Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015 sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht, Fassung vom 09.06.2023

§ 0

Beachte für folgende Bestimmung

jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3)

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
StF: BGBl. II Nr. 262/2015

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 55 aus 2017,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 235 aus 2019,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 273 aus 2019,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 383 aus 2021,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 2023,

Präambel/Promulgationsklausel

Artikel 1

Auf Grund

  1. Ziffer eins
    des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2015,, insbesondere dessen Paragraphen 6,, 68a und 72, sowie
  2. Ziffer 2
    des Paragraph 7, Absatz eins, des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 211 aus 2013,,
wird verordnet:

Artikel 2

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 36 aus 2012,, wird bekannt gemacht:

Art. 1 § 1

Text

Artikel 1

Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015

Paragraph eins,

Für die nachstehend genannten Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:

  1. Ziffer eins
    Höhere Lehranstalt für Art and Design (Anlagen 1 und 1.1)
  2. Ziffer 2
    Höhere Lehranstalt für Bautechnik (Anlagen 1 und 1.2)
  3. Ziffer 3
    Höhere Lehranstalt für Biomedizin und Gesundheitstechnik (Anlagen 1 und 1.3)
  4. Ziffer 4
    Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure (Anlagen 1 und 1.4)
  5. Ziffer 5
    Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik (Anlagen 1 und 1.5)
  6. Ziffer 6
    Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik (Anlagen 1 und 1.6)
  7. Ziffer 7
    Höhere Lehranstalt für Flugtechnik (Anlagen 1 und 1.7)
  8. Ziffer 8
    Höhere Lehranstalt für Gebäudetechnik (Anlagen 1 und 1.8)
  9. Ziffer 9
    Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikationsdesign (Anlagen 1 und 1.9)
  10. Ziffer 10
    Höhere Lehranstalt für Informatik (Anlagen 1 und 1.10)
  11. Ziffer 11
    Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie (Anlagen 1 und 1.11)
  12. Ziffer 12
    Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien (Anlagen 1 und 1.12)
  13. Ziffer 13
    Höhere Lehranstalt für Kunststoff- und Umwelttechnik (Anlagen 1 und 1.13)
  14. Ziffer 14
    Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreide- und Biotechnologie (Anlagen 1 und 1.14)
  15. Ziffer 15
    Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Lebensmittelsicherheit (Anlagen 1 und 1.15)
  16. Ziffer 16
    Höhere Lehranstalt für Maschinenbau (Anlagen 1 und 1.16)
  17. Ziffer 17
    Höhere Lehranstalt für Mechatronik (Anlagen 1 und 1.17)
  18. Ziffer 18
    Höhere Lehranstalt für Medien (Anlagen 1 und 1.18)
  19. Ziffer 19
    Höhere Lehranstalt für Medieningenieure und Printmanagement (Anlagen 1 und 1.19)
  20. Ziffer 20
    Höhere Lehranstalt für Metallische Werkstofftechnik (Anlagen 1 und 1.20)
  21. Ziffer 21
    Höhere Lehranstalt für Metallurgie und Umwelttechnik (Anlagen 1 und 1.21)
  22. Ziffer 22
    Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Rohstoff- und Energietechnik (Anlagen 1 und 1.22)
Anmerkung, Ziffer 23, aufgehoben durch Ziffer 2,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 273 aus 2019,)
  1. Ziffer 24
    Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik (Anlagen 1 und 1.24)
  2. Ziffer 25
    Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Holztechnik (Anlagen 1 und 1.25)
  3. Ziffer 26
    Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Logistik (Anlagen 1 und 1.26)
  4. Ziffer 27
    Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Maschinenbau (Anlagen 1 und 1.27)
  5. Ziffer 28
    Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Technisches Management (Anlagen 1 und 1.28)
Anmerkung, Ziffer 29, aufgehoben durch Ziffer 4,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 273 aus 2019,)
  1. Ziffer 30
    Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Produktmanagement und FutureTecs (Anlagen 1 und 1.30)
  2. Ziffer 31
    Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Informationstechnologie und Smart Production (Anlagen 1 und 1.31)
  3. Ziffer 32
    Höhere Lehranstalt für Technik in Medizin, Life Science und Sport (Anlagen 1 und 1.32)
  4. Ziffer 33
    Höhere Lehranstalt für Material- und Umwelttechnologie (Anlagen 1 und 1.33)
  5. Ziffer 34
    Höhere Lehranstalt für Aviation Technology (Anlagen 1 und 1.34)

Art. 1 § 2

Beachte für folgende Bestimmung

Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten, vgl. § 3.

Text

Paragraph 2,

Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen zu dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 211 aus 2013,, erfasst sind, in die in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sowie in den Rubriken „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.

Art. 1 § 3

Text

Paragraph 3,
  1. Absatz einsDiese Verordnung samt Anlagen (Anlagen 1 und 1.11 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 55 aus 2017,) tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht sowie mit Ausnahme der Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffe und der didaktischen Grundsätze ab der 10. Schulstufe als Kompetenzmodule und deren Aufteilung auf der 10. bis zur vorletzten Schulstufe auf die einzelnen Semester) hinsichtlich des römisch eins. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des römisch II. Jahrganges mit 1. September 2016 sowie hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft. Die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffe und der didaktischen Grundsätze ab der 10. Schulstufe als Kompetenzmodule und deren Aufteilung auf der 10. bis zur vorletzten Schulstufe auf die einzelnen Semester treten hinsichtlich des römisch II. Jahrganges mit 1. September 2017 sowie hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft.
  2. Absatz 2Der Abschnitt römisch VI der Anlage 1, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.1, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.2, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.3, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.4, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.5, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.6, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.7, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.8, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.9, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.10, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.11, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.12, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.13, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.14, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.15, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.16, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.17, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.18, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.19, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.20, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.21, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.23, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.24, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.25, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.26, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.27, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.28 und die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.29 treten mit 1. September 2019 in Kraft.
  3. Absatz 3Für das Inkrafttreten der durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 273 aus 2019, geänderten oder eingefügten Bestimmungen und das Außerkrafttreten der durch diese Verordnung entfallenen Bestimmungen gilt Folgendes:
    1. Ziffer eins
      Art. römisch eins Paragraph eins, Ziffer 24,, Anlage 1 römisch eins. Teil, römisch II. Teil und römisch III. Teil und Anlage 1.25 römisch IV. Teil treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
    2. Ziffer 2
      Art. römisch eins Paragraph eins, Ziffer 22,, Ziffer 30 und Ziffer 32,, Anlage 1.7 römisch eins. Teil und römisch VII. Teil, Anlage 1.11 römisch eins. Teil, römisch III. Teil, römisch fünf. Teil und römisch VII. Teil, Anlage 1.13 römisch VII. Teil, Anlage 1.22 (mit Ausnahme des römisch VI. Teils), Anlage 1.30 (mit Ausnahme des römisch VI. Teils) und Anlage 1.32 (mit Ausnahme des römisch VI. Teils) treten hinsichtlich des römisch eins. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des römisch II. Jahrganges mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft;
    3. Ziffer 3
      Anlage 1 römisch VI. Teil Abschnitt Pflichtgegenstände Unterabschnitt Angewandte Mathematik und Anlage 1.16 römisch eins. Teil, römisch III. Teil und römisch VII. Teil treten hinsichtlich des römisch eins. und römisch II. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des römisch III. Jahrganges mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft;
    4. Ziffer 4
      Art. römisch eins Paragraph eins, Ziffer 31 und Anlage 1.31 (mit Ausnahme des römisch VI. Teils) treten hinsichtlich des römisch eins., römisch II. und römisch III. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des römisch IV. Jahrganges mit 1. September 2020 und hinsichtlich des römisch fünf. Jahrganges mit 1. September 2021 in Kraft;
    5. Ziffer 5
      Anlage 1 römisch VI. Teil Abschnitt Pflichtgegenstände Unterabschnitt Wirtschaft und Recht tritt hinsichtlich des römisch eins., römisch II., römisch III. und römisch IV. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt und hinsichtlich des römisch fünf. Jahrganges mit 1. September 2020 in Kraft;
    6. Ziffer 6
      Artikel eins, Paragraph eins, Ziffer 23 und 29 sowie Anlage 1.23 und Anlage 1.29 treten hinsichtlich des römisch eins. Jahrganges mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des römisch II. Jahrganges mit Ablauf des 31. August 2020 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Ablauf des 31. August der Folgejahre jahrgangsweise auslaufend außer Kraft.
  4. Absatz 4Der Abschnitt römisch VI der Anlage 1, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.1, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.2, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.3, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.4, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.5, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.6, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.7, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.8, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.9, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.10, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.11, die Abschnitt römisch eins und römisch VII der Anlage 1.11, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.12, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.13, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.14, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.15, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.16, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.17, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.18, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.19, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.20, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.21, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.22, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.23, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.24, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.25, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.26, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.27, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.28 und die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.29, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.30, die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.31 sowie die Abschnitte römisch eins und römisch VII der Anlage 1.32 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021, treten hinsichtlich des römisch eins. Jahrganges mit 1. September 2021 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft.
  5. Absatz 5Für das Inkrafttreten der durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 383 aus 2021, geänderten oder eingefügten Bestimmungen gilt Folgendes:
    1. Ziffer eins
      Art. römisch eins Paragraph eins, sowie Anlage 1 römisch II. Teil, Anlage 1.1 römisch VII. Teil, Anlage 1.9 römisch VII. Teil, der Titel der Anlage 1.13, Anlage 1.16 römisch IV. Teil, Anlage 1.18 römisch VII. Teil, Anlage 1.19 römisch VII. Teil und Anlage 1.34 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
    2. Ziffer 2
      Anlage 1.6 tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich des römisch eins. Jahrgangs mit 1. September 2021, hinsichtlich des römisch II. Jahrgangs mit 1. September 2022 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft;
    3. Ziffer 3
      Die Anlagen 1.10 und 1.33 treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich der römisch eins. und römisch II. Jahrgänge mit 1. September 2021, hinsichtlich des römisch III. Jahrgangs mit 1. September 2022 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft.
  6. Absatz 6Für das Inkrafttreten der durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 2023, geänderten oder eingefügten Bestimmungen gilt Folgendes:
    1. Ziffer eins
      Anlage 1.11 tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich der römisch eins. und römisch II. Jahrgänge mit dem Schuljahr 2022/23 sowie hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft;
    2. Ziffer 2
      Anlage 1.17 tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich der römisch eins. bis römisch IV. Jahrgänge mit dem Schuljahr 2022/23 sowie hinsichtlich der römisch fünf. Jahrgänge mit 1. September 2023 in Kraft.

Art. 2

Text

Artikel 2

Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Die in den Anlagen unter Abschnitt römisch fünf enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 36 aus 2012, Anmerkung, richtig: Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,), bekannt gemacht.

Anl. 1

Beachte für folgende Bestimmung

jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 3 Abs. 4

Text

Anlage 1 ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN HÖHEREN TECHNISCHEN UND GEWERBLICHEN (EINSCHLIESSLICH KUNSTGEWERBLICHEN) LEHRANSTALTEN römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten dienen im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule (Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz) dem Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bildung (Paragraphen 65 und 72 Schulorganisationsgesetz), die

  • Strichaufzählung
    zur Universitätsreife führt und
  • Strichaufzählung
    zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf technischem oder gewerblichem (einschließlich kunstgewerblichem) Gebiet befähigt.

Diesem zweifachen Bildungsauftrag entsprechend sind in den Lehrplänen für die einzelnen Fachrichtungen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten neben den allgemeinbildenden Pflichtgegenständen fremdsprachliche, mathematische, naturwissenschaftliche, fachtheoretische, praktische, wirtschaftliche und rechtliche Pflichtgegenstände sowie Pflichtpraktika vorgesehen (Paragraphen 68 a und 72 Schulorganisationsgesetz). Im Rahmen dieser Pflichtgegenstände erwerben die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezielle Kenntnisse und das zur Berufsausübung erforderliche Verständnis von Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz);
  • Strichaufzählung
    ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um sich Informationen zu verschaffen und neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene und Prozesse zu analysieren, und um mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz);
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz);
  • Strichaufzählung
    durch integriertes Fremdsprachenlernen insbesondere im Fachbereich (Content and Language Integrated Learning – CLIL) das für das selbstständige und unselbstständige Berufsleben erforderliche Sprachwissen und die Fähigkeit der praxisgerechten Sprachanwendung (Fremdsprachenkompetenz).

Nach Abschluss einer Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt besitzen die Absolventinnen und Absolventen im Besonderen

  • Strichaufzählung
    umfassende und spezialisierte Kenntnisse der Fakten, Gesetze, Methoden und Werkstoffe in allen mit den Berufsfeldern der Ausbildung zusammenhängenden Fachdisziplinen einschließlich ihrer theoretischen Grundlagen aus der Mathematik, den Naturwissenschaften und der Informationstechnologie;
  • Strichaufzählung
    die für die selbstständige unternehmerische Tätigkeit oder für die Ausübung eines gehobenen Berufes auf technischem oder gewerblichem (einschließlich kunstgewerblichem) Gebiet erforderlichen Kenntnisse des Privat-, Gewerbe-, Unternehmens-, Arbeits- und Sozialrechts sowie der Organisation und Führung von Unternehmen und verfügen über die erforderlichen ökonomischen Kenntnisse;
  • Strichaufzählung
    ein breites Basiswissen im Bereich der Naturwissenschaften und der Technik, ein Verständnis für volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Prozesse sowie Orientierungswissen in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen, das sie insgesamt befähigt, sich kritisch mit relevanten Themen der Gesellschaft auseinanderzusetzen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über politische Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, sind den Werten der Demokratie verbunden und erkennen die Bedeutung des friedlichen Zusammenlebens von Bevölkerungsgruppen und Nationen, der Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft sowie des Schutzes der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichts.

Die Absolventinnen und Absolventen können nach Abschluss dieser Bildungsgänge

  • Strichaufzählung
    rechnerische, konstruktive und softwaretechnische Methoden sowie praktische Fertigkeiten zur Lösung von Aufgaben der Ingenieurpraxis unter Beachtung der jeweiligen Voraussetzungen und Grenzen ihrer Einsatzmöglichkeiten auswählen und damit Ergebnisse und auch kreative Lösungen zu konkreten Vorgaben oder abstrakt vorgegebenen Rahmenbedingungen erzielen;
  • Strichaufzählung
    sich durch Nutzung der technisch-wissenschaftlichen Informationsquellen neues Wissen aneignen, das Wissen verschiedener Disziplinen vernetzen sowie auf konstruktivem oder experimentellem Wege oder durch Einsatz von Simulationstechniken kreative Problemlösungen - auch in nicht vorhersehbaren Situationen - finden und diese argumentieren und kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungs-, Mess- und Prüfaufgaben nach vorgegebenen Anforderungen ausführen sowie aus der Kenntnis der Fertigungsverfahren und der einschlägigen Richtlinien fertigungs- und normgerechte Leistungen erbringen und diese den Regeln der technisch-wissenschaftlichen Kommunikation entsprechend darstellen;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens in korrektem Deutsch und mindestens einer Fremdsprache in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren sowie durch Teilhabe am Kulturleben reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Transkulturalität und Diversität in einer globalisierten Welt als Chance erkennen und nutzen; sie sind sich der eigenen kulturellen Identität bewusst und können diese und andere Kulturen miteinander in Beziehung setzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahrnehmen und reflektieren; sie verfügen auch über die Fähigkeit, andere Menschen und deren Sichtweisen, Werthaltungen und Verhaltensweisen geschlechtersensibel wahrzunehmen;
  • Strichaufzählung
    komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinandersetzen, Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig allein und im Team ausführen, zur Entwicklung der eigenen Potenziale und der anderer Menschen beitragen sowie Arbeitsprozesse koordinieren und leiten;
  • Strichaufzählung
    im Sinne unternehmerischer Kompetenz marktadäquate Leistungen erbringen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich führen; sie können Projekte planen und leiten, innovative Lösungen im jeweiligen Fachbereich erarbeiten, komplexe fachliche oder berufliche Tätigkeiten – auch unter nicht vorhersehbaren wechselnden Rahmenbedingungen – in einem spezifischen Fachbereich beaufsichtigen und steuern sowie Entscheidungsverantwortung übernehmen.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES DEUTSCH

Der Deutschunterricht hat zum Ziel, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit, das fachliche Wissen sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Somit ist der Deutschunterricht eine wichtige Grundlage für Identitätsfindung und eine aktive, emotionale und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben.

In den Bereichen „Zuhören“ und „Sprechen“, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, können die Absolventinnen und Absolventen:

  • Strichaufzählung
    mündlichen Darstellungen folgen und sie verstehen;
  • Strichaufzählung
    Sprache im interaktiven Bereich situationsangemessen, partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen;
  • Strichaufzählung
    Gespräche führen, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen, auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren, passende Gesprächsformen in allen Sprechsituationen anwenden und Diskussionen leiten, Gespräche moderieren sowie berufsbezogene Informationen einholen und geben;
  • Strichaufzählung
    sowohl im Bereich der Interaktion als auch Produktion öffentlich sprechen.

Im Bereich „Lesen“ können die Absolventinnen und Absolventen:

  • Strichaufzählung
    im Bereich der Rezeption und Interaktion unterschiedliche Lesetechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Texte rezeptiv formal und inhaltlich erschließen;
  • Strichaufzählung
    sich sowohl rezeptiv als auch interaktiv in der Medienlandschaft orientieren;
  • Strichaufzählung
    sich mit Texten, Bildern, Filmen und anderen Medien kritisch auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    Texte und andere Medien emotional aufnehmen und in Kontexten verstehen, Bezüge zu anderen Texten und Medien und zum eigenen Wissens- und Erfahrungssystem herstellen sowie unterschiedliche Weltansichten und Denkmodelle erkennen.

Im Bereich „Schreiben“ können die Absolventinnen und Absolventen:

  • Strichaufzählung
    Texte unterschiedlicher Intentionen verfassen und spezifische Textmerkmale gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Texte adressatenadäquat produzieren, themen-, geschlechtergerecht und ästhetischen Kriterien entsprechend gestalten sowie nichtsprachliche Gestaltungsmittel einsetzen;
  • Strichaufzählung
    eigene und fremde Texte redigieren;
  • Strichaufzählung
    Schreiben als Hilfsmittel einsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache wissenschaftliche Techniken anwenden.

Im Bereich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ können die Absolventinnen und Absolventen:

  • Strichaufzählung
    Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institution und Wirtschaftsfaktor verstehen, den Kulturbegriff diskutieren, über den Informations-, Bildungs- und Unterhaltungswert von Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Mittel der öffentlichen Meinungsbildung reflektieren und Darstellungs- und Vermittlungsmöglichkeiten unterschiedlicher Medien bewerten;
  • Strichaufzählung
    zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen, über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren sowie durch die Beschäftigung mit literarischen Texten und anderen Kunstformen den eigenen Horizont erweitern und sinnlich-ästhetische Zugänge gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Einblicke in andere Kulturen und Lebenswelten sowie ihr historisches und aktuelles Umfeld gewinnen, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen, zu künstlerischen, insbesondere zu literarischen Werken und Erscheinungen sowie Entwicklungen Stellung nehmen, typische Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen anhand von exemplarischen Werken herausarbeiten sowie die daraus erkennbaren Haltungen und Intentionen erfassen und populärkulturelle Phänomene wahrnehmen, kommentieren und bewerten.

Im Bereich „Sprachbewusstsein“ werden folgende übergreifende Lernergebnisse erreicht:

  • Strichaufzählung
    fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten in der Text-, Satz- und Wortgrammatik, das Erkennen und die Anwendung von Wortarten und Wortbildungsmustern sowie die Beherrschung von und den sicheren Umgang mit orthographischen Regeln und Zeichensetzung;
  • Strichaufzählung
    ein umfassender Wortschatz einschließlich der relevanten Fachsprachen und die Fähigkeit, Begriffe zu definieren und zu erläutern, text- und situationsangemessen anzuwenden sowie Wörterbücher und andere Hilfsmittel zu verwenden;
  • Strichaufzählung
    konstruktiver Umgang mit Fehlern;
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Bedeutung von innerer und äußerer Mehrsprachigkeit;
  • Strichaufzählung
    Erkenntnis, dass Sprachnormen und Wortschatz Veränderungen unterliegen und sprachliche Entwicklungen durch Institutionen und Medien gesteuert werden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff im Pflichtgegenstand „Englisch“ und damit der Englischunterricht sind so festgelegt, dass die Anforderungen des Niveaus B2 („Independent User“) des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erfüllt sind. Die Deskriptoren der Bildungsstandards und damit die Bildungs- und Lehraufgabe basieren auf dem GER.

Der Englischunterricht hat zum Ziel, Spracherwerbsstrategien und ein hinreichend breites sprachliches Spektrum zu vermitteln, um sich klar ausdrücken und auch als Sprachmittlerin und Sprachmittler agieren zu können. Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu anderen Sprachen können für das eigene Sprachlernen genutzt werden. Durch das Bewusstsein für kulturelle, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Gemeinsamkeiten mit oder Unterschiede zwischen Österreich und anderen Ländern wird plurikulturelles Verständnis erreicht und es werden situationsadäquate Aktionen und Reaktionen ermöglicht.

In den Bereichen „Hören“, „An Gesprächen teilnehmen“ und „Zusammenhängend sprechen“, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, werden folgende Lernergebnisse erreicht:

  • Strichaufzählung
    das Vermögen, im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details zu verstehen, wenn Standardsprache gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet;
  • Strichaufzählung
    die Kompetenz, flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen und unmittelbar bedeutsamen Themen zu sprechen und dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorzuheben, Standpunkte zu begründen und zu verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich zu machen. Die Verständigung ist so spontan und fließend, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern ohne größere Anstrengungen gut möglich ist; das Sprachregister ist den Umständen angemessen;
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit, Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessen- oder Fachgebiets klar, geordnet und detailliert zu beschreiben und darzustellen, dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorzuheben, bestimmte Aspekte genauer auszuführen und alles mit einem angemessenen Schluss abzurunden.

Im Bereich „Lesen“ wird folgendes Lernergebnis erreicht:

  • Strichaufzählung
    Lesen unter Anpassung des Lesestils und -tempos an verschiedene Texte und Zwecke sowie die selektive Nutzung geeigneter Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien). Der Lesewortschatz ist groß, es bestehen aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen. Lange und komplexe Texte zu vertrauten allgemeinen und berufsspezifischen Themen werden im Wesentlichen verstanden und Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen können entnommen werden.

Im Bereich „Schreiben“ wird folgendes Lernergebnis erreicht:

  • Strichaufzählung
    das Verfassen klarer, strukturierter Texte zu verschiedenen Themen aus dem Interessen- und Fachgebiet. Dabei werden Standpunkte angemessen dargestellt, entscheidende Fakten hervorgehoben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammengeführt und gegeneinander abgewogen sowie durch einen angemessenen Schluss abgerundet. Die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien werden adäquat angewendet.

Übergreifend werden folgende Lernergebnisse im Bereich „Linguistische Kompetenzen“ erreicht:

  • Strichaufzählung
    ein großer Wortschatz im eigenen Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen. Formulierungen werden so variiert, dass häufige Wiederholungen vermieden werden. Lücken im Wortschatz werden durch Umschreibungen umgangen und der Wortschatz im Allgemeinen wird mit großer Genauigkeit so eingesetzt, dass gelegentliche Verwechslungen und falsche Wortwahl die Kommunikation nicht behindern (lexikalische Kompetenz);
  • Strichaufzählung
    eine hinreichend korrekte Anwendung von Rechtschreibung und Zeichensetzung (orthografische Kompetenz);
  • Strichaufzählung
    klare und natürliche Aussprache und Intonation (phonologische Kompetenz);
  • Strichaufzählung
    die Beherrschung der Grammatik auf einem Niveau, dass Fehler, die zu Missverständnissen führen, nicht auftreten (grammatische Kompetenz).

LERNERGBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES GEOGRAFIE, GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Im Bereich „Geografie“ können die Absolventinnen und Absolventen die Geofaktoren sowie deren Wirkungsgefüge, die Ziele der Nachhaltigkeit sowie Nutzungskonflikte und Ökokrisen erläutern. Sie können wesentliche geografische Gliederungsmodelle und unterschiedliche raumorientierte Entwicklungskonzepte erklären sowie digitale Informationssysteme einsetzen. Sie können weiters die Grundfreiheiten der Europäischen Union sowie die wesentlichen Konvergenzen und Divergenzen erläutern.

Im Bereich „Geschichte“ können die Absolventinnen und Absolventen die Bedeutung und die Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft analysieren. Sie können die Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit erläutern, historische Methoden anwenden, historische Ereignisse Epochen zuordnen sowie die Bedeutung historischer politischer Entwicklungen und Konflikte für die Gegenwart erfassen und erläutern.

Im Bereich „Politische Bildung“ können die Absolventinnen und Absolventen die Geschichte der wichtigsten politischen Akteurinnen und Akteure sowie Bewegungen charakterisieren, zu deren aktuellen Zielen und Umsetzungen Stellung nehmen, die Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems erklären, sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen, den Beitrag der Medien zur Politikgestaltung einschätzen und politikrelevante Medienerzeugnisse auf ihre Intentionen hin kritisch untersuchen.

Im Bereich „Volkswirtschaftliche Grundlagen“ können die Absolventinnen und Absolventen volkswirtschaftliche Grundbegriffe sowie verschiedene Wirtschaftssysteme erklären und vergleichen, volkswirtschaftliche Zusammenhänge analysieren sowie Veränderungsprozesse der Wirtschaftsräume und deren wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen beurteilen.

LERNERGBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES WIRTSCHAFT UND RECHT

Im Bereich „Recht“ können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen und feststellen, ob Internetauftritte rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts sowie des Gewerberechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich „Rechnungswesen“ können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erläutern, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln sowie deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen. Sie können außerdem die wesentlichen Arten der Unternehmensfinanzierung erläutern, einen einfachen Liquiditätsplan erstellen sowie die gesetzlichen Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.

Im Bereich „Entrepreneurship“ können die Absolventinnen und Absolventen den Prozess einer Unternehmensgründung erläutern und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären, die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben. Sie können außerdem die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ANGEWANDTE MATHEMATIK

Die Lernergebnisse der „Angewandten Mathematik“ spiegeln den Bildungsauftrag an berufsbildenden höheren Schulen mit über den allgemeinen Bildungsauftrag hinausgehenden berufsbezogenen Kompetenzen wider. Sie beschreiben das propädeutische Wissen in der Mathematik, das nicht nur für das Modellbilden und Operieren mit mathematischen Fragestellungen, sondern auch für den Anwendungsbezug und die Verbindung zu den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen notwendig ist. Der Mathematikunterricht an technischen Schulen hat also zwei Zielsetzungen: Die des innermathematischen Verständnisses und die Schaffung der theoretischen Grundlagen für die jeweiligen Fachgegenstände. Beide Ziele kommen bei der schriftlichen Reife- und Diplomprüfung aus angewandter Mathematik zum Tragen. Darüber hinaus hat die angewandte Mathematik aber ihren Nutzen darin, die Grundlagen für die fachlichen Unterrichtsgegenstände zu schaffen.

Im Bereich „Zahlen und Maße“ finden die Absolventinnen und Absolventen für eine Problemstellung mit Zahlen und Maßen ein geeignetes Modell und können auch den Transfer in andere Bereiche durchführen. Sie können mit Zahlen und Maßen operieren. Sie können Ergebnisse im Kontext interpretieren und dokumentieren. Sie können mit Hilfe von Zahlen fachlich argumentieren.

In den Bereichen „Algebra und Geometrie“ und „Komplexe Zahlen und Geometrie“ finden die Absolventinnen und Absolventen für eine quantitative Problemstellung mit Hilfe von Algebra und Geometrie ein geeignetes Modell und können den Transfer in andere Bereiche durchführen. Sie können mit algebraischen und geometrischen Objekten operieren. Sie können algebraische und geometrische Objekte in ihrem Kontext interpretieren, dokumentieren und in der Fachsprache der Algebra und Geometrie argumentieren.

In den Bereichen „Funktionale Zusammenhänge“ und „Zahlen und Funktionen“ können die Absolventinnen und Absolventen funktionale Zusammenhänge finden, mit funktionalen Zusammenhängen operieren, diese Ergebnisse interpretieren und mit funktionalen Zusammenhängen im jeweiligen Kontext argumentieren.

Im Bereich „Analysis“ können die Absolventinnen und Absolventen mit Hilfe analytischer Methoden und Werkzeuge ein geeignetes Modell finden, mit diesen Methoden durch Operieren quantitative Zusammenhänge auflösen sowie diese Zusammenhänge interpretieren, dokumentieren und argumentieren.

In den Bereichen „Differentialrechnungen“ und „Integralrechnungen“ können die Absolventinnen und Absolventen Differential- und Integralrechnungen zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen, auch mit Methoden der numerischen Mathematik und mit Hilfe unterstützender technischer Hilfsmittel.

Im Bereich „Fehlerrechnung“ verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Fehlerfortpflanzung und können diese anwenden.

In den Bereichen „Stochastik“ und „Matrizen und Stochastik“ finden die Absolventinnen und Absolventen mit Hilfe der Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung ein geeignetes Modell und können statistische Methoden und Verfahren einsetzen, Daten strukturiert in Vektoren und Matrizen zusammenfassen, Ergebnisse und Zusammenhänge interpretieren sowie in der Fachsprache der Stochastik argumentieren.

In allen Bereichen können die Absolventinnen und Absolventen elektronische Hilfsmittel und webgestützte mathematische Technologien situationsgerecht einsetzen.

Die Mathematik ist curricular so aufgebaut, dass der nachfolgende Lehrplan in dieser Anlage 1 den gemeinsamen Kern der Grundkompetenzen einer angewandten Mathematik für die technischen Ausbildungen darstellt. Diese Anforderungen sind für Fachrichtungen gleich und umfassen 9 Jahreswochenstunden im Laufe der gesamten Ausbildung. In den einzelnen Fachlehrplänen werden zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lernergebnisse der speziellen Fachrichtungen definiert, die in allen Jahrgängen, aber mit Schwerpunkten ab dem dritten Jahrgang, zum Einsatz kommen. Beide Lehrplanbereiche ergeben in Summe die mathematischen Gesamtanforderungen der jeweiligen Fachrichtung.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES NATURWISSENSCHAFTEN

Die Lernergebnisse der „Naturwissenschaften“ beinhalten umfassende und spezialisierte Kenntnisse der Fakten, Gesetze und Methoden der Physik, Chemie, Biochemie, Biotechnologie und Ökologie. Sie liefern eine solide Basis für die fachspezifische Ausbildung und befähigen die Absolventinnen und Absolventen, sich kritisch mit relevanten Themen der Gesellschaft auseinanderzusetzen und zum Schutz der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichtes beizutragen.

Im Bereich „Grundlagen der Physik“ können die Absolventinnen und Absolventen die in Naturwissenschaften und Technik häufig gebrauchten physikalischen Größen nennen, ihre Bedeutung erklären und typische in der Praxis auftretende Werte angeben. Sie können Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik beobachten, bewerten und beschreiben sowie die Ergebnisse auf Plausibilität prüfen.

In den Bereichen „Ausgewählte Kapitel der klassischen „Physik“ und „Thermodynamik und moderne Physik“ können die Absolventinnen und Absolventen Bewegungen, Schwingungs- und Wellenerscheinungen, physikalische Felder sowie thermodynamische Phänomene mit den zugehörigen physikalischen Größen beschreiben sowie mathematische Modelle anwenden. Sie können physikalische Experimente durchführen, protokollieren und die Ergebnisse auf Plausibilität prüfen. Sie können Grundzüge ausgewählter Kapitel der modernen Physik beschreiben und ihre Auswirkungen auf die Technik darstellen, die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen sowie Schlussfolgerungen daraus für ihr Handeln ziehen und dies auch darstellen und begründen.

Im Bereich „Grundlagen der Chemie“ können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Fachbegriffe, die Symbole sowie die Formelsprache der Chemie anwenden und damit chemische Reaktionen darstellen. Sie können mit Hilfe von Atommodellen und des Periodensystems der Elemente den Übergang vom Mikro- zum Makrokosmos nachvollziehen und Stoffeigenschaften sowie Reaktionsabläufe systematisch begründen. Sie können Experimente unter sicherheitsrelevanten Aspekten durchführen, dokumentieren und interpretieren. Sie sind in der Lage, den Bezug zwischen fachspezifisch erworbenen Erkenntnissen und ihren Alltagserfahrungen herzustellen.

In den Bereichen „Anorganische Technologie und Ökologie“ und „Organische Technologie und Ökologie“ kennen die Absolventinnen und Absolventen wichtige Rohstoffe und Produkte und verstehen die Bedeutung dieser Stoffe für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt. Sie führen einfache Experimente zu technologischen Verfahren zur Herstellung von Produkten durch, erkennen die kulturell-gesellschaftspolitischen Konsequenzen von technologischen Verfahren und können dazu persönliche Standpunkte präsentieren und begründen. Sie kennen Stoffkreisläufe der Ökosphäre sowiedie wesentlichen Parameter der Umweltbewertung und können einfache Luft-, Boden- und Wasseruntersuchungen durchführen. Sie können Schadstoffe, die durch anthropogenen Einfluss entstanden sind, den Verursachern zuordnen und Maßnahmen zur Schadstoffverringerung nennen. Die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen können sie in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen und daraus Schlussfolgerungen für ihr Handeln ziehen, darstellen und begründen.

Im Bereich „Biochemie und Biotechnologie“ verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften und den Bau biochemisch relevanter Moleküle, die Prinzipien der Informationsweitergabe auf biochemischem Wege sowie die Grundzüge des Stoffwechsels und können einfache Nachweisreaktionen und biotechnologische Experimente durchführen. Sie können einen Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit herstellen sowie Nutzen und Gefahren der Biotechnologie hinterfragen.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ANGEWANDTE INFORMATIK

Die Lernergebnisse der „Angewandten Informatik“ versetzen die Absolventinnen und Absolventen in die Lage, moderne Informationstechnologien sicher und kompetent im beruflichen Alltag anzuwenden und an den technologischen Entwicklungen einer modernen vernetzen Gesellschaft teilzuhaben.

Im Bereich „Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft“ kennen Absolventinnen und Absolventen die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien und können zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen. Sie können Kaufentscheidungen für gängige PC-Hardware treffen, Betriebssysteme konfigurieren, Standardsoftware installieren und Netzwerkressourcen nutzen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen und Datensicherheit berücksichtigen.

Im Bereich „Publikation und Kommunikation“ können Absolventinnen und Absolventen Dokumente unterschiedlicher Formate on- und offline nutzen, erstellen und publizieren sowie das Internet nutzen und über das Netz kommunizieren.

Im Bereich „Tabellenkalkulation“ können Absolventinnen und Absolventen in Tabellenkalkulationen mit geeigneten Funktionen Berechnungen durchführen, Diagramme erstellen und Datenbestände auswerten.

Im Bereich „Datenbanken“ können Absolventinnen und Absolventen in Datenbanksystemen Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen sowie einfache Aufgabenstellungen analysieren und für Standarddatenbanksoftware aufbereiten.

Im Bereich „Algorithmen, Objekte und Datenstrukturen“ können Absolventinnen und Absolventen einfache Algorithmen sowie objektorientierte Programme erstellen und dokumentieren.

LERNERGEBNISSE DES FREIGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff im Freigegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“ und damit der dementsprechende Unterricht sind so festgelegt, dass die Anforderungen des Niveaus B1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erfüllt sind. Die Deskriptoren der Bildungs- und Lehraufgabe basieren auf dem GER.

Der Freigegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“ kann im Ausmaß von je zwei Wochenstunden im römisch III. und römisch IV. Jahrgang in verkürzter Form geführt werden. In diesem Fall sind die Anforderungen des Niveaus A2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen zu erfüllen.

Der Unterricht im Freigegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“ hat zum Ziel, Spracherwerbsstrategien und ein hinreichend breites sprachliches Spektrum zu vermitteln, um sich auszudrücken und auch als Sprachmittlerin und Sprachmittler agieren zu können. Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu anderen Sprachen können für das eigene Sprachlernen genutzt werden. Durch das Bewusstsein um kulturelle, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Gemeinsamkeiten mit oder Unterschiede zwischen Österreich und anderen Ländern wird plurikulturelles Verständnis erreicht und werden situationsadäquate Aktionen und Reaktionen ermöglicht.

In den Bereichen „Hören“, „An Gesprächen teilnehmen“ und „Zusammenhängend sprechen“, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, werden folgende Lernergebnisse erreicht:

  • Strichaufzählung
    das Vermögen, Hauptaussagen zu verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet. Medien können die wesentlichen Punkte über aktuelle Ereignisse entnommen werden;
  • Strichaufzählung
    die Kompetenz, an Gesprächen über Themen teilzunehmen, die vertraut und/oder von unmittelbarem Interesse sind oder die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen und das berufsrelevante Umfeld beziehen. Dabei können die eigene Meinung eingebracht und auf einfache Art begründet, Vor- und Nachteile eines Sachverhaltes angegeben und unter Einbringung anderer Vorschläge zugestimmt und widersprochen werden;
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit, in einfachen zusammenhängenden Sätzen zu sprechen, um Erfahrungen, Ereignisse und Ziele zu beschreiben sowie kurz eigene Meinungen und Pläne zu erklären und zu begründen. Im Besonderen können im privaten wie beruflichen Bereich Arbeitsabläufe, Sachverhalte usw. beschrieben, ein privates oder berufliches Gespräch begonnen, in Gang gehalten und beendet und einfache Präsentationen über Firmen, Produkte, Arbeitsabläufe usw. gehalten werden.

Im Bereich „Lesen“ werden folgende Lernergebnisse erreicht:

  • Strichaufzählung
    das Verständnis von Texten, in denen vor allem gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt und von privaten Briefen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird;
  • Strichaufzählung
    das Auffinden von Informationen in verschiedenen längeren Texten oder Textteilen, die benötigt werden, um im privaten und beruflichen Alltag bestimmte Aufgaben zu lösen und das Erkennen wesentlicher Schlussfolgerungen.

Im Bereich „Schreiben“ wird folgendes Lernergebnis erreicht:

  • Strichaufzählung
    das Verfassen einfacher zusammenhängender Texte über vertraute oder unmittelbar interessante Themen und von persönlichen Briefen, in denen Erfahrungen und Eindrücke berichtet werden. Die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien werden adäquat angewendet .

Übergreifend werden folgende Lernergebnisse im Bereich „Linguistische Kompetenzen“ erreicht:

  • Strichaufzählung
    eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, wobei elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen, auftreten können (lexikalische Kompetenz);
  • Strichaufzählung
    eine hinreichend korrekte Anwendung von Rechtschreibung und Zeichensetzung (orthografische Kompetenz);
  • Strichaufzählung
    eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird (phonologische Kompetenz);
  • Strichaufzählung
    ausreichend korrekte Verständigung in vertrauten Situationen und im Allgemeinen gute Beherrschung der grammatischen Strukturen trotz deutlicher Einflüsse der Muttersprache. Zwar kommen Fehler vor, aber es bleibt klar, was ausgedrückt werden soll (grammatische Kompetenz).

römisch II. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins b, Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der gehobenen Berufe auf technischem, gewerblichem und kunstgewerblichem Gebiet, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zunehmen.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden (ausgenommen Pflichtgegenstand Religion) und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Jahrgänge bzw. Semester abweichend vorgenommen werden.

Der Beschluss schulautonomer Lehrplanbestimmungen hat unter der Maßgabe der Beibehaltung der Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung zu erfolgen.

Anstelle des Pflichtgegenstandes Englisch kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen auf diese lebende Fremdsprache.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

  1. Ziffer eins
    Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände kann insgesamt um bis zu fünf Wochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen. Die Reduktionen unterliegen der Beschränkung, dass sie nicht zum gänzlichen Entfall der betroffenen Pflichtgegenstände führen dürfen.
  2. Ziffer 2
    Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Bestimmungen über Ausbildungsschwerpunkte und schulautonome Schwerpunktsetzungen

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Abschnitt „Fachtheorie und Fachpraxis“ Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

  1. Ziffer eins
    Anstelle der Pflichtgegenstände des Abschnitts „Fachtheorie und Fachpraxis“ können die Pflichtgegenstände der im Lehrplan vorgesehenen Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.
  2. Ziffer 2
    Um eine auf das regionale Umfeld der Schule abgestimmte Schwerpunktsetzung zu ermöglichen, kann das Stundenausmaß der im Abschnitt „Fachtheorie und Fachpraxis“ lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände insgesamt um bis zu 10 Wochenstunden (davon höchstens drei Wochenstunden bis zum römisch III. Jahrgang) – unter Beibehaltung der Gesamtwochenstundenzahl – reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.

Die Führung eines Ausbildungsschwerpunktes gemäß Ziffer eins, ist in der Bezeichnung des Lehrplans sichtbar zu machen, indem der Bezeichnung der Fachrichtung der Zusatz „Ausbildungsschwerpunkt …“ (mit der festgelegten Bezeichnung) angefügt wird.

