die Struktur, das Format sowie die Standards gemäß § 27 Abs. 7, 8 und 9 GTelG 2012, die fürdie Struktur, das Format sowie die Standards gemäß Paragraph 27, Absatz 7,, 8 und 9 GTelG 2012, die für
Patientenverfügungen in ELGA, sowie
die Schnittstellen zur Aufnahme von Patientenverfügungen gemäß § 14a Abs. 4, diedie Schnittstellen zur Aufnahme von Patientenverfügungen gemäß Paragraph 14 a, Absatz 4,, die
zu verwenden sind, wobei international anerkannte Standards, die wirtschaftliche Vertretbarkeit sowie der Stand der technischen Möglichkeiten hinsichtlich des Detaillierungsgrades der Strukturen bei den betroffenen ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern zu berücksichtigen sind,