(1) „Kaffee-Extrakt“, „löslicher Kaffee-Extrakt“, „löslicher Kaffee“ und „Instant-Kaffee“ sind konzentrierte Erzeugnisse, die durch Extraktion aus gerösteten Kaffeebohnen gewonnen werden, wobei lediglich Wasser als Extraktionsmittel Verwendung findet und alle Verfahren der Hydrolyse durch Zusatz von Säuren und Laugen ausgeschlossen sind. Neben unlöslichen Stoffen, die technisch nicht zu vermeiden sind, und aus Kaffee stammenden unlöslichen Ölen dürfen diese Erzeugnisse nur die löslichen und aromatischen Bestandteile des Kaffees enthalten.