Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Funker-Zeugnisgesetzdurchführungsverordnung, Fassung vom 02.06.2023

§ 0

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr zur Durchführung des Funker-Zeugnisgesetzes (Funker-Zeugnisgesetzdurchführungsverordnung – FZV)
StF: BGBl. II Nr. 85/1999

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 68 aus 2002,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2019,

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Funker-Zeugnisgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 1999,, wird verordnet:

§ 1

Text

1. Abschnitt

Ausübung der Funkdienste

Paragraph eins,

Die Ausübung des Funkdienstes ist von Paragraph 3, Absatz eins, erster Satz des Funker-Zeugnisgesetzes (FZG) ausgenommen, wenn

  1. Ziffer eins
    die Funkstelle nur auf Frequenzen über 30 MHz betrieben wird und diese entweder nicht in Frequenzbereichen liegen, die dem Flug-, See- oder Binnenschiffsfunkdienst zugewiesen sind, oder in Anlage 1 genannt sind,
  2. Ziffer 2
    kein Flugsicherungsverkehr, insbesondere kein Funkverkehr für Zwecke der Flugverkehrskontrolle durchgeführt wird,
  3. Ziffer 3
    die der Antenne zugeführte Trägerleistung 10 Watt nicht übersteigt und
  4. Ziffer 4
    das Bedienen der Sendeanlage nur im Betätigen einfacher Umschaltevorrichtungen besteht, wobei ein anderes Einstellen der die Sendefrequenzen bestimmenden Schaltelemente ausgeschlossen ist.

§ 2

Text

2. Abschnitt
Anerkennung ausländischer Zeugnisse

Anerkennung ausländischer Zeugnisse

Paragraph 2,
  1. Absatz einsFunker-Zeugnisse, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder von einer Vertragsverwaltung der „Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000“ ausgestellt sind und einen Vermerk enthalten, dass das Zeugnis entsprechend den einschlägigen Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst ausgestellt wurde, werden im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang anerkannt.
  2. Absatz 2Nachstehende von der Republik Kroatien ausgestellte Funker-Zeugnisse werden anerkannt:
    1. Ziffer eins
      Radiotelephone Operator`s General Certificate, welches dem Allgemeinen Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst entspricht,
    2. Ziffer 2
      Restricted Operator`s Certificate, welches dem UKW – Betriebszeugnis römisch eins entspricht und
    3. Ziffer 3
      General Operator`s Certificate, welches dem Allgemeinen Betriebszeugnis römisch eins entspricht.

§ 3

Text

3. Abschnitt
Ausstellung von Funker-Zeugnissen und Anerkennungsurkunden

Anträge auf Ausstellung

Paragraph 3,
  1. Absatz einsDem Antrag auf Ausstellung eines Funker-Zeugnisses sind anzuschließen:
    1. Ziffer eins
      Eine Geburtsurkunde in Urschrift oder eine beglaubigte Abschrift davon,
    2. Ziffer 2
      allenfalls die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters gemäß Paragraph 6, Absatz 3, FZG sowie
    3. Ziffer 3
      zwei gleiche Lichtbilder (Größe zirka 3,5 x 4 cm, Brustbild, Hochformat), welche die ohne Kopfbedeckung abgebildete Person einwandfrei als jene erkennen lassen, für die das Funker-Zeugnis ausgestellt werden soll.
  2. Absatz 2Dem Antrag auf Ausstellung einer Anerkennungsurkunde sind anzuschließen:
    1. Ziffer eins
      Eine Geburtsurkunde in Urschrift oder eine beglaubigte Abschrift davon,
    2. Ziffer 2
      allenfalls die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters gemäß Paragraph 6, Absatz 3, FZG,
    3. Ziffer 3
      ein Lichtbild (Größe zirka 3,5 x 4 cm, Brustbild, Hochformat), welches die ohne Kopfbedeckung abgebildete Person einwandfrei als jene erkennen läßt, für die die Anerkennungsurkunde ausgestellt werden soll,
    4. Ziffer 4
      das ausländische Zeugnis sowie
    5. Ziffer 5
      die schriftliche Bekräftigung der dem Antragsteller durch das Telekommunikationsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 1997,, auferlegten Verpflichtung zur Geheimhaltung.

§ 4

Text

Urkunde

Paragraph 4,
  1. Absatz einsDas Funker-Zeugnis ist nach dem Muster der Anlage 2 auszufertigen.
  2. Absatz 2Die Anerkennung eines ausländischen Funker-Zeugnisses gemäß Paragraph 8, Absatz 2, FZG ist nach dem Muster der Anlage 3 auszufertigen.

§ 5

Text

4. Abschnitt
Funkerprüfungen

Ort und Zeitpunkt

Paragraph 5,
  1. Absatz einsDie Funkerprüfungskommissionen haben ihren Sitz beim Fernmeldebüro. Sie können einen Prüfungsort außerhalb ihres Sitzes bestimmen, wenn sichergestellt ist, dass dort die technischen Einrichtungen für die Prüfung bereitgestellt und mindestens sechs Antragsteller zur Prüfung antreten werden.
  2. Absatz 2Die Prüfungstermine sind nach Maßgabe der Zahl der Antragsteller, mindestens jedoch zweimal im Jahr festzusetzen.

§ 6

Text

Prüfungsgegenstände

Paragraph 6,

Bei der Prüfung hat der Antragsteller nachzuweisen, daß er über die zur Ausübung der angestrebten Berechtigung notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse in dem durch Anlage 4 vorgegebenen Umfang verfügt.

§ 7

Text

Durchführung der Funkerprüfung

Paragraph 7,
  1. Absatz einsDie Prüfung ist öffentlich.
  2. Absatz 2Bei einer Prüfung dürfen gleichzeitig nicht mehr als vier Antragsteller geprüft werden. Die Antragsteller haben sich vor Beginn der Prüfung über ihre Person hinreichend auszuweisen.
  3. Absatz 3Der Vorsitzende der Prüfungskommission leitet die Prüfung. Beide Prüfer haben der gesamten Prüfung beizuwohnen.
  4. Absatz 4Die Prüfung ist mit dem Gegenstand „Fertigkeiten“ zu beginnen. Die weiteren Prüfungsgegenstände sind nach dem Auswahlverfahren (multiple-choice) abzunehmen.

§ 8

Text

Prüfungsergebnis

Paragraph 8,
  1. Absatz einsIst die Prüfung über den Gegenstand „Fertigkeiten“ beendet, so hat der betreffende Prüfer die Leistung zu bewerten. Bewertet er sie als „nicht befriedigend“, so ist von der Prüfungskommission festzustellen, ob der Antragsteller bereits auf Grund der bisher abgelegten Teilprüfung als fachlich nicht befähigt anzusehen ist.
  2. Absatz 2Nach Beendigung der gesamten Prüfung haben beide Prüfer die Leistungen und Antworten auf die von ihnen gestellten Aufgaben und Fragen einzeln zu bewerten. Sodann hat die Prüfungskommission – unter Bedachtnahme auf die Durchschnittsleistung des Antragstellers in den einzelnen Prüfungsgegenständen – festzustellen, ob der Antragsteller als fachlich befähigt anzusehen ist oder nicht.
  3. Absatz 3Die Prüfungskommission entscheidet unmittelbar nach Durchführung der Prüfung in nichtöffentlicher Beratung über das Prüfungsergebnis mit der Feststellung „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Mitglieder der Funkerprüfungskommission den Eindruck gewonnen haben, daß der Antragsteller den Prüfungsstoff genügend beherrscht.
  4. Absatz 4Wurde die Funkerprüfung nicht bestanden, hat die Prüfungskommission einen Zeitraum von mindestens drei Monaten zu bestimmen, nach welchem der Antragsteller frühestens zur Wiederholungsprüfung antreten darf.
  5. Absatz 5Die Entscheidungen der Prüfungskommission gemäß Absatz eins,, 3 und 4 sind unmittelbar nach Abschluß der Beratung vom Vorsitzenden öffentlich zu verkünden.

§ 9

Text

Niederschrift

Paragraph 9,
  1. Absatz einsBei der Prüfung hat ein durch das Fernmeldebüro bestellter Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen.
  2. Absatz 2In der Niederschrift sind die Prüfungsaufgaben und -fragen, die Bewertung der Leistungen und Antworten, der Beschluß der Prüfungskommission über das Ergebnis der Püfung und bei nichtbestandener Prüfung die Wiederholungsfrist aufzunehmen. Die Niederschrift ist von den Mitgliedern der Prüfungskommission und vom Schriftführer zu unterfertigen.

§ 10

Text

5. Abschnitt
Ausbildungsbestätigung

Begriffe

Paragraph 10,

In diesem Abschnitt bedeutet die Abkürzung

  1. Ziffer eins
    „DSC“ Digital Selective Calling;
  2. Ziffer 2
    „EPIRB“ Emergency Position Indicating Radio Beacon;
  3. Ziffer 3
    „NAVTEX“ Navigational Warnings by Telex;
  4. Ziffer 4
    „NBDP“ Narrow Band Direct Printing;
  5. Ziffer 5
    „SART“ Search and Rescue Transponder.

§ 11

Text

Zur Unterweisung geeignete Personen

Paragraph 11,

Eine Person ist geeignet, in den zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS erforderlichen Fähigkeiten zu unterweisen, wenn sie das 25. Lebensjahr vollendet hat und Inhaber des Allgemeinen Betriebszeugnisses römisch eins oder eines gleichwertigen und gemäß Paragraph 8, FZG anerkannten ausländischen Funker-Zeugnisses ist.

§ 12

Text

Zur Unterweisung erforderliche Einrichtungen

Paragraph 12,
  1. Absatz einsZur Unterweisung in den zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS erforderlichen Fähigkeiten sind nachstehende Einrichtungen erforderlich:
    1. Ziffer eins
      Räumlichkeiten, die einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Unterricht gewährleisten und für Schulungszwecke geeignet sind,
    2. Ziffer 2
      zumindest eine voll funktionsfähige UKW-Seefunkanlage für DSC (Klasse A) mit einem DSC-Wachempfänger für den Kanal 70, die mit einer strahlungsfreien Kunstantenne abgeschlossen ist,
    3. Ziffer 3
      zumindest ein weiterer UKW-DSC-Controller (Klasse A), mit dem eine leitungsgebundene Simulation der DSC-Funktionen durchgeführt werden kann,
    4. Ziffer 4
      eine Attrappe einer Satelliten-EPIRB für 406 MHz oder 1,6 GHz,
    5. Ziffer 5
      ein NAVTEX-Empfänger,
    6. Ziffer 6
      eine SART-Attrappe sowie
    7. Ziffer 7
      die in Anlage 5 angeführten Unterlagen, soweit sich diese auf GMDSS beziehen.
  2. Absatz 2Für die Unterweisung in den für den Erwerb eines Allgemeinen Betriebszeugnisses erforderlichen Fähigkeiten sind zusätzlich zu den in Absatz eins, genannten Einrichtungen erforderlich:
    1. Ziffer eins
      zumindest eine voll funktiontüchtige Grenz-/Kurzwellen-Seefunkanlage für Sprechfunk, Schmalband-Funkfernschreiben und DSC, die mit einer strahlungsfreien Kunstantenne abgeschlossen ist,
    2. Ziffer 2
      zumindest ein weiterer Grenz-/Kurzwellen DSC-Controller, mit dem eine leitungsgebundene Simulation der DSC-Funktionen durchgeführt werden kann,
    3. Ziffer 3
      ein Grenz-/Kurzwellen-DSC-Wachempfänger für die DSC-Notfrequenzen,
    4. Ziffer 4
      zumindest eine Einrichtung (zB Personal-Computer), mit der eine realistische Simulation des Betriebes von Inmarsat-A/-B und Inmarsat-C (Klasse 2)-Einrichtungen sowie von Funkfernschreib-Einrichtungen, wie insbesondere NBDP und Radiotelex, durchgeführt werden kann.

§ 13

Text

Inhalt, Art und Umfang der Unterweisung

Paragraph 13,
  1. Absatz einsDie Unterweisung hat ausschließlich durch im Sinne des Paragraph 11, geeignete Personen zu erfolgen. Sie erfolgt
    1. Litera a
      für das UKW-Betriebszeugnis römisch eins und das UKW-Betriebszeugnis römisch II durch theoretische Unterweisung in der Dauer von mindestens sechs Stunden sowie durch praktische Übungen in der Dauer von mindestens acht Stunden,
    2. Litera b
      für das Allgemeine Betriebszeugnis römisch eins und für das Allgemeine Betriebszeugnis römisch II durch theoretische Unterweisung in der Dauer von mindestens zwölf Stunden sowie durch praktische Übungen in der Dauer von mindestens 24 Stunden.
  2. Absatz 2Es dürfen gleichzeitig nicht mehr als acht Personen von einer zur Unterweisung geeigneten Person unterwiesen werden.
  3. Absatz 3Durch die Unterweisung sind alle zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in dem durch Anlage 5 vorgegebenen Umfang zu vermitteln.

§ 14

Text

Inhalt, Art und Umfang des Nachweises

Paragraph 14,
  1. Absatz einsDer Nachweis der Fähigkeiten gemäß Paragraph 16, Absatz eins, FZG ist erbracht, wenn eine im Sinn des Paragraph 11, geeignete Person die Überzeugung gewonnen und festgestellt hat, daß der Kandidat über alle zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in dem durch Anlage 5 vorgegebenen Umfang verfügt.
  2. Absatz 2Die Feststellung ist nach Ablegung einer aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehenden Prüfung zu treffen.
  3. Absatz 3Die Prüfung ist in Räumlichkeiten abzunehmen, die einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Prüfungsablauf gewährleisten.
  4. Absatz 4Bei einer Prüfung dürfen gleichzeitig nicht mehr als vier Antragsteller geprüft werden. Die Antragsteller haben sich vor Beginn der Prüfung über ihre Person hinreichend auszuweisen.
  5. Absatz 5Über die Prüfung der praktischen Verkehrsabwicklung ist vom Prüfer ein Protokoll zu erstellen und zu unterfertigen. Aus diesem Protokoll müssen der Inhalt und der Ablauf der Prüfung sowie deren Beurteilung ersichtlich sein.
  6. Absatz 6Das Protokoll ist beim Ausbildungsunternehmen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren und auf Verlangen der Fernmeldebehörde dieser zur Einsicht vorzulegen.

§ 15

Text

Form und Inhalt der Ausbildungsbestätigung

Paragraph 15,
  1. Absatz einsDie Ausbildungsbestätigung ist in schriftlicher Form auszustellen.
  2. Absatz 2In die Ausbildungsbestätigung sind Angaben aufzunehmen über
    1. Ziffer eins
      den Namen des Kandidaten,
    2. Ziffer 2
      das Datum der Geburt des Kandidaten,
    3. Ziffer 3
      die Art des Betriebszeugnisses, für das die Unterweisung erfolgte,
    4. Ziffer 4
      die Feststellung über den Nachweis der erfolgreichen Unterweisung und
    5. Ziffer 5
      das Datum der Erbringung des Nachweises der erfolgreichen Unterweisung.
  3. Absatz 3Die Ausbildungsbestätigung ist von der Person, die festgestellt hat, daß der Nachweis der erfolgreichen Unterweisung erbracht ist, sowie vom Verantwortlichen des ermächtigten Ausbildungsunternehmens zu unterfertigen.

§ 16

Text

Inkrafttreten

Paragraph 16,

Paragraph 5, Absatz eins, sowie die Anlagen 2 und 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2019, treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

Anl. 1

Text

Anlage 1

Frequenz

Verwendungszweck

(MHz)

 

121,600

Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen (aerodrome service)

121,625

Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen (aerodrome service)

121,650

Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen (aerodrome service)

121,675

Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen (aerodrome service)

121,700

Wartung von Luftfahrzeugen (Maintenance)

121,725

Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen (aerodrome service)

121,750

Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen (aerodrome service)

121,775

Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen (aerodrome service)

121,800

Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen (aerodrome service)

121,825

Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen (aerodrome service)

121,850

Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen (aerodrome service)

121,875

Bodenfunkstellen in Krankenhäusern und bei ettungseinsätzen zwischen Luftfunkstellen und mobilen Bodenfunkstellen

121,900

Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen (aerodrome service)

121,925

Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen (aerodrome service)

121,950

Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen (aerodrome service)

121,975

Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen (aerodrome service)

122,200

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

122,250

Ballonfahrten

122,600

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

122,800

Leistungssegelflugbetrieb (Bord/Bord)

122,900

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

123,375

Segelflug-Wettbewerbe

123,400

Leistungssegelflugbetrieb (Bord/Boden)

123,425

Hängegleiter, Paragleiter, Ultraleichtflugzeuge

123,500

Leistungssegelflugbetrieb (Bord/Boden)

126,675

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

129,725

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

130,000

Motor- und Segelflugzeug-Schulung

130,125

Fallschirmabsprünge

130,600

Motor- und Segelflugzeug-Schulung

130,750

Testflüge, Gerätewartung usw.

130,850

Wartung von Luftfahrzeugen (Maintenance)

131,400

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,425

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,450

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,475

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,500

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,525

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,550

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,575

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,600

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,625

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,650

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,675

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,700

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,725

Erbringung von Kommunikationsdiensten für die Luftfahrt

131,750

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,775

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,800

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,825

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,850

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,875

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,900

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,925

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,950

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

131,975

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

136,800

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

136,825

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

136,850

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

136,875

betriebliche Zwecke von Flugunternehmen und Bodendienste auf Flughäfen und Flugplätzen, jedoch nicht für Flugsicherungszwecke (Flugverkehrskontroll- oder Fluginformationsdienste)

136,900

Erbringung von Kommunikationsdiensten für die Luftfahrt

136,925

Erbringung von Kommunikationsdiensten für die Luftfahrt

Anl. 2

Text

Anlage 2

Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis
für den Binnenflugfunkdienst

Anmerkung, Anlage 2 als PDF dokumentiert

Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 68 aus 2002, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Anlage 2 wird in den Mustern für das Allgemeine Betriebszeugnis römisch II (LRC) nach dem Ausdruck „Radio Operator’s Certificates Law“ der Satz „He passed an examination which fulfills the requirements laid down in Annex 2 of the CEPT/ERC/REC 31-05.“ und nach dem Wort „erfüllt“ der Satz „Die von ihm abgelegte Funker-Zeugnisprüfung entspricht den in Annex 2 der CEPT/ERC/REC 31-05 festgelegten Erfordernissen.“ eingfügt.

In Anlage 2 wird in den Mustern für das UKW-Betriebszeugnis römisch eins (ROC) und für das Allgemeine Betriebszeugnis römisch eins (GOC) nach dem Ausdruck „Radio Operator’s Certificates Law“ der Satz „He passed an examination which fulfills the requirements laid down in CEPT/ERC/DEC (99)01.“ und nach dem Wort „erfüllt“ der Satz „Die von ihm abgelegte Funker-Zeugnisprüfung entspricht den in CEPT/ERC/DEC (99)01 festgelegten Erfordernissen.“ eingefügt.“

Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2019, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

3. In Anlage 2 werden die Wortfolgen „Fernmeldebüro für“ und „Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland“ durch das Wort „Fernmeldebüro“ ersetzt.)

Anl. 3

Text

Anlage 3

Anerkennung eines Funker-Zeugnisses

Anmerkung, Anlage 3 als PDF dokumentiert

Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2019, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

4. In Anlage 3 wird die Wortfolge „Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr als oberste Fernmeldebehörde“ durch die Wortfolge „Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie“ ersetzt.)

Anl. 4

Text

Anlage 4

Umfang der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten

1. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den Binnenflugfunkdienst 1.1 Fertigkeiten

Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs für die Flugsicherung in deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen

1.2 Rechtliche Bestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen

des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)

der Telekommunikationsgebührenverordnung

des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen

des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion)

1.3 Sonderbestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Eintragung von Funkfrequenzen und Navigationshilfsmitteln in Flugpläne, Änderung von Sichtflugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung von Luftfahrzeugen, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sichtflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes

Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst; Kenntnis der Frequenzen, auf denen der Sprechfunkverkehr für Flugsicherungszwecke unter Verwendung der deutschen Sprache abgewickelt werden darf

1.4 Technische Kenntnisse

Kenntnis der

  1. A
    Grundsätzlichen Wirkungsweise der im Sprechfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und Bedienung
  2. B
    Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
  3. C
    Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über „Technische Merkmale“ und „Bezeichnung der Aussendung“, soweit sie den Sprechfunk betreffen

2. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Flugfunkdienst 2.1 Fertigkeiten

  1. A
    Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs für die Flugsicherung in englischer und deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen
  2. B
    Schriftliche Übersetzung eines Textes nach aus dem Fluginformationsdienst (zB Notam), in die deutsche Sprache

2.2 Rechtliche Bestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen

des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)

der Telekommunikationsgebührenverordnung

des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen, ausländische Funker-Zeugnisse) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen

des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion)

2.3 Sonderbestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Eintragung von Funkfrequenzen und Navigationshilfsmitteln in Flugpläne, Änderung von Sichtflugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in englischer und deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sichtflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes

Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst

2.4 Technische Kenntnisse

Kenntnis der

  1. A
    grundsätzlichen Wirkungsweise der im Sprechfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und Bedienung
  2. B
    Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
  3. C
    Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über „Technische Merkmale“ und „Bezeichnung der Aussendung“, soweit sie den Sprechfunk betreffen

3. Für den Erwerb eines Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Flugfunkdienst 3.1 Fertigkeiten

  1. A
    Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in englischer und deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Instrumentenflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen
  2. B
    Schriftliche Übersetzung eines Textes aus dem Flugverkehrskontrolldienst (zB Notam), in die deutsche Sprache

3.2 Rechtliche Bestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen

des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)

der Telekommunikationsgebührenverordnung

des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen

des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Luftfahrzeugfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

3.3 Sonderbestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Inhalt des Flugplanes, Änderung von Flugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in englischer und deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sicht- und Instrumentenflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes, Freigaben für Instrumentenflüge

Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst

3.4 Technische Kenntnisse

Kenntnis der

  1. A
    Wirkungsweise und des Aufbaues der im Sprechfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und Bedienung
  2. B
    Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
  3. C
    Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über „Technische Merkmale“ und „Bezeichnung der Aussendung“, soweit sie den Sprechfunk betreffen
  4. D
    Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Funknavigationsanlagen sowie der Bedienung solcher Anlagen an Bord von Luftfahrzeugen

4. Für den Erwerb eines Eingeschränkten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst 4.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Sonstiger Funkverkehr

4.2 Rechtliche Bestimmungen

  • Strichaufzählung
    Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
  • Strichaufzählung
    Telekommunikationsgebührenverordnung
  • Strichaufzählung
    Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
  • Strichaufzählung
    Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

4.3 Sonderbestimmungen

Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Binnenschiffsfunkdienst gelten

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
Aufzeichnungen über den Funkverkehr
Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten Verfahrens
Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs

Kenntnis der Bestimmungen die Schiffsicherheit betreffend

Begriffsbestimmungen
Verkehrskreise im Binnenschifffahrtsfunk
Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln
Ausnahmen
Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen
Funksicherheitszeugnisse
Besichtigungen und Überprüfungen
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung,
Ersatzstromquellen

Eingehende Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen.

Kenntnis der Bestimmungen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnisse über Binnenschifffahrtsstraßen, wichtige Häfen und wichtige Schifffahrtskanäle

4.4 Technische Kenntnisse

Grundlegende Kenntnisse über

Wirkungsweise und Aufbau der im Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen

Inbetriebnahme
Bedienung und Wartung
ATIS
Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen
Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie den Binnenschiffsfunkdienst betreffen
Technische Merkmale
Bezeichnung der Aussendung

Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen

Radar
Peilfunkanlagen
GPS

Bedienung und Wartung 5. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst 5.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Sonstiger Funkverkehr

5.2 Rechtliche Bestimmungen

  • Strichaufzählung
    Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
  • Strichaufzählung
    Telekommunikationsgebührenverordnung
  • Strichaufzählung
    Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
  • Strichaufzählung
    Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

5.3 Sonderbestimmungen

Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Binnenschiffsfunkdienst gelten

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
Aufzeichnungen über den Funkverkehr
Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten Verfahrens
Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs

Kenntnis der Bestimmungen die Schiffsicherheit betreffend

Begriffsbestimmungen

Verkehrskreise im See- und Binnenschifffahrtsfunk
Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln
Ausnahmen
Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen
Funksicherheitszeugnisse
Besichtigungen und Überprüfungen
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung,
Ersatzstromquellen

Eingehende Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen

Kenntnis der Bestimmungen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnisse über Binnenschifffahrtsstraßen, wichtige Häfen und wichtige Schifffahrtskanäle

5.4 Technische Kenntnisse

Eingehende Kenntnisse über

Wirkungsweise und Aufbau der im Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen

Inbetriebnahme
Bedienung und Wartung
ATIS
Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen
Störungsursachen im Sprechfunkverkehr
Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie den Binnenschiffsfunkdienst betreffen
Technische Merkmale
Bezeichnung der Aussendung

Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen

Radar
Peilfunkanlagen
GPS

Bedienung und Wartung 6. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Seefunkdienst 6.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Sonstiger Funkverkehr

Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können

Textaufnahme in Englisch und anschließende schriftliche Übersetzung ins Deutsche

Kurze praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache

  • Strichaufzählung
    Abwicklung eines „Sonstigen Verkehrs“

6.2 Rechtliche Bestimmungen

  • Strichaufzählung
    Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
  • Strichaufzählung
    Telekommunikationsgebührenverordnung
  • Strichaufzählung
    Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
  • Strichaufzählung
    Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

6.3 Sonderbestimmungen

Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
Wachstunden
Sprechfunkalarmzeichen und sonstige besondere Zeichen
Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
Aufzeichnungen über den Funkverkehr
Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten Verfahrens
Sammelanrufe
Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
Verkehrsabrechnung

Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)

Geltungsbereich
Begriffsbestimmungen
Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln
Ausnahmen
Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen
Funksicherheitszeugnisse
Besichtigungen und Überprüfungen
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung, Ersatzstromquellen
Sicherung der Seefahrt

Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen

Kenntnis der Bestimmungen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnis der allgemeinen Erdkunde

Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten, wichtige Binnen- und Seehäfen, wichtige Seeschifffahrtskanäle und Binnenschifffahrtsstraßen

6.4 Technische Kenntnisse

Eingehende Kenntnisse über

Wirkungsweise und Aufbau der im See- und Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen

Inbetriebnahme
Bedienung und Wartung
Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen
Störungsursachen bei Funkverbindungen
Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie den Seefunkdienst betreffen
Technische Merkmale
Bezeichnung der Aussendung

Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen

Peilfunkanlagen
Decca
Loran
Omega
GPS
Radar

Bedienung und Wartung 7. Für den Erwerb eines Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Seefunkdienst 7.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Sonstiger Funkverkehr

Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können

Textaufnahme in Englisch und anschließende schriftliche Übersetzung ins Deutsche

Kurze praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache

  • Strichaufzählung
    Abwicklung eines „Sonstigen Verkehrs“

7.2 Rechtliche Bestimmungen

  • Strichaufzählung
    Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
  • Strichaufzählung
    Telekommunikationsgebührenverordnung
  • Strichaufzählung
    Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
  • Strichaufzählung
    Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

7.3 Sonderbestimmungen

Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren
Notverkehr
Dringlichkeitsverkehr
Sicherheitsverkehr
Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
Wachstunden
Sprechfunkalarmzeichen und sonstige besondere Zeichen
Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
Aufzeichnungen über den Funkverkehr
Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr
Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten Verfahrens
Sammelanrufe
Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
Verkehrsabrechnung

Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)

Geltungsbereich
Begriffsbestimmungen
Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln
Ausnahmen
Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen
Funksicherheitszeugnisse
Besichtigungen und Überprüfungen
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung, Ersatzstromquellen
Sicherung der Seefahrt

Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen

Kenntnis der Bestimmungen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnis der allgemeinen Erdkunde

Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten, wichtige Binnen- und Seehäfen, wichtige Seeschifffahrtskanäle und Binnenschifffahrtsstraßen

7.4 Technische Kenntnisse

Eingehende Kenntnisse über:

Wirkungsweise und Aufbau der im See- und Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen

Inbetriebnahme
Bedienung und Wartung
Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen
Störungsursachen bei Funkverbindungen
Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie den Seefunkdienst betreffen
Technische Merkmale
Bezeichnung der Aussendung

Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen

Peilfunkanlagen
Decca
Loran
Omega
GPS
Radar

Bedienung und Wartung 8. Für den Erwerb eines UKW-Betriebszeugnisses II 8.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

  • Strichaufzählung
    DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
  • Strichaufzählung
    Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
  • Strichaufzählung
    Durchführung von Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehr
  • Strichaufzählung
    Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs

Grundkenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können

  • Strichaufzählung
    Textaufnahme in Englisch und anschließende Übersetzung ins Deutsche
  • Strichaufzählung
    Textabgabe in Englisch nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und der IMO Standard Marine Communication Phrases

8.2 Rechtliche Bestimmungen

  • Strichaufzählung
    Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
  • Strichaufzählung
    Telekommunikationsgebührenverordnung
  • Strichaufzählung
    Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
  • Strichaufzählung
    Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

8.3 Sonderbestimmungen

Grundkenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems – GMDSS, soweit sie auch für nichtausrüstungspflichtige Schiffe gelten

  • Strichaufzählung
    Seengebiete
  • Strichaufzählung
    Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen
  • Strichaufzählung
    Funktionen im GMDSS
  • Strichaufzählung
    funktechnische Rettungsmittel
  • Strichaufzählung
    Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungen über den Funkverkehr
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Dienstbehelfe
  • Strichaufzählung
    Funker-Zeugnisse
  • Strichaufzählung
    Verbotene Aussendungen
  • Strichaufzählung
    Bewilligungen für die Funkanlagen
  • Strichaufzählung
    Sicherung der Seefahrt
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Bestimmungen und Abkommen die den Seefunkdienst regeln

Suche und Rettung (SAR)

  • Strichaufzählung
    das COSPAS-SARSAT-System
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Rettungsleitstellen (RCC`s)
  • Strichaufzählung
    Rettungsorganisationen für die Seeschifffahrt

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS

  • Strichaufzählung
    Notverkehr
  • Strichaufzählung
    Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
  • Strichaufzählung
    Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

  • Strichaufzählung
    Sammelanrufe
  • Strichaufzählung
    Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
  • Strichaufzählung
    Verkehrsabrechnung

Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks

  • Strichaufzählung
    Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000
  • Strichaufzählung
    Nationale Vorschriften die den Binnenschifffahrtsfunk regeln
  • Strichaufzählung
    Besondere Vorschriften

8.4 Technische Kenntnisse Allgemeine Kenntnisse des UKW-Sprechfunkverkehrs im mobilen Seefunkdienst

  • Strichaufzählung
    Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes
    Verkehrsarten
    Rangfolge des Verkehrs
    Funkstellen im Bereich des mobilen Seefunkdienstes und deren Kennzeichnung
    das MMSI-Nummern-System
    Grundkenntnisse über Frequenzen und Kanäle der UKW-Seefunkkanäle
    Ausbreitung im UKW-Bereich
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Arbeitsweise von Funkeinrichtungen
    DSC-Wachempfänger
    UKW-Funkanlage
    Funkbake zur Kennzeichnung der Notposition (EPIRB)
    Radartransponder (SART)
    GMDSS-Handsprechfunkgerät
    Einrichtungen für den Digitalen Selektivruf DSC
    NAVTEX-Empfänger
    Sende- und Empfangsantennen
    Stromversorgung und Batterien

Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk 9. Für den Erwerb eines UKW-Betriebszeugnisses I 9.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

  • Strichaufzählung
    DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
  • Strichaufzählung
    Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
  • Strichaufzählung
    Durchführung von Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehr
  • Strichaufzählung
    Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs

Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen

  • Strichaufzählung
    Textaufnahme in Englisch und anschließende Übersetzung ins Deutsche
  • Strichaufzählung
    Textabgabe in Englisch nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets, dem International Code of Signals und der IMO Standard Marine Communication Phrases

9.2 Rechtliche Bestimmungen

  • Strichaufzählung
    Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
  • Strichaufzählung
    Telekommunikationsgebührenverordnung
  • Strichaufzählung
    Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
  • Strichaufzählung
    Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

9.3 Sonderbestimmungen

Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnis der allgemeinen Erdkunde

Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems – GMDSS

  • Strichaufzählung
    Seengebiete und der GMDSS-Master-Plan
  • Strichaufzählung
    Empfangsbereitschaft auf den UKW-Not- und Sicherheitsfrequenzen
  • Strichaufzählung
    Funktionsanforderungen im GMDSS für Schiffe in Seengebieten A1
  • Strichaufzählung
    Grundsätze für die Ausrüstung mit Funkanlagen für Schiffe in Seengebieten A1
  • Strichaufzählung
    Ausrüstung mit funktechnischen Rettungsmitteln
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
  • Strichaufzählung
    Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung,
  • Strichaufzählung
    Ersatzstromquellen und unterbrechungsfreie Stromversorgung
  • Strichaufzählung
    Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungen über den Funkverkehr
  • Strichaufzählung
    Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
  • Strichaufzählung
    Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
  • Strichaufzählung
    Besichtigungen und Überprüfungen
  • Strichaufzählung
    Funksicherheitszeugnisse
  • Strichaufzählung
    Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
  • Strichaufzählung
    Sicherung der Seefahrt
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Bestimmungen und Abkommen die den Seefunkdienst regeln

Suche und Rettung (SAR)

  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Rettungsleitstellen (RCC`s)
  • Strichaufzählung
    Handbuch für Suche und Rettung (IAMSAR)
  • Strichaufzählung
    Rettungsorganisationen für die Seeschifffahrt
  • Strichaufzählung
    Schiffsmeldesysteme

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS

  • Strichaufzählung
    Notverkehr
  • Strichaufzählung
    Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
  • Strichaufzählung
    Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

  • Strichaufzählung
    Sammelanrufe
  • Strichaufzählung
    Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
  • Strichaufzählung
    Verkehrsabrechnung

Erdkunde, Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten und wichtige Fernmeldelinien für Schiffe in Seegebieten A1 Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks

  • Strichaufzählung
    Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000
  • Strichaufzählung
    Nationale Vorschriften, die den Binnenschifffahrtsfunk regeln
  • Strichaufzählung
    Besondere Vorschriften

9.4 Technische Kenntnisse Kenntnisse der wesentlichen Merkmale des mobilen Seefunkdienstes

  • Strichaufzählung
    Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes
    Verkehrsarten
    Rangfolge des Verkehrs
    Funkstellen im Bereich des mobilen Seefunkdienstes und deren Kennzeichnung
    Das MMSI-Nummern-System
    Grundkenntnisse über Frequenzen und Frequenzbereiche
    Ausbreitungskriterien der elektromagnetischen Wellen
    Zugewiesene Frequenzen und Frequenzbereiche des mobilen Seefunkdienstes
  • Strichaufzählung
    Das COSPAS-SARSAT-System
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Grundausrüstung einer Seefunkstelle UKW-DSC-Wachempfänger
    UKW-Funkanlage
    Funkbake zur Kennzeichnung der Notposition (EPIRB)
    Radartransponder (SART)
    GMDSS-Handsprechfunkgerät
    Einrichtungen für den Digitalen Selektivruf DSC
    NAVTEX-Empfänger
    Sende- und Empfangsantennen
    Stromversorgung und Batterien
    Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk

10. Für den Erwerb eines Allgemeinen Betriebszeugnisses II 10.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

  • Strichaufzählung
    DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
  • Strichaufzählung
    Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
  • Strichaufzählung
    Durchführung von Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehr
  • Strichaufzählung
    Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs

Grundkenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können

  • Strichaufzählung
    Textaufnahme in Englisch und anschließende Übersetzung ins Deutsche
  • Strichaufzählung
    Textabgabe in Englisch nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und der IMO Standard Marine Communication Phrases

10.2 Rechtliche Bestimmungen

  • Strichaufzählung
    Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
  • Strichaufzählung
    Telekommunikationsgebührenverordnung
  • Strichaufzählung
    Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
  • Strichaufzählung
    Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

10.3 Sonderbestimmungen

Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems – GMDSS, soweit sie auch für nichtausrüstungspflichtige Schiffe gelten

  • Strichaufzählung
    Seengebiete und der GMDSS-Master-Plan
  • Strichaufzählung
    Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen Funktionsanforderungen im GMDSS
  • Strichaufzählung
    Ausrüstung mit funktechnischen Rettungsmitteln
  • Strichaufzählung
    Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungen über den Funkverkehr
  • Strichaufzählung
    Kenntnis über Dienstbehelfe und Handbücher
  • Strichaufzählung
    Funker-Zeugnisse
  • Strichaufzählung
    Verbotene Aussendungen
  • Strichaufzählung
    Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
  • Strichaufzählung
    Sicherung der Seefahrt
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Bestimmungen und Abkommen die den Seefunkdienst und den Seefunkdienst über Satelliten regeln

Suche und Rettung (SAR)

  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Rettungsleitstellen (RCC`s)
  • Strichaufzählung
    Rettungsorganisationen für die Seeschifffahrt

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS

  • Strichaufzählung
    Notverkehr
  • Strichaufzählung
    Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
  • Strichaufzählung
    Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

  • Strichaufzählung
    Sammelanrufe
  • Strichaufzählung
    Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
  • Strichaufzählung
    Verkehrsabrechnung

Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks

  • Strichaufzählung
    Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000
  • Strichaufzählung
    Nationale Vorschriften, die den Binnenschifffahrtsfunk regeln
  • Strichaufzählung
    Besondere Vorschriften

10.4 Technische Kenntnisse Allgemeine Kenntnisse des Funkverkehrs im mobilen Seefunkdienst und im mobilen Seefunkdienst über Satelliten

  • Strichaufzählung
    Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes
    Verkehrsarten
    Rangfolge des Verkehrs
    Funkstellen im Bereich des mobilen Seefunkdienstes und deren Kennzeichnung
    Das MMSI-Nummern-System
    Grundkenntnisse über Frequenzen und Frequenzbereiche
    Ausbreitungskriterien der elektromagnetischen Wellen
    Kenntnisse der verschiedenen Übertragungsarten
    Grundkenntnisse über verschiedene Modulations- und Sendearten
    Zugewiesene Frequenzen und Frequenzbereiche des mobilen Seefunkdienstes
  • Strichaufzählung
    Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten
    Grundkenntnisse des INMARSAT-Systems, soweit sie für nichtausrüstungspflichtige Schiffe wichtig sind
    Funkstellen im mobilen Seefunkdienst über Satelliten und deren Kennzeichnung
    Das COSPAS-SARSAT-System
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Funkeinrichtungen einer Seefunkstelle DSC-Wachempfänger
    UKW-Funkanlage
    Grenz- und Kurzwellenfunkanlage
    Funkbake zur Kennzeichnung der Notposition (EPIRB)
    Radartransponder (SART)
    GMDSS-Handsprechfunkgerät
    Einrichtungen für den Digitalen Selektivruf DSC
    Grundprinzip der INMARSAT-A/B und -M-Anlage
    Grundprinzip der INMARSAT-C-Anlage
    INMARSAT-EGC-Empfänger
    NAVTEX-Empfänger
    Sende- und Empfangsantennen
    Stromversorgung, Batterien und deren Wartung

Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk 11. Für den Erwerb eines Allgemeinen Betriebszeugnisses I 11.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

  • Strichaufzählung
    DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
  • Strichaufzählung
    Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
  • Strichaufzählung
    Durchführung von Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehr
  • Strichaufzählung
    Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs

Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen

  • Strichaufzählung
    Textaufnahme in Englisch und anschließende Übersetzung ins Deutsche
  • Strichaufzählung
    Textabgabe in Englisch nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets, dem International Code of Signals und der IMO Standard Marine Communication Phrases

11.2 Rechtliche Bestimmungen

  • Strichaufzählung
    Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)
  • Strichaufzählung
    Telekommunikationsgebührenverordnung
  • Strichaufzählung
    Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen
  • Strichaufzählung
    Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

11.3 Sonderbestimmungen

Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnis der allgemeinen Erdkunde

Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems – GMDSS

  • Strichaufzählung
    Seengebiete und der GMDSS-Master-Plan
  • Strichaufzählung
    Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen entsprechend der Vollzugsordnung für den Funkdienst, dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) und dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW)
  • Strichaufzählung
    Funktionsanforderungen im GMDSS
  • Strichaufzählung
    Grundsätze für die Ausrüstung mit Funkanlagen
  • Strichaufzählung
    Ausrüstung mit funktechnischen Rettungsmitteln
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung
  • Strichaufzählung
    Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung, Ersatzstromquellen und unterbrechungsfreie Stromversorgung
  • Strichaufzählung
    Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen
  • Strichaufzählung
    Aufzeichnungen über den Funkverkehr
  • Strichaufzählung
    Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher
  • Strichaufzählung
    Funkpersonal und Funker-Zeugnisse
  • Strichaufzählung
    Besichtigungen und Überprüfungen
  • Strichaufzählung
    Funksicherheitszeugnisse
  • Strichaufzählung
    Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen
  • Strichaufzählung
    Sicherung der Seefahrt
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Bestimmungen und Abkommen die den Seefunkdienst und den Seefunkdienst über Satelliten regeln

Suche und Rettung (SAR)

  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Rettungsleitstellen (RCC`s)
  • Strichaufzählung
    Handbuch für Suche und Rettung (IAMSAR)
  • Strichaufzählung
    Rettungsorganisationen für die Seeschifffahrt
  • Strichaufzählung
    Schiffsmeldesysteme

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS

  • Strichaufzählung
    Notverkehr
  • Strichaufzählung
    Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
  • Strichaufzählung
    Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

  • Strichaufzählung
    Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten Verfahrens
  • Strichaufzählung
    Sammelanrufe
  • Strichaufzählung
    Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs
  • Strichaufzählung
    Verkehrsabrechnung

Erdkunde, insbesondere Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten und wichtige Fernmeldelinien Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks

  • Strichaufzählung
    Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000
  • Strichaufzählung
    Nationale Vorschriften, die den Binnenschifffahrtsfunk regeln
  • Strichaufzählung
    Besondere Vorschriften

11.4.Technische Kenntnisse Kenntnisse der wesentlichen Merkmale des mobilen Seefunkdienstes und des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten

  • Strichaufzählung
    Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes
    Verkehrsarten
    Rangfolge des Verkehrs
    Funkstellen im Bereich des mobilen Seefunkdienstes und deren Kennzeichnung
    Das MMSI-Nummern-System
    Grundkenntnisse über Frequenzen und Frequenzbereiche
    Ausbreitungskriterien der elektromagnetischen Wellen
    Kenntnisse der verschiedenen Übertragungsarten
    Grundkenntnisse über verschiedene Modulations- und Sendearten
    Zugewiesene Frequenzen und Frequenzbereiche des mobilen Seefunkdienstes
  • Strichaufzählung
    Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten
    Grundkenntnisse des INMARSAT- Systems
    Funkstellen im mobilen Seefunkdienst über Satelliten und deren Kennzeichnung
    Das COSPAS-SARSAT-System
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Grundausrüstung einer Seefunkstelle DSC-Wachempfänger
    UKW-Funkanlage
    Grenz- und Kurzwellenfunkanlage
    Funkbake zur Kennzeichnung der Notposition (EPIRB)
    Radartransponder (SART)
    GMDSS-Handsprechfunkgerät
    Einrichtungen für den Digitalen Selektivruf DSC
    Schmalband-Funkfernschreibsystem (NBDP) und Radio-Telex-Einrichtung
    INMARSAT-A/B und -M-Anlage
    INMARSAT-C-Anlage
    INMARSAT-EGC-Empfänger
    NAVTEX-Empfänger
    Sende- und Empfangsantennen
    Stromversorgung und Batterien
  • Strichaufzählung
    Fehlersuche und deren Behebung
    Fehlersuche mittels eingebauter Meßinstrumente oder Software Einfache Reparaturen

Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk

Anl. 5

Text

Anlage 5

Umfang der zur Teilnahme am GMDSS erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten

römisch eins. Zur Erlangung des UKW-Betriebszeugnisses II 1. Gerätekunde Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen der Einrichtungen einer Seefunkstelle im GMDSS

  • Strichaufzählung
    DSC-Wachempfänger
    Grundeinstellung bei
    • Strichaufzählung
      Wachempfängern für UKW
      Ausschalten eingegangener Alarme (akustisch/optisch)
      Auslesen von eingehenden und gespeicherten Meldungen
  • Strichaufzählung
    DSC-Kodierer
    Grundeinstellung
    Eingabe Datum, Uhrzeit, Position
    Editieren von Meldungen und Testfunktionen
    Menüauswahl
    Durchblättern von Untermenüs
    Einleiten und Absenden von Alarmen und Anrufen
    Beenden und Bestätigen von Eingaben
    Löschen und Ändern von Anzeigen und Zeichen
    Auslesen von Alarmen und Meldungen
    Abfragen der Speicherfunktionen
  • Strichaufzählung
    UKW-Funkanlagen
    Grundeinstellung
    Kanalauswahl
    Zweikanalüberwachung
    Leistungswahl
    Lautstärkeregler-Rauschsperre
    Dimmer
    Digitaler Selektivruf
    Sofortalarmierung (Instant alert selector Kanal 70)
  • Strichaufzählung
    UKW-Handsprechfunkgeräte
    Einstellungen
    Bedienung
  • Strichaufzählung
    EPIRB`s
    UKW-DSC-EPIRB
    406 MHz COSPAS-SARSAT-EPIRB
    • Strichaufzählung
      sichere Handhabung und Montage
    • Strichaufzählung
      sichere Bedienung
    • Strichaufzählung
      Überprüfung
  • Strichaufzählung
    Radartransponder (SART)
    Sichere Handhabung und Montage
    Sichere Bedienung
    Überprüfung
  • Strichaufzählung
    NAVTEX-Empfänger
    Einstellen des Empfängers
    • Strichaufzählung
      Auswahl der NAVAREA
    • Strichaufzählung
      Wahl der aussendenden Küstenfunkstellen
    • Strichaufzählung
      Auswahl der Nachrichtenart
      Papier- und Farbbandwechsel

2. Praktische Verkehrsabwicklung im GMDSS in englischer Sprache

Unter Verwendung realitätsnaher Simulationseinrichtungen des UKW-GMDSS und dessen Einrichtungen und unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen

  • Strichaufzählung
    DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
    Notalarmierung in der Kurzform
    Notalarmierung mit Detailangaben
    Eingabe der Art des Notfalls
    Eingabe der Position und Uhrzeit
    Mitteilung des Kanals/der Frequenz für den anschließenden Notverkehr
    Weiterleiten eines Notalarms, eines Notanrufs oder einer Notmeldung
    Übermitteln einer Notmeldung für Dritte
    Empfang und Bestätigung eines Notalarms
    Verfahren der Empfangsbestätigung mittels DSC
    Verfahren der Empfangsbestätigung mittels Sprechfunk
    • Strichaufzählung
      Obligatorische Empfangsbestätigung
    • Strichaufzählung
      Erweiterte Empfangsbestätigung
    Funkstille auferlegen
    Eingeschränkter Betrieb während eines Notfalls
    Beenden des Notverkehrs
    Weitere Veranlassung auf Grund einer DSC-Empfangsbestätigung
    durch eine Küstenfunkstelle
    Weitere Veranlassung auf Grund einer MAYDAY RELAY-Meldung einer Küstenfunkstelle
    Wiederholung der DSC-Alarmierung
    Stornierung einer DSC-Alarmierung
    Zurücknahme einer Fehlalarmierung
    Verbreitung der Notmeldung mittels Sprechfunk auf den hierfür vorgesehenen Kanälen
  • Strichaufzählung
    Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
    Auswahl der entsprechenden Priorität
    Mitteilung des entsprechenden Kanals/der Frequenz für die Verbreitung der Meldung und die Abwicklung des Dringlichkeits- oder Sicherheitsverkehrs
    Aussenden der entsprechenden Alarmierung und Meldung
    • Strichaufzählung
      An alle Funkstellen
    • Strichaufzählung
      An eine Küstenfunkstelle
    • Strichaufzählung
      An eine Seefunkstelle
    Stornierung einer mittels DSC angekündigten Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung
    Anforderung funkärztlicher Beratung
    Beenden des Dringlichkeits- oder Sicherheitsverkehrs
  • Strichaufzählung
    Durchführung des Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehrs Funkverkehr vor Ort
    Funkverkehr bei Suche und Rettung
  • Strichaufzählung
    Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs
    Anrufverfahren mittels DSC
    Anfrufverfahren mittels Sprechfunk
    Gesprächsanforderung bei einer Küstenfunkstelle
    • Strichaufzählung
      Auswahl der Küstenfunkstelle mit Hilfe von Dienstbehelfen
    • Strichaufzählung
      Auswahl geeigneter Kanäle
    Gesprächsanforderung bei einer Seefunkstelle
    Gesprächsdurchführung, Gesprächsbeendigung

römisch II. Zur Erlangung des UKW-Betriebszeugnisses I 1. Gerätekunde Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen der Einrichtungen einer Seefunkstelle im GMDSS

  • Strichaufzählung
    DSC-Wachempfänger
    Grundeinstellung bei
    • Strichaufzählung
      Wachempfängern für VHF
    Ausschalten eingegangener Alarme (akustisch/optisch)
    Auslesen von eingehenden und gespeicherten Meldungen
  • Strichaufzählung
    DSC-Kodierer
    Grundeinstellung
    Eingabe Datum, Uhrzeit, Position
    Editieren von Meldungen und Testfunktionen
    Menüauswahl
    Durchblättern von Untermenüs
    Einleiten und Absenden von Alarmen und Anrufen
    Beenden und Bestätigen von Eingaben
    Löschen und Ändern von Anzeigen und Zeichen
    Auslesen von Alarmen und Meldungen
    Abfragen der Speicherfunktionen
  • Strichaufzählung
    UKW-Funkanlagen
    Grundeinstellung
    Kanalauswahl
    Zweikanalüberwachung
    Leistungswahl
    Lautstärkeregler-Rauschsperre
    Dimmer
    Digitaler Selektivruf
    Sofortalarmierung (Instant alert selector Kanal 70)
  • Strichaufzählung
    UKW-Handsprechfunkgeräte
    Einstellungen
    Bedienung
  • Strichaufzählung
    EPIRB`s
    UKW-DSC-EPIRB
    406 MHz COSPAS-SARSAT-EPIRB
    • Strichaufzählung
      sichere Handhabung und Montage
    • Strichaufzählung
      sichere Bedienung
    • Strichaufzählung
      Überprüfung
  • Strichaufzählung
    Radartransponder (SART)
    Sichere Handhabung und Montage
    Sichere Bedienung
    Überprüfung
  • Strichaufzählung
    NAVTEX-Empfänger
    Einstellen des Empfängers
    • Strichaufzählung
      Auswahl der NAVAREA
    • Strichaufzählung
      Wahl der aussendenden Küstenfunkstellen
    • Strichaufzählung
      Auswahl der Nachrichtenart
    Papier- und Farbbandwechsel

2. Praktische Verkehrsabwicklung im GMDSS in englischer Sprache

Unter Verwendung realitätsnaher Simulationseinrichtungen des UKW-GMDSS und dessen Einrichtungen unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen

  • Strichaufzählung
    DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
    Notalarmierung in der Kurzform
    Notalarmierung mit Detailangaben
    Eingabe der Art des Notfalls
    Eingabe der Position und Uhrzeit
    Mitteilung des Kanals/der Frequenz für den anschließenden Notverkehr
    Weiterleiten eines Notalarms, eines Notanrufs oder einer Notmeldung
    Übermitteln einer Notmeldung für Dritte
    Empfang und Bestätigung eines Notalarms
    Verfahren der Empfangsbestätigung mittels DSC
    Verfahren der Empfangsbestätigung mittels Sprechfunk
    • Strichaufzählung
      Obligatorische Empfangsbestätigung
    • Strichaufzählung
      Erweiterte Empfangsbestätigung
    Funkstille auferlegen
    Eingeschränkter Betrieb während eines Notfalls
    Beenden des Notverkehrs
    Weitere Veranlassung auf Grund einer DSC-Empfangsbestätigung durch eine Küstenfunkstelle
    Weitere Veranlassung auf Grund einer MAYDAY RELAY-Meldung einer Küstenfunkstelle
    Wiederholung der DSC-Alarmierung
    Stornierung einer DSC-Alarmierung
    Zurücknahme einer Fehlalarmierung
    Verbreitung der Notmeldung mittels Sprechfunk auf den hierfür vorgesehenen Kanälen
  • Strichaufzählung
    Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
    Auswahl der entsprechenden Priorität
    Mitteilung des entsprechenden Kanals/der Frequenz für die Verbreitung der Meldung und die Abwicklung des Dringlichkeits- oder Sicherheitsverkehrs
    Aussenden der entsprechenden Alarmierung und Meldung
    • Strichaufzählung
      An alle Funkstellen
    • Strichaufzählung
      An eine Küstenfunkstelle
    • Strichaufzählung
      An eine Seefunkstelle
    • Strichaufzählung
      An eine Gruppe von Funkstellen
    • Strichaufzählung
      An alle Funkstellen in einem bestimmten Gebiet
    Stornierung einer mittels DSC angekündigten Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung
    Anforderung funkärztlicher Beratung
    Anforderung von Sanitätstransporten
    Beenden des Dringlichkeits- oder Sicherheitsverkehrs
  • Strichaufzählung
    Durchführung des Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehrs Funkverkehr vor Ort
    Leitung des Funkverkehrs bei Suche und Rettung
    • Strichaufzählung
      Anwendung des Internationalen Signalbuches
    • Strichaufzählung
      Anwendung des IMO-Handbuchs für Suche und Rettung für Handelsschiffe (IAMSAR)
  • Strichaufzählung
    Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs
    Anrufverfahren mittels DSC
    Anfrufverfahren mittels Sprechfunk
    Gesprächsanforderung bei einer Küstenfunkstelle
    • Strichaufzählung
      Auswahl der Küstenfunkstelle mit Hilfe internationaler Dienstbehelfe
    • Strichaufzählung
      Auswahl geeigneter Frequenzen/Kanäle
    Gesprächsanforderung bei einer Seefunkstelle Gesprächsdurchführung, Gesprächsbeendigung
    Telegrammaufgabe und Übermittlung mittels Sprechfunk

römisch III. Zur Erlangung des Allgemeinen Betriebszeugnisses II 1. Gerätekunde Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen der Einrichtungen einer Seefunkstelle im GMDSS

  • Strichaufzählung
    DSC-Wachempfänger
    Grundeinstellung bei
    • Strichaufzählung
      Wachempfängern für VHF
    • Strichaufzählung
      Wachempfängern für MF
    • Strichaufzählung
      Wachempfängern für MF/HF
    Ausschalten eingegangener Alarme (akustisch/optisch)
    Auslesen von eingehenden und gespeicherten Meldungen
  • Strichaufzählung
    DSC-Kodierer
    Grundeinstellung
    Eingabe Datum, Uhrzeit, Position
    Editieren von Meldungen und Testfunktionen
    Menüauswahl
    Durchblättern von Untermenüs
    Einleiten und Absenden von Alarmen und Anrufen
    Beenden und Bestätigen von Eingaben
    Löschen und Ändern von Anzeigen und Zeichen
    Auslesen von Alarmen und Meldungen
    Abfragen der Speicherfunktionen
  • Strichaufzählung
    UKW-Funkanlagen
    Grundeinstellung
    Kanalauswahl
    Zweikanalüberwachung
    Leistungswahl
    Lautstärkeregler-Rauschsperre
    Dimmer
    Digitaler Selektivruf
    Sofortalarmierung (Instant alert selector Kanal 70)
  • Strichaufzählung
    Grenz- und Kurzwellen-Funkanlagen
    Grundeinstellung Standby-Betrieb
    Einstellen der Sende/Empfangsfrequenzen, UIT-Kanäle
    • Strichaufzählung
      Auswahlkriterien
      Auswahl der Sendeart
      Abstimmen des Senders
      Feinabstimmung des Empfängers
      Regelung der NF- und HF-Verstärkung
      Automatische Verstärkungsregelung
      Sofortalarmierung (2187,5 kHz instant selector)
  • Strichaufzählung
    UKW-Handsprechfunkgeräte
    Einstellungen
    Bedienung
  • Strichaufzählung
    EPIRB`s
    UKW-DSC-EPIRB
    406 MHz COSPAS-SARSAT-EPIRB
    • Strichaufzählung
      sichere Handhabung und Montage
    • Strichaufzählung
      sichere Bedienung
    • Strichaufzählung
      Überprüfung
  • Strichaufzählung
    Radartransponder (SART)
    Sichere Handhabung und Montage
    Sichere Bedienung
    Überprüfung
  • Strichaufzählung
    NAVTEX-Empfänger
    Einstellen des Empfängers
    • Strichaufzählung
      Auswahl der NAVAREA
    • Strichaufzählung
      Wahl der aussendenden Küstenfunkstellen
    • Strichaufzählung
      Auswahl der Nachrichtenart
    Papier- und Farbbandwechsel
  • Strichaufzählung
    Inmarsat-Anlagen
    Die Ausbildung und Prüfung kann an aktiven Geräten oder mittels Simulationsprogrammen an Computern erfolgen
    Inmarsat-C-Anlagen
    Geräteklassen
    Grundeinstellung
    Satellitenauswahl
    Einloggen, Ausloggen
    Vorbereiten und Speichern von Texten
    Senden und Empfangen von Fernschreiben
    Einleiten und Auslösen eines Seenotalarms
    Vermeidung von Fehlalarmen
    Zurücknahme einer Fehlalarmierung
    Einstellung des EGC-Empfangs
    Inmarsat-EGC-Empfänger
    Grundeinstellung des EGC-Empfangs bei Inmarsat-C-Anlagen
    • Strichaufzählung
      Auswahl der NAVAREA
    • Strichaufzählung
      Auswahl der Nachrichtenart
    Einstellen eines EGC-Empfängers
    • Strichaufzählung
      Auswahl der NAVAREA
    • Strichaufzählung
      Auswahl der Nachrichtenart

2. Praktische Verkehrsabwicklung im GMDSS in englischer Sprache

Unter Verwendung realitätsnaher Simulationseinrichtungen der GMDSS Teilsysteme und Einrichtungen und unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen

  • Strichaufzählung
    DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
    Notalarmierung in der Kurzform
    Notalarmierung mit Detailangaben
    Eingabe der Art des Notfalls
    Eingabe der Position und Uhrzeit
    Mitteilung des Kanals/der Frequenz für den anschließenden Notverkehr
    Weiterleiten eines Notalarms, eines Notanrufs oder einer Notmeldung
    Übermitteln einer Notmeldung für Dritte
    Empfang und Bestätigung eines Notalarms
    Verfahren der Empfangsbestätigung mittels DSC
    Verfahren der Empfangsbestätigung mittels Sprechfunk
    • Strichaufzählung
      Obligatorische Empfangsbestätigung
    • Strichaufzählung
      Erweiterte Empfangsbestätigung
    Funkstille auferlegen
    Eingeschränkter Betrieb während eines Notfalls
    Beenden des Notverkehrs
    Weitere Veranlassung auf Grund einer DSC-Empfangsbestätigung durch eine Küstenfunkstelle
    Weitere Veranlassung auf Grund einer MAYDAY RELAY-Meldung einer Küstenfunkstelle
    Wiederholung der DSC-Alarmierung
    Stornierung einer DSC-Alarmierung
    Zurücknahme einer Fehlalarmierung
    Verbreitung der Notmeldung mittels Sprechfunk auf den hierfür vorgesehenen Kanälen/Frequenzen
  • Strichaufzählung
    Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
    Auswahl der entsprechenden Priorität
    Mitteilung des entsprechenden Kanals/der Frequenz für die Verbreitung der Meldung und die Abwicklung des Dringlichkeits- oder Sicherheitsverkehrs
    Aussenden der entsprechenden Alarmierung und Meldung
    • Strichaufzählung
      An alle Funkstellen
    • Strichaufzählung
      An eine Küstenfunkstelle
    • Strichaufzählung
      An eine Seefunkstelle
    • Strichaufzählung
      An eine Gruppe von Funkstellen
    • Strichaufzählung
      An alle Funkstellen in einem bestimmten Gebiet
    Stornierung einer mittels DSC angekündigten Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung
    Anforderung funkärztlicher Beratung
    Beenden des Dringlichkeits- oder Sicherheitsverkehrs
  • Strichaufzählung
    Durchführung des Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehrs
    Funkverkehr vor Ort
    Funkverkehr bei Suche und Rettung
  • Strichaufzählung
    Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs
    Anrufverfahren mittels DSC
    Anfrufverfahren mittels Sprechfunk
    Gesprächsanforderung bei einer Küstenfunkstelle
    • Strichaufzählung
      Auswahl der Küstenfunkstelle mit Hilfe nationaler und internationaler Dienstbehelfe
    • Strichaufzählung
      Auswahl geeigneter Frequenzen/Kanäle
    Gesprächsanforderung bei einer Seefunkstelle
    Gesprächsdurchführung, Gesprächsbeendigung
  • Strichaufzählung
    Alarmierung und Abgabe von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen über Inmarsat-C
    Sofortige Notalarmierung über Inmarsat-C
    Notalarmierung über Menüpunkt „Distress“ mittels Telex
    Notmeldung über „Distress-Priority“
    • Strichaufzählung
      Vorbereiten und Übermitteln der Meldung mittels Telex
      Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
      Abgabe einer Sicherheitsmeldung
      Vermeidung von Fehlalarmen
      Zurücknahme einer Fehlalarmierung
  • Strichaufzählung
    Routinefunkverkehr über Inmarsat
    Vorbereiten und Absenden von Fernschreiben über Inmarsat-C
    Testanrufe und Testschreiben

römisch IV. Zur Erlangung des Allgemeinen Betriebszeugnisses I 1. Gerätekunde Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen der Einrichtungen einer Seefunkstelle im GMDSS

  • Strichaufzählung
    DSC-Wachempfänger
    Grundeinstellung bei
    • Strichaufzählung
      Wachempfängern für VHF
    • Strichaufzählung
      Wachempfängern für MF
    • Strichaufzählung
      Wachempfängern für MF/HF
    Ausschalten eingegangener Alarme (akustisch/optisch)
    Auslesen von eingehenden und gespeicherten Meldungen
  • Strichaufzählung
    DSC-Kodierer
    Grundeinstellung
    Eingabe Datum, Uhrzeit, Position
    Editieren von Meldungen und Testfunktionen
    Menüauswahl
    Durchblättern von Untermenüs
    Einleiten und Absenden von Alarmen und Anrufen
    Beenden und Bestätigen von Eingaben
    Löschen und Ändern von Anzeigen und Zeichen
    Auslesen von Alarmen und Meldungen
    Abfragen der Speicherfunktionen
  • Strichaufzählung
    UKW-Funkanlagen
    Grundeinstellung
    Kanalauswahl
    Zweikanalüberwachung
    Leistungswahl
    Lautstärkeregler-Rauschsperre
    Dimmer
    Digitaler Selektivruf
    Sofortalarmierung (Instant alert selector Kanal 70)
  • Strichaufzählung
    Grenz- und Kurzwellen-Funkanlagen
    Grundeinstellung Standby-Betrieb
    Einstellen der Sende/Empfangsfrequenzen, UIT-Kanäle
    • Strichaufzählung
      Auswahlkriterien
      Auswahl der Sendeart
      Abstimmen des Senders
      Feinabstimmung des Empfängers
      Regelung der NF- und HF-Verstärkung
      Automatische Verstärkungsregelung
      Sofortalarmierung (2187,5 kHz instant selector)
  • Strichaufzählung
    Funkfernschreibeinrichtungen
    Grundeinstellung Standby
    Erstellen und Korrigieren von Texten
    Speichern von Texten
    Abrufen von Files
    Scannen der Fernschreibfrequenzen
    Manuelle Auswahl der Übertragungsfrequenzen
    ARQ-Betrieb einleiten und durchführen
    FEC-Betrieb einleiten und durchführen
    Master/Slave-Betrieb
    Kennungsgeber
    Fertigkeiten beim Umgang mit der Tastatur
  • Strichaufzählung
    UKW-Handsprechfunkgeräte
    Einstellungen
    Bedienung
    Überprüfung
  • Strichaufzählung
    EPIRB`s
    UKW-DSC-EPIRB
    406 MHz COSPAS-SARSAT-EPIRB
    INMARSAT EPIRB (L-Band-EPIRB)
    • Strichaufzählung
      sichere Handhabung und Montage
    • Strichaufzählung
      manuelle Inbetriebnahme
    • Strichaufzählung
      automatischer Betrieb
    • Strichaufzählung
      Überprüfung
  • Strichaufzählung
    Radartransponder (SART)
    Sichere Handhabung und Montage
    manuelle Inbetriebnahme
    automatischer Betrieb
    Überprüfung
  • Strichaufzählung
    NAVTEX-Empfänger
    Einstellen des Empfängers
    • Strichaufzählung
      Auswahl der NAVAREA
    • Strichaufzählung
      Wahl der aussendenden Küstenfunkstellen
    • Strichaufzählung
      Auswahl der Nachrichtenart
      Papier- und Farbbandwechsel
  • Strichaufzählung
    Inmarsat-Anlagen
    Die Ausbildung und Prüfung kann an aktiven Geräten oder mittels Simulationsprogrammen an Computern erfolgen
    • Strichaufzählung
      Inmarsat-A, -B und Inmarsat-M-Anlagen
      Einrichten der Anlage auf einen Satelliten
      Manuelle Nachführung der Antenne
      Einleiten und Durchführen von Telexverkehr
      Herstellen von FAX-Verbindungen
      Herstellen von Sprechfunkverbindungen
      Einleiten und Durchführung von Datenübertragung
      Einleiten und Auslösen eines Seenotalarms
      Bedienung der peripheren Geräte einer Inmarsat-Anlage
    • Strichaufzählung
      Inmarsat-C-Anlagen
      Geräteklassen
      Grundeinstellung
      Satellitenauswahl
      Einloggen, Ausloggen
      Vorbereiten und Speichern von Texten
      Senden und Empfangen von Fernschreiben
      Einleiten und Auslösen eines Seenotalarms
      Vermeidung von Fehlalarmen
      Zurücknahme einer Fehlalarmierung
      Einstellung des EGC-Empfangs
    • Strichaufzählung
      Inmarsat-EGC-Empfänger
      Grundeinstellung des EGC-Empfangs bei Inmarsat-C-Anlagen
      • Strichaufzählung
        Auswahl der NAVAREA
      • Strichaufzählung
        Auswahl der Nachrichtenart
      Einstellen eines EGC-Empfängers
      • Strichaufzählung
        Auswahl der NAVAREA
      • Strichaufzählung
        Auswahl der Nachrichtenart
      Einfache Fehlersuche und Behebung

2. Praktische Verkehrsabwicklung im GMDSS in englischer Sprache

Unter Verwendung realitätsnaher Simulationseinrichtungen der GMDSS Teilsysteme und Einrichtungen und unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen

  • Strichaufzählung
    DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
    Notalarmierung in der Kurzform
    Notalarmierung mit Detailangaben
    Eingabe der Art des Notfalls
    Eingabe der Position und Uhrzeit
    Mitteilung des Kanals/der Frequenz für den anschließenden Notverkehr
    Weiterleiten eines Notalarms, eines Notanrufs oder einer Notmeldung
    Übermitteln einer Notmeldung für Dritte
    Empfang und Bestätigung eines Notalarms
    Verfahren der Empfangsbestätigung mittels DSC
    Verfahren der Empfangsbestätigung mittels Sprechfunk
    • Strichaufzählung
      Obligatorische Empfangsbestätigung
    • Strichaufzählung
      Erweiterte Empfangsbestätigung
    Funkstille auferlegen
    Eingeschränkter Betrieb während eines Notfalls
    Beenden des Notverkehrs
    Weitere Veranlassung auf Grund einer DSC-Empfangsbestätigung durch eine Küstenfunkstelle
    Weitere Veranlassung auf Grund einer MAYDAY RELAY-Meldung einer Küstenfunkstelle
    Wiederholung der DSC-Alarmierung
    Stornierung einer DSC-Alarmierung
    Zurücknahme einer Fehlalarmierung
    Verbreitung der Notmeldung mittels Sprechfunk auf den hierfür vorgesehenen Kanälen/Frequenzen
    Verbreitung der Notmeldung mittels Funkfernschreiben auf den hierfür vorgesehenen Frequenzen
  • Strichaufzählung
    Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung
    Auswahl der entsprechenden Priorität
    Mitteilung des entsprechenden Kanals/der Frequenz für die Verbreitung der Meldung und die Abwicklung des Dringlichkeits- oder Sicherheitsverkehrs
    Aussenden der entsprechenden Alarmierung und Meldung
    • Strichaufzählung
      An alle Funkstellen
    • Strichaufzählung
      An eine Küstenfunkstelle
    • Strichaufzählung
      An eine Seefunkstelle
    • Strichaufzählung
      An eine Gruppe von Funkstellen
    • Strichaufzählung
      An alle Funkstellen in einem bestimmten Gebiet
    Stornierung einer mittels DSC angekündigten Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung
    Anforderung funkärztlicher Beratung
    Anforderung von Sanitätstransporten
    Beenden des Dringlichkeits- oder Sicherheitsverkehrs
  • Strichaufzählung
    Durchführung des Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehrs
    Funkverkehr vor Ort
    Leitung des Funkverkehrs bei Suche und Rettung
    • Strichaufzählung
      Anwendung des Internationalen Signalbuches
    • Strichaufzählung
      Anwendung des IMO-Handbuchs für Suche und Rettung für Handelsschiffe (IAMSAR)
  • Strichaufzählung
    Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs
    Anrufverfahren mittels DSC
    Anfrufverfahren mittels Sprechfunk
    Gesprächsanforderung bei einer Küstenfunkstelle
    • Strichaufzählung
      Auswahl der Küstenfunkstelle mit Hilfe nationaler und internationaler Dienstbehelfe
    • Strichaufzählung
      Auswahl geeigneter Frequenzen/Kanäle
    Gesprächsanforderung bei einer Seefunkstelle Gesprächsdurchführung, Gesprächsbeendigung
    Anrufverfahren bei Funkfernschreibbetrieb
    Durchführung von Funkfernschreibbetrieb ARQ und FEC Telegrammaufgabe und Übermittlung mittels Sprechfunk und Funkfernschreiben
  • Strichaufzählung
    Alarmierung und Verbreitung von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen über Inmarsat-A/B
    Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung
    • Strichaufzählung
      Alarmierung mittels Sprechfunk
    • Strichaufzählung
      Verbreiten der Notmeldung mittels Sprechfunk
    • Strichaufzählung
      Alarmierung mittels Telex
    • Strichaufzählung
      Vorbereiten und Übermitteln der Meldung mittels Telex
    Ankündigung und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
    • Strichaufzählung
      Verbreiten der Meldung mittels Sprechfunk
    • Strichaufzählung
      Verbreiten der Meldung mittels Telex
    Ankündigen und Übermitteln einer Sicherheitsmeldung
    • Strichaufzählung
      Verbreiten der Meldung mittels Sprechfunk
    • Strichaufzählung
      Verbreiten der Meldung mittels Telex
  • Strichaufzählung
    Alarmierung und Abgabe von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen über Inmarsat-C
    Sofortige Notalarmierung über Inmarsat-C
    Notalarmierung über Menüpunkt „Distress“ mittels Telex
    Notmeldung über „Distress-Priority“
    • Strichaufzählung
      Vorbereiten und Übermitteln der Meldung mittels Telex
      Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
      Abgabe einer Sicherheitsmeldung
      Vermeidung von Fehlalarmen
      Zurücknahme einer Fehlalarmierung
  • Strichaufzählung
    Routinefunkverkehr über Inmarsat
    Verbindungsaufnahme und Durchführung von Funkgesprächen über Inmarsat-A/B oder -M
    Verbindungsaufnahme und Übemittlung von Meldungen per FAX
    Anrufverfahren und Durchführung Telexbetrieb
    Verbindungsaufnahme mit Schiffs-Erdfunkstellen
    Verbindungsaufnahme mit Küsten-Erdfunkstellen
    Vorbereiten und Absenden von Fernschreiben über Inmarsat-C
    Vorbereiten und Absenden von Meldungen zur Weitervermittlung als FAX
    Testanrufe und Testschreiben