Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, Fassung vom 31.08.2023

§ 0

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen
StF: BGBl. Nr. 134/1963 idF BGBl. Nr. 267/1963 (DFB)

Änderung

Bundesgesetzblatt Nr. 21 aus 1965,

Bundesgesetzblatt Nr. 102 aus 1968,

Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1969,

Bundesgesetzblatt Nr. 79 aus 1972,

Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1972,

Bundesgesetzblatt Nr. 366 aus 1972,

Bundesgesetzblatt Nr. 62 aus 1974,

Bundesgesetzblatt Nr. 349 aus 1975,

Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1975,

Bundesgesetzblatt Nr. 457 aus 1976,

Bundesgesetzblatt Nr. 14 aus 1977,

Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 577 aus 1980, (DFB)

Bundesgesetzblatt Nr. 238 aus 1982,

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1983,

Bundesgesetzblatt Nr. 78 aus 1985,

Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1986,

Bundesgesetzblatt Nr. 413 aus 1987,

Bundesgesetzblatt Nr. 429 aus 1989,

Bundesgesetzblatt Nr. 439 aus 1991,

Bundesgesetzblatt Nr. 528 aus 1992,

Bundesgesetzblatt Nr. 546 aus 1993,

Bundesgesetzblatt Nr. 700 aus 1994,

Bundesgesetzblatt Nr. 643 aus 1995,

Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1996,

Bundesgesetzblatt Nr. 518 aus 1996,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 60 aus 1998,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 83 aus 1998,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 1998,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 310 aus 1998,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 346 aus 1998,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 355 aus 1999,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 135 aus 2000,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 290 aus 2001,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 368 aus 2005,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 314 aus 2006,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 107 aus 2007,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 137 aus 2008,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 290 aus 2008,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 255 aus 2010,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 2010,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 242 aus 2012,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 303 aus 2012,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 71 aus 2014,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 2014,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 220 aus 2014,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2015,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 261 aus 2015,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 2017,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 230 aus 2018,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 180 aus 2019,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2020,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 375 aus 2021, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 471 aus 2021, (VFB)

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 1 aus 2023,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 163 aus 2023,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 269 aus 2023,

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, insbesondere dessen Paragraphen 6,, 10, 16 und 23, wird verordnet.

Art. 1 § 1

Text

Paragraph eins,

Für die Volksschule wird der in Anlage A enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der darin im fünften Teil wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.

Art. 1 § 3

Text

Paragraph 3,
  1. Absatz einsFür Sonderschulen werden (mit Ausnahme der darin wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht) folgende Lehrpläne erlassen:
    1. Ziffer eins
      für die Allgemeine Sonderschule der in Anlage C/1 enthaltene Lehrplan,
    2. Ziffer 2
      für die Sonderschule für Gehörlose der in Anlage C/2 enthaltene Lehrplan,
    3. Ziffer 3
      für die Sonderschule für blinde Kinder der in Anlage C/3 enthaltene Lehrplan,
    4. Ziffer 4
      für die Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf der in der Anlage C/4 enthaltene Lehrplan,
    5. Ziffer 5
      für die Sondererziehungsschule der in Anlage C/5 enthaltene Lehrplan,
    6. Ziffer 6
      für das Berufsvorbereitungsjahr für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf der in Anlage C/6 enthaltene Lehrplan.
  2. Absatz 2Für die Sonderschule für körperbehinderte Kinder gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule oder einer Sonderschule anderer Art, mit der Maßgabe, daß der Pflichtgegenstand Bewegung und Sport als verbindliche Übung Bewegung und Sport zu führen ist, wobei der Lehrplan des Pflichtgegenstandes als anzustrebendes Richtmaß gilt. Über die in der jeweiligen Stundentafel vorgesehene Gesamtstundenzahl hinaus werden für die Vorschulstufe zwei, für die 1. bis 4. Schulstufe vier, für die 5. Bis 7. Schulstufe drei und für die 8. Schulstufe zwei Wochenstunden für therapeutische und funktionelle Übungen, die der Behinderung der Schüler entsprechen, festgesetzt. Als solche kommen in Betracht:
    1. Litera a
      Bewegungstherapie: Zur Anbahnung der lebensnotwendigen Bewegungen, Erhöhung der motorischen Kraft, Vergrößerung des Bewegungsumfanges behinderter Gelenke, Koordination der Bewegungsabläufe.
    2. Litera b
      Unterwassertherapie: Zur Schulung und Förderung des Bewegungsablaufes bei bestimmten Gebrechen unter Ausnützung der besonderen Wirkung des warmen Wassers.
    3. Litera c
      Spezielle Übungstherapie für Handgeschädigte: Zur Schulung der kranken Hand, zum Erwerb und zur Automatisierung der Greifbewegung und der Zusammenarbeit beider Hände, zur Pflege kombinierter Bewegungsformen.
    4. Litera d
      Von den für therapeutische und funktionelle Übungen vorgesehenen Wochenstunden in der 5. und 6. Schulstufe können je zwei Wochenstunden und in der 7. Und 8. Schulstufe je eine Wochenstunde für den Unterricht in Maschinschreiben verwendet werden.
  3. Absatz 3Für die Sonderschule für sprachgestörte Kinder gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule oder einer Sonderschule anderer Art. Über die in der jeweiligen Stundentafel vorgesehene Gesamtstundenzahl hinaus werden zwei Wochenstunden je Schulstufe für sprachtherapeutische Übungen festgesetzt.
  4. Absatz 4Für die Sonderschule für schwerhörige Kinder gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule oder einer Sonderschule anderer Art. Über die in der jeweiligen Stundentafel vorgesehene Gesamtstundenzahl hinaus werden für die Vorschulstufe zwei, für die 1. bis 4. Schulstufe je drei und für die 5. bis 8. Schulstufe je zwei Wochenstunden für therapeutische und funktionelle Übungen festgesetzt. Als solche kommen in Betracht:
    1. Litera a
      Übungen im Ablesen;
    2. Litera b
      Übungen zur systematischen Hörerziehung, auch mit Hilfe elektro-akustischer Hörhilfen (individuelle Hörgeräte, Trainergeräte, Hör- und Sprechanlagen u. ä.);
    3. Litera c
      Übungen zur Verbesserung fehlerhafter Artikulation;
    4. Litera d
      Übungen zum Abbau behinderungsbedingter Leistungsrückstände.
  5. Absatz 5Für die Sonderschule für sehgestörte Kinder gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule oder einer Sonderschule anderer Art.

    Anmerkung, Absatz 6, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 546 aus 1993,)

  6. Absatz 7Für die Heilstättenschule gilt der Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule oder einer Sonderschule mit der Maßgabe, daß an Stelle der darin jeweils vorgesehenen Stundentafel das Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände vom Schulleiter auf Grund eines Gutachtens des behandelnden Arztes unter Bedachtnahme auf den Gesundheitszustand, das Alter und die Bildungsfähigkeit des Schülers zu bestimmen ist. Die im betreffenden Lehrplan für die einzelnen Schulstufen vorgesehene Gesamtwochenstundenzahl darf dabei nicht überschritten werden.
  7. Absatz 8Für Sprachheilkurse an Volksschulen, Mittelschulen und Sonderschulen sowie an polytechnischen Schulen wird das Stundenausmaß mit zwei Wochenstunden je Kurs festgesetzt.
  8. Absatz 9Für Kurse zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß Paragraph 25, Absatz 6, des Schulorganisationsgesetzes für Schüler an Volksschulen und Mittelschulen, bezüglich deren ein Verfahren gemäß Paragraph 8, des Schulpflichtgesetzes eingeleitet wurde, wird das Stundenausmaß mit zwei Wochenstunden je Kurs festgesetzt. Die Kursdauer darf den Zeitraum von der Antragstellung an die Bildungsdirektion bis zur Entscheidung über die Sonderschulaufnahme, längstens jedoch das Ausmaß von drei Monaten nicht überschreiten

Art. 1 § 4

Beachte für folgende Bestimmung

zum klassenweise gestaffelten Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 5 Abs. 28

Text

Paragraph 4,
  1. Absatz einsDie Bildungsdirektionen werden gemäß Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, im Rahmen der Bestimmungen der in den Paragraphen eins bis 3 genannten Lehrpläne nach den örtlichen Erfordernissen zusätzliche Lehrplanbestimmungen zu erlassen. Insbesondere haben sie folgende Angelegenheiten zu regeln:
    1. Litera a
      Soweit in den Lehrplänen für Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch hinsichtlich des besonderen Förderunterrichtes, der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ und des Freigegenstandes „Muttersprachlicher Unterricht“ nur die Mindest- und Höchstzahl des Wochenstundenausmaßes angegeben ist, haben sie das Stundenausmaß im Rahmen der vorgesehenen Grenzen zu bestimmen oder die Bestimmung den Schulforen der betreffenden Schulen zu übertragen;
    2. Litera b
      für die Oberstufe der Volksschule haben sie nach den örtlichen Gegebenheiten die Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Lehrstoff der einzelnen Pflichtgegenstände festzulegen, wobei sie sich am Lehrplan der Mittelschule, Anlage 1 zur Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,, in der jeweils geltenden Fassung, zu orientieren haben.
    3. Litera c
      hinsichtlich der im Paragraph 3, Absatz 2 bis 7 genannten Sonderschulen und der im Paragraph 3, Absatz 8, genannten Sprachheilkurse haben sie den Lehrstoff der therapeutischen und funktionellen Übungen zu bestimmen und auf die einzelnen Schulstufen aufzuteilen;
    4. Litera d
      für die Sonderschulen für mehrfach behinderte Kinder haben sie Lehrpläne zu erlassen, wobei die Bestimmungen der nach den Behinderungsarten in Betracht kommenden Sonderschullehrpläne soweit als möglich heranzuziehen sind. Die Gesamtstundenzahl in den einzelnen Schulstufen darf hiebei die höchste in den in Betracht kommenden Sonderschullehrplänen vorgesehene Gesamtstundenzahl nicht überschreiten;
    5. Litera e
      für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch haben sie hinsichtlich des besonderen Förderunterrichtes gemäß Ziffer 4 und 5 der Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule bzw. gemäß Ziffer 4 und 5 der Bemerkungen zur Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II sowie gemäß Ziffer 3 und 4 der Bemerkungen zur Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins der Allgemeinen Sonderschule die allfällige Kürzung der Wochenstundenanzahl in Pflichtgegenständen festzulegen oder die Festlegung den Schulforen der betreffenden Schulen zu übertragen.
    6. Litera f
      für Klassen, in denen die geringe Schülerzahl es zulässt und begleitende pädagogische und organisatorische Maßnahmen die Qualität des Unterrichts sicher stellen, kann die Gesamtwochenstundenzahl für die Grundschule und für die Oberstufe der Volksschule innerhalb des in der Stundentafel für die einzelnen Schulstufen vorgegebenen schulautonomen Rahmens um höchstens zwei Wochenstunden verringert werden.
  2. Absatz 2Die Bildungsdirektion für Burgenland kann für die Schüler der Grundschule Kroatisch, Ungarisch und Romanes als unverbindliche Übung im Ausmaß von bis zu drei Wochenstunden vorsehen. Für die Bildungs- und Lehraufgaben sowie für den Lehrstoff gelten die Bestimmungen der in den Anlagen 2 und 3 der Verordnung des Bundesministers für Unterricht Bundesgesetzblatt Nr. 118 aus 1966, enthaltenen Lehrpläne für den Pflichtgegenstand Kroatisch und Ungarisch; die Anforderungen sind jedoch entsprechend zu vermindern.
  3. Absatz 3Bezüglich der Praxisvolksschulen, die einer Pädagogischen Hochschule zum Zwecke lehrplanmäßig vorgesehener Übungen eingegliedert sind, ist für die im Absatz eins, genannten Maßnahmen die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zuständig.
  4. Absatz 4Das Schulforum der Volksschule oder der Sonderschule hat unter Bedachtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten für die Grundschule die Wochenstunden im Bereich der Stundentafel der Vorschulstufe festzulegen, wobei auf eine gemeinsame oder getrennte Führung der Schulstufen zu achten ist.

    Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 135 aus 2000,)

Art. 1 § 5

Text

Paragraph 5,
  1. Absatz einsArtikel römisch eins Paragraph 4, Absatz eins, Litera f, sowie die Änderungen der Anlagen A, B und C 1 dieser Verordnung durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 528 aus 1992, treten mit 1. September 1992 in Kraft.
  2. Absatz 2Artikel römisch eins Paragraph 3,, Artikel römisch eins Paragraph 4, sowie die Änderungen der Anlagen dieser Verordnung durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 546 aus 1993, treten mit 1. September 1993 in Kraft.
  3. Absatz 3Die Anlagen A, B, C l, C 2, C 3 und C 4 dieser Verordnung jeweils in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 700 aus 1994, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Anlage A erster Teil Abschnitt römisch eins Ziffer 7, (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen), Abschnitt römisch II Ziffer 13, (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) und Ziffer 14, (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen), Anlage B erster Teil Ziffer 8, (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) und Ziffer 9, (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen) sowie die Anlagen C l, C 2, C 3 und C 4 hinsichtlich der Vorschulstufe sowie der 1. und 5. Schulstufe mit 1. September 1994, hinsichtlich der 2. und 6. Schulstufe mit 1. September 1995, hinsichtlich der 3. und 7. Schulstufe mit l. September 1996 und hinsichtlich der 4. und 8. Schulstufe mit 1. September 1997
    2. Ziffer 2
      im übrigen mit 1. September 1994.
  4. Absatz 4Die Anlage B erster, zweiter und vierter Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 643 aus 1995, tritt mit 1. September 1995, die Anlage B sechster Teil tritt für die 7. Schulstufe mit 1. September 1995 und für die 8. Schulstufe mit 1. September 1996 in Kraft.
  5. Absatz 5Die Anlagen A, B, B/m, B/sp, B/ski, C 2, C 3 und C 4 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1996, treten mit 1. September 1996 in Kraft.
  6. Absatz 6Die Anlagen B vierter und sechster Teil, B/m, B/sp und B/ski dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 60 aus 1998, treten mit 1. September 1998 in Kraft.
  7. Absatz 7Die Anlage A siebenter Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 83 aus 1998, tritt mit 1. September 1998 in Kraft.
  8. Absatz 8Paragraph 3, Absatz 2,, 3, 4, 5, 7 und 8 sowie Anlage A vierter und achter Teil, Anlage B erster, vierter und sechster Teil, Anlage B/m, Anlage B/sp, Anlage B/ski, Anlage C 1 erster, vierter, sechster und siebenter Teil, Anlage C 2, Anlage C 3, Anlage C 4 und Anlage C 5 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 1998, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Paragraph 3, Absatz 2,, 3, 4, 5, 7 und 8 sowie Anlage B erster, vierter und sechster Teil, Anlage B/m, Anlage B/sp, Anlage B/ski, Anlage C 1 erster Teil, Anlage C 2 erster und dritter Teil, Anlage C 3 erster und dritter Teil, Anlage C 4 und Anlage C 5 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
    2. Ziffer 2
      Anlage A vierter Teil, Anlage C 1 vierter, sechster und siebenter Teil, Anlage C 2 zweiter, fünfter, sechster und siebenter Teil sowie Anlage C 3 zweiter, fünfter und sechster Teil treten bezüglich der Umbenennung des Unterrichtsgegenstandes „Hauswirtschaft“ in „Ernährung und Haushalt“ mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, im übrigen mit 1. September 1998 in Kraft;
    3. Ziffer 3
      Anlage A achter Teil tritt mit 1. September 1998 in Kraft
  9. Absatz 9Anlage A erster, vierter, achter und neunter Teil sowie Anlage B erster Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 310 aus 1998, treten mit 1. September 1998 in Kraft.
  10. Absatz 10Paragraph 4, Absatz 2 und 4 sowie Anlage A erster, zweiter, dritter, vierter, sechster und siebenter Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 355 aus 1999, treten mit 1. September 1999 in Kraft.
  11. Absatz 11Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie der Anlagen zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 135 aus 2000, treten wie folgt in Kraft bzw. außer Kraft:
    1. Ziffer eins
      Anlage A zweiter Teil Abschnitt römisch eins Ziffer 13, letzter Satz, Anlage A zweiter Teil Abschnitt römisch II, vierter Teil Litera c und vierter Teil Litera c, Ziffer 6, der Bemerkungen zu den Stundentafeln, siebenter Teil Abschnitt B, achter Teil Abschnitt B, neunter Teil Abschnitt B, Anlage C 1 erster Teil Ziffer 7,, Anlage C 1 sechster und siebenter Teil, Anlage C 2 erster Teil Ziffer 7,, Anlage C 2 fünfter, sechster 1260 Bundesgesetzblatt römisch II – Ausgegeben am 11. Mai 2000 – Nr. 135 und siebenter Teil, Anlage C 3 erster Teil Ziffer 6,, Anlage C 3 zweiter, fünfter und sechster Teil sowie Anlage C 5 treten mit 1. September 2000 in Kraft,
    2. Ziffer 2
      der Titel der Verordnung, im Paragraph 4, Absatz eins, der Einleitungssatz sowie Absatz eins, Litera e und Absatz 3, treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2000, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2001, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2002 und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2003 in Kraft,
    3. Ziffer 3
      Anlage B erster bis dritter Teil sowie die Anlagen B/m, B/sp und B/ski hinsichtlich der Allgemeinen Bestimmungen, des Allgemeinen Bildungsziels und der Allgemeinen Didaktischen Grundsätze treten mit Ablauf des 31. August 2000 außer Kraft,
    4. Ziffer 4
      Paragraph 2,, Paragraph 4, Absatz eins, Litera b und Absatz 5,, Anlage B vierter und sechster Teil, Anlage B/m hinsichtlich der Stundentafel und der Abschnitte A bis E, Anlage B/sp hinsichtlich der Stundentafel und der Abschnitte A und B und die Anlage B/ski hinsichtlich der Stundentafel und des Abschnitts A treten hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des 31. August 2000, hinsichtlich der 2. Klasse mit Ablauf des 31. August 2001, hinsichtlich der 3. Klasse mit Ablauf des 31. August 2002 und hinsichtlich der 4. Klasse mit Ablauf des 31. August 2003 außer Kraft.
  12. Absatz 12Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie die Anlagen zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 290 aus 2001, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Anlage C 1 erster und vierter Teil, Anlage C 2 siebenter Teil sowie Anlage C 3 fünfter Teil treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
    2. Ziffer 2
      Paragraph 3, Absatz eins, sowie Anlage A zweiter und vierter Teil und Anlage C 6 treten mit 1. September 2001 In Kraft.
  13. Absatz 13Artikel römisch eins Paragraph 4 und die Anlage A dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003, treten mit 1. September 2003 in Kraft.
  14. Absatz 14Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 368 aus 2005, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Artikel römisch eins Paragraph 4, Absatz 3 und 4, Anlage A Erster Teil, Anlage C 1 Erster Teil, Anlage C 2 Erster Teil, Anlage C 3 Erster Teil und Anlage C 4 Erster Teil treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
    2. Ziffer 2
      Anlage A Zweiter bis Achter Teil, soweit es nicht die Umbenennung von „Leibesübungen“ in „Bewegung und Sport“ betrifft (Ziffer 3,), tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
    3. Ziffer 3
      Artikel römisch eins Paragraph 3, Absatz 2, sowie Anlage A Zweiter bis Achter Teil, soweit es die Umbenennung von „Leibesübungen“ in „Bewegung und Sport“ betrifft, und Neunter Teil treten mit 1. September 2006 in Kraft.
  15. Absatz 15Anlage A Siebenter Teil, Anlage C 1, Anlage C 2, Anlage C 3 sowie Anlage C 6 vierter und sechster Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 314 aus 2006, treten mit 1. September 2006 in Kraft.
  16. Absatz 16Anlage A Siebenter Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 107 aus 2007, tritt mit 1. September 2007 in Kraft.
  17. Absatz 17Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 137 aus 2008, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Art. römisch eins Paragraph 3, Absatz 9,, Art. römisch eins Paragraph 4, Absatz eins, Litera a und e, Art. römisch eins Paragraph 4, Absatz 3, sowie Art. römisch eins Paragraph 4, Absatz 4, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft;
    2. Ziffer 2
      Anlage C1, C2 und C3 treten mit 1. September 2008 in Kraft.
  18. Absatz 18Art. römisch eins Paragraph 4, Absatz eins, Litera e,, Anlage A Vierter Teil, Anlage C 1 Ziffer 3,, 5 und 7, Anlage C 2 Ziffer 4 und 6 sowie Anlage C 3 Ziffer 4 und 6 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 290 aus 2008, treten mit 1. September 2008 in Kraft.
  19. Absatz 19Anlage A Siebenter Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 2010, tritt mit 1. September 2011 in Kraft.
  20. Absatz 20Anlage C 5 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 242 aus 2012, tritt mit 1. September 2012 in Kraft.
  21. Absatz 21Anlage A Siebenter Teil in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 303 aus 2012, tritt hinsichtlich der 1. Schulstufe mit 1. September 2012 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend in Kraft.
  22. Absatz 22Art. römisch eins Paragraph 3, Absatz 9, sowie die Anlagen A und C 4 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 2014, treten mit 1. August 2014 in Kraft.
  23. Absatz 23Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 220 aus 2014, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Artikel römisch eins Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 6,, Artikel römisch eins Paragraph 3, Absatz 2,, 3, 4, 5, 7, 8 und 9, Artikel römisch eins Paragraph 4, Absatz eins, Litera b und c sowie Artikel römisch eins Paragraph 4, Absatz 3, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft,
    2. Ziffer 2
      Anlage C 6 tritt mit 1. September 2014 in Kraft.
  24. Absatz 24Die Anlagen A, C 1, C 2, C 3, C 4 und C 6 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2015, treten mit 1. September 2015 in Kraft.
  25. Absatz 25Artikel römisch eins Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 4 und die Anlage C4 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 261 aus 2015, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  26. Absatz 26Anlage A Vierter und Zehnter Teil, Anlage C1 5. und 10. Teil, Anlage C2 6. und 10. Teil, Anlage C3 6. und 10. Teil sowie Anlage C4 Vierter, Sechster Teil und Siebenter Teil in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 230 aus 2018, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  27. Absatz 27Art. römisch eins Paragraph 3, Absatz 2,, 3, 4, 5, 7, 8 und 9, Art. römisch eins Paragraph 4, Absatz eins,, 2 und 3, Anlage A Zweiter Teil Abschnitt römisch eins Unterabschnitt 13, Vierter Teil Abschnitte a und b, Anlage C1 Zweiter Teil, Dritter Teil Abschnitte 2.11 und 3.13, Fünfter Teil Abschnitte A und B, Neunter Teil, Anlage C2 Erster Teil, Vierter Teil Abschnitte 4.6, 4.7, 4.9, 4.10, 4.11, 4.12 und 4.14, Fünfter Teil Abschnitte 5.10 und 5.11, Sechster Teil Abschnitte B und C, Neunter Teil samt Überschrift, Anlage C3 Erster Teil, Vierter Teil Abschnitte 4.6, 4.7, 4.10, 4.12 und 4.14, Fünfter Teil Abschnitte 5.12 und 5.13, Sechster Teil Abschnitte B und C, Neunter Teil, Anlage C4 Erster Teil Abschnitte 9 und 11, Anlage C5 Erster, Dritter und Fünfter Teil, Anlage C6 Vierter Teil Abschnitt 4.5 sowie Siebenter Teil Abschnitte 7.1, 7.3 und 7.5 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2020, treten mit 1. September 2020 in Kraft.
  28. Absatz 28Die nachstehenden Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 1 aus 2023, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Paragraph eins,, Paragraph 4, Absatz eins, Litera a und e sowie die Anlage A treten hinsichtlich der Vorschulstufe sowie der 1. Schulstufe mit 1. September 2023, hinsichtlich der 2. Schulstufe mit 1. September 2024, hinsichtlich der 3. Schulstufe mit 1. September 2025 und hinsichtlich der 4. Schulstufe mit 1. September 2026 in Kraft;
    2. Ziffer 2
      Anlage A Erster Teil Ziffer 4, tritt hinsichtlich der 5. Schulstufe mit 1. September 2023, hinsichtlich der 6. Schulstufe mit 1. September 2024 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend in Kraft.
  29. Absatz 29Der 5. und 8. Teil der Anlage C 1 sowie der 6. und 9. Teil der Anlagen C 2 und C 3 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 163 aus 2023, treten mit 1. September 2023 in Kraft.

Art. 2

Text

Bekanntmachung.

Die jeweils im vierten Teil der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, Bundesgesetzblatt Nr. 243, bekanntgemacht.

Anl. 1

Beachte für folgende Bestimmung

zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. Art. 1 Z 2, BGBl. II Nr. 375/2021

Text

Anlage A

LEHRPLAN DER VOLKSSCHULE

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Volksschule hat – wie alle österreichischen Schulen – im Sinne des Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich als Mitglied der Europäischen Union herangebildet werden. Sie sollen zu selbstständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen, sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.

Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit und Umweltbewusstsein sind tragende und handlungsleitende Werte in unserer Gesellschaft. Auf ihrer Grundlage soll jene Weltoffenheit entwickelt werden, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei hat der Unterricht aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen sowie Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen zu fördern.

Gemäß Paragraph 9, des Schulorganisationsgesetzes hat die Volksschule in der Vorschulstufe die Aufgabe, die Kinder im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern, wobei die soziale Integration behinderter Kinder zu berücksichtigen ist. In den darauf folgenden vier Schulstufen der Grundschule hat die Volksschule eine für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Elementarbildung unter Berücksichtigung einer sozialen Integration von Kindern mit Behinderungen zu vermitteln.

Dabei soll den Kindern eine grundlegende und ausgewogene Bildung im sozialen, emotionalen, intellektuellen und körperlichen Persönlichkeitsbereich ermöglicht werden.

Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler, hat die Grundschule daher folgende Aufgabe zu erfüllen:

  • Strichaufzählung
    Entfaltung und Förderung der Lernfreude, der Fähigkeiten, Interessen und Neigungen;
  • Strichaufzählung
    Stärkung und Entwicklung des Vertrauens der Schülerin bzw. des Schülers in seine eigene Leistungsfähigkeit;
  • Strichaufzählung
    Erweiterung bzw. Aufbau einer sozialen Handlungsfähigkeit (mündiges Verhalten, Zusammenarbeit, Einordnung, Entwicklung und Anerkennung von Regeln und Normen; Kritikfähigkeit);
  • Strichaufzählung
    Erweiterung sprachlicher Fähigkeiten (Kommunikationsfähigkeit, Ausdrucksfähigkeit);
  • Strichaufzählung
    Entwicklung und Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Einstellungen, die dem Erlernen der elementaren Kulturtechniken (einschließlich eines kindgerechten Umganges mit modernen Kommunikations- und Informationstechnologien), einer sachgerechten Begegnung und Auseinandersetzung mit der Umwelt sowie einer breiten Entfaltung im musisch-technischen und im körperlich-sportlichen Bereich dienen;
  • Strichaufzählung
    schrittweise Entwicklung einer entsprechenden Lern- und Arbeitshaltung (Ausdauer, Sorgfalt, Genauigkeit;
    Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme);
  • Strichaufzählung
    ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit zu bewusstem, selbstständigem, zielerreichendem Lernen hinführen.
Der umfassende Bildungsauftrag der Grundschule setzt sich die individuelle Förderung eines jeden Kindes zum Ziel. Dabei soll einerseits der individuellen Erziehungsbedürftigkeit und Bildsamkeit der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden, andererseits bei allen Schülerinnen und Schülern eine kontinuierliche Lernentwicklung angebahnt werden. Damit soll die Grundschule die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen in den weiterführenden Schulen schaffen.

In der nur noch selten geführten Oberstufe (5. bis 8. Schulstufe) hat die Volksschule die Aufgabe, eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln sowie die Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere Schulen zu befähigen.

Volksschule als sozialer Lebens- und Erfahrungsraum

Die Schule ist ein vielfältiger Erfahrungs- und Handlungsraum für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern. Schulleben geht über den Unterricht weit hinaus. Neben sachlichem Lernen findet in der Schule immer auch soziales Lernen in unterschiedlichen Formen und Situationen statt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen bzw. Kinder mit Behinderungen (Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.

Die Volksschule muss dem Kind Raum und Schutz gewähren, damit es Selbstwertgefühl entwickeln und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten aufbauen kann. Durch eine Situation gefühlsmäßiger Sicherheit und Entspanntheit wird einerseits schulisches Lernen begünstigt, andererseits wird aber auch soziales Verhalten positiv beeinflusst. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das grundsätzlich wertschätzende Verhalten der Lehrerin bzw. des Lehrers jedem einzelnen Kind gegenüber. Ein Klima des Vertrauens, der Zuneigung, der Anerkennung und Offenheit begünstigt soziale Verhaltensformen der Kinder.

Die Volksschule soll den Kindern die Möglichkeit geben, ihre Bedürfnisse und Interessen unter Berücksichtigung anderer Personen wahrzunehmen und zu vertreten.

Konflikte, die sich aus dem Zusammenleben bzw. aus Interessenunterschieden ergeben, müssen frühzeitig zum Gegenstand gemeinsamer Reflexion gemacht werden; dabei wird die Schülerin bzw. der Schüler Mittel und Wege der Konfliktbewältigung kennen lernen.

Eine besondere sozialerzieherische Aufgabe erwächst der Grundschule dort, wo sie interkulturelles Lernen ermöglichen kann, weil Kinder mit deutscher und nichtdeutscher Muttersprache unterrichtet werden. Die Aspekte des interkulturellen Lernens unter besonderer Berücksichtigung des Kulturgutes der entsprechenden Volksgruppe werden im besonderen Maße in jenen Bundesländern zu verwirklichen sein, in denen Angehörige einer Volksgruppe bzw. österreichische und ausländische Kinder gemeinsam unterrichtet werden.

Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem jeweils anderen Kulturgut sind insbesondere Aspekte wie Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte (zB Erzählungen, Märchen, Sagen), Tradition, Liedgut usw. aufzugreifen. Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen.

Interkulturelles Lernen soll in diesem Zusammenhang einen Beitrag zum besseren gegenseitigen Verständnis bzw. zur besseren gegenseitigen Wertschätzung, zum Erkennen von Gemeinsamkeiten und zum Abbau von Vorurteilen leisten. Ausgehend von schulischen und außerschulischen Erfahrungen mit Menschen aus anderen europäischen Staaten, insbesondere aus einem an das eigene Bundesland angrenzenden Nachbarstaat soll interkulturelles Lernen helfen, europäisches Bewusstsein bzw. Weltoffenheit anzubahnen. Querverbindungen zum didaktischen Grundsatz des sozialen Lernens und zum Unterrichtsprinzip Politische Bildung einschließlich Friedenserziehung sind sicherzustellen.

Eine günstige Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit und das Lernen der Kinder sind in hohem Maße von der Persönlichkeit der Lehrerin bzw. des Lehrers abhängig. Aus der Sicht der Schülerinnen und Schüler befindet sich die Lehrerin bzw. der Lehrer in einer Vorbildrolle. Diese Rolle wird bestimmt durch Art und Fähigkeit der Lehrerin bzw. des Lehrers, der Schülerin bzw. dem Schüler offen zu begegnen. Sie bzw. er soll auf die Bedürfnisse des Einzelnen eingehen, auftretende Schwächen mit Einfühlungsvermögen und Verständnis akzeptieren und an ihrer Behebung bewusst mitarbeiten. Darüber hinaus muss die Lehrerin bzw. der Lehrer durch ihr bzw. sein Verhalten Vorbild in Konfliktsituationen, Partner in mitmenschlichen Beziehungen sowie Helfer und Berater bei der Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten sein. Im täglichen Unterricht darf sich die Lehrerin bzw. der Lehrer nicht ausschließlich als Wissensvermittler und Belehrender, sondern auch als Lernender verstehen.

Nicht nur Lehrerverhalten, sondern auch bestimmte Rahmenbedingungen für Unterricht spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle: kooperative Arbeitsformen, Abbau zu starker Lenkung, Einschränkung von Konkurrenzsituationen usw. Dadurch erfahren die Selbsttätigkeit und die Eigeninitiative der Schülerinnen und Schüler eine besondere Förderung.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

römisch eins. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GRUNDSCHULE

1. Art, Funktion und Gliederung des Lehrplanes nach Lehrplan-Grundstufen

Der Lehrplan der Grundschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser äußert sich in der allgemeinen Festlegung des Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs für die einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie der fächerübergreifenden Lernbereiche. Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin bzw. durch den Lehrer.

Gemäß Paragraph 12, Absatz 2, des Schulorganisationsgesetzes ist die Grundschule in der Grundstufe römisch eins mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie 1. und 2. Schulstufe oder mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe römisch eins zu führen.

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Planungsgrundlage für die Arbeit in der Vorschulstufe der Lehrplan. Wegen des vielfältigen Förderauftrages und des kompensatorischen Charakters der Vorschulstufe wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung der vorschulischen Erziehung vorgenommen.

Er ist als Planungskonzept angelegt, das der Lehrerin bzw. dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse bzw. bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe römisch eins ermöglicht. Es ist im Sinne dieser Lehrplankonzeption, dass ein Durchlaufen des gesamten Vorschulstufenlehrplanes für in diese Schulstufe aufgenommene Kinder nicht zwingend erforderlich ist.

In der Grundstufe römisch eins sind der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel gemäß Paragraph 17, Absatz 5, des Schulunterrichtsgesetzes während des Unterrichtsjahres ermöglicht wird, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen. Ein solcher Wechsel der Schulstufe kann erst nach dem Ausschöpfen dieser in den Lehrplanstufen vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Bei der Unterrichtsplanung gemäß Ziffer 5 ist dies entsprechend zu berücksichtigen.

Die Neuordnung des Schuleingangsbereiches soll auch der Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern dienen, indem diese von der 1. in die 2. Schulstufe wechseln können.

Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den Inhaltsaspekt des Unterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches Entscheiden und Handeln.

Der Lehrstoff ist im Lehrplan in zwei Spalten dargestellt: In der linken Spalte wird die stoffliche Grobstruktur angegeben und dadurch die inhaltliche Linienführung eines Unterrichtsgegenstandes verdeutlicht. In der rechten Spalte wird die Grobstruktur modellhaft konkretisiert, sehr oft beispielhaft interpretiert.

Der Lehrplan umfasst

  • Strichaufzählung
    Allgemeines Bildungsziel,
  • Strichaufzählung
    Allgemeine Bestimmungen einschließlich der Unterrichtsprinzipien,
  • Strichaufzählung
    Allgemeine didaktische Grundsätze,
  • Strichaufzählung
    Stundentafel,
  • Strichaufzählung
    Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der Unterrichtsgegenstände.
Zur leichteren Lesbarkeit des Lehrplanes wurde die unten folgende Gliederung vorgenommen, bei der zunächst die primär für die Vorschulstufe geltenden Bestimmungen aufscheinen. Wegen der notwendigen Vernetzung aller für die Grundschule geltenden Lehrplanteile sind selbstverständlich auch jene Bestimmungen, die schwerpunktmäßig für die Grundstufe römisch II gelten, zu beachten.

Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen im Lehrplan der Volksschule (Grundschule) zu zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die Grundstufe römisch eins über die Vorschulstufe sowie die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe römisch II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Grundstufe römisch eins und die Grundstufe römisch II bilden die Grundschule.

Innerhalb einer Grundstufe sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu Lehrplan – Grundstufen ermöglicht die Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei bzw. mehrere Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.

Zum Schuleingangsbereich vergleiche auch Punkt 11 und zur Volksschuloberstufe Punkt römisch II.

2. Zur Organisation der Grundstufe römisch eins – Wechsel der Schulstufen

Die Grundschule ist gemäß Paragraph 12, des Schulorganisationsgesetzes in der Grundstufe I

  • Strichaufzählung
    mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie der 1. und 2. Schulstufe oder
  • Strichaufzählung
    mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen der Grundstufe römisch eins zu führen.

Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe römisch eins gibt es zB folgende Möglichkeiten:

  • Strichaufzählung
    Vorschulstufe gemeinsam mit der 1. Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    Vorschulstufe gemeinsam mit der 1. und 2. Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    1. und 2. Schulstufe.

In der Grundstufe römisch eins sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen aufeinander abgestimmt einzusetzen.

Wechsel der Schulstufen gemäß Paragraph 17, des Schulunterrichtsgesetzes

Der Zeitpunkt des Wechselns von Schulstufen wird von der individuellen Entwicklung des einzelnen Kindes bestimmt. Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Förder- bzw. Differenzierungsmaßnahmen auszuschöpfen. Ein Wechsel der Schulstufe bezieht sich auf alle verbindlichen Übungen bzw. Pflichtgegenstände. Dieser Wechsel ist unabhängig von der Organisationsform zu gewährleisten und hat somit entsprechende Konsequenzen für die Unterrichtsplanung und -gestaltung, sowie auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Sinne des Paragraph 19, Absatz 4, des Schulunterrichtsgesetzes.

3. Verbindliche Übungen auf der Vorschulstufe

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist der Lehrstoff der Vorschulstufe im Lehrplan nach verbindlichen Übungen gegliedert. Diese Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und deren weiteren Untergliederung in Teilbereiche weist die Lehrerin bzw. den Lehrer auf die Vielseitigkeit der Aufgaben hin und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes.

Bei der Arbeit in der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach verbindlichen Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die konkrete Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und Interessen der Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und Lebensbereichen.

4. Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen – Dauer unterrichtlicher Einheiten

Auf Grund der Paragraphen 6 und 10 des Schulorganisationsgesetzes ist der Lehrstoff der Grundschule nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Dem Wesen des Grundschulunterrichts entspricht es, eine strenge Scheidung des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht in der Grundschule – besonders auf der Grundstufe römisch eins – womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe römisch II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.

Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundschule orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Werkerziehung) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen

Zeiteinheit „Unterrichtsstunde” orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht auszuweisen.

Bei gemeinsamer Führung ist das Wochenstundenausmaß entsprechend der gewählten Stundentafel römisch eins oder römisch II vom Schulforum gemäß Art. römisch eins Paragraph 4, Absatz 4, festzulegen.

Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Kinder zu sorgen.

Die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe römisch eins integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe römisch II kann die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.

5. Unterrichtsplanung

Im Sinne des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.

Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für

  • Strichaufzählung
    die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und fachübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;
  • Strichaufzählung
    die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe;
  • Strichaufzählung
    die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
  • Strichaufzählung
    die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte, Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts.

Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat der Arbeit eine Planung zu Grunde zu legen, welche kontinuierlich zu entwickeln ist. Angebotene Jahrespläne dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer als Hilfe für diese Planungsentscheidungen.

Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr, darstellt. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.

Die Planung der Jahresarbeit auf der Vorschulstufe verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer besondere Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller Fördermaßnahmen. In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen aufzunehmen, die allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur differenzierenden und individualisierenden Förderung einzelner Schüler und Schülerinnen bzw. Schülergruppen.

Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der Lehrstoffe, und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen. Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen. Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder zu sein. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen ergänzt werden.

Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an.

6. Lernen und Lehren in der Grundschule

  1. Litera a
    Lernorganisation auf der Vorschulstufe
    Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten. Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen.
    Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimension zu achten.
    Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens. Bei der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der Kinder bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der Großteil der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten vorzusehen; dies ermöglicht den Kindern die Betätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein Nebeneinander von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel). Kleingruppenaktivitäten stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler dar und bieten der Lehrerin bzw. dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern.
    Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse (Gruppe) kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes – auch im Hinblick auf das Bewegungsbedürfnis der Kinder – besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird der Klassenraum zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist eine Aufgliederung in Spiel-, Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln zweckmäßig. Gezielte Förderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Dies erfordert genaue Beobachtung und setzt bei der Lehrerin bzw. beim Lehrer großes Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht zu geben.
    Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen mit der Wirklichkeit auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.
  2. Litera b
    Lernformen
    Um den Unterricht in der Grundschule kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden:
    • Strichaufzählung
      Lernen im Spiel,
    • Strichaufzählung
      offenes Lernen,
    • Strichaufzählung
      projektorientiertes Lernen,
    • Strichaufzählung
      entdeckendes Lernen,
    • Strichaufzählung
      informierendes Lernen,
    • Strichaufzählung
      wiederholendes und übendes Lernen
    ua. mehr.
  3. Litera c
    Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken
    Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen zu vermitteln und einzuüben.
  4. Litera d
    Moderne Kommunikations- und Informationstechniken (Einsatz nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule)
    Die Möglichkeiten des Computers sollen zum selbstständigen, zielorientierten und individualisierten Lernen und zum kreativen Arbeiten genutzt werden. Der Computer kann dabei eine unmittelbare und individuelle Selbstkontrolle der Leistung ermöglichen. Beim praktischen Einsatz des Computers im Unterricht ist auf den möglichst unkomplizierten und einfachen Zugang für die Schülerinnen und Schüler zu achten. Dies wird durch den integrativen Einsatz des Computers im Klassenzimmer in der Regel besser erreicht als durch die Benutzung zentraler Computerräume. Ergonomische Gesichtspunkte sind zu beachten.

7. Integration

Zu einer körperlichen bzw. geistigen Behinderung kommen häufig gesellschaftliche Benachteiligungen, wie etwa Vorurteile, Unwissenheit, unangemessenes Mitleid, Unverständnis und Berührungsängste. Die Solidarität mit Behinderten zu fördern und ein gemeinsames Aufwachsen im Wohnort zu ermöglichen, sind Anliegen der sozialen Integration. Die Schule wird somit zum Begegnungsort behinderter und nichtbehinderter Kinder. Im Vordergrund steht die soziale Integration der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Gemeinschaft der Gleichaltrigen. Wesentlich für das Gelingen von sozialer Integration ist auch die Einbeziehung und Information aller Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Klasse.

In der Regel wird der Lehrplan der Grundschule den Ausgangspunkt der Lernplanung bilden. Beim gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern können sowohl der Lehrplan der Grundschule als auch der Lehrplan einer Sonderschule – auch unterschiedlicher Schulstufen – insgesamt oder für einzelne Unterrichtsgegenstände zur Anwendung kommen und somit die Grundlage für die Unterrichtsplanung bilden. Maßgeblich dafür sind die individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder und ihre spezifischen Bedürfnisse, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen.

Der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes während des Unterrichtsjahres hat das Ausschöpfen aller zur Verfügung stehenden Fördermaßnahmen voranzugehen. Schulische Integration ist ein Entwicklungsprozess, der von den Lehrerinnen und Lehrern Offenheit für geänderte Unterrichtssituationen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit (gemeinsame Planung; Abstimmung der Ziele und methodisch-didaktischen Maßnahmen im Unterricht; gemeinsame Verantwortung für alle Kinder) verlangt. Integrativer Unterricht bietet aber auch Gelegenheit, neue Wege des schulischen Lernens zu gehen und jene Unterrichtsqualitäten zu entwickeln, die in Zukunft im Sinne des lebensbegleitenden Lernens an Bedeutung gewinnen werden.

Der Rahmencharakter der Lehrpläne für die Grundschule (Volksschule, Sonderschule) eröffnet die Möglichkeit auf unterschiedliche Situationen hilfreich, ermutigend und individualisierend einzugehen, um bei der Leistungsfeststellung die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und in ihrer Erfolgszuversicht zu stärken.

8. Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, dass sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit und die Konzentration der Bildung berücksichtigen; kennzeichnend für sie ferner, dass sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, dass sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.

Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien” genannt werden, sind aufzufassen:

  • Strichaufzählung
    Gesundheitserziehung
  • Strichaufzählung
    Leseerziehung
  • Strichaufzählung
    Medienerziehung
  • Strichaufzählung
    Musische Erziehung
  • Strichaufzählung
    Politische Bildung (einschließlich Friedenserziehung)
  • Strichaufzählung
    Interkulturelles Lernen
  • Strichaufzählung
    Sexualerziehung
  • Strichaufzählung
    Sprecherziehung
  • Strichaufzählung
    Erziehung zum Umweltschutz
  • Strichaufzählung
    Verkehrserziehung
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung)
  • Strichaufzählung
    Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Formen offenen Unterrichts an. Die Unterrichtsprinzipien sollten jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern zu einer intensiven Durchdringung und gezielten Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleichbedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.

9. Entscheidungsfreiräume im Lehrplan – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit

Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten. Durch die Anwendung von Lehrplanteilen verschiedener Schulstufen bzw. von Lehrplänen verschiedener Schularten (Volksschule, Sonderschule) gemäß Paragraph 17, Absatz 4, des Schulunterrichtsgesetzes erwächst der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine verantwortungsvolle Aufgabe zur Sicherung der Kontinuität der individuellen Lernentwicklung.

Aus der Entscheidungsfreiheit der Lehrerin bzw. des Lehrers hinsichtlich der Unterrichtsarbeit erwächst die pädagogische und didaktische Verantwortung. Wahl und Anwendung von Unterrichtsmethoden sind zudem eine schöpferische Leistung.

Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Pflichtgegenstände, verbindlichen und unverbindlichen Übungen ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sollen bei der Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe und Unterrichtsmittel beachtet werden:

  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schülerinnen und Schüler im Besonderen;
  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes und der Schule sowie aktueller Anlässe;
  • Strichaufzählung
    das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schülerin bzw. des Schülers durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind;
  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe, das heißt solcher Inhalte, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen;
  • Strichaufzählung
    das Nutzen moderner Kommunikations- und Informationstechniken (nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule).

10. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen

Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der Grundschule ist der enge Kontakt zwischen Lehrerin bzw. Lehrer und Eltern besonders wichtig. Lehrerinnen bzw. Lehrer und Eltern sollten insbesondere über Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken.

Aber auch die enge Wechselwirkung von schulischem und außerschulischem Lernen macht eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erforderlich. Je konsequenter die gegenseitige Information wahrgenommen wird, desto leichter wird es gelingen, Unterschiede in den Erziehungsformen der Schule und jenen des Elternhauses zu erkennen und pädagogische Maßnahmen zu überlegen.

Der Lehrerin bzw. dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten nicht nur über Inhalte und Gestaltung des Unterrichts, sondern auch über den individuellen Leistungsstand ihres Kindes zu informieren.

Hiebei hat die Lehrerin bzw. der Lehrer besonders in der Vorschulstufe die Eltern über Maßnahmen zu beraten, die die Gesamtentwicklung des Kindes fördern.

Bei der gemeinsamen Führung von Schulstufen der Grundstufe römisch eins sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden höheren Schulstufen der Grundschule flexibel bzw. individuell auszuschöpfen. Das erfordert einen intensiven Kontakt zu Eltern und Erziehungsberechtigten, im Besonderen, wenn ein Kind für das Durchlaufen der Grundstufe römisch eins drei Jahre benötigt. Durch die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind durchschaubar und daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über das Kind geben.

Für die individuelle Förderung der Kinder in der Vorschulstufe sowie in den weiteren Schulstufen der Grundschule ist auch die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen erforderlich. Besonders wichtig ist die Kontaktnahme mit dem Kindergarten und der 1. Schulstufe der Grundschule. Darüber hinaus ist auch die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer mit anderen Einrichtungen vorteilhaft vergleiche hiezu auch die Ziffern 11 und 12).

Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen Dienst, die Schulärztin bzw. den Schularzt und allenfalls weiteren in der Klasse beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern sowie gegebenenfalls durch Sonderpädagogische Zentren usw. erfolgen.

11. Schuleintritt

Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vorschulischen Institutionen soll der Schuleintritt möglichst harmonisch erfolgen.

In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschülerinnen und Mitschüler kennen zu lernen und zu ihnen wie zur Lehrerin bzw. zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.

Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden mit darüber, ob sich die Lernfähigkeit und Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln können. Es ist daher darauf zu achten, dass zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Die bereits angeführten Möglichkeiten des Ausschöpfens des Rahmencharakters des Lehrplanes der Vorschulstufe einerseits und der darauf folgenden Schulstufen andererseits dienen insbesondere der Vermeidung von Über- bzw. Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen gemäß Paragraph 17, Absatz 5, des Schulunterrichtsgesetzes. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.

Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich bei einzelnen Schülerinnen bzw. einzelnen Schülern zu Überforderungen kommt.

Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Eltern kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.

Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die Paragraphen 62,, 63a sowie Paragraph 19, Absatz 8, des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.

12. Schulübertritt

Der pädagogischen Gestaltung des Schulübertritts kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den weiterführenden Schulen soll der Schulübertritt möglichst harmonisch erfolgen.

Als besonders empfehlenswert haben sich Projekte zum gegenseitigen Kennenlernen erwiesen (zB Schnuppertage, Schulfeste, Tage der offenen Tür, Besuche in der abgebenden bzw. aufnehmenden Schule).

Möglichst häufige Kommunikation zwischen den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Erziehungsberechtigten kann unterschiedliche bzw. widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen der Kinder abbauen.

Im Sinne der Aktivierung und Motivierung, aber auch des Sozialen Lernens der Schülerinnen und Schüler kann die Kenntnis über die Arbeitsweisen in den weiterführenden Schulen wesentlich zum Gelingen des Schulübertritts beitragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf die neue Lernwelt vorbereitet werden.

13. Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache”

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache” ist in Verbindung mit dem Lehrplan „Deutsch, Lesen, Schreiben” bzw. „Deutsch, Lesen” Grundlage für das Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache.

Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen bzw. der Schüler in der Zweitsprache Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen Modells, das an der Schule verwirklicht wird, erfolgen.

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache” ist nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von Schülerinnen bzw. Schülern mit mangelhaften Sprachkenntnissen in Deutsch jeweils vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die die Schülerin bzw. der Schüler eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilzeitbereichen übersprungen werden kann.

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache” ist im Wesentlichen als Differenzierungs- und Individualisierungshilfe für einen Unterricht zu verstehen, der sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplanes für Deutsch orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schülerinnen bzw. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in „Deutsch, Lesen, Schreiben” bzw. „Deutsch, Lesen” teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden. Die unterrichtspraktische Verklammerung zwischen einzelnen Teilbereichen des Lehrplanes für Deutsch mit jenen des Lehrplan-Zusatzes wird mit zunehmender Lernzeit wachsen und zu fließenden Übergängen führen. Hinsichtlich der Volksschuloberstufe siehe Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2000,, in der jeweils geltenden Fassung.

14. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis 4. Schulstufe der Grundschule im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ und der unverbindlichen Übungen vorgesehen. Die Gesamtwochenstundenzahl für die einzelnen Schulstufen ist in einem Rahmen vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens können in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie in der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzlich Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung:

  1. Ziffer eins
    Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breit gefächertes Bildungsangebot sicherzustellen, das die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe Spezialisierungen vermeidet.
  2. Ziffer 2
    Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung.
  3. Ziffer 3
    Auf die Bildungsaufgabe der Volksschule und die Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.
  4. Ziffer 4
    Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.

15. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.

Aufgaben des Betreuungsteils:

Allgemein:

  • Strichaufzählung
    Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
  • Strichaufzählung
    sprachliche Förderung
  • Strichaufzählung
    Leseförderung
  • Strichaufzählung
    Förderung des Gesundheitsbewusstseins

Freizeit:

  • Strichaufzählung
    Erholung
  • Strichaufzählung
    individueller Freiraum
  • Strichaufzählung
    Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
  • Strichaufzählung
    Förderung der Kreativität
  • Strichaufzählung
    Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

Lernzeiten:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Lernmotivation
  • Strichaufzählung
    Festigung des Unterrichtsertrages
  • Strichaufzählung
    Unterstützung des schulischen Erfolgs
  • Strichaufzählung
    Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation

Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:

Pädagogisches Konzept und Planung:

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.

Kommunikation und Austausch:

Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.

Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.

Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.

Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.

Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.

Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.

Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.

Lernzeiten:

Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.

Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.

Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit:

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.

Individuelle Lernzeit:

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.

Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Lernzeiten

Wochenstunde(n)

Gegenstandsbezogene Lernzeit

1

2

3

4

Individuelle Lernzeit

8

6

4

2

Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.

Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.

Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.

Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.

Freizeit:

Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.

Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.

An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
  • Strichaufzählung
    Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
  • Strichaufzählung
    Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
  • Strichaufzählung
    Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
  • Strichaufzählung
    Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
  • Strichaufzählung
    Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.

römisch II. Allgemeine Bestimmungen für die Volksschuloberstufe

Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung der Schülerjahrgänge der 1. bis 4. Schulstufe ist auf der Oberstufe der Volksschule nicht mehr gegeben. Der Übertritt von Schülerinnen bzw. Schülern in Hauptschulen und in allgemein bildende höhere Schulen bedingt sehr veränderte Leistungssituationen, besonders im Zusammenhang mit den verschiedenen Organisationsformen der wenig gegliederten Schulen. Da die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Oberstufen der Volksschule sehr verschieden sind, wird die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes der einzelnen Pflichtgegenstände den Landesschulräten übertragen, wobei sich diese am Lehrplan der Hauptschule, Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2000,, in der jeweils geltenden Fassung, zu orientieren haben. In den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache hat diese Orientierung an den Anforderungen für die römisch II. Leistungsgruppe zu erfolgen. In Klassen, die mehrere Schulstufen in sich vereinigen, ist der Lehrstoff so weit wie möglich in gleichwertigen Jahreswechselfolgen durchzunehmen. Auf diese Weise soll ein Zersplittern des Unterrichts vermieden werden. Das Lehrgut ist dabei so aufzuteilen, dass die jeweils neu hinzutretenden Schülerinnen bzw. Schüler den Anschluss an den jeweiligen Abschnitt der Wechselfolge ohne Schwierigkeiten finden können.

Im Hinblick auf eine abgerundete Bildung können zur Behandlung einzelner Bildungseinheiten alle Entlassungsschüler zeitweise zusammengefasst werden.

In ähnlicher Weise ist auf der 8. Schulstufe für die Förderung begabter Schülerinnen bzw. Schüler, besonders im Hinblick auf den Übertritt in weiterführende Schulen, zu sorgen.

Im Übrigen finden die Bestimmungen der Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2000,, in der jeweils geltenden Fassung, unter Bedachtnahme auf die organisatorischen Gegebenheiten sinngemäß Anwendung.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

römisch eins. Allgemeine didaktische Grundsätze für die Grundschule

Bei der Arbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers in der Grundschule insbesondere in der Vorschulstufe sind

  • Strichaufzählung
    das Aufgreifen von Lerngelegenheiten,
  • Strichaufzählung
    das Arrangieren von Lernsituationen und
  • Strichaufzählung
    das Organisieren von Lernprozessen
von besonderer Bedeutung.

Mit den folgenden didaktischen Grundsätzen sollen wesentliche und kennzeichnende Merkmale eines kind- und grundschulgemäßen Unterrichts charakterisiert werden:

1. Kindgemäßheit und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen

Die Grundschullehrerin bzw. der Grundschullehrer hat den Unterricht grundsätzlich am Kind zu orientieren, an seinen Lernmöglichkeiten und -grenzen im Spannungsfeld von dem, was es braucht, und dem, was es will. Dies bedeutet auch, dass den Kindern ein ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechendes Maß an Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts wie bei der Gestaltung des Schullebens insgesamt eingeräumt wird.

Individualisierung verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der kindlichen Persönlichkeiten und ihrer Bedingtheiten ernst nimmt und ihnen zu entsprechen versucht. Dabei wird sie bzw. er die unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schülerinnen bzw. der Schüler im Allgemeinen sowie den sachstrukturellen Entwicklungsstand auf einem umschriebenen Sachgebiet auf Grund bisheriger Lernerfahrungen im Besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen der Kinder, berücksichtigen.

Die Unterschiedlichkeiten der Kinder betreffen im Einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit, ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Kulturkreis, ihre Kommunikationsfähigkeit, ihre Selbstständigkeit und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten der Kinder soll die Lehrerin bzw. der Lehrer durch differenzierende und individualisierende Maßnahmen entsprechen. In diesem Sinne sind auch die wahrgenommenen Lernfortschritte des Kindes zu berücksichtigen. Ein besonderes Augenmerk gilt auch jenen Kindern, die nach dem Lehrplan der Vorschulstufe unterrichtet werden.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis des Kindes Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern. Schulkurzturnen wie gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt auch der Pausengestaltung zu. Bei der Bemessung der Hausübungen muss darauf Bedacht genommen werden, dass auch langsamen und lernschwachen Kindern genügend Zeit für Bewegung und Spiel bleibt. An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

2. Soziales Lernen

Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Lebensvollzug des Kindes und des Erwachsenen eine ebenso bedeutende Rolle wie seine Kenntnisse und Fertigkeiten. Zielorientiertes soziales Lernen greift geeignete Situationen auf und ist um eine kontinuierliche Lernentwicklung bemüht.

In Verbindung mit und neben dem sachlichen Lernen hat die Lehrerin bzw. der Lehrer auch das soziale Lernen der Kinder anzuregen, zu fördern und es damit weiter zu entfalten.

Die Förderung der Persönlichkeit der Kinder zielt einerseits auf die Stärkung des Selbstwertgefühles und andererseits auf die Entwicklung des Verständnisses für andere ab. In besonderer Weise ermöglicht diese: das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben einfacher Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und Durchleuchten von Vorurteilen, das ansatzweise Verständnis für Manipulation, die Sensibilisierung für Geschlechterrollen.

Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben der Klasse, das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, Kinder als Helfer für Kinder usw.) und das Aufgreifen und Anbieten von sozialen Themen im Unterricht.

Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss die Lehrerin bzw. der Lehrer trachten, ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung zu schaffen.

Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.

Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle. Dies gilt in der Klasse oder Lerngruppe beim Mitgestalten einer lebendigen Schulgemeinschaft und dient dem Verständnis für andere größere Sozialgebilde, wie Gemeinde, Bundesland und Österreich als Staat in Europa. Damit soll Verantwortungsbewusstsein für verschieden große Solidargemeinschaften bei den Kindern grundgelegt werden. Dies gelingt nur, wenn Vorurteile bewusst gemacht und Toleranz zu üben gelernt werden. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance, wenn Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Kinder unterschiedlicher Schulstufen, Kinder mit unterschiedlicher Muttersprache, Kinder mit Behinderungen (Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.

3. Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit

Die Grundsätze der Lebensbezogenheit und der Anschaulichkeit verlangen von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass der Unterricht nach Möglichkeit von der konkreten Erlebniswelt des Kindes ausgeht und zu dieser auch wieder zurückführt. Veranschaulichung verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er die Lehrstoffe den Erfahrungen der Kinder zugänglich machen soll. Dies kann auf der Ebene der Sinneswahrnehmungen oder auf der Ebene der Vorstellungen geschehen. Inhalte können zum einen dadurch konkret erfahrbar gemacht werden, dass man sie ihrer Art entsprechend, zB durch Sehen, Hören usw., zugänglich macht, zum anderen, dass man sie durch Beispiele bzw. durch Nutzung der modernen allenfalls vorhandenen Informationstechniken vergegenwärtigt. Wo es für das Lernen sinnvoll erscheint, soll es mehr- bzw. vielsinnig angeregt werden. Von diesen Erfahrungen ausgehend, soll das Kind zum Denken und zur Abstraktion geführt werden. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Lerngelegenheiten arrangieren bzw. aufgreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld des Kindes und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle Ereignisse bieten. Sie bzw. er wird versuchen, dem Kind die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Lehraufgaben und Lehrstoffe für sein gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus.

4. Konzentration der Bildung

Die Schulerziehung hat den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen.

Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass der Stoff in größeren Sinnganzheiten unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen an die Schülerin bzw. den Schüler heranzubringen ist.

Vom eher ganzheitlichen Erleben der Kinder ausgehend, wird die Wirklichkeit unter verschiedenen Aspekten betrachtet. Damit wird, ausgehend vom vorfachlichen Unterricht auf der Grundstufe römisch eins, auf der Grundstufe römisch II allmählich zu einem stärker fachlich gegliederten Unterricht fortgeschritten. Zugleich werden der Lebenszusammenhang und der sachstrukturelle Zusammenhang eines Lehrstoffes bei seiner Vermittlung berücksichtigt.

5. Sachgerechtheit

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen, hiebei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen Gründen Vereinfachungen geboten sind.

Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit den Lehrstoffen hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen didaktischen Grundsatz, den Kindern die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen, was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des „Sachrichtigen” hinzuführen.

Sachgerechtheit und Kindgemäßheit sind einander notwendigerweise ergänzende, keinesfalls einander ausschließende oder widersprechende Grundsätze.

6. Aktivierung und Motivierung

In allen Bereichen des Unterrichts sollen, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten, Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers geweckt und gepflegt werden.

Im Sinne dieses Grundsatzes soll die Lehrerin bzw. der Lehrer an die natürliche Aktivität der Kinder anknüpfen, und es gilt, möglichst viele und vielfältige Möglichkeiten für hantierenden Umgang bzw. für das Handeln zu eröffnen. Das Tun soll zum Überlegen, Abwägen, Ordnen, Planen und zum Erkennen führen. Die Aktivitäten reichen vom spielerischen Tun über planmäßiges Arbeiten bis zum selbst gesteuerten, entdeckenden Lernen auf eigenen Wegen. Die Kinder können an der Vorbereitung (zB durch vorbereitende Hausübungen) des Unterrichts, gelegentlich auch am Nachdenken über Unterricht beteiligt werden. Die Kinder sollen durch Unterricht auch zu verschiedenen Aktivitäten außerhalb der Schule angeregt werden.

Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung schafft die Lehrerin bzw. der Lehrer dadurch, dass sie bzw. er versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort, wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Kinder zu vermitteln. Damit wird einerseits der Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot geweckt.

Die medienspezifischen Vorteile moderner Kommunikations- und Informationstechniken können zur Aktivierung und Motivierung beitragen (Einsatz nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule).

7. Individualisieren, Differenzieren und Fördern

In der Grundschule unterscheiden sich die Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Schulanfängerinnen und Schulanfänger hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua., wie kaum in einer anderen Schulart.

Diese Unterschiede müssen erkannt, beachtet und zum Ausgangspunkt für individualisierende und differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen gemacht werden. Eine verantwortungsvolle Berücksichtigung der Unterschiede schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen aller Schülerinnen und Schüler und hilft mit, Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden.

Ein das Lernen fördernder Unterricht soll in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld und Güte, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme erfolgen.

Dies erfordert von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass sie bzw. er sich um die bestmögliche Förderung jeder einzelnen Schülerin bzw. jedes einzelnen Schülers bemüht. Der Klassenraum soll sowohl als lernanregende Umwelt als auch als Raum für kindliches Zusammenleben gestaltet sein und eine flexible Sitzordnung ermöglichen.

Jeder Unterrichtstag soll inhaltlich und zeitlich so ausgewogen gestaltet sein, dass Arbeit und Spiel, Anstrengung und Entspannung einander ergänzen und durchdringen.

Maßnahmen der Individualisierung bzw. inneren Differenzierung sind im Sinne des Förderns und des Forderns zu verstehen und zu gestalten. Sie tragen dazu bei, dass die Grundschule auch die sehr wichtige Aufgabe der Begabungsförderung erfüllt.

Im Rahmen der Differenzierung werden innerhalb der Jahrgangsklassen oder heterogenen Lerngruppen unterschiedliche, stets veränderbare Schülergruppierungen vorgenommen. Als mögliche Kriterien für Gruppierungen gelten: Interesse, Selbsteinschätzung, unterschiedliche Lernvoraussetzungen, Freundschaftsbeziehungen, Lerntempo usw. Differenzierungsmaßnahmen beziehen sich auf Schülergruppen und Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf das einzelne Kind.

Als mögliche Verfahren bieten sich ua. an:

  • Strichaufzählung
    Unterschiede in der Aufgabenstellung (zB Anzahl der Aufgaben, Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad, Anzahl der Wiederholungen);
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Sozialformen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Medien und Hilfsmittel;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Hilfestellung durch Lehrpersonen und Kinder.

Die Realisierung der Individualisierung, der inneren Differenzierung und Förderung wird durch eine entsprechende Ausstattung der Schule bzw. der Klasse mit Arbeitsmitteln, technischen Medien, modernen Informations- und Kommunikationsmedien usw. unterstützt.

Förderunterricht bietet die Möglichkeit, Lernprozesse durch gezielte Übungen, individualisierende Arbeitsweisen, intensivierte Lehrerhilfen und zeitlich längeres Verweilen an Stoffelementen zu unterstützen, einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern den Anschluss an den Lernfortschritt der Klasse zu sichern sowie vorhandene Lücken zu schließen und einen kontinuierlichen Lernzuwachs zu ermöglichen.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer wird sich nicht nur im Förderunterricht bemühen, vor allem lernschwächeren Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.

Zur Unterstützung von Förderungsmaßnahmen sowie vor schwer wiegenden Entscheidungen soll die Schule beratende Einrichtungen in Anspruch nehmen.

Wertvolle Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Dienst erfolgen.

8. Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages

Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger kommen im Allgemeinen mit einer hohen Lernbereitschaft in die Schule. Eine wichtige Aufgabe der Grundschule ist es, diese ursprüngliche Lernbereitschaft der Kinder weiterzuentwickeln und damit ihre Lernfähigkeit zu fördern.

Die Vorerfahrungen, das Vorwissen, die Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Konzentrationsfähigkeit und vieles andere mehr sind bei den einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern in der Regel sehr unterschiedlich ausgebildet. Daher darf grundsätzlich nicht erwartet werden, dass Kinder im gleichen Zeitraum gleiche Leistungen erbringen. Das Lernangebot hat diese unterschiedlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen, um leistungsmäßige Über- wie Unterforderung möglichst zu vermeiden. Es sind auch unterschiedlich lange Lernzeiten zu gewähren. Vor allem ist den Kindern im Rahmen der Grundstufe römisch eins für die Erstlehrgänge in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gegebenenfalls unter Einbeziehung von Teilen der verbindlichen Übungen „Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben” sowie „Mathematische Früherziehung” genügend Zeit zu lassen. Beim Durchlaufen der Grundstufe römisch eins in drei Schuljahren wird die für das erfolgreiche Absolvieren erforderliche Lernzeit zur Verfügung gestellt, ohne dass es zu einem Wiederholen einer Schulstufe kommt. Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, wird die Lehrerin bzw. der Lehrer versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu wird sie bzw. er trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen, andererseits durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen (auch in mündlichen und schriftlichen nachbereitenden Hausaufgaben, wobei auf die Belastbarkeit des einzelnen Kindes Bedacht zu nehmen ist). So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt des Kindes berücksichtigt werden. Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen. Dies wird ua. durch den Einsatz eines Computers erleichtert.

Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Fachwissen. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber geben, wie Leistungen zu Stande kommen.

Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Eltern über den Leistungsstand und über Lernfortschritte beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.

Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Leistungsbeurteilungen haben daher äußerst behutsam zu erfolgen. Der Rahmencharakter des Grundschullehrplanes eröffnet für eine ermutigende, hilfreiche und individualisierende Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung ausreichende Möglichkeiten.

römisch II. Didaktische Grundsätze der Volksschuloberstufe

Die didaktischen Grundsätze der Volksschuloberstufe orientieren sich an jenen der Hauptschule.

VIERTER TEIL
GESAMTSTUNDENZAHL UND STUNDENAUSMASS DER PFLICHTGEGENSTÄNDE, DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN, DES FÖRDERUNTERRICHTES, DER FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN

a) Stundentafel der Vorschulstufe

Verbindliche Übungen

Klasse

Religion

2

Sachbegegnung

1,5–21)

Verkehrserziehung

0,5

Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben

3,5

Mathematische Früherziehung

1,5

Singen und Musizieren

1,5

Rhythmisch-musikalische Erziehung

1–1,5

Bildnerisches Gestalten

1

Werkerziehung

1

Bewegung und Sport

6–71)

Spiel

Gesamtwochenstundenzahl

20

Förderunterricht2)

 

_________________________

1. Wird gemäß Art. römisch eins Paragraph 4, Absatz 4, vom Schulforum festgelegt und dient insbesondere bei gemeinsamer Führung der Vorschulstufe mit der 1. bzw. 1. und 2. Schulstufe der Vermeidung von organisatorischen Problemen, die sich durch ein unterschiedliches Stundenausmaß der Vorschulstufe und den darauf folgenden Schulstufen ergeben können.

2. Siehe Ziffer 3, der Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe.

Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe

  1. Ziffer eins
    Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt.
  2. Ziffer 2
    In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung „Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ eine besondere Förderung in der Muttersprache des Kindes im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.
  3. Ziffer 3
    Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten werden sollen.

b) Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe

 

Schulstufen und Wochenstunden1)

Pflichtgegenstände

1.

2.

3.

4.

Gesamt

Religion

2

2

2

2

 

Sachunterricht

3

3

3

3

 

Deutsch, Lesen, Schreiben

7

7

7

7

 

Mathematik

4

4

4

4

 

Musikerziehung

1

1

1

1

 

Bildnerische Erziehung

1

1

1

1

 

Technisches Werken

1

1

2

2

 

Textiles Werken

Bewegung und Sport

3

3

2

2

 

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache

x2)

x2)

1

1

 

Verkehrserziehung

x3)

x3)

x3)

x3)

 

Gesamtwochenstundenzahl

20–23

20–23

22–25

22–25

90

Förderunterricht4)

1

1

1

1

 

Unverbindliche Übungen

  1. Ziffer eins
    Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:5)

Chorgesang

(1)–2

(1)–2

(1)–2

(1)–2

Spielmusik

(1)–2

(1)–2

(1)–2

(1)–2

Bewegung und Sport

(1)–2

(1)–2

(1)–2

(1)–2

Darstellendes Spiel

(1)–2

(1)–2

(1)–2

(1)–2

Musikalisches Gestalten

(1)–2

(1)–2

(1)–2

(1)–2

Bildnerisches Gestalten

(1)–2

(1)–2

(1)–2

(1)–2

Lebende Fremdsprache

(1)–2

(1)–2

(1)–2

(1)–2

Interessens- und Begabungsförderung

(1)–2

(1)–2

(1)–2

(1)–2

Muttersprachlicher Unterricht

2–6

2–6

2–6

2–6

  1. Ziffer 2
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Chorgesang

2

2

2

2

Spielmusik

1

1

1

1

Bewegung und Sport

2

2

2

2

Darstellendes Spiel

1

1

1

1

Musikalisches Gestalten

2

2

2

2

Bildnerisches Gestalten

2

2

2

2

Lebende Fremdsprache

1

1

Interessen- und Begabungsförderung

2

2

2

2

Muttersprachlicher Unterricht

2–6

2–6

2–6

2–6

_______________________________________

1. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) sowie in der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Siehe zweiter Teil, Abschnitt römisch eins Ziffer 14, (Schulautonome Lehrplanbestimmungen).

2. 32 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.

3. Zehn Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.

4. Siehe Ziffer 3, der Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule.

5. Siehe Ziffer 6, der Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule.

Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule, 1. bis 4. Schulstufe:

  1. Ziffer eins
    Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe römisch eins kann gemäß Paragraph 13, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes für noch nicht schulreife Kinder eine entsprechend ausgebildete Lehrerin bzw. ein Lehrer zusätzlich eingesetzt werden. Gleiches gilt in Klassen, in denen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, oder für Kinder in Deutschförderklassen, in Deutschförderkursen sowie ordentliche Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, bei denen weiterhin Förderbedarf in der Unterrichtssprache gemäß Ziffer 5, festgestellt wird. Wenn wegen zu geringer Schülerzahl mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefasst werden, kann die zuständige Schulbehörde über Antrag der Schulleiterin bzw. des Schulleiters für einen gesondert zu führenden Unterricht aus den Pflichtgegenständen „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und „Mathematik“ bis zu insgesamt 5,5 Wochenstunden bewilligen.
  2. Ziffer 2
    Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
  3. Ziffer 3
    Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen bzw. Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß Paragraph 12, Absatz 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht („Deutsch, Lesen, Schreiben“ und/oder „Mathematik“), anzugeben.
Anmerkung, Ziffer 4, aufgehoben durch Ziffer 15, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2020,)
  1. Ziffer 5
    Für ordentliche Schülerinnen bzw. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Ziffer 3, ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden Schülerinnen bzw. Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.
  2. Ziffer 6
    Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
  3. Ziffer 7
    Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel römisch eins Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, der Verordnung.

c) Stundentafel der Volksschuloberstufe

  1. Ziffer eins
    Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

 

Schulstufen und Wochenstunden

Pflichtgegenstände

5.

6.

7.

8.

Gesamt

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

 

 

 

 

16–18

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

13–19

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

 

 

 

 

6–11

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7–12

Mathematik

 

 

 

 

15–21

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

2–6

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

6–13

Physik und Chemie

 

 

 

 

6–12

Musikerziehung

 

 

 

 

4–11

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

7–12

Technisches Werken

 

 

 

 

7–12

Textiles Werken

 

 

 

 

Ernährung und Haushalt

 

 

 

 

2–6

Bewegung und Sport

 

 

 

 

13–18

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

0–1

0–1

0–2

1–42)

Gesamtwochenstundenzahl

27–31

27–31

28–32

30–34

120

Förderunterricht

Wien die nachfolgende Ziffer 2,

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Wien Anlage B (Lehrplan der Hauptschule) vierter Teil (Stundentafel)

  1. Ziffer 2
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

 

Schulstufen und Wochenstunden

Pflichtgegenstände

5.

6.

7.

8.

Gesamt

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

5

4

4

4

17

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

2

2

2

6

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

Mathematik

4

4

4

4

16

Geometrisches Zeichnen

2

2

Biologie und Umweltkunde

1

2

2

5

Physik und Chemie

1

1

1

1

4

Musikerziehung

2

2

1

1

6

Bildnerische Erziehung

2

2

2

1

7

Technisches Werken

2

1

2

2

7

Textiles Werken

Ernährung und Haushalt

1,5

1,5

3

Bewegung und Sport

4

3

3

3

13

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

x3)

x3)

x3)

Gesamtwochenstundenzahl

29

29,5

29,5

32

120

Förderunterricht

Deutsch

1

Mathematik

Lebende Fremdsprache

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2000,, in der jeweils geltenden Fassung, vierter Teil (Stundentafel).

_______________________________

1. Als alternativer Pflichtgegenstand

2. Kann geblockt geführt werden, wobei Schulveranstaltungen zur „Berufsorientierung“ bis zur Hälfte des in den einzelnen Schulstufen vorgesehenen Stundenausmaßes eingerechnet werden dürfen. Die verbindliche Übung „Berufsorientierung“ kann integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände geführt werden.

3. In der 7. und 8. Schulstufe je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände, wobei Schulveranstaltungen zur „Berufsorientierung“ bis zur Hälfte des in den einzelnen Schulstufen vorgesehenen Stundenausmaßes eingerechnet werden dürfen. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.

Bemerkungen zur Stundentafel:

  1. Ziffer eins
    Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
  2. Ziffer 2
    Der Unterricht in Ernährung und Haushalt kann in der 3. und 4. Klasse statt mit 1,5 Wochenstunden zB mit 3 Wochenstunden in jeder zweiten Woche oder nach den standortbezogenen Möglichkeiten auch in anderer Zusammenfassung während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. Er ist in koedukativ zu führenden Schülergruppen zu erteilen.
  3. Ziffer 3
    Das Stundenausmaß für Religion in der geteilt geführten einklassigen Volksschule beträgt für die Untergruppe und für die Obergruppe je zwei Wochenstunden. In gleicher Weise ist die ungeteilte einklassige Volksschule für den Religionsunterricht in zwei Gruppen mit je zwei Wochenstunden zu teilen.
  4. Ziffer 4
    Der Förderunterricht in der Volksschuloberstufe ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten. Bei Feststellung der Förderbedürftigkeit durch den Lehrer gemäß Paragraph 12, Absatz 7, des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichtes sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich der Förderunterricht bezieht („Deutsch“, „Mathematik“ und/oder „Lebende Fremdsprache"), anzugeben.
  5. Ziffer 5
    Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können bei Vorliegen folgender Bedingungen bis zu sechs Wochenstunden in zusätzliche Angebote umgewandelt werden:
    • Strichaufzählung
      außerordentlich schwierige regionale Bedingungen (zB Erreichbarkeit der Schule) und
    • Strichaufzählung
      ausreichende Nachfrage nach zusätzlichen Angeboten und
    • Strichaufzählung
      Vorliegen eines anspruchsvollen Konzeptes, das der Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schüler und der Steigerung der Vielfalt der Angebote, auch in Form eines wohnortnäheren Unterrichts, dient.
  6. Ziffer 6
    Im Übrigen gelten die Bemerkungen zur Stundentafel der Hauptschule gemäß Anlage 1 der Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2000,, in der jeweils geltenden Fassung.

d) Stundentafeln der Deutschförderklassen

  1. Ziffer eins
    Stundentafel der Vorschulstufe

Verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

 

Deutsch in der Deutschförderklasse

15

Religion

2

Weitere verbindliche Übungen1

3

Gesamtwochenstundenzahl

20

_____________________________

1. Einzelne oder mehrere verbindliche Übungen (mit Ausnahme der verbindlichen Übung Religion) gemäß der Stundentafel der Vorschulstufe; die Festlegung der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

  1. Ziffer 2
    Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

 

Deutsch in der Deutschförderklasse

15

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1

x2

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe (Abschnitt b)

___________________________________

1. Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2. Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3. Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe

  1. Ziffer 3
    Stundentafel der Volksschuloberstufe

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

 

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1

x2

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschule, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2000,, in der jeweils geltenden Fassung, Vierter Teil (Stundentafel).

_____________________________________

1. Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Volksschuloberstufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2. Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3. Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Volksschuloberstufe.

FÜNFTER TEIL.
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN HAUPTSCHULEN.

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes.)

a) Katholischer Religionsunterricht 1. Bildungs- und Lehraufgabe: Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in besonderer Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiösen Bildung (Artikel 14, Absatz 5 a, des Bundes-Verfassungsgesetzes und Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes) in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes. Dieser versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die entsprechend dem christlichen Menschenbild davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt seinen Standpunkt aus der Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition.

Ökumenische und interreligiöse Anliegen sollen nach Möglichkeit Berücksichtigung finden und so ein gelebtes Zeichen des Dialogs zwischen Konfessionen und Religionen sein.

Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichts

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube.

Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden Schülerinnen und Schüler ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung sowie zur Gestaltung des Schullebens und der Schulkultur.

Bedeutung des Religionsunterrichts für die Gesellschaft

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert. Das erfordert eine ausführliche Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Toleranz gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen, als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft zu engagieren.

Die Stellung des Religionsunterrichts an der Volksschule

Religiöse Bildung im Religionsunterricht ist ein kommunikatives und prozessorientiertes Geschehen und bringt die dem christlichen Glaubensverständnis eigene Sicht von Gott, Mensch und Welt ein. Sie nimmt dabei Rücksicht auf biografische, geschlechtsspezifische und entwicklungspsychologische Gegebenheiten.

Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung und Entwicklung der eigenen Identität durch die Erschließung des Lebens aus der christlichen Perspektive.

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Volksschule. Die allgemeinen Unterrichtsprinzipien gelten auch für den Religionsunterricht. Als Pflichtgegenstand leistet er einen wesentlichen Beitrag zur Allgemein- und Persönlichkeitsbildung.

Der Religionsunterricht lädt ein, aus christlichen Wurzeln zu leben, eine persönliche Spiritualität zu entwickeln und den Glauben in unterschiedlichen Ausdrucksformen zu feiern.

Beiträge zu den Aufgaben der Schule

Der Unterricht in Katholischer Religion leistet auf dem Hintergrund der christlichen Botschaft einen eigenständigen Beitrag zu den wesentlichen Aufgaben der Schule:

  • Strichaufzählung
    zur Werteerziehung und zur Gestaltung kultureller Werte
  • Strichaufzählung
    zur Entwicklung und Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fähigkeiten, Einsichten und Einstellungen
  • Strichaufzählung
    zur Entwicklung der Persönlichkeit
  • Strichaufzählung
    zum sozialen Lernen
  • Strichaufzählung
    zur individuellen Förderung eines jeden Kindes
  • Strichaufzählung
    zur Konfliktbewältigung und zur Friedenserziehung und
  • Strichaufzählung
    zu interreligiösem, ökumenischem und interkulturellem Lernen

Integration

In der Regel sind der Lehrplan der Grundschule und die individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder und ihre spezifischen Bedürfnisse Ausgangspunkte der Unterrichtsplanung (siehe Lehrplan der Volksschule, Zweiter Teil, römisch eins, Ziffer 7, zu „Integration“). Inklusiver Unterricht eröffnet neue Perspektiven schulischen Lernens und ermöglicht Unterrichtsqualitäten zu entwickeln, die im Sinne des gemeinsamen lebensbegleitenden Lernens von Bedeutung sind.

2. Didaktische Grundsätze: Allgemeine didaktische Grundsätze

Die allgemeinen didaktischen Grundsätze des Lehrplans der Grundschule gelten auch für den Religionsunterricht:

  • Strichaufzählung
    Kindgemäßheit und Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen
  • Strichaufzählung
    Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit
  • Strichaufzählung
    Konzentration der Bildung
  • Strichaufzählung
    Sachgerechtheit
  • Strichaufzählung
    Aktivierung und Motivierung
  • Strichaufzählung
    Individualisieren, Differenzieren und Fördern
  • Strichaufzählung
    Sicherung und Kontrolle des Unterrichtertrages

Religionsdidaktische Grundsätze

Basis für die religionsdidaktischen Grundsätze bildet die theologische Korrelation als wechselseitige Erschließung von Glauben und Leben. Das Prinzip „der doppelten Treue, der Treue zu Gott und der Treue zu den Menschen“, wie es in Catechesi Tradendae (Nr. 55) festgehalten ist, ist Grundlage für die religionspädagogische Arbeit in der Grundschule.

  1. Litera a
    Theologisieren – Den Glauben gemeinsam reflektieren lernen

         Im Theologisieren wird Sprache für Religiöses gefunden, vielfältig vernetztes Wissen aufgebaut und Raum gegeben für existenzielle Fragen der Menschheit.

  1. Litera b
    Traditionen – Aus den christlichen Wurzeln lernen

         Die christliche Tradition bietet Antworten auf die Sinnfragen des Menschen. Glaubenswissen, tragende Rituale, Grundgebete und Brauchtum zeigen, wie Menschen leben und gelebt haben.

  1. Litera c
    Biblische Texte – Aus Biografien lernen

         Im Religionsunterricht kommt das Leben zur Sprache. Wie Gott im Leben der Menschen wirkt, wird in der Bibel offenbar. Der Zugang zu biblischen Texten, das Erzählen und Lebendigwerden des Textes sind wesentliche Grundzüge eines Religionsunterrichts, der sich seiner biblischen Schätze bewusst ist.

  1. Litera d
    Kräfteschulung – Mit allen Sinnen lernen

         Die Schulung menschlicher Grundkräfte – staunen, bitten, loben, danken, sich freuen, Empathie üben, achtsam sein, trösten – gehört zu den Aufgaben des Religionsunterrichts.

  1. Litera e
    Beziehungen – Beten lernen

         Beziehung und Kommunikation beeinflussen entscheidend das Gelingen von Lernprozessen. Der Religionsunterricht hilft, eine Sprache zu finden für die Hinwendung zum DU und für das Gebet.

  1. Litera f
    Symbole, Rituale und Sakramente – Feiern lernen

         Symbolerziehung trägt dazu bei, dass Wirklichkeit mehrdimensional wahrgenommen werden kann. Im Religionsunterricht werden die Symbole des Glaubens erschlossen und Möglichkeiten eröffnet, Leben und Glauben zu feiern (Kirchenjahr, Sakramente, Rituale für unterschiedliche Lebenssituationen, Brauchtum, Schulkultur).

  1. Litera g
    Bild und Sprache – Ästhetisches Lernen

         Ästhetische Erziehung bemüht sich um eine erhöhte Wahrnehmungskompetenz und einen differenzierten und kritischen Zugang zur Wirklichkeit. Religionsunterricht erschließt die vielfältige Sprache von Kunst, unterstützt ein Lernen mit allen Sinnen und fördert kreative Ausdrucksformen.

  1. Litera h
    Gewissensbildung – Versöhnung lernen

         Aufbauend auf christlichen Werten ermöglicht ethisches Lernen einen konstruktiven Umgang mit Konflikten und Krisen, Schuld und Sünde, gibt Orientierung und wirkt gemeinschaftsstiftend. Das Lernen einer solidarischen und empathischen Grundhaltung und die Bereitschaft zur Versöhnung angesichts der Brüchigkeit des Lebens sind wichtige Beiträge des Religionsunterrichts für die Herzensbildung der Schülerinnen und Schüler.

  1. Litera i
    Multireligiosität – Von der Vielfalt lernen

         Schule spiegelt die multikulturelle Gesellschaft wider. Das Wissen um die eigene Identität und Religion und um andere Religionen und Bekenntnisse, sowie die Akzeptanz des bleibenden Fremdseins fördern den Dialog. Sie bauen mit an einer ökumenischen Grundhaltung, die von gegenseitiger Achtung getragen ist. Sie sind ein wesentlicher Beitrag zur Friedenserziehung.

3. Art und Gliederung des Lehrplans

Der Lehrplan für den Religionsunterricht der Grundschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Er beinhaltet verpflichtende Themenfelder und Grundanliegen. Die Themenfelder und Inhalte der einzelnen Schulstufen sind so angeordnet, dass Differenzierung und Individualisierung in Planung und Umsetzung erleichtert werden.

Der Lehrplan gliedert sich in Grundstufe römisch eins (Vorschulstufe, erste und zweite Schulstufe) und Grundstufe römisch II (dritte und vierte Schulstufe) und ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lehrinhalte.

Besondere schulische und pastorale Gegebenheiten können eine Verschiebung der Themenfelder notwendig machen.

Durch fächerübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten unter Wahrung der fachspezifischen Ziele und Inhalte wird ein ganzheitlicher Lernprozess angestrebt.

Der Lehrplan der Vorschulstufe ermöglicht einen Schulstufenwechsel entsprechend dem Entwicklungsstand des Kindes.

Das Kirchenjahr, bestimmte Feste und Festzeiten sowie Gedenktage der Heiligen prägen das schulische Geschehen der Grundschule. Dies wird auf allen vier Schulstufen mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung berücksichtigt und gilt ebenso für die Gebets- und Sakramentenerziehung.

Die Schulstufen gliedern sich jeweils in

  • Strichaufzählung
    ein Leitmotiv
  • Strichaufzählung
    sieben Themenfelder mit einem Grundanliegen
  • Strichaufzählung
    Themen und exemplarische Inhalte

Vorschulstufe GEBORGENHEIT SUCHEN – GOTT SCHENKT MIR VERTRAUEN Themenfeld 1 ICH BIN – GOTT IST MIT MIR

Grundanliegen:

Sich selbst und andere wahrnehmen und vertrauen – Gott ist bei mir

  • Strichaufzählung
    Ich und mein Name
  • Strichaufzählung
    Ich und die Anderen
  • Strichaufzählung
    Gott ist bei mir

Themenfeld 2 ICH ENTDECKE DIE WELT – GOTT IST DA

Grundanliegen:

Auf die Schöpfung Gottes schauen und vertrauen – Gott ist da

  • Strichaufzählung
    Die Welt ist voller Wunder – entdecken und staunen
  • Strichaufzählung
    Die Welt ist voller Geheimnisse – wachsen und vergehen
  • Strichaufzählung
    Gott ist da – loben und danken

Themenfeld 3 ICH ERLEBE LICHT – GOTT SCHENKT LICHT

Grundanliegen:

Jesus, das Licht Gottes, erwarten und feiern

  • Strichaufzählung
    Licht und Dunkelheit erfahren
  • Strichaufzählung
    Heilige Menschen bringen Licht in unsere Welt
  • Strichaufzählung
    Jesus, das Licht von Gott

Themenfeld 4 ICH ENTDECKE MEINE RELIGION – GOTT TEILT SICH MIT

Grundanliegen:

Still werden und von Jesus hören, wie Gott ist

  • Strichaufzählung
    Still werden und hören
  • Strichaufzählung
    Durch die Bibel von Jesus erfahren, wie Gott ist
  • Strichaufzählung
    Miteinander beten

Themenfeld 5 ICH ERLEBE LEID UND FREUDE – GOTT TRÄGT

Grundanliegen:

Freude und Leid in unserem Leben und im Leben Jesu zur Sprache bringen, bedenken und feiern

  • Strichaufzählung
    Ablehnung und Angenommensein
  • Strichaufzählung
    Jesus geht einen schweren Weg – Gott trägt
  • Strichaufzählung
    Die Freude der Osterbotschaft

Themenfeld 6 ICH BIN GERUFEN – GOTT SCHENKT MIR NEUES LEBEN

Grundanliegen:

Durch die Taufe zur Gemeinschaft der Christinnen und Christen gehören

  • Strichaufzählung
    Wachsen und sich verändern
  • Strichaufzählung
    Gott ruft mich beim Namen
  • Strichaufzählung
    Die Taufe

Themenfeld 7 ICH LEBE IN GEMEINSCHAFT– GOTTES GEIST VERBINDET

Grundanliegen:

Freude und Begeisterung erleben

Gottes Geist verbindet und hält lebendig

  • Strichaufzählung
    Freude und Begeisterung stecken an
  • Strichaufzählung
    Das Leben feiern – der Sonntag
  • Strichaufzählung
    Gottes Geist wirkt

1. Schulstufe GEBORGENHEIT SUCHEN – GOTT SCHENKT VERTRAUEN Themenfeld 1.1 NICHT ALLEIN SEIN – GOTTES ZUWENDUNG ERFAHREN

Grundanliegen:

Die Sehnsucht nach Geborgenheit wahrnehmen und vertrauen, dass Gott da ist

Ich bin beim Namen gerufen

  • Strichaufzählung
    Ich bin einmalig – ich habe einen Namen (Jes 43,1)

Erfahrung von Zuwendung und Sehnsucht nach Geborgenheit

  • Strichaufzählung
    Ich bin nicht allein – ich habe meinen Platz
  • Strichaufzählung
    Aufeinander zugehen

Menschen erfahren Gottes Zuwendung

  • Strichaufzählung
    Gott segnet Abraham (Gen 15,1–7)
  • Strichaufzählung
    Ich bin da (Ex 3,1–17)
  • Strichaufzählung
    Gott geht mit (Buch Jona); Hannah (1 Sam 1,1–2,1); Elija (1 Kön 19)
  • Strichaufzählung
    Zeichen des Segens – das Kreuzzeichen

Themenfeld 1.2 DIE WELT STAUNEND ENTDECKEN – GOTT FÜR DIE SCHÖPFUNG LOBEN UND DANKEN

Grundanliegen:

Auf die Schöpfung Gottes schauen: Staunen – Loben – Danken

Die Welt staunend entdecken

  • Strichaufzählung
    Fülle des Lebens: Die Natur mit allen Sinnen erfahren – Erntedank
  • Strichaufzählung
    Geheimnis des Lebens: Werden und Vergehen – Allerheiligen und Allerseelen

Die Welt als kostbares Geschenk Gottes sehen

  • Strichaufzählung
    Menschen glauben: Gott hat die Welt erschaffen und uns anvertraut (Gen 1–2,4a)
  • Strichaufzählung
    Im Gebet Gott loben und danken (Ps 148)

Themenfeld 1.3 LICHT UND FINSTERNIS ERLEBEN – GOTT SCHENKT LICHT

Grundanliegen:

Erfahrungen von Licht und Dunkelheit mitteilen und deuten

Jesus, das Licht Gottes, erwarten und feiern

Licht und Finsternis erfahren

  • Strichaufzählung
    Erfahrungen von Licht und Dunkelheit deuten
  • Strichaufzählung
    Menschen bringen Licht in die Welt
  • Strichaufzählung
    Heilige

Jesus ist das Licht Gottes für die Menschen

  • Strichaufzählung
    Menschen warten auf Jesus – Advent (Jes 9,1.5–6a)
  • Strichaufzählung
    Jesus, das verheißene Licht (Lk 1,26–38)
  • Strichaufzählung
    Die Geburt Jesu (Lk 2,1–20)

Themenfeld 1.4 HÖREN UND ERZÄHLEN – GOTT TEILT SICH MIT

Grundanliegen:

Still werden, Hören und Erzählen einüben und offen werden für die Erfahrung, dass Gott sich den Menschen in Jesus mitteilt

Worte berühren

  • Strichaufzählung
    Aufmerksamkeit und Stille üben
  • Strichaufzählung
    Bedeutsame Worte und Geschichten miteinander teilen

Die Frohe Botschaft berührt

  • Strichaufzählung
    Die Bibel – das Buch des Lebens für Christinnen und Christen
  • Strichaufzählung
    Begegnungen mit Jesus
  • Strichaufzählung
    Jesus und die Kinder (Mk 10,13–16)
  • Strichaufzählung
    Jesus macht sehend – Bartimäus (Mk 10,46–52
  • Strichaufzählung
    Wer ist dieser Jesus – Seesturm (Lk 8,22–25)

Beten – Dasein vor Gott

  • Strichaufzählung
    Vom Vertrauen beim Beten (Mt 7,7–10)
  • Strichaufzählung
    Das Vater unser (Mt 6,9–13)
  • Strichaufzählung
    Gebetshaltungen

Themenfeld 1.5 NÄHE ERSEHNEN – GOTT WILL UNSER HEIL

Grundanliegen:

Angenommensein und Abgelehntwerden zur Sprache bringen und die Auferstehung Jesu als Ja zum Leben feiern

Sehnsucht nach Angenommensein

  • Strichaufzählung
    Erfahrungen von Ablehnung und Angenommensein
  • Strichaufzählung
    Jesus heilt einen Aussätzigen (Lk 5,12–16)

Österliche Bußzeit – Fastenzeit

  • Strichaufzählung
    Jesus erfährt Ablehnung und liebt bis in den Tod
  • Strichaufzählung
    Die Heilige Woche

Ostern – Auferstehung feiern

  • Strichaufzählung
    Jesus lebt (Joh 20,11–18)
  • Strichaufzählung
    Das Osterfest

Themenfeld 1.6 DEM LEBEN VERTRAUEN – GOTT SCHENKT NEUES LEBEN

Grundanliegen:

Wachsen und Werden erleben und beobachten

Die Taufe als Aufnahme in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen verstehen

Freude am Wachsen und Werden

  • Strichaufzählung
    Lebenskraft Erde – vom Aufblühen der Natur
  • Strichaufzählung
    Lebenskraft Liebe – von der Verwandlung der Menschen

Gott schenkt in der Taufe neues Leben

  • Strichaufzählung
    Die Symbole der Taufe
  • Strichaufzählung
    Gott ruft mich beim Namen
  • Strichaufzählung
    Aufgenommen in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen (Apg 16,13–15)

Themenfeld 1.7 FREUDE WEITERGEBEN – VON GOTTES GEIST ERFÜLLT SEIN

Grundanliegen:

Freude und Begeisterung zur Sprache bringen und das Wirken des Heiligen Geistes als ansteckende und verändernde Kraft erleben

Freude und Begeisterung erleben

  • Strichaufzählung
    Worüber ich mich freue – was mich begeistert
  • Strichaufzählung
    Begeisterung steckt an

Pfingsten feiern

  • Strichaufzählung
    Gott sendet seinen Geist (Apg 2,1–6)
  • Strichaufzählung
    Gottes Geist erfüllt die Herzen der Menschen und verändert sie

Die Botschaft Jesu breitet sich aus

  • Strichaufzählung
    Christinnen und Christen leben und feiern miteinander – Sonntag

2. Schulstufe MITEINANDER LEBEN UND FEIERN – GOTT BEGEGNEN Themenfeld 2.1 ZU JEMANDEM GEHÖREN – VON GOTT GETRAGEN SEIN

Grundanliegen:

Erfahrungen von Geborgenheit wahrnehmen, darin für Gottes Gegenwart offen werden und darauf antworten

Menschen, die mein Leben prägen

  • Strichaufzählung
    Wohin ich gehöre – wem ich vertraue
  • Strichaufzählung
    Ich brauche jemanden, der mich annimmt (Sir 6,14)

Menschen erleben: Gott liebt uns, er hält zu uns

  • Strichaufzählung
    Gott sorgt – der gute Hirte (Ps 23; Lk 15,3–7)
  • Strichaufzählung
    Gott segnet – die Jakobserzählung (Gen 27–33)

Auf die Gegenwart Gottes antworten

  • Strichaufzählung
    Beten: danken, bitten, loben, schweigen, klagen, singen, tanzen, …
  • Strichaufzählung
    Gebetsräume, Gebetszeiten

Themenfeld 2.2 MITEINANDER LEBEN – IN JESUS GOTT BEGEGNEN

Grundanliegen:

Sich der Vielfalt von Begegnungen bewusst werden

Gottes Liebe im Umgang Jesu mit den Menschen entdecken und neue Handlungsmöglichkeiten sehen

Miteinander leben

  • Strichaufzählung
    Auf vielfältige Weise einander begegnen
  • Strichaufzählung
    Einander zum Segen werden

In Jesus Gott begegnen

  • Strichaufzählung
    Sehend werden – Heilung eines Blinden bei Betsaida (Mk 8,22–25)
  • Strichaufzählung
    Heil werden – Tochter des Jairus (Mk 5,21–24.35–43)
  • Strichaufzählung
    Aufbrechen – Männer und Frauen gehen mit Jesus mit (Lk 8,1–3; Mt 4,18–22)

Themenfeld 2.3 EMPFANGEN UND GEBEN – GOTT SCHENKT UNS SEINEN SOHN

Grundanliegen:

Empfangen und Schenken als Grunderfahrungen des Menschen wahrnehmen

Die Geburt Jesu als Geschenk Gottes feiern

Beschenkt werden und schenken

  • Strichaufzählung
    Grunderfahrung des Schenkens und des Beschenktwerdens
  • Strichaufzählung
    Leben ist Geschenk

Gott schenkt Leben – Unerwartetes geschieht

  • Strichaufzählung
    Elisabet und Maria (Lk 1,5–45)
  • Strichaufzählung
    Gegrüßet seist Du, Maria

Gott schenkt sich selbst – in Jesus ist er uns ganz nahe

  • Strichaufzählung
    Weihnachtsevangelium (Lk 2,1–20)

Themenfeld 2.4 SICH NACH DEM HEIL SEHNEN – GOTT ERMÖGLICHT VERSÖHNUNG

Grundanliegen:

Auf die Auswirkungen des eigenen Handelns aufmerksam werden

Neue Wege suchen und sich von Gottes Liebe aufrichten lassen

Menschen sehnen sich nach dem Guten

  • Strichaufzählung
    Wahrnehmen, wer ich bin
  • Strichaufzählung
    Schuldig werden
  • Strichaufzählung
    Versöhnung erfahren: Zeichen und Gesten der Versöhnung

Jesus sagt den Menschen Gottes Vergebung zu

  • Strichaufzählung
    „Deine Sünden sind dir vergeben“ (Lk 5,17–26)
  • Strichaufzählung
    „Dein Glaube hat dir geholfen“ (Lk 7,36–50)
  • Strichaufzählung
    „Heute ist diesem Haus das Heil geschenkt“ (Lk 19,1–10)

Gottes Vergebung erfahren

  • Strichaufzählung
    Wege der Versöhnung
  • Strichaufzählung
    Der barmherzige Vater (Lk 15,11–32)
  • Strichaufzählung
    Das Sakrament der Versöhnung

Themenfeld 2.5 FÜREINANDER DASEIN – JESUS LEBT FÜR UNS

Grundanliegen:

Brot in seiner Bedeutung wahrnehmen

Die geheimnisvolle Gegenwart Jesu in Brot und Wein feiern

Brot Nahrung für das Leben

  • Strichaufzählung
    Brot für Leib und Seele

Jesus – das Brot des Lebens

  • Strichaufzählung
    Brot für alle (Joh 6,1–15)
  • Strichaufzählung
    Die Gegenwart Jesu – das letzte Abendmahl (Lk 22,14–20)

Jesu Leben für andere – über den Tod hinaus

  • Strichaufzählung
    Jesus, das lebendige Brot – Emmaus (Lk 24,13–35)

Themenfeld 2.6 MAHL FEIERN – JESUS IN DER EUCHARISTIE BEGEGNEN

Grundanliegen:

Über die Erfahrungen des Miteinander-Mahlfeierns die Bedeutung der Eucharistiefeier verstehen lernen

Um einen Tisch versammelt

  • Strichaufzählung
    Gemeinsames Essen verbindet
  • Strichaufzählung
    Miteinander feiern

Mit dem Auferstandenen Mahl feiern

  • Strichaufzählung
    Jesus lädt uns ein
  • Strichaufzählung
    Das Wort Gottes hören
  • Strichaufzählung
    Jesus begegnet uns in Brot und Wein (Apg 2, 46–47)
  • Strichaufzählung
    Gesegnet in den Alltag gehen

Fronleichnam – Feier der bleibenden Gegenwart Jesu unter uns

Themenfeld 2.7 EINANDER BESTÄRKEN – GOTT BEGLEITET UNS

Grundanliegen:

Sich der eigenen Fähigkeiten und Stärken bewusst werden und für eine gerechte Gesellschaft eintreten

Gott geht alle Wege mit

  • Strichaufzählung
    Josefsgeschichte (Gen 37–50)

Meinen Stärken auf der Spur

  • Strichaufzählung
    Was mich stark macht
  • Strichaufzählung
    Wie wir einander bestärken können

Der Geist der Stärke

  • Strichaufzählung
    Die Apostel handeln im Geist Jesu (Apg 5,12–16)
  • Strichaufzählung
    Menschen handeln heute im Geist Jesu

3. Schulstufe MITEINANDER UNTERWEGS SEIN – GOTT BEGLEITET UNS Themenfeld 3.1 GEMEINSAM LEBEN – MIT GOTT VERBUNDEN SEIN

Grundanliegen:

Das Leben in Gemeinschaft als Gabe und Aufgabe sehen und Gott als geheimnisvolle Mitte erahnen

Gemeinschaft stärkt und fordert heraus

  • Strichaufzählung
    Leben in Gemeinschaften als Gabe und Aufgabe
  • Strichaufzählung
    Glaube lebt in Gemeinschaft

Gott inmitten der Menschen

  • Strichaufzählung
    Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst (Ps 8)
  • Strichaufzählung
    Jesu Versprechen: „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“ (Mt 18,20)
  • Strichaufzählung
    Jesu Zusage und Auftrag: „Der Friede sei mit euch“ (Joh 20,19–23)

Themenfeld 3.2 GEMEINSAM UNTERWEGS SEIN – GOTT GEHT MIT

Grundanliegen:

Das eigene Leben als Glaubensweg deuten und in der Exoduserzählung Rettung und Befreiung durch Gott erkennen

Wegerfahrungen

  • Strichaufzählung
    Spuren des Glaubens im Alltag
  • Strichaufzählung
    Persönliche Wegerfahrungen

Gott geht mit – die Exodusgeschichte

  • Strichaufzählung
    Mit Jahwe den Aufbruch wagen (Ex 1–11)
  • Strichaufzählung
    Jahwe rettet und befreit (Ex 12–20; Num 13,18–20.25–28)
  • Strichaufzählung
    Gott geht auch meine Wege mit

Themenfeld 3.3 EINE HEILE WELT ERSEHNEN – GOTT RETTET

Grundanliegen:

Die Welt in ihrer Brüchigkeit und die Sehnsucht nach Rettung wahrnehmen

Jesus als den von Gott verheißenen Retter feiern

Wenn Wege auseinander führen

  • Strichaufzählung
    Brüche und Aufbrüche
  • Strichaufzählung
    Auf Herbergssuche sein

Menschen sehnen sich nach Heil

  • Strichaufzählung
    Hoffnungsbilder
  • Strichaufzählung
    Propheten verheißen den Messias (Jes 7,14b; Jes 11,1–10)

Weihnachten: Christus, der Retter ist da

  • Strichaufzählung
    Erfüllte Verheißung (Lk 1,46–56)
  • Strichaufzählung
    Der freudenreiche Rosenkranz
  • Strichaufzählung
    Gott rettet (Mt 1,18–25)

Menschen auf der Suche nach Gott

  • Strichaufzählung
    Huldigung der Sterndeuter (Mt 2,1–12)

Themenfeld 3.4 EINANDER ERMUTIGEN – AUS GOTTES FÜLLE LEBEN

Grundanliegen:

In biblischen Erzählungen die Zusage Gottes entdecken: Gott will ein Leben in Fülle für alle

Spuren des Reiches Gottes im eigenen Leben finden

Einander ermutigen und aufrichten

  • Strichaufzählung
    Erfahrung von Ermutigung und Zuspruch
  • Strichaufzählung
    Liebe lernen (Buch Rut)
  • Strichaufzählung
    Jesus richtet auf – die gekrümmte Frau (Lk 13,10–17)

Gott will ein Leben in Fülle

  • Strichaufzählung
    Senfkorn und Sauerteig (Mt 13,31–33)
  • Strichaufzählung
    Vom Schatz im Acker und von der Perle (Mt 13,44–46)
  • Strichaufzählung
    Die Seligpreisungen (Mt 5,1–12)

Themenfeld 3.5 MIT GRENZEN LEBEN – GOTTES ERLÖSENDER KRAFT VERTRAUEN

Grundanliegen:

Grenzen erkennen und mit ihnen leben lernen

Aus dem Glauben an die Auferstehung neue Kraft gewinnen

Wenn ein Lebensweg zum Kreuzweg wird

  • Strichaufzählung
    Grenzen erleben
  • Strichaufzählung
    Leidvolle Wege
  • Strichaufzählung
    Der Kreuzweg Jesu
  • Strichaufzählung
    Der schmerzhafte Rosenkranz

Jesus überwindet Sünde und Tod

  • Strichaufzählung
    Die Botschaft des Engels: „Er ist auferstanden“ (Mt 28,1–8)
  • Strichaufzählung
    Die Botschaft des Auferstandenen: „Fürchtet euch nicht“ (Mt 28,9–10)
  • Strichaufzählung
    Christi Himmelfahrt (Apg 1,1–11)

Neues bricht auf – das Leben feiern

Neuanfänge im Alltag

Themenfeld 3.6 ALS BESCHENKTE DANKBAR SEIN – ERLÖSUNG FEIERN

Grundanliegen:

Mit dem Aufbau der Heiligen Messe vertraut werden und diese als Feier des neuen Lebens verstehen

Eucharistie feiern – Geschenk der Erlösung

  • Strichaufzählung
    Die Frohe Botschaft hören
  • Strichaufzählung
    Geheimnis des Glaubens: „Deinen Tod o Herr verkünden wir und deine Auferstehung preisen wir, bis du kommst in Herrlichkeit“
  • Strichaufzählung
    „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ (Lk 22,19b)

Der Aufbau der Heiligen Messe

Themenfeld 3.7 IN GEMEINSCHAFT DAS LEBEN WAGEN – DURCH GOTTES GEIST VEREINT UND ERMUTIGT

Grundanliegen:

Die Kirche als Gemeinschaft der Glaubenden in ihren Anfängen und ihrem bleibenden Auftrag kennen lernen und von ihren Aufgaben, Visionen und Taten hören

Lebendige Gemeinschaft wird sichtbar

  • Strichaufzählung
    Was eine Gemeinschaft lebendig macht
  • Strichaufzählung
    Das Leben der Urgemeinde: Gemeinschaft, Teilen, Mahl halten, Lobpreis (Apg 2,42–47)

Menschen verkünden das Wort Gottes, handeln in seinem Geist und werden Gemeinde

  • Strichaufzählung
    Die Berufung des Saulus (Apg 9,1–30)
  • Strichaufzählung
    Gottes Geist führt zusammen (Apg 13–28)

Kirche – Volk Gottes unterwegs – Haus aus lebendigen Steinen

  • Strichaufzählung
    Was eine Pfarrgemeinde lebendig macht

4. Schulstufe DIE WELT MITGESTALTEN – GOTT RUFT UND ERMUTIGT UNS Themenfeld 4.1 WUNDER IN DER WELT ENTDECKEN – DIE SCHÖPFUNG ALS GESCHENK GOTTES BEGREIFEN

Grundanliegen:

Die Welt in ihrer Vielfalt entdecken, dankbar und verantwortungsvoll mitgestalten und Gott als Schöpfer bekennen

Unsere Welt – vielfältig und geheimnisvoll

  • Strichaufzählung
    Die Welt entdecken, ergründen und bestaunen
  • Strichaufzählung
    Menschen fragen: Woher kommen wir und wohin gehen wir

Die Welt ist Gottes Schöpfung und Geschenk

  • Strichaufzählung
    Gottes Atem schafft Leben (Gen 2,4b–25)
  • Strichaufzählung
    „Lobe den Herrn, meine Seele“ (Ps 104)
  • Strichaufzählung
    „Preist den Herrn, all ihr Werke des Herrn“ (Dan 3,57–82)
  • Strichaufzählung
    Menschen übernehmen Verantwortung für die Schöpfung

Christinnen und Christen bekennen:

„Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde.“

Themenfeld 4.2 DAS LEBEN GESTALTEN – AUF GOTTES WEISUNGEN ACHTEN

Grundanliegen:

In den Geboten Gottes Orientierung und Hilfe für ein geglücktes Leben finden

Mein Leben – meine Welt

  • Strichaufzählung
    In verschiedenen Welten leben
  • Strichaufzählung
    Die Gestaltung unseres Lebensraumes
  • Strichaufzählung
    Sich nach geglücktem Leben sehnen – Allerheiligen, Allerseelen

Gottes Gebote als Weisung für ein Leben in Freiheit und Verantwortung

  • Strichaufzählung
    Gott will, dass es den Menschen gut geht (Joh 5,1–9; Mk 2,23–28)
  • Strichaufzählung
    Gott führt in die Freiheit (Gal 5,1; Ex 20,1–2)
  • Strichaufzählung
    Die zehn Gebote (Ex 20,1–17)

Themenfeld 4.3 VIELE STIMMEN RUFEN – AUF GOTTES RUF HÖREN

Grundanliegen:

Sich von Gott gerufen wissen und die Menschwerdung Gottes feiern

Vieles spricht an und fordert heraus

  • Strichaufzählung
    Ich bin gerufen und gemeint
  • Strichaufzählung
    Ich kann entscheiden und antworten

Gott spricht Menschen an – sie hören sein Wort und antworten

  • Strichaufzählung
    Abraham, Sara, Hagar (Gen 12–22)
  • Strichaufzählung
    Johannes der Täufer (Lk 3,1–20)

Gott wird Mensch – Weihnachten

  • Strichaufzählung
    Der Engel des Herrn
  • Strichaufzählung
    Simeon und Hanna bezeugen die Menschwerdung Gottes (Lk 2,25–38)
  • Strichaufzählung
    Gott wird Mensch, auch heute

Christinnen und Christen bekennen:

„Ich glaube (…) an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn, empfangen durch den Heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria.“

Themenfeld 4.4 ORIENTIERUNG SUCHEN – SICH NACH DER BOTSCHAFT JESU RICHTEN

Grundanliegen:

In der Nachfolge Jesu Orientierung für die eigene Lebensgestaltung finden

Ins Leben gehen – Orientierung suchen

  • Strichaufzählung
    Traditionen prägen
  • Strichaufzählung
    Menschen als Wegweiser
  • Strichaufzählung
    Menschenrechte – Kinderrechte
  • Strichaufzählung
    Die Goldene Regel (Mt 7,12)

Auf Jesus schauen – Orientierung finden

  • Strichaufzählung
    Jesus lebt in der Tradition des Judentums – der zwölfjährige Jesus im Tempel (Lk 2,41–52)
  • Strichaufzählung
    Jesus hört die Not (Mt 15,21–28)

Jesus nachfolgen – Lieben lernen

  • Strichaufzählung
    Das Gebot der Liebe (Mk 12,28–34)
  • Strichaufzählung
    Der barmherzige Samariter (Lk 10,25–37)
  • Strichaufzählung
    Die Werke der Barmherzigkeit (Mt 25,35–40)

Themenfeld 4.5 DEM LEID BEGEGNEN – SICH IN DUNKLEN STUNDEN VON GOTT BEGLEITET WISSEN

Grundanliegen:

Leid als Teil unseres Lebens sehen und in der Botschaft vom Leiden, Sterben und Auferstehen Jesu den Grund unseres Glaubens und unserer Hoffnung erkennen

Leid und Unheil fordern heraus

  • Strichaufzählung
    Erfahrungen von Abschied, Verlust und Sterben
  • Strichaufzählung
    Menschen stehen einander bei – mitfühlen, mittragen und trösten

Menschen fragen – Warum lässt Gott uns leiden?

  • Strichaufzählung
    Klagepsalmen (Ps 13; Ps 22,2)

Jesus vertraut im Leid auf Gott

  • Strichaufzählung
    Die Leidensgeschichte (Mt 26–27)

Der Auferstandene gibt Hoffnung über den Tod hinaus

  • Strichaufzählung
    Die Feier der Osternacht
  • Strichaufzählung
    Die Auferweckung Jesu (1 Kor 15,1–7)
  • Strichaufzählung
    Dem Auferstandenen begegnen – Jesus und Thomas (Joh 20,24–29)
  • Strichaufzählung
    Jesus der Weg, die Wahrheit und das Leben (Joh 14,1–6)

Christinnen und Christen bekennen:

„(…), gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben, hinabgestiegen in das Reich des Todes, am dritten Tage auferstanden von den Toten, aufgefahren in den Himmel; er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten.“

Themenfeld 4.6 VON GEMEINSAMEN IDEEN GETRAGEN SEIN – MIT CHRISTUS KIRCHE WERDEN

Grundanliegen:

Die Kraft gemeinsamer Ideen entdecken, den Glauben bekennen und das Heilshandeln für die Menschen als Auftrag der Kirche begreifen

Der Glaube an Jesus Christus breitet sich aus und lebt in der Kirche fort

  • Strichaufzählung
    Der Auftrag des Auferstanden (Mt 28,16–20)
  • Strichaufzählung
    Begabungen, Berufungen, Dienste und Ämter (1 Kor 12,4–11)
  • Strichaufzählung
    Miteinander verbunden – Ortskirche und Weltkirche

Christinnen und Christen bekennen und feiern den gemeinsamen Glauben

  • Strichaufzählung
    Gebetsschatz der Kirche
  • Strichaufzählung
    Liturgische Feiern

Christinnen und Christen bekennen:

„Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige Katholische Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das ewige Leben. Amen“

Themenfeld 4.7 UNTERWEGS MIT ALLEN MENSCHEN – MIT GOTT DEN FRIEDEN WAGEN

Grundanliegen:

Gemeinsames und Unterscheidendes der Konfessionen und Religionen entdecken und in Solidarität für Mensch und Welt gemeinsam handeln

Menschen suchen und fragen nach Gott

  • Strichaufzählung
    Die Christlichen Konfessionen – Ökumene
  • Strichaufzählung
    Die Abrahamitischen Religionen
  • Strichaufzählung
    In Wertschätzung einander begegnen

Gerechtigkeit, Friede und Bewahrung der Schöpfung als gemeinsame Aufgaben aller Menschen

  • Strichaufzählung
    Menschen sehnen sich nach Gerechtigkeit und Frieden
  • Strichaufzählung
    Menschen arbeiten für eine gerechte Welt und für die Bewahrung der Schöpfung

Gottes Verheißung

  • Strichaufzählung
    Am Ende der Tage wird es geschehen (Mi 4,1–5)
  • Strichaufzählung
    Ein neuer Himmel und eine neue Erde (Offb 21,1–4)

Volksschule Oberstufe

Für die Volksschule Oberstufe siehe die Bekanntmachung für den Katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, in der jeweils geltenden Fassung

c) Altkatholischer Religionsunterricht.

Allgemeine Bestimmungen und didaktische Grundsätze.

  1. Ziffer eins
    Die allgemeinen Bestimmungen und die didaktischen Grundsätze der vom Bundesministerium für Unterricht durch Verordnung festgesetzten Lehrpläne für die allgemeinbildenden Pflichtschulen sind nach gegebener Möglichkeit anzuwenden.
  2. Ziffer 2
    Werden Schüler von mehreren Schulstufen zu einer Religionsunterrichtsgruppe zusammengezogen, so kann eine entsprechende Wechselfolge der Lehrpläne einsetzen.
  3. Ziffer 3
    Es liegt in der Verantwortung der Religionsunterrichtsleitung und der Religionslehrkraft, die Lehrstoffverteilung jeweils unter Beobachtung des Stundenausmaßes, der Leistungsfähigkeit und der Stufenzusammensetzung der Religionsunterrichtsgruppe zu erstellen.

Allgemeines Bildungsziel.

Das Ziel des altkatholischen Religionsunterrichtes ist es, Persönlichkeiten heranzubilden, die sich ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen bewußt sind. Der Religionsunterricht hat daher die Aufgabe, die Schüler mit Kenntnissen und Werthaltungen auszustatten, die sie befähigen, ihr Leben nach christlichen Grundsätzen einzurichten sowie aktive und wertvolle Mitglieder ihrer Kirche, des Staates und der menschlichen Gesellschaft zu werden.

Bildungs- und Lehraufgaben.

Grundstufe römisch eins (erste und zweite Schulstufe):

Lehrstoff:

Die Einführung in den Religionsunterricht soll vom Lebenskreis des Kindes, dem Elternhaus, sowie der Schule ausgehen und die Grundbegriffe einer christlichen Persönlichkeitsbildung an das Kind herantragen.

(Sofern Schüler der zweiten Schulstufe zu einer Religionsunterrichtsgruppe zusammengezogen werden, ist nach den Bildungs- und Lehraufgaben eine Vertiefung und Erweiterung der in der ersten Schulstufe erworbenen Bildung anzustreben.)

Es soll der Schüler mit dem Beten (Anlaß, Form, Inhalt und Ort des Betens im allgemeinen Sinne) und der Kirche als Ort des gemeinsamen Gottesdienstes vertraut gemacht werden.

Die christlich-sittliche Erziehung soll die Glaubens- und Sozialbeziehungen des Schülers berücksichtigen.

In den Mittelpunkt des Unterrichtes ist zu

stellen:

Gott und die Schöpfung (Mensch, Tier und Pflanze, das Lebende in Gottes Welt).

Das Heilighalten Gottes (der Sonntag, Feste des Kirchenjahres, der Kindergottesdienst und das „Vaterunser“).

In diesem Rahmen sind Gottes Gebote zu behandeln, ohne deren Wortlaut zum Gegenstande des Unterrichtes zu machen.

Im Hinblick auf den umschriebenen Lehrstoff sind Geschichten aus dem Neuen Testament auszuwählen.

Ebenso ist in Verbindung mit dem Lehrstoff eine Auswahl von Gebeten und Liedern zu treffen.

Grundstufe römisch II (dritte und vierte Schulstufe):

Lehrstoff:

Die Hauptaufgabe der Lehrplan-Mittelstufe ist es, den Schülern das Verständnis christlicher Glaubens- und Lebensgrundlagen an Hand der Bibel im allgemeinen zu vermitteln. Dabei sind die Feste und Festkreise des Kirchenjahres zu beachten. Eine Auswahl von Liedern und Gebeten ist in Verbindung mit dem Lehrstoff zu treffen.

D r i t t e S c h u l s t u f e:

Das Alte Testament in Auswahl, soweit es für die Darstellung der Glaubensumwelt von Jesus, dem Christus, und seinem Wirken von Bedeutung ist.

Der Kindergottesdienst in Einzelauswertung.

römisch fünf i e r t e S c h u l s t u f e :

Das Neue Testament in Auswahl.

Gottes Gebote und Sakramente im Überblick.

Lehrplan der Volksschuloberstufe.

Für die Erteilung des Religionsunterrichtes an der Volksschuloberstufe sind die Bildungs- und Lehraufgaben der entsprechenden Hauptschulstufen nach Möglichkeit in Anwendung zu bringen.

d) Israelitischer Religionsunterricht.

Lehrziel:
Der israelitische Religionsunterricht an allen Lehranstalten, in allen Klassen, bei allen Altersstufen hat die Aufgabe, die jüdische Jugend religiös-sittlich zu erziehen, sie zur Teilnahme am religiösen Leben zu befähigen, von der Erhabenheit unseres Glaubens zu überzeugen, sie in ihrer Selbstachtung zu bestärken schon im Hinblick auf die Größe unserer mehrtausendjährigen Geschichte, auf den unüberbietbaren Opfermut und Opferwillen des jüdischen Volkes, dessen Mentalität sich auch in unseren Tagen beim Werden des altneuen ISRAEL dokumentierte.
Zur Erreichung dieses Lehrzieles dienen an der vierklassigen Volksschule die Unterweisung in der Biblischen Geschichte, in den wichtigsten Lehren des Judentums, die Einführung in das Verständnis des Gebetbuches durch Unterricht der hebräischen Sprache, durch Teilnahme am Jugendgottesdienst, durch Anschauungsunterricht biblischer Themen und der Aufbauarbeit im Lande ISRAEL.

Lehrstoff:

Die nachstehende Lehrstoffverteilung hat in vollem Ausmaße nur an jenen Lehranstalten Geltung, an denen der israelitische Religionsunterricht klassenweise erteilt wird. In Abteilungen, die infolge Schülermangels, zwei oder mehrere Klassengruppen umfassen, hat der Religionslehrer auf Grund der ihm von seiner Religionsbehörde erteilten Instruktion eine dem Schülermaterial entsprechende Auswahl zu treffen.

Vierklassige Volksschule:

E r s t e K l a s s e:

  1. Litera a
    Erzählungen aus der Biblischen Geschichte:
    1. Ziffer eins
      Gott ist Schöpfer der Welt. Der Sabbat
    2. Ziffer 2
      Adam und Eva. Kain und Abel.
    3. Ziffer 3
      Die Sintflut — Noah.
    4. Ziffer 4
      Turmbau zu Babel.
    5. Ziffer 5
      Abraham: seine Berufung. Abrahams Friedensliebe und Gastfreundlichkeit.
  2. Litera b
    Hebräisch: Bei Beginn des dritten Quartals:
    Leseübung in der Fibel — ungefähr die Hälfte der vorhandenen Leseübungen der Buchstaben. Memorieren des „Sch`ma-Gebetes“ bis „M`odecha“ mit der Übersetzung. Einige Wortbegriffe aus dem jüdischen Leben. Segensspruch über Brot. Sprechübungen: die hebräische Benennung der Gegenstände im Schulzimmer.

Z w e i t e K l a s s e:

  1. Litera a
    Erzählungen aus der Biblischen Geschichte. Nach der Wiederholung des Lehrstoffes der ersten Klasse, wobei die Schöpfungsgeschichte mit den einzelnen Tagen angeführt wird.
    1. Ziffer eins
      Abrahams Menschenliebe, Untergang Sodoms.
    2. Ziffer 2
      Abrahams Opferbereitschaft — Isaak.
    3. Ziffer 3
      Sarahs Tod — Höhle Machpela.
    4. Ziffer 4
      Elieser, der treue Diener — Rebekka.
    5. Ziffer 5
      Esau und Jakob.
    6. Ziffer 6
      Erzählungen aus dem Leben Jakobs bis zu seiner Heimkehr. Der Name Israel — jetzt auch der Name des Landes.
  2. Litera b
    Hebräisch: Wiederholung des Lehrstoffes der ersten Klasse. Beendigung der Leseübungen in der Fibel. Das „Sch`ma-Gebet“, erster Abschnitt mit der Übersetzung. Segenssprüche beim Händewaschen und beim Genuß von Baum- und Erdfrüchten. Einige Anschauungsbegriffe aus dem religiösen Leben, zum Beispiel Benennung der Feiertage, Hagadah, Seder, Thora. Sprechübungen aus dem durchgenommenen hebräischen Lehrstoff und Benennung von Gegenständen im Elternhaus.

D r i t t e K l a s s e:

  1. Litera a
    Erzählungen aus der Biblischen Geschichte: Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes. Aus dem Lehrbuch „Biblische Geschichte“ die Erzählungen der Bibel von Joseph und seine Brüder“ bis zum „Durchzug durch das Rote Meer“.
  2. Litera b
    Hebräisch: Leseübungen aus dem Jugendgottesdienstbuch. Einzelne Stücke des Jugendgottesdienstes, und zwar „Aschre“ — die „Tefilla“ (die ersten drei Benediktionen). Tischgebet — erster Abschnitt. Die Chanuka — Segenssprüche, Wiederholung der Segenssprüche über Genußmittel. Wortbegriffe und Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff.

römisch fünf i e r t e K l a s s e:

  1. Litera a
    Erzählungen aus der Biblischen Geschichte. Wiederholungen des bisher durchgenommenen Lehrstoffes. Aus dem Lehrbuch „Biblische Geschichte“ die „Wanderung der Israeliten durch die Wüste“ bis zum „Tode Mosis“, die Zehn Gebote. Die Fest- und Gedenktage sind jeweils vor dem Eintritte derselben in allen Klassen der Volksschule zu behandeln, ebenso ist der Anschauungsunterricht unter Benützung von Illustrationen biblischer und nachbiblischer Themen zu pflegen.
  2. Litera b
    Hebräisch: Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes. Im Jugendgottesdienstbuch der Freitag-Abend-Gottesdienst an der Hand der deutschen Übersetzung. Einübung der synagogalen Gesänge. Beim Unterricht der Mädchen auch die Segenssprüche beim Anzünden der Sabbat- und Feiertagslichter; bei den Knaben die Segenssprüche beim Aufruf zur Thora. Erzählungen aus dem Lande Israel in biblischer und neuer Zeit.

SECHSTER TEIL.
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN DER VORSCHULSTUFE

Sachbegegnung Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufgabe der verbindlichen Übung Sachbegegnung ist das Bewusstmachen sozialer und gegenständlicher Sachverhalte der unmittelbaren Umwelt des Kindes, Grundlegung von Einsichten und Einstellungen, sowie eine allmähliche Erweiterung des Verhaltens, des Wissens und Könnens sowie der Lern- und Arbeitsweisen in diesem Bereich auf Grund eigener Erfahrungen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ausgehend vom natürlichen Neugierverhalten zunehmend zum Klären, Deuten und Handeln in ihrer sozialen und gegenständlichen Umwelt angeregt werden,
  • Strichaufzählung
    ihre eigenen Lernerfahrungen durch neue Arbeitsweisen erweitern,
  • Strichaufzählung
    Entwicklungsrückstände im Erfassen der sozialen und gegenständlichen Umwelt verringern bzw. aufholen,
  • Strichaufzählung
    zunehmend befähigt werden, Umwelteindrücke und Erfahrungen zu verbalisieren.

Die verbindliche Übung Sachbegegnung nimmt ihre Inhalte aus folgenden Erfahrungs- und Lernbereichen:

  • Strichaufzählung
    Gemeinschaft
  • Strichaufzählung
    Natur
  • Strichaufzählung
    Raum
  • Strichaufzählung
    Zeit
  • Strichaufzählung
    Wirtschaft
  • Strichaufzählung
    Technik

Lehrstoff:

Bei der Auswahl der Lehrstoffe sind Themenbereiche aufzugreifen, die bereichs- und fachübergreifendes Lernen zulassen.

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft

Orientierung im neuen Lebensraum

  • Strichaufzählung
    In kontaktbehaglicher Atmosphäre einander vorstellen und kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Die Klasse als neue Gemeinschaft akzeptieren

Zusammenleben

  • Strichaufzählung
    Spiel- und Arbeitsregeln finden und einhalten
  • Strichaufzählung
    Die Gemeinschaft mitgestalten
  • Strichaufzählung
    Arbeiten gemeinsam ausführen
  • Strichaufzählung
    Umgangsformen beachten (einander helfen, zuhören, aufeinander Rücksicht nehmen, …)

Schule als Gemeinschaft

  • Strichaufzählung
    Andere Personen bzw. andere Klassen im Schulhaus kennen lernen
  • Strichaufzählung
    An der Schulgemeinschaft mitwirken

Die Familie als Lebensgemeinschaft

  • Strichaufzählung
    Das Zusammenleben in der Familie Familienmitglieder
  • Strichaufzählung
    Gleichberechtigung von Frau und Mann, Aufgabenteilung
  • Strichaufzählung
    Liebe und Partnerschaft
  • Strichaufzählung
    Wenn ein Baby kommt (Schwangerschaft, Geburt, Säuglingsalter, …)

Erfahrungs- und Lernbereich Natur

Begegnung mit Tieren und Pflanzen um uns

  • Strichaufzählung
    Kinder betreuen Tiere und Pflanzen und berichten darüber (Tiere und Pflanzen in der Wohnung, in der Klasse, …)
  • Strichaufzählung
    Tiere und Pflanzen, die wir beobachtet haben (im Park, im Wald, auf der Wiese, am Wasser, …)
  • Strichaufzählung
    Gemeinsame Merkmale und Unterschiede finden (zB Tiere mit Fell; Tiere, die schwimmen können usw.)
  • Strichaufzählung
    Tiere und Pflanzen bringen Freude, aber auch Gefahren (sachgemäßer Umgang mit Tieren, gefährliche Tiere bzw. Pflanzen, …)

Naturerscheinungen

  • Strichaufzählung
    Beobachtungen und einfache Versuche machen
  • Strichaufzählung
    Tageszeiten (Tag, Nacht)
  • Strichaufzählung
    Himmelskörper
  • Strichaufzählung
    Wetter
  • Strichaufzählung
    Jahreszeiten

Natur- und Umweltschutz

  • Strichaufzählung
    Zum Natur- und Umweltschutz beitragen (Abfall richtig trennen; Energie sparen)

Kind und Gesundheit

Der eigene Körper

  • Strichaufzählung
    Körperteile benennen, Sinneseindrücke bewusst erleben
  • Strichaufzählung
    Regelmäßige Körperpflege/Zahnpflege
  • Strichaufzählung
    Bewegung und Sport
  • Strichaufzählung
    Freude und Wohlbefinden

Ernährung

  • Strichaufzählung
    Vom Essen und Trinken (vielseitige Ernährung, Flüssigkeitsbedarf,…)
  • Strichaufzählung
    Richtiger Umgang mit Lebensmitteln (Sauberkeit, Frische)

Gefahren für unsere Gesundheit

  • Strichaufzählung
    Umgang mit technischen Geräten, mit elektrischem Strom; mit Medikamenten; Reinigungsmitteln; mit alkoholischen Getränken, …)

Krank sein

  • Strichaufzählung
    Von verschiedenen Krankheiten
  • Strichaufzählung
    Ärztin bzw. Arzt, Zahnärztin bzw. Zahnarzt, Krankenhaus,…

Abbau übertriebener Ängste

  • Strichaufzählung
    Wovor wir Angst haben
  • Strichaufzählung
    Verhalten in Situationen, die Kindern Angst machen

Erfahrungs- und Lernbereich Raum

Orientierung

  • Strichaufzählung
    in der neuen Umgebung
  • Strichaufzählung
    auf dem Schulweg
  • Strichaufzählung
    Einrichtung der Klasse (Bezeichnung, Lage und Funktion der Einrichtungsgegenstände)
  • Strichaufzählung
    Räumlichkeiten der Schule (deren Lage und Funktion)
  • Strichaufzählung
    Orientierungsspiele und -aufgaben in Klasse und Schule
  • Strichaufzählung
    Orientierungsgesichtspunkte finden und beschreiben Wege beschreiben
  • Strichaufzählung
    (Querverbindungen zur Verkehrserziehung herstellen)

Raumlagebegriffe und Raumlagebeziehungen

  • Strichaufzählung
    Links, rechts, oben, unten, … (Querverbindungen zur Mathematischen Früherziehung herstellen)

Arbeit mit Modellen

  • Strichaufzählung
    Räumliche Gegebenheiten mit Bausteinen darstellen
  • Strichaufzählung
    Selbst hergestellte Modelle verwenden (Einrichtung der Klasse planen; mein Wunschzimmer; …)

Erfahrungs- und Lernbereich Zeit

Tagesablauf erfassen

  • Strichaufzählung
    Den Tagesablauf gliedern (am Morgen; am Nachmittag; in der Klasse; in den Ferien; … )
  • Strichaufzählung
    Zeitliche Begriffe wie heute, gestern, morgen, … verwenden

Die Uhr

  • Strichaufzählung
    Verschiedene Uhren
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Uhrzeit vorbereiten (Stunden, halbe Stunde,…)

Größere Zeitabschnitte

  • Strichaufzählung
    Wochenablauf, Wochentage, Jahreszeiten,
  • Strichaufzählung
    Gliedern des Jahres durch Feste und Feiern

Erinnerungen

  • Strichaufzählung
    Sich an Kindergartenzeit, an Geburtstage, Feste, Ereignisse erinnern …
  • Strichaufzählung
    Woran sich andere Menschen erinnern (Großeltern, Eltern, Verwandte, Bekannte)
  • Strichaufzählung
    Viele Dinge sahen früher anders aus (Spielsachen, Kleidung, Fahrzeuge, Wohnung)

Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaft

Die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft

  • Strichaufzählung
    Wirtschaften in der Familie (Zusammenhang Arbeit – Verdienst – Geld ausgeben)
  • Strichaufzählung
    Dinge, die wir zum täglichen Leben brauchen (Lebensmittel, Kleidung, …)
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Wohn- und Lebensbedingungen
  • Strichaufzählung
    Wünsche und Wunscherfüllung

Arbeit und Arbeitsstätten

  • Strichaufzählung
    Arbeit der Eltern
  • Strichaufzählung
    Ausgewählte Berufe und Arbeitsstätten kennen lernen (zB Polizistin bzw. Polizist, Ärztin bzw. Arzt, Handwerksberufe; Post, Feuerwehr, …)
  • Strichaufzählung
    Erstes Kennen lernen der Arbeitswelt

Erfahrungs- und Lernbereich Technik

Wie Dinge funktionieren

  • Strichaufzählung
    Funktionsweise ausgewählter Geräte und Maschinen aus der Umgebung des Kindes kennen lernen (Haushaltsgeräte, Taschenlampe, Rad, …)

Gefahren der Technik

  • Strichaufzählung
    Sachgemäßer, sicherer Umgang mit einfachen Geräten
  • Strichaufzählung
    Handhabung von Werkzeug
  • Strichaufzählung
    Umgang mit elektrischem Strom (zB Steckdose, elektrische Geräte, Spielsachen, PC …)

Medien informieren und unterhalten

  • Strichaufzählung
    Bewusstes Ansehen bzw. Anhören von Fernseh-, Rundfunksendungen, CD, Kassetten, Videos, …
  • Strichaufzählung
    Spiele und Lernen mit dem Computer

Gefahren der Medien

  • Strichaufzählung
    Anbahnen einer kritischen Haltung beim Gebrauch der Medien

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht geht von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Kinder aus, hebt sie ins Bewusstsein, verdeutlicht, klärt bzw. ordnet sie und erweitert sie durch neue Erfahrungen und Einsichten. Dabei ist auf die Weckung und Pflege der Motivation, auf die Förderung der Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit, auf das soziale Lernen, auf die Erweiterung des Sprachgebrauchs sowie auf das Gewinnen und Sichern von Grundeinsichten und -einstellungen besonderer Wert zu legen. In diesem Zusammenhang sind die zahlreichen Möglichkeiten des Beobachtens, Vergleichens und Erprobens zu konkreten Sachverhalten in und außerhalb der Klasse zu nützen.

Verkehrserziehung Bildungs- und Lehraufgaben

In der Vorschulstufe soll Verkehrserziehung eine kritische und verantwortungsbewußte Einstellung zum Straßenverkehr wecken.

Im einzelnen soll Verkehrserziehung

  • Strichaufzählung
    die optische und akustische Wahrnehmungsfähigkeit gezielt fördern,
  • Strichaufzählung
    Motorik, Reaktions- und Konzentrationsvermögen schulen,
  • Strichaufzählung
    verkehrsgerechtes soziales Verhalten anbahnen,
  • Strichaufzählung
    zu richtigem Verhalten als Fußgänger und als Mitfahrer hinführen
  • Strichaufzählung
    entsprechende Kenntnisse vermitteln,
  • Strichaufzählung
    dazu führen, Polizeibeamtinnen als Helferinnen bzw. Polizeibeamte als Helfer anzuerkennen (Abbau von Angst).

Lehrstoff

Verkehrserziehung als soziales Lernen

Partnerverständnis aufbauen und angstfrei gestalten

Verschiedene Verkehrspartner in verschiedenen Verkehrssituationen

Behinderte im Verkehrsgeschehen

Einsatzpersorial – Funktionserklärung,,,Angstabbau“

Kontaktaufnahme mit Verkehrsteilnehmern

Verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme besprechen

Vorbildfunktion anderer Menschen

kritisch sehen und beurteilen

und im Spiel erfahren (Blickkontakt, Handzeichen, ... )

Im Spiel und in der Realität bestimmte (richtige und falsche)

Verhaltensweisen darstellen, verbalisieren und kritisch beurteilen

Verständnis für die Notwendigkeit von Verkehrsregeln wecken

In unterschiedlichen Situationen einfache Verkehrsregeln beobachten, üben und unter dem Gesichtspunkt der gegenseitigen Rücksichtnahme anwenden

Umwelterfahrung

Der Schulweg

Mein sicherer täglicher Schulweg (der sichere Umweg)

Mögliche Veränderungen auf dem Schulweg (Witterungseinflüsse, Licht- und Sichtverhältnisse, besondere Verkehrssituationen,...)

Das Verkehrsgeschehen unter besonderen

Bedingungen

Veränderungen bringen Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer (Straßenglätte, Nebel, ...)

Besondere Reaktionen anderer erwarten (Straßenglätte – Bremsweg, Nebel – Sichtweite, .. )

Baustelle

Seh- und Hörerziehung

Schulung der optischen und akustischen Wahrnehmungsfähigkeit

Spezifische Zeichen und Signale unterscheiden, bewußt wahrnehmen und darauf entsprechend reagiere

Schulung des Bewegungssehens

Bewegungsabläufe bewußt wahrnehmen und verfolgen (die Bewegung eines Fahrzeuges, ... )

Schätzen von Entfernungen und Geschwindigkeiten

Begriffe klären: weit – nahe, langsam – schnell,...

Größe und Entfernung vergleichen Verschieden lange Strecken abgehen (Schritte zählen, schätzen,…)

Sehen und gesehen werden

Verschiedene Spiele (,,blinde Kuh“,…)

Bestimmte Situationen besprechen, spielen und in der Realität erleben (Dunkelheit – helle Kleidung, ... )

Bewegungserfahrung – Bewegungserziehung

Kontrolliertes Bewegen

Gehen, laufen, springen, ... dabei ausweichen, nicht zusammen oder anstoßen

Nebeneinander, hintereinander gehen ...

Jemanden führen, jemandem folgen (Querverbindung auch zu Bewegung und Sport)

Gleichgewichtsübungen

Balanceübungen auf Bodenmarkierungen und auf Schnüren und Bänken (Querverbindung auch zu Bewegung und Sport)

Begriffsverständnis

Rechts – links, oben – unten, vorne – hinten, davor – dahinter, geradeaus – schräg, vorwärts – rückwärts, ...

Schulung des Reaktionsvermögens

Vielfältige Reaktionsübungen (Querverbindung auch zu rhythmisch-musikalischer Erziehung)

Richtig reagieren lernen (Mutter wartet auf der anderen Straßenseite, Ball auf der Straße, ...)

Verhalten im Straßenverkehr

Verkehrsteilnehmer:

Der Mensch als Teilnehmer am Straßenverkehr in verschiedenen Rollen

Kinder als Fußgänger und Mitfahrer, ihr Verhalten gegenüber

Fahrzeuglenkern

Begegnung verschiedener Verkehrsteilnehmer

Beobachten und Einschätzen verschiedener Verhalten im Straßenverkehr (Aggressionen, Ängstlichkeit, Hilfsbereitschaft, Vorsicht, partnerschaftliches Verhalten,...)

Aufzeigen und Besprechen von Gründen für bestimmte Verhaltensweisen

Verhalten in Unfallsituationen

Situationsgerechtes, altersgemäßes Handeln anbahnen (Hilfe holen, durch Neugier nicht behindern, sich selbst nicht in Gefahr bringen,...)

Verhalten bei der Überquerung (grundsätzliches Verhalten)

Stehenbleiben am Gehsteigrand oder an der Sichtlinie, Blicke nach allen Seiten, Beobachten der Verkehrssituation, Entscheidung zum Überqueren treffen, zugig gehen (bei Unsicherheit nicht zurückgehen, Fahrbahn nicht diagonal, sondern auf dem kürzesten Weg überqueren)

Überqueren an gesicherten Übergängen

Ampel und Handzeichen von Exekutive und Schülerlotsen als Überquerungshilfe

Funktion der Fußgängerampel

,,Grün“ heißt nicht unbedingt gehen (abbiegende Fahrzeuge)

Negatives Vorbild der Erwachsenen nicht übernehmen

Überqueren an ungesicherten Übergängen (siehe Verhalten bei der Uberquerung)

Achtung, Zebrastreifen ist kein „Schutzweg"!

Bodenmarkierungen (,,Spuren“ auf der Straße)

Hinweise auf Bodenmarkierungen und ihre Bedeutung, besonders im örtlichen Bereich des Kindes

Verkehrswege:

Unterscheiden und Benennen von Verkehrsflächen

Gehsteig, Über- und Unterführung, Zebrastreifen, Radweg, Fahrbahn; der Gehsteigrand als Grenze (Sichtlinie)

Bestimmte Verkehrsflächen für bestimmte Verkehrsteilnehmer

Gehsteig – Fußgänger

Radweg – Radfahrer

Fahrbahn – Auto

Verkehrsmittel:

Fahrzeuge, die das Kind selbständig benützt

Kinderfahrzeuge und deren richtige Handhabung (Roller, Rollschuhe, Skateboard, Kinderfahrrad, ...)

Verschiedene Fahrzeuge auf der Straße

Lastauto, Personenwagen, Einsatzfahrzeuge, öffentliche Verkehrsmittel, Schienenfahrzeuge, Bus, …

Merkmale der Fahrzeuge: Farbe, Form, Größe, Geräusche, Lichter usw., einspurig, mehrspurig

Finden von Unterschieden: große, kleine, stehende und fahrende, schnelle und langsame Fahrzeuge

Fahrzeuge in Bewegung

Vom Anfahren, Bremsen, Anhalten und Abbiegen, das Schleudern, der Zusammenstoß

Öffentliche Verkehrsmittel

Richtiges römisch fünf erhalten an der Haltestelle beim Ein- und Aussteigen, in Verkehrsmitteln

Wichtige Verkehrsmittel

Verkehrsregeln:

Einsicht für die Notwendigkeit von Verkehrsregeln

Regelwissen nur so weit vermitteln, wie es im Hinblick auf verkehrssicheres Verhalten des Kindes notwendig ist: Überqueren der Fahrbahn, Gehen auf der Freilandstraße, Spielen auf Verkehrsflächen, ...

Verkehrsregeln beobachten, beschreiben und erklären

Regelung durch Exekutive – Handzeichen,...

Regelung durch Ampel – Bedeutung der Farben,...

Regelung durch Verkehrszeichen

Bewußtes Anwenden und Einüben der wichtigsten auf das Kind bezogenen Verkehrsregeln

Oftmaliges Üben in bestimmten Situationen (Gewöhnungseffekt!)

Didaktische Grundsätze

Ausgehend vom unterschiedlichen Entwicklungsstand der physischen und psychischen Anlagen des Schulanfängers wird Verkehrserziehung vorwiegend auf die Bereiche Reaktionsvermögen, Abstraktionsvermögen, Konzentrationsvermögen und Differenzierungsvermögen Einfluß zu nehmen haben.

Verkehrserziehung versteht sich auch als Teil des sozialen Lernens und soll daher den unterschiedlichen sozialen Voraussetzungen der Kinder Rechnung tragen.

Verkehrserziehung kann grundsätzlich nicht isoliert betrachtet werden, sie soll immer auch in Verbindung mit den anderen verbindlichen Übungen der Vorschulstufe gesehen werden.

Bei der unterrichtlichen Arbeit ist von den Erfahrungen des Kindes in seiner Umwelt auszugehen.

Praktische Übungen sind zunächst im sicheren Raum (Schulhof, Spielplatz, Turnsaal, Verkehrsgarten, . . .) durchzuführen.

Erst später soll auch richtiges Verhalten in der Verkehrswirklichkeit trainiert werden, wobei die Beiziehung der Exekutive möglich ist. Bei all diesen Vorhaben ist der körperlichen Sicherheit der Kinder größte Aufmerksamkeit zu schenken. Kooperation mit den Erziehungsberechtigten und der Exekutive ist erforderlich.

Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Diese verbindliche Übung gliedert sich in „Sprache und Sprechen” und „Vorbereitung auf Lesen und Schreiben”.

Bei „Sprache und Sprechen” geht es im Einzelnen darum,

  • Strichaufzählung
    die Erweiterung der Sprachfähigkeit der Kinder behutsam zu fördern,
  • Strichaufzählung
    zu einer adäquaten Verwendung der Standardsprache hinzuführen – ausgehend von der individuellen Sprache des Kindes,
  • Strichaufzählung
    die verfügbaren sprachlichen Mittel der Kinder zu üben, zu erweitern und als Verständigungsmittel zunehmend besser und sicherer einsetzen zu lernen,
  • Strichaufzählung
    den kreativen Umgang mit Sprache zu fördern,
  • Strichaufzählung
    im Gebrauch der Sprache eine gewisse Sicherheit und Selbstständigkeit zu erreichen und
  • Strichaufzählung
    die Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit durch die Begegnung mit Literatur anzuregen, das Verständnis für die Umwelt anzubahnen und das schöpferische Denken zu fördern.

„Vorbereitung auf Lesen und Schreiben” hat die Aufgabe, sowohl die individuelle Motivation zum Lesen und Schreiben anzubahnen, zu entwickeln und zu fördern als auch die Grundleistungen für das Erlernen des Lesens und Schreibens zu sichern und dient der Sicherung des Wechsels nach Paragraph 17, Absatz 5, Schulunterrichtsgesetz.

Lehrstoff:

Situationsbezogenes Sprachhandeln

Alltagssituationen sprachlich bewältigen, zB Auskunft geben

Kinder informieren (zB in Frage-und-Antwort-Spielen)

über die eigene Person, über andere Personen

über Tiere, Gegenstände

über Sachverhalte (Situationen in der Schule, am Schulweg, in der Sachbegegnung)

Auskunft einholen

Kinder erkundigen sich

über Personen, Tiere, Sachverhalte

über Gegenstände (Name, Form, Farbe, Material, Geruch, Geschmack …)

Jemandem etwas wünschen

In verschiedenen Situationen jemandem entsprechende Wünsche ausdrücken (Wünsche zu Anlässen, zu Ereignissen, zu Vorhaben …)

Äußern von Bedürfnissen

In entsprechenden Handlungssituationen Bedürfnisse ausdrücken (zur Spielordnung, zur Sitzordnung, zur Raumordnung, zur Zeiteinteilung …)

Trösten, Helfen, in Schutz nehmen

Notsituationen bei Mitschülern erkennen und durch Sprachhandeln zu lösen versuchen

Grüßen, Bitten, Danken

In natürlichen Sprechsituationen

entsprechende Grußformen kennen lernen und anwenden (beim Kommen, beim Gehen, zu verschiedenen Tageszeiten…)

verschiedene Formen des Bittens und Dankens verwenden und ausbauen

Erzählen und Zuhören

Erlebtes und Beobachtetes erzählen

Den Kindern Gelegenheit geben, Erlebtes zu erzählen

Situationen schaffen, in denen die Kinder einen Vorgang beobachten und danach beschreiben können (Pflanzen setzen, Tisch decken …)

Bildgeschichten ordnen und erzählen lassen

Sensibilisierung der Wahrnehmungsfähigkeit (Kimspiele, „Geschichtenjagd“, …)

Zuhören und Verstehen

Die Aufnahmebereitschaft des Kindes wecken und fördern (geeignete Erzählsituationen schaffen, eventuell Aufmerksamkeitsübungen)

Die Aufnahmefähigkeit des Kindes beachten (Wechsel zwischen Zuhören und Mitreden, zwischen Stillsitzen und Mithandeln)

Den Kindern ausreichend Zeit geben, das Gehörte zu verarbeiten

Gehörtes wiedergeben

Über Erzähltes oder Vorgelesenes sprechen (ohne Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit)

Zu Gehörtem Fragen stellen

Miteinander sprechen

Vorformen des Gesprächs

In entsprechenden Spielen (Frage-Antwort-Spiele …) das gegenseitige Kennenlernen, Kontaktnehmen und Ansprechen ermöglichen

Aufgreifen geeigneter Anlässe für spontane Gespräche

Gespräche aus dem Erfahrungs- und Interessenbereich der Kinder in der Kleingruppe anregen

Einfache Gesprächsregeln

Beim Miteinander-Sprechen Gesprächsregeln kennen lernen bzw. vereinbaren und sich um deren Einhaltung bemühen, zB

  • Strichaufzählung
    den Sprecher ansehen
  • Strichaufzählung
    dem Sprecher zuhören
  • Strichaufzählung
    den Sprecher ausreden lassen
  • Strichaufzählung
    sich zu Wort melden
  • Strichaufzählung
    den Gesprächspartner mit dem Vornamen anreden
  • Strichaufzählung
    den Sprecher nicht auslachen, wenn er etwas Unpassendes sagt
  • Strichaufzählung
    das Wort weitergeben (Redeketten)
  • Strichaufzählung
    beim Thema bleiben

Gesprächsformen

Hinführen zu Gesprächen (im Kreis, in einer Gruppe, mit einem Partner)

Bewältigung und Klärung von Emotionen durch Sprache

Eigene Gefühle, Empfindungen und Emotionen äußern

Spontane sprachliche Äußerungen von Gefühlen, Angst, Wünschen ermöglichen

Darstellungsspiele und andere Spielformen arrangieren, bei denen Kinder lernen, Gefühle auszudrücken

Durch Erzählen, Vorlesen, Vorspielen … und mit Hilfe von Medien Gefühlsäußerungen der Kinder provozieren (im Spiel lustige, gefährliche ua. Situationen darstellen …)

Gefühle, Empfindungen und Emotionen anderer verstehen und beschreiben

Dargestellte (zB in Pantomime) bzw. durch Fotos oder Bilder vermittelte Gefühlszustände (jemand ist fröhlich, zornig, traurig, übermütig …) besprechen und deuten

Emotionen bewältigen

Für Situationen emotionaler Not (Angst vor dem Alleinsein …) Lösungsmöglichkeiten finden und besprechen

Spiele zum sozialen Lernen (Helferspiele …) und Situationsdarstellungen in Kinderbüchern als Lerngelegenheiten zur Bewältigung von Emotionen anbieten

Erweiterung der Sprachfähigkeit

Die individuelle Sprache des Kindes akzeptieren

Grundlage für alle weiterführenden Maßnahmen ist, dass die individuellen Sprachäußerungen des Kindes zunächst angenommen werden

Hinführen zur Standardsprache

Unter besonderer Berücksichtigung der mundartlichen Ausdrucksformen Üben von Modellsätzen in spielerischer Form

Memorieren von kurzen Texten (Sprüche, Lieder, alltagssprachliche Texte …)

Sprachgehemmten Kindern entsprechende Hilfen anbieten (gemeinsames Sprechen, Reim und Rhythmus ausnützen)

Gemeinsames Sprechen vorgeformter Texte (Reime, Sprüche, einfache Kindergedichte …)

Erweiterung des Wortschatzes (Begriffsbildung)

Benennen von Personen, Tieren, Pflanzen, Gegenständen und Tätigkeiten in Situationen, in denen das Kind die Wortbedeutung konkret erfahren kann

Benennen, Beschreiben und Vergleichen von Wahrgenommenem (Gesehenes, Gehörtes …) in möglichst lebensnahen Situationen

Finden einfacher Oberbegriffe

Ordnungsübungen zum Finden einfacher Oberbegriffe

Deutliches Sprechen

Artikuliertes Sprechen

Individuelle Hilfen für das richtige Bilden von Lauten anbieten

Schwierige Lautverbindungen üben (Pfl …)

Übungen im artikulierten Sprechen von Wörtern (Flüstersprache, verschiedene Tonhöhen, langsam, schnell, tonlos artikulieren …)

Spielerische Umgang mit geeigneten Reimen (Zungenbrecher, Schnellsprechübungen …)

Unterscheiden von Lauten

Übungen zum Unterscheiden von Lauten

Wörtern mit gleichem Anlaut, Inlaut und allenfalls Auslaut

Ähnlich klingende Wörter und Reimwörter suchen

Erlebnishafte Lautbegegnungen in spielerischer Form (bekannte Lieder auf la la singen, Sätze in der „a-Sprache“, „u-Sprache“ … sprechen)

Erster Umgang mit Literatur

Zum Umgang mit Literatur motivieren

Bilderbücher anbieten, die Unbekanntes beinhalten (wie Kinder in anderen Ländern leben …)

Bilderbücher, Geschichten und Gedichte im Zusammenhang mit aktuellen Erlebnissen der Kinder anbieten (Geburtstag, Streit …)

Bilder aus Büchern anbieten

Eigene Bücher der Schüler mit einbeziehen

Allmählich eine eigene Bibliothek für die Klasse zusammenstellen

Bilderbücher für einige Zeit nach Hause entlehnen

Wahrnehmung

– Anregung und Differenzierung der optischen Wahrnehmung

Vertieftes und wiederholtes Betrachten von Illustrationen verschiedener Stilrichtungen; ausgehend von Abbildungen, die deutlich dargestellt und leicht zu überblicken sind, bis zu Bildern, die eine Fülle an Details zeigen

– Anregung und Differenzierung der akustischen Wahrnehmungen

Wiederholtes und deutliches Anbieten (Erzählen, Vorlesen …) von Bilderbuchtexten, Geschichten, Märchen, Reimen und Gedichten

– Anregung der Aufmerksamkeit, der Konzentration und des Gedächtnisses

Wiederholtes Sich-Erinnern an Vorgelesenes und Betrachtetes

Verarbeiten der Eindrücke durch Erzählen, im Rollenspiel, im bildnerischen Gestalten …

Erweiterung des Wissens

– Erkennen von Zusammenhängen in sachlichen und mitmenschlichen Bereichen

Bilder und Geschichten darbieten, die sachlich richtige

Informationen über den Menschen, die Natur, die Technik, die Arbeitswelt, das Leben in fernen Ländern geben

Bilder, Geschichten und Märchen, die dem Kind mitmenschliche Beziehungen einsichtig machen

Sprachfähigkeit

– Erweiterung des Wortschatzes und der Begriffe

Bilderbücher, Geschichten, Märchen, Gedichte mit differenzierter Sprache und anschaulichen Begriffen anbieten

– Anregung der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit

Lustbetonte Frage-und-Antwort-Passagen aus Bilderbüchern, Bilderbuch- oder Märchenthemen im Rollenspiel oder Handpuppenspiel darstellen

Bildergeschichten in Worte kleiden lassen

Bilderbuchgeschichten und Märchen mit eigenen Worten wiedergeben …

– Förderung des Sprachverständnisses (Wortbedeutung, Wortklang, Rhythmus, Sinnzusammenhang …)

Gedichte zu verschiedenen Themen, Festen, Stimmungen anbieten; lautmalende Volksreime, kurze Gedichte, Abzählreime, … lernen; über das Gehörte sprechen, etwa „Was hat mir besonders gut gefallen?“; …

– Kreativer und kritischer Umgang mit der Sprache

Reimspiele, Laut- und Wortverdrehspiele, Zungenbrecher, lautmalende Wörter, Zaubersprüche, Werbesprüche anbieten und selbst erfinden lassen …

Fantasie und Gestaltungsfreude

– Bei Problemstellungen nach verschiedenen Lösungsmöglichkeiten suchen

Beim Erzählen einer Geschichte oder eines Märchens an einem bestimmten Punkt abbrechen und die Kinder

weitererzählen lassen

Geschichten mit offenem Schluss anbieten

Einen gegebenen Schluss verändern

– Sich eine literarische Figur, eine Szene, einen Handlungszusammenhang vorstellen können

Immer wieder Geschichten und Märchen erzählen, welche die Kinder dazu anregen, sich den Ort der Handlung, die Figuren und die Ereignisse in der Phantasie vorzustellen

– Sich etwas Neues vorstellen können, das es in der Realität nicht gibt

Kurze Geschichten und Fantasiefiguren selbst erfinden lassen

– Bilderbuchgeschichten, Märchen oder selbsterfundene Geschichten und Figuren zeichnen und gestalten

Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich an im Rollenspiel, mit Handpuppen, Aufstellfiguren, Bau- und Konstruktionsmaterial, Knetmasse, Malmaterialien …

Soziales und emotionales Verhalten

– Sensibilisieren für soziale Probleme

– Modelle für soziales Verhalten

kennen lernen und kritisch betrachten

Aufgreifen von problematischen Situationen in der Klasse, Probleme bewusst machen, Lösungsstrategien entwickeln

Bilderbücher, Geschichten und Märchen anbieten, die zeigen, wie Kinder und Erwachsene sich in verschiedenen Lebenssituationen verhalten. Mit den Kindern über diese Verhaltensmodelle sprechen, einzelne Verhaltensweisen bewusst machen, kritisch betrachten

– Gefühle und Probleme durch

Identifikation mit den literarischen

Figuren nachempfinden

Über die Gefühle und Probleme der literarischen Figuren sprechen und mit eigenen Emotionen vergleichen. Auf die individuellen Probleme und Gefühle der Kinder eingehen und ihnen beim Bewusstmachen und Bewältigen ihrer Gefühle helfen

– Verständnis für aktuelle

gesellschaftliche Probleme gewinnen

Bilderbücher anbieten, die Probleme, wie Umweltschutz, Kritik an den Konsumgewohnheiten, Friedenserziehung … behandeln. Mit den Kindern über diese Probleme sprechen und im Rollenspiel verarbeiten

– Verständnis für Werte fördern

Bilderbuchgeschichten und Märchen auswählen, die Werte, wie das Recht auf Anerkennung der eigenen Individualität, Toleranz und Achtung anderen Menschen gegenüber Anbieten

Lieblingsbücher mitbringen und darüber sprechen, was daran so gut gefällt

Lernfreude und Bildungswillen

– Lernen, die eigenen Interessen und Fragen auch durch Literatur zu befriedigen

Zur Beantwortung von Fragen und Problemen Bilderbücher und Bilderlexika bereitstellen

Anhand von Bilderbüchern einen Lehrausgang vorbereiten: zB Feuerwehr, Bäcker …

Erlebnisse und Fragen, die sich nach einem Ausgang ergeben, mit Hilfe von Bilderbüchern klären und verarbeiten

Die Klassenbücherei allmählich vervollständigen und sie gemeinsam mit den Kindern nach Themen ordnen

Einen Besuch in einer Bibliothek, in einer Buchhandlung machen

Kreativer Umgang mit Sprache

Namen und Begriffe finden und erfinden

Kindliche Begriffsbildung annehmen und anregen

Mit Sprache spielerisch umgehen

Wortspielereien und Reimbasteleien anbieten und anregen

Geschichten erfinden und ändern

Fantasiegeschichten ausdenken (realitätsnah und irreal)

Zu einfachen, kurzen Geschichten einen Schluss finden

Vorbereitung des Lesens

Interesse am Lesen wecken und

entwickeln

Erfahren, dass Zeichen Bedeutung haben

Deuten und Übersetzen von Zeichen aus der Umwelt des Kindes

Freude am Umgang mit Literatur (Bilderbücher; vergleiche auch den einschlägigen Teilbereich)

Akustische Gliederungs- und Merkfähigkeit

Akustische Signale und Geräusche erkennen, deuten, unterscheiden und lokalisieren

Akustische Eigenschaften wie laut – leise, hoch – tief, hell – dunkel erkennen und spielerisch anwenden

Erleben, dass Sprache gegliedert ist (Sätze, Wörter)

Ähnlich klingende Wörter voneinander unterscheiden und später akustisch wieder erkennen (zB Tasche – Masche, Hand – Hund)

Akustisch dargebotene Reime nachsprechen und wiedergeben

Reimwörter erkennen und bilden

Gleiche Wortanfänge und Wortenden erkennen (zB Hase – Hafen, Dose – Hose)

Einen vorgegebenen Laut im Wort erkennen

Die Position eines vorgegebenen Lautes im An-, In- und Auslaut erkennen (nicht bei Auslautverhärtung, zB Hand, Korb, Tag)

Einfache Wörter in Laute zerlegen und die Anzahl der Laute feststellen

Erkennen, dass sich die Bedeutung des Wortes durch Hinzufügen, Weglassen bzw. Austauschen (zB ein – dein; Maus – aus; Maus – Haus) ändert

Einfache Wörter „zusammenbauen“, auch aus vorgegebenem Lautbestand

Visuelle Gliederungs- und Merkfähigkeit

Formen, Formmerkmale und Größenunterschiede (an Gegenständen, an Bildern, mit Lernspielen …) erfassen und wieder erkennen

Symbolcharakter von Zeichen

Verstehen, Verwenden und Bilden von symbolischen Darstellungen (Symbolformen für Gegenstände, Sachverhalte, Tätigkeiten, Symbolreihen für Handlungsabläufe …)

Vorhandene Motivation zum Lesenlernen nutzen

Zur individuellen Sicherung und Förderung der Grundvoraussetzungen und für einen beabsichtigten Wechsel von Schulstufen findet Lehrplanteil „Erstlesen“ (Grundleistungen) der Grundstufe römisch eins Anwendung

Grundlegende Begriffe

Vor allem Raumordnungsbegriffe, wie links, rechts, oben, unten, zwischen, erwerben

Vorbereitung des Schreibens

Interesse am Schreiben wecken und entwickeln

Freude am grafischen Gestalten

Freude am Nachahmen von grafischen Formen

Erlebnisse erzählen und aufzeichnen („Schreibzeichnen“);

grafisches Gestalten auch in Verbindung mit Musik

Grob- und feinmotorische Übungen

Lockerungsübungen, insbesondere für die Schulter-, Arm-, Hand- und Fingermuskulatur, beidhändig, Fingerspiele …

Sensibilität für Bewegungsrichtung und Bewegungsrhythmus entwickeln

Kräftigungsübungen für die Hand- und Fingermuskulatur (Kneten, Falten, Formen, Biegen, Reißen …)

Schulung der Auge-Hand-Koordination

Vorgegebene einfache und zusammenhängende Bewegungsabläufe übernehmen und nachvollziehen

Vorgegebene rhythmische Bewegungsreihen übernehmen und nachvollziehen

Schreibhaltung; verschiedene Schreibgeräte, Schreibmaterialien gebrauchen

Hilfen und Hinweise zur Körper- und Handhaltung

Erfahrung im Umgang mit verschiedenen Schreibgeräten, auch auf unterschiedlichen Schreibflächen, sammeln

Orientierung auf Schreibflächen

Grunderfahrung auf verschiedenen Schreibflächen erwerben (oben – unten, links – rechts, Mitte …)

Zeilenführung Abstände

Formelemente der Schrift

Zunächst ausgehend vom kindlichen Formerleben verschiedene

Formelemente wie Kreis, Quadrat, Dreieck, Strich (waagrecht, senkrecht), Oval, Spitze, Girlande, Schleife nachbilden und kreativ gestalten

Symbolverständnis vorbereiten

Einfache Symbole erfinden, grafisch festhalten und deuten

Vorhandene Motivation zum Schreibenlernen nutzen

Zur individuellen Sicherung und Förderung der Grundvoraussetzungen und für einen beabsichtigten Wechsel von Schulstufen findet Lehrplanteil „Erstlesen“ (Grundleistungen) der Grundstufe römisch eins Anwendung

Didaktische Grundsätze:

Alles sprachliche Lernen auf diese Schulstufe geht von den individuellen sprachlichen Vorerfahrungen der Kinder aus. Differenzierte und gezielte Förderung der kindlichen Sprachentwicklung versteht sich als Erweiterung der Sprachfähigkeit durch vielfältige Anregungen zum Sprachhandeln und behutsame Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch.

Grundhaltung in allen sprachlichen Lernsituationen sollte es sein, das Vertrauen des Kindes in seine eigene Sprachfähigkeit zu stärken bzw. zu wecken. Keinesfalls soll die Hinführung zu den Formen der Standardsprache unter Leistungsdruck erfolgen und dadurch sprachliche Hemmungen hervorrufen. Alle Lernsituationen, die auf Richtigkeit des Sprachgebrauches zielen, sollten mechanisierende Übungsformen möglichst vermeiden.

Der Lehrersprache kommt auf der Vorschulstufe grundlegende Bedeutung zu. Die Lehrerin bzw. der Lehrer muss beim Sprechen berücksichtigen, dass die Sprechmuster die kindliche Sprachentwicklung anregen sollen, die sprachlichen Äußerungen müssen aber auch dem Sprachverständnis der Kinder entsprechen.

Da Sprache für den Menschen vor allem in Handlungssituationen bedeutsam wird, sich ihm dort als Orientierungs-, Verständigungs- und Denkhilfe erweist, muss besonderes Gewicht auf das situationsbezogene Sprachhandeln gelegt werden.

Solche Lernanlässe (Sprachlernsituationen) beziehen sich auf gegenwärtige und künftige Lebenssituationen (Alltagssituationen). Als didaktische Möglichkeiten bieten sich der Lehrerin bzw. dem Lehrer das Aufgreifen von geeigneten Situationen aus dem Schulalltag (spontane Sprechsituationen) und das Herbeiführen gezielter Sprachhandlungssituationen (angeregte Sprechsituationen).

„Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ stellt keineswegs die Vorwegnahme eines systematischen Lese- und Schreiblehrganges dar. Wohl aber sollen individuelle Entwicklungen in dieser Richtung verstärkt und gefördert werden, um einen kontinuierlichen und leichteren Übergang zu den weiterführenden Lehrplaninhalten aus der 1. Schulstufe des Pflichtgegenstandes „Deutsch, Lesen, Schreiben“ zu gewährleisten. Dieser fließende Übergang erfolgt individuell und ist während des ganzen Unterrichtsjahres möglich.

Mathematische Früherziehung Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufgabe der Mathematischen Früherziehung ist es, die Kinder in grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen einzuführen, die ein bewusstes Erfassen der Umwelt ermöglichen und in das begriffliche Vorfeld der Mathematik einmünden.

Mathematische Früherziehung ist Hinführen auf mathematisches Handeln und Denken.

Folgende grundlegende Zielbereiche aus der kognitiven und der sozioemotionalen Dimension sind anzustreben:

  • Strichaufzählung
    Anbahnung einfacher mathematischer Denkweisen
    Feststellen von Eigenschaften, Unterscheiden, Vergleichen
    Ordnen, Zuordnen, Zusammenfassen, Klassifizieren
    Herstellen von Beziehungen
    Symbolisieren, Abstrahieren
    Verallgemeinern
  • Strichaufzählung
    Förderung des Denkens in handlungsorientierten Lernsituationen
  • Strichaufzählung
    Entwicklung sachbezogenen Sprechens
  • Strichaufzählung
    Anregung eigenständigen Problemlöseverhaltens
  • Strichaufzählung
    Förderung der Kreativität
  • Strichaufzählung
    Förderung der Bereitschaft zu kooperativen Verhalten
  • Strichaufzählung
    Anregung spontaner Aktivitäten

Lehrstoff:

Vertrautwerden mit Eigenschaften von Gegenständen

Erfahren der Beschaffenheit

– Größe (groß, klein)

– Farbe (Grundfarben; hell, dunkel)

– Form (eckig, rund; spitz, stumpf)

– Masse (schwer, leicht)

– Oberfläche (rau, glatt)

– Material (Werkstoff)

Freies Auseinandersetzen mit Gegenständen im Klassenraum, aus dem Umweltbereich des Kindes, mit Naturmaterial und strukturiertem Material

Übungen zur Wahrnehmungsdifferenzierung (Greifen, Tasten, Fühlen, Betrachten, Beobachten usw.)

Förderung der Fähigkeit, die Aufmerksamkeit auf bestimmte Eigenschaften eines Gegenstandes – unabhängig vom emotionalen Gehalt – zu richten

Übungen zum eigenständigen Erklären der Beschaffenheit, zum Benennen der Gegenstände, zum Beschreiben der Eigenschaften

Erproben der Materialeigenschaften durch Hantieren

Vielfältiger Umgang mit Naturmaterial, Bausteinen, verschiedenen Werkstoffen, wertlosem Material …. zur Steigerung des kreativen Verhaltens und der experimentellen Neugier, ohne und mit Werkerklärung (Bauen, Stapeln, Legen, Formen, Reißen, Schneiden, Kleben, Fädeln, Knoten, Stecken, Schrauben, Einfüllen, Umfüllen, …)

Vertrautwerden mit dem Raum/Raumerleben

Erleben des Raums

– Platz

– Nähe, Ferne

– Abstand

Bewegungsaufgaben, wie Platz suchen, wieder finden, nahe herangehen/weit weggehen, den Raum unter Rücksichtnahme auf andere ausnützen, Abstände zu anderen bzw. zu Gegenständen herstellen und einhalten

Erfahren der Raumlage

– oben, unten

– neben; links, rechts

– vorne, hinten

– innen, außen

Übungen zur Wahrnehmung der räumlichen Position und zur Sicherung einfacher Raumlagebegriffe

Herstellen von Lagebeziehungen der Gegenstände zum

eigenen Körper

Bewusstwerden von links und rechts am eigenen Körper

Erfahren der Eigenschaften von Körpern

Freies Auseinandersetzen und kreatives Gestalten (Bauen, Stapeln, Legen, Einfüllen, Formen, Reißen, Schneiden, Falten, Kleben …) mit Materialien aus dem Umweltbereich des Kindes (Naturmaterial, Knetmasse, wertloses Material und Bausteine, Würfel, Stäbe, Bälle, Perlen, Legeplättchen, strukturiertes Material, Steckspiele, Baukästen, didaktische Spiele)

Übungen zur Wahrnehmungsdifferenzierung (Greifen, Tasten, Fühlen …)

Geometrische Eigenschaften

– rund

– eckig

Übungen zum eigenständigen Erklären, Benennen und Beschreiben der Eigenschaften rund (kugelrund, walzenförmig; kreisrund), eckig (würfelförmig, viereckig, dreieckig)

Anerkennen kindlicher Formulierungen

Handelnder Umgang mit Gegenständen zur Anbahnung mathematischen Denkens

Naives Zuordnen

– gleiche Dinge finden

– zusammengehörige Dinge finden

– Paare finden

– Gegensatzpaare finden

Aufgabenstellung aus dem Aufforderungscharakter des Materials nach selbst gefundenen oder vorgegebenen Regeln mit allmählich steigenden Anforderungen (Dinge aus dem Umweltbereich des Kindes; selbst hergestelltes Material; didaktische Spiele, wie Lotto, Memory, …)

Förderung des eigenständigen Verbalisierens der beim Hantieren gewonnenen Einsichten

Reihen

– Bilden von Reihen

– Auffassen und Fortsetzen

Üben des Erkennens und Einhaltens einfacher Regeln beim Legen, Stecken, Fädeln, Stapeln (Naturmaterial, Bausteine, Legeplättchen, Steckmaterialien, Perlen …)

Sortieren

– nach Eigenschaften

– nach Oberbegriffen

Dinge nach eigenen Vorstellungen und vorgegebenen Gesichtspunkten ordnen

Schätzen der Mächtigkeit der geordneten Dinge (viel, wenig; mehr, weniger) zur Förderung des unbestimmten Zahlbegriffs

Gruppieren

– Zweiergruppen

– Dreiergruppen

– Vierergruppen

Hantieren mit Naturmaterialien, Bausteinen, teilstrukturiertem Material, … in verschiedenen Anordnungen zur Förderung der Simultan- bzw. Gestaltauffassung

– durch Angabe der Eigenschaft

– durch Zuordnen zu Oberbegriffen

Sammeln, Aufsuchen, Aneinanderfügen von Dingen aus der Umwelt des Kindes und den vorhandenen Arbeitsmitteln nach einem vorgegebenen Kriterium und Zusammenfassen durch Verwendung von Reifen, Behältern, Mengenseilen…

– durch Zuordnen zu Symbolen für

einen Oberbegriff bzw. die

Eigenschaft

Förderung des Symbolverständnisses durch gemeinsames Erarbeiten von Symbolen und Verwendung von selbst hergestellten Merkmalkärtchen

Eigenständiges Auffinden und Verbalisieren von Kriterien zur Gruppierung

Feststellen der Zugehörigkeit/Nichtzugehörigkeit

Handelnder Umgang mit elementaren Raumformen/Raumerleben

Raumlagebeziehungen

Herstellen von Lagebeziehungen – von Gegenständen bzw. Personen zueinander (zB vor mir; unter dem Tisch; links und rechts)

Richtungen

Bewegungsübungen im Raum/Hantieren mit Gegenständen, auch mit Verwendung optischer/akustischer Signale

Aktive sprachliche Anwendung der gewonnenen Begriffe

Relationen

Körper einander gegenüberstellen und ihre Eigenschaften vergleichen (Bausteine, strukturiertes Material, Materialien aus dem Umweltbereich des Kindes mit annähernd geometrischer Form)

Übungen zum Verbalisieren der gewonnenen Einsichten

Aufsuchen von Gegensatzpaaren

– Raumlage

– Eigenschaften

Gegenüberstellen von Dingen mit deutlich unterschiedlicher

Raumlage/mit stark unterschiedlichen Eigenschaften zur

Sicherung der Raumlage- und Eigenschaftsbegriffe und

ihrer Bezeichnungen

Erleben der Relativität von Eigenschaften

Gegenüberstellen von Dingen mit unterschiedlichen Eigenschaften (ein und derselbe Gegenstand kann zB größer/kleiner sein als der jeweilige Vergleichsgegenstand)

Gestalten raumhafter Gebilde aus geometrischen Grundformen

Aufgabengebundenes Bauen mit Bausteinen, Würfeln, Stäben usw. bzw. mit Materialien aus dem Umweltbereich des Kindes, deren Form annähernd einem geometrischen

Körper entspricht (zB Verpackungen)

Förderung des Denkens durch eigenständiges Finden von Lösungen und Lösungsvarianten

Anwenden der gefundenen Lösungsmöglichkeiten beim Hantieren mit anderen Materialien

Nachbauen mit Regelveränderung

Eigenständiges Entwickeln von Regeln

Reihen von Körpern unter einem Ordnungsgesichtspunkt

Unter Berücksichtigung der Eigenschaften bestimmte Anordnungen von Körpern nach Regeln (nach der Größe, Dicke usw.) herstellen

Erfahren der Symmetrie

Bauen und Legen mit teilstrukturiertem Material (Bausteine, Legeplättchen …)

Spiegelsymmetrische Gebilde mit einer Achse

Falten und Schneiden einfacher symmetrischer Figuren

Untersuchen von Mengen

Auffassen von Mengen

  • Strichaufzählung
    durch Angabe der mengenbildenden Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    durch Angabe des Oberbegriffes

Anwenden der beim handelnden Umgang mit Mengen erworbenen Erkenntnisse

Übungen zum eigenständigen Erklären der zur Mengenbildung angewandten Kriterien (mengenbildende Merkmale)

Anbahnung der Abstraktion durch Verwendung bildhaften Materials, durch Verwendung von Diagrammen und Rastern

Versuch der bildhaften Wiedergabe gewonnener Einsichten

Setzen von Symbolen

  • Strichaufzählung
    für den Oberbegriff
  • Strichaufzählung
    für die Eigenschaft
  • Strichaufzählung
    für die Anzahl (maximal 6)

Ausbau des Symbolverständnisses, behutsame Steigerung des Abstraktionsniveaus, Verwendung der Ziffern nur im für die gezielte individuelle Förderung nötigen Ausmaß (insbesondere dann, wenn der Wechsel in die 1. Schulstufe geplant ist)

Mächtigkeitsvergleiche durch

eindeutige Zuordnung (gleich viel,

mehr, weniger)

Zunächst Verwendung von Dingen, die eine natürliche Zuordnung herausfordern (Ei – Eibecher, Tasse – Untertasse,…)

Sichtbarmachen der Zuordnung durch Anfügen, Anlegen, Anbinden, Legen von Schnüren, Ziehen von Strichen, …

Bilden bzw. Finden gleich mächtiger Mengen (bis 4, maximal 6)

Üben des Erkennens der Gleichmächtigkeit (auch bei Änderung der räumlichen Verteilung der Elemente) zur Förderung des kardinalen Aspekts

Ordnen von Mengen (bis maximal 6)

Sortieren nach Anzahlen

Ordnen der Anzahlen nach steigender/fallender Reihenfolge

Anbahnen der Abstraktion durch Verwendung bildhaften Materials (Tuchtafelmaterial, bildliche Darstellungen von Mengen, …)

Untersuchen im räumlichen Bereich/geometrische Grunderfahrungen

Erfahren räumlicher Situationen

  • Strichaufzählung
    offen, geschlossen
  • Strichaufzählung
    innen, außen

Aufsuchen konkreter Situationen, Darstellen in Spielsituationen (Käfig, Zaun, …)

Symbolhafte Darstellung mit Seilen, Schnüren, …

Anwenden der gewonnenen Erfahrungen (Irrgarten bauen, Irrwege gehen, …)

Auffassen des geometrischen Formtypus

  • Strichaufzählung
    Wieder erkennen an Gegenständen
  • Strichaufzählung
    Identifizieren in verschiedenen Lagen

Erkennen der geometrischen Eigenschaften und Formen an Gegenständen aus der Umwelt des Kindes

Übungen zum eigenständigen Beschreiben

Erfassen der Struktur in zusammengesetzten Figuren

Nachbauen und Auslegen von einfachen Vorlagen mit Teilfiguren (Bausteine, Plättchen, …)

Sichern der gewonnenen Erkenntnisse in didaktischen Legespielen

Erfahren der Symmetrie

Erweitern der Symmetrievorstellungen durch Legen, Falten, Schneiden

Sichern der gewonnenen Erkenntnisse in didaktischen Legespielen

Didaktische Grundsätze:

Grundvoraussetzungen für die Erfüllung der kompensatorischen Aufgabe der Mathematischen Früherziehung ist die Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage. Unterschiede sind vorwiegend in folgenden Bereichen zu beobachten:

  • Strichaufzählung
    Wahrnehmungsfähigkeit
  • Strichaufzählung
    Anschauliches Vorstellungsvermögen
  • Strichaufzählung
    Denkentwicklung
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen im Umgang mit Materialien
  • Strichaufzählung
    Fähigkeit, mathematische Sachverhalte sprachlich auszudrücken
  • Strichaufzählung
    Soziales Verhalten

Grundlage für die Jahresplanung ist die Auswahl der Bildungsinhalte auf Grund der Individuallage der Kinder.

Die Erarbeitung der Bildungsinhalte des Lehrplans erfolgt in den drei Schritten

  • Strichaufzählung
    Vertrautwerden
  • Strichaufzählung
    Handelnder Umgang
  • Strichaufzählung
    Untersuchen/Ordnen und Sichern von Grunderfahrungen

Die Reihenfolge des Lehrstoffes innerhalb eines Schrittes bedeutet nicht unbedingt eine zeitliche Aufeinanderfolge.

Damit die mathematische Frühförderung allen Kindern weitgehend gerecht wird, sind differenzierende Maßnahmen erforderlich.

Das Erarbeiten mathematischer Grunderfahrungen soll von den Kindern durch Handeln in konkreten Situationen erlebt werden und darf nicht isoliert von anderen Lernbereichen erfolgen.

Die Lernatmosphäre soll frei sein von Leistungsdruck und Zwang, von Überforderung und Mechanisierung.

Als Lernform bietet sich das Spiel in Kleingruppen-, Partner- und Einzelaktivitäten besonders an.

Das Spiel als handelnde Auseinandersetzung mit der Umwelt schafft Möglichkeiten für entdeckendes Lernen, in dem mathematische Sachzusammenhänge selbsttätig erfasst werden können. Spielformen wie Regelspiele, Begriffsspiele, Erkundungsspiele, Planspiele usw. sind besonders geeignet.

Ausreichende Verwendung und Variation der Arbeitsmittel ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einleitung mathematischer Denkprozesse. Sie sollen nicht nur an didaktischen Materialien, sondern vorerst an Gegenständen der kindlichen Erfahrungswelt entwickelt werden. Es sind solche Arbeitsmaterialien zu bevorzugen, die dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Kinder gerecht werden und Lösungen verschiedener Art zulassen.

Didaktische Materialien umfassen:

  • Strichaufzählung
    Homogenes Material (gleiche Form, Größe, Farbe; viele Exemplare): zB Würfel
  • Strichaufzählung
    Teilstrukturiertes Material (unterschiedliche Form, Größe, Farbe; jeweils mehrere Exemplare): zB Baukasten
  • Strichaufzählung
    Strukturiertes Material (unterschiedliche Form, Größe, Farbe; jeweils ein Exemplar): zB logische Blöcke

Der Einsatz von Arbeitsblättern soll nicht zu früh erfolgen und richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen der Kinder. Arbeitsblätter dienen keinesfalls als Ersatz für konkrete Aktivitäten.

Singen und Musizieren Bildungs- und Lehraufgaben

Singen und Musizieren soll die natürliche Freude der Kinder an musikalischer Betätigung, an der Bewegung, an verschiedenen Geräusch- und Klangerlebnissen entfalten und fördern.

Ein vielseitiges musikalisches Angebot ermöglicht den Kindern intensive Erfahrungen im musikalischen Bereich, wirkt gemütsbildend, trägt zur Lockerung bei psychophysischen Hemmungen bei, steigert Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer und erleichtert die Entfaltung sozialer Verhaltensweisen.

In der Vorschulstufe soll Singen und Musizieren sicherstellen, daß

  • Strichaufzählung
    die Freude der Kinder an Musik erhalten und gefördert wird,
  • Strichaufzählung
    die Kinder sich musikalisch schöpferisch entfalten können,
  • Strichaufzählung
    der altersgemäße Liedschatz der Kinder erweitert wird,
  • Strichaufzählung
    die Kinder für eine Vielfalt akustischer Reize sensibilisiert werden,
  • Strichaufzählung
    die Kinder erste Erfahrungen im melodischen Bereich sowie mit musikalischen Ordnungen machen.

Lehrstoff

Singen eines altersgemäßen Liedgutes

Die Freude am Singen und Musizieren erhalten bzw. wecken und fördern

Ermutigung zu spontanem Singen

Schrittweiser Abbau von vorhandenen Hemmungen

Grundlegung bzw. Erweiterung des kindlichen Liedschatzes

Liedauswahl nach Art, Gattung und Inhalt (alte und neueKinderlieder, Lieder aus der Erfahrungswelt der Kinder, Lieder aus fremden Ländern, Kreis-, Spiel-, Tanzlieder)

Weiterentwicklung der musikalischen Ausdrucksfähigkeit

Erhalten bzw. Wecken und Fördern des natürlichen musikalischen Ausdrucksbedürfnisses

Bewußtmachen der verschiedenen Ausdrucksmöglichkeiten je nach Liedcharakter (fröhlich, lebhaft, traurig, schnell, leise, …)

Gemeinsame Liedgestaltung

Erleben der Musik als Möglichkeit zu Kontakt und Spiel mit anderen Erlernen und Üben sozialer Verhaltensweisen (Einordnen, Führen, Rücksichtnahme, ...)

An geeigneten Liedtexten Rhythmus und Melodie von Sprache erleben

Allmähliches Bewußtmachen von Rhythmus und Grundmelodie der Sprache

Die Singstimme richtig gebrauchen

Einfache Atemübungen (langsam ausatmen, „Blasespiele”, ...)

Einfache Übungen zur Stimmbildung; spielerische Formen der Vokal- und Konsonantenbildung, zB Kichern (hihihi), Erschrekken (au, hu), Tierstimmen, ...

Behutsame Hinführung zum richtigen Singen

Erfahrungen mit Geräuschen, Tönen und einfachen musikalischen Ordnungen

Geräuscherfahrung

Bewußtes Hören von Geräuschen der Umwelt (im Klassenzimmer, Straßengeräusche, …)

Wahrnehmen, Erkennen und Unterscheiden von Geräuschen Wiedererkennen und Wiedergeben von Geräuschen

Tonerfahrungen

Wahrnehmen, Erkennen und Unterscheiden von – kurz – lang (Tonlänge)

– schnell – langsam (Tempo)

– laut – leise (Lautstärke)

– hoch – tief (Tonhöhe) usw.

Wiedererkennen, Wiedergeben von Tonfolgen

Erfahrungen mit Schall- undKlangerzeugern, erster Einsatz von Instrumenten

Freies Ausprobieren und Einsetzen des vorhandenen (Orff-)- Instrumentariums

Herstellen von Geräuschinstrumenten (zum Schütteln, Anschlagen, Zupfen, Blasen, Reiben, …) und darauf spielen

Anbahnen des Verständnisses für Notation

Erkennen der Möglichkeit, akustische Wahrnehmungen optisch zu fixieren Zuordnung der entsprechenden Symbole zu rhythmischen und tonalen Motiven

Erste Erfahrungen mit Musik und Musikinstrumenten

Musikhören

Geeignete Beispiele aus der Musikliteratur anhören

Erleben, Entdecken und Besprechen musikalischer Phänomene (Ausdruck, Stimmung, Tempo, ...)

Kennenlernen von Musikinstrumenten

Erstes Verständnis für unterschiedliche Bauart und Funktion von Musikinstrumenten

Kreativer Umgang mit musikalischen Elementen

Imitieren und Improvisieren

Nachmachen und Erfinden von Geräuschen, Lauten und Tönen mit der Stimme, mit dem Körper, mit Instrumenten und mit verschiedenen Materialien (Tierstimmen, Maschinengeräusche, Naturgeräusche, ...)

Erfinden und Gestalten von Klanggeschichten, zB am Morgen zu Hause (Wecker, waschen, gurgeln, ...)

Finden von Melodien zu einfachen Texten

Finden von Phantasietexten zu bekannten Melodien

Spielerischer Umgang mit einfachen musikalischen Motiven (musikalisches Frage- und Antwortspiel, Motive verändern, ausbauen, fortsetzen, ...)

Mit Klanginstrumenten zu Kinderliedern eine Begleitung finden

Darstellen

Geräusche, Klänge und Melodien grafisch, plastisch, körperlich, szenisch umsetzen

Didaktische Grundsätze

Musikerziehung in der Vorschulstufe ist nicht lehrgangsmäßig aufzubauen. Alles musikalische Tun soll aus dem kindlichen Erfahrungsbereich erwachsen; in spielerischer Form sollen die Kinder mit den angebotenen Inhalten der Musikerziehung vertraut gemacht werden.

Die gemeinsame Begegnung mit Musik soll in einer ungezwungenen Atmosphäre stattfinden, die Freude an der Musik empfinden läßt und die Bildung von sozialen Kontakten fördert.

Bei der Arbeitsplanung ist die tägliche Begegnung mit Musik sicherzustellen.

Rhythmisch-musikalische Erziehung Bildungs- und Lehraufgaben

Rhythmisch-musikalische Erziehung in der Vorschulstufe versteht sich als Beitrag zur Entwicklung der kindlichen Gesamtpersönlichkeit; ihre grundlegenden Elemente sind Bewegung und Musik. Die Angebote der rhythmisch-musikalischen Erziehung konzentrieren sich auf die Erweiterung jener kindlichen Verhaltensweisen (Konzentration, Beherrschung, Reaktion, Phantasie uam.), die in der Folge affektive, motorische und kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten stützen sollen.

Lehrstoff

Sozialübungen

Einordnen, Unterordnen

Freigewählte und vorgegebene Bewegungsübungen einhalten (mit und ohne Gerät)

Gruppen-, Kreis- und Reihenbildungsübungen

Warten, Verzichten

Das Ende einer bestimmten Situation (musikalische bzw. rhythmische Motivation, Bewegung eines Gerätes, . . . ) abwarten, erkennen und anschließend eine vereinbarte Handlung setzen

Ohne Reihenvorgabe und ohne verbale Kontaktnahme setzt ein Kind nach dem anderen eine vereinbarte Handlung (Bauen eines Rasselbüchsenturms, …)

Führen und Folgen

Kinder bewegen sich paarweise (Partnerübungen wie zB „blindes” Kind führen, …)

Kinder bewegen sich in Gruppen (Gänsemarsch, Dirigentenspiel, ...)

Bewegungsart, Bewegungssystem und Zeitpunkt des Führungswechsels werden von den Kindern selbst bestimmt

Ordnungsübungen

- im freien und beschränkten Raum

Erleben und Erfassen des Bewegungsraumes durch freigewählte bzw. vorgegebene unterschiedliche Bewegungsarten (Laufen, Springen im freien Raum)

Ordnungserfahrung durch verschiedene Bewegungsarten in vorgegebenen kleinen Raumeinheiten (Raumteilung durch Seile, Reifen, ...)

- mit verschiedenen Materialienund Geräten

Bewußtes Ordnen und Gruppieren von Rhythmikgeräten (Rasseln, Seile, Klanghölzer, ...) und verschiedenen Materialien (Kastanien, Zweige, Spulen, ...)

Aktivität – Ruhe

Spannung – Entspannung

Bewußtes Erleben von Spannung und Entspannung, Aktivität und Ruhe durch Anregungen verschiedener Art. Kinder nehmen nach verschiedenen akustischen oder visuellen Angeboten gespannte oder entspannte Haltung ein (Ausschwingen eines Seils, Ausklingen eines Instruments, ...)

Reaktionsübungen

Unterbrechen und Ändern einer Bewegung

Eine Bewegung (Kind oder Gerät) wird nach vereinbarten Signalen unterbrochen (ein in einem Reifen rollender Ball wird auf Signal in der Bewegung verändert – „Umschalten”)

Antworten auf ein rhythmisches Motiv

Auf rhythmische Angebote durch Übernahme, Variation, Gegenbewegung usw. reagieren (Körperbewegung bzw. klopfen, klatschen, ...)

Konzentrationsübungen

Akustische, visuelle, taktile und motorische Konzentrationsübungen

Sich auf verschiedene Reize konzentrieren und mit entsprechenden Bewegungen reagieren, zB: Mit geschlossenen Augen das Geräusch eines sich drehenden Reifens erfassen und in Bewegung umsetzen, …

Übungen zur Förderung der Kreativität

Verschiedene eigenständige Bewegungs- und Gestaltungsmöglichkeiten finden und erproben

Körperliche Ausdrucksformen (BeAusdrucksformen (Bewegung, Gestik, …) finden, verändern, variieren und erweitern

Zu einem Motiv mehrere Bewegungsmöglichkeiten finden

Experimentieren und Gestalten (Bauen, Gruppieren, Legen, ...) mit Rhythmikgeräten und anderen Materialien

Grundlegung von Begriffen

 

Durch vielseitiges Erleben und vielfältiges Gestalten rhythmischer Elemente (Raum, Zeit, Kraft, Form) werden die Grundlagen für Begriffe geschaffen: vor – hinter, schnell – langsam, schwer – leicht, Kreis – Gerade, …

Didaktische Grundsätze

Das Kind sammelt vor Eintritt in die Vorschulstufe verschiedene Erfahrungen hinsichtlich Bewegung und Musik.

Die Aktivitäten im Bereich der rhythmisch-musikalischen Erziehung haben sich an den unterschiedlichen Fähigkeiten der einzelnen Kinder zu orientieren.

Die Aufgabenstellung im Bereich der Rhythmik hat so zu erfolgen, daß alle Kinder auf Grund ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten reagieren können. Von Kindern gefundene Lösungen sollten grundsätzlich akzeptiert werden.

Bildnerisches Gestalten Bildungs- und Lehraufgaben

Aufgabe des bildnerischen Gestaltens ist das Hinführen der Schüler zu lustbetontem, freiem Gestalten im grafischen, malerischen und plastischen Bereich, wobei das Dargestellte mit der Umwelt des Kindes in enger Beziehung stehen soll.

Die Kinder sollen

  • Strichaufzählung
    eine Gestaltungsaufgabe selbständig lösen oder gemeinsam Lösungsmöglichkeiten finden,
  • Strichaufzählung
    auf Gestaltungsanregungen spontan und kreativ reagieren,
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen im Umgang mit Material und Werkzeug sammeln,
  • Strichaufzählung
    in ihrer Fähigkeit zu bewußtem Schauen gefördert werden,
  • Strichaufzählung
    Gesehenes verstehen und darüber sprechen.

Lehrstoff

Sammeln von Erfahrungen im grafischen und malerischen Bereich

Zeichnen

Zeichnen mit verschiedenen Werkzeugen (Bleistift, Buntstift, Filzstift, Kreide, Ölkreide, Kohle, …) auf unterschiedichen Materialien (Zeichenblätter, Packpapier, Naturpapier, Karton, Tafel, …)

Malen

Malen mit verschiedenen Werkzeugen (Pinsel, Spachtel, kleine Malerwalzen, Finger, …) mit und auf unterschiedlichen Materialien (Fingerfarbe, Pigmentfarbe, Deckfarbe, Kleisterfarbe, Tusche usw. auf Zeichenblättern, Packpapier, Karton, Stoff, Glas, …)

Drucken

Einfache Druckverfahren (Schablonendruck, Materialdruck, Kordeldruck, Stempeldruck, … ) mit verschiedenen Materialien (Kork, Hartschaumstoff, Pappe, Bausteine, …)

Herstellen und Verändern von Bildern

Gestalten durch verschiedene Verfahren wie Reißen, Schneiden, Kleben, Nähen, … Collage, Frottage, Spritztechnik, Applikation, …

Sammeln von Erfahrungen im plastischen Bereich

Erleben von Formen und Oberflächen verschiedener Gegenstände (vor allem haptische Erfahrungen)

Betasten, Berühren und Betrachten verschiedener Formen (rund, – eckig, spitz, …) sowie verschiedener Oberflächen (rauh, glatt, warm, kalt, weich, hart, …)

Erste Erfahrungen mit verschiedenen plastischen Materialien

Formen und Verformen verschiedener plastischer Materialien (Ton, Plastilin, Wachs, Papiermache, Gips, Sand, … ) durch Kneten, Drücken, Dehnen, Durchbohren, Rollen, Walzen, Klopfen, Schneiden, Kratzen, Schaben, …

Gestalten mit „wertlosen”Materialien

Durch Kleben, Stecken, Binden, Montieren, … Figuren, Gebilde, … aus verschiedenen Materialien (Naturmaterial, Schachteln, Rollen, Dosen, Netze alte Kleidungsstücke, …) herstellen

Sammeln von Erfahrungen im visuellen und emotionalen Bereich

Erkennen, Erleben und Deuten der Aussage von Zeichen und Bildern

Betrachten und Besprechen von Illustrationen, Bilderbüchern, Plakaten, Postern, Reproduktionen, Schildern und anderen Zeichen

Kennen und Erleben von Farben

Die richtigen Farbnamen kennen Beim Umgang mit Farben deren Wirkung erfahren Farben durch Mischen verändern

Didaktische Grundsätze

Beim Eintritt in die Vorschulstufe sind die Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder in den Bereichen des bildnerischen Gestaltens sehr unterschiedlich. Diese unterschiedlichen Voraussetzungen sowie vorhandene Unsicherheiten und Hemmungen sind zu berücksichtigen.

Die Arbeit soll vorwiegend in Kleingruppen durchgeführt werden. Die Gruppen können nach Interessen, Sympathien oder Fähigkeiten gebildet werden.

Gruppierungen sind grundsätzlich veränderbar. Bei Einführung unbekannter Materialien, neuer Werkzeuge oder wichtiger Verhaltensweisen können alle Kinder zusammengefaßt werden.

Für die Durchführung selbstgewählter oder gestellter Aufgaben ist den Kindern genügend Zeit zu gewähren.

Werkerziehung Bildungs- und Lehraufgaben

Durch tätige Auseinandersetzung mit Material (Werkstoff) und Werkzeug sollen grundlegende Einsichten in den Bereichen Bauen – Wohnen, Technik und Produktgestaltung – einschließlich textiler Produktgestaltung gewonnen werden, wobei auch einfache Fertigkeiten vermittelt werden. Gleichzeitig soll auf die Entwicklung einer entsprechenden Begriffsbildung und Verbalisierung Bedacht genommen werden. Darüber hinaus soll es den Schülern ermöglicht werden, auch neue Situationen in allen Tätigkeitsbereichen zu bewältigen.

Die Kinder sollen

  • Strichaufzählung
    Erfahrungen im Umgang mit Materialien (Werkstoffen) und Werkzeug sammeln,
  • Strichaufzählung
    Werkzeug und Material zweckentsprechend verwenden lernen und dabei mögliche Gefahren richtig einschätzen können,
  • Strichaufzählung
    einfache Fertigkeiten (Handgeschicklichkeit uam.) kennen, erwerben und verbalisieren,
  • Strichaufzählung
    an einfache technische Sachverhalte herangeführt werden,
  • Strichaufzählung
    Vorhaben besprechen,
  • Strichaufzählung
    beim Entdecken, Erforschen, Experimentieren und Konstruieren sich kreativ verhalten und Freude am Tun gewinnen.

Lehrstoff

Materialerfahrungen

Beim Bauen mit Bausteinen, Baukästen, Bausätzen, Holz, Stoffen, wertlosem Material, … sammeln die Kinder Erfahrungen im Hinblick auf Art, Beschaffenheit und Verwendungsmöglichkeit der Materialien

Dabei entstehen Bauwerke aus der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Kinder (Turm, Haus, Zelt, Bauernhof, Tiergarten, Eisenbahn, Straße, Brücke, …)

Bauerfahrungen

Im spielerischen Umgang mit dem Gebauten gewinnen die Kinder vielfältige Erfahrungen hinsichtlich Standsicherheit, Gewicht, Raumgröße, Raumform, ...

Dabei wird den Kindern ausreichend Zeit gewährt, Bauten und Gebilde zu verändern, zu erweitern und zu neuen Bauwerken umzuformen

Sammeln von Erfahrungen im technischen Bereich

Zerlegen und Zusammensetzen

Beim Auseinandernehmen verfügbaren technischen Geräts (alte Uhr, . . . ), beim Auseinandernehmen und Zusammensetzen einacher Geräte (Küchengeräte, … ) sowie beim Umgang mit Baukastensystemen gewinnen die Kinder Erfahrungen und Einsichten in elementare technische Zusammenhänge

Herstellen von einfachen technischen Geräten

Geräte können aus vorgegebenen Teilen (Bauelementen von Baukästen und Bausystemen) sowie aus leicht zu bearbeitendem Material (Papier, Pappe, weiches Holz, Holzstäbe, weicher Draht, …) hergestellt werden

Dabei wenden die Kinder vielseitige Werkverfahren an (Trennen: Schneiden, Reißen, …; Fügen: Schrauben, Leimen, Kleben, Binden, …; Formen: Biegen, …)

Erproben der hergestellten Werkstücke

Beim Erproben der Werkstücke (Wippe, Waage, Schaukel, Fahrzeug, Flugzeug, Floß, Boot, …) werden Grundlagen für erste Einblicke in Naturgesetze geschaffen

Produktgestaltung – einschließlich textile Produktgestaltung

Materialerfahrungen

Bei der aktiven Auseinandersetzung mit verschiedenen Werkmaterialien wie Papier und Pappe, Naturmaterialien, Knetmassen, Holz, Metall, Fadenmaterial und Textilien machen die Kinder vielfältige Erfahrungen hinsichtlich Aussehen, Beschaffenheit und Verwendbarkeit

Herstellen von einfachen

Produkten

Durch Bearbeitung (Schneiden, Reißen, Sägen, Kleben, Falten, Formen, …) der Materialien erleben und erweitern die Kinder ihre Fähigkeit, Material zu verändern und gewinnen dabei elementare Einsichten in Zweck, Funktion, Absicht und Aussehen.

Bei der Arbeit ist der zweckentsprechende Gebrauch von Werkzeug und Material zu beachten (richtige Nadelhaltung, ..)

Didaktische Grundsätze

Beim Eintritt in die Vorschulstufe sind die Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder in den Bereichen der Werkerziehung sehr unterschiedlich. Diesen unterschiedlichen Voraussetzungen sowie vorhandenen Unsicherheiten und Hemmungen ist durch entsprechende Maßnahmen zu begegnen.

Im Mittelpunkt der verbindlichen Übung Werkerziehung steht das praktische Tun der Kinder. Die Arbeit wird vorwiegend in Kleingruppen durchgeführt, wobei in besonderem Maße der Sicherheit der Kinder Rechnung zu tragen ist. Die Gruppen können nach Interesse, Sympathie oder Fähigkeiten gebildet werden. Die Gruppierungen sind grundsätzlich veränderbar.

Ein sinnvoller Wechsel zwischen Phasen des Planens, des praktischen Tuns und des Nachdenkens über das Tun soll berücksichtigt werden.

Eine sorgfältige Einführung in die Handhabung von Werkzeugen und Materialien und der Hinweis auf mögliche Gefahren ist von besonderer Bedeutung, ebenso ist auf sinnvollen und sparsamen Einsatz der Materialien Bedacht zu nehmen.

Für die Arbeit in den Bereichen „Bauen und Wohnen” und „Technik” können Baukastensysteme verwendet werden oder geeignete Geräte und Materialien (Tische, Sessel, Schachteln, Stoffe, . . . ).

Für den Bereich Produktgestaltung – einschließlich textiler Produktgestaltung – ist eine Vorbereitung der Bedarfsmaterialien erforderlich.

Werkstoffe mit geringem Bearbeitungswiderstand werden bevorzugt. Die Verwendung von Naturmaterial und wertlosem Material richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.

Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufgabe von Bewegung und Sport ist – ausgehend von der individuellen Entwicklung und der motorischen Lernfähigkeit –, durch ein vielfältiges Bewegungsangebot die Gesamtpersönlichkeit des Kindes zu fördern.

Der Unterricht in Bewegung und Sport auf der Vorschulstufe soll

  • Strichaufzählung
    die Bewegungs- und Spielfreude der Kinder erhalten bzw. wecken und steigern und durch ein vielseitiges Bewegungsangebot den individuellen Bewegungsbedürfnissen und Interessen entsprechen,
  • Strichaufzählung
    zum kreativen Umgang mit der Bewegung anregen,
  • Strichaufzählung
    die Erprobung sozialer Verhaltensweisen im Bewegungsspiel und beim gemeinsamen Üben ermöglichen,
  • Strichaufzählung
    zur Steigerung der motorischen Eigenschaften durch vielfältiges Üben der grundlegenden Bewegungsfertigkeiten führen und damit der Wahrung der Gesundheit und der Verbesserung der Leistungsfähigkeit dienen.

Lehrstoff

Spiele

Lauf- und Hüpfspiele

Bei verschiedenen Spielen (Platzsuchspiele, Fangspiele, Reaktionsspiele; Tempelhüpfen, ...) an das Einhalten von Regeln gewöhnen; allenfalls auch Finden von Spielideen oder zusätzlichen Spielregeln

Ballspiele

Spiele mit Zuwerfen und Fangen bzw. Zielwerfen (mit dem Part

ner oder in der Gruppe)

Auch Erfinden von einfachen Spielformen

Sing- und Tanzspiele

Bewegungsformen an die Musik, an den Partner, an die Gruppe anpassen

Finden von passenden Bewegungen zu gegebenen Rhythmen und Melodien (selbstausgedachte Bewegungsformen)

Kooperationsspiele

Spiele, die zum Miteinander- und nicht Gegeneinanderspielen führen („Kennenlernen”, „Vormachen – Nachmachen”, „Kontakt aufnehmen”, ...)

Sinnesübende Spiele

Spiele zur Verbesserung der Wahrnehmungsfähigkeit (im visuellen, akustischen und taktilen Bereich) und zur Steigerung der Konzentrationsfähigkeit durchführen

Scherzspiele

Spiele mit altersgemäßen Inhalten (foppen, necken, nicht lachen, ...)

Einander nicht kränken, Überempfindlichkeit abbauen

Grundlegende Bewegungsfertigkeiten

Laufen und Gehen unter verschiedenen Bedingungen

Beim Laufen und Gehen mit verschiedenen Bewegungsaufgaben (etwas tragen, ausweichen, Anpassen an einen Rhythmus oder an einen Partner, Richtungsänderung, ...) lernen, einen eigenen Weg zu finden und auf andere Kinder Rücksicht zu nehmen

Im Laufen und Gehen den Raum erleben (weit – nah, vorwärts – rückwärts, links – rechts, ...)

Hüpfen und Springen in vielen verschiedenen Formen

Verschiedene Möglichkeiten des Hüpfens und Springens (einbeinig, beidbeinig; linksherum, rechtsherum, ...) finden und erproben

Niedrige Hindernisse sowohl mit freien Sprüngen als auch mit Stütz- und Hangsprüngen überwinden (ohne Bewegungsvorschriften)

Rutschen und Kriechen mit verschiedenen Aufgabenstellungen

Zwischen und unter Hindernissen durchkriechen

Üben an Gerätebahnen

Rutschen auf schrägen Flächen

Steigen und Klettern an festen Geräten

Beim Steigen über verschiedene Hindernisse und an lotrechten Leitern (Höhe begrenzen) im besonderen die Griff- und Trittsicherheit üben Klettern über, durch und um verschiedene Hindernisse

Schwebegehen

Zwischen Linien, auf Linien und auf niedrigen Flächen verschiedene Formen des Schwebegehens erproben

Schaukeln, Hängen

Im Sitz aus eigener Kraft schaukeln

Flüchtiges Hängen

Erste Versuche im viergriffigen Hangeln

Heben und Tragen von Geräten

Verschiedene Geräte allein, mit einem Partner und in der Gruppe heben und tragen (kein gegenseitiges Heben und Tragen)

Finden und Durchführen von Transportmöglichkeiten (auf schonende Behandlung achten)

Ziehen und Schieben

Beim Ziehen und Schieben geeigneter Geräte oder eines Partners Widerstand und Schwere erleben

Rollen, Werfen, Fangen, Prellen

Beim freien Spielen mit verschiedenen Bällen und anderen geeigneten Hand- und Behelfsgeräten (geknotete Schnüre, Kartonröllchen, ...) Roll- und Flugeigenschaften erleben und die Auge-Hand-Koordination üben

Schwimmen

Wassergewöhnungsübungen

  • Strichaufzählung
    Fortbewegen in knie- bis hüfttiefem Wasser
  • Strichaufzählung
    Tauchen und Springen in Spielform als Vorbereitung des Schwimmens

Rutschen, Rodeln, Eislaufen, Schifahren

Finden und Erproben verschiedener Möglichkeiten der Fortbewegung, des Richtungswechsels und des Bremsens auf Schnee und Eis

Kunststücke

Einfache Kunststücke auf dem Boden und an Geräten

Sammeln von Bewegungserfahrungen Üben auf dem Boden (Wälzen, Purzelbaum, . . .) und an Geräten (Überdrehen an den Ringen, ...)

Aufgreifen, Übernehmen und Verändern von Kunststücken aus dem freien Spiel der Kinder

Einfache Kunststücke mit Handgeräten

Erfinden und Üben kleiner Kunststücke (wie Schnurspringen, Balancieren mit Bällen, Stäben, …)

Allgemeine Körperbildung

Kräftigungs- und Schmeidigungsübungen

Übungen in Spiel- und Zweckform zur Entwicklung der Ausdauer, der Schnelligkeit, der Kraft und der Beweglichkeit

Gesundheitserziehung

Körperpflege

Gewöhnen an regelmäßige Körperpflege

Kleidung

Gewöhnen an Reinlichkeit und Zweckmäßigkeit der Kleidung

Ernährung

Anregen zu gesunder Ernährung

Bewegung

Gewöhnen an eine tägliche Bewegungszeit

Anbahnen von positiven sportlichen Freizeitgewohnheiten (Eislaufen, Schwimmen, Wandern, ...)

Interaktionsspiel (Schulspiel)

Symbolspiel:

Grundlegende Erfahrungen sammeln

– mit sich selbst

– mit anderen

Sich etwas vorstellen (Ich binein Baum; ein Zwerg, …

Mir ist kalt; heiß, ...)

Die Aufmerksamkeit konzentriert nach innen richten (in sich hineinhorchen, ...)Sich körperlich, emotional und sprachlich auf die Partner einstellen (Bewegungen gemeinsam ausführen, jemanden führen, sich einer Person, einer Gruppe zuordnen – Bilder stellen, miteinander sprechen, gemeinsam sprechen, ...)

Nachahmen und Finden von Bewegungen bestimmter Menschen, Tiere, Pflanzen, Phantasiewesen, Naturkräfte, in der Gruppe; dazu entsprechende Geräusche,Laute, Worte, ... finden (mit dem Körper oder mit Gegenständen)

– im Raum

Durch freies und gelenktes Bewegen den Raum erleben

Die Lage eines Gegenstandes im Raum wahrnehmen und sich nach einiger Zeit daran erinnern

Den Raum mit offenen und geschlossenen Augen erleben und „begreifen” Geräusche orten

Die eigene Stimme im Raum erleben (die Stimme durch den Raum schicken und dabei Lautstärke, Höhe, Tiefe, ... erfahren)

– mit Requisiten

Erleben, wie Requisiten die sprachlichen emotionellen und körperlichen Ausdrucksfähigkeiten bereichern und kreative Einfälle fördern

Reale Requisiten: Verkleidungen, Gegenstände, ...

Symbolische Requisiten: Tuch als Puppe, als Teppich, als Wind, ...

Vorgestellte Requisiten: Mit etwas Ausgedachtem spielen, sprechen, ...

Spontanes Rollenspiel (freies Spiel):

Sich selbst und seine Beziehungen zur Umwelt darstellen

Mit und ohne Requisiten (Verkleidungen, Handpuppen, ...)

– eigene Alltagserlebnisse im Spiel wiedergeben bzw. neu gestalten (Tagesablauf, Geburtstag, . . .)

– eigene Gefühle (Freude, Angst, ...), Wünsche (im Mittelpunkt stehen wollen, Berufswünsche, ...)

Stimmungen (lustig sein, traurig sein, …),

Ideen im Spiel ausdrücken (jemanden retten, ...)

– Konflikte ausspielen dürfen, um sich durchzusetzen, um Kompromisse zu schließen, um nachgeben zu lernen (Streit um ein Spiel, ...)

Andere und deren Beziehungen zur Umwelt darstellen

Die Rollen von vertrauten Menschen, von Tieren,… (Vater, Mutter, Kasperl, Hund, …) übernehmen und deren Gefühle, Wünsche, Stimmungen, ... darstellen; Konflikte ausspielen

Gelenktes Rollenspiel:

Bei vorgegebener Problemstellung und offener Lösung Erfahrungen sammeln und Probleme zu bewältigen versuchen

Durch Sprache, durch Bewegung und durch Geräusche verschiedene Situationen, Themen und Probleme darstellen und Lösungsstrategien entwickeln (Ich habe eine Geldbörse gefunden. Ein neuer Schüler ist da ...)

Bei vorgegebenem Spielverlauf und festgelegtem Spielausgang Erfahrungen sammeln und Probleme zu bewältigen versuchen

Durch Sprache, durch Bewegung und durch Geräusche verschiedene Situationen, Themen und Probleme darstellen und Lösungsstrategien entwickeln (mit keinem Fremden mitgehen, beim Kaufmann eine Ware zurückweisen, ...)

Experimentier- und Konstruktionsspiel (siehe auch Werkerziehung)

Erfahrungen mit verschiedenen Baumaterialien machen

Beim Hantieren die Beschaffenheit von Bausteinen (Holz, Kunststoff, . . .) kennenlernen

Beziehungen zwischen verschiedenen Bausteinen erfahren

eim Bauen Größenbeziehungen erfassen, Gleichgewicht herstellen, ...

Verschiedene Konstruktionselemente kennenlernen und eventuell auch benennen

Beim Umgang mit verschiedenen Konstruktionssystemen die Funktionen verschiedenartiger Konstruktionselemente, wie Grundbaustein, Rad, Achse, Zahnrad, Riemen, ... erfahren

Verschiedene Verbindungstechniken zwischen Bauelementen ausprobieren und mit dem dazugehörigen Werkzeug umgehen lernen

Einsichten und Erfahrungen beim

Stecken, Klemmen, Schieben, Schrauben, ... gewinnen

Stabile und bewegliche Konstruktionen planen und herstellen

Nach eigenen Überlegungen und vorgegebenen Plänen konstruieren (Häuser, Brücken, Autos, Kräne, …), Material anbieten, das das Herstellen funktionsfähiger Konstruktionen ermöglicht

Regelspiel

Wahrnehmungsdifferenzierung durch Erkennen, Unterscheiden und Benennen

In verschiedenen Spielen die Wahrnehmungsfähigkeit der Kinder ausgehend von der konkreten Umwelt fördern: zB

– von Farben, Formen und Oberflächenstrukturen

– Ich seh`, ich seh`, was nicht siehst, …

– von Bewegungen

– Bilderlotto

– von räumlichen Beziehungen

– Gegenstände ertasten

– von Geräuschen und Klängen

– Typische Tätigkeiten erkennen und nachspielen (springen, rühren, kämmen, ...)

– von Geruch und Geschmack

– In Bewegungsspielen räumliche Beziehungen erfahren (in einem Kreis stehen, um den Kreis laufen, ...)

– Beim Vergleich von Bildern bzw. von Gegenständen Raumlageunterschiede finden (links – rechts, oben – unten, darüber – darunter, ...)

– Verschiedene Speisen, Gewürze, Blüten, ... am Geruch bzw. Geschmack mit geschlossenen Augen erraten

Sich an Wahrgenommenes erinnern

In verschiedenen Spielen die Merkfähigkeit der Kinder fördern;

Gedächtnisspiele mit Gegenständen, Bildern, Melodien, Bewegungen, ... (Koffer packen, Kim-Spiele, ...)

Denk- und Sprachförderung durch:

In entsprechenden Spielen verschiedene Ordnungsgesichtspunkte finden (vergleichen, zusammenfassen, verallgemeinern, ...

– Herstellen von Beziehungen

Spiele zum Herstellen von Beziehungen (Gegenstände und Bilder nach bestimmten Gesichtspunkten ordnen, ...)

– Finden von Oberbegriffen

Spiele zum Finden von Oberbegriffen (Eßbares: Brot, Milch, Obst, ... Obst: Apfel, Birne, ...)

– Erkennen von Gegensätzen

Spiele zum Erkennen von Gegensätzen (Gegenstände und Bilder mit gegensätzlichen Eigenschaften finden, wie dick – dünn, groß – klein, ...)

– Erkennen und Verbalisieren von Sinnzusammenhängen

Spiele zum Erkennen und Verbalisieren von Sinnzusammenhängen (Bildergeschichten sinnvoll legen und die entstandenen Geschichten erzählen, ...)

Förderung der sozialen und emotionalen Fähigkeit

– einander helfen

– gemeinsam Probleme lösen

Kooperative Spiele, bei denen das Spielziel nur gemeinsam erreicht werden kann Spiele und Spielideen, die das Akzeptieren der eigenen Gefühle und der Gefühle anderer anbahnen

Bewegungsspiel

(Siehe verbindliche Übung Bewegung und Sport)

Didaktische Grundsätze:

Körperliche Aktivität ist das wesentlichste Element von Bewegung und Sport. Durch gezielte vielseitige körperliche Betätigung soll das Kind sowohl im motorischen Bereich als auch im kognitiven, sozialen und emotionalen Bereich gefördert werden, wobei die physischen und psychischen Voraussetzungen des einzelnen Kindes zu beachten sind.

Zur Verbesserung der Aktivitäts- und Zuwendungsbereitschaft soll den Kindern die Möglichkeit zum freien Spielen mit der Bewegung und mit verschiedenen Geräten, die Möglichkeit zum selbstständigen Erfahrung Sammeln am Übungsort, an Geräten und in der Gruppe geboten werden. Erst nach dieser ausgiebigen Orientierungsphase sollen die Kinder auch zu einfachen Kunststücken angeregt bzw. angeleitet werden.

Der Unterricht von Bewegung und Sport soll so geführt werden, dass er zu kooperativem Verhalten und gegenseitigem Helfen (aber kein „Hilfe geben“) erzieht, Konkurrenzverhalten weitestgehend vermeidet und Bewegungsängste abbauen hilft.

Ängstliche Kinder bedürfen besonderer Motivation. Der oft sehr unterschiedlichen körperlichen und motorischen Ausgangslage der Kinder ist durch ein differenziertes Bewegungsangebot zu entsprechen und nicht durch Zwang zur Bewegung.

Bewegung und Sport soll möglichst oft im Freien durchgeführt werden (zB Wiese, Wasser, Schnee, Eis ...).

Aus Gründen der Sicherheit und der Hygiene ist auf eine geeignete Kleidung Bedacht zu nehmen.

Auf der Grundlage der in der Stundentafel angegebenen Wochenstundenzahl ist auch bei ungünstigen räumlichen Gegebenheiten die tägliche Bewegungseinheit anzustreben.

SIEBENTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE DER GRUNDSCHULE UND DER VOLKSSCHULOBERSTUFE

A. GRUNDSCHULE

Sachunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Sachunterricht soll die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, ihre unmittelbare und mittelbare Lebenswirklichkeit zu erschließen.

In diesem Sinne hat der Sachunterricht die Aufgabe, an entsprechenden Beispielen die vielseitige Betrachtungsweise der Wirklichkeit sowie die Stellung des Menschen – insbesondere die der Schülerin bzw. des Schülers – in dieser Wirklichkeit bewusst zu machen.

Ein kindgemäßer und gleichzeitig sachgerechter Unterricht führt die Kinder – allmählich zu einem differenzierten Betrachten und Verstehen ihrer Lebenswelt und befähigt sie damit zu bewusstem, eigenständigem und verantwortlichem Handeln.

Im Sachunterricht sind Lernprozesse so zu organisieren, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Kenntnisse, Einsichten und Einstellungen grundgelegt werden. Dabei soll die Schülerin bzw. der Schüler auch fachgemäße Arbeitsweisen erlernen sowie Lernformen erwerben, die zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit und zu selbstständigem Wissenserwerb führen. Die Kinder lernen dabei schrittweise, sich Informationen zu beschaffen, zu interpretieren und kritisch zu bewerten. Sie entwickeln die Fähigkeit, Aufgaben und Problemstellungen selbständig und lösungsorientiert zu bearbeiten.

Der Unterrichtsgegenstand Sachunterricht ist in folgende Erfahrungs- und Lernbereiche gegliedert:

  • Strichaufzählung
    Gemeinschaft
  • Strichaufzählung
    Natur
  • Strichaufzählung
    Raum
  • Strichaufzählung
    Zeit
  • Strichaufzählung
    Wirtschaft
  • Strichaufzählung
    Technik

Bei der Unterrichtsplanung und der Unterrichtsgestaltung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Inhalte aus den einzelnen Teilbereichen unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler aufeinander abgestimmt werden.

Darüber hinaus sollen Zusammenhänge im Lernen und Denken der Schülerinnen und Schüler durch situationsorientierte Unterrichtsanlässe, durch handlungsorientierte Lernformen (zB entdeckendes Lernen, projektorientiertes Lernen) sowie durch sinnvolles Vernetzen von bereichsübergreifenden Aspekten angestrebt werden.

Erfahrungs- und Lernbereich
Gemeinschaft

Dieser Teilbereich gewinnt seine Lerninhalte aus der unmittelbaren sozialen Umwelt der Kinder. Dabei werden Einsichten in größere soziale Gebilde und Zusammenhänge gewonnen. Auszugehen ist daher vom Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler. Dem Schulleben als unmittelbarem sozialem Lebens- und Handlungsraum kommt besondere Bedeutung zu.

In diesem Teilbereich ist anzustreben, dass sich die Schülerinnen und Schüler zunehmend selbst besser kennen lernen und ihre soziale Handlungsfähigkeit erweitern. Sie lernen zunehmend, sich in andere Lebens- und Sichtweisen hineinzuversetzen.

Im Nachdenken über Werte und Normen sowie über unterschiedliches Verhalten von Menschen werden schrittweise die Fähigkeiten zum Perspektivenwechsel angebahnt, Toleranz und Akzeptanz gefördert, aber auch die Fähigkeit zu begründeter Abgrenzung gegenüber anderen Sicht- und Handlungsweisen entwickelt.

Die Kinder lernen miteinander zu kooperieren, Kompromisse einzugehen und mit Konflikten konstruktiv umzugehen. So erwerben sie Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen, die für die Mitwirkung an der Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft und für ein friedliches Zusammenleben aller Menschen grundlegend sind.

Erfahrungs- und Lernbereich
Natur

Die Arbeit in diesem Teilbereich geht von den Erfahrungen und Begegnungen der Schülerinnen und Schüler mit der Natur sowie den Erfahrungen mit dem eigenen Körper aus.

Anzustreben ist ein Verständnis für die Natur als Lebensgrundlage des Menschen und für den Menschen selbst als einen Teil der Natur. Der Unterricht soll über das Gewinnen von Grundkenntnissen und dem Erlernen fachspezifischer Arbeitsweisen zu verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber der Natur führen. Damit soll den Kindern auch die Bedeutsamkeit gesunder Lebensführung bewusst gemacht werden.

Erfahrungs- und Lernbereich
Raum

Dieser Teilbereich setzt an der Orientierung der Schülerinnen und Schüler in ihrer unmittelbaren Umgebung an und vertieft Einsichten in das Beziehungsgefüge von Mensch und Raum.

Erste Einsichten können auf der Grundlage der Erfahrungen der Kinder am Beispiel des Heimatortes, des politischen Bezirkes, des Bundeslandes sowie größerer Regionen gewonnen werden. Dabei werden erste geographische Grundkenntnisse angebahnt und einfache fachspezifische Techniken vermittelt.

Erfahrungs- und Lernbereich
Zeit

Dieser Erfahrungs- und Lernbereich soll bei den Schülerinnen und Schülern die Fähigkeit entwickeln, zeitliche Dimensionen zur Orientierung nutzen (Vergangenes, Gegenwärtiges, Zukünftiges).

Die Schülerinnen und Schüler sollen erfahren, dass Zeitabläufe beobachtbar sind, Zeit gliederbar und messbar ist.

Das Bewusstsein, dass sich soziale, politische wirtschaftliche und kulturelle Gegebenheiten und Entwicklungen der Vergangenheit in der Gegenwart auswirken und die Zukunft beeinflussen, soll gefördert werden.

Es soll ein erstes Verständnis für soziale Hintergründe, Ereignisse und Entwicklungen angebahnt werden. So lernen Kinder, Handlungen von Menschen nicht nur aus heutiger Perspektive, sondern unter Berücksichtigung von Gegebenheiten und Entwicklungen früherer Situationen wahrzunehmen und zu bewerten.

Darüber hinaus sollen Bemühungen des friedlichen Zusammenlebens und Zusammenwirkens bewusst gemacht werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Veränderung menschlicher Gewohnheiten, Lebensumstände und Bedürfnisse an ausgewählten Beispielen erkennen.

Erfahrungs- und Lernbereich
Wirtschaft

Dieser Teilbereich soll von den unmittelbaren Erfahrungen und Begegnungen der Schülerin bzw. des Schülers mit wirtschaftlichen Beziehungen und Einrichtungen ausgehen. Dabei stehen die wirtschaftlichen Grundbedürfnisse der Kinder in Bezug zu ihrem Lebensraum im Vordergrund. Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in die Arbeitswelt erhalten und die Notwendigkeit einer guten Ausbildung verstehen. An konkreten Beispielen wird ein erster Einblick in wirtschaftliche Zusammenhänge vermittelt. Darüber hinaus soll ein überlegtes, kritisches Konsumverhalten angebahnt werden.

Erfahrungs- und Lernbereich
Technik

Die Arbeit in diesem Teilbereich Technik geht von der Begegnung der Kinder mit technischen Gegebenheiten, mit Kräften und ihren Wirkungen sowie Stoffen und deren Veränderungen aus.

Anzustreben ist das Verständnis, dass der Mensch mit seinem technischen Wissen und Können in das Ordnungsgefüge der Natur eingebettet, von den Naturgesetzen abhängig und für die Auswirkungen seiner Eingriffe in die Umwelt verantwortlich ist.

In diesem Erfahrungs- und Lernbereich sollen die Kinder Grundkenntnisse und Einsichten gewinnen. Dabei gilt es fachspezifische Arbeitstechniken zu vermitteln und zu sachgerechtem und verantwortungsbewusstem Umgang mit Stoffen und technischen Geräten anzuleiten.

Lehrstoff:

Bei der Auswahl der Lehrstoffe sind solche Themenbereiche aufzugreifen, die bereichs- und fachübergreifendes Lernen zulassen.

Grundstufe I
Erfahrungs- und Lernbereich

Gemeinschaft

Die Schulklasse als neue Gemeinschaft erleben

Sich in der neuen Gemeinschaft zurechtfinden und das Gemeinschaftsleben mitgestalten

Regeln für das Zusammenleben finden, anerkennen und einhalten

Einige Beiträge für das Zusammenleben leisten (einander helfen,

mit anderen teilen, Aufgaben übernehmen und ausführen,... )

An der Gestaltung von Festen und Feiern zu verschiedenen Anlässen mitwirken (zB Frühlingsbeginn, Buchausstellung; Brauchtum; Nationalfeiertag)

Die Schulklasse als Teil der Schulgemeinschaft erfahren

Das Zusammenleben in verschiedenen Gemeinschaften

Die Familie als Lebensgemeinschaft

  • Strichaufzählung
    verschiedene Funktionen und Rollen der Familienmitglieder besprechen (zB unterschiedliche Rollen erkennen, andere Rollenverteilung überlegen)
  • Strichaufzählung
    Liebe und Partnerschaft in der Familie
  • Strichaufzählung
    besondere Ereignisse in der Familie aufgreifen (zB wenn ein Baby kommt, Taufe, Hochzeit)
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Formen von Familien besprechen (zB Familiengröße, Geschwistersituation, unvollständige Familie) verschiedene Verwandschaftsbeziehungen kennen

Über Erfahrungen, die wir in anderen Gemeinschaften (Freunde, Spielgruppe, Nachbarn, ... ) gesammelt haben, sprechen

Die Notwendigkeit von Regelungen und Ordnungen in größeren Gemeinschaften einsehen

Sich selbst und andere kennenlernen

Eigenes Verhalten und die eigene Rolle gegenüber anderen beobachten: sich selbst beschreiben (persönliche Daten), andere darstellen (Rollenspiele, ... )

Gefühle und Stimmungen in bestimmten Situationen beschreiben (zB Ich bin glücklich, traurig, wütend ... ); Wirkungen von Gefühlen bei sich und anderen erkennen (zB Wenn ich mich freue, dann ... )

Spiele zur Verbesserung der Kommunikation (zB Kennenlern- und Kommunikationsspiele)

das Anderssein der Mitmenschen (zB Wünsche, Meinungen) wahrnehmen, sich damit auseinandersetzen und andere akzeptieren

Über Versuche zur Bewältigung von Schwierigkeiten, die sich im Zusammenleben mit anderen ergeben, sprechen; richtiges Verhalten gegenüber möglicher Verführung und Gewalt

Erfahrungs- und Lernbereich
Natur

Lebensvorgänge und biologische Zusammenhänge

  • Strichaufzählung
    Begegnungen mit der Natur, dabei erste spezifische Arbeitsweisen und Fertigkeiten erlernen

Die Natur in der unmittelbaren Umgebung (zB Pflanzen, Tiere, Veränderungen) aufmerksam betrachten und beobachten

Einzelne Naturobjekte untersuchen (zB Früchte, Samen) Naturvorgänge (Pflanzen und Tiere im Jahresablauf) und Verhaltensweisen (zB Nahrungsaufnahme, Fortbewegung, Nestbau) beobachten

Erstes Experimentieren (zB verschiedenen Samen fliegen lassen, Samen zum Keimen bringen)

Wetterbeobachtungen einfacher Art durchführen

  • Strichaufzählung
    Erste Einsichten über Lebensvorgänge und biologische Zusammenhänge gewinnen

Lebensvorgänge an Pflanzen (zB Aufbrechen von Knospen, Blüten) und Tieren (zB Nahrungsaufnahme, Fortbewegung,

Fortpflanzung) kennenlernen

Einfache biologische Zusammenhänge erfassen (zB Bedingungen für das Wachsen der Pflanzen wie Wärme, Licht, Wasser, Nahrung; Nahrungsaufnahme – Freßwerkzeuge, Nahrungssuche – Fortbewegung)

Formenvielfa!t in der Natur

  • Strichaufzählung
    Begegnung mit der Natur, dabei erste spezifüche Arbeitsweisen und Fertigkeiten erlernen

Suchen, Sammeln und Betrachten (zB Blätter, Früchte, Samen; Federn), Ordnen (nach Farbe, Größe)

Vergleichen und Zuordnen nach auffälligen Formen und leicht erkennbaren Einzelmerkmalen (zB Fell, Federn; Blätter, Nadeln)

  • Strichaufzählung
    Erste Formenkenntnisse über Pflanzen und Tiere gewinnen

Einige Pflanzen und Tiere der unmittelbaren Umgebung kennen und benennen

Den Bau von Pflanzen und Tieren besprechen; einl.elne Teile benennen (.:z.B Stamm, Krone, Wurzel, Blatt, Blüte, Frucht, Samen; Kopf, Rumpf, Schnabel, Schnauze, Fluge!, Pfoten, Krallen;

Verantwortungsbewußtes Verhalten gegenüber der Natur

  • Strichaufzählung
    Die Beziehung des Menschen zur Natur verstehen lernen

Die Bedeutung von Pflanzen und Tieren für den Menschen erkennen

  • Strichaufzählung
    für die Ernährung (Gemilse, Obst, Futterpflanzen; Eier, Milch, Fleisch)
  • Strichaufzählung
    für die Verbesserung der Lebensqualität (Pflanzen als Luftverbesserer, Schattenspender, Pflanzen im Wohnbereich; Haustiere als Gefährten)

Die Bedeutung von Pflanzen und Tieren fur unseren Lebensraum erkennen (Pflanzen- und Tierschutz)

Zimmer- und Gartenpflanzen pflegen (zB gießen, umtopfen)

  • Strichaufzählung
    Die eigene Verantwortung gegenüber der Natur allmählich erkennen

Erfahrungen im Umgang mit Haustieren besprechen (zB Nahrung, Reinhaltung, Zuwendung, Disunz)

Umweltbewußt handeln: Umweltverschmutzung im eigenen Bereich vermeiden

Der Mensch: Körper und Gesundheit

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über den menschlichen Körper erwerben

Die Gliederung des menschlichen Körpers (Kopf, Rumpf, Gliedmaßen) besprechen

Die wichtigsten Funktionen von Körperteilen und von äußeren

Organen (zB Sinnesorgane) kennen

  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung der eigenen Gesundheit erkennen lernen und gesundheitsbewußtes Verhalten anbahnen

Voraussetzungen einer gesunden Lebensführung kennenlernen (zB Körperpflege, Ernährung, Kleidung, Bewegung)

Verhalten bei Krankheiten und Unfällen Medizinische Einrichtungen kennen

  • Strichaufzählung
    Elementares Wissen und eine positive Einstellung zur menschlichen Sexualität anbahnen

Information über die menschliche Sexualit:it gewinnen:

  • Strichaufzählung
    Geschlechtsunterschiede von Mädchen und Bub, Frau und Mann
  • Strichaufzählung
    Liebe und Pannerschaft zwischen Mann und Frau
  • Strichaufzählung
    Die Tatsache der Elternschaft (Mutterschaft, Vaterschaft)

Erfahrungs- und Lernbereich
Raum

Die unmittelbare Umgebung kennenlernen, sich darin zurechtfinden und erste Orientierungsgesichtspunkte erfassen

Räumliche Beziehungen (zB links – rechts, davor – dahinter, weit – nahe, hinauf – hinunter) in der Klasse, im Schulhaus, in der Wohnung (Wohnhaus) erkennen und benennen

Standorte von Dingen, Wege und Entfernungen beschreiben (Suchspiele in der Klasse)

Orientierungsgesichtspunkte gewinnen

  • Strichaufzählung
    an Modellen (zB Spielzeughä.user, Puppenküche, Räume einrichten und gestalten)
  • Strichaufzählung
    in der unmittelbaren Umgebung (zB Wege, Plä.tze beschreiben und darstellen; einfache Skizzen anfenigen)
  • Strichaufzählung
    an Fixpunkten (zB Gebä.ude, Brücke, Ampel, Kreuzung)

Im Zusammenhang mit der Verkehrserziehung den Schulweg und andere Wege beschreiben, Verkehrseinrichtungen kennen und finden

Einfache geographische Gegebenheiten der näheren Umgebung kennen und benennen

ZB Geländeformen, Gewässer, Verkehrswege, Wohnstätten,…

Erfahrungs- und Lernbereich
Zeit

Durch Erlebnisse und Erfahrungen zu einem altersgemäßen Geschichtsverständnis gelangen

Von eigenen Erlebnissen und Ereignissen berichten und diese zeitlich zuordnen (jetzt, früher, später; gestern, heute, morgen)

Erinnerungen und Erfahrungen anderer Personen aus der Umwelt des Kindes etfragen und darüber berichten

Alte und neue Gegenstände (Spielsachen, Kleidungsstücke, Gebrauchsgegenstände, Bilder, Schrifmücke, Bücher) mitbringen und in der Klasse ausstellen sowie beschreiben und vergleichen

Zeitabläufe erfassen (fagesablauf, Wochenplan, Jahreskreis) und einfach darzustellen versuchen (Beispiele: Gebunstagskalender, Festkalender, Klassentagebuch, Zeitleisten und ähnliches)

Uhr und Kalender zur Bestimmung und Gliederung der Zeit (Stunde, Minute; Tage, Wochen, Monate; Jahreszeiten) verwenden

Alte Gebäude, Kulturdenkmäler in unmittelbarer Umgebung des Kindes als Zeugnisse der Vergangenheit aufsuchen, nach den Interessen des Kindes besprechen und einfachste historische Bedingungen erfahren

Erfahrungs- und Lernbereich
Wirtschaft

Ein erstes Verständnis für das Versorgtwerden und Versorgen gewinnen

Elementare Einsichten über Dinge gewinnen, die wir z.um täglichen leben brauchen (zB Nahrung, Kleidung, Wohnung)

Erste Erfahrungen über die Herstellung von Waren sammelnEinen einfachen Produktionsvorgang beobachten und z.u überschauen

Versuchen

Einfache Kenntnisse über Arbeit und Verdienst erwerben

Elementare Kenntnisse Uber einige Berufe• und Arbeitsstätten erwerben

Über grundlegende Zusammenhänge zwischen Arbeit, Geldverdienen und Geldausgeben Bescheid wissen

Erfahrungs- und Lernbereich
Technik (in Verbindung mit dem Unterrichtsgegenstand Werkerziehung)

Technische Gegebenheiten in der Umwelt des Kindes

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über technische Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Kindes erwerben

Geräte und deren Verwendung besprechen (zB Spielzeug, Werkzeug, Gebrauchsgegenstände)

Durch den Umgang mit diesen Geräten wichtige Teile underen Funktion kennenlernen (zB Rad, Griff, Schalter)

  • Strichaufzählung
    Umgang mit Objekten, dabei spezifische Arbeitsweisen kennenlernen

Objekte· erkunden durch

Betrachten (zB Ball, Hammer, Taschenlampe)

Messen (zB Länge, Masse, Temperatur, Zeit)

Erstes Experimentieren (zB Umgang mit einfachen·Werkzeugen

und Geräten)

  • Strichaufzählung
    Verantwortungsbewußtes Handeln beim Gebrauch technischer Geräte entwickeln

Über Gefahren beim Gebrauch technischer Geräte Bescheid wissen;durch sachgemäßen und vorsichtigen Umgang Unfalle vermeiden

Mit technischen Geräten und Einrichtungen sinnvoll und sparsam umgehen (zB Wasser sparen, Energie sparen, Lärm vermeiden) und zum Umweltschutz beitragen

Kräfte und ihre Wirkungen

Auswirkungen einiger „Naturkräfte“ (zB Magnetkraft, Windund Wasserenergie) kennenlernen

  • Strichaufzählung
    Erste Kenntnisse über Kräfte und ihre Wirkungen erwerben

Im Zusammenhang mit der Werkerziehung Nutzungsmöglichkeiten dieser Kräfte (zB Windrad, Segel;,,Magnetspiele“, Wasserrad) erproben und besprechen

Mit Hilfe entsprechender Lehrmittel die Wirkungsweise von Kräften beobachten und einfache Experimente durchführen

Stoffe und ihre Veränderungen

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Stoffe und ihre Veränderungen erwerben

Ausgehend von Gegenständen aus der Umwelt des Kindes einige Stoffe benennen und besprechen (zB Glas, Holz, Metall, Wolle, Gummi, Kunststoff; Luft, Wasser, Öl) und dabei einige ihrer Eigenschaften festste!Ien (zB rauh, hart, flüssig)

Zweckmäßigkeit der Verwendung bestimmter Stoffe besprechen

Veränderungen (flüssig, fest) einiger Stoffe (zB Wasser, Butter, Wachs) kennenlernen

  • Strichaufzählung
    Spezifische Arbeitsweisen kennenlernen

Einige stoffliche Eigenschaften bewußt wahrnehmen (zB Tasten, Riechen)

Erstes Experimentieren:

Durch Hantieren und Erproben die stoffliche Beschaffenheit von Gegenständen untersuchen

Diese Gegenstände nach ihren Eigenschaften und der Beschaffenheit vergleichen, ordnen und zuordnen

  • Strichaufzählung
    Sachgemäßes und verantwortungsbewußtes Handeln im Umgang mit Stoffen entwickeln

Die Gefährlichkeit bestimmter Stoffe (Medikamente, Reinigungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmitte!) kennen und richtiges Verhalten besprechen; den Umgang mit den als gefährlich gekennzeichneten Stoffen vermeiden

Sachgemäßes und umweltgerechtes Handeln beim Gebrauch bestimmter Stoffe erlernen

Grundstufe II
Erfahrungs- und Lernbereich

Gemeinschaft

Das Zusammenleben in der Schule verstehen und mitgestalten

Gemeinsame Aktivitäten als sinnvolle und fruchtbare Form des Zusammenlebens und Zusammenlernens erfahren

Rechte und Pflichten in der Klasse kennen und wahrnehmen, dabei die Bedeutung von Klassen- und Schulregeln für das Zusammenleben erkennen, Rituale und Regeln finden, akzeptieren und anwenden

Gemeinsame Erlebnisse vorbereiten und gestalten (zB Feste, Feiern, Ausstellungen, Schulveranstaltungen)

Aufgaben im Rahmen der Klassen- bzw. Schulgemeinschaft erkennen und übernehmen, Möglichkeiten der Mitgestaltung wahrnehmen

An demokratischen Entscheidungen in der Klasse (im Schulleben) mitwirken

Aktuelle Konflikte im Zusammenleben lösungsorientiert bearbeiten (nach Ursachen suchen, Lösungen finden)

Die Vielfalt des Zusammenlebens in Gemeinschaften außerhalb der Schule kennen lernen und mitgestalten

Über „Familie“ als Lebensgemeinschaft sprechen

Verschiedene Formen der Lebensgemeinschaft „Familie“ besprechen

Von anderen Gemeinschaften (zB Spiel-, Sport-, Hobbygruppen) berichten, Verständnis für deren Aufgaben und die verschiedenen Rollen ihrer Mitglieder anbahnen

Besondere Situationen des Gemeinschaftslebens wahrnehmen (zB die Hilfsbedürftigkeit anderer erkennen, evt. sich an Hilfsaktionen beteiligen; sich in Konfliktsituationen angemessen verhalten)

Soziale Alltagskonflikte im Rollenspiel darstellen, Lösungsmöglichkeiten erproben und in einfacher Form zu bewerten versuchen

Möglichkeiten der Gestaltung von Festen und Feiern kennen lernen

  • Strichaufzählung
    in Familie und Verwandtschaft
  • Strichaufzählung
    in Heimat- bzw. Urlaubsregionen der Schülerinnen und Schüler
  • Strichaufzählung
    allenfalls in Regionen europäischer Partnerschulen

Über örtliches Brauchtum sprechen (zB Wohnort, Urlaubsregion)

Sich selbst und andere verstehen

Ausgewählte Erfahrungen mit anderen Menschen bewusst machen und besprechen

Verschiedenheit von Menschen erkennen und Anderssein verstehen und respektieren

Sich eigener Neigungen, Fähigkeiten und Schwächen bewusst werden

Eigene Gefühle, Wünsche und Bedürfnisse sowie die anderer (zB Freude, Angst, Zuneigung, Einsamkeit) wahrnehmen und Möglichkeiten finden, damit umzugehen

Kindliche Wahrnehmungen und Erlebnisse (wie Schwangerschaft, Geburt, Partnerschaft, Nacktsein) sowie die damit verbundenen Gefühle und sozialen Erlebnisse besprechen und reflektieren

Konflikte aus dem Verständnis für andere bewältigen lernen, mit Konflikten leben können

Gegenüber Sexualtätern schützende und rettende Verhaltensweisen kennen lernen

Nachdenken darüber, wie sich Menschen in bestimmten Rollen oder Situationen (zu) verhalten (haben); Vorstellungen über verantwortungsbewusstes Handeln entwickeln

Verständnis für kulturelle Vielfalt entwickeln

Sprachliche und kulturelle Vielfalt wahrnehmen

Unterschiedliche Lebensweisen, Traditionen und Wertorientierungen respektieren

Einfluss verschiedener Kulturen auf den eigenen Lebensbereich wahrnehmen (Feste, Bräuche, …)

Sich eigener Fremdheitserfahrungen bewusst machen

Alltagsprobleme bei Menschen mit unterschiedlichen Lebens- und Verhaltensweisen besprechen (wechselseitige Toleranz bzw. Akzeptanz)

Öffentliche Einrichtungen, Verwaltungs- und Gemeinschaftseinrichtungen kennen lernen

Einblicke, Verständnis und elementares Wissen gewinnen über:

  • Strichaufzählung
    Einrichtungen und Organe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit (zB Feuerwehr, Polizei, Rettung)
  • Strichaufzählung
    Öffentliche Dienstleistungsbetriebe (zB Post, Bahn)

Sich in einem öffentlichen Amt orientieren lernen (zB Gemeindeamt) und dabei Aufgaben und Organisation der Organe von Gemeinde und Bezirk kennen lernen (zB Bürgermeister, Gemeinderat, Bezirkshauptmann)

Die wichtigsten Ämter im Staat kennen

Allenfalls Gleichheit und Unterschiede solcher Einrichtungen in einigen den Kindern bekannten europäischen Regionen besprechen

Informationen über (ausgewählte) sozial bedeutsame Ereignisse und Einrichtungen selbstständig ermitteln

Medien als Informationsquelle nutzen

Gestaltung und Wirkung von Informationen vergleichen und bewerten

Überlegungen über den eigenen Bildungsweg anstellen lernen

Informationen über weiterführende Schulen sammeln

Angebotene Kontakte („Schnupperstunden“) wahrnehmen, Tage der offenen Tür nutzen

Erfahrungs- und Lernbereich
Natur

Lebensvorgänge und biologische sowie ökologische Zusammenhänge

 

  • Strichaufzählung
    Begegnung mit der Natur, dabei spezifische Arbeitstechniken und Fertigkeiten erweitern, festigen und bewusst anwenden

In der unmittelbaren Auseinandersetzung mit der Natur die bisher erlernten Arbeitstechniken wie Untersuchen, Beobachten, Betrachten erweitern, festigen und bewusst anwenden

 

  • Strichaufzählung
    bei Tieren bestimmte Verhaltensweisen beobachten und verstehen
  • Strichaufzählung
    einfache Experimente (gemeinsam) planen, durchführen und auswerten
  • Strichaufzählung
    Pflanzen unter verschiedenen Lebensbedingungen aufziehen, zB Knospenzweige zum Blühen bringen
  • Strichaufzählung
    Einsichten über Lebensvorgänge und biologische Zusammenhänge verstehen

Einige Entwicklungsvorgänge bei Pflanzen (zB Samen – Keimling – Pflanze; Blüte – Frucht – Samen) und Tieren (zB Laich – Kaulquappe – Frosch) erfassen

Einige Aufgaben einzelner Pflanzenteile erfassen (zB Wurzel zur Verankerung, Nahrungsaufnahme, Nahrungsspeicherung, Vermehrung; Stängel als Saftleiter)

Die Einsicht in Entwicklungsvorgänge am Beispiel Ei – Larve – Puppe – Insekt erweitern

  • Strichaufzählung
    Erste Einsichten in einfache ökologische Zusammenhänge gewinnen

Einsichten in Zusammenhänge innerhalb einzelner Lebensräume gewinnen

Veränderungen in der Pflanzen- und Tierwelt (zB Laubfall, Frühblüher; Überwinterung der Tiere) erkennen

Einrichtungen für bestimmte Lebensweisen bzw. Lebensräume (zB Tiere als Wasserbewohner, Waldbewohner, Tiere als Springer, Flieger; Bodenbeschaffenheit – Wurzellänge) verstehen

  • Strichaufzählung
    Pflanzengesellschaften (Stockwerkbau des Mischwaldes, …)
  • Strichaufzählung
    Wechselbeziehung zwischen Pflanzen und Tieren (Wiese, Hecke, ...)
  • Strichaufzählung
    Störung von natürlichen und naturnahen Lebensräumen durch den Menschen (zB Trockenlegung von Feuchtgebieten, Verschmutzung von Gewässern, Einsatz von Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmitteln)
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten verbesserter Lebensbedingungen für Tiere (zB Nistgelegenheiten; Naturwiese; Tümpel)
  • Strichaufzählung
    Wachstum von Pflanzen (zB Düngung – Überdüngung; Verschmutzung des Gießwassers mit Öl, Waschmitteln, Salz; Änderung der Bodendichte)

Formenvielfalt in der Natur

 

  • Strichaufzählung
    Begegnung mit der Natur, dabei spezifische Arbeitsweisen und Fertigkeiten erweitern und bewusst anwenden

Die bisher erlernten Arbeitsweisen (Sammeln, Suchen, Betrachten und Benennen; Ordnen, Vergleichen und Zuordnen nach gemeinsamen Formen und Merkmalen) vertiefen, erweitern und selbst anwenden:

Anlegen einfachster Sammlungen (zB Herbarium); begonnene Sammlungen erweitern und an der Gestaltung von Ausstellungen mitwirken (zB Blätter-, Früchte-, Rinden-, Steine-, Federsammlungen)

Naturobjekte durch Vergleichen von Objekt und Bild (Vorgänge zur Tier- und Pflanzenbestimmung) bestimmen

Altersgemäße Bestimmungsbücher gebrauchen lernen

  • Strichaufzählung
    Formenkenntnis über Pflanzen und Tiere erweitern und festigen

Ausgewählte Pflanzen und Tiere der näheren und allmählich auch der weiteren Umgebung kennen und benennen; auch einige geschützte Pflanzen und Tiere

Das Wissen über den Bau von Pflanzen und Tieren erweitern: einige Blattformen; Merkmale von Säugetieren, Vogel, Fisch, Insekten

Durch Auffinden gemeinsamer Merkmale Tier- und Pflanzengruppen bilden (Anbahnen eines biologischen Ordnungsverständnisses)

Weitere Ordnungsgesichtspunkte über Pflanzen und Tiere gewinnen im Hinblick auf:

  • Strichaufzählung
    jahreszeitliche Gegebenheiten (Frühblüher, Herbstfrüchte; Wintergäste, Tierspuren, ...)
  • Strichaufzählung
    Nutzbarkeit (Nutzpflanzen; Haustiere, ...)
  • Strichaufzählung
    Lebensräume (zB Wasser, Wald)
  • Strichaufzählung
    Entwicklungsstufen (zB Zweige im Knospenzustand; Jungtiere)

Verantwortungsbewusstes Verhalten gegenüber der Natur

Aus der Einsicht in biologische Zusammenhänge die Nutzung der Natur und deren Auswirkungen erkennen und bewerten lernen, möglichst an einfachen Beispielen der unmittelbaren Umgebung der Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    Verständnis über die ökologischen Auswirkungen menschlichen Handelns gewinnen
  • Strichaufzählung
    dabei die Erkenntnis gewinnen, dass der Mensch die Natur behutsam nutzen, sie aber auch stören und zerstören kann (Probleme identifizieren: Abfall, Luft- und Wasserverschmutzung)
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit von Gesetzen und Maßnahmen zur Erhaltung der Natur verstehen (zB Pflanzen- und Tierschutz, Schutzgebiete)
  • Strichaufzählung
    Sich umweltgerecht verhalten

Auswirkungen des eigenen Verhaltens auf Natur und Umwelt erfassen und Folgen von Fehlverhalten (zB Verschmutzen, Lärmen, Verbrauchen von Energie) abschätzen und aus diesem Verständnis entsprechend handeln

Aus dem Wissen um die hohe Verantwortung jedes Einzelnen der Natur und Umwelt gegenüber selbst zu umweltbewusstem Verhalten gelangen

Der Mensch: Körper und Gesundheit

 

Kenntnisse über den menschlichen Körper erweitern und vertiefen

Aufgaben und Leistungen einzelner Körperteile und ausgewählter äußerer (zB Ohr, Auge) sowie innerer Organe (zB Herz, Magen) kennen lernen

Das Zusammenwirken mehrerer Körperteile und Organe an einfachen Beispielen erfassen (zB Auge – Hand – Koordination)

Zusammenhänge zwischen einzelnen Körperteilen und Organen und dem ganzen Körper (zB kranke Zähne – kranker Magen – einseitige Ernährung) kennen (zB Möglichkeiten der Gesunderhaltung formulieren und begründen)

Die Bedeutung gesunder Lebensführung erkennen.

Gesundheitsbewusstes Verhalten an einigen Beispielen (Körperpflege, Ernährung; Kleidung, …) anbahnen

Die Bedeutung aktiver Erholung bzw. ausgleichender Bewegung erkennen

Bewegungserfahrungen besprechen

 

Bewegung und Entspannung für das eigene Wohlbefinden im Alltag bewusst machen

Einfachste Erste-Hilfe-Maßnahmen kennen lernen

Unfallverhütung

 

Sachgerechtes Versorgen leichter Verletzungen

 

Lebensrettende Sofortmaßnahmen (zB Absichern der Gefahrenzone; Notruf; stabile Seitenlage)

Elementares Wissen und eine positive Einstellung zur menschlichen Sexualität anbahnen

Über Bereiche menschlicher Fortpflanzung grundlegendes Wissen erwerben und allmählich erweitern (zB Entstehung menschlichen Lebens, Schwangerschaft, Geburt, Bedürfnisse des Säuglings)

Liebe und Partnerschaft auch als wichtige Grundlagen menschlicher Sexualität verstehen

Im Zusammenwirken mit den Eltern (Erziehungsberechtigten) auf die bevorstehenden geschlechtsspezifischen Entwicklungen vorbereiten

Erfahrungs- und Lernbereich
Raum

Sich im Raum orientieren

Erkundungs- und Orientierungsübungen durchführen

Hilfen zur Orientierung im Raum kennen und anwenden

Die Wirklichkeit modellhaft darstellen

Im örtlichen Bereich und in der näheren Umgebung durch Erkundungsübungen (insbesondere bei Lehrausgängen) die Orientierungsfähigkeit erweitern,

  • Strichaufzählung
    Bezeichnungen für Geländeformen und Arten der Gewässer verwenden
  • Strichaufzählung
    den Verlauf von Wegen und die Landschaftsformen feststellen und beschreiben
  • Strichaufzählung
    öffentliche Einrichtungen, Verkehrsnetz, Lage der Geschäfte etc. besprechen

Orientierungsübungen an verschiedenen Darstellungen

  • Strichaufzählung
    modellhaft: Umgebung der Schule, Wohnviertel, Ortskern mit einfachen Mitteln (zB Bausteine, Spielzeug, Zündholzschachteln) oder im Sandkasten darstellen
  • Strichaufzählung
    anhand von Abbildungen (zB Landschaftsfoto, Flugbild, Gemälde, Wandskizze) Landschaft und Siedlung der näheren Umgebung (zB Tal, Bezirk, Stadtteil) besprechen
  • Strichaufzählung
    Skizzen und Pläne selbst herstellen und zur Orientierung nützen

Himmelsrichtungen durch den Sonnenstand beschreiben

Einfache Orientierungsübungen mit dem Kompass

Die Lage bedeutsamer Orientierungspunkte (zB Gebäude, Berg) durch Angabe der Himmelsrichtung beschreiben

Ausgehend vom Modell (zB Klasse, Wohnung; hergestellt in Verbindung mit dem technischen Werken) Grundrisse herstellen, vorgegebene Grundrissdarstellungen interpretieren und dabei des Verständnis für Verebnung und Verkleinerungen in geographischen Darstellungen anbahnen

Einfache Situationsskizzen anfertigen, die zB den Verlauf des eigenen Schulweges angeben, und mit einem Plan des Heimatortes vergleichen

  • Strichaufzählung
    Sich auf vorgelegten Ortsplänen grob orientieren (zB über Gebäude, Wege und Richtungen Auskunft geben)

Pläne und Karten als geografische Darstellungsformen kennen und als Orientierungshilfen verwenden

Auf der Grundlage anschaulicher Erfahrungen die Landschaftsdarstellung auf einfachen Karten erarbeiten

  • Strichaufzählung
    Maßstab, Verkleinerung
  • Strichaufzählung
    Höhendarstellung

Übungen im Umgang mit Karten:

  • Strichaufzählung
    Kartenzeichen kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Die Karte mit Hilfe des Kompasses ausrichten (Einorden)
  • Strichaufzählung
    Verschiedene Karten lesen (zB Wanderkarte, Landkarte, Straßenkarte)
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von Landkarten Einsichten in das eigene Bundesland erweitern

Räume erschließen, dabei grundlegende geographische Einsichten und Informationen gewinnen

Kenntnisse über wichtige Bauwerke, Sehenswürdigkeiten, regionalen Besonderheiten etc. des Wohnortes/des Wohnbezirkes erwerben

  • Strichaufzählung
    Übersichten über die Lage einzelner Landschaften erarbeiten (Orte, Flüsse, Gebirge, Verkehrswege) und dabei Verständnis für Zusammenhänge anbahnen (zB Landschaft, Siedlung, Wirtschaft)
  • Strichaufzählung
    Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge von Mensch und Landschaft an einem Beispiel (zentrale Lage – Verkehrsknoten – Industrie, schöne Landschaft – Fremdenverkehrszentrum) verstehen lernen
  • Strichaufzählung
    Übersicht über das eigene Bundesland gewinnen (beispielhaft über Verkehrswege, politische Bezirke, Wirtschaft und Kultur sprechen)

Einen ersten Überblick über Österreich gewinnen

Aspekte des Eingebundenseins in die Gemeinschaft Europas und der Welt diskutieren: Durch den Bezug zum eigenen Erlebten eine vorurteilsfreie Annäherung an fremde Kulturen schaffen

Erfahrungs- und Lernbereich
Zeit

Veränderungen in der engeren und erweiterten Umwelt im Ablauf der Zeit erschließen und deuten

  • Strichaufzählung
    Veränderungen im Leben von Menschen (zB Kindheit der Eltern, der Großeltern und davor) beobachten und an altersgemäß verständlichen Entwicklungsreihen feststellen (zB Wohnung, Bekleidung, Verkehr)
  • Strichaufzählung
    Einblick in Veränderungen von Umwelt und Gesellschaft anhand ausgewählter Beispiele (zB Besiedlung, Feste, Brauchtum) gewinnen

Erste Einsichten für Veränderungen durch fachspezifische Arbeitstechniken gewinnen

  • Strichaufzählung
    Beobachten und Erkunden
  • Strichaufzählung
    Sammeln und Vergleichen von Bildern und Quellen (zB Chroniken, Erzählungen, Sagen und Bilddokumente)
  • Strichaufzählung
    Museumsbesuche, Lehrausgänge (zB historische Stätten)
  • Strichaufzählung
    Befragungen (zB Fachleute, Zeitzeuginnen, Zeitzeugen)

Durch ausgewählte Bilder und andere Quellen aus der Geschichte und Kultur der Heimat einen ersten historischen Überblick gewinnen

Die Vergangenheit des Wohnortes an einigen anschaulichen Beispielen erschließen, erste Kenntnisse aus der frühen lokalen und regionalen Geschichte gewinnen

Vergangenes (zB im Bundesland, in Österreich, in Europa) an einfachen Beispielen historischer Zeitbilder kennen lernen, einige zeitlich einordnen (zB Anlegen eines Zeitstreifens) und gegebenenfalls eine Beziehung zur Gegenwart herstellen

Beispiele aus dem Kulturschaffen des Landes kennen lernen

Verständnis für Zukünftiges anbahnen

Zukünftiges allmählich strukturieren und einteilen lernen (zB Eintragen von Terminen, Planen und Einteilen von Zeiträumen)

Die mögliche Unsicherheit zukünftiger Ereignisse bewusst machen (zB Überraschungen, Wetter, Spielverläufe) und damit den Gedanken der Vorsorge anbahnen.

Erfahrungs- und Lernbereich
Wirtschaft

Das Verständnis für Bereiche des Versorgtwerdens, Versorgens und Vorsorgens erweitern und vertiefen

Eigene wirtschaftliche Bedürfnisse erkennen und einschätzen lernen, Möglichkeiten ihrer Erfüllung besprechen und verstehen, dass nicht allen Wünschen entsprochen werden kann

An ausgewählten Beispielen die Bedeutung erkennen, dass nicht alle Waren im Inland erzeugt werden (Einfuhr-Ausfuhr)

Erste Kenntnisse über die wirtschaftliche Versorgung größerer Gemeinschaften erwerben (Transport, Handel, Energie)

Kenntnisse über Arbeit, Beruf, Verdienst und Geld gewinnen

Die persönliche und wirtschaftliche Bedeutung von Arbeit, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit erkennen

Erste Einsichten über Arbeitsbedingungen (zB Arbeitsstätten, Arbeitszeit, Entlohnung) und deren mögliche Auswirkungen auf die Lebensgestaltung gewinnen

Verschiedene Berufe besprechen und erkennen, dass sie unterschiedliche Ausbildung erfordern

Einsicht in wirtschaftliche Zusammenhänge und dementsprechend eigenverantwortliches Handeln anbahnen

An leicht überschaubaren Beispielen aus dem täglichen Leben den wirtschaftlichen Zusammenhang der Erzeugung, Verteilung und des Verbrauchs von Waren erkennen

An einfachen Beispielen Zusammenhänge zwischen Wirtschaft und Umwelt erkennen

Die wirtschaftliche Bedeutung der Freizeitgestaltung kennen (Freizeiteinrichtungen; Freizeitaktivitäten; Urlaub, Reisen, …)

Bedeutung der Werbung kennen lernen

  • Strichaufzählung
    Werbung (Werbesendungen, Plakate, Slogans, …)
  • Strichaufzählung
    Einfluss auf das Kaufverhalten
  • Strichaufzählung
    Modetrend bzw. Marken

Ein erstes Verständnis für Risikoverhalten anbahnen (zB borgen, gewinnen, verlieren)

Mit Geld richtig umgehen lernen

  • Strichaufzählung
    über den Sinn des Sparens sprechen
  • Strichaufzählung
    Kosten abschätzen (zB Handyrechnung, Internet)

Erfahrungs- und Lernbereich
Technik

Technische Gegebenheiten in der Umwelt des Kindes

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über technische Gegebenheiten in der Umwelt des Kindes erwerben

Im Zusammenhang mit dem technischen Werken an konkreten Beispielen die Funktion von Werkzeugen, Geräten und einfachen Maschinen kennen lernen, erproben und verstehen (zB Technikspielzeug, Fahrrad)

An einem Beispiel aus der Umwelt eine aus mehreren Teilen zusammengesetzte technische Einrichtung kennen lernen (zB Wasserversorgung, Wasserentsorgung, Heizungsanlage); wesentliche Teile und deren Funktion erkennen (zB Wasserbehälter, Wasserleitung, Abwasserkanal)

Spezifische Arbeitstechniken anwenden; Experimentieren

Im Zusammenhang mit dem technischen Werken werden im sachgemäßen Umgang mit Materialien und Werkzeugen, grundlegende Fertigkeiten erworben

Einsicht in technische Gegebenheiten durch fachspezifische Arbeitsweisen (zB gezieltes Beobachten, Beschreiben und Ordnen nach Eigenschaften, Merkmalen und Funktionen) gewinnen

Durch probierendes und konstruierendes Tun sollen neben elementaren Handlungserfahrungen und grundlegenden Einsichten auch Arbeitsweisen des Experimentierens erworben werden

Zur Gewinnung und Vertiefung von Kenntnissen über den elektrischen Strom (Stromkreis, Leiter, Isolator) nur im Kleinstspannungsbereich (bis maximal 24 Volt) experimentieren, dabei auf die Lebensgefährlichkeit der Netz- und Hochspannung ausdrücklich hinweisen

  • Strichaufzählung
    Sachgemäßes und verantwortungs-bewusstes Handeln beim Gebrauch der Technik vertiefen

Sachgemäßen Umgang mit Werkzeugen lernen; dabei wichtige Fertigkeiten einüben und Vorsichtsmaßnahmen beachten

Aus der Einsicht in die Gefährlichkeit von Materialien, Geräten und elektrischem Strom vorsichtig handeln

Vorsichtsregeln zur Vermeidung von Unfällen verstehen und einhalten

Kräfte und Wirkungen

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Kräfte und ihre Wirkungen erwerben

Die Wirkung der Magnetkraft (auf Metalle, zwischen Magneten; Kompassnadel) erproben, beobachten und als Gesetzmäßigkeit erkennen

Einige Auswirkungen von Wärme kennen lernen:

  • Strichaufzählung
    Wärmeausbreitung in unterschiedlichen Stoffen gezeigt an Alltagsbeispielen (Topfgriffe, Kühltasche, …)
  • Strichaufzählung
    Ausdehnung von Stoffen (zB gezeigt am Beispiel des Thermometers)
  • Strichaufzählung
    Wettererscheinungen (zB Gewitter, Nebel, Sturm), dabei auch besondere Gefahrenquellen kennen und beachten

Die Wirkungsweise verschiedener Kräfte kennen

  • Strichaufzählung
    Gewicht als Kraft (Verformung durch Belasten)
  • Strichaufzählung
    Auftrieb, Schwimmen, Sinken

Spezifische Arbeitstechniken anwenden

Experimente mit Magneten durchführen Langzeitbeobachtungen (des Wetters) durchführen und Tabellen anlegen

Vergleichen und Messen von Kräften (zB Tauziehen; Federwaage)

Experimente durchführen (zB Schwimm- und Sinkversuche, Rutsch- und Gleitversuche)

Stoffe und ihre Veränderungen

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Stoffe und ihre Veränderungen erwerben

Die Erscheinungsformen verschiedener Stoffe kennen und benennen (fest, flüssig, gasförmig)

Die Bedingungen für die Zustandsänderungen des Wassers kennen lernen (zB Erhitzen, Abkühlen)

Wasserlösliche (zB Salz, Zucker, Seife, bestimmte Farben) und nichtwasserlösliche Stoffe (zB Öl, Sand, Erde) unterscheiden

Gewinnung und Nutzung von Bodenschätzen an einem Beispiel unter Beachtung regionaler Gegebenheiten besprechen

Luft als bedeutsamen Stoff (zB Atmung, Verbrennung) kennen

Umweltbelastende Stoffe (zB Abgase, Kunststoffe, Waschmittel) und Verfahrensweisen zu deren Beseitigung kennen lernen

  • Strichaufzählung
    Spezifische Arbeitstechniken anwenden:
  • Strichaufzählung
    Beobachten
  • Strichaufzählung
    Schmelzen von Eis, Gefrieren von Wasser, Verfärben bei Erwärmung, Verdunsten
  • Strichaufzählung
    Klassifizieren
    • Strichaufzählung
      Ordnen und Zuordnen nach bestimmten Gesichtspunkten
    • Strichaufzählung
      nach Eigenschaften, zB schwimmt – schwimmt nicht, magnetisch – nicht magnetisch
    • Strichaufzählung
      nach Veränderungen, zB wird größer, wird fest; wird leichter
    • Strichaufzählung
      Experimentieren
  • Strichaufzählung
    Experimente und einfache Versuchsreihen durchführen zB mit Wasser: Verdunsten, Verdampfen, Gefrieren, Schmelzen; Reinigen des Wassers durch Filtern, Mischen und Trennen von Stoffen Einfache Versuche an Beispielen der Verbrennung oder der Verrottung
  • Strichaufzählung
    Dokumentieren
    • Strichaufzählung
      Beschreiben beobachteter Vorgänge (zB Schmelzen: Eis, Fett; Auflösen in Wasser: Salz, Zucker, Dicksaft) und Ergebnisse von Experimenten in geeigneter Weise (zB Tabellen, Wetterkarten; Protokollieren) festhalten
  • Strichaufzählung
    Im Umgang mit Stoffen sachgemäß und verantwortungsbewusst handeln

Die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (zB Beipackzettel) kennen und den Umgang mit als gefährlich gekennzeichneten Stoffen vermeiden

Die Gefahren der Wasserverschmutzung kennen und sich um die Reinhaltung des Wassers bemühen

Zur Sammlung wiederverwertbarer Stoffe (Gegenstände) beitragen

Umweltgerechtes Handeln bei der Anschaffung, beim Gebrauch und bei der Beseitigung bestimmter Stoffe erlernen

Möglichkeiten zur Beseitigung und Wiederverwertung von Stoffen kennen lernen“

Didaktische Grundsätze:

Die Aufgliederung des Sachunterrichts in sechs Erfahrungs- und Lernbereiche ist für die Planung und die Gestaltung der täglichen Unterrichtsarbeit nicht das primär strukturierende Prinzip. Vielmehr ist sicherzustellen, dass über die allgemeinen didaktischen Grundsätze hinaus Lernprozesse in konkreten Erlebnis-, Handlungs- und Sachzusammenhängen ermöglicht werden. Es sind daher solche Themenbereiche aufzugreifen, die bereichs- und fachübergreifendes Lernen zulassen (zB Wohnen, Arbeiten, sicher versorgen, die Umwelt gestalten), dabei können auch erste Einblicke über die Grenzen Österreichs hinaus gemacht werden. Bei der didaktischen Umsetzung der „europäischen Dimension“ im Unterricht geht es vor allem um das Entwickeln von Einstellungen, Haltungen und Orientierungen. Auf der Grundstufe römisch II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an der Eigengesetzlichkeit der einzelnen Erfahrungs- und Lernbereiche orientieren können.

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft

Lernen in diesem Bereich erfordert besondere didaktische Maßnahmen und Bedingungen und ist nicht selten auf langfristige Prozesse angewiesen; auch Umwege können positive Elemente dieses Lernens sein. Als Voraussetzung bedarf solches Lernen besonders der emotionellen Betroffenheit aller Beteiligten. Darüber hinaus ist es angewiesen auf eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Toleranz. Die Lehrerin bzw. der Lehrer sollte den Kindern Vorbild in demokratischer Haltung und wertschätzendem Umgang sein. Diskretion, Taktgefühl und Behutsamkeit sind vor allem im Bereich der Sexualerziehung angebracht.

Als wichtige Rahmenbedingungen sind gerade in diesem Erfahrungs- und Lernbereich die Formen kooperativen Lernens und ein pädagogisches Klima, in dem sich alle wohl fühlen können, anzusehen.

Dafür steht eine Vielfalt methodischer Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Strichaufzählung
    das Aufgreifen realer sozialer Begebenheiten und Situationen;
  • Strichaufzählung
    die verbale Darstellung und Verarbeitung sozialer Ereignisse und Probleme in unterschiedlichen Gesprächssituationen;
  • Strichaufzählung
    Verbalisieren von Gefühlen, Einstellungen und Meinungen;
  • Strichaufzählung
    das Verdeutlichen sozialer Erscheinungen und Abläufe sowie von Gefühlen durch Darstellen und Bearbeiten in verschiedenen Spielformen;
  • Strichaufzählung
    das Einholen und Verarbeiten von Informationen über sich selbst und andere;
  • Strichaufzählung
    soziale Situationen erfahrbar machen und für sie verschiedene Lösungsmöglichkeiten suchen (zB Bild- und Textvorgaben);
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Möglichkeiten des Schullebens für Begegnungen, soziales Planen, Entscheiden und Handeln nützen (zB klassenübergreifende Aktionen, Patenschaften, Einbeziehung der Eltern);
  • Strichaufzählung
    das Planen und Durchführen sozialer Vorhaben.

Erfahrungs- und Lernbereich Natur

Die didaktischen Überlegungen für den Lernbereich Natur müssen sich auf die Tatsache stützen, dass das Grundschulkind (bei der Auseinandersetzung mit der Umwelt) besonderes Interesse an der Natur zeigt. Eine wichtige Voraussetzung für Lernmotivation und guten Unterricht ist es, wenn die direkte Begegnung mit der Natur ermöglicht werden kann. Ergänzend dazu wird es notwendig sein, nicht unmittelbare Abläufe und Gegebenheiten den Kindern durch geeignete Medien anschaulich zu vermitteln. Der Unterricht hat solchen didaktischen Konzepten zu folgen, die im Kind den Wunsch zum Entdecken und Erforschen der Natur verstärken. Die Schülerin bzw. der Schüler soll in den Gebrauch altersgemäßer Informationsquellen, wie zB Bestimmungsbücher eingeführt werden.

Durch Vernetzung des Lernbereiches Natur mit den anderen Bereichen des Sachunterrichts wird die Vertiefung verantwortungsvollen und umweltgerechten Verhaltens angestrebt.

Erfahrungs- und Lernbereich Raum

Im Erfahrungs- und Lernbereich Raum werden erste Einblicke in nahe und weiter entfernte Bezugsräume ermöglicht. Dabei ist darauf zu achten, dass es um erste Einsichten, sowie das Erkennen von Zusammenhängen geht und nicht um vordergründiges, abfragbares Begriffswissen. Bei der Auswahl der Lerninhalte steht die Lebens- und Erfahrungswelt der Kinder im Vordergrund und nicht die Systematik.

Ausgehend davon, dass sich die Kinder bereits in ihrer unmittelbaren Umgebung zurechtfinden können, soll diese Orientierungsfähigkeit erweitert und ausgebaut werden (zB durch Orientierungsspiele und kindgemäße Übungen).

Beispiele aus der Umgebung der Kinder bilden die Grundlage für das Erkennen und Verstehen von Zusammenhängen zwischen landschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gegebenheiten.

Folgende methodische Möglichkeiten bieten sich an:

  • Strichaufzählung
    bewusste Betrachtung landschaftlicher Geländeformen und Vergleichen mit der Wirklichkeit und realistischen Abbildungen zB Fotos, Zeichnungen, Bildkarten, Prospekte;
  • Strichaufzählung
    Darstellen, Beschreiben der geographischen Umwelt des Wohnortes, des Schulortes, der Gemeinde, des politischen Bezirkes und des Bundeslandes;
  • Strichaufzählung
    Sammeln von Anschauungsmaterial zur Illustration und Festigung;
  • Strichaufzählung
    Einsatz von Modellen und einfachen Skizzen;
  • Strichaufzählung
    Orientierungshilfen: zB in der Natur; Kompass, Plan, Karte.

Erfahrungs- und Lernbereich Zeit

Schulanfängerinnen und Schulanfängern ist die Orientierung in zeitlichen Dimensionen nur in erlebnismäßig erfassbarem Ausmaß möglich; das Orientierungsvermögen muss daher durch entsprechende Hilfeleistung zunehmend ausgebaut und begrifflich erfassbar gemacht werden, indem Ereignisse, Personen, Gegenstände, zu denen die Schülerin bzw. der Schüler Beziehungen herstellen kann, in den Unterricht einbezogen werden.

An bedeutsamen Zeitbildern aus der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler soll der historische Raum zunehmend erfasst werden.

Als Lern- und Arbeitsformen bieten sich an:

  • Strichaufzählung
    Sammeln, Ordnen und Vergleichen von Informationen unter historisch–kulturellem Aspekt;
  • Strichaufzählung
    Erkunden und Erkennen von Veränderungen der Umwelt der Schülerin bzw. des Schülers und ihrer bzw. seiner Bezugspersonen durch Beschreiben, Darstellen (Rollenspiel), Vergleichen, zeitliches Zuordnen (Entwicklungsreihen);
  • Strichaufzählung
    Begegnung mit Zeitzeugen; anderen Quellen der Vergangenheit;
  • Strichaufzählung
    andere Quellen der Vergangenheit.

Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaft

Elementares wirtschaftskundliches Lernen erfolgt primär in der unmittelbaren Begegnung und Auseinandersetzung mit jenen Ausschnitten und Zusammenhängen der Wirtschaft, denen die Schülerinnen bzw. Schüler in ihrem täglichen Leben begegnen.

Darüber hinaus sind immer wieder Erfahrungen aufzugreifen, die das Kind aus seiner eigenen wirtschaftlichen Situation gewonnen hat.

Folgende Vorgehensweisen bieten sich an:

  • Strichaufzählung
    der wirtschaftskundlich akzentuierte Lehrausgang; das Auswerten von Erkundungs- und Beobachtungsaufgaben; das Befragen von Personen, die von ihren eigenen wirtschaftlichen Erfahrungen berichten können (zB Eltern, Expertinnen und Experten);
  • Strichaufzählung
    das Arrangieren von Lernsituationen mit Hilfe originaler Materialien aus dem Bereich Wirtschaft (Lebensmittel, Kleidung, Verpackungsmaterial, Werbemittel, Werkzeuge und dergleichen) sowie mit einschlägigem didaktischem Material;
  • Strichaufzählung
    durch Erarbeiten bzw. Klären grundlegender Begriffe aus dem Wirtschaftsleben Tatsachen und Zusammenhänge besser verständlich machen;
  • Strichaufzählung
    Abläufe wirtschaftlichen Handelns in spielerischer Form durchschaubar machen;
  • Strichaufzählung
    angemessene Verhaltensweisen in Geschäften und Betrieben (zB Einkaufen, Reklamieren, Werbeangebot, Preis- und Qualitätsauszeichnungen) besprechen

Erfahrungs- und Lernbereich Technik

Die didaktischen Überlegungen für den Lernbereich Technik müssen von der Tatsache ausgehen, dass das Interesse des Grundschulkindes sehr stark auf naturwissenschaftliche Sachverhalte seiner Umwelt ausgerichtet ist.

In der unmittelbaren Begegnung mit der Wirklichkeit soll dem Kind handlungsorientiertes und entdeckendes Lernen ermöglicht werden. Dabei spielt das freie und angeleitete Experimentieren eine zentrale Rolle. Hier bietet sich Kindern die Gelegenheit, von ihren Alltagsvorstellungen zu sachlich fundierten Kenntnissen zu gelangen.

  • Strichaufzählung
    Sachtexte und Sachzeichnungen sollen das experimentierende Arbeiten begleiten;
  • Strichaufzählung
    Schülerversuche integrieren sämtliche fachspezifische Arbeitsweisen und fördern Lernbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Kooperationsfähigkeit;

Durch Vernetzung des Lernbereiches Technik mit den anderen Bereichen des Sachunterrichts wird die Vertiefung verantwortungsvollen und umweltgerechten Verhaltens angestrebt;

Darüber hinaus sind die Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand Technisches Werken wahrzunehmen und Überschneidungen zu vermeiden.

Deutsch, Lesen, Schreiben

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Schüler – unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen – in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zu zwischenmenschlicher Verständigung im mündlichen und schriftlichen Bereich durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.

Im einzelnen geht es darum,

  • Strichaufzählung
    die individuelle Sprache des Kindes zur Standardsprache zu erweitern;
  • Strichaufzählung
    den richtigen Sprachgebrauch im mündlichen und schriftlichen Bereich zu üben und zu festigen;
  • Strichaufzählung
    zum Lesen und zur Auseinandersetzung mit dem Gelesenen anzuregen;
  • Strichaufzählung
    einen kreativen Sprachgebrauch zu ermöglichen und zu fördern;
  • Strichaufzählung
    einige Grundeinsichten in Funktion und Struktur unserer Sprache gewinnen zu lassen;
  • Strichaufzählung
    einfache Arbeits- und Lerntechniken zu vermitteln, die in zunehmendem Maße zu selbständigem Bildungserwerb befähigen.

Der Unterrichtsgegenstand Deutsch gliedert sich in folgende Teilbereiche:

  • Strichaufzählung
    Sprechen
  • Strichaufzählung
    Lesen
  • Strichaufzählung
    Schreiben
  • Strichaufzählung
    Verfassen von Texten
  • Strichaufzählung
    Rechtschreiben
  • Strichaufzählung
    Sprachbetrachtung.

Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und die stoffliche Linienführung des Lehrplans, soll aber keinesfalls einer sinnvollen Vernetzung von Lernbereichen entgegenstehen, und ermöglicht daher dem Lehrer einen kindgemäßen und sachgerechten Unterricht.

Sprechen:

Absatz 5, aufgehoben

Sprechen ist einer der wichtigsten Teilbereiche des Deutschunterrichts, gliedert sich in fünf Aufgabenfelder und umfaßt grundlegende und langfristige Ziele. Wesentliche Aufgabe des Teilbereiches Sprechen ist es, die Bereitschaft und Fähigkeit der Schüler zur mündlichen Kommunikation allmählich zu erhöhen und sie zu einem möglichst sicheren Gebrauch der Standardsprache zu führen.

Lesen:

Der Leseunterricht auf der Grundstufe römisch eins hat die Aufgabe, den Schülern die grundlegende Lesefertigkeit zu vermitteln und damit die Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten zu ermöglichen. Zunehmend erfahren die Schüler das Lesen als einen bedeutenden Zugang zu unserer Kultur, insbesondere als ein wesentliches Mittel zur Informationsgewinnung und zur Unterhaltung.

Im Leseunterricht auf der Grundstufe römisch II sollen die Schüler erfahren, daß sie durch Lesen und durch die Auseinandersetzung mit dem Gelesenen über ihre realen Lebenserfahrungen hinaus das Verständnis für sich selbst und für andere vertiefen sowie sich und andere informieren und unterhalten können.

Die vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten verschiedenster Art dient der Anbahnung der Lesemündigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Lesefertigkeit der Schüler zu erweitern und zu festigen.

Schreiben:

Aufgabe des Schreibunterrichtes ist es, die Schüler zum Gebrauch grundlegender konventioneller grafischer Zeichensysteme anzuleiten. Dabei sollen sie erfahren, dass Schreiben eine Form der Kommunikation und Dokumentation ist. Es geht aber auch um einfache Möglichkeiten des Layouts sowie um fantasievolles Anwenden von Schrift, Schriftzeichen und Skripturalem. Im Besonderen soll der Schreibunterricht zur sicheren Beherrschung unseres Schriftsystems führen.

Schrift und Typografie (Schreiben):

Schrift und Schriftzeichen sowie einfache Möglichkeiten des Layouts im Alltag

Briefe, Einladungen, Plakate, Schülerzeitungen, … herstellen

Schrift und Schriftzeichen als Verständigungsmittel und als Bildelemente

… auch Blockschrift und Gemischtantiqua; Buchstaben auch stempeln, schablonieren, ausschneiden, zerschneiden und anders zusammensetzen, aufkleben

Bewusstes Wahrnehmen von Schrift und Schriftzeichen in der engeren Umwelt

Plakate, Lichtreklamen, Geschäftsaufschriften, Zeitungsköpfe, Embleme, Fernsehsignets, …

Fantasievolles Anwenden von Schrift, Schriftzeichen und Skripturalem

Skripturale Kritzeleien; übernommene, variierte oder frei erfundene Schriftzeichen; unterschiedlichste Materialien und Werkzeuge; ein- und mehrfärbig“

Verfassen von Texten:

Im Teilbereich Verfassen von Texten sollen sich die Schüler auf der Grundlage ihrer Mitteilungsbereitschaft und der erworbenen Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben zunehmend selbständig schriftlich äußern, und zwar sowohl ichbezogen, zB über Erlebnisse, Beobachtungen, als auch partnerbezogen, zB Wünsche, Fragen; auf der Grundstufe römisch II auch sachbezogen.

Rechtschreiben:

Aufgabe des Rechtschreibunterrichtes ist es, die Schüler zu normgerechtem Schreiben zu motivieren, grundlegende Rechtschreibkenntnisse zu vermitteln und in der Folge ihr Rechtschreibkönnen kontinuierlich zu erweitern, sie zum Erkennen und Anwenden einfacher Regeln zu führen und ihnen eine möglichst geläufige Nachschlagetechnik zu vermitteln.

Sprachbetrachtung:

Aufgabe der Sprachbetrachtung ist es, allmählich wachsende Einsichten in Funktion und Struktur unserer Sprache zu vermitteln und zunehmend begrifflich zu sichern.

Lehrstoff: Grundstufe römisch eins (1. und 2. Schulstufe)

Sprechen

Als Schwerpunkte innerhalb der einzelnen Aufgabenfelder bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten:

beim Erzählen, Mitteilen, Zuhören

  • Strichaufzählung
    beim Erzählen und Mitteilen anderer bewußt zuhören und sich zu Gehörtem äußern können; beim situationsbezogenen Sprechen
  • Strichaufzählung
    in verschiedenartigen Situationen sprachlich angemessen handeln; beim Gespräch
  • Strichaufzählung
    sich in verschiedenen Gesprächsformen beim Sprechen, Hören und Verstehen einander zuwenden;
  • Strichaufzählung
    einsehen, daß Miteinander Sprechen geregelt werden muß, und daher einfache Gesprächsregeln vereinbaren und beachten;
  • Strichaufzählung
    in der Schule erworbene Sprechformen und sprachliche Mittel allmählich auch im Gespräch anwenden; bei der Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit)
  • Strichaufzählung
    den Wortschatz auf verschiedenen Ebenen (Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe usw.) erweitern;
  • Strichaufzählung
    über häufig gebrauchte Satzmuster verfügen und allmählich zur Standardsprache hingeführt werden; bei der Sprechübung (Deutliches Sprechen)
  • Strichaufzählung
    Laute richtig bilden sowie Wörter und Texte gut artikulieren können;
  • Strichaufzählung
    ausdrucksvoll sprechen können.

Erzählen, Mitteilen, Zuhören:

Motivation

In einer entspannten Atmosphäre Freude und Bereitschaft zum Erzählen, Mitteilen und Zuhören entwickeln

Geeignete Situationen aufgreifen oder schaffen, die zum Erzählen anregen

Erlebnisse, Beobachtungen und Gefühle mitteilen

Von persönlichen Erlebnissen, Ereignissen, Beobachtungen usw. erzählen

Zu Bildern und Bildgeschichten sprechen

Eigene Gefühle und Empfindungen äußern sowie die anderer wahrnehmen und verstehen, zB durch Trösten, Beruhigen und dergleichen verbal Hilfe anbieten

Spielerischer, kreativer Umgang mit Sprache

Laut- und Wonspielereien, Reimbasteleien uam. versuchen

Namen, Begriffe, Geschichten usw. erfinden und verändern

Zuhören

Dem Erzählen des Lehrers zuhören und daraus Anregungen für das eigene Erzählen gewinnen; dem Erzählen·der Mitschüler aufmerksam zuhören

Die Aufnahmebereitschaft und -fähigkeit durch geeignete Erzählsituationen (Erzäh!kreis, regelmäßige Erzäh!zeiten vorsehen, eventuell Aufmerksamkeitsübungen und dergleichen) wecken und fördern Gehörtes (zunächst ohne Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit) wiedergeben

Sich zu Gehörtem äußern (zB Fragen stellen)

Situationsbezogenes Sprechen:

In einfachen Sprechsituationen Erfahrungen sammeln, Situationen sprachlich bewältigen

Sprechsituationen aufgreifen und spielerisch erproben, zB

  • Strichaufzählung
    Begrüßen, Verabschieden, sich entschuldigen
  • Strichaufzählung
    sich erkundigen bzw. Auskunft geben
  • Strichaufzählung
    Vorschläge äußern (Sitzordnung, Pausengestaltung, Spiele, Freizeitgestaltung)

Gespräch:

Hinführen zum Gespräch; Vorformen des Gesprächs

Spielerische Formen des Miteinander-Sprechens (zB Kennenler· nen, Rate- und Fragespiele, Zuhörspiele und Spiele zur Weitergabe des Wortes)

Einfache Kommunikationsformen (Weiterrufen in der Sprechkette, Erzählkreis usw.)

Schrittweises Sichern einfacher Formen des Ansprechens, Anknüpfens, Weiterführens und dergleichen

Schulung des Hörens und Verstehens

Vom Wahrnehmen ober das bewußte Hinhören und Zuhören zum Aufeinander-Hören

Einsehen, Vereinbaren und Beachten einiger wichtiger Gesprächsregeln

Die Wichtigkeit von Gesprächsregeln einsehen bzw. vereinbaren nd beachten (zB das Won weitergeben, den Sprecher ansehen und ihm zuhören, ihn ausreden· lassen, den Sprecher nicht auslachen, wenn er Unpassendes oder Unverständliches sagt, seine eigene Meinung begründen können)

Hinführen zu verschiedenen Gesprächsformen

Partner-, Gruppen- und Kreisgespräche zu Themen aus dem Erfahrungs- und lnteressensbereich der Kinder oder aus achbegegnungen in verschiedenen Lernbereichen oder über das Miteinander-Sprechen selbst (zB mittels Kasper-Spielen)

Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit):

Wortschatz erweitern und differenzieren

Über Gegenstände, Bilder und ähnliches sprechen: Tätigkeiten, Geräusche, Beobachtungen usw. sprachlich darstellen

Vorhandene sprachliche Elemente zu neuen Woneinheitenzusammenfügen und deren Bedeutung suchen

Die Bedeutung von Wönern umgrenzen, inhaltlich bestimmen, zB durch zugehörige Gegenwörter (groß – klein) oder durch kleine sprachliche Felder

Richtige Satzmuster üben

Sätze mit gleichem Satzbau analog bilden Üben von Satzmustern, die häufig fehlerhaft verwendet werden, insbesondere Fehlformen, die sich aus dem Umerschied zwischen Mundan- und Standardsprache ergeben

Sprechübung (Deutliches Sprechen):

Natürlich und ausdrucksvoll sprechen

Fördern und Verstärken des natürlichen Sprechens der Kinder

Sprache ausdrucksvoll gestalten (zB Emotionen, Meinungen, Interessen durch sprachlicheAusdrucksmittel unterstützen)

Deutlich sprechen

Bewußtes Beachten der Artikulation beim Sprechen; Zungenbrecher und ähnliche Texte anikulien nachsprechen; Sprachspiele

Übungen zur Lautumerscheidung (zB singen – sinken, reden – retten, Liebe – Lippe)

Texte nachgestaltend und sinngestaltend sprechen

Sprechen von Reimen, Versen und Gedichten; Reimwörter finden Verse und kurze Gedichte frei vortragen

Mundart – Standardsprache

Mundart und Standardsprache vergleichen; Gemeinsamkeiten

und Unterschiede feststellen

Lesen

Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe

  • Strichaufzählung
    eine möglichst anhaltende Lesemotivation entwickelt haben;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sind, altersgemäße Texte in gemischter Antiqua geläufig zu lesen;
  • Strichaufzählung
    den Sinn dieser Texte erfassen können;
  • Strichaufzählung
    sich mit Texten in einfacher Weise auseinandersetzen können.

Erstlesen (Grundleistungen):

Den nachfolgend genannten Grundleistungen kommt als Voraussetzung für den Erstleseunterricht im engeren Sinn besondere Bedeutung zu (siehe dazu auch diesbezügliche didaktische Grundsätze).

Lesemotivation

Permanente und gezielte Maßnahmen zur Weckung des Lesewillens und zur Erhaltung der Lesefreude

Sprachforderung

Umfassende und gezielte Maßnahmen zur Sprachentwicklung; wechselseitige Unterstützung von mündlichem Sprachunterricht und Lesenlernen

Sprechmotorik

Artikulierendes Sprechen, Beobachten der Lautbildung

Akustische Gliederungs- und Merkfähigkeit

Gehörte Sprache in Wöner gliedern; Wöner von ähnlich klingenden anderen unterscheiden und später wiedererkennen; Einzel!aute erkennen, von anderen unterscheiden und später ieder erkennen; einfache Reime erkennen, sich merken,

selbst bilden

Visuelle Gliederungs- und Merkfähigkeit

Auf Bildern Einzelheiten erkennen und später wiedererkennen; die Gliederung von gedruckten und geschriebenen Texten in Wöner wahrnehmen, einige Wöner von anderen unterscheien und später wiedererkennen

Symbolcharakter der Schrift und

anderer Zeichen

Edassen, daß Schrift und andere Zeichen {zB Verkehrszeichen) etwas bedeuten und daß man ihre Bedeutung durch „Lesen“

finden kann

Grundlegende Begriffe

Wort, Laut, Schrift, Buchstabe; links, rechts, oben, unten, vorne, hinten und dergleichen

Erstleseunterricht (Lehrgang):

Unabhängig von der gewählten Methode und Ausgangsschrift umfaßt der Erstleseunterricht imeigentlichen Sinn der Grundstufe römisch eins mehrere Teilschritte, wobei ihre Reihenfolge keine bindende methodische Abfolge ausdrucken.

Übungen zum akustischen, sprechmotorischen und visuellen Durchgliedern von Sätzen und Wörtern

Durchgliedern von Sätzen in Wörter

Ähnlich klingende Wöner sprechen, vergleichen und unterscheiden

Laute und Lautgruppen heraushören und sprechen.

Gleiche Buchstabengruppen in verschiedenen Wörtern feststellen, von anderen unterscheiden und kennzeichnen

Durchgliedern von Wörtern durch Ah- und Aufbauübungen

Laute und Buchstaben austauschen und neue Wöner entstehen lassen

Erfassen der Laut-Buchstaben-Zuordnung in ihren verschiedenen

In vielseitigen Übungen jedem Buchstaben den ihm entsprechenden Laut zuordnen und artikulieren .(zB Buchstaben suchen, feststellen, benennen, sortieren, unterscheiden usw.)

Varianten und Qualitäten; Beherrschen der Buchstaben

Benimmte Buchstaben auch fur mehrere Laute anwenden (zB in sehen und Straße)

Unterschiedliche Buchstaben bzw. Buchstabengruppen für den gleichen Laut einander zuordnen (zB Großbuchstaben – Kleinbuchstaben)

Speichern und Wiedergeben von Wörtern nd Buchstabengruppen

Einprägen von ausgewählten Wörtern durch oftmaliges Anbieten ihres Schrift- und Klangbildes und sprechmotorisches Wiedergeben

Übungen zum raschen Wiedererkennen von Wörtern und uchstabengruppen

Aufbauendes Zusammenlesen

Aufhauendes Zusammenlesen zunächst von bekannten, dann von unbekannten Wörtern; Erfassen ihrer Bedeutung

Nonsenswörter aufbauen und lesen

Vielfältige Auf- und Abbautibungen

Durch Austauschen, Weglassen und Hinzufügen von Buchstaben bei bekannten und später bei unbekannten Wörtern, die Bedeutung eines Wortes verändern

In neuen Wörtern bekannte Elemente auffinden und als Lesehilfe verwenden

Sätze mit bekannten und neu gelernten Wörtern bauen und umbauen. Erfassen ihrer Bedeutung bzw. ihrer Bedeutungsänderung

Weiterführendes Lesen:

Steigerung der Lesesicherheit und der Lesegeläufigkeit

Vielfältige Übungen zur guten Ausspfache

Überschauendes Lesen von Texten in immer größeren Sinnschritten, zB durch Übungen im „Blitzlesen“

Beachtung der wichtigsten Satzzeichen

Übungen zum sinnerfassenden Lesen

Vom lauten zum stillen Lesen von Texten

Beantworten von Fragen zum gelesenen Text

Unterscheiden von Wichtigem und Unwichtigem

Schriftliche Anweisungen, Aufforderungen und ähnliches verstehen

Begegnung mit literarischen Texten in möglichst natürlichen Lesesituatioaon

Umweltgeschichten, Märchen, Kinderlyrik, kurze dramatische Szenen usw.

Einbeziehung von Privatlektüre

Erste Übungen zum partnerbezogenen sinngestaltenden Lesen (Vorlesen) von vorgeübten Texten in natürlichen Lesesituationen

Literarische Texte

Gebrauchstexte (zB Anleitungen, Einladungen, Aufforderungen, Hinweise, Anordnungen, Anfragen, Listen, Notizen)

Eigene Niederschriften und Niederschriften von Mitschülern lesen

Anbahnung selbständiger Auseinandersetzung mit Texten verschiedener Art

Gespräche und Diskussionen zur Sinnverarbeitung

Stellungnahmen, Vergleiche, Gegenüberstellungen, Veränderungen und phantasievolle Weiterführungen usw.

Schreiben

Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe

  • Strichaufzählung
    Buchstaben, Ziffern und Zeichen in einer der österreichischen Schulschrift angenäherten Form aus der Vorstellung schreiben können (dies schließt nicht aus, daß die Schüler mit dem Schreiben der Druckschrift vertraut gemacht werden);
  • Strichaufzählung
    kurze Texte gut lesbar – auch aus der Vorstellung – schreiben können;
  • Strichaufzählung
    Ansätze zu einer geläufigen Schrift erkennen lassen.
Der Schüler soll seine Grundvoraussetzungen für das Schreibenlernen festigen und zumindest in folgenden Teilbereichen weiterentwickeln:

Bei diesen Übungen werden Leistungsunterschiede deutlich erkennbar. Sie geben Hinweise, in welchen Teilbereichen die einzelnen Schüler individuell zu fördern sind.

Auf die wechselseitigen Beziehungen zwischen Schreiben-, Lesen- und Rechtschreiblernen ist zu achten, wobei aber auch den unterschiedlichen Lernfortschritten der Kinder in diesen Bereichen Rechnung zu tragen ist.

Unabhängig von der gewählten Methode und Ausgangsschrift umfaßt der Schreibunterricht der Grundstufe römisch eins folgende Bereiche:

Schreibmotivation

Freude am grafischen Gestalten, am möglichst genauen Ausfoliren von grafischen Formen) an der gelungenen Verständigung durch grafische Zeichen

Training der filr das Schreiben bedeutsamen Grob- und Feinmotorik

Lockerungsubungen, insbesondere für die Schulter-, Arm-, Hand- und Fingermuskulatur; auch beidhändige Übungen; ingerspiele und anderes

Bewegungsabläufe von der Großmotorik in Richtung Feinmotorik berführen

Kräftigungsübungen für die Hand- und Fingermuskulatur (Kneten, Falten, Formen, Biegen, Reißen und dergleichen)

Grundlegendes Begriffsverständnis für Bewegungsrichtungen und Bewegungsformen

Im. Zusammenhang mit dem Training der Grob- und Feinmotorik:

auf, ab, hinaus, hinunter, nach links, nach rechts, schräg;

in der Mitte, oberhalb, unterhalb;

gerade, eckig, rund spitz

Schulung, der Auge-Hand-Koordination

Vorgegebene einfache und zusammenhängeride Bewegungsabläufe übernehmen und möglichst genau nachvollziehen

Vorgegebene rhythmische Bewegungsreihen übernehmen und möglichst genau nachvollziehen

Bewegungen aus der Vorstellung möglichst genau nachvollziehen

Übungen in kleiner werdenden Spurvorlagen

Schreibhaltung; verschiedene Schreibwerkzeuge und Schreibmaterialien gebrauchen

Hilfen und Hinweise zur Körper- und Handhaltung

Erfahrung im Umgang mit verschiedenen Schreibgeräten auf unterschiedlichen Schreibflächen sammeln

Die Grundformen der Ausgangsschrift nachbilden und schreiben

Formelemente und Grundformen der Schreibbewegung üben; zB Aufstrich, Abstrich, Waagrechte, -Parallele, Spitze, Arkade, Girlande, Oval, Schleife

Das Zeichenverständnis vorbereiten

Einfache Zeichen (zB Verkehrszeichen, Symbole) darstellen und ihre Aussage verbalisieren

Bei Qiesen Übungen werden Leistungsunterschiede .deutlich erkennbar. Sie geben Hinweise, in welchen Teilbereichen die einzelnen Schüler individuell zu fordern sind.

Auf die wechselseitigen Beziehungen zwischen Schreiben-, Lesen- und Rechtschreiblernen ist zu achten; wobei aber auch den unterschiedlichen Ler.nfonschritten der Kinder in diesen Bereichen Rechnung zu tragen ist.

Unabhängig von der gewählten Methode und Ausgangsschrift umfaßt der Schreibunterricht der Grundstufe römisch eins folgende Bereiche:

Buchstaben und Ziffern formgerecht und im richtigen Bewegungsablauf ausfuhren

Aus Form- und Bewegungselementen entstehen Buchstaben und Ziffern; Wechseln von Schriftgröße und Schreibgerät

Wörter und Sätze gut lesbar ab- und aufschreiben

Buchstaben· zu Wörtern. und Sätzen zusammenfügen; dabei Schreiben als sinnvolle Tätigkeit erfahren; Selbstgeschriebenes stets auch lesen

Bei der Schulschrift: Zeigen und Beschreiben schwieriger Bewegungsabläufe, zB Richtungswechsel, Buchstabenverbindungen

Wörter zunehmend als Ganzes abschreiben; Hinführen zum Aufschreiben (Schreiben aus der Vorstellung)

Schreibabläufe zunehmend automatisieren

Allmähliches. Beschleunigen des Bewegungsablaufes, zB durch Nachfahren von Buchstabenverbindungen und kurzen Wörtern

Schreibbewegungen automatisieren, damit Schrift frei verfugbar wird

Formgerechtes und geordnetes Schreiben

Formale Ordnungen beim Schreiben einhalten; zB Steilheit des Schriftwinkels, Verhältnis der Ober-Mittel-Unterlängen; gleiche Wort.abstände und Zeilenabstände; Rand beachten

Die Beziehungen zwischen Druckschrift und Schulschrift

Druckschrift und Schulschrift miteinander vergleichen; auf der 2. Schulstufe Wörter und kurze Texte von Druckschrift in die Schulschrift übertragen

Verfassen von Texten

Als Schwerpunkte der einzelnen Aufgabenfelder können bis zum Ende der 2. Schulstufe angesehen werden:

  • Strichaufzählung
    Freude am Verfassen von Texten entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Mitteilungen, Wünsche, Fragen, Antworten und dergleichen niederschreiben;
  • Strichaufzählung
    eigene Erlebnisse, Beobachtungen und ähnliches in kurzen Sätzen aufschreiben;
  • Strichaufzählung
    über Personen, Tiere, Gegenstände, Handlungsabläufe und Sachverhalte schreiben.

Vorbereitende und begleitende Übungen zum Verfassen von Texten

Das mündliche Erzählen und Mitteilen der Schüler allmählich in die Form kurzer schriftlicher Texte lenken

Vorgegebene kurze Texte, aber auch einzelne Sätze und Wortgruppen abschreiben und diese gelegentlich auch ohne Vorlage aufschreiben

  • Strichaufzählung
    Wichtiges von weniger Wichtigem bzw. Unwichtigem unterscheiden

Ungeordnet vorgegebene Wörter zu einem Satz, ungeordnet vorgegebene Sätze zu einem sinnvollen Text ordnen

Passende Überschriften zu einfachen Geschichten, zu Bildern ua. finden und schreiben

Die inhaltlichen Aussagen einer Bildfolge in Sätzen ausdrücken

  • Strichaufzählung
    Vorgegebene Textteile ergänzen

ZB zu einer Geschichte einen Schluß finden

  • Strichaufzählung
    Situationsbezogene Formulierungsübungen

Im Bereich des Wortschatzes und der Satzstrukturen

  • Strichaufzählung
    Einfache schriftliche Muster funktionsgerecht anwenden

ZB Beschriften von Heften und BüChern; Adressen auf Grußkarten; Bücherlisten

  • Strichaufzählung
    Gemeinsames Erarbeiten eines Textes

ZB zu einem Ereignis, Bild

Texte verfassen

Selbständig verfaßte Niederschriften können anfangs nur aus einem Wort, einer Wortgruppe oder einem kurzen Satz bestehen. Sie werden im allgemeinen erst allmählich (etwa auch durch das gemeinsame Verfassen von Texten) auf zwei oder mehrere kurze Sätze erweitert. Beim Verfassen von Texten ist – von der ursprünglich starken Ichbezogenheit des kindlichen Schreibens ausgehend – darauf hinzuarbeiten, daß allmählich eine oder mehrere vorwiegende Schreibabsichten berücksichtigt werden:

  • Strichaufzählung
    andere unterhalten oder Anteil nehmen lassen (zB eigene Erlebnisse aufschreiben, damit sie andere lesen können)
  • Strichaufzählung
    andere informieren (z.B durch Mitteilungen, durch einfache Beschreibungen)
  • Strichaufzählung
    an andere appellieren (zB durch Bitten, Wünsche, Anfragen, Einladungen)
  • Strichaufzählung
    sich etwas notieren (zB Merkzettel, Verzeichnis)

Rechtschreiben

Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, dass die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe

  • Strichaufzählung
    einen begrenzten Wortschatz gründlich geübt haben und möglichst sicher beherrschen;
  • Strichaufzählung
    sich einiger Strategien bedienen können, um zu normgerechtem Schreiben zu gelangen;
  • Strichaufzählung
    einige grundlegende Kenntnisse der Großschreibung, der Interpunktion und der Trennung erworben haben.

Motivation

Das Bemühen um normgerechtes Schreiben wecken und fördern

Erarbeitung und Sicherung eines begrenzten Wortschatzes

  • Strichaufzählung
    Auswahl des Wortschatzes

Wörter, deren Bedeutung bereits erfasst wurde, nach folgenden Kriterien auswählen: aktiver Wortschatz, Häufigkeit, exemplarischer Wert auch im Hinblick auf spätere Analogie- und Regelbildungen

  • Strichaufzählung
    Wörter durchgliedern

Wörter akustisch, optisch und sprechmotorisch durchgliedern

Entsprechungen, Teilentsprechungen und Nichtentsprechungen zwischen Lautung und Schreibung entdecken

In verschiedenen Wörtern gleiche Schreibungen feststellen (Verdopplungen, Endungen ua.)

  • Strichaufzählung
    Wörter einüben

Wörter, Wortgruppen und kurze Sätze abschreiben und aufschreiben

Den erarbeiteten Wortschatz in verschiedenen sprachlichen Zusammenhängen anwenden

Von gesicherten Wörtern zur Schreibung anderer Wortformen bzw. anderer Wörter gelangen (Stammprinzip; Wortfamilien)

Beispiele:

Straße – Straßen

Baum – Bäume

Stange – Stängel

kalt – kälter

gehen – geht

essen – isst

fahren – mitfahren – Fahrzeug

Bahn, Autobahn, Eisenbahn

Besonderheiten der Rechtschreibung

  • Strichaufzählung
    Großschreibung

Aus vielen Analogiebildungen erfassen,

  • Strichaufzählung
    dass man Namenwörter großschreibt,
  • Strichaufzählung
    dass das erste Wort im Satz und das erste Wort einer Überschrift groß zu schreiben sind
  • Strichaufzählung
    Interpunktion

Die Satzschlusszeichen Punkt, Fragezeichen und

Rufzeichen in leicht erfassbaren Beispielen richtig

anwenden

  • Strichaufzählung
    Trennung

Einfache Zusammensetzungen in einzelne Wörter trennen

In einfachen Fällen: Wörter nach Sprechsilben trennen

Unterstützende Strategien beim Rechtschreibenlernen:

  • Strichaufzählung
    akusto-sprechmotorisch

Deutlich artikulierendes Sprechen in schriftnaher Überlautung als gelegentlich mögliche Hilfe zum normgerechten Schreiben erkennen können, insbesondere hinsichtlich der Vokallänge für die Schreibung von „ss“ und „ß“

Beim Schreiben leise mitsprechen

  • Strichaufzählung
    visuell-schreibmotorisch

Sich durch Lesen und Schreiben normgerechte Schreibungen einprägen

Wörter zunehmend aus der Vorstellung aufschreiben

  • Strichaufzählung
    erstes Rechtschreibwissen anwenden

Elementare Einsichten in die Regelhaftigkeit der Rechtschreibung anwenden

  • Strichaufzählung
    Hilfen für das Rechtschreiben

Den Lehrer, auch Eltern und Mitschüler um Auskunft bitten

Einführung in den Gebrauch des Wörterbuchs; das Wörterbuch und andere schriftliche Unterlagen verwenden

Sprachbetrachtung

Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe

– Interesse am bewußten Umgang mit Sprache entwickeln.

Einsicht in Sprache durch Entdecken, Vergleichen und Betrachten

Im Zusammenhang mit dem Erstleseunterricht können viele sprachliche Erscheinungen (in den Bereichen Satz, Wort, Buchstabe) bewußt gemacht werden, zB die Gliederung von gedruckten oder geschriebenen Texten in·Wörter; Buchstaben in verschiedenen Positionen eines Wortes

Wiederholtes Vergleichen und Betrachten am anschaulich vorliegenden Sprachmaterial führen zunehmend zum Erfassen in Teilbereichen zum Benennen) sprachlicher Erscheinungen

Dabei kann auch die Erkenntnis angebahnt oder unterstützt werden, daß sich durch die geänderte Bedeutung die grafische Gestalt und die Lautgestalt eines Wortes meist ändert (Puppe – Puppen, Maus – Mäuschen)

Einsicht in Sprache durch spielerischen Umgang mit sprachlichen Elementen.

Neue Wörter durch Weglassen, Hinzufügen oder Austauschen eines Buchstaben oder eines Lautes bilden

Reimwörter

Unsinnige Wörter

Der Satz als Sinneinheit

Sätze bauen und umbauen

Unvollständige Sätze ergänzen bzw. Lückeflsätze vervollständigen

Satzschlußzeichen anwenden:

Punkt, Fragezeichen, Rufzeichen

Die Wortart „Namenwort“

Sammeln und Ordnen von Namen au s der Lebenswelt des Schülers (Namen von Menschen, Tieren, Pflanzen, Dingen)

Suchen von Namenwörtern in Sätzen

Den meisten Namenwönem können die Begleiter der, die oder das zugeordnet werden

Sprachbezogene Begriffe

Die Begriffe „Buchstabe“,,,Won“,,,Satz“ anhand von Beispielen verstehen (nicht ·definieren) und i m Umgang mit Sprache anwenden

Grundstufe II

Sprechen

Als Schwerpunkte innerhalb der einzelnen Aufgabenfelder bis zum Ende der 4. Schulstufe gelten:

Erzählen, Informieren, Zuhören

  • Strichaufzählung
    sprachliche Ausdrucksformen allmählich bewußt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    durch aufmerksames Zuhören Sachverhalte, Gedanken und die Lage anderer erfassen; Situationsbezogenes Sprechen
  • Strichaufzählung
    verschiedenartige Situationen einschätzen und sprachlich angemessen bewältigen; Gespräch
  • Strichaufzählung
    relativ selbständig partner-, sach- und problembezogene Gespräche in verschiedenen Formen führen;
  • Strichaufzählung
    Gesprächsregeln formulieren, begründen und beachten;
  • Strichaufzählung
    einfache Gesprächstechniken kennen und situationsgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    in der Schule erworbene Sprech- und Sprachformen im Gespräch anwenden; Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit)
  • Strichaufzählung
    einen grundlegenden Wortschatz inhaltlich erschlossen und begrifflich verfügbar haben;
  • Strichaufzählung
    zunehmende Sicherheit im Gebrauch der Standardsprache erlangt haben;Sprechübung (Deutliches Sprechen)
  • Strichaufzählung
    Sicherheit im ausdrucksvollen und lautrichtigen Sprechen gewinnen.

3. Schulstufe

Erzählen, Informieren, Zuhören:

Interessant und anschaulich erzählen, andere unterhalten

Über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und dergleichen in zeit•

lieh richtiger Abfolge erzählen

Beim Erzählen wesentliche Einzelheiten berücksichtigen

Durch Erzählen andere unterhalten

Kurze gelesene oder gehörte Geschichten anderen erzählen

Ausgedachte Geschichten erzählen (zu Bildern, Geräuschen,

Wörtern, Pantomimen usw.)

Andere informieren

Einfache Sachverhalte und Handlungsabläufe möglichst genau sprachlich darstellen

Eigene Gefühle, Gedanken und Wünsche anderen mitteilen Auffallende Merkmale von Gegenständen, Tieren und Menschen beschreiben

Aufmerksam·zuhören

Anderen Sprechern längere Zeit aufmerksam zuhören

Wesentliches erfassen und wiedergeben

Zu Gehönem Stellung nehmen

Situationsbezogenes Sprechen:

Verschiedenartige Sprechhandlungssituatiollen sprachlich allmählich sicher bewältigen

Reale Handlungssituationen bzw. in Rollenspielen dargestellte Situationen sprachlich bewältigen:

zB:

  • Strichaufzählung
    mit jemandem Kontakt aufnehmen
  • Strichaufzählung
    trösten, wünschen, fordern, richtigstellen
  • Strichaufzählung
    einem anderen zustimmen, die Meinung eines anderen anerkennen
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung begründen

Gespräch:

Weitergehende Schulung des Zuhörens, Aufeinander-Hörens und erstehens

ZB durch verschiedene kommunikative Spiele; Unterscheiden von Wesentlichem und Unwesentlicheffi; Zusammenfassen wichtiger Ergebnisse eines kurzen Gespdi.chs

Erweitern der Gesprächsregeln und der Gesprächstechniken

ZB beim Thema bleiben

Eigene Behauptungen begründen

Nicht alles unbefragt hinnehmen

Anteilnehmen durch Rückfragen, Zustimmen, Ablehnen

Die Klärung von Sachverhalten und Problemen anstreben (zB durch Fragen, Beurteilen von Gesprächsbeiträgen)

Sich auf Gesprächsteilnehmer und deren jeweilige Rolle einstellen

Beherrschen einfacher Gesprächsformen

Panner-, Gruppen- und Kreisgespräche zu Sachthemen und -problemen aus dem Erfahrungs- und Interessensbereich der inder oder aus Sachbegegnungen in verschiedenen Lernbereichen

Wie auf'der Grundstufe römisch eins können sich Gesprächsanlässe spontan aus bestimmten Situationen ergeben oder gezielt angeregt werden

Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit):

Wonschatz erweitern und differenzieren

Gegenstände und Bilder besprechen oder beschreiben

Beobachtungen und Vorgänge sprachlich darstellen

Möglichkeiten der Wonbildung erproben

Wortbedeutungen durch Ordnen, Vergleichen und Anwenden unterscheiden

Standardsprachliche Satzmuster üben und erweitern

Vorwöner mit dem richtigen Fall gebrauchen

Üben von Satzmustern mit steigendem Schwierigkeitsgrad, um Fehlformen vorzubeugen (Satzreihen und Satzgefüge)

Sprechübung (Deutliches Sprechen):

Ausdrucksvoll sprechen

Persönliche Aussagen ausdrucksvo!l gestalten

Sprachliche Äußerungen durch Mimik und Gestik unterstützten

Verschiedene Ausdrucksmöglichkeiten sprachlichen Handelns für bestimmte Situationen erproben (Rollenspiele)

Deutlich sprechen

Übungen zur Schulung der Anikulation: Wöner und Texte bewußt artikulien sprechen (Sprechspiele, Zungenbrecher, Seherztexte und dergleichen)

Sicherung der Lautbildung und Übungen zur Lautunterscheidung

Texte nachgestaltend und umgestaltend sprechen

Durch unterschiedliches Sprechen von Texten (fröhlich, weinerlich,…) verschiedene Stimmungen ausdrücken

Sprechen

4. Schulstufe

Erzählen, Informieren, Zuhören:

In bewußter Gestaltungsabsicht erzählen, andere unterhalten

Beim Erzählen allmählich die eigene Gestaltungsabsicht umsetzen (Höhepunkt gestalten, Spannung bewirken, Mitgefühl erwecken und dergleichen)

Andere informieren

Wesentliche Merkmale von Gegenständen, Tieren und Personen treffend beschreiben

Sachinformationen weitergeben (zB von sachlichen Zusammen• hängen mit Hilfe von Texten, Bildern, Tafelbildern, ... berichten)

Arbeitsergebnisse zusammenfassen

Eigene Gefühle, Gedanken und Wünsche anderen mitteilen

Aufmerksam zuhören

Sprachangeboten verschiedenster An (auch Medien) über längere Zeit aufmerksam zuhören

Wesentliches erfassen und möglichst genau wiedergeben

Zu Gehörtem Stellung nehmen

Feststellen, wodurch eine Darstellung gefällt, wodurch eine Erzählung lustig, traurig, spannend wirkt

Situationsbezogenes Sprechen:

Verschiedenartige Sprechhandlungssituationen sprachlich allmählich sicher bewältigen

Reale Handlungssituationen bzw. in Rollenspielen dargestellte Situationen sprachlich bewältigen:

zB:

  • Strichaufzählung
    mit jemandem Kontakt aufnehmen
  • Strichaufzählung
    ermuntern, wünschen, richtigstellen, sich beschweren
  • Strichaufzählung
    einem anderen zustimmen, die Meinung eines anderen anerkennen
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung begründen und vertreten

Gespräch:

Weitergehende Schulung- des Zuhörens, Aufeinanider-Hörens und Verstehens

ZB durch verschiedene ko.mmllnikative Spiele; Zusammenfassen wesentlicher Ergebnisse eines· Gesprächs; Auswählen und Auswerten von Gesprächsbeiträgen unter bestimmten Gesichtspunkten

Wichtige Redeelemente für das Gespräch

ZB Einleitung, Anknüpfung, Überleitung, Weiterführung, Zusammenfassung und llhnliches

Erweitern der Gesprächsregeln und der Gesprächstechnik

Seine Meinung vertreten (nicht sofon aufgeben)

Seine Meinung ändern, wenn man überzeugt worden ist

Sich Stichwort-Notizen machen

Das Gespräch durch eigene Initiativen voranbringen

Die Klärung von Sachverhalten und Problemen anstreben (zB durch Vermtitungen, Fragen, Erkundigungen, Argμmente, Bestätigung und Widerspruch)

Beherrschen verschiedener Gesprächsformen

Auch längere Partner•, Gruppen• und Kreisgespräche bzw. -diskussionen zu Sachthemen und -problemen aus dem Erfahrungs- und lnteressensbereich der Kinder oder aus Sachbegegnungen in verschiedenen Lernbereichen führen

Über den Gesprächsablauf (zB anhand einer Tonbandaufnahme) miteinander sprechen

Die Gesprächsanlässe können sich spontan aus bestimmten Situationen ergeben oder angeregt werden

Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit):

Wortschatz erweitern und differenzieen

Vorgänge und Handlungsabläufe treffend, folgerichtig und begrifflich klar darstellen

Verschiedene Möglichkeiten der Wortbildung erproben

Wortbedeutungen durch Vergleichen ·und Abgrenzen u'nterscheiden

Standardsprachliche Verwendung einzelner Wortarten üben

Sicherung des normgerechten Gebrauchs von Zeitwort, Namenwort und Eigenschaftswort Korrektur von Fehlformen

Standardsprachliche Satzmuster üben und erweitern

Sichern von Satzmustern mit komplexerer Struktur, um Fehlformen vorzubeugen

Sprechübung (Deutliches Sprechen):

Ausdrucksvoll sprechen

Übungen zum siche!en Gebrauch unterschiedlicher Mittel des ausdrucksvollen Sprechens (Lautstärke, Anikulation, Tempo, Pausen, Mimik, Gestik)

Ausdrucksvolles Gestalten dialogischer Situationen

Deutlich sprechen

Erhöhte Anforderungen bei der Schulung der Artikulation (Flüstersprache, größere Entfernung usw.)

Sprechtechnische Übungen: Wortreihen und Texte schnell und deutlich sprechen

Sicherung der Lautbildung und Übungen zur Lautunterscheidung

Texte nachgestaltend und umgestaltend sprechen

Durch Verändern von Texten spielerisch neue Lautgestalten bilden owie durch unterschiedliches Sprechen von Texten verschiedene Stimmungen und Charakterzüge ausdrücken

Lesen

Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe

  • Strichaufzählung
    ihr Lesen zunehmend an persönlichen Interessen orientieren;
  • Strichaufzählung
    altersgemäße Texte selbständig lesen und inhaltlich erschließen können;
  • Strichaufzählung
    durch die Auseinandersetzung mit Texten deren Absichten, Wirkungen und dergleichen erkennen können;
  • Strichaufzählung
    vorbereitete Texte sinngestaltend vorlesen können.

3. Schulstufe

Förderung und Unterstützung der Lesebereitschaft und der individuellen Leseinteressen

Möglichst oft auf aktuelle, altersgemäße Texte hinweisen

Vielfältige altersgemäße Texte anbieten (Klassenbibliothek, Schulbibliothek)

Zur selbständigen Textbeschaffung anregen (Bibliotheksbesuch, Büchertausch)

Erfahren, daß man aus Texten Sinn ntnehmen kann

  • Strichaufzählung
    aus literarischen Texten

In Märchen, Sagen, Erzählungen, Umweltgeschichten usw. Handlungszusammenhänge erleben und erkennen; einfache Handlungsabfolgen richtig wiedergeben (zB erzählen, spielen); Pointen erfassen

Gemeinsam über Texte und ihre unterschiedliche Wirkung sprechen

Zu Texten die eigene Meinung äußern und begründen, Texte phantasievoll weiterführen

  • Strichaufzählung
    aus Gebrauchstexten

Bilder und Bildunterschriften als Zusatzinformation nützen

Inhaltsverzei chnisse, Kurzbeschreibungen usw. a!s Informationsquelle benützen

Aus Nachschlagewerken Informationen entnehmen

Aus Überschriften, Buchtiteln usw. auf Informationsgehalt schließen

Steigerung der Lesefertigkeit

Überschauendes Lesen in immer größeren Sinnschritten

Lesen von Texten in verschiedener räumlicher Anordnung (zB in Pyramidenform)

Lesen von Texten ohne Wortabstände, ohne Satzzeichen

Lesen v on Texten verschiedener Druckgrößen und Schriftarten verschiedene Formen der Block• und Druckschrift, lateinische Schreibschrift)

Vielfältige Übungen zur guten Aussprache

Lesen einfacher Texte unter Beachtung der Leseflüssigkeit

Lesen einfacher Texte in zunehmend steigendem.Tempo

Vorbereitung. und Übung –textgerechten Vorlesens und Vortragens

Vielfältiges Üben sinnentsprechenden und sinngestaltenden Lesens und Vortragens

  • Strichaufzählung
    Lesen und Vortragen von Kinderreimen, Gedichten Geschichten uam. unter besonderer Beachtung der Klangstruktur und der Sprechpausen
  • Strichaufzählung
    Auswendiglernen und Vortragen von Gedichten

Lesen

4. Schulstufe

Förderung und Festigung ·guter Lesegewohnheiten; individuel!e .. Leseinteressen ausweiten und bilden

Möglichst oft :zur Auseinandersetzung mit aktuellen, altersgemäßen Texten anregen

Vielfältige altersgemäße Texte anbieten (Klassenbibliothek, Schulbibliothek)

Die selbständige Textauswahl fördern (Bibliotheksbesuch, Büchertausch usw.)

Ausweitung der Inhaltserschließung und des Textverständnisses

  • Strichaufzählung
    Literarische Texte

Märchen, Sagen, Fabeln, Umweltgeschichten, Erzählungen, dialogische Texte usw. lesen, um sich zu unterhalten, um mit zuempfinden, um sich anregen zu lassen usw.

Den Verlauf. einer Handlung, eines Geschehens durch Erzählung, durch spielerische oder pantomimische Darstellung

wiedergeben

  • Strichaufzählung
    Gebrauchstexte

Sachbücher, Nachschlagwerke, kurze Gebrauchstexte (z·B Spielregeln, Anleitungen, Kochrezepte) lesen, um sich zu informieren Informationen auswerten und anwenden

  • Strichaufzählung
    sich mit Texten verschiedener Art selbständig auseinandersetzen

Verschiedene Texte zum gleichen Thema einander gegenüberstellen, nach. Unterschieden suchen

An Texten (Werbetexten usw.) Absichten erkennen und besprechen

Zu Texten in einfacher Form Stellung nehmen

Steigerung der.Lesefertigkeit

Überschauendes Lesen in immer größeren Sinnschritten

Lesen von Texten in verschiedenen räumlichen Anordnungen

Lesen von Texten verschiedener Druckgrößen und Schriftarten (verschiedene Formen der Gemischtantiqua, lateinische Schreibschrift, Fraktur)

Lautrichtiges, wortgetreues Lesen

Lesen einfacher Texte mit zunehmender Steigerung der Leseflüssigkeit

Lesen einfacher Texte in zunehmend steigendem Tempo

Vorbereitung und Obung textgerechten Vorlesens und Vortragens

Vielfältiges Üben sinnentsprechenden und sinngestaltenden Lesens und Vortragens

  • Strichaufzählung
    Lesen und Vortragen von Gedichten, dialogischen Texten, Geschichten uam. unter besonderer Beachtung der Sprechpausen und der Ausdrucksgestaltllng
  • Strichaufzählung
    Auswendiglernen und Vortragen voll Gedichten

Verfassen von Texten

Als Schwerpunkt bis zum Ende der 4. Schulstufe gelten:

  • Strichaufzählung
    eine anhaltende Freude am Verfassen von Texten entwickelt haben;
  • Strichaufzählung
    eigene Erlebnisse, Beobachtungen, Dialoge, Erfundenes und ähnliches aufschreiben;
  • Strichaufzählung
    Mitteilungen, Aufforderungen, Wünsche, Hinweise, Anleitungen, Aufträge und ähnliches aufschreiben;
  • Strichaufzählung
    über Personen, Tiere, Gegenstände, Handlungsabläufe und Sachverhalte in ganzen Sätzen und in Stichwörtern schreiben;
  • Strichaufzählung
    Einzelbilder und Bildfolgen schriftlich versprachlichen sowie Texte ergänzen und verändern;
  • Strichaufzählung
    Briefe, Grußkarten und ähnliches zu verschiedenen Anlässen schreiben;
  • Strichaufzählung
    Gelesenes, Gehörtes, Gesehenes, Gefühltes und Gedachtes in eigenen Worten (ganze Sätze oder Stichworte) schriftlich wiedergeben.

3. Schulstufe

Begleitende Übungen zum Verfassen von Texten

  • Strichaufzählung
    Wichtiges von weniger Wichtigem bzw. Unwichtigem unterscheiden

ZB passende ·Überschriften zu Bildern und Texten finden

  • Strichaufzählung
    Gedanken ordnen und damitMöglichkeiten des Textaufbaus erkennen und finden

ZB vorg,:gebene Bildfolgen und Textteile ordnen und ergänzen; Anfang, Höhepunkt, Abschluß von Texten erkennen und formulieren

  • Strichaufzählung
    Gedanken möglichst klar, gehau,anschaulich und folgerichtig ausdrücken

Im Bereich des Wonschatzes und der Satzstrukturen immer mehr situationsbezogen formulieren: treffende Wöner; Aufforderungen, usrufe, Fragen; Anrede-, Einleitungs- und Schlußformel in Briefen; Verwenden der wörtlichen Rede

  • Strichaufzählung
    Texte zu einer Erfahrungsgrundlage gemeinsam erarbeiten

Texte zu einem gemeinsamen Erlebnis, zu einem Bild und ähnliches in kleinen Gruppen oder mit der Klasse erarbeiten

  • Strichaufzählung
    einfache schriftliche Muster funktionsgerecht anwenden

Einfache Formulare, Tabellen und ähnliches ausfüllen; Adressen, Listen und ähnliches schreiben

Texte verfassen

  • Strichaufzählung
    vor allem, um andere zu unterhalten oder Anteil nehmen zu lassen

ZB durch eigene Erlebnisse, Träume; durch einfache Geschichten zu.vorgegebenen oder selbstgefertigten Bildern, zu.Reizwörtern, zu einem Erzählkern; durch Weitererzählen begonnener Geschichten; durch Sprechblasentexte, erfundene Geschichten, lustige Verse, Briefe, Karten

  • Strichaufzählung
    vor allem, um andere zu informieren

ZB durch einfache Beschreibung, durch Anleitungen; Einladungen, AnkUndigungen; Aufgabenpläne, Verlustanzeigen; durch Briefe und Karten

  • Strichaufzählung
    vor allem, um an andere (um eventuell auch an sich selbst) zu appellieren

ZB durch Einladungen, einfache Werbetexte (in Prospekt-, Plakat-, Schildform und ähnliches), Ge- und Verbote

  • Strichaufzählung
    vor .allem, um etwas für Sich zu notieren

ZB (telefonische) Mitteilungen, Einkaufswaren, Kochrezepte; kurze Sachtexte, Liedtexte

Lesen

4. Schulstufe

Förderung und Festigung ·guter Lesegewohnheiten; individuel!e .. Leseinteressen ausweiten und bilden

Möglichst oft :zur Auseinandersetzung mit aktuellen, altersgemäßen Texten anregen

Vielfältige altersgemäße Texte anbieten (Klassenbibliothek, Schulbibliothek)

Die selbständige Textauswahl fördern (Bibliotheksbesuch, Büchertausch usw.)

Ausweitung der Inhaltserschließung und des Textverständnisses

  • Strichaufzählung
    Literarische Texte

Märchen, Sagen, Fabeln, Umweltgeschichten, Erzählungen, dialogische Texte usw. lesen, um sich zu unterhalten, um mit zuempfinden, um sich anregen zu lassen usw.

Den Verlauf. einer Handlung, eines Geschehens durch Erzählung, durch spielerische oder pantomimische Darstellung

wiedergeben

  • Strichaufzählung
    Gebrauchstexte

Sachbücher, Nachschlagwerke, kurze Gebrauchstexte (z·B Spielregeln, Anleitungen, Kochrezepte) lesen, um sich zu informieren Informationen auswerten und anwenden

  • Strichaufzählung
    sich mit Texten verschiedener Art selbständig auseinandersetzen

Verschiedene Texte zum gleichen Thema einander gegenüberstellen, nach. Unterschieden suchen

An Texten (Werbetexten usw.) Absichten erkennen und besprechen

Zu Texten in einfacher Form Stellung nehmen

Steigerung der.Lesefertigkeit

Überschauendes Lesen in immer größeren Sinnschritten

Lesen von Texten in verschiedenen räumlichen Anordnungen

Lesen von Texten verschiedener Druckgrößen und Schriftarten (verschiedene Formen der Gemischtantiqua, lateinische Schreibschrift, Fraktur)

Lautrichtiges, wortgetreues Lesen

Lesen einfacher Texte mit zunehmender Steigerung der Leseflüssigkeit

Lesen einfacher Texte in zunehmend steigendem Tempo

Vorbereitung und Obung textgerechten Vorlesens und Vortragens

Vielfältiges Üben sinnentsprechenden und sinngestaltenden Lesens und Vortragens

  • Strichaufzählung
    Lesen und Vortragen von Gedichten, dialogischen Texten, Geschichten uam. unter besonderer Beachtung der Sprechpausen und der Ausdrucksgestaltllng
  • Strichaufzählung
    Auswendiglernen und Vortragen voll Gedichten

Verassen von Texten

4. Schulstufe

Begleitende Übungen zum Verfassen

von Texten

  • Strichaufzählung
    Wichtiges von weniger Wichtigem bzw. Unwichtigem unterscheiden

ZB in Texten das Wichtigste unterstreichen; Stichworte und Sätze zu Gelesenem und Gehörtem aufschreiben

  • Strichaufzählung
    Gedanken ordnen und damit Möglichkeiten des Textaufbaus erkennen nd finden

ZB vorgegebene Bildfolgen und Textteile ordnen und ergänzen; Anfang, Abschluß, Höhepunkt von Texten erkennen und formulieren; sich die Reihenfolge und Verknüpfung von Sätzen. bewußt machen und diese beim eigenen Schreiben beachten

  • Strichaufzählung
    Gedanken möglichst klar, genau, anschaulich und folgerichtig sprachlich darstellen

ZB Dinge, Tätigkeiten, Eigenschaften, Sachverhalte, Situationen usw. immer angemessener sprachlich darstellen: treffende Wöner finden, Begründungen formulieren, die entsprechenden Zeitformen wählen, die wörtliche Rede gezielt einsetzen

  • Strichaufzählung
    Texte zu einer Erfahrungsgrundlage gemeinsam erarbeiren

Texte zB zu. einem gemeinsamen Erlebnis, zu Bildern, zu einem sachunterrichtlichen Thema und ähnlichem in kleinen Gruppen oder im Klassengespräch erarbeiten

  • Strichaufzählung
    schriftliche Muster funktionsgerecht anwenden

ZB Formulare, Erlagscheine und ähnliches ausfüllen; Listen, Verzeichnisse und ähnliches schreiben; eine Kartei anlegen,etwa für die Klassenbilcherei

Texte verfassen

Die Schüller sollen immer bewußter erkennen, daß die Art der Abfassung eines Textes von der vorwiegenden Schreibabsicht .abhängt und davon, an Wen sich der Text richtet

  • Strichaufzählung
    vor allem, um andere zu unterhalten oder Anteil nehmen zu lassen

ZB durch das Erzählen von eigenen Erlebnissen, Träumen, Geschichten zu vorgegebenen oder selbstgefertigten Bildern, zu Reizwörtern, zu einem Erzählkern; Anfang und Schluß zu Erzählungsfragmenten; Sprechblasentexte, erfundene Geschichten, lustige Collage von Wörtern und Sätzen, Geheimsprache, Witze, Dialoge; Briefe, Karten

  • Strichaufzählung
    vor allem, um andere zu informieren

ZB durch das Beschreiben vori Personen, Tieren, Gegenständen, Handlungsabläufen und Sachverhalten; durch das Nacherzählen einfacher Texte (auch mit verä'ndertem Standpunkt); durch Gebrauchs- und Bastelanleitungen, Einladungen, Verkaufs-, Tausch- und Verlustanzeigen; durch Briefe und Karten zu verschiedenen Anlässen

  • Strichaufzählung
    vor allem, um an andere (und eventuell auch an sich selbst) zu appelieren

ZB durch Spielregeln, Einladungen, Programme, Werbetexte (in Prospekt-, Plakat-, Schildform und ähnlichem), verschiedene Anzeigen; Flugblätter

  • Strichaufzählung
    vor allem, um etwas filr sich zu notieren

ZB Mitteilungen und Vormerkungen aller Art, Kochrezepte; Wissenswertes, Sachtexte, Liedtexte; Erlebnisse in einem Tagebuch

Rechtschreiben

Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, dass die Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe

  • Strichaufzählung
    einen allgemein gebrauchten, aber begrenzten Schreibwortschatz gründlich geübt haben und möglichst sicher beherrschen;
  • Strichaufzählung
    einige grundlegende Phänomene und Probleme der Rechtschreibung kennen, zB die gebräuchlichsten Fälle der Großschreibung, der Interpunktion sowie der Bezeichnung von Vokallänge und Vokalkürze;
  • Strichaufzählung
    zunehmend selbstständig Schreibstrategien anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sich Regelmäßigkeiten bewusst machen und daraus erarbeitete einfache Regeln formulieren und anwenden.

3. Schulstufe

Motivation

Das Bemühen um normgerechtes Schreiben erhalten und festigen

Erarbeitung und Sicherung eines begrenzten Wortschatzes

  • Strichaufzählung
    Auswahl des Wortschatzes

Wörter, deren Bedeutung bereits erfasst wurde, nach folgenden Kriterien auswählen: aktiver Wortschatz, Häufigkeit, exemplarischer Wert auch im Hinblick auf Analogie- und Regelbildungen

  • Strichaufzählung
    Wörter durchgliedern

Wörter akustisch, optisch und sprechmotorisch

durchgliedern

Entsprechungen, Teilentsprechungen und Nichtentsprechungen zwischen Lautung und Schreibung entdecken

In verschiedenen Wörtern gleiche Schreibungen feststellen

  • Strichaufzählung
    Wortschreibungen festigen

Wörter, Wortgruppen und Sätze mit zunehmender Sprachbewusstheit schreiben

Den erarbeiteten Wortschatz in verschiedenen sprachlichen Zusammenhängen anwenden

Von rechtschreibmäßig gesicherten Wörtern zur Schreibung anderer Wortformen bzw. anderer Wörter gelangen

Wortzusammensetzungen

Wortableitungen

Analogien

Einfache Wortfamilien; der Wortstamm als Hilfe

Besonderheiten der Rechtschreibung:

  • Strichaufzählung
    Großschreibung

Festigung der Großschreibung von Namenwörtern, des ersten Wortes im Satz und des ersten Wortes einer Überschrift

Großschreibung des Anredefürwortes „Sie“ und des entsprechenden besitzanzeigenden Fürwortes „Ihr“ sowie deren Ableitungen

  • Strichaufzählung
    Bezeichnung der Vokallänge

Wörter mit bezeichneter und nicht bezeichneter Vokallänge sammeln und üben (zB Saal; nahm; kam – keine Gegenüberstellungen!)

  • Strichaufzählung
    Bezeichnung der Vokalkürze

Wörter mit bezeichneter und nicht bezeichneter Vokalkürze sammeln und üben

  • Strichaufzählung
    Häufungen von aufeinanderfolgenden Konsonantenzeichen

Wörter üben, bei denen eine Häufung von aufeinanderfolgenden Mitlautzeichen auftritt (zB pflegen, pflücken; empfangen; Schlusssatz, Krepppapier)

  • Strichaufzählung
    Trennung

Zusammengesetzte Wörter in einzelne Wörter trennen

Wörter des Schreibwortschatzes nach Sprechsilben trennen (zB Ap=fel, Wes=pe, ras=ten)

Keine Trennung von „ck“ (zB Zu=cker)

  • Strichaufzählung
    Interpunktion

Sichere Anwendung der Satzschlusszeichen Punkt, Fragezeichen und Rufzeichen in einfachen Fällen

Einfache Fälle der Beistrichsetzung, zB in Aufzählungen

Zeichen bei der einfachsten Form der wörtlichen Rede (zB Eva fragt: „…?“)

Hilfen für das Rechtschreiben

Erworbenes Rechtschreibwissen zunehmend anwenden

Wörter alphabetisch ordnen, auch nach dem zweiten Buchstaben

Übungen im Gebrauch des Wörterbuches

Das Wörterbuch als zuverlässige Rechtschreibhilfe nutzen lernen

Rechtschreiben

4. Schulstufe

Motivation

Das Bemühen um normgerechtes Schreiben erhalten und festigen

Erarbeitung und Sicherung eines begrenzten Wortschatzes

  • Strichaufzählung
    Auswahl des Wortschatzes

Wörter, deren Bedeutung bereits erfasst wurde, nach folgenden Kriterien auswählen: aktiver Wortschatz, Häufigkeit, exemplarischer Wert auch im Hinblick auf Analogie- und Regelbildungen

  • Strichaufzählung
    Wörter durchgliedern

Wörter akustisch, optisch und sprechmotorisch

durchgliedern

Entsprechungen, Teilentsprechungen und Nichtentsprechungen zwischen Lautung und Schreibung entdecken

In verschiedenen Wörtern gleiche Schreibungen feststellen

  • Strichaufzählung
    Wortschreibungen festigen, Schreibstrategien bewusst anwenden

Wörter, Wortgruppen und Sätze mit zunehmender Sprachbewusstheit schreiben, dabei erworbenes Regelwissen anwenden

Von rechtschreibmäßig gesicherten Wörtern zur Schreibung anderer Wortformen bzw. anderer Wörter gelangen

Wortzusammensetzungen, Wortableitungen, Analogien;

Wortfamilien; der Wortstamm als Hilfe

Besonderheiten der Rechtschreibung:

  • Strichaufzählung
    Großschreibung

Anredefürwort „Sie“ und das entsprechende besitzanzeigende Fürwort „Ihr“ sowie deren Ableitungen

Das erste Wort einer wörtlichen Rede

Einfache Fälle nominalisierter Verben (das Lesen, beim Schreiben und dergleichen)

Einfache Fälle nominalisierter Adjektive (das Neue, alles Liebe und Gute)

  • Strichaufzählung
    Bezeichnung der Vokallänge

Wörter mit bezeichneter und nicht bezeichneter Vokallänge rechtschreibmäßig sichern

Bezeichnungsformen der Vokallänge kennen und zunehmend selbstständig richtig anwenden (Verdoppelung, „ie“, Dehnungs-h, „ß“)

  • Strichaufzählung
    Bezeichnung der Vokalkürze

Wörter mit bezeichneter und nicht bezeichneter Vokalkürze rechtschreibmäßig sichern

Bezeichnungsformen der Vokalkürze kennen und zunehmend selbstständig richtig anwenden (Verdopplung, „tz“, „ck“)

  • Strichaufzählung
    Häufungen von aufeinanderfolgenden Konsonantenzeichen

Wörter rechtschreibmäßig sichern, bei denen eine Häufung von aufeinander folgenden Mitlautzeichen auftritt (zB „Arzt“, „schnell“).

  • Strichaufzählung
    Trennung

Die Trennung von Wörtern des Schreibwortschatzes sichern (zB Vorsilben, Wortbestandteile)

  • Strichaufzählung
    Interpunktion

Zeichen bei einfachen Formen der wörtlichen Rede (zB „…!“, rief Markus.)

Hilfen für das Rechtschreiben

Erworbenes Sprachwissen bewusst anwenden

Wörter alphabetisch ordnen, auch nach dem dritten (zB Maler, Mann, Maus) und nach dem vierten Buchstaben (zB schauen, schief, schreiben)

Übungen zum Erwerb einer möglichst geläufigen Nachschlagetechnik im Wörterbuch

Die Verwendung des Wörterbuches ist bei allen schriftlichen Arbeiten, bei der Überarbeitung von Diktaten und auch bei den Schularbeiten zu ermöglichen

Sprachbetrachtung

Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe

  • Strichaufzählung
    Satzglieder durch die Verschiebeprobe ermitteln können;
  • Strichaufzählung
    Wortarten unterscheiden und mit der deutschen Fachbezeichnung benennen können;
  • Strichaufzählung
    erste Einsichten in Wortbildung und Wortbedeutung gewonnen haben.

3. Schulstufe

Ersten Einblick in Funktion und Bau von Sätzen gewinnen

  • Strichaufzählung
    Der Satz als Sinneinheir

Sinnvolles Ergänzen von Satzfragmenten

Unsinnige Sätze richtigs tellen

Durch die Betonung verschiedener Wörter den Sinn eines Satzes etwas än dern

  • Strichaufzählung
    Satzarten unterscheiden

Sätze nach ihren Leistungen unterscheiden; aussagen, fragen, auffordern, ausrufen (in konkreten Situationen erproben)

Den Satz in gleichen Wortfolgen mit verschiedener Intonation sprechen

Die entsprechenden Satzschlußzeichen anwenden

  • Strichaufzählung
    Satzglieder als umstellbare Elemente erkennen

Umstellung erproben und dabei Unterschiede hinsichtlich Bedeutung oder Wirkung angeben (,,zerschnittene“ Sätze)

Die wichtigsten Wortarten kennen

  • Strichaufzählung
    Zeitwörter als Wörter zur Benennung von Tätigkeiten, Vorgängen und Zus tänden

ZB Tätigkeiten ausführen und benennen

Zu bestimmten Sachbereichen Tätigkeiten finden

Hinführen zu den Zeitstufen (Gegenwärtiges, Vergangenes, Zukünftiges) in möglichst natürlichen Situationen

  • Strichaufzählung
    Namenwörter als Wörter zur Benennung von Menschen, Tieren, Pflanzen, Dingen, Gedanken und Vorstellungen

Wortreihen aus verschiedenen Sachbereichen zusammenstellen(Benennung von Tieren, Pflanzen u nd Dingen)

Abstraktes mit Namenwörtern bezeichnen, zB Freude, Angst, Glück

Namenwörter nach Einzahl und Mehrzahl unterscheiden und ordnen

Namenwörter in die Mehrzahl setzen

Namenwörter in die Einzahl setzen

  • Strichaufzählung
    Artikel als mögliche Begleiter desNamenwortes

Namenwörter nach dem Artikel ordnen

  • Strichaufzählung
    Eigenschaftswörter zur Kennzeichnung von Eigenschaften

Eigenschaftswörter als Mittel zur genaueren Beschreibung· von Eigenschaften von Lebewesen und Dingen

Zu Namenwörtern inhaltlich passende Eigenschaftswörtersuchen

Einblick in·Wortbildung und Wortbedeutung

  • Strichaufzählung
    Zusammensetzen von Wörtern

Einfache Zusam·mensetzungen aus Namenwörtern bilden

Genauere Bezeichnungen durch Zusammensetzen von Wörtern finden (zB Tiergarten, hellgelb, fingerbreit)

  • Strichaufzählung
    Sammelnamen

Zusammenfassen von Personen, Speisen, Pflanzen, Tieren und Gegenständen durch Sammelnamen

  • Strichaufzählung
    Wortfamilien

Zu eineni Wortstamm gehörende Wörter sammeln, ihre Bedeutung besprechen

Sprachbetrachtung

4. Schulstufe

Einsichten in· Funktion und -Bau von Sätzen gewinnen

  • Strichaufzählung
    Die Stellung des Zeitwortes in verschiedenen Satzarten

Mit Satzgliedern spielerisch umgehen (Satzstreifen)

Entdecken, wo das Zeitwort in einzelnen Satzarten steht

  • Strichaufzählung
    Verfahren zur Ermittlung von Satzgliedern (Verschiebe-, Ersatz-, Weglaß-. und Erweiterungsprobe)

Sätze mit Hilfe der. Verschiebeprobe untersuchen

Information durch Austausch eines Saizgliedes oder durch Umstellung verändern

Ausgebaute Sätze verkürzen

Kurze Sätze durch Ergänzungen erweitern und die auf diese Weise veränderte Information besprechen

  • Strichaufzählung
    Satzteile (Subjektsteil, Prädikatsteil)

Ausgebaute Sätze bis auf den Subjekts-· und Prädikatsteil verkürzen

Zusätzliche Information dur ch Ergänzungen feststellen

Die wichtigsten Wortarten kennen

  • Strichaufzählung
    Zeitwörter

Die wichtigsten sprachlichen Zeitformen einander gegenüberstellen, Formveränderungen besprechen

Unterscheiden der Vergangenheitsform beim mündlichen Erzählen (Vergangenheit – ich habe gespielt) und in schriftlichen

Erzählungen (Mitvergangenheit – ich spielte)

  • Strichaufzählung
    Namenwörter

Verschiedene“ Formen (Fälle) des Namenwortes in Texten entdecken

Die vier Fälle des Namenwortes erkennen

  • Strichaufzählung
    Fürwörter als Stellvertreter für Namenwörter

In Spielen und Gesprächen Fürwörter durch Gesten ersetzen

Namenwörter durch Fürwörter ersetzen

  • Strichaufzählung
    Eigenschaftswörter

Lebewesen und .Dingen bestimmte Eigenschaften zuordnen

Gleichheit und Unterschiede mit Hilfe von Eigenschaftswörtern feststellen

Veranschaulichen der Vergleichsformen (Grundstufe, Mehrstufe, Meiststufe)

Einblick in Wortbildung und Wortbedeutung

  • Strichaufzählung
    Zusammensetzen von Wörtern

Bilden zusammengesetzter Wöner aus verschiedenen Wortarten (zB kaufen – Haus: Kaufhaus; Kohle – schwarz: kohl-schwarz)

  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachsilben

Neue Wöner durch Nachsilben bzw. Vorsilben bilden

  • Strichaufzählung
    Wortfamilien

Zu einem Wonstamm gehörende Wörter sammeln und nach schon bekannten Wortarten ordnen

  • Strichaufzählung
    Wortfelder

Sinnverwandte Wörter sammeln (zB sich fortbewegen) Bedeutungsunterschiede beschreiben

Didaktische Grundsätze:

Sprechen:

Ausgangspunkt für sprachliches Lernen sowie für eine gezielte Förderung der kindlichen Sprachentwicklung in der Grundschule sind die individuellen sprachlichen Vorerfahrungen der Kinder. In allen sprachlichen Lernsituationen ist es erforderlich, das Vertrauen des Kindes in seine eigene Sprechfähigkeit zu wecken bzw. zu stärken. Um sprachliche Hemmungen zu vermeiden bzw. abzubauen, soll das Hinführen zu den Formen der Standardsprache keinesfalls unter Leistungsdruck erfolgen. Vielfältige Anregungen zum Sprechen sowie eine behutsame Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch werden die Sprechfähigkeit der Kinder erweitern.

Gespräch:

Das Gespräch ist eine Hochform des Sprechens. Es stellt hohe Ansprüche an alle Teilnehmer und setzt daher die Schaffung eines entsprechenden Gesprächsklimas voraus. Dies erfolgt durch: grundsätzliches Akzeptieren und Ermutigen von Äußerungen der Schüler in ihrer Herkunftssprache; Maßnahmen zur ausgewogenen Gesprächsbeteiligung aller Kinder; aktives Zuhören des Lehrers und Verringerung seines Sprechanteiles zugunsten der Kinder. Bei allen Formen der mündlichen Kommunikation muß durch günstige äußere Bedingungen (Sitzordnung, Gruppenbildung uam.) ein entsprechender Kontakt der Schüler untereinander gewährleistet sein.

Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit):

Sprachübung gründet auf dem Sprachkönnen, das der Schüler in seiner Familie und seiner sprachlichen Umwelt erworben hat. Der Übergang von der Mundart oder der regionalen Umgangssprache zur Standardsprache soll sich ohne Bruch vollziehen. Für die Erweiterung der kindlichen Sprachfähigkeit ist es wichtig, daß Gesprächsthemen aus der Erfahrungswelt und dem Interessensbereich der Kinder entnommen werden. Jede Abwertung der Herkunftssprache der Kinder ist dabei zu vermeiden. Für die Entwicklung ihrer Sprachfähigkeit brauchen die meisten Schüler gezielte Sprachübung, jedoch sollten mechanisierende Übungsformen möglichst vermieden werden.

Grundlegende Bedeutung kommt auch der Lehrersprache zu. Beim Sprechen wird der Lehrer beachten, daß seine Sprechmuster einerseits die kindliche Sprachentwicklung anregen, andererseits aber die sprachlichen Äußerungen des Lehrers von den Kindern verstanden werden müssen.

Lesen

Erstlesen:

Schulanfänger weisen in bezug auf den Teilbereich Lesen sehr unterschiedliche Lernvoraussetzungen auf. Diesen hat der Leseunterricht durch differenzierte Lernangebote gerecht zu werden. Jedenfalls ist dem Erwerb der für das Lesenlernen im engeren Sinn erforderlichen Grundleistungen durch jeden einzelnen Schüler besondere Beachtung zu schenken, dh. erst wenn der einzelne Schüler (Schülergruppe) die für das Lesenlernen erforderlichen Voraussetzungen erreicht hat, ist mit dem Erstleseunterricht (Leselehrgang) zu beginnen. Erstleseunterricht hat sowohl den Erwerb dieser Grundlagen als auch das Lesenlernen im engeren Sinn in geeigneten Lernsituationen und durch entsprechende Lernmittel zu ermöglichen. Dem Kind ist ausreichend Lernzeit zur Verfügung zu stellen und dem Selbstentdecken genügend Raum zu geben.

Übungen zur Steigerung der Lesefähigkeit und Lesefertigkeit sollen abwechslungsreich sein und so lebendig wie möglich in den Unterricht eingebaut werden. Sinnerfassung und Lesevergnügen sollen den Unterricht von Anfang an leiten, wobei auch ganzheitliches („naives”, „erratendes”) Lesen zum Tragen kommt (zB Lesen von Kinderreimen, die die Kinder auswendig können; Namenskärtchen der Kinder, Aufschriften, Plakate, Ge- und Verbotstafeln).

Weiterführendes Lesen:

Da das Lesenlernen sehr individuell erfolgt, wird der Übergang vom Erstleseunterricht zum weiterführenden Leseunterricht für die einzelnen Kinder zu verschiedenen Zeitpunkten stattfinden. Deshalb werden einerseits die Übungen zur Steigerung der Lesefertigkeit bis zum Ende der Grundstufe römisch eins und darüber hinaus durchgeführt und andererseits die Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten für einzelne Kinder schon sehr frühzeitig ermöglicht.

Im Leseunterricht auf der Grundstufe römisch II sollen die Schüler zunehmend erfahren, daß sie durch Lesen und durch die Auseinandersetzung mit dem Gelesenen über ihre realen Lebenserfahrungen hinaus das Verständnis für sich selbst und für andere vertiefen sowie sich und andere informieren und unterhalten können.

Die vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten verschiedenster Art dient der Anbahnung der Lesemündigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Lesefertigkeit der Schüler zu erweitern und zu festigen.

Schreiben

In der Regel hat das Kind schon vor seinem Schuleintritt im Umgang mit Schreibmaterial Erfahrung gesammelt. Es darf aber nicht übersehen werden, daß die Schreibmuskulatur, der Stützapparat der Schreibhand, die Bewegungssteuerung und die Koordinationsfähigkeit des Schulanfängers für den Schreibunterricht nicht voll entwickelt sind, und daß der jeweils erreichte Entwicklungsstand dieser Bereiche innerhalb einer Schulklasse oft erhebliche Unterschiede aufweist.

Daraus ergibt sich für den Erstschreibunterricht die Notwendigkeit einer gründlichen Vorschulung und Differenzierung. Durch sie soll der Schüler auf den eigentlichen Schreibvorgang sowie auf das Erfassen der Funktion der Schrift vorbereitet werden. Kinder mit ausgeprägter Linkshändigkeit dürfen nicht gezwungen werden, mit der rechten Hand zu schreiben. In Grenzfällen kann jedoch der Lehrer das Schreiben mit der rechten Hand behutsam anregen. Auf der Grundstufe römisch II ergibt sich als zusätzliche Zielsetzung auch der kreative Umgang mit Schrift.

Verfassen von Texten

Der Lernbereich „Verfassen von Texten” geht von der Mitteilungsbereitschaft des Kindes und von dessen Bedürfnis aus, etwas schriftlich festzuhalten.

In diesem komplexen Lernbereich wirken unterschiedliche Teilleistungen unmittelbar ineinander, und zwar vor allem das Sprechen, das Schreiben und das Rechtschreiben. Das Verfassen von Texten stellt daher hohe Ansprüche an das Kind.

Da auch die Ausgangslage und der Lernverlauf der Schüler in diesem Teilbereich individuell sehr unterschiedlich sind, müssen die Anforderungen an Umfang und Selbständigkeit der Niederschriften und die Fördermaßnahmen im Unterricht entsprechend den schreibmotorischen (eventuell auch den rechtschreibmäßigen) Fähigkeiten, dem Wortschatz und dem Satzbau differenziert werden.

Keinesfalls dürfen Texte der Schüler auf der Grundstufe römisch eins hinsichtlich ihrer rechtschreibmäßigen Mängel eingeschätzt bzw. beurteilt werden. Vielmehr muß jede schriftliche Arbeit so organisiert werden, daß die Schüler während der Niederschrift bzw. vor der Abgabe im Zweifelsfall lexikale Lösungswege einschlagen können. Die unsicheren Schreibungen werden Gegenstand des nachfolgenden Rechtschreibunterrichts. Es können aber auch die Schüler auf der Grundstufe römisch eins zB dem Lehrer ihre eigenen Geschichten ansagen.

Der Lehrer hat geeignete Schreibgelegenheiten zu schaffen bzw. aufzugreifen.

Im Lernbereich Verfassen von Texten sollen sich die Schüler auf der Grundlage ihrer Mitteilungsbereitschaft und der erworbenen Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben schriftlich äußern, und zwar sowohl ichbezogen, zB über Erlebnisse, Beobachtungen, als auch partnerbezogen, zB in Wünschen, Fragen.

Auch auf der Grundstufe römisch II bildet die Mitteilungsbereitschaft der Kinder eine wesentliche Grundlage für das Lernen in diesem Teilbereich. Ihre Fähigkeit, etwas schriftlich auszudrücken, darzustellen bzw. anderen mitzuteilen, ist wegen der Abhängigkeit von den Teilleistungen, vor allem im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben sehr unterschiedlich. Deshalb sind sowohl das eigentliche Verfassen von Texten wie dessen begleitende Übungen entsprechend den individuellen Lernerfordernissen zu differenzieren.

Entsprechend der Steigerung ihrer Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben sollen sich die Schüler in kontinuierlicher Fortführung der Arbeit auf der Grundstufe römisch eins selbständig und immer angemessener ich-, partner- und sachbezogen schriftlich äußern.

Rechtschreiben

Das Erlernen der Rechtschreibung ist ein komplexer Vorgang, der in engem Zusammenhang mit anderen Teilbereichen des Deutschunterrichts steht:

Bevor die normgerechte Schreibung eines Wortes erworben wird, sollen die Schüler seine Bedeutung verstehen (Sprechen). Außerdem sollen sie die Lautbestandteile eines Wortes und deren Abfolge wahrnehmen und den Schriftzeichen zuordnen können (Erstlesen). Schließlich müssen die Grundformen der Schrift erworben sein und die Schüler Geschriebenes auch lesen können (Schreiben, Lesen).

Der Rechtschreibunterricht legt schon auf der Grundstufe römisch eins großen Wert auf Üben und sicheres Beherrschen eines begrenzten Schreibwortschatzes, um eine bloß oberflächliche Aneignung möglichst vieler Wörter zu vermeiden.

Wörter sollen in verschiedenen Zusammensetzungen, in unterschiedlichen Textvarianten und in vielseitigen Lernsituationen geübt werden.

Für den Lernprozess sind

  • Strichaufzählung
    das Verstehen der Wortbedeutung,
  • Strichaufzählung
    das bewusste Wahrnehmen des Lautbestandes,
  • Strichaufzählung
    das Einprägen der normgerechten Schreibung sowie
  • Strichaufzählung
    das gründliche Einüben des Bewegungsablaufes wesentliche Komponenten.

Bloß eindimensionale Vermittlungsweisen können demnach diese Aufgabe nicht zufriedenstellend lösen. Daneben sollen durch das Zusammenstellen gleichartiger Formen bestimmte Einzelphänomene der Rechtschreibung bewusst gemacht werden. Die Gegenüberstellung unterschiedlicher Schreibungen ist dann sinnvoll, wenn dies als Lösungsweg unverzichtbar ist bzw. sich daraus Rechtschreibsicherheit ergibt (zB Lärche – Lerche; gut – das Gute; schreiben – beim Schreiben). Wenig sinnvoll erscheint jedoch eine Gegenüberstellung bei der Bezeichnung oder Nichtbezeichnung der Vokallänge (zB Wörter mit „a“ – „aa“ – „ah“ oder „i“ – „ie“ – „ih“). Die Vermittlung der Interpunktion ist in engem Zusammenhang mit der Sprachbetrachtung zu sehen.

Auf der Grundstufe römisch II soll die gründliche Vermittlung eines begrenzten Schreibwortschatzes fortgesetzt werden. Durch vielseitige methodische Maßnahmen wird sich auf der Grundlage dieses Wortschatzes die Rechtschreibfähigkeit der Schüler erweitern.

Das wiederholte Zusammenstellen gleichartiger Formen soll zu ersten Regelbildungen führen; diese sollen von den Schülern auch angewendet werden.

Die Vermittlung einer möglichst geläufigen Nachschlagetechnik führt in der Regel dazu, dass sich die Schüler an den Gebrauch des Wörterbuches als verlässliche Hilfe bei ihren Rechtschreibproblemen schneller und leichter gewöhnen. Diese Technik soll bei allen schriftlichen Arbeiten, zB bei der Überarbeitung von Diktaten, angewendet werden.

Die Verwendung des Wörterbuches ist auch bei den Schularbeiten zu ermöglichen.

Bei der Beurteilung von schriftlichen Leistungsfeststellungen, die nicht ausschließlich der Überprüfung von bestimmten Rechtschreibkenntnissen dienen, ist Paragraph 15, der Verordnung über die Leistungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Sprachbetrachtung Grundstufe I

Voraussetzung für das Gewinnen von Einsichten in Sprachstrukturen ist eine gewisse Sicherheit im Gebrauch der Sprache. Da zudem die Fähigkeit zur Abstraktion und Begriffsbildung bei den meisten Schülern der Grundstufe römisch eins noch auf konkrete Erfahrung angewiesen und daher begrenzt ist, kommt der Sprachbetrachtung geringere Bedeutung zu als der Erweiterung der Sprachfähigkeit. Sprachbetrachtung ist überall dort besonders angebracht, wo es gelingt, die Freude am Spracherleben und am Umgang mit sprachlichen Elementen zu fördern. Dies schließt die Überbetonung grammatischer Begriffsbildung aus.

Grundstufe II

Auch auf der Grundstufe römisch II ist die Voraussetzung für das Gewinnen von Einsichten in Sprachstrukturen eine gewisse Sicherheit im Gebrauch der Sprache.

Da sich die Fähigkeit der Schüler zu Abstraktion und Begriffsbildung erst auf der Grundstufe römisch II entsprechend entwickelt, bleibt Sprachbetrachtung mit Ausnahme der Beobachtung einiger leicht zu erfassender sprachlicher Erscheinungen der Unterrichtsarbeit der 3. und 4. Schulstufe vorbehalten; aber auch hier ist das Lernziel nicht das Beherrschen einer vordergründigen Begrifflichkeit.

Sprachbetrachtung erfolgt möglichst im Rahmen solcher Unterrichtsformen, die Gespräche über Sprache ermöglichen und bei denen die Kinder Einsichten in Sprachstrukturen durch Entdecken, Ordnen und Vergleichen gewinnen. Dabei wird sowohl die gesprochene als auch die geschriebene Sprache zum Gegenstand der Betrachtung.

Fachbegriffe werden erst dann eingeführt, wenn die Schüler durch vielfältigen Umgang mit Sprachmaterial eine Sprachform in ihrer Funktion erkannt haben. Werden Fachbegriffe ohne entsprechende Einsicht, also zu früh verwendet, bleiben sie leere Worthülsen. Zu einer ersten Benennung können auch Vorbegriffe herangezogen werden. Der Lehrer soll jedoch vermeiden, bei der Einführung dieser Bezeichnungen im Unterricht vordergründige inhaltliche Deutungen zu verwenden, die das grammatische Phänomen unzureichend oder irreführend beschreiben.

Auf der 4. Schulstufe sind die wichtigsten Fachbegriffe zu sichern.

Auch auf dieser Schulstufe ist jedoch die Überbetonung grammatischen Begriffswissens zu vermeiden.

Schularbeiten

Auf der 4. Schulstufe vier bis sechs Schularbeiten. Es ist jedoch sicherzustellen, dass bei einer Reduzierung der Anzahl der Schularbeiten im 2. Semester jedenfalls zwei Schularbeiten vorzusehen sind.

Lehrplan-Zusatz

Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher

Muttersprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Erwerb der Zweitsprache Deutsch durch Schüler nichtdeutscher Muttersprache ist Teil von vielfältigen interkulturellen Lernvorgängen, die sich als ein Mit- und Voneinanderlernen von Menschen verschiedener Herkunftskulturen auffassen lassen und auf jeden Kulturbereich beziehen können. Beim interkulturellen Lernen geht es vor allem darum, die spezifischen Lebensbedingungen der Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und die aus der Migration erwachsenden Probleme zu berücksichtigen sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zu entwickeln, Aspekte der eigenen Kultur darzustellen, das Anderssein des jeweiligen anderen wahrzunehmen, zu verstehen und sich damit kritisch auseinanderzusetzen; unter Umständen vorhandene Vorurteile gegenüber anderen Kulturen abzubauen, die eigene Kultur zu relativieren und entsprechend diesen Einsichten zu handeln. Zugleich gilt es aber auch, kulturelles Selbstwertgefühl und eine von Friedfertigkeit und Toleranz getragene kulturelle Identität zu bewahren bzw. aufzubauen. In der Schule soll interkulturelles Lernen als Chance für eine inhaltliche und soziale Bereicherung aller Schüler zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Weltgemeinschaft erfahren und genützt werden. Diese Einbettung des Erwerbs der Zweitsprache in das interkulturelle Lernen soll kooperatives Von- und Miteinanderlernen aller Schüler ermöglichen.

Ziel der Unterrichtsarbeit ist es, daß die Schüler

  • Strichaufzählung
    Freude am Zuhören und Mitsprechen sowie am Lesen und Schreiben in der Zweitsprache entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die deutsche Standardsprache immer besser verstehen können (zuerst nur Gesprochenes, dann auch Geschriebenes);
  • Strichaufzählung
    sich zunehmend differenziert in deutscher Standardsprache verständigen bzw. sich am Unterricht beteiligen können: zuerst nur mündlich, dann auch schriftlich;
  • Strichaufzählung
    Texte als eigenständige, für schulisches und außerschulisches Lernen bedeutsame Formen der Verarbeitung von Sprache verstehen, lesen, schreiben und verfassen können;
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Lerntechniken erwerben, welche den Erwerb der Zweitsprache unterstützen;
  • Strichaufzählung
    unter Wahrung ihrer sprachlichen und kulturellen Identität in die neue Sprach- und Kulturgemeinschaft als aktives Mitglied hineinwachsen.
Dieser Lehrplan-Zusatz gliedert sich in folgende Teilbereiche, die mit dem Hauptteil des Lehrplans folgendermaßen korrespondieren:
  • Strichaufzählung
    Hörverstehen und Sprechen mit ”Sprechen”, das für alle anderen Teilbereiche grundlegend ist und daher im Zentrum der Sprachförderung steht;
  • Strichaufzählung
    Lesen- und Schreibenlernen mit „Lesen – Erstlesen;
    Erstleseunterricht”; „Schreiben”: Dem Schüler werden in der Zweitsprache Deutsch zunächst die elementaren Lese- und Schreibkompetenzen vermittelt.
  • Strichaufzählung
    Weiterführendes Lesen mit „Lesen – Weiterführendes Lesen”;
  • Strichaufzählung
    Weiterführendes Schreiben mit „Verfassen von Texten”, „Rechtschreiben”,
  • Strichaufzählung
    Sprachbetrachtung mit „Sprachbetrachtung”.

Weitgehend stehen die Teilbereiche jeweils nicht für gesonderte, nacheinander ablaufende Lernprozesse. Sie sind vielmehr als zum Teil parallel laufende, einander ergänzende und stützende Vorgänge zu verstehen.

Bei der klassenbezogenen und individuellen Lernplanung ist zu berücksichtigen, daß die Schüler besonders hinsichtlich der Sprachkompetenz sowohl in der Muttersprache als auch in der deutschen Sprache (Zweitsprache) überaus unterschiedliche und möglicherweise alters- und schulstufenunabhängige Lernvoraussetzungen haben. Im Bereich der schriftlichen Sprachkompetenz ist es wichtig, zunächst festzustellen, ob ein Kind in seiner Muttersprache bereits alphabetisiert wurde bzw. welche Schriftart es beherrscht.

Lehrstoff:

Unabhängig von den einzelnen Teilbereichen sollen sich sprachliche Lernsituationen auf folgende Lebens- bzw. Handlungsbereiche beziehen, wobei die einzelnen Themen immer die kulturellen und soziokulturellen Aspekte aller in der Klasse vertretenen Kulturen (der Herkunftskultur der Schüler und der Migrantenkultur und der Kultur des Gastlandes) umfassen:

  • Strichaufzählung
    die eigene Person und die Familie: eigene Lebensumstände, Erfahrungen, Interessen, Bedürfnisse, Wünsche, Gefühle; Eltern, Geschwister, Großeltern; Ernährung (Speisen und Getränke), Kleidung, Gesundheitspflege, Wohnung, ...;
  • Strichaufzählung
    die Schule: Mitschüler, Schulsachen, Schulgebäude, Mitgestalten des Klassen- und Schullebens; verschiedene Lernbereiche bzw. Unterrichtsgegenstände, ...;
  • Strichaufzählung
    die Freizeit: Freunde, Spielformen und Spielzeug, Hobbies, Tiere und Pflanzen, Reisen, Massenmedien ...;
  • Strichaufzählung
    die Öffentlichkeit: Straßenverkehr, Einkaufen (Lebensmittel; Geld, ...) und Telefonieren, Postamt, Bahnhof, Arztordination und Krankenhaus, Bücherei, Berufs- und Arbeitswelt ...;
  • Strichaufzählung
    Lebensformen und Lebensgewohnheiten: Rollenverhalten von Buben und Mädchen, Männern und Frauen, Erwachsenen und Kindern; Sitten und Bräuche, Feste und Feiern; Wertvorstellungen und Normen ...;
  • Strichaufzählung
    die Zeit (Uhrzeit, Tageszeit, Jahreszeit) und das Wetter.

Hörverstehen und Sprechen

(korrespondiert mit dem Teilbereich des Fachlehrplanes „Sprechen”)

Mündliches Sprachhandeln

Den Sinn einfacher sprachlicher Äußerungen aus dem Sprechkontext erschließen

Verstehen des Wesentlichsten auf Grund der Sprechsituation, der Gestik und Mimik des Sprechers bzw. der Sprecher, von Intonation (Melodie, Tonführung) und Rhythmus des Gesprochenen sowie auf Grund der Reaktionen der Sprechpartner bzw. Zuhörer

Einfache (gesprochene) Texte verstehen und angemessen reagieren

Verstehen des Wesentlichen auf Grund sachbezogener und sprachlicher oder nur auf Grund sprachlicher Vorkenntnisse (auch vorgelesene und auf Tonträgern gespeicherte Texte)ZB nach Bitten, Aufforderungen, Anleitungen uä. handeln

Sich zu Gehörtem äußern

Gehörtes sinngemäß und in einfachen Worten wiedergeben

Äußern, daß man etwas nicht versteht; um Wiederholung des Gesagten bitten

Fragen zu dem Gehörten stellen, etwas dazu ergänzen

Etwas bejahen oder verneinen, Zustimmung oder Ablehnung ausdrücken,. . .

Sich in verschiedenen Sprechsituationen absichtsgemäß und partnerbezogen äußern

Kontakte aufnehmen und weiterführen: Grüßen, sich verabschieden, sich am Telefon melden und verabschieden, sich selbst oder jemand anderen mit einfachen Worten vorstellen, jemand einladen, sich nach dem Befinden erkundigen, jemand für etwas danken, sich entschuldigen,. . .

Handlungen anbahnen bzw. veranlassen: jemanden um etwas bitten, jemandem etwas anbieten (zB Hilfe), Vorschläge machen, Wünsche äußern (zB Sitzordnung, Pausengestaltung, Spiele, Freizeitgestaltung), jemanden um etwas ersuchen, etwas anordnen,...

Informationen bzw. Auskünfte einholen und geben:

sich nach etwas oder nach jemandem erkundigen bzw. jemandem Auskunft geben

Erzählen und Mitteilen

Über sich oder über jemand anderen erzählen;

Erlebnisse und Ereignisse, Erfahrungen und

Beobachtungen in einfachster Form/Weise mitteilen;

Gefühle und Empfindungen (persönliches

Befinden) äußern; zu Einzelbildern und Bildfolgen

sprechen („Bildlesen"); über Gegenstände,

Sachverhalte und Vorgänge sprechen; sich an

Gesprächen beteiligen

Rollensprechen im szenischen Darstellen

Einfaches Rollenhandeln in Spielszenen erproben und einüben

Sprachstrukturen

(Die Auswahl des sprachlichen Materials soll den Kindern vielfältige Begegnungs- und Übungsformen zu folgenden Schwerpunkten zur Verfügung stellen. Dabei ist auf konsequente Wiederbegegnung und ein allmähliches Fortschreiten vom Leichteren zum Schwereren zu achten.)

Einfache Aussagen situationsadäquat machen

  • Strichaufzählung
    Verneinung
  • Strichaufzählung
    Aufforderungen mit Imperativformen
  • Strichaufzählung
    Fragen mit und ohne Fragewörter
  • Strichaufzählung
    Fragen, bei denen Fragewörter verwendet bzw. nicht verwendet werden
  • Strichaufzählung
    einfache Satzgefüge (zB Ich glaube, daß … Ich möchte …, weil…)

Hinführen zu den Zeitstufen

in möglichst natürlichen Situationen (Gegenwärtiges, Vergangenes, Zukünftiges)

Beachten der Wortfolge

  • Strichaufzählung
    insbesondere Stellung des Prädikats
  • Strichaufzählung
    eventuell auch Umkehrung der Subjekt-Prädikat-Folge (Inversion)

Wortveränderungen

  • Strichaufzählung
    Mehrzahlbildungen
  • Strichaufzählung
    Anwenden der Fälle
  • Strichaufzählung
    Artikel (in Verbindung mit dem Namenwort)
  • Strichaufzählung
    unterschiedlicher Gebrauch des Eigenschaftswortes (attributiv, prädikativ, adverbial)
  • Strichaufzählung
    Verwendung der Personalformen des Verbs in Verbindung mit dem persönlichen Fürwort

Anredefürwörter

Anredefürwörter adressatenbezogen anwenden (zB bei Du/Sie)

Strukturwörter

Die gebräuchlichsten Strukturwörter in Satzzusammenhängen verstehen und intentionsgemäß sowie sprachrichtig anwenden:

Artikel, Fürwörter, Präpositionen, Konjunktionen, Verneinungswörter (nicht, keine, nie . . .) und „Füllwörter“ (bitte, doch, einmal, je, denn, wohl, schon,...)

Auf die Bedeutung von Sprachvergleichen mit der Muttersprache bei unterschiedlichen Sprachstrukturen zB bei der Verwendung von Artikel, Fürwort, Präposition usw. verweisen

Grammatische Übereinstimmung

Die richtige Übereinstimmung der entsprechenden Wörter im Satzzusammenhang beachten, üben und anwenden:

  • Strichaufzählung
    Subjekt — Prädikat (Vermeiden von Infinitivformen, zB Ich gehen . . .)
  • Strichaufzählung
    Artikel — Eigenschaftswort — Namenwort (zB die rot. . . Tasche)
  • Strichaufzählung
    Artikel — Namenwort
  • Strichaufzählung
    Fürwort — Namenwort (zB mein . . . Tasche

Wortschatz

Wortbedeutung

Die Bedeutung eines Wortes aus der Sprachhandlungssituation, aus dem Text und dem Satzzusammenhang erschließen

Die Bedeutung von Wörtern zB durch das Erlernen ihrer Gegenwörter (klein — groß, reden — schweigen, Frau — Mann…), durch das Ordnen von Wörtern (zB nach Größe und Gewicht, autstärke, Tempo), durch Wortbausteine (Maus — Mäuschen, Mäuslein, schön — unschön…), durch das Zusammenstellen von Wortfeldern mit häufig gebrauchten Wörtern (gehen, sagen ...) und durch das Erlernen wichtiger inhaltlicher Übereinstimmungen (Hähne krähen, Hennen gackern, Hunde bellen, Katzen miauen…) genauer erfassen

Alltagswortschatz

In Sprachhandlungssituationen des Alltags und in Rollenspielen einen passiven Verstehens- und einen aktiven Sprechwortschatz erwerben und kontinuierlich erweitern/differenzieren

Fachwortschatz

Den zur Bewältigung der verschiedenen Unterrichtsaufgaben unbedingt benötigten Fachwortschatz für das (passive) Verstehen wie für das (aktive) Sprechen kontinuierlich aufbauen und ständig erweitern

Wortbildung

Bilden von neuen Wörtern mit Hilfe von Vor- und Nachsilben, von Lautveränderungen (zB fliegt — flog — Flug; jung — jünger, gut — gütig, Kraft — kräftig) und von Wortzusammensetzungen

Gehörschulung und Aussprache

Gewöhnung an Intonation und Rhythmus der deutschen Sprache

Die Intonation (Melodie, Tonführung) und den Rhythmus von Wörtern, Sätzen und Texten anzheitlich erfassen und angemessen deuten; Aussagen bzw. Feststellungen, Fragen, Ausrufe und Aufforderungen unterscheiden

Rhythmische Sprechübungen durchführen

Wörter, Sätze und Texte melodisch und rhythmisch richtig nachsprechen

Intonation und Rhythmus intentions-, adressaten-, sach- und situationsgemäß einsetzen

Artikulation (deutliches Sprechen)

Wörter, Wortgruppen, Sätze und Texte artikuliert sprechen; Gehörtes nachsprechen (Echoübungen)

Phonetische Übungen

Laute und Lautgruppen in ihren Eigenschaften wahrnehmen, unterscheiden und bilden, zB ähnlich klingende Laute (i-u-ü-o-ö, ei-eu-au, m-n, d-t, b-p…), für das Deutsche charakteristische Laute (Umlaute, Zwielaute, H-Anlaut, SCH-Laut, CH-Laut…); kurze, stets offen gesprochene Vokale (offen…) und lange, stets geschlossen gesprochene Vokale (zB Ofen) Konsonantenhäufungen (pflegen, strickst, sprichst,…)

den Laut, der die Wortgrenzen im Satz markiert und zusammengesetzte Wörter unterteilt (Arbeits- amt, Schicht-arbeit. . .) suchen

Lautgedichte, Kinderreime, Abzählverse, Sprachabwandlungsspiele uä. nachsprechen

Bedeutungsunterscheidende Lautveränderung in Wörtern

Sich der unterschiedlichen Funktion von Lauten und Lautgruppen in Wörtern bewußt werden, zB Vokallänge (Hüte — Hütte) Vokaltausch (Berg — Burg), Konsonantentausch (backen — pakken)

Lesen- und Schreibenlernen

(korrespondiert mit dem Teilbereich des Fachlehrplanes: „Lesen — Erstlesen, Erstleseunterricht“; „Schreiben")

Das Lesen- und Schreibenlernen von Schülernmit nichtdeutscher Muttersprache erfolgt im Regelfallin einer zumeist wenig vertrauten und kaum altersgemäß beherrschten Sprache. Daraus ergibt sich, daß zunächst im Teilbereich Hörverstehen und Sprechen die erforderlichen Lernvoraussetzungen geschaffen werden müssen. Kinder, die in ihrer Muttersprache bereits lesen und schreiben können, haben im Bereich des Erstlesens und Erstschreibens der Zweitsprache Schwierigkeiten, wenn entweder die Buchstabenschrift ihrer Muttersprache von der im Deutschen gebräuchlichen abweicht (zB kyrillisches Alphabet) oder wenn ihre Muttersprache überhaupt andere Schriftsysteme (zB Bilder-, Silben- oder Konsonantenschriften) benützt. Das Lesenlernen ist in jedem Fall durch die von der Muttersprache abweichenden Laut-Buchstaben-Zuordnungen erheblich erschwert (zB Schreibung der Diphthonge), wobei etwa folgende Unterschiede auftreten können:

  • Strichaufzählung
    gleiche Zeichen in beiden Sprachen, aber unterschiedliche Laute,
  • Strichaufzählung
    gleiche Laute, aber verschiedene Zeichen,
  • Strichaufzählung
    weder Laut noch Zeichen sind in der Muttersprache vorhanden.

Das Schreibenlernen kann durch abweichende Buchstabenformen bzw. Schreibrichtungen erschwert sein.

Der Zeitrahmen für das Erlernen des Lesens und Schreibens wird entsprechend den jeweiligen Vorkenntnissen in der Muttersprache ganz individuell gesteckt werden müssen. Im allgemeinen wird diesen Kindern für den Schriftspracherwerb wesentlich mehr Lernzeit einzuräumen sein, weil sie didaktische Schleifen benötigen. Damit sind in diesem Zusammenhang zusätzliche und spezielle Maßnahmen gemeint, welche den erfolgreichen Verlauf und Abschluß des Lese- und Schreiblernprozesses überhaupt erst ermöglichen, zum Beispiel:

  • Strichaufzählung
    besonders intensive Übungen zum akustischen Identifizieren, Diskriminieren und Artikulieren von Einzellauten, Lautgruppen und Wörtern (Hör- und Sprechübungen);
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten des zum Lesen und Schreiben erforderlichen Wortschatzes sowie
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten der zum Lesen und Schreiben benötigten Satz- und Wortbildungsformen.

Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler nichtdeutscher Muttersprache — direkt zum Verständnis der Funktion der Buchstabenschrift und

  • Strichaufzählung
    unter Beachtung des jeweiligen muttersprachlichen Lautinverntars — zur Laut-Buchstaben-Zuordnung geführt werden, um von Anfang an möglichst selbständig mit Schrift umgehen zu können.

Weiterführendes Lesen

(korrespondiert mit dem Teilbereich des Fachlehrplanes „Lesen – Weiterführendes Lesen”)

Ist der Leselernprozeß abgeschlossen, ist aufbauend auf der erworbenen Lesefertigkeit sowie auf den Fähigkeiten im Hörverstehen und Sprechen die Lesefähigkeit hinsichtlich der Sinnentnahme und der Sinngestaltung von einfachen Texten zu erweitern und zu festigen.

Klanggestaltendes Lesen

Lautgedichte, Sprachspiele uä. vorlesen und „nachlesen“ (eines vorgelesenen Textes)

Ausspracherichtiges Lesen bearbeiteter und nicht bearbeiteter Texte

Artikulation, Intonation und Rhythmus deutscher Wörter, Sätze und Texte durch Vorlesen üben

Beachten der wichtigsten Satzzeichen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen)

Sinngestaltendes und hörerbezogenes Lesen vorgeübter Texte

Literarische Texte (zB auch Rollentexte), Gebrauchstexte (zB Einladungen) sowie eigene Niederschriften vorlesen

Überschauendes Lesen von Texten in immer größeren Sinnschritten

Die Ausspracherichtigkeit und die Sinngestaltung zB über das Hören und Vergleichen von Tonbandaufnahmen überprüfen

Sinnerfassendes Lesen

Sich den wesentlichen Sinn eines Textes auf Grund der bereits bekannten Wörter und Strukturen, aber auch der Einbettung in einen verbalen/sprachlichen oder/und nonverbalen/nichtsprachlichen (illustrationsunterstützten) Kontext erschließen

Das Verstehen des Gelesenen zeigen, zB durch das sinngemäße Ausführen von schriftlichen Aufforderungen, Anweisungen, Anleitungen uä., durch das entsprechende Beantworten von Fragen, durch das Äußern von Gedanken zum Text, durch das sinngestaltende Vorlesen, Nachspielen ua.

  • Strichaufzählung
    mit dem Schwerpunkt der Festigung und Erweiterung des Wortschatzes

Den Wortschatz mittels verschiedener Wörterbücher, Wortlisten uä. sowie durch das Lesen einfacher Texte verschiedener Art festigen und erweitern

  • Strichaufzählung
    mit dem Schwerpunkt der Festigung und Erweiterung der Sprachstrukturen

Sich durch das Lesen einfacher Sätze und Texte an die Eigenarten des deutschen Satzbaus gewöhnen (Sätze mit gleichen Satzteilen, mit demselben atzmuster)

  • Strichaufzählung
    Sachtexte uä. lesen

Texte mit einfachen Aufgaben, Informationen

sinnentnehmend lesen

Selbständige Auseinandersetzung mit verschiedenen Texten anbahnen

Beantworten und Stellen von Fragen sowie Äußern von Gedanken zum Text

Gespräche über den Text, zu Texten Stellung nehmen

Texte miteinander vergleichen, sie untersuchen, eiterdenken, nachspielen; Textteile neu zusammenstellen, verändern ua.

Weiterführendes Schreiben

(korrespondiert mit dem Teilbereich des Fachlehrplanes „Verfassen von Texten”, „Rechtschreiben”)

Verfassen von Texten

Vorbereitende und begleitende Übungen zum Verfassen von Texten

Einzelne vorgegebene Wörter, Wortgruppen und Sätze sowie kurze Texte abschreiben

Ungeordnet vorgegebene Wörter zu einem Satz, ungeordnet vorgegebene Sätze zu einem sinnvollen Text ordnen (mit und ohne Bildunterstützung)

Einzelne Bilder und Bilderfolgen als Schreibanlässe nützen: zB vorgegebene Wörter, Wortgruppen und Sätze zuordnen

Vorgegebene Textteile ergänzen, zB zu einer Geschichte einen Schluß finden

Gemeinsames Erarbeiten eines Textes, zB zu einem Ereignis oder Bild

  • Strichaufzählung
    im Bereich des aktiven Wortschatze

durch Schreiben in Sinnzusammenhängen wiederholen

und festigen

Sinnzusammenhänge durch die bedeutungsgenaue Wortverwendung schriftlich darstellen bzw. festhalten und verändern

  • Strichaufzählung
    im Bereich der Satz- und Textstrukturen

Situationsbezogene Formulierungsübungen mit Hilfe einfacher Satz- und Textmuster

Die wichtigsten Satzzeichen (Punkt, Frage- und Rufzeichen sowie Redezeichen) sinnbezogen anwenden

Sich in verschiedenen Schreibsituationen absichtsund partnerbezogen äußern

Sehr einfache schriftliche Muster funktionsgerecht anwenden, zB Adressen auf Ansichts- und Postkarten, Beschriften von Heften und Büchern

Einfache Gebrauchstexte verfassen, zB Feriengrüße,

Merkzettel, Einladungen

Über sich schreiben, über eigene Gefühle und Empfindungen schreiben.

Rechtschreiben

Besondere Rechtschreibprobleme ergeben sich aus den Unterschieden zwischen der jeweiligen Muttersprache und der Zweitsprache Deutsch hinsichtlich ihrer Lautstruktur und Verschriftung. Deshalb sind auch für diesen Teilbereich die Kompetenzen im Hörverstehen und Sprechen von großer Bedeutung.

Bei der Unterrichtsarbeit, die vor allem auf die notwendigen individuellen Schwerpunktbildungen eingehen soll, ist anzustreben, daß die Schüler

  • Strichaufzählung
    Strategien des Abschreibenlernens entwickeln;
  • Strichaufzählung
    einen gebräuchlichen aber begrenzten Schreibwortschatz aufbauen und im Sinne des morphematischen Prinzips erweitern;
  • Strichaufzählung
    gleiche Formen zusammenstellen und Regeln erkennen und anwenden lernen;
  • Strichaufzählung
    allmählich eine geläufige Nachschlagetechnik erwerben.

Sprachbetrachtung

(korrespondiert mit dem Teilbereich des Fachlehrplanes „Sprachbetrachtung”)

Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler nichtdeutscher Muttersprache Interesse am bewußten Umgang mit der Zweitsprache und am Vergleichen der Zweitsprache mit der eigenen Muttersprache entwickeln.

Wiederholtes Betrachten und Vergleichen von anschaulich vorliegendem Sprachmaterial führen zunehmend zum Entdecken und Erfassen (in Teilbereichen auch Benennen) verschiedener sprachlicher Erscheinungen, zB daß Wörter anzeigen, ob sie etwa nur eine Person bzw. einen Gegenstand oder mehrere Personen bzw. Gegenstände meinen. An derartigen Beobachtungen kann erfahren werden, daß eine Änderung in der Wortbedeutung häufig auch eine veränderte Laut- und Schriftgestalt eines Wortes entspricht.

Erste grundlegende Einsichten in die deutsche Sprache durch Betrachten, Vergleichen und Entdecken gewinnen

Vor allem im Zusammenhang mit dem Erstleseunterricht und womöglich im Vergleich mit der eweiligen Muttersprache können viele sprachliche Erscheinungen erfaßt werden, zB die Gliederung von Texten in Sätze, von Sätzen in Wörter und von Wörtern in Laute bzw. Buchstaben;

Laute bzw. Buchstaben in verschiedenen Positionen von Wörtern;

Wörter und Wortgruppen in verschiedenen Positionen von Sätzen (zB stehen Adjektive stets vor den Namenwörtern, die sie näher bestimmen; Verben an Satzanfängen leiten Frage- oder Aufforderungssätze ein) Zusammenstellen von Wörtern zum selben Stammwort: „Wortfamilien“ bilden

Den Satz als Sinneinheit erfassen

Sätze bauen und umbauen

Unvollständige Sätze ergänzen bzw. Lückensätze vervollständigen

Satzschlußzeichen sinngemäß anwenden: Punkt, Fragezeichen, Rufzeichen; Redezeichen (Anführungszeichen) intentionsgemäß anwenden

Die wichtigsten Wortarten kennenlernen

  • Strichaufzählung
    Zeitwörter

Die wichtigsten sprachlichen Zeitformen einander gegenüberstellen

  • Strichaufzählung
    Namenwort

Sammeln und Ordnen von Namen aus der Lebenswelt des Schülers (Namen von Menschen, Tieren, Pflanzen, Dingen); Suchen von Namenwörtern in Sätzen

  • Strichaufzählung
    Artikel

Erfahren, daß den meisten Namenwörtern Artikel zugeordnet werden können

  • Strichaufzählung
    Persönliche Fürwörter

Namenwörter durch Fürwörter ersetzen

  • Strichaufzählung
    Eigenschaftswörter

Zu Namenwörtern inhaltlich passende Eigenschaften suchen

Sprachbezogene Begriffe

Die Begriffe Wort, Satz, Text, Laut (langes/kurzes A, E usw.), Buchstabe (großer, kleiner Anfangsbuchstabe), Schrift anhand von Beispielen verstehen (nicht definieren) und im Umgang mit Sprache anwenden

Didaktische Grundsätze:

Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache erwerben die Zweitsprache Deutsch im Rahmen der schulischen Gemeinschaft, darüber hinaus aber auch in vielen außerschulischen Lernsituationen. Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, daß der Unterricht an ein vorhandenes Bedürfnis nach Kommunikation in der Zweitsprache und nach sozialer Integration in die Lerngemeinschaft anknüpfen kann.

Der Erwerb sprachlicher Kompetenzen geschieht im engen Wechselbezug mit dem Erwerb von sozialen und sachlichen Kompetenzen. Deshalb ist auch die soziale Eingliederung der Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache von Anfang an in den Klassenverband für ihren Lernerfolg von besonderer Bedeutung.

Die Alltagskommunikation geschieht meistens teils in der Muttersprache des Kindes und teils in deutscher Umgangssprache oder in einer Mundart, weniger in deutscher Standardsprache.

Der Erwerb von Begriffen setzt die Konfrontation mit Dingen und Sachverhalten voraus. Daher ist dem didaktischen Grundsatz der „Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit” in diesem Zusammenhang besondere Beachtung zu schenken. Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.

Der Spracherwerb erfolgt möglichst unter Rückgriff auf bereits verfügbare Kenntnisse der Muttersprache und auf eventuell vorhandene Kenntnisse der Zweitsprache.

Der Spracherwerb geschieht im Wechselspiel von Global- und Detailverständnis. Bei der Sinnerschließung helfen vor allem der Handlungs- und der Sprachkontext (vor allem im schriftlichen Bereich unterstützen beigefügte Illustrationen), bei der Sinnvermittlung unter anderem nonverbale Elemente der Mimik und Gestik.

Wesentliche Bedeutung für Fortschritte im Prozeß des Spracherwerbes kommt der Fähigkeit und Bereitschaft zu, die eigenen Sprachäußerungen im Wechselspiel der Kommunikation zu reflektieren, zu vergleichen und zu korrigieren. Es ist Aufgabe des Unterrichtes, diese Bereitschaft und Fähigkeit zu fördern und zu entwickeln.

Wo es sich anbietet, soll der Bezug zur jeweiligen Muttersprache und Herkunftskultur des Kindes hergestellt werden (Vergleich von Sprachen und Kulturen). Dazu sind Kontakte, Kooperation und Absprachen, vor allem mit dem Lehrer für den muttersprachlichen Zusatzunterricht, aber auch mit den Eltern des Kindes, sehr hilfreich. Wenigstens gelegentlich sollte die Erarbeitung eines Themas in beiden Sprachen gleichzeitig erfolgen.

Der Unterricht hat an die besondere Motivationslage dieser Schüler anzuknüpfen. Die anfänglich meist vorhandene Leistungsbereitschaft soll erhalten und womöglich noch gesteigert werden. Dadurch kann der Gefahr des Stehenbleibens und Verfestigens auf einem bestimmten Niveau der Zweitsprache begegnet werden.

Kinder, die sich kaum auf Deutsch verständigen können, sollten keinesfalls zum Freischreiben angehalten werden. Gerade für sie müssen alle Formen eines lustbetonten Schreibens aufgespürt werden:

zB Pictogramme gestalten, Zeichnungen beschriften, dem Lehrer einen Text ansagen und dann abschreiben, Brieferl schreiben, Plakate entwerfen.

Die allgemeine Sprachkompetenz ist in jedem Unterrichtsgegenstand, nicht nur im Sprachunterricht, zu fördern: Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen.

Darüber hinaus sind in jedem einzelnen Unterrichtsgegenstand die dort benötigte fachliche Terminologie sowie die fachlichen Sprach- und Handlungsstrukturen aufzubauen. Die Textorientiertheit des schulischen Sprachgebrauchs bedeutet eine spezifische Form der kognitiven Orientierung.

Die verschiedenen schriftlichen Texte sollen durch optische Gliederung, durch das Hervorheben von Leit(Schlüssel)wörtern und -begriffen ua. in besonderer Weise aufbereitet werden.

Die Texte sind durch das Kürzen von Sätzen, das Auflösen von Satzgefügen, eine gezielte Wortwahl, durch Konzentration auf das Wesentliche, Einfügen von Erklärungen und Beispielen in verständlicher Alltagssprache ua. zu vereinfachen.

Es sind besondere Hilfsmittel bereitzustellen bzw. einzusetzen und verschiedene Arbeitstechniken zu vermitteln. Den verschiedenen Lösungshilfen beim Rechtschreiben ist besondere Beachtung zu schenken:

Nachschlagen in verschiedenartigen ein- und zweisprachigen Wörterbüchern und in Lexika, Erstellen und Gebrauchen von Wortlisten, Arbeit mit muttersprachlichen Paralleltexten ua. mehr.

Die Korrekturen in sprachlicher und in sachlicher Hinsicht sind sehr behutsam, verständnis- und taktvoll vorzunehmen.

Dort, wo es sachlich möglich und gerechtfertigt ist, wird das Erlernen der Sprache teilbereichsübergreifend bzw. integrativ erfolgen, gelegentlich auch unter Rückgriff auf die jeweilige Muttersprache. Im Unterricht ist daher dem sprachkomparativen Prinzip sowie dem kontrastierenden Lernen (besonders im Bereich der Sprachbetrachtung) besondere Beachtung zu schenken. Soweit die Schüler ihre Muttersprache bereits schriftmäßig beherrschen, können sie die Besonderheiten der deutschen Rechtschreibung, wo es sich anbietet, im kontrastierenden Vergleich erlernen.

Für das erfolgreiche Unterrichten von Deutsch als Zweitsprache ist es nötig, daß sich der Lehrer darum bemüht, seine eigene Muttersprache unter dem Gesichtspunkt der Neuheit und Fremdheit zu betrachten. Mit diesem Versuch einer gewissen Distanznahme von etwas ihm sehr Nahem kann er die Schwierigkeiten, die Menschen nichtdeutscher Muttersprache beim Erlernen des Deutschen haben, wenigsten erahnen und ihnen didaktisch angemessen begegnen.

Im Hinblick auf seine Rolle als entscheidendes Sprachvorbild ist es für Lehrer besonders wichtig, daß sie möglichst oft das einzelne Kind ansprechen, besonders deutlich artikulieren, ihr gewohntes Sprechtempo etwas verringern und das gesprochene Wort bei normaler Intonation und Rhythmisierung mimisch und gestisch unterstützen.

Übungsreihen sollten im Regelfall in der Reihenfolge Hören – Verstehen – Sprechen – Lesen – Schreiben aufgebaut werden.

Gleichlautende, aber in ihrer grammatischen (syntaktischen und morphologischen) Funktion unterschiedliche Formen sollten nicht gleichzeitig, sondern mit hinreichendem zeitlichem Abstand erarbeitet werden.

Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Mathematikunterricht soll dem Schüler Möglichkeiten geben,

  • Strichaufzählung
    schöpferisch tätig zu sein;
  • Strichaufzählung
    rationale Denkprozesse anzubahnen;
  • Strichaufzählung
    die praktische Nutzbarkeit der Mathematik zu erfahren;
  • Strichaufzählung
    grundlegende mathematische Techniken zu erwerben.

Schöpferische Fähigkeiten sind durch spielerisches, forschend-entdeckendes und konstruktives Tun aufzubauen.

Rationale Denkprozesse sind an geistigen Grundtätigkeiten wie Vergleichen, Ordnen, Zuordnen, Klassifizieren, Abstrahieren, Verallgemeinern, Konkretisieren sowie Analogisieren zu schulen. Besonderes Gewicht ist auf die Entwicklung des logischen Denkens und des Problemlöseverhaltens zu legen.

Sachverhalte der Umwelt sind mit Hilfe von Zahlen, Größen und Operationen zu durchdringen, räumliche Vorstellungen sind aufzubauen. Die Vielfalt der angebotenen kindgemäßen mathematischen Situationen aus den Bereichen Wirtschaft, Technik und Kultur soll dem Schüler die Bedeutung der Mathematik bewußt machen.

Neben dem Erwerb der grundlegenden mathematischen Techniken sind praktische mathematische Fertigkeiten wie Umgehen mit Zeichengeräten anzustreben.

Der Unterrichtsgegenstand Mathematik gliedert sich in folgende Teilbereiche:

  • Strichaufzählung
    Aufbau der natürlichen Zahlen
  • Strichaufzählung
    Rechenoperationen
  • Strichaufzählung
    Größen
  • Strichaufzählung
    Geometrie.

Auf der Grundstufe römisch II wird diese Gliederung durch das Kapitel „Bruchzahlen” (im Anschluß an die Rechenoperationen) erweitert.

Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und stoffliche Linienführung des Lehrplanes. Das soll aber keinesfalls zu einer isolierten Behandlung der einzelnen Teilbereiche führen, sondern deren sinnvolle Vernetzung ist möglichst durchgehend anzustreben.

Lehrstoff: Grundstufe I

Aufbau der natürlichen Zahlen

Als Schwerpunkte bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten:

  • Strichaufzählung
    das Sichern des Verständnisses für Zahlen unter Berücksichtigung des Kardinal-, Ordinal-, Rechen- und Maßzahlaspekts und
  • Strichaufzählung
    das Erarbeiten des Zahlenraumes bis 100 ausgehend von gesicherten Zahlenräumen.

Entwickeln grundlegender mathematischer Fähigkeiten

Feststellen von Eigenschaften, Unterscheiden und Vergleichen, Zuordnen, Ordnen, Zusammenfassen, Klassifizieren

Entwickeln des Zahlbegriffs

Gewinnen des Zahlbegriffs im jeweiligen Zahlenraum einschließlich der Null (zB Zählen, Simultanerfassung)

Auf- und Ausbauen des Zahlenraums bis 100

Handlungsorientiertes Darstellen und Durchgliedern des schrittweise zu erarbeitenden Zahlenraumes

Entwickeln von Zahlvorstellungen (zB durch Mächtigkeitsvergleiche, Ordnen von Zahlen, Bündeln)

Veranschaulichen von Zahlen (zB durch Zahlbilder, Mengendarstellungen, Zahlenstrahl, symbolische Darstellung)

Orientieren im jeweiligen Zahlenraum: Auf- und Abbauen von Zahlenreihen, Herstellen von Relationen unter Verwendung der Symbole =, ¹, <, >

Schaffen des Verständnisses für den dekadischen Aufbau

Lesen und Schreiben von Ziffern bzw. Zahlen, Unterscheiden

von Ziffer und Stellenwert der Ziffer

Operatives Durchforschen von Zahlen: zB Finden von Nachbarzahlen, additives und multiplikatives Zerlegen

(zB 64 = 60 + 4, 80 = 4 . 20), Vergleichen (auch Termvergleiche wie 10 + 2 = 2 . 6, 50 > 30 + 10)

Rechenoperationen

Als Schwerpunkte bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten:

  • Strichaufzählung
    das Erarbeiten der Operationsbegriffe in engem Zusammenhang mit der Entwicklung des Zahlenverständnisses;
  • Strichaufzählung
    Durchführen der Rechenoperationen im additiven und im multiplikativen Bereich ohne und mit Notation der Rechensätze;
  • Strichaufzählung
    operatives Üben, zB Tausch-, Nachbar-, Umkehr-, Zerlegungsaufgaben;
  • Strichaufzählung
    das Gewinnen handlungsorientierter Erfahrungen zur Bedeutung von Rechenregeln und das Anwenden zunehmend auch als Lösungshilfe;
  • Strichaufzählung
    das Anwenden der Rechenoperationen in Spiel- und Sachsituationen.

Verstehen der Operationsstrukturen

Ausführen von Handlungen, zB Dazugeben, Wegnehmen, Ergänzen, Vervielfachen, Teilen, Messen, die die Einsicht in Operationsstrukturen vorbereiten

Herausarbeiten der Operationsstrukturen aus diesen Handlungen unter Verwendung adäquater Sprechweisen, wie plus, minus, (ist) gleich, mal, geteilt durch, enthalten in

Sichern der Einsicht in die Operationsstrukturen über verschiedene Darstellungsebenen (handelnd, bildhaft, symbolisch)

Verwenden der entsprechenden Symbole

( +, –, =, ., : )

Rechenoperationen im additiven

Bereich

Gewinnen der additiven Rechenoperationen ohne Zehnerüber- und Zehnerunterschreitung vorerst im kleineren Zahlenraum ohne und mit Notation der Rechensätze

Anwenden verschiedener Darstellungsmodelle (zB Zahlenstrahl, Operatorschreibweise) und Festigen der gewonnenen Rechenoperationen

Erweitern der additiven Rechenoperationen bei steigendem Schwierigkeitsgrad mit Zehnerüber- und Zehnerunterschreitung im größeren Zahlenraum

Erkennen von Zusammenhängen, zB Tausch-, Nachbar-, Umkehr- und Analogieaufgaben

Überprüfen (Abschätzen, Plausibilität, …) der Ergebnisse von Rechenoperationen

Vergleichen von Rechenausdrücken unter Verwendung der Relationszeichen =, , <, >

Rechenoperationen im multiplikativen Bereich

Sammeln von Grunderfahrungen zu multiplikativen Operationen im kleineren Zahlenraum nur in Verbindung mit konkretem Handeln und bildhaftem Darstellen

Anwenden verschiedener Darstellungsmodelle und Festigen der gewonnenen Rechenoperationen

Vertiefen des Verständnisses für multiplikative Beziehungen

auch unter Verwendung der Null

Erarbeitung des Einmaleins und Einsineins unter Beachtung von Zusammenhängen wie fortgesetztes Addieren, Verdoppeln, Halbieren, Vertauschen, Zerlegen, Messen

Operatives Üben, zB Tausch-, Nachbar-, Umkehr-, Zerlegungsaufgaben

Weit gehendes Automatisieren von Grundaufgaben, insbesondere des kleinen Einmaleins

Überprüfen (Abschätzen, Plausibilität, …) der Ergebnisse von Rechenoperationen

Vergleichen von Rechenausdrücken unter Verwendung der Relationszeichen =, , <, >

Spielerisches Umgehen mit Zahlen und Operationen

Beispielsweise: Bilden von Zahlenfolgen, spielerisches Anbahnen des Verständnisses von Rechengesetzen, Erkennen von Zusammenhängen und Rechenvorteilen

Durchführen von Würfelspielen, Wegspielen, Rechenpuzzles, Zahlenrätseln, Strategiespielen

Operieren nach Spielplänen, Lösen von Magischen Quadraten

Lösen von Sachproblemen

Mathematisieren von Spiel- und Sachsituationen nur aus dem kindlichen Erlebnisbereich

Beschreiben von realen oder bildhaft dargestellten Sachsituationen

Zuordnen von Rechenoperationen zu Sachsituationen

Finden von Sachsituationen zu Rechenoperationen

Herausarbeiten mathematischer Strukturen aus einfachen Texten mit Hilfe stufengemäßer Darstellungsformen, wie Rollenspiel, Situationsskizzen, Rechenpläne

Errechnen und Überprüfen des Ergebnisses

Formulieren sachlich richtiger Antworten

Größen

Als Schwerpunkte bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten:

  • Strichaufzählung
    Begriffsbildung über Vergleichen und Formulieren von Relationen;
  • Strichaufzählung
    Einsetzen willkürlich gewählter Maßeinheiten zum Messen von Repräsentanten;
  • Strichaufzählung
    Einführen genormter Maßeinheiten:
    Größenbereich Länge: Meter (m), Dezimeter (dm), Zentimeter (cm);
    Größenbereich Masse: Kilogramm (kg), Dekagramm (dag);
    Größenbereich Raum: Liter (l);
    Größenbereich Zeit: Sekunde (s), Minute (min), Stunde (h); Tag, Woche, Monat, Jahr;
    Größenbereich Geld;
  • Strichaufzählung
    Anwenden von Größen in Sachsituationen und bei Sachaufgaben zur Vertiefung des Verständnisses für Größen.

Entwickeln von Vorstellungen zu Größen

Entdecken auffallender größenbezogener Merkmale (Länge, Rauminhalt, Geldwert) an Objekten aus dem kindlichen Erfahrungsbereich

Hantieren mit Repräsentanten für Größen aus Spiel- und Sachsituationen (zB Stab, Stein, Becher, Tauschobjekt)

Bewusstes Erleben von Zeitabläufen

Herstellen von Relationen durch unmittelbares und mittelbares Vergleichen auf der Handlungsebene, durch Messen (mit willkürlich gewählten Maßeinheiten), Zuordnen, Ordnen

Interpretieren von Mess-Ergebnissen

Einführen und Anwenden von Maßeinheiten

Anschauliches Einführen der genormten Maßeinheiten

Schaffen von Modellvorstellungen zu Maßeinheiten ohne Herstellen von Maßbeziehungen

Arbeiten mit Größen in Sachsituationen und Kennen lernen der Notwendigkeit verschiedener genormter Maßeinheiten

Messgeräte

Herstellen von Maßbeziehungen

Erfassen der Maßbeziehungen: m – cm, kg – dag; Geld

Herstellen der Beziehung Tag – Stunde, Woche – Tag, Jahr – Monat, Minute – Sekunde, Stunde – Minute

Kennenlernen gebräuchlicher Notationen bei der Uhrzeit und bei Geldbeträgen

Operieren mit Größen

Anwenden von Größen in Sachaufgaben

Vergleichen, Ordnen und Messen unter Verwendung der Maßeinheiten

Feststellen der Größe von Objekten durch Vergleich mit den Maßeinheiten

Geometrie

Als Schwerpunkte bis zum Ende der 2. Schulstufe gelten:

  • Strichaufzählung
    Beobachten, Ordnen und Strukturieren von räumlichen Beziehungen und von Formen aus der Erlebniswelt der Kinder;
  • Strichaufzählung
    Steigern des Orientierungsvermögens;
  • Strichaufzählung
    Hinführen zum Gebrauch von Zeichengeräten und das Herstellen von Querverbindungen zur Arbeit mit Größen als integrierender Bestandteil des Unterrichts;
  • Strichaufzählung
    Lösen von Sachproblemen.

