die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Gold-, Silber- und Metallschläger oder in einem mindestens zweijährig verwandten Lehrberuf oder den erfolgreichen Besuch einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, und