Anlage 4
Kompetenzbasiertes Curriculum zum Fachbereich
Das Prüfungsgebiet „Fachbereich“ hat gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung ein Thema aus dem Berufsfeld der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten auf höherem Niveau zu beinhalten (dh. das Niveau liegt bezüglich des Umfanges und der Abstraktion deutlich über dem Niveau der Lehrabschlussprüfung von Lehrberufen oder Abschlussprüfungen von bis zu dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen).Das Prüfungsgebiet „Fachbereich“ hat gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 4, des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung ein Thema aus dem Berufsfeld der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten auf höherem Niveau zu beinhalten (dh. das Niveau liegt bezüglich des Umfanges und der Abstraktion deutlich über dem Niveau der Lehrabschlussprüfung von Lehrberufen oder Abschlussprüfungen von bis zu dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen).
Die Prüfungswerberinnen und Prüfungswerber sollen mit den folgenden Bereichen der Handlungs- und Inhaltsbereiche des Prüfungsgebietes „Fachbereich“ vertraut sein:
1. Handlungsbereich:
Wiedergeben von berufsfeldrelevanten Fakten und Daten
Verstehen von berufsfeldrelevanten Sachverhalten
Anwenden berufsfeldrelevanter Methoden und Verfahren
Analysieren bestehender oder neuer Sachverhalte
Entwickeln von berufsfeldrelevanten Lösungen oder Ergebnissen
2. Inhaltsbereich:
Die Darstellung der Inhaltsbereiche enthält:
Grundlagen des Fachbereiches
bis 2.5. oder 2.6. Die einzelnen Fachkapitel
oder 2.7. Gesellschaftliche Bezüge des Fachbereiches
Die angeführten Kapitel des Inhaltsbereiches werden in der Folge für die Fachbereiche dargestellt. Als genauere Referenz dient, wenn vorhanden, der gegenstandsbezogene Lehrplan der jeweiligen berufsbildenden höheren Schule. Die in der Folge dargestellten Inhalte enthalten nicht den gesamten Lehrstoff typenbildender Gegenstände berufsbildender höherer Schulen, sondern sollen eine gute Basis für das Verständnis des Faches ergeben.
Im Fachbereich spielt die Qualifikation der vorbereitenden und prüfenden Lehrenden eine wichtige Rolle, da hier unterschiedliche Zugänge gegeben sind. Daher werden diese Qualifikationen für jeden Fachbereich angeführt.
Die Verknüpfung der angeführten Handlungsbereiche mit den Inhaltsbereichen ergibt an den Kreuzungspunkten die Lehrinhalte (analog zum Curriculum aus dem Prüfungsgebiet Mathematik).
3. Inhaltsbereiche der einzelnen Fachbereiche
Bautechnik
3.1.1.3 Punkt eins Punkt eins
Bauplatz und Gründung (Absicherung, Baugrund, Fundamente)
3.1.2.3 Punkt eins Punkt 2
3.1.3.3 Punkt eins Punkt 3
3.1.4.3 Punkt eins Punkt 4
Ausbauarbeiten, Stiegen und Hauskanalisation
3.1.5.3 Punkt eins Punkt 5
3.1.6.3 Punkt eins Punkt 6
Umweltschutz, Recycling von Baumaterialien
Qualifikation der Prüfenden: Lehrkräfte mit facheinschlägigem Universitäts- oder Fachhochschulstudium sowie einschlägiger Praxis in der Wirtschaft
Innenraumgestaltung und Holztechnik
3.2.1.3 Punkt 2 Punkt eins
Holzkunde – Aufbau des Holzes, Holzarten, Holzphysik
Holzhalbwaren, Holzschutz und Holzvergütung
