Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Lehrpläne der Hauptschulen, Fassung vom 31.08.2020

§ 0

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Hauptschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
StF: BGBl. II Nr. 134/2000

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2002,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 372 aus 2005,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 210 aus 2008,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 290 aus 2008,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 2014,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2015,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 113 aus 2016,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 111 aus 2017,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2020,

Präambel/Promulgationsklausel

Artikel I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 1999,, insbesondere dessen Paragraphen 6 und 16, sowie auf Grund des Paragraph 31 b, Absatz 2, des Schulunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 1999,, wird verordnet:

Art. 1 § 1

Beachte für folgende Bestimmung

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2)
1. 9. 2000 (1. Klasse)
1. 9. 2001 (2. Klasse)
1. 9. 2002 (3. Klasse)
1. 9. 2003 (4. Klasse)

Text

Paragraph eins,

Für die einzelnen Formen der Hauptschulen werden folgende Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:

  1. Ziffer eins
    Lehrplan der Hauptschule (Anlage 1),
  2. Ziffer 2
    Lehrplan der Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Musikhauptschule) (Anlage 2),
  3. Ziffer 3
    Lehrplan der Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Sporthauptschule) (Anlage 3),
  4. Ziffer 4
    Lehrplan der Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der skisportlichen Ausbildung (Skihauptschule) (Anlage 4).

Art. 1 § 2

Text

Paragraph 2,
  1. Absatz einsDiese Verordnung sowie die Anlagen zu dieser Verordnung treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Paragraph eins, der Verordnung sowie jeweils der vierte und sechste Teil der Anlagen 1 bis 4 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2000, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2001, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2002 und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2003 in Kraft,
    2. Ziffer 2
      im Übrigen treten die Verordnung sowie die Anlagen zu dieser Verordnung mit 1. September 2000 in Kraft.
  2. Absatz 2Die Anlagen 1, 2, 3 und 4 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003, treten mit 1. September 2003 in Kraft.
  3. Absatz 3Die nachstehenden Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 372 aus 2005, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Anlage 1 (Lehrplan der Hauptschule) Dritter Teil (Schul- und Unterrichtsplanung) Ziffer 8, (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen) tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
    2. Ziffer 2
      Anlage 1 (Lehrplan der Hauptschule), Anlage 2 (Lehrplan der Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung), Anlage 3 (Lehrplan der Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung) und Anlage 4 (Lehrplan der Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der skisportlichen Ausbildung) jeweils Vierter Teil (Stundentafel) und Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) treten mit 1. September 2006 in Kraft.
  4. Absatz 4Die Anlage 1 Sechster Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 210 aus 2008, tritt mit 1. September 2008 in Kraft.
  5. Absatz 5Anlage 1 Vierter und Sechster Teil, Anlage 2 Vierter Teil, Anlage 3 Vierter Teil sowie Anlage 4 Vierter Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 29 aus 2008, treten mit 1. September 2008 in Kraft.
  6. Absatz 6Anlage 4 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 2014, tritt mit 1. August 2014 in Kraft.
  7. Absatz 7Anlage 1 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2015, tritt mit 1. September 2015 in Kraft.
  8. Absatz 8Anlage 1 Sechster Teil in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 113 aus 2016, tritt hinsichtlich der 2. Klassen mit 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.

Art. 2

Text

Artikel II

Bekanntmachung

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, wird bekannt gemacht:

Die in den Anlagen jeweils im fünften Teil wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, bekannt gegeben.

Anl. 1

Beachte für folgende Bestimmung

Der Sechste Teil tritt hinsichtlich der 2. Klassen mit 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft (vgl. § 2 Abs. 8).

Text

Anlage 1

LEHRPLAN DER HAUPTSCHULE
ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

1. Funktion und Gliederung des Lehrplans

Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für

  • Strichaufzählung
    die Konkretisierung des Erziehungsauftrags der Schule,
  • Strichaufzählung
    die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht,
  • Strichaufzählung
    die Gestaltung des Erweiterungsbereichs und für schulautonome Lehrplanbestimmungen,
  • Strichaufzählung
    Planungen der schulpartnerschaftlichen Gremien,
  • Strichaufzählung
    das standortbezogene Bildungsangebot,
  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler.

Der Lehrplan gliedert sich in das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze, den Teil Schul- und Unterrichtsplanung, die Stundentafeln und die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Das Allgemeine Bildungsziel definiert gemeinsam mit den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und dem Teil Schul- und Unterrichtsplanung Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume bei der Umsetzung des Lehrplans.

Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände und geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an, definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen und sind maßgebend für den zeitlichen Umfang des Kernbereiches.

In den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände wird die „Bildungs- und Lehraufgabe“ festgelegt, welche sich sowohl auf den Kern- als auch auf den Erweiterungsbereich bezieht. Außerdem werden Bezüge zum Allgemeinen Bildungsziel und insbesondere Beiträge zu den Bildungsbereichen angeführt. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben und im Abschnitt „Lehrstoff“ werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte für den Kernbereich festgelegt.

2. Gesetzlicher Auftrag

Die Hauptschule hat im Sinne des Paragraph 2 und des Paragraph 15, des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten. Dabei ist die Bereitschaft zum selbstständigen Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Entwicklungsprozess zu einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung zu unterstützen.

3. Leitvorstellungen

Der Bildungs- und Erziehungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen, insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht. Der europäische Integrationsprozess ist im Gange, die Internationalisierung der Wirtschaft schreitet voran, zunehmend stellen sich Fragen der interkulturellen Begegnung. In diesem Zusammenhang kommt der Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Akzeptanz, Respekt und gegenseitige Achtung sind wichtige Erziehungsziele, insbesondere im Rahmen des interkulturellen Lernens. Wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen – zB unterschiedlichen Muttersprachen – gemeinsam unterrichtet werden, ist neben der sicheren Verwendung der Unterrichtssprache der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben besonderes Augenmerk zu widmen.

Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen eigene weltanschauliche Konzepte entwerfen und ihre eigenen Lebenspläne und eigenen Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln. Die Schülerinnen und Schüler sind sowohl zum selbstständigen Handeln als auch zur Teilnahme am sozialen Geschehen anzuhalten. Im überschaubaren Rahmen der Schulgemeinschaft sollen Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf dringend gebraucht werden, etwa für die Bewältigung kommunikativer und kooperativer Aufgaben.

Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen.

Die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen, der Frauen und der Männer, sowie die Solidarität mit den Schwachen und am Rande Stehenden sind wichtige Werte und Erziehungsziele der Schule.

Innovative Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien dringen immer stärker in alle Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren für die sich fortentwickelnde Informationsgesellschaft geworden. Im Rahmen des Unterrichts ist diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das didaktische Potenzial der Informationstechnologien bei gleichzeitiger kritischer rationaler Auseinandersetzung mit deren Wirkungsmechanismen in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen.

Den Schülerinnen und Schülern sind unter Berücksichtigung der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten relevante Erfahrungsräume zu eröffnen und geeignete Methoden für eine gezielte Auswahl aus computergestützten Informations- und Wissensquellen zur Verfügung zu stellen.

Der Unterricht hat sich entsprechend Paragraph 17, des Schulunterrichtsgesetzes sowohl an wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch an den Erfahrungen und Möglichkeiten, die die Schülerinnen und Schüler aus ihrer Lebenswelt mitbringen, zu orientieren.

Im Sinne der gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände hat der Unterricht die fachspezifischen Aspekte der einzelnen Unterrichtsgegenstände und damit vernetzt fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte zu berücksichtigen. Dies entspricht der Vernetzung und gegenseitigen Ergänzung der einzelnen Disziplinen und soll den Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von Herausforderungen des täglichen Lebens helfen.

4. Aufgabenbereiche der Schule Wissensvermittlung

Zur Vermittlung fundierten Wissens als zentraler Aufgabe der Schule sollen die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, in altersadäquater Form Problemstellungen zu definieren, zu bearbeiten und ihren Erfolg dabei zu kontrollieren.

Kompetenzen

Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken („dynamische Fähigkeiten“).

Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Schülerinnen und Schüler auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen.

Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln.

Religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension

Die Schülerinnen und Schüler stehen vor den Fragen nach Sinn und Ziel und ihrem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft. Bei der Suche nach Orientierung bieten Religionen und Weltanschauungen ihre Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung an. In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen. Junge Menschen sollen Angebote zum Erwerb von Urteils- und Entscheidungskompetenz erhalten, um ihr Leben sinnerfüllt zu gestalten. Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler zu einem eigenständigen und sozial verantwortlichen Leben ermutigen. Die Achtung vor Menschen, die dabei unterschiedliche Wege gehen, soll gefördert werden. Diese Zielsetzungen bilden die Grundlage für eine fächerübergreifende und vernetzte Zusammenarbeit und vervollständigen damit die Beiträge der Unterrichtsgegenstände und Bildungsbereiche zur umfassenden Bildung der jungen Menschen.

5. Bildungsbereiche

Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten „Aufgabenbereiche der Schule“ und „Leitvorstellungen“ den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben.

In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden: Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt.

Bildungsbereich Sprache und Kommunikation

Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Schülerinnen und Schüler mit und über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind.

Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren wird, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt.

Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern.

Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft

Das Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein befriedigendes Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit sich selbst und mit anderen anzuleiten, insbesondere in den Bereichen Geschlecht, Sexualität und Partnerschaft. Sie sollen lernen, Ursachen und Auswirkungen von Rollenbildern, die den Geschlechtern zugeordnet werden, zu erkennen und kritisch zu prüfen.

Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern.

Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessengruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenskonflikte zu erarbeiten und abzuwägen.

Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern, sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Schülerinnen und Schülern ist in einer zunehmend internationalen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte.

Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben (insbesondere die Arbeits- und Berufswelt) hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für beide Geschlechter gleichen Partizipation und ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei sind auch Risiken und Chancen der neuen Technologien zu berücksichtigen.

Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule.

Bildungsbereich Natur und Technik

Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und die Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen.

Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft.

Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als für die Analyse und Lösung von Problemen wesentliche Voraussetzungen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln.

Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung

Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Kunstverständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden.

Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung

Unter Bewusstmachung der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten.

Im Vordergrund stehen dabei die Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten, wobei den Schülerinnen und Schülern Kompetenz für eine bewegungsorientierte Gestaltung ihrer Freizeit auch im Hinblick auf einen späteren Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung zu vermitteln ist. Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan gibt Ziele vor. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer

  • Strichaufzählung
    die Auswahl der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsverfahren zur Erreichung dieser Ziele vorzunehmen,
  • Strichaufzählung
    im Unterricht Lernsituationen zu gestalten und Lernprozesse einzuleiten und zu unterstützen,
  • Strichaufzählung
    vielfältige Zugänge zum Wissen zu eröffnen und auch selbst Informationen anzubieten,
  • Strichaufzählung
    Gelegenheiten zu schaffen, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen.

Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:

1. Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler

Der Unterricht hat an die Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an die Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Kontinuierliche Kontakte mit vorgelagerten und weiterführenden Schulen sind zweckmäßig.

2. Interkulturelles Lernen

Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.

Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.

Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden, Kenntnisse in der Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.

3. Integration

Unter Beachtung des Prinzips der sozialen Integration ist gemäß Paragraph 15, des Schulorganisationsgesetzes Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in die Hauptschule aufgenommen wurden, eine der Aufgabe der Sonderschule entsprechende Bildung zu vermitteln, wobei entsprechend den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsziele der Hauptschule anzustreben sind.

Sofern für diese Schülergruppe ein der Behinderung entsprechender Lehrplan der Sonderschule zur Anwendung kommt, gelten die hier angeführten Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sinngemäß in Ergänzung der didaktischen Grundsätze des Lehrplanes der Sonderschule.

4. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung

Die Schülerinnen und Schüler haben vielfältige und unterschiedliche Fähigkeiten, die je nach deren Entwicklungsstand sowie nach Themenstellung und Herangehensweise im Unterricht in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck kommen. Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern.

Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen:

  • Strichaufzählung
    Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten,
  • Strichaufzählung
    Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld,
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs,
  • Strichaufzählung
    Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist,
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von Rückmeldeverfahren, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten,
  • Strichaufzählung
    Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.

Die methodisch-didaktische Gestaltung soll die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler gestatten. Unterrichtsformen, durch die sich Differenzierung und Individualisierung verwirklichen lassen, reichen von Einzelarbeit über Partnerarbeit bis zu den zahlreichen Möglichkeiten der Gruppenarbeit. Dazu gehören auch Phasen des offenen Lernens und Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler.

Differenzierung in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache:

Die für alle Unterrichtsgegenstände formulierten Aussagen zur Differenzierung und Individualisierung gelten auch für Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache. Diesen Unterrichtsgegenständen kommt jedoch insofern im Hinblick auf den weiteren Bildungs- bzw. Ausbildungsweg besondere Bedeutung zu, als Kulturtechniken vermittelt werden und die Kommunikationsfähigkeit erweitert wird.

Bei der Führung von Leistungsgruppen ist zu beachten:

Leistungsdifferenzierung dient der besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler sowie der Sicherstellung der Durchlässigkeit im Schulwesen. Die organisatorische Umsetzung hat sich nach Maßgabe der ausführungsgesetzlichen Bestimmungen ausschließlich an diesen pädagogischen Zielstellungen zu orientieren. Die Stimmigkeit der Einstufung und der Noten ist regelmäßig durch vergleichende Maßnahmen (zB bei den Aufgabenstellungen) abzusichern.

Einschätzungen und Prognosen über die Leistungsfähigkeit dürfen nicht bewirken, dass einzelnen Schülerinnen und Schülern Teile des Bildungsangebots vorenthalten werden.

Die Anforderungen der höchsten Leistungsgruppe haben jenen der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule zu entsprechen. Die Anforderungen der übrigen Leistungsgruppen sind so zu dimensionieren, dass sich jede Leistungsgruppe nach Möglichkeit um eine Notenstufe von der nächsthöheren unterscheidet.

Die Einstufung in die einzelnen Leistungsgruppen gemäß Paragraph 31 b, des Schulunterrichtsgesetzes hat nach einem Beobachtungszeitraum zu erfolgen, welcher mindestens zwei Wochen ab Beginn des Unterrichtsjahres und längstens bis zum Ende des ersten Semesters dauert. Eigenständige Leistungsfeststellungen zum Zweck der Einstufung sind dabei nicht zulässig. Allfällige Umstufungen in höhere oder niedrigere Leistungsgruppen sind gemäß Paragraph 31 c, des Schulunterrichtsgesetzes vorzunehmen. Über den aktuellen Stand ihrer Leistungen sind die Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu informieren.

Sofern die Leistungsgruppen in getrennten Schülergruppen unterrichtet werden, ist eine zeitlich und inhaltlich genau abgestimmte gemeinsame Grundlage herzustellen, damit die Möglichkeit der Umstufung in eine höhere Leistungsgruppe sichergestellt wird. Die Anforderungen der einzelnen Leistungsgruppen sind den Schülerinnen und Schülern einsichtig zu machen. Ihre Einschätzung des eigenen Leistungsstandes ist zu fördern und es sind ihnen Wege zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit zum Zweck der Umstufung in die nächsthöhere Leistungsgruppe zu zeigen.

Die Förderung in Leistungsgruppen sowie die Umstufungen gemäß Paragraph 31 c, des Schulunterrichtsgesetzes haben insbesondere unter Bedachtnahme auf die Übertrittsmöglichkeiten in mittlere und höhere Schulen zu erfolgen.

Der Auftrag zur Differenzierung und Individualisierung kann sich nicht in der Zuordnung zu bestimmten Lerngruppen erschöpfen. Auch der Unterricht in Schülergruppen hat gemäß der oben genannten Grundsätze, die für alle Unterrichtsgegenstände gelten, zu erfolgen, weil die Annahme, es gäbe homogene Niveaus, empirisch nicht zutreffend ist.

5. Förderunterricht

Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des Paragraph 19, Absatz 4, des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar. Dabei ist vorauszusetzen, dass es sich um leistungsfähige und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind.

In Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache ist jedenfalls ein Förderunterricht für jene Schülerinnen und Schüler vorzusehen, die

  1. Litera a
    eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, weil sie die Anforderungen in den wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen oder Umstellungsschwierigkeiten wegen eines Schulwechsels haben; nach der Einstufung in Leistungsgruppen kommt dieser Förderunterricht nur mehr für Schülerinnen und Schüler der dritten Leistungsgruppe in Betracht;
  2. Litera b
    auf den Übertritt in eine höhere Leistungsgruppe vorbereitet werden sollen oder deren Übertritt in eine niedrigere Leistungsgruppe verhindert werden soll.

Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.

Der Förderunterricht kann in der 1. bis 4. Klasse als Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden.

Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede/n Schüler/in 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.

Bezüglich des Förderunterrichts in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen siehe Ziffer 4, (Förderung durch Differenzierung und Individualisierung).

Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch wird auf Ziffer 3 und 4 der Bemerkungen zu den Stundentafeln verwiesen.

6. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung

Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre – nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten – die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen an.

Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.

Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.

Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.

7. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt

Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.

8. Bewusste Koedukation

Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Vorurteilen zu führen. Es ist wesentlich, Lerninhalte auszuwählen, die gleichermaßen Mädchen und Knaben ansprechen, den Unterricht so zu gestalten, dass er sowohl den Bedürfnissen der Mädchen als auch der Knaben entgegenkommt, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen sowie Erwartungshaltungen und Umgangsformen der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber Mädchen und Knaben zu reflektieren.

Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Knaben beitragen. Daher kann es im Zusammenhang mit speziellen Themen oder Situationen sinnvoll sein, unter Beachtung der von der Ausführungsgesetzgebung gemäß Paragraph 8 a, des Schulorganisationsgesetzes festgelegten Voraussetzungen den Unterricht nach Geschlechtern getrennt durchzuführen.

9. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen; Leistungsbeurteilung

Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen, sodass im Regelfall eine außerschulische Lernunterstützung nicht nötig ist. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird.

Hausübungen sollen durch besondere Intentionen, wie zB Sammeln von Materialien und Informationen, Erkundungen, zusätzliche Übung und Festigung die Unterrichtsarbeit ergänzen. Dabei ist auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu achten (siehe auch Paragraph 17, Absatz 2, des Schulunterrichtsgesetzes).

An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Für die Bestimmung des Wesentlichen für die Leistungsbeurteilung sind bei den Lehrstoffangaben jedes Faches auch die jeweiligen Beiträge zu den Bildungsbereichen, zu den Aufgabenbereichen der Schule und zu den Leitvorstellungen zu beachten.

Im Rahmen der Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung (Leistungsbeurteilungsverordnung) sind auch Methodenkompetenz und Teamkompetenz in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind.

Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.

DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden. Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß Paragraph 17, des Schulunterrichtsgesetzes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen.

Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf:

  • Strichaufzählung
    Konkretisierung der Kernbereiche durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer,
  • Strichaufzählung
    Gestaltung der Erweiterungsbereiche durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer,
  • Strichaufzählung
    fächerverbindende und fächerübergreifende Maßnahmen,
  • Strichaufzählung
    Abstimmung der Leistungsfeststellungen auf die Unterrichtsarbeit durch den einzelnen Lehrer als Grundlage für die Beurteilung der Schülerleistungen,
  • Strichaufzählung
    Ergänzung des Unterrichts durch Schulveranstaltungen,
  • Strichaufzählung
    Gestaltung des Angebots an Freigegenständen und unverbindlichen Übungen,
  • Strichaufzählung
    schulautonome Lehrplanbestimmungen.

Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung, Erziehungsstil und individuelle Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts- und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von Qualität in der Schule. Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement, Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung von Schulqualität wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation gefördert.

1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen zu planen. Auf die Rechte der Schülerinnen und Schüler auf Beteiligung bei der Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (siehe Paragraph 17 und Paragraph 57 a, des Schulunterrichtsgesetzes).

Die Vorgaben im Abschnitt „Kernbereich“ der Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind verbindlich. Ebenso sind jedenfalls das Allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie viel Zeit für den Kernbereich zur Verfügung steht. Die Festlegung insbesondere der konkreten Inhalte und Beispiele erfolgt durch die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Diese haben außerdem festzulegen, welche Teilziele im Erweiterungsbereich behandelt werden und wie die beiden Bereiche zusammenwirken.

Die standortbezogene Gestaltung der Erweiterungsbereiche bietet im Sinne der anzustrebenden gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände die Möglichkeit, sowohl mit jenen Lehrerinnen und Lehrern, die denselben Unterrichtsgegenstand unterrichten, als auch mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände in den jeweiligen Klassen Planungen und Abstimmungen durchzuführen. Auf diese Weise kann ein koordiniertes pädagogisches Vorgehen erwirkt werden.

Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte. Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in mehreren Schritten, als Jahresplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des Schuljahres.

2. Kern- und Erweiterungsbereich

Der Lehrplan unterscheidet in den Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen zwischen einem Kern- und einem Erweiterungsbereich. Für den Kernbereich sind zwei Drittel der in der subsidiären Stundentafel (siehe Ziffer 2, im vierten Teil – Stundentafeln) angegebenen Wochenstundenanzahlen vorzusehen. Neben dieser zeitlichen Begrenzung ist der Kernbereich auch inhaltlich definiert.

Das Allgemeine Bildungsziel und die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen gelten für Kern- und Erweiterungsbereich. Der Abschnitt „Lehrstoff“ legt zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit den verbindlichen Kernbereich fest. Die Umsetzung der knapp und abstrakt formulierten Kernanliegen ist verbindliche Aufgabe der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Die zeitliche Gewichtung sowie die konkrete Umsetzung obliegt den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern.

Der Erweiterungsbereich ist standortbezogen durch die jeweilige Lehrerin bzw. den jeweiligen Lehrer allein oder fachübergreifend im Team zu planen, allenfalls nach Maßgabe schulautonomer Lehrplanbestimmungen.

Bei der Gestaltung des Erweiterungsbereiches sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: regionale und lokale Gegebenheiten; Bedürfnisse, Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler; Lernfortschritte der Klasse (Bedarf an Vertiefung, Übung usw.); individuelle Schwerpunkte der Lehrerinnen und Lehrer; materielle und personelle Ressourcen; autonome Lehrplanbestimmungen.

Kern- und Erweiterungsbereich sind sowohl inhaltlich als auch organisatorisch miteinander vernetzt. Lernformen, Unterrichtsphasen, Schulveranstaltungen usw. sind nicht von vornherein dem einen oder dem anderen Bereich zugeordnet. Die Zuordnung hat sich vielmehr an den Lernzielen zu orientieren. Sowohl Leistungsfeststellung als auch Leistungsbeurteilung beziehen sich auf beide Bereiche.

3. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Der Lehrplan eröffnet besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen sicherzustellen.

Im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen können zB folgende Schwerpunkte gesetzt werden:

  • Strichaufzählung
    Fremdsprachenschwerpunkt,
  • Strichaufzählung
    künstlerisch-kreativer Schwerpunkt,
  • Strichaufzählung
    naturkundlich-technischer Schwerpunkt,
  • Strichaufzählung
    ökologischer Schwerpunkt,
  • Strichaufzählung
    Informatikschwerpunkt,
  • Strichaufzählung
    gesellschafts- und wirtschaftskundlicher Schwerpunkt,
  • Strichaufzählung
    interkultureller Schwerpunkt,
  • Strichaufzählung
    bewegungsorientierter Schwerpunkt,
  • Strichaufzählung
    Schwerpunkt zur Gesundheit und Ernährung.

Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten.

Wenn Unterrichtsgegenstände mit fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden – erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen auszuweisen.

Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand erhöht, können Zusätze zu dessen Fachlehrplan formuliert werden.

Wenn durch schulautonome Lehrplanbestimmungen die Stundenanzahl eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung reduziert wird, geht dies zu Lasten des Zeitbudgets für den Erweiterungsbereich. Eine Verlagerung von Teilen des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände ist möglich.

Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten:

  • Strichaufzählung
    Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens und insbesondere mit dem Bildungsziel der Hauptschule,
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Vielfalt der Begabungen und Interessen berücksichtigt,
  • Strichaufzählung
    Vermeidung einer frühzeitigen Spezialisierung oder einer einengenden Ausrichtung auf bestimmte Schul- und Berufslaufbahnen,
  • Strichaufzählung
    Erhaltung der Berechtigungen und Übertrittsmöglichkeiten,
  • Strichaufzählung
    Vermeidung der Vorwegnahme von Bildungsinhalten anderer Schularten in wesentlichen Bereichen,
  • Strichaufzählung
    Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe Paragraph 63 a, des Schulunterrichtsgesetzes).

Bezüglich spezieller Vorgaben für autonome Beschlussfassungen siehe auch die Abschnitte „Förderunterricht“, „Kern- und Erweiterungsbereich“, „fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht“, „Betreuungsplan für ganztägige Schulformen“ sowie die Stundentafeln (samt den Bemerkungen zu den Stundentafeln).

4. Leistungsfeststellung

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise bekannt zu geben.

In der 1. bis 4. Klasse beträgt in jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im sechsten Teil Schularbeiten vorgesehen sind, der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt vier bis fünf Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache stehen für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung.

Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.

5. Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht

Die Tradition des Fachunterrichts trägt der Notwendigkeit zu systematischer Spezialisierung Rechnung. Gleichzeitig sind der Schule aber Aufgaben gestellt, die sich nicht einem einzigen Unterrichtsgegenstand zuordnen lassen, sondern nur im Zusammenwirken mehrerer Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern eher ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen (siehe den ersten Teil „Allgemeines Bildungsziel“) selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Im fächerverbindenden Unterricht haben Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihres Fachunterrichts mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge herzustellen. Die Organisation des nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen.

Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplans. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.

6. Gestaltung der Nahtstellen

Der pädagogischen Gestaltung von Schulein- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen beeinflussen die Entstehung von Einstellungen oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Austrittsphasen ist eine Vorbereitung auf zukünftige Arbeits- und Organisationsformen erforderlich.

Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammen zu arbeiten (Paragraph 2 und Paragraph 62, des Schulunterrichtsgesetzes).

Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Volksschule Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Leistungsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen (Informationsfeststellungen), die Leistungsbeurteilung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen.

Vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.

7. Öffnung der Schule

Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.

Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte.

Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.

8. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.

Aufgaben des Betreuungsteils:

Allgemein:

  • Strichaufzählung
    Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
  • Strichaufzählung
    sprachliche Förderung
  • Strichaufzählung
    Leseförderung
  • Strichaufzählung
    Förderung des Gesundheitsbewusstseins

Freizeit:

  • Strichaufzählung
    Erholung
  • Strichaufzählung
    individueller Freiraum
  • Strichaufzählung
    Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
  • Strichaufzählung
    Förderung der Kreativität
  • Strichaufzählung
    Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

Lernzeiten:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Lernmotivation
  • Strichaufzählung
    Festigung des Unterrichtsertrages
  • Strichaufzählung
    Unterstützung des schulischen Erfolgs
  • Strichaufzählung
    Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation

Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten: Pädagogisches Konzept und Planung:

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.

Kommunikation und Austausch:

Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.

Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.

Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.

Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.

Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.

Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.

Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.

Lernzeiten:

Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.

Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.

Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit:

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.

Individuelle Lernzeit:

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.

Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Lernzeiten

Wochenstunde(n)

Gegenstandsbezogene Lernzeit

1

2

3

4

Individuelle Lernzeit

8

6

4

2

Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.

Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.

Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.

Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.

Freizeit:

Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.

Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.

An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
  • Strichaufzählung
    Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
  • Strichaufzählung
    Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
  • Strichaufzählung
    Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
  • Strichaufzählung
    Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
  • Strichaufzählung
    Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.

VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL

Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

 

Klassen und Wochenstunden 3)

Summe

Pflichtgegenstände 1) 2)

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

 

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

 

 

 

 

15–21

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

12–18

Geschichte und Sozialkunde/Politische Billdung

 

 

 

 

5–10

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7–12

Mathematik

 

 

 

 

14–20

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

2–6

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

7–12

Chemie

 

 

 

 

1,5–4

Physik

 

 

 

 

5–10

Musikerziehung

 

 

 

 

6–11

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

7–12

Technisches Werken 4)
Textiles Werken 4)

 

 

 

 

7–12

Ernährung und Haushalt

 

 

 

 

2–6

Bewegung und Sport

 

 

 

 

13–18

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

0–1

0–1

1–2

1–4 5)

sonstige

0–1

0–1

0–1

0–1

0–4

Gesamtwochenstundenzahl

27–31

27–31

28–32

30–34

120

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie in Ziffer 2,, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

Förderunterricht:

Wie in Ziffer 2.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:

 

Klassen und Wochenstunden 1)

Summe

Pflichtgegenstände

1.Kl.

2.Kl.

3.Kl.

4.Kl.

 

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

5

4

4

4

17

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

2

2

2

6

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

Mathematik

4

4

4

4

16

Geometrisches Zeichnen

2

2

Biologie und Umweltkunde

2

2

1

2

7

Chemie

2

2

Physik

1

2

2

5

Musikerziehung

2

2

1

1

6

Bildnerische Erziehung

2

2

2

1

7

Technisches Werken 2)
Textiles Werken 2)

2

1

2

2

7

Ernährung und Haushalt

1,5

1,5

3

Bewegung und Sport

4

3

3

3

13

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

x 3)

x 3)

x 3)

Gesamtwochenstundenzahl

29

29,5

29,5

32

120

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

 

Klassen und Wochenstunden

Summe

Freigegenstände und
unverbindliche Übungen

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

 

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes

 

 

 

 

 

 

siehe Pflichtgegenstände

 

 

 

 

2–8

Allgemeine Interessen- und
Begabungsförderung

 

 

 

 

 

 

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung

 

 

 

 

2–8 7)

 

Berufsorientierung

 

 

 

 

2–8 7)

 

Chorgesang

 

 

 

 

2–8 7)

 

Darstellendes Spiel

 

 

 

 

2–8 7)

 

Einführung in die Informatik

 

 

 

 

2–8 7)

 

Kurzschrift

 

 

 

 

2–8 7)

 

Maschinschreiben

 

 

 

 

2–8 7)

 

Schach

 

 

 

 

2–8 7)

 

Spielmusik
(Instrumentalmusik)

 

 

 

 

2–8 7)

 

Technisches Werken bzw. Textiles Werken

 

 

 

 

2–8 7)

 

Verkehrserziehung

 

 

 

 

2–8 7)

Freigegenstand Fremdsprachen

 

 

 

 

 

 

Englisch

 

 

 

 

6–12

 

Französisch

 

 

 

 

6–12

 

Italienisch

 

 

 

 

6–12

 

Russisch

 

 

 

 

6–12

 

Spanisch

 

 

 

 

6–12

 

Tschechisch

 

 

 

 

6–12

 

Slowenisch

 

 

 

 

6–12

 

Bosnisch/Kroatisch/
Serbisch

 

 

 

 

6–12

 

Ungarisch

 

 

 

 

6–12

 

Kroatisch

 

 

 

 

6–12

 

Türkisch

 

 

 

 

6–12

Muttersprachlicher
Unterricht 8)

2–6

2–6

2–6

2–6

8–24

Förderunterricht:

Deutsch

Mathematik

Lebende Fremdsprache

Kann auch in den übrigen Pflichtgegenständen angeboten werden (siehe Abschnitt Förderunterricht im zweiten Teil)

__________________

1) Wenn bei Einführung des Pflichtgegenstandes „Zweite lebende Fremdsprache“ mindestens sechs Wochenstunden über zwei Jahre vorgesehen werden, ist der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ als „Erste lebende Fremdsprache“ zu bezeichnen.

2) Die Verbindung der Pflichtgegenstände „Mathematik“ und „Geometrisches Zeichnen“ ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf.

3) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.

4) Als alternativer Pflichtgegenstand.

5) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

6) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

7) Es ist sowohl die ganzjährige, als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

8) Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.

__________________

Bemerkungen zu den Stundentafeln:

  1. Ziffer eins
    Unterrichtsgegenstände mit weniger als zwei Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
  2. Ziffer 2
    Für Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Schulpflicht in der 2. oder 3. Klasse vollenden, kann in der 1. und 2. Klasse bzw. in der 2. Klasse ein bestimmtes Angebot an zusätzlichen Freigegenständen vorgesehen werden (zB Ernährung und Haushalt, Berufsorientierung).
  3. Ziffer 3
    Für außerordentliche Schülerinnen und Schüler, mit einer anderen Muttersprache als Deutsch, kann zum Erwerb der Unterrichtssprache zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu zwölf Wochenstunden angeboten werden, der bei besonderen Lernproblemen bis auf achtzehn Wochenstunden erweitert werden kann. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Sofern die Organisation des besonderen Förderunterrichts nur zusätzlich zum Unterricht in den Pflichtgegenständen möglich ist, ist – allenfalls auch durch entsprechende Kürzungen in anderen Unterrichtsgegenständen – dafür Sorge zu tragen dass die zusätzliche Belastung höchstens sechs Wochenstunden beträgt. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig.
  4. Ziffer 4
    Für ordentliche Schülerinnen und Schüler, mit einer anderen Muttersprache als Deutsch, kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.
  5. Ziffer 5
    Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ist in höchstens fünf Pflichtgegenständen (ausgenommen „Bewegung und Sport“) bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
    • Strichaufzählung
      Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
    • Strichaufzählung
      Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN HAUPTSCHULEN

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, sofern nicht gesondert bekannt gemacht)

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2002,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Allgemeine Bestimmungen und didaktische Grundsätze:

Ziffer eins Die Allgemeinen Bestimmungen und die Didaktischen Grundsätze der vom Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten durch Verordnung festgesetzten Lehrpläne für die Hauptschulen sind nach gegebener Möglichkeit anzuwenden.

Ziffer 2 Werden Schüler von mehreren Schulstufen zu einer Religionsunterrichtsgruppe zusammengezogen, so kann eine entsprechende Wechselfolge der Lehrpläne einsetzen.

Ziffer 3 Es liegt in der Verantwortung der Religionsunterrichtsleitung und der Religionslehrkraft, die Lehrstoffverteilung jeweils unter Beobachtung des Stundenausmaßes, der Leistungsfähigkeit und der Stufenzusammensetzung der Religionsunterrichtsgruppe zu erstellen.

Allgemeines Bildungsziel:

Der Religionsunterricht hat an die christlich-sittliche und soziale Bildung anzuschließen, die nach dem Lehrplan für den Religionsunterricht in der Grundschule erzielt wurde. Der weitere Ausbau soll in Verbindung mit Bildern aus dem Ablauf kirchlichen Geschehens aus der Vergangenheit bis zur Gegenwart so vorgesehen werden, dass eine lebensnahe Bildung erzielt wird. Bei der Vermittlung von Bildungsgrundlagen und Kenntnissen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Schüler sowohl für die Teilnahme am Religionsunterricht in berufsbildenden Schulen wie gegebenenfalls in allgemein bildenden höheren Schulen vorzubereiten sind. Zugleich soll damit eine allgemeine Bildungsgrundlage geboten werden, durch die die Schüler befähigt werden, in einer objektiven Geistes- und Gesinnungshaltung verantwortungsbewusst vor Gott und den Menschen als Glieder ihrer Kirche und der menschlichen Gesellschaft wie deren Ordnung zu leben und zu handeln.

In Verbindung mit dem Lehrstoff ist jeweils eine entsprechende Auswahl von Gebeten und Liedern zu bieten.

Bildungs- und Lehraufgaben: 1. Klasse:

Der Schüler ist soweit in die Bibelkunde einzuführen, als dies zum Verständnis der Bibel und ihrer einzelnen Teile erforderlich ist.

Im Zusammenhang mit der Entstehung der wichtigsten Schriften des Alten Testaments und mit der alttestamentlichen Umwelt ist die Geschichte des israelitisch-jüdischen Volkes so weit zu behandeln, dass der Schüler eine entsprechende Grundlage zum Erfassen des Neuen Testaments erhält.

