die Gewinnung, die Erzeugung, die Lagerung, die Beförderung, die Abgabe, der Bezug, die Bearbeitung, der Besitz, die Einfuhr, die Ausfuhr, die Verwendung und die Beseitigung von künstlichen radioaktiven Stoffen oder von natürlichen radioaktiven Stoffen, die auf Grund ihrer Radioaktivität, Spaltbarkeit oder Bruteigenschaft verwendet werden, sowie jede sonstige Tätigkeit mit diesen Stoffen, die eine im Zusammenhang mit dem Strahlenschutz nicht außer Acht zu lassende Exposition von Einzelpersonen bewirken kann.