(1)Absatz einsDen portugiesischen Studierenden, die an einer österreichischen Universität für das Universitätsstudium Deutsche Philologie als ordentliche Hörer gemäß den österreichischen Studienvorschriften bis zum Höchstausmaß von zwei aufeinanderfolgenden Semestern inskribieren, wird von der portugiesischen Universität, an der diese Studierenden inskribiert sind, die „equivalencia“ (volle Gleichwertigkeit) der Universitätszeugnisse zugesichert, die während dieser Studienzeit erworben wurden. Voraussetzung für diese volle Gleichwertigkeit ist, daß die Fächer, die diese Studierenden an der österreichischen Universität inskribieren werden, im vorhinein nach Beratung mit der portugiesischen Universität, an der sie inskribiert sind, ausgewählt werden.