2. Klasse:

Unter Heranziehung der neutestamentlichen Zeitgeschichte ist dem Schüler Jesus Christus, sein Leben und seine Wirksamkeit nach der Darstellung der Evangelien nahe zu bringen. Darauf aufbauend, ist der Schüler mit der Geschichte der Urgemeinden in Jerusalem und Antiochia und damit mit der Persönlichkeit des Paulus sowie mit den Fragen des Juden- und Heidenchristentums bekannt zu machen.

3. Klasse:

Im Unterricht sind Bilder aus der Kirchengeschichte zu bieten, soweit sie in das Verständnis der heutigen christlichen Situation hineinführen: Die Kirche bis 313. – Östliches und westliches Christentum bis zur Trennung. – Die Entwicklung des Papsttums. – Kirchlicher Verfall und Reformversuche (Reformation. – Die Anglikanische Kirche. – Die Kirchenversammlung zu Trient.). – Die kirchlichen Verhältnisse im 18. und 19. Jahrhundert. – Die Entstehung der altkatholischen Bewegung.

4. Klasse:

Die Altkatholische Kirche: Von der gegenwärtigen kirchlichen Situation ausgehend, ist Lehre und Verfassung der Altkatholischen Kirche, ihr Verhältnis zur anglikanischen Kirchengemeinschaft und zu den Ostkirchen und ihre Stellung in der Ökumene zu behandeln.

d) Israelitischer Religionsunterricht

Lehrziel:

Der israelitische Religionsunterricht an allen Lehranstalten, in allen Klassen, bei allen Altersstufen hat die Aufgabe, die jüdische Jugend religiös-sittlich zu erziehen, sie zur Teilnahme am religiösen Leben zu befähigen, von der Erhabenheit unseres Glaubens zu überzeugen, sie in ihrer Selbstachtung zu bestärken, schon im Hinblick auf die Größe unserer mehrtausendjährigen Geschichte, auf den unüberbietbaren Opfermut und Opferwillen des jüdischen Volkes, dessen Mentalität sich auch in unseren Tagen beim Werden des alt-neuen ISRAEL dokumentierte.

Zur Erreichung dieses Lehrzieles dienen an der Hauptschule:

Ziffer eins Der Unterricht in biblischer und nachbiblischer Geschichte, die Einführung in die Literatur des Judentums der Vorzeit und der Gegenwart. Religions- und Sittenlehre in der Darstellung von G. Wolf.

Ziffer 2 Der Unterricht im Hebräischen soll in das Verständnis der Bibel und des Gebetbuches einführen, zur Teilnahme am öffentlichen Gemeindegottesdienst befähigen sowie die Voraussetzungen zur Erlernung des Hebräischen als Umgangssprache schaffen.

Ziffer 3 Der Unterricht in der Religionslehre, der sowohl in systematischer Form als auch im Anschluss an den Unterricht in der Geschichte und im Hebräischen erteilt wird, soll die Grundgedanken des Judentums, den Gottesbegriff, die Lehren von der sittlichen Bestimmung des Menschen und seiner Pflichten entwickeln sowie die Jugend mit dem Werden des Staates ISRAEL vertraut machen.

Lehrstoff:

Die nachstehende Lehrstoffverteilung hat in vollem Ausmaß nur an jenen Lehranstalten Geltung, an denen der israelitische Religionsunterricht klassenweise erteilt wird. In Abteilungen, die wegen des Schülermangels zwei oder mehrere Klassengruppen umfassen, hat der Religionslehrer auf Grund der ihm von seiner Religionsbehörde erteilten Instruktion eine der Zusammensetzung der Schüler entsprechende Auswahl zu treffen.

1. Klasse:

  1. Litera a
    Aus dem Lehrbuch der Biblischen Geschichte „Josua“ bis „Sauls Tod“. Geographie des Landes Israel.
  2. Litera b
    Bibellektüre: Zweites Buch Mosis, Kapitel 20, 22, 23, Drittes Buch Mosis, Kapitel 19.
  3. Litera c
    Hebräisch: Im Jugendgottesdienstbuch „Maariw und Mincha für Sabbat“; lesen und übersetzen an Hand der beigefügten deutschen Übersetzung. Erläuterung des durchgenommenen Stoffes mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Echad Elohenu, L`cha adonaj, W`soss Hathora, J`hallelu, Hodu, Haschiwenu, Waj`chulu, Magen Awoth, Keduscha, W`schomru; ferner Hawdalah. Schehechejanu.
  4. Litera d
    Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogale Melodien. Die Personalsuffixe, Geschlecht und Zahl des Hauptwortes.

2. Klasse:

  1. Litera a
    Wiederholung des Lehrstoffes der ersten Klasse.
  2. Litera b
    Aus dem Lehrbuch der Biblischen Geschichte: von „David“ bis zum „Untergang des Reiches Juda“ (586 v.).
    Bibellektüre: Psalmen 1, 3, 90 bis 93 (Auswahl), Sprüche Salomos (Auswahl), Jeremia 7, 17, Klagelieder (Auswahl), Jesaia 1, 11.
  3. Litera c
    Hebräisch: Schalosch R`galim (die drei Wallfahrtsfeste): Maariw und Mussaf – Tefilla aus dem Gebetbuch an Hand der deutschen Übersetzung, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen:
    Waj`daber, Mosche, Adonaj-Adonaj, Hallel, besonders die ersten zwei Psalmen Hallelujah und B`zess Jisrael. Der Priestersegen.
  4. Litera d
    Sprachliches: Hinweis auf das Perfektum futurum und Waw conversivum. Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogengesang.

3. Klasse:

  1. Litera a
    Erzählungen aus der Biblischen Geschichte. Vom „Babylonischen Exil“ bis zur „Zweiten Tempelzerstörung“.
  2. Litera b
    Bibellektüre: Aus „Hiob“, „Ezechiel“ 18, 37, Psalmen 137, 113 bis 118 (Auswahl).
  3. Litera c
    Hebräisch: Rosch Haschanah: Maariw und Mussaf aus dem Gebetbuch, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen:
    Tikeu, Sachrenu, M`loch, B`Sefer-Chajim, Awinu Malkenu (Übersetzen die ersten fünf und die „Katwenu“). Synagogengesang.
  4. Litera d
    Sprachliches: Wiederholen des bisher durchgenommenen Lehrstoffes und Hinweis auf die Niphal-Form. Sprechübungen.

4. Klasse:

  1. Litera a
    Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes. Erzählungen aus der jüdischen Geschichte vom Jahre 70 unserer Zeit bis zur Gegenwart. Der Jüdische Kalender.
  2. Litera b
    Bibellektüre: Aus dem Pentateuch, römisch II. B. M. Kap. 19, Vers 3-6, Kap. 20, Vers 1-3, 7-8, 12-17. Ferner Lesestoff Auswahl aus „Sprüche der Väter“.
  3. Litera c
    Hebräisch: Jom Kippur: Kol-Nidre, Mussaph, Neila im Zusammenhang mit besonderer Betonung folgender Stellen: Watiten lanu, Mechal, Aschamnu, einige „Al-Chet“, Awinu Malkenu (Chassmenu). Synagogengesang.
  4. Litera d
    Sprachliches: Wiederholung des durchgenommenen Lehrstoffes und Sprechübungen im Rahmen desselben.

SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.

Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden,

  • Strichaufzählung
    mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen;
  • Strichaufzählung
    Sachinformationen aufzunehmen, zu bearbeiten und zu vermitteln und sich mit Sachthemen auseinander zu setzen;
  • Strichaufzählung
    Ausdrucksformen von Texten und Medien und deren Wirkung zu verstehen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen. Der mündliche und schriftliche Sprachgebrauch soll frei von groben Verstößen gegen die Sprach- und Schreibrichtigkeit sein.

Der Deutschunterricht muss mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft gesehen werden. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können.

Der Deutschunterricht muss Schülerinnen und Schüler, für die Deutsch Zweit- (Dritt- oder Viert-)Sprache ist, im Anschluss an die Lern- und Lebenserfahrungen ihrer sprachlichen und kulturellen Sozialisation so fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für deren schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird.

Die zuerst erworbene Sprache ist in hohem Maß Grundlage für den Erwerb einer Zweitsprache. Daher soll die Muttersprache beim Zweitspracherwerb nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Den Schülerinnen und Schülern sollen im Deutschunterricht Werte und Lebenshaltungen mit Hilfe von Texten vermittelt werden. Dabei soll die inhaltliche Auseinandersetzung mit Religion, Weltanschauung und Tradition die Basis für ein sinnerfülltes, eigenverantwortliches Leben schaffen und zur Achtung anderer Kulturen und Lebensweisen führen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Der Deutschunterricht soll beitragen, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu nutzen und zu erweitern. Der kritische Umgang mit und die konstruktive Nutzung von Medien ist eine wichtige Aufgabe. Die sprachliche und kulturelle Vielfalt in der Gesellschaft soll als bereichernd erfahren werden.

Mensch und Gesellschaft:

Der Deutschunterricht soll Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen weiterentwickeln. Er soll die Auseinandersetzung mit Werten im Hinblick auf ein ethisch vertretbares Menschen- und Weltbild fördern.

Natur und Technik:

Der Deutschunterricht soll durch zunehmend präzise Verwendung von Sprache dazu beitragen, Phänomene und Zusammenhänge zu benennen und zu beschreiben.

Kreativität und Gestaltung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Gestaltungserfahrungen mit Sprache machen und sinnliche Zugänge mit kognitiven Erkenntniswegen verbinden.

Gesundheit und Bewegung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Sprech- und Atemtechnik üben.

Didaktische Grundsätze:

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache (Sprache als Grundlage von Beziehungen, als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen, als Gestaltungsmittel) legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen. Sprach- und Schreibnormen sollen in allen Verwendungszusammenhängen angemessen berücksichtigt und behandelt werden.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen zu achten. Der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu beachten.

Sprechen verlangt von den Schülerinnen und Schülern, sich in zunehmendem Maß auf die jeweilige Sprechsituation einzustellen und dabei auch unterschiedliche Leistungen von Standardsprache und Herkunftssprachen zu erfahren. In geeigneten Gesprächs- (Partner-, Kleingruppen-, Klassengespräch .) und Redeformen (spontanes, vorbereitetes und textgebundenes Sprechen) sollen die Schülerinnen und Schüler die Wirkungsweise verschiedener verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel erleben.

Hilfen zum verständlichen Sprechen sollen angeboten werden. Auf individuelle Sprechhemmungen ist Bedacht zu nehmen, auf die Stärkung des Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler ist zu achten.

Einfache Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung sollen helfen das Gesprächsverhalten zu beschreiben und damit bewusst zu machen.

Gelegenheiten zum Sprechhandeln, auch in realen Situationen, sind so oft wie möglich zu nützen.

Schreiben im Deutschunterricht muss zu wachsender Sicherheit und zur Bereitschaft führen, unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen. Das betrifft

  • Strichaufzählung
    das handlungsbezogene Schreiben, das je nach der Situation stärker auf das Thema, die Schreibabsicht oder die Erwartungen der Leserinnen und Leser ausgerichtet sein kann,
  • Strichaufzählung
    das Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen,
  • Strichaufzählung
    das Schreiben als Ausdruck des eigenen Wahrnehmens, Fühlens und Denkens,
  • Strichaufzählung
    das spielerische und das schöpferische Schreiben.

Das Verfassen von Texten ist als mehrschichtiger Prozess zu sehen, der vom Schreibvorhaben bis zum fertigen Text reicht. Je nach der Schreibentwicklung und den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) gezielt einzusetzen, um diesen Schreibprozess zu unterstützen. Durch die regelmäßige Beschäftigung mit eigenen und fremden schriftlichen Arbeiten sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, Texte einzuschätzen, zu beurteilen und zu optimieren. Texte von Schülerinnen und Schülern sollen in geeigneter Weise zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden.

Die beim Verfassen von Texten auftretenden Mängel in der Beherrschung der Sprach- und Schreibrichtigkeit müssen zu individuellen, bei Bedarf zu gemeinsamen Schwerpunkten der Unterrichtsarbeit werden.

Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden, soll einen Schwerpunkt des Deutschunterrichts bilden. Bei der Auswahl sind der Leistungsstand, insbesondere die Lesefertigkeit und -fähigkeit, und die Interessen und Konsumgewohnheiten der Schülerinnen und Schüler zu bedenken. Individualisierung und Differenzierung beim Angebot der Texte sind daher notwendig.

Altersgemäße mediale und lokale kulturelle Angebote sind einzubeziehen.

Durch regelmäßige, methodisch abwechslungsreiche Beschäftigung mit Texten verschiedener Art sollen die Schülerinnen und Schüler zu gründlichem Textverständnis und zu positiver Einstellung zum Lesen gelangen.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibunterricht sind grundsätzlich in die Handlungszusammenhänge des Deutschunterrichts einzubinden. Die Auseinandersetzung mit Sprach- und Schreibnormen soll nicht Selbstzweck sein und auch nicht auf vordergründiges Begriffswissen abzielen.

Ausgangspunkte sollen vor allem Texte und komplexe Situationen sein, bisweilen ist es aber auch zielführend, einzelne Teilbereiche der Grammatik oder Rechtschreibung zunächst isoliert zu betrachten. Über beide Zugänge sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in Bau und Funktion der Sprache gewinnen: Durch die Beschäftigung mit Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie mit Lautung und Schreibung sollen die Schülerinnen und Schüler ihr Sprachwissen erweitern.

Grammatische Inhalte und Begriffe müssen in dem Maß vermittelt werden, wie es ein altersgemäßes Nachdenken und Sprechen über Sprache erfordert. Sprach- und Schreibnormen werden als gesellschaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit soll aufgezeigt werden. Spielerische und entdeckende Verfahren sollen als ein wesentlicher Zugang zur Auseinandersetzung mit Sprache eingesetzt werden.

Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten. Dazu ist es zweckmäßig, Hilfsmittel in Buchform und elektronischer Form, zB österreichische Wörterbücher, heranzuziehen.

Die Beschäftigung mit Sprach- und Schreibnormen soll nach Gesichtspunkten der inneren Differenzierung erfolgen, die den individuellen Besonderheiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler weitgehend Rechnung zu tragen hat. Besondere Maßnahmen zur Differenzierung sind vor allem notwendig, wenn der Deutschunterricht Zweitsprache-Unterricht ist (siehe weiter unten).

Die Leistungsdifferenzierung erfolgt durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung, nach dem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist (siehe auch den Abschnitt „Förderung durch Differenzierung und Individualisierung“ im dritten Teil).

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen.

Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist:

Diese Grundsätze gelten als Leitlinien für den regulären Deutschunterricht sowie für den besonderen Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.

Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Muttersprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Als Zugang zu kommunikativen Realsituationen sowie als Möglichkeit einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur kommt der Hereinnahme von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht große Bedeutung zu.

Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, dh. das Hörverstehen vor dem Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben.

Hörverstehen

Das Hörverstehen stellt im Zweitsprachenunterricht eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Kommunikation dar. Hörübungen sollen das Verstehen anbahnen und schulen: das Globalverständnis (die allgemeine Sinnerfassung) und das Detailverständnis (das Erfassen bestimmter Einzelheiten). Hören soll dabei kein passiver Vorgang sein, sondern eingebunden werden in kommunikative Situationen, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, verbal oder nonverbal zu reagieren.

Die Entwicklung des rezeptiven Wortschatzes soll vor allem durch sinnerfassendes Hören (und Lesen) erfolgen.

Hörverstehensübungen müssen auch für die Laut- und Ausspracheschulung eingesetzt werden. Übungen dieser Art sollen ihr Textmaterial größeren Sinnzusammenhängen entnehmen.

Sprechen

Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit (einschließlich der richtigen Aussprache und Intonation) soll einen Schwerpunkt im Unterricht von Deutsch als Zweitsprache bilden.

Der Spracherwerb ist dabei als Prozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen und bestimmte Sprachnormen einzuhalten.

Aussprache und Intonation sollen der deutschen Standardsprache möglichst nahe kommen. Neben der Lautsicherheit ist ein in Rhythmus, Melodieführung und Sprechtempo möglichst natürlicher Sprechton anzustreben. Auf den engen Zusammenhang mit dem Hörverstehen ist zu achten.

Lesen und Leseverstehen

Beim Zweitspracherwerb kommen dem Lesen folgende Aufgaben zu:

  • Strichaufzählung
    Das laute Lesen soll die Entsprechung von Schriftsymbolen und den dazu gehörigen Lauten automatisieren, Aussprache, Intonation und Sprachrhythmus sowie die Lesefertigkeit festigen.
  • Strichaufzählung
    Das stille Lesen soll der Sinnerfassung von Texten (mit unbekannten Elementen) und der Wortschatzerweiterung dienen.

Das selbstständige Lesen als Mittel zum eigenständigen Spracherwerb ist besonders zu fördern.

Schreiben

Das Schreiben hat im Unterricht Deutsch als Zweitsprache zunächst nur lernunterstützende Funktion. Es ist erst allmählich zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln und muss zu wachsender Sicherheit führen und die Bereitschaft wecken, unterschiedliche Schreibformen reproduktiv und produktiv zu gebrauchen.

Rechtschreiben

Von Anfang an sollte danach getrachtet werden, dass der Prozess des Schreibens aktiv vollzogen wird, dh. er sollte vom Sensorischen zum Kognitiven und zum Motorischen führen (Hinschauen/Hören/Merken/Aufschreiben).

Spezifische Schwierigkeiten beim Erwerb der deutschen Rechtschreibung ergeben sich vor allem aus Unterschieden zu den Muttersprachen der Schüler und Schülerinnen, besonders bei:

  • Strichaufzählung
    Laut-Buchstaben-Entsprechungen,
  • Strichaufzählung
    Abgrenzung von Wörtern,
  • Strichaufzählung
    Wortzusammensetzungen,
  • Strichaufzählung
    Groß- und Kleinschreibung,
  • Strichaufzählung
    Satzzeichen.

Kontrastive Vergleiche (Muttersprache und Deutsch) können Problembereiche deutlich machen und Fehlschreibungen verhindern.

Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen.

Für die Arbeit mit österreichischen und zweisprachigen Wörterbüchern sollen Nachschlagetechniken erlernt werden.

Grundkenntnisse aus der Sprachbetrachtung unterstützen das Verständnis für die Rechtschreibung und sollen daher im Rechtschreibunterricht angewendet werden.

Sprachbetrachtung

Grundsätzlich ist zwischen Erkennungsgrammatik für den muttersprachlichen Unterricht und Erzeugungsgrammatik für den Zweit- und/oder Fremdsprachunterricht zu unterscheiden:

Erlernt man eine Sprache als Zweitsprache, bedient man sich der Erzeugungsgrammatik, die das bestehende Regelsystem einer Sprache als gegeben annimmt. Dafür bieten Satzmuster oder nach kommunikativem Bedarf erworbene Teile der Formenlehre rasch die Möglichkeit, mit relativ einfachen Strukturen sprachrichtig zu kommunizieren.

Erst nach Erarbeitung, Reflexion und Einsicht in die Funktion grammatischer Phänomene können diese im Bedarfsfall auch benannt werden. Dabei ist zu bedenken, dass viele Funktionen grammatischer Phänomene des Deutschen in den verschiedenen Muttersprachen der betroffenen Schülerinnen und Schüler oft keine direkte Entsprechung haben (zB die Funktion des Artikels).

Bei der Einschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist zu berücksichtigen, dass diese nur einen kleinen Ausschnitt ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt in der für sie fremden Sprache wiedergeben können. Schularbeiten sind so zu erstellen, dass sie dem individuellen Sprachstand der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Die Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern ist zu ermöglichen.

Mangelnde Sprachkompetenz in der Zweitsprache Deutsch legitimiert nicht eine Zuweisung in die niedrigste Leistungsgruppe. Vor allem in Sprechen, Lesen und Schreiben erwerben Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Herkunftssprache im gemeinsamen Unterricht mit Schülern und Schülerinnen der höchsten Leistungsgruppe eine hohe Sprachkompetenz in Deutsch – vor allem aus der Sicht der sozialen Funktion des Sprachlernens.

Lehrstoff: Kernbereich: 1. Klasse: Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Einfache Mittel kennen lernen und anwenden um Gespräche partner- und situationsgerecht zu führen. Vertraute Gesprächsformen anwenden und neue kennen lernen. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen und mit eigenen Worten ausdrücken. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; dafür einfache sprachliche Mittel sichern.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Personen befragen; Auskünfte einholen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem Wesentliches wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen lernen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen:

Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen, um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

2. Klasse: Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Die schon bekannten Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern. Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit anwenden. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene Absichten beschreiben und vergleichen lernen. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; weitere sprachliche Mittel kennen lernen und erproben.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Personen zu verschiedenen Themenbereichen befragen; Fragen vorbereiten und zielführend stellen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und Notizen anlegen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem anhand von Notizen ordnen und mündlich oder schriftlich wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen. Eigene Überlegungen äußern und begründen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen, um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

3. Klasse: Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Den Gesprächsverlauf bewusst wahrnehmen und zunehmend eigenständig auf Partner/innen und Situationen eingehen. In verschiedenen Gesprächsformen den Gesprächsverlauf beobachten und beschreiben, um ihn beeinflussen zu können. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen, um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch einander widersprechende Absichten beschreiben; Stellung beziehen. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; formale und mediale Möglichkeiten nützen.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen; entsprechende sprachliche und technische Mittel kennen lernen und erproben. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem mündlich und schriftlich auch unter Verwendung von Merk- und Veranschaulichungshilfen wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten (auch aus Texten) und Äußerungen Argumente sammeln, ordnen und zu einfachen mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen, um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

4. Klasse: Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Eigenes Gesprächsverhalten in seiner Wirkung abschätzen und situations- und partnergerecht einsetzen können. Sich in verschiedenen Gesprächsformen – versuchsweise auch leitend – angemessen verhalten. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen, um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch versteckte Absichten erkennen und zuordnen; entsprechend reagieren. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; auch mit Anforderungen im öffentlichen und institutionellen Bereich vertraut werden.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen (auch in Form von Interviews); entsprechende sprachliche und technische Mittel einsetzen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem – auch größeren Umfangs – Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem wirkungsvoll und anschaulich mündlich und schriftlich präsentieren und erklären.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten und Äußerungen (auch aus Texten) Argumente sammeln, ordnen und zu ausführlicheren mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen. Standpunkte anderer in zunehmendem Maß berücksichtigen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen, um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

1. bis 4. Klasse: Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

(bezieht sich auf die jeweils genannten Aufgabenbereiche):

Sprachliche Erscheinungsformen betrachten und anwenden

Wissen über Sprache erwerben und anwenden, wie es für einen möglichst fehlerfreien Sprachgebrauch notwendig ist. Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen, und zwar aus den Bereichen der Pragmatik, der Semantik und der Text-, Satz- und Wortgrammatik. Maßgebend für die Auswahl sind der Entwicklungsstand, die Leistungsfähigkeit und der sprachliche Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

Rechtschreiben

Den Gebrauchswortschatz entsprechend dem jeweiligen Thema stetig erweitern und orthographisch sichern. Die Regelhaftigkeit von Sprachformen und Schreibung in zunehmendem Maße erkennen und verstehen. Neben anderen Hilfen Wortbedeutungen und Wortbildung zum Erschließen der richtigen Schreibung nützen lernen. Individuelle Rechtschreibschwächen herausfinden und durch regelmäßige Übungen abbauen. Hilfsmittel (Wörterbücher, elektronische Programme ua.) benützen lernen und regelmäßig verwenden.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

LEBENDE FREMDSPRACHE (alle Sprachen)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Türkisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für die Lebende Fremdsprache (1. bis 4. Lernjahr).

Kommunikative Fremdsprachenkompetenz

Ziel des Fremdsprachunterrichts ist die Entwicklung der kommunikativen Kompetenz in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben. Sie soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Alltags- und Unterrichtssituationen in altersgemäßer und dem Lernniveau entsprechender Form situationsadäquat zu bewältigen.

Sozialkompetenz und interkulturelle Kompetenz

Der Fremdsprachenunterricht hat einen Beitrag zur Entwicklung sozial angemessenen Kommunikationsverhaltens der Schülerinnen und Schüler – sei es in der Muttersprache oder in einer Fremdsprache – zu leisten.

Der Prozess des Fremdsprachenerwerbs bietet auch zahlreiche Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit interkulturellen Themen. Das bewusste Aufgreifen solcher Fragestellungen soll zu einer verstärkten Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede führen und ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen und Lebensweisen vertiefen. Dabei ist die Reflexion über eigene Erfahrungen und österreichische Gegebenheiten einzubeziehen.

Erwerb von Lernstrategien

Der Fremdsprachenunterricht hat darüber hinaus die Aufgabe, fachliche Grundlagen, Lernstrategien und Lerntechniken für den weiteren selbstständigen Spracherwerb, insbesondere im Hinblick auf lebensbegleitendes und autonomes Lernen, zu vermitteln und zu trainieren.

Allgemeine Fachziele sind

  • Strichaufzählung
    das Verstehen von gesprochener Sprache bei Standardaussprache und durchschnittlicher Sprechgeschwindigkeit
  • Strichaufzählung
    das selbstständige Erschließen und Erfassen schriftlicher fremdsprachlicher Texte verschiedener Art mit Hilfe angemessener Lesestrategien
  • Strichaufzählung
    der produktive mündliche Einsatz der erworbenen Redemittel in adressatenadäquater Form in für die Schülerinnen und Schüler relevanten Gesprächssituationen
  • Strichaufzählung
    die produktive schriftliche Anwendung der erworbenen Sprachmittel in adressatenadäquater und mediengerechter, dh. der jeweiligen Textsorte entsprechender, Form
  • Strichaufzählung
    eine zielorientierte, dh. auf den Fremdsprachenunterricht abgestimmte, Einbeziehung der neuen Informationstechnologien (zB Textverarbeitung, Internet, E-Mail).

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Bei der Vermittlung der Fremdsprache ist wertorientiertes Denken und Handeln im politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und weltanschaulichen Umfeld zu fördern.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Der Fremdsprachenunterricht soll in seiner Gesamtheit zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches beitragen.

Mensch und Gesellschaft:

Fremdsprache ist Ausdruck von Kultur- und Lebensformen. Der Erwerb einer Fremdsprache dient ua. dem Kennen lernen von Fremdem, der bewussten Auseinandersetzung mit kultureller Verschiedenheit und diesbezüglichen Wahrnehmungen und Wertungen. Sofern es sich bei der Fremdsprache um eine Volksgruppensprache handelt, soll deren besondere Beachtung zum gleichberechtigten und friedlichen Zusammenleben beitragen.

Natur und Technik:

Fremdsprachenkenntnisse erleichtern den Zugang zur internationalisierten Präsentation von Fachinformationen. Deshalb sind auch im Fremdsprachenunterricht gelegentlich gezielt ausgewählte und dem Lernniveau entsprechende fachsprachliche Texte zu bearbeiten.

Kreativität und Gestaltung:

Der Fremdsprachenunterricht soll zu kreativen Aktivitäten, wie zB zu Rollenspielen, fremdsprachlichen Theateraufführungen und kreativem Schreiben, anregen.

Gesundheit und Bewegung:

Kommunikative Anlässe über gesunde Lebensführung und den harmonischen Umgang mit dem gesellschaftlichen Umfeld bzw. der natürlichen Umwelt sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen. Die Auseinandersetzung mit landestypischen Sportarten und gegebenenfalls auch deren Ausübung können hierbei einen wertvollen Beitrag leisten.

Didaktische Grundsätze:

Kommunikative Kompetenz als übergeordnetes Lernziel

Als übergeordnetes Lernziel in allen Fertigkeitsbereichen ist stets die Fähigkeit zur erfolgreichen Kommunikation – die nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist – anzustreben. Somit sind die jeweiligen kommunikativen Anliegen beim Üben von Teilfertigkeiten in den Vordergrund zu stellen.

Ausgewogenheit der Fertigkeitsbereiche

Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben sind in annähernd gleichem Ausmaß regelmäßig und möglichst integrativ zu erarbeiten und zu üben. Im Anfangsunterricht allerdings sind die Teilfertigkeiten des Hörverstehens und der mündlichen Kommunikation durch regelmäßige Hörübungen sowie durch ein möglichst häufiges Angebot an Sprechanlässen verstärkt zu fördern.

Kontextualisierung von Wortschatz und Grammatik

Der Vermittlung von Wortschatz und Grammatik in vielfältig kontextualisierter und vernetzter Form ist größtes Gewicht beizumessen, zB ist Vokabular, wo immer möglich, in Kollokationen, Redewendungen und Phrasen mit impliziter Grammatik einzubetten.

Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Generell sind die situative Einführung und ein induktives Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen sich keineswegs verselbstständigen und wegen ihrer leichteren Überprüfbarkeit indirekt zum eigentlichen Lernziel des Fremdsprachenunterrichts werden. Wo es sinnvoll ist, sind grammatische Strukturen besser ohne Regelformulierung als lexikalische Einheiten zu vermitteln.

Annäherung an die Zielsprache unter Berücksichtigung der Lernersprache

Die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, neue sprachliche Strukturen in den Bereichen Lexik und Grammatik anzuwenden und dabei Verstöße gegen zielsprachliche Normen zu riskieren, ist im Sinne des übergeordneten Zieles der kommunikativen Kompetenz von zentraler Bedeutung und bei der Evaluation der Schülerleistungen dementsprechend einzubeziehen.

Im Fremdsprachenunterricht ist weiters auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern und dass Fehler ein selbstverständliches Merkmal des Sprachenlernens sind. Dies ist in Übungsphasen und bei der Fehlerkorrektur zu berücksichtigen.

Dennoch ist insgesamt und in sinnvollem Maße eine möglichst hohe Qualität und zielsprachliche Richtigkeit der fremdsprachlichen Äußerungen anzustreben; lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei stets niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln.

Differenzierung der Arbeitsformen

Unterschiedliche Voraussetzungen bei den Schülerinnen und Schülern (Lerntypen, Lerntempo, Neigungen und Interessen, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen) müssen durch verschiedene methodische Zugänge, Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung bzw. durch entsprechend individualisierte Formen der Arbeitsaufträge und der fachlichen Förderung Berücksichtigung finden. Hierbei sind vielfältige Arbeitsformen wie zB offenes Lernen, eigenverantwortliches Lernen, Portfolios, Lerntagebücher, Kurzpräsentationen einzusetzen.

Einbeziehung des individuellen Lernfortschritts

Bei der Einschätzung und Bewertung von Schülerleistungen sind der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen mit zu beachten. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sind nur eines der Bewertungskriterien und sind für die Gesamtleistung nicht alleine ausschlaggebend. Weitere Gütekriterien wie Verständlichkeit der Äußerungen, soziolinguistisch und pragmatisch angemessene Situationsbewältigung sowie Differenziertheit der verwendeten sprachlichen Mittel sind mit von Bedeutung.

Vorrang der Zielsprache

Im Unterricht ist so viel Fremdsprache wie möglich zu verwenden. Die Techniken der Übertragung und Übersetzung sind lediglich punktuell als Verständnis- und Lernhilfe einzusetzen.

Reflektieren der Sprachenvergleich

Ein bewusster und reflektierter Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache) ist zu fördern. Komparative und kontrastive Methoden sind vor allem dort angebracht, wo sie zu einem verbesserten sprachlichen Bewusstsein der Fremdsprache gegenüber führen und den Lernerfolg wesentlich verstärken.

Falls sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen die betreffende Fremdsprache als Muttersprache bzw. als Zweitsprache im Familienverband dient, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht zu nutzen. Dadurch erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mit verschiedenen Varianten der Standardsprache umgehen zu lernen und direkte Informationen über kulturelle Hintergründe zu beziehen. Die Förderung einer positiven Einstellung zu individueller Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt ist auf mannigfache Weise anzustreben.

Zusätzliche lebende Fremdsprachen

Im Falle des standortbezogenen Angebots von ganzjährig, aber auch kürzer, kursmäßig oder geblockt, geführten Nachbarsprachen oder anderen lebenden Fremdsprachen ist eine inhaltliche Orientierung an den Zielstellungen des ersten und zweiten Lernjahres der Lebenden Fremdsprache vorzunehmen.

Umgang mit Lehrmaterialien und Lernhilfen

Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh in den eigenständigen Umgang mit Lehr- bzw. Lern- und Übungsmaterialien sowie mit Wörterbüchern (in Print- und Online-Version) einzuführen.

Das rezeptive Beherrschen der internationalen Lautschrift ist als Hilfsmittel bezüglich der Aussprache und Intonation nach Möglichkeit anzustreben. Damit wird das selbstständige Erarbeiten von unbekanntem Wortmaterial gefördert.

Ganzheitlich – kreatives Lernen

Der Einsatz von spielerischen und musischen Elementen bzw. ganzheitlich-kreativen Methoden ist auch im Fremdsprachenunterricht notwendig, um möglichst förderliche Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Multisensorisches Lernen vermag die Aufnahmebereitschaft, Erinnerungsleistung und Motivation zu aktivieren und bringt daher vielschichtigen lernpsychologischen Gewinn.

Vielfältige Kommunikationssituationen und Themenbereiche

Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Einbindung der sprachlichen Mittel in vielfältige situative Kontexte mit verschiedenen Themenbereichen vertraut zu machen (wie Familie und Freunde, Wohnen und Umgebung, Essen und Trinken, Kleidung, Körper und Gesundheit, Jahres- und Tagesablauf, Feste und Feiern, Kindheit und Erwachsenwerden, Schule und Arbeitswelt, Hobbys und Interessen, Umgang mit Geld, Erlebnisse und Fantasiewelt, Gedanken, Empfindungen, Gefühle, Einstellungen und Werte, Umwelt und Gesellschaft, Kultur, Medien, Literatur). Dies entspricht den „vertrauten Themenbereichen“ in den Kompetenzbeschreibungen des GER.

Einbettung von Landes- und Kulturkunde

Landes- und kulturkundliche Informationen sind mit den Themen und kommunikativen Situationen des Fremdsprachenunterrichts zu verbinden, handlungsorientiert zu vermitteln und bewusstseinsbildend zu nutzen.

Förderung authentischer Begegnungen

Direkte persönliche Begegnungen (zB Einsatz von „native speakers“ und anderen Personen, mit denen die Kommunikation in der Zielsprache erfolgt, Schüleraustausch, Intensivsprachwochen) sowie die Nutzung von audiovisuellen Medien und neuen Technologien wie E-Mail und Internet sind im Sinne möglichst großer Authentizität zu empfehlen.

Fächerübergreifende Aktivitäten

Das Erleben der Fremdsprache als authentisches Kommunikationsmittel in fächerübergreifenden Aktivitäten ist anzustreben.

Leistungsfeststellung

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung – zu ermöglichen.

Leistungsdifferenzierung

Leistungsdifferenzierung (siehe auch den Abschnitt Förderung durch Differenzierung und Individualisierung im Zweiten Teil).

Die Beschreibung des Lehrstoffes erfolgt auf der Grundlage der Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Eine Differenzierung kann sowohl im Grad der Erreichung der einzelnen Ziele innerhalb der Kompetenzniveaus A1, A2 und teilweise B1 als auch im Grad der Hilfestellung zum Ausdruck kommen. Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip: „von einfachen Aufgaben zur komplexen Aufgabenstellung“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen.

Lernschwächere Schülerinnen und Schüler werden Lernziele häufig in einer weniger komplexen und abstrahierten Form erreichen. Dies kommt in der Fremdsprache vor allem durch einfachere Ausdrucksweise und durch Konzentration auf elementare Sprachelemente zum Tragen.

Durch Schaffung und Erhaltung eines positiven Lernklimas sollen Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft unterstützt, gefordert und gefördert werden. Ein solches Lernklima soll durch Stärkung des Selbstwertgefühls und Fokussierung auf vorhandene Stärken der Schülerinnen und Schüler erreicht werden.

Differenzierungsmaßnahmen sind in Bezug auf die methodische Aufbereitung des Lehrstoffes (Zugänge über mehrere Wahrnehmungskanäle), auf Abstraktionsgrad und Komplexität der Aufgabenstellung, Komplexität der sprachlichen Äußerungen und unterrichtsorganisatorische Maßnahmen (offene Lernformen) zu treffen.

Kriterien für die Planung und Durchführung der Differenzierungsmaßnahmen:

  • Strichaufzählung
    Komplexität bzw. Verständlichkeit der Aufgabenstellung
  • Strichaufzählung
    unterschiedliches Zeitausmaß, das von den einzelnen Schülerinnen und Schülern zur Erreichung der Lernziele benötigt wird (Übung und Festigung)
  • Strichaufzählung
    Vielfalt an methodischen Zugängen mit Berücksichtigung der verschiedenen Wahrnehmungskanäle
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Fehlern
  • Strichaufzählung
    Intensität der erforderlichen Betreuung bzw. der erforderlichen Hilfestellung
  • Strichaufzählung
    Grad des Verständnisses gehörter und gelesener Texte (A2; teilweise B1)
  • Strichaufzählung
    Komplexität der Ausdrucksmittel im rezeptiven Bereich (A2; teilweise B1)
  • Strichaufzählung
    Komplexität der Ausdrucksmittel im mündlichen Bereich (A2)
  • Strichaufzählung
    Komplexität der Ausdrucksmittel im schriftlichen Bereich (A2; teilweise B1); bei lernschwachen Schülerinnen und Schülern ist die lernunterstützende Funktion des Schreibens besonders zu beachten.

Lehrstoff: Kernbereich: Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens (GER)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler von der 5. bis zur 8. Schulstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2 und teilweise B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedsstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen – GER und umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben.

Raster zu den Fertigkeitsbereichen Kompetenzniveau A1 Hören

Die Schülerinnen und Schüler können vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, zB auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können sich auf einfache Art verständigen, wenn ihre Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und ihnen dabei helfen zu formulieren, was sie zu sagen versuchen. Sie können einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt.

Zusammenhängendes Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Leute, die sie kennen, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo sie wohnen.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können eine kurze einfache Postkarte schreiben, zB Feriengrüße. Sie können auf Formularen, zB in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen.

Kompetenzniveau A2 Hören

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Sie verstehen das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können ganz kurze, einfache Texte lesen. Sie können in einfachen Alltagstexten (zB Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. Sie können kurze, einfache persönliche Briefe verstehen.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. Sie können ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst ein Gespräch in Gang zu halten.

Zusammenhängendes Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln zB ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnsituation, ihre Ausbildung und ihre gegenwärtige (oder letzte berufliche) Tätigkeit als Schülerinnen und Schüler beschreiben.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben. Sie können einen ganz einfachen persönlichen Brief schreiben, zB um sich für etwas zu bedanken.

Kompetenzniveau B1 Hören

Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Sie können vielen Radio- oder Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem (Berufs- und) Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird.

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt. Sie können private Briefe verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird.

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Sie können ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse beziehen.

Zusammenhängendes Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben. Sie können kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen. Sie können eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben.

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben. Sie können persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten.

Kompetenzniveaus und Lernjahre

Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.

Wird verschiedenen Lernjahren das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernjahr durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Für den gesamten Fremdsprachenunterricht steht Fertigkeitsorientierung im Vordergrund. Verläuft der Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler durch förderliche Begleitumstände besonders günstig, sind die erworbenen Kompetenzen zu festigen und zu vertiefen. Auch eine Erweiterung auf mit Bedacht ausgewählte einzelne Fertigkeiten des jeweils nächst höheren Kompetenzniveaus – jedoch maximal Teile aus B1 – ist möglich.

1. bis 4. Lernjahr Nach dem 1. Lernjahr (1. Klasse) der Lebenden Fremdsprache

Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A1

Nach dem 2. Lernjahr (2. Klasse) der Lebenden Fremdsprache

An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen: A1

Hören, Lesen, Schreiben: A2

Nach dem 3. und 4. Lernjahr (4. Klasse) der Lebenden Fremdsprache

An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen: A2

Hören

A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht.“

Lesen

A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt.“

Schreiben

A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben.“

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im Dritten Teil).

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE/POLITISCHE BILDUNG

Wie Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ in Anlage 1 Sechster Teil Abschnitt A, des NMS-Umsetzungspakets, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012, in der jeweils geltenden Fassung.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Mittelpunkt von Geographie und Wirtschaftskunde steht der Mensch. Seine Aktivitäten und Entscheidungen in allen Lebensbereichen haben immer auch raumstrukturelle Grundlagen und Auswirkungen. Diese räumlichen Aspekte menschlichen Handelns sind Gegenstand des Unterrichts. Besonders thematisiert werden solche Vernetzungen am Beispiel der Wirtschaft, deren allgemeine Grundlagen zu erarbeiten sind. Es bieten sich vielfältige Ansätze fächerverbindenden Arbeitens an. Neben der bewussten Wahrnehmung wird die Beschreibung sowie die Erklärung von Sachverhalten, Zusammenhängen und Entwicklungen des menschlichen Handelns angestrebt. Geographie und Wirtschaftskunde soll Schülerinnen und Schülern helfen, im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich verantwortungsbewusst und tolerant zu handeln.

Im Geographie-und-Wirtschaftskunde-Unterricht der 1. bis 4. Klasse wird angestrebt:

  • Strichaufzählung
    Aufbau von Orientierungs- und Bezugssystemen mit Hilfe fachbezogener Arbeitsmittel und Arbeitstechniken, um Wissen selbstständig erwerben, einordnen und umsetzen zu können.
  • Strichaufzählung
    Bewusstes Wahrnehmen der räumlichen Strukturiertheit der Umwelt.
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Vorgänge der Raumentwicklung gewinnen, um Fragen der Raumnutzung und Raumordnung unter Beachtung von Ökonomie und Ökologie zu verstehen.
  • Strichaufzählung
    Einblick in unterschiedliche Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme gewinnen, um sich mit aktuellen und zukünftigen politischen Fragen auseinander zu setzen sowie demokratisch und tolerant handeln zu können.
  • Strichaufzählung
    Die raumdifferenzierende Betrachtungsweise in anderen Bereichen anwenden sowie Kenntnisse und Einsichten aus anderen Unterrichtsgegenständen heranziehen können.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber Minderheiten; Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen und religiösen Gesichtspunkten.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Erwerb von Sprachkompetenz durch Auswertung von Texten, Bildern und grafischen Darstellungsformen; Einbeziehung aktueller Massenmedien; Entwicklung einer Diskussionskultur.

Mensch und Gesellschaft:

Erwerb von Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenz; Entwicklung von Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber Minderheiten; Erkennen und Bewerten von Gegebenheiten und Entwicklungen in der Arbeits- und Berufswelt; Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen Gesichtspunkten; Einsicht in ökonomische Zusammenhänge; Aufbau eines Wertesystems zur verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebensraums.

Natur und Technik:

Erklärung der Entstehung von Naturvorgängen und ihrer Wirkung auf Mensch und Umwelt; Beschreibung der Auswirkungen klimatischer Veränderungen auf die Lebenswelt; verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; kritische Auseinandersetzung mit Statistiken, Wahrnehmen von Manipulationsmöglichkeiten; Auseinandersetzung mit einfachen Modellen.

Kreativität und Gestaltung:

Kreative Darstellung von Sachverhalten; Entwicklung der Bereitschaft zur Mitwirkung an der Gestaltung der Umwelt.

Gesundheit und Bewegung:

Verwendung einschlägiger Orientierungshilfen; Erkennen des Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Umweltbedingungen; Erfassen der zunehmenden Bedeutung der Freizeitgesellschaft; Erkennen der kulturellen Differenzierung von Ernährungsgewohnheiten.

Didaktische Grundsätze:

In der 1. und 2. Klasse soll der Erwerb elementarer Begriffe, Fertigkeiten und Einsichten anhand einfacher Sachverhalte angestrebt werden. Dabei soll den Schülerinnen und Schülern die Vielfalt menschlichen Lebens und Wirtschaftens auf der Erde bewusst werden.

In der 3. und 4. Klasse soll die Erweiterung und Vertiefung dieser Qualifikationen erfolgen. Es sollen grundlegende Kenntnisse und Einsichten über Österreich und Europa sowie Verständnis für weltweite Fragestellungen angebahnt werden.

Geographische und wirtschaftskundliche Inhalte sollen im Unterricht nicht nebeneinander stehend getrennt, sondern in starkem Maße miteinander verflochten in vergleichender Darstellung aller Kontinente unter möglichst häufiger Berücksichtigung Österreichs behandelt werden.

Der Lehrplan sieht für jede Klasse mehrere Themenkreise vor. Diese werden durch Zielstellungen näher bestimmt. Ihre Reihenfolge im Lehrplan ist eine Grundlage für die Unterrichtsplanung, deren Festlegung den Lehrerinnen und Lehrern obliegt.

Der Lehrstoff der 1. bis 4. Klasse ist nach thematischen Schwerpunkten gegliedert. Im Unterricht sind drei leitende Fragenbereiche immer wieder aufzugreifen:

Österreich wird in jeder Schulstufe behandelt, wobei das Hauptgewicht in der 3. Klasse liegt. Neben einem soliden topographischen Orientierungswissen ist eine Übersicht der demographischen, sozialen, politischen und ökonomischen Strukturen und Entwicklungstendenzen zu vermitteln sowie die Stellung des Landes innerhalb Europas herauszuarbeiten.

Die Leitfrage Zentrum/Peripherie stellt den Problemkreis regionaler Disparitäten in den Mittelpunkt, wobei von lebensweltlich unmittelbar erfahrbaren Beispielen auszugehen ist. Kleinregionale, nationale, europäische und globale Fragestellungen sind zu berücksichtigen.

Das Wechselspiel zwischen Produktion und Konsum bzw. Angebot und Nachfrage sowie ihr Zusammenwirken für die Preisbildung, betriebswirtschaftliche und nationalökonomische Prozesse stehen im Zentrum des Fragenbereichs Markt und Wirtschaftskreisläufe.

Die regionale Zuordnung der einzelnen Beispiele sowie die zusammenfassende Darstellung auf jeder Schulstufe hat gemeinsam mit topographischen Übungen den Aufbau eines erdumspannenden topographischen Grundgerüsts zu sichern, das immer wieder herangezogen und weiter verdichtet werden muss. Topographische Begriffe sollen aber nie um ihrer selbst willen gelernt, sondern immer mit bestimmten Sachverhalten bzw. Fragestellungen verbunden werden.

Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde muss sich regelmäßig der erreichbaren realen Umwelt zuwenden. In Lehrausgängen, Wanderungen, Betriebserkundungen und ähnlichem sollen die Schülerinnen und Schüler unmittelbar an der Wirklichkeit räumliche und wirtschaftliche Situationen erleben. Viele Lerninhalte sind einer unmittelbaren Begegnung jedoch nicht zugänglich. Deshalb ist Geographie und Wirtschaftskunde auf die Verwendung unterschiedlicher Medien angewiesen. Sie ermöglichen die wiederholte Auseinandersetzung mit Lerninhalten und dienen der Objektivierung und Zuordnung der Einzelbeobachtung. Die Verwendung elektronischer Medien soll zur arbeitsorientierten Unterrichtsgestaltung wesentliche Impulse beisteuern. Besonders zu fördern sind Unterrichtsprojekte, da sie eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen ermöglichen. Offene Lernformen sollen eine Individualisierung und Autonomisierung des Lernprozesses gewährleisten.

Lehrstoff: Kernbereich: 1. und 2. Klasse:

Darstellung menschlichen Lebens und Wirtschaftens; Aufzeigen von Gleichartigkeiten und Unterschieden. Grundlegende Einsicht, dass Gesellschaft und Wirtschaft räumlich strukturiert sind.

Beispiele aus Österreich und Europa sollen in der 1. und 2. Klasse vertreten sein, jeder außereuropäische Erdteil wenigstens einmal in einer der beiden Klassen.

Ein Blick auf die Erde:

Erwerben grundlegender Informationen über die Erde mit Globus, Karten, Atlas und Bildern.

Wie Menschen in unterschiedlichen Gebieten der Erde leben und wirtschaften:

Erkennen, dass sich Menschen in ihren Lebens- und Konsumgewohnheiten auf regionale und kulturelle Voraussetzungen einstellen und dass die Lebensweise einem Wandel unterliegt.

Erkennen, wie einfache Wirtschaftsformen von Natur- und Gesellschaftsbedingungen beeinflusst werden, und erfassen, dass Menschen unterschiedliche, sich verändernde Techniken und Produktionsweisen anwenden.

Erkennen, wie Menschen mit Naturgefahren umgehen.

Wie Menschen Rohstoffe und Energie gewinnen und nutzen:

Erkennen, wie Rohstoffe und Nutzenergie gewonnen und zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern gebracht werden.

Einsehen, dass Rohstoffe und Energieträger auf der Erde ungleichmäßig verteilt und begrenzt vorhanden sind und dass ihre Nutzung oft die Umwelt belastet.

Ein erster Überblick:

Regionale bzw. zonale Einordnung der im Unterricht durchgenommenen Beispiele.

Erkennen der Grundstrukturen einfacher Wirtschaftsformen: von der agrarisch dominierten Selbstversorgerwirtschaft zu arbeitsteiligen Systemen.

Erfassen, dass es auf der Erde eine Regelhaftigkeit in der Anordnung klimatischer Erscheinungen gibt.

Leben in Ballungsräumen:

Das Leben in Ballungsräumen und peripheren Räumen vergleichen.

Erfassen von Merkmalen, Aufgaben und Umweltproblemen in Ballungsräumen. Erkennen der Vernetzung zwischen Kernstadt und Umland.

Erwerben grundlegender Informationen über Städte mit Hilfe kartographischer Darstellungen.

Gütererzeugung in gewerblichen und industriellen Betrieben:

Erkennen, dass unterschiedliche Gründe die Standortwahl für einen Betrieb beeinflussen.

Erkennen, wie Güter in Betrieben verschiedener Art und Größe in unterschiedlichen Organisationsformen erzeugt werden.

Erfassen der Auswirkungen von Betrieben und Produktionsprozessen auf die Umwelt.

Verstehen, dass verschiedene Tätigkeiten in der Wirtschaft unterschiedliche Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen.

Der Dienstleistungsbereich:

Erkennen der Vielfalt des Dienstleistungsbereichs sowie Verständnis für seine zunehmende Bedeutung im Wirtschaftsleben.

Erfassen der wirtschaftlichen Bedeutung von Freizeit und Tourismus.

Erwerben grundlegender Informationen und Fertigkeiten für die richtige Wahl von Verkehrsmitteln.

Erfassen, wie Regionen durch Verkehrseinrichtungen unterschiedlich erschlossen und belastet werden.

Die Erde als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen – eine Zusammenschau:

Zusammenfassende Einordnung der bisher behandelten Beispiele in Staaten, Landschaftsgürtel und Wirtschaftszonen der Erde.

Erkennen, dass die Verteilung der Bevölkerung auf der Erde ungleichmäßig ist und dass es Gunst- und Ungunsträume gibt.

3. und 4. Klasse:

Vertiefende Kenntnisse und Einsichten über menschliches Leben und Wirtschaften in Österreich, Europa und auf der Erde. Darstellung in Einzelbildern und Übersichten. Besondere Berücksichtigung von natürlicher und gestalteter Umwelt, Wirtschaft, Arbeitswelt und Berufsfindung. Aufbau der Bereitschaft, sich aktuellen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen zuzuwenden.

Weiterentwicklung topographischer Kenntnisse und methodischer Zugänge zu deren Erwerb. Behandlung eines Fallbeispiels in Projektform.

3. Klasse: Lebensraum Österreich:

Anhand von unterschiedlichen Karten, Luft- und Satellitenbildern die Eigenart österreichischer Landschaften erfassen.

Einige Ursachen und Folgen der Bevölkerungsverteilung und -entwicklung erfassen.

Gestaltung des Lebensraums durch die Menschen:

Die Lebenssituation in zentralen und peripheren Gebieten vergleichend erfassen.

Vergleichen unterschiedlicher Standortpotenziale zentraler und peripherer Gebiete an den Beispielen Verkehr, Infrastruktur, Versorgung und Umweltqualität.

Erfassen der Zusammenhänge von Wirtschaftsweise und Landnutzung.

Die Notwendigkeit der Raumordnung begreifen.

Einblicke in die Arbeitswelt:

Die Bedeutung der Berufswahl für die Lebensgestaltung erkennen und erste Wege der Berufsfindung nutzen.

Den stetigen Wandel der Arbeitswelt erkennen und daraus die Einsicht in die Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung und Mobilität gewinnen.

Erkennen, dass in der Wirtschaft unterschiedliche Interessen aufeinander treffen und dass die Methoden des Interessenausgleichs einem Wandel unterworfen sind.

Erfassen subjektiver und gesamtwirtschaftlicher Probleme der Arbeitslosigkeit sowie nationaler und europäischer Lösungsansätze.

Wirtschaften im privaten Haushalt:

Erkennen der Notwendigkeit, im privaten Haushalt Ausgaben den finanziellen Möglichkeiten entsprechend zu planen.

Erfassen von Möglichkeiten für die Wahrung von Verbraucherinteressen in der Marktwirtschaft.

Erarbeiten der Vorteile und Herausforderungen einer gemeinsamen europäischen Währung für die Verbraucher/innen.

Volkswirtschaftliche Zusammenhänge: Österreich – Europa:

Erfassen grundlegender Zusammenhänge der Marktprozesse.

Erkennen der Aussagekraft wichtiger Kennzahlen zum Vergleich von Volkswirtschaften.

An aktuellen Beispielen erkennen, wie die öffentliche Hand die Wirtschaft beeinflusst und durch strukturpolitische Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union Regionalförderung betreibt.

Erkennen der weltweiten Verflechtung der österreichischen Wirtschaft und ihrer Stellung in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

4. Klasse: Gemeinsames Europa – vielfältiges Europa:

Die Vielfalt Europas – Landschaft, Kultur, Bevölkerung und Wirtschaft – erfassen.

Informationen über ausgewählte Regionen und Staaten gezielt sammeln und strukturiert auswerten.

Erkennen, dass manche Gegenwarts- und Zukunftsprobleme nur überregional zu lösen sind, um damit die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit gesamteuropäischen Fragen zu fördern.

Zentren und Peripherien in der Weltwirtschaft:

Die Bedeutung ausgewählter Staaten und Regionen für Weltpolitik und Weltwirtschaft erkennen.

Entwicklungsunterschiede zwischen Regionen wahrnehmen und Erklärungsansätze für deren Ursachen untersuchen.

Bereitschaft anbahnen, Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu bewerten und zu unterstützen.

Leben in einer vielfältigen Welt:

Erfassen der kulturellen, sozialen und politischen Differenzierung in unterschiedlichen Regionen der Erde.

Bereitschaft anbahnen, sich mit „dem Anderen“ vorurteilsfrei auseinander zu setzen.

Leben in der „Einen Welt“ – Globalisierung:

Zunehmende Verflechtungen und Abhängigkeiten in der Weltwirtschaft und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft erkennen.

Die Bedeutung der „neuen Mächtigen“ wie multinationaler Unternehmen, internationaler Organisationen und anderer „global players“ erfassen.

Die Verantwortung der Menschen für die „Eine Erde“ erkennen.

Die Bedeutung weiterer Wege der Berufsfindung, der Aus- und Weiterbildung unter dem Aspekt weltwirtschaftlicher und technologischer Veränderungen erfassen.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    in den verschiedenen Bereichen des Mathematikunterrichts Handlungen und Begriffe nach Möglichkeit mit vielfältigen Vorstellungen verbinden und somit Mathematik als beziehungsreichen Tätigkeitsbereich erleben;
  • Strichaufzählung
    mathematisches Können und Wissen aus verschiedenen Bereichen ihrer Erlebnis- und Wissenswelt nutzen sowie durch Verwenden von Informationsquellen weiter entwickeln. Das Bilden mathematischer Modelle und das Erkennen ihrer Grenzen soll zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Aussagen führen, die mittels mathematischer Methoden entstanden sind;
  • Strichaufzählung
    durch Reflektieren mathematischen Handelns und Wissens Einblicke in Zusammenhänge gewinnen und Begriffe bilden;
  • Strichaufzählung
    in Verfolgung entsprechender Lernziele produktives geistiges Arbeiten, Argumentieren und exaktes Arbeiten, kritisches Denken, Darstellen und Interpretieren als mathematische Grundtätigkeiten durchführen, wobei sie dazu hingeführt werden sollen, Lernprozesse selbstständig zu gestalten;
  • Strichaufzählung
    durch das Benutzen entsprechender Arbeitstechniken, Lernstrategien und heuristischer Methoden Lösungswege und -schritte bei Aufgaben und Problemstellungen planen und in der Durchführung erproben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Technologien (zB Computer) einsetzen können.

Unterrichtsziele und Unterrichtsinhalte:

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Erwerb und Nutzung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten Einsichten in die Gebiete Arithmetik, elementare Algebra und Geometrie gewinnen.

  • Strichaufzählung
    Arithmetik: mit rationalen Zahlen rechnen, Rechenergebnisse abschätzen, elektronische Hilfsmittel benutzen können, Gesetzmäßigkeiten des Rechnens kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    elementare Algebra: Variablen als Mittel zum Beschreiben von Sachverhalten, insbesondere von Gesetzmäßigkeiten und funktionalen Beziehungen, und zum Lösen von Problemen verwenden können; algebraische Ausdrücke und Formeln bzw. Gleichungen umformen können;
  • Strichaufzählung
    Geometrie: mit grundlegenden geometrischen Objekten und mit Beziehungen zwischen diesen Objekten vertraut werden, zeichnerische Darstellungen von ebenen und räumlichen Gebilden anfertigen können, räumliches Vorstellungsvermögen entwickeln und Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen durchführen können, geeignete Sachverhalte geometrisch darstellen und umgekehrt solche Darstellungen deuten können.
Folgende mathematischen Grundtätigkeiten sind zu entwickeln:
  • Strichaufzählung
    Produktives geistiges Arbeiten, insbesondere: Kombinieren vertrauter Methoden; Analysieren von Problemen, Begründungen, Darstellungen, mathematischen Objekten; Anwenden bekannter Verfahren, auch in teilweise neuartigen Situationen; Abstrahieren und Konkretisieren; Verallgemeinern und Spezialisieren.
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und exaktes Arbeiten, insbesondere: präzises Beschreiben von Sachverhalten, Eigenschaften und Begriffen (Definieren); Arbeiten unter bewusster Verwendung von Regeln;
    Begründen (Beweisen); Arbeiten mit logischen Schlussweisen;
    Rechtfertigen von Entscheidungen (etwa der Wahl eines Lösungsweges oder einer Darstellungsform).
  • Strichaufzählung
    Kritisches Denken, insbesondere: Überprüfen von Vermutungen;
    Überprüfen von Ergebnissen; Erkennen von Unzulänglichkeiten mathematischer Modelle; Erkennen von Mängeln in Darstellungen oder Begründungen; Überlegen von Bedeutungen mathematischer Methoden und Denkweisen; Überlegen der Bedeutung des Mathematikunterrichts für die eigene Person.
  • Strichaufzählung
    Darstellen und Interpretieren, insbesondere: verbales, formales oder graphisches Darstellen von Sachverhalten;
    geometrisch-zeichnerisches Darstellen von Objekten; Finden und Interpretieren graphischer Darstellungen; Erstellen und Interpretieren von mathematischen Modellen außermathematischer Sachverhalte.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Der Mathematikunterricht soll folgende miteinander vielfältig verknüpfte Grunderfahrungen ermöglichen:

  • Strichaufzählung
    Erscheinungen der Welt um uns in fachbezogener Art wahrzunehmen und zu verstehen;
  • Strichaufzählung
    Problemlösefähigkeiten zu erwerben, die über die Mathematik hinausgehen.

Diese Grunderfahrungen sollen zur Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein den Mitmenschen und der Umwelt gegenüber führen und zur Erkenntnis beitragen, dass Phänomene und Bereiche existieren, die unabhängig von der augenblicklichen Befindlichkeit des Menschen sind (rationale Distanz).

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Natur und Technik:

Die Ziele und Aufgaben tragen in ihrer Gesamtheit zu diesem Bildungsbereich bei.

Sprache und Kommunikation:

Beschreiben von Objekten und Prozessen; Präzision der Sprachverwendung; Gebrauch und Bedeutung von Definitionen, Vorgänge des Klassifizierens; Umsetzen von Texten in mathematische Handlungen; Konzentrieren von Sachverhalten in mathematische Formeln; Auflösen von Formeln in sprachliche Formulierungen; Vermitteln und Verwenden einer Fachsprache mit spezifischen grammatikalischen Strukturen.

Mensch und Gesellschaft:

Untersuchen von Situationen und Problemen mit Hilfe rationalen Denkens; Erkennen der Stärken und Grenzen der mathematischen Denkweise; Aufarbeiten gesellschaftlicher Themen mit mathematischen Methoden (zB Statistik); kritischer Umgang mit empirischem Datenmaterial; planmäßiges, sorgfältiges und konzentriertes Arbeiten.

Kreativität und Gestaltung:

Entwickeln verschiedener Lösungswege zu mathematischen Fragestellungen; Nutzen heuristischer Strategien.

Gesundheit und Bewegung:

Berechnungen, Statistiken und Auswertungen im Gesundheits- und Ernährungsbereich (Energieverbrauch, Nährwerttabellen, Belastungskurven).

Didaktische Grundsätze: Jahresplanung:

Aufbauend auf die Grundschule ist der weitere Bildungserwerb unter besonderer Berücksichtigung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu planen und durchzuführen. Unter Berücksichtigung der Schulplanung sind in der Jahresplanung die Ziele und Inhalte sowohl von Kern- als auch Erweiterungsbereich zeitlich anzuordnen und zu gewichten (siehe auch Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

In der Jahresplanung ist ein Freiraum für Bedürfnisse von Schülergruppen vorzusehen, in dem Interessensschwerpunkte der Schülerinnen und Schüler Berücksichtigung finden, insbesondere wenn regionale, schulische oder berufsvorbereitende Erfordernisse dies nahe legen.

Wesentliche Orientierungsmerkmale für die Jahresplanung sind die Abgrenzung von Kern- und Erweiterungsbereich sowie die für das Ende der 4. Klasse angestrebten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler.

Systematisches und situationsbezogenes Lernen, verständnisvolles Lernen:

Ein konstruktives Verhältnis der Schülerinnen und Schüler zur Mathematik soll gefördert werden. Verständnisvolles Lernen ist ein individueller, aktiver und konstruktiver Prozess. Die Schülerinnen und Schüler sind nicht Konsumierende eines fix vorgegebenen Wissens, sondern Produzierende ihres Wissens, mit Betonung auf aktives Erarbeiten, Erforschen, Darstellen, Reflektieren. Mathematische Begriffe und Verfahren werden durch die eigenen Aktivitäten von den Schülerinnen und Schülern in ihr Wissenssystem eingebaut. Im Unterricht ist eine Balance zwischen systematischem Lernen und situationsbezogenem Lernen im praktischen Umgang mit lebensweltlichen Fragestellungen herzustellen.

Unterrichtsformen:

Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit und projektorientierter Unterricht sollen die bestimmenden Unterrichtsformen des Mathematikunterrichts sein. Schriftliche Darstellungen von Lösungswegen sollen erst dann angeboten werden, wenn sich die Schülerinnen und Schüler mit einer Aufgabe – zumindest teilweise – auseinander gesetzt haben. Auch bei leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern ist handlungsorientiert vorzugehen. Keinesfalls darf der Unterricht auf das Erlernen von Verfahren und Fertigkeiten beschränkt werden.

Motivierung der Schülerinnen und Schüler:

Mit Hilfe von Problemstellungen aus Themenkreisen, die den Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechen, sollen mathematisches Wissen und Können entwickelt und gefestigt werden. Dabei soll die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebens- und Wissensbereichen erfahren werden. Wünschenswert für diese Phase ist eine Mitverantwortung durch die Schülerinnen und Schüler. Hilfen oder Informationen sollen dann erfolgen, wenn sie verlangt oder benötigt werden. Selbstständiges Entdecken und Erfolgserlebnisse sind ein wesentlicher Beitrag zur Motivation.

Unterrichten in Phasen, Vernetzung, Querverbindungen:

Unter Beachtung der Vorkenntnisse sollen Inhalte in einer ersten Phase nur um einige Gesichtspunkte erweitert, bei einfachen Anwendungen erprobt und erst in einer späteren Phase vertieft und ergänzt werden. Vernetzungen der Inhalte durch geeignete Unterrichtssequenzen und Aufgabenstellungen sind anzustreben.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sowie zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sind herzustellen.

Sicherung des Unterrichtsertrages:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Gedankengänge, die zum Erwerb mathematischen Wissens geführt haben, wiederholen und dabei lernen, erworbenes Wissen zu rekonstruieren, eigenständig darzustellen und auch zu begründen.

Üben soll nicht nur auf die Festigung von Fertigkeiten beschränkt bleiben, sondern den Schülerinnen und Schülern sollen auch planmäßig Arbeitsaufträge zur Schulung der mathematischen Grundtätigkeiten erteilt werden.

Für die Nachsteuerung des Lernprozesses ist die Beobachtung des Lernfortschrittes notwendig, ohne dass damit ein Notendruck verbunden sein darf.

Individualisierung und Differenzierung (siehe auch Abschnitt „Förderung durch Differenzierung und Individualisierung“ im dritten Teil):

Durch Differenzierungsmaßnahmen sollen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren individuellen Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnissen und Interessen bestmöglich gefördert werden.

Zur Bewältigung von mathematischen Alltagsproblemen sollen thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Zu solchen Schwerpunktthemen sollen vielfältige mathematische Zugänge und didaktische Einstiegsmöglichkeiten geboten werden.

Die Differenzierung und Individualisierung erfolgt unter Berücksichtigung des Arbeitstempos der Schülerinnen und Schüler, durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist.

Lesen mathematischer Texte, Fachsprache:

Ab der 1. Klasse ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler sich mit Mathematik auch in Textform auseinander setzen (zB selbstständiges Erarbeiten aus Musterbeispielen und Erklärungstexten).

Mathematische Inhalte können etwa durch Üben von Beschreibungen, Erklärungen und Kurzaufsätzen oder Erstellen von Zusammenfassungen unterschiedlich dargestellt werden. Elementare Begriffe, Symbole und Darstellungsformen können zur Beschreibung mathematischer und außermathematischer Sachverhalte sinnvoll verwendet werden. Mit wachsender Geläufigkeit im Umgang mit mathematischer Sprache und Symbolik kann diese Verwendung auch zur Klärung von Begriffen und zur Klärung von logischen Zusammenhängen dienen.

Der Nutzen von Nachschlagwerken soll erkannt und der Gebrauch von Formelsammlungen, Tabellen und ähnlichem gelernt werden.

Aufgabenstellungen:

Sowohl der Prozess der Problemlösung als auch das Produkt haben eigenständige Bedeutung. Aufgaben sollen nach Möglichkeit so gestellt sein, dass ein Scheitern an einer Teilaufgabe die weitere Bearbeitung nicht völlig unmöglich macht. Aufgaben, die sich auf elementare Tätigkeiten beziehen, und solche mit aufeinander aufbauenden Lösungsschritten sind möglich und wünschenswert.

Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass sie in verständlicher Sprache und übersichtlicher Form abgefasst sind, die thematische Verankerung altersadäquat ist und dass ohne Zeitdruck gearbeitet werden kann. Unterschiedliche korrekte Interpretationen sind zu akzeptieren.

Arbeiten mit dem Taschenrechner und dem Computer:

Grundsätzlich sind schon ab der 1. Klasse Einsatzmöglichkeiten zur planmäßigen Nutzung von elektronischen Hilfen beim Bearbeiten von Fragestellungen der Mathematik und als informationstechnische Hilfe (in Form von elektronischen Lexika, Statistiken, Fahrplänen, Datenbanken, ...) gegeben.

Die Möglichkeiten elektronischer Systeme bei der Unterstützung schülerzentrierter, experimenteller Lernformen sind zu nutzen.

Das kritische Vergleichen von Eingaben und Ausgaben bei verschiedenen Programmen und Geräten bezüglich der Problemstellung kann zum Entwickeln eines problem- und softwareadäquaten Analysierens, Formulierens und Auswertens beitragen.

Historische Betrachtungen:

Den Schülerinnen und Schülern ist an geeigneten Themen Einblick in die Entwicklung mathematischer Begriffe und Methoden zu geben. Sie sollen einige Persönlichkeiten der Mathematikgeschichte kennen lernen. Die Mathematik soll als dynamische Wissenschaft dargestellt und ihre Bedeutung bei der Entwicklung der abendländischen Kultur gezeigt werden. Die Bedeutung der Mathematik in der Gegenwart soll in den Unterricht einfließen.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teils zu entnehmen.

Lehrstoff: Kernbereich:

Die Schülerinnen und Schüler sollen praxisorientierte Aufgaben unter dem Aspekt der Modellbildung möglichst oft rechnerisch, geometrisch und graphisch darstellen, lösen und kritisch betrachten können. Dabei sollen sie von ihrer unmittelbaren Erlebniswelt ausgehen und ihre Erfahrungen auch in fächerübergreifende Vorhaben einbringen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen ebenso grundlegendes mathematisches Wissen und Können erwerben und abstraktes Denken und formale Fähigkeiten entwickeln. Sie sollen im präzisen Arbeiten und Argumentieren ausgebildet werden und mit mathematischen Darstellungsformen vertraut werden.

Sie sollen elektronische Hilfen und (auch selbst erstellte) Formelsammlungen in steigendem Ausmaß ab der 1. Klasse verwenden und wiederholt Gelegenheit haben, ihr Vorstellungsvermögen auch computerunterstützt zu schulen.

Um den Schülerinnen und Schülern einen kontinuierlichen Aufbau ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zu ermöglichen, sind Stoffangaben der unteren Klassen in den oberen Klassen mit zu berücksichtigen.

Die Abfolge der Stoffangaben ist nicht als Hinweis auf die Reihenfolge für die unterrichtliche Planung zu betrachten.

1. Klasse:

1.1. Arbeiten mit Zahlen und Maßen

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit natürlichen Zahlen vertiefen, dabei auch große natürliche Zahlen verwenden und mehrstellige Multiplikationen und Divisionen durchführen können,
  • Strichaufzählung
    Rechnen mit Maßen und Umwandlungen zur Bearbeitung von Sachaufgaben und geometrischen Berechnungen,
  • Strichaufzählung
    anhand von Teilern und Vielfachen Einblicke in Zusammenhänge zwischen natürlichen Zahlen gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Vorstellungen mit positiven rationalen Zahlen verbinden,
  • Strichaufzählung
    mit der Darstellung in Dezimal- und Bruchschreibweise vertraut sein,
  • Strichaufzählung
    einfache Ungleichungen zum Einschranken benutzen;
  • Strichaufzählung
    mit den positiven rationalen Zahlen Rechnungen mit leicht abschätzbaren Ergebnissen durchführen und zur Lösung von Problemen in Sachsituationen vielfältig anwenden können,
  • Strichaufzählung
    Rechnen mit Brüchen, nur in einfachen Fällen, die anschaulich deutbar sind,
  • Strichaufzählung
    grundlegende Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen,
  • Strichaufzählung
    elektronische Rechenhilfsmittel einsetzen können,
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Umkehroperationen erweitern,
  • Strichaufzählung
    die Regeln über die Reihenfolge von Rechenoperationen, einschließlich der Klammerregeln, anwenden können.

1.2 Arbeiten mit Variablen

  • Strichaufzählung
    Mit Variablen allgemeine Sachverhalte beschreiben können, zB gleichartige Rechenabläufe, die sich nur durch unterschiedliche Zahlen unterscheiden, oder allgemeine Beziehungen zwischen Größen,
  • Strichaufzählung
    insbesondere Formeln bzw. Gleichungen aufstellen,
  • Strichaufzählung
    Lösungen zu einfachen linearen Gleichungen finden können,
  • Strichaufzählung
    Formeln anwenden und interpretieren können.

1.3 Arbeiten mit Figuren und Körpern

  • Strichaufzählung
    ausgehend von Objekten der Umwelt durch Idealisierung und Abstraktion geometrische Figuren und Körper sowie ihre Eigenschaften erkennen und beschreiben können,
  • Strichaufzählung
    aufbauend auf die Grundschule Kenntnisse über grundlegende geometrische Begriffe gewinnen,
  • Strichaufzählung
    Skizzen von Rechtecken, Kreisen, Kreisteilen, Quadern und ihren Netzen anfertigen können,
  • Strichaufzählung
    Zeichengeräte zum Konstruieren von Rechtecken, Kreisen und Schrägrissen gebrauchen können,
  • Strichaufzählung
    Maßstabszeichnungen anfertigen und Längen daraus ermitteln können;
  • Strichaufzählung
    Umfangs- und Flächenberechnungen an Rechtecken (und einfachen daraus zusammengesetzten Figuren),
  • Strichaufzählung
    sowie Volums- und Oberflächenberechnungen an Quadern (und einfachen daraus zusammengesetzten Körpern) durchführen können,
  • Strichaufzählung
    Formeln für diese Umfangs-, Flächen- und Volumsberechnungen aufstellen können;
  • Strichaufzählung
    Winkel im Umfeld finden und skizzieren,
  • Strichaufzählung
    Gradeinteilung von Winkeln kennen,
  • Strichaufzählung
    Winkel mit dem Winkelmesser (Geodreieck) zeichnen können;
  • Strichaufzählung
    einfache symmetrische Figuren erkennen und herstellen können.

1.4. Arbeiten mit Modellen, Statistik

  • Strichaufzählung
    direkte Proportionalitäten erkennen (zB Warenmenge-Geld, Zeit-Weg),
  • Strichaufzählung
    entsprechende Fragestellungen finden und Berechnungen durchführen können,
  • Strichaufzählung
    Modelle mit realen Gegebenheiten vergleichen,
  • Strichaufzählung
    grundlegende Überlegungen zur Sinnhaftigkeit von Modellen für die Praxis anstellen,
  • Strichaufzählung
    Tabellen und graphische Darstellungen zum Erfassen von Datenmengen verwenden können.

2. Klasse

2.1. Arbeiten mit Zahlen und Maßen

  • Strichaufzählung
    Festigen und Vertiefen der Fähigkeiten beim Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen, um vielfältige und komplexere Probleme in Sachsituationen bearbeiten zu können,
  • Strichaufzählung
    Rechnen mit Brüchen (mit kleinen Zählern und Nennern), damit die Rechenregeln im Hinblick auf die Algebra sicher beherrscht werden,
  • Strichaufzählung
    diese Rechenregeln für das Bruchrechnen begründen können,
  • Strichaufzählung
    Bruchdarstellung in Dezimaldarstellung überführen und umgekehrt,
  • Strichaufzählung
    wichtige Teilbarkeitsregeln kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Rechnen mit Prozenten in vielfältigen Zusammenhängen;
  • Strichaufzählung
    Maße verwenden und Umwandlungen durchführen können in dem Ausmaß, wie es die Bearbeitung von Sachaufgaben und geometrischen Aufgaben erfordert und es dem Vorstellungsvermögen der Schülerinnen und Schüler entspricht.

2.2. Arbeiten mit Variablen

  • Strichaufzählung
    mit Variablen allgemeine Sachverhalte beschreiben,
  • Strichaufzählung
    Gleichungen und Formeln aufstellen, insbesondere auch in Sachsituationen,
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung von Umkehroperationen einfache lineare Gleichungen mit einer Unbekannten lösen und Formeln umformen,
  • Strichaufzählung
    Formeln interpretieren.

2.3. Arbeiten mit Figuren und Körpern

  • Strichaufzählung
    Dreiecke, Vierecke und regelmäßige Vielecke untersuchen, wesentliche Eigenschaften feststellen,
  • Strichaufzählung
    die Figuren skizzieren und konstruieren können,
  • Strichaufzählung
    Erkennen, ob Angaben mehrdeutig sind oder überhaupt nicht in Konstruktionen umgesetzt werden können,
  • Strichaufzählung
    kongruente Figuren herstellen können, die Kongruenz begründen können;
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von Strecken- und Winkelsymmetralen kennen,
  • Strichaufzählung
    und für Konstruktion anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Flächeninhalte von Figuren berechnen können, die sich durch Zerlegen oder Ergänzen auf Rechtecke zurückführen lassen,
  • Strichaufzählung
    Volumina von Prismen berechnen, möglichst in Anwendungsaufgaben.

2.4. Arbeiten mit Modellen, Statistik

  • Strichaufzählung
    charakteristische Kennzeichen von indirekten und direkten Proportionalitäten an Beispielen angeben können,
  • Strichaufzählung
    einfache Fragestellungen dazu formulieren, sie graphisch darstellen und lösen können,
  • Strichaufzählung
    Fragen zu sinnvollen Anwendungsbereichen für solche Proportionalitäten stellen;
  • Strichaufzählung
    relative Häufigkeiten ermitteln können,
  • Strichaufzählung
    entsprechende graphische Darstellungen lesen, anfertigen und kritisch betrachten können,
  • Strichaufzählung
    Manipulationsmöglichkeiten erkennen.

3. Klasse

3.1 Arbeiten mit Zahlen und Maßen

  • Strichaufzählung
    rationale Zahlen in verschiedenen Formen deuten können,
  • Strichaufzählung
    als Zustände gegenüber einem Nullpunkt,
  • Strichaufzählung
    als Punkte auf einer Zahlengeraden,
  • Strichaufzählung
    Erkennen und Beschreiben von Kleiner-Größer-Beziehungen;
  • Strichaufzählung
    rationale Zahlen für Darstellungen in Koordinatensystemen verwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Regeln für das Rechnen mit rationalen Zahlen wissen und bei Rechenbeispielen (mit einfachen Zahlen) mit Sicherheit anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Verketten der vier Grundrechnungsarten und derart entstehende Terme auch mit elektronischen Rechenhilfsmitteln berechnen können,
  • Strichaufzählung
    Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Potenzschreibweise kennen und anwenden können,
  • Strichaufzählung
    Zahlen, vor allem in Sachsituationen, unter Verwendung von Zehnerpotenzen darstellen können.

3.2 Arbeiten mit Variablen

  • Strichaufzählung
    Formeln (bzw. Terme) umformen und durch Rechenregeln begründen können,
  • Strichaufzählung
    mit einfachen Potenzen arbeiten können,
  • Strichaufzählung
    Formeln in Sachsituationen und in der Geometrie aufstellen können,
  • Strichaufzählung
    Aufgaben aus Anwendungsbereichen und aus der Geometrie durch Umformungen von Formeln oder Termen lösen können,
  • Strichaufzählung
    dabei auch Aufgaben variieren und graphische Darstellungen nutzen können,
  • Strichaufzählung
    Lösen von linearen Gleichungen mit einer Unbekannten.

3.3 Arbeiten mit Figuren und Körpern

  • Strichaufzählung
    Vergrößern und Verkleinern von Figuren,
  • Strichaufzählung
    ähnliche Figuren erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Formeln für Flächeninhalte von Dreiecken und Vierecken begründen und damit Flächeninhalte berechnen können,
  • Strichaufzählung
    Umkehraufgaben lösen können,
  • Strichaufzählung
    Gegenstände, die die Gestalt eines Prismas oder einer Pyramide haben, zeichnerisch darstellen können,
  • Strichaufzählung
    Oberfläche, Rauminhalt und Gewicht von Gegenständen, die die Gestalt eines Prismas oder einer Pyramide haben, berechnen können;
  • Strichaufzählung
    den Lehrsatz des Pythagoras für Berechnungen in ebenen Figuren nutzen können.

3.4 Arbeiten mit Modellen, Statistik

  • Strichaufzählung
    lineare Wachstums- und Abnahmeprozesse mit verschiedenen Annahmen unter Zuhilfenahme von elektronischen Rechenhilfsmitteln untersuchen können (zB Zinssätze),
  • Strichaufzählung
    funktionale Abhängigkeiten erkennen, formelmäßig und graphisch darstellen;
  • Strichaufzählung
    Untersuchen und Darstellen von Datenmengen.

4. Klasse

4.1 Arbeiten mit Zahlen und Maßen

  • Strichaufzählung
    durch zusammenfassendes Betrachten das Zahlenverständnis vertiefen,
  • Strichaufzählung
    anhand einfacher Beispiele erkennen, dass es Rechensituationen gibt, die nicht mit Hilfe der rationalen Zahlen lösbar sind,
  • Strichaufzählung
    Näherungswerte oder Schranken für irrationale Zahlen angeben können, auch unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel,
  • Strichaufzählung
    bei Anwendungen Überlegungen zur sinnvollen Genauigkeit anstellen.

4.2 Arbeiten mit Variablen

  • Strichaufzählung
    Sicherheit beim Arbeiten mit Variablen, Termen, Formeln und Gleichungen steigern,
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit einfachen Bruchtermen,
  • Strichaufzählung
    lineare Gleichungen mit zwei Variablen graphisch darstellen und Lösungen angeben können,
  • Strichaufzählung
    Verfahren zum Lösen von linearen Gleichungssystemen (zwei Gleichungen mit zwei Variablen) nutzen können,
  • Strichaufzählung
    durch das Arbeiten mit funktionalen Abhängigkeiten einen intuitiven Funktionsbegriff erarbeiten.

4.3 Arbeiten mit Figuren und Körpern

  • Strichaufzählung
    den Lehrsatz des Pythagoras für Berechnungen in ebenen Figuren und in Körpern nutzen können,
  • Strichaufzählung
    eine Begründung des Lehrsatzes des Pythagoras verstehen,
  • Strichaufzählung
    Berechnungsmöglichkeiten mit Variablen darstellen können;
  • Strichaufzählung
    Schranken für Umfang und Inhalt des Kreises angeben können,
  • Strichaufzählung
    Formeln für die Berechnung von Umfang und Flächeninhalt des Kreises wissen und anwenden können,
  • Strichaufzählung
    Formeln für die Länge eines Kreisbogens und für die Flächeninhalte von Kreisteilen herleiten und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Formeln für die Berechnung der Oberfläche und des Volumens von Drehzylindern und Drehkegeln sowie für die Kugel erarbeiten und nutzen können.

4.4 Arbeiten mit Modellen, Statistik

  • Strichaufzählung
    Wachstums- und Abnahmeprozesse mit verschiedenen Annahmen unter Zuhilfenahme von elektronischen Rechenhilfsmitteln untersuchen können,
  • Strichaufzählung
    funktionale Abhängigkeiten untersuchen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    Untersuchen und Darstellen von Datenmengen unter Verwendung statistischer Kennzahlen (zB Mittelwert, Median, Quartil, relative Häufigkeit, Streudiagramm).

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

  • Strichaufzählung
    Richtige Handhabung und Wartung fachspezifischer Werkzeuge, jeweils in Abstimmung mit der Aufgabenstellung;
  • Strichaufzählung
    Informationsgewinn durch geeignete Ausfertigung graphischer Arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Strukturen und Eigenschaften geometrischer Objekte;
  • Strichaufzählung
    Erkennen geometrischer Grundfiguren in größeren Zusammenhängen;
  • Strichaufzählung
    Entwickeln von Objekten durch Transformieren und Modellieren;
  • Strichaufzählung
    Anwenden geometrischer Grundkenntnisse auf naturwissenschaftliche und technische Problemstellungen;
  • Strichaufzählung
    Erkennen und Verwenden der Geometrie als Sprache; Einsetzen von Handskizzen als Hilfsmittel bei der Entwurfsarbeit, aber auch als selbstständige Darstellungsform;
  • Strichaufzählung
    Anwendung geeigneter Abbildungsverfahren;
  • Strichaufzählung
    Interpretation und Weiterentwicklung geometrischer Darstellungen;
  • Strichaufzählung
    Anwendung geeigneter Unterrichtssoftware (2D-Systeme, 3D-Systeme).

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Der Unterricht in Geometrischem Zeichnen verknüpft die Vorstellung von den Erscheinungen der Welt in uns und das Verständnis für Raum und Figur. Diese Grunderfahrungen tragen zur Erkenntnis bei, dass Phänomene existieren, die unabhängig von der augenblicklichen Befindlichkeit des Menschen sind. Die oder der Einzelne gewinnt Gestaltungsfreiheit und kann sein technisches Grundwissen in den Dienst der Gemeinschaft stellen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Sprache als Kommunikationsmittel für das Beschreiben und Erklären geometrischer Objekte und Vorgänge, die Zeichnung als Sprache der Technik, Präzision im sprachlichen Ausdruck; Zeichnungen als Mittel der interkulturellen Verständigung.

Mensch und Gesellschaft:

Vorbereitung auf die Berufswelt (zB zweckentsprechender Einsatz von Werkzeugen), die Vorteile von Gründlichkeit und Ordnung erkennen.

Natur und Technik:

Erfassen, Strukturieren, Modellieren geometrischer Objekte, Erfassen und Diskutieren von Bewegungsvorgängen und Transformationen im Raum, Raumvorstellungs- und Intelligenztraining.

Kreativität und Gestaltung:

Individuelles Gestalten von geometrischen Objekten und Modellen, kreatives Lösen von geometrischen Problemstellungen, einen angemessenen Anspruch an Sauberkeit und Genauigkeit graphischer Ausfertigung entwickeln; Endausfertigung von Zeichnungen nach ästhetischen Gesichtspunkten.

Gesundheit und Bewegung:

Entwicklung der Feinmotorik.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll auf die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein; dh. der rezeptive Anteil ist auf die Vermittlung grundsätzlicher Überlegungen und einführende Unterrichtssequenzen zu beschränken.

Abgesehen von ausdrücklich streng gefassten Arbeitsaufträgen soll solchen Aufgaben, die die Kreativität und selbstständige Gestaltungskraft der Schülerinnen und Schüler anregen, der Vorzug gegeben werden.

Die Freihandskizze ist als ein unverzichtbares Hilfsmittel bei der Entwurfsarbeit, aber auch als selbstständige Darstellungsform einzusetzen.

Beim Einsatz von CAD-Systemen ist auf die Verfügbarkeit geeigneter Arbeitsmittel zur Einzel- oder Partnerarbeit hinzuwirken. Dabei ist auf die sachgerechte und intelligente Nutzung zu achten.

Die Konstruktion auf dem Zeichenblatt soll durch Modelle und andere Hilfsmittel, die der Entwicklung der Raumanschauung dienen bzw. die geometrischen Hintergründe deutlich machen, begleitet werden.

Bei der Behandlung von Raumobjekten sollen Aussagen über geometrische Inhalte und Beziehungen vorwiegend aus der jeweiligen Raumsituation entwickelt werden.

Bei der Abbildung von Raumobjekten soll stets exakt zwischen einer Betrachtung der Raumsituation und einer Beschreibung des Bildes unterschieden werden.

Es ist größter Wert auf Genauigkeit und Sauberkeit zu legen. Der graphischen Gestaltung der Arbeiten kommt – abgestimmt auf die jeweils verwendete Ausfertigungstechnik – besondere Bedeutung zu.

Auf Anwendung der Fachsprache ist zu achten.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu einer geeigneten Form der Dokumentation der Unterrichtsarbeit anzuhalten.

Lehrstoff: Kernbereich: Ebene Geometrie:

Kennenlernen und Anwenden von geometrischen Grundelementen und Grundstrukturen.

Eigenständiges Gestalten von Ornamenten und Mustern. Spielerisches Experimentieren.

Anwendung von 2D-Systemen.

Axonometrische Darstellungen ebenflächig begrenzter geometrischer Körper:

Kartesisches Koordinatensystem.

Spezielle axonometrische Darstellungen; Sichtbarkeitsüberlegungen.

Ebene Schnitte, einfache Verschneidungen.

Einführung in ein geeignetes 3D-System.

Modellierungsvorgänge; Beispiele aus Alltag, Architektur, Technik.

Erkennen räumlicher Zusammenhänge.

Hauptrisse:

Grund-, Auf- und Kreuzriss: Herstellen und rekonstruierendes Lesen solcher Risse.

Mehrbilderverfahren:

Seitenrisse als Darstellungsmittel und Konstruktionshilfe: wahre Länge; wahre Gestalt.

Werkzeichnungen; Bemaßung; Maßstab.

Perspektive:

Grundeigenschaften und ihre Anwendung auf einfache Darstellungen.

Ellipse:

Anschauliche Erzeugung; Eigenschaften; Anwendungen.

Krumme Flächen:

Beispiele, Darstellungsskizzen; Betrachtung und Darstellung: Drehzylinder, Drehkegel, Kugel.

Modellierungsvorgänge; Annäherung im Rahmen geeigneter 3D-Systeme.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde hat von der 1. bis zur 4. Klasse die Beschäftigung mit den Themenbereichen Mensch und Gesundheit, Tiere und Pflanzen sowie Ökologie und Umwelt zum Schwerpunkt. In allen vier Klassen dienen diese drei Bereiche zur Strukturierung der Unterrichtsinhalte.

Der Unterricht ist so zu konzipieren, dass die folgenden Ziele realisiert werden können:

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen zentrale biologische Erkenntnisse gewinnen, Prinzipien, Zusammenhänge, Kreisläufe und Abhängigkeiten sehen lernen und Verständnis für biologische bzw. naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für den eigenen Körper erwerben, das sie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst befähigt (Akzeptanz des eigenen Körpers, der eigenen Sexualität; Gesundheitsförderung).
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen die Abhängigkeit der Menschen von Natur und Umwelt begreifen und Wissen, Fähigkeiten/Fertigkeiten erwerben, die sie für einen umweltbewussten, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen (ökologische Handlungskompetenz).
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen ein biologisches „Grundverständnis“ erwerben, welches sie bei ihrer zukünftigen Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungen unterstützen kann. Werte und Normen, Fragen der Verantwortung bei der Anwendung naturwissenschaftlicher bzw. biologischer Erkenntnisse sollen thematisiert werden.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen positive Emotionen für Natur und Umwelt entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Personale und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Kooperation, Konflikt- und Teamfähigkeit, emotionale Intelligenz sollen erworben bzw. gefördert werden.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Weckung der Achtung vor Natur und Leben sowie des Bewusstseins der Verantwortung für die Folgen von Eingriffen in Ökosysteme. Grenzen der Machbarkeit wissenschaftlichen Experimentierens und wirtschaftlicher Nutzung.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Mensch und Gesellschaft:

Mensch als biologisches und soziales Wesen, Sexualität/Partnerschaft/Familie, Gesundheit/Krankheit als biologisches und soziales Phänomen; Arbeitswelt, Friedenserziehung; Verhältnis Mensch – Natur, Ökologie – Ökonomie, Energie, Nachhaltigkeit; Anwendung biologischer Erkenntnisse.

Natur und Technik:

Phänomen Leben, Mensch als Lebewesen, Vernetzung belebter Systeme, Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf Natur, Umwelt und Gesundheit, Naturwissenschaften und Ethik, naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsstrategien.

Sprache und Kommunikation:

Förderung der Sprachkompetenz im Bereich der Alltags- und Fachsprache.

Kreativität und Gestaltung:

Förderung der Kreativität durch Umgang mit Lebewesen und Naturobjekten, Einsatz von kreativitätsfördernden Methoden.

Gesundheit und Bewegung:

Körperliche Voraussetzung für Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden/Gesundheit, Umwelt und Sport.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Erarbeitung aller Themen ist stets die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, sowohl bei der Auswahl der Inhalte und Methoden als auch durch Anwendung des Wissens auf den eigenen Bezugsrahmen. Gesellschaftsrelevante Aspekte sind möglichst häufig zu berücksichtigen, um der Bedeutung biologischer Erkenntnisse für die Gesellschaft gerecht zu werden und die Schülerinnen und Schüler auf die zukünftige Beteiligung und Verantwortung am gesellschaftlichen Leben vorzubereiten.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu selbstständigem Arbeiten und zur Problemlösefähigkeit unter Anwendung folgender Arbeitstechniken anzuregen: Beobachten, Vergleichen, Ordnen; Arbeiten mit geeigneten Hilfsmitteln (zB Lupe, Mikroskop, Computer, Fachliteratur); Suchen, Verarbeiten und Darstellen von Information; Identifizieren und Lösen von Problemen; Durchführen einfacher Experimente und Messverfahren.

Fächerübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten ist zu fördern. Naturbegegnung ist anzustreben (zB durch Exkursionen, Arbeiten im Freiland, pflegenden Umgang mit Tieren und Pflanzen).

Lern- und Sozialformen wie etwa Gruppenarbeit, soziales Lernen, offenes Lernen sollen die soziale wie personale/emotionale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

Zu den drei Themenbereichen ist festzuhalten:

„Mensch und Gesundheit“ wird in jeder Schulstufe anhand ausgewählter Themenstellungen bearbeitet, die Fragen zu Gesundheit und Lebensstil sowie soziale und ethische Aspekte beinhalten. Am Ende der 4. Klasse sollen die Schülerinnen und Schüler einen altersgemäßen Überblick über Bau und Funktionen des menschlichen Körpers besitzen. Neben der Förderung des Verständnisses für den eigenen Körper sowie eines umfassenden Gesundheitsbewusstseins soll eine an den Schülerinnen und Schülern orientierte Sexualerziehung zum Tragen kommen.

Bei der Beschäftigung mit dem Themenbereich „Tiere und Pflanzen“ ist heimischen Arten bzw. jenen Arten, die typisch für die jeweils zu bearbeitenden Ökosysteme sind (siehe „Ökologie und Umwelt“), der Vorzug zu geben. Weiters sind auch solche zu berücksichtigen, die besondere Bedeutung für den Menschen haben. Die Schülerinnen und Schüler sollen einen Einblick in die Vielfalt der Organismen erhalten und deren wesentliche Charakteristika kennen lernen. Durch den Hinweis auf verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den Lebewesen sollen die Schülerinnen und Schüler Verständnis für die Einordnung der Organismen in ein System entwickeln.

Beim Themenkreis „Ökologie und Umwelt“ sind das Kennenlernen von Organismen und ihr Zusammenwirken, Einsicht in die Zusammenhänge zwischen belebter und unbelebter Natur sowie Umweltprobleme und Schutzmaßnahmen im Mittelpunkt. Ziel ist eine solide Basis für umweltfreundliches Handeln und Verhalten, die sich aus Umweltwissen, Umweltbewusstsein und ökologischer Handlungskompetenz zusammensetzt.

Naturbegegnungen sind vorzusehen. Auch sollen konkrete Aktivitäten im Sinne der Ökologisierung der Schule gefördert werden.

Lehrstoff: Kernbereich:

1. Klasse:

Mensch und Gesundheit:

Aufbauend auf den in der Volksschule erworbenen Kenntnissen ist ein Überblick über Bau und Funktion des menschlichen Körpers, insbesondere der Organsysteme, zu geben. Gleichzeitig ist eine Vertiefung des Verständnisses für den eigenen Körper anhand der Schwerpunkte Bewegung und Sexualität anzustreben.

Bewegung: Grundlagen der Bewegung, daran beteiligte Organe, Bewegung – Gesundheit – Wohlbefinden.

Sexualität: Unter Einbeziehung der Interessen der Schülerinnen und Schüler sind folgende Themen zu behandeln: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruation, Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt, körperliche, psychische Entwicklung und Befindlichkeit in der Pubertät, Aufklärung über sexuellen Missbrauch/Prophylaxe.

Tiere und Pflanzen:

An Beispielen ausgewählter einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten, wodurch eine Basis für altersgemäßes Verständnis verwandtschaftlicher Beziehungen gelegt werden soll.

Die Schwerpunkte bilden Wirbeltiere und Blütenpflanzen. Bei der Auswahl sollen jene Organismen im Vordergrund stehen, die für das Ökosystem Wald von Bedeutung sind oder den Erlebnisbereich der Schülerin oder des Schülers bilden. Weiters sind die Haustiere zu berücksichtigen.

Ökologie und Umwelt:

Anhand von Vertretern der Wirbeltiere und/oder des Ökosystems Wald sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische) zu erarbeiten.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sollen thematisiert und hinterfragt werden. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu bearbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

2. Klasse:

Mensch und Gesundheit:

Anhand der Bereiche Mikroorganismen und Ökosystem Wald sind die positiven und negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit in physischer und psychischer Hinsicht zu behandeln.

Tiere und Pflanzen:

An Beispielen ausgewählter einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.

Die Schwerpunkte bilden Wirbellose und weitere ausgewählte Blütenpflanzen, Sporenpflanzen, Pilze und Mikroorganismen. Bei der Auswahl stehen vor allem jene Organismen im Vordergrund, die für die Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer von Bedeutung sind. Weiters ist die Zelle als Grundbaustein aller Lebewesen zu behandeln.

Ökologie und Umwelt:

Anhand der Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent) zu erarbeiten und zu vertiefen.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer zu analysieren und zu hinterfragen.

Umweltprobleme, deren Ursache und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

3. und 4. Klasse:

Mensch und Gesundheit:

Anhand der zu besprechenden Ökosysteme sind die positiven und negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu behandeln.

Tiere und Pflanzen:

An Beispielen ausgewählter Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.

Die Schwerpunkte bilden diejenigen Organismen, die für die menschliche Ernährung eine besondere Rolle spielen (Nutztiere, Nutzpflanzen). Auf die Bedeutung der Pflanzen für die Existenz des Lebens auf der Erde ist einzugehen.

Weiters ist die Entwicklungsgeschichte der Erde und des Lebens, einschließlich des Menschen, zu behandeln.

Ökölogie und Umwelt:

Anhand des Ökosystems Boden und eines landwirtschaftlich genutzten Ökosystems (zB Acker, Wiese) sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent, Stoffkreisläufe) zu erarbeiten und zu vertiefen. Grundlegende geologische Kenntnisse sollen dem Verständnis des Bodens und des Zusammenwirkens von belebter und unbelebter Natur dienen.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Ökosystem Boden zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

Mensch und Gesundheit:

Die Kenntnisse über Bau und Funktion des menschlichen Körpers (einschließlich der Themenfelder Gesundheit und Krankheit, Psychosomatik und Immunsystem) sind zu erweitern und zu vervollständigen.

Sexualität: Unter Einbeziehung der Interessen der Schülerinnen und Schüler sind folgende Themen zu behandeln: Sexualität als biologisches, psychologisches und soziales Phänomen, Empfängnisregelung, Schwangerschaft, Geburt; AIDS-Prophylaxe.

Tiere und Pflanzen:

An Beispielen ausgewählter Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.

Die Schwerpunkte bilden diejenigen Organismen, die für den Themenbereich Stadtökologie und das gewählte Ökosystem einer anderen Region von Bedeutung sind.

Weiters sind Grundlagen der Vererbung zu erarbeiten und deren Anwendungsmöglichleiten (zB Gentechnik) auch im Hinblick auf gesellschaftliche und ethische Fragen zu behandeln und zu diskutieren.

Ökologie und Umwelt:

Anhand von Stadtökologie und einem Ökosystem einer anderen Region (zB Meer, Regenwald) sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent, Stoffkreisläufe) zu vertiefen.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu analysieren und zu hinterfragen.

Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Chemieunterricht dient einerseits dazu, die Schülerinnen und Schüler mit dem Wissen und den Grundfähigkeiten zur Bewältigung stofflicher Alltags-, Freizeit-, Lebens- und Berufsphänomene auszustatten und hat andererseits die Aufgabe, die gesellschaftliche Erziehung im Bereich von Natur und Materie vorzunehmen.

Die Aufgabe des Chemieunterrichtes ist es daher, die Schülerinnen und Schüler, ausgehend von deren Erfahrungsbereich und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, zu einem chemisch-naturwissenschaftlichen Denken hinzuführen. Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Bewusstes Beobachten chemischer Vorgänge;
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen chemischer Prinzipien und Arbeitstechniken auch anhand selbst durchgeführter Experimente;
  • Strichaufzählung
    Schulung des einfachen Modelldenkens unter Einbeziehung vorhandener Schülervorstellungen;
  • Strichaufzählung
    Erfassung der Zusammenhänge zwischen Mikrokosmos und alltäglichem Erfahrungsbereich;
  • Strichaufzählung
    Verstehen der Bedeutung der Chemie für alle Lebensformen und Lebensvorgänge.

Der Chemieunterricht hat weiters die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Chemie und Technik altersgemäß einzuschätzen, sowie auf die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten.

Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Hinführen zu einem Verständnis für Stoffkreisläufe, für die Wechselbeziehung Ökonomie – Ökologie und damit zu umweltbewusstem Handeln sowie zu Energie- und Rohstoffsparen;
  • Strichaufzählung
    Kritische Auseinandersetzung mit den Gefahren der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse sowie mit technikfeindlichen und unwissenschaftlichen Vorurteilen.

Ferner soll der Chemieunterricht im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung das Bewusstsein für Eigenverantwortung fördern und zu mündigem Freizeit- und Konsumverhalten führen. Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Erziehung zu Team-, Kommunikations- und Solidarfähigkeit sowie Erziehung zu Genauigkeit, Sorgfalt und Verantwortung;
  • Strichaufzählung
    Förderung der Gesundheitserziehung, des Zivilschutzgedankens sowie des sicherheitsbewussten Handelns.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die Grundlagen legen zur Beurteilung von Gefahren für die Umwelt und von Umweltschutzmaßnahmen, um eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Entscheidungskompetenz in dieser Richtung entsteht erst durch ein unverzichtbares chemisches Grundwissen. Auch die ethisch-moralische Diskussion solcher Zukunftsfragen hat dieses Grundwissen als Basis.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Natur und Technik:

Durchgängige Gültigkeit materieller Aufbauprinzipien für sämtliche Bereiche der Natur; technische Errungenschaften der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Widerspiegelung innerer Aufbauprinzipien in äußeren Eigenschaften.

Sprache und Kommunikation:

Unterschied zwischen Alltags- und Fachsprache bzw. Symbolsprache, präziser Sprachgebrauch und Argumentationsverhalten bei Planung, Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung chemischer Vorgänge.

Mensch und Gesellschaft:

Bedeutung der Naturwissenschaften für den Lauf der Geschichte und die gesellschaftlichen Bedingungen, Verknüpfung der Begriffe Wirtschaft – Technik – Wertung – Verantwortung – Ethik.

Kreativität und Gestaltung:

Ästhetische und emotionale Bezüge zur stofflichen Um- und Mitwelt.

Gesundheit und Bewegung:

Umgang mit Gefahr- und Altstoffen, Ernährungs- und Gesundheitserziehung, Aufklärung über Drogen und Doping, Bedeutung der Hygiene, Bedeutung der Chemie für den medizinischen Fortschritt.

Didaktische Grundsätze:

Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom Lehrerexperiment und vor allem auch vom Schülerexperiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Entdecken zu geben.

Unter anderem sollen einfache Modellvorstellungen sowie das Periodensystem der Elemente für Erklärungen herangezogen werden. Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative und Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen.

Der Unterricht soll durch moderne Lern- und Sozialformen (zB Teamarbeit) auch das Lernen im sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit neuen Technologien, Unterrichtssoftware und elektronischen Informationssystemen zu erfolgen.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben.

Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf Gefahren, die von Stoffen und Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und -hilfen sind die Schülerinnen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen.

Lehrstoff: Kernbereich: 4. Klasse: Einteilung und Eigenschaften der Stoffe

  • Strichaufzählung
    Einsicht gewinnen in die verschiedenen Einteilungskriterien für die Materie.
  • Strichaufzählung
    Unterscheiden können zwischen Gemengen und Reinstoffen bzw. deren Eigenschaften.
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen von Trennverfahren und deren Anwendung.

Aufbauprinzipien der Materie

  • Strichaufzählung
    Einsicht in ein altersgemäßes Teilchen- bzw. Atommodell.
  • Strichaufzählung
    Verstehen des Ordnungsprinzips der Elemente.
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen der chemischen Symbol- und Formelsprache.
  • Strichaufzählung
    Erkennen der chemischen Bindung als Ursache für die Vielfalt der Stoffe.
  • Strichaufzählung
    Erwerb von Basiswissen über die Strukturen ausgewählter anorganischer und organischer Stoffe und einfachster Struktur-Wirkungsbeziehungen.

Grundmuster chemischer Reaktionen

  • Strichaufzählung
    Qualitative Erfassung des Zusammenhanges zwischen der stofflichen und energetischen Veränderung, die durch die Zerlegung und Neubildung von Bindungen bedingt wird.
  • Strichaufzählung
    Verstehen der Kopplung von Oxidation und Reduktion anhand einfacher Beispiele.
  • Strichaufzählung
    Alltagsbezogenes Erkennen der Bedeutung saurer und basischer Lösungen.
  • Strichaufzählung
    Einsicht gewinnen in wichtige Eigenschaften und Reaktionen von Säuren, Basen und Salzen.
  • Strichaufzählung
    Verständnis erlangen für typische Eigenschaften der wichtigsten funktionellen Gruppen.

Rohstoffquellen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung

  • Strichaufzählung
    Erkennen von Luft, Wasser und Boden als Rohstoffquelle einerseits und schützenswerte Lebensgrundlage andererseits.
  • Strichaufzählung
    Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung wichtiger anorganischer Rohstoffe.
  • Strichaufzählung
    Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung fossiler Rohstoffe.
  • Strichaufzählung
    Wissen um den Stellenwert von Altstoffen und deren Entsorgung oder Wiederverwertung.
  • Strichaufzählung
    Prinzipielles Verstehen von Umweltproblemen als Störung natürlicher Systeme.
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Bedeutung chemischer Methoden bei der Minimierung von Schadstoffen.
  • Strichaufzählung
    Erwerb von chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Kleidung, Wohnen, Energiequellen und Energieversorgung, Verkehr und neue Technologien.
  • Strichaufzählung
    Einsicht gewinnen in die wirtschaftliche Bedeutung der chemischen Industrie.

Biochemie und Gesundheitserziehung

  • Strichaufzählung
    Einsicht gewinnen in die für die Lebensvorgänge wichtigsten Stoffklassen.
  • Strichaufzählung
    Erste Hinführung zur Entscheidungsfähigkeit betreffend Nahrungs- und Genussmittel, Medikamente und Drogen.
  • Strichaufzählung
    Verständnis erlangen für die Zusammensetzung und Anwendung hygienerelevanter Stoffe.
  • Strichaufzählung
    Altersgemäße Schulung der Einschätzung von Stoffen in Hinblick auf deren Gefährlichkeit und Erlernen des verantwortungsvollen und sicheren Umgangs mit (Haushalts-)Chemikalien.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ausgehend von fachspezifischen Aspekten wird die enge Verflechtung der Physik mit anderen Naturwissenschaften bearbeitet: Der Unterrichtsgegenstand trägt zu allen Bildungsbereichen bei und soll sich keinesfalls nur auf die Darstellung physikalischer Inhalte beschränken.

Der Unterricht hat das Ziel, den Schülerinnen und Schülern das Modelldenken der Physik (Realwelt – Modell – Modelleigenschaften – Realwelt) zu vermitteln und physikalisches Wissen in größere Zusammenhänge zu stellen.

Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    bewusstes Beobachten physikalischer Vorgänge;
  • Strichaufzählung
    Verstehen und altersgemäßes Anwenden von typischen Denk- und Arbeitsweisen der Physik;
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Gültigkeitsgrenzen physikalischer Gesetzmäßigkeiten in alltagsbezogenen Situationen;
  • Strichaufzählung
    Eigenständige und handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Problemen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit ausgehend von Schülerexperimenten;
  • Strichaufzählung
    Entwickeln von Erklärungsversuchen beziehungsweise Modellvorstellungen und deren Anwendungen bei physikalischen Vorgängen in Natur und Technik.

Außerdem hat der Physikunterricht den Schülerinnen und Schülern in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen die Vielschichtigkeit des Umweltbegriffes bewusst zu machen. Dadurch soll eine bessere Orientierung in der Umwelt und entsprechend verantwortungsbewusstes Handeln erreicht werden.

Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Erkennen der kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung der Physik;
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Gefahren, die durch die Anwendung naturwissenschaftlich-technischer Erkenntnisse verursacht werden, und Auseinandersetzung mit problemadäquaten Maßnahmen zur Minimierung (Unfallverhütung, Verkehrserziehung, Strahlenschutz, Zivilschutz, Friedenserziehung ...);
  • Strichaufzählung
    Einsicht gewinnen in die Bedeutung technischer Entwicklungen für Gesellschaft und Umwelt;
  • Strichaufzählung
    Einblicke gewinnen in die Berufs- und Arbeitswelt.

Auf Beiträge österreichischer Wissenschafterinnen und Wissenschafter, Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker sowie Erfinderinnen und Erfinder ist besonders einzugehen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Darlegung eines Zusammenhanges zwischen Modellbildung und Weltanschauung;
  • Strichaufzählung
    Anwendung physikalischer Aussagen bei der Interpretation philosophischer und religiöser Erklärungsversuche über den Ursprung und die Entwicklung des Universums.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Natur und Technik:

Die Ziele und Aufgaben des Physikunterrichtes unterstützen alle wesentlichen Anliegen des Bildungsbereiches.

Mensch und Gesellschaft:

Einfluss von Physik und Technik auf gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Entwicklungen; kritische Auseinandersetzung mit unwissenschaftlichen bzw. technikfeindlichen Meinungen; Einfluss moderner Technologien; Aufzeigen möglicher Gefahren bei der Umsetzung von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen in technische Anwendungen; Entwickeln persönlicher Wertvorstellungen und der Einsicht zur Mitverantwortung im Umgang mit der Umwelt.

Sprache und Kommunikation:

Anwendung einer altersadäquaten Fachsprache; präziser Sprachgebrauch bei Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung physikalischer Vorgänge und Planung von Schülerexperimenten.

Gesundheit und Bewegung:

Biomechanische Grundlagen von Bewegungsvorgängen; Bedeutung der Physik im Verkehrswesen; Funktion und wesentliche physikalische Vorgänge beim Gebrauch von Sportgeräten; physikalische Vorgänge in Medizin und Medizintechnik.

Kreativität und Gestaltung:

Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten; Einfluss der Physik auf Ästhetik, Funktion und Design.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrplan ist aus einzelnen Modulen aufgebaut, deren Abfolge bzw. Gewichtung durch diverse Schwerpunktsetzungen variiert und beliebig kombiniert werden kann.

Der Physikunterricht soll zu übergeordneten Begriffen und allgemeinen Einsichten führen, die an Hand weiterer Beispiele auf konkrete Sachverhalte angewendet werden.

Ausgehend von konkreten Beobachtungen bzw. Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler sind unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten jeweils die zu Grunde liegenden physikalischen Inhalte zu erarbeiten.

Modellvorstellungen (zB das Teilchenmodell) und grundlegende Begriffe (zB Trägheit, Kraft oder Energie) sind an allen geeigneten Stellen zur Erklärung von Vorgängen in Natur und Technik heranzuziehen, um altersadäquat aufbereitet immer tiefergreifende Verständnisebenen zu erreichen.

Bei der Gewinnung von Gesetzen ist neben der Verallgemeinerung von Beobachtungen auf Grund von Experimenten gelegentlich auch die gedankliche Herleitung und anschließende experimentelle Überprüfung von Lösungsansätzen (Hypothesen) anzuwenden.

Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen.

Nur an geeigneten Beispielen ist die Leistungsfähigkeit mathematischer Methoden für die Physik zu zeigen.

An geeigneten Inhalten ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Untersuchen, Entdecken bzw. Forschen zu geben.

Dies bedingt den Einsatz von Schülerversuchen.

Altersgemäße Denkwege und Deutungsversuche der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.

Lehrstoff: Kernbereich: 2. und 3. Klasse: Die Physik bestimmt unser Leben:

Ausgehend vom Interesse und von Fragestellungen, die von den Schülerinnen und Schülern kommen, soll ein „motivierender Streifzug“ durch unterschiedlichste Bereiche des belebten und unbelebten Naturgeschehens unternommen werden.

  • Strichaufzählung
    Die für die Physik typische Denkweise kennen lernen;
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen physikalischen und nicht-physikalischen Denkvorgängen erkennen.

Die Welt, in der wir uns bewegen:

Ausgehend von unterschiedlichsten Bewegungsabläufen im Alltag, im Sport, in der Natur beziehungsweise in der Technik sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes Verständnis der Bewegungsmöglichkeiten, der Bewegungsursachen und der Bewegungshemmungen von belebten und unbelebten Körpern ihrer täglichen Erfahrungswelt sowie des eigenen Körpers gewinnen.

  • Strichaufzählung
    Bewegungsfördende und bewegungshemmende Vorgänge verstehen und anwenden.

Alle Körper bestehen aus Teilchen:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler immer intensiver mit dem Teilchenmodell und seinen Auswirkungen auf diverse Körpereigenschaften vertraut gemacht werden. Weg und Geschwindigkeit; die gleichförmige und die gleichförmig beschleunigte Bewegung; Masse und Kraft; Masse und Trägheit; Gewichtskraft und Reibungskraft.

  • Strichaufzählung
    Teilchenmodell aller Körper und wichtiger Auswirkungen akzeptieren und verstehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Zusammenhänge zwischen dem Teilchenaufbau und grundlegenden Wärmephänomenen verstehen; Temperatur, Wärme, Wärmemenge und Wärmedehnung;
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen über Entstehung und Ausbreitung des Schalls erwerben und anwenden können; Druck, Frequenz, Tonhöhe, Lautstärke, Schallgeschwindigkeit;
  • Strichaufzählung
    Ursache des Schwimmens, Schwebens und Sinkens von Körpern im Wasser verstehen und anwenden können; Dichte von Stoffen, Gewichtsdruck in Flüssigkeiten und in Luft.

Der Traum vom Fliegen:

Ausgehend von Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sollen die wesentlichsten Vorgänge beim Fliegen nach dem Prinzip „leichter als Luft“ und „schwerer als Luft“ verständlich gemacht werden.

  • Strichaufzählung
    Bewegungsmöglichkeiten von Kleinstkörpern, etwa Staubkörnern, Sporen oder Regentropfen verstehen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Vorgänge bei einer Ballonfahrt verstehen;
  • Strichaufzählung
    das „aktive“ Fliegen von beispielsweise Vögeln, Schmetterlingen oder Flugzeugen auf Grund einfachster Modellvorstellungen verstehen.

Unser Leben im „Wärmebad“:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefer gehendes Verständnis der thermischen Vorgänge in der unbelebten und belebten Welt gewinnen.

  • Strichaufzählung
    Die Alltagsbegriffe „Wärme“ und „Kälte“ als Bewegungsenergie der Aufbauteilchen der Körper sowie den Unterschied zwischen „Wärme“ und „Temperatur“ verstehen;
  • Strichaufzählung
    modellartig verschiedene Formen des Wärmetransportes und wichtige Folgerungen erklären können; Wärmeleitung, Wärmeströmung, Wärmestrahlung;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Wärmeenergie für Lebewesen in ihrer Umwelt erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Wärmeenergie im wirtschaftlichen und ökologischen Zusammenhang sehen;
  • Strichaufzählung
    Zustandsänderungen und dabei auftretende Energieumsetzungen mit Hilfe des Teilchenmodells erklären können;
  • Strichaufzählung
    Einsichten in globale und lokale Wettervorgänge und Klimaerscheinungen gewinnen (Jahreszeit, Wasserkreislauf auf der Erde, Meeresströmungen, Windsysteme).

Elektrische Phänomene sind allgegenwärtig:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler immer intensiver mit grundlegenden elektrischen Vorgängen im technischen Alltag und in Naturvorgängen vertraut gemacht werden.

  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der elektrisch geladenen Atombausteine auf makroskopische Vorgänge qualitativ verstehen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Spannungsquellen als Energieumformer und einfache Stromkreise verstehen; Gleichstrom und Wechselstrom, Stromstärke, Spannung, Widerstand, das Ohm`sche Gesetz;
  • Strichaufzählung
    elektrische Erscheinungen in Technik und Natur erklären können.

Elektrotechnik macht vieles möglich:

Ausgehend von Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll ein grundlegendes Verstehen von Aufbau und Wirkungsweise wichtiger elektrischer Geräte erreicht und die Wichtigkeit von Schutz- und Sparmaßnahmen erkannt werden.

  • Strichaufzählung
    Energieumformung, Arbeitsverrichtung und Wirkungsgrad wichtiger Elektrogeräte verstehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Sicherheitsbewusstsein im Umgang mit elektrischen Einrichtungen entwickeln (Arten von Sicherungen und Isolation);
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die ökologische Bedeutung von Energiesparmaßnahmen gewinnen und ökologische Handlungskompetenz aufbauen.

4. Klasse: Elektrizität bestimmt unser Leben:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefer gehendes Verständnis von technischer Erzeugung und Konsum von Elektroenergie gewinnen.

  • Strichaufzählung
    Einsicht in den Zusammenhang zwischen elektrischer und magnetischer Energie gewinnen; Permanentmagnet und Elektromagnet; elektromagnetische Induktion;
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen über Herstellung, Transport und „Verbrauch“ elektrischer Energie erwerben (Generator und Transformator);
  • Strichaufzählung
    Gefahren des elektrischen Stromflusses erkennen und sicherheitsbewusstes Handeln erreichen;
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Funktionsprinzipien technischer Geräte aus dem Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler gewinnen (Elektromotor).

Die Welt des Sichtbaren:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler grundlegendes Verständnis über Entstehung und Ausbreitungsverhalten des Lichtes erwerben und anwenden können.

  • Strichaufzählung
    Die Voraussetzungen für die Sichtbarkeit von Körpern erkennen und die Folgeerscheinungen der geradlinigen Lichtausbreitung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Funktionsprinzipien optischer Geräte und deren Grenzen bei der Bilderzeugung verstehen und Einblicke in die kulturhistorische Bedeutung gewinnen (ebener und gekrümmter Spiegel; Brechung und Totalreflexion, Fernrohr und Mikroskop);
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen über das Zustandekommen von Farben in der Natur erwerben.

Gekrümmte Wege auf der Erde und im Weltall:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefer gehendes Verständnis der Auswirkungen von Kräften auf das Bewegungsverhalten von Körpern gewinnen.

  • Strichaufzählung
    Eine Bewegung längs einer gekrümmten Bahn als Folge der Einwirkung einer Querkraft verstehen; Zentripetalkraft;
  • Strichaufzählung
    die Gewichtskraft als Gravitationskraft deuten können;
  • Strichaufzählung
    Bewegungen von Planeten und Satelliten grundlegend erklären können.

Das radioaktive Verhalten der Materie:

Ausgehend von Alltagsvorstellungen der Schülerinnen und Schüler soll ein grundlegendes Verständnis wichtiger Vorgänge in Atomkernen erzielt werden.

  • Strichaufzählung
    Einsichten in Veränderungen im Atomkern als Ursache der „Radioaktivität“ gewinnen (Eigenschaften von Alpha-, Beta- und Gammastrahlen);
  • Strichaufzählung
    radioaktiven Zerfall als ständig auftretenden Vorgang erkennen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Vorgänge bei der Energieumsetzung in der Sonne, in Sternen und bei Kernreaktionen verstehen können (Kernfusion, Kernspaltung).

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Musikunterricht soll einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik unter Beachtung altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe vermitteln. Dies soll in der aktiven Auseinandersetzung mit möglichst vielen musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen erfolgen. Dabei sollen ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit, Vorstellungskraft, Ausdrucksfähigkeit und Fantasie der Schülerinnen und Schüler eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.

Ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler sind deren musikalische Fertigkeiten systematisch und aufbauend weiterzuentwickeln. Dabei soll im Laufe der vier Unterrichtsjahre ein Repertoire an Liedern, Tänzen und Hörbeispielen entwickelt und gefestigt werden. Durch die Beschäftigung mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Toleranz gefördert werden.

Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen – auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht – erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen von Musik und deren Nutzung.

Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerischer Leistungen sollen unter Anwendung fachkundiger Äußerung geschult werden. Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden. In die Wechselwirkungen von Musik und Wirtschaft soll anhand regionaler und überregionaler Gegebenheiten Einsicht gewonnen werden.

Besonderer Wert ist auf die Bewusstmachung der musikalischen Identität Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext zu legen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Musik als wesentlicher Bestandteil in Kult und Religion.
  • Strichaufzählung
    Religion und Weltanschauung als Impuls für kompositorisches Schaffen.
  • Strichaufzählung
    Musik als nonverbale, wertprägende Sprache, die auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinschaftserlebnis wirkt.
  • Strichaufzählung
    Musik als Spiegel und Former des Lebensgefühls und des Zeitgeistes.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus; Textgestaltung mit musikalischen Mitteln; künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; fachkundige Äußerungen über Musik; multikulturelles Verständnis; Wirkung von Medien.

Mensch und Gesellschaft:

Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten – sinnvolle Freizeitgestaltung; gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb – Verständnis für künstlerische Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor – Musikland Österreich – Berufswelt Musik; Entwicklung des Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung zur Genauigkeit.

Natur und Technik:

Akustik und Instrumentenkunde, physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische und kreative Problemlösungsstrategien.

Gesundheit und Bewegung:

Künstlerische Komponente von Bewegung; Schulung der Motorik; Sich-Bewusstmachen von Raum-Zeit-Dynamik-Verbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung von Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulierung; Schärfung der Sinne – Wahrnehmungserweiterung; Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung.

Kreativität und Gestaltung:

Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität – individuell und in Gemeinschaft; nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz – emotionale Befindlichkeit mit Musik.

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrplanbereiche vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Bewegen, Gestalten, Hören, Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und sollen dem jeweiligen Lernziel entsprechend vernetzt werden. Dabei sind fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte besonders zu berücksichtigen.

Grundlage für theoretisches Wissen soll das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk sein. Die einzelnen Stufen: Kennenlernen – Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (rezeptiv, reproduktiv, kreativ) sind zielorientiert einzusetzen. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert geweckt und weiterentwickelt werden. Dabei sind auch regionale musikalische Traditionen zu berücksichtigen.

Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen soll das Interesse gefördert, der Lernerfolg gesichert und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beigetragen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.

Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.

Projekte und Veranstaltungen können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.

Lehrstoff: Kernbereich: 1. und 2. Klasse Vokales Musizieren:

Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation); Repertoireerwerb auch unter Berücksichtigung der Hörerfahrung und der regionalen musikalischen Traditionen; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; Gestaltung von Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung.

Instrumentales Musizieren:

Handhabung von Rhythmusinstrumenten und Stabspielen; Musizieren mit herkömmlichen, selbst gebauten, elektronischen und Körperinstrumenten; elementare Liedbegleitung; elementare Gruppenimprovisation.

Bewegen:

Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder.

Gestalten:

Textliches, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik; kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen; Nutzung von Medien und neuen Technologien.

Hören:

Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von emotionalen, aber auch kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen und beim vokalen und instrumentalen Musizieren.

Grundwissen:

Grundbegriffe der Musiklehre vor allem in Zusammenhang mit dem Klassenrepertoire: grafische und traditionelle Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe; Metrum, Takt, Rhythmus; Dynamik, Tempo, Phrasierung; Intervalle, Akkorde; Dur, Moll, pentatonische Elemente;

Motiv, Thema; zwei-, dreiteilige Liedform, Rondo, Variation;

Kennenlernen musikalischer Gattungen; optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichsten Instrumente und deren Spielweisen;

Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars; Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern in Zusammenhang mit ausgewählten Musikbeispielen.

3. und 4. Klasse: Vokales Musizieren:

Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; stilgerechter Einsatz der Stimme; Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen und im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen; Sprechstücke.

Instrumentales Musizieren:

Erweiterung der Musizierpraxis mit Körperinstrumenten, Rhythmusinstrumenten, Stabspielen und elektronischen Instrumenten; verstärkter Einsatz vorhandener Klasseninstrumente; Liedbegleitung in Verbindung mit musiktheoretischen Grundlagen; einfaches improvisatorisches Musizieren.

Bewegen:

Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik; exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen.

Gestalten:

Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten und Bewegungsabläufen; Einbeziehung aktueller Medien.

Hören:

Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik.

Grundwissen:

Anwenden, Festigen und Erweitern der Grundbegriffe der 1. und 2. Klasse; Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; ausgewählte Beispiele vokaler und instrumentaler Gattungen aus verschiedenen Epochen unter Berücksichtigung des 20. Jahrhunderts: Oper, Oratorium, Musical, Suite, Konzert, symphonische Gattungen; aktuelle Strömungen der Popularmusik; Musik und Musikerbiografien im sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld; Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben; Erkennen von Musik als Wirtschaftsfaktor; Kennenlernen von Berufen im Musikbetrieb.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung stellt sich die Aufgabe, grundlegende Erfahrungen in visueller Kommunikation und Gestaltung zu vermitteln und Zugänge zu den Bereichen bildende Kunst, visuelle Medien, Umweltgestaltung und Alltagsästhetik zu erschließen.

Komplexe Lernsituationen, in denen sich Anschauung und Reflexion mit der eigenen bildnerischen Tätigkeit verbinden, sollen mit den für ästhetische Gestaltungsprozesse charakteristischen offenen Problemstellungen die Voraussetzungen für ein Lernen mit allen Sinnen und die Vernetzung sinnlicher und kognitiver Erkenntnisse schaffen. Auf dieser Grundlage sollen Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Erlebnisfähigkeit gesteigert und Vorstellungskraft, Fantasie, individueller Ausdruck und Gestaltungsvermögen entwickelt werden.

Die eigene Gestaltungsarbeit soll Einsichten in die Zusammenhänge von Produkt und Prozess ermöglichen, technische und handwerkliche Grundlagen vermitteln und Offenheit, Experimentierfreudigkeit, Flexibilität und Beharrlichkeit als wichtige Voraussetzungen für kreatives Gestalten erlebbar machen.

Die Ergänzung und Relativierung der subjektiven Erfahrungen durch grundlegendes Sachwissen zielt auf Erweiterung der Wahrnehmungs-, Erkenntnis- und Handlungsqualitäten im visuellen Bereich. Neben der Entwicklung persönlicher Erlebnisfähigkeit und Freude an bildender Kunst sollen auch verstandesmäßige Zugänge eröffnet und das reflektorische und kritische Potenzial von Kunstwerken in altersgemäßer Form bewusst gemacht werden. In gleicher Weise soll eine sachliche Basis für die kreative und verantwortungsbewusste Nutzung der neuen Medien und das persönliche Engagement in Fragen der Umweltgestaltung gelegt werden.

Die Lernchancen des Faches reichen über fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten hinaus. Die mit der eigenständigen Gestaltungsarbeit verbundene Selbsterfahrung, die Förderung der Kreativität, der Handlungsbereitschaft und der Freude am eigenen Tun können ebenso wie die Wertschätzung ästhetischer Vielfalt und die Entwicklung kulturellen Bewusstseins und kultureller Toleranz wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsbildung und zur Wahrnehmung sozialer Verantwortung leisten.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Verknüpfung ästhetischer Anforderungen mit ethischen Grundeinstellungen und Weltanschauungen.
  • Strichaufzählung
    Einblicke in historische, ethische und ökonomische Bedingungsfelder künstlerischer Prozesse.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Verbinden sprachlicher und bildhafter Kommunikationsmittel; mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen; Verbalisieren ästhetischer Erfahrungen.

Mensch und Gesellschaft:

Wechselbeziehung zwischen Kunst und gesellschaftlichen Entwicklungen, Kunst und Religion; Zusammenhang von Kunst und kultureller Identität; Einsichten in fremde Kulturen; Verantwortungsbewusstsein und Handlungskompetenz für die Mitgestaltung der Umwelt.

Natur und Technik:

Visuelle Aspekte von Naturphänomenen; Maß, Zahl und Struktur als Gestaltungsaspekt; Entwicklung des Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögens; Werkstoffe und Techniken sowie deren sachgerechter und verantwortungsbewusster Einsatz; Aspekte wechselseitiger Beziehung in der Entwicklung von Naturwissenschaft und bildender Kunst.

Kreativität und Gestaltung:

Erweiterung und Differenzierung der sinnlichen Wahrnehmungs- und Erkenntnisfähigkeit sowie des Darstellungvermögens, Lust an gestalterischer Tätigkeit; Entwicklung der ästhetischen und emotionalen Bildung; Entwicklung technischer und handwerklicher Fähigkeiten; Entwicklung kreativer Haltungen und Methoden sowie eines altersgemäßen ästhetischen Sachwissens; Begabungsförderung im Hinblick auf Berufe mit künstlerischem bzw. gestalterischem Anforderungsprofil.

Gesundheit und Bewegung:

Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten; der menschliche Körper als Ausdrucksmittel und künstlerisches Medium.

Didaktische Grundsätze:

Themen und Aufgabenstellungen müssen auf jeder Schulstufe die drei Bereiche bildende Kunst – visuelle Medien – Umweltgestaltung und Alltagsästhetik behandeln. Im Unterabschnitt Sachgebiete gibt der Lehrplan stichwortartig Hinweise auf eine mögliche Aufgliederung.

Auswahl und Schwerpunktsetzung liegen in der Verantwortung der Lehrenden, müssen sich für den Kernbereich aber an den im Unterabschnitt Lehrstoff genannten Zielen orientieren. Durch entsprechende Themenwahl und Akzentuierung können auch mehrere der drei Bereiche gleichzeitig angesprochen werden (zB: Architektur als Kunstwerk, Propagandamedium und gestalteter Lebensraum).

Die vertiefende und mehrdimensionale Auseinandersetzung mit ausgewählten Themen- und Problemstellungen sowie Vernetzungs- und Transferleistungen sind wichtiger als die Behandlung einer möglichst großen Anzahl von Aufgaben.

Motivation der Schülerinnen und Schüler und deren Freude an eigenständiger bildnerischer Tätigkeit sollen zentrale Aspekte der Aufgabenstellungen sein.

Die Unterrichtssequenzen sollen praktische Gestaltungsaufgaben gleichwertig mit der Reflexion und mit einer altersgemäßen Vermittlung von Sachinformationen verbinden und die Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihren eigenen Arbeiten einschließen.

Um die Qualität von Gestaltungslösungen einsichtiger zu machen, soll die Anwendung von Techniken und der Einsatz bildnerischer Mittel nicht Selbstzweck sein, sondern mit thematischen und inhaltlichen Anliegen ursächlich verbunden werden.

Die einzelnen Unterrichtssequenzen und Projekte sollen insofern aufeinander bezogen sein, als sie aufbauende Lernschritte und Schwierigkeitsgrade in thematischer, gestalterischer und technischer Hinsicht berücksichtigen müssen.

Im Sinne der Anschaulichkeit muss grundsätzlich auf optimale Qualität der verwendeten Bildmedien geachtet werden. Die Begegnung mit dem Original ist auf jeden Fall anzustreben. Manche Einsichten können zudem nur im unmittelbaren Vergleich (zB: Doppelprojektion) gewonnen werden.

Der Anspruch, Lernchancen aus der Vernetzung von praktischer Arbeit und Reflexion zu entwickeln, stellt besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die wöchentliche Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens zählt ebenso zu den Voraussetzungen wie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte (Galerien, Museen, Ateliers, Begehung von Architektur usw.), die eine Begegnung mit Originalwerken möglich macht.

Der Unterrichtsertrag ist in geeigneter Form zu sichern (Mitschrift, Dokumentationsmappe, Bildersammlung uä.).

Sachgebiete:

Bildende Kunst:

Malerei, Grafik, Schrift, Plastik/Objekt, Architektur, Foto, Film, Video, Computer, zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen (zB: Aktionskunst, Happening, Performance, Montage, Environment, Konzeptkunst, ...);

Bildfunktionen und Bildsujets, Bildauffassungen;

Bildordnung: Bildelemente und Struktur;

Farbe: Licht, Farbwahrnehmung, Funktion und Wirkung der Farbe, Maltechniken, Farbtheorien;

Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte;

Kunstvermittlung: Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien.

Visuelle Medien:

Zeichnung als Informationsträger (zB: Skizze, Plan, ...);

Schrift, Typografie, Lay-out, Graphic Design;

Schrift und Bild: Plakat, Zeitung, Illustrierte, Comics, visuelle Aspekte der Werbung;

Sprache und Bild: Vortrag, Präsentation; Präsentationsmedien: Wandtafel, Kunstmappen, Overheadprojektor, Diaprojektor, Kopiergerät;

Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation);

gesellschaftliche Bedeutung der Bildmedien;

Kunstwerke als Massenmedien.

Umweltgestaltung und Alltagsästhetik:

visuelle Aspekte der Architektur und des Design;

Stadtbilder, Stadtstrukturen, Idealstädte, Stadtutopien, Denkmalschutz, Kulturtourismus, Identität eines Ortes;

Raumgestaltung, Raumwirkung;

ästhetisch geprägte Situationen und Prozesse: kulturelle, religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen, Feste und Feiern, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen;

Selbstdarstellung: Körpersprache, Mode, Make-up.

Lehrstoff: Kernbereich: 1. und 2. Klasse:

Themen und Aufgabenstellungen zielen auf die Aneignung grundlegender Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse. Durch das eigenständige Lösen von Gestaltungsaufgaben sollen die Schülerinnen und Schüler visuelle Darstellungsformen für Sachverhalte, Ideen und Konzepte finden und ihren Gedanken, Gefühlen, Fantasien und Utopien mit bildnerischen Mitteln Ausdruck verleihen lernen. Durch die Reflexion der eigenen Gestaltungsleistungen und durch die Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst, mit visuellen Medien, mit Themen der Umweltgestaltung und Alltagsästhetik sollen erste Einblicke in Struktur und Funktion visueller Gestaltung gewonnen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen erfahren, dass visuelle Wahrnehmung in vielen Fällen durch haptische, akustische und andere Sinneseindrücke unterstützt und wesentlich mitbestimmt wird.

1. Klasse:

Im spielerischen Umgang mit den bildnerischen Mitteln unterschiedliche Gestaltungsweisen und Techniken kennen und zur Visualisierung altersgemäßer Themenstellungen anwenden lernen; visuelle Wahrnehmungen sprachlich mitteilen können; erste Erfahrungen im Umgang mit neuen Bildmedien erwerben; Werke der bildenden Kunst kennen lernen – nach Möglichkeit im Zusammenhang mit der eigenen bildnerischen Tätigkeit; Situationen der Umweltgestaltung im persönlichen Umfeld wahrnehmen, eigene Ansprüche formulieren und visuell darstellen lernen.

2. Klasse:

Bildnerische Techniken und Gestaltungsweisen einer gestellten Aufgabe sinnvoll zuordnen können, experimentelle Verfahren als Impuls nutzen lernen; die Wahrnehmung von Bildern und Zeichen der alltäglichen Lebenswelt bewusst machen und erörtern können; die neuen Bildmedien im Rahmen von Gestaltungsaufgaben als Werkzeug kennen lernen; über Teilaspekte erste Einblicke in die komplexe Struktur von Kunstwerken erhalten und Erkenntnisse für eigene Gestaltungsleistungen nutzen lernen; Umweltgestaltung als Gemeinschaftsaufgabe erkennen und in der Bearbeitung altersgemäßer Gestaltungsaufgaben eigene Konzepte mit den Entwürfen anderer abstimmen und optimieren lernen.

3. und 4. Klasse:

Themen und Aufgabenstellungen zielen auf Vertiefung, Erweiterung und zunehmend selbstständige Anwendung der erworbenen Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse. In der engen Verbindung eigener Gestaltungserfahrungen mit der Reflexion und dem Erwerb spezifischen Sachwissens sollen die Schülerinnen und Schüler unkonventionelle Lösungswege kennen lernen, die Vielgestaltigkeit ästhetischer Ausdrucksmöglichkeiten erfahren, Vielfalt als Qualität erkennen und mit der Mehrdeutigkeit visueller Aussagen umgehen lernen. Dabei können Erfahrungen im Verbinden sprachlicher mit visuellen und anderen nonverbalen Kommunikationsweisen erworben werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen Informationsquellen und Einrichtungen der Kunstvermittlung kennen und selbstständig nutzen lernen.

3. Klasse:

Erweitertes Wissen über Form-Wirkungs-Zusammenhänge erwerben und selbst anwenden lernen; visuelle Phänomene strukturiert beschreiben und analysieren können; die kreativen Möglichkeiten der neuen Bildmedien erfahren und nutzen lernen; die Auseinandersetzung mit Kunstwerken durch Vernetzung unterschiedlicher Betrachtungsaspekte und durch Einbeziehung gesicherter Sachinformation intensivieren und Kriterien für die Werkanalyse entwickeln; ästhetisch bestimmte Aspekte des Alltagslebens erkennen und im persönlichen Bereich gestalten lernen.

4. Klasse:

Aufgabenstellungen zunehmend durch die eigenständige Wahl der Technik und der Gestaltungsmittel themengerecht bewältigen können; Grundgesetze visueller Kommunikation mit den damit verbundenen Möglichkeiten der Manipulation kennen und kritisch beurteilen lernen; die neuen Bildmedien in komplexe Gestaltungsaufgaben integrieren können; Wissen über kunsthistorische Zusammenhänge und ihre gesellschaftlichen Ursachen erwerben; Projekte der Umweltgestaltung durch Nutzung der ästhetischen Zugänge analysieren lernen und in eigenen Gestaltungsversuchen Alternativen entwickeln.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

TECHNISCHES WERKEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch die Auseinandersetzung mit den Sachbereichen „Gebaute Umwelt“, „Technik“ und „Produktgestaltung/Design“ sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, das Leben in einer hochtechnisierten Welt in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht zu bewältigen. Dazu soll Technisches Werken durch entdeckendes, problemlösendes und handelndes Lernen beitragen. Dabei sind neben der Schwerpunktsetzung auf technische Aspekte auch Elemente des textilen Bereiches zu beachten.

Entwicklung und Anwendung von Strategien zum Erkennen und Lösen von technischen und gestalterischen Problemen:

Einsichten gewinnen in Zusammenhänge von Ursache und Wirkung bei technischen Sachverhalten; Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit durch systematisches und divergierendes Denken; eigenständige Durchführung von Problemlösungs- und Gestaltungsprozessen; ökonomisches Organisieren von Herstellungsprozessen.

Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die Umsetzung kognitiver Lernprozesse in Produkte und Ergebnisse:

Fähigkeiten und Begabungen entwickeln zur Lebens- und Freizeitgestaltung; Sicherheitsbewusstsein aufbauen und werkgerechten Einsatz von Maschinen und Werkzeugen kennen lernen; genaue und materialgerechte Verarbeitung von Werkstoffen nach funktionalen und gestalterischen Kriterien; Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt als wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung gewinnen.

Entwicklung von Kompetenzen durch Sammeln von Erfahrungen aus der praktischen Arbeit:

Steigerung der Sensibilität durch sinnliches Erleben beim Verarbeiten verschiedener Werkstoffe; Entwicklung von Zielstrebigkeit und Konsequenz beim Lösen gestellter Aufgaben; Entwicklung von kritischer Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit als Grundlage für Entscheidungsfindungen; Erwerb von Urteilsvermögen und Qualitätsbewusstsein bei der Bewertung von Produkten.

Ermöglichen von sozialen Erfahrungen und Hinführen zu verantwortungsvollem Handeln für eine menschengerechte Umweltgestaltung:

Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit bei Planungs- und Herstellungsprozessen aufbauen; Mitgestaltung des gemeinschaftlichen Lebensraumes; Gesundheitsaspekte bei der Auswahl von Materialien und Technologien bei baubiologischen und ökologischen Überlegungen berücksichtigen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Durch die Abschätzung der Technikfolgen entsteht moralische und ethische Kompetenz für die Auswirkungen menschlichen Tuns.
  • Strichaufzählung
    Verantwortungsbewusster Umgang mit den begrenzten Ressourcen der Erde.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Aneignung entsprechender Fachterminologie und Förderung der Kommunikationsfähigkeit bei der Analyse von Werkstücken.

Mensch und Gesellschaft:

Förderung der Teamfähigkeit, Berufsorientierung, Entwicklung von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums durch modellhaftes Lösen von gestalterischen und technischen Aufgaben, Förderung von Toleranz und gegenseitiger Achtung durch interkulturelle Werkbetrachtung.

Natur und Technik:

Förderung systematischen Denkens durch die Entwicklung von Problemlösungsstrategien, Umsetzung und Erprobung von theoretischen Lösungen in der Realität, Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlichen Inhalten und Methoden, Nutzung zeitgemäßer Technologien.

Kreativität und Gestaltung:

Förderung von Kreativität und gestalterischen Fähigkeiten durch individuelle Ausdrucksmöglichkeiten und innovative Problemlösungen, Entwicklung des Darstellungsvermögens durch die systematische Auseinandersetzung mit Entwurf und Planung von Objekten.

Gesundheit und Bewegung:

Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein beim Einsatz von Werkzeugen, Werkstoffen und Technologien, Ausbau der Feinmotorik.

Didaktische Grundsätze:

Werken soll ein kreativer Prozess sein, in dem die Eigenständigkeit bei der Entwicklung von Problemlösungsstrategien gefördert wird.

Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf den Motivationscharakter und auch auf den unmittelbaren Lebensraum der Schülerinnen und Schüler bedacht zu nehmen. Wichtigstes Ziel der Unterrichtsarbeit ist wegen seines starken Motivationscharakters das Herstellen eines konkreten Produkts.

Bei der Planung des Unterrichts ist sicherzustellen, dass alle Lehrplanbereiche ausreichend berücksichtigt werden, wobei auch Querverbindungen zwischen den verschiedenen Bereichen und zu anderen Unterrichtsgegenständen anzustreben sind. Schwerpunktsetzungen durch spezielle Neigungen und Fähigkeiten der Lehrkraft, situative Gegebenheiten und das Aufgreifen aktueller Anlässe sind möglich.

Die Planung soll die Anfertigung von altersgemäßen Entwürfen, Skizzen, Werkzeichnungen, gegebenenfalls auch die Herstellung von Modellen, die Auswahl der Materialien, die Planung von Fertigung und Prozessabläufen umfassen. Zur Unterstützung der Planung, Darstellung und Herstellung von Werkstücken sollen zeitgemäße Technologien und Medien eingesetzt werden.

Einsichten in Zusammenhänge können gelegentlich durch experimentierendes und prozesshaftes Erarbeiten geeigneter Lehrplaninhalte gewonnen werden, wobei in diesem Fall keine fertigen Endprodukte erzielt werden müssen. Ergebnisse von solchen Auseinandersetzungen sollen in geeigneter Form dargestellt oder präsentiert werden, um zur Festigung des Gelernten beizutragen.

