die Entschädigungsleistungen an die Österreichischen Bundesforste, an die Gemeinde Wien und an sonstige Eigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte. Die Entschädigung an die Österreichischen Bundesforste beträgt im ersten Jahr 3,8 Millionen Schilling, im zweiten Jahr 5 Millionen Schilling, im dritten Jahr 6,7 Millionen Schilling und ab dem vierten Jahr 7,5 Millionen Schilling (jeweils ohne Umsatzsteuer). Die Entschädigung an die Gemeinde Wien beträgt im ersten Jahr 1,9 Millionen Schilling, im zweiten Jahr 2,5 Millionen Schilling, im dritten Jahr 3,1 Millionen Schilling und ab dem vierten Jahr 3,5 Millionen Schilling (jeweils ohne Umsatzsteuer). Diese Beträge werden bis zum 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres fällig.