Orientieren im Raum:

  • Strichaufzählung
    Räumliche Positionen und Lagebeziehungen

Erfahren und Erfassen von Begriffen aus der Erlebniswelt des Kindes, wie oben, unten, rechts, links, vorne, hinten, innen, außen; vor/davor, hinter/dahinter, neben/daneben, über/darüber, unter/darunter, zwischen/dazwischen, rechts von, links von, oberhalb, unterhalb, außerhalb, innerhalb, in der Mitte, auf dem Rand

Unterscheiden von Innerem und Rand bei Körpern (Außenfläche) und Flächen

Umspannen, Umfahren, Umlegen, Umfassen von Körpern und Flächen

  • Strichaufzählung
    Richtungen und Richtungsänderungen

Richtungen und Richtungsänderungen angeben, Durchführen von Orientierungsübungen, zB Bewegungsaufträge und Suchübungen, Wege begehen und (auch aus der Vorstellung) beschreiben

Erfassen und Beschreiben einfacher geometrischer Figuren:

  • Strichaufzählung
    Untersuchen von Körpern

Feststellen der Eigenschaften einfacher Körper durch Bauen, Bewegen, Begreifen

Verwenden von Begriffen wie spitz, stumpf, eckig, rund; krumm, gerade; offen, geschlossen

Hantieren mit würfel- und kugelförmigen Körpern aus der Umwelt des Kindes und Erfassen ihrer Eigenschaften

Aufsuchen solcher Körper

Verwenden der Begriffe kantig, eckig, rund; Kante, Ecke

Gegenstände aus der Umwelt geometrischen Eigenschaften zuordnen (zB rund: Dose, Flasche, Ball)

Benennen von Würfel und Kugel

Vergleichen von Körpern und Ordnen nach ihren Eigenschaften

Auf- und Abbauen von Körpern (zB mit Bausteinen)

  • Strichaufzählung
    Untersuchen von Flächen

Begrenzungsflächen von Körpern hantierend erfassen und beschreiben

Sammeln von Erfahrungen zum Begriff Fläche, zB Begreifen, Ausmalen, Nachfahren, Falten, Schneiden, Auslegen,…

Aufsuchen und Benennen von viereckigen, dreieckigen und runden Flächen, Flächen vergleichen und nach ihren Eigenschaften ordnen

  • Strichaufzählung
    Spielerische Gestalten mit Körpern und Flächen

Freies Bauen mit Würfeln, Bausteinen, …

Formen geometrischer Körper (zB mit Knetmasse)

Fortsetzen, Nachlegen, Herstellen, Erfinden geometrischer Figuren (zB Muster)

Handelndes Entdecken von Symmetrien, Herstellen und Untersuchen einfacher symmetrischer Figuren (zB Faltschnitte, jedoch ohne Verwendung einschlägiger Begriffe wie etwa Symmetrieachse)

Hantieren mit Zeichengerät

Freies und gezieltes Umgehen mit dem Lineal

  • Strichaufzählung
    Zeichnen gerader Linien in verschiedenen Lagen
  • Strichaufzählung
    Herstellen von Mustern (zB unter Verwendung von Karopapier)
  • Strichaufzählung
    Messen von Längen an konkreten Gegenständen
  • Strichaufzählung
    Messen von vorgegebenen Strecken
  • Strichaufzählung
    Zeichnen von Strecken bestimmter Länge

Lösen von Sachproblemen:

Durchforschen von Räumen

Eigenschaften von Körpern und deren Lage in realitätsnahen Situationen beschreiben

Wege beschreiben und deren Längen abschätzen

Wegskizzen erstellen

Längen vergleichen, Unterschiede feststellen, messen, addieren (zB Stäbe, Bänder, Wege)

Grundstufe II

Aufbau der natürlichen Zahlen

Ausgehend vom Vorwissen der Grundstufe römisch eins ist der Zahlenraum schrittweise zu erweitern. Das Verstehen großer Zahlen ist mit sach- und größenbezogenen Hilfsvorstellungen aufzubauen.

3. Schulstufe

Erweitern und Veniefen des Zahlenverständnisses

Festigen von Zahlvorste!Iungen im bekannten Zahlenraum

Aushauen des Zahlenraumes bis 1 000

Erarbeiten des neuen Zahlenraumes über Grobstrukturen zur Feinstruktur

Veranschaulichen von Zahlen (zB Zahlbilder, Zahlenstrahl, symbolische Darstellungen)

Ausbauen und Festigen des Verständnisses für den dekadischen Aufbau

Lesen und Schreiben von Zahlen, Unterscheiden von Ziffer und Stellenwert der Ziffer

Orientieren im Zahlehraum: Auf- und Abhauen von Zahlen folgen, Herstellen von Relationen unter Verwendung der bekannten Symbole, Runden von Zahlen

Operatives Durchforschen von Zahlen: Vergleichen (auch Termvergleiche wie 200+300=400 + 100, 200 + 300<900), Ordnen, additives und multiplikatives Zerlegen

Schaffen von sach- und größenbezogenen Vorstel!ungen zu großen Zahlen, zB mit Geldwerten, Längen (Entfernungen),...

4. Schulstufe

Erweitern und Vertiefen des Zahlenverständnisses

Festigen von Zahlvorstellungen im bekannten Zahlenraum

Ausbauen des Zahlenraumes bis zur Million

Erarbeiten des neuen Zahlenraumes bis 100 000 über Grobstrukturen zur Feinstruktur, bis zur Million in Grobstrukturen

Veranschaulichen von Zahlen (zB Zahlenmahl, symbolische Darstellung, einfache graphische Darstellung), Ausbauen und Festigen des Verständnisses für den dekadischen Aufbau

Lesen und Schreiben von Zahlen, Unterscheiden von Ziffer und Stellenwert der Ziffer

Orientieren im Zahlenraum: Auf- und Abhauen von Zahlenreihen, Herstellen von Relationen unter Verwendung der bekannten Symbole, Runden von Zahlen

Operatives Durchforschen von Zahlen:

  • Strichaufzählung
    Vergleichen (auch Termverg!eiche wie 7 000-1 ooo= 4 000+2 ooo, 48 ooo> 20 000+25 ooo)
  • Strichaufzählung
    Additives und multiplikatives Zerlegen

Schaffen von sach- und größenbezogenen Vorstellungen zu großen Zahlen, zB mit Geldwenen, Langen (Entfernungen),,,.

Ablesen und Interpretieren von Daten aus graphischen Darstellungen (zB Tabellen, Diagramme, Graphen)

Rechenoperationen

Über die Schwerpunkte der Grundstufe römisch eins hinaus gilt:

  • Strichaufzählung
    das mündliche Rechnen hat Bedeutung für die Förderung des Zahlenverständnisses, der Rechenfertigkeit, des Operationsverständnisses und für das Lösen von Sachproblemen;
  • Strichaufzählung
    die schriftlichen Rechenoperationen dienen vor allem der Lösung kindgemäßer Sachprobleme;
  • Strichaufzählung
    zum Lösen von Sachproblemen sind besonders überschlagendes Rechnen, Einschranken und vorteilhaftes Rechnen zu pflegen.

Verstehen der Operationsstruktur

Sichern der Einsichten in die Rechenoperationen wie

  • Strichaufzählung
    Dividieren als Teilen und Messen deuten
  • Strichaufzählung
    Vorgegebene Handlungen und Darstellungen interpretieren
  • Strichaufzählung
    Rechenoperationen durch Handlungen, Darstellungen usw. repräsentieren (zB Längendarstellungen, Mengendarstellungen)

Durchführen der Rechenoperationen im Zahlenraum 1 000:

  • Strichaufzählung
    mündliches Rechnen im additiven und multiplikativen Bereich

Sichern der Grundaufgaben im additiven Bereich Erweitern der additiven

Rechenoperationen unter besonderer Berilcksichtigung von Operationen folgender An: 300±200, 540± 120, 954±8

Sichern der Grundaufgaben im multiplikativen Bereich:

Einmaleins – Automatisierung

Einsineins ohne und mit Rest

Erweitern der multiplikativen Rechenoperationen mit steigendem Schwierigkeitsgrad unter besonderer Berücksichtigung von Aufgaben folgender An: 40. 3, 200. 4, 130 : 5, 800. 4

Verstehen des Operierens mit Null als Faktor

Lösen einfacher Operationen unter Nutzung vorteilhafter Rechenwege (zB durch Tauschaufgaben, Nachbaraufgaben, Umkehraufgaben, Analogieaufgaben, Zerlegungsaufgaben)

Vergleichen von Rechenausdriicken unter Verwendung der Relationszeichen =, , <, >

Lösen einfacher Zahlengleichungen mit Platzhaltern (Variablen)

Durchfuhren von Rechenoperationen durch Zerlegen und Notieren der einzelnen Teilschritte, Berücksichtigen der Stellenwene, Anwenden von Rechenregeln, zB Veneilungsregel

  • Strichaufzählung
    schriftliches Rei:hnen im additiven und multiplikativen Bereich

Gewinnen der schriftlichen Rechenverfahren:

  • Strichaufzählung
    Addieren und Subtrahieren (Ergänzungsverfahren) zwei und dreistelliger Zahlen
  • Strichaufzählung
    Multiplizieren mit einstelligem Multiplikator, Dividieren durch einstelligen Divisor (ohne und mit Rest)

Begründen der Rechenschritte nach Einsicht in die den Operationen zugrunde liegenden Rechenregeln (zB Bündelungsprinzip, Monotonie der Subtraktion)

Bezeichnen der Rechenoperationen (Addition, ... ) und der dazugehörigen Tätigkeiten (Addieren, ...)

Abschätzen von Ergebnissen, zB überschlagendes Rechnen, Einschranken

Durchführen von Rechenproben

Lösen von Sachproblemen

Mathematisieren von Sachsituationen:

  • Strichaufzählung
    Beschreiben von dargestellten Sachverhalten, die zB in stufengemäßen Texten, Problembildern, Datenmaterial, graphischen Darstellungen enthalten sind
  • Strichaufzählung
    Herausarbeiten mathematischer Problemstellungen (zB Versprachlichen des Problems, Verwenden stufengemäßer Darstellungsformen, wie Situationsskizzen, Rechenpläne, Tabellen)
  • Strichaufzählung
    Zuordnen von Rechenoperationen, Beschreiben von Sachverhalten mit Zahlen und Platzhaltern. (Variablen) – Erstellen einfacher Gleichungen
  • Strichaufzählung
    Überschlagendes Rechnen, Einschranken
  • Strichaufzählung
    Lösen durch mündliches Rechnen oder durch schriftliche Verfahren

Kontrollieren und Verbalisieren der Ergebnisse Finden von Sachsituationen zu Rechenoperationen

Spielerisches Umgehen mit Zahlen und Operationen

Beispielsweise: Erfinden von Spielen, Durchfuhren von Strategiespielen, Erkennen von Zusammenhängen und Rechenvorteilen, Zahlenrätsel

4. Schulstufe

Verstehen der Operationsstruktur

Vertiefen der Einsicht in die Reclienoperationen (Deuten, Interpretieren, Repräsentieren, zB- durch Zahlens trahldarstellungen, Merigendarstellungen)

Durchfuhren der Rechenoperationen im Zahlenraum 100 000

  • Strichaufzählung
    mündliches Rechnen im additiven und multiplikativen Bereich

Erweitern der additiven Rechenoperationen mit steigendem Schwierigkeitsgrad beschrankt auf sinnvolles Zahlenmaterial besonders im Hinblick auf überschlagendes Rechnen (zB 8 500 ± 4 600, 25 000 ± 16 000)

Erweitern der multiplikativen Rechenoperationen mit steigenden Schwierigkeitsgraden beschränkt auf sinnvolles Zahlenmaterial {zB 6 000. 3, 30. 20, 45. 10, 25 000. 4, 12 000 : 3, 1 800 : 30)

Lösen einfächer Operationen unter Nutzung vorteilhafter Rechenwege (zB durch Tauschaufgaben, Nachbaraufgaben, Umkehraufgaben, Analogieaufgaben). Vergleichen von Rechenausdrücken unter Verwendung der Relationszeichen =, , <, >

Lösen einfacher Zahlengleichungen mit Platzhalter (Variablen)

Durchfuhren von Rechenoperationen durch Zerlegen und Notieren der einzelnen Teilschritte, Berllcksichtigen"des Stellenwertes, Anwenden von Rechenregeln (zB Verteilungsregel)

  • Strichaufzählung
    schriftliches Rechnen im additiven und multiplikativen Bereich

Erweitern der schriftlichen Verfahren:

  • Strichaufzählung
    Addieren und Subtrahieren mehrstelliger Zahlen
  • Strichaufzählung
    Multiplizieren mit. ein- und zweistelligem Multiplikator, Dividieren durch ein- und zweistelligen Divisor (ohne und mit Rest) mit sinnvollen Schwierigkeitsgraden
  • Strichaufzählung
    Begründen der Rechenschritte durch Einsicht in die den Operationen zugrunde liegenden Rechenregeln (zB Bundelungsprinzip, Verteilungsregel)
  • Strichaufzählung
    Verwenden der auf der dritten Schulstufe eingefühnen Bezeichnungen für die Opetationen und zugehörigen Tätigkeiten
  • Strichaufzählung
    Abschätzen von Ergebnissen, zB Ubenchlagendes Rechnen, Einschranken. Durchfuhren von Rechenproben

Lösen von Sachproblemen

Mathematisieren von Sachsituationen

  • Strichaufzählung
    Diskutieren der dargestellten Sachverhalte, die zB in.Texten, Problembildern, Datenmaterial, graphischen Darstellungen enthalten sind
  • Strichaufzählung
    Herausarbeiten mathematischer Problemstellungen (zB Versprachlichen von Problemen, Verwenden stufengemäßer Darstellungsformen, wie Situationsskizzen, Rechenpläne, Tabellen, Diagramme)
  • Strichaufzählung
    Zuordnen von Rechenoperationen, Beschreiben von Sachverhalten mit Zahlen und Platzhaltern (Variablen), Erstellen einfacher Gleichungen
  • Strichaufzählung
    Überschlagendes Rechnen, Einschranken
  • Strichaufzählung
    Lösen durch mimdliches Rechnen ode'r durch schriftliche Verfahren
  • Strichaufzählung
    Kontrollieren und Verbalisieren der Ergebnisse

Finden von Sachsituationen zu Rechenoperationen und einfachen Gleichungen

Spielerisches Umgehen mit Zahlen und Operationen

Beispielsweise: Erfinden von Spielen, Durchführen von Strategiespielen, Erkennen von Zusammenhängen und Rechenvorteilen, Zahlenrätsel und Zahlentricks

Bruchzahlen

Im Vordergrund steht die Einsicht in das Weseh der Bruchzahlen:

  • Strichaufzählung
    Verwenden von Bruchzahlen, die sich als Brüche nur mit den Nennern 2, 4, 8 schreiben lassen;
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Rechenoperationen mit Bruchzahlen nur im Zusammenhang mit einfachen Sachsituationen.

4. Schulstufe

Entwickeln des Bruchzahlbegriffs

Teilen (Brechen, Zerschneiden, Falten) von konkreten Dingen in 2, 4 oder 8 gleich große Teile und Benennen dieser Teile

Bildhaftes Darstellen von Bruchteilen

Aufsuchen von Repräsentanten für Bruchteile

Darstellen von Bruchzahlen und Verwenden der Bruchschreibweise

Erfassen, daß die Größe der Bruchteile von der Bezugsgröße abhängig ist

Deuten des Bruches zB als Teil eines Ganzen, als Teil einer Menge, als Teil einer Größe, als Division

Lesen und Schreiben von Bruchzahlen

Operatives Durchforschen

Vergleichen von Bruchzahlen, auch unter Verwendung von Symbolen

Additives Zerlegen und Ergänzen

Lösen von Sachproblemen

Arbeiten mit Bruchzahlen in einfachen Sachaufgaben

Größen

Über die Schwerpunkte der Grundstufe römisch eins hinaus gelten:

  • Strichaufzählung
    das Schätzen, Messen und Vergleichen unter sachgerechter Verwendung der Maßeinheiten;
  • Strichaufzählung
    einfache Maßumwandlungen

3. Schulstufe

Entwickeln von Vorstellungen zu Größen

Veniefen des Verständnisses für die bereits eingeführten Größen

Einführen neuer Maßeinheiten und Herstellen von Maßbeziehungen

Anschauliches Einfuhren der Einheiten Millimeter (mm), Kilometer (km), Gramm (g), Tonne (t)

Schaffen von Modellvorstellungen zu diesen Maßeinheiten Erfassen der Maßbeziehung 1 000 zu l; m – mm, km – m, kg-g,t-kg

Arbeiten mit Maßreihen: m-dm-cm-mm, kg-dag-g

Erfassen der Maßreihe: m-dm-cm-mm

Erarbeiten der Maßeinheit Minute (min)

Herstellen der Maßbeziehung: h – min

Operieren mit Größen

Schätzen, Messen und Vergleichen unter sachgerechter Verwendung der Maßeinheiten

Durchf uhren einfacher Maßumwandlungen im allgemeinen zwischen benachbanen Maßeinheiten

Anwenden von Größen in Sachaufgaben

Addieren, Subtrahieren und Ergänzen von dezimalen Geldbeträgen handlungsorientiert anbahnen und festigen

Wählen sach- und situationsgerechter Maßeinheiten

4. Schulstufe

Weiterentwickeln von Vorstellungen zu Größen

Vertiefen des Verständnisses für die bereits eingeführten Größen

Einführen neuer Maßeinheiten und Herstellen von Maßbeziehungen

Einführen der Maßeinheiten m2, dm2, cm2, mm2, a, ha, km2

Schaffen .von Modellvorstellungen zu diesen Maßeinheiten

Erfassen der Maßbeziehungen: m2 – dm2, dm2 – cm2, cm2- mm2

Erarbeiten der Maßeinheit Sekunde (s)

Herstellen der Maßbeziehung min – s

Erfassen der Notation der Uhrzeit

Lesen einfacher Zeitpläne

Unterscheiden von Zeitpunkt und Zeitspanne (Zeitdauer)

Operieren mit Größen

Schätzen, Messen und Vergleichen unter sachgerechter Verwendung der Maßeinheiten

Durchführen einfacher Maßumwandlungen im allgemeinen zwischen benachbarten Maßeinheiten

Anwenden von Größen in Sachaufgaben

zB Rechnen mit dezimalen Geldbeträgen

  • Strichaufzählung
    Addition, Subtraktion
  • Strichaufzählung
    Multiplikation mit ganzzahligem, allenfalls zweistelligem Multiplikator

Wählen sach- und situationsgerechter Maßeinheiten für Größen beim Lösen von Sachaufgaben

Geometrie

Über die Schwerpunkte der Grundstufe römisch eins hinaus gelten:

  • Strichaufzählung
    das Entdecken und Klassifizieren geometrischer Grundformen;
  • Strichaufzählung
    das Feststellen vielfältiger Beziehungen;
  • Strichaufzählung
    das Ausme ssen und Messen und das Hantieren mit Zeichengeräten;
  • Strichaufzählung
    das Entwickeln der Begriffe des Umfangs und des Flächeninhalts einschließlich des Berechnens der Umfangslänge und des Flächeninhalts

3. Schulstufe

Orientieren im Raum

  • Strichaufzählung
    räumliche Positionen und Lagebeziehullgen

Festigen der bekannten räumlichen Positionen und Lagebeziehungen

Erkennen der Abhängigkeit einer Lage beziehung vom Standort

Feststellen von Positionen in einfachen Plänen

Beschreiben von Lagebeziehungen zwischen Geraden bzw. Strecken unter Verwendung von Begriffen, wie parallel, einander schneidend, einen rechten Winkel bildend

  • Strichaufzählung
    Richtungen und Richtungsänderungen

Beschreiben von Wegen zu Objekten und Punkten

Beschreiben auch mit Hilfe einfacher Pläne

Bestimmen der Lage von Objekten und Punkten

Herstellen von rechten Winkeln, zB durch Falten

Erfassen und Beschreiben geometrischer Figuren

  • Strichaufzählung
    weiterführendes Untersuchen von Körpern

Hantieren mit Körpern

Untersuchen und Feststellen von Eigenschaften, wie Form und Anzahl der Begrenzungsflächen, Anzahl der Kanteri und Ecken, gegenseitige Lage von Kanten (parallel, im rechten Winkel)

Vergleichen von Körpern nach Form, Größe

Begründen von Körperformen, besonders nach funktionalen und ästhetischen Gesichtspunkten

  • Strichaufzählung
    weiterführendes Untersuchen von Flächen, besonders von Rechteck und Quadrat

Gewinnen von Flächen durch Nachfahren

Abklatschen von Begrenzungsflächen von Körpern

Darstellen von Flächen durch Ausschneiden, Falten, Zeichnen

Feststellen von Eigenschaften, wie zwei gleich lange Steiten, parallele Seiten, rechter Winkel, symmetrisch

Erfassen und Benennen der besonderen Eigenschaften von Rechteck und Quadrat

Auslegen von Flächen, Zerlegen einer Fläche in Teilflächen, Zusammensetzen von Flächen

Vergleichen von Flächen nach Form, Größe

Festigen der Berechnung der Länge des Umfangs

Begründen von Flächenfonnen, besonders. nach funktionalen und ästhetischen Gesichtspunkten

Entwickeln des Begriffs Flächeninhalt

Flächeninhalt handelnd erfahren, zB durch Auslegen, Ausmalen, Flächeninhalte vergleichen, ·zB durch Übereinanderlegen, Auslegen und Abzählen, Rastern

Berechnen des Flächeninhalts von Rechteck und Quadrat

Berechnen des Flächeninhalts mit Einheitsmaßen

Spielerisches Gestalten mit Körpern und Flächen

Beispielsweise:

Formen geometrischer Körper mit Knetmasse

Herstellen von Kantenmodellen, etwa aus Stäben, gefalteten Papierstreifen

Gewinnen der Begrenzungsflächen von Körpern durch Kippen

Gestalten symmetrischer Bilder auf Rastern

Herstellen eines Puzzles, etwa durch Zerschneiden eines Planes

Arbeiten mit Größen

Rauminhalte hantierend vergleichen, zB durch· Umschütten

Flächeninhalte und Längen messen

Flächeninhalte und Umfänge berechnen

Hantieren mit Zeichengeräten

Hinführen zum sorgfältigen Arbeiten mit Zeichengeräten

Feststellen daß Flächen verkleinen und vergrößert dargestellt werden können

Erkennen, daß das Verhältnis zweier oder mehrerer Flächen zueinander beim Vergrößern bzw. beim Verkleinern erhalten bleibt

Didaktische Grundsätze:

Über die im allgemeinen Teil angeführten didaktischen Grundsätze hinaus sind folgende fachdidaktische Grundsätze zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Operatives Aufbauen und Durcharbeiten
  • Strichaufzählung
    Funktionen des Übens
  • Strichaufzählung
    Variation der Veranschaulichung
  • Strichaufzählung
    Variation der Darstellungsebenen
  • Strichaufzählung
    Mathematische Variation.

Operatives Aufbauen und Durcharbeiten:

Für die Erkenntnisgewinnung und Denkentwicklung sind im Sinne des operativen Aufbauens und Durcharbeitens das Lernen über Handlungen an vielfältigen Materialien, die Betonung von Problemdarstellungen, die Grundlegung eines forschenden, experimentierenden Vorgehens, das Aufdecken verschiedener Lösungswege, das Herausstreichen von Zusammenhängen und das Erkennen verwandter Operationen wesentlich. So entsteht zB durch das Einbinden von Tauschaufgaben, Nachbaraufgaben, Umkehraufgaben, Analogieaufgaben und Probeaufgaben ein flexibles Gesamtsystem von Operationen.

Eine dynamische Begriffsbildung wird zB in der Geometrie durch Handlungen wie Kippen von Körpern, durch Abnehmen von Begrenzungsflächen, durch Faltübungen und durch Umfangen und Auslegen von Flächen erreicht.

Funktionen des Übens:

Zwischen operativem Üben (Aufbauen von Rechenfähigkeiten) und Üben von Fertigkeiten ist zu unterscheiden.

Operatives Üben zielt auf Vertiefen des Verständnisses, zB durch das Erkennen von Zusammenhängen, durch das Sichern von Begriffen und das Verwenden überschaubaren Zahlenmaterials. Durch diese Vertiefung des Verständnisses wird die Gefahr eines reproduktiven, rein mechanischen Verhaltens vermindert.

Das Üben von Fertigkeiten zielt auf Automatisieren von Grundaufgaben und Techniken.

Variation der Veranschaulichung:

Ein möglichst allgemeines Erfassen mathematischer Operationen und Begriffe ist nur zu erreichen, wenn die Bindung an ein bestimmtes Material oder eine bestimmte Veranschaulichung vermieden wird. So werden zB Bruchzahlen als Teile von Gegenständen, Teile von Flächen, Teile von Größen, Teile von Mengen oder als Division dargestellt.

Variation der Darstellungsebenen:

Der wiederholte Wechsel der Darstellungsebenen (handelnd, bildhaft, symbolisch) ist einerseits für ein Sichern von Begriffen und die Einsicht in Operationsstrukturen, andererseits als Hilfe für das Finden von Lösungsstrategien notwendig.

Mathematische Variation:

Um das Wesentliche eines Begriffs oder einer Operation zu verdeutlichen, müssen die jeweils unwesentlichen Merkmale vielfältig verändert werden.

So sind zB die beim Quader mathematisch unwesentlichen Merkmale, wie räumliche Lage, Farbe, Material, Ausmaße zu verändern, um begriffsbestimmende Merkmale, wie Anzahl von Ecken und Kanten und Art der Begrenzungsflächen, herauszustellen.

Beim Messen des Umfanges können entsprechend Objekt bzw. Meßgerät variiert werden, das Wesen des Messens bleibt jedoch unverändert.

Hinweise zu den einzelnen Teilbereichen:

Aufbau der natürlichen Zahlen

Das Lernen geschieht in kindnahen Situationen (zB in Sachsituationen, mit Lernspielen). Als Lernmaterialien finden etwa Gegenstände des kindlichen Alltags, didaktische Lernspiele, strukturierte und später zahlensystemorientierte Materialien Verwendung. Aufgabenstellungen aus der Arbeit mit Mengen sind einzuschließen, wobei auf eine altersadäquate, nicht formalistische Sprechweise zu achten ist.

Das Erfassen von Analogien im Zahlenaufbau und das Notieren der Zahlen in Stellenwerttafeln dienen dem Verständnis des dekadischen Systems, insbesondere sind auf der Grundstufe römisch II die dekadischen Stufen (1 000, 10 000, 100 000) mehrfach zu repräsentieren.

Die divergierende Sprech- und Schreibweise der Zahlen ist aufzuarbeiten.

Rechenoperationen

Beim Erlernen der additiven (Addieren, Subtrahieren) und multiplikativen (Multiplizieren, Dividieren) Rechenoperationen ist vom Erfahrungsbereich der Schüler auszugehen. Aus praktischem Handeln und bildhaftem Darstellen, wie zB Hinzufügen, Zusammenlegen, Vermehren, Vereinigen, Ergänzen, Wegnehmen, Abtrennen, Vermindern, sind die additiven Rechenoperationen abzuleiten, zu interpretieren und zu begründen. Die multiplikativen Rechenoperationen sind aus Situationen, wie zB wiederholtes Aneinanderfügen gleichmächtiger Mengen, Vervielfachen, wiederholtes Ausgliedern gleichmächtiger Mengen, Verteilen, Messen, abzuleiten, zu interpretieren und zu begründen.

Rechensicherheit bei Grundaufgaben ist in kindgemäßer Form anzustreben.

Zur Bewältigung von Operationen, die durch mündliches Rechnen nicht mehr leicht lösbar sind, dienen schriftliche Verfahren.

Wesentlich an diesen Verfahren ist das Schaffen des Verständnisses für Rechenabläufe und Rechentechniken.

Beim mündlichen und schriftlichen Rechnen ist auf das Verständnis der Zusammenhänge zwischen den Operationen, auf das Erkennen zugrunde liegender Rechenregeln und das Finden von Lösungsstrategien Wert zu legen.

Um das Zahlengefühl, die Kreativität, das logische Denken und die Konzentrationsfähigkeit zu fördern, ist das spielerische Umgehen mit Zahlen und Operationen besonders wichtig; dabei ist das lustbetonte Rechnen in Arbeitsweisen wie Partner- und Gruppenarbeit in spielerischer Form zu pflegen. Rechenspiele bieten vielfältige Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung.

Bruchzahlen (nur 4. Schulstufe)

Das Arbeiten mit Bruchzahlen erfolgt nur im Zusammenhang mit Veranschaulichungen.

Ausgehend von konkreten Erfahrungen des Teilens werden Bruchteile als Repräsentanten für Bruchzahlen erarbeitet. Bruchzahlen werden in Bruchschreibweise notiert.

Größen

Die Begriffsbildung bei allen Größen erfolgt durch handelnden Umgang mit konkreten Objekten. Es ist notwendig, Größen in Vergleich

Die Entwicklung von Modellvorstellungen zum Geld soll anhand des Wertes von Objekten aus dem kindlichen Erfahrungsbereich erfolgen. Geldbeträge können sowohl mehrnamig als auch in Kommaschreibweise notiert werden. Auf die Schreibweise mit zwei Nachkommastellen sollte beim Geld grundsätzlich geachtet werden. Von den im Zusammenhang mit dem Sachrechnen erforderlichen Rechenoperationen ist die Division ausgenommen, und das Sachrechnen mit Geld sollte sich auf einfache und sinnvolle Sachbezüge beschränken. Überschreitungen, die sich doch nicht ganz vermeiden lassen, könnten über Umwandlungen gelöst werden.

zueinander zu setzen; Relationen wie zB „... ist so lang wie

...”... ist länger/kürzer als ...” sind zu formulieren. Aus dem

unmittelbaren und mittelbaren Vergleich werden zunächst willkürlich gewählte Einheiten als Repräsentanten entwickelt. Dabei ist die Einsicht in das Verhältnis von Einheit und Maßzahl anzubahnen. Erst dann wird auf genormte Meßeinheiten übergegangen. Von diesen sind Modellvorstellungen zu entwickeln. Durch die vielfältige Anwendung in Sachsituationen und Sachaufgaben erfolgt die notwendige Vertiefung des Verständnisses für Größen.

Das Arbeiten mit Größen verlangt auch auf der Grundstufe römisch II Sachbezogenheit, konkretes Handeln steht dabei im Vordergrund. Die Umwelt des Kindes bietet die entsprechenden Anlässe. Modellvorstellungen für die einzelnen Maßeinheiten sind zu schaffen. Im besonderen sind Querverbindungen zum Sachunterricht und zur Werkerziehung anzustreben.

Das Anwenden von Maßeinheiten und Maßbeziehungen ist integrierender Bestandteil aller Teilbereiche des Mathematikunterrichts.

Geometrie

Die Begriffsbildung soll im besonderen über Tätigkeiten, wie Bauen, Nachbauen, Nachlegen, Auslegen, Umfüllen, Formen, Falten, Schneiden, Zeichnen, erfolgen; diese Elemente erlauben spielerisches Gestalten und schöpferisches Tun.

Ausgehend vom Hantieren, Beschreiben und Benennen sollen Objekte auf ihre Eigenschaften und deren Beziehungen untersucht werden. Häufig werden Körper als Ausgangspunkt der Betrachtung gewählt; an diesen werden Flächen und Linien entdeckt.

Das Herstellen von Querverbindungen zur Arbeit mit Größen ist integrierender Bestandteil des Unterrichts. Bei allen Arbeiten sind auch kindliche Formulierungen anzuerkennen.

Schularbeiten

Auf der 4. Schulstufe vier bis sechs Schularbeiten. Es ist jedoch sicherzustellen, dass bei einer Reduzierung der Anzahl der Schularbeiten im 2. Semester jedenfalls zwei Schularbeiten vorzusehen sind.

Musikerziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Musikerziehung hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung der akustisch-musikalischen Umwelt und der besonderen Eigenart des einzelnen Kindes

  • Strichaufzählung
    zum Singen,
  • Strichaufzählung
    Musizieren,
  • Strichaufzählung
    bewußten Hören,
  • Strichaufzählung
    Bewegen zur Musik und
  • Strichaufzählung
    zum kreativen musikalischen Gestalten

zu führen.

Musikerziehung soll die Kinder zu lustbetonter musikalischer Betätigung anleiten und ihnen die Möglichkeit geben, Freude, Bereicherung und Anregung durch die Musik der Gegenwart und der Vergangenheit zu erfahren.

Ausgehend vom aktiven Umgang mit Musik sind grundlegende Informationen und Kenntnisse über Musik zu vermitteln. Das Verständnis für Musik als künstlerische Ausdrucksform ist anzubahnen.

Musikalische Aktivitäten wirken auf die Persönlichkeitsbildung der Heranwachsenden nachhaltig ein. Ausgehend von den individuellen Anlagen und Fähigkeiten des Schulanfängers sind daher durch sinnvolle Verknüpfung von Inhalten und Übungen im besonderen zu fördern:

die Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit durch gezielten Einsatz von Stimme, Instrumenten und Bewegung,

die sprachlichen Fähigkeiten durch Sprachgestaltung, Klangexperimente mit Sprech- und Singstimme und das Beschreiben von Höreindrücken,

die Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit durch Steigerung der Hörfähigkeit und des Unterscheidungsvermögens für akustisch-musikalische Eindrücke,

die Fähigkeit zur kritischen und toleranten Auseinandersetzung mit der musikalischen Umwelt durch Umgang mit Informationen und die Aneignung von Kenntnissen über Musik und Musikleben, die Fähigkeit zur Rücksichtnahme auf einzelne und die Gruppe bei gemeinsamen musikalischen Aktivitäten,

die Bewegungskoordination durch freies und gebundenes Bewegen zur Musik, die Bereitschaft zur Teilnahme auch an außerschulischen musikalischen Aktivitäten durch den Erwerb grundlegender Fertigkeiten.

Singen

Einstimmige Lieder gemeinsam rhythmisch und melodisch richtig singen. Textinhalte verstehen. Texte gut artikulieren und verständlich wiedergeben. Einfache Melodiebewegungen und Tonfolgen erfassen, im Notenbild erkennen und beim Singen mitverfolgen.

Auf der Grundstufe römisch II ist anzustreben, ein- und mehrstimmige Lieder rhythmisch und melodisch richtig zu singen.

Textinhalte zu verstehen. Texte gut zu artikulieren und verständlich wiederzugeben. Melodieabschnitte und Tonfolgen zu erfassen, im Notenbild zu erkennen und gegebenenfalls singend nachzuvollziehen. Musikalische Grundbegriffe zu erfassen und zu benennen.

Musizieren

Mit Instrumenten wie Handtrommeln, Klangstäben uam. richtig umgehen können, Takt und Metrum mitzuvollziehen, einfache Tonfolgen und Rhythmen erfassen und spielen (ohne und mit Notationen).

Instrumente wie Handtrommeln, Klangstäbe uam. sind auf der Grundstufe römisch II differenzierter einzusetzen, richtig handzuhaben und neue Klangmöglichkeiten zu finden. Takt und Metrum ist mitzuvollziehen. Tonfolgen und Rhythmen sind zu erfassen und zu spielen (ohne und mit Notationen). Nach den Zeichen eines Spielleiters ist zu musizieren. Musikalische Grundbegriffe sind zu erfassen und zu benennen.

Hören

Geräusche und Klänge aus der Umwelt erkennen, benennen, nachahmen und in grafische Zeichen umsetzen. Einige Musikinstrumente an ihrem Klang erkennen und benennen. Musik aus der Umwelt erfassen und dazu Stellung nehmen.

Auf der Grundstufe römisch II Musikinstrumente und Stimmen nach ihrem Klang erkennen und unterscheiden.

Veränderungen im Verlauf von Musikbeispielen hören.

Wirkungen von Höreindrücken beschreiben.

Höreindrücke in grafische Zeichen umsetzen.

Funktionsbereiche von Musik bestimmen.

Komponisten und ihre Werke in beispielhaften Zusammenhängen kennenlernen. Musikalische Grundbegriffe erfassen und benennen.

Bewegen zur Musik

Im Zusammenwirken von Musik und Bewegung Gewinnen von Körperbewußtsein, Raum- und Zeiterfahrung sowie Formempfinden. Bewegungen zur Musik erfinden. Vorgegebene Bewegungsabläufe zur Musik ausführen. Auf der Grundstufe römisch II auch Bewegung in Musik umsetzen und musikalische Grundbegriffe erfassen und benennen.

Lehrstoff: Grundstufe I

Singen

Lieder aus dem Tages- und Jahreskreis; Kinder-, Spiel- und Tanzlieder; regionale Volkslieder; allenfalls auch Lieder aus anderen Ländern

Vor- und Nachsingen, auch in Verbindung mit optischen und motorischen Vorste!lungshilfen zum Me!odiever!auf (zB vereinfachte Notationen – Notenschrift – Handzeichen) bei häufigem Wechsei von Gruppen-, Klassen- und Einzelgesang; Atem- und Stimmbildungsübungen

Sprachgestaltungen und Erfinden eigener Melodien

Situationsbedingte Rufe, kleine Dialoge ausdrucksvol! Gestalten Me!odieerfindungen zu einem vorgegebenen Text usw.

Klangexperimente mit Sprech- und Singstimme

ZB Nachahmen von Tierstimmen, Maschinengeräuschen, Naturgeräuschen; Musikinstrumenten

Musizieren

Rhytmische Begleimimmen zu Liedern und gesprochenen Texten

Metrum, Akzente und einfache rhythmische Ostinati

Einfache Tonfolgen und Rhythmen auch als Textuntermalung

Dem Text entsprechende Rhythmen und Klänge erfinden, dazupassende Instrumente auswählen

Klangexperimente

Klangmöglichkeiten von Körperinstrumenten, von selbstgebauten Instrumenten und Orff-Instrumenten erforschen und erleben; einfache Handlungsabläufe klanglich darstellen, auf Tonband aufzeichnen, abhören und darüber sprechen (zB am Morgen, in der Pause, Kinder spielen Ball)

Selbsterfundene und vorgegebene Notationen

Grafische Zeichen (Punkte, Kurven,...) auf verschiedenen Instrumenten in Klang umsetzen, nach einfachen Notationen einzeln und gemeinsam musizieren

Hören

Geräusche und Klänge aus dem Lebensbereich der Kinder

Höraufgaben zu unmittelbar erzeugten Geräuschen und Klängen und zu Tonaufnahmen stellen (zB zu Geräuschen im Klassenzimmer, in der Wohnung, im Straßenverkehr)

Übungen zum Unterscheiden von Geräuschen und Klängen verschiedener Instrumente und Materialien (Holz, Papier, Metall uam.). Übungen zum räumlichen Hören (Orten von langquellen, Verfolgen der Bewegungsrichtung von Klängen im Raum)

Geräusche und Klänge grafisch notieron

ZB Ticken einer Uhr, Sirene, Gongschlag, Motorengeräusche zuerst großräumig darstellen (in der Luft, auf dem Tisch), dann grafisch nachzeichnen (zuerst groß-, dann kleinformatig)

Hörbeispiele mit selbstgebauten Instrumenten, Orff-lnstrumenten und Instrumenten deS Lehrers sowie kurze Werkausschnitte

Einzeln und gleichzeitig erklingende Instrumente unterscheiden

Subjektive Höreindrücke beschreiben

Übungen zum Unterscheiden von Tonhöhe, Tondauer, Tempo, Lautstärke und Klangfarbe sowie deren Veränderungen

Kurze Hörbeispiele von Musik aus der Umwelt des Kindes

Anknüpfend an Erlebnisse der Kinder verschiedene Anlässe esprechen, bei denen Musik erklingt (zB Gottesdienste, Aufmarsch, Konzert)

Bewegen zur Musik

Grunderfahrungen mit Musik und Bewegung

Übungen zum Erfahren und Bewußtmachen von Tempo (langsam – schnell, langsamer – schneller), Tondauer (kurz, lang, Pause), Lautstärke (laut – leise, lauter – leiser)

Spüren von Spannung und Entspannung

ZB eine versteinerte Figur, ein schmelzender Schneemann sein

Freie Bewegungen zur Musik einzeln und in verschiedenen Gruppierungen (auf der Stelle, im Raum)

ZB einerl Roboter, einen Gummimenschen darstellen; Bewegungen in Schlange, zu dritt

Bewegungsgestaltung und szenische Darstellung

ZB Verse und Reime, Stegreifspiele, Märchen; Bil der szenisch und musikalisch ausgestalten (in Verbindung mit den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Lesen, Schreiben, Leibesübungen und Bildnerische Erziehung)

Kindertänze

Spiel- und Tanzlieder, Kindenänze und einfache Volkstänze in erleichterter Form

Grundstufe II

Singen

Lieder aus dem Tages-, Jahres- und Lebenskreis der Kinder; regionaleVolkslieder; Lieder aus anderen Ländern; Bundeshymne; Kanons und mehrstimmige Lieder

Verschiedene Arten der Liederarbeitung, Lieder durch Zusatzstimmen mehrstimmig gestalten (zB Stimme oder lnstrtument des Lehrers, Finden von Über- oder Unterstimmen, eigene Tonaufnahmen als „Playback"); Atem- und Stimmbildungsübungen

Selbsterfundene Lieder

Melodieerfindung zu einem selbstges ta!teten Text, Erfinden weiterer Texte Zu vorgegebenen Melodien

Sprachgestaltungen

ZB Erfinden von Phantasiesprachen, Dialogen

Klangexperimente mit Sprech- und Singstimme

Spiele mit den Ausdrucksmöglichkeiten der menschlichen Stimme (zB wütend, erstaunt, lustig, traurig)

Musizieren

Rhythmische und rrielodische Begleitstimmen zu Liedern ·und gesprochenen Texten

Rhythmische Ostinati, musikalische Akzente an bestimmten Stellen (Textstellen hervorheben, Pausen ausfüllen), Bordun (zB Dudelsackquint), einfache Stufenfolgen; Vor-, Zwischen- und Nachspiele

Tonfolgen, Rhythmen und einfache Formverläufe

Tonfolgen, Rhythmen und Formverläufe erfassen, notieren und spielen

Notationen

Nach einfachen Notationen einzeln und gemeinsam musizieren

Klangexperimente

Klangergebnisse vergleichen, beurteilen und ordnen (f onbandaufzeichnungen); :Klänge und Geräusche zur Ausgestaltung von Stimmungsbildern und Texten e insetzen (zB Gewitter, Streitgespräch)

Hören

Kurze Hörbeispiele mit Musikinstrumenten, mit Sprech- und Singstimme

Einzeln, hintereinander und gleichzeitig erklingende Instrumente

und Stimmen benennen und unterscheiden; Üburigen zum Unterscheiden von Lautstärke, Tondauer, Tempo, Tonhöhe und Klangfarbe und deren Veränderung; beispielhafte Informationen zur Klangerzeugung; Höraufgaben zum Erkennen einfacher Formverläufe (Wiederholung, Reihung, Wiederkehr)

Kurze Hörbeispiele Arten von Musik, Klängen und Geräuschen verschiedener

Subjektive Höreindrücke beschreiben und vergleichen, in grafisches und bildnerisches Gestalten oder in Bewegung umsetzen(in Verbindung mit den Unterrichtsgegenständen Bildnerische Erziehung, Schreiben und Leibesübungen)

Beispiele von Musik zu verschiedenen Anlässen

Hörbeispiele Funktionsbereichen zuordnen (zB Volks-, Kirchen-, Tanz-, Konzert-, Theater- und Filmmusik)

Kurze, in sich abgeschlossene Werkausschnitte bekannter Komponisten

Allenfalls einige Informationen über den Komponisten und seine Zeit, die zum besseren Verständnis des Werkes beitragen

Bewegen zur Musik

Grunderfahrungen mit Musik und Bewegung

Übungen zum Erfahren und Bewußtmachen von Tempo, Tondauer, Lautstärke und von Formverläufen (Wiederholung, Reihung, Wiederkehr)

Freie Bewegungsabläufe zur Musik einzeln und in verschiedenen Gruppierungen (auf der Stelle, im Raum)

Metrum, Takt, Rhythmus, Lautstärke und Melodie in Bewegung übenragen (Körpersprache); sich im Kreis, frei in der Gruppe in verschiedenen Richtungen bewegen

Bewegungsgestaltung und szenische Darstellung

ZB Verse und Reime, Stegreifspiele, Märchen; Bilder, Bildgeschichten; Bewegungen aus der Umwelt (zB Arbeit, Sport) szenisch und musikalisch ausgestalten (in Verbindung mit den UnterrichtSgegenständen Deutsch, Lesen; Leibesübungen und Bildnerische Erziehung, SChreiben)

Tänze

Fixierte Tanzformen aus vorbereiteten Bewegungen und Schrittarten aufbauen. Einfache Volkstänze und historische Tänze in erleichterter Form

Didaktische Grundsätze:

Im Mittelpunkt der Musikerziehung steht das musikalische Handeln des Kindes. Dies wird angeregt durch

  • Strichaufzählung
    eigenständiges musikalisches Nachgestalten und Gestalten;
  • Strichaufzählung
    bewußtes Aufnehmen von Musik und kritische Auseinandersetzung mit Musik.
Musikerziehung fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit. Sie entfaltet die
  • Strichaufzählung
    kognitiven,
  • Strichaufzählung
    emotionalen,
  • Strichaufzählung
    psycho-motorischen,
  • Strichaufzählung
    kreativen und
  • Strichaufzählung
    sozialen Fähigkeiten.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist dies durch ausgewogenen Wechsel der Lernbereiche und Arbeitsweisen zu berücksichtigen.

Musikerziehung dienst auch der Orientierung im vielfältigen Musikangebot unserer Zeit und erfordert daher die ständige Bezugnahme auf das Musikleben und die verschiedenen Arten von Musik.

Für die einzelnen Teilbereiche gelten folgende Hinweise:

Singen

Die Pflege der Stimme und des Gehörs ist im Rahmen des gesamten Unterrichts von wesentlicher Bedeutung. Atem-, Intonations- und Artikulationsübungen sind in spielerischer Form regelmäßig in den Unterricht einzubauen. Dabei ist das Vormachen des Lehrers (Vorsingen, Gegenüberstellung von falsch und richtig) wesentlich. Kinder, deren Stimme oder Gehör Mängel aufweisen, sind besonders zu betreuen. Neben dem bewußten Erleben, Erproben und Kennenlernen der eigenen Stimme sind die Kinder zum gemeinsamen Singen zu führen.

Bei der Liedauswahl hat sich der Lehrer am Lebens- und Interessensbereich der Kinder zu orientieren und deren Fassungsvermögen zu beachten. Die Vermittlung von Liedern soll allmählich auf einen zunehmend selbständigen Liederwerb hin ausgerichtet sein. Lieder sind in vielfältiger Weise zu wiederholen. Dadurch soll erreicht werden, daß die Kinder allmählich eine steigende Anzahl von Liedern auswendig singen können.

Der Kontakt zur traditionellen Notenschrift und anderen Notationsformen ist herzustellen.

Musizieren

Die Vielfalt der Möglichkeiten der Selbsterfahrung mit verschiedenen Instrumenten von Klangexperimenten bis hin zu Gruppenimprovisationen soll dem schöpferischen Gestaltungsvermögen der Kinder breiten Entwicklungsraum bieten. Instrumente können das Singen unterstützen und zur Begleitung von Liedern eingesetzt werden. Dabei ist immer wieder der Kontakt zu verschiedenen Notationsformen herzustellen. Erfahrungen beim Musizieren sollen die Kinder zum Erlernen von Musikinstrumenten anregen. Der Einsatz des vom Lehrer gespielten Instrumentes ist bei der Liedbegleitung, der Hörerziehung und beim Gruppenmusizieren von großer Bedeutung.

Hören

Wesentliches Anliegen der Hörerziehung ist die Schulung des bewußten Hörens. Ausgehend von Höreindrücken im Lebens- und Interessensbereich der Kinder soll der akustisch-musikalische Erfahrungshorizont allmählich erweitert werden. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Vielfalt möglicher Höreindrücke ist anzustreben. Dabei ist eine tolerante Haltung gegenüber verschiedenen Meinungen zu fördern.

Bei der Auswahl von Musikbeispielen ist von Anfang an die Vielfalt musikalischer Erscheinungsformen zu berücksichtigen. Informationen und Kenntnisse über musikkundliche, musikgeschichtliche und musiksoziologische Zusammenhänge sind in Verbindung mit Hörbeispielen kindgemäß und sachgerecht zu vermitteln.

Bewegen zur Musik

Dem natürlichen Bedürfnis der Kinder nach Bewegung in Verbindung mit Musik ist zu entsprechen. Dadurch soll ihnen ein weiterer Zugang zur Musik erschlossen werden.

Neben dem freien Bewegen zur Musik sind auch einfache Tanzformen zu erarbeiten.

Im allgemeinen sind Gruppentänze Paartänzen vorzuziehen. Bewegungserziehung ist nicht mit dem Tanzunterricht im eigentlichen Sinn zu verwechseln. Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen Bewegung und Sport, Deutsch, Lesen (Schreiben) bzw. Bildnerische Erziehung (Schreiben) sind herzustellen.

Gestalten

Dem kreativen Gestalten ist in allen Bereichen der Musikerziehung eine angemessene Zeit einzuräumen. Ereignisse, Gedichte, Erzählungen und Stimmungen können einen Anreiz zur Improvisation bieten. Dabei sind verschiedene Möglichkeiten freien Gestaltens zu nutzen. Neben der Stimme und neben den herkömmlichen Instrumenten sollen auch selbstgefertigte Musikinstrumente eingesetzt werden. Querverbindungen zur Werkerziehung, zu Deutsch, Lesen (Schreiben), zu Bildnerischer Erziehung (Schreiben) und allenfalls zum Sachunterricht sind herzustellen.

Bildnerische Erziehung Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung ist Teil der kulturellen Bildung und soll grundlegende Erfahrungen des Wahrnehmens und Gestaltens motivierend vermitteln.

Die Kinder sollen Vertrauen in ihre individuelle Gestaltungsfähigkeit gewinnen und Lust bekommen, diese über die Schule hinaus eigenständig weiterzuentwickeln.

Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung soll Möglichkeiten anbieten, Gefühle, Gedanken und Vorstellungen bildhaft auszudrücken, damit die Kinder etwas über sich selbst, andere und die Umwelt erfahren.

Die selbständige gestalterische Tätigkeit wird ergänzt und weiterentwickelt durch die Reflexion der eigenen Arbeit sowie durch kindgemäße Auseinandersetzung mit Beispielen aus Alltagskultur, Medien und Kunst.

Diese Auseinandersetzung beinhaltet vielfältige Lernchancen: Sensibilisieren der Wahrnehmung, Verbalisieren persönlicher Eindrücke, Erkennen von Zusammenhängen zwischen bildnerischen Sachverhalten und deren möglichen emotionalen Wirkungen, Akzeptanz anderer Auffassungen, Neugier auf nähere Information, Anregung für eigene Gestaltungsideen.

In der bildnerischen Tätigkeit geht es einerseits um das Kennenlernen, Erproben und Anwenden von Ausdrucksmöglichkeiten in Bereichen wie Grafik, Malerei, Plastik, Raum, Schrift, Fotografie, Film, Video, Neue Medien, Spiel und Aktion sowie Gestaltung der eigenen Umwelt. Andererseits geht es um die Entwicklung des bildhaften Denkens und persönlichkeitsbezogener Eigenschaften wie Offenheit, Flexibilität, Experimentierfreude, Einfallsreichtum, Sensibilität, Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer, Kooperationsbereitschaft und Rücksichtnahme.

Der Lehrplan gliedert sich in die Teilbereiche „Bildnerisches Gestalten“ sowie „Wahrnehmen und Reflektieren“.

Bildnerische Erziehung ermöglicht die Verknüpfung sowohl von sinnlichen und emotionalen als auch von kognitiven und psychomotorischen Zugängen.

Lehrstoff: Grundstufe I

Bildnerisches Gestalten

Eigene Einfälle einbringen und entwickeln

 

– Persönliche Vorstellungen darstellen

Erlebnisse und Fantasien, Situationen aus Geschichten und aus der eigenen sozialen Umwelt

 

 

 

Grafische, malerische und plastische Mittel einsetzen

 

 

Sich visuell verständlich machen

 

- Sachverhalte verdeutlichen

Tiere, Personen, Tätigkeiten usw. treffend darstellen

 

 

– Wesentliches für andere erkennbar machen

Verdeutlichung durch Hervorhebung, etwa durch Größe und Farbe oder durch Reduktion auf das Wesentliche

 

 

 

Gestaltungen mit verschiedenen bildnerischen Techniken und visuellen Ausdrucksformen (zB Pantomime) Herstellen von Masken und Handpuppen

 

 

Gefühle sichtbar machen

 

– Stimmungen ausdrücken durch Farben, Formen, Bewegung, usw.

Expressives Arbeiten mit grafischen, malerischen und plastischen Mitteln (zB Kohle, Kreide, Wachsmalstifte, Kleisterfarben, Fingerfarben, Erde, Sand, Lehm)

 

 

 

Großformatiges Arbeiten, Aktivitäten im Freien

 

 

 

Spielen mit Masken und Handpuppen

 

 

 

Verdeutlichung von Gefühlen durch Körpersprache

 

 

Experimentierfreude entwickeln

 

– Förderung von Offenheit und Risikobereitschaft

Ausprobieren von Zufallseffekten

 

Spielerischer Umgang mit Farbe (zB Nass-in-Nass-Malerei, Abklatschtechnik)

 

 

 

Spielerisches Arbeiten mit Naturmaterialien (Steine, Äste, Blätter, ...) – auch im Freien

 

 

 

Spiele mit Licht und Schatten, mit Wind und Wasser usw.

 

 

Umgestaltungsfähigkeit und Flexibilität fördern

 

– Formelemente aus ihrem Zusammenhang lösen und zu neuen Bedeutungszusammenhängen fügen

Gebilde aus Alltagsgegenständen, Abfall oder Naturmaterial

 

Collagen (zB Bildteile aus Illustrierten ausschneiden und für eigene Darstellungsabsichten nützen)

 

 

 

Verschiedene Kombinationsmöglichkeiten ausprobieren, durch neue Anordnungen neue Sinnzusammenhänge herstellen

 

 

 

Verwandeln von Räumen durch Umstellen der Möbel, mit Hilfe von Tüchern, Abdeckfolien, farbigem Licht, ...

 

 

Bildnerische Techniken kennen lernen

 

– Spielerisches Erproben von Materialeigenschaften und Arbeitsverfahren

Erfahrungen sammeln mit bildnerischen Arbeitsverfahren und ihren Wirkungen

 

 

 

Zweckmäßige Verwendung von Werkzeugen und Materialien

 

 

 

Berücksichtigung logischer Abfolgen von handwerklichen Vorgängen

 

 

 

Entwickeln von Fertigkeiten in verschiedenen bildnerischen Bereichen

 

 

 

Umgang mit: Farbe und Pinsel, Schere und Klebstoff, einfachen Drucktechniken, Materialien für plastisches Gestalten, neuen Medien, ...

 

 

Sinnliche Wahrnehmungen verfeinern

 

 

 

Sensibilisieren für

 

– Farben, Formen und deren Anordnung sowie zB für visuell oder haptisch erfassbare Eigenschaften von Materialien

Spielerische Aktivitäten im Bereich aller Sinne

 

Sensibilisierung für Materialoberflächen (glatt, rau, flauschig, ...); für plastische Qualitäten (kantig, rund, geschlossen, raumgreifend, ...); für Geruch und Geschmack usw.

 

 

– Raumerfahrungen

Erkunden und Entdecken von Raumsituationen (Innenraum, Umraum, eng, weit, dunkel, hell, ...)

 

 

Gemeinsam arbeiten

 

– In Gestaltungsprojekten soziale Kompetenz entwickeln (Kooperationsfähigkeit, Toleranz, Verantwortungsgefühl, ...)

Partner- und Gruppenarbeit, gemeinsame Ideensuche, demokratische Formen der Entscheidungsfindung

 

Fremdes mit Eigenem in Beziehung setzen

 

 

 

Umgang mit Spannungen zwischen unterschiedlichen Interessen

 

 

 

Gemeinschaftliche Gestaltungen in der Klasse, im Schulhaus, ...

 

 

Wahrnehmen und Reflektieren

 

 

 

Mit allen Sinnen wahrnehmen

 

– Werke betrachten

Eigene Arbeiten und Arbeiten von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten

 

 

 

Gemeinsamkeiten und Unterschiede entdecken

 

 

 

Beispiele aus Alltag, Medien und Kunst genau anschauen, Details entdecken

 

 

– Persönliche Eindrücke anderen mitteilen

Vermutungen über dargestellte Inhalte äußern, unterschiedliche Meinungen und Mehrdeutigkeiten akzeptieren

 

 

 

Eigene Empfindungen, eigene Wahrnehmungen und Assoziationen den anderen mitteilen, auch durch Mimik, Gestik, Musik, ...

 

 

Auf Informationen über Kunst und Kultur neugierig werden

Interessantes erfahren

 

 

 

Über einzelne Werke und deren Gestalterinnen und Gestalter

 

Über das kulturelle Umfeld des Kindes, auch in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen

Verhältnis zwischen Aufgabenrahmen und persönlichem Gestaltungsspielraum besprechen

 

– Eigene bildnerische Ausdrucksformen finden

Inhaltliche und gestalterische Ideen zu einem Thema im Klassengespräch sammeln

 

Sich durch Beispiele aus Alltag, Medien und Kunst zu eigenständigen Gestaltungen anregen lassen

 

Unterschiedliche Gestaltungsweisen besprechen

 

 

 

 

Grundstufe II Bildnerisches Gestalten

Eigene Einfälle einbringen und entwickeln

 

– Persönliche Vorstellungen darstellen

Erlebnisse und Fantasien, Situationen aus Geschichten und aus der eigenen sozialen Umwelt

 

 

 

Themen, die zur Darstellung von Bewegung anregen

 

 

– Repertoire der Zeichen zunehmend differenzieren und erweitern

Gestaltung von Personen, Tieren, Pflanzen und Gegenständen

 

 

 

Darstellung von räumlichen Beziehungen; grafische, malerische und plastische Mittel

 

 

Sich visuell verständlich machen

 

– Sachverhalte verdeutlichen

Tiere, Personen, Tätigkeiten usw. treffend darstellen

 

 

– Wesentliches für andere erkennbar darstellen

Verdeutlichung durch Hervorhebung, etwa durch Größe und Farbe oder durch Reduktion auf das Wesentliche

 

 

 

Erfinden von Bildzeichen

 

 

 

Bildgeschichten, Plakate, Kombinationen von Text und Bild

 

 

 

Gestaltungen mit verschiedenen bildnerischen Techniken und visuellen Ausdrucksformen (zB Pantomime); Herstellen von Masken und Handpuppen

 

 

Gefühle sichtbar machen

 

– Stimmungen ausdrücken durch Farben, Formen, Bewegung, usw.

Expressives Arbeiten mit grafischen, malerischen und plastischen Mitteln (zB Kohle, Kreide, Wachsmalstifte, Kleisterfarben, Fingerfarben, Erde, Sand, Lehm)

 

 

 

Großformatiges Arbeiten, Aktivitäten im Freien

 

 

 

Spielen mit Masken und Handpuppen

 

 

 

Verdeutlichung von Gefühlen durch Körpersprache, Festhalten ausdrucksstarker Momente mit Hilfe von Foto und Video

 

 

 

Bewusste Übertreibung von Farben und Formen als Ausdrucksmittel

 

 

 

Visualisieren musikalischer Eindrücke

 

 

Experimentierfreude entwickeln

 

– Förderung von Offenheit und Risikobereitschaft, Frustrationstoleranz und Entscheidungsfähigkeit

Spielerisches Arbeiten mit Naturmaterialien (Steine, Äste, Blätter, ...) – auch im Freien;

 

Spiele mit Licht und Schatten, mit Wind und Wasser, ...

 

 

– Den Zufall für bildnerische Wirkungen nützen

Ausprobieren von Zufallseffekten

 

Spielerischer Umgang mit Farbe (zB Nass-in-Nass-Malerei, Abklatschtechnik, Frottage)

 

 

 

Wahl von Ausschnitten für Kalenderblätter, Hefteinbände, ...

 

 

Umgestaltungsfähigkeit und Flexibilität fördern

 

 

 

– Formelemente aus ihrem Zusammenhang lösen und zu neuen Bedeutungszusammenhängen fügen

Gebilde aus Alltagsgegenständen, Abfall oder Naturmaterial

 

Collagen (zB Bild und Schrift aus Illustrierten ausschneiden und für eigene Darstellungsabsichten nützen)

 

 

 

Verschiedene Kombinationsmöglichkeiten ausprobieren, durch neue Anordnungen neue Sinnzusammenhänge herstellen

 

 

 

Verfremdungseffekte – Verwandeln von Räumen durch Umstellen der Möbel, mit Hilfe von Tüchern, Abdeckfolien, farbigem Licht, ...

 

 

 

Verwandlung durch Kleidung

 

 

Bildnerische Techniken kennen lernen

 

– Erproben von Materialeigenschaften und Arbeitsverfahren

Erkennen von Zusammenhängen zwischen bildnerischen Arbeitsverfahren und ihren Wirkungen

 

 

 

Zweckmäßige Verwendung von Werkzeugen und Materialien

 

 

 

Berücksichtigung logischer Abfolgen von handwerklichen Vorgängen

 

 

– Abstimmung von Thema und Technik sowie zunehmend selbstbestimmte Wahl der Technik

Entwickeln von Fertigkeiten in verschiedenen bildnerischen Bereichen

 

Umgang mit Farbe und Pinsel, Schere und Klebstoff, einfachen Drucktechniken, Materialien für plastisches Gestalten, neuen Medien, ...

 

 

Verschiedene Aspekte der Schriftgestaltung kennen lernen

 

– Schrift als Informationsträgerin und bildnerisches Ausdrucksmittel

Einsatz verschiedener Materialien und Arbeitsweisen (Malen, Schneiden, Kleben, Drucken, Einsatz neuer Medien, ...)

 

 

 

Schriftgestaltung für Einladungen, Plakate, Hefteinbände, ...

 

 

 

Anordnung von Bildern und Texten für Schautafeln, Projektdokumentationen, ...

 

 

 

Erfinden von Geheimschriften, Bilderschriften, Kritzelzeichen usw., auch auf Objekten

 

 

Sinnliche Wahrnehmungen fördern

 

 

 

Sensibilisieren für

 

– Farben, Formen und deren Anordnung sowie zB für visuell oder haptisch erfassbare Eigenschaften von Materialien

Zusammenwirken von Farben, Ausprobieren verschiedener Anordnungen und Gruppierungen (Regelmäßigkeit, Unregelmäßigkeit, Symmetrie, Rhythmus, Gleichgewicht, ...)

 

 

 

Spielerische Aktivitäten im Bereich aller Sinne

 

 

 

Sensibilisierung für Materialoberflächen (glatt, rau, flauschig, ...); plastische Qualitäten (kantig, rund, geschlossen, raumgreifend, ...); für Geruch und Geschmack usw.

 

 

– Raumerfahrungen

Erkunden und Entdecken von Raumsituationen (Innenraum, Umraum, eng, weit, dunkel, hell, ...)

 

 

Gemeinsam arbeiten

 

– In Gestaltungsprojekten soziale Kompetenz entwickeln (Kooperationsfähigkeit, Toleranz, Verantwortungsgefühl, ...)

Partner- und Gruppenarbeit, gemeinsame Ideensuche, demokratische Formen der Entscheidungsfindung

 

Fremdes mit Eigenem in Beziehung setzen

 

 

 

Umgang mit Spannungen zwischen unterschiedlichen Interessen

 

 

 

Gemeinschaftliche Gestaltungen in der Klasse, im Schulhaus, im öffentlichen Raum

 

 

 

Bildnerisches Arbeiten im Rahmen von Projekten zB Theateraufführungen (Masken, Kostüme, Kulissen, Plakate, ...), Elternabenden, Schulfesten usw.

 

 

 

Dokumentation von Unterrichtsprojekten (Foto, Text, Video, neue Medien, ...)

 

 

Wahrnehmen und Reflektieren

 

– Werke betrachten

Eigene Arbeiten und Arbeiten von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten

 

 

 

Gemeinsamkeiten und Unterschiede entdecken

 

 

 

Beispiele aus Alltag, Medien und Kunst genau anschauen, Details entdecken

 

 

 

Inhaltliche Zusammenhänge erfassen

 

 

– Persönliche Eindrücke anderen mitteilen

Eigene Gefühle und Assoziationen den anderen mitteilen, auch durch Mimik, Gestik, Musik, ...

 

 

Persönliche Eindrücke begründen

 

– Zusammenhänge zwischen bildnerischen Gestaltungsweisen und ihren Wirkungen erkennen

Subjektive Eindrücke anderen verständlich machen

 

Emotionale Wirkungen von Gestaltungsmitteln erkennen (Farben, Formen, Größenverhältnisse, Kontraste, ...)

 

 

 

Vermutungen über die dargestellten Inhalte äußern, unterschiedliche Meinungen und Mehrdeutigkeiten akzeptieren

 

 

 

Manipulationsmöglichkeiten, zB in Film/Video, Fotografie und Printmedien wahrnehmen und reflektieren

 

 

Auf Informationen über Kunst und Kultur neugierig werden

 

– Erweitern des Erfahrungshorizonts im Bereich der kulturellen Bildung

Ausgewählte Kunstwerke (Bilder, Plastiken, Bauwerke, Aktionen, ...)

 

 

 

Ausgewählte Künstlerinnen und Künstler

 

 

 

Ausgewählte Materialien und Arbeitsweisen

 

 

 

Auseinandersetzung mit Beispielen aus der Alltagskultur: Spielzeug, Fernsehen, Computer, Film, Comics, Illustrierte, Werbung, Mode, Esskultur

 

 

 

Bewusstes Wahrnehmen von Schriftgestaltung in der engeren Umwelt (Plakate, Geschäftsaufschriften, Logos, Piktogramme, ...)

 

 

 

Verbindung zu den anderen Unterrichtsgegenständen herstellen

 

 

Verhältnis zwischen Aufgabenrahmen und persönlichem Gestaltungsspielraum besprechen

 

– Eigene bildnerische Ausdrucksformen finden

Inhaltliche und gestalterische Ideen zu einem Thema im Klassengespräch sammeln

 

 

 

Sich durch Beispiele aus Alltag, Medien und Kunst zu eigenständigen Gestaltungen anregen lassen

 

 

 

Gestaltungsmöglichkeiten besprechen

 

 

 

Auf bildnerische Probleme aufmerksam machen (zB Wechselbeziehung zwischen Thema, Technik und Format sowie zwischen Ausdrucksabsicht und Gestaltungsmittel)

 

 

 

Auch handlungsbetonte Gestaltungsweisen in Raum und Zeit nützen (Spiel, Aktion, ...)

 

 

Eigene Gestaltungserfahrungen besprechen

 

– Unterschiedliche Ausdrucksweisen anerkennen

Darstellungsabsichten erklären

 

Schwierigkeiten und Entdeckungen schildern

 

 

 

Die Wirkung der eigenen Arbeit auf andere Betrachter erfahren

 

 

 

Verbindungen herstellen zwischen der eigenen Arbeit und verwandten Beispielen aus Alltag und Kunst

Didaktische Grundsätze:

Die Aufgliederung in die Teilbereiche „Bildnerisches Gestalten“ sowie „Wahrnehmen und Reflektieren“ verdeutlicht die sachliche und stoffliche Struktur des Unterrichtsgegenstandes sowie die mit ihm verbundenen Lernchancen. Grafik, Malerei, Plastik/Objekt/Raum, Fotografie und Film/Video, Spiel und Aktion sind in diese Teilbereiche integriert.

Für die Unterrichtspraxis ist es von größter Wichtigkeit, die in den beiden Teilbereichen getrennt angeführten Ziele und Inhalte in enge wechselseitige Beziehung zu bringen.

Die individuellen Äußerungen der Kinder sind anzuerkennen. Die gesamte unterrichtliche Tätigkeit soll von einer positiven Erwartungshaltung getragen sein. Wertungen sind vor allem im Sinne einer positiven Verstärkung einzusetzen.

Die Themen für die bildnerische Tätigkeit sollen sich auf die Erlebnis- und Vorstellungswelt der Kinder beziehen. Aus organisatorischen Gründen, aber auch im Hinblick auf die angestrebten Lernziele (siehe Lehrstoff) kann es sinnvoll sein, die Gestaltung eines Themas gelegentlich an eine bestimmte Technik zu binden. Technik und Darstellungsabsicht sollen sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Die Entscheidung soll zunehmend in die Eigenverantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler übertragen werden.

Die Einführung in ein Thema ist so zu gestalten, dass die Fantasie und der bildnerische Einfallsreichtum geweckt werden. Der Aufgabenrahmen soll eine Orientierung bieten, aber gleichzeitig so viel Spielraum lassen, dass jedes Kind seine persönlichen Ideen und Vorlieben einbringen und sich mit dem fertigen Werk identifizieren kann. Dieser Gestaltungsspielraum ist auch notwendig, um den unterschiedlichen Entwicklungsphasen und Begabungen innerhalb einer Klasse gerecht zu werden. Im Vergleich mit den anderen kann jedes Kind sich in seiner Eigenart erkennen und gleichzeitig die Eigenart der anderen anerkennen.

Der Aufgabenrahmen kann auch – im Sinne demokratischen Handelns – in Zusammenarbeit mit den Kindern entwickelt werden.

Von schematischem Festlegen von Gestaltungsweisen und dem bloßen Ausmalen von Vorlagen ist abzusehen, weil dadurch die kreativen Fähigkeiten der Kinder unterbunden werden.

In gemeinsamer Arbeit sollen fallweise größere Projekte verwirklicht werden. Dabei geht es nicht nur um die Förderung im Bereich des sozialen Lernens, sondern auch um die Erfahrung, die eigene Umwelt verändern zu können und ein Thema ganzheitlich darzustellen. Die wechselseitige Anregung von reflektierenden und gestalterischen Lernphasen bietet vielfältige Möglichkeiten für die Verknüpfung mit anderen Unterrichtsgegenständen.

Der zeitliche Rahmen für die bildnerische Arbeit orientiert sich – entsprechend Punkt 4 der Allgemeinen Bestimmungen des Lehrplans – vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder sowie an der jeweiligen Themen- bzw. Problemstellung.

Bei der Präsentation von Reproduktionen soll auf Wiedergabequalität und ausreichende Größe geachtet werden. Ausstellungs-, Museums- und Atelierbesuche ermöglichen die Begegnung mit Originalen sowie den Dialog mit Fachleuten und sind daher ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts.

Technisches Werken

Bildungs- und Lehraufgabe:

Technisches Werken soll den Schülerinnen und Schülern elementare Zugänge zur technisch gestalteten und gebauten Umwelt vermitteln sowie zur Orientierung und zu verantwortungsvollem Verhalten der Umwelt gegenüber beitragen.

Zentrale Aufgabe des Unterrichtsgegenstandes ist die handlungsorientierte Beschäftigung mit den Produkten menschlichen Schaffens in den Teilbereichen

  • Strichaufzählung
    Gebaute Umwelt
  • Strichaufzählung
    Technik
  • Strichaufzählung
    Produktgestaltung.

Der handelnde Umgang mit Materialien und Werkzeug soll allmählich die kognitive Begegnung und den Transfer zur technischen und gestalteten Wirklichkeit durch Vernetzung mit anderen Unterrichtsgegenständen ermöglichen.

Neben dem Erwerb von Qualifikationen wie Eigenverantwortung, Teamfähigkeit und Kooperationsgemeinschaft sollen manuelle Fertigkeiten sowie die Einsicht über die Bedeutung von Ordnung am Arbeitsplatz angebahnt und die Wichtigkeit der Unfallverhütung erkannt werden.

Bei zielgerichteter, gemeinsamer Tätigkeit zur Herstellung von Produkten können soziale Erfahrungen gewonnen werden, die auch einen ersten Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt gewähren. Die Achtung und Wertschätzung der Produkte anderer – auch anderer Kulturen – müssen ebenso grundgelegt werden, wie das Anbahnen des Bewusstseins der Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsprozess.

Lehrstoff: Grundstufe I

Gebaute Umwelt

Erleben und Gestalten von Räumen

 

– Raumerfahrung sammeln

Spielerische Begegnung mit wirklichen Objekten (Schule, öffentliche Gebäude, alte Bauten, …) – Raumgröße, -form, -funktion erfassen

 

 

– Wohnfantasien entwickeln

Persönliche Raumeindrücke beschreiben, begehbare Räume errichten und herstellen (Wohnraummodelle, Zelt, Räume aus großen Schachteln bauen usw.)

 

 

 

Verschieben und Kombinieren von Möbelelementen (zB Puppenhaus)

 

 

– Erfahrungen mit Werkmaterialien erwerben

Bau von Objekten (Astzelt, Schneeburg usw.) mit geeigneten Materialien (Natur- und Fundmaterialien usw.) gestalten und erproben

 

 

Konstruieren und Bauen

 

– Bau- und Konstruktionserfahrungen gewinnen

Im spielerischen freien Bauen (mit Holzbauklötzen, Bausteinen, Baukästen usw.) erste Einsichten hinsichtlich Standsicherheit, Gleichgewicht und Belastung gewinnen (Türme, Mauerverbände, Überbrückungen usw.)

Technik

Fahren – Gleiten – Schwimmen

 

– Einsichten in die Bereiche Fahren, Gleiten und Schwimmen erwerben

Elementares Wissen über die Eigenschaften verschiedener Fahrzeuge erwerben: Fahrzeuge mit Kufen, Rädern, Flugkörper, Schwimmfahrzeuge

 

 

– Einsichten in Funktionsweisen anbahnen

Zerlegen, untersuchen, experimentieren (zB technisches Spielzeug)

 

 

– Bau-, Material- und Konstruktionserfahrungen sammeln

ZB Flugkörper und Schwimmkörper: Material auswählen und auf Eignung prüfen

 

 

Energie sichtbar machen und nutzen

 

– Mit elementaren Kräften (Wind, Wasser, Wärme) Bewegung erzeugen

Durch den Bau einfacher Modelle (Wasserrad, Windrad ua.) die Wirkungsweisen von elementaren Kräften und deren Möglichkeiten zur Energieerzeugung erfahren

 

 

Kräfte sparen und Kräfte übertragen

 

– Grundfunktionen und Wirkungsweisen technischer Bauelemente kennen lernen

Kraft- und Bewegungsabläufe an einfachen Maschinen (zB Rad, Kurbel, Hebel) verständlich machen

 

 

 

Einfache Geräte und Maschinen aus Baukästen und Bausystemen herstellen und erproben

Produktgestaltung

Betrachten, Erproben, Fertigen einfacher Gebrauchsgegenstände

 

– Die Bedeutung von Form, Funktion und Farbe erkennen

Durch die vergleichende Betrachtung, Erkundung und Erprobung von Spielzeug und Gebrauchsgegenständen aus der Lebenswelt der Kinder Einsichten in den Zusammenhang von Größe, Form, Farbwirkung und Werkstoff gewinnen

 

 

– Verschiedene Fertigungsverfahren zum Umformen, Trennen und Verbinden kennen lernen

ZB Falten, Biegen; Schneiden, Lochen; Kleben, Klammern

 

 

– Einsichten in die Herstellung von Gebrauchsgegenständen gewinnen

Beim Herstellen von einfachen Spiel- und Gebrauchsgegenständen (Tischfußball, einfacher Schläger, Eierbecher, Kerzenständer, Werkzeuge, Verpackungen usw.) erste Kenntnisse in Bezug auf Funktion, Form und Werktechnologie erwerben

 

 

 

Beim Einsatz verschiedener Werkstoffe, Werkzeuge und Arbeitsverfahren unfallverhütende Maßnahmen sowie Werterhaltung und Pflege beachten

Grundstufe II

Gebaute Umwelt

Erleben, Bauen und Gestalten von Räumen

 

– Räumlich – funktionelle Zusammenhänge der gebauten Umwelt kennen lernen

Erkunden der kindlichen Umwelt, wie Schulhaus bzw. Schulumgebung, Wohnhaus bzw. Wohnbereich, andere Bauobjekte (zB Spielplatz, Supermarkt): lokale, regionale, ländliche oder städtische Gegebenheiten

 

 

– Einsichten in Anordnung, Nutzung und Ausgestaltung von Räumen erwerben

Fördern des bewussten Erlebens, Planens und Herstellens einfacher Raummodelle, zB: Bauen mit großen Schachteln; interkulturelle Behausungen

 

 

 

Ausstattung und Funktion dieser Raummodelle – auch im Hinblick auf Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen

 

 

– Merkmale von Konstruktionsmethoden erkennen und anwenden

Bei einfachen Bauaufgaben mit leicht bearbeitbaren Bauelementen Konstruktionsmerkmale einsichtig machen: ZB Gerüst, Brücke, Seilabspannungen

 

 

– Kritische Einstellung gegenüber der gebauten Umwelt anbahnen

Präsentation gebauter Objekte, Besprechung und Diskussion

Technik

Fahren – Gleiten – Schwimmen

 

– Vertiefte Einsichten in die Bereiche Fahren, Gleiten und Schwimmen erwerben

Planen, Herstellen, Erproben und Vergleichen von einfachen, auch lenkbaren Fahrzeugen

 

Fahr-, Flug- und Schwimmfähigkeit von Fahrzeugen erproben

 

 

 

Gegebenenfalls Konstruktionsfehler des Gebauten erkennen und Verbesserungen vornehmen

 

 

– Pflege und Wartung technischer Geräte

ZB einfache Reparaturen beim Fahrrad (Glühbirne austauschen, Rad wechseln, …)

 

 

Energie sichtbar machen und nutzen

 

– Bewegungsenergie in Antriebsenergie umwandeln

Einblick gewinnen in die Umwandlung von Bewegungsenergie in Antriebsenergie wie zB beim Fahrrad, bei Motoren

 

 

– Elektrische Bauteile und deren Funktion

Bauteile und deren Funktion (Stromquelle, Schalter usw.) im einfachen Stromkreis kennen lernen

 

 

 

Schutzmaßnahmen und Regeln für den Umgang mit elektrischer Energie (bis zu 24 römisch fünf, 20-30 mA)

 

 

Kräfte sparen und Kräfte übertragen

 

– Grundfunktionen und Wirkungsweisen technischer Bauelemente kennen lernen und anwenden

Erkennen der Grundfunktionen und Wirkungsweisen

– von einfachen Maschinen

– von technischen Geräten in der Umwelt des Kindes (Fahrrad, …)

 

 

Messen und Vergleichen

 

– Untersuchen und Bauen einfacher Messinstrumente

Durch Untersuchen bzw. gegebenenfalls Bauen von einfachen Messinstrumenten sollen diese verstanden und angewendet werden, zB Sonnenuhr

 

 

– Anwendung von Maßstäben

Die Bedeutung des Messens in verschiedenen technischen Zusammenhängen erkennen

Produktgestaltung

Form – Funktion – Fertigung

 

– Erproben und Betrachten einfacher Spiel- und Gebrauchsgegenstände (einschließlich Produktanalyse)

Selbst hergestellte, handwerklich oder industriell gefertigte Gebrauchsgegenstände bzw. Konsumgüter hinsichtlich Funktion, Brauchbarkeit und Zweckmäßigkeit beurteilen lernen

 

 

– Konsumkritisches Verhalten erwerben

Durch Betrachten und Erproben von einfachen Gebrauchsgegenständen, allenfalls auch durch Demontage von einfachen Gebrauchsgegenständen

 

 

– Möglichkeiten zur Entsorgung und Wiederverwertung kennen lernen

ZB Trennung von Werkstoffen und Recycling

 

 

Berufsfelder/Arbeitswelt

 

– Technische, wirtschaftliche und soziale Bedingungen in der heutigen Arbeitswelt kennen lernen

Durch Auseinandersetzung mit den Bedingungen der Produktfertigung Einsichten in technische, wirtschaftliche und soziale Abläufe der heutigen Arbeitswelt gewinnen (zB Arbeit in Beruf und Haushalt, Gespräche mit Arbeitenden, Besuch von Werkstätten)

Didaktische Grundsätze:

In der verantwortungsbewussten Auswahl von Themeninhalten und Technologien müssen sowohl ökologische als auch ökonomische Überlegungen berücksichtigt werden.

Bei der Planung des Unterrichts ist zu berücksichtigen, dass die Fachbereiche stufenweise immer komplexer behandelt werden. Wegen des besonderen Motivationscharakters ist es wichtig, dass verwendbare Produkte hergestellt werden. Bei der Auswahl der Themen ist die kindliche Spiel- und Erlebniswelt zu berücksichtigen. Da der Unterrichtsertrag in diesem Unterrichtsgegenstand meist in der Prozessorientiertheit liegt, sind Planen, Skizzieren, Arbeiten mit Baukästen und Herstellen von Vormodellen bei manchen Werkthemen unerlässlich.

Einsichten in technische Zusammenhänge können auch durch experimentierendes und prozesshaftes Erarbeiten gewonnen werden, wobei nicht immer unbedingt Werkstücke entstehen müssen.

Die angestrebte Eigenständigkeit bei der Problemlösung und die Übernahme von Verantwortung bei der Organisation von Lern- und Arbeitsprozessen erfordern alle möglichen grundschulgemäßen Lernformen. Dafür ist ein entsprechendes Werkstoffangebot erforderlich. Der Einsatz und die Verwendung von fertigen Bausätzen und rezeptartigen Anleitungen werden daher weitgehend auszuschließen sein, doch kann der gelegentliche Einsatz von „Werkpackungen“, die eigenständiges und kreatives Arbeiten zulassen, aus Kostengründen bzw. wegen der einfacheren Materialbeschaffung durchaus vorteilhaft sein.

Grundsätzlich ist der Unterricht koedukativ zu führen, da die Inhalte des Technischen Werkens sowohl für Mädchen als auch für Knaben gleichermaßen relevant sind. Der handlungsorientierte Unterricht bietet besonders Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf spezifische Möglichkeiten für das Verständnis technischer und gestalterischer Inhalte. Es ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichtsgegenstandes, eine grundsätzliche wertschätzende Haltung gegenüber der eigenen und der fremden Arbeit zu fördern, Kritikfähigkeit zu üben und das Selbstwertgefühl zu stärken.

Der Umgang mit Werkzeugen, Geräten, einfachen Maschinen und Werkstoffen erfordert sachgemäße Hinweise und Handhabung, wobei die Vorbildwirkung der Lehrerin bzw. des Lehrers besonders wichtig ist. Werkprozesse sind so zu planen und durchzuführen, dass eine Gefährdung und Beeinträchtigung der Gesundheit ausgeschlossen werden können. Einfache Maschinen (Tischbohrmaschine, Dekupiersäge/„Laubsäge“, Mini-Tools und anderes) dürfen nur unter Aufsicht der Lehrerin bzw. des Lehrers verwendet werden. Dabei ist besonders auf die individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie auf unfallverhütende Maßnahmen (Schutzbrille, Haarnetz,…) zu achten.

Bei Werkstücken oder Aufgaben, die die Arbeit mit elektrischem Strom vorsehen, darf nur eine maximale Stromspannung von 24 Volt bzw. 20-30 mA zur Anwendung kommen. Auf die Gefahren bei der Arbeit mit elektrischem Strom ist besonders hinzuweisen.

Textiles Werken Bildungs- und Lehraufgabe:

Textilien im weiteren Sinn spielen eine wesentliche Rolle in der Lebenswelt der Menschen (zB Lebensraum, Spiel, Kunst und Kultur). Dies bedingt eine bewusste Auseinandersetzung mit entsprechenden Materialien, Prozessen und Produkten. Dabei sind funktionale, ästhetische, soziale, wirtschaftliche, kulturelle und pädagogische Aspekte sowie deren mögliche Zusammenhänge zu berücksichtigen.

Im Textilen Werken sollen fachspezifische Erkenntnisse über Materialien, textile Herstellungsverfahren und Gestaltungsprozesse erworben werden und beim Herstellen beziehungsweise Umgestalten textiler Produkte Anwendung finden. Im Mittelpunkt steht die tätige Auseinandersetzung mit Textilien und anderen Materialien. Der Wert des praktischen Arbeitens soll erfahren werden und dadurch an Bedeutung gewinnen. Die regelmäßige Werkbetrachtung ermöglicht eine entsprechende Reflexion.

Im Umgang mit Material, Werkzeug und Maschinen sollen Gefahren erkannt und Sicherheitsmaßnahmen sowie Verhaltensregeln eingehalten werden. Auf entsprechende Gestaltung des Arbeitsplatzes ist Rücksicht zu nehmen.

Unterrichtsinhalte sind miteinander zu verknüpfen sowie Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (zB zum Sachunterricht, zu Deutsch, Lesen, Schreiben, zu Bildnerischer Erziehung und zum Technischen Werken) herzustellen. Aufbauend auf individuellen Fähigkeiten, Vorkenntnissen, Bedürfnissen und Interessen sollen Fertigkeiten geübt und die Selbständigkeit gefördert werden. Spezifische Kriterien der Wahrnehmung und Motorik sollen bei allen Tätigkeiten Berücksichtigung finden und auch gezielt trainiert werden.

Kreativität, Experimentierfreude, Spontaneität und Flexibilität sollen einen zentralen Stellenwert im Textilen Werken einnehmen.

Soziale Kompetenzen wie zB Teamfähigkeit oder Hilfsbereitschaft sollen beim gemeinsamen Tun gefördert werden und zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Im Unterrichtsgegenstand Textiles Werken sollen sowohl der Weg als auch das Ergebnis gleichwertige Bedeutung haben.

Lehrstoff: Grundstufe I

Materialien erkunden, verarbeiten und gestalten

Materialerfahrung

 

– Sammeln elementarer Erfahrungen mit textilen Materialien und anderen Werkstoffen

Materialien durch Betrachten und Fühlen kennen lernen

 

Materialeigenschaften erleben und bewusst machen durch Ordnen, Bearbeiten, Verändern, Färben, Drehen usw.

 

 

 

Grundlegendes über Herkunft und Gewinnung textiler Rohstoffe wie zB Baumwolle, Schafwolle oder Jute erfahren

 

 

 

Unterscheiden lernen von Fasern, Fäden und Flächen

 

 

 

Aufbau und Eigenschaften textiler Werkstoffe wie zB Gewebe, Maschenware und Filz erkunden, unterscheiden und beschreiben

 

 

 

Den spielerischen Umgang mit Materialien erleben, zB durch Fadenspiele

 

 

– Erproben von Materialien

Mit Materialien arbeiten, dabei textilspezifische Verfahren wie zB Wickeln und Drehen anwenden

 

 

Wahrnehmung und Motorik

 

– Sensibilisieren der Wahrnehmung

Unterschiedliche textile Materialien haptisch-taktil und visuell unterscheiden, beschreiben, benennen, gezielt begreifen, ordnen

 

 

– Schulen der Feinmotorik

Fördern der Sensomotorik beim Durchführen von Tätigkeiten wie Einfädeln, Auffädeln, Verknoten, Applizieren usw.

 

 

 

Stärken der Hand und Fingerkraft durch Anwenden einfacher textiler Techniken wie zB Filzen, Drucken usw.

 

 

 

Trainieren der Finger- und Handgelenksbeweglichkeit beim Stecken, Fädeln, Knüpfen, Flechtweben und Sticken

 

 

Werkzeugerfahrung

 

– Einfache Werkzeuge und Arbeitsgeräte

Entwickeln und Erproben einfacher Werkzeuge und Arbeitsgeräte

 

 

 

Materialgerechten Werkzeugeinsatz bewusst machen und durch gezieltes Üben einprägen

 

 

– Handhabung von Werkzeugen

Einfache Werkzeuge und Arbeitsgeräte entwickeln und erproben

 

 

Unfallverhütung

Zur Unfallverhütung durch sachgerechten Umgang mit Werkzeug und Material beitragen

 

 

Herstellungsverfahren

 

– Grundlegende Herstellungsverfahren kennen lernen

Erste Einsichten in die Entstehung textiler Gefüge gewinnen, zB durch Betrachten, Ordnen, „Zerlegen“

 

 

 

Herstellen von Schnüren und Bändern durch Drehen, Flechten, Knüpfen usw.

 

 

 

Herstellen von einfachen Flächen und Formen durch Filzen, Weben usw.

 

 

 

Verbinden von Teilen miteinander durch Zusammenhängen, Binden, Nähen

 

 

Gestaltungsprozesse

 

– Verändern und Gestalten von und mit textilen und anderen Materialien

Gestalten mit Fäden und Flächen durch Einziehen, Binden, Verknoten, Schlingen, freies Sticken, Applizieren usw.

 

 

 

Gestalten durch Bedrucken oder Färben von Textilien wie zB mittels Materialdruck, Stempeldruck, Plangi (Stofffärbetechnik), Tauchfärben

 

 

– Einfache Schnitte entwickeln

Planen und Entwickeln einfacher Schnittformen für Flächen und Hüllen zur Gestaltung und Herstellung textiler Produkte

Produkte entwerfen, herstellen und darüber reflektieren

Spiel, Material und Ausdruck

 

– Textilien als Impuls zum Spielen und Lernen

Miteinander Spiele aus Materialmix erfinden, entwickeln, erproben und dabei Materialien nach ihrer Eignung aussuchen und verwenden

 

 

 

Spielwerkstatt – mit unterschiedlichen Materialien und einfachen Verfahren Spiele planen und gestalten wie zB Sinnesspiele, Bewegungsspiele

 

 

 

Sich selbst für Spiele verändern, in Rollen schlüpfen wie zB durch Verkleiden

 

 

Lebensraum – Textil

 

– Textilien in Alltags- und Berufswelt kennen lernen

Auf textile Entdeckungsreisen gehen – Materialien und Produkte suchen, sammeln, vergleichen, ordnen

 

 

 

Textile Hüllen in Bezug auf Verwendung und Brauchbarkeit in Beruf und Alltag zuordnen und prüfen

 

 

 

Textilien und textile Produkte erleben, bewusst machen und verändern

 

 

– Einfache Produkte herstellen

Einfache textile Produkte für sich und die nähere Umgebung entwerfen, planen und herstellen

 

 

Kultur und Kunst

 

– Verschiedenen Kulturen begegnen

Entdecken und Erforschen der eigenen Kultur und Kennenlernen anderer Kulturen in den Bereichen Schmuck, Kleiden, Wohnen und Spielen

 

 

 

ZB Schmuck im Zusammenhang mit Kleidung kennen lernen

 

 

– Textilkunst kennen lernen

Textilkunst – Kunstbegegnung durch Kunstbetrachtung erfahren

Grundstufe II

Materialien erkunden, verarbeiten und gestalten

Materialerfahrung

 

– Erweitern von Erfahrungen mit textilen Materialien und anderen Werkstoffen

Erworbenes Wissen über Herkunft und Gewinnung textiler Rohstoffe wie Baumwolle, Schafwolle, Jute usw. erweitern

 

 

 

Pflegeeigenschaften textiler Materialien erfahren und „erleben“

 

 

– Experimentieren und Arbeiten mit Materialien

Experimentieren mit Materialien zB durch Zerlegen, Verbinden und Umgestalten

 

 

 

Verwendung und Einsatz von Textilien durch Prüfverfahren, wie zB Knittern, Reißen erkennen, und zuordnen

 

 

 

Veredelung von Textilien durch Färben und Drucken kennen lernen

 

 

Wahrnehmung und Motorik

 

– Erkennen der Zusammenhänge zwischen Wahrnehmung, Motorik und dem Handeln

Sensibel machen für die Verwendung verschiedener Materialien

 

Bei Arbeitsprozessen wie zB beim Weben, Filzen, Drucken Bewegungsabläufe entdecken, erproben und trainieren

 

 

 

Gezieltes und selbständiges Auswählen und Anwenden bereits trainierter Bewegungsabläufe

 

 

Werkzeugerfahrung

 

– Erlernen sachgerechter Handhabung von Werkzeugen in komplexen Arbeitsprozessen

Werkzeug materialgerecht einsetzen, mit Bedienungsanleitungen vertraut machen und diese praktisch anwenden

 

 

 

Werkzeuge und Arbeitsgeräte entwickeln, erproben und einsetzen

 

 

– Einbeziehen historischer Aspekte

Einblick in die historische Entwicklung von Arbeitsgeräten gewinnen

 

 

Unfallverhütung

Maßnahmen zur Unfallverhütung durch sachgerechten Umgang mit Werkzeug und Material erkennen und gezielt einsetzen

 

 

Herstellungsverfahren

 

– Erproben, Einsetzen und Kombinieren textiler Techniken

Herstellen von Fäden, Schnüren und Bändern durch Spinnen, Zwirnen, Flechten, Knüpfen usw.

 

 

 

Herstellen von Flächen und Formen durch Filzen, experimentelles Weben, Maschenbilden usw.

 

 

 

Erleben der Entwicklung von der Fläche zum Körper durch spezielle Formgebung, durch Verbinden von Teilen miteinander

 

 

– Einsichten in industrielle Herstellungsverfahren gewinnen

Handwerkliche und industrielle Verfahren vergleichen wie zB Nähen mit der Hand, Nähen mit der Nähmaschine

 

 

Gestaltungsprozesse

 

– Erweitern der Gestaltungsmöglichkeiten mit textilen und anderen Materialien

Verändern und Gestalten mit Fäden und Flächen durch Sticken, Einweben, Einflechten, Knüpfen usw.

 

 

 

Gestalten durch Bedrucken oder Färben von Textilien, zB mittels Modelldruck, Schablonendruck, Marmorieren, Batik

 

 

– Kombinieren verschiedener textiler Gestaltungsverfahren unter Berücksichtigung ästhetischer Kriterien

Unterscheiden, Anwenden und Kombinieren von Gestaltungsverfahren

 

Berücksichtigen einfacher Gestaltungskriterien wie zB Reihung, Streuung, Ballung, Motiv

 

 

 

Eigenständiges Suchen nach individuellen Gestaltungsmöglichkeiten

 

 

– Erweitern der Kenntnisse fortgeschrittener Schnittentwicklung

Individuelle Schnittformen für Flächen, Hüllen und Körper zur Gestaltung und Herstellung textiler Produkte entwickeln und anwenden

Produkte entwerfen, herstellen und darüber reflektieren

Spiel, Material und Ausdruck

 

– Gestalten von Spielobjekten, Kostümen und Spielumgebungen

Textile Spielobjekte wie Bälle, Figuren usw. entwerfen, planen, herstellen und gestalten

 

 

 

Mit Kleidungsstücken und Accessoires kommunizieren und Signale setzen

 

 

 

Spielumgebung mit textilen Materialien schaffen wie Bühnenbilder, Kulissen, Requisiten

 

 

 

Entwicklung von Spielen und Spielobjekten kennen lernen wie zB Fadenspiele oder Figuren

 

 

– Historische und kulturelle Aspekte des Spiels

Spiele aus verschiedenen Kulturen vergleichen und herstellen

 

 

Lebensraum – Textil

 

– Textilien im Alltag und in der Berufswelt

Geschichten über Textilien und textile Produkte kennen lernen und sich mit textiler Alltagskultur auseinandersetzen

 

 

 

Textile Produkte unterscheiden und nach verschiedenen Kriterien beurteilen lernen

 

 

– Verändern und Gestalten textiler Produkte

Produkte aus den Bereichen Kleiden und Wohnen verändern und umgestalten – Textilrecycling

 

 

 

Individuelle Ideen und Bedürfnisse in Bezug auf den Lebensraum entdecken und umsetzen

 

 

 

Mit Textilien und textilen Accessoires Räume gestalten

 

 

Kultur und Kunst

 

– Textile Tradition und ihre Ausdrucksform

Die Bedeutung von textilen Materialien, Objekten und Kleidungsstücken aus der Vergangenheit kennen lernen und mit denen der Gegenwart vergleichen

 

 

 

Einflüsse der Mode bewusst machen zB bei der „Kindermode“

 

 

 

Schmuck in Zusammenhang mit Kleidung kennen lernen und Schmuckstücke herstellen

 

 

 

Textiltechniken erfahren, vergleichen, erproben und anwenden

 

 

– Interkulturelle Begegnungen

Begegnung mit anderen Kulturen aus den Bereichen Kleiden und Wohnen erleben und verstehen, zB durch Erproben unterschiedlicher Textiltechniken, durch Herstellen textiler Produkte

 

 

– Textilkunst erfahren

Mit Textilien und textilähnlichen Materialien Kunstobjekte gestalten und präsentieren

Didaktische Grundsätze:

Im Textilen Werken soll Kindern an unterschiedlichen Beispielen bewusst gemacht werden, dass Textilien aus dem Alltag nicht wegzudenken sind. Im handelnden Umgang mit Textilien kann eine positive Einstellung zum Material aufgebaut werden. Durch vielfältiges Arbeiten und Gestalten mit und an Materialien werden Interesse und Motivation geweckt.

Freude am Tun kann ausschließlich durch kindgemäße und anschauliche Aufbereitung der Themen und Aufgabenstellungen geweckt und erlebt werden. Die Wertschätzung der Lehrperson gegenüber den Arbeiten der Kinder kann wesentlich zu deren positiver Einstellung gegenüber dem Unterrichtsgegenstand beitragen.

Im Rahmen einer Werkbetrachtung wird den Kindern die Möglichkeit gegeben, sich über die Arbeiten gedanklich auszutauschen und darüber miteinander zu reflektieren. Gegenseitiges Akzeptieren wird dabei erlernt, Kritikfähigkeit geübt und die individuelle Persönlichkeit gefördert. Die Reflexion über die eigene praktische Arbeit dient ua. zum Sammeln und Gewinnen von Kenntnissen, die bei nachfolgenden Arbeiten Verwendung finden sollen.

Beim Erproben textiler Verfahren und Prozesse und beim Herstellen von Produkten werden vielfältige Erfahrungen gesammelt. Dabei ist eine kritische Auseinandersetzung mit textilen Produkten anzubahnen und zu fördern. Bei der Produktplanung sollen Kinder auch Einblick in die Möglichkeiten der Materialbeschaffung und des sparsamen Umgangs mit Material gewinnen. In spielerischer Form ist kritisches Konsumverhalten zu fördern und an Hand einfacher Beispiele wirtschaftliches Handeln durchschaubar zu machen.

Indem sich die Auswahl der Themen an den Interessen, Bedürfnissen und Erfahrungen der Kinder orientiert, wird der Zugang zu Arbeitsprozessen erleichtert. Sie erleben dabei das Herstellen von Produkten für den jeweils eigenen, ganz persönlichen Bedarf und das Mitgestalten ihrer Umwelt. Bei der Auswahl der Verfahren soll auf Aktualität, Verwendungszweck, Praxisbezug usw. Rücksicht genommen werden.

Ebenso bieten aktuelle Situationen und Aktivitäten Möglichkeiten für fächerübergreifendes Arbeiten. Ganzheitliches Lernen und Lernen in Sinnzusammenhängen sollen den Kindern ermöglichen, die Vernetzung einzelner Fachbereiche und Unterrichtsgegenstände bewusst zu erkennen. Theoretisches Wissen soll in enger Verbindung mit tätiger Auseinandersetzung stehen.

Kinder erfahren durch das Ausstellen und Präsentieren ihrer Arbeiten Anerkennung und Wertschätzung. Wesentliches Faktum ist jedoch, dass bei der Präsentation Lern- und Arbeitsprozesse sichtbar gemacht werden.

Durch Sammeln und Vergleichen von Informationen und praktischen Erfahrungen lernen Kinder ua. Achtung und Verständnis für Textilien aus der Gegenwart und aus der Vergangenheit. Bei der Auseinandersetzung mit Textilien können Einsichten sowohl in die eigene Kultur als auch in andere Kulturen gewonnen werden.

Entdeckendes und problemlösendes Lernen fördern das selbständige Lösen von Aufgaben. Dies geschieht zB durch Betrachten, Ordnen, Erproben, Experimentieren, Verändern, Bearbeiten usw. Ein Arbeiten mit Schablonen und Vorlagen versperrt dem Kind jedoch diesen für seine Entwicklung so wichtigen Zugang.

Schöpferisches Tun in verschiedensten Sozialformen wie Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit und der Arbeit im Team ermöglicht die Zuordnung nach persönlichen Neigungen und Fähigkeiten. Individuelle, auf die Situation des Kindes abgestimmte Aufgabenstellungen fördern Arbeitshaltung, Ausdauer und Konzentration.

Die Rechts- und Linkshändigkeit sind zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung und Gestaltung ist entsprechend den Voraussetzungen der Kinder auf größtmögliche Differenzierung Wert zu legen.

Materialien erkunden, verarbeiten und gestalten

Dieser Bereich bezieht sich auf Basiserfahrungen bzw. auf einfache Anwendungen.

Materialerfahrung:

Durch Sammeln elementarer Erfahrungen mit textilen Werkstoffen wird der Zusammenhang vom Rohstoff bis zum Werkverfahren durchschaubar. Kinder lernen beim Ordnen, Spielen, Experimentieren, Bearbeiten, Verändern usw. Material zu unterscheiden und dem Verwendungszweck entsprechend zuzuordnen und einzusetzen.

Wahrnehmung und Motorik:

Die bereits erworbenen Fähigkeiten des Kindes in den Bereichen Wahrnehmung und Motorik werden durch Erfahrungen mit vornehmlich textilem Material erweitert. Textile Materialien sind vielfältig, haben Aufforderungscharakter, sind leicht zu bearbeiten usw. Die Wahrnehmung wird beim Unterscheiden, Auswählen und Bearbeiten von Textilien geschult. Durch das gezielte feinmotorische Training wird die Handgeschicklichkeit des Kindes gefördert.

Somit spielen bei praktischen Tätigkeiten sowohl Wahrnehmung als auch Motorik eine wesentliche Rolle.

Werkzeugerfahrung:

Bei jedem Arbeitsprozess soll der werkzeuggerechte Einsatz in Verbindung mit Material geschult und kontinuierlich überprüft werden.

Unfallverhütung:

Im aktiven Umgang mit Material und Werkzeug sollen Kinder auf Gefahren aufmerksam gemacht und dazu angeleitet werden, Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln zu beachten.

Herstellungsverfahren:

Prozessorientiertes Arbeiten ermöglicht Einblick in verschiedene Herstellungsverfahren und auch den Vergleich von Handwerk und Industrie. Kenntnisse über entsprechende Herstellungsverfahren können die Grundlage für eine erfolgreiche Planung und Herstellung von Werkarbeiten bilden. Bei der Auswahl der Verfahren soll auf Aktualität und Praxisbezug usw. Rücksicht genommen werden.