Die Führung einer schulautonomen Schwerpunktsetzung gemäß Ziffer 2, ist in der Bezeichnung des Lehrplans sichtbar zu machen, indem der Bezeichnung der Fachrichtung der Zusatz „schulautonome Schwerpunktsetzung …“ (mit der festgelegten Bezeichnung) angefügt wird.

Die Bezeichnung der schulautonomen Schwerpunktsetzung hat jedenfalls abweichend von der Bezeichnung eines verlautbarten Lehrplanes oder von in diesen Lehrplänen vorgesehenen Ausbildungsschwerpunkten zu erfolgen.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch“ und „Englisch“) im römisch III. und römisch IV. Jahrgang mindestens 72 Unterrichtsstunden pro Jahrgang, im römisch fünf. Jahrgang mindestens 40 Unterrichtsstunden pro Jahrgang, in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ gleichmäßig über das Schuljahr verteilt in englischer Sprache zu unterrichten. Im römisch eins. und römisch II. Jahrgang können bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Jahrgang in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Dasselbe gilt für den Freigegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, Absatz 3, des Schulunterrichtsgesetzes.

Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die didaktischen Grundsätze

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan neue Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen für bestehende Unterrichtsgegenstände ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, sind zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und ein zusätzlicher Lehrstoff in schulautonomen Lehrplanbestimmungen vorzunehmen.

Bei der Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei der Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.

Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

römisch III. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Lehr- und Lernziele:

Die Unterrichtsplanung hat sich am allgemeinen Bildungsziel sowie den Bildungs- und Lehraufgaben zu orientieren. Diese stellen insgesamt den Rahmen jener Lernziele dar, die jedenfalls zu erreichen und im Unterricht so zu konkretisieren sind, dass aktuelle Entwicklungen in Technik, Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind Werthaltungen, Einstellungen und kreative Fähigkeiten zu fördern, um bestehende und zukünftige kulturelle, gesellschaftliche und technische Entwicklungen innovativ mitgestalten zu können. Die Reflexion ist als zentrales Instrument für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen zu fördern.

Soweit die Erreichung der Lernziele gewährleistet ist, müssen Neuerungen und Veränderungen in Technik und Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft berücksichtigt werden und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß gewichtet werden bzw. muss auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten, Normen und Richtlinien eingegangen werden.

Die im Lehrplan angeführten zu erreichenden Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstände sind über die Schulstufen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen. Es obliegt den Lehrkräften, Teilkompetenzen zu definieren und zur Umsetzung eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts- und Erziehungsarbeit geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.

Wenn bei der Beschreibung des Lehrstoffes in einem Bereich eine Festlegung über zwei Jahrgänge hinweg erfolgt, werden im erstgenannten Jahrgang die Grundlagen für die genannten Lehrstoffbereiche gelegt und im zweitgenannten Jahrgang die Anwendungen im Fachgebiet entsprechend dem Bildungsziel des Lehrplans erschlossen. Bei Lehrstoffbeschreibungen über mehrere Jahrgänge hinweg erfolgen im erstgenannten Jahrgang die Grundlagen, und in den weiteren Jahrgängen Anwendungen im Fachgebiet mit steigender Komplexität und steigendem Schwierigkeitsgrad, wobei aktuellen Entwicklungen sowie dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik besondere Beachtung zu schenken ist.

In der Umsetzung der Bildungs- und Lehraufgaben ist der Erarbeitung von grundlegenden Erkenntnissen und Fertigkeiten der Vorzug gegenüber oberflächlicher Vielfalt zu geben. Diese Grundhaltung erfordert unter anderem exemplarisches Lehren und Lernen. Bei der Erreichung des allgemeinen Bildungsziels ist von der Vorbildung der Schülerinnen und Schüler auszugehen und eine praxisnahe Gestaltung der Schwerpunkte anzustreben. Zur Förderung der Motivation ist problemorientiert in Themenbereiche einzuführen.

Die Anpassung des Unterrichts an den aktuellen Stand von Technik und Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen und didaktischen Kompetenzen stets eigenverantwortlich weiterentwickeln.

Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache – insbesondere der Unterrichtssprache – und deren Weiterentwicklung in Wort und Schrift sind alle Lehrkräfte verantwortlich.

Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sind berufsspezifische Kompetenzen in Verbindung mit sprachlichen Kompetenzen zu sehen. Interkulturelles Lernen soll die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen verbessern. Das Prinzip interkulturellen Lernens ist eine Chance der Bereicherung für die Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.

Der Entwicklung der sozialen und personalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. Konstruktive Rückmeldungen (Feedback) sowie eine gezielte Steuerung der gruppendynamischen Prozesse sollen diese Entwicklung fördern.

Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu achten.

Unterrichtsmethoden:

Zur Erreichung des Bildungsziels ist von der Vorbildung auszugehen und an den individuellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Um gezielt und frühzeitig unterstützende Maßnahmen ergreifen zu können, sollen zu Beginn der 9. Schulstufe Orientierungschecks und Diagnoseinstrumente für Deutsch, Englisch und Mathematik, die sich an den Bildungsstandards der 8. Schulstufe orientieren, zur Anwendung kommen. Durch forschendes und entdeckendes Lernen sollen alle Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler gleichermaßen angeregt und gefördert werden. Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass das Interesse und die Motivation der Schülerinnen und Schüler gesteigert werden kann. Prinzipiell sind Methodenvielfalt sowie Lehr- und Lernformen anzustreben, welche die Schülerinnen und Schüler zu Problemlösungskompetenz befähigen und vermehrt zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise hinführen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in allen Unterrichtsgegenständen ihren Fähigkeiten gemäß zu fördern und zu fordern. Dazu tragen Unterrichtsformen bei, die von den Stärken und Ressourcen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Die Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen und differenzierten Unterrichts sollen verstärkt in Anspruch genommen werden. Dabei sind, nach Erfordernis, Informationsfeststellungen (Lernstandserhebung, Lernfortschrittsanalyse) einzusetzen. Unterrichtskonzepte, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Lernwege dokumentieren und reflektieren können, wie zB Portfoliotechniken, unterstützen die Entwicklung zu selbstständigem Lernen und Arbeiten.

Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (zB Durchführung von Projekten, Fallstudien, Simulationen) führen die Schülerinnen und Schüler - einzeln und im Team - zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. Dabei sollen neben der Vermittlung von Expertenwissen individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Die Lehrenden sind in diesem Prozess Wissensvermittlerinnen und Wissensvermittler sowie Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gleichermaßen. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitschülerinnen und Mitschüler bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.

Offene Lehr- und Lernformen sowie projektorientiertes Arbeiten und integriertes Fremdsprachenlernen sind nach den Möglichkeiten am Standort umzusetzen. Dies und die zeitliche Abstimmung der Lehr- und Lernziele zwischen den Unterrichtsgegenständen erfordern regelmäßige Absprachen und die Koordination aller Lehrenden.

Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Unter „Content and Language Integrated Learning (CLIL)“ versteht man die Verwendung der Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lehrinhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Unterrichts im Pflichtgegenstand „Englisch“ unter Einbindung von Elementen der Fremdsprachendidaktik. Dasselbe gilt für den Freigegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“. Wegen der Bedeutung der Fremdsprachenkompetenz für die berufliche Praxis sind Unterrichtssequenzen mit CLIL von großer Wichtigkeit. Die Vermittlung der Fremdsprachenkompetenz hat integrativ so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Schülerinnen und Schüler bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden und damit die Beschäftigungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in einem globalisierten Arbeitsmarkt gestärkt wird. Um zu vermeiden, dass Schülerinnen und Schülern durch den Einsatz von CLIL der Erfolg im Fachgebiet erschwert wird, ist CLIL in seiner gesamten methodischen und didaktischen Vielfalt anzuwenden.

Unterrichtstechnologie:

Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrags sollen verschiedenste Medien eingesetzt werden um einerseits den Lernprozess, wo dies sinnvoll ist, zu unterstützen und andererseits die für den beruflichen Alltag erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist deshalb in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. Auch Elemente des E-Learning und Integrierten Lernens (Blended Learning) können die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. Der zweckmäßige Einsatz von Wörterbüchern und anderer Korrekturhilfen, Nachschlagewerken, Gesetzestexten, Formelsammlungen, elektronischen Medien sowie weiterer in der Praxis üblicher Informationsträger ist sowohl im Unterricht als auch bei Leistungsfeststellungen mit Schwerpunkt auf die höheren Jahrgänge vorzusehen.

Unter „Blended Learning“ versteht man die Unterrichtsorganisation, die eine Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen in die Ausbildung gestattet. Diese Unterstützung funktioniert über den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen oder Online-Dienste. Elemente von „Blended Learning“ können helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Hausübungen und Praktika, zu ergänzen und damit auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt zu halten.

Unterrichtsorganisation:

Die Vielfalt von Unterrichtsmethoden erfordert größtmögliche Flexibilität in der Unterrichtsorganisation und organisatorische Unterstützung auf allen Ebenen (fächerübergreifender Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und andere offene Unterrichtsformen). Diese Unterrichtsformen können durch schulfremde Expertinnen und Experten unterstützt werden. Exkursionen und Lehrausgänge dienen in Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch unmittelbaren und anschaulichen Kontakt zum wirtschaftlichen und kulturellen Leben der Vorbereitung auf die berufliche Tätigkeit.

Unter Bedachtnahme auf das Stundenausmaß und die Lehrplaninhalte können pädagogisch sinnvolle Blockungen vorgesehen werden. Außerdem können verschiedene Kompetenz- oder Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrkräfte entsprechend ihrer Qualifikation unterrichtet werden. Eine enge Kooperation dieser Lehrkräfte hinsichtlich der Abstimmung der Lehrinhalte und gemeinsamen Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler ist erforderlich.

Der Unterricht ist in allen Gegenständen auf das allgemeine Bildungsziel der Schulart auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit und laufende Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Jahrganges bzw. des Bildungsganges zweckmäßig, um fächerübergreifende Kenntnisse und Fertigkeiten zu gewährleisten. Pädagogische Abstimmungen (zB hinsichtlich der Jahresplanungen oder der Kriterien der Leistungsbeurteilung) ermöglichen Synergien, verhindern unerwünschte Redundanzen und tragen zur Vergleichbarkeit der Anforderungen und Transparenz des Unterrichts bei. Besondere Bedeutung kommt auch der Abstimmung des fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts zu.

Unterrichtsqualität:

Die Qualität des Unterrichts sowie die systematische Förderung der Kompetenzen sind zentrale Themen der Schulentwicklung. Qualitätsziele auf Schul-, Landes- und Bundesebene unterstützen die Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts. Bei der Unterrichtsgestaltung und Unterrichtserteilung ist auf die Grundprinzipien „Prozessorientierung“, „systematische Evaluation“ und „kontinuierliche Verbesserung“ besonders zu achten. Die nachvollziehbare Darstellung der Unterrichtsziele und transparente Kriterien der Leistungsbeurteilung tragen wesentliche zur Motivation und zum Schulklima bei. Eine Kultur der offenen Rückmeldung (offene Feedbackkultur) ist anzustreben. Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.

Leistungsfeststellung:

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern zu Beginn jedes Unterrichtsjahres oder Semesters in geeigneter Weise bekannt zu geben. Sofern in Unterrichtsgegenständen ein Rahmen für die Zahl der Schularbeiten und deren Durchführung als ein- oder als mehrstündige Schularbeit gegeben ist, obliegt die Entscheidung darüber der oder den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Deutsch:

Grundlage der Bildungs- und Lehraufgabe sind die Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes „Deutsch“ und das ihnen zugrundeliegende Kompetenzmodell, insbesondere die Differenzierung der Bereiche „Zuhören und Sprechen“, „Lesen“ und „Schreiben“ sowie die Fertigkeiten Rezeption, Interaktion und Produktion.

Im Sinne eines integrativen, handlungs- und kompetenzorientierten Unterrichts sind die Bereiche „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“ in die drei Bereiche „Zuhören und Sprechen“, „Lesen“ und „Schreiben“ integriert.

In der Einbeziehung der Ebenen von Rezeption, Interaktion und Produktion erfahren die Bereiche eine Erweiterung und Vertiefung. Rezeptive, produktive und interaktive Fertigkeiten sind in allen Bereichen integrativ zu fördern.

Die sprachlichen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind durchgängig in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und in Progression im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzerwerbs zu trainieren. Schreibhandlungen spiegeln sich in verschiedenen Textformen; der Textsortenkatalog der teilzentralen schriftlichen Reife- und Diplomprüfung Deutsch nennt jedoch nur einen Bruchteil der Textsorten, die in der Unterrichtsarbeit umzusetzen sind.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch und des Freigegenstandes Zweite lebende Fremdsprache:

Der Fremdsprachenunterricht geht von einer umfassenden Sicht von Sprachverwendung und Sprachenlernen aus. Deshalb wurden die Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes „Englisch“ und des Freigegenstandes „Zweite lebende Fremdsprache“ sowie das ihnen zugrundeliegende Kompetenzmodell des GER durch allgemeine Kompetenzen (Fach-, Methoden-, Sprachmittlungs-, Kooperations- und Individualkompetenz sowie soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenz) erweitert, die die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der rein sprachlichen Fertigkeiten darstellen.

Im Sinne eines integrativen, handlungs- und kompetenzorientierten Unterrichts ist der im Kompetenzmodell dargestellte Bereich „Linguistische Kompetenzen“ in die fünf Bereiche „Hören“, „Lesen“, „An Gesprächen teilnehmen“, „Zusammenhängend sprechen“ und „Schreiben“ zu integrieren.

Die sprachlichen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind durchgängig in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden bzw. in Progression im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzerwerbs zu trainieren. Schreibhandlungen spiegeln sich in verschiedenen Textformen; der Textsortenkatalog der teilzentralen schriftlichen Reife- und Diplomprüfung Englisch nennt jedoch nur einen Teil der Textsorten, die in der Unterrichtsarbeit umzusetzen sind.

Die sprachliche Kommunikation hat in ausgewogener Weise die private, öffentliche und berufliche Domäne (Lebensbereich) abzudecken.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:

Der Unterricht im Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ soll der Unterricht ausgehend von einer grundlegenden, nachhaltigen Kompetenzvermittlung auch bei zunehmender Komplexität in anwendungsspezifische und aktuelle Inhalte vertiefen. Dabei ist auf die Anforderungen der standardisierten Reife- und Diplomprüfung sowohl im Prüfungsgebiet „Angewandte Mathematik“ als auch in anderen Prüfungsgebieten mit mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Anforderungen Bedacht zu nehmen.

Der Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ soll in Bezug auf das fachbezogene Qualifikationsprofil und der damit verbunden beruflichen Qualifikation die mathematischen Grundlagen, Verfahren und Methoden für den Unterricht in den fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenständen sowie für einen weiterführenden Bildungsweg vermitteln.

Um die Lehrstoffe nachhaltig zu sichern, sind ausreichend Übungs- und Wiederholungsphasen in allen Jahrgängen vorzusehen. Neu erworbenes Wissen ist stets in Kontext zu bereits früher erworbenem Wissen zu stellen. Bei der Planung und Vorbereitung des Unterrichts ist besonderes Augenmerk auf eine methodisch-didaktische Aufbereitung der Unterrichtseinheiten zu legen.

Die in der Praxis üblichen Rechenhilfen und für das Fachgebiet relevanten Technologien (insbesondere Software) sind im Unterricht zu verwenden. Die Verwendung von Rechenhilfen und Technologien ist in der Unterrichtsplanung und Unterrichtsdurchführung auf der Grundlage eines didaktischen und pädagogischen Konzepts einzubeziehen. Der Einsatz und die Verwendung von Rechenhilfen und technologischen Hilfsmitteln im Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ ist darüber hinaus mit den in den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen verwendeten Hilfsmitteln abzustimmen, um ein möglichst breites Anwendungsfeld möglichst weniger Rechenhilfen und technologischer Hilfsmittel zu erreichen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Wirtschaft und Recht:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie deren Sonderformen gemäß Paragraph 73, Absatz eins, Litera a bis c des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

römisch IV. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zu Unternehmergeist, die Gesundheitserziehung, die Wirtschaftserziehung und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung, die Umwelterziehung, die Sexualerziehung, die europapolitische Bildungsarbeit, die Medienbildung und die Verkehrserziehung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Ziffer eins
    Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, idgF.

  1. Ziffer 2
    Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, idgF.

  1. Ziffer 3
    Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

  1. Ziffer 4
    Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

  1. Ziffer 5
    Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. Ziffer 6
    Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 108 aus 2016,.

  1. Ziffer 7
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

  1. Ziffer 8
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

  1. Ziffer 9
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016,.

  1. Ziffer 10
    Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

  1. Ziffer 11
    Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

  1. Ziffer 12
    Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014,.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände

ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  • Strichaufzählung
    sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  • Strichaufzählung
    Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen, und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  • Strichaufzählung
    Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen, fächerübergreifende Projekte sind erwünscht.

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester)

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Umgang mit Tieren

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender;

Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation;

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Konsum

Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Positionen und Begriffe der Ethik

Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik

Moral und Recht

Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte

Sport

Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung

8. Semester– Kompetenzmodul 8:

Religions- und Moralkritik

Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität

Technik und Wissenschaft

Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

römisch fünf. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Positionen und Begriffe der Ethik

Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik

Krieg und Frieden

Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit

Schultypenspezifische Vertiefung

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

10. Semester:

Humanismus

Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

DEUTSCH

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfachen mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen, diese erfassen und grundlegende Gestaltungsmittel von Sprache erkennen, Sprache aufmerksam verwenden und sind sensibel für gesellschaftliche Entwicklungen, Mehrsprachigkeit und Multikulturalität;
  • Strichaufzählung
    Sprache situationsangemessen gebrauchen, sich konstruktiv an Gesprächen beteiligen und Feedback geben; sie können einfache Sachverhalte darstellen und über ihre Lebenswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    literarische Texte und Sachtexte in verschiedenen Medien in Grundzügen formal und inhaltlich erschließen, unterschiedliche Formen des Lesens anwenden sowie andere Kulturen und Lebenswelten zu ihrem eigenen Leben in Beziehung setzen;
  • Strichaufzählung
    einfache Texte intentionsgerecht und adressatenadäquat verfassen, redigieren sowie relevante Informationen strukturiert schriftlich wiedergeben und kreative Verfahren anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Sprachnormen und Regeln der Orthografie und Zeichensetzung erkennen und anwenden, mit Fehlern konstruktiv umgehen sowie Sprache sensibel und gendergerecht verwenden.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Hörverständnistraining; Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation (aktives Zuhören, Feedbackkultur ua.); Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache; einfache berufsbezogene Gespräche (Telefonieren ua.).

Bereich Lesen:

Texte aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten; sinnerfassendes und empathisches Lesen; lautes, gestaltendes Lesen; Lesetraining in unterschiedlichen Medien; Informationsbeschaffung und Auswertung.

Bereich Schreiben:

Beschreiben, Anleiten, Berichten; spielerisch-schöpferisches Schreiben und Erzählen; Informationen und Ideen strukturiert schriftlich wiedergeben, Arbeitstechniken; Exzerpt; Zusammenfassung; berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung ua.); Sprachnormen; Wortschatzarbeit.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mündlichen und schriftlichen Darstellungen in verschiedenen Medien folgen und sie verstehen, Gestaltungsmittel gesprochener und geschriebener Sprache erkennen, einfache monologische oder dialogische Sprechsituationen bewältigen, sich an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Lesetechniken anwenden, sich in der Medienlandschaft orientieren, Medienangebote nutzen und sich rezeptiv und kreativ mit Texten, Bildern, Filmen und anderen Medien auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    schreibend über sich selbst nachdenken und den eigenen Schreibprozess reflektieren sowie Strategien zur Fehlervermeidung anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache klärend-argumentative und kommunikative Texte planen, verfassen und überarbeiten und verfügen über entsprechende Schreibstrategien.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Hörbeispiele; einfache Stellungnahmen; Wege zum freien Sprechen; gestaltendes Lesen; Grundlagen der Gesprächsführung und Diskussion; Sprachvarietäten.

Bereich Lesen:

Lesetraining und Leseförderung in verschiedenen Medien; literarisches und ästhetisches Lesen, Lesen zur Identitätsfindung.

Bereich Schreiben:

Personal-kreatives Schreiben; einfache Portfoliotechniken; einfache Formen des Argumentierens und Appellierens, einfache Begriffsdefinitionen; Stellung nehmen (Statement ua.); Übungen zu Ausdruck und Stil.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Darstellungen in verschiedenen Medien verstehen und analysieren, einfache Informationsgrafiken verbalisieren und die Grundlagen der Präsentation mit Medienunterstützung umsetzen;
  • Strichaufzählung
    aus linearen und nicht-linearen Texten eine bedürfnisgerechte Auswahl treffen, in Bibliotheken und im Internet recherchieren und Informationen kritisch auswerten, durch die Beschäftigung mit literarischen Texten Einblick in andere Kunstformen gewinnen und die ästhetischen Qualitäten von Texten erfassen;
  • Strichaufzählung
    kreative Techniken und einen umfassenden Wortschatz einschließlich der relevanten Fachsprachen anwenden, über einfache Sachverhalte schriftlich informieren und Schreiben als Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Hörbeispiele; Grundlagen der Präsentation mit Medieneinsatz; mündliche Darstellung von komplexeren Sachverhalten und Abläufen.

Bereich Lesen:

Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Erfassen von Textintentionen; literarische Textformen.

Bereich Schreiben:

Visualisierung und Verbalisierung von Inhalten; Verbalisieren und Interpretieren nicht-linearer Texte; Kommentieren und Argumentieren, einfache Erörterung; einfache Portfoliotechniken; Protokollieren und Mitschriften verfassen.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Redeabsichten erkennen, in Grundzügen sachbezogen argumentieren, zielgerichtet appellieren und persönliche Standpunkte darlegen;
  • Strichaufzählung
    Texte hinsichtlich ihrer Inhalte und Gedankenführung analysieren sowie im Kontext verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten oder Medien und zum eigenen Wissens- und Erfahrungssystem herstellen; sie können zu künstlerischen Werken und Entwicklungen, insbesondere zu literarischen Texten, Stellung nehmen und kreative Verfahren anwenden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv verstehen und emotional aufnehmen;
  • Strichaufzählung
    Schreiben als reflexive Praxis und zur Analyse von linearen und nicht-linearen Texten sowie von literarischen Texten und Sachtexten einsetzen und verfügen über einen erweiterten, auch fachsprachlichen Wortschatz.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Hörbeispiele; argumentative und appellative Redeformen; freies Sprechen; rhetorische Mittel.

Bereich Lesen:

Lesetechniken und Lesestrategien; Textbearbeitungsstrategien; Visualisierung von Textinhalten zur Texterschließung; kreative Verfahren; Erarbeitung von Themenschwerpunkten.

Bereich Schreiben:

Analysieren und Argumentieren von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld (Leserbrief, Offener Brief); prozess- und produktorientierte Portfoliotechniken; Einführung in wissenschaftliche Arbeitstechniken; Schreibstrategien von der Textplanung bis zur Überarbeitung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Hörbeispiele in verschiedenen Medien verstehen und Kontexte reflektieren, kreative Verfahren zur Darstellung einsetzen und sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und sie leiten;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus unterschiedlichen Medien prüfen und vergleichen sowie Texte, Bilder und Filme interpretieren und deren ästhetische Qualitäten erkennen;
  • Strichaufzählung
    elaborierte Formen des Schreibens – auch fächerverbindend – einsetzen, um den eigenen Lernprozess zu dokumentieren und reflektieren sowie einfache Formen des Wissen schaffenden Schreibens zu bewältigen; sie erkennen, dass Sprache Veränderungen unterliegt- und sie erfassen die Bedeutung innerer und äußerer Mehrsprachigkeit.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Literarische und gesellschaftsrelevante Hörbeispiele; Diskussion und Diskussionsführung; Meinungen und Interessen vertreten; freies Sprechen und freies Erzählen; Sprachvarietäten.

Bereich Lesen:

Kennenlernen verschiedener Lebenswelten und Denkmodelle in historischem und gesellschaftlichem Zusammenhang; Buchkultur; ästhetische Merkmale von Texten; Erarbeitung von Themenbereichen.

Bereich Schreiben:

Komplexere Formen des Analysierens und Argumentierens von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld (Kommentar, textbezogene Erörterung); Formen der schriftlichen Dokumentation der eigenen Lernprozesse; kreative Schreibanlässe und Schreibarrangements.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Kommunikationsstrategien sozial angemessen anwenden sowie komplexe Inhalte zielgruppenorientiert und mit Medienunterstützung präsentieren;
  • Strichaufzählung
    den Einfluss gesellschaftspolitischer, technisch-wissenschaftlicher Entwicklungen auf den Einzelnen und die Gesellschaft erkennen und reflektieren, Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt diskutieren, Medien, Kunst und Literatur als gesellschaftliche Phänomene wahrnehmen und reflektieren, Informationen prüfen und verknüpfen, Korrelationen zwischen formalen Aspekten und Textinhalten erkennen, sowie Texte, Bilder und Filme interpretieren und in ihren ästhetischen Qualitäten bewerten;
  • Strichaufzählung
    Schreiben als Form des Denkens begreifen und nutzen sowie eine an Erkenntnis und Klärung interessierte Haltung entwickeln, die sie zur Bewältigung von spezifischen und offenen Schreibaufgaben befähigt; sie können zwischen verschiedenen sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten wählen, diese differenzieren und in ihrer Wirkung bewerten und bewusst einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Präsentationen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen.

Bereich Lesen:

Methoden der Texterschließung (handlungs- und produktionsorientierte Verfahren); Auswahl und Bewertung von Texten in verschiedenen Medien; literarisches Lernen; Erarbeitung von Themenbereichen.

Bereich Schreiben:

Analyse und Interpretationen von Sachtexten und literarischen Texten (Textanalyse, literarische Interpretation) und medialen Ausdrucksformen; Formen des reflexiven und kreativ-personalen Schreibens.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    rhetorische Gestaltungsmittel und Redeabsichten in schriftlichen und mündlichen Darstellungsformen erkennen, analysieren und verschiedene sprachliche Ausdrucksmöglichkeiten gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    den Kulturbegriff diskutieren, Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren verstehen, die durch Institutionen und Medien gesteuerten sprachlichen Entwicklungen erkennen, Texte, Bilder und Filme vergleichen, interpretieren und in ihren ästhetischen Qualitäten im Sinne poetischen Verstehens bewerten sowie Textsorten und deren strukturelle Merkmale differenzieren und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Methoden des wissenschaftlichen Schreibens in berufsbezogenen und kulturellen Kontexten anwenden und das Schreiben als Chance zur Persönlichkeitsentwicklung und Selbstentfaltung sehen und nutzen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Rhetorik; auditive und audiovisuelle Beispiele.

Bereich Lesen:

Erarbeitung von Themenschwerpunkten; vergleichendes Lesen; Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation.

Bereich Schreiben:

Anwendung wissenschaftlicher Arbeitstechniken; textbezogene und problembezogene Interpretationen von sachorientierten und künstlerischen Ausdrucksformen; appellative Texte (Meinungsrede, Empfehlung ua.); Formen des reflexiven und kreativ-personalen Schreibens.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Sprechintentionen und Gestaltungsmittel gesprochener Sprache erkennen, analysieren und differenziert, situationsangemessen sowie sprachsensibel anwenden und sind den Anforderungen berufsbezogener Kommunikation gewachsen;
  • Strichaufzählung
    zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Technik und Wissenschaft Stellung nehmen und zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen, unterschiedliche Weltansichten und Denkmodelle erkennen und sich kritisch mit diesen auseinandersetzen sowie Texte, Bilder und Filme in Kontexten verstehen und differenzierend bewerten;
  • Strichaufzählung
    Schreiben als Wahrnehmungs- und Denkhilfe sehen und einsetzen sowie verschiedenste berufsbezogene und gesellschaftliche Realitäten, Konzepte von Realität und kreativen Ausdrucksformen bewerten und mit der eigenen Lebenspraxis verknüpfen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Auditive und audio-visuelle Vermittlung von beruflichen, gesellschaftlichen und literarischen Inhalten; berufsbezogene Kommunikation, Bewerbung.

Bereich Lesen:

Kennenlernen verschiedener Lebenswelten, Denkmodelle und Entwürfe literarischer und ästhetischer Denkwelten; Symbole und Metaphern verstehen; bedürfnisgerechte und kritische Medienauswahl.

Bereich Schreiben:

Wissen schaffendes Schreiben; Analyse, Argumentation und Interpretation komplexer Sachverhalte anhand von linearen und nicht-linearen Ausgangstexten; kritische Auseinandersetzung, Wertung und Stellungnahme zu gesellschaftlichen, ökologischen und kulturellen Themen; Bewerbungsunterlagen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Sprechintentionen und Gestaltungsmittel gesprochener Sprache erkennen, analysieren und differenziert, situationsangemessen sowie sprachsensibel anwenden und sind den Anforderungen berufsbezogener Kommunikation gewachsen;
  • Strichaufzählung
    zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Technik und Wissenschaft Stellung nehmen und zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen, unterschiedliche Weltansichten und Denkmodelle erkennen und sich kritisch mit diesen auseinandersetzen sowie Texte, Bilder und Filme in Kontexten verstehen und differenzierend bewerten;
  • Strichaufzählung
    Schreiben als Wahrnehmungs- und Denkhilfe sehen und einsetzen sowie verschiedenste berufsbezogene und gesellschaftliche Realitäten, Konzepte von Realität und kreativen Ausdrucksformen bewerten und mit der eigenen Lebenspraxis verknüpfen.

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Vertiefendes Präsentationstraining.

Bereich Lesen:

Bewerten von Texten nach ästhetisch-künstlerischen Qualitäten; eigenverantwortliche, kritische Lesestoffauswahl; vertiefendes zielorientiertes Rezipieren von Texten in Verbindung mit Schreibprozessen.

Bereich Schreiben:

Vertiefung relevanter Textsorten.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: zwei bis vier einstündige Schularbeiten.

Ziffer 3 bis 6. Semester: eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit pro Semester.

Ziffer 7 bis 10. Semester: eine von der Aufgabenstellung abhängige zwei- oder mehrstündige Schularbeit pro Semester.

ENGLISCH

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Hauptinhalt von einfachen, kurzen Hör- und Lesetexten zu vertrauten Themen aus dem Alltagsleben und berufsnahen Umfeld verstehen und konkrete, vorhersehbare Informationen herausfiltern;
  • Strichaufzählung
    einzelne Aussagen in Gesprächen und Hörtexten, wenn langsam und deutlich gesprochen wird, verstehen;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich einfache Beschreibungen von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagssituationen, Vorlieben und Abneigungen geben, über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung auf einfache Weise ausdrücken;
  • Strichaufzählung
    sehr einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Festigung aller Fertigkeiten in folgenden Bereichen:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vertraute Themen aus dem vertrauten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kennenlernen, Familienleben, Tagesablauf, Wohnen, Sport, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Schule, Urlaub und Reisen, Einkaufen).

Beruflicher Themenbereich:

Einfache relevante naturwissenschaftliche und ausbildungsspezifische Themen (zB Berufe, Beschreibung einfacher Arbeitsvorgänge und -abläufe, Regeln und Vorschriften).

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen; Aufbau eines naturwissenschaftlichen und technischen Grundwortschatzes.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentieren von einfachen technischen und beruflichen Inhalten, Telefonieren, Diskutieren, Rollenspiel).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Informeller Schriftverkehr (zB Nachricht, SMS, E-Mail, Brief); Blog; Beschreibung.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Hauptinhalt von einfachen, auch längeren Hör- und Lesetexten zu vertrauten Themen aus dem Alltagsleben und berufsnahen Umfeld verstehen, wobei sie auch spezifische Informationen entnehmen können;
  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte in Gesprächen und Hörtexten verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich einfache Beschreibungen von Lebens- und Arbeitsbedingungen, Alltags- und einfachen Berufssituationen, Vorlieben und Abneigungen geben, über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung ausdrücken;
  • Strichaufzählung
    einfache, auch längere Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Einfache gesellschaftliche und vertraute Themen aus dem relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB zwischenmenschliche Beziehungen, Träume, Hoffnungen und Zukunftsperspektiven, Mode, Jugendkultur, Wohnen, Schule, öffentliche und private Verkehrsmittel); zeitgemäße Massenmedien und Kommunikationsformen (zB Mobiltelefone, soziale Netzwerke, Internet).

Beruflicher Themenbereich:

Einfache Anwendungen aus Themen der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände (zB Beschreibung von Werkzeugen, Geräten und Abläufen und einfachen Diagrammen); einfache berufsbezogene Situationen (zB Terminvereinbarungen, Absagen, Reservierungen, einfache Produktpräsentationen).

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Erweiterung des allgemeinen, naturwissenschaftlichen und technischen Wortschatzes; Wiederholung und Erarbeitung der für die behandelten Themen erforderlichen Sprachstrukturen; Übungen zur Textorganisation.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB einfache Produktpräsentation, eigene Ansichten).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Informeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Brief); Blog; Beschreibung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte von Hör- und Lesetexten über vertraute Themen sowie einfache mündliche und schriftliche Anleitungen und Vorschriften verstehen;
  • Strichaufzählung
    Aussagen in Gesprächen und Hörtexten verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Beschreibungen von Lebens- und Arbeitsbedingungen, Alltags- und einfachen Berufssituationen sowie Vorlieben und Abneigungen geben, detailliert über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und dabei ihre Meinung ausdrücken sowie einfache, eingeübte Präsentationen zu vertrauten Themen vortragen;
  • Strichaufzählung
    einfache Texte verschiedener Länge zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer erweiterten Auswahl an Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Einfache gesellschaftliche und vertraute Themen aus dem relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Fremdenverkehr, Urlaub, Unterkunft, Unterhaltung, Fernsehen, Zeitungen und andere Medien, Gesundheit, Ernährung, Geldangelegenheiten).

Beruflicher Themenbereich:

Einfache Anwendungen aus Themen der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände; einfache berufsbezogene Situationen; einfache naturwissenschaftliche Sachverhalte.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Erweiterung des allgemeinen, naturwissenschaftlichen und technischen Wortschatzes; Wiederholung und Erarbeitung der für die behandelten Themen erforderlichen Sprachstrukturen; Übungen zur Textorganisation.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Reisen, Telefonieren).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Informeller und formeller Schriftverkehr (zB Anfrage, Leserbrief, Forumsbeitrag); Bericht.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte aus dem alltäglichen und vertrauten berufsrelevanten Umfeld sowie mündliche und schriftliche Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen im unmittelbaren Umfeld verstehen;
  • Strichaufzählung
    Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und einfache technische Informationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen von Lebens- und Arbeitsbedingungen, Alltags- und einfachen Berufssituationen, Vorlieben und Abneigungen geben, über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung ausdrücken;
  • Strichaufzählung
    Texte verschiedener Länge zu vertrauten Themen – auch aus dem beruflichen Umfeld – verfassen und dabei die Sätze mit einer erweiterten Auswahl an Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Aktuelle Themen und Themen aus dem Interessengebiet Jugendlicher (zB Werbung, Umwelt und Ökologie, Lebenswirklichkeit Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Verstehen der eigenen Kultur sowie anderer Kulturen).

Beruflicher Themenbereich:

Produkte des eigenen Fachgebietes; einfache technische Zusammenhänge; erste Berufserfahrungen, Firmenstrukturen.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Produkt- und Firmenpräsentation, Beschreibung von Diagrammen und Statistiken, informelles Gespräch, Diskutieren).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Formeller Schriftverkehr (zB Memo, E-Mail, Brief); Artikel; Textzusammenfassung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    längere unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltagsbezogene Themen in Hör- und Lesetexten verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen sowie berufsbezogene Standardsituationen aus dem eigenen Fachgebiet verstehen, wenn die Thematik vertraut und die Darstellung unkompliziert und klar strukturiert ist;
  • Strichaufzählung
    Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und einfache technische Informationen verstehen, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich im eigenen Sachgebiet und in vertrauten Routinesituationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen und Stellung nehmen sowie vorbereitete Präsentationen zu Themen aus ihrem Alltag und ihrer Ausbildung abhalten, in denen die Hauptpunkte hinreichend präzise erläutert werden;
  • Strichaufzählung
    strukturierte Texte zu vertrauten Themen – auch aus dem beruflichen Umfeld – verfassen.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Aktuelle soziale und politische Themen (zB interkulturelle Beziehungen, Medien, Energie und Umwelt).

Beruflicher Themenbereich:

Prozesse des eigenen Fachgebietes; berufsbezogene Situationen (zB Telefonieren, Geschäftskontakte).

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Beratungs- und Verkaufsgespräch, Beschwerde, Präsentation).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Formeller Schriftverkehr (zB Anfrage, Beschwerde, Bewerbung); Bericht (zB Arbeitsbericht, Unfallbericht); Artikel; Leaflet.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    aus argumentativen Texten und Gesprächssituationen über gewöhnliche alltags- oder berufsbezogene Themen einige wesentliche Schlussfolgerungen ziehen sowie komplexere Sachtexte, die mit den eigenen Interessen und berufsrelevanten Themen in Zusammenhang stehen, verstehen;
  • Strichaufzählung
    Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und technische Informationen verstehen, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen und Standpunkte begründen;
  • Strichaufzählung
    strukturierte Texte zu einer Vielzahl vertrauter Themen – auch aus dem beruflichen Umfeld – verfassen.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vielfältige aktuelle Themen von nationalem und internationalem Interesse (zB Europäische Union, internationale Organisationen, interkulturelle Kommunikation).

Beruflicher Themenbereich:

Arbeit und Arbeitsmarkt, Bildung, Wissenschaft und Forschung; technisch und wirtschaftlich relevante Themen der Berufspraxis (zB neue Medien, Verkehr, Energie, Umweltschutz).

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Besprechung und Diskussion, Verhandlungs- und Verkaufsgespräch).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Beruflicher Schriftverkehr (zB Geschäftsbriefe, Bewerbungen, Berichte und Protokolle); Antrag (Proposal).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte über aktuelle und berufsbezogene Themen in Standardsprache verstehen, in denen eine bestimmte Haltung oder ein bestimmter Standpunkt vertreten wird, und können bei längeren und komplexen Texten geeignete Lesetechniken anwenden und entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
  • Strichaufzählung
    Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und technische Informationen in normaler Geschwindigkeit in Standardsprache verstehen;
  • Strichaufzählung
    Gesprächen unter Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern mit Einschränkungen folgen;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen und begründen sowie klar strukturierte Präsentationen halten;
  • Strichaufzählung
    strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien anwenden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vielfältige gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen (zB Menschenrechte, Diskriminierung, Armut, Verteilungsgerechtigkeit).

Beruflicher Themenbereich:

Arbeit und Arbeitsmarkt, Bildung, Wissenschaft und Forschung; technisch und wirtschaftlich relevante Themen der Berufspraxis (zB Projektmanagement, Zukunft der Technik).

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentation, Konferenz, Bewerbungsgespräch).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Beruflicher Schriftverkehr (zB Geschäftsbriefe, Berichte und Protokolle, Bewerbungen); Antrag (Proposal).

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    anspruchsvollere Sachtexte verstehen und beim raschen Lesen entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte über konkrete und abstrakte Themen verstehen, in denen ein bestimmter Standpunkt vertreten wird;
  • Strichaufzählung
    Fachartikel, die über das eigene Fachgebiet hinausgehen, unter Zuhilfenahme geeigneter Nachschlagewerke lesen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus dem unmittelbaren, gesellschaftlichen und beruflichen Leben verstehen und dabei auch Stimmung und Ton der Sprechenden erkennen;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen, begründen und verteidigen sowie längere, klar strukturierte Präsentationen halten und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer spontan reagieren;
  • Strichaufzählung
    strukturierte, detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien adäquat anwenden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vielfältige gesellschaftspolitische, kulturelle, ökologische, soziale und wirtschaftliche Themen.

Beruflicher Themenbereich:

Gesellschaftlich relevante Technologiefragen, Zukunftstechnologien; fachspezifische und beruflich relevante Themen (zB betriebliche Organisation, Leben und Arbeiten im Ausland).

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Bewerbungsgespräch, Präsentation von Ideen, Produkten, Programmen und laufenden Diplomarbeiten, Beschreiben und Kommentieren von Grafiken).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Privater und öffentlicher Schriftverkehr (Bewerbung, Motivationsschreiben, Beantwortung von Anfragen, Beschwerde und Reaktion); Bericht; Abstract.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    anspruchsvollere Sachtexte verstehen und beim raschen Lesen entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte über konkrete und abstrakte Themen verstehen, in denen ein bestimmter Standpunkt vertreten wird;
  • Strichaufzählung
    Fachartikel, die über das eigene Fachgebiet hinausgehen, unter Zuhilfenahme geeigneter Nachschlagewerke lesen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus dem unmittelbaren, gesellschaftlichen und beruflichen Leben verstehen und dabei auch Stimmung und Ton der Sprechenden erkennen;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen detailliert und ausführlich informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen, begründen und verteidigen sowie längere, klar strukturierte Präsentationen halten und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer spontan reagieren;
  • Strichaufzählung
    strukturierte, detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien adäquat anwenden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vielfältige gesellschaftspolitische, kulturelle, ökologische, soziale und wirtschaftliche Themen im regionalen und globalen Zusammenhang.

