Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Medizinische Versorgung an Bord von Seeschiffen, Fassung vom 20.09.2024

§ 0

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die medizinische Versorgung an Bord von Seeschiffen
StF: BGBl. II Nr. 365/1998 [CELEX-Nr.: 392L0029]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Paragraphen 34 und 60 Absatz eins, Ziffer 8, des Seeschiffahrtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1981,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 452 aus 1992, und 692/1992, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales verordnet:

§ 1

Text

Geltungsbereich

Paragraph eins,

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für österreichische Seeschiffe, ausgenommen Jachten. Die Seeschiffe werden in drei Kategorien eingeteilt; die Einteilung ergibt sich aus Anlage 1.

§ 2

Text

Begriffsbestimmungen

Paragraph 2,

Im Sinne dieser Verordnung gelten als

  1. Ziffer eins
    „Österreichisches Seeschiff“: ein Seeschiff, das gemäß Seeschiffahrtsgesetz zur Seeschiffahrt zugelassen ist;
  2. Ziffer 2
    „Seeschiff“: ein Fahrzeug, das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für Fahrten auf See verwendet werden kann (Fahrgastschiff, Frachtschiff, Jacht, Sonderfahrzeug). Als solches gilt nicht ein Ruder- oder Paddelboot, Schlauchboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist;
  3. Ziffer 3
    „Jacht“: ein Fahrzeug, das für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist;
  4. Ziffer 4
    „Reeder“: der Eigentümer eines dem Erwerb durch die Seeschiffahrt dienenden österreichischen Seeschiffes (Paragraph 484, HGB);
  5. Ziffer 5
    „Arbeitnehmer“: Jede Person, die an Bord eines Schiffes eine berufliche Tätigkeit ausübt, einschließlich Praktikanten und Auszubildende, mit Ausnahme von Hafenlotsen und nichtseefahrendem Personal, das Arbeiten an Bord eines am Kai liegenden Schiffes ausführt;
  6. Ziffer 6
    „medizinische Ausstattung“: die Arzneimittel, das medizinische Material und die Antidote gemäß Anlage 2;
  7. Ziffer 7
    „Antidot“: ein Stoff, der zur Verhütung oder Behandlung der direkten oder indirekten schädlichen Auswirkungen eines oder mehrerer der in Anlage 3 aufgeführten gefährlichen Stoffe eingesetzt wird.

§ 3

Text

Ausrüstung mit Hilfsmitteln der Krankenfürsorge

Paragraph 3,
  1. Absatz einsAn Bord eines österreichischen Seeschiffes muß eine medizinische Ausstattung entsprechend Punkt römisch eins und römisch II der Anlage 2 für die jeweilige Schiffskategorie mitgeführt werden.
  2. Absatz 2Die Mengen an Arzneimitteln und medizinischem Material, die mitzuführen sind, haben sich nach den Merkmalen der Fahrt – insbesondere Zwischenanlaufhäfen, Bestimmungshäfen und
    Fahrtdauer –, nach der bzw. den während der Fahrt anfallenden Tätigkeiten, den Merkmalen der jeweiligen Fracht sowie nach der Anzahl der Arbeitnehmer zu richten.
  3. Absatz 3Auf sämtlichen Rettungsflößen und -booten österreichischer Seeschiffe muß je ein wasserdichter Arzneimittelbehälter mitgeführt werden, dessen Inhalt zumindest der medizinischen Ausstattung gemäß Punkt römisch eins und römisch II der Anlage 2 für Seeschiffe der Kategorie C entspricht.
  4. Absatz 4Die medizinische Ausstattung gemäß Absatz eins und 3 muß auf einem Kontrolldokument nach dem Muster der Anlage 4 festgehalten werden.

§ 4

Text

Antidote

Paragraph 4,
  1. Absatz einsAn Bord eines österreichischen Seeschiffes, das einen oder mehrere der in Anlage 3 angeführten gefährlichen Stoffe befördert, sind als Teil der medizinischen Ausstattung die in Punkt römisch III der Anlage 2 genannten Antidote mitzuführen.
  2. Absatz 2An Bord eines österreichischen Seeschiffes, das als Fähre eingesetzt wird und dessen Betriebsbedingungen es nicht immer ermöglichen, die Art der zu befördernden gefährlichen Stoffe früh genug im voraus zu erfahren, sind als Teil der medizinischen Ausstattung die in Punkt römisch III der Anlage 2 genannten Antidote mitzuführen. Dauert die Überfahrt einer regelmäßig zu befahrenen Route jedoch voraussichtlich weniger als zwei Stunden, so genügt es, die Antidote mitzuführen, die in ganz besonderen dringlichen Fällen innerhalb einer die normale Fahrtdauer nicht überschreitenden Frist zu verabreichen sind.
  3. Absatz 3Die Antidote sind auf einem Kontrolldokument nach dem Muster der Anlage 4 festzuhalten.

§ 5

Text

Medizinisches Benutzerhandbuch

Paragraph 5,

Der medizinischen Ausstattung ist mindestens ein Benutzerhandbuch beizufügen. Dieses Handbuch muß Anleitungen und Verhaltensweisen für die Erste Hilfe-Leistung sowie Anweisungen für die Anwendung des medizinischen Materials und der Antidote gemäß Anlage 2 enthalten.

§ 6

Text

Verantwortlichkeiten

Paragraph 6,
  1. Absatz einsDer Reeder ist für die Beschaffung und Erneuerung der medizinischen Ausstattung verantwortlich. Den Arbeitnehmern dürfen dadurch keine finanziellen Belastungen auferlegt werden.
  2. Absatz 2Der Reeder hat dafür zu sorgen, daß bei einem vom Kapitän – sofern möglich nach Einholung einer ärztlichen Stellungnahme – festgestellten Notfall jene medizinische Ausstattung, die erforderlich, aber an Bord nicht vorhanden ist, möglichst rasch zur Verfügung steht.
  3. Absatz 3Der Kapitän ist für die Verwaltung der medizinischen Ausstattung verantwortlich. Unbeschadet dieser Verantwortung kann der Kapitän den Gebrauch und die Instandhaltung der medizinischen Ausstattung einem oder mehreren sachkundigen (Paragraph 7, Absatz 2,), namentlich bezeichneten Arbeitnehmern übertragen.
  4. Absatz 4Die medizinische Ausstattung muß in gutem Zustand gehalten und sobald als möglich, auf jeden Fall aber bei der normalen Verproviantierung mit Vorrang vervollständigt und bei Bedarf, jedenfalls aber nach Ablauf des Verfallsdatums, erneuert werden.

§ 7

Text

Ausbildung

Paragraph 7,
  1. Absatz einsAlle Personen, die eine seemännische Berufsausbildung erhalten und beabsichtigen, an Bord von Seeschiffen zu arbeiten, müssen eine Grundausbildung in Bezug auf medizinische Hilfsmaßnahmen oder Erste Hilfe bei Unfällen oder bei Lebensgefahr aufweisen.
  2. Absatz 2Der Kapitän und die Arbeitnehmer, denen gemäß Paragraph 6, Absatz 3, der Gebrauch der medizinischen Ausstattung des Schiffes übertragen wurde, müssen eine besondere Ausbildung nach den in der Anlage 5 genannten allgemeinen Leitlinien aufweisen, die in regelmäßigen Abständen, und zwar zumindest alle fünf Jahre, aufgefrischt wird, und die durch die unterschiedlichen Schiffskategorien gegebenen spezifischen Risiken und Erfordernisse berücksichtigt.

§ 8

Text

Aufbewahrung und Bezeichnung der medizinischen Ausstattung

Paragraph 8,
  1. Absatz einsDie medizinische Ausstattung ist übersichtlich geordnet und geschützt gegen Verschmutzung, Feuchtigkeit und andere schädliche Einflüsse aufzubewahren. Die Ausstattung ist unter Verschluß zu halten.
  2. Absatz 2Die Arzneimittelbehälter sind in einem dafür geeigneten Raum aufzustellen.
  3. Absatz 3In den Arzneimittelbehältern sind die einzelnen Arzneimittel in geeigneten Behältern aufzubewahren. Glasgefäße sind so zu haltern, daß sie bei Seegang gegen Zerbrechen geschützt sind.
  4. Absatz 4Alle Behälter für die einzelnen Arzneimittel sind deutlich und wasserfest zu beschriften. Die Beschriftung muß auch eine Gebrauchsanweisung und etwa gebotene Vorsichtshinweise enthalten.

§ 9

Text

Suchtmittel

Paragraph 9,
  1. Absatz einsHinsichtlich der Arzneimittel und Antidoten, die Suchtgift im Sinne des Suchtmittelgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 1997,, sind, ist ein Suchtgiftvormerkbuch im Sinne des Paragraph 9, der Suchtgiftverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 374 aus 1997,, zu führen.
  2. Absatz 2Werden Suchtgifte angewendet, sind deren Art und Menge, der Name des Kranken, die Art der Erkrankung sowie Tag und Stunde der Entnahme in das Suchtgiftvormerkbuch einzutragen.
  3. Absatz 3Jede Eintragung in das Suchtgiftvormerkbuch ist vom Schiffsarzt, bei Schiffen ohne Schiffsarzt vom Kapitän, zu unterschreiben. Die ordnungsgemäße Führung des Suchtgiftvormerkbuches ist bei der Überprüfung der medizinischen Ausstattung zu kontrollieren. Die Überprüfung ist zu bescheinigen.

§ 10

Text

Versorgungsraum

Paragraph 10,

Auf österreichischen Seeschiffen mit mehr als 500 BRZ und mit einer Besatzung von 15 oder mehr Arbeitnehmern muß bei Fahrten mit einer Dauer von mehr als drei Tagen ein Raum zur Verfügung stehen, in dem eine medizinische Versorgung unter befriedigenden hygienischen Bedingungen erfolgen kann.

§ 11

Text

Schiffsarzt

Paragraph 11,

Österreichische Seeschiffe mit einer Besatzung von 100 oder mehr Arbeitnehmern müssen bei Fahrten mit einer Dauer von mehr als drei Tagen einen Arzt an Bord haben, dem die medizinische Versorgung der Arbeitnehmer obliegt.

§ 12

Text

Funkärztliche Beratung

Paragraph 12,

Zur Sicherstellung einer besseren Notfallbehandlung hat sich auf österreichischen Seeschiffen mit mehr als 500 BRZ ein Verzeichnis an Bord zu befinden, aus dem die bestehenden Zentren für funkärztliche Beratung und die bestehenden Koordinierungszentren für Rettungsmaßnahmen ersichtlich sind.

§ 13

Text

Überprüfung

Paragraph 13,
  1. Absatz einsDie medizinische Ausstattung an Bord eines österreichischen Seeschiffes und auf Rettungsbooten österreichischer Seeschiffe ist durch die Behörde oder auf Veranlassung des Kapitäns oder des Reeders durch einen in einem EWR-Staat zugelassenen Arzt oder Apotheker mindestens alle zwölf Monate auf die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung zu überprüfen.
  2. Absatz 2Das Ergebnis der Prüfung ist nach Beseitigung etwa festgestellter Mängel in das Kontrolldokument gemäß Paragraph 3, Absatz 4, einzutragen; mit der Eintragung wird die Übereinstimmung der medizinischen Ausstattung mit den Mindestvorschriften, die vorschriftsmäßige Aufbewahrung und die Berücksichtigung etwaiger Verfallsdaten bestätigt.
  3. Absatz 3Die Überprüfung der medizinischen Ausstattung von Rettungsflößen erfolgt bei deren Jahreswartung.
  4. Absatz 4In begründeten Ausnahmefällen können die Überprüfungen gemäß Absatz eins und 3 um fünf Monate verschoben werden.

§ 14

Text

Außerkrafttreten bestehender Vorschriften

Paragraph 14,

Teil E und die Anlagen 5 bis 10 der Seeschiffahrts-Verordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1981,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 502 aus 1994, treten außer Kraft.

Anl. 1

Text

Anlage 1 zu § 1

SCHIFFSKATEGORIEN

  1. A
    Seeschiffe, für die keine Beschränkung des Fahrtgebietes besteht.
  2. B
    Seeschiffe mit einem Fahrtgebiet in einer Entfernung von weniger als 150 Seemeilen bis zum nächsten Hafen mit angemessenen medizinischen Versorgungseinrichtungen sowie Seeschiffe mit einem Fahrtgebiet in einer Entfernung von weniger als 175 Seemeilen bis zum nächsten Hafen mit angemessenen medizinischen Versorgungseinrichtungen, die sich aus der Reichweite der Rettungshubschrauber entfernen.
  3. C
    Im Hafen eingesetzte Seeschiffe sowie Seeschiffe, die sich in Küstennähe aufhalten oder nur mit einem Ruderhaus ausgestattet sind.

Anl. 2

Text

Anlage 2 zu § 3 Abs. 1 und 3

MEDIZINISCHE AUSSTATTUNG
I. ARZNEIMITTEL

 

Schiffskategorien

 

A

B

C

1.       Kreislaufmittel

 

 

 

         a)       Kreislaufanaleptika – Sympathikomimetika

x

x

 

         b)       stenokardiehemmende Mittel

x

x

x

         c)       Diuretika

x

x

 

         d)       Antihämorrhagika, einschließlich Gebärmutterschmerzmittel, falls Frau an Bord

x

x

x

         e)       Antihypertonikum

x

 

 

2.       Arzneimittel mit Wirkung auf das Verdauungssystem

 

 

 

         a)       Arzneimittel gegen Magen- und Duodenalbeschwerden

 

 

 

         –        Arzneimittel zur Magengeschwürprophylaxe (H2-Rezeptorenantagonisten)

x

 

 

         –        säurebindendes Schleimhauttherapeutikum

x

x

 

         b)       Antiemetika

x

x

x

         c)       Gleitmittel-Laxativa

x

 

x

         d)       Antidiarrhoika

x

x

x

         e)       Darmantiseptika

x

x

 

         f)       Hämorrhoidenmittel

x

x

 

3.       Analgetika und Antispasmodika

 

 

 

         a)       Analgetika, Antipyretika und entzündungshemmende Mittel

x

x

x

         b)       starke Analgetika

x

x

 

         c)       Spasmolytika

x

x

 

4.       Arzneimittel mit Wirkung auf das Nervensystem

 

 

 

         a)       Anxiolytika

x

x

 

         b)       Neuroleptika

x

x

 

         c)       Mittel gegen Seekrankheit

x

x

x

         d)       Antiepileptika

x

 

 

5.       Antiallergika und Mittel zur Schockbekämpfung

 

 

 

         a)       H2-Antihistaminika

x

x

 

         b)       injizierbare Glukokortikoide

x

x

 

6.       Arzneimittel mit Wirkung auf das Atmungssystem

 

 

 

         a)       Arzneimittel gegen Bronchospasmen

x

x

 

         b)       Anitussativa

x

x

 

         c)       Rhinitis- und Bronchitismittel

x

x

 

7.       Antiinfektiosa

 

 

 

         a)       Antibiotika (mindestens zwei Familien)

x

x

 

         b)       antibakterielle Sulfonamide

x

x

 

         c)       Harnwegsantiseptika

x

 

 

         d)       antiparasitäre Mittel

x

x

 

         e)       Darm-Antiinfektiosa

x

x

 

         f)       Impfstoffe und Tetanus-Gammaglobuline

x

x

 

8.       Zur Rehydratation, zur Kalorienzufuhr und zur Blutgefäßauffüllung bestimmte Zubereitungen

x

x

 

9.       Äußerlich anzuwendende Arzneimittel

 

 

 

         a)       Dermatika

 

 

 

         –        antiseptische Lösung

x

x

x

         –        antibiotische Salbe

x

x

 

         –        entzündungshemmende und analgetische Salbe

x

x

 

         –        fungistatisches Hautgel

x

 

 

         –        Zubereitung gegen Verbrennungen

x

x

x

         b)       Ophtalmika

 

 

 

         –        antibiotische Augentropfen

x

x

 

         –        entzündungshemmende, antibiotische Augentropfen

x

x

 

         –        anästhesierende Augentropfen

x

x

 

         –        pupillenverengende Augentropfen zur Senkung des Augendrucks

x

x

 

         c)       Otologika

 

 

 

         –        antibiotische Lösung

x

x

 

         –        anästhesierende und entzündungshemmende Lösung

x

x

 

         d)       Mund- und Rachentherapeutika

 

 

 

         –        antibiotisches oder antiseptisches Mundschleimhauttherapeutikum

x

x

 

         e)       Lokalanästhetika

 

 

 

         –        durch Kälteanwendung wirkende Lokalanästetika

x

 

 

         –        subkutan injizierbare Lokalanästhetika

x

x

 

         –        Dental-Anästhetikum und -Antiseptikum

x

x

 

römisch II. MEDIZINISCHES MATERIAL

 

 

 

1.       Reanimationsausrüstung

 

 

 

         –        Apparat für manuelle Reanimation

x

x

 

         –        Beatmungsgerät mit Druckminderventil, das eine Verwendung des an Bord verfügbaren technischen Sauerstoffs ermöglicht, oder Sauerstoffbehälter

x

x

 

         –        mechanische Absaugvorrichtung zum Freimachen der oberen Atemwege

x

x

 

         –        Tubus für Mund-zu-Mund-Beatmung

x

x

x

2.       Verbandszeug und Vernähmaterial

         –        Einmal-Nahtklammer oder Nadeln und Nahtmaterial

x

x

 

         –        elastische selbsthaftende Bandage

x

x

x

         –        Verbandmullbinden

x

 

 

         –        Mullschlauchbinden für Fingerverband

x

 

 

         –        sterile Mullkompressen

x

x

x

         –        Verbandwatte

x

x

 

         –        steriles Brandwundentuch

x

x

 

         –        Dreiecktuch

x

x

 

         –        Einmal-Polyethylenhandschuhe

x

x

x

         –        Heftpflaster

x

x

x

         –        sterile Druckverbände

x

x

x

         –        Klebewundverbände (Butterfly) oder Zinkoxidbinden

x

x

x

         –        nicht resorbierbares Nahtmaterial

x

 

 

         –        getränkte Mullverbände

x

x

 

3.       Instrumente

 

 

 

         –        Einmal-Skalpelle

x

x

 

         –        Instrumentenbehälter aus nicht rostendem Stahl

x

x

 

         –        Scheren

x

x

 

         –        anatomische Pinzetten

x

x

 

         –        Gefäßklammern

x

x

 

         –        Nadelhalter

x

 

 

         –        Einmal-Rasierklinge

x

 

 

4.       Material für die ärztliche Untersuchung und Überwachung

 

 

 

         –        Einmal-Zungenspatel

x

x

 

         –        Reagenzstreifen für Urintest

x

 

 

         –        Fieberkurvenblätter

x

 

 

         –        ärztliche Abbergungsblätter

x

x

 

         –        Stethoskop

x

x

 

         –        Aneroid-Blutdruckmeßgerät

x

x

 

         –        medizinisches Standardthermometer

x

x

 

         –        Hypothermie-Thermometer

x

x

 

5.       Material für Injektion, Perfusion, Punktion und Katheterisierung

 

 

 

         –        Blasendrainageset

x

 

 

         –        Tropfklistierset

x

 

 

         –        Vorrichtung für Dauertropfinfusion mit Einmalfilter

x

 

 

         –        Urindrainagebeutel

x

 

 

         –        Einmalspritzen und -nadeln

x

x

 

         –        Blasenkatheter

x

 

 

6.       Allgemeine medizinische Ausrüstung

 

 

 

         –        Bettpfanne

x

 

 

         –        Wärmeflasche

x

 

 

         –        Uringlas

x

 

 

         –        Eisbeutel

x

 

 

7.       Immobilisierungs- und Kontentivmaterial

 

 

 

         –        biegsame Fingerschiene

x

x

 

         –        biegsame Unterarm- und Handschiene

x

x

 

         –        aufblasbare Schienen

x

x

 

         –        Oberschenkelschiene

x

x

 

         –        Halskrawatte

x

x

 

         –        kranfähige Liegerinne oder Vakuum-Formmatratze

x

 

 

8.       Desinfektion – Insektenbekämpfung – Schutzmittel

 

 

 

         –        Wasserdesinfektionsmittel

x

 

 

         –        flüssiges Insektizid

x

 

 

         –        pulverförmiges Insektizid

x

 

 

römisch III. ANTIDOTE

 

 

 

1.       Arzneimittel

 

 

 

         –        allgemeine

 

 

 

         –        Antiinfektiosa

 

 

 

         –        Kreislaufsystem

 

 

 

         –        Atmungssystem

 

 

 

         –        Verdauungssystem

 

 

 

         –        Nervensystem

 

 

 

         –        äußerliche Anwendung

 

 

 

2.       Medizinisches Material

 

 

 

         –        Sauerstoffbehandlungsgerät (einschließlich des erforderlichen Wartungsmaterials)

Anl. 3

Text

Anlage 3 zu § 4 Abs. 1

GEFÄHRLICHE STOFFE

Die in dieser Anlage aufgeführten Stoffe sind ungeachtet des Zustandes, in dem sie an Bord genommen werden, zu berücksichtigen, und zwar auch dann, wenn sie als Abfälle oder als Ladungsrückstände vorkommen:

  1. Ziffer eins
    explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände;
  2. Ziffer 2
    Druckgas, Flüssigkeitsgas oder unter Druck gelöstes Gas;
  3. Ziffer 3
    entzündliche Feststoffe;
  4. Ziffer 4
    selbstentzündliche Stoffe;
  5. Ziffer 5
    Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündliche Gase freisetzen;
  6. Ziffer 6
    brandfördernde Stoffe;
  7. Ziffer 7
    organische Peroxide;
  8. Ziffer 8
    toxische Stoffe;
  9. Ziffer 9
    infektiöse Stoffe;
  10. Ziffer 10
    radioaktive Stoffe;
  11. Ziffer 11
    ätzende Stoffe;
  12. Ziffer 12
    sämtliche sonstige Stoffe, die erfahrungsgemäß eine Gefahr mit sich bringen können.

Anl. 4/1

Text

Anlage 4/1 zu § 3 Abs. 4

MEDIZINISCHE AUSSTATTUNG – KONTROLLDOKUMENT
für Seeschiffe der Kategorie A

römisch eins. Angaben zum Schiff

Name: ..................................................................................................................................

Flagge: .................................................................................................................................

Heimathafen: .......................................................................................................................

römisch II. Medizinische Ausstattung

 

Erforderliche Mengen

Tatsächlich
an Bord befindliche Mengen

Bemerkun-gen (speziell: etwaiges Verfalls-datum)

1. ARZNEIMITTEL

 

 

 

  1. eins Punkt eins
    Kreislaufmittel

 

 

 

  1. Litera a
    Kreislaufanaleptika – Sympathikomimetika

 

 

 

  1. Litera b
    stenokardiehemmende Mittel

 

 

 

  1. Litera c
    Diuretika

 

 

 

  1. Litera d
    Antihämorrhagika, einschließlich Gebärmutterschmerzmittel, falls Frau an Bord

 

 

 

  1. Litera e
    Antihypertonikum

 

 

 

  1. eins Punkt 2
    Arzneimittel mit Wirkung auf das Verdauungssystem

 

 

 

  1. Litera a
    Arzneimittel gegen Magen- und Duodenalbeschwerden

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Arzneimittel zur Magengeschwür-Prophylaxe
    (H2-Rezeptorenantagonisten)

 

 

 

  • Strichaufzählung
    säurebindendes Schleimhauttherapeutikum

 

 

 

  1. Litera b
    Antiemetika

 

 

 

  1. Litera c
    Gleitmittel-Laxativa

 

 

 

  1. Litera d
    Antidiarrhoika

 

 

 

  1. Litera e
    Darmantiseptika

 

 

 

  1. Litera f
    Hämmorrhoidenmittel

 

 

 

  1. eins Punkt 3
    Analgetika und Antispasmodika

 

 

 

  1. Litera a
    Analgetika, Antipyretika und entzündungshemmende Mittel

 

 

 

  1. Litera b
    starke Analgetika

 

 

 

  1. Litera c
    Spasmolytika

 

 

 

  1. eins Punkt 4
    Arzneimittel mit Wirkung auf das Nervensystem

 

 

 

  1. Litera a
    Anxiolytika

 

 

 

  1. Litera b
    Neuroleptika

 

 

 

  1. Litera c
    Mittel gegen Seekrankheit

 

 

 

  1. Litera d
    Antiepileptika

 

 

 

  1. eins Punkt 5
    Antiallergika und Mittel zur Schockbekämpfung

 

 

 

  1. Litera a
    H1-Antihistaminika

 

 

 

  1. Litera b
    injizierbare Glukokortikoide

 

 

 

  1. eins Punkt 6
    Arzneimittel mit Wirkung auf das Atmungssystem

 

 

 

  1. Litera a
    Arzneimittel gegen Bronchospasmen

 

 

 

  1. Litera b
    Antitussativa

 

 

 

  1. Litera c
    Rhinitis- und Bronchitismittel

 

 

 

  1. eins Punkt 7
    Antiinfektiosa

 

 

 

  1. Litera a
    Antibiotika (mindestens zwei Familien)

 

 

 

  1. Litera b
    antibakterielle Sulfonamide

 

 

 

  1. Litera c
    Harnwegsantiseptika

 

 

 

  1. Litera d
    antiparasitäre Mittel

 

 

 

  1. Litera e
    Darm-Antiinfektiosa

 

 

 

  1. Litera f
    Impfstoffe und Tetanus-Gammaglobuline

 

 

 

  1. eins Punkt 8
    Zur Rehydration, zur Kalorienzufuhr und zur Blutgefäßauffüllung bestimmte Zubereitungen

 

 

 

  1. eins Punkt 9
    Äußerlich anzuwendende Arzneimittel

 

 

 

  1. Litera a
    Dermatika

 

 

 

  • Strichaufzählung
    antiseptische Lösung

 

 

 

  • Strichaufzählung
    antibiotische Salbe

 

 

 

  • Strichaufzählung
    entzündungshemmende und analgetische Salbe

 

 

 

  • Strichaufzählung
    fungistatisches Hautgel

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Zubereitung gegen Verbrennungen

 

 

 

  1. Litera b
    Ophtalmika

 

 

 

  • Strichaufzählung
    antibiotische Augentropfen

 

 

 

  • Strichaufzählung
    entzündungshemmende antibiotische Augentropfen

 

 

 

  • Strichaufzählung
    anästhesierende Augentropfen

 

 

 

  • Strichaufzählung
    pupillenverengende Augentropfen zur Senkung des Augendrucks

 

 

 

  1. Litera c
    Otologika

 

 

 

  • Strichaufzählung
    antibiotische Lösung

 

 

 

  • Strichaufzählung
    anästhesierende und entzündungshemmende Lösung

 

 

 

  1. Litera d
    Mund- und Rachentherapeutika

 

 

 

  • Strichaufzählung
    antibiotisches oder antiseptisches Mundschleimhauttherapeutikum

 

 

 

  1. Litera e
    Lokalanästhetika

 

 

 

  • Strichaufzählung
    durch Kälteanwendung wirkende Lokalanästhetika

 

 

 

  • Strichaufzählung
    subkutan injizierbare Lokalanästhetika

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Dental-Anästhetikum und -Antiseptikum

 

 

 

2. MEDIZINISCHES MATERIAL

 

 

 

  1. 2 Punkt eins
    Reanimationsausrüstung

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Apparat für manuelle Reanimation

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Beatmungsgerät mit Druckminderventil, das eine Verwendung des an Bord verfügbaren technischen Sauerstoffs ermöglicht, oder Sauerstoffbehälter

 

 

 

  • Strichaufzählung
    mechanische Absaugvorrichtung zum Freimachen der oberen Atemwege

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Tubus für Mund-zu-Mund-Beatmung

 

 

 

  1. 2 Punkt 2
    Verbandszeug und Vernähmaterial

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Einmal-Nahtklammer oder Nadeln und Nahtmaterial

 

 

 

  • Strichaufzählung
    elastische selbsthaftende Bandage

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Verbandmullbinden

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Mullschlauchbinden für Fingerverband

 

 

 

  • Strichaufzählung
    sterile Mullkompressen

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Verbandwatte

 

 

 

  • Strichaufzählung
    steriles Brandwundentuch

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Dreieckstuch

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Einmal-Polyethylenhandschuhe

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Heftpflaster

 

 

 

  • Strichaufzählung
    sterile Druckverbände

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Klebewundverbände (Butterfly) oder Zinkoxidbinden

 

 

 

  • Strichaufzählung
    nicht resorbierbares Nahtmaterial

 

 

 

  • Strichaufzählung
    getränkte Mullverbände

 

 

 

  1. 2 Punkt 3
    Instrumente

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Einmal-Skalpelle

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Instrumentenbehälter aus nichtrostendem Stahl

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Scheren

 

 

 

  • Strichaufzählung
    anatomische Pinzetten

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Gefäßklammern

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Nadelhalter

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Einmal-Rasierklinge

 

 

 

  1. 2 Punkt 4
    Material für die ärztliche Untersuchung und Überwachung

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Einmal-Zungenspatel

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Reagenzstreifen für Urintest

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Fieberkurvenblätter

 

 

 

  • Strichaufzählung
    ärztliche Abbergungsblätter

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Stethoskop

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Aneroid-Blutdruckmeßgerät

 

 

 

  • Strichaufzählung
    medizinisches Standardthermometer

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Hypothermie-Thermometer

 

 

 

  1. 2 Punkt 5
    Material für Injektion, Perfusion, Punktion und Katheterisierung

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Blasendrainageset

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Tropfklistierset

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Vorrichtung für Dauertropfinfusion mit Einmalfilter

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Urindrainagebeutel

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Einmalspritzen und -nadeln

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Blasenkatheter

 

 

 

  1. 2 Punkt 6
    Allgemeine medizinische Ausrüstung

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Bettpfanne

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Wärmflasche

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Uringlas

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Eisbeutel

 

 

 

  1. 2 Punkt 7
    Immobilisierungs- und Kontentativmaterial

 

 

 

  • Strichaufzählung
    biegsame Fingerschiene

 

 

 

  • Strichaufzählung
    biegsame Unterarm- oder Beinschiene

 

 

 

  • Strichaufzählung
    aufblasbare Schienen

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Oberschenkelschiene

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Halskrawatte

 

 

 

  • Strichaufzählung
    kranfähige Liegerinne oder Vakuum-Formmatratze

 

 

 

  1. 2 Punkt 8
    Desinfektion – Insektenbekämpfung – Schutzmittel

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Wasserdesinfektionsmittel

 

 

 

  • Strichaufzählung
    flüssiges Insektizid

 

 

 

  • Strichaufzählung
    pulverförmiges Insektizid

 

 

 

3. ANTIDOTE

 

 

 

  1. 3 Punkt eins
    allgemeine

 

 

 

  1. 3 Punkt 2
    Kreislaufsystem

 

 

 

  1. 3 Punkt 3
    Verdauungssystem

 

 

 

  1. 3 Punkt 4
    Nervensystem

 

 

 

  1. 3 Punkt 5
    Atmungssystem

 

 

 

  1. 3 Punkt 6
    Antiinfektiosa

 

 

 

  1. 3 Punkt 7
    äußerliche Anwendung

 

 

 

  1. 3 Punkt 8
    sonstige

 

 

 

  1. 3 Punkt 9
    Sauerstoffbehandlungsgerät

 

 

 

Ort, Datum: ..................................................................................................................................................

Unterschrift des Kapitäns: ...........................................................................................................................

Sichtvermerk der Behörde, des Arztes oder des Apothekers: .....................................................................

Anl. 4/2

Text

Anlage 4/2 zu § 3 Abs. 4

MEDIZINISCHE AUSSTATTUNG – KONTROLLDOKUMENT
für Seeschiffe der Kategorie B

römisch eins. Angaben zum Schiff

Name: .............................................................................................................................................

Flagge: ............................................................................................................................................

Heimathafen: ..................................................................................................................................

römisch II. Medizinische Ausstattung

 

Erforderliche Mengen

Tatsächlich
an Bord befindliche Mengen

Bemerkun-gen (speziell: etwaiges Verfalls-datum)

1. ARZNEIMITTEL

 

 

 

  1. eins Punkt eins
    Kreislaufmittel

 

 

 

  1. Litera a
    Kreislaufanaleptika

 

 

 

  1. Litera b
    stenokardiehemmende Mittel

 

 

 

  1. Litera c
    Diuretika

 

 

 

  1. Litera d
    Antihämorrhagika, einschließlich Gebärmutterschmerzmittel, falls Frau an Bord

 

 

 

  1. eins Punkt 2
    Arzneimittel mit Wirkung auf das Verdauungssystem

 

 

 

  1. Litera a
    Arzneimittel gegen Magen- und Duodenalbeschwerden
    • Strichaufzählung
      säurebindendes Schleimhauttherapeutikum

 

 

 

  1. Litera b
    Antiemetika

 

 

 

  1. Litera c
    Antidiarrhoika

 

 

 

  1. Litera d
    Darmantiseptika

 

 

 

  1. Litera e
    Hämorrhoidenmittel

 

 

 

  1. eins Punkt 3
    Analgetika und Antispasmodika

 

 

 

  1. Litera a
    Analgetika, Antipyretika und entzündungshemmende Mittel

 

 

 

  1. Litera b
    starke Analgetika

 

 

 

  1. Litera c
    Spasmolytika

 

 

 

  1. eins Punkt 4
    Arzneimittel mit Wirkung auf das Nervensystem

 

 

 

  1. Litera a
    Anxiolytika

 

 

 

  1. Litera b
    Neuroleptika

 

 

 

  1. Litera c
    Mittel gegen Seekrankheit

 

 

 

  1. eins Punkt 5
    Antiallergika und Mittel zur Schockbekämpfung

 

 

 

  1. Litera a
    H1-Antihistaminika

 

 

 

  1. Litera b
    injizierbare Glukokortikoide

 

 

 

  1. eins Punkt 6
    Arzneimittel mit Wirkung auf das Atmungssystem

 

 

 

  1. Litera a
    Arzneimittel gegen Bronchospasmen

 

 

 

  1. Litera b
    Antitussativa

 

 

 

  1. Litera c
    Rhinitis- und Bronchitismittel

 

 

 

  1. eins Punkt 7
    Antiinfektiosa

 

 

 

  1. Litera a
    Antibiotika (mindestens zwei Familien)

 

 

 

  1. Litera b
    antibakterielle Sulfonamide

 

 

 

  1. Litera c
    antiparasitäre Mittel

 

 

 

  1. Litera d
    Darm-Antiinfektiosa

 

 

 

  1. Litera e
    Impfstoffe und Tetanus-Gammaglobuline

 

 

 

  1. eins Punkt 8
    Zur Rehydratation, zur Kalorienzufuhr und zur Blutgefäßauffüllung bestimmte Zubereitungen

 

 

 

  1. eins Punkt 9
    Äußerlich anzuwendende Arzneimittel

 

 

 

  1. Litera a
    Dermatika
    • Strichaufzählung
      antiseptische Lösung

 

 

 

  • Strichaufzählung
    antibiotische Salbe

 

 

 

  • Strichaufzählung
    entzündungshemmende und analgetische Salbe

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Zubereitungen gegen Verbrennungen

 

 

 

  1. Litera b
    Ophtalmika

 

 

 

  • Strichaufzählung
    antibiotische Augentropfen

 

 

 

  • Strichaufzählung
    entzündungshemmende antibiotische Augentropfen

 

 

 

  • Strichaufzählung
    anästhesierende Augentropfen

 

 

 

  • Strichaufzählung
    pupillenverengende Augentropfen zur Senkung des Augendrucks

 

 

 

  1. Litera c
    Otologika

 

 

 

  • Strichaufzählung
    antibiotische Lösung

 

 

 

  • Strichaufzählung
    anästhesierende und entzündungshemmende Lösung

 

 

 

  1. Litera d
    Mund- und Rachentherapeutika

 

 

 

  • Strichaufzählung
    antibiotisches oder antiseptisches Mundschleimhauttherapeutikum

 

 

 

  1. Litera e
    Lokalanästhetika

 

 

 

  • Strichaufzählung
    subkutan injizierbare Lokalanästhetika

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Dental-Anästhetikum und -Antiseptikum

 

 

 

2. MEDIZINISCHES MATERIAL

 

 

 

  1. 2 Punkt eins
    Reanimationsausrüstung

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Apparat für manuelle Reanimation

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Beatmungsgerät mit Druckminderventil, das eine Verwendung des an Bord verfügbaren technischen Sauerstoffs ermöglicht, oder Sauerstoffbehälter

 

 

 

  • Strichaufzählung
    mechanische Absaugvorrichtung zum Freimachen der oberen Atemwege

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Tubus für Mund-zu-Mund-Beatmung

 

 

 

  1. 2 Punkt 2
    Verbandszeug und Vernähmaterial

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Einmal-Nahtklammer oder Nadeln und Nahtmaterial

 

 

 

  • Strichaufzählung
    elastische selbsthaftende Bandage

 

 

 

  • Strichaufzählung
    sterile Mullkompresse

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Verbandwatte

 

 

 

  • Strichaufzählung
    steriles Brandwundentuch

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Dreieckstuch

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Einmal-Polyethylenhandschuhe

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Heftpflaster

 

 

 

  • Strichaufzählung
    sterile Druckverbände

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Klebewundverbände (Butterfly) oder Zinkoxidbinden

 

 

 

  • Strichaufzählung
    getränkte Mullverbände

 

 

 

  1. 2 Punkt 3
    Instrumente

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Instrumentenbehälter aus nichtrostendem Stahl

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Scheren

 

 

 

  • Strichaufzählung
    anatomische Pinzetten

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Gefäßklammern

 

 

 

  1. 2 Punkt 4
    Material für die ärztliche Untersuchung und Überwachung

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Einmal-Zungenspatel

 

 

 

  • Strichaufzählung
    ärztliche Abbergungsblätter

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Stethoskop

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Aneroid-Blutdruckmeßgerät

 

 

 

  • Strichaufzählung
    medizinisches Standardthermometer

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Hypothermie-Thermometer

 

 

 

  1. 2 Punkt 5
    Material für Injektion, Perfusion, Punktion und Katheterisierung

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Einmalspritzen und -nadeln

 

 

 

  1. 2 Punkt 6
    Immobilisierungs- und Kontentivmaterial

 

 

 

  • Strichaufzählung
    biegsame Fingerschiene

 

 

 

  • Strichaufzählung
    biegsame Unterarm- und Handschiene

 

 

 

  • Strichaufzählung
    aufblasbare Schienen

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Oberschenkelschiene

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Halskrawatte

 

 

 

3. ANTIDOTE

 

 

 

  1. 3 Punkt eins
    allgemeine

 

 

 

  1. 3 Punkt 2
    Kreislaufsystem

 

 

 

  1. 3 Punkt 3
    Verdauungssystem

 

 

 

  1. 3 Punkt 4
    Nervensystem

 

 

 

  1. 3 Punkt 5
    Atmungssystem

 

 

 

  1. 3 Punkt 6
    Antiinfektiosa

 

 

 

  1. 3 Punkt 7
    äußerliche Anwendung

 

 

 

  1. 3 Punkt 8
    sonstige

 

 

 

  1. 3 Punkt 9
    Sauerstoffbehandlungsgerät

 

 

 

Ort, Datum: ...........................................................................................................................................

Unterschrift des Kapitäns: .....................................................................................................................

Sichtvermerk der Behörde, des Arztes oder des Apothekers: ...............................................................

Anl. 4/3

Text

Anlage 4/3 zu § 3 Abs. 4

MEDIZINISCHE AUSSTATTUNG – KONTROLLDOKUMENT
für Seeschiffe der Kategorie C

römisch eins. Angaben zum Schiff

Name: ............................................................................................................................................

Flagge: ...........................................................................................................................................

Heimathafen: ..................................................................................................................................

römisch II. Medizinische Ausstattung

 

Erforderliche Mengen

Tatsächlich
an Bord befindliche Mengen

Bemerkun-gen (speziell: etwaiges Verfalls-datum)

1. ARZNEIMITTEL

 

 

 

  1. eins Punkt eins
    Kreislaufmittel

 

 

 

  1. Litera a
    stenokardiehemmende Mittel

 

 

 

  1. Litera b
    Antihämorrhagika, einschließlich Gebärmutterschmerzmittel falls Frau an Bord

 

 

 

  1. eins Punkt 2
    Arzneimittel mit Wirkung auf das Verdauungssystem

 

 

 

  1. Litera a
    Antiemetika

 

 

 

  1. Litera b
    Antidiarrhoika

 

 

 

  1. eins Punkt 3
    Analgetika und Antispasmodika

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Analgetika, Antipyretika und entzündungshemmende Mittel

 

 

 

  1. eins Punkt 4
    Arzneimittel mit Wirkung auf das Nervensystem

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Mittel gegen Seekrankheit

 

 

 

  1. eins Punkt 5
    Äußerlich anzuwendende Mittel

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Dermatika

 

 

 

  • Strichaufzählung
    antiseptische Lösung

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Zubereitung gegen Verbrennungen

 

 

 

2. MEDIZINISCHES MATERIAL

 

 

 

  1. 2 Punkt eins
    Reanimationsausrüstung

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Tubus für Mund-zu-Mund-Beatmung

 

 

 

  1. 2 Punkt 2
    Verbandszeug und Vernähmaterial

 

 

 

  • Strichaufzählung
    elastische selbsthaftende Bandage

 

 

 

  • Strichaufzählung
    sterile Mullkompressen

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Einmal-Polyethylenhandschuhe

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Heftpflaster

 

 

 

  • Strichaufzählung
    sterile Druckverbände

 

 

 

  • Strichaufzählung
    Klebewundverbände (Butterfly) oder Zinkoxidbinden

 

 

 

3. ANTIDOTE

 

 

 

  1. 3 Punkt eins
    allgemeine

 

 

 

  1. 3 Punkt 2
    Kreislaufsystem

 

 

 

  1. 3 Punkt 3
    Verdauungssystem

 

 

 

  1. 3 Punkt 4
    Nervensystem

 

 

 

  1. 3 Punkt 5
    Atmungssystem

 

 

 

  1. 3 Punkt 6
    Antiinfektiosa

 

 

 

  1. 3 Punkt 7
    äußerliche Anwendung

 

 

 

  1. 3 Punkt 8
    sonstige

 

 

 

  1. 3 Punkt 9
    Sauerstoffbehandlungsgerät

 

 

 

Ort, Datum: .....................................................................................................................................................

Unterschrift des Kapitäns: ...............................................................................................................................

Sichtvermerk der Behörde, des Arztes oder des Apothekers: .........................................................................

Anl. 5

Text

Anlage 5 zu § 7 Abs. 2

MEDIZINISCHE AUSBILDUNG DES KAPITÄNS UND DER SACHKUNDIGEN ARBEITNEHMER

  1. Ziffer eins
    Erwerb von Grundkenntnissen in Physiologie, Symptomatologie und Therapie;
  2. Ziffer 2
    Erwerb von Kenntnissen im Bereich des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, insbesondere in bezug auf die individuelle und kollektive Hygiene, sowie von Kenntnissen in bezug auf etwaige prophylaktische Maßnahmen;
  3. Ziffer 3
    Erwerb praktischer Fähigkeiten im Bereich der wesentlichen Behandlungsgriffe und der Abbergung aus medizinischen Gründen.

Bei den für medizinische Versorgung an Bord von Seeschiffen der Kategorie A verantwortlichen Personen sollte die praktische Ausbildung nach Möglichkeit im Krankenhaus stattfinden.

  1. Ziffer 4
    Erwerb guter Kenntnisse für den Gebrauch der Einrichtungen zur funkärztlichen Beratung.

Die Ausbildung sollte die in den allgemein anerkannten internationalen Bestimmungen jüngeren Datums festgelegten Programme berücksichtigen.