Der königlich großbritannischen Gesandte in Wien hat im Sinne des Artikels 24 des Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen Österreich und Großbritannien vom 22. Mai 1924, kundgemacht im Bundesgesetzblatt Nr. 80 von 1925, am 5. Juni 1926 den Beitritt folgender britischer Kolonien und Protektorrate zum Handels- und Schifffahtrsvertrag zur Kenntnis gebracht:
Britisch Guiana, Britisch Honduras, Ceylon, Cypern, Falklandinseln, Gambia, Goldküste (einschließlich der britischen Zone des Togolandes), Hongkong, Jamaica mit den dazugehörigen Gebieten, Leeward Islands, Malta, Mauritus, Nigeria (einschließlich der britischen Zone von Kamerun), Nord-Rhodesia, Ryasaland, Palästina, St. Helena, Somaliland, Straits, Settlements, Trinidad, Windward Islands, Grenada, St. Lucia, St. Vincent.
Der Beitritt des Mandatlandes Palästina erfolgte jedoch nur mit dem Vorbehalte, daß aus dem Titel der Meistbegünstigung nicht jene Begünstigungen beansprucht werden können, die seitens Palästinas dem Mandatland Syrien auf Grund des Artikels 18 des Mandates eingeräumt werden.