eine transparente Darstellung der Leistungsinhalte, einschließlich der Angaben zu den laufenden Leistungen, sofern solche zwischen dem Vermittler und der betreuten Person vereinbart wurden (wie zB die regelmäßige Überprüfung, ob sich der gemäß § 7 Abs. 1 erhobene Betreuungsbedarf geändert hat und die Durchführung einer entsprechenden Beratung, die Unterstützung bei der Bereinigung von Konflikten zwischen vermitteltem Personenbetreuer und betreuungsbedürftiger Person, Organisation eines Vertreters im Verhinderungsfall),eine transparente Darstellung der Leistungsinhalte, einschließlich der Angaben zu den laufenden Leistungen, sofern solche zwischen dem Vermittler und der betreuten Person vereinbart wurden (wie zB die regelmäßige Überprüfung, ob sich der gemäß Paragraph 7, Absatz eins, erhobene Betreuungsbedarf geändert hat und die Durchführung einer entsprechenden Beratung, die Unterstützung bei der Bereinigung von Konflikten zwischen vermitteltem Personenbetreuer und betreuungsbedürftiger Person, Organisation eines Vertreters im Verhinderungsfall),