Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Post-Erhebungs-Verordnung, Fassung vom 31.03.2019

§ 0

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden (Post-Erhebungs-Verordnung – PEV) und die Kommunikations-Erhebungs-Verordnung – KEV geändert wird
StF: BGBl. II Nr. 105/2013

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 27 aus 2019,

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 52, Absatz 2, des Bundesgesetzes, mit dem ein Postmarktgesetz erlassen wird (Postmarktgesetz – PMG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 2009,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2010,, wird verordnet:

§ 1

Text

Gegenstand der Poststatistik

Paragraph eins,
  1. Absatz einsFür die Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung auf dem Gebiet des Postwesens sind statistische Erhebungen durchzuführen, Statistiken zu erstellen sowie gemäß Paragraph 7, Absatz 2, Publikationen zu veröffentlichen. Aus der Veröffentlichung dürfen sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Dies gilt nicht, wenn der Postdiensteanbieter ausdrücklich zustimmt.
  2. Absatz 2Folgende Statistiken sind zu erstellen:
    1. Ziffer eins
      Quartalswerte über Sendungsmengen und korrespondierende Umsätze,
    2. Ziffer 2
      Quartalswerte über die Anzahl der Post-Geschäftsstellen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
    3. Ziffer 3
      Quartalswerte über die Anzahl der Briefkästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
    4. Ziffer 4
      Quartalswerte über die Anzahl der Landabgabekästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen und der damit versorgten Haushalte,
    5. Ziffer 5
      Quartalswerte über die Anzahl der Verteilzentren bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
    6. Ziffer 6
      Quartalswerte über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Mitarbeitern (Vollzeit und Teilzeit) sowie zu Leasingpersonal und freien Mitarbeitern und
    7. Ziffer 7
      Jahreswerte über Investitionen im Postsektor.

§ 2

Text

Statistische Einheiten

Paragraph 2,

Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind sämtliche Postdiensteanbieter iSd Paragraphen 25 und 26 PMG.

§ 3

Text

Erhebungsmerkmale

Paragraph 3,

Zu erheben sind die in den Anlagen angegebenen Erhebungsmerkmale in dem dort angegebenen Betrachtungszeitraum und unter Berücksichtigung der dort angeführten Anmerkungen.

§ 4

Text

Durchführung der Erhebungen

Paragraph 4,
  1. Absatz einsErhebungen im Rahmen der Poststatistik erfolgen durch vierteljährliche Befragung der Einheiten gemäß Paragraph 2, Es ist eine Vollerhebung vorzunehmen.
  2. Absatz 2Die Erstellung der Statistiken und die sonstigen statistischen Arbeiten erfolgen durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH.

§ 5

Text

Auskunftspflicht

Paragraph 5,
  1. Absatz einsAuskunftspflichtig ist der Inhaber oder verantwortliche Leiter einer Einheit gemäß Paragraph 2,
  2. Absatz 2Die Angaben nach Paragraph 3, sind von den Auskunftspflichtigen der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH in von dieser vorgegebenen, strukturierten, elektronischen Form (E-Mail oder Datenträger) zu übermitteln.
  3. Absatz 3Die Angaben nach Paragraph 3, sind jeweils spätestens zwölf Wochen nach Ende eines Kalendervierteljahrs für das vergangene Kalendervierteljahr zu übermitteln.

§ 6

Text

Erhebungsunterlagen

Paragraph 6,

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit zu stellen und für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen zu sorgen.

§ 7

Text

Auswertung und Publikationen

Paragraph 7,
  1. Absatz einsDie im Rahmen der Poststatistik erstellten Statistiken dürfen unbeschadet gesetzlicher Verpflichtungen nur für folgende Aufgabenbereiche Verwendung finden:
    1. Ziffer eins
      Laufende Beobachtung und Überwachung,
    2. Ziffer 2
      zur Erfüllung nationaler und internationaler Berichts- und Auskunftspflichten,
    3. Ziffer 3
      Publikationen und Vorschauen (Information des Sektors),
    4. Ziffer 4
      Information der gesetzgebenden Organe und der Verwaltung.
  2. Absatz 2Folgende Publikationen sind von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH quartalsweise zu erstellen und nach Maßgabe von Paragraph eins, Absatz eins, Satz 2 und 3 im Internet spätestens ein Quartal nach Abschluss der Erhebung zu veröffentlichen:

    Statistiken über

    1. Ziffer eins
      Quartalsstatistiken über die Sendungsmengen und korrespondierende Umsätze,
    2. Ziffer 2
      Quartalsstatistiken über die Anzahl der Post-Geschäftsstellen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
    3. Ziffer 3
      Quartalsstatistiken über die Anzahl der Briefkästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
    4. Ziffer 4
      Quartalsstatistiken über die Anzahl der Landabgabekästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen und der damit versorgten Haushalte,
    5. Ziffer 5
      Quartalsstatistiken über die Anzahl der Verteilzentren bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
    6. Ziffer 6
      Quartalsstatistiken über die Anzahl eigener Mitarbeiter (Vollzeit und Teilzeit) sowie von Leasingpersonal und freien Mitarbeitern, und
    7. Ziffer 7
      Jahresstatistiken über Investitionen im Postsektor.

§ 8

Text

Inkrafttreten

Paragraph 8,

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.

Anl. 1

Text

Anlage 1

Erhebungsbereich: Sendungsmengen

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungszeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Briefsendungen Inland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50g, bis 2 kg, größer 2 kg)

Paketsendungen Inland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg)

Zeitungen & Zeitschriften

Stück

Quartal

 

Einschreibsendungen

Stück

Quartal

 

Wertsendungen

Stück

Quartal

 

Behördliche Schriftstücke (RsB, RsA)

Stück

Quartal

 

Sonstige adressierte Sendungen Inland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg)

Briefsendungen Gesamt

Stück

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen/Postkästen, Verteilzentrum

Paketsendungen Gesamt

Stück

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen/Postkästen, Verteilzentrum

Sonstige Adressierte Sendungen Gesamt

Stück

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen/Postkästen, Verteilzentrum

Briefsendungen Ausland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen

Paketsendungen Ausland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen

Sonstige adressierte Sendungen Ausland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen

Unadressierte Sendungen

Stück

Quartal

 

Anl. 2

Text

Anlage 2

Erhebungsbereich: Umsätze

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungszeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Umsätze aus Briefsendungen Inland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50g, bis 2 kg, größer 2 kg)

Umsätze aus Paketsendungen Inland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg)

Umsätze aus Zeitungen & Zeitschriften

Euro

Quartal

 

Umsätze aus Einschreibsendungen

Euro

Quartal

 

Umsätze aus Wertsendungen

Euro

Quartal

 

Umsätze aus behördlichen Schriftstücken (RsB, RsA)

Euro

Quartal

 

Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Inland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg)

Umsätze aus Briefsendungen Gesamt

Euro

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen/Postkästen, Verteilzentrum

Umsätze aus Paketsendungen Gesamt

Euro

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen/Postkästen, Verteilzentrum

Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Gesamt

Euro

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Post-Geschäftsstellen /Postkasten, Verteilzentrum

Umsätze aus Briefsendungen Ausland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen

Umsätze aus Paketsendungen Ausland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen

Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Ausland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outboundsendungen

Umsätze aus unadressierten Sendungen

Euro

Quartal

 

Anl. 3

Text

Anlage 3

Erhebungsbereich: Sonstige Informationen

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungszeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Anzahl an Post-Geschäftsstellen bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Quartal

 

Anzahl an Landabgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Quartal

Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte

Anzahl an Briefaufgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Quartal

 

Anzahl an Verteilzentren bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Quartal

 

Anl. 4

Text

Anlage 4

Erhebungsbereich: Kennzahlen zu Mitarbeitern und Investitionen im Postsektor

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungszeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Mitarbeiter (in Ganztagskräften)

Anzahl

Stand per Quartalsletzten

Unterschieden in eigene Mitarbeiter (Vollzeit und Teilzeit) sowie Leasingpersonal und freie Mitarbeiter

Investitionen in Infrastruktur

Euro

Jahreswert