Holzbearbeitung und Verbindungen mit anderen Werkstoffen wie Glas, Metall, Leder, Textil und Kunststoffe. Werkzeuge und Maschinen der Holzbearbeitung
Ökologie und Qualitätskontrolle
Qualifikation der Prüfenden: Lehrkräfte mit facheinschlägigem Universitäts- oder Fachhochschulstudium sowie einschlägiger Praxis in der Wirtschaft
Chemie
3.3.1.3 Punkt 3 Punkt eins
Allgemeine Chemie – Atommodell, Periodizität von Eigenschaften, Energieumsatz, Stöchiometrie
Chemische Bindung und theoretische Modelle zu den Aggregatszuständen
Spezielle anorganische Chemie – Eigenschaften, Herstellung, Nutzung
Spezielle organische Chemie – Strukturen, Reaktionstypen, Verbindungen
Bausteine der Biochemie, Stoffklassen und Stoffwechsel
Entsorgung, Umweltaspekte, Klimawandel
Qualifikation der Prüfenden: Lehrkräfte mit facheinschlägigem Universitäts- oder Fachhochschulstudium sowie einschlägiger Praxis in der Wirtschaft oder Lehramtsstudium Chemie und Unterrichtspraktikum
Informationsmanagement und Medientechnik
3.4.1.3 Punkt 4 Punkt eins
Informatiksysteme und Netzwerke
Bild-, Video- und Soundbearbeitung
Autorensysteme, Beschreibungssprachen, Skriptsprachen, Makros, Applets, Benutzerschnittstellen
Multimediadesign und Webpublishing
Datenmodellierung und Datenbanken
Soziale Auswirkungen der neuen Technologien, Datensicherheit, Datenschutz
Qualifikation der Prüfenden: Lehrkräfte mit facheinschlägigem Universitäts- oder Fachhochschulstudium sowie einschlägiger Praxis in der Wirtschaft
Elektronik
3.5.1.3 Punkt 5 Punkt eins
Stromkreis, magnetisches Feld, elektrisches Feld, Elektromagnetismus, sinusförmige Größen.
Bauelemente der Elektronik und Leistungselektronik. Schaltungen
Wechselstromtechnik, Drehstrom
Messtechnik, Oszilloskopie, analoge und digitale Messgeräte
Energieumwandlung, alternative Energieformen
Qualifikation der Prüfenden: Lehrkräfte mit facheinschlägigem Universitäts- oder Fachhochschulstudium sowie einschlägiger Praxis in der Wirtschaft
Elektrotechnik
3.6.1.3 Punkt 6 Punkt eins
Stromkreis, magnetisches Feld, elektrisches Feld, Elektromagnetismus
Wechselstromtechnik, Drehstrom
Elektrische Maschinen und Geräte
Halbleitertechnik und Stromrichter
Energieumwandlung, alternative Energieformen
Qualifikation der Prüfenden: Lehrkräfte mit facheinschlägigem Universitäts- oder Fachhochschulstudium sowie einschlägiger Praxis in der Wirtschaft
Maschinenbau
3.7.1.3 Punkt 7 Punkt eins
Grundbegriffe der Mechanik, Kräftesysteme, Festigkeit. Normen
Festigkeit von Werkstoffen
Umweltfragen im Maschinenbau. Computergestützte Konstruktion
Qualifikation der Prüfenden: Lehrkräfte mit facheinschlägigem Universitäts- oder Fachhochschulstudium sowie einschlägiger Praxis in der Wirtschaft
Werkstofftechnik
3.8.1.3 Punkt 8 Punkt eins
Einteilung, Eigenschaften und Verarbeitung von Werkstoffen
Werkstoffe und Werkstoffprüfung
Werkzeuge und Verfahren der Kunststoffbearbeitung
Werkzeuge und Verfahren der Metallbearbeitung, Schweißen
Automation und Prozessdatenerfassung
Entsorgung, Recycling, Wiederverwertung, Kreislaufwirtschaft
Das Fachgebiet kann, ohne die obige Systematik zu ändern, auf „Kunststoffe“ oder „Metalle (inkl. Schweißtechnik)“ eingeschränkt werden.