Beruflicher Themenbereich:

Komplexe fachspezifische und beruflich relevante Themen.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache (Register).

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Festigung der schriftlichen Textsorten und -formate.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: eine einstündige Schularbeit pro Semester.

Ziffer 3 und 4. Semester: je eine einstündige Schularbeit.

Ziffer 5 bis 8. Semester: je eine zweistündige Schularbeit

Ziffer 9 und 10. Semester: je eine zwei- oder dreistündige Schularbeit

GEOGRAFIE, GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

(einschließlich Volkswirtschaftliche Grundlagen)

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten geografischen Arbeits- und Darstellungstechniken beschreiben und sind in der Lage, Karten, Bilder, Diagramme sowie Texte zu lesen und zu interpretieren;
  • Strichaufzählung
    traditionelle sowie digitale Informationssysteme einsetzen und gewonnene Erkenntnisse mit realen Gegebenheiten in Beziehung setzen (Orientierungswissen);
  • Strichaufzählung
    Geofaktoren sowie deren ökologisches Wirkungsgefüge erklären und die Bedeutung für Öko- und Wirtschaftssysteme beispielhaft erläutern;
  • Strichaufzählung
    Ursachen sowie Folgen von ökologischen Krisen beschreiben und kennen unterschiedliche Lösungsansätze zu deren Bewältigung;
  • Strichaufzählung
    Konflikte um die Nutzung und Verteilung knapper natürlicher Ressourcen analysieren sowie Vorschläge für Lösungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Bevölkerungsentwicklung der relevanten Wirtschaftsräume und ihre Folgen analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    regionale Großraummuster sowie unterschiedliche Gliederungsmodelle erklären.

Lehrstoff:

Begriff, Bedeutung und Arbeitsmethoden der Geografie; naturgeografische und humangeografische Grundlagen.

Grundlagen der Kartenkunde; Orientierungswissen durch traditionelle und digitale Informationsmedien (Geografische Informationssysteme).

Geofaktoren und ökologisches Wirkungsgefüge; landschaftsökologische Zonen der Erde. Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen; Ressourcenknappheit und Tragfähigkeit der Erde; Nachhaltigkeit in der Raumnutzung; Nutzungskonflikte.

Bevölkerungsentwicklung und gesellschaftliche Folgerungen; Bevölkerungsstrukturen und -verteilung; Wanderungsbewegungen und Auswirkungen.

Geografische Gliederungsmodelle im Vergleich.

Lebensraum Österreich.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geschichte

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Epochen, die sich über größere und kleinere Zeiträume erstrecken, in Grundzügen charakterisieren und die Problematik von Epochenkonzepten erfassen;
  • Strichaufzählung
    die Ursachen, die zur Entstehung von modernen Staaten und supranationalen Gebilden geführt haben, erklären und daraus Schlussfolgerungen ziehen;
  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkungen und Interaktionen zwischen Religionen und Staaten sowie den Wandel des Verhältnisses zwischen Staat und Religion erläutern;
  • Strichaufzählung
    das Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Welt- und Geschichtsbildern, religiösen Vorstellungen und Lebensentwürfen in ihrem Verlauf analysieren.

Bereich Politische Bildung

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung und die Funktionsweise der österreichischen parlamentarischen Demokratie erklären und zu ihren Vorzügen und Mängeln begründet Stellung nehmen und auch mit anderen Demokratiemodellen und autoritären Systemen vergleichen;
  • Strichaufzählung
    die Struktur und Funktionsweise des österreichischen Verfassungsaufbaus erklären;
  • Strichaufzählung
    ihre Interessen an politischen Entscheidungen artikulieren und kennen die Möglichkeiten, sich daran zu beteiligen.

Lehrstoff:

Bereich Geschichte:

Ziele der Beschäftigung mit Geschichte; Arbeit mit historischen Quellen; Periodisierungskonzepte. Epochen und Umbrüche in der Antike und dem Mittelalter. Vornationale Ordnungssysteme; Entwicklung des modernen Staates.

Bereich Politische Bildung:

Das politische und rechtliche System Österreichs; synchroner und diachroner Vergleich von Demokratiemodellen, Entwicklung der Demokratie in Österreich. Nutzung medialer Möglichkeiten der Partizipation. Konfliktarten und Konfliktstrategien; Entwicklung von Streitkultur und Konfliktmanagement.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geschichte

  • Strichaufzählung
    historische Quellen analysieren, fertige Geschichtsdarstellungen dekonstruieren und Multiperspektivität bei historischen Darstellungen beachten;
  • Strichaufzählung
    die Geschichte der Arbeitsmigration wiedergeben, Definitionen im Bereich Migration/Integration wiedergeben und entsprechende Konzepte richtig anwenden und betreffende mediale Darstellungen kritisch überprüfen;
  • Strichaufzählung
    die Verlaufsformen politischer und kultureller Veränderungsprozesse analysieren und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    nationale und regionale politische Entwicklungen sowie politische Identitäten, insbesondere Österreichs und seiner Bundesländer, erklären und reflektieren.

Bereich Politische Bildung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten politischen Akteure und Bewegungen in Österreich charakterisieren und kennen ihre Entwicklungsgeschichte in Grundzügen;
  • Strichaufzählung
    sich kritisch mit den Programmen der politischen Parteien und ihren Standpunkten zu aktuellen Problemstellungen sowie deren Umsetzungen auseinandersetzen und dazu begründet Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    durch die Kenntnis der Entwicklung und Durchsetzung von Menschenrechten in ihrem historischen Kontext und in der Gegenwart für die Menschenrechte eintreten;
  • Strichaufzählung
    den Begriff „Medienpolitik“ erklären, allfällige Gefahren für die Einschränkung der Meinungsfreiheit erkennen sowie historische und aktuelle politikrelevante Medienerzeugnisse auf ihre Intentionen hin untersuchen.

Lehrstoff:

Bereich Geschichte:

Epochen und Umbrüche in der Neuzeit. Kulturkonzepte; Expansion und Migration und deren soziokulturelle Auswirkungen; multikulturelle bzw. multireligiöse Gesellschaft; Fundamentalismen; Religion und Staat. Aufklärung und bürgerliche Revolutionen; Grund- und Menschenrechte im historischen Kontext. Erinnerungskulturen, Identitäten und Symbole am Beispiel Österreich.

Bereich Politische Bildung:

Funktion von Parteien in der Demokratie; die wichtigsten österreichischen Parteien und Interessensverbände. Medien und ihre Auswirkung auf die Politik; Analyse von Medienerzeugnissen und Erkennen der zugrundeliegenden Intentionen.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geschichte

  • Strichaufzählung
    sozioökonomische Prozesse und technische Entwicklungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Arbeitswelt erklären und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Konzepte von Wirtschaft und Sozialpolitik im historischen Kontext beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Geschlechterrollenideologie und ihre Veränderung erfassen sowie die Folgen für die Stellung von Mann und Frau in Beruf und Gesellschaft erklären;
  • Strichaufzählung
    Familienmodelle der Vergangenheit schichtspezifisch beschreiben und sie voneinander sowie von heutigen Modellen abgrenzen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Merkmale der wirkungsmächtigsten Ideologien des 19. und 20. Jahrhunderts beschreiben und dazu Stellung nehmen sowie ihre Entwicklungsgeschichte und ihre historischen Auswirkungen auf politische, wirtschaftliche und soziale Ordnungen darstellen.

Bereich Volkswirtschaftliche Grundlagen

  • Strichaufzählung
    volkswirtschaftliche Grundbegriffe erklären;
  • Strichaufzählung
    den sektoralen Wandel und seine wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen untersuchen sowie Prognosen für die Zukunft erstellen;
  • Strichaufzählung
    einflussreiche Wirtschaftsräume lokalisieren sowie deren jeweilige wirtschaftspolitische Bedeutung darstellen und erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Geschichte:

Technische Entwicklungen und ihre Auswirkungen; Industrialisierung und gesellschaftlicher Wandel; Arbeitswelten; Umweltgeschichte in Beispielen ab der Neolithischen Revolution; Entwicklung von unterschiedlichen Wirtschafts- und Sozialsystemen; wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen des sektoralen Wandels. Wesentliche Ideologien des 19. Jahrhunderts und ihre Folgen. Konzept Familie im schichtspezifischen Wandel; Geschlechterrollenideologie und ihre Auswirkungen; Gender Mainstreaming; Alltagsgeschichte.

Bereich Volkswirtschaftliche Grundlagen:

Grundbegriffe der Volkswirtschaft (Knappheit der Güter; Angebot und Nachfrage; Produktionsfaktoren; Markt, Preis; Konjunktur). Wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen des sektoralen Wandels. Wichtige Wirtschaftsräume und deren Bedeutung; Wirtschaftsstandorte und -räume im Spannungsfeld; regionale Disparitäten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geschichte

  • Strichaufzählung
    das Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Welt- und Geschichtsbildern, religiösen Vorstellungen und Lebensentwürfen in ihrem Verlauf analysieren;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Merkmale der wirkungsmächtigsten Ideologien des 19. und 20. Jahrhunderts beschreiben und dazu Stellung nehmen sowie ihre Entwicklungsgeschichte und ihre historischen Auswirkungen auf politische, wirtschaftliche und soziale Ordnungen darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Europäisierung der Welt und die Entkolonialisierung beschreiben sowie ihre Folgen erklären.

Bereich Politische Bildung

  • Strichaufzählung
    historische und aktuelle politikrelevante Medienerzeugnisse auf ihre Intentionen hin untersuchen;
  • Strichaufzählung
    durch die Kenntnis der Entwicklung und Durchsetzung von Menschenrechten in ihrem historischen Kontext und in der Gegenwart für die Menschenrechte eintreten.

Bereich Volkswirtschaftliche Grundlagen

  • Strichaufzählung
    volkswirtschaftliche Zusammenhänge erfassen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Wirtschaftssysteme erklären und auswerten;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für die Globalisierung bewerten sowie ihre Folgen analysieren, Ziele der Wirtschaftspolitik darstellen, beurteilen sowie die unterschiedlichen Interessenslagen ausdifferenzieren.

Lehrstoff:

Bereich Geschichte:

Europäisierung der Welt; Kolonialisierung und Entkolonialisierung und deren Folgen bis hin zum Nord-Süd-Konflikt. Entstehung und Entwicklung des Kommunismus; Faschismus in Europa; Nationalsozialismus und Antisemitismus.

Bereich Politische Bildung:

Feindbilder; Rassismus.

Bereich Volkswirtschaftliche Grundlagen:

Geld und Geldwertschwankungen; Wirtschaftssysteme. Wirtschaftspolitik und ihre unterschiedlichen Interessenslagen. Merkmale und Probleme von Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern in globalen Ökonomien; Voraussetzungen für globales Wirtschaften und dessen Auswirkungen; internationale Zusammenarbeit.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geschichte

  • Strichaufzählung
    Ursachen und Verlauf von regionalen und überregionalen Konflikten benennen sowie Sicherheitskonzepte und ihren Beitrag zur Friedenssicherung begründen;
  • Strichaufzählung
    zu historischen Themen Hypothesen/Annahmen entwickeln und sie überprüfen.

Bereich Politische Bildung

  • Strichaufzählung
    die Geschichte europäischer und internationaler Organisationen erläutern sowie ihre Aufgaben und Ziele und ihre Bedeutung für zukünftige Entwicklungen und Prozesse erklären;
  • Strichaufzählung
    die Idee „Europa“ im historischen und aktuellen Kontext reflektieren.

Bereich Geografie

  • Strichaufzählung
    die Grundfreiheiten der Europäischen Union erklären und kennen die Möglichkeiten als EU-Bürgerinnen und EU-Bürger;
  • Strichaufzählung
    beispielhaft wesentliche Konvergenzen und Divergenzen Europas identifizieren sowie ergriffene politische Lösungsansätze und Entwicklungskonzepte nennen;
  • Strichaufzählung
    Konzepte und Instrumente der europäischen Regionalpolitik und Regionalentwicklung analysieren;
  • Strichaufzählung
    digitale Informationssysteme praktisch anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Geschichte:

Krieg und Frieden in der Geschichte der Neuzeit; Humanitäres Völkerrecht; Erster Weltkrieg und seine Auswirkungen; Zweiter Weltkrieg in Verbindung mit dem Holocaust; bipolares Weltsystem.

Bereich Politische Bildung:

Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union, ihrer Institutionen und Zuständigkeiten.

Bereich Geografie:

Lebensraum Europa im Überblick; Grundfreiheiten der EU; Konvergenzen und Divergenzen Europas; Formen der europäischen Integration; Wettbewerbs- und Regionalpolitik; volkswirtschaftliche Zusammenhänge Österreich – Europa.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geografie

  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit von Raumordnung und Raumplanung erfassen sowie Ziele, Ebenen und Instrumente erläutern;
  • Strichaufzählung
    regionale Großraummuster wie Zentren und Peripheriestrukturen der Welt erklären;
  • Strichaufzählung
    gegenseitige Abhängigkeiten zwischen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern erfassen sowie Strategien zur Entwicklungszusammenarbeit beschreiben;
  • Strichaufzählung
    digitale Informationssysteme praktisch anwenden.

Bereich Geschichte

  • Strichaufzählung
    Ursachen und Verlauf von regionalen und überregionalen Konflikten benennen sowie Sicherheitskonzepte und ihren Beitrag zur Friedenssicherung begründen.

Lehrstoff:

Bereich Geografie:

Ziele, Ebenen und Instrumente der österreichischen Raumordnung und -planung; Raumentwicklung; Regionalplanung im europäischen Kontext. Vor- und Nachteile der Globalisierung sowie mögliche Lösungsansätze zur Abschwächung der Nachteile; Entwicklungszusammenarbeit.

Bereich Geschichte:

Transformationen und neue Strukturen der Weltpolitik; ausgewählte regionale und internationale Konflikte der letzten Jahrzehnte und der Gegenwart; Institutionen und Formen der Friedenssicherung und der internationalen Zusammenarbeit.

WIRTSCHAFT UND RECHT

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von Personen erklären und ihre Relevanz hinsichtlich der Rechtsgültigkeit von Rechtsgeschäften beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Begründung und den Schutz des Eigentums und anderer dinglicher Rechte erklären;
  • Strichaufzählung
    beurteilen, ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist;
  • Strichaufzählung
    Erfüllungsmängel bei Verträgen erkennen und rechtskonforme Lösungen erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    feststellen, ob Internetauftritte den rechtlichen Vorgaben entsprechen;
  • Strichaufzählung
    die immaterialgüterrechtlichen Schutzrechte erläutern;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Schritte von zivilgerichtlichen Verfahren und von Insolvenzverfahren darstellen;
  • Strichaufzählung
    die möglichen Folgen von zivilgerichtlichen Verfahren, Exekutionsverfahren und Insolvenzverfahren erläutern;
  • Strichaufzählung
    Parteien und sonstige Beteiligte in den jeweiligen Verfahren nennen;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, deren Organe sowie ihre Vor- und Nachteile erläutern;
  • Strichaufzählung
    die unternehmensrechtlichen Stellvertreter unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus Firmenbuchauszügen interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen zum Antritt eines Gewerbes erläutern;
  • Strichaufzählung
    den Ablauf der verschiedenen Gewerbeverfahren erläutern.

Lehrstoff:

Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen Rechts.

Grundzüge des Zivilrechts:

Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen; E-Commerce-Gesetz, Urheberrecht in den Grundzügen; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens, des Exekutionsverfahrens und des Insolvenzverfahrens.

Unternehmensrecht:

Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung.

Gewerberecht:

Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern;
  • Strichaufzählung
    das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen.

Bereich Rechnungswesen

  • Strichaufzählung
    eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Inhalte und den Aufbau der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen beurteilen;
  • Strichaufzählung
    aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau eines Kostenrechnungssystems erläutern;
  • Strichaufzählung
    Kalkulationen zu Vollkosten durchführen;
  • Strichaufzählung
    Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Recht:

Steuerrecht:

Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

Bereich Rechnungswesen:

Einnahmen-Ausgabenrechnung.

Doppelte Buchhaltung:

Wesentliche Elemente der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (zB Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rücklagen Abschreibung, Umsatzerlöse), Jahresabschlusskennzahlen.

Kostenrechnung:

Kostenarten, Kostenstellen, Betriebsabrechnungsbogen, Kalkulationsverfahren, Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even-Analyse, Produktionsprogrammentscheidungen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entrepreneurship

  • Strichaufzählung
    Ideenfindungsmethoden anwenden;
  • Strichaufzählung
    ein Geschäftsmodell entwerfen und dazu ausgewählte Kapitel eines Businessplans erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären sowie deren Zusammenhänge beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären und verschiedene Führungsstile vergleichen.

Lehrstoff:

Businessplan-Marketing:

Ideenfindung und Geschäftsmodell, Businessplan, Marketing-Mix (product, price, placement, promotion).

Organisation:

Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation.

Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung:

Motivationstheorien, Führungsstile.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rechnungswesen

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Begriffe der Finanzierung erläutern;
  • Strichaufzählung
    Arten der Unternehmensfinanzierung erläutern;
  • Strichaufzählung
    einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären.

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Begriffe des Arbeitsrechtes erläutern und in Beziehung setzen;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen erklären;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erklären;
  • Strichaufzählung
    die Rolle und die Aufgaben der Sozialpartner erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Rechnungswesen:

Finanzierung:

Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit, Leasing, Crowdfunding), Kapitalmarkt, Liquiditätsplan und Liquiditätskennzahlen.

Personalverrechnung:

Bruttobezug, Lohnsteuer, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge.

Bereich Recht:

Arbeitsrecht:

Sozialpartnerschaft, Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts, individuelles Arbeitsrecht (Begründung und Beendigung, Rechte, Pflichten und Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen).

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    quantitative Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand mathematisch modellieren, numerische Ergebnisse ermitteln und zeitgemäße Rechenhilfen einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Anwendung der aus dem begleitenden fachtheoretischen Unterricht bekannten Gesetze durch Gleichungen und Funktionen modellieren.

Lehrstoff aller Bereiche:

Anwendungen aus dem Fachgebiet; Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten Technologien.

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Maße

  • Strichaufzählung
    den Mengenbegriff und die grundlegenden Mengenoperationen zur Darstellung von mathematischen Sachverhalten einsetzen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau von Zahlensystemen wiedergeben und die Erweiterung der Zahlenbereiche argumentieren;
  • Strichaufzählung
    Zahlen auf der Zahlengeraden veranschaulichen, im Dezimalsystem in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Zahlenangaben in Prozent verstehen, Ergebnisse in Prozentdarstellung kommunizieren und mit Grundwert, Prozentsatz und Prozentanteil arbeiten;
  • Strichaufzählung
    absolute und relative Fehler berechnen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Maßzahlen von Größen in verschiedene Einheiten umrechnen, Vielfache und Teile von Einheiten mit den entsprechenden Zehnerpotenzen darstellen und Formeln des Fachgebietes numerisch auswerten.

Bereich Algebra und Geometrie

  • Strichaufzählung
    die Potenzgesetze verstehen, sie begründen und durch Beispiele veranschaulichen;
  • Strichaufzählung
    Terme vereinfachen, Formeln aus dem Fachgebiet nach vorgegebenen Größen umformen und die grundlegenden Rechenoperationen für Zahlen und Funktionen anwenden;
  • Strichaufzählung
    lineare Gleichungen und Ungleichungen nach einer Variablen auflösen;
  • Strichaufzählung
    lineare Gleichungssysteme in Matrizenform angeben;
  • Strichaufzählung
    Vektoren in rechtwinkeligen Koordinatensystemen darstellen sowie Linearkombinationen bestimmen und interpretieren.

Bereich Funktionale Zusammenhänge

  • Strichaufzählung
    grundlegende Berechnungen an geometrischen Objekten durchführen;
  • Strichaufzählung
    den Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck als Seitenverhältnisse interpretieren, die entsprechenden Werte zu vorgegebenen Winkeln bestimmen und in facheinschlägigen Aufgabenstellungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Funktionen als Mittel zur Beschreibung von Zusammenhängen verstehen sowie Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem, auch mit technischen Hilfsmitteln, darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Gleichung einer Geraden in expliziter und impliziter Form aufstellen, deren Parameter berechnen und interpretieren, lineare Gleichungssysteme aufstellen und lösen, die Lösbarkeit argumentieren und die Lösungsfälle anhand von Beispielen veranschaulichen.

Lehrstoff:

Reelle Zahlen:

Mengenbegriff, Mengenoperationen; Zahlenbereiche; Dezimalsystem, Festkomma- und Gleitkommadarstellung; Potenzen und Wurzeln; Zahlensysteme.

Rechnen mit Zahlen und Größen:

Überschlagsrechnung; Prozentrechnung; Umrechnung von Maßeinheiten;

absoluter und relativer Fehler.

Terme und Gleichungen:

Rechnen mit Termen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Äquivalenzumformungen, Formelumwandlung; lineare Gleichungssysteme (Lösbarkeit, Lösungsmethoden; Matrizenschreibweise).

Elementare Geometrie:

Ähnlichkeit, Dreieck, Viereck, Satz von Pythagoras, Kreis; elementare Körper.

Trigonometrie:

Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

Vektoren:

Darstellung, Ortsvektor; Betrag, Multiplikation mit Skalar; Addition und Subtraktion.

Funktionen:

Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.

Interpolation:

Lineare Interpolation.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Funktionen

  • Strichaufzählung
    den Begriff der Funktion und der Umkehrfunktion erklären, Eigenschaften von Funktionen erkennen und an Beispielen veranschaulichen;
  • Strichaufzählung
    die Gleichungen und Eigenschaften der elementaren Funktionen verstehen, die Funktionsparameter interpretieren und die Funktionsgraphen skizzieren;
  • Strichaufzählung
    Polynomfunktionen und Exponentialfunktionen aufstellen und Polynomfunktionen zur Interpolation verwenden;
  • Strichaufzählung
    die trigonometrischen Funktionen anhand des Einheitskreises erklären und die Parameter der allgemeinen Sinusfunktion interpretieren;
  • Strichaufzählung
    quadratische Gleichungen lösen und die verschiedenen Lösungsfälle unterscheiden sowie Gleichungen mit trigonometrischen, Exponential- und Logarithmusfunktionen lösen;
  • Strichaufzählung
    die Rechengesetze für Potenzen und Logarithmen begründen und anwenden.

Lehrstoff:

Funktionen, Umkehrfunktionen und entsprechende Gleichungen:

Quadratische Funktionen, Potenzfunktionen, Polynomfunktionen, Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen, trigonometrische Funktionen.

Eigenschaften von Funktionen:

Monotonie, Symmetrie, Periodizität, Nullstellen, asymptotisches Verhalten, Polstellen.

Rechnen mit Zahlen und Größen:

Potenzen mit rationalen Hochzahlen.

Interpolation:

Quadratische Interpolation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Komplexe Zahlen und Geometrie

  • Strichaufzählung
    die Grundrechnungsarten mit komplexen Zahlen ausführen und die Ergebnisse in der Gauß'schen Zahlenebene interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Vektoren in rechtwinkeligen Koordinatensystemen darstellen, Linearkombinationen und Skalarprodukt bestimmen und interpretieren sowie das vektorielle Produkt von Vektoren im Raum bilden und es geometrisch interpretieren;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe der Vektorrechnung Geraden in R2 und R3 sowie Ebenen in R3 aufstellen;
  • Strichaufzählung
    Problemstellungen mit Hilfe von allgemeinen Dreiecken modellieren und lösen (Längen, Winkel, Flächeninhalte);
  • Strichaufzählung
    aus Stichprobenwerten Häufigkeitsverteilungen tabellarisch und grafisch darstellen, Lage- und Streuungsmaße bestimmen und interpretieren und ihre Auswahl argumentieren.

Bereich Zahlen und Funktionen

  • Strichaufzählung
    Parameterdarstellungen in einfachen Fällen problembezogen anwenden.

Lehrstoff:

Komplexe Zahlen:

Darstellung; Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division; Polarkoordinaten.

Vektoren:

Skalarprodukt; vektorielles Produkt; Geraden in R2 und R3 und Ebenen in R3.

Trigonometrie:

Trigonometrie des allgemeinen Dreiecks.

Eindimensionale Datenbeschreibung:

Häufigkeitsverteilung, Lage- und Streuungsmaße, Boxplot.

Funktionen:

Parameterdarstellung insbesondere mit elektronischen Hilfsmitteln.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Differenzialrechnung

  • Strichaufzählung
    die Bildungsgesetze von arithmetischen und geometrischen Folgen verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Begriffe „Grenzwert“, „Konvergenz und Divergenz von Folgen“ verstehen;
  • Strichaufzählung
    die elementaren Funktionen differenzieren und die Ableitung von zusammengesetzten Funktionen bestimmen;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe der Ableitungen lokale Extremwerte und Wendepunkte bestimmen, Funktionen lokal durch lineare Funktionen approximieren sowie Funktionsgraphen hinsichtlich Monotonie, Konvexität, Nullstellen, Extremwerte, Wendepunkte und Polstellen interpretieren und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    in Natur und Technik auftretende Änderungsraten mit dem Differenzialquotient darstellen und die Differenzialrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.

Lehrstoff:

Folgen:

Allgemeiner Begriff, arithmetische und geometrische Folgen, rekursive Definition von Folgen.

Grenzwert und Stetigkeit:

Grenzwert, konvergente und divergente Folgen. Grenzwert von Funktionen, Stetigkeit, Unstetigkeitsstellen.

Differenzialrechnung:

Differenzen- und Differenzialquotient, Differenzierbarkeit; Ableitungsfunktion, Ableitungsregeln, höhere Ableitungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Differenzial- und Integralrechnung

  • Strichaufzählung
    Stammfunktionen von grundlegenden und im Fachgebiet relevanten Funktionen ermitteln, das bestimmte Integral berechnen und als orientierten Flächeninhalt interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die Differenzial- und Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Methoden der numerischen Mathematik mit unterstützenden technischen Hilfsmitteln zur näherungsweisen Bestimmung der Nullstellen von Funktionen und zur näherungsweisen Berechnung von bestimmten Integralen einsetzen.

Lehrstoff:

Differenzialrechnung:

Fachbezogene Anwendungen.

Integralrechnung:

Stammfunktion und bestimmtes Integral, Grundintegrale, Integrationsregeln und -methoden.

Numerische Verfahren:

Iterationsverfahren zur Bestimmung von Nullstellen; Numerische Integration.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fehlerrechnung

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Fehlerfortpflanzung verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Rechnen mit Zahlen und Größen:

Fehlerquellen, Fehlerfortpflanzung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Stochastik

  • Strichaufzählung
    den Begriff Zufallsexperiment verstehen, die Wahrscheinlichkeit zufälliger Ereignisse mit Hilfe der Definition für Wahrscheinlichkeiten nach Laplace bestimmen und die Additions- und Multiplikationsregel anwenden;
  • Strichaufzählung
    mehrstufige Zufallsexperimente mit Baumdiagrammen modellieren, diese interpretieren und damit argumentieren.

Bereich Matrizen

  • Strichaufzählung
    Daten strukturiert in Vektoren und Matrizen zusammenfassen sowie Berechnungen im Fachgebiet durchführen und kennen den Begriff der Determinante und deren Bedeutung.

Lehrstoff:

Stochastik:

Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse; bedingte Wahrscheinlichkeit.

Matrizen:

Bezeichnungen, Addition, Multiplikation, Multiplikation mit einer Zahl; Rechenregeln, Determinante, lineare Gleichungssysteme in Matrizenform.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Stochastik

  • Strichaufzählung
    Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung modellieren;
  • Strichaufzählung
    die Normalverteilung als Grundmodell zur Beschreibung der Variation von metrischen Variablen ermitteln, Werte der Verteilungsfunktion bestimmen und zu vorgegebenen Verteilungsfunktionswerten die entsprechenden Quantile bestimmen;
  • Strichaufzählung
    Schätzwerte für Verteilungsparameter bestimmen und Konfidenzintervalle für den Mittelwert und die Standardabweichung einer normalverteilten Zufallsvariable berechnen und interpretieren.

Lehrstoff:

Wahrscheinlichkeitsverteilungen:

Binomialverteilung, Normalverteilung.

Beurteilende Statistik:

Konfidenzintervalle; Signifikanz.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die bisher vermittelten mathematischen Methoden und Verfahren in verschiedenen Kontexten selbstständig anwenden und im

Bereich Stochastik

  • Strichaufzählung
    die Methode der kleinsten Quadrate verstehen und aus vorgegebenen Punkten eine passende Ausgleichsfunktion mittels Technologieeinsatz ermitteln und das Ergebnis interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die Methode der linearen Regression anwenden.

Lehrstoff:

Anwendungsbezogene Wiederholung und Festigung von mathematischen Methoden und Verfahren des römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgangs.

Ausgleichsrechnung:

Methode der kleinsten Quadrate; Ausgleichsfunktionen, lineare Regression, Korrelationskoeffizient.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: Zwei bis vier einstündige Schularbeiten.

römisch II. bis römisch IV. Jahrgang: Ein bis zwei Schularbeiten pro Semester, nach Bedarf auch zweistündig.

römisch fünf. Jahrgang: Zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine Schularbeit mehrstündig.

NATURWISSENSCHAFTEN

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Physik

  • Strichaufzählung
    die in Naturwissenschaften und Technik häufig gebrauchten physikalischen Größen sowie deren Formelzeichen, Definitionen und Maßeinheiten nennen, ihre Bedeutung und Möglichkeiten ihrer Messung erklären und typische in der Praxis auftretende Werte angeben;
  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik beobachten und unter Verwendung physikalischer Größen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache physikalische Experimente planen und durchführen sowie die Ergebnisse protokollieren und fachgerecht festhalten;
  • Strichaufzählung
    Werte durch Vergleichen, Abschätzen oder Messen ermitteln, Ergebnisse auf Plausibilität prüfen und eine Aussage über deren Genauigkeit machen;
  • Strichaufzählung
    einfache Zusammenhänge zwischen Messgrößen in Form von Tabellen, Diagrammen und Gleichungen darstellen und dazu eigene Erklärungen formulieren;
  • Strichaufzählung
    die Gewinnung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse sowie deren Verlässlichkeit und Grenzen anhand von einfachen Beispielen erläutern.

Lehrstoff:

Definition und Messung von physikalischen Größen:

Internationales Einheitensystem (Größengleichungen, Basiseinheiten, Vorsilben). Mechanische Größen (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Dichte, Kraft, Arbeit, Impuls, Druck, Drehmoment). Elektrische Größen (Spannung, Ladung, Widerstand, Kapazität, Induktivität); akustische und optische Größen (Frequenz, Wellenlänge, Intensität); thermodynamische Größen (Wärmekapazität, Ausdehnungskoeffizient); Anwendungen.

Energie, Leistung und Wirkungsgrad.

Ausgewählte Phänomene der klassischen Physik (zB Reibung, Auftrieb, Brechung, Reflexion, thermische und elektrische Leitfähigkeit). Erhaltungssätze, insbesondere Energieerhaltung.

Erkenntnisgewinn in der Naturwissenschaft und Auswirkungen auf die Gesellschaft (anhand ausgewählter Beispiele):

Beobachtung, Experiment, Hypothese, Theorie, Modell, Prognose; Entwicklung physikalischer Weltbilder (zB vom geozentrischen zum heliozentrischen Weltbild, von der klassischen zur modernen Physik).

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Chemie

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Fachbegriffe sowie die Symbole und Formelsprache der Chemie wiedergeben und damit den Massen-, Mengen- und Energieumsatz von chemischen Reaktionen darstellen;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von Atommodellen und dem Periodensystem der Elemente den Übergang vom Mikro- zum Makrokosmos nachvollziehen sowie Stoffeigenschaften und Reaktionsabläufe systematisch begründen;
  • Strichaufzählung
    wichtige Nichtmetalle und wichtige technische Gase wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    einfache Experimente unter sicherheitsrelevanten Aspekten durchführen, dokumentieren und diese mit geeigneten Methoden interpretieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Bezüge zwischen fachspezifisch erworbenen Erkenntnissen und ihren Alltagserfahrungen herstellen.

Lehrstoff:

Grundbegriffe und Arbeitsweise der Chemie:

Aufbau der Materie (Stoffbegriff, Element, Verbindung, Gemische), Trennverfahren, Analyse und Synthese; Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen; Formelschreibweise, chemische Gleichungen, Stöchiometrie.

Vom Atombau zu den Stoffeigenschaften:

Nuklide, Atommodelle, Elektronenkonfiguration, Periodensystem, chemische Bindungen und Wechselwirkungskräfte (einschließlich Solvatation).

Chemische Reaktionen:

Triebkräfte der Natur (Enthalpie, Entropie), Kinetik und Katalyse; chemisches Gleichgewicht, Massenwirkungsgesetz.

Anorganische Rohstoffe und Produkte:

Nichtmetalle, technische Gase.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anorganische Technologie und Ökologie

  • Strichaufzählung
    anorganische Rohstoffe und Produkte anführen und verstehen die Bedeutung dieser Stoffe für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt;
  • Strichaufzählung
    einfache Experimente zu technologischen Verfahren zur Herstellung von anorganischen Produkten durchführen und die Eigenschaften, Herstellungsverfahren und Einsatzgebiete der Produkte beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die kulturell-gesellschaftspolitischen Konsequenzen von anorganisch-technologischen Verfahren erkennen und dazu persönliche Standpunkte präsentieren und begründen;
  • Strichaufzählung
    die Nomenklatur, funktionelle Gruppen und Reaktionstypen grundlegender organischer Verbindungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Stoffkreisläufe der Ökosphäre und die wesentlichen Parameter der Umweltbewertung verstehen und einfache Luft-, Boden- und Wasseruntersuchungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Schadstoffe, die durch anthropogenen Einfluss entstanden sind, den Verursachern zuordnen und technische und sozialpolitische Maßnahmen zur Schadstoffverringerung nennen und einschätzen.

Lehrstoff:

Chemische Reaktionen:

Protolysereaktionen, pH-Wert; Redox-Reaktionen, Spannungsreihe, Elektrolyse und galvanische Elemente, Korrosion; anorganische Analytik.

Anorganische Rohstoffe und Produkte:

Wichtige Säuren und Basen und deren Salze (zB Schwefelsäure, Kochsalz, Baustoffe, Düngemittel); Metalle und Halbmetalle.

Organische Verbindungen:

Organische Nomenklatur und funktionelle Gruppen, organische Reaktionstypen; organische Analytik.

Ökologie:

Luft, Luftgüte, Luftschadstoffe, Treibhauseffekt, Wasser, Wassergüte, Abwasserwirtschaft, Boden, Abfallwirtschaft.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ausgewählte Kapitel der klassischen Physik

  • Strichaufzählung
    Bewegungen, Schwingungs- und Wellenerscheinungen sowie physikalische Felder mit den zugehörigen physikalischen Größen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    physikalische Experimente zu Bewegungen, Schwingungs- und Wellenerscheinungen sowie physikalischen Feldern planen, durchführen und protokollieren;
  • Strichaufzählung
    Bewegungen, Schwingungs- und Wellenerscheinungen sowie physikalische Felder mathematisch beschreiben, entsprechende Modelle anwenden und Ergebnisse auf Plausibilität prüfen.

Lehrstoff:

Bewegungsgleichungen; physikalische Felder (Gravitation, elektrische und magnetische Felder), Schwingungs- und Wellenphänomene in Mechanik, Elektromagnetismus und Optik.

6. Semester- Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Organische Technologie und Ökologie

  • Strichaufzählung
    organische Rohstoffe und Produkte erkennen und verstehen die Bedeutung dieser Stoffe für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt;
  • Strichaufzählung
    Experimente zu technologischen Verfahren zur Herstellung von organischen Produkten durchführen und die Eigenschaften, Herstellungsverfahren und Einsatzgebiete der Produkte beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die kulturell-gesellschaftspolitischen Konsequenzen von organisch-technologischen Verfahren erkennen und dazu persönliche Standpunkte präsentieren und begründen;
  • Strichaufzählung
    organische Schadstoffe, die durch anthropogenen Einfluss entstanden sind, den Verursachern zuordnen sowie technische und sozialpolitische Maßnahmen zur Schadstoffverringerung nennen und einschätzen;
  • Strichaufzählung
    die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen, Schlussfolgerungen für ihr Handeln daraus ziehen und dies auch darstellen und begründen.

Lehrstoff:

Organische Rohstoffe und Produkte:

Fossile Rohstoffe und ihre Produkte; organische Rohstoffe und Produkte mit funktionellen Gruppen (zB Halogenkohlenwasserstoffe, Alkohole und deren Oxidationsprodukte) und deren Nachweis; Kunststoffe und ausgewählte Beispiele aus den Bereichen Pharmazeutika, Farbstoffe, Wasch- und Reinigungsmittel.

Ökologie und Gesellschaft:

Nachwachsende Rohstoffe und Ökoenergie; Spannungsfeld Ökologie – Ökonomie anhand aktueller Themen (zB Halogenkohlenwasserstoffe, Kunststoffe); aktuelle Forschungsbereiche (zB Brennstoffzelle und andere alternative Energieträger).

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Biochemie und Biotechnologie

  • Strichaufzählung
    den Bau, die Funktionen und Energieinhalte biochemisch relevanter Moleküle und Grundzüge des Stoffwechsels verstehen sowie einfache Nachweisreaktionen und biotechnologische Experimente durchführen;
  • Strichaufzählung
    ausgehend von den Grundsubstanzen den Aufbau zu größeren biologischen Einheiten (Zellaufbau) darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der Informationsweitergabe auf biochemischem Wege anführen;
  • Strichaufzählung
    einen Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit herstellen sowie Nutzen und Gefahren der Biotechnologie hinterfragen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Biochemie und Ernährung:

Proteine, Fette und Kohlenhydrate in Lebensmitteln, Lebensmittelzusatzstoffe.

Molekulare Grundlagen der Zelle und Genetik:

Von der DNA zum Protein (Transkription, Translation, Replikation), analytische Methoden.

Stoffwechselprozesse:

Katabolismus, Anabolismus, Zyklen, Fotosynthese, Energieumsatz und Stofftransport, Biokybernetik.

Ausgewählte Beispiele moderner Technologien (zB Gärungsprozesse, Klonen, Penicillin- und Insulinproduktion).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Thermodynamik und moderne Physik

  • Strichaufzählung
    thermodynamische Phänomene mit den zugehörigen physikalischen Größen mathematisch beschreiben;
  • Strichaufzählung
    physikalische Experimente zu thermodynamischen Phänomenen planen, durchführen und protokollieren;
  • Strichaufzählung
    Grundzüge ausgewählter Kapitel der modernen Physik beschreiben und ihre Auswirkungen auf die Technik darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Konsequenzen von naturwissenschaftlichen Ergebnissen in Bezug auf Nachhaltigkeit und persönliche sowie gesellschaftliche Verantwortung abschätzen, Schlussfolgerungen für ihr Handeln daraus ziehen und dies auch darstellen und begründen.

Lehrstoff:

Thermodynamik (zB Wärmetransport, Zustandsänderungen, Hauptsätze, Gasgesetze).

Moderne Physik (Atom-, Kern- und Teilchenphysik, Quantenphysik, Relativitätstheorie, Astrophysik).

Aktuelle gesellschaftliche Themen (zB Effizienzsteigerung der Energieverwendung, Vor- und Nachteile verschiedener Energiequellen, Nachhaltigkeit, Klimaproblematik, Strahlenbelastung, Nanotechnologie, Qualitätskriterien in der Naturwissenschaft).

ANGEWANDTE INFORMATIK

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Hardware-Komponenten und deren Funktionen benennen und erklären, eine PC-Konfiguration bewerten und Anschaffungsentscheidungen treffen sowie einfache Fehler der Hardware beheben;
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme benennen, ein Betriebssystem konfigurieren, Daten verwalten, Software installieren und deinstallieren sowie die Arbeitsumgebung einrichten und gestalten;
  • Strichaufzählung
    Netzwerksressourcen nutzen, Netzwerkkomponenten benennen und einsetzen sowie im Netzwerk auftretende Probleme identifizieren;
  • Strichaufzählung
    Daten sichern, sie vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff schützen sowie sich über gesetzliche Rahmenbedingungen informieren und diese berücksichtigen.

Bereich Publikation und Kommunikation

  • Strichaufzählung
    Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Präsentationen erstellen;
  • Strichaufzählung
    das Internet nutzen, im Web publizieren und über das Netz kommunizieren.

Bereich Tabellenkalkulation

  • Strichaufzählung
    in Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen, Entscheidungsfunktionen einsetzen, Diagramme erstellen, Daten austauschen und Datenbestände auswerten.

Bereich Algorithmen

  • Strichaufzählung
    Ablaufalgorithmen entwerfen und Berechnungsschritte systematisch angeben.

Lehrstoff:

Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft:

Hardwarekomponenten:

Motherboard und BIOS, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien; Monitore; Drucker, Scanner; Hardware für Internetzugang.

Betriebssysteme:

Marktübliche Betriebssysteme; Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Netzwerkeinstellungen, Benutzerverwaltung, Dateiverwaltung; Installation.

