Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
4. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
5. | Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Lagerung, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie deren Verwendungsmöglichkeiten |
6. | Handhaben und Instandhalten sowie funktionsgerechtes Anwenden der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe |
7. | Grundkenntnisse der Farbenlehre (Farbtechnologie), Farbordnungssysteme, Farbpsychologie |
8. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
9. | Erstellen von Skizzen und Zeichnungen auch unter Verwendung von im Betrieb vorhandenen rechnergestützten Systemen |
10. | – | Lesen von Polier- und Verlegeplänen |
11. | – | – | Entwickeln von eigenen Gestaltungsideen unter Berücksichtigung von Muster, Form und Farbe |
12. | – | Ausmessen von Räumen und Ermitteln des Materialbedarfes |
13. | Kenntnis des Herstellens (Aufstellen, Instandhalten, Bedienen, Abtragen) von einfachen Gerüsten und Arbeitsbühnen | – |
14. | – | Herstellen von einfachen Bockgerüsten und Arbeitsbühnen |
15. | Beurteilen, Überprüfen der Beschaffenheit von Böden, Decken und Wänden sowie Vorbereiten der Untergründe zB durch Säubern, Bürsten, Schleifen, Absaugen, Ausbessern von Fehlstellen, Vorstreichen | – |
16. | Materialgerechtes Lagern sowie auftragsbezogenes Auswählen von Werk- und Hilfsstoffen |
17. | – | Zuschneiden von Tapeten, Wandbelägen, Stoffen und anderen Hilfsmaterialien |
18. | Ausführen von Näharbeiten von Hand an unterschiedlichen Werkstoffen | Ausführen von Näharbeiten mit Maschine an unterschiedlichen Werkstoffen |
19. | – | Gestalten und Anfertigen von Vorhängen und Dekorationen |
20. | – | Anwenden von facheinschlägigen Montage- und Befestigungstechniken (wie zB Dübeltechniken, Klebetechniken) unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften |
21. | Kenntnis der Karniesen- und Vorhangsysteme | Montieren von Karniesen- und Vorhangsystemen |
22. | – | – | Reparieren und Warten von Karniesen- und Vorhangsystemen |
23. | Kenntnis der Arten, der Funktion und der Montage von Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen | – |
24. | – | Anfertigen und Montieren von Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen wie zB durch Bespannen von Sonnenschutzanlagen |
25. | – | – | Reparieren und Warten von textil- und bespann-technischen Komponenten sowie aller industriell gefertigter Teile von Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen |
26. | Vorbereiten und Bearbeiten von Wand- und Deckenbeschichtungsstoffen wie Tapeten, Wandbelägen, Wandbespannungs- und Wandbeschichtungsstoffen | – |
27. | – | Anbringen von Wand- und Deckenbeschichtungsstoffen wie Tapeten, Wandbelägen, Wandbespannungs- und Wandbeschichtungsstoffen durch Spalieren, Verlegen, Verkleben, Ver- und Bespannen |
28. | Prüfen und Vorbereiten des Untergrundes für Mal- und Spalierarbeiten | Malen und Spalieren von Wänden und Decken |
29. | Vorbereiten von Untergründen und Verlegen von Bodenbelägen, insbesondere Teppichböden, Spannteppiche, elastische Bodenbeläge sowie Parkett- und Laminatböden |
30. | – | Einpassen und Verkleben von Bodenbelägen sowie Herstellen von Anschlussfugen |
31. | Kenntnis der Arten und des Aufbaus von Polstermöbeln | – |
32. | Vorbereiten der Gestelle für Polstermöbel | Festlegen der Maße für die Polsterung sowie Auswählen und Anbringen des Polstergrundes und der Unterfederung |
33. | Begurten, Füllen und Garnieren | Aufbauen von klassischen Polstermöbeln durch Begurten, Federstellen, Schnüren, Füllen, Garnieren, Pikieren, Beziehen mit Bezugsstoff, Ausführen von Abschlussarbeiten |
34. | Einbringen von Federkernen und Schaumstoffkombinationen | Aufbauen von modernen Polstermöbeln durch Begurten, Einbringen von Federkernen und/oder Schaumstoffkombinationen, Bepolstern sowie Beziehen mit Bezugsstoff, Ausführen von Abschlussarbeiten |
35. | – | Reparieren von Polstermöbeln |
36. | Beziehen und Herstellen von Bettwaren | – |
37. | – | – | Kontrollieren und Prüfen der durchgeführten Arbeiten auf Fehler sowie Beseitigen der Fehler im Anlassfall |
38. | – | – | Ausfüllen von Ausmaß- und Arbeitsbestätigungen |
39. | Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen |
40. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – |
41. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
42. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
43. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
44. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit |
45. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |