Fahrzeuge der Feuerwehren, der Rettungsdienste, des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Justizwache, des Straßendienstes, Einsatzfahrzeuge der Stromversorger, Verkehrsbetriebe, Gaswerke, Wasserwerke, der Kanalgebrechendienste, Einsatzfahrzeuge der Eisenbahnen, Fahrzeuge der Post- und Paketdienste, Fahrzeuge zur Versorgung mit Arzneimitteln und von Apotheken sowie des Lebensmittelhandels, Fahrzeuge der Ärzte und Tierärzte im Dienst, Fahrzeuge der Bestattungsdienste, des Zivilschutzes und der Müllabfuhr sowie der Schadstoffmessung, Fahrzeuge des gewerblichen Luftverkehrs, Behindertenfahrzeuge, Fahrzeuge im behördlichen Auftrag, betriebliche Fahrzeuge, die zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit eingesetzt werden müssen, Fahrzeuge, die der Versorgung mit Treib- und Brennstoffen dienen, Fahrzeuge der Zollwache und Fahrzeuge des Österreichischen Rundfunks in dem zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags unbedingt erforderlichen Ausmaß;