Netzwerke:

Komponenten; Daten im Netzwerk; Verwendung von Druckern im Netzwerk; Einstellungen im Mail-Client und im Browser.

Datensicherung:

Medien zur Datensicherung; Virenschutz; Firewalls; Updates, Service Packs; Digitale Signatur.

Bereich Publikation und Kommunikation:

Textverarbeitung und Präsentationen:

Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen; Erstellen von Präsentationen mit einschlägiger Software.

Publikation und Kommunikation im Web:

LAN, WAN; Internetdomänen; Suchmaschinen; E-Commerce, E-Government und E-Banking; einfache Webseitengestaltung; Webmail, Mail-Client; E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen.

Bereich Tabellenkalkulation:

Erstellung und Bearbeitung von Tabellen und Diagrammen, Arbeiten mit Formeln und vordefinierten Funktionen.

Bereich Algorithmen:

Algorithmen; grafische Entwurfswerkzeuge; einfache Programme.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien erkennen und zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen.

Bereich Algorithmen, Objekte und Datenstrukturen

  • Strichaufzählung
    Kommentare, Konstanten und Variablen in einer Programmiersprache darstellen und Befehlsstrukturen einer Programmiersprache anwenden;
  • Strichaufzählung
    Datenstrukturen und Objekte aus einfachen Datentypen zusammensetzen und einfache Befehlsstrukturen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft:

Rechtliche und gesellschaftliche Aspekte:

Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes; Bedeutung des Urheberrechts, Copyright; Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source; gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie; Suchtverhalten.

Bereich Algorithmen, Objekte und Datenstrukturen:

Programme mit Verzweigungen, Schleifen und Datentypen; Dateizugriff; Anwendungen auf einfache Algorithmen; einfache objektorientierte Programmierung; Kommentieren und Dokumentieren von Programmen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanken

  • Strichaufzählung
    in Datenbanksoftware Tabellen, Abfragen, Formulare und Berichte erstellen, ändern und löschen;
  • Strichaufzählung
    einfache Aufgabenstellungen analysieren und diese für eine Standarddatenbanksoftware aufbereiten.

Bereich Algorithmen, Objekte und Datenstrukturen

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Datentypen unterscheiden und ihre Einsatzbereiche anführen;
  • Strichaufzählung
    Datenstrukturen und Objekte aus einfachen Datentypen zusammensetzen und komplexe Befehlsstrukturen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Datenbanken:

Datensätze; Datenimport und Datenexport; Abfragen; Berechnungen; Formulare; Berichte; Primärschlüssel/Fremdschlüssel; Verknüpfen von Tabellen.

Bereich Algorithmen, Objekte und Datenstrukturen:

Anwendungen auf komplexe Algorithmen; Methoden und Klassen, objektorientierte Programmierung; Kommentieren und Dokumentieren von Programmen.

Verbindliche Übung SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in die Klassengemeinschaft, eine Arbeits- oder Lerngruppe einordnen, Aufgaben und Funktionen übernehmen sowie gemeinsame Ziele festlegen und verfolgen;
  • Strichaufzählung
    sich im Umgang mit anderen Personen wertschätzend, achtsam und gendergerecht verhalten und das eigene Verhalten sowie das anderer Personen reflektieren;
  • Strichaufzählung
    das Konfliktverhalten anderer Personen reflektieren und Anzeichen eines entstehenden Konfliktes erkennen;
  • Strichaufzählung
    ihre eigenen Einstellungen, Haltungen, Gefühle, Werte, Bedürfnisse und Positionen reflektieren sowie ihre Stärken und Schwächen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Stressbewältigung anwenden;
  • Strichaufzählung
    auf Arbeits- und Lernanforderungen aufgeschlossen und mit adäquater Selbstorganisation reagieren sowie Aufgaben zuverlässig übernehmen;
  • Strichaufzählung
    Informationen zielorientiert recherchieren, verarbeiten und weitergeben sowie ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen;
  • Strichaufzählung
    ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Benehmen situations- und personengerecht gestalten und reflektieren.

Lehrstoff:

Kennenlern- und Orientierungsphase; die Schule als Lebensraum, Ich/Du/Wir, Erarbeiten von Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der Klasse, Umgang mit Vertrauen, Übernehmen von Verantwortlichkeiten im Klassenverband, Erstellen und Einhalten von Regeln zum Zusammenleben im Klassenverband.

Entstehung von Konflikten, Konfliktarten, Regeln zur Konfliktbewältigung.

Gesprächsregeln, erfolgreiches Sprechen mit einfachen Regeln, Ich-Botschaften, Geben und Nehmen von Rückmeldungen (Feedback).

Arbeiten in Lern- und Arbeitsgruppen (Erkennen von Zielen, Teamregeln, Funktionen im Team, Verteilen von Aufgaben, Reflexion der Teamarbeit); Arbeiten und Üben in homogenen und heterogenen Gruppen, Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern zu Übungszwecken und zur Vorbereitung von Prüfungen.

Persönliche Stärken und Schwächen, Möglichkeiten der Motivation, exemplarisches Lernen bezogen auf die aktuelle Lebenssituation der Schülerin oder des Schülers und die Erfahrungen im beruflichen und sozialen Umfeld.

Erkennen von persönlichen Zielen, Umgang mit Stress und Angst, Strategien zur Stressvermeidung, Aspekte von Bewerbungssituationen.

Grundlagen (Gehirn, Gedächtnis, Lernstile); Arbeits- und Lernorganisation (Arbeitsplatzgestaltung, Zeitplanung, Umgang mit Unterlagen, Methoden zum Üben, Wiederholen und Vorbereiten, Setzen von Lernzielen); exemplarische Übungen zum Umgang mit neuen Informationen (zielorientiertes Beschaffen, Strukturieren, Zusammenfassen, Aufbereiten, Visualisieren und Weitergeben von Informationen).

Bedeutung des äußeren Erscheinungsbildes, Bedeutung von Umgangsformen, Sprach- und Sprechstile, Authentizität, Reflexion des eigenen Auftretens.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester -Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Konflikte beschreiben, sich konstruktiv mit eigenen und fremden Interessen und Bedürfnissen auseinandersetzen und gemeinsame Lösungen mit anderen für einen Konflikt erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    auf der Sach- und Beziehungsebene angemessen kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsmedien zielorientiert und adressatengerecht auswählen sowie ihr Kommunikationsverhalten für die jeweiligen Adressaten (auch Bewerbungssituationen) und das gewählte Kommunikationsmedium abstimmen;
  • Strichaufzählung
    ihr Selbstbild mit Fremdbildern abgleichen;
  • Strichaufzählung
    Lern- und Arbeitsprozesse planen und organisieren, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig umsetzen und mit der nötigen Ausdauer erledigen.

Lehrstoff:

Exemplarische Reflexionsprozesse (zB zum selbstständigen Umgang mit Verantwortlichkeiten und Regeln des Zusammenlebens), Übungen zum Umgang mit Verschiedenheit in Bezug auf Gender und Diversity.

Kommunikationsmodelle, Übungen zur Argumentation und Diskussion, Körpersprache als Ausdrucksmittel, Kommunikation mit Bildern, Kommunikation mit Medien, Sensibilisieren für zielgruppenorientiertes Sprechen.

Selbst- und Fremdbild, Formulieren von persönlichen Konsequenzen aus einem Feedback.

Gehirngerechtes Arbeiten, Übungen zur Verbesserung der Merkleistung; persönliche Lernstrategien; Bearbeiten fächerübergreifender Informationen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den eigenen Standpunkt klarlegen und die Standpunkte anderer akzeptieren;
  • Strichaufzählung
    Gruppenziele festlegen, in unvorhersehbaren Situationen bedarfsgerecht reagieren, ihr eigenes Arbeitsverhalten danach ausrichten, ihre Ressourcen und Kompetenzen in Arbeits- und Lerngruppen einbringen und die Zielerreichung evaluieren.
  • Strichaufzählung
    die Sinnhaftigkeit von Normen, Regeln und Grenzen erkennen und verstehen sowie die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen;
  • Strichaufzählung
    Entscheidungen für ihren persönlichen Lebensbereich treffen und begründen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung gesundheitsbewusster Lebensführung einschätzen und kennen die Gefahren von suchtartigem Konsum;
  • Strichaufzählung
    ihr Verhalten an die jeweilige soziale Rolle anpassen und mit neuen Rollen und Situationen angemessen umgehen.

Lehrstoff:

Übungen zum konstruktiven Formulieren eigener Standpunkte und Interessen, Konfliktstufen, Lösungsansätze bei Konflikten anhand von Fallbeispielen.

Arbeiten und Üben in Lern- und Arbeitsgruppen (Setzen und Einhalten realistischer Gruppenziele, Erstellen eines Arbeitsplans für das Team, eigenverantwortliches Arbeiten im Team, Reflexion der eigenen Leistung im Team).

Analyse der eigenen Ernährungs-, Entspannungs- und Bewegungsgewohnheiten, Merkmale und Auswirkungen von suchtartigem Verhalten.

Übungen mit unterschiedlichen sozialen Rollen.

Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die jeweils bis zum Praktikumsantritt im Unterricht erworbenen Kompetenzen im Betrieb umsetzen und dabei die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die für die Bearbeitung einer Aufgabenstellung erforderlichen Arbeitsschritte wiedergeben, die Werkzeuge, Geräte und Maschinen des jeweiligen Arbeitsumfeldes handhaben und einschlägige Anleitungen und Unterlagen interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die für das Arbeitsumfeld relevanten Kenntnisse über Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung sowie die im Berufsfeld typischen Kommunikationsformen darstellen;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der beruflichen Praxis zuverlässig und pünktlich übernehmen, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig verfolgen und mit der nötigen Ausdauer erledigen;
  • Strichaufzählung
    auf neue Anforderungen aufgeschlossen reagieren sowie ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen;
  • Strichaufzählung
    ihr äußeres Erscheinungsbild, ihre Sprache und ihr Verhalten situations- und personengerecht gestalten und reflektieren;
  • Strichaufzählung
    sich in Arbeitsprozesse des Unternehmens eingliedern, Aufgaben und Funktionen in einer Gruppe übernehmen, sich zielorientiert und kompetent in Projektteams einbringen und kennen die Bedeutung von Führungs- und Beaufsichtigungsfunktionen in der betrieblichen Praxis.

Hinweise zur Organisation, Vor- und Nachbereitung:

Das Pflichtpraktikum dient der Verbindung des Unterrichts mit der realen Arbeitswelt und der Einführung der Schülerinnen und Schüler in konkrete betriebliche Realitäten. Die Gesamtdauer des Pflichtpraktikums beträgt mindestens 8 Wochen. Eine Ablegung des Pflichtpraktikums in zwei Modulen nach dem römisch II. und römisch IV. Jahrgang wird empfohlen. Bei Bedarf kann das Pflichtpraktikum in mehrere Module von zumindest einwöchiger Dauer gegliedert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind über die Ziele, den Zweck und die Bedeutung des Pflichtpraktikums zu informieren und im Unterricht auf das Pflichtpraktikum vorzubereiten (Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräche, Arbeitsverhalten, Betriebsrealität, Pflichten und Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen). Es wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzportfolios führen, die im Hinblick auf das Pflichtpraktikum über die bis zum Ende der einzelnen Jahrgänge erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten informieren.

Über jedes Modul des Pflichtpraktikums ist von den Schülerinnen und Schülern ein Praktikumsbericht, in dem die übertragenen Aufgaben, die ausgeübten Tätigkeiten und der Nutzen für die eigene fachliche, soziale und personale Entwicklung darzustellen sind, an die Abteilungsvorständin oder den Abteilungsvorstand (oder an ein von der Schulleitung genanntes Mitglied des Lehrerinnen- und Lehrerkollegiums der jeweiligen Klasse) zu übermitteln. Der Praktikumsbericht ist mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen, wobei sowohl auf fachbezogene Erfahrungen als auch auf arbeits- und sozialrechtliche sowie betriebssoziologische Fragen einzugehen ist.

Freigegenstände ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Der Freigegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“ kann in vollem Umfang von 10 Wochenstunden mit Zielniveau B1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER) oder in verkürzter Form mit je zwei Wochenstunden im römisch III. und römisch IV. Jahrgang mit Zielniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) geführt werden. Bei verkürzter Führung kommen die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des römisch eins. und römisch II. Jahrgangs sinngemäß im römisch III. und römisch IV. Jahrgang zur Anwendung.

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, die Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, wenn langsam und deutlich gesprochen wird, und wenn lange Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen;
  • Strichaufzählung
    einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, zB auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen;
  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn der Gesprächspartner bereit ist, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen und bei der Formulierung hilft;
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt;
  • Strichaufzählung
    auf einfachen Formularen Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen und kurze einfache Nachrichten (zB Feriengrüße) schreiben.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vertraute Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kennenlernen, Freizeitaktivitäten, Tagesablauf, Essen und Trinken, Unterkunft, Schule, Einkaufen).

Beruflicher Themenbereich:

Nennung spartenspezifischer Betriebe.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Einfache situationsbezogene Sprachstrukturen; Aufbau eines Grundwortschatzes.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Vorstellen, Bestellen).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Informeller Schriftverkehr (zB SMS, E-Mail).

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung);
  • Strichaufzählung
    ganz kurze, einfache Texte lesen und ihnen die wichtigsten Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    sich in sehr einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen. Sie verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten. Sie können mit sehr einfachen Mitteln zB ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnsituation, ihre Ausbildung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache sprachliche Strukturen anwenden und schriftlich Informationen zur Person erfragen oder weitergeben.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vertraute Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Wegbeschreibungen, Wetter, Urlaub, Einkaufen).

Beruflicher Themenbereich:

Elementare Begriffe aus fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Systematische Erweiterung des Grundwortschatzes und der erforderlichen Sprachstrukturen.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Einkaufsgespräche).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Informeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Brief).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen sowie konkrete Bedürfnisse befriedigen, wenn langsam und deutlich gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    in einfachen Alltagstexten (zB Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden und kurze, einfache persönliche Briefe verstehen;
  • Strichaufzählung
    vertraute Alltagssituationen bewältigen (zB Gespräche in Geschäften, Restaurants und an Schaltern) und einfache Vereinbarungen treffen sowie vertraute Dinge (zB Wohnsituation, Ausbildung und Tätigkeiten) beschreiben;
  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Notizen und Mitteilungen sowie kurze, einfache Briefe und E-Mails schreiben, zB um sich für etwas zu bedanken.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vertraute Themen aus dem unmittelbar relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kleidung, Mode, Gewohnheiten, Freizeit, Ferien, Reisen).

Beruflicher Themenbereich:

Einfaches Beschreiben des beruflichen Umfeldes im Zuge des Praktikums.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Erweiterung des allgemeinen Wortschatzes, Wiederholung und Erarbeitung der für die behandelten Themen erforderlichen Sprachstrukturen.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Einkaufsgespräche, Telefonieren).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Informeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken).

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte von Hör- und Lesetexten über vertraute Themen verstehen;
  • Strichaufzählung
    Aussagen in Gesprächen und Hörtexten verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Alltagsroutinen geben sowie auf sehr elementare Art über unmittelbare Erlebnisse und Zukünftiges berichten;
  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze zu einem kurzen Text verbinden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vertraute Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Familienleben, Kindheitserinnerungen, Gewohnheiten in der Vergangenheit, Freunde, Verabredungen, Schule).

Beruflicher Themenbereich:

Einfache berufsbezogene Situationen (zB Absagen, Reservierungen).

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Festigung und Erweiterung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Personenbeschreibungen, Anfragen).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Informeller und formeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Beschreibung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    von Gesprächen im direkten Kontakt und in den Medien das Wichtigste über vertraute Themen verstehen, wenn deutlich gesprochen wird. Sie können dabei Fakten und Meinungen von Sprechern unterscheiden, wenn dies deutlich zum Ausdruck gebracht wird;
  • Strichaufzählung
    einfachen Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln, die klar gegliedert sind, die wichtigsten Informationen entnehmen;
  • Strichaufzählung
    über vertraute Themen auch Gefühle ausdrücken und auf Gefühlsäußerungen reagieren;
  • Strichaufzählung
    über ein reales oder fiktives Ereignis berichten;
  • Strichaufzählung
    Pläne, Ziele, Träume, Hoffnungen, Wünsche und Annahmen beschreiben.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Leben in der Gesellschaft, Umwelt und Lebensqualität (zB Gesundheit, Wohnen).

Beruflicher Themenbereich:

Produkte des eigenen Fachgebietes, Berufserfahrungen.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Reisen, Ernährung).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Informeller und formeller Schriftverkehr (zB Blog, Reservierung).

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte aus dem alltäglichen und vertrauten berufsrelevanten Umfeld sowie mündliche und schriftliche Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen im unmittelbaren Umfeld verstehen;
  • Strichaufzählung
    Aussagen in Gesprächen und Hörtexten verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen von Lebens- und Arbeitsbedingungen, Alltags- und einfachen Berufssituationen geben;
  • Strichaufzählung
    Texte zu vertrauten Themen auch aus dem beruflichen Umfeld verfassen.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Themen aus dem Interessengebiet Jugendlicher (zB Werbung, Umwelt).

Beruflicher Themenbereich:

Firmenstrukturen, Geschäftskontakte, einfache Anwendungen aus Themen der fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Besprechung).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Einfacher beruflicher Schriftverkehr (zB Geschäftsbriefe).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte über berufsbezogene Themen in Standardsprache verstehen. Sie können bei Texten geeignete Lesetechniken anwenden und entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
  • Strichaufzählung
    Aussagen in Gesprächen und Hörtexten und Informationen in Standardsprache verstehen;
  • Strichaufzählung
    Gesprächen unter Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern mit Einschränkungen folgen;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen und begründen sowie Präsentationen halten;
  • Strichaufzählung
    Texte zu vertrauten Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien anwenden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen (zB Lebenswirklichkeiten Jugendlicher im Land der Zielsprache).

Beruflicher Themenbereich:

Arbeitswelt, Prozesse des eigenen Fachbereiches, Firmenstrukturen, Geschäftsreise, Kundenkontakt (zB Telefonate).

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Firmenpräsentation).

Schriftliche Textsorten und -formate:

Einfacher beruflicher Schriftverkehr (zB Geschäftsbriefe, einfache Berichte).

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sachtexte verstehen und beim Lesen entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte über konkrete Themen verstehen, in denen ein bestimmter Standpunkt vertreten wird und Fachartikel unter Zuhilfenahme geeigneter Nachschlagewerke lesen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache zu vertrauten Themen aus dem unmittelbaren, gesellschaftlichen und beruflichen Leben verstehen und dabei auch Stimmung und Ton der Sprechenden erkennen;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen, begründen und verteidigen sowie Präsentationen halten und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer spontan reagieren;
  • Strichaufzählung
    strukturierte, detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien adäquat anwenden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Gesellschaftspolitische, kulturelle, ökologische, soziale und wirtschaftliche Themen.

Beruflicher Themenbereich:

Gesellschaftlich relevante Technologiefragen, Zukunftstechnologien; fachspezifische und beruflich relevante Themen (zB betriebliche Organisation, Leben und Arbeiten im Ausland).

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Bewerbungsgespräch, Präsentation von Ideen, Produkten, Programmen und laufenden Diplomarbeiten, Beschreiben und Kommentieren von Grafiken).

Schriftliche Textsorten und –formate:

Privater und öffentlicher Schriftverkehr (Bewerbung, Anfragen, Angebot), Berichte.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Sachtexte verstehen und beim Lesen entscheiden, welche Informationen für einen bestimmten Zweck relevant sind;
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte über konkrete Themen verstehen, in denen ein bestimmter Standpunkt vertreten wird und Fachartikel unter Zuhilfenahme geeigneter Nachschlagewerke lesen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache zu vertrauten Themen aus dem unmittelbaren, gesellschaftlichen und beruflichen Leben verstehen und dabei auch Stimmung und Ton der Sprechenden erkennen;
  • Strichaufzählung
    mündlich und schriftlich im eigenen Fachgebiet und in vertrauten unmittelbaren und gesellschaftlichen Situationen informieren, zusammenfassen, Stellung nehmen, Standpunkte abwägen, begründen und verteidigen sowie Präsentationen halten und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer spontan reagieren;
  • Strichaufzählung
    strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum vertrauter Themen aus Alltag und Berufswelt verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte relevanten Kriterien adäquat anwenden.

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Gesellschaftspolitische, kulturelle, ökologische, soziale und wirtschaftliche Themen.

Beruflicher Themenbereich:

Fachspezifische und beruflich relevante Themen.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Festigung, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Sprachstrukturen; Übungen zur Kohärenz und Kohäsion von Texten; situations- und adressatenadäquate Anwendung der Sprache.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen.

Schriftliche Textsorten und –formate:

Handelskorrespondenz (Beschwerde und Reaktion), Festigung der schriftlichen Textsorten und -formate (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, E-Mail, Blog usw.).

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: eine einstündige Schularbeit pro Semester.

Ziffer 3 bis 6. Semester: je eine einstündige Schularbeit.

Ziffer 7 und 8. Semester: je eine zweistündige Schularbeit.

Ziffer 9 und 10. Semester: je eine zwei- oder dreistündige Schularbeit.

KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATIONSTECHNIK

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kommunikation

  • Strichaufzählung
    die Faktoren der Kommunikation und ihre psychologischen und sozialen Grundlagen erkennen;
  • Strichaufzählung
    metasprachliche Ebenen erkennen und Sprache selbstständig reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten verbaler, periverbaler und nonverbaler Kommunikation bewusst und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    sensible und gewaltfreie Kommunikation praktizieren.

Lehrstoff:

Kommunikationsbegriff; Modelle der Kommunikation; psychologische und soziale Grundlagen; geschlechtersensible und gewaltfreie Kommunikation; Ablauf und Formen der Kommunikation; Sinne und Wahrnehmung; Formen der Ein- und Mehrwegkommunikation; Sprechen und Zuhören; Feedback geben und nehmen; nonverbale Kommunikation (zB Gestik und Mimik, Körpersprache; Blickkontakt; Bewegung im Raum; Barrieren und Reaktionen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rhetorik

  • Strichaufzählung
    die Gestaltungsmittel gesprochener Sprache verstehen und nutzen;
  • Strichaufzählung
    die Formen und Strategien gezielter Kommunikation erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Techniken der Meinungslenkung erkennen und entsprechend darauf reagieren;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Strategien und rhetorische Mittel bewusst einsetzen.

Lehrstoff:

Wege zum freien Sprechen; Vortrag, Kurzrede; freie Rede (Überzeugungs- und Meinungsrede ua.); Kommunikationsprobleme (zB Lampenfieber, Blackout, Stimmversagen, Vortragsstörungen) und Lösungen; verbale und periverbale Kommunikation (Sprechtechnik; Atemtechnik; Stimmbildung; Artikulation und Vokalisierung, Variation in Tonlage und Lautstärke, Pausen ua.); rhetorische Mittel und sprachliche Strategien; Techniken der Argumentation und Meinungslenkung; Fragetechniken; faire und unfaire Argumentation (Killerphrasen ua.).

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Präsentation und Präsentationstechnik

  • Strichaufzählung
    die Techniken der Präsentation und der Visualisierung anwenden;
  • Strichaufzählung
    adäquate Medien gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Sprache unter Einbeziehung nonverbaler Kommunikation rhetorisch einsetzen.

Lehrstoff:

Vorbereitung und Durchführung von Einzel- und Gruppenpräsentationen; Zielgruppenanalyse; Präsentationsziele; Planung, Planungsstrategien und Ordnungsprinzipien; Strukturierungstechniken (zB Mind Mapping); Techniken der Visualisierung und Medieneinsatz; Präsentationsmittel (Computerpräsentation, Handouts, Flipchart, Folien ua.); Präsentationstechniken und sprachliche Strategien; kunden- und berufsspezifische Präsentation; Fachpräsentation (Diplomarbeit); Auftreten und Wirkung; Reflexion.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Moderation und Gesprächsführung

  • Strichaufzählung
    mit berufsbezogenen Gesprächsformen vertraut umgehen;
  • Strichaufzählung
    geübt Gespräche in privaten und öffentlichen Kommunikationssituationen führen;
  • Strichaufzählung
    mit Konflikten konstruktiv umgehen; sie kennen Konfliktlösungsstrategien und wenden sie an;
  • Strichaufzählung
    die Techniken der Moderation von Gruppen erkennen.

Lehrstoff:

Gesprächsformen und Gesprächstechniken; Gesprächsführung; Umgang mit Fragen und Einwänden; formalisierte Gespräche (Verhandeln, Bewerbungsgespräch, Verkaufsgespräch ua.); Vorbereitung und Führung von Telefonaten; Kommunikation in der Gruppe (Konfliktgespräch; Streitgespräch; Klärungsgespräch; Vier-Augen-Gespräch; Diskussion); Moderation von Gesprächen; Moderationstechniken.

NATURWISSENSCHAFTLICHES LABORATORIUM

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungsformen der Natur beobachten, Zusammenhänge erfassen und Ergebnisse auf Grund von Messungen und Analysen dokumentieren, interpretieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    naturwissenschaftliche Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen sowie die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache naturwissenschaftliche Untersuchungen planen, typische naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden anwenden und weiterführende Fragestellungen in Form von Projekten bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    durch vertiefte theoretische und praktische Kompetenzen an nationalen und internationalen Wettbewerben erfolgreich teilnehmen.

Lehrstoff:

Laborordnung und Sicherheit im naturwissenschaftlichen Laboratorium; Umgang mit Messinstrumenten und Laborgeräten; Umgang mit Chemikalien und Druckgasen.

Ausgewählte Experimente und Fallstudien zu den Bereichen des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungsformen der Natur beobachten, Zusammenhänge erfassen und Ergebnisse auf Grund von Messungen und Analysen dokumentieren, interpretieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    naturwissenschaftliche Arbeiten im Team planen und aufgabenteilig durchführen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsvorschriften umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache naturwissenschaftliche Untersuchungen planen, typische naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden anwenden und weiterführende Fragestellungen in Form von Projekten bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    durch vertiefte theoretische und praktische Kompetenzen an nationalen und internationalen Wettbewerben erfolgreich teilnehmen.

Lehrstoff:

Fachgerechte Entsorgung von chemischen Abfällen; physikalische und chemische Grundoperationen.

Ausgewählte Experimente und Fallstudien zu den Bereichen des Pflichtgegenstandes „Naturwissenschaften“.

FORSCHEN UND EXPERIMENTIEREN

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    selbstständig Ideen für einfache technische Experimente bzw. Forschungsaufgaben aus dem schulischen oder sonstigen Umfeld finden und die Ideen zu konkreten Aufgabenstellungen präzisieren;
  • Strichaufzählung
    zu den Aufgabenstellungen erforderliche Recherchen anstellen sowie wesentliche Parameter und Bedingungen für eine Bearbeitung in einem Experiment formulieren;
  • Strichaufzählung
    unter Anleitung den Zeit- und Ressourcenbedarf eines Vorhabens analysieren sowie Experimente in ihrem Ablauf planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    auf experimentellem Wege erhaltene Resultate in geeigneter Form erfassen, auswerten, präsentieren und diskutieren;
  • Strichaufzählung
    aus fehlerhaften Experimenten lernen, über den Erkenntnisgewinn und die Erfahrungen berichten sowie Versuchsalternativen bzw. vertiefende Folgeexperimente vorschlagen.

Lehrstoff:

Übungen und Experimente in Ergänzung oder Vertiefung der fachtheoretischen oder fachpraktischen Unterrichtsgegenstände (nach Möglichkeit fächerübergreifend und auf Vorschlag der Schülerinnen und Schüler).

ENTEPRENEURSHIP UND INNOVATION

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Innovation

  • Strichaufzählung
    die Unterschiede einer Idee und Innovation erklären und die Chancen und Risiken einer Innovation abschätzen;
  • Strichaufzählung
    die einzelnen Phasen eines Produktlebenszyklus beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einige Kreativitäts- und Problemlösungstechniken nennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Aufgaben eines betrieblichen Innovationsmanagements beschreiben.

Lehrstoff:

Begriffe:

Idee, Invention, Innovation.

Produktphasen:

Produktlebenszyklen, S-Kurve, Kondratieff-Zyklen.

Kreativitätstechniken:

Brainstorming, Brainwriting, Morphologie, 6-Hüte-Methode, TRIZ – erfinderisches Problemlösen, Bionik.

Innovationsmanagement:

Prozesse, Methoden, Werkzeuge.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entrepreneurship

  • Strichaufzählung
    den Begriff Entrepreneurship und die Kompetenzen eines Entrepreneurs bzw. Intrapreneurs beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Ideen für technische Produkte oder Dienstleistungen in ein eigenes Geschäftsmodell überführen;
  • Strichaufzählung
    einen Businessplan und ein einfaches Marketing Mix erstellen;
  • Strichaufzählung
    eigene Produktentwicklungen kalkulieren, herstellen und vertreiben.

Lehrstoff:

Begriff:

Entrepreneurship, Unternehmertum, Unternehmergeist, Kompetenzen eines Entrepreneurs.

Geschäftsmodell:

Zielgruppen, Kundennutzen, Vertriebskanäle, Kundenbeziehungen, Erlös- und Kostenstruktur, Schlüsselressourcen, -aktivitäten, -partnerschaften.

Businessplan und Marketingkonzept:

Branchen- und Marktanalyse, Marketing-Instrumente für die Umsetzung des Geschäftsmodells.

Gründung eines realen Unternehmens (Junior Company):

Ideenfindung, Teambildung, Berechnung, Skizze/Konstruktion, Produktkalkulation, Finanz- und Ergebnisplanung, Materialbeschaffung, Fertigung, Marketing und Vertrieb.

Unverbindliche Übung BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Bildungs- und Lehraufgabe und jenen Lehrstoff, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Deutsch in der Deutschförderklasse Bildungs- und Lehraufgabe:

In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß Paragraph 4, Absatz 2, Litera a, SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.

Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände - etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde - zu erarbeiten und die Förderung der Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.

Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe;
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester;
  • Strichaufzählung
    Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.

Didaktische Grundsätze:

Ausgangssituation

Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern-)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.

Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum

Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.

Mehrsprachigkeit

Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.

Alltagssprache vs. Bildungssprache

Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.

Sprachförderung als Teamarbeit

Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.

Methodische Erläuterungen

Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Besonderes Augenmerk ist auf die unterschiedlichen Strukturen und Laute der Erstsprache und der deutschen Sprache zu legen., Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.

Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib-)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert-gelenkten bis sehr offenen-spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).

Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb

Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib- und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.

Umgang mit Heterogenität

Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör-)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.

Einsatz von Diagnoseinstrumenten

Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an.

Lehrstoff:

Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten

  • Strichaufzählung
    Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
  • Strichaufzählung
    Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
  • Strichaufzählung
    Lesen und Leseverstehen
  • Strichaufzählung
    Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    Wortschatz
  • Strichaufzählung
    Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
  • Strichaufzählung
    Aussprache
  • Strichaufzählung
    Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibung (Orthografie)

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.

Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.

Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib- und Lesefähigkeit - ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind - geht diesen Prozessen voraus.

Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.

Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.

Kommunikative Kompetenzen

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen

Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen).
  • Strichaufzählung
    versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
  • Strichaufzählung
    erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen
  • Strichaufzählung
    versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer), gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).
  • Strichaufzählung
    folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.

Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
  • Strichaufzählung
    wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt.
  • Strichaufzählung
    bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
  • Strichaufzählung
    holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
  • Strichaufzählung
    benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
  • Strichaufzählung
    drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.).
  • Strichaufzählung
    begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten.
  • Strichaufzählung
    erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder.
  • Strichaufzählung
    fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen.
  • Strichaufzählung
    trägt eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema (Familie, Freizeit, Ausbildung) bzw. Arbeitsergebnisse zu einem vertrauten Sachthema vor und beantwortet einfache Informationsfragen.
  • Strichaufzählung
    bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen.
  • Strichaufzählung
    kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen.
  • Strichaufzählung
    wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
  • Strichaufzählung
    wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen.

Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen

Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene.
  • Strichaufzählung
    versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.
  • Strichaufzählung
    liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen.
  • Strichaufzählung
    versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne u. Ä.).
  • Strichaufzählung
    liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.
  • Strichaufzählung
    erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.
  • Strichaufzählung
    nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis.
  • Strichaufzählung
    erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.

Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.
  • Strichaufzählung
    benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
  • Strichaufzählung
    verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).
  • Strichaufzählung
    verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann).
  • Strichaufzählung
    bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
  • Strichaufzählung
    verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen).
  • Strichaufzählung
    hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest.
  • Strichaufzählung
    verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster u. Ä.).
  • Strichaufzählung
    gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe.
  • Strichaufzählung
    verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen).
  • Strichaufzählung
    nutzt unter Anleitung einfache Überarbeitungsstrategien, um eigene Texte weiterzuentwickeln (sprachlich, inhaltlich, orthografisch).

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

Kompetenzbereich Wortschatz

Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf sein/ihr unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
  • Strichaufzählung
    erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach- und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.
  • Strichaufzählung
    verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks).
  • Strichaufzählung
    erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen).
  • Strichaufzählung
    fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln.
  • Strichaufzählung
    nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).

Kompetenzbereich Strukturen

Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
  • Strichaufzählung
    beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
  • Strichaufzählung
    drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
  • Strichaufzählung
    drückt Modalitäten aus, zB mit Modalverben.
  • Strichaufzählung
    verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil).
  • Strichaufzählung
    formuliert Fragen und Antworten.
  • Strichaufzählung
    stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.

Kompetenzbereich Aussprache

Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
  • Strichaufzählung
    bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
  • Strichaufzählung
    bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).
  • Strichaufzählung
    bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich).
  • Strichaufzählung
    macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
  • Strichaufzählung
    wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Zungenbrechern u. Ä. an.

Kompetenzbereich Schrift

Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt.
  • Strichaufzählung
    erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose).
  • Strichaufzählung
    kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut.
  • Strichaufzählung
    wandelt Buchstaben in Laute um.
  • Strichaufzählung
    stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung).
  • Strichaufzählung
    ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf.
  • Strichaufzählung
    ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.).
  • Strichaufzählung
    schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift.
  • Strichaufzählung
    verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo.
  • Strichaufzählung
    kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft.

Kompetenzbereich Rechtschreibung

Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    kennt und verwendet orthografische und grammatische Regel- und Merkelemente, wobei es zum Teil noch zu Übergeneralisierungen kommt.
  • Strichaufzählung
    kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen.
  • Strichaufzählung
    fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung und verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital).

Überfachliche Kompetenzen

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz

Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.

Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Soziale Kompetenz

Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.

Anl. 1.1

Beachte für folgende Bestimmung

jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 3 Abs. 4

Text

Anlage 1.1 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ART AND DESIGN

römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

 

Jahrgang

 

römisch eins.

römisch II.

römisch III.

römisch IV.

römisch fünf.

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

1.

Religion/Ethik12

2

2

2

2

2

10

(römisch III)/III

2.

Deutsch

3

2

2

2

2

11

(römisch eins)

 

3.

Englisch

2

2

2

2

2

10

(römisch eins)

 

4.

Geografie2, Geschichte und Politische Bildung

2

2

2

2

8

III

 

5.

Wirtschaft und Recht3

3

2

5

römisch II bzw. III

 

6.

Bewegung und Sport

2

2

2

1

1

8

IVa

 

7.

Angewandte Mathematik

3

2

2

2

2

11

I

 

8.

Naturwissenschaften

3

2

2

2

9

II

 

 

 

B.

Fachtheorie und Fachpraxis

 

1.

Entwurf4

4

4

4

4

6

22

I

 

2.

Darstellung und Komposition5

5

5

4

2

2

18

II

 

3.

Technologien und angewandte Informatik6

6(4)

6(4)

7(5)

7(5)

7(5)

33

I

 

4.

Design und Kommunikation7

2

2

2

3

9

II

 

5.

Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie

2

2

2

6

III

 

6.

Atelier und Produktion

3

5

5

5

5

23

IV

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

Soziale und personale Kompetenz8

1(1)

1(1)

2

III

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

36

37

38

38

36

185

 

 

B

Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte

Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

 

Jahrgang

 

römisch eins.

römisch II.

römisch III.

römisch IV.

römisch fünf.

 

B.1

Angewandte Malerei-Oberflächendesign-Restaurierungstechnik

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Entwurf4

4

4

4

3

4

19

I

1.2

Darstellung und Komposition5

5

5

3

3

3

19

II

1.3

Technologien und angewandte Informatik9

6(4)

6(4)

8(6)

7(5)

8(6)

35

I

1.4

Design und Kommunikation7

2

2

2

3

9

II

1.5

Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie

2

2

2

6

III

1.6

Atelier und Produktion

3

5

5

5

5

23

IV

 

B.2

Bildhauerei-Objektdesign

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Entwurf4

4

4

4

4

6

22

I

2.2

Darstellung und Komposition5

5

5

4

2

2

18

II

2.3

Technologien und angewandte Informatik6

6(4)

6(4)

7(5)

7(5)

7(5)

33

I

2.4

Design und Kommunikation7

2

2

2

3

9

II

2.5

Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie

2

2

2

6

III

2.6

Atelier und Produktion

3

5

5

5

5

23

IV

 

B.3

Graviertechnik

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Entwurf4

4

4

4

4

6

22

I

3.2

Darstellung und Komposition5

5

5

4

2

2

18

II

3.3

Technologien und angewandte Informatik6

6(4)

6(4)

7(5)

7(5)

7(5)

33

I

3.4

Design und Kommunikation7

2

2

2

3

9

II

3.5

Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie

2

2

2

6

III

3.6

Atelier und Produktion

3

5

5

5

5

23

IV

 

B.4

Keramik Art Craft

 

 

 

 

 

 

 

4.1

Entwurf4

4

4

4

4

6

22

I

4.2

Darstellung und Komposition5

5

5

4

2

2

18

II

4.3

Technologien und angewandte Informatik6

6(4)

6(4)

7(5)

7(5)

7(5)

33

I

4.4

Design und Kommunikation7

2

2

2

3

9

II

4.5

Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie

2

2

2

6

III

4.6

Atelier und Produktion8

3

5

5

5

5

23

IV

 

B.5

Kunstschmiede und Metallplastik

 

 

 

 

 

 

 

5.1

Entwurf4

4

4

4

4

6

22

I

5.2

Darstellung und Komposition5

5

5

4

2

2

18

II

5.3

Technologien und angewandte Informatik6

6(4)

6(4)

7(5)

7(5)

7(5)

33

I

5.4

Design und Kommunikation7

2

2

2

3

9

II

5.5

Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie

2

2

2

6

III

5.6

Atelier und Produktion

3

5

5

5

5

23

IV

 

B.6

Produktdesign

 

 

 

 

 

 

 

6.1

Entwurf4

4

4

4

4

6

22

I

6.2

Darstellung und Komposition5

5

5

4

2

2

18

II

6.3

Technologien und angewandte Informatik6

6(4)

6(4)

7(5)

7(5)

7(5)

33

I

6.4

Design und Kommunikation7

2

2

2

3

9

II

6.5

Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie

2

2

2

6

III

6.6

Atelier und Produktion

3

5

5

5

5

23

IV

 

B.7

Schmuck

 

 

 

 

 

 

 

7.1

Entwurf4

4

4

4

4

6

22

I

7.2

Darstellung und Komposition5

5

5

4

2

2

18

II

7.3

Technologien und angewandte Informatik6

6(4)

6(4)

7(5)

7(5)

7(5)

33

I

7.4

Design und Kommunikation7

2

2

2

3

9

II

7.5

Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie

2

2

2

6

III

7.6

Atelier und Produktion

3

5

5

5

5

23

IV

 

B.8

Interior- und Surfacedesign

 

 

 

 

 

 

 

8.1

Entwurf4

4

4

4

4

6

22

I

8.2

Darstellung und Komposition5

5

5

4

2

2

18

II

8.3

Technologien und angewandte Informatik6

6(4)

6(4)

7(5)

7(5)

7(5)

33

I

8.4

Design und Kommunikation7

2

2

2

3

9

II

8.5

Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie

2

2

2

6

III

8.6

Atelier und Produktion

3

5

5

5

5

23

IV

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den römisch fünf. Jahrgang

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht

Wochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

 

Jahrgang

 

römisch eins.

römisch II.

römisch III.

römisch IV.

römisch fünf.

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Zweite lebende Fremdsprache10

2

2

2

2

2

 

(römisch eins)

 

2.

Kommunikation und Präsentationstechnik

2

2

 

III

 

3.

Naturwissenschaftliches Laboratorium

2

 

III

 

4.

Forschen und Experimentieren

2

 

III

 

5.

Entrepreneurship und Innovation

2

 

III

 

 

 

F.

Unverbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

 

(römisch IV a)

 

 

 

G.

Förderunterricht11

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

______________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des römisch IV. Abschnittes abgewichen werden.

2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.

3 Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch III bezieht sich im Ausmaß von drei Wochenstunden auf den Bereich „Recht".

4 Mit Übungen und einschließlich Projektmanagement.

5 Mit Übungen und einschließlich Darstellender Geometrie.

6 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im römisch eins. und römisch II. Jahrgang jeweils vier Wochenstunden und im römisch III. bis römisch fünf. Jahrgang jeweils zwei Wochenstunden. Mit Übungen im Laboratorium im römisch III. bis römisch fünf. Jahrgang jeweils drei Wochenstunden.

7 Kann teilweise in einer 2. lebenden Fremdsprache unterrichtet werden. In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A., B. bzw. B.1 bis B.8 angeführten Pflichtgegenständen.

9 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im römisch eins. und römisch II. Jahrgang jeweils vier Wochenstunden, im römisch III. und römisch fünf. Jahrgang jeweils drei Wochenstunden und im römisch IV. Jahrgang zwei Wochenstunden. Mit Übungen im Laboratorium im römisch III. bis römisch fünf. Jahrgang jeweils drei Wochenstunden.

10 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

12 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand,

Pflichtgegenstand des alternativen Ausbildungsschwerpunktes,

Verbindliche Übung

4. Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte1

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übung4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Art und Design; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Art und Design.

4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Art und Design.

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:

Gemeinsames Ziel der Ausbildungsschwerpunkte der Höheren Lehranstalt für Art and Design ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse in Berufen mit hohem gestalterischen, kommunikativen und technologisch-innovativen Anspruch.

Qualitätsorientierte, selbstständige Projektierung und Ausführung erfordern eine Verknüpfung von Kenntnissen in Bereichen der Konzeption, der Visualisierung, des bewussten Materialeinsatzes, der Konstruktion und Funktion und des formalen Ausdrucks unter Einbeziehung der Wirtschaftserfordernisse.

Die bewusste und qualitätsvolle Gestaltung von Objekten durch die Synthese von Material, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit versteht sich als interdisziplinäre Handlung.

römisch III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL 1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Art and Design können eigenverantwortlich konzeptionelle kreative Tätigkeiten auf dem Gebiet des Entwurfs und der Gestaltung sowie Tätigkeiten in den Bereichen der Planung, der Konstruktion und des Projektmanagements, der Umsetzung und Fertigung von Objekten sowie der Restaurierung und Prototypenerstellung ausführen. Sie können im gestaltenden Handwerk, in designorientierten Berufen, in der Kreativwirtschaft und im Kunst- und Kulturmanagement eingesetzt werden oder selbstständig im Designbereich tätig sein. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen zu den Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Angewandte Malerei–Oberflächendesign–Restaurierungstechnik werden in Maler- und Beschichtungstechnik-, Vergolder-, Restaurierungs- und Dekorateurbetrieben, in der Schilderherstellung, im Messebau, im Baunebengewerbe, in der Farbenindustrie, in Grafik- und Designbüros, in Druckereien und in der Bühnenbild- und Innenraumgestaltung eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Bildhauerei-Objektdesign werden in Designbüros, in Bildhauerei-, Steinmetz- und Restaurierungsbetrieben, im Modell- und Messebau und in der Schmuck- und Bühnenbildgestaltung eingesetzt. Sie arbeiten im Ausstattungsbereich für Bühnen-, Film- und Fernsehproduktionen. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren tätig zu werden.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Graviertechnik werden in Graveurbetrieben, in Betrieben der Metalltechnik, im Werkzeug- und Formenbau, im Modellbau, in Prägeanstalten, in der Herstellung von Brillenfassungen, in der Schilderherstellung, in Designbüros und in Druckereien eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Projekten tätig zu werden.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Keramik Art Craft werden in Betrieben der Keramik- und Porzellanherstellung, in Platten-, Fliesen- und Kachelherstellungs- und Verarbeitungsbetrieben, in Hafnerbetrieben, in der Baukeramik, im Baunebengewerbe und in Designbüros eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Kunstschmiede und Metallplastik werden in Schmieden und Schlossereibetrieben, im Stahlbau und Baunebengewerbe, in Metalltechnik- und Maschinenbaubetrieben, in Designbüros und Restaurierungsbetrieben, in der Landmaschinentechnik, im Werkzeug- und Formenbau und in der industriellen Fertigung eingesetzt. Sie arbeiten im Ausstattungsbereich für Bühnen-, Film- und Fernsehproduktionen. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Produktdesign werden in Designbüros, in der Konsum- und Investitionsgüterindustrie, im Industriedesign, in der Produkt- und Modellentwicklung, im Dekorationsbereich und im Messebau eingesetzt. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Projekten und Bewilligungsverfahren tätig zu werden.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Schmuck werden in Gold- und Silberschmiedebetrieben, in Juwelierbetrieben, in der Schmuck- und Modeschmuckindustrie, in Gürtlerei- und Metalltechnikbetrieben, in der Herstellung von Brillenfassungen und in Designbüros eingesetzt. Sie sind im Bereich der Gemmologie, des Schmuck-, Edelstein- und Antiquitätenhandels und im Auktionsbereich tätig.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsschwerpunkts Interior- und Surfacedesign werden in der Bau-, Planungs-, Textil- und Möbelindustrie, in Architekturbüros, Ateliers, Designstudios und in der Lichtplanung eingesetzt. Sie können in den Bereichen der Innenraumgestaltung, der Musterung und Gestaltung textiler und anderer Oberflächen tätig werden. Sie sind befähigt, eigenverantwortlich in der Planung, Ausschreibung und Abwicklung von Bewilligungsverfahren innerhalb der Bauleitung tätig zu werden.

Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:

Die Schwerpunktausbildungen vermitteln berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse und fördern die Aneignung von berufsübergreifenden Fähigkeiten und die Entwicklung der individuellen Persönlichkeit.

In Ergänzung und Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten allgemeinen und berufsbezogenen Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Art and Design im Besonderen

  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit, selbstverantwortlich in den Anwendungsbereichen von angewandter Malerei-Oberflächendesign-Restaurierungstechnik, Bildhauerei-Objektdesign, Graviertechnik, Keramik Art Craft, Kunstschmiede und Metallplastik, Produktdesign, Schmuck und Interior- und Surfacedesign konzeptionelle Projekte und Objekte zu entwickeln und umzusetzen;
  • Strichaufzählung
    ein fundiertes Wissen über Aufbau und Funktion von Produkten im zwei- und dreidimensionalen Bereich;
  • Strichaufzählung
    theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten hinsichtlich Material, Materialeigenschaften, Be- und Verarbeitungsmethoden, Maschinen sowie Fertigungsprozessen in den fachspezifischen Werkstätten;
  • Strichaufzählung
    ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, die sie durch praktische Arbeiten in den Unterrichtsgegenständen Atelier und Produktion, Entwurf, Technologien und angewandte Informatik sowie Darstellung und Komposition und durch praxisbezogene Projektarbeiten sowie betrieblichen Pflichtpraktika erworben haben;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über aktuelle Design- und Kommunikationstheorien, die ua. im Unterrichtsgegenstand Design und Kommunikation vermittelt werden und können deren wissenschaftliche Ergebnisse in ihre Entwürfe bezüglich Funktion und Wirkung einfließen lassen;
  • Strichaufzählung
    eine auf die Berufspraxis abgestimmte betriebswirtschaftliche und rechtliche Bildung, umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich Prozessorientierung und Projektsteuerung sowie Kompetenz in Projektmanagement, Controlling und Entrepreneurship. Diese Kenntnisse werden in den Unterrichtsgegenständen Wirtschaft und Recht und Entwurf vermittelt.
  • Strichaufzählung
    das erforderliche fachbezogene Verständnis der mathematisch-naturwissenschaftlichen, technologischen und informationstechnischen Grundlagen, die in den Unterrichtsgegenständen Angewandte Mathematik, Naturwissenschaften und Technologien und angewandte Informatik vermittelt werden;
  • Strichaufzählung
    kommunikative Kompetenz, welche die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Präsentationsformen einschließt, die ua. in den Unterrichtsgegenständen Design und Kommunikation, Deutsch und Englisch vermittelt wird.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Art and Design können

  • Strichaufzählung
    Entwürfe, Objekte, Modelle und Prototypen aus gestalterischer, technologischer, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, branchenüblichen Vorschriften und Normen planen, konstruieren und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Objekte des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes berufsspezifisch visualisieren;
  • Strichaufzählung
    Entscheidungen bezüglich Projektorganisation, Ausschreibungen, Projektmanagement, Kalkulation und Vergabe von Vor- und Produktionsleistungen treffen;
  • Strichaufzählung
    Entwurfsprozesse und Arbeitsabläufe planen, Projekte in ihrer Umsetzung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern sowie Entwurfsprozesse und Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    berufsbezogen in Deutsch und Englisch kommunizieren sowie Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    innovative technische und gestalterische Entwicklungen im Bereich Design erkennen, analysieren und in die Arbeitsprozesse integrieren.

2.1 Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B: Darstellung und Komposition:

Im Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen Phänomene der Wahrnehmung berücksichtigen und unterschiedliche Darstellungsmittel sowie Visualisierungsformen in der Bandbreite zwischen konkreter und abstrakter Darstellung analysieren und differenziert einsetzen. Sie können komplexe Aufgaben kompositorisch, konzeptionell und prozessorientiert entwickeln.

Im Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungen kompositorisch, konzeptionell und prozessorientiert entwickeln, umsetzen und präsentieren. Sie können komplexe Werke rezipieren, reflektieren und in Relation zur eigenen Arbeit stellen.

Im Bereich Angewandte Darstellende Geometrie können die Absolventinnen und Absolventen räumliche Koordinatensysteme verstehen sowie dreidimensionale zusammengesetzte Objekte normgerecht darstellen, erfassen und konstruktiv bearbeiten. Sie können Raumtransformationen zur Erzeugung dreidimensionaler Objekte und verschiedene Abbildungsverfahren zur Darstellung derselben anwenden.

Technologien und angewandte Informatik:

Im Bereich Grundlagen der Medientechnologien können die Absolventinnen und Absolventen Hardwarekomponenten und deren Funktionen sowie marktübliche Betriebssysteme beschreiben und ihre Arbeitsumgebung einrichten, gestalten und verwalten. Sie können Internetdienste auswählen und deren grundsätzlichen Funktionen anwenden sowie mit Hilfe von Tabellenkalkulation und Datenbanken Aufgaben durchführen.

Im Bereich Sicherheit und Umwelt können die Absolventinnen und Absolventen die sicherheitstechnischen Aspekte des Berufsfeldes beschreiben, sich selbst und andere schützen und gegebenenfalls erforderliche Hilfsmaßnahmen einleiten. Sie können einen systematischen und nach sicherheitstechnischen, umwelttechnischen und gesetzlichen Erfordernissen angepassten Arbeitsplatz führen. Sie können Stoffkreisläufe der Ökosphäre, Schadstoffe, die durch anthropogenen Einfluss entstanden sind, und Maßnahmen zur Schadstoffverringerung benennen.

Design und Kommunikation:

Im Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie können die Absolventinnen und Absolventen wahrnehmungspsychologische Phänomene erläutern und bewerten. Sie können Grundlagen der Semiotik erklären und Kommunikation als einen komplexen Prozess erfassen und analysieren. Sie können verschiedene Formen medialer Kommunikation beurteilen und für definierte Kommunikationsaufgaben Umsetzungsstrategien entwickeln.

Im Bereich Marketing und Werbung können die Absolventinnen und Absolventen die betriebs- und volkswirtschaftliche Bedeutung von Marketing und Werbung erklären und Grundlagen der Werbeplanung beschreiben. Sie können die Bedeutung der Werbepsychologie erkennen und beurteilen, Grundlagen der Marktforschung und der Öffentlichkeits- und Pressearbeit beschreiben und die daraus gewonnenen Erkenntnisse anwenden.

Kunstgeschichte und Kulturphilosophie:

Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie können sich die Absolventinnen und Absolventen der Fachsprache und Fachliteratur im Kontext bedienen. Sie können Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und ihre sozio-kulturellen Hintergründe zuordnen, erläutern, vergleichen und analysieren.

Im Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Termini der Analyse und Interpretation von Kunst und Design selbstständig anwenden.

Im Bereich Designgeschichte können die Absolventinnen und Absolventen Aspekte der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des fachlichen Schwerpunkts erläutern, analysieren und beurteilen.

2.2 Berufsbezogene Lernergebnisse der Ausbildungsschwerpunkte: Ausbildungsschwerpunkt Angewandte Malerei-Oberflächendesign-Restaurierungstechnik, Abschnitt B.1: Entwurf:

Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Entwürfe für die Gestaltung von Fläche und Raum mit Farben und Formen anfertigen und in Projekten anwenden.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen visuelle Botschaften erkennen und mit Hilfe analoger und digitaler Visualisierungen und unter Berücksichtigung von Komposition, Farbe, Licht, Raumsituationen und technischer und wirtschaftlicher Faktoren entwickeln, inszenieren und reflektieren. Sie können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern und das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, dokumentieren, präsentieren und argumentieren.

Im Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel können die Absolventinnen und Absolventen die Geschichte der Kalligrafie wiedergeben und können kalligrafische Werke erstellen. Sie können die Wechselwirkung zwischen Typografie, Gestaltung und Werbung erklären, die Erkenntnisse daraus anwenden und Schrift im Kontext mit der Gestaltung analysieren, reflektieren und anwenden.

Darstellung und Komposition in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation können die Absolventinnen und Absolventen individuelle künstlerische Konzepte erstellen, analysieren und entwickeln.

Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen Werk- und Beschichtungsstoffe, Pigmente, Farbstoffe, Metalle, Metalllegierungen, Additive sowie Binde- und Lösemittel entsprechend den Anforderungen auswählen und unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie können Wechselwirkungen zwischen Untergrund, Grundierung, Beschichtung und Oberflächenbeschaffenheit beschreiben und beurteilen. Sie können Rekonstruktions-, Druck-, Reproduktions-, Metall- und Kunststoffbearbeitungsverfahren, historische Imitationstechniken und Restaurierungsverfahren erläutern. Sie können naturwissenschaftliche sowie physiologische und psychologische Phänomene von Licht, Farbe und Farbsystemen beschreiben.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge der digitalen Bilderfassung und Bildbearbeitung sowie der Grafik-, Layout- und Präsentationserstellung anwenden. Sie können Hardware der Schilderherstellung und Software der Fassaden- und Innenraumgestaltung, der Schilderherstellung und des 3D-Modellings der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen. Sie können Reproduktions- und Druckverfahren anwenden.

Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Untergrundprüfungen, Versuchsreihen und Schadensanalysen zu Beschichtungen, Materialeigenschaften, Sanierungsmaßnahmen, Sonderbeschichtungen und marktreifen Produktneuheiten der angewandten Malerei und der Schilderherstellung beschreiben, anwenden, analysieren und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse daraus resultierende Maßnahmen treffen. Sie können Prüf- und Analyseverfahren für historische Material- und Objektproben durchführen, analysieren und auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.

Design und Kommunikation in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie können die Absolventinnen und Absolventen unterschiedliche technologische Verfahren in ihrer kommunikativen, strukturellen und bedeutungsrelevanten Dimension erfassen sowie Phänomene der visuellen Kommunikation beschreiben. Sie können Bedeutung und Kommunikation von Attributen und Materialien im zeitgeschichtlichen Kontext zuordnen, Prozesse der Erhaltung gesellschaftsrelevanter Objekte und Ensembles beschreiben und Fachterminologie anwenden.

Atelier und Produktion:

Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Muster, Modelle, Vervielfältigungs- Kombinations- und Applikationsverfahren, Beschichtungsverfahren, geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren im Zusammenhang mit Vorbehandlung, Aufbau, Zubereitungs-, Übertragungs- und Anwendungstechniken der angewandten Malerei analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren. Sie können Farbe als Malmittel nach Gesetzmäßigkeiten zuordnen und einsetzen.

Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungstechniken der angewandten Malerei auswählen, Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.

Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Inhalt, Stil und Material analysieren sowie historische und aktuelle Verfahren der Konservierung, Rekonstruktion und Restaurierung analysieren und anwenden.

Ausbildungsschwerpunkt Bildhauerei-Objektdesign, Abschnitt B.2: Entwurf:

Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen Objekte entwerfen sowie Modelle für die fachspezifischen Werkstätten erstellen und in Projekten anwenden.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Modelle und Objekte unter Berücksichtigung von Ästhetik, Proportion, Funktionalität, Ergonomie und technischer und wirtschaftlicher Faktoren entwickeln, inszenieren und reflektieren und mit Hilfe analoger und digitaler Visualisierungen präsentieren. Sie können visuelle Botschaften erkennen. Sie können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.

Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen Holz-, Kunststoff-, Metall- und Steinbearbeitungsverfahren, Verbindungs- und Sondertechniken, Gusstechniken, Formen- und Modellbau sowie Reproduktionsverfahren beschreiben, entsprechend den Anforderungen auswählen, unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie können Eigenschaften von keramischen Massen, Hölzern, Metallen, Kunststoffen, Steinen, mineralischen Füll- und Gussmassen beschreiben und beurteilen. Sie können Rekonstruktions-, Konservierungs- und Restaurierungsverfahren beschreiben, beurteilen und auswählen. Sie können Farbsysteme und deren Anwendungen erläutern. Sie können die Anatomie des menschlichen Körpers wiedergeben. Sie können anatomische und ergonomische Gesetzmäßigkeiten bezeichnen, erläutern und analysieren.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Soft- und Hardware des 3D-Modellings der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen. Sie können Werkzeuge der digitalen Bilderfassung und Bildbearbeitung sowie der Grafik-, Layout- und Präsentationserstellung anwenden. Sie können Reproduktions- und Druckverfahren anwenden.

Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Material- und Schadensanalyse zu keramischen Massen, Hölzern, Metallen, Metalllegierungen, Kunststoffen, Steinen und Kunststeinen beschreiben, anwenden, analysieren, dokumentieren und auf Grund der Ergebnisse daraus resultierende Maßnahmen treffen. Sie können Klebe-, Verbindungs- und Sondertechniken für Material- und Objektproben durchführen, analysieren und dokumentieren. Sie können Sondertechniken der Konservierung und Rekonstruktion durchführen, dokumentieren und analysieren.

Atelier und Produktion:

Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Modelle, Objekte und Prototypen erstellen, Abformungs-, Guss-, Verbindungs-, Vervielfältigungs- und Verformungsverfahren analysieren, auswählen, anwenden und evaluieren.

Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Entwürfe von skulpturalen, plastischen und funktionalen Objekten und Schmuck materialgerecht umsetzen, individuelle technische Problemlösungen entwickeln und Prototypen erstellen.

Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie historische und aktuelle Verfahren der Konservierung, Rekonstruktion und Restaurierung analysieren und anwenden.

Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik, Abschnitt B.3: Entwurf:

Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Entwurfs- und Gestaltungsmethoden anwenden. Sie können Entwürfe von zwei- und dreidimensionalen Objekten für den Metallbereich anfertigen und fachadäquat einsetzen.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Gestaltungen aus dem Bereich des Informationsdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln. Sie können funktionale Objekte und Kleinskulpturen unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Faktoren entwerfen und präsentieren. Sie können Modelle und Prototypen aus den Bereichen der objektbezogenen Gravur und als Vorbereitung von Druck- und Prägeprodukten, sowohl als handwerkliches Produkt und als auch unter Berücksichtigung serieller Umsetzungsmöglichkeiten entwickeln. Die Absolventinnen und Absolventen können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.

Im Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel können die Absolventinnen und Absolventen zwei- und dreidimensionale Schrift gemäß ihrer Wirkung praxisorientiert anwenden und gestalterisch professionell einsetzen. Sie können Typografie unter Berücksichtigung des Schrift-Bild-Bezugs an Gebrauchsgegenständen anwenden.

Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Werk- und Hilfsstoffe, edle und unedle Metalle und Metalllegierungen, Kunststoffe, Verarbeitungsprozesse und Maschinen beschreiben und den Anforderungen entsprechend auswählen. Unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen können Sie Verarbeitungsprozesse analysieren und gegebenenfalls adaptieren. Sie können die wichtigsten historischen und aktuellen handwerklich-künstlerischen Oberflächen- und Gestaltungstechniken beschreiben und beurteilen. Die Absolventinnen und Absolventen können Werkzeugmaschinen, Herstellungsverfahren und Software zur Erzeugung branchentypischer Produkte oder Prototypen beschreiben und den Anforderungen entsprechend auswählen.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen 3D-Konstruktionssoftware sowie Soft- und Hardware für digitale Bilderfassung und -bearbeitung, für Grafik- und für Layout- und Präsentationserstellung der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.

Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Metallbearbeitungsverfahren sowie einfache und weiterführende Techniken der Handgravur anwenden. Darüber hinaus haben sie Kenntnisse und Fertigkeiten in der Anwendung branchenüblicher Werkzeugtechnologie und CNC-Technik, welche von der Erstellung von Datenmodellen über die CAM-Programmierung bis zum Anfertigen komplexer Werkstücke reichen. Sie können praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.

Kunstgeschichte und Kulturphilosophie in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie können die Absolventinnen und Absolventen heraldische Grundlagen erläutern und auf Gestaltungsaufgaben anwenden.

Atelier und Produktion:

Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Materialien, Maschinen und Handwerkzeuge der Graviertechnik auswählen und Modelle, Objekte und Produkte erstellen. Sie können Umform- und Oberflächentechniken sowie Präge-, Treib-, Gravier- und Vervielfältigungsverfahren analysieren, auswählen, anwenden und evaluieren. Sie können für einzelne Techniken Arbeitshilfen und Spezialwerkzeuge herstellen.

Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Materialien, Techniken und Arbeitsabläufe auswählen und kombinieren sowie komplexe Gravuren und Objekte entwickeln und erstellen. Sie können spezielle Oberflächen-, Hand- und Maschinengravur-Techniken in Bezug auf Wirkung, Ästhetik und Funktionalität auswählen und anwenden. Sie können Reliefmodelle gestalten und Prägewerkzeuge unter Anwendung und Kombination verschiedener Techniken anfertigen.

Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren und Reparaturen, Umarbeitungen, Restaurierungen und Ergänzungen an getriebenen Arbeiten, profanen und sakralen Metallobjekten material- und stilgerecht ausführen.

Ausbildungsschwerpunkt Keramik Art Craft, Abschnitt B.4: Entwurf:

Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen keramische Objekte entwerfen. Sie können gestalterische Kriterien, ihre individuelle Gestaltungsabsicht und werkstofforientierte Ausführungsmöglichkeiten in Beziehung setzen.

Im Bereich Design sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage, ihre Entwurfsentwicklungen keramischer Objekte unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler und ökonomischer Anforderungen darzustellen und mit Unterstützung analoger und digitaler Präsentationsformen entsprechend ihres Projektziels zu kommunizieren. Die Absolventinnen und Absolventen können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.

Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen keramische Rohstoffmischungen und Herstellungsverfahren für ein Sinterprodukt auswählen. Sie kennen Maschinen und Geräte keramischer Verfahrenstechniken und können diese bedienen. Sie kennen Klebe- und Verbindungstechniken. Sie können den chemisch-physikalischen Gesamtprozess vom Rohstoff bis zum Produkt beschreiben. Sie können Materialien und Techniken des Abformens und des Vervielfältigens auswählen und anwenden.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Software zur Entwicklung virtueller dreidimensionaler Modelle und Objekte anwenden und können zur Herstellung realer Objekte 3D-Drucktechnologien einsetzen. Zu Dokumentations- und Präsentationszwecken ihrer Projekte können sie Geräte zur digitalen Bilderfassung und entsprechende Bildbearbeitungsprogramme und Grafik- und Layoutsoftware zur weiteren Datenaufbereitung anwenden sowie Präsentationsunterlagen erstellen. Sie können Objekte und räumliche Anordnungen planen, digitalisieren und als dimensioniertes Modell oder keramisches Objekt mit Hilfe von CAD und CAM gesteuerten Geräten produzieren.

Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen Rohstoffmischungen für keramische Oberflächen und Objekte als Probenreihen herstellen, über Wäge-, Misch-, Härte- und Brenneinrichtungen auf ihre Qualität prüfen sowie Ergebnisse analysieren und dokumentieren. Sie können Qualitätsunterschiede keramischer Oberflächen bewerten, deren Rohstoffzusammensetzung und Herstellungsverfahren verbessern sowie durch die Wahl des geeigneten Sinterverfahrens keramische Eigenschaften des Produktes beeinflussen. Sie können kaltkeramische sowie keramische Massen mit Zuschlagstoffen für unterschiedliche Anwendungen entwickeln.

Atelier und Produktion:

Im Bereich der Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die zur Herstellung serieller oder als Einzelstück geplanter keramischer Produkte notwendigen Arbeitsprozesse auftrags- und qualitätsorientiert ausführen. Sie können zeitgemäße Herstellungsmethoden und innovative Technologien in ihre Arbeitsprozesse einbinden.

Im Bereich der Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen unter Beachtung der keramischen Werkstoffeigenschaften geeignete Materialien und Materialkomponenten auswählen, ihre Entwürfe fachgerecht ausführen und individuelle, projektorientierte Gestaltungstechniken entwickeln und einsetzen.

Ausbildungsschwerpunkt Kunstschmiede und Metallplastik, Abschnitt B.5: Entwurf:

Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Entwurfs- und Gestaltungsmethoden anwenden. Sie können Entwürfe von zwei- und dreidimensionalen Objekten für den Schmiede- und Stahlbaubereich anfertigen.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Schmiedeobjekte, funktionale Objekte und Plastiken aus dem Metallbereich unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Faktoren entwerfen und präsentieren. Sie können Modelle und Prototypen aus dem schmiedischen Umfeld und aus dem Bereich des Stahlbaus handwerklich korrekt und unter Berücksichtigung serieller Umsetzungsmöglichkeiten entwickeln. Die Absolventinnen und Absolventen können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.

Im Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel können die Absolventinnen und Absolventen dreidimensionale Schrift gestalterisch professionell und gemäß ihrer Wirkung praxisorientiert einsetzen. Sie können Typografie unter Berücksichtigung des Schrift-Bild-Bezugs an Gebrauchsgegenständen anwenden.

Darstellung und Komposition in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen dreidimensionale Objekte als Vorbereitung für serielle Verfahren beurteilen, analysieren und projektbezogen einsetzen.

Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen spanabhebende und spanlose Bearbeitungsverfahren von Metallen und verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen beschreiben und entsprechend den Anforderungen auswählen. Sie können Bearbeitungsverfahren unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie können metallurgische Grundlagen und Wärmebehandlungsverfahren beschreiben und beurteilen. Sie können branchentypische Sondertechniken beschreiben und den Anforderungen entsprechend auswählen.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen 3D-Konstruktionssoftware sowie Soft- und Hardware für digitale Bilderfassung und -bearbeitung, für Grafik- und für Layout- und Präsentationserstellung der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.

Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Material-, Härte- und Festigkeitsprüfungen an unterschiedlichen Metallen und Metalllegierungen anwenden, analysieren und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse daraus resultierende Maßnahmen treffen. Sie können mechanische und chemische Oberflächentechniken für Objektproben durchführen, analysieren und dokumentieren. Sie können die verschiedenen Wärmebehandlungsverfahren gezielt einsetzen und analysieren. Sie können die Herstellung von Damaszenerstahl und die damit verbundenen Sondertechniken zur gezielten Herstellung verschiedener Muster durchführen, dokumentieren und analysieren.

Kunstgeschichte u. Kulturphilosophie in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie können die Absolventinnen und Absolventen heraldische Grundlagen erläutern und auf Gestaltungsaufgaben anwenden.

Atelier und Produktion:

Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Anwendungsverfahren, handwerkliche Schmiedetechniken, geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren des Fachbereiches analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren. Sie können Arbeitshilfen und Spezialwerkzeuge für ihren Fachbereich herstellen.

Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen spezielle Gestaltungstechniken des Kunstschmiedes auswählen, kombinieren und in komplexen Aufgabenstellungen umsetzen. Sie können Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.

Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen, Restaurierungen und Ergänzungen an getriebenen Arbeiten, profanen und sakralen Metallobjekten material- und stilgerecht ausführen.

Ausbildungsschwerpunkt Produktdesign, Abschnitt B.6: Entwurf:

Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Entwurfs- und Gestaltungsmethoden auswählen und für ausgewählte Aufgabenstellungen des Produktdesigns anwenden.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Objekte aus dem Bereich der Konsum- und Investitionsgüter entwerfen und präsentieren. Sie können technische und wirtschaftliche Faktoren in den Produktdesignprozess integrieren, Gestaltungen nach Prinzipien des Informationsdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowieProjekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.

Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen serielle Produktionsverfahren und deren Auswirkung auf den Gestaltungsprozess beschreiben, Prinzipien des ökologischen und ökonomischen Gestaltens themenbezogen erläutern und ergonomische Aspekte von Produkten, Arbeitsplätzen und räumlichen Situationen darstellen.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen virtuelle Freiformmodelle erstellen und bewerten, computerunterstützte Visualisierungen anfertigen sowie verschiedene Arten der Bilderfassung projektbezogen anwenden.

Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen Produkte hinsichtlich der Usability und der technischen Realisierung analysieren und neue Technologien im Bereich des Prototypenbaus sowie der Fertigungstechnik für den Modellbau einsetzen.

Design und Kommunikation in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Usability von Benutzeroberflächen und Produkten analysieren und bewerten.

Atelier und Produktion:

Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Verfahren des Modell- und Prototypenbaus auswählen, ausführen und evaluieren.

Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Maßstabsmodelle und haptische Modelle unter Berücksichtigung technischer und kommunikativer Aspekte analysieren und anfertigen, um Proportionsmodelle, Funktionsmuster, Designmodelle und Prototypen zu realisieren.

Ausbildungsschwerpunkt Schmuck, Abschnitt B.7: Entwurf:

Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Entwurfs- und Gestaltungsmethoden anwenden. Sie können Schmuck und Kleinobjekte entwerfen.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen Schmuckgestaltung und Gestaltungen aus dem Bereich der Kleinobjekte und des Objektdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln. Sie können Schmuck, funktionale Objekte und Kleinskulpturen unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Faktoren als Unikate oder unter besonderer Berücksichtigung serieller Fertigungsmethoden entwerfen und präsentieren. Sie können Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, dokumentieren, präsentieren und argumentieren.

Darstellung und Komposition in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen serielle Verfahren beurteilen, analysieren und projektbezogen einsetzen.

Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen Fertigungsverfahren und Sondertechniken der Schmuckherstellung entsprechend den Anforderungen auswählen, unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie können Edel- und Unedelmetalle, Legierungen, Hilfsstoffe, Edel- und Schmucksteine, künstliche Edel- und Schmucksteine sowie deren Handelsformen beschreiben und einschlägige Normen und Richtlinien den berufsbezogenen Verfahren zuordnen.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Soft- und Hardware für digitale Bilderfassung und -bearbeitung, für Grafik- und für Layout- und Präsentationserstellung sowie 3D-Konstruktionssoftware der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.

Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen Sondertechniken der Schmuckherstellung, bewegliche Verbindungsmechaniken, Verschlussmechaniken, Gusstechniken und Fasstechniken anwenden, analysieren und dokumentieren. Sie können praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.

Atelier und Produktion:

Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen in den Werkstätten geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren der Schmuckherstellung analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren.

Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen Entwürfe von Schmuck, funktionalen Objekten und Kleinskulpturen materialspezifisch umsetzen sowie individuelle technische Problemlösungen entwickeln. Sie können in den Werkstätten Gestaltungstechniken auswählen und Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen.

Im Bereich Rekonstruktionsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen an Schmuck und Objekten stil- und materialgerecht analysieren und ausführen.

Ausbildungsschwerpunkt Interior- und Surfacedesign, Abschnitt B.8: Entwurf:

Im Bereich Entwurfsgrundlagen können die Absolventinnen und Absolventen professionelle Werkzeuge und Gestaltungsmethoden zur Erstellung von Raum- und Einrichtungskonzepten und der Muster- und Kollektionsentwicklung anwenden. Sie können in der konzeptuellen Phase technische und gestalterische Rahmenbedingungen der Architektur und relevanter Produktionsprozesse abschätzen und berücksichtigen.

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen die technischen und gestalterischen Komponenten hinsichtlich Raumplanung und Raum- und Mustergestaltung in Einklang bringen. Sie können das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte im Bereich der Raum- und Oberflächengestaltung analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren. Sie können die für die Bereiche der Innenraumgestaltung und Oberflächenentwicklung gesellschaftsspezifischen Aspekte, wie beispielsweise Trends, regionale Unterschiede und berufsspezifische betriebswirtschaftliche, finanzrechtliche und organisatorische Systeme, projektbezogen einbeziehen.

Darstellung und Komposition in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition können die Absolventinnen und Absolventen analoge Architekturstudien und konzeptuelle Raumskizzen erstellen.

Technologien und angewandte Informatik in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften) können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Roh- und Werkstoffe, Halbfertigprodukte, technische Bausysteme und Normen der Innenarchitektur sowie für das Interior relevante Produktionsprozesse entsprechend den Anforderungen im Bereich der Raumgestaltung, Modell- und Musterentwicklung auswählen und unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern. Sie sind in der Lage, die unterschiedlichsten technischen Komponenten räumlicher Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Lichterfordernis, Elektrifizierung oder erforderliche Rohrgefälle in Planung und Konstruktion, zu berücksichtigen. Sie kennen das im Sinne einer nachhaltigen Planung relevante Zusammenspiel ökologischer, ökonomischer, sozio-kultureller und funktionaler Qualität.

Im Bereich Grundlagen der Medientechnologien kennen die Absolventinnen und Absolventen branchennahe Softwareprodukte für ein rechnerunterstütztes Konstruieren (computer-aided design), räumliches Visualisieren (3D-Software) sowie virtuelles Simulieren und Planen, wie es beispielsweise für lichttechnische Berechnungen erforderlich ist.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen rechnerunterstützt Pläne konstruieren, Motive entwerfen, Musterrapporte entwickeln sowie Raumsituationen und Objekte dreidimensional erstellen. Sie können Werkzeuge zur digitalen Bild-, Grafik-, Layout- und Präsentationserstellung für die Anwendung im Bereich der Raumgestaltung, Musterentwicklung, Visualisierung, Illustration und Präsentation auswählen und anwenden.

Im Bereich Labor können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.

Im Bereich Sicherheit und Umwelt kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Faktoren eines Planungs- und Bauausführungsprozesses, die auf Bewahrung des Ökosystems und der Umwelt, auf den Nutzen für Mensch und Gesellschaft sowie auf Optimierung und Steigerung der ökonomischen Potenziale eines Raumes ausgerichtet sind. Sie kennen die ökologischen Qualitäten von Baustoffen, Energieformen sowie die Normen sicherheitstechnischer Planung und Umsetzung.

Kunstgeschichte und Kulturphilosophie in Ergänzung zu Abschnitt 2.1:

Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie können die Absolventinnen und Absolventen historische Grundlagen der Dessinatur wie auch der Baustilkunde erläutern und analysieren.

Atelier und Produktion:

Im Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die für den Innenausbau relevanten Bau- und Werkstoffe analysieren und bearbeiten. Sie können geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren im Bereich der Baukonstruktion, des Interiordesigns, der Modellentwicklung und Oberflächengestaltung analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren. Sie kennen die für das interiorspezifische Objektdesign relevanten Produktionen und Prozesse, Bausysteme und Bauabläufe sowie zugehörige berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Im Bereich Gestaltungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen die adäquaten Gestaltungstechniken für eigene Projekte im Bereich der Modellentwicklung, der Oberflächengestaltung und des Interiordesigns in den Werkstätten auswählen, Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe materialspezifisch umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.

römisch IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Wirtschaft und Recht“, „Naturwissenschaften“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

6. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

7. ANGEWANDTE MATHEMATIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    quantitative Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand mathematisch modellieren, numerische Ergebnisse ermitteln und zeitgemäße CAS-fähige Technologie einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Anwendung der aus dem begleitenden fachtheoretischen Unterricht bekannten Gesetze durch Gleichungen und Funktionen modellieren.

Lehrstoff aller Bereiche:

Anwendungen aus dem Fachgebiet unter Verwendung CAS-fähiger Technologie.

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Maße

  • Strichaufzählung
    den Mengenbegriff und die grundlegenden Mengenoperationen zur Darstellung von mathematischen Sachverhalten einsetzen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau von Zahlensystemen wiedergeben und die Erweiterung der Zahlenbereiche argumentieren;
  • Strichaufzählung
    Zahlen auf der Zahlengerade veranschaulichen, im Dezimalsystem in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Zahlenangaben in Prozent verstehen, Ergebnisse in Prozentdarstellung kommunizieren und mit Grundwert, Prozentsatz und Prozentanteil arbeiten;
  • Strichaufzählung
    absolute und relative Fehler berechnen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Maßzahlen von Größen in verschiedene Einheiten umrechnen, Vielfache und Teile von Einheiten mit den entsprechenden Zehnerpotenzen darstellen und Formeln des Fachgebietes numerisch auswerten.

Bereich Algebra und Geometrie

  • Strichaufzählung
    die Potenzgesetze verstehen, sie begründen und durch Beispiele veranschaulichen;
  • Strichaufzählung
    Terme vereinfachen, Formeln aus dem Fachgebiet nach vorgegebenen Größen umformen und die grundlegenden Rechenoperationen für Zahlen und Funktionen anwenden;
  • Strichaufzählung
    lineare Gleichungen und Ungleichungen nach einer Variablen auflösen.

Bereich Funktionale Zusammenhänge

  • Strichaufzählung
    grundlegende Berechnungen an geometrischen Objekten durchführen;
  • Strichaufzählung
    den Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck als Seitenverhältnisse interpretieren, die entsprechenden Werte zu vorgegebenen Winkeln bestimmen und in facheinschlägigen Aufgabenstellungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Funktionen als Mittel zur Beschreibung von Zusammenhängen verstehen sowie Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem, auch mit technischen Hilfsmitteln, darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Gleichung einer Geraden in expliziter und impliziter Form aufstellen, deren Parameter berechnen und interpretieren, lineare Gleichungssysteme aufstellen und lösen, die Lösbarkeit argumentieren und die Lösungsfälle anhand von Beispielen veranschaulichen.

Lehrstoff:

Reelle Zahlen:

Mengenbegriff, Mengenoperationen; Zahlenbereiche; Dezimalsystem, Festkomma- und Gleitkommadarstellung; Potenzen und Wurzeln; Zahlensysteme.

Rechnen mit Zahlen und Größen:

Überschlagsrechnung; Prozentrechnung; Umrechnung von Maßeinheiten;

absoluter und relativer Fehler.

Terme und Gleichungen:

Rechnen mit Termen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Äquivalenzumformungen, Formelumwandlung; lineare Gleichungssysteme (Lösbarkeit, Lösungsmethoden).

Elementare Geometrie:

Ähnlichkeit, Dreieck, Viereck, Satz von Pythagoras, Kreis; elementare Körper.

Trigonometrie:

Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

Funktionen:

Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.

Interpolation:

Lineare Interpolation.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Algebra und Funktionen

  • Strichaufzählung
    den Begriff der Funktion und der Umkehrfunktion erklären, Eigenschaften von Funktionen erkennen und an Beispielen veranschaulichen;
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften der elementaren Funktionen (quadratische Funktion, Potenzfunktionen, Polynomfunktionen maximal 3. Grades, trigonometrische Funktionen) erkennen, die Funktionsparameter interpretieren und die Funktionsgraphen skizzieren und die zugehörigen Gleichungen lösen;
  • Strichaufzählung
    Polynomfunktionen aufstellen und zur Interpolation verwenden;
  • Strichaufzählung
    die trigonometrischen Funktionen anhand des Einheitskreises erklären;
  • Strichaufzählung
    quadratische Gleichungen lösen und die verschiedenen Lösungsfälle unterscheiden sowie Gleichungen mit trigonometrischen Funktionen lösen;
  • Strichaufzählung
    die Rechengesetze für Potenzen begründen und anwenden.

Lehrstoff:

Funktionen und entsprechende Gleichungen:

Quadratische Funktionen, Potenzfunktionen, Polynomfunktionen maximal 3. Grades, trigonometrische Funktionen, Schnittpunkte.

Eigenschaften von Funktionen:

Monotonie, Symmetrie, Periodizität, Nullstellen, asymptotisches Verhalten, Polstellen.

Rechnen mit Zahlen und Größen:

Potenzen mit rationalen Hochzahlen.

Interpolation und Extrapolation:

Quadratische Interpolation und Extrapolation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geometrie

  • Strichaufzählung
    Vektoren in rechtwinkeligen Koordinatensystemen darstellen, Linearkombinationen und Skalarprodukt bestimmen und interpretieren, Winkel zwischen Vektoren berechnen;
  • Strichaufzählung
    Problemstellungen in allgemeinen Dreiecken modellieren und lösen (Längen, Winkel, Flächeninhalte).

Bereich Algebra und Funktionen

  • Strichaufzählung
    Eigenschaften der Exponentialfunktionen und Logarithmusfunktionen verstehen, die Funktionsparameter interpretieren und die Funktionsgraphen skizzieren und die zugehörigen Gleichungen lösen;
  • Strichaufzählung
    Gleichungen mit Exponential- und Logarithmusfunktionen lösen;
  • Strichaufzählung
    die Rechengesetze für Logarithmen begründen und anwenden.

Lehrstoff:

Vektoren:

Addition, Multiplikation mit einem Skalar, Skalarprodukt, Ortsvektor, Betrag, Einheitsvektor, Normalvektor, Gegenvektor, Orthogonalität.