Gestaltungsprozesse:

Neue individuelle Ausdrucksformen und gestalterische Ordnungsgefüge entstehen durch praktisches Tun. Kinder experimentieren und gestalten mit Farben, Formen und Materialien. Sie lernen dabei Zusammenhänge zwischen Material, Gestaltungsverfahren und geplantem Produkt kennen. Sowohl bereits vorhandene als auch selber hergestellte Produkte können mit ausgewählten Verfahren gestaltet bzw. umgestaltet werden.

Produkte entwerfen, herstellen und darüber reflektieren

Dieser Bereich erleichtert eine entsprechende Auswahl von Themen im Zusammenhang mit Textilien und textilähnlichen Materialien und Produkten, welche die Interessen der Grundschulkinder wecken sollen.

Spiel, Material und Ausdruck:

Ein vielfältiges Angebot von textilen und textilähnlichen Materialien gibt Kindern Impulse zum Spielen, Lernen, Erfinden und Herstellen von Spielen, Spielobjekten usw. Spiele eröffnen dem Kind die Welt der Fantasie. Im Rahmen von Theateraufführungen sind Textilien sowohl bei den Darstellern als auch in der Spielumgebung nicht wegzudenken – kreatives Gestalten wird gefördert.

Lebensraum – Textil:

Die engere sowie die weitere Umgebung der Kinder bieten eine Vielfalt an Möglichkeiten Textilien wahrzunehmen, zuzuordnen und zu beurteilen. Eigene Interessen und Freude zur individuellen Gestaltung der persönlichen Umgebung nach persönlichen Bedürfnissen können geweckt und auch entsprechend verwirklicht werden. Kinder erfahren, dass sie selbst einen wesentlichen Beitrag zum eigenen Wohlbefinden leisten können. Im Sinne des Umweltbewusstseins finden auch bereits vorhandene Textilien ihren Einsatz – sie können zB umgestaltet oder für einen anderen Verwendungszweck verändert werden.

Kultur und Kunst:

In der Begegnung mit Textilkunst wird der traditionelle Einsatz von Textilien veranschaulicht und auch Einblick in den Bereich Kunst ermöglicht. Dies gelingt einerseits durch Kunstbetrachtung, aber auch durch persönliches Gestalten von Objekten. Die Vielfalt der textilen Ausdrucksformen eröffnet Kindern den Zugang in eigene und fremde Kulturen.

Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport hat für die ganzheitliche Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler eine wichtige Funktion. Er leistet im Hinblick auf deren körperliche, motorische, soziale, affektive, motivationale und kognitive Entwicklung einen grundlegenden Beitrag. In Bezug auf eine nachhaltige Gesundheitserziehung kommt ihm eine besondere Bedeutung zu.

Aufgabe des Unterrichtsgegenstandes ist daher die Entwicklung einer umfassenden bewegungs- und sportbezogenen Handlungskompetenz. Sowohl die fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen werden in sechs Erfahrungs- und Lernbereichen erworben: Motorische Grundlagen, Spielen, Leisten, Wahrnehmen und Gestalten, Gesund leben, Erleben und Wagen.

Für eine umfassende Handlungskompetenz in Bewegung und Sport ist bei der langfristigen Unterrichtsplanung auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den einzelnen Erfahrungs- und Lernbereichen (Lehrstoff) zu achten. Ein optimales Maß an regelmäßiger Bewegung ist aber in jedem Fall zu gewährleisten.

Die in den einzelnen Erfahrungs- und Lernbereichen festgelegten Lernerwartungen sollen die Entwicklung der entsprechenden Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz für die Grundstufe römisch eins und römisch II sicherstellen.

Erfahrungs- und Lernbereich
Motorische Grundlagen

Motorische Grundlagen sind wichtige Voraussetzungen für den Erwerb von Alltagsmotorik, sportlichem Bewegungskönnen, Spielfähigkeit und Bewegungssicherheit. Ausgehend von den jeweils individuellen Voraussetzungen stehen dabei das Verbessern der Wahrnehmungsfähigkeit, das Erweitern der Körper- und Bewegungserfahrung, das Weiterentwickeln der koordinativen und konditionellen Fähigkeiten sowie der Aufbau eines umfangreichen Bewegungsschatzes im Mittelpunkt. Vor allem sollen die Schülerinnen und Schüler durch entsprechende Bewegungsreize und positive Bewegungserlebnisse gefördert werden.

Lernerwartungen: Grundstufe I

Lernerwartungen: Grundstufe II

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können bei einfachen Bewegungs-anforderungen die einzelnen Bewegungselemente aufeinander abstimmen
  • Strichaufzählung
    können bei komplexen Bewegungs-anforderungen die einzelnen Bewegungselemente räumlich und zeitlich aufeinander präzise abstimmen
  • Strichaufzählung
    können einfache Gleichgewichtsaufgaben lösen (zB Rückwärtsgehen auf der Turnbank, Stab balancieren)
  • Strichaufzählung
    können statische und dynamische Gleichgewichtsanforderungen bei der Lösung von Bewegungsaufgaben erfüllen und Gegenstände in Balance halten
  • Strichaufzählung
    können sich bei einfachen Bewegungsaufgaben situationsgerecht orientieren
  • Strichaufzählung
    können sich bei komplexeren Bewegungsaufgaben hinsichtlich Raum, Zeit, Partner und Gruppe (zB „Linienlauf“, „Nummernball“) situationsgerecht orientieren
  • Strichaufzählung
    können Bewegungsrhythmen aufnehmen und umsetzen
  • Strichaufzählung
    können den für sportliche Bewegungen typischen Rhythmus situationsgemäß anwenden (zB Absprungbewegungen; richtiges Atmen beim Brustschwimmen)
  • Strichaufzählung
    können auf Signale schnell reagieren
  • Strichaufzählung
    können auf Signale mit unterschiedlichen Bewegungsausführungen schnell reagieren
  • Strichaufzählung
    können Bewegungen über kurze Zeit schnell ausführen
  • Strichaufzählung
    können Bewegungen über kurze Zeit mit höchster Intensität schnell ausführen
  • Strichaufzählung
    verfügen über ein für grundlegende Bewegungsformen ausreichendes Kraftniveau

(zB Körperspannung; Körpergewicht halten)

  • Strichaufzählung
    verfügen über ein für komplexere Bewegungsformen im Alltag und im Sport ausreichendes Kraftniveau (zB Wurfkraft)
  • Strichaufzählung
    können sich über einen mittleren Zeitraum mit gleichbleibender Geschwindigkeit bewegen (Richtwert: bis zu Anzahl der Lebensjahre in Minuten)
  • Strichaufzählung
    können sich ausdauernd bewegen (Richtwert: mindestens Anzahl der Lebensjahre in Minuten)

Erfahrungs- und Lernbereich
Spielen

Eine bewegungsorientierte Spielerziehung baut auf dem grundlegenden Erregungs- und Spannungsbedürfnis der Schülerinnen und Schüler auf, das es zu erhalten und zu fördern gilt. Konkret geht es dabei um die Entwicklung der Spielfreude als anhaltende Bereitschaft zum spontanen Spielen mit Gegenständen/Elementen, Personen und Situationen. Ziel ist die Vermittlung einer allgemeinen Spielfähigkeit, wofür das Erlernen grundlegender Spielfertigkeiten gleichermaßen bedeutsam ist wie ein umfassendes Spielverständnis.

Die Fähigkeit zu kommunikativem und kooperativem Verhalten (Verständigung, Hilfsbereitschaft, Umgang mit Emotionen und Konflikten, Fairness) kann besonders in diesem Erfahrungs- und Handlungsfeld entwickelt werden. Auf diese Weise sollen die Schülerinnen und Schüler auch lernen, sich im Spiel unter steter Beachtung von Fairness als Leitidee zu bewähren.

Lernerwartungen: Grundstufe I

Lernerwartungen: Grundstufe II

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    verstehen die Grundidee einfacher Spiele (zB „Versteinern“, „Ball über die Schnur“) und halten dabei die jeweiligen Regeln ein
  • Strichaufzählung
    verstehen die Grundidee anspruchsvollerer Spiele (zB „Brennball“, „Mini-Fußball“) und können regelkonform spielen
  • Strichaufzählung
    können Bewegungen mit einfachen Spielgeräten ausführen
  • Strichaufzählung
    können vielfältige Sportspielgeräte zweckentsprechend verwenden
  • Strichaufzählung
    können sich bei einfachen Spielen auf Mitspielerinnen und Mitspieler einstellen
  • Strichaufzählung
    können sich auf Mit- bzw. Gegenspielerinnen und Mit- bzw. Gegenspieler einstellen
  • Strichaufzählung
    können sich in abgegrenzten Spielräumen orientieren und kontrolliert bewegen
  • Strichaufzählung
    können sich in unterschiedlichen Spielräumen orientieren und regelkonform bewegen
  • Strichaufzählung
    können eine vorgegebene Spielidee miteinander variieren und erproben
  • Strichaufzählung
    können ein Spiel erfinden, variieren, organisieren, spielen und einfache Spielleitungsaufgaben übernehmen
  • Strichaufzählung
    haben grundlegende Fertigkeiten und Fähigkeiten für einfache Spiele erworben und können diese anwenden
  • Strichaufzählung
    haben Fertigkeiten und Fähigkeiten für komplexere Spiele („Mini-Sportspiele“, „Sportspiele“) erworben und können diese anwenden
  • Strichaufzählung
    erkennen faires/unfaires Spielverhalten und können sich in einfachen Spielen fair verhalten
  • Strichaufzählung
    können die Merkmale von fairem/unfairem Verhalten auch in komplexeren Spielen benennen und selbst fair spielen

Erfahrungs- und Lernbereich
Leisten

Leisten und Können sind neben den spielerischen und gestalterischen Handlungsweisen für den Sport kennzeichnend. Ein vielseitiges Bewegungskönnen als Fundament grundlegender motorischer Fertigkeiten für alltagsmotorische und sportliche Handlungsfelder ist daher zu vermitteln.

Die Entwicklung eines positiven Selbstkonzepts soll gefördert und die individuelle Lern- und Leistungsbereitschaft entfaltet werden. Dabei steht das Lösen vielfältiger Bewegungsaufgaben als elementare Form des Leistens (Können) im Vordergrund. Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere auch erfahren, wie sie ihre Leistungsgrenzen durch Lernen und gezieltes Üben verschieben können.

Lernerwartungen: Grundstufe I

Lernerwartungen: Grundstufe II

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können einfache freie Bewegungsformen am Boden und an Geräten (zB Balancieren, Stützen, Schwingen) ausführen
  • Strichaufzählung
    können komplexere freie Bewegungsformen am Boden und an Geräten ausführen
  • Strichaufzählung
    beherrschen einfache Übungen des Boden- und Gerätturnens (zB Rolle, Standwaage)
  • Strichaufzählung
    können schwierigere Übungen des Boden- und Gerätturnens einzeln und in Verbindungen vorzeigen
  • Strichaufzählung
    können vielfältige Bewegungsformen des Laufens, Springens und Werfens ausführen
  • Strichaufzählung
    können in leichtathletischen Einzel- und/oder Gruppenwettkämpfen Leistungen erbringen
  • Strichaufzählung
    können sich im Wasser auf vielfältige Weise und sicher bewegen
  • Strichaufzählung
    können in mindestens einer Technik eine kurze Strecke schnell und eine mittlere Distanz gleichmäßig schwimmen
  • Strichaufzählung
    können grundlegende Bewegungsfertigkeiten auf mindestens einem gleitenden, rollenden oder fahrenden Gerät (zB Skier, Schlittschuhe, Fahrrad, Skateboard) ausführen
  • Strichaufzählung
    können sich auf weiteren gleitenden, rollenden und/oder fahrenden Geräten sicher fortbewegen
  • Strichaufzählung
    können ihre motorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten in einfachen Wettbewerben einbringen
  • Strichaufzählung
    können ihre sportliche Leistungsfähigkeit richtig einschätzen und diese in Einzel- sowie Gruppenwettkämpfen einbringen
  • Strichaufzählung
    können den Schwierigkeitsgrad von Bewegungsaufgaben richtig einschätzen
  • Strichaufzählung
    können den Schwierigkeitsgrad von Bewegungsaufgaben richtig einschätzen und passende Herausforderungen wählen
  • Strichaufzählung
    beachten in einfachen Wettbewerben die Regeln und verhalten sich fair
  • Strichaufzählung
    beachten in vielfältigen Wettkampfformen die Regeln und verhalten sich fair

Erfahrungs- und Lernbereich
Wahrnehmen und Gestalten

Wahrnehmen und Bewegen spielen eine entscheidende Rolle für sensomotorische, körperliche, kognitive, emotionale und soziale Entwicklungsprozesse und sind wichtig für die soziale Anerkennung und Identitätsfindung. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre Wahrnehmungsfähigkeit verbessern und ihre Körper- und Bewegungserfahrungen erweitern. Sie sollen befähigt werden, sich mit dem eigenen Körper auseinander zu setzen und ihn als Mittel der Darstellung, Gestaltung und Verständigung einzusetzen.

Die bewegungsbezogene Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit (Kreativität) soll durch die Beschäftigung mit Alltagsmaterialien, Rhythmen, tänzerischen und gymnastischen Bewegungsformen geweckt und gefördert werden. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler auch die Möglichkeit haben, frei zu experimentieren und zu spielen, eigene Ideen einzubringen, kreative Lösungen zu finden und ihre Erfahrungen miteinander auszutauschen.

Lernerwartungen: Grundstufe I

Lernerwartungen: Grundstufe II

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können den eigenen Körper, Personen, Gegenstände, (Bewegungs-)Räume wahrnehmen und Wahrnehmungsunterschiede erkennen
  • Strichaufzählung
    können komplexere sensomotorische Anforderungen bewältigen (zB Auge-Hand Koordination; Lage im Raum)
  • Strichaufzählung
    können (Alltags-) Materialien, Objekte und Kleingeräte zum Bewegen und Spielen nützen und Eigenschaften zuordnen
  • Strichaufzählung
    können mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten allein und in der Gruppe vielfältige Bewegungs- und Ausdrucksformen finden
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche Geräusche, Klänge, Rhythmen, Musik erfassen und in Bewegung umsetzen
  • Strichaufzählung
    können sich rhythmisch bewegen und ihren eigenen Bewegungsrhythmus finden
  • Strichaufzählung
    können in Rollen schlüpfen, Gefühle und Begriffe aufnehmen und diese deuten
  • Strichaufzählung
    können sich über Bewegung ausdrücken und miteinander verständigen
  • Strichaufzählung
    können einfache gymnastische Bewegungsformen nachmachen
  • Strichaufzählung
    können vorgegebene gymnastische Bewegungsformen variieren, eigene Elemente einbringen, einzeln oder in der Gruppe ausführen
  • Strichaufzählung
    beherrschen einfache Bewegungsformen der rhythmischen Gymnastik
  • Strichaufzählung
    können gymnastische Grundfertigkeiten zu Bewegungsverbindungen zusammenführen und einzeln oder in der Gruppe präsentieren
  • Strichaufzählung
    können einfache Tanzschritte auch in unterschiedlichen Ordnungsformen ausführen
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche Tänze ausführen, eigene tänzerische Bewegungsformen einbringen und vorzeigen

Erfahrungs- und Lernbereich
Gesund leben

Bewegung fördert das physische, psychische und soziale Wohlbefinden, wodurch ein wesentlicher Beitrag zur Gesundheit in einem ganzheitlichen Sinn erzielt wird. Durch den Unterricht soll besonders die Freude der Schülerinnen und Schüler an Bewegung und Sport geweckt und erhalten sowie wichtige Ressourcen zur Stärkung der Gesundheit aufgebaut werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen den eigenen Körper und dessen Funktionen bewusst wahrnehmen sowie gesunde Bewegungsgewohnheiten entwickeln. Ihre Haltung und ihre körperliche Fitness sollen durch gezielte Formen der Bewegungsförderung verbessert werden. Sie sollen auch erfahren, wie sie Bewegung und Sport in ihren Alltag im Hinblick auf einen rhythmischen Wechsel von geistiger und körperlicher Aktivität sowie Entspannung integrieren können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Risiken zu erkennen, zu deren Vermeidung beizutragen und sich bei Unfällen und in Gefahrensituationen richtig zu verhalten.

Lernerwartungen: Grundstufe I

Lernerwartungen: Grundstufe II

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Reaktionen ihres Körpers im Zusammenhang mit Bewegung (zB Herzschlag, Atmung, Schwitzen) bewusst wahrnehmen und beschreiben
  • Strichaufzählung
    können Reaktionen ihres Körpers im Zusammenhang mit Bewegung bewusst wahrnehmen und begründen
  • Strichaufzählung
    verfügen über eine altersgemäße Fitness
  • Strichaufzählung
    verfügen über eine altersgemäße Fitness und wissen, wie man diese erwerben und erhalten kann
  • Strichaufzählung
    können ihre eigenen Stärken in herausfordernden Situationen richtig einschätzen und sich in eine Gruppe integrieren
  • Strichaufzählung
    können ihre eigenen Stärken in herausfordernden Situationen richtig einschätzen, sich entsprechend verhalten und bei Gruppenaufgaben andere unterstützen
  • Strichaufzählung
    kennen einfache Möglichkeiten der Entspannung und können diese anwenden
  • Strichaufzählung
    wissen über Zusammenhänge von Belastung und Erholung Bescheid, kennen Möglichkeiten der Entspannung und können diese anwenden
  • Strichaufzählung
    können zwischen gesundem und ungesundem Verhalten unterscheiden und gesunde Verhaltensweisen übernehmen
  • Strichaufzählung
    verhalten sich selbst und anderen gegenüber im Alltag und beim Sport gesundheitsbewusst und können dafür Gründe nennen
  • Strichaufzählung
    kennen Gefahrenquellen und können sich situationsgemäß verhalten
  • Strichaufzählung
    erkennen Gefahrenquellen, können diese minimieren und sich in Unfallsituationen entsprechend verhalten (zB kindgemäße Maßnahmen zur Ersten Hilfe, insbesondere zur Rettungskette)

Erfahrungs- und Lernbereich
Erleben und Wagen

Im Erfahrungs- und Lernbereich Erleben und Wagen geht es vor allem um elementare Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler in körperlicher, emotionaler, kognitiver und sozialer Hinsicht. Diese Primärerfahrungen sollen durch geeignete Unterrichtsformen vor allem im Freien bzw. in der Natur ermöglicht werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen mit individuell passenden Herausforderungen so konfrontiert werden, dass es weder zu Unterforderung noch zu Überforderung kommt. Sie sollen lernen, ihre jeweiligen Fähigkeiten und Grenzen auszuloten, die dabei gegebenen Risiken abzuschätzen und sich entsprechend zu verhalten. Dabei sollen das Selbstvertrauen gesteigert und nachhaltig die Verantwortung gegenüber sich selbst, gegenüber den Mitschülerinnen und Mitschülern und der Natur entwickelt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen deshalb auch befähigt werden, über ihre Eindrücke, Erfahrungen und Gefühle im Zuge des Sporttreibens in der Natur zu sprechen und sich darüber mit anderen zu verständigen.

Lernerwartungen: Grundstufe I

Lernerwartungen: Grundstufe II

Die Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, einfache Gelegenheiten zum Bewegen und Spielen im Freien und in der Natur zu nützen
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, vielfältige Gelegenheiten zum Bewegen und Spielen im Freien und in der Natur zu erkennen und zu nützen
  • Strichaufzählung
    haben Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und lassen sich einzeln und gemeinsam auf neue ungewohnte räumliche und gerätspezifische Bewegungserfahrungen ein
  • Strichaufzählung
    können die eigenen Fähigkeiten und sich selbst realistisch einschätzen und einzeln und in der Gruppe herausfordernde Bewegungssituationen(zB Klettern; Zirkuskünste) bewältigen
  • Strichaufzählung
    können sich bei einfachen Partnerkämpfen mit anderen vergleichen und dabei die Regeln einhalten (zB Gleichgewicht halten; Raum verteidigen)
  • Strichaufzählung
    können nach vereinbarten Regeln kämpfen und sich so verhalten, dass die eigene körperliche Unversehrtheit sowie die der Partner gewährleistet ist
  • Strichaufzählung
    können sich auf das Verhalten anderer einstellen und ihnen vertrauen
  • Strichaufzählung
    können sich auf das Verhalten anderer einstellen, ihnen vertrauen und Verantwortung übernehmen
  • Strichaufzählung
    können sich gegenüber Mitschüler/innen und Umwelt verantwortungsbewusst verhalten
  • Strichaufzählung
    können sich gegenüber Mitschüler/innen und Umwelt verantwortungsbewusst verhalten und dafür Gründe nennen
  • Strichaufzählung
    kennen Gefahrenquellen und Risiken bei Erlebnissituationen
  • Strichaufzählung
    können Gefahrensituationen und mögliche Verletzungsrisiken erkennen und adäquat handeln (zB Baderegeln; Pistenregeln)
  • Strichaufzählung
    verfügen über grundlegende Material-kenntnisse und wenden sie unter Anleitung zweckentsprechend an
  • Strichaufzählung
    können die erforderliche Ausrüstung selbstständig funktionsgerecht einsetzen

Lehrstoff und besondere didaktische Grundsätze:

Die besonderen didaktischen Grundsätze sind in den Lehrstoff integriert und in Kursivschrift gehalten.

Erfahrungs- und Lernbereich
Motorische Grundlagen

Bewegung mit Freude erleben: Das alltags- und sportmotorische Bewegungsrepertoire ausgehend von den motorischen Bedürfnissen und den individuellen Bewegungserfahrungen erweitern.

Bewegung und Freude individuell erfahren und den natürlichen Bewegungsdrang ausleben: Bewegungserfahrungen und Bewegungsfähigkeiten durch Vielfalt und situativ – variable Lerngelegenheiten erwerben, einen breiten Erfahrungsschatz aufbauen.

Koordinative Grundlagen

Das Zusammenwirken verschiedener Wahrnehmungsformen und Steuerungselemente im Hinblick auf geordnete und zielgerichtete Bewegungsabläufe optimieren.

Die koordinativen Fähigkeiten (Differenzierung, Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Reaktion) werden über konkrete Übungen (Fertigkeiten) entwickelt. Da ein isoliertes Üben eines Fähigkeitsbereiches nicht möglich ist, sind immer mehrere Fähigkeitsbereiche gleichzeitig zu schulen.

Bewegungsgefühl entwickeln, die Kraft dosieren, Bewegungselemente räumlich und zeitlich aufeinander präzise abstimmen

Gehen, Springen und Rutschen auf unterschiedlichem Untergrund

Wälzen und Rollen auf schiefen Ebenen und unterschiedlichen Matten

Greifen, Ziehen, Hängen, Stützen, Schieben und Drücken an und mit unterschiedlichen Geräten

Den eigenen Körper im statischen und dynamischen Gleichgewicht halten und bei Störungen dieses wieder herstellen

Auf stabiler Unterstützungsfläche (zB Gehen, Hüpfen, Drehen auf Linien, Turnbank, Übungsbalken, in einer Bewegungslandschaft)

Auf beweglicher Unterstützungsfläche (Balancieren und Fahren auf unterschiedlichen Geräten wie zB Turnbank beweglich einhängen, Rollbrett, Skateboard, Inline-Skates, Fahrrad, Pedalo, Slackline)

Dem Gerät entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sind zu beachten: Siehe Erfahrungs- und Lernbereich „Gesund leben“

Partnerin oder Partner aus dem Gleichgewicht bringen (zB Schiebewettkampf)

Gegenstände im Gleichgewicht halten

Übungen mit unterschiedlichen Geräten und Körperteilen (zB Gymnastikstab vertikal balancieren)

Die Lage und die Lageveränderungen des eigenen Körpers, von anderen Personen und Objekten räumlich und zeitlich wahrnehmen und in die eigene Bewegung optimal integrieren

Bewegungen ohne Gerät (zB Rollen, Drehen, Gehen, Laufen, Kriechen, Springen)

Bewegungen an Geräten (zB Klettern, Steigen, Stützen, Hangeln, Springen)

Bewegungen in Partnerinnen- oder Partnerübungen und Gruppenübungen (zB mit Bällen: Rollen, Prellen, Werfen, Fangen; Dribbeln am Stand/ im Gehen/ im Laufen)

Die räumliche und zeitliche Orientierungsfähigkeit lässt sich weitgehend durch Grundtätigkeiten der Alltagsmotorik mit Richtungswechsel und Drehungen um Körperachsen und Bewegungstechniken entwickeln

Rhythmen aufnehmen und umsetzen

Eigener Bewegungsrhythmus (zB Schrittkombinationen springen, Gummitwist, Ballprellen)

Vorgegebener Bewegungsrhythmus (zB Springen nach Musik, ein schwingendes Langseil durchlaufen, Reifenbahn)

Gemeinsamer Bewegungsrhythmus (zB in der Gruppe synchron zur Musik bewegen)

Auf unterschiedliche Signale (optisch, akustisch, taktil) schnell und angemessen, zielgerichtet in einfachen und komplexen Situationen reagieren

Einfachreaktionen (zB auf Klatschen – Ball fallen lassen)

Komplexe Reaktionen (zB Startübungen aus unterschiedlichen Ausgangsstellungen wie Stand, Hockstand, Bauchlage)

Auswahlreaktionen: aus mehreren Möglichkeiten die optimale wählen (zB Pass oder Torschuss)

Die Schulung der Reaktionsfähigkeit ist vorrangig zu Stundenbeginn durchzuführen

Konditionelle Grundlagen

Die motorischen Fähigkeiten Schnelligkeit, Kraft und Ausdauer verbessern und die Beweglichkeit erhalten.

Die konditionellen Fähigkeiten stellen zentrale Leistungsvoraussetzungen zum Erlernen und Realisieren von Bewegungen dar. Vielfältige Übungen sollen daher kindgerecht und abwechslungsreich gestaltet und dem individuellen Können (keine Über- bzw. Unterforderung) angepasst sein.

Schnelligkeit entwickeln

Vielfältige Formen von reaktiven Sprüngen: prellende Sprünge (zB Seilspringen), Nieder-Hochsprünge, ein- und beidbeinige Sprünge (zB vorwärts, rückwärts, seitwärts)

Übungen zur Steigerung der Frequenzschnelligkeit (zB Fuß-/ Handtapping, Kniehebelauf am Ort, Hopserlauf, Schrittsprünge)

Läufe mit höchster Geschwindigkeit ausführen [zB Staffelläufe und Nummernwettkämpfe (Richtwert: Streckenlänge bis 15 Meter, Pausen 60 Sekunden)]

Kleine Spiele mit kurzen maximalen Antritten [zB Versteinern (Fängerin bzw. Fänger sind dabei häufig zu wechseln)]

Schnelligkeitsübungen sind unverzichtbar und im Grundschulalter besonders gut trainierbar. Es ist zu berücksichtigen, dass bei Ermüdungserscheinungen die Schnelligkeit nicht mehr verbessert wird

Kraft fördern

Es ist auf eine dynamische, abwechslungsreiche (auch in spielerischer Form) und vor allem wirbelsäulengerechte Durchführung der Übungen zu achten

Spiele auf allen Vieren (zB Krebsfußball), Hindernisturnen, Schiebe- und Ziehwettkämpfe

Kräftigen mit und an Geräten (zB Kleingeräte wie Medizinball; Sprossenwand, Turnbank, Barren, Reck, Sessel; Treppen)

Kräftigen durch Hangeln, Schwingen, Stützen, Klettern

Ausdauer erwerben

Kleine Laufspiele (zB Schleifenrauben), kleine Teamspiele mit und ohne Ball (zB Paarfangen, Parteiball, Tupfball), Sportspiele (zB Minihandball, Minibasketball, Minifußball, Hockey), Staffeln mit Belastungsdifferenzierung

Ausdauerläufe mit Zusatzaufgaben (zB Biathlon mit Zielwürfen, Zeit- und Temposchätzläufe, Orientierungslauf in kindgemäßer Ausführung)

Eine altersadäquate Ausdauerbelastung ist abwechslungsreich, umfangbetont und nicht intensitätsbetont. Während der Belastung ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler noch dazu in der Lage sind, sich zu unterhalten

Erfahrungs- und Lernbereich
Spielen

Spielen lernen

Altersgemäße Spielfähigkeit und soziale Handlungsfähigkeit durch unterschiedliche Spielformen (alleine, miteinander und in Konkurrenz) entwickeln und erweitern.

Spielen ist ein elementares kindliches Bedürfnis. Das vorrangige Ziel der Spielerziehung in der Grundschule ist daher, bei den Schülerinnen und Schülern die Freude am Spiel zu wecken, zu erhalten und zu fördern. Spielen hat für die Schülerinnen und Schüler seinen Zweck in sich selbst (zweckfreies, spontanes Spielen). Eine wesentliche Aufgabe der Spielvermittlung ist, die Schülerinnen und Schüler vom ichbezogenen zum kooperativen Spielen zu führen (Spiel als Methode). Sportliche Bewegungsspiele bilden bei entsprechender Intensität und Reizsetzung eine kindgerechte Basis zur Förderung der koordinativen und konditionellen Fähigkeiten.

Ein Spielrepertoire erwerben und dabei ein vielseitiges Spielkönnen entwickeln

Spiele und spielerische Übungsformen im Hinblick auf motivierendes, entdeckendes, kreatives und angstfreies Lernen:

Lauf- und Fangspiele (zB Versteinern, Bänderfangen, Kettenfangen), Staffelspiele (zB Transportstaffel, Hindernisstaffel, Autorallye), Ballspiele (zB Ball über die Schnur, Treibball, Schnappball), Ball und Schläger (zB Tischtennis, Family-Tennis)

Spiele in unterschiedlichen Umgebungen (zB Fangspiele im Wasser, Laufspiele im Freien über kleine Hindernisse, Schatzsuche). Siehe Erfahrungs- und Lernbereiche „Erleben und Wagen“ und „Leisten“

Darstellende Spiele (zB Laufen wie ein Roboter, „Pferderennen“, „Popcorn“). Siehe Erfahrungs- und Lernbereich „Wahrnehmen und Gestalten“

Spiele zur Übung der Sinne/ Vertrauens- und Wahrnehmungsspiele (zB Farben fangen, Laufen und Signalen folgen, „Gordischer Knoten“). Siehe Erfahrungs- und Lernbereiche „Erleben und Wagen“ und „Wahrnehmen und Gestalten“

Spiele für Bewegungspausen im Unterricht vorbereiten (zB Tempelhüpfen, Seilspringen, Boccia). Siehe Erfahrungs- und Lernbereich „Gesund leben“

Spiele erfinden, beschreiben, Spielbedingungen herstellen und eigene Spiele über einen bestimmten Zeitraum spielen

zB Spielideen entwickeln und sich über Spielideen austauschen

Spielvereinbarungen für gemeinsames Spielen treffen, Spielregeln anerkennen und einhalten

Vermittlung einfacher taktischer Fähigkeiten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen, Begabungen und Erfahrungen (zB sich den Ball untereinander zuspielen, sich freilaufen, decken)

Vorbereitungsspiele für Sportspiele (zB Jägerball mit Variationsformen, Korbball zur Vorbereitung von Basketball)

Die Regelstrukturen der Sportspiele sind in der Grundstufe römisch eins noch zu komplex, als dass alle Schülerinnen und Schüler handlungstragend daran teilnehmen können. Deshalb ist es erforderlich, als Ausgangspunkt bei der Spielvermittlung solche Elementarformen zu wählen, die bereits die grundlegende Idee der Sportspiele repräsentieren und diese schrittweise vorbereiten. Die methodischen Formen und die Spielbedingungen sind so zu wählen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihren Voraussetzungen entsprechend teilnehmen können

Fair spielen

Merkmale für faires Verhalten finden, benennen und umsetzen (zB Regeln anwenden und einhalten, partnerschaftliches Verhalten, kooperatives Spielen)

Es ist darauf zu achten, dass sowohl die eigene körperliche Unversehrtheit, als auch die der/des anderen Spielteilnehmer/s über das Erreichen des Spielziels gesetzt werden

Kooperative Spiele zur Förderung des partnerschaftlichen Verhaltens (zB Parteiball, Jägerball)

Das gruppendynamische Geschehen ist zu beobachten und gegebenenfalls darauf Einfluss zu nehmen. Bei Regelunklarheiten oder Konflikten ist zur Einigung beizutragen

Mit Sieg und Niederlage umgehen

Spielverhalten anderer Spielerinnen und Spielern oder Mannschaften beobachten (zB positive Merkmale beschreiben), eigenes Spielverhalten oder das der Gruppe/Mannschaft verbessern

Sieg und Niederlage sind zu besprechen, der Spielverlauf ist zu reflektieren

Spiele leiten helfen

Übernehmen einfacher Aufgaben (zB eine Linie beobachten, Punkte zählen)

Kleine Spiele

Lernen und Üben von Spielfertigkeiten und deren Anwendung in altersgemäßen Spielformen.

Mit kleinen Bewegungsspielen soll den Schülerinnen und Schülern das Erlebnis von Spaß und Freude vermittelt werden, sie sollen Selbsterfahrungen, Partnerinnen-oder Partnererfahrungen und Gruppenerfahrungen machen, die Eigengesetzlichkeit verschiedener Materialien kennen- und gegebenenfalls im Wettkampfgeschehen einsetzen lernen. Kleine Spiele eignen sich aber auch zur Vorbereitung auf die Sportspiele im Hinblick auf technische und taktische Fertigkeiten, koordinative und konditionellen Voraussetzungen sowie die dafür notwendigen sozialen Kompetenzen.

Bewegungserfahrungen mit unterschiedlichen Spielgeräten und Materialien sammeln

Erlernen der elementaren Fertigkeiten im Umgang mit unterschiedlichen Spielgeräten, vor allem mit dem Ball:

Bewegungserfahrungen mit unterschiedlichen Bällen sammeln und einfache Ballspiele zur Ballgewöhnung (zB Spielen mit Luftballons, Wettwanderball)

Zielwurfspiele (zB Ball gegen die Wand spielen, Burgball)

Erlernen elementarer Ballfertigkeiten wie Rollen, Werfen, Fangen, Prellen, Schießen, Schleudern (zB Schnappball, Korbball)

Es ist auf Beidseitigkeit Wert zu legen (rechts/links und vorwärts/rückwärts). Es ist mit weichen, leichten Bällen zu üben und zu spielen

Technische Fertigkeiten und taktische Fähigkeiten erwerben, Spielfähigkeit entwickeln

Einfache technische Fertigkeiten (zB den Ball kontrolliert prellen, zielgerichtet werfen und sicher fangen)

Einfache taktische Fähigkeiten (zB den Ball untereinander zuspielen, sich freilaufen, gegen eine Mitspielerin oder einen Mitspieler verteidigen)

Ballgeschicklichkeit und Ballfertigkeiten in wettkampfähnlichen Situationen (zB Prellstaffeln mit Hand und Fuß, Zielwerfen, Ball in der Mannschaft halten)

Spielfähigkeit in einfachen Gruppen- und Mannschaftsspielen lernen und erweitern (zB Kooperative Spiele, Lauf- und Fangspiele, einfache Ballspiele, einfache Tor- und Korbballspiele ohne Beachtung von Regeln)

Einfache Mannschaftsspiele spielen

Zielwurfspiele ohne Beeinflussung durch Gegnerinnen oder Gegner und ohne zwingende Kooperation (zB Jägerball mit Variationen, Rangierball)

Einfache Mannschaftsspiele ohne direkten Kontakt zu Gegnerinnen oder Gegnern (zB „Tanzende Luftballons“, Ball unter/über die Schnur)

Einfache Mannschaftsspiele in getrennten Spielfeldern, jedoch mit gegenseitiger Beeinflussung, wobei Kooperation wünschenswert ist (zB Parteiball, Korbball)

Ein Team bilden können

Teambildung durch Wahl (zB Freundschaft), nach dem Zufallsprinzip (zB Spielkarten), nach Leistungsstärke, durch Lehrereinfluss; Mädchen und Buben gemeinsam/getrennt

Auf keinen Fall darf es im Zuge der Teambildung zu einer Diskriminierung oder Ausgrenzung von Schülerinnen und Schülern kommen

(Mini-)Sportspiele

Der Weg führt von den „Kleinen Spielen“ über die „Mini-Sportspiele“ zu den „Großen Sportspielen“ (wie Hand-, Basket-, Fuß- und Volleyball, vorzugsweise in der Grundstufe römisch II).

Sportliche Bewegungsspiele

Vorformen der Wurfspiele (zB „Ball an die Wand“, Prellball)

Vorformen der Torschussspiele (zB Mattenball)

Vorformen der Rückschlagspiele (zB Family-Tennis)

„Mini-Sportspiele“

Vorübungen und vorbereitende Spiele (Mannschaftsspiele) mit gezieltem Miteinander und Gegeneinander, in gemischten Spielfeldern, mit Wechsel von Angriff und Verteidigung (zB Kastenball, Tigerball)

Sportspiele

Rückschlagspiele (zB Badminton, Tischtennis, Tennis, Volleyball)

Zielschussspiele (zB Fußball, Basketball, Handball, Hockey)

Schlagballspiele (zB Brennballvarianten)

Dabei sind verschiedene Wettkampf- und Turnierformen zu beachten wie zB Turnierformen über quergespanntes Netz. Weiters haben Spiele auf mehreren Spielfeldern gleichzeitig ebenso wie Mannschaftswechsel nach jeder Spielrunde stattzufinden

 

Erfahrungs- und Lernbereich
Leisten

Elementare Bewegungsformen

Grundlegende alltags- und sportmotorische Fertigkeiten erlernen, festigen und in vielfältigen Situationen (auch in Vorführungen und Wettbewerben) anwenden können.

Das Lösen vielfältiger Bewegungsaufgaben als elementare Form des Leistens (Können) soll im Vordergrund stehen. Dem Vergleich mit eigenen Leistungen (Leistungsverbesserung) kommt in dieser Altersstufe gleichrangige Bedeutung zu. Gruppenbewerbe mit differenzierten Anforderungen erlauben eine ausreichende Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen. Einfache Wettbewerbe mit genormten Regeln sollen in einem ausgewogenen Verhältnis zu den genannten Formen stehen.

Bewegen an Geräten

Durch vielfältiges Bewegen und Spielen an Geräten Bewegungserfahrungen sammeln und sich damit auseinander setzen.

Zur Förderung der Kreativität sind offene Bewegungsaufgaben vorzugeben. Es ist dem jeweiligen Können angemessene Hilfe anzubieten. Für Schülerinnen und Schüler, die Angst vor Geräten haben, sind häufig Übungs- und Spielformen zur Stärkung der Selbstsicherheit einzubauen. Weiters ist die Bedeutung von Körperspannung bewusst zu machen.

Freie Bewegungsformen

 

des Balancierens und Drehens

Einzelübungen und Partnerinnen- oder Partnerübungen (zB Linien, Turnbank, schiefe Ebene, Reck, rollende Geräte; Platzwechsel). Die Höhe ist anzupassen, besondere Vorsicht gilt bei beweglichen Geräten

des Stützens

Einzelübungen und Partnerinnen- oder Partnerübungen (zB Boden, Turnbank, Reck, Kasten). Entsprechende Stützkraft ist sowohl Voraussetzung als auch Entwicklungsziel für eine gute Haltung. Auf Sicherung ist besonders zu achten

des Rollens

des Springens

des Hängens, Hangelns und Kletterns

Übungen des Rollens vor-, rück- und seitwärts, auf und ab, auch auf schiefen Ebenen und mit Partnerin oder Partner. Folgende Voraussetzungen sind zu berücksichtigen: Armkraft und runde Körperhaltung

Sprungformen mit Anlauf und beidbeinigem Absprung (zB Streck-, Hock- und Grätschsprünge, Sprünge mit Drehungen)

Übungen an Tauen, Ringen, Stangen. Übungen an der Sprossenwand, Gitterleiter, Strickleiter (zB Wanderklettern), Kletterschluss. Die Kletterhöhe ist dem Können anzupassen und zu begrenzen (Markierung). Kopfüberpositionen sind vorzusehen

des Schaukelns und Schwingens sicher beherrschen

Übungen an Tauen und Ringen (zB „Flussüberquerung“). Die individuelle Haltekraft muss berücksichtigt werden

Sub-Litera, a, n Gerätebahnen und in offenen Bewegungssituationen anwenden

Vorgegebene und frei gestaltbare Gerätearrangements (zB Bewegungsbaustelle, Abenteuerland, Zirkuszelt, Jahrmarkt). Auf ordnungsgemäße Sicherung ist zu achten

Fertigkeiten des Boden- und Gerätturnens

Fertigkeiten des Boden- und Gerätturnens erlernen, festigen und auch in Wettkämpfen anwenden.

Die Fertigkeiten (Übungen) an jedem Gerät sind mittels methodischer Übungsreihen zumindest in Grobform zu vermitteln. Die Gerätehöhen sind an motorische Voraussetzungen und Körpergröße anzupassen. Für eine Sicherung der Sturzräume ist zu sorgen.

Fertigkeiten des Boden- und Gerätturnens:

Boden

Grundlegende Fertigkeiten zB Strecksprung (auch mit halber Drehung), Wechselschritt und Schersprung, Standwaage, Rolle vorwärts, allenfalls Rolle rückwärts, Rad und Handstand. Es ist auf Stützkraft und Körperspannung zu achten

Turnbank

Grundlegende Fertigkeiten zB Pferdchensprung, Schrittsprung, Halbe Drehung, Streck- und Hocksprung als Abgang

Reck

Grundlegende Fertigkeiten zB Sprung in den Stütz; Ein- und Rückspreizen, Hüftabschwung vorlings vorwärts, allenfalls Unterschwung, Hüftaufschwung und Hüftumschwung, Kniehangab- und Kniehangaufschwung, Spreizumschwung

Bock/Kasten

Grundlegende Fertigkeiten zB Aufknien und Mutsprung, Aufhocken und Strecksprung, Hockwende, allenfalls Hocke und Grätsche

Fertigkeiten des Boden- und Gerätturnens als kurze Übungsverbindungen und/oder synchron mit Partnerin oder Partner ausführen

Einzel- und Gruppenwettkämpfe. Schülerinnen und Schüler sind in die Bewertungen einzubeziehen. Erwerb von Turnleistungsabzeichen

Laufen, Springen, Werfen

Durch vielfältiges Laufen, Springen und Werfen Bewegungserfahrungen sammeln und sich damit auseinander setzen.

Laufen, Springen und Werfen bilden eine wichtige Basis für alltagsmotorische und sportartspezifische Anforderungen. Der Entwicklung dieser sportmotorischen Fähigkeiten in variablen Situationen kommt in diesen Altersstufen besondere Bedeutung zu und ist entsprechend zu fördern.

Schnell, ausdauernd, mit Richtungsänderungen und Orientierungsanforderungen sowie rhythmisch über Hindernisse laufen

Gruppenläufe (zB Staffeln, Fangspiele, Sieben-Tage-Rennen, Hallenbiathlon, Hindernisgarten, Orientierungslauf, Fotorallye). Bei Läufen mit Ausdauerbelastung ist die passende Dosierung zu berücksichtigen

In die Weite und in die Höhe mit unterschiedlichen Absprung- und Landevarianten springen

Ein- und beidbeinige Sprünge mit und ohne Anlauf (zB Standweitsprung, Seriensprünge, Schersprung), Absprünge von unterschiedlichen Unterlagen (zB Rasen, Sand) und über Hindernisse (zB Sprunggarten). Es sind Sprünge mit unterschiedlichen Absprungzonen vorgesehen. Bei den Sprüngen ist auf sicheres Landen zu achten. Beidseitig springen

In die Weite und auf Ziele werfen und schleudern

Wurfbewerbe mit verschiedenen Wurfgeräten (zB Wandball, Wurfbude, Frisbee), Würfe auf bewegliche Ziele (zB Treibball), Beidseitig werfen. Ein Organisationsrahmen mit optimaler Sicherheit ist zu gewährleisten

Fertigkeiten der Leichtathletik

Leichtathletische Fertigkeiten (Lauf, Sprung, Wurf) erlernen, festigen und in Wettkämpfen anwenden.

Die leichtathletischen Grundtechniken des Laufens, Springens und Werfens sind zumindest in Grobform mit Hilfe methodischer Übungsreihen vermitteln.

Die Grundtechnik des Kurzstreckenlaufs ausführen können

Übungen zu Körperhaltung, Ballenaufsatz, Kniehub und Armschwung (zB Sechs-Sekunden-Sprint, Klatschparade)

Kurze Distanzen mit maximaler Geschwindigkeit zurücklegen

Einzel- und Gruppenläufe mit Hochstart (allenfalls Tiefstart). Staffeln mit kurzen Belastungen (maximal 8 Sekunden). Richtwert: 30 Meter

Mittlere Distanzen in gleichmäßigem Tempo zurücklegen können. Über Tempogefühl und Durchhaltewillen verfügen

Einzel- und Gruppenläufe, Zeitschätzläufe, Staffeln mit Kräfteausgleich. Richtwert für die Laufdauer: Lebensjahre in Minuten

Die Grundtechnik des Weit- und Hochsprungs können

Übungen zu Anlauf, Absprung und Landung. Weit- und Hochsprung als Einzel- und Teamwettkampf. Bei Sprüngen ist auf sicheres Landen zu achten

Die Bewegung des Schlagballwurfs ausführen können

Übungen zu Anlauf, Wurfauslage, Abwurf (zB Zielwerfen, auf Weite werfen)

In genormten leichtathletischen Wettkämpfen die individuelle Bestleistung erbringen

Mehrkämpfe mit Gruppen- und Einzelwertung

Bewegen im Wasser

Durch vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser Erfahrungen sammeln und sich damit auseinander setzen.

Beim Unterricht im Wasser ist auf die Sicherheitsbestimmungen besonders zu achten. Für ängstliche Kinder sind häufig Übungs- und Spielformen zur Stärkung der Selbstsicherheit und des Selbstvertrauens einzubauen. Auf eine geeignete Wassertiefe (knie-, hüft- bis brusttief) ist Bedacht zu nehmen.

Den Auftrieb des Wassers spüren und die Wirkung beschreiben

Auftriebswirkung verschiedener Gegenstände erkunden (scheinbarer Gewichtsverlust). Im Wasser mit und ohne Auftriebskörper schweben (zB Liegestuhlschwimmen, Partnerin oder Partner transportieren)

In das Wasser ausatmen und die Augen unter Wasser offen halten

Zeichen und Laute unter Wasser erkennen (zB Symbole, sprechende Fische). Gegenstände aus dem Wasser bergen

Den Widerstand des Wassers erleben und beschreiben

Wettläufe und Staffeln im knie-, hüft- und brusttiefen Wasser. Gegenstände durch das Wasser ziehen und treiben

Mit und ohne Auftriebshilfen im Wasser gleiten und eine optimale Gleitlage beschreiben

Gleiten mit und ohne Partnerinnen- oder Partnerhilfe (zB Baumstammflößen). Gleiten mit zusätzlichem Widerstand (Gegensatzerfahrung). Möglichst weite Strecken auch in Wettkampfform gleiten

Mit Armen und/oder Beinen einen Vortrieb der Körpers erzeugen

Aus dem Gleiten (Bauch-, Rücken- und Seitenlage) mit und ohne Auftriebshilfen beschleunigen (zB Erfinder-Schwimmen)

Kunststücke im Wasser erfinden und einander präsentieren

Mit Partnerin oder Partner und in der Gruppe (zB Tiere imitieren, Unterwasser-Artistinnen und Unterwasser-Artisten)

Schwimmen, Tauchen, Springen

Fertigkeiten des Schwimmens, Tauchens und Springens erlernen, festigen und in Wettkämpfen anwenden.

Die Grundtechniken des Schwimmens (Grobform), Springens und Tauchens sollen mit Hilfe methodischer Übungsreihen vermittelt werden. Zumindest eine Schwimmtechnik ist zu erlernen.

Kurze Distanzen in einer Lage schnell schwimmen

Übungen zu Wasserlage, Atmung, Arm- und Beintempo

Tempogefühl (Selbsteinschätzung) erwerben und Durchhaltewillen stärken. Richtwert 25 Meter

Abtauchen und eine kurze Strecke unter Wasser zurücklegen können

Vom Beckenrand beziehungsweise aus der Gleitlage (zB Delfinspringen, Tunneltauchen)

Sich unter Wasser orientieren und Gegenstände aus dem Wasser tauchen

Als Einzelanforderung und in Form von Gruppenbewerben (zB Schatztauchen)

Genormte Sprünge vom Beckenrand bzw. 1-Meter-Brett beherrschen

Fuß- und Kopfsprung, Strecksprung mit Drehung auch als Wettkampf mit Einzel- und Gruppenwertung

Freie Sprünge ausführen, aber auch erfinden und einander präsentieren

Hock-, Schritt-, Grätsch- und Paarsprünge

Die Anforderungen eines Schwimmabzeichens erfüllen können

Der Erwerb von altersadäquaten Schwimmabzeichen soll ermöglicht werden

Bewegen auf Geräten

Fertigkeiten des Gleitens und Fahrens erlernen und in Wettbewerben anwenden. Stürzen lernen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Bewegungsfertigkeiten auf gleitenden, rollenden und fahrenden Geräten zumindest in jeweils einer der diesbezüglichen Winter- und Sommerportarten in der Grobform erlernen. Dabei sollen sie die auftretenden Kräfte (Schwerkraft, Fliehkraft) erleben, aber insbesondere auch lernen, diese zu regulieren.

Weiters sollen sie den sachgerechten Umgang mit den Sportgeräten und besonders bei Natursportarten ein entsprechendes Verhalten einüben.

Auf sichere Bedingungen beim Üben und vor allem auch in Spiel- und Wettkampfformen ist besonders zu achten. Stürzen ist zu lernen.

Eislaufen

Abstoßen, beschleunigen und bremsen; Körperspannung; vorwärts und rückwärts fahren; Richtungsänderungen; Einwärts- und Auswärtsbogen; einfache Figuren (zB Schwan, Waage); paarweise Laufen; Fangspiele; Staffeln

Skilaufen

Gleiten, Schussfahren, Pflug, Kurven, Kanten-Rutschen/alpines Fahrverhalten, Carven; Spiel- und Wettkampfformen mit Stangen, Bällen, etc.; Wellenbahn; Geschicklichkeitsparcours; Liftfahren; Pistenregeln kennen und einhalten können

Skilanglaufen

Snowboarden

Abstoß, Gleiten, Stockeinsatz, Abfahren; Spiele und Wettkämpfe (zB Staffeln, Fangspiele, Geschicklichkeitsparcours und Orientierungslauf)

Gewöhnen; Gleitübungen; Rutschen und Kanten; Driftschwung. Die Anfängerschulung hat einen Partnerinnen- oder Partnerbezug aufzuweisen

Rollschuh fahren, Inline-Skaten, Skateboard fahren

Beschleunigen und Bremsen; Richtungsänderungen; Spiel- und Übungsformen (zB Slalomfahren, Hindernisparcours; Biathlon; Gerätekombinationen); einfache Formationen

Stürzen ist zu lernen und Schutzkleidung ist zu tragen

Radfahren

Auch Übungs- und Spielformen (zB Synchronfahren, Slalomgarten, Spur halten, langsam fahren und Bremstest; Geschicklichkeitsparcours)

Auf Sicherheit (Ausrüstung und Verhalten; Organisationsform) ist besonders zu achten. Es sind verkehrsfreie Flächen zu benützen

Falls das Ablegen der Radfahrprüfung beabsichtigt ist, soll auf die Erfüllung der dafür nötigen Bedingungen geachtet werden

Siehe Erfahrungs- und Lernbereich „Erleben und Wagen“

Erfahrungs- und Lernbereich
Wahrnehmen und Gestalten

Wahrnehmen und Bewegen

Den eigenen Körper und die Umwelt bewusst wahrnehmen – sich selbst begegnen.

Das Zusammenspiel von unterschiedlichen Wahrnehmungsleistungen und sensomotorischen Fähigkeiten stellt eine wichtige Voraussetzung für alle menschlichen Entwicklungsbereiche und für das schulische Lernen (zB Erwerb von Kulturtechniken) dar. Körpererfahrungen sind auch immer wichtige Selbsterfahrungen. Die Kinder sollen dadurch Selbstvertrauen und ein positives Bild über sich selbst und ihren Körper gewinnen.

Mit unterschiedlichen Sinnen den eigenen Körper, Personen, den Raum, Gegenstände wahrnehmen, entdecken und erfahren

Sensibilisierung der Sinne (Fernsinne, Nahsinne) durch Spiel- und Übungsformen mit einfachen Wahrnehmungsaufgaben:

Beobachtungsspiele (zB Spiegelbildaufgaben, Führen und Folgen, Buchstaben/Linien laufen), Spiele mit Farb- und Formbegriffen

Geräusche, Klänge unterscheiden und darauf reagieren (zB Klangwege, Klangmaschine; Tiere nachmachen)

Tastspiele (zB Partnerin oder Partner/Objekte mit Händen/Füßen erkennen; Rückenmalen; Taststraße); Körperkontaktspiele (zB Begrüßung durch Körperkontakte, Leute zu Leute; Vertrauenskreis)

Aktions- und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Körperteile erfahren und verändern (zB Beugen, Strecken, Drehen; Ziehen und Schieben von Gegenständen/Partnerin oder Partner; Mattenschaukel; Entspannungsübungen; spielerische Massage)

Aufrechterhalten des Gleichgewichts (zB Balancespiele, Versteinern, Stopp – Go; Dreh- und Rollbewegungen um die Körperachse; Federungen auf elastischem Untergrund)

Wahrnehmungsprozesse sind bewusst einzugrenzen, um die Aufmerksamkeit in einem Bereich zu erhöhen

Sensomotorische Fähigkeiten (weiter-) entwickeln und diese Körper- und Bewegungserfahrungen zuordnen können

Körperhaltungen in Ruhe (zB „groß wie eine Tanne“) und in Bewegung einnehmen (zB Schattenpantomime, Redensarten darstellen); Körperteile wahrnehmen und benennen (zB Reise durch den Körper); Körperteile anspannen und entspannen (zB „Luftmatratze“, „Aufwachen“); Körperbewegungen an Objekte anpassen (zB „Bewegen wie eine Feder im Wind“); Körpersignale verstehen (zB „auf den eigenen Atem hören“); Körperschema erfahren (zB Denkmal bauen, Körper mit Seil auslegen; „Schaufensterpuppen“ bewegen)

Raumdimensionen erfahren und begreifen (zB weit – eng, hoch, mittel, tief); Raumwege/Bewegungsrichtungen variieren (zB Orientierungsübungen im Raum); Differenzerfahrungen machen (zB schnell – langsam, kraftvoll – locker, weich – hart); Bewegungstempo anpassen (zB an eine Gruppe, an Materialien)

Teilbewegungen koordinieren (zB Schwingen, Kreisen, beidhändiges Fangen; Gehen mit unterschiedlichen Armbewegungen; Rechts/Links unterscheiden); Auge-Hand/Fuß-Koordination (zB Ball fangen; über Reifenreihe laufen)

Bewegungen sind mit Raumwegen, Dynamik und Tempo zu verbinden

Sich mit Materialien, Objekten und Kleingeräten auseinandersetzen und dabei vielfältige Bewegungs- und Ausdrucksformen entdecken, erproben und variieren

Übungs- und Spielformen mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten (zB Zeitungen, Luftballons, Tücher, Reissäckchen, Teppichfliesen): zB Gegenstände in der Luft halten, auf Körperteilen balancieren, als Hindernisse nutzen, eigene Bewegungsmuster allein und in der Gruppe finden; um Objekte (zB Stab, Hut, Folie) Bewegungsideen entwickeln

(Alltags-)Materialien können Impulse für kreative Prozesse und für eine differenzierte Wahrnehmung sein. Sie regen zum Entwickeln von Phantasie und Vorstellungsvermögen an und fördern die Kommunikation mit der Gruppe

Unterschiedliche Geräusche, Klänge, Rhythmen, Musik, Sprache erfassen und diese Impulse in Bewegungen umsetzen

Im Vordergrund stehen das Experimentieren und Spielen mit rhythmischen Abläufen, das Nachahmen und Anpassen an einen vorgegebenen Rhythmus/Musik sowie das Erleben von Metrum, Takt, Rhythmus und Dynamik

Sich rhythmisch bewegen: zB Rhythmen selbst erzeugen und gestalten (zB Rhythmusspiele, Sprechverse, Bewegungslieder), sich von Rhythmen lenken lassen (zB Walzer, Samba, Rock´n Roll); den eigenen Rhythmus finden (zB Laufen und Springen im Schwungseil)

Die Bewegung ist mit Klanggesten (Klatschen, Stampfen, Schnipsen) und einfachen Instrumenten (zB Orff – Instrumentarium) zu unterstützen

Gymnastische Bewegungsformen ohne und mit Handgeräten erkunden, erproben und Grundfertigkeiten erwerben

In freien und gebundenen Bewegungsaufgaben: mit und ohne Unterstützung durch Klanggesten, Rhythmen, einfache Instrumente, Musik; allein, mit dem Partner oder der Partnerin und in der Gruppe; unter Einbeziehung der Gestaltungsaspekte Raum, Zeit, Dynamik und Form:

  • Strichaufzählung
    Laufen, Hüpfen, Federn, Springen, Drehen, Schwingen
  • Strichaufzählung
    Ball (zB Rollen, Prellen, Werfen und Fangen)
  • Strichaufzählung
    Reifen (zB Rollen, Werfen, Fangen, Drehen, Schwingen)
  • Strichaufzählung
    Seil (zB Laufen, Springen, Schwingen)
  • Strichaufzählung
    Band (zB in Bewegung halten, am Platz und in der Fortbewegung)

Bewegung darstellen

Sich durch Bewegung ausdrücken und über Bewegung verständigen.

Im Wechselspiel zwischen Wahrnehmen (sich selbst spüren) und Gestalten (Bewegungsempfindungen zum Ausdruck bringen) entfaltet sich der individuelle Ausdruck und ergeben sich Möglichkeiten, sich über Bewegung/Ausdruck/Tanz mitzuteilen und auszutauschen. Es ist der Wechsel zwischen vorgegebener Form und Improvisation zu beachten.

Personen, Tiere, Gegenstände, Begriffe oder (Alltags-) Situationen imitieren, in Rollen schlüpfen und eigene Ausdrucksmöglichkeiten finden

Darstellungsaufgaben (zB Roboter, Clown; Tiergestalten; Namen – Pantomime.); Alltagssituationen (zB Morgentoilette; Begrüßungszeremonien; Sportszenen); Thema (zB Zirkus; Sprichwörter darstellen)

Für kreative Prozesse, für darstellendes und gestaltendes Tun benötigen Kinder immer einen Anlass, der ihnen vorzugeben ist. Dies kann ein Thema sein, ein Material, eine Musik, eine Bewegungsaufgabe

Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle wahrnehmen, deuten und über Bewegung, Mimik und Gestik ausdrücken

Bewegungsaufgaben (allein, zu zweit und in der Gruppe) (zB eine Reise machen; Gefühle wie Wut, Angst, Stress ausdrücken; Gehgeschichten; Pferderennen)

Tänzerische und gymnastische Bewegungsformen an einen Raum, einen Rhythmus, eine Partnerin, einen Partner, eine Gruppe anpassen

Sich rhythmisch bewegen und tanzen (zB sich durch den Raum bewegen, klatschen, stampfen, Figuren bilden; einfache Tanzschritte (zB Nachstellschritt, Tippschritt, Ferse – Spitze, Kreuzschritt, Swing), Tanzfassungen und -figuren (zB Einhand-, Zweihandfassung, Handtour; Tor)

Tanzen in unterschiedlichen Ordnungsformen und Raumwegen (zB Linie, Kreis, Gasse, Dreier-, Vierergruppen); Tanzen nach unterschiedlichen Rhythmen mit einfachen Koordinationsanforderungen)

Musikstrukturen sind durch Klatschen, Stampfen, Schnippen zu verdeutlichen

Einfache Tänze, Tanzspiele und Bewegungslieder unterschiedlicher Kulturen und Stilrichtungen erfahren, mitgestalten und gemeinsam erleben

Tänze aus unterschiedlichen Ländern kennenlernen (zB Troika, Kolo, Mixer, Siebenschritt)

Bewegungen gestalten – Tanzen

Sich Bewegungs- und Ausdrucksmöglichkeiten erschließen.

Es ist anzustreben, dass die Schülerinnen und Schüler eigene kreative Ausdrucksmöglichkeiten finden, vorgegebene Formen variieren, Elemente selber gestalten und kreativ tanzen. Sie sind in den Prozess der Gestaltung mit einzubeziehen und an den Entscheidungen zu beteiligen. Eigene Ideen und Bewegungsgestaltungen sind vorzuzeigen.

Bewegungs- und Darstellungsideen auswählen, ordnen, zu kleinen Bewegungsgestaltungen zusammenfügen und vorzeigen

Bewegungsanlässe mit freien Improvisationselementen anbieten: unterschiedliche Alltagssituationen und -handlungen (zB Hauptbahnhof, Sportplatz); abstrakte Aufgabenstellungen (zB Skulpturen, Kristalle); Musikimpulse (zB Karneval der Tiere); Materialien/Objekte/Kleingeräte (zB Teppichfliese, Seil, Tuch, Regenschirm, Zirkus)

Für die praktische Umsetzung und Anregung von kreativen Prozessen sind folgende Phasen wichtig: das Nachahmen von Bewegung; das freie Erfahren/Erproben; das Verändern/Verfremden; das Gestalten und Reflektieren. Die Schülerinnen und Schüler sind in den Prozess der Gestaltung mit einzubeziehen und an den Entscheidungen zu beteiligen

Gymnastische Grundfertigkeiten zu kleinen Bewegungsgestaltungen verbinden und vorzeigen

Bewegungsgestaltungen (alleine, zu zweit, in der Gruppe) ohne Handgeräte (zB verschiedene Schrittfolgen, Drehungen usw. miteinander verbinden); mit Handgeräten (zB Reifen der Partnerin oder dem Partner zurollen, zuwerfen, fangen, am Platz drehen, eigene Bewegungsvariationen finden)

Die Gestaltungsaspekte Raum, Zeit, Dynamik und Form, die jeder Bewegung und Musik als Struktur zu Grunde liegen, bieten viele Spielräume für unzählige Kombinationen. Auf Bewegungsqualität ist zu achten

Einfache Tänze selbst-, mit- und nach- gestalten, präsentieren und Erfahrungen austauschen

Allein, miteinander, in der Gruppe tanzen (zB Tanzformen mit eigenen Elementen kombinieren); Tanzvariationen finden (zB Break Mixer); vorgegebene Tänze nachtanzen (zB folkloristische und moderne Tänze)

Beobachtungsaufgaben sind festzulegen, Erfahrungen sind in der Gruppe zu besprechen

Erfahrungs- und Lernbereich
Gesund leben

Körperliche Fitness verbessern

Körperschema und Körperbild entwickeln, Bewegung ökonomisieren, Haltung optimieren, leistungsfähiger werden.

Körperliche Fitness beugt Haltungsschwächen, Adipositas und Herz-Kreislauferkrankungen vor und wird durch Bewegung und Sport wesentlich entwickelt. Das Wissen um die Bedeutung körperlicher Fitness ist zu vermitteln.

Den eigenen Körper bewusst wahrnehmen, erfahren und begreifen

Übungen zum Erfahren des Körperschemas und der –grenzen (zB Schätzaufgaben, Roboterspiel, Regentropfenspiel, sich mit Sandsäckchen eingraben, „Autowaschstraße“)

Die Funktionen des eigenen Körpers kennen lernen

(Bewegungs-)Aufgaben (zB Puls fühlen; Ruhe-, Belastungspuls; auf die Atmung hören; Körperteile richtig einsetzen; Körperpositionen finden; Rechts/Links Unterscheidung)

Siehe Erfahrungs- und Lernbereich „Wahrnehmen und Gestalten“

Gesunde Bewegungsgewohnheiten entwickeln

Spiele und Übungen für Bewegungspausen (zB mit Luftballons, Alltagsmaterial, Schulsachen)

Mobiles und aktives Sitzen (zB auf Sitzball); aufrechtes Stehen (zB Gegenstand auf Kopf balancieren); richtiges Heben und Tragen (zB Schultasche, Turngeräte)

Selbstmassage und Partnerinnen oder Partnermassage (zB Ballmassage); Entspannungsübungen (zB Phantasiereise)

Alltagshaltungen durch Kräftigung, Dehnung und Mobilisation der Muskulatur verbessern

Übungen zur Kräftigung (zB mit Theraband) besonders der Rücken- (zB „Katzenbuckel“), Bauch- (zB „Käfer zappelt auf dem Rücken“) und Fußmuskulatur (zB auf Medizinball oder Gleichgewichtskreisel balancieren, mit Zehen Gegenstände aufheben); Bewegungsgeschichten (zB „Stark wie ein Bär“, „Die Raupe und der Schmetterling“)

Übungen zur Körperstabilisierung (zB auf labilen Unterlagen; auf dem Pezziball; „Statuen bilden“)

Übungen zur Dehnung und Mobilisation (zB Storchenschritt, Apfelpflücken, Kinderyoga-Figuren)

Koordinationsfähigkeit gezielt einsetzen und Bewegungssicherheit gewinnen

Bewegungsparcours mit differenzierten Aufgabenstellungen (zB Gerätebahnen, Bewegungslandschaften); Übungen zum richtigen Fallen (zB Judorolle); Lauf- und Fangspiele

Siehe Erfahrungs- und Lernbereiche „Spiele“ und „Motorische Grundlagen“

Grundlagenausdauer erwerben

Spiel- und Übungsformen (zB Rundlaufstaffeln mit Zusatzaufgaben)

Siehe Erfahrungs- und Lernbereich „Motorische Grundlagen“

Sich wohl und gesund fühlen

Das Bewegungsbedürfnis ausleben und zur Ruhe kommen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen allein und in der Gruppe Freude und Spaß mit und durch Bewegung und Sport erleben. Der Aufbau von Schutzfaktoren und die Vermeidung von Risikofaktoren sind anzustreben. Bewegungsangebote sind nach den kindlichen Bewegungsbedürfnissen auszurichten, Bewegung und Sport sollen lustvoll erlebt werden.

Personale und soziale Schutzfaktoren stärken

Situationen/Übungen, in denen man sich emotional stark und sicher fühlen lernt (zB „Vertrauensnetz“)

Situationen/Übungen/Spiele, die das Zutrauen in die eigenen Kräfte stärken (zB Spiele mit dem Schwungtuch)

Situationen/Übungen, die Erfahrungen bieten, eigene Grenzen zu erkennen und sich richtig einzuschätzen (zB Geräteparcours mit motopädagogischen Elementen; Mutsprung; Rutschen, Klettern). Siehe Erfahrungs- und Lernbereich „Erleben und Wagen“

Situationen/Übungen, die eigene Stimmungen/Gefühle bewusst machen und ausdrücken (zB „Skala des Wohlbefindens“; „Energiedaumen“, Gefühle imitieren)

Mit sich selbst zurechtkommen und sich als Teil der Gruppe wohl fühlen

Spiel- und Übungsformen, die die eigenen Stärken fördern und helfen, Grenzen mit Hilfestellungen in der Gruppe zu erweitern (zB „Seilquadrat“)

Übungen zur Förderung des Partnerinnen- oder Partnerverhaltens und Gruppenverhaltens und zur Stärkung des Selbstvertrauens (zB „Du führst mich“; „Lotse“); Kooperations- und Kommunikationsspiele (zB Deckenball, Schwungtuch). Siehe Erfahrungs- und Lernbereich „Wahrnehmen und Gestalten“

Den eigenen Rhythmus in der Abfolge von belastenden und entspannenden Tätigkeiten finden (Rhythmisierung des Alltags)

Bewegung als Ausgleich zu kognitiven Leistungsanforderungen: offene Lernphasen mit Bewegung schaffen (zB mit Luftballons; Rollbrett); Bewegungspausen (zB Übungen als Ausgleich zum Sitzen; „Pferderennen“); Entspannungsübungen (zB Muskelentspannung nach Jacobson; Gedankenreise; Selbstmassage und Partnerinnen- oder Partnermassage)

Gemeinsam gesund handeln

Nähe und Abgrenzung erproben und zwischenmenschliche Beziehungen selbst gestalten.

Eigene Ziele und Ideen miteinander verwirklichen (Gesundheit selbstständig leben)

Offene Bewegungs- und Spielangebote (zB freies und spontanes Spielen mit und ohne Partnerin oder Partner in einer Gerätelandschaft; einen Abenteuerparcours bewältigen; eine Kletterlandschaft ohne Bodenkontakt bezwingen). Selbstständige Erfahrungen sind zu ermöglichen

In der Gemeinschaft Teamfähigkeiten üben

Kooperationsaufgaben bzw. Teamspiele zu folgenden Zielsetzungen:

Sich selbst und andere in die Gruppe integrieren (zB „Alle auf den Balken“; „Spinnennetz“)

Vertrauen in die Mitschülerin oder den Mitschüler setzen (zB „Vertrauenskreis“)

Verantwortung für sich selbst und andere übernehmen (zB Sichern und Helfen)

Rücksicht nehmen (zB leistungsschwächere Kinder bei Sport und Spiel integrieren)

Teamgeist entwickeln und gemeinsames Ziel verfolgen (zB „Gordischer Knoten“)

Aktiven Beitrag zum Erfolg leisten (zB Aufträge in Gruppen bewältigen)

Sich gesund verhalten

Die Um- und Mitwelt eigenverantwortlich gesund und bewegt gestalten.

Die Bedeutung der körperlichen Gesundheit erkennen und auf einen gesunden Umgang mit dem Körper achten

Gesunde Verhaltensweisen anbahnen und Einsichten gewinnen:

Ausreichende, regelmäßige Bewegung; sportliche Kleidung und richtige Ausrüstung (zB Turnschuhe, Turnkleidung; Wanderschuhe; Anorak); Hygiene (zB Hände waschen, Fußdesinfektion im Schwimmbad); Körperpflege (zB Sonnenschutz bei Sport im Freien)

Gesunde Ernährung und angemessene Trinkgewohnheiten (zB gesunde Jause; Wasser)

Schule und Umgebung als Lebensraum mit und durch Bewegung erleben

Situationen und Übungen, die auf das Pausen- und Freizeitverhalten übertragbar sind: zB Übungen mit Jongliermaterial, Geräte zur Gleichgewichtsschulung; alte Spiele im Schulhof (zB „Tempelhüpfen“, „Anmäuerln“, „Sackhüpfen“); Gelände – und Orientierungsspiele (zB „Schnitzeljagd“)

Siehe Erfahrungs- und Lernbereich „Erleben und Wagen“

Gefahren erkennen und richtig reagieren

Unfallverhütung gezielt üben (zB richtiges Abbremsen nach dem Laufen/nicht mit den Händen gegen die Wand; Körpervorlage beim Pedalofahren; sicheres Fallen und Landen); Regeln einhalten (zB Pistenregeln); Schutzausrüstung verwenden (zB (Ski-)Helm, Handschuhe beim Eislaufen)

Einfache Maßnahmen zur Ersten Hilfe (Rettungskette) kennen und anwenden (zB Absicherung der Gefahrenzone, Abgabe eines Notrufs; sachgerechte Versorgung leichter Verletzungen, stabile Seitenlage). Die Teilnahme an Sicherheitsinitiativen ist anzustreben (zB ÖJRK, AUVA)

Siehe Erfahrungs- und Lernbereich „Erleben und Wagen“

Erfahrungs- und Lernbereich
Erleben und Wagen

Erleben im Freien

Neugierde wecken, Neues entdecken, Erfahrungen mit dem eigenen Körper, mit der Partnerin oder dem Partner, in der Gruppe und in der Umwelt sammeln.

Erlebnisräume im Freien aufspüren, entdecken und nutzen und dabei unmittelbare Erfahrungen sammeln.

Bewegungsgelegenheiten im Freien zu jeder Jahreszeit entdecken und erschließen und vielfältige Körper-, Bewegungs- und Naturerfahrungen machen

Raumerfahrung und Raumeroberung im Schulhof bzw. in schulnaher Umgebung (zB Wald, Wiese, Park, Schnee, Eis, Wasser)

Grundlegende Bewegungsmöglichkeiten aufgreifen und das Gelände nützen (zB Laufen, Springen, Werfen, Balancieren, Rollen, Verstecken)

Naturerfahrungsspiele (zB „Baum fühlen“, „Tastmemory“, „Blinde Karawane“)

Gelände- und einfache Orientierungsspiele (zB „Schatzsuche“, „Platzsuchspiele“)

Spiele im Schnee und auf dem Eis (zB Rodeln, Schneeskulpturen bauen, Schneeballweitwurf)

Spielen im Wasser (zB „Versteinern“, „Parteiball“)

Wandern

Vielfältige Bewegungs- und Spielimpulse im Freien kennenlernen und diese eigenständig umsetzen

Schulhof als Raum für Bewegungsspiele, Pausenspiele und Hindernisparcours nutzen (Siehe Erfahrungs- und Lernbereich „Gesund leben“):

Lauf-, Fang- und Versteckspiele; Wurfspiele (zB Frisbee)

Hüpfspiele (zB Gummitwist, Tempelhüpfen, Seilspringen)

Klettern auf Klettergeräten und Kletterbäumen

Spiele mit dem Ball (zB Zehnerln)

Rückschlagspiele (zB Federball, Familytennis, Goba)

Neues wagen

Sich auf neue Herausforderungen einlassen, das eigene Können einschätzen und angemessen handeln.

Kinder haben das Bedürfnis, Neues zu wagen, ihre Grenzen auszuloten, ihre Leistungen wahrzunehmen und einzuschätzen sowie neue Situationen und Herausforderungen zu bewältigen. Durch die bewusste Hinführung zu angemessenen Wagnissituationen soll die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung weiterentwickelt werden.

Sich auf neue und unbekannte Situationen und Herausforderungen alleine, mit Partnerin oder Partner, in der Gruppe, mit Materialien einlassen und dabei Grenzen erfahren, aufspüren und bewältigen können

Kletterarrangements aufbauen, die anregen, in die Höhe zu klettern bzw. sich in der Höhe kletternd fortzubewegen.

Auf den sachgerechten Auf- und Abbau der Geräte und entsprechende Absicherung durch Matten ist zu achten

Klettern und Hangeln

An Kletter- und Schaukelgeräten (zB Sprossenwand, Klettertau, Kletterstangen, Strickleiter, Schrägleiter, Ringe) unbekannte Raumlagen wahrnehmen, neue Körpererfahrungen im Bereich Höhe, Schwerkraft, Gleichgewicht und Fliehkraft sammeln und Wagnissituationen bewältigen können

Schaukeln und Schwingen

Schaukeln und Schwingen in unterschiedlichen Höhen und Weiten (zB sich Weiterbewegen von Gerät zu Gerät, Gegenstände transportieren)

Tiefsprünge

In die Tiefe springen und sicher landen können

Zirkuskünste erproben, erfahren und anwenden

Alleine, paarweise oder in der Gruppe jonglieren (zB mit Chiffontüchern, Bällen)

Diabolo spielen, Reifen treiben, Teller drehen, Einrad fahren

Partnerinnen- oder Partnerakrobatik und Gruppenakrobatik

Auf entsprechende Körperspannung und funktionelle Körperpositionen ist zu achten

Beim Fahren und Rollen Erfahrungen sammeln, einfache Fertigkeiten erlernen und in das Freizeitverhalten übernehmen

Mit verschiedenen Geräten (zB Fahrrad, Inline-Skates, Rollbrett, Pedalo, Scooter, Skateboard) Geschwindigkeit erleben und regulieren können

Übungen zur Verlagerung des Körperschwerpunkts, um die Fliehkraft auszugleichen (zB Kurvenfahren)

Übungen zum Bremsen und zum sicheren Verhalten bei Stürzen

Eine verkehrssichere Fahrradausstattung ist zu besprechen. Schutzausrüstung (zB Helm, Knie-, Handgelenks- und Ellbogenschoner) kennen und bei der Sportausübung tragen

Im Kräftemessen und Kämpfen in spielerischer Form die eigenen Kräfte erproben, und sich mit anderen vergleichen

Körperkontakt anbahnen (zB „Schleifenrauben“, „Atomspiel“)

Kämpfe um das Gleichgewicht (zB „Hahnenkampf“, „Balanceakt“)

Zieh- und Schiebekämpfe (zB „Tauziehen“, „Rückenschieben“)

Kämpfe um Geräte (zB „Schatzwächter“, „Diebstahl“)

Kämpfe mit Partnerin oder Partner (zB „Schildkröte wenden“)

Kämpfe in und mit der Gruppe (zB „Gesprengter Kreis“)

Raum verteidigen (zB „Schatz bewachen“, „Gefängnisausbruch“)

In Situationen des Kräftemessens und Kämpfens ist besonders auf die spielerische Form und die körperliche Unversehrtheit aller Beteiligten zu achten (faires Raufen und Rangeln, an vereinbarte Regeln halten)

Erlebte Gefühle und Eindrücke von wagnis- und erlebnisreichen Bewegungserfahrungen verbal und/oder nonverbal ausdrücken und in einer Gruppe mitteilen können

Reflexionsmethoden (zB „Stimmungsbaro-meter“)

Vertrauen und sicher bewegen

Vertrauen aufbauen können und verantwortungsbewusst handeln.

Bewegungsunterricht leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Bewegungssicherheit aus physischer und psychischer Sicht. Weiters trägt dieser wesentlich zum Erwerb sozialer Kompetenzen bei und fördert insbesondere die ganzheitliche Persönlichkeitsbildung des Kindes. Die Bedeutung des Bewegungsunterrichts ist zu vermitteln.

Vertrauen aufbauen und Verantwortung übernehmen gegenüber sich selbst und den Mitschülerinnen und Mitschülern

Vertrauensbildende Spiele und Übungen (zB „Blind-Führen“, „Vertrauenskreis“)

Gemeinschaftliches Lösen von Bewegungsaufgaben (zB „Rücken-an-Rücken- Aufstehen“, „Gordischer Knoten“)

Einen respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur ins alltägliche Verhalten übernehmen

Wahrnehmungs- und Suchspiele (zB „Blätterdomino“, „Das große Suchen“)

In wagnis- und erlebnisorientierten Bewegungshandlungen Gefahren erkennen und einschätzen

Gefahrenquellen in Bewegungsräumen bewusst machen (zB uneinsehbare Geländeformationen, rutschige Unterlagen)

Die Bedeutung von Verhaltensregeln ist zu vermitteln. Auf sachgerechten Umgang mit Geräten und Materialien ist zu achten. Siehe Erfahrungs- und Lernbereich „Gesund leben“

Grundlegendes Wissen über den Einsatz von Sport- und Spielgeräten bzw. über Ausrüstungsgegenstände

Didaktische Grundsätze: 1. Didaktisch – methodische Leitvorstellungen

Im Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport sind die allgemeinen didaktischen Grundsätze des dritten Teils zu Grunde zu legen. Die nachfolgenden didaktisch-methodischen Grundsätze gelten für den gesamten Bewegungs- und Sportunterricht und erfahren eine wesentliche Ergänzung durch die im Lehrstoff an unmittelbarer Stelle aufgenommenen Hinweise.

Die Bildungs- und Lehraufgabe in den sechs Erfahrungs- und Lernbereichen ist durch geeignete Lehrinhalte umzusetzen. Dabei sind in jeder Schulstufe alters- und entwicklungsgemäße Schwerpunkte zu setzen.

Die Belastungs- und Bewegungsreize sind ausreichend und vielseitig anzubieten und sollen nachhaltig die Bewegungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten. Eine regelmäßige, möglichst tägliche und gesundheitswirksame Bewegungszeit ist daher vorzusehen.

Auf die unterschiedlichen Voraussetzungen (Vorerfahrungen, Vorwissen) der Schülerinnen und Schüler ist durch Maßnahmen der Individualisierung, Differenzierung und Förderung in der Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung einzugehen. Die individuelle Lernmotivation ist durch vielseitige und spielerische Bewegungs- und Körpererfahrungen zu entwickeln. Wahrnehmung und Koordination sind im Hinblick auf den motorischen Fähigkeitserwerb in der Grundschule besonders zu fördern.

Das Erhalten und Verbessern der motorischen Grundlagen ist als wesentliche Voraussetzung für das Lernen in den einzelnen Erfahrungs- und Lernbereichen anzusehen. Daher ist diesem vor allem in der Grundstufe römisch eins ausreichend Platz einzuräumen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass er den elementaren Bewegungsbedürfnissen der Kinder gerecht wird und vielfältige, anregende Erfahrungs- und Lerngelegenheiten bereitstellt, die den Kindern durch selbsttätiges Handeln individuelle Lernprozesse ermöglichen.

Bei der Aufteilung des Lehrstoffes auf die Grundstufe römisch eins und die Grundstufe römisch II sind regionale Gegebenheiten und der Erfahrungs- und Könnensstand der jeweiligen Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, wobei jedenfalls auf einen kontinuierlichen Aufbau der Inhalte Wert zu legen ist.

Die Koedukation im Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport erfordert eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Rollenbildern und Verhaltensmustern.

Die Grundsätze der inklusiven Pädagogik sind anzuwenden: Schülerinnen und Schüler sind nach dem jeweiligen Bewegungsvermögen in den Unterricht einzubeziehen.

Der Förderung von Kindern mit Bewegungsschwächen und von sportlich talentierten Kindern kommt besondere Bedeutung zu. Zusätzliche interessens- und leistungsdifferenzierte Bewegungs- und Sportangebote sind nach Möglichkeit anzubieten.

Der Unterricht hat den Dialog, die Reflexion, das Verstehen, die Unterstützung, Anleitung und Beratung durch die Lehrkraft zu beinhalten: Das Schaffen einer angstfreien Lernatmosphäre (soziales Wohlbefinden, persönliche Wertschätzung) ist für positive Lernprozesse wesentlich und die Vorbildwirkung der Lehrerinnen und Lehrer hat eine entscheidende Funktion. Der Bezug zur Bewegungswelt des Kindes ist herzustellen.

Das Erreichen dieser vielfältigen Lernziele, als Lernerwartungen in den Erfahrungs- und Lernbereichen formuliert, ist auf geeignete Weise zu dokumentieren. Solche Erhebungen des aktuellen Lernstandes bzw. des nachhaltigen Lernfortschritts sind dabei entsprechend dem Grundsatz eines freudvollen Unterrichts vorrangig zur Motivierung der Schülerinnen und Schüler anzuwenden und dienen ebenso zur Sicherung des Unterrichtsertrages.

2. Unterrichtsorganisation

Der Unterricht ist grundsätzlich in gleichmäßig aufgeteilten Einzelstunden durchzuführen. Zur Umsetzung von besonderen Inhalten (zB Schwimmen, Schneesport, Eislaufen) können auch andere Organisationsformen (zB Blockung, Kurs) herangezogen werden.

Wegen der lebenserhaltenden und lebensrettenden Funktion des Schwimmens ist es Ziel des Unterrichts, je nach organisatorischen Möglichkeiten jeder Schulabgängerin und jedem Schulabgänger zumindest eine grundlegende Schwimmfertigkeit zu vermitteln.

Der Unterricht ist grundsätzlich in geeigneten Bewegungsräumen (zB Sporthalle, Sportplatz, Schwimmhalle) abzuhalten und sollte so oft wie möglich im Freien stattfinden (zB vorhandene Sportfreiflächen, Wald, Wiese, Park, Spielplatz). Lokale und regionale Gegebenheiten (kulturelle Spiel- und Bewegungsformen) sollen allenfalls einbezogen werden.

Schülerinnen und Schüler, die an Schulveranstaltungen mit bewegungserzieherischen Inhalten teilnehmen, sind, wenn organisatorisch möglich, im Unterrichtsgegenstand darauf vorzubereiten. Die Teilnahme an altersgemäßen Spielfesten, Sportfesten, Schulsportwettkämpfen (zB als schulbezogene Veranstaltung) ist in die Unterrichtsplanung einzubeziehen.

Ausgehend von Bewegungs- und Sportanlässen sollen Verbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (zB Sachunterricht, Mathematik, Deutsch, Musik) hergestellt werden.

Im Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport sollen Impulse zur Nutzung weiterer Bewegungsangebote im Sinne einer bewegten Schulkultur (zB bewegungsförderliche Schulräume, bewegte Pause, bewegtes Lernen) gegeben werden.

3. Gesundheit und Sicherheit

Das mit Bewegung und Sport verbundene Gesundheitsrisiko ist durch kompetentes, verantwortungsvolles und vor allem sorgfältiges Handeln der Lehrerinnen und Lehrer zu minimieren. Es ist daher jene Sorgfalt (zB durch einen geeigneten methodischen Aufbau) einzuhalten, die nach den gegebenen Umständen und Verhältnissen erforderlich ist. Über- und Unterforderung sind jedenfalls zu vermeiden.

Der Unterricht ist darauf auszurichten, dass die Schülerinnen und Schüler Gefahren erkennen, über Sicherheitsvorschriften und –gebote Bescheid wissen und sich diesen gemäß verhalten können (zB Transport, Auf- und Abbau von Geräten, Organisation von Bewegungssituationen, Aufenthalt in Sporteinrichtungen).

Um eine sichere Sportausübung zu gewährleisten, ist in risikoträchtigen Sportarten eine entsprechende Schutzausrüstung zu verwenden [zB Inlineskaten (Helm, Handgelenkprotektoren, Knie- und Ellenbogenschützer), Radfahren (Radhelm) oder Schneesport (Helm)].

Um gesundheitsorientierte Bewegungsgewohnheiten der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, sind die Räumlichkeiten der Schule und der Schulumgebung als Lebensraum vielfältig zu nutzen.

Den Schülerinnen und Schülern ist altersgemäß zu vermitteln, welche Verhaltensweisen nachhaltig zur Gesundheit beitragen (zB Körperpflege, Hygiene, Ernährung bzw. Trinkgewohnheiten, geeignete Sportkleidung).

Verantwortungsbewusstes Verhalten bei Bewegung und Sport in der Natur (zB Lärm, Müllentsorgung, Schutz von Pflanzen und Tieren) soll als Selbstverständlichkeit erfahren und gelebt werden.

B. VOLKSSCHULOBERSTUFE

Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände:

Siehe den zweiten Teil, Abschnitt römisch II.

Didaktische Grundsätze :

Siehe die diesbezüglichen Bestimmungen in Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2000,, in der jeweils geltenden Fassung, die entsprechend den jeweils festgelegten Bildungs- und Lehraufgaben sowie dem festgelegten Lehrstoff sinngemäß anzuwenden sind; hiebei gelten für die Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache die Bestimmungen für die römisch II. Leistungsgruppe sinngemäß.

ACHTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN

A. GRUNDSCHULE

Verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“

(1. bis 4. Schulstufe)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch oder Ungarisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule hat die Aufgabe,

  • Strichaufzählung
    die Motivation zur Beschäftigung mit anderen Sprachen grundzulegen und zu vertiefen,
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit zur Kommunikation in einer Fremdsprache anzubahnen,
  • Strichaufzählung
    dazu beizutragen, dass die Schüler Menschen mit anderer Sprache und Kultur offen und unvoreingenommen begegnen und sich als Teil einer größeren, insbesondere europäischen Gemeinschaft verstehen.

Diese Zielstellungen stehen in engem Zusammenhang und beeinflussen einander.

Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere der sozialen Kompetenzen der Grundschüler geleistet. Der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule soll die Begegnung mit der zweiten Sprache in einer kindgemäßen und zwanglosen Atmosphäre herbeiführen. Die Freude der Kinder am Erlernen der Zweitsprache soll geweckt und eine positive Haltung gegenüber anderen Sprachen aufgebaut werden. Der Fremdsprachenerwerb wird als konkrete Tätigkeit anhand von Themen, Situationen und Aktivitäten erfahren, die auf die unmittelbaren Interessen des Kindes Bezug nehmen.

Ziele im Bereich der Fertigkeiten:

Das Fremdsprachenlernen in der Grundschule hat den der Altersstufe entsprechenden Aufbau des Hörverstehens und der mündlichen Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt.

Leseverstehen und Schreiben sollen als lernunterstützende Maßnahme erst auf der Grundstufe römisch II eingesetzt werden, sobald das Klangbild abgesichert ist.

Am Ende der vierten Schulstufe sollen die Schüler in der Lage sein,

  • Strichaufzählung
    einfache Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe zu verstehen,
  • Strichaufzählung
    einfache Hörtexte über Medien zu erfassen, sofern sie thematisch an Bekanntes anschließen,
  • Strichaufzählung
    im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe Kontakte mit jemandem aufzunehmen,
  • Strichaufzählung
    Informationen zu geben und einzuholen und
  • Strichaufzählung
    Gefühle, Wünsche und persönliches Befinden zum Ausdruck zu bringen

Lehrstoff:

1. bis 4. Schulstufe:

Ausgehend vom Unterrichtsgeschehen und dem Transfer einfacher Alltagssituationen aus der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Grundschüler, sollen die Schüler lernen, sprachliche Äußerungen anderer zu verstehen, und ermutigt werden, eigene Sprechabsichten mit einfachen sprachlichen Mitteln zu verwirklichen.

Schulung des Hörens und Hörverstehens

Hinführen

  • Strichaufzählung
    zum bewussten Zuhören durch Übungen zur Lautwahrnehmung und Lautunterscheidung
  • Strichaufzählung
    zum Einander-Zuhören und zum Verstehen und Erschließen fremdsprachlicher Äußerungen, Anweisungen und Aufforderungen unter Zuhilfenahme aller Sinne
  • Strichaufzählung
    zum richtigen Reagieren auf fremdsprachliche Äußerungen, Anweisungen und Aufforderungen
  • Strichaufzählung
    zum Verstehen längerer fremdsprachlicher Texte wie zB Gesprächen oder einfachen Geschichten unter Zuhilfenahme unterstützender Maßnahmen wie Mimik, Gestik und dem Einsatz von Medien (Bildern, Skizzen, Folien)
  • Strichaufzählung
    zum Verstehen von Äußerungen verschiedener Sprecher und von über Medien dargebotenen Sprechtexten

Bewältigung einfacher Sprechsituationen

Jemanden grüßen; sich verabschieden

Sagen, wer man ist

Freunde/Familienmitglieder vorstellen

Jemanden ersuchen, etwas zu tun

Um etwas bitten

Hilfe anbieten

Jemanden einladen; eine Einladung annehmen/ablehnen

Sich am Telefon melden

Sich bedanken

Sich entschuldigen

Sagen, dass man etwas nicht versteht/um Wiederholung ersuchen

Anerkennung äußern

Mitleid/Bedauern ausdrücken

Gefallen und Missfallen äußern

Reagieren auf Fragen und Erteilen von Auskünften

Etwas bejahen/verneinen

Über sein Befinden, seine Fähigkeiten usw. Auskunft

geben

Über den eigenen Besitz/den Besitz anderer Auskunft

geben

Angaben zu Personen (sich und anderen) machen

Gegenstände identifizieren und nach bestimmten Kriterien (Farbe, Größe, Form usw.) beschreiben

Angaben machen, wo sich jemand/etwas befindet

Auskünfte zu bestimmten Alltagssituationen (Wetter, Kleidung, Uhrzeit, Tagesablauf usw.)

Bewältigung komplexerer Sprechsituationen

Alltagssituationen in der Fremdsprache bewältigen (zB etwas einkaufen, sich nach jemandem/etwas erkundigen, nach dem Weg fragen, Wünsche äußern und darauf reagieren, etwas anbieten und darauf reagieren)

Wiedergeben von einfachen Texten

Kurze Reime, Gedichte, rhythmische Sprüche, Beschreibungen, einfache Handlungsabläufe, einfache Geschichten

Singen

Erlernen von Kinder-, Spiel- und Tanzliedern

Themen

Die Themen des Fremdsprachenlernens ergeben sich aus der klassenbezogenen Jahresplanung und verstehen sich als integrierter Teilbereich des Unterrichts.

Sie werden im Laufe der gesamten Grundschulzeit immer wieder bearbeitet und erweitert.

Folgende Themenbereiche bieten sich an:

Ich, meine Familie und meine Freunde

Ich und meine Schule

Ich und meine Freizeit

Ich im Jahresablauf

Ich; mein Körper und mein Befinden

Ich und die Natur

Ich und meine Umgebung

Ich und die Welt der Phantasie

Mit Ausnahme von „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ eignen sich im Wesentlichen alle Unterrichtsgegenstände zur phasenweisen Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache, um einfache Sachverhalte auszudrücken.

Sprachmittel

Die Auswahl der Sprachmittel richtet sich nach dem Lernvermögen der Schüler und soll von einfachsten zu komplexeren sprachlichen Äußerungen führen.

Ausgehend von der Sensibilisierung für die Zielsprache und der behutsamen Anbahnung der mündlichen Kommunikationsfähigkeit soll der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule am Ende der vier Lernjahre zu einem in zunehmendem Maße sicheren, altersadäquaten Gebrauch der erworbenen sprachlichen Fertigkeiten führen.

Aussprache

Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache

Gewöhnen an den Klang der Zielsprache

Schulung sprachspezifischer Laute und Lautkombinationen

Übungen zur Lautunterscheidung

Pflege von sprachspezifischer Intonation und Sprachrhythmus

Grundwortschatz

Aufbau

Erlernen eines sorgfältig ausgewählten, themenbezogenen Wortschatzes (rezeptiv und produktiv) unter Berücksichtigung der Altersgemäßheit, der leichten Erlernbarkeit und der vielseitigen Anwendbarkeit

Grammatik

Redemittel werden auf dieser Lernstufe ganzheitlich erfahren und erlebt. Eine formale Kategorisierung (und Benennung) ist nicht altersgemäß; von einer Vorgabe grammatikalischer Regeln ist daher abzusehen.

Didaktische Grundsätze:

Dem Wesen des Unterrichts in der Grundschule entsprechend, erfolgt das Lernen der Fremdsprache auf der Grundstufe römisch eins als integrierter Bestandteil des Grundschulunterrichts in kürzeren Einheiten, deren Dauer sich nach der Aufnahmefähigkeit der Kinder richtet. Die Vermittlung der Fremdsprache erfolgt im Rahmen der Pflichtgegenstände wie Sachunterricht, Musikerziehung, Leibesübungen, Bildnerische Erziehung und Mathematik, ohne dass es zu einer Kürzung des Bildungsangebots kommt. Der Zeitpunkt für den Beginn des Fremdsprachenlernens kann im Hinblick auf die jeweilige Klassensituation in den ersten Schulmonaten individuell festgelegt werden, die Anzahl der in der Stundentafel vorgesehenen Jahresstunden wird dadurch nicht verändert.

Auf der Grundstufe römisch II steht im Rahmen der verbindlichen Übung eine Wochenstunde zur Verfügung. Das Erlernen der Fremdsprache kann in längeren Einheiten bzw. integrativ erfolgen. Die Fremdsprache kann auch wie auf der Grundstufe römisch eins in den Pflichtgegenständen als Kommunikationsmittel verwendet werden, ohne dass es dadurch zu einer Kürzung des Bildungsangebotes kommt.

Da der Erwerb einer Fremdsprache den Menschen in seiner Gesamtheit betrifft und Kommunikation immer soziales Verhalten einschließt, ist das bewusst geplante Lernen kooperativer Verhaltensweisen unabdingbar.

Schülerzentrierte Arbeitsformen

Zu Beginn des Unterrichts auf der Grundstufe römisch eins überwiegen lehrerzentrierte Phasen. Es sollte jedoch allmählich zu schülerzentrierten Arbeitsformen (Partnerarbeit, Gruppenarbeit) übergegangen werden.

Die Schüler sollen nicht zum Sprechen gedrängt werden, sondern Zeit zur Entwicklung der Sprechbereitschaft haben.

Einsprachigkeit

Im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule ist auch bei integrativer Führung Einsprachigkeit anzustreben. Zur Klärung eines situativen Rahmens und zB bei der Angabe von Spielregeln kann Deutsch verwendet werden. Als Regel dafür gilt: so wenig wie möglich, so viel wie nötig.

Verwendung von Medien

Die Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit ist im weitgehend einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht besonders wichtig. Als Medien kommen in Betracht: Gegenstände wie Handpuppen, Stofftiere, Tuchtafelbilder, Tafelskizzen, Folien, Wandbilder, Wort- und Bildkarten, Bilderbücher, Tonund Videokassetten, CDs usw.

Wiederholung

Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung ist zu achten. Sie sollte vorwiegend in musischer und spielerischer Form erfolgen. Insbesondere muss darauf Bedacht genommen werden, dass der bisher gelernte Sprachschatz stets in neuen Situationen verwendet bzw. erweitert wird (Transfer). Zur Wiederholung eignen sich besonders einfache Rate-, Wett- oder Rollenspiele sowie Sing- und Tanzspiele.

Hörverstehen

Kinder werden wesentlich mehr verstehen, als sie zunächst sprachlich produzieren können. Hörverstehen entwickelt sich im primär einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht durch das Verstehen der Lehreräußerungen sowie durch das Lösen von gezielten Aufgaben zum Hörverstehen, die über Medien vermittelt werden. Dabei kann es sich um Reime, Lieder, rhythmische Sprüche, Geschichten, Dialoge, Rollenspiele, Sketsches handeln. Für die Grundstufe römisch eins sollen die Aufgaben jedoch so gestaltet sein, dass sie ohne Rückgriff auf die Fertigkeit des Lesens oder Schreibens bewältigt werden können.

Sprechen

Die Sprechfertigkeit wird anhand von Minidialogen, Spielen, Reimen, rhythmischen Sprüchen, Rollenspielen, Sketsches und Geschichten entwickelt. Dabei muss besonders auf der Grundstufe römisch eins der Schwierigkeitsgrad an die sehr geringe fremdsprachliche Kompetenz angepasst werden. Ziel ist die Anbahnung der spontanen Verwendung der Fremdsprache in altersadäquaten Gesprächssituationen. Die Schaffung „echter“ Gesprächsanlässe durch das Einbeziehen von Personen, die die vermittelte Fremdsprache als Muttersprache sprechen, ist anzustreben.

Lesen und Schreiben

Leseverstehen und Schreiben werden im Fremdsprachenunterricht der Grundstufe römisch eins nicht als eigenständige Fertigkeit angestrebt, um Interferenzen zu vermeiden. In der Grundstufe römisch II können die Kinder mit dem Schriftbild vertraut gemacht werden, sobald das Klangbild abgesichert ist. Auf der Grundstufe römisch II können einfache Texte, die mündlich erarbeitet worden sind, auch gelesen werden. Das Schreiben ist auch auf der Grundstufe römisch II auf ein Minimum zu beschränken, da der erforderliche Zeitaufwand in keinem vertretbaren Verhältnis zum Lernergebnis stehen würde.

Wortschatzvermittlung

Der Wortschatz soll kontextuell (im Wortfeld, im sinnvollen Satz) dargeboten und geübt werden. Realia, Bildmaterial, Gestik, Mimik usw. unterstützen die Bedeutungsvermittlung.

Ausspracheschulung

Ausspracheschulung sollte im Allgemeinen nicht isoliert betrieben, sondern in allen Phasen des Unterrichts integriert werden. Ihr Auftreten ergibt sich aus den einfachen Gesprächen, die der Lehrer von Anfang an mit den Kindern führt.

Eine gute Möglichkeit, Ausspracheschulung attraktiv zu gestalten, ergibt sich zB durch die Verwendung von kurzen Reimen und rhythmischen Sprüchen, die eine größere Anzahl der zu übenden Laute enthalten, durch das Zusammenstellen von Reimpaaren oder das Verwenden von sprachspezifischen lautmalerischen Klangbildern.

Übungsformen

Dem Spielerischen und Musischen kommt im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule besondere Bedeutung zu. Geeignete Übungsformen sind Vor- und Nachsprechen mit besonderer Berücksichtigung der für die Zielsprache charakteristischen Laute; Übungen zur Lautunterscheidung, soweit der vorgesehene Wortschatz dies erlaubt. Reime, Lieder, rhythmische Sprüche, Lernspiele und Geschichten sind wirkungsvolle Motivationsträger.

Der Gebrauch der Fremdsprache wird im Rollen-, Rate-, Denk-, Wett-, Sing- und Tanzspiel oder beim Einsatz von Lernspielen zur Selbstverständlichkeit, wenn der Schüler daran aktiv teilnimmt.

Fehlerkorrektur

Die Korrektur von Fehlern beim Sprechen ist stets behutsam durchzuführen, wobei der Lehrer die Rolle eines Helfers einnimmt. Es ist jedoch entscheidend, dass die Schüler allmählich auch fremdsprachlich

Verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“

(3. und 4. Schulstufe)

Gilt längstens bis einschließlich zum Schuljahr 2002/2003, sofern der Landesschulrat gemäß Paragraph 129, des Schulorganisationsgesetzes die Unterrichtserteilung der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ in der 1. Und 2. Schulstufe aussetzt.

a) Englisch Lehrstoff

3. und 4. Schulstufe

Ausgehend von einfachen Alltagssituationen aus der Erlebnis- und Erfahrungswelt der 8- bis 10jährigen soll der Schüler lernen, sprachliche Äußerungen anderer zu verstehen, und ermutigt werden, eigene Sprechabsichten mit einfachsten sprachlichen Mitteln zu verwirklichen.

Die Sprechabsichten können im Rahmen folgender Themenkreise realisiert werden:

Unterricht, Klassenzimmer, Schulsachen; Familie und Freunde, Alltag zu Hause, Feste; Einkaufen; Arbeit und Freizeit; Essen und Trinken; Kleidung; Zeit; Wetter; Ferien, Reisen; Tiere uä.

Sprechabsichten:

Kontakte aufnehmen

Grüßen

Sich verabschieden

Sich vorstellen

Freunde/Familienmitglieder vorstellen

This is … His/Her name is…

Einladen

Can you come …? (zB zu einer Party, zu sich nach Hause)

Eine Einladung annehmen bzw. ablehnen

Sich am Telefon melden

2-3-7-5-0/Hello! This is Peter B.

Befinden erfragen

How are you, Are you (O.K.)?

Über sein Befinden Auskunft geben

I`m fine, thanks. Not so well.

I`m cold/hot/tired/hungry usw.

Jemanden ansprechen

Excuse me. Can you help me?

(zB um nach dem Weg zu fragen)

Sich entschuldigen

I`m sorry.

Handlungen anbahnen bzw veranlassen

Vorschläge machen

Let's ... (zB Spiel/ Klassengespräch)

Hilfe erbitten bzw. anbieten

Anordnungen erteilen

zB: Hurry up! Stop! Go and get ...!

Jemanden ersuchen, etwas zu tun

zB: Show me ..., please.

Allenfalls: Could you ..., please?

Informationen einholen und geben

Fragen/Feststellen, wem ein bestimmter Gegenstand gehört

römisch eins s this your ...? No, it's ... Peter's ...

Identifizieren eines bestimmten Gegenstandes (zB anhand der Farbe, Größe)

is trus your ...? No, my ... is (blue, bigger, ... ).

Allenfalls: What colour is ...? lt's ...

Bedeutung eines englischen Wortes/einer englischen Beziehung erfragen

What's ... in German? What's this/ ... in English?

Angaben über sich und andere machen

(zB Name, Alter, Besitz, Wohnort)

Angaben über Name, Alter usw. vom Partner oder über eine dritte Person erfragen

Who ...? What ...? How old ...? Have you got ...?

Sagen, daß man etwas nicht weiß

(l'm) sorry. römisch eins don't know. (nur als Phrase)

Fragen bzw. feststellen, wo sich etwas befindet

... in/on/under/ ...

Auskünfte über Lieblingstiere, Spielsachen, Kleidungsstücke usw. geben bzw. erfragen

Zeitangaben erfragen und Zeitangaben machen

What's the time? When ...?

Auskünfte über Fähigkeiten erfragen bzw. geben

Can you ...?

(zB in Verbindung mit Spiel und Sport)

Fragen nach der Menge/ dem Preis

How many ...?

How much is it?

Sagen, daß man nicht versteht/um Wiederholung ersuchen

l'm sorry.

römisch eins don't understand. (nur als Phrase)

Please say it again.

Stellungnahmen abgeben

Zustimmung bzw. Ablehnung äußern

Good! That's fine;

positive und negative Kurzantworten

Etwas verneinen

zB: l haven't got ...

No, römisch eins haven't. No, it isn't. No, römisch eins don't.

Um Erlaubnis bitten und darauf reagieren

May römisch eins ... ? Can römisch eins ...?

(zB in der Klassensituation)

Anerkennung äußern

lt's/That's very fine/ good/ nice.

Wünsche und Gefühle ausdrücken bzw. erfragen

Gefallen und Mißfallen äußern

römisch eins like/1 don't like. (nur als Phrase)

That's a nice/good/pretty ...

(zB in Verbindung mit Nahrung, Kleidung usw.)

Wünsche äußern und danach fragen

I'd like a/to ... Can römisch eins have . .. ?

(zB zu Hause/im Restaurant)

Zufriedenheit ausdrücken

zB: Very good./Fine./ .. .

Sich bedanken

Mitleid/Bedauern ausdrücken

I'm (so) sorry.

Wortschatz:

Die Unterrichtsarbeit hat sich an einem Grundwortschatz zu orientieren, der nach den Kriterien der Themenbezogenheit, der Altersgemäßheit und des leicht Erlernbaren sowie unter Berücksichtigung des für Wiederholung und Sicherung des Unterrichtsertrages notwendigen Zeitaufwandes festzulegen ist.

Grammatik:

Redemittel werden auf dieser Lernstufe ganzheitlich erfahren und erlebt. Eine formale Kategorisierung (und Benennung) ist nicht altersgemäß; von einer Vorgabe grammatikalischer Regeln ist daher abzusehen.

Aussprache

Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der beiden Fertigkeiten Hörverstehen und Sprechen sind die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache. Der Englischunterricht an der Grundschule soll die Kinder an den Klang der englischen Sprache gewöhnen und eine richtige Aussprache anbahnen, wobei neben der Lautschulung auch der englischen Tonführung, der Wortbindung und dem Rhythmus Aufmerksamkeit zu schenken ist. Ausspracheschulung sollte im allgemeinen nicht isoliert betrieben, sondern in alle Phasen des Unterrichts integriert werden. Geeignete Übungsformen sind Vor- und Nachsprechen mit besonderer Berücksichtigung der für das Englische charakteristischen Laute; Übungen zur Lautunterscheidung, soweit der vorgesehene Wortschatz dies erlaubt, sowie einfache Reime, Sprüche und rhythmische Sprechübungen.

Didaktische Grundsätze

Schülerzentrierte Arbeitsformen:

Das Lehren einer Fremdsprache wird nur dann erfolgreich vor sich gehen, wenn das Unterrichtsgeschehen nicht ausschließlich vom Lehrer dominiert wird. Es ist darauf zu achten, daß auf lehrergesteuerte Phasen (Demonstration, Lehrer-Schüler-Gespräch) schülerzentrierte Arbeitsformen folgen, um die Eigenaktivität der Schüler sicherzustellen und die Sprechzeit zu erhöhen. Folgende schülerzentrierte Arbeitsformen bieten sich an:

Alle Schüler arbeiten gleichzeitig zu zweit (pair work), in kleinen Gruppen (group work); alle Schüler bewegen sich gleichzeitig im Klassenzimmer und jedes Kind führt mit verschiedenen Partnern einfache Gespräche.

Einsprachigkeit:

Im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule ist Einsprachigkeit anzustreben. Zur Klärung eines situativen Rahmens (role, setting usw.) und bei der Angabe von Spielregeln kann die Muttersprache verwendet werden. Als Regel für die Verwendung der Muttersprache gilt: so wenig wie möglich, so viel wie nötig.

Medien:

Die Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit ist im weitgehend einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht besonders wichtig.

Als Medien kommen in Betracht:

Verwendung von Gegenständen, Tuchtafelbilder, Tafelskizzen, Folien, Wandbilder, Wort- und Bildkarten, Kassetten u. dgl. Darüber hinaus spielt das Verknüpfen von Sprechen und Handeln unter Einbeziehung von Gestik und Mimik eine wichtige Rolle.

Fehler:

Die Korrektur von Fehlern beim Sprechen ist stets behutsam durchzuführen, wobei der Lehrer die Rolle eines Helfers einnimmt. Es ist jedoch entscheidend, daß die Schüler in Transfersituationen spüren, daß sie auch frei agieren können, ohne daß Korrekturen durch den Lehrer vorgenommen werden, soweit durch den Fehler nicht die Kommunikation beeinträchtigt wird.

Wiederholung:

Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung ist zu achten. Insbesondere muß darauf Bedacht genommen werden, daß der bisher gelernte Sprachschatz stets in neuen Situationen verwendet bzw. erweitert wird (Transfer).

Wenn möglich, sollte der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule in Halbstunden erteilt werden, um das Behalten zu sichern und um die optimale Aufmerksamkeitszuwendung der Kinder zu garantieren.

Hörverstehen:

Der Schüler wird wesentlich mehr verstehen als er sprachlich produzieren kann. Hörverstehen entwickelt sich im primär einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht durch das Verstehen der Lehreräußerungen sowie durch das Lösen von gezielten Aufgaben zum Hörverstehen (tasks), die über Medien (Tonband/Kassette) vermittelt werden. Die Aufgaben müssen jedoch so gestaltet sein, daß sie ohne den Rückgriff auf die Fertigkeit des Lesens oder Schreibens bewältigt werden können. (Die Schüler kreuzen zB aus einer Folge von Bildern das Bild an, das dem Gehörten entspricht.)

Sprechen:

Die Sprechfertigkeit der Kinder wird anhand authentischer, altersgemäßer Minidialoge geschult, wobei die Verwendung der gesprochenen Sprache (Kurzformen, Schwachformen) zu beachten ist. Die Schüler reproduzieren und variieren die Dialoge nach der Darbietung in Partnerarbeit (pair work).

Nicht das bloße auswendige Aufsagen von Minidialogen ist als Ziel anzustreben, sondern die Anbahnung der spontanen Verwendung der Fremdsprache in den für den Grundschulunterricht charakteristischen Situationen.

Es ist darauf zu achten, daß ein möglichst natürliches Sprechtempo eingehalten wird, welches die Grundlage für eine gute Aussprache, Wortbildung und Intonation bildet.

Lesen und Schreiben:

Leseverstehen und Schreiben nehmen im Englischunterricht der Grundschule einen so bescheidenen Platz ein, daß man von einer Ausbildung dieser beiden Fertigkeiten nicht sprechen kann. Texte (Wörter, Wortgruppen, Sätze, Minidialoge) können aber als Gedächtnisstütze eingesetzt werden, wenn den Kindern das Klangbild vertraut ist und von ihnen ohne Schwierigkeiten reproduziert wird.

Schreiben ist aus dem Englischunterricht in der 3. Schulstufe auszuklammern und soll auch in der 4. Schulstufe auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben, da der erforderliche Zeitaufwand in keinem vertretbaren Verhältnis zum Lernergebnis stehen würde.

Wortschatz:

Der Wortschatz soll kontextuell (im Wortfeld, im sinnvollen Satz) dargeboten und geübt werden. Realia, Bildmaterial, Gestik und Mimik usw. unterstützen die Bedeutungsvermittlung.

Das Qualitative hat generell Vorrang vor dem Quantitativen. Es kommt nicht darauf an, möglichst viele Wörter zu vermitteln, sondern einen kleinen sorgfältig ausgewählten Grundwortschatz zu erarbeiten, zu üben und vielfältig anzuwenden.

Aussprache:

Die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache ist eine sehr wichtige Aufgabe des Englischunterrichts in der Grundschule.

Die Schüler sollen lernen, die für das Englische charakteristischen Laute und Lautfolgen richtig zu hören und wiederzugeben. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei den sinntragenden Phonemen zu schenken, da deren unrichtige Artikulation zur Störung der Verständigung führen kann (zB: /*/-/e/-/pan – pen/-/*/-/s/, /mouth – mouse/,/b/-/p/-/big – pig/ ua. . . . ).

Sie sollen aber auch Wortbindungen (zB: Stand up! Have an apple …) sowie fallende und steigende Endintonation richtig hören und nachsprechen können und erkennen, daß mit Hilfe der prachmelodie auch Gefühle, wie Verwunderung, Zweifel, Ärger, Begeisterung usw., ausgedrückt werden können.

Die englischen Laute werden nicht isoliert vermittelt. Ihr Auftreten ergibt sich aus den einfachen Gesprächen, die der Lehrer von Anfang an mit den Kindern führt. Kinder dieser Altersgruppe lernen vor allem durch Nachsprechen. Der Lehrer spricht im normalen Sprechtempo vor, die Schüler hören zu, beobachten die Mundstellung des Lehrers und sprechen nach. Ergänzend dazu wird es sich in einigen Ausnahmefällen nützlich erweisen, kognitive Hilfen zu bieten, zB:

  • Strichaufzählung
    Andeuten der Satzmelodie und Wortbindung durch die Hand des Lehrers
  • Strichaufzählung
    Besondere Hinweise auf die Mundstellung, auf die Lage der Zunge (zB: bei /*/ und /*/)
  • Strichaufzählung
    Fühlen des Vibrierens am Kehlkopf /z/ oder des starken Luftstroms am Handrücken (bei /p/ und /t/).

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* Sonderzeichen nicht darstellbar!

Siehe gedruckte Form des BGBl

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Eine gute Möglichkeit, Ausspracheschulung attraktiv zu gestalten, ergibt sich durch die Verwendung von kurzen Reimen, die eine größere Anzahl der zu übenden Laute enthalten. Auch das Zusammenstellen von Reimpaaren (zB: hat – cat, hen – pen usw.) oder das Erfinden von Klangbildern (zB: Imitieren von Regentropfen „pitter – patter, pitter – patter”, Zwitschern eines Vogels „twittery twittery twit”, Summen einer Biene „zzzzzz” usw.) bereitet den Kindern viel Spaß und hilft die bei der Ausspracheschulung drohende Monotonie zu vermeiden.

Übungsformen:

Dem Spielerischen und Musischen kommt im Englischunterricht in der Grundschule besondere Bedeutung zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind für 8- und 9jährige äußerst wirkungsvolle Motivationsträger. Sie ermöglichen es dem Lehrer, sehr viel Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu bringen, darüber hinaus aber auch grundlegende Redemittel in einer die Schüler sehr ansprechenden Form zu üben, zu festigen und anzuwenden.

Der Gebrauch der englischen Sprache wird im Rollenspiel, Ratespiel, Denkspiel, Wettspiel, Sing- oder Tanzspiel zur zwingenden Notwendigkeit, wenn der Schüler an einem Geschehen teilnehmen möchte, das offensichtlich allen Freude bereitet. Das Erleben der fremden Sprache in Verbindung mit spielerischer Tätigkeit oder das Singen fremdsprachiger Lieder vermittelt den Kindern ein Erfolgsgefühl und fördert damit die Bereitschaft zu weiterer Beschäftigung mit der Sprache.

Werden Äußerungsmuster nicht mit Hilfe von Spielen erarbeitet, dann bieten sich kurze Reihenübungen sowie Frage- und Antwortketten an.

Abzulehnen ist das Üben reiner Grammatiksätze, weil sie infolge des Mangels an Sinnhaftigkeit rasch vergessen werden.

Lieder und Reime:

Die Auswahl orientiert sich an den Kriterien der Altersgemäßheit und am sprachlichen Niveau der Texte. Dabei ist zu beachten, daß die geforderten Sprachleistungen immer im Rahmen des für die Grundschüler leicht Erlernbaren bleibt. Vorrang ist den „action songs” und solchen Liedern zu geben, die die Möglichkeit des selbständigen Findens von Strophen und des Veränderns bieten.

b) Französisch Lehrstoff

3. und 4. Schulstufe

Ausgehend von einfachen Alltagssituationen aus der Erlebnis- und Erfahrungswelt der 8- bis 10jährigen soll der Schüler lernen, sprachliche Äußerungen anderer zu verstehen, und ermutigt werden, eigene Sprechabsichten mit einfachsten sprachlichen Mitteln zu verwirklichen.

Die Sprechabsichten können im Rahmen folgender Themenkreise realisiert werden:

Unterricht, Klassenzimmer, Schulsachen; Familie und Freunde, Alltag zu Hause, Feste; Einkaufen; Arbeit und Freizeit; Essen und Trinken; Kleidung; Zeit; Wetter; Ferien, Reisen; Tiere uä.

Sprechabsichten:

Kontakte aufnehmen

Grüßen, jemanden ansprechen

sich verabschieden

sich vorstellen

Je m'appelle ... je suis ...

Freunde/Familienmitglieder vorstellen

C'est ... Voici ... ll/elle s'appelle

Einladen

Tu peux venir ... Tu viens ...

Eine Einladung annehmen bzw. ablehnen

Sich am Telefon melden

Allo, c'est ... C'est le ...

Befinden erfragen

Ca va Tu/vous vas / allez bien?

Über sein Befinden Auskunft geben

Merci, fa va. Je vais bien/mal. (Phrase) J'ai froid / chaud /

faim / soif / sommeil etc.

Sich entschuldigen

Handlungen anbahnen bzw. veranlassen

Vorschläge machen

On va ... On joue (zB Weg/Spiel)

Bitten äußern, jemanden ersuchen, etwas zu tun

Donne/donnez-moi ... s'il te / vous plalt.

Passe/passez-moi ... s'il te / vous plait.

Hilfe erbitten bzw. anbieten

Tu peux m'aider? Je peux t'aider? Prenez donc (Phrase)

Anordnungen erteilen

Vite ! Arrete ! Attention! römisch fünf a/ allez ... Viens/V enez ...

Informationen einholen und geben

Fragen/Feststellen, wem ein bestimmter Gegenstand gehört

C'est ton/ta ... Non, c'est le/la ... de Marc

Identifizieren eines bestimmten Gegenstandes (zB anhand der

Farbe, Größe)

C'est ton/ta ... Non, mon/ma ... est rouge, petit ... )

Allenfalls: Ton/ta ... est de quelle

couleur? il/elle esi: rouge ...

Bedeutung eines Wortes/einer Beziehung erfragen

Quel est le mot allemand/francais pour ...

Angaben über sich und andere machen

(zB Name, Alter, Besitz, Wohnort)

Angaben über Name, Alter usw. vom Partner oder über eine

dritte Person erfragen

Tu t'appelles comment?

Comment t'appelles-tu?

Tu/vous as/ avez quel äge?

Quel äge as-tu?

Qui est ce(ette)garfon ...?

Sagen, daß man etwas nicht weiß

Je ne sais pas. Je ne le sais pas. (nur als Phrase)

Fragen bzw. feststellen, wo sich etwas befindet

Ou est ... Ou sont ...?

Zeitangaben erfragen und Zeitangaben machen

römisch II est quelle heure? römisch II est ... Aujourd• hui, ... nous sommes ... (Phrase)

Auskünfte über Fähigkeiten erfragen bzw. geben

Tu sais / vous savez ...

(zB in Verbindung mit Spiel und Sport)

Fragen nach der Menge/ dem Preis

Fragen, wieviel etwas kostet

<;a fait / coute combien?

Sagen, daß man nicht versteht

Je ne comprends pas/rien. (nur als Phrase)

Um Wiederholung ersuchen

Pardon? Comment? Encore une fois. Repete, s'il te plait.

Stellungnahmen abgeben

Zustimmung bzw. Ablehnung äußern

D'accord. Bien! C'est bien!

Avec plaisir.

positive und negative Kurzantworten

Etwas verneinen

Non, ce n'est pas ...

Non, je ne peux pas .. .

Non, je ne sais pas .. .

Um Erlaubnis bitten und darauf reagieren

Je peux ... Oui, d'accord ...

Anerkennung äußern

Bravo!

C'est / beau / gentil / parfait.

Wunsche und Gefühle ausdrücken bzw. erfragen

Gefallen und Mißfallen äußern

J'aime ca ... J'aime beaucoup ...

C'est beau/joli …

(zB in Verbindung mit Nahrung, Kleidung usw.)

Wünsche äußern und danach fragen

Je veux ... et toi?

Toi aussi?

(zB zu Hause/im Restaurant)

Zufriedenheit ausdrücken

zB Bien. Tres bien. Excellent.

Sich bedanken

Mitleid/Bedauern ausdrucken

Pauvre Marc/chat.

Wortschatz:

Die Unterrichtsarbeit hat sich an einem Grundwortschatz zu orientieren, der nach den Kriterien der Themenbezogenheit, der Altersgemäßheit und des leicht Erlernbaren sowie unter Berücksichtigung des für Wiederholung und Sicherung des Unterrichtsertrages notwendigen Zeitaufwandes festzulegen ist.

Grammatik:

Redemittel werden auf dieser Lernstufe ganzheitlich erfahren und erlebt. Eine formale Kategorisierung ( und Benennung ) ist nicht altersgemäß; von einer Vorgabe grammatikalischer Regeln ist daher abzusehen.

Aussprache

Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der beiden Fertigkeiten Hörverstehen und Sprechen sind die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache. Der Französischunterricht an der Grundschule soll die Kinder an den Klang der französischen Sprache gewöhnen und eine richtige Aussprache anbahnen, wobei neben der Lautschulung auch der französischen Intonation, der Wortbindung und dem Rhythmus Aufmerksamkeit zu schenken ist. Ausspracheschulung sollte im allgemeinen nicht isoliert betrieben, sondern in alle Phasen des Unterrichts integriert werden. Geeignete Übungsformen sind Vor- und Nachsprechen mit besonderer Berücksichtigung der für das Französische charakteristischen Laute; Übungen zur Lautenunterscheidung, soweit der vorgesehene Wortschatz dies erlaubt, sowie einfache Reime und Sprüche.

Didaktische Grundsätze

Schülerzentrierte Arbeitsformen

Das Lehren einer Fremdsprache wird nur dann erfolgreich vor sich gehen, wenn das Unterrichtsgeschehen nicht ausschließlich vom Lehrer dominiert wird.

Es ist darauf zu achten, daß auf lehrergesteuerte Phasen (Demonstration, Lehrer – Schüler – Gespräch) schülerzentrierte Arbeitsformen folgen, um die Eigenaktivität der Schüler sicherzustellen und die Sprechzeit zu erhöhen.

Folgende schülerzentrierte Arbeitsformen bieten sich an:

Alle Schüler arbeiten gleichzeitig zu zweit, in kleinen Gruppen; alle Schüler bewegen sich gleichzeitig im Klassenzimmer und jedes Kind führt mit verschiedenen Partnern einfache Gespräche.

Einsprachigkeit:

Im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule ist Einsprachigkeit anzustreben. Zur Klärung eines situativen Rahmens und bei der Angabe von Spielregeln kann die Muttersprache verwendet werden. Als Regel für die Verwendung der Muttersprache gilt: so wenig wie möglich, so viel wie nötig.

Medien:

Die Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit ist im weitgehend einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht besonders wichtig.

Als Medien kommen in Betracht:

Verwendung von Gegenständen, Tuchtafelbilder, Tafelskizzen, Folien, Wandbilder, Wort- und Bildkarten, Kassetten und dgl. Darüber hinaus spielt das Verknüpfen von Sprechen und Handeln unter Einbeziehung von Gestik und Mimik eine wichtige Rolle.

Fehler:

Die Korrektur von Fehlern beim Sprechen ist stets behutsam durchzuführen, wobei der Lehrer die Rolle eines Helfers einnimmt. Es ist jedoch entscheidend, daß die Schüler in Transfersituationen spüren, daß sie auch frei agieren können, ohne daß Korrekturen durch den Lehrer vorgenommen werden, soweit durch den Fehler nicht die Kommunikation beeinträchtigt wird.

Wiederholung:

Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung ist zu achten. Insbesondere muß darauf Bedacht genommen werden, daß der bisher gelernte Sprachschatz stets in neuen Situationen verwendet bzw. erweitert wird (Transfer).

Wenn möglich, sollte der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule in Halbstunden erteilt werden, um das Behalten zu sichern und um die optimale Aufmerksamkeitszuwendung der Kinder zu garantieren.

Hörverstehen:

Der Schüler wird wesentlich mehr verstehen als er sprachlich produzieren kann. Hörverstehen entwickelt sich im primär einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht durch das Verstehen der Lehreräußerungen sowie durch das Lösen von gezielten Aufgaben zum Hörverstehen, die über Medien ( Tonband / Kassette ) vermittelt werden. Die Aufgaben müssen jedoch so gestaltet sein, daß sie ohne den Rückgriff auf die Fertigkeit des Lesens oder Schreibens bewältigt werden können. (Die Schüler kreuzen zB aus einer Folge von Bildern das Bild an, das dem Gehörten entspricht).

Sprechen:

Die Sprechfertigkeit der Kinder wird anhand authentischer, altersgemäßer Minidialoge geschult, wobei die Verwendung der gesprochenen Sprache (Kurzformen) zu beachten ist. Die Schüler reproduzieren und variieren die Dialoge nach der Darbietung in Partnerarbeit.

Nicht das bloße auswendige Aufsagen von Minidialogen ist als Ziel anzustreben, sondern die Anbahnung der spontanen Verwendung der Fremdsprache in den für den Grundschulunterricht charakteristischen Situationen.

Es ist darauf zu achten, daß ein möglichst natürliches Sprechtempo eingehalten wird, welches die Grundlage für eine gute Aussprache, Wortbildung und Intonation bildet.

Lesen und Schreiben:

Leseverstehen und Schreiben nehmen im Französischunterricht der Grundschule einen so bescheidenen Platz ein, daß man von einer Ausbildung dieser beiden Fertigkeiten nicht sprechen kann. Texte (Wörter, Wortgruppen, Sätze, Minidialoge) können aber als Gedächtnisstütze eingesetzt werden, wenn den Kindern das Klangbild vertraut ist und von ihnen ohne Schwierigkeiten reproduziert wird.

Das Schreiben ist auch im 2. Lernjahr auf ein Mindestmaß zu beschränken, da der erforderliche Zeitaufwand in keinem vertretbaren Verhältnis zum Lernergebnis stehen würde.

Wortschatz:

Der Wortschatz soll kontextuell ( im Wortfeld, im sinnvollen Satz) dargeboten und geübt werden. Realia, Bildmaterial, Gestik und Mimik usw. unterstützen die Bedeutungsvermittlung.

Das Qualitative hat generell Vorrang vor dem Quantitativen. Es kommt nicht darauf an, möglichst viele Wörter zu vermitteln, sondern einen kleinen sorgfältig ausgewählten Grundwortschatz zu erarbeiten, zu üben und vielfältig anzuwenden.

Aussprache:

Die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache ist eine sehr wichtige Aufgabe des Französischunterrichts an der Grundschule. Die Schüler sollen lernen, Laute und Lautfolgen (zB: /in/,/bl/, usw.) richtig zu hören und wiederzugeben. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei den sinntragenden Phonemen zu schenken, da deren unrichtige Artikulation zur Störung der Verständigung führen kann (zB: /*/ – /*/ – / son – sans/,/s/-/z/-/son – maison/,/b/-/p/-/bon – pont/ua.).

Sie sollen aber auch Wortbindungen (zB: mon ami! C`est un ami!) sowie fallende und steigende Endintonation richtig hören und nachsprechen können und erkennen, daß mit Hilfe der Sprachmelodie auch Gefühle wie Verwunderung, Zweifel, Ärger, Begeisterung, usw., ausgedrückt werden können.

Die französischen Laute werden nicht isoliert an die Kinder herangetragen. Ihr Auftreten ergibt sich aus den einfachen Gesprächen, die der Lehrer von Anfang an mit den Kindern führt. Kinder dieser Altersgruppen lernen vor allem durch Nachsprechen. Der Lehrer spricht im im normalen Sprechtempo vor, die Schüler hören zu, beobachten die Mundstellung des Lehrers und sprechen nach. Ergänzend dazu wird es sich in einigen Ausnahmefällen nützlich erweisen, kognitive Hilfen zu bieten, zB:

  • Strichaufzählung
    Andeuten der Satzmelodie und Wortbindung durch die Hand des Lehrers
  • Strichaufzählung
    Fühlen des Vibrierens am Kehlkopf bzw. Nasenflügel /z/ und /*/.

--------------------------------------------------------------------

* Sonderzeichen nicht darstellbar!

Siehe gedruckte Form des BGBl

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Eine gute Möglichkeit, Ausspracheschulung attraktiv zu gestalten, ergibt sich durch die Verwendung von kurzen Reimen, die eine größere Anzahl der zu übenden Laute enthalten. Auch das Zusammenstellen von Reimpaaren, das Erfinden von Klangbildern (zB: Summen einer Biene „zzzzzzz” usw.) und das Verwenden von Auszählreimen bereitet den Kindern viel Spaß und hilft die bei der Ausspracheschulung leicht drohende Monotonie zu vermeiden.

Übungsformen:

Dem Spielerischen und Musischen kommt im Französischunterricht in der Grundschule besondere Bedeutung zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind für 8- und 9jährige äußerst wirkungsvolle Motivationsträger. Sie ermöglichen es dem Lehrer sehr viel Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu bringen, darüber hinaus aber auch grundlegende Redemittel in einer die Schüler sehr ansprechenden Form zu üben, zu festigen und anzuwenden.

Der Gebrauch der französischen Sprache wird im Rollenspiel, Ratespiel, Denkspiel, Wettspiel, Sing- oder Tanzspiel zur zwingenden Notwendigkeit, wenn der Schüler an einem Geschehen teilnehmen möchte, das offensichtlich allen Spaß bereitet. Das Erleben der fremden Sprache in Verbindung mit spielerischer Tätigkeit oder das Singen fremdsprachlicher Lieder vermittelt den Kindern ein Erfolgsgefühl und fördert damit die Bereitschaft zu weiterer Beschäftigung mit der Sprache.

Abzulehnen sind nicht-kontextualisierbare Sätze (wie: je vois un . . . Et toi?) und isolierte „exercices structuraux” (Schüler 1:

Je joue avec un ami, Schüler 2: Tu joues avec un ami, Schüler 3: römisch eins l joue avec un ami), mit Hilfe derer Strukturen und Wortschatz ohne den Reiz des Spiels geübt werden sollen.

Lieder und Reime:

Lieder haben vor allem die Funktion, Abwechslung und Spaß in den Unterricht zu bringen. Ihre Auswahl orientiert sich an den Kriterien der Altersgemäßheit, am Jahresablauf und am sprachlichen Niveau der Texte, und es ist zu beachten, daß die geforderte Sprachleistung immer im Rahmen des für Grundschüler leicht Erlernbaren bleibt.

c) Italienisch, Kroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch Lehrstoff:

3. und 4. Schulstufe:

Ausgehend von einfachen Alltagssituationen aus der Erlebnis- und Erfahrenswelt der 8- bis 10jährigen, soll der Schüler lernen, sprachliche Äußerungen anderer zu verstehen, und ermutigt werden, eigene Sprachabsichten mit einfachsten sprachlichen Mitteln zu verwirklichen. Die Sprechabsichten können im Rahmen folgender Themenkreise realisiert werden:

Unterricht, Klassenzimmer, Schulsachen; Familie und Freunde, Alltag zu Hause, Feste; Einkaufen; Arbeit und Freizeit; Essen und Trinken; Kleidung; Zeit; Wetter; Ferien; Reisen; Tiere uä.

Sprechabsichten:

Kontakte aufnehmen

Grüßen, jemanden ansprechen

Sich verabschieden

Sich vorstellen

Freunde/Familienmitglieder vorstellen

Einladen

Eine Einladung annehmen bzw. ablehnen

Sich am Telefon melden

Befinden erfragen

Über sein Befinden Auskunft geben

Jemanden ansprechen

Sich entschuldigen

Fragen/Feststellen, wem ein bestimmter Gegen-

stand gehört

Handlungen anbahnen bzw. veranlassen

Vorschläge machen

Bitten äußern, jemanden ersuchen, etwas zu tun

Hilfe erbitten bzw. anbieten

Anordnungen erteilen

Informationen einholen und geben

Identifizieren eines bestimmten Gegenstandes (zB anhand der Farbe, Größe)

Bedeutung eines Wortes/einer Beziehung erfragen

Angaben über sich und andere machen (zB Name, Alter, Besitz, Wohnort)

Angaben über Name, Alter usw. vom Partner oder über eine dritte Person erfragen

Sagen, daß man etwas nicht weiß

Fragen bzw. feststellen, wo sich etwas befindet Auskünfte über Lieblingstiere, Spielsachen, Kleidungsstücke usw. geben bzw. erfragen

Zeitangaben erfragen und Zeitangaben machen Auskünfte über Fähigkeiten erfragen bzw. geben (zB in Verbindung mit Spiel und Sport)

Fragen nach der Menge/dem Preis

Fragen, wieviel etwas kostet

Sagen, daß man nicht versteht

Um Wiederholung ersuchen

Stellungnahmen abgeben

Zustimmung bzw. Ablehnung äußern

Positive und negative Kurzantworten

Etwas verneinen

Um Erlaubnis bitten und darauf reagieren Anerkennung äußern

Wünsche und Gefühle ausdrücken bzw. erfragen

Gefallen und Mißfallen äußern (zB in Verbindung mit Nahrung, Kleidung usw.)

Wünsche äußern und danach fragen (zB zu Hause/im Restaurant)

Zufriedenheit ausdrücken

Sich bedanken

Mitleid/Bedauern ausdrücken

Wortschatz:

Die Unterrichtsarbeit hat sich an einem Grundwortschatz zu orientieren, der nach den Kriterien der Themenbezogenheit, der Altersgemäßheit und des leicht Erlernbaren sowie unter Berücksichtigung des für Wiederholung und Sicherung des Unterrichtsertrages notwendigen Zeitaufwandes festzulegen ist.

Grammatik:

Redemittel werden auf dieser Lernstufe ganzheitlich erfahren und erlebt. Eine formale Kategorisierung (und Benennung) ist nicht altersgemäß; von einer Vorgabe grammatikalischer Regeln ist daher abzusehen.

Aussprache:

Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der beiden Fertigkeiten Hörverstehen und Sprechen sind die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache. Der Unterricht in der Grundschule soll die Kinder an den Klang der Sprache gewöhnen und eine richtige Aussprache anbahnen, wobei neben der Lautsschulung auch der Intonation, der Wortbindung und dem Rhythmus Aufmerksamkeit zu schenken ist. Ausspracheschulung sollte im allgemeinen nicht isoliert betrieben, sondern in alle Phasen des Unterrichts integriert werden. Geeignete Übungsformen sind Vor- und Nachsprechen mit besonderer Berücksichtigung der charakteristischen Laute; Übungen zur Lautunterscheidung, soweit der vorgesehene Wortschatz dies erlaubt, sowie einfache Reime und Sprüche.

Didaktische Grundsätze:

Schülerzentrierte Arbeitsformen:

Das Lehren einer Fremdsprache wird nur dann erfolgreich vor sich gehen, wenn das Unterrichtsgeschehen nicht ausschließlich vom Lehrer dominiert wird.

Es ist darauf zu achten, daß auf lehrergesteuerte Phasen (Demonstration, Lehrer-Schüler-Gespräch) schülerzentrierte Arbeitsformen folgen, um die Eigenaktivität der Schüler sicherzustellen und die Sprechzeit zu erhöhen.

Folgende schülerzentrierte Arbeitsformen bieten sich an: Alle Schüler arbeiten gleichzeitig zu zweit, in kleinen Gruppen; alle Schüler bewegen sich gleichzeitig im Klassenzimmer, und jedes Kind führt mit verschiedenen Partnern einfache Gespräche.

Einsprachigkeit:

Im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule ist Einsprachigkeit anzustreben. Zur Klärung eines situativen Rahmens und bei der Angabe von Spielregeln kann die Muttersprache verwendet werden. Als Regel für die Verwendung der Muttersprache gilt: sowenig wie möglich, soviel wie nötig.

Medien:

Die Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit ist im weitgehend einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht besonders wichtig.

Als Medien kommen in Betracht:

Verwendung von Gegenständen, Tuchtafelbildern, Tafelskizzen, Folien, Wandbildern, Wort- und Bildkarten, Kassetten u. dgl. Darüber hinaus spielt das Verknüpfen von Sprechen und Handeln unter Einbeziehung von Gestik und Mimik eine wichtige Rolle.

Fehler:

Die Korrektur von Fehlern beim Sprechen ist stets behutsam durchzuführen, wobei der Lehrer die Rolle eines Helfers einnimmt. Es ist jedoch entscheidend, daß die Schüler in Transfersituationen spüren, daß sie auch frei agieren können, ohne daß Korrekturen durch den Lehrer vorgenommen werden, soweit durch den Fehler nicht die Kommunikation beeinträchtigt wird.

Wiederholung:

Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung ist zu achten. Insbesondere muß darauf Bedacht genommen werden, daß der bisher gelernte Sprachschatz stets in neuen Situationen verwendet bzw. erweitert wird (Transfer).

Wenn möglich, sollte der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule in Halbstunden erteilt werden, um das Behalten zu sichern und um die optimale Aufmerksamkeitszuwendung der Kinder zu garantieren.

Hörverstehen:

Der Schüler wird wesentlich mehr verstehen, als er sprachlich produzieren kann. Hörverstehen entwickelt sich im primär einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht durch das Verstehen der Lehreräußerungen sowie durch das Lösen von gezielten Aufgaben zum Hörverstehen, die über Medien (Tonband/Kassette) vermittelt werden. Die Aufgaben müssen jedoch so gestaltet sein, daß sie ohne den Rückgriff auf die Fertigkeit des Lesens oder Schreibens bewältigt werden können. (Die Schüler kreuzen zB aus einer Folge von Bildern das Bild an, das dem Gehörten entspricht.)

Sprechen:

Die Sprechfertigkeit der Kinder wird anhand authentischer, altersgemäßer Minidialoge geschult, wobei die Verwendung der gesprochenen Sprache (Kurzformen) zu beachten ist. Die Schüler reproduzieren und variieren die Dialoge nach der Darbietung in Partnerarbeit.

Nicht das bloße auswendige Aufsagen von Minidialogen ist als Ziel anzustreben, sondern die Anbahnung der spontanen Verwendung der Fremdsprache in den für den Grundschulunterricht charakteristischen Situationen.

Es ist darauf zu achten, daß ein möglichst natürliches Sprechtempo eingehalten wird, welches die Grundlage für eine gute Aussprache, Wortbildung und Intonation bildet.

Lesen und Schreiben:

Leseverstehen und Schreiben nehmen im Unterricht der Grundschule einen so bescheidenen Platz ein, daß man von einer Ausbildung dieser beiden Fertigkeiten nicht sprechen kann. Texte (Wörter, Wortgruppen, Sätze, Minidialoge) können aber als Gedächtnisstütze eingesetzt werden, wenn den Kindern das Klangbild vertraut ist und von ihnen ohne Schwierigkeiten reproduziert wird.

Das Schreiben ist auch im 2. Lernjahr auf ein Mindestmaß zu beschränken, da der erforderliche Zeitaufwand in keinem vertretbaren Verhältnis zum Lernergebnis stehen würde.

Wortschatz:

Der Wortschatz soll kontextuell (im Wortfeld, im sinnvollen Satz) dargeboten und geübt werden. Realia, Bildmaterial, Gestik und Mimik usw. unterstützen die Bedeutungsvermittlung.

Das Qualitative hat generell Vorrang vor dem Quantitativen. Es kommt nicht darauf an, möglichst viele Wörter zu vermitteln, sondern einen kleinen, sorgfältig ausgewählten Grundwortschatz zu erarbeiten, zu üben und vielfältig anzuwenden.

Aussprache:

Die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache sind eine sehr wichtige Aufgabe des Unterrichts in der Grundschule. Die Schüler sollen lernen, Laute und Lautfolgen richtig zu hören und wiederzugeben. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei den sinntragenden Phonemen zu schenken, da deren unrichtige Artikulation zur Störung der Verständigung führen kann.

Sie sollen aber auch Wortbindungen sowie fallende und steigende Endintonationen richtig hören und nachsprechen können und erkennen, daß mit Hilfe der Sprachmelodie auch Gefühle, wie Verwunderung, Zweifel, Ärger, Begeisterung usw., ausgedrückt werden können.

Die Laute werden nicht isoliert an die Kinder herangetragen. Ihr Auftreten ergibt sich aus den einfachen Gesprächen, die der Lehrer von Anfang an mit den Kindern führt. Kinder dieser Altersgruppe lernen vor allem durch Nachsprechen. Der Lehrer spricht im normalen Sprechtempo vor, die Schüler hören zu, beobachten die Mundstellung des Lehrers und sprechen nach. Ergänzend dazu wird es sich in einigen Ausnahmefällen als nützlich erweisen, kognitive Hilfen zu bieten, zB:

  • Strichaufzählung
    Andeuten der Satzmelodie und Wortbildung durch die Hand des Lehrers,
  • Strichaufzählung
    Fühlen des Vibrierens am Kehlkopf bzw. Nasenflügel.

Eine gute Möglichkeit, Ausspracheschulung attraktiv zu gestalten, ergibt sich durch die Verwendung von kurzen Reimen, die eine größere Anzahl der zu übenden Laute enthalten. Auch das Zusammenstellen von Reimpaaren, das Erfinden von Klangbildern und das Verwenden von Auszählreimen bereiten den Kindern viel Spaß und helfen, die bei der Ausspracheschulung leicht drohende Monotonie zu vermeiden.

Übungsformen:

Dem Spielerischen und Musischen kommt im Unterricht in der Grundschule besondere Bedeutung zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind für 8- und 9jährige äußerst wirkungsvolle Motivationsträger. Sie ermöglichen es dem Lehrer, sehr viel Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu bringen, darüber hinaus aber auch grundlegende Redemittel in einer die Schüler sehr ansprechenden Form zu üben, zu festigen und anzuwenden.

Der Gebrauch der Fremdsprache wird im Rollenspiel, Ratespiel, Denkspiel, Wettspiel, Sing- oder Tanzspiel zur zwingenden Notwendigkeit, wenn der Schüler an einem Geschehen teilnehmen möchte, das offensichtlich allen Spaß bereitet. Das Erleben der fremden Sprache in Verbindung mit spielerischer Tätigkeit oder das Singen fremdsprachiger Lieder vermittelt den Kindern ein Erfolgsgefühl und fördert damit die Bereitschaft zu weiterer Beschäftigung mit der Sprache.

Werden Äußerungsmuster nicht mit Hilfe von Spielen erarbeitet, dann bieten sich kurze Reihenübungen sowie Frage- und Antwortketten an.

Abzulehnen ist das Üben reiner Grammatiksätze, weil sie infolge des Mangels an Sinnhaftigkeit rasch vergessen werden.

Lieder und Reime:

Lieder haben vor allem die Funktion, Abwechslung und Spaß in den Unterricht zu bringen. Ihre Auswahl orientiert sich an den Kriterien der Altersgemäßheit, am Jahresablauf und am sprachlichen Niveau der Texte, und es ist zu beachten, daß die geforderte Sprachleistung immer im Rahmen des für Grundschüler leicht Erlernbaren bleibt.

Verbindliche Übung ”Verkehrserziehung” Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch die Verkehrserziehung in der Volksschule soll eine kritische, verantwortungsvolle und umweltbewußte Einstellung zum Straßenverkehr geweckt und ein sicheres Verhalten als Fußgänger, Mitfahrer und Radfahrer angestrebt werden.

Lernprozesse in der Verkehrserziehung sind unter dem Anspruch der Förderung sozialer Bewußtseinsbildung und sozialer Haltung zu organisieren. Durch entsprechende Formen der Vermittlung sollen Einsichten, Einstellungen, Verhaltensweisen und Kenntnisse grundgelegt werden; dies sowohl mit dem Ziel, das Grundschulkind zur Teilnahme als Fußgänger am Straßenverkehr zu befähigen, als auch unter dem Gesichtspunkt seiner künftigen Verkehrsteilnahme als Jugendlicher und Erwachsener.

Im einzelnen soll Verkehrserziehung

  • Strichaufzählung
    Einsichten in elementare Zusammenhänge der Verkehrsregelung und des Verkehrsablaufs sowie zwischen Straßenverkehr und Umweltschutz erschließen;
  • Strichaufzählung
    zur Bereitschaft führen, vorgegebene Normen und Regelungen sowie sonstige Erfordernisse und Gegebenheiten im Straßenverkehr zu akzeptieren und sich um soziales, auf Sicherheit gerichtetes, die Umwelt schützendes Verhalten zu bemühen;
  • Strichaufzählung
    die optische und akustische Wahrnehmungsfähigkeit, die Motorik, das Konzentrationsvermögen und die Reaktionssicherheit der Kinder als Voraussetzung für eine selbständige, sichere Teilnahme am Straßenverkehr verfeinern;
  • Strichaufzählung
    die als Grundlage für verkehrsangemessenes Verhalten erforderlichen Kenntnisse über Verkehrseinrichtungen, Verkehrsvorschriften, Verkehrswege und Verkehrsmittel sowie Kenntnisse über den Umweltschutz und seine Bedeutung vermitteln;
  • Strichaufzählung
    durch Einübung konkreter Verhaltensmuster zur Bewältigung der täglichen Anforderungen als Fußgänger und als Mitfahrer in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch als Radfahrer befähigen.

Lehrstoff:

Die Verkehrserziehung in der Grundschule hat bestimmte Grundleistungen zur Voraussetzung; sie sind auf allen vier Schulstufen zu fördern und durch gezielte Maßnahmen zu sichern.

Die optische Wahrnehmung verfeinern und das Symbolverständnis für optische Zeichen erweitern

Lichtzeichen von Anlagen und Lichtzeichen an Fahrzeugen wahrnehmen, ihre Signalfunktion verstehen und ihre Bedeutung für das Verhalten der Verkehrsteilnehmer kennen

Verkehrszeichen (Farbe, Form), andere Verkehrseinrichtungen und Fahrzeuge im Verkehr von weitem wahrnehmen

Die optischen Wahrnehmungsmöglichkeiten anderer Verkehrsteilnehmer in Betracht ziehen: selbst gesehen werden

Die akustische Wahrnehmung verfeinern und das Symbolverständnis für akustische Zeichen erweitern

Verkehrsgeräusche bewußt wahrnehmen, unterscheiden und das eigene Verhalten darauf einstellen:

  • Strichaufzählung
    Motorengeräusche (Moped, Motorrad, Traktor, PKW, LKW usw.)
  • Strichaufzählung
    Fahrgeräusche (Anfahren, Beschleunigen, Bremsen, Rutschen usw.)
  • Strichaufzählung
    Geräuschquellen orten: ihre Lage bzw. Richtung angeben, ihre Entfernung vom eigenen Standpunkt schätzen

Die Kommunikationsfähigkeit im Straßenverkehr fördern

Im Straßenverkehr gebräuchliche nonverbale Kommunikationsmuster wahrnehmen, verstehen und das eigene Verhalten darauf einstellen:

  • Strichaufzählung
    Handzeichen, Gesten, Blickkontakt
  • Strichaufzählung
    Bewegungsabläufe von Fahrzeugen (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Verzögerung, Richtungsänderung)
  • Strichaufzählung
    Warnsignale (Fahrradglocke, Hupe, Folgetonhorn usw.)

Typische Merkmale bestimmter Verkehrsteilnehmer erkennen und auf ihr mögliches Verhalten Rücksicht nehmen: alte Menschen, Behinderte, Kinder usw.

Das Kommunikationsvermögen und die die Reaktionssicherheit verfeinern

Im realen Verkehrsgeschehen wesentliche Einzelheiten wahrnehmen

Die Konzentration beeinträchtigende Faktoren Erkennen

Entfernungen und Geschwindigkeiten situationsgemäß richtig beurteilen und darauf angemessen reagieren

Grundstufe römisch eins (1. und 2. Schulstufe)

Vorgegebene Regeln akzeptieren

Entwickeln von Einsichten in die Notwendigkeit der Verkehrsordnung

Auf Grund von Beobachtungen und Erfahrungen die Einsicht erschließen,

  • Strichaufzählung
    daß der Straßenverkehr durch eine Verkehrsordnung geregelt werden muß und
  • Strichaufzählung
    daß diese Regelungen auch für das eigene Verhalten im Straßenverkehr Schutz und Hilfe bieten

Vertrautmachen mit den Verkehrsverhältnissen im Einzugsbereich der Schule

Bewußtmachen besonderer Merkmale der örtlichen Verkehrsflächen

Gehsteig, Gehweg, Fahrbahn; Fußgängerübergang, Kreuzung; Straßen im verbauten Gebiet, Freilandstraßen; schmale/breite Straßen; viel/wenig Verkehr; übersichtliche/unübersichtliche Stellen; Schulwegsicherung

Erkennen besonderer Gefahrenstellen

Verparkte Straßen, Haltestellen; Baustellen, Umleitungen; schneller Verkehrsstrom; gefährliche Stellen auf Freilandstraßen, erschwerte Sichtverhältnisse (Kurven, Kuppen, Nebel, Dämmerung usw.)

Erkennen von empfehlenswerten Überquerungsstellen

Unter- bzw. Überführung, geregelter Übergang (Ampel, Exekutive, Schülerlotsen, Schulwegpolizei), Zebrastreifen, übersichtliche Stellen

Verhalten von Kindern als Mitfahrer

Grundlegende Gesichtspunkte über das Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Schulbus, im PKW

Der Fußgänger im Straßenverkehr — Aufbau von angemessenen Verhaltensweisen

Verkehrszeichen beachten

Die für den Fußgänger bedeutendsten Verkehrszeichen kennen und das eigene Verhalten darauf einstellen

Verhalten auf dem Gehsteig oder Gehweg

Die wichtigsten Verkehrsregeln kennen und beachten:

  • Strichaufzählung
    Benützen von Gehsteigen und Gehwegen (Benützungspflicht, auf der der Fahrbahn abgelegenen Seite gehen usw.)
  • Strichaufzählung
    wenn Gehsteige und Gehwege nicht vorhanden sind (zB auf Freilandstraßen): Links gehen – Gefahr sehen
  • Strichaufzählung
    nicht überraschend die Fahrbahn betreten

Verhalten vor dem Überqueren der Fahrbahn ohne Überquerungshilfe

Bewußte Auswahl der Überquerungsstelle; Stehenbleiben am Gehsteig-/Fahrbahnrand bzw. an der Sichtlinie; mehrmaliger Blick nach beiden Seiten; allenfalls Kontaktaufnahme mit Fahrzeuglenkern (Blickkontakt); Entscheidung zum Überqueren treffen (witterungsbedingte Straßenverhältnisse berücksichtigen, anderen nicht blindlings nachgehen)

Verhalten vor dem Überqueren der Fahrbahn auf Zebrastreifen

Nach Möglichkeit für das Überqueren der Fahrbahn Zebrastreifen wählen; vor dem Betreten den Verkehr genau beobachten; bedenken, daß der Zebrastreifen keinen absoluten Schutz bietet

Verhalten vor dem Überqueren der Fahrbahn auf ampelgeregelten Kreuzungen

Sich nach vorhandenen Ampelregelungen (Mittelampel, Fußgängerampel, Druckknopfampel) richten; auch bei Grün nicht gleich gehen, sondern zuerst schauen (zB abbiegende Fahrzeuge)

Verhalten vor dem Überqueren der Fahrbahn auf durch Exekutivbeamte oder Schülerlotsen geregelten Kreuzungen

Sich nach den Handzeichen richten, womöglich Blickkontakt herstellen; auch hier beim Freizeichen nicht gleich gehen, sondern zuerst schauen (zB abbiegende Fahrzeuge)

Verhalten beim Überqueren der Fahrbahn

Auch jetzt nach beiden Seiten schauen, rasch gehen (nicht laufen), auf kürzestem Weg überqueren

Bei vor dem Zebrastreifen anhaltenden Fahrzeugen auch auf Überholer achten; bei vorzeitigem Phasenwechsel der Ampel weitergehen

Beim Herannahen von Einsatzfahrzeugen (Folgetonhorn, Blaulicht) besonders vorsichtig sein

Vertrautmachen mit den Regelungen für das Spielen auf der Straße

Die Regelungen für das Spielen auf der Straße kennenlernen und sich entsprechend verhalte

Beachten des prinzipiellen Verbots für das Spielen auf der Fahrbahn, auf dem Gehsteig und auf Gehwegen (Ausnahmeregelungen bei Spiel- und Wohnstraßen)

Beachten des Sicherheitsaspekts und Wecken der Rücksichtnahme

3. Schulstufe

Die folgenden Lehrstoffe können je nach den regionalen Verkehrsgegebenheiten unterschiedlich akzentuiert werden.

Das für die Teilnahme als Fußgänger am Straßenverkehr erworbene Wissen und Verhalten erweitern und vertiefen

Verkehrszeichen und Verkehrsregeln kennen und beachten

Zusätzliche, für das Verhalten der Fußgänger bedeutsame Verkehrszeichen und sonstige Verkehrseinrichtungen kennen und das eigene Verhalten darauf einstellen

Die für Fußgänger bedeutsamen Verkehrsregeln kennen, akzeptieren und danach handeln

Erweitern des Regelverständnisses

Auch Ausnahmeregelungen sind Verkehrsregeln (zB Zusatztafeln bei Verkehrszeichen, Vorrang für Einsatzfahrzeuge)

Soziales, auf Sicherheit gerichtetes Verhalten im Straßenverkehr erweitern

Verantwortungsbewußtes und vorausschauendes Verhalten entwickeln

Das eigene Verhalten im Straßenverkehr kritisch reflektieren; sich zunehmend der eigenen Verantwortung für dieses Verhalten bewußt werden; Konfliktsituationen vermeiden

Das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer beobachten; Fehlverhalten erkennen und das eigene Verhalten darauf einstellen Mögliche Gefahren im Straßenverkehr rechtzeitig erkennen und das eigene Verhalten darauf einstellen, zB

  • Strichaufzählung
    Verkehrszeichen, die auf Gefahren hinweisen
  • Strichaufzählung
    besondere Beschaffenheit der Verkehrsfläche (Glatteis, Schnee, Nässe, Laub usw.)
  • Strichaufzählung
    Beeinträchtigung der Sicht (Nebel, Regen, Dunkelheit usw.)

Personen der Verkehrsüberwachung unterstützen

„Ordnungshüter“ im Straßenverkehr (Exekutive, Schülerlotsen, Schulwegpolizei) anerkennen und durch eigenes Verhalten unterstützen

Richtiges Verhalten bei Unfällen erwerben

Bei Unfällen situationsgerecht und altersgemäß handeln (Hilfe holen, nicht durch Neugier andere behindern, in besonderen Fällen selbst einfache Hilfeleistungen vornehmen)

Das Kind als Mitfahrer in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln — Aufbau von angemessenen Verhaltensweisen

Öffentliche Verkehrsmittel im Umkreis des Schulstandortes

Das öffentliche Verkehrsnetz im Einzugsbereich der Schule kennen: Bahn, Bus, Straßenbahn, U-Bahn

Erste Einsichten in die Bedeutung des öffentlichen Verkehrs für den Umweltschutz gewinnen

Verkehrsgerechtes Verhalten der Benützer von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen

Verhalten vor dem Einsteigen, zB

  • Strichaufzählung
    auf dem Gehsteig bleiben
  • Strichaufzählung
    auf Bahnsteigen Sicherheitsabstand zu den Gleisen einhalten
  • Strichaufzählung
    erst einsteigen, wenn das Fahrzeug/der Zug hält
  • Strichaufzählung
    beim Einsteigen nicht drängen

Verhalten im Verkehrsmittel, zB

  • Strichaufzählung
    sich festhalten
  • Strichaufzählung
    nach Möglichkeit Sitzplätze benützen
  • Strichaufzählung
    älteren Menschen und Behinderten den

Sitzplatz überlassen

  • Strichaufzählung
    Ruhe und Ordnung bewahren
  • Strichaufzählung
    den Fahrer nicht stören
  • Strichaufzählung
    die Einrichtungen des Verkehrsmittels möglichst schonend behandeln

Verhalten beim und nach dem Aussteigen, zB

  • Strichaufzählung
    im Schulbus erst aufstehen, wenn der Bus hält
  • Strichaufzählung
    in öffentlichen Verkehrsmitteln rechtzeitig zum Ausgang gehen
  • Strichaufzählung
    die Fahrbahn erst überqueren, nachdem das Verkehrsmittel abgefahren ist

Verkehrsgerechtes Verhalten beim Mitfahren in/ auf anderen (privaten) Verkehrsmitteln

Verhalten als Mitfahrer im PKW, zB

  • Strichaufzählung
    auf der Gehsteigseite ein- und aussteigen
  • Strichaufzählung
    Rücksitz benützen und Sicherheitsgurte anlegen
  • Strichaufzählung
    den Fahrer nicht stören oder ablenken

Verhalten als Mitfahrer auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen, zB

  • Strichaufzählung
    nur auf gut gesicherten Sitzen sitzen
  • Strichaufzählung
    sich gut festhalten

Das Kind als Radfahrer Vermittlung erster Kenritnisse, Einsichten und Verhaltensweisen

Das Fahrrad — ein Verkehrsmittel

Anbahnung einer sachlichen Einstellung zum Gebrauch des Fahrrades: kein Spielzeug, sondern ein Verkehrsmittel

Gesetzliche Regelungen über Altersgrenzen

Die für das Lenken eines Fahrrades wichtigsten Altersgrenzen kennen, sie akzeptieren und sich entsprechend verhalten

Verkehrszeichen beachten

Die für Radfahrer bedeutendsten Verkehrszeichen kennen und das eigene Verhalten darauf einstellen

Verkehrssicheres Fahrrad und Sicherheitsausrüstung des Lenkers

Die Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausrüstung des Fahrrades kennen; das eigene Fahrrad diesbezüglich überprüfen und eventuelle Mängel ergänzen (lassen)

Die für die Sicherheit des Lenkers erforderliche Ausrüstung (zB Sturzhelm) kennen und benützen

4. Schulstufe

Die folgenden Lehrstoffe können je nach den regionalen Verkehrsgegebenheiten unterschiedlich akzentuiert werden.

Soziales, auf Sicherheit gerichtetes Verhalten im Straßenverkehr erweitern und vertiefen

Sich als Fußgänger sicher verhalten

Besondere Situationen beim Überqueren der Fahrbahn kennen und das eigene Verhalten darauf einstellen (wenn die Verkehrsampel nicht funktioniert, wenn Fahrzeuge abbiegen wollen, wenn man allein an einer ungeregelten Kreuzung ist usw.)

Sich beim Überqueren von beschrankten und unbeschrankten Eisenbahnübergängen verkehrsgerecht verhalten

Sich bei Baustellen, Umleitungen und anderen Verkehrsbehinderungen verkehrsgerecht verhalten

Für andere Verkehrsteilnehmer Verantwortung übernehmen

Kleinere Kinder im Straßenverkehr führen (zB kleinere Geschwister, Schulwegpartnerschaften)

Behinderten und älteren Menschen helfen

Mögliche Gefahren rechtzeitig erkennen und darauf angemessen reagieren

Das eigene Verhalten auf die besondere Art der Fortbewegung von Verkehrsmitteln einstellen, zB

  • Strichaufzählung
    Schwierigkeiten des Spurhaltens einspuriger Fahrzeuge
  • Strichaufzählung
    Spurgebundenheit der Schienenfahrzeuge
  • Strichaufzählung
    Überbreite und/oder Überlänge von Fahrzeugen
  • Strichaufzählung
    Ausscheren langer Fahrzeuge in Kurven

Sich als Mitfahrer in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln zunehmend selbständig und sicher verhalten

Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel und Schulbusse

Erweiterte Kenntnisse über das öffentliche Verkehrsnetz erwerben (Verkehrsknotenpunkte, Verkehrsanschlüsse, Taktverkehr usw.)

Das eigene Verhalten und das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer kritisch reflektieren

Mögliche Konflikt- und Gefahrenquellen kennen, sie rechtzeitig erkennen und das eigene Verhalten darauf einstellen

Mitfahren in/auf anderen (privaten) Verkehrsmitteln

Sich als Mitfahrer im PKW richtig verhalten

Die Vorschriften für das Mitfahren auf Fahrrädern kennen und sich dementsprechend verhalten

Mögliche Gefahrenquellen kennen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen (zB Sicherheitsgurten, Schutzhelm; aber auch: sich gut festhalten)

Einsichten in das Verhalten von Fahrzeuglenkern gewinnen

Durch Technik und Witterung bedingte Probleme kennen: toter Winkel, Bremsweg, Sichtbehinderung usw.

Andere Störfaktoren beachten: Lärm, Ablenkung, Behinderung bei der Fahrtätigkeit usw

Als Radfahrer Sicherheit im Straßenverkehr erwerben

Das Fahrrad — ein Gebrauchsgegenstand und Verkehrsmittel

Erkennen und einsehen, daß. das Fahrrad ein Verkehrsmittel ist, dessen Benutzung viele Vorteile bringt, aber auch Gefahren in sich birgt

Im Einzugsbereich der Schule vorgesehene Verkehrsflächen für Radfahrer kennen und benutzen

Sichere Beherrschung des Fahrrades

Die Bedeutung einer sicheren Spurführung auf gerader Fahrbahn und in Kurven für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer kennen

Die Bedeutung zeitgerechten Bremsens mit der Vorderrad- und Hinterradbremse erkennen und das eigene Verhalten darauf einstellen

Verkehrszeichen und andere Verkehrseinrichtungen kennen

Die für Radfahrer bedeutsamen Verkehrszeichen kennen und sich ihrer Bedeutung entsprechend verhalten

Die verschiedenen Bodenmarkierungen kennen und sich ihrer Bedeutung entsprechend verhalten

Das Vorrangprinzip, Vorrang- und Nachrangregeln kennen

Die Prinzipien „Vorrang“ — „Nachrang“ und ihre Bedeutung für die Verkehrssicherheit kennen

Die für Radfahrer wichtigsten Vorrang- und Nachrangregeln kennen und in praktischen Beispielen im Schonraum erproben

Zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen

Die Bedeutung des Defensivverhaltens im Straßenverkehr kennen und selbst beachten, zB

  • Strichaufzählung
    angemessene Geschwindigkeit (insbesondere beim Bergabfahren)
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsabstand einhalten (vorne und seitlich)
  • Strichaufzählung
    die Fahrweise der Oberflächenbeschaffenheit der Fahrbahn anpassen
  • Strichaufzählung
    Gepäcksstücke (zB Schultasche) sicher befördern
  • Strichaufzählung
    den Vorrang von Einsatzfahrzeugen beachten
  • Strichaufzählung
    die besondere Regelung des Vorrangs für Schienenfahrzeuge beachten

Radfahren im verbauten Gebiet und auf Freilandstraßen

Wichtige Verhaltensregeln für das Radfahren in verbauten Gebieten und auf Freilandstraßen kennen und einhalten

Verbote und Gebote

Die für Radfahrer gesetzlich festgelegten Verbote und Gebote kennen und einhalten

Abbiegen

Sicheres Verhalten beim Rechtsabbiegen auf geregelten und ungeregelten Kreuzungen durch Üben im Schonraum erwerben

Die schwierige Situation des Linksabbiegens auf geregelten und ungeregelten Kreuzungen im Schonraum besonders gut einüben

Überholen

Die für das Überholen und Überholtwerden geltenden Regelungen kennen und anwenden; mögliche Gefahren bewußtmachen

Den Zusammenhang zwischen Straßenverkehr und Umwelt erschließen

Erste Einsichten in die Beziehungen zwischen Wohnumwelt und Straßenverkehr

Den Zusammenhang zwischen Wohnraum, Wirtschaftsraum und Verkehrsnetz an einem regionalen Beispiel erkennen

Kritische Aspekte zwischen dem Anspruch auf gesundes Wohnen und dem Bedarf an Straßenverkehr rschließen

Möglichkeiten einer Veränderung des Straßenverkehrs im Einzugsbereich der Schule zugunsten besserer Wohnqualität überlegen

Luftverschmutzung

Durch den Vergleich Straßenfahrzeuge (ohne Fahrräder) — Schienenfahrzeuge den Unterschied der Luftverschmutzung (Schadstoffemission) erkennen

Lärmentwicklung

Verkehrsmittel in solche mit hoher, mit mittelmäßiger, mit geringer und mit keiner Lärmentwicklung einteilen

Grundwasserverschmutzung

Gefahren der Grundwasserverschmutzung durch Benzin und Öl erkennen

Ausnutzungsgrad

Den unterschiedlichen Ausnutzungsgrad verschiedener Verkehrsmittel erkennen (Menschen- und Gütertransport durch Fahrrad, PKW, LKW, Bus, Bahn; Begriff Massenverkehrsmittel)

Landschaftsverbrauch

Den unterschiedlichen Landschaftsverbauch für den Straßenverkehr einerseits und den Schienenverkehr andererseits erkennen

Didaktische Grundsätze:

Der verbindlichen Übung Verkehrserziehung sind besondere Bildungs- und Lehraufgaben sowie konkrete Lehrstoffe zugeteilt, um eine weitgehend eigenständige Behandlung dieses bedeutsamen Erziehungsauftrags der Grundschule sicherzustellen. Als solche steht sie zwar in engem Zusammenhang mit dem fächerübergreifenden Unterrichtsprinzip Verkehrserziehung, sie ersetzt dieses Prinzip jedoch nicht.

Verkehrserziehung ist ihrem Wesen nach auf die Aneignung normgerechten, situationsangemessenen Verhaltens, das der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer dient, ausgerichtet.

Da sich Verhalten im allgemeinen sowohl aus dem individuellen Selbstkonzept des Kindes als auch durch auf Lernen gerichtete Anregungen und Herausforderungen und die darauf folgenden Rückmeldungen entfaltet, ergeben sich in Übereinstimmung mit den allgemeinen didaktischen Grundsätzen des Lehrplans ua. folgende spezifische didaktische Ansprüche an den Unterricht:

  1. Litera a
    Verkehrserziehung schöpft auf allen vier Schulstufen ihre Lernanlässe und Inhalte überwiegend aus den realen Verkehrsverhältnissen und -ereignissen im Einzugsbereich der Schule. Dies schließt die Möglichkeit von Gelegenheitsunterricht ein. Außerdem können im Sinne des Rahmencharakters des Lehrplans insbesondere auf der 3. und 4. Schulstufe bei der Stoffauswahl die Schwerpunkte den regionalen Verkehrsgegebenheiten entsprechend unterschiedlich gesetzt werden.
  2. Litera b
    Im Hinblick auf den Grundsatz der Kindgemäßheit des Unterrichts ist insbesondere bei der Vermittlung der rechtlichen Vorschriften behutsam vorzugehen. Um auf das Verhalten der Kinder einzuwirken, sind diese Vorschriften wiederholt und in verschiedenen Sinnzusammenhängen aus dem realen Verkehrsgeschehen einsichtig zu machen.
  3. Litera c
    Neben sachlichem Lernen ist Verkehrserziehung wesentlich auch auf soziales Lernen ausgerichtet. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die Eingebundenheit des am Verkehr teilnehmenden Kindes in die große Gruppe der Verkehrsteilnehmer im Sinne einer gut eingespielten Verkehrsgemeinschaft hinzuweisen. Jeder trägt nicht nur für sich selbst, sondern in hohem Maß auch für andere Verantwortung. Das Rollenspiel kann als eines der Mittel zur Selbsterfahrung in diesem Lernbereich empfohlen werden.
  4. Litera d
    Um auf die Entfaltung des Verhaltens der Kinder nachhaltig einwirken zu können, ist zur Bewältigung konkreter Verkehrssituationen des Alltags das Einüben von Verhaltensmustern in geeigneten Schonräumen (Verkehrserziehungsgarten, Schulhof, Turnsaal u. dgl.) unerläßlich. Dabei können auch Beamte der Exekutive über das „Standardprogramm für den schulischen Einsatz der Exekutivbeamten in der Verkehrserziehung” und über die Vorbereitung auf die „Freiwillige Radfahrprüfung” hinaus einbezogen werden. Um Lernen durch Einsicht zu ermöglichen, ist die Begründung dieser Verhaltensmuster durch die Schüler notwendig.
  5. Litera e
    Regelmäßige Wiederholung und systematische Festigung der im Abschnitt Lehrstoff angegebenen Verhaltsweisen sind wichtige Voraussetzungen für die Sicherung des Unterrichtsertrages. Dabei ist auf eine enge Verklammerung der Inhalte der Verkehrserziehung von der 1. bis zur 4. Schulstufe zu achten.
  6. Litera f
    Verkehrserziehung sollte auf allen vier Schulstufen vom Lehrer so engagiert angelegt werden, daß sie von jedem Kind als etwa besonders Wichtiges, Lebensbedeutsames erkannt und akzeptiert wird. Richtiges, zunehmend selbständiges Verhalten im Straßenverkehr sollte als echte Lernleistung anerkannt und bei entsprechenden Gelegenheiten auch verstärkt werden.

B. VOLKSSCHULOBERSTUFE

Berufsorientierung

Wie verbindliche Übung „Berufsorientierung“ in Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2000,, in der jeweils geltenden Fassung.

NEUNTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN

A. GRUNDSCHULE

Unverbindliche Übungen Spielmusik Bildungs- und Lehraufgabe:

Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musikerziehung soll Spielmusik die Freude am gemeinsamen Musizieren fördern und das Verständnis für Musik vertiefen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf dem Musizieren in der Gruppe. Spielmusik kann und soll außerschulischen Instrumentalunterricht nicht ersetzen.

Spielstücke, regionale Volksmusik; Klangexperimente und Improvisationen

Rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern

Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung; gelegentlicher Einsatz technischer Medien (Tonbandmitschnitte zur Hörkontrolle, Musikbeispiele als Anregung und zum Vergleich)

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der Spielliteratur hat sich am Leistungsvermögen der Gruppe zu orientieren, um Überforderungen zu vermeiden. Möglichkeiten zum Musizieren auch gemeinsam mit dem Schulchor bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen sollen genützt werden.

Chorgesang Bildungs- und Lehraufgabe:

Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musikerziehung soll Chorgesang die Freude am Singen fördern und das Verständnis für Musik vertiefen. Die musikalischen Fähigkeiten des einzelnen sind unter Berücksichtigung der Gruppenzusammensetzung (Klassen- bzw. Schulchor) zu fördern.

Lehrstoff:

Ein- und mehrstimmige Lieder (zB Kinderlieder, regionale Volkslieder, Lieder aus anderen Ländern)

Sprachgestaltungen, Klangexperimente mit Sprach- und Singstimme

Gezielte Atem-, Stimmbi!dungs- und Artikulationsübungen; gelegentlicher Einsatz von Musikinstrumenten und technischen Medien (fonbandmitschnitte zur Hörlernkontrolle, Musikbeispiele als Anregung und zum Vergieich)

Didaktische Grundsätze:

Die Liedauswahl hat sich am Leistungsvermögen der Kinder zu orientieren, um Überforderungen insbesondere in stimmlicher Hinsicht zu vermeiden. Dabei hat der Lehrer auch auf kindgemäße Textinhalte und die geschmacksbildende Funktion der Lieder zu achten.

Möglichkeiten zum Singen bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen auch gemeinsam mit der Spielmusikgruppe sollen genützt werden.

Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe:

Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Bewegung und Sport sollen die dort angeführten Lehrstoffinhalte entweder im Sinne

  • Strichaufzählung
    einer vertieften Behandlung ausgewählter Übungsbereiche,
  • Strichaufzählung
    eines Aufholens bestehender Defizite bei motorischen Fertigkeiten und Fähigkeiten oder
  • Strichaufzählung
    einer besonderen Förderung von Begabten
angeboten werden.

Lehrstoff:

Siehe Pflichtgegenstand

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrstoffauswahl hat sich an den Bedürfnissen der Schüler zu orientieren.

Das Angebot (vor allem) zum Bewegen und Spielen soll besonders jenen Schülern ermöglicht werden, die auf Grund einer geringen Vorerfahrung weniger leistungsbereit sind. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Ängstlichkeit lernhemmend wirkt und die Lerninhalte daher angstabbauend sein sollten.

Dem unterschiedlichen Leistungsvermögen ist in Gruppen, die dem Aufholen von Defiziten dienen, durch differenzierten Unterricht Rechnung zu tragen.

Das Erleben in Übungsbereiche-, die organisatorisch im Rahmen des Pflichtgegenstandes nur schwer berücksichtigt werden können, soll den Begabten ermöglicht werden.

Leistungsbetonte Aktivitäten können auch durch den Erwerb von kindgemäßen Leistungsabzeichen abgeschlossen werden.

DARSTELLENDES SPIEL Bildungs- und Lehraufgabe:

Die unverbindliche Übung „Darstellendes Spiel” baut sowohl auf dem Lehrplan der Vorschulklasse auf (siehe verbindliche Übung: „Spiel”) als auch auf dem „Lernen im Spiel”, das in den allgemeinen Bestimmungen des Lehrplans für die Grundschule als Lernform in allen Pflichtgegenständen empfohlen wird.

Das „Darstellende Spiel” dient vor allem der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes.

Im einzelnen geht es darum,

  • Strichaufzählung
    die Lust am Spiel, die Lebensfreude und Heiterkeit der Kinder zu erhalten
  • Strichaufzählung
    sich mit den eigenen Gefühlen, Ideen, Wünschen und Bedürfnissen auseinanderzusetzen (Selbsterfahrung) und das Selbstwertgefühl zu stärken
  • Strichaufzählung
    sich in die Rolle des anderen hineinzuversetzen (Empathie)
  • Strichaufzählung
    kooperative Verhaltensweisen zu entwickeln (soziales Lernen)
  • Strichaufzählung
    Spannungen zu lösen und Aggressionen im Spiel abzubauen
  • Strichaufzählung
    Phantasie, Kreativität und divergentes Denken weiterzuentwickeln.

„Darstellendes Spiel” ist im weitesten Sinn „Lernen durch Erfahrung”, betont dabei alle musischen Komponenten und enthält wesentliche Zielsetzungen des sozialen Lernens und der Politischen Bildung.

Lehrstoff:

Interaktionsspiele zum Aufbau von Kontakt- und Spielbereitschaft

Lockerungs- und Vertrauensspiele, Kontakt- und Kommunikationsspiele, Sensibilisierungsspiele, Spiele zur Entspannung, zur Konzentration und zum Abbau von Aggressionen, Spiele ohne Sieger

Ausdrucksübungen zur Förderung der Spielfähigkeit und -fertigkeit

Alle Formen des nonverbalen Repertoires wie Mimik, Gestik, Tanz, Pantomime,...

Verbale Ausdrucksmöglichkeiten mit Lauten, Musik, Sprache,...

Improvisationen zum Einstieg ins Rollenspiel

Einfache Bewegungs- und Sprechszenen, pantomimische Darstellung, Geräuschbilder, Schatten-,. Figuren-, Masken- und Puppenspiel, Tanz- und Bewegungsspiel, Animation, Singspiel, eventuell auch Planspiel, Parodie, Kabarett und episches Theater

Auseinandersetzung mit verschiedenen technischen Mitteln und Requisiten

Verkleidungen, Tücher, Stäbe, Gebrauchsgegenstände, Licht, Tontechnik, Musik in allen Formen, Kostüme, Masken, Bühnenbild,... Einsatz von Film und Video als Kontrollhilfe und zur Dokumentation

Didaktische Hinweise:

Die Auswahl der Spielinhalte richtet sich in erster Linie nach den Bedürfnissen und Interessen der Kinder. Das Kind soll auf spielerische Weise, lustbetont, ohne jeden Leistungsdruck lernen, seine individuellen Fähigkeiten zu erleben und darzustellen. Das „Darstellende Spiel” bietet dem Kind eine Möglichkeit der Selbsterfahrung im Rahmen einer Gemeinschaft.

Beim „Darstellenden Spiel” soll der Spielprozeß im Vordergrund stehen. Das Spiel vor Zuschauern kann, muß aber nicht das Ziel sein.

Die Rolle des Lehrers erfordert ein einfühlsames Verhalten den Spielern und den Spielprozessen gegenüber. Leistungsbeurteilungen sollten vermieden werden. Beim „Darstellenden Spiel” ist – neben dem Spiel in der gesamten Gruppe – das Spiel in Kleingruppen anzustreben.

Das Mitspielen und das Darstellen von Rollen sollte immer auf der Freiwilligkeit der Spieler beruhen.

Muttersprachlicher Unterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Muttersprachlichen Unterrichts ist der Erwerb der Muttersprache zur Herstellung von Kontinuität und Stützung der Persönlichkeitsentwicklung, ausgehend von der Zugehörigkeit zum Sprach- und Kulturkreis der Eltern. Gefördert werden soll eine positive Einstellung zur Muttersprache und zum bikulturellen Prozeß (in der neuen Umwelt Österreich). Die prinzipielle Gleichwertigkeit von Muttersprache und Deutsch muß im Unterricht für die Schüler erlebbar sein, dann kann die Bedeutung der Zweisprachigkeit und der Bikulturalität den Schülern einsichtig gemacht werden.

Die Erreichung der Zweisprachigkeit ist Ziel des Muttersprachlichen Unterrichts, die Gleichwertigkeit von Muttersprache und Deutsch ist anzustreben. Zur Wahrung der Bildungschancen ist auf die Herstellung einer altersgemäßen Kommunikationsfähigkeit im schriftlichen wie mündlichen Bereich zu achten, die Kommunikationsbereitschaft und richtiger Sprachgebrauch sind zu fördern und zu festigen. Schließlich sind Grundeinsichten in die Sprachstruktur und in die Literatur der jeweiligen Sprache zu vermitteln.

Der Muttersprachliche Unterricht umfaßt folgende drei Aufgabenbereiche:

  • Strichaufzählung
    Festigung der Muttersprache/Primärsprache als Grundlage für den Bildungsprozeß überhaupt sowie für den Erwerb weiterer Sprachen
  • Strichaufzählung
    Vermittlung von Kenntnissen über das Herkunftsland (Kultur, Literatur, gesellschaftliche Struktur, ökonomische, politische Verhältnisse, usw.)
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit dem bikulturellen Prozeß (das ist Migrantenkultur, neue Sozialisationsbedingungen, neues kulturelles Umfeld, soziokulturelle und psychosoziale Konfliktfelder usw.)

Lehrstoff:

Grundstufe römisch eins (1. und 2. Schulstufe)

Das muttersprachliche Können der Kinder muß (oft) zu einem beträchtlichen Teil erst aufgebaut werden, dh. die Kinder verfügen (in der Regel) über sehr unterschiedliche Spracherfahrungen und unterschiedlich entwickelte Sprachfähigkeiten. Die Umwelt der Schüler bietet sehr unterschiedliche Anlässe und Möglichkeiten zur Verwendung der Muttersprache, die in der bikulturellen Lebenswelt gemachten Erfahrungen haben unterschiedliche Haltungen zur Muttersprache sowie zu Deutsch zur Folge. Deutsch ist als die primäre Unterrichtssprache zu erwerben, während die Muttersprache die primäre Erlebnis-, Erfahrungs- und Sozialisationssprache der Kinder ist. Unter diesen Gegebenheiten bildet sich ein unterschiedlich entwickelter Bilinguismus heraus. Kulturelle Unterschiede, Mißverständnisse und Verunsicherungen sind aufzugreifen, zu verbalisieren und aufzuarbeiten.

In der Grundstufe römisch eins umfaßt der Muttersprachliche Unterricht folgende Bereiche und Grobziele:

  • Strichaufzählung
    Erhalt, Pflege und Weiterentwicklung der im Vorschulalter erworbenen Sprachkenntnisse
  • Strichaufzählung
    Förderung und Weiterentwicklung der Begriffsbildung * Grundeinsichten in kontrastive Strukturen Muttersprache – Deutsch
  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit
  • Strichaufzählung
    Vermittlung von Grundwissen über das Herkunftsland
  • Strichaufzählung
    „Integrationsarbeit” (Reflexion über und Auseinandersetzung mit dem bikulturellen Prozeß)
  • Strichaufzählung
    Durchführung von interkulturellen Projekten

Das Ziel der Kommunikation in der Muttersprache soll auf die Bewältigung realer Kommunikationsanforderungen sowie auf reale Sprachverwendungszusammenhänge ausgerichtet sein. Thematische Kriterien sollen Vorrang vor formallinguistischen haben. Soziokulturelle Situationen, eigene Erfahrungen der Kinder sollen aufgegriffen werden und den gegenwärtigen oder künftigen Verständigungsinteressen und -bedürfnissen Rechnung tragen. Gefordert ist ein Unterricht, der ein offenes, flexibles Angebot zuläßt, darüber hinaus ist eine stark differenzierende und individualisierende Vorgangsweise im Unterricht notwendig.

Lehr- und Lernzieldefinition

  • Strichaufzählung
    Alphabetisierung in der Muttersprache, Vermittlung allgemeiner Kulturtechniken (ua. Rechnen) sowie nach Möglichkeit anderer Inhalte (Sachunterricht ua.) in der Muttersprache
  • Strichaufzählung
    Herstellung bzw. Erreichung altersgemäßer muttersprachlicher Sprachstandards
  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit (und zwar bezüglich des Wortschatzes, der Begrifflichkeit, des Satzbaues sowie hinsichtlich soziokommunikativer Situationen)
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für zweisprachige Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Vermittlung einer positiven Einstellung zur Muttersprache und zur Zweisprachigkeit

Teilziele

Mündliche Kommunikation:

Zur Steigerung der Verstehenskompetenz und der Sprechfähigkeit sind folgende Zwischenschritte notwendig:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung des muttersprachlichen Grundwortschatzes bzw. Herstellung gemeinsamer muttersprachlicher und begrifflicher Standards
  • Strichaufzählung
    Erweiterung der syntaktischen Mittel (vollständige Sätze, komplexere Satzgefüge, usw.)
  • Strichaufzählung
    Zusammenhängendes mündliches Darstellen von Ereignissen, Erlebnissen, Sachverhalten, usw. aus dem persönlichen Erfahrungsbereich der Kinder
  • Strichaufzählung
    Nacherzählungen
  • Strichaufzählung
    Förderung dialogischen Sprechens (später monologisches Sprechen)
  • Strichaufzählung
    Schaffung von Sprechanlässen, die für die Kinder motivierend sind und ihren Mitteilungsbedürfnissen entsprechen. Dabei sollen die Schüler ihre Ausdrucksmöglichkeiten so einbringen und gezielt erweitern können, daß sie nicht nur einzelne Äußerungen zu verstehen und zu produzieren, sondern nach und nach in ganzen Sequenzen zu denken und sprachlich zu handeln imstande sind.
  • Strichaufzählung
    Explizite Schulung des Verstehens und der rezeptiven Sprachfähigkeiten (und zwar an Verstehenssituationen, die der Realität möglichst nahekommen)

Schriftliche Kommunikation:

  • Strichaufzählung
    Alphabetisierung in der Muttersprache
  • Strichaufzählung
    Beherrschung der Kulturtechniken „Lesen” und „Schreiben”
  • Strichaufzählung
    Schreiben von Texten als sprachliches Handeln im Kommunikationszusammenhang (Adressatenbezug und Inhalt der Mitteilung spielen dabei eine wichtige Rolle)
  • Strichaufzählung
    Orientierung der Schreibanlässe an realenKommunikationssituationen (Kurzmitteilungen, Briefe – zB an Verwandte uä.)

Wichtig ist hier die Koordination mit dem Deutschunterricht. In der Regel soll die Alphabetisierung in der Muttersprache dem Lese-/ Schreibunterricht in Deutsch vorangehen oder parallel stattfinden. Allmählich sollen strukturelle Unterschiede zwischen Deutsch und der Muttersprache bewußt gemacht werden. (Dies kann insbesondere anhand von deutsch-muttersprachlichen Paralleltexten veranschaulicht werden.)

Im fortgeschrittenen Stadium des Lese-/Schreibprozesses sind zunehmend sinnvolle Schreibanlässe zu bieten und Motivationen für eigene schriftliche Produktionen zu schaffen.

Lesen:

  • Strichaufzählung
    Erreichung der Lesefertigkeit
  • Strichaufzählung
    Frühzeitige Orientierung des Leselernprozesses als Wirklichkeitsaneignung an authentischen Texten und an verschiedenen Textsorten
  • Strichaufzählung
    Vermittlung der Grundtechniken der Texterschließung (Erfassung des Informationsgehaltes und dessen Einbettung in die eigene Erfahrungswelt), „Übersetzung” eines Textes in zeichnerische, pantomimische ua. kreative Tätigkeit
  • Strichaufzählung
    Arbeit mit Wörterlisten und Verwendung von Wörterbüchern (einsprachigen wie zweisprachigen) nach Erreichung der Lesefähigkeit

Sprachbetrachtung:

  • Strichaufzählung
    Bewußtmachen der Unterschiede von gesprochener und geschriebener Sprache
  • Strichaufzählung
    Segmentieren des Sprechflusses (Erkennen der Wort- und Satzgrenzen) im Zuge des Erwerbs der Kulturtechniken Lesen und Schreiben
  • Strichaufzählung
    Bewußtmachen von Sprache als Beobachtungs- und Reflexionsfeld (Erkennen sprachlicher Varietäten, Erkennen „des Eigenen und des Fremden” in der Sprache, Reflexion über Sprachgefühl und Sprachrichtigkeit, Stil, uä. ...)

Grundstufe römisch II (3. und 4. Schulstufe)

In der Grundstufe römisch II umfaßt der Muttersprachliche Unterricht folgende Bereiche und Grobziele:

  • Strichaufzählung
    Erhalt, Pflege und Weiterentwicklung der in der Grundstufe römisch eins erworbenen Sprachkenntnisse
  • Strichaufzählung
    Förderung und Weiterentwicklung der Begriffsbildung, insbesondere in Richtung eines Fachwortschatzes
  • Strichaufzählung
    Grundeinsichten in kontrastive Strukturen Muttersprache – Deutsch
  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit
  • Strichaufzählung
    Vermittlung von Grundwissen über das Herkunftsland
  • Strichaufzählung
    „Integrationsarbeit” (Reflexion über und Auseinandersetzung mit dem bikulturellen Prozeß)
  • Strichaufzählung
    Durchführung von interkulturellen Projekten

Aufbauend auf Grundstufe römisch eins soll das Ziel der Kommunikation in der Muttersprache auf die Bewältigung realer Kommunikationsanforderungen sowie auf reale Sprachverwendungszusammenhänge ausgerichtet sein. Thematische Kriterien sollen Vorrang vor formallinguistischen haben. Soziokulturelle Situationen, eigene Erfahrungen der Kinder sollen aufgegriffen werden und den gegenwärtigen oder künftigen Verständigungsinteressen und -bedürfnissen Rechnung tragen. Gefordert ist ein Unterricht, der ein offenes, flexibles Angebot zuläßt, darüber hinaus ist eine stark differenzierende und individualisierende Vorgangsweise im Unterricht notwendig.

Lehr- und Lernzieldefinition:

  • Strichaufzählung
    Förderung einer möglichst ausgeglichenen Zweisprachigkeit * Hebung der Kommunikationsfähigkeit (Wortschatzerweiterung mit Orientierung auf thematische Vielfalt)
  • Strichaufzählung
    Allmähliches Hinführen zur muttersprachlichen und Migrantenliteratur
  • Strichaufzählung
    Motivierung zum Lesen und zur Benutzung von Bibliotheken * Ausbau der Arbeits- und Lerntechniken
  • Strichaufzählung
    Hinführung zum selbständigen Arbeiten und Wissenserwerb * Einführung in die Arbeit mit dem (einsprachigen bzw. zweisprachigen) Wörterbuch
  • Strichaufzählung
    Hebung des Standards der Rechtschreibung
  • Strichaufzählung
    Selbständiges Verfassen von einfachen Texten
  • Strichaufzählung
    Durchführung von interkulturellen Projekten

Teilziele

Mündliche Kommunikation:

  • Strichaufzählung
    Verwendung der Muttersprache in verschiedensten Kommunikationssituationen
  • Strichaufzählung
    Vermittlung eines altersgemäßen Fachwortschatzes (zB in Mathematik sowie anderen Unterrichtsbereichen)
  • Strichaufzählung
    selbständiges Nacherzählen und Erzählen
  • Strichaufzählung
    Vermittlung einer gewissen metasprachlichen Kompetenz, dh. zB Erklärungen über die Sprache, Handlungsanweisungen in der Muttersprache uä.
  • Strichaufzählung
    Hinführen zu sinngemäßem Übertragen von Inhalten der Muttersprache ins Deutsche und umgekehrt Schriftliche Kommunikation:
  • Strichaufzählung
    Verfassen von kurzen schriftlichen Äußerungen und Darstellungen aus dem Erfahrungs- und Lebensbereich der Kinder
  • Strichaufzählung
    Grundprinzipien der Rechtschreibung
  • Strichaufzählung
    Sprachliche Sensibilisierung für die Unterschiede von geschriebener und gesprochener Sprache (inklusive umgangssprachlicher oder regionalsprachlicher Varianten)
  • Strichaufzählung
    Hinführen zu selbständigem Gebrauch des Wörterbuches und anderer ein- bzw. zweisprachiger Nachschlagewerke

Lesen:

In der Grundstufe römisch II ist der Schwerpunkt auf sinnerfassendes Lesen zu setzen.

  • Strichaufzählung
    Anleitung zum selbständigen Lesen
  • Strichaufzählung
    Lesen von kulturspezifischen Texten (darunter auch mit interkulturellem Inhalt), einfache Beispiele aus der muttersprachlichen und Migrantenliteratur
  • Strichaufzählung
    Widerspiegelung der zweisprachigen Erfahrung in Lesetexten
  • Strichaufzählung
    Förderung der sprachlichen Kreativität (Wortspiele, Anspielungen, Sprachwitze uä.)

Sprachbetrachtung:

  • Strichaufzählung
    Reflexion über Sprachstruktur und Sprachverwendung der Muttersprache
  • Strichaufzählung
    Sprachliches Sensibilitätstraining, Bewußtmachen von Sprachschwierigkeiten, sprachlichen Varietäten (regionale, dialektale Spracherfahrungen, Sprachgewohnheiten; Abgrenzung zur Standardsprache)
  • Strichaufzählung
    Vergleiche mit dem Deutschen: Bewußtmachen der Unterschiede in Struktur und Sprachverwendung
  • Strichaufzählung
    Sprachkritik: zB Werbetexte, soziale Sprachschichtungen, Stil usw.
  • Strichaufzählung
    Aufgreifen von Interferenzen

Didaktische Grundsätze:

Allgemeines zur Situation des Faches Muttersprachlicher Unterricht

Der Muttersprachliche Unterricht soll Hilfestellung bei der Integration und Identitätsbildung – dh. bei der Auseinandersetzung mit der neuen Lebenswelt bieten. Das Ziel ist die Entfaltung der Bikulturalität und die Entwicklung sowie Festigung der Zweisprachigkeit. Das Unterrichtsprinzip Interkulturelles Lernen (siehe dort) ist auch im Muttersprachlichen Unterricht zu berücksichtigen.

Der Muttersprachliche Unterricht wendet sich an Kinder, deren Primärsprache nicht Deutsch ist. In der Regel unterscheidet sich ihre erworbene Umgangssprache (oft die Haus-/Familiensprache) nicht unerheblich von der „muttersprachlichen” Schulsprache, die gleichzeitig die Standardsprache ist. Diese muttersprachliche Schulsprache muß nicht identisch mit der jeweiligen Staatssprache des Herkunftslandes sein vergleiche zB Kurdisch und Türkisch). Bei vielen Kindern ist daher schon von einer primären Zweisprachigkeit (oder Mehrsprachigkeit) auszugehen. Darüber hinaus ist bei Kindern, die nicht im Milieu ihrer Muttersprache aufwachsen, damit zu rechnen, daß ihre Muttersprache bereits Interferenzen mit dem Deutschen zeigt. Es ist daher insgesamt davon auszugehen, daß die ausländischen Kinder zahlreiche und vielschichtige Abweichungen von der muttersprachlichen Standardsprache zeigen, ua.:

  • Strichaufzählung
    Abweichungen und Defizite in der Aussprache, im Wortschatz, dialektale Interferenzen
  • Strichaufzählung
    Defizite insbesondere in der soziokommunikativen Kompetenz auf Grund der oft begrenzten sozialen Erfahrungsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Defizite im kognitiven Bereich, dann, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, sich mit den Kindern in der neuen Umwelt adäquat auseinanderzusetzen, ihnen Erklärungsmuster zu vermitteln
  • Strichaufzählung
    Es kann daher nicht vorausgesetzt werden, daß die Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache hinsichtlich ihrer sprachlichen, kulturtechnischen, kognitiven usw. Vorbildung einigermaßen homogen sind.

Besondere Hinweise

  • Strichaufzählung
    Verwendung unterschiedlicher Sozialformen: insbesondere Sesselkreis, Partnerarbeit, Einzelarbeit, Rollenspiel, Gruppenarbeit, uä. (Vor allem in der Grundstufe römisch eins ist auf Grund der unterschiedlichen sprachlichen Vorerfahrungen der Kinder individualisierenden Unterrichtsformen der Vorrang zu geben.)
  • Strichaufzählung
    Koordination mit dem deutschsprachigen Unterricht, nach Möglichkeit Teamteaching. Der Erstlese- und Schreibunterricht (Alphabetisierung) in der Grundstufe römisch eins kann entweder muttersprachlich oder zweisprachig erfolgen. Es sollen auch andere Gegenstandsbereiche (zB Rechnen, Sachunterricht, Musik, ...) in der Muttersprache oder zweisprachig vermittelt werden.
  • Strichaufzählung
    Aufgreifen und Verbalisieren von unaufgearbeiteten Erfahrungen im Umgang mit der Muttersprache, der Bikulturalität und mit dem Prozeß der Identitätsbildung und -festigung
  • Strichaufzählung
    Vermittlung verschiedener Arbeits- und Lerntechniken, die in zunehmendem Maße zu selbständigem Bildungserwerb befähigen
  • Strichaufzählung
    Durchführung von interkulturellen Projekten
  • Strichaufzählung
    Methodische Stützung für das ungesteuerte Lernen (Lernen außerhalb des Unterrichts, Spracherfahrung)

MUSIKALISCHES GESTALTEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musikerziehung soll

Musikalisches Gestalten dem Kinde ermöglichen:

  • Strichaufzählung
    durch musikalische Aktivitäten Freude und Erfolg zu erleben,
  • Strichaufzählung
    durch vermehrte Auseinandersetzung mit ausgewählten Inhalten der einzelnen Bereiche des Pflichtgegenstandes Schwerpunkte zu setzen,
  • Strichaufzählung
    Eigeninitiativen auf dem Gebiet der Musik zu entwickeln,
  • Strichaufzählung
    zusätzliche Anregungen zu lustbetonter musikalischer Betätigung zu erhalten,
  • Strichaufzählung
    durch Aufführungen/Aktionen/Projekte in der Schulgemeinschaft und über den engeren Bereich der Schule hinaus wirksam zu werden.

Lehrstoff:

Inhalte des Pflichtgegenstandes

Verstärkte Berücksicl:itigung von Arbeiten, die einen höheren Zeit- und Organisationsaufwand erfordern (zB Erarbeiten von größeren musikalischen, aber auch fachübergreifenden Vorhaben, Verbinden von Singen, Musizieren und Darstellen)

Szenisch-musikalisches Gestalten

zB Märchenspiele, Kinderbücher, Kinder-Musical, Kinderoper, Kindertänze, Brauchtum im Jahreskreis

Musikalische Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Schule

zB schulische Veranstaltungen, J ugendsingen, Adventsingen, Maisingen; der regionalen Tradition entsprechendes Brauchtum

Verstärkte Begegnung mit Werken, Interpreten und Komponisten

zB Konzertbesuche, Lehrausgänge zu Instrumentenbauern, in ein Musikstudio, Besuch von Interpreten und Komponisten

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der Inhalte, auch fächerübergreifend, richtet sich in erster Linie nach den Bedürfnissen und Interessen der Kinder sowie den Rahmenbedingungen der Schule.

Fallweise können am musikalischen Geschehen in der Schule Interessierte zu gemeinsamen Projekten eingeladen werden.

Im allgemeinen wird man mit der für die unverbindliche Übung vorgesehenen Doppelstunde das Auslangen finden; in Ausnahmefällen kann vorübergehend eine Blockung erfolgen.

BILDNERISCHES GESTALTEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung soll

Bildnerisches Gestalten dem Kinde ermöglichen:

  • Strichaufzählung
    in einer offenen, partnerschaftlichen Atmosphäre sein schöpferisches Potential voll zu entfalten,
  • Strichaufzählung
    durch bildnerische Aktivitäten Freude und Erfolg zu erleben,
  • Strichaufzählung
    durch vertiefte Auseinandersetzung mit ausgewählten Inhalten der einzelnen Fachbereiche des Pflichtgegenstandes persönliche Schwerpunkte zu setzen,
  • Strichaufzählung
    bei der praktischen Arbeit vermehrt zu experimentieren,
  • Strichaufzählung
    durch Ausstellungen/Aufführungen/Aktionen/Projekte in der Schulgemeinschaft und über den engeren Bereich der Schule hinaus wirksam zu werden und dadurch erhöhte Handlungskompetenz zu gewinnen.

Lehrstoff:

Inhalte des Pflichtgegenstandes

Verstärkte Berücksichtigung von Vorhaben, die einen höheren Zeit- und Organisationsaufwand erfordern oder nur in kleineren Gruppen durchführbar sind (zB Großplastiken, Körper- und Objektbemalungen, großflächiges Malen, Herstellen eines Videofilms, fotografieren mit der Lochkamera, Siebdruck, Wandmalereien; Feste, Projekte)

Allenfalls animatorische Aktionen

zB von Mitschülern Begonnenes fortsetzen; gemeinsam an einem Bild malen; Melodien/Rhythmen grafisch oder malerisch umsetzen

Verstärkte Begegnung mit Werken und Schaffenden aus den Bereichen Kunst und Alltagsästhetik

zB Atelier-, Museums- und Werkstattbesuche; Lehrausgänge zu Objekten, Bauten und Anlagen;

Einladung von Fachleuten

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der Inhalte, auch fächerübergreifend, richtet sich in erster Linie nach den Bedürfnissen und Interessen der Kinder sowie den Rahmenbedingungen der Schule.

Das Hauptgewicht soll auf der Selbsttätigkeit der Kinder liegen, wobei praktisches Arbeiten und das selbständige Suchen von Lösungen im Vordergrund stehen. In entspannter, freundlicher Atmosphäre können positive Einstellungen zB im Sinne des sozialen Lernens entwickelt werden. Fallweise können außerschulische Institutionen oder Personen (zB die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten) zu gemeinsamen Projekten eingeladen werden.

In der Regel wird man mit der für die unverbindliche Übung vorgesehenen Doppelstunde das Auslangen finden; in Ausnahmefällen kann vorübergehend eine Blockung erfolgen.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Zusätzlich zu der im Rahmen der verbindlichen Übung gewählten lebenden Fremdsprache kann eine weitere lebende Fremdsprache im Rahmen einer unverbindlichen Übung ausgewählt und angeboten werden. Für die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze gelten die Bestimmungen der entsprechenden verbindlichen Übung im achten Teil.

Interessen- und Begabungsförderung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung” ermöglicht den Schülerinnen und Schülern zusätzliche Lernaktivitäten, durch die sie ihre persönlichen Interessen und individuellen Begabungen entwickeln können. Dabei werden Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise entfaltet, erweitert und vertieft. Das Ziel dieser unverbindlichen Übung ist es, bedeutsame Persönlichkeitsdimensionen zu fördern, um zu einer harmonischen Persönlichkeitsentwicklung beizutragen und Einseitigkeiten zu vermeiden.

Lehrstoff:

Die inhaltliche Auswahl für die unverbindliche Übung hat auf der Grundlage des allgemeinen Bildungszieles der Grundschule sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der Pflichtgegenstände, der verbindlichen und unverbindlichen Übungen zu erfolgen. Entscheidende Auswahlkriterien sind dabei die spezifischen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler.

Die Lernaktivitäten können sich auf Teilbereiche eines Unterrichtsgegenstandes oder mehrerer Unterrichtsgegenstände sowie auf fachübergreifende Inhalte beziehen.

Themen für Interessenbereiche können unter anderem sein:

  • Strichaufzählung
    Sprache – Spiel – Ausdruck – Verständigung;
  • Strichaufzählung
    Zeichen – Form – Klang – Bewegung;
  • Strichaufzählung
    Natur – Leben – Mensch – Gesundheit – Gemeinschaft – Umwelt;
  • Strichaufzählung
    Maß – Zahl – Raum – Technik.

Didaktische Grundsätze:

Die unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung” ist durch ein offenes Lehrstoffkonzept charakterisiert, das weitgehende Spielräume bei den gewählten Themenbereichen zuläßt. Diese korrespondieren mit den Inhalten einzelner Teilbereiche bzw. den Lern- und Erfahrungsbereichen der Pflichtgegenstände sowie mit fächerübergreifenden Lernfeldern und vor allem mit den unmittelbaren

  • Strichaufzählung
    auch außerschulischen – Interessen der Schülerinnen und Schüler.

Durch die Beschäftigung mit diesen Inhalten sollen spezielle Interessen und Begabungen entdeckt, bewußt entfaltet und weiterentwickelt werden. Dies erfordert im Sinne der Ziffer 6, der Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule ein schülerbezogenes Planungskonzept.

Die Wahl des Themas und die Aufgabenstellung sowie die Festlegung der Ziele, Arbeitsweisen, Organisation, des zeitlichen Rahmens, des Ortes usw. sollen nach Möglichkeit mit den Schülerinnen und Schülern und Eltern gemeinsam getroffen werden. Die Initiative zur Einrichtung dieser unverbindlichen Übung kann von den Schülerinnen und Schülern, den Eltern bzw. den Lehrerinnen und Lehrern ausgehen. Schulstufenübergreifende Gruppen sind möglich.

Bei der Wahl der Methoden stehen grundschulgemäße Projekte und schüleraktivierende Lern- und Arbeitsformen im Vordergrund, in welchen die emotionalen, sozialen, kognitiven sowie praktischen Dimensionen des Lernens miteinander verbunden werden können.

B. VOLKSSCHULOBERSTUFE

Freigegenstände und unverbindlichen Übungen

Wie Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2000,, in der jeweils geltenden Fassung.

ZEHNTER TEIL BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNSÄTZE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN A. VORSCHULSTUFE Deutsch in der Deutschförderklasse Bildungs- und Lehraufgabe:

In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß Paragraph 4, Absatz 2, Litera a, SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.

Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jedes Kind nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache und Fachwortschatz anhand bestimmter verbindlicher Übungen – etwa Mathematische Früherziehung oder Sachbegegnungen - zu erarbeiten und die Förderung der Kinder je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.

Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände;
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse um ein weiteres Semester;
  • Strichaufzählung
    Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.

Didaktische Grundsätze:

Ausgangssituation

Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern-)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.

Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum

Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Klassenlehrpersonen der Regelklasse und zuständigen Betreuungspersonen als auch mit den muttersprachlichen Lehrkräften und mit den Eltern der Lernenden. Die zeitlich abgestimmte Erarbeitung eines Themas in Deutsch und der jeweiligen Erstsprache bzw. den jeweiligen Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ist sinnvoll und soll bei vorhandenem Angebot des Muttersprachlichen Unterrichts anlassbezogen erfolgen. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.

Mehrsprachigkeit

Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und - wenn möglich - von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.

Alltagssprache vs. Bildungssprache

Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.

Sprachförderung als Teamarbeit

Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.

Methodische Erläuterungen

Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Das Wissen um die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht es, besonderes Augenmerk auf Strukturen und Laute zu legen, die sich von denen in der deutschen Sprache unterscheiden. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.

Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert-gelenkten bis sehr offenen-spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).

Umgang mit Heterogenität

Unterschiedliche Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und ev. sogar Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, Hörtexte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.

Einsatz von Diagnoseinstrumenten

Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an. Wenn möglich sollte auch der Sprachstand in der Erstsprache in Zusammenarbeit mit muttersprachlichen Lehrkräften festgestellt werden.

Lehrstoff:

Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:

Lernbereich 1:

Mündliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche Textkompetenz zur Vorbereitung auf bildungssprachliche Anforderungen, realisiert mit Hilfe von drei Fertigkeiten:

  • Strichaufzählung
    Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
  • Strichaufzählung
    Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
  • Strichaufzählung
    Phonologische Bewusstheit

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    Wortschatz
  • Strichaufzählung
    Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
  • Strichaufzählung
    Aussprache

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der drei Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.

Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in Deutschförderklassen der Vorschulstufe steht die Ausbildung der mündlichen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Verstehen vorgelesener Text“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“) entwickelt.

Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der verbindlichen Übungen laut Stundentafel der Vorschulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schüler Zugänge zum frühen fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen einer verbindlichen Übung (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) passieren. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematische Früherziehung) erfolgen.

Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.

Kommunikative Kompetenzen

Lernbereich 1:

Mündliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche Textkompetenz zur Vorbereitung auf bildungssprachliche Anforderungen.

Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerin/der Schüler versteht altersgerechte Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    versteht einfache unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen).
  • Strichaufzählung
    versteht bekannte Themen von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
  • Strichaufzählung
    erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen im Unterrichtsalltag aus dem vertrauten Sprechkontext.
  • Strichaufzählung
    versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer Texte sowie klar strukturierter, bekannter Situationen (zB Rollenspiele).
  • Strichaufzählung
    folgt sprachlich einfachen und kurzen Medienausschnitten zu bekannten Alltagsthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.
  • Strichaufzählung
    versteht sehr kurze, einfache vorgelesene Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen.

Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen kommunizieren. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    reagiert auf Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
  • Strichaufzählung
    wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an.
  • Strichaufzählung
    bewältigt in einfacher Form kurze Gespräche mit beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
  • Strichaufzählung
    holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
  • Strichaufzählung
    benennt und beschreibt bekannte Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
  • Strichaufzählung
    drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, Meinungen äußern, ua.).
  • Strichaufzählung
    erzählt eine einfache Geschichte anhand von Bildern oder anderen Impulsen.
  • Strichaufzählung
    kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen) und versucht diese einzuhalten.
  • Strichaufzählung
    wendet ansatzweise stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
  • Strichaufzählung
    wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brückensprache(n) nutzen.

Kompetenzbereich Phonologische Bewusstheit

Die Schülerin/der Schüler verfügt über eine grundlegende phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen), ist in der Lage mit Unterstützung von z. B. Klatschen oder Reimen Laute, Silben und Wörter zu unterscheiden und kann einzelne vertraute Laute eines Wortes erkennen. Sie/Er hat ein erstes Verständnis über die Bedeutung von Symbolen und kann einfache Symbole erkennen, erfinden, grafisch festhalten und deuten.

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

Kompetenzbereich Wortschatz

Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt über einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf ihr/sein unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
  • Strichaufzählung
    entwickelt ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz bei einzelnen im Unterricht behandelten fachbezogenen Themen über den Grundwortschatz hinaus.
  • Strichaufzählung
    verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wenige wichtige memorierte Wendungen (Chunks).
  • Strichaufzählung
    erweitert ihren/seinen Wortschatz auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe).
  • Strichaufzählung
    fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen und Zusammenhängen.
  • Strichaufzählung
    erschließt sich zunehmend die Bedeutung eines Wortes auch aus Sprachhandlungssituationen und Sinnzusammenhängen.

Kompetenzbereich Strukturen

Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein kleines Repertoire häufig verwendeter einfacher Strukturen zur Ausführung der im Lernbereichen 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zB Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
  • Strichaufzählung
    erkennt und beschreibt ihm/ihr vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
  • Strichaufzählung
    drückt einfache Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
  • Strichaufzählung
    erkennt Modalitäten und Bedingungen und drückt diese aus, zB mit Modalverben.
  • Strichaufzählung
    verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil)
  • Strichaufzählung
    formuliert Fragen und Antworten.

Kompetenzbereich Aussprache

Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
  • Strichaufzählung
    bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
  • Strichaufzählung
    bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).
  • Strichaufzählung
    bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich).
  • Strichaufzählung
    macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
  • Strichaufzählung
    wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Kinderreimen, Abzählversen, Zungenbrechern u. Ä. an.

Überfachliche Kompetenzen

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz

Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.

Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).

Siehe auch Leitfaden zur Grundschulreform 3 „Sprachliche Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Grundschule“

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Soziale Kompetenz

Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.

Weitere verbindliche Übungen

Für die weiteren verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff des Sechsten Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

B. GRUNDSCHULE Deutsch in der Deutschförderklasse Bildungs- und Lehraufgabe:

In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß Paragraph 4, Absatz 2, Litera a, SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse um ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.

Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jedes Kind nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache und Fachwortschatz anhand bestimmter Gegenstände – etwa Mathematik oder Sachunterricht - zu erarbeiten und die Förderung der Kinder je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.

Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe;
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester;
  • Strichaufzählung
    Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.

Didaktische Grundsätze:

Ausgangssituation

Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern-)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.

Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum

Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Klassenlehrpersonen der Regelklasse und zuständigen Betreuungspersonen als auch mit den muttersprachlichen Lehrkräften und mit den Eltern der Lernenden. Die zeitlich abgestimmte Erarbeitung eines Themas in Deutsch und der jeweiligen Erstsprache bzw. den jeweiligen Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ist sinnvoll und soll bei vorhandenem Angebot des Muttersprachlichen Unterrichts anlassbezogen erfolgen. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.

Mehrsprachigkeit

Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbücherei und - wenn möglich - von öffentlichen Büchereien und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.

Alltagssprache vs. Bildungssprache

Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.

Sprachförderung als Teamarbeit

Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.

Methodische Erläuterungen

Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Das Wissen um die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht es, besonderes Augenmerk auf Strukturen und Laute zu legen, die sich von denen in der deutschen Sprache unterscheiden. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.

Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib-)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert-gelenkten bis sehr offenen-spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).

Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb

Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Deutschförderklasse in möglichst enger Abstimmung mit der Lehrperson der Regelklasse alphabetisiert, um einen guten Übertritt in die Regelklasse zu gewährleisten. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.

Umgang mit Heterogenität

Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u.U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör-)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.

Einsatz von Diagnoseinstrumenten

Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an. Wenn möglich sollte auch der Sprachstand in der Erstsprache in Zusammenarbeit mit muttersprachlichen Lehrkräften festgestellt werden.

Lehrstoff:

Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten:

  • Strichaufzählung
    Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
  • Strichaufzählung
    Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
  • Strichaufzählung
    Lesen und Leseverstehen
  • Strichaufzählung
    Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    Wortschatz
  • Strichaufzählung
    Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
  • Strichaufzählung
    Aussprache
  • Strichaufzählung
    Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibung (Orthografie)

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.

Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in Deutschförderklassen steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.

Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib- und Lesefähigkeit – ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind – geht diesen Prozessen voraus.

Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schüler Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen eines Unterrichtsgegenstands (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik) erfolgen.

Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Dabei ist auf die Altersgemäßheit der Anforderungen entsprechend der Einstufung der Schülerin bzw. des Schülers (Vorschule bzw. erste bis vierte Schulstufe) zu achten. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.

Kommunikative Kompetenzen

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen.

Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerin/der Schüler versteht altersgerechte Informationen in Gesprächen und einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen).
  • Strichaufzählung
    versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
  • Strichaufzählung
    erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen im Unterrichtsalltag aus dem vertrauten Sprechkontext.
  • Strichaufzählung
    versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).
  • Strichaufzählung
    folgt sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltagsthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.

Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen kommunizieren. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    reagiert auf Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
  • Strichaufzählung
    wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an.
  • Strichaufzählung
    bewältigt in einfacher Form Gespräche mit beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
  • Strichaufzählung
    holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
  • Strichaufzählung
    benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
  • Strichaufzählung
    drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, Meinungen äußern, ua.).
  • Strichaufzählung
    erzählt eine einfache Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen.
  • Strichaufzählung
    kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen) und versucht diese einzuhalten.
  • Strichaufzählung
    wendet ansatzweise stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
  • Strichaufzählung
    wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brückensprache(n) nutzen.

Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen

Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache und altersgemäße Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene zu Themen in Alltagssituationen.
  • Strichaufzählung
    versteht wesentliche Informationen einfacher schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.
  • Strichaufzählung
    liest kurze, einfache Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt Informationen.
  • Strichaufzählung
    versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Informationen (zB Texte aus Kinderzeitschriften, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Bastelanleitungen, Gebrauchsanweisungen, Spielregeln u. Ä.).
  • Strichaufzählung
    liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.
  • Strichaufzählung
    erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt eines kurzen, einfachen Textes mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.
  • Strichaufzählung
    erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.

Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze und einfache altersgemäße Texte zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.
  • Strichaufzählung
    benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
  • Strichaufzählung
    verfasst kurze, einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).
  • Strichaufzählung
    verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen.
  • Strichaufzählung
    gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte (ua. generatives Schreiben).

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

Kompetenzbereich Wortschatz

Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereichen 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf ihr/sein unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
  • Strichaufzählung
    entwickelt ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz in kleinen Schritten über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach- und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.
  • Strichaufzählung
    verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (Chunks).
  • Strichaufzählung
    erweitert ihren/seinen Wortschatz auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe).
  • Strichaufzählung
    speichert Wortfelder, Wortfamilien und Wortgruppen (Antonyme, Synonyme, u. Ä.) vernetzt ab (thematic webbing).
  • Strichaufzählung
    fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen und Zusammenhängen.
  • Strichaufzählung
    erschließt sich die Bedeutung eines Wortes auch aus Sprachhandlungssituationen und Sinnzusammenhängen.
  • Strichaufzählung
    nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).

Kompetenzbereich Strukturen

Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereichen 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zB Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
  • Strichaufzählung
    erkennt und beschreibt ihm/ihr vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
  • Strichaufzählung
    drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
  • Strichaufzählung
    erkennt Modalitäten und Bedingungen und drückt diese aus, zB mit Modalverben.
  • Strichaufzählung
    verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil)
  • Strichaufzählung
    formuliert Fragen und Antworten.
  • Strichaufzählung
    stellt unter Anleitung in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.
  • Strichaufzählung
    kennt grundlegende grammatische Begriffe.

Kompetenzbereich Aussprache

Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
  • Strichaufzählung
    bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
  • Strichaufzählung
    bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).
  • Strichaufzählung
    bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich).
  • Strichaufzählung
    macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
  • Strichaufzählung
    wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Kinderreimen, Abzählversen, Zungenbrechern u. Ä. an.

Kompetenzbereich Schrift

Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der (Schreib- und) Druckschrift richtig schreiben.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt.
  • Strichaufzählung
    erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose).
  • Strichaufzählung
    kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut.
  • Strichaufzählung
    wandelt Buchstaben in Laute um.
  • Strichaufzählung
    stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung).
  • Strichaufzählung
    ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf.
  • Strichaufzählung
    ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.).
  • Strichaufzählung
    schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift.
  • Strichaufzählung
    verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo.
  • Strichaufzählung
    kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft.

Kompetenzbereich Rechtschreibung

Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen.
  • Strichaufzählung
    fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung bzw. verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital).

Überfachliche Kompetenzen

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz

Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.

Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).

Siehe auch Leitfaden zur Grundschulreform 3 „Sprachliche Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Grundschule“

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Soziale Kompetenz

Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die übrigen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Siebenten sowie Achten Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Neunten Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

C. VOLKSSCHULOBERSTUFE Deutsch in der Deutschförderklasse Bildungs- und Lehraufgabe:

In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß Paragraph 4, Absatz 2, Litera a, SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.

Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jedes Kind nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände – etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde – zu erarbeiten und die Förderung der Kinder und Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.

Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe;
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester;
  • Strichaufzählung
    Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.

Didaktische Grundsätze:

Ausgangssituation

Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern-)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.

Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum

Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den muttersprachlichen Lehrkräften und mit den Eltern der Lernenden. Die zeitlich abgestimmte Erarbeitung eines Themas in Deutsch und der jeweiligen Erstsprache bzw. den jeweiligen Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ist sinnvoll und soll bei vorhandenem Angebot des Muttersprachlichen Unterrichts anlassbezogen erfolgen. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.

Mehrsprachigkeit

Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.

Alltagssprache vs. Bildungssprache

Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.

Sprachförderung als Teamarbeit

Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.

Methodische Erläuterungen

Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Das Wissen um die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht es, besonderes Augenmerk auf Strukturen und Laute zu legen, die sich von denen in der deutschen Sprache unterscheiden. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.

Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib-)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert-gelenkten bis sehr offenen-spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).

Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb

Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib- und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.

Umgang mit Heterogenität

Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör-)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.

Einsatz von Diagnoseinstrumenten

Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an. Wenn möglich sollte auch der Sprachstand in der Erstsprache in Zusammenarbeit mit muttersprachlichen Lehrkräften festgestellt werden.

Lehrstoff:

Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:

Lernbereich 1: Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten:

  • Strichaufzählung
    Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
  • Strichaufzählung
    Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
  • Strichaufzählung
    Lesen und Leseverstehen
  • Strichaufzählung
    Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Lernbereich 2: Linguistische Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    Wortschatz
  • Strichaufzählung
    Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
  • Strichaufzählung
    Aussprache
  • Strichaufzählung
    Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibung (Orthografie)

Lernbereich 3: Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Lernbereich 4: Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.

Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.

Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib- und Lesefähigkeit – ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind – geht diesen Prozessen voraus.

Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.

Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.

Kommunikative Kompetenzen

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen

Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen).
  • Strichaufzählung
    versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
  • Strichaufzählung
    erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen
  • Strichaufzählung
    versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer) gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).
  • Strichaufzählung
    folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.

Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
  • Strichaufzählung
    wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt.
  • Strichaufzählung
    bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
  • Strichaufzählung
    holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
  • Strichaufzählung
    benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
  • Strichaufzählung
    drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.).
  • Strichaufzählung
    begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten.
  • Strichaufzählung
    erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder.
  • Strichaufzählung
    fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen.
  • Strichaufzählung
    trägt eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema (Familie, Freizeit, Ausbildung) bzw. Arbeitsergebnisse zu einem vertrauten Sachthema vor und beantwortet einfache Informationsfragen.
  • Strichaufzählung
    bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen.
  • Strichaufzählung
    kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen.
  • Strichaufzählung
    wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
  • Strichaufzählung
    wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen.

Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen

Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort und Satzebene.
  • Strichaufzählung
    versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.
  • Strichaufzählung
    liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen.
  • Strichaufzählung
    versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne u. Ä.).
  • Strichaufzählung
    liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.
  • Strichaufzählung
    erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.
  • Strichaufzählung
    nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis.
  • Strichaufzählung
    erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.

Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.
  • Strichaufzählung
    benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
  • Strichaufzählung
    verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).
  • Strichaufzählung
    verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann).
  • Strichaufzählung
    bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
  • Strichaufzählung
    verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen).
  • Strichaufzählung
    hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest.
  • Strichaufzählung
    verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster u. Ä.).
  • Strichaufzählung
    gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe.
  • Strichaufzählung
    verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen).
  • Strichaufzählung
    nutzt unter Anleitung Überarbeitungsstrategien, um eigene Texte weiterzuentwickeln (sprachlich, inhaltlich, orthografisch).

Lernbereich 2: Linguistische Kompetenzen

Kompetenzbereich Wortschatz

Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf sein/ihr unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
  • Strichaufzählung
    erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach- und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.
  • Strichaufzählung
    verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks).
  • Strichaufzählung
    erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen).
  • Strichaufzählung
    fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln.
  • Strichaufzählung
    nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).

Kompetenzbereich Strukturen

Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
  • Strichaufzählung
    beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
  • Strichaufzählung
    drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
  • Strichaufzählung
    drückt Modalitäten und Bedingungen aus, zB mit Modalverben.
  • Strichaufzählung
    verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil).
  • Strichaufzählung
    formuliert Fragen und Antworten.
  • Strichaufzählung
    stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.

Kompetenzbereich Aussprache

Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
  • Strichaufzählung
    bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
  • Strichaufzählung
    bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).
  • Strichaufzählung
    bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich).
  • Strichaufzählung
    macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
  • Strichaufzählung
    wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Zungenbrechern u. Ä. an.

Kompetenzbereich Schrift

Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt.
  • Strichaufzählung
    erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose).
  • Strichaufzählung
    kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut.
  • Strichaufzählung
    wandelt Buchstaben in Laute um.
  • Strichaufzählung
    stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung).
  • Strichaufzählung
    ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf.
  • Strichaufzählung
    ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.).
  • Strichaufzählung
    schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift.
  • Strichaufzählung
    verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo.
  • Strichaufzählung
    kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft.

Kompetenzbereich Rechtschreibung

Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.

Die Schülerin/der Schüler

  • Strichaufzählung
    kennt und verwendet orthografische und grammatische Regel- und Merkelemente, wobei es zum Teil noch zu Übergeneralisierungen kommt.
  • Strichaufzählung
    kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen.
  • Strichaufzählung
    fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung und verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital).

Überfachliche Kompetenzen

Lernbereich 3: Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz

Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.

Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).

Lernbereich 4: Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen. Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Soziale Kompetenz

Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die übrigen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Siebenten Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Achten und Neunten Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 3/1

Text

Anlage C 1

LEHRPLAN DER ALLGEMEINEN SONDERSCHULE

1. PRÄAMBEL

Der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter und bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin bzw. den Lehrer. Er ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

Der Lehrplan umfasst acht Schulstufen, welche in die Grundstufe römisch eins, die Grundstufe römisch II und die Sekundarstufe römisch eins gegliedert sind, und enthält folgende Abschnitte:

  • Strichaufzählung
    Präambel;
  • Strichaufzählung
    Allgemeines Bildungsziel;
  • Strichaufzählung
    Allgemeine Bestimmungen;
  • Strichaufzählung
    Allgemeine didaktische Grundsätze;
  • Strichaufzählung
    Stundentafeln;
  • Strichaufzählung
    Lehrpläne für den Religionsunterricht;
  • Strichaufzählung
    Bildungs- und Lehraufgaben sowie didaktische Grundsätze und Lehrstoff der Pflichtgegenstände, verbindlichen und unverbindlichen Übungen sowie Freigegenstände.

Für Schülerinnen und Schüler, die eine Hör- bzw. Sehbehinderung aufweisen, finden die entsprechenden Teile der Lehrpläne der Sonderschule für gehörlose Kinder (Anlage C 2) bzw. der Sonderschule für blinde Kinder (Anlage C 3) Anwendung.

2. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Allgemeine Sonderschule hat im Sinne der Paragraphen 2,, 22 und 23 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten mitzuwirken, Lernprozesse und Lernbedingungen zu schaffen, welche bestehende Barrieren abbauen sowie sie in einer ihrer Lernbeeinträchtigung entsprechenden Weise zu fördern und sie zu einer positiv erfüllten Lebensgestaltung zu führen. Innerhalb der Schulgemeinschaft sollen die Schülerinnen und Schüler Schlüsselqualifikationen entwickeln, die die Gestaltung ihres individuellen Lebens und die Teilnahme am gesellschaftlichen Handeln ermöglichen. Grundlegende Einsichten und Einstellungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten tragen zum Erwerb von Sach-, Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz bei.

Den Kindern und Jugendlichen soll nach Möglichkeit eine der Volksschule oder Mittelschule entsprechende Bildung vermittelt werden.

Die Wissensvermittlung soll die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur aktiven Aneignung sowie zur kritisch prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen in einer komplexen Lebenswelt befähigen und ermutigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre eigenen Lebenspläne und Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln.

Die Auseinandersetzung mit ethischen, moralischen sowie religiösen Werten ist wichtiger Bestandteil des Unterrichts; ebenso sind die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen, die Gleichstellung der Geschlechter in Familie, Beruf und Gesellschaft wichtige Werte und Erziehungsziele der Schule.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, ihrem Entwicklungsstand entsprechend Problemstellungen zu definieren, Lösungen zu entwickeln und das Ergebnis zu kontrollieren.

Ziel der Schule ist die Entwicklung und Förderung individueller Begabungen und Möglichkeiten. Wesentliche Bedeutung kommt dem Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen zu, sowie der Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren und Strategien zur Konfliktbewältigung zu erwerben.

Der Bildungs- und Erziehungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik, Umwelt und Recht. Der europäische Integrationsprozess ist im Gange, die Globalisierung der Wirtschaft schreitet voran und zunehmend stellen sich Fragen der interkulturellen Begegnung.

Die jungen Menschen sollen zu verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich als Mitglied der Europäischen Union herangebildet werden. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbst bestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern. Es ist notwendig, bestehende Barrieren bewusst zu machen und abzubauen.

Erziehung und Unterricht tragen dazu bei, dass Kommunikationsbereitschaft und Kommunikationskompetenz gefördert werden. Informations- und Kommunikationstechnologien zu nutzen und kritisch mit ihnen umzugehen ist eine Grundvoraussetzung für den aktiven und ungehinderten Zugang der Schülerinnen und Schüler zu Information und Wissenserwerb. Dadurch wird die Chance für eine künftige gesellschaftliche und berufliche Teilhabe sowie für ein Höchstmaß an selbstständiger Lebensführung beträchtlich erhöht.

3. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

3.1 Gliederung nach Lehrplan – Hauptstufen

Die acht Schulstufen des Lehrplanes der Allgemeinen Sonderschule sind in drei Lehrplan - Hauptstufen zusammengefasst:

         Grundstufe I: 1.und 2. Schulstufe

         Grundstufe römisch II. 3. und 4. Schulstufe

         Sekundarstufe I: 5. bis 8. Schulstufe

Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen der Grundstufe römisch eins und der Grundstufe römisch II zu zwei Grundstufen zusammengefasst und zwar so, dass sich die Grundstufe römisch eins über die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe römisch II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt.

Innerhalb der Grundstufen römisch eins und römisch II sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht eine Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.

Wegen des vielfältigen Förderauftrages der Allgemeinen Sonderschule wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung vorgenommen.

Der Lehrplan ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

3.2 Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen – Dauer unterrichtlicher Einheiten

Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände, geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an und definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen.

Die angegebenen Inhalte sind als Richtmaß für die Unterrichtsplanung und Leistungsbeurteilung anzusehen.

Der Lehrstoff ist auf Grund des Schulorganisationsgesetzes (Paragraphen 6 und 23) nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden.

Damit ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Eine strenge Trennung des Lehrstoffes nach Unterrichtsgegenständen ist zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht – besonders auf der Grundstufe römisch eins – womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fächerübergreifend. Auf der Grundstufe römisch II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.

Im gefächerten Unterricht der Sekundarstufe römisch eins dürfen die einzelnen Unterrichtsgegenstände keinesfalls beziehungslos nebeneinander stehen, vielmehr müssen Möglichkeiten für Querverbindungen und Wechselbeziehungen genützt werden. Es soll versucht werden, fächerübergreifende Bildungseinheiten zu konzipieren, die über einen längeren Zeitraum in verschiedenen Unterrichtsgegenständen behandelt werden können.

Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in den Grundstufen römisch eins und römisch II orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Werkerziehung) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht auszuweisen.

Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Schülerinnen und Schüler zu sorgen.

Die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 3. und 4. Schulstufe der Grundstufe römisch II integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). In der Sekundarstufe römisch eins kann die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.

3.3 Unterrichtsplanung

Im Sinne des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.

Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für

  • Strichaufzählung
    die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und fächerübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;
  • Strichaufzählung
    die Konkretisierung der Lehrstoffe;
  • Strichaufzählung
    die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
  • Strichaufzählung
    die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte, Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts;
  • Strichaufzählung
    die Eröffnung von vielfältigen Zugängen zum Wissen;
  • Strichaufzählung
    die Schaffung von Gelegenheiten, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen;
  • Strichaufzählung
    die Arbeit mit Individuellen Förderplänen.

Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:

Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr darstellt und auch in den Individuellen Förderplänen ihren Niederschlag findet. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen ergänzt werden. Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an.

In der Grundstufe römisch eins und in der Grundstufe römisch II ist für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. bereits bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen.

Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.

3.4 Lernen und Lehren a) Informations- und Kommunikationstechnologien

Die Arbeit mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnet Schülerinnen und Schülern neue Perspektiven und Chancen für ihre persönliche Entwicklung, der gesellschaftlichen Teilhabe, ihre späteren Arbeits- und Berufsmöglichkeiten sowie den Abbau von Barrieren.

Ziel ist der sachgerechte, selbst bestimmte und verantwortliche Umgang mit diesen Technologien. Gefördert werden soll vor allem die Fähigkeit zu gezielter Beschaffung, Auswahl, Bewertung und Bearbeitung von Informationen. Geeignete Programme und behinderungsspezifische Medien ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, kreativ tätig zu werden, Lerninhalte zu wiederholen, zu festigen und zu überprüfen sowie individuelle Lösungen zu entwickeln.

Einsatz und Auswahl der entsprechenden Technologien orientieren sich an den Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

b) Lernformen

Um den Unterricht in der Grundstufe römisch eins und römisch II kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen kann insbesondere durch folgende Formen gefördert werden:

  • Strichaufzählung
    Lernen im Spiel;
  • Strichaufzählung
    offenes Lernen;
  • Strichaufzählung
    projektorientiertes Lernen;
  • Strichaufzählung
    entdeckendes Lernen;
  • Strichaufzählung
    informierendes Lernen;
  • Strichaufzählung
    wiederholendes und übendes Lernen.

Lernorganisation umfasst die Aspekte „Gestaltung des Unterrichts“ und „Lernen – lernen“.

Um Schülerinnen und Schüler nach ihrem jeweiligen Entwicklungsstand, ihren Begabungen und Fähigkeiten zu fördern, ist der Unterricht schülerzentriert, handlungsorientiert und differenziert zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler müssen genügend Zeit für die persönliche Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff haben.

c) Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken

Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen zu vermitteln und einzuüben.

d) Schularbeiten

In den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Mathematik sind in der 5. Schulstufe je zwei bis drei Schularbeiten im Ausmaß von zwei bis drei Unterrichtseinheiten und ab der 6. Schulstufe je drei bis vier Schularbeiten im Ausmaß von drei bis vier Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmung - durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.

3.5 Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem konkreten Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Für einen solchen Unterricht sind folgende Aspekte von besonderer Bedeutung: Soziales Lernen, Gesundheitserziehung und Suchtprävention, Leseerziehung, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Sprecherziehung, Erziehung zum Umweltschutz, Verkehrserziehung, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Gender Mainstreaming.

Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplanes. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.

Die Umsetzung des fächerübergreifenden Unterrichts im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel. Die Heranziehung außerschulischer Fachleute kann die Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers unterstützen.

3.6 Entscheidungsfreiräume im Lehrplan – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit

Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten.

Aus der Entscheidungsfreiheit der Lehrerin bzw. des Lehrers hinsichtlich seiner Unterrichtsarbeit erwächst die pädagogische und didaktische Verantwortung.

Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Pflichtgegenstände, verbindlichen und unverbindlichen Übungen ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sind bei der Konkretisierung der Lehrstoffe und bei der Auswahl der Unterrichtsmittel zu beachten:

  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schülerinnen und Schüler im Besonderen;
  • Strichaufzählung
    sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes sowie aktuelle Anlässe;
  • Strichaufzählung
    das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schülerin bzw. des Schülers durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen;
  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung exemplarischer Inhalte, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen;
  • Strichaufzählung
    das Nutzen moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule).

3.7 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sowie schulischen und außerschulischen Einrichtungen

Während der gesamten Schullaufbahn der Kinder und Jugendlichen ist die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Erziehungsberechtigten sowie mit anderen schulischen und außerschulischen Institutionen besonders wichtig.

Lehrerinnen bzw. Lehrer und Erziehungsberechtigte sollten gemeinsam über Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Erziehungsberechtigten auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken.

Der Lehrerin bzw. dem Lehrer kommt gemäß Paragraph 11, Absatz 3 a, der Leistungsbeurteilungsverordnung auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten nicht nur über Inhalte und Gestaltung des Unterrichts, sondern auch über den individuellen Leistungsstand ihres Kindes zu informieren.

Durch eine solche Kooperation können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind transparent gemacht und daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über das Kind geben.

Für die Bewährung in der Berufs- und Arbeitswelt sind in vielen Fällen Hilfestellungen für einzelne Schülerinnen und Schüler notwendig. Darunter sind Maßnahmen zu verstehen, die gegen Ende der Schulpflicht in enger Zusammenarbeit mit für den Jugendlichen neuen Bereichen der Berufs- und Arbeitswelt Start- und Eingliederungshilfe gewähren.

3.8 Schuleintritt

Einer pädagogischen Gestaltung des Schuleintritts kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vor- bzw. außerschulischen Institutionen soll der Schuleintritt möglichst harmonisch erfolgen.

In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschülerinnen und Mitschüler kennen zu lernen und zu ihnen wie zur Lehrerin bzw. zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.

Es ist darauf zu achten, dass zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.

Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Erziehungsberechtigten kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.

Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die Paragraphen 62,, 63a sowie Paragraph 19, Absatz 8, des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.

3.9 Übergang Schule – Arbeitswelt

Der pädagogischen Gestaltung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt kommt besondere Bedeutung zu. Durch eine rechtzeitige und systematische Berufswahlvorbereitung werden die Jugendlichen befähigt, ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten einzuschätzen und Kompetenzen, Qualifikationen, Neigungen und Interessen zu erkennen. Berufsorientierung und Berufsvorbereitung im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung beinhalten eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen in Ausbildung und Beruf auf der Grundlage realistischer Perspektiven.

Bei der Vorbereitung auf die berufliche Integration ist eine enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Einrichtungen zur Berufseingliederung, Ausbildungsbetrieben und einschlägigen Beratungsstellen notwendig.

3.10 Öffnung der Schule

Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.

Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte.

Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.

3.11 Lehrplan – Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist in Verbindung mit dem Lehrplan „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ Grundlage für das Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache.

Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen bzw. der Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen Modells erfolgen, das an der Schule verwirklicht wird.

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von Schülerinnen bzw. Schülern mit mangelhaften Sprachkenntnissen in Deutsch jeweils vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die die Schülerin bzw. der Schüler eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilbereichen übersprungen werden kann.

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist im Wesentlichen als Differenzierungs- und Individualisierungshilfe für den Unterricht zu verstehen, der sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplanes für Deutsch orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schülerinnen bzw. Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in „Deutsch“ teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden. Die unterrichtspraktische Verklammerung zwischen einzelnen Teilbereichen des Lehrplanes für Deutsch mit jenen des Lehrplan-Zusatzes wird mit zunehmender Lernzeit wachsen und zu fließenden Übergängen führen

3.12 Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern immer zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale soziale Wirklichkeit gibt.

Der Begriff Gender soll sichtbar machen, dass

  • Strichaufzählung
    unsere Vorstellungswelt, unsere Sprache und unsere Gesellschaftsstruktur durch das Denken in zwei Geschlechtern geprägt sind;
  • Strichaufzählung
    Geschlecht nicht nur biologisch definiert ist, sondern ebenso eine soziale und kulturelle Kategorie darstellt, die historisch gewachsen, veränderbar und politisch gestaltbar ist;
  • Strichaufzählung
    die Verhältnisse zwischen den Geschlechtern nicht von der Natur vorgegeben, sondern gesellschaftlich konstruiert sind und damit nicht statisch sondern veränderbar sind;
  • Strichaufzählung
    das soziale Geschlecht täglich in den Beziehungen zwischen den Menschen, Organisationen und Institutionen hergestellt wird;
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und politische Entscheidungen unterschiedliche Auswirkungen auf Männer und Frauen, Buben und Mädchen haben; die Genderperspektive richtet den Blick auf beide Geschlechter und nimmt sie in ihrer Differenz wahr.

Mit Gender Mainstreaming sind daher folgende inhaltliche Anliegen verbunden:

  • Strichaufzählung
    Bewusstmachung von geschlechtsspezifischer Sozialisation durch Familie, Schule, Medien und Arbeitswelt sowie von Auswirkungen dieser Sozialisation auf die Ausbildungs- und Berufswahl, Lebensplanung, Freizeitgestaltung und das eigene Denken und Verhalten;
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmung von Ursachen und Formen geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung im Privatbereich und in der Arbeitswelt und der damit verbundenen Berufschancen und Arbeitsbedingungen;
  • Strichaufzählung
    Erkennen möglicher Beiträge zur Tradierung und Verfestigung von Rollenklischees im Lebensfeld Schule;
  • Strichaufzählung
    Reflexion des eigenen Verhaltens, der Interaktionen im Unterricht, des täglichen Umgangs miteinander und der eigenen Geschlechtsrollenvorstellungen;
  • Strichaufzählung
    Bewusstmachen von alltäglichen Formen von Gewalt und Sexismus sowie Aufzeigen von Möglichkeiten der Prävention und Intervention;
  • Strichaufzählung
    Förderung der Bereitschaft zum Abbau von geschlechtsspezifischen Vorurteilen sowie Förderung des partnerschaftlichen Verhaltens von Buben und Mädchen, Frauen und Männern.

3.13 Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Weiters ist der zur Verfügung stehende Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins b, des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis 8. Schulstufe im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ und der unverbindlichen Übungen vorgesehen. Die Gesamtwochenstundenzahl für die einzelnen Schulstufen ist in einem Rahmen vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens können in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie in der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.

Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten.

Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand erhöht, können Zusätze zu dessen Fachlehrplan formuliert werden.

3.14 Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.

Aufgaben des Betreuungsteils:

Allgemein:

  • Strichaufzählung
    Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
  • Strichaufzählung
    sprachliche Förderung
  • Strichaufzählung
    Leseförderung
  • Strichaufzählung
    Förderung des Gesundheitsbewusstseins

Freizeit:

  • Strichaufzählung
    Erholung
  • Strichaufzählung
    individueller Freiraum
  • Strichaufzählung
    Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
  • Strichaufzählung
    Förderung der Kreativität
  • Strichaufzählung
    Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

Lernzeiten:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Lernmotivation
  • Strichaufzählung
    Festigung des Unterrichtsertrages
  • Strichaufzählung
    Unterstützung des schulischen Erfolgs
  • Strichaufzählung
    Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation

Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:

Pädagogisches Konzept und Planung:

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.

Kommunikation und Austausch:

Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.

Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.

Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.

Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.

Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.

Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.

Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.

Lernzeiten:

Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.

Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.

Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit:

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.

Individuelle Lernzeit:

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.

Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Lernzeiten

Wochenstunde(n)

Gegenstandsbezogene Lernzeit

1

2

3

4

Individuelle Lernzeit

8

6

4

2

Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.

Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.

Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.

Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.

Freizeit:

Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.

Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.

An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
  • Strichaufzählung
    Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
  • Strichaufzählung
    Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
  • Strichaufzählung
    Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
  • Strichaufzählung
    Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
  • Strichaufzählung
    Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.

3.15 Politische Bildung

Politische Bildung soll die Schülerinnen und Schüler zum Verständnis für politische Vorgänge und zur Teilhabe am demokratischen und politischen Leben befähigen. Somit muss auch ein wesentlicher Beitrag zur Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Hautfarben, Menschen mit Behinderungen, usw. geleistet werden.

Dabei ist besonders auf den Erwerb politischer Kompetenzen (politische Urteilskompetenz, politische Handlungskompetenz, politische Methodenkompetenz und politische Sachkompetenz) sowie auf den Erwerb historischer Kompetenzen (historische Fragekompetenz, historische Methodenkompetenz, historische Sachkompetenz und historische Orientierungskompetenz) zu achten.

Folgende Ziele sind im Rahmen der ganztägigen Schulform anzustreben:

  • Strichaufzählung
    Lernmotivation und Lernunterstützung,
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen,
  • Strichaufzählung
    Kreativität,
  • Strichaufzählung
    Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung und
  • Strichaufzählung
    Rekreation.

Lernmotivation und Lernunterstützung:

Die Lernbereitschaft und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler soll sowohl durch gezielte individuelle Förderung als auch durch partnerschaftliche Lernformen erhöht werden. Dabei ist auf ihre jeweiligen Interessen und Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen einzuüben bzw. anzuwenden.

Soziales Lernen:

Die ganztägige Schulform soll durch ihr vielgestaltiges Schulleben mehr Gelegenheit für soziales Lernen bieten und die Kontakte zwischen den Schülerinnen und Schülern (verschiedener Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä.) intensivieren. Kontaktfähigkeit, Toleranz und sozial angemessene Begegnungsformen sollen weiterentwickelt und gefördert werden. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Kreativität:

Die ganztägige Schulform soll zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität bieten.

Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung:

Die ganztägige Schulform soll zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien) führen. Dabei sollen vermehrt Haltungen und Einstellungen, aber auch Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben und gefördert werden, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben sollen.

Rekreation:

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-Können und Erholung erfüllen können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden.

Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten:

Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler ist durch ein breit gefächertes Bildungsangebot, Differenzierung und gezielte individuelle Zuwendung einzugehen. Durch partnerschaftliche Lernformen sowie durch die Vermittlung von Lerntechniken sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernbereitschaft und Lernmotivation zu fördern. Sowohl lernschwache als auch überdurchschnittlich lernbefähigte Kinder sollten möglichst gezielt gefördert werden.

Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen.

Der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erzieherinnen und Erzieher des Betreuungsteiles mit den Erziehungsberechtigten sowie bezüglich der Lernzeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsteiles kommt in ganztägigen Schulformen besondere Bedeutung zu.

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern gemäß Ziffer 3 Punkt 14, schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Im Sinne eines zeitgemäßen Grundschulunterrichtes bezieht sich die gegenstandsbezogene Lernzeit primär auf Pflichtgegenstände. Sie dient der Festigung und Förderung des Unterrichtsertrages, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lehrstoffe. Hiebei ist auf vollständiges und möglichst eigenständiges Arbeiten Wert zu legen. Arbeitsaufträge an einzelne Schülerinnen und Schüler sind unerlässlich und sollen zu einer ökonomischen Nutzung der Lernzeit führen.

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern gemäß Ziffer 3 Punkt 14, schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.). Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Lehrerinnen bzw. Lehrern oder Erzieherinnen bzw. Erziehern durch individuelle Lernunterstützung zu fördern.

Bei der Erstellung des Betreuungsplans ist die Abfolge von gegenstandsbezogener bzw. individueller Lernzeit so zu wählen, dass den Schülerinnen und Schülern täglich Freizeitphasen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

4. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

4.1 Orientierung an den Schülerinnen und Schülern sowie Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen

Der Unterricht hat sich grundsätzlich an den Voraussetzungen und individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu orientieren sowie an ihre Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an ihre Vorstellungswelt anzuknüpfen.

Diese individuell unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Kognition, personale und soziale Identität bilden die Grundlage für die Anbahnung weiterer Entwicklungsschritte und Festlegung der Lernziele.

Der bisherige Verlauf und der aktuelle Stand der Entwicklung, die Vorerfahrungen und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sind wesentliche Grundlagen für gezielte Fördermaßnahmen. Das familiäre Umfeld, die für die Schülerinnen und Schüler entscheidenden Bezugspersonen, Freizeitaktivitäten sowie außerschulische Fördermaßnahmen sind ebenso bedeutsam wie die Bedingungen der schulischen Situation.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist insbesondere in der Grundstufe römisch eins und römisch II darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis der Kinder Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern. Gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt diesbezüglich auch der Pausengestaltung zu. Bei der Bemessung der Hausübungen muss im Sinne von Paragraph 17, Absatz 2, des Schulunterrichtsgesetzes auch darauf Bedacht genommen werden, dass den Schülerinnen und Schülern genügend Zeit für Bewegung und Freizeitaktivitäten bleibt.

Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten trägt zur positiven Entwicklung der Schülerinnen und Schüler bei.

4.2 Konzentration der Bildung

Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Ganzheit – d.h. vom Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen – zu bilden, ohne dabei einen Bereich zu vernachlässigen. Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass die Lehrinhalte in größeren Sinnganzheiten unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen der Schülerin bzw. dem Schüler zu vermitteln sind.

Durch fächerübergreifenden und -verbindenden Unterricht ist den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu gegeben, Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen. Vernetztes Denken soll dazu beitragen, die Welt zu verstehen, mit zu gestalten und zu verändern.

Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben durch integratives Zusammenwirken – zB im Projektunterricht – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten.

4.3 Anschaulichkeit und Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat Lerngelegenheiten zu arrangieren bzw. aufzugreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Schülerinnen und Schüler und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle Ereignisse bieten und den Kindern und Jugendlichen die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Lehraufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen.

Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.

4.4 Sachgerechtheit

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen, hiebei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen Gründen Vereinfachungen geboten sind.

Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen didaktischen Grundsatz, den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen, was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des „Sachrichtigen“ hinzuführen.

4.5 Aktivierung und Motivierung

In allen Bereichen des Unterrichts sind, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten, Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers zu wecken und zu pflegen.

Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung wird dadurch geschaffen, dass die Lehrerin bzw. der Lehrer versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort, wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Damit wird einerseits der Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot geweckt.

Um dies zu gewährleisten, sind folgende Motivationshilfen einzusetzen:

  • Strichaufzählung
    Anknüpfen an Interessen der Schülerinnen und Schüler;
  • Strichaufzählung
    Offenlegung der Zielsetzungen und Unterstützung der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers beim selbstständigen Setzen realistischer Ziele;
  • Strichaufzählung
    Unterstützungsangebote, die zu Erfolgserlebnissen führen und die Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler erweitern;
  • Strichaufzählung
    Vermeidung von Über- bzw. Unterforderung;
  • Strichaufzählung
    attraktive Aufbereitung des Lehrstoffes;
  • Strichaufzählung
    Einsatz von Arbeitsmitteln mit hohem Aufforderungscharakter.

4.6 Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung

Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre - nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten - die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu stärken.

Durch einen lebensbedeutsamen, situations-, handlungs- und praxisorientierten Unterricht soll die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Die Unterrichtsinhalte sind so auszuwählen, dass sie für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Aufgaben und Herausforderungen Bedeutung haben. Ausgehend von den konkreten Erfahrungen und den persönlichen Interessen der Schülerinnen und Schüler werden neue Inhalte erarbeitet und in Beziehung zu ihrer Lebenswelt gesetzt. Durch vielfältiges Handeln (praktisches Tun, Entdecken, Experimentieren usw.) in lebensnahen Situationen unter Einbeziehung möglichst vieler Sinne erfahren und erfassen die Schülerinnen und Schüler ihre Umwelt und entwickeln dabei eigene Begriffs- und Denkstrukturen. Diese sind in alltagsbezogenen Situationen möglichst lebensnah anzuwenden. Dafür bieten sich projektartige und offene Lernformen sowie Realbegegnungen im weitesten Sinn an.

Die Auseinandersetzung mit bedeutenden Anlässen, interessanten Erlebnissen sowie aktuellen Situationen trägt zum Erwerb von Kompetenzen und zur Entwicklung neuer Sichtweisen bei.

Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter und ihren individuellen Voraussetzungen entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.

Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.

Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.

4.7 Aufgaben, Prinzipien und Ziele sonderpädagogischer Förderung

Sonderpädagogik ist ein elementarer Bereich der allgemeinen Pädagogik, der wichtige Impulse setzt.

Sonderpädagogische Förderung verwirklicht das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Lernbehinderung auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende Bildung und Erziehung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung. Sie orientiert sich an der jeweiligen individuellen und sozialen Situation und schließt die persönlichkeits- und entwicklungsorientierte Vorbereitung auf zukünftige Lebenssituationen ein.

Sie erfordert die Gestaltung von Lernumwelten, die Schülerinnen und Schülern – ausgehend von deren Fähigkeiten und Stärken – die Aneignung von Lerninhalten, Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen ermöglicht.

Zur sonderpädagogischen Förderung gehören über den Unterricht hinaus Unterstützungs- und Beratungsangebote im schulischen und außerschulischen Umfeld sowie die Kooperation mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Personen und Institutionen.

Schülerinnen und Schüler müssen unterstützt werden, sich auf aktive, kreative und kooperative Weise Lerninhalte anzueignen. Sie benötigen entsprechende Kompetenzen, um Unterrichtsinhalte zu begreifen, zu behalten und anzuwenden. Sie sind daher mit Arbeitsformen und Lernstrategien vertraut zu machen, die ein selbstständiges Arbeiten, Handeln und Üben ermöglichen.

Lehrerinnen und Lehrer begleiten, helfen, motivieren und sind Ansprechpartnerin und -partner. Sie bieten geeignete Möglichkeiten zum Lernen an, schaffen neue Lernsituationen, setzen Vertrauen in das Können und in die Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, gewähren Zeit und lassen auch Fehler als Chance für neue Einsichten und Lernprozesse zu.

Arbeiten und Üben in therapeutischer und funktioneller Absicht ist unverzichtbar und ein wesentlicher Bestandteil der sonderpädagogischen Förderung. Diese Übungen verstehen sich als ein durchgängiges Prinzip sonderpädagogischer Förderung im Unterricht, welches zu einer positiven Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerinnen und Schüler beitragen soll. Insbesondere können durch diese Übungen die Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnistraining und Wahrnehmung sowie die motorische und soziale Entwicklung unterstützt werden.

Die Arbeit mit Individuellen Förderplänen dient der besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Die Unterrichtsthemen sind mit den in den Individuellen Förderplänen beschriebenen Methoden zu erarbeitet. Ziel ist es, das individuelle Entwicklungspotenzial der Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen.

4.8 Individualisieren, Differenzieren und Fördern

Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat sich nicht nur im Förderunterricht zu bemühen, den Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua. sehr häufig voneinander.

Diese Unterschiede müssen erkannt und beachtet werden und bilden die Grundlage für individualisierende und differenzierende Lernangebote. Individuelle Förderpläne unterstützen eine spezifizierte Planung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens.

Um diese Aufgabe bestmöglich erfüllen zu können, hat jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer von einer individuellen Planung auszugehen. Die Grundlage für die Erstellung derartiger Förderpläne ergibt sich aus den jeweiligen Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.

Individuelle Förderpläne enthalten eine pädagogische Diagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen), benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Zu ihrer erfolgreichen Umsetzung tragen alle am Bildungsprozess Beteiligten in gemeinsamer Verantwortung bei.

Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende wesentliche Aufgabenstellungen und methodisch-didaktische Konsequenzen:

  • Strichaufzählung
    Schaffen einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme;
  • Strichaufzählung
    Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten;
  • Strichaufzählung
    Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld;
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung des unterschiedlichen Unterstützungsbedarfs;
  • Strichaufzählung
    Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist;
  • Strichaufzählung
    Einsatz unterschiedlicher Sozialformen;
  • Strichaufzählung
    Hilfestellung durch Mitschülerinnen und Mitschüler (Peer-Teaching);
  • Strichaufzählung
    Überprüfung und Bewertung der getroffenen Maßnahmen und gesetzten Ziele in Zusammenhang mit den Entwicklungsfortschritten der Schülerinnen und Schüler;
  • Strichaufzählung
    Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.

4.9 Lernorganisation und Lernformen

Lernorganisation umfasst die Aspekte „Gestaltung des Unterrichts“ und „Lernen – lernen“.

Um Schülerinnen und Schüler nach ihrem jeweiligen Entwicklungsstand, ihren Begabungen und Fähigkeiten zu fördern, ist der Unterricht schülerzentriert, handlungsorientiert und differenziert zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler müssen genügend Zeit für die persönliche Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff haben.

Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht eine Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.

Bei der Gestaltung des Unterrichts ist Wert zu legen auf

  • Strichaufzählung
    inhaltlich – fachliches Lernen;
  • Strichaufzählung
    sozial – kommunikatives Lernen;
  • Strichaufzählung
    emotionales Lernen;
  • Strichaufzählung
    methodisch – strategisches Lernen.

Organisationsformen, bei denen das eigenverantwortliche Lernen im Mittelpunkt steht, sind wesentliche Elemente des Unterrichts. Diese können sein: Epochalunterricht, offenes Lernen, projektorientiertes Lernen, Projektunterricht, Wochenplanarbeit uvm.

„Lernen – lernen“ besteht darin:

  • Strichaufzählung
    Lernen als Prozess zu verstehen;
  • Strichaufzählung
    entsprechende Lerntechniken kennen zu lernen und anzuwenden;
  • Strichaufzählung
    kritisches Denken und eigenverantwortliches Lernen weiter zu entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Lernergebnisse zu überprüfen und in weiterer Folge zu reflektieren.

4.10 Soziales Lernen

Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Leben von Kindern und Erwachsenen eine ebenso bedeutende Rolle wie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten. Durch das soziale Lernen werden geeignete Situationen aufgegriffen und somit wird eine kontinuierliche Lernentwicklung ermöglicht.

In Verbindung mit und neben dem fachlichen Lernen ist auch das soziale Lernen der Kinder und Jugendlichen anzuregen, zu fördern und weiter zu entfalten.

Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer Identität zu unterstützen, ist eine grundlegende pädagogische Aufgabe. Dazu gehört im System Schule, identitätsfördernde Bedingungen zu gestalten und dabei die besonderen Lebenserschwernisse der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu berücksichtigen.

Identität kann nur im Austausch mit anderen entwickelt werden und muss in Interaktionen mit der Umwelt ständig reflektiert und neu gewonnen werden.

In besonderer Weise ermöglicht das soziale Lernen das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben von Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und Durchleuchten von Vorurteilen, das Verständnis für Manipulation und die Sensibilisierung für Geschlechterrollen.

Die Bildung von Identität und die Stärkung des Selbstwertgefühls erfordert, die eigenen Wertmaßstäbe, Bedürfnisse und Interessen einzubringen und sich gleichzeitig auf die Anforderungen und Erwartungen des sozialen Umfeldes einzulassen. Das setzt auf der einen Seite die Auseinandersetzung mit gesellschaftlich geltenden Werten und Normen voraus, auf der anderen Seite bedarf es eines Bewusstseins der persönlichen Bedingungen, Bedürfnisse, Interessen und Einstellungen.

Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben in der Klasse, das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, Peer Tutoring usw.) und das Aufgreifen von sozialen Themen im Unterricht.

Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung geschaffen werden.

Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.

Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle. Dies gilt in der Klasse oder Lerngruppe beim Mitgestalten einer lebendigen Schulgemeinschaft und dient dem Verständnis für andere größere Sozialgebilde (Gemeinde, Bundesland, Österreich als Staat in Europa usw.) Damit soll Verantwortungsbewusstsein für verschieden große Solidargemeinschaften bei den Schülerinnen und Schülern grundgelegt bzw. gefestigt werden. Dies gelingt nur, wenn Vorurteile bewusst gemacht und Toleranz zu üben gelernt werden. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance, wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, unterschiedlicher Schulstufen, mit unterschiedlicher Muttersprache, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sowie mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.

4.11 Interkulturelles Lernen

Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.

Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden, Kenntnisse in ihrer Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.

4.12 Bewusste Koedukation

Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Vorurteilen zu führen. Es ist wesentlich, Lerninhalte auszuwählen, die gleichermaßen Mädchen und Knaben ansprechen, den Unterricht so zu gestalten, dass er sowohl den Bedürfnissen der Mädchen als auch der Knaben entgegenkommt, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen sowie Erwartungshaltungen und Umgangsformen der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber Mädchen und Knaben zu reflektieren.

Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Knaben beitragen.

4.13 Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen; Leistungsbeurteilung

Lernerfolge stehen in enger Wechselwirkung mit den Beziehungen, die Schülerinnen und Schüler zu sich selbst, zu anderen und zu ihrer Umwelt herstellen und vermitteln Sicherheit, Wohlbefinden, Vertrauen, Akzeptanz und Wertschätzung. Sie wecken und fördern das Interesse für Neues und motivieren zum weiteren Lernen.

Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, hat die Lehrerin bzw. der Lehrer zu versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu soll sie bzw. er trachten, durch zielgerichtete Wiederholungen und Übungen mit abwechslungsreichen Materialien und Medien, Wechsel der Aufgabenstellungen, Anknüpfen an Bekanntes, Herstellen von Querverbindungen in motivierender und individualisierender Form, den Lernertrag zu sichern. Hausübungen sollen die Unterrichtsarbeit durch vielfältige und interessante Aufgabenstellungen ergänzen. Dabei ist auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu achten (siehe auch Paragraph 17, Absatz 2, des Schulunterrichtsgesetzes).

An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen.

Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.

Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Wissen und Fertigkeiten. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber geben, wie Leistungen zu Stande kommen.

Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig. Sie soll Anleitung zur Selbsteinschätzung sein sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise bekannt zu geben.

4.14 Einsatz spezifischer Materialien

Alle zur Unterstützung und Kompensation eingesetzten Materialien müssen den besonderen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler angepasst werden und sollen selbstständig gehandhabt werden können. Es ist Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer in Kooperation mit allen Beteiligten dies sicher zu stellen, damit der Einsatz möglichst problemlos statt finden kann.

5. STUNDENTAFELN

A. Stundentafeln der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)

 

Schulstufen und Wochenstunden

Pflichtgegenstände

1.

2.

3.

4.

Gesamt

Religion

2

2

2

2

 

Sachunterricht

3

3

3

3

 

Deutsch, Lesen, Schreiben

5

5

6

6

 

Mathematik

3

3

4

4

 

Musikerziehung

2

2

1

1

 

Bildnerische Erziehung

2

2

2

2

 

Technisches Werken/Textiles Werken

2

2

2

2

 

Bewegung und Sport

3

3

3

3

 

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache

-

-

x

x

 

Verkehrserziehung

x

x

x

x

 

Gesamtwochenstundenzahl

20-23

20-23

22-25

22-25

90

Förderunterricht

1

1

1

1

 

Unverbindliche Übungen

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Interessens- und Begabungsförderung

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Verkehrserziehung

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Chorgesang

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Spielmusik

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Darstellendes Spiel

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Technisches Werken/Textiles Werken

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Bewegung und Sport

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Einführung in die Informatik

-

-

(1)-2

(1)-2

Lebende Fremdsprache

-

-

(1)-2

(1)-2

Muttersprachlicher Unterricht

2-6

2-6

2-6

2-6

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Interessens- und Begabungsförderung

1

1

1

1

Verkehrserziehung

1

1

1

1

Chorgesang

1

1

1

1

Spielmusik

1

1

1

1

Darstellendes Spiel

1

1

1

1

Technisches Werken/Textiles Werken

1

1

1

1

Bewegung und Sport

1

1

1

1

Einführung in die Informatik

-

-

1

1

Lebende Fremdsprache

-

-

1

1

Muttersprachlicher Unterricht

2-6

2–6

2–6

2-6

Ergänzende Anmerkungen

Schulstufen und Wochenstunden: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können von der ersten bis zur vierten Schulstufe innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt im höchstens zwei Wochenstunden erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.

Lebende Fremdsprache: 32 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.

Verkehrserziehung: 10 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.

Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden. Siehe Ziffer 3, der Bemerkungen zur Stundentafel.

Unverbindliche Übungen: Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Siehe Ziffer 6, der Bemerkungen zur Stundentafel.

Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.

Bemerkungen zur Stundentafel der Grundstufe römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)

  1. Ziffer eins
    Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht eine Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.
  2. Ziffer 2
    Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
  3. Ziffer 3
    Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß Paragraph 12, Absatz 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.
Anmerkung, Ziffer 4, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 20,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2020,)
  1. Ziffer 5
    Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Ziffer 3, ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.
  2. Ziffer 6
    Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
  3. Ziffer 7
    Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel römisch eins Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, der Verordnung.

B. Stundentafeln der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)

1. Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen

 

Schulstufen und Wochenstunden

Pflichtgegenstände

5.

6.

7.

8.

Summe

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

 

 

 

 

13-21

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

 

 

 

 

3-9

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

4-11

Mathematik

 

 

 

 

12-20

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

1-3

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

4-11

Chemie

 

 

 

 

1-3

Physik

 

 

 

 

1-8

Musikerziehung

 

 

 

 

4-10

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

4-11

Technisches Werken/Textiles Werken

 

 

 

 

4-11

Ernährung und Haushalt

 

 

 

 

2-6

Bewegung und Sport

 

 

 

 

12-18

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

4-8

Berufsorientierung

 

0-1

0-1

1-2

1-4

Gesamtwochenstundenzahl

25-31

26-31

28-32

28-32

111

Förderunterricht

2

2

2

2

 

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

 

Schulstufen und Wochenstunden

Pflichtgegenstände

5.

6.

7.

8.

Summe

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

5

5

5

5

20

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

-

2

1

1

4

Geographie und Wirtschaftskunde

1

1

2

2

6

Mathematik

5

5

5

4

19

Geometrisches Zeichnen

-

-

-

1

1

Biologie und Umweltkunde

1

2

2

2

7

Chemie

-

-

-

1

1

Physik

-

1

1

1

3

Musikerziehung

1

1

1

1

4

Bildnerische Erziehung

1

1

1

1

4

Technisches Werken/Textiles Werken

3

3

3

3

12

Ernährung, Haushalt

1,5

1,5

1,5

1,5

6

Bewegung und Sport

3

3

3

3

12

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache

1

1

1

1

4

Berufsorientierung

-

-

x

x

 

Gesamtwochenstundenzahl

24,5

28,5

28,5

29,5

111

Förderunterricht

2

2

2

2

 

 

Schulstufen und Wochenstunden

Unverbindliche Übungen und Freigegenstände

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes, einer verbindlichen bzw. unverbindlichen Übung

5.

6.

7.

8.

Summe

Interessen- und Begabungsförderung

 

 

 

 

2-8

Verkehrserziehung

 

 

 

 

2-8

Berufsorientierung

 

 

 

 

2-8

Chorgesang

 

 

 

 

2-8

Spielmusik

 

 

 

 

2-8

Darstellendes Spiel

 

 

 

 

2-8

Technisches Werken/Textiles Werken

 

 

 

 

2-8

Bewegung und Sport

 

 

 

 

2-8

Einführung in die Informatik

 

 

 

 

2-8

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

2-8

Muttersprachlicher Unterricht

 

 

 

 

8-24

Freigegenstände

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

4-8

Ergänzende Anmerkungen

1. Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen:

Technisches Werken/Textiles Werken: Als alternative Pflichtgegenstände.

Berufsorientierung: Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Technisches Werken/Textiles Werken: Als alternative Pflichtgegenstände.

Berufsorientierung: Kann auch geblockt oder integriert im Ausmaß von je 32 Jahresstunden in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden. Siehe Ziffer 2, der Bemerkungen zur Stundentafel.

Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.

Unverbindliche Übungen und Freigegenstände: Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

Bemerkungen zur Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)

  1. Ziffer eins
    Unterrichtsgegenstände mit weniger als 2 Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
  2. Ziffer 2
    Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß Paragraph 12, Absatz 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.
Anmerkung, Ziffer 3, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 22,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2020,)
  1. Ziffer 4
    Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.

C. Stundentafeln der Deutschförderklassen

1. Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)

 

Wochenstunden pro Semester

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

 

Deutsch in der Deutschförderklasse

15

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1

x2

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)

_________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe).

2. Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)

 

Wochenstunden pro Semester

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

 

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1

x2

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)

_________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe).

6. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 180 aus 2019,

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Für die Erteilung des Religionsunterrichtes an den Sonderschulen sind mit Bedachtnahme auf die gegebenen Voraussetzungen die Bildungs- und Lehraufgaben der Lehrpläne für die entsprechende Volksschule (Anlage A) in Anwendung zu bringen.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

7. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER PFLICHTGEGENSTÄNDE DER GRUNDSTUFEN römisch eins, römisch II UND DER SEKUNDARSTUFE I

Sachunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Sachunterricht soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, ihre unmittelbare und mittelbare Lebenswirklichkeit zu erschließen.

In diesem Sinne hat der Sachunterricht die Aufgabe, an entsprechenden Beispielen die vielseitige Betrachtungsweise der Wirklichkeit sowie die Stellung des Menschen - insbesondere die der Schülerin bzw. des Schülers - in dieser Wirklichkeit bewusst zu machen.

Ein kindgemäßer, gleichzeitig aber auch sachgerechter Unterricht führt die Schülerinnen und Schüler allmählich zu einem differenzierten Betrachten und Verstehen ihrer Lebenswelt und befähigt sie damit zu bewusstem und eigenständigem Handeln.

Im Sachunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Kenntnisse, Einsichten und Einstellungen erwerben, die zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit und zu selbstständigem Wissenserwerb führen.

Der Unterrichtsgegenstand Sachunterricht ist in folgende Erfahrungs- und Lernbereiche gegliedert:

  • Strichaufzählung
    Gemeinschaft und soziale Beziehungen
  • Strichaufzählung
    Raumorientierung
  • Strichaufzählung
    Zeitorientierung
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftsorientierung
  • Strichaufzählung
    Naturwissenschaftliche Zusammenhänge

Didaktische Grundsätze:

Bei der Unterrichtsplanung und bei der Unterrichtsgestaltung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Inhalte aus den einzelnen Teilbereichen unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler ganzheitlich aufeinander abgestimmt werden.

Darüber hinaus sollen Zusammenhänge im Lernen und Denken der Schülerinnen und Schüler durch situationsorientierte Unterrichtsanlässe, durch handelnde Arbeitsweisen (zB entdeckendes Lernen, projektorientiertes Lernen) sowie durch sinnvolles Vernetzen von bereichsübergreifenden Aspekten angestrebt werden.

Die Aufgliederung des Sachunterrichts in Erfahrungs- und Lernbereiche ist für die Planung und die Gestaltung der Unterrichtsarbeit nicht das primär strukturierende Prinzip. Vielmehr ist sicherzustellen, dass über die allgemeinen didaktischen Grundsätze hinaus Lernprozesse in konkreten Erlebnis-, Handlungs- und Sachzusammenhängen ermöglicht werden. Es sind daher solche Themenbereiche aufzugreifen, die bereichs- und fächerübergreifendes Lernen zulassen, dabei können auch Einblicke über die Grenzen Österreichs hinaus gemacht werden.

Bei der didaktischen Umsetzung der „europäischen Dimension“ im Unterricht geht es vor allem um das Entwickeln von Einstellungen, Haltungen und Orientierungen.

Auf der Grundstufe römisch II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an der Eigengesetzlichkeit der einzelnen Erfahrungs- und Lernbereiche orientieren können.

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft und soziale Beziehungen

Lernen in diesem Bereich erfordert besondere didaktische Maßnahmen und Bedingungen und ist nicht selten auf langfristige Prozesse angewiesen; auch Umwege können fruchtbare Elemente dieses Lernens sein. Als innere Voraussetzung bedarf solches Lernen der emotionellen Betroffenheit aller Beteiligten. Lernen in diesem Bereich ist stets in eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Toleranz einzubetten und erfordert Behutsamkeit und Diskretion der Lehrerin bzw. des Lehrers. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Sexualerziehung.

Hier dürfen die Schülerinnen und Schüler zunächst ihre eigenen Ausdrücke verwenden; sie sollen jedoch lernen, die allgemein akzeptierten Begriffe zu gebrauchen. Als wichtige Rahmenbedingungen sind gerade in diesem Bereich die Formen kooperativen Lernens und ein pädagogisches Klima, in dem sich alle wohl fühlen können, anzusehen.

Erfahrungs- und Lernbereich Raumorientierung

Ausgehend davon, dass die Schülerinnen und Schüler sich bereits in ihrer unmittelbaren Umgebung zurechtfinden können, soll diese Orientierungsfähigkeit erweitert werden durch Orientierungsspiele und kindgemäße Übungen sowie durch Hinführen zu bewusstem Reagieren auf Regeln und Symbole (zB Verkehrsregeln und Verkehrszeichen).

Beispiele aus der Umgebung der Schülerin bzw. des Schülers bilden die Grundlage für das Erkennen von Zusammenhängen zwischen landschaftlichen, verkehrstechnischen, kulturellen und wirtschaftlichen Gegebenheiten.

Als Veranschaulichungs- und Vermittlungshilfen bieten sich an:

  • Strichaufzählung
    Einsatz von Modellen und einfachen Skizzen;
  • Strichaufzählung
    bewusste Betrachtung landschaftlicher Geländeformen und Vergleichen mit der Wirklichkeit und realistischen Abbildungen (zB Fotos);
  • Strichaufzählung
    Darstellen, Beschreiben, Vergleichen der geographischen Umwelt des Heimatortes, des Schulortes, der Gemeinde, des politischen Bezirkes und des Bundeslandes;
  • Strichaufzählung
    Sammeln von Anschauungsmaterial zur Illustration und Festigung der geographischen Kenntnisse;
  • Strichaufzählung
    Orientierung unter Verwendung möglicher Orientierungshilfen wie Kompass, Plan, Karte und Ähnlichem.

Der Lehrerin bzw. dem Lehrer steht dafür eine Vielfalt methodischer Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Strichaufzählung
    das Aufgreifen realer sozialer Begebenheiten und Situationen;
  • Strichaufzählung
    die verbale Darstellung und Verarbeitung sozialer Ereignisse und Probleme in unterschiedlichen Gesprächssituationen;
  • Strichaufzählung
    Verbalisieren von Gefühlen, Einstellungen und Meinungen;
  • Strichaufzählung
    das Verdeutlichen sozialer Erscheinungen und Abläufe sowie von Gefühlen durch Darstellen und Bearbeiten in verschiedenen Spielformen;
  • Strichaufzählung
    das Einholen und Verarbeiten von Informationen über sich selbst und andere;
  • Strichaufzählung
    soziale Situationen erfahrbar machen und für sie verschiedene Lösungsmöglichkeiten suchen (zB Bild- und Textvorgaben);
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Möglichkeiten des Schullebens für Begegnungen, soziales Planen, Entscheiden und Handeln (zB klassenübergreifende Aktionen, Patenschaften, Einbeziehung der Eltern);
  • Strichaufzählung
    das Planen und Durchführen sozialer Vorhaben.

Erfahrungs- und Lernbereich Zeitorientierung

Schulanfängerinnen und Schulanfängern ist die Orientierung in zeitlichen Dimensionen nur in erlebnismäßig erfassbarem Ausmaß möglich; das Orientierungsvermögen muss daher durch entsprechende Hilfeleistung systematisch ausgebaut und begrifflich erfassbar gemacht werden, indem Ereignisse, Personen, Gegenstände, zu denen die Schülerin bzw. der Schüler Beziehungen herstellen kann, in den Unterricht einbezogen werden.

An bedeutsamen Zeitbildern aus der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler soll der historische Raum zunehmend erfasst werden.

Als Lern- und Arbeitsformen bieten sich an:

Sammeln, Ordnen und Vergleichen von Informationen unter historisch-kulturellem Aspekt;

Erkunden und Erkennen von Veränderungen der Umwelt der Schülerin bzw. des Schülers und ihrer bzw. seiner Bezugspersonen durch Beschreiben, Darstellen (Rollenspiel), Vergleichen, zeitliches Zuordnen (Entwicklungsreihen);

Begegnung mit Zeuginnen und Zeugen und anderen Quellen der Vergangenheit.

Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaftsorientierung

Elementares wirtschaftskundliches Lernen erfolgt primär in der unmittelbaren Begegnung und Auseinandersetzung mit jenen Ausschnitten und Zusammenhängen der Wirtschaft, denen die Schülerinnen und Schüler in ihrem täglichen Leben begegnen.

Darüber hinaus sind immer wieder auch jene Erfahrungen aufzugreifen, die die Schülerinnen und Schüler aus ihrer eigenen wirtschaftlichen Situation gewonnen haben. Bezüge zu ihrer künftigen Rolle als Konsument bzw. in Arbeitswelt, Wirtschaft und Kultur sollen in kindgerechter Form hergestellt werden.

Für das Lernen in diesem Bereich stehen der Lehrerin bzw. dem Lehrer mehrere methodische Möglichkeiten zur Verfügung:

der wirtschaftskundlich akzentuierte Lehrausgang; das Auswerten von Erkundungs- und Beobachtungsaufgaben; das Befragen von Personen, die von ihren eigenen wirtschaftlichen Erfahrungen berichten können (Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Expertinnen und Experten);

das Arrangieren von Lernsituationen mit Hilfe originaler Materialien aus dem Bereich der Wirtschaft (Lebensmittel, Kleidung, Verpackungsmaterial, Werbemittel, Werkzeuge und dergleichen) sowie mit einschlägigem didaktischem Material;

durch das Klären grundlegender Begriffe aus dem Wirtschaftsleben Tatsachen und Zusammenhänge besser verständlich machen;

Abläufe solidarischen wirtschaftlichen Handelns in spielerischer Form durchschaubar machen;

angemessenes Verhalten in Geschäften und Betrieben (zB Einkaufen, Reklamieren, Werbeangebot, Preis- und Qualitätsauszeichnungen).

Erfahrungs- und Lernbereich Naturwissenschaftliche Zusammenhänge

Die didaktischen Überlegungen müssen sich auf die Tatsache stützen, dass die Schülerinnen und Schüler besonderes Interesse an der lebenden Natur zeigen. Die beste Voraussetzung für Lernmotivation und effektiven Unterricht ist die direkte Begegnung mit der Natur. Dabei muss auf Natur- und Umweltschutz Bedacht genommen werden.

Wo die unmittelbare Begegnung mit der Natur nicht möglich ist oder zur Veranschaulichung nicht ausreicht, muss die Nachbildung der Wirklichkeit herangezogen werden (zB Filme). Der Unterricht hat solchen didaktischen Konzepten zu folgen, die es ermöglichen, dass in den Kindern der Wunsch zum Entdecken und Erforschen der Natur verstärkt wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen in den Gebrauch altersgemäßer Bestimmungsbücher eingeführt werden.

Durch Vernetzung des Lernbereiches Naturwissenschaftliche Zusammenhänge mit den anderen Bereichen des Sachunterrichts wird die Vertiefung verantwortungsvollen und umweltgerechten Verhaltens angestrebt. Entsprechend der Bedeutung von Gesundheit und Bewegung ist eine enge und nachhaltige Vernetzung mit dem Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport anzustreben.

Die didaktischen Überlegungen müssen von der Tatsache ausgehen, dass das Interesse des Kindes sehr stark auf technische, physikalische und chemische Sachverhalte seiner Umwelt ausgerichtet ist.

Neben der unmittelbaren Begegnung mit der Wirklichkeit kommt dem Versuch besondere Bedeutung zu. Er integriert sämtliche fachspezifische Arbeitsweisen und fördert Lernbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Kooperationsfähigkeit. In diesem Zusammenhang sind die in der Werkerziehung gewonnenen Produkte und Erkenntnisse einzubeziehen.

Grundstufe I Lehrstoff: 1. und 2. Schulstufe

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft und soziale Beziehungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    sich in der neuen Gemeinschaft zurechtfinden
  • Strichaufzählung
    für das Zusammenleben wichtige Gesprächsregeln anwenden
  • Strichaufzählung
    Ordnungsformen im Schulalltag kennen lernen und einhalten
  • Strichaufzählung
    Beiträge für das Zusammenleben leisten
  • Strichaufzählung
    besondere Anlässe und Formen von Festen kennen lernen und gemeinsam gestalten
  • Strichaufzählung
    die Familie als Lebensgemeinschaft – verschiedenen Funktionen und Rollen der Familienmitglieder besprechen, unterschiedliche Formen von Familien thematisieren
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, die in anderen Gemeinschaften gemacht wurden, sprechen
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit von Regelungen und Ordnungen in Gemeinschaften einsehen
  • Strichaufzählung
    eigenes Verhalten und die eigene Rolle gegenüber anderen beobachten – sich selbst beschreiben
  • Strichaufzählung
    Gefühle und Stimmungen in bestimmten Situationen beschreiben
  • Strichaufzählung
    Spiele zur Verbesserung der Kommunikation
  • Strichaufzählung
    das Anderssein der Mitmenschen wahrnehmen, sich damit auseinander setzen und andere akzeptieren
  • Strichaufzählung
    richtiges Verhalten gegenüber möglicher Verführung und Gewalt

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    die Klasse und die Schule als neue Gemeinschaft erleben
  • Strichaufzählung
    das Zusammenleben in verschiedenen Gemeinschaften kennen lernen
  • Strichaufzählung
    die Familie als Lebensgemeinschaft erfahren
  • Strichaufzählung
    sich selbst und andere kennen lernen

Erfahrungs- und Lernbereich Raumorientierung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    räumliche Beziehungen (zB links – rechts, davor – dahinter, weit – nahe) erkennen und benennen
  • Strichaufzählung
    Standorte von Dingen, Wege und Entfernungen beschreiben
  • Strichaufzählung
    an Modellen bzw. in der unmittelbaren Umgebung Orientierungsgesichtspunkte gewinnen
  • Strichaufzählung
    im Zusammenhang mit der Verkehrserziehung den Schulweg und andere Wege beschreiben
  • Strichaufzählung
    verschiedene Geländeformen, Gewässer Verkehrswege usw. kennen lernen und benennen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    die unmittelbare Umgebung kennen lernen und sich darin zurechtfinden und erste Orientierungsgesichtspunkte erfassen
  • Strichaufzählung
    geografische Gegebenheiten der näheren Umgebung kennen und benennen

Erfahrungs- und Lernbereich Zeitorientierung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Zeitabläufe erfassen (zB Tagesablauf, Wochenplan, Jahreskreis)
  • Strichaufzählung
    die Zeit gliedern und durch Erlebnisse und Erfahrungen zu einem alters- und entwicklungsgemäßen Geschichtsverständnis gelangen (zB alte Gebäude, Kulturdenkmäler in der unmittelbaren Umgebung)
  • Strichaufzählung
    die Verwendung der Uhr und des Kalenders anbahnen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Zeitbewusstsein anbahnen
  • Strichaufzählung
    Zeitabläufe bewusst wahrnehmen
  • Strichaufzählung
    durch eigene Erlebnisse und Erfahrungen zu einem altersgemäßen Geschichtsverständnis gelangen

Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaftsorientierung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    elementare Einsichten über Dinge gewinnen, die wir zum täglichen Leben brauchen
  • Strichaufzählung
    einen einfachen Produktionsvorgang beobachten und überschauen versuchen
  • Strichaufzählung
    elementare Kenntnisse über einige Berufe und Arbeitsstätten erwerben
  • Strichaufzählung
    über grundlegende Zusammenhänge zwischen Arbeit, Geldverdienen und Geldausgeben Bescheid wissen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    ein erstes Verständnis für das Versorgt werden gewinnen
  • Strichaufzählung
    einfache Kenntnisse über Arbeit und Verdienst erwerben

Erfahrungs- und Lernbereich Naturwissenschaftliche Zusammenhänge

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    die Formenvielfalt von Pflanzen und Tieren in der Natur bewusst betrachten (zB suchen und sammeln von Blättern)
  • Strichaufzählung
    einige Pflanzen und Tiere kennen und benennen können
  • Strichaufzählung
    den Bau von Pflanzen und Tieren besprechen
  • Strichaufzählung
    die Beziehung des Menschen zur Natur verstehen lernen
  • Strichaufzählung
    die eigene Verantwortung gegenüber der Natur allmählich erkennen
  • Strichaufzählung
    die Gliederung und die wichtigsten Funktionen des menschlichen Körpers besprechen
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen und die Wichtigkeit für eine gesunde Lebensführung kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Informationen über die menschliche Sexualität gewinnen (Geschlechtsunterschiede, Liebe und Partnerschaft)
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmungen und Erlebnisse zu sexuellen Themen klären und die damit verbundenen Gefühle und sozialen Erlebnisse bewusst machen
  • Strichaufzählung
    gegenüber Sexualtätern schützende und rettende Verhaltensweisen kennen lernen
  • Strichaufzählung
    mit Geräten umgehen und deren Verwendung besprechen (zB messen, erstes experimentieren)
  • Strichaufzählung
    über Gefahren beim Gebrauch technischer Geräte Bescheid wissen
  • Strichaufzählung
    mit technischen Geräten sinnvoll und sparsam umgehen
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen einiger Kräfte kennen lernen (zB Magnetkraft)
  • Strichaufzählung
    ausgehend von Gegenständen aus der Umwelt Stoffe benennen und besprechen; dabei einige ihrer Eigenschaften und Veränderungen feststellen
  • Strichaufzählung
    die Gefährlichkeit bestimmter Stoffe (zB Medikamente, Reinigungsmittel) kennen und richtiges Verhalten besprechen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Begegnungen mit der Natur
  • Strichaufzählung
    erste Einsichten über Lebensvorgänge und biologische Zusammenhänge gewinnen
  • Strichaufzählung
    erste Formenkenntnisse über Pflanzen und Tiere erwerben
  • Strichaufzählung
    verantwortungsbewusstes Verhalten gegenüber der Natur erlernen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über den menschlichen Körper erwerben
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der eigenen Gesundheit erkennen lernen und gesundheitsbewusstes Verhalten anbahnen
  • Strichaufzählung
    elementares Wissen und eine positive Einstellung zur menschlichen Sexualität anbahnen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über technische Gegebenheiten in der Umgebung erwerben
  • Strichaufzählung
    verantwortungsbewusstes Handeln beim Gebrauch technischer Geräte entwickeln
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Objekten und dabei spezifische Arbeitsweisen kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Erkenntnisse über Kräfte und ihre Wirkungen erwerben
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse über Stoffe und ihre möglichen Veränderungen gewinnen
  • Strichaufzählung
    sachgemäßes und verantwortungsbewusstes Handeln im Umgang mit Stoffen entwickeln

Grundstufe II Lehrstoff: 3. und 4. Schulstufe

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft und soziale Beziehungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    zum Zusammenleben in der Schule und in anderen Gemeinschaften durch soziales Verständnis und Handeln beitragen (zB gemeinsame Erlebnisse vorbereiten und mitgestalten)
  • Strichaufzählung
    besondere Situationen des Gemeinschaftslebens wahrnehmen (zB Hilfsbedürftigkeit anderer erkennen)
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten schaffen, eigene Gefühle kennen zu lernen, die Gefühle anderer wahrnehmen und damit umzugehen
  • Strichaufzählung
    Fähigkeiten und Eigenarten anderer erkennen, verstehen und akzeptieren
  • Strichaufzählung
    Alltagskonflikte aufgreifen, nach ihren Ursachen suchen, mögliche Lösungen finden; mit Konflikten leben können
  • Strichaufzählung
    eigene Neigungen, Fähigkeiten und Schwächen erkennen
  • Strichaufzählung
    die Begriffsbildung, Kooperationsfähigkeit, Konzentration und Ausdauer durch verschiedenen Arbeitsweisen, verschiedene Spiele und Spielformen fördern
  • Strichaufzählung
    Wissen über Einrichtungen und Organe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der Gemeinde, des Bezirkes und des Bundeslandes sowie öffentliche Dienstleistungsbetriebe gewinnen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit und Bereitschaft miteinander zu leben und zu arbeiten – in der Schulgemeinschaft und in anderen Gemeinschaften entwickeln
  • Strichaufzählung
    sich selbst und andere verstehen
  • Strichaufzählung
    die Verschiedenheit anderer erkennen und sie in ihrem Anderssein verstehen
  • Strichaufzählung
    eine verantwortliche Einstellung gegenüber der Arbeit und dem Arbeitsmaterial erwerben
  • Strichaufzählung
    die Bereitschaft wecken, sich Spielregeln unterzuordnen und Spielniederlagen hinzunehmen
  • Strichaufzählung
    öffentliche Einrichtungen kennen lernen

Erfahrungs- und Lernbereich Raumorientierung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    durch Erkundungsübungen die Orientierungsfähigkeit erweitern
  • Strichaufzählung
    den Verlauf von Wegen und die Landschaftsformen feststellen und beschreiben
  • Strichaufzählung
    modellhafte Darstellung der unmittelbaren Umgebung (zB Sandkasten)
  • Strichaufzählung
    ausgehend vom Modell Grundrisse herstellen und dabei das Verständnis für geografische Darstellungen anbahnen
  • Strichaufzählung
    die Beschreibung bedeutsamer Orientierungspunkte durch Angabe der Himmelsrichtung (zB Himmelsrichtungen mit Hilfe des Kompasses feststellen)
  • Strichaufzählung
    Übersicht über das eigene Bundesland gewinnen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Erkundungs- und Orientierungsübungen in der näheren Umgebung durchführen
  • Strichaufzählung
    Hilfen zur Orientierung im Raum kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Anbahnen der Arbeit mit Modellen, Skizzen und Plänen als geografische Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    grundlegende geografische Informationen über das eigene Bundesland gewinnen

Erfahrungs- und Lernbereich Zeitorientierung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Zeitabläufe genauer definieren
  • Strichaufzählung
    Uhr und Kalender zur Bestimmung und Gliederung der Zeit verwenden
  • Strichaufzählung
    Veränderungen von Menschen und Dingen beobachten und an altersgemäß verständlichen Entwicklungsreihen feststellen
  • Strichaufzählung
    die Vergangenheit des Heimatortes an einigen ausgewählten Beispielen historischer Zeitbilder zurückverfolgen
  • Strichaufzählung
    aktuelle Ereignisse unter Beachtung historischer Aspekte erschließen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Zeitabläufe erfassen und darstellen
  • Strichaufzählung
    Uhr und Kalender zur Bestimmung und Gliederung der Zeit verwenden
  • Strichaufzählung
    Veränderungen in der engeren und weiteren Umwelt im Ablauf der Zeit feststellen und deuten
  • Strichaufzählung
    Bezugsräume unter Beachtung historischer Aspekte erschließen
  • Strichaufzählung
    durch ausgewählte Bilder aus der Geschichte und Kultur des Bundeslandes einen ersten historischen Überblick gewinnen

Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaftsorientierung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Einsichten über die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft gewinnen
  • Strichaufzählung
    persönliche und wirtschaftliche Bedeutung von Arbeit erkennen
  • Strichaufzählung
    mit Geld umgehen lernen
  • Strichaufzählung
    den wirtschaftlichen Zusammenhang von Erzeugung, Verteilung und Verbrauch einer Ware an überschaubaren Beispielen des täglichen Lebens aufzeigen
  • Strichaufzählung
    verschiedenen Formen der Werbung kennen lernen; verschiedene Werbeabsichten feststellen und vergleichen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Berufe besprechen; erkennen, dass sie unterschiedliche Ausbildung erfordern
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftliche und persönliche Bedeutung der Freizeitgestaltung erfassen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    das Verständnis für Versorgt werden und Versorgen erweitern und vertiefen
  • Strichaufzählung
    weitere Kenntnisse über die persönliche und wirtschaftliche Bedeutung von Arbeit, Verdienst und Geld gewinnen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Wirtschaftsformen, über Arbeit, Beruf und Erholung gewinnen; Zusammenhänge verstehen

Erfahrungs- und Lernbereich Naturwissenschaftliche Zusammenhänge

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    durch Experimentieren Einsichten in einfache ökologische Zusammenhänge gewinnen (zB Wachstum von Pflanzen bei Düngung und Überdüngung)
  • Strichaufzählung
    Entwicklungsvorgänge, Lebensweisen und Lebensräume bei Pflanzen und Tieren erfassen
  • Strichaufzählung
    die zur Auseinandersetzung mit der Natur bisher erlernten Arbeitsweisen vertiefen und anwenden
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Bestimmungsbücher gebrauchen lernen
  • Strichaufzählung
    an Aktionen zum Natur- und Umweltschutz mitwirken
  • Strichaufzählung
    einfache Experimente planen, durchführen und auswerten (zB Pflanzen unter verschiedenen Lebensbedingungen aufziehen)
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen des eigenen Verhaltens auf die Natur erfassen und Folgen von Fehlverhalten abschätzen und aus diesem Verständnis entsprechend handeln
  • Strichaufzählung
    Aufgaben und Leistungen einzelner Körperteile und Organe kennen
  • Strichaufzählung
    die körperliche Gesundheit als eine Grundlage geistigen und seelischen Wohlbefindens erkennen
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung gesunder Lebensführung erkennen und sich gesundheitsbewusst verhalten
  • Strichaufzählung
    über Bereiche menschlicher Fortpflanzung und Pubertät grundlegendes Wissen erwerben
  • Strichaufzählung
    Liebe und Partnerschaft als Grundlage menschlicher Sexualität verstehen
  • Strichaufzählung
    technische Einrichtungen kennen lernen und deren Funktion erkennen
  • Strichaufzählung
    spezifische Arbeitsweisen erweitern (experimentieren)
  • Strichaufzählung
    sachgemäßen und verantwortungsvollen Umgang mit Werkzeugen lernen – Vorsichtsregeln zur Vermeidung von Unfällen
  • Strichaufzählung
    weitere Kräfte und deren Wirkungen (zB Magnetkraft, Wettererscheinungen) kennen lernen
  • Strichaufzählung
    die Erscheinungsformen verschiedener Stoffe kennen und benennen
  • Strichaufzählung
    Experimente durchführen und die Ergebnisse festhalten
  • Strichaufzählung
    die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe besprechen und den Umgang mit ihnen vermeiden
  • Strichaufzählung
    zur Sammlung wieder verwertbarer Stoffe beitragen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Einsichten über Lebensvorgänge und biologische, sowie ökologische Zusammenhänge gewinnen
  • Strichaufzählung
    Begegnung mit der Natur und dabei spezifische Arbeitsweisen und Fertigkeiten erlernen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Formenkenntnisse über Pflanzen und Tiere erweitern
  • Strichaufzählung
    sich umweltgerecht verhalten
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über den menschlichen Körper erweitern
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung gesunder Lebensführung erkennen
  • Strichaufzählung
    Wissen und eine positive Einstellung zur menschlichen Sexualität erweitern
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über technische Gegebenheiten aus der Umwelt der Schülerinnen und Schüler vertiefen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Kräfte und ihre Wirkungen ausbauen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Stoffe und ihre Veränderungsmöglichkeiten erweitern
  • Strichaufzählung
    Sachgemäßes und umweltbewusstes Handeln im Umgang mit Stoffen

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung beschäftigt sich mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunftsperspektiven. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum und zur Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft. Dabei ist der Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen besonders Beachtung zu schenken. Kontroverse Interessen in Geschichte und Politik sind im Unterricht ebenso kontrovers darzustellen. Lehrkräfte haben darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler eine kritisch-abwägende Distanz aufrecht erhalten können. Das Kennenlernen verschiedener Modelle menschlichen Zusammenlebens in der Vergangenheit soll zu Verständnis der eigenen Situation und Toleranz dem Anderen gegenüber in der Gegenwart führen.

Im besonderen Maße ist hierbei von der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Im Bereich des historischen Lernens stellen ua. Neue Kulturgeschichte/Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte oder Globalgeschichte gleichberechtigte Zugänge dar. Im Bereich des politischen Lernens sind Themenbereiche aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler wie zB Medien, Konsum, Migrationserfahrungen, Lebenswegentscheidungen aufzugreifen.

Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher, kultureller und zeitlicher Dimensionen geben. Dabei sind besonders interkulturelles und globales Lernen in den Unterricht mit einzubeziehen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung ist so zu gestalten, dass es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, historische und politische Kompetenzen zu erwerben.

Die Fragestellungen sollen den Erfahrungen, Problemen und Erkenntnisinteressen der Gegenwart entstammen. Historische Sachverhalte müssen aus dem jeweiligen Kontext heraus erklärt und verstanden werden.

Es ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, dass die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen politisch bewusstes Handeln entwickeln.

Der Einsatz verschiedener Sozialformen soll dazu beitragen, Erkenntnisse individuell oder gemeinschaftlich zu gewinnen. Eine Diskussionskultur, in der die Meinung der anderen respektiert wird, ist anzustreben.

Historische Kompetenzen

Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren (Historische Fragekompetenz).

Der Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau einer Vorstellung über die Vergangenheit (Geschichte selbst erzählen) sowie der kritische Umgang mit historischen Darstellungen (zB in Form von Ausstellungen, Spielfilmen mit historischen Inhalten) ist zu fördern. Es sind Möglichkeiten zu eröffnen, durch die die Schülerinnen und Schüler in „freien Arbeitsphasen” und in Projekten forschendes und entdeckendes Lernen praktizieren können (Historische Methodenkompetenz).

Im Unterricht dienen Begriffe und Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Der individuellen bzw. altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Historische Sachkompetenz).

Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen (Historische Orientierungskompetenz).

Politische Kompetenzen

Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer möglichst selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren (Politische Urteilskompetenz).

Der Unterricht soll die Bereitschaft und die Fähigkeit zu politischem Verstehen und Handeln fördern. Dazu sind die Entwicklung der Fähigkeiten, politische Konflikte auszutragen, eigene Positionen in politischen Fragen zu formulieren sowie politische Positionen anderer zu verstehen, aufzugreifen und an der Lösung von Problemen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter Rücksichtnahme auf eigene und fremde Bedürfnisse mitzuwirken, anzustreben. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, zB durch Simulationsspiele zu üben (Politische Handlungskompetenz).

Politische Bildung soll einerseits dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Andererseits sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, sich politisch artikulieren und in einen Diskurs mit anderen treten zu können, zB Schülerinnen- und Schülervertreterwahl (Politische Methodenkompetenz).

Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Der alters- und entwicklungsgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Politische Sachkompetenz).

Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Die beschriebenen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und –gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen.

Sekundarstufe I Lehrstoff: 6. Schulstufe

Erstes Auftreten der Menschen bis zum Ende des Mittelalters

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    der Vergleich des Zusammenlebens von Menschen früher und heute
  • Strichaufzählung
    verschiedene Kulturen von der Antike bis zum Mittelalter
  • Strichaufzählung
    das Leben der Menschen unter Berücksichtigung des Alltags sowie der Generationen- und Geschlechterverhältnisse in verschiedenen Gemeinschaften und Lebenswelten (zB Nomadentum, Bauern und Dorf, ritterliches Leben und höfische Kultur)
  • Strichaufzählung
    die Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur und ihre Auswirkungen auf die Organisation des menschlichen Zusammenlebens
  • Strichaufzählung
    Entwicklung der Arbeitsteilung und des Wirtschaftens anhand exemplarischer Wirtschaftsformen
  • Strichaufzählung
    verschiedenen Herrschaftsformen und Religionen

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Formen des Zusammenlebens früher und heute kennen lernen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Gemeinschaften und Lebenswelten erfahren
  • Strichaufzählung
    Entwicklung der Wirtschaft darstellen
  • Strichaufzählung
    politische Herrschaftsformen kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Charakteristika von Hochkulturen kennen lernen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Weltbilder kennen lernen

Lehrstoff: 7. Schulstufe

Beginn der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkrieges

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Erfindungen und Entdeckungen, die die Welt verändert haben
  • Strichaufzählung
    Humanismus und Renaissance
  • Strichaufzählung
    die Reformen Maria Theresias und Josefs römisch II. (zB Einführung der Schulpflicht)
  • Strichaufzählung
    Napoleon und die Französische Revolution
  • Strichaufzählung
    verschiedene Formen des Wirtschaftens und deren Auswirkungen auf die Arbeitswelt, Freizeit, Generationen, Familie und Stellung von Frauen und Männern
  • Strichaufzählung
    die Menschenrechte und das Problem ihrer Durchsetzung
  • Strichaufzählung
    der Erste Weltkrieg – Ursache und Auswirkungen für die Menschen in Europa
  • Strichaufzählung
    Kunst und Kultur – von der Renaissance bis hin zum Jugendstil unter Berücksichtigung der Alltagskultur

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    das neue Menschen- und Weltbild am Beginn der Neuzeit kennen lernen
  • Strichaufzählung
    die Zeit des Absolutismus und der Aufklärung erkunden
  • Strichaufzählung
    die napoleonische Zeit und ihre Auswirkung auf eine Neuordnung von Europa erfahren
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der Wirtschaft auf die Gesellschaft erkennen
  • Strichaufzählung
    das Wissen über Menschenrechte, insbesondere der Kinderrechte, erwerben
  • Strichaufzählung
    Staaten und Völker im Krieg kennen lernen – am Beispiel „Erster Weltkrieg“
  • Strichaufzählung
    Kunst und Kultur als Ausdruck des Lebensgefühls einer Epoche erfahren

Lehrstoff: 8. Schulstufe

Zeitraum vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Gegenwart – Möglichkeiten der politischen Beteiligung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten einer politischer Beteiligung, Mitbestimmung und Mitverantwortung
  • Strichaufzählung
    Grundzüge der österreichischen Verfassung, Demokratie, politische Parteien
  • Strichaufzählung
    Rechte und Pflichten einer Staatsbürgerin bzw. eines Staatsbürgers
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge im Hinblick auf Veränderungen in Arbeitswelt und Freizeit
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftskrisen
  • Strichaufzählung
    Rolle der Frauen, der Männer, der Generationen und der Familien
  • Strichaufzählung
    Demokratie und Diktatur in Europa
  • Strichaufzählung
    der Nationalsozialismus, Holocaust, Erinnerungskulturen
  • Strichaufzählung
    der Zweite Weltkrieg und seine Folgen
  • Strichaufzählung
    Österreich – die Zweite Republik: politisches System, wirtschaftliche und soziale Entwicklung
  • Strichaufzählung
    Österreich als Mitglied der Europäischen Union
  • Strichaufzählung
    Europa und seine Integration
  • Strichaufzählung
    aktuelle Konflikte und Möglichkeiten der Friedenserziehung

Lernziele der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten politischer Beteiligung, Mitbestimmung und Mitverantwortung im Schulalltag, im sozialen Umfeld und den demokratischen Institutionen erkennen und wahrnehmen können
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Grundzüge der österreichischen Verfassung haben
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern erwerben
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen der Wirtschaft auf die Gesellschaft im 20. Jahrhundert erkennen
  • Strichaufzählung
    demokratische und diktatorische Herrschaftsformen in Europa kennen lernen
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges auf das Weltgeschehen hinsichtlich Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erfahren

Geographie und Wirtschaftskunde Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Mittelpunkt von Geographie und Wirtschaftskunde steht der Mensch. Seine Aktivitäten und Entscheidungen haben immer auch Auswirkungen auf räumliche Strukturen. Diese räumlichen Aspekte menschlichen Handelns sind Gegenstand des Unterrichts. Besonders thematisiert werden solche Vernetzungen am Beispiel der Wirtschaft, deren allgemeine Grundlagen zu erarbeiten sind. Es bieten sich vielfältige Ansätze Fächerverbindenden Arbeitens an. Neben der bewussten Wahrnehmung wird die Beschreibung sowie die Erklärung von Sachverhalten, Zusammenhängen und Entwicklungen des menschlichen Handelns angestrebt. Geographie und Wirtschaftskunde soll Schülerinnen und Schülern helfen, im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich verantwortungsbewusst und tolerant zu handeln.

Didaktische Grundsätze:

Geographische und wirtschaftskundliche Inhalte sollen im Unterricht nicht nebeneinander stehend getrennt, sondern in starkem Maße miteinander verflochten in vergleichender Darstellung aller Kontinente unter möglichst häufiger Berücksichtigung Österreichs behandelt werden.

Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde muss sich regelmäßig der erreichbaren realen Umwelt zuwenden. In Lehrausgängen, Wanderungen, Betriebserkundungen uä. sollen die Schülerinnen und Schüler unmittelbar an der Wirklichkeit räumliche und wirtschaftliche Situationen erleben. Viele Lerninhalte sind einer unmittelbaren Begegnung jedoch nicht zugänglich. Deshalb ist Geographie und Wirtschaftskunde auf die Verwendung unterschiedlicher Medien und Fördermethoden angewiesen. Sie ermöglichen die wiederholte Auseinandersetzung mit Lerninhalten und dienen der Objektivierung und Zuordnung der Einzelbeobachtung. Die Verwendung elektronischer Medien soll zur arbeitsorientierten Unterrichtsgestaltung wesentliche Impulse beisteuern. Besonders zu fördern sind Unterrichtsprojekte, da sie eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen ermöglichen. Offene Lernformen sollen eine Individualisierung und Autonomisierung des Lernprozesses gewährleisten.

Sekundarstufe I Lehrstoff: 5. Schulstufe

Darstellung menschlichen Lebens und Wirtschaftens; graphische Darstellungen; die Bedeutung von Rohstoffen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    ausgehend vom eigenen Bundesland und Österreich das Beziehungs- und Wirkungsgefüge von Mensch, Landschaft und Wirtschaft erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über unterschiedliche Wirtschaftsformen gewinnen
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Wirtschaftsformen und -berufe kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Übungen im Umgang mit grafischen Darstellungen, Karten und Atlas
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Arbeit, Beruf und Erholung gewinnen

Lernziele der fünften Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    das Leben und Wirtschaften von Menschen in unterschiedlichen Gebieten kennen lernen –erkennen, wie Menschen mit Naturgewalten umgehen
  • Strichaufzählung
    grundlegende Einsicht, dass Gesellschaft und Wirtschaft räumlich strukturiert sind, gewinnen
  • Strichaufzählung
    die Gütererzeugung in gewerblichen und industriellen Betrieben sowie den Dienstleistungsbereich kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Umgang mit grafischen Darstellungen, Karten und Atlas
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung einiger wichtiger Rohstoffe kennen lernen

Lehrstoff: 6. Schulstufe

Die Erde; kartographische Darstellungen; Wirtschaftsformen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Erwerben grundlegender Informationen über die Erde mit Globus, grafischen Darstellungen, Karten und Atlas – die Erde als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen
  • Strichaufzählung
    Erdteile und Weltmeere kennen lernen
  • Strichaufzählung
    besondere geografische und wirtschaftliche Gegebenheiten der Erdteile kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Lebensräume mit schwierigen Lebensbedingungen exemplarisch vermitteln
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen von Natur- und Gesellschaftsbedingungen auf Wirtschaftsformen kennen lernen
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Lebens- und Konsumgewohnheiten des Menschen kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Gewinnung und Nutzung von Rohstoffen und Energie

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Erwerben grundlegender Informationen über die Erde
  • Strichaufzählung
    Erkennen wie einfache Wirtschaftsformen von Natur- und Gesellschaftsbedingungen beeinflusst werden
  • Strichaufzählung
    Erkennen, dass sich Menschen in ihren Lebens- und Konsumgewohnheiten auf regionale und kulturelle Voraussetzungen einstellen
  • Strichaufzählung
    Erkennen, dass Lebensweisen einem ständigen Wandel unterliegen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Gewinnung von Rohstoffen und Energie

Lehrstoff: 7. Schulstufe

Leben und Wirtschaften in Österreich, in Europa, auf der Erde; topographische Kenntnisse

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    das Leben des Menschen in natürlicher und gestalteter Umwelt vergleichen
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Standorte an den Beispielen Verkehr, Infrastruktur, Versorgung und Umweltqualität vergleichen
  • Strichaufzählung
    einige wichtige Ursachen und Folgen der Bevölkerungsverteilung und -entwicklung kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Zusammenhänge von Wirtschaftsweise und Landnutzung
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Berufswahl für die Lebensgestaltung kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Notwendigkeit, im privaten Haushalt Ausgaben den eigenen finanziellen Möglichkeiten anzupassen
  • Strichaufzählung
    Beispiele für die wirtschaftliche Verflechtung kennen lernen

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    weitere Kenntnisse und Einsichten über menschliches Leben und Wirtschaften in Österreich
  • Strichaufzählung
    den Lebensraum Österreich anhand von unterschiedlichen grafischen Darstellungen und Karten erfassen
  • Strichaufzählung
    Einblicke in die Arbeits- und Berufswelt
  • Strichaufzählung
    Wirtschaften im privaten Haushalt
  • Strichaufzählung
    Volkswirtschaftliche Zusammenhänge kennen lernen

Lehrstoff: 8. Schulstufe

Kulturelle, soziale, politische und technologische Entwicklungen; volkswirtschaftliche Zusammenhänge

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    die Vielfalt Europas – Landschaft, Kultur, Bevölkerung und Wirtschaft – