Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
4. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
5. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
6. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/innen, Kunden/innen und Lieferanten/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
7. | Kundengerechtes Verhalten und kundengerechte Kommunikation (zB Führen von Beratungsgesprächen, Betreuen von Kunden/innen, Behandeln von Reklamationen) |
8. | Handhaben, Warten, Pflegen und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe |
9. | Kenntnis der zu verwendenden Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Erzeugung, ihrer chemischen und physikalischen Eigenschaften, Verwendungs-, und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung |
10. | Grundkenntnisse der Farbenlehre | Kenntnis der Farbenlehre (Farbenordnung, Farbcodierungs- und Farbmischsysteme) |
11. | – | Kenntnis der fachgerechten Logistik |
12. | Zubereiten der Werk- und Hilfsstoffe |
13. | Reinigen, Schleifen, Abdecken sowie Entfernen von vorhandenen Beschichtungen |
14. | Mischen und Nuancieren der Beschichtungsstoffe nach Muster |
15. | Entfernen von vorhandenen Oxidschichten und Applizieren von Korrosionsschutzmaterialien |
16. | Instandsetzen von Untergründen von Hand und mechanisch, wie Grundieren, Spachteln, Füllern, usw. |
17. | – | Aufbringen von Füllmaterial mittels Applikationsgeräten |
18. | Auftragen von Grund-materialien | Applizieren von Grund- und Deckmaterialien in verschiedenen Techniken (wie zB durch Streichen, Spritzen, Tauchen, Fluten) auf verschiedenen Untergründen mittels verschiedener Arbeitstechniken |
19. | – | – | Ausführen von Abdeckarbeiten mit Zierelementen |
20. | – | Beschichten mit Applikationsgeräten |
21. | Herstellen von manuellen Beschichtungen |
22. | – | – | Ausführen von Oberflächen-beschichtungsarbeiten mit Beschichtungsgeräten |
23. | Manuelles und maschinelles Polieren |
24. | Durchführen von Grund- und Finisharbeiten |
25. | Erkennen von Beschichtungs-fehlern | Prüfen und Analysieren von Fehlern bei Oberflächenstörungen |
26. | Beschichten von Holz, Metall, Kunststoff und anderen Werkstoffen |
27. | Instandsetzen von Oberflächen (Korrosionsschutz, Grundieren, Spachteln, Füllern, Schleifen, mit verschiedenen Applikationsverfahren) |
28. | – | Kontrollieren und Prüfen der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln |
29. | Physikalische und chemische Grundkenntnisse der Werkstofftrocknung |
30. | – | Aufbringen von Werkstoffen mit unterschiedlichen Verfahrenstechniken |
31. | Grundkenntnisse der Herstellung von Schablonen, Maskiertechnik und Dekorationstechniken nach Designvorlage | – |
32. | – | Ausführen von Beschichtungen nach Schablonen und Pausen |
33. | – | Ausführen von Sonder- und Speziallackierungen auf vorbereiteten Untergründen |
34. | – | – | Gestalten und Designen von Sonderlackierungen (zB mittels Airbrushtechnik) auf vorbereiteten Untergründen |
35. | Erstellen von Arbeitsberichten und Arbeitsaufträgen |
36. | Kenntnis der betriebsspezifischen Soft- und Hardware |
37. | Kenntnis der Bedienung der elektronischen Arbeitsbehelfe | Durchführen von Arbeiten mit elektronischen Arbeitsbehelfen (zB EDV-Anlagen, Farbmischcomputern, Farbmessgeräten, Berechnungssystemen usw.) |
38. | – | – | Kenntnis des Anfertigens von Folien |
39. | – | Demontieren und Montieren von Beschlägen welche den Lackierprozess beeinflussen |
40. | Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen |
41. | Kenntnis einschlägiger fremdsprachiger Fachbegriffe |
42. | – | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
43. | Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen |
44. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
45. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere über den Brand- und Explosionsschutz sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften, Verarbeitungsrichtlinien und Sicherheitsdatenblätter |
46. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
47. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG) |
48. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
(3) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 599/1987, (KJBG) zu entsprechen.