Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Bildungsstandards im Schulwesen, Fassung vom 05.06.2023

§ 0

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über Bildungsstandards im Schulwesen
StF: BGBl. II Nr. 1/2009

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2011,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 548 aus 2020,

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 17, Absatz eins a, des Schulunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 117 aus 2008,, wird verordnet:

§ 1

Text

Geltungsbereich

Paragraph eins,
  1. Absatz einsDiese Verordnung legt in der Anlage für die nachstehend genannten Pflichtgegenstände Bildungsstandards für die 4. Schulstufe der Volksschule sowie für die 8. Schulstufe der Volksschuloberstufe, der Mittelschule und der allgemeinbildenden höheren Schule fest:
    1. Ziffer eins
      Volksschule, 4. Schulstufe: Deutsch/Lesen/Schreiben, Mathematik;
    2. Ziffer 2
      Volksschuloberstufe, Mittelschule und allgemeinbildende höhere Schule, jeweils 8. Schulstufe: Deutsch, (Erste) Lebende Fremdsprache (Englisch), Mathematik.
  2. Absatz 2Die Paragraphen 4 bis 6 legen die Art und Durchführung der Überprüfung von Bildungsstandards fest. Diese sind in der 3. und 4. sowie 7. und 8. Schulstufe durchzuführen.
  3. Absatz 3Paragraph 3, Absatz 2 und 3 findet hinsichtlich
    1. Ziffer eins
      Schülerinnen und Schülern mit einer körperlichen, psychischen oder geistigen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie
    2. Ziffer 2
      außerordentlicher Schülerinnen und Schüler gemäß Paragraph 4, des Schulunterrichtsgesetzes
    unter besonderer Bedachtnahme auf die konkrete Behinderung sowie auf die außerordentliche Schülereigenschaft (insbesondere die Kenntnisse der Unterrichtssprache) Anwendung.
  4. Absatz 4Auf Schülerinnen und Schüler gemäß Absatz 3, Ziffer eins, sind Paragraph 3, Absatz 4 und die Paragraphen 4 bis 6 dann nicht anzuwenden, wenn sie im betreffenden Pflichtgegenstand
    1. Ziffer eins
      in der 3. oder 4. oder 7. oder 8. Schulstufe nach dem Lehrplan der Sonderschule oder nach dem Lehrplan einer niedrigeren Schulstufe unterrichtet wurden oder
    2. Ziffer 2
      selbst mit allenfalls im Unterricht zur Verfügung stehenden Unterrichts- oder Hilfsmitteln unter den vorgegebenen Testbedingungen die gestellten Aufgaben voraussichtlich nicht lösen können.
  5. Absatz 5Paragraph 3, Absatz 4 und Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 2, dieser Verordnung sind auf Schülerinnen und Schüler gemäß Absatz 3, Ziffer 2, jedenfalls nicht anzuwenden.

§ 2

Text

Begriffsbestimmungen

Paragraph 2,

Im Sinne dieser Verordnung sind

  1. Ziffer eins
    „Bildungsstandards“ konkret formulierte Lernergebnisse in den einzelnen oder den in fachlichem Zusammenhang stehenden Pflichtgegenständen, die sich aus den Lehrplänen der in Paragraph eins, genannten Schularten und Schulstufen ableiten lassen. Diese Lernergebnisse basieren auf grundlegenden Kompetenzen, über die die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der jeweiligen Schulstufe in der Regel verfügen sollen;
  2. Ziffer 2
    „Kompetenzen“ längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten, die von Lernenden entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu lösen und die damit verbundene motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen;
  3. Ziffer 3
    „grundlegende Kompetenzen“ solche, die wesentliche inhaltliche Bereiche eines Gegenstandes abdecken und somit für den Aufbau von Kompetenzen, deren nachhaltiger Erwerb für die weitere schulische und berufliche Bildung von zentraler Bedeutung ist, maßgeblich sind;
  4. Ziffer 4
    „Kompetenzmodelle“ prozessorientierte Modellvorstellungen über den Erwerb von fachbezogenen oder fächerübergreifenden Kompetenzen. Sie strukturieren Bildungsstandards innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes und stützen sich dabei auf fachdidaktische sowie fachsystematische Gesichtspunkte;
  5. Ziffer 5
    „Kompetenzbereiche“ fertigkeitsbezogene Teilbereiche des Kompetenzmodells.
  6. Ziffer 6
    „Kompetenzerhebungen“ gemäß Paragraph 4, IQS-G, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2019,, und Paragraph 17, Absatz eins a, SchUG standardisierte Testverfahren zur Überprüfung der durch die Bildungsstandards formulierten Lernergebnisse. Ziel ist die Feststellung des Lernstandes im Verhältnis zu den definierten Lernzielen. Dies dient der Förderplanung, Förderung, sowie der Unterrichtsplanung und Qualitätsentwicklung im österreichischen Schulwesen.

§ 3

Text

Funktionen der Bildungsstandards

Paragraph 3,
  1. Absatz einsBildungsstandards sollen Aufschlüsse über den Erfolg des Unterrichts und über Entwicklungspotentiale des österreichischen Schulwesens liefern. Darüber hinaus sollen sie
    1. Ziffer eins
      eine nachhaltige Ergebnisorientierung in der Planung und Durchführung von Unterricht bewirken,
    2. Ziffer 2
      durch konkrete Vergleichsmaßstäbe die bestmögliche Diagnostik als Grundlage für individuelle Förderung sicher stellen und
    3. Ziffer 3
      wesentlich zur Qualitätsentwicklung in der Schule beitragen.
  2. Absatz 2Zum Zweck der nachhaltigen Ergebnisorientierung in der Planung und Durchführung von Unterricht haben die Lehrerinnen und Lehrer den systematischen Aufbau der zu vermittelnden Kompetenzen und die auf diese bezogenen Bildungsstandards bei der Planung und Gestaltung ihrer Unterrichtsarbeit zu berücksichtigen (Orientierungsfunktion gemäß Absatz eins, Ziffer eins,).
  3. Absatz 3Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler sind in allen Schulstufen unter Zugrundelegung der Bildungsstandards für die 4. bzw. für die 8. Schulstufe besonders zu beobachten und zu analysieren. Zum Zweck der Feststellung des Lernniveaus im Verhältnis zu den definierten Lernzielen und mit dem Ziel der Förderplanung sind in der 3. und 4. sowie der 7. und 8. Schulstufe Kompetenzerhebungen durchzuführen. Auf der Basis des Vergleiches von zu erlangenden und individuell erworbenen Kompetenzen ist eine bestmögliche individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen (Förderungsfunktion gemäß Absatz eins, Ziffer 2,). Eine gemeinsame Reflexion der Ergebnisse der Kompetenzerhebungen im Rahmen gemäß Schulunterrichtsgesetz bestehender Gesprächsformate unter Einbindung der Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten ist vorzusehen.
  4. Absatz 4Die basierend auf den Ergebnissen der Kompetenzerhebungen gesetzten Maßnahmen der Qualitätsentwicklung sindzu dokumentieren und periodisch zu evaluieren (Evaluationsfunktion gemäß Absatz eins, Ziffer 3,).

§ 4

Text

Kompetenzerhebungen

Paragraph 4,

Es sind die von den Schülerinnen und Schülern an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen bis zur 3. oder 4. oder 7. oder 8. Schulstufe erworbenen Kompetenzen durch periodische Kompetenzerhebungen objektiv festzustellen. Die so festgestellten Kompetenzen sind mit den angestrebten Lernergebnissen zu vergleichen. Die Bestimmungen über die Leistungsfeststellungen und -beurteilungen sowie über die Aufnahme an einer Schule bleiben von dieser Verordnung unberührt.

§ 5

Text

Aufgabenstellungen der Kompetenzerhebungen

Paragraph 5,
  1. Absatz einsBei den Kompetenzerhebungen ist durch validierte Aufgabenstellungen der Grad der Kompetenzerreichung durch die Schülerinnen und Schüler festzustellen. Die gestellten Aufgaben müssen sich aus den Bildungsstandards und aus den Lehrplänen der jeweiligen Schulstufe ableiten lassen. Sie sind so zu wählen, dass die individuellen Testergebnisse, nachdem sie zu den Bildungsstandards in Relation gesetzt wurden, Aufschluss über den nachhaltigen Erwerb von Kompetenzen ermöglichen.
  2. Absatz 2Als Verfahren der Kompetenzerhebung kommen
    1. Ziffer eins
      Tests mit schriftlich zu lösenden Aufgaben in den sprachlichen und mathematischen Gegenständen sowie
    2. Ziffer 2
      Befragungen mit mündlich zu lösenden Aufgaben in den sprachlichen Gegenständen
    in Betracht.

§ 6

Text

Auswertungen der Kompetenzerhebungen

Paragraph 6,
  1. Absatz einsDie Auswertungen der Kompetenzerhebungen und deren Rückmeldungen haben so zu erfolgen, dass sie für Zwecke der individuellen Förderplanung ebenso wie für Unterrichts- und Qualitätsentwicklung an den Schulen landesweit und bundesweit herangezogen werden können. Dabei ist auch darauf Bedacht zu nehmen, die Ergebnisse auf Standortebene in einen Kontext mit den aufgrund der sozioökonomischen Rahmenbedingungen erwartbaren Ergebnissen zu setzen.
  2. Absatz 2Die Rückmeldungen haben
    1. Ziffer eins
      für die Testungen auf der 3., 4., 7. und 8. Schulstufe jährlich in Form von Schülerinnen- und Schüler-, Klassen- sowie Schulergebnisberichten zur Einsicht und Verwendung durch die Schülerin oder den Schüler, ihre oder seine Erziehungsberechtigten, die zuständigen Lehrpersonen und die Schulleitung sowie
    2. Ziffer 2
      für die Testungen auf der 4. und 8. Schulstufe zusätzlich alle drei Jahre in Form von aggregierten Ergebnisberichten für die Ebenen der Schulleitung, der Bildungsregion, der Bildungsdirektion und der zuständigen Bundesministerin bzw. des zuständigen Bundesministers

zu erfolgen.

  1. Absatz 3Die individuellen Ergebnisse der Kompetenzerhebungen dürfen zu keinem Zeitpunkt auf die betreffende Person rückführbar sein, ausgenommen für einen Zeitraum von 24 Monaten durch die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler selbst und ihre oder seine Erziehungsberechtigten, sowie die zuständigen Lehrpersonen und die Schulleitung, sofern die Ergebnisse aus einer Kompetenzerhebung als Grundlage für Maßnahmen zur individuellen Förderung definiert sind.

§ 7

Text

Inkrafttreten

Paragraph 7,
  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
  2. Absatz 2Paragraph eins,, die Paragraphenbezeichnung des Paragraph 5,, die Absatzbezeichnung des Paragraph 5, Absatz eins und die Anlage in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2011, treten mit 1. September 2011 in Kraft.
  3. Absatz 3Paragraph eins, Absatz eins,, Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, sowie die Überschrift zum 2. Teil der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012, treten mit 1. September 2012 in Kraft.
  4. Absatz 4Für das Inkrafttreten der durch die Verordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 548 aus 2020,, geänderten oder eingefügten Bestimmungen sowie für den Übergang zur neuen Rechtslage gilt Folgendes:
    1. Ziffer eins
      Paragraph eins, samt Überschrift, Paragraph 2, Ziffer 6,, Paragraph 3, Absatz 3 und 4, die Paragraphen 4 bis 6 jeweils samt Überschrift, Paragraph 7, sowie der Titel des 2. Teiles in Anlage 1 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
    2. Ziffer 2
      Nationale Kompetenzerhebungen sind für die 3. Schulstufe ab dem Schuljahr 2020/21, für die 7. Schulstufe ab dem Schuljahr 2021/22, für die 4. Schulstufe ab dem Schuljahr 2022/23, für die 8. Schulstufe ab dem Schuljahr 2023/24 jährlich durchzuführen.

Anl. 1

Text

Anlage Bildungsstandards und Kompetenzmodelle

Bildungsstandards legen konkrete Lernergebnisse fest. Diese Lernergebnisse basieren auf grundlegenden Kompetenzen, über die die Schülerinnen und Schüler am Ende einer bestimmten Schulstufe verfügen sollen. Die Kompetenzen beziehen sich auf ein aus dem jeweiligen Lehrplan abgeleitetes fachbezogenes bzw. fächerübergreifendes Kompetenzmodell und decken die gesamte inhaltliche Breite des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der in fachlichem Zusammenhang stehenden Unterrichtsgegenstände ab.

Kompetenzmodelle strukturieren die Bildungsstandards innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes. Von den möglichen Gliederungsebenen werden in den folgenden Bestimmungen zwei angesprochen:

  • Strichaufzählung
    die übergeordneten Kompetenzbereiche (wie zB „Operieren; Modellbilden“ bzw. „Geometrische Figuren und Körper; Zahlen und Maße“ in Mathematik; „Lesen – Umgang mit Texten und Medien“ bzw. „Schreiben/Verfassen von Texten“ in Deutsch und in (Erster) Lebender Fremdsprache/Englisch).
  • Strichaufzählung
    Kompetenzen als unterste Gliederungsebene werden als angestrebtes Verhalten bzw. beobachtbare Handlungen („Die Schülerinnen und Schüler können ...“) beschrieben und stellen die Bildungsstandards dar.

1. Teil
4. Schulstufe der Volksschule

1. Abschnitt

Deutsch, Lesen, Schreiben

Kompetenzbereich: Hören, Sprechen und miteinander Reden

Verständlich erzählen und anderen verstehend zuhören

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Erlebnisse zuhörerbezogen erzählen,
  • Strichaufzählung
    über Begebenheiten und Erfahrungen verständlich sowie thematisch zusammenhängend sprechen,
  • Strichaufzählung
    anderen aufmerksam zuhören.

Informationen einholen und sie an andere weitergeben

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Informationen über Lebewesen, Gegenstände sowie Sachzusammenhänge einholen,
  • Strichaufzählung
    Sachinformationen an andere weitergeben und dabei gelernte Fachbegriffe verwenden,
  • Strichaufzählung
    Beobachtungen und Sachverhalte so darstellen, dass sie für Zuhörerinnen und Zuhörer verständlich werden.

In verschiedenen Situationen sprachlich angemessen handeln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Situationen richtig einschätzen und sprachlich angemessen reagieren,
  • Strichaufzählung
    verfügen über Sprachkonventionen für unterschiedliche Sprechakte.

In Gesprächen Techniken und Regeln anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit anderen zu einem Thema sprechen, es weiter denken und eigene Meinungen dazu äußern,
  • Strichaufzählung
    Gesprächsbeiträge aufnehmen und sie weiterführen,
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung angemessen äußern und vertreten bzw. einsehen, wenn sie sich geirrt haben,
  • Strichaufzählung
    sich an Gesprächsregeln halten, anderen respektvoll zuhören und sich fair mit deren Meinungen auseinandersetzen,
  • Strichaufzählung
    in Konflikten gemeinsam nach Lösungen suchen.

Sprachfähigkeiten erweitern und an der Standardsprache orientiert sprechen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen in aktiver Sprachverwendung über einen altersadäquaten Wortschatz,
  • Strichaufzählung
    können Formen von Wörtern und Sätzen standardsprachlich korrekt verwenden.

Deutlich und ausdrucksvoll sprechen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verständlich, ausdrucksvoll und an der Standardsprache ausgerichtet sprechen,
  • Strichaufzählung
    Gestik, Mimik und Stimmführung zur Unterstützung sprachlicher Aussagen einsetzen.

Kompetenzbereich: Lesen – Umgang mit Texten und Medien

Die Lesemotivation bzw. das Leseinteresse festigen und vertiefen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Vorlesen interessiert und bewusst zuhören,
  • Strichaufzählung
    Bücher und Texte nach eigenem Interesse in verschiedenen Medien selbst auswählen.

Über eine altersadäquate Lesefertigkeit und ein entsprechendes Leseverständnis verfügen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können ihre Lesefertigkeit an einfachen Texten zeigen,
  • Strichaufzählung
    verfügen über sicheres Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene,
  • Strichaufzählung
    können ihre Verlesungen korrigieren.

Den Inhalt von Texten mit Hilfe von Arbeitstechniken und Lesestrategien erschließen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken und Lesestrategien zur Texterschließung anwenden,
  • Strichaufzählung
    Informationen aus literarischen Texten sowie aus Sach- und Gebrauchstexten entnehmen,
  • Strichaufzählung
    zur Klärung fehlender bzw. unzureichender Informationen zusätzliche Quellen einschließlich elektronischer Medien nutzen,
  • Strichaufzählung
    Informationen aus Texten miteinander vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Inhalte/Informationen aus Texten ordnen,
  • Strichaufzählung
    den Verlauf einer Handlung erschließen,
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche eines Textes erfassen.

Das Textverständnis klären und über den Sinn von Texten sprechen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihr Textverständnis artikulieren und kommunizieren,
  • Strichaufzählung
    den Sinn von Texten klären und auch nicht ausdrücklich genannte Sachverhalte verstehen,
  • Strichaufzählung
    zu einem Text Stellung nehmen und ihre Meinung begründen.

Verschiedene Texte gestaltend oder handelnd umsetzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einen Text sinngestaltend vortragen bzw. ihn umgestalten,
  • Strichaufzählung
    Sach- und Gebrauchstexte für die Ausführung bestimmter Tätigkeiten verstehen und nutzen.

Formale und sprachliche Gegebenheiten in Texten erkennen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache sprachliche und formale Gestaltung sowie den Aufbau von Texten erkennen,
  • Strichaufzählung
    Textsorten nach wesentlichen Merkmalen unterscheiden.

Literarische Angebote und Medien aktiv nutzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Bücher und Medien zur Gewinnung von Information und zur Erweiterung ihres Wissens nutzen,
  • Strichaufzählung
    literarische Angebote zur Erweiterung ihres Selbst- und Weltverständnisses sowie zur Unterhaltung nutzen.

Kompetenzbereich: Verfassen von Texten

Für das Verfassen von Texten entsprechende Schreibanlässe nutzen; Texte planen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Schreibsituationen und Ideen für das Schreiben aufgreifen,
  • Strichaufzählung
    mitteilenswerte Inhalte erkennen,
  • Strichaufzählung
    einen Text in Hinsicht auf Schreibabsicht bzw. Leserinnen und Leser bzw. Verwendungszusammenhänge planen,
  • Strichaufzählung
    Informationsquellen für die Planung von Texten nutzen; Textentwürfe notieren,
  • Strichaufzählung
    sich sprachliche und gestalterische Mittel überlegen und notieren.

Texte der Schreibabsicht entsprechend verfassen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte in unterschiedlichen Formen verfassen, um zu erzählen, zu unterhalten, zu appellieren, zu informieren oder etwas zu notieren,
  • Strichaufzählung
    Texte verfassen, um für sie persönlich Bedeutsames wie Erfahrungen, Gefühle und Ideen auszudrücken.

Texte strukturiert und für Leserinnen bzw. Leser verständlich verfassen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihren Text verständlich und adressatengerecht schreiben,
  • Strichaufzählung
    ihre Texte sachlich angemessen bzw. dem Handlungsablauf entsprechend strukturieren.

Beim Verfassen von Texten sprachliche Mittel bewusst einsetzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    bei der Wortwahl und der Formulierung von Sätzen bewusst sprachliche Gestaltungsmittel verwenden,
  • Strichaufzählung
    Sätze zu einem Text verbinden, indem sie geeignete sprachliche Mittel einsetzen.

Texte überprüfen, überarbeiten und berichtigen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte im Hinblick auf Verständlichkeit, Aufbau, sprachliche Gestaltung und Wirkung überprüfen und überarbeiten,
  • Strichaufzählung
    einfache Texte im Hinblick auf Sprachrichtigkeit und Rechtschreibung berichtigen.

Kompetenzbereich: Rechtschreiben

Einen begrenzten Wortschatz normgerecht schreiben

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einen begrenzten Schreibwortschatz in ihren Sätzen und Texten normgerecht anwenden,
  • Strichaufzählung
    beim Ab- und Aufschreiben orthografische Regelhaftigkeiten erfassen.

Regelungen für normgerechtes Schreiben kennen und anwenden Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler
  • Strichaufzählung
    kennen die wichtigsten Regeln der Rechtschreibung und können sie anwenden,
  • Strichaufzählung
    können ihr erworbenes Sprach- und Regelwissen für normgerechtes Schreiben und zur Überarbeitung ihrer Schreibprodukte nutzen.

Für normgerechtes Schreiben Rechtschreibstrategien und Arbeitstechniken anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können das Mitsprechen beim Schreiben bewusst einsetzen,
  • Strichaufzählung
    können für das richtige Schreiben von Wörtern die Möglichkeit des Ableitens und Verlängerns nutzen,
  • Strichaufzählung
    verfügen über angemessene Nachschlagetechniken,
  • Strichaufzählung
    entdecken Regelhaftigkeiten der Rechtschreibung und können sie verbalisieren bzw. kommentieren,
  • Strichaufzählung
    erkennen Unsicherheiten beim Rechtschreiben und können für normgerechtes Schreiben Rechtschreibstrategien und Arbeitstechniken anwenden.

Kompetenzbereich: Einsicht in Sprache durch Sprachbetrachtung

Sprachliche Verständigung klären

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Merkmale und Funktionen von gesprochener und geschriebener Sprache unterscheiden und darüber sprechen,
  • Strichaufzählung
    eigene Ausdrucksformen mit der Standardsprache vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Gründe für Verstehens- und Verständigungsprobleme finden.

Möglichkeiten der Wortbildung für sprachliche Einsichten nutzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zu einem Wortstamm gehörende Wörter erkennen,
  • Strichaufzählung
    das Zusammensetzen von Wörtern, auch verschiedener Wortarten, als Möglichkeit der Wortbildung erkennen,
  • Strichaufzählung
    einige bedeutungsunterscheidende und formverändernde Funktionen von Wortbausteinen verstehen,
  • Strichaufzählung
    Bedeutungsunterschiede sinnverwandter Wörter klären,
  • Strichaufzählung
    kreative Sprachmittel für Einsichten in die Wortbildung nutzen.

Über Einsichten in die Funktionen von Wort und Satz verfügen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die wichtigsten sprachlichen Zeitformen unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    erkennen die Funktion von Formveränderungen in Wörtern und Sätzen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Funktion der wichtigsten Wort- und Satzarten und können für diese Fachbezeichnungen verwenden,
  • Strichaufzählung
    können Satzglieder unterscheiden und die wichtigsten benennen.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Sprachen feststellen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in gebräuchlichen Fremdwörtern Besonderheiten und Unterschiede im Vergleich zu deutschen Wörtern erkennen,
  • Strichaufzählung
    Elemente der eigenen Sprache mit solchen anderer Sprachen im Hinblick auf Aussprache, Bedeutung und Schriftbild vergleichen,
  • Strichaufzählung
    Merkmale von Regionalsprache und Standardsprache unterscheiden.

2. Abschnitt
Mathematik

Allgemeine mathematische Kompetenzen

Kompetenzbereich: Modellieren

Eine Sachsituation in ein mathematisches Modell (Terme und Gleichungen) übertragen, dieses lösen und auf die Ausgangssituation beziehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    aus Sachsituationen relevante Informationen entnehmen,
  • Strichaufzählung
    passende Lösungswege finden,
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse interpretieren und sie überprüfen.

Ein mathematisches Modell in eine Sachsituation übertragen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können zu Termen und Gleichungen Sachaufgaben erstellen.

Kompetenzbereich: Operieren

Mathematische Abläufe durchführen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Zahlen, Größen und geometrische Figuren strukturieren,
  • Strichaufzählung
    arithmetische Operationen und Verfahren durchführen,
  • Strichaufzählung
    geometrische Konstruktionen durchführen.

Mit Tabellen und Grafiken arbeiten

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Tabellen und Grafiken erstellen,
  • Strichaufzählung
    Informationen aus Tabellen und Grafiken entnehmen.

Kompetenzbereich: Kommunizieren

Mathematische Sachverhalte verbalisieren und begründen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mathematische Begriffe und Zeichen sachgerecht in Wort und Schrift benützen,
  • Strichaufzählung
    ihre Vorgangsweisen beschreiben und protokollieren,
  • Strichaufzählung
    Lösungswege vergleichen und ihre Aussagen und Handlungsweisen begründen.

Mathematische Sachverhalte in unterschiedlichen Repräsentationsformen darstellen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihre Vorgangsweisen in geeigneten Repräsentationsformen festhalten,
  • Strichaufzählung
    Zeichnungen und Diagramme erstellen.

Kompetenzbereich: Problemlösen

Mathematisch relevante Fragen stellen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können ein innermathematisches Problem erkennen und dazu relevante Fragen stellen.

Lösungsstrategien (er)finden und nutzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    geeignete Lösungsaktivitäten wie Vermuten, Probieren, Anlegen von Tabellen oder Erstellen von Skizzen anwenden,
  • Strichaufzählung
    zielführende Denkstrategien wie systematisches Probieren oder Nutzen von Analogien einsetzen.

Inhaltliche mathematische Kompetenzen

Kompetenzbereich: Arbeiten mit Zahlen

Zahldarstellungen und -beziehungen verstehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Zahlen im Zahlenraum 100 000 lesen und darstellen,
  • Strichaufzählung
    sich im Zahlenraum 100 000 orientieren, Zahlen vergleichen und diese in Relation setzen,
  • Strichaufzählung
    arithmetische Muster erkennen, beschreiben und fortsetzen.

Zahlen runden und Anzahlen schätzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Zahlen auf volle Zehner, Hunderter, … Zehntausender runden,
  • Strichaufzählung
    Anzahlen schätzen.

Das Wesen der Bruchzahl verstehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Bruchzahlen darstellen,
  • Strichaufzählung
    Bruchzahlen vergleichen, ordnen und zerlegen,
  • Strichaufzählung
    Bruchzahlen im Zusammenhang mit Größen benützen.

Kompetenzbereich: Arbeiten mit Operationen

Die vier Grundrechnungsarten und ihre Zusammenhänge verstehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügen über Einsicht in das Wesen von Rechenoperationen,
  • Strichaufzählung
    können die Zusammenhänge zwischen den Grundrechnungsarten erklären,
  • Strichaufzählung
    können Umkehroperationen verwenden, auch zur sinnvollen Überprüfung des Ergebnisses,
  • Strichaufzählung
    können Tausch-, Nachbar- und Analogieaufgaben verwenden.

Mündliches Rechnen sicher beherrschen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    beherrschen sicher und schnell additive Grundaufgaben im Zahlenraum 20,
  • Strichaufzählung
    beherrschen sicher und schnell multiplikative Grundaufgaben im Zahlenraum 100,
  • Strichaufzählung
    können nicht automatisierte Rechenoperationen in Teilschritten durchführen,
  • Strichaufzählung
    können einfache Gleichungen mit Platzhaltern lösen,
  • Strichaufzählung
    können Ergebnisschätzungen mit Hilfe von Überschlagsrechnungen durchführen.

Schriftliche Rechenverfahren beherrschen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen die Algorithmen der schriftlichen Rechenverfahren,
  • Strichaufzählung
    können die Algorithmen der schriftlichen Verfahren für Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division durchführen,
  • Strichaufzählung
    können die Lösung mit Hilfe einer Probe überprüfen.

Kompetenzbereich: Arbeiten mit Größen

Größenvorstellungen besitzen und Einheiten kennen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen genormte Maßeinheiten und können diese den Größenbereichen zuordnen,
  • Strichaufzählung
    können geeignete Repräsentanten zu Maßeinheiten angeben,
  • Strichaufzählung
    können Größen in unterschiedlichen Schreibweisen darstellen.

Größen messen und schätzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    beherrschen den Grundvorgang des Messens,
  • Strichaufzählung
    können mit geeigneten Maßeinheiten messen,
  • Strichaufzählung
    können Größen schätzen und ihre Vorgangsweise begründen.

Mit Größen operieren

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Größen miteinander vergleichen,
  • Strichaufzählung
    mit Größen rechnen.

Kompetenzbereich: Arbeiten mit Ebene und Raum

Geometrische Figuren erkennen, benennen und darstellen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    geometrische Körper und Flächen benennen,
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften geometrischer Figuren beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Modelle von geometrischen Körpern herstellen,
  • Strichaufzählung
    geometrische Figuren zeichnen oder konstruieren.

Beziehungen bei geometrischen Figuren erkennen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Lagebeziehungen zwischen Objekten im Raum und in der Ebene beschreiben und nutzen,
  • Strichaufzählung
    vorgegebene geometrische Muster erkennen, selbst entwickeln oder fortsetzen,
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Plan und Wirklichkeit herstellen.

Mit geometrischen Figuren operieren

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    geometrische Figuren zerlegen und sie wieder zusammensetzen,
  • Strichaufzählung
    Netze den entsprechenden Körpern zuordnen und umgekehrt.

Umfang und Flächeninhalt ermitteln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Umfang einer geometrischen Figur mittels Einheitslängen messen,
  • Strichaufzählung
    den Umfang von Rechteck und Quadrat berechnen,
  • Strichaufzählung
    den Flächeninhalt einer geometrischen Figur mittels Einheitsflächen messen,
  • Strichaufzählung
    den Flächeninhalt von Rechteck und Quadrat berechnen.

2. Teil
8. Schulstufe der Volksschuloberstufe, der Mittelschule und der allgemeinbildenden höheren Schule

1. Abschnitt

Deutsch

Kompetenzbereich: Zuhören und Sprechen

Durch Zuhören gesprochene Texte (auch medial vermittelt) verstehen, an private und öffentliche Kommunikationssituationen angepasste Gespräche führen und mündliche Präsentationen durchführen.

Altersgemäße mündliche Texte im direkten persönlichen Kontakt oder über Medien vermittelt verstehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das Hauptthema gesprochener Texte erkennen,
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Informationen gesprochener Texte verstehen,
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Informationen gesprochener Texte mündlich und schriftlich wiedergeben,
  • Strichaufzählung
    die Redeabsicht gesprochener Texte erkennen,
  • Strichaufzählung
    stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo, Stimmführung) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation erkennen.

Gespräche führen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    grundlegende Gesprächsregeln einhalten,
  • Strichaufzählung
    in Gesprächen auf Äußerungen inhaltlich und partnergerecht eingehen,
  • Strichaufzählung
    in standardisierten Kommunikationssituationen (Bitte, Beschwerde, Entschuldigung, Vorstellungsgespräch, Diskussion) zielorientiert sprechen,
  • Strichaufzählung
    die Sprechhaltungen Erzählen, Informieren, Argumentieren und Appellieren einsetzen.

Inhalte mündlich präsentieren

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    artikuliert sprechen und die Standardsprache benutzen,
  • Strichaufzählung
    stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo, Stimmführung) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation in Gesprächen und Präsentationen angemessen anwenden,
  • Strichaufzählung
    in freier Rede und gestützt auf Notizen Ergebnisse und Inhalte sach- und adressatengerecht vortragen,
  • Strichaufzählung
    Medien zur Unterstützung für mündliche Präsentationen nutzen.

Kompetenzbereich: Lesen

Ausgehend von grundlegenden Lesefertigkeiten literarische Texte, Sachtexte, nichtlineare Texte (Tabellen, Diagramme) und Bild-Text-Kombinationen in unterschiedlicher medialer Form inhaltlich und formal erfassen und reflektieren.

Ein allgemeines Verständnis des Textes entwickeln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das Hauptthema eines Textes/eines Textabschnittes erkennen,
  • Strichaufzählung
    die Gliederung eines Textes erkennen,
  • Strichaufzählung
    Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Fettdruck, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen) zum Textverständnis nutzen,
  • Strichaufzählung
    grundlegende nicht-fiktionale Textsorten in unterschiedlicher medialer Form erkennen und ihre Textfunktion (Information, Nachricht, Meinung, Anleitung, Vorschrift, Appell, Unterhaltung) erfassen,
  • Strichaufzählung
    epische, lyrische und dramatische Texte unterscheiden und grundlegende epische Kleinformen (Märchen, Sage, Fabel, Kurzgeschichte) und ihre wesentlichen Merkmale erkennen.

Explizite Informationen ermitteln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zentrale und detaillierte Informationen in unterschiedlichen Texten und Textabschnitten finden,
  • Strichaufzählung
    Informationen aus Grafiken, Tabellen, Schaubildern und Bild-Text-Kombinationen ermitteln,
  • Strichaufzählung
    Wortbedeutungen mit Hilfe von (elektronischen) Nachschlagewerken klären,
  • Strichaufzählung
    gezielt Informationen in unterschiedlichen Medien aufsuchen und beherrschen insbesondere die Internetrecherche und Benützung von Nachschlagewerken.

Eine textbezogene Interpretation entwickeln
Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können
  • Strichaufzählung
    Informationen aus unterschiedlichen Texten und Medien vergleichen,
  • Strichaufzählung
    durch das Herstellen von Bezügen zwischen Textstellen die Bedeutung von Wörtern und Phrasen aus dem Kontext ableiten,
  • Strichaufzählung
    zwischen Information, Unterhaltung und Wertung in Printtexten und anderen Medien unterscheiden.

Den Inhalt des Textes reflektieren

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Intentionen und vermutliche Wirkungen von Texten und Medienangeboten reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften, Verhaltensweisen und Handlungsmotive von Figuren in altersgemäßen literarischen Texten reflektieren.

Kompetenzbereich: Schreiben

Unterschiedliche Texte formal und inhaltlich richtig verfassen; Gehörtes, Gelesenes, Erfahrenes schriftlich umsetzen; elektronische Textmedien nutzen.

Texte planen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Methoden der Stoffsammlung (zB Mindmap, Cluster) anwenden,
  • Strichaufzählung
    können die Textstruktur in Hinblick auf Textsorte und Schreibhaltung festlegen,
  • Strichaufzählung
    können ihren sprachlichen Ausdruck an Schreibhaltung und Textsorte anpassen,
  • Strichaufzählung
    berücksichtigen Textadressaten und Schreibsituation.

Texte verfassen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    beim Schreiben eigener Texte die grundlegenden Mittel des Erzählens (Orientierung, Konfliktaufbau, Konfliktlösung) anwenden,
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte und Inhalte nachvollziehbar, logisch richtig und zusammenhängend formulieren,
  • Strichaufzählung
    altersgemäße und für ein Thema relevante Argumente und Gegenargumente formulieren und sie sprachlich verknüpfen bzw. gegenüberstellen,
  • Strichaufzählung
    formalisierte lineare Texte/nicht-lineare Texte verfassen (zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Formulare ausfüllen),
  • Strichaufzählung
    unter Einhaltung wesentlicher Kommunikationsregeln an einer altersgemäßen medialen Kommunikation teilnehmen (zB E-Mail, Leserbrief),
  • Strichaufzählung
    das Schreiben als Hilfsmittel für ihr eigenes Lernen einsetzen (Zusammenfassung, Stichwortzettel, …).

Texte überarbeiten

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    fremde und eigene Texte nach vorgegebenen Kriterien inhaltlich optimieren,
  • Strichaufzählung
    fremde und eigene Texte nach vorgegebenen Kriterien sprachlich und orthographisch optimieren,
  • Strichaufzählung
    fremde und eigene Texte im Hinblick auf Erfordernisse der Textsorte optimieren.

Kompetenzbereich: Sprachbewusstsein

Einsicht gewinnen in Struktur, Normen und Funktion der Sprache als Voraussetzung für Textverstehen, wirkungsvollen Sprachgebrauch und gelungene mündliche und schriftliche Kommunikation unter Berücksichtigung des Sprachstandes von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.

Text- und Satzstrukturen kennen und anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    erkennen die sprachlichen Mittel für den Textzusammenhang (Binde-, Ersatz- und Verweiswörter) und ihre Funktion,
  • Strichaufzählung
    erkennen und variieren Satzbau und Satzbauelemente: Hauptsatz, Gliedsatz, Satzglied, Satzgliedteil,
  • Strichaufzählung
    können Sätze durch Satzzeichen strukturieren,
  • Strichaufzählung
    erkennen Verbformen und können sie funktional anwenden.

Wortarten und Wortstrukturen kennen und anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Wortarten und ihre wesentlichen Funktionen erkennen und benennen,
  • Strichaufzählung
    Grundregeln der Wortbildung (Ableitung und Zusammensetzung) anwenden.

Über einen differenzierten Wortschatz verfügen und sprachliche Ausdrucksmittel situationsgerecht anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen Bedeutungsunterschiede von Wörtern: Wortfelder, Wortfamilien, Synonyme, Antonyme, Ober- und Unterbegriffe,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung von grundlegenden idiomatischen Wendungen (insbesondere von verbalen Phrasen),
  • Strichaufzählung
    können Sprachebenen unterscheiden (zB gesprochene und geschriebene Sprache, Dialekt, Umgangssprache, Standardsprache) und an die kommunikative Situation anpassen.

Über Rechtschreibbewusstsein verfügen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    beherrschen grundlegende Regeln der Dehnung, der Schärfung, des Stammprinzips, der Groß- und Kleinschreibung und können diese beim Schreiben anwenden,
  • Strichaufzählung
    beherrschen die Rechtschreibung des Gebrauchswortschatzes einschließlich gängiger Fremdwörter,
  • Strichaufzählung
    können Arbeitshilfen zur Rechtschreibung (zB Wörterbuch) einsetzen.

2. Abschnitt

(Erste) Lebende Fremdsprache (Englisch)

Kompetenzbereich: Hören

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Gesprächen über vertraute Themen die Hauptpunkte entnehmen, wenn Standardsprache verwendet und auch deutlich gesprochen wird (B1),
  • Strichaufzählung
    Erzählungen aus dem Alltag und Geschichten verstehen, wenn es sich um vertraute Themenbereiche handelt und deutlich gesprochen wird (B1),
  • Strichaufzählung
    Anweisungen, Fragen, Auskünfte und Mitteilungen in einem sprachlich vertrauten Kontext (zB Wegerklärungen) meistens verstehen (A2),
  • Strichaufzählung
    in Texten (Audio- und Videoaufnahmen) über vertraute Themen die Hauptpunkte verstehen, wenn deutlich gesprochen wird (B1),
  • Strichaufzählung
    einfachen Interviews, Berichten, Hörspielen und Sketches zu vertrauten Themen folgen (B1),
  • Strichaufzählung
    Wörter, die buchstabiert werden, sowie Zahlen und Mengenangaben, die diktiert werden, notieren, wenn langsam und deutlich gesprochen wird (A1).

Kompetenzbereich: Lesen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache persönliche Briefe, Karten oder E-Mails verstehen (A2),
  • Strichaufzählung
    vertrauten Alltagstexten die wichtigsten Informationen entnehmen (zB Prospekten, Speisekarten, Fahrplänen, Schildern, Formularen, kurzen sachlichen Mitteilungen – auch im Internet) (A2),
  • Strichaufzählung
    einfachen, klar gegliederten Texten zu vertrauten Themen in Zeitungen und Zeitschriften die wesentlichen Informationen entnehmen, wenn sie gegebenenfalls mit visueller Unterstützung ausgestattet sind (B1),
  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachtexte über Themen, die mit den eigenen Interessen und Fachgebieten aus den Themenbereichen des Lehrplans in Zusammenhang stehen, mit befriedigendem Verständnis lesen (B1),
  • Strichaufzählung
    einfache alltägliche Anleitungen und Vorschriften verstehen (A2),
  • Strichaufzählung
    einfache literarische Texte (zB fiktionale Texte, Lieder und Gedichte) verstehen (B1),

Kompetenzbereich: An Gesprächen Teilnehmen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ein einfaches Gespräch über vertraute Themen (zB über Familie, Freundinnen und Freunde, Schule, Freizeit) beginnen, in Gang halten und beenden (B1),
  • Strichaufzählung
    Gefühle wie Überraschung, Freude, Bedauern und Gleichgültigkeit ausdrücken und auf solche Gefühlsäußerungen reagieren (B1),
  • Strichaufzählung
    in einem Gespräch (zB Gruppengespräch in der Klasse) Zustimmung äußern bzw. widersprechen und andere Vorschläge machen (A2+),
  • Strichaufzählung
    einfache Vereinbarungen treffen (A2),
  • Strichaufzählung
    in einfachen Worten die eigenen Ansichten, Pläne und Absichten äußern und begründen (B1)
  • Strichaufzählung
    vertraute Alltagssituationen bewältigen, zB Gespräche in Geschäften, Restaurants und an Schaltern führen (A2),
  • Strichaufzählung
    einfache Erklärungen und Anweisungen geben, zB nach dem Weg fragen bzw. den Weg erklären (A2+).

Kompetenzbereich: Zusammenhängend Sprechen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    über eigene Erfahrungen detailliert berichten und dabei ihre eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben (B1),
  • Strichaufzählung
    Pläne, Ziele, Träume und Hoffnungen beschreiben (B1),
  • Strichaufzählung
    etwas Reales oder Erfundenes erzählen oder in Form einer einfachen Aufzählung berichten (A2+),
  • Strichaufzählung
    über Sachverhalte und Abläufe aus dem eigenen alltäglichen Lebensbereich berichten, zB über Leute, Orte, Tätigkeiten (A2+),
  • Strichaufzählung
    über persönliche Erlebnisse und Beobachtungen in einfachen, zusammenhängenden Sätzen berichten (A2),
  • Strichaufzählung
    mit einfachen Mitteln vertraute Gegenstände kurz beschreiben und vergleichen (A2+),
  • Strichaufzählung
    sich, die Familie, Freundinnen und Freunde sowie vertraute Orte, persönliche Gegenstände und Tätigkeiten in mehreren einfachen Sätzen beschreiben (A2),
  • Strichaufzählung
    für Ansichten, Pläne oder Handlungen kurze Begründungen oder Erklärungen geben (B1).

Kompetenzbereich: Schreiben

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Erfahrungsberichte schreiben, in denen Gefühle und Reaktionen in einem einfachen, zusammenhängenden Text wiedergegeben werden (B1),
  • Strichaufzählung
    eine Beschreibung eines realen oder fiktiven Ereignisses, zB einer Reise, verfassen (B1)
  • Strichaufzählung
    eine Geschichte erzählen (B1),
  • Strichaufzählung
    in Form verbundener Sätze etwas über das alltägliche Umfeld schreiben, wie zB über Familie, andere Menschen, Orte, Schule (A2+),
  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Biografien und andere einfache fiktionale Texte schreiben (A2),
  • Strichaufzählung
    ausführlichere Karten, persönliche Briefe und E-Mails schreiben und darin auch über Ereignisse, Erfahrungen und Gefühle berichten (B1),
  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben, die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen (A2),
  • Strichaufzählung
    einfache Texte zB zu Bildimpulsen oder Schlüsselwörtern (key words) schreiben (A2).

3. Abschnitt

Mathematik

Das Kompetenzmodell für Mathematik auf der 8. Schulstufe legt „Inhaltsbereiche“ fest, wobei die jeweiligen Anforderungen durch bestimmte, in „Handlungsbereichen“ dargelegte Tätigkeiten konkretisiert werden. Der „Komplexitätsbereich“ beschreibt Art und Grad der erforderlichen Vernetzung.

Handlungsbereich: „Darstellen, Modellbilden“ – Inhaltsbereich „Zahlen und Maße“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    gegebene arithmetische Sachverhalte in eine (andere) mathematische Darstellung übertragen, wobei dafür das unmittelbare Einsetzen von Grundkenntnissen erforderlich ist,
  • Strichaufzählung
    gegebene arithmetische Sachverhalte in eine (andere) mathematische Darstellung übertragen, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,
  • Strichaufzählung
    Aussagen über die Angemessenheit sowie über Stärken und Schwächen verschiedener mathematischer Darstellungen (Modelle) arithmetischer Sachverhalte machen und bewerten.

Handlungsbereich „Darstellen, Modellbilden – Inhaltsbereich „Variable, funktionale Abhängigkeiten“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    gegebene algebraische Sachverhalte und funktionale Abhängigkeiten in eine (andere) mathematische Darstellung übertragen, wobei dafür das unmittelbare Einsetzen von Grundkenntnissen erforderlich ist,
  • Strichaufzählung
    gegebene algebraische Sachverhalte und funktionale Abhängigkeiten in eine (andere) mathematische Darstellung übertragen, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,
  • Strichaufzählung
    Aussagen über die Angemessenheit sowie über Stärken und Schwächen verschiedener mathematischer Darstellungen (Modelle) algebraischer Sachverhalte und funktionaler Abhängigkeiten angeben und bewerten.

Handlungsbereich „Darstellen, Modellbilden“ – Inhaltsbereich „Geometrische Figuren und Körper“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    gegebene geometrische Sachverhalte in eine (andere) mathematische Darstellung übertragen, wobei dafür das unmittelbare Einsetzen von Grundkenntnissen erforderlich ist,
  • Strichaufzählung
    gegebene geometrische Sachverhalte in eine (andere) mathematische Darstellung übertragen, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,
  • Strichaufzählung
    Aussagen über die Angemessenheit sowie über Stärken und Schwächen verschiedener Darstellungen (Modelle) geometrischer Sachverhalte machen und bewerten.

Handlungsbereich „Darstellen, Modellbilden“ – Inhaltsbereich „Statistische Darstellungen und Kenngrößen“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    gegebene statistische Sachverhalte (Daten) in eine (andere) mathematische Darstellung übertragen, wobei dafür das unmittelbare Einsetzen von Grundkenntnissen erforderlich ist,
  • Strichaufzählung
    gegebene statistische Sachverhalte (Daten) in eine (andere) mathematische Darstellung übertragen, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,
  • Strichaufzählung
    Aussagen über die Angemessenheit sowie über Stärken und Schwächen verschiedener Darstellungen (Modelle) statistischer Sachverhalte machen und bewerten.

Handlungsbereich „Rechnen, Operieren“ – Inhaltsbereich „Zahlen und Maße“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    elementare Rechenoperationen (+, –, •, /, ↑, √) mit konkreten Zahlen und Größen durchführen sowie Maßeinheiten umrechnen,
  • Strichaufzählung
    elementare Rechenoperationen (+, –, •, /, ↑, √) mit konkreten Zahlen und Größen durchführen sowie Maßeinheiten umrechnen, wobei diese Operationen miteinander, mit anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten verbunden werden müssen,
  • Strichaufzählung
    Aussagen zur Abfolge, Wirkung, Zulässigkeit, Genauigkeit und Korrektheit arithmetischer Operationen und Lösungswege machen und bewerten sowie Rechenabläufe dokumentieren.

Handlungsbereich „Rechnen, Operieren“ – Inhaltsbereich „Variable, funktionale Abhängigkeiten“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    elementare Rechenoperationen (+, –, •, /, ↑, √) mit Variablen und Termen durchführen, einfache Terme und (Un-)Gleichungen umformen sowie einfache (Un-)Gleichungen und lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen lösen,
  • Strichaufzählung
    elementare Rechenoperationen (+, –, •, /, ↑, √) mit Variablen und Termen durchführen, einfache Terme und (Un-)Gleichungen umformen sowie einfache (Un-)Gleichungen und lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen lösen, wobei diese (Rechen-)Operationen miteinander, mit anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten verbunden werden müssen,
  • Strichaufzählung
    Aussagen zur Abfolge, Wirkung, Zulässigkeit und Korrektheit algebraischer Operationen und Lösungswege machen und bewerten sowie Rechenabläufe dokumentieren.

Handlungsbereich „Rechnen, Operieren“ – Inhaltsbereich „Geometrische Figuren und Körper“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    elementare geometrische Konstruktionen durchführen,
  • Strichaufzählung
    elementare geometrische Konstruktionen durchführen, wobei dafür auch Verbindungen zwischen Konstruktionsschritten, mit anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,
  • Strichaufzählung
    Aussagen zur Abfolge, Zulässigkeit und Korrektheit elementarer geometrischer Konstruktionen machen und bewerten sowie Konstruktionsabläufe dokumentieren.

Handlungsbereich „Rechnen, Operieren“ – Inhaltsbereich „Statistische Darstellungen und Kenngrößen“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Operationen und Manipulationen in und mit statistischen Daten durchführen,
  • Strichaufzählung
    einfache Operationen und Manipulationen in und mit statistischen Daten durchführen, wobei dafür auch Verbindungen mit anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,
  • Strichaufzählung
    Aussagen zur Abfolge, Wirkung, Zulässigkeit und Korrektheit einfacher Operationen bzw. Manipulationen mit statistischen Daten machen und bewerten sowie derartige Operationen dokumentieren.

Handlungsbereich „Interpretieren“ – Inhaltsbereich „Zahlen und Maße“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Zahlenwerte aus Tabellen, grafischen oder symbolischen Darstellungen ablesen und sie sowie Rechenoperationen und Rechenergebnisse im jeweiligen Kontext deuten,
  • Strichaufzählung
    Zahlenwerte aus Tabellen, grafischen oder symbolischen Darstellungen ablesen, sie miteinander, mit anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten verbinden und sie sowie Rechenoperationen und Rechenergebnisse im jeweiligen Kontext deuten,
  • Strichaufzählung
    Aussagen zur Angemessenheit und Aussagekraft kontextbezogener Interpretationen von Zahlenwerten, Rechenoperationen und Rechenergebnisse machen und bewerten.

Handlungsbereich „Interpretieren“ – Inhaltsbereich „Variable, funktionale Abhängigkeiten“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    algebraisch, tabellarisch oder grafisch dargestellte Strukturen und (funktionale) Zusammenhänge beschreiben und im jeweiligen Kontext deuten,
  • Strichaufzählung
    algebraisch, tabellarisch oder grafisch dargestellte Strukturen und (funktionale) Zusammenhänge beschreiben und im jeweiligen Kontext deuten, wobei dafür auch Verbindungen mit anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,
  • Strichaufzählung
    Aussagen zur Angemessenheit und Aussagekraft kontextbezogener Interpretationen von algebraisch, tabellarisch oder grafisch dargestellten (funktionalen) Zusammenhängen machen und bewerten.

Handlungsbereich „Interpretieren“ – Inhaltsbereich „Geometrische Figuren und Körper“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    geometrische Figuren, Körper und Eigenschaften/Beziehungen beschreiben und im jeweiligen Kontext deuten,
  • Strichaufzählung
    geometrische Figuren, Körper und Eigenschaften/Beziehungen beschreiben und im jeweiligen Kontext deuten, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,
  • Strichaufzählung
    Aussagen zur Angemessenheit und Aussagekraft kontextbezogener Interpretationen von geometrischen Figuren, Körpern und Eigenschaften/Beziehungen machen und bewerten.

Handlungsbereich „Interpretieren“ – Inhaltsbereich „Statistische Darstellungen und Kenngrößen“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Werte aus statistischen Tabellen und Grafiken ablesen, Strukturen, Muster und Zusammenhänge erkennen und diese sowie statistische Kennzahlen im jeweiligen Kontext deuten,
  • Strichaufzählung
    Werte aus statistischen Tabellen und Grafiken ablesen, Strukturen, Muster und Zusammenhänge erkennen, und diese sowie statistische Kennzahlen im jeweiligen Kontext deuten, wobei die Daten miteinander, mit anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten in Verbindung gesetzt werden müssen,
  • Strichaufzählung
    Aussagen zur Angemessenheit und Aussagekraft kontextbezogener Interpretationen von statistischen Tabellen, Grafiken und Kennzahlen machen und bewerten.

Handlungsbereich „Argumentieren, Begründen“ – Inhaltsbereich „Zahlen und Maße“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mathematische Argumente nennen bzw. Begründungen angeben, die für oder gegen ein bestimmtes arithmetisches (Rechen-)Modell, eine arithmetische Operation, eine arithmetische Eigenschaft/Beziehung, einen arithmetischen Lösungsweg oder eine bestimmte Lösung sprechen,
  • Strichaufzählung
    mathematische Argumente nennen bzw. Begründungen angeben, die für oder gegen ein bestimmtes arithmetisches (Rechen-)Modell, eine arithmetische Operation, eine arithmetische Eigenschaft/Beziehung, einen arithmetischen Lösungsweg oder eine bestimmte Lösung sprechen, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,
  • Strichaufzählung
    zutreffende und unzutreffende mathematische Argumente bzw. Begründungen bezüglich arithmetischer (Rechen-)Modelle, arithmetischer Operationen, arithmetischer Eigenschaften/Beziehungen, arithmetischer Lösungswege oder Lösungen erkennen sowie begründen, warum eine arithmetische Argumentation oder Begründung (un-)zutreffend ist.

Handlungsbereich „Argumentieren, Begründen“ – Inhaltsbereich „Variable, funktionale Abhängigkeiten“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mathematische Argumente nennen bzw. Begründungen angeben, die für oder gegen ein bestimmtes algebraisches oder funktionales Modell, eine algebraische oder funktionale Darstellung, eine algebraische Operation oder einen bestimmten algebraischen Lösungsweg sprechen,
  • Strichaufzählung
    mathematische Argumente nennen bzw. Begründungen angeben, die für oder gegen ein bestimmtes algebraisches oder funktionales Modell, eine algebraische oder funktionale Darstellung, eine algebraische Operation oder einen bestimmten algebraischen Lösungsweg sprechen, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,
  • Strichaufzählung
    zutreffende und unzutreffende mathematische Argumente bzw. Begründungen bezüglich algebraischer oder funktionaler Darstellungen und Modelle, bezüglich algebraischer Operationen oder algebraischer Lösungswege erkennen sowie begründen, warum eine algebraische oder funktionale Argumentation bzw. Begründung (un-)zutreffend ist.

Handlungsbereich „Argumentieren, Begründen“ – Inhaltsbereich „Geometrische Figuren und Körper“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mathematische Argumente nennen bzw. Begründungen angeben, die für oder gegen ein bestimmtes geometrisches Modell, eine geometrische Darstellung, eine geometrische Konstruktion, eine geometrische Eigenschaft/Beziehung oder einen bestimmten geometrischen Lösungsweg sprechen,
  • Strichaufzählung
    mathematische Argumente nennen bzw. Begründungen angeben, die für oder gegen ein bestimmtes geometrisches Modell, eine geometrische Darstellung, eine geometrische Konstruktion, eine geometrische Eigenschaft/Beziehung oder einen bestimmten geometrischen Lösungsweg sprechen, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,
  • Strichaufzählung
    zutreffende und unzutreffende mathematische Argumente bzw. Begründungen bezüglich geometrischer Darstellungen und Modelle, bezüglich geometrischer Konstruktionen, geometrischer Eigenschaften/Beziehungen oder geometrischer Lösungswege erkennen sowie begründen, warum eine geometrische Argumentation bzw. Begründung (un-)zutreffend ist.

Handlungsbereich „Argumentieren, Begründen“ – Inhaltsbereich „Statistische Darstellungen und Kenngrößen“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mathematische Argumente nennen bzw. Begründungen angeben, die für oder gegen die Verwendung einer bestimmten statistischen Kennzahl, einer statistischen Darstellung, eines statistischen Satzes, einer statistischen Vorgehensweise oder einer bestimmten Interpretation statistischer Daten sprechen,
  • Strichaufzählung
    mathematische Argumente nennen bzw. Begründungen angeben, die für oder gegen die Verwendung einer bestimmten statistischen Kennzahl, einer statistischen Darstellung, eines statistischen Satzes, einer statistischen Vorgehensweise oder einer bestimmten Interpretation statistischer Daten sprechen, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,
  • Strichaufzählung
    zutreffende und unzutreffende mathematische Argumente bzw. Begründungen bezüglich statistischer Darstellungen und Kennzahlen, bezüglich statistischer Sätze, bezüglich bestimmter statistischer Vorgehensweisen oder bestimmter Interpretationen statistischer Daten erkennen sowie begründen, warum eine solche Argumentation bzw. Begründung (un-)zutreffend ist.