Trigonometrie:

Trigonometrie des allgemeinen Dreiecks.

Funktionen, Umkehrfunktionen und entsprechende Gleichungen:

Exponentialfunktionen, Logarithmusfunktionen, Rechengesetze für Logarithmen.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Differentialrechnung

  • Strichaufzählung
    Grenzwerte von Funktionen intuitiv erfassen;
  • Strichaufzählung
    die elementaren Funktionen differenzieren und die Ableitung von zusammengesetzten Funktionen bestimmen;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe der Ableitungen lokale Extremwerte und Wendepunkte bestimmen, Funktionen lokal durch lineare Funktionen approximieren sowie Funktionsgraphen hinsichtlich Monotonie, Konvexität, Nullstellen, Extremwerte, Wendepunkte und Polstellen interpretieren und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    in Natur und Technik auftretende Änderungsraten mit dem Differentialquotienten darstellen und die Differentialrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.

Lehrstoff:

Grenzwert und Stetigkeit:

Grenzwert von Funktionen, Stetigkeit, Unstetigkeitsstellen.

Differentialrechnung:

Differenzen- und Differentialquotient, Differenzierbarkeit; Ableitungsfunktion, Ableitungsregeln, höhere Ableitungen; Extremwerte, Wendepunkte.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Differential- und Integralrechnung

         – Stammfunktionen von grundlegenden und im Fachgebiet relevanten Funktionen ermitteln, das  bestimmte Integral berechnen und als orientierten Flächeninhalt interpretieren;

  • Strichaufzählung
    die Differential- und Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.

Lehrstoff:

Differential- und Integralrechnung:

Stammfunktion und bestimmtes Integral, Grundintegrale, Integrationsregeln.

Fachbezogene Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Statistik

  • Strichaufzählung
    aus Stichprobenwerten Häufigkeitsverteilungen tabellarisch und grafisch darstellen, Lage- und Streuungsmaße bestimmen und interpretieren und ihre Auswahl argumentieren.

Bereich Differential- und Integralrechnung

  • Strichaufzählung
    die Differential- und Integralrechnung zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes einsetzen.

Lehrstoff:

Eindimensionale Datenbeschreibung:

Häufigkeitsverteilung, Lage- und Streuungsmaße, Boxplot.

Differential- und Integralrechnung:

Fachbezogene Anwendungen der Differential- und Integralrechnung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Stochastik

  • Strichaufzählung
    den Begriff Zufallsexperiment verstehen, die Wahrscheinlichkeit zufälliger Ereignisse mit Hilfe der Definition für Wahrscheinlichkeiten nach Laplace bestimmen und die Additions- und Multiplikationsregel anwenden;
  • Strichaufzählung
    Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung modellieren;
  • Strichaufzählung
    die Normalverteilung als Grundmodell zur Beschreibung der Variation von metrischen Variablen ermitteln, Werte der Verteilungsfunktion bestimmen und zu vorgegebenen Verteilungsfunktionswerten die entsprechenden Quantile bestimmen.

Lehrstoff:

Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, Additions- und Multiplikationssatz für einander ausschließende bzw. unabhängige Ereignisse, Baumdiagramm;

bedingte Wahrscheinlichkeit.

Wahrscheinlichkeitsverteilungen:

Binomialverteilung;

Normalverteilung, Zufallsstreubereich, Verteilung von Stichprobenmittelwerten, Zusammenhang von Dichte- und Verteilungsfunktion.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Stochastik

  • Strichaufzählung
    aus vorgegebenen Punkten eine passende Ausgleichsfunktion mittels Technologieeinsatz ermitteln und das Ergebnis interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die Methode der linearen Regression anwenden.

Bereich Wiederholung und Vorbereitung auf die sRDP

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Aufgabenstellungen aus dem Kompetenzkatalog der sRDP bearbeiten.

Lehrstoff:

Ausgleichsrechnung:

Ausgleichsfunktionen, lineare Regression, Korrelationskoeffizient.

Anwendungsbezogene Wiederholung und Festigung von mathematischen Methoden und Verfahren ( römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang)

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wiederholung und Vorbereitung auf die sRDP

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Aufgabenstellungen aus dem Kompetenzkatalog der sRDP bearbeiten.

Lehrstoff:

Anwendungsbezogene Wiederholung und Festigung von mathematischen Methoden und Verfahren (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang)

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: Zwei bis vier einstündige Schularbeiten.

römisch II. bis römisch IV. Jahrgang: Ein bis zwei Schularbeiten pro Semester, nach Bedarf auch zweistündig.

römisch fünf. Jahrgang: Zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine Schularbeit mehrstündig.

B. Fachtheorie und Fachpraxis 1. ENTWURF

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfsgrundlagen

  • Strichaufzählung
    grundlegende Gestaltungsgesetze, Gestaltungstechniken und Gestaltungsmethoden wiedergeben und anwenden;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Kreativtechniken beschreiben.

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Entwurfsentwicklung wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Grundlagen der Gestaltungsgesetze; Skizze, Zeichnung, Werkzeichnung; material- und formbezogene Darstellungstechniken; Grundlagen der Gestaltungsmethoden; Grundlagen der Ideenfindung.

Bereich Design:

Grundlagen der Entwurfs-, Modell- und Projektentwicklung für die schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Materialien und Umsetzungstechniken.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfsgrundlagen

  • Strichaufzählung
    wesentliche Gestaltungsgesetze, Wirkungen und Einsatzbereiche verschiedener Gestaltungstechniken beschreiben und anwenden.

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Entwurfs- und Projektentwicklung beschreiben und an einfachen themenbezogenen Aufgaben anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Darstellungs- und Kompositionsübungen; Skizze, Zeichnung, Werkzeichnung; material- und formbezogene Darstellungstechniken.

Bereich Design:

Entwurfs-, Modell- und Projektentwicklung für die schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Aufgaben, Technologien, Materialien und Umsetzungstechniken.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfsgrundlagen

  • Strichaufzählung
    Wirkung und Einsatzbereich der Stilisierung, Reduktion und Abstraktion beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Kreativtechniken anwenden.

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung erläutern und an einfachen themenbezogenen Aufgaben anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Stilisierung, Reduktion und Abstraktion; Konzeption: themenbezogene Konkretisierung.

Bereich Design:

Modellentwicklung; angewandte Arbeiten.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfsgrundlagen

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsgesetze und -techniken bewusst einsetzen.

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    verschiedene Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung beurteilen und diese in Bezug auf jahrgangsspezifische Themen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Darstellungs- und Kompositionsübungen; Skizze, material- und formbezogene Umsetzungstechniken.

Bereich Design:

Projektentwicklung für die schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Aufgaben, Technologien und Materialien.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfsgrundlagen

  • Strichaufzählung
    professionelle Gestaltungsmethoden auswählen und diese unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung anwenden.

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    schwerpunktspezifische Modelle entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Stilisierung, Reduktion und Abstraktion; Konzeption: themenbezogene Konkretisierung, Designkonzepte.

Bereich Design:

Materialspezifische Konzepte, Simulation, Modelle oder Prototypen.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf jahrgangsspezifische Themen anwenden und optimieren;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsgesetze, Gestaltungstechniken und Gestaltungsmethoden bei komplexen Aufgabenstellungen gezielt einsetzen, analysieren und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Komplexe Projektentwicklung für die schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Aufgaben, Technologien und Materialien.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    spezielle Arten der Entwurfs- und Projektentwicklung in Bezug auf jahrgangsspezifische Themen anwenden, analysieren und optimieren.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Materialspezifische Konzepte, Simulation oder Modelle.

römisch fünf. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:

9. Semester :

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    Methoden, Abläufe und Werkzeuge des Projektmanagements erläutern, das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren und entwickeln;
  • Strichaufzählung
    visuelle Botschaften erkennen, entwickeln, inszenieren und reflektieren;
  • Strichaufzählung
    technische und wirtschaftliche Faktoren in den Gestaltungsprozess integrieren.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Projektentwicklung und Projektmanagement: projektbezogene Entwurfsentwicklung.

Gestaltung und Kommunikation im öffentlichen Raum, Interface: Mensch-Objekt.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    das Wissen über Projektentwicklung vernetzen sowie Projekte analysieren, entwickeln, präsentieren und argumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Vernetzte Projektentwicklung und Projektmanagement: projektbezogene Entwurfsentwicklung.

2. DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

  • Strichaufzählung
    grundlegende gestalterische Techniken und bildnerische Darstellungsformen erklären und anwenden.

Bereich Angewandte Darstellende Geometrie

  • Strichaufzählung
    Grundlagen verschiedener Abbildungsverfahren beschreiben, räumliche zusammengesetzte Objekte anhand ihrer Risse erkennen und in Normal- und Parallelrissen darstellen sowie elementare Transformationen auf einfache geometrische Objekte anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Grundlagen räumlicher Darstellung; räumliches Hell-Dunkel; modulierende Farbigkeit; Grundlagen der zeichnerischen und malerischen Natur- und Objektdarstellung; Wirkung und Wahrnehmung gestalterischer Mittel; Punkt, Linie, Fläche, Farbe; Format; Kontrast; Grundlagen grafischer und malerischer Verfahren; Arbeitsmittel, Grundlagen der Ideenfindung und der Recherche; Fachterminologie und Präsentationsformen.

Bereich Angewandte Darstellende Geometrie:

Räumliche Koordinatensysteme; Maßstab und proportionale Veränderungen; lesen von Rissen dreidimensionaler Objekte; Darstellung ebenflächig begrenzter Körper in geeigneten Rissen, normgerechtes Zeichnen.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

  • Strichaufzählung
    grundlegende zwei- und dreidimensionale Darstellungsformen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsmittel und Gestaltungstechniken ihrer Wirkung entsprechend einsetzen.

Bereich Angewandte Darstellende Geometrie

  • Strichaufzählung
    verschiedene Abbildungsverfahren anwenden sowie räumliche zusammengesetzte Objekte konstruieren und in verschiedenen Abbildungsmethoden darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Grundlagen der Licht- und Schattendarstellung; einfache Perspektiven; räumliches Hell-Dunkel; Punkt, Linie, Fläche, Farbe, Form und Raum; zeichnerische Natur- und Objektdarstellung; Grundlagen der Bildkomposition; grafische und malerische Verfahren; Ideenfindung und Recherche; grundlegende Methoden der Konzepterstellung, Fachsprache.

Bereich Angewandte Darstellende Geometrie:

Grundgesetze der perspektivischen Abbildung; Darstellung und Konstruktion von dreidimensionalen Objekten in geeigneten Rissen und in Perspektive.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

  • Strichaufzählung
    Phänomene der Wahrnehmung in Bezug auf Darstellungsformen und bildnerische Verfahren differenziert einsetzen.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation

  • Strichaufzählung
    gestalterische Konzepte erstellen und fachadäquat präsentieren.

Bereich Angewandte Darstellende Geometrie

  • Strichaufzählung
    Raumtransformationen zur Erzeugung und verschiedene Abbildungsverfahren zur Darstellung dreidimensionaler Objekte anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Erweiterung perspektivischer Darstellungen; Licht- und Schattendarstellung; Farbe und Raum; Natur- und Objektdarstellung; erweiterte Einbindung und Vernetzung unterschiedlicher Verfahren in spezifische Arbeitsaufgaben; Bildkomposition; Erweiterung des Repertoires an bildnerischen Verfahren und Techniken.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Konzeption: Strategien zur Ideenfindung, Recherche; Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.

Bereich Angewandte Darstellende Geometrie:

Darstellung und Konstruktion krummer Flächen in geeigneten Rissen; Anwendung der perspektivischen Abbildung.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

  • Strichaufzählung
    Phänomene der Wahrnehmung in unterschiedlichen Techniken in Bezug auf Darstellungsformen und bildnerische Verfahren anwenden;
  • Strichaufzählung
    Systeme der Komposition erläutern und einsetzen.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation

  • Strichaufzählung
    gestalterische Konzepte erstellen und fachadäquat argumentieren;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsmittel und ihre Wirkung themenspezifisch vernetzen und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Komplexe Objekt- und Naturstudien; Vernetzung des Repertoires an bildnerischen Techniken und Ausdrucksweisen; bildnerische Mittel und deren Wirkung im gestalterischen Zusammenhang; Bildkomposition.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Auseinandersetzung mit und Reflexion über bildnerische Ausdrucksformen; erweiterte Konzepterstellung und Argumentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

  • Strichaufzählung
    Darstellungsformen, Phänomene der Wahrnehmung und unterschiedliche Darstellungsmittel analysieren und einsetzen.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsmittel zu einer individuellen Bildsprache themenspezifisch vernetzen und reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Verdichtung des Repertoires der bildnerischen Techniken und Ausdrucksweisen; Stilisierung, Reduktion und Abstraktion.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Originalität und Interpretationsvielfalt; Auseinandersetzung mit und Reflexion über individuelle bildnerische Ausdrucksformen; Werkpräsentationen.

römisch IV. Jahrgang:

7.Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

  • Strichaufzählung
    Visualisierungsformen in der Bandbreite zwischen konkreter und abstrakter Darstellung analysieren und diese differenziert einsetzen.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation

  • Strichaufzählung
    Werke rezipieren und in Relation zur eigenen Arbeit stellen.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Komplexe Objekte; Stilisierung, Reduktion und Abstraktion; erweiterte Kompositions- und Gestaltungszusammenhänge; anwendungsbezogene, zielgruppenorientierte Aufgaben; Vernetzung von Darstellungstechniken.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Auseinandersetzung mit und Reflexion über individuelle bildnerische Ausdrucksformen; Originalität; Interpretationsvielfalt; Informationsvernetzung; Rezeption und Reflexion von Werken in Relation zur eigenen Arbeit; Themenerarbeitung und konzeptionelle Umsetzung; Werkpräsentationen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

  • Strichaufzählung
    komplexe Aufgaben kompositorisch, konzeptionell und prozessorientiert entwickeln.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation

  • Strichaufzählung
    komplexe Werke rezipieren und in Relation zur eigenen Arbeit stellen.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Komplexe Gestaltungszusammenhänge; digitale Visualisierung.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Komplexe zielgruppenorientierte Aufgaben unter Einsatz einer eigenständigen Bildsprache; Interpretationsvielfalt; Informationsvernetzung; Rezeption und Reflexion von Werken in Relation zur eigenen Arbeit; Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation

  • Strichaufzählung
    komplexe Projekte kompositorisch, konzeptionell sowie prozessorientiert entwickeln und präsentieren.

Lehrstoff:

Komplexe, anwendungsbezogene, zielgruppenorientierte Aufgaben unter Einsatz einer individuellen Bildsprache; Interpretationsvielfalt; komplexe Werkpräsentationen und Werkdokumentationen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation

  • Strichaufzählung
    komplexe Werke rezipieren, reflektieren und in Relation zur eigenen Arbeit stellen.

Lehrstoff:

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Themenerarbeitung und konzeptionelle Umsetzung durch Einbeziehung umfangreicher Recherche im Kontext des soziokulturellen Umfeldes.

3. TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien wiedergeben und deren Bedeutung für Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Umwelt erläutern;
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Verfahren, Werkzeuge und Maschinen sowie deren Funktion und Anwendbarkeit wiedergeben.

Bereich Grundlagen der Medientechnologien

  • Strichaufzählung
    Hardwarekomponenten und deren Funktionen, marktübliche Betriebssysteme sowie wichtige Internetdienste beschreiben und ihre Arbeitsumgebung einrichten, gestalten und verwalten;
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge zur digitalen Bild-, Grafik-, Layout- und Präsentationserstellung sowie deren grundsätzliche Funktionen auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von Tabellenkalkulation und Datenbanken einfache Aufgaben durchführen.

Bereich Sicherheit und Umwelt (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

  • Strichaufzählung
    Stoffkreisläufe der Ökosphäre, Gefahren durch Werk- und Hilfsstoffe, die Gefahrenhinweise und Kennzeichnungen wiedergeben und sich selbst und andere schützen und gegebenenfalls erforderliche Hilfsmaßnahmen einleiten. Sie können Gefahren, die von Werkzeugen und Maschinen ausgehen, wiedergeben und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Grundlagen der schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie.

Bereich Grundlagen der Medientechnologien:

Hardwarekomponenten und Netzwerkressourcen; Betriebssysteme, Dateimanagement und Datensicherheit; Internetdienste und -sicherheit; Grundlagen von Pixel-, Vektor-, Layoutsoftware und Software zur Präsentationserstellung; Erstellung und Bearbeitung von Tabellen, Formeln, Diagrammen und einfachen Datenbanken.

Bereich Sicherheit und Umwelt (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Gesetzliche Bestimmungen; Gefahren von und sicherer Umgang mit gefährlichen Stoffen, Werkzeugen und Maschinen; Umweltbestimmungen; Abfallwirtschaft; Werkstättenorganisation.

römisch II. Jahrgang:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Werk- und Hilfsstoffe, deren Handelsformen, Normen und Richtlinien sowie deren Wechselwirkung und Anwendbarkeit erläutern;
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Verfahren, Werkzeuge und Maschinen sowie deren Funktion und Anwendbarkeit beschreiben und erklären.

Bereich Medienlabor

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Hardwarekomponenten verwenden und Software anwenden.

Bereich Labor

  • Strichaufzählung
    branchentypische Sondertechniken anwenden.

Bereich Sicherheit und Umwelt (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

  • Strichaufzählung
    Schadstoffe, die durch anthropogenen Einfluss entstanden sind und Maßnahmen zur Schadstoffverringerung benennen;
  • Strichaufzählung
    die sicherheitstechnischen Aspekte des Berufsfeldes sowie Schutz- und Rettungsmaßnahmen beschreiben und einen systematischen und nach sicherheitstechnischen, umwelttechnischen und gesetzlichen Erfordernissen angepassten Arbeitsplatz führen.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Grundlagen der schwerpunkt- und jahrgangsspezifischen Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie; Grundlagen der Ergonomie und Anthropometrie.

Bereich Medienlabor:

Fachspezifische Hard- und Software.

Bereich Labor:

Sondertechniken; Grundlagen; Fehler-, Material- und Schadensanalyse.

Bereich Sicherheit und Umwelt (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Gesetzliche Bestimmungen; Gefahren von und sicherer Umgang mit gefährlichen Stoffen, Werkzeugen und Maschinen; Umweltbestimmungen; Abfallwirtschaft; Werkstättenorganisation.

römisch III. Jahrgang:

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Handelsformen, Normen und Richtlinien erläutern und den berufsbezogenen Verfahren zuordnen;
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Verfahren, Werkzeuge und Maschinen sowie deren Funktion und Anwendbarkeit erklären.

Bereich Medienlabor

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Hardwarekomponenten und Software der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.

Bereich Labor

  • Strichaufzählung
    praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen;
  • Strichaufzählung
    branchentypische Sondertechniken anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie.

Bereich Medienlabor:

Fachspezifische Hard- und Software.

Bereich Labor:

Grundlagen; Fehler-, Material- und Schadensanalyse.

römisch IV. Jahrgang:

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Stoffe, Systeme und Prozesse entsprechend den Anforderungen auswählen und unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren.

Bereich Medienlabor

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Hardwarekomponenten und Software der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.

Bereich Labor

  • Strichaufzählung
    praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie.

Bereich Medienlabor:

Berufsbezogene und fachspezifische Hard- und Software.

Bereich Labor:

Fehler-, Material- und Schadensanalyse.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Stoffe, Systeme und Prozesse entsprechend den Anforderungen auswählen, unter Berücksichtigung veränderter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen analysieren und gegebenenfalls verändern.

Bereich Medienlabor

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Hardwarekomponenten und Software der Aufgabenstellung entsprechend einsetzen.

Bereich Labor

  • Strichaufzählung
    praxisbezogene Prüf- und Analyseverfahren beschreiben, anwenden und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.

Lehrstoff:

Bereich Technologien:

Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Verfahren und Gestaltungstechniken; Material- und Bearbeitungstechnologie.

Bereich Medienlabor:

Berufsbezogene und fachspezifische Hard- und Software; Projektdokumentation.

Bereich Labor:

Fehler-, Material- und Schadensanalyse.

4. DESIGN UND KOMMUNIKATION

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Phänomenologie und der Wahrnehmung wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen von Kommunikationsaufgabe und -ziel wiedergeben und erörtern.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Grundlagen der Wahrnehmung und der Wahrnehmungspsychologie; Grundlagen der Kommunikation und Phänomenologie; Kommunikationskanäle und Medienräume.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Phänomenologie und der Wahrnehmung erklären;
  • Strichaufzählung
    Recherchetools anwenden, Konzepte erstellen und Ergebnisse von Recherchen präsentieren.

Bereich Marketing und Werbung

  • Strichaufzählung
    die betriebs- und volkswirtschaftliche Bedeutung von Marketing und Werbung erklären;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Werbeplanung beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Abhängigkeit der übertragenen Information vom Medium; Methoden der Recherche.

Bereich Marketing und Werbung:

Grundlagen des Marketings, Produkt- und Portfolio-Analyse, Marktanalyse, Marketingziele; Corporate Identity, Corporate Design; Grundlagen der Produkt-, Preis- und Distributionspolitik.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    Verfahren der ästhetisch-technischen Analyse erläutern und anwenden.

Bereich Marketing und Werbung

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Werbepsychologie beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Wahrnehmungspsychologie; Mensch-Objekt-Interfaces; Objekte, Oberflächen und Verfahren im Bezug auf ihre ästhetische und kommunikative Wirkung und ihre Verwendung.

Bereich Marketing und Werbung:

Grundlagen der Werbepsychologie, marketingrelevante Bedürfnisse; klassische und neue Werbeformen, Öffentlichkeitsarbeit.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    wahrnehmungspsychologische Phänomene erläutern und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Decodierungsmodelle; Wirkungskreis Kommunikation und Gestaltung; Analyse von Mensch-Objekt-Interfaces.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Semiotik wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Mythologisches und logisches Weltbild; semiotische Disziplinen; Zeichenhaftigkeit von Objekten.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Semiotik erklären sowie Kommunikation als einen komplexen Prozess erfassen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    für definierte Kommunikationsaufgaben Umsetzungsstrategien entwickeln.

Bereich Marketing und Werbung

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Marktforschung und der Öffentlichkeits- und Pressearbeit beschreiben sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Bedeutung der Codes in der Kommunikationstheorie; Codierung, Decodierung; einfache Kommunikationsmodelle; Bedeutung der Redundanz in der Kommunikation.

Bereich Marketing und Werbung, Kommunikationsstrategien:

Grundlagen der Marktforschung, Zielgruppendefinition und -präsentation; Grundlagen der Öffentlichkeits- und Pressearbeit.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    verschiedene Formen medialer Kommunikation beurteilen, analysieren und zielgerichtet einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Einsatzbereiche von Kommunikationsmodellen definieren.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Bedeutung multimodaler Botschaften und deren Einfluss auf den Rezipienten; Wirkungen und Einsatzbereiche verschiedener Kommunikationsmodelle; interkulturelle Kommunikation.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    verschiedene Formen medialer Kommunikation beurteilen, analysieren und zielgerichtet einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Interkulturelle Kommunikation.

5. KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

römisch III. Jahrgang:

5. Semester –Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie

  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe erläutern und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Fachtermini im Kontext verstehen und anwenden.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation

  • Strichaufzählung
    Objekte der Kunstproduktionen erläutern und vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Vorgeschichtliche Kulturen; Kulturraum Vorderer Orient und Ägypten; griechische und römische Antike; relevante Form- und Stilmerkmale.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:

Methoden der Kunstbetrachtung; Ikonografie und Ikonologie.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie

  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe erläutern und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    sich der Fachsprache bedienen.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation

  • Strichaufzählung
    Bedingungsfelder für Kunstproduktionen erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Mittelalterliche Kunst bis zur Neuzeit.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:

Soziokulturelle und wirtschaftliche Bedingungen der Kunstproduktion; Entwicklungen in Abhängigkeit zu neuen Technologien in Bezug auf die vermittelten Kunstformen und Stilrichtungen.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie

  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe erläutern, vergleichen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    sich der Fachsprache und Fachliteratur bedienen.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Termini der Analyse und Interpretation von Kunst und Design anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Ziffer 16 und 17. Jahrhundert.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:

Betriebssystem Kunst: programmatische und kulturspezifische Bedingungen ausgewählter Beispiele.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie

  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe erläutern, vergleichen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    sich der Fachsprache und Fachliteratur im Kontext bedienen.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation

  • Strichaufzählung
    Werkzeuge und Termini der Analyse und Interpretation von Kunst und Design anwenden.

Bereich Designgeschichte

  • Strichaufzählung
    Grundzüge der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des fachlichen Schwerpunkts darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Umbruch und Stilpluralismus im 18. und 19. Jahrhundert.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:

Programmatische und kulturspezifische Bedingungen ausgewählter Beispiele; Verselbstständigung der bildnerischen Mittel; Stilpluralismus.

Bereich Designgeschichte:

Geschichte der angewandten Kunst und des Designs; industrielle Produktion und Designentwicklung; Funktion von Kunst und Design.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie

  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe vergleichen und analysieren.

Bereich Designgeschichte

  • Strichaufzählung
    wesentliche Aspekte der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des fachlichen Schwerpunkts darstellen, analysieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Jahrhundertwende und klassisches 20. Jahrhundert.

Bereich Designgeschichte:

Funktion von Kunst und Design.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie

  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen relevanter Kunstepochen und deren soziokulturellen Hintergründe vergleichen und analysieren.

Bereich Designgeschichte

  • Strichaufzählung
    wesentliche Aspekte der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des fachlichen Schwerpunkts darstellen, analysieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Ziffer 20 Jahrhundert und Gegenwartskunst.

Bereich Designgeschichte:

Aktuelle Designtendenzen.

6. ATELIER UND PRODUKTION Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme

  • Strichaufzählung
    standardisierte Abläufe und Prozesse beschreiben, diese technisch, handwerklich und systematisch korrekt durchführen sowie Werkzeuge und Maschinen prozess- und materialgerecht unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften einsetzen.

Bereich Gestaltungstechniken

  • Strichaufzählung
    Entwürfe materialspezifisch umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Grundausbildung in der Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen; Maßstab, Proportion und Übertragungstechniken; Grundlagen von system- und anwendungsbezogenen Verfahren.

Bereich Gestaltungstechniken:

Technisch–handwerklich korrekte Umsetzung von Entwürfen.

römisch II. Jahrgang:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme

  • Strichaufzählung
    standardisierte Abläufe und Prozesse beschreiben sowie diese technisch, handwerklich und systematisch durchführen.

Bereich Gestaltungstechniken

  • Strichaufzählung
    Entwürfe materialspezifisch umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Übertragungstechniken, Bearbeitungs- und Produktionsverfahren; Anwendung der spezifischen Handwerkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Umsetzung von Gestaltungsaufgaben, Entwürfen und Konzepten in Bezug auf Funktionalität.

römisch III. Jahrgang:

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme

  • Strichaufzählung
    standardisierte Abläufe und Prozesse technisch, handwerklich und systematisch durchführen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren auswählen und ausführen.

Bereich Gestaltungstechniken

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe materialspezifisch umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Übertragungstechniken, Bearbeitungs- und Produktionsverfahren; Anwendung der spezifischen Handwerkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Umsetzung von Gestaltungsaufgaben, Entwürfen und Konzepten in Bezug auf Wirkung, Ästhetik und Funktionalität.

römisch IV. Jahrgang:

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme

  • Strichaufzählung
    geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren analysieren, auswählen und ausführen.

Bereich Gestaltungstechniken

  • Strichaufzählung
    die adäquaten Gestaltungstechniken in den Werkstätten auswählen, Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe materialspezifisch umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Schwerpunkt- und jahrgangsspezifische Übertragungstechniken, Bearbeitungs- und Produktionsverfahren; Anwendung der spezifischen Handwerkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Technische Umsetzung in der Werkstätte mit Hilfe systembezogener Materialien und Techniken in Bezug auf Wirkung, Ästhetik und Funktionalität.

römisch fünf. Jahrgang- Kompetenzmodul 9:

9. und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme

  • Strichaufzählung
    geeignete Arbeitsabläufe und Produktionsverfahren analysieren, auswählen, ausführen und evaluieren.

Bereich Gestaltungstechniken

  • Strichaufzählung
    die adäquaten Gestaltungstechniken in den Werkstätten auswählen, Gestaltungsmittel in Bezug auf Ästhetik, Funktionalität und Stil einsetzen, Entwürfe materialspezifisch umsetzen und individuelle technische Problemlösungen entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Arbeiten in allen Werkstättenbereichen; projekt- und objektbezogene Material- und Werkzeugwahl; Organisation der Herstellungsprozesse; Zeitmanagement, Installation, Präsentation.

Bereich Gestaltungstechniken:

Technische Umsetzung in der Werkstätte mit Hilfe systembezogener Materialien und Techniken in Bezug auf Wirkung, Ästhetik und Funktionalität.

C. Verbindliche Übung SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte B.1 Angewandte Malerei-Oberflächendesign-Restaurierungstechnik 1.1 ENTWURF

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Schriftgestaltung und Kalligrafie beschreiben und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Farbe und Licht, Farbsymbolik, Formwirkung und Komposition.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Grundlagen; Schrift schreiben und konstruieren.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    die Geschichte der Schrift wiedergeben; Schrift als Gestaltungsmittel anwenden und einfache kalligrafische Werke erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Geschichte der Schrift; Schriftübungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der dreidimensionalen Schriftgestaltung wiedergeben und nach Vorgabe anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Farbwirkung; Grundlagen der Signaletik; Grundlagen des Informationsdesigns.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Schriftzeichen, Identifizieren von Zeichen; dreidimensionale Schriftgestaltung.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    die Geschichte der Kalligrafie wiedergeben und kalligrafische Werke erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Gestaltung im öffentlichen Raum.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Kalligrafie.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfsgrundlagen

  • Strichaufzählung
    Gestaltungen der Fläche, der Farbe, der Form und des Raumes entwerfen und ausführen.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Typografie erläutern sowie Schrift im Kontext mit anderen Gestaltungselementen und gemäß ihrer Wirkung praxisorientiert anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Kompositorische Zusammenhänge, Dramaturgie.

Bereich Design:

Signaletik; Prinzipien des Informationsdesign; Artwork.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Grundlagen der Typografie; Schrift als Gestaltungsmittel; Schrift im Kontext.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    die Wechselwirkung zwischen Typografie, Gestaltung und Werbung erläutern sowie die Erkenntnisse daraus anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Gestaltung und Kommunikation im öffentlichen Raum.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Typografische Gestaltung in Zusammenhang von Bedeutung und Aussage; Informationsdesign.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    Schrift nach typografischen Richtlinien analysieren, reflektieren und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Artwork; Erkennen visueller Botschaften und Wahrnehmung.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Projektbezogene typografische Anwendungen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    Schrift im Kontext mit der Gestaltung analysieren, reflektieren und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Inszenierung und Dramaturgie.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Schrift als visuelles Kommunikationsmittel.

1.2 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch II. Jahrgang:

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Körperstudien.

römisch IV. Jahrgang:

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Aktstudien.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation

  • Strichaufzählung
    individuelle künstlerische Konzepte erstellen, analysieren und entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Gestaltungszusammenhänge mit besonderer Berücksichtigung von Raum- und Figurdarstellungen.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Auseinandersetzung und Reflexion über künstlerische bildnerische Ausdrucksformen.

1.3 TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

  • Strichaufzählung
    verschiedene Farbsysteme und deren Anwendung erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Grundlagen der Malverfahren, Beschichtungstechnik und Schilderherstellung.

Mineralische Beschichtungsträger, Beschichtungsanforderungen, Untergrundvorbehandlung: pH-Wert, Säuren und Basen und deren Salze.

Werk- und Beschichtungsstoffe auf wässriger Basis: Entstehung, Arten, Eigenschaften, Bearbeitung, Lagerung, Verwendung.

Grundlagen und Geschichte der Farben; Theorie des Lichtes und des Sehapparates; Farbkontraste, Farbordnung, Farbmischung.

römisch II. Jahrgang:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Grundlagen der Gestaltungstechniken; organische Beschichtungsträger; grundlegende Eigenschaften von Pigmenten und Farbstoffen; Phänomene der Farben; physikalische Theorie des Lichtes: optische Größen, Brechung, Reflexion.

Berufsspezifische Arbeitsprozesse und Verfahren, Malverfahren; anorganische Beschichtungsträger; künstliche anorganische und organische Pigmente und Farbstoffe; Farbregeln und Farbordnungen.

Bereich Medienlabor:

Software der Schilderherstellung; Software für Fassaden- und Innenraumgestaltung; Bildbearbeitungs- und Vektorgrafiksoftware.

Bereich Labor:

Malerei: Normgerechte Untergrundprüfungen und Beschichtungsanalysen.

Schilderherstellung: Versuchsreihen zu Verarbeitungs- und Beschichtungsverfahren; Lack- und Folienverarbeitungstechnologien; Kunststofftechnik.

Metallische Beschichtungsträger: Korrosion, Beschichtungsaufbau, Beschichtungsanforderungen: pH-Wert, Säuren und Basen und deren Salze.

Werk- und Beschichtungsstoffe auf Basis organischer und anorganischer Bindemittel.

römisch III. Jahrgang:

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

  • Strichaufzählung
    den Aufbau des menschlichen Muskelapparates erklären.

Bereich Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Reproduktionsverfahren erklären und anwenden.

Bereich Labor

  • Strichaufzählung
    Prüf- und Analyseverfahren für historische Material- und Objektproben beschreiben, anwenden und dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Anatomie: Grundaufbau des menschlichen Knochen- und Muskelapparates.

Werk- und Beschichtungsstoffe auf Basis anorganischer Bindemittel in Kombination mit Additiven: Entstehung, Arten, Herstellung, Eigenschaften, Bearbeitung, Lagerung, Verwendung.

Grundlagen der Metall- und Kunststoffbearbeitungsverfahren, Gestaltungstechniken.

Rekonstruktionsverfahren.

Druck- und Reproduktionsverfahren.

Bereich Medienlabor:

Grundlagen der Druckverfahren, Originalgrafik; Fotografie.

Bereich Labor:

Versuchsreihen von Werk- und Beschichtungsstoffen auf Basis anorganischer und organischer Bindemittel in Kombination und deren Additive; Sanierungsmaßnahmen und Sonderbeschichtungen, Nanotechnologie; verschiedene Farbsysteme und deren Anwendungsbereiche.

Versuchsreihen von Kombinationsverfahren: Untergrund, Grundierung, Beschichtung und Oberflächenbeschaffenheit.

Materialeigenschaft, Schadensanalyse von Untergründen, Werk- und Hilfsstoffen.

Grundlagen historischer Analyseverfahren; historische Farbtheorie.

Analyseverfahren von historischen organischen Untergründen und Beschichtungen.

römisch IV. Jahrgang:

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Labor

  • Strichaufzählung
    Prüf- und Analyseverfahren für historische Material- und Objektproben beschreiben, anwenden, analysieren und dokumentieren sowie auf Grund der Ergebnisse die daraus resultierenden Maßnahmen treffen.

Lehrstoff:

Bereich Technologie (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Metall- und Kunststoffbearbeitungsverfahren: systemgebundene Verfahren, Applikationsverfahren.

Blattmetalle: Entstehung, Arten, Herstellung, Eigenschaften, Bearbeitung, Lagerung, Verwendung; Sonderwerkstoffe, Edelmetalle und Metallpulver: Entstehung, Arten, Herstellung, Eigenschaften, Bearbeitung, Lagerung, Verwendung.

Historische Beschichtungen in Kombination mit Blattmetallen und Metallpulvern.

Natürliche anorganische und organische Pigmente, Farbstoffe und Additive.

Wechselwirkungen zwischen Untergrund, Grundierung, Beschichtung und Oberflächenbeschaffenheit; technologischer Entwicklungsablauf vom Entwurf zum Produkt.

Bereich Medienlabor:

Software der Schilderherstellung; 3D-Software.

Layoutsoftware, Dokumentation, Präsentation; Druckvorstufe.

Bereich Labor:

Versuchsreihen und Schadensanalysen: Sonderwerkstoffe, Edelmetalle und Metallpulver; Materialeigenschaften.

Analysen von Kombinationsverfahren: Untergrund, Grundierung, Beschichtung und Oberflächenbeschaffenheit; Versuchsreihen zu marktreifen Produktneuheiten: Einsatzmöglichkeiten, Variationsverfahren.

Grundlagen systemgebundener Verfahren, Gestaltungstechniken, Applikationsverfahren, Entwicklungsablauf vom Entwurf zum Einzelprodukt und Serienprodukt.

Prüfreihen: Historische Werk- und Beschichtungsstoffe auf Basis anorganischer und organischer Bindemittel in Kombination und deren Additive: Entstehung, Arten, Herstellung, Eigenschaften, Bearbeitung, Lagerung, Verwendung; Ersatzstoffe für historische Beschichtungen.

Analyseverfahren von historischen organischen und anorganischen Untergründen und Beschichtungen; Analyseverfahren von historischen Schichtenabfolgen, Beschichtungen, Werk- und Hilfsstoffen; Sanierungsmaßnahmen und Sonderbeschichtungen; historische Farbsysteme; Sanierungsmaßnahmen von Sanierungen.

Prüfreihen: Rekonstruktions- und Restaurierungsverfahren.

Simulation von Licht- und Raumsituationen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien:

Metall- und Kunststoffbearbeitungsverfahren: Applikationsverfahren, Sonderwerkstoffe, Kombinationsverfahren.

Wechselwirkungen: Oberflächendesign, Wahrnehmung, Materialbeschaffenheit; Farbwirkung.

Historische Imitationstechniken.

Bereich Medienlabor:

Druckverfahren, Originalgrafik.

Visualisierung, Präsentation, Dokumentation.

Bereich Labor:

Versuchsreihen zu Oberflächendesign: Material, Einfluss, Wirkung und Wahrnehmung.

Projekt- und objektbezogene historische Verfahrensanalysen und deren Schlussfolgerungen.

1.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    Medien und Beschichtungen hinsichtlich ihrer kommunikativen Funktion einschätzen und visuelle Gestaltungsmuster erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Grafische Genres im Kontext von Information, Kommunikation und werblicher Wirkung; Differenz analoger und digitaler Kommunikation; kommunikative Funktion von Beschichtungsverfahren und Printmedien.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Bildanalyse im Zusammenhang mit Kommunikationsaufgaben; Untersuchung von Bild/Textbezügen; Analyse von fotografischen Stilen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche technologische Verfahren in ihrer kommunikativen, strukturellen und bedeutungsrelevanten Dimension erfassen sowie Phänomene der visuellen Kommunikation beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Technologische Verfahren hinsichtlich ihrer ästhetischen und kommunikativen Wirkung; Bildanalyse im Zusammenhang mit Kommunikationsaufgaben; Untersuchung von Bild/Textbezügen; Fotobriefing.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    Bedeutung und Kommunikation von Attributen und Materialien im zeitgeschichtlichen Kontext erklären und zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Attribute, Materialien, Zeichen und Zeichenprozesse im zeitgeschichtlichen Kontext.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Fachterminologie und Prozesse des Denkmalschutzes und der Erhaltung gesellschaftsrelevanter Objekte und Ensembles.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Funktion sprachlicher Ordnung; Differenz von sprachlicher und bildlicher Vermittlung.

1.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Ziffer 16 und 17. Jahrhundert mit besonderer Berücksichtigung der Malerei.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Umbruch und Pluralismus im 18. und 19. Jahrhundert mit besonderer Berücksichtigung der Malerei.

Bereich Designgeschichte:

Malerei und Design.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Malerei im Kontext technischer Bildmedien.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:

Methoden der Kunstbetrachtung; Ikonografie und Ikonologie.

1.6 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme

  • Strichaufzählung
    Farbe als Malmittel einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Werkstätte für angewandte Malerei:

Grundlagen von Untergrundvorbehandlung, Aufbau, Zubereitungs-, Übertragungs- und Anwendungstechniken auf Basis organischer Bindemittel im Zusammenhang mit Pigmenten und Füllstoffen.

Werkstätte für Schilderherstellung:

Grundlagen von Untergrundvorbehandlung, Aufbau, Übertragungs-, Anwendungs- und Applikationstechniken im Zusammenhang mit Verwendungszweck und Einsatzbereich.

Bereich Gestaltungstechniken:

Werkstätte für Gestaltungstechniken:

Grundlagen von Anwendungs- und Kombinationsverfahren im farblichen und stilistischen Kontext.

römisch II. Jahrgang:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme

  • Strichaufzählung
    Farbe als Malmittel nach Gesetzmäßigkeiten zuordnen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die für die Werkstätte der Malerei wesentlichen Aufstiegshilfen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen gezielt auswählen und einsetzen.

Bereich Gestaltungstechniken

  • Strichaufzählung
    die für die Dekorationstechniken relevanten materialtechnischen Gestaltungsmittel in Bezug auf Farbe und Funktion einsetzen sowie maßstabgerecht umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Anwendung von Beschichtungsgeräten, Aufstiegshilfen, Handwerkzeug, Maschinen.

Werkstätte für angewandte Malerei:

Untergrundvorbehandlung, Aufbau, Übertragungs- und Anwendungstechniken auf Basis anorganischer und organischer Bindemittel und Systeme, Misch- und Applikationsverfahren.

Werkstätte für systemgebundene Verfahren und Beschichtungstechniken:

Umsetzen von materialspezifischen Gestaltungsaufgaben unter Einbeziehung von Material, Aufbau, Übertragungs- und Verfahrenstechniken in Zusammenhang mit Lacksystemen und deren Kombinationsverfahren.

Werkstätte für Schilderherstellung:

Untergrundvorbehandlung, Aufbau, Übertragungs- und Anwendungstechniken auf Basis anorganischer und organischer Be- und Verarbeitungsmaterialien und Systeme, Misch- und Applikationsverfahren unter Einbeziehung von Hilfsmitteln und Zusatzstoffen der Schilderherstellung.

Bereich Gestaltungstechniken:

Werkstätte für Gestaltungstechniken:

Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext unter Einbeziehung von Hilfsmitteln und Zusatzstoffen.

Werkstätte für Schilderherstellung:

Umsetzung von Entwürfen und Gestaltungsaufgaben.

römisch III. Jahrgang:

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme

  • Strichaufzählung
    die für die Werkstätte der Malerei wesentlichen Aufstiegshilfen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen gezielt auswählen und einsetzen.

Bereich Rekonstruktionsverfahren

  • Strichaufzählung
    historische Verfahren der Rekonstruktion ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Anwendung von Aufstiegshilfen.

Werkstätte für angewandte Malerei:

Untergrund, Aufbau, Übertragungs- und Anwendungstechniken, Bindemittelsystemen, Misch- und Kombinationsverfahren.

Werkstätte für systemgebundene Verfahren und Beschichtungstechniken:

Material, Aufbau, Übertragungs- und Verfahrenstechniken mit mineralischen und organischen Systemen.

Kunststoffwerkstätte:

Objekt und Modell, Materialverbindungen, Abformungs- und Gussverfahren, Vervielfältigungsverfahren, Prototypen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Werkstätte für Gestaltungstechniken:

Untergrundvorbehandlung, Aufbau, Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext.

Werkstätte für Schilderherstellung:

Umsetzung von Entwürfen und Gestaltungsaufgaben unter Einbeziehung von Untergrund, Aufbau, Übertragungs- und Anwendungstechniken, Misch- und Kombinationsverfahren, Materialverbindungen, Vervielfältigungsverfahren und Prototypen.

Werkstätte für Raum- und Fassadengestaltung:

Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext unter Einbeziehung von Raum und Funktion sowie Aussage und Wirkung.

Werkstätte für Illusionsmalerei:

Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext unter Einbeziehung von Raum und Funktion.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Grundlagen der Rekonstruktion und Restaurierung.

Werkstätte für historische Maltechnik:

Grundlagen für Untergrund, Aufbau, Abnahme-, Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext unter Einbeziehung aktueller Verfahrenstechnologien.

Vergolderwerkstätte:

Grundlagen für Untergrund, Aufbau, Abnahme-, Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext unter Einbeziehung aktueller Verfahrenstechnologien; Anwendung von Handwerkzeug, Maschinen und Verarbeitungsgeräten für Rekonstruktionsverfahren.

römisch IV. Jahrgang:

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionsverfahren

  • Strichaufzählung
    Objekte in Bezug auf Inhalt, Stil und Material analysieren sowie historische und aktuelle Verfahren der Rekonstruktion und Restaurierung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Werkstätte für systemgebundene Verfahren und Beschichtungstechniken:

Material, Aufbau, Übertragungs- und Verfahrenstechniken, Bindemittelsysteme, Schutzmaßnahmeverfahren, Misch- und Kombinationsverfahren.

Bereich Gestaltungstechniken:

Werkstätte für Gestaltungstechniken:

Anwendungs- und Kombinationsverfahren von Dekorationstechniken im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext.

Werkstätte für Raum- und Fassadengestaltung:

Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext unter Berücksichtigung von Funktion, Aussage und Wirkung im öffentlichen Raum.

Werkstätte für Illusionsmalerei:

Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, farblichen und stilistischen Kontext unter Berücksichtigung von Raum und Funktion.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Rekonstruktions- und Restaurierungsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext unter Einbeziehung aktueller Verfahrenstechnologien.

Werkstätte für historische Maltechnik:

Untergrund, Aufbau, Abnahme-, Übertragungs-, Anwendungs- und Kombinationsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext unter Einbeziehung aktueller Verfahrenstechnologien.

Vergolderwerkstätte:

Untergrund, Aufbau, Abnahme-, Übertragungs-, Anwendungsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext; Kombinationsverfahren im materialspezifischen, historisch-stilistischen Kontext unter Einbeziehung aktueller Verfahrenstechnologien.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionsverfahren

  • Strichaufzählung
    historische und aktuelle Verfahren der Restaurierung analysieren und ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Werkstätte für angewandte Malerei, Werkstätte für systemgebundene Verfahren und Beschichtungstechniken:

Freie produkt- und objektbezogene Materialwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse; Organisation der Herstellungsprozesse, Zeitmanagement, Installation, Präsentation; freie produkt- und objektbezogene Werkzeugwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse.

Bereich Gestaltungstechniken:

Werkstätte für Gestaltungstechniken:

Dekorationstechniken, Fassaden und Raumgestaltung.

Werkstätte für Illusionsmalerei:

Freie produkt- und objektbezogene Materialwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse.

Organisation der Herstellungsprozesse, Zeitmanagement, Installation, Präsentation.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Rekonstruktions- und Restaurierungsverfahren unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse.

Werkstätte für historische Maltechnik:

Ergebnisorientierte produkt- und objektbezogene Materialwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse; Organisation der Herstellungsprozesse, Zeitmanagement, Rekonstruktion, Interpretation, Präsentation.

Vergolderwerkstätte:

Ergebnisorientierte produkt- und objektbezogene Materialwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse; Organisation der Herstellungsprozesse, Zeitmanagement, Rekonstruktion, Interpretation, Präsentation; produkt- und objektbezogene Werkzeugwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse.

B.2 Ausbildungsschwerpunkt Bildhauerei-Objektdesign 2.1 ENTWURF

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Material- und formbezogene Darstellungstechniken für Umsetzung in Holz; Modell.

Stilisierung und Reduktion von organischen und anorganischen Formen.

Bereich Design:

Entwürfe nach einfachen Naturstudien; Entwurfsentwicklung, Relief, Objekt, Plastik und Skulptur für Umsetzung in Holz.

Grundlagen der Modellentwicklung.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Material- und formbezogene Darstellungstechniken für Umsetzung in Holz; Modell.

Bereich Design:

Entwurfsentwicklung, Ornament, Relief und Objekt für Umsetzung in Holz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Stilisierung, Reduktion und Abstraktion von organischen und anorganischen Formen.

Bereich Design:

Objekt, Plastik und Skulptur für Umsetzung in Holz.

Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung und Fertigung.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Material- und formbezogene Darstellungstechniken für Umsetzung in Kunststoff und Metall; Modell.

Bereich Design:

Entwurfsentwicklung, Ornament, Relief und Objekt für Umsetzung in Kunststoff, Metall und Gips.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Objekt, Plastik und Skulptur für Umsetzung in Kunststoff, Metall und Gips.

Bereich Design:

Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung und Fertigung.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Material- und formbezogene Darstellungstechniken für Umsetzung in Stein; Modell.

Entwurfsentwicklung, Ornament, Relief und Objekt für Umsetzung in Stein.

Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung und Fertigung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Objekt, Plastik und Skulptur für Umsetzung in Stein.

Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung und Fertigung.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Projektentwicklung und Projektmanagement; Relief, Objekt, Plastik und Skulptur.

Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung und Fertigung.

10. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Entwicklung und Entwurf von Modellen und Prototypen, Umsetzung.

2.2 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch II. Jahrgang:

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen räumlicher Darstellung, Objekt- und Naturstudium:

Körperstudien.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen räumlicher Darstellung, Objekt- und Naturstudium:

Aktstudien.

2.3 TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Holz: Entstehung, Arten, Bearbeitung, Trocknung, Lagerung, Verleimung; Werkzeuge und Maschinen der Holzbearbeitung, Grundlagen der Holzbearbeitungsverfahren; Holztechnik.

Tone: Entstehung, Vorkommen, Abbau, Aufbereitung, Lagerung, Verwendung; Modellierverfahren; Modelliertechnik.

Farbsysteme; Geschichte der Farben; Farbenlehre.

römisch II. Jahrgang:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Holzbearbeitungsverfahren; Holztechnik.

Keramische Massen: Materialien, Aufbauverfahren, Einsatzbereiche, Reproduktionsverfahren, Brennen und Glasieren; Modellierverfahren; Modelliertechnik.

Beton: Grundwerkstoffe, Zuschlagsstoffe, Verarbeitung, materialspezifischer Einsatz; Gips: Vorkommen, Gewinnung, Eigenschaften, Verwendung, Formenbau, Gussverfahren, Oberflächenbehandlung.

Fassen und Vergolden; Gusstechnik und Formenbau.

Materialanalyse, Schadensanalyse von Holzwerkstoffen.

Bereich Medienlabor:

3D-Software; Bildbearbeitung.

Bereich Labor:

Keramische Massen.

Holztechnologie; Holzkonservierung und Restaurierung; Materialanalyse, Schadensanalyse von Holzwerkstoffen.

römisch III. Jahrgang:

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

  • Strichaufzählung
    anatomische und ergonomische Gesetzmäßigkeiten bezeichnen, erläutern und analysieren.

Bereich Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Reproduktionsverfahren erläutern und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Metall: Vorkommen, Gewinnung, Arten, Legierungen, Eigenschaften, Verwendung, Formenbau, Metallguss, Beschichtungstechniken; Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel der Metallbearbeitung, Handelsformen.

Kunststoff: Arten, Eigenschaften, Verwendung, Formenbau, Guss, Beschichtungstechniken; Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel der Kunststoffbearbeitung, Handelsformen.

Metall- und Kunststoffbearbeitungsverfahren.

Metall- und kunststofftechnologischer Entwicklungsablauf vom Objekt zum Prototyp und Serienprodukt; Rekonstruktionsverfahren; Konservierung und Restaurierung: Korrosion, pH-Wert, Säuren und Basen.

Anatomie; Ergonomie.

Bereich Medienlabor:

Grundlagen der Reproduktionsverfahren; Bilderfassung.

Bereich Labor:

Metall und Metalllegierungen: Analysen, Versuchsreihen zu Materialeigenschaften und Materialkombinationen.

Kunststoff: Analysen, Versuchsreihen zu Materialeigenschaften und Materialkombinationen.

römisch IV. Jahrgang:

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Stein: geologische und mineralogische Grundlagen, Vorkommen, Abbau, Arten, Eigenschaften, Verwendung; Steinbearbeitungsverfahren.

Steintechnologischer Entwicklungsablauf vom Objekt zum Prototyp und Serienprodukt; Steinbearbeitungsverfahren; Rekonstruktionsverfahren; Konservierung und Restaurierung.

Ausstellungstechnik.

Bereich Medienlabor:

3D-Modelling.

Bereich Labor:

Stein: Schadensanalysen und Klebetechniken.

Rekonstruktionsverfahren.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien:

Verbindungs- und Sondertechniken.

Bereich Medienlabor:

Projektorientierte 3D- und Layoutsoftware.

Bereich Labor:

Innovative Sondertechniken; experimentelle Verbindungs- und Sondertechniken.

2.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch II. Jahrgang:

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.

2.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch III. Jahrgang:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Plastik, Skulptur und Objekt.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Lehrstoff:

Bereich Designgeschichte:

Bildhauerei und Objektdesign.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Bildhauerei, Objektdesign und medialer Raum; Kunst im öffentlichen Raum.

2.6 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Holzwerkstätte:

Schnitttechnik; Grundausbildung in der Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.

Modellwerkstätte:

Modellieren, Abformen, Gussverfahren; Grundausbildung in der Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Holzwerkstätte:

Materialgerechte Gestaltungstechnik in der Holzwerkstätte; Relief, Ornament, Schrift.

Modellwerkstätte:

Materialgerechte Gestaltungstechnik in der Modellwerkstätte.

römisch II. Jahrgang:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Holzwerkstätte:

Bearbeitungs- und Anwendungstechnik; Anwendung von Handwerkzeug, Kleinmaschinen und Holzbearbeitungsmaschinen; Materialverbindungen; Fassen und Vergolden.

Modellwerkstätte:

Modellieren, Abformen, Gussverfahren, Keramik; Modellbau unter Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Holzwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen; Relief, Skulptur, Objekt, Modell.

Modellwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen; Relief, Objekt, Modell, Keramik, Prototyp.

römisch III. Jahrgang:

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Kunststoffwerkstätte:

Auftrags-, Verbindungs- und Verformungsverfahren; Abformungs- und Gussverfahren, Vervielfältigungsverfahren; Materialverbindungen; Oberflächen- und Beschichtungsverfahren, Abformungs- und Gussverfahren, Vervielfältigungsverfahren; Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.

Metallwerkstätte:

Materialverbindungen, Auftrags-, Verbindungs- und Verformungsverfahren; Oberflächen- und Beschichtungsverfahren, Abformungs- und Gussverfahren, Vervielfältigungsverfahren, Anwendung von Handwerkzeug, Maschinen und Metallbearbeitungsmaschinen.

Modellwerkstätte:

Modellieren, Abformen, Gussverfahren; Modellbau unter Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Kunststoffwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen; Objekt, Modell, Prototyp.

Metallwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen; Objekt, Schmuck, Plastik, Modell, Prototyp.

Modellwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen; Relief, Objekt, skulpturale und plastische Modelle.

römisch IV. Jahrgang:

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionen

  • Strichaufzählung
    Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Verfahren der Restaurierung und Konservierung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Steinwerkstätte:

Materialverbindungen; Anwendung von Handwerkzeug, Maschinen, Kleinmaschinen und Steinbearbeitungsmaschinen.

Modellwerkstätte:

Modellieren, Abformen, Gussverfahren; Modellbau unter Anwendung von Handwerkzeug und Maschinen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Steinwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen; Relief, Skulptur, Objekt.

Modellwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen; Relief, Objekt, skulpturale und plastische Modelle.

Bereich Rekonstruktionen:

Restaurierungs- und Konservierungsverfahren.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltungstechniken:

Materialadäquate Umsetzung von Entwürfen in projektrelevanten Werkstätten.

B.3 Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik 3.1 ENTWURF

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Typografie erläutern und einfache typografische Aufgaben lösen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze, Form, Format und Proportion; Stilisierung; Idee, Konzept, Materialwahl; Flachgravur, einfache dreidimensionale Unikate.

Bereich Design:

Gravur, Unikat; analoge Visualisierung; Dokumentation und Präsentation.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Versalienschriften, Schrift und Lesbarkeit; Schrift und Format.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    zweidimensionale Schriften und Rundsatz formatbezogen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze, Symmetrie und Asymmetrie, Format und Proportion, Komposition, Rhythmus, Statik und Dynamik; Ornament; Ideenfindung, Präzisierung, Variantenbildung und Auswahlmethoden; Gravur, Ziselierung, Oberflächentechniken.

Bereich Design:

Gravur, Plakette; Unikat; einfache Dokumentation und Präsentation.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schrift im Format; Rundsatz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    dreidimensionale Schriften unter besonderer Berücksichtigung des Schrift-Bild-Bezugs gestalterisch einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltungsgrundlagen für Ornament und Gravur, Symmetrie und Asymmetrie, Komposition, Rhythmus, Ideenfindung, Präzisierung, Variantenbildung und Auswahlmethoden.

Bereich Design:

Gravur; Unikat, serielle Fertigung; Grundlagen des Designprozesses; Visualisierung; einfache Dokumentation und Präsentation.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schrift und Formatbezug; Rundsatz; Schrift und Bild.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Informationsdesigns erklären und einfache Aufgaben lösen.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    Typografie unter Berücksichtigung des Schrift-Bild-Bezugs an Gebrauchsgegenständen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Entwurf für Handgravurtechnik und maschinelle Verfahren; Oberflächentechniken; Modellieren; Gestalten mit Ornament; Recherche, Idee, Experiment, Konzept.

Bereich Design:

Grundlagen des Informationsdesigns; Gravur und Prägeprodukte; Modellkonzept; Unikat; Grundlagen des Corporate Designs.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schriftanwendung an Gebrauchsgegenständen; Schriftwirkung; Schrift und Bild.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsaufgaben nach Prinzipien des Informationsdesigns lösen.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    Schrift gemäß ihrer Wirkung praxisorientiert anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Entwurf für Handgravur und maschinelle Verfahren; Drucktechniken und Prägeverfahren; Gestaltung mit Ornamenten; Recherche, Idee, Experiment, Konzept.

Bereich Design:

Gravur und Prägeprodukte; Designprozess; analoge und digitale Visualisierung; Modellkonzept; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation; Corporate Design.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schriftanwendung an Gebrauchsgegenständen; Schriftwirkung; Schrift und Bild.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    funktionale Objekte und Kleinskulpturen entwerfen und präsentieren.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    Schrift gestalterisch einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Gravur, Beschriftung; Designprozess; Modellkonzept und Faktoren der seriellen Umsetzung; Modellbau und Prototypenherstellung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Schrift als Gestaltungsmittel.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    Gestaltungen nach Prinzipien des Informationsdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Gravur; Designprozess; analoge und digitale Visualisierung; Modellkonzept und Faktoren der seriellen Umsetzung; Modellbau und Prototypenherstellung; Corporate Design; Gestaltung und Kommunikation; Beschriftung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Gravur, technische Druck- und Prägeprodukte, Designprozess; Analoge und digitale Visualisierung; Modellkonzept; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation.

10. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Designprozess; Modellkonzept und Umsetzung; Unikat, Dokumentationsgestaltung und Präsentation.

3.2 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

3.3 TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Labor

  • Strichaufzählung
    branchentypische Sondertechniken anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Metallurgische Grundlagen: Metalle und Halbmetalle, Legierungen, Hilfsstoffe und Hilfsmaterialien; Messen, Prüfen, Anreißen, Nieten, Schrauben, spanabhebende und spanlose Bearbeitung von Metallen; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.

Bereich Labor:

Grundlagen der Metallbearbeitung, Ornamentgravur, Reliefgravur.

römisch II. Jahrgang:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Glühen, Beizen, Brennen, Schleifen, Polieren, Kleben; maschinelles Gravierverfahren, Graviermaterial, Nichteisenmetalle, Hartstoffe, Schneidstoffe; Graviermaschinen, Fräserschleifmaschinen, Drehmaschinen, Fräsmaschinen.

Prägen, Pressen, Stanzen; Funkenerodieren; Metalle, Wärmebehandlung von Stählen; Kunststoffe; Hilfsstoffe und Hilfsmaterialien.

Bereich Medienlabor:

Bildbearbeitung und Layouterstellung, Datenexport für Fräsanwendungen.
Digitale Objektdarstellung, Objektfotografie und Bildbearbeitung für die Präsentation.

Bereich Labor:

Schleifen von Einschneidefräsern, Datenerstellung und Datenaustausch für CNC-Technik; Ornamentgravur für Gebrauchsgegenstände.

römisch III. Jahrgang:

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Ziselieren, Drücken, Treib- und Gussziselieren, Treiben, Drückbank, Ziehbank, Walze, Verfahren zur Übertragung von Zeichnungen auf Werkstücke, Graviermaschinen für Schmuck- und Gebrauchsgegenstände.

Edelmetalle, Edelmetalllegierungen, wichtige Säuren und Basen und deren Salze, Kitte, Hölzer, Lacke, Klebstoffe, Elfenbein; Tauschieren, Tiefziehen, Stanztechnik, Pressmaschinen.

Bereich Medienlabor:

Grundlagen der 3D-Konstruktion und Projektdokumentation; digitale Werkzeuge.

Digitale Erfassung; Dokumentation.

Bereich Labor:

Graviertechnik für Druckplatten.

CNC-Techniken und Werkzeugtechnologie, Messen und Prüfen von Gravierfräsern, Erprobung verschiedener Profile an einschneidigen Fräsern.

römisch IV. Jahrgang:

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Rapid Prototyping, CNC-, Fräs- und Graviermaschinen, 3D-Datenformate und Postprozessoren für Maschinen; Verfahren der maschinellen Produktentwicklung.

Schweiß- und Beschriftungslaser, Material für Rapid Prototyping und Laseranwendungen, Harze.

Metallgießverfahren, Galvanotechnik, Korrosion und Korrosionsschutz, Verschnittfassungen, industrielle Markiertechnik.

Bereich Medienlabor:

Anwendung von 3D-Software für Wachsmodelle, Übernahme von 3D-Scandaten in Konstruktionssoftware.

Kombination einzelner Funktionen verschiedener Programme zur Erstellung von Datenmodellen und zur Herstellung branchentypischer Objekte; Dokumentation der Arbeitsabläufe.

Bereich Labor:

Prüfreihen: Fräsen von Wachsmodellen; Digitalisierung und Weiterverarbeitung von Reliefs; 3D-Software.

Lasergravur, Rapid Prototyping, physische 3D-Modellerstellung.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien:

Spezielle und innovative Materialien und Verfahren zur Herstellung branchentypischer Produkte.

Scrimshaw, Blattvergolden, Feuervergolden, Emaillieren, Granulieren, Ätzen, Colorit, Niellieren.

Bereich Medienlabor:

Projektbezogene Anwendung digitaler Medien.

Bereich Labor:

Graviertechniken für Prägedruck; komplexe CAM-Programmierung, Projektionen, Spiegelbearbeitung. Finish- und Prüfarbeiten an maschinell gravierten Werkstücken, Kombination spezieller Programmier-und Fräsverfahren.

3.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch II. Jahrgang:

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.

3.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Völkerwanderungszeit und Kulturphänomene.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Heraldik.

3.6 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Grundausbildungswerkstätte:

Einfache spanende und spanlose trennende Verfahren; Grundkenntnisse an der Fräs- und Drehmaschine; Bohrtechniken, Umsetzung von Werkzeichnungen; Zuschneiden von Material, anwenden der Handwerkzeuge, Anreißen, Feilen, anfertigen von Handwerkzeugen.

Graveurwerkstätte:

Branchenübliche Prüfmittel; grundlegende Handgraviertechniken, Sägen, Meißeln; facheinschlägige Umformtechniken, adäquate Oberflächentechniken, Ziselieren, Mattieren; anfertigen von Handwerkzeugen, anwenden von Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Bereich Gestaltungstechniken:

Graveurwerkstätte:

Umsetzung einfacher gestalterischer Aufgaben.

römisch II. Jahrgang:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Grundausbildungswerkstätte:

Erweiterte Grundkenntnisse an der Fräs- und Drehmaschine; spanende und spanlose trennende Verfahren; Frästechniken; auswählen und anwenden der Handwerkzeuge und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Graveurwerkstätte:

Handwerkliche und maschinelle Graviertechniken für technische Gravuren, Schriftgravuren, Reliefgravur, auswählen und anwenden der Handwerkzeuge und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Prägewerkstätte:

Prägen, ein- und zweiseitige Prägungen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Graveurwerkstätte:

Anwendung und Kombination von Techniken und Materialien für komplexe Gravuren und Objekte, Ornamente.

römisch III. Jahrgang:

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Graveurwerkstätte:

Spanende, spanlose und trennende Verfahren, Reliefgravur; spezielle Graviertechniken, Negativschnitt; anfertigen von Spezialwerkzeugen; positive Reliefgravur, Stahlschnitt; Tauschieren.

Gürtlerwerkstätte:

Umformtechniken, Auftiefen, Hämmern, Glühen, Beizen; anfertigen von Treib- und Ziselierpunzen. Treibziselieren; Oberflächentechniken für getriebene Arbeiten.

Prägewerkstätte:

Spanlose Verfahren, vervielfältigen durch Prägen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Graveurwerkstätte:

Vorgegebene und eigenständige Anwendung und Kombination von Techniken und Materialien für komplexe Gravuren und Objekte; Oberflächentechniken.

Bulino als Schattiertechnik.

Prägewerkstätte:

Anfertigung von Prägewerkzeugen durch Einsenken, reproduzieren durch Umsenken.

römisch IV. Jahrgang:

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionsverfahren

  • Strichaufzählung
    Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Graveurwerkstätte:

Anwendung und Kombination von Verfahren und Materialien für komplexe Flachgravurarbeiten, herstellen von Schildern, herstellen von Arbeitshilfen zur Rationalisierung von Arbeitsabläufen. Komplexe Werkstücke; modellieren mit Feilwachs; Modellabgüsse, eigenständige Entscheidungen über Material- und Technologieeinsatz.

Prägewerkstätte:

Mehrstufige Prägevorgänge; Vervielfältigen; Spezialronden; Oberflächenbehandlungen geprägter Produkte.

Gürtlerwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen; komplexe Werkstücke in Verschränkung mit Graveur- und Prägebereich.

Gusswerkstätte:

Umsetzung von Einzelstücken; Vervielfältigen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Graveurwerkstätte:

Komplexe Werkstücke, Auswählen von Material, Arbeitsabläufen und Technologieeinsatz; körperhaft- räumliches Gestalten, Gipsschnitt; Handgravurtechnik für Stahlstich, spezielle Techniken für Waffengravuren, maschinelle Gravur.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Gürtlerwerkstätte:

Reparaturen und Ergänzungen an getriebenen Arbeiten und an sakralen Metallgegenständen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Graveurwerkstätte, Prägewerkstätte und Gusswerkstätte:

Projektorientierte technisch komplexe Werkstücke und Arbeitsabläufe, Herstellung von Prägewerkzeugen für die serielle Fertigung.

Bereich Gestaltungstechniken:

Graveurwerkstätte:

Manuelle Bearbeitung der Oberflächen von Prägewerkzeugen, Erzeugen von Strukturen, Polieren, anspruchsvolle Handgravur; projektorientierte komplexe Werkstücke und Arbeitsabläufe.

Prägewerkstätte und Gusswerkstätte:

Serielle Fertigung, Fertigbearbeitung der Werkstücke und Produkte, Oberflächenbehandlung.

B.4 Ausbildungsschwerpunkt Keramik Art Craft 4.1 ENTWURF

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Naturstudie und Beobachtung; kompositorische Übungen, Entwurfszeichnung und Umsetzung in Ton; taktile Sensibilisierung.

Bereich Design:

Entwurfsentwicklung; Stilisierung und Reduktion von organischen oder anorganischen Formen; Funktionalität von Objekten.

römisch II Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Grundlegende Darstellungsmethoden zwei- und dreidimensionaler Objekte, Stilisierungsmethoden, Reduktion und Abstraktion. Ideenfindung und Variantenbildung; Anwendung von Gestaltungselementen auf zwei- und dreidimensionale Objekte aus Ton.

Bereich Design:

Entwurfsprozesse.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Erweiterte Darstellungsmethoden zwei- und dreidimensionaler Objekte, Proportionalität, Variantenbildung und Auswahl; Entwurfsmodelle und Umsetzungskonzepte; Reduktion und Abwandlung organischer und anorganischer Formen und Umsetzung in Ton.

Bereich Design:

Entwicklung von Objektserien; Präsentation und Dokumentation; Grundlagen der Visualisierung.

römisch III Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Materialbezogene Darstellungstechniken, Werkzeichnung; Entwurf und Umsetzung von Themen mit spezifischem Materialbezug; Objektkeramik und angewandte Keramik.

Bereich Design:

Entwicklung raum- und situationsorientierter Objekte als Einzelstück; analoge und digitale Visualisierung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Formfindungsprozesse; Material- und Formsensibilisierung.

Bereich Design:

Entwicklung funktionsorientierter Objekte; Interaktion zwischen Mensch und Objekt; Taktilität und Ergonomie; analoge und digitale Visualisierung; Modelle für die serielle Herstellung von Objekt.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Gestaltungstechnik und Materialeigenschaft als Einheit: umfeldrelevante Themen und reflexive Umsetzung; Objektkeramik; Projektentwicklung, gruppenorientierte Entwicklung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bereich Design:

Projektentwicklung raum- oder situationsorientierter Objekte; Projektanalyse; Machbarkeit; Präsentation und Dokumentation; 3D-Modelling.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Projektentwicklung und Projektmanagement; Präsentation und Dokumentation; projektorientiertes 3D-Modelling.

10. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Prozessorientierte Projektentwicklung.

4.2 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken:

Reproduktionsverfahren; dreidimensionale Verfahren.

4.3 TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Fachbezogene Terminologie, grundlegende Eigenschaften; Formgebungsverfahren; keramischer Brand; keramische Produkte.

römisch II. Jahrgang:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Labor

  • Strichaufzählung
    durch Experimente und Versuchsreihen Verfahren der Keramikherstellung sowie der keramischen Oberflächen- und Sintertechnik und die Systematik von Brennanlagen erfassen und dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Grundlagen der Geologie und Kristallografie; Tonminerale und Silikate; Wasseranlagerung; Sedimente. Nichtmetalle, Metalle und Halbmetalle, Säuren und Basen und deren Salze; Naturrohstoffe; synthetische Rohstoffe; keramische Arbeits- und Sondermassen; Aufbereitung von Massen, Engoben, Glasuren und Gießmassen; rheologische Grundlagen; Thixotropie.

Keramische Produkte; Plastizität als Grundphänomen; Formgebung, Formgebungsmaschinen; Trocknung, Formtreue, Schwindung; Berechnungen; Grundlagen des keramischen Brandes; thermisch, physikalische Reaktionen.

Bereich Medienlabor:

Modelling, Arbeiten mit Grundkörpern; Bilderfassung; grundlegende Kameratechnik.

Negativform; dreidimensionaler Druck, Formenbau; Abformtauglichkeit, Modellherstellung; digitale Bildbearbeitung und Bildoptimierung; Dokumentation.

Bereich Labor:

Aufbereitung von Fritten, Fertigglasuren, Engoben; Auftragetechnik.

Fertigglasur, Ionen-, Kristall- und Pigmentfärbung, Trübung und Mattierung, Engobe, Fritte; Brennkurve; Versuchsreihen; Wägetechnik, Zerstäubungstechnik; Formen-, Modell- und Objektbau; Schablonen und Hilfskonstruktionen.

römisch III. Jahrgang:

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

  • Strichaufzählung
    thermisch bedingte Veränderungen keramischer Mischungen erläutern.

Bereich Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Vervielfältigungsformen planen.

Bereich Labor

  • Strichaufzählung
    mit Aufbereitungsmaschinen Massemischungen für Versuchsreihen herstellen;
  • Strichaufzählung
    Klebe- und Verbindungstechniken für anorganische Objekte anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Keramische Produkte und Herstellungsverfahren, Formgebungsprozesse; Lehm, Steingut, Steinzeug, Porzellan; homogene Massen, Massezuschlagstoffe, Masseflussmittel, synthetische Rohstoffe; Trocknung, Schwindung, Brennhilfsmittel, Trenn- und Isoliermittel.

Sintern, Kristallbildung, Glasbildung, Rheologie; Druck- und Zugbeständigkeit; Quarzmodifikationen; innere Oberfläche; keramischer Formenbau.

Bereich Medienlabor:

Digitale Bearbeitungsverfahren; Objektfotografie; DTP-Software; Raummodelle; CAD unterstütztes Entwerfen von Modell und Negativform.

Bereich Labor:

Aufbereitung von Massen, Engoben, Glasuren und Gießmassen; Färbemittel: Verflüssiger, Dispergier.

Versuchsreihen mit keramischen Natur-Rohstoffen: Aluminatzement, Schamottesorten, Faserzuschlag; Ausdehnung; Oberflächeneffekte.

Glasurrohstoffe; Eigenschaften von Glasuren und Engoben; keramische Farben, Schmelzvorgang, Eutektikum, Oberflächenspannung, Versuchsreihen, Temperaturmessung, Auftragstechniken, experimentelles Brennen, feuerungstechnisches Praktikum, Rissbildung; Klebe- und Verbindungstechniken.

römisch IV. Jahrgang:

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

  • Strichaufzählung
    die thermischen Vorgänge des keramischen Brandes erklären.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Fehlerevaluierung aus dem keramischen Gesamtprozess; Rohstoffforschung; Mineral- und Kristallneubildungen; keramische Eigenschaften und deren Funktion; Technische Keramik.

Sinter- und Schmelztechnik; physikalische Eigenschaften nach dem Brand; Fehlerevaluierung; Brennofenbau; Grundlagen der Energie, Verbrennungsgleichung, Energieumwandlung; kaltkeramische Härte-Systeme; Aushärten; Kunststoffformenbau.

Bereich Medienlabor:

3D-Druck, 3D-Modell und Negativform; Form und Funktion; multimediale Techniken.

Bereich Labor:

Versuchsreihen: besondere Oberflächeneffekte, Gru. dgl.suren; Glasentmischung; reduzierender Brand, Gasbrand, Gasverbrennung; Brandführung, Ziehprobe; Qualitäts- und Eigenschaftsbestimmungen nach dem Brand; Bearbeitung nach dem Brand; keramische Produkteigenschaften.

Kaltkeramik; Versuchsreihen mit Aluminatzementen und Alkalisilikaten; Mischungen unkonventioneller Rohstoffe; Eigenschaftsbestimmungen mit physikalischen Messgeräten; Oberflächen durch spezielle Brandführung; trennbare und untrennbare Systeme; Entglasung; hydraulische Härtesysteme.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

  • Strichaufzählung
    Qualitätsunterschiede keramischer Werkstoffe erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Chemisch-anorganische Technologie und Ökologie, Chemisch-organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Stoffsysteme; Sinter- und Schmelztechnik; Arbeitsabfolgen analysieren und beschreiben; Teil- und Gesamtprozesse präsentieren und evaluieren.

Spezielle keramische Oberflächen; spezielle keramische Sondertechniken; spezielle Brenntechniken, spezieller Formenbau; Adaptierung von Maschinen und Geräten; Nachbearbeitungstechniken; Diamantwerkzeuge.

Bereich Medienlabor:

3D-Druck, Modellbau; Ausstellungsorganisation; Dokumentation, projektorientierte Anwendung.

Bereich Labor:

Themenbezogenes Forschen und Entwickeln; Versuchsreihen.

4.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch II. Jahrgang:

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Anwendungsbereiche der Ergonomie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.

4.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

4.6 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Töpfer- und Modellierwerkstätte:

Grundlegendes Arbeiten mit Ton; Wulstmodellieren, Vollaufbau und Aushöhlen; Plattentechnik, Ausformen, Übungen auf der Töpferscheibe; Oberflächenbehandlung, Applikation und Verklebung; Aufbewahrung.

Glasurwerkstätte:

Oberflächenbehandlung mit färbenden, selbstschmelzenden Metalloxiden.

Brennwerkstätte:

Brandvorbereitung, Brennofenbesatz.

Bereich Gestaltungstechniken:

Töpfer- und Modellierwerkstätte:

Zwei- und dreidimensionale Gestaltungsübungen auf vorgegebener Basis mit Materialvorgabe.

römisch II. Jahrgang:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Töpfer- und Modellierwerkstätte:

Modellieren und Aufbauen; Ausformen; zwei- und dreidimensionales Bauen mit vorgefertigten Tonplatten. Grundlagen der Gefäßtöpferei; Abdrehen und Retusche; fachgerechte Trocknung und Aufbewahrung.

Formenbauwerkstätte:

Gips als Werk- und Hilfsstoff in der Keramik; Herstellung von Hilfs- und Negativformen aus Gips.

Glasurwerkstätte:

Anwendung färbender, selbstschmelzender Metalloxide, Engoben; Farbgebung; Aufbereitung pulvriger keramischer Stoffe; Glasur und Auftragstechniken; Rohstofflager und Rohstoffumgang.

Brennwerkstätte:

Trocknen und Brennen; Zuweisung von korrekten Brenntemperaturen; Brennofenbesatz und Warenentnahme von Laboröfen; Warenlagerung.

Bereich Gestaltungstechniken:

Töpfer- und Modellierwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen mittels keramischer Gestaltungstechniken.

Glasurwerkstätte:

Gestaltung mit färbenden, selbstschmelzenden Metalloxiden, Engoben und Fertigglasuren.

römisch III. Jahrgang:

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Töpfer- und Modellierwerkstätte:

Serielles Drehen, Garnieren, Retusche; Arbeitstechniken zu speziellen Brandtechniken.

Formenbauwerkstätte:

Verwendung von 3D-Druckermodellen; Herstellung von Negativformen für serielle keramische Produktionsverfahren.

Gießwerkstätte:

Herstellung serieller, keramischer Produkte: Gießverfahren; Retusche; Aufbewahrung und Trocknung.

Glasurwerkstätte:

Oberflächenbehandlung und Glasurüberzüge nach Verwendungszweck und Brenntemperatur; Farbgebung; Glasur- und Auftragstechniken.

Brennwerkstätte:

Roh- und Glasurbrand; Brennofenbesatz und Warenentnahme von Großraumöfen; Qualitätskontrolle; experimentelle Brände.

Bereich Gestaltungstechniken:

Töpfer- und Modellierwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen mit experimentellen Gestaltungstechniken.

Glasurwerkstätte:

Oberflächengestaltung; Unikat und Serie; experimentelles Gestalten.

römisch IV. Jahrgang:

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Töpfer- und Modellierwerkstätte:

Formkomplexe, funktionsorientierte Serien; bauen großformatiger Objekte.

Formenbauwerkstätte:

Bedarfsorientierte Herstellung von Hilfs- oder Abgussformen; Silikon- und Kunststoffformen.

Gießwerkstätte:

Gießverfahren mit Porzellan- oder Sondermassen; Garnieren, Retusche; Trocknung.

Glasurwerkstätte:

Glasurüberzüge nach eigenen Versätzen, nach Verwendungszweck und Brenntemperatur.

Brennwerkstätte:

Brennen großformatiger Teile; produktspezifische Besatztechniken; Qualitätskontrolle; experimentelle Brennverfahren.

Bereich Gestaltungstechniken:

Töpfer- und Modellierwerkstätte:

Umsetzung von Entwürfen, Oberflächengestaltung vor und zwischen Bränden; experimentelles Gestalten.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Materialorientierte Auswahl und Anwendung aller zur Herstellung notwendigen Technologien in den relevanten Werkstätten.

Bereich Gestaltungstechniken:

Entwurfsorientierte Umsetzung.

B.5 Ausbildungsschwerpunkt Kunstschmiede und Metallplastik 5.1 ENTWURF

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Typografie erläutern und diese einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze; Farbe und Form; dreidimensionale Unikate; Symmetrie und Asymmetrie; Format und Proportion; Stilisierung; Konzept, Materialwahl.

Bereich Design:

Unikat; Dokumentation und Präsentation.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Schrift und Lesbarkeit; Schrift und Format.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    dreidimensionale Schriften formatbezogen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze; Material und Form; Rhythmus, Statik und Dynamik; plastische Umsetzungsverfahren; Symmetrie und Asymmetrie; Recherche, Ideenfindung, Präzisierung, Variantenbildung und Auswahlmethoden.

Bereich Design:

Unikat und Grundlagen der seriellen Fertigung; Gesenk; Grundlagen des Designprozesses; Dokumentation und Präsentation.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schrift und Formatbezug; Schriftwirkung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    Objekte unter Berücksichtigung einfacher serieller Fertigungsmethoden entwerfen.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    dreidimensionale Schriften unter besonderer Berücksichtigung des Schrift-Bild-Bezugs gestalterisch einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze; Farbe und Form; Rhythmus, Statik und Dynamik; Oberflächentechniken; plastische Umsetzungsverfahren; Symmetrie und Asymmetrie; Recherche, Ideenfindung, Konzept, Präzisierung, Variantenbildung und Auswahlmethoden.

Bereich Design:

Serielle Fertigung; Gesenk; Grundlagen des Designprozesses; Dokumentation und Präsentation.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

Dreidimensionale Schrift und Lesbarkeit; Schrift und Formatbezug; Schriftwirkung; Schrift und Bild.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel

  • Strichaufzählung
    Schrift an Gebrauchsgegenständen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze; Farbe und Form; Rhythmus, Statik und Dynamik.

Montieren; Oberflächentechniken; plastische Umsetzungsverfahren.

Symmetrie und Asymmetrie; Recherche; Ideenfindung; Präzisierung; Variantenbildung und Auswahlmethoden.

Bereich Design:

Schmiedeobjekt; Metallplastik; Designprozess; Grundlagen des Corporate Designs.

Modellentwicklung; Unikat; Modellbau und Prototypenerstellung.

Bereich Schrift als Kommunikations- und Gestaltungsmittel:

Schriftanwendung an Gebrauchsgegenständen; Schriftwirkung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Oberflächentechniken; plastische Umsetzungsverfahren; Variantenbildung und Auswahlmethoden.

Bereich Design:

Schmiedeobjekt; Metallplastik; Designprozess; Corporate Design; Unikat; Modellbau und Prototypenerstellung.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Schmiedeobjekt; Designprozess; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Metallplastik; Designprozess; Corporate Design; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau.

römisch fünf. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Schmiedeobjekt; Metallplastik; Designprozess.

10. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Metallplastik; Designprozess; Präsentation.

5.2 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation

  • Strichaufzählung
    serielle Verfahren beschreiben und zielorientiert einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation:

Aufbauende Verfahren: Reliefmodellierung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation

  • Strichaufzählung
    serielle Verfahren erläutern und zielorientiert einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen räumlicher Darstellung, Objekt- und Naturstudium:

Glanz.

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation:

Aufbauende Verfahren: Reliefmodellierung.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation

  • Strichaufzählung
    serielle Verfahren beurteilen und projektbezogen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation:

Reproduktionsverfahren; dreidimensionale Verfahren.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation

  • Strichaufzählung
    serielle Verfahren beurteilen, analysieren und projektbezogen einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Komposition und Darstellungstechniken, Präsentation:

Reproduktionsverfahren; dreidimensionale Verfahren.

5.3 TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Labor

  • Strichaufzählung
    branchentypische Sondertechniken anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Messen, Prüfen, Anreißen, Nieten, Schrauben, spanabhebende und spanlose Bearbeitung von Metallen; metallurgische Grundlagen: Metalle und Halbmetalle, Legierungen, Hilfsstoffe und Hilfsmaterialien; Grundlagen der Wärmebehandlung; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.

Bereich Labor:

Wärmequellen und Wärmebehandlung; Härte- und Festigkeitsprüfung; Funkenprobe; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.

römisch II. Jahrgang:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Glühen, Beizen, Brennen, Schleifen, Polieren, Kleben; Nichteisenmetalle, Hartstoffe; Schneidstoffe, Schneidverfahren; Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Schleifmaschinen.

Prägen, Pressen, Stanzen, Funkenerodieren; Metalle, Wärmebehandlung von Stählen; Kunststoffe; Hilfsstoffe und Hilfsmaterialien.

Bereich Medienlabor:

Bildbearbeitung und Layouterstellung; Datenexport für Fräsanwendungen.

Digitale Objektdarstellung; Objektfotografie und Bildbearbeitung für die Präsentation.

Bereich Labor:

Oberflächenprüfung; mechanische Oberflächentechniken, Anwenden von Sonderwerkzeugen; Schlösser und Schlosskästen, Funktionsweisen historischer und moderner Schließsysteme; spezifische Kunstschmiedetechniken.

römisch III. Jahrgang:

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Verfahren zur Übertragung von Zeichnungen auf Werkstücke; Drücken, Treiben, Ziselieren, Treib- und Gussziselieren, Drückbank, Ziehbank, Walzen, Pressen; Schmieden, Formtechniken; praxisrelevante Schweißverfahren.

Edelmetalle, Edelmetalllegierungen; wichtige Säuren und Basen und deren Salze; Harze; Kitte, Hölzer, Lacke, Klebstoffe, Elfenbein; Tiefziehen, Stanztechnik.

Bereich Medienlabor:

Grundlagen der 3D-Konstruktion; Anwendung digitaler Werkzeuge; Digitalisierung von Entwürfen; Projektdokumentation.

Bereich Labor:

Spezifische Kunstschmiedetechniken: Herstellung von Blattwerk, Treiben, schmieden in Kehlmanier; prüfen von Schweißverbindungen; Treppen und Geländer, Normen und Richtlinien; Damaszenerstahl, Laminattechnik; chemische Oberflächentechniken.

römisch IV. Jahrgang:

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Rapid Prototyping; Laseranwendungen, Harze; Schneid- und Beschriftungslaser; Verfahren der maschinellen Produktentwicklung; Beschichtungsverfahren. Metallgießverfahren, Gießanlagen; Elektrolyse und Raffination von Edelmetallen; Galvanotechnik; Korrosion und Korrosionsschutz.

Bereich Medienlabor:

Anwendung von 3D-Software für Rapid Prototyping; Kombination einzelner Funktionen verschiedener Programme für die Erstellung von Datenmodellen; Dokumentation der Arbeitsabläufe.

Bereich Labor:

Verfahren zur gezielten Herstellung unterschiedlicher Damastmuster; metallische und nichtmetallische Überzüge; Verarbeitung und Einsatz von Edelstahl und Nichteisenmetallen; Oberflächenbehandlung: Beizen, Schleifen, Polierverfahren; Materialkombinationen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

CNC-Blechbearbeitung; Betriebsorganisation; Normen; Geländer und Gitter, Tore; Sicherheitsbestimmungen; Materialien, Techniken; Blattvergolden, Feuervergolden; Emaillieren, Granulieren, Ätzen, Colorit, Niellieren; innovative Verfahren.

Bereich Medienlabor:

Projektbezogene Anwendung digitaler Medien.

Bereich Labor:

CNC-Technik für den Kunstschmied; Oberflächengestaltung; projektbezogene Kombination spezieller Kunstschmiedetechniken.

5.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch II. Jahrgang:

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.

5.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Völkerwanderungszeit und Kulturphänomene.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen, Fachterminologie:

Heraldik.

5.6 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Kunstschmiedewerkstätte:

Messen und Übertragen; verwenden unterschiedlicher Wärmequellen; einfache handwerkliche Schmiedetechniken, Querschnittsveränderung; anwenden der Handwerkzeuge und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Mechanische Werkstätte:

Grundfertigkeiten an der Fräs- und Drehmaschine.

Bereich Gestaltungstechniken:

Kunstschmiedewerkstätte:

Materialgerechte Gestaltung einfacher Schmiedearbeiten.

römisch II. Jahrgang:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Kunstschmiedewerkstätte:

Handwerkliche Schmiedetechniken, Trennen; Verbindungstechniken; Beschläge und Scharniere; Auswahl und Anwendung von Handwerkzeugen und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe; Herstellung der benötigten Arbeitshilfen; Planung der Arbeitsabläufe.

Stahlbau- und Spenglerwerkstätte:

Grundlagen des Stahlbaus und der Blechbearbeitung; Anwendung von Handwerkzeugen und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe; Herstellung von einfachen Objekten; anwenden der Grundtechniken anhand von Übungsstücken und Entwürfen.

Gürtlerwerkstätte:

Facheinschlägige Umformtechniken; Drücken, Treiben; Anwendung von Handwerkzeugen und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe. Herstellung von Treib- und Ziselierpunzen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Kunstschmiedewerkstätte:

Gestaltung einfacher Objekte; Freiformschmieden; Gestaltung von Stabverbindungen; Stabbelebung.

Gürtlerwerkstätte:

Umsetzung von Gestaltungsaufgaben anhand von Werkzeichnungen.

römisch III. Jahrgang:

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionsverfahren

  • Strichaufzählung
    Reparaturen und Umarbeitungen stil- und materialgerecht ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Kunstschmiedewerkstätte:

Kombination von handwerklichen Schmiedetechniken; Kleinplastiken; Herstellung von Arbeitshilfen; Planung der entsprechenden Arbeitsabläufe; Auswahl und Einsatz von bereits bekannten Anwendungen; Grundlagen des Feuerschweißens.

Gusswerkstätte:

Anfertigung einfacher Modelle aus verschiedenen Materialien; Abformen und Gießen der Modelle nach unterschiedlichen Techniken; Nachbearbeitung; Anwendung, Wartung und Pflege von Handwerkzeugen und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Schweißwerkstätte:

Grundkenntnisse der verschiedenen Schweißverfahren; objektbezogener Einsatz der verschiedenen Schweißverfahren; Anwendung, Wartung und Pflege von Handwerkzeugen und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Bereich Gestaltungstechniken:

Kunstschmiedewerkstätte:

Gestaltung von Rahmen und Gittern, Treppen und Geländern aus Stab- und Hohlprofilen.

Gusswerkstätte:

Material- und formgerechte Gestaltung von Modellen.

Schweißwerkstätte:

Verfahrensgerechte Gestaltung von Metallobjekten.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Kunstschmiedewerkstätte:

Historische Schmiedetechniken: Schwerpunkt Mittelalter und Renaissance.

römisch IV. Jahrgang:

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionsverfahren

  • Strichaufzählung
    Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Kunstschmiedewerkstätte:

Feuerschweißen; komplexe Anwendungen; Herstellung von Arbeitshilfen; Planung von entsprechenden Arbeitsabläufen; Auswahl und Einsatz von bereits bekannten Anwendungen; schmieden von alternativen metallischen Werkstoffen.

Mechanische Werkstätte:

Anfertigung komplexer Werkzeuge; Zerlegung und Zusammenbau von Metallobjekten; Analyse und Behebung mechanischer Störungen; Herstellung von Arbeitshilfen zur Rationalisierung von Arbeitsabläufen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Kunstschmiedewerkstätte:

Gestaltung profaner und sakraler Objekte; Gestaltung von Stahlplastiken.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Kunstschmiedewerkstätte:

Historische Schmiedetechniken: Schwerpunkt Barock bis 20. Jahrhundert.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltungstechniken:

Kunstschmiedewerkstätte:

Objektbezogene Materialwahl unter Berücksichtigung der Eignungs- und Gebrauchsanalyse. Eigenständige projektbezogene Anwendung und Kombination von Techniken und Materialien für komplexe Werkstücke.

B.6 Ausbildungsschwerpunkt Produktdesign 6.1 ENTWURF

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Design:

Arbeitsmodelle erstellen und überarbeiten.

römisch II. Jahrgang:

3.Semester – Kompetenzmodul 3:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Proportions- und Funktionsmodelle erstellen; Entwurfsoptimierung.

4.Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Informationsdesigns wiedergeben und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Designphasen vom Auftrag bis zur Produktion; Präsentationsobjekte gestalten.

römisch III. Jahrgang:

5.Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Freiformgestaltung; Präsentationsmodelle entwickeln; analoge und digitale Präsentationsmittel.

6.Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsaufgaben nach Prinzipien des Informationsdesigns lösen.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Gestaltung im öffentlichen Raum.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Food Design; Präsentationssysteme entwickeln.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    Gestaltungen nach Prinzipien des Informationsdesigns analysieren, reflektieren und entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Ausstellungsgestaltung hinsichtlich szenischer Abläufe.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Ausstellungsgestaltung auf Basis eines Corporate Designs.

10. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Produktensemble und dazugehörige Produktpräsentation.

6.2 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

6.3 TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Grundlagen der Fertigungstechnik.

römisch II. Jahrgang:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

  • Strichaufzählung
    Prinzipien des ökologischen und ökonomischen Gestaltens erläutern und an aktuellen Themen aufzeigen.

Bereich Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Produktfotografie zielgerichtet einsetzen;
  • Strichaufzählung
    eine Fotoserie als dokumentarisches Mittel einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Überblick branchenüblicher Verfahren und deren Anwendung in der Fertigungstechnik; Eco-Design; Ökologie und Gesellschaft: nachwachsende Rohstoffe; Spannungsfeld Ökologie – Ökonomie; aktuelle Forschungsbereiche.

Bereich Medienlabor:

3D-Modelling-Software: Grundlagen der Kurvenerstellung und Bearbeitung; 2D-Modelle; Unterscheidung zwischen NURBS-Flächen und Polygonnetzen, 3D-Modelle; Rendering Grundeinstellungen; Fotostudio, Produktfotografie, Dokumentation.

römisch III. Jahrgang:

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften)

  • Strichaufzählung
    Prinzipien des ökologischen und ökonomischen Gestaltens themenbezogen darstellen.

Bereich Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Bilderfassung projektbezogen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Unterteilung der Fertigungstechnik; Urformen, Umformen, Bearbeiten; Eco-Design; Produktlebenszyklus, Rohstoffnutzung und Arten der Rückgewinnung.

Fertigungstechniken, Fügen, Zusammensetzen, Oberflächenbehandlung; Eco-Design; Maßzahlen; aktuelle gesellschaftliche Themen der Nachhaltigkeit.

Bereich Medienlabor:

3D-Modelling – Software: Grundlagen der Freiformflächenerstellung; Aufbau von Volumenmodellen; Bilderfassung: visuelle Präsentationsmittel; Abbildung von Architektur.

Bereich Labor:

Grundlagen der Usability; Fehler-, Material- und Schadensanalyse.

Datenaufbereitung für CNC bzw. Prototyping; beispielhafte Anwendungen.

römisch IV. Jahrgang:

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologie (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Grundlagen der Bionik; Grundsätze des Ethos eines Gestalters.

Bereich Medienlabor:

3D-Modelling – Software: Komplexe Freiformmodelle und komplexe Freiformvolumenmodelle.

Bereich Labor:

Datenaufbereitung für CNC bzw. Prototyping; beispielhafte Anwendungen.

Funktionelle Bauteile und Gusstechniken unter Berücksichtigung eines Entwurfs erstellen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Medienlabor:

3D-Modelling-Software: Rendering – Szenen erstellen.

Bereich Labor:

Individuelle Anwendung der Fertigungsverfahren im Entwurfsprozess.

Usability, Produktanalyse; Funktionen eines Gebrauchsgegenstands.

6.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch II. Jahrgang:

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.

6.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

6.6 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme

  • Strichaufzählung
    Verfahren des Modellbaus anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Modellbauwerkstätte:

Messen, Anreißen, Schneiden, Verbinden; Erkennen und Erfassen von Arbeitsabläufen mit Handwerkzeugen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Modellbauwerkstätte:

Umsetzung mit Hilfe der Grundtechniken; Arbeitsmodelle aus Papier, Drahtmodelle, Styro-Modelle.

römisch II. Jahrgang:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme

  • Strichaufzählung
    Verfahren des Modellbaus anwenden.

Bereich Gestaltungstechniken

  • Strichaufzählung
    Maßstabsmodelle unter Berücksichtigung technischer und präsentativer Aspekte besprechen und anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Mechanische Werkstätte, Modellierwerkstätte:

Bohren, Schleifen, Feilen, Sägen, Modellieren.

Bereich Gestaltungstechniken:

Modellbauwerkstätte:

Proportions- und Funktionsmodelle aufbauen und überarbeiten.

römisch III. Jahrgang:

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Mechanische Werkstätte, Modellier- und Gusswerkstätte, Lackierwerkstätte:

Drehen, Fräsen, Gießen, Lackieren; Erkennen und Erfassen von Arbeitsabläufen mit allen im Modellbau relevanten Werkzeugen und Maschinen.

Formenbauwerkstätte:

Abformen, Schablonentechnik; Bestandsaufnahme und Realisation im Modell.

Bereich Gestaltungstechniken:

Modellbauwerkstätte:

Präsentationsmodelle aus Styrodur und Hartschaum, Oberflächenbehandlung, Materialimitation.

römisch IV. Jahrgang:

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Kunststoffwerkstätte:

Tiefziehen und laminieren.

Arbeiten in allen Werkstättenbereichen:

Gezieltes auswählen und einsetzen von bereits bekannten Anwendungen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Modellbauwerkstätte:

Designmodelle und Ergonomiemodelle erstellen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Arbeiten in allen Werkstattbereichen:

Erkennen, Erfassen und Planen von Arbeitsabläufen mit im Modellbau relevanten Werkzeugen und Maschinen; gezieltes auswählen und einsetzen von bereits bekannten Anwendungen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Modellbauwerkstätte:

Entwicklung von Entwürfen vom Vormodell bis zum Designmodell.

B.7 Ausbildungsschwerpunkt Schmuck 7.1 ENTWURF

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze; Farbe und Form; Montieren; Symmetrie und Asymmetrie, Format und Proportion; Stilisierung; Idee, Konzept, Materialwahl.

Bereich Design:

Einfache Schmuck- und Kleinobjekte.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze; Farbe und Form; Montieren, Oberflächentechniken; plastische Umsetzungsverfahren; Symmetrie und Asymmetrie, Format und Proportion; Komposition; Ideenfindung und Konzept; Materialwahl.

Bereich Design:

Schmuck und Kleinobjekte – Unikat; Grundlagen des Designprozesses.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Montieren, Oberflächentechniken; plastische Umsetzungsverfahren; Ideenfindung, Konzept, Materialwahl; Komposition, Rhythmus, Statik und Dynamik Präzisierung, Variantenbildung und Auswahlmethoden.

Bereich Design:

Schmuck und Kleinobjekte – Unikat; Vertiefung des Designprozesses.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Gestaltgesetze auf Schmuck angewandt; Montieren, Oberflächentechniken unter Berücksichtigung der Wirkung; plastische Umsetzungsverfahren; Symmetrie und Asymmetrie, Format und Proportion; Recherche, Ideenfindung, Experiment, Konzept, Materialwahl und Analyse.

Bereich Design:

Schmuck und Kleinobjekte; schmuckorientierter Designprozess; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Grundlagen der Dokumentationsgestaltung und Präsentation; Grundlagen Corporate Design.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Schmuckbezogene Gestaltgesetze; Montieren, Oberflächentechniken unter Berücksichtigung der Wirkung; plastische Umsetzungsverfahren; Komposition, Recherche, Ideenfindung, Experiment, Konzept, Umsetzbarkeit, Materialwahl und Analyse.

Bereich Design:

Schmuck und Kleinobjekte; schmuckorientierter Designprozess; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation; Corporate Design.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    Schmuck und Objekte unter Berücksichtigung serieller Fertigungsmethoden entwerfen.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Serienschmuck und Kleinobjekte; komplexer Designprozess; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Dokumentationsgestaltung und Präsentation.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Schmuck und Kleinobjekte; komplexer Designprozess; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung; Corporate Design.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Schmuck und Gerät; vernetzter Designprozess; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung.

10. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Schmuck und Kleinobjekte; vernetzter Designprozess; Faktoren der seriellen Umsetzung; Unikat, Modellbau und Prototypenerstellung.

7.2 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Reliefmodellierung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

  • Strichaufzählung
    serielle Verfahren beschreiben und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Reproduktionsverfahren; dreidimensionale Verfahren.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Reliefmodellierung; Oberflächendarstellung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition

  • Strichaufzählung
    serielle Verfahren erläutern und einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Reproduktionsverfahren; dreidimensionale Verfahren.

7.3 TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Labor

  • Strichaufzählung
    branchentypische Sondertechniken anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Metallurgische Grundlagen; Prüfen, Übertragen; Grundlagen der Fertigungsverfahren; spanlose und spanende, trennende Verfahren; Grundlagen der Umformtechnik; Walzen, Ziehen, Biegen; Fügeverfahren; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.

Bereich Labor:

Prüfen; einfache funktionelle Bauteile; Reinigen; Knüpftechniken.

römisch II. Jahrgang:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Unedelmetalle und ihre Legierungen; Silber, Silberlegierungen, Gold, Goldlegierungen; gesetzliche Feingehalte; Säuren, Basen, Salze, chemische Metallfärbemittel; Montiertechniken; Schleifen, Polieren; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.

Bereich Medienlabor:

Vertiefung von Bildbearbeitung und Layouterstellung; Präsentationserstellung; Grundlagen der Objektfotografie; digital unterstützte Schmuckdarstellung.

Bereich Labor:

Mechanische Oberflächentechniken; funktionelle Bauteile; Schmuckelemente; Fasstechnik-Zargenfassungen; einfache Verschlussmechaniken.

römisch III. Jahrgang:

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Platinmetalle; nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe; Urformen; Schmelzen, Gießen, Sintern; generative Fertigungsverfahren; maschinelle trennende Verfahren; Fassen; Schmieden, Treiben, Ziselieren, Prägen, Pressen, Tiefziehen, Drücken; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.

Grundlagen der Gemmologie; physikalische und chemische Eigenschaften, Handelsbezeichnungen und Nomenklatur, Erkennungs- und Bestimmungsmöglichkeiten.

Bereich Medienlabor:

Projektbezogene Anwendungen der Bildbearbeitung und Layouterstellung; Grundlagen Projektdokumentation; Grundlagen 3D-Software; Bilderfassung; digital unterstützte Schmuckerstellung; Umsetzung Projektdokumentation.

Bereich Labor:

Verschlussmechaniken; Fasstechnik-Chatonfassungen; eingeriebene Fassung; Gusstechnik- Kokillenguss; Abformtechnik; Broschierungen.

römisch IV. Jahrgang:

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Edel- und Schmucksteine; Fachrechnen; innovative Verfahren der Produktentwicklung; Elektrolyse und galvanische Elemente; Oberflächentechniken; verfahrensrelevante Handwerkzeuge und Maschinen.

Bereich Medienlabor:

3D-Software. Komplexe Projektdokumentation.

Bereich Labor:

Gusstechnik-Formguss; Oberflächentechniken; individuelle funktionelle Bauteile: integrierte Verschlussmechaniken; besondere Fasstechniken; innovative Technologien unter Einbeziehung der entsprechenden Maschinen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Gemmologie; organische Substanzen, künstliche Produkte; Edelmetallrecycling, Edelmetallanalyse; Punzierungsgesetz; Sondertechniken.

Bereich Medienlabor:

Kombination digitaler Medien und komplexe Vernetzung digitaler Medien für Projekte.

Bereich Labor:

Beschichtungstechnik; Strichprobe; bewegliche Verbindungen; Sondertechniken; besondere Gusstechniken; individuelle Fasstechniken.

7.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch II. Jahrgang:

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.

7.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.

7.6 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Grundausbildungs-Werkstätte:

Prüfen; Anreißen, Feilen, Sägen, Schneiden, Bohren; Anwenden der Handwerkzeuge und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Hartlöten, Nieten; Schmirgeln, Bürsten, Kratzen; Übertragen; Maßfeilen; ziehen von Drähten; anwenden der Handwerkzeuge und Maschinen für die entsprechenden Arbeitsabläufe.

Bereich Gestaltungstechniken:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Facheinschlägige Umsetzung von einfachen Gestaltungsaufgaben mit Hilfe der Grundtechniken.

römisch II. Jahrgang:

3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Formfeilen, Fräsen; Aushauen; Kleben; Polieren; ziehen von Rohren, walzen von Blechen; Reiben; Verstiften; Gewindeschneiden; walzen von Drähten; Kitten; Planung einfacher Arbeitsabläufe; Auswahl und Anwendung der Handwerkzeuge und Maschinen; Herstellung von Arbeitshilfen.

Gürtlereiwerkstätte:

Auftiefen, Hämmern; Glühen; Beizen; Kaltschmieden; Planung einfacher Arbeitsabläufe; Auswahl und Anwendung der Handwerkzeuge und Maschinen; Herstellung von Arbeitshilfen.

Fasserwerkstätte:

Zargenfassung.

Bereich Gestaltungstechniken:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Facheinschlägige Umsetzung von Gestaltungsaufgaben; anwenden der Grundtechniken anhand von Entwürfen.

Gürtlereiwerkstätte:

Facheinschlägige Umsetzung von Gestaltungsaufgaben mit Hilfe der Grundtechniken.

römisch III. Jahrgang:

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionsverfahren

  • Strichaufzählung
    Reparaturen und Umarbeitungen materialgerecht ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Mattieren, Strukturieren; Patinieren, Weißsieden; Ätzen; Gewindeschneiden von Hand; Planung komplexer Arbeitsabläufe; Auswahl und Einsatz geeigneter Anwendungsverfahren; Herstellung von Arbeitshilfen.

Gürtlereiwerkstätte:

Aufziehen, Richten, Planieren; Anlaufschutz; Ziselieren, Abkanten, Umlegen, Bördeln, Sicken; Weichlöten; herstellen der benötigten Arbeitshilfen; Planung komplexer Arbeitsabläufe; Auswahl und Einsatz geeigneter Anwendungsverfahren.

Fasserwerkstätte:

Chatonfassung; eingeriebene Fassung.

Gusswerkstätte:

Blockguss; Abformen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Herstellung von einfachen Mechaniken: bewegliche Verbindungen und Verschlüsse, Schmuckelemente; entwurfsrelevante Auswahl, Anwendung und Kombination goldschmiedischer Techniken.

Gürtlereiwerkstätte:

Facheinschlägige Umsetzung von Gestaltungsaufgaben.

Fasserwerkstätte:

Fasstechniken.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Reparieren, Ändern.

Gürtlereiwerkstätte:

Reparieren.

römisch IV. Jahrgang:

7. und 8. Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionsverfahren

  • Strichaufzählung
    Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen stil- und materialgerecht ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Eigenständige und vorgegebene Anwendung und Kombination von Verfahren und Materialien für Schmuckstücke und Objekte; herstellen der benötigten Werkzeuge und Arbeitshilfen.

Gusswerkstätte:

Formguss.

Fasserwerkstätte:

Individuelle Fassungen.

Bereich Gestaltungstechniken:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Eigenständige und vorgegebene Anwendung und Kombination von Gestaltungstechniken für Schmuckstücke und Objekte.

Gürtlereiwerkstätte:

Eigenständige Umsetzung von komplexen Gestaltungsaufgaben mit Hilfe der erlernten Techniken.

Fasserwerkstätte:

Entwurfsrelevante Anwendung und Kombination von Fasstechniken.

Gusswerkstätte:

Gusstechniken unter Berücksichtigung des Entwurfs und der seriellen Fertigung.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Restaurieren.

Fasserwerkstätte:

Reparieren; Ändern.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Rekonstruktionsverfahren

  • Strichaufzählung
    Objekte in Bezug auf Stil und Material analysieren sowie Reparaturen, Umarbeitungen und Restaurierungen ausführen.

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Eigenständige Anwendung und Kombination von Verfahren und Materialien für komplexe Schmuckstücke und Objekte; herstellen der benötigten Werkzeuge.

Bereich Gestaltungstechniken:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Eigenständige und vorgegebene Anwendung und Kombination von Techniken und Materialien für komplexe Schmuckstücke und Objekte.

Gürtlereiwerkstätte:

Eigenständige Auswahl und Anwendung der erlernten Techniken zur Lösung von komplexen Gestaltungsaufgaben.

Fasserwerkstätte:

Entwurfsrelevante Auswahl, Anwendung und Kombination von Fasstechniken.

Gusswerkstätte:

Eigenständige Auswahl und Anwendung der Gusstechniken unter Berücksichtigung des Entwurfs.

Bereich Rekonstruktionsverfahren:

Gold- und Silberschmiede-Werkstätte:

Reparieren komplexer Objekte; Ändern; Restaurieren.

Gusswerkstätte:

Rekonstruktion und Reproduktion.

B.8 Ausbildungsschwerpunkt Interior- und Surfacedesign 8.1 ENTWURF

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Farbenlehre; Grundlagen der Formen und Ordnungsprinzipien; Grundlagen der Proportionslehre; einfache Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Grundlagen der Konzepterstellung.

Bereich Design:

Surfacedesign: Grundlagen und Prinzipien der Motiventwicklung; Gliederung Motiv/Grund; Grundlagen für den Farbeinsatz; einfache Rapportierungsformen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen.

Interiordesign: Grundlagen Raumgestaltung; Basiswissen in den Bereichen Raumnutzung und Raumfunktion; Bedarfsanalyse; Möblierungsplan und Raumansichten; einfache Visualisierungsformen; Grundlagen der Ergonomie; Proportionslehre; Ordnungsprinzipien; Bestandsaufnahme.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Farbkonzepte; Formen und Ordnungsprinzipien; Proportionslehre; Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Konzepterstellung.

Bereich Design:

Surfacedesign: einfache Motiventwicklung; anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; Gliederung Motiv/Grund; Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen.

Interiordesign: einfache Einrichtungskonzepte; Raumnutzung und Raumfunktion (privater Bereich); Grundlagen der Raumwirkung, Lichteinsatz, Farbeinsatz, Möblierung; Ergonomie; Grundlagen der Bedarfsanalyse; einfache Visualisierungsformen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Farbkonzepte; Formen und Ordnungsprinzipien; Proportionslehre; Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Konzepterstellung.

Bereich Design:

Surfacedesign: Motiventwicklung; anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; Gliederung Motiv/Grund; Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen.

Interiordesign: Einrichtungskonzepte; Raumnutzung und Raumfunktion (privater Bereich); Raumwirkung, Lichteinsatz, Farbeinsatz, Möblierung; Ergonomie; Bedarfsanalyse; Visualisierungsformen.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Farbsysteme und Trends; komplexe Formen und Ordnungsprinzipien; Trendforschung; Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Konzepterstellung im Team.

Bereich Design:

Berücksichtigung von technischen Gegebenheiten und Produktionszeiten.

Surfacedesign: anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; komplexe Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen; Kollektion.

Interiordesign: Basiswissen Objektdesign; Raumdesign; Einrichtungskonzepte; komplexe Visualisierungsformen; Raumnutzung und Raumfunktion.

Dokumentation und Archivierung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Entwurfsgrundlagen:

Farbsysteme und Trends; komplexe Formen und Ordnungsprinzipien; Trendforschung; Designanalyse; Interpretation; Rezeption; Konzepterstellung im Team.

Bereich Design:

Berücksichtigung von technischen Gegebenheiten und Produktionszeiten.

Surfacedesign: anwendungsbezogene Motiv- und Flächengestaltung; komplexe Rapportierungsformen; Farbeinsatz; Effektbetonung, Texturen; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Techniken und Anwendungen; Kollektion.

Interiordesign: Basiswissen Objektdesign; Raumdesign; Einrichtungskonzepte; komplexe Visualisierungsformen; Raumnutzung und Raumfunktion.

Dokumentation und Archivierung.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische betriebswirtschaftliche, finanzrechtliche sowie organisatorische Grundbegriffe und Modelle beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Projektmanagement: Ablaufplanung; Berücksichtigung von technischen Gegebenheiten und Produktionszeiten; Teambildung und Entwicklung; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Budgetierung; Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen; anwendungsbezogene Grundlagen Medien-, Urheber-, Nutzungsrecht; Grundlagen Datenschutz / Umgang mit Daten.

Surfacedesign: sinnvolle Berücksichtigung der Ausführungstechniken; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends; experimentelle Entwurfstechniken.

Interiordesign: komplexe Einrichtungskonzepte; Stile; Versorgungstechnik; Bauelemente; Materialien (Innenraum sowie Außenbereich); Visualisierungsformen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische betriebswirtschaftliche, finanzrechtliche und organisatorische Systeme erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Projektmanagement: Ablaufplanung; Berücksichtigung von technischen Gegebenheiten und Produktionszeiten; Teambildung und Entwicklung; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Budgetierung; Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen; anwendungsbezogene Grundlagen Medien-, Urheber-, Nutzungsrecht; Grundlagen Datenschutz / Umgang mit Daten.

Surfacedesign: sinnvolle Berücksichtigung der Ausführungstechniken; Oberflächenlösungen für unterschiedliche Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends; experimentelle Entwurfstechniken.

Interiordesign: komplexe Einrichtungskonzepte; Stile; Versorgungstechnik; Bauelemente; Materialien (Innenraum sowie Außenbereich); Visualisierungsformen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische betriebswirtschaftliche, finanzrechtliche und organisatorische Systeme projektbezogen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Design:

Projektmanagement; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Budgetierung; Finanzierung; projektbezogene Anwendung: Phasen, Methoden, Abläufe und Werkzeuge; Team-Building; Projektcontrolling; Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen.

Surfacedesign: Oberflächenlösungen für unterschiedliche Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends.

Interiordesign: besondere Berücksichtigung aktueller innenarchitektonischer, raumgestalterischer und Möbeldesign Trends; Entwicklung umfassender Einrichtungskonzepte.

10. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Design:

Projektmanagement; Qualitätsmanagement; Fehlerquellen und Lösungsansätze; Budgetierung; Finanzierung; projektbezogene Anwendung (Phasen, Methoden, Abläufe und Werkzeuge); Team-Building; Projektcontrolling; Wettbewerbe, Ausschreibungen als Arbeitsfeld mit besonderen Rahmenbedingungen.

Surfacedesign: Oberflächenlösungen für unterschiedliche Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung aktueller Designtrends.

Interiordesign: besondere Berücksichtigung aktueller innenarchitektonischer, raumgestalterischer und Möbeldesign Trends; Entwicklung umfassender Einrichtungskonzepte.

8.2 DARSTELLUNG UND KOMPOSITION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel Darstellungstechniken und Komposition:

Objekte im Raum; einfache Kolorationstechniken für Pläne; Grundlagen der Stilisierung und Abstraktion.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Einführung in die Analyse und Interpretation von Fremd- und Eigenwerken.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Grundlagen der Raumwirkung; zielgerichteter Farbeinsatz.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Fremd- und Eigenwerke analysieren und interpretieren.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Grundlagen der Raumwirkung; zielgerichteter Farbeinsatz.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Fremd- und Eigenwerke analysieren und interpretieren.

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Raumwirkung im Innenraum; einfache Ansätze der Dekonstruktion; Grundlagen der digitalen und/oder analogen Technikkombinationen.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Fremd- und Eigenwerke analysieren und interpretieren.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Raumwirkung im Innenraum; Licht und Schatten; einfache Ansätze der Dekonstruktion; Grundlagen der digitalen und/oder analogen Technikkombinationen; persönliche Stilmerkmale.

Bereich Individuelles und konzeptionelles Gestalten, Präsentation:

Fremd- und Eigenwerke analysieren und interpretieren.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Raumwirkung im öffentlichen Bereich; Oberflächen darstellen; komplexe Licht- und Schattenwirkung; Dekonstruktion als Stilmittel; digitale und/oder analoge Technikkombinationen; experimentelle Techniken; Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Raumwirkung im Außenraum; Oberflächen darstellen; komplexe Licht- und Schattenwirkung; Dekonstruktion als Stilmittel; digitale und/oder analoge Technikkombinationen; experimentelle Techniken; Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Vielschichtiger Einsatz experimenteller Techniken; Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.

10. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Bildnerische Mittel, Darstellungstechniken und Komposition:

Vielschichtiger Einsatz experimenteller Techniken; Verstärkung persönlicher Stilmerkmale.

8.3 TECHNOLOGIEN UND ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Basiswissen Materialarten: Materialkunde, Eigenschaften und Einsatzgebiete im Innenraum; Grundlagen der Beleuchtung; Basiswissen Bauelemente; Bauaufnahme und Bauzeichnen; Grundlagen zur Plandarstellung: Normen, Möbelstandardmaße, Risse, Schnitte.

Bereich Medienlabor:

Visualisierung und Oberflächengestaltung: Vektor- und Bildbearbeitungsprogramme, Grundraster, Flächenverteilung, einfache Rapporte; analoge und digitale Plandarstellung: CAD-Software, maßstäbliches Zeichnen, Perspektiven, Koloration (Schwerpunkt Innenraum).

römisch II. Jahrgang:

3. und 4.Semester – Kompetenzmodule 3 und 4:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 3. und 4. Semester (Kompetenzmodule 3 und 4) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Materialien und deren Verarbeitungsmethoden im Innenraum: Aufbau, Verbindungstechniken, Bearbeitungsmöglichkeiten, Technologien zur Oberflächengestaltung; anorganische Rohstoffe und Produkte: Nichtmetalle, Metalle, Halbmetalle; Beleuchtung: Arten, Lichtquellen, Einsatz; Farbeinsatz im Innenraum; Bauelemente; Bauaufnahme und Bauzeichnen; Wahrnehmungspsychologie, Raumwirkung, Raumnutzung; räumliche Zonen, Gliederungssysteme; Raumstrukturierung.

Bereich Medienlabor:

Visualisierung und Oberflächengestaltung; Design- und Objektvisualisierung (zwei- und dreidimensionale Softwareanwendungen); komplexe Raster, kombinierte Rapporte, Mapping, Modellierung (Einzelobjekte); digitale Plandarstellung: Perspektive, Anwendungen im privaten Innenraum.

römisch III. Jahrgang:

5. und 6. Semester – Kompetenzmodule 5 und 6:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 5. und 6. Semester (Kompetenzmodule 5 und 6) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Vertiefendes Wissen über Materialien und deren Verarbeitungsmethoden im Innenraum: Aufbau, Verbindungstechniken, Bearbeitungsmöglichkeiten, Technologien zur Oberflächengestaltung; organische Rohstoffe und Produkte: Kunststoffe, Farbstoffe, Wasch- und Reinigungsmittel; Möbeldesign für den privaten Bereich, Ergonomie; Beleuchtung im halböffentlichen Raum: Arten, Lichtquellen, Einsatz, Umweltschutz; Basiswissen Baukunde; Basiswissen Architekturkunde; Bauaufnahme und Bauzeichnen; Bauzeichnungen für eine folgende Bauausführung; Raumarten: privat, halböffentlich, öffentlich, räumliche Zonen, barrierefreier Raum; Raumnutzung und Raumfunktionen; Wegführung.

Bereich Medienlabor:

Visualisierung und Oberflächengestaltung; Design- und Objektvisualisierung (zwei- und dreidimensionale Softwareanwendungen); Grundlagen generative Oberflächengestaltung, Modellierung (Objekte und Raum), Texturierung; Grafik und Layout: Grundlagen Corporate Design, Druckvorbereitung; digitale Plandarstellung: Anwendungen im halböffentlichen Raum.

römisch IV. Jahrgang:

7. und 8.Semester – Kompetenzmodule 7 und 8:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 7. und 8. Semester (Kompetenzmodule 7 und 8) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Technologien (in Verbindung mit den Bereichen Anorganische Technologie und Ökologie, Organische Technologie und Ökologie des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften):

Materialien und deren Verarbeitungsmethoden im halböffentlichen und öffentlichen Bereich (Innenraum und Außenbereich): Aufbau, Verbindungstechniken, Bearbeitungsmöglichkeiten, Technologien zur Oberflächengestaltung; spezielle Anforderungen; Möbeldesign für den halböffentlichen und öffentlichen Bereich; Beleuchtung im Außenbereich; Wegführung; Versorgungstechnik; Basiswissen Architekturkunde, Bauwesen; Bauzeichnungen für eine folgende Bauausführung; Umweltschutz und Nachhaltigkeit; aktuelle gesellschaftliche Themen: Vor- und Nachteile verschiedener Energiequellen, Nachhaltigkeit, Klimaproblematik; Spannungsfeld Ökologie – Ökonomie.

Bereich Medienlabor:

Visualisierung und Oberflächengestaltung: Designvisualisierung (zwei- und dreidimensionale Softwareanwendungen); digital Painting, komplexe Montage, Beleuchtung, Rendern; digitale Plandarstellung: Anwendungen im halböffentlichen Bereichen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. und 10. Semester:

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum 9. und 10. Semester (Kompetenzmodul 9) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Lehrstoff:

Bereich Medienlabor:

Visualisierung, Oberflächengestaltung und digitale Planerstellung: Designvisualisierung (zwei- und dreidimensionale Softwareanwendungen); projektbezogene Inhalte.

8.4 DESIGN UND KOMMUNIKATION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch II. Jahrgang:

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie

  • Strichaufzählung
    fachspezifische Grundlagen der Ergonomie beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Phänomenologie und Kommunikationstheorie:

Anwendungsbereiche der Ergonomie und der Arbeitsphysiologie; Abhängigkeit der menschlichen Leistungsfähigkeit von Arbeits- und Umgebungssituationen.

8.5 KUNSTGESCHICHTE UND KULTURPHILOSOPHIE

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch III. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designgeschichte

  • Strichaufzählung
    Grundzüge der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Interior- und Surfacedesigns beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Grundlegende Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Bildkonzepte und Geisteshaltungen.

Bereich Designgeschichte:

Grundlagen der Geschichte der angewandten Kunst und des Designs.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designgeschichte

  • Strichaufzählung
    Grundzüge der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Interior- und Surfacedesigns erörtern.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Grundlegende Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Bildkonzepte und Geisteshaltungen.

Bereich Designgeschichte:

Grundlagen der Geschichte der angewandten Kunst und des Designs.

römisch IV. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designgeschichte

  • Strichaufzählung
    relevante Entwicklungen und Bereiche der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Interior- und Surfacedesigns vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Bildkonzepte und Geisteshaltungen.

Bereich Designgeschichte:

Geschichte der angewandten Kunst und des Designs.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designgeschichte

  • Strichaufzählung
    relevante Entwicklungen und Bereiche der Designgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des Interior- und Surfacedesigns analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Bildkonzepte und Geisteshaltungen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Wechselwirkung von Geisteshaltungen und Bildkonzepten.

10. Semester:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Kenntnisse über ausgewählte Kunst außereuropäischer Kulturen; Wechselwirkung von Geisteshaltungen und Bildkonzepten.

8.6 ATELIER UND PRODUKTION

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:

römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester):

Lehrstoff:

Bereich Anwendungsverfahren und Anwendungssysteme:

Metallwerkstätte:

Basiswissen Werkzeugkunde.

Holzwerkstätte:

Basiswissen Werkzeugkunde.

Kunststoffwerkstätte:

Basiswissen Werkzeugkunde.

Werkstätte für Formgebung:

Basiswissen objektorientierter Schnittkonstruktion und Konfektionierung.

Modellierwerkstätte:

Basiswissen im Prototypenbau; Basiswissen in Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Modellbauwerkstätte:

Basiswissen im Modellbau; Raumvermessung; Basiswissen in Produktionstechniken und Bearbeitungsmethoden.

Werkstätte für Oberflächengestaltung und Oberflächenbehandlung:

Basiswissen in unterschiedlichen Produktionstechniken und Verarbeitungsmethoden.

Bereich Gestaltungstechniken:

Metallwerkstätte:

Einfache projektbezogene Entwurfsumsetzung unter Anwendung des erlernten Basiswissens.

Holzwerkstätte:

Einfache projektb