1. Abschnitt: Allgemeines |
§ 1 AnwendungsbereichParagraph eins, Anwendungsbereich |
§ 2 BegriffsbestimmungenParagraph 2, Begriffsbestimmungen |
§ 3 Verweisungen und personenbezogene BezeichnungenParagraph 3, Verweisungen und personenbezogene Bezeichnungen |
2. Abschnitt: Maßnahmen bei Verdacht oder Bestätigung von ASP |
§ 4 Maßnahmen bei Verdacht auf ASP in BetriebenParagraph 4, Maßnahmen bei Verdacht auf ASP in Betrieben |
§ 5 Maßnahmen bei Bestätigung der ASP in BetriebenParagraph 5, Maßnahmen bei Bestätigung der ASP in Betrieben |
§ 6 Maßnahmen bei Bestätigung der ASP in Betrieben mit gesonderten ProduktionseinheitenParagraph 6, Maßnahmen bei Bestätigung der ASP in Betrieben mit gesonderten Produktionseinheiten |
§ 7 Maßnahmen bei Bestätigung der ASP in einem Labor, Zoo, Wildpark oder GehegeParagraph 7, Maßnahmen bei Bestätigung der ASP in einem Labor, Zoo, Wildpark oder Gehege |
§ 8 Maßnahmen bei Verdacht auf VektorenpräsenzParagraph 8, Maßnahmen bei Verdacht auf Vektorenpräsenz |
§ 9 Maßnahmen bei Bestätigung der VektorenpräsenzParagraph 9, Maßnahmen bei Bestätigung der Vektorenpräsenz |
§ 10 KontaktbetriebeParagraph 10, Kontaktbetriebe |
§ 11 Maßnahmen bei Verdacht auf ASP in einem Schlachtbetrieb oder TransportmittelParagraph 11, Maßnahmen bei Verdacht auf ASP in einem Schlachtbetrieb oder Transportmittel |
§ 12 Maßnahmen bei Bestätigung der ASP in einem Schlachtbetrieb oder TransportmittelParagraph 12, Maßnahmen bei Bestätigung der ASP in einem Schlachtbetrieb oder Transportmittel |
3. Abschnitt: Schutz- und Überwachungszone |
§ 13 Einrichtung von Schutz- und ÜberwachungszonenParagraph 13, Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen |
§ 14 Vorgangsweise bei grenzüberschreitenden ZonenParagraph 14, Vorgangsweise bei grenzüberschreitenden Zonen |
§ 15 Maßnahmen in der SchutzzoneParagraph 15, Maßnahmen in der Schutzzone |
§ 16 Maßnahmen in der ÜberwachungszoneParagraph 16, Maßnahmen in der Überwachungszone |
§ 17 Maßnahmen in Schlachtbetrieben in der Schutz- und ÜberwachungszoneParagraph 17, Maßnahmen in Schlachtbetrieben in der Schutz- und Überwachungszone |
4. Abschnitt: Wiederbelegung |
§ 18 WiederbelegungParagraph 18, Wiederbelegung |
5. Abschnitt: Schlussbestimmungen |
§ 19 Umsetzung von EU-BestimmungenParagraph 19, Umsetzung von EU-Bestimmungen |
§ 20 In-Kraft-TretenParagraph 20, In-Kraft-Treten |