Die kritische Reflexion von Lösungen und allfällige Korrekturen sind wichtige Bestandteile von Herstellungsprozessen und dienen zur Festigung des Gelernten.

Exkursionen und Lehrausgänge stellen wesentliche Ergänzungen des Unterrichts dar, offene Unterrichtsformen sind unverzichtbar.

Bei der Entwicklung von Werkstücken soll durch Material-, Form- und Farbauswahl Gestaltungsabsicht angestrebt werden und im Endprodukt erkennbar sein. Die geforderte Eigenständigkeit bei der Problemlösung schließt die Verwendung von fertigen Bausätzen und rezeptartigen Anleitungen weitgehend aus.

Bei der Herstellung der Werkstücke sollen die Schülerinnen und Schüler handwerkliche Grundfertigkeiten erlernen und anwenden können. In der 1. und 2. Klasse sollen die Grundbegriffe der Material- und Werkzeugkunde, in der 3. und 4. Klasse darüber hinaus spezielle Anwendungsmöglichkeiten erarbeitet werden.

Maschinen, Geräte und Materialien sind in den Werkräumen so zu verwenden bzw. aufzustellen, dass eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen ist. Individuelle Voraussetzungen und der Entwicklungsstand von einzelnen Schülerinnen und Schülern sind zu berücksichtigen.

Folgende Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülerinnen und Schülern in keinem Fall benützt werden: Kreissägen, Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Winkelschleifer.

Auf die Gefahren beim Arbeiten mit elektrischem Strom und auf Maßnahmen zur Unfallverhütung ist jedenfalls und eindringlich hinzuweisen. Werkstücke dürfen nur mit maximal 24 Volt Stromspannung betrieben werden.

Das praktische Arbeiten der Schülerinnen und Schüler als zentrales Anliegen der Werkerziehung und die komplexe Auseinandersetzung mit den Inhalten erfordern ein hohes Maß an Flexibilität bei der Unterrichtsplanung über größere Zeiträume.

Für den praxisorientierten Unterricht empfiehlt sich die Nutzung von geeigneten Sonderunterrichtsräumen mit entsprechender Ausstattung.

Lehrstoff: Kernbereich: Gebaute Umwelt:

Durch die Auseinandersetzung mit den Inhalten „Der Ort“, „Das Bauwerk“, „Das Wohnen“ sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereiches verantwortungsvoll mitzuwirken bzw. Fantasien und Denkmodelle für die Zukunft zu entwickeln.

Sie sollen elementare Grundlagen für die Gestaltung und Nutzung von Bauwerken kennen und anwenden lernen. Dabei sollen die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Architektur erkannt, die daraus resultierenden Probleme analysiert und Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden.

Neben dem Erleben gebauter Architektur können auch aus der Fertigung von Modellen Erkenntnisse gewonnen werden.

1. und 2. Klasse:

Der Ort:

Auseinandersetzung mit der Lage eines Bauwerks, seinem Außenraum, seiner unmittelbaren Umgebung und seinem größeren Umfeld durch Erkundung von realen Situationen und geeigneten Plandarstellungen.

Das Bauwerk:

Kennenlernen von Kategorien zur Unterscheidung nach:

  • Strichaufzählung
    Nutzung und Raumbedarf: Wohnbau, Industrie- und Bürobau, Sonderbau (Kirche, Schule, Krankenhaus, ...);
  • Strichaufzählung
    Gestaltung und Form;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionen: Massivbauweise, Skelettbauweise;
  • Strichaufzählung
    Baumaterialien.

Das Wohnen:

Erleben und verbalisieren unterschiedlicher Raumeindrücke sowie individuelles und gemeinsames Entwickeln von Fantasien und Modellen.

3. und 4. Klasse:

Der Ort:

Erkennen und Erfassen von städtebaulichen, raumplanerischen und infrastrukturellen Zusammenhängen durch Auseinandersetzung mit konkreten Anlässen aus dem engeren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler.

Das Bauwerk:

Einsichten gewinnen in grundlegende Gestaltungsprinzipien und funktionale Anforderungen durch Erleben und Vergleichen von unterschiedlichen Gebäudetypen. Auseinandersetzung mit zukunftsorientierten Technologien im Bau- und Energiebereich.

Das Wohnen:

Entwickeln von Konzepten für das Wohnen von Menschen mit ähnlichen oder unterschiedlichen Bedürfnissen. Auseinandersetzung mit Ausstattung und Funktionalität von Wohnräumen.

Produktgestaltung – Design:

Bei der Auseinandersetzung mit den Inhalten „Gebrauchsgut“ und „Werkzeug“ sollen die Schülerinnen und Schüler Einsichten und Kompetenzen für die Herstellung und Nutzung von Produkten gewinnen.

Durch das Erarbeiten eines Anforderungskatalogs am Beginn jeder Aufgabe sollen sie Kriterien für die Beurteilung von Produkten entwickeln. Beim Erstellen einer Produktanalyse sollen Zusammenhänge zwischen Form, Funktion, Werkstoff, Ökologie und Ökonomie hergestellt werden und zu konsumkritischem Verhalten führen.

1. und 2. Klasse:

Werkzeug:

Herstellen einfacher Werkzeuge aus leicht zu bearbeitenden Materialien.

Gebrauchsgut:

Herstellen von einfachen, funktionstüchtigen Produkten für Alltag und Spiel. Erarbeiten und Herstellen von Gefäßen und Behältern aus leicht formbaren Werkstoffen.

3. und 4. Klasse:

Werkzeug:

Herstellen von anspruchsvolleren Werkzeugen aus Materialien mit höheren Anforderungen nach selbst angefertigten Werkzeichnungen.

Gebrauchsgut:

Anfertigen von Werkstücken mit höheren funktionalen und gestalterischen Ansprüchen für Freizeit, Sport bzw. soziale Bereiche. Planen, Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgütern in Einzel- oder Serienfertigung.

Technik:

Durch die Auseinandersetzung mit Inhalten der Teilbereiche „Mechanik“, „Strömungs- und Elektrotechnik“ sollen die Schülerinnen und Schüler systematische Denkprozesse bei der Problemerkennung, Analyse und Zielformulierung entwickeln. Sie sollen auch durch experimentelle Verfahren kreative Lösungsansätze suchen, Entscheidungen treffen und so zu einer Problemlösung finden können.

1. und 2. Klasse:

Mechanik:

Gewinnen von Einsichten in einfache mechanische Vorgänge an Maschinen durch Untersuchen, Bauen und Erproben; Herstellen von einfachen Fahrzeugen, eventuell mit Lenk- und Bremsvorrichtung.

Strömungstechnik:

Durch Fertigung von Flug- oder Schiffsmodellen, Wind- oder Wasserrädern sollen Einsichten in Grundprinzipien von Maschinen, die Luft- und Wasserströmungen nutzen, gewonnen werden.

Elektrotechnik:

Gewinnen von Einsichten in einfache elektrische Schaltungen oder Anlagen und Erarbeiten einfacher Schaltpläne; Anwendung verschiedener Arten von Stromquellen und Verbrauchern – vor allem auch in Verbindung mit Aufgaben aus anderen Lehrplanbereichen.

3. und 4. Klasse

Mechanik:

Gewinnen von Einsichten in verschiedene Antriebs-, Lenkungs- und Steuerungssysteme; Erkennen der Problematik von Energieeinsatz und Wirkungsgrad bei Fahrzeugen und Maschinen.

Strömungstechnik:

Erweitern und Vertiefen des Verständnisses für verschiedene Funktionsweisen aus dem Bereich der Hydro- und Aerodynamik. Einsatz verschiedener Antriebs- und Steuerungssysteme bei Schiffs- und Flugmodellen, Kraft- und Energiemaschinen – gegebenenfalls unter Einbeziehung der Elektrotechnik.

Elektrotechnik:

Lesen und Verstehen von elektrischen und einfachen elektronischen Schaltplänen. Erarbeiten der Funktionsweise von Bauteilen und Anwenden bei einfachen Grundschaltungen insbesondere zum Regeln und Steuern.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

TEXTILES WERKEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Textilunterricht soll die Tätigkeitsbereiche Kleiden, Wohnen, Gestalten, Arbeiten bzw. Produzieren und Konsumieren erschließen.

Auf Grund der gesellschaftlichen Bedeutung dieser Bereiche trägt der Unterrichtsgegenstand Textiles Werken zu wichtigen Grundanliegen unserer Kultur bei.

Der Unterricht hat das Ziel, alle Schülerinnen und Schüler auf die Bewältigung der in diesen Bereichen auftretenden Alltagssituationen vorzubereiten und sie zu befähigen, diese selbstständig, kritisch und kreativ zu meistern. Dabei sind neben der Schwerpunktsetzung im textilen Bereich auch technische Aspekte zu beachten.

Die handlungsorientierte Methode des Faches soll die Vernetzung links- und rechtssphäriger Fähigkeiten, also intellektuellen Faktenwissens und vernetzt-konzeptuellen Denkens, ermöglichen. Auf Grund des lebenspraktischen Bezuges des Faches sollen Qualifikationen vermittelt werden, die es den Schülerinnen und Schülerinnen ermöglichen, an der aktiven, kritischen und kreativen Gestaltung ihrer Umwelt teilzunehmen, Teamfähigkeit, Genauigkeit, Konzentration und Ausdauer zu schulen und dabei Wege zur Selbstverwirklichung zu finden. Dem Interesse der Schülerinnen und Schüler am Experimentieren mit textilen Materialien und Arbeitstechniken, an der spontanen Gestaltungsfreude, an der eigenen sowie an der Kleidung der Mitmenschen, am Verkleiden und am Spielen sollen entsprechende Freiräume zur Entfaltung schöpferischer Fähigkeiten gewährt werden.

Folgende Kompetenzen sollen vermittelt werden:

  • Strichaufzählung
    Fähigkeiten zur Informationsbeschaffung auf dem Textilsektor, zur Feststellung eigener Bedürfnisse, zur individuellen Auswahl von Textilien, zur nonverbalen Kommunikation und zum kritischen Konsumverhalten.
Das kann unter anderem erreicht werden durch:
  • Strichaufzählung
    Entwicklung emotionaler, imaginativer und manueller Fähigkeiten;
  • Strichaufzählung
    Entwicklung der Sensibilität für Farbe, Musterung, Kontrast, Material, Form, Proportion;
  • Strichaufzählung
    Entfaltung der subjektiven Kulturfähigkeit in den Bereichen Kleidung und Wohnen;
  • Strichaufzählung
    Aufbau eines Problembewusstseins für gesellschaftliche und psychologische Zwänge und für die Komplexität technisch-ökonomischer Zusammenhänge;
  • Strichaufzählung
    Erleben von eigenen Werthaltungen und Wertentscheidungen, Begründung von Werturteilen;
  • Strichaufzählung
    Fertigkeiten in den textilen Grundtechniken unter Berücksichtigung funktionaler, soziologischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte in den Bereichen Kleidung – Mode, Raumgestaltung – Wohnen, Produktgestaltung – Produktanalyse;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten und Gestaltungskriterien textiler Materialien sowie Kenntnisse bezüglich textilen Kulturgutes der eigenen und anderer Kulturen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Näherbringen von Symbolen;
  • Strichaufzählung
    Wertschätzung der Arbeit, Werthaltungen;
  • Strichaufzählung
    verantwortliches Handeln.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Möglichkeiten der nonverbalen Kommunikation vom „Be-Greifen“ bis zur Auseinandersetzung mit Textilien als Medium visueller Botschaften; Entwickeln einer Fachsprache.

Mensch und Gesellschaft:

Textiles Kulturgut als materiale Basis für den Erziehungs- und Bildungsprozess; Komplexität wirtschaftlicher Zusammenhänge; Hinführung zur Arbeits- und Wirtschaftswelt; Beschäftigung mit neuen Technologien; Aufgeschlossenheit für historische und gegenwärtige Kulturen; Mode, Kult, Werbung.

Natur und Technik:

Berücksichtigung von technischen, ökonomischen und ökologischen Voraussetzungen; Auswahl der Materialien, Recycling.

Kreativität und Gestaltung:

Ausformung des Geschmacks, des persönlichen Stils und Erkennen eigener Interessen; emotionale Bildung; Sicherheit bei ästhetischen Entscheidungen, Wahl unkonventioneller Formen, Farben, Materialien und Techniken; Einzigartigkeit des eigenen Produkts.

Gesundheit und Bewegung:

Sinnvolle und richtige Wahl der Materialien und Formen von Bekleidung; Schulung der Motorik.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll auf den in der Grundschule erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten aufbauen.

Lernen soll weitgehend in Handlungsprozessen stattfinden, in Kombination mit kulturhistorischer Entwicklung, Interpretation oder Reflexion.

Die Verflechtung von praktischer Arbeit und intellektueller Bildung soll sowohl die sensomotorische als auch die kognitive und emotionale Dimension des Lernens ansprechen und zu umfassenden Lernerfahrungen führen.

Mehrere Ziele und Lehrplaninhalte können an einem Werkstück erarbeitet werden; dafür bildet die Zusammenfassung des Lehrstoffes der 1. und 2. Klasse bzw. der 3. und 4. Klasse die Voraussetzung.

Sowohl moderne Wahrnehmungs- und Gestalttheorien als auch Kreativitäts- und Kommunikationstheorien sollen die Grundlagen der Aufgabenstellungen bilden.

Die schülerzentrierten Aufgabenstellungen sollen unterschiedliche Aktionsformen wie planendes Entwickeln, problemlösendes, entdeckendes, experimentierendes und spielerisches Lernen ermöglichen.

Dabei soll die Steigerung der differenzierten Wahrnehmungsfähigkeit, des kreativen Ausdrucksvermögens und der Kritikfähigkeit als Priorität gesehen werden.

Fähigkeiten zum selbstständigen Planen, rationellen Arbeiten und kritischen Konsumverhalten sollen entwickelt werden.

Textiles Werken soll auch einen Beitrag zur sinnvollen Gestaltung der Freizeit leisten. Den Schülerinnen und Schülern sollen Kenntnisse vermittelt werden, die sie dazu motivieren, Textiltechniken zum Selbsttun, zum kreativen Tätigsein und zur Kultivierung eigener Möglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Kleidung und ihrer engeren Umwelt zu gebrauchen.

Die Beschäftigung mit Textilien, das Betrachten von textilen Schöpfungen aus Vergangenheit und Gegenwart, der Umgang mit textilen Materialien und den dafür notwendigen Geräten soll elementare Einblicke in die Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte gewähren.

Durch die Auseinandersetzung mit textilen Materialien und Techniken sollen problemlösendes Denken, flexibles Verhalten, Toleranz und Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer gefördert werden.

Für den praxisorientierten Unterricht empfiehlt sich die Nutzung von geeigneten Spezialunterrichtsräumen mit entsprechender Ausstattung.

Lehrstoff: Kernbereich: Faser – Faden – Textile Flächen/Textiltechnologie:

Erwerb von grundlegenden Kenntnissen über die Herstellung und Gewinnung textiler Rohstoffe, textile Verfahrens-, Fertigungs- und Produktionstechniken, manuelle und maschinelle Techniken, Eigenschaften und Pflege der Fasern; Gewinnen von Einsichten in ökonomische und ökologische Zusammenhänge.

Erwerb von Kenntnissen zur Analyse, Auswahl und Beurteilung von Textilien; Einkaufsquellen und ihre Beurteilung hinsichtlich Qualität, Auswahl und Preis; Entwicklung eines kritischen Konsumverhaltens.

1. und 2. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Gewinnung der Fasern und ihre Verarbeitung;
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen und Erprobung fadenbildender oder fadenverstärkender Verfahren;
  • Strichaufzählung
    praktisches Anwenden flächenbildender Verfahren mit Fasern und Fäden;
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften der Fasern, Pflege und Pflegekennzeichen im Hinblick auf die sachgerechte Auswahl von Textilien erarbeiten.

3. und 4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Anwenden von fadenbildenden, fadenverstärkenden oder flächenbildenden Verfahren;
  • Strichaufzählung
    Planen und Erproben der Einzel- und Serienfertigung;
  • Strichaufzählung
    Einsatzmöglichkeiten neuer technologischer Hilfsmittel kennen lernen;
  • Strichaufzählung
    textile Prüfverfahren anwenden;
  • Strichaufzählung
    Textilveredelung praktisch erfahren.

Design/Gestaltungstechniken:

Erarbeitung von Gestaltungsgrundlagen des Designs wie Farbe, Form, Struktur, Musterung, Rhythmus, Harmonie, Kontrast und Proportion zur Entwicklung der Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit. Umsetzen eigener Entwürfe unter Berücksichtigung elementarer Gestaltungskriterien für das Design. Experimentelles und sachkundiges Umgehen mit Materialien und Arbeitstechniken. Reflexion im Hinblick auf Funktion, Gestaltung und Technik von Produkten.

1. und 2. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Kennenlernen, Umsetzen und praktisches Anwenden von flächenverbindenden oder flächengestaltenden Verfahren;
  • Strichaufzählung
    einfache Schnitte entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Grundformen und ihre Abwandlungen kennen lernen.

3. und 4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Praktisches Anwenden von flächengestaltenden oder flächenverbindenden Verfahren;
  • Strichaufzählung
    Schnitte aus Vorlagen gewinnen und einfache Abänderungen konstruieren;
  • Strichaufzählung
    Reflexion der Planungs- und Durchführungsarbeiten sowie der Erscheinungsform und Funktionalität des Produkts.

Kultur/Textilgeschichte:

1. bis 4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Kennenlernen textiler Verfahren und Sachkultur im Kontext der Kulturtechniken der Menschheitsgeschichte;
  • Strichaufzählung
    Betrachten und Analysieren textiler Kunst- und Gebrauchsgegenstände aus der Vergangenheit;
  • Strichaufzählung
    Erschließung der multikulturellen Welt durch Kulturvergleiche;
  • Strichaufzählung
    Erkennen ästhetischer Normen und ihrer Wandelbarkeit.

Kleidung/Mode/Bekleidungsphysiologie:

Erkennen der Funktion der Kleidung; psychologische und soziologische Aspekte von Kleidung und Mode; Bedeutung der Kleidung in den jeweiligen Gesellschaftsformen; Thematisierung des Spannungsfeldes Individualität und Gruppenzugehörigkeit. Kennenlernen der Grundregeln der Bekleidungsphysiologie. Erarbeitung von Modemerkmalen: Änderungen in Farbe, Design und Schnitt als Mittel zur Aktualisierung sich rasch wandelnder Modekonzeptionen. Sich Erscheinungsformen und den Wandel der Mode, ästhetische Normen und ihre Wandelbarkeit, Zielgruppen der Werbung und Klischeevorstellungen bewusst machen.

1. und 2. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Funktionen der Kleidung erwerben;
  • Strichaufzählung
    sich mit den Möglichkeiten individueller Gestaltung und Aktualisierung von Kleidungsstücken unter Berücksichtigung funktionaler und ästhetisch-gestalterischer Gesichtspunkte auseinander setzen;
  • Strichaufzählung
    Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken.

3. und 4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Erkennen von Unterschieden selbst gefertigter und industriell hergestellter Produkte im Hinblick auf Qualität, Originalität und Kosten;
  • Strichaufzählung
    Einblicke gewinnen in die Phänomene der Mode;
  • Strichaufzählung
    Analyse und Bewertung von Material, Schnitt und Ausführung hinsichtlich des Verwendungszweckes, der Gesundheit und des Wohlbefindens;
  • Strichaufzählung
    Planung und Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken mit erhöhten Anforderungen.

Wohnen/Raumgestaltung:

Erkunden der Nutzung verschiedener Räume, Einrichtungsgegenstände und textiler Elemente der Innenraumgestaltung. Schärfung der Wahrnehmung durch Beobachten und Vergleichen; Gestaltungsmittel im Raum wie zB Licht, Form, Farbe, Muster. Erkennen funktionaler und ästhetischer Aspekte von Räumen sowie individueller Bedürfnisse als Prämisse für die persönliche Gestaltung und das subjektive Wohlbefinden. Kennenlernen von Raumfunktionen und Raumgestaltung in verschiedenen Epochen und Kulturen.

1. bis 4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Erwerben von Einsichten über das Wohnen als Grundbedürfnis der Menschen;
  • Strichaufzählung
    Erwerben elementarer Kenntnisse über Räume, Raumfunktionen und Darstellung von Räumen (Grundriss, Maße, Maßstab, Plansymbole);
  • Strichaufzählung
    Gewinnen von Beurteilungskompetenz bezüglich Einrichtungsgegenstände und Textilien des Innenraums durch selbstständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

ERNÄHRUNG UND HAUSHALT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Ernährung und Haushalt soll zur Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt befähigen, wobei der Haushalt in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu sehen ist.

Ernährung und Haushalt ist ein themenzentrierter und handlungsorientierter Unterrichtsgegenstand und soll Entscheidungsgrundlagen für die Förderung des seelischen, körperlichen, sozialen und ökologischen Wohlbefindens anbieten.

Die Zusammenhänge zwischen Alltagsgestaltung und Lebensqualität sollen aufgezeigt werden, wobei Gesundheitserhaltung in allen Fragen der Lebensgestaltung ein zentrales Anliegen sein muss. Das Erkennen der Leistungen privater Haushalte für die Gemeinschaft soll zur Aufwertung von im Haushalt erbrachter Arbeit beitragen und die Notwendigkeit partnerschaftlicher Arbeitsteilung begründen.

Das Bewusstsein, dass dem Leben im Haushalt unterschiedliche Wert- und Normvorstellungen zu Grunde liegen, soll zu aufgeschlossenem, tolerantem Umgang miteinander sowie im multikulturellen Umfeld führen.

Im Themenbereich Ernährung und Gesundheit sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich für eine der Gesundheit dienliche Ernährungsweise entscheiden zu können.

Im Themenbereich Haushalt und Gesellschaft soll die politische, soziale, kulturelle, ökonomische und ökologische Bedeutung privater Haushalte für die Gesellschaft erkannt werden.

Der Themenbereich Verbraucherbildung und Gesundheit soll zu einem gesundheitlich, ökologisch und ökonomisch orientierten Umgang mit Ressourcen im Haushalt (physische und psychische Arbeitskraft, Zeit, natürliche Ressourcen, Geld und Güter) führen.

Der Themenbereich Lebensgestaltung und Gesundheit soll die Erarbeitung eines gesundheits- und sozialverträglichen Lebensstilkonzepts unterstützen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Verantwortungsvolles Verbraucherverhalten durch nachhaltige Nutzung von Ressourcen; Kultur des Zusammenlebens und partnerschaftliche Arbeitsteilung in Fragen der Alltagsgestaltung; Orientierungen für die Entwicklung sozial- und gesundheitsverträglicher Lebensstilkonzepte.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Produktbeschreibungen, schriftliche Arbeits- und Gebrauchsanleitungen und Rezepte sinngemäß erfassen und in Handlungen umsetzen; psychische Funktionen für die Sprachentwicklung durch sinnliche Erfahrungen gewinnen; einen der Kultur des Zusammenlebens dienlichen Kommunikationsstil anwenden.

Mensch und Gesellschaft:

Die Bedeutung der Ernährungssicherheit erkennen; Einstellung für eine gesundheitsfördernde und sozial verträgliche Lebensweise entwickeln; soziokulturelle Einflüsse auf das Ernährungsverhalten und die Gestaltung des Zusammenlebens im Haushalt erkennen; sich den Stellenwert unentgeltlich geleisteter Arbeit bewusst machen; religiöse und ethische Einflüsse auf Essverhalten und auf das Leben im Haushalt erkennen; emotionale Bedeutung der Kultur des Zusammenlebens erkennen.

Natur und Technik:

Naturwissenschaftliche Erkenntnisse in den Bereichen Güterbeschaffung, Ernährung, Arbeitsorganisation, Hygiene und Sicherheit im Privathaushalt anwenden bzw. erproben; ökosoziale Zusammenhänge bei der Lebensmittelproduktion erkennen; Einflüsse von Technik und neuen Technologien im Haushalt erkennen.

Kreativität und Gestaltung:

Ästhetische Funktionen der Ess- und Trinkkultur erkennen; kreative Fähigkeiten zur Förderung des Wohlbefindens im Haushalts nutzen.

Gesundheit und Bewegung:

Grundregeln im Sicherheits- und Hygienemanagement anwenden; ergonomische Erkenntnisse bei praktischen Arbeiten anwenden; sich den Zusammenhang zwischen Ernährungsgewohnheiten und Gesundheit bewusst machen; Einblick in Maßnahmen zur Prophylaxe ernährungsabhängiger Erkrankungen gewinnen; gesundheitsförderndes Verhalten und Verantwortung für die eigene Gesundheit entwickeln; für das Wahrnehmen und Erleben beim Essen und Trinken sensibel werden; ökologische Erkenntnisse im Alltag nutzen.

Didaktische Grundsätze:

Die praktische Anwendung von Erkenntnissen ist ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts in Ernährung und Haushalt. Für die praktische Erprobung von Haushaltsmanagement (planen, entscheiden, gestalten, durchführen, bewerten) empfiehlt sich die Nutzung von fachspezifischen Unterrichtsräumen, die den erforderlichen Ausstattungs-, Sicherheits- und Hygienestandards entsprechen.

Zur praktischen Unterrichtsgestaltung sind als beispielhafte Lernanlässe Haushaltssituationen sowohl aus dem Versorgungs-, als auch aus dem Wirtschafts- und Sozialbereich zu wählen.

Als Praxisbezug sind daher neben Tätigkeiten zur Nahrungszubereitung auch praktische Arbeiten im Sinne von Haushaltsmanagement zu verstehen.

Einfache, grundlegende Arbeitstechniken sind zu vermitteln und zu üben. Bei der Nahrungszubereitung ist auf eine lebensmittelgerechte, qualitätsschonende Verarbeitung zu achten. Bei der Auswahl von Lebensmitteln und beim Zusammenstellen von Speisenfolgen ist ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen.

Um den unterschiedlichen Wert- und Normvorstellungen zur Lebensgestaltung gerecht zu werden, sind unterschiedliche Lösungsstrategien zuzulassen.

Neue Technologien und Kommunikationssysteme sind dem Lernanlass entsprechend sinnvoll zu nutzen.

Selbstständigkeit, Übernahme von Verantwortung und Kooperation sind bei der Bewältigung von Aufgaben im Haushalt wesentliche Kompetenzen und daher im Unterricht ausreichend zu üben und in die Leistungsbeurteilung mit einzubeziehen.

Durch geeignete organisatorische Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass der Bildungs- und Lehraufgabe auch im praktischen Unterricht entsprochen werden kann.

Wenn im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen eine Kürzung auf die minimale Stundenanzahl erfolgt, ist es empfehlenswert, den Unterricht in Ernährung und Haushalt innerhalb einer Schulstufe durchzuführen. Um eine Kontinuität im Bereich der Ernährungsbildung zu erzielen, kann durch schulautonome Bestimmungen Ernährung und Haushalt ab der 5. Schulstufe angeboten werden.

Lehrstoff: Kernbereich: Ernährung und Gesundheit: 2. Klasse:

Anhand einer Lebensmittelgruppe Kriterien der Lebensmittelqualität kennen lernen. Verzehrsempfehlungen für die Lebensmittelgruppen kennen. Aufgaben der Nahrungsinhaltsstoffe kennen. Nährstoffschonende Lebensmittelbearbeitung üben. Ernährungsphysiologisch sinnvolle Ergänzung von Convenience Food anwenden. Einflüsse auf das individuelle Ernährungsverhalten reflektieren.

3. Klasse:

Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit reflektieren. Die Bedeutung der Mahlzeiten für das individuelle Leistungsvermögen erkennen. Ernährungsphysiologisch sinnvolle Mahlzeiten planen und zubereiten. Abhängigkeiten zwischen Nährstoff- und Energiebedarf unter Berücksichtigung der Lebensphase Jugend kennen lernen.

Haushalt und Gesellschaft: 2. Klasse:

Aufgabenbereiche privater Haushalte kennen (der Haushalt als Bereich des Zusammenlebens, als Wirtschafts- und Versorgungsbereich).

3. Klasse:

Auswirkungen der Berufstätigkeit auf das Leben im Haushalt analysieren. Soziale Netze – familienergänzende Einrichtungen kennen lernen.

Verbraucherbildung und Gesundheit: 2. Klasse:

Einflüsse auf die Kaufentscheidung anhand eines Beispiels kennen lernen. Die Notwendigkeit der Planung von Haushaltseinkommen und -ausgaben erkennen. Kriterien der Arbeitsorganisation kennen und anwenden. Kennzeichen von Qualitätsprodukten und Lebensmitteln erkennen.

3. Klasse:

Den Prozess von der Informationsbeschaffung zur Kaufentscheidung anhand eines Produkts nachvollziehen. Technologien und/oder Güter anhand eines Beispiels nach differenzierten Gesichtspunkten bewerten. Maßnahmen des Zivilschutzes im Privathaushalt kennen.

Lebensgestaltung und Gesundheit: 2. Klasse:

Unfallvorsorgemaßnahmen im Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereich anwenden bzw. kennen. Zusammenhang zwischen Hygieneverhalten und Gesundheit erkennen. Kultur des Zusammenlebens üben.

3. Klasse:

Bedürfnisse, Werte und Normen für die persönliche Lebensgestaltung reflektieren. Einstellungen und Verhaltensweisen, die der sozialen Integration dienlich sind, entwickeln.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: durch vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgehen mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Entwicklung durch ausreichende und vielfältige motorische Aktivität.
  • Strichaufzählung
    Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil.
  • Strichaufzählung
    Entfaltung von Freude an der Bewegung. Entwicklung von Bewegungskönnen, Leistungsvermögen und der Fähigkeit zum Spielen und Gestalten.
  • Strichaufzählung
    Aufbau einer bewegungsorientierten, gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensführung sowie einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft.
Die Ziele sind:
  • Strichaufzählung
    Ausbildung und Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen des Bewegungshandelns, Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit.
  • Strichaufzählung
    Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil.
  • Strichaufzählung
    Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen, besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten.
  • Strichaufzählung
    Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch in Konkurrenz und Befähigung zum Umgehen mit Konflikten.
  • Strichaufzählung
    Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln und Wissen) mit Phänomenen der Bewegungskultur, besonders mit solchen der jeweiligen Trendsportarten, sowie mit Normen und Werten des Sports.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennen gelernt werden sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Die Besonderheiten der „Sportsprache“ (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation.

Mensch und Gesellschaft:

Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden. Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln.

Natur und Technik:

Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen. Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen.

Gesundheit und Bewegung:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport hat eine tragende Rolle bei der Gestaltung der Schule als gesundheits- und bewegungsfördernder Lebensraum.

Kreativität und Gestaltung:

Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Bewegung und Sport zählen sowohl für Mädchen als auch für Knaben traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater. Freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen.

Bei der Wahl der Lehrwege sowie bei der Festlegung der Anforderungen ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen werden.

Die Vermittlung der motorischen Grundlagen für Bewegung und Sport hat in jedem Fall unter Berücksichtung gesundheitsorientierter und motorisch fördernder Gesichtspunkte zu erfolgen. Dazu gehören vielfältige Bewegungsangebote unter Bedachtnahme auf die individuelle gesundheitliche und physiologische Reizsetzung, wobei auf die unteren und oberen Grenzen der Wirksamkeit Bedacht zu nehmen ist.

Die Lernbereitschaft kann durch Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln gesteigert werden. Eine weitere mögliche Motivation zum Sporttreiben sind die Vorbereitung auf und die Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Vereins- und Verbandswettkämpfe) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...).

Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern.

Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.

Eine angestrebte Leistungssteigerung hat sich an von Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen sind dabei zu beachten und kognitive Grundlagen zur Leistungsverbesserung zu vermitteln.

Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können.

Lehrstoff: Kernbereich:

1. und 2. Klasse:

3. und 4. Klasse:

Grundlagen zum Bewegungshandeln:

 

Vielfältige motorische Aktivitäten.

Erweitern der vielfältigen motorischen Aktivitäten.

Grundlegendes Verbessern der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer (vorwiegend im aeroben Bereich), Beweglichkeit

Weiterer Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit; Kraft (auch Verwendung angemessener Geräte und allenfalls Einsatz von Fitnessgeräten), Ausdauer (sowohl im aeroben Bereich als auch im Beweglichkeit.

Stabilisieren der koordinativen Fähigkeiten: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung, Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkeit.

Verbessern der koordinativen Fähigkeiten; Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie.

Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung und Aufbau von sportartspezifischen Grundstrukturen.

Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung; Sportartspezifische Grundstrukturen verfeinern und daraus komplexe Bewegungsfertigkeiten entwickeln.

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:

 

Vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen können in einer Schwimmlage. Einfache Sprünge.

Schnell und ausdauernd in einer Lage auch in Wettkampfform schwimmen; allenfalls Kennenlernen einer weiteren Lage. Sprünge.

Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen, üben und zu kurzen Bewegungsfolgen verbinden.

Anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen und üben; Bewegungsverbindungen erarbeiten und nach räumlich-zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten.

Leichte Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden,erproben, üben und einander präsentieren.

Kunststücke allein, in der Gruppe und im Klassenverband (er)finden, erproben, üben und gemeinsam präsentieren.

Schnell, ausdauernd und über Hindernisse laufen. Weit, hoch und über Hindernisse springen. In die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen.

 

Erlernen, Üben und Anwenden von leichtathletischen (Grund)Formen.

Verbessern und vielfältiges Anwenden von leichtathletischen (Grund)Formen.

Entwicklung von sportspielübergreifenden Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten. Spielorganisation übernehmen.

Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen bestreiten.

Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren und respektieren, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben.

Angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.

Spielerische Bewegungshandlungen:

Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem Spielkönnen durch spontanes und kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit Geräten und ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und durch regelgebundene Spiele.

Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technikrelevanten Aspekten.

Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern und neu zu gestalten.

Zunehmend genaue Regelauslegung. Spielleitungen übernehmen.

Taktische Maßnahmen setzen können.

Taktische Einzelentscheidungen treffen bzw. gruppen- und mannschaftstaktische Maßnahmen umsetzen können.

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:

Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung von Sensibilität für verschiedene Sinne und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und Bewegung.

Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls und von Verständnis für Bewegungsqualität.

Entwickeln der Fähigkeit, Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in Bewegung zum Ausdruck zu bringen.

Eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen mit und ohne Materialien.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Gymnastische Grundformen ohne Geräte und mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- und Gruppenarbeit.

Erweiterung der gymnastischen Grundformen ohne Geräte und mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und Gruppengestaltung umsetzen.

Einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

Akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:

Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden erfassen.

Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden (zB Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und ausgleichende Bewegung) erfahren.

Erfahren der Körperfunktionen und eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper entwickeln.

Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren.

Erfahren, Ausgleichen und Vermeiden allfälliger muskulärer Dysbalancen und ebenso motorischer Defizite in den Bereichen Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung.

Fachspezifische Informationen über Körperstatik (zB Wirbelsäule) und Körperfunktionen (zB Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz usw.) beschaffen.

Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:

Entdecken und Erschließen von einfachen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.

Entdecken und Erschließen von komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.

Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten (zB Fahrrad, Rollbrett, Inline-Skater, Eislaufschuhe, Ski) gewinnen.

Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und gleitenden Geräten (zB auch mit Einrad, Snowboard).

Gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen.

Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen. Selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen.

Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern-und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
BERUFSORIENTIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in den anderen Unterrichtsgegenständen, verfolgt jedoch darüber hinausgehende, eigenständige Ziele.

Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an und soll zwei Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz) und Wissen um die bzw. Auseinandersetzung mit der Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt steigende Bedeutung in der Berufswelt: Sie soll sowohl Gegenstand der Untersuchung als auch der Einübung im Rahmen der Berufsorientierung sein.

Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler geleistet werden. Die Entwicklung und Stärkung von Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit, Tüchtigkeit, Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Beziehungsfähigkeit soll dabei im Mittelpunkt stehen.

Berufsorientierung bietet auch Gelegenheit, traditionelle Einstellungen und Vorurteile im Hinblick auf Berufs- und Bildungswege zu überprüfen, und zielt darauf ab, den Raum möglicher Berufs- und Bildungsentscheidungen, insbesondere für Schülerinnen, zu erweitern.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Schulung des präzisen Sprachgebrauches; Gewinnung von und kritische Auseinandersetzung mit bildungs- und berufsrelevanten Informationen.

Mensch und Gesellschaft:

Arbeits- und Berufswelt unter kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten kennen lernen.

Natur und Technik:

Auswirkung neuer Technologien in den verschiedenen Berufs- und Lebensbereichen.

Kreativität und Gestaltung:

Bedeutung von Kunst und Kreativität für Freizeit und Arbeitsleben.

Gesundheit und Bewegung:

Dimensionen der Gesundheit als Faktor in Arbeit und Beruf.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll die Tatsache berücksichtigen, dass Berufsorientierung prozesshaften Charakter hat. Er soll die Berufs- und Bildungswahl einleiten, begleiten und zur selbstständigen Berufs- und Bildungswahlentscheidung hinführen. Dabei ist auf berufsorientierende Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände, auch früherer Schulstufen, Bezug zu nehmen.

Die Beiträge der Berufsorientierung zur Persönlichkeitsbildung bedingen eine besondere Art der Unterrichtsgestaltung: anschauliches, unmittelbares Erleben und Selbsttätigkeit sind dafür Voraussetzung.

Für die Umsetzung im Unterricht bieten sich an: Klassengespräche, Rollenspiele, Gruppenarbeit, selbstständige Einzelarbeit, personale Begegnungen, Realbegegnungen. Realbegegnungen bieten eine breite Palette von Möglichkeiten: Schul-, Betriebs- und Berufserkundungen, Berufspraktische Tage, Besuch von Berufsinformationsmessen usw. Sie erfordern eine fundierte Vor- und Nachbereitung mit den Schülerinnen und Schülern und intensive Kooperation zwischen den Schulen und Betrieben. Bei der Terminisierung ist auf den Gesamtablauf des Berufsorientierungsprozesses zu achten.

Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Entscheidungen der Bildungs- und Berufsplanung persönliche Entscheidungen sind und häufig im Kreis der Familie oder in Einzelberatungen stattfinden. Sie können daher im Unterricht nur vorbereitet werden. Die zielgerichtete Inanspruchnahme von außerschulischen Beratungseinrichtungen durch die Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.

Lehrstoff: Kernbereich:

Im Folgenden werden die Lernziele der Berufsorientierung angeführt – sie sind jedenfalls zu gewährleisten. Die aufgezählten Themenbereiche zeigen einen Weg zur Umsetzung.

Die Berufsorientierung soll dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    die eigenen Wünsche, Interessen und Neigungen entdecken, erforschen und hinterfragen lernen sowie Begabungen und Fähigkeiten wahrnehmen können, um persönliche Erwartungen reflektieren und einschätzen zu lernen (3. und 4. Klasse):
    Erfahrungen mit Tätigkeiten, in denen Fähigkeiten angesprochen werden (kognitive, affektive, psychomotorische), Auseinandersetzung mit Berufsbiographien, kulturelle Thematisierung von Arbeit (Dichtung, Musik, Werkzeug, Kleidung, Sozialformen, ...) (3. und 4. Klasse);
    persönliche Lebens- und Berufsplanung kritisch reflektieren und überprüfen (Präkonzepte, eigenes Rollenverständnis, geschlechtsspezifische Sozialisation, ...) (3. Klasse);
    Selbstreflexion in Bezug auf Interessen, Neigungen, Fähigkeiten aus den verschiedenen Lebensbereichen (Freizeit, Schule, ...) und Verknüpfung mit der Berufswahl (3. Klasse);
    Veränderbarkeit des Berufswunsches, Berufswunschverlauf (3. und 4. Klasse);
    Anforderungsprofile für berufliche Tätigkeiten und Ausbildungen (3. und 4. Klasse);
    Berufswunsch und Realisierbarkeit im Wirkungsgefüge von zB Eltern, Freundinnen und Freunden, Wirtschaft und Gesellschaft (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    Arbeit in ihrer vielfältigen Bedeutung und Form als Elementarfaktor für die Menschen und ihren Lebensraum erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen können (3. und 4. Klasse):
    Arbeit im unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler (3. und 4. Klasse);
    eigene und die Erfahrung anderer mit Arbeit (3. und 4. Klasse);
    Vergleich von Arbeit in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsräumen; Weltwirtschaft und globale Entwicklungen, volkswirtschaftliche Zusammenhänge (Lohn- und Preisentwicklung, Wirtschafts- und Sozialpolitik), europäische Entwicklungen (4. Klasse);
    die vielfältigen Formen von Arbeit, zB: unbezahlte Arbeit (Hausarbeit, Arbeit für Gemeinschaft und Familie, informeller Sektor) – Erwerbsarbeit, selbstbestimmte Arbeit – fremdbestimmte Arbeit (3. Klasse);
    Arbeit und Gesundheit, Arbeitsbedingungen und Gesundheitssicherung (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    durch Auseinandersetzung mit der Problematik der geschlechtsspezifischen Konzentration auf bestimmte Ausbildungswege und des nach Geschlechtern geteilten Arbeitsmarkts die daraus resultierenden Konsequenzen für die weitere Lebens- und Berufslaufbahn einschätzen lernen (3. und 4. Klasse):
    Stärkung des Selbstwertgefühls, insbesondere von Mädchen, hinsichtlich der Eignung für ein breites Ausbildungs- und Berufsspektrum (3. und 4. Klasse);
    Doppelbelastung von berufstätigen Frauen und Lösungsansätze (3. und 4. Klasse);
    Partnerschaft und Aufgabenteilung in Familie, Ehe und Lebensgemeinschaften (3. und 4. Klasse);
    Rollenverständnis (biologische Rolle, soziale Rolle, Berufsrolle) von Mädchen und Frauen, Knaben und Männern (3. und 4. Klasse);
    gesetzliche Grundlagen, zB Ehegesetz, Gleichbehandlungsgesetz usw. (3. Klasse);
    Bezahlung, Aufstiegsmöglichkeiten, Wiedereinstiegsproblematik, Teilzeitbeschäftigung, Weiterbildungschancen (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    Eltern, Funktion der Erziehungsberechtigten als wesentliche Entscheidungsträger einbeziehen (3. und 4. Klasse):
    Reflexion der eigenen Entscheidungsmöglichkeiten innerhalb der Familie (3. und 4. Klasse);
    Erschließung von Eltern, Verwandten, Freunden und Freundinnen als Quelle der Unterstützung (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    aktuelle Formen sowie die Veränderbarkeit von Arbeit und Berufen erkennen, Entwicklungen einschätzen lernen und eine persönliche Strategie für die eigene Berufs- und Lebensplanung aufbauen können (3. und 4. Klasse):
    Veränderungen und Weiterentwicklung von Arbeit und Berufen unter historischen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, ergonomischen und ökologischen Aspekten (3. Klasse);
    Auswirkungen neuer Technologien auf die verschiedenen Berufs- und Lebensbereiche im Zusammenhang mit Arbeit erforschen (3. Klasse);
    Arbeitslosigkeit als strukturelles Phänomen – mögliche persönliche Strategien und Fördermaßnahmen am Arbeitsmarkt (4. Klasse);
    Interessenvertretungen und Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts (4. Klasse);
    Basisqualifikationen als Ausgangspunkt für Spezialisierungen und Weiterbildungsmöglichkeiten (4. Klasse);
    steigende Bedeutung von sozialen Kompetenzen (Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Tragen von Verantwortung usw.) im Berufs- und Wirtschaftsleben (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    sich in den verschiedenen Berufsbereichen zurecht finden lernen, Charakteristika erkennen und nach eigenem Interesse vertiefte Einblicke in ausgewählte Berufe gewinnen (3. und 4. Klasse):
    Berufe nach bestimmten Kriterien Berufsfeldern zuordnen (3. und 4. Klasse);
    persönlich ausgewählte Berufe und Arbeitsbereiche erkunden, Erkenntnisse ableiten und mit persönlichen Einstellungen und Haltungen in Zusammenhang bringen (3. Klasse);
    die Arbeits- und Berufswelt erfahren, Realbegegnungen (3. und 4. Klasse);
    selbstständiges Einholen und kritisches Auseinandersetzen mit berufsrelevanten Informationen (3. und 4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    Erwartungshaltungen und Beeinflussungen von außen wahrnehmen, ergründen und in ihrer Wirkung einschätzen lernen (3. und 4. Klasse):
    äußere Einflüsse auf die Entwicklung des Berufswunsches (3. Klasse);
    geschlechtsspezifische Vorurteile (Rollenbilder, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung usw.) (3. Klasse);
    Lebens- und Berufsbiographien (3. Klasse);
    Statistiken und Datenmaterial zu beruflichen Positionen, Einkommenshöhen, Arbeitsplatz- und Ausbildungsangebot usw. (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Ausbildungswege in Österreich mit ihren besonderen Anforderungen und Bildungsabschlüssen charakterisieren können sowie über Eintritts- und Übertrittsprobleme Bescheid wissen, um einen für sie richtigen Ausbildungsweg zu finden und sich darauf vorbereiten zu können (3. Klasse/2. Semester und 4. Klasse/1. Semester):
    Angebotsprofile und Eingangsvoraussetzungen der weiterführenden Schulen bzw. Schulstufen sowie der Lehre, Inhalte und Abschlüsse (3. Klasse);
    Aufnahmeverfahren der Schulen und Betriebe, zB Tests, Bewerbungen (4. Klasse);
    Kombination von Theorie und Praxis in den Ausbildungswegen (4. Klasse);
    Schulabbruch und daraus resultierende Konsequenzen (4. Klasse);
    Bildungsabschlüsse und Berufschancen (3. Klasse);
    Umstiegsmöglichkeiten und Anrechenbarkeiten, Zugangsbedingungen in weitere aufbauende Ausbildungen (Kolleg, Fachhochschule, ...) exemplarisch kennenlernen (4. Klasse);
    Notwendigkeit und Angebote lebensbegleitender Weiterbildung (3. Klasse).
  • Strichaufzählung
    Beratungseinrichtungen, die Hilfe für die Planung der beruflichen Ausbildung anbieten, kennen lernen und das Angebot für sich nutzen können (4. Klasse):
    Schülerberatung, Schulpsychologie; Arbeitsmarktservice, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer; Projekte, Förderprogramme; sonstige Beratungs- und Informationsquellen.
  • Strichaufzählung
    schwierige berufliche Situationen für bestimmte Gruppen erkennen, Zusammenhänge und mögliche Gründe dafür überlegen, Veränderungsmöglichkeiten aufzeigen und diskutieren können (4. Klasse):
    Berufsbiographien (zB Ausländer/innen, Behinderte, ältere Arbeitnehmer/innen);
    gesetzliche Bestimmungen, zB Ausländerbeschäftigungsgesetz, Behinderteneinstellgesetz;
    Förderung des Integrationsgedankens.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

C. FREIGEGENSTÄNDE
VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES

Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ein Freigegenstand zur allgemeinen Interessen- und Begabungsförderung gibt Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, ihre persönlichen Interessen und individuellen Begabungen zu entdecken und ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise zu entwickeln, zu entfalten, zu erweitern und zu vertiefen.

Die Aufgaben und Ziele orientieren sich in diesem Zusammenhang an Themen und Tätigkeiten, die sich aus dem Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen sowie aus den Bildungsbereichen ergeben.

Wesentliches Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung besonders zu fördern. Bedacht ist darauf zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten entfalten können. Wo es von der inhaltlichen Aufgabenstellung her angebracht ist, soll ganzheitliches, angewandtes und forschendes Lernen sowie selbstständiger Bildungserwerb ermöglicht werden.

Didaktische Grundsätze:

Die allgemeine Interessen- und Begabungsförderung ist durch ein besonders offenes Lehrstoffkonzept charakterisiert, das weit gehende Freiräume für die Auswahl einzelner Themenbereiche zulässt. Neben den Merkmalen der flexiblen Stoffauswahl und Stoffbegrenzung ist vor allem auch die besondere Rolle schülerorientierter Arbeitsformen hervorzuheben, die im Mittelpunkt der Unterrichtsarbeit stehen sollen und deren Ausbau ein eigenständiges Ziel darstellt.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Initiative, Selbstständigkeit, Selbsttätigkeit und Selbstfindung der Schülerinnen und Schüler ebenso wie entsprechende kooperative und kommunikative Prozesse fördern. Bei der Wahl der Themen bzw. der Aufgabenstellungen und der Festlegung der weiteren Umstände (Stoffe, Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort, ...) sollen die Schülerinnen und Schüler weitestgehend einbezogen werden.

Lehrstoff:

Im Folgenden werden die grundsätzlichen Zielstellungen der in Frage kommenden Unterrichtsgegenstände benannt. Die konkrete inhaltliche Ausprägung des Lehrstoffes hat an der Schule zu erfolgen.

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung:

Anlass- und bedarfsorientiert sind – entsprechend den Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler – Schwerpunkte aus folgenden Zielstellungen zu wählen:

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre grundlegenden kommuniktiven und kreativen Fähigkeiten erproben und erweitern und dabei die vielfältigen Möglichkeiten der persönlichen Ausdrucksfähigkeit entdecken.

In Auseinandersetzung mit sozialen und politischen Fragestellungen sollen sie Verständnis für gesellschaftliche bzw. historische Zusammenhänge sowie verantwortungsbewusstes, tolerantes und demokratisches Verhalten entwickeln.

In Auseinandersetzung mit den Gesetzmäßigkeiten der Natur, mit technologischen Gestaltungsmöglichkeiten und Umweltfragen sollen sie ihre Handlungskompetenz erweitern und ihre Wertvorstellungen weiterentwickeln.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden der Wahrnehmung und Reflexion ihrer persönlichen Befindlichkeit (seelisch, geistig und körperlich) entwickeln und lernen Wege zu finden, wie sie zu verbessern ist.

Berufsorientierung:

Vertiefende Inhalte aus dem Lehrplan der verbindlichen Übung „Berufsorientierung“ mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Chorgesang:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Freude am Singen, Verständnis für die Musik und die Liebe zu ihr entwickeln. In Verbindung mit dem im Pflichtgegenstand „Musikerziehung“ gepflegten Liedgesang ist das einstimmige und das mehrstimmige Lied zu üben.

Darstellendes Spiel:

Die Darstellung ist ein kreativer Prozess, der alle Schülerinnen und Schüler zu erfassen hat. Die Kooperation erstreckt sich dabei auch auf die Vorbereitungsarbeiten, wie etwa Beschaffung und Herstellung von Requisiten, Bühnenbildern, Plakaten oder Einladungen.

Einführung in die Informatik:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Sicherheit in der Bedienung von Computern samt Peripheriegeräten, Geläufigkeit bei der Verwendung üblicher Anwendersoftware und grundlegende Kompetenzen im Umgang mit neuen Technologien insgesamt gewinnen und interessensorientierte Arbeiten mit neuen Technologien sowohl individuell als auch im Team durchführen können.

Kurzschrift:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Diktate fehlerfrei und sauber aufnehmen und diese sicher lesen und wortgetreu in Langschrift wiedergeben können. Sie sollen Wendigkeit und Genauigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes erlangen.

Maschinschreiben:

Die Schülerinnen und Schüler sollen im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdf-jklö) fehlerfreies und sauberes Schreiben ohne bestimmte Geschwindigkeit beherrschen.

Schach:

Durch das Erlernen des „königlichen Spieles“ sollen die Schülerinnen und Schüler logisch-systematisches Denken unter Betonung sachgesetzlicher, ökonomischer und ästhetisch-kreativer Gesichtspunkte entwickeln.

Spielmusik (Instrumentalmusik):

Durch das gemeinsame Spielen auf Musikinstrumenten sollen die Schülerinnen und Schüler Freude am Musizieren und musikalisches Verständnis entwickeln und auf das Hören größerer Musikwerke vorbereiten sein. Bei der Wahl der Instrumente ist nach Möglichkeit auf die Eignung zum Zusammenspiel zu achten.

Technisches Werken bzw. Textiles Werken:

Jener Unterrichtsgegenstand, der von den Schülerinnen und Schülern im Zuge der Alternativstellung nicht gewählt wurde, kann hier im unverbindlichen Bereich angeboten werden. Die Inhalte entsprechen dem jeweiligen Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Verkehrserziehung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen eine kritische und verantwortungsbewusste Einstellung zum Straßenverkehr erwerben und zu bewusstem Wahrnehmen und überlegtem Handeln in Verkehrssituationen fähig sein.

FREMDSPRACHEN

Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Türkisch:

Siehe den Lehrplan des jeweiligen Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorrangiges Bildungsziel für Schülerinnen und Schüler aus zweisprachigen Lebenszusammenhängen ist die Erreichung eines hohen Grades der Zweisprachigkeit (Muttersprache und Deutsch). Da sie zwei Primärsprachen erlernen, ergeben sich grundsätzlich analoge Bildungs- und Lehraufgaben wie im Deutschunterricht. Es wird daher auf die betreffenden Stellen des Lehrplanes für Deutsch verwiesen, spezifische bzw. über den Deutschunterricht hinausgehende Aspekte werden explizit ausgeführt:

Der muttersprachliche Unterricht soll helfen,

  • Strichaufzählung
    über die Förderung einer positiven Einstellung zur Zweisprachigkeit die Identität zu stärken und den Integrationsprozess zu unterstützen,
  • Strichaufzählung
    über die Auseinandersetzung mit der Herkunft und der aktuellen Lebenswelt sowie der Aufarbeitung der bikulturellen/zweisprachigen Erfahrungen Brücken zwischen Kulturen und Generationen zu schlagen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Die Beiträge des muttersprachlichen Unterrichts sind analog jenen des Deutschunterrichts.

Mensch und Gesellschaft (zusätzlicher Beitrag):

Auseinandersetzung und Bewusstmachen von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Eigenem und Fremdem und schließlich von Interferenzen zwischen den beteiligten Sprachen und Kulturen.

Didaktische Grundsätze:

Auf Grund der Gemeinsamkeiten der Didaktik des muttersprachlichen Unterrichts mit dem Deutschunterricht wird auf die entsprechenden Passagen im Lehrplan für Deutsch verwiesen. Darüber hinaus sind noch weitere Überlegungen zu berücksichtigen:

Sprach- und kulturübergreifendes, fächerübergreifendes Arbeiten, Lernen an und in (interkulturellen) Projekten soll gegenseitiges Verständnis und Toleranz fördern und entwickeln und somit integrative Prozesse unterstützen.

Zur Erreichung der Zweisprachigkeit ist die inhaltliche und methodische Verknüpfung bzw. Koordination mit dem Deutschunterricht notwendig und sinnvoll.

Für das Herausarbeiten von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Berührungen und Kontakten (in Geschichte, Kultur, Literatur und Sprache) sind kontrastive Verfahren anzuwenden.

Der heterogenen Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler kann durch verschiedene Lernformen (selbsttätiges Lernen, Lernen im Tandem oder in Gruppen, Projektlernen, ...) begegnet werden.

Da die Beherrschung der Muttersprache die Basis für den Erwerb von Fremdsprachen darstellt, ist Koordination mit dem Fremdsprachenunterricht notwendig. Kontrastive Reflexionen über Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Interferenzen zwischen dem Deutschen, der Muttersprache und der Fremdsprache sind geeignet, Verwechslungen hintanzuhalten und den Lernertrag zu sichern.

Inhaltliches Reproduzieren von verschiedenen Textsorten in der Muttersprache sowie in Deutsch (schriftlich wie mündlich) sind geeignet, für Interferenzen zu sensibilisieren und sie schließlich zu vermeiden.

Die Vermittlung eines grundlegenden philologischen Rüstzeugs – Einführung in die Verwendung von Wörterbüchern, morphologischen Tabellen und Nachschlagewerken – bereits vom Beginn des muttersprachlichen Unterrichts an ist geeignet, die Selbstständigkeit und Sicherheit vor allem bei schriftlichen Arbeiten und beim (inhaltsbezogenen) Lesen zu fördern.

Lehrstoff:

Die Einstellung der Schülerinnen und Schüler zu ihrer Muttersprache sowie zum Deutschen ist auf Grund der jeweiligen Sozialisationsbedingungen unterschiedlich. Ähnlich verhält es sich bei den sprachlichen Voraussetzungen. Daher kann der Lehrstoff nur bedingt nach Klassen bzw. Schulstufen eingeteilt werden.

Über den Deutschunterricht hinausgehende Aufgabenbereiche sind:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung und Festigung einer funktionalen schriftlichen wie mündlichen Zweisprachigkeit in verschiedensten Situationen, Anwendungsbereichen und funktionalen Stilen.
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für sprachliche Richtigkeit (bei der Aussprache, bei der Rechtschreibung, in der Grammatik, Syntax und Semantik, Lexik, in der Stilistik), insbesondere vor dem Hintergrund der Interferenzen zwischen der Muttersprache und dem Deutschen auf der Basis der Reflexion und Analyse über die eigene Sprachverwendung (der Muttersprache und des Deutschen).
  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Begiffsbildung und des Fachwortschatzes mit dem Ziel einer ausgeglichenen sprachlichen Entwicklung.
  • Strichaufzählung
    Die Sprachbetrachtung soll zum Erkennen von Sprachstrukturen und zum Sprachvergleich (zB Ausdruck der Zeit, Handlungsverlauf, Rektion, Phraseologie) hinführen. Die Reflexion über Sprechakte und Redemittel, über Verwendungszusammenhänge (Sprachpragmatik), soll zu einer bewussten Sprachverwendung und gewählten Ausdrucksweise in der Muttersprache und im Deutschen führen und nachlässiges Sprachmischen verhindern helfen.
  • Strichaufzählung
    Kompetenz in der Muttersprache erfordert ein Grundwissen über die Literatur, Landes- und Kulturkunde des Herkunftslandes, zweisprachige Kompetenz setzt voraus, dass die beteiligten Sprachen und Kulturen von den Schülerinnen und Schülern zueinander in Beziehung gesetzt werden können.

Schriftliche Kommunikation:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung der sprachlichen Darstellung eigener Erfahrungen, Gefühle, Meinungen, Verfassen von sachbezogenen Texten und Konfrontation der Ausdrucksformen mit dem Deutschen.
  • Strichaufzählung
    Sicherung der Rechtschreibung, Hintanhalten von Interferenzen mit dem Deutschen durch sprachliche Sensibilisierung.

Mündliche Kommunikation:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Sprechfähigkeit und des Inventars des Sprachhandelns unter Bezugnahme auf eine Vielfalt von soziokommunikativen Situationen (situatives Sprachhandeln).
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für den Einsatz von sprachlichen Registern in der Muttersprache im Vergleich zum Deutschen.

Lesefertigkeit:

  • Strichaufzählung
    Lust am Lesen entwickeln, Vergleiche und Berührungspunkte mit der deutschsprachigen Literatur suchen.
  • Strichaufzählung
    Vergleich von muttersprachlichem Original und deutscher Übersetzung.

Sprachbetrachtung:

  • Strichaufzählung
    Nachdenken über Sprechen und Sprache (Muttersprache und Deutsch) zur Festigung des Sprachbewusstseins und Förderung der Sicherheit des Sprachgebrauchs.
  • Strichaufzählung
    Sich bewusst machen und versprachlichen, in welchen Sprachen sich die Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler widerspiegeln.
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für das Phänomen der Sprachmischung mit dem Ziel, Interferenzen leichter zu bewältigen.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES

Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).

Anl. 2

Text

Anlage 2

LEHRPLAN DER HAUPTSCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG
DER MUSISCHEN AUSBILDUNG
(MUSIKHAUPTSCHULE)
ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Siehe Anlage 1.

VIERTER TEIL

STUNDENTAFEL

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

 

Klassen und Wochenstunden 1)

Summe

Pflichtgegenstände

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

 

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

 

 

 

 

15-21

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

12-18

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

 

 

 

5-10

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7-12

Mathematik

 

 

 

 

14-20

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

2-6

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

7-12

Chemie

 

 

 

 

1,5-4

Physik

 

 

 

 

5-10

Musikerziehung

 

 

 

 

20-24 2)

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

6-12

Technisches Werken 3)Textiles Werken 3)

 

 

 

 

6-12

Ernährung und Haushalt

 

 

 

 

2-6

Bewegung und Sport

 

 

 

 

12-18

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

-

0-1

0-1

1-2

1-4 4)

sonstige

0-1

0-1

0-1

0-1

0-4

Gesamtwochenstundenzahl

29-33

30-34

31-35

32-36

127-131

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:

 

Klassen und Wochenstunden 1)

Summe

Pflichtgegenstände

1.Kl.

2.Kl.

3.Kl.

4.Kl.

 

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

-

2

2

2

6

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

Mathematik

4

4

4

3

15

Geometrisches Zeichnen

-

-

-

2

2

Biologie und Umweltkunde

2

2

1

2

7

Chemie

-

-

-

2

2

Physik

-

1

2

2

5

Musikerziehung

7

6

5

5

23 2)

Bildnerische Erziehung

2

2

1

1

6

Technisches Werken 3)
Textiles Werken 3)

2

2

1

1

6

Ernährung und Haushalt

-

-

2

2

 

Bewegung und Sport

3

3

3

3

12

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

-

-

x 5)

x 5)

x 5)

Gesamtwochenstundenzahl

32

33

32

34

131

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.

_____________

  1. Ziffer eins
    Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil der Anlage 1. Dabei wird für die Berechnung der für den Kernbereich reservierten Stundenanzahl auf die Wochenstundenanzahl der Normalform der Hauptschule (siehe Anlage 1) verwiesen. Auf Grund des erweiterten Fachlehrplanes ist für Musikerziehung die Wochenstundenanzahl aus Ziffer 2, der Anlage 2 zu Grunde zu legen.
  2. Ziffer 2
    Pro Schulstunde einschließlich einer Wochenstunde Instrumentalunterricht sowie einer Wochenstunde instrumentales oder vokales Musizieren im Ensemble.
  3. Ziffer 3
    Als alternativer Pflichtgegenstand.
  4. Ziffer 4
    Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände geführt werden.
  5. Ziffer 5
    In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.

_____________

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1 (ausgenommen den Pflichtgegenstand Musikerziehung).

Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Musikerziehung lautet:

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Musikunterricht an der Musikhauptschule soll durch den Klassen-, Instrumental- und Ensembleunterricht einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik vermitteln. Dieser soll unter Beachtung altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe durchgeführt werden. Wichtig ist dabei die aktive Auseinandersetzung mit möglichst vielen musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen unter Einbeziehung der Medien. Ästhetische Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit sowie Fantasie der Schülerinnen und Schüler sollen eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.

Ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler sind deren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten kontinuierlich weiterzuentwickeln. Durch die verstärkte Beschäftigung mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und -fähigkeit, Selbstdisziplin, Gemeinschaftssinn, Kommunikationsfähigkeit, Rücksichtnahme und Toleranz gefördert werden. Die Kreativität und die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit soll besondere Beachtung finden. Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerische Leistungen sind zu schulen.

Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen – auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht – erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen von Musik und deren Nutzung.

Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden. Die Musikhauptschule soll dazu beitragen, das kulturelle Leben des Ortes und der Region zu bereichern und dadurch die spätere Integration der Schülerinnen und Schüler in den örtlichen und regionalen Kulturbetrieb zu ermöglichen. Konzert- und Theaterbesuche sind vorzubereiten und anzubieten, die regionale und überregionale Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern sowie mit Fachleuten ist zu ermöglichen. Das Erlernte soll so oft wie möglich, auch auswendig, in der Klasse, im Rahmen der Schulgemeinschaft und darüber hinaus präsentiert werden.

Der Instrumentalunterricht ist in den jeweils dem Instrument entsprechenden Gruppen ein wesentlicher Bestandteil des Musikunterrichtes. Dabei sind den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten des Musizierens im Solo- und Ensemblespiel zu eröffnen, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen und zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen. Das im Instrumentalunterricht erworbene Können der Schülerinnen und Schüler ist beim instrumentalen und vokal-instrumentalen Musizieren im Ensemble anzuwenden.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Musik als wesentlicher Bestandteil in Kult und Religion.
  • Strichaufzählung
    Religion und Weltanschauung als Impuls für kompositorisches Schaffen.
  • Strichaufzählung
    Musik als nonverbale, wertprägende Sprache, die auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinschaftserlebnis wirkt.
  • Strichaufzählung
    Musik als Spiegel und Former des Lebensgefühls und des Zeitgeistes.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus; Textgestaltung mit musikalischen Mitteln; künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; kognitive, emotionale und kreative Äußerungen über Musik; multikulturelles Verständnis; Wirkung von Medien.

Mensch und Gesellschaft:

Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten – sinnvolle Freizeitgestaltung; gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb – Verständnis für künstlerische Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor – Musikland Österreich in Vergangenheit und Gegenwart – Berufswelt Musik; Entwicklung des Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung zur Genauigkeit.

Natur und Technik:

Akustik und Instrumentenkunde, physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische und kreative Problemlösungsstrategien.

Kreativität und Gestaltung:

Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität – individuell und in Gemeinschaft; Fähigkeit zur Beurteilung von Musik auf Grund ästhetischer Kriterien; nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz – emotionale Befindlichkeit mit Musik.

Gesundheit und Bewegung:

Künstlerische und gesundheitsfördernde Komponenten von Atmung und Bewegung; Schulung der Motorik; Sich-Bewusstmachen von Raum-Zeit-Dynamik-Verbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung von Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulierung; Schärfung der Sinne – Wahrnehmungserweiterung; Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrplanbereiche vokales und instrumentales Musizieren in der Klasse und im Ensemble, Instrumentalunterricht, Bewegen, Gestalten, Hören und Grundwissen sollen dem jeweiligen Lernziel entsprechend vernetzt werden. Dabei sind auch fächerverbindende sowie fächer- und schulstufenübergreifende Aspekte zu berücksichtigen.

Grundlage für die Vermittlung des theoretischen Wissens soll das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk sein. Bei Planung und Durchführung des Unterrichtes sind die unterschiedlichen Lernqualitäten Kennenlernen – Erfahren und Erleben – Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (kreativ, rezeptiv, reproduktiv) zielorientiert einzusetzen.

Ausgehend von den individuellen Erfahrungen und dem musikalischen Umfeld der Schülerinnen und Schüler soll das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen geweckt und weiterentwickelt werden.

Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind in vielfältiger Form in das Unterrichtsgeschehen mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen soll das Interesse gefördert, der Lernerfolg gesichert und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beigetragen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich selbst und den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.

Im Interesse einer inhaltlichen Abstimmung soll die Planung des Instrumentalunterrichtes in ständiger Zusammenarbeit zwischen den Lehrerinnen bzw. Lehrern für Musikerziehung und Instrumentalmusik erfolgen. Mit den didaktischen Möglichkeiten des Gruppenunterrichtes sollen im Instrumentalunterricht die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Begabungen auch individuell gefördert werden. Die Auswahl der Spielliteratur hat sich den Gegebenheiten der einzelnen Instrumentalgruppen anzupassen und wird daher nicht immer einem stufenweisen Aufbau folgen. Eine stilgerechte Interpretation und Besetzung ist anzustreben. Der Erwerb instrumentaler Fertigkeiten und Fähigkeiten soll auch durch Singen, Bewegen, ryhthmisches Gestalten mit anderen Instrumenten und Materialien gefördert werden.

Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen und Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.

Projekte, Veranstaltungen und öffentliche Auftritte können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.

Regionale und überregionale kulturelle Begegnungen bereichern die Unterrichtsarbeit.

Lehrstoff: Kernbereich: 1. bis 4. Klasse: Instrumentalunterricht:

Bei der Auswahl des Lehrstoffes sind individuelle Gegebenheiten (Vorkenntnisse, unterschiedliche Begabungen, körperliche Voraussetzungen, Lernfortschritte) und organisatorische Bedingungen (Schulausstattung, Gruppengröße, Gruppenzusammensetzung) zu berücksichtigen.

Erwerb bzw. Erweiterung instrumentaltechnischer Fertigkeiten unter Einbeziehung des musikalischen Grundwissens; Bewusstmachen musikalischen Gestaltens in Hinblick auf Präzision, Ausdruck und Stilistik; Methoden des selbstständigen Übens; Solo- und Gruppenliteratur aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen; Lieder und verschiedene Formen der Lied- und Tanzbegleitung, auch improvisatorisch; instrumentenspezifische Möglichkeiten der melodischen, rhtyhmischen und harmonischen Improvisation; auswendiges Musizieren und Annäherung an das Blattspiel; Pflege des Instrumentes.

Gestalten:

Musikalisches und darstellendes Umsetzen von Texten, Bildern, programmatischen Themen, Stimmungen und Gefühlen; Sprachliches und Bildnerisches Gestalten zu vorgegebener Musik; Kreatives Spiel mit Geräuschen, Rhythmen, Klängen und Tönen; Gestalten vorgegebener oder selbsterfundener rhythmischer und melodischer Motive; Einsatz von Geräusch- und Klangobjekten; Kreative Nutzung von aktuellen Technologien und Medien; Gestalten von Musikstücken, Szenen und altersgemäßen Formen des Musiktheaters.

1. und 2. Klasse: Vokales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:

Systematische und aufbauende Stimmbildung – individuell, in Kleingruppen und chorisch; Repertoireerwerb unter Berücksichtigung der Hörerfahrung der Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung regionaler Musikkultur; Ein-und mehrstimmige Lieder und Sprechstücke in Hinblick auf musikalische Präzision; Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen; Stilgerechte und kreative Gestaltung mit und ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung, gestischer und szenischer Umsetzung; Experimenteller und improviatorischer Umgang mit der Sing- und Sprechstimme.

Instrumentales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:

Musizieren mit Körperinstrumenten, selbst gebauten, akustischen und elektronischen Instrumenten; Klangexperimente und Gruppenimprovisation auch unter Einbeziehung von Materialien; Rhythmische, harmonische und melodische Lied- und Tanzbegleitung, auch improvisatorisch; Gestaltungselemente und Musikstücke aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen; Spiel-mit-Sätze; Musizieren in verschiedenen Notationsformen.

Bewegen:

Bewegung in Verbindung mit Atmung und Stimmbildung; Körpererfahrung und Entwicklung von räumlichen, zeitlichen und dynamischen Vorstellungen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Elementen wie Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie, Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder.

Hören:

Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von Zugängen zur Musik durch bewusstes Hören und Erweiterung der Hörerfahrung; Ganzheitliches und selektives Hören ausgewählter Musikbeispiele.

Grundwissen:

Grafische und traditionelle Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe; Metrum, Takt und Rhythmus; musikalische Parameter; Grundlagen der Harmonielehre; Tonreihen und Tonsysteme; die menschliche Stimme; Bau, Klang, Spielweise und Funktion gebräuchlicher Instrumente; formbildende Elemente, elementare Formen und Gestaltungsprinzipien; musikalische Gattungen in verschiedenen Funktionsbereichen; exemplarische Werke im Zusammenhang mit biographischen, kulturellen und gesellschaftlichen Hintergründen; Umgang mit Medien und neuen Technologien.

3. und 4. Klasse: Vokales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:

Stimmbildung, Sprechstücke und Singen ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; Repertoirefestigung und -erweiterung in Hinblick auf musikalische Präzision, Ausdrucksfähigkeit und stilgerechte Interpretation; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Stilrichtungen und Kulturkreisen; Erfinden von Begleitstimmen und rhythmischen Patterns.

Instrumentales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:

Einsatz der erlernten Instrumente, auch für Lied- und Tanzbegleitung; Grundlagen der Ensembleleitung und des Partiturlesens; Literatur aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen und deren Zuordnung zu den entsprechenden Funktionsbereichen; Spiel-mit-Sätze; Klangexperimente und Gruppenimprovisation.

Bewegen:

Bewegung in Verbindung mit Atmung und Stimmbildung; Bewegungs- und Tanzformen kennen lernen und reproduzieren; Erfinden von Bewegungsabläufen und einfachen Choreographien; besondere Berücksichtigung von Tanzformen zu aktueller Musik; Gruppen- und Paartänze aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen.

Hören:

Hören von Musik in Bezug auf Gestaltungsprinzipien, Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; kritische Auseinandersetzung mit Musik und deren Wirkung; Entwicklung eines emotionalen und kognitiven Bezuges zu ausgewählten Musikbeispielen.

Grundwissen:

Festigen der Grundbegriffe der 1. und 2. Klasse; harmonische Zusammenhänge; Funktion der menschlichen Stimme; Überblick über die Entwicklung der Instrumente; Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; ausgewählte Beispiele vokaler und instrumentaler Formen und Gattungen in Hinblick auf Besetzung, Text, Funktion und Aufführungsort; exemplarische Werke in Verbindung mit musikgeschichtlicher Orientierung und im Zusammenhang mit produzierenden und reproduzierenden Künstlerinnen und Künstlern in ihrem sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld; Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben; Musik als Wirtschaftsfaktor; Berufe im Musikbetrieb auch in Hinblick auf die eigene berufliche Orientierung; kritischer und bewusster Einsatz von Medien und aktuellen Technologien; Bewerten und Beschreiben der akustischen Umwelt.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil der Anlage 1).

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

C. FREIGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

Anl. 3

Text

Anlage 3

LEHRPLAN DER HAUPTSCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG
(SPORTHAUPTSCHULE)
ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Siehe Anlage 1.

VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

 

Klassen und Wochenstunden 1)

Summe

Pflichtgegenstände

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

 

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

 

 

 

 

15-21

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

12-18

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

 

 

 

 

5-10

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7-12

Mathematik

 

 

 

 

14-20

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

2-6

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

7-12

Chemie

 

 

 

 

1,5-4

Physik .

 

 

 

 

5-10

Musikerziehung

 

 

 

 

5-11

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

6-12

Technisches Werken 2)
Textiles Werken 2)

 

 

 

 

7-12

Ernährung und Haushalt

 

 

 

 

2-6

Bewegung und Sport

 

 

 

 

28-30

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

-

0-1

0-1

1-2

1-4 3)

sonstige

0-1

0-1

0-1

0-1

0-4

Gesamtwochenstundenzahl

29-33

30-34

31-35

32-36

127-131

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:

 

Klassen und Wochenstunden 1)

Summe

Pflichtgegenstände

1.Kl.

2.Kl.

3.Kl.

4.Kl.

 

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

-

2

2

2

6

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

Mathematik

4

4

4

3

15

Geometrisches Zeichnen

-

-

-

2

2

Biologie und Umweltkunde

2

2

1

2

7

Chemie

-

-

-

2

2

Physik

-

1

2

2

5

Musikerziehung

2

1

1

1

5

Bildnerische Erziehung

2

2

1

1

6

Technisches Werken 2)
Textiles Werken 2)

2

2

2

1

7

Ernährung und Haushalt

-

-

2

-

2

Bewegung und Sport

8

7

7

7

29

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

-

-

x 4)

x 4)

x 4)

Gesamtwochenstundenzahl

32

32

33

34

131

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.

________________

  1. Ziffer eins
    Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil der Anlage 1. Dabei wird für die Berechnung der für den Kernbereich reservierten Stundenanzahl auf die Wochenstundenanzahl der Normalform der Hauptschule (siehe Anlage 1) verwiesen. Auf Grund des erweiterten Fachlehrplanes ist für Bewegung und Sport die Wochenstundenanzahl aus Ziffer 2, der Anlage 3 zu Grunde zu legen.
  2. Ziffer 2
    Als alternativer Pflichtgegenstand.
  3. Ziffer 3
    Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände geführt werden.
  4. Ziffer 4
    In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.

________________

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1 (ausgenommen Pflichtgegenstand Bewegung und Sport). Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Bewegung und Sport lautet:

BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung aber auch schwerpunktmäßige Spezialisierung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgehen mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis; Bereitschaft und Fähigkeit (auch über die Schule und Schulzeit hinaus), Spiel, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Strichaufzählung
    Erfahren von bewegungsreicher, freuderfüllter und leistungsbetonter motorischer Aktivität mit aktuell und langfristig entwicklungsfördernder Wirkung.
  • Strichaufzählung
    Entfaltung von Freude an der Bewegung. Entwicklung von anspruchsvollem Bewegungskönnen, eines – vor allem an einer individuellen Steigerung orientierten – Leistungsvermögens und der Fähigkeit zum Spielen und Gestalten.
  • Strichaufzählung
    Aufbau einer bewegungsorientierten, gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensführung sowie einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft.

Die Ziele sind:

  • Strichaufzählung
    Ausbildung, Verbesserung und zielorientierte Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen; Anstreben einer möglichst hohen individuellen Leistungsfähigkeit; Entwickeln des Leistungswillens durch Bewusstmachen des Wertes der motorischen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Zielsetzung der Sonderform; Wissen um die Zusammenhänge von Training und Leistung und des sportlichen Handlungsgeschehens.
  • Strichaufzählung
    Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil.
  • Strichaufzählung
    Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen; besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten.
  • Strichaufzählung
    Entwickeln eines möglichst hohen Leistungsniveaus in mehreren sportlichen Bereichen. Eine erweiternde Schwerpunktsetzung ist in einem solchen Ausmaß vorzusehen, dass mindestens eine Sportart wettkampfmäßig betrieben werden kann.
  • Strichaufzählung
    Integration der Schülerinnen und Schüler in Sporteinrichtungen (zB der Vereine, Verbände, Einrichtungen von Gemeinden) und Bekanntmachen mit sportbezogenen Berufen, um aufzuzeigen, wie Sportarten (auch wettkampfmäßig) auch über die Schulzeit hinaus ausgeübt werden können und wie man dem Sport in einem Beruf oder in einer Funktion verbunden bleiben kann.
  • Strichaufzählung
    Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch insbesondere in Konkurrenz und Befähigung zum Umgehen mit Konflikten.
  • Strichaufzählung
    Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln und Wissen) mit Phänomenen der Bewegungskultur, besonders mit solchen der jeweiligen Trendsportarten, sowie mit Normen und Werten des Sports.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennengelernt werden, sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Die Anliegen der nachstehenden Bildungsbereiche können Schülerinnen und Schülern durch die Bewegungserziehung besonders erfahrbar gemacht werden:

Sprache und Kommunikation:

Die Besonderheiten der „Sportsprache“ (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation.

Mensch und Gesellschaft:

Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden. Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln. Er kann dazu beitragen, Selbstständigkeit und ein angemessenes Selbstwertgefühl zu erreichen und die Bereitschaft zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen.

Natur und Technik:

Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen. Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen.

Gesundheit und Bewegung:

Im Spitzensport gewinnt die Verantwortung für Körper und Gesundheit sowohl der eigenen Person als auch von anderen insbesondere durch das Ausloten von Grenzbereichen besondere Bedeutung.

Kreativität und Gestaltung:

Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Bewegung und Sport zählen sowohl für Mädchen als auch für Knaben traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater. Freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen.

Bei der Wahl der Lehrwege (Gestaltung von Üben und Trainieren) ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch wiederholtes Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen werden.

Die angestrebte möglichst hohe individuelle Leistungssteigerung hat sich an von den Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen und gesundheitsorientierte Gesichtspunkte sind dabei zu beachten. Die Vermittlung von Grundlagen für Leistung und Leistungsverbesserung hat möglichst an das praktische Erfahren und Erleben der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen.

Die Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Wettkämpfe von Vereinen und Verbänden auch im Rahmen des Unterrichtes) ist sorgfältig vorzubereiten. Auch die fallweise Mitwirkung an der Organisation derartiger Veranstaltungen ist anzustreben. Das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...) wird empfohlen. Eine weitere Motivation ist die Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln.

Die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden des Breiten- und Spitzensportes ist auch mit dem Ziel, dass Schülerinnen und Schüler möglichst viele Sportarten kennen lernen, anzustreben. Im Rahmen dieser Erfahrungen sollen Schülerinnen und Schüler längerfristig auch kennen lernen, wie sie neben der aktiven Sportausübung später als Instruktor/in, Trainer/in oder Funktionär/in tätig werden können.

Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens, leichtathletischer Bewegungsabläufe, technischer und taktischer Zusammenhänge bei Ballsportarten, ...) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern.

Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.

Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können.

Lehrstoff:p Kernbereich:

1. und 2. Klasse:

3. und 4. Klasse:

Grundlagen zum Bewegungshandeln:

Vielfältige motorische Aktivitäten.

An die gesteigerte Leistungsfähigkeit angepasstes Erweitern der vielfältigen motorischen Aktivitäten.

Verbessern der konditionellen Fähigkeiten durch die Anwendung von gezielten Trainingsmethoden: Schnelligkeit, Kraft (mittlere und submaximale Belastungen), Ausdauer (vorwiegend im aeroben Bereich), Beweglichkeit.

Weiterer gezielter Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft (auch unter maßvoller Verwendung von Geräten und allenfalls Einsatz von Fitnessgeräten), Ausdauer (Fortführung der Verbesserung der allgemeinen und spezifischen Ausdauer sowohl im aeroben Bereich als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit. Gezielter Ausbau des richtigen Einsatzes von Stretching.

Grundbegriffe des richtigen Einsatzes von Stretching.

Verbessern der koordinativen Fähigkeiten durch die Anwendung von gezielten Trainingsmethoden: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung, Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkeit, Gewandtheit, Geschicklichkeit. Erkennen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie. Gewinnen reicher Körper- und Bewegungserfahrung und von Selbstständigkeit im Lösen von Bewegungsaufgaben, Erfahren sportartenspezifischer und biomechanischer Grundstrukturen.

Weiteres gezieltes Verbessern der koordinativen Fähigkeiten (Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie). Gewinnen reicher Bewegungserfahrung und von Selbstständigkeit im Lösen bekannter und neuer unterschiedlicher Bewegungsabläufe und Bewegungsaufgaben mit dem Ziel der Beherrschung komplexer Bewegungsfertigkeiten.

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:

Vielfältiges Bewegen und Spielen im, unter und ins Wasser; Schwimmen können in bis zu drei Schwimmlagen. Einfache Sprünge, Tauchen (mit und ohne Hilfsmittel). Schnell und ausdauernd schwimmen in mindestens einer Lage.

Gezielte Fortführung des vielfältigen Bewegens und Spielens im, unter und ins Wasser:

Kennenlernen des Kunstschwimmens, Streckentauchens, Tieftauchens und Wasserspringens.

Erarbeiten von Wettkampfformen.

 

Kennenlernen einer vierten Schwimmlage, Grundlagen des Rettungsschwimmens.

 

Wettkampfmäßiges Schwimmen in möglichst zwei Lagen; Kennenlernen der Wettkampfbestimmungen.

Gezieltes Erlernen von Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten unter Anwendung geeigneter Trainingsmethoden, um ein gehobenes Leistungsniveau zu erreichen.

Erweitern und Festigen der bisher erworbenen motorischen Fertigkeiten ohne, mit und an Geräten unter Beachtung des ökonomischen Krafteinsatzes und des Materials; komplexe Bewegungsverbindungen eigenständig erarbeiten, nach räumlichen, zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten und präsentieren.

Partnerhilfe und Partnersicherung richtig anwenden. Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und in möglichst selbst gestalteten Bewegungsfolgen auf dem Boden und an Geräten präsentieren.

Sachgerechtes Sichern und Helfen; Bewegungsabläufe bei der Partnerin/beim Partner beobachten und korrigieren lernen.

 

Selbstständige Organisation des Auf- und Abbaues von Geräten.

 

Übungsbeschreibungen (Fachsprache) lesen und verstehen können.

Erlernen und Verbessern der leichtathletischen Grundformen in Bezug auf die leistungsbestimmenden Faktoren durch gezielte Übungen und Trainingsmethoden.

Erweiterung der Bewegungserfahrung und Bewegungskoordination sowie Verbesserung der leistungsbestimmenden Faktoren der leichtathletischen Grundformen.

 

Selbstständiges Vorbereiten und Durchführen einfacher Wettkämpfe und Übernahme von Kampfrichtertätigkeit.

Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten. Spielorganisation übernehmen.

Festigung der Sportspielfähigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Technik und der Spielorganisation.

Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen bestreiten. Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren, respektieren und durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben.

Gezielter Erwerb kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.

Spielerische Bewegungshandlungen:

Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem Spielkönnen durch spontanes und kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit Geräten und ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und durch regelgebundene Spiele.

Gezielte Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technik- und taktikrelevanten Aspekten.

Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern und neu zu gestalten.

Beherrschen der Regelanwendung und
-auslegung, der Übernahme von Spielleitungen, des Setzens von taktischen Einzelentscheidungen bzw. der Umsetzung von gruppen- und mannschaftstaktischen Maßnahmen, der Übernahme der Vorbereitung, Durchführung und Leitung von Sportspielen.

Sportspiele kennen lernen, Beherrschen der sportartspezifischen Grundsituationen und Grundtechniken.

 

Taktischen Maßnahmen setzen können.

Sportspielspezifische Kenntnisse in Bezug auf Techniken, Taktiken, Regelwerk.

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:

Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung von Sensibilität für verschiedene Sinne und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und Bewegung.

Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls und von Verständnis für Bewegungsqualität.

 

Räumliches und zeitliches Gestalten als Einzel- und Gruppengestaltung in freier und gebundener Form.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Gymnastische Grundformen ohne Geräte und mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- und Gruppenarbeit.

Gezielte Erweiterung der gymnastischen Grundformen ohne Geräte und mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und Gruppengestaltung umsetzen.

Szenische Gestaltung, Improvisation bei der Umsetzung von Musik und Rhythmus in Bewegung, Verbindung von Musik, Sprache und Bewegung.

Wissen um Ursprung und Bewegungsgrundformen der Tänze.

Einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

Vermehrt akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:

Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden erfassen.

Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden (zB Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und ausgleichende Bewegung) verstehen.

Erfahren der Körperfunktionen und eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper entwickeln.

Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren.

 

Erkennen der Zusammenhänge von körpergerechtem Bewegen, richtiger Haltung und Gesundheit.

 

Grundkenntnisse über körpergerechte, altersadäquate Bewegungs- und Trainingsformen.

Feststellen, gezieltes Ausgleichen und Vermeiden muskulärer Dysbalancen und/oder motorischer Defizite in den Bereichen Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung.

Fachspezifische Kenntnisse über Körperstatik (zB Wirbelsäule) und Körperfunktionen (zB Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz, usw.) erwerben.

Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituation und bei Unfällen; Grundkenntnisse der ersten Hilfe.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:

Entdecken und Erschließen von einfachen bis komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.

Gezieltes Entdecken und Erschließen von sportartenspezifischen, komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.

Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten (zB Fahrrad, Rollbrett, Inline-Skater, Eislaufschuhe, Ski, Snowboard) gewinnen.

Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und gleitenden Geräten (zB auch mit dem Einrad).

Berücksichtigung der umweltspezifischen Erfordernisse und Gegebenheiten.

 

Gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen.

Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen. Selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen.

Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil der Anlage 1).

Anl. 4

Text

Anlage 4

LEHRPLAN DER HAUPTSCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SKISPORTLICHEN AUSBILDUNG
(SKIHAUPTSCHULE)
ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGZIEL

Siehe Anlage 1.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Siehe Anlage 1.

VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

 

Klassen und Wochenstunden 1)

Summe

Pflichtgegenstände

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

 

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

 

 

 

 

15-21

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

12-18

Geschichte und Sozialkunde/
Politische Bildung

 

 

 

 

5-10

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7-12

Mathematik

 

 

 

 

14-20

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

2-6

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

7-12

Chemie

 

 

 

 

1,5-4

Physik

 

 

 

 

5-10

Musikerziehung

 

 

 

 

3-7

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

2-8

Technisches Werken 2)
Textiles Werken 2)

 

 

 

 

2-7,5

Ernährung und Haushalt

 

 

 

 

2-6

Bewegung und Sport (einschließlich speziellem Konditions-
und Skitraining) 3)

 

 

 

 

46-48

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

-

0-1

0-1

1-2

1-4 4)

sonstige

0-1

0-1

0-1

0-1

0-4

Gesamtwochenstundenzahl

30-34

31-35

32-36

33-37

130-137

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage 1.

Förderunterricht:

Wie in Ziffer 2.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:

 

Klassen und Wochenstunden 1)

Summe

Pflichtgegenstände

1.Kl.

2.Kl.

3.Kl.

4.Kl.

 

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

-

1

2

2

5

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

Mathematik

4

4

4

3

15

Geometrisches Zeichnen

-

-

-

2

2

Biologie und Umweltkunde

2

2

1

2

7

Chemie

-

-

-

2

2

Physik

-

1

2

2

5

Musikerziehung

1

-

1

1

3

Bildnerische Erziehung

-

1

-

1

2

Technisches Werken 2)
Textiles Werken 2)

1

1

-

-

2

Ernährung und Haushalt

-

-

2

-

2

Bewegung und Sport
(einschließlich speziellem Konditions- und Skitraining) 3)

12

12

11

12

47

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

-

-

x 5)

x 5)

x 5)

Gesamtwochenstundenzahl

32

33

34

38

137

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage 1.

Förderunterricht:

Siehe den Abschnitt Förderunterricht im zweiten Teil der Anlage 1. Im Hinblick auf die saisonalen Schwankungen der Wochenstundenanzahl in Bewegung und Sport kann das Ausmaß des Förderunterrichts auf maximal das Doppelte des angegebenen Stundenausmaßes erhöht werden, um die Schülerinnen und Schüler beim Nachholen des versäumten Lehrstoffes zu unterstützen.

_______________

  1. Ziffer eins
    Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil der Anlage 1. Dabei wird für die Berechnung der für den Kernbereich reservierten Stundenanzahl auf die Wochenstundenanzahl der Normalform der Hauptschule (siehe Anlage 1) verwiesen. Auf Grund des erweiterten Fachlehrplanes ist für Bewegung und Sport die Wochenstundenanzahl aus Ziffer 2, der Anlage 4 zu Grunde zu legen.
  2. Ziffer 2
    Als alternativer Pflichtgegenstand.
  3. Ziffer 3
    Dem unterschiedlichen Stundenerfordernis in der Vorbereitungs- (September bis November), Wettkampf- (Dezember bis März) und Übergangsperiode (April bis Juni) kann durch eine Anpassung der Wochenstundenanzahl in diesen Abschnitten nachgekommen werden. Übers ganze Jahr betrachtet ist die vorgegebene Wochenstundenanzahl jedoch einzuhalten. Die Jahresplanung hat darauf Bedacht zu nehmen und ist der zuständige Schulbehörde verbindlich vorzulegen.
  4. Ziffer 4
    Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände geführt werden.
  5. Ziffer 5
    In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.

Bemerkungen zu den Stundentafeln:

Wie Anlage 1, mit dem Zusatz:

  1. Ziffer 6
    Die Schülerinnen und Schüler von Skihauptschulen können in die Regelklassen der Hauptschule voll oder teilweise integriert sein oder in eigenen Skiklassen zusammengefasst werden.

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1 (ausgenommen Pflichtgegenstand Bewegung und Sport). Im Hinblick auf die gegenüber der Normalform stark reduzierte Stundenanzahl der Unterrichtsgegenstände Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Technisches bzw. Textiles Werken sowie Ernährung und Haushalt sind die Lehrpläne dieser Unterrichtsgegenstände sinngemäß anzuwenden und eine entsprechende Auswahl und Gewichtung zu treffen. Darüber hinaus sind im Schwerpunktfach Bewegung und Sport Querverbindungen vor allem zu den genannten Unterrichtsgegenständen zu nützen, um das geringere Stundenausmaß auszugleichen.

Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Bewegung und Sport lautet:

BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung unter Berücksichtigung der skisportlichen Schwerpunkte; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgehen mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis; Bereitschaft und Fähigkeit (auch über die Schule und Schulzeit hinaus), Spiel, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Strichaufzählung
    Erfahren von bewegungsreicher, freuderfüllter und leistungsbetonter motorischer Aktivität mit aktuell und langfristig entwicklungsfördernder Wirkung.
  • Strichaufzählung
    Entfaltung von Freude an der Bewegung. Entwicklung von anspruchsvollem Bewegungskönnen, eines – vor allem an einer individuellen Steigerung orientierten – allgemeinsportlichen und vor allem skisportlichen Leistungsvermögens und der Fähigkeit zum Spielen und Gestalten.
  • Strichaufzählung
    Aufbau einer bewegungsorientierten, gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensführung sowie einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft.

Die Ziele im allgemeinsportlichen Bereich sind:

  • Strichaufzählung
    Ausbildung, Verbesserung und zielorientierte Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen; Anstreben einer möglichst hohen individuellen Leistungsfähigkeit; Entwickeln des Leistungswillens durch Bewusstmachen des Wertes der motorischen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Zielsetzung der Sonderform; Wissen um die Zusammenhänge von Training und Leistung und des sportlichen Handlungsgeschehens.
  • Strichaufzählung
    Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil.
  • Strichaufzählung
    Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen; besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten.
  • Strichaufzählung
    Entwickeln eines vielseitigen sportlichen Leistungsniveaus in einem solchen Ausmaß, dass neben dem Skisport auch eine weitere Sportart wettkampfmäßig betrieben werden kann.
  • Strichaufzählung
    Integration der Schülerinnen und Schüler in Sporteinrichtungen (zB der Vereine, Verbände, Einrichtungen von Gemeinden) und Bekanntmachen mit sportbezogenen Berufen, um aufzuzeigen, wie Sportarten (auch wettkampfmäßig) auch über die Schulzeit hinaus ausgeübt werden können und wie man dem Sport in einem Beruf oder in einer Funktion verbunden bleiben kann.
  • Strichaufzählung
    Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch inbesondere in Konkurrenz und Befähigung zum Umgehen mit Konflikten.
  • Strichaufzählung
    Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln und Wissen) mit Phänomenen der Bewegungskultur, besonders mit solchen der jeweiligen Trendsportarten, sowie mit Normen und Werten des Sports.

Die Ziele im skisportlichen Bereich sind insbesondere:

  • Strichaufzählung
    Erwerb der skisportlichen Grundtechniken und deren Anwendung im Rennskilauf bzw. Sprunglauf
  • Strichaufzählung
    physischer und psychophysischer Ausgleich zur Trainings- und Wettkampfbelastung
  • Strichaufzählung
    Einbeziehen auch jener skisportspezifischen Aspekte, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Ski- bzw. Sprunglauf als Wettkampfsport stehen (Freude an der technisch richtigen Bewegungsausführung, Erfahren des Sports in seiner Rolle als sinnvolle Freizeitaktivität, Grundlage für eine spätere berufliche Möglichkeit als Skilehrerin bzw. Skilehrer, als Trainerin bzw. Trainer oder Lehrerin bzw. Lehrer für Bewegung und Sport).

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennen gelernt werden sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Die Anliegen der nachstehenden Bildungsbereiche können Schülerinnen und Schülern durch die Bewegungserziehung besonders erfahrbar gemacht werden:

Sprache und Kommunikation:

Die Besonderheiten der „Sportsprache“ (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation.

Mensch und Gesellschaft:

Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden. Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln. Er kann dazu beitragen, Selbstständigkeit und ein angemessenes Selbstwertgefühl zu erreichen und die Bereitschaft zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen.

Natur und Technik:

Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen. Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen.

Gesundheit und Bewegung:

Im Spitzensport gewinnt die Verantwortung für Körper und Gesundheit sowohl der eigenen Person als auch von anderen insbesondere durch das Ausloten von Grenzbereichen besondere Bedeutung.

Kreativität und Gestaltung:

Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Bewegung und Sport zählen sowohl für Mädchen als auch für Knaben traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater. Freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Beachtung der Interessen- und Leistungsentwicklung in Abstimmung auf die skisportlichen Zielsetzungen zu erfüllen. Über die skisportliche Spezialisierung hinaus muss jedenfalls auch die allgemeinsportliche Ausbildung in möglichst großer Vielfalt gegeben sein. In Schulen, in welchen die Skihauptschülerinnen und -schüler im normalen Klassenverband der Hauptschule integriert sind, soll zumindest eine Wochenstunde Bewegung und Sport zur Hebung der Gemeinschaft im Klassenverband absolviert werden. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschießen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen.

Bei der Wahl der Lehrwege (Gestaltung von Üben und Trainieren) ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch wiederholtes Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen werden. Es ist sinnvoll, im Training die Schülergruppen gemäß der Leistungsfähigkeit zusammenzusetzen (auch klassen- und schulstufenübergreifend). Trainingsprogramme sind so zu erstellen, dass die Trainingsabsicht für die Schülerinnen und Schüler verständlich wird und die Programme auch möglichst selbstständig absolviert werden können.

Die angestrebte möglichst hohe individuelle Leistungssteigerung hat sich an von den Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen und gesundheitsorientierte Gesichtspunkte sind dabei zu beachten.

Die Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Wettkämpfe von Vereinen und Verbänden auch im Rahmen des Unterrichtes) auch über den Skisport hinaus ist anzustreben. Das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...) und die Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln wird empfohlen.

Die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden des Breiten- und Spitzensportes ist zu berücksichtigen. Im Rahmen dieser Erfahrungen sollen Schülerinnen und Schüler längerfristig auch kennen lernen, wie sie später als Skilehrer/in, Lehrwart/in, Trainer/in oder Funktionär/in für den Sport tätig werden können.

Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten. Die enge Verbindung mit dem Rennsport und die Ausrichtung der Ausbildung auf die rennsportlichen Erfordernisse machen eine Einteilung des Schuljahres in drei Perioden (Vorbereitungsperiode, Wettkampfperiode und Übergangsperiode) erforderlich.

Eine Teilnahme an Wettkämpfen, bei welchen die Schülerinnen und Schüler als Vereinsangehörige starten, aber von Lehrerinnen und Lehrern (Trainerinnen und Trainern) der Skihauptschule betreut werden, ist in einer verantwortbaren Anzahl vorzusehen.

In den Bereichen „spezielle konditionelle Grundlagen“ und „spezielle gesundheitsorientierte Bewegungshandlungen“ sind die spezifischen Anliegen des Skisports zu berücksichtigen.

Allgemeinsportliche Inhalte des Unterrichts sollen nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens, leichtathletischer Bewegungsabläufe, technischer und taktischer Zusammenhänge bei Ballsportarten, ...) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern. In die Planung und Auswertung des Unterrichtes sollen auch die Schülerinnen und Schüler einbezogen werden. Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.

Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung als das (eigentätige) Schaffen von möglichst sicheren Bedingungen beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können. Im Hinblick auf die vermehrte physische und psychische Belastung der Schülerinnen und Schüler ist eine intensive ärztliche Betreuung anzustreben.

Lehrstoff: Kernbereich: Allgemeinsportliche Ausbildung

1. und 2. Klasse

3. und 4. Klasse

Grundlagen zum Bewegungshandeln und spezielle konditionelle Grundlagen:

Vielfältige motorische Aktivitäten.

An die gesteigerte Leistungsfähigkeit angepasstes Erweitern der vielfältigen motorischen Aktivitäten.

Grundlegendes Verbessern der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer (vorwiegend im aeroben Bereich), Beweglichkeit.

Weiterer Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit; Kraft (auch unter Verwendung angemessener Geräte und Einsatz von Fitnessgeräten), Ausdauer (sowohl im aeroben Bereich als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit.

Verbessern der koordinativen Fähigkeiten: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung, Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkeit.

Verbessern der koordinativen Fähigkeiten; Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie.

Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung und von sportartspezifischen Grundstrukturen.

Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung; Sportartspezifische Grundstrukturen verfeinern und daraus komplexe Bewegungsfertigkeiten entwickeln.

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:

Vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen können in einer Schwimmlage; einfache Sprünge.

Schnell, ausdauernd und auch in Wettkampfform in einer Lage schwimmen; Kennenlernen einer weiteren Lage. Sprünge.

Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen, üben und zu kurzen Bewegungsfolgen verbinden.

Anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen und üben; Bewegungsverbindungen erarbeiten und nach räumlich-zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten.

Leichte Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und einander präsentieren.

Kunststücke allein oder in der Gruppe (er)finden, erproben, üben und gemeinsam präsentieren.

Schnell, ausdauernd und über Hindernisse laufen. Weit, hoch und über Hindernisse springen. In die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen.

Erlernen, Üben und Anwenden von leichtathletischen (Grund)Formen.

Entwicklung von sportspielübergreifenden Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten. Spielorganisation übernehmen.

Wenn möglich auch Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen bestreiten, auch als Gewöhnung an Wettkampfsituationen im Skisport. Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren und respektieren, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben.

Erwerb angemessener kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.

Spielerische Bewegungshandlungen:

Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem Spielkönnen durch spontanes und kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit Geräten und ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und durch regelgebundene Spiele.

Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technikrelevanten Aspekten.

Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern und neu zu gestalten.

Zunehmend genaue Regelauslegung. Spielleitungen übernehmen.

Taktische Maßnahmen setzen können.

Taktische Einzelentscheidungen setzen bzw. gruppen- und mannschaftstaktische Maßnahmen umsetzen können.

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:

Entwickeln der Fähigkeit, Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in Bewegung zum Ausdruck zu bringen.

Eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen mit und ohne Materialien.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Gymnastische Grundformen ohne Geräte und mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- und Gruppenarbeit.

Erweiterung der gymnastischen Grundformen ohne Geräte und mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und Gruppengestaltung umsetzen.

Einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

Akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

(Spezielle) gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:

Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden erfassen.

Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden (zB Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und ausgleichende Bewegung) verstehen.

Erfahren der Körperfunktionen und eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper entwickeln.

Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren.

Feststellen, Ausgleichen und Vermeiden muskulärer Dysbalancen und motorischer Defizite in den Bereichen Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung.

Fachspezifische Kenntnisse über Körperstatik (zB Wirbelsäule) und Körperfunktionen (zB Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz, usw.) erwerben.

Beginn mit einfachem mentalen Training.

Ruhe- und Konzentrationsübungen – Weiterführen des mentalen Trainings (Steigerung des Selbstvertrauens).

Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituation und bei Unfällen. Grundkenntnisse der ersten Hilfe.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:

 

Entdecken und Erschließen von einfachen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Wasser, Eis) und Situationen über die Schneesportarten hinaus.

Entdecken und Erschließen von komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Wasser, Eis) und Situationen über die Schneesportarten hinaus.

Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten (zB Fahrrad, Rollbrett, Inline-Skater, Eislaufschuhe, Ski, Snowboard) gewinnen.

Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und gleitenden Geräten (zB auch mit Einrad).

Gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen.

Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen. Selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen.

Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben.

Skisportliche Ausbildung (nur alpiner Schwerpunkt):

Steigerung der Geschicklichkeit/Gewandtheit auf Ski.

Weiterführen der Steigerung der Geschicklichkeit/Gewandtheit auf Ski unter Einbau verstärkter Rhythmuswechsel und erschwerter äußerer Bedingungen.

Freies Skilaufen unter wechselnden äußeren Bedingungen auch mit Geländesprüngen.

 

Festigung des Grundverhaltens, der schneidenden Skiführung, des Kantenabstoßes sowie des Rhythmuswechsels.

 

Beherrschen verschiedener Schwungarten im Wechsel von größeren und kleineren Schwungradien. Situationsgerechte Anwendung von Schwungformen unter Tempominderung und Temposteigerung.

Steigerung der Bewegungsvielfalt durch spielerisches Üben von Schwungformen. Erkennen richtiger und falscher Bewegungsmuster bei sich und anderen.

Erlernen der Renntechnik für Slalom, Riesenslalom und Super-Riesenslalom (Super-G).

Beherrschung der Renntechnik für Slalom, Riesenslalom und Super-Riesenslalom (Super-G) auch im Hinblick auf den Abfahrtslauf.

Wettkampfähnliche Trainingsläufe in rennmäßigem Tempo auch mit Zeitnehmung.

Fahren unter wettkampfähnlichen Bedingungen (Start, Ziel, Zeitmessung, ...).

Teilnahme an alters- und leistungsadäquaten Wettkämpfen.

Teilnahme an alters- und leistungsadäquaten Wettkämpfen.

Skisportliche Ausbildung (nur nordischer Schwerpunkt Langlauf):

Sammeln spezieller Bewegungserfahrungen in den Grundsportarten (Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen, Spiele ...). Verbesserung der konditionellen Grundlagen in sportartnahen Bewegungsfeldern (zB bei Bergwanderungen mit Stöcken, Imitationsübungen, auf Skirollern und Inline-Skatern).

Gewöhnungen an das Gerät (Diagonalski und Skatingski) durch Übungen innerhalb und außerhalb des verspurten Geländes.

Weitere Bewegungserfahrungen innerhalb und außerhalb des verspurten Geländes.

Erwerben der Grundtechniken (Diagonalschritttechnik und Skatingtechnik).

Diagonalschritttechnik und Skatingtechnik in Feinform (in ebener und ansteigender bis stark ansteigender Spur).

Bewältigung steiler Abfahrten und Kurvenfahren. Erfahren von Geländesprüngen und Sprüngen über kleine Schanzen.

Geländeanpassung durch Technikwechsel erlernen.

Geländeanpassung und Geländeausnützung durch Technikwechsel erlernen und einen harmonischen Technikwechsel ohne Geschwindigkeitsverlust beherrschen.

Renntechnik unter wettkampfmäßigen Bedingungen erlernen. Teilnahme an alters- und leistungsadäquaten Wettkämpfen.

Verschiedene Strecken im klassischen und im freien Stil rennmäßig bewältigen. Teilnahme an alters- und leistungsadäquaten Wettkämpfen.

Skisportliche Ausbildung (nur nordischer Schwerpunkt Sprunglauf):

Sammeln spezieller Bewegungserfahrungen für den Sprunglauf in den Grundsportarten (Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen,
Spiele ...).

Sammeln spezieller Bewegungserfahrungen für den Sprunglauf in den Grundsportarten unter besonderer Beachtung der technischen Fertigkeiten für Absprung und Landung.

Übungen zum Erlernen der grundlegenden technischen Fertigkeiten.

Verbesserung der Grobformung, Feinformung der technischen Elemente.

Grobformung der technischen Elemente Anfahrt, Absprung, Luftfahrt, Aufsprung und Ausfahrt.

Verbesserung der Koordination der Bewegungsabläufe von Anfahrt bis Ausfahrt (Anfahrtshocke, Absprung, Luftfahrt, Landung, Ausfahrt).

Imitationsübungen für den Sprunglauf.

Imitationsübungen zur Flugschulung.

Grundausbildung im Ski- und Langlauf.

Verbesserung der alpinen skisportlichen Ausbildung. Feinformung der technischen Elemente des Langlaufes (nordische Kombination).

Geländesprünge und Sprünge über kleine Schanzen (15 bis 30 Meter, flache Flugbahn).

Systematische Anpassung an größere Weiten mit höherer Geschwindigkeit (Schanzengröße 30 bis 60 Meter, flachere Flugbahn).

 

Sammeln von Erfahrungen durch Springen auf Mattenschanzen.

Springen unter wettkampfähnlichen Bedingungen.

Trainieren unter wettkampfähnlichen Bedingungen. Teilnahme an alters- und leistungsadäquaten Wettkämpfen.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil der Anlage 1).

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

C. FREIGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.