusingofen).

Werkstätte „Glasmachen“ (Heißglasverarbeitung am Hafenofen – Einlegen, Schmelzen; Grundtechniken mit der Glasmacherpfeife, Tempern).

Bereich Glastechnologie:

Glasklebetechnik, einfache Laborgläser; Schmelztechniken.

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen:

Chemischer Apparatebau (Herstellung von Glasstäben und Glasrohren).

Thermodynamik (Wärmeenergie, Wärmeaustausch, Wärmeübertragung; Wärmedehnung und Berechnungen; Berechnungen der U-Werte).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

  • Strichaufzählung
    Apparaturen nach technischer Zeichnung herstellen;
  • Strichaufzählung
    Oberflächen kreativ gestalten;
  • Strichaufzählung
    lampengeformtes Glas mit Fusingtechniken weiterverarbeiten.

Bereich Glastechnologie

  • Strichaufzählung
    Glasbeschichtungen und Oberflächenbehandlungen beschreiben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Glas-Apparaturen ihren Einsatzbereichen zuordnen und deren Funktion sowie Herstellung erläutern.

Bereich Werkstoffe und Optik

  • Strichaufzählung
    physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaus anwenden und erklären;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammensetzung bestimmter Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Glasapparatebau; maschinelle Verformung; Sandstrahlen, Lüstern).

Werkstätte „Fusingwerkstatt“ (Schmelz- und Absenktechniken in Verbindung mit lampengeformten Glas).

Bereich Glastechnologie:

Glasbeschichtungstechnik; Oberflächenbehandlung; Glas-Apparatebau.

Bereich Werkstoffe und Optik:

Beschichtete Gläser (Optik; Wellenbereiche des Lichts, Lichtzerlegung, Lichtbrechung, Lichtstreuung; Reflexion, Absorption, Transmission ua).

Isolierverglasungen (Herstellung, Aufbau, Eigenschaften).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

  • Strichaufzählung
    durch projektorientierte Arbeitsaufträge teamfähig arbeiten;
  • Strichaufzählung
    komplexe Glasapparate herstellen.

Bereich Glastechnologie

  • Strichaufzählung
    Verbindungstechniken erläutern;
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften der Laborgläser erläutern.

Bereich Besondere Glaserzeugnisse

  • Strichaufzählung
    physikalische Grundkenntnisse erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    spezielle Glasarten und Glaserzeugnisse unterscheiden und diese unter Nutzung ihrer Kenntnisse auswählen;
  • Strichaufzählung
    Produktinformationen beachten und technische Richtlinien anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Laborglas, Glasapparatebau; Drehbank-Arbeiten).

Bereich Glastechnologie:

Glasschliffe und Hähne; Laborglaseigenschaften.

Bereich Besondere Glaserzeugnisse:

Schallschutzverglasungen (Schwingungen, Wellen und Frequenzen und deren Bedeutung).

Gläser für spezielle Anwendungen (zB Glaskeramik, Glasfasern, Glaslote).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

  • Strichaufzählung
    durch projektorientierte Arbeitsaufträge teamfähig arbeiten;
  • Strichaufzählung
    nach eigener technischer Zeichnung Glasapparate und kreative Projekte umsetzen.

Bereich Glastechnologie

  • Strichaufzählung
    labortechnische Berechnungen und Kalkulationen durchführen.

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern

  • Strichaufzählung
    Glaseigenschaften berücksichtigen und die Qualität von Glaserzeugnisse anhand von Werkstoff- und Fertigungsfehlern klassifizieren;
  • Strichaufzählung
    werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Umsetzung dekorativer Entwürfe in Borosilikat- und AR-Glas; Arbeitsvorbereitung an der Drehbank).

Bereich Glastechnologie:

Labortechnische Berechnungen; Kalkulationen.

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern:

Spannungen (Begriffserklärung, Berechnungen; Qualitätsprüfung (zB Spannungen, Einschlüsse); qualitätsmindernde Ursachen (zB Schmelzfehler, Kühlfehler).

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. Bewegung und Sport

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. Sprachtraining Deutsch

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

4. Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen

Für die Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt B.1 bis B.3 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/12

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4

Text

Anlage 1.12 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR HOLZWIRTSCHAFT mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik5

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung und Betriebstechnik

2

2

4

4

3

3

1

19

römisch eins

2.a

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik

5

5

4

4

3

3

3

27

römisch vier

2.b

Holztechnologie und Holzwirtschaft

4

4

4

4

2

3

1

22

römisch eins

3.a

Baukonstruktion und Holzbau – Werkstätte und Produktionstechnik

2

2

4

römisch vier

3.b

Baukonstruktion und Holzbau

2

2

4

römisch eins

4.

Konstruktion

2

2

2

2

2

2

1

13

römisch eins

5.a

Holzbe- und Holzverarbeitung – Werkstätte und Produktionstechnik

3

3

6

6

6

2

26

römisch vier

5.b

Holzbe- und Holzverarbeitung

1

2

2

2

5

4

16

römisch eins

6.

Elektro-, Automatisierungsund Energietechnik2

2

2(2)

2

2(2)

8

römisch eins

7.

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz3

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenanzahl

35

36

37

37

37

33

30

245

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und , -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

römisch eins.

Förderunterricht4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft.

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR HOLZWIRTSCHAFT mit Betriebspraxis römisch eins.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkten2

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung und Betriebstechnik3

2

2

4

4

3

3

2

2, (2)

22

römisch eins

2.a

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik

5

5

4

4

3

21

römisch vier

2.b

Holztechnologie und Holzwirtschaft

4

4

4

4

2

2

20

römisch eins

3.a

Baukonstruktion und Holzbau – Werkstätte und Produktionstechnik

2

2

4

römisch vier

3.b

Baukonstruktion und Holzbau

2

2

4

römisch eins

4.

Konstruktion

2

2

2

2

2

10

römisch eins

5.a

Holzbe- und Holzverarbeitung – Werkstätte und Produktionstechnik

3

3

6

6

6

2

26

römisch vier

5.b

Holzbe- und Holzverarbeitung

1

2

2

2

2

2

11

römisch eins

6.

Elektro-, Automatisierungs- und Energietechnik3

2

2, (2)

2

2, (2)

8

römisch eins

 

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.3

3

12

9

27

51

 

A./B

Alternative Pflichtgegenstände4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

20

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1 (1)

1 (1)

1 (1)

1 (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenanzahl

35

36

37

37

37

37

35

34

288

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

B.1

Holztechnik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1a

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik6

, –

, –

, –

, –

, –

, 3

, 3, (1)

, 7, (1)

, 13

, römisch drei bzw. römisch vier

1.1b

Holztechnologie und Holzwirtschaft

1

1

3

5

römisch eins

1.2a

Holzbe- und Holzverarbeitung – Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

9

17

römisch vier

1.2b

Holzbe- und Holzverarbeitung

3

2

5

10

römisch eins

1.3

Konstruktion

2

1

3

6

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.2

Holzbau und Holzbautechnik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1a

Baukonstruktion und Holzbau -Werkstätte und Produktionstechnik6

7, (1)

7, (1)

16

30

römisch drei bzw. römisch vier

2.1b

Baukonstruktion und Holzbau

2

1

8

11

römisch eins

2.2

Statik

3

1

4

römisch eins

2.3

Konstruktion

2

1

3

6

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.3

Tischlereitechnik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1a

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik6

1, (1)

1

römisch drei

3.1b

Holztechnologie und Holzwirtschaft

2

1

1

3

7

römisch eins

3.2a

Tischlereitechnik – Werkstätte und Produktionstechnik6

7

6

16, (1)

29

römisch drei bzw.IV

3.2b

Tischlereitechnik

2

1

4

7

römisch eins

3.3

Design und Konstruktion

1

2

1

3

7

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

2

1

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

römisch drei

3.

Mitarbeiterführung- und ausbildung

1

1

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Holztechnik“, B.2 „Holzbau und Holzbautechnik“, B.3 „Tischlereitechnik“.

3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung

4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte1

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen3

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x4

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährgien Fachschule für Holzwirtschaft; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft.

4 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung der Holztechnik. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß Abschnitt B.1 – B.3).

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Holzwirtschaft ist eine auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung für die Holzwirtschaft und soll die für die holzwirtschaftliche Berufspraxis notwendigen Kenntnisse vermitteln. Die Absolventinnen und Absolventen sollen mit den erworbenen Kompetenzen in der gesamten Wertschöpfungskette Holz tätig werden können.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:

Die besonderen Ausbildungsschwerpunkte bilden der Werkstoff Holz und Holzwerkstoffe, die gesamte Holzbe- und Holzverarbeitung mit den dazugehörigen Prozessen und Verfahren, der Holzbau, der Möbel- und Innenausbau, die Energie- und Umwelttechnik sowie Betriebstechnik und Unternehmensführung.

Unternehmensführung und Betriebstechnik:

Im Bereich Unternehmensführung können die Schülerinnen und Schüler den Wirtschaftskreislauf in seinen Grundzügen darstellen und die betrieblichen Ziele, die betrieblichen Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche sowie die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt erklären. Sie können einfache Organigramme und Darstellung von Abläufen in Unternehmen interpretieren und Ziele und Aufgaben des Marketings sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Vertriebsprozesses in einem Unternehmen beschreiben. Sie können verschiedene Anlageformen unterscheiden und deren Risiko einschätzen sowie die wesentliche Merkmale verschiedener Kreditarten erläutern und den Ablauf einer Kreditprüfung erklären. Sie können die gesetzlichen Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären und die verschiedene Führungs- und Motivationsformen unterscheiden. Sie können die wesentlichen Schritte der Unternehmensgründung erläutern, die Ziele und ausgewählte Methoden des Projektmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Unternehmensrechnung können die Schülerinnen und Schüler den Aufbau der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erklären, einfache laufende Geschäftsfälle verbuchen und die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts anwenden. Sie können in einfacher Form Warenbewertungen vornehmen, Abschreibungen durchführen, Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens erfassen, eigene Vorauszahlungen verbuchen, uneinbringliche Forderungen abschreiben, einfache Rückstellungen verbuchen und die Auswirkungen von Jahresabschlussbuchungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung beurteilen. Sie können den Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust mithilfe der Plus-Minus-Rechnung ermitteln sowie die Bilanz- und G&römisch fünf eines Einzelunternehmens aufstellen und die wichtigsten Kostenbegriffe erklären und eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen. Sie können mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung erkennen, sowie wirtschaftliche Vorgänge und Problemstellungen mithilfe von aktueller Software bearbeiten und ausgewählte Kennzahlen eines einfachen Jahresabschlusses berechnen und bewerten.

Im Bereich Recht können die Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern und zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden. Sie können Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen und die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, ihre Vor- und Nachteile sowie deren Organisation erklären und sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen sowie ein Gewerbe anmelden und die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erläutern. Sie können die Voraussetzungen für und die Grundzüge von Insolvenzverfahren erklären, die Voraussetzungen für die Begründung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten erläutern und die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erläutern.

Im Bereich Betriebstechnik können die Schülerinnen und Schüler die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern, die Beschaffungsstrategien auswählen sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben. Sie können Gestaltungsgrundsätze einer Produktion beschreiben, ausgewählte Methoden der Zeitermittlung erläutern und Arbeitspläne erstellen sowie die Ziele und ausgewählte Methoden Qualitätsmanagements beschreiben. Sie können Investitionsentscheidungen mithilfe statischer Investitionsrechenverfahren vorbereiten, Gestaltungsgrundsätze für Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit beschreiben und die erforderlichen Stammdaten für die Herstellung und den Vertrieb eines Produktes in einem Enterprise Ressource Planning -System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik:

Im Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler die Werkzeuge einer Tischlereihandwerkstätte handhaben, Holz und Holzwerkstoffe bearbeiten und sinnvoll einsetzen und ein Werkstück aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen und dokumentieren. Sie können sortierrelevante Holzmerkmale erkennen und deren Auswirkung auf den Werkstoff bewerten, die wichtigsten Methoden der Mengenerfassung für Rund- und Schnittholz anwenden und die wichtigsten Regeln zur werterhaltenden Lagerung von Holz und Holzwerkstoffen anwenden. Sie können Rundholz und Schnittholz mittels Unstetigförderern (Flurförderfahrzeugen) manipulieren, sortierrelevante Holzmerkmale erkennen und deren Auswirkung auf den Werkstoff bewerten und die wichtigsten Methoden der Mengenerfassung für Rund- und Schnittholz anwenden. Sie können die wichtigsten Regeln zur werterhaltenden Lagerung von Holz und Holzwerkstoffen anwenden,  Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen, einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) bewirtschaften und die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung und -sortierung anwenden.

Holztechnologie und Holzwirtschaft:

Im Bereich Forstwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten forstlichen Fachbegriffe und Kennzahlen erklären, die wichtigsten Grundlagen der Forstwirtschaft erläutern und forstliche Fachgespräche führen.

Im Bereich Materialkunde Holz können die Schülerinnen und Schüler die einheimischen Holzarten bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln, für bestimmte Verwendungen geeignete Holzarten auswählen und neue Einsatzgebiete für Holz erkennen. Sie können die Eigenschaften und Einsatzgebiete der wichtigsten Holzwerkstoffe zuordnen, die anatomischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz erläutern und die mechanischen und thermischen Eigenschaften von Holz erklären.

Im Bereich Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler sortierrelevante Merkmale erkennen und deren Auswirkungen auf die Holzeigenschaften abschätzen, die Grundlagen der Rund- und Schnittholzsortierung und – vermessung verstehen und wiedergeben und die wichtigsten Holzschadorganismen, deren Auswirkungen auf den Holzschutz erklären. Sie verstehen die Grundlagen des konstruktiven und chemischen Holzschutzes, können die rechtliche Grundlagen des Holzgeschäftes verstehen und anwenden und die wichtigsten Holzmärkte verstehen und erklären.

Im Bereich Holztechnologie können die Schülerinnen und Schüler die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung (Trocknung, Dämpfen, Modifikation) erklären, die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung anwenden, analysieren und beurteilen. Sie können die wichtigsten Klebstoffe ihre Eigenschaften und deren Verarbeitung erklären, die wichtigsten Klebetechniken anwenden und die Verfahren der wichtigsten Klebetechniken analysieren und beurteilen. Sie können bei Produktentwicklungen und für bestimmte Anforderungen Klebstoffe auswählen und den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Funierwerkstoffen, Span- und Faserwerkstoffen erklären. Sie können die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären, die wichtigsten Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln, für bestimmte Verwendungen geeignete Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe auswählen und neue Einsatzgebiete für Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.

Im Bereich Holzwerkstoffe können die Schülerinnen und Schüler den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Massivholzwerkstoffen erläutern, die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären und die wichtigsten Massivholzwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln. Sie können für bestimmte Verwendungen geeignete Massivholzwerkstoffe auswählen.

Baukonstruktion und Holzbau – Werkstätte und Produktionstechnik:

Im Bereich Baukonstruktion und Holzbau können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben und ausgewählte Konstruktionen herstellen.

Baukonstruktion und Holzbau:

Im Bereich Bauteile und Konstruktionen können die Schülerinnen und Schüler die wesentlichen Fundamente erklären, die wesentlichen Wandkonstruktionen im Holzbau vergleichen und bewerten und die wesentlichen Deckenkonstruktionen im Holzbau technisch vergleichen und bewerten. Sie können die wesentlichen Dachkonstruktionen im Holzbau technisch vergleichen und bewerten, einfache Dachstuhlkonstruktionen erklären, die wesentlichen Ausbauteile wie Fenster, Türen und Stiegen vergleichen und bewerten und die wesentlichen Fassadensysteme vergleichen und bewerten. Sie können die Grundlagen des Wärme- und Schallschutzes erklären, die Grundlagen des Brandschutzes und der Bauökologie erklären und die Grundlagen des Baurechtes erklären.

Konstruktion:

Im Bereich Konstruktion können die Schülerinnen und Schüler die Grundlagen der technischen Darstellung anwenden, einfache technische Handzeichnungen erstellen und einfache Baugruppen und Bauteile mit Handzeichnungen und mit Hilfe von EDV-Systemen normgerecht darstellen.

Holzbearbeitung und Holzverarbeitung – Werkstätte und Produktionstechnik:

Im Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung können die Schülerinnen und Schüler einfache Werkstücke aus Metall mit spanabhebenden und nichtspanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen und dokumentieren, die Grundlagen der Hard- und Software verstehen und anwenden. Sie können grundlegende Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei einfachen Werkzeugen und Maschinen durchführen, die wichtigsten Einrichtungen zur Rund- und Schnittholzmanipulation erläutern und anwenden und den Ablauf und die Arbeitsschritte in einem Sägewerk erläutern. Sie verstehen die Rundholzvermessung und die Einschnittplanung, können die wichtigsten Arbeitsschritte zur Schnittholzproduktion im Sägewerk durchführen und mit den wichtigsten Holzbearbeitungsmaschinen arbeiten. Sie können  Werkstücke mit Holzbearbeitungsmaschinen herstellen, die Grundlagen der CNC-Technik verstehen und anwenden. Sie können Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen. Sie können die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden und komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.

Holzbearbeitung und Holzverarbeitung:

Im Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten metallischen Werkstoffe beschreiben, die wichtigsten Grundelemente, aus denen Holzbearbeitungsmaschinen aufgebaut sind, benennen und deren Funktionen erklären und die wichtigsten Werkstoffe und Werkzeuge für die Holzbearbeitung benennen. Sie können die Werkzeuge nach ihrer Verwendung auswählen, die Grundlagen der Instandsetzung von Werkzeugen (Sägen) erklären und Aufbau und Funktion der Gattersäge, Bandsäge beschreiben. Sie können die verschiedenen Kreissägen in ihren Funktionen beschreiben und den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen, Aufbau und Funktion von Zerspanungsmaschinen verstehen und beschreiben, den Aufbau und die Funktion von mechanischen Förderanlagen beschreiben und können mechanische Förderanlagen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen.

Im Bereich Maschinen- und Anlagentechnik kennen die Schülerinnen und Schüler den Aufbau und Funktion der CNC- und Kehlmaschinen, können CNC- und Kehlmaschinen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen und kennen den Aufbau und Funktion der pneumatischen Förderanlagen. Sie können Förderanlagen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen und die wesentlichen sicherheitstechnischen Kriterien zur Auswahl von Maschinen benennen.

Elektro-, Automatisierung- und Energietechnik:

Im Bereich Elektrotechnik und Automatisierung können die Schülerinnen und Schüler elektrische Größen, Leistung, Energie und Effizienz berechnen, die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern und ihren Einfluss auf Materialien, den Mechanismus des Stromflusses in unterschiedlichen Materialien und die Funktion von elektrischen Komponenten von Fertigungsanlagen und Energieübertragungseinrichtungen verstehen. Sie verstehen die Funktion von elektrischen Komponenten von Fertigungsanlagen und Energieübertragungseinrichtungen, können Gefahren der Elektrizität und Mängel bei Schutzeinrichtungen und die Kostenstruktur beim elektrischen Energieverbrauch erkennen und Einsparpotentiale aufzeigen. Sie können die Wirkungsweise von elektrischen Antrieben verstehen und, auch energetisch bewerten, einfache Schaltpläne lesen und dazu Schaltungen realisieren und Messgeräte zur Messung elektrischer Größen im Wechsel und Drehstromkreis einsetzen und daraus elektrische Leistungen und Energieverbrauchswerte bestimmen. Sie können elektrische Steuerungen nach Vorgabe realisieren, das Betriebsverhalten von elektrischen Antrieben, die Wirkungsweise von Sensoren sowie die Arten der Signalübertragung verstehen. Sie können den Aufbau von elektronischen Steuerungen erkennen und Steuerungsprogramme zur Realisierung von zweiwertigen Steuerungseinrichtungen erstellen und das Prinzip einer Regelung verstehen sowie gängige Industrieregler in ihrer Funktionsweise unterscheiden.

Im Bereich Energietechnik können die Schülerinnen und Schüler mit energetischen Größen und Einheiten korrekte Berechnungen durchführen und Erscheinungsformen von Energien unterscheiden, Aufbau und Wirkungsweise von thermischen und elektrischen Energieerzeugungsanlagen unterscheiden und die Effizienz solcher Anlagen sowie Energieübertragungseinrichtungen und Möglichkeiten der Energierückgewinnung energetisch bewerten.

Im Bereich Energie- und Umwelttechnik können die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeiten der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen abschätzen, Heizwertberechnungen durchführen und Produktionsprozesse im Energieverbrauch bewerten und Einsparpotentiale beim elektrischen und thermischen Energieverbrauch aufzeigen.

3. Berufsbezogene Lernergebnisse der Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.3: B.1 Holztechnik:

Die Vertiefung Holztechnik bringt eine Spezialisierung auf die industrielle Be- und Verarbeitung vom Rundholz bis zum Fertigprodukt und auf die industriell gefertigten Produkte. Entsprechend sind die vertiefenden Gegenstände Holztechnologie, Holzbe- und Holzverarbeitung, Konstruktion und Werkstätte und Produktionstechnik. Die Kompetenzen und Ausbildungsinhalte des Lehrberufes Holztechniker mit seinen Hauptmodulen sind durch diese Ausbildung abgedeckt. Durch die erworbenen Kompetenzen sind die Absolventen in der Lage, in der gesamten Holzwirtschaft tätig zu werden. Tätigkeitsfelder finden sich in der Sägeindustrie, in der Massivholzverarbeitung, in der Holzwerkstoffindustrie, in der Möbelindustrie, im industriellen Holzbau und im Holzhandel.

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik:

Im Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen, einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) planen, steuern bewirtschaften und die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung und -sortierung anwenden. Sie können Werkstoffprüfungen durchführen und analysieren, Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung selbstständig planen und durchführen.

Holztechnologie und Holzwirtschaft:

Bereich Holztechnologie können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Oberflächenbehandlungen und Holzschutzmaßnahmen, ihre Eigenschaften und Verarbeitung erklären, die wichtigsten Oberflächenbehandlungen anwenden und die wichtigsten Verfahren der Zellstoff- und Papierherstellung erklären. Sie können den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und Spezialwerkstoffen erklären, die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln sowie für bestimmte Verwendungen geeignete Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe auswählen.

Im Bereich Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Holzmärkte verstehen und analysieren und die wichtigsten Zertifizierungen erklären und anwenden.

Holzbearbeitung und Holzverarbeitung – Werkstätte und Produktionstechnik:

Im Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung können die Schülerinnen und Schüler Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen, die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden und komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.

Holzbearbeitung und Holzverarbeitung:

Im Bereich Maschinen- und Anlagentechnik können die Schülerinnen und Schüler den Aufbau und die Funktion von sonstigen Maschinen für die Holzverarbeitung beschreiben.

Im Bereich Prozesse und Verfahren können die Schülerinnen und Schüler den Ablauf in einem Gatter-, Kreissägen- sowie Bandsägewerk erklären und analysieren, Zerspanungsmaschinen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen und die wichtigsten mechanischen Stetigförderer erklären und den Anwendungsbereichen zuordnen. Sie können die Funktion des Rundholz- und Schnittholzplatzes und der dazugehörigen Prozesse und Anlagenteile sowie Maschinenteile erklären und analysieren, den Aufbau und die Funktion von Maschinen für die Holzverarbeitung beschreiben sowie bestehende Produktionsverfahren verstehen, erläutern und analysieren.

Konstruktion:

Bereich Konstruktion können die Schülerinnen und Schüler einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen, einfache Konstruktionen in Holz und Metall entwickeln, berechnen und darstellen und technische Planungen von Produktionsanlagen lesen, erstellen, analysieren und optimieren. Sie können einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen und Produktionsabläufe planen, berechnen, darstellen und analysieren.

B.2 Holzbau und Holzbautechnik:

Die Vertiefung Holzbau und Holzbautechnik bringt neben der breiten Grundausbildung in der Holzbe- und Holzverarbeitung eine Spezialisierung auf den konstruktiven Holzbau. Vertiefende Gegenstände sind Baukonstruktion und Holzbau, Statik, Konstruktion und Werkstätte und Produktionstechnik. Die Kompetenzen und Ausbildungsinhalte des Lehrberufes Zimmereitechnik sind durch diese Ausbildung abgedeckt. Die Absolventen sind durch diese Ausbildung in der Lage, zusätzlich als Fachkräfte im Holzbau tätig zu sein. Tätigkeitsfelder sind die Fertighausindustrie, der industrielle Holzbau, Zimmerei- und Holzbaubetriebe sowie in der gesamten Holzwirtschaft.

Baukonstruktion und Holzbau – Werkstätte und Produktionstechnik:

Im Bereich Baukonstruktion und Holzbau können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben, ausgewählte Konstruktionen herstellen, die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden und Werkstoffprüfungen durchführen.

Baukonstruktion und Holzbau:

Im Bereich Holzbau können die Schülerinnen und Schüler die wesentlichen Dachstuhlkonstruktionen (Pfettendach, Sparrendach) konstruieren und bewerten, die verschiedenen Holzbausysteme erläutern, die verschiedenen Vorfertigungsgrade der Holzbausysteme erläutern und den Grad der Vorfertigung projekt- und firmenbezogen bewerten.

Im Bereich Holzbau und Bauphysik können die Schülerinnen und Schüler Bauteile wärmetechnisch vergleichen und bewerten, den U-Wert und den HWB berechnen und Bauteile schalltechnisch vergleichen und bewerten. Sie können die Gebäudeklassen, Feuerwiderstandsklassen und das Brandverhalten erläutern, Bauteile brandschutztechnisch vergleichen und bewerten und die Grundlagen des Passivhauses erläutern. Sie können Bauteile ökologisch und baubiologisch vergleichen und bewerten, Details im Holzbau (Fußpunkt, Deckenanschluss, Traufenpunkt) konstruieren und bewerten und Anschlussdetails im Holzbau (Fassaden, Fenster, Abdichtung) vergleichen und bewerten.

Im Bereich Konstruktiver Holzbau können die Schülerinnen und Schüler die zimmermannsmäßigen Holzverbindungen, die ingenieurmäßigen Holzverbindungen und die Grundarten des Holzskelettbaues vergleichen und bewerten. Sie können die Primärkonstruktionen im Hallenbau, die Sekundärkonstruktionen im Hallenbau und die Primärkonstruktionen im Brückenbau erläutern. Sie können die Grundarten der Holzstiegen konstruieren und bewerten und die Grundarten der Balkone vergleichen und bewerten.

Statik:

Im Bereich Statik können die Schülerinnen und Schüler Lastaufstellungen durchführen, Gleichgewichtsbedingungen erstellen, den Schnittkraftverlauf an einem einfachen, statisch bestimmten Stabtragwerk und Stabkräfte an einem ebenen statisch bestimmten Fachwerk berechnen.

Im Bereich Bemessung können die Schülerinnen und Schüler die Querschnittskennwerte, Widerstandsmoment und Flächenträgheitsmoment berechnen, die Spannungsformeln der Festigkeitslehre anwenden und den Eurocode 5 für die Bemessung eines Stabtragwerkes anwenden. Sie können den Eurocode 5 für die Bemessung einer zimmermannsmäßigen Holzverbindung sowie für die Bemessung einer ingenieursmäßigen Holzverbindung anwenden.

Konstruktion:

Im Bereich Konstruktion können die Schülerinnen und Schüler Freihandskizzen und Aufmaßskizzen erstellen, moderne Baustellenmeßtechnik für die Erstellung von Naturaufnahmen anwenden und Dachausmittlungen von wesentlichen Dachkonstruktionen erstellen. Sie können einen Einreichplan für ein holzbezogenes Projekt, eine statische Vorbemessung für ein Stabtragwerk und einen Konstruktionsplan für ein holzbezogenes Projekt erstellen. Sie können einen Holzauszug für ein holzbezogenes Projekt, einen Detailplan für wesentliche Knotenpunkte im Holzbau und einen Energieausweis für ein holzbezogenes Projekt erstellen.

B.3 Tischlereitechnik:

Die Vertiefung Tischlereitechnik bringt neben der breiten Grundausbildung in der Holzbe- und Holzverarbeitung eine Spezialisierung auf Tischlerei und Tischlereitechnik. Vertiefende Gegenstände sind Holztechnologie, Tischlereitechnik, Design und Konstruktion und Werkstätte und Produktionstechnik. Die Kompetenzen und Ausbildungsinhalte der Lehrberufe Tischlerei und Tischlereitechniker sind durch diese Ausbildung abgedeckt. Die Absolventen sind durch diese Ausbildung in der Lage, zusätzlich als Fachkräfte in der Tischlerei tätig zu sein. Tätigkeitsfelder sind Tischlereibetriebe, Möbelindustriebetriebe sowie in der gesamten Holzwirtschaft.

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik:

Im Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler Werkstoffprüfungen durchführen

Holztechnologie und Holzwirtschaft:

Im Bereich Holztechnologie können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Tischlereiwerkstoffe (Werk- und Hilfstoffe) beschreiben und nach ihrem Einsatz zuordnen, Regelwerke, Konstruktionen und die Herstellung von Produkten der Bautischlerei wiedergeben und die wichtigsten Oberflächenbehandlungen wie für den Holzschutz, ihre Eigenschaften und deren Verarbeitung erklären. Sie können die wichtigsten Oberflächenbehandlungen anwenden, die Verfahren der wichtigsten Oberflächenbehandlungen analysieren und beurteilen und den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und Spezialwerkstoffen erklären. Sie können die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erläutern und  die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln. Sie können für bestimmte Verwendungen geeignete Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe auswählen und neue Einsatzgebiete für Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.

Tischlereitechnik – Werkstätte und Produktionstechnik:

Im Bereich Tischlereitechnik können die Schülerinnen und Schüler einfache und komplexe Produkte und Werkstücke aus Holz und Holzwerkstoffen mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik fertigen.

Tischlereitechnik:

Im Bereich Tischlereitechnik können die Schülerinnen und Schüler Verbindungen, Verbindungstechniken und Befestigungstechniken auswählen, erläutern und richtig anwenden, die wichtigsten Tischlereimaschinen und -vorrichtungen erläutern und unter sicherheitsrelevanten Aspekten zum Einsatz bringen. Sie können die wichtigsten Werkzeuge auswählen, die Instandhaltung von Tischlereimaschinen und Werkzeugen planen und durchführen und die Sicherheitsbestimmungen wiedergeben.

Design und Konstruktion:

Im Bereich Konstruktion können die Schülerinnen und Schüler normgerechte, technische Zeichnung ausführen, Freihandskizzen erstellen, Verfahren, Einsatzbereiche und Normen für den Möbelbau verstehen, einfache Konstruktionen entwickeln, berechnen und darstellen. Sie können die Grundkenntnisse über Möbel-, Türen- und Fenster-, Innenausbau- und Stiegenbau anwenden, die Grundlagen der Bauphysik, sowie die berufseinschlägigen Sicherheits-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften verstehen und den Aufbau und die Funktion von grafischer Informationsverarbeitung verstehen und computerunterstützte technische Zeichnungen anfertigen.

Im Bereich Stilkunde können die Schülerinnen und Schüler Möbel einem Stil zuordnen und erläutern.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND BETRIEBSTECHNIK

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensführung

  • Strichaufzählung
    den Wirtschaftskreislauf in seinen Grundzügen darstellen;
  • Strichaufzählung
    die betrieblichen Ziele, die betrieblichen Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche sowie die
  • Strichaufzählung
    Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Organigramme und Darstellung von Abläufen in Unternehmen interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensführung:

Grundlagen der Wirtschaft (Wirtschaft, Wirtschaftskreislauf, Sozialpartner und Interessenvertretung), der Betrieb (Ziele, Stakeholder, Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche), Aufbau- und Ablauforganisation (Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Möglichkeiten und Darstellung der Ablauforganisation).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensrechnung

  • Strichaufzählung
    den Aufbau der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache laufende Geschäftsfälle verbuchen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensrechnung:

Grundlagen des Rechnungswesens (Gliederung auf Aufgaben des Rechnungswesens, Buchführungssysteme), System der doppelten Buchführung (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Buchungsregeln für die unterschiedlichen Kontoarten, Systematik der Verbuchung im Hauptbuch, Verbuchung einfacher Geschäftsfälle, Einheitskontenrahmen, Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensrechnung

  • Strichaufzählung
    in einfacher Form Warenbewertungen vornehmen, Abschreibungen durchführen, Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens erfassen, eigene Vorauszahlungen verbuchen, uneinbringliche Forderungen abschreiben, einfache Rückstellungen verbuchen;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen von Jahresabschlussbuchungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung beurteilen;
  • Strichaufzählung
    den Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust mithilfe der Plus-Minus-Rechnung ermitteln sowie die Bilanz- sowie Gewinn- und Verlustrechung eines Einzelunternehmens aufstellen.

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern und zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensrechnung:

Einfache Abschlussarbeiten (Inventur und Inventar, Bewertungsregeln für Anlagevermögen und Umlaufvermögen, Warenbewertung, Anlagenbewertung, Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen, Rücklagen, Erfolgsermittlung, Jahresabschluss eines Einzelunternehmens).

Bereich Recht:

Grundzüge des Zivilrechts (Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensführung

  • Strichaufzählung
    Ziele und Aufgaben des Marketings sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Vertriebsprozesses in einem Unternehmen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Anlageformen unterscheiden und deren Risiko einschätzen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Merkmale verschiedener Kreditarten erläutern und den Ablauf einer Kreditprüfung erklären.

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, ihre Vor- und Nachteile sowie deren Organisation erklären und sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
  • Strichaufzählung
    ein Gewerbe anmelden und die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für und die Grundzüge von Insolvenzverfahren erklären;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für die Begründung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensführung:

Marketing und Vertrieb (Markt- und Konkurrenzanalyse, Marketing-Mix, Vertriebsprozess, Verkaufsgespräch und –verhandlung, internationale Geschäftstätigkeit), Finanzierung (Arten der Finanzierung, Kreditarten und Kreditprüfung, Leasing), Geldanlage (Anlageformen (Sparbuch, Bausparen, Immobilien, Anteils- und Gläubigerwertpapiere), Wertpapierbörse.

Bereich Recht:

Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben), Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung), Insolvenzrecht (Voraussetzungen, Arten von Insolvenzfahren), Arbeitsrecht (Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts (ABGB, Angestelltengesetz, Kollektivvertrag), individuelles Arbeitsrecht (Arten von Arbeits- und Dienstverhältnissen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten)).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensführung

  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Führungs- und Motivationsformen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Schritte der Unternehmensgründung erläutern.

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erläutern.

Bereich Betriebstechnik

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern;
  • Strichaufzählung
    Beschaffungsstrategien auswählen sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsgrundsätze einer Produktion beschreiben;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Methoden der Zeitermittlung erläutern und Arbeitspläne erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensführung:

Personalverrechnung (Bruttobezug, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer), Mitarbeiterführung (Mitarbeiterführung und –motivation), Unternehmensgründung (Geschäftsidee, Gründungsplanung und –entscheidungen im Überblick).

Bereich Recht:

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragssteuer, Arbeitnehmerveranlagung

Bereich Betriebstechnik:

Logistik (Aufgabe, Ziele und Bereiche der Logistik, Materialarten), Materialwirtschaft (Beschaffungsstrategien, Beschaffungsprozess), Produktion (Arbeitsteilung in der Produktion, Fertigungsarten, Fertigungsprinzipien, Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Arbeitsplan, Methoden der Zeitermittlung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensrechnung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Kostenbegriffe erklären und eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen;
  • Strichaufzählung
    mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung erkennen.

Bereich Betriebstechnik

  • Strichaufzählung
    Ziele und ausgewählte Methoden Qualitätsmanagements beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Investitionsentscheidungen mithilfe statischer Investitionsrechenverfahren vorbereiten
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsgrundsätze für Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensrechnung:

Kostenrechnung (Kostenarten, Kostenstellen, Aufbau und Inhalte des Betriebsabrechnungsbogens, Kalkulationsverfahren, Deckungsbeitragsrechnung, Kostenrechnung in holzverarbeitenden Unternehmen).

Bereich Betriebstechnik:

Qualitäts- und Umweltmanagement (Qualitätsmerkmale, Qualitätsprüfung, Inhalte eines betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementsystems (Normenreihe ISO 9000ff, ISO 14000), Investitionsrechnung (Arten der Investition, Vorgehensweise bei Investitionen, statische Investitionsrechenverfahren), Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitssicherheit (Gestaltungsgrundsätze für Arbeitsumgebungen, Grundlegende Aspekte der Arbeitssicherheit).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensführung

  • Strichaufzählung
    Ziele und ausgewählte Methoden des Projektmanagements beschreiben.

Bereich Unternehmensrechnung

  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Vorgänge und Problemstellungen mithilfe von aktueller Software bearbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensführung:

Projektmanagement (Projektziele und Projektphasen (Projektstrukturplan, Projektterminplan, Projektorganisation).

Bereich Unternehmensrechnung:

Benutzerführung von Software, Fallbeispiele aus den Bereichen Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Investition und Finanzierung.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensführung

  • Strichaufzählung
    Ziele und ausgewählte Methoden des Projektmanagements anwenden.

Bereich Unternehmensrechnung

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Kennzahlen eines einfachen Jahresabschlusses berechnen und bewerten

Bereich Betriebstechnik

  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Stammdaten für die Herstellung und den Vertrieb eines Produktes in einem Enterprise Ressource Planning
  • Strichaufzählung
    Systemanlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensführung:

Projektmanagement:

Projektziele und Projektphasen (Projektstrukturplan, Projektterminplan, Projektorganisation) an einem umfassenden Beispiel aus der betrieblichen Praxis anwenden.

Bereich Unternehmensrechnung:

Kennzahlen:

Controlling mit Kennzahlen, Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bereich Betriebstechnik:

Enterprise Ressource Planning (ERP) – Systeme (Module eines ERP-Systems, Oberfläche, Menü, Navigation, Systemhilfen, Reports, Ausdrucke), Anwendung von Enterprise Ressource Planning (ERP)-Systemen (Materialwirtschaft, Produktionsplanung und –steuerung, Vertrieb, Beschaffung).

2.a HOLZTECHNOLOGIE UND HOLZWIRTSCHAFT – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
  • Strichaufzählung
    Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge einer Tischlereihandwerkstätte handhaben;
  • Strichaufzählung
    Holz und Holzwerkstoffen bearbeiten und sinnvoll einsetzen;
  • Strichaufzählung
    ein Werkstück aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen und dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Anfertigen eines einfachen Werkstückes aus Holz ).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge einer Tischlereihandwerkstätte handhaben;
  • Strichaufzählung
    Holz und Holzwerkstoffe bearbeiten und sinnvoll einsetzen;
  • Strichaufzählung
    ein Werkstück aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen und dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Anfertigen eines einfachen Werkstückes aus Holz ).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    sortierrelevante Holzmerkmale erkennen und deren Auswirkung auf den Werkstoff bewerten;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Methoden der Mengenerfassung für Rund- und Schnittholz anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Regeln zur werterhaltenden Lagerung von Holz und Holzwerkstoffen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Rundholz und Schnittholz mittels Unstetigförderern (Flurförderfahrzeugen) manipulieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    sortierrelevante Holzmerkmale erkennen und deren Auswirkung auf den Werkstoff bewerten;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Methoden der Mengenerfassung für Rund- und Schnittholz anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Regeln zur werterhaltenden Lagerung von Holz und Holzwerkstoffen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Rundholz und Schnittholz mittels Unstetigförderern (Flurförderfahrzeugen) manipulieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) bewirtschaften;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung und -sortierung anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) bewirtschaften;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung und -sortierung anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung).

4. Klasse:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung selbstständig planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) planen, steuern und bewirtschaften;
  • Strichaufzählung
    Holzuntersuchung: Physikalische Untersuchung von Holz und Holzwerkstoffen durchführen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Energieholzproduktion: Maschinen zur Energieholzherstellung kennen und bewerten.

Lehrstoff:

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung).

Werkstättenlabor (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

2.b HOLZTECHNOLOGIE UND HOLZWIRTSCHAFT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Forstwirtschaft

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten forstlichen Fachbegriffe und Kennzahlen erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Grundlagen der Forstwirtschaft erläutern;
  • Strichaufzählung
    forstliche Fachgespräche führen.

Bereich Materialkunde Holz

  • Strichaufzählung
    die einheimischen Holzarten bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
  • Strichaufzählung
    für bestimmte Verwendungen geeignete Holzarten auswählen;
  • Strichaufzählung
    neue Einsatzgebiete für Holz erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften und Einsatzgebiete der wichtigsten Holzwerkstoffe zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Forstwirtschaft:

Ökosystem Wald, Waldaufbau, Waldbau, Forsttechnik.

Bereich Materialkunde Holz:

Dendrologie, Makroskopie, einheimische Holzarten, Eigenschaften und Einsatz von Holzwerkstoffen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Forstwirtschaft

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten forstlichen Fachbegriffe und Kennzahlen erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Grundlagen der Forstwirtschaft erläutern;
  • Strichaufzählung
    forstliche Fachgespräche führen.

Bereich Materialkunde Holz

  • Strichaufzählung
    die einheimischen Holzarten bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
  • Strichaufzählung
    für bestimmte Verwendungen geeignete Holzarten auswählen;
  • Strichaufzählung
    neue Einsatzgebiete für Holz erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften und Einsatzgebiete der wichtigsten Holzwerkstoffe zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Forstwirtschaft:

Ökosystem Wald, Waldaufbau, Waldbau, Forsttechnik.

Bereich Materialkunde Holz:

Dendrologie, Makroskopie, einheimische Holzarten, Eigenschaften und Einsatz von Holzwerkstoffen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialkunde Holz

  • Strichaufzählung
    die anatomischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz erläutern;
  • Strichaufzählung
    die mechanischen und thermischen Eigenschaften von Holz erklären.

Bereich Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    sortierrelevante Merkmale erkennen und deren Auswirkungen auf die Holzeigenschaften abschätzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Rund- und Schnittholzsortierung und – vermessung verstehen und wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Holzschadorganismen und deren Auswirkungen auf den Holzschutz erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des konstruktiven und chemischen Holzschutzes verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Materialkunde Holz:

Chemischer Aufbau von Holz, Holzfeuchtigkeit, Quellen und Schwinden, Sorption, mechanische und thermische Eigenschaften von Holz.

Bereich Holzwirtschaft:

Sortierrelevante Merkmale von Schnittholz und Rundholz, Holzschäden und Holzschadorganismen, Holzschutz, Grundlagen der Rundholz- und Schnittholzsortierung und -vermessung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung (Trocknung, Dämpfen, Modifikation) erklären;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung analysieren und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Klebstoffe ihre Eigenschaften und deren Verarbeitung erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Klebetechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren der wichtigsten Klebetechniken analysieren und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    bei Produktentwicklungen und für bestimmte Anforderungen, Klebstoffe auswählen.

Bereich Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    die rechtliche Grundlagen des Holzgeschäftes verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Holzmärkte verstehen und erklären.

Lehrstoff:

Bereich Holztechnologie:

Holztrocknung, Kochen und Dämpfen von Holz, Modifikation.

Klebstoffe und Klebstoffverarbeitung.

Bereich Holzwirtschaft:

Rechtliche Grundlagen des Holzgeschäftes, Holzmärkte

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzwerkstoffe

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Massivholzwerkstoffen erläutern;
  • Strichaufzählung
    die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Massivholzwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
  • Strichaufzählung
    für bestimmte Verwendungen geeignete Massivholzwerkstoffe auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Holzwerkstoffe:

Geschichte, Eigenschaften, Einsatz, Normen, Prüfung, Produktionsschritte von stab- und plattenförmigen Massivholzwerkstoffen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Funierwerkstoffen, Span- und Faserwerkstoffen erklären;
  • Strichaufzählung
    die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
  • Strichaufzählung
    für bestimmte Verwendungen geeignete Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe auswählen;
  • Strichaufzählung
    neue Einsatzgebiete für Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.

Lehrstoff:

Bereich Holzwerkstoffe:

Geschichte, Eigenschaften, Einsatz, Normen, Prüfung, Produktionsschritte von Funierwerkstoffen, Span- und Faserwerkstoffen.

4. Klasse:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie 

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und , Spezialwerkstoffen erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften , ermitteln.

Bereich Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Holzmärkte verstehen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Zertifizierungen erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Holztechnologie:

Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe wie Engineered Wood Products und Wood Plastic Composits.

Bereich Holzwirtschaft:

Holzmärkte, Zertifizierungen.

3.a BAUKONSTRUKTION UND HOLZBAU – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
  • Strichaufzählung
    Materialverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Baukonstruktoion und Holzbau

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Konstruktionen herstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbau“ (Planung und Fertigung von Holzbauelementen und einfachen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstätte und Produktionstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Konstruktionen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbau“ (Planung und Fertigung von Holzbauelementen und einfachen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und ggf. der CNC-Technik; ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für den Holzbau durchführen).

3.b BAUKONSTRUKTION UND HOLZBAU

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauteile und Konstruktionen

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Fundamente erklären;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Wandkonstruktionen im Holzbau vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Deckenkonstruktionen im Holzbau technisch vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Dachkonstruktionen im Holzbau technisch vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    einfache Dachstuhlkonstruktionen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Bauteile und Konstruktionen:

Fundamente, Wände, Decken, Dächer, Dachstühle.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauteile und Konstruktionen

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Ausbauteile wie Fenster, Türen und Stiegen vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Fassadensysteme vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Wärme- und Schallschutzes erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Brandschutzes und der Bauökologie erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Baurechtes erklären.

Lehrstoff:

Bereich Bauteile und Konstruktionen:

Ausbauteile, Grundlagen der Bauphysik und der Bauökologie, Grundlagen des Baurechtes.

4. KONSTRUKTION

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der technischen Darstellung anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache technische Handzeichnungen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Hauptansichten, Isometrie, Dimetrie, Bemaßung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der technischen Darstellung anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache technische Handzeichnungen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Hauptansichten, Isometrie, Dimetrie, Bemaßung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einfache Baugruppen und Bauteile mit Handzeichnungen und mit Hilfe von EDV-Systemen normgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

CAD-Grundlagen, Darstellung einfacher Baugruppen und Bauteile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einfache Baugruppen und Bauteile mit Handzeichnungen und mit Hilfe von EDV-Systemen normgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

CAD-Grundlagen, Darstellung einfacher Baugruppen und Bauteile.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    moderne Baustellenmeßtechnik für die Erstellung von Naturaufnahmen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Dachausmittlungen von wesentlichen Dachkonstruktionen erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    technische Planungen von Produktionsanlagen lesen, erstellen, analysieren und optimieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Konstruktionen im Möbelbau entwickeln, berechnen und darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Grundlagen für bautechnische Zeichnungen, einfache maschinentechnische Konstruktionen aus der Holzverarbeitung, Maschinenbaugruppen aus der Holzbearbeitung, einfache Produktionsabläufe bei der Holzverarbeitung; Konstruktionen und detailspezifische Lösungen im Möbelbau (Holzverbindungen, Perspektiven, Möblierungspläne Raumgestaltung und Werkstofflisten).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Konstruktionen in Holz und Metall entwickeln, berechnen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    technische Planungen von Produktionsanlagen lesen, erstellen, analysieren und optimieren.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Einfache maschinentechnische Konstruktionen aus der Holzverarbeitung; einfache Konstruktionen in Holz und Metall; Maschinenbaugruppen aus der Holzbearbeitung; einfache Produktionsabläufe bei der Holzverarbeitung.

4. Klasse:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen, berechnen, darstellen und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Anlagen und Anlagenteile aus der Holzbe- und Holzverarbeitung; Produktionsabläufe.

5.a HOLZBE- UND HOLZVERARBEITUNG – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
  • Strichaufzählung
    Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

1.Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    einfache Werkstücke aus Metall mit spanabhebenden und nichtspanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Hard- und Software verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltung von Handwerkzeugen).

Werkstätte „Computerwerkstätte“ (Zusammensetzen der Hardware eines PC und Installation der Software).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    einfache Werkstücke aus Metall mit spanabhebenden und nichtspanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Hard- und Software verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltung von Handwerkzeugen).

Werkstätte „Computerwerkstätte“ (Zusammensetzen der Hardware eines PC und Installation der Software).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei einfachen Werkzeugen und Maschinen durchführen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Einrichtungen zur Rund- und Schnittholzmanipulation erläutern und anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Ablauf und die Arbeitsschritte in einem Sägewerk erläutern und durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Rundholzvermessung und die Einschnittplanung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Werkstücke mit Holzbearbeitungsmaschinen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der CNC-Technik verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltungsarbeiten bei Sägeblättern und anderen einfachen Werkzeugen).

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Fertigung eines Werkstückes aus Holz mittels CNC-Technik).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei einfachen Werkzeugen und Maschinen durchführen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Einrichtungen zur Rund- und Schnittholzmanipulation erläutern und anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Ablauf und die Arbeitsschritte in einem Sägewerk erläutern und durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Rundholzvermessung und die Einschnittplanung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Werkstücke mit Holzbearbeitungsmaschinen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der CNC-Technik verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltungsarbeiten bei Sägeblättern und anderen einfachen Werkzeugen).

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Fertigung eines Werkstückes aus Holz mittels CNC-Technik).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Bandsäge, Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik).

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten bei Sägewerkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten an Maschinen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    Produktionsaufträge für Holzbe- und Holzverarbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik).

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten bei Werkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten an Maschinen).

5.b HOLZBE- UND HOLZVERARBEITUNG

1.Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten metallischen Werkstoffe beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Grundelemente, aus denen Holzbearbeitungsmaschinen aufgebaut sind, benennen und deren Funktionen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:

Metalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung); Maschinenelemente für Holzbearbeitungsmaschinen (lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen, Wellen, Lager, Zahnräder und Hülltriebe).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten metallischen Werkstoffe beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Grundelemente, aus denen Holzbearbeitungsmaschinen aufgebaut sind, benennen und deren Funktionen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:

Metalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung); Maschinenelemente für Holzbearbeitungsmaschinen (lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen, Wellen, Lager, Zahnräder und Hülltriebe).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Werkstoffe und Werkzeuge für die Holzbearbeitung benennen;
  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge nach ihrer Verwendung auswählen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Instandsetzung von Werkzeugen (Sägen) erklären.

Lehrstoff:

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:

Werkstoffe und Werkzeugarten für die Holzbearbeitung, Zahngeometrie und Aufbau, Instandsetzung am Zahn, Werkstoffprüfung, Bestücken von Schneidewerkzeugen, Werkzeugherstellung, Behandlung des Grundkörpers.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und Funktion der Gattersäge und der Bandsäge beschreiben;

Lehrstoff:

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:

Aufbau, Bauformen und Anwendungen von Gattersägen und Bandsägen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Kreissägen in ihren Funktionen beschreiben und den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von Zerspanungsmaschinen verstehen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktion von mechanischen Förderanlagen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    mechanische Förderanlagen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;

Lehrstoff:

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:

Kreissägen (Besäumer, Kappsägen, Nachschnittsägen), Messermaschinen (Zerspaner, Hackmaschinen, Entrindungsmaschinen), mechanische Förderanlagen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Maschinen- und Anlagentechnik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und Funktion der CNC- und Kehlmaschinen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    CNC- und Kehlmaschinen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und Funktion der pneumatischen Förderanlagen wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    Förderanlagen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen sicherheitstechnischen Kriterien zur Auswahl von Maschinen benennen.

Lehrstoff:

Bereich Maschinen- und Anlagentechnik:

CNC Technik, Kehlmaschinen, Absauganlagen, Pneumatische Förderanlagen, Anforderungen an die Maschinensicherheit bei der Auswahl von Maschinen und Anlagen (MSV/CE).

6. ELEKTRO-, AUTOMATISIERUNGS- UND ENERGIETECHNIK

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung

  • Strichaufzählung
    Elektrische Größen, Leistung, Energie und Effizienz berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern und ihren Einfluss auf Materialien verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Mechanismus des Stromflusses in unterschiedlichen Materialien verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Funktion von elektrischen Komponenten von Fertigungsanlagen und, Energieübertragungseinrichtungen verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:

Gleichstromkreis, Elektromagnetismus, Leitungsmechanismen, Wechselstromnetze.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung

  • Strichaufzählung
    die Funktion von elektrischen Komponenten von Fertigungsanlagen und Energieübertragungseinrichtungen verstehen;
  • Strichaufzählung
    Gefahren der Elektrizität und Mängel bei Schutzeinrichtungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Kostenstruktur beim elektrischen Energieverbrauch erkennen und Einsparpotentiale aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise von elektrischen Antrieben verstehen und auch energetisch bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:

Drehstromnetze, Schutztechnik, Stromkosten, elektrische Antriebe.

3.Klasse:

5. Semester- Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung

  • Strichaufzählung
    einfache Schaltpläne lesen und dazu Schaltungen realisieren;
  • Strichaufzählung
    Messgeräte zur Messung elektrischer Größen im Wechsel- und Drehstromkreis einsetzen und daraus elektrische Leistungen und Energieverbrauchswerte bestimmen;
  • Strichaufzählung
    elektrische Steuerungen nach Vorgabe realisieren;
  • Strichaufzählung
    das Betriebsverhalten elektrischen Antrieben verstehen.

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    mit energetischen Größen und Einheiten korrekte Berechnungen durchführen und Erscheinungsformen von Energien unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Wirkungsweise von thermischen und elektrischen Energieerzeugungsanlagen unterscheiden und die Effizienz solcher Anlagen bewerten;
  • Strichaufzählung
    Energieübertragungseinrichtungen und Möglichkeiten der Energierückgewinnung energetisch bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:

Schaltungstechnik, Messtechnik, elektrische Steuerungstechnik, Antriebssysteme.

Bereich Energie- und Umwelttechnik:

Arten von Energie, Leistungs-, Energie- und Effizienzberechnungen, elektrische und thermische Energieerzeugung und -verteilung.

6. Semester- Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung

  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise von Sensoren sowie die Arten der Signalübertragung verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau von elektronischen Steuerungen erkennen und Steuerungsprogramme zur Realisierung von zweiwertigen Steuerungseinrichtungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    das Prinzip einer Regelung verstehen sowie gängige Industrieregler in ihrer Funktionsweise unterscheiden.

Bereich Energie- und Umwelttechnik

  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen abschätzen;
  • Strichaufzählung
    Heizwertberechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Produktionsprozesse im Energieverbrauch bewerten und Einsparpotentiale beim elektrischen und thermischen Energieverbrauch aufzeigen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:

Sensorik, SPS-Technik, Regelungstechnik.

Bereich Energie- und Umwelttechnik:

Erneuerbare Energien, Biomasse, Heiztechnik, Energieverbrauchsbestimmung und -optimierung.

7. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1.SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

B.1 Holztechnik 1.1a HOLZTECHNOLOGIE UND HOLZWIRTSCHAFT – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
  • Strichaufzählung
    Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) bewirtschaften;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung und -sortierung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung); Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung selbstständig planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) planen, steuern und bewirtschaften;
  • Strichaufzählung
    Physikalische Untersuchung von Holz und Holzwerkstoffen durchführen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Maschinen zur Energieholzherstellung kennen und bewerten.

Lehrstoff:

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung);

Werkstättenlaboratorium Holztechnologie und Holzwirtschaft (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung selbstständig planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) planen, steuern und bewirtschaften;
  • Strichaufzählung
    Holzuntersuchung: Physikalische Untersuchung von Holz und Holzwerkstoffen durchführen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Energieholzproduktion: Maschinen zur Energieholzherstellung kennen und bewerten.

Lehrstoff:

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung); Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen.

Werkstättenlaboratorium Holztechnologie und Holzwirtschaft (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

1.1b HOLZTECHNOLOGIE UND HOLZWIRTSCHAFT

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Oberflächenbehandlungen und Holzschutzmaßnahmen, ihre Eigenschaften und Verarbeitung erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Oberflächenbehandlungen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Holztechnologie:

Holzschutz, Oberflächenbehandlung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verfahren der Zellstoff- und Papierherstellung erklären;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und Spezialwerkstoffen erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
  • Strichaufzählung
    für bestimmte Verwendungen geeignete Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Holztechnologie:

Zellstoff- und Papierherstellung,Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe wie Engineered Wood Products und Wood Plastic Composits.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Holzmärkte verstehen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Zertifizierungen erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Holzwirtschaft:

Holzmärkte, Zertifizierungen.

1.2a HOLZBE- UND HOLZVERARBEITUNG – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
  • Strichaufzählung
    Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Bandsäge, Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik).

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten von Sägewerkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten von Maschinen).

4. Klasse- Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Schadensanalysen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Bandsäge, Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen und Holzbearbeitungsmaschinen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe CNC-Technik).

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten von Sägewerkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten von Maschinen).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Schadensanalysen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Bandsäge, Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen und Holzbearbeitungsmaschinen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe CNC-Technik).

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten von Sägewerkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten von Maschinen).

1.2b HOLZBE- UND HOLZVERARBEITUNG

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Maschinen- und Anlagentechnik

  • Strichaufzählung
             den Aufbau und die Funktion von sonstigen Maschinen für die Holzverarbeitung beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Maschinen- und Anlagentechnik:

Maschinen und Anlagen für die Holzverarbeitung (Presstechnologie, Keilzinkenanlagen, Beleimtechnologie, Furniermaschinen, Zerspanungstechnologie, Zerfaserungstechnologie, Schleifmaschinen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

         Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Prozesse und Verfahren

  • Strichaufzählung
            den Ablauf in einem Gatter-, Kreissägen- sowie Bandsägewerk erklären und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Zerspanungsmaschinen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;
  • Strichaufzählung
            die wichtigsten mechanischen Stetigförderer erklären und den Anwendungsbereichen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Funktion des Rundholz- und Schnittholzplatzes und der dazugehörigen Prozesse und Anlagenteile sowie Maschinenteile erklären und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Prozesse und Verfahren:

Arbeitsabläufe in einem Sägewerk (Gattersägewerk, Bandsägewerk, Kreissägewerk), Rundholzplatz, Schnittholzholzplatz, Schnittholzmanipulation und Sortierung, mechanische Stetigförderer.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Prozesse und Verfahren

  • Strichaufzählung
    bestehende Produktionsverfahren verstehen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    Produktionsverfahren analysieren und verbessern.

Lehrstoff:

Bereich Prozesse und Verfahren:

Produktionsanlagen und Produktionsverfahren für die Herstellung von Massivholzwerkstoffen, Furnierwerkstoffen, Spanwerkstoffen und Faserwerkstoffen; Produktionsanlagen und Produktionsverfahren von Holzbauteilen und für den Holzbau; Produktionsanlagen und Produktionsverfahren für den Möbel- und Innenausbau.

1.3 KONSTRUKTION

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Konstruktionen in Holz und Metall entwickeln, berechnen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    technische Planungen von Produktionsanlagen lesen, erstellen, analysieren und optimieren.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Einfache maschinentechnische Konstruktionen aus der Holzverarbeitung; einfache Konstruktionen in Holz und Metall; Maschinenbaugruppen aus der Holzbearbeitung; einfache Produktionsabläufe bei der Holzverarbeitung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen, berechnen, darstellen und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Anlagen und Anlagenteile aus der Holzbe- und Holzverarbeitung; Produktionsabläufe;

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen, berechnen, darstellen und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Anlagen und Anlagenteile aus der Holzbe- und Holzverarbeitung; Produktionsabläufe;

B.2 Holzbau und Holzbautechnik 2.1a BAUKONSTRUKTION UND HOLZBAU – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
  • Strichaufzählung
    Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbau und Holzbautechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Konstruktionen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbau und Holzbautechnik“ (Planung und Fertigung von Holzbauelementen und einfachen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und ggf. der CNC-Technik; ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für den Holzbau durchführen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbau und Holzbautechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    komplexe Konstruktionen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbau und Holzbautechnik“ (Planung und Fertigung komplexen Holzbauelementen und Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und ggf. der CNC- Technik).

Werkstättenlaboratorium Holzbau und Holzbautechnik (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbau und Holzbautechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben
  • Strichaufzählung
    komplexe Konstruktionen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbau und Holzbautechnik“ (Planung und Fertigung komplexen Holzbauelementen und Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und ggf. der CNC Technik).

Werkstättenlaboratorium Holzbau und Holzbautechnik (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

2.1b BAUKONSTRUKTION UND HOLZBAU

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbau

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Dachstuhlkonstruktionen (Pfettendach, Sparrendach) konstruieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Holzbausysteme erläutern;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Vorfertigungsgrade der Holzbausysteme erläutern;
  • Strichaufzählung
    den Grad der Vorfertigung projekt- und firmenbezogen bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Holzbau:

Dachstuhlkonstruktionen, Holzbausysteme, Vorfertigung im Holzbau.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbau und Bauphysik

  • Strichaufzählung
    Bauteile wärmetechnisch vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    den U-Wert und den HWB berechnen;
  • Strichaufzählung
    Bauteile schalltechnisch vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Gebäudeklassen, Feuerwiderstandsklassen und das Brandverhalten erläutern;
  • Strichaufzählung
    Bauteile brandschutztechnisch vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Passivhauses erläutern;
  • Strichaufzählung
    Bauteile ökologisch und baubiologisch vergleichen und bewerten;

Lehrstoff:

Bereich Holzbau und Bauphysik:

Detailierung im Holzbau, Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und Bauökologie.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktiver Holzbau

  • Strichaufzählung
    die zimmermannsmäßigen Holzverbindungen vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die ingenieurmäßigen Holzverbindungen Holzbau vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Grundarten des Holzskelettbau vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Primärkonstruktionen im Hallenbau erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Sekundärkonstruktionen im Hallenbau erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Primärkonstruktionen im Brückenbau erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Grundarten der Holzstiegen konstruieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Grundarten der Balkone vergleichen und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktiver Holzbau:

Verbindungstechnik, Hallenbau, Brückenbau, Stiegenbau, Balkonbau.

2.2 STATIK

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Statik

  • Strichaufzählung
    Lastaufstellungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Gleichgewichtsbedingungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    den Schnittkraftverlauf an einem einfachen, statisch bestimmten Stabtragwerk berechnen;
  • Strichaufzählung
    Stabkräfte an einem ebenen, statisch bestimmten Fachwerk berechnen.
  • Strichaufzählung
    die Querschnittskennwerte, Widerstandsmoment und Flächenträgheitsmoment berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Spannungsformeln der Festigkeitslehre anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Statik:

Grundlagen der Mechanik, Stabstatik, Fachwerke, Grundlagen der Festigkeitslehre.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bemessung

  • Strichaufzählung
    den Eurocode 5 für die Bemessung eines Stabtragwerkes anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Eurocode 5 für die Bemessung einer zimmermannsmäßigen Holzverbindung anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Eurocode 5 für die Bemessung einer ingenieursmäßige Holzverbindung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Bemessung:

Eurocode 5 – Bemessungen im Holzbau (auch EDV-unterstützt).

2.3 KONSTRUKTION

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einen Einreichplan für ein holzbezogenes Projekt erstellen;
  • Strichaufzählung
    eine statische Vorbemessung für ein Stabtragwerk erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Branchenübliches 3D-Zeichenprogramm, branchenübliches Stabstatikprogramm.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einen Konstruktionsplan für ein holzbezogenes Projekt erstellen;
  • Strichaufzählung
    einen Holzauszug für ein holzbezogenes Projekt erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Branchenübliches Abbundprogramm.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einen Detailplan für wesentliche Knotenpunkte im Holzbau erstellen;
  • Strichaufzählung
    einen Energieausweis für ein holzbezogenes Projekt erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Branchenübliches Abbundprogramm und 3D-Zeichenprogramm,

branchenübliches Programm zur Erstellung eines Energieausweises.

B.3 Tischlereitechnik 3.1a HOLZTECHNOLOGIE UND HOLZWIRTSCHAFT – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
  • Strichaufzählung
    Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

4. Klasse– Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstättenlaboratorium Holztechnologie (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren).

3.1b HOLZTECHNOLOGIE UND HOLZWIRTSCHAFT

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Tischlereiwerkstoffe (Werk- und Hilfsstoffe) beschreiben und nach ihrem Einsatz zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Regelwerke, Konstruktionen und die Herstellung von Produkten der Bautischlerei wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Holztechnologie:

Tischlereiwerkstoffe, Hilfsstoffe, Bautischlerei (Fenster, Türen, Böden, Stiegen, Wände).

6. Semester – Kompetenzmodule 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Oberflächenbehandlungen und Holzschutzmaßnahmen, ihre Eigenschaften und Verarbeitung erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Oberflächenbehandlungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren der wichtigsten Oberflächenbehandlungen analysieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Holztechnologie:

Holzschutz, Oberflächenbehandlung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    Regelwerke, Konstruktionen und die Herstellung von Produkten der Bautischlerei und des Möbelbaus wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Holztechnologie:

Bautischlerei (Fenster, Türen, Böden, Stiegen, Wände), Möbeltischlerei.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und Spezialwerkstoffen erklären;
  • Strichaufzählung
    die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
  • Strichaufzählung
    für bestimmte Verwendungen geeignete Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe auswählen;
  • Strichaufzählung
    neue Einsatzgebiete für Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.

Lehrstoff:

Bereich Holztechnologie:

Verbundwerkstoffe, Spezialwerkstoffe, Engineered Wood Products, Wood Plastic Composits.

3.2a TISCHLEREITECHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
  • Strichaufzählung
    Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

  • Strichaufzählung
    Massivholzprodukte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werkstücken aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik fertigen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Tischlereitechnik“ (Montage- und Befestigungstechniken; Anfertigen von Möbeln; Bautischlerarbeiten und einfache Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und der CNC-Technik).

4. Klasse- Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

  • Strichaufzählung
    komplexe Holzprodukte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werkstücke aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik fertigen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Tischlereitechnik“ (Montage- und Befestigungstechniken; Anfertigen von Möbeln; Bautischlerarbeiten und komplexen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und der CNC Technik).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

  • Strichaufzählung
    komplexe Holzprodukte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werkstücke aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik fertigen;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Tischlereitechnik“ (Montage- und Befestigungstechniken; Anfertigen von Möbeln; Bautischlerarbeiten und komplexen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und der CNC- Technik).

Werkstättenlaboratorium Tischlereitechnik (ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

3.2b TISCHLEREITECHNIK

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

  • Strichaufzählung
    Verbindungen, Verbindungstechniken und Befestigungstechniken auswählen, erläutern und richtig anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Tischlereimaschinen und -vorrichtungen erläutern und unter sicherheitsrelevanten Aspekten zum Einsatz bringen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Werkzeuge auswählen;
  • Strichaufzählung
    die Instandhaltung von Tischlereimaschinen und Werkzeugen planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Tischlereitechnik:

Verbindungen, Verbindungs- und Befestigungstechniken, Tischlereimaschinen und –vorrichtungen, Werkzeuge, Instandhaltung, Sicherheitsbestimmungen und -vorrichtungen an Holzbearbeitungsmaschinen, Arbeits- und Betriebstechnik.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

  • Strichaufzählung
    branchenbezogene Software anwenden, Programmabläufe und Fertigungsschritte optimieren;
  • Strichaufzählung
    Werkstücke mit einer Software für CNC-Maschinen planen und fertigen.

Lehrstoff:

Bereich Tischlereitechnik:

CNC-Maschinen, Programme für CNC-Maschinen.

Bereich Werkstätte und Produktionstechnik:

Werkstätte Tischlerei: Montage- und Befestigungstechniken; Anfertigen von Möbeln; Bautischlerarbeiten und komplexe Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und der CNC-Technik

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

  • Strichaufzählung
    CIM-Technik für komplexe Werkstücke anwenden;
  • Strichaufzählung
    fachgerechte Werkzeuginstandhaltung an branchenbezogenen Maschinen und Geräten und Werkzeugverwaltung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsvorbereitungen mit branchenbezogener Software durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Tischlereitechnik:

CIM, Werkzeuginstandhaltung, Werkzeugverwaltung, Arbeitsvorbereitung.

3.3 DESIGN UND KONSTRUKTION

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Stilkunde

  • Strichaufzählung
    Möbel einem Stil zuordnen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    Freihandskizzen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Stilkunde:

Möbelstilkunde, Stilepochen und Stilelemente.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    normgerechte technischen Zeichnung ausführen;
  • Strichaufzählung
    Freihandskizzen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Verfahren, Einsatzbereiche und Normen der Bautischlerei verstehen;
  • Strichaufzählung
    einfache Konstruktionen entwickeln, berechnen und darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

einfache Konstruktionen und Fertigungszeichnungen, Freihandskizzen, Konstruktionen und detailspezifische Lösungen im Möbelbau (Holzverbindungen, Perspektiven, Möblierungspläne Raumgestaltung und Werkstofflisten), Arbeitsvorbereitung, Prozessablaufplanung, Zuschnittoptimierung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse über Möbel-, Türen- und Fenster-, Innenausbau- und Stiegenbau anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Bauphysik sowie die berufseinschlägigen Sicherheits-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktion von grafischer Informationsverarbeitung verstehen und computerunterstützte technische Zeichnungen anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Innenausbau (Wände, Decken und Fußbodenelemente, Innentüren und Raumgestaltung), Grundlagen des Stiegenbaus ( Normen, Konstruktionsarten und Materialauswahl), Bauphysik, Bautischlerei (Fensterbauarten und deren Funktion).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse über Möbel-, Türen- und Fenster-, Innenausbau- und Stiegenbau anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Bauphysik sowie die berufseinschlägigen Sicherheits-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktion von grafischer Informationsverarbeitung verstehen und computerunterstützte technische Zeichnungen anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Innenausbau (Wände, Decken und Fußbodenelemente, Innentüren und Raumgestaltung), Grundlagen des Stiegenbaus ( Normen, Konstruktionsarten und Materialauswahl), Bauphysik, Bautischlerei (Fensterbauarten und deren Funktion).

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht Siehe Anlage 1. H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt römisch neun Unterabschnitt B.1 bis B.3 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/13

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4

Text

Anlage 1.13 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR INFORMATIONSTECHNIK mit Betriebspraxis römisch eins. Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkten2

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik3

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Betriebstechnik und Projekte4

3, (1)

3, (1)

3, (2)

3, (2)

3, (1)

15

römisch zwei

3.

Informationssysteme und IT-Sicherheit4

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (1)

3, (1)

3, (1)

21

römisch eins

4.

Medientechnik4

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (1)

3, (1)

18

römisch eins

5.

Systemtechnik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.a

Systemtechnik – Computerpraktikum

6

6

2

2

1

1

18

römisch vier a

5.b

Systemtechnik4

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (1)

3, (1)

18

römisch eins

6.

Netzwerktechnik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.a

Netzwerktechnik – Computerpraktikum

2

2

1

1

6

römisch vier a

6.b

Netzwerktechnik4

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (1)

3, (1)

18

römisch eins

7.

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.34

5, (5)

5, (5)

4, (4)

14

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

34

34

34

34

34

34

35

239

 

 

 

Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwer-punkte

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

B.1

Medientechnik4

5, (5)

5, (5)

4, (4)

14

römisch eins

B.2

Systemtechnik4

5, (5)

5, (5)

4, (4)

14

römisch eins

B.3

Netzwerktechnik4

5, (5)

5, (5)

4, (4)

14

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung, und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

römisch vier a

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

______________________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.2 Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Medientechnik“, B.2 „Systemtechnik“, B.3 „Netzwerktechnik“.3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

4 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2.

Religion

2

(römisch drei)

3.

Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung

4.

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte1

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

________________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik.

4 Wie Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 2006, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 480 aus 2006, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik sind befähigt, vor allem praktische Tätigkeiten im Bereich der System- und Informationstechnik, Netzwerktechnik, Medientechnik, Informationssysteme, IT-Sicherheit und in anderen informationstechnischen Fachbereichen auszuführen.

Sie sind in den genannten Tätigkeitsfeldern in der Lage, informationstechnische Problemstellungen zu analysieren, Lösungen unter vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erarbeiten und zu bewerten. Sie sind in der Lage, Arbeitsaufträge auszuführen, zu kommunizieren und eigenständig oder im Team unter Anleitung von anderen Fachleuten, aber auch unter Zuhilfenahme von Softwarewerkzeugen, auszuführen.

Selbstständige und unterstützende Tätigkeiten bei betriebswirtschaftlichen, betriebsorganisatorischen sowie projektbezogenen Aufgaben in einem Unternehmen zählen ebenfalls zu den Einsatzgebieten der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik. Sie kennen die wesentlichen Methoden des Projektmanagements und können Projekte planen und durchführen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Betriebstechnik und Projekte:

Im Bereich Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Begriffe der Betriebswirtschaft erklären sowie die Aufgaben, Strukturen und die Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes erläutern. Weiters kennen sie die Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs und können die Vor- und Nachteile von Eigen- und Fremdfinanzierung darstellen. Sie können verschiedene Kalkulationsverfahren und Preisfindungsstrategien erklären und anwenden. Ebenso können sie Grundzüge des Ressourcenmanagements erläutern und im Rahmen eines Projektes anwenden.

Im Bereich Kaufvertrag können die Absolventinnen und Absolventen den Unterschied zwischen Kauf-, Miet- und Leasingvertrag erklären sowie zwischen Handelskauf und Privatkauf unterscheiden. Außerdem sind sie in der Lage, den Schriftverkehr im Rahmen von Kaufverträgen zu verfassen.

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden und Rollen beschreiben und anwenden sowie Projekte präsentieren und dokumentieren. Weiters sind sie in der Lage, selbstständig Ziele zu formulieren. Sie können Kreativitätstechniken zu unterschiedlichen Aufgabenszenarien situationsadäquat auswählen und einsetzen. Sie können Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Ebenso können sie die theoretischen Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von fächerübergreifenden technischen Projekten anwenden. Auf systematische Weise können sie wesentliche Projektrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen vorsehen.

Im Bereich Unternehmensgründung können die Absolventinnen und Absolventen Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen und einen Businessplan für einen Kleinbetrieb erstellen.

Informationssysteme und IT-Sicherheit:

Im Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Begriffe und Abkürzungen erläutern. Sie erlernen den verantwortungsvollen Umgang mit dem Medium Internet sowie mit sozialen Medien. Sie können die typischen Funktionalitäten von Anwendungssoftware beschreiben und diese zur Erstellung unterschiedlicher Dokumente anwenden sowie Clouddienste nützen.

Im Bereich IT-Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen. Sie können die Grundbegriffe der Datensicherheit benennen sowie grundlegende Schutzmechanismen erklären und anwenden. Sie können die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden erklären und kennen wichtige Faktoren für die Sicherstellung der Datensicherheit. Sie können grundlegende Werkzeuge der IT-Sicherheit einsetzen.

Im Bereich Datenbanksysteme können die Absolventinnen und Absolventen in Datenbanksoftwareprodukten Tabellen und Abfragen erstellen sowie Informationen für Bildschirm- und Druckerausgabe aufbereiten. Sie können Aufgabenstellungen analysieren, konzeptionell umsetzen und in Datenbanksystemen abbilden. Die Absolventinnen und Absolventen können ausgewählte Anwendungssysteme der Industrie, des Handels, der Logistik sowie der öffentlichen Verwaltung bewerten, parametrisieren und anhand praktischer Aufgabenstellungen anwenden.

Medientechnik:

Im Bereich Informationsdarstellung im Internet können die Absolventinnen und Absolventen statische und dynamische Webseiten mit semantisch richtigem Code und klarer Trennung zwischen Struktur, Inhalt und Layout erstellen. Sie können Aktionen und Anwendungen in serverseitigen und clientseitigen Skriptsprachen umsetzen.

Im Bereich Grafik- und Animationsformate kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Grafik- und Animationsformate sowohl im Screen- als auch im Printbereich. Sie können diese Formate erstellen und für die jeweiligen Ausgabegeräte optimieren. Sie können geeignete Methoden zur Erstellung webtauglicher Animationen wählen und sowohl pixel- als auch vektororientierte Animationen erstellen und im Web veröffentlichen.

Im Bereich Bildbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Bildformate sowohl für den Screen- als auch für den Printbereich anpassen und bearbeiten. Sie können geeignete Methoden und Softwareprodukte zur Erstellung screen- und printtauglicher Bilder und Grafiken auswählen und anwenden.

Im Bereich Printmedien kennen die Absolventinnen und Absolventen geeignete Methoden für die Erstellung professioneller Druckvorlagen. Sie können geeignete Hardware auswählen und bedienen sowie entsprechende Softwareprodukte auswählen und anwenden.

Im Bereich Fotografie kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Anforderungen für die Aufnahme von Bildern für die multimediale Weiterverarbeitung. Sie können die Aufnahmegeräte situationsbezogen einstellen und bedienen.

Im Bereich Corporate Design kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundregeln zur Erstellung eines einheitlichen multimedialen Erscheinungsbildes. Sie können unter Anwendung dieser Grundkenntnisse entsprechende multimediale Kommunikationsmittel gestalten und erstellen.

Im Bereich Audio kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Psychoakustik und können deren Wirkungsweise bei der Auswahl von geeignetem Audiomaterial zugrunde legen. Sie können Audioaufnahmen in einfachem Umfang planen und durchführen sowie Beschallungstechniken mit einfachen Anforderungen anwenden.

Im Bereich Video kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Komprimierungsverfahren und –methoden und können diese mit geeigneter Software anwenden. Sie kennen die relevanten Datenformate für das Publizieren jeglicher Art und können Videomaterial in einem für den Anwendungszweck geeigneten Format erstellen, bearbeiten und speichern.

Systemtechnik:

Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Grundgesetze, Messverfahren und Schutzmaßnahmen erklären sowie diese Kenntnisse bei IT-mäßigen Montage- und Umbauarbeiten und im Zusammenhang mit Problemen der elektromagnetischen Verträglichkeit unter Anleitung anwenden.

Im Bereich Grundlagen der Informatik können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten eines Computersystems und ihr Zusammenwirken beschreiben, Computersysteme assemblieren und aufrüsten sowie die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme einsetzen.

Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die implementierten Konzepte verstehen und anwenden, Betriebssysteme installieren und wiederkehrende Abläufe bei Wartungsarbeiten unter Anleitung automatisieren. Sie können wesentliche Systemdienste erklären, einrichten, konfigurieren und warten.

Netzwerktechnik:

Im Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Netzwerktechnologien und Netzwerkkomponenten bewerten, Netzwerke entsprechend den Anforderungen aufbauen, konfigurieren, Adresskonzepte anwenden, Kommunikationsmodelle beschreiben und deren Protokolle zuordnen sowie grundlegende Netzwerkdienste konfigurieren.

Im Bereich Switching und Routing können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Switching- und Routingkonfigurationen vornehmen sowie konkrete Switching- und Routingaufgaben durchführen.

Im Bereich Netzwerkdienste können Absolventinnen und Absolventen Serversysteme entsprechend den Anforderungen auswählen und installieren, wesentliche Netzwerkdienste an Serversystemen installieren und konfigurieren sowie Konfigurationen in einem Serversystem automatisieren.

Im Bereich Netzwerksicherheit können Absolventinnen und Absolventen mögliche Gefahrenszenarien in Netzwerken identifizieren, grundlegende Absicherungsmaßnahmen von Serversystemen und Absicherungsmaßnahmen von Netzwerken konfigurieren sowie virtuelle LANs aufbauen und in Betrieb nehmen.

3. Berufsbezogene Lernergebnisse der Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.3: B.1 Medientechnik:

Im Bereich Multimedia Hardware kennen die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Ein- und Ausgabegeräte für audiovisuelle Anwendungen sowie deren Eigenschaften und können Geräte zur Bildaufnahme bedienen. Sie können einfache Audio- und Videoaufnahmen durchführen und geeignete Peripheriegeräte im audiovisuellen Bereich auswählen.

Im Bereich Multimedia Software können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Softwareprodukte für Bearbeitung jeglicher Art von Foto-, Video- und Audiomaterial anwenden. Sie können screen- und printtaugliche erstellen und speichern.

Im Bereich Multimediaanwendungen können die Absolventinnen und Absolventen anspruchsvolle Medien entwickeln und erstellen. Sie können Multimediaprojekte planen und durchführen sowie die Qualität der Endprodukte beurteilen.

Im Bereich Rechtliche Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge von Urheber- und Medienrecht und können Projekte in diesem rechtlichen Rahmen abwickeln.

B.2 Systemtechnik:

Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Baugruppen und elektronische Geräte dimensionieren und in CAD-Programmen konstruieren, fachbezogene Vorschriften und Normen anwenden, programmierbare Systeme konfigurieren, programmieren, testen und warten, Entwicklungs-, Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren, Arbeitsvorgänge und -ergebnisse computerunterstützt dokumentieren und einschlägige technische Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beachten.

Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Überwachung und Wartung von Computersystemen durchführen, Betriebssysteme speziell anpassen, Netzwerkdienste und Cloud-Dienste planen und umsetzen, systemnahe Skripte entwickeln, Lizensierungsmodelle interpretieren und anwenden, die wichtigsten Kenngrößen von Computersystemen erklären, Fehler suchen und beheben sowie Computersysteme und Systemabläufe visualisieren.

B.3 Netzwerktechnik:

Im Bereich Netzwerkmanagement können die Absolventinnen und Absolventen komplexe und heterogene Netzwerke konzipieren und realisieren, grundlegende Überwachungen in einem Netzwerk durchführen, Netzwerkmanagementkonzepte erstellen sowie realisieren, im Hinblick auf Schwachstellen und Fehler strukturiert analysieren sowie Netzwerküberwachung und Netzwerkreporting automatisieren.

Im Bereich Netzwerksicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Sicherheitskonzepte und Security- Policies für Netzwerke erstellen und umsetzen, geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken treffen und entsprechende Verschlüsselungsmethoden auswählen.

Im Bereich Switching und Routing können die Absolventinnen und Absolventen komplexes Switching und Routing unter Einsatz von dynamischen Protokollen nutzen sowie Switching- und Routingkonfigurationen optimieren.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IT-Sicherheit

Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht geht von einer umfassenden Sicht informationstechnischer Kompetenzen aus. Die Vermittlung der IT-Sicherheit ist ein wichtiges Bildungsziel.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. BETRIEBSTECHNIK UND PROJEKTE

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    die Begriffe Unternehmen, Betrieb und Firma unterscheiden und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben und Strukturen eines Wirtschaftsbetriebes verstehen und die Bedeutung der einzelnen betrieblichen Teilbereiche erklären;
  • Strichaufzählung
    die betriebswirtschaftlichen Grundbegriffe erläutern.

Bereich Kaufvertrag

  • Strichaufzählung
    die Begriffe Kaufvertrag, Mietvertrag und Leasingvertrag unterscheiden und erklären;
  • Strichaufzählung
    einen einfachen Kaufvertrag mit Liefer- und Zahlungsbedingungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    den im Rahmen eines Kaufvertrages erforderlichen Schriftverkehr erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Unternehmen, Betrieb, Firma, Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes, betriebswirtschaftliche Grundbegriffe.

Bereich Kaufvertrag:

Kaufen, Mieten, Leasing, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Schriftverkehr.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Projektmanagements erklären;
  • Strichaufzählung
    die Rollen in einem Projektteam erläutern;
  • Strichaufzählung
    für ein konkretes Projekt selbstständig Ziele „smart“ definieren.

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe des Zahlungsverkehrs erläutern;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs darstellen;
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachteile von aktuellen Eigen- und Fremdfinanzierungsformen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Zielformulierung, Terminplanung, Projektphasen, Meilensteine, Projektteam, Rollen.

Bereich Grundlagen der Betriebswirtschaft:

Bargeld, Buchgeld, Valuten, Devisen, Wechselkurse, elektronische Zahlungsmittel, Eigen- und Fremdfinanzierung.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    verschiedene Kalkulationsverfahren erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Preisfindungsstrategien erklären und anwenden.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Kreativitätstechniken erklären und adäquat zu gestellten Aufgaben einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    auf systematische Weise wesentliche Projektrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen vorsehen.

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Kalkulationsverfahren, Preisfindung.

Bereich Projektmanagement:

Kreativitätstechniken, Konflikterkennung und -bewältigung, Projektrisiken.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    die Grundzüge des Ressourcenmanagements erläutern;
  • Strichaufzählung
    Ressourcenmanagement im Rahmen eines Projektes anwenden.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    die theoretischen Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von fächerübergreifenden technischen Projekten anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Ablauf eines Projektes angemessen dokumentieren, präsentieren und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Ressourcenmanagement, Personal- und Materialbedarfsplanung.

Bereich Projektmanagement:

Realisierung informationstechnischer Projekte, Projektmanagement-Handbuch, Präsentation.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    ein Projekt hinsichtlich Ressourcen und Projektfortschritt beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Methoden des Projektcontrollings anwenden.

Bereich Unternehmensgründung

  • Strichaufzählung
    Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen;
  • Strichaufzählung
    einen Businessplan für ein KMU erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Projektressourcen, Projektcontrolling.

Bereich Unternehmensgründung:

Geschäftsidee, Finanzierung, Marketing, Rechtsform, Förderungsprogramme.

3. INFORMATIONSSYSTEME UND IT-SICHERHEIT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Begriffe der Informatik erklären und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    grundlegend mit dem Internet und den sozialen Medien umgehen;
  • Strichaufzählung
    einfache Dokumente mit Anwendungssoftware erstellen, bearbeiten und lokale Dateisysteme sowie Netzwerkspeicher zur Ablage nutzen.

Bereich IT-Sicherheit

  • Strichaufzählung
    Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Datensicherheit benennen;
  • Strichaufzählung
    das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Privatsphäre erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:

Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Internet, soziale Medien, Anwendungssoftware, normgerechte Dokumentenerstellung.

Bereich IT-Sicherheit:

Bedrohungen, Angriffsvektoren, Schutz personenbezogener Daten, Grundbegriffe der Datensicherheit.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

  • Strichaufzählung
    weiterführende Begriffe der Informatik erklären und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll mit dem Internet und den sozialen Medien umgehen sowie mögliche Risiken abschätzen;
  • Strichaufzählung
    Dokumente mit Anwendungssoftware kollaborativ erstellen und bearbeiten.

Bereich IT-Sicherheit

  • Strichaufzählung
    einfache Bedrohungen und Angriffsvektoren erkennen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Schutzmechanismen nennen und exemplarisch anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:

Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Risiken im Internet, soziale Medien, normgerechte Dokumentenerstellung, Präsentationen, Tabellenkalkulationen, Datenimport und -export.

Bereich IT-Sicherheit:

Bedrohungen, Angriffsvektoren, Erkennung von Schadsoftware, Schutz personenbezogener Daten, Sicherheitseinstellungen und Dokumentenschutz.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

  • Strichaufzählung
    Problemstellungen mit Anwendungssoftware lösen;
  • Strichaufzählung
    einfache Automatisierung in Anwendungssoftware einsetzen.

Bereich IT-Sicherheit

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden erklären;
  • Strichaufzählung
    Quellen für Datenspuren benennen und einschränken;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Zugriffsschutzmechanismen erklären und exemplarisch einrichten.

Bereich Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    einfache Datenbanken mit einer marktüblichen Datenbanksoftware erstellen;
  • Strichaufzählung
    Formulare, einfache Abfragen und Berichte erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache strukturierte Datenbankabfragen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:

Dokumentenautomation, Anwendungssoftware.

Bereich IT-Sicherheit:

Authentifizierung, Autorisierung, Überwachungsmechanismen, Datenspuren, sichere Datenträger.

Bereich Datenbanksysteme:

Tabellen, Abfragen, Formulare, Berichte, strukturierte Abfragesprache.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich IT-Sicherheit

  • Strichaufzählung
    Rechtemanagement von Anwendungen beschreiben und exemplarisch anwenden;
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge zur Verschlüsselung konfigurieren und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Schadsoftwareschutz konfigurieren und überwachen;
  • Strichaufzählung
    digitale Identität erklären und digitale Signaturen verwenden sowie rechtliche Rahmenbedingungen nennen.

Bereich Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    Konzept der Primär- und Fremdschlüssel verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Tabellen in Beziehungen stellen und tabellenübergreifende Abfragen erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Funktionen in Datenbanken anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache strukturierte Definitions- und Manipulationsabfragen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich IT-Sicherheit:

Anwendungssicherheit, Werkzeuge zur Verschlüsselung, Schadsoftwareschutz, digitale Identität, digitale Signatur, rechtliche Grundlagen.

Bereich Datenbanksysteme:

Primärschlüssel, Fremdschlüssel, Beziehungen, Funktionen, Datendefinitions- und Manipulationsabfragen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    Architektur eines Datenbanksystems erläutern;
  • Strichaufzählung
    konzeptionelle Datenmodelle erstellen;
  • Strichaufzählung
    verschiedenste Notationen von Beziehungen und Kardinalitätstypen interpretieren und anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe strukturierte Datenbankabfragen erstellen;
  • Strichaufzählung
    komplexe strukturierte Definitions- und Manipulationsabfragen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Datenbanksysteme:

Drei-Schichten-Modell, ER-Modellierung, strukturierte Abfragesprache.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    Datenstrukturen in Normalformen überführen;
  • Strichaufzählung
    konzeptionelles Datenmodell in physisches Datenmodell überführen;
  • Strichaufzählung
    vertiefte Abfragenkonstrukte erstellen und ausführen;
  • Strichaufzählung
    praktische Anwendung von Datenbanksystemen konfigurieren und parametrisieren.

Lehrstoff:

Bereich Datenbanksysteme:

Referentielle Integrität, Normalisierung, physisches Datenmodell, strukturierte Abfragesprache, Content Management Systeme.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    vertiefte Anwendung von Datenbanksystemen konfigurieren und parametrisieren;
  • Strichaufzählung
    Backup und Restore von Datenbanksystemen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Datenbanksysteme:

Anwendung von Datenbanksystemen, Backup, Content Management Systeme.

4. MEDIENTECHNIK

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung im Internet

  • Strichaufzählung
    einfache Webseiten nach rein semantischen Grundlagen erstellen;
  • Strichaufzählung
    bei einfachen Webseiten klar zwischen Struktur, Formatierung und Inhalt unterscheiden sowie diese auch erstellen.

Bereich Grafik- und Animationsformate

  • Strichaufzählung
    verschiedene Grafik- und Bildformate unterscheiden und anforderungsgemäß verwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Bildbearbeitungen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.

Bereich Grafik- und Animationsformate:

Bild- und Grafikformate, einfache Bildbearbeitung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung im Internet

  • Strichaufzählung
    erweiterte Webseiten nach rein semantischen Grundlagen erstellen;
  • Strichaufzählung
    bei erweiterten Webseiten klar zwischen Struktur, Formatierung und Inhalt unterscheiden sowie diese auch erstellen.

Bereich Grafik- und Animationsformate

  • Strichaufzählung
    aus Pixel- und Vektorgrafiken 2D-Animationen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Pixel- und vektorbasierende Grafiken erstellen und bearbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.

Bereich Grafik- und Animationsformate:

Animation, Bild-, Grafik- und Videoformate.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildbearbeitung

  • Strichaufzählung
    Bild- und Grafikdateien bearbeiten und Komprimierungsmethoden einsetzen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Softwareprodukte für die Bildbearbeitung auswählen und anwenden.

Bereich Informationsdarstellung im Internet

  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen clientseitigen und serverseitigen Skriptsprachen erklären;
  • Strichaufzählung
    bei erweiterten Webseiten einfache Aktionen in einer clientseitigen Skriptsprache umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Bildbearbeitung:

Bildformate, Datenformate und Codecs, Komprimierungsmethoden, Farbmodelle, Bildbearbeitung, Fotomontagen.

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Clientseitige und serverseitige Skriptsprachen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Printmedien

  • Strichaufzählung
    grundlegende Anforderungen für den professionellen Druck definieren;
  • Strichaufzählung
    Vorlagen für den professionellen Druck fachgerecht erstellen;
  • Strichaufzählung
    die erforderliche Hardware auswählen und bedienen;
  • Strichaufzählung
    die Qualität der Endprodukte beurteilen.

Bereich Fotografie

  • Strichaufzählung
    Geräte den Anforderungen entsprechend auswählen;
  • Strichaufzählung
    Fotoausrüstung situationsbezogen einstellen und bedienen;
  • Strichaufzählung
    Aufnahmen für multimediale Weiterverarbeitung erstellen.

Bereich Informationsdarstellung im Internet

  • Strichaufzählung
    bei erweiterten Webseiten einfache Aktionen in einer serverseitigen Skriptsprache umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer serverseitigen Skriptsprache Daten aus einer Datenbank in einer erweiterten Webseite ausgeben.

Lehrstoff:

Bereich Printmedien:

Typografie, Printmedien, professioneller Druck, Hardware, Kalibrierung von Ein- und Ausgabegeräten.

Bereich Fotografie:

Kameratechnik, Dateiformate, Speichermedien, Belichtung, Stative.

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Corporate Design

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Grundregeln zur Erstellung eines einheitlichen multimedialen Erscheinungsbildes anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Grundregeln des Corporate Design entsprechende multimediale Kommunikationsmittel gestalten.

Bereich Informationsdarstellung im Internet

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer serverseitigen Skriptsprache Daten in einer Datenbank in einer erweiterten Webseite hinzufügen, löschen und verändern;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von CMS-Tools dynamische Webseiten erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Corporate Design:

Typografie, Farbpsychologie, Einsatz und Gestaltung multimedialer Kommunikationsmittel.

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache, CMS-Tools.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Audio

  • Strichaufzählung
    einfache Audioaufnahmen durchführen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Softwareprodukte für Bearbeitung und Konvertierung von digitalen Audiodateien auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Beschallungsanlagen aufbauen und bedienen.

Bereich Video

  • Strichaufzählung
    Geräte den Anforderungen entsprechend auswählen;
  • Strichaufzählung
    Videogeräte situationsbezogen einstellen und bedienen;
  • Strichaufzählung
    Aufnahmen für multimediale Weiterverarbeitung erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Videofilme erstellen und bearbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Audio:

Audiotechnik, Dateiformate und Codecs, Bearbeitungen und Konvertierung von Audiodateien.

Bereich Video:

Videotechnik, Dateiformate und Codecs, Speichermedien, Videobearbeitung, Drehbuch und Storyboard.

5. SYSTEMTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Klassen und Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Klassen und Bereiche:

Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, technische Dokumentation.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten elektrotechnischen Grundgesetze sowie die elektrischen Größen und Einheiten erklären;
  • Strichaufzählung
    Schaltungen mit Gleichspannungsquellen analysieren;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Eigenschaften der Strahlenoptik und Wellenoptik beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache elektronische Grundschaltungen aufbauen sowie Spannung-, Strom- und Widerstandsmessungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    blanke und isolierte Leitungen zurichten, verlegen, Verbindungen und Anschlüsse herstellen;
  • Strichaufzählung
    sicher mit Maschinen, Werkzeugen und Geräten umgehen und sich der Gefahren beim Umgang bewusst sein.

Bereich Grundlagen der Informatik (in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

  • Strichaufzählung
    die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme beschreiben und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die zur Assemblierung eines EDV-Systems samt Peripheriegeräten notwenigen Bestandteile erklären;
  • Strichaufzählung
    Dateien und Ordner verwenden sowie Dateien gezielt mit Attributen suchen;
  • Strichaufzählung
    das Grundprinzip eines Computers erklären und die wesentlichen Bestandteile eines Computers erklären und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Funktionen der wichtigsten Baugruppen in Computersystemen sowie die Aufgaben und Einstellungen deren Firmware erklären;
  • Strichaufzählung
    einen Computer assemblieren und ein Computersystem aufrüsten.

Lehrstoff – Systemtechnik:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen.

Bereich Grundlagen der Informatik:

Kodierung und Zahlensysteme, Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und -speicherung.

Lehrstoff – Systemtechnik – Computerpraktikum:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung, Verbindungstechniken).

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (Elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Weichlöttechnik).

Bereich Grundlagen der Informatik :

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    Schaltungen mit Gleichspannungsquellen berechnen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Eigenschaften der Strahlenoptik und Wellenoptik erklären;
  • Strichaufzählung
    die Funktion einfacher elektronischer Schaltungen anhand von Messergebnissen bewerten;
  • Strichaufzählung
    einfache Kabelkonfektionierungen und Installationsschaltungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    Montage- und Umbauarbeiten für IT-Infrastruktursysteme durchführen und die dafür notwendigen mechanischen Arbeiten ausführen.

Bereich Grundlagen der Informatik (in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

  • Strichaufzählung
    die zur Assemblierung eines EDV-Systems samt Peripheriegeräten notwenigen Bestandteile analysieren;
  • Strichaufzählung
    das Grundprinzip eines Computers erklären und die wesentlichen Bestandteile eines Computers beurteilen;
  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken von Hard- und Software beschreiben sowie die notwendigen Maßnahmen zur Datenspeicherung und zur Ordnung und Ablage von Dateien und Dateisystemen vornehmen;
  • Strichaufzählung
    technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen;
  • Strichaufzählung
    ein Betriebssystem installieren und die dazu notwendigen Parametrierungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Computerkomponenten testen, einfache Fehlersuche auf Computern durchführen und die entsprechenden Ergebnisse bewerten.

Lehrstoff – Systemtechnik:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen.

Bereich Grundlagen der Informatik :

Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und –speicherung, Hard- und Software.

Lehrstoff – Systemtechnik – Computerpraktikum:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (Aufbau von Grund- und Installationsschaltungen der Elektrotechnik, Messen elektrischer Größen, einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung).

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Montagearbeiten für IT-Infrastruktur).

Bereich Grundlagen der Informatik :

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Grundlegende Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    die Energiesituation in Österreich und weltweit einschätzen sowie die Herstellung elektrischer Energie, Energieeffizienz und Umwelteinflüsse erklären;
  • Strichaufzählung
    passive Bauelemente charakterisieren und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Eigenschaften der Wechselstromtechnik beschreiben;
  • Strichaufzählung
    IT-relevante Gebäudeinstallationen erstellen.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Konzepte aktueller Betriebssysteme verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Einstellungen in aktuellen Betriebssystemen erklären und vornehmen;
  • Strichaufzählung
    die Installationsanforderungen an aktuellen Betriebssystemen nennen und diese installieren;
  • Strichaufzählung
    Dateisysteme verstehen, erstellen und verwenden sowie Suchmechanismen in aktuellen Betriebssystemen verwenden;
  • Strichaufzählung
    die grundlegende Benutzerverwaltung in aktuellen Betriebssystemen erklären;
  • Strichaufzählung
    ein Clientbetriebssystem installieren und konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen.

Bereich Grundlagen der Informatik

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Booleschen Algebra erklären;
  • Strichaufzählung
    aussagenlogische Verknüpfungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Eigenschaften von Wahrheitsfunktionen erklären;
  • Strichaufzählung
    algorithmische Lösungsansätze für einfache Problemstellungen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Energiesituation, Energieeffizienz, Umwelteinflüsse, passive Bauelemente, Wechselstromtechnik.

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (Elektronische Messtechnik, aktive und passive Bauelemente, IT-relevante Gebäudeinstallationen).

Bereich Betriebssysteme:

Grundlegende Konzepte aktueller Betriebssysteme, Installation von Betriebssystemen, Dateisysteme, Suchmechanismen, Benutzerverwaltung.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Einführende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen, Integration technischer Subsysteme sowie einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung).

Bereich Grundlagen der Informatik:

Boolesche Algebra, Aussagenlogik, Wahrheitsfunktionen, einfache Algorithmen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    das magnetische Feld sowie einen Elektromotor und Generator beschreiben und erklären;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Funktionen und Anwendungen der Halbleitertechnik erklären;
  • Strichaufzählung
    Messdaten von Subsystemen erfassen und auswerten;
  • Strichaufzählung
    Spannungsversorgungen für IT-Infrastruktursysteme erstellen und dabei die einschlägigen Sicherheitsvorschriften beachten;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen zur Dimensionierung von Serverschränken.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    weiterführende Konzepte aktueller Betriebssysteme verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    weiterführende Einstellungen in aktuellen Betriebssystemen erklären und vornehmen;
  • Strichaufzählung
    Benutzer und Gruppen in aktuellen Betriebssystemen verwalten;
  • Strichaufzählung
    Berechtigungen auf Datei- und Verzeichnisebene erklären und auf unterschiedliche Erfordernisse anpassen;
  • Strichaufzählung
    eine Sicherungsstrategie für gegebene Anforderungen auswählen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    in einem Clientbetriebssystem Konfigurationen zur Personifizierung durchführen.

Bereich Grundlagen der Informatik

  • Strichaufzählung
    grundlegende Anwendungen der Aussagenlogik auf Schaltkreise anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Schaltungen analysieren und synthetisieren;
  • Strichaufzählung
    kombinatorische und sequentielle Bausteine beschreiben;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Eigenschaften der Gatterdarstellung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache Problemstellungen mit Hilfe von Algorithmen lösen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Das magnetische Feld, Elektromotor und Generator, Halbleiterbauelemente, Halbleitertechnik.

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (Digitaltechnik, Mikrocontroller, Energieversorgung von Netzwerk- und Serverkomponenten, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Infrastrukturüberwachung in Serverräumen).

Bereich Betriebssysteme:

Weiterführende Konzepte und Einstellungen moderner Betriebssysteme, Benutzer- und Gruppenverwaltung, Dateiberechtigungen, Backupstrategien.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen).

Bereich Grundlagen der Informatik:

Anwendungen der Aussagenlogik auf Schaltkreise, Analyse und Synthese von Schaltungen, kombinatorische und sequentielle Bausteine, Gatterdarstellung, algorithmische Lösungsansätze.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    Transistorschaltungen und Operationsverstärker beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Messfehlern erklären;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Eigenschaften von Mikrocontrollern erklären.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    die Netzwerkeinstellungen in Betriebssystemen kennen und konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Betriebssysteme administrieren, warten und Fehler beheben;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Abläufe bei Wartungsarbeiten in aktuellen Betriebssystemen automatisieren;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Server-Dienste erklären und einrichten;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Konzepte von Virtualisierungstechniken erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    ein Serverbetriebssystem installieren und konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    PC-Anwendungsprobleme beheben und deren Ursachen ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Client Systeme verwalten und warten.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Transistorschaltungen, Operationsverstärker, Messfehler, Mikrocontroller.

Bereich Betriebssysteme:

Netzwerkeinstellungen, Wartung von Betriebssystemen, Automatisierung von Abläufen, Virtualisierung, Server-Dienste.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Einführende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen, Behebung von Hardware-, Software- und Leistungsproblemen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    das Betriebsverhalten von Analog-Digital- sowie Digital-Analog-Wandlern erklären und geeignete Typen auswählen;
  • Strichaufzählung
    Verfahren zur Messung nichtelektrischer Größen erklären;
  • Strichaufzählung
    Mikrocontroller zur Steuerung elektronischer Schaltungen anwenden.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    weiterführende Server-Dienste erklären und einrichten, konfigurieren sowie warten;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Konzepte von Virtualisierungstechniken erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Cloud-Dienste erklären und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Sicherheitskonzepte von Betriebssystemen erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    in einem Serverbetriebssystem Konfigurationen zur Personifizierung durchführen;
  • Strichaufzählung
    Probleme beheben und deren Ursachen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Elektronische Wandler, Messung nichtelektrischer Größen, Mikrocontroller.

Bereich Betriebssysteme:

Konfiguration und Wartung von Server-Diensten, Virtualisierung, Cloud-Dienste, Sicherheitskonzepte.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen).

6. NETZWERKTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Klassen und Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Klassen und Bereiche:

Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, technische Dokumentation.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Netzwerktechnologien erklären;
  • Strichaufzählung
    die verwendeten Übertragungsmedien und Komponenten in einem Netzwerk identifizieren und benennen;
  • Strichaufzählung
    die Vernetzung mehrerer Computer kabelgebunden herstellen und die Verbindung überprüfen;
  • Strichaufzählung
    die Adressierung der Komponenten in einem einfachen Netzwerk erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

Netzwerktechnologien, Übertragungsmedien, Netzwerkkomponenten und Adressierung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    die Vernetzung mehrerer Computer kabellos herstellen und die Verbindung überprüfen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Adresstypen erkennen;
  • Strichaufzählung
    den Komponenten in einem einfachen Netzwerk Adressen zuweisen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

Kabellose Übertragung, Netzwerkkomponenten, physikalische und logische Adressen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    marktübliche Übertragungsmedien erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen physikalischer und logischer Adresse erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Netzwerke konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Adresskonzepte anwenden;
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsmodelle beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Normen für die Verlegung von Netzwerkverkabelungen angeben und Normen zur Zertifizierung von Kabeln beschreiben;
  • Strichaufzählung
    eine strukturierte horizontale und vertikale LAN-Verkabelung ausführen;
  • Strichaufzählung
    Kabelmessungen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten.

Bereich Switching und Routing

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Switching und Routing erklären;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Switching- und Routingaufgaben fallbeispielhaft umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

Übertragungsmedien, einfache Adressierungskonzepte, Kommunikationsmodelle und Netzwerkkonfiguration.

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (Übungen im Bereich der Netzwerk- und Leitungstechnik, normgerechte und strukturierte Verkabelungsarbeiten und einfache Messungen).

Bereich Switching und Routing:

Grundlegende Switch- und Routerkonfiguration.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    erweiterte Netzwerke konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Adresskonzepte anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kommunikationsprotokolle erklären und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Netzwerkdienste erklären und konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Netzwerkkomponenten anschließen und konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    Netzwerkpläne erstellen, realisieren und warten.

Bereich Switching und Routing

  • Strichaufzählung
    erweitertes Switching und Routing erklären;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Switching- und Routingaufgaben fallbeispielhaft umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

Erweiterte Adressierungskonzepte, Netzwerkkonfiguration, grundlegende Kommunikationsprotokolle und Netzwerkdienste.

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (Assemblierung von Server- und Netzwerkschränken, Netzwerkverkabelung, Kabelmanagementsysteme, einfache Gerätekonfiguration in verschiedenen Netzen).

Bereich Switching und Routing:

Erweiterte Switch- und Routerkonfiguration.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

  • Strichaufzählung
    Serversysteme entsprechend den Anforderungen auswählen und installieren;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Dienste in einem Serversystem konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    Kabelmessungen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    in Netzwerken Fehler beheben.

Bereich Netzwerksicherheit

  • Strichaufzählung
    mögliche Gefahrenszenarien in Netzwerken identifizieren und erklären;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Absicherungsmaßnahmen von Serversystemen konfigurieren.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerkdienste:

Installation und Konfiguration von aktuellen Serversystemen, Konfiguration von Netzwerkdiensten.

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (Kabelzertifizierung und Kabelmessung, Assemblierung von Serverräumen, Fehlersuche und Fehlerbehebung in Netzwerken).

Bereich Netzwerksicherheit:

Gefahrenszenarien, Firewall, Sicherheitsrichtlinien.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

  • Strichaufzählung
    erweiterte Netzwerkdienste konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Konfigurationen in einem Serversystem automatisieren;
  • Strichaufzählung
    Zertifizierungsmessungen auf Verkabelungssystemen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    eine strukturierte horizontale und vertikale LAN-Verkabelung mit unterschiedlichen Medien ausführen.

Bereich Netzwerksicherheit

  • Strichaufzählung
    virtuelle LANs aufbauen und in Betrieb nehmen;
  • Strichaufzählung
    Absicherungsmaßnahmen von Netzwerken konfigurieren.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerkdienste:

Konfiguration von erweiterten Netzwerkdiensten.

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (Netzwerkplanung, Dimensionierung und Montage von Lichtwellenleitern, Messen, Analysieren und Fehlerbehebung in Netzwerken).

Bereich Netzwerksicherheit:

VLANs, Switch- und Router-Security.

7. BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 Medientechnik

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Multimedia Hardware

  • Strichaufzählung
    unter Anwendung aktueller Technologien Bild-, Video- und Tonmaterial erstellen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Hardwareprodukte anwenden.

Bereich Multimedia Software

  • Strichaufzählung
    geeignete Softwareprodukte für die Bearbeitung von Bild-, Video- und Audiodateien auswählen;
  • Strichaufzählung
    Bild-, Video- und Audiodateien analysieren und verarbeiten.

Bereich Multimediaanwendungen

  • Strichaufzählung
    verschiedene Techniken und Verfahren anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Multimedia- und Webprojekte planen und durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Multimedia Hardware:

Multimediageräte, Hardware-Schnittstellen, digitale Bild-, Video- und Audiotechnik, Leistungsmerkmale, Bedienung und Installation.

Bereich Multimedia Software:

Bearbeitungssoftware für Bild-, Video- und Audiodateien.

Bereich Multimediaanwendungen:

Einfache Multimedia- und Webprojekte.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Multimedia Hardware

  • Strichaufzählung
    unter Anwendung aktueller Technologien anspruchsvolles Bild-, Video- und Tonmaterial erstellen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Hardwareprodukte installieren und konfigurieren.

Bereich Multimedia Software

  • Strichaufzählung
    geeignete Softwareprodukte für die Bearbeitung von Bild-, Video- und Audiodateien eigenständig auswählen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Bild-, Video- und Audiodateien analysieren und verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Multimediadateien in gängigen Formaten kombinieren und zu einem übergeordneten Endprodukt zusammenfassen.

Bereich Multimediaanwendungen

  • Strichaufzählung
    verschiedene Techniken und Verfahren kombinieren und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Medienprodukte für die Ausgabe in verschiedenen Medien anpassen und gestalten;
  • Strichaufzählung
    anspruchsvolle Multimedia- und Webprojekte planen und durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Multimedia Hardware:

Multimediageräte, Hardware-Schnittstellen, digitale Bild-, Video- und Audiotechnik, Leistungsmerkmale, Bedienung und Installation.

Bereich Multimedia Software:

Bearbeitungssoftware für Bild-, Video- und Audiodateien.

Bereich Multimediaanwendungen:

Anspruchsvolle Multimedia- und Webprojekte.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Multimediaanwendungen

  • Strichaufzählung
    anspruchsvolle Medienprodukte für die Ausgabe in verschiedenen Medien entwickeln;
  • Strichaufzählung
    komplexe Multimedia- und Webprojekte planen und durchführen.

Bereich Rechtliche Grundlagen

  • Strichaufzählung
    bei der Erstellung und Nutzung multimedialer Inhalte rechtliche Aspekte erkennen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Grundzüge des Urheber- und Medienrechts anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Multimediaanwendungen:

Planung und Abwicklung von Multimedia- und Webprojekten.

Bereich Rechtliche Grundlagen:

Urheberrecht im Zusammenhang mit Bilder und Musik- sowie Videodateien; lizenzrechtliche Bestimmungen für Softwareplayer für Audio- und Videodateien.

B.2 Systemtechnik

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    Baugruppen und Geräte der Elektronik dimensionieren und unter weitgehenden CAD-Einsatz konstruieren;
  • Strichaufzählung
    praxisnahe Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen sowie Fertigungsunterlagen erstellen;
  • Strichaufzählung
    fachbezogene Vorschriften und Normen anwenden.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    Überwachung und Wartung von Computersystemen praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Betriebssystemen für spezielle Anwendungen auswählen und anpassen;
  • Strichaufzählung
    einfache Netzwerk- und Cloud-Dienste für Heimanwendungen und Kleinbetriebe planen und umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Dimensionierung, Funktionsanalyse, Simulation mit facheinschlägiger Software von elektronischen Baugruppen, Erstellung von Fertigungsunterlagen mittels CAD.

Bereich Betriebssysteme:

Tools zur Systemüberwachung, Wartung verteilter Systeme, Betriebssysteme für Kleinrechner, private Cloud-Dienste, Netzwerkdienst im Verbund.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    die in der Praxis anfallenden Entwicklungs-, Mess- und Prüfaufgaben unter Berücksichtigung von Qualitätsmanagement einer Lösung zuführen und diese computerunterstützt dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    programmierbare Systeme konfigurieren, programmieren, testen und warten;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben selbstständig und im Team unter Beachtung der einschlägigen Normen und Vorschriften lösen und die Ergebnisse praxisnah darstellen und präsentieren.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    erweiterte Netzwerk- und Cloud-Dienste für Heimanwendungen und Kleinbetriebe planen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    verteilte Systeme unter Beachtung von Datensicherheits-Richtlinien einrichten und überwachen;
  • Strichaufzählung
    einfache systemnahe Programme erstellen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Fehlerbeschreibungen von Benutzern praktisch verstehen und Abhilfe schaffen;
  • Strichaufzählung
    Visualisierung von Computersystemen und Systemabläufen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Erstellung einfacher Programme für Mikrocontroller, Funktionsweise von SPS-Systemen, Prozessvisualisierung, Grundlagen der Haustechnik und Gebäudeautomatisierung.

Bereich Betriebssysteme:

Vorschriften und Normen für Computersystem und Datensicherheit, erweiterte Netzwerk-Dienste, Grundlagen von Skriptsprachen, Systemschnittstellen, Grundlagen Computer- und Systemsupport, Visualisierungstools.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    Produkte unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsvorgänge und -ergebnisse computerunterstützt dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    einschlägige technische Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beachten.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    Kenngrößen von Computersystemen und -projekten verstehen;
  • Strichaufzählung
    Lizensierung verstehen und im System technisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Betriebssysteme und Echtzeit- und Steuerungssysteme auswählen und praktisch einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Erstellung von Regelkreisen mittels Mikrokontroller und SPS, industrielle Bussysteme, Haustechnik, Gebäudeautomatisierung, Sicherheitseinrichtung in Gebäuden.

Bereich Betriebssysteme:

Kenngrößen von Computersystemen, Lizensierung, Echtzeitanforderungen, Schnittstellen in Steuerungssystemen.

B.3 Netzwerktechnik

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkmanagement

  • Strichaufzählung
    komplexe Unternehmensnetzwerke konzipieren;
  • Strichaufzählung
    Komponenten eines Netzwerkes überwachen;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Netzwerkdienste in einem Serversystem konfigurieren.

Bereich Netzwerksicherheit

  • Strichaufzählung
    Sicherheitskonzepte für Netzwerke erstellen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken entwickeln.

Bereich Switching und Routing

  • Strichaufzählung
    komplexe Switching und Routingaufgaben fallbeispielhaft umsetzen;
  • Strichaufzählung
    dynamische Switching- und Routingprotokolle erklären.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerkmanagement:

Planung und Konzeption von komplexen Netzwerken, Netzwerkmonitoring, vertiefende Konfiguration von Netzwerkdiensten.

Bereich Netzwerksicherheit:

Erweiterte Firewallkonzepte, Sicherheitsstrategien, Security-Policies.

Bereich Switching und Routing:

Komplexe Switching- und Routingprotokolle.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkmanagement

  • Strichaufzählung
    komplexe Unternehmensnetzwerke realisieren;
  • Strichaufzählung
    komplexe und heterogene Netzwerkdienste in einem Serversystem konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    Netzwerkmanagementkonzepte erstellen und realisieren;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Fehleranalyse planen und durchführen.

Bereich Netzwerksicherheit

  • Strichaufzählung
    grundlegende Verschlüsselungsmethoden erklären;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitskonzepte für Netzwerke umsetzen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken umsetzen.

Bereich Switching und Routing

  • Strichaufzählung
    Switch- und Routerkonfigurationen optimieren;
  • Strichaufzählung
    dynamische Switching- und Routingprotokolle konfigurieren.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerkmanagement:

Netzwerkmanagementtools, Troubleshooting.

Bereich Netzwerksicherheit:

Verschlüsselung, Sicherheitskonzepte, Intrusion Detection und Prevention Systeme, Firewalls, Virtual Private Networks.

Bereich Switching und Routing:

Switchingprotokolle; dynamische Routingprotokolle.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkmanagement

  • Strichaufzählung
    komplexe Netzwerke auf Schwachstellen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Netzwerkmanagementkonzepte optimieren;
  • Strichaufzählung
    Netzwerküberwachung und –reporting automatisieren.

Bereich Netzwerksicherheit

  • Strichaufzählung
    erweiterte Verschlüsselungsmethoden erklären;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Sicherheitsmechanismen umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerkmanagement:

Schwachstellenanalyse, Überwachung und Reporting.

Bereich Netzwerksicherheit:

Verschlüsselungsmethoden, digitale Signatur, Zertifikate.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt römisch neun Unterabschnitt B.1 bis B.3 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/14

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4

Text

Anlage 1.14 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR INFORMATIONSTECHNIK FÜR BLINDE UND SEHBEHINDERTE MENSCHEN mit Betriebspraxis römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

2

2

2

2

14

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

12

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

6

(römisch drei)

9.

Orientierung und Mobilität

1

1

1

1

1

1

6

(römisch vier)

10.

Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung

1

1

2

(römisch vier)

11.

Hard- und Software für blinde und sehbehinderte Anwender

2

2

1

1

6

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Betriebstechnik und Projekte3

3, (1)

3, (1)

3, (2)

3, (2)

3, (1)

15

(römisch zwei)

3.

Informationssysteme und IT-Sicherheit3

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (1)

3 (1)

3, (1)

21

(römisch eins)

4.

Medientechnik3

2, (2)

2, (2)

1

1

2, (1)

2, (1)

10

(römisch eins)

5.a

Systemtechnik – Computerpraktikum

5

5

2

2

1

1

16

(römisch vier a)

5.b

Systemtechnik3

2, (2)

2, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (1)

3, (1)

16

(römisch eins)

6.a

Netzwerktechnik – Computerpraktikum

2

2

1

1

6

(römisch vier a)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.b

Netzwerktechnik3

2, (2)

2, (2)

3, (2)

3, (2)

7, (6)

7, (6)

4, (4)

28

(römisch eins)

7.

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemester-wochenstundenzahl

34

34

34

34

34

34

34

238

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Active English

2

2

2

2

1

1

 

(römisch eins)

2.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

 

(römisch drei)

3.

Projektmanagement

2

2

 

(römisch drei)

4.

Lebenspraktische Fertigkeiten

2

2

 

(römisch vier)

5.

Mitarbeiterführung und , -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

3.

Spielmusik

1

1

1

1

1

1

 

(römisch drei)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Blindenspezifische Schriftsysteme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2.

Religion

2

(römisch drei)

3.

Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik für blinde und sehbehinderte Menschen; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik für blinde und sehbehinderte Menschen.

4 Wie Stundentafel der Fachschule für Informationstechnik für blinde und sehbehinderte Menschen.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik sind befähigt, vor allem praktische Tätigkeiten im Bereich der System- und Informationstechnik, Netzwerktechnik, Medientechnik, Informationssysteme, IT-Sicherheit und in anderen informationstechnischen Fachbereichen auszuführen.

Sie sind in den genannten Tätigkeitsfeldern in der Lage, informationstechnische Problemstellungen zu analysieren, Lösungen unter vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erarbeiten und zu bewerten. Sie sind in der Lage, Arbeitsaufträge auszuführen, zu kommunizieren und eigenständig oder im Team unter Anleitung von anderen Fachleuten, aber auch unter Zuhilfenahme von Softwarewerkzeugen, auszuführen.

Selbstständige und unterstützende Tätigkeiten bei betriebswirtschaftlichen, betriebsorganisatorischen sowie projektbezogenen Aufgaben in einem Unternehmen zählen ebenfalls zu den Einsatzgebieten der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik. Sie kennen die wesentlichen Methoden des Projektmanagements und können Projekte planen und durchführen.

Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B: Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Betriebstechnik und Projekte:

Im Bereich Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Begriffe der Betriebswirtschaft erklären sowie die Aufgaben, Strukturen und die Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes erläutern. Weiters kennen sie die Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs und können die Vor- und Nachteile von Eigen- und Fremdfinanzierung darstellen. Sie können verschiedene Kalkulationsverfahren und Preisfindungsstrategien erklären und anwenden. Ebenso können sie Grundzüge des Ressourcenmanagements erläutern und im Rahmen eines Projektes anwenden.

Im Bereich Kaufvertrag können die Absolventinnen und Absolventen den Unterschied zwischen Kauf-, Miet- und Leasingvertrag erklären sowie zwischen Handelskauf und Privatkauf unterscheiden. Außerdem sind sie in der Lage, den Schriftverkehr im Rahmen von Kaufverträgen zu verfassen.

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden und Rollen beschreiben und anwenden sowie Projekte präsentieren und dokumentieren. Weiters sind sie in der Lage, selbstständig Ziele zu formulieren. Sie können Kreativitätstechniken zu unterschiedlichen Aufgabenszenarien situationsadäquat auswählen und einsetzen. Sie können Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Ebenso können sie die theoretischen Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von fächerübergreifenden technischen Projekten anwenden. Auf systematische Weise können sie wesentliche Projektrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen vorsehen.

Im Bereich Unternehmensgründung können die Absolventinnen und Absolventen Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen und einen Businessplan für einen Kleinbetrieb erstellen.

Informationssysteme und IT-Sicherheit:

Im Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Begriffe und Abkürzungen erläutern. Sie erlernen den verantwortungsvollen Umgang mit dem Medium Internet sowie sozialen Medien. Sie können die typischen Funktionalitäten von Anwendungssoftware beschreiben und diese zur Erstellung unterschiedlicher Dokumente anwenden sowie Clouddienste nützen.

Im Bereich IT-Sicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen. Sie können die Grundbegriffe der Datensicherheit benennen sowie grundlegende Schutzmechanismen erklären und anwenden. Sie können die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden erklären und kennen wichtige Faktoren für die Sicherstellung der Datensicherheit. Sie können grundlegende Werkzeuge der IT-Sicherheit einsetzen

Im Bereich Datenbanksysteme können die Absolventinnen und Absolventen in Datenbanksoftwareprodukten Tabellen, Abfragen erstellen sowie Informationen für Bildschirm- und Druckerausgabe aufbereiten. Sie können Aufgabenstellungen analysieren, konzeptionell umsetzen und in Datenbanksystemen abbilden. Die Absolventinnen und Absolventen können ausgewählte Anwendungssysteme der Industrie, des Handels, der Logistik sowie der öffentlichen Verwaltung bewerten, parametrisieren und anhand praktischer Aufgabenstellungen anwenden.

Medientechnik:

Im Bereich Informationsdarstellung im Internet können die Absolventinnen und Absolventen statische und dynamische Webseiten mit semantisch richtigem Code und klarer Trennung zwischen Struktur, Inhalt und Layout erstellen. Sie können Aktionen und Anwendungen in serverseitigen und clientseitigen Skriptsprachen umsetzen.

Im Bereich Grafik- und Animationsformate kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Grafik- und Animationsformate sowohl im Screen- als auch im Printbereich. Sie können diese Formate erstellen und für die jeweiligen Ausgabegeräte optimieren. Sie können geeignete Methoden zur Erstellung webtauglicher Animationen wählen und sowohl pixel- als auch vektororientierte Animationen erstellen und im Web veröffentlichen.

Im Bereich Bildbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Bildformate sowohl für den Screen- als auch für den Printbereich anpassen und bearbeiten.

Im Bereich Corporate Design kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundregeln zur Erstellung eines einheitlichen multimedialen Erscheinungsbildes. Sie können unter Anwendung dieser Grundkenntnisse entsprechende multimediale Kommunikationsmittel gestalten und erstellen.

Im Bereich Audio kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Psychoakustik und können deren Wirkungsweise bei der Auswahl von geeignetem Audiomaterial zugrunde legen. Sie können Audioaufnahmen in einfachem Umfang planen und durchführen sowie Beschallungstechniken mit einfachen Anforderungen anwenden.

Im Bereich Video kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Komprimierungsverfahren und –methoden.

Systemtechnik:

Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Grundgesetze, Messverfahren und Schutzmaßnahmen erklären sowie diese Kenntnisse bei IT-mäßigen Montage- und Umbauarbeiten und im Zusammenhang mit Problemen der elektromagnetischen Verträglichkeit unter Anleitung anwenden.

Im Bereich Grundlagen der Informatik können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten eines Computersystems und ihr Zusammenwirken beschreiben, Computersysteme assemblieren und aufrüsten sowie die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme einsetzen.

Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die implementierten Konzepte verstehen und anwenden, Betriebssysteme installieren und wiederkehrende Abläufe bei Wartungsarbeiten unter Anleitung automatisieren. Sie können wesentliche Systemdienste erklären, einrichten, konfigurieren und warten.

Netzwerktechnik:

Im Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Netzwerktechnologien und Netzwerkkomponenten bewerten, Netzwerke entsprechend den Anforderungen aufbauen, konfigurieren, Adresskonzepte anwenden, Kommunikationsmodelle beschreiben und deren Protokolle zuordnen sowie grundlegende Netzwerkdienste konfigurieren.

Im Bereich Switching und Routing können die Absolventinnen und Absolventen Switching- und Routingkonfigurationen vornehmen, komplexes Switching und Routing unter Einsatz von dynamischen Protokollen nutzen sowie konkrete Switching- und Routingaufgaben durchführen und optimieren.

Im Bereich Netzwerkdienste können Absolventinnen und Absolventen Serversysteme entsprechend den Anforderungen auswählen und installieren, wesentliche Netzwerkdienste an Serversystemen installieren und konfigurieren sowie Konfigurationen in einem Serversystem automatisieren.

Im Bereich Netzwerksicherheit können Absolventinnen und Absolventen mögliche Gefahrenszenarien in Netzwerken identifizieren, grundlegende Absicherungsmaßnahmen von Serversystemen und Absicherungsmaßnahmen von Netzwerken konfigurieren, Sicherheitskonzepte und Security- Policies für Netzwerke erstellen und umsetzen, geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken treffen und entsprechende Verschlüsselungsmethoden auswählen sowie virtuelle LANs konfigurieren.

Im Bereich Netzwerkmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerke konzipieren und realisieren, grundlegende Überwachungen in einem Netzwerk durchführen, Netzwerkmanagementkonzepte erstellen und realisieren sowie bezüglich Schwachstellen und Fehler strukturiert analysieren sowie Netzwerküberwachung und Netzwerkreporting durchführen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme der Pflichtgegenstände „Religion“, „Ethik“ und „Bewegung und Sport“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.

Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

  1. Ziffer eins
    In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorzunehmen.
  2. Ziffer 2
    Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände (ausgenommen Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ und der Pflichtgegenstand „Unternehmensführung“) kann insgesamt um bis zu zehn Semesterwochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  3. Ziffer 3
    Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ kann um bis 5 Semesterwochenstunden reduziert werden um im Ausmaß der Reduktion entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  4. Ziffer 4
    Bei Anwendung der in Ziffer 2 und Ziffer 3, genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Ziffer 2, unterliegen außerdem der Beschränkung, dass dadurch
  • Strichaufzählung
    die Summe der Semesterwochenstunden je Pflichtgegenstand um nicht mehr als die Hälfte reduziert oder erhöht sowie
  • Strichaufzählung
    weder die Zahl der geteilten Semesterwochenstunden noch die Zahl der zu bildenden Schüler- und Schülerinnengruppen erhöht werden darf.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, Absatz 3, des Schulunterrichtsgesetzes.

Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die didaktischen Grundsätze:

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Ziffer eins bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.

Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht - auch klassenübergreifend oder geblockt - zu empfehlen.

Bestimmungen zur Einstufung schulautonomer Unterrichtsgegenstände in die Lehrverpflichtungsgruppen:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Fremdsprache“:

Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“:

Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung römisch zwei).

Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“:

Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung römisch drei).

Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“:

Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Umwelt“:

Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Fachtheorie“:

Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Projekt“:

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:

Der Unterricht soll immer von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Jugendlichen ausgehen. Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte bzw. fehlende Möglichkeit der visuellen Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind die in Regelschulen verwendeten Unterrichtsmedien wie Bücher, Overhead-Folien und Arbeitsblätter häufig nicht zugänglich. Sie müssen daher den besonderen Bedürfnissen entsprechend aufbereitet werden. Eine solche kann zB durch Übertragung von Texten in Punktschrift, in elektronischer Form oder durch schematische Graphiken in tastbarer Form geschehen. Es sind daher alle vorhandenen Sinne zu schulen und die sensorischen Wahrnehmungen wie Tasten, Spüren, Fühlen und Hören in den Unterricht einzubeziehen.

Der Tastsinn kann im Vergleich zum Sehsinn nur ein geringes Maß an Informationen vermitteln. Das ergibt sich einerseits durch das Fehlen von Farben und Mustern sowie durch die Unmöglichkeit, kleine Details zu erfassen, und andererseits dadurch, dass immer nur Teile des Ganzen erfasst und erst danach gedanklich „zusammengebaut“ werden können. Der Tastsinn ermöglicht nur eine sukzessive Erfassung im Unterschied zur simultanen des Sehsinns. Haptisch aufgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.

Visuelle Aufgaben sind häufig mit Hilfe der anderen Sinne durchführbar, wobei zu beachten ist, dass sehgeschädigte Menschen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung eines Lehrstoffes benötigen. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer man exemplarisch vorgegebene Lernziele erreichen kann.

Grafisch orientierte Bildungs- und Lehrstoffinhalte in einzelnen Fächern können von sehbehinderten und blinden Schülern soweit erfüllt werden, als eine Umsetzung durch den Einsatz spezieller optischer, elektronischer, taktiler oder verbaler Hilfsmittel möglich ist. Allenfalls können diese Inhalte zumindest theoretisch abgehandelt werden.

Sehen unter erschwerten Bedingungen bereitet in der Regel einen erhöhten psychischen Aufwand. Dieser ergibt sich unter anderem dadurch, dass Sehreize, die normalsichtige Menschen faktisch simultan aufnehmen und die das Gedächtnis und das schlussfolgernde Denken unterstützen, nacheinander aufgenommen und zusammengesetzt werden müssen. Der damit verbundene häufigere Rückbezug erfordert zusätzliche Seh- und Gedächtnisleistungen; Verlangsamung und rasche Ermüdung sind die Folgen.

Das praktische Tun soll im Mittelpunkt aller Lehrtätigkeiten stehen, wobei im besonderen Maße der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen ist. Manche technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Der Lehrersprache kommt daher besondere Bedeutung zu. Dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache entnehmen blinde Menschen mehr Information als sehende. Zu berücksichtigen ist auch die ganzheitliche Begriffsbildung, um so genannte Worthülsen zu vermeiden. Die von den Schülerinnen und Schülern verwendeten Begriffe sind also immer auf ihre inhaltliche Belegung hin zu überprüfen.

Der Computer stellt für sehbehinderte und blinde Menschen eine zentrale Kommunikationsbrücke zu den sehenden Personen ihres Arbeitsumfeldes dar, die in der Regel die klassische Punktschrift nicht beherrschen. Damit die Chancen, die die neuen Technologien für Menschen mit Behinderung in sich bergen, in der Praxis auch tatsächlich zum Tragen kommen können, muss sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung dem Leistungsvermögen und der Art der Behinderung angemessen ausgewählt wird und beinhaltet im Weiteren, dass diese komplexe Technik sachgerecht und effektiv einzusetzen ist. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.

Eine permanente Anpassung von Schulungsmaterialien und Unterrichtsmethoden auf die sich ständig verändernde Hard- und Software-Landschaft ist notwendig.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung der im Werkstättenunterricht gewonnenen praktischen Erfahrungen zu behandeln. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll mittels blindengerechter Modelle oder tastbarer Darstellungen geschehen.

Für Schülerinnen und Schüler mit Seheinschränkungen sind neben den Modellen vergrößerte Darstellungen zu verwenden.

Der Unterricht im Gegenstand Lebenspraktische Fertigkeiten ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah und behindertengerecht zu gestalten. Geruchs- und Geschmackssinn, Tastsinn und Gehör sind bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln und beim Umgang mit mechanischen und elektrischen Geräten gezielt einzusetzen. Bei der Wahl von Verfahrensweisen, Geräten und Hilfsmitteln ist es wichtig, dass sie Zeit und Kraft sparen und dem Sehgeschädigten Sicherheit gewährleisten. Grundlegende Arbeitstechniken sind durch verstärktes Einüben zu automatisieren. Der Unterricht soll in geblockter Form durchgeführt werden.

IT-Sicherheit

Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht geht von einer umfassenden Sicht informationstechnischer Kompetenzen aus. Die Vermittlung der IT-Sicherheit ist ein wichtiges Bildungsziel.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

2. DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Standardsprache als Zugang zu Wissen, Beruf, Kultur und Gesellschaft schriftlich und mündlich korrekt anwenden;
  • Strichaufzählung
    passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Sprechsituationen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  • Strichaufzählung
    gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Erkennen von Satzgrenzen, Zeichensetzung und Rechtschreibung, gängige Fremdwörter, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören, Fragen in Standardsprache, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung, Privatbrief, E-Mail).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    über das nötige Textsortenwissen verfügen;
  • Strichaufzählung
    in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Lesen:

Lesetechniken und –strategien, Herausfiltern von Informationen, Erfassen der wesentlichen Inhalte, verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren – auch berufsspezifische Themenbereiche), praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung, Lebenslauf, Stellenbewerbung u.a.), kreative Textformen.

Reflexion:

Reflexion über die persönliche Lebenssituation, Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.

Lern- und Arbeitstechniken:

Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen, Benützung von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lesetechniken.

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen, Arten von Medien.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören;
  • Strichaufzählung
    mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  • Strichaufzählung
    sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    schriftlichen Texten Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Sprachrichtigkeit:

Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Festigen und Vertiefen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche (einschließlich berufsspezifischer Themenbereiche), Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  • Strichaufzählung
    wesentliche berufsbezogene Fremdwörter einsetzen und Fachbegriffe anwenden;
  • Strichaufzählung
    an Diskussionen teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
  • Strichaufzählung
    Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    über das nötige Textsortenwissen verfügen;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
  • Strichaufzählung
    Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Schreiben:

Einsetzen verknüpfender Elemente, Textsortenwissen (persönliche Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben), Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Beschreibung nichtlinearer Texte.

Zuhören und Sprechen:

Diskussion, Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung, einfache Argumente, Stellungnahmen.

Lern- und Arbeitstechniken:

Auswählen und Auswerten von Informationen, kreative Arbeitstechniken (Mind – Mapping, Clustering).

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzung mit Texten (Sachtexte und literarische Texte zu verschiedenen Themenkreisen), Sprachformen und -schichten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der persönlichen Lebenswelt, ausgewählte Beispiele aus der Literatur, wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  • Strichaufzählung
    verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    kritisch Stellung zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft nehmen;
  • Strichaufzählung
    über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    über das nötige Textsortenwissen verfügen;
  • Strichaufzählung
    Texte planen, schreiben und überarbeiten.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch), nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
  • Strichaufzählung
    über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
  • Strichaufzählung
    Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  • Strichaufzählung
    Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalte unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachrichtung zielgruppenorientiert und mit Medienunterstützung präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Texte formal und inhaltlich erschließen sowie sich mit Texten und Medien auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    Texte mit unterschiedlicher Intention planen, verfassen und überarbeiten.

Lehrstoff:

Zuhören und Sprechen:

Präsentation unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen.

Lesen:

Erschließung und Bewertung von Texten in verschiedenen Medien.

Schreiben:

Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Textoptimierung, Portfolio als Produkt der Fachrichtung oder Dokumentation der Betriebspraxis.

5. BEWEGUNG UND SPORT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundelemente des Langlaufs/Alpinen Schilaufs anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände beschreiben und diese in der Praxis umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Baderegeln beschreiben und sich der Badeordnung entsprechend verhalten;
  • Strichaufzählung
    die Grundtechniken des Brust- und Rückenschwimmens anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Spielregeln des Torballspiels anwenden;
  • Strichaufzählung
    diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
  • Strichaufzählung
    ihre eigenen Körperpositionen bewusst wahrnehmen und ihre Bewegungsfähigkeit steigern;
  • Strichaufzählung
    einen Geräteparcours durchlaufen.

Lehrstoff:

Schilauf:

Grundelemente im Langlauf/Alpinen Schilauf, Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände.

Schwimmen:

Badeordnung und Baderegeln, Wassergewöhnung (Auftrieb, Tauch- und Gleitübungen), kleine Spiele im Wasser, Technik des Brust- und Rückenschwimmens.

Turnen:

Schaukeln und Schwingen auf und über Geräte mit Steigerung nach Komplexität, Höhe und Weite, Torballspiel, gruppendynamische Lauf,- und Bewegungsspiele, funktionelle Gymnastik, Koordination- und Konditionsübungen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Haltungsschwächen, die durch die Sehbeeinträchtigung bedingt sind, entgegenwirken und Koordinationsstörungen, durch geringe Muskelspannung und psychomotorischer Besonderheiten durch gezielte Übungen vorbeugen;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit der Körperhygiene, gerade nach körperlicher Betätigung, beschreiben und diese durchführen;
  • Strichaufzählung
    über verschiedene Geräte balancieren, auf der Sprossenwand klettern sowie auf Seilen hangeln und schwingen;
  • Strichaufzählung
    Laufübungen absolvieren;
  • Strichaufzählung
    den Schlagball mit der richtigen Technik werfen.

Lehrstoff:

Turnen:

Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten, Lauf und Bewegungsspiele, Bewegungsaufgaben wie Kriechen, Laufen mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen, Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Wälzen, Überklettern von Hindernissen.

Leichtathletik:

Schlagball, Mittelstreckenlauf.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Brust- und Rückenschwimmen einen erhöhten persönlichen Leistungsstand erzielen;
  • Strichaufzählung
    die Grundtechniken des Brust- und Rückenkraulens umsetzen;
  • Strichaufzählung
    den Startsprung, den Rückenkraulstart und die verschiedenen Wenden durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Elemente des Bodenturnens ausführen;
  • Strichaufzählung
    diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
  • Strichaufzählung
    einen Standweitsprung selbstständig ausführen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Ausdauer-, Kräftigungs-, Dehnungs- und Koordinationsübungen erklären und ausführen.

Lehrstoff:

Schwimmen:

Technikverbesserung im Brust- und Rückenschwimmen, Wende, Startsprung, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit. Technik des Brust- und Rückenkraulens.

Turnen:

Verschiedene Formen des Bodenturnens, Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Startübungen, Dauerläufe.

Leichtathletik:

Kurzstreckenlauf, Standweitsprung.

Bewegungsspiele:

Grundlegendes Spiel- und Regelverständnis, Funktionelle und rhythmische Gymnastik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Techniken des Langlaufs/Alpinen Schilaufs mit erweiterten persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten anwenden;
  • Strichaufzählung
    das Verhalten im winterlichen Gelände in Extremsituationen nachvollziehen und entsprechend handeln;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Techniken des Brust- und Rückenkraulens inklusive Start und Wende durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Aufgänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten vorzeigen;
  • Strichaufzählung
    sich mit Pedalos und Rollbrettern fortbewegen;
  • Strichaufzählung
    Kurz- und Mittelstrecken mit Wettbewerbscharakter ausführen;
  • Strichaufzählung
    die Weitsprungtechnik mit Anlauf in Grobform ausführen;
  • Strichaufzählung
    in Bewegungsspielen Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis zeigen;
  • Strichaufzählung
    einfache Tanzschritte im Rhythmus der Musik durchführen.

Lehrstoff:

Schilauf:

Verbessern der Grundkenntnisse im Langlauf/Alpinen Schilauf, Vergleichswettfahrten (erweiterte Kenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände).

Schwimmen:

Technikverbesserung im Brust- und Rückenkraulen, (Start und Wende, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit, Tauchübungen in geringer Tiefe).

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, einfache Aufgänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten, Gleichgewichtsschulung auf Rollbrettern und Pedalos, Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, Weitsprung mit Anlauf.

Bewegungsspiele:

Erweitertes Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis, einfache Tänze.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Brust- und Rückenschwimmen und Kraulen durchführen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Techniken der Selbst- und Fremdrettung praktisch demonstrieren;
  • Strichaufzählung
    Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Wettkampfbedingungen und Wettkampfregeln anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Ballspiele für blinde oder sehbehinderte Menschen durchführen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Tänze, Tanzschritte und Bewegungsabfolgen durchführen.
  • Strichaufzählung
    an Mannschaftsbewerben, Gruppentänzen und Schulveranstaltungen teilnehmen.

Lehrstoff:

Schwimmen:

Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwimmstilen Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer., Staffeln in verschiedenen Lagen, Selbst- und Fremdrettung.

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball.

Bewegungsspiele:

Tänze mit komplexeren Bewegungsabläufen, Vorstellen der verschiedenen Behindertensportorganisationen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen mit entsprechender Technik, Schnelligkeit und Ausdauer durchführen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Ballspiele für blinde oder sehbehinderte Menschen regelgerecht spielen;
  • Strichaufzählung
    die Rolle des Sports in Gesellschaft und Wirtschaft beschreiben;
  • Strichaufzählung
    „Life Time-Sportarten“ und Möglichkeiten sportlicher Betätigung über die Schulzeit hinaus nennen;
  • Strichaufzählung
    Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken sowie den Weitsprung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die allgemeine Leistungsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit, wobei der individuelle Leistungszuwachs Beachtung findet, verbessern;
  • Strichaufzählung
    einfache Choreografien vorführen.

Lehrstoff:

Schwimmen:

Vertiefende und erweiterte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in allen erlernten Schwimmstilen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer, Staffeln in verschiedenen Lagen.

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, Gelände- und Orientierungsläufe.

Leichtathletik:

Ausdauerlauf, Kurzstreckenlauf, Weitsprung, Wurf, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball mit erweitertem Regelwerk.

Bewegungsspiele:

Verbesserung der Koordinations-, Wahrnehmungsleistungen sowie Sozialkompetenzen, einfache Choreografien mit verschiedenen Geräten.

8. BLINDENSPEZIFISCHE SCHRIFTSYSTEME

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    die geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme erklären;
  • Strichaufzählung
    die einzelnen Teile der Punktschriftschreibmaschine benennen und kennen deren Funktion;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Einstellungen für das Layout an der Blindenschriftschreibmaschine vornehmen;
  • Strichaufzählung
    die Symbole der Basis- und Vollschrift schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Interpunktions- und Sonderzeichen schreiben und lesen.

Lehrstoff:

Geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme, Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine, Zeichen der Basis- und der Vollschrift, Interpunktions- und Sonderzeichen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Symbole der Zahlen, der Zahl-Wort-Verbindungen, der Striche, der Hervorhebungen und der Akzentbuchstaben schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    die Symbole der Daten sowie die Angabe der Uhrzeit schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    einfache mathematische Symbole schreiben, anwenden und lesen;
  • Strichaufzählung
    Texte in Vollschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben;
  • Strichaufzählung
    vorgegebene Vollschrifttexte lesen.

Lehrstoff:

Zahlen, Uhrzeit, Datum, Zahl-Wort-Verbindungen, Striche, Groß- und Kleinschreibung, Hervorhebungen, Akzentbuchstaben, mathematische Zeichen und Einschübe, Tastübungen – Lesen von bekannten und unbekannten Texten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Unterschiede einzelner Zeichen zwischen der 6-Punkt- und 8-Punkt-Schrift erkennen;
  • Strichaufzählung
    die 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift lesen;
  • Strichaufzählung
    die gekürzten Lautgruppen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    die Regeln über die Anwendung der Lautgruppenkürzungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Vor- und Nachsilben schreiben und lesen (haptisch erfassen);
  • Strichaufzählung
    die Regeln über die Anwendung der Vor- und Nachsilben anwenden.

Lehrstoff:

Eurobraille:

Klein- und Großbuchstaben des Alphabets, klein- und großgeschriebene Umlaute, Satz-, Rechen- und Internetzeichen, Blindenkurzschriftsystem (gekürzte Lautgruppen, Vor- und Nachsilben), Lesen und Schreiben der Kürzungen sowie Anwendung in einfachen Texten, Schreiben mit der Blindenschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    die Regeln über die Anwendung der einformigen Wort- und Wortstammkürzungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Kommakürzungen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Kommakürzungen mit dem Umlautungspunkt schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    vorbereitete Texte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    eine angemessene Schreibgeläufigkeit (Geschwindigkeit) mit der Blindenschriftschreibmaschine erzielen;
  • Strichaufzählung
    auf der Braillezeile digitale Inhalte mit angemessenem Lesetempo lesen.

Lehrstoff:

Wort- und Wortstammkürzungen, Kommakürzungen, Schreiben auf der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zweiformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Hilfszeichen und besondere Schreibweisen schreiben und haptisch erkennen;
  • Strichaufzählung
    vorbereitete Lesetexte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Größen und Einheiten in den Naturwissenschaften darstellen bzw. schreiben und haptisch erfassen.

Lehrstoff:

Zweiformige Kürzungen, Umlautpunkt, Aufhebungspunkt, Schreiben mit der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben als auch haptisch erfassen;
  • Strichaufzählung
    nicht vorbereitete Texte ausdrucksvoll und sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    selbstgefertigte und vorgegebene Punktschriftstücke mittels PC digitalisieren;
  • Strichaufzählung
    Notizen auf Punktschrifttafeln schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Zeichen aus speziellen Schriftsystemen – so weit in den einzelnen Fachgebieten benötigt (8 Punkte Braille, Mathematik) – schreiben und lesen.

Lehrstoff:

Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift, Einschübe von Fremdsprachen, mathematischen Zeichen und Computer-Braille, spezielle Schriftsysteme (nach Erfordernis in den einzelnen Fachgebieten), Lesen von Texten, Vortragen (Rezitieren) eines Textes in Kurzschrift, Vertiefen und Festigen der Blindenkurzschrift und des Computer Brailles einschließlich der Beschränkungen bei der Anwendung der Kürzungen sowie der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

9. ORIENTIERUNG UND MOBILITÄT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände und in der näheren Umgebung der Schule zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
  • Strichaufzählung
    den Schulweg selbstständig bewältigen;
  • Strichaufzählung
    den weißen Langstock als Orientierungshilfe, Schutzhilfe und Verkehrsschutzzeichen nutzen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände, in der näheren Umgebung der Schule, individueller Schulweg, je nach Bedarf.

Begriffsbildung:

Aufbau des Körperschemas, Lagebeziehungen zwischen Körper und Umwelt sowie Objekt zu Objekt herstellen, Förderung der Grob- und Feinmotorik (Hand-Fuß-Koordination). Grundbegriffe des Straßenverkehrs.

Grundelemente:

Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (Kennzeichnungspflicht), Techniken der Sehenden Begleitung:

Annehmen und Ablehnen von Hilfe, Körperschutztechniken, Gleiten, Ausrichten, Suchtechniken, Vertrautmachen mit unbekannten Räumlichkeiten, Orientierung in unbekannten Gebäuden.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die wahrgenommenen Sinneseindrücke logisch verarbeiten und in das Orientierungsdenken einfließen lassen;
  • Strichaufzählung
    Überquerungen an nicht zu komplexen Kreuzungen selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Techniken der Sehenden Begleitung sowohl in der Rolle des zu Führenden als auch des Begleiters anwenden.

Lehrstoff:

Sinnesschulung:

Tasten (haptische Wahrnehmung), Hören (auditive, aurale oder akustische Wahrnehmung), Sehen (visuelle Wahrnehmung, Low Vision).

Langstocktechniken:

Diagonaltechnik, Senkrechter Stock, Treppentechniken, Pendeltechnik.

Ruhiges Wohngebiet:

Einführung in das Gehen im Freien, Verfolgen von taktilen Leitlinien, Zurechtfinden nach Verlaufen, Wahrnehmen von Gehsteigkanten, Umgang mit geparkten Autos auf dem Gehsteig, Umgang mit Passanten (Hilfe erbitten/ablehnen).

Straßenüberquerungen:

Überquerung am geparkten Auto, Sicherheitsüberquerung, Parallelüberquerung, Überquerung am Zebrastreifen, Überquerung an Lichtsignalanlagen mit Akustik/Vibration.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Zurücklegung des Schulweges.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich im ruhigen Wohngebiet/im kleinen Geschäftsviertel zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
  • Strichaufzählung
    tastbare Pläne lesen und in der Praxis verwerten;
  • Strichaufzählung
    sich nach Himmelsrichtungen orientieren und einen Kompass nutzen;
  • Strichaufzählung
    die allgemeinen Regeln, Verhaltensweisen und Gepflogenheiten der Straßenverkehrsteilnahme beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Sinnesreize aufnehmen, interpretieren und in der Orientierung und Mobilität für sich nutzen;
  • Strichaufzählung
    Überquerungen an Fußgänger- und Bedarfsampeln sowie an Kreuzungen mit zweiphasiger Regelung selbstständig durchführen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Im ruhigen Wohngebiet/im kleinen Geschäftsviertel.

Begriffsbildung:

Taktiles Planstudium, Aufbau einer geistigen Landkarte, Methoden der Gedächtnisentlastung, Kreuzungsarten und ihre Regelung, Grundbegriffe der Straßenverkehrsteilnahme (Regeln, Gepflogenheiten, Verhaltensweisen).

Grundelemente:

Vertrautmachen mit dem Kraftfahrzeug (Ein- und Ausstieg, Sicherheitsgurte etc.), Orientierung in Geschäften, Orientierungsübungen und Himmelsrichtungen, Kompasshandhabung.

Sinnesschulung:

Low Vision (optische und elektronische Hilfen), Gehörschulung (Schallprinzipien), Riechen (olfaktorische Wahrnehmung), Schmecken (gustatorische Wahrnehmung), Bedeutung weiterer Sinne wie Gleichgewichtssinn, Tiefensensibilität, Temperatursinn und Schmerzempfindung.

Langstocktechniken:

Variationen mit sehender Begleitung, Unterbringung des Langstocks bei Nichtverwendung, Stockintegration und Koordination.

Ruhiges Wohngebiet / Kleines Geschäftsviertel:

Überquerung an zweiphasigen Verkehrsampeln, Überquerung an einer Fußgänger- und Bedarfsampel, Lokalisation von Geschäften (markante Punkte, Vertrautmachen).

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich im Wohngebiet/Geschäftsviertel mit erhöhtem Passanten- und Verkehrsaufkommen zielgerichtet, sicher und selbstständig fortzubewegen;
  • Strichaufzählung
    mit unbekannten Menschen Kontakt aufnehmen und gezielt nach Hilfe fragen;
  • Strichaufzählung
    Überquerungen an Kreuzungen mit mehrphasiger Regelung und am Kreisverkehr mit Zebrastreifen selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    den Weg zu einem Geschäft selbstständig zurücklegen und Einkäufe tätigen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Im belebten Wohngebiet oder Geschäftsviertel.

Langstocktechniken:

Pendelgleittechnik, Pendelziehtechnik, Handwechsel.

Soziale Interaktion:

Kontaktaufnahme mit fremden Personen (zB Informationen erfragen, Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen, Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen, Fahrscheine lösen).

Belebtes Wohngebiet oder Geschäftsviertel:

Überquerung an mehrphasigen Verkehrsampeln, Überquerungen an einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen, Vertrautmachen mit Kaufhäusern, Rolltreppe, Lift, Ausnützung des Fußgängerverkehrs, Sehende Hilfe, Erfragen von Informationen, Vertrautmachen mit breiten Einfahrten und Tankstellen als Gefahrenquelle besonderer Art, selbstständige Routen und Einkauf.

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich im innerstädtischen Bereich und am Hauptbahnhof zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
  • Strichaufzählung
    unbekannte Wege durch Transferleistung der bisher erlernten Techniken und Verhaltensweisen sowie der gezielten Inanspruchnahme von Hilfe alleine bewältigen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

In der Innenstadt, am Hauptbahnhof.

Langstocktechniken:

Kurzer Stock, Schwimmen mit dem Fußgängerstrom, Elektronische Orientierungshilfen und Hindernismelder.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Routen in unbekannte Gebiete mit Umsteigen in/zwischen Straßenbahn, Bus und Zug.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einen Fußgängerstrom zur Orientierung nutzen;
  • Strichaufzählung
    unbekannte Wege nach Planstudium oder verbaler Beschreibung selbstständig bewältigen;
  • Strichaufzählung
    im Falle des Verirrens wieder zu einem bekannten Punkt gelangen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

In unbekanntem Gebiet, Anwendung der erarbeiteten Techniken im Transfer, Zurücklegen unbekannter Wege nach verbaler Beschreibung, Zurücklegen unbekannter Wege nach selbstständigem Planstudium, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf unbekannten Linien (Umsteigen, Hilfe von Mitmenschen einholen), Vorbereitung und Durchführung eines Drop off (Zurechtfinden in einer fremden Umgebung, zum Beispiel nach Verirren).

10. EINFÜHRUNG IN DEN GEBRAUCH VON HILFSMITTELN FÜR MENSCHEN MIT SEHBEHINDERUNG

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihre Sehbehinderung erläutern darüber Auskunft erteilen;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der Sehbeeinträchtigung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    über ihre individuellen Bedürfnisse Auskunft geben;
  • Strichaufzählung
    ihren persönlichen Maßnahmenkatalog zur Rehabilitation erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit regelmäßiger Augenarztbesuche argumentieren;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit des intensiven Kontakts zu Beratungsstellen, diversen Optikern und Vertriebsfirmen für eine adäquate Hilfsmittelversorgung argumentieren.

Lehrstoff:

Sehen und andere Sinne:

Funktionale Evaluation zur Ermittlung des effektiv einsetzbaren Sehvermögens, Bestandsaufnahme und individuelle Fallanalyse, Evaluierung des eventuell vorhandenen Sehvermögens, Erstellung eines persönlichen Maßnahmenkatalogs.

Grundlagen der Physiologie und Funktion des menschlichen Auges mit Fachterminologie, Fehlfunktionen des menschlichen Auges, persönliche Sehbeeinträchtigung und ihre Auswirkungen.

Förderung des individuell vorhandenen Sehvermögens. Sensibilisierung, Schulung und Aktivierung der Sinne sowie Verbesserung der Interpretation und Verwertung der Sinneseindrücke.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    spezielle Hilfsmittel zur Kommunikation und zur Orientierung anwenden;
  • Strichaufzählung
    durch Erprobung eine auf ihre Sehschädigung abgestimmte Auswahl der Hilfsmittel vornehmen;
  • Strichaufzählung
    die ausgewählten Hilfsmittel entsprechend handhaben und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Zeichen der 8-Punkt-Brailleschrift (Eurobraille) in Punktzuordnungen verbal wiedergeben und auf der Braillezeile lesen;
  • Strichaufzählung
    Tastenkombinationen (Shortcuts) verwenden und können sowohl die in den Hilfsprogrammen implementierten Möglichkeiten als auch die Verwendung der Routingtasten auf der Braillezeile als Ersatz für die Benutzung der Maus nutzen.

Lehrstoff:

Hilfsmittel:

Allgemeine Hilfsmittel mit tastbaren Markierungen oder akustischen Ausgaben wie Uhren und Messhilfen etc., optische Hilfsmittel wie Lupen und Monokulare, elektronische Hilfsmittel wie Lupen, Bildschirmlesegeräte, Hindernismelder, Kompass, Lichterkennungsgerät, Farberkennungsgerät.

IT-Grundschulung (assistierende Technologien):

Sprach-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenMagnifier (Vergrößerungsprogramme), Braille-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile), 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).

11. HARD- UND SOFTWARE FÜR BLINDE UND SEHBEHINDERTE ANWENDER

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    wissen über die Möglichkeiten der Arbeitsplatzadaptierung für blinde oder sehbehinderte Menschen Bescheid;
  • Strichaufzählung
    sind über Bezugsquellen und Finanzierungsmöglichkeiten der jeweiligen Hilfsmittel informiert;
  • Strichaufzählung
    können blinden- und sehbehindertenspezifische Hardware an betriebsübliche Computer anschließen.

Lehrstoff:

Hardware (Aufbau, Anschluss, Inbetriebnahme und Bedienung externer Geräte).

Braille-Aus- und Eingabegeräte (Braille-Displays, Braille-Drucker, Braille-Tastatur, Laptop mit transportablem Braille-Display, Notizgeräte).

Bildschirmlesegeräte mit PC-Anschlussmöglichkeit und Bildteilung am Monitor sowie schwenkbarer Kamera zum Erkennen entfernter Objekte, Scanner zum Umwandeln von herkömmlichem Druck in Braille oder Sprache.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    blindenspezifische Software anwenden und installieren;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Blindenvoll- und Blindenkurzschriftübersetzungsprogramme erklären;
  • Strichaufzählung
    Betriebssysteme an die Bedürfnisse des Users mit einer Sehbehinderung oder Blindheit anpassen und konfigurieren.

Lehrstoff:

ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile).

Vergrößerungsprogramme, Sprachein- und –ausgabe, Blindenvoll- und Blindenkurzschriftübersetzungsprogramme, OCR-Programme.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die für die spezifische Hardware notwendige Software installieren und bedienen;
  • Strichaufzählung
    Schriftgut digitalisieren, wahlweise in Basis-, Blindenvoll- oder Blindenkurzschrift übersetzen und am Braille-Drucker ausdrucken;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitshinweise und Service der blindenspezifischen Hilfsmittel erläutern.

Lehrstoff:

Anpassung und Konfiguration von Betriebssystemen und Anwendungen an die Bedürfnisse des sehbehinderten und blinden Users (braillezeilen-, sprachausgabe-, darstellungsspezifisch Farbgebung, Auflösung, Cursor-Arten und -Darstellung, Tastaturmaus, Bildschirmlupe, Einsatz mehrerer Bildschirme), Service, Sicherheitshinweise, Wartung und Pflege.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine auf die individuelle Sehbeeinträchtigung abgestimmte Auswahl an Hilfsmitteln treffen;
  • Strichaufzählung
    Zeichen aus blindenspezifische Schriftsystemen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachteile der spezifischen Hard- und Software im Hinblick auf deren Einsatzbereich beurteilen.

Lehrstoff:

Hilfsmittel (allgemeine Hilfsmittel, optische Hilfsmittel), Schriftsysteme (8 Punkte Braille, Mathematik, Physik und Chemie), Zeichen aus speziellen Schriftsystemen – so weit in den einzelnen Fachgebieten benötigt.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. BETRIEBSTECHNIK UND PROJEKTE

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    die Begriffe Unternehmen, Betrieb und Firma unterscheiden und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben und Strukturen eines Wirtschaftsbetriebes verstehen und die Bedeutung der einzelnen betrieblichen Teilbereiche erklären;
  • Strichaufzählung
    die betriebswirtschaftlichen Grundbegriffe erläutern.

Bereich Kaufvertrag

  • Strichaufzählung
    die Begriffe Kaufvertrag, Mietvertrag und Leasingvertrag unterscheiden und erklären;
  • Strichaufzählung
    einen einfachen Kaufvertrag mit Liefer- und Zahlungsbedingungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    den im Rahmen eines Kaufvertrages erforderlichen Schriftverkehr erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Unternehmen, Betrieb, Firma, Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes, betriebswirtschaftliche Grundbegriffe.

Bereich Kaufvertrag:

Kaufen, Mieten, Leasing, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Schriftverkehr.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Projektmanagements erklären;
  • Strichaufzählung
    die Rollen in einem Projektteam erläutern;
  • Strichaufzählung
    für ein konkretes Projekt selbstständig Ziele „smart“ definieren.

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe des Zahlungsverkehrs erläutern;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs darstellen;
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachteile von aktuellen Eigen- und Fremdfinanzierungsformen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Zielformulierung, Terminplanung, Projektphasen, Meilensteine, Projektteam, Rollen.

Bereich Grundlagen der Betriebswirtschaft:

Bargeld, Buchgeld, Valuten, Devisen, Wechselkurse, elektronische Zahlungsmittel, Eigen- und Fremdfinanzierung.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    verschiedene Kalkulationsverfahren erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Preisfindungsstrategien erklären und anwenden.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Kreativitätstechniken erklären und adäquat zu gestellten Aufgaben einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    auf systematische Weise wesentliche Projektrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen vorsehen.

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Kalkulationsverfahren, Preisfindung.

Bereich Projektmanagement:

Kreativitätstechniken, Konflikterkennung und -bewältigung, Projektrisiken.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    die Grundzüge des Ressourcenmanagements erläutern;
  • Strichaufzählung
    Ressourcenmanagement im Rahmen eines Projektes anwenden.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    die theoretischen Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von fächerübergreifenden technischen Projekten anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Ablauf eines Projektes angemessen dokumentieren, präsentieren und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Ressourcenmanagement, Personal- und Materialbedarfsplanung.

Bereich Projektmanagement:

Realisierung informationstechnischer Projekte, Projektmanagement-Handbuch, Präsentation.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    ein Projekt hinsichtlich Ressourcen und Projektfortschritt beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Methoden des Projektcontrollings anwenden.

Bereich Unternehmensgründung

  • Strichaufzählung
    Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen;
  • Strichaufzählung
    einen Businessplan für ein KMU erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Projektressourcen, Projektcontrolling.

Bereich Unternehmensgründung:

Geschäftsidee, Finanzierung, Marketing, Rechtsform, Förderungsprogramme.

3. INFORMATIONSSYSTEME UND IT-SICHERHEIT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Begriffe der Informatik erklären und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    grundlegend mit dem Internet und den sozialen Medien;
  • Strichaufzählung
    einfache Dokumente mit Anwendungssoftware erstellen, bearbeiten und lokale Dateisysteme sowie Netzwerkspeicher zur Ablage nutzen.

Bereich IT-Sicherheit

  • Strichaufzählung
    Bedrohungen und Angriffsvektoren benennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Datensicherheit benennen;
  • Strichaufzählung
    das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Privatsphäre erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:

Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Internet, soziale Medien, Anwendungssoftware, normgerechte Dokumentenerstellung.

Bereich IT-Sicherheit:

Bedrohungen, Angriffsvektoren, Schutz personenbezogener Daten, Grundbegriffe der Datensicherheit.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

  • Strichaufzählung
    weiterführende Begriffe der Informatik erklären und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    verantwortungsvoll mit dem Internet und den sozialen Medien umgehen sowie mögliche Risiken abschätzen;
  • Strichaufzählung
    Dokumente mit Anwendungssoftware kollaborativ erstellen und bearbeiten.

Bereich IT-Sicherheit

  • Strichaufzählung
    einfache Bedrohungen und Angriffsvektoren erkennen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Schutzmechanismen nennen und exemplarisch anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:

Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Risiken im Internet, soziale Medien, normgerechte Dokumentenerstellung, Präsentationen, Tabellenkalkulationen, Datenimport und -export.

Bereich IT-Sicherheit:

Bedrohungen, Angriffsvektoren, Erkennung von Schadsoftware, Schutz personenbezogener Daten, Sicherheitseinstellungen und Dokumentenschutz.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

  • Strichaufzählung
    Problemstellungen mit Anwendungssoftware lösen;
  • Strichaufzählung
    einfache Automatisierung in Anwendungssoftware einsetzen.

Bereich IT-Sicherheit

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen verschiedener Authentifizierungsmethoden erklären;
  • Strichaufzählung
    Quellen für Datenspuren benennen und einschränken;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Zugriffsschutzmechanismen erklären und exemplarisch einrichten.

Bereich Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    einfache Datenbanken mit einer marktüblichen Datenbanksoftware erstellen;
  • Strichaufzählung
    Formulare, einfache Abfragen und Berichte erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache strukturierte Datenbankabfragen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Konzept der Primär- und Fremdschlüssel verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:

Dokumentenautomation, Anwendungssoftware.

Bereich IT-Sicherheit:

Authentifizierung, Autorisierung, Überwachungsmechanismen, Datenspuren, sichere Datenträger.

Bereich Datenbanksysteme:

Tabellen, Abfragen, Formulare, Berichte, strukturierte Abfragesprache, Primärschlüssel, Fremdschlüssel.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich IT-Sicherheit

  • Strichaufzählung
    Rechtemanagement von Anwendungen beschreiben und exemplarisch anwenden;
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge zur Verschlüsselung konfigurieren und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Schadsoftwareschutz konfigurieren und überwachen;
  • Strichaufzählung
    digitale Identität erklären und digitale Signaturen verwenden sowie rechtliche Rahmenbedingungen nennen.

Bereich Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    Tabellen in Beziehungen stellen und tabellenübergreifende Abfragen erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Funktionen in Datenbanken anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache strukturierte Definitions- und Manipulationsabfragen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich IT-Sicherheit:

Anwendungssicherheit, Werkzeuge zur Verschlüsselung, Schadsoftwareschutz, digitale Identität, digitale Signatur, rechtliche Grundlagen.

Bereich Datenbanksysteme:

Primärschlüssel, Fremdschlüssel, Beziehungen, Funktionen, Datendefinitions- und Manipulationsabfragen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    Architektur eines Datenbanksystems erläutern;
  • Strichaufzählung
    konzeptionelle Datenmodelle erstellen;
  • Strichaufzählung
    verschiedenste Notationen von Beziehungen und Kardinalitätstypen interpretieren und anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe strukturierte Datenbankabfragen erstellen;
  • Strichaufzählung
    komplexe strukturierte Definitions- und Manipulationsabfragen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Datenbanksysteme:

Drei-Schichten-Modell, ER-Modellierung, strukturierte Abfragesprache.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    Datenstrukturen in Normalformen überführen;
  • Strichaufzählung
    konzeptionelles Datenmodell in physisches Datenmodell überführen;
  • Strichaufzählung
    vertiefte Abfragenkonstrukte erstellen und ausführen;
  • Strichaufzählung
    praktische Anwendung von Datenbanksystemen konfigurieren und parametrisieren.

Lehrstoff:

Bereich Datenbanksysteme:

Referentielle Integrität, Normalisierung, physisches Datenmodell, strukturierte Abfragesprache, Content Management Systeme.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    vertiefte Anwendung von Datenbanksystemen konfigurieren und parametrisieren;
  • Strichaufzählung
    Backup und Restore von Datenbanksystemen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Datenbanksysteme:

Anwendung von Datenbanksystemen, Backup, Content Management Systeme.

4. MEDIENTECHNIK

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

  • Strichaufzählung
    einfache Webseiten nach rein semantischen Grundlagen erstellen;
  • Strichaufzählung
    bei einfachen Webseiten klar zwischen Struktur, Formatierung und Inhalt unterscheiden sowie diese auch erstellen.

Bereich Grafik- und Animationsformate

  • Strichaufzählung
    verschiedene Grafik- und Bildformate unterscheiden und anforderungsgemäß verwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Bildbearbeitungen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.

Bereich Grafik- und Animationsformate:

Bild- und Grafikformate, einfache Bildbearbeitung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung im Internet

  • Strichaufzählung
    erweiterte Webseiten nach rein semantischen Grundlagen erstellen;
  • Strichaufzählung
    bei erweiterten Webseiten klar zwischen Struktur, Formatierung und Inhalt unterscheiden sowie diese auch erstellen.

Bereich Grafik- und Animationsformate, Bildbearbeitung

  • Strichaufzählung
    Pixel- und vektorbasierende Grafiken erstellen und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Bild- und Grafikdateien bearbeiten und Komprimierungsmethoden einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.

Bereich Grafik- und Animationsformate, Bildbearbeitung:

Bild-, Grafik-, Animation-, und Videoformate.

Codecs, Komprimierungsmethoden, Farbmodelle.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung im Internet

  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen clientseitigen und serverseitigen Skriptsprachen erklären;
  • Strichaufzählung
    bei erweiterten Webseiten einfache Aktionen in einer clientseitigen Skriptsprache umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Clientseitige und serverseitige Skriptsprachen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung Im Internet

  • Strichaufzählung
    bei erweiterten Webseiten einfache Aktionen in einer serverseitigen Skriptsprache umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer serverseitigen Skriptsprache Daten aus einer Datenbank in einer erweiterten Webseite ausgeben.

Lehrstoff:

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Audio

  • Strichaufzählung
    einfache Audioaufnahmen durchführen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Softwareprodukte für Bearbeitung und Konvertierung von digitalen Audiodateien auswählen und anwenden.

Bereich Informationsdarstellung im Internet

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe einer serverseitigen Skriptsprache Daten in einer Datenbank in einer erweiterten Webseite hinzufügen, löschen und verändern.

Lehrstoff:

Bereich Audio:

Audiotechnik, Dateiformate und Codecs, Bearbeitungen und Konvertierung von Audiodateien.

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Audio und Video

  • Strichaufzählung
    einfache Audioaufnahmen durchführen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Softwareprodukte für Bearbeitung und Konvertierung von digitalen Audiodateien auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Beschallungsanlagen aufbauen und bedienen;
  • Strichaufzählung
    Geräte den Anforderungen entsprechend auswählen;
  • Strichaufzählung
    einfache Videofilme erstellen und bearbeiten.

Bereich Informationsdarstellung im Internet

  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von CMS-Tools dynamische Webseiten erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Audio:

Audiotechnik, Dateiformate und Codecs, Bearbeitungen und Konvertierung von Audio- und Videodateien.

Bereich Video:

Dateiformate und Codecs, Speichermedien, Videobearbeitung.

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

CMS-Tools.

5.a SYSTEMTECHNIK – COMPUTERPRAKTIKUM

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen)

  • Strichaufzählung
    einfache elektronische Grundschaltungen aufbauen sowie Spannung-, Strom- und Widerstandsmessungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    blanke und isolierte Leitungen zurichten, verlegen, Verbindungen und Anschlüsse herstellen;
  • Strichaufzählung
    sicher mit Maschinen, Werkzeugen und Geräten umgehen und sich der Gefahren beim Umgang bewusst sein.

Bereich Grundlagen der Informatik

(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

  • Strichaufzählung
    die Funktionen der wichtigsten Baugruppen in Computersystemen sowie die Aufgaben und Einstellungen deren Firmware erklären;
  • Strichaufzählung
    einen Computer assemblieren und ein Computersystem aufrüsten.

Lehrstoff

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“:

Elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Weichlöttechnik.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“:

Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen)

  • Strichaufzählung
    die Funktion einfacher elektronischer Schaltungen anhand von Messergebnissen bewerten;
  • Strichaufzählung
    Montage- und Umbauarbeiten für IT-Infrastruktursysteme durchführen und die dafür notwendigen mechanischen Arbeiten ausführen.

Bereich Grundlagen der Informatik

(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

  • Strichaufzählung
    technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen;
  • Strichaufzählung
    ein Betriebssystem installieren und die dazu notwendigen Parametrierungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Computerkomponenten testen, einfache Fehlersuche auf Computern durchführen und die entsprechenden Ergebnisse bewerten.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“:

Aufbau von Grundschaltungen der Elektrotechnik, Messen elektrischer Grundgrößen, einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung.

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“:

Montagearbeiten für IT-Infrastruktur.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“:

Grundlegende Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    IT-relevante Installationen planen.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    ein Clientbetriebssystem installieren und konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“:

Elektronische Messtechnik, aktive und passive Bauelemente, IT-relevante Verkabelungen.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“:

Einführende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen, Integration technischer Subsysteme sowie einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    Messdaten von Subsystemen erfassen und auswerten;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen zur Dimensionierung von Serverschränken.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    in einem Clientbetriebssystem Konfigurationen zur Personifizierung durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“:

Digitaltechnik, Mikrocontroller, Energieversorgung von Netzwerk- und Serverkomponenten, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Infrastrukturüberwachung in Serverräumen.

Bereich Betriebssysteme:

Werkstätte „Computerinfrastruktur“:

Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    ein Serverbetriebssystem installieren und konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    PC-Anwendungsprobleme beheben und deren Ursachen ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Client Systeme verwalten und warten.

Lehrstoff:

Werkstätte „Computerinfrastruktur“:

Einführende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen, Behebung von Hardware-, Software- und Leistungsproblemen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

  • Strichaufzählung
    in einem Serverbetriebssystem Konfigurationen zur Personifizierung durchführen;
  • Strichaufzählung
    Probleme beheben und deren Ursachen beschreiben.

Lehrstoff:

Werkstätte „Computerinfrastruktur“:

Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen.

5.b SYSTEMTECHNIK

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen)

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten elektrotechnischen Grundgesetze sowie die elektrischen Größen und Einheiten erklären;
  • Strichaufzählung
    Schaltungen mit Gleichspannungsquellen analysieren.

Bereich Grundlagen der Informatik

(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

  • Strichaufzählung
    die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme beschreiben und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die zur Assemblierung eines EDV-Systems samt Peripheriegeräten notwenigen Bestandteile erklären;
  • Strichaufzählung
    Dateien und Ordner verwenden sowie Dateien gezielt mit Attributen suchen;
  • Strichaufzählung
    das Grundprinzip eines Computers erklären und die wesentlichen Bestandteile eines Computers erklären und beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen;

Bereich Grundlagen der Informatik:

Kodierung und Zahlensysteme, Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und –speicherung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen)

  • Strichaufzählung
    Schaltungen mit Gleichspannungsquellen berechnen.

Bereich Grundlagen der Informatik

(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

  • Strichaufzählung
    die zur Assemblierung eines EDV-Systems samt Peripheriegeräten notwenigen Bestandteile analysieren;
  • Strichaufzählung
    das Grundprinzip eines Computers erklären und die wesentlichen Bestandteile eines Computers beurteilen;
  • Strichaufzählung
    das Zusammenwirken von Hard- und Software beschreiben sowie die notwendigen Maßnahmen zur Datenspeicherung und zur Ordnung und Ablage von Dateien und Dateisystemen vornehmen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen;

Bereich Grundlagen der Informatik:

Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und –speicherung, Hard- und Software.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    die Energiesituation in Österreich und weltweit einschätzen sowie die Herstellung elektrischer Energie, Energieeffizienz und Umwelteinflüsse erklären;
  • Strichaufzählung
    passive Bauelemente charakterisieren und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Eigenschaften der Wechselstromtechnik beschreiben.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Konzepte aktueller Betriebssysteme verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Einstellungen in aktuellen Betriebssystemen erklären und vornehmen;
  • Strichaufzählung
    die Installationsanforderungen an aktuellen Betriebssystemen nennen und diese installieren;
  • Strichaufzählung
    Dateisysteme verstehen, erstellen und verwenden sowie Suchmechanismen in aktuellen Betriebssystemen verwenden;
  • Strichaufzählung
    die grundlegende Benutzerverwaltung in aktuellen Betriebssystemen erklären.

Bereich Grundlagen der Informatik

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Booleschen Algebra erklären;
  • Strichaufzählung
    aussagenlogische Verknüpfungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Eigenschaften von Wahrheitsfunktionen erklären;
  • Strichaufzählung
    algorithmische Lösungsansätze für einfache Problemstellungen erklären und implementieren.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Energiesituation, Energieeffizienz, Umwelteinflüsse, passive Bauelemente, Wechselstromtechnik.

Bereich Betriebssysteme:

Grundlegende Konzepte aktueller Betriebssysteme, Installation von Betriebssystemen, Dateisysteme, Suchmechanismen, Benutzerverwaltung.

Bereich Grundlagen der Informatik:

Boolesche Algebra, Aussagenlogik, Wahrheitsfunktionen, einfache Algorithmen, Einführung in eine Programmiersprache.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    das magnetische Feld sowie einen Elektromototor und Generator beschreiben und erklären;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Funktionen und Anwendungen der Halbleitertechnik erklären.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    weiterführende Konzepte aktueller Betriebssysteme verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    weiterführende Einstellungen in aktuellen Betriebssystemen erklären und vornehmen;
  • Strichaufzählung
    Benutzer und Gruppen in aktuellen Betriebssystemen verwalten;
  • Strichaufzählung
    Berechtigungen auf Datei- und Verzeichnisebene erklären und auf unterschiedliche Erfordernisse anpassen;
  • Strichaufzählung
    eine Sicherungsstrategie für gegebene Anforderungen auswählen und durchführen.

Bereich Grundlagen der Informatik

  • Strichaufzählung
    grundlegende Anwendungen der Aussagenlogik auf Schaltkreise anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Schaltungen analysieren und synthetisieren;
  • Strichaufzählung
    kombinatorische und sequentielle Bausteine beschreiben;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Eigenschaften der Gatterdarstellung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache Problemstellungen mit Hilfe von Algorithmen lösen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Das magnetische Feld, Elektromotor und Generator, Halbleiterbauelemente, Halbleitertechnik.

Bereich Betriebssysteme:

Weiterführende Konzepte und Einstellungen moderner Betriebssysteme, Benutzer- und Gruppenverwaltung, Dateiberechtigungen, Backupstrategien.

Bereich Grundlagen der Informatik:

Anwendungen der Aussagenlogik auf Schaltkreise, Analyse und Synthese von Schaltungen, kombinatorische und sequentielle Bausteine, Gatterdarstellung, algorithmische Lösungsansätze.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    Transistorschaltungen und Operationsverstärker beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen von Messfehlern erklären;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Eigenschaften von Mikrocontrollern erklären.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    die Netzwerkeinstellungen in Betriebssystemen kennen und konfigurieren;
  • Strichaufzählung
            aktuelle Betriebssysteme administrieren, warten und Fehler beheben;
  • Strichaufzählung
            grundlegende Abläufe bei Wartungsarbeiten in aktuellen Betriebssystemen automatisieren;
  • Strichaufzählung
            grundlegende Server-Dienste erklären und einrichten;
  • Strichaufzählung
           grundlegende Konzepte von Virtualisierungstechniken erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Transistorschaltungen, Operationsverstärker, Messfehler, Mikrocontroller.

Bereich Betriebssysteme:

Netzwerkeinstellungen, Wartung von Betriebssystemen, Automatisierung von Abläufen, Virtualisierung, Server-Dienste.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

  • Strichaufzählung
    das Betriebsverhalten von Analog-Digital- sowie Digital-Analog-Wandlern erklären und geeignete Typen auswählen;
  • Strichaufzählung
    Verfahren zur Messung nichtelektrischer Größen erklären;
  • Strichaufzählung
    Mikrocontroller zur Steuerung elektronischer Schaltungen anwenden.

Bereich Betriebssysteme

  • Strichaufzählung
    weiterführende Server-Dienste erklären und einrichten, konfigurieren sowie warten;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Konzepte von Virtualisierungstechniken erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Cloud-Dienste erklären und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Sicherheitskonzepte von Betriebssystemen erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Elektronische Wandler, Messung nichtelektrischer Größen, Mikrocontroller.

Bereich Betriebssysteme:

Konfiguration und Wartung von Server-Diensten, Virtualisierung, Cloud-Dienste, Sicherheitskonzepte.

6.a NETZWERKTECHNIK – COMPUTERPRAKTIKUM

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    einschlägige Normen für die Verlegung von Netzwerkverkabelungen angeben und Normen zur Zertifizierung von Kabeln beschreiben;
  • Strichaufzählung
    eine strukturierte horizontale und vertikale LAN-Verkabelung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Kabelmessungen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“:

Übungen im Bereich der Netzwerk- und Leitungstechnik, normgerechte und strukturierte Verkabelungsarbeiten und einfache Messungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    verschiedene Netzwerkkomponenten anschließen und konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    Netzwerkpläne erstellen, realisieren und aktualisieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“:

Netzwerkverkabelung, einfache Gerätekonfiguration in verschiedenen Netzen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

  • Strichaufzählung
    Kabelmessungen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    in Netzwerken Fehler beheben.

Lehrstoff:

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“:

Kabelzertifizierung und Kabelmessung, Fehlersuche und Fehlerbehebung in Netzwerken.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

  • Strichaufzählung
    Zertifizierungsmessungen auf Verkabelungssystemen durchführen und die Messergebnisse entsprechend analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    eine strukturierte horizontale und vertikale LAN-Verkabelung mit unterschiedlichen Medien ausführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“:

Netzwerkplanung, Messen, Analysieren und Fehlerbehebung in Netzwerken.

6.b NETZWERKTECHNIK

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Netzwerktechnologien erklären;
  • Strichaufzählung
    die verwendeten Übertragungsmedien und Komponenten in einem Netzwerk identifizieren und benennen;
  • Strichaufzählung
    die Vernetzung mehrerer Computer kabelgebunden herstellen und die Verbindung überprüfen;
  • Strichaufzählung
    die Adressierung der Komponenten in einem einfachen Netzwerk erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

Netzwerktechnologien, Übertragungsmedien, Netzwerkkomponenten.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    die Vernetzung mehrerer Computer kabellos herstellen und die Verbindung überprüfen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Adresstypen erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

kabellose Übertragung, Netzwerkkomponenten, physikalische und logische Adressen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    marktübliche Übertragungsmedien erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen physikalischer und logischer Adresse erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Netzwerke konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Adresskonzepte erkennen;
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsmodelle beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

Übertragungsmedien, einfache Adressierungskonzepte, Kommunikationsmodelle und Netzwerkkonfiguration.

Bereich Switching und Routing:

grundlegende Switch- und Routerkonfiguration.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

  • Strichaufzählung
    erweiterte Netzwerke konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    Adresskonzepte anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kommunikationsprotokolle erklären und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Netzwerkdienste erklären und konfigurieren.

Bereich Switching und Routing

  • Strichaufzählung
    Switching und Routing erklären;
  • Strichaufzählung
    Switching- und Routingaufgaben fallbeispielhaft umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

Adressierungskonzepte, Netzwerkkonfiguration, grundlegende Kommunikationsprotokolle und Netzwerkdienste.

Bereich Switching und Routing:

erweiterte Switch- und Routerkonfiguration.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

  • Strichaufzählung
    Serversysteme entsprechend den Anforderungen installieren;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Dienste in einem Serversystem konfigurieren.

Bereich Netzwerksicherheit

  • Strichaufzählung
    mögliche Gefahrenszenarien in Netzwerken identifizieren und erklären;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitskonzepte für Netzwerke erstellen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken erklären.

Bereich Netzwerkmanagement

  • Strichaufzählung
    komplexe Unternehmensnetzwerke konzipieren;
  • Strichaufzählung
    Komponenten eines Netzwerkes überwachen;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Netzwerkdienste in einem Serversystem konfigurieren.

Bereich Switching und Routing

  • Strichaufzählung
    Switching und Routingaufgaben fallbeispielhaft umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerkdienste:

Installation und Konfiguration von aktuellen Serversystemen, Konfiguration von Netzwerkdiensten.

Bereich Netzwerksicherheit:

Gefahrenszenarien, Sicherheitsrichtlinien, Firewallkonzepte, Sicherheitsstrategien, Security-Policies.

Bereich Netzwerkmanagement:

Planung und Konzeption von Netzwerken, Netzwerkmonitoring, Konfiguration von Netzwerkdiensten.

Bereich Switching und Routing:

Switching- und Routingprotokolle.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

  • Strichaufzählung
    erweiterte Netzwerkdienste konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Konfigurationen in einem Serversystem automatisieren.

Bereich Netzwerksicherheit

  • Strichaufzählung
    Absicherungsmaßnahmen von Netzwerken konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Verschlüsselungsmethoden erklären;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitskonzepte für Netzwerke umsetzen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken umsetzen.

Bereich Netzwerkmanagement

  • Strichaufzählung
    Unternehmensnetzwerke realisieren;
  • Strichaufzählung
    Netzwerkdienste in einem Serversystem konfigurieren;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Fehleranalyse planen und durchführen.

Bereich Switching und Routing

  • Strichaufzählung
    erweiterte Switch- und Routerkonfigurationen;
  • Strichaufzählung
            Switching- und Routingprotokolle konfigurieren.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerkdienste:

Konfiguration von erweiterten Netzwerkdiensten.

Bereich Netzwerksicherheit:

Switch- und Router-Security, Verschlüsselung, Sicherheitskonzepte, Firewalls, Virtual Private Networks.

Bereich Netzwerkmanagement:

Netzwerkmanagementtools, Troubleshooting.

Bereich Switching und Routing:

Switchingprotokolle; Routingprotokolle.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkmanagement

  • Strichaufzählung
    Netzwerke auf Schwachstellen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Netzwerküberwachung und –reporting.

Bereich Netzwerksicherheit

  • Strichaufzählung
    Verschlüsselungsmethoden erklären;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Sicherheitsmechanismen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Netzwerkmanagement:

Schwachstellenanalyse, Überwachung und Reporting.

Bereich Netzwerksicherheit:

Verschlüsselungsmethoden, digitale Signatur, Zertifikate.

7. BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

E. Freigegenstände 1. ACTIVE ENGLISH

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn deutlich und langsam gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem persönlichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und persönliche Erlebnisse berichten;
  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    experimentieren mit Musik, Tanz und Rhythmik mit der Sprache;
  • Strichaufzählung
    Lieder und einfache Dialoge vor Publikum aufführen;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Freundeskreis (zwischenmenschliche Beziehungen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede), Freizeit (Freizeitaktivitäten, Interessen und Abneigungen, Alltagsleben, soziales Leben).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
  • Strichaufzählung
    einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    kleine Rollenspiele vor Publikum aufführen;
  • Strichaufzählung
    mit Musik, Tanz und Rhythmik, Sprache und Intonation experimentieren;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Kleidung, Stil, die Mode, Konsumverhalten, Speisen und Ernährung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
  • Strichaufzählung
    einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Rollenspiele vor Publikum aufführen;
  • Strichaufzählung
    mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Wohnen, Lebensqualität, Haustiere, Arbeitsplatz).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, Reisen und Gesundheit geht;
  • Strichaufzählung
    sowohl mündlich als auch schriftlich einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern, nach dem Weg fragen und Auskunft geben sowie über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender und Themen (Reisen und Tourismus, Gesundheit und Hygiene).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    kurze Theaterstücke vor Publikum aufführen;
  • Strichaufzählung
    mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender Themen (Lebenswelt, Arbeitswelt).

2. BLINDENSPEZIFISCHE SCHRIFTSYSTEME

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit und den Wert der Blindenschrift beschreiben, um nicht in eine Art „Blindenanalphabetismus“ zu verfallen, wenn man nur auf verbale Kommunikation angewiesen ist;
  • Strichaufzählung
    blindenspezifische Schriftsysteme anwenden und dadurch Barrieren in der Kommunikation und im Zugang zu Informationen verringern;
  • Strichaufzählung
    Punkt-Symbole und -Zeichen als geometrische Form in ihrer Gesamtheit erfassen;
  • Strichaufzählung
    den Punkten in einem dargestellten Zeichen die jeweiligen Platznummern zuordnen.

Lehrstoff:

Vertiefende Kenntnisse der Zeichen und Symbole des Literaturbrailles (Basis- und Vollschrift), der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung aller 64 Punktkombinationsmöglichkeiten des Literaturbrailles (6-Punkt-Brailles) beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Basisschrifttexte lesen und schreiben;
  • Strichaufzählung
    Vollschrifttexte lesen und schreiben;
  • Strichaufzählung
    einseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen.

Lehrstoff:

Schreibweisen grundlegender naturwissenschaftlicher Ausdrücke, Geläufigkeitsübungen im Schreiben und Lesen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Blindenvollschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen (Rückübersetzung);
  • Strichaufzählung
    Blindenvollschrifttexte Korrektur lesen;
  • Strichaufzählung
    Braillevorgaben mit erhöhter Geschwindigkeit lesen;
  • Strichaufzählung
    Brailletexte mit erhöhter Geschwindigkeit schreiben;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Zeichen des Eurobrailles anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Texte auf der Braillezeile lesen und korrigieren;
  • Strichaufzählung
    die Zeichen und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift anwenden;
  • Strichaufzählung
    Texte in Teilkurzschrift schreiben und lesen.

Lehrstoff:

Festigung und Erweiterung der Kenntnisse der Blindenvollschrift, Schreiben und Lesen mit Sicherheit und Geschwindigkeit, Basiskenntnisse des Eurobrailles, 8-Punkt-Braille auf der Braillezeile lesen und korrigieren, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme").

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Punkschriftvorlagen sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    beidseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen;
  • Strichaufzählung
    die Punktausgaben der Braillezeile lesen;
  • Strichaufzählung
    eigene Aufzeichnungen in Braille mit der Blindenschreibmaschine verfassen;
  • Strichaufzählung
    Handzettel für Reden, Referate und Vorträge in Braille anfertigen.

Lehrstoff:

Erhöhte Anforderungen beim Schreiben und Lesen der Blindenschrift, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Symbole und Anwendungsregeln der Blindenkurzschrift beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Kurzschrifttexte lesen und schreiben;
  • Strichaufzählung
    vorbereitete und nicht vorbereitete Texte und mit entsprechender Betonung laut vorlesen;
  • Strichaufzählung
    Blindenkurzschrifttexte Korrektur lesen;
  • Strichaufzählung
    Blindenkurzschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen.

Lehrstoff:

Symbole und Anwendungsregeln der Kurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme"), Zeichen des Eurobrailles lesen, korrigieren und schreiben, Rückübersetzung von Blindenschrifttext.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der wichtigsten der 256 Punktkombinationsmöglichkeiten des Eurobrailles (8-Punkt-Brailles);
  • Strichaufzählung
    Eurobrailletexte Korrektur lesen;
  • Strichaufzählung
    die Technik des Schnelllesens durch die Verwendung beider Hände bzw. Zeigefinger anwenden;
  • Strichaufzählung
    beim Schnelllesen eine dem internationalen Standard entsprechende Geschwindigkeit erreichen.

Lehrstoff:

Techniken des schnellen Schreibens und Lesens der Blindenkurzschrift sowie des Eurobrailles.

3. PROJEKTMANAGEMENT

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Methoden des Projektmanagements und der Teamarbeit anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Instrumente des Projektmanagements einsetzen;
  • Strichaufzählung
    unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.

Lehrstoff:

Projekt, Projektarten, Methoden des Projektmanagements (Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen), Projektorganisation (Rollen, Teambildung, Aufgaben), Projektmanagement – Instrumente (Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Projektberichte und Präsentationen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Strategien zur Konfliktlösung ausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.

Lehrstoff:

Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Projektberichte, Präsentationen, Teamarbeit (Kommunikation im Team, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Strategien zur Konfliktlösung).

4. LEBENSPRAKTISCHE FERTIGKEITEN

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wertschätzend mit Gütern umgehen;
  • Strichaufzählung
    einfache Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse rationell herstellen;
  • Strichaufzählung
    angemessene Umgangsformen bei Tisch, Esskultur erlernen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Reinigungsmittel beschreiben;
  • Strichaufzählung
    sachgemäße Wäschepflege durchführen.

Lehrstoff:

Zielbewusstes Einkaufen, einfache Speisen und Getränke, sorgfältige Lagerhaltung von Lebensmitteln und Speisen, Lebenshygiene unter Berücksichtigung der Sehbehinderung, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens.

5. MITARBEITERFÜHRUNG UND –AUSBILDUNG

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. SPIELMUSIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Klassen und Kompetenzmodule:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene Musikstile beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Instrumente und ihren spezifischen Einsatz beschreiben;
  • Strichaufzählung
    im Metrum (ostinate) Rhythmen spielen;
  • Strichaufzählung
    aufeinander hören;
  • Strichaufzählung
    auf Impuls hin reagieren;
  • Strichaufzählung
    Gliederungen/Teile in Musikstücken erkennen;
  • Strichaufzählung
    ihr individuelles schöpferisches Potential entfalten und kreativ umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Fähigkeiten und die anderer erkennen und schätzen;
  • Strichaufzählung
    auf musikalischer Ebene kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    Instrumentalisten in verschiedenen Musikstilen im Ensemble spielen und stiltypisch begleiten;
  • Strichaufzählung
    bei Aufführungen in der Spielmusikgruppe mitwirken;
  • Strichaufzählung
    sich verantwortungsbewusst und selbstbeherrscht in eine Gruppe integrieren.

Lehrstoff:

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Regionale Volksmusik, Spielstücke verschiedenster Stilrichtungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Übungen zur Entwicklung des metrischen Gefühls, rhythmische und melodische (Ostinato-) Übungen, rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Klangexperimente und Improvisationen, Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung, gelegentlicher Einsatz technischer Medien.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/15

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4 Abs. 5)

Text

Anlage 1.15 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KERAMIK UND OFENBAU mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Ofenbau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.a

Ofenbau – Atelier und Produktion

3

3

5

5

7

7

2

32

römisch vier

2.b

Ofenbau

2

2

2

2

3

3

1

15

römisch eins

3.

Fliesenlegen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.a

Fliesenlegen – Atelier und Produktion

3

3

4

4

5

5

1

25

römisch vier

3.b

Fliesenlegen

2

2

2

2

2

2

1

13

römisch eins

4.

Keramiktechnik

2

2

2

6

römisch eins

5.

Energietechnik

2

2

1

5

römisch eins

6.

Kunstgeschichte und Designtheorie

2

2

2

2

1

9

römisch drei

7.

Technisches Fachzeichnen und angewandte EDV

2

2

4

römisch zwei

8.

Entwurfszeichnen und angewandte EDV

2

2

4

römisch zwei

9.

Keramik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9.a

Keramik – Atelier und Produktion

3

3

3

3

3

3

2

20

römisch vier

9.b

Keramik

2

2

2

2

1

1

1

11

römisch eins

10.

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz3

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

37

37

37

37

37

37

37

259

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung , und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

____________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Keramik und Ofenbau; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

4 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KERAMIK UND OFENBAU mit Betriebspraxis römisch eins. STUNDENTAFELN römisch eins.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkt Keramik

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik2

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

 

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

2.

Ofenbau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.a

Ofenbau – Atelier und Produktion

1

1

3

3

5

5

2

7

27

römisch vier

2.b

Ofenbau

2

2

2

2

2

2

1

2

15

römisch eins

3.

Fliesenlegen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.a

Fliesenlegen – Atelier und Produktion

1

1

3

3

4

4

1

6

23

römisch vier

3.b

Fliesenlegen

2

2

2

2

2

2

1

2

15

römisch eins

4.

Keramiktechnik

2

2

2

2

8

römisch eins

5.

Energietechnik

2

2

1

2

7

römisch eins

6.

Kunstgeschichte und Designtheorie

2

2

2

2

1

1

10

römisch drei

7.

Technisches Fachzeichnen und angewandte EDV

2

2

4

römisch zwei

8.

Entwurfszeichnen und angewandte EDV

2

2

4

römisch zwei

9.

Keramische Formgebung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9.a

Keramische Formgebung – Atelier und Produktion

4

4

3

3

3

3

1

4

25

römisch vier

9.b

Keramische Formgebung

1

1

1

1

1

1

1

1

8

römisch eins

10.

Oberflächentechnik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10.a

Oberflächentechnik – Werkstättenlaboratorium

3

3

3

3

3

3

1

3

22

römisch drei

10.b

Oberflächentechnik

1

1

1

1

1

1

1

7

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

20

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

37

37

37

37

37

37

37

37

296

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 bis höchstens 16 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse5

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

__________________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Schulautonom ist eine Ausweitung auf höchstens 16 Wochen zulässig. Erfolgt eine Festlegung des Pflichtpraktikums mit 16 Wochen, ist folgende Aufteilung vorzusehen: 4 Wochen vor Eintritt in die 2. Klasse, 8 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse und 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Stundentafel für Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

____________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Keramik und Ofenbau; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Keramik und Ofenbau.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Keramik und Ofenbau.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 116 aus 2015, idgF und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2015, idgF sowie vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 178 aus 2009, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Darüberhinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2009, idgF und Bundesgesetzblatt Teil 2, 178 aus 2009, idgF), die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Keramik und Ofenbau liegen in der Konstruktion sowie in der Herstellung und Montage keramischer Produkte. Auch die Dokumentation, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen sowie Materialprüfung mittels einschlägiger Software zählen zu den typischen Aufgabenbereichen. Die Einhaltung und Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind integrierte Bestandteile aller Tätigkeiten.

Kenntnisse und Fertigkeiten der Hafnerinnen bzw. Hafner umfassen das Erstellen von technischen Zeichnungen, Durchführen berufsspezifischer Berechnungen, Bearbeiten und Versetzen von keramischen Bauteilen, Schamotte- und Mauersteinen und Herstellen von Öfen und Heizungsanlagen für Einzelraum-, Mehrraum- oder Ganzhausheizungen für feste Brennstoffe sowie andere Energieträger. Weitere typische Tätigkeitsfelder sind das Einbauen von Mess-, Steuer- und Regelsystemen in Öfen und Heizungsanlagen sowie die Durchführung von Funktionsanalysen und Abgasanalysen. Beraten von Kunden in Energie-, Klima- und Umweltfragen und Durchführen von Instandhaltungs- und Servicearbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards sind weitere Kompetenzen.

Kenntnisse und Fertigkeiten der Platten- und Fliesenlegerinnen bzw. Platten- und Fliesenleger umfassen im Besonderen das Prüfen, Vorbereiten und Ausgleichen von Verlegeuntergründen, Ausführen von vorbereitenden Mauer-, Trockenbau- und Putzarbeiten, Einbauen von Wand- und Bodenheizungen, Herstellen von herkömmlichen und alternativen Gebäudeabdichtungen sowie elastischen Verfugungen und Anwenden der Versetz- und Verlegeverfahren an Böden, Wänden und Stufen mit verschiedenen Belagselementen. Weitere typische Tätigkeitsfelder sind das Beheben von Mängeln, Beraten und Betreuen von Kunden. Auch das Anlegen von Dokumentationen über Arbeitsabläufe, Arbeitsstunden und Materialverbrauch unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umwelt und Qualitätsstandards sind weitere Kompetenzen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2

Kenntnisse und Fertigkeiten der Keramikerinnen bzw. Keramiker (Gebrauchskeramik, Baukeramik, Industriekeramik) umfassen im Besonderen das Anfertigen und Umsetzen von Entwürfen, Herstellen von Formen und Modellen, Aufbereiten keramischer Rohstoffe zu Massen, Drehen und Formen von Gebrauchskeramik und Baukeramik sowie Umrüsten und Einrichten von Formgebungsmaschinen und Formen von keramischen Rohlingen. Weitere typische Tätigkeitsfelder sind das Garnieren und Nacharbeiten keramischer Rohlinge, Zubereiten und Aufbereiten von Glasuren, Engoben und Farben, Veredeln und Dekorieren keramischer Oberflächen, Trocknen und Brennen sowie Prüfen der Produkte auf Fehler unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umwelt- und Qualitätsstandards.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Ofenbau:

Im Bereich Ofenbau können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe anwenden und die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern und umsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden.

Im Bereich Energietechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Auslegungsrichtlinien anwenden und fachspezifische Berechnungen durchführen sowie den Einfluss verschiedener Bauteile auf die Wirkungsweise beschreiben und ermitteln

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.

Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Entwürfe 2- und 3-dimensional darstellen.

Fliesenlegen:

Im Bereich Fliesenlegen können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden sowie die jeweiligen Maschinen beschreiben und einsetzen.

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.

Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Entwürfe 2- und 3-dimensional darstellen.

Keramiktechnik:

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Energietechnik:

Im Bereich Energietechnik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Kunstgeschichte und Designtheorie:

Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.

Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage, die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.

Technisches Fachzeichnen und angewandte EDV:

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Angewandte EDV können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Entwurfszeichnen und angewandte EDV:

Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Angewandte EDV können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Keramik – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Im Bereich Keramik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden sowie die jeweiligen Maschinen beschreiben und einsetzen.

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.

Keramische Formgebung – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Keramik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen, sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden, sowie die jeweiligen Maschinen beschreiben und einsetzen.

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.

Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Entwürfe 2- und 3-dimensional darstellen.

Oberflächentechnik – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Keramik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Oberflächen gemäß den einschlägigen Regelwerken planen und erstellen.

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden sowie die jeweiligen Maschinen und Werkzeuge einsetzen.

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.

Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Entwürfe 2- und 3dimensional darstellen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. OFENBAU

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    Hafnersysteme planen, auslegen und bauen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Bauobjekten und Bauteilen des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten (Hafnersysteme); Durchführung von Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    die verwendeten Materialien für den Ofenbau benennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge und Maschinen beschreiben und deren Anwendungsgebiete erklären.

Bereich Ofenbau

  • Strichaufzählung
    die für die jeweilige Verwendung geeigneten Materialen aussuchen und handhaben;
  • Strichaufzählung
    die jeweiligen Werkzeuge und Maschinen benennen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Einführung in die verwendeten Materialien (Schamotte, Kachelmaterial); Verwendung der Materialien im Ofenbau und der geeigneten Werkzeuge und Maschinen.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (geeignete Materialien aussuchen, handhaben und bearbeiten; für den jeweiligen Anwendungsbereich passende Werkzeuge und Maschinen aussuchen, benennen und handhaben).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Aufgaben mit den grundlegenden physikalischen Größen durchführen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Wärmeübertragungsarten erklären;
  • Strichaufzählung
    Berechnungen der Wärmeleitung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Arten der Verbrennungsluftzufuhr mit ihren Vor- und Nachteilen beschreiben.

Bereich Ofenbau

  • Strichaufzählung
    einen Sockel mit den geeigneten Materialien unter Berücksichtigung der Hinterlüftung und Dämmung aufbauen;
  • Strichaufzählung
    eine Luftklappe für die Zuluftführung in den Sockel integrieren;
  • Strichaufzählung
    das Setzen von Sockelleisten und Kachelreihen mit Hilfe von Klebern und Klammern durchführen.

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    technische Zeichnungen von einfachen und komplexen Bauteilen erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Bemaßung und Beschriftungen von einfachen Bauteilen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Physikalische Grundgrößen der Energietechnik (Leistung, Energie, Wirkungsgrad, Temperatur); Wärmeübertragungsarten (Konvektion, Strahlung, Leitung).

Berechnungen der Wärmeleitung durch verschiedene Bauteilaufbauten; Eigenschaften und Vor- und Nachteile von verschiedenen Arten der Verbrennungsluftzufuhr; Berechnungen für die Auslegung von Verbrennungsluftzufuhr.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Sockels; Setzen der Sockelleiste; Setzen mindestens einer Kachelreihe mit Hilfe von Klebern und Klammern).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Einführung in das technische Fachzeichnen; Auswahl des passenden Maßstabs; Anfertigen, Bemaßung und Beschriftung einer technischen Zeichnung von einfachen Bauteilen (rechteckiger Sockel); Erstellung einer technischen Zeichnung komplexer Bauteile (Sockel mit Verbrennungsluftzufuhr und Hinterlüftung); Schnittdarstellung komplexer Bauteile.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    den Wärmetransport durch die Wandaufbauten bei einem Kachelofen beschreiben und berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Unterschiede und Eigenschaften eines Kachelofens ohne und mit Luftspalt erklären.

Bereich Ofenbau

  • Strichaufzählung
    ein Zugsystem nach bestehender Planung bauen;
  • Strichaufzählung
    die Hülle eines Kachelofens mit und ohne Luftspalt mit Kacheln fertigen.

Bereich Entwurfszeichnen

  • Strichaufzählung
    verschiedenen Entwürfe für eine Kachelofenhülle mit und ohne Luftspalt anfertigen;
  • Strichaufzählung
    einen Entwurf eines Kachelofens 3-dimensional veranschaulichen.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Wärmetransport mit Leitungen durch Wände mit verschiedenen Aufbauten (Brennraumwand, Zugwand mit Hülle); Berechnungen der Wärmeleitung durch verschieden Wandaufbauten; Eigenschaften eines Kachelofens mit einer Hülle ohne und mit Luftspalt; Hafnersysteme.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Zugsystems nach vorhandener Berechnung; Aufbau einer Hülle mit Kacheln mit und ohne Luftspalt; Einbau von Putzöffnungen in einem Kachelofen mit und ohne Luftspalt, Einbau eines Gasschlitzes ua.).

Bereich Entwurfszeichnen:

Zeichnerische Darstellung einer Kachelofenhülle; verschiedene Ansichten einer Kachelofenhülle.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    Kennzahlen, Kennwerte und Einflüsse für die vollständige und unvollständige Verbrennung erklären und manuell und EDV-unterstützt ermitteln;
  • Strichaufzählung
    die Bauweise, die Eigenschaften und die Kennzeichen eines UmweltPlus-Brennraumes erklären und die Vorteile für die Verbrennung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die geometrische Auslegung eines Brennraums durchführen.

Bereich Ofenbau

  • Strichaufzählung
    einen Brennraum nach dem Stand der Technik bauen;
  • Strichaufzählung
    die statischen und geometrischen Anforderungen für einen Brennraum berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    den Einbau der Türe und der Zuluftführung in den Brennraum fachgerecht durchführen.

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    Grundriss, Seitenriss und Aufriss eines komplexen geometrischen Körpers manuell und EDV-unterstützt ausführen;
  • Strichaufzählung
    technische Schnittdarstellungen des UmweltPlus-Brennraums manuell und EDV-unterstützt ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Kennzahlen der Verbrennung und deren Ermittlung; vollständige und unvollständige Verbrennung; Einflüsse auf die Verbrennung; Eigenschaften, Merkmale, Funktionsweise und Auslegung eines UmweltPlus-Brennraums.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines UmweltPlus-Brennraums nach vorhandener Berechnung; Einbau einer Brennraumtüre; Installation einer Verbrennungsluftzuführung mit verschiedenen Materialien).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Erstellung von Grundriss, Seitenriss und Aufriss eines UmweltPlus-Brennraums (manuell und EDV-unterstützt); Schnittdarstellung eines UmweltPlus-Brennraums (manuell und EDV-unterstützt).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    die Auslegung eines keramischen Zugsystems manuell und EDV-unterstützt durchführen;
  • Strichaufzählung
    die temperaturtechnischen, strömungstechnischen und konstruktiven Überlegungen für ein keramisches Zugsystem anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Wärmetransport durch Leitung, Konvektion und Strahlung an Hand von praktischen Beispielen berechnen.

Bereich Ofenbau

  • Strichaufzählung
    ein Zugsystem nach eigener Planung bauen;
  • Strichaufzählung
    alle nötigen Einbauten fachgerecht durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Strömungstechnische, temperaturtechnische und konstruktive Auslegung eines keramischen Zugsystems (manuell und EDV-unterstützt), temperaturtechnische Auslegung eines keramischen Zugsystems (manuell und EDV-unterstützt).

Kennwerte der Wärmeübertragungsarten (Leitung, Konvektion, Strahlung); Berechnungen des Wärmetransports in Folgen von Leitung, Konvektion und Strahlung; Eigenschaften und Kennwerte von Dämmmaterialien ermitteln und anwenden.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Zugsystems nach eigener Berechnung; Einbau der nötigen Ein- und Anbauten wie Putzöffnungen, Gasschlitz, Wärmedämmung ua.).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    verschieden Arten von Abgassystemen in Bauweise und Wirkungsweise unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    die Auslegung der Abgasanlage in Verbindung mit einem Kachelofen durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise und Eigenschaften des Verbindungsstücks erklären und dessen Berechnung manuell und EDV-unterstützt durchführen.

Bereich Ofenbau

  • Strichaufzählung
    die Verbindung eines Kachelofens mit einem bestehenden Abgassystem fachgerecht durchführen;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Festigkeit und Dichtheit der Verbindung durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Verschiedene Arten und Bauweisen von Abgasanlagen; Berechnung eines Rauchfangs in Verbindung mit einem Kachelofen; Widerstände und eventuelle Zugstörungen in einem Abgassystem. Wirkungsweise, Eigenschaften und Berechnung von Verbindungsstücken zwischen Zugsystem und Abgassystem.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (fachgerechter Anschluss des Kachelofens an eine bestehende Abgasanlage; Herstellung einer festen und dichten Verbindung von Verbindungsstück und Rauchfang; Herstellung einer festen und dichten Verbindung von Zugsystem und Verbindungsstück).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    verschieden Arten von innovativen Hafnersystemen und deren Bauweise unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise von innovativen Hafnersystemen erklären und beschreiben.

Bereich Ofenbau

  • Strichaufzählung
    einen Heizkamin ohne bzw. mit keramischer Nachschaltung aufstellen und den fachgerechten Anschluss an einen Rauchfang mit metallischen Verbindungsstücken herstellen.

Bereich Entwurfszeichnen

  • Strichaufzählung
    3-dimensionale Darstellungen verschiedener Arten von Heizkaminen manuell und EDV-unterstützt erstellen;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe für verschiedene Öfen entwickeln und mit verschiedenen Techniken darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Verschiedene Arten und Bauweisen von innovativen Hafnersystemen; Eigenschaften und Kennwerte von innovativen Hafnersystemen.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Bau eines Heizkamins ohne keramischer Nachschaltung und Herstellung einer fachgerechten Verbindung vom Heizkamin zum Rauchfang mit Hilfen eines metallischen Verbindungstücks; Bau eines Heizkamins mit keramischer Nachschaltung und Herstellung einer fachgerechten Verbindung vom Heizkamin zum Rauchfang mit Hilfen eines keramischen Verbindungstücks; innovative Hafnersysteme).

Bereich Entwurfszeichnen:

Manuelle zeichnerische 3-dimensionale Darstellung verschiedener Arten von Heizkaminen; EDV-unterstützte Darstellung verschiedener Arten von Heizkaminen.

2. OFENBAU

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    Hafnersysteme planen, auslegen und bauen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Bauobjekten und Bauteilen des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten (Hafnersysteme); Durchführung von Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    die verwendeten Materialien für den Ofenbau benennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge und Maschinen beschreiben und die Anwendungsgebiete erklären.

Bereich Ofenbau

  • Strichaufzählung
    die für die jeweilige Verwendung geeigneten Materialen aussuchen und handhaben;
  • Strichaufzählung
    die jeweiligen Werkzeuge und Maschinen benennen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Einführung in die verwendeten Materialien; Verwendung der Materialien im Ofenbau und der geeigneten Werkzeuge und Maschinen.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (geeignete Materialien aussuchen, handhaben und bearbeiten; für den jeweiligen Anwendungsbereich passende Werkzeuge und Maschinen aussuchen, benennen und handhaben).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Aufgaben mit den grundlegenden physikalischen Größen durchführen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Wärmeübertragungsarten erklären;
  • Strichaufzählung
    Berechnungen der Wärmeleitung durchführen.

Bereich Ofenbau

  • Strichaufzählung
    einen Sockel mit den geeigneten Materialien aufbauen;
  • Strichaufzählung
    das Setzen von Sockelleisten und Kachelreihen mit Hilfe von Klebern und Klammern durchführen.

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    technische Zeichnungen von einfachen Bauteilen erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Bemaßung und Beschriftungen von einfachen Bauteilen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Physikalische Grundgrößen der Energietechnik (Leistung, Energie, Wirkungsgrad, Temperatur).

Wärmeübertragungsarten (Konvektion, Strahlung, Leitung); Berechnungen der Wärmeleitung durch verschiedene Bauteilaufbauten.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Sockels; Setzen der Sockelleiste; Setzen mindestens einer Kachelreihe mit Hilfe von Klebern und Klammern).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Einführung in das technische Fachzeichnen; Auswahl des passenden Maßstabs; Anfertigen, Bemaßung und Beschriftung einer technischen Zeichnung von einfachen Bauteilen (rechteckiger Sockel).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Arten der Verbrennungsluftzufuhr mit ihren Vor- und Nachteilen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Randbedingungen und Voraussetzungen für die verschiedenen Arten der Verbrennungsluftzufuhr einschätzen und dementsprechend aussuchen und berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften und sicherheitstechnische Überlegungen in Bezug auf die Hinterlüftung nennen.

Bereich Ofenbau

  • Strichaufzählung
    einen Sockel für einen Anbauofen mit Hinterlüftung und Dämmung aufbauen, und die Öffnungen für die Verbrennungsluftzufuhr erstellen;
  • Strichaufzählung
    eine Luftklappe für die Zuluftführung in den Sockel integrieren.

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    technische Zeichnungen von komplexeren Bauteilen ausführen;
  • Strichaufzählung
    Schnittdarstellungen komplexerer Bauteile ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Eigenschaften und Vor- und Nachteile von verschiedenen Arten der Verbrennungsluftzufuhr; Berechnungen für die Auslegung von Verbrennungsluftzufuhr; technische Erklärung der Hinterlüftung mit ihren wärmetechnischen und sicherheitstechnischen Auswirkungen.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Sockels für einen Anbauofen mit integrierter Verbrennungsluftzuführung; Einbau einer Verbrennungsluftklappe; Einbau einer Hinterlüftung mit den erforderlichen Luftöffnungen; Einbau einer Dämmung).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Erstellung einer technischen Zeichnung komplexer Bauteile (Sockel mit Verbrennungsluftzufuhr und Hinterlüftung); Schnittdarstellung komplexer Bauteile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    den Wärmetransport durch die Wandaufbauten bei einem Kachelofen beschreiben und berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Unterschiede und Eigenschaften eines Kachelofens ohne und mit Luftspalt erklären.

Bereich Ofenbau

  • Strichaufzählung
    ein Zugsystem nach bestehender Planung bauen;
  • Strichaufzählung
    die Hülle eines Kachelofens mit und ohne Luftspalt mit Kacheln fertigen.

Bereich Entwurfszeichnen

  • Strichaufzählung
    verschiedene Entwürfe für eine Kachelofenhülle mit und ohne Luftspalt anfertigen;
  • Strichaufzählung
    einen Entwurf eines Kachelofens 3-dimensional veranschaulichen.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Wärmetransport von Leitungen durch Wände mit verschiedenen Aufbauten (Brennraumwand, Zugwand mit Hülle).

Berechnungen der Wärmeleitung durch verschieden Wandaufbauten; Eigenschaften eines Kachelofens mit einer Hülle mit und ohne Luftspalt; Hafnersysteme.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Zugsystems nach vorhandener Berechnung; Aufbau einer Hülle mit Kacheln mit und ohne Luftspalt; Einbau von Putzöffnungen in einem Kachelofen mit und ohne Luftspalt, Einbau eines Gasschlitzes ua.).

Bereich Entwurfszeichnen:

Zeichnerische Darstellung einer Kachelofenhülle; verschiedene Ansichten einer Kachelofenhülle.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    Kennzahlen, Kennwerte und Einflüsse für die vollständige und die unvollständige Verbrennung erklären und manuell und EDV-unterstützt ermitteln;
  • Strichaufzählung
    die Bauweise, die Eigenschaften und die Kennzeichen eines UmweltPlus-Brennraumes erklären und die Vorteile für die Verbrennung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die geometrische Auslegung eines Brennraums durchführen.

Bereich Ofenbau

  • Strichaufzählung
    einen Brennraum nach dem Stand der Technik bauen;
  • Strichaufzählung
    die statischen und geometrischen Anforderungen für einen Brennraum berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    den Einbau der Türe und der Zuluftführung in den Brennraum fachgerecht durchführen.

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    Grundriss, Seitenriss und Aufriss eines komplexen geometrischen Körpers manuell und EDV-unterstützt ausführen;
  • Strichaufzählung
    technische Schnittdarstellungen des UmweltPlus-Brennraums manuell und EDV-unterstützt ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Kennzahlen der Verbrennung und deren Ermittlung; vollständige und unvollständige Verbrennung; Einflüsse auf die Verbrennung; Eigenschaften, Merkmale, Funktionsweise und Auslegung eines UmweltPlus-Brennraums.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines UmweltPlus-Brennraums nach vorhandener Berechnung; Einbau einer Brennraumtüre; Installation einer Verbrennungsluftzuführung mit verschiedenen Materialien).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Erstellung von Grundriss, Seitenriss und Aufriss eines UmweltPlus-Brennraums (manuell und EDV-unterstützt); Schnittdarstellung eines UmweltPlus-Brennraums (manuell und EDV-unterstützt).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    die Auslegung eines keramischen Zugsystems manuell und EDV-unterstützt durchführen;
  • Strichaufzählung
    die temperaturtechnischen, strömungstechnischen und konstruktiven Überlegungen für ein keramisches Zugsystem anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Wärmetransport durch Leitung, Konvektion und Strahlung an Hand von praktischen Beispielen berechnen.

Bereich Ofenbau

  • Strichaufzählung
    ein Zugsystem nach eigener Planung bauen;
  • Strichaufzählung
    alle nötigen Einbauten fachgerecht durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Strömungstechnische, temperaturtechnische und konstruktive Auslegung eines keramischen Zugsystems (manuell und EDV-unterstützt), temperaturtechnische Auslegung eines keramischen Zugsystems (manuell und EDV-unterstützt); Kennwerte der Wärmeübertragungsarten (Leitung, Konvektion, Strahlung).

Berechnungen des Wärmetransports in Folgen von Leitung, Konvektion und Strahlung; Eigenschaften und Kennwerte von Dämmmaterialien.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Zugsystems nach eigener Berechnung; Einbau von den nötigen Einbauten und Anbauten wie Putzöffnungen, Gasschlitz, Wärmedämmung ua.).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    verschieden Arten von Abgassystemen in Bauweise und Wirkungsweise unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    die Auslegung der Abgasanlage in Verbindung mit einem Kachelofen durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise und Eigenschaften des Verbindungsstücks erklären und dessen Berechnung manuell und EDV-unterstützt durchführen.

Bereich Ofenbau

  • Strichaufzählung
    die Verbindung eines Kachelofens mit einem bestehenden Abgassystem fachgerecht durchführen;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Festigkeit und Dichtheit der Verbindung durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Verschiedene Arten und Bauweisen von Abgasanlagen; Berechnung eines Rauchfangs in Verbindung mit einem Kachelofen; Widerstände und eventuelle Zugstörungen in einem Abgassystem; Wirkungsweise, Eigenschaften und Berechnung von Verbindungsstücken zwischen Zugsystem und Abgassystem.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (fachgerechter Anschluss des Kachelofens an eine bestehende Abgasanlage; Herstellung einer festen und dichten Verbindung von Verbindungsstück und Rauchfang; Herstellung einer festen und dichten Verbindung von Zugsystem und Verbindungsstück).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    verschiedene Arten von innovativen Hafnersystemen in ihrer Bauweise unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise von innovativen Hafnersystemen erklären und beschreiben.

Bereich Ofenbau

  • Strichaufzählung
    einen Heizkamin ohne bzw. mit keramischer Nachschaltung aufstellen und den fachgerechten Anschluss an einen Rauchfang mit metallischen Verbindungsstücken herstellen.

Bereich Entwurfszeichnen

  • Strichaufzählung
    3-dimensionale Darstellungen verschiedener Arten von Heizkaminen manuell und EDV-unterstützt erstellen;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe für verschiedene Öfen entwickeln und mit verschiedenen Techniken darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Verschiedene Arten und Bauweisen von innovativen Hafnersysteme; Eigenschaften und Kennwerte von innovativen Hafnersystemen.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Bau eines Heizkamins ohne keramischer Nachschaltung, Herstellung einer fachgerechten Verbindung vom Heizkamin zum Rauchfang mit Hilfe eines metallischen Verbindungsstücks; Bau eines Heizkamins mit keramischer Nachschaltung, Herstellung einer fachgerechten Verbindung vom Heizkamin zum Rauchfang mit Hilfe eines keramischen Verbindungsstücks).

Bereich Entwurfszeichnen:

Manuelle zeichnerische 3-dimensionale Darstellung verschiedener Arten von Heizkaminen; EDV-unterstützte Darstellung verschiedener Arten von Heizkaminen.

3. FLIESENLEGEN

Gemäß Stundentafel römisch eins.1

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern und fachgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    Verlegungen von Fliesen und Platten planen, auslegen und bauen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Bauobjekten des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung (Verlegung von Fliesen und Platten) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    die verwendeten Materialien beschreiben und deren Eigenschaften erklären;
  • Strichaufzählung
    die verwendeten Werkzeuge und Maschinen benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die geeigneten Maschinen beschreiben, deren Wirkungsweise erklären und die Sicherheitsbestimmungen der Maschinen anwenden.

Bereich Fliesenlegen

  • Strichaufzählung
    die für die jeweilige Verwendung geeigneten Materialen aussuchen und handhaben;
  • Strichaufzählung
    die jeweiligen Werkzeuge und Maschinen benennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    einen gebrauchsfertigen Untergrund herstellen;
  • Strichaufzählung
    die Einteilung einer Wand an Hand des Fliesenformats herstellen;
  • Strichaufzählung
    Öffnungen in Fliesen bohren und Gerungen schneiden.

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    einfache geometrische Figuren zeichnen;
  • Strichaufzählung
    Zeichnungen geometrischer Formen als Vorbereitung auf die Erstellung von Verlegeplänen erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Bemaßung und die Beschriftung von Öffnungen in Bauteilen durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Körper mit Öffnungen zeichnerisch darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinen.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verwendung von Materialen und Werkzeugen, Handhabung der verwendeten Werkzeuge und Maschinen; Herstellen von Bohrungen für Wasserleitungen ua.; Herstellen von Gerungsschnitten von Fliesen).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Zeichnungen von einfachen geometrischen Formen; einfache Verlegepläne; Erstellung einer technischen Zeichnung eines einfachen Bauteils mit Öffnungen; Bemaßung und Beschriftung von Öffnungen in Bauteilen; zeichnerische Darstellung einfacher geometrischer Körper mit Öffnungen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    verschiedene Beläge und deren Unterschiede erklären;
  • Strichaufzählung
    die passenden Materialien für die Herstellung eines verlegungsfertigen Untergrunds auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise der Entkopplung von Fliese und Untergrund erklären und auf praktische Beispiele anwenden;
  • Strichaufzählung
    das Material zur Herstellung eines verlegebereiten Untergrundes für das Verfliesen einer Wand und deren Eigenschaften erklären.

Bereich Fliesenlegen

  • Strichaufzählung
    einen verlegebereiten Untergrund fachgerecht herstellen, für die Verfliesung ausgleichen und die Nivellierung des Bodens oder der Wand durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Entkopplung zwischen Fliese und Untergrund herstellen;
  • Strichaufzählung
    eine Wand unter Berücksichtigung verschiedener Ecken verfliesen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Überblick über verschiedene Belagsarten; Untergrundmaterialien, Ausgleichsmassen; Eigenschaften und Funktionsweise der Entkopplung von der Fliese und dem Untergrund; Materialien zur Herstellung eines verlegebereiten Untergrundes; Kleber für die Verfliesung.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Ausgleichen und Nivellieren eines Bodens als Vorbereitung für das Verlegen von Fliesen; Herstellen eines verlegebereiten Untergrunds auf dem Boden und an Wänden; Verfliesen einer Wand unter Berücksichtigung verschiedener Ecken).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    verschiedene Verlegeverfahren für das Verlegen von Fliesen erklären und die Anwendungsgebiete auswählen;
  • Strichaufzählung
    das passende Material für die verschiedenen Verlegeverfahren auswählen und beschreiben.

Bereich Fliesenlegen

  • Strichaufzählung
    eine Wand unter Berücksichtigung verschiedener Ecken und Einbauten verfliesen;
  • Strichaufzählung
    eine Wand unter Berücksichtigung verschiedener Anschlüsse verfliesen.

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    Verlegepläne für die Verfliesung von Wänden anfertigen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Anschlüsse und Ecken in den Verlegeplänen berücksichtigen und einzeichnen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Verschiedene Verlegeverfahren für die Verfliesung, Anwendungsgebiete; passende Materialien für die verschiedenen Verlegeverfahren.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Herstellung eines verlegebereiten Untergrunds für die Verfliesung einer Wand; Verfliesung einer Wand unter Berücksichtigung von Anschlüsse, Einbauten und Ecken).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Erstellung von Verlegeplänen für die Verfliesung von Wänden; Verlegepläne mit Berücksichtigung von verschiedenen Anschlüssen (Strom, Wasser) und Ecken.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    Probleme bei dem Schutz vor Feuchtigkeit in Nassräumen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zum Schutz vor Feuchtigkeit beschreiben und deren Wirkungsweise erklären;
  • Strichaufzählung
    Material für die Abdichtung in Nassräumen erklären und anwenden.

Bereich Fliesenlegen

  • Strichaufzählung
    die Verfliesung einer Dusche unter Berücksichtigung verschiedener Ablaufarten durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Feuchtigkeitsisolierung des Untergrundes fachgerecht herstellen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Feuchtigkeitsproblem in Nassräumen; Maßnahmen für den Schutz vor Feuchtigkeit in Nassräumen; Abdichtungen und Abdichtungsmaterialien.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verfliesen einer Dusche unter Berücksichtigung verschiedener Ablaufarten; fachgerechte Herstellung einer Feuchtigkeitsisolierung).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fliesenlegen

  • Strichaufzählung
    das fachgerechte Fugenbild für das Verfliesen von Böden unter Berücksichtigung verschiedener Ecken und Einbauten für unterschiedliche Formate herstellen;
  • Strichaufzählung
    das Fugenbild für das Verfliesen von Wänden unter Berücksichtigung von verschiedenen Ecken und Anschlüssen und Einbauten für unterschiedliche Fliesenformate herstellen;
  • Strichaufzählung
    Stufen für verschiedene Stiegenarten und unterschiedliche Fliesenformate an der Wand aufreißen.

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    Pläne für das Fugenbild zur fachgerechten Verfliesung von Böden unter Berücksichtigung verschiedener Ecken und Einbauten manuell und EDV-unterstützt anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Pläne für das Fugen zur fachgerechten Verfliesung von Wänden unter Berücksichtigung diverser Einbauten und Anschlüsse manuell und EDV-unterstützt anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Pläne für das Aufreißen von Stufen unter Berücksichtigung verschiedener Formate anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Herstellen des Fugenbilds für die Verfliesung von Böden und Wänden; Aufreißen von Stufen und Treppen an der Wand; Aufreißen von Treppen für unterschiedliche Treppenformate).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Erstellung von Plänen zur fachgerechten Verfliesung von Böden und Wänden (manuell und EDV-unterstützt); Pläne für das Aufreißen von Stiegen und Treppen; Berücksichtigung unterschiedlicher Fliesenformate beim Aufreißen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften für das Material zum Verfugen von Fliesen beschreiben und deren Eigenschaften erklären;
  • Strichaufzählung
    die passenden Fugenmassen für verschiedene Anwendungen auswählen und anwenden.

Bereich Fliesenlegen

  • Strichaufzählung
    eine verflieste Fläche am Boden fachgerecht verfugen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Überblick über die verschiedenen Fugenmassen; allgemeines zum Verfugen von Fliesenbelägen; Kennwerte und Eigenschaften von Fugenmassen.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verfugen von Fliesen bei der Verlegung an Böden).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    verschiedene Belagsarten benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften und verschiedene Anwendungsgebiete für besondere Beläge erklären und beschreiben.

Bereich Fliesenlegen

  • Strichaufzählung
    die Handhabung von großformatigen Fliesen durchführen;
  • Strichaufzählung
    großformatige Fliesen fachgerecht bearbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Überblick über besondere Belagsarten (Steingutfliesen, keramische Platten ua.); Eigenschaften und Anwendungsbereiche von besonderen Belägen.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Handhabung und Bearbeitung großformatiger Fliesen).

3. FLIESENLEGEN

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern und fachgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    Verlegungen von Fliesen und Platten planen, auslegen und bauen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Bauobjekten des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung (Verlegung von Fliesen und Platten) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    die verwendeten Materialien beschreiben und deren Eigenschaften erklären;
  • Strichaufzählung
    die verwendeten Werkzeuge und Maschinen benennen und erklären.

Bereich Fliesenlegen

  • Strichaufzählung
    die für die jeweilige Verwendung geeigneten Materialen aussuchen und handhaben;
  • Strichaufzählung
    die jeweiligen Werkzeuge und Maschinen benennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    einen gebrauchsfertigen Untergrund herstellen;
  • Strichaufzählung
    die Einteilung einer Wand an Hand des Fliesenformats herstellen.

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    einfache geometrische Figuren zeichnen;
  • Strichaufzählung
    Zeichnungen geometrischer Formen als Vorbereitung von Verlegeplänen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinen.

Bereich Fliesenlegen

Werkstätte “Fliesenlegen“ (Verwendung von Materialen, Verwendung von Werkzeugen).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Zeichnungen von einfachen geometrischen Formen; einfache Verlegepläne.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    die geeigneten Werkzeuge für verschiedene Anwendungsarten beschreiben und deren Wirkungsweise erklären;
  • Strichaufzählung
    die geeigneten Maschinen beschreiben, deren Wirkungsweise erklären und die Sicherheitsbestimmungen der Maschinen anwenden.

Bereich Fliesenlegen

  • Strichaufzählung
    die geeigneten Werkzeuge für verschiedene Anwendungsarten handhaben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die geeigneten Maschinen für verschiedene Anwendungsarten handhaben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Öffnungen in Fliesen bohren und Gerungen schneiden.

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    technische Zeichnungen von einfachen 2-dimensionalen Bauteilen mit verschiedenen Öffnungen ausführen;
  • Strichaufzählung
    die Bemaßung und die Beschriftung von Öffnungen in Bauteilen durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Körper mit Öffnungen zeichnerisch darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Überblick über die im Fliesenlegen verwendeten Werkzeuge und Maschinen; Eigenschaften der verwendeten Maschinen.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Handhabung der verwendeten Werkzeuge und Maschinen; Herstellen von Bohrungen für Wasserleitungen ua.; Herstellen von Gerungsschnitten von Fliesen).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Erstellung einer technischen Zeichnung eines einfachen Bauteils mit Öffnungen; Bemaßung und Beschriftung von Öffnungen in Bauteilen; zeichnerische Darstellung einfacher geometrischer Körper mit Öffnungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    verschiedene Beläge und deren Unterschiede erklären;
  • Strichaufzählung
    die passenden Materialien für die Herstellung eines verlegungsfertigen Untergrundes auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise der Entkopplung von Fliese und Untergrund erklären und für praktische Beispiele anwenden;
  • Strichaufzählung
    das Material zur Herstellung eines verlegebereiten Untergrundes für das Verfliesen einer Wand und deren Eigenschaften erklären.

Bereich Fliesenlegen

  • Strichaufzählung
    einen verlegebereiten Untergrund fachgerecht herstellen, für die Verfliesung ausgleichen und die Nivellierung des Bodens oder der Wand durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Entkopplung zwischen Fliese und Untergrund herstellen;
  • Strichaufzählung
    eine Wand unter Berücksichtigung verschiedener Ecken verfliesen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Überblick über verschiedene Belagsarten; Untergrundmaterialien, Ausgleichsmassen; Eigenschaften und Funktionsweise der Entkopplung von der Fliese und dem Untergrund; Materialien zur Herstellung eines verlegebereiten Untergrundes; Kleber für die Verfliesung.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Ausgleichen und Nivellieren eines Bodens als Vorbereitung für das Verlegen von Fliesen; Herstellen eines verlegebereiten Untergrunds auf dem Boden und an Wänden; Verfliesen einer Wand unter Berücksichtigung verschiedener Ecken).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    verschiedene Verlegeverfahren für das Verlegen von Fliesen erklären und die Anwendungsgebiete auswählen;
  • Strichaufzählung
    das passende Material für die verschiedenen Verlegeverfahren auswählen und beschreiben.

Bereich Fliesenlegen

  • Strichaufzählung
    eine Wand unter Berücksichtigung verschiedener Ecken und Einbauten verfliesen;
  1. eine
    Wand unter Berücksichtigung verschiedener Anschlüsse verfliesen.

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    Verlegepläne für die Verfliesung von Wänden anfertigen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Anschlüsse und Ecken in den Verlegeplänen berücksichtigen und einzeichnen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Verschiedene Verlegeverfahren für die Verfliesung, Anwendungsgebiete; passende Material für die verschiedenen Verlegeverfahren.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen (Herstellung eines verlegebereiten Untergrunds für die Verfliesung einer Wand; Verfliesung einer Wand unter Berücksichtigung von Anschlüssen, Einbauten und Ecken).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Erstellung von Verlegeplänen für die Verfliesung von Wänden; Verlegepläne mit Berücksichtigung von verschiedenen Anschlüssen (Strom, Wasser) und Ecken.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    Probleme bei dem Schutz vor Feuchtigkeit in Nassräumen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zum Schutz vor Feuchtigkeit beschreiben und deren Wirkungsweise erklären;
  • Strichaufzählung
    Material für die Abdichtung in Nassräumen erklären und anwenden.

Bereich Fliesenlegen

  • Strichaufzählung
    die Verfliesung einer Dusche unter Berücksichtigung verschiedener Ablaufarten durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Feuchtigkeitsisolierung des Untergrundes fachgerecht herstellen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Feuchtigkeitsproblem in Nassräumen; Maßnahmen für den Schutz vor Feuchtigkeit in Nassräumen; Abdichtungen und Abdichtungsmaterialien.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verfliesen einer Dusche unter Berücksichtigung verschiedener Ablaufarten; fachgerechte Herstellung einer Feuchtigkeitsisolierung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fliesenlegen

  • Strichaufzählung
    das fachgerechte Fugenbild für das Verfliesen von Böden unter Berücksichtigung verschiedener Ecken und Einbauten für unterschiedliche Formate herstellen;
  • Strichaufzählung
    das Fugenbild für das Verfliesen von Wänden unter Berücksichtigung von verschiedenen Ecken und Anschlüssen und Einbauten für unterschiedliche Fliesenformate herstellen;
  • Strichaufzählung
    Stufen für verschiedene Stiegenarten und unterschiedliche Fliesenformate an der Wand aufreißen.

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    Pläne für das Fugenbild zur fachgerechten Verfliesung von Böden unter Berücksichtigung verschiedener Ecken und Einbauten manuell und EDV-unterstützt anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Pläne für das Verfugen zur fachgerechten Verfliesung von Wänden unter Berücksichtigung diverser Einbauten und Anschlüsse manuell und EDV-unterstützt anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Pläne für das Aufreißen von Stufen unter Berücksichtigung verschiedener Formate anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Bereich Herstellen des Fugenbilds für die Verfliesung von Böden; Herstellen des Fugenbilds für die Verfliesung von Wänden; Aufreißen von Stufen und Treppen an der Wand; Aufreißen von Treppen für unterschiedliche Treppenformate).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Erstellung von Plänen zur fachgerechten Verfliesung von Böden und Wänden (manuell und EDV-unterstützt); Pläne für das Aufreißen von Stiegen und Treppen; Berücksichtigung unterschiedlicher Fliesenformate beim Aufreißen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften für das Material zum Verfugen von Fliesen beschreiben und deren Eigenschaften erklären;
  • Strichaufzählung
    die passenden Fugenmassen auswählen und richtig anwenden.

Bereich Fliesenlegen

  • Strichaufzählung
    eine verflieste Fläche am Boden fachgerecht verfugen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Überblick über die verschiedenen Fugenmassen; Allgemeines zum Verfugen von Fliesenbelägen; Kennwerte und Eigenschaften von Fugenmassen.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verfugen von Fliesen bei der Verlegung an Böden).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    verschiedene Belagsarten benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften und verschiedene Anwendungsgebiete für besondere Beläge erklären und beschreiben.

Bereich Fliesenlegen

  • Strichaufzählung
    die Handhabung von großformatigen Fliesen durchführen;
  • Strichaufzählung
    großformatige Fliesen fachgerecht bearbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Überblick über besondere Belagsarten (Steingutfliesen, keramischer Platten ua.); Eigenschaften und Anwendungsbereiche von besonderen Belägen.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Handhabung und Bearbeitung großformatiger Fliesen).

4. KERAMIKTECHNIK

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    die Entstehung, Entwicklung und Geschichte von keramischen Werkstoffen darstellen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung der Eigenschaften und des Gebrauchs von keramischen Werkstoffen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Geologie und Mineralogie in Hinsicht auf die keramischen Werkstoffe erklären.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Geschichte der Keramik; Entstehung und Entwicklung von keramischen Werkstoffen; Entwicklung der Anwendung von keramischen Werkstoffen; Geologie und Mineralogie, vor allem in Hinsicht auf Rohstoffe für keramische Werkstoffe.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau von keramischen Rohstoffen erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften von keramischen Rohstoffen erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Verwendungs- und Einsatzmöglichkeiten von keramischen Rohstoffen und Massen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die fachgerechte Lagerung von keramischen Rohstoffen und Massen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Aufbau von keramischen Rohstoffen und Massen; Eigenschaften (Plastizität, Schwindung, Dichte ua.) von keramischen Rohstoffen und Massen; Verwendung, Einsatz und Lagerung von keramischen Rohstoffen und Massen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    den Trocknungsvorgang mit Dauer und Temperaturen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    den Brennvorgang mit Dauer und Temperaturen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsvorbereitung und Arbeitsplanung für den Brand festlegen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Trocknungsfehler, Setzfehler und Brennfehler erkennen und beheben und Fehleranalysen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Trocknungsvorgang mit Dauer, Temperaturen und Schwindungen; Brennvorgang mit Dauer, Temperaturen und Schwindungen (Brennkurven); Arbeitsvorbereitung und Arbeitsdurchführung für die Trocknung und den Brand; Ermittlung der verschiedenen Schwindungen (Trocken-, Brenn- und Gesamtschwindung, Längs-, Flächen- und Volumensschwindung); Trocknungsfehler, Setzfehler und Brennfehler; Fehleranalyse.

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    den Trocknungsvorgang mit Dauer und Temperaturen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    den Brennvorgang mit Dauer und Temperaturen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsvorbereitung und die Arbeitsplanung für den Brand festlegen und erklären.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Trocknungsvorgang mit Dauer, Temperaturen und Schwindungen; Brennvorgang mit Dauer, Temperaturen und Schwindungen (Brennkurven); Arbeitsvorbereitung und Arbeitsdurchführung für die Trocknung und den Brand; Ermittlung der verschiedenen Schwindungen (Trocken-, Brenn- und Gesamtschwindung, Längs-, Flächen- und Volumensschwindung).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologie

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum effizienten Einsatz von Energie festlegen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Trocknungsfehler, Setzfehler und Brennfehler erkennen und beheben;
  • Strichaufzählung
    Fehleranalysen von keramischen Bauteilen durchführen und auswerten;
  • Strichaufzählung
    Vorschriften zum Schutz der Umwelt beschreiben, erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technologie:

Maßnahmen zur Sicherung der Qualität festlegen und umsetzen; Trocknungsfehler, Setzfehler und Brennfehler; Fehleranalyse; Vorschriften zum Schutz der Umwelt; Maßnahmen zum sinnvollen und effizienten Einsatz von Energie und Ressourcen.

Trennung, Verwertung, Wiederverwertung und Entsorgung von keramischen Rohstoffen, keramischen Werkstoffen und Abfällen.

5. ENERGIETECHNIK

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von verschiedenen Brennstoffen erklären und an Beispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften des Brennstoffes Holz erklären und analysieren;
  • Strichaufzählung
    den Heizwert, Brennwert und die Verbrennungsrechnung verschiedener Brennstoffe ermitteln und durchführen;
  • Strichaufzählung
    den Wirkungsgrad einer Verbrennung und die Leistung eines Ofens ermitteln.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Aufbau und Eigenschaften (Aufbau, Zusammensetzung, Heizwert) von verschiedenen Brennstoffen; Eigenschaften von Holz.

Abgasmessung und Durchführung einer Verbrennungsrechnung (Luftbedarf, Abgasmassenstrom, CO2-Gehalt ua.), der Emissionsberechnung und der Ermittlung der Leistung und des Wirkungsgrades.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    verschiedene Öfen und Heizungsanlagen für Einzelraum-, Mehrraum- oder Ganzhausheizungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Hafnersysteme erklären und auslegen;
  • Strichaufzählung
    diverse andere Heizungssysteme beschreiben und deren Anwendungsgebiete erklären;
  • Strichaufzählung
    die Bauweisen von Abgasanlagen beschreiben und die Auswirkungen des Kaminzugs und von Zugstörungen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Aufbau von verschiedenen Hafnersystemen (Kachelofen, Heizkamin, Herd, offener Kamin, Sonderformen); Heizungssysteme für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe (Ölheizung, Gasheizung ua.).

Andere Energieträger (Elektroheizungen, Solarenergie, Wärmepumpe ua.); Abgasanlage (Bauweisen, Kaminzug, Zugstörungen, Rauchfanganschluss, Berechnung).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge von Verbrennung und Schadstoffentstehung erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen verschiedener Emissionskomponenten erklären;
  • Strichaufzählung
    diverse Luftreinhaltegesetze und –vorschriften anwenden.
  • Strichaufzählung
    Kriterien für das Wohlbefinden des Menschen und den Einfluss des Heizungssystems darauf erkennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise von Warmwassersystemen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Entstehung von Schadstoffen bei der Verbrennung; Auswirkungen diverser Emissionskomponenten (Treibhauseffekt, Ozonabbau, bodennahes Ozon); Luftreinhaltegesetze und –verordnungen.

Wirkung einer Konvektions- und Strahlungsheizung auf das Raumklima; thermische Kriterien für das Raumklima (Lufttemperatur, Wandtemperaturen, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung, Art der Wärmeübertragung).

Qualitätskriterien für das Raumklima (Geruch, Geräusch, Design, Ionisierung, Staubgehalt); Auswirkungen der Einflüsse auf das Wohlbefinden des Menschen.

Wassergestützte Heizungssysteme, Sicherheitseinrichtungen in Wasserheizungssystemen.

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge von Verbrennung und Schadstoffentstehung erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen verschiedener Emissionskomponenten erklären;
  • Strichaufzählung
    diverse Luftreinhaltegesetze und –vorschriften anwenden;
  • Strichaufzählung
    Kriterien für das Wohlbefinden des Menschen und den Einfluss des Heizungssystems darauf erkennen und erklären.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Entstehung von Schadstoffen bei der Verbrennung; Auswirkungen diverser Emissionskomponenten (Treibhauseffekt, Ozonabbau, bodennahes Ozon); Luftreinhaltegesetze und –verordnungen.

Wirkung einer Konvektions- und Strahlungsheizung auf das Raumklima; thermische Kriterien für das Raumklima (Lufttemperatur, Wandtemperaturen, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung, Art der Wärmeübertragung).

Qualitätskriterien für das Raumklima (Geruch, Geräusch, Design, Ionisierung, Staubgehalt); Auswirkungen der Einflüsse auf das Wohlbefinden des Menschen.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Dimensionierungen von wassergeführten Systemen nachvollziehen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise von Sicherheitseinrichtungen in Warmwassersysteme erklären und die facheinschlägigen Normen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse in Elektrotechnik für die Steuer-, Mess- und Regeltechnik anwenden;
  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Normen, Vorschriften und Förderrichtlinien erklären.

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Dimensionierungen von wassergestützten Heizungssystemen; Sicherheitseinrichtungen in Wasserheizungssystemen inklusive Normen und Vorschriften; Grundlagen der Steuer-, Mess- und Regeltechnik; einschlägige Normen, Vorschriften und Förderrichtlinien.

6. KUNSTGESCHICHTE UND DESIGNTHEORIE

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.

Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepoche der römischen Antike, des Aufkommens der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Entstehung der Romanik nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Romanik nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Kunst der Romanik nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepoche des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Designtheorie

  • Strichaufzählung
    die Grundzüge der Designgeschichte benennen;
  • Strichaufzählung
    Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Formensprache des Designs anhand von Beispielen erkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.

Bereich Designtheorie:

Geschichte der Angewandten Kunst und des Designs, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.

7. TECHNISCHES FACHZEICHNEN UND ANGEWANDTE EDV

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen einer technischen Zeichnung anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Bemaßung und Beschriftung einer technischen Zeichnung normgerecht durchführen;
  • Strichaufzählung
    norm-, fertigungs- und montagegerechte technische Zeichnungen einfacher Bauteile anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Grundlagen der technischen Zeichnung; Bemaßung, Beschriftung in einer technischen Zeichnung; normgerechte technische Zeichnungen einfacher Bauteile.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    eine Fertigungszeichnung für ein keramisches Bauteil unter Berücksichtigung der Eigenschaften des Materials durchführen.

Bereich Angewandte EDV

  • Strichaufzählung
    eine Fertigungszeichnung für ein keramisches Bauteil unter Berücksichtigung der Eigenschaften des Materials mit Hilfe eines CAD-Programms durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Fertigungszeichnung von keramischen Bauteilen (manuell) unter Berücksichtigung der Schwindung von keramischen Bauteilen; Anwendung der Längs-, Flächen- und Volumenschwindung.

Bereich Angewandte EDV:

EDV-unterstützte Erstellung von Fertigungszeichnungen von keramischen Bauteilen (Schwindung).

8. ENTWURFSZEICHNEN UND ANGEWANDTE EDV

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfszeichnen

  • Strichaufzählung
    3-dimensionale Körper erfassen und 2- und 3-dimensional darstellen;
  • Strichaufzählung
    Stilisierungen von realen Körpern durchführen;
  • Strichaufzählung
    Körper in perspektivischer Form darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfszeichnen:

3-dimensionalen Körper und 2-dimensionale Darstellung; Stilisierungen; Flächenaufteilung von Körpern, perspektivische Darstellung von Körpern.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfszeichnen

  • Strichaufzählung
    Entwürfe in verschiedenen Techniken darstellen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Ideen anhand historischer keramischer Vorgaben entwickeln und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Stilisierungen von Naturstudien durchführen und für verschiedene Dekortechniken umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Dekore anfertigen.

Bereich Angewandte EDV

  • Strichaufzählung
    verschiedene Entwürfe mit Hilfe eines EDV-Programms ausführen und darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfszeichnen:

Verschiedene Darstellungstechniken (Bleistift, Tinte, verschiedene Farbenarten ua.).

Ideenfindung anhand historischer Vorbilder und Vorgaben. Stilisierungen von Entwürfen (Menschdarstellungen, Portraits, Tierdarstellungen ua.) für die Verwendung in verschiedenen Dekortechniken (Siebdruck, Bemalung ua.); Erstellung von eigenen Entwürfen.

Bereich Angewandte EDV:

EDV-unterstützte Umsetzung verschiedener Entwürfe.

9. KERAMIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
  • Strichaufzählung
    keramische Werkstücke planen, auslegen und bauen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Objekten des gesamten Fachbereiches; Durchführung von Ausbesserungs- oder Instandhaltungsarbeiten und Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    die verwendeten Materialien beschreiben und deren Eigenschaften erklären;
  • Strichaufzählung
    die verwendeten Werkzeuge und Maschinen benennen und erklären und die Sicherheitsbestimmungen für die Maschinen erläutern.

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    die für die jeweilige Verwendung geeigneten Massen aufbereiten und handhaben;
  • Strichaufzählung
    die jeweiligen Werkzeuge und Maschinen benennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    einen Blätterstock herstellen und Tonblätter zum Ausformen schneiden;
  • Strichaufzählung
    die Aufbereitung von Tonen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinen.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Töpfern“ (Verwendung von Materialen; Verwendung von Werkzeugen; Handhabung von Maschinen).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Rezepturen von Massen wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    industrielle Fertigungsmethoden erklären;
  • Strichaufzählung
    Schwindungen und Vergrößerungen ermitteln.

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    Gussmassen herstellen;
  • Strichaufzählung
    Kacheln ausformen und Stege garnieren.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Industrielle Fertigung; verwendete Masseversätze; Schwindungsberechnungen, Vergrößerungen und Verkleinerungen.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Modellieren“ (Kachel ausformen; Formenbau und Masseaufbereitung wie Gießschlicker und Gussmassen).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    den keramischen Brand beschreiben und die Brandarten aufzählen;
  • Strichaufzählung
    Brennkurven erklären.

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    Glasuren, Engoben und Farbkörper für den Arbeitseinsatz abwiegen, mischen und aufbereiten;
  • Strichaufzählung
    den Brennofen aussetzen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Chemische und physikalische Vorgänge beim keramischen Brand; Rezepturen und Zusammensetzung von Glasuren und Engoben.

Bereich Keramik:

Werkstätte “Glasur“ (Herstellung von Glasuren nach vorhandener Rezeptur, Herstellung und Anwendung von Probeplättchen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    den keramischen Brand erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Glasurrezepte berechnen;
  • Strichaufzählung
    Setzpläne für den Brand erstellen.

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    Glasuren, Engoben und Farbkörpern fachgerecht auftragen;
  • Strichaufzählung
    den Brennofen nach Setzplan einräumen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Formelmasse für Glasuren berechnen (Molmasse); Brandführung (Temperaturen, Aufheizgeschwindigkeit, Abkühlgeschwindigkeit).

Bereich Keramik:

Werkstätte „Glasur“ (Oberflächengestaltung wie Tauchen, Pinselauftrag, Spritzen, Schütten, Malen; Anwendung von Setzplänen).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    die Überschlagstechnik auf einfache Formen anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe mehrteilige Modelleinrichtungen auf Maßgenauigkeit prüfen.

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    Pläne von Modelleinrichtungen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Pläne für Überschlagstechnik erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Keramik:

Werkstätte „Industrie“ (Überschlagstechnik; Gieß- und Quetschformen, Maßgenauigkeitsprüfung).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Schnittzeichnungen, Ansichtszeichnungen, Pläne für verschiedene Formgebungsarten, (Gipsformenbau, Modellieren, Überschlagstechnik).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    Versätze für Glasuren aus der Segerformel entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die technischen Grundlagen des Siebdrucks erklären.

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    komplexe Schablonenvorlagen für den Siebdruck erstellen;
  • Strichaufzählung
    keramischen Direktdruck sowie Indirektdruck anwenden;
  • Strichaufzählung
    einen vollständigen Brandzyklus überwachen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Segerformel und Versatzberechnung für Siebdrucktechnik; Brandführung; Siebdrucktechnik.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Siebdruck“ (Siebdrucktechnik, Pinselmalerei, fototechnische Bearbeitung von Sieben; Überwachung eines Brandzyklus).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    Glasurfehler identifizieren und beheben;
  • Strichaufzählung
    Brandprotokolle interpretieren und erstellen;
  • Strichaufzählung
    Brennkurven erklären und erstellen;
  • Strichaufzählung
    chemische und physikalische Prozesse während der Brandes beschreiben.

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    Glasurversätze nach eigenem Rezept abwiegen, mischen und aufbereiten;
  • Strichaufzählung
    Prüfungen auf häufig auftretende Fehler durchführen und Lösungsansätze entwickeln;
  • Strichaufzählung
    einen Brand selbstständig durchführen und ein Brandprotokoll erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Ableitung von Versätzen aus der Segerformel und deren Umkehrung; Brennprogramme; physikalische und chemische Prozesse; Glasurberechnung; Fehleridentifikation und –analyse; Vorgehensweisen zur Behebung der Glasurfehle; Brandprotokoll.

Bereich Keramik:

Werkstätte “Glasur“ (Glasurenentwicklung mittels Rezept, Überprüfung mittels Probeplättchen; Oberflächengestaltung mittels Pinselmalerei, Sgrafittotechnik, Spritzen, Tauchen, Schütten, Siebdruck; Dokumentation und Analyse von Glasurfehlern inklusive Lösungsstrategien; Programmierung von Brennöfen).

10. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

9. KERAMISCHE FORMGEBUNG

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    keramische Werkstücke planen, auslegen und bauen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Objekten des gesamten Fachbereiches; Durchführung von Ausbesserungs- oder Instandhaltungsarbeiten und Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    die verwendeten Materialien beschreiben und deren Eigenschaften erklären;
  • Strichaufzählung
    die verwendeten Werkzeuge und Maschinen benennen und erklären.

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    die für die jeweilige Verwendung geeigneten Massen aufbereiten und handhaben;
  • Strichaufzählung
    die verwendeten Werkzeuge und Maschinen benennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Arbeitstechniken durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinen.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Modellieren“ (Grundlagen der Verwendung von Materialen und Werkzeugen; Herstellung eines Blätterstocks, Tonblätter zum Ausformen schneiden, zentrieren, aufbrechen und hochziehen von rotationssymetrischen Körpern).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    die geeigneten Werkzeuge beschreiben und deren Wirkungsweise erklären;
  • Strichaufzählung
    die geeigneten Maschinen beschreiben und deren Wirkungsweise erklären;
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsbestimmungen der Maschinen erläutern und anwenden.

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe des Modell- und Formenbaues anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Aufbereitung von Tonen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Formen vom Massestrang herstellen, Schablonen ziehen und Gehrungen schneiden;
  • Strichaufzählung
    einfache zylindrische Gefäße drehen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Überblick über die in der Keramik verwendeten Werkzeuge; Überblick und Eigenschaften der verwendeten Maschinen.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Töpfern“ (Handhabung der verwendeten Werkzeuge und Maschinen; Herstellung von Gehrungsschnitten; fachgerechte Lagerung; verflüssigen, entwässern und vakuumpressen von Tonen; Formen vom Massestrang herstellen, Schablonen ziehen).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Rezepturen von Massen wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    industrielle Fertigungsmethoden erklären.

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    Einrichtungen für Rotationsformen für die industrielle Fertigung herstellen und Arbeitsformen auf Maß und Passgenauigkeit prüfen;
  • Strichaufzählung
    Gussmassen herstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache zylindrische Gefäße nach Maß drehen;
  • Strichaufzählung
    Kacheln ausformen und Stege garnieren.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Industrielle Fertigung; verwendete Masseversätze.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Formenbau “ (Drehen; Kachel ausformen; Formenbau und Masseaufbereitung wie Gießschlicker und Gussmassen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    die Vergrößerung in Bezug auf die Schwindung berechnen;
  • Strichaufzählung
    Volumenberechnungen durchführen.

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    einfache mehrteilige Modelleinrichtungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache zylindrische Gefäße nach Maß in Serie drehen;
  • Strichaufzählung
    Gussmassen für den Kern- und Hohlguss aufbereiten;
  • Strichaufzählung
    Hohlkörper aufbauen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Schwindungsberechnungen; Vergrößerungen und Verkleinerungen.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Industrie“ (mehrteilige Modelleinrichtungen; Aufbautechnik; Modellieren; Serienfertigung).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    komplexe mehrteilige Modelleinrichtungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    bauchige Formen und Deckel mit eigenen Massen drehen;
  • Strichaufzählung
    Ein- und Überdrehvorrichtungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Stege angarnieren sowie Befestigungs- und Verbindungsvorrichtungen anbringen.

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    technische Zeichnungen für Gefäße fach- und normgerecht anfertigen;
  • Strichaufzählung
    technische Zeichnungen für Gefäße normgerecht bemaßen.

Lehrstoff:

Bereich Keramik:

Werkstätte „Formenbau“ (Formgebungstechniken wie Formenbau, nach Schablone und freihändig drehen; Henkel und Stege ziehen).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Technische Zeichnungen; Anfertigung von Schnitten; Bemaßung und Beschriftung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    die Überschlagstechnik auf einfache Formen anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe mehrteilige Modelleinrichtungen auf Maßgenauigkeit prüfen;
  • Strichaufzählung
    mehrteilige Formen mit eigenen Massen drehen.

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    Pläne von Modelleinrichtungen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Pläne von mehrteiligen Drehformen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Pläne für Überschlagstechnik erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Keramik:

Werkstätte „Industrie“ (Überschlagstechnik; Drehen mehrteiliger Formen; Gieß- und Quetschformen; Maßgenauigkeitsprüfung).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Schnittzeichnungen; Ansichtszeichnungen; Pläne für verschiedene Formgebungsarten (Gipsformenbau, nach Schablonen und freihändig drehen); Modellieren (Überschlagstechnik).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    bauchige Formen mit schwierigen Rändern drehen;
  • Strichaufzählung
    Deckel und Tüllen aus eigenen Massen drehen.

Bereich Technisches Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    technische Zeichnungen für bauchige Formen erstellen;
  • Strichaufzählung
    technische Zeichnungen für Deckel, Henkel und Tülle erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Keramik:

Werkstätte „Modellieren“ (Formgebung wie drehen, Henkel ziehen, Tüllen drehen).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Schnittzeichnungen komplexer Rotationskörper.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    komplexe Objekte mit allen gängigen Formgebungsverfahren eigenständig herstellen;
  • Strichaufzählung
    verfahrenstypischen Massen selbstständig herstellen.

Bereich Entwurfszeichnen:

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für komplexe Objekte anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Keramik:

Werkstätte „Modellieren“ (Formgebung wie Drehen, Modellieren, Gießen, industrielle Verfahren; Massenaufbereitung wie Gießmassen, Drehmassen und schamottierte Massen).

Bereich Entwurfszeichnen:

Eigene Entwürfe für komplexe Objekte; verschiedene Darstellungsformen (händisch und EDV-gestützt).

10. OBERFLÄCHENTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    diverse Oberflächen auf keramischen Bauteilen und Objekten herstellen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Ausbesserungs- oder Instandsetzungsarbeiten und Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    rohe Werkstücke mit Oxiden einreiben;
  • Strichaufzählung
    engobieren und mit Ritzdekor versehen;
  • Strichaufzählung
    Setzhilfsmittel vorbereiten.

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    die verwendeten Oxide beschreiben und deren Eigenschaften erklären;
  • Strichaufzählung
    die verwendeten Brennofentypen und Brenntechniken benennen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Brennofentypen und Brenntechniken.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Grundlagen der Verwendung von Materialen und Werkzeugen).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    fertig glasierte Fliesen mit Schlickermalerei versehen;
  • Strichaufzählung
    vorgeschrühte Fliesen und Gefäße mit Malhornmalerei versehen;
  • Strichaufzählung
    Setzhilfsmittel warten.

Bereich Entwurfszeichnen

  • Strichaufzählung
    Entwürfe für Dekore anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Naturstudien durchführen und in stilisierte Dekore umwandeln.

Lehrstoff:

Bereich Keramik:

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Oberflächengestaltung mittels Schlickermalerei und Malhommalerei).

Bereich Entwurfszeichnen:

Entwürfe erstellen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    den keramischen Brand beschreiben und die Brandarten aufzählen;
  • Strichaufzählung
    die Brennkurve erklären.

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    Glasuren, Engoben und Farbkörpern für den Arbeitseinsatz abwiegen, mischen und aufbereiten;
  • Strichaufzählung
    den Brennofen aussetzen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Chemische und physikalische Vorgänge beim keramischen Brand; Rezeptur und Zusammensetzung von Glasuren und Engoben.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Glasur“ (Herstellung von Glasuren nach vorhandener Rezeptur; Herstellung und Anwendung von Probeplättchen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    den keramischen Brand erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Glasurrezepte berechnen;
  • Strichaufzählung
    Setzpläne für den Brand erstellen.

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    Glasuren, Engoben und Farbkörpern fachgerecht auftragen;
  • Strichaufzählung
    den Brennofen nach Setzplan einräumen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Formelmasse für Glasuren berechnen (Molmasse); Brandführung (Temperaturen, Aufheizgeschwindigkeit, Abkühlgeschwindigkeit).

Bereich Keramik:

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Oberflächengestaltung wie Tauchen, Pinselauftrag, Spritzen, Schütten, Malen; Anwendung von Setzplänen).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    Majolikatechniken benennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache Schablonenvorlagen erstellen.

Bereich Entwurfszeichnen

  • Strichaufzählung
    einfache Entwürfe für Schablonen erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Entwürfe für Majolikamalerei erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Keramik:

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Majolikamalerei mittels Pinsel; Schablonen für Siebdruck erstellen).

Entwurfszeichnen:

Entwürfe nach Naturstudien; Entwürfe für Schablonen (zeichnerische Entwürfe, Photoshop); Bearbeitung von Fotos und Bildmaterial.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    Versätze für Glasuren aus der Segerformel entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die historische Entwicklung der Majolikatechnik beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die technischen Grundlagen des Siebdrucks erklären.

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    Majolikatechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe Schablonenvorlagen für Siebdruck erstellen;
  • Strichaufzählung
    keramischen Direktdruck sowie Indirektdruck anwenden;
  • Strichaufzählung
    einen vollständigen Brandzyklus überwachen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Segerformel und Versatzberechnung für Majolikatechnik; Brandführung; Siebdrucktechnik.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (mittels Majolikatechnik Zinnglasuren auftragen, Bemalung, Transparentglasur; Pinselmalerei; fototechnische Bearbeitung von Sieben; Überwachung eines Brandzyklus).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    die Segerformel aus dem Versatz berechnen;
  • Strichaufzählung
    Brennkurven erklären;
  • Strichaufzählung
    chemische und physikalische Prozesse während der Brandes beschreiben.

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    Glasurversätze nach eigenem Rezept abwiegen, mischen und aufbereiten;
  • Strichaufzählung
    die Brennkurve einstellen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Ableitung von Versätzen aus der Segerformel und Umkehrung; Brennprogramme; physikalische und chemische Prozesse.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Glasur“ (Glasuren-Brand, Glasurenentwicklung und Rezept; Überprüfung mittels Probeplättchen; Brennofen programmieren).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

  • Strichaufzählung
    alle Dekortechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Prüfungen auf häufig auftretende Fehler durchführen und Lösungsansätze entwickeln;
  • Strichaufzählung
    einen Brand selbstständig durchführen und ein Brandprotokoll erstellen.

Bereich Keramiktechnik

  • Strichaufzählung
    eigene Glasurrezepte berechnen;
  • Strichaufzählung
    Glasurfehler identifizieren und beheben;
  • Strichaufzählung
    Brandprotokolle interpretieren und erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Glasurberechnung; Fehleridentifikation und –analyse; Vorgehensweisen zur Behebung der Glasurfehler; Brandprotokoll.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Oberflächengestaltung wie Pinselmalerei, Sgrafittotechnik, Spritzen, Tauchen, Schütten, Siebdruck; Dokumentation und Analyse von Glasurfehlern inklusive Lösungsstrategien; Programmierung von Brennöfen).

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Wird schulautonom die Erhöhung des Umfangs des Pflichtpraktikums auf insgesamt 16 Wochen festgelegt, ist zu gewährleisten, dass die Betriebe, an denen die Schülerinnen und Schülern das Pflichtpraktikum absolvieren, diese als Praktikantinnen und Praktikanten während der gesamten schulischen Ausbildung verbindlich aufnehmen. Dies erstreckt sich auch auf den Pflichtgegenstand Betriebspraxis, was insgesamt einen Praxisschwerpunkt von insgesamt 26 Wochen über die gesamte schulische Ausbildung ermöglicht.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/16

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4

Text

Anlage 1.16 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KORB- UND MÖBELFLECHTEREI FÜR BLINDE UND SEHBEHINDERTE MENSCHEN römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik4

2

2

2

2

2

2

12

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

12

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

9.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

6

römisch drei

10.

Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung

1

1

2

römisch vier

11.

Orientierung und Mobilität

1

1

1

1

1

1

6

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

8

römisch zwei

2.

Fachzeichnen und Konstruktion

1

1

1

1

1

1

6

(römisch zwei)

3.a

Holztechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

6

6

8

8

9

9

46

römisch vier

3.b

Holztechnik

1

1

1

1

1

1

6

römisch drei

4.a

Flechttechnologie – Werkstätte und Produktionstechnik

7

7

8

8

9

9

48

römisch vier

4.b

Flechttechnologie

1

1

2

2

2

2

10

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz2

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

36

36

36

36

36

36

216

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 3.  Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Active English

2

2

2

2

1

1

 

(römisch eins)

2.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

 

(römisch drei)

3.

Projektmanagement

2

2

 

(römisch drei)

4.

Lebenspraktische Fertigkeiten

2

2

 

(römisch vier)

5.

Mitarbeiterführung , und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

3.

Spielmusik

1

1

1

1

1

1

 

(römisch drei)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht3

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Blindenspezifische Schriftsysteme

 

 

 

 

 

 

 

 

5.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

4 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei für blinde und sehbehinderte Menschen; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei für blinde und sehbehinderte Menschen.

4 Wie Stundentafel der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei für blinde und sehbehinderte Menschen.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Korb- und Möbelflechterei ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei können eigenverantwortlich kreative Tätigkeiten auf dem Gebiet der Konstruktion und Fertigung von Erzeugnissen der Korb- und Möbelflechterei sowie die Betreuung, Instandhaltung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Anlagen übernehmen.

Sie können im gestaltenden Handwerk, in Bereichen der Holzkonstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Korb- und Möbelflechterei oder in der Kreativwirtschaft eingesetzt werden.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Korb- und Möbelflechtereibetriebes mittels Computer und einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei.

Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie von Schutzmaßnahmen sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B: Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Fachzeichnen und Konstruktion:

Im Bereich Fachzeichnen und Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Fertigungszeichnungen nach vorgegebenen Entwürfen ausführen, Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten erklären sowie Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen.

Holztechnik:

Im Bereich Holztechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Techniken der Holzbearbeitung wie Sägen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Schleifen, Bohren, Verleimen fachgerecht anwenden sowie Holzwaren beschreiben und an einfachen themenbezogenen Aufgaben maßgetreu anfertigen. Sie können zeitgemäße Holzverbindungen anfertigen und Möbel für das Stuhlflechten von vorbereiten sowie Skizzen von Holzverbindungen zeichnen und erläutern.

Flechttechnologie:

Im Bereich Flechttechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Materialien gezielt einsetzen, kennen deren Eigenschaften, Handelsformen, Oberflächenbehandlung, die Gewinnung und Verwendung sowie die vorschriftsmäßige Entsorgung. Sie können professionell nach eigenen Musterentwürfen flechten, Arbeitsbeschreibungen für Flechtarten und Korbwaren erläutern und bei komplexen themenbezogenen Aufgaben professionell anwenden.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme der Pflichtgegenstände „Religion“, „Ethik“ sowie „Bewegung und Sport“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.

Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

  1. Ziffer eins
    In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorzunehmen.
  2. Ziffer 2
    Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände (ausgenommen Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ und der Pflichtgegenstand „Unternehmensführung“) kann insgesamt um bis zu zehn Semesterwochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  3. Ziffer 3
    Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ kann um bis 5 Semesterwochenstunden reduziert werden um im Ausmaß der Reduktion entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  4. Ziffer 4
    Bei Anwendung der in Ziffer 2 und Ziffer 3, genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Ziffer 2, unterliegen außerdem der Beschränkung, dass dadurch
  • Strichaufzählung
    die Summe der Semesterwochenstunden je Pflichtgegenstand um nicht mehr als die Hälfte reduziert oder erhöht sowie
  • Strichaufzählung
    weder die Zahl der geteilten Semesterwochenstunden noch die Zahl der zu bildenden Schüler- und Schülerinnengruppen erhöht werden darf.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, Absatz 3, des Schulunterrichtsgesetzes.

Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die didaktischen Grundsätze:

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Ziffer eins bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.

Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht - auch klassenübergreifend oder geblockt - zu empfehlen.

Bestimmungen zur Einstufung schulautonomer Unterrichtsgegenstände in die Lehrverpflichtungsgruppen:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Fremdsprache“:

Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“:

Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung römisch zwei).

Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“:

Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung römisch drei).

Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“:

Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Umwelt“:

Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Fachtheorie“:

Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Projekt“:

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:

Der Unterricht soll immer von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Jugendlichen ausgehen. Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte bzw. fehlende Möglichkeit der visuellen Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind die in Regelschulen verwendeten Unterrichtsmedien wie Bücher, Overhead-Folien und Arbeitsblätter häufig nicht zugänglich. Sie müssen daher den besonderen Bedürfnissen entsprechend aufbereitet werden. Eine solche kann zB durch Übertragung von Texten in Punktschrift, in elektronischer Form oder durch schematische Graphiken in tastbarer Form geschehen. Es sind daher alle vorhandenen Sinne zu schulen und die sensorischen Wahrnehmungen wie Tasten, Spüren, Fühlen und Hören in den Unterricht einzubeziehen.

Der Tastsinn kann im Vergleich zum Sehsinn nur ein geringes Maß an Informationen vermitteln. Das ergibt sich einerseits durch das Fehlen von Farben und Mustern sowie durch die Unmöglichkeit, kleine Details zu erfassen, und andererseits dadurch, dass immer nur Teile des Ganzen erfasst und erst danach gedanklich „zusammengebaut“ werden können. Der Tastsinn ermöglicht nur eine sukzessive Erfassung im Unterschied zur simultanen des Sehsinns. Haptisch aufgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.

Visuelle Aufgaben sind häufig mit Hilfe der anderen Sinne durchführbar, wobei zu beachten ist, dass sehgeschädigte Menschen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung eines Lehrstoffes benötigen. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer man exemplarisch vorgegebene Lernziele erreichen kann.

Grafisch orientierte Bildungs- und Lehrstoffinhalte in einzelnen Fächern können von sehbehinderten und blinden Schülerinnen und Schülern soweit erfüllt werden, als eine Umsetzung durch den Einsatz spezieller optischer, elektronischer, taktiler oder verbaler Hilfsmittel möglich ist. Allenfalls können diese Inhalte zumindest theoretisch abgehandelt werden.

Sehen unter erschwerten Bedingungen bereitet in der Regel einen erhöhten psychischen Aufwand. Dieser ergibt sich unter anderem dadurch, dass Sehreize, die normalsichtige Menschen faktisch simultan aufnehmen und die das Gedächtnis und das schlussfolgernde Denken unterstützen, nacheinander aufgenommen und zusammengesetzt werden müssen. Der damit verbundene häufigere Rückbezug erfordert zusätzliche Seh- und Gedächtnisleistungen; Verlangsamung und rasche Ermüdung sind die Folgen.

Das praktische Tun soll im Mittelpunkt aller Lehrtätigkeiten stehen, wobei im besonderen Maße der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen ist. Manche technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Der Lehrersprache kommt daher besondere Bedeutung zu. Dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache entnehmen blinde Menschen mehr Information als sehende. Zu berücksichtigen ist auch die ganzheitliche Begriffsbildung, um so genannte Worthülsen zu vermeiden. Die von den Schülerinnen und Schülern verwendeten Begriffe sind also immer auf ihre inhaltliche Belegung hin zu überprüfen.

Der Computer stellt für sehbehinderte oder blinde Menschen eine zentrale Kommunikationsbrücke zu den sehenden Personen ihres Arbeitsumfeldes dar, die in der Regel die klassische Punktschrift nicht beherrschen. Damit die Chancen, die die neuen Technologien für Menschen mit Behinderung in sich bergen, in der Praxis auch tatsächlich zum Tragen kommen können, muss sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung dem Leistungsvermögen und der Art der Behinderung angemessen ausgewählt wird und beinhaltet im Weiteren, dass diese komplexe Technik sachgerecht und effektiv einzusetzen ist. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.

Eine permanente Anpassung von Schulungsmaterialien und Unterrichtsmethoden auf die sich ständig verändernde Hard- und Software-Landschaft ist notwendig.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung der im Werkstättenunterricht gewonnenen praktischen Erfahrungen zu behandeln. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll mittels blindengerechter Modelle oder tastbarer Darstellungen geschehen.

Für Schülerinnen und Schüler mit Seheinschränkungen sind neben den Modellen vergrößerte Darstellungen zu verwenden.

Der Unterricht im Gegenstand Lebenspraktische Fertigkeiten ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah und behindertengerecht zu gestalten. Geruchs- und Geschmackssinn, Tastsinn und Gehör sind bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln und beim Umgang mit mechanischen und elektrischen Geräten gezielt einzusetzen. Bei der Wahl von Verfahrensweisen, Geräten und Hilfsmitteln ist es wichtig, dass sie Zeit und Kraft sparen und dem Sehgeschädigten Sicherheit gewährleisten. Grundlegende Arbeitstechniken sind durch verstärktes Einüben zu automatisieren. Der Unterricht soll in geblockter Form durchgeführt werden.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.

Siehe Anlage 1.

1. ETHIK Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  • Strichaufzählung
    sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  • Strichaufzählung
    Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  • Strichaufzählung
    Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Umgang mit Tieren

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;

Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation;

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;

Gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester:

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Technik

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

2. DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Standardsprache als Zugang zu Wissen, Beruf, Kultur und Gesellschaft schriftlich und mündlich korrekt anwenden;
  • Strichaufzählung
    passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Sprechsituationen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  • Strichaufzählung
    gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Erkennen von Satzgrenzen, Zeichensetzung und Rechtschreibung, gängige Fremdwörter, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören, Fragen in Standardsprache, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung, Privatbrief, E-Mail).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    über das nötige Textsortenwissen verfügen;
  • Strichaufzählung
    in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Lesen:

Lesetechniken und –strategien, Herausfiltern von Informationen, Erfassen der wesentlichen Inhalte, verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen,

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren – auch berufsspezifische Themenbereiche), praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung, Lebenslauf, Stellenbewerbung ua.), kreative Textformen.

Reflexion:

Reflexion über die persönliche Lebenssituation, Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.

Lern- und Arbeitstechniken:

Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen, Benützung von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lesetechniken.

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen, Arten von Medien.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören;
  • Strichaufzählung
    mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  • Strichaufzählung
    sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    schriftlichen Texten Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Sprachrichtigkeit:

Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Festigen und Vertiefen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche (einschließlich berufsspezifischer Themenbereiche), Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  • Strichaufzählung
    wesentliche berufsbezogene Fremdwörter einsetzen und Fachbegriffe anwenden;
  • Strichaufzählung
    an Diskussionen teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
  • Strichaufzählung
    Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    über das nötige Textsortenwissen verfügen;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
  • Strichaufzählung
    Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Schreiben:

Einsetzen verknüpfender Elemente, Textsortenwissen (persönliche Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben), Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Beschreibung nichtlinearer Texte.

Zuhören und Sprechen:

Diskussion, Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung, einfache Argumente, Stellungnahmen.

Lern- und Arbeitstechniken:

Auswählen und Auswerten von Informationen, kreative Arbeitstechniken (Mind – Mapping, Clustering).

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzung mit Texten (Sachtexte und literarische Texte zu verschiedenen Themenkreisen), Sprachformen und -schichten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der persönlichen Lebenswelt, ausgewählte Beispiele aus der Literatur, wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  • Strichaufzählung
    verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    kritisch Stellung zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft nehmen;
  • Strichaufzählung
    über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    über das nötige Textsortenwissen verfügen;
  • Strichaufzählung
    Texte planen, schreiben und überarbeiten.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch), nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
  • Strichaufzählung
    über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
  • Strichaufzählung
    Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  • Strichaufzählung
    Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung.

5. BEWEGUNG UND SPORT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundelemente des Langlaufs bzw. des Alpinen Schilaufs anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände beschreiben und diese in der Praxis umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Baderegeln beschreiben und sich der Badeordnung entsprechend verhalten;
  • Strichaufzählung
    die Grundtechniken des Brust- und Rückenschwimmens anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Spielregeln des Torballspiels anwenden;
  • Strichaufzählung
    diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
  • Strichaufzählung
    ihre eigenen Körperpositionen bewusst wahrnehmen und ihre Bewegungsfähigkeit steigern;
  • Strichaufzählung
    einen Geräteparcours durchlaufen.

Lehrstoff:

Schilauf:

Grundelemente im Langlauf/Alpinen Schilauf, Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände.

Schwimmen:

Badeordnung und Baderegeln, Wassergewöhnung (Auftrieb, Tauch- und Gleitübungen), kleine Spiele im Wasser, Technik des Brust- und Rückenschwimmens.

Turnen:

Schaukeln und Schwingen auf und über Geräte mit Steigerung nach Komplexität, Höhe und Weite, Torballspiel, gruppendynamische Lauf,- und Bewegungsspiele, funktionelle Gymnastik, Koordination- und Konditionsübungen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Haltungsschwächen, die durch die Sehbeeinträchtigung bedingt sind, entgegenwirken und Koordinationsstörungen, durch geringe Muskelspannung und psychomotorischer Besonderheiten durch gezielte Übungen vorbeugen;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit der Körperhygiene, gerade nach körperlicher Betätigung, beschreiben und diese durchführen;
  • Strichaufzählung
    über verschiedene Geräte balancieren, auf der Sprossenwand klettern sowie auf Seilen hangeln und schwingen;
  • Strichaufzählung
    Laufübungen absolvieren;
  • Strichaufzählung
    den Schlagball mit der richtigen Technik werfen.

Lehrstoff:

Turnen:

Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten, Lauf und Bewegungsspiele, Bewegungsaufgaben wie Kriechen, Laufen mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen, Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Wälzen, Überklettern von Hindernissen.

Leichtathletik:

Schlagball, Mittelstreckenlauf.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Brust- und Rückenschwimmen einen erhöhten persönlichen Leistungsstand erzielen;
  • Strichaufzählung
    die Grundtechniken des Brust- und Rückenkraulens umsetzen;
  • Strichaufzählung
    den Startsprung, den Rückenkraulstart und die verschiedenen Wenden durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Elemente des Bodenturnens ausführen;
  • Strichaufzählung
    diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
  • Strichaufzählung
    einen Standweitsprung selbstständig ausführen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Ausdauer-, Kräftigungs-, Dehnungs- und Koordinationsübungen erklären und ausführen.

Lehrstoff:

Schwimmen:

Technikverbesserung im Brust- und Rückenschwimmen, Wende, Startsprung, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit. Technik des Brust- und Rückenkraulens.

Turnen:

Verschiedene Formen des Bodenturnens, Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Startübungen, Dauerläufe.

Leichtathletik:

Kurzstreckenlauf, Standweitsprung.

Bewegungsspiele:

Grundlegendes Spiel- und Regelverständnis, Funktionelle und rhythmische Gymnastik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Techniken des Langlaufs/Alpinen Schilaufs mit erweiterten persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten anwen-den;
  • Strichaufzählung
    das Verhalten im winterlichen Gelände in Extremsituationen nachvollziehen und entsprechend handeln;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Techniken des Brust- und Rückenkraulens inklusive Start und Wende durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Aufgänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten vorzeigen;
  • Strichaufzählung
    sich mit Pedalos und Rollbrettern fortbewegen;
  • Strichaufzählung
    Kurz- und Mittelstrecken mit Wettbewerbscharakter ausführen;
  • Strichaufzählung
    die Weitsprungtechnik mit Anlauf in Grobform ausführen;
  • Strichaufzählung
    in Bewegungsspielen Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis zeigen;
  • Strichaufzählung
    einfache Tanzschritte im Rhythmus der Musik durchführen.

Lehrstoff:

Schilauf:

Verbessern der Grundkenntnisse im Langlauf/Alpinen Schilauf, Vergleichswettfahrten (erweiterte Kenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände).

Schwimmen:

Technikverbesserung im Brust- und Rückenkraulen, (Start und Wende, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit, Tauchübungen in geringer Tiefe).

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, einfache Auf-gänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten, Gleichgewichtsschulung auf Rollbrettern und Pedalos, Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, Weitsprung mit Anlauf.

Bewegungsspiele:

Erweitertes Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis, einfache Tänze.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Brust- und Rückenschwimmen und Kraulen durchführen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Techniken der Selbst- und Fremdrettung praktisch demonstrieren;
  • Strichaufzählung
    Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Wettkampfbedingungen und Wettkampfregeln anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Ballspiele für blinde oder sehbehinderte Menschen durchführen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Tänze, Tanzschritte und Bewegungsabfolgen durchführen.
  • Strichaufzählung
    an Mannschaftsbewerben, Gruppentänzen und Schulveranstaltungen teilnehmen.

Lehrstoff:

Schwimmen:

Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwimmstilen Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer., Staffeln in verschiedenen Lagen, Selbst- und Fremdrettung.

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball.

Bewegungsspiele:

Tänze mit komplexeren Bewegungsabläufen, Vorstellen der verschiedenen Behindertensportorganisationen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen mit entsprechender Technik, Schnelligkeit und Ausdauer durchführen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Ballspiele für blinde oder sehbehinderte Menschen regelgerecht spielen;
  • Strichaufzählung
    die Rolle des Sports in Gesellschaft und Wirtschaft beschreiben;
  • Strichaufzählung
    „Life Time-Sportarten“ und Möglichkeiten sportlicher Betätigung über die Schulzeit hinaus nennen;
  • Strichaufzählung
    Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken sowie den Weitsprung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die allgemeine Leistungsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit, wobei der individuelle Leistungszuwachs Beach-tung findet, verbessern
  • Strichaufzählung
    einfache Choreografien vorführen.

Lehrstoff:

Schwimmen:

Vertiefende und erweiterte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in allen erlernten Schwimmstilen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer, Staffeln in verschiedenen Lagen.

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, Gelände- und Orientierungsläufe.

Leichtathletik:

Ausdauerlauf, Kurzstreckenlauf, Weitsprung, Wurf, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball mit erweitertem Regelwerk.

Bewegungsspiele:

Verbesserung der Koordinations-, Wahrnehmungsleistungen sowie Sozialkompetenzen, einfache Choreografien mit verschiedenen Geräten.

9. BLINDENSPEZIFISCHE SCHRIFTSYSTEME

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    die geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme erklären;
  • Strichaufzählung
    die einzelnen Teile der Punktschriftschreibmaschine benennen und kennen deren Funktion;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Einstellungen für das Layout an der Blindenschriftschreibmaschine vornehmen;
  • Strichaufzählung
    die Symbole der Basis- und Vollschrift schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Interpunktions- und Sonderzeichen schreiben und lesen.

Lehrstoff:

Geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme, Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine, Zeichen der Basis- und der Vollschrift, Interpunktions- und Sonderzeichen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Symbole der Zahlen, der Zahl-Wort-Verbindungen, der Striche, der Hervorhebungen und der Akzentbuchstaben schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    die Symbole der Daten sowie die Angabe der Uhrzeit schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    einfache mathematische Symbole schreiben, anwenden und lesen;
  • Strichaufzählung
    Texte in Vollschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben;
  • Strichaufzählung
    vorgegebene Vollschrifttexte lesen.

Lehrstoff:

Zahlen, Uhrzeit, Datum, Zahl-Wort-Verbindungen, Striche, Groß- und Kleinschreibung, Hervorhebungen, Akzentbuchstaben, mathematische Zeichen und Einschübe, Tastübungen – Lesen von bekannten und unbekannten Texten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Unterschiede einzelner Zeichen zwischen der 6-Punkt- und 8-Punkt-Schrift erkennen;
  • Strichaufzählung
    die 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift lesen;
  • Strichaufzählung
    die gekürzten Lautgruppen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    die Regeln über die Anwendung der Lautgruppenkürzungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Vor- und Nachsilben schreiben und lesen (haptisch erfassen);
  • Strichaufzählung
    die Regeln über die Anwendung der Vor- und Nachsilben anwenden.

Lehrstoff:

Eurobraille:

Klein- und Großbuchstaben des Alphabets, klein- und großgeschriebene Umlaute, Satz-, Rechen- und Internetzeichen, Blindenkurzschriftsystem (gekürzte Lautgruppen, Vor- und Nachsilben), Lesen und Schreiben der Kürzungen sowie Anwendung in einfachen Texten, Schreiben mit der Blindenschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    die Regeln über die Anwendung der einformigen Wort- und Wortstammkürzungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Kommakürzungen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Kommakürzungen mit dem Umlautungspunkt schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
            vorbereitete Texte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    eine angemessene Schreibgeläufigkeit (Geschwindigkeit) mit der Blindenschriftschreibmaschine erzielen;
  • Strichaufzählung
    auf der Braillezeile digitale Inhalte mit angemessenem Lesetempo lesen.

Lehrstoff:

Wort- und Wortstammkürzungen, Kommakürzungen, Schreiben auf der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zweiformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Hilfszeichen und besondere Schreibweisen schreiben und haptisch erkennen;
  • Strichaufzählung
    vorbereitete Lesetexte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Größen und Einheiten in den Naturwissenschaften darstellen bzw. schreiben und haptisch erfassen.

Lehrstoff:

Zweiformige Kürzungen, Umlautpunkt, Aufhebungspunkt, Schreiben mit der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben als auch haptisch erfassen;
  • Strichaufzählung
    nicht vorbereitete Texte ausdrucksvoll und sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    selbstgefertigte und vorgegebene Punktschriftstücke mittels PC digitalisieren;
  • Strichaufzählung
    Notizen auf Punktschrifttafeln schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Zeichen aus speziellen Schriftsystemen – so weit in den einzelnen Fachgebieten benötigt (8 Punkte Braille, Mathematik) – schreiben und lesen.

Lehrstoff:

Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift, Einschübe von Fremdsprachen, mathematischen Zeichen und Computer-Braille, spezielle Schriftsysteme ( nach Erfordernis in den einzelnen Fachgebieten), Lesen von Texten, Vortragen (Rezitieren) eines Textes in Kurzschrift, Vertiefen und Festigen der Blindenkurzschrift und des Computer Brailles einschließlich der Beschränkungen bei der Anwendung der Kürzungen sowie der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

10. EINFÜHRUNG IN DEN GEBRAUCH VON HILFSMITTELN FÜR MENSCHEN MIT SEHBEHINDERUNG

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihre Sehbehinderung erläutern darüber Auskunft erteilen;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der Sehbeeinträchtigung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    über ihre individuellen Bedürfnisse Auskunft geben;
  • Strichaufzählung
    ihren persönlichen Maßnahmenkatalog zur Rehabilitation erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit regelmäßiger Augenarztbesuche argumentieren;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit des intensiven Kontakts zu Beratungsstellen, diversen Optikern und Vertriebsfirmen für eine adäquate Hilfsmittelversorgung argumentieren.

Lehrstoff:

Sehen und andere Sinne:

Funktionale Evaluation zur Ermittlung des effektiv einsetzbaren Sehvermögens, Bestandsaufnahme und individuelle Fallanalyse, Evaluierung des eventuell vorhandenen Sehvermögens, Erstellung eines persönlichen Maßnahmenkatalogs.

Grundlagen der Physiologie und Funktion des menschlichen Auges mit Fachterminologie, Fehlfunktionen des menschlichen Auges, persönliche Sehbeeinträchtigung und ihre Auswirkungen.

Förderung des individuell vorhandenen Sehvermögens. Sensibilisierung, Schulung und Aktivierung der Sinne sowie Verbesserung der Interpretation und Verwertung der Sinneseindrücke.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    spezielle Hilfsmittel zur Kommunikation und zur Orientierung anwenden;
  • Strichaufzählung
    durch Erprobung eine auf ihre Sehschädigung abgestimmte Auswahl der Hilfsmittel vornehmen;
  • Strichaufzählung
    die ausgewählten Hilfsmittel entsprechend handhaben und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Zeichen der 8-Punkt-Brailleschrift (Eurobraille) in Punktzuordnungen verbal wiedergeben und auf der Braillezeile lesen;
  • Strichaufzählung
    Tastenkombinationen (Shortcuts) verwenden und können sowohl die in den Hilfsprogrammen implementierten Möglichkeiten als auch die Verwendung der Routingtasten auf der Braillezeile als Ersatz für die Benutzung der Maus nutzen.

Lehrstoff:

Hilfsmittel:

Allgemeine Hilfsmittel mit tastbaren Markierungen oder akustischen Ausgaben wie Uhren und Messhilfen etc., optische Hilfsmittel wie Lupen und Monokulare, elektronische Hilfsmittel wie Lupen, Bildschirmlesegeräte, Hindernismelder, Kompass, Lichterkennungsgerät, Farberkennungsgerät.

IT-Grundschulung (assistierende Technologien):

Sprach-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenMagnifier (Vergrößerungsprogramme), Braille-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile), 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).

11. ORIENTIERUNG UND MOBILITÄT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände und in der näheren Umgebung der Schule zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
  • Strichaufzählung
    den Schulweg selbstständig bewältigen;
  • Strichaufzählung
    den weißen Langstock als Orientierungshilfe, Schutzhilfe und Verkehrsschutzzeichen nutzen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände, in der näheren Umgebung der Schule, individueller Schulweg.

Begriffsbildung:

Aufbau des Körperschemas, Lagebeziehungen zwischen Körper und Umwelt sowie Objekt zu Objekt herstellen, Förderung der Grob- und Feinmotorik (Hand-Fuß-Koordination), Grundbegriffe des Straßenverkehrs.

Grundelemente:

Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (Kennzeichnungspflicht), Techniken der Sehenden Begleitung:

Annehmen und Ablehnen von Hilfe, Körperschutztechniken, Gleiten, Ausrichten, Suchtechniken, Vertrautmachen mit unbekannten Räumlichkeiten, Orientierung in unbekannten Gebäuden.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die wahrgenommenen Sinneseindrücke logisch verarbeiten und in das Orientierungsdenken einfließen lassen;
  • Strichaufzählung
    Überquerungen an nicht zu komplexen Kreuzungen selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Techniken der Sehenden Begleitung sowohl in der Rolle des zu Führenden als auch des Begleiters anwenden.

Lehrstoff:

Sinnesschulung:

Tasten (haptische Wahrnehmung), Hören (auditive, aurale oder akustische Wahrnehmung), Sehen (visuelle Wahrnehmung, Low Vision),

Langstocktechniken:

Diagonaltechnik, senkrechter Stock, Treppentechniken, Pendeltechnik.

Ruhiges Wohngebiet:

Einführung in das Gehen im Freien, Verfolgen von taktilen Leitlinien, Zurechtfinden nach Verlaufen, Wahrnehmen von Gehsteigkanten, Umgang mit geparkten Autos auf dem Gehsteig, Umgang mit Passanten (Hilfe erbitten/ablehnen).

Straßenüberquerungen:

Überquerung am geparkten Auto, Sicherheitsüberquerung, Parallelüberquerung, Überquerung am Zebrastreifen, Überquerung an Lichtsignalanlagen mit Akustik/Vibration.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Zurücklegung des Schulweges.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich im ruhigen Wohngebiet oder im kleinen Geschäftsviertel zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
  • Strichaufzählung
    tastbare Pläne lesen und in der Praxis verwerten;
  • Strichaufzählung
    sich nach Himmelsrichtungen orientieren und einen Kompass nutzen;
  • Strichaufzählung
    die allgemeinen Regeln, Verhaltensweisen und Gepflogenheiten der Straßenverkehrsteilnahme beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Sinnesreize aufnehmen, interpretieren und in der Orientierung und Mobilität für sich nutzen;
  • Strichaufzählung
    Überquerungen an Fußgänger- und Bedarfsampeln sowie an Kreuzungen mit zweiphasiger Regelung selbstständig durchführen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Im ruhigen Wohngebiet oder im kleinen Geschäftsviertel.

Begriffsbildung:

Taktiles Planstudium, Aufbau einer geistigen Landkarte, Methoden der Gedächtnisentlastung, Kreuzungsarten und ihre Regelung, Grundbegriffe der Straßenverkehrsteilnahme (Regeln, Gepflogenheiten, Verhaltensweisen).

Grundelemente:

Vertrautmachen mit dem Kraftfahrzeug (Ein- und Ausstieg, Sicherheitsgurte etc.), Orientierung in Geschäften, Orientierungsübungen und Himmelsrichtungen, Kompasshandhabung.

Sinnesschulung:

Low Vision (optische und elektronische Hilfen), Gehörschulung (Schallprinzipien), Riechen (olfaktorische Wahrnehmung), Schmecken (gustatorische Wahrnehmung), Bedeutung weiterer Sinne wie Gleichgewichtssinn, Tiefensensibilität, Temperatursinn und Schmerzempfindung.

Langstocktechniken:

Variationen mit sehender Begleitung, Unterbringung des Langstocks bei Nichtverwendung, Stockintegration und Koordination.

Ruhiges Wohngebiet oder kleines Geschäftsviertel:

Überquerung an zweiphasigen Verkehrsampeln, Überquerung an einer Fußgänger- und Bedarfsampel, Lokalisation von Geschäften (markante Punkte, Vertrautmachen).

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich im Wohngebiet oder Geschäftsviertel mit erhöhtem Passanten- und Verkehrsaufkommen zielgerichtet, sicher und selbstständig fortzubewegen;
  • Strichaufzählung
    mit unbekannten Menschen Kontakt aufnehmen und gezielt nach Hilfe fragen;
  • Strichaufzählung
    Überquerungen an Kreuzungen mit mehrphasiger Regelung und am Kreisverkehr mit Zebrastreifen selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    den Weg zu einem Geschäft selbstständig zurücklegen und Einkäufe tätigen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Im belebten Wohngebiet oder Geschäftsviertel.

Langstocktechniken:

Pendelgleittechnik, Pendelziehtechnik, Handwechsel.

Soziale Interaktion:

Kontaktaufnahme mit fremden Personen (zB: Informationen erfragen, Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen, Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen, Fahrscheine lösen).

Belebtes Wohngebiet oder Geschäftsviertel:

Überquerung an mehrphasigen Verkehrsampeln, Überquerungen an einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen, Vertrautmachen mit Kaufhäusern, Rolltreppe, Lift, Ausnützung des Fußgängerverkehrs, Sehende Hilfe, Erfragen von Informationen, Vertrautmachen mit breiten Einfahrten und Tankstellen als Gefahrenquelle besonderer Art, selbstständige Routen und Einkauf.

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich im innerstädtischen Bereich und am Hauptbahnhof zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
  • Strichaufzählung
    unbekannte Wege durch Transferleistung der bisher erlernten Techniken und Verhaltensweisen sowie der gezielten Inanspruchnahme von Hilfe alleine bewältigen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

In der Innenstadt, am Hauptbahnhof.

Langstocktechniken:

Kurzer Stock, Schwimmen mit dem Fußgängerstrom, Elektronische Orientierungshilfen und Hindernismelder.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Routen in unbekannte Gebiete mit Umsteigen in oder zwischen Straßenbahn, Bus und Zug.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einen Fußgängerstrom zur Orientierung nutzen;
  • Strichaufzählung
    unbekannte Wege nach Planstudium oder verbaler Beschreibung selbstständig bewältigen;
  • Strichaufzählung
    im Falle des Verirrens wieder zu einem bekannten Punkt gelangen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

In unbekanntem Gebiet, Anwendung der erarbeiteten Techniken im Transfer, Zurücklegen unbekannter Wege nach verbaler Beschreibung, Zurücklegen unbekannter Wege nach selbstständigem Planstudium, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf unbekannten Linien (Umsteigen, Hilfe von Mitmenschen einholen), Vorbereitung und Durchführung eines Drop off (Zurechtfinden in einer fremden Umgebung, zum Beispiel nach Verirren).

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. FACHZEICHNEN UND KONSTRUKTION

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    können Methoden und Techniken der grafischen Darstellung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    grundlegend unter Anleitung normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen Entwürfen ausführen;
  • Strichaufzählung
    Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen.

Lehrstoff:

Elemente (Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung), Darstellung und Bemaßung einfacher Körper, werkstattbegleitende Konstruktionszeichnung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die zur Herstellung von Produkten grundlegenden notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten erklären.

Lehrstoff:

Beschriftung, Pläne (Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen Entwürfen ausführen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen.

Lehrstoff:

Pläne (Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach vorgegebenen Entwürfen in den verschiedenen Möbelbauarten), holztechnische Zeichnungen (Holzverbindungen, Naturaufnahmen; Möbelkonstruktionen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    holztechnische Zeichnungen normgerecht unter Berücksichtigung verschiedener Konstruktionen herstellen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen.

Lehrstoff:

Pläne (Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach vorgegebenen Entwürfen in den verschiedenen Möbelbauarten), einfache Farbgestaltung von Entwürfen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen Entwürfen ausführen;
  • Strichaufzählung
    Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen.

Lehrstoff:

Pläne (Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen „Möbelbau“ und „Innenausbau“), Naturaufnahmen (Aufmaß und Darstellung von Möbel und Bauteilen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    können konstruktionstechnische Zusammenhänge verstehen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Schaubilder von Möbeln und Innenräumen analysieren und reflektieren.

Lehrstoff:

Werkstattbegleitende Konstruktionszeichnung, Pläne (Fertigungszeichnungen aus dem Themenbereich „Bautischlerarbeiten''), Naturaufnahmen (Aufmaß und Darstellung von Möbel und Bauteilen).

3.a HOLZTECHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen.

Lehrstoff:

Werkstätte Holztechnik:

Grundlegende Techniken der Holzbearbeitung (Sägen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Schleifen, Bohren, Verleimen).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Bearbeitungsmöglichkeiten an Werk- und Hilfsstoffe einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Holzwaren maßgetreu anfertigen.

Lehrstoff:

Werkstätte Holztechnik:

Messen, Anreißen und Zuschneiden des Materials, Holzverbindungen, Nageln von Staken und Deckleisten, Werk- und Hilfsstoffe (Arten, Auswahl, Zurichten, Bearbeiten, Entsorgen).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Holztechnik:

Zuschneiden und Bohren von verschiedenen Bodenformen, Beizen und Pinsellackieren, Bohren mit Hand- und Säulenbohrmaschine, Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen, Vorbereiten der Möbel für das Stuhlflechten, einfache Reparaturen, Rahmenherstellung, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Holzwaren beschreiben und einfache themenbezogene Aufgabenstellungen maßgetreu anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung an einfachen und themenbezogenen Aufgabenstellungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an Aufgabenstellungen anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte Holztechnik:

Breitenverbindungen (stumpfe, gezahnte, gegratete und gefälzte Fuge), Längs- und Rahmenverbindungen (Überblattung, Schlitz, Zapfen, Doppelzapfen, Nutrahmen), Korpusverbindungen (offene Zinken, halbverdeckte Zinken, Maschinenzinken, Fingerzinken), Qualitätsprüfung, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Holzwaren beschreiben und einfache themenbezogene Aufgaben maßgetreu anfertigen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Produkte anfertigen und eigene Ideen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an folgenden Aufgaben wieder bewusst anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte Holztechnik:

Breitenverbindungen (Fuge mit eigener oder fremder Feder, überschobene Fuge), Längsverbindungen (Keilzinken, Schiftung, Schichtenverleimung), Rahmenverbindungen (Keilzapfen, gedübelte Rahmenecke oder Stollenverbindung), Korpusverbindungen (stumpfe Ecke und Gehrung, lamelliert oder gedübelt, Fingerzapfen, einseitiger und beidseitiger Grad), IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen;
  • Strichaufzählung
    im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten verschiedene Produkte professionell anfertigen und/oder Dienstleistungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsprüfungen gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Holzwaren beschreiben und einfache themenbezogene Aufgaben maßgetreu anfertigen;
  • Strichaufzählung
    ihre Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an folgenden Aufgaben wieder gezielt anwenden sowie analysieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Holztechnik:

Auswahl, Bearbeitung und Aufleimen von furnierten Oberflächen, Schleifen von Massivholz und furnierten Möbelteilen, Beizen, Pinsel- und Spritzlackieren, Arbeiten mit Werkzeugen und Standardholzbearbeitungsmaschinen (Rüsten, Einstellen, Handhaben, Pflegen und Instandhalten), Qualitätsprüfung, Arbeitsvorbereitung (Erstellen von Werkstattzeichnungen und Stücklisten für die Arbeitsplanung, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen).

3.b HOLZTECHNIK

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    grundlegende Eigenschaften, Dimensionen, die Gewinnung und Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern.

Lehrstoff:

Heimisches Holz (Arten, Eigenschaften, Herkunft, Gewinnung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Lieferarten, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung, Holzfehler), grundlegende Fachausdrücke.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und gesundheitsrechtlichen Vorschriften sowie Umweltschutzmaßnahmen erläutern und wissen über Brandschutzvorschriften Bescheid;
  • Strichaufzählung
    einfache Skizzen von Holzverbindungen zeichnen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Ausstattung am Arbeitsplatz beschreiben.

Lehrstoff:

Arbeitsvorbereitungen für verschiedene Holzverbindungen, Zeichnen von einfachen Skizzen, berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften, Ergonomie am Arbeitsplatz.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Eigenschaften, Dimensionen, die Gewinnung und Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
  • Strichaufzählung
    wesentliche berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften und gesundheitsrechtliche Vorschriften, sowie Umweltschutzmaßnahmen erläutern und wissen über Brandschutzvorschriften Bescheid;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise, den Aufbau und Einsatz sowie die Pflege von Maschinen und Geräten erläutern.

Lehrstoff:

Furniere (Arten, Eigenschaften, Herstellung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung), theoretische Informationen über Werkstattordnung, Materiallagerung, Handhabung und Wartung der Werkzeuge, Geräte und Maschinen. Abfallbeseitigung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Eigenschaften, Dimensionen, die Gewinnung und Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
  • Strichaufzählung
    einfache Formen der Oberflächenbehandlung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise, den Aufbau, Einsatz und die Pflege von Maschinen und Geräten erklären;
  • Strichaufzählung
    das richtige Verhalten bei Unfällen und die Erste-Hilfe-Leistung erläutern.

Lehrstoff:

Plattenwerkstoffe (Arten, Eigenschaften, Herstellung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung), Oberflächen von Materialien und Fertigwaren (Schleifen, Bleichen, Lackieren, Beizen, Wachsen und Ölen), Einsatzmöglichkeiten von Maschinen in der Holzbearbeitung, Erste Hilfe und Unfallverhütung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, Dimensionen, die Gewinnung und Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Materialien fachgerecht auswählen;
  • Strichaufzählung
    die Epochen, Arten und Elemente der Möbelstilkunde beschreiben und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    IT-unterstützt Softwareprogramme zur Warenbewirtschaftung und Dokumentation einsetzen.

Lehrstoff:

Leime, Lacke, Furniere, Möbelstilkunde (Stilepochen, Stilarten und Stilelemente), IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Dokumentation von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften, Dimensionen, die Gewinnung und Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
  • Strichaufzählung
    Materialien gezielt beschreiben.

Lehrstoff:

Hilfswerkstoffe (Leisten, Beschläge, Lacke, Farben, Beizen, Schrauben, Nägel), importierte Holzarten (Arten, Eigenschaften, Herkunft, Gewinnung, Qualitätsbezeichnungen, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung, Holzfehler), Furniertechniken.

4.a FLECHTTECHNOLOGIE – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen.

Lehrstoff:

Werkstätte Flechttechnologie:

Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Grundtechnologien in der Flechttechnik (Sortieren, Messen, Anreißen, Anschalmen, Zuschneiden und Weichen des Materials, Schneiden und Binden von Bodenkreuzen), runde Korbwaren (Böden, Rümpfe, Randbildungen, Henkel).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Flechtwaren maßgetreu anfertigen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erklären;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Flechttechnologie:

Achteckgeflechtes am durchbohrten Sitz, Formflechten, Randabschlüsse, Verwendung von Holzböden, Endausfertigung (Beizen und Pinsellackieren), Vorbereitungsarbeiten für das Stuhlflechten, IT-unterstützte Dokumentation von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen, Qualitätsprüfung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendig sind einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Flechttechnologie:

Vorbereiten der Möbel für das Stuhlflechten, einfache Reparaturen, Korbwaren mit Holzböden, Holzleisten und Rohrflechtmaterial, Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendig sind einsetzen;
  • Strichaufzählung
    im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten verschiedene Produkte anfertigen und/oder berufsspezifische Dienstleistungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Flechtwaren maßgetreu anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an den folgenden Aufgaben anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte Flechttechnologie:

Flechttechniken (Kreuzschläge, Zopfränder und seitlicher Zopf, Kreuzen und Stäben, Würfelgeflecht, Köpergeflecht in Varianten, Flechten über Holzform und freier Form, Drehen und Wickeln der Henkel, Randbildung durch Körbe mit Auffall- und Überfalldeckel), Erneuern von Henkeln und Griffen, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen, Qualitätsprüfung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-Instandhaltungs- und Serviceaufgaben sicher einsetzen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an folgenden Aufgaben wieder bewusst anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte Flechttechnologie:

Flechten von eckigen Körben in verschiedenen Größen und Techniken, Stuhl- und Rahmengeflechte in verschiedenen Ausführungen und Materialmischungen, Pflocktechnik, Dreiecksgeflecht, Achteckgeflechte an runden und ovalen Flächen, Grifflöchern, maßgetreue Korbwaren, Überflechten von Flaschen und anderen Behältern, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben sicher einsetzen;
  • Strichaufzählung
    ihre Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung an Aufgaben gezielt einsetzen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    ihre Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an Aufgabenstellungen gezielt anwenden sowie analysieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Flechttechnologie:

Wiederholen und Sichern aller Formen der Möbelgeflechte, Rahmengeflechte (Sterngeflecht, Sechseckgeflecht, Halbsonnengeflecht, Variationen der Sieb- und Sterngeflechten, gebogene Flechtrahmen), Endausfertigung (Beizen, Pinsel- und Spritzlackieren), ovale Bodenformen, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen, Qualitätsprüfung.

4.b FLECHTTECHNOLOGIE

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Eigenschaften, die Gewinnung und die Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
  • Strichaufzählung
    einfache Oberflächenbehandlungsverfahren beschreiben.

Lehrstoff:

Flechtstoffe, natürliche Flechtmaterialien (Arten, Eigenschaften, Herkunft, Gewinnung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Veredelung und Entsorgung Lieferarten, Materialfehler), Oberflächenbehandlungsverfahren (Reinigen, Beizen und Lackieren).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Dimensionen und die gängigen Warenbezeichnungen erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Flechtmuster der Korbflechterei erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Ausstattung am Arbeitsplatz beschreiben.

Lehrstoff:

Warenbezeichnung in der Korbflechterei sowie übliche Dimensionierungen, Flechtmuster aus Kunstflechtmaterial und Stuhlflechtrohr, Siebgeflechte, das Achteckgeflecht in verschiedenen Lagen, grundlegende Fachbegriffe (Sternchenmuster, Kippränder, Zuschläge, Verzug, Flechtornamente), Ausstattung und Ergonomie am Arbeitsplatz.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Eigenschaften, die Gewinnung und die Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
  • Strichaufzählung
    die gewählte Flechtart dem Flechtmaterial anpassen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Flechtmuster, die aus den gebräuchlichsten Materialien der Korbflechterei hergestellt werden, erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise, den Aufbau und Einsatz sowie die Pflege von Maschinen und Geräten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Teile einer Flechtwerkstätte und die Bedeutung der Ergonomie am Arbeitsplatz erläutern.

Lehrstoff:

Weiden (Anlage und Pflege der Weidenkulturen, Bodenbearbeitung, Aussetzen der Stecklinge, Krankheiten, Schädlinge, Behandlung der Weide), Weidensorten und ihre Verwendungsarten (typische Merkmale, Weidenschienen), Flechtarten und Flechtmuster (Dreiecksgeflechte, Materialmischungen, geschlungene und gebundene Geflechte), Korbelemente (Griffe, Henkel, Deckelarten, Ausrüstung der Körbe, Futterstoffe), Einrichtung einer Flechtwerkstätte mit Schutzvorrichtungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene Arbeitsbeschreibungen für Flechtarten und Korbwaren erläutern;
  • Strichaufzählung
    einfache Muster nach eigenem Entwurf erstellen;
  • Strichaufzählung
    Möbelformen der Stuhlflechterei beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise, den Aufbau, Einsatz und die Pflege von Maschinen und Geräten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Vorschriften über Unfallverhütung, Schutzvorrichtungen und Arbeitskleidung erläutern.

Lehrstoff:

Arbeitsbeschreibungen, Musterentwurf für Korbwaren, Möbel mit Flechtelementen, berufsspezifische Werkzeuge und Geräte für die Stuhlflechterei, Einsatzmöglichkeiten von Maschinen in der Korbflechterei und Holzbearbeitung, Unfallverhütung, Schutzvorrichtung, Arbeitskleidung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe: 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Dimensionen und Bezeichnungen der relevanten Materialien beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Arbeitsbeschreibungen für Flechtarten und Korbwaren erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Epochen, Arten und Elemente der Möbelstilkunde beschreiben und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Brandschutzvorschriften für Flechtwerkstätten erläutern und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Warenbewirtschaftung und Dokumentation IT-unterstützt durchführen.

Lehrstoff:

Peddigrohre, Stuhlrohre Schilf, Gräser, Palmblatt, Bambus (Erzeugung, Querschnittsformen und Güteklassen, Handelsbezeichnungen, Arten, Handelsformen, Verwendung, Vorkommen, Zurichtung, Eigenschaften), Stilepochen, Stilarten und Stilelemente, Flechtarten (Flechtornamente, Sechseckgeflecht, Mattengeflechte, Halbsonnengeflecht, ausgezogene Dreiecksgeflechte), IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, Dokumentation von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene Arbeitsbeschreibungen für Flechtarten und Korbwaren erläutern;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Verfahren für die Reparatur und Instandsetzung von Möbelgeflechten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Flechtmuster verschiedener Stilrichtungen zuordnen.

Lehrstoff:

Flechtarten (Bauflechterei, Korbnähen, zusammengesetzte Geflechte, Wulstwickeltechnik), Arbeitsvorbereitungen und -beschreibungen für das Erneuern von Stuhlgeflechten, epochenbezogene Flechtmuster.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände 1. ACTIVE ENGLISH

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn deutlich und langsam gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem persönlichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und persönliche Erlebnisse berichten;
  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand geeigneter Alltagsthemen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    experimentieren mit Musik, Tanz und Rhythmik mit der Sprache;
  • Strichaufzählung
    Lieder und einfache Dialoge vor Publikum aufführen;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Freundeskreis (zwischenmenschliche Beziehungen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede), Freizeit (Freizeitaktivitäten, Interessen und Abneigungen, Alltagsleben, soziales Leben).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
  • Strichaufzählung
    einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    kleine Rollenspiele vor Publikum aufführen;
  • Strichaufzählung
    mit Musik, Tanz und Rhythmik, Sprache und Intonation experimentieren;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Kleidung, Stil, die Mode, Konsumverhalten, Speisen und Ernährung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
  • Strichaufzählung
    einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Rollenspiele vor Publikum aufführen;
  • Strichaufzählung
    mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Wohnen, Lebensqualität, Haustiere, Arbeitsplatz).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, Reisen und Gesundheit geht;
  • Strichaufzählung
    sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern, nach dem Weg fragen und Auskunft geben sowie über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender und Themen (Reisen und Tourismus, Gesundheit und Hygiene).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    kurze Theaterstücke vor Publikum aufführen;
  • Strichaufzählung
    mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender Themen (Lebenswelt, Arbeitswelt).

2. BLINDENSPEZIFISCHE SCHRIFTSYSTEME

1. Klasse (1.Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit und den Wert der Blindenschrift beschreiben, um nicht in eine Art „Blindenanalphabetismus“ zu verfallen, wenn man nur auf verbale Kommunikation angewiesen ist;
  • Strichaufzählung
    blindenspezifische Schriftsysteme anwenden und dadurch Barrieren in der Kommunikation und im Zugang zu Informationen verringern;
  • Strichaufzählung
    Punkt-Symbole und -Zeichen als geometrische Form in ihrer Gesamtheit erfassen;
  • Strichaufzählung
    den Punkten in einem dargestellten Zeichen die jeweiligen Platznummern zuordnen.

Lehrstoff:

Vertiefende Kenntnisse der Zeichen und Symbole des Literaturbrailles (Basis- und Vollschrift), der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

2.Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung aller 64 Punktkombinationsmöglichkeiten des Literaturbrailles (6-Punkt-Brailles) beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Basisschrifttexte lesen und schreiben;
  • Strichaufzählung
    Vollschrifttexte lesen und schreiben;
  • Strichaufzählung
    einseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen.

Lehrstoff:

Schreibweisen grundlegender naturwissenschaftlicher Ausdrücke, Geläufigkeitsübungen im Schreiben und Lesen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Blindenvollschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen (Rückübersetzung);
  • Strichaufzählung
    Blindenvollschrifttexte Korrektur lesen;
  • Strichaufzählung
    Braillevorgaben mit erhöhter Geschwindigkeit lesen;
  • Strichaufzählung
    Brailletexte mit erhöhter Geschwindigkeit schreiben;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Zeichen des Eurobrailles anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Texte auf der Braillezeile lesen und korrigieren;
  • Strichaufzählung
    die Zeichen und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift anwenden;
  • Strichaufzählung
    Texte in Teilkurzschrift schreiben und lesen.

Lehrstoff:

Festigung und Erweiterung der Kenntnisse der Blindenvollschrift, Schreiben und Lesen mit Sicherheit und Geschwindigkeit, Basiskenntnisse des Eurobrailles, 8-Punkt-Braille auf der Braillezeile lesen und korrigieren, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Punkschriftvorlagen sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    beidseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen;
  • Strichaufzählung
    die Punktausgaben der Braillezeile lesen;
  • Strichaufzählung
    eigene Aufzeichnungen in Braille mit der Blindenschreibmaschine verfassen;
  • Strichaufzählung
    Handzettel für Reden, Referate und Vorträge in Braille anfertigen.

Lehrstoff:

Erhöhte Anforderungen beim Schreiben und Lesen der Blindenschrift, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Symbole und Anwendungsregeln der Blindenkurzschrift beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Kurzschrifttexte lesen und schreiben;
  • Strichaufzählung
    vorbereitete und nicht vorbereitete Texte mit entsprechender Betonung laut vorlesen;
  • Strichaufzählung
    Blindenkurzschrifttexte Korrektur lesen;
  • Strichaufzählung
    Blindenkurzschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen.

Lehrstoff:

Symbole und Anwendungsregeln der Kurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“), Zeichen des Eurobrailles lesen, korrigieren und schreiben, Rückübersetzung von Blindenschrifttext.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der wichtigsten der 256 Punktkombinationsmöglichkeiten des Eurobrailles (8-Punkt-Brailles) beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Eurobrailletexte Korrektur lesen;
  • Strichaufzählung
    die Technik des Schnelllesens durch die Verwendung beider Hände bzw. Zeigefinger anwenden;
  • Strichaufzählung
    beim Schnelllesen eine dem internationalen Standard entsprechende Geschwindigkeit erreichen.

Lehrstoff:

Techniken des schnellen Schreibens und Lesens der Blindenkurzschrift sowie des Eurobrailles.

3. PROJEKTMANAGEMENT

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Methoden des Projektmanagements und der Teamarbeit anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Instrumente des Projektmanagements einsetzen;
  • Strichaufzählung
    unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.

Lehrstoff:

Projekt, Projektarten, Methoden des Projektmanagements (Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen), Projektorganisation (Rollen, Teambildung, Aufgaben), Projektmanagement – Instrumente (Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Projektberichte und Präsentationen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Strategien zur Konfliktlösung ausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.

Lehrstoff:

Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Projektberichte, Präsentationen, Teamarbeit (Kommunikation im Team, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Strategien zur Konfliktlösung).

4. LEBENSPRAKTISCHE FERTIGKEITEN

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wertschätzend mit Gütern umgehen;
  • Strichaufzählung
    einfache Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse rationell herstellen;
  • Strichaufzählung
    angemessene Umgangsformen bei Tisch, Esskultur erlernen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Reinigungsmittel beschreiben,
  • Strichaufzählung
    sachgemäße Wäschepflege durchführen.

Lehrstoff:

Zielbewusstes Einkaufen, einfache Speisen und Getränke, sorgfältige Lagerhaltung von Lebensmitteln und Speisen, Lebenshygiene unter Berücksichtigung der Sehbehinderung, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens.

5. MITARBEITERFÜHRUNG UND –AUSBILDUNG

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. SPIELMUSIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene Musikstile beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Instrumente und ihren spezifischen Einsatz beschreiben;
  • Strichaufzählung
    im Metrum (ostinate) Rhythmen spielen;
  • Strichaufzählung
    aufeinander hören;
  • Strichaufzählung
    auf Impuls hin reagieren;
  • Strichaufzählung
    Gliederungen/Teile in Musikstücken erkennen;
  • Strichaufzählung
    ihr individuelles schöpferisches Potential entfalten und kreativ umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Fähigkeiten und die anderer erkennen und schätzen;
  • Strichaufzählung
    auf musikalischer Ebene kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    Instrumentalisten in verschiedenen Musikstilen im Ensemble spielen und stiltypisch begleiten;
  • Strichaufzählung
    bei Aufführungen in der Spielmusikgruppe mitwirken;
  • Strichaufzählung
    sich verantwortungsbewusst und selbstbeherrscht in eine Gruppe integrieren.

Lehrstoff:

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Regionale Volksmusik, Spielstücke verschiedenster Stilrichtungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Übungen zur Entwicklung des metrischen Gefühls, rhythmische und melodische (Ostinato-) Übungen, rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Klangexperimente und Improvisationen, Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung, gelegentlicher Einsatz technischer Medien.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/17

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4

Text

Anlage 1.17 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR LEDERDESIGN mit Betriebspraxis römisch eins. Stundentafel1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Modellbau und Mustermachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.a

Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion

7

7

7

7

8

8

44

römisch vier

2.b

Modellbau und Mustermachen2

2 (1)

2 (1)

2 (1)

2 (1)

2

2

12

römisch zwei

3.

Fachtechnologie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.a

Fachtechnologie – Atelier und Produktion

7

7

8

8

9

9

48

römisch vier

3.b

Fachtechnologie

2

2

3

3

4

4

3

21

(römisch eins)

4.

Design

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.a

Design – Atelier und Produktion

1

1

3

5

römisch vier

4.b

Design-Theorie

1

1

1

1

2

6

römisch eins

5.

Fachzeichnen, Entwurf und Lederdesign3

1

1

1

1

1

1

3

9

römisch drei

6.

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

37

37

37

37

38

38

36

260

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung , und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_______________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Lederdesign; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Lederdesign.

4 Wie Stundentafel der Fachschule für Lederdesign.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins. erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 2010, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 2010, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Lederdesign ist eine auf den Erwerb von praktischen, gewerblichen und künstlerischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Die fachpraktischen und fachtheoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten werden miteinander verknüpft sowie für die Industrie und Gewerbe im Bereich Lederdesign notwendigen Kenntnisse vermittelt. Die praxisnahe Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft und mit der Erstellung der Abschlussarbeit zusätzlich dokumentiert. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein fundiertes Verständnis über Entwurf und Design, ein solides Verständnis über Anfertigung von Produkten sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion:

Im Bereich Modellbau und Mustermachen können die Absolventinnen und Absolventen anhand von Arbeits- und Zuschneidemustern Modelle und Prototypen vorbereiten und Arbeitsabläufe dokumentieren.

Im Bereich Produktion können die Absolventinnen und Absolventen einfache Modelle und Prototypen anfertigen.

Modellbau und Mustermachen:

Im Bereich Modellbau und Mustermachen können die Absolventinnen und Absolventen Tätigkeiten auf dem Gebiet Musterentwicklung erklären und ausführen. Sie können für einfache Modelle und Prototypen Arbeits- und Zuschneidemuster anfertigen und Tätigkeiten auf dem Gebiet der Gestaltung und des Designs ausführen.

Fachtechnologie – Atelier und Produktion:

Im Bereich Leder- und Materialkunde können die Absolventinnen und Absolventen Hilfsstoffe und Grundmaterialien für Modelle und Prototypen richtig auswählen, zuordnen und einsetzen.

Im Bereich Produktion können die Absolventinnen und Absolventen Grundmaterialien für Modelle und Prototypen maschinell vorbereiten.

Fachtechnologie:

Im Bereich Handwerkzeuge können die Absolventinnen und Absolventen Eigenschaften und Anwendungen von fachspezifischen Werkzeugen erklären und dokumentieren.

Im Bereich Hilfsstoffe können die Absolventinnen und Absolventen Eigenschaften und Anwendungen von fachspezifischen Hilfsstoffen nennen. Sie können Vorkommen, Gewinnung, Handelsformen und Verwendung erklären und dokumentieren.

Im Bereich Maschinenkunde können die Absolventinnen und Absolventen Funktion und Handhabung der Maschinen erklären.

Design – Atelier und Produktion:

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen theoretische Grundlagen mit anderen Bereichen, insbesondere Schnittkonstruktion und Fertigungsverfahren, vernetzen.

Design-Theorie:

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen den historischen Hintergrund und grundlegendes Wissen von Design erklären, Arbeitsstrukturen trendprägender Designerinnen und Designer verstehen und auf eigene Ideen übertragen.

Fachzeichnen, Entwurf und Lederdesign:

Im Bereich Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Modelle als technische Zeichnung umsetzen.

Im Bereich Entwurf und Lederdesign können die Absolventinnen und Absolventen eigene Entwurfs- und Designideen unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten zeichnerisch umsetzen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. MODELLBAU UND MUSTERMACHEN Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Modellbau und Mustermachen

  • Strichaufzählung
    einfache Formen von Produktgruppen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    einfache Modelle selbstständig erstellen;
  • Strichaufzählung
    richtige Schneidewerkzeuge auswählen;
  • Strichaufzählung
    einfache Arbeitsmuster von Modellen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    einfache Zuschneidemuster anhand von Arbeitsmustern erarbeiten.

Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten von Modellen erlernen;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe als Einlagematerial zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Schneidewerkzeuge richtig einsetzen.

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    Bearbeitungs- und Verarbeitungsmethoden erlernen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig einfache fachspezifische Modelle erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Klebstofftechniken richtig anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Modellbau und Mustermachen:

Einfache Formen, Formgebung, Symmetrie. Genaue Linienführung, Schriftübungen, Schnitttechnik.

Werkstätte „Entwurf“ (Entwürfe nach Themenstellung, Hilfsstoffe, Schneidewerkzeuge).

Bereich Produktion:

Werkstätte „Grundausbildung“ (Messen, Vorzeichnen, Einschlag schneiden, Einschlagen, Abstoßen, Hilfsstoffe, Klebetechniken, Maschinenkunde).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Modellbau und Mustermachen

  • Strichaufzählung
    einfache Formen von Produktgruppen designen;
  • Strichaufzählung
    einfache Modelle selbstständig planen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    richtige Schneidewerkzeuge einsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache Arbeitsmuster von Modellen erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    einfache Zuschneidemuster anhand von Arbeitsmustern anfertigen.

Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten von Modellen erlernen;
  • Strichaufzählung
    Schneidewerkzeuge richtig einsetzen und instand halten;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe als Einlagematerial zuordnen und anwenden.

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    Bearbeitungs- und Verarbeitungsmethoden erlernen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Klebstofftechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    selbstständig einfache fachspezifische Modelle erarbeiten und anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Modellbau und Mustermachen:

Einfache Modelle, Klebetechniken, Symmetrie. Genaue Linienführung, Schriftübung, Klebetechniken, Schnitttechnik.

Werkstätte „Entwurf“ (Kleinlederware, eigene Entwürfe, Farbkombinationen, Hilfsstoffe, Schneidewerkzeuge).

Bereich Produktion:

Werkstätte „Grundausbildung“ (Einschlag schneiden, Einschlagen, Abstoßen, Klebetechniken, Hand- und Maschinennaht, Maschinenkunde).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Modellbau und Mustermachen

  • Strichaufzählung
    Größenordnung und Funktionen bei Modellen erkennen und planen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig einfache Kleinlederwarenmodelle erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Musterarten für facheinschlägige Modelle konstruieren;
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Zuschneidemuster anhand von Maßangaben erstellen.

Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    einfache facheinschlägige Produkte erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Zuschneidemuster richtig zuordnen.

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Produkte entwerfen und anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Abläufe der Werkstücke dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Modellbau und Mustermachen:

Kleinlederware, Klebetechnik. Schriftübungen.

Werkstätte „Entwurf“ (Damen- und Herrentaschen, Kleinlederware, Hilfsstoffe, Schneide-werkzeuge).

Bereich Produktion:

Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Einschlag schneiden, Einschneiden, Einschlagen, Abstoßen, Klebetechniken, Kaschiertechnik, Hand- und Maschinennaht).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Modellbau und Mustermachen

  • Strichaufzählung
    eigene Ideen von facheinschlägigen Produkten entwerfen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Kleinlederwarenmodelle erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Zuschneidemuster anhand von Maßangaben erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Musterarten für facheinschlägige Modelle ausarbeiten.

Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Zuschneidemuster richtig zuordnen;
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Produkte herstellen.

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    Eigenkreationen von facheinschlägigen Produkten entwerfen und anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe der Werkstücke dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Modellbau und Mustermachen:

Kleinlederwaren, Klebetechnik, Farbkombinationen, Symmetrie. Schriftübungen.

Werkstätte „Entwurf“ (Kleinlederware, Hilfsstoffe, Schneidewerkzeuge).

Bereich Produktion:

Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Einschlag schneiden, Einschneiden, Einschlagen, Abstoßen, Faltenkonstruktionen, Klebetechniken, Kaschiertechnik, Maschinennaht).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Modellbau und Mustermachen

  • Strichaufzählung
    Taschen auf Grund ihrer Funktion entwickeln;
  • Strichaufzählung
    technisches Fachwissen und Fachsprache einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmuster für Applikationen, Drapierungen erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Faltenkonstruktionen entwerfen.

Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    Modelle aus verschiedenen Produktgruppen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Modelle nach Themenstellung designen.

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    Vorbereitungstechniken für die Produktion erlernen;
  • Strichaufzählung
    gekederte Probestücke herstellen;
  • Strichaufzählung
    Verschlussmöglichkeiten auswählen und montieren.

Lehrstoff:

Bereich Modellbau und Mustermachen:

Damen-, Herren- und Funktionstaschen, Farbkombinationen. Klebetechnik, Farbkombinationen, Symmetrie.

Werkstätte „Entwurf“ Werkstätte (Faltenkonstruktion, Kedertechnik, Kollektionsentwurf).

Bereich Produktion:

Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Einschlag schneiden, Einschneiden, Einschlagen, Abstoßen, Faltenkonstruktionen, Kedertechnik, Klebetechniken, Kaschiertechnik, Maschinennaht).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Modellbau und Mustermachen

  • Strichaufzählung
    Taschen auf Grund ihrer Funktion entwickeln;
  • Strichaufzählung
    kreative Ideen für Funktionen an Modellen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    technisches Fachwissen und Fachsprache einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmuster für Applikationen, Drapierungen, Faltenentwürfe designen;
  • Strichaufzählung
    Faltenkonstruktionen erarbeiten.

Bereich Modellbau und Mustermachen – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    Modelle bis zur Produktionsreife planen;
  • Strichaufzählung
    Modelle aus verschiedenen Produktgruppen entwerfen.

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    Vorbereitungstechniken richtig einsetzen;
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Taschenmodelle herstellen.

Lehrstoff:

Bereich Modellbau und Mustermachen:

Damen-, Herren- und Funktionstaschen, Klebetechnik, Farbkombinationen, Symmetrie.

Werkstätte „Entwurf“ (Kedertechnik, Fassonieren und Ausrichten von Nähten).

Bereich Produktion:

Werkstätte „Grundausbildung“ (Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Einschlag schneiden, Einschneiden, Einschlagen, Abstoßen, Faltenkonstruktionen, Kedertechnik, Klebetechniken, Kaschiertechnik, Maschinennaht).

3. FACHTECHNOLOGIE Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Handwerkzeuge

  • Strichaufzählung
    Verwendung, Instandhaltung und Beschaffung von fachspezifischen Werkzeugen, insbesondere Handnähwerkzeugen benennen.

Bereich Hilfsstoffe

  • Strichaufzählung
    Herstellung und Verwendung der zur Erzeugung von Lederwaren benötigten Hilfsstoffe erklären.

Bereich Maschinenkunde

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Maschinen benennen und ihre Verwendung erklären;
  • Strichaufzählung
    Fehlerbehebung bei fachspezifischen Nähmaschinen erkennen und benennen.

Bereich Leder und Materialkunde – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    einfache handgenähte Probestücke unter Berücksichtigung richtig eingesetzter Handnähwerkzeuge üben;
  • Strichaufzählung
    einfache Werkstücke mit den fachspezifischen Handwerkzeugen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    einfache Werkstücke unter Berücksichtigung von Nähtechniken ausführen.

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    einfache Lederzuschnitte vorbereiten;
  • Strichaufzählung
    Hilfsstoffe für Werkstücke richtig zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkzeuge:

Beschaffung, Wartung, Einteilung, Verwendung von Schneide-, Schlag-, und Handnähwerkzeugen.

Bereich Hilfsstoffe:

Beschaffung, Erzeugung, Einteilung, Verwendung von Papier- und Deckelarten.

Bereich Maschinenkunde:

Bestandteile, Einstellung, Verwendung von fachspezifischen Nähmaschinen. Unfallverhütung.

Bereich Leder und Materialkunde:

Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf und Abstoßübungen, Verwendung und Instandhaltung von Handnähwerkzeugen, Verwendung von Nähmaschinen, Spalt- und Schärfmaschinen).

Bereich Produktion:

Werkstätte „Entwurf“ (Anwendung von Zuschnitttechniken. Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial, Anwendung von Klebetechniken).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Handwerkzeuge

  • Strichaufzählung
    Verwendung, Instandhaltung und Beschaffung von fachspezifischen Werkzeugen, insbesondere Handnähwerkzeugen erfassen und wiedergeben.

Bereich Hilfsstoffe

  • Strichaufzählung
    Herstellung und Verwendung der zur Erzeugung von Lederwaren benötigten Hilfsstoffe erklären und dokumentieren.

Bereich Maschinenkunde

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Maschinen benennen und ihre Verwendung erklären;
  • Strichaufzählung
    Fehlerbehebung bei fachspezifischen Nähmaschinen auflisten.

Bereich Leder und Materialkunde – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    Probestücke mit den fachspezifischen Lederbearbeitungsmaschinen zurichten;
  • Strichaufzählung
    einfache Werkstücke mit den fachspezifischen Handwerkzeugen herstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Mess-, Schneide- und Abstoßübungen an Werkstoffen durchführen.

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    einfache facheinschlägige Werkstücke nähen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Klebstoffe richtig einsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache Lederzuschnitte durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkzeuge:

Beschaffung, Wartung, Einteilung, Verwendung von Handnähwerkzeugen.

Bereich Hilfsstoffe:

Beschaffung, Entstehung, Einteilung, Verwendung von Klebstoffarten.

Bereich Maschinenkunde:

Bestandteile, Einstellung, Verwendung von Schärfmaschinen und Deckelscheren.

Bereich Leder und Materialkunde:

Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen, Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, manuelle Fertigung von einfachen Kleinlederwaren. Verwendung, Einstellung von fachspezifischen Nähmaschinen, Verwendung und Einstellung von Spalt- und Schärfmaschinen, Deckelschere).

Bereich Produktion:

Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial; Anwendung von Klebetechniken, Lederzuschnitte, Qualitätserkennung Leder).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Leder- und Materialkunde

  • Strichaufzählung
    Produktion, Eigenschaften und Handelsformen von Leder aufzählen;
  • Strichaufzählung
    natürliche Hautfehler und Lederschäden benennen;
  • Strichaufzählung
    die richtige Lederlagerung erklären und begründen.

Bereich Maschinenkunde

  • Strichaufzählung
    Handhabung, Fehlermeldung und Fehlerbehebung bei Schärfmaschinen erklären.

Bereich Leder und Materialkunde – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    Verschlüsse fachgerecht montieren;
  • Strichaufzählung
    richtiges Verhältnis, Stichlänge und Fadenstärke an Nähmaschinen erkennen und einstellen;
  • Strichaufzählung
    Kleinlederwaren mit den fachspezifischen Handwerkzeugen anfertigen.

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    Zusatzmaterialien auswählen und für die Produktion vorbereiten;
  • Strichaufzählung
    verschiedenen Klebetechniken an Werkstoffen ausführen;
  • Strichaufzählung
    Leder- und Hilfsstoffe richtig lagern.

Lehrstoff:

Bereich Maschinenkunde:

Bestandteile, Verwendung von Schärfmaschinen.

Bereich Leder- und Materialkunde:

Definition und Eigenschaften von Rohware, Konservierung, Wasserwerkstatt, Mineral-, Fett- und Vegetabilgerbung, Lederhäute, Lederlagerung.

Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen; Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, Einfasstechniken, Einschlagtechniken, manuelle Fertigung von Kleinlederwaren, Verwendung, Einstellung und Wartung von fachspezifischen  Nähmaschinen; Verwendung und Einstellung von Spalt- und Schärfmaschinen).

Bereich Produktion:

Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial, Anwendung von Klebetechniken, Lederzuschnitte, Lederfehler, Qualitätsmerkmale Leder).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Leder- und Materialkunde

  • Strichaufzählung
    Produktion, Eigenschaften und Handelsformen von Leder aufzählen, erklären und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Gerbarten erklären;
  • Strichaufzählung
    natürliche Hautfehler und Lederschäden dokumentieren.

Bereich Maschinenkunde

  • Strichaufzählung
    Handhabung, Fehlermeldung und Fehlerbehebung bei Schärfmaschinen auflisten.

Bereich Leder- und Materialkunde – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    einfache Werkstücke für die Produktion mit Lederbearbeitungsmaschinen zurichten;
  • Strichaufzählung
    richtiges Verhältnis, Stichlänge und Fadenstärke an Nähmaschinen erkennen und an Werkstücken umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Verschlüsse fachgerecht montieren.

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    Leder für Kleinlederwaren unter Berücksichtigung der Qualitätsmerkmale auswählen und zuschneiden;
  • Strichaufzählung
    Leder- und Hilfsstoffe richtig lagern.

Lehrstoff:

Bereich Maschinenkunde:

Bestandteile, Einstellung und Wartung von Schärfmaschinen.

Bereich Leder- und Materialkunde:

Gerb- und Zurichtungsverfahren, Qualitätsmerkmale von Rohhäuten und Leder, Lederlagerung.

Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen, Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, manuelles Fertigen von handgenähten Werkstücken, Handnaht, Einfasstechniken, Einschlagtechniken).

Verwendung, Einstellung und Wartung von Nähmaschinen, Spalt- und Schärfmaschinen.

Bereich Produktion:

Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckel, Moiré, Einlagematerial; Anwendung von Klebetechniken, Lederzuschnitte, Qualitätserkennung Leder, Lederlagerung).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Leder- und Materialkunde

  • Strichaufzählung
    Erzeugungs- und Zurichtungstechniken von Reptilienleder in den einzelnen Produktionsschritten aufzählen;
  • Strichaufzählung
    Artenschutz in Bezug auf Leder erklären;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Gerbarten erklären und dokumentieren.

Bereich Maschinenkunde

  • Strichaufzählung
    Fehlerbehebung und Bestandteile von Lederschärfmaschinen benennen;
  • Strichaufzählung
    Fehlerbehebung von Lederspaltmaschinen erklären.

Bereich Leder- und Materialkunde – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    für die Produktion notwendige Materialien mit den fachspezifischen Maschinen vorbereiten;
  • Strichaufzählung
    Nähte an Modellen fachgerecht durchführen;
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Taschenmodelle anfertigen.

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    Leder unter Berücksichtigung von speziellen Eigenschaften auswählen;
  • Strichaufzählung
    Hautfehler am Leder erkennen und beim Zuschnitt berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    Lederzuschnitte fachgerecht für die Produktion vorbereiten.

Lehrstoff:

Bereich Maschinenkunde:

Bestandteile und Fehlerbehebung fachspezifischer Maschinen, Unfallverhütung.

Bereich Leder- und Materialkunde:

Gerbverfahren, Zurichtungsverfahren, Artenschutz.

Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen; Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, manuelles Fertigen von handgenähten Werkstücken, Handnaht, Einfasstechniken, Einschlagtechniken, Zier-, Freihand-, Funktionsnähte; Verwendung, Einstellung, Wartung von Näh-maschinen, Stanzmaschinen, Spalt- und Schärfmaschinen).

Bereich Produktion:

Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial; Anwendung von Klebetechniken, Lederlagerung, Lederzuschnitte, Lederfehler, Qualitätserkennung von Leder).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Leder- und Materialkunde

  • Strichaufzählung
    Zurichtungsverfahren dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Arten- und Umweltschutz in Bezug auf Leder bewerten;
  • Strichaufzählung
    Erzeugungs- und Zurichtungstechniken von Reptilienleder in den einzelnen Produktionsschritten aufzählen.

Bereich Maschinenkunde

  • Strichaufzählung
    Fehlerbehebung von Lederspaltmaschinen auflisten;
  • Strichaufzählung
    Bestandteile von Lederschärfmaschinen dokumentieren.

Bereich Leder- und Materialkunde – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    für die Produktion geeignete Materialien mit den fachspezifischen Maschinen zurichten;
  • Strichaufzählung
    Modelle aus verschiedenen Produktgruppen selbstständig anfertigen.

Bereich Produktion – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    Leder und branchenspezifische Zusatzmaterialien unter Berücksichtigung von speziellen Eigenschaften auswählen und in der Produktion einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Lederzuschnitte fachgerecht für die Produktion durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Maschinenkunde:

Bestandteile und Fehlerbehebung fachspezifischer Maschinen, Unfallverhütung.

Bereich Leder- und Materialkunde:

Zurichtungsverfahren, Artenschutz, Lederlagerung, Unfallverhütung.

Werkstätte „Grundausbildung“ (Schneide-, Schärf- und Abstoßübungen; Verwendung und Wartung von Handnähwerkzeug, manuelles Fertigen von handgenähten Werkstücken, Handnaht, Einfasstechniken, Einschlagtechniken, Zier-, Freihand-, Funktionsnähte; Verwendung, Einstellung, Wartung von Nähmaschinen, Stanzmaschinen, Spalt- und Schärfmaschinen).

Bereich Produktion:

Werkstätte „Entwurf“ (Verwendung und Lagerung von Deckeln, Moiré, Einlagematerial; Anwendung von  Klebetechniken, Lederlagerung, Lederzuschnitte, Lederfehler, Qualitätserkennung von Leder).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Leder- und Materialkunde

  • Strichaufzählung
    Lederproduktion unter Berücksichtigung von Tier und Gerbungsart erörtern.

Bereich Maschinenkunde

  • Strichaufzählung
    Bestandteile, Einstellung und Verwendung der Lederspalt-, Schärf- und Nähmaschine darstellen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Verwendung der Kniehebelpresse erklären.

Lehrstoff:

Bereich Leder- und Materialkunde:

Lederproduktion, Gerbverfahren.

Bereich Maschinenkunde:

Fachspezifische Maschinen.

4. DESIGN Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs-techniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    Farbkombinationen unter modischen Aspekten erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    die theoretischen Grundlagen mit anderen Bereichen, insbesondere Fertigungstechnik erkennen;
  • Strichaufzählung
    den Begriff Design erklären.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Grundlagen der Designtheorie, Form, Material, Funktion und Gestaltung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    den Begriff Design definieren und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die theoretischen Grundlagen mit anderen Bereichen, insbesondere Fertigungstechnik vernetzen;
  • Strichaufzählung
    Farbkombinationen unter modischen Aspekten entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Designgeschichte, Grundlagen der Designtheorie, Form, Material, Funktion und Gestaltung.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    die Charakteristik einer Epoche in aktuellen Modetrends wiedererkennen;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die Geschichte und die Entwicklung der Mode geben.

Bereich Design – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    Designelemente entwerfen;
  • Strichaufzählung
    Umsetzungsmöglichkeiten von Design und Entwürfen im fachpraktischen Unterricht entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Modegeschichte, Modeentwicklung.

Werkstätte „Design“ (Form, Material, Funktion und Gestaltung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    den Begriff Design bewerten und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die Geschichte und die Entwicklung der Mode geben.

Bereich Design – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    Umsetzungsmöglichkeiten von Design und Entwürfen im fachpraktischen Unterricht realisieren;
  • Strichaufzählung
    Modetrends erarbeiten und umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Trendwahrnehmung, praktische Aufbereitung von Trends.

Werkstätte „Design“ (Form, Material, Funktion und Gestaltung).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    Eigenentwürfe unter Berücksichtigung von Design und Modetrends in Kollektion implementieren;
  • Strichaufzählung
    Eigenentwürfe dokumentieren und präsentieren.

Bereich Design – Atelier und Produktion

  • Strichaufzählung
    Eigenentwurf unter Berücksichtigung von Design und Modetrends entwickeln und fertigen;
  • Strichaufzählung
    Modelle mit fachspezifischen Lederbearbeitungsmaschinen und Werkzeugen für die Produktion zurichten und ausfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Modegeschichte, Modeentwicklung, Moderhythmus, Trendwahrnehmung.

Werkstätte „Design“ (Qualitätsbegriffe, Form, Material, Funktion und Gestaltung).

5. FACHZEICHNEN, ENTWURF UND LEDERDESIGN

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    einfache Werkzeichnungen unter Berücksichtigung von Form und Farbe anfertigen;
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Modelle als technische Zeichnung planen.

Bereich Entwurf und Lederdesign

  • Strichaufzählung
    Farbkombinationen unter modischen Aspekten gestalten;
  • Strichaufzählung
    Freihandentwürfe skizzieren.

Lehrstoff:

Bereich Fachzeichnen:

Genaue Linienführung, Flächen, Farbenlehre, Schriftführung, Freihandskizzen, Übertragung einfacher Muster.

Bereich Entwurf und Lederdesign:

Einfache Formen, Farbkombinationen, Freihandskizzen, Symmetrie, Konturen und Effekte, reziproke Flächeneinteilung, Kolorieren.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    einfache Werkzeichnungen unter Berücksichtigung von Form und Farbe ausfertigen;
  • Strichaufzählung
    facheinschlägige Modelle als technische Zeichnung ausarbeiten.

Bereich Entwurf und Lederdesign

  • Strichaufzählung
    einfache Form und Farbentwürfe realisieren;
  • Strichaufzählung
    Freihandentwürfe erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Fachzeichnen:

Genaue Linienführung, Flächen, Form, Farbe, Schriftübung, Übertragung einfacher Muster.

Bereich Entwurf und Lederdesign:

Einfache Formen, Farbkombinationen, Symmetrie, Konturen und Effekte, reziproke Flächeneinteilung, Kolorieren.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    selbstständig Werkzeichnungen von Kleinlederwaren entwerfen;
  • Strichaufzählung
    Eigenentwürfe als technische Zeichnung umsetzen.

Bereich Entwurf und Lederdesign

  • Strichaufzählung
    Modelle aus verschiedenen Produktgruppen planen;
  • Strichaufzählung
    Freihandentwürfe erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Fachzeichnen:

Genaue Linienführung, Flächen, Freihandskizzen, Übertragung einfacher Muster.

Bereich Entwurf und Lederdesign:

Form- und Farbgebung, Effekte, Kolorieren.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    selbstständig Werkzeichnungen von Kleinlederwaren anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Eigenentwürfe als technische Zeichnung umsetzen.

Bereich Entwurf und Lederdesign

  • Strichaufzählung
    selbstständig einfache Entwürfe umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Modelle aus verschiedenen Produktgruppen entwerfen.

Lehrstoff:

Bereich Fachzeichnen:

Genaue Linienführung, Flächen, Schriftübungen, Freihandskizzen, Übertragung von Kleinlederwarenmustern, bildnerische Ausdrucksmittel.

Bereich Entwurf und Lederdesign:

Form- und Farbkombinationen, Effekte, Kolorieren, Freihandzeichnung.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    selbstständig Werkzeichnungen unter Berücksichtigung von Form, Farbe und Komposition des modischen Effektes entwickeln.

Bereich Entwurf und Lederdesign

  • Strichaufzählung
    Freihandskizzen perfektionieren;
  • Strichaufzählung
    Ideen unter Anwendung zeichnerischer Fähigkeiten umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Fachzeichnen:

Linienführung, Schriftübung, Freihandskizzen.

Bereich Entwurf und Lederdesign:

Fachspezifische Formgebung, Ornament, Gestaltung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    selbstständig Werkzeichnungen unter Berücksichtigung von Form, Farbe und Komposition des modischen Effektes anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Modell und Entwurf als technische Zeichnung umsetzen.

Bereich Entwurf und Lederdesign

  • Strichaufzählung
    eigene Entwürfe technisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Freihandskizzen perfektionieren.

Lehrstoff:

Bereich Fachzeichnen:

Übertragung von Kollektionen, Freihandskizzen.

Bereich Entwurf und Lederdesign:

Grafische, farbige und räumliche Gestaltung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachzeichnen

  • Strichaufzählung
    Entwurfsideen unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten im Sinne des Verwendungszweckes entwickeln und ausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    einfache und komplexe Entwürfe zeichnerisch und malerisch darstellen sowie schriftlich erfassen.

Bereich Entwurf und Lederdesign

  • Strichaufzählung
    innovative und kreative Kollektionsentwürfe unter Miteinbeziehung von Modetrends entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Abendtaschen entwerfen und ausarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Fachzeichnen:

Schrift und Farbe, Freihandskizzen, technische Zeichnungen.

Bereich Entwurf und Lederdesign:

Kollektionserstellung, Damentaschen, Aktentaschen, Abendtaschen, Einfluss und Wirkung von Oberflächen bezüglich Gestaltung.

6. BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/18

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4

Text

Anlage 1.18 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MALEREI UND GESTALTUNG mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafe1 der 3,5 – jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.a

Technologie – Atelier und Produktion

12

12

12

12

15

15

3

81

römisch vier

2.b

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

14

(römisch eins)

3.

Physik des Fachgebietes

2

2

4

(römisch zwei)

4.

Bildende Kunst

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)

5.

Gestalten von Flächen und Schriften

1

1

2

2

1

7

(römisch vier)

6.

Kreatives Gestalten – Malerei und Zeichnung2

2

2

2

2

2 (1)

2 (1)

1

13

(römisch vier)

7.

Medienlabor3

1

1

2

(römisch eins)

8.

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

36

36

36

36

36

36

33

249

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung.

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MALEREI UND GESTALTUNG mit Betriebspraxis römisch eins.2 Stundentafel1 der 4 – jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

2.a

Technologie – Atelier und Produktion

12

12

12

12

14

14

1

3

80

römisch vier

2.b

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

2

16

(römisch eins)

3.

Physik des Fachgebietes

2

2

1

1

1

2

9

(römisch zwei)

4.

Bildende Kunst

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)

5.

Gestalten von Flächen und Schriften

1

1

2

2

1

2

9

(römisch vier)

6.

Kreatives Gestalten – Malerei und Zeichnung

2

2

2

2

2

2

1

3

16

(römisch vier)

7.

Medienlabor2

1

1

2

(römisch eins)

8.a

Angewandte Malerei-Form und Farbe – Atelier und Produktion

1

1

1

2

5

römisch vier

8.b

Angewandte Malerei-Form und Farbe

1

1

1

2

5

(römisch drei)

9.a

Technische Funktionsbeschichtungen – Atelier und Produktion

1

4

5

römisch vier

9.b

Technische Funktionsbeschichtungen

1

4

5

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

20

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

36

36

36

36

38

38

36

32

288

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung , und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

3 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Malerei und Gestaltung.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 181 aus 2012, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2013, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Malerei und Gestaltung ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Malerei und Gestaltung verfügen generell über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich der Malerei und Beschichtungstechnik. Darüber hinaus werden wie bei allen bautechnischen Ausbildungen die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Ausführung und Abrechnung, die bereits berufspraktische Erfahrung im Bereich Baunebengewerbe voraussetzen, in gewerblichen, technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen, die im Rahmen der verbundenen Gewerbe gemäß Gewerbeordnung taxativ aufgelistet sind, tätig zu werden. Weitere Betätigungsfelder finden sich im fachlichen Umfeld der Lack- und einschlägigen Baustoffindustrie sowie bei öffentlichen Institutionen und Ämtern im Bereich facheinschlägiger Tätigkeiten des Baunebengewerbes.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Malerei und Gestaltung können eigenständig Tätigkeiten auf dem Gebiet der Angewandten Malerei und Beschichtungstechnik ausführen. Die Einsatzgebiete liegen im Bereich der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Ausführung von Arbeiten der Malerei und Beschichtungstechnik einschließlich der Tätigkeiten der Arbeitsvorbereitung, Ausführung und Abrechnung mit der entsprechenden Qualitätssicherung. Die Erstellung von erforderlichen Dokumentationen im Fachbereich zählt ebenfalls zu den Kernkompetenzen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Technologie – Atelier und Produktion:

Im Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten können die Absolventinnen und Absolventen die notwendigen Bereiche in der Planung und Ausführung von Maler- und Beschichtungsarbeiten benennen und dokumentieren. Sie können Materialien, Beschichtungsstoffe, Beschichtungsträger und -systeme und ihre Eigenschaften erfassen, einschlägige Regelwerke und Bearbeitungs- und Verarbeitungsrichtlinien angeben. Sie können Beschichtungsmaterialien gebrauchsfertig aufbereiten und farbliche Vorgaben erfüllen sowie Untergrundprüfungen vornehmen, dokumentieren und Mängel an Untergrund- und Beschichtung beseitigen. Sie sind vertraut im Umgang mit fachspezifischen Geräten, Werkzeugen, Gerüsten und Aufstiegshilfen. Arbeitsabläufe können eigenständig, norm- und fachgerecht ausgeführt werden. Sie können Materialerfordernisse und Arbeitsaufwand einschätzen, kalkulieren und dokumentieren. Sie können Raumgestaltungskonzepte nach einem vorgegebenen Konzept umsetzen, Konservierungs- und Restaurierungstechniken in der Denkmalpflege erklären und dokumentieren. Sie können historische Mal- und Arbeitstechniken, Vergoldungstechniken, spezielle Dekorationstechniken, aktuelle Gestaltungstechniken sowie das Nacharbeiten und Veredeln von verschiedenen Oberflächen ausführen. Sie besitzen Grundkenntnisse und Fertigkeiten in der Architektur- und Bühnenmalerei und sind befähigt Spritz- und Lackiertechniken fachgerecht durchzuführen und können ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Werbetechnik und Schriftgestaltung einsetzen.

Im Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Malerei und Beschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen norm- und fachgerecht ausführen, Belagstoffe normgerecht kleben und verlegen, Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen ausführen, Putztechnikverfahren anwenden, Gips- und Leichtbauplatten verlegen und beschichten sowie Arbeiten mit Zierprofilen im Wand- und Deckenbereich fachgerecht durchführen.

Im Bereich Technische Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Arbeitsschritte der technischen Funktionsbeschichtungen in den Bereichen Wärmedämmverbundsysteme, Schallschutz und Akustik sowie Betonbeschichtung, Betonsanierung und -kosmetik, Korrosionsschutz, vorbeugender Brandschutz und Hygienemaßnahmen erläutern und ausführen.

Im Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe und Vorschriften für die Sicherheit am Arbeitsplatz, den Materialtransport, der Lagerung, der Entsorgung sowie des Recyclings verstehen und anwenden.

Im Bereich Arbeitsorganisation und –gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Zusammenhänge der Arbeitsplatzorganisation und -gestaltung anwenden, die Aufbau- und Ablauforganisation für die jeweiligen Arbeitssparten norm- und fachgerecht planen, umsetzen und dokumentieren, die Qualitätssicherung erbringen sowie die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2

Im Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten können die Absolventinnen und Absolventen ihre erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten entsprechend verbinden und vertieft einsetzen, ein vorgegebenes Planungskonzept fachpraktisch umsetzen, spezifische Arbeitsabläufe analysieren und die Erkenntnisse strukturiert einsetzen.

Im Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Ihre fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten entsprechend verbinden.

Im Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die bereits erreichten Kompetenzen vertiefen.

Im Bereich Arbeitsorganisation und –gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen die bereits erreichten Kompetenzen vertiefen.

Im Bereich Technische Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen die bereits erreichten Kompetenzen vertiefen.

Technologie:

Im Bereich Grundlagen der Technologie können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende technologische Kenntnisse aus wichtigen Teilbereichen wiedergeben.

Im Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe können die Absolventinnen und Absolventen diese definieren und deren Aufgaben nennen, wichtige Zusammenhänge zwischen den Komponenten eines Beschichtungsstoffes anführen, den Unterschied zwischen einem Beschichtungsaufbau und –system erklären, eine Einteilung der anorganischen Bindemittel treffen und von ausgewählten mineralischen Bindemitteln deren Gewinnung, Herstellung, Eigenschaften und Verwendung nennen. Sie können Untergründe für die Beschichtung beschreiben. Sie können die Verfahren der Tapetenherstellung erklären, die Tapetenarten unterscheiden, die Tapetensymbole erkennen und die Tapetenverarbeitung erläutern. Sie können Wärmedämmverbundsysteme, die verwendeten Dämmstoffe und deren Verarbeitung erklären sowie bei Korrosionsschutz, Betonbeschichtung, -sanierung, vorbeugender Brandschutz und Hygienemaßnahmen jeweils die Materialien und Ausführungstechniken erläutern. Im Bereich Farb- und Lackproduktion können sie eine Einteilung der Bindemittel treffen, deren Gewinnung, Herstellung, Eigenschaften und Verarbeitung erläutern. Sie können eine Einteilung der Farbmittel treffen, Eigenschaften der Pigmentgruppen erklären, eine Einteilung der Lösemittel vornehmen und deren Auswirkungen erklären. Sie können unterschiedliche Beschichtungsträger prüfen und beurteilen, die Trocknungs- bzw. Erhärtungsmöglichkeiten der Materialien erläutern, Beschichtungsverfahren der Industrie erklären und über Herstellung und Einsatz der Blattmetalle und Effektpigmente Auskunft geben. Sie können ausgewählte Werk- und Hilfsstoffe, deren Eigenschaften und Aufgaben nennen und über funktionelle Beschichtungssysteme Auskunft geben sowie praxisbezogene, technologische Aufgaben- und Problemstellungen verstehen und entsprechende Lösungswege unter Beachtung von ökologischen Aspekten entwickeln.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Technische Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen ihre theoretischen Kenntnisse über Materialien, Arbeitstechniken und Vorschriften in einem erweiterten und vertieften Einsatzbereich (Betonbeschichtung und –sanierung, Korrosionsschutz, vorbeugender Brandschutz) verstehen und erklären.

Physik des Fachgebietes:

Im Bereich Physik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegendes physikalisches Wissen des Fachbereichs wiedergeben, die wichtigsten Bereiche der Physik nennen, einfache physikalische Vorgänge beschreiben und Gesetzmäßigkeiten erklären, wichtige Zusammenhänge der Akustik und des Schalls, der visuellen Wahrnehmung und der Optik und des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutzes verstehen.

Im Bereich Statik und Festigkeitslehre können die Absolventinnen und Absolventen die für das Fachgebiet wichtigen Grundlagen und deren Zusammenhänge beschreiben, den Zusammenhang von Einwirkung und Materialfestigkeit erkennen und wichtige Tragwerke an einem Gebäude bezeichnen. Sie können die Grundbegriffe der Beschichtungstechnik wiedergeben und wesentliche physikalische Zusammenhänge der Beschichtungstechnik beschreiben.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2

Im Bereich Physik können die Absolventinnen und Absolventen wichtige physikalische Materialeigenschaften und Kenngrößen nennen, gegenüberstellen und zuordnen.

Im Bereich Bauphysik können die Absolventinnen und Absolventen wichtige Zusammenhänge des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutzes erkennen und interpretieren.

Im Bereich Bau-, Werkstoffe und Materialeigenschaften können die Absolventinnen und Absolventen die für das Bau- und fachliche Baunebengewerbe verwendeten Baustoffe und Materialien inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen und zuordnen.

Im Bereich Festigkeit und Stabilität können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und wichtige Querschnittskennwerte angeben.

Bildende Kunst:

Im Bereich Theorie der Kunst können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichsten Begriffe in der bildenden Kunst wiedergeben, die Terminologie in den Bereichen Baukunst, Bildhauerkunst, Malerei, Grafik und Zeichnung sowie im kunsthandwerklichen Bereich zuordnen und anwenden. Sie können die wesentlichen Techniken in der bildenden Kunst erklären, die Zusammenhänge zwischen historischen, religiösen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Hintergründen und den technischen Entwicklungen sowie dem künstlerischen Schaffen einer Epoche erkennen und interpretieren.

Im Bereich Kunstepochen und Stilkunde können die Absolventinnen und Absolventen die Wesenszüge der Stilepochen in der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe des prähistorischen Kunstschaffens und der frühen Hochkulturen erkennen und darstellen. Sie können die Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe in den relevanten Stilepochen und Zeiträumen erkennen und beschreiben. Sie können Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Design des 20. Jahrhunderts erkennen und beschreiben, wichtige gegenwärtige Kunstströmungen erläutern und die Wesenszüge der modernen Stilepochen analysieren sowie typische Formelemente erfassen, beschreiben und diese zeichnerisch darstellen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Kunstepochen und Stilkunde können die Absolventinnen und Absolventen wichtige gegenwärtige Kunstströmungen beschreiben, die Wesenszüge der modernen Stilepochen erkennen und unterscheiden, verschiedene historische Stilepochen mit modernen Kunstströmungen vergleichen und Entwicklungen feststellen.

Gestalten von Flächen und Schriften:

Im Bereich Grundlagen der Kalligrafie können die Absolventinnen und Absolventen die historische Schriftentwicklung wiedergeben, die Aufgabe und die Funktion der Schrift erklären, wichtige kalligrafische Arbeitsmittel nennen und beschreiben sowie Gebrauchsschriften erkennen.

Im Bereich Angewandte Kalligrafie können die Absolventinnen und Absolventen Zier- und Gebrauchsschriften schreiben, den Funktions- und Einsatzbereich von Gebrauchsschriften erfassen und diese anwenden. Sie können Techniken des Zeichnens fachgerecht ausführen.

Im Bereich Kalligrafie und Gestaltungslehre können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungsmittel und Gestaltungstechniken fachgerecht bei Kompositionen einsetzen.

Im Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen kalligrafische Kompositionen mit Zier- und Gebrauchsschriften konstruieren, erweiterte Kenntnisse bei Schreibstoffen, Schreibwerkzeugen und Untergründen einsetzen, Grafiksoftware anwenden sowie die Grundlagen der Serigrafie wiedergeben, kalligrafische Kompositionen mit Zier- und Gebrauchsschriften konstruieren und in eine themenorientierte Flächengestaltung entsprechend einbinden.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen themenorientierte Gestaltungskonzepte eigenständig entwickeln und umsetzen.

Kreatives Gestalten – Malerei und Zeichnung:

Im Bereich Wahrnehmung und Wiedergabe können die Absolventinnen und Absolventen wichtige physikalische und ästhetische Gesetze für Licht und Farbe verstehen und wiedergeben, Formen und Körper in der Natur unter Berücksichtigung von Licht und Schatten zeichnerisch und malerisch darstellen. Sie können Naturstudien anfertigen und gestalterisch abstrahieren sowie gestaltete Formen und Farbkompositionen auf unterschiedliche Oberflächen übertragen.

Im Bereich Zeichnerische und malerische Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen wichtige Gestaltungs- und Kompositionsgesetze erklären und diese anwenden. Sie können die Bedeutung und den Gehalt von Farben verdeutlichen sowie Farbe und Licht als aktives Gestaltungselement einsetzen.

Im Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Farbe und Form als Elemente in der Architekturgestaltung erfassen, entwickeln und entsprechend zeichnerisch und malerisch darstellen. Sie können eine Architektur- und Raumgestaltung bei gegebener Widmung mit Farb- und Formelementen entsprechend darstellen, themenorientierte Form- und Farbgestaltungskonzepte entwickeln sowie perspektive Darstellungen von Objekten anfertigen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen wichtige Raum-Environments entwickeln, mit zeichnerischen und malerischen Mitteln Raumvorstellungen visualisieren sowie die Bedeutung von Abstraktion, Augentäuschung und Illusion in der Malerei verdeutlichen.

Medienlabor:

Im Bereich Hard und Software können die Absolventinnen und Absolventen Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen. Sie können ihr Wissen über den Aufbau, die Funktionsweisen und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationssoftware einsetzen und Aufgaben des Fachbereiches damit bearbeiten sowie Informationen auf elektronischem Weg beschaffen, modifizieren und weitergeben.

Im Bereich Grafik und Design können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungs- und Darstellungssoftware des Fachbereiches beurteilen und einsetzen.

Im Bereich Licht und Farbe können die Absolventinnen und Absolventen Laboreinrichtungen des Fachbereiches zur Licht- und Farbgestaltung für die mediale Farb- und Raumgestaltung entsprechend einsetzen und kreative Konzepte für Farb- und Raumgestaltungen mit digitalen Medien entwickeln.

Im Bereich Mediale Kompetenz können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsprozesse und Ergebnisse entsprechend dokumentieren und präsentieren.

Angewandte Malerei – Form und Farbe – Atelier und Produktion – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Dekormaltechnik und Bühnenmalerei können die Absolventinnen und Absolventen projektbezogen Gestaltungskonzepte mit künstlerischen Anforderungen entwickeln und ausführen. Sie können die fachspezifischen Geräte und Werkzeuge entsprechend einsetzen, kreative Malerei mit den traditionellen kunsthandwerklichen Techniken sowie die einzelnen Arbeitsschritte der Bühnenmalerei und -gestaltung ausführen. Sie können Farbtöne unter Beachtung von licht- und aufnahmetechnischen Anforderungen abstimmen und mischen. Weiters sind sie in der Lage, verschiedene Grundmaterialien miteinander gestalterisch zu verbinden, für projektbezogene Themenstellungen der Bühnenmalerei und -gestaltung Ausführungskonzepte zu entwickeln und zu realisieren.

Im Bereich Farbe und Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Konzepte für Gestaltungsarbeiten mit künstlerischen Anforderungen entwickeln und ausführen, die Elemente Licht und Farbe als Gestaltungswerkzeug projektbezogen einsetzen, ästhetische Form- und Farbbegriffe den Gestaltungsprinzipien zuordnen und in der praktischen Arbeit einsetzen. Sie können differenzierte künstlerische und technische Beschichtungsarbeiten durchführen und mit der Serigrafie grafische Gestaltungen ausführen.

Im Bereich Historische Maltechniken und Restauration können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsabläufe in den spezifischen handwerklichen Bereichen eigenständig, norm- und fachgerecht planen und ausführen. Sie können ihre Kenntnisse über historische Baustoffe und Materialien sowie Maltechniken und Malweisen in der praktischen Tätigkeit einsetzen, historische Arbeitstechniken und -mittel bei Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten entsprechend anwenden. Sie können Beschichtungsstoffe und –mittel nach historischen Rezepturen anfertigen und erworbene Fertigkeiten in historischen Putz-, Stuck- und Beschichtungstechniken in Zusammenarbeit mit der restaurativen Betreuung und den Fachleuten der Denkmalpflege bei denkmalpflegerischen Arbeiten und Oberflächenbearbeitungen an historischen Bauwerken einbringen.

Im Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung können die Absolventinnen und Absolventen in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen, in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen und die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.

Im Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.

Angewandte Malerei – Form und Farbe – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Grundlagen der Dekor- und Bühnenmalerei können die Absolventinnen und Absolventen Materialien und Werkstoffe des Fachbereiches beschreiben und charakterisieren, Lasier-, Kolorier- und Spritztechniken unterscheiden und erklären. Sie können die Bedeutung von Licht und Farbe für den Fachbereich erläutern und in die Gestaltung einbringen, die Maltechniken und Malweisen der Schablonen-, Scheinarchitektur- und Graumalerei sowie der Stein-, Marmor- und Holzimitation erklären.

Im Bereich Farbe und Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Konzepte für Gestaltungsarbeiten mit künstlerischen Anforderungen erstellen, die Gestaltungsmöglichkeiten von Licht und Farbe anwenden, ästhetische Form- und Farbbegriffe erklären und den Gestaltungsprinzipien zuordnen. Sie können differenzierte künstlerische und technische Beschichtungsarbeiten unterscheiden sowie den Einsatzbereich und die Technik der Serigrafie erklären.

Im Bereich Historische Maltechniken und Restauration können die Absolventinnen und Absolventen ihre Kenntnisse in der Fachterminologie einsetzen, die erforderliche fachliche Kommunikation mit Behördenvertretern (zB Bundesdenkmalamt) und Fachleuten (Restauratoren) führen. Sie können historische Arbeitstechniken, und -mittel erkennen sowie eine entsprechende Arbeitsdokumentation erstellen.

Technische Funktionsbeschichtungen – Atelier und Produktion – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen im fachpraktischen Tätigkeitsbereich fachliche Dokumentationen anlegen.

Im Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden können die Absolventinnen und Absolventen Wärmedämmverbundsysteme auswählen und die einzelnen Arbeitsschritte fach- und normgerecht ausführen.

Im Bereich Korrosionsschutz können die Absolventinnen und Absolventen Oberflächen und Untergründe prüfen, bewerten und Vorbereitungsmaßnahmen für einen geeigneten Korrosionsschutz treffen und ausführen. Sie können weiters Korrosionsschäden und -arten beurteilen, dem Korrosionsgrad zuordnen, Korrosionsschutzmaßnahmen und –verfahren sowie Instandsetzungsverfahren planen und normgerecht durchführen.

Im Bereich Betonbeschichtung und -sanierung können die Absolventinnen und Absolventen gebräuchliche Beschichtungssysteme für Betonoberflächen auswählen und anwenden, industrielle Belag- und Beschichtungsstoffe für den Funktionsbereich und erhöhten Sachwertschutz auswählen und durchführen. Sie können die gebräuchlichsten Verfahren zur Sanierung und Instandsetzung von Beton- und Stahlbetonbauteilen zuordnen und die einzelnen Arbeitsschritte fach- und normgerecht ausführen.

Im Bereich Vorbeugender Brandschutz können die Absolventinnen und Absolventen die einzelnen Verfahren des vorbeugenden Brandschutzes unterscheiden, zuordnen und norm- und fachgerecht anwenden.

Technische Funktionsbeschichtungen – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen können die Absolventinnen und Absolventen fachliche Dokumentationen anlegen.

Im Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Technik von Wärmedämmverbundsystemen beschreiben und die Anwendung in den einzelnen Arbeitsschritten erklären.

Im Bereich Korrosionsschutz können die Absolventinnen und Absolventen die Oberflächen und Untergründe prüfen, bewerten und Vorbereitungsmaßnahmen für einen geeigneten Korrosionsschutz auswählen. Sie können häufige Korrosionsschäden und -arten erläutern, dem Korrosionsgrad zuordnen und Korrosionsschutzmaßnahmen und -verfahren sowie Instandsetzungsverfahren erklären.

Im Bereich Betonbeschichtung und -sanierung können die Absolventinnen und Absolventen gebräuchliche Beschichtungssysteme für Betonoberflächen erklären und auswählen, industrielle Belag- und Beschichtungsstoffe erläutern, die auf Betonoberflächen von unterschiedlichen Bauteilen zur Funktionserfüllung und Erhöhung des Sachwertschutz anwendbar sind. Sie können die gebräuchlichsten Verfahren zur Sanierung und Instandsetzung von Beton- und Stahlbetonbauteilen auswählen.

Im Bereich Vorbeugender Brandschutz können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichsten Verfahren des vorbeugenden Brandschutzes erklären und für Bauteile aus unterschiedlichen Baumaterialien geeignete Beschichtungsaufbauten auswählen und zuweisen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2.a TECHNOLOGIE – ATELIER UND PRODUKTION Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Malerei und Beschichtungen des gesamten Fachbereiches an Bauobjekten und Bauteilen und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    die notwendigen Bereiche in der Planung und Ausführung von Maler- und Beschichtungsarbeiten benennen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Malerei und Beschichtungstechnik erfassen und den einzelnen praktischen Arbeitsschritten zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichsten Materialien, Beschichtungsstoffe; Beschichtungsträger und –systeme sowie ihre Eigenschaften erfassen und erläutern und weiters einschlägige Regelwerke und Bearbeitungs- und Verarbeitungsrichtlinien angeben und zuordnen.

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

  • Strichaufzählung
    Malerei und Beschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen norm- und fachgerecht ausführen.

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Sicherheit am Arbeitsplatz verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (praktischer Umgang mit den grundlegenden Materialien des Fachbereiches; Grundlagen der verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz).

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (normgerechte Beschichtungen auf Mauerwerk, Putz, Beton und Leichtbauplatten; normgerechte Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Einführung und Unterweisung in den Werkstättenbetrieb und –ordnung; Sicherheitsunterweisung, Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    Beschichtungsmaterialien für die Verwendung gebrauchsfertig aufbereiten und farbliche Vorgaben erfüllen.

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

  • Strichaufzählung
    Malerei und Beschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen norm- und fachgerecht ausführen;
  • Strichaufzählung
    Belagstoffe norm- und fachgerecht kleben und verlegen.

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Materialentsorgung sowie des Recyclings verstehen und anwenden.

Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Zusammenhänge der Arbeitsplatzorganisation und Arbeitsplatzgestaltung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Zubereiten und Mischen gebrauchsfertiger und selbst hergestellter Materialien; Mischen, Nachmischen und Nuancieren von Farbtönen).

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik: 

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (normgerechte Beschichtungen auf Metall, Kunststoffen und Sondermaterialien; Wand- und Deckenbelebungen; Kleben und Verlegen von Belagstoffen).

Bereich Arbeitsorganisation und –gestaltung:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Ergonomie am Arbeitsplatz).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien; Problemstoffe; Recycling).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    Untergrund- und Beschichtungsmängel erkennen und beseitigen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Arbeitsabläufe eigenständig, norm- und fachgerecht ausführen;
  • Strichaufzählung
    ihre Kenntnisse im Umgang mit fachspezifischen Geräten, Werkzeugen, Gerüsten und Aufstiegshilfen praktisch nachweisen;
  • Strichaufzählung
    Materialerfordernisse und Arbeitsaufwand für einzelne fachliche Tätigkeiten vorweg einschätzen und in einfachen Kategorien kalkulieren und dokumentieren.

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

  • Strichaufzählung
    projektbezogene Arbeiten in praxisnaher Umgebung ausführen;
  • Strichaufzählung
    Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen durchführen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Putztechnikverfahren anwenden.

Bereich Technische Funktionsbeschichtungen

  • Strichaufzählung
    einfache Arbeitsschritte der technischen Funktionsbeschichtungen in den Bereichen der Wärmedämmverbundsysteme, Schallschutz und Akustik, Betonsanierung und -kosmetik sowie Hygienemaßnahmen erläutern und ausführen.

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

  • Strichaufzählung
    geltende Sicherheitsvorschriften anwenden;
  • Strichaufzählung
    die geltenden Vorschriften für den fachgerechten Transport und die Lagerung der verwendeten Materialien umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Beachtung der geltenden Entsorgungsrichtlinien nachweisen.

Lehrstoff:

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Untergrund- und Beschichtungsmängel; Arbeitsvorbereitung und Planung; Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; fachliches Berichtwesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Werkzeug- und Gerätekunde, Maschinen und Arbeitsbehelfe, Gerüste und branchenübliche Aufstiegshilfen; Grundlagen der angewandten Aufmaßermittlung und Kalkulation im Fachbereich).

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Baustelleneinrichtung und -organisation; Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen; Aufbringen von Armierungen und Oberflächenbeschichtungen im Putzverfahren).

Bereich Technische Funktionsbeschichtungen:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (technische Funktionsbeschichtungen wie Aufbringen von wärmedämmenden, akustikfördernden und schalldämmenden Baustoffen; Betonsanierung und –kosmetik, Hygienemaßnahmen; Sanierung von Schimmelschäden).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    grundlegende Arbeitsabläufe eigenständig, norm- und fachgerecht ausführen;
  • Strichaufzählung
    ihre Kenntnisse im Umgang mit fachspezifischen Geräten, Werkzeugen, Gerüsten und Aufstiegshilfen praktisch nachweisen;
  • Strichaufzählung
    praktische Arbeiten der Raumgestaltung erläutern und fachgerecht durchführen;
  • Strichaufzählung
    elementare Konservierungs- und Restaurierungstechniken in der Denkmalpflege erklären, die erforderliche Dokumentation erstellen und ausführen.

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

  • Strichaufzählung
    projektbezogene Arbeiten in praxisnaher Umgebung ausführen;
  • Strichaufzählung
    Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Oberflächenbeschichtungen im Dünnputzverfahren ausführen;
  • Strichaufzählung
    Gips- und Leichtbauplatten verlegen und fachgerecht beschichten;
  • Strichaufzählung
    Zierprofile im Wand- und Deckenbereich fachgerecht verlegen.

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

  • Strichaufzählung
    geltenden Sicherheitsvorschriften anwenden;
  • Strichaufzählung
    die geltenden Vorschriften für den fachgerechten Transport und die Lagerung der verwendeten Materialien umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Beachtung der geltenden Entsorgungsrichtlinien nachweisen.

Lehrstoff:

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:

Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Raumgestaltung).

Werkstätte „ Historische Maltechniken und Restauration“ (Konservierungs- und Restaurierungs-techniken in der Denkmalpflege).

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Baustelleneinrichtung und -organisation; Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen; Oberflächenbeschichtungen im Dünnputzverfahren; Verlegen und Beschichten von Gips- und Leichtbauplatten; Verlegen von Zierprofilen).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    bei unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen die fachspezifischen Geräte und Werkzeuge entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    branchenübliche Untergrundprüfungen selbstständig vornehmen, die Ergebnisse bewerten und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    ein Raumgestaltungskonzept mit der fachlich relevanten Raumausstattung umsetzen;
  • Strichaufzählung
    differenzierte künstlerische und technische Beschichtungsarbeiten durchführen;
  • Strichaufzählung
    kreative Malerei mit den traditionellen kunsthandwerklichen Techniken fachgerecht ausführen;
  • Strichaufzählung
    historische Mal- und Arbeitstechniken fachgerecht durchführen;
  • Strichaufzählung
    ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Werbetechnik und Schriftgestaltung einbringen;
  • Strichaufzählung
    wichtige Spritz- und Lackiertechniken erklären und ausführen.

Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung

  • Strichaufzählung
    die Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz für die einzelnen Arbeitssparten norm- und fachgerecht planen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen;
  • Strichaufzählung
    in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen;
  • Strichaufzählung
    die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (verwendete Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; branchenübliche Untergrundprüfung mit Bewertung und Dokumentation; Spritz- und Lackiertechniken).

Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Raumausstattung; kreative und technische Beschichtungsarbeiten; kunsthandwerkliche Techniken; Werbetechnik und Schriftgestaltung).

Werkstätte „Historische Maltechniken und Restauration“ (historische Mal- und Arbeitstechniken).

Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Arbeitsvorbereitung und Planung; Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Ergonomie am Arbeitsplatz).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien).

Lehrstoff:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ein vorgegebenes Planungskonzept fachpraktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    ihre Grundkenntnisse in den Bereichen Architektur- und Bühnenmalerei anwenden und praktisch umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die fachlichen Tätigkeiten im Bereich Vergoldungsarbeiten erläutern und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Maler- und Beschichtungsarbeiten mit speziellen Dekorationstechniken planen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Gestaltungstechniken des Fachbereiches im jeweiligen Tätigkeitsfeld anwenden;
  • Strichaufzählung
    spezifische handwerkliche Fertigkeiten wie das Nachbearbeiten und das Veredeln von verschiedenen Oberflächen erfolgreich einbringen.

Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung

  • Strichaufzählung
    die Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz für die einzelnen Arbeitssparten norm- und fachgerecht planen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen;
  • Strichaufzählung
    in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen;
  • Strichaufzählung
    die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (verwendete Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; branchenübliche Entwurfsumsetzung; Beschichtungsarbeiten).

Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Dekorationstechniken; aktuelle Gestaltungstechniken; Serigrafie; Grundkenntnisse Architektur und Bühnenmalerei).

Werkstätte „Historische Maltechniken und Restauration“ (Nachbearbeitung und Veredeln von verschiedenen Oberflächen; Vergoldungstechniken).

Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Arbeitsvorbereitung und Planung; Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz. Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung; Ergonomie am Arbeitsplatz).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ihre erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten entsprechend verbinden und in den einzelnen fachlichen Tätigkeitsbereichen einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die in der Ausbildung erworbenen betriebspraktischen Fertigkeiten projektbezogen vertiefen;
  • Strichaufzählung
    generell Arbeitsabläufe analysieren und beim Einsatz von Projekten die Erkenntnisse strukturiert einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Tätigkeiten des Fachbereiches analysieren und folgend Materialien und Baustoffe sowie den erforderlichen Arbeitsaufwand einschätzen und in Grundzügen kalkulieren.

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

  • Strichaufzählung
    projektbezogene Arbeiten in praxisnaher Umgebung ausführen;
  • Strichaufzählung
    Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen durchführen.

Bereich Technische Funktionsbeschichtungen

  • Strichaufzählung
    technische Funktionsbeschichtungen planen und die Arbeitsschritte verstehen und ausführen.

Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung

  • Strichaufzählung
    die Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz für die einzelnen Arbeitssparten norm- und fachgerecht planen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen;
  • Strichaufzählung
    in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen;
  • Strichaufzählung
    die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten; Grundzüge der angewandten fachlichen Aufmaßberechnung und Kalkulation).

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte im Bereich Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen).

Bereich Technische Funktionsbeschichtungen:

Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Grundlagen, Planung und Arbeitsabläufe bei technischen Funktionsbeschichtungen in den Bereichen Korrosionsschutz, Betonbeschichtung und –sanierung, vorbeugender Brandschutz).

Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Arbeitsabläufe analysieren und an Hand von gegenstandsübergreifenden Projekten einsetzen und erweitern; Arbeitsvorbereitung und Planung; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien).

Gemäß Stundentafel römisch eins.2: Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    die in der Ausbildung erworbenen betriebspraktischen Fertigkeiten projektbezogen vertiefen.

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

  • Strichaufzählung
    selbstständig Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Beschichtungs- und Gestaltungsarbeiten projektbezogen planen, den Arbeitsaufwand und Materialverbrauch einschätzen sowie in Grundzügen kalkulieren und ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Vertiefung der in den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen erworbenen Kenntnisse).

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen zu Funktionsbeschichtungen auf unterschiedlichen Untergründen; projektbezogene Beschichtungs- und Gestaltungsarbeiten; Grundzüge der angewandten fachlichen Aufmaßberechnung und Kalkulation).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    ihre erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten entsprechend verbinden und in den einzelnen fachlichen Tätigkeitsbereichen einsetzen;
  • Strichaufzählung
    generell Arbeitsabläufe analysieren und beim Einsatz von vertiefenden Aufgaben die Erkenntnisse strukturiert einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Tätigkeiten des Fachbereiches analysieren und folgend Materialien und Baustoffe sowie den erforderlichen Arbeitsaufwand einschätzen und in Grundzügen kalkulieren.

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik

  • Strichaufzählung
    projektbezogene Arbeiten in praxisnaher Umgebung ausführen;
  • Strichaufzählung
    Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen durchführen;
  • Strichaufzählung
    technische Funktionsbeschichtungen in den einzelnen Fachbereichen planen und ausführen.

Bereich Technische Funktionsbeschichtungen

  • Strichaufzählung
    diese in den einzelnen Fachbereichen planen und ausführen.

Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung

  • Strichaufzählung
    die Aufbau- und Ablauforganisation am Arbeitsplatz für die einzelnen Arbeitssparten norm- und fachgerecht planen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen;
  • Strichaufzählung
    in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen;
  • Strichaufzählung
    die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Fachliche Grundlagen und Fertigkeiten:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten; Grundzüge der angewandten fachlichen Aufmaßberechnung und Kalkulation).

Bereich Technische Funktionsbeschichtungen:

         Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Grundlagen, Planung und Arbeitsabläufe bei technischen Funktionsbeschichtungen in den Bereichen Korrisionsschutz, Betonbeschichtung und -sanierung, vorbeugender Brandschutz).

Bereich Angewandte Malerei und Beschichtungstechnik:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte im Bereich Funktionsbeschichtungen auf organischen und anorganischen Untergründen).

Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Arbeitsabläufe analysieren und an Hand von gegenstandsübergreifenden Projekten einsetzen und erweitern; Arbeitsvorbereitung und Planung; Berichtswesen und Dokumentation; Qualitätssicherung).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien).

2.b TECHNOLOGIE

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Technologie

  • Strichaufzählung
    grundlegende technologische Kenntnisse aus wichtigen Teilbereichen des Fachgebietes wiedergeben.

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

  • Strichaufzählung
    diese definieren und deren Aufgaben nennen;
  • Strichaufzählung
    wichtige Zusammenhänge zwischen den Komponenten eines Beschichtungsstoffes und deren Wirkung nennen;
  • Strichaufzählung
    den Unterschied zwischen einem Beschichtungsaufbau und –system erklären;
  • Strichaufzählung
    eine Einteilung der anorganischen Bindemittel treffen und von ausgewählten mineralischen Bindemitteln im Fachbereich deren Gewinnung, Herstellung, Eigenschaften und Verwendung nennen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Technologie:

Einteilungen, Definitionen und Einsatzgebiete im Fachbereich.

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe:

Einteilung der anorganischen Bindemittel (Gewinnung, Eigenschaften und Verwendung der mineralischen Bindemittel); Kalk, Zement und Wasserglas.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

  • Strichaufzählung
    eine Einteilung der organischen Bindemittel treffen und von ausgewählten organischen Bindemitteln im Fachbereich deren Gewinnung, Herstellung, Eigenschaften und Verwendung nennen;
  • Strichaufzählung
    die Untergründe für Beschichtung im Fachbereich beschreiben und Einteilungen vornehmen;
  • Strichaufzählung
    die einzelnen angewandten Druckverfahren bei der Herstellung von Tapeten erklären;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Tapetensymbole erkennen, deren Bedeutung erklären und die gebräuchlichsten Tapetenarten unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Arbeitsschritte der Tapetenverarbeitung nennen.

Lehrstoff:

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe:

Einteilung der organischen Bindemittel (Herstellung, Eigenschaften und Verwendung); Leime; Kunststoffdispersionen; Eigenschaften und Behandlung von Untergründen; anorganische Untergründe (Putze, Beton, Ziegel, Steine), Werkstoffe für den Trockenausbau; metallische Untergründe (Eisenmetalle, Nichteisenmetalle); organische Untergründe (Holz und Holzwerkstoffe); Kunststoffe; Tapeten ( Untergrundanforderungen); Herstellung von Tapeten; Tapetensymbole und –arten; Tapetenverarbeitung.

2. Klasse:

3.Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

  • Strichaufzählung
    bei der technischen Funktionsbeschichtung Wärmedämmverbundsysteme sowie die verwendeten Dämmstoffe nennen und beschreiben und deren Verarbeitung erklären;
  • Strichaufzählung
    bei der technischen Funktionsbeschichtung Hygienemaßnahmen und die Ursachen von Schimmelbildungen erklären sowie Maßnahmen zur Sanierung von Schimmelschäden erläutern;
  • Strichaufzählung
    eine Einteilung der organischen Bindemittel für die Farb- und Lackproduktion treffen, deren Gewinnung bzw. Herstellung beschreiben, wichtige Eigenschaften nennen und deren Verwendung und Verarbeitung erklären;
  • Strichaufzählung
    die einzelnen Stationen der Lackherstellung verstehen und erklären.

Lehrstoff:

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe:

Vollwärmeschutz (natürliche und künstliche Dämmstoffe; Systemaufbau); Hygienemaßnahmen (Schimmelbildung und Sanierungsmöglichkeiten der Schimmelschäden).

Grundlagen der Farb- und Lackproduktion (Einteilung der organischen Bindemittel); Herstellung, Eigenschaften und Verwendung der organischen Bindemittel; Öle, Kunstharze einschließlich wichtiger Reaktionsharze.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

  • Strichaufzählung
    eine Einteilung der Farbmittel treffen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Eigenschaften der Pigmentgruppen erklären und Beispiele nennen;
  • Strichaufzählung
    eine Einteilung der Lösemittel treffen;
  • Strichaufzählung
    die physikalischen Parameter in Bezug auf die verwendeten Lösemittel erklären;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkung der im Fachgebiet eingesetzten Lösemittel auf die eigene Person und die Umwelt in den Grundzügen verstehen und bei der praktischen Tätigkeit entsprechend berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    eine Einteilung der Farbmittel treffen.

Lehrstoff:

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe:

Farbmittel wie Farbkörper (Pigmente, Füllstoffe – organisch, anorganisch; natürlich und künstlich), Farbstoffe (natürlich und künstlich); Löse- und Verdünnungsmittel wie Wasser und organische Lösemittel (Definition, Einteilung); reaktive Löse- und Verdünnungsmittel; Gesundheitsgefährdungen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

  • Strichaufzählung
    verschiedene Prüfmethoden des Fachbereiches nennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Beschichtungsträger prüfen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Trocknungs- und Erhärtungsmöglichkeiten der gebräuchlichen Materialien nennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    Beschichtungsverfahren der Industrie erklären;
  • Strichaufzählung
    über Herstellung und Einsatz der Blattmetalle und Effektpigmente Auskunft geben.

Lehrstoff:

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe:

Ausgewählte, praxisorientierte Prüf- und Messmethoden von Beschichtungs- und Belagstoffen sowie Beschichtungen und Belägen; Trocknung – Erhärtung (handwerkliche und industrielle Verfahren und Mechanismen); industrielle Beschichtungsverfahren; Blattmetalle und Effektpigmente (Eigenschaften und Anwendung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Werk- und Hilfsstoffe definieren und deren Eigenschaften und Aufgaben nennen;
  • Strichaufzählung
    über funktionelle Beschichtungssysteme Auskunft geben und den Unterschied zwischen deren Beschichtungsaufbau und –system erklären.

Lehrstoff:

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe:

Spezielle Werkstoffe und Hilfsstoffe (Kitte und Spachtelmassen); Schleif- und Poliermittel; technische Funktionsbeschichtungen (Betonbeschichtung einschließlich Sanierung); Korrosionsschutz; Brandschutz.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe

  • Strichaufzählung
    praxisbezogene, technologische Aufgabenstellungen in Hinblick auf Auswahl und Einsatz von Beschichtungs- und Belagstoffen erklären und Problemstellungen lösen;
  • Strichaufzählung
    Beschichtungen und Belagstoffe für technische Funktionsbeschichtungen (Korrosionsschutz, Betonbeschichtung, -sanierung, vorbeugender Brandschutz) anführen und erklären;
  • Strichaufzählung
    grundlegende ökologische Aspekte der im Fachbereich eingesetzten Produkte nennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    gefährliche Stoffe und Arbeiten im Fachgebiet beschreiben;
  • Strichaufzählung
    zu aktuellen Problemstellungen Stellung nehmen.

Lehrstoff:

Bereich Beschichtungs- und Belagstoffe:

Fachliche Aspekte der Ökologie – berufsspezifische Schadstoffe in Wasser, Luft und Boden; Abfallbehandlung; Abwasserbehandlung; Abluftbehandlung; gefährliche Stoffe und Arbeiten im Fachgebiet.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technische Funktionsbeschichtungen

  • Strichaufzählung
    die technischen Normen und Regelwerke für die technischen Funktionsbeschichtungen nennen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der verschiedenen technischen Funktionsbeschichtungen beschreiben und die Anwendung in den einzelnen Arbeitsschritten erklären;
  • Strichaufzählung
    Untergründe und Beschichtungsträger für die technischen Funktionsbeschichtungen prüfen und beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Technische Funktionsbeschichtungen:

Technische Funktionsbeschichtungen wie Betonbeschichtung (einschließlich Sanierung); Korrosionsschutz; Brandschutz.

3. PHYSIK DES FACHGEBIETES

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Physik

  • Strichaufzählung
    grundlegendes physikalisches Wissen aus wichtigen Bereichen des Fachgebietes wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Bereiche der Physik nennen;
  • Strichaufzählung
    einfache physikalische Vorgänge, beschreiben und Gesetzmäßigkeiten erklären;
  • Strichaufzählung
    wichtige Zusammenhänge der Akustik und des Schalls verstehen;
  • Strichaufzählung
    wichtige Zusammenhänge der visuellen Wahrnehmung und der Optik verstehen;
  • Strichaufzählung
    wichtige Zusammenhänge des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutzes verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Physik:

Einteilungen und Definitionen; Arbeiten mit physikalischen Größen und Einheiten; Messen von physikalischen Größen; Grundlagen der Akustik (Schall, Frequenz, Körper- und Luftschall); Grundlagen der Optik (Licht und Optik); Reflexion, Remission und Glanz; Grundlagen der Bauphysik (Wärme- und Feuchtigkeitsschutz); Wasserdampfdiffusion; Schallschutz; Brandschutz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Statik und Festigkeitslehre

  • Strichaufzählung
    die für das Fachgebiet wichtigen Grundlagen benennen;
  • Strichaufzählung
    wichtige Zusammenhänge, die durch Einwirkungen entstehen, beschreiben;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang von Einwirkung und Materialfestigkeit erkennen;
  • Strichaufzählung
    wichtige Tragwerke an einem Gebäude deuten und bezeichnen.

Bereich Bau-, Werkstoffe und Materialeigenschaften

  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Beschichtungstechnik wiedergeben und wesentliche physikalische Zusammenhänge der Beschichtungstechnik beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Statik und Festigkeitslehre:

Grundlagen der Statik und Festigkeitslehre (Einwirkungen und Lasten, Eigen- und Nutzlasten); atmosphärische Einwirkungen; Materialeigenschaften wie Festigkeiten (Druck-, Zug-, Schub- und Biegefestigkeit); Bauweisen (Massiv- und Skelettbauweise); wichtige Tragwerksformen.

Bereich Bau-, Werkstoffe und Materialeigenschaften:

Physikalische Grundlagen der Beschichtungstechnik (Härte, Elastizität und Plastizität); Fließverhalten (Viskosität, Thixotropie); Beschichtungseigenschaften; Lösungsbegriff im Handwerk; Wechselwirkungen von Untergrund und Beschichtungen.

3. Klasse – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Physik

  • Strichaufzählung
    wichtige physikalische Materialeigenschaften und Kenngrößen nennen, gegenüberstellen und zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Physik:

Einteilungen und Definitionen; physikalische Materialeigenschaften und Kennwerte im Fachbereich; Arbeiten mit physikalischen Größen und Einheiten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauphysik

  • Strichaufzählung
    wichtige Zusammenhänge des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- und Brandschutzes erkennen und interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Bauphysik:

Einteilungen und Definitionen; Wärme- und Feuchtigkeitsschutz; Wasserdampfdiffusion; Schallschutz; Brandschutz; Arbeiten mit physikalischen Größen und Einheiten.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bau-, Werkstoffe und Materialeigenschaften

  • Strichaufzählung
    die für das Bau- und fachliche Baunebengewerbe verwendeten Baustoffe und Materialien inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen und zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Bau-, Werkstoffe und Materialeigenschaften:

Materialeigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Festigkeit und Stabilität

  • Strichaufzählung
    grundlegende Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und wichtige Querschnittskennwerte angeben.

Lehrstoff:

Bereich Festigkeit und Stabilität:

Spannungen, Dehnungen, Querschnittswerte.

4. BILDENDE KUNST

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Theorie der Kunst

  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichsten Begriffe in der bildenden Kunst wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    die Terminologie in den Bereichen Architektur, Bildhauerkunst, Malerei und Grafik sowie im kunsthandwerklichen Bereich zuordnen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Techniken in der bildenden Kunst erklären.

Lehrstoff:

Bereich Theorie der Kunst:

Definition der Kunstgattungen und des Kunsthandwerkes; Grundlagen der Profan- und Sakralkunst; vergleichende Stilkunde; Bauweisen und -formen in der Baukunst; Techniken der bildenden Kunst, des Designs und des Kunsthandwerks.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Theorie der Kunst

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen historischen, religiösen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Hintergründen und den technischen Entwicklungen sowie dem künstlerischen Schaffen einer Epoche erkennen und interpretieren.

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

  • Strichaufzählung
    die Wesenszüge der Stilepochen in der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe des prähistorischen Kunstschaffens und der frühen Hochkulturen erkennen und darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Theorie der Kunst:

Geschichtliche und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und deren Einfluss auf Kultur und Kunst einer Epoche.

Bereich Kunstepochen und Stilkunde:

Einteilung und Chronologie der einzelnen Kunstepochen; Kunst und Kultur von den Anfängen bis zu den frühen Hochkulturen (prähistorisches Kunstschaffen, Mesopotamien, Ägypten sowie Minoische und Mykenische Kultur).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

  • Strichaufzählung
    die Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe in den Stilepochen der Antike, Spätantike und frühes Christentum sowie frühes Mittelalter erkennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Kunstepochen und Stilkunde:

Einteilung und Chronologie der einzelnen Kunstepochen; Kunst und Kultur der klassischen Antike, der Spätantike, des beginnenden Christentums und des frühes Mittelalters.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

  • Strichaufzählung
    die Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe in den Stilepochen des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts erkennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Kunstepochen und Stilkunde:

Kunst und Kultur in den Epochen und Zeiträumen der Romanik, der Gotik, der Renaissance, des Barock und die Kunstströmungen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

  • Strichaufzählung
    die Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Kunstgewerbe in den Stilepochen des 19. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts erkennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Kunstepochen und Stilkunde:

Kunst und Kultur in den Epochen und Zeiträumen des Klassizismus, der Romantik, des Historismus und den Kunstströmungen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts und der Jahrhundertwende.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

  • Strichaufzählung
    die Wesenszüge der bildenden Kunst, insbesondere in der Malerei und im Design des 20. Jahrhunderts erkennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Kunstepochen und Stilkunde:

Architektur, Malerei, Plastik, und Design im 20. Jahrhundert.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

  • Strichaufzählung
    wichtige gegenwärtige Kunstströmungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Wesenszüge der modernen Stilepochen analysieren;
  • Strichaufzählung
    typische Formelemente erfassen, beschreiben und diese zeichnerisch darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Kunstepochen und Stilkunde:

Architektur, Malerei, Plastik, und Design im 21. Jahrhundert; Analysieren von Entwicklungen in der Gegenwartskunst.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstepochen und Stilkunde

  • Strichaufzählung
    wichtige gegenwärtige Kunstströmungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Wesenszüge der modernen Stilepochen erkennen und unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene historische Stilepochen mit modernen Kunstströmungen vergleichen und Entwicklungen feststellen.

Lehrstoff:

Bereich Kunstepochen und Stilkunde:

Architektur, Malerei, Plastik und Design im 21. Jahrhundert; Analysieren von Entwicklungen in der Gegenwartskunst aus deren Wurzeln in historischen Epochen.

5. GESTALTEN VON FLÄCHEN UND SCHRIFTEN

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kalligrafie

  • Strichaufzählung
    die historische Schriftentwicklung wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    die Aufgabe und die Funktion der Schrift erklären;
  • Strichaufzählung
    wichtige kalligrafische Arbeitsmittel nennen und beschreiben und Gebrauchsschriften erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Kalligrafie:

Historische Schriftentwicklung; Aufgabe und Funktion der Schrift; Kalligrafische Arbeitsmittel wie Schreibstoffe, Schreibflüssigkeiten, Schreibwerkzeuge; Gebrauchsschriften (Funktion und Einsatzbereich).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte Kalligrafie

  • Strichaufzählung
    Zier- und Gebrauchsschriften schreiben;
  • Strichaufzählung
    den Funktions- und den Einsatzbereich von Gebrauchsschriften erfassen und diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    Techniken des Zeichnens fachgerecht ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Angewandte Kalligrafie:

Schreiben von Zier- und Gebrauchsschriften; kalligrafische Komposition mit Zier- und Gebrauchsschriften (Funktion und Einsatzbereich); Zeichnen von Gebrauchsschriften; Techniken des Zeichnens (Leitlinien und Typografie).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kalligrafie und Gestaltungslehre

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsmittel und Gestaltungstechniken fachgerecht bei Kompositionen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Kalligrafie und Gestaltungslehre:

Punkt, Linie, Fläche, Farbe, Format, Form und Wirkung; Kontrast. Grundlagen grafischer und malerischer Verfahren; Grundlagen der Bildkomposition.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung

  • Strichaufzählung
    kalligrafische Kompositionen mit Zier- und Gebrauchsschriften konstruieren;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Kenntnisse bei Schreibstoffen, Schreibwerkzeugen und Untergründen bei der Anwendung einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Grafiksoftware anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Serigrafie wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung:

Konstruieren von Gebrauchsschriften (grafische Effekte, Schattenkonstruktion, Inline/Outline); angewandte Werbegrafik (Verbinden von Schrift und Ornament); Anfertigen und Übertragen von Schriftpausen; Bedienung der Software am Grafikcomputer; Arbeiten mit Klebefolien; Pinselschrift (Schreibstoffe, Schreibwerkzeuge und Untergründe); Grundlagen der Serigrafie (Geräte und Techniken).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung

  • Strichaufzählung
    erweiterte Kenntnisse bei Schreibstoffen, Schreibwerkzeugen und Untergründen bei der Anwendung einsetzen;
  • Strichaufzählung
    kalligrafische Kompositionen mit Zier- und Gebrauchsschriften konstruieren und in eine themenorientierte Flächengestaltung entsprechend einbinden.

Lehrstoff:

Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung:

Angewandte Werbegrafik (Verbinden von Schrift und Ornament mit einer Flächengestaltung; Schrift und Flächengestaltung mit Software und Ausführung mit der Serigrafie).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung

  • Strichaufzählung
    themenorientierte Gestaltungskonzepte eigenständig entwickeln und umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Angewandte Kalligrafie und Bildgestaltung:

Angewandte Werbegrafik – Gestaltungslehre (Bild- und Flächenkomposition), Gestaltungsmöglichkeiten unter Nutzung von grafischer Gestaltungssoftware.

6. KREATIVES GESTALTEN – MALEREI UND ZEICHNUNG

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wahrnehmung und Wiedergabe

  • Strichaufzählung
    wichtige physikalische und ästhetische Gesetze für Licht und Farbe verstehen und wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    Formen und Körper in der Natur wahrnehmen und diese entsprechend zeichnerisch und malerisch darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Wahrnehmung und Wiedergabe:

Licht und Farbe (Spektrum, Emission und Remission, Polarisation und Interferenz); Farbordnungen und Farbbeziehungen, Farbkontraste und Farbharmonien; Farbendynamik, Farbmischungen; Zeichnen und Malen von Naturstudien – Gegenstände und Lebewesen zeichnerisch erfassen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wahrnehmung und Wiedergabe

  • Strichaufzählung
    Formen und Körper in der Natur wahrnehmen und diese unter Berücksichtigung von Licht und Schatten entsprechend zeichnerisch und malerisch wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    Naturstudien anfertigen und das Vorbild gestalterisch abstrahieren;
  • Strichaufzählung
    gestaltete Formen und Farbkompositionen auf unterschiedliche Oberflächen übertragen.

Lehrstoff:

Bereich Wahrnehmung und Wiedergabe:

Licht und Farbe (Farbbeziehungen, Farbkontraste und Farbharmonien); Dunkelheitsstufen; Zeichnen und Malen von Naturstudien – Gegenstände und Lebewesen zeichnerisch erfassen; Abstraktion von Naturstudien; Übertragen von Gestaltungen auf Bauelemente, Fassaden, ebene und gekrümmte Flächen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zeichnerische und malerische Gestaltung

  • Strichaufzählung
    wichtige Gestaltungs- und Kompositionsgesetze erklären, zuordnen und diese kreativ anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Zeichnerische und malerische Gestaltung:

Gestaltungsgesetze (geometrische Gebilde – Formen und Darstellungsmöglichkeiten); Grundlagen der Gestaltungslehre (Dimension, Proportion, Symmetrie, Raster und Rhythmus).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zeichnerische und malerische Gestaltung

  • Strichaufzählung
    wichtige Gestaltungsgesetze erklären und diese kreativ anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung und den Gehalt von Farben verdeutlichen;
  • Strichaufzählung
    Farbe und Licht als aktives Gestaltungselement einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Zeichnerische und malerische Gestaltung:

Harmonielehre (Diagonalschwenkung, Goldener Schnitt, Diagramme, Auswägung von Flächen). Farbenpsychologie (Empfindungs- und Symbolwerte von Farben, Farbbeziehungen und Farbauswahl); Farbe in der Stilgeschichte und Gegenwartsgestaltung, Farben in der Mode.

Licht und Schatten als Mittel der Räumlichkeit und Plastizität in der Malerei; psychologische Wirkung von Dunkelheitswerten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung

  • Strichaufzählung
    Farbe und Form als Elemente in der Architekturgestaltung erfassen, entwickeln und entsprechend zeichnerisch und malerisch darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung:

Grundlagen der Farbgestaltung von Gebäuden, Räumen und Fassaden in Theorie und Praxis.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung

  • Strichaufzählung
    eine Architektur- und Raumgestaltung bei gegebener Widmung mit Farb- und Formelementen entwerfen und entsprechend darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung:

Farbe in der Architektur – Farbentwürfe für den Fachbereich (Außen-, Fassaden- sowie Baukörpergestaltung mit den Mitteln der Malerei); Fassaden und Ensemblegestaltung; themenorientierte Raumgestaltung mit den Mitteln der Malerei und Beschichtungstechnik.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung

  • Strichaufzählung
    themenorientierte Form- und Farbgestaltungskonzepte entwerfen;
  • Strichaufzählung
    perspektive Darstellungen von Objekten anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung:

Thematisch orientierte Raum- und Farbentwürfe; Farbgestaltungskonzepte; perspektive und Darstellungsmethoden für Entwurfspräsentationen im Fachbereich.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung

  • Strichaufzählung
    Raum-Environments entwickeln;
  • Strichaufzählung
    mit zeichnerischen und malerischen Mitteln Raumvorstellungen visualisieren;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Abstraktion, Augentäuschung und Illusion in der Malerei verdeutlichen.

Lehrstoff:

Bereich Angewandte zeichnerische und malerische Gestaltung:

Thematisch motivierte Raum- und Farbentwürfe; Rauminstallation mit den Mitteln der Malerei; Maltechniken und Bildgattungen.

7. MEDIENLABOR Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hard- und Software

  • Strichaufzählung
    Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    ihr Wissen über den Aufbau, die Funktionsweisen und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationssoftware einsetzen und Aufgaben des Fachbereiches damit bearbeiten;

  • Strichaufzählung
    Informationen auf elektronischem Weg beschaffen, modifizieren und weitergeben.


Lehrstoff:

Bereich Hard- und Software:

Funktionalitäten, Dateiformate; Grundlagen der Werkzeugbehandlung in vektororientierten Programmen; Grundlagen der computerunterstützten Gestaltung von Schrift und Typografie; Grundlagen der Werkzeugbehandlung in pixelorientierten Programmen; Druckvorstufe; facheinschlägige vektor- und pixelorientierte Software; digitale Fotografie (Gerätehandhabung und Aufnahmetechnik; Bearbeitung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grafik und Design

  • Strichaufzählung
    Gestaltungs- und Darstellungssoftware des Fachbereiches beurteilen und einsetzen.

Bereich Licht und Farbe

  • Strichaufzählung
    Laboreinrichtungen des Fachbereiches zur Licht- und Farbgestaltung für die mediale Farb- und Raumgestaltung entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    kreative Konzepte für entsprechende Farb- und Raumgestaltungen mit digitalen Medien entwickeln.

Bereich Mediale Kompetenz

  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse und Ergebnisse entsprechend dokumentieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Bereich Grafik und Design:

Facheinschlägige 3D-Software; digitale Bildzusammenstellung.

Bereich Licht und Farbe:

Instrumente und Geräte im Farb- und Lichtstudio; digitale Farb- und Raumgestaltung.

Bereich Mediale Kompetenz:

Medienunterstütztes Präsentations- und Kommunikationstraining.

8. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

8.a ANGEWANDTE MALEREI – FORM UND FARBE – ATELIER UND PRODUKTION

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Malerei und Beschichtungen des gesamten Fachbereiches an Bauobjekten und Bauteilen und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Dekormaltechnik und Bühnenmalerei

  • Strichaufzählung
    projektbezogen Gestaltungskonzepte mit künstlerischen Anforderungen entwickeln und ausführen;
  • Strichaufzählung
    bei unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen die fachspezifischen Geräte und Werkzeuge entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    kreative Malerei mit den traditionellen kunsthandwerklichen Techniken fachgerecht ausführen;
  • Strichaufzählung
    die einzelnen Arbeitsschritte der Bühnenmalerei und -gestaltung fachgerecht im Atelier ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Dekormaltechnik und Bühnenmalerei:

Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (verwendete Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; kreative und technische Beschichtungsarbeiten; kunsthandwerkliche Techniken; Grundlagen der Theatermalerei und Bühnengestaltung und deren Materialien, Techniken, Malweisen; Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Dekormaltechnik und Bühnenmalerei

  • Strichaufzählung
    Farbtöne unter Beachtung von licht- und aufnahmetechnischen Anforderungen abstimmen und mischen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken anwenden um verschiedene Grundmaterialien miteinander gestalterisch zu verbinden;
  • Strichaufzählung
    für projektbezogene Themenstellungen der Bühnenmalerei und -gestaltung Ausführungskonzepte entwickeln und fachgerecht im Atelier realisieren.

Lehrstoff:

Bereich Dekormaltechnik und Bühnenmalerei:

Werkstätte „Licht- und Farbtechnik“ (Farbsysteme und Farbmischungen; Ausführen von Farbmischungen manuell und mit einer technischen Farbmischanlage im Atelier).

Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Verbindung von Grundmaterialien wie Holz, Textilien, Metalle und Kunststoffe; Techniken der Illusions- und Imitationsmalerei; Anfertigen von Vorzeichnungen aller Art auf einen Malgrund oder Beschichtungsobjekt übertragen mittels Raster- und Vergrößerungstechniken; Übungen mit gegenstandsübergreifende Projekte).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Farbe und Gestaltung

  • Strichaufzählung
    Konzepte für Gestaltungsarbeiten mit künstlerischen Anforderungen entwickeln und ausführen;
  • Strichaufzählung
    die Elemente Licht und Farbe als Gestaltungswerkzeug projektbezogen einsetzen;
  • Strichaufzählung
    wichtige ästhetische Form- und Farbbegriffe den Gestaltungsprinzipien zuordnen und in der praktischen Arbeit entsprechend einsetzen;
  • Strichaufzählung
    differenzierte künstlerische und technische Beschichtungsarbeiten durchführen;
  • Strichaufzählung
    mit der Serigrafie grafische Gestaltungen ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Farbe und Gestaltung:

Werkstätte „Licht- und Farbtechnik“ (Entwicklung und Umsetzung von Gestaltungsarbeiten gemäß künstlerischer Anforderungen; Abstimmen, Mischen und Nachmischen von Farbtönen unter Beachtung von licht- und aufnahmetechnischen Anforderungen; Einsatz und Anwendung von Farbordnungssystemen).

Werkstätte „Kreative Gestaltungstechniken“ (Serigrafie).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Historische Maltechniken und Restauration

  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe in den spezifischen handwerklichen Bereichen eigenständig, norm- und fachgerecht planen und ausführen;
  • Strichaufzählung
    ihre Kenntnisse über historische Baustoffe und Materialien sowie Maltechniken und Malweisen in der praktischen Tätigkeit projektbezogen einsetzen;
  • Strichaufzählung
    historische Arbeitstechniken und -mittel bei Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten entsprechend berücksichtigen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    handwerkliche Beschichtungsstoffe und –mittel nach einfachen historischen Rezepturen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Fertigkeiten in historischen Putz-, Stuck- und Beschichtungstechniken in Zusammenarbeit mit der restaurativen Betreuung und den Fachleuten der Denkmalpflege bei denkmalpflegerischen Arbeiten und Oberflächenbearbeitungen an historischen Bauwerken einbringen.

Bereich Arbeitsorganisation und -gestaltung

  • Strichaufzählung
    in den einzelnen fachlichen Tätigkeiten das erforderliche Berichtswesen mit der Dokumentation darlegen;
  • Strichaufzählung
    in den fachlichen Arbeitsbereichen die Qualitätssicherung erbringen;
  • Strichaufzählung
    die Ergonomie am Arbeitsplatz beachten.

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement

  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsvorschriften und Entsorgungsrichtlinien im Fachbereich umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Historische Maltechniken und Restauration:

Werkstätte „Historische Maltechniken und Restauration“ (Übungen und gegenstandsübergreifende Projekte; Technologie im Fachbereich Konservierung und Restauration; Herstellen von Werk- und Beschichtungsstoffen nach historischen Rezepturen; restaurative Vergoldungstechniken; Arbeiten mit historischen Gestaltungstechniken wie Pinsel-, Spachtel- und Spritztechniken sowie Putzmaltechniken, Secco- und Freskomalerei und Sgraffito).

Bereich Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung:

Werkstätte „Historische Maltechniken und Restauration“ (Arbeitsvorbereitung und Planung; fachpraktische Dokumentation von Prüf- und Messergebnissen, Befunden und Maßnahmen; Qualitätssicherung; Materialentsorgung und Recycling).

Bereich Gesundheits-, Arbeitsschutz und Umweltmanagement:

Werkstätte „Angewandte Malerei und Beschichtungstechniken“ (Beachten und Anwenden der geltenden Sicherheitsvorschriften; Beachten der geltenden Entsorgungsrichtlinien; Recycling).

8.b ANGEWANDTE MALEREI – FORM UND FARBE

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Dekor- und Bühnenmalerei

  • Strichaufzählung
    Materialien und Werkstoffe des Fachbereiches beschreiben, unterscheiden und charakterisieren;
  • Strichaufzählung
    Lasier-, Kolorier- und Spritztechniken unterscheiden und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Licht und Farbe für den Fachbereich erläutern und in eine Gestaltung entsprechend einbringen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Dekor- und Bühnenmalerei:

Materialien und Werkzeuge der angewandten Dekor- und Bühnenmalerei; Techniken der Dekor- und Imitationsmalerei; Arbeiten mit Licht und Farbe im Farb- und Lichtstudio; projektbezogene Übungen und gegenstandsübergreifende Aufgaben.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Dekor- und Bühnenmalerei

  • Strichaufzählung
    die Maltechniken und Malweisen der Schablonen-, Scheinarchitektur- und Graumalerei sowie der Stein-, Marmor- und Holzimitation erklären.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Dekor- und Bühnenmalerei:

Schablonenmalerei; Illusionsmalerei; Holz- und Marmorimitation.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Farbe und Gestaltung

  • Strichaufzählung
    Konzepte für Gestaltungsarbeiten mit künstlerischen Anforderungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Gestaltungsmöglichkeiten von Licht und Farbe darlegen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    ästhetische Form- und Farbbegriffe erklären und den Gestaltungsprinzipien zuordnen;
  • Strichaufzählung
    differenzierte künstlerische und technische Beschichtungsarbeiten unterscheiden und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    den Einsatzbereich und die Technik der Serigrafie erklären.

Lehrstoff:

Bereich Farbe und Gestaltung:

Gestaltungsarbeiten gemäß künstlerischer Anforderungen entwickeln (Entwurfsprozess); Arbeiten im Farb-Licht-Studio; Farbordnungssysteme im Fachbereich; angewandte grafische Techniken (Serigrafie).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Historische Maltechniken und Restauration

  • Strichaufzählung
    ihre Kenntnisse in der Fachterminologie einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die erforderliche fachliche Kommunikation mit Behördenvertretern (zB Bundesdenkmalamt) und Fachleuten (Restauratoren) führen;
  • Strichaufzählung
    historische Arbeitstechniken und -mittel erkennen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    eine entsprechende Arbeitsdokumentation (Befund, Prüf- und Messdokumentation) für ein Projekt erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Historische Maltechniken und Restauration:

Grundlagen der Denkmalpflege; Fachterminologie; kompetente Kommunikation mit Fachleuten (Denkmalamt und Restauratoren); Systematik der Techniken und Arbeitsmittel bei denkmalpflegerischen Arbeiten und Oberflächenbearbeitung an historischen Bauwerken; historische Rezepturen (Pigmente, Bindemittel, Zusatzstoffe und –mittel); Arbeitsdokumentation.

9.a TECHNISCHE FUNKTIONSBESCHICHTUNGEN – ATELIER UND PRODUKTION

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Malerei und Beschichtungen des gesamten Fachbereiches an Bauobjekten und Bauteilen und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester :

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen

  • Strichaufzählung
    im fachpraktischen Tätigkeitsbereich grundlegende fachliche Dokumentationen anlegen.

Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden

  • Strichaufzählung
    Wärmedämmverbundsysteme auswählen und die einzelnen Arbeitsschritte projektbezogen fach- und normgerecht ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen:

Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Anlegen von projektbezogenen fachlichen Dokumentationen wie Prüfen, Messen, Analysieren und Maßnahmen).

Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden:

Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (norm- und fachgerechtes Planen und Ausführen von Wärmedämmverbundsystemen wie Systemaufbauten und Arbeitsschritte).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Korrosionsschutz

  • Strichaufzählung
    Oberflächen und Untergründe prüfen, bewerten und Vorbereitungsmaßnahmen für einen geeigneten Korrosionsschutz treffen und ausführen;
  • Strichaufzählung
    Korrosionsschäden und -arten beurteilen und den Korrosionsgrad zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Korrosionsschutzmaßnahmen und -verfahren sowie Instandsetzungsverfahren planen und normgerecht durchführen.

Bereich Betonbeschichtung und -sanierung

  • Strichaufzählung
    gebräuchliche Beschichtungssysteme für Betonoberflächen auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    industrielle Belag- und Beschichtungsstoffe für den Funktionsbereich und erhöhten Sachwertschutz projektbezogen auswählen und die praktischen Arbeiten fachgerecht durchführen;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichsten Verfahren zur Sanierung und Instandsetzung von Beton- und Stahlbetonbauteilen projektbezogen zuordnen und die einzelnen Arbeitsschritte fach- und normgerecht ausführen.

Bereich Vorbeugender Brandschutz

  • Strichaufzählung
    die einzelnen Verfahren des vorbeugenden Brandschutzes unterscheiden, projektbezogen zuordnen und norm- und fachgerecht anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Korrosionsschutz:

Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Untergrund- und Oberflächenprüfung; Verfahren und Methoden zur Rostentfernung und Untergrundvorbereitung; Korrosion und Schadensbilder, Korrosionsarten, und –grad; Korrosionsschutz- und Instandsetzungsverfahren mit Einbezug von Regelwerken).

Bereich Betonbeschichtung und –sanierung:

Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Schutzmaßnahmen für Betonoberflächen wie Imprägnierungen, Beschichtungen und Versiegelungen; Spezialbeschichtungen; industrielle Beschichtungssysteme; Schadensfeststellung und Schadensbilder an Beton- und Stahlbetonbauteilen; Korrosionsschutz für die Bewehrung; Herstellen und Instandsetzung von Betondeckungen; Oberflächenkosmetik von Beton- und Stahlbetonbauteilen).

Bereich vorbeugender Brandschutz:

Werkstätte „Technische Funktionsbeschichtungen“ (Brandschutzbeschichtungen für unterschiedliche Untergründe und Baustoffe; Anwendungssysteme und –techniken; Spezialbeschichtungen und vorbeugender Brandschutz).

9.b TECHNISCHE FUNKTIONSBESCHICHTUNGEN

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen

  • Strichaufzählung
    grundlegende fachliche Dokumentationen anlegen.

Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Technik von Wärmedämmverbundsystemen beschreiben und die Anwendung in den einzelnen Arbeitsschritten erklären.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Technischen Funktionsbeschichtungen:

Anlegen von fachlichen Dokumentationen (Schadensdiagnosen, Mess- und Prüfergebnisse, Festhalten von Maßnahmen und durchgeführten Arbeiten). 

Bereich Vollwärmeschutz von Gebäuden:

Wärmedämmverbundsysteme (Systemaufbauten und Arbeitsschritte).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Korrosionsschutz

  • Strichaufzählung
    die betreffenden Oberflächen und Untergründe prüfen, bewerten und Vorbereitungsmaßnahmen für einen geeigneten Korrosionsschutz auswählen;
  • Strichaufzählung
    häufige Korrosionsschäden und -arten erläutern und den Korrosionsgrad zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Korrosionsschutzmaßnahmen und -verfahren sowie Instandsetzungsverfahren erklären.

Bereich Betonbeschichtung und -sanierung

  • Strichaufzählung
    gebräuchliche Beschichtungssysteme für Betonoberflächen erklären und auswählen;
  • Strichaufzählung
    industrielle Belag- und Beschichtungsstoffe erläutern, die auf Betonoberflächen von unterschiedlichen Bauteilen zur Funktionserfüllung und -erhöhung des Sachwertschutz anwendbar sind;
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichsten Verfahren zur Sanierung und Instandsetzung von Beton- und Stahlbetonbauteilen erklären und auswählen.

Bereich Vorbeugender Brandschutz

  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichsten Verfahren des vorbeugenden Brandschutzes erklären und für Bauteile aus unterschiedlichen Baumaterialien geeignete Beschichtungsaufbauten auswählen und zuweisen.

Lehrstoff:

Bereich Korrosionsschutz:

Erkennen, Prüfen und Beurteilen von Untergründen; Verfahren und Methoden zur Rostentfernung und Untergrundvorbereitung; Korrosion und Schadensbilder, Korrosionsarten und –grad; Korrosionsschutzmaßnahmen und –techniken; Instandsetzungsverfahren.

Bereich Betonbeschichtung und –sanierung:

Schutzmaßnahmen für Betonoberflächen wie Imprägnierungen, Beschichtungen und Versiegelungen; Spezialbeschichtungen; industrielle Beschichtungssysteme; Schadensfeststellung und Schadensbilder an Stahlbetonbauteilen; Betondeckung und Bewehrung; Korrosionsschutz für die Bewehrung; Herstellen und Instandsetzung von Betondeckungen; Oberflächenkosmetik von Beton- und Stahlbetonbauteilen.

Bereich vorbeugender Brandschutz:

Brandschutzbeschichtungen für unterschiedliche Untergründe und Baustoffe; Spezialbeschichtungen und vorbeugender Brandschutz.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/19

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4

Text

Anlage 1.19 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MASCHINENBAU mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, , Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik5

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Konstruktion und Projektmanagement

3

3

3

3

3

3

2

20

römisch eins

3.

Mechanik und Maschinenelemente

3

3

4

3

13

römisch eins

4.a

Fertigungstechnik 1 – Werkstätte und Produktionstechnik2

6

6

11

11

10, (3)

10, (3)

4

58

römisch drei bzw. römisch vier

4.b

Fertigungstechnik 1

3

3

2

2

2

2

14

römisch eins

5.a

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

2

2

2

2

8

römisch vier

5.b

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik

2

2

2

2

8

römisch eins

6.a

Fertigungstechnik 2 – Werkstätte und Produktionstechnik2

6, (1)

6, (1)

4

16

römisch drei bzw. römisch vier

6.b

Fertigungstechnik 2

2

2

römisch eins

7.

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz3

1 (römisch eins)

1 (römisch eins)

1 (römisch eins)

1 (römisch eins)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

34

34

38

38

37

36

37

254

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

römisch vier a

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Maschinenbau; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Maschinenbau.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Maschinenbau.

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MASCHINENBAU mit Betriebspraxis römisch eins.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkten2

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik8

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

2.

Konstruktion und Projektmanagement

3

3

3

3

3

3

1

1

20

römisch eins

3.

Mechanik und Maschinenelemente

3

3

4

3

13

römisch eins

4.a

Fertigungstechnik 1 – Werkstätte und Produktionstechnik3

6

6

11

11

7

(3)

7

(3)

3

7

(2)

58

römisch drei bzw. römisch vier

4.b

Fertigungstechnik 1

3

3

2

2

2

2

14

römisch eins

5.a

Elektrotechnik und Automatisierungs-technik – Werkstätte und Produktionstechnik

2

2

2

2

8

römisch vier

5.b

Elektrotechnik und Automatisierungs-technik

2

2

2

2

8

römisch eins

 

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.6

10

10

8

18

46

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

20

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

34

34

38

38

38

37

37

32

288

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

B.1

Fertigungstechnik6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1a

Fertigungstechnik 2 – Werkstätte und Produktionstechnik 3

2

2

2, (1)

6, (1)

12

römisch drei bzw. römisch vier

1.1b

Fertigungstechnik 2

1

1

1

3

6

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.2

Werkzeug- und Vorrichtungsbau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1a

Werkzeug- und Vorrichtungsbau – Werkstätte und Produktionstechnik

2

2

3

5

12

römisch vier

2.1b

Werkzeug- und Vorrichtungsbau

3

3

1

3

10

römisch eins

2.2

Konstruktion und Projektmanagement

2

2

1

1

6

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.3

Automatisierungs-technik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1a

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

2

2

3

5

12

römisch vier

3.1b

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik

3

3

1

3

10

römisch eins

3.2

Konstruktion und Projektmanagement

2

2

1

1

6

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.4

Metallbau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.1a

Metallbau – Werkstätte und Produktionstechnik3

2

2

3, (1)

5, (1)

12

römisch drei bzw. römisch vier

4.1b

Metallbau

3

3

1

3

10

römisch eins

4.2

Konstruktion und Projektmanagement

2

2

1

1

6

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.5

Fahrzeugtechnik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.1a

Kraftfahrzeugelektronik und Elektrotechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

2

2

1

3

8

römisch vier

5.1b

Kraftfahrzeugelektronik und Elektrotechnik

3

3

2

4

12

römisch eins

5.2a

Kraftfahrzeug- und Motorentechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

2

2

4

8

16

römisch vier

5.2b

Kraftfahrzeug- und Motorentechnik

3

3

1

3

10

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.6

Anlagentechnik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.1

Mechanik und Maschinenelemente

2

2

4

römisch eins

6.2a

Fertigungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

1

1

2

6

10

römisch vier

6.2b

Fertigungstechnik

1

3

4

römisch eins

6.3a

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

1

1

1

1

4

römisch vier

6.3b

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik

2

2

4

römisch eins

6.4a

Maschinen und Anlagen – Werkstätte und Produktionstechnik

2

2

2

4

10

römisch vier

6.4b

Maschinen und Anlagen

2

2

2

4

10

römisch eins

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterstundenwochen

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

1

2

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung , und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

F.

Unverbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

römisch vier a

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Ausbildungsschwerpunkte B.1 „Fertigungstechnik“, B.2 „Werkzeug- und Vorrichtungsbau“, B.3 „Automatisierungstechnik“, B.4 „Metallbau“, B.5 „Fahrzeugtechnik“ sowie B.6 „Anlagentechnik“.

3 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein Pflichtgegenstand zu wählen.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Nur in Kombination mit dem Ausbildungsschwerpunkt B.2 oder B.3 oder B.4.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung

4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte1

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Maschinenbau; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Maschinenbau.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Maschinenbau.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QALIFIKATIONSPROFIL

Gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht. Durch die Fachschule für Maschinenbau wird daher der Nachweis der Lehrabschlussprüfung des Lehrberufs für Metalltechnik mit den Hauptmodulen Maschinenbautechnik, Werkzeugbautechnik, Schweißtechnik, Zerspanungstechnik und den Spezialmodulen Prozess- und Fertigungstechnik sowie Konstruktionstechnik erbracht.

Gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt. Durch die Ausbildungsschwerpunkte B.1 bis B.6 wird im Sinne des Paragraph 34 a, BAG zusätzlich der Nachweis der Lehrabschlussprüfung des Lehrberufs Metallbautechnik mit den Hauptmodulen Fahrzeugbautechnik, Metall- und Blechtechnik, Werkzeugbautechnik und den Spezialmodul Automatisierungstechnik erbracht.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Maschinenbau ist eine auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung für die Industrie und das Gewerbe im Bereich des Maschinenbaus und soll die für die dafür notwendigen Kenntnisse vermitteln. Die Absolventinnen und Absolventen sollen mit den erworbenen Kompetenzen in der gesamten Wertschöpfungskette im Bereich des Maschinenbaus tätig werden können.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von maschinenbautechnischen Anlagen, ein solides Verständnis der Wechselwirkung von Planung (Konstruktion, Berechnung) und Fertigung sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.

Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Konstruktion und Projektmanagement:

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Konstruktion technische Bauteile und Baugruppen normgerecht CAD-konform darstellen, fertigungs- und montagegerecht konstruieren, hinsichtlich der Funktion und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen sowie eine technische Dokumentationen erstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Projektmanagement die Projektorganisation erklären und im Team arbeiten.

Mechanik und Maschinenelemente

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Statik Auflagerkräfte sowie Schwerpunkt und Reibungskräfte berechnen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Festigkeitslehre Bauteile hinsichtlich der Grenzspannung dimensionieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Bewegungslehre die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erklären, die Auswirkung von Kräften auf die Bewegung von Körpern berechnen sowie eine einfache Leistungsberechnung durchführen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Maschinenelemente die Funktion von Maschinenelementen beschreiben sowie die gängigen Normteile des Maschinenbaus berechnen und auswählen.

Fertigungstechnik 1:

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Zerspanungstechnik die wesentlichen Fertigungsverfahren und die Prüftechniken erklären, Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen sowie dokumentieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und mittels Programmiersystem programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge, einfache Vorrichtungen herstellen und einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und in standhalten sowie Wärmebehandlungsverfahren erklären und anwenden, im Bereich „Kunststofftechnik“ Einsatz, Be- und Verarbeitung von Kunst- und Verbundstoffen erklären sowie Werkstücke und Baugruppen manuell und maschinell herstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Blechbearbeitung Ur- und Umformtechniken nennen, Bleche trennend und umformend bearbeiten, Verbindungen für Bleche erklären und herstellen sowie geeignete Verfahren zum Schutz und zum Veredeln von Oberflächen anwenden.

Die Absolventinnen und Absolventen können in der Werkstätte Schweißtechnik die Grundverfahren der Löt-, Schweiß- und Trenntechnik anwenden sowie einzelne thermische Trennverfahren einsetzen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung Methoden der Werkstoffprüfung erklären, optische und mechanische Feinmessmittel mit verschiedenen Methoden anwenden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfungen durchführen, Methoden der Oberflächentechnik und deren Anwendung beschreiben sowie die Messergebnisse dokumentieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Arbeitsvorbereitung Stücklisten und Arbeitspläne erstellen, Zeit-, Produktionskostenermittlungen und Auftragsbearbeitungen mit einem ERP System durchführen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Werkstoffe die verschiedenen Werkstoffe und deren Einsatzgebiete sowie die Methoden der Wärmebehandlung, der Oberflächentechnik und der Prüfverfahren erklären.

Fertigungstechnik 2:

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Zerspanungstechnik Werkzeugauslegungen nach Herstellerkriterien durchführen und die Wirtschaftlichkeit beurteilen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen, CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und mittels Programmiersystem im mehrachsigen Bereich programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen sowie die Schnittparameter optimieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Schweißtechnik die gängigen Schweiß- und Lötverfahren anwenden.

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik:

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Elektrotechnik elektrische Grundschaltungen erklären, nach einfachen Stromlaufplänen aufbauen und in Betrieb nehmen, Verbraucher unter Berücksichtigung des Leitungsschutzes anschließen sowie einfache elektrische Größen messen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Automatisierungstechnik pneumatische und hydraulische Funktionsdiagramme lesen und die dazugehörigen Schaltplanentwürfe erstellen, einfache pneumatische und hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen unter Beachtung einschlägiger Vorschriften aufbauen und in Betrieb nehmen sowie diese warten, systematisch Fehler, Mängel und Störungen aufsuchen und beheben.

3. Berufsbezogene Lernergebnisse der Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.6: B.1 Fertigungstechnik:

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Zerspanungstechnik die Werkzeuge nach Herstellerkriterien auswählen, Zerspanungsversuche durchführen und dokumentieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik Werkzeuge nach Herstellerkriterien auswählen, mehrachsige CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen sowie die Schnittparameter optimieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung Methoden der Qualitätssicherung erklären sowie mit optischen und mechanischen Feinmessmittel Messungen durchführen und dokumentieren

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsautomatisierung Werkzeugmaschinentypen auswählen und deren Einsatzgebiete abschätzen, sowie flexible Fertigungssysteme und Sondermaschinen beschreiben.

B.2 Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Werkzeugbau Grundlagen der Schneid- und Stanztechnik erklären, wesentliche Berechnungen durchführen und das Werkzeug auslegen, Kunststoffwerkstoffe nach ihrer Einteilung und Herstellung unterscheiden und die Funktion der wesentlichen Maschinen zur Kunststoffverarbeitung erklären, Spritzgusswerkzeuge unter Verwendung entsprechender Formnormalien aufbauen sowie Werkzeuge herstellen, montieren und in Betrieb nehmen, Musterteile herstellen und prüfen sowie Optimierungen vornehmen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Vorrichtungsbau Vorrichtungen einteilen, auslegen und unter Verwendung standardisierter Vorrichtungskomponenten den Aufbau festlegen, Vorrichtungen herstellen, montieren und in Betrieb nehmen, Musterteile herstellen und prüfen, den Einsatz von Maschinen zum Trennen und Umformen festlegen sowie die Herstellung von Blechplatinen unter Verwendung von Laser-, Wasserstrahl- und Nibbeltechnik zuordnen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Konstruktion Vorrichtungen und Werkzeuge konstruieren und daraus fertigungsgerechte Einzelteilzeichnungen unter Berücksichtigung der CNC/CAM Technologie ableiten.

B.3 Automatisierungstechnik:

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Elektrotechnik Kapazität, Induktivität, den Blitz- und Überspannungsschutz, die üblichen Bauformen der elektrischen Maschinen, beschreiben, Installationsschaltungen unter Beachtung von elektrischen Schutzmaßnahmen und einschlägigen Vorschriften aufbauen und in Betrieb nehmen, Kondensatoren und Spulen messen, Motoren anschließen und Transformatoren prüfen, frequenzgeregelte Antriebe in Betrieb setzen, Störungen beheben sowie rotierende und lineare Antriebseinheiten aufbauen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Automatisierungstechnik ein hydraulisches Funktionsdiagramm lesen, den dazugehörigen Schaltplanentwurf erstellen, den Einsatz von Aktoren und Sensoren beurteilen, die Funktion von speicherprogrammierbaren Steuerungen, von Standardregelungen und einfachen Industrierobotern beschreiben, Bauteile und Baugruppen der Steuerungs- und Regelungstechnik in Stand halten und warten, systematisch Fehler, Mängel und Störungen aufsuchen, eingrenzen und beseitigen und speicherprogrammierbare Steuerungen programmieren sowie lineare und rotierende Antriebseinheiten aufbauen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Konstruktion Schaltpläne einfacher pneumatischer, hydraulischer und elektrische Anlagen erstellen.

B.4 Metallbau:

Die Absolventinnen und Absolventen können in der Bereich Metallbau aus handelsüblichen Profilen Gewerke unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften und wirtschaftlichen Überlegungen planen, kalkulieren, herstellen und dokumentieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Baubetriebslehre baurechtliche Gegebenheiten erklären und die wichtigsten Bauvorschriften nennen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Schweißtechnik die gängigen Schweiß- und Lötverfahren im Stahlbau anwenden.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfungen an Schweißkonstruktionen durchführen und einen Qualitätsbericht erstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Konstruktion technische Bauteile und Baugruppen normgerecht und CAD-konform darstellen, fertigungs- und montagegerecht konstruieren, hinsichtlich ihrer Funktion und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen sowie eine technische Dokumentationen erstellen.

B.5 Fahrzeugtechnik:

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik die Funktion und das Verhalten wichtiger elektrischer Maschinen erklären, das Bordnetz eines Kraftfahrzeuges beschreiben, Fehlerbehebungen am gesamten Fahrzeug durchführen und die Bauteile demontieren, ersetzen und in Betrieb nehmen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Kraftfahrzeugelektronik elektronische Komponenten der Fahrzeugtechnik erkennen und deren Funktion und Einsatzgebiet erklären, Fehlerbehebungen am gesamten Fahrzeug durchführen und die Bauteile demontieren, ersetzen und in Betrieb nehmen

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Kraftfahrzeugtechnik die internen Zusammenhänge im Fahrzeug beschreiben und die relevanten Bestimmungen für dessen Betrieb benennen und erklären sowie Fehlerbehebungen am gesamten Fahrzeug durchführen und die Bauteile demontieren und ersetzen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Motorentechnik die Elemente eines Motors benennen und erklären und einfache Berechnungen zur Auslegung durchführen sowie Fehlerbehebungen am gesamten Fahrzeug durchführen und die Bauteile demontieren und ersetzen.

Die Absolventinnen und Absolventen können Begutachtungsverfahren aufgrund kraftfahrrechtlichen Vorschriften durchführen.

B.6 Anlagentechnik:

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Festigkeitslehre Bauteile hinsichtlich Vergleichsspannung dimensionieren und die Gefahr einer Knickung erkennen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Hydrostatik und Thermodynamik hydrostatische Kräfte berechnen und thermodynamische Zustandsänderungen beschreiben.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik die Werkzeuge nach Herstellerkriterien auswählen, mehrachsige CNC- Maschinen programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsautomatisierung Werkzeugmaschinentypen auswählen und deren Einsatzgebiete abschätzen sowie die Automatisierung von Werkzeugmaschinen beschreiben.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Schweißtechnik die gängigen Schweiß- und Lötverfahren im Stahlbau anwenden.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfungen an Schweißkonstruktionen durchführen und einen Qualitätsbericht erstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Elektrotechnik Kapazität und Induktivität und die üblichen Bauformen der elektrischen Maschinen beschreiben, das Typenschild eines Motors interpretieren sowie Motoren nach einschlägigen Vorschriften anschließen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Automatisierungstechnik ein hydraulisches Funktionsdiagramm lesen, den dazugehörigen Schaltplanentwurf erstellen, den Einsatz von Aktoren und Sensoren beurteilen, pneumatische und hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie Sensoren und Aktoren anschließen und Fehler diagnostizieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fördertechnik den Einsatz von Lastaufnahmemitteln für Stückgut sowie den Einsatz von Hubwerken, Brückenkranen, Rollenbahnen, Schneckenförderern und Förderbändern beurteilen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Installations- und Haustechnik die wichtigsten Leitungselemente und deren Verbindungsmöglichkeiten auswählen, ein Konzept einer Verrohrung erstellen, einfache pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen, Installationen herstellen, Druckprüfungen durchführen und den Einsatz von Anlagen der Haustechnik beurteilen, Anlagen zur Warmwasseraufbereitung sowie Heizsysteme, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen in Betrieb nehmen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Kraft- und Arbeitsmaschinen Kraft- und Arbeitsmaschinen unterscheiden sowie die Funktion und die Regelung von Pumpen und die Funktion von Verbrennungsmotoren beschreiben.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. KONSTRUKTION UND PROJEKTMANAGEMENT

1.Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einfache Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
  • Strichaufzählung
    einfache normgerechte Zeichnungen erstellen und lesen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Erstellen und lesen normgerechter technischer Zeichnungen (Blattgrößen, Normschrift, Linienarten, Linienbreiten, Maßstäbe, Darstellung von Werkstücken, Bemaßung und Allgemeintoleranzen, Freihandskizzen, Schnittdarstellung, Oberflächenangaben, Werkstückkanten, Darstellung und Bemaßung von Werkstückeinzelheiten).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    technische Bauteile und einfache Baugruppen in Hinblick auf ihre Funktion analysieren und darstellen, lösbare Verbindungen darstellen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Wirtschaftliche Fertigung (Auswahl von Oberflächenangaben, Toleranzen, Passungen); Normgerechte Darstellung lösbarer Verbindungen (Schraubverbindungen mit Sicherungselementen, Stift- und Bolzenverbindungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    technische Bauteile und einfache Baugruppen in Hinblick auf ihre Funktion analysieren und mit CAD darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

3D-Modellierung von Bauteilen und einfachen Baugruppen (Modellierung, Zeichnungsableitung und Stücklisten; Normteilbibliotheken von Maschinenelementen).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    lösbare und nicht lösbare Verbindungen dimensionieren und mit Hilfe 3D-CAD funktionsgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Welle-Nabe Verbindung (Verbindungsarten, Darstellung und Bemaßung); Schraubverbindungen (normgerechte Darstellung von Schraubkonstruktionen und Berechnung); Schweißverbindung (normgerechte Darstellung einer Schweißkonstruktion und Berechnung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    technische Bauteile und Baugruppen normgerecht CAD-konform darstellen, einfache Baugruppen funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren und einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Baugruppenkonstruktion (Aufgabenanalyse, Entwurf, 3D-Modellierung, Zeichnungsableitung), Konstruktionssystematik (Konstruktionsstrukturen, Wiederholteile, Bibliotheken von Maschinenelementen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Werkstattzeichnungen, Montagezeichnungen und technische Dokumentationen aus Aufgabenstellungen erstellen sowie die Funktion und wirtschaftliche Herstellbarkeit beurteilen.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    die Projektorganisation erklären und im Team arbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen); Innovationsmanagement (Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen, Kostenabschätzung, Präsentation von Projekten).

Bereich Projektmanagement:

Einführung in die Projektorganisation (Erstellen einer Projektstruktur und Planung eines Projektablaufes, Termin- und Kostenkontrolle, Teamarbeit in unterschiedlichen Rollen anhand von Projekten zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Werkstattzeichnungen, Montagezeichnungen und technische Dokumentationen aus Aufgabenstellungen erstellen sowie die Funktion und wirtschaftliche Herstellbarkeit beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen), Innovationsmanagement (Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen, Kostenabschätzung, Präsentation von Projekten).

3. MECHANIK UND MASCHINENELEMENTE

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Statik

  • Strichaufzählung
    die Begriffe Kraft und Moment und die Wirkung dieser Größen auf ein Bauteil erklären, Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen beschreiben sowie Auflagerreaktionen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen.

Bereich Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    Oberflächenangaben, Toleranzen, Passungen beurteilen sowie die Funktion von Niet-, Bolzen- und Schraubenverbindungen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Statik:

Kraftbegriff, Freimachen von Körpern, Wechselwirkungsprinzip, Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften, Gleichgewicht von Kräften, Hebelgesetz, Momentengleichgewichtsbeziehung, Aufgaben im zentralen und allgemeinen Kraftsystem (2D).

Bereich Maschinenelemente:

Normen, Oberflächen, Toleranzen, Passungen (Maßtoleranzen, Passungen, Form- und Lagetoleranzen, Oberflächenbeschaffenheit), Nietverbindungen (Funktion und Nietformen, Werkstoffe, Herstellung), Schraubverbindungen (Funktion und Gewinde, Schrauben und Mutternarten, Scheiben, Sicherungen, Werkstoffe, Festigkeit, Korrosionsschutz), Bolzen-, Stiftverbindungen, Sicherungselemente (Ausführungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Statik

  • Strichaufzählung
    den Schwerpunkt von Flächen und Körpern ermitteln und die Standsicherheit berechnen;
  • Strichaufzählung
    Berechnungen unter Berücksichtigung der Reibung durchführen.

Bereich Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    Lager auswählen, Achsen und Wellen gestalten;
  • Strichaufzählung
    die Funktion von Welle-Nabe Verbindungen und Federn beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Statik:

Schwerpunkt, Standsicherheit, Reibung.

Bereich Maschinenelemente:

Lager (Bauarten, Anwendungen, Eigenschaften, Auswahl), Achsen und Wellen (Einteilung, Lagerung, Gestaltung), Welle-Nabe Verbindung (form-, kraft- und stoffschlüssige Welle-Nabe Verbindungen), Federn (Federkennlinien, Federarten, Federwerkstoffe und deren Eigenschaften, Ausführungen- und Anwendungen).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Festigkeitslehre

  • Strichaufzählung
    einfache Bauteile hinsichtlich Grenzspannung dimensionieren.

Bereich Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    die Funktion von Schweißverbindungen beschreiben und Kupplungen sowie Niet- und Schraubverbindungen auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Festigkeitslehre:

Definition der Begriffe Spannung und Dehnung, Zug-, und Druck-, Biege-, Scher- und Torsionsbeanspruchung, Festigkeitskennwerte für statische Beanspruchung, Flächenmomente für einfache Querschnitte, Widerstandsmomente, Berechnung von Spannungen, Ermittlung der zulässigen Spannung, Spannungs- Dehnungsdiagramm, Überlagerung von gleichartigen Spannungen; Schnittufer und Schnittgrößen, Normalkraft-, Querkraft- und Momentenverlauf.

Bereich Maschinenelemente:

Schweißverbindung (Verfahren, Stoß- und Nahtarten, Auswirkungen des Schweißvorganges, Berechnung, Zusatzstoffe), Kupplungen (starre, elastische und schaltbare Kupplungen), Auswahl von Niet- und Schraubverbindungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bewegungslehre

  • Strichaufzählung
    die die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erklären, die Auswirkung von Kräften auf die Bewegung von Körpern berechnen sowie eine einfache Leistungsberechnung durchführen.

Bereich Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    die Funktion von Getrieben beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Lager berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Bewegungslehre:

Gleichförmig und gleichmäßig beschleunigte Bewegungen, freier Fall, einfache Berechnung von Beschleunigungskräften, Leistungsberechnung.

Bereich Maschinenelemente:

Getriebe und Zahnräder (Getriebearten, Verzahnungsgesetz, Flankenprofile und Verzahnungsarten, Werkstoffe und Schmierung), Zugmitteltriebe (Riemen und Ketten), Übersetzungen, Lagerberechnungen.

4.a FERTIGUNGSTECHNIK 1 – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Bauteile mit spanabhebenden Werkzeugen manuell erzeugen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Bauteile mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen Maschinen erzeugen und dokumentieren.

Bereich Blechbearbeitung

  • Strichaufzählung
    Bleche trennend und umformend bearbeiten.

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    Baugruppen zusammenbauen unter Verwendung einschlägiger Normteile.

Lehrstoff:

Werkstätte Zerspanungstechnik:

Manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung, maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen.

Werkstätte Blechbearbeitung:

Trennende Bearbeitung von Blechen, einfache Umformtechniken.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Zusammenbauen von selbst angefertigten Bauteilen unter Anwendung von Schrauben-, Bolzen- und Nietverbindungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren.

Bereich CNC-und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.

Bereich Blechbearbeitung

  • Strichaufzählung
    Bleche trennend und umformend bearbeiten sowie Bleche mit einfachen Möglichkeiten verbinden.

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    Maschinen und Werkzeuge zusammenbauen und warten sowie Wärmebehandlungsverfahren anwenden;
  • Strichaufzählung
    Werkstücke und Baugruppen aus Kunststoff manuell und maschinell herstellen.

Bereiche Schweißtechnik

  • Strichaufzählung
    die Grundverfahren der Löt-, Schweiß- und Trenntechnik anwenden sowie einzelne thermische Trennverfahren einsetzen.

Lehrstoff:

Werkstätte Zerspanungstechnik:

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von einfachen Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen.

Werkstätte Blechbearbeitung:

Trennende Bearbeitung von Blechen und einfache Verbindungstechniken, einfache Umformtechniken.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Zusammenbau und Wartung von Maschinen, Baugruppen und Werkzeugen, Anwendung von Wärmebehandlungsverfahren, Dokumentation, manuelle, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von thermoplastischen und duroplastischen Kunststoffen und Verbundstoffen.

Werkstätte Schweißtechnik:

Schutzmaßnahmen gegen Strahlen, Verbrennungen, Vergiftungen und elektrische Unfälle, Grundverfahren der Schweiß- und Löttechnik, thermische Trenn- und Bearbeitungsverfahren, Schweißen von einfachen Baugruppen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren.

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    Längenmessungen mit verschiedenen Methoden durchführen und dokumentieren sowie Härteprüfverfahren anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte Zerspanungstechnik:

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von einfachen Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen.

Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Härteprüfungen.

3. Klasse – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren sowie Feinbearbeitungsverfahren anwenden.

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    CNC- Maschinen einrichten, Programme erstellen und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und instand halten;
  • Strichaufzählung
    einfache Vorrichtungen herstellen und instand halten.

Bereich Blechbearbeitung

  • Strichaufzählung
    Verfahren zum Schutz und Veredeln von Oberflächen anwenden.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    Verfahren der Messtechnik und Werkstoffprüfungen durchführen und dokumentieren.

Bereich Arbeitsvorbereitung

  • Strichaufzählung
    Mengenübersichts- und Strukturstücklisten erstellen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitspläne erstellen;
  • Strichaufzählung
    Kalkulationen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Zeitaufwand und Produktionskosten mit einem ERP System ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte Zerspanungstechnik:

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen, Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.

Werkstätte Blechbearbeitung:

Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.

Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung:

Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen, Ermittlung der Produktionskosten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren sowie Feinbearbeitungsverfahren anwenden.

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    CNC- Maschinen einrichten, Programme erstellen und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und instand halten;
  • Strichaufzählung
    einfache Vorrichtungen herstellen und instand halten.

Bereich Blechbearbeitung

  • Strichaufzählung
    Verfahren zum Schutz und Veredeln von Oberflächen anwenden.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    Verfahren der Messtechnik und Werkstoffprüfungen durchführen und dokumentieren.

Bereich Arbeitsvorbereitung

  • Strichaufzählung
    Mengenübersichts- und Strukturstücklisten erstellen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitspläne erstellen;
  • Strichaufzählung
    Kalkulationen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Zeitaufwand und Produktionskosten mit einem ERP System ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte Zerspanungstechnik:

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen, Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.

Werkstätte Blechbearbeitung:

Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.

Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung:

Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen, Ermittlung der Produktionskosten.

3. Klasse – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren sowie Feinbearbeitungsverfahren anwenden.

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    CNC- Maschinen einrichten, Programme erstellen und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und instand halten.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    Verfahren der Messtechnik und Werkstoffprüfungen durchführen und dokumentieren.

Bereich Arbeitsvorbereitung

  • Strichaufzählung
    Mengenübersichts- und Strukturstücklisten erstellen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitspläne erstellen;
  • Strichaufzählung
    Kalkulationen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte Zerspanungstechnik:

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.

Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung:

Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, Kalkulation einfacher Baugruppen und Werkstücke, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren sowie Feinbearbeitungsverfahren anwenden.

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    CNC- Maschinen einrichten, Programme erstellen und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und instand halten.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    Verfahren der Messtechnik und Werkstoffprüfungen durchführen und dokumentieren.

Bereich Arbeitsvorbereitung

  • Strichaufzählung
    Mengenübersichts- und Strukturstücklisten erstellen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitspläne erstellen;
  • Strichaufzählung
    Kalkulationen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte Zerspanungstechnik:

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.

Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung:

Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, Kalkulation einfacher Baugruppen und Werkstücke, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionstechnik

  • Strichaufzählung
    ein Produkt auf der Grundlage einer fertigungsgerechten Konstruktion selbstständig herstellen;
  • Strichaufzählung
    Dokumentationen über die Fertigungsschritte erstellen.

Lehrstoff

Werkstätte Produktionstechnik:

Selbstständige Fertigung unter fachgerechter Auswahl von Werkzeug und Maschine, Zusammenbau, Dokumentation der Fertigungsschritte.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Vorrichtungen herstellen und instand halten.

Bereich Blechbearbeitung

  • Strichaufzählung
    Verfahren zum Schutz und Veredeln von Oberflächen anwenden.

Bereich Produktionstechnik

  • Strichaufzählung
    ein Produkt auf der Grundlage einer fertigungsgerechten Konstruktion selbstständig herstellen;
  • Strichaufzählung
    Dokumentationen über die Fertigungsschritte erstellen.

Lehrstoff

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.

Werkstätte Blechbearbeitung:

Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren.

Werkstätte Produktionstechnik:

Selbstständige Fertigung unter fachgerechter Auswahl von Werkzeug und Maschine, Zusammenbau, Dokumentation der Fertigungsschritte.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Vorrichtungen herstellen und instand halten.

Bereich Blechbearbeitung

  • Strichaufzählung
    Verfahren zum Schutz und Veredeln von Oberflächen anwenden.

Bereich Arbeitsvorbereitung

  • Strichaufzählung
    Stücklisten und Arbeitspläne erstellen;
  • Strichaufzählung
    Zeitaufwand und Produktionskosten mit einem ERP System ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen durchführen.

Bereich Produktionstechnik

  • Strichaufzählung
    ein Produkt auf der Grundlage einer fertigungsgerechten Konstruktion selbstständig herstellen;
  • Strichaufzählung
    Dokumentationen über die Fertigungsschritte erstellen.

Lehrstoff

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.

Werkstätte Blechbearbeitung:

Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren.

Werkstätte Produktionstechnik:

Selbstständige Fertigung unter fachgerechter Auswahl von Werkzeug und Maschine, Zusammenbau, Dokumentation der Fertigungsschritte.

Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung:

Zeitermittlung, Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen, Ermittlung der Produktionskosten.

4.b FERTIGUNGSTECHNIK 1

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Messmittel beschreiben und deren Einsatz nennen;
  • Strichaufzählung
    Winkel an der Schneide und deren Einfluss erklären;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Schneidwerkstoffe nennen.
  • Strichaufzählung
    die Werkzeugmaschinen grob gliedern sowie die grundsätzlichen Komponenten an den Werkzeugmaschinen benennen und deren Zweck erklären.

Bereich Blechbearbeitung

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Ur- und Umformtechnik erklären;
  • Strichaufzählung
    die Verbindungselemente erklären.

Bereich Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Werkstoffe und deren grundsätzlichen Eigenschaften aus dem Fachbereich nennen und deren Unterschiede erklären.

Lehrstoff:

Bereich Zerspanungstechnik:

Messmittel, Freimaßtoleranzen, einfache Form und Lagetoleranzen, Grundlagen der ISO-Toleranzen, Werkzeugschneide, Einfluss auf die Spanbildung, Einführung in die Schneidwerkstoffe, Grundlagen der konventionellen Zerspanungsmaschinen.

Bereich Blechbearbeitung:

Umformtechnik, Grundlagen Biegetechnik, Verbindungselemente.

Bereich Werkstoffe:

Einführung in die Werkstoffkunde (Einteilung der Werkstoffe, Eigenschaften und Verwendung der Werkstoffe).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    den Einsatz und die Bearbeitung von Kunststoffwerkstoffen erklären.

Bereich Blechbearbeitung

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Biege- und Stanztechniken erläutern sowie die wesentlichen scherenden Trennverfahren erklären.

Bereich Schweißtechnik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen thermischen Trenn- und Fügeverfahren erklären.

Bereich Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Stahlwerkstoffe benennen sowie die Einteilung und Normung dieser erklären.

Lehrstoff:

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Einsatzbereiche, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von thermoplastischen und duroplastischen Kunststoffen und Verbundstoffen.

Bereich Blechbearbeitung:

Biege- Scher- und Stanzverfahren.

Bereich Schweißtechnik:

Schweiß- und Löttechniken.

Bereich Werkstoffe:

Stahlwerkstoffe, Einteilung, Normung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Parameter der spanabhebenden Fertigungsverfahren bestimmen.

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    die Komponenten von CNC- Maschinen nennen und deren Zweck beschreiben.

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    die gängigen Wärmebehandlungsverfahren beschreiben und deren Anwendung im praktischen Einsatz planen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    Längenmessmethoden und Härteprüfmethoden erklären.

Bereich Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    die Einsatzmöglichkeiten von Nichteisenmetallen und Kunststoffen nennen sowie die durch die Wärmebehandlung auftretenden Strukturänderungen der Werkstoffe erklären.

Lehrstoff:

Bereich Zerspanungstechnik:

Parameter der spanabhebenden Fertigungsverfahren.

Bereich CNC- und CAM-Technik:

Grundlagen der Zerspanungsmaschinen (CNC-Maschinen).

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Gängige Wärmebehandlungsverfahren, Anwendungsbereiche.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Mechanische und elektronische Längenmessmittel, Härteprüfmethoden.

Bereich Werkstoffe:

Nichteisenmetalle, Kunststoffe (Herstellung, Einteilung, Normung), Wärmebehandlung, Eisen- Kohlenstoffdiagramm.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    die Schleifverfahren und Feinstbearbeitungsverfahren erklären;
  • Strichaufzählung
    die Werkzeug- und Spannsysteme beschreiben, deren Einsatz planen und die Wirtschaftlichkeit abschätzen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    die Werkstoffprüfverfahren an exemplarischen Beispielen erklären und die Ergebnisse interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Zerspanungstechnik:

Grundlagen der Schleifverfahren und Feinstbearbeitungsverfahren, Werkzeug- und Spannsysteme für Werkzeugmaschinen, Wirtschaftlichkeitsabschätzungen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    die Handhabungssysteme für die CNC-Fertigung nennen und nach wirtschaftlichen Kriterien bewerten;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktionsweise von CNC- Maschinen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen verschiedener Antriebssysteme auf die Wirtschaftlichkeit und Genauigkeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die geeigneten Bearbeitungsverfahren von Werkstücken nach wirtschaftlichen Kriterien auswählen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    die gängigen Methoden der Oberflächentechnik und deren Anwendung beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich CNC- und CAM-Technik:

Gängige Handhabungssysteme in der CNC- Fertigung, Bauteile, Baugruppen und Steuerungen von CNC- Maschinen, Auswahl von geeigneten Bearbeitungsverfahren, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Korrosion, Verfahren zum Schutz und Veredeln von Oberflächen, Prüfen des Oberflächenschutzes.

5.a ELEKTROTECHNIK UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK – WERSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1.Klasse (1.und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    elektrische Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie einfache elektrische Größen messen.

Lehrstoff:

Werkstätte Elektrotechnik:

Aufbau und Inbetriebnahme von Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen der Elektroinstallation, Messen einfacher elektrischer Größen, Konfektionieren von Kabeln.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    elektrische Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
  • Strichaufzählung
    elektrische Verbraucher unter Berücksichtigung des Leitungsschutzes anschließen;
  • Strichaufzählung
    einfache elektrische Größen messen.

Lehrstoff:

Werkstätte Elektrotechnik:

Aufbau und Inbetriebnahme von Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen der Elektroinstallation, Anschließen von elektrischen Verbrauchern, Strommessung, Leiterbezeichnungen, Leitungsschutz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    elektrische Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
  • Strichaufzählung
    elektrische Verbraucher unter Berücksichtigung des Leitungsschutzes anschließen;
  • Strichaufzählung
    einfache elektrische Größen messen.

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    einfache hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen unter Beachtung einschlägiger Vorschriften aufbauen und in Betrieb nehmen;
  • Strichaufzählung
    einfache pneumatische und hydraulische Anlagen warten;
  • Strichaufzählung
    Fehler, Mängel und Störungen systematisch aufsuchen und beheben.

Lehrstoff:

Werkstätte Elektrotechnik:

Aufbau und Inbetriebnahme von Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen der Elektroinstallation, Anschließen von elektrischen Verbrauchern, Strommessung, Leiterbezeichnungen, Leitungsschutz.

Werkstätte Automatisierungstechnik:

Bauteile und Baugruppen der Pneumatik und Hydraulik zusammenbauen und installieren, Wartung, systematischer Suche und Behebung von Fehlern, Mängeln und Störungen.

5.b ELEKTROTECHNIK UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

1.Klasse (1.und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    elektrische Grundschaltungen erklären und Schutzmaßnahmen nennen;
  • Strichaufzählung
    die Messanordnung für Widerstand und Spannung erklären.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Stromkreis (Schutzmaßnahmen, Größen und Einheiten, Ohm‘sches Gesetz, elektrische Grundschaltungen), Messen von Widerstand und Spannung.

2.Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Wechselstromtechnik an Hand praktischer Beispiele erklären.

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    elektropneumatische und hydraulische Grundelemente erkennen und erklären.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Wechselstromtechnik (Darstellung sinusförmiger Größen, Spitzenwert, Mittelwerte, Zeigerdarstellung), elektrische Verbraucher, Strommessung, Installationen (Schaltzeichen, Grundschaltungen, Leiterbezeichnungen, Leitungsschutz, Stromlaufplan).

Bereich Automatisierungstechnik:

Elektropneumatische und hydraulische Bauelemente, Symbole und Schaltzeichen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Drehstromtechnik an praktischen Beispielen erklären.

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    Funktionsdiagramme und Schaltpläne elektropneumatischer und hydraulischer Schaltungen lesen und entwerfen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Drehstrom (Drehstromnetz, Sternschaltung, Dreiecksschaltung).

Bereich Automatisierungstechnik:

Funktionsdiagramme und Schaltpläne.

6.a FERTIGUNGSTECHNIK 2 – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge vermessen und einspannen;
  • Strichaufzählung
    den Werkzeugdatenspeicher beschreiben;
  • Strichaufzählung
    CNC- Programme unter Verwendung der Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen erstellen, Maschinen rüsten, CNC- Programme einspielen und Werkstücke fertigen;
  • Strichaufzählung
    die Schnittparameter optimieren.

Bereich Schweißtechnik

  • Strichaufzählung
    spezielle Schweißverfahren einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Schweißarbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards ausführen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden Messungen durchführen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen und Qualitätsberichte erstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Vermessen und Einspannen von Werkzeugen mit Beschreiben des Werkzeugdatenspeichers, Erstellen von CNC- Programmen mit Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen, selbstständiges Fertigen und Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes an der mehrachsigen CNC- Maschine.

Werkstätte Schweißtechnik:

Herstellen von Schweißverbindungen mit Schutzgasschweißverfahren sowie Widerstandschweißen, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge vermessen und einspannen;
  • Strichaufzählung
    den Werkzeugdatenspeicher beschreiben,
  • Strichaufzählung
    CNC- Programme unter Verwendung der Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen erstellen, Maschinen rüsten, CNC- Programme einspielen und Werkstücke fertigen;
  • Strichaufzählung
    die Schnittparameter optimieren.

Bereich Schweißtechnik

  • Strichaufzählung
    spezielle Schweißverfahren einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Schweißarbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards ausführen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden Messungen durchführen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen und Qualitätsberichte erstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Vermessen und Einspannen von Werkzeugen mit Beschreiben des Werkzeugdatenspeichers, Erstellen von CNC- Programmen mit Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen, selbstständiges Fertigen und Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes an der mehrachsigen CNC- Maschine.

Werkstätte Schweißtechnik:

Herstellen von Schweißverbindungen mit Schutzgasschweißverfahren sowie Widerstandschweißen, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.

4. Klasse- Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    mehrachsige CNC- Maschinen programmieren und damit Werkstücke fertigen.

Werkstätte Schweißtechnik

  • Strichaufzählung
    Schweißnähte nach einem zertifizierten Verfahren herstellen;
  • Strichaufzählung
    die Schweißnahtprüfung mit verschiedenen Verfahren durchführen;
  • Strichaufzählung
    Schweißfehler erkennen und beheben.

Lehrstoff:

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems, Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

Werkstätte Schweißtechnik:

Vorbereitung auf eine zertifizierte Schweißprüfung, Schweißnahtprüfung, Nachbehandlung von Schweißverbindungen, Erkennen und Beheben von Schweiß- und Bindefehlern sowie Beurteilen von Schweißverbindungen.

6.b FERTIGUNGSTECHNIK 2

Gemäß Stundentafel römisch eins.1:

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereiche Zerspanungstechnik sowie CNC- und CAM Technik

  • Strichaufzählung
    die Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen und die Wirtschaftlichkeit beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Zerspanungstechnik sowie Bereich CNC- und CAM Technik:

Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien.

7. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

B.1 Fertigungstechnik 1.1a FERTIGUNGSTECHNIK 2 – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge vermessen und einspannen;
  • Strichaufzählung
    den Werkzeugdatenspeicher beschreiben;
  • Strichaufzählung
    CNC- Programme unter Verwendung der Schneidenradiuskompensation erstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Vermessen und Einspannen von Werkzeugen mit Beschreiben des Werkzeugdatenspeichers, Erstellen von CNC- Programmen unter Verwendung der Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    Werkzeugdaten korrigieren;
  • Strichaufzählung
    CNC- Programme unter Verwendung unterschiedlicher Zyklen erstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Vermessen von gefertigten Werkstücken, Korrektur von Werkzeugdaten, CNC- Programme mit unterschiedlichen Zyklen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    Zerspanungsversuche durchführen und dokumentieren.

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    mehrachsige CNC- Maschinen programmieren;
  • Strichaufzählung
    Werkstücke mit einer CNC- Maschinen fertigen;
  • Strichaufzählung
    die Schnittparameter optimieren.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden durchführen und dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Zerspanungstechnik:

Zerspanungsversuche unter Verwendung der vom Hersteller vorgegebenen Schnittparameter.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems, Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards, selbstständiges Fertigen bzw. Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes mit einer mehrachsigen CNC- Maschine.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    Zerspanungsversuche durchführen und dokumentieren.

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    CNC- Maschinen mehrachsigen Bereich programmieren;
  • Strichaufzählung
    Werkstücke mit einer CNC- Maschinen fertigen;
  • Strichaufzählung
    die Schnittparameter optimieren.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden durchführen und dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Zerspanungstechnik:

Zerspanungsversuche unter Verwendung der vom Hersteller vorgegebenen Schnittparameter.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems, Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards, selbstständiges Fertigen bzw. Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes mit einer mehrachsigen CNC- Maschine.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln.

1.1b FERTIGUNGSTECHNIK 2

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    die Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen und die Wirtschaftlichkeit beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Zerspanungstechnik

Werkzeugauswahl, Wirtschaftlichkeitsbeurteilungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    die Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen und die Wirtschaftlichkeit beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich CNC- und CAM-Technik:

Werkzeugauswahl, Wirtschaftlichkeitsbeurteilungen mit erhöhter Kompexität.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    Methoden der Qualitätssicherung erklären.

Bereich Fertigungsautomatisierung

  • Strichaufzählung
    Werkzeugmaschinentypen auswählen und deren Einsatzgebiete abschätzen;
  • Strichaufzählung
    die Automatisierung von Werkzeugmaschinen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Methoden der Qualitätssicherung.

Bereich Fertigungsautomatisierung:

Typen der Werkzeugmaschinen, Einsatzgebiete, Automatisierung von Werkzeugmaschinen.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungsautomatisierung

  • Strichaufzählung
    flexible Fertigungssysteme beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Sondermaschinen und generative Verfahren nennen.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungsautomatisierung:

Flexible Fertigungssysteme, Sondermaschinen, Wirtschaftlichkeitsberechnung

B.2 Werkzeug- und Vorrichtungsbau 2.1a WERKZEUG- UND VORRICHTUNGSBAU – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    Vorrichtungen und Werkzeuge unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien herstellen und instand halten.

Lehrstoff:

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Herstellung und Instandhaltung von Werkzeugen und Vorrichtungen unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    Vorrichtungen und Werkzeuge unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien herstellen und instand halten.

Lehrstoff:

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Herstellung und Instandhaltung von Werkzeugen und Vorrichtungen unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    Vorrichtungen und Werkzeuge unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien herstellen und Musterteile fertigen.

Lehrstoff:

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Herstellung von Werkzeugen und Vorrichtungen unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien, funkenerosive Fertigungsverfahren, Abstimmen des Werkzeuges und Durchführen von Testserien zur Erstmusterprüfung, systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen an Werkzeugen.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    Vorrichtungen und Werkzeuge unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien herstellen und Musterteile fertigen.

Lehrstoff:

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Herstellung von Werkzeugen und Vorrichtungen unter Anwendung der gängigen Fertigungstechnologien, funkenerosive Fertigungsverfahren, Abstimmen des Werkzeuges und Durchführen von Testserien zur Erstmusterprüfung, systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen an Werkzeugen.

2.1b WERKZEUG- UND VORRICHTUNGSBAU

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeugbau

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Schneid- und Stanztechnik erklären.

Bereich Vorrichtungsbau

  • Strichaufzählung
    Vorrichtungen einteilen und auslegen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau einer Vorrichtung mit standardisierten Vorrichtungskomponenten festlegen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Grundlagen der Schneid- und Stanztechnik, Bauarten und Komponenten von Stanzwerkzeugen.

Bereich Vorrichtungsbau:

Einteilung der Vorrichtungen, Bestimmen und Spannen, standardisierte Vorrichtungskomponenten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeugbau

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Berechnungen der Schneid- und Stanztechnik durchführen und das Werkzeug auslegen.

Bereich Vorrichtungsbau

  • Strichaufzählung
    Spann- und Fügevorrichtungen auswählen;
  • Strichaufzählung
    Trenn- und Umformtechniken einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Laser-, Wasserstrahl- und Nibbeltechnik für die Herstellung von Blechplatinen auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Werkzeugbau:

Schnittkraftberechnung, technische Richtlinien und Werkstoffauswahl bei der Auslegung von Schnitt- und Stanzwerkzeugen.

Bereich Vorrichtungsbau:

Spannvorrichtungen, Fügevorrichtungen, Sondervorrichtungen, Maschinen zum Trennen und Umformen, Umformtechniken (Biege- und Ziehtechnik), Herstellung von Blechplatinen mit Laser- Wasserstrahl- und Nibbeltechnik.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeugbau

  • Strichaufzählung
    Kunststoffwerkstoffe nach ihrer Einteilung und Herstellung unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    die Funktion der wesentlichen Maschinen zur Kunststoffverarbeitung erklären.

Bereich Vorrichtungsbau

  • Strichaufzählung
    die Handhabung von Werkstücken pneumatisch oder hydraulisch lösen.

Lehrstoff:

Bereich Werkzeugbau:

Herstellung und Einteilung von Kunststoffwerkstoffen, Prozessprinzip des Spritzgießens.

Bereich Vorrichtungsbau:

Werkstückhandhabung (pneumatisch, hydraulisch).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeugbau

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Arten von Spritzgussmaschinen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Spritzgusswerkzeuge unter Verwendung entsprechender Formnormalien konzipieren.

Bereich Vorrichtungsbau

  • Strichaufzählung
    die automatisierte Handhabung von Werkstücken konzipieren.

Lehrstoff:

Bereich Werkzeugbau:

Aufbau und Arten von Spritzgussmaschinen, Berechnung und Aufbau von Spritzgusswerkzeugen, Formnormalien.

Bereich Vorrichtungsbau:

Automatisierte Werkstückhandhabung.

2.2 KONSTRUKTION UND PROJEKTMANAGEMENT

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    eine Vorrichtung konstruieren und daraus fertigungsgerechte Einzelteilzeichnungen ableiten.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Konstruktion einer Vorrichtung mit standardisierten Vorrichtungskomponenten, Ableitung einer fertigungsgerechten Einzelteilzeichnung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    eine Vorrichtung konstruieren und daraus eine fertigungsgerechte Einzelteilzeichnungen unter Berücksichtigung der Anforderungen der CNC-/ CAM- Technologie ableiten.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Konstruktion einer Vorrichtung mit standardisierten Vorrichtungskomponenten, Ableitung einer fertigungsgerechten Einzelteilzeichnung, fertigungsrelevante Anforderungen der CNC/CAM Technologie.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    ein Spritzgusswerkzeug konstruieren und daraus fertigungsgerechte Einzelteilzeichnungen ableiten.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Konstruktion eines Spritzgusswerkzeuges unter Verwendung entsprechender Formnormalien, Ableitung einer fertigungsgerechten Einzelteilzeichnung.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    ein Spritzgusswerkzeug konstruieren und daraus fertigungsgerechte Einzelteilzeichnungen unter Berücksichtigung der Anforderungen der CNC/CAM Technologie ableiten.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Konstruktion eines Spritzgusswerkzeuges unter Verwendung entsprechender Formnormalien, Ableitung einer fertigungsgerechten Einzelteilzeichnung, fertigungsrelevante Anforderungen der CNC/CAM/Technologie.

B.3 Automatisierungstechnik 3.1a ELEKTROTECHNIK UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK –WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    Installationsschaltungen unter Beachtung von elektrischen Schutzmaßnahmen und einschlägigen Vorschriften aufbauen und in Betrieb nehmen;
  • Strichaufzählung
    Kondensatoren und Spulen messen.

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
  • Strichaufzählung
    Sensoren und Aktoren in Betrieb setzen und Fehler diagnostizieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Elektrotechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Installationsschaltungen, elektrische Schutzmaßnahmen, Blitzschutz, sonstige einschlägige Vorschriften, Kennzeichnungen und Prüfung von Kondensatoren und Spulen.

Werkstätte Automatisierungstechnik:

Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen), Sensoren und Aktoren (Installation, Inbetriebnahme, Fehlerdiagnose).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    Installationsschaltungen unter Beachtung von elektrischen Schutzmaßnahmen und einschlägigen Vorschriften aufbauen und in Betrieb nehmen;
  • Strichaufzählung
    Kondensatoren und Spulen messen.

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
  • Strichaufzählung
    Sensoren und Aktoren in Betrieb setzen und Fehler diagnostizieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Elektrotechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Installationsschaltungen, elektrische Schutzmaßnahmen, Blitzschutz, sonstige einschlägige Vorschriften, Kennzeichnungen und Prüfung von Kondensatoren und Spulen.

Werkstätte Automatisierungstechnik:

Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen), Sensoren und Aktoren (Installation, Inbetriebnahme, Fehlerdiagnose).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    einen Motor anschließen und einen Transformator prüfen;
  • Strichaufzählung
    frequenzgeregelte Antriebe in Betrieb setzen und Störungen beheben;

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    Bauteile und Baugruppen der Steuerungs- und Regelungstechnik in Stand halten und warten sowie Fehler, Mängel und Störungen systematisch eingrenzen, aufsuchen und beseitigen;
  • Strichaufzählung
    speicherprogrammierbare Steuerungen programmieren;
  • Strichaufzählung
    lineare und rotierende Antriebseinheiten aufbauen.

Lehrstoff:

Werkstätte Elektrotechnik:

Elektrische Maschinen (Anschließen, Fehlerdiagnose), Prüfung von Transformatoren, frequenzgeregelte Antriebe (Inbetriebnahme, Parametrisierung, Fehlerdiagnose).

Werkstätte Automatisierungstechnik:

Bauteile und Baugruppen der Steuerungs- und Regelungstechnik (Instandhaltung, Wartung, systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen), speicherprogrammierbare Steuerungen und Industrieregler (Einsatz und Programmierung bei Automatisierungstechnikaufgaben in Kombination mit pneumatischen oder hydraulischen Steuerungen), Aufbau von linearen und rotierenden Antriebseinheiten.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    einen Motor anschließen und einen Transformator prüfen;
  • Strichaufzählung
    frequenzgeregelte Antriebe in Betrieb setzen und Störungen beheben;

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    Bauteile und Baugruppen der Steuerungs- und Regelungstechnik in Stand halten und warten sowie Fehler, Mängel und Störungen systematisch eingrenzen, aufsuchen und beseitigen;
  • Strichaufzählung
    speicherprogrammierbare Steuerungen programmieren;
  • Strichaufzählung
    lineare und rotierende Antriebseinheiten aufbauen.

Lehrstoff:

Werkstätte Elektrotechnik:

Elektrische Maschinen (Anschließen, Fehlerdiagnose), Prüfung von Transformatoren, frequenzgeregelte Antriebe (Inbetriebnahme, Parametrisierung, Fehlerdiagnose).

Werkstätte Automatisierungstechnik:

Bauteile und Baugruppen der Steuerungs- und Regelungstechnik (Instandhaltung, Wartung, systematisches Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen), speicherprogrammierbare Steuerungen und Industrieregler (Einsatz und Programmierung bei Automatisierungstechnikaufgaben in Kombination mit pneumatischen oder hydraulischen Steuerungen), Aufbau von linearen und rotierenden Antriebseinheiten.

3.1b ELEKTROTECHNIK UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Elektroinstallation in Gebäuden sowie den Blitz- und Überspannungsschutz beschreiben.

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    ein hydraulisches Funktionsdiagramm lesen und dazu einen Schaltplanentwurf erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Elektroinstallation (Leitungs- und Installationsmaterial, Installation in Gebäuden, elektrische Schutzmaßnahmen gegen Berühren und elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, Überstrom- und Kurzschlussschutz), Blitz- und Überspannungsschutz (Grundlagen, innerer und äußerer Blitzschutz, Arten, Verlegung von Erdungsanlagen).

Bereich Automatisierungstechnik.

Hydraulische Bauelemente (Ventile, Antriebe, Energieumsetzung), Hydraulik (Symbole, Schaltzeichen, Funktionsdiagramm, Schaltplanentwurf).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Kapazität und die Induktivität beschreiben.

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Aktoren und Sensoren beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Elektrisches Feld (Energie, Kraftwirkung, Kapazität, Kondensatoren), magnetisches Feld (Energie, Kraftwirkung, magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis; zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität).

Bereich Automatisierungstechnik:

Sensoren (Arten, Funktion, Einsatz), Aktoren (Arten, Funktion, Einsatz).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die üblichen Bauformen der elektrischen Maschinen beschreiben und das Typenschild interpretieren
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die prinzipielle Wirkungsweise von Transformatoren beschreiben.

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktion von speicherprogrammierbaren Steuerungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Funktion von Standardreglern und schaltenden Reglern erklären.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Elektrische Maschinen (Bauformen, Schutz- und Betriebsarten; Typenschild), Transformationen (Aufbau und prinzipielle Wirkungsweise).

Bereich Automatisierungstechnik:

Steuerungstechnik (Aufbau und Funktion von speicherprogrammierbaren Steuerungen), Regelungstechnik (Grundlagen, Standardregler, schaltende Regler).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik:

  • Strichaufzählung
    Anwendungen von Frequenzumrichtern beschreiben.

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Funktionen der Robotik beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Leistungselektronik (Frequenzumrichter, Anwendungen).

Bereich Automatisierungstechnik:

Robotik (rotierende und lineare Antriebe, Industrieroboter)

3.2 KONSTRUKTION UND PROJEKTMANAGEMENT

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Schaltpläne von einfachen pneumatischen und hydraulischen Anlagen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Schaltpläne von hydraulischen und pneumatischen Anlagen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einfache elektrische Schaltungen normgerecht konstruieren.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Normgerechte Konstruktion einfacher elektrischer Schaltungen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einfache elektrische Anlagen normgerecht konstruieren.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Normgerechte Konstruktion einfacher elektrischer Anlagen.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    elektrische Anlagen normgerecht konstruieren.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Normgerechte Konstruktion elektrischer Anlagen.

B.4 Metallbau 4.1a METALLBAU– WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schweißtechnik

  • Strichaufzählung
    die Schweißverfahren einsetzen.

Bereich Metallbau

  • Strichaufzählung
    Stahlteile für Gebäude aus unterschiedlichen Profilen und Werkstoffen herstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte Schweißtechnik:

Schutzgasschweißen, Widerstandschweißen.

Werkstätte Metallbau:

Herstellung, Zusammenbau, Montage von Stahlteilen für Gebäude.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schweißtechnik

  • Strichaufzählung
    die Schweißverfahren einsetzen.

Bereich Metallbau

  • Strichaufzählung
    Baugruppen für Gebäudekonstruktionen aus unterschiedlichen Profilen und Werkstoffen herstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte Schweißtechnik:

Schutzgasschweißen, Widerstandschweißen.

Werkstätte Metallbau

Herstellung und Montage von komplexen Stahlteilen und Baugruppen für Gebäude.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schweißtechnik

  • Strichaufzählung
    Schweißarbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards ausführen;
  • Strichaufzählung
    Schweißfehler erkennen und beheben;
  • Strichaufzählung
    die Schweißnahtprüfung durchführen;

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfverfahren durchführen und einen Qualitätsbericht erstellen.

Bereich Metallbau

  • Strichaufzählung
    Stahlbauteile unter Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards montieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Schweißtechnik:

Schweißtechnische Ausbildung nach einem zertifiziertem Verfahren, Schweißnahtprüfung, Nachbehandlung von Schweißverbindungen (Glühen, Sandstrahlen), Erkennen und Beheben von Schweiß- und Bindefehlern, Beurteilen von Schweißverbindungen, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.

Werkstätte Metallbau:

Montage von Stahlteilen für Gebäude, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können in den

Bereichen Metallbau, Portalbau, Schweißtechnik, Arbeitsvorbereitung

  • Strichaufzählung
    die in diesen Bereichen erworbenen Kompetenzen in einem konkreten Projekt weitgehend selbststndig anwenden und dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Metallbau:

Stahlteile für Gebäude im Rahmen eines Projekts herstellen, Dokumentation der Fertigungsschritte.

Werkstätte Portalbau:

Portalbauten im Rahmen eines Projekts herstellen, Dokumentation Arbeitsvorgänge.

Werkstätte Schweißtechnik:

Anwenden der Schweißtechnikverfahren im Rahmen eines Projekts.

Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung:

Projektbezogenen Zeitermittlung, Auftragsbearbeitung, Ermittlung der Produktionskosten.

4.1b METALLBAU

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Portalbau

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Profile nennen und deren Eigenschaften beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Beschläge auswählen;
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitskennzeichen erklären;
  • Strichaufzählung
    Treppen und Geländer vorschriftsgemäß dimensionieren und konstruieren;
  • Strichaufzählung
    einen geeigneten Oberflächenschutz auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Portalbau:

Auswahl von geeigneten Profilen und Beschlägen für Türen, Fenster, Fassaden. Dimensionieren und konstruieren von Geländern und Treppen nach einschlägigen Vorschriften. Sicherheitskennzeichen aus dem Bereich Portalbau, Oberflächenschutz.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Portalbau

  • Strichaufzählung
    die geeigneten Schweißverfahren auswählen;
  • Strichaufzählung
    technische und wirtschaftliche Berechnungen durchführen.

Bereich Stahlbau

  • Strichaufzählung
    die Vorschriften für den Behälterbau nennen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Verbindungen für den Stahlhochbau erklären und in Konstruktionen anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Dimensionierungen durchführen.

Bereich Baubetriebslehre

  • Strichaufzählung
    grundlegende baurechtliche Vorschriften erläutern und die erforderlichen Vorbereitungen für ein Bauvorhaben treffen.

Lehrstoff:

Bereich Portalbau:

Auswahl der geeigneten Schweißverfahren im Stahl- und Portalbau.

Bereich Stahlbau:

Grundlagen des Behälterbaus und des Stahlhochbaus, Stahlbauprofile, Dimensionierungen, Konstruktionen, Sicherheitsvorschriften.

Bereich Baubetriebslehre:

Baurecht (Bauplatzerklärung, Behörden, Beteiligte und Parteien, wesentliche Verfahrensschritte, Fristen, Pläne)

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Portalbau

  • Strichaufzählung
    die Aufmaßermittlung durchführen.

Bereich Stahlbau

  • Strichaufzählung
    die Elemente des Hallenbaus beschreiben und einfache Details planen.

Bereich Baubetriebslehre

  • Strichaufzählung
    die notwendigen Maßnahmen für eine vorschriftsgemäße Baustelle erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Portalbau:

Aufmaßermittlung (Rohbau, Glasbauten, Wintergärten)

Bereich Stahlbau:

Hallenbau (Bauelemente, konstruktive Details).

Bereich Baubetriebslehre:

Baustelleneinrichtung, Schutzmaßnahmen.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Portalbau

  • Strichaufzählung
    alle notwendigen Schritte eines Portalbauprojekts erklären;
  • Strichaufzählung
    ein Portalbauprojekt abwickeln.

Bereich Stahlbau:

  • Strichaufzählung
    Detailplanungen vornehmen und berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Portalbau:

Projektierung eines Portalbauprojektes.

Bereich Stahlbau:

Detailplanungen für den Hallenbau, Berechnungen.

4.2 KONSTRUKTION UND PROJEKTMANAGEMENT

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    lösbare und nicht lösbare Verbindungen dimensionieren und mit Hilfe eines 3D-CAD Programms funktionsgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Schraubverbindungen (normgerechte Darstellung von Schraubkonstruktionen und Dimensionierung), Schweißverbindung (normgerechte Darstellung einer Schweißkonstruktion und Dimensionierung in Abstimmung mit dem Bereich Maschinenelemente), Details der schweißgerechten Konstruktion.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    technische Bauteile und Baugruppen normgerecht mit Hilfe eines CAD Programms darstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Baugruppen funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Konstruktionsaufgaben aus dem Bereich Stahlbau und Portalbau, Baugruppenkonstruktion (Aufgabenanalyse, Entwurf, 3D-Modellierung, Zeichnungsableitung), Konstruktionssystematik (Konstruktionsstrukturen, Wiederholteile, Bibliotheken in Abstimmung mit dem Bereich Maschinenelemente)

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Werkstattzeichnungen, Montagezeichnungen und technische Dokumentationen aus Aufgabenstellungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Funktion und wirtschaftliche Herstellbarkeit beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Konstruktion von Baugruppen und Systemen (Vertiefung), Innovationsmanagement (Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen, Kostenabschätzung, Präsentation von Projekten).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Werkstattzeichnungen, Montagezeichnungen und technische Dokumentationen aus Aufgabenstellungen erstellen sowie die Funktion und wirtschaftliche Herstellbarkeit beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Durchführung einer umfassenden Konstruktionsaufgabe in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand Metallbau.

B.5 Fahrzeugtechnik 5.1a KRAFTFAHRZEUGELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik

  • Strichaufzählung
    elektrische und elektronische Baugruppen, Komponenten und Systeme der Kraftfahrzeugtechnik montieren, demontieren, in Stand setzen, warten und in Betrieb nehmen;

Lehrstoff:

Werkstätte Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik

Elektrische und elektronische Baugruppen, Komponenten und Systeme der Kraftfahrzeugtechnik.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik

  • Strichaufzählung
    elektrische und elektronische Baugruppen, Komponenten und Systeme der Kraftfahrzeugtechnik montieren, demontieren, in Stand setzen, warten und in Betrieb nehmen.

Lehrstoff:

Werkstätte Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik:

Elektrische und elektronische Baugruppen, Komponenten und Systeme der Kraftfahrzeugtechnik.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik

  • Strichaufzählung
    elektrische und elektronische Störungen an kraftfahrzeugspezifischen Komponenten auffinden, analysieren und beheben.

Lehrstoff:

Werkstätte Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik:

Elektrische und elektronische Störungen an kraftfahrzeugspezifischen Komponenten.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik

  • Strichaufzählung
    elektrische und elektronische Störungen an kraftfahrzeugspezifischen Komponenten auffinden, analysieren und beheben.

Lehrstoff:

Werkstätte Kraftfahrzeugelektrotechnik und Elektronik

Elektrische und elektronische Störungen an kraftfahrzeugspezifischen Komponenten.

5.1b KRAFTFAHRZEUGELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Gleich- und Wechselstromkreise berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik:

Gleichstrom (Berechnung von Gleichstromkreisen, Gleichspannungsquellen), Elektromagnetismus, Elektrostatik, Wechselstrom (Ströme und Spannungen im Wechselstromkreis, Berechnung von Wechselstromkreisen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Leistung in einem Drehstromsystem berechnen.
  • Strichaufzählung
    die Funktion und das Verhalten der wichtigsten elektrischen Maschinen eines Kraftfahrzeuges erklären;
  • Strichaufzählung
    das Bordnetz eines Kraftfahrzeuges beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Kraftfahrzeugelektrotechnik:

Wechsel- und Drehstrom (Drehstromsystem, Leistung im Drehstromsystem), Funktionsweise und Verhalten der wichtigsten elektrischen Maschinen, Bordnetz im Kraftfahrzeug (elektrische Maschinen und Aktoren im Kraftfahrzeug, Leistungselektronik im Kraftfahrzeug, elektronische und optoelektronische Bauelemente und deren Anwendung).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugelektronik

  • Strichaufzählung
    Messungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Strukturen von Steuerungen, Regelungen und Datenübertragung erklären.

Lehrstoff:

Bereich Kraftfahrzeugelektronik:

Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen, grundsätzliche Struktur von Steuerungen und Regelungen, Erfassung und Übertragung von Information im Kraftfahrzeug.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugelektronik

  • Strichaufzählung
    mikroelektronische Komponenten und Informationsverarbeitungssysteme benennen und erklären.

Lehrstoff:

Bereich Kraftfahrzeugelektronik:

Mikroelektronische Komponenten zur Informationsverarbeitung, Informationsverarbeitungssysteme im Kraftfahrzeug.

5.2a KRAFTFAHRZEUG- UND MOTORENTECHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeug- und Motorentechnik

  • Strichaufzählung
    Baugruppen, Komponenten und Systeme der Kraftfahrzeugtechnik montieren, demontieren, warten, in Stand setzen und in Betrieb nehmen.

Lehrstoff:

Werkstätte Kraftfahrzeug- und Motorentechnik:

Demontage und Montage von Motorteilen, Behebung von Störungen und Schäden an Teilen des Motors, der Kraftübertragung, der Karosserie und des Fahrwerks.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeug- und Motorentechnik

  • Strichaufzählung
    Baugruppen, Komponenten und Systeme der Kraftfahrzeugtechnik montieren, demontieren, warten, in Stand setzen und in Betrieb nehmen.

Lehrstoff:

Werkstätte Kraftfahrzeug- und Motorentechnik:

Demontagen, Montagen sowie Behebung von Störungen und Schäden an Teilen des Motors, der Kraftübertragung, der Karosserie und des Fahrwerks durchführen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeug- und Motorentechnik

  • Strichaufzählung
    mechanische Störungen an Teilen des Motors, des Antriebstrangs, des Fahrwerks und des Rahmens auffinden, analysieren und beheben;
  • Strichaufzählung
    Begutachtungsverfahren aufgrund kraftfahrrechtlicher Vorschriften durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte Kraftfahrzeug- und Motorentechnik:

Teile des Motors, des Antriebsstrangs, des Fahrwerks und des Fahrzeugaufbaues demontieren, montieren sowie Störungen an Teilen der Kraftübertragung, des Fahrwerks- und Fahrzeugaufbaues auffinden und beheben, Begutachtung von Fahrzeugen.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeug- und Motorentechnik

  • Strichaufzählung
    mechanische Störungen an Teilen des Motors, des Antriebstrangs, des Fahrwerks und des Rahmens auffinden, analysieren und beheben;
  • Strichaufzählung
    Begutachtungsverfahren aufgrund kraftfahrrechtlicher Vorschriften durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte Kraftfahrzeug- und Motorentechnik:

Teile des Motors, des Antriebsstrangs, des Fahrwerks und des Fahrzeugaufbaues demontieren, montieren sowie Störungen an Teilen der Kraftübertragung, des Fahrwerks- und Fahrzeugaufbaues auffinden und beheben, Begutachtung von Fahrzeugen.

5.2b KRAFTFAHRZEUG- UND MOTORENTECHNIK

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugtechnik

  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge des Rad-Straßen-Kontakts benennen und erläutern.

Bereich Motorentechnik

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Technik eines Verbrennungsmotors benennen und erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Kraftfahrzeugtechnik:

Reifenaufbau, Kräfte zwischen Straße, Reifen und Fahrwerk.

Bereich Motorentechnik:

Arten, Bauelemente und Arbeitsverfahren der Verbrennungskraftmaschinen und moderner Antriebsaggregate, Steuerdiagramme, Kennfelder, Kenngrößen, Leistung und Wirkungsgrad, Bauprinzip von Motoren (Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte und Massenausgleich, Steuerung von Zwei- und Viertaktmotoren, prinzipielle Vorgänge bei der Gemischbildung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugtechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Berechnungen im Bereich der Fahrzeugmechanik ausführen und Unterschiede bei der Radaufhängung benennen und erläutern.

Bereich Motorentechnik

  • Strichaufzählung
    die Systeme der Gemischbildung in Otto- und Dieselmotoren benennen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    einfache Berechnungen im Bereich Motorentechnik ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Kraftfahrzeugtechnik:

Fahrdynamische Zustände im Zusammenhang mit Bremssystemen und Fahrzeuggeometrie.

Bereich Motorentechnik

Systeme der Gemischbildung bei Otto und Dieselmotoren, Auslegung und Berechnung der Hauptabmessungen einzelner Bauteile im Kurbeltrieb.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugtechnik

  • Strichaufzählung
    die Komponenten der Lenksysteme sowie der Kraftübertragung zwischen Motor und Rad erläutern.

Bereich Motorentechnik

  • Strichaufzählung
    die Systeme der Schmierung, der Kühlung und der Aufladung in Otto- und Dieselmotoren erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Kraftfahrzeugtechnik:

Aufbau und Wirkungsweise der Lenksysteme und Komponenten der Kraftübertragung von der Schwungscheibe bis zum Rad, Wirkungsweise der Fahrassistenzsysteme.

Bereich Motorentechnik:

Grundlagen der Aufladung, Kühlung, Schmierung.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraftfahrzeugtechnik

  • Strichaufzählung
    aktuelle und in Entwicklung stehende Antriebskonzepte beschreiben.

Bereich Motorentechnik

  • Strichaufzählung
    die Entstehung der Schadstoffe und die Methode ihrer Reduktion erklären.

Lehrstoff:

Bereich Kraftfahrzeugtechnik:

Grundlegende Kenntnisse von alternativen Antriebskonzepten.

Bereich Motorentechnik:

Grundlagen der Schadstoffentstehung, Methoden der Schadstoffreduktion.

B.6 Anlagentechnik 6.1 MECHANIK UND MASCHINENELEMENTE

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Festigkeitslehre

  • Strichaufzählung
    Bauteile hinsichtlich Vergleichsspannung dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    die Gefahr einer Knickung erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Festigkeitslehre:

Überlagerung ungleichartiger Spannungen bei statisch belasteten Bauteilen, Knickung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hydrostatik und Thermodynamik

  • Strichaufzählung
    hydrostatische Kräfte berechnen;
  • Strichaufzählung
    thermodynamische Zustandsänderungen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Hydrostatik und Thermodynamik:

Hydrostatik (hydrostatischer Druck, hydraulische Kraft- und Wegübersetzung, Auftrieb, Druck auf Wände), Thermodynamik (thermische und kalorische Zustandsgrößen, offene und geschlossene Systeme, ideales Gas, Zustandsänderungen).

6.2a FERTIGUNGSTECHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schweißtechnik

  • Strichaufzählung
    Schweißverfahren einsetzen.

Lehrstoff:

Werkstätte Schweißtechnik:

Schutzgasschweißen, Widerstandschweißen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schweißtechnik

  • Strichaufzählung
    Schweißverfahren einsetzen.

Lehrstoff:

Werkstätte Schweißtechnik:

Schutzgasschweißen, Widerstandschweißen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    mehrachsige CNC- Maschinen programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.

Bereich Schweißtechnik

  • Strichaufzählung
    Schweißnähte nach einem zertifizierten Verfahren herstellen;
  • Strichaufzählung
    die Schweißnahtprüfung mit verschiedenen Verfahren durchführen;
  • Strichaufzählung
    Schweißfehler erkennen und beheben;
  • Strichaufzählung
    Schweißarbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards ausführen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen an Schweißkonstruktionen durchführen und einen Qualitätsbericht erstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

Werkstätte Schweißtechnik:

Vorbereitung auf eine zertifizierte Schweißprüfung, Schweißnahtprüfung, Nachbehandlung von Schweißverbindungen, Schweiß- und Bindefehlern, Beurteilen von Schweißverbindungen, Schweißarbeiten nach einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    mehrachsige CNC- Maschinen programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.

Bereich Schweißtechnik

  • Strichaufzählung
    Schweißnähte nach einem zertifizierten Verfahren herstellen;
  • Strichaufzählung
    die Schweißnahtprüfung mit verschiedenen Verfahren durchführen;
  • Strichaufzählung
    Schweißfehler erkennen und beheben;
  • Strichaufzählung
    Schweißarbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards ausführen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen an Schweißkonstruktionen durchführen und einen Qualitätsbericht erstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen, Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

Werkstätte Schweißtechnik:

Vorbereitung auf eine zertifizierte Schweißprüfung, Schweißnahtprüfung, Nachbehandlung von Schweißverbindungen, Schweiß- und Bindefehlern, Beurteilen von Schweißverbindungen, Schweißarbeiten nach einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.

6.2b FERTIGUNGSTECHNIK

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    die Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen und die Wirtschaftlichkeit beurteilen.

Bereich Fertigungsautomatisierung

  • Strichaufzählung
    Werkzeugmaschinentypen auswählen und deren Einsatzgebiete abschätzen.

Lehrstoff:

Bereich Zerspanungstechnik:

Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien.

Bereich Fertigungsautomatisierung:

Werkzeugmaschinentypen und deren Einsatzgebiete.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    die Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen.

Bereich Fertigungsautomatisierung

  • Strichaufzählung
    die Automatisierung von Werkzeugmaschinen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich CNC- und CAM-Technik:

Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien.

Bereich Fertigungsautomatisierung:

Automatisierung von Werkzeugmaschinen.

6.3a ELEKTROTECHNIK UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    elektrische Maschinen anschließen und überprüfen.

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    einfache pneumatischen und hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen.

Lehrstoff:

Werkstätte Elektrotechnik:

Elektrische Maschinen (Anschließen, Fehlerdiagnose).

Werkstätte Automatisierungstechnik:

Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    elektrische Maschinen anschließen und überprüfen.

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    einfache pneumatischen und hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen.

Lehrstoff:

Werkstätte Elektrotechnik:

Elektrische Maschinen (Anschließen, Fehlerdiagnose).

Werkstätte Automatisierungstechnik:

Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
  • Strichaufzählung
    Sensoren und Aktoren in Betrieb setzen und Fehler diagnostizieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Automatisierungstechnik:

Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen), Sensoren und Aktoren (Installation, Inbetriebnahme, Fehlerdiagnose).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    hydraulische Grundschaltungen nach Schaltplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
  • Strichaufzählung
    Sensoren und Aktoren in Betrieb setzen und Fehler diagnostizieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Automatisierungstechnik:

Hydraulischen Grundschaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme von hydraulischen Grundschaltungen nach einfachen Schaltplänen), Sensoren und Aktoren (Installation, Inbetriebnahme, Fehlerdiagnose).

6.3b ELEKTROTECHNIK UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Kapazität und die Induktivität beschreiben.

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    ein hydraulisches Funktionsdiagramm lesen und den dazugehörigen Schaltplanentwurf erstellen;
  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Aktoren und Sensoren beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Elektrisches Feld (Energie, Kraftwirkung, Kapazität, Kondensatoren), magnetisches Feld (Energie, Kraftwirkung, magnetische Werkstoffe, magnetischer Kreis, zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität).

Bereich Automatisierungstechnik:

Hydraulische Bauelemente (Ventile, Antriebe, Energieumsetzung), Hydraulik (Symbole, Schaltzeichen, Funktionsdiagramm, Schaltplanentwurf), Sensorik (Arten, Funktion, Einsatz), Aktorik (Arten, Funktion, Einsatz).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die üblichen Bauformen der elektrischen Maschinen beschreiben und das Typenschild interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Elektrische Maschinen (Bauformen, Schutz- und Betriebsarten, Typenschild).

6.4a MASCHINEN UND ANLAGEN – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Installationstechnik

  • Strichaufzählung
    pneumatische und hydraulische Installationen vorbereiten.

Bereich Haustechnik

  • Strichaufzählung
    Brennereinstellungen vornehmen und Rauchgasmessungen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte Installationstechnik:

Pneumatische und hydraulische Installationen (Kalt- und Warmbiegen, Einziehen und Aushalsen von Rohren einschließlich Wärmebehandlung, Rohrgewindeschneiden)

Werkstätte Haustechnik:

Brennersysteme, Aufbau und Montage, Brennereinstellungen, Rauchgasmessung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Installationstechnik

  • Strichaufzählung
    pneumatische und hydraulische Installationen vorbereiten.

Bereich Haustechnik

  • Strichaufzählung
    Brennereinstellungen vornehmen und Rauchgasmessungen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte Installationstechnik:

Pneumatische und hydraulische Installationen (Kalt- und Warmbiegen, Einziehen und Aushalsen von Rohren einschließlich Wärmebehandlung, Rohrgewindeschneiden)

Werkstätte Haustechnik:

Brennersysteme, Aufbau und Montage, Brennereinstellungen, Rauchgasmessung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Installationstechnik

  • Strichaufzählung
    pneumatische und hydraulische Installationen herstellen sowie Druckprüfungen durchführen.

Bereich Haustechnik

  • Strichaufzählung
    Anlagen zur Warmwasseraufbereitung, Heizsysteme, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen in Betrieb nehmen.

Lehrstoff:

Werkstätte Installationstechnik:

Pneumatische und hydraulische Installationen (Verbinden und Zusammenbauen von Rohrleitungen aus Stahl, Nichteisenmetallen und Kunststoff, Dichtungen und Schutzisolierungen, Druckprüfung)

Werkstätte Haustechnik:

Warmwasseraufbereitung und Heizsysteme, Aufbau von Wärmepumpen, Inbetriebnahme und Wartung von Lüftungsanlagen.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Installationstechnik

  • Strichaufzählung
    pneumatische und hydraulische Installationen herstellen sowie Druckprüfungen durchführen.

Bereich Haustechnik

  • Strichaufzählung
    Anlagen zur Warmwasseraufbereitung, Heizsysteme, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen in Betrieb nehmen.

Lehrstoff:

Werkstätte Installationstechnik:

Pneumatische und hydraulische Installationen (Verbinden und Zusammenbauen von Rohrleitungen aus Stahl, Nichteisenmetallen und Kunststoff, Dichtungen und Schutzisolierungen, Druckprüfung)

Werkstätte Haustechnik:

Warmwasseraufbereitung und Heizsysteme, Aufbau von Wärmepumpen, Inbetriebnahme und Wartung von Lüftungsanlagen.

6.4b MASCHINEN UND ANLAGEN

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fördertechnik

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Lastaufnahmemitteln für Stückgut insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsvorschriften beurteilen.

Bereich Installations- und Haustechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Leitungselemente und deren Verbindungsmöglichkeiten auswählen;
  • Strichaufzählung
    ein Konzept einer Verrohrung erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache pneumatische und hydraulische Schaltpläne lesen;
  • Strichaufzählung
    die Funktion von Brennersystemen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Rauchgasmessung erklären.

Lehrstoff:

Bereich Fördertechnik:

Lastaufnahmemittel für Stückgut, Sicherheitsvorschriften.

Bereich Installations- und Haustechnik:

Leitungselemente (Rohre, Rohrverbindungen, Absperrorgane), Konzeption der Verrohrung, einfache hydraulische und pneumatische Schaltpläne, Brennersysteme, Rauchgasmessung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fördertechnik

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Hubwerken, Brückenkranen, Rollenbahnen, Schneckenförderern und Förderbändern beurteilen.

Bereich Kraft- und Arbeitsmaschinen

  • Strichaufzählung
    Kraft- und Arbeitsmaschinen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    die Funktion und die Regelung von Pumpen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Fördertechnik:

Überblick über Stetig- und Unstetigförderer, Hubwerke, Brückenkräne, Rollenbahnen, Schneckenförderer, Förderbänder.

Bereich Kraft- und Arbeitsmaschinen:

Überblick über Kraft- und Arbeitsmaschinen, Kreiselpumpe (Aufbau, Funktion, Regelung), Kolbenpumpe, Kolbenkompressor.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Installations- und Haustechnik

  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Anlagen der Haustechnik beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Installations- und Haustechnik:

Haustechnik (Heizungs-, Klima-, Lüftungsanlagen, Wärmepumpen)

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kraft- und Arbeitsmaschinen

  • Strichaufzählung
    die Funktion von Verbrennungsmotoren beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Kraft- und Arbeitsmaschinen:

Verbrennungsmotoren (Arbeitsverfahren, Bauarten, Bauelemente, Kennfelder)

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt römisch neun Unterabschnitt B.1 bis B.6 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/2

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4

Text

Anlage 1.2 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BILDHAUEREI mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Entwurf und Gestaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.a

Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion

14

14

14

14

15

15

5

91

römisch vier

2.b

Entwurf und Gestaltung 2 3

2 (2)

2 (2)

4 (2)

4 (2)

6 (4)

6 (4)

2

(2)

26

römisch zwei bzw. römisch eins

3.

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

14

(römisch eins)

4.

Kunstgeschichte und Designtheorie

1

1

2

2

1

7

(römisch drei)

5.

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

36

36

36

36

37

37

35

253

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bildhauerei; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bildhauerei.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bildhauerei.

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BILDHAUEREI mit Betriebspraxis römisch eins.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik7

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

2.

Entwurf und Gestaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.a

Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion

14

14

14

14

15

15

5

16

107

römisch vier

2.b

Entwurf und Gestaltung2 3

3 (2)

3 (2)

5 (3)

5 (3)

7 (4)

7 (4)

4 (2)

8 (3)

42

römisch zwei bzw. römisch eins

3.

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

2

16

(römisch eins)

4.

Kunstgeschichte und Designtheorie

1

1

2

2

2

2

10

(römisch drei)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

20

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemester-wochenstundenzahl

37

37

37

37

38

38

38

34

296

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bildhauerei; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bildhauerei.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bildhauerei.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 276 aus 2005, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 480 aus 2006, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Bildhauerei ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden wie bei allen kunsthandwerklichen Ausbildungen die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft und mit der Erstellung einer Abschlussarbeit werden die erlangten Kompetenzen zusätzlich dokumentiert. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, eigenständige Entwürfe anzufertigen, zu präsentieren und diese in fachspezifischen Materialien auszuführen. Sie sind auf Grund ihrer Ausbildung befugt, freiberuflich künstlerisch und bildhauerisch tätig zu sein. Weitere Betätigungsfelder finden sich im Bereich der Kunst im öffentlichen Raum sowie der Konservierung und Restaurierung.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bildhauerei verfügen generell über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich Gestaltung, Stein-, Holz- und Metallverarbeitung in bildhauerischer Hinsicht.

Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Entwurf und Gestaltung:

Im Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen einfache Modelle in Holz kopieren, figurative Gestaltungen nach eigenem Entwurf anfertigen sowie Kleinmaschinen und maschinelle Anlagen einsetzen und sicher handhaben.

Im Bereich Entwurf, angewandte Bildhauerei und Abformtechniken können die Absolventinnen und Absolventen komplexere Entwürfe anfertigen und begründen. Gestaltungen nach eigenem Entwurf oder Fremdvorlage anfertigen, Modelle aus plastischen Materialien anfertigen und Negativformen und Abgüsse herstellen.

Im Bereich Gestaltung und Komposition, Stein- und Holzbildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen Schriften, Formen und Objekte in Stein und anderen Materialien anfertigen sowie verschiedene Oberflächen in diversen Materialien manuell und maschinell gestalten.

Im Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Grundlagen der Metallbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen themenbezogene Entwürfe und Studien anfertigen, begründen und präsentieren. Sie können Anatomie- und Proportionsstudien grafisch erstellen. Sie sind in der Lage Materialien dem Entwurf entsprechend auszuwählen und selbstständig zu bearbeiten. Sie können in einfachen Arbeitsabläufen Metalle bearbeiten, verbinden und verformen.

Im Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Oberflächengestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Grundsysteme der klassischen Malerei und Grafik im Entwurfskonzept anwenden und komplexe Entwürfe unter Berücksichtigung der Umgebung und der Präsentationssituation erstellen. Sie können plastische Gestaltungen und zeitgemäße Objekte nach den Gesetzmäßigkeiten der Proportionen und stil- und objektgerechte Oberflächen herstellen. Sie sind in der Lage themenbezogene Entwürfe für die klassischen Handdrucktechniken umzusetzen.

Im Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, dokumentieren und präsentieren. Sie können Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und Objekte dem Entwurf entsprechend realisieren.

Im Bereich Gestaltung und Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Dokumentationen und Präsentationsunterlagen erstellen. Sie können Objekte und Skulpturen in moderner und klassischer Formensprache entwerfen, entwickeln, dokumentieren und präsentieren.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsaufträge auch für den öffentlichen Bereich entwickeln und Werkstoffe materialgerecht unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und Objekte dem Entwurf entsprechend realisieren.

Im Bereich Gestaltung und Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Dokumentationen und Präsentationsunterlagen erstellen, Objekte in moderner und klassischer Formensprache entwerfen und entwickeln und Objekte und Skulpturen in reduzierter und klassischer Formensprache anfertigen.

Technologie:

Im Bereich Anatomie und Proportionslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der Proportionslehre. Sie können die Grundbegriffe der Anatomie benennen, erkennen und beschreiben.

Im Bereich Anatomie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Muskelarten, ihren Ansatz, Ursprung und Funktion und das Oberflächenrelief des menschlichen Körpers.

Im Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arten und Eigenschaften der verschiedenen Materialien, können deren Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten beschreiben und den Einsatz von fachspezifischen Werkzeugen erklären.

Im Bereich Farbenlehre und Oberflächengestaltung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Farbenlehre und der Farbphilosophie wiedergeben. Sie können die verschiedenen Vergoldungsarten mit den dafür erforderlichen Materialien beschreiben und die möglichen Arbeitstechniken erklären.

Im Bereich Drucktechniken können die Absolventinnen und Absolventen die klassischen Drucktechniken benennen und erklären sowie die Hilfsmittel und Trägermaterialien der klassischen Drucktechniken beschreiben.

Im Bereich Materialien und Oberflächentechniken können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Arten und Eigenschaften von zeitgemäßen Materialien benennen und zuordnen. Sie können historische und moderne Oberflächentechniken unterscheiden und deren Aufbau beschreiben.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Restaurierung und Konservierung können die Absolventinnen und Absolventen sowohl die Grundsätze der Holz- und Steinrestaurierung als auch der Holz- und Steinkonservierung erklären. Sie können einfache Restaurierungskonzepte entwickeln sowie Restaurierungsabläufe planen und dokumentieren. Sie kennen die wichtigsten Restaurierungsmaterialien und ihre Wirkungsweise sowie die dafür erforderlichen Werkzeuge.

Im Bereich Materialien und Oberflächentechniken können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Arten und Eigenschaften von zeitgemäßen Materialien benennen und zuordnen. Sie sind in der Lage historische und moderne Oberflächentechniken zu unterscheiden und deren Aufbau zu beschreiben.

Im Bereich Ausstellungsgestaltung und Organisation können die Absolventinnen und Absolventen Objekte im Ausstellungsraum gekonnt positionieren sowie in Szene setzen und den Ablauf einer Ausstellung planen.

Kunstgeschichte und Designtheorie:

Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.

Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20 Jahrhunderts.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage, die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. ENTWURF UND GESTALTUNG Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei

  • Strichaufzählung
    einfache Formen und Objekte in Holz fertigen;
  • Strichaufzählung
    einfache Modelle aus plastischen Werkstoffen anfertigen.

Bereich Gestaltung und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Objekte zeichnerisch erfassen und wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    einfache Entwürfe grafisch erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei:

Erstellen einfacher Formen und Objekte in Holz und plastischen Materialien. Anwendung verschiedener zeichnerischer und malerischer Mittel.

Werkstätte „Holz“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb; Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Kleinmaschinen; einfache Mess- und Übertragungstechniken; Materialauswahl; Umsetzung einfacher Formen und Objekte; reliefartige Darstellungen).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Modellieren und Gestaltung in unterschiedlichen Materialien).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Zeichnen einfacher Körper und Objekte; Erfassen von Proportionen und Räumlichkeiten.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei

  • Strichaufzählung
    einfache Modelle in Holz kopieren;
  • Strichaufzählung
    figurative Gestaltungen nach eigenem Entwurf anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Kleinmaschinen und maschinelle Anlagen einsetzen und sicher handhaben.

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

  • Strichaufzählung
    themenbezogene Aufgaben grafisch und plastisch darstellen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Kompositionsprinzipien auf zeichnerische Entwürfe anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei:

Anfertigen einfacher eigenständiger Entwürfe unter Berücksichtigung der klassischen Kompositionsprinzipien.

Werkstätte „Holz“ (Holzauswahl und Verleimung; Erstellen von einfachen räumlichen Objekten; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und maschineller Anlagen).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Grundlagen der Modelliertechniken).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Grafische Darstellung räumlicher Objekte in ihrer Umgebung. Einsatz von Digitalfotografie.

2. Klasse:

3. Semester –Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf, angewandte Bildhauerei und Abformtechniken

  • Strichaufzählung
    komplexere Entwürfe anfertigen und begründen;
  • Strichaufzählung
    komplexere Gestaltungen nach eigenem Entwurf oder Fremdvorlage anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Modelle aus plastischen Materialien anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Negativformen und Abgüsse herstellen.

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

  • Strichaufzählung
    Zeichnungen nach den Gesetzmäßigkeiten der Perspektive und Proportion erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf, angewandte Bildhauerei und Abformtechniken:

Werkstattzeichnungen und Arbeitsmodelle.

Werkstätte „Holz“ (figurative, ornamentale und dekorative Darstellungen in reduzierter und naturalistischer Form in verschiedenen Materialien).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (figurative, ornamentale und dekorative Darstellungen in reduzierter und naturalistischer Form in verschiedenen Materialien; einfache Gussformen in Gips oder Beton).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Entwürfe und Skizzen auf Papier; Perspektive; Proportionen; Natur- und Detailstudien. Einsatz von Digitalfotografie unter Berücksichtigung von Hintergrund und Belichtung.

4. Semester –Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Komposition, Stein- und Holzbildhauerei

  • Strichaufzählung
    Schriften, Formen und Objekte in Stein und anderen Materialien anfertigen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Oberflächen in diversen Materialien manuell und maschinell gestalten.

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

  • Strichaufzählung
    themenbezogene Entwürfe und Studien unter Einbeziehung von Farbe und Oberfläche erstellen und begründen;
  • Strichaufzählung
    Schriften und Ornamente erkennen und entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung und Komposition, Stein- und Holzbildhauerei:

Konkave und konvexe Formgebung; Schriftgestaltung und Ornament; Symbole; Grundbegriffe der Heraldik.

Werkstätte „Holz“ (Umsetzung plastischer Formen, Ornament und Objekte; Oberflächengestaltung).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Herstellung plastischer Formen und Objekte).

Werkstätte „Stein“ (Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Maschinen; Materialauswahl; Oberflächengestaltung; Schrift, Ornament und Objekte).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Proportions- und Detailstudien; Licht und Schatten; Tiefendarstellungen; Entwurfsgestaltung unter Einbeziehung von Oberfläche und Farbe.

3. Klasse:

5. Semester –Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Grundlagen der Metallbearbeitung

  • Strichaufzählung
    themenbezogene Entwürfe und Studien anfertigen, begründen und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Anatomie- und Proportionsstudien grafisch erstellen;
  • Strichaufzählung
    Materialien dem Entwurf entsprechend auswählen und selbstständig bearbeiten.
  • Strichaufzählung
    in einfachen Arbeitsabläufen Metalle bearbeiten, verbinden und verformen;
  • Strichaufzählung
    plastische Gestaltungen nach den Gesetzmäßigkeiten der Proportionen anfertigen.

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

  • Strichaufzählung
    digitale Medien im Grundlagenbereich einsetzen und bedienen;
  • Strichaufzählung
    Materialien dem Entwurf entsprechend auswählen und fachmännisch bearbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Grundlagen der Metallbearbeitung:

Grafische und plastische Umsetzung eigenständiger Entwürfe; Anatomie- und Proportionsstudien; Aktzeichnen und Aktmodellieren.

Werkstätte „Holz“ (Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen; Einsatz der Kettensäge und deren Handhabung, Schutzmaßnahmen, Sicherheitsvorschriften).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen).

Werkstätte „Metall“ (Grundtechniken der Metallbearbeitung, Metallguss).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Fotografie; Grundlagen von fachspezifischen digitalen Medien und Softwareprogrammen.

6. Semester –Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Oberflächengestaltung

  • Strichaufzählung
    Grundsysteme der klassischen Malerei und Grafik im Entwurfskonzept anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe Entwürfe unter Berücksichtigung der Umgebung und der Präsentationssituation erstellen;
  • Strichaufzählung
    plastische Gestaltungen und zeitgemäße Objekte nach den Gesetzmäßigkeiten der Proportionen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Oberflächen stil- und objektgerecht herstellen;
  • Strichaufzählung
    themenbezogene Entwürfe für die klassischen Handdrucktechniken umsetzen.

Bereich Gestaltung und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Entwürfe und Objekte unter Berücksichtigung der Umgebung und der Präsentationssituation mit digitalen Medien erstellen und inszenieren;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe situationsgerecht umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Oberflächengestaltung:

Grafische und plastische Gestaltung komplexer Entwürfe; Grundbegriffe der klassischen Malerei; Druckgrafik.

Werkstätte „Holz“ (Oberflächenbehandlung wie Fassen, Vergolden und Polychromisieren; Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen).

Werkstätte „Druck“ (Drucktechniken).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Digitale Medien in der Präsentation.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei

  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und Objekte dem Entwurf entsprechend realisieren.

Bereich Gestaltung und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Dokumentationen und Präsentationsunterlagen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Objekte in moderner und klassischer Formensprache entwerfen und entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Objekte und Skulpturen in reduzierter und klassischer Formensprache anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei:

Zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe; Maßstab- und perspektivengerechte Darstellung von Objekten im Raum.

Werkstätte „Holz“ (Herstellung von Objekten, maßstabgerechte Modellerstellung).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Anwendung zeitgemäßer Materialien; Herstellung von Objekten, maßstabgerechte Modellerstellung).

Werkstätte „Stein“ (Herstellung von Objekten, Baustelleneinrichtung und Arbeitsorganisation).

Werkstätte „Metall“ (Gestaltungen in Metall).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Dokumentation und Präsentation; Entwurfserstellung unter Einsatz moderner bildhauerischer und grafischer Software.

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung, angewandte Bildhauerei und Restaurierungstechniken

  • Strichaufzählung
    historische Objekte grafisch erfassen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    bildhauerische Objekte unter Berücksichtigung der Umgebung und Infrastruktur entwickeln;
  • Strichaufzählung
    historische Objekte reinigen, festigen, ergänzen und restaurieren.

Bereich Gestaltung und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe im Restaurierungsbereich dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Objekte in moderner Formensprache digital entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Objekte und Skulpturen in zeitgemäßer Formensprache anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung, angewandte Bildhauerei und Restaurierungstechniken:

Grafische Darstellung historischer Objekt; Objekt und Raum.

Werkstätte „Angewandte Bildhauerei und Restaurierungstechniken“ (Restaurierungs- und Ergänzungstechniken in diversen Materialien; historische und moderne Oberflächen; Einsatz moderner Werkzeuge und Maschinen).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Dokumentation und Präsentation; Entwurfserstellung unter Einsatz moderner bildhauerischer und grafischer Software.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei

  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Objekte für den öffentlichen Raum entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und Objekte dem Entwurf entsprechend realisieren;
  • Strichaufzählung
    Objekte im öffentlichen Raum umsetzen.

Bereich Gestaltung und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Dokumentationen und Präsentationsunterlagen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Objekte in moderner und klassischer Formensprache entwerfen und entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Objekte und Skulpturen in reduzierter und klassischer Formensprache anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei:

Zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe; Maßstab- und perspektivengerechte Darstellung von Objekten im Raum.

Werkstätte „Holz“ (Herstellung von Objekten und Großskulpturen, maßstabgerechte Modellerstellung).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Anwendung zeitgemäßer Materialien; Herstellung von Objekten und Großskulpturen, maßstabgerechte Modellerstellung).

Werkstätte „Stein“ (Herstellung von Objekten und Großskulpturen, Baustelleneinrichtung und Arbeitsorganisation).

Werkstätte „Metall“ (Gestaltungen von Objekten und Großskulpturen in Metall).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Dokumentation und Präsentation; Entwurfserstellung unter Einsatz moderner bildhauerischer und grafischer Software.

3. TECHNOLOGIE

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Holzarten erkennen und ihre Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Holzverbindungsmöglichkeiten und die dafür geeigneten Techniken, Materialien und Werkzeuge beschreiben und erklären.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:

Einteilung, Aufbau, Eigenschaften von Hölzern.

Verfahren der Holztrocknung, des Holzschutzes, der Leim- und Klebetechnik, der Oberflächenbehandlung.

Handwerkzeuge der Holzbearbeitung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

  • Strichaufzählung
    ihren Arbeitsplatz einrichten und die Werkstätte so organisieren, dass die Sicherheit und Unfallverhütung sowie die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz gewährleistet sind;
  • Strichaufzählung
    diverse Arten plastischer Werkstoffe unterscheiden und deren Eigenschaften beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:

Handwerkliche und maschinelle Arbeitstechniken, Unfallverhütung und Sicherheitsbestimmungen.

Hilfsmittel, Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

Arten, Eigenschaften und Anwendung der Grundlagen im Modell- und Formenbau von plastischen Werkstoffen.

2. Klasse:

3. Semester –Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anatomie und Proportionslehre

  • Strichaufzählung
    die Gesetzmäßigkeiten der Proportionslehre beschreiben und wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Anatomie benennen, erkennen und beschreiben.

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

  • Strichaufzählung
    verschiedenen Abform- und Gusstechniken beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die für den Guss erforderlichen Materialien mit ihren Eigenschaften benennen.

Lehrstoff:

Bereich Anatomie und Proportionslehre:

Grundlagen der Proportionslehre.

Anatomie (Skelett, Grundbegriffe der Muskulatur).

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Gips und Kunststein.

Abguss- und Reproduktionsmaterialien und Techniken.

4. Semester –Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Steinarten nach ihrer Entstehung und ihren Eigenschaften erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Abbau und Bearbeitungsmethoden sowie die dafür verwendeten Maschinen und Werkzeuge beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:

Geologie und Mineralogie (Vorkommen und Gewinnung, Abbaumethoden).

Arten, Aufbau, Eigenschaften und Oberflächenbearbeitung von Naturstein .

Verfahren der Steinbearbeitung, handwerkliche und maschinelle Arbeitstechniken, Unfallverhütung und Sicherheitsbestimmungen.

Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

3. Klasse:

5. Semester –Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anatomie

  • Strichaufzählung
    die Muskelarten, ihren Ansatz, Ursprung und Funktion benennen;
  • Strichaufzählung
    das Oberflächenrelief des menschlichen Körpers erkennen und beschreiben.

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

  • Strichaufzählung
    die Arten und Eigenschaften von Metallen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten von Metallen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Anatomie:

Muskulatur; Oberflächenrelief, Mimik und Gestik.

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:

Arten, Eigenschaften, Verarbeitung und Bearbeitung, Guss- und Formtechniken, Kalt- und Warmformung von Metallen.

Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

Unfallverhütung und Sicherheitsbestimmungen.

6. Semester –Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Farbenlehre und Oberflächengestaltung

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Farbenlehre und der Farbphilosophie wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Vergoldungsarten mit den dafür erforderlichen Materialien beschreiben und die möglichen Arbeitstechniken erklären.

Bereich Drucktechniken

  • Strichaufzählung
    die klassischen Drucktechniken benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Hilfsmittel und Trägermaterialien der klassischen Drucktechniken beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Farbenlehre und Oberflächengestaltung:

Grundlagen der Farbenlehre, Phänomene der Farben, Farbtheorien, Farbpsychologie, physikalische Theorie des Lichtes.

Öl- und Polimentvergoldung, Lüster, Silberoxidation, Bronzieren, Beschichtungsträger und Anwendungsmöglichkeiten.

Bereich Drucktechniken:

Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck, Siebdruck, Farben, Hilfsmittel, Papiersorten und andere Trägermaterialien.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialien und Oberflächentechniken

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Arten und Eigenschaften von zeitgemäßen Materialien und Kunststoffen benennen und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    historische und moderne Oberflächentechniken unterscheiden und deren Aufbau beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Materialien und Oberflächentechniken:

Arten, Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von zeitgemäße Materialien und Kunststoffen .

Historische und moderne Arten der Oberflächengestaltung auf Holz, Stein und Metall.

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Restaurierung und Konservierung

  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Holz- und Steinrestaurierung und Holz- und Steinkonservierung erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Restaurierungskonzepte entwickeln und Restaurierungsabläufe planen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Restaurierungsmaterialien und ihre Wirkungsweise sowie die erforderlichen Werkzeuge beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Restaurierung und Konservierung:

Verfahren und Techniken von Restaurierungs- und Konservierungstechnologien, stilgerechte Ergänzung; Erkennen und Zuordnen typischer Stilmerkmale; erhaltende Maßnahmen wie Schutz, Konservieren, Restaurieren und Festigen von Stein, Holz und Metall; Einflüsse von Licht, Umwelt, Feuchtigkeit und Temperatur; Freilegen von Untergründen und Abbeizen; Dokumentation und Ablaufplanung.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialien und Oberflächentechniken

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Arten und Eigenschaften von zeitgemäßen Materialien und Kunststoffen benennen und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    historische und moderne Oberflächentechniken unterscheiden und deren Aufbau beschreiben.

Bereich Ausstellungsgestaltung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Objekte im Ausstellungsraum gekonnt positionieren und in Szene setzen;
  • Strichaufzählung
    den Ablauf einer Ausstellung planen.

Lehrstoff:

Bereich Materialien und Oberflächentechniken:

Arten, Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von zeitgemäße Materialien und Kunststoffen.

Historische und moderne Arten der Oberflächengestaltung auf Holz, Stein und Metall.

Bereich Ausstellungsgestaltung und Organisation:

Ausstellungsgestaltung (Objektauswahl; Gestaltung der Präsentation; Belichtung; Farbkonzept).

Ausstellungsorganisation (Auswahl Ausstellungsort; Ausstellungszeit; Marketing; Druckwerke).

4. KUNSTGESCHICHTE UND DESIGNTHEORIE

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.

Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepoche der römischen Antike, des Aufkommens der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Entstehung der Romanik nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Romanik nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Kunst der Romanik nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

Ziffer 6 Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester :

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepoche des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

Ziffer 8 Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Designtheorie

  • Strichaufzählung
    die Grundzüge der Designgeschichte benennen;
  • Strichaufzählung
    Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Formensprache des Designs anhand von Beispielen erkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.

Bereich Designtheorie:

Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.

5. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/20

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4

Text

Anlage 1.20 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MASCHINENBAU FÜR BLINDE UND SEHBEHINDERTE MENSCHEN mit Betriebspraxis römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik5

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

2

2

2

2

14

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

12

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

römisch eins

9.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

6

(römisch drei)

10.

Orientierung und Mobilität

1

1

1

1

1

1

6

(römisch vier)

11.

Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung

1

1

2

(römisch vier)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Konstruktion und Projektmanagement

3

3

3

3

3

3

2

20

römisch eins

3.

Mechanik und Maschinenelemente

3

3

4

3

13

römisch eins

4.a

Fertigungstechnik 1 – Werkstätte und Produktionstechnik2

6

6

11

11

10, (3)

10, (3)

4

58

römisch drei bzw. römisch vier

4.b

Fertigungstechnik 1

3

3

2

2

2

2

14

römisch eins

5.a

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

1

1

2

römisch vier

5.b

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik

2

2

2

2

8

römisch eins

6.a

Fertigungstechnik 2 – Werkstätte und Produktionstechnik2

4, (1)

4, (1)

4

12

römisch drei bzw. römisch vier

6.b

Fertigungstechnik 2

3

3

römisch eins

7

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz3

1 (1)

1 (1)

1 (1)

1 (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

34

34

38

38

37

36

37

254

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Active English

2

2

2

2

1

1

 

römisch eins

2.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

 

römisch drei

3.

Projektmanagement

2

2

 

römisch drei

4.

Lebenspraktische Fertigkeiten

2

2

 

römisch vier

5.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

römisch vier a

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

3.

Spielmusik

1

1

1

1

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Blindenspezifische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

__________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

5 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Maschinenbau für blinde und sehbehinderte Menschen; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Maschinenbau für blinde und sehbehinderte Menschen.

4 Wie Stundentafel der Fachschule für Maschinenbau für blinde und sehbehinderte Menschen.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht. In diesem Sinn wird durch die Fachschule für Maschinenbau der Nachweis der Lehrabschlussprüfung des Lehrberufs für Metalltechnik mit den Hauptmodulen Maschinenbautechnik, Werkzeugbautechnik, Schweißtechnik, Zerspanungstechnik und den Spezialmodulen Prozess- und Fertigungstechnik sowie Konstruktionstechnik erbracht.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Maschinenbau ist eine auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung für die Industrie und das Gewerbe im Bereich des Maschinenbaus und soll die für die dafür notwendigen Kenntnisse vermitteln. Die Absolventinnen und Absolventen sollen mit den erworbenen Kompetenzen in der gesamten Wertschöpfungskette im Bereich des Maschinenbaus tätig werden können.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von maschinenbautechnischen Anlagen, ein solides Verständnis der Wechselwirkung von Planung (Konstruktion, Berechnung) und Fertigung sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.

Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Konstruktion und Projektmanagement:

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Konstruktion technische Bauteile und Baugruppen normgerecht CAD-konform darstellen, fertigungs- und montagegerecht konstruieren, hinsichtlich der Funktion und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen sowie eine technische Dokumentationen erstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich „Projektmanagement“ die Projektorganisation erklären und im Team arbeiten.

Mechanik und Maschinenelemente:

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Statik Auflagerkräfte sowie Schwerpunkt und Reibungskräfte berechnen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Festigkeitslehre Bauteile hinsichtlich der Grenzspannung dimensionieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Bewegungslehre die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erklären, die Auswirkung von Kräften auf die Bewegung von Körpern berechnen sowie eine einfache Leistungsberechnung durchführen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Maschinenelemente die Funktion von Maschinenelementen beschreiben sowie die gängigen Normteile des Maschinenbaus berechnen und auswählen.

Fertigungstechnik 1:

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Zerspanungstechnik die wesentlichen Fertigungsverfahren und die Prüftechniken erklären, Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen erzeugen sowie dokumentieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und mittels Programmiersystem programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge, einfache Vorrichtungen herstellen und einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und in standhalten sowie Wärmebehandlungsverfahren erklären und anwenden, im Bereich „Kunststofftechnik“ Einsatz, Bearbeitung von Kunst- und Verbundstoffen erklären sowie Werkstücke und Baugruppen manuell und maschinell herstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Blechbearbeitung Ur- und Umformtechniken nennen, Bleche trennend und umformend bearbeiten, Verbindungen für Bleche erklären und herstellen sowie geeignete Verfahren zum Schutz von Oberflächen anwenden.

Die Absolventinnen und Absolventen können in der Werkstätte Schweißtechnik die Grundverfahren der Löt-, und Punktschweißtechnik anwenden sowie einzelne thermische Trennverfahren einsetzen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung Methoden der Werkstoffprüfung erklären, optische und mechanische Feinmessmittel mit verschiedenen Methoden anwenden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfungen durchführen, Methoden der Oberflächentechnik und deren Anwendung beschreiben sowie die Messergebnisse dokumentieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Arbeitsvorbereitung Stücklisten und Arbeitspläne erstellen, Zeit-, Produktionskostenermittlungen und Auftragsbearbeitungen mit einem ERP System durchführen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Werkstoffe die verschiedenen Werkstoffe und deren Einsatzgebiete sowie die Methoden der Wärmebehandlung, der Oberflächentechnik und der Prüfverfahren erklären.

Fertigungstechnik 2:

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Zerspanungstechnik Werkzeugauslegungen nach Herstellerkriterien durchführen und die Wirtschaftlichkeit beurteilen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich CNC- und CAM-Technik Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen, CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und mittels Programmiersystem im mehrachsigen Bereich programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen sowie die Schnittparameter optimieren.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Schweißtechnik die gängigen Punktschweiß- und Lötverfahren anwenden.

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik:

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Elektrotechnik elektrische Grundschaltungen erklären, nach einfachen Stromlaufplänen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie einfache elektrische Größen messen.

Die Absolventinnen und Absolventen können im Bereich Automatisierungstechnik pneumatische Funktionsdiagramme lesen und die dazugehörigen Schaltplanentwürfe erstellen, einfache pneumatische Grundschaltungen nach Schaltplänen unter Beachtung einschlägiger Vorschriften aufbauen und in Betrieb nehmen sowie diese warten, systematisch Fehler, Mängel und Störungen aufsuchen und beheben.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme der Pflichtgegenstände „Religion“, „Ethik“ sowie „Bewegung und Sport“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.

Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

  1. Ziffer eins
    In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorzunehmen.
  2. Ziffer 2
    Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände (ausgenommen Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ und der Pflichtgegenstand „Unternehmensführung“) kann insgesamt um bis zu zehn Semesterwochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  3. Ziffer 3
    Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ kann um bis 5 Semesterwochenstunden reduziert werden um im Ausmaß der Reduktion entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  4. Ziffer 4
    Bei Anwendung der in Ziffer 2 und Ziffer 3, genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Ziffer 2, unterliegen außerdem der Beschränkung, dass dadurch
  • Strichaufzählung
    die Summe der Semesterwochenstunden je Pflichtgegenstand um nicht mehr als die Hälfte reduziert oder erhöht sowie
  • Strichaufzählung
    weder die Zahl der geteilten Semesterwochenstunden noch die Zahl der zu bildenden Schüler- und Schülerinnengruppen erhöht werden darf.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, Absatz 3, des Schulunterrichtsgesetzes.

Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die didaktischen Grundsätze:

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Ziffer eins bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.

Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht - auch klassenübergreifend oder geblockt - zu empfehlen.

Bestimmungen zur Einstufung schulautonomer Unterrichtsgegenstände in die Lehrverpflichtungsgruppen:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Fremdsprache“:

Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“:

Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung römisch zwei).

Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“:

Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung römisch drei).

Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“:

Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Umwelt“:

Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Fachtheorie“:

Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Projekt“:

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:

Der Unterricht soll immer von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Jugendlichen ausgehen. Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte bzw. fehlende Möglichkeit der visuellen Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind die in Regelschulen verwendeten Unterrichtsmedien wie Bücher, Overhead-Folien und Arbeitsblätter häufig nicht zugänglich. Sie müssen daher den besonderen Bedürfnissen entsprechend aufbereitet werden. Eine solche kann zB durch Übertragung von Texten in Punktschrift, in elektronischer Form oder durch schematische Graphiken in tastbarer Form geschehen. Es sind daher alle vorhandenen Sinne zu schulen und die sensorischen Wahrnehmungen wie Tasten, Spüren, Fühlen und Hören in den Unterricht einzubeziehen.

Der Tastsinn kann im Vergleich zum Sehsinn nur ein geringes Maß an Informationen vermitteln. Das ergibt sich einerseits durch das Fehlen von Farben und Mustern sowie durch die Unmöglichkeit, kleine Details zu erfassen, und andererseits dadurch, dass immer nur Teile des Ganzen erfasst und erst danach gedanklich „zusammengebaut“ werden können. Der Tastsinn ermöglicht nur eine sukzessive Erfassung im Unterschied zur simultanen des Sehsinns. Haptisch aufgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.

Visuelle Aufgaben sind häufig mit Hilfe der anderen Sinne durchführbar, wobei zu beachten ist, dass sehgeschädigte Menschen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung eines Lehrstoffes benötigen. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer man exemplarisch vorgegebene Lernziele erreichen kann.

Grafisch orientierte Bildungs- und Lehrstoffinhalte in einzelnen Fächern können von sehbehinderten und blinden Schülern soweit erfüllt werden, als eine Umsetzung durch den Einsatz spezieller optischer, elektronischer, taktiler oder verbaler Hilfsmittel möglich ist. Allenfalls können diese Inhalte zumindest theoretisch abgehandelt werden.

Sehen unter erschwerten Bedingungen bereitet in der Regel einen erhöhten psychischen Aufwand. Dieser ergibt sich unter anderem dadurch, dass Sehreize, die normalsichtige Menschen faktisch simultan aufnehmen und die das Gedächtnis und das schlussfolgernde Denken unterstützen, nacheinander aufgenommen und zusammengesetzt werden müssen. Der damit verbundene häufigere Rückbezug erfordert zusätzliche Seh- und Gedächtnisleistungen; Verlangsamung und rasche Ermüdung sind die Folgen.

Das praktische Tun soll im Mittelpunkt aller Lehrtätigkeiten stehen, wobei im besonderen Maße der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen ist. Manche technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Der Lehrersprache kommt daher besondere Bedeutung zu. Dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache entnehmen blinde Menschen mehr Information als sehende. Zu berücksichtigen ist auch die ganzheitliche Begriffsbildung, um so genannte Worthülsen zu vermeiden. Die von den Schülerinnen und Schülern verwendeten Begriffe sind also immer auf ihre inhaltliche Belegung hin zu überprüfen.

Der Computer stellt für sehbehinderte und blinde Menschen eine zentrale Kommunikationsbrücke zu den sehenden Personen ihres Arbeitsumfeldes dar, die in der Regel die klassische Punktschrift nicht beherrschen. Damit die Chancen, die die neuen Technologien für Menschen mit Behinderung in sich bergen, in der Praxis auch tatsächlich zum Tragen kommen können, muss sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung dem Leistungsvermögen und der Art der Behinderung angemessen ausgewählt wird und beinhaltet im Weiteren, dass diese komplexe Technik sachgerecht und effektiv einzusetzen ist. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.

Eine permanente Anpassung von Schulungsmaterialien und Unterrichtsmethoden auf die sich ständig verändernde Hard- und Software-Landschaft ist notwendig.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung der im Werkstättenunterricht gewonnenen praktischen Erfahrungen zu behandeln. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll mittels blindengerechter Modelle oder tastbarer Darstellungen geschehen.

Für Schülerinnen und Schüler mit Seheinschränkungen sind neben den Modellen vergrößerte Darstellungen zu verwenden.

Der Unterricht im Gegenstand Lebenspraktische Fertigkeiten ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah und behindertengerecht zu gestalten. Geruchs- und Geschmackssinn, Tastsinn und Gehör sind bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln und beim Umgang mit mechanischen und elektrischen Geräten gezielt einzusetzen. Bei der Wahl von Verfahrensweisen, Geräten und Hilfsmitteln ist es wichtig, dass sie Zeit und Kraft sparen und dem Sehgeschädigten Sicherheit gewährleisten. Grundlegende Arbeitstechniken sind durch verstärktes Einüben zu automatisieren. Der Unterricht soll in geblockter Form durchgeführt werden.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

2. DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Standardsprache als Zugang zu Wissen, Beruf, Kultur und Gesellschaft schriftlich und mündlich korrekt anwenden;
  • Strichaufzählung
    passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Sprechsituationen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  • Strichaufzählung
    gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Erkennen von Satzgrenzen. Zeichensetzung und Rechtschreibung, gängige Fremdwörter, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören, Fragen in Standardsprache, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung, Privatbrief, E-Mail).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    über das nötige Textsortenwissen verfügen;
  • Strichaufzählung
    in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Lesen:

Lesetechniken und –strategien, Herausfiltern von Informationen, Erfassen der wesentlichen Inhalte, verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen,

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren – auch berufsspezifische Themenbereiche), praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung, Lebenslauf, Stellenbewerbung u.a.), kreative Textformen.

Reflexion:

Reflexion über die persönliche Lebenssituation, Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.

Lern- und Arbeitstechniken:

Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen, Benützung von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lesetechniken.

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen, Arten von Medien.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören;
  • Strichaufzählung
    mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  • Strichaufzählung
    sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    schriftlichen Texten Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Sprachrichtigkeit:

Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Festigen und Vertiefen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche (einschließlich berufsspezifischer Themenbereiche), Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  • Strichaufzählung
    wesentliche berufsbezogene Fremdwörter einsetzen und Fachbegriffe anwenden;
  • Strichaufzählung
    an Diskussionen teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
  • Strichaufzählung
    Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    über das nötige Textsortenwissen verfügen;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
  • Strichaufzählung
    Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Schreiben:

Einsetzen verknüpfender Elemente, Textsortenwissen (persönliche Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben), Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Beschreibung nichtlinearer Texte.

Zuhören und Sprechen:

Diskussion, Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung, einfache Argumente, Stellungnahmen.

Lern- und Arbeitstechniken:

Auswählen und Auswerten von Informationen, kreative Arbeitstechniken (Mind – Mapping, Clustering).

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzung mit Texten (Sachtexte und literarische Texte zu verschiedenen Themenkreisen), Sprachformen und -schichten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der persönlichen Lebenswelt, Ausgewählte Beispiele aus der Literatur, Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  • Strichaufzählung
    verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  • Strichaufzählung
    kritisch Stellung zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft nehmen;
  • Strichaufzählung
    über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    über das nötige Textsortenwissen verfügen;
  • Strichaufzählung
    Texte planen, schreiben und überarbeiten.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch), Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, Nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen, Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
  • Strichaufzählung
    über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
  • Strichaufzählung
    Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  • Strichaufzählung
    Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Inhalte unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachrichtung zielgruppenorientiert und mit Medienunterstützung präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Texte formal und inhaltlich erschließen sowie sich mit Texten und Medien auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    Texte mit unterschiedlicher Intention planen, verfassen und überarbeiten.

Lehrstoff:

Zuhören und Sprechen:

Präsentation unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen.

Lesen:

Erschließung und Bewertung von Texten in verschiedenen Medien.

Schreiben:

Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Textoptimierung, Portfolio als Produkt der Fachrichtung oder Dokumentation der Betriebspraxis.

5. BEWEGUNG UND SPORT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundelemente des Langlaufs/Alpinen Schilaufs anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände beschreiben und diese in der Praxis umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Baderegeln beschreiben und sich der Badeordnung entsprechend verhalten;
  • Strichaufzählung
    die Grundtechniken des Brust- und Rückenschwimmens anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Spielregeln des Torballspiels anwenden;
  • Strichaufzählung
    diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
  • Strichaufzählung
    ihre eigenen Körperpositionen bewusst wahrnehmen und ihre Bewegungsfähigkeit steigern;
  • Strichaufzählung
    einen Geräteparcours durchlaufen.

Lehrstoff:

Schilauf:

Grundelemente im Langlauf/Alpinen Schilauf, Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände.

Schwimmen:

Badeordnung und Baderegeln, Wassergewöhnung (Auftrieb, Tauch- und Gleitübungen), kleine Spiele im Wasser, Technik des Brust- und Rückenschwimmens.

Turnen:

Schaukeln und Schwingen auf und über Geräte mit Steigerung nach Komplexität, Höhe und Weite, Torballspiel, gruppendynamische Lauf,- und Bewegungsspiele, funktionelle Gymnastik, Koordination- und Konditionsübungen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Haltungsschwächen, die durch die Sehbeeinträchtigung bedingt sind, entgegenwirken und Koordinationsstörungen, durch geringe Muskelspannung und psychomotorischer Besonderheiten durch gezielte Übungen vorbeugen;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit der Körperhygiene, gerade nach körperlicher Betätigung, beschreiben und diese durchführen;
  • Strichaufzählung
    über verschiedene Geräte balancieren, auf der Sprossenwand klettern sowie auf Seilen hangeln und schwingen;
  • Strichaufzählung
    Laufübungen absolvieren;
  • Strichaufzählung
    den Schlagball mit der richtigen Technik werfen.

Lehrstoff:

Turnen:

Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten, Lauf und Bewegungsspiele, Bewegungsaufgaben wie Kriechen, Laufen mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen, Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Wälzen, Überklettern von Hindernissen.

Leichtathletik:

Schlagball, Mittelstreckenlauf.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Brust- und Rückenschwimmen einen erhöhten persönlichen Leistungsstand erzielen;
  • Strichaufzählung
    die Grundtechniken des Brust- und Rückenkraulens umsetzen;
  • Strichaufzählung
    den Startsprung, den Rückenkraulstart und die verschiedenen Wenden durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Elemente des Bodenturnens ausführen;
  • Strichaufzählung
    diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
  • Strichaufzählung
    einen Standweitsprung selbstständig ausführen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Ausdauer-, Kräftigungs-, Dehnungs- und Koordinationsübungen erklären und ausführen.

Lehrstoff:

Schwimmen:

Technikverbesserung im Brust- und Rückenschwimmen, Wende, Startsprung, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit. Technik des Brust- und Rückenkraulens.

Turnen:

Verschiedene Formen des Bodenturnens, Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Startübungen, Dauerläufe.

Leichtathletik:

Kurzstreckenlauf, Standweitsprung.

Bewegungsspiele:

Grundlegendes Spiel- und Regelverständnis, Funktionelle und rhythmische Gymnastik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Techniken des Langlaufs/Alpinen Schilaufs mit erweiterten persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten anwenden;
  • Strichaufzählung
    das Verhalten im winterlichen Gelände in Extremsituationen nachvollziehen und entsprechend handeln;
  • Strichaufzählung
    erweiterte Techniken des Brust- und Rückenkraulens inklusive Start und Wende durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Aufgänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten vorzeigen;
  • Strichaufzählung
    sich mit Pedalos und Rollbrettern fortbewegen;
  • Strichaufzählung
    Kurz- und Mittelstrecken mit Wettbewerbscharakter ausführen;
  • Strichaufzählung
    die Weitsprungtechnik mit Anlauf in Grobform ausführen;
  • Strichaufzählung
    in Bewegungsspielen Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis zeigen;
  • Strichaufzählung
    einfache Tanzschritte im Rhythmus der Musik durchführen.

Lehrstoff:

Schilauf:

Verbessern der Grundkenntnisse im Langlauf/Alpinen Schilauf, Vergleichswettfahrten (erweiterte Kenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände).

Schwimmen:

Technikverbesserung im Brust- und Rückenkraulen, (Start und Wende, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit, Tauchübungen in geringer Tiefe).

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, einfache Aufgänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten, Gleichgewichtsschulung auf Rollbrettern und Pedalos, Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, Weitsprung mit Anlauf.

Bewegungsspiele:

Erweitertes Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis, einfache Tänze.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Brust- und Rückenschwimmen und Kraulen durchführen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Techniken der Selbst- und Fremdrettung praktisch demonstrieren;
  • Strichaufzählung
    Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Wettkampfbedingungen und Wettkampfregeln anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Ballspiele für blinde und sehbehinderte Menschen durchführen;
  • Strichaufzählung
    komplexe Tänze, Tanzschritte und Bewegungsabfolgen durchführen;
  • Strichaufzählung
    an Mannschaftsbewerben, Gruppentänzen und Schulveranstaltungen teilnehmen.

Lehrstoff:

Schwimmen:

Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwimmstilen Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer., Staffeln in verschiedenen Lagen, Selbst- und Fremdrettung.

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball.

Bewegungsspiele:

Tänze mit komplexeren Bewegungsabläufen, Vorstellen der verschiedenen Behindertensportorganisationen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen mit entsprechender Technik, Schnelligkeit und Ausdauer durchführen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Ballspiele für blinde und sehbehinderte Menschen regelgerecht spielen;
  • Strichaufzählung
    die Rolle des Sports in Gesellschaft und Wirtschaft beschreiben;
  • Strichaufzählung
    „Life Time-Sportarten“ und Möglichkeiten sportlicher Betätigung über die Schulzeit hinaus nennen;
  • Strichaufzählung
    Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken sowie den Weitsprung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die allgemeine Leistungsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit, wobei der individuelle Leistungszuwachs Beachtung findet, verbessern;
  • Strichaufzählung
    einfache Choreografien vorführen.

Lehrstoff:

Schwimmen:

Vertiefende und erweiterte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in allen erlernten Schwimmstilen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer, Staffeln in verschiedenen Lagen.

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, Gelände- und Orientierungsläufe.

Leichtathletik:

Ausdauerlauf, Kurzstreckenlauf, Weitsprung, Wurf, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball mit erweitertem Regelwerk.

Bewegungsspiele:

Verbesserung der Koordinations-, Wahrnehmungsleistungen sowie Sozialkompetenzen, einfache Choreografien mit verschiedenen Geräten.

9. BLINDENSPEZIFISCHE SCHRIFTSYSTEME

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    die geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme erklären;
  • Strichaufzählung
    die einzelnen Teile der Punktschriftschreibmaschine benennen und kennen deren Funktion;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Einstellungen für das Layout an der Blindenschriftschreibmaschine vornehmen;
  • Strichaufzählung
    die Symbole der Basis- und Vollschrift schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Interpunktions- und Sonderzeichen schreiben und lesen.

Lehrstoff:

Geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme, Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine, Zeichen der Basis- und der Vollschrift, Interpunktions- und Sonderzeichen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Symbole der Zahlen, der Zahl-Wort-Verbindungen, der Striche, der Hervorhebungen und der Akzentbuchstaben schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    die Symbole der Daten sowie die Angabe der Uhrzeit schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    einfache mathematische Symbole schreiben, anwenden und lesen;
  • Strichaufzählung
    Texte in Vollschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben;
  • Strichaufzählung
    vorgegebene Vollschrifttexte lesen.

Lehrstoff:

Zahlen, Uhrzeit, Datum, Zahl-Wort-Verbindungen, Striche, Groß- und Kleinschreibung, Hervorhebungen, Akzentbuchstaben, mathematische Zeichen und Einschübe, Tastübungen – Lesen von bekannten und unbekannten Texten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Unterschiede einzelner Zeichen zwischen der 6-Punkt- und 8-Punkt-Schrift erkennen;
  • Strichaufzählung
    die 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift lesen;
  • Strichaufzählung
    die gekürzten Lautgruppen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    die Regeln über die Anwendung der Lautgruppenkürzungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Vor- und Nachsilben schreiben und lesen (haptisch erfassen);
  • Strichaufzählung
    die Regeln über die Anwendung der Vor- und Nachsilben anwenden.

Lehrstoff:

Eurobraille:

Klein- und Großbuchstaben des Alphabets, klein- und großgeschriebene Umlaute, Satz-, Rechen- und Internetzeichen, Blindenkurzschriftsystem (gekürzte Lautgruppen, Vor- und Nachsilben), Lesen und Schreiben der Kürzungen sowie Anwendung in einfachen Texten, Schreiben mit der Blindenschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    die Regeln über die Anwendung der einformigen Wort- und Wortstammkürzungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Kommakürzungen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Kommakürzungen mit dem Umlautungspunkt schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    vorbereitete Texte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    eine angemessene Schreibgeläufigkeit (Geschwindigkeit) mit der Blindenschriftschreibmaschine erzielen;
  • Strichaufzählung
    auf der Braillezeile digitale Inhalte mit angemessenem Lesetempo lesen.

Lehrstoff:

Wort- und Wortstammkürzungen, Kommakürzungen, Schreiben auf der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zweiformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Hilfszeichen und besondere Schreibweisen schreiben und haptisch erkennen;
  • Strichaufzählung
    vorbereitete Lesetexte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Größen und Einheiten in den Naturwissenschaften darstellen bzw. schreiben und haptisch erfassen.

Lehrstoff:

Zweiformige Kürzungen, Umlautpunkt, Aufhebungspunkt, Schreiben mit der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben als auch haptisch erfassen;
  • Strichaufzählung
    nicht vorbereitete Texte ausdrucksvoll und sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    selbstgefertigte und vorgegebene Punktschriftstücke mittels PC digitalisieren;
  • Strichaufzählung
    Notizen auf Punktschrifttafeln schreiben und lesen;
  • Strichaufzählung
    Zeichen aus speziellen Schriftsystemen – so weit in den einzelnen Fachgebieten benötigt (8 Punkte Braille, Mathematik) – schreiben und lesen.

Lehrstoff:

Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift, Einschübe von Fremdsprachen, mathematischen Zeichen und Computer-Braille, spezielle Schriftsysteme ( nach Erfordernis in den einzelnen Fachgebieten), Lesen von Texten, Vortragen (Rezitieren) eines Textes in Kurzschrift, Vertiefen und Festigen der Blindenkurzschrift und des Computer Brailles einschließlich der Beschränkungen bei der Anwendung der Kürzungen sowie der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

10. ORIENTIERUNG UND MOBILITÄT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände und in der näheren Umgebung der Schule zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
  • Strichaufzählung
    den Schulweg selbstständig bewältigen;
  • Strichaufzählung
    den weißen Langstock als Orientierungshilfe, Schutzhilfe und Verkehrsschutzzeichen nutzen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände, in der näheren Umgebung der Schule, individueller Schulweg, je nach Bedarf.

Begriffsbildung:

Aufbau des Körperschemas, Lagebeziehungen zwischen Körper und Umwelt sowie Objekt zu Objekt herstellen, Förderung der Grob- und Feinmotorik (Hand-Fuß-Koordination). Grundbegriffe des Straßenverkehrs.

Grundelemente:

Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (Kennzeichnungspflicht), Techniken der Sehenden Begleitung:

Annehmen und Ablehnen von Hilfe, Körperschutztechniken, Gleiten, Ausrichten, Suchtechniken, Vertrautmachen mit unbekannten Räumlichkeiten, Orientierung in unbekannten Gebäuden.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die wahrgenommenen Sinneseindrücke logisch verarbeiten und in das Orientierungsdenken einfließen lassen;
  • Strichaufzählung
    Überquerungen an nicht zu komplexen Kreuzungen selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Techniken der Sehenden Begleitung sowohl in der Rolle des zu Führenden als auch des Begleiters anwenden.

Lehrstoff:

Sinnesschulung:

Tasten (haptische Wahrnehmung), Hören (auditive, aurale oder akustische Wahrnehmung), Sehen (visuelle Wahrnehmung, Low Vision).

Langstocktechniken:

Diagonaltechnik, Senkrechter Stock, Treppentechniken, Pendeltechnik.

Ruhiges Wohngebiet:

Einführung in das Gehen im Freien, Verfolgen von taktilen Leitlinien, Zurechtfinden nach Verlaufen, Wahrnehmen von Gehsteigkanten, Umgang mit geparkten Autos auf dem Gehsteig, Umgang mit Passanten (Hilfe erbitten/ablehnen).

Straßenüberquerungen:

Überquerung am geparkten Auto, Sicherheitsüberquerung, Parallelüberquerung, Überquerung am Zebrastreifen, Überquerung an Lichtsignalanlagen mit Akustik/Vibration.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Zurücklegung des Schulweges.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich im ruhigen Wohngebiet/im kleinen Geschäftsviertel zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
  • Strichaufzählung
    tastbare Pläne lesen und in der Praxis verwerten;
  • Strichaufzählung
    sich nach Himmelsrichtungen orientieren und einen Kompass nutzen;
  • Strichaufzählung
    die allgemeinen Regeln, Verhaltensweisen und Gepflogenheiten der Straßenverkehrsteilnahme beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Sinnesreize aufnehmen, interpretieren und in der Orientierung und Mobilität für sich nutzen;
  • Strichaufzählung
    Überquerungen an Fußgänger- und Bedarfsampeln sowie an Kreuzungen mit zweiphasiger Regelung selbstständig durchführen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Im ruhigen Wohngebiet/im kleinen Geschäftsviertel.

Begriffsbildung:

Taktiles Planstudium, Aufbau einer geistigen Landkarte, Methoden der Gedächtnisentlastung, Kreuzungsarten und ihre Regelung, Grundbegriffe der Straßenverkehrsteilnahme (Regeln, Gepflogenheiten, Verhaltensweisen).

Grundelemente:

Vertrautmachen mit dem Kraftfahrzeug (Ein- und Ausstieg, Sicherheitsgurte etc.), Orientierung in Geschäften, Orientierungsübungen und Himmelsrichtungen, Kompasshandhabung.

Sinnesschulung:

Low Vision (optische und elektronische Hilfen), Gehörschulung (Schallprinzipien), Riechen (olfaktorische Wahrnehmung), Schmecken (gustatorische Wahrnehmung), Bedeutung weiterer Sinne wie Gleichgewichtssinn, Tiefensensibilität, Temperatursinn und Schmerzempfindung.

Langstocktechniken:

Variationen mit sehender Begleitung, Unterbringung des Langstocks bei Nichtverwendung, Stockintegration und Koordination.

Ruhiges Wohngebiet / Kleines Geschäftsviertel:

Überquerung an zweiphasigen Verkehrsampeln, Überquerung an einer Fußgänger- und Bedarfsampel, Lokalisation von Geschäften (markante Punkte, Vertrautmachen).

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich im Wohngebiet/Geschäftsviertel mit erhöhtem Passanten- und Verkehrsaufkommen zielgerichtet, sicher und selbstständig fortzubewegen;
  • Strichaufzählung
    mit unbekannten Menschen Kontakt aufnehmen und gezielt nach Hilfe fragen;
  • Strichaufzählung
    Überquerungen an Kreuzungen mit mehrphasiger Regelung und am Kreisverkehr mit Zebrastreifen selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    den Weg zu einem Geschäft selbstständig zurücklegen und Einkäufe tätigen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Im belebten Wohngebiet oder Geschäftsviertel.

Langstocktechniken:

Pendelgleittechnik, Pendelziehtechnik, Handwechsel.

Soziale Interaktion:

Kontaktaufnahme mit fremden Personen (zB: Informationen erfragen, Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen, Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen, Fahrscheine lösen).

Belebtes Wohngebiet oder Geschäftsviertel:

Überquerung an mehrphasigen Verkehrsampeln, Überquerungen an einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen, Vertrautmachen mit Kaufhäusern, Rolltreppe, Lift, Ausnützung des Fußgängerverkehrs, Sehende Hilfe, Erfragen von Informationen, Vertrautmachen mit breiten Einfahrten und Tankstellen als Gefahrenquelle besonderer Art, selbstständige Routen und Einkauf.

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich im innerstädtischen Bereich und am Hauptbahnhof zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
  • Strichaufzählung
    unbekannte Wege durch Transferleistung der bisher erlernten Techniken und Verhaltensweisen sowie der gezielten Inanspruchnahme von Hilfe alleine bewältigen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

In der Innenstadt, am Hauptbahnhof.

Langstocktechniken:

Kurzer Stock, Schwimmen mit dem Fußgängerstrom, Elektronische Orientierungshilfen und Hindernismelder.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Routen in unbekannte Gebiete mit Umsteigen in/zwischen Straßenbahn, Bus und Zug.

6. Semester- Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einen Fußgängerstrom zur Orientierung nutzen;
  • Strichaufzählung
    unbekannte Wege nach Planstudium oder verbaler Beschreibung selbstständig bewältigen;
  • Strichaufzählung
    im Falle des Verirrens wieder zu einem bekannten Punkt gelangen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

In unbekanntem Gebiet, Anwendung der erarbeiteten Techniken im Transfer, Zurücklegen unbekannter Wege nach verbaler Beschreibung, Zurücklegen unbekannter Wege nach selbstständigem Planstudium, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf unbekannten Linien (Umsteigen, Hilfe von Mitmenschen einholen), Vorbereitung und Durchführung eines Drop off (Zurechtfinden in einer fremden Umgebung, zum Beispiel nach Verirren).

11. EINFÜHRUNG IN DEN GEBRAUCH VON HILFSMITTELN FÜR MENSCHEN MIT SEHBEHINDERUNG

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihre Sehbehinderung erläutern darüber Auskunft erteilen;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der Sehbeeinträchtigung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    über ihre individuellen Bedürfnisse Auskunft geben;
  • Strichaufzählung
    ihren persönlichen Maßnahmenkatalog zur Rehabilitation erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit regelmäßiger Augenarztbesuche argumentieren;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit des intensiven Kontakts zu Beratungsstellen, diversen Optikern und Vertriebsfirmen für eine adäquate Hilfsmittelversorgung argumentieren.

Lehrstoff:

Sehen und andere Sinne:

Funktionale Evaluation zur Ermittlung des effektiv einsetzbaren Sehvermögens, Bestandsaufnahme und individuelle Fallanalyse, Evaluierung des eventuell vorhandenen Sehvermögens, Erstellung eines persönlichen Maßnahmenkatalogs.

Grundlagen der Physiologie und Funktion des menschlichen Auges mit Fachterminologie, Fehlfunktionen des menschlichen Auges, persönliche Sehbeeinträchtigung und ihre Auswirkungen.

Förderung des individuell vorhandenen Sehvermögens. Sensibilisierung, Schulung und Aktivierung der Sinne sowie Verbesserung der Interpretation und Verwertung der Sinneseindrücke.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    spezielle Hilfsmittel zur Kommunikation und zur Orientierung anwenden;
  • Strichaufzählung
    durch Erprobung eine auf ihre Sehschädigung abgestimmte Auswahl der Hilfsmittel vornehmen;
  • Strichaufzählung
    die ausgewählten Hilfsmittel entsprechend handhaben und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Zeichen der 8-Punkt-Brailleschrift (Eurobraille) in Punktzuordnungen verbal wiedergeben und auf der Braillezeile lesen;
  • Strichaufzählung
    Tastenkombinationen (Shortcuts) verwenden und können sowohl die in den Hilfsprogrammen implementierten Möglichkeiten als auch die Verwendung der Routingtasten auf der Braillezeile als Ersatz für die Benutzung der Maus nutzen.

Lehrstoff:

Hilfsmittel:

Allgemeine Hilfsmittel mit tastbaren Markierungen oder akustischen Ausgaben wie Uhren und Messhilfen etc., optische Hilfsmittel wie Lupen und Monokulare, elektronische Hilfsmittel wie Lupen, Bildschirmlesegeräte, Hindernismelder, Kompass, Lichterkennungsgerät, Farberkennungsgerät.

IT-Grundschulung (assistierende Technologien):

Sprach-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenMagnifier (Vergrößerungsprogramme), Braille-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile), 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. KONSTRUKTION UND PROJEKTMANAGEMENT

1.Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einfache Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen;
  • Strichaufzählung
    einfache normgerechte Zeichnungen erstellen und lesen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Erstellen und lesen normgerechter technischer Zeichnungen (Blattgrößen, Normschrift, Linienarten, Linienbreiten, Maßstäbe, Darstellung von Werkstücken, Bemaßung und Allgemeintoleranzen, Freihandskizzen, Schnittdarstellung, Oberflächenangaben, Werkstückkanten, Darstellung und Bemaßung von Werkstückeinzelheiten).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    technische Bauteile und einfache Baugruppen in Hinblick auf ihre Funktion analysieren und darstellen, lösbare Verbindungen darstellen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Wirtschaftliche Fertigung (Auswahl von Oberflächenangaben, Toleranzen, Passungen); Normgerechte Darstellung lösbarer Verbindungen (Schraubverbindungen mit Sicherungselementen, Stift- und Bolzenverbindungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    technische Bauteile und einfache Baugruppen in Hinblick auf ihre Funktion analysieren und mit CAD darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

3D-Modellierung von Bauteilen und einfachen Baugruppen (Modellierung, Zeichnungsableitung und Stücklisten; Normteilbibliotheken von Maschinenelementen).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    lösbare und nicht lösbare Verbindungen dimensionieren und mit Hilfe 3D-CAD funktionsgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Welle-Nabe Verbindung (Verbindungsarten, Darstellung und Bemaßung); Schraubverbindungen (normgerechte Darstellung von Schraubkonstruktionen und Berechnung); Schweißverbindung (normgerechte Darstellung einer Schweißkonstruktion und Berechnung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    technische Bauteile und Baugruppen normgerecht CAD-konform darstellen, einfache Baugruppen funktions-, fertigungs- und montagegerecht konstruieren und einfache Konstruktionen hinsichtlich der Funktion und wirtschaftlichen Herstellbarkeit beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Baugruppenkonstruktion (Aufgabenanalyse, Entwurf, 3D-Modellierung, Zeichnungsableitung), Konstruktionssystematik (Konstruktionsstrukturen, Wiederholteile, Bibliotheken von Maschinenelementen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Werkstattzeichnungen, Montagezeichnungen und technische Dokumentationen aus Aufgabenstellungen erstellen sowie die Funktion und wirtschaftliche Herstellbarkeit beurteilen.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    die Projektorganisation erklären und im Team arbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Vertiefung des Ausbildungsschwerpunktes (Konstruktion von Baugruppen und Systemen zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen anhand vorgegebener Aufgabenstellungen); Innovationsmanagement (Erstellung von Projektunterlagen und technischen Dokumentationen, Kostenabschätzung, Präsentation von Projekten).

Bereich Projektmanagement:

Einführung in die Projektorganisation (Erstellen einer Projektstruktur und Planung eines Projektablaufes, Termin- und Kostenkontrolle, Teamarbeit in unterschiedlichen Rollen anhand von Projekten zur Ergänzung und Vertiefung von Pflichtgegenständen).

3. MECHANIK UND MASCHINENELEMENTE

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Statik

  • Strichaufzählung
    die Begriffe Kraft und Moment und die Wirkung dieser Größen auf ein Bauteil erklären, Verfahren zur Bestimmung von Auflagerreaktionen beschreiben sowie Auflagerreaktionen für statisch bestimmt gelagerte Bauteile berechnen.

Bereich Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    Oberflächenangaben, Toleranzen, Passungen beurteilen sowie die Funktion von Niet-, Bolzen- und Schraubenverbindungen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Statik:

Kraftbegriff, Freimachen von Körpern, Wechselwirkungsprinzip, Zusammensetzen und Zerlegen von Kräften, Gleichgewicht von Kräften, Hebelgesetz, Momentengleichgewichtsbeziehung, Aufgaben im zentralen und allgemeinen Kraftsystem (2D).

Bereich Maschinenelemente:

Normen, Oberflächen, Toleranzen, Passungen (Maßtoleranzen, Passungen, Form- und Lagetoleranzen, Oberflächenbeschaffenheit), Nietverbindungen (Funktion und Nietformen, Werkstoffe, Herstellung), Schraubverbindungen (Funktion und Gewinde, Schrauben und Mutternarten, Scheiben, Sicherungen, Werkstoffe, Festigkeit, Korrosionsschutz), Bolzen-, Stiftverbindungen, Sicherungselemente (Ausführungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Statik

  • Strichaufzählung
    den Schwerpunkt von Flächen und Körpern ermitteln und die Standsicherheit berechnen;
  • Strichaufzählung
    Berechnungen unter Berücksichtigung der Reibung durchführen.

Bereich Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    Lager auswählen, Achsen und Wellen gestalten;
  • Strichaufzählung
    die Funktion von Welle-Nabe Verbindungen und Federn beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Statik:

Schwerpunkt, Standsicherheit, Reibung.

Bereich Maschinenelemente:

Lager (Bauarten, Anwendungen, Eigenschaften, Auswahl), Achsen und Wellen (Einteilung, Lagerung, Gestaltung), Welle-Nabe Verbindung (form-, kraft- und stoffschlüssige Welle-Nabe Verbindungen), Federn (Federkennlinien, Federarten, Federwerkstoffe und deren Eigenschaften, Ausführungen- und Anwendungen).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Festigkeitslehre

  • Strichaufzählung
    einfache Bauteile hinsichtlich Grenzspannung dimensionieren.

Bereich Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    die Funktion von Schweißverbindungen beschreiben und Kupplungen sowie Niet- und Schraubverbindungen auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Festigkeitslehre:

Definition der Begriffe Spannung und Dehnung, Zug-, und Druck-, Biege-, Scher- und Torsionsbeanspruchung, Festigkeitskennwerte für statische Beanspruchung, Flächenmomente für einfache Querschnitte, Widerstandsmomente, Berechnung von Spannungen, Ermittlung der zulässigen Spannung, Spannungs- Dehnungsdiagramm, Überlagerung von gleichartigen Spannungen; Schnittufer und Schnittgrößen, Normalkraft-, Querkraft- und Momentenverlauf.

Bereich Maschinenelemente:

Schweißverbindung (Verfahren, Stoß- und Nahtarten, Auswirkungen des Schweißvorganges, Berechnung, Zusatzstoffe), Kupplungen (starre, elastische und schaltbare Kupplungen), Auswahl von Niet- und Schraubverbindungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bewegungslehre

  • Strichaufzählung
    die die Grundgesetze der Kinematik und Kinetik erklären, die Auswirkung von Kräften auf die Bewegung von Körpern berechnen sowie eine einfache Leistungsberechnung durchführen.

Bereich Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    die Funktion von Getrieben beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Lager berechnen.

Lehrstoff:

Bereich Bewegungslehre:

Gleichförmig und gleichmäßig beschleunigte Bewegungen, freier Fall, einfache Berechnung von Beschleunigungskräften, Leistungsberechnung.

Bereich Maschinenelemente:

Getriebe und Zahnräder (Getriebearten, Verzahnungsgesetz, Flankenprofile und Verzahnungsarten, Werkstoffe und Schmierung), Zugmitteltriebe (Riemen und Ketten), Übersetzungen, Lagerberechnungen.

4.a FERTIGUNGSTECHNIK 1 – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Bauteile mit spanabhebenden Werkzeugen manuell erzeugen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Bauteile mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen Maschinen erzeugen und dokumentieren.

Bereich Blechbearbeitung

  • Strichaufzählung
    Bleche trennend und umformend bearbeiten.

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    Baugruppen zusammenbauen unter Verwendung einschlägiger Normteile.

Lehrstoff:

Werkstätte Zerspanungstechnik:

Manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung, maschinelle Bearbeitung von fachspezifischen Werkstoffen.

Werkstätte Blechbearbeitung:

Trennende Bearbeitung von Blechen, einfache Umformtechniken.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Zusammenbauen von selbst angefertigten Bauteilen unter Anwendung von Schrauben-, Bolzen- und Nietverbindungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren.

Bereich CNC-und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.

Bereich Blechbearbeitung

  • Strichaufzählung
    Bleche trennend und umformend bearbeiten sowie Bleche mit einfachen Möglichkeiten verbinden.

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    Maschinen und Werkzeuge zusammenbauen;
  • Strichaufzählung
    Werkstücke und Baugruppen aus Kunststoff manuell und maschinell herstellen.

Bereiche Schweißtechnik

  • Strichaufzählung
    die Grundtechniken des Kolbenlötens und Punktschweißens anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte Zerspanungstechnik:

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von einfachen Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen.

Werkstätte Blechbearbeitung:

Trennende Bearbeitung von Blechen und einfache Verbindungstechniken, einfache Umformtechniken.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Zusammenbau und Wartung von Maschinen, Baugruppen und Werkzeugen, Dokumentation, manuelle, maschinelle und thermische Bearbeitung von thermoplastischen und duroplastischen Kunststoffen und Verbundstoffen.

Werkstätte Schweißtechnik:

Schutzmaßnahmen gegen Strahlen, Verbrennungen, Vergiftungen und elektrische Unfälle, Grundverfahren der Punktschweiß- und Löttechnik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren.

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    CNC- Maschinen nach DIN 66025 programmieren und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    Längenmessungen mit verschiedenen Methoden durchführen und dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Zerspanungstechnik:

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von einfachen Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Programmierung und Fertigung von Werkstücken mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen.

Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten..

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren sowie Feinbearbeitungsverfahren anwenden.

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    CNC- Maschinen einrichten, Programme erstellen und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und instand halten;
  • Strichaufzählung
    einfache Vorrichtungen herstellen und instand halten.

Bereich Blechbearbeitung

  • Strichaufzählung
    Verfahren zum Schutz von Oberflächen anwenden.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    Verfahren der Messtechnik und Werkstoffprüfungen durchführen und dokumentieren.

Bereich Arbeitsvorbereitung

  • Strichaufzählung
    Mengenübersichts- und Strukturstücklisten erstellen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitspläne erstellen;
  • Strichaufzählung
    Kalkulationen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Zeitaufwand und Produktionskosten mit einem ERP System ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte Zerspanungstechnik:

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen, Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.

Werkstätte Blechbearbeitung:

Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.

Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung:

Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen, Ermittlung der Produktionskosten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    Bauteile und Baugruppen mit spanabhebenden Werkzeugen und konventionellen oder zyklusgesteuerten Maschinen erzeugen und dokumentieren sowie Feinbearbeitungsverfahren anwenden.

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    CNC- Maschinen einrichten, Programme erstellen und Werkstücke auf CNC- Maschinen herstellen.

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Schnitt- und Stanzwerkzeuge unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen herstellen und instand halten;
  • Strichaufzählung
    einfache Vorrichtungen herstellen und instand halten.

Bereich Blechbearbeitung

  • Strichaufzählung
    Verfahren zum Schutz und Veredeln von Oberflächen anwenden.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    Verfahren der Messtechnik und Werkstoffprüfungen durchführen und dokumentieren.

Bereich Arbeitsvorbereitung

  • Strichaufzählung
    Mengenübersichts- und Strukturstücklisten erstellen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitspläne erstellen;
  • Strichaufzählung
    Kalkulationen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Zeitaufwand und Produktionskosten mit einem ERP System ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte Zerspanungstechnik:

Mechanische Bearbeitung und Fertigung von Bauteilen und Baugruppen an konventionellen oder zyklengesteuerten Werkzeugmaschinen, maschinelles Schleifen und andere Feinbearbeitungsverfahren.

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Einrichten und Rüsten von CNC- Maschinen, Programmierung und Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen.

Werkstätte Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Herstellung und Instandhaltung von einfachen Schnitt- und Stanzwerkzeugen unter Verwendung von Maschinenelementen und Normteilen, Herstellung und Instandhaltung von einfachen Vorrichtungen.

Werkstätte Blechbearbeitung:

Vorbereiten, Behandeln und Schützen von Oberflächen mit verschiedenen Verfahren.

Werkstättenlaboratorium Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmessgeräten, Oberflächenmesstechnik, Formmesstechnik, zerstörende und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung, Messprotokoll.

Werkstättenlaboratorium Arbeitsvorbereitung:

Erstellen von Mengenübersichts- und Strukturstücklisten, rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Auftragserstellung, Lager- und Materialverwaltung, Auftragsbearbeitung an praktischen Beispielen, Ermittlung der Produktionskosten.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Produktionstechnik

  • Strichaufzählung
    ein Produkt auf der Grundlage einer fertigungsgerechten Konstruktion selbstständig herstellen;
  • Strichaufzählung
    Dokumentationen über die Fertigungsschritte erstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte Produktionstechnik:

Selbstständige Fertigung unter fachgerechter Auswahl von Werkzeug und Maschine, Zusammenbau, Dokumentation der Fertigungsschritte.

4.b FERTIGUNGSTECHNIK 1

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Messmittel beschreiben und deren Einsatz nennen;
  • Strichaufzählung
    Winkel an der Schneide und deren Einfluss erklären;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Schneidwerkstoffe nennen.
  • Strichaufzählung
    die Werkzeugmaschinen grob gliedern sowie die grundsätzlichen Komponenten an den Werkzeugmaschinen benennen und deren Zweck erklären.

Bereich Blechbearbeitung

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Ur- und Umformtechnik erklären;
  • Strichaufzählung
    die Verbindungselemente erklären.

Bereich Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Werkstoffe und deren grundsätzlichen Eigenschaften aus dem Fachbereich nennen und deren Unterschiede erklären.

Lehrstoff:

Bereich Zerspanungstechnik:

Messmittel, Freimaßtoleranzen, einfache Form und Lagetoleranzen, Grundlagen der ISO-Toleranzen, Werkzeugschneide, Einfluss auf die Spanbildung, Einführung in die Schneidwerkstoffe, Grundlagen der konventionellen Zerspanungsmaschinen.

Bereich Blechbearbeitung:

Umformtechnik, Grundlagen Biegetechnik, Verbindungselemente.

Bereich Werkstoffe:

Einführung in die Werkstoffkunde (Einteilung der Werkstoffe, Eigenschaften und Verwendung der Werkstoffe).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    den Einsatz und die Bearbeitung von Kunststoffwerkstoffen erklären.

Bereich Blechbearbeitung

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Biege- und Stanztechniken erläutern sowie die wesentlichen scherenden Trennverfahren erklären.

Bereich Schweißtechnik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen thermischen Trenn- und Fügeverfahren erklären.

Bereich Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Stahlwerkstoffe benennen sowie die Einteilung und Normung dieser erklären.

Lehrstoff:

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Einsatzbereiche, maschinelle und thermische Be- und Verarbeitung von thermoplastischen und duroplastischen Kunststoffen und Verbundstoffen.

Bereich Blechbearbeitung:

Biege- Scher- und Stanzverfahren.

Bereich Schweißtechnik:

Schweiß- und Löttechniken.

Bereich Werkstoffe:

Stahlwerkstoffe, Einteilung, Normung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Parameter der spanabhebenden Fertigungsverfahren bestimmen.

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    die Komponenten von CNC- Maschinen nennen und deren Zweck beschreiben.

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik

  • Strichaufzählung
    die gängigen Wärmebehandlungsverfahren beschreiben und deren Anwendung im praktischen Einsatz planen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    Längenmessmethoden und Härteprüfmethoden erklären.

Bereich Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    die Einsatzmöglichkeiten von Nichteisenmetallen und Kunststoffen nennen sowie die durch die Wärmebehandlung auftretenden Strukturänderungen der Werkstoffe erklären.

Lehrstoff:

Bereich Zerspanungstechnik:

Parameter der spanabhebenden Fertigungsverfahren.

Bereich CNC- und CAM-Technik:

Grundlagen der Zerspanungsmaschinen (CNC-Maschinen).

Bereich Werkzeug- und Vorrichtungsbau, Kunststofftechnik:

Gängige Wärmebehandlungsverfahren, Anwendungsbereiche.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Mechanische und elektronische Längenmessmittel, Härteprüfmethoden.

Bereich Werkstoffe:

Nichteisenmetalle, Kunststoffe (Herstellung, Einteilung, Normung), Wärmebehandlung, Eisen- Kohlenstoffdiagramm.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanungstechnik

  • Strichaufzählung
    die Schleifverfahren und Feinstbearbeitungsverfahren erklären;
  • Strichaufzählung
    die Werkzeug- und Spannsysteme beschreiben, deren Einsatz planen und die Wirtschaftlichkeit abschätzen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    die Werkstoffprüfverfahren an exemplarischen Beispielen erklären und die Ergebnisse interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Zerspanungstechnik:

Grundlagen der Schleifverfahren und Feinstbearbeitungsverfahren, Werkzeug- und Spannsysteme für Werkzeugmaschinen, Wirtschaftlichkeitsabschätzungen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    die Handhabungssysteme für die CNC-Fertigung nennen und nach wirtschaftlichen Kriterien bewerten;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktionsweise von CNC- Maschinen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen verschiedener Antriebssysteme auf die Wirtschaftlichkeit und Genauigkeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die geeigneten Bearbeitungsverfahren von Werkstücken nach wirtschaftlichen Kriterien auswählen.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    die gängigen Methoden der Oberflächentechnik und deren Anwendung beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich CNC- und CAM-Technik:

Gängige Handhabungssysteme in der CNC- Fertigung, Bauteile, Baugruppen und Steuerungen von CNC- Maschinen, Auswahl von geeigneten Bearbeitungsverfahren, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Korrosion, Verfahren zum Schutz und Veredeln von Oberflächen, Prüfen des Oberflächenschutzes.

5.a ELEKTROTECHNIK UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK – WERSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

2.Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    elektrische Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen aufbauen und in Betrieb nehmen sowie einfache elektrische Größen messen.

Lehrstoff:

Werkstätte Elektrotechnik:

Aufbau und Inbetriebnahme von Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen der Elektroinstallation, Messen einfacher elektrischer Größen, Konfektionieren von Kabeln.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    elektrische Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen aufbauen und in Betrieb nehmen;
  • Strichaufzählung
    einfache elektrische Größen messen.

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    einfache Anlagen warten;
  • Strichaufzählung
    Fehler, Mängel und Störungen systematisch aufsuchen und beheben.

Lehrstoff:

Werkstätte Elektrotechnik:

Aufbau und Inbetriebnahme von Grundschaltungen nach einfachen Stromlaufplänen der Elektroinstallation, Anschließen von elektrischen Verbrauchern, Strommessung, Leiterbezeichnungen.

Werkstätte Automatisierungstechnik:

Bauteile und Baugruppen der Pneumatik zusammenbauen und installieren, Wartung, systematischer Suche und Behebung von Fehlern, Mängeln und Störungen.

5.b ELEKTROTECHNIK UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

1.Klasse (1.und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    elektrische Grundschaltungen erklären und Schutzmaßnahmen nennen;
  • Strichaufzählung
    die Messanordnung für Widerstand und Spannung erklären.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Stromkreis (Schutzmaßnahmen, Größen und Einheiten, Ohm‘sches Gesetz, elektrische Grundschaltungen), Messen von Widerstand und Spannung.

2.Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Wechselstromtechnik an Hand praktischer Beispiele erklären.

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    elektropneumatische und hydraulische Grundelemente erkennen und erklären.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Wechselstromtechnik (Darstellung sinusförmiger Größen, Spitzenwert, Mittelwerte, Zeigerdarstellung), elektrische Verbraucher, Strommessung, Installationen (Schaltzeichen, Grundschaltungen, Leiterbezeichnungen, Leitungsschutz, Stromlaufplan).

Bereich Automatisierungstechnik:

Elektropneumatische und hydraulische Bauelemente, Symbole und Schaltzeichen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Drehstromtechnik an praktischen Beispielen erklären.

Bereich Automatisierungstechnik

  • Strichaufzählung
    Funktionsdiagramme und Schaltpläne elektropneumatischer und hydraulischer Schaltungen lesen und entwerfen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik:

Drehstrom (Drehstromnetz, Sternschaltung, Dreiecksschaltung).

Bereich Automatisierungstechnik:

Funktionsdiagramme und Schaltpläne.

6.a FERTIGUNGSTECHNIK 2 – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge vermessen und einspannen;
  • Strichaufzählung
    den Werkzeugdatenspeicher beschreiben;
  • Strichaufzählung
    CNC- Programme unter Verwendung der Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen erstellen, Maschinen rüsten, CNC- Programme einspielen und Werkstücke fertigen;
  • Strichaufzählung
    die Schnittparameter optimieren.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden Messungen durchführen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen und Qualitätsberichte erstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Vermessen und Einspannen von Werkzeugen mit Beschreiben des Werkzeugdatenspeichers, Erstellen von CNC- Programmen mit Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen, selbstständiges Fertigen und Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes an der mehrachsigen CNC- Maschine.

Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge vermessen und einspannen;
  • Strichaufzählung
    den Werkzeugdatenspeicher beschreiben,
  • Strichaufzählung
    CNC- Programme unter Verwendung der Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen erstellen, Maschinen rüsten, CNC- Programme einspielen und Werkstücke fertigen;
  • Strichaufzählung
    die Schnittparameter optimieren.

Bereich Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung

  • Strichaufzählung
    mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden Messungen durchführen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen und Qualitätsberichte erstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Vermessen und Einspannen von Werkzeugen mit Beschreiben des Werkzeugdatenspeichers, Erstellen von CNC- Programmen mit Schneidenradiuskompensation und unterschiedlichen Zyklen, selbstständiges Fertigen und Optimieren (Wirtschaftlichkeit) des Werkstückes an der mehrachsigen CNC- Maschine.

Werkstätte Fertigungsmesstechnik und Qualitätssicherung:

Messungen mit optischen und mechanischen Feinmessmitteln und verschiedenen Methoden, zerstörende und nicht zerstörende Werkstoffprüfung an Schweißkonstruktionen, Messprotokolle.

4. Klasse- Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CNC- und CAM-Technik

  • Strichaufzählung
    mehrachsige CNC- Maschinen programmieren und damit Werkstücke fertigen.

Lehrstoff:

Werkstätte CNC- und CAM-Technik:

Selbstständiges Generieren von CNC-Programmen aus CAD-Files mit Hilfe eines Programmiersystems, Fertigung von Werkstücken auf CNC- Maschinen unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

6.b FERTIGUNGSTECHNIK 2

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereiche Zerspanungstechnik sowie CNC- und CAM Technik

  • Strichaufzählung
    die Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien durchführen und die Wirtschaftlichkeit beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Zerspanungstechnik sowie Bereich CNC- und CAM Technik:

Werkzeugauswahl nach Herstellerkriterien.

7. BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände 1. ACTIVE ENGLISH

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn deutlich und langsam gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem persönlichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und persönliche Erlebnisse berichten;
  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand von geeigneten Alltagsthemen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    experimentieren mit Musik, Tanz und Rhythmik mit der Sprache;
  • Strichaufzählung
    Lieder und einfache Dialoge vor Publikum aufführen;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Freundeskreis ( zwischenmenschliche Beziehungen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede), Freizeit ( Freizeitaktivitäten, Interessen und Abneigungen, Alltagsleben, soziales Leben).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
  • Strichaufzählung
    einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    kleine Rollenspiele vor Publikum aufführen;
  • Strichaufzählung
    mit Musik, Tanz und Rhythmik, Sprache und Intonation experimentieren;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Kleidung, Stil, die Mode, Konsumverhalten, Speisen und Ernährung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
  • Strichaufzählung
    einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  • Strichaufzählung
    die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Rollenspiele vor Publikum aufführen;
  • Strichaufzählung
    mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Wohnen, Lebensqualität, Haustiere, Arbeitsplatz).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, Reisen und Gesundheit geht;
  • Strichaufzählung
    sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern, nach dem Weg fragen und Auskunft geben sowie über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender und Themen (Reisen und Tourismus, Gesundheit und Hygiene).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    kurze Theaterstücke vor Publikum aufführen;
  • Strichaufzählung
    mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
  • Strichaufzählung
    anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender Themen (Lebenswelt, Arbeitswelt).

2. BLINDENSPEZIFISCHE SCHRIFTSYSTEME

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit und den Wert der Blindenschrift beschreiben, um nicht in eine Art „Blindenanalphabetismus“ zu verfallen, wenn man nur auf verbale Kommunikation angewiesen ist;
  • Strichaufzählung
    blindenspezifische Schriftsysteme anwenden und dadurch Barrieren in der Kommunikation und im Zugang zu Informationen verringern;
  • Strichaufzählung
    Punkt-Symbole und -Zeichen als geometrische Form in ihrer Gesamtheit erfassen;
  • Strichaufzählung
    den Punkten in einem dargestellten Zeichen die jeweiligen Platznummern zuordnen.

Lehrstoff:

Vertiefende Kenntnisse der Zeichen und Symbole des Literaturbrailles (Basis- und Vollschrift), der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung aller 64 Punktkombinationsmöglichkeiten des Literaturbrailles (6-Punkt-Brailles) beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Basisschrifttexte lesen und schreiben;
  • Strichaufzählung
    Vollschrifttexte lesen und schreiben;
  • Strichaufzählung
    einseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen.

Lehrstoff:

Schreibweisen grundlegender naturwissenschaftlicher Ausdrücke, Geläufigkeitsübungen im Schreiben und Lesen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Blindenvollschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen (Rückübersetzung);
  • Strichaufzählung
    Blindenvollschrifttexte Korrektur lesen;
  • Strichaufzählung
    Braillevorgaben mit erhöhter Geschwindigkeit lesen;
  • Strichaufzählung
    Brailletexte mit erhöhter Geschwindigkeit schreiben;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Zeichen des Eurobrailles anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Texte auf der Braillezeile lesen und korrigieren;
  • Strichaufzählung
    die Zeichen und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift anwenden;
  • Strichaufzählung
    Texte in Teilkurzschrift schreiben und lesen.

Lehrstoff:

Festigung und Erweiterung der Kenntnisse der Blindenvollschrift, Schreiben und Lesen mit Sicherheit und Geschwindigkeit, Basiskenntnisse des Eurobrailles, 8-Punkt-Braille auf der Braillezeile lesen und korrigieren, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme").

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Punkschriftvorlagen sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    beidseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen;
  • Strichaufzählung
    die Punktausgaben der Braillezeile lesen;
  • Strichaufzählung
    eigene Aufzeichnungen in Braille mit der Blindenschreibmaschine verfassen;
  • Strichaufzählung
    Handzettel für Reden, Referate und Vorträge in Braille anfertigen.

Lehrstoff:

Erhöhte Anforderungen beim Schreiben und Lesen der Blindenschrift, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme").

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Symbole und Anwendungsregeln der Blindenkurzschrift beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Kurzschrifttexte lesen und schreiben;
  • Strichaufzählung
    vorbereitete und nicht vorbereitete Texte und mit entsprechender Betonung laut vorlesen;
  • Strichaufzählung
    Blindenkurzschrifttexte Korrektur lesen;
  • Strichaufzählung
    Blindenkurzschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen.

Lehrstoff:

Symbole und Anwendungsregeln der Kurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme"), Zeichen des Eurobrailles lesen, korrigieren und schreiben, Rückübersetzung von Blindenschrifttext.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der wichtigsten der 256 Punktkombinationsmöglichkeiten des Eurobrailles (8-Punkt-Brailles);
  • Strichaufzählung
    Eurobrailletexte Korrektur lesen;
  • Strichaufzählung
    die Technik des Schnelllesens durch die Verwendung beider Hände bzw. Zeigefinger anwenden;
  • Strichaufzählung
    beim Schnelllesen eine dem internationalen Standard entsprechende Geschwindigkeit erreichen.

Lehrstoff:

Techniken des schnellen Schreibens und Lesens der Blindenkurzschrift sowie des Eurobrailles.

3. PROJEKTMANAGEMENT

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Methoden des Projektmanagements und der Teamarbeit anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Instrumente des Projektmanagements einsetzen;
  • Strichaufzählung
    unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.

Lehrstoff:

Projekt, Projektarten, Methoden des Projektmanagements (Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen), Projektorganisation (Rollen, Teambildung, Aufgaben), Projektmanagement – Instrumente (Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Projektberichte und Präsentationen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Strategien zur Konfliktlösung ausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.

Lehrstoff:

Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Projektberichte, Präsentationen, Teamarbeit (Kommunikation im Team, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Strategien zur Konfliktlösung).

4. LEBENSPRAKTISCHE FERTIGKEITEN

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    wertschätzend mit Gütern umgehen;
  • Strichaufzählung
    einfache Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse rationell herstellen;
  • Strichaufzählung
    angemessene Umgangsformen bei Tisch, Esskultur erlernen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Reinigungsmittel beschreiben,
  • Strichaufzählung
    sachgemäße Wäschepflege durchführen.

Lehrstoff:

Zielbewusstes Einkaufen, einfache Speisen und Getränke, sorgfältige Lagerhaltung von Lebensmitteln und Speisen, Lebenshygiene unter Berücksichtigung der Sehbehinderung, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens.

5. MITARBEITERFÜHRUNG UND –AUSBILDUNG

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. SPIELMUSIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Klassen und Kompetenzmodule:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verschiedene Musikstile beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Instrumente und ihren spezifischen Einsatz beschreiben;
  • Strichaufzählung
    im Metrum (ostinate) Rhythmen spielen;
  • Strichaufzählung
    aufeinander hören;
  • Strichaufzählung
    auf Impuls hin reagieren;
  • Strichaufzählung
    Gliederungen/Teile in Musikstücken erkennen;
  • Strichaufzählung
    ihr individuelles schöpferisches Potential entfalten und kreativ umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Fähigkeiten und die anderer erkennen und schätzen;
  • Strichaufzählung
    auf musikalischer Ebene kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    Instrumentalisten in verschiedenen Musikstilen im Ensemble spielen und stiltypisch begleiten;
  • Strichaufzählung
    bei Aufführungen in der Spielmusikgruppe mitwirken;
  • Strichaufzählung
    sich verantwortungsbewusst und selbstbeherrscht in eine Gruppe integrieren.

Lehrstoff:

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Regionale Volksmusik, Spielstücke verschiedenster Stilrichtungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Übungen zur Entwicklung des metrischen Gefühls, rhythmische und melodische (Ostinato-) Übungen, rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Klangexperimente und Improvisationen, Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung, gelegentlicher Einsatz technischer Medien.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 1/21

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4

Text

Anlage 1.21 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MECHATRONIK mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5 – jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Konstruktion und Projektmanagement2

3 (3)

3 (3)

2 (2)

2 (2)

2 (2)

2 (2)

1 (1)

15

römisch eins

3.a

Mechatronische Systeme – Werkstätte und Produktionstechnik3

 

1

1

1, (1)

1, (1)

1

5

römisch drei bzw. römisch vier

3.b

Mechatronische Systeme

1

1

1

1

1

5

römisch eins

4.a

Fertigungstechnik und Mechanik – Werkstätte und Produktionstechnik3

3

3

5, (1)

5, (1)

4, (1)

4, (1)

2

26

römisch drei bzw. römisch vier

4.b

Fertigungstechnik und Mechanik

2

2

2

2

3

3

1

15

römisch eins

5.a

Elektrotechnik und Elektronik – Werkstätte und Produktionstechnik3

3

3

4, (1)

4, (1)

5

5

1

25

römisch drei bzw. römisch vier

5.b

Elektrotechnik und Elektronik

2

2

2

2

2

2

2

14

römisch eins

6.a

Informationstechnik und Automatisierung – Werkstätte und Produktionstechnik3

2

2

4

4

3, (1)

3, (1)

1

19

römisch drei bzw. römisch vier

6.b

Informationstechnik und Automatisierung

2

2

2

2

2

2

2

14

römisch eins

7.

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

35

35

38

38

35

35

37

253

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung , und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_______________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.