die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner oder in einem mindestens zweijährig verwandten Lehrberuf oder den erfolgreichen Besuch einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, und