Qualifikation der Prüfenden: Lehrkräfte mit facheinschlägigem Universitäts- oder Fachhochschulstudium sowie einschlägiger Praxis in der Wirtschaft
Textiltechnik
3.9.1.3 Punkt 9 Punkt eins
Eigenschaften und Einsatzbereiche von Textilien
Produktentwicklung und technische Kalkulation von Textilien
Textile Produktionsverfahren und Fertigungsbetriebe
Auftragsbearbeitung und Arbeitsvorbereitung
High Performance Textilien in Technik und Medizin
Sicherheitsvorschriften. Recycling, Wiederverwertung
Qualifikation der Prüfenden: Lehrkräfte mit facheinschlägigem Universitäts- oder Fachhochschulstudium sowie einschlägiger Praxis in der Wirtschaft
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
3.10.1.3 Punkt 10 Punkt eins
Betriebs- und Volkswirtschaft, Wirtschaftssysteme, Wirtschaftspolitik, öffentliche Wirtschaft - Privatwirtschaft
3.10.2.3 Punkt 10 Punkt 2
Kaufvertrag, Rechtliche Grundlagen
3.10.3.3 Punkt 10 Punkt 3
Betriebliche Leistungserstellung, Material- und Warenwirtschaft, betriebliche Leistungsverwertung (Absatz) – Marketing, internationale Geschäftstätigkeit
3.10.4.3 Punkt 10 Punkt 4
Management und Managementfunktionen, Projekt- und Qualitätsmanagement
3.10.5.3 Punkt 10 Punkt 5
Personalmanagement, Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter im Betrieb, Personalverrechnung
3.10.6.3 Punkt 10 Punkt 6
Rechnungswesen – Buchführung, Bilanz, Steuerlehre, Kostenrechnung
3.10.7.3 Punkt 10 Punkt 7
Finanzierung und Investition, Controlling
3.10.8.3 Punkt 10 Punkt 8
Unternehmensgründung – Entrepreneurship
Qualifikation der Prüfenden: Lehramt für „Wirtschaftspädagogik“, betriebswirtschaftliches Studium und Berufspraxis
Handel und Rechnungswesen
3.11.1.3 Punkt 11 Punkt eins
Betriebs- und Volkswirtschaft, Wirtschaftssysteme.
3.11.2.3 Punkt 11 Punkt 2
Kaufvertrag, rechtliche Grundlagen des Handels
3.11.3.3 Punkt 11 Punkt 3
Handelsformen, Absatzwege, internationale Geschäftstätigkeit
3.11.4.3 Punkt 11 Punkt 4
Marketing, Sortiment- und Preispolitik, Marktforschung
3.11.5.3 Punkt 11 Punkt 5
Unternehmensgründung, Entrepreneurship, Gewerbe- und Arbeitsrecht
3.11.6.3 Punkt 11 Punkt 6
Unternehmensführung und Organisation
3.11.7.3 Punkt 11 Punkt 7
Rechnungswesen – Buchführung, Bilanz, Steuerlehre, Kostenrechnung
3.11.8.3 Punkt 11 Punkt 8
Finanzierung und Investition, Controlling
3.11.9.3 Punkt 11 Punkt 9
Personalmanagement, Personalverrechnung, Persönlichkeitsbildung
3.11.10.3 Punkt 11 Punkt 10
Projekt- und Qualitätsmanagement
Qualifikation der Prüfenden: Lehramt für „Wirtschaftspädagogik“, betriebswirtschaftliches Studium und Berufspraxis
Wirtschaftsinformatik
3.12.1.3 Punkt 12 Punkt eins
Informatiksysteme und Netzwerke
3.12.2.3 Punkt 12 Punkt 2
Angewandte Programmierung von Benutzeroberflächen und in objektorientierten Umgebungen, Autorensysteme
3.12.3.3 Punkt 12 Punkt 3
Projektmanagement – Grundlagen und Anwendung für Softwareentwicklung
3.12.4.3 Punkt 12 Punkt 4
Softwareentwicklung für Datenbanken und dynamische Webseiten
3.12.5.3 Punkt 12 Punkt 5
eCommerce und eBusiness-Anwendungen
3.12.6.3 Punkt 12 Punkt 6
Soziale Auswirkungen der Wirtschaftsinformatik, Datensicherheit, Datenschutz
Qualifikation der Prüfenden: Lehrkräfte mit dem Studium „Informatik“ oder „Wirtschaftsinformatik“ sowie einschlägiger Praxis in der Wirtschaft
Touristisches Management
3.13.1.3 Punkt 13 Punkt eins
3.13.2.3 Punkt 13 Punkt 2
Unternehmen Reise- und Tourismusbüro
3.13.3.3 Punkt 13 Punkt 3
Reiseleitung und Reisecounter
3.13.4.3 Punkt 13 Punkt 4
Touristikveranstaltungen, Tagungen, Seminare, Ausstellungen, Messen
3.13.5.3 Punkt 13 Punkt 5
Tourismusmanagement – rechtlich, organisatorisch, finanziell
3.13.6.3 Punkt 13 Punkt 6
Touristik und Umwelt, Qualitätsmanagement
Qualifikation der Prüfenden: Lehramt für fachtheoretische Unterrichtsgegenstände im Bereich „Tourismus“ oder Lehramt „Wirtschaftspädagogik“ oder betriebswirtschaftliches Studium, jeweils mit einschlägiger Berufspraxis
Kulturtouristik
3.14.1.3 Punkt 14 Punkt eins
Aufgaben, Gliederung und Methoden der Kulturtouristik
3.14.2.3 Punkt 14 Punkt 2
Bereiche der Kulturtouristik
3.14.3.3 Punkt 14 Punkt 3
Projektentwicklung und Projektmanagement der Kulturtouristik
3.14.4.3 Punkt 14 Punkt 4
3.14.5.3 Punkt 14 Punkt 5
Angewandtes touristisches Marketing
3.14.6.3 Punkt 14 Punkt 6
Neue Trends im Freizeitbereich, Ökologie im Tourismus
Qualifikation der Prüfenden: Lehramt für „Wirtschaftspädagogik“, betriebswirtschaftliches Studium oder Lehramt für fachtheoretische Unterrichtsgegenstände im Bereich „Tourismus“, jeweils mit einschlägiger Berufspraxis
Gesundheit und Soziales
3.15.1.3 Punkt 15 Punkt eins
3.15.2.3 Punkt 15 Punkt 2
Betreuungsmaßnahmen und Gesundheitstraining
3.15.3.3 Punkt 15 Punkt 3
Biomechanik und Stoffwechsel
3.15.4.3 Punkt 15 Punkt 4
3.15.5.3 Punkt 15 Punkt 5
Soziale Verwaltung und Sanitätsrecht
3.15.6.3 Punkt 15 Punkt 6
Sozialpsychologie, Psychosomatik
Qualifikation der Prüfenden: Lehramt für „Biologie“ oder Lehramt für Unterrichtsgegenstände im Bereich „Gesundheits- und Krankenpflege“ sowie „Soziales“
Modemarketing
3.16.1.3 Punkt 16 Punkt eins
Marketing, Kommunikation Mode und Wirtschaft
3.16.2.3 Punkt 16 Punkt 2
Beschaffungs- und Preispolitik in der Modebranche
3.16.3.3 Punkt 16 Punkt 3
Innerbetriebliche Logistik und Produktionsplanung
3.16.4.3 Punkt 16 Punkt 4
Ansatzpolitik in der Modebranche
3.16.5.3 Punkt 16 Punkt 5
Planung und Gestaltung der Public Relation, Modepräsentation
3.16.6.3 Punkt 16 Punkt 6
Kreativitäts- und Kommunikationstechniken
Qualifikation der Prüfenden: Lehramt für „Wirtschaftspädagogik“ und entsprechende Berufspraxis oder Lehramt für fachpraktische Unterrichtsgegenstände in „Mode und Bekleidungstechnik“
Kunst und Design
3.17.1.3 Punkt 17 Punkt eins
Vergleichende Stilkunde, Mediengeschichte
3.17.2.3 Punkt 17 Punkt 2
Theorie der Gestaltung, Ästhetik
3.17.3.3 Punkt 17 Punkt 3
Präsentation und Ausstattung von Kunstobjekten
3.17.4.3 Punkt 17 Punkt 4
Bildbearbeitung, Typographie, New Media Bearbeitung
3.17.5.3 Punkt 17 Punkt 5
Projektmanagement und Arbeitstechniken
3.17.6.3 Punkt 17 Punkt 6
Wahrnehmung von Form, Farbe und Raum, Illusion, Abstraktion, Imagination
Qualifikation der Prüfenden: Lehramt für „Bildnerische Erziehung“ oder verwandte einschlägige Ausbildungen
Land- und Forstwirtschaft
3.18.1.3 Punkt 18 Punkt eins
Bodenbildung, Bodeneigenschaften, Bodenbewertung
3.18.2.3 Punkt 18 Punkt 2
3.18.3.3 Punkt 18 Punkt 3
3.18.4.3 Punkt 18 Punkt 4
Obst- und Weinbau, Ernährung
3.18.5.3 Punkt 18 Punkt 5
3.18.6.3 Punkt 18 Punkt 6
Landtechnik, Umweltschutz, Ökologischer Landbau
Qualifikation der Prüfenden: Facheinschlägiges Studium der Universität für Bodenkultur oder gleichwertiger Universitäten
Agrarmarketing
3.19.1.3 Punkt 19 Punkt eins
Gründung eines Betriebes, Betriebliche Leistungserstellung
3.19.2.3 Punkt 19 Punkt 2
Kaufvertrag, Mitarbeiter im Betrieb, Grundzüge der Investition und Finanzierung
3.19.3.3 Punkt 19 Punkt 3
Marketing von land- und forstwirtschaftlichen Produkten
3.19.4.3 Punkt 19 Punkt 4
Rechtsfragen beim Agrarmarketing
3.19.5.3 Punkt 19 Punkt 5
Rechnungswesen – Buchführung. Bilanz, Steuerlehre, Kostenrechnung
3.19.6.3 Punkt 19 Punkt 6
Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland, dokumentäres Rechnungswesen
3.19.7.3 Punkt 19 Punkt 7
Betrieb und Gesellschaft, Agrarpolitik und Förderung
Qualifikation der Prüfenden: Facheinschlägiges Studium der Universität für Bodenkultur oder gleichwertiger Universitäten
Ernährung und Lebensmitteltechnologie
3.20.1.3 Punkt 20 Punkt eins
Ernährung und Gesundheit, Ernährungsverhalten
3.20.2.3 Punkt 20 Punkt 2
Energie- und Nährstoffbedarf, Ernährungsphysiologie
3.20.3.3 Punkt 20 Punkt 3
Behandlung, Verarbeitung und Konservierung von Lebensmitteln, Kostformen
3.20.4.3 Punkt 20 Punkt 4
Lebensmittelqualität, Lebensmittelrecht
3.20.5.3 Punkt 20 Punkt 5
Produktinnovationen bei festen Lebensmitteln und Getränken
3.20.6.3 Punkt 20 Punkt 6
Schadstoffe in Lebensmitteln, Ernährungsverhalten
Qualifikation der Prüfenden: Facheinschlägiges Universitäts-, Fachhochschul-, Hochschul- oder Akademienstudium
Politische Bildung und Recht
3.21.1.3 Punkt 21 Punkt eins
Aktive Staatsbürgerschaft. Menschenrechte und gesellschaftliche Werte
3.21.2.3 Punkt 21 Punkt 2
Europäische und österreichische Rechtsordnung, Staatliche Strukturen, Internationale Organisationen
3.21.3.3 Punkt 21 Punkt 3
Rechtsanwendung im Alltag unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzbereiches
3.21.4.3 Punkt 21 Punkt 4
Rechtsdurchsetzung, Verfahren, Rechtsinformatik
3.21.5.3 Punkt 21 Punkt 5
Unternehmer und Arbeitnehmer in Recht und Wirtschaft
3.21.6.3 Punkt 21 Punkt 6
Zivilgesellschaft und Staat, gemeinwirtschaftliche Ansätze, politische Partizipation
Qualifikation der Prüfenden: Lehrbefähigung für „Politische Bildung und Recht“ an berufsbildenden höheren Schulen oder rechtswissenschaftliches Studium
Sportmanagement
3.22.1.3 Punkt 22 Punkt eins
3.22.2.3 Punkt 22 Punkt 2
3.22.3.3 Punkt 22 Punkt 3
3.22.4.3 Punkt 22 Punkt 4
3.22.5.3 Punkt 22 Punkt 5
3.22.6.3 Punkt 22 Punkt 6
Soziale und wirtschaftliche Bedeutung des Sports
Qualifikation der Prüfenden: Lehrkräfte mit facheinschlägigem Universitäts- oder Fachhochschulstudium sowie einschlägiger Praxis im Bereich „Sportmanagement“
Installations- und Gebäudetechnik
3.23.1.3 Punkt 23 Punkt eins
Thermodynamik und Strömungslehre in der Haustechnik
3.23.2.3 Punkt 23 Punkt 2
3.23.3.3 Punkt 23 Punkt 3
3.23.4.3 Punkt 23 Punkt 4
Lüftungs- und Klimatechnik
3.23.5.3 Punkt 23 Punkt 5
ein Wahlfach aus
Steuer- und Regeltechnik,
3.23.6.3 Punkt 23 Punkt 6
Alternative Energieformen in der Haustechnik
Qualifikation der Prüfenden: Lehrkräfte mit facheinschlägigem Universitäts- oder Fachhochschulstudium sowie einschlägiger Praxis in der Wirtschaft
4. Didaktische Richtlinien für unterschiedliche Zielgruppen
Die Zielgruppen der Berufsreifeprüfung sind einerseits jugendliche (noch nicht volljährige) und andererseits erwachsene Bildungswerberinnen und Bildungswerber mit einer vollständigen oder abgebrochenen schulischen oder beruflichen Ausbildung (zB einer berufsbildenden mittleren Schule oder einer Berufsschule).
Unterschiedliche Kompetenzen zwischen jugendlichen und erwachsenen Bildungswerberinnen und Bildungswerbern sind im Fachbereich in verstärktem Ausmaß gegeben, da die Dauer der beruflichen Erfahrung eine große Rolle spielt. Auf der anderen Seite ist eine umfassende Einführung junger Bildungswerberinnen und Bildungswerber in das Berufsfeld durch die duale oder fachschulische Ausbildung dazu geeignet, die aktuellen Anforderungen darzustellen. Daher ist auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Zielgruppen in der Vorbereitung einzugehen.
Praxiszertifikate auf höherem Niveau, die im Berufsfeld bekannt und gebräuchlich sind, sollen bei der Vorbereitung auf den Fachbereich der Berufsreifeprüfung integriert werden – entweder durch Abgleich des Lehrstoffes des Prüfungsgebietes mit den Anforderungen eines dieser Zertifikate oder durch Schaffung von Möglichkeiten, nach der Berufsreifeprüfung auch ein derartiges Zertifikat mit vertretbarem Aufwand erwerben zu können.
Im Rahmen der Projektarbeit soll eine Verbindung zwischen den theoretischen Grundkenntnissen und konkreten Themenstellungen im Berufsfeld gefunden werden. So können in jedem Berufsfeld Elemente aus den Fachkapiteln gefunden werden, die dann durch die Projektarbeit erweitert, auf die speziellen Anforderungen des Arbeitsplatzes zugeschnitten oder mit anderen Kapiteln des Fachbereiches verknüpft werden können (zB praktische Lösung von komplexen betrieblichen Kalkulationen mittels Tabellenkalkulation oder Entwicklung von Kunden- und Artikeldatenbanken für das jeweilige Berufsfeld).