Die österreichische Ratifikationsurkunde zur Satzung der Weltgesundheitsorganisation wurde gemäß ihrem Artikel 79, lit. b, beim Generalsekretär der Vereinten Nationen am 30. Juni 1947 hinterlegt.Die österreichische Ratifikationsurkunde zur Satzung der Weltgesundheitsorganisation wurde gemäß ihrem Artikel 79, Litera b,, beim Generalsekretär der Vereinten Nationen am 30. Juni 1947 hinterlegt.
Die Satzung der Weltgesundheitsorganisation ist gemäß Artikel 80 am 7. April 1948 in Kraft getreten.
Bisher haben folgende Staaten die Satzung der Weltgesundheitsorganisation angenommen:
Abessinien, Ägypten, Afghanistan, Albanien, Argentinien, Australien, Belgien, Bjelorußland, Brasilien, Bulgarien, Burma, Ceylon, Chile, China, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, El Salvador, Ecuador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Haiti, Indien, Irak, Iran, Irland, Island, Italien, Jugoslawien, Kanada, Libanon, Liberia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Pakistan, Paraguay, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Saudi Arabien, Schweden, Schweiz, Siam, Südafrika, Syrien, Transjordanien, Tschechoslowakei, Türkei, UdSSR., Ukraine, Ungarn, USA., Venezuela.
Das Protokoll, betreffend das Office International dʻHygiène Publique, ist am 20. Oktober 1947 in Kraft getreten.
Bisher haben folgende Staaten dieses Protokoll angenommen:
Ägypten, Äthiopien, Albanien, Australien, Bolivien, Bulgarien, China, Costa Rica, Dänemark, Finnland, Griechenland, Haiti, Indien, Irak, Iran, Irland, Italien, Jugoslawien, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Philippinen, Polen, Saudi-Arabien, Siam, Schweden, Schweiz, Südafrikanische Union, Sozialistische Sowjetrepublik Bjelorußland, Sozialistische Sowjetrepublik Ukraine, Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Tschechoslowakei, Transjordanien, Türkei, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika
Die Internationale Gesundheitskonferenz für die Errichtung einer internationalen Gesundheits-Organisation wurde vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen mit folgender Entschließung vom 15. Februar 1946 einberufen:
„Der Wirtschafts- und Sozialrat nimmt die von den Delegationen Brasiliens und Chinas in San Franzisco gemeinsam vorgeschlagene Erklärung, betreffend eine Internationale Gesundheitskonferenz, die einstimmig genehmigt wurde, zur Kenntnis und anerkennt das dringende Bedürfnis für internationale Maßnahmen auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit und
1.Ziffer eins beschließt eine internationale Konferenz einzuberufen, um die Zielsetzung und die entsprechende Organisation für internationale Maßnahmen auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit und Vorschläge für die Errichtung einer einzigen Internationalen Gesundheits-Organisation der Vereinten Nationen zu erwägen;
2.Ziffer 2 fordert die Mitglieder der Vereinten Nationen auf, als Vertreter zu dieser Konferenz Fachleute auf dem Gebiete des öffentlichen Gesundheitswesens zu entsenden;
3.Ziffer 3 errichtet einen Vorbereitenden Fachausschuß zur Vorbereitung eines erläuternden Entwurfes einer Tagesordnung und Vorschläge zwecks Prüfung durch die Konferenz und ernennt zur Bildung dieses Ausschusses die folgenden Fachleute oder deren Ersatzmänner:
Dr. Gregorio Bermann (Argentinien),
Dr. Geraldo H. de Paula Souza (Brasilien),
Generalmajor G. B. Chisholm (Canada),
Dr P. Z King (China),
(Ersatzmann: Dr. Szeming Sze),
Dr. Josef Cancik (Tschechoslowakei),
Dr. Aly Tewfik Shousha Pasha (Ägypten),
Dr. A. Cavaillon (Frankreich)
(Ersatzmann: Dr. Leclainche),
Dr. Kopanaris (Griechenland),
Major C. Mani (Indien),
(Ersatzmann: Dr. Chuni Lal Katial),
Dr Manuel Martinez Baez (Mexico),
Dr. Karl Evang (Norwegen),
Dr. Martin Kacprzak (Polen),
Sir Wilson Jameson (Vereinigtes Königreich),
(Ersatzmann: Dr. Melville Mackenzie),
Generalarzt Thomas Parran (Vereinigte Staaten von Amerika), (Ersatzmann: Dr. James A. Doull),
Dr. Andrija Stampar (Jugoslawien),
und, in beratender Eigenschaft, Vertreter von:
Das Panamerikanische Sanitäts-Bureau,
das Office International dʻHygiène publique
die Gesundheitsorganisation des Völkerbundes
und
die Hilfs- und Wiederaufbau-Verwaltung der Vereinten Nationen;
4.Ziffer 4 weist den Vorbereitenden Fachausschuß an, in Paris spätestens bis 15. März 1946 zusammenzutreten und seinen Bericht, einschließlich des erläuternden Entwurfes der Tagesordnung und Vorschlägen, den Mitgliedern der Vereinten Nationen und dem Rat spätestens bis 1. Mai 1946 vorzulegen;
5.Ziffer 5 beschließt, daß alle Bemerkungen, die er bei seiner zweiten Sitzung zum Bericht des Vorbereitenden Fachausschusses machen wird, der vorgeschlagenen Internationalen Konferenz mitgeteilt werden;
6.Ziffer 6 beauftragt den Generalsekretär, die Konferenz spätestens am 20. Juni 1946 einzuberufen und im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Rates den Ort des Zusammentretens auszuwählen.“
Eine Erklärung über die Einberufung einer Internationalen Gesundheitskonferenz wurde von der Konferenz der Vereinten Nationen über Internationale Organisationen in San Franzisco einstimmig genehmigt.
Die Internationale Gesundheitskonferenz fand in der Stadt New York vom 19. Juni bis 22. Juli 1946 statt.
Die Regierungen folgender Staaten waren durch Delegierte auf der Konferenz vertreten:
Argentinien
Australien
Belgien
Bolivien
Brasilien
Weißrussische Sozialistische Sowjetrepublik
Canada
Chile
China
Kolumbien
Costa Rica
Kuba
Tschechoslowakei
Dänemark
Dominikanische Republik
Ecuador
Ägypten
El Salvador
Äthiopien
Frankreich
Griechenland
Guatemala
Haiti
Honduras
Indien
Iran
Irak
Libanon
Liberien
Luxemburg
Mexiko
Niederlande
Neuseeland
Nicaragua
Norwegen
Panama
Paraguay
Peru
Philippinische Republik
Polen
Saudi-Arabien
Syrien
Türkei
Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik
Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
Südafrikanische Union
Vereinigtes Königreich
Vereinigte Staaten von Amerika
Uruguay
Venezuela
Jugoslawien
Die Regierungen folgender Staaten waren durch Beobachter vertreten:
Albanien
Österreich
Bulgarien
Irland
Finnland
Ungarn
Island
Italien
Portugal
Siam
Schweden
Schweiz
Transjordanien.
Die Regierungen der folgenden Staaten wurden eingeladen, Beobachter zu entsenden, waren aber nicht vertreten:
Afghanistan
Rumänien
Yemen
Die alliierten Kontrollbehörden für Deutschland, Japan und Korea waren durch Beobachter vertreten.
Die folgenden Internationalen Organisationen waren durch Beobachter vertreten:
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
die Internationale Arbeitsorganisation
die Liga der Gesellschaften vom Roten Kreuz
das Office International dʻHygiène publique
das Panamerikanische Sanitäts-Bureau
die vorläufige Internationale Organisation für zivile Luftfahrt
die Rockefeller Stiftung
die Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen
die Hilfs- und Wiederaufbau-Verwaltung der Vereinten Nationen
der Welt-Gewerkschaftsbund.
Der Konferenz lagen die Vorschläge für die Satzung der Weltgesundheitsorganisation und die vom Vorbereitenden Fachausschuß von Fachleuten angenommenen Resolutionen vor und sie benützte diese als Diskussionsgrundlage. Der Ausschuß wurde in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Wirtschafts- und Sozialrates vom 15. Februar 1946 errichtet. Eine Anzahl von Vorschlägen, die von Regierungen und verschiedenen Organisationen erstattet worden waren, lagen der Konferenz ebenfalls vor.
Als Ergebnis der Beratungen der Konferenz, wie sie in den Protokollen und Berichten der verschiedenen Ausschüsse und Unterausschüsse und der Vollsitzungen niedergelegt sind, wurden folgende Urkunden errichtet und gesondert unterzeichnet:
Die Satzung der Weltgesundheitsorganisation.
Abkommen zur Errichtung einer Interimskommission der Weltgesundheitsorganisation.
Protokoll betreffend das Office International dʻHygiène publique.
Die Konferenz hat folgenden Beschluß angenommen:
„Die Konferenz nimmt mit Genugtuung die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen bereits eingeleiteten Schritte zur Kenntnis, um die zeitweilige Organisation für die Weiterführung der verbliebenen Tätigkeiten der Gesundheitsorganisation des Völkerbundes sicherzustellen, wie sie im Beschluß V des Vorbereitenden Fachausschusses vom 5. April 1946 empfohlen wurde, und ersucht den Generalsekretär der Vereinten Nationen, zwecks Vermeidung parallel ausgeübter Funktionen, die notwendigen Abmachungen zu treffen, damit sobald als möglich die Funktionen der Gesundheitsorganisation des Völkerbundes, die von den Vereinten Nationen übernommen worden sind, auf die Interimskommission der Weltgesundheitsorganisation übertragen werden.“„Die Konferenz nimmt mit Genugtuung die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen bereits eingeleiteten Schritte zur Kenntnis, um die zeitweilige Organisation für die Weiterführung der verbliebenen Tätigkeiten der Gesundheitsorganisation des Völkerbundes sicherzustellen, wie sie im Beschluß römisch fünf des Vorbereitenden Fachausschusses vom 5. April 1946 empfohlen wurde, und ersucht den Generalsekretär der Vereinten Nationen, zwecks Vermeidung parallel ausgeübter Funktionen, die notwendigen Abmachungen zu treffen, damit sobald als möglich die Funktionen der Gesundheitsorganisation des Völkerbundes, die von den Vereinten Nationen übernommen worden sind, auf die Interimskommission der Weltgesundheitsorganisation übertragen werden.“
Zu Urkund dessen unterzeichnen die unterfertigten Vertreter diesen Schlußakt.
Gegeben in der Stadt New York am zweiundzwanzigsten Juli 1946 in einer einzigen Ausfertigung in chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist. Die Originaltexte werden in den Archiven der Vereinten Nationen hinterlegt. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird jeder der auf der Konferenz vertretenen Regierungen beglaubigte Abschriften übersenden.
2 Satzung der Weltgesundheitsorganisation
Die Staaten, die Vertragspartner dieser Satzung sind, erklären in Übereinstimmung mit der Charter der Vereinten Nationen, daß die folgenden Grundsätze für das Glück, für harmonische Beziehungen und für die Sicherheit aller Völker grundlegend sind:
1.Ziffer eins Die Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.
2.Ziffer 2 Der Genuß des höchsten erreichbaren Gesundheitsstandards ist eines der Grundrechte jedes menschlichen Wesens ohne Unterschied von Rasse, Religion, politischer Anschauung, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen.
3.Ziffer 3 Die Gesundheit aller Völker ist grundlegend für die Herbeiführung von Frieden und Sicherheit und hängt von der engsten Zusammenarbeit von Einzelmenschen und Staaten ab.
4.Ziffer 4 Die Errungenschaft jedes Staates in der Förderung und im Schutze der Gesundheit ist für alle von Wert.
5.Ziffer 5 Ungleiche Entwicklung in den verschiedenen Ländern hinsichtlich der Förderung der Gesundheit und der Bekämpfung der Krankheiten, besonders von übertragbaren Krankheiten, ist eine allgemeine Gefahr.
6.Ziffer 6 Eine gesunde Entwicklung des Kindes ist von grundlegender Bedeutung; die Fähigkeit, im Wechsel der Umwelt harmonisch zu leben, ist für eine solche Entwicklung wesentlich.
7.Ziffer 7 Die Ausdehnung der Wohltaten des medizinischen, psychologischen und damit verwandten Wissens auf alle Völker ist für die völlige Erlangung der Gesundheit wesentlich.
8.Ziffer 8 Eine weitgehende Aufklärung und tätige Mitarbeit der Öffentlichkeit sind bei der Hebung der Gesundheit des Volkes von allergrößter Bedeutung.
9.Ziffer 9 Die Regierungen tragen für die Gesundheit ihrer Völker die Verantwortung, welcher nur durch die Vorkehrung entsprechender gesundheitlicher und sozialer Maßnahmen Genüge geleistet werden kann.
Unter Annahme dieser Grundsätze und zum Zweck der Zusammenarbeit untereinander und mit anderen, um die Gesundheit aller Völker zu fördern und zu schützen, einigen sich die vertragschließenden Teile auf die vorliegende Satzung und errichten hiemit die Welt-Gesundheitsorganisation als eine Spezialorganisation gemäß den Bestimmungen des Artikels 57 der Satzung der Vereinten Nationen.