Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016), Fassung vom 17.09.2024

§ 0

Beachte für folgende Bestimmung

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 6 Abs. 2):
1.9.2016 (1. Klasse)
1.9.2017 (2. Klasse)
1.9.2018 (3. Klasse)
1.9.2019 (4. Klasse)

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016)
StF: BGBl. II Nr. 211/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2016, insbesondere dessen Paragraphen 6 und 47, wird verordnet:

§ 1

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 6 Abs. 8)

Text

Lehrberufe

Paragraph eins,

Für die Berufsschulen werden für folgende Lehrberufe die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Rahmenlehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:

Applikationsentwicklung – Coding

Anlage 205

Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/

Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin

Anlage 1

Augenoptik

Anlage 2

Assistent in der Sicherheitsverwaltung/

Assistentin in der Sicherheitsverwaltung

Anlage 220

Bäckerei

Anlage 166

Backtechnologie

Anlage 208

Bahnreise- und Mobilitätsservice

Anlage 228

Bankkaufmann/Bankkauffrau

Anlage 3

Bautechnische Assistenz

Anlage 197

Bautechnischer Zeichner/Bautechnische Zeichnerin

Anlage 4

Bauwerksabdichtungstechnik

Anlage 209

Bekleidungsfertiger/Bekleidungsfertigerin

Anlage 5

Bekleidungsgestaltung

Anlage 6

Berufsfotografie

Anlage 7

Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin

Anlage 8

Beschriftungsdesign und Werbetechnik

Anlage 9

Betonbau

Anlage 210

Betonbauspezialist/Betonbauspezialistin

Anlage 211

Betonfertigungstechnik

Anlage 10

Betriebsdienstleister/Betriebsdienstleisterin

Anlage 11

Betriebslogistikkaufmann/Betriebslogistikkauffrau

Anlage 12

Bildhauerei

Anlage 13

Binnenschifffahrt

Anlage 14

Blechblasinstrumentenerzeugung

Anlage 167

Bodenleger/Bodenlegerin

Anlage 15

Bootbauer/Bootbauerin

Anlage 17

Brau- und Getränketechnik

Anlage 168

Brunnen- und Grundbau

Anlage 18

Buchbindetechnik und Postpresstechnologie

Anlage 221

Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel

Anlage 19

Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel

Anlage 20

Buch- und Medienwirtschaft – Verlag

Anlage 21

Büchsenmacher/Büchsenmacherin

Anlage 22

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Anlage 23

Chemieverfahrenstechnik

Anlage 24

Chirurgieinstrumentenerzeuger/Chirurgieinstrumentenerzeugerin

Anlage 25

Chocolatier/Chocolatière

Anlage 222

Dachdecker/Dachdeckerin

Anlage 26

Destillateur/Destillateurin

Anlage 170

Drogist/Drogistin

Anlage 28

Drucktechnik

Anlage 29

Druckvorstufentechnik

Anlage 30

E-Commerce-Kaufmann/E-Commerce-Kauffrau

Anlage 198

EDV-Kaufmann/EDV-Kauffrau

Anlage 171

Einkäufer/Einkäuferin

Anlage 31

Einzelhandel

Anlage 172

Elektronik

Anlage 32

Elektrotechnik

Anlage 33

Entsorgungs- und Recyclingfachkraft

Anlage 223

Entsorgungs- und Recyclingfachmann – Abwasser
Entsorgungs- und Recyclingfachfrau – Abwasser

Anlage 35

Eventkaufmann/Eventkauffrau

Anlage 224

Fahrradmechatronik

Anlage 212

Fassbinder/Fassbinderin

Anlage 36

Feinoptik

Anlage 37

Fertigteilhausbau

Anlage 38

Fertigungsmesstechnik

Anlage 225

Finanz- und Rechnungswesenassistenz

Anlage 39

Finanzdienstleistungskaufmann/Finanzdienstleistungskauffrau

Anlage 40

Fitnessbetreuung

Anlage 41

Fleischverarbeitung

Anlage 173

Fleischverkauf

Anlage 174

Florist/Floristin

Anlage 175

Forsttechnik

Anlage 219

Foto- und Multimediakaufmann/Foto- und Multimediakauffrau

Anlage 42

Friedhofs- und Ziergärtner/Friedhofs- und Ziergärtnerin

Anlage 176

Friseur (Stylist)/Friseurin (Stylistin)

Anlage 177

Fußpfleger/Fußpflegerin

Anlage 43

Garten- und Grünflächengestaltung

Anlage 178

Gastronomiefachmann/Gastronomiefachfrau

Anlage 179

Geoinformationstechnik

Anlage 44

Gerberei

Anlage 45

Gießereitechnik

Anlage 46

Glasbautechnik

Anlage 47

Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger/
Glasbläserin und Glasinstrumentenerzeugerin

Anlage 48

Glasmacherei

Anlage 49

Glasverfahrenstechnik

Anlage 199

Gleisbautechnik

Anlage 50

Gold-, Silberschmied und Juwelier/Gold-, Silberschmiedin und Juwelierin

Anlage 51

Gold-, Silber- und Perlensticker/Gold-, Silber- und Perlenstickerin

Anlage 180

Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau

Anlage 181

Hafner/Hafnerin

Anlage 52

Handschuhmacher/Handschuhmacherin

Anlage 182

Harmonikamacher/Harmonikamacherin

Anlage 183

Hochbau

Anlage 213

Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin

Anlage 214

Hohlglasveredler – Glasmalerei/Hohlglasveredlerin – Glasmalerei

Anlage 53

Hohlglasveredler – Gravur/Hohlglasveredlerin – Gravur

Anlage 54

Hohlglasveredler – Kugeln/Hohlglasveredlerin – Kugeln

Anlage 55

Holzblasinstrumentenerzeugung

Anlage 184

Holztechnik

Anlage 56

Hörgeräteakustiker/Hörgeräteakustikerin

Anlage 57

Hotelkaufmann/Hotelkauffrau

Anlage 58

Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau

Anlage 226

Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin

Anlage 185

Hufschmied/Hufschmiedin

Anlage 59

Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau

Anlage 60

Industriekaufmann/Industriekauffrau

Anlage 61

Informationstechnologie

Anlage 206

Installations- und Gebäudetechnik

Anlage 64

Kanzleiassistent/Kanzleiassistentin

Anlage 227

Kälteanlagentechniker/Kälteanlagentechnikerin

Anlage 66

Karosseriebautechnik

Anlage 67

Kartonagewarenerzeuger/Kartonagewarenerzeugerin

Anlage 186

Keramiker/Keramikerin

Anlage 68

Kerammaler/Kerammalerin

Anlage 69

Klavierbau

Anlage 70

Koch/Köchin

Anlage 187

Konditorei (Zuckerbäckerei)

Anlage 188

Konstrukteur/Konstrukteurin

Anlage 71

Kosmetiker/Kosmetikerin

Anlage 72

Kraftfahrzeugtechnik

Anlage 73

Kunststoffverfahrenstechnik

Anlage 75

Kunststofftechnik

Anlage 76

Kupferschmied/Kupferschmiedin

Anlage 77

Labortechnik

Anlage 78

Lackiertechnik

Anlage 79

Land- und Baumaschinentechnik

Anlage 80

Lebensmitteltechnik

Anlage 81

Lebzelter und Wachszieher/Lebzelterin und Wachszieherin

Anlage 82

Luftfahrzeugtechnik

Anlage 84

Maler und Beschichtungstechniker/Malerin und Beschichtungstechnikerin

Anlage 85

Maskenbildner/Maskenbildnerin

Anlage 200

Masseur/Masseurin

Anlage 86

Maurer/Maurerin

Anlage 87

Mechatronik

Anlage 88

Medienfachmann/Medienfachfrau

Anlage 201

Medizinproduktekaufmann/Medizinproduktekauffrau

Anlage 92

Metallbearbeitung

Anlage 93

Metalldesign

Anlage 94

Metallgießer/Metallgießerin

Anlage 95

Metalltechnik

Anlage 96

Metallurgie und Umformtechnik

Anlage 97

Miedererzeuger/Miedererzeugerin

Anlage 189

Milchtechnologie

Anlage 98

Mobilitätsservice

Anlage 99

Nah- und Distributionslogistik

Anlage 215

Oberflächentechnik

Anlage 101

Oberteilherrichter/Oberteilherrichterin

Anlage 102

Obst- und Gemüsekonservierer/Obst- und Gemüsekonserviererin

Anlage 103

Ofenbau- und Verlegetechnik

Anlage 104

Orgelbau

Anlage 105

Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin

Anlage 106

Orthopädietechnik

Anlage 107

Papiertechnik

Anlage 108

Personaldienstleistung

Anlage 109

Pflasterer/Pflasterin

Anlage 110

Pharmatechnologie

Anlage 111

Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz

Anlage 112

Prüftechnik

Anlage 113

Platten- und Fliesenleger/Platten- und Fliesenlegerin

Anlage 114

Polsterer/Polsterin

Anlage 115

Präparator/Präparatorin

Anlage 190

Prozesstechnik

Anlage 116

Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin

Anlage 117

Reifen- und Vulkanisationstechnik

Anlage 158

Reinigungstechnik

Anlage 120

Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin

Anlage 121

Reprografie

Anlage 191

Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau

Anlage 192

Sattlerei

Anlage 193

Schädlingsbekämpfer/Schädlingsbekämpferin

Anlage 122

Schuhfertigung

Anlage 125

Schuhmacher/Schuhmacherin

Anlage 126

Seilbahntechnik

Anlage 127

Skibautechnik

Anlage 128

Sonnenschutztechnik

Anlage 129

Speditionskaufmann/Speditionskauffrau

Anlage 130

Speditionslogistik

Anlage 131

Spengler/Spenglerin

Anlage 132

Sportadministrator/Sportadministratorin

Anlage 133

Sportgerätefachkraft

Anlage 216

Steinmetz/Steinmetzin

Anlage 134

Steinmetztechnik

Anlage 202

Steuerassistenz

Anlage 136

Straßenerhaltungsfachmann/Straßenerhaltungsfachfrau

Anlage 137

Streich- und Saiteninstrumentenbau

Anlage 194

Stuckateur und Trockenausbauer/Stuckateurin und Trockenausbauerin

Anlage 138

Systemgastronomiefachkraft

Anlage 195

Tapezierer und Dekorateur/Tapeziererin und Dekorateurin

Anlage 139

Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin

Anlage 140

Textilchemie

Anlage 141

Textilgestaltung

Anlage 142

Textilreiniger/Textilreinigerin

Anlage 143

Textiltechnologie

Anlage 144

Tiefbau

Anlage 217

Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin

Anlage 218

Tierärztliche Ordinationsassistenz

Anlage 203

Tierpfleger/Tierpflegerin

Anlage 146

Tischlerei

Anlage 147

Tischlereitechnik

Anlage 148

Transportbetontechnik

Anlage 149

Uhrmacher – Zeitmesstechniker/Uhrmacherin – Zeitmesstechnikerin

Anlage 150

Veranstaltungstechnik

Anlage 151

Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft

Anlage 152

Vergolden und Staffieren

Anlage 153

Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin

Anlage 154

Verpackungstechnik

Anlage 155

Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau

Anlage 156

Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin

Anlage 157

Waagenhersteller/Waagenherstellerin

Anlage 159

Waffenmechaniker/Waffenmechanikerin

Anlage 160

Waffen- und Munitionshändler/Waffen- und Munitionshändlerin

Anlage 196

Wagner/Wagnerin

Anlage 161

Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnik

Anlage 65

Werkstofftechnik

Anlage 162

Zahnärztliche Fachassistenz

Anlage 207

Zahntechnik

Anlage 163

Zahntechnische Fachassistenz

Anlage 204

Zimmerei

Anlage 164

Zimmereitechnik

Anlage 165

§ 2

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 6 Abs. 2 und Abs. 4 Z 3):
1.1.2019 (1., 2., 3. Klasse)
1.9.2019 (4. Klasse)

Text

Rahmenlehrpläne

Paragraph 2,

Soweit in einer Anlage ein Rahmen für die Gesamtstundenanzahl oder für die Stundenanzahl eines Unterrichtsgegenstandes festgelegt ist, hat die Bildungsdirektion gemäß Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, das Stundenausmaß innerhalb dieses Rahmens durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen festzulegen. Die Festlegung hat die Bedürfnisse der schulischen Ausbildung im Hinblick auf die betriebliche Ausbildung im betreffenden Bundesland sowie die wirtschaftliche Situation der Region zu berücksichtigen. Hiezu sind Stellungnahmen der Kammer für Arbeiter und Angestellte sowie der Wirtschaftskammer des Landes einzuholen.

§ 3

Text

Zusätzliche Lehrplanbestimmungen

Paragraph 3,
  1. Absatz einsSoweit dies nicht bereits durch die in Paragraph eins, genannten Rahmenlehrpläne erfolgt, hat die Bildungsdirektion das Stundenausmaß sowie den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände der in Paragraph eins, genannten Lehrpläne durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen im vorgesehenen Rahmen auf die einzelnen Schulstufen aufzuteilen. Der Lehrstoff ist möglichst auf alle vorgesehenen Schulstufen aufzuteilen und kann näher detailliert werden. Darüber hinaus können auch die in den Bildungs- und Lehraufgaben definierten Lernergebnisse auf die einzelnen Schulstufen aufgeteilt und unter Berücksichtigung der Kompetenzstufen „Wiedergeben“, „Verstehen“, „Anwenden“, „Analysieren und Interpretieren“ sowie „Entwickeln“ näher detailliert werden.
  2. Absatz eins aDie Bildungsdirektion wird ermächtigt, bei der Aufteilung des Stundenausmaßes das in den Rahmenlehrplänen vorgesehene Mindeststundenausmaß pro Schulstufe zu unterschreiten, wenn dies aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen erforderlich ist. Es sind jedoch jedenfalls zumindest 280 Unterrichtsstunden pro Schulstufe vorzusehen.
  3. Absatz 2Im Falle von zu geringen Schülerinnen- und Schülerzahlen wird die Bildungsdirektion ermächtigt, in Modul- oder Schwerpunktlehrberufen zusätzliche Lehrplanbestimmungen zu erlassen, durch die die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände von mehreren Modulen oder Schwerpunkten zusammengefasst wird.
  4. Absatz 3Im Rahmen der zusätzlichen Lehrplanbestimmungen im Sinne des Absatz eins, hat die Bildungsdirektion für den oder die praktischen Unterrichtsgegenstand bzw. -gegenstände zusammen bis zu einem Drittel der Gesamtstundenzahl ohne Religionsunterricht vorzusehen. Die praktischen Unterrichtsgegenstände können jedoch zu Gunsten des fachtheoretischen Unterrichts entfallen, wenn eine betriebliche Ausbildung in Lehrwerkstätten erfolgt.
  5. Absatz 4Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, vom Gesamtstundenausmaß geringfügig abzuweichen, wenn dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
  6. Absatz 5Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, Lehrpläne für Berufsschulpflichtige zu erlassen, die gleichzeitig in zwei Lehrberufen ausgebildet werden. Dabei ist auf die für die einzelnen Lehrberufe vorgesehenen Lehrpläne Bedacht zu nehmen und vorzusehen, dass die Bildungs- und Lehraufgaben der Lehrpläne für beide Lehrberufe erreicht werden.
  7. Absatz 6Im Rahmen der zusätzlichen Lehrplanbestimmungen im Sinne des Absatz eins, hat die Bildungsdirektion für jeden Lehrplan festzulegen, in welchen Pflichtgegenständen die gemäß Paragraph 46, Absatz 2, des Schulorganisationsgesetzes vorgesehenen Leistungsniveaus mit vertieftem und erweitertem Bildungsangebot zu führen sind. Dabei dürfen höchstens drei Pflichtgegenstände bestimmt werden. Wird für Leistungsgruppen ein erweitertes Bildungsangebot vorgesehen, ist die Führung des im Rahmenlehrplan jeweils unter „Erweitertes Bildungsangebot“ angegebenen Pflichtgegenstandes mit 40 Stunden vorzusehen; dieser ist in Verbindung mit dem in der Stundentafel festgelegten Pflichtgegenstand zu führen, wobei die Stundenzahl des zuletzt genannten Pflichtgegenstandes unter Beachtung der Gesamtstundenzahl entsprechend zu vermindern ist. Wird für Leistungsgruppen ein vertieftes Bildungsangebot vorgesehen, sind im Rahmen der zusätzlichen Lehrplanbestimmungen in den im Rahmenlehrplan dafür vorgesehenen Pflichtgegenständen die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff der Vertiefung vorzusehen. Werden in mehr als einem Pflichtgegenstand Leistungsgruppen geführt, ist die Kombination von vertieftem und erweitertem Bildungsangebot zulässig.
  8. Absatz 7Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, für körper- und sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der Behinderung und der Förderungsmöglichkeiten sowie der grundsätzlichen Aufgabe der Berufsschule Abweichungen von den Lehrplänen vorzunehmen.
  9. Absatz 8Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, Lehrpläne für Berufsschulpflichtige zu erlassen, die in einer verkürzten Lehrzeit ausgebildet werden. Dabei ist auf den für den Lehrberuf verordneten Lehrplan Bedacht zu nehmen und vorzusehen, dass die Bildungs- und Lehraufgaben des verordneten Lehrplans erreicht werden.
  10. Absatz 9Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, nach den örtlichen Erfordernissen Lehrpläne für Freigegenstände und unverbindliche Übungen zu erlassen, wobei ein Freigegenstand oder eine unverbindliche Übung maximal 120 Unterrichtsstunden bezogen auf die Gesamtausbildungszeit umfassen darf.
  11. Absatz 10Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, für Schülerinnen und Schüler mit mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache Abweichungen von den Lehrplänen unter Berücksichtigung der sprachlichen Einschränkung, geeigneter Förderungsmöglichkeiten sowie der grundsätzlichen Aufgabe der Berufsschule vorzunehmen. Für den Unterricht im Rahmen von Deutschförderkursen wird die Bildungsdirektion ermächtigt, festzulegen, dass die Vermittlung der Kenntnis der Unterrichtssprache auf Basis des pädagogisch-didaktischen Konzepts des Pflichtgegenstandes Berufsbezogene Fremdsprache zu erfolgen hat.

§ 4

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 6 Abs. 2 und Abs. 4 Z 3):
1.1.2019 (1., 2., 3. Klasse)
1.9.2019 (4. Klasse)

Text

Verlängerte Lehre und Teilqualifikation gemäß Paragraph 8 b, Absatz eins und 2 des Berufsausbildungsgesetzes

Paragraph 4,
  1. Absatz einsDie Bildungsdirektion wird ermächtigt, zusätzliche Lehrplanbestimmungen für Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die gemäß Paragraph 8 b, Absatz eins und 2 des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, ausgebildet werden, zu erlassen.
  2. Absatz 2Für Personen, die gemäß Paragraph 8 b, Absatz eins, des Berufsausbildungsgesetzes ausgebildet werden, findet grundsätzlich der Lehrplan des gewählten Lehrberufes Anwendung. Für Personen, die gemäß Paragraph 8 b, Absatz 2, des Berufsausbildungsgesetzes ausgebildet werden, finden Teile des Lehrplans des gewählten Lehrberufes sowie allenfalls Teile von anderen Lehrplänen Anwendung.
  3. Absatz 3Im Rahmen der zusätzlichen Lehrplanbestimmungen hat die Bildungsdirektion unter Bedachtnahme auf die gemäß Paragraph 8 b, Absatz 8, des Berufsausbildungsgesetzes festgelegten Ausbildungsziele und -inhalte sowie auf die persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Berufsschülerinnen und Berufsschüler individuell oder nach Möglichkeit auch generell
    1. Ziffer eins
      die Bildungs- und Lehraufgaben, die Lehrstoffe und das Stundenausmaß in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie
    2. Ziffer 2
      an Stelle von Pflichtgegenständen verbindliche Übungen unter entsprechender Adaptierung der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffe und des Stundenausmaßes
    festzulegen. Darüber hinaus können zur Erlangung der festgelegten Ausbildungsziele und -inhalte sowie den persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler entsprechend unverbindliche Übungen und Freigegenstände festgelegt werden.
  4. Absatz 4Eine darüber hinausgehende gänzliche oder teilweise Befreiung vom Besuch der Berufsschule erfolgt gemäß Paragraph 23, Absatz 2, des Schulpflichtgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1985,.

§ 5

Beachte für folgende Bestimmung

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 6 Abs. 2):
1.9.2016 (1. Klasse)
1.9.2017 (2. Klasse)
1.9.2018 (3. Klasse)
1.9.2019 (4. Klasse)

Text

Verweisungen

Paragraph 5,

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.

§ 5a

Text

Kundmachung von Verordnungen

Paragraph 5 a,

Die Verordnungen der Bildungsdirektion auf Grund dieser Verordnung in seiner jeweiligen Fassung dürfen bereits von dem Tag an erlassen werden, der der Kundmachung der durchzuführenden Verordnung folgt; sie dürfen jedoch nicht vor der betreffenden durchzuführenden Bestimmung in Kraft gesetzt werden.

§ 6

Text

Inkrafttreten; Außerkraftreten

Paragraph 6,
  1. Absatz einsDie Bildungsdirektion wird gemäß Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, die in den nachstehenden Absätzen vorgesehenen Inkrafttretenstermine um bis zu einem Jahr zu verschieben, soweit dies aus organisatorischen Gründen (zB aus Gründen der Lehrerinnen- und Lehrerversorgung oder aus räumlichen Gründen) erforderlich ist. Gleichzeitig ist ein in diesem Zusammenhang allenfalls erforderliches Verschieben des Außerkrafttretens von Anlagen gemäß den nachstehenden Absätzen vorzunehmen.
  2. Absatz 2Diese Verordnung sowie die in den Anlagen enthaltenen Rahmenlehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 211 aus 2016, treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2016, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2017, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2018 und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2019 in Kraft.
  3. Absatz 3Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 212 aus 2017, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Paragraph eins,, die Anlagen 65, 129, 158 und 166 bis 196 (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2017, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2018, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2019 und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2020 klassenweise aufsteigend in Kraft.
    2. Ziffer 2
      Paragraph 5 a, tritt mit 1. September 2017 in Kraft.
    3. Ziffer 3
      Paragraph 3, Absatz eins a und die Anlagen 1, 8, 22, 59, 120, 148 und 160 treten hinsichtlich der 1. und 2. Klasse mit 1. September 2017, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2018 und hinsichtlich der 4. Klasse klassenweise aufsteigend mit 1. September 2019 in Kraft.
  4. Absatz 4Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 242 aus 2018, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Paragraph 3, Absatz 10, in der Fassung der Ziffer 12,, der römisch XI. Teil der Anlagen 19, 20, 21, 28, 42, 92, 112, 171, 172 sowie 196 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
    2. Ziffer 2
      Paragraph eins und die Anlagen 24, 163 sowie 197 bis 204 (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) treten hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2019, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2021 klassenweise aufsteigend in Kraft.
    3. Ziffer 3
      Die Paragraphen 2,, 3 Absatz eins bis 9 und 10 in der Fassung der Ziffer 11,, 4 Absatz eins und 3, 5a sowie 6 Absatz eins und der römisch II. Teil der Anlagen 1 bis 5, 7 bis 31, 34 bis 46, 48 bis 55, 57 bis 63, 65 bis 72, 74 bis 77, 79 bis 87, 89 bis 95, 97 bis 161 sowie 163 bis 196, der römisch III. Teil der Anlagen 6, 32, 33, 47, 64, 73, 78, 88, 96 sowie 162 sowie der römisch IV. Teil der Anlage 56 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
  5. Absatz 5Die Anlagen 89 bis 91 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 242 aus 2018, treten hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich der 2. Klasse mit Ablauf des 31. August 2019, hinsichtlich der 3. Klasse mit Ablauf des 31. August 2020 und hinsichtlich der 4. Klasse mit Ablauf des 31. August 2021 klassenweise auslaufend außer Kraft.
  6. Absatz 6Für das Inkrafttreten der durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 266 aus 2019, geänderten oder eingefügten Bestimmungen und das Außerkrafttreten der durch die genannte Verordnung entfallenen Bestimmungen gilt Folgendes:
    1. Ziffer eins
      Paragraph eins, in der Fassung der Ziffer eins und 3 sowie die Anlagen 205 und 206 treten hinsichtlich der 1. und 2. Klasse mit 1. September 2019, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2021 klassenweise aufsteigend in Kraft.
    2. Ziffer 2
      Paragraph eins, in der Fassung der Ziffer 2, sowie die Anlage 177 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2019, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2021 klassenweise aufsteigend in Kraft.
    3. Ziffer 3
      Paragraph eins, in der Fassung der Ziffer 5, sowie die Anlage 207 treten mit 1. September 2019 in Kraft.
    4. Ziffer 4
      Paragraph eins, in der Fassung der Ziffer 4, sowie die Anlagen 62, 63, 83, 118 und 124 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des 31. August 2019, hinsichtlich der 2. Klasse mit Ablauf des 31. August 2020, hinsichtlich der 3. Klasse mit Ablauf des 31. August 2021 und hinsichtlich der 4. Klasse mit Ablauf des 31. August 2022 klassenweise auslaufend außer Kraft.
  7. Absatz 7Für das Inkrafttreten der durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 349 aus 2020, geänderten oder eingefügten Bestimmungen und das Außerkrafttreten der durch die genannte Verordnung entfallenen Bestimmungen gilt Folgendes:
    1. Ziffer eins
      Paragraph eins, in der Fassung der Ziffer 7,, Paragraph 3, Absatz 6,, der römisch II., römisch III. und römisch XI. Teil der Anlagen 1 bis 5, 7 bis 31, 34 bis 46, 48 bis 55, 57 bis 63, 65 bis 72, 74 bis 77, 79 bis 87, 89 bis 95, 97 bis 161 sowie 163 bis 207, der römisch III., römisch IV. und römisch XII. Teil der Anlagen 6, 32, 33, 47, 64, 73, 78, 88, 96 und 162, der römisch XI. Teil der Anlagen 19, 20, 21, 28, 42, 92, 112, 171 und 196, der römisch IV., römisch fünf. und römisch XIII. Teil der Anlage 56 sowie die Anlage 219 treten mit 1. September 2020 in Kraft.
    2. Ziffer 2
      Paragraph eins, in der Fassung der Ziffer eins,, 3, 4, 6, 8, 10, 12 und 13 sowie die Anlagen 87, 166, 209, 210, 212, 213 und 215 bis 217 treten hinsichtlich der 1. und 2. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2021 klassenweise aufsteigend in Kraft.
    3. Ziffer 3
      Paragraph eins, in der Fassung der Ziffer 2,, 5, 9 und 14 sowie die Anlagen 88, 208, 211, 214 und 218 treten hinsichtlich der 1. und 2. Klasse mit 1. September 2020, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2021 und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2022 klassenweise aufsteigend in Kraft.
    4. Ziffer 4
      Anlage 206 tritt hinsichtlich der 1., 2. und 3. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2021 klassenweise aufsteigend in Kraft.
    5. Ziffer 5
      Paragraph eins, in der Fassung der Ziffer 11, sowie die Anlagen 123 und 145 treten hinsichtlich der 1. und 2. Klasse mit Ablauf des 31. August 2020 und hinsichtlich der 3. Klasse mit Ablauf des 31. August 2021 klassenweise auslaufend außer Kraft.
  8. Absatz 8Für das Inkrafttreten der durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 296 aus 2023, geänderten oder eingefügten Bestimmungen und das Außerkrafttreten der durch die genannte Verordnung aufgehobenen Bestimmungen gilt Folgendes:
    1. Ziffer eins
      Paragraph eins, in der Fassung der Ziffer eins,, 4, 6, 7, 9 bis 14, 20, 22 und 23 sowie die Anlagen 11, 28, 58, 60, 86, 98, 133, 153, 188, 195 und 220 bis 227 (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) treten mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
    2. Ziffer 2
      Paragraph eins, in der Fassung der Ziffer 16, sowie die Anlagen 75, 93 und 147 (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) treten hinsichtlich der 1. und 2. Klasse mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt und hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2024 klassenweise aufsteigend in Kraft.
    3. Ziffer 3
      Paragraph eins, in der Fassung der Ziffer 2,, 3 und 18 sowie die Anlagen 7, 96, 101, 113, 148, 218 und 228 (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) treten hinsichtlich der 1. und 2. Klasse mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2024 und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2025 klassenweise aufsteigend in Kraft.
    4. Ziffer 4
      Anlage 88 (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) tritt hinsichtlich der 1., 2. und 3. Klasse mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2024 klassenweise aufsteigend in Kraft.
    5. Ziffer 5
      der römisch III., der römisch VII. sowie der römisch XI. Teil der Anlagen 5, 43, 69, 72, 82, 102 und 103 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt und hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2024 klassenweise aufsteigend in Kraft.
    6. Ziffer 6
      Anlage 8 (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) sowie der römisch III., der römisch VII. und der römisch XI. Teil der Anlagen 1, 3, 4, 9, 10, 12 bis 15, 17 bis 23, 26, 31, 36, 38 bis 42, 44, 45, 48 bis 50, 52 bis 55, 57, 59, 61, 65, 68, 77, 79, 85, 87, 92, 94, 95, 99, 109, 110, 112, 114, 115, 117, 120 bis 122, 125, 126, 128, 130 bis 132, 134, 136 bis 139, 142, 143, 146, 149, 152, 156, 157, 159 bis 161, 164, 166 bis 168, 170 bis 178, 180, 187, 189 bis 194, 196 bis 198, 200, 201, 203, 204, 207, 209, 210, 212, 213, 215 bis 217 und 219 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2024 und hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2025 klassenweise aufsteigend in Kraft.
    7. Ziffer 7
      der römisch III., der römisch VII. und der römisch XI. Teil der Anlagen 2, 24, 25, 29, 30, 37, 46, 51, 66, 67, 70, 71, 80, 81, 84, 97, 104 bis 108, 111, 116, 127, 129, 140, 141, 144, 150, 151, 154, 155, 158, 163, 165, 179, 199, 202, 205, 206, 208, 211 und 214, der römisch IV., der römisch VIII. und der römisch XII. Teil der Anlagen 6, 32, 33, 47, 64, 73, 78 und 162 sowie der römisch fünf., der römisch IX. und der römisch XIII. Teil der Anlage 56 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2024, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2025 und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2026 klassenweise aufsteigend in Kraft.
    8. Ziffer 8
      Paragraph eins, in der Fassung der Ziffer 5,, 15, 19 und 21 sowie die Anlagen 16, 34, 74, 90, 119, 124, 135 und 169 treten mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt außer Kraft.
    9. Ziffer 9
      Paragraph eins, in der Fassung der Ziffer 8 und 17 sowie die Anlagen 27 und 100 treten hinsichtlich der 1. und 2. Klasse mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt und hinsichtlich der 3. Klasse mit Ablauf des 31. August 2024 klassenweise auslaufend außer Kraft.

Anl. 0/Rel-LP

Text

Anlage Rel-LP Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Bekanntmachungen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,)

  1. Ziffer eins
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der geltenden Fassung.
  2. Ziffer 2
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, in der jeweils geltenden Fassung
  3. Ziffer 3
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung.
  4. Ziffer 4
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der geltenden Fassung.
  5. Ziffer 5
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der geltenden Fassung.
  6. Ziffer 6
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der geltenden Fassung.
  7. Ziffer 7
    Freikirchlicher Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung.

Anl. 1

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 6 Abs. 8)

Text

Anlage 1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ARCHIV-, BIBLIOTHEKS- UND INFORMATIONSASSISTENT/
ARCHIV-, BIBLIOTHEKS- UND INFORMATIONSASSISTENTIN
I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

80

Berufsbezogene Fremdsprache

100

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

 

 

Angewandte Wirtschaftslehre

280

 

Betriebswirtschaftliches Projektpraktikum

140

Fachunterricht

 

 

Archiv-, Bibliotheks- und Informationswesen

320

 

Kommunikation und Marketing

240

 

Fachpraktikum

200

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 440

Freigegenstände

 

Religion

 

Lebende Fremdsprache

 

Deutsch

 

Angewandte Mathematik

 

Unverbindliche Übungen

 

Bewegung und Sport

 

Angewandte Informatik

 

Förderunterricht

 

römisch II. BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFEL

Das Stundenausmaß für den Religionsunterricht beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen zwei Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Die Bildungsdirektion kann nach den örtlichen Erfordernissen nach Absprache mit der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft das Stundenausmaß für den Religionsunterricht an ganzjährigen Berufsschulen bis auf 20 Unterrichtsstunden je Schulstufe herabsetzen.

Da der betriebswirtschaftliche Unterricht in einem Pflichtgegenstand zusammengefasst ist, sind gemäß Paragraph 47, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes jene Teile dieses Pflichtgegenstandes in zwei Leistungsniveaus zu führen, die durch einen Lehrstoff der Vertiefung ausgewiesen sind. Die als leistungsdifferenziert ausgewiesenen Teile umfassen mindestens 120 Unterrichtsstunden.

Im Fachunterricht ist der Pflichtgegenstand „Archiv-, Bibliotheks- und Informationswesen“ in zwei Leistungsniveaus zu führen.

Das Stundenausmaß für die Freigegenstände „Lebende Fremdsprache“, „Deutsch“ und „Angewandte Mathematik“ sowie für die Unverbindlichen Übungen „Bewegung und Sport“ und „Angewandte Informatik“ beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen mindestens 20 bis maximal 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. mindestens zehn bis maximal 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen mindestens zwei bis maximal vier Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Für den Förderunterricht gem. Paragraph 8, Litera g, Sub-Litera, a, a, des Schulorganisationsgesetzes ist eine Kursdauer von maximal 18 Unterrichtsstunden je Pflichtgegenstand und Schulstufe vorzusehen.

römisch III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN A. Allgemeine Bestimmungen:

Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.

Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.

Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanumsetzung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.

B. Allgemeines Bildungsziel:

Bildungsauftrag: Die Berufsschule dient im Sinne des Paragraph 46, unter Berücksichtigung von Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Allgemeinbildung sowie der Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung. Die berufsfachlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich am Berufsprofil sowie an den Berufsbilddispositionen der jeweiligen Ausbildungsordnung für die betriebliche Ausbildung.

Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz sowohl im privaten, beruflichen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    sind zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Handeln motiviert und befähigt,
  • Strichaufzählung
    können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufliche und außerberufliche Herausforderungen bewältigen,
  • Strichaufzählung
    haben ihre Individualität und Kreativität weiterentwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt,
  • Strichaufzählung
    haben Lerntechniken und Lernstrategien weiterentwickelt und können diese für das lebenslange Lernen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    haben unternehmerisches Potenzial, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative entwickelt und können sich konstruktiv in ein Team einbringen,
  • Strichaufzählung
    können sich mit sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Benachteiligungen kritisch auseinandersetzen sowie geschlechtersensibel agieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung eines wertschätzenden Umgangs mit ihrer Umwelt, sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz,
  • Strichaufzählung
    sind fähig, berufsbezogene und gesundheitliche Belastungen zu erkennen und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

C. Allgemeine didaktische Grundsätze:

Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.

Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere

  • Strichaufzählung
    die Anordnung, Gliederung und Gewichtung der Lehrplaninhalte unter Einbindung der mitverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer sowie unter Berücksichtigung schulorganisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen,
  • Strichaufzählung
    den Einsatz jener Lehr- und Lernformen sowie Unterrichtsmittel, welche die bestmögliche Entwicklung und Förderung der individuellen Begabungen ermöglichen.

Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.

Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine etwaige Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.

Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten und hat sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente – wie zB Portfolio-Präsentationen oder Projektarbeiten – sind für die Entwicklung der personalen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Die Anwendung elektronischer Medien im Unterricht wird ausdrücklich empfohlen.

Bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen sind die Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen zu berücksichtigen. Im Unterricht sind komplexe Aufgabenstellungen einzusetzen, welche die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Planung, Durchführung, Überprüfung, Korrektur und Bewertung praxisnaher Arbeiten führen und den Kompetenzaufbau fördern.

Nachhaltigkeit ist als Querschnittsthema in allen Unterrichtsgegenständen zu behandeln, wobei insbesondere auch die branchenspezifisch erforderlichen „green skills“ thematisiert und sichtbar gemacht werden sollen. Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler dabei anzuleiten, sich jene Kompetenzen anzueignen, die erforderlich sind, um in einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Gesellschaft zu leben, sie zu entwickeln und zu unterstützen.

Lehrmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schülerinnen und Schüler anzuregen, dies gleichermaßen zu tun.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch geeignete Lernsettings auf den produktiven Umgang mit belastenden Situationen in ihrem Arbeitsalltag vorzubereiten und in ihrer Resilienz zu stärken (Mental Health/Psychische Gesundheit). Die Schülerinnen und Schüler sind für die Bedeutung von zielgruppengerechten Unterstützungssystemen zu sensibilisieren.

Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.

Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Zur Leistungsfeststellung sollen praxis- und lebensnahe Aufgabenstellungen herangezogen werden, auf rein reproduzierendes Wissen ausgerichtete Leistungsfeststellungen sind zu vermeiden.

Bei der Gestaltung von schriftlichen Überprüfungen und Schularbeiten ist zu berücksichtigen, dass das Lösen anwendungsbezogener Aufgabenstellungen mehr Zeit erfordert. Dem Berufsleben entsprechend empfiehlt es sich, Unterlagen, Nachschlagewerke und technische Hilfsmittel auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.

Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.

D. Unterrichtsprinzipien:

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht ausschließlich einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen Digitale Kompetenzen, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitsförderung, Interkulturelle Bildung, Leseerziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Förderung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Resilienz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar.

römisch IV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG

Im Vordergrund des Unterrichts stehen die Identifikation mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Interesses an Politik und an politischer Beteiligung. Die Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Geschehen ist vor das Faktenwissen zu stellen.

Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem öffentlichen Leben sind zu fördern.

Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Entwicklung einer (selbst-)kritischen Haltung gegenüber gesellschaftlichen Weltanschauungen, den Aufbau eigener Wertehaltungen, die Förderung der Fähigkeit zur selbstständigen Beurteilung von politischen Sachverhalten sowie die Entwicklung von Toleranzfähigkeit auszurichten.

Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern für gegensätzliche Meinungen ausreichend Platz zu lassen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Die Fähigkeit, Alternativen zu erwägen, Entscheidungen zu treffen, Zivilcourage zu zeigen und Engagement zu entwickeln, ist zu stärken.

Zeitgeschichtliche Entwicklungen sind unter Beachtung der Bedeutung der historischen Dimension der zu behandelnden Themenbereiche, insbesondere der Demokratie und Menschenrechte, in den Unterricht zu integrieren.

römisch fünf. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND DEUTSCH

Als Grundlage einer gezielten Unterrichtsplanung empfiehlt es sich, den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler auf Basis einer standardisierten Diagnose zu erheben.

Im Vordergrund des Unterrichts steht die mündliche Kommunikation im beruflichen und persönlichen Umfeld. Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und zur Kommunikation motiviert werden. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen anzuwenden. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, kommunikative Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht sowie wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Zur Unterstützung der individuellen Selbst- und Fremdreflexion wird darüber hinaus auch der Einsatz audiovisueller Medien empfohlen.

Die Schlüsselkompetenz „Lesen“ ist Basis für das lebenslange Lernen. Um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und in der Entwicklung einer persönlichen Lesekultur zu fördern, sind im Kompetenzbereich „Lesen“ in erster Linie Texte aus dem beruflichen Umfeld heranzuziehen. Bei der Auswahl von literarischen Texten sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach Möglichkeit der Bezug des Textes zum beruflichen Hintergrund zu berücksichtigen.

Handlungsorientierte Methoden verbessern Lesekompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wissensmanagements für die berufliche Praxis und das lebenslange Lernen sind bei der Unterrichtsgestaltung die Vermittlung von Strategien zum selbstständigen Beschaffen von Informationsmaterial zu berücksichtigen.

Einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt insbesondere in den Bereichen Orthografie und Grammatik eine große Bedeutung zu. Durch die Berücksichtigung von Methoden zur Förderung der Selbsteinschätzung in der Unterrichtsgestaltung sollen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, ihre Rechtschreib- und Grammatikfertigkeiten zu analysieren sowie Verbesserungspotentiale zu erkennen. Orthografie und Grammatik sind nicht isoliert zu unterrichten, sondern anlassbezogen in den Unterricht einzubeziehen.

römisch VI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und persönlichen Umfelds in der Fremdsprache bewältigen können. Es empfiehlt sich dazu den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, zu erheben.

Ausgehend vom individuellen Einstiegsniveau der Schülerin bzw. des Schülers ist durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung zum Erreichen des nächsthöheren bzw. der nächsthöheren Kompetenzniveaus beizutragen. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind so festgelegt, dass sie in der letzten Schulstufe den Anforderungen des Niveaus B1 („Independant User“) entsprechen.

Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip „von einfachen Aufgaben zu komplexen Aufgabenstellungen“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eine Vielzahl von sprachlichen Angeboten zur kommunikativen Anwendung der Fremdsprache motiviert und angeleitet werden.

Zur Förderung der kommunikativen Fertigkeiten ist auf eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie den Einsatz geeigneter Medien, Unterrichtsmittel und Kommunikationsformen zu achten, wobei insbesondere der Einsatz von Partnerübungen, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen empfohlen wird. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.

Um die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kultur- und Sprachgemeinschaften vorzubereiten sowie die Freude am Sprachenlernen zu fördern, empfiehlt es sich, authentische Hör- und Lesetexte einzusetzen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.

Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern verstärkt auch den Praxisbezug, daher wird in Abhängigkeit des beruflichen Hintergrunds sowie des Kompetenzniveaus der Schülerinnen und Schüler empfohlen, beispielsweise Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe und Artikel aus Fachzeitschriften im Unterricht einzusetzen. Bei der Auswahl von Originaltexten sind auch elektronische Textsorten sowie berufsbezogene Software zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.

Verständnis für die Grammatik und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.

römisch VII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT

Die Unterrichtsplanung ist insbesondere auf die Erreichung folgender Lernergebnisse auszurichten: das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen, entrepreneurship- und intrapreneurshiporientiertes Denken sowie reflektiertes Konsumverhalten. Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass die Problemlösungskompetenz im Mittelpunkt steht. Dabei sind sowohl soziale, ökologische als auch ökonomische Auswirkungen wirtschaftlicher Entscheidungen mit einzubeziehen und die Schülerinnen und Schüler für die Bedeutung von nachhaltigem Wirtschaften zu sensibilisieren. Der Kontakt zu Behörden, Beratungsstellen und Institutionen ist zu fördern. Dabei ist der Schriftverkehr integrierter Bestandteil.

Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Planung des Unterrichts ist auf das fachübergreifende Prinzip insbesondere auch im Zusammenhang mit projektspezifischen Arbeitsaufträgen Bedacht zu nehmen.

Im Unterricht sind aktuelle Medien unter Berücksichtigung von Datensicherheit und Datenschutz einzusetzen. Die für den außerberuflichen und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt anzufertigen.

Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.

römisch VIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT

Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.

Im Unterricht und insbesondere bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler ist auf die adäquate Verwendung von Fachbegriffen zu achten. Die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Deutsch und Kommunikation“ und „Berufsbezogene Fremdsprache“ ist dabei herzustellen.

Auf die sprachliche Ausdrucksweise sowie auf die persönlichen Umgangsformen ist besonderer Wert zu legen.

römisch IX. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORT

Um die Schülerinnen und Schüler für sportliche Betätigungen im Rahmen des Berufsschulunterrichtes zu motivieren, sollen sie bei der Planung und Gestaltung des Unterrichtes einbezogen werden. Um sie darüber hinaus auch in der Freizeit für sportliche Aktivitäten zu gewinnen, sind Kooperationen mit Sportverbänden, -einrichtungen, -organisationen und -vereinen von besonderer Bedeutung.

Geschlechtsspezifische Anliegen sowie Anliegen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen sollen in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden.

Bei der Wahl der Schwerpunkte und Inhalte sind die Altersgemäßheit, die Art der Lehrberufe, die speziellen Rahmenbedingungen der Berufsschule und die jeweils regional zur Verfügung stehenden Sportstätten zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Jugendlichen in ihrer Bewegungsfreude durch die Einbeziehung ihrer Bewegungswelt und durch die Einbeziehung unterschiedlicher Freizeittrends zu motivieren.

Durch innere Differenzierung des Unterrichtes ist auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

römisch zehn. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage Rel-LP.

römisch XI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE POLITISCHE BILDUNG Kompetenzbereich Lernen und Arbeiten Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die für sie geltenden schul-, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen des dualen Ausbildungssystems recherchieren und deren Umsetzung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können bei den zuständigen Interessenvertretungen sowie bei Sozialversicherungen und Behörden Informationen einholen, diese reflektieren und daraus situationsadäquate Handlungen ableiten und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in Interessenvertretungen und können diese zur Artikulation ihrer Standpunkte und Interessen nutzen,
  • Strichaufzählung
    können sich persönliche und berufliche Ziele setzen, bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten reflektieren sowie darauf aufbauend Fort- und Weiterbildungsangebote recherchieren und darstellen.

Lehrstoff:

Schulrecht und Schulgemeinschaft. Berufsausbildungsgesetz. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz. Interessenvertretungen. Arbeitsrecht. Sozialrecht. Lebenslanges Lernen.

Kompetenzbereich Leben in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Rollenverhalten in Gemeinschaften erkennen, hinterfragen, auf die eigene Person beziehen und darüber diskutieren,
  • Strichaufzählung
    Diskriminierungen erkennen, Vorurteile reflektieren und persönliche Strategien zur Vermeidung von diesen entwickeln,
  • Strichaufzählung
    ihr Verhalten in Bezug auf Gesundheit, Umwelt, Verkehrssicherheit und Jugendschutz hinterfragen und Konsequenzen für sich und die Gesellschaft darstellen,
  • Strichaufzählung
    Inhalt und Wirkung von Medien kritisch analysieren, den Wahrheitsgehalt bewerten und Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit Informationen darlegen,
  • Strichaufzählung
    Einsatzgebiete künstlicher Intelligenz aufzeigen, Chancen und Risiken bewerten sowie Strategien zu einem verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    den Generationenvertrag erklären und die Auswirkungen auf die eigene Person sowie die Gesellschaft darlegen.

Lehrstoff:

Soziale Beziehungen. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Medien und Manipulation. Künstliche Intelligenz. Generationenvertrag.

Kompetenzbereich Mitgestalten in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen zentrale Kriterien von Demokratie und können diese im Vergleich zu anderen Regierungsformen darstellen,
  • Strichaufzählung
    können persönliche Standpunkte und Interessen artikulieren und reflektieren sowie die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger nachvollziehen und beurteilen,
  • Strichaufzählung
    können politische Positionen bewerten, sich ein Urteil bilden, eigene Meinungen und Haltungen formulieren und begründen sowie Möglichkeiten der Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen und zum zivilgesellschaftlichen Engagement aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte, können deren Inhalte interpretieren sowie daraus Konsequenzen für das persönliche Verhalten ableiten und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können politische Strukturen und Prozesse in Österreich und der EU darlegen sowie Möglichkeiten der aktiven Teilnahme aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    können den Begriff „Umfassende Landesverteidigung“ erklären und entsprechende Maßnahmen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen die wesentlichen Prinzipien und die Grundfreiheiten der EU und können deren Auswirkungen auf den Alltag darlegen,
  • Strichaufzählung
    können sich in Bürgerinnen- und Bürgerangelegenheiten an die dafür zuständigen Stellen wenden, ihre Anliegen artikulieren und Entscheidungen über die weiteren Schritte treffen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können Leistungen der öffentlichen Hand recherchieren, deren Bedeutung für das Gemeinwohl präsentieren sowie daraus die Notwendigkeit der eigenen Beiträge ableiten und begründen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und können deren Auswirkungen sowohl für Österreich als auch für die einzelne Bürgerin bzw. den einzelnen Bürger darlegen.

Lehrstoff:

Demokratie. Politische Meinungsbildung. Zivilgesellschaftliches Engagement. Grund- und Menschenrechte. Politisches System Österreichs. Umfassende Landesverteidigung. Politisches System der Europäischen Union. Öffentliche Verwaltung. Leistungen der öffentlichen Hand. Internationale Zusammenarbeit.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION Kompetenzbereich Zuhören Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    gesprochene Inhalte verstehen, Kerninformationen erkennen, strukturieren und wiedergeben,
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören, verbale und nonverbale Signale deuten, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.

Lehrstoff:

Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.

Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    können eigene Umgangsformen reflektieren, geeignete Umgangsformen für berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Anlässe erarbeiten sowie diese in unterschiedlichen Kommunikationssituationen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    können Meinungen und Werthaltungen von Kommunikationspartnerinnen und -partnern respektieren, Gespräche und Diskussionen moderieren, sich zu berufsspezifischen und gesellschaftlichen Themen Meinungen bilden, diese äußern sowie Standpunkte sachlich und emotional argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können mögliche Ursachen für Missverständnisse aufzeigen, diese in Gesprächen erkennen und vermeiden sowie durch Nachfragen klären,
  • Strichaufzählung
    können Strategien für verschiedene Gesprächsformen beschreiben und umsetzen, in Konfliktsituationen sprachlich angemessen kommunizieren und fachlich argumentieren sowie kooperativ und wertschätzend agieren,
  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Inhalte unter Verwendung der Fachsprache erklären sowie Fachgespräche zielgruppen- und situationsadäquat führen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können allgemeine und berufsspezifische Inhalte strukturieren, zielgruppenspezifisch formulieren und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    können sich in ein Team einbringen, konstruktives Feedback geben sowie mit Feedback umgehen.

Lehrstoff:

Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Fachsprache. Präsentationstechniken. Feedback.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte flüssig lesen und verstehen, dabei unterschiedliche Lesetechniken anwenden, Textsignale nutzen, zentrale Inhalte erschließen und von irrelevanten Informationen unterscheiden, Inhalte wiedergeben sowie ein Gesamtverständnis für Texte entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Fach- und Sachtexten Informationen zielgerichtet entnehmen und Lösungskonzepte für berufliche Problemstellungen entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Textsorten und deren Merkmale unterscheiden, Fach- und Sachtexte sowie literarische Texte lesen und diese mit eigenen Erfahrungen und Vorwissen vernetzen,
  • Strichaufzählung
    unbekannte Wörter aus dem Kontext erschließen und sowohl ihren allgemeinen Wortschatz als auch ihren Fachwortschatz erweitern und festigen.

Lehrstoff:

Textverständnis. Allgemeiner Wortschatz und Fachwortschatz. Textsorten.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in beruflichen und außerberuflichen Situationen Informationen notieren, gliedern und zielgruppenspezifisch aufbereiten,
  • Strichaufzählung
    situationsadäquat, zielgruppenorientiert sowie sprachsensibel formulieren, Texte strukturieren, allgemeine und berufsbezogene Texte sowohl sachlich, formal als auch sprachlich richtig verfassen und geeignete Medien zu deren Verbreitung auswählen,
  • Strichaufzählung
    Texte inhaltlich und sprachlich überarbeiten.

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Verfassen unterschiedlicher Textsorten. Schreibrichtigkeit.

Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.

BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    vertraute Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten sowie dem betrieblichen Produkt- und Leistungsangebot verstehen,
  • Strichaufzählung
    vertraute Fachbegriffe sowohl im Zusammenhang mit Medien, Archivalien, Datenbanken, Verzeichnissen, Katalogen und Findbehelfen, Arbeitsräumen und Einrichtungen als auch mit der Ablauforganisation, den Erwerbungsarten und dem Beschaffungsmanagement, der Bestandspflege und -erhaltung, mit Benützungs- und Gebührenordnungen, mit dem Beschwerdemanagement sowie mit dem Veranstaltungsmanagement und Marketing verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze

  • Strichaufzählung
    aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    aus Fachtexten sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
  • Strichaufzählung
    sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten,
  • Strichaufzählung
    vertraute einfache Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten sowie dem betrieblichen Produkt- und Leistungsangebot verwenden und ganz einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten,
  • Strichaufzählung
    vertraute einfache Fachbegriffe sowohl im Zusammenhang mit Medien, Archivalien, Datenbanken, Verzeichnissen, Katalogen und Findbehelfen, Arbeitsräumen und Einrichtungen als auch mit der Ablauforganisation, den Erwerbungsarten und dem Beschaffungsmanagement, der Bestandspflege und -erhaltung, mit Benützungs- und Gebührenordnungen, mit dem Beschwerdemanagement sowie mit dem Veranstaltungsmanagement und Marketing verwenden und ganz einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten,
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Benutzerinnen und Benutzer zu beraten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    Basisinformationen aus dem beruflichen und persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten sowie dem betrieblichen Produkt- und Leistungsangebot verstehen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe sowohl im Zusammenhang mit Medien, Archivalien, Datenbanken, Verzeichnissen, Katalogen und Findbehelfen, Arbeitsräumen und Einrichtungen als auch mit der Ablauforganisation, den Erwerbungsarten und dem Beschaffungsmanagement, der Bestandspflege und -erhaltung, mit Benützungs- und Gebührenordnungen, mit dem Beschwerdemanagement sowie mit dem Veranstaltungsmanagement und Marketing verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurzen einfachen berufsbezogenen Fach- und Sachtexten Informationen entnehmen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren routinemäßigen beruflichen Tätigkeiten sowie dem betrieblichen Produkt- und Leistungsangebot verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe sowohl im Zusammenhang mit Medien, Archivalien, Datenbanken, Verzeichnissen, Katalogen und Findbehelfen, Arbeitsräumen und Einrichtungen als auch mit der Ablauforganisation, den Erwerbungsarten und dem Beschaffungsmanagement, der Bestandspflege und -erhaltung, mit Benützungs- und Gebührenordnungen, mit dem Beschwerdemanagement sowie mit dem Veranstaltungsmanagement und Marketing verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes Kontaktgespräch Benutzerinnen und Benutzern führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Schriftstücke schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können,

  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Leistungsangebot Hauptpunkte entnehmen,
  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen sowohl im Zusammenhang mit Medien, Archivalien, Datenbanken, Verzeichnissen, Katalogen und Findbehelfen, Arbeitsräumen und Einrichtungen als auch mit der Ablauforganisation, den Erwerbungsarten und dem Beschaffungsmanagement, der Bestandspflege und -erhaltung, mit Benützungs- und Gebührenordnungen, mit dem Beschwerdemanagement sowie mit dem Veranstaltungsmanagement und Marketing Hauptpunkte entnehmen,
  • Strichaufzählung
    wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und Themen aus dem eigenen Berufsumfeld oder persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte, in denen sehr gebräuchliche Alltagssprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenen Fach- und Sachtexten, in denen sehr gebräuchliche Fachsprache zur Anwendung kommt, Informationen entnehmen und Handlungen daraus ableiten,
  • Strichaufzählung
    persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Alltag und auf Reisen geläufige berufliche und persönliche Situationen sprachlich bewältigen,
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend zum betrieblichen Produkt- und Leistungsangebot in normalem Sprechtempo äußern,
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend sowohl zu Medien, Archivalien, Datenbanken, Verzeichnissen, Katalogen und Findbehelfen, Arbeitsräumen und Einrichtungen als auch zur Ablauforganisation, zu Erwerbungsarten und zum Beschaffungsmanagement, zur Bestandspflege und -erhaltung, zu Benützungs- und Gebührenordnungen, zum Beschwerdemanagement sowie zum Veranstaltungsmanagement und Marketing in normalem Sprechtempo äußern,
  • Strichaufzählung
    initiativ an Gesprächen mit Benutzerinnen und Benutzer teilnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notizen und Konzepte für das freie Sprechen sowie für Telefongespräche schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Betriebswirtschaftlicher Unterricht ANGEWANDTE WIRTSCHAFTSLEHRE Kompetenzbereich Wirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können ihre Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung rechtlich und rechnerisch kontrollieren sowie bei Abweichungen geeignete Maßnahmen setzen,
  • Strichaufzählung
    können ihre Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, ihr Konsumverhalten reflektieren sowie finanzielle Entscheidungen treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    können im Falle von finanziellen Problemen Schritte zur Entschuldung setzen,
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche Spar- und Finanzierungsformen recherchieren, zu diesen Vergleichs- und Zinsrechnungen durchführen sowie darauf aufbauend unter Berücksichtigung ihrer eigenen Möglichkeiten eine Auswahl treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    können Bankdienstleistungen sowohl im nationalen als auch im internationalen Zahlungsverkehr unter Berücksichtigung der Konditionen vergleichen und unter Beachtung der Datensicherheit nutzen,
  • Strichaufzählung
    können die Inhalte von Verträgen erläutern, Verträge unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen anbahnen, abschließen und erfüllen, die daraus resultierenden Konsequenzen abschätzen sowie die entsprechende mündliche und schriftliche Kommunikation abwickeln,
  • Strichaufzählung
    kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen beim gestörten Verlauf eines Vertrages und können anhand konkreter Beispiele die in diesem Fall zu setzenden Schritte ableiten,
  • Strichaufzählung
    können bei vertraglichen Unregelmäßigkeiten angemessen agieren, Konsumentenschutzeinrichtungen nutzen und ihre Handlungsweise argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können Preise für Anschaffungen berechnen, Tarife und Konditionen vergleichen sowie aufgrund des Preis-Leistungsverhältnisses eine qualitative und quantitative Auswahl treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    kennen die gesetzlichen Vorgaben für eine Rechnung, können die notwendigen Mengen- und Preisberechnungen durchführen, Rechnungen auf ihre Richtigkeit überprüfen und eine Rechnung erstellen,
  • Strichaufzählung
    können Vor- und Nachteile unterschiedlicher Zahlungsarten nennen und deren betriebswirtschaftliche sowie rechtliche Auswirkung erklären,
  • Strichaufzählung
    können eine Struktur für eine Dokumentensammlung erstellen und bei Beschaffung und Verlust von Dokumenten die notwendige Kommunikation unter Nutzung des E-Governments durchführen,
  • Strichaufzählung
    können einen Versicherungsbedarf abschätzen, das Kosten-Nutzenverhältnis beurteilen, ihre Versicherungsabschlüsse begründen sowie Schadensmeldungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    können die wichtigsten betrieblichen Steuern und Abgaben nennen und sie kontextbezogen zuordnen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Notwendigkeit des betrieblichen Rechnungswesens und können Grundlagen und Formvorschriften der Buchführung erläutern sowie aufgrund branchenbezogener Geschäftsfälle Aufzeichnungen führen,
  • Strichaufzählung
    können Belege analysieren, nummerieren sowie dem österreichischen Einheitskontenrahmen entsprechend kontieren,
  • Strichaufzählung
    können Auswirkungen von Buchungen darstellen sowie einfache Bilanzen lesen und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    können auf Grund des Betriebsergebnisses Konsequenzen für die Betriebsführung abschätzen,
  • Strichaufzählung
    können Formen von Insolvenzverfahren unterscheiden und deren Folgen abschätzen,
  • Strichaufzählung
    können Handelskalkulationen und Kostenrechnungen durchführen, Preise und Preisnachlässe berechnen sowie branchenspezifische Preisauszeichnungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    können Angebote nach betrieblichen Vorgaben erstellen und rechtskonformes Verhalten bei branchenspezifischen Ausschreibungen darlegen.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Entlohnung. Arbeitnehmerveranlagung. Private Haushaltsplanung. Privatkonkurs. Spar- und Finanzierungsformen. Verträge. Konsumentenschutz. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Fremdwährungen. Angebotsvergleiche. Rechnungen. Zahlungsverkehr. Dokumente und Urkunden. E-Government. Steuern und Abgaben. Aufzeichnungen. Verbuchung. Bilanz. Kalkulationen. Preisauszeichnung.

Lehrstoff der Vertiefung:

Entlohnung. Spar- und Finanzierungsformen. Verträge. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Angebotsvergleiche. Rechnungen. Zahlungsverkehr.

Kompetenzbereich Organisation und Struktur des Archiv-, Bibliotheks- und Informationswesens Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Stellenausschreibungen analysieren, die eigenen Fähigkeiten reflektieren, Karrierewege planen und sich auf Bewerbungsgespräche vorbereiten,
  • Strichaufzählung
    kennen Auflösungsarten von Dienstverhältnissen und können deren Konsequenzen abschätzen und darlegen,
  • Strichaufzählung
    können die Funktion und die Aufgaben von Unternehmensmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, Bevollmächtigten im Unternehmen, Außendienstmitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeitern sowie Handelsvermittlerinnen und -vermittlern erklären und Unterschiede aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung des Unternehmensgesetzbuches sowie der Gewerbeordnung und können auf dieser Basis unter Einbeziehung der Unternehmensformen die erforderlichen Schritte für eine Unternehmensgründung aufzeigen und begründen,
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, mit persönlichen und anderen sensiblen Daten unter Berücksichtigung gesetzlicher Rahmenbedingungen umzugehen und ihren Umgang mit Daten zu reflektieren.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Stellenbewerbung. Auflösung von Dienstverhältnissen. Unternehmensgesetzbuch. Gewerbeordnung. Unternehmensgründung. Datenschutz.

Lehrstoff der Vertiefung:

Unternehmensgründung.

Kompetenzbereich Medien und Information Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    potenzielle Gefahrenquellen im Internet identifizieren und aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe des Marketings beschreiben, in Grundzügen die Funktionsweise von marketingpolitischen Instrumenten erklären sowie Marketing- und Werbestrategien vergleichen.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Internetsicherheit. Marketing.

Lehrstoff der Vertiefung:

Marketing.

Kompetenzbereich Volkswirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihr Konsumverhalten hinsichtlich der volkswirtschaftlichen Auswirkungen darstellen und analysieren,
  • Strichaufzählung
    volkswirtschaftliche Zusammenhänge auf Grundlage des Wirtschaftskreislaufes erklären und ihre eigene Rolle in diesem darstellen,
  • Strichaufzählung
    anhand von Medienberichten grundlegende Begriffe der Volkswirtschaft und Wirtschaftspolitik erklären,
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten, die der europäische Wirtschaftsraum und der europäische Arbeitsmarkt bieten, recherchieren und aufzeigen.

Lehrstoff:

Globalisierung. Wirtschaftskreislauf. Wirtschaftspolitik. Volkswirtschaft.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES PROJEKTPRAKTIKUM Kompetenzbereich Wirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Arbeitnehmerveranlagung online durchführen,
  • Strichaufzählung
    computerunterstützt Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen und einen Haushaltsplan erstellen,
  • Strichaufzählung
    Unterstützungsangebote für Lehrlinge recherchieren und beantragen,
  • Strichaufzählung
    Finanzkonditionen berechnen und vergleichen, Förderungen beantragen sowie bei finanziellen Engpässen die erforderliche mündliche oder schriftliche Kommunikation durchführen,
  • Strichaufzählung
    die Funktionen eines Computers bedarfsgerecht nutzen, auftretende Fehlermeldungen analysieren, auftretende Probleme lösen sowie unterschiedliche Dateiformate richtig einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Texte inhaltlich, formal und sprachlich richtig erstellen sowie diese mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogrammes bearbeiten, gestalten, überprüfen und drucken,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen mit Hilfe von Tabellenkalkulationen durchführen und Tabellenkalkulationsprogramme zur Lösung kaufmännischer Aufgabenstellungen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    die notwendige mündliche und schriftliche Kommunikation für Geschäftsfälle in Verbindung mit Verträgen abwickeln,
  • Strichaufzählung
    bei Vertragsunregelmäßigkeiten auf Basis der rechtlichen Möglichkeiten situationsadäquate Maßnahmen setzen und buchhalterisch erfassen,
  • Strichaufzählung
    Angebote einholen, diese vergleichen und den daraus resultierenden Schriftverkehr einschließlich der Bestellung durchführen,
  • Strichaufzählung
    Aufträge, Lieferscheine und Rechnungen computerunterstützt erstellen,
  • Strichaufzählung
    einen Zahlungsverkehr vorbereiten,
  • Strichaufzählung
    E-Government Anwendungen situationsadäquat nutzen,
  • Strichaufzählung
    umsatzsteuerrelevante Berechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Belege Einnahmen und Ausgaben zuordnen, diese sowohl manuell als auch EDV-unterstützt erfassen, den Erfolg ermitteln sowie eine Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen und Aufzeichnungen für eine Inventur erstellen,
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle fachgerecht verbuchen,
  • Strichaufzählung
    Kalkulationen sowohl manuell als auch mit einer Standardsoftware durchführen.

Lehrstoff:

Arbeitnehmerveranlagung. Finanzmanagement. Unterstützungsangebote. Funktionen des Computers. Standardsoftware. Verträge. Vertragsunregelmäßigkeiten. Rechnungen. Zahlungsverkehr. E-Government. Steuern und Abgaben. Inventur. Verbuchung. Kalkulation.

Kompetenzbereich Organisation und Struktur des Archiv-, Bibliotheks- und Informationswesens Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Bewerbungsunterlagen situationsgerecht erstellen sowie Bewerbungs- und Aufnahmegespräche führen,
  • Strichaufzählung
    den Inhalt von Dienstzeugnissen interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Termine mittels elektronischer Medien planen und überwachen sowie Optimierungsmöglichkeiten für ein Zeitmanagement entwickeln und umsetzen,
  • Strichaufzählung
    im Rahmen eines Projektes die Schritte einer Unternehmensgründung unter Einbeziehung eines Marketingkonzeptes entwickeln, argumentieren und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    eine Dateistruktur anlegen und die Dateiverwaltung effizient durchführen,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Datensicherung anwenden sowie Daten vor unberechtigtem Zugriff im persönlichen und beruflichen Umfeld schützen.

Lehrstoff:

Stellenbewerbung. Dienstzeugnisse. Zeitmanagement. Unternehmensgründung. Präsentationsmedien. Datenmanagement, -schutz und -sicherheit.

Kompetenzbereich Medien und Information Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    aktuelle Mittel der Kommunikationstechnologie einsetzen, Internetrecherchen durchführen und verantwortungsbewusst mit Informationstechnologien umgehen,
  • Strichaufzählung
    für ein Produkt bzw. eine Dienstleistung oder für ein Unternehmen ein Marketingkonzept unter Einbeziehung werbestrategischer Maßnahmen vorschlagen, begründen und präsentieren.

Lehrstoff:

Informations- und Kommunikationssysteme. Marketing.

Kompetenzbereich Volkswirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Verbesserungsvorschläge betreffend nachhaltiges Verhalten für ihr Umfeld entwickeln und präsentieren.

Lehrstoff:

Nachhaltigkeit.

Fachunterricht ARCHIV-, BIBLIOTHEKS- UND INFORMATIONSWESEN Kompetenzbereich Wirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Erwerbungsarten im Archiv-, Bibliotheks- und Informationswesen und können die daraus resultierenden Konsequenzen erklären,
  • Strichaufzählung
    können Kriterien für die Auswahl und den Erwerb von Medien und Archivalien nennen sowie die Bestandsbildung einer Institution analysieren und erklären,
  • Strichaufzählung
    können Bestellungen planen und den organisatorischen Ablauf bis zur Warenübernahme beschreiben.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Erwerbungsarten. Beschaffungsmanagement.

Lehrstoff der Vertiefung:

Erwerbungsarten. Beschaffungsmanagement.

Kompetenzbereich Organisation und Struktur des Archiv-, Bibliotheks- und Informationswesens Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Entwicklungen und Trends im Archiv-, Bibliotheks- und Informationswesen recherchieren, bei der Karriereplanung berücksichtigen und entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote recherchieren,
  • Strichaufzählung
    können den Lauf eines Mediums innerhalb einer Institution bis zur Bereitstellung nachvollziehen, die notwendigen Arbeitsschritte in den beteiligten Abteilungen nennen sowie ihre eigenen Tätigkeiten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können Entstehungs- und Archivierungsprozesse archivischer Unterlagen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können Arbeitsvorgänge bei einer Revision beschreiben sowie die Aussonderung von Medien begründen,
  • Strichaufzählung
    kennen Regelwerke zur Erschließung von Medien und können zwischen formaler und Sacherschließung unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    können die fachgerechte Aufbewahrung, Archivierung und Verwaltung von Beständen erklären sowie Konsequenzen bei Fehlern in der Aufbewahrung darlegen,
  • Strichaufzählung
    können Bibliotheks- und Archivtypen definieren und unterscheiden, diesen den jeweiligen Sammlungsauftrag zuordnen sowie diesen argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können den benötigten Platz für den Bau und die Einrichtung verschiedenster Bereiche in Institutionen anhand von Kennzahlen und unter Berücksichtigung einschlägiger Normen berechnen,
  • Strichaufzählung
    können Berufsverbände und deren Serviceleistungen recherchieren, kennen deren Zuständigkeiten und können diese erklären.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Berufscharakteristik. Betriebliche Organisation. Lauf von Medien. Revision. Aussonderung. Erschließung. Entstehungs- und Archivierungsprozess von Archivalien. Aufbewahrung, Archivierung und Verwaltung. Typologie. Sammlungsauftrag. Bau und Einrichtung. Berufsverbände.

Lehrstoff der Vertiefung:

Typologie. Sammlungsauftrag. Bau und Einrichtung.

Kompetenzbereich Medien und Information Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Arten von konventionellen und modernen Medien definieren, diese einteilen und kennen deren Eigenschaften,
  • Strichaufzählung
    Archivalientypen benennen, unterscheiden und identifizieren sowie Archivalien lesen und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Datenbanken, Verzeichnisse, Kataloge und Findbehelfe klassifizieren, unterscheiden und einsatzbezogen auswählen,
  • Strichaufzählung
    Belletristik, Zeitungen und Zeitschriften, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sach- und Fachmedien anhand geeigneter Kriterien unterscheiden und bewerten, einschlägige Fachbegriffe definieren und anwenden sowie Publikationsarten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe des Veranstaltungsmanagements beschreiben und anhand einer Organisationsstruktur Abläufe für eine Veranstaltung festlegen.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Medien. Archivalien. Datenbanken, Verzeichnisse, Kataloge und Findbehelfe. Veranstaltungsmanagement.

Lehrstoff der Vertiefung:

Medien. Archivalien.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

KOMMUNIKATION UND MARKETING Kompetenzbereich Wirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Kaufentscheidungen unter Berücksichtigung einer vorgegebenen Ankaufspolitik treffen und begründen.

Lehrstoff:

Ankaufspolitik. Beschaffungsmanagement.

Kompetenzbereich Organisation und Struktur des Archiv-, Bibliotheks- und Informationswesens Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Sicherheitsvorschriften sowie Maßnahmen zur Vorbeugung berufsspezifischer Erkrankungen aufzeigen und erklären,
  • Strichaufzählung
    können wesentliche Verhaltensmerkmale und Eigenschaften für ihren Beruf nennen, ihr Anforderungsprofil erstellen und sind sich ihrer Verantwortung gegenüber ihrem Arbeitsumfeld bewusst,
  • Strichaufzählung
    können die Organisationsstruktur und Prozesse im Lehrbetrieb analysieren sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorschlagen,
  • Strichaufzählung
    können mit internen und externen Stellen kooperieren und sowohl in Deutsch als auch in Englisch schriftlich und mündlich kommunizieren,
  • Strichaufzählung
    kennen Methoden, um die Wiederauffindbarkeit von Medien und Archivalien zu gewährleisten und können diese beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können den Sammlungsauftrag unterschiedlicher Institutionen argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können Sicherheitsbestimmungen und räumlich bedingte Benützungsvorschriften erklären und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen berufsspezifische rechtliche Bestimmungen, können diese interpretieren sowie in Gesprächen mit Benutzerinnen und Benutzern erklären.

Lehrstoff:

Sicherheits- und Benützungsvorschriften. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Berufliches Anforderungsprofil. Qualitätssicherung. Kooperation und Kommunikation. Wiederauffindbarkeit. Sammlungsauftrag. Berufsspezifische rechtliche Bestimmungen.

Kompetenzbereich Medien und Information Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Benützung von konventionellen und modernen Medien erklären,
  • Strichaufzählung
    den Benutzerinnen und Benutzern verschiedene Archivalientypen sowie deren Benützung und fachgerechte Handhabung erklären,
  • Strichaufzählung
    den Umgang mit Datenbanken, Verzeichnissen, Katalogen und Findbehelfen erklären, Informationsquellen beurteilen sowie geeignete Suchstrategien und -methoden entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Literatur und Medien bewerten, vergleichen und vermitteln,
  • Strichaufzählung
    Literatur und Medien analysieren, die Ergebnisse selbstbewusst präsentieren sowie wertschätzend Feedback geben,
  • Strichaufzählung
    eine Corporate Identity erkennen und bewerten, Motive und Bedürfnisse von Benutzerinnen und Benutzern erkennen, Zielgruppen definieren sowie passende Marketingstrategien und -instrumente auswählen und einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Benutzerinnen und Benutzer beraten, betreuen und sowohl schriftlich als auch mündlich Auskunft erteilen,
  • Strichaufzählung
    Beschwerden angemessen entgegennehmen, mit Konfliktsituationen professionell umgehen, Beschwerden und Konfliktsituationen analysieren, Lösungsstrategien entwickeln und die erforderlichen Maßnahmen setzen.

Lehrstoff:

Medien. Archivalien. Datenbanken, Verzeichnisse, Kataloge und Findbehelfe. Marketing. Gesprächsführung. Beschwerdemanagement.

FACHPRAKTIKUM Kompetenzbereich Wirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Zuge einer Kaufentscheidung potenzielle Datenbankanbieter bzw. Datenbankanbieterinnen, Verlage und Lieferanten bzw. Lieferantinnen suchen sowie Angebote vergleichen,
  • Strichaufzählung
    die Warenübernahme fachgerecht durchführen.

Lehrstoff:

Beschaffungsmanagement. Warenübernahme.

Kompetenzbereich Organisation und Struktur des Archiv-, Bibliotheks- und Informationswesens Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Arbeitsplätze nach gesundheitlichen, ergonomischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu analysieren, Optimierungsmöglichkeiten vorzuschlagen und zu präsentieren,
  • Strichaufzählung
    besuchen die Stationen, die ein Medium innerhalb einer Institution durchläuft, und können auf dieser Basis Ablauforganisationen unterschiedlicher Institutionen darstellen und vergleichen,
  • Strichaufzählung
    können Arbeitsabläufe und fachliche Inhalte unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Strukturierungstechniken visualisieren und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    können Entstehungs- und Archivierungsprozesse archivischer Unterlagen nachvollziehen, darstellen und vermitteln,
  • Strichaufzählung
    können Medien formal erschließen, dabei einschlägige Regelwerke anwenden sowie Unterlagen mit Hilfe der Archivelektronik erfassen und erschließen,
  • Strichaufzählung
    können Klimavorgaben in Institutionen beachten, deren Einhaltung überprüfen sowie Maßnahmen zur Bestandspflege und -erhaltung fachgerecht durchführen,
  • Strichaufzählung
    können die Benützungs- und Gebührenordnung sowie andere berufsspezifische rechtliche Bestimmungen anwenden.

Lehrstoff:

Arbeitsraum und Einrichtung. Ablauforganisation. Strukturierungstechniken. Arbeitsprozesse. Erschließung. Entstehungs- und Archivierungsprozess von Archivalien. Bestandspflege und -erhaltung. Benützungs- und Gebührenordnungen. Berufsspezifische rechtliche Bestimmungen.

Kompetenzbereich Medien und Information Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Suchanfragen entgegennehmen, entscheiden, ob eine Zuständigkeit der jeweiligen Institution gegeben ist, Benutzerinnen und Benutzer hinsichtlich der Nutzung von Datenbanken, Verzeichnissen, Katalogen und Findbehelfen beraten sowie Suchstrategien anwenden,
  • Strichaufzählung
    Benutzerinnen und Benutzer professionell beraten und über das Dienstleistungs-, Literatur-, Medien- bzw. Archivalienangebot informieren,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Bestände in Archiven und Bibliotheken benennen, unterscheiden, bereitstellen und zurückstellen,
  • Strichaufzählung
    Ausstellungen unter Berücksichtigung des Veranstaltungsmanagements planen, Bestände und Medien präsentieren, Leihgaben organisieren sowie die Ergebnisse evaluieren.

Lehrstoff:

Informationsquellen. Suchstrategien. Beratung. Ordnungsprinzipien. Bereitstellung. Veranstaltungsmanagement.

FREIGEGENSTÄNDE LEBENDE FREMDSPRACHE Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird, vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
  • Strichaufzählung
    sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    Basisinformationen aus dem persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Mails schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können,

  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Alltagstexte und literarische Texte, in denen sehr gebräuchliche Sprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Literatur und Medien.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Alltag und auf Reisen geläufige Situationen sprachlich bewältigen,
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
  • Strichaufzählung
    initiativ an Gesprächen teilnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Freies Kommunizieren.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notizen und Konzepte für das freie Sprechen und für Telefongespräche schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Textsorten verfassen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Kreatives Schreiben.

DEUTSCH Kompetenzbereich Zuhören Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verbale und nonverbale Elemente sowie Gestaltungsmittel der Kommunikation erkennen und verstehen,
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.

Lehrstoff:

Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.

Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    können zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie aus dem Berufs- und Privatleben mündlich Stellung nehmen, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren,
  • Strichaufzählung
    können Stil- und Sprachebenen unterscheiden sowie diese situationsadäquat einsetzen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können ihre Anliegen vor Publikum vorbringen und referieren.

Lehrstoff:

Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Präsentationstechniken. Stil- und Sprachebenen.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    still und laut sinnerfassend sowie gestaltend lesen,
  • Strichaufzählung
    Texten Informationen entnehmen und Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Wissen und zu individuellen Erfahrungen sowie zu unterschiedlichen Weltansichten und Denkmodellen herstellen.

Lehrstoff:

Lesestrategien. Textinterpretation.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie des beruflichen und außerberuflichen Bereichs schriftlich Stellung nehmen,
  • Strichaufzählung
    Texte mit unterschiedlichen Intentionen zielgruppenadäquat verfassen,
  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen Medienangeboten kritisch umgehen und diese situationsgerecht nutzen,
  • Strichaufzählung
    Rechtschreib- und Grammatikregeln anwenden, Nachschlagewerke verwenden sowie ihren Grund-, Fach- und Fremdwortschatz erweitern und festigen.

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Verfassen und Lesen unterschiedlicher Textsorten. Umgang mit Informationsquellen. Orthografie und Grammatik.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Kompetenzbereich Zahlen und Maße Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Mengen der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen anhand der auf ihnen durchführbaren Rechenoperationen unterscheiden, Zahlen diesen Zahlenmengen zuordnen und Berechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Maßeinheiten situationsadäquat verwenden und Umrechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Prozentangaben verstehen, berufsspezifische Berechnungen mit diesen durchführen sowie absolute Größen als Prozentwerte ausdrücken und Änderungsraten bestimmen,
  • Strichaufzählung
    Verhältnisrechnungen durchführen und den Lösungsweg erklären.

Lehrstoff:

Zahlenmengen. Maßeinheiten. Prozentrechnung. Verhältnisrechnungen.

Kompetenzbereich Algebra und Geometrie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Zusammenhänge mit Hilfe von Variablen, Termen und Formeln beschreiben, Terme vereinfachen und Formeln nach vorgegebenen Größen umformen,
  • Strichaufzählung
    Gleichungen und Ungleichungen lösen und grafisch darstellen,
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Fragestellungen als lineare Gleichungssysteme darstellen und diese lösen,
  • Strichaufzählung
    geometrische und trigonometrische Berechnungen durchführen.

Lehrstoff:

Terme. Formeln. Gleichungen. Ungleichungen. Lineare Gleichungssysteme. Geometrie und Trigonometrie.

Kompetenzbereich Funktionale Zusammenhänge Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Begriff Funktion definieren sowie funktionale Zusammenhänge in ihrem Berufsfeld erkennen und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Funktionen benennen, in Abhängigkeit ihrer Parameter skizzieren, anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden sowie geeignete Funktionen für die Beschreibung berufsspezifischer Zusammenhänge auswählen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Funktionsparameter interpretieren, anhand vorgegebener Daten ermitteln und die Funktionsgleichung zur Bestimmung unbekannter Funktionswerte nutzen.

Lehrstoff:

Funktionstypen. Eigenschaften von Funktionen. Funktionsgleichungen.

Kompetenzbereich Stochastik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen Verfahren der deskriptiven Statistik und können diese auf berufsspezifische Daten anwenden sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Beschreibende Statistik.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN BEWEGUNG UND SPORT Kompetenzbereich Grundlagen zum Bewegungshandeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Methoden zur Schulung der konditionellen, koordinativen und beweglichkeitsbezogenen Fähigkeiten eigenverantwortlich anwenden.

Lehrstoff:

Übungen aus den Bereichen Turnen, Gymnastik, Leichtathletik und Schwimmen. Übungen an Fitnessgeräten. Sportmotorische Tests.

Kompetenzbereich Leistungsorientierte und spielerische Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihr Leistungsvermögen in Bewegungshandlungen einschätzen,
  • Strichaufzählung
    Regeln einhalten und sich fair verhalten sowie das Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Wettbewerbe und Sportspiele organisieren und leiten.

Lehrstoff:

Wettbewerbe und Spiele. Trendsportarten.

Kompetenzbereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich durch Bewegung ausdrücken und verständigen,
  • Strichaufzählung
    Bewegung gestalten und kreative Ausdrucksmöglichkeiten finden.

Lehrstoff:

Pantomime. Gefühle durch Bewegungen darstellen. Tanz. Musikgymnastik. Rhythmische Gymnastik und Akrobatik.

Kompetenzbereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    körperliche Belastungssymptome und deren Ursachen erkennen sowie mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit beschreiben,
  • Strichaufzählung
    alltägliche Bewegungshandlungen durch gezielte Übungen verbessern und berufsspezifische Belastungen ausgleichen.

Lehrstoff:

Funktionsgymnastik. Regeneration. Atemtechniken. Entspannungs- und Dehntechniken.

Kompetenzbereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können herausfordernde Bewegungssituationen aufsuchen, persönliche Grenzen und Verhaltensweisen erfahren, Erlebnisse selbst und in der Gruppe reflektieren sowie Gefahren einschätzen.

Lehrstoff:

Bergsport. Gleit- und Rollsport. Wassersport. Ballspiele. Sportveranstaltungen.

ANGEWANDTE INFORMATIK Kompetenzbereich Informationssysteme, Mensch und Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Computerarbeitsplätze nach gesundheitlichen, ergonomischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu analysieren sowie Optimierungsmöglichkeiten vorzuschlagen und zu präsentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme, können ein Betriebssystem in Betrieb nehmen, Software installieren und deinstallieren sowie Geräteverbindungen entsprechend ihrem Einsatzgebiet unterscheiden und fallbezogen auswählen,
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, einen sorgsamen Umgang mit privaten und beruflichen Informationen sowie mit sensiblen Daten aufzuzeigen und das eigene Verhalten zu reflektieren,
  • Strichaufzählung
    können Möglichkeiten der Datensicherung anwenden sowie Daten vor unberechtigtem Zugriff im persönlichen und beruflichen Umfeld schützen,
  • Strichaufzählung
    können Daten in verschiedenen Formaten erkennen, geeignete Dateiformate auswählen und begründen sowie eine Dateistruktur anlegen und Dateien effizient verwalten,
  • Strichaufzählung
    können Daten importieren, exportieren, überprüfen und weiterverarbeiten,
  • Strichaufzählung
    können Dateien fachgerecht konvertieren,
  • Strichaufzählung
    können die umwelt- und fachgerechte Entsorgung von Hardware und Verbrauchsmaterialien beschreiben.

Lehrstoff:

Computerarbeitsplätze. Betriebssysteme. Datenschutz. Datensicherheit. Dateiverwaltung. Entsorgung.

Kompetenzbereich Textverarbeitung, Präsentation und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Schriftstücke mit Hilfe von Textverarbeitungssoftware effizient und strukturiert erstellen, bearbeiten und drucken,
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Software sowie Visualisierungs- und Strukturierungstechniken Besprechungs- und Präsentationsunterlagen erstellen,
  • Strichaufzählung
    E-Mails verantwortungsbewusst nutzen und verwalten,
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe elektronischer Medien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Informationen beschaffen und verarbeiten sowie die Möglichkeiten der Nachrichtenübermittlung situationsadäquat auswählen,
  • Strichaufzählung
    Bilder und Grafiken mit geeigneter Software verantwortungsbewusst bearbeiten.

Lehrstoff:

Schriftstücke. Besprechungs- und Präsentationsunterlagen. E-Mail. Dateien. Informationsmedien. Bildbearbeitung.

Kompetenzbereich Tabellenkalkulation und Datenbanken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen Einsatzbereiche von Tabellenkalkulationssoftware und können mit dieser einfache Berechnungen unter Verwendung von Formeln und Funktionen durchführen,
  • Strichaufzählung
    können Diagramme erstellen und Datenbestände auswerten,
  • Strichaufzählung
    können einfache Datenbanken unter Verwendung eines Standardprogrammes anlegen, verwalten und bearbeiten sowie Abfragen in Datenbanken durchführen und die Ergebnisse präsentieren.

Lehrstoff:

Tabellenkalkulationssoftware. Datenbanken.

FÖRDERUNTERRICHT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Pflichtgegenstände des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes.

Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.

Anl. 2

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 6 Abs. 8)

Text

Anlage 2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF AUGENOPTIK I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden sowie in der vierten Schulstufe mindestens 180 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

80

Berufsbezogene Fremdsprache

100

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

 

 

Angewandte Wirtschaftslehre

180

Fachunterricht

 

 

Optik

380

 

Angewandte Mathematik

140

 

Fachzeichnen

110

 

Optisches Labor

180

 

Fachpraktikum

190

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 440

Freigegenstände

 

Religion

 

Lebende Fremdsprache

 

Deutsch

 

Angewandte Mathematik

 

Unverbindliche Übungen

 

Bewegung und Sport

 

Angewandte Informatik

 

Förderunterricht

 

römisch II. BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFEL

Das Stundenausmaß für den Religionsunterricht beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen zwei Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Die Bildungsdirektion kann nach den örtlichen Erfordernissen nach Absprache mit der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft das Stundenausmaß für den Religionsunterricht an ganzjährigen Berufsschulen bis auf 20 Unterrichtsstunden je Schulstufe herabsetzen.

Da der betriebswirtschaftliche Unterricht in einem Pflichtgegenstand zusammengefasst ist, sind gemäß Paragraph 47, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes jene Teile dieses Pflichtgegenstandes in zwei Leistungsniveaus zu führen, die durch einen Lehrstoff der Vertiefung ausgewiesen sind. Die als leistungsdifferenziert ausgewiesenen Teile umfassen mindestens 100 Unterrichtsstunden.

Im Fachunterricht können die Pflichtgegenstände „Optik“ und „Angewandte Mathematik“ in zwei Leistungsniveaus geführt werden, wobei in zumindest einem Pflichtgegenstand zwei Leistungsniveaus vorzusehen sind.

Für den Kompetenzbereich „Projektpraktikum“ sind im Fachunterricht in Summe mindestens 40 Unterrichtsstunden vorzusehen.

Das Stundenausmaß für die Freigegenstände „Lebende Fremdsprache“, „Deutsch“ und „Angewandte Mathematik“ sowie für die Unverbindlichen Übungen „Bewegung und Sport“ und „Angewandte Informatik“ beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen mindestens 20 bis maximal 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. mindestens zehn bis maximal 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen mindestens zwei bis maximal vier Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Für den Förderunterricht gem. Paragraph 8, Litera g, Sub-Litera, a, a, des Schulorganisationsgesetzes ist eine Kursdauer von maximal 18 Unterrichtsstunden je Pflichtgegenstand und Schulstufe vorzusehen.

römisch III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN A. Allgemeine Bestimmungen:

Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.

Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.

Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanumsetzung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.

B. Allgemeines Bildungsziel:

Bildungsauftrag: Die Berufsschule dient im Sinne des Paragraph 46, unter Berücksichtigung von Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Allgemeinbildung sowie der Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung. Die berufsfachlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich am Berufsprofil sowie an den Berufsbilddispositionen der jeweiligen Ausbildungsordnung für die betriebliche Ausbildung.

Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz sowohl im privaten, beruflichen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    sind zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Handeln motiviert und befähigt,
  • Strichaufzählung
    können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufliche und außerberufliche Herausforderungen bewältigen,
  • Strichaufzählung
    haben ihre Individualität und Kreativität weiterentwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt,
  • Strichaufzählung
    haben Lerntechniken und Lernstrategien weiterentwickelt und können diese für das lebenslange Lernen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    haben unternehmerisches Potenzial, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative entwickelt und können sich konstruktiv in ein Team einbringen,
  • Strichaufzählung
    können sich mit sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Benachteiligungen kritisch auseinandersetzen sowie geschlechtersensibel agieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung eines wertschätzenden Umgangs mit ihrer Umwelt, sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz,
  • Strichaufzählung
    sind fähig, berufsbezogene und gesundheitliche Belastungen zu erkennen und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

C. Allgemeine didaktische Grundsätze:

Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.

Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere

  • Strichaufzählung
    die Anordnung, Gliederung und Gewichtung der Lehrplaninhalte unter Einbindung der mitverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer sowie unter Berücksichtigung schulorganisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen,
  • Strichaufzählung
    den Einsatz jener Lehr- und Lernformen sowie Unterrichtsmittel, welche die bestmögliche Entwicklung und Förderung der individuellen Begabungen ermöglichen.

Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.

Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine etwaige Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.

Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten und hat sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente – wie zB Portfolio-Präsentationen oder Projektarbeiten – sind für die Entwicklung der personalen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Die Anwendung elektronischer Medien im Unterricht wird ausdrücklich empfohlen.

Bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen sind die Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen zu berücksichtigen. Im Unterricht sind komplexe Aufgabenstellungen einzusetzen, welche die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Planung, Durchführung, Überprüfung, Korrektur und Bewertung praxisnaher Arbeiten führen und den Kompetenzaufbau fördern.

Nachhaltigkeit ist als Querschnittsthema in allen Unterrichtsgegenständen zu behandeln, wobei insbesondere auch die branchenspezifisch erforderlichen „green skills“ thematisiert und sichtbar gemacht werden sollen. Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler dabei anzuleiten, sich jene Kompetenzen anzueignen, die erforderlich sind, um in einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Gesellschaft zu leben, sie zu entwickeln und zu unterstützen.

Lehrmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schülerinnen und Schüler anzuregen, dies gleichermaßen zu tun.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch geeignete Lernsettings auf den produktiven Umgang mit belastenden Situationen in ihrem Arbeitsalltag vorzubereiten und in ihrer Resilienz zu stärken (Mental Health/Psychische Gesundheit). Die Schülerinnen und Schüler sind für die Bedeutung von zielgruppengerechten Unterstützungssystemen zu sensibilisieren.

Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.

Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Zur Leistungsfeststellung sollen praxis- und lebensnahe Aufgabenstellungen herangezogen werden, auf rein reproduzierendes Wissen ausgerichtete Leistungsfeststellungen sind zu vermeiden.

Bei der Gestaltung von schriftlichen Überprüfungen und Schularbeiten ist zu berücksichtigen, dass das Lösen anwendungsbezogener Aufgabenstellungen mehr Zeit erfordert. Dem Berufsleben entsprechend empfiehlt es sich, Unterlagen, Nachschlagewerke und technische Hilfsmittel auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.

Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.

D. Unterrichtsprinzipien:

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht ausschließlich einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen Digitale Kompetenzen, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitsförderung, Interkulturelle Bildung, Leseerziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Förderung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Resilienz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar.

römisch IV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG

Im Vordergrund des Unterrichts stehen die Identifikation mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Interesses an Politik und an politischer Beteiligung. Die Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Geschehen ist vor das Faktenwissen zu stellen.

Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem öffentlichen Leben sind zu fördern.

Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Entwicklung einer (selbst-)kritischen Haltung gegenüber gesellschaftlichen Weltanschauungen, den Aufbau eigener Wertehaltungen, die Förderung der Fähigkeit zur selbstständigen Beurteilung von politischen Sachverhalten sowie die Entwicklung von Toleranzfähigkeit auszurichten.

Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern für gegensätzliche Meinungen ausreichend Platz zu lassen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Die Fähigkeit, Alternativen zu erwägen, Entscheidungen zu treffen, Zivilcourage zu zeigen und Engagement zu entwickeln, ist zu stärken.

Zeitgeschichtliche Entwicklungen sind unter Beachtung der Bedeutung der historischen Dimension der zu behandelnden Themenbereiche, insbesondere der Demokratie und Menschenrechte, in den Unterricht zu integrieren.

römisch fünf. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND DEUTSCH

Als Grundlage einer gezielten Unterrichtsplanung empfiehlt es sich, den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler auf Basis einer standardisierten Diagnose zu erheben.

Im Vordergrund des Unterrichts steht die mündliche Kommunikation im beruflichen und persönlichen Umfeld. Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und zur Kommunikation motiviert werden. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen anzuwenden. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, kommunikative Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht sowie wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Zur Unterstützung der individuellen Selbst- und Fremdreflexion wird darüber hinaus auch der Einsatz audiovisueller Medien empfohlen.

Die Schlüsselkompetenz „Lesen“ ist Basis für das lebenslange Lernen. Um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und in der Entwicklung einer persönlichen Lesekultur zu fördern, sind im Kompetenzbereich „Lesen“ in erster Linie Texte aus dem beruflichen Umfeld heranzuziehen. Bei der Auswahl von literarischen Texten sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach Möglichkeit der Bezug des Textes zum beruflichen Hintergrund zu berücksichtigen.

Handlungsorientierte Methoden verbessern Lesekompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wissensmanagements für die berufliche Praxis und das lebenslange Lernen sind bei der Unterrichtsgestaltung die Vermittlung von Strategien zum selbstständigen Beschaffen von Informationsmaterial zu berücksichtigen.

Einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt insbesondere in den Bereichen Orthografie und Grammatik eine große Bedeutung zu. Durch die Berücksichtigung von Methoden zur Förderung der Selbsteinschätzung in der Unterrichtsgestaltung sollen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, ihre Rechtschreib- und Grammatikfertigkeiten zu analysieren sowie Verbesserungspotentiale zu erkennen. Orthografie und Grammatik sind nicht isoliert zu unterrichten, sondern anlassbezogen in den Unterricht einzubeziehen.

römisch VI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und persönlichen Umfelds in der Fremdsprache bewältigen können. Es empfiehlt sich dazu den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, zu erheben.

Ausgehend vom individuellen Einstiegsniveau der Schülerin bzw. des Schülers ist durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung zum Erreichen des nächsthöheren bzw. der nächsthöheren Kompetenzniveaus beizutragen. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind so festgelegt, dass sie in der letzten Schulstufe den Anforderungen des Niveaus B1 („Independant User“) entsprechen.

Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip „von einfachen Aufgaben zu komplexen Aufgabenstellungen“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eine Vielzahl von sprachlichen Angeboten zur kommunikativen Anwendung der Fremdsprache motiviert und angeleitet werden.

Zur Förderung der kommunikativen Fertigkeiten ist auf eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie den Einsatz geeigneter Medien, Unterrichtsmittel und Kommunikationsformen zu achten, wobei insbesondere der Einsatz von Partnerübungen, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen empfohlen wird. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.

Um die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kultur- und Sprachgemeinschaften vorzubereiten sowie die Freude am Sprachenlernen zu fördern, empfiehlt es sich, authentische Hör- und Lesetexte einzusetzen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.

Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern verstärkt auch den Praxisbezug, daher wird in Abhängigkeit des beruflichen Hintergrunds sowie des Kompetenzniveaus der Schülerinnen und Schüler empfohlen, beispielsweise Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe und Artikel aus Fachzeitschriften im Unterricht einzusetzen. Bei der Auswahl von Originaltexten sind auch elektronische Textsorten sowie berufsbezogene Software zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.

Verständnis für die Grammatik und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.

römisch VII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT

Die Unterrichtsplanung ist insbesondere auf die Erreichung folgender Lernergebnisse auszurichten: das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen, entrepreneurship- und intrapreneurshiporientiertes Denken sowie reflektiertes Konsumverhalten. Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass die Problemlösungskompetenz im Mittelpunkt steht. Dabei sind sowohl soziale, ökologische als auch ökonomische Auswirkungen wirtschaftlicher Entscheidungen mit einzubeziehen und die Schülerinnen und Schüler für die Bedeutung von nachhaltigem Wirtschaften zu sensibilisieren. Der Kontakt zu Behörden, Beratungsstellen und Institutionen ist zu fördern. Dabei ist der Schriftverkehr integrierter Bestandteil.

Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Planung des Unterrichts ist auf das fachübergreifende Prinzip insbesondere auch im Zusammenhang mit projektspezifischen Arbeitsaufträgen Bedacht zu nehmen.

Im Unterricht sind aktuelle Medien unter Berücksichtigung von Datensicherheit und Datenschutz einzusetzen. Die für den außerberuflichen und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt anzufertigen.

Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.

römisch VIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT

Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.

Normen und Richtlinien sind nicht gesondert zu unterrichten, sondern in die jeweilige Handlungssituation anwendungsbezogen zu integrieren.

Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen sind in Zusammenhang mit den Handlungssituationen zu vermitteln.

Im Unterricht und insbesondere bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler ist auf die adäquate Verwendung von Fachbegriffen zu achten. Die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Deutsch und Kommunikation“ und „Berufsbezogene Fremdsprache“ ist dabei herzustellen.

römisch IX. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORT

Um die Schülerinnen und Schüler für sportliche Betätigungen im Rahmen des Berufsschulunterrichtes zu motivieren, sollen sie bei der Planung und Gestaltung des Unterrichtes einbezogen werden. Um sie darüber hinaus auch in der Freizeit für sportliche Aktivitäten zu gewinnen, sind Kooperationen mit Sportverbänden, -einrichtungen, -organisationen und -vereinen von besonderer Bedeutung.

Geschlechtsspezifische Anliegen sowie Anliegen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen sollen in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden.

Bei der Wahl der Schwerpunkte und Inhalte sind die Altersgemäßheit, die Art der Lehrberufe, die speziellen Rahmenbedingungen der Berufsschule und die jeweils regional zur Verfügung stehenden Sportstätten zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Jugendlichen in ihrer Bewegungsfreude durch die Einbeziehung ihrer Bewegungswelt und durch die Einbeziehung unterschiedlicher Freizeittrends zu motivieren.

Durch innere Differenzierung des Unterrichtes ist auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

römisch zehn. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage Rel-LP.

römisch XI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE POLITISCHE BILDUNG Kompetenzbereich Lernen und Arbeiten Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die für sie geltenden schul-, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen des dualen Ausbildungssystems recherchieren und deren Umsetzung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können bei den zuständigen Interessenvertretungen sowie bei Sozialversicherungen und Behörden Informationen einholen, diese reflektieren und daraus situationsadäquate Handlungen ableiten und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in Interessenvertretungen und können diese zur Artikulation ihrer Standpunkte und Interessen nutzen,
  • Strichaufzählung
    können sich persönliche und berufliche Ziele setzen, bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten reflektieren sowie darauf aufbauend Fort- und Weiterbildungsangebote recherchieren und darstellen.

Lehrstoff:

Schulrecht und Schulgemeinschaft. Berufsausbildungsgesetz. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz. Interessenvertretungen. Arbeitsrecht. Sozialrecht. Lebenslanges Lernen.

Kompetenzbereich Leben in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Rollenverhalten in Gemeinschaften erkennen, hinterfragen, auf die eigene Person beziehen und darüber diskutieren,
  • Strichaufzählung
    Diskriminierungen erkennen, Vorurteile reflektieren und persönliche Strategien zur Vermeidung von diesen entwickeln,
  • Strichaufzählung
    ihr Verhalten in Bezug auf Gesundheit, Umwelt, Verkehrssicherheit und Jugendschutz hinterfragen und Konsequenzen für sich und die Gesellschaft darstellen,
  • Strichaufzählung
    Inhalt und Wirkung von Medien kritisch analysieren, den Wahrheitsgehalt bewerten und Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit Informationen darlegen,
  • Strichaufzählung
    Einsatzgebiete künstlicher Intelligenz aufzeigen, Chancen und Risiken bewerten sowie Strategien zu einem verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    den Generationenvertrag erklären und die Auswirkungen auf die eigene Person sowie die Gesellschaft darlegen.

Lehrstoff:

Soziale Beziehungen. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Medien und Manipulation. Künstliche Intelligenz. Generationenvertrag.

Kompetenzbereich Mitgestalten in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen zentrale Kriterien von Demokratie und können diese im Vergleich zu anderen Regierungsformen darstellen,
  • Strichaufzählung
    können persönliche Standpunkte und Interessen artikulieren und reflektieren sowie die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger nachvollziehen und beurteilen,
  • Strichaufzählung
    können politische Positionen bewerten, sich ein Urteil bilden, eigene Meinungen und Haltungen formulieren und begründen sowie Möglichkeiten der Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen und zum zivilgesellschaftlichen Engagement aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte, können deren Inhalte interpretieren sowie daraus Konsequenzen für das persönliche Verhalten ableiten und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können politische Strukturen und Prozesse in Österreich und der EU darlegen sowie Möglichkeiten der aktiven Teilnahme aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    können den Begriff „Umfassende Landesverteidigung“ erklären und entsprechende Maßnahmen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen die wesentlichen Prinzipien und die Grundfreiheiten der EU und können deren Auswirkungen auf den Alltag darlegen,
  • Strichaufzählung
    können sich in Bürgerinnen- und Bürgerangelegenheiten an die dafür zuständigen Stellen wenden, ihre Anliegen artikulieren und Entscheidungen über die weiteren Schritte treffen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können Leistungen der öffentlichen Hand recherchieren, deren Bedeutung für das Gemeinwohl präsentieren sowie daraus die Notwendigkeit der eigenen Beiträge ableiten und begründen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und können deren Auswirkungen sowohl für Österreich als auch für die einzelne Bürgerin bzw. den einzelnen Bürger darlegen.

Lehrstoff:

Demokratie. Politische Meinungsbildung. Zivilgesellschaftliches Engagement. Grund- und Menschenrechte. Politisches System Österreichs. Umfassende Landesverteidigung. Politisches System der Europäischen Union. Öffentliche Verwaltung. Leistungen der öffentlichen Hand. Internationale Zusammenarbeit.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION Kompetenzbereich Zuhören Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    gesprochene Inhalte verstehen, Kerninformationen erkennen, strukturieren und wiedergeben,
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören, verbale und nonverbale Signale deuten, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.

Lehrstoff:

Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.

Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    können eigene Umgangsformen reflektieren, geeignete Umgangsformen für berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Anlässe erarbeiten sowie diese in unterschiedlichen Kommunikationssituationen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    können Meinungen und Werthaltungen von Kommunikationspartnerinnen und -partnern respektieren, Gespräche und Diskussionen moderieren, sich zu berufsspezifischen und gesellschaftlichen Themen Meinungen bilden, diese äußern sowie Standpunkte sachlich und emotional argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können mögliche Ursachen für Missverständnisse aufzeigen, diese in Gesprächen erkennen und vermeiden sowie durch Nachfragen klären,
  • Strichaufzählung
    können Strategien für verschiedene Gesprächsformen beschreiben und umsetzen, in Konfliktsituationen sprachlich angemessen kommunizieren und fachlich argumentieren sowie kooperativ und wertschätzend agieren,
  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Inhalte unter Verwendung der Fachsprache erklären sowie Fachgespräche zielgruppen- und situationsadäquat führen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können allgemeine und berufsspezifische Inhalte strukturieren, zielgruppenspezifisch formulieren und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    können sich in ein Team einbringen, konstruktives Feedback geben sowie mit Feedback umgehen.

Lehrstoff:

Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Fachsprache. Präsentationstechniken. Feedback.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte flüssig lesen und verstehen, dabei unterschiedliche Lesetechniken anwenden, Textsignale nutzen, zentrale Inhalte erschließen und von irrelevanten Informationen unterscheiden, Inhalte wiedergeben sowie ein Gesamtverständnis für Texte entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Fach- und Sachtexten Informationen zielgerichtet entnehmen und Lösungskonzepte für berufliche Problemstellungen entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Textsorten und deren Merkmale unterscheiden, Fach- und Sachtexte sowie literarische Texte lesen und diese mit eigenen Erfahrungen und Vorwissen vernetzen,
  • Strichaufzählung
    unbekannte Wörter aus dem Kontext erschließen und sowohl ihren allgemeinen Wortschatz als auch ihren Fachwortschatz erweitern und festigen.

Lehrstoff:

Textverständnis. Allgemeiner Wortschatz und Fachwortschatz. Textsorten.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in beruflichen und außerberuflichen Situationen Informationen notieren, gliedern und zielgruppenspezifisch aufbereiten,
  • Strichaufzählung
    situationsadäquat, zielgruppenorientiert sowie sprachsensibel formulieren, Texte strukturieren, allgemeine und berufsbezogene Texte sowohl sachlich, formal als auch sprachlich richtig verfassen und geeignete Medien zu deren Verbreitung auswählen,
  • Strichaufzählung
    Texte inhaltlich und sprachlich überarbeiten.

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Verfassen unterschiedlicher Textsorten. Schreibrichtigkeit.

Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.

BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    vertraute Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche verstehen,
  • Strichaufzählung
    vertraute Fachbegriffe im Zusammenhang mit berufsspezifischen Geräten, Maschinen, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Werk- und Hilfsstoffen, Fehlsichtigkeiten, vergrößernden Sehhilfen, der Handhabung von Kontaktlinsen sowie der Brillenfassungs- und Brillengläserberatung verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze

  • Strichaufzählung
    aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    aus Fachtexten, Produktbeschreibungen und Betriebsanleitungen sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
  • Strichaufzählung
    sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten,
  • Strichaufzählung
    vertraute einfache Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche verwenden und einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten,
  • Strichaufzählung
    vertraute einfache Fachbegriffe im Zusammenhang mit berufsspezifischen Geräten, Maschinen, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Werk- und Hilfsstoffen, Fehlsichtigkeiten, vergrößernden Sehhilfen, der Handhabung von Kontaktlinsen sowie der Brillenfassungs- und Brillengläserberatung verwenden und einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    Basisinformationen aus dem beruflichen und persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche verstehen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe im Zusammenhang mit berufsspezifischen Geräten, Maschinen, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Werk- und Hilfsstoffen, Fehlsichtigkeiten, vergrößernden Sehhilfen, der Handhabung von Kontaktlinsen sowie der Brillenfassungs- und Brillengläserberatung verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurzen einfachen berufsbezogenen Fach- und Sachtexten Informationen entnehmen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren routinemäßigen beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe im Zusammenhang mit berufsspezifischen Geräten, Maschinen, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Werk- und Hilfsstoffen, Fehlsichtigkeiten, vergrößernden Sehhilfen, der Handhabung von Kontaktlinsen sowie der Brillenfassungs- und Brillengläserberatung verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes Kontaktgespräch mit Kundinnen und Kunden führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme von Vorlagen kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Mails schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können,

  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen im Zusammenhang mit Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche Hauptpunkte entnehmen,
  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen im Zusammenhang mit berufsspezifischen Geräten, Maschinen, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Werk- und Hilfsstoffen, Fehlsichtigkeiten, vergrößernden Sehhilfen, der Handhabung von Kontaktlinsen sowie der Brillenfassungs- und Brillengläserberatung Hauptpunkte entnehmen,
  • Strichaufzählung
    wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und Themen aus dem eigenen Berufsumfeld oder persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte, in denen sehr gebräuchliche Alltagssprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenen Fach- und Sachtexten, in denen sehr gebräuchliche Fachsprache zur Anwendung kommt, Informationen entnehmen und Handlungen daraus ableiten,
  • Strichaufzählung
    persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Alltag und auf Reisen geläufige berufliche und persönliche Situationen sprachlich bewältigen,
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend zu Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche im normalen Sprechtempo äußern,
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend zu berufsspezifischen Geräten, Maschinen, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Werk- und Hilfsstoffen, Fehlsichtigkeiten, vergrößernden Sehhilfen, zur Handhabung von Kontaktlinsen sowie zur Brillenfassungs- und Brillengläserberatung im normalen Sprechtempo äußern,
  • Strichaufzählung
    initiativ an Kundinnen- und Kundengesprächen teilnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fachsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notizen und Konzepte für das freie Sprechen und für Telefongespräche schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fachsprache.

Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht ANGEWANDTE WIRTSCHAFTSLEHRE Kompetenzbereich Wirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihre Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung rechtlich und rechnerisch kontrollieren sowie bei Abweichungen geeignete Maßnahmen setzen,
  • Strichaufzählung
    die Arbeitnehmerveranlagung online durchführen,
  • Strichaufzählung
    Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, das eigene Konsumverhalten reflektieren sowie finanzielle Entscheidungen treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    im Falle von finanziellen Problemen Schritte zur Entschuldung setzen,
  • Strichaufzählung
    Bankdienstleistungen im nationalen und internationalen Zahlungsverkehr unter Berücksichtigung der Konditionen und der Datensicherheit nutzen,
  • Strichaufzählung
    Wohnformen recherchieren, die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen vergleichen sowie die Ergebnisse präsentieren,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Unterstützungsangebote für Lehrlinge recherchieren und beantragen,
  • Strichaufzählung
    Spar- und Finanzierungsformen recherchieren, vergleichen und unter Berücksichtigung ihrer Möglichkeiten auswählen und begründen.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Entlohnung. Arbeitnehmerveranlagung. Private Haushaltsplanung. Privatkonkurs. Zahlungsverkehr. Fremdwährungen. Wohnraumbeschaffung. Unterstützungsangebote für Lehrlinge. Spar- und Finanzierungsformen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Wohnraumbeschaffung. Spar- und Finanzierungsformen.

Kompetenzbereich Dokumente verwalten und Verträge abschließen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine Struktur für eine Dokumentensammlung erstellen sowie bei Beschaffung und Verlust die notwendige Kommunikation unter Nutzung des E-Governments durchführen,
  • Strichaufzählung
    Preise, Tarife und Konditionen für Anschaffungen vergleichen und das Preis-Leistungsverhältnis beurteilen,
  • Strichaufzählung
    Verträge unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen abschließen, die daraus resultierenden Konsequenzen abschätzen sowie die notwendige mündliche und schriftliche Kommunikation abwickeln,
  • Strichaufzählung
    bei vertraglichen Unregelmäßigkeiten angemessen agieren, Konsumentenschutzeinrichtungen nutzen und ihre Handlungsweise argumentieren,
  • Strichaufzählung
    ihren Versicherungsbedarf abschätzen, das Kosten-Nutzenverhältnis beurteilen, ihre Versicherungsabschlüsse begründen sowie eine Schadensmeldung durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Dokumente und Urkunden. Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Verträge. Konsumentenschutz. Versicherungsverträge.

Lehrstoff der Vertiefung:

Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Verträge.

Kompetenzbereich Unternehmerisches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Schritte für eine Unternehmensgründung aufzeigen und die Umsetzung im Rahmen eines Projektes präsentieren,
  • Strichaufzählung
    anhand konkreter Belege betriebliche Abläufe erkennen, beurteilen und für die weitere buchhalterische Bearbeitung vorbereiten,
  • Strichaufzählung
    einen branchenspezifischen Jahresabschluss lesen und daraus Schlüsse ziehen,
  • Strichaufzählung
    betriebliche Kostenfaktoren für die Preisbildung darlegen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Produktivität aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    eine branchenspezifische Preiskalkulation erstellen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen der Personalentwicklung recherchieren und beschreiben.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Businessplan. Rechtliche und betriebliche Organisation. Marketing. Belege. Kosten. Jahresabschluss. Preiskalkulation. Personalentwicklung.

Lehrstoff der Vertiefung:

Businessplan. Kosten. Preiskalkulation. Personalentwicklung.

Kompetenzbereich Volkswirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    volkswirtschaftliche Auswirkungen ihres Konsumverhaltens analysieren und darstellen,
  • Strichaufzählung
    anhand von Medienberichten grundlegende Mechanismen der Volkswirtschaft und Wirtschaftspolitik erklären,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten, die der europäische Wirtschaftsraum und der europäische Arbeitsmarkt bieten, recherchieren und aufzeigen.

Lehrstoff:

Volkswirtschaft. Wirtschaftspolitik. Globalisierung. Europäischer Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Fachunterricht OPTIK Kompetenzbereich Physiologische Optik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Anatomie des Auges beschreiben sowie die Funktionsweise und Aufgaben der funktionellen Strukturen erklären,
  • Strichaufzählung
    können das Normauge beschreiben, Abweichungen vom Normauge nennen sowie deren Auswirkungen erklären,
  • Strichaufzählung
    können die Reaktion des Auges auf verschiedene Sehsituationen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen Fehlsichtigkeiten, können deren Ursachen beschreiben sowie geeignete Korrektionsarten zielgruppengerecht empfehlen und deren Funktionsweise erklären,
  • Strichaufzählung
    können die Physiologie des Auges beschreiben, Abweichungen von der Norm identifizieren sowie deren Auswirkungen auf das Sehvermögen darlegen,
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche Arten der Augenglasbestimmung erklären, deren Vor- und Nachteile bewerten sowie deren Durchführung zielgruppengerecht beschreiben.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Anatomie des Auges. Normauge. Fehlsichtigkeiten. Akkommodation. Adaption. Vergenzen. Korrektion. Gesichtsfeld. Blickfeld. Binokularsehen. Fusion. Alterssichtigkeit. Augenglasbestimmung.

Lehrstoff der Vertiefung:

Anatomie des Auges. Fehlsichtigkeiten.

Kompetenzbereich Physikalische Optik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Reflexion von Licht unter Berücksichtigung der Grenzfläche beschreiben und Anwendungen des Refelexionsgesetzes in der Augenoptik aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche Formen der Lichtbrechung beschreiben sowie deren Bedeutung für die Augenoptik erläutern,
  • Strichaufzählung
    können Abbildungseigenschaften von Linsen beschreiben und anhand dieser den Einsatz unterschiedlicher Linsen in der Augenoptik begründen,
  • Strichaufzählung
    können die Lichtentstehung und unterschiedliche Lichterscheinungen erläutern,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Arten vergrößernder Sehhilfen, können deren Funktionsweise erklären sowie Anwendungsmöglichkeiten in der Augenoptik beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Fernrohrsysteme, können deren Aufbau und Funktionsweise erklären sowie Anwendungsmöglichkeiten identifizieren.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Reflexionsgesetz. Brechungsgesetz. Abbildungseigenschaften. Lichtentstehung. Lichterscheinungen. Vergrößernde Sehhilfen. Fernrohrsysteme.

Lehrstoff der Vertiefung:

Reflexionsgesetz. Brechungsgesetz. Abbildungseigenschaften.

Kompetenzbereich Brillenoptik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie berufsspezifische Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards und können Unfallgefahren im beruflichen Alltag beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen präventive Maßnahmen zur Verhinderung von berufsbedingten Erkrankungen und können diese erklären,
  • Strichaufzählung
    kennen die ergonomisch richtige Haltung bei der Ausführung berufsspezifischer Arbeiten und können diese beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen berufseinschlägige Umweltstandards und sind in der Lage, Maßnahmen für den Umgang mit Abfällen und wiederverwertbaren Materialien aufzuzeigen,
  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach Einsatzgebieten unterscheiden, fallbezogen auswählen sowie deren Einsatz, Pflege- und Wartungserfordernisse beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können berufsrelevante Arbeitstechniken und Arbeitsverfahren beschreiben, Einsatzgebiete für diese aufzeigen und deren Umsetzung planen,
  • Strichaufzählung
    können für die Fassungsoptik relevante Werk- und Hilfsstoffe nennen, deren Eigenschaften beschreiben und geeignete Einsatzgebiete für diese aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    können für die Brillenglasoptik relevante Werk- und Hilfsstoffe beschreiben sowie diesen geeignete Einsatzgebiete zuordnen,
  • Strichaufzählung
    können für die Kontaktoptik relevante Werk- und Hilfsstoffe beschreiben sowie deren Einsatz begründen,
  • Strichaufzählung
    kennen Grundlagen der Gesprächsführung sowie kommunikationsfördernde und -hemmende Aspekte und können deren Anwendung situationsbezogen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können Grundsätze der Beratung, des Verkaufsgespräches und der Reklamation erklären.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Ergonomie. Gesundheitsförderung. Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe Arbeitstechniken und Arbeitsverfahren. Werk- und Hilfsstoffe. Brillenfassungen. Brillengläser. Kontaktlinsen. Gesprächsführung. Beratung und Verkauf.

Lehrstoff der Vertiefung:

Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe Arbeitstechniken und Arbeitsverfahren. Werk- und Hilfsstoffe.

Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine Projektidee entwickeln, die Projektziele formulieren, einen Projektplan mit Meilensteinen aufstellen sowie die zur Projektrealisierung erforderlichen Ressourcen aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    ein Projektteam unter Berücksichtigung der Sozialformen des Arbeitsprozesses zusammenstellen, Teilaufgaben für ein Projekt festlegen und diese auf die einzelnen Projektmitglieder verteilen,
  • Strichaufzählung
    aufgrund eines Projektplanes eine To-do-Liste erstellen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    für ein Projekt die Querverbindungen zu allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalten aufzeigen und argumentieren sowie diese in der Projektplanung berücksichtigen.

Lehrstoff:

Projektkonzeption. Projektplanung.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Kompetenzbereich Physiologische Optik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Punkte und Stecken sowohl am normal- als auch am fehlsichtigen Auge berechnen,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen zu Veränderungen des Auges in verschiedenen Sehsituationen durchführen und die Ergebnisse interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen zu verschiedenen Korrektionsarten durchführen,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Zusammenhang mit der Physiologie des Auges durchführen,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen im Zusammenhang mit der Augenglasbestimmung durchführen und die Ergebnisse auf Plausibilität überprüfen.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Normauge. Berechnungen zur Fehlsichtigkeit. Akkommodation. Vergenzen. Berechnung der Korrektion. Alterssichtigkeit. Augenglasbestimmung.

Lehrstoff der Vertiefung:

Berechnungen zur Fehlsichtigkeit. Berechnung der Korrektion.

Kompetenzbereich Physikalische Optik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Berechnungen zur Reflexion durchführen,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen zur Lichtbrechung durchführen,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen zu den Abbildungseigenschaften von Linsen durchführen und die Ergebnisse interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen zu vergrößernden Sehhilfen durchführen und die Ergebnisse interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen zu Fernrohrsystemen durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Reflexionsgesetz. Brechungsgesetz. Abbildungsgleichung. Berechnungen zu vergrößernden Sehhilfen und Fernrohrsystemen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Reflexionsgesetz. Brechungsgesetz. Abbildungsgleichung.

Kompetenzbereich Brillenoptik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Berechnungen aus dem Bereich der Brillenglasoptik durchführen und die Ergebnisse interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen zur Kontaktoptik durchführen und die Ergebnisse interpretieren.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Berechnungen zur Brillenglasoptik. Berechnungen zur Kontaktoptik.

Lehrstoff der Vertiefung:

Berechnungen zur Brillenglasoptik. Berechnungen zur Kontaktoptik.

Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können projektspezifische Berechnungen durchführen.

Lehrstoff:

Projektspezifische Berechnungen.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

FACHZEICHNEN Kompetenzbereich Physiologische Optik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Punkte und Stecken am normal- und fehlsichtigen Auge grafisch darstellen,
  • Strichaufzählung
    die Veränderungen des Auges in unterschiedlichen Sehsituationen grafisch darstellen,
  • Strichaufzählung
    Skizzen im Zusammenhang mit der Korrektur von Fehlsichtigkeiten erstellen und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Skizzen im Zusammenhang mit der Physiologie des Auges anfertigen,
  • Strichaufzählung
    Konstruktionen zur Augenglasbestimmung grafisch darstellen.

Lehrstoff:

Skizzen. Konstruktionen.

Kompetenzbereich Physikalische Optik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Reflexion von Licht und die Lichtbrechung grafisch darstellen,
  • Strichaufzählung
    Skizzen zu den Abbildungseigenschaften von Linsen erstellen,
  • Strichaufzählung
    Skizzen zur Entstehung und Ausbreitung von Licht anfertigen,
  • Strichaufzählung
    Skizzen zu vergrößernden Sehhilfen erstellen,
  • Strichaufzählung
    Fernrohrsysteme grafisch darstellen.

Lehrstoff:

Geometrische Optik. Reflexionsgesetz. Brechungsgesetz. Abbildungseigenschaften von Linsen. Darstellung von Lichterscheinungen. Skizzen.

Kompetenzbereich Brillenoptik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Teil- und Zusammenstellungszeichnungen mechanisch-optischer Bauteile lesen und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Brillengläser grafisch darstellen.

Lehrstoff:

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Darstellung von Brillengläsern.

Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.

Lehrstoff:

Projektspezifische Arbeitsaufträge.

OPTISCHES LABOR Kompetenzbereich Physiologische Optik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Anatomie des Auges anhand eines Modells beschreiben und die Funktionsweise einzelner funktioneller Strukturen in Versuchen erklären,
  • Strichaufzählung
    Messungen am Normauge durchführen, die Arbeitsschritte dokumentieren und Unterschiede zum fehlsichtigen Auge feststellen,
  • Strichaufzählung
    Messungen zu verschiedenen Sehsituationen durchführen und die Unterschiede dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    Messungen im Zusammenhang mit unterschiedlichen Korrektionsarten durchführen und deren Einsatz anhand der Messergebnisse begründen,
  • Strichaufzählung
    die Physiologie des Auges sowie mit geeigneten Hilfsmittel beobachten sowie Abweichungen von der Norm identifizieren,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Arten der Augenglasbestimmung anwenden und die Unterschiede dokumentieren.

Lehrstoff:

Anatomie des Auges. Normauge. Fehlsichtigkeiten. Akkommodation. Adaption. Vergenzen. Korrektion. Monokular- und Binokularsehen. Fusion. Alterssichtigkeit. Augenglasbestimmung.

Kompetenzbereich Physikalische Optik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Messungen zur Reflexion von Licht durchführen und anhand der Ergebnisse die Eignung von Materialien für die Augenoptik beurteilen,
  • Strichaufzählung
    Messungen zu unterschiedlichen Arten der Lichtbrechung durchführen sowie die Arbeitsschritte und Messergebnisse dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    Messungen zu den Abbildungseigenschaften durchführen, die Arbeitsschritte dokumentieren und die Messergebnisse auswerten,
  • Strichaufzählung
    Versuche und Messungen zur Entstehung und Ausbreitung von Licht durchführen sowie deren Ergebnisse interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Versuche zu vergrößernden Sehhilfen und verschiedenen Fernrohrsystemen durchführen sowie anhand der Ergebnisse deren Einsatzmöglichkeiten begründen.

Lehrstoff:

Reflexionsgesetz. Brechungsgesetz. Abbildungseigenschaften von Linsen. Lichterscheinungen. Vergrößernde Sehhilfen. Fernrohrsysteme.

Kompetenzbereich Brillenoptik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    laborspezifische Sicherheitsvorschriften sowie berufsspezifische Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards anwenden, Unfallgefahren im beruflichen Alltag analysieren und Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen ergreifen,
  • Strichaufzählung
    präventive Maßnahmen zur Verhinderung von berufsbedingten Erkrankungen anwenden,
  • Strichaufzählung
    mit Reststoffen, wiederverwertbaren Materialien und belastenden Stoffen verantwortungsvoll und wirtschaftlich umgehen sowie diese fachgerecht und umweltfreundlich entsorgen,
  • Strichaufzählung
    Mess- und Prüfinstrumente auswählen, fachgerecht handhaben und instand halten,
  • Strichaufzählung
    berufsrelevante Arbeitstechniken und Arbeitsverfahren anwenden und dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    Messungen an Brillenfassungen aus unterschiedlichen Materialen durchführen sowie die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Messungen an verschiedenen Brillengläsern durchführen sowie anhand der Ergebnisse die Wirkungsweise von Brillengläsern erklären, deren Qualität bewerten und eine auftragsbezogene Auswahl treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    Messungen im Zusammenhang mit Möglichkeiten der Kontaktoptik durchführen und deren Einsatz anhand der Messergebnisse begründen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Gesundheitsförderung. Mess- und Prüfinstrumente. Arbeitstechniken und Arbeitsverfahren. Messungen an Brillenfassungen und Brillengläsern. Messungen zur Kontaktoptik.

Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.

Lehrstoff:

Projektspezifische Arbeitsaufträge.

FACHPRAKTIKUM Kompetenzbereich Physiologische Optik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Messungen im Zusammenhang mit Fehlsichtigkeiten und Korrektionen durchführen sowie die Ergebnisse kundinnen- und kundengerecht erklären,
  • Strichaufzählung
    Sehhilfen unter Berücksichtigung ästhetischer anatomischer, optischer und statischer Gesichtspunkte anpassen, den Erfolg der augenoptischen Versorgung messen und beurteilen, die Arbeitsschritte dokumentieren sowie Kundinnen und Kunden über potenzielle Veränderungen des Seheindrucks, Gewöhnungseffekte sowie die Pflege der Sehhilfe informieren.

Lehrstoff:

Vermessung von Brillengläsern. Anpassung von Sehhilfen.

Kompetenzbereich Physikalische Optik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Lichtbrechung bei unterschiedlichen Brillengläsern messen und anhand der Ergebnisse die Eignung der Brillengläser für unterschiedliche Einsatzgebiete beurteilen,
  • Strichaufzählung
    Brillen unter Berücksichtigung der Abbildungseigenschaften unterschiedlicher Linsen fachgerecht anpassen und fertigen,
  • Strichaufzählung
    Messungen im Zusammenhang mit Licht und Brillengläsern durchführen sowie die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    vergrößernde Sehhilfen anpassen, den Erfolg messen und beurteilen sowie die Arbeitsschritte dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    die anwendungsspezifische Eignung von Fernrohren und Ferngläsern in der Natur überprüfen und beurteilen.

Lehrstoff:

Vermessung von Brillengläsern. Bearbeitung von Brillengläsern. Fertigung von Sehbehelfen.

Kompetenzbereich Brillenoptik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften sowie berufsspezifische Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards anwenden, Unfallgefahren im beruflichen Alltag analysieren und Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen ergreifen,
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung durchführen und präventive Maßnahmen zur Verhinderung von berufsbedingten Erkrankungen anwenden,
  • Strichaufzählung
    mit Reststoffen, wiederverwertbaren Materialien und belastenden Stoffen verantwortungsvoll und wirtschaftlich umgehen sowie diese fachgerecht und umweltfreundlich entsorgen,
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe fachgerecht handhaben und pflegen,
  • Strichaufzählung
    berufsrelevante Arbeitstechniken und Arbeitsverfahren unter Berücksichtigung von Ergonomie, Arbeitssicherheit und Umweltschutz umsetzen,
  • Strichaufzählung
    Brillenfassungen fachgerecht herstellen, unter Berücksichtigung ästhetischer, anatomischer, optischer und statischer Gesichtspunkte anpassen sowie die Arbeitsschritte dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    Reparaturen an Brillenfassungen fachgerecht durchführen,
  • Strichaufzählung
    Brillengläser fachgerecht anpassen, den Erfolg der augenoptischen Versorgung messen und beurteilen, die Arbeitsschritte dokumentieren sowie Kundinnen und Kunden über potenzielle Veränderungen des Seheindrucks, Gewöhnungseffekte sowie die Pflege der Brille informieren,
  • Strichaufzählung
    Kundinnen und Kunden hinsichtlich Brillen und Kontaktlinsen beraten, zielgruppenspezifische Verkaufsargumente für Brillenfassungen unter Berücksichtigung des Typs und Tragekomforts erarbeiten und in Verkaufsgesprächen einsetzen sowie geeignete Brillengläser und Zusatzartikel empfehlen,
  • Strichaufzählung
    Einwände entgegennehmen, mit Konfliktsituationen professionell umgehen, diese analysieren, Lösungsstrategien entwickeln und die erforderlichen Maßnahmen setzen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Ergonomie. Gesundheitsförderung. Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe Arbeitstechniken und Arbeitsverfahren. Brillenfassungen. Brillengläser. Kontaktlinsen. Beratung und Verkauf.

Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einen Projektplan unter Einbeziehung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung umsetzen, bedarfsbezogen anpassen und den Informationsfluss zwischen den einzelnen Projektmitgliedern steuern,
  • Strichaufzählung
    Teile eines Projektes in der berufsbezogenen Fremdsprache entwickeln und erläutern,
  • Strichaufzählung
    die Durchführung und die Ergebnisse eines Projektes dokumentieren, reflektieren, evaluieren und präsentieren sowie Verbesserungsvorschläge aufzeigen.

Lehrstoff:

Projektdurchführung. Projektdokumentation. Projektpräsentation. Projektevaluation.

FREIGEGENSTÄNDE LEBENDE FREMDSPRACHE Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird, vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
  • Strichaufzählung
    sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    Basisinformationen aus dem persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Mails schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können,

  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Alltagstexte und literarische Texte, in denen sehr gebräuchliche Sprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Literatur und Medien.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Alltag und auf Reisen geläufige Situationen sprachlich bewältigen,
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
  • Strichaufzählung
    initiativ an Gesprächen teilnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Freies Kommunizieren.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notizen und Konzepte für das freie Sprechen und für Telefongespräche schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Textsorten verfassen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Kreatives Schreiben.

DEUTSCH Kompetenzbereich Zuhören Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verbale und nonverbale Elemente sowie Gestaltungsmittel der Kommunikation erkennen und verstehen,
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.

Lehrstoff:

Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.

Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    können zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie aus dem Berufs- und Privatleben mündlich Stellung nehmen, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren,
  • Strichaufzählung
    können Stil- und Sprachebenen unterscheiden sowie diese situationsadäquat einsetzen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können ihre Anliegen vor Publikum vorbringen und referieren.

Lehrstoff:

Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Präsentationstechniken. Stil- und Sprachebenen.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    still und laut sinnerfassend sowie gestaltend lesen,
  • Strichaufzählung
    Texten Informationen entnehmen und Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Wissen und zu individuellen Erfahrungen sowie zu unterschiedlichen Weltansichten und Denkmodellen herstellen.

Lehrstoff:

Lesestrategien. Textinterpretation.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie des beruflichen und außerberuflichen Bereichs schriftlich Stellung nehmen,
  • Strichaufzählung
    Texte mit unterschiedlichen Intentionen zielgruppenadäquat verfassen,
  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen Medienangeboten kritisch umgehen und diese situationsgerecht nutzen,
  • Strichaufzählung
    Rechtschreib- und Grammatikregeln anwenden, Nachschlagewerke verwenden sowie ihren Grund-, Fach- und Fremdwortschatz erweitern und festigen.

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Verfassen und Lesen unterschiedlicher Textsorten. Umgang mit Informationsquellen. Orthografie und Grammatik.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Kompetenzbereich Zahlen und Maße Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Mengen der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen anhand der auf ihnen durchführbaren Rechenoperationen unterscheiden, Zahlen diesen Zahlenmengen zuordnen und Berechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Maßeinheiten situationsadäquat verwenden und Umrechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Prozentangaben verstehen, berufsspezifische Berechnungen mit diesen durchführen sowie absolute Größen als Prozentwerte ausdrücken und Änderungsraten bestimmen,
  • Strichaufzählung
    Verhältnisrechnungen durchführen und den Lösungsweg erklären.

Lehrstoff:

Zahlenmengen. Maßeinheiten. Prozentrechnung. Verhältnisrechnungen.

Kompetenzbereich Algebra und Geometrie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Zusammenhänge mit Hilfe von Variablen, Termen und Formeln beschreiben, Terme vereinfachen und Formeln nach vorgegebenen Größen umformen,
  • Strichaufzählung
    Gleichungen und Ungleichungen lösen und grafisch darstellen,
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Fragestellungen als lineare Gleichungssysteme darstellen und diese lösen,
  • Strichaufzählung
    geometrische und trigonometrische Berechnungen durchführen.

Lehrstoff:

Terme. Formeln. Gleichungen. Ungleichungen. Lineare Gleichungssysteme. Geometrie und Trigonometrie.

Kompetenzbereich Funktionale Zusammenhänge Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Begriff Funktion definieren sowie funktionale Zusammenhänge in ihrem Berufsfeld erkennen und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Funktionen benennen, in Abhängigkeit ihrer Parameter skizzieren, anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden sowie geeignete Funktionen für die Beschreibung berufsspezifischer Zusammenhänge auswählen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Funktionsparameter interpretieren, anhand vorgegebener Daten ermitteln und die Funktionsgleichung zur Bestimmung unbekannter Funktionswerte nutzen.

Lehrstoff:

Funktionstypen. Eigenschaften von Funktionen. Funktionsgleichungen.

Kompetenzbereich Stochastik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen Verfahren der deskriptiven Statistik und können diese auf berufsspezifische Daten anwenden sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Beschreibende Statistik.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN BEWEGUNG UND SPORT Kompetenzbereich Grundlagen zum Bewegungshandeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Methoden zur Schulung der konditionellen, koordinativen und beweglichkeitsbezogenen Fähigkeiten eigenverantwortlich anwenden.

Lehrstoff:

Übungen aus den Bereichen Turnen, Gymnastik, Leichtathletik und Schwimmen. Übungen an Fitnessgeräten. Sportmotorische Tests.

Kompetenzbereich Leistungsorientierte und spielerische Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihr Leistungsvermögen in Bewegungshandlungen einschätzen,
  • Strichaufzählung
    Regeln einhalten und sich fair verhalten sowie das Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Wettbewerbe und Sportspiele organisieren und leiten.

Lehrstoff:

Wettbewerbe und Spiele. Trendsportarten.

Kompetenzbereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich durch Bewegung ausdrücken und verständigen,
  • Strichaufzählung
    Bewegung gestalten und kreative Ausdrucksmöglichkeiten finden.

Lehrstoff:

Pantomime. Gefühle durch Bewegungen darstellen. Tanz. Musikgymnastik. Rhythmische Gymnastik und Akrobatik.

Kompetenzbereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    körperliche Belastungssymptome und deren Ursachen erkennen sowie mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit beschreiben,
  • Strichaufzählung
    alltägliche Bewegungshandlungen durch gezielte Übungen verbessern und berufsspezifische Belastungen ausgleichen.

Lehrstoff:

Funktionsgymnastik. Regeneration. Atemtechniken. Entspannungs- und Dehntechniken.

Kompetenzbereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können herausfordernde Bewegungssituationen aufsuchen, persönliche Grenzen und Verhaltensweisen erfahren, Erlebnisse selbst und in der Gruppe reflektieren sowie Gefahren einschätzen.

Lehrstoff:

Bergsport. Gleit- und Rollsport. Wassersport. Ballspiele. Sportveranstaltungen.

ANGEWANDTE INFORMATIK Kompetenzbereich Informationssysteme, Mensch und Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Computerarbeitsplätze nach gesundheitlichen, ergonomischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu analysieren sowie Optimierungsmöglichkeiten vorzuschlagen und zu präsentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme, können ein Betriebssystem in Betrieb nehmen, Software installieren und deinstallieren sowie Geräteverbindungen entsprechend ihrem Einsatzgebiet unterscheiden und fallbezogen auswählen,
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, einen sorgsamen Umgang mit privaten und beruflichen Informationen sowie mit sensiblen Daten aufzuzeigen und das eigene Verhalten zu reflektieren,
  • Strichaufzählung
    können Möglichkeiten der Datensicherung anwenden sowie Daten vor unberechtigtem Zugriff im persönlichen und beruflichen Umfeld schützen,
  • Strichaufzählung
    können Daten in verschiedenen Formaten erkennen, geeignete Dateiformate auswählen und begründen sowie eine Dateistruktur anlegen und Dateien effizient verwalten,
  • Strichaufzählung
    können Daten importieren, exportieren, überprüfen und weiterverarbeiten,
  • Strichaufzählung
    können Dateien fachgerecht konvertieren,
  • Strichaufzählung
    können die umwelt- und fachgerechte Entsorgung von Hardware und Verbrauchsmaterialien beschreiben.

Lehrstoff:

Computerarbeitsplätze. Betriebssysteme. Datenschutz. Datensicherheit. Dateiverwaltung. Entsorgung.

Kompetenzbereich Textverarbeitung, Präsentation und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Schriftstücke mit Hilfe von Textverarbeitungssoftware effizient und strukturiert erstellen, bearbeiten und drucken,
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Software sowie Visualisierungs- und Strukturierungstechniken Besprechungs- und Präsentationsunterlagen erstellen,
  • Strichaufzählung
    E-Mails verantwortungsbewusst nutzen und verwalten,
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe elektronischer Medien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Informationen beschaffen und verarbeiten sowie die Möglichkeiten der Nachrichtenübermittlung situationsadäquat auswählen,
  • Strichaufzählung
    Bilder und Grafiken mit geeigneter Software verantwortungsbewusst bearbeiten.

Lehrstoff:

Schriftstücke. Besprechungs- und Präsentationsunterlagen. E-Mail. Dateien. Informationsmedien. Bildbearbeitung.

Kompetenzbereich Tabellenkalkulation und Datenbanken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen Einsatzbereiche von Tabellenkalkulationssoftware und können mit dieser einfache Berechnungen unter Verwendung von Formeln und Funktionen durchführen,
  • Strichaufzählung
    können Diagramme erstellen und Datenbestände auswerten,
  • Strichaufzählung
    können einfache Datenbanken unter Verwendung eines Standardprogrammes anlegen, verwalten und bearbeiten sowie Abfragen in Datenbanken durchführen und die Ergebnisse präsentieren.

Lehrstoff:

Tabellenkalkulationssoftware. Datenbanken.

FÖRDERUNTERRICHT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Pflichtgegenstände des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes.

Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.

Anl. 3

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 6 Abs. 8)

Text

Anlage 3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BANKKAUFMANN/BANKKAUFFRAU I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 – 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

80

Berufsbezogene Fremdsprache

120 – 180

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

 

 

Angewandte Wirtschaftslehre

320

 

Betriebswirtschaftliches Projektpraktikum

120

Fachunterricht

 

 

Bankbetriebslehre

220

 

Bankspezifisches Fachpraktikum

160 – 280

 

Informationsmanagement

160

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 260 – 1 440

Freigegenstände

 

Religion

 

Lebende Fremdsprache

 

Deutsch

 

Angewandte Mathematik

 

Unverbindliche Übungen

 

Bewegung und Sport

 

Angewandte Informatik

 

Förderunterricht

 

römisch II. BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFEL

Das Stundenausmaß für den Religionsunterricht beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen zwei Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Die Bildungsdirektion kann nach den örtlichen Erfordernissen nach Absprache mit der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft das Stundenausmaß für den Religionsunterricht an ganzjährigen Berufsschulen bis auf 20 Unterrichtsstunden je Schulstufe herabsetzen.

Da der betriebswirtschaftliche Unterricht in einem Pflichtgegenstand zusammengefasst ist, sind gemäß Paragraph 47, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes jene Teile dieses Pflichtgegenstandes in zwei Leistungsniveaus zu führen, die durch einen Lehrstoff der Vertiefung ausgewiesen sind. Die als leistungsdifferenziert ausgewiesenen Teile umfassen mindestens 200 Unterrichtsstunden.

Im Fachunterricht ist der Pflichtgegenstand „Bankbetriebslehre“ in zwei Leistungsniveaus zu führen.

Das Stundenausmaß für die Freigegenstände „Lebende Fremdsprache“, „Deutsch“ und „Angewandte Mathematik“ sowie für die Unverbindlichen Übungen „Bewegung und Sport“ und „Angewandte Informatik“ beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen mindestens 20 bis maximal 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. mindestens zehn bis maximal 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen mindestens zwei bis maximal vier Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Für den Förderunterricht gem. Paragraph 8, Litera g, Sub-Litera, a, a, des Schulorganisationsgesetzes ist eine Kursdauer von maximal 18 Unterrichtsstunden je Pflichtgegenstand und Schulstufe vorzusehen.

römisch III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN A. Allgemeine Bestimmungen:

Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.

Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.

Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanumsetzung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.

B. Allgemeines Bildungsziel:

Bildungsauftrag: Die Berufsschule dient im Sinne des Paragraph 46, unter Berücksichtigung von Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Allgemeinbildung sowie der Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung. Die berufsfachlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich am Berufsprofil sowie an den Berufsbilddispositionen der jeweiligen Ausbildungsordnung für die betriebliche Ausbildung.

Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz sowohl im privaten, beruflichen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    sind zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Handeln motiviert und befähigt,
  • Strichaufzählung
    können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufliche und außerberufliche Herausforderungen bewältigen,
  • Strichaufzählung
    haben ihre Individualität und Kreativität weiterentwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt,
  • Strichaufzählung
    haben Lerntechniken und Lernstrategien weiterentwickelt und können diese für das lebenslange Lernen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    haben unternehmerisches Potenzial, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative entwickelt und können sich konstruktiv in ein Team einbringen,
  • Strichaufzählung
    können sich mit sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Benachteiligungen kritisch auseinandersetzen sowie geschlechtersensibel agieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung eines wertschätzenden Umgangs mit ihrer Umwelt, sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz,
  • Strichaufzählung
    sind fähig, berufsbezogene und gesundheitliche Belastungen zu erkennen und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

C. Allgemeine didaktische Grundsätze:

Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.

Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere

  • Strichaufzählung
    die Anordnung, Gliederung und Gewichtung der Lehrplaninhalte unter Einbindung der mitverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer sowie unter Berücksichtigung schulorganisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen,
  • Strichaufzählung
    den Einsatz jener Lehr- und Lernformen sowie Unterrichtsmittel, welche die bestmögliche Entwicklung und Förderung der individuellen Begabungen ermöglichen.

Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.

Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine etwaige Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.

Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten und hat sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente – wie zB Portfolio-Präsentationen oder Projektarbeiten – sind für die Entwicklung der personalen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Die Anwendung elektronischer Medien im Unterricht wird ausdrücklich empfohlen.

Bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen sind die Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen zu berücksichtigen. Im Unterricht sind komplexe Aufgabenstellungen einzusetzen, welche die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Planung, Durchführung, Überprüfung, Korrektur und Bewertung praxisnaher Arbeiten führen und den Kompetenzaufbau fördern.

Nachhaltigkeit ist als Querschnittsthema in allen Unterrichtsgegenständen zu behandeln, wobei insbesondere auch die branchenspezifisch erforderlichen „green skills“ thematisiert und sichtbar gemacht werden sollen. Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler dabei anzuleiten, sich jene Kompetenzen anzueignen, die erforderlich sind, um in einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Gesellschaft zu leben, sie zu entwickeln und zu unterstützen.

Lehrmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schülerinnen und Schüler anzuregen, dies gleichermaßen zu tun.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch geeignete Lernsettings auf den produktiven Umgang mit belastenden Situationen in ihrem Arbeitsalltag vorzubereiten und in ihrer Resilienz zu stärken (Mental Health/Psychische Gesundheit). Die Schülerinnen und Schüler sind für die Bedeutung von zielgruppengerechten Unterstützungssystemen zu sensibilisieren.

Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.

Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Zur Leistungsfeststellung sollen praxis- und lebensnahe Aufgabenstellungen herangezogen werden, auf rein reproduzierendes Wissen ausgerichtete Leistungsfeststellungen sind zu vermeiden.

Bei der Gestaltung von schriftlichen Überprüfungen und Schularbeiten ist zu berücksichtigen, dass das Lösen anwendungsbezogener Aufgabenstellungen mehr Zeit erfordert. Dem Berufsleben entsprechend empfiehlt es sich, Unterlagen, Nachschlagewerke und technische Hilfsmittel auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.

Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.

D. Unterrichtsprinzipien:

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht ausschließlich einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen Digitale Kompetenzen, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitsförderung, Interkulturelle Bildung, Leseerziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Förderung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Resilienz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar.

römisch IV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG

Im Vordergrund des Unterrichts stehen die Identifikation mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Interesses an Politik und an politischer Beteiligung. Die Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Geschehen ist vor das Faktenwissen zu stellen.

Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem öffentlichen Leben sind zu fördern.

Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Entwicklung einer (selbst-)kritischen Haltung gegenüber gesellschaftlichen Weltanschauungen, den Aufbau eigener Wertehaltungen, die Förderung der Fähigkeit zur selbstständigen Beurteilung von politischen Sachverhalten sowie die Entwicklung von Toleranzfähigkeit auszurichten.

Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern für gegensätzliche Meinungen ausreichend Platz zu lassen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Die Fähigkeit, Alternativen zu erwägen, Entscheidungen zu treffen, Zivilcourage zu zeigen und Engagement zu entwickeln, ist zu stärken.

Zeitgeschichtliche Entwicklungen sind unter Beachtung der Bedeutung der historischen Dimension der zu behandelnden Themenbereiche, insbesondere der Demokratie und Menschenrechte, in den Unterricht zu integrieren.

römisch fünf. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND DEUTSCH

Als Grundlage einer gezielten Unterrichtsplanung empfiehlt es sich, den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler auf Basis einer standardisierten Diagnose zu erheben.

Im Vordergrund des Unterrichts steht die mündliche Kommunikation im beruflichen und persönlichen Umfeld. Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und zur Kommunikation motiviert werden. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen anzuwenden. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, kommunikative Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht sowie wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Zur Unterstützung der individuellen Selbst- und Fremdreflexion wird darüber hinaus auch der Einsatz audiovisueller Medien empfohlen.

Die Schlüsselkompetenz „Lesen“ ist Basis für das lebenslange Lernen. Um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und in der Entwicklung einer persönlichen Lesekultur zu fördern, sind im Kompetenzbereich „Lesen“ in erster Linie Texte aus dem beruflichen Umfeld heranzuziehen. Bei der Auswahl von literarischen Texten sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach Möglichkeit der Bezug des Textes zum beruflichen Hintergrund zu berücksichtigen.

Handlungsorientierte Methoden verbessern Lesekompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wissensmanagements für die berufliche Praxis und das lebenslange Lernen sind bei der Unterrichtsgestaltung die Vermittlung von Strategien zum selbstständigen Beschaffen von Informationsmaterial zu berücksichtigen.

Einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt insbesondere in den Bereichen Orthografie und Grammatik eine große Bedeutung zu. Durch die Berücksichtigung von Methoden zur Förderung der Selbsteinschätzung in der Unterrichtsgestaltung sollen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, ihre Rechtschreib- und Grammatikfertigkeiten zu analysieren sowie Verbesserungspotentiale zu erkennen. Orthografie und Grammatik sind nicht isoliert zu unterrichten, sondern anlassbezogen in den Unterricht einzubeziehen.

römisch VI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und persönlichen Umfelds in der Fremdsprache bewältigen können. Es empfiehlt sich dazu den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, zu erheben.

Ausgehend vom individuellen Einstiegsniveau der Schülerin bzw. des Schülers ist durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung zum Erreichen des nächsthöheren bzw. der nächsthöheren Kompetenzniveaus beizutragen. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind so festgelegt, dass sie in der letzten Schulstufe den Anforderungen des Niveaus B1 („Independant User“) entsprechen.

Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip „von einfachen Aufgaben zu komplexen Aufgabenstellungen“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eine Vielzahl von sprachlichen Angeboten zur kommunikativen Anwendung der Fremdsprache motiviert und angeleitet werden.

Zur Förderung der kommunikativen Fertigkeiten ist auf eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie den Einsatz geeigneter Medien, Unterrichtsmittel und Kommunikationsformen zu achten, wobei insbesondere der Einsatz von Partnerübungen, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen empfohlen wird. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.

Um die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kultur- und Sprachgemeinschaften vorzubereiten sowie die Freude am Sprachenlernen zu fördern, empfiehlt es sich, authentische Hör- und Lesetexte einzusetzen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.

Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern verstärkt auch den Praxisbezug, daher wird in Abhängigkeit des beruflichen Hintergrunds sowie des Kompetenzniveaus der Schülerinnen und Schüler empfohlen, beispielsweise Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe und Artikel aus Fachzeitschriften im Unterricht einzusetzen. Bei der Auswahl von Originaltexten sind auch elektronische Textsorten sowie berufsbezogene Software zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.

Verständnis für die Grammatik und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.

römisch VII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT

Die Unterrichtsplanung ist insbesondere auf die Erreichung folgender Lernergebnisse auszurichten: das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen, entrepreneurship- und intrapreneurshiporientiertes Denken sowie reflektiertes Konsumverhalten. Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass die Problemlösungskompetenz im Mittelpunkt steht. Dabei sind sowohl soziale, ökologische als auch ökonomische Auswirkungen wirtschaftlicher Entscheidungen mit einzubeziehen und die Schülerinnen und Schüler für die Bedeutung von nachhaltigem Wirtschaften zu sensibilisieren. Der Kontakt zu Behörden, Beratungsstellen und Institutionen ist zu fördern. Dabei ist der Schriftverkehr integrierter Bestandteil.

Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Planung des Unterrichts ist auf das fachübergreifende Prinzip insbesondere auch im Zusammenhang mit projektspezifischen Arbeitsaufträgen Bedacht zu nehmen.

Im Unterricht sind aktuelle Medien unter Berücksichtigung von Datensicherheit und Datenschutz einzusetzen. Die für den außerberuflichen und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt anzufertigen.

Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.

römisch VIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT

Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.

Im Unterricht und insbesondere bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler ist auf die adäquate Verwendung von Fachbegriffen zu achten. Die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Deutsch und Kommunikation“ und „Berufsbezogene Fremdsprache“ ist dabei herzustellen.

Auf die sprachliche Ausdrucksweise sowie auf die persönlichen Umgangsformen ist besonderer Wert zu legen.

römisch IX. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORT

Um die Schülerinnen und Schüler für sportliche Betätigungen im Rahmen des Berufsschulunterrichtes zu motivieren, sollen sie bei der Planung und Gestaltung des Unterrichtes einbezogen werden. Um sie darüber hinaus auch in der Freizeit für sportliche Aktivitäten zu gewinnen, sind Kooperationen mit Sportverbänden, -organisationen und -vereinen von besonderer Bedeutung.

Um die Schülerinnen und Schüler nicht nur für sportliche Betätigungen im Rahmen des Berufsschulunterrichtes sondern auch in der Freizeit zu gewinnen, sollen sie bei der Planung und Gestaltung des Unterrichtes einbezogen werden. Darüber hinaus ist zur Erzielung einer Nachhaltigkeit die Kooperation mit Sportverbänden, -einrichtungen, -organisationen und -vereinen von besonderer Bedeutung.

Geschlechtsspezifische Anliegen sowie Anliegen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen sollen in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden.

Bei der Wahl der Schwerpunkte und Inhalte sind die Altersgemäßheit, die Art der Lehrberufe, die speziellen Rahmenbedingungen der Berufsschule und die jeweils regional zur Verfügung stehenden Sportstätten zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Jugendlichen in ihrer Bewegungsfreude durch die Einbeziehung ihrer Bewegungswelt und durch die Einbeziehung unterschiedlicher Freizeittrends zu motivieren.

Durch innere Differenzierung des Unterrichtes ist auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

römisch zehn. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage Rel-LP.

römisch XI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE POLITISCHE BILDUNG Kompetenzbereich Lernen und Arbeiten Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die für sie geltenden schul-, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen des dualen Ausbildungssystems recherchieren und deren Umsetzung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können bei den zuständigen Interessenvertretungen sowie bei Sozialversicherungen und Behörden Informationen einholen, diese reflektieren und daraus situationsadäquate Handlungen ableiten und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in Interessenvertretungen und können diese zur Artikulation ihrer Standpunkte und Interessen nutzen,
  • Strichaufzählung
    können sich persönliche und berufliche Ziele setzen, bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten reflektieren sowie darauf aufbauend Fort- und Weiterbildungsangebote recherchieren und darstellen.

Lehrstoff:

Schulrecht und Schulgemeinschaft. Berufsausbildungsgesetz. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz. Interessenvertretungen. Arbeitsrecht. Sozialrecht. Lebenslanges Lernen.

Kompetenzbereich Leben in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Rollenverhalten in Gemeinschaften erkennen, hinterfragen, auf die eigene Person beziehen und darüber diskutieren,
  • Strichaufzählung
    Diskriminierungen erkennen, Vorurteile reflektieren und persönliche Strategien zur Vermeidung von diesen entwickeln,
  • Strichaufzählung
    ihr Verhalten in Bezug auf Gesundheit, Umwelt, Verkehrssicherheit und Jugendschutz hinterfragen und Konsequenzen für sich und die Gesellschaft darstellen,
  • Strichaufzählung
    Inhalt und Wirkung von Medien kritisch analysieren, den Wahrheitsgehalt bewerten und Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit Informationen darlegen,
  • Strichaufzählung
    Einsatzgebiete künstlicher Intelligenz aufzeigen, Chancen und Risiken bewerten sowie Strategien zu einem verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    den Generationenvertrag erklären und die Auswirkungen auf die eigene Person sowie die Gesellschaft darlegen.

Lehrstoff:

Soziale Beziehungen. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Medien und Manipulation. Künstliche Intelligenz. Generationenvertrag.

Kompetenzbereich Mitgestalten in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen zentrale Kriterien von Demokratie und können diese im Vergleich zu anderen Regierungsformen darstellen,
  • Strichaufzählung
    können persönliche Standpunkte und Interessen artikulieren und reflektieren sowie die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger nachvollziehen und beurteilen,
  • Strichaufzählung
    können politische Positionen bewerten, sich ein Urteil bilden, eigene Meinungen und Haltungen formulieren und begründen sowie Möglichkeiten der Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen und zum zivilgesellschaftlichen Engagement aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte, können deren Inhalte interpretieren sowie daraus Konsequenzen für das persönliche Verhalten ableiten und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können politische Strukturen und Prozesse in Österreich und der EU darlegen sowie Möglichkeiten der aktiven Teilnahme aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    können den Begriff „Umfassende Landesverteidigung“ erklären und entsprechende Maßnahmen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen die wesentlichen Prinzipien und die Grundfreiheiten der EU und können deren Auswirkungen auf den Alltag darlegen,
  • Strichaufzählung
    können sich in Bürgerinnen- und Bürgerangelegenheiten an die dafür zuständigen Stellen wenden, ihre Anliegen artikulieren und Entscheidungen über die weiteren Schritte treffen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können Leistungen der öffentlichen Hand recherchieren, deren Bedeutung für das Gemeinwohl präsentieren sowie daraus die Notwendigkeit der eigenen Beiträge ableiten und begründen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und können deren Auswirkungen sowohl für Österreich als auch für die einzelne Bürgerin bzw. den einzelnen Bürger darlegen.

Lehrstoff:

Demokratie. Politische Meinungsbildung. Zivilgesellschaftliches Engagement. Grund- und Menschenrechte. Politisches System Österreichs. Umfassende Landesverteidigung. Politisches System der Europäischen Union. Öffentliche Verwaltung. Leistungen der öffentlichen Hand. Internationale Zusammenarbeit.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION Kompetenzbereich Zuhören Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    gesprochene Inhalte verstehen, Kerninformationen erkennen, strukturieren und wiedergeben,
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören, verbale und nonverbale Signale deuten, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.

Lehrstoff:

Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.

Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    können eigene Umgangsformen reflektieren, geeignete Umgangsformen für berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Anlässe erarbeiten sowie diese in unterschiedlichen Kommunikationssituationen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    können Meinungen und Werthaltungen von Kommunikationspartnerinnen und -partnern respektieren, Gespräche und Diskussionen moderieren, sich zu berufsspezifischen und gesellschaftlichen Themen Meinungen bilden, diese äußern sowie Standpunkte sachlich und emotional argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können mögliche Ursachen für Missverständnisse aufzeigen, diese in Gesprächen erkennen und vermeiden sowie durch Nachfragen klären,
  • Strichaufzählung
    können Strategien für verschiedene Gesprächsformen beschreiben und umsetzen, in Konfliktsituationen sprachlich angemessen kommunizieren und fachlich argumentieren sowie kooperativ und wertschätzend agieren,
  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Inhalte unter Verwendung der Fachsprache erklären sowie Fachgespräche zielgruppen- und situationsadäquat führen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können allgemeine und berufsspezifische Inhalte strukturieren, zielgruppenspezifisch formulieren und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    können sich in ein Team einbringen, konstruktives Feedback geben sowie mit Feedback umgehen.

Lehrstoff:

Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Fachsprache. Präsentationstechniken. Feedback.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte flüssig lesen und verstehen, dabei unterschiedliche Lesetechniken anwenden, Textsignale nutzen, zentrale Inhalte erschließen und von irrelevanten Informationen unterscheiden, Inhalte wiedergeben sowie ein Gesamtverständnis für Texte entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Fach- und Sachtexten Informationen zielgerichtet entnehmen und Lösungskonzepte für berufliche Problemstellungen entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Textsorten und deren Merkmale unterscheiden, Fach- und Sachtexte sowie literarische Texte lesen und diese mit eigenen Erfahrungen und Vorwissen vernetzen,
  • Strichaufzählung
    unbekannte Wörter aus dem Kontext erschließen und sowohl ihren allgemeinen Wortschatz als auch ihren Fachwortschatz erweitern und festigen.

Lehrstoff:

Textverständnis. Allgemeiner Wortschatz und Fachwortschatz. Textsorten.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in beruflichen und außerberuflichen Situationen Informationen notieren, gliedern und zielgruppenspezifisch aufbereiten,
  • Strichaufzählung
    situationsadäquat, zielgruppenorientiert sowie sprachsensibel formulieren, Texte strukturieren, allgemeine und berufsbezogene Texte sowohl sachlich, formal als auch sprachlich richtig verfassen und geeignete Medien zu deren Verbreitung auswählen,
  • Strichaufzählung
    Texte inhaltlich und sprachlich überarbeiten.

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Verfassen unterschiedlicher Textsorten. Schreibrichtigkeit.

Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.

BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    vertraute Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche verstehen,
  • Strichaufzählung
    vertraute Fachbegriffe im Zusammenhang mit der Büroorganisation, mit Büro- und Bankeinrichtungen, Arbeitsmaterialien, EDV- und Kommunikationssystemen sowie mit Vertragsabwicklungen und Vertragsbedingungen verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze

  • Strichaufzählung
    aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    aus Fachtexten, Produktbeschreibungen und Betriebsanleitungen sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
  • Strichaufzählung
    sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten,
  • Strichaufzählung
    vertraute einfache Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche verwenden und ganz einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten,
  • Strichaufzählung
    vertraute einfache Fachbegriffe im Zusammenhang mit der Büroorganisation, mit Büro- und Bankeinrichtungen, Arbeitsmaterialien, EDV- und Kommunikationssystemen sowie mit Vertragsabwicklungen und Vertragsbedingungen verwenden und ganz einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten,
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Kundinnen und Kunden zu beraten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    Basisinformationen aus dem beruflichen und persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche verstehen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe im Zusammenhang mit der Büroorganisation, mit Büro- und Bankeinrichtungen, Arbeitsmaterialien, EDV- und Kommunikationssystemen sowie mit Vertragsabwicklungen und Vertragsbedingungen verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurzen einfachen berufsbezogenen Fach- und Sachtexten Informationen entnehmen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren routinemäßigen beruflichen Tätigkeiten sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe im Zusammenhang mit der Büroorganisation, mit Büro- und Bankeinrichtungen, Arbeitsmaterialien, EDV- und Kommunikationssystemen sowie mit Vertragsabwicklungen und Vertragsbedingungen verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes Kontaktgespräch mit Kundinnen und Kunden führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Schriftstücke schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können,

  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen im Zusammenhang mit dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche Hauptpunkte entnehmen,
  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen, die sich mit der Büroorganisation, mit Büro- und Bankeinrichtungen, Arbeitsmaterialien, EDV- und Kommunikationssystemen sowie mit Vertragsabwicklungen und Vertragsbedingungen befassen, Hauptpunkte entnehmen,
  • Strichaufzählung
    wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und Themen aus dem eigenen Berufsumfeld oder persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte, in denen sehr gebräuchliche Alltagssprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenen Fach- und Sachtexten, in denen sehr gebräuchliche Fachsprache zur Anwendung kommt, Informationen entnehmen und Handlungen daraus ableiten,
  • Strichaufzählung
    persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Alltag und auf Reisen geläufige berufliche und persönliche Situationen sprachlich bewältigen,
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend zum Produkt- und Leistungsangebot der Branche in normalem Sprechtempo äußern,
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend zur Büroorganisation, zu Büro- und Bankeinrichtungen, Arbeitsmaterialien, EDV- und Kommunikationssystemen sowie zu Vertragsabwicklungen und Vertragsbedingungen in normalem Sprechtempo äußern,
  • Strichaufzählung
    initiativ an Gesprächen mit Kundinnen und Kunden teilnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notizen und Konzepte für das freie Sprechen sowie für Telefongespräche schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Betriebswirtschaftlicher Unterricht ANGEWANDTE WIRTSCHAFTSLEHRE Kompetenzbereich Volks- und betriebswirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Vertragsarten unterscheiden, unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen Verträge abschließen, stornieren, kündigen und von Verträgen zurücktreten sowie die daraus resultierenden Konsequenzen erläutern,
  • Strichaufzählung
    die Inhalte von Kaufverträgen ausgehend von Schriftstücken und Geschäftsfällen von der Anbahnung bis zur Erfüllung unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen erläutern,
  • Strichaufzählung
    Preise, Tarife und Konditionen für eine Kaufentscheidungen vergleichen sowie unter Berücksichtigung des Preis- und Leistungsverhältnisses eine Auswahl treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    Rechnungen auf Basis der gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit überprüfen,
  • Strichaufzählung
    Störungen bei der Geschäftsabwicklung identifizieren, rechtliche Möglichkeiten recherchieren und situationsadäquate Maßnahmen darlegen,
  • Strichaufzählung
    Konsumentenschutzbestimmungen situationsbezogen erläutern, entsprechende Einrichtungen nennen sowie die mit diesen in Zusammenhang stehenden Handlungen darlegen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    sowohl die Notwendigkeit als auch die unterschiedlichen Möglichkeiten der Buchführung erläutern, die Grundlagen und Formvorschriften der Buchführung nennen sowie Nebenaufzeichnungen führen,
  • Strichaufzählung
    Belege analysieren, nummerieren sowie dem österreichischen Einheitskontenrahmen entsprechend kontieren,
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle verbuchen, Abschreibungen vornehmen, Konten abschließen, Auswirkungen von Buchungen darstellen sowie einfache Bilanzen erstellen und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Abgaben nennen, berechnen und verbuchen,
  • Strichaufzählung
    Lehrlingsentschädigungen, Löhne und Gehälter berechnen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen nachvollziehen sowie Personalaufwand verbuchen,
  • Strichaufzählung
    grundlegende Begriffe der Volkswirtschaft, der Wirtschaftspolitik und des Finanzmarktes anhand von Medienberichten erklären und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    ihr Konsumverhalten hinsichtlich der volkswirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen analysieren, diskutieren und bewerten,
  • Strichaufzählung
    volkswirtschaftliche Zusammenhänge auf Grundlage des Wirtschaftskreislaufes erklären sowie die Bedeutung der einzelnen Wirtschaftssektoren erläutern.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Verträge. Kaufvertrag. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleich. Rechnungen. Konsumentenschutz. Doppelte Buchführung. Bilanz. Nebenaufzeichnungen der Buchführung. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Abgabewesen. Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Lehrlingsentschädigung. Volkswirtschaftliche Grundbegriffe. Wirtschaftspolitik. Finanzmarkt. Konsumverhalten. Globalisierung, Ökologie. Wirtschaftssektoren.

Lehrstoff der Vertiefung:

Doppelte Buchführung. Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Kompetenzbereich Management und Organisation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    rechtliche Informationen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung und -führung beschaffen,
  • Strichaufzählung
    Unternehmens- und Rechtsformen unterscheiden, deren Merkmale charakterisieren sowie mögliche Rechtsformen für ein Unternehmen vorschlagen und begründen,
  • Strichaufzählung
    Gewerbearten unterscheiden, gewerberechtliche Bestimmungen für Unternehmen recherchieren und die erforderlichen Schritte für eine Unternehmensgründung darlegen,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Führungsstile beschreiben sowie deren Auswirkung auf die Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erklären,
  • Strichaufzählung
    sowohl Funktionen als auch Aufgaben von Unternehmensmitarbeiterinnen und Unternehmensmitarbeitern, Bevollmächtigten im Unternehmen, Außendienstmitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeitern sowie Handelsvermittlerinnen und Handelsvermittlern erklären und Unterschiede aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Begründung und Auflösung von Lehr- und Dienstverhältnissen erläutern sowie die entsprechenden Schritte setzen,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten, die der europäische Wirtschaftsraum und der europäische Arbeitsmarkt bieten, recherchieren und darlegen.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Unternehmens- und Rechtsformen. Gewerbearten. Gewerbeordnung. Unternehmensgründung. Führungsstile. Vollmachten. Personalwesen. Europa als Wirtschafts- und Arbeitsraum.

Lehrstoff der Vertiefung:

Unternehmens- und Rechtsformen. Gewerbeordnung. Personalwesen.

Kompetenzbereich Beratung und Verkauf Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe des Marketings beschreiben, in Grundzügen die Funktionsweise von marketingpolitischen Instrumenten erklären sowie Marketing- und Werbestrategien vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Bezugs- und Absatzkalkulationen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Betriebskennzahlen ausgehend von den Zahlen der Buchführung berechnen und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    finanzielle Belastungen reflektieren sowie unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten bei finanziellen Engpässen zur Entschuldung recherchieren und aufzeigen.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Marketing. Kalkulationen. Kostenrechnung. Liquidität.

Lehrstoff der Vertiefung:

Kalkulationen. Kostenrechnung. Liquidität.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES PROJEKTPRAKTIKUM Kompetenzbereich Volks- und betriebswirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikation in Bezug auf Vertragsabschluss, -stornierung, -kündigung und -rücktritt abwickeln,
  • Strichaufzählung
    fachspezifische zusammenhängende Geschäftsfälle in Verbindung mit Kaufverträgen bearbeiten sowie die entsprechende mündliche und schriftliche Kommunikation abwickeln,
  • Strichaufzählung
    Preisberechnungen in Verbindung mit Kaufverträgen durchführen, Tarife und Konditionen vergleichen sowie Kaufentscheidungen treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    Rechnungen erstellen, für die Buchhaltung vorbereiten und verbuchen,
  • Strichaufzählung
    bei Vertragsunregelmäßigkeiten auf Basis der rechtlichen Möglichkeiten situationsadäquate Maßnahmen setzen und entsprechende Berechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen und die Formvorschriften der Buchführung anwenden sowie Nebenaufzeichnungen führen,
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle verbuchen und einfache Bilanzen erstellen,
  • Strichaufzählung
    administrative Vorgänge mit Behörden abwickeln, Bescheide auf Plausibilität überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen setzen,
  • Strichaufzählung
    Unterstützungsangebote für Lehrlinge recherchieren und beantragen.

Lehrstoff:

Mündliche und schriftliche Kommunikation. Verträge. Kaufvertrag. Kalkulationen. Rechnungen. Nebenaufzeichnungen der Buchführung. Bilanz. Doppelte Buchführung. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Abgaben. Unterstützungsangebote für Lehrlinge.

Kompetenzbereich Management und Organisation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Schritte für eine Unternehmensgründung aufzeigen und ein Konzept für deren Umsetzung unter Berücksichtigung des Projektmanagements entwickeln und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    ihre Fähigkeiten reflektieren sowie passende Stellenanzeigen recherchieren, vergleichen und beurteilen,
  • Strichaufzählung
    Bewerbungsgespräche führen und analysieren.

Lehrstoff:

Unternehmensgründung. Projektmanagement. Stellenbewerbung. Bewerbungsgespräche.

Kompetenzbereich Beratung und Verkauf Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können ausgehend von betrieblichen Vorgaben Kennzahlen berechnen, diese interpretieren sowie geeignete Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgaben vorschlagen und begründen.

Lehrstoff:

Controlling.

Fachunterricht BANKBETRIEBSLEHRE Kompetenzbereich Volks- und betriebswirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Bankverträge analysieren sowie diese kundinnen- und kundengerecht erklären,
  • Strichaufzählung
    können Besonderheiten des Jahresabschlusses von Banken erkennen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können bankenspezifische Steuern nennen und Geschäftsfällen zuordnen,
  • Strichaufzählung
    können Begriffe und Zusammenhänge aus dem Bereich „Geld und Währung“ erklären sowie geld- und währungspolitische Maßnahmen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung von Banken als Teil der Volkswirtschaft veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    können Grundlagen und Voraussetzungen für den Giro- und Zahlungsverkehr erläutern,
  • Strichaufzählung
    kennen Produkte des Zahlungsverkehrs und können deren Einsatz erklären,
  • Strichaufzählung
    können Aufgaben des Auslandszahlungsverkehrs sowie Abläufe und Möglichkeiten bei dessen Abwicklung beschreiben.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Bankverträge. Jahresabschluss von Banken. Bankenspezifische Steuern. Geld und Währung. Bankwesen. Giro- und Zahlungsverkehr. Auslandszahlungsverkehr.

Lehrstoff der Vertiefung:

Jahresabschluss von Banken. Geld und Währung. Auslandszahlungsverkehr.

Kompetenzbereich Management und Organisation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen Grundlagen des europäischen Finanzmarktrechts und können Bestimmungen des Bankwesengesetzes zielgruppengerecht erläutern sowie deren Anwendung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen Betriebe der Geld- und Kreditwirtschaft, können deren Bedeutung erklären sowie deren Organisationsformen vergleichen,
  • Strichaufzählung
    können die Oesterreichische Nationalbank und die Europäische Zentralbank sowie deren Aufgaben und Organe unterscheiden und beschreiben.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Europäisches Finanzmarktrecht. Bankwesengesetz. Betriebe der Geld- und Kreditwirtschaft. Oesterreichische Nationalbank. Europäische Zentralbank.

Lehrstoff der Vertiefung:

Betriebe der Geld- und Kreditwirtschaft.

Kompetenzbereich Beratung und Verkauf Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können das Kreditgeschäft, dessen Ablauf sowie unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten kundinnen- und kundengerecht erklären sowie Unterschiede aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    können verschiedene Mechanismen der Kreditbesicherung benennen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können Voraussetzungen für die Kreditvergabe nennen sowie die Bonität von Kundinnen und Kunden beurteilen,
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche Sparformen und Sparziele nennen sowie Besonderheiten bei Einlagengeschäften erklären,
  • Strichaufzählung
    kennen Grundlagen und Grundsätze der Anlagenberatung und des Wertpapiergeschäftes und können verschiedene Anlageformen beschreiben und unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    können das Depotgeschäft erklären,
  • Strichaufzählung
    kennen Aufgabenbereiche der Börse und können Informationen zu Wertpapieren recherchieren,
  • Strichaufzählung
    können Versicherungsarten nennen und unterscheiden sowie deren Anwendungsbereiche aufzeigen.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Finanzierung. Kreditgeschäft. Einlagengeschäft. Wertpapiergeschäft. Versicherungsgeschäft.

Lehrstoff der Vertiefung:

Kreditgeschäft. Einlagengeschäft. Wertpapiergeschäft.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

BANKSPEZIFISCHES FACHPRAKTIKUM Kompetenzbereich Volks- und betriebswirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Zahlungsverkehr aus betriebswirtschaftlicher Sicht abwickeln sowie bei Nutzung elektronischer Bankdienstleistungen die Datensicherheit berücksichtigen,
  • Strichaufzählung
    die Abrechnung von Girokonten fachgerecht durchführen,
  • Strichaufzählung
    Auslandszahlungen abrechnen.

Lehrstoff:

Giro- und Zahlungsverkehr. Valuten und Devisen.

Kompetenzbereich Management und Organisation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die Anforderungen für ihren Lehrberuf zusammenfassen, die berufsethischen Aspekte darlegen und präsentieren, situationsadäquates Verhalten aufzeigen sowie die Betriebskultur im Arbeitsumfeld analysieren.

Lehrstoff:

Berufliches Anforderungsprofil.

Kompetenzbereich Beratung und Verkauf Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ein Marketingkonzept für ein Bankprodukt bzw. eine Bankdienstleistung unter Einbeziehung werbestrategischer Maßnahmen vorschlagen, begründen und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Marketingstrategien von Kreditinstituten analysieren, diskutieren und eigene Vorschläge konzipieren,
  • Strichaufzählung
    Kreditgeschäftsfälle fachgerecht abwickeln sowie Kreditvergabeentscheidungen treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    Sparkonten abrechnen sowie bei Besonderheiten von Einlagengeschäften geeignete Maßnahmen ergreifen,
  • Strichaufzählung
    Kennzahlen von Wertpapieren interpretieren, Kursentwicklungen beschreiben sowie Renditeberechnungen und Wertpapierabrechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    bankspezifische Bedürfnisse von Kundinnen und Kunden ermitteln, Beratungsgespräche führen sowie geeignete Konzepte entwickeln und veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    Beschwerden professionell entgegennehmen und analysieren, Lösungsstrategien entwickeln sowie erforderliche Maßnahmen setzen,
  • Strichaufzählung
    komplexe Bank- und Geschäftsprozesse effizient durchführen und Entscheidungen argumentieren.

Lehrstoff:

Marketing. Finanzierung. Kreditgeschäft. Einlagengeschäft. Wertpapiergeschäft. Beratungsgespräche. Komplexe Bank- und Geschäftsprozesse.

INFORMATIONSMANAGEMENT Kompetenzbereich Volks- und betriebswirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einschlägige Software zur Bearbeitung von fachspezifischen Geschäftsfällen in Verbindung mit dem Kaufvertrag einsetzen,
  • Strichaufzählung
    im Zuge einer Kaufentscheidung auf Grundlage einer Bedarfsermittlung potenzielle Lieferfirmen suchen, Angebote einholen, diese vergleichen und den daraus resultierenden Schriftverkehr einschließlich der Bestellung durchführen,
  • Strichaufzählung
    computerunterstützt Tabellenkalkulationen erstellen,
  • Strichaufzählung
    Schriftstücke im Zusammenhang mit Störungen bei der Geschäftsabwicklung inhaltlich, formal und sprachlich richtig erstellen sowie mit einem Textverarbeitungsprogramm optisch ansprechend gestalten,
  • Strichaufzählung
    geeignete Kommunikationsformen für Konsumentenschutzangelegenheiten auswählen und situationsbezogen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    den Schriftverkehr mit Behörden durchführen.

Lehrstoff:

Schriftverkehr. Bedarfsermittlung. Angebotsvergleiche. Tabellenkalkulation. Praxisrelevante Software. Mündliche und schriftliche Kommunikation.

Kompetenzbereich Management und Organisation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Möglichkeiten der Datensicherung anwenden sowie Daten im persönlichen und beruflichen Umfeld vor unberechtigtem Zugriff schützen,
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, einen sorgsamen Umgang mit privaten und beruflichen Informationen sowie mit sensiblen Daten aufzuzeigen und das eigene Verhalten zu reflektieren,
  • Strichaufzählung
    können die Funktion von Compliance in Banken erklären sowie einschlägige Instrumente fachgerecht einsetzen,
  • Strichaufzählung
    können erforderliche Schritte für eine Unternehmensgründung setzen,
  • Strichaufzählung
    können den Aufbau und die Ablauforganisation eines Unternehmens bzw. einer Institution in einem Organigramm darstellen sowie die Beziehungs- und Handlungsebenen erklären,
  • Strichaufzählung
    können Stellenausschreibungen in Hinblick auf ihr eigenes Fähigkeitsprofil analysieren und passende Bewerbungsunterlagen erstellen,
  • Strichaufzählung
    können Dienstzeugnisse beurteilen und Kündigungsschreiben verfassen,
  • Strichaufzählung
    können Maßnahmen zur Vorbeugung berufsspezifischer Erkrankungen aufzeigen und sind in der Lage diese zu ergreifen,
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Arbeitsplätze nach gesundheitlichen, ergonomischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu analysieren sowie Optimierungsmöglichkeiten vorzuschlagen und zu präsentieren,
  • Strichaufzählung
    können Termine, Reisen, Sitzungen, Tagungen oder Veranstaltungen unter Berücksichtigung des Veranstaltungsmanagements planen sowie die Planungsergebnisse dokumentieren und evaluieren.

Lehrstoff:

Umgang mit Daten. Compliance in Banken. Unternehmensgründung. Organisationsmanagement. Stellenbewerbung. Auflösung von Dienstverhältnissen. Gesundheitsförderung. Ergonomie. Arbeitsplatzgestaltung. Veranstaltungs- und Reisemanagement.

Kompetenzbereich Beratung und Verkauf Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    computerunterstützt Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen und einen Haushaltsplan erstellen,
  • Strichaufzählung
    Telefongespräche in deutscher und englischer Sprache führen sowie Gesprächsnotizen erstellen und weiter bearbeiten.

Lehrstoff:

Haushaltsplan. Telefongespräche.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

FREIGEGENSTÄNDE LEBENDE FREMDSPRACHE Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird, vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
  • Strichaufzählung
    sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    Basisinformationen aus dem persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Mails schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können,

  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Alltagstexte und literarische Texte, in denen sehr gebräuchliche Sprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Literatur und Medien.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Alltag und auf Reisen geläufige Situationen sprachlich bewältigen,
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
  • Strichaufzählung
    initiativ an Gesprächen teilnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Freies Kommunizieren.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notizen und Konzepte für das freie Sprechen und für Telefongespräche schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Textsorten verfassen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Kreatives Schreiben.

DEUTSCH Kompetenzbereich Zuhören Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verbale und nonverbale Elemente sowie Gestaltungsmittel der Kommunikation erkennen und verstehen,
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.

Lehrstoff:

Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.

Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    können zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie aus dem Berufs- und Privatleben mündlich Stellung nehmen, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren,
  • Strichaufzählung
    können Stil- und Sprachebenen unterscheiden sowie diese situationsadäquat einsetzen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können ihre Anliegen vor Publikum vorbringen und referieren.

Lehrstoff:

Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Präsentationstechniken. Stil- und Sprachebenen.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    still und laut sinnerfassend sowie gestaltend lesen,
  • Strichaufzählung
    Texten Informationen entnehmen und Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Wissen und zu individuellen Erfahrungen sowie zu unterschiedlichen Weltansichten und Denkmodellen herstellen.

Lehrstoff:

Lesestrategien. Textinterpretation.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie des beruflichen und außerberuflichen Bereichs schriftlich Stellung nehmen,
  • Strichaufzählung
    Texte mit unterschiedlichen Intentionen zielgruppenadäquat verfassen,
  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen Medienangeboten kritisch umgehen und diese situationsgerecht nutzen,
  • Strichaufzählung
    Rechtschreib- und Grammatikregeln anwenden, Nachschlagewerke verwenden sowie ihren Grund-, Fach- und Fremdwortschatz erweitern und festigen.

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Verfassen und Lesen unterschiedlicher Textsorten. Umgang mit Informationsquellen. Orthografie und Grammatik.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Kompetenzbereich Zahlen und Maße Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Mengen der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen anhand der auf ihnen durchführbaren Rechenoperationen unterscheiden, Zahlen diesen Zahlenmengen zuordnen und Berechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Maßeinheiten situationsadäquat verwenden und Umrechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Prozentangaben verstehen, berufsspezifische Berechnungen mit diesen durchführen sowie absolute Größen als Prozentwerte ausdrücken und Änderungsraten bestimmen,
  • Strichaufzählung
    Verhältnisrechnungen durchführen und den Lösungsweg erklären.

Lehrstoff:

Zahlenmengen. Maßeinheiten. Prozentrechnung. Verhältnisrechnungen.

Kompetenzbereich Algebra und Geometrie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Zusammenhänge mit Hilfe von Variablen, Termen und Formeln beschreiben, Terme vereinfachen und Formeln nach vorgegebenen Größen umformen,
  • Strichaufzählung
    Gleichungen und Ungleichungen lösen und grafisch darstellen,
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Fragestellungen als lineare Gleichungssysteme darstellen und diese lösen,
  • Strichaufzählung
    geometrische und trigonometrische Berechnungen durchführen.

Lehrstoff:

Terme. Formeln. Gleichungen. Ungleichungen. Lineare Gleichungssysteme. Geometrie und Trigonometrie.

Kompetenzbereich Funktionale Zusammenhänge Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Begriff Funktion definieren sowie funktionale Zusammenhänge in ihrem Berufsfeld erkennen und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Funktionen benennen, in Abhängigkeit ihrer Parameter skizzieren, anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden sowie geeignete Funktionen für die Beschreibung berufsspezifischer Zusammenhänge auswählen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Funktionsparameter interpretieren, anhand vorgegebener Daten ermitteln und die Funktionsgleichung zur Bestimmung unbekannter Funktionswerte nutzen.

Lehrstoff:

Funktionstypen. Eigenschaften von Funktionen. Funktionsgleichungen.

Kompetenzbereich Stochastik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen Verfahren der deskriptiven Statistik und können diese auf berufsspezifische Daten anwenden sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Beschreibende Statistik.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN BEWEGUNG UND SPORT Kompetenzbereich Grundlagen zum Bewegungshandeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Methoden zur Schulung der konditionellen, koordinativen und beweglichkeitsbezogenen Fähigkeiten eigenverantwortlich anwenden.

Lehrstoff:

Übungen aus den Bereichen Turnen, Gymnastik, Leichtathletik und Schwimmen. Übungen an Fitnessgeräten. Sportmotorische Tests.

Kompetenzbereich Leistungsorientierte und spielerische Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihr Leistungsvermögen in Bewegungshandlungen einschätzen,
  • Strichaufzählung
    Regeln einhalten und sich fair verhalten sowie das Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Wettbewerbe und Sportspiele organisieren und leiten.

Lehrstoff:

Wettbewerbe und Spiele. Trendsportarten.

Kompetenzbereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich durch Bewegung ausdrücken und verständigen,
  • Strichaufzählung
    Bewegung gestalten und kreative Ausdrucksmöglichkeiten finden.

Lehrstoff:

Pantomime. Gefühle durch Bewegungen darstellen. Tanz. Musikgymnastik. Rhythmische Gymnastik und Akrobatik.

Kompetenzbereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    körperliche Belastungssymptome und deren Ursachen erkennen sowie mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit beschreiben,
  • Strichaufzählung
    alltägliche Bewegungshandlungen durch gezielte Übungen verbessern und berufsspezifische Belastungen ausgleichen.

Lehrstoff:

Funktionsgymnastik. Regeneration. Atemtechniken. Entspannungs- und Dehntechniken.

Kompetenzbereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können herausfordernde Bewegungssituationen aufsuchen, persönliche Grenzen und Verhaltensweisen erfahren, Erlebnisse selbst und in der Gruppe reflektieren sowie Gefahren einschätzen.

Lehrstoff:

Bergsport. Gleit- und Rollsport. Wassersport. Ballspiele. Sportveranstaltungen.

ANGEWANDTE INFORMATIK Kompetenzbereich Informationssysteme, Mensch und Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Computerarbeitsplätze nach gesundheitlichen, ergonomischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu analysieren sowie Optimierungsmöglichkeiten vorzuschlagen und zu präsentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme, können ein Betriebssystem in Betrieb nehmen, Software installieren und deinstallieren sowie Geräteverbindungen entsprechend ihrem Einsatzgebiet unterscheiden und fallbezogen auswählen,
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, einen sorgsamen Umgang mit privaten und beruflichen Informationen sowie mit sensiblen Daten aufzuzeigen und das eigene Verhalten zu reflektieren,
  • Strichaufzählung
    können Möglichkeiten der Datensicherung anwenden sowie Daten vor unberechtigtem Zugriff im persönlichen und beruflichen Umfeld schützen,
  • Strichaufzählung
    können Daten in verschiedenen Formaten erkennen, geeignete Dateiformate auswählen und begründen sowie eine Dateistruktur anlegen und Dateien effizient verwalten,
  • Strichaufzählung
    können Daten importieren, exportieren, überprüfen und weiterverarbeiten,
  • Strichaufzählung
    können Dateien fachgerecht konvertieren,
  • Strichaufzählung
    können die umwelt- und fachgerechte Entsorgung von Hardware und Verbrauchsmaterialien beschreiben.

Lehrstoff:

Computerarbeitsplätze. Betriebssysteme. Datenschutz. Datensicherheit. Dateiverwaltung. Entsorgung.

Kompetenzbereich Textverarbeitung, Präsentation und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Schriftstücke mit Hilfe von Textverarbeitungssoftware effizient und strukturiert erstellen, bearbeiten und drucken,
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Software sowie Visualisierungs- und Strukturierungstechniken Besprechungs- und Präsentationsunterlagen erstellen,
  • Strichaufzählung
    E-Mails verantwortungsbewusst nutzen und verwalten,
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe elektronischer Medien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Informationen beschaffen und verarbeiten sowie die Möglichkeiten der Nachrichtenübermittlung situationsadäquat auswählen,
  • Strichaufzählung
    Bilder und Grafiken mit geeigneter Software verantwortungsbewusst bearbeiten.

Lehrstoff:

Schriftstücke. Besprechungs- und Präsentationsunterlagen. E-Mail. Dateien. Informationsmedien. Bildbearbeitung.

Kompetenzbereich Tabellenkalkulation und Datenbanken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen Einsatzbereiche von Tabellenkalkulationssoftware und können mit dieser einfache Berechnungen unter Verwendung von Formeln und Funktionen durchführen,
  • Strichaufzählung
    können Diagramme erstellen und Datenbestände auswerten,
  • Strichaufzählung
    können einfache Datenbanken unter Verwendung eines Standardprogrammes anlegen, verwalten und bearbeiten sowie Abfragen in Datenbanken durchführen und die Ergebnisse präsentieren.

Lehrstoff:

Tabellenkalkulationssoftware. Datenbanken.

FÖRDERUNTERRICHT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Pflichtgegenstände des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes.

Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.

Anl. 4

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 6 Abs. 8)

Text

Anlage 4 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BAUTECHNISCHER ZEICHNER/BAUTECHNISCHE ZEICHNERIN I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

80

Berufsbezogene Fremdsprache

100

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

 

 

Angewandte Wirtschaftslehre

180

Fachunterricht

 

 

Bautechnik

240

 

Angewandte Mathematik

140

 

Bauzeichnen

360

 

Vermessungstechnische Übungen

80

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 260

Freigegenstände

 

Religion

 

Lebende Fremdsprache

 

Deutsch

 

Angewandte Mathematik

 

Unverbindliche Übungen

 

Bewegung und Sport

 

Angewandte Informatik

 

Förderunterricht

 

römisch II. BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFEL

Das Stundenausmaß für den Religionsunterricht beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen zwei Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Die Bildungsdirektion kann nach den örtlichen Erfordernissen nach Absprache mit der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft das Stundenausmaß für den Religionsunterricht an ganzjährigen Berufsschulen bis auf 20 Unterrichtsstunden je Schulstufe herabsetzen.

Da der betriebswirtschaftliche Unterricht in einem Pflichtgegenstand zusammengefasst ist, sind gemäß Paragraph 47, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes jene Teile dieses Pflichtgegenstandes in zwei Leistungsniveaus zu führen, die durch einen Lehrstoff der Vertiefung ausgewiesen sind. Die als leistungsdifferenziert ausgewiesenen Teile umfassen mindestens 100 Unterrichtsstunden.

Im Fachunterricht können die Pflichtgegenstände „Bautechnik“ und „Angewandte Mathematik“ in zwei Leistungsniveaus geführt werden, wobei in zumindest einem Pflichtgegenstand zwei Leistungsniveaus vorzusehen sind.

Für den Kompetenzbereich „Projektpraktikum“ sind im Fachunterricht in Summe mindestens 40 Unterrichtsstunden vorzusehen.

Das Stundenausmaß für die Freigegenstände „Lebende Fremdsprache“, „Deutsch“ und „Angewandte Mathematik“ sowie für die Unverbindlichen Übungen „Bewegung und Sport“ und „Angewandte Informatik“ beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen mindestens 20 bis maximal 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. mindestens zehn bis maximal 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen mindestens zwei bis maximal vier Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Für den Förderunterricht gem. Paragraph 8, Litera g, Sub-Litera, a, a, des Schulorganisationsgesetzes ist eine Kursdauer von maximal 18 Unterrichtsstunden je Pflichtgegenstand und Schulstufe vorzusehen.

römisch III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN A. Allgemeine Bestimmungen:

Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.

Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.

Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanumsetzung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.

B. Allgemeines Bildungsziel:

Bildungsauftrag: Die Berufsschule dient im Sinne des Paragraph 46, unter Berücksichtigung von Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Allgemeinbildung sowie der Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung. Die berufsfachlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich am Berufsprofil sowie an den Berufsbilddispositionen der jeweiligen Ausbildungsordnung für die betriebliche Ausbildung.

Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz sowohl im privaten, beruflichen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    sind zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Handeln motiviert und befähigt,
  • Strichaufzählung
    können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufliche und außerberufliche Herausforderungen bewältigen,
  • Strichaufzählung
    haben ihre Individualität und Kreativität weiterentwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt,
  • Strichaufzählung
    haben Lerntechniken und Lernstrategien weiterentwickelt und können diese für das lebenslange Lernen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    haben unternehmerisches Potenzial, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative entwickelt und können sich konstruktiv in ein Team einbringen,
  • Strichaufzählung
    können sich mit sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Benachteiligungen kritisch auseinandersetzen sowie geschlechtersensibel agieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung eines wertschätzenden Umgangs mit ihrer Umwelt, sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz,
  • Strichaufzählung
    sind fähig, berufsbezogene und gesundheitliche Belastungen zu erkennen und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

C. Allgemeine didaktische Grundsätze:

Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.

Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere

  • Strichaufzählung
    die Anordnung, Gliederung und Gewichtung der Lehrplaninhalte unter Einbindung der mitverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer sowie unter Berücksichtigung schulorganisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen,
  • Strichaufzählung
    den Einsatz jener Lehr- und Lernformen sowie Unterrichtsmittel, welche die bestmögliche Entwicklung und Förderung der individuellen Begabungen ermöglichen.

Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.

Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine etwaige Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.

Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten und hat sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente – wie zB Portfolio-Präsentationen oder Projektarbeiten – sind für die Entwicklung der personalen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Die Anwendung elektronischer Medien im Unterricht wird ausdrücklich empfohlen.

Bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen sind die Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen zu berücksichtigen. Im Unterricht sind komplexe Aufgabenstellungen einzusetzen, welche die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Planung, Durchführung, Überprüfung, Korrektur und Bewertung praxisnaher Arbeiten führen und den Kompetenzaufbau fördern.

Nachhaltigkeit ist als Querschnittsthema in allen Unterrichtsgegenständen zu behandeln, wobei insbesondere auch die branchenspezifisch erforderlichen „green skills“ thematisiert und sichtbar gemacht werden sollen. Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler dabei anzuleiten, sich jene Kompetenzen anzueignen, die erforderlich sind, um in einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Gesellschaft zu leben, sie zu entwickeln und zu unterstützen.

Lehrmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schülerinnen und Schüler anzuregen, dies gleichermaßen zu tun.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch geeignete Lernsettings auf den produktiven Umgang mit belastenden Situationen in ihrem Arbeitsalltag vorzubereiten und in ihrer Resilienz zu stärken (Mental Health/Psychische Gesundheit). Die Schülerinnen und Schüler sind für die Bedeutung von zielgruppengerechten Unterstützungssystemen zu sensibilisieren.

Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.

Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Zur Leistungsfeststellung sollen praxis- und lebensnahe Aufgabenstellungen herangezogen werden, auf rein reproduzierendes Wissen ausgerichtete Leistungsfeststellungen sind zu vermeiden.

Bei der Gestaltung von schriftlichen Überprüfungen und Schularbeiten ist zu berücksichtigen, dass das Lösen anwendungsbezogener Aufgabenstellungen mehr Zeit erfordert. Dem Berufsleben entsprechend empfiehlt es sich, Unterlagen, Nachschlagewerke und technische Hilfsmittel auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.

Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.

D. Unterrichtsprinzipien:

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht ausschließlich einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen Digitale Kompetenzen, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitsförderung, Interkulturelle Bildung, Leseerziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Förderung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Resilienz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar.

römisch IV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG

Im Vordergrund des Unterrichts stehen die Identifikation mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Interesses an Politik und an politischer Beteiligung. Die Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Geschehen ist vor das Faktenwissen zu stellen.

Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem öffentlichen Leben sind zu fördern.

Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Entwicklung einer (selbst-)kritischen Haltung gegenüber gesellschaftlichen Weltanschauungen, den Aufbau eigener Wertehaltungen, die Förderung der Fähigkeit zur selbstständigen Beurteilung von politischen Sachverhalten sowie die Entwicklung von Toleranzfähigkeit auszurichten.

Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern für gegensätzliche Meinungen ausreichend Platz zu lassen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Die Fähigkeit, Alternativen zu erwägen, Entscheidungen zu treffen, Zivilcourage zu zeigen und Engagement zu entwickeln, ist zu stärken.

Zeitgeschichtliche Entwicklungen sind unter Beachtung der Bedeutung der historischen Dimension der zu behandelnden Themenbereiche, insbesondere der Demokratie und Menschenrechte, in den Unterricht zu integrieren.

römisch fünf. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND DEUTSCH

Als Grundlage einer gezielten Unterrichtsplanung empfiehlt es sich, den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler auf Basis einer standardisierten Diagnose zu erheben.

Im Vordergrund des Unterrichts steht die mündliche Kommunikation im beruflichen und persönlichen Umfeld. Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und zur Kommunikation motiviert werden. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen anzuwenden. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, kommunikative Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht sowie wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Zur Unterstützung der individuellen Selbst- und Fremdreflexion wird darüber hinaus auch der Einsatz audiovisueller Medien empfohlen.

Die Schlüsselkompetenz „Lesen“ ist Basis für das lebenslange Lernen. Um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und in der Entwicklung einer persönlichen Lesekultur zu fördern, sind im Kompetenzbereich „Lesen“ in erster Linie Texte aus dem beruflichen Umfeld heranzuziehen. Bei der Auswahl von literarischen Texten sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach Möglichkeit der Bezug des Textes zum beruflichen Hintergrund zu berücksichtigen.

Handlungsorientierte Methoden verbessern Lesekompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wissensmanagements für die berufliche Praxis und das lebenslange Lernen sind bei der Unterrichtsgestaltung die Vermittlung von Strategien zum selbstständigen Beschaffen von Informationsmaterial zu berücksichtigen.

Einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt insbesondere in den Bereichen Orthografie und Grammatik eine große Bedeutung zu. Durch die Berücksichtigung von Methoden zur Förderung der Selbsteinschätzung in der Unterrichtsgestaltung sollen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, ihre Rechtschreib- und Grammatikfertigkeiten zu analysieren sowie Verbesserungspotentiale zu erkennen. Orthografie und Grammatik sind nicht isoliert zu unterrichten, sondern anlassbezogen in den Unterricht einzubeziehen.

römisch VI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und persönlichen Umfelds in der Fremdsprache bewältigen können. Es empfiehlt sich dazu den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, zu erheben.

Ausgehend vom individuellen Einstiegsniveau der Schülerin bzw. des Schülers ist durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung zum Erreichen des nächsthöheren bzw. der nächsthöheren Kompetenzniveaus beizutragen. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind so festgelegt, dass sie in der letzten Schulstufe den Anforderungen des Niveaus B1 („Independant User“) entsprechen.

Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip „von einfachen Aufgaben zu komplexen Aufgabenstellungen“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eine Vielzahl von sprachlichen Angeboten zur kommunikativen Anwendung der Fremdsprache motiviert und angeleitet werden.

Zur Förderung der kommunikativen Fertigkeiten ist auf eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie den Einsatz geeigneter Medien, Unterrichtsmittel und Kommunikationsformen zu achten, wobei insbesondere der Einsatz von Partnerübungen, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen empfohlen wird. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.

Um die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kultur- und Sprachgemeinschaften vorzubereiten sowie die Freude am Sprachenlernen zu fördern, empfiehlt es sich, authentische Hör- und Lesetexte einzusetzen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.

Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern verstärkt auch den Praxisbezug, daher wird in Abhängigkeit des beruflichen Hintergrunds sowie des Kompetenzniveaus der Schülerinnen und Schüler empfohlen, beispielsweise Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe und Artikel aus Fachzeitschriften im Unterricht einzusetzen. Bei der Auswahl von Originaltexten sind auch elektronische Textsorten sowie berufsbezogene Software zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.

Verständnis für die Grammatik und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.

römisch VII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT

Die Unterrichtsplanung ist insbesondere auf die Erreichung folgender Lernergebnisse auszurichten: das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen, entrepreneurship- und intrapreneurshiporientiertes Denken sowie reflektiertes Konsumverhalten. Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass die Problemlösungskompetenz im Mittelpunkt steht. Dabei sind sowohl soziale, ökologische als auch ökonomische Auswirkungen wirtschaftlicher Entscheidungen mit einzubeziehen und die Schülerinnen und Schüler für die Bedeutung von nachhaltigem Wirtschaften zu sensibilisieren. Der Kontakt zu Behörden, Beratungsstellen und Institutionen ist zu fördern. Dabei ist der Schriftverkehr integrierter Bestandteil.

Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Planung des Unterrichts ist auf das fachübergreifende Prinzip insbesondere auch im Zusammenhang mit projektspezifischen Arbeitsaufträgen Bedacht zu nehmen.

Im Unterricht sind aktuelle Medien unter Berücksichtigung von Datensicherheit und Datenschutz einzusetzen. Die für den außerberuflichen und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt anzufertigen.

Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.

römisch VIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT

Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.

Normen und Richtlinien sind nicht gesondert zu unterrichten, sondern in die jeweilige Handlungssituation anwendungsbezogen zu integrieren.

Mathematische und physikalische Grundlagen sind in Zusammenhang mit den Handlungssituationen zu vermitteln. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend sind Tabellenwerke und Formelsammlungen im Unterricht einzusetzen.

Im Unterricht und insbesondere bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler ist auf die adäquate Verwendung von Fachbegriffen zu achten. Die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Deutsch und Kommunikation“ und „Berufsbezogene Fremdsprache“ ist dabei herzustellen.

römisch IX. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORT

Um die Schülerinnen und Schüler für sportliche Betätigungen im Rahmen des Berufsschulunterrichtes zu motivieren, sollen sie bei der Planung und Gestaltung des Unterrichtes einbezogen werden. Um sie darüber hinaus auch in der Freizeit für sportliche Aktivitäten zu gewinnen, sind Kooperationen mit Sportverbänden, -einrichtungen, -organisationen und -vereinen von besonderer Bedeutung.

Geschlechtsspezifische Anliegen sowie Anliegen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen sollen in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden.

Bei der Wahl der Schwerpunkte und Inhalte sind die Altersgemäßheit, die Art der Lehrberufe, die speziellen Rahmenbedingungen der Berufsschule und die jeweils regional zur Verfügung stehenden Sportstätten zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Jugendlichen in ihrer Bewegungsfreude durch die Einbeziehung ihrer Bewegungswelt und durch die Einbeziehung unterschiedlicher Freizeittrends zu motivieren.

Durch innere Differenzierung des Unterrichtes ist auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

römisch zehn. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage Rel-LP.

römisch XI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE POLITISCHE BILDUNG Kompetenzbereich Lernen und Arbeiten Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die für sie geltenden schul-, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen des dualen Ausbildungssystems recherchieren und deren Umsetzung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können bei den zuständigen Interessenvertretungen sowie bei Sozialversicherungen und Behörden Informationen einholen, diese reflektieren und daraus situationsadäquate Handlungen ableiten und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in Interessenvertretungen und können diese zur Artikulation ihrer Standpunkte und Interessen nutzen,
  • Strichaufzählung
    können sich persönliche und berufliche Ziele setzen, bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten reflektieren sowie darauf aufbauend Fort- und Weiterbildungsangebote recherchieren und darstellen.

Lehrstoff:

Schulrecht und Schulgemeinschaft. Berufsausbildungsgesetz. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz. Interessenvertretungen. Arbeitsrecht. Sozialrecht. Lebenslanges Lernen.

Kompetenzbereich Leben in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Rollenverhalten in Gemeinschaften erkennen, hinterfragen, auf die eigene Person beziehen und darüber diskutieren,
  • Strichaufzählung
    Diskriminierungen erkennen, Vorurteile reflektieren und persönliche Strategien zur Vermeidung von diesen entwickeln,
  • Strichaufzählung
    ihr Verhalten in Bezug auf Gesundheit, Umwelt, Verkehrssicherheit und Jugendschutz hinterfragen und Konsequenzen für sich und die Gesellschaft darstellen,
  • Strichaufzählung
    Inhalt und Wirkung von Medien kritisch analysieren, den Wahrheitsgehalt bewerten und Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit Informationen darlegen,
  • Strichaufzählung
    Einsatzgebiete künstlicher Intelligenz aufzeigen, Chancen und Risiken bewerten sowie Strategien zu einem verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    den Generationenvertrag erklären und die Auswirkungen auf die eigene Person sowie die Gesellschaft darlegen.

Lehrstoff:

Soziale Beziehungen. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Medien und Manipulation. Künstliche Intelligenz. Generationenvertrag.

Kompetenzbereich Mitgestalten in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen zentrale Kriterien von Demokratie und können diese im Vergleich zu anderen Regierungsformen darstellen,
  • Strichaufzählung
    können persönliche Standpunkte und Interessen artikulieren und reflektieren sowie die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger nachvollziehen und beurteilen,
  • Strichaufzählung
    können politische Positionen bewerten, sich ein Urteil bilden, eigene Meinungen und Haltungen formulieren und begründen sowie Möglichkeiten der Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen und zum zivilgesellschaftlichen Engagement aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte, können deren Inhalte interpretieren sowie daraus Konsequenzen für das persönliche Verhalten ableiten und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können politische Strukturen und Prozesse in Österreich und der EU darlegen sowie Möglichkeiten der aktiven Teilnahme aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    können den Begriff „Umfassende Landesverteidigung“ erklären und entsprechende Maßnahmen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen die wesentlichen Prinzipien und die Grundfreiheiten der EU und können deren Auswirkungen auf den Alltag darlegen,
  • Strichaufzählung
    können sich in Bürgerinnen- und Bürgerangelegenheiten an die dafür zuständigen Stellen wenden, ihre Anliegen artikulieren und Entscheidungen über die weiteren Schritte treffen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können Leistungen der öffentlichen Hand recherchieren, deren Bedeutung für das Gemeinwohl präsentieren sowie daraus die Notwendigkeit der eigenen Beiträge ableiten und begründen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und können deren Auswirkungen sowohl für Österreich als auch für die einzelne Bürgerin bzw. den einzelnen Bürger darlegen.

Lehrstoff:

Demokratie. Politische Meinungsbildung. Zivilgesellschaftliches Engagement. Grund- und Menschenrechte. Politisches System Österreichs. Umfassende Landesverteidigung. Politisches System der Europäischen Union. Öffentliche Verwaltung. Leistungen der öffentlichen Hand. Internationale Zusammenarbeit.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION Kompetenzbereich Zuhören Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    gesprochene Inhalte verstehen, Kerninformationen erkennen, strukturieren und wiedergeben,
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören, verbale und nonverbale Signale deuten, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.

Lehrstoff:

Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.

Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    können eigene Umgangsformen reflektieren, geeignete Umgangsformen für berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Anlässe erarbeiten sowie diese in unterschiedlichen Kommunikationssituationen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    können Meinungen und Werthaltungen von Kommunikationspartnerinnen und -partnern respektieren, Gespräche und Diskussionen moderieren, sich zu berufsspezifischen und gesellschaftlichen Themen Meinungen bilden, diese äußern sowie Standpunkte sachlich und emotional argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können mögliche Ursachen für Missverständnisse aufzeigen, diese in Gesprächen erkennen und vermeiden sowie durch Nachfragen klären,
  • Strichaufzählung
    können Strategien für verschiedene Gesprächsformen beschreiben und umsetzen, in Konfliktsituationen sprachlich angemessen kommunizieren und fachlich argumentieren sowie kooperativ und wertschätzend agieren,
  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Inhalte unter Verwendung der Fachsprache erklären sowie Fachgespräche zielgruppen- und situationsadäquat führen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können allgemeine und berufsspezifische Inhalte strukturieren, zielgruppenspezifisch formulieren und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    können sich in ein Team einbringen, konstruktives Feedback geben sowie mit Feedback umgehen.

Lehrstoff:

Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Fachsprache. Präsentationstechniken. Feedback.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte flüssig lesen und verstehen, dabei unterschiedliche Lesetechniken anwenden, Textsignale nutzen, zentrale Inhalte erschließen und von irrelevanten Informationen unterscheiden, Inhalte wiedergeben sowie ein Gesamtverständnis für Texte entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Fach- und Sachtexten Informationen zielgerichtet entnehmen und Lösungskonzepte für berufliche Problemstellungen entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Textsorten und deren Merkmale unterscheiden, Fach- und Sachtexte sowie literarische Texte lesen und diese mit eigenen Erfahrungen und Vorwissen vernetzen,
  • Strichaufzählung
    unbekannte Wörter aus dem Kontext erschließen und sowohl ihren allgemeinen Wortschatz als auch ihren Fachwortschatz erweitern und festigen.

Lehrstoff:

Textverständnis. Allgemeiner Wortschatz und Fachwortschatz. Textsorten.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in beruflichen und außerberuflichen Situationen Informationen notieren, gliedern und zielgruppenspezifisch aufbereiten,
  • Strichaufzählung
    situationsadäquat, zielgruppenorientiert sowie sprachsensibel formulieren, Texte strukturieren, allgemeine und berufsbezogene Texte sowohl sachlich, formal als auch sprachlich richtig verfassen und geeignete Medien zu deren Verbreitung auswählen,
  • Strichaufzählung
    Texte inhaltlich und sprachlich überarbeiten.

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Verfassen unterschiedlicher Textsorten. Schreibrichtigkeit.

Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.

BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    vertraute Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche verstehen,
  • Strichaufzählung
    vertraute Fachbegriffe sowohl im Zusammenhang mit der Bautechnik, der Bauökologie, der Bauplanung und dem Bauablauf als auch mit Bauwerken, Baustellen, Baustoffen und Baumaterialien, Werkzeugen, Maschinen und Geräten sowie Bauplänen und -zeichnungen verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze

  • Strichaufzählung
    aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    aus Fachtexten sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
  • Strichaufzählung
    sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten,
  • Strichaufzählung
    vertraute einfache Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche verwenden und ganz einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten,
  • Strichaufzählung
    vertraute einfache Fachbegriffe sowohl im Zusammenhang mit der Bautechnik, der Bauökologie, der Bauplanung und dem Bauablauf als auch mit Bauwerken, Baustellen, Baustoffen und Baumaterialien, Werkzeugen, Maschinen und Geräten sowie Bauplänen und -zeichnungen verwenden und ganz einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    Basisinformationen aus dem beruflichen und persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche verstehen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe sowohl im Zusammenhang mit der Bautechnik, der Bauökologie, der Bauplanung und dem Bauablauf als auch mit Bauwerken, Baustellen, Baustoffen und Baumaterialien, Werkzeugen, Maschinen und Geräten sowie Bauplänen und -zeichnungen verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurzen einfachen berufsbezogenen Fach- und Sachtexten Informationen entnehmen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren routinemäßigen beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe sowohl im Zusammenhang mit der Bautechnik, der Bauökologie, der Bauplanung und dem Bauablauf als auch mit Bauwerken, Baustellen, Baustoffen und Baumaterialien, Werkzeugen, Maschinen und Geräten sowie Bauplänen und -zeichnungen verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes Kontaktgespräch mit Kundinnen und Kunden führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Mails schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können,

  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen im Zusammenhang mit Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche Hauptpunkte entnehmen,
  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen sowohl im Zusammenhang mit der Bautechnik, der Bauökologie, der Bauplanung und dem Bauablauf als auch mit Bauwerken, Baustellen, Baustoffen und Baumaterialien, Werkzeugen, Maschinen und Geräten sowie Bauplänen und -zeichnungen Hauptpunkte entnehmen,
  • Strichaufzählung
    wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und Themen aus dem eigenen Berufsumfeld oder persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte, in denen sehr gebräuchliche Alltagssprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenen Fach- und Sachtexten, in denen sehr gebräuchliche Fachsprache zur Anwendung kommt, Informationen entnehmen und Handlungen daraus ableiten,
  • Strichaufzählung
    persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Alltag und auf Reisen geläufige berufliche und persönliche Situationen sprachlich bewältigen,
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend zu Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche im normalen Sprechtempo äußern,
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend sowohl zur Bautechnik, Bauökologie und Bauplanung als auch zum Bauablauf, zu Bauwerken, Baustellen, Baustoffen und Baumaterialien, Werkzeugen, Maschinen und Geräten sowie zu Bauplänen und -zeichnungen in normalem Sprechtempo äußern,
  • Strichaufzählung
    initiativ an Kundinnen- und Kundengesprächen teilnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notizen und Konzepte für das freie Sprechen sowie für Telefongespräche schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht ANGEWANDTE WIRTSCHAFTSLEHRE Kompetenzbereich Wirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihre Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung rechtlich und rechnerisch kontrollieren sowie bei Abweichungen geeignete Maßnahmen setzen,
  • Strichaufzählung
    die Arbeitnehmerveranlagung online durchführen,
  • Strichaufzählung
    Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, das eigene Konsumverhalten reflektieren sowie finanzielle Entscheidungen treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    im Falle von finanziellen Problemen Schritte zur Entschuldung setzen,
  • Strichaufzählung
    Bankdienstleistungen im nationalen und internationalen Zahlungsverkehr unter Berücksichtigung der Konditionen und der Datensicherheit nutzen,
  • Strichaufzählung
    Wohnformen recherchieren, die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen vergleichen sowie die Ergebnisse präsentieren,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Unterstützungsangebote für Lehrlinge recherchieren und beantragen,
  • Strichaufzählung
    Spar- und Finanzierungsformen recherchieren, vergleichen und unter Berücksichtigung ihrer Möglichkeiten auswählen und begründen.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Entlohnung. Arbeitnehmerveranlagung. Private Haushaltsplanung. Privatkonkurs. Zahlungsverkehr. Fremdwährungen. Wohnraumbeschaffung. Unterstützungsangebote für Lehrlinge. Spar- und Finanzierungsformen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Wohnraumbeschaffung. Spar- und Finanzierungsformen.

Kompetenzbereich Dokumente verwalten und Verträge abschließen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine Struktur für eine Dokumentensammlung erstellen sowie bei Beschaffung und Verlust die notwendige Kommunikation unter Nutzung des E-Governments durchführen,
  • Strichaufzählung
    Preise, Tarife und Konditionen für Anschaffungen vergleichen und das Preis-Leistungsverhältnis beurteilen,
  • Strichaufzählung
    Verträge unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen abschließen, die daraus resultierenden Konsequenzen abschätzen sowie die notwendige mündliche und schriftliche Kommunikation abwickeln,
  • Strichaufzählung
    bei vertraglichen Unregelmäßigkeiten angemessen agieren, Konsumentenschutzeinrichtungen nutzen und ihre Handlungsweise argumentieren,
  • Strichaufzählung
    ihren Versicherungsbedarf abschätzen, das Kosten-Nutzenverhältnis beurteilen, ihre Versicherungsabschlüsse begründen sowie eine Schadensmeldung durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Dokumente und Urkunden. Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Verträge. Konsumentenschutz. Versicherungsverträge.

Lehrstoff der Vertiefung:

Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Verträge.

Kompetenzbereich Unternehmerisches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Schritte für eine Unternehmensgründung aufzeigen und die Umsetzung im Rahmen eines Projektes präsentieren,
  • Strichaufzählung
    anhand konkreter Belege betriebliche Abläufe erkennen, beurteilen und für die weitere buchhalterische Bearbeitung vorbereiten,
  • Strichaufzählung
    einen branchenspezifischen Jahresabschluss lesen und daraus Schlüsse ziehen,
  • Strichaufzählung
    betriebliche Kostenfaktoren für die Preisbildung darlegen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Produktivität aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    eine branchenspezifische Preiskalkulation erstellen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen der Personalentwicklung recherchieren und beschreiben.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Businessplan. Rechtliche und betriebliche Organisation. Marketing. Belege. Kosten. Jahresabschluss. Preiskalkulation. Personalentwicklung.

Lehrstoff der Vertiefung:

Businessplan. Kosten. Preiskalkulation. Personalentwicklung.

Kompetenzbereich Volkswirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    volkswirtschaftliche Auswirkungen ihres Konsumverhaltens analysieren und darstellen,
  • Strichaufzählung
    anhand von Medienberichten grundlegende Mechanismen der Volkswirtschaft und Wirtschaftspolitik erklären,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten, die der europäische Wirtschaftsraum und der europäische Arbeitsmarkt bieten, recherchieren und aufzeigen.

Lehrstoff:

Volkswirtschaft. Wirtschaftspolitik. Globalisierung. Europäischer Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Fachunterricht BAUTECHNIK Kompetenzbereich Bauplanung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Aufgaben von unterschiedlichen Bauberufen darlegen sowie die Tätigkeiten der eigenen Berufsgruppe einordnen und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    können Bauweisen und Baustile unterscheiden sowie Bauwerke mit den einzelnen Gebäudeteilen benennen,
  • Strichaufzählung
    können Bauabläufe und entsprechende Planungsabläufe beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können Bauvorschriften recherchieren, lesen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können Vermessungsarbeiten sowie Erd-, Aushub- und Hinterfüllungsarbeiten beschreiben,
  • Strichaufzählung
    erkennen Unfallgefahren auf Baustellen und können präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und berufsspezifischen Erkrankungen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können Bau- und Bauhilfsstoffe unter Berücksichtigung von Grundsätzen der Bauökologie beschreiben sowie deren Einsatzgebiete erläutern.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Bauberufe. Bauweisen und Baustile. Bauabläufe und Planungsabläufe. Bauvorschriften. Vermessungsarbeiten. Erd-, Aushub- und Hinterfüllungsarbeiten. Vermeidung von Unfällen. Gesundheitsförderung. Bau- und Bauhilfsstoffe.

Lehrstoff der Vertiefung:

Bauweisen und Baustile. Bauvorschriften. Vermessungsarbeiten.

Kompetenzbereich Baukonstruktionen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Anforderungen an die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit eines Bauwerkes darstellen sowie dessen Teile beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können Fundierungen unterscheiden, deren Funktion erklären sowie mögliche Ausführungsweisen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können Eigenschaften und Wirkungsweisen von Stahlbeton erklären sowie dessen Einsatz argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können Arten, Eigenschaften und Herstellung von Wand- und Deckenkonstruktionen beschreiben, baubezogen erklären sowie mögliche Einsatzgebiete aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    können Arten, Ausführungen und Vorschriften für Fänge beschreiben und baubezogen erklären,
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche Arten, Konstruktionsweisen und Vorschriften für Treppen beschreiben und baubezogen erklären,
  • Strichaufzählung
    können Abdichtungen ausführungsbezogen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können Möglichkeiten der Abwasser- und Oberflächenwasserbeseitigung nennen sowie den Aufbau eines Abwassersystems erklären,
  • Strichaufzählung
    können Dachformen sowie Arten, Funktionen und Ausführungen von Dächern beschreiben und Konstruktionsmöglichkeiten für diese aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    können Maßnahmen zur Erfüllung bauphysikalischer Anforderungen erklären sowie deren Bedeutung für den Umweltschutz und die Gesundheit diskutieren,
  • Strichaufzählung
    können Wand- und Deckenoberflächen anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    können Fußbodenaufbauten beschreiben und Funktionsbereichen zuordnen,
  • Strichaufzählung
    kennen haustechnische Elemente und können diese Einsatzbereichen zuordnen,
  • Strichaufzählung
    können Einbauteile nach Eigenschaften und Arten unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    können Sanierungs- und Umbaumaßnahmen beschreiben.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit. Fundierung. Stahlbeton. Wand- und Deckenkonstruktionen. Fänge. Treppen. Abdichtungen. Abwasserbeseitigung. Dächer. Bauphysik. Wand- und Deckenoberflächen. Fußbodenaufbauten. Haustechnik. Einbauteile. Sanierung und Umbau.

Lehrstoff der Vertiefung:

Wand- und Deckenkonstruktionen. Stahlbeton. Treppen. Dächer. Bauphysik.

Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine Projektidee entwickeln, die Projektziele formulieren, einen Projektplan mit Meilensteinen aufstellen sowie die zur Projektrealisierung erforderlichen Ressourcen aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    ein Projektteam unter Berücksichtigung der Sozialformen des Arbeitsprozesses zusammenstellen, Teilaufgaben für ein Projekt festlegen und diese auf die einzelnen Projektmitglieder verteilen,
  • Strichaufzählung
    aufgrund eines Projektplanes eine To-do-Liste erstellen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    für ein Projekt die Querverbindungen zu allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalten aufzeigen und argumentieren sowie diese in der Projektplanung berücksichtigen.

Lehrstoff:

Projektkonzeption. Projektplanung.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Kompetenzbereich Bauplanung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Massenermittlungen und Materialbedarfsberechnungen durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Massenermittlungen. Materialbedarfsberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Massenermittlungen. Materialbedarfsberechnungen.

Kompetenzbereich Baukonstruktionen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Längen- und Flächenberechnungen, Maßstabsberechnungen sowie statische Berechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    den Materialbedarf für unterschiedliche Ausführungen von Fundierungen berechnen und die Ergebnisse auf Plausibilität überprüfen
  • Strichaufzählung
    Materialbedarfs- und Massenermittlungen für Bauteile aus Stahlbeton durchführen,
  • Strichaufzählung
    Massenermittlungen für Wand- und Deckenkonstruktionen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Treppenberechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Gefälleberechnungen für Abwassersysteme durchführen,
  • Strichaufzählung
    Dachflächen und -kanten sowie Wand- und Deckenflächen berechnen,
  • Strichaufzählung
    U-Wert Berechnungen durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Längen- und Flächenberechnungen. Maßstabsberechnungen. U-Wert-Berechnungen. Materialbedarfsberechnungen. Massenermittlungen. Statik. Treppenberechnungen. Gefälleberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung:

U-Wert-Berechnungen. Massenermittlungen. Statik.

Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können projektspezifische Berechnungen durchführen.

Lehrstoff:

Projektspezifische Berechnungen.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

BAUZEICHNEN Kompetenzbereich Bauplanung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Pläne lesen, anhand eines Planes die Darstellungen und Symbole erläutern sowie Bestandszeichnungen und Aufmaßskizzen fachgerecht anfertigen,
  • Strichaufzählung
    Einreichpläne anhand von Entwurfszeichnungen genehmigungsfähig zeichnen,
  • Strichaufzählung
    Lage- und Höhenpläne lesen und ergänzen,
  • Strichaufzählung
    Computerarbeitsplätze in Hinblick auf gesundheitliche und ergonomische Aspekte bewerten und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    verschiedene Materialkennzeichnungen erkennen und in einem Plan normgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Pläne. Bestandszeichnungen. Aufmaßskizzen. Computerarbeitsplätze.

Kompetenzbereich Baukonstruktionen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Objekte skizzieren und in unterschiedlichen Darstellungen normgerecht zeichnen,
  • Strichaufzählung
    Fundamentpläne fachgerecht erstellen,
  • Strichaufzählung
    Schalungs- und Bewehrungspläne lesen sowie fachgerecht zeichnen,
  • Strichaufzählung
    Ausführungszeichnungen fachgerecht erstellen,
  • Strichaufzählung
    Fänge in Bauzeichnungen fachgerecht darstellen,
  • Strichaufzählung
    Pläne von Treppen lesen, erklären und erstellen,
  • Strichaufzählung
    Details mit Abdichtungen zeichnen,
  • Strichaufzählung
    Pläne von Systemen zur Abwasser- und Oberflächenwasserbeseitigung erstellen,
  • Strichaufzählung
    Fassadenschnitte, Dachkonstruktionen und Dachausmittlungen zeichnen,
  • Strichaufzählung
    Details von Fußbodenaufbauten sowie von Wand- und Deckenkonstruktionen zeichnen,
  • Strichaufzählung
    haustechnische Angaben bei der Erstellung von Ausführungsplänen berücksichtigen,
  • Strichaufzählung
    Einbauteile fachgerecht in Pläne einzeichnen.

Lehrstoff:

Skizzen. Pläne. Detailzeichnungen.

Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einen Projektplan unter Einbeziehung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung umsetzen, bedarfsbezogen anpassen und den Informationsfluss zwischen den einzelnen Projektmitgliedern steuern,
  • Strichaufzählung
    Teile eines Projektes in der berufsbezogenen Fremdsprache entwickeln und erläutern,
  • Strichaufzählung
    die Durchführung und die Ergebnisse eines Projektes dokumentieren, reflektieren, evaluieren und präsentieren sowie Verbesserungsvorschläge aufzeigen.

Lehrstoff:

Projektdurchführung. Projektdokumentation. Projektpräsentation. Projektevaluation.

VERMESSUNGSTECHNISCHE ÜBUNGEN Kompetenzbereich Bauplanung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Längen-, Höhen- und Winkelmessungen vorbereiten, durchführen und die Ergebnisse dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    Bauabsteckungen fachgerecht durchführen,
  • Strichaufzählung
    im Zuge von Vermessungsarbeiten Sicherheitsregeln auf Baustellen einhalten sowie die persönliche Schutzausrüstung anwenden.

Lehrstoff:

Längen-, Höhen- und Winkelmessungen. Absteckarbeiten. Sicherheitsvorschriften.

Kompetenzbereich Baukonstruktionen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Bestandsaufnahmen durchführen und dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    bestehende Treppen aufnehmen und skizzieren.

Lehrstoff:

Bestandsaufnahmen.

Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können projektspezifische Aufträge durchführen.

Lehrstoff:

Projektspezifische Arbeitsaufträge.

FREIGEGENSTÄNDE LEBENDE FREMDSPRACHE Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird, vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
  • Strichaufzählung
    sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    Basisinformationen aus dem persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Mails schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können,

  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Alltagstexte und literarische Texte, in denen sehr gebräuchliche Sprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Literatur und Medien.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Alltag und auf Reisen geläufige Situationen sprachlich bewältigen,
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
  • Strichaufzählung
    initiativ an Gesprächen teilnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Freies Kommunizieren.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notizen und Konzepte für das freie Sprechen und für Telefongespräche schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Textsorten verfassen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Kreatives Schreiben.

DEUTSCH Kompetenzbereich Zuhören Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verbale und nonverbale Elemente sowie Gestaltungsmittel der Kommunikation erkennen und verstehen,
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.

Lehrstoff:

Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.

Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie aus dem Berufs- und Privatleben mündlich Stellung nehmen, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren,
  • Strichaufzählung
    Stil- und Sprachebenen unterscheiden sowie diese situationsadäquat einsetzen,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Präsentationstechniken und können ihre Anliegen vor Publikum vorbringen und referieren.

Lehrstoff:

Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Präsentationstechniken. Stil- und Sprachebenen.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    still und laut sinnerfassend sowie gestaltend lesen,
  • Strichaufzählung
    Texten Informationen entnehmen und Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Wissen und zu individuellen Erfahrungen sowie zu unterschiedlichen Weltansichten und Denkmodellen herstellen.

Lehrstoff:

Lesestrategien. Textinterpretation.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie des beruflichen und außerberuflichen Bereichs schriftlich Stellung nehmen,
  • Strichaufzählung
    Texte mit unterschiedlichen Intentionen zielgruppenadäquat verfassen,
  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen Medienangeboten kritisch umgehen und diese situationsgerecht nutzen,
  • Strichaufzählung
    Rechtschreib- und Grammatikregeln anwenden, Nachschlagewerke verwenden sowie ihren Grund-, Fach- und Fremdwortschatz erweitern und festigen.

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Verfassen und Lesen unterschiedlicher Textsorten. Umgang mit Informationsquellen. Orthografie und Grammatik.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Kompetenzbereich Zahlen und Maße Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Mengen der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen anhand der auf ihnen durchführbaren Rechenoperationen unterscheiden, Zahlen diesen Zahlenmengen zuordnen und Berechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Maßeinheiten situationsadäquat verwenden und Umrechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Prozentangaben verstehen, berufsspezifische Berechnungen mit diesen durchführen sowie absolute Größen als Prozentwerte ausdrücken und Änderungsraten bestimmen,
  • Strichaufzählung
    Verhältnisrechnungen durchführen und den Lösungsweg erklären.

Lehrstoff:

Zahlenmengen. Maßeinheiten. Prozentrechnung. Verhältnisrechnungen.

Kompetenzbereich Algebra und Geometrie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Zusammenhänge mit Hilfe von Variablen, Termen und Formeln beschreiben, Terme vereinfachen und Formeln nach vorgegebenen Größen umformen,
  • Strichaufzählung
    Gleichungen und Ungleichungen lösen und grafisch darstellen,
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Fragestellungen als lineare Gleichungssysteme darstellen und diese lösen,
  • Strichaufzählung
    geometrische und trigonometrische Berechnungen durchführen.

Lehrstoff:

Terme. Formeln. Gleichungen. Ungleichungen. Lineare Gleichungssysteme. Geometrie und Trigonometrie.

Kompetenzbereich Funktionale Zusammenhänge Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Begriff Funktion definieren sowie funktionale Zusammenhänge in ihrem Berufsfeld erkennen und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Funktionen benennen, in Abhängigkeit ihrer Parameter skizzieren, anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden sowie geeignete Funktionen für die Beschreibung berufsspezifischer Zusammenhänge auswählen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Funktionsparameter interpretieren, anhand vorgegebener Daten ermitteln und die Funktionsgleichung zur Bestimmung unbekannter Funktionswerte nutzen.

Lehrstoff:

Funktionstypen. Eigenschaften von Funktionen. Funktionsgleichungen.

Kompetenzbereich Stochastik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen Verfahren der deskriptiven Statistik und können diese auf berufsspezifische Daten anwenden sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Beschreibende Statistik.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN BEWEGUNG UND SPORT Kompetenzbereich Grundlagen zum Bewegungshandeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Methoden zur Schulung der konditionellen, koordinativen und beweglichkeitsbezogenen Fähigkeiten eigenverantwortlich anwenden.

Lehrstoff:

Übungen aus den Bereichen Turnen, Gymnastik, Leichtathletik und Schwimmen. Übungen an Fitnessgeräten. Sportmotorische Tests.

Kompetenzbereich Leistungsorientierte und spielerische Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihr Leistungsvermögen in Bewegungshandlungen einschätzen,
  • Strichaufzählung
    Regeln einhalten und sich fair verhalten sowie das Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Wettbewerbe und Sportspiele organisieren und leiten.

Lehrstoff:

Wettbewerbe und Spiele. Trendsportarten.

Kompetenzbereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich durch Bewegung ausdrücken und verständigen,
  • Strichaufzählung
    Bewegung gestalten und kreative Ausdrucksmöglichkeiten finden.

Lehrstoff:

Pantomime. Gefühle durch Bewegungen darstellen. Tanz. Musikgymnastik. Rhythmische Gymnastik und Akrobatik.

Kompetenzbereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    körperliche Belastungssymptome und deren Ursachen erkennen sowie mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit beschreiben,
  • Strichaufzählung
    alltägliche Bewegungshandlungen durch gezielte Übungen verbessern und berufsspezifische Belastungen ausgleichen.

Lehrstoff:

Funktionsgymnastik. Regeneration. Atemtechniken. Entspannungs- und Dehntechniken.

Kompetenzbereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können herausfordernde Bewegungssituationen aufsuchen, persönliche Grenzen und Verhaltensweisen erfahren, Erlebnisse selbst und in der Gruppe reflektieren sowie Gefahren einschätzen.

Lehrstoff:

Bergsport. Gleit- und Rollsport. Wassersport. Ballspiele. Sportveranstaltungen.

ANGEWANDTE INFORMATIK Kompetenzbereich Informationssysteme, Mensch und Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Computerarbeitsplätze nach gesundheitlichen, ergonomischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu analysieren sowie Optimierungsmöglichkeiten vorzuschlagen und zu präsentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme, können ein Betriebssystem in Betrieb nehmen, Software installieren und deinstallieren sowie Geräteverbindungen entsprechend ihrem Einsatzgebiet unterscheiden und fallbezogen auswählen,
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, einen sorgsamen Umgang mit privaten und beruflichen Informationen sowie mit sensiblen Daten aufzuzeigen und das eigene Verhalten zu reflektieren,
  • Strichaufzählung
    können Möglichkeiten der Datensicherung anwenden sowie Daten vor unberechtigtem Zugriff im persönlichen und beruflichen Umfeld schützen,
  • Strichaufzählung
    können Daten in verschiedenen Formaten erkennen, geeignete Dateiformate auswählen und begründen sowie eine Dateistruktur anlegen und Dateien effizient verwalten,
  • Strichaufzählung
    können Daten importieren, exportieren, überprüfen und weiterverarbeiten,
  • Strichaufzählung
    können Dateien fachgerecht konvertieren,
  • Strichaufzählung
    können die umwelt- und fachgerechte Entsorgung von Hardware und Verbrauchsmaterialien beschreiben.

Lehrstoff:

Computerarbeitsplätze. Betriebssysteme. Datenschutz. Datensicherheit. Dateiverwaltung. Entsorgung.

Kompetenzbereich Textverarbeitung, Präsentation und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Schriftstücke mit Hilfe von Textverarbeitungssoftware effizient und strukturiert erstellen, bearbeiten und drucken,
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Software sowie Visualisierungs- und Strukturierungstechniken Besprechungs- und Präsentationsunterlagen erstellen,
  • Strichaufzählung
    E-Mails verantwortungsbewusst nutzen und verwalten,
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe elektronischer Medien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Informationen beschaffen und verarbeiten sowie die Möglichkeiten der Nachrichtenübermittlung situationsadäquat auswählen,
  • Strichaufzählung
    Bilder und Grafiken mit geeigneter Software verantwortungsbewusst bearbeiten.

Lehrstoff:

Schriftstücke. Besprechungs- und Präsentationsunterlagen. E-Mail. Dateien. Informationsmedien. Bildbearbeitung.

Kompetenzbereich Tabellenkalkulation und Datenbanken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen Einsatzbereiche von Tabellenkalkulationssoftware und können mit dieser einfache Berechnungen unter Verwendung von Formeln und Funktionen durchführen,
  • Strichaufzählung
    können Diagramme erstellen und Datenbestände auswerten,
  • Strichaufzählung
    können einfache Datenbanken unter Verwendung eines Standardprogrammes anlegen, verwalten und bearbeiten sowie Abfragen in Datenbanken durchführen und die Ergebnisse präsentieren.

Lehrstoff:

Tabellenkalkulationssoftware. Datenbanken.

FÖRDERUNTERRICHT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Pflichtgegenstände des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes.

Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.

Anl. 5

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 6 Abs. 8)

Text

Anlage 5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BEKLEIDUNGSFERTIGER/BEKLEIDUNGSFERTIGERIN I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten und zweiten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

60

Berufsbezogene Fremdsprache

60

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

 

 

Angewandte Wirtschaftslehre

140

Fachunterricht

 

 

Fachkunde

100

 

Mode und Design

80

 

Schnittkonstruktion und Modellgestaltung

120

 

Fachpraktikum

160

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

800

Freigegenstände

 

Religion

 

Lebende Fremdsprache

 

Deutsch

 

Angewandte Mathematik

 

Unverbindliche Übungen

 

Bewegung und Sport

 

Angewandte Informatik

 

Förderunterricht

 

römisch II. BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFEL

Das Stundenausmaß für den Religionsunterricht beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen zwei Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Die Bildungsdirektion kann nach den örtlichen Erfordernissen nach Absprache mit der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft das Stundenausmaß für den Religionsunterricht an ganzjährigen Berufsschulen bis auf 20 Unterrichtsstunden je Schulstufe herabsetzen.

Da der betriebswirtschaftliche Unterricht in einem Pflichtgegenstand zusammengefasst ist, sind gemäß Paragraph 47, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes jene Teile dieses Pflichtgegenstandes in zwei Leistungsniveaus zu führen, die durch einen Lehrstoff der Vertiefung ausgewiesen sind. Die als leistungsdifferenziert ausgewiesenen Teile umfassen mindestens 100 Unterrichtsstunden.

Im Fachunterricht ist der Pflichtgegenstand „Fachkunde“ in zwei Leistungsniveaus zu führen.

Für den Kompetenzbereich „Projektpraktikum“ sind im Fachunterricht in Summe mindestens 20 Unterrichtsstunden vorzusehen.

Das Stundenausmaß für die Freigegenstände „Lebende Fremdsprache“, „Deutsch“ und „Angewandte Mathematik“ sowie für die Unverbindlichen Übungen „Bewegung und Sport“ und „Angewandte Informatik“ beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen mindestens 20 bis maximal 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. mindestens zehn bis maximal 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen mindestens zwei bis maximal vier Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Für den Förderunterricht gem. Paragraph 8, Litera g, Sub-Litera, a, a, des Schulorganisationsgesetzes ist eine Kursdauer von maximal 18 Unterrichtsstunden je Pflichtgegenstand und Schulstufe vorzusehen.

römisch III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN A. Allgemeine Bestimmungen:

Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.

Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.

Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanumsetzung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.

B. Allgemeines Bildungsziel:

Bildungsauftrag: Die Berufsschule dient im Sinne des Paragraph 46, unter Berücksichtigung von Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Allgemeinbildung sowie der Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung. Die berufsfachlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich am Berufsprofil sowie an den Berufsbilddispositionen der jeweiligen Ausbildungsordnung für die betriebliche Ausbildung.

Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz sowohl im privaten, beruflichen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    sind zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Handeln motiviert und befähigt,
  • Strichaufzählung
    können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufliche und außerberufliche Herausforderungen bewältigen,
  • Strichaufzählung
    haben ihre Individualität und Kreativität weiterentwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt,
  • Strichaufzählung
    haben Lerntechniken und Lernstrategien weiterentwickelt und können diese für das lebenslange Lernen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    haben unternehmerisches Potenzial, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative entwickelt und können sich konstruktiv in ein Team einbringen,
  • Strichaufzählung
    können sich mit sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Benachteiligungen kritisch auseinandersetzen sowie geschlechtersensibel agieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung eines wertschätzenden Umgangs mit ihrer Umwelt, sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz,
  • Strichaufzählung
    sind fähig, berufsbezogene und gesundheitliche Belastungen zu erkennen und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

C. Allgemeine didaktische Grundsätze:

Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.

Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere

  • Strichaufzählung
    die Anordnung, Gliederung und Gewichtung der Lehrplaninhalte unter Einbindung der mitverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer sowie unter Berücksichtigung schulorganisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen,
  • Strichaufzählung
    den Einsatz jener Lehr- und Lernformen sowie Unterrichtsmittel, welche die bestmögliche Entwicklung und Förderung der individuellen Begabungen ermöglichen.

Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.

Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine etwaige Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.

Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten und hat sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente – wie zB Portfolio-Präsentationen oder Projektarbeiten – sind für die Entwicklung der personalen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Die Anwendung elektronischer Medien im Unterricht wird ausdrücklich empfohlen.

Bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen sind die Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen zu berücksichtigen. Im Unterricht sind komplexe Aufgabenstellungen einzusetzen, welche die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Planung, Durchführung, Überprüfung, Korrektur und Bewertung praxisnaher Arbeiten führen und den Kompetenzaufbau fördern.

Nachhaltigkeit ist als Querschnittsthema in allen Unterrichtsgegenständen zu behandeln, wobei insbesondere auch die branchenspezifisch erforderlichen „green skills“ thematisiert und sichtbar gemacht werden sollen. Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler dabei anzuleiten, sich jene Kompetenzen anzueignen, die erforderlich sind, um in einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Gesellschaft zu leben, sie zu entwickeln und zu unterstützen.

Lehrmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schülerinnen und Schüler anzuregen, dies gleichermaßen zu tun.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch geeignete Lernsettings auf den produktiven Umgang mit belastenden Situationen in ihrem Arbeitsalltag vorzubereiten und in ihrer Resilienz zu stärken (Mental Health/Psychische Gesundheit). Die Schülerinnen und Schüler sind für die Bedeutung von zielgruppengerechten Unterstützungssystemen zu sensibilisieren.

Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.

Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Zur Leistungsfeststellung sollen praxis- und lebensnahe Aufgabenstellungen herangezogen werden, auf rein reproduzierendes Wissen ausgerichtete Leistungsfeststellungen sind zu vermeiden.

Bei der Gestaltung von schriftlichen Überprüfungen und Schularbeiten ist zu berücksichtigen, dass das Lösen anwendungsbezogener Aufgabenstellungen mehr Zeit erfordert. Dem Berufsleben entsprechend empfiehlt es sich, Unterlagen, Nachschlagewerke und technische Hilfsmittel auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.

Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.

D. Unterrichtsprinzipien:

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht ausschließlich einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen Digitale Kompetenzen, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitsförderung, Interkulturelle Bildung, Leseerziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Förderung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Resilienz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar.

römisch IV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG

Im Vordergrund des Unterrichts stehen die Identifikation mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Interesses an Politik und an politischer Beteiligung. Die Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Geschehen ist vor das Faktenwissen zu stellen.

Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem öffentlichen Leben sind zu fördern.

Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Entwicklung einer (selbst-)kritischen Haltung gegenüber gesellschaftlichen Weltanschauungen, den Aufbau eigener Wertehaltungen, die Förderung der Fähigkeit zur selbstständigen Beurteilung von politischen Sachverhalten sowie die Entwicklung von Toleranzfähigkeit auszurichten.

Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern für gegensätzliche Meinungen ausreichend Platz zu lassen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Die Fähigkeit, Alternativen zu erwägen, Entscheidungen zu treffen, Zivilcourage zu zeigen und Engagement zu entwickeln, ist zu stärken.

Zeitgeschichtliche Entwicklungen sind unter Beachtung der Bedeutung der historischen Dimension der zu behandelnden Themenbereiche, insbesondere der Demokratie und Menschenrechte, in den Unterricht zu integrieren.

römisch fünf. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND DEUTSCH

Als Grundlage einer gezielten Unterrichtsplanung empfiehlt es sich, den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler auf Basis einer standardisierten Diagnose zu erheben.

Im Vordergrund des Unterrichts steht die mündliche Kommunikation im beruflichen und persönlichen Umfeld. Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und zur Kommunikation motiviert werden. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen anzuwenden. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, kommunikative Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht sowie wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Zur Unterstützung der individuellen Selbst- und Fremdreflexion wird darüber hinaus auch der Einsatz audiovisueller Medien empfohlen.

Die Schlüsselkompetenz „Lesen“ ist Basis für das lebenslange Lernen. Um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und in der Entwicklung einer persönlichen Lesekultur zu fördern, sind im Kompetenzbereich „Lesen“ in erster Linie Texte aus dem beruflichen Umfeld heranzuziehen. Bei der Auswahl von literarischen Texten sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach Möglichkeit der Bezug des Textes zum beruflichen Hintergrund zu berücksichtigen.

Handlungsorientierte Methoden verbessern Lesekompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wissensmanagements für die berufliche Praxis und das lebenslange Lernen sind bei der Unterrichtsgestaltung die Vermittlung von Strategien zum selbstständigen Beschaffen von Informationsmaterial zu berücksichtigen.

Einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt insbesondere in den Bereichen Orthografie und Grammatik eine große Bedeutung zu. Durch die Berücksichtigung von Methoden zur Förderung der Selbsteinschätzung in der Unterrichtsgestaltung sollen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, ihre Rechtschreib- und Grammatikfertigkeiten zu analysieren sowie Verbesserungspotentiale zu erkennen. Orthografie und Grammatik sind nicht isoliert zu unterrichten, sondern anlassbezogen in den Unterricht einzubeziehen.

römisch VI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und persönlichen Umfelds in der Fremdsprache bewältigen können. Es empfiehlt sich dazu den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, zu erheben.

Ausgehend vom individuellen Einstiegsniveau der Schülerin bzw. des Schülers ist durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung zum Erreichen des nächsthöheren bzw. der nächsthöheren Kompetenzniveaus beizutragen. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind so festgelegt, dass sie in der letzten Schulstufe den Anforderungen des Niveaus B1 („Independant User“) entsprechen..

Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip „von einfachen Aufgaben zu komplexen Aufgabenstellungen“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eine Vielzahl von sprachlichen Angeboten zur kommunikativen Anwendung der Fremdsprache motiviert und angeleitet werden.

Zur Förderung der kommunikativen Fertigkeiten ist auf eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie den Einsatz geeigneter Medien, Unterrichtsmittel und Kommunikationsformen zu achten, wobei insbesondere der Einsatz von Partnerübungen, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen empfohlen wird. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.

Um die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kultur- und Sprachgemeinschaften vorzubereiten sowie die Freude am Sprachenlernen zu fördern, empfiehlt es sich, authentische Hör- und Lesetexte einzusetzen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.

Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern verstärkt auch den Praxisbezug, daher wird in Abhängigkeit des beruflichen Hintergrunds sowie des Kompetenzniveaus der Schülerinnen und Schüler empfohlen, beispielsweise Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe und Artikel aus Fachzeitschriften im Unterricht einzusetzen. Bei der Auswahl von Originaltexten sind auch elektronische Textsorten sowie berufsbezogene Software zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.

Verständnis für die Grammatik und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.

römisch VII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT

Die Unterrichtsplanung ist insbesondere auf die Erreichung folgender Lernergebnisse auszurichten: das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen, entrepreneurship- und intrapreneurshiporientiertes Denken sowie reflektiertes Konsumverhalten. Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass die Problemlösungskompetenz im Mittelpunkt steht. Dabei sind sowohl soziale, ökologische als auch ökonomische Auswirkungen wirtschaftlicher Entscheidungen mit einzubeziehen und die Schülerinnen und Schüler für die Bedeutung von nachhaltigem Wirtschaften zu sensibilisieren. Der Kontakt zu Behörden, Beratungsstellen und Institutionen ist zu fördern. Dabei ist der Schriftverkehr integrierter Bestandteil.

Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Planung des Unterrichts ist auf das fachübergreifende Prinzip insbesondere auch im Zusammenhang mit projektspezifischen Arbeitsaufträgen Bedacht zu nehmen.

Im Unterricht sind aktuelle Medien unter Berücksichtigung von Datensicherheit und Datenschutz einzusetzen. Die für den außerberuflichen und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt anzufertigen.

Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.

römisch VIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT

Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.

Im Unterricht und insbesondere bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler ist auf die adäquate Verwendung von Fachbegriffen zu achten. Die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Deutsch und Kommunikation“ und „Berufsbezogene Fremdsprache“ ist dabei herzustellen.

In den Pflichtgegenständen „Mode und Design“ sowie „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ ist auf die Förderung der Ästhetik und der Kreativität der Schülerinnen und Schüler zu achten.

römisch IX. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORT

Um die Schülerinnen und Schüler für sportliche Betätigungen im Rahmen des Berufsschulunterrichtes zu motivieren, sollen sie bei der Planung und Gestaltung des Unterrichtes einbezogen werden. Um sie darüber hinaus auch in der Freizeit für sportliche Aktivitäten zu gewinnen, sind Kooperationen mit Sportverbänden, -einrichtungen, -organisationen und -vereinen von besonderer Bedeutung.

Geschlechtsspezifische Anliegen sowie Anliegen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen sollen in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden.

Bei der Wahl der Schwerpunkte und Inhalte sind die Altersgemäßheit, die Art der Lehrberufe, die speziellen Rahmenbedingungen der Berufsschule und die jeweils regional zur Verfügung stehenden Sportstätten zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Jugendlichen in ihrer Bewegungsfreude durch die Einbeziehung ihrer Bewegungswelt und durch die Einbeziehung unterschiedlicher Freizeittrends zu motivieren.

Durch innere Differenzierung des Unterrichtes ist auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

römisch zehn. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage Rel-LP.

römisch XI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE POLITISCHE BILDUNG Kompetenzbereich Lernen und Arbeiten Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die für sie geltenden schul-, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen des dualen Ausbildungssystems recherchieren und deren Umsetzung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können bei den zuständigen Interessenvertretungen sowie bei Sozialversicherungen und Behörden Informationen einholen, diese reflektieren und daraus situationsadäquate Handlungen ableiten und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in Interessenvertretungen und können diese zur Artikulation ihrer Standpunkte und Interessen nutzen,
  • Strichaufzählung
    können sich persönliche und berufliche Ziele setzen, bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten reflektieren sowie darauf aufbauend Fort- und Weiterbildungsangebote recherchieren und darstellen.

Lehrstoff:

Schulrecht und Schulgemeinschaft. Berufsausbildungsgesetz. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz. Interessenvertretungen. Arbeitsrecht. Sozialrecht. Lebenslanges Lernen.

Kompetenzbereich Leben in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Rollenverhalten in Gemeinschaften erkennen, hinterfragen, auf die eigene Person beziehen und darüber diskutieren,
  • Strichaufzählung
    Diskriminierungen erkennen, Vorurteile reflektieren und persönliche Strategien zur Vermeidung von diesen entwickeln,
  • Strichaufzählung
    ihr Verhalten in Bezug auf Gesundheit, Umwelt, Verkehrssicherheit und Jugendschutz hinterfragen und Konsequenzen für sich und die Gesellschaft darstellen,
  • Strichaufzählung
    Inhalt und Wirkung von Medien kritisch analysieren, den Wahrheitsgehalt bewerten und Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit Informationen darlegen,
  • Strichaufzählung
    Einsatzgebiete künstlicher Intelligenz aufzeigen, Chancen und Risiken bewerten sowie Strategien zu einem verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    den Generationenvertrag erklären und die Auswirkungen auf die eigene Person sowie die Gesellschaft darlegen.

Lehrstoff:

Soziale Beziehungen. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Medien und Manipulation. Künstliche Intelligenz. Generationenvertrag.

Kompetenzbereich Mitgestalten in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen zentrale Kriterien von Demokratie und können diese im Vergleich zu anderen Regierungsformen darstellen,
  • Strichaufzählung
    können persönliche Standpunkte und Interessen artikulieren und reflektieren sowie die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger nachvollziehen und beurteilen,
  • Strichaufzählung
    können politische Positionen bewerten, sich ein Urteil bilden, eigene Meinungen und Haltungen formulieren und begründen sowie Möglichkeiten der Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen und zum zivilgesellschaftlichen Engagement aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte, können deren Inhalte interpretieren sowie daraus Konsequenzen für das persönliche Verhalten ableiten und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können politische Strukturen und Prozesse in Österreich und der EU darlegen sowie Möglichkeiten der aktiven Teilnahme aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    können den Begriff „Umfassende Landesverteidigung“ erklären und entsprechende Maßnahmen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen die wesentlichen Prinzipien und die Grundfreiheiten der EU und können deren Auswirkungen auf den Alltag darlegen,
  • Strichaufzählung
    können sich in Bürgerinnen- und Bürgerangelegenheiten an die dafür zuständigen Stellen wenden, ihre Anliegen artikulieren und Entscheidungen über die weiteren Schritte treffen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können Leistungen der öffentlichen Hand recherchieren, deren Bedeutung für das Gemeinwohl präsentieren sowie daraus die Notwendigkeit der eigenen Beiträge ableiten und begründen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und können deren Auswirkungen sowohl für Österreich als auch für die einzelne Bürgerin bzw. den einzelnen Bürger darlegen.

Lehrstoff:

Demokratie. Politische Meinungsbildung. Zivilgesellschaftliches Engagement. Grund- und Menschenrechte. Politisches System Österreichs. Umfassende Landesverteidigung. Politisches System der Europäischen Union. Öffentliche Verwaltung. Leistungen der öffentlichen Hand. Internationale Zusammenarbeit.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION Kompetenzbereich Zuhören Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    gesprochene Inhalte verstehen, Kerninformationen erkennen, strukturieren und wiedergeben,
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören, verbale und nonverbale Signale deuten, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.

Lehrstoff:

Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.

Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    können eigene Umgangsformen reflektieren, geeignete Umgangsformen für berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Anlässe erarbeiten sowie diese in unterschiedlichen Kommunikationssituationen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    können Meinungen und Werthaltungen von Kommunikationspartnerinnen und -partnern respektieren, Gespräche und Diskussionen moderieren, sich zu berufsspezifischen und gesellschaftlichen Themen Meinungen bilden, diese äußern sowie Standpunkte sachlich und emotional argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können mögliche Ursachen für Missverständnisse aufzeigen, diese in Gesprächen erkennen und vermeiden sowie durch Nachfragen klären,
  • Strichaufzählung
    können Strategien für verschiedene Gesprächsformen beschreiben und umsetzen, in Konfliktsituationen sprachlich angemessen kommunizieren und fachlich argumentieren sowie kooperativ und wertschätzend agieren,
  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Inhalte unter Verwendung der Fachsprache erklären sowie Fachgespräche zielgruppen- und situationsadäquat führen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können allgemeine und berufsspezifische Inhalte strukturieren, zielgruppenspezifisch formulieren und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    können sich in ein Team einbringen, konstruktives Feedback geben sowie mit Feedback umgehen.

Lehrstoff:

Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Fachsprache. Präsentationstechniken. Feedback.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte flüssig lesen und verstehen, dabei unterschiedliche Lesetechniken anwenden, Textsignale nutzen, zentrale Inhalte erschließen und von irrelevanten Informationen unterscheiden, Inhalte wiedergeben sowie ein Gesamtverständnis für Texte entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Fach- und Sachtexten Informationen zielgerichtet entnehmen und Lösungskonzepte für berufliche Problemstellungen entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Textsorten und deren Merkmale unterscheiden, Fach- und Sachtexte sowie literarische Texte lesen und diese mit eigenen Erfahrungen und Vorwissen vernetzen,
  • Strichaufzählung
    unbekannte Wörter aus dem Kontext erschließen und sowohl ihren allgemeinen Wortschatz als auch ihren Fachwortschatz erweitern und festigen.

Lehrstoff:

Textverständnis. Allgemeiner Wortschatz und Fachwortschatz. Textsorten.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in beruflichen und außerberuflichen Situationen Informationen notieren, gliedern und zielgruppenspezifisch aufbereiten,
  • Strichaufzählung
    situationsadäquat, zielgruppenorientiert sowie sprachsensibel formulieren, Texte strukturieren, allgemeine und berufsbezogene Texte sowohl sachlich, formal als auch sprachlich richtig verfassen und geeignete Medien zu deren Verbreitung auswählen,
  • Strichaufzählung
    Texte inhaltlich und sprachlich überarbeiten.

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Verfassen unterschiedlicher Textsorten. Schreibrichtigkeit.

Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.

BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    vertraute Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche verstehen,
  • Strichaufzählung
    vertraute Fachbegriffe im Zusammenhang mit berufsspezifischen Geräten, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Materialien und Accessoires, Größen und Maßen, Farben und Farbtrends sowie Modestilen und Modetrends verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze

  • Strichaufzählung
    aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    aus Fachtexten, Produktbeschreibungen und Betriebsanleitungen sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
  • Strichaufzählung
    sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten,
  • Strichaufzählung
    vertraute einfache Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche verwenden und einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten,
  • Strichaufzählung
    vertraute einfache Fachbegriffe im Zusammenhang mit berufsspezifischen Geräten, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Materialien und Accessoires, Größen und Maßen, Farben und Farbtrends sowie Modestilen und Modetrends verwenden und einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    Basisinformationen aus dem beruflichen und persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche verstehen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe im Zusammenhang mit berufsspezifischen Geräten, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Materialien und Accessoires, Größen und Maßen, Farben und Farbtrends sowie Modestilen und Modetrends verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurzen einfachen berufsbezogenen Fach- und Sachtexten Informationen entnehmen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren routinemäßigen beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe im Zusammenhang mit berufsspezifischen Geräten, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Materialien und Accessoires, Größen und Maßen, Farben und Farbtrends sowie Modestilen und Modetrends verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes Kontaktgespräch mit Kundinnen und Kunden führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Mails schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können,

  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen im Zusammenhang mit Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche Hauptpunkte entnehmen,
  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen im Zusammenhang mit berufsspezifischen Geräten, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Materialien und Accessoires, Größen und Maßen, Farben und Farbtrends sowie Modestilen und Modetrends Hauptpunkte entnehmen,
  • Strichaufzählung
    wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und Themen aus dem eigenen Berufsumfeld oder persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte, in denen sehr gebräuchliche Alltagssprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenen Fach- und Sachtexten, in denen sehr gebräuchliche Fachsprache zur Anwendung kommt, Informationen entnehmen und Handlungen daraus ableiten,
  • Strichaufzählung
    persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Alltag und auf Reisen geläufige berufliche und persönliche Situationen sprachlich bewältigen,
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend zu Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche im normalen Sprechtempo äußern,
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend zu berufsspezifischen Geräten, Werkzeugen und Arbeitsbehelfen, Materialien und Accessoires, Größen und Maßen, Farben und Farbtrends sowie Modestilen und Modetrends im normalen Sprechtempo äußern,
  • Strichaufzählung
    initiativ an Kundinnen- und Kundengesprächen teilnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fachsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notizen und Konzepte für das freie Sprechen und für Telefongespräche schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fachsprache.

Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht ANGEWANDTE WIRTSCHAFTSLEHRE Kompetenzbereich Wirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihre Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung rechtlich und rechnerisch kontrollieren sowie bei Abweichungen geeignete Maßnahmen setzen,
  • Strichaufzählung
    die Arbeitnehmerveranlagung online durchführen,
  • Strichaufzählung
    Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, das eigene Konsumverhalten reflektieren sowie finanzielle Entscheidungen treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    im Falle von finanziellen Problemen Schritte zur Entschuldung setzen,
  • Strichaufzählung
    Bankdienstleistungen im nationalen und internationalen Zahlungsverkehr unter Berücksichtigung der Konditionen und der Datensicherheit nutzen,
  • Strichaufzählung
    Wohnformen recherchieren, die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen vergleichen sowie die Ergebnisse präsentieren,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Unterstützungsangebote für Lehrlinge recherchieren und beantragen,
  • Strichaufzählung
    Spar- und Finanzierungsformen recherchieren, vergleichen und unter Berücksichtigung ihrer Möglichkeiten auswählen und begründen.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Entlohnung. Arbeitnehmerveranlagung. Private Haushaltsplanung. Privatkonkurs. Zahlungsverkehr. Fremdwährungen. Wohnraumbeschaffung. Unterstützungsangebote für Lehrlinge. Spar- und Finanzierungsformen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Wohnraumbeschaffung. Spar- und Finanzierungsformen.

Kompetenzbereich Dokumente verwalten und Verträge abschließen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine Struktur für eine Dokumentensammlung erstellen sowie bei Beschaffung und Verlust die notwendige Kommunikation unter Nutzung des E-Governments durchführen,
  • Strichaufzählung
    Preise, Tarife und Konditionen für Anschaffungen vergleichen und das Preis-Leistungsverhältnis beurteilen,
  • Strichaufzählung
    Verträge unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen abschließen, die daraus resultierenden Konsequenzen abschätzen sowie die notwendige mündliche und schriftliche Kommunikation abwickeln,
  • Strichaufzählung
    bei vertraglichen Unregelmäßigkeiten angemessen agieren, Konsumentenschutzeinrichtungen nutzen und ihre Handlungsweise argumentieren,
  • Strichaufzählung
    ihren Versicherungsbedarf abschätzen, das Kosten-Nutzenverhältnis beurteilen, ihre Versicherungsabschlüsse begründen sowie eine Schadensmeldung durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Dokumente und Urkunden. Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Verträge. Konsumentenschutz. Versicherungsverträge.

Lehrstoff der Vertiefung:

Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Verträge.

Kompetenzbereich Unternehmerisches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Schritte für eine Unternehmensgründung aufzeigen und die Umsetzung im Rahmen eines Projektes präsentieren,
  • Strichaufzählung
    anhand konkreter Belege betriebliche Abläufe erkennen, beurteilen und für die weitere buchhalterische Bearbeitung vorbereiten,
  • Strichaufzählung
    einen branchenspezifischen Jahresabschluss lesen und daraus Schlüsse ziehen,
  • Strichaufzählung
    betriebliche Kostenfaktoren für die Preisbildung darlegen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Produktivität aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    eine branchenspezifische Preiskalkulation erstellen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen der Personalentwicklung recherchieren und beschreiben.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Businessplan. Rechtliche und betriebliche Organisation. Marketing. Belege. Kosten. Jahresabschluss. Preiskalkulation. Personalentwicklung.

Lehrstoff der Vertiefung:

Businessplan. Kosten. Preiskalkulation. Personalentwicklung.

Kompetenzbereich Volkswirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    volkswirtschaftliche Auswirkungen ihres Konsumverhaltens analysieren und darstellen,
  • Strichaufzählung
    anhand von Medienberichten grundlegende Mechanismen der Volkswirtschaft und Wirtschaftspolitik erklären,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten, die der europäische Wirtschaftsraum und der europäische Arbeitsmarkt bieten, recherchieren und aufzeigen.

Lehrstoff:

Volkswirtschaft. Wirtschaftspolitik. Globalisierung. Europäischer Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Fachunterricht FACHKUNDE Kompetenzbereich Produktentwicklung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Materialien unter Berücksichtigung der enthaltenen Rohstoffen analysieren und für unterschiedliche Modelle auftragsbezogen auswählen,
  • Strichaufzählung
    kennen Grundlagen der Gesprächsführung sowie kommunikationsfördernde und -hemmende Aspekte und können deren Einsatz situationsbezogen beschreiben.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Materialien. Gesprächsführung.

Lehrstoff der Vertiefung:

Materialien.

Kompetenzbereich Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie berufsspezifische Umwelt-, Hygiene und Qualitätsstandards und können Unfallgefahren im beruflichen Alltag beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen präventive Maßnahmen zur Verhinderung von berufsbedingten Erkrankungen und können diese erklären,
  • Strichaufzählung
    kennen die ergonomisch richtige Haltung bei der Ausführung berufsspezifischer Arbeiten und können diese beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen berufseinschlägige Umweltstandards und sind in der Lage, Maßnahmen für den Umgang mit Abfällen und wiederverwertbaren Materialien aufzuzeigen,
  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe benennen, nach Einsatzgebieten unterscheiden, fallbezogen auswählen sowie deren Einsatz und Pflegeerfordernisse unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit erklären,
  • Strichaufzählung
    können Fertigungsschritte und Fertigungstechniken erklären, planen und dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    können handelsübliche Größenkennzeichnungen beschreiben sowie Vor- und Nachteile der Maßfertigung und der industriellen Fertigung erarbeiten und begründen,
  • Strichaufzählung
    können Gewinnung, Eigenschaften und Behandlungsmöglichkeiten von Textilfasern beschreiben sowie Konsequenzen für die textile Produktentwicklung aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    können den Materialbedarf für Teil- und Ganzstücke unter Berücksichtigung des Verschnitts ermitteln sowie Zeitaufwands- und Materialkostenberechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    können Fadenstärken sowie manuelle und maschinelle Stichtypen beschreiben, diese unterschiedlichen Nahtarten zuordnen sowie deren Einsatz begründen,
  • Strichaufzählung
    können Zubehör für Bekleidungsstücke auswählen sowie geeignete Techniken für dessen Einarbeitung aufzeigen und erklären,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Methoden der Formgebung, können deren Auswirkungen auf die Materialen beurteilen sowie eine fachgerechte Auswahl treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    können Textil- und Pflegekennzeichnungen materialbezogen erklären,
  • Strichaufzählung
    erforderliche Vorarbeiten zur Fertigung von Teil- und Ganzstücken aufzeigen und beschreiben, Nähtechniken unterscheiden sowie den Einsatz verschiedener Stoffarten und Werkzeuge erklären und argumentieren.

Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsniveaus mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Gesundheitsförderung. Ergonomie. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Fertigungsschritte und -techniken. Größenkennzeichnungen. Materialien. Berufsspezifische Berechnungen. Fadenstärken. Stichtypen. Nahtarten. Formgebung. Textil- und Pflegekennzeichnungen. Herstellungsprozess bei Produkten der Bekleidungsfertigung.

Lehrstoff der Vertiefung:

Fertigungsschritte und -techniken. Nahtarten. Formgebung.

Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine Projektidee entwickeln, die Projektziele formulieren, einen Projektplan mit Meilensteinen aufstellen sowie die zur Projektrealisierung erforderlichen Ressourcen aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    ein Projektteam unter Berücksichtigung der Sozialformen des Arbeitsprozesses zusammenstellen, Teilaufgaben für ein Projekt festlegen und diese auf die einzelnen Projektmitglieder verteilen,
  • Strichaufzählung
    aufgrund eines Projektplanes eine To-do-Liste erstellen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    für ein Projekt die Querverbindungen zu allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalten aufzeigen und argumentieren sowie diese in der Projektplanung berücksichtigen.

Lehrstoff:

Projektkonzeption. Projektplanung.

MODE UND DESIGN Kompetenzbereich Produktentwicklung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Stile und Entwicklungen aus unterschiedlichen Epochen recherchieren sowie Besonderheiten der Stilepochen und deren Einfluss auf aktuelle Modetrends aufzeigen und analysieren,
  • Strichaufzählung
    Beobachtungsgabe entfalten, Modetrends erkennen, kulturelle sowie gesellschaftliche Einflüsse verstehen und begründen sowie darauf aufbauend Vorstellungsvermögen in ihrem Berufsfeld entwickeln und eigene Ideen entwerfen,
  • Strichaufzählung
    Schönheitsideale und Modetrends kritisch analysieren sowie deren gesellschaftliche, ökonomische, ökologische und gesundheitliche Auswirkungen erklären,
  • Strichaufzählung
    Entwürfe unter Beachtung von Form, Farbe, Typ, Material und Struktur nach eigenen Ideen sowie nach Anregungen anderer planen und gestalten,
  • Strichaufzählung
    den Farbkreis, Farbkontraste und Farbharmonien darstellen, deren praktische Bedeutung erklären und die psychologische Wirkung von Farben erläutern,
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der Materialeigenschaften sowie der Schnittführung auf die Wirkung von Bekleidung unter Berücksichtigung der Figur aufzeigen.

Lehrstoff:

Modestile. Modetrends. Schönheitsideale. Farben. Materialien. Schnittführung.

Kompetenzbereich Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine auf Typ und Körperbau abgestimmte Beratung hinsichtlich Modetrends und passender Modelle durchführen,
  • Strichaufzählung
    Zierelemente und Accessoires unter Berücksichtigung von branchenüblichen Serviceleistungen und Modetrends empfehlen,
  • Strichaufzählung
    Entwürfe und Zeichnungen von Bekleidungsstücken für unterschiedliche Anlässe erstellen,
  • Strichaufzählung
    Effekte von Materialien, Farben, Formen, Muster, Oberflächen, Ziernähten, Verzierungen und Zubehör bei Stoffen beschreiben und beurteilen,
  • Strichaufzählung
    Musterungen an Stoffen unter Berücksichtigung von Schnitten und Materialien für unterschiedliche Herren-, Damen- und Wäschewarenmodelle entwerfen.

Lehrstoff:

Typ und Körperbau. Modellauswahl. Zierelemente und Accessoires. Entwurfszeichnungen von Fertigungsmodellen. Musterentwürfe.

Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.

Lehrstoff:

Projektspezifische Arbeitsaufträge.

SCHNITTKONSTRUKTION UND MODELLGESTALTUNG Kompetenzbereich Produktentwicklung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können typische Kleidungsstücke unterschiedlicher Stile und Epochen skizzieren,
  • Strichaufzählung
    entwickeln Verständnis für Linienführung und Proportionen des menschlichen Körpers und wenden dieses bei der Schnittgestaltung und -konstruktion an,
  • Strichaufzählung
    können Farb-, Form- und Materialkonzepte erstellen, zeichnerisch umsetzen sowie Modellskizzen fachgerecht kolorieren,
  • Strichaufzählung
    können Werkskizzen fachgerecht anfertigen,
  • Strichaufzählung
    können Grundschnitte konstruieren sowie diese für Entwürfe abwandeln.

Lehrstoff:

Modellskizzen. Linienführung. Proportionen. Schnittgestaltung und -konstruktion. Farb-, Form- und Materialkonzepte. Zierelemente. Grundschnitte.

Kompetenzbereich Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sowohl Grund- und Modellschnitte als auch Schnittentwicklungen fachgerecht erstellen sowie Schnittschablonen und Schnittlagebilder anfertigen,
  • Strichaufzählung
    Schnittmuster unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit übertragen,
  • Strichaufzählung
    erforderliche Zugaben anhand von Tabellen ermitteln und bei der Übertragung von Schnittmustern berücksichtigen,
  • Strichaufzählung
    technische Unterlagen zu Spezialmaschinen lesen sowie die darin enthaltenen Informationen für berufsspezifische Arbeitsprozesse aufbereiten,
  • Strichaufzählung
    Grundschnitte erstellen und gradieren sowie aus diesen Modellschnitte entwickeln.

Lehrstoff:

Grundschnitte. Modellschnitte. Muster- und Schnittzeichnungen.

Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können projektbezogene Arbeitsaufträge durchführen.

Lehrstoff:

Projektbezogene Arbeitsaufträge.

FACHPRAKTIKUM Kompetenzbereich Produktentwicklung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    aufbauend auf den Grundlagen der Gesprächsführung die zur Situation passende Kommunikation auswählen und einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Stickereien unter Berücksichtigung von Gestaltungselementen anbringen.

Lehrstoff:

Gesprächsführung. Produkte und Dienstleistungen.

Kompetenzbereich Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie berufsspezifische Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards anwenden, Unfallgefahren im beruflichen Alltag analysieren und Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen ergreifen,
  • Strichaufzählung
    präventive Maßnahmen zur Verhinderung von berufsbedingten Erkrankungen anwenden,
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen,
  • Strichaufzählung
    mit Reststoffen, wiederverwertbaren Materialien und belastenden Stoffen verantwortungsvoll und wirtschaftlich umgehen sowie diese fachgerecht und umweltfreundlich entsorgen,
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe fachgerecht verwenden und pflegen sowie deren Einsatz im Zuge eines Arbeitsganges erklären und begründen,
  • Strichaufzählung
    Fertigungsschritte und Fertigungstechniken fachgerecht durchführen und dokumentieren,
  • Strichaufzählung
    Bügelvorgänge in Abhängigkeit von Produkt und Werkstoff ausführen und prüfen sowie etwaige Fehler unter Berücksichtigung von Unfallverhütungsvorschriften beheben,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Stichtypen und Nahtarten einsetzen, Teilarbeiten durchführen sowie Ganzstücke fachgerecht erstellen,
  • Strichaufzählung
    Näharbeitsgänge an berufsspezifischen Maschinen unter Berücksichtigung der Stoffarten sowie von Werk- und Hilfsstoffen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Spezialmaschinen fachgerecht einstellen sowie Teil- und Ganzstücke mit unterschiedlichen Techniken sowie unter Berücksichtigung von Mustern und Funktionselementen herstellen,
  • Strichaufzählung
    Fertigungstechnologien fachgerecht einsetzen.

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Gesundheitsförderung. Ergonomie. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Fertigungsschritte und -techniken. Bügelvorgänge. Herstellung von Teil- und Ganzstücken.

Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einen Projektplan unter Einbeziehung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung umsetzen, bedarfsbezogen anpassen und den Informationsfluss zwischen den einzelnen Projektmitgliedern steuern,
  • Strichaufzählung
    Teile eines Projektes in der berufsbezogenen Fremdsprache entwickeln und erläutern,
  • Strichaufzählung
    die Durchführung und die Ergebnisse eines Projektes dokumentieren, reflektieren, evaluieren und präsentieren sowie Verbesserungsvorschläge aufzeigen.

Lehrstoff:

Projektdurchführung. Projektdokumentation. Projektpräsentation. Projektevaluation.

FREIGEGENSTÄNDE LEBENDE FREMDSPRACHE Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird, vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
  • Strichaufzählung
    sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    Basisinformationen aus dem persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Mails schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können,

  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Alltagstexte und literarische Texte, in denen sehr gebräuchliche Sprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Literatur und Medien.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Alltag und auf Reisen geläufige Situationen sprachlich bewältigen,
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
  • Strichaufzählung
    initiativ an Gesprächen teilnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Freies Kommunizieren.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notizen und Konzepte für das freie Sprechen und für Telefongespräche schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Textsorten verfassen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Kreatives Schreiben.

DEUTSCH Kompetenzbereich Zuhören Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verbale und nonverbale Elemente sowie Gestaltungsmittel der Kommunikation erkennen und verstehen,
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.

Lehrstoff:

Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.

Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    können zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie aus dem Berufs- und Privatleben mündlich Stellung nehmen, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren,
  • Strichaufzählung
    können Stil- und Sprachebenen unterscheiden sowie diese situationsadäquat einsetzen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können ihre Anliegen vor Publikum vorbringen und referieren.

Lehrstoff:

Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Präsentationstechniken. Stil- und Sprachebenen.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    still und laut sinnerfassend sowie gestaltend lesen,
  • Strichaufzählung
    Texten Informationen entnehmen und Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Wissen und zu individuellen Erfahrungen sowie zu unterschiedlichen Weltansichten und Denkmodellen herstellen.

Lehrstoff:

Lesestrategien. Textinterpretation.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie des beruflichen und außerberuflichen Bereichs schriftlich Stellung nehmen,
  • Strichaufzählung
    Texte mit unterschiedlichen Intentionen zielgruppenadäquat verfassen,
  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen Medienangeboten kritisch umgehen und diese situationsgerecht nutzen,
  • Strichaufzählung
    Rechtschreib- und Grammatikregeln anwenden, Nachschlagewerke verwenden sowie ihren Grund-, Fach- und Fremdwortschatz erweitern und festigen.

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Verfassen und Lesen unterschiedlicher Textsorten. Umgang mit Informationsquellen. Orthografie und Grammatik.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Kompetenzbereich Zahlen und Maße Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Mengen der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen anhand der auf ihnen durchführbaren Rechenoperationen unterscheiden, Zahlen diesen Zahlenmengen zuordnen und Berechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Maßeinheiten situationsadäquat verwenden und Umrechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Prozentangaben verstehen, berufsspezifische Berechnungen mit diesen durchführen sowie absolute Größen als Prozentwerte ausdrücken und Änderungsraten bestimmen,
  • Strichaufzählung
    Verhältnisrechnungen durchführen und den Lösungsweg erklären.

Lehrstoff:

Zahlenmengen. Maßeinheiten. Prozentrechnung. Verhältnisrechnungen.

Kompetenzbereich Algebra und Geometrie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Zusammenhänge mit Hilfe von Variablen, Termen und Formeln beschreiben, Terme vereinfachen und Formeln nach vorgegebenen Größen umformen,
  • Strichaufzählung
    Gleichungen und Ungleichungen lösen und grafisch darstellen,
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Fragestellungen als lineare Gleichungssysteme darstellen und diese lösen,
  • Strichaufzählung
    geometrische und trigonometrische Berechnungen durchführen.

Lehrstoff:

Terme. Formeln. Gleichungen. Ungleichungen. Lineare Gleichungssysteme. Geometrie und Trigonometrie.

Kompetenzbereich Funktionale Zusammenhänge Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Begriff Funktion definieren sowie funktionale Zusammenhänge in ihrem Berufsfeld erkennen und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Funktionen benennen, in Abhängigkeit ihrer Parameter skizzieren, anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden sowie geeignete Funktionen für die Beschreibung berufsspezifischer Zusammenhänge auswählen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Funktionsparameter interpretieren, anhand vorgegebener Daten ermitteln und die Funktionsgleichung zur Bestimmung unbekannter Funktionswerte nutzen.

Lehrstoff:

Funktionstypen. Eigenschaften von Funktionen. Funktionsgleichungen.

Kompetenzbereich Stochastik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen Verfahren der deskriptiven Statistik und können diese auf berufsspezifische Daten anwenden sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Beschreibende Statistik.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN BEWEGUNG UND SPORT Kompetenzbereich Grundlagen zum Bewegungshandeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Methoden zur Schulung der konditionellen, koordinativen und beweglichkeitsbezogenen Fähigkeiten eigenverantwortlich anwenden.

Lehrstoff:

Übungen aus den Bereichen Turnen, Gymnastik, Leichtathletik und Schwimmen. Übungen an Fitnessgeräten. Sportmotorische Tests.

Kompetenzbereich Leistungsorientierte und spielerische Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihr Leistungsvermögen in Bewegungshandlungen einschätzen,
  • Strichaufzählung
    Regeln einhalten und sich fair verhalten sowie das Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Wettbewerbe und Sportspiele organisieren und leiten.

Lehrstoff:

Wettbewerbe und Spiele. Trendsportarten.

Kompetenzbereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich durch Bewegung ausdrücken und verständigen,
  • Strichaufzählung
    Bewegung gestalten und kreative Ausdrucksmöglichkeiten finden.

Lehrstoff:

Pantomime. Gefühle durch Bewegungen darstellen. Tanz. Musikgymnastik. Rhythmische Gymnastik und Akrobatik.

Kompetenzbereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    körperliche Belastungssymptome und deren Ursachen erkennen sowie mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit beschreiben,
  • Strichaufzählung
    alltägliche Bewegungshandlungen durch gezielte Übungen verbessern und berufsspezifische Belastungen ausgleichen.

Lehrstoff:

Funktionsgymnastik. Regeneration. Atemtechniken. Entspannungs- und Dehntechniken.

Kompetenzbereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können herausfordernde Bewegungssituationen aufsuchen, persönliche Grenzen und Verhaltensweisen erfahren, Erlebnisse selbst und in der Gruppe reflektieren sowie Gefahren einschätzen.

Lehrstoff:

Bergsport. Gleit- und Rollsport. Wassersport. Ballspiele. Sportveranstaltungen.

ANGEWANDTE INFORMATIK Kompetenzbereich Informationssysteme, Mensch und Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Computerarbeitsplätze nach gesundheitlichen, ergonomischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu analysieren sowie Optimierungsmöglichkeiten vorzuschlagen und zu präsentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme, können ein Betriebssystem in Betrieb nehmen, Software installieren und deinstallieren sowie Geräteverbindungen entsprechend ihrem Einsatzgebiet unterscheiden und fallbezogen auswählen,
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, einen sorgsamen Umgang mit privaten und beruflichen Informationen sowie mit sensiblen Daten aufzuzeigen und das eigene Verhalten zu reflektieren,
  • Strichaufzählung
    können Möglichkeiten der Datensicherung anwenden sowie Daten vor unberechtigtem Zugriff im persönlichen und beruflichen Umfeld schützen,
  • Strichaufzählung
    können Daten in verschiedenen Formaten erkennen, geeignete Dateiformate auswählen und begründen sowie eine Dateistruktur anlegen und Dateien effizient verwalten,
  • Strichaufzählung
    können Daten importieren, exportieren, überprüfen und weiterverarbeiten,
  • Strichaufzählung
    können Dateien fachgerecht konvertieren,
  • Strichaufzählung
    können die umwelt- und fachgerechte Entsorgung von Hardware und Verbrauchsmaterialien beschreiben.

Lehrstoff:

Computerarbeitsplätze. Betriebssysteme. Datenschutz. Datensicherheit. Dateiverwaltung. Entsorgung.

Kompetenzbereich Textverarbeitung, Präsentation und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Schriftstücke mit Hilfe von Textverarbeitungssoftware effizient und strukturiert erstellen, bearbeiten und drucken,
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Software sowie Visualisierungs- und Strukturierungstechniken Besprechungs- und Präsentationsunterlagen erstellen,
  • Strichaufzählung
    E-Mails verantwortungsbewusst nutzen und verwalten,
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe elektronischer Medien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Informationen beschaffen und verarbeiten sowie die Möglichkeiten der Nachrichtenübermittlung situationsadäquat auswählen,
  • Strichaufzählung
    Bilder und Grafiken mit geeigneter Software verantwortungsbewusst bearbeiten.

Lehrstoff:

Schriftstücke. Besprechungs- und Präsentationsunterlagen. E-Mail. Dateien. Informationsmedien. Bildbearbeitung.

Kompetenzbereich Tabellenkalkulation und Datenbanken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen Einsatzbereiche von Tabellenkalkulationssoftware und können mit dieser einfache Berechnungen unter Verwendung von Formeln und Funktionen durchführen,
  • Strichaufzählung
    können Diagramme erstellen und Datenbestände auswerten,
  • Strichaufzählung
    können einfache Datenbanken unter Verwendung eines Standardprogrammes anlegen, verwalten und bearbeiten sowie Abfragen in Datenbanken durchführen und die Ergebnisse präsentieren.

Lehrstoff:

Tabellenkalkulationssoftware. Datenbanken.

FÖRDERUNTERRICHT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Pflichtgegenstände des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes.

Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.

Anl. 6

Beachte für folgende Bestimmung

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 6 Abs. 8)

Text

Anlage 6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BEKLEIDUNGSGESTALTUNG

(Hauptmodule: Damenbekleidung oder Herrenbekleidung oder Wäschewarenerzeugung oder Modist und Hutmacher/Modistin und Hutmacherin oder Kürschner und Säckler/Kürschnerin und Säcklerin

Spezialmodule: Bekleidungsdesign oder Theaterbekleidung oder Bekleidungstechnik)

römisch eins. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

80

Berufsbezogene Fremdsprache

100

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

 

 

Angewandte Wirtschaftslehre

180

Fachunterricht

 

 

Fachkunde

180

 

Mode und Design

160

 

Schnittkonstruktion und Modellgestaltung

180

 

Fachpraktikum

300

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 260

Freigegenstände

 

Religion

 

Lebende Fremdsprache

 

Deutsch

 

Angewandte Mathematik

 

Unverbindliche Übungen

 

Bewegung und Sport

 

Angewandte Informatik

 

Förderunterricht

 

römisch II. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden sowie in der vierten Schulstufe mindestens 180 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

 

Religion

 

 

Politische Bildung

80

 

Deutsch und Kommunikation

80

 

Berufsbezogene Fremdsprache

100

 

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

 

 

 

Angewandte Wirtschaftslehre

180

 

Fachunterricht

 

 

 

Fachkunde

200

 

 

Mode und Design

180

 

 

Schnittkonstruktion und Modellgestaltung

200

 

 

Fachpraktikum

420

 

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 440

 

Freigegenstände

 

 

Religion

 

 

Lebende Fremdsprache

 

 

Deutsch

 

 

Angewandte Mathematik

 

 

Unverbindliche Übungen

 

Bewegung und Sport

 

Angewandte Informatik

 

Förderunterricht

 

 

römisch III. BEMERKUNGEN ZU DEN STUNDENTAFELN

Das Stundenausmaß für den Religionsunterricht beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen zwei Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Die Bildungsdirektion kann nach den örtlichen Erfordernissen nach Absprache mit der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft das Stundenausmaß für den Religionsunterricht an ganzjährigen Berufsschulen bis auf 20 Unterrichtsstunden je Schulstufe herabsetzen.

Da der betriebswirtschaftliche Unterricht in einem Pflichtgegenstand zusammengefasst ist, sind gemäß Paragraph 47, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes jene Teile dieses Pflichtgegenstandes in zwei Leistungsniveaus zu führen, die durch einen Lehrstoff der Vertiefung ausgewiesen sind. Die als leistungsdifferenziert ausgewiesenen Teile umfassen mindestens 100 Unterrichtsstunden.

Im Fachunterricht ist der Pflichtgegenstand „Fachkunde“ in zwei Leistungsniveaus zu führen.

Für den Kompetenzbereich „Projektpraktikum“ sind im Fachunterricht sowohl in der Stundentafel römisch eins als auch in der Stundentafel römisch II in Summe mindestens 40 Unterrichtsstunden vorzusehen.

Das Stundenausmaß für die Freigegenstände „Lebende Fremdsprache“, „Deutsch“ und „Angewandte Mathematik“ sowie für die Unverbindlichen Übungen „Bewegung und Sport“ und „Angewandte Informatik“ beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen mindestens 20 bis maximal 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. mindestens zehn bis maximal 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen mindestens zwei bis maximal vier Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Für den Förderunterricht gem. Paragraph 8, Litera g, Sub-Litera, a, a, des Schulorganisationsgesetzes ist eine Kursdauer von maximal 18 Unterrichtsstunden je Pflichtgegenstand und Schulstufe vorzusehen.

römisch IV. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN A. Allgemeine Bestimmungen:

Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.

Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.

Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanumsetzung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.

B. Allgemeines Bildungsziel:

Bildungsauftrag: Die Berufsschule dient im Sinne des Paragraph 46, unter Berücksichtigung von Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Allgemeinbildung sowie der Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung. Die berufsfachlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich am Berufsprofil sowie an den Berufsbilddispositionen der jeweiligen Ausbildungsordnung für die betriebliche Ausbildung.

Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz sowohl im privaten, beruflichen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    sind zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Handeln motiviert und befähigt,
  • Strichaufzählung
    können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufliche und außerberufliche Herausforderungen bewältigen,
  • Strichaufzählung
    haben ihre Individualität und Kreativität weiterentwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt,
  • Strichaufzählung
    haben Lerntechniken und Lernstrategien weiterentwickelt und können diese für das lebenslange Lernen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    haben unternehmerisches Potenzial, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative entwickelt und können sich konstruktiv in ein Team einbringen,
  • Strichaufzählung
    können sich mit sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Benachteiligungen kritisch auseinandersetzen sowie geschlechtersensibel agieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung eines wertschätzenden Umgangs mit ihrer Umwelt, sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz,
  • Strichaufzählung
    sind fähig, berufsbezogene und gesundheitliche Belastungen zu erkennen und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

C. Allgemeine didaktische Grundsätze:

Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.

Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere

  • Strichaufzählung
    die Anordnung, Gliederung und Gewichtung der Lehrplaninhalte unter Einbindung der mitverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer sowie unter Berücksichtigung schulorganisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen,
  • Strichaufzählung
    den Einsatz jener Lehr- und Lernformen sowie Unterrichtsmittel, welche die bestmögliche Entwicklung und Förderung der individuellen Begabungen ermöglichen.

Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.

Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine etwaige Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.

Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten und hat sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente – wie zB Portfolio-Präsentationen oder Projektarbeiten – sind für die Entwicklung der personalen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Die Anwendung elektronischer Medien im Unterricht wird ausdrücklich empfohlen.

Bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen sind die Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen zu berücksichtigen. Im Unterricht sind komplexe Aufgabenstellungen einzusetzen, welche die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Planung, Durchführung, Überprüfung, Korrektur und Bewertung praxisnaher Arbeiten führen und den Kompetenzaufbau fördern.

Nachhaltigkeit ist als Querschnittsthema in allen Unterrichtsgegenständen zu behandeln, wobei insbesondere auch die branchenspezifisch erforderlichen „green skills“ thematisiert und sichtbar gemacht werden sollen. Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler dabei anzuleiten, sich jene Kompetenzen anzueignen, die erforderlich sind, um in einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Gesellschaft zu leben, sie zu entwickeln und zu unterstützen.

Lehrmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schülerinnen und Schüler anzuregen, dies gleichermaßen zu tun.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch geeignete Lernsettings auf den produktiven Umgang mit belastenden Situationen in ihrem Arbeitsalltag vorzubereiten und in ihrer Resilienz zu stärken (Mental Health/Psychische Gesundheit). Die Schülerinnen und Schüler sind für die Bedeutung von zielgruppengerechten Unterstützungssystemen zu sensibilisieren.

Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.

Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Zur Leistungsfeststellung sollen praxis- und lebensnahe Aufgabenstellungen herangezogen werden, auf rein reproduzierendes Wissen ausgerichtete Leistungsfeststellungen sind zu vermeiden.

Bei der Gestaltung von schriftlichen Überprüfungen und Schularbeiten ist zu berücksichtigen, dass das Lösen anwendungsbezogener Aufgabenstellungen mehr Zeit erfordert. Dem Berufsleben entsprechend empfiehlt es sich, Unterlagen, Nachschlagewerke und technische Hilfsmittel auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.

Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.