(3)Absatz 3Die E-Control hat auf Grundlage der Berichte der Netzbetreiber gemäß Abs. 1 einen jährlichen Bericht zur Einführung von intelligenten Messgeräten zu erstellen, diesen der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vorzulegen und auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Dieser Bericht hat insbesondere Ausführungen zum Fortschritt der Installation von intelligenten Messgeräten, zur Kostenentwicklung, zu den gemachten Erfahrungen, zur Verbrauchsentwicklung und zu den Effizienzsteigerungen bei den Endverbrauchern, zu der Netzsituation, zum Datenschutz und zur Strompreisentwicklung zu enthalten.Die E-Control hat auf Grundlage der Berichte der Netzbetreiber gemäß Absatz eins, einen jährlichen Bericht zur Einführung von intelligenten Messgeräten zu erstellen, diesen der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vorzulegen und auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Dieser Bericht hat insbesondere Ausführungen zum Fortschritt der Installation von intelligenten Messgeräten, zur Kostenentwicklung, zu den gemachten Erfahrungen, zur Verbrauchsentwicklung und zu den Effizienzsteigerungen bei den Endverbrauchern, zu der Netzsituation, zum Datenschutz und zur Strompreisentwicklung zu enthalten.