Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Section Control-Messstreckenverordnung Amras, Fassung vom 16.04.2024

§ 0

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf einem Abschnitt der A 12 Inntal Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Amras)
StF: BGBl. II Nr. 421/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:

§ 1

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird – aufgrund der Verkehrsführung im Gegenverkehr in der Nordröhre der Einhausung Amras in beiden Fahrtrichtungen - der Abschnitt zwischen km 73,70 und km 74,63 der Richtungsfahrbahn Bregenz der A 12 Inntal Autobahn festgelegt.

§ 2

Text

Paragraph 2,

Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.