Maßnahmen des Tunnelbetriebs
Mittel für den Tunnelbetrieb
Der Tunnelbetrieb ist so zu organisieren und mit geeigneten Mitteln so durchzuführen, dass ein ungehinderter, sicherer Verkehrsfluss durch den Tunnel sichergestellt ist. Das Betriebspersonal sowie das Personal der Einsatzdienste muss eine geeignete Grundschulung und fortlaufende Schulung erhalten.
Zu allen Tunneln müssen Alarm- und Einsatzpläne für den Notfall vorliegen.
Eine Voll- oder Teilsperrung von Fahrstreifen wegen geplanter Bau- oder Unterhaltungsarbeiten muss stets außerhalb des Tunnels beginnen. Hierfür können Wechselverkehrszeichen, Infotafeln und Lichtsignalanlagen verwendet werden.
Ereignis- und Störfallmanagement
Die Sperrung eines Tunnels erfolgt durch gleichzeitige Betätigung nicht nur der oben genannten Einrichtungen vor den Tunnelportalen, sondern gegebenenfalls auch durch vorhandene Wechselverkehrszeichen, Infotafeln und Lichtsignalanlagen im Tunnel, damit der gesamte Verkehr innerhalb wie außerhalb des Tunnels so schnell wie möglich angehalten werden kann. Verkehrslenkungsmaßnahmen im Tunnel müssen darauf abzielen, dass die nicht betroffenen Fahrzeuge den Tunnel rasch verlassen können.
Die bei einem Störfall in einem Tunnel bis zum Eintreffen der Einsatzdienste benötigte Zeit muss so kurz wie möglich sein; sie ist bei periodisch abzuhaltenden Übungen zu messen. Sie kann außerdem während eines Störfalls gemessen werden. Bei größeren Gegenverkehrstunneln mit hohem Verkehrsaufkommen ist im Rahmen einer Tunnel-Risikoanalyse gemäß § 12 zu ermitteln, ob die Stationierung von Einsatzdiensten an den beiden Tunnelportalen erforderlich ist.Die bei einem Störfall in einem Tunnel bis zum Eintreffen der Einsatzdienste benötigte Zeit muss so kurz wie möglich sein; sie ist bei periodisch abzuhaltenden Übungen zu messen. Sie kann außerdem während eines Störfalls gemessen werden. Bei größeren Gegenverkehrstunneln mit hohem Verkehrsaufkommen ist im Rahmen einer Tunnel-Risikoanalyse gemäß Paragraph 12, zu ermitteln, ob die Stationierung von Einsatzdiensten an den beiden Tunnelportalen erforderlich ist.
Tätigkeit der Überwachungszentrale
Für alle Tunnel, für die eine Überwachungszentrale vorgeschrieben ist, gilt, dass eine einzige Überwachungszentrale jederzeit die volle Kontrolle ausüben muss.
Bei (kurz- oder langfristigen) Tunnelschließungen sind die Nutzer durch leicht zugängliche Informationssysteme über die besten Ausweichstrecken zu informieren.
Solche Ausweichstrecken sind im Rahmen systematischer Alarmpläne vorzusehen. Sie sollten darauf angelegt sein, den Verkehrsfluss so weit wie möglich aufrechtzuerhalten und die Sekundäreffekte auf umliegende Gebiete auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Die Tunnel-Verwaltungsbehörde hat sich nach Kräften um die Vermeidung von Situationen zu bemühen, in denen ein grenzüberschreitender Tunnel wegen den Folgen schlechter Witterungsverhältnisse nicht benutzt werden kann.
Gemäß den einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport auf der Straße sind hinsichtlich des Zugangs von Gefahrgutfahrzeugen zu Tunneln die folgenden Maßnahmen anzuwenden:
Vor der Festlegung oder Änderung von Vorschriften und Anforderungen für den Gefahrguttransport durch einen Tunnel ist eine Tunnel-Risikoanalyse gemäß § 12 durchzuführen.Vor der Festlegung oder Änderung von Vorschriften und Anforderungen für den Gefahrguttransport durch einen Tunnel ist eine Tunnel-Risikoanalyse gemäß Paragraph 12, durchzuführen.
Vor der letzten Abfahrtsmöglichkeit vor dem Tunnel und am Tunneleingang sowie im vorgelagerten Bereich sind zur Durchsetzung der Vorschriften entsprechende Schilder aufzustellen, damit Ausweichstrecken benutzt werden können.
Im Einzelfall sind im Anschluss an die genannte Tunnel-Risikoanalyse spezielle betriebliche Maßnahmen zur Verringerung der Risiken für bestimmte oder alle Gefahrgutfahrzeuge in Tunneln zu prüfen, z B Meldung vor der Einfahrt oder Durchfahrt in Konvois mit Begleitfahrzeugen.
Aufgrund einer Tunnel-Risikoanalyse ist zu prüfen, ob LKW-Verkehr in Tunneln mit mehr als einem Fahrstreifen in jeder Richtung das Überholen erlaubt werden könnte.
Abstände zwischen den Fahrzeugen und Geschwindigkeit
Angemessene Fahrzeuggeschwindigkeiten und ausreichende Sicherheitsabstände zwischen den Fahrzeugen sind in Tunneln besonders wichtig und bedürfen großer Aufmerksamkeit. Gegebenenfalls sind Maßnahmen zur Durchsetzung entsprechender Vorschriften zu ergreifen.