(2)Absatz 2Die einheitliche Ausbildung für die Tätigkeiten mittlerer Qualifikation wird dem Bedarf entsprechend angeboten. Dieses Anbot kann entweder eigenständig durch eine der vier Universitäten Graz, Innsbruck, Salzburg und Wien oder in Kooperation zwischen diesen erfolgen.
Die theoretische Ausbildung dauert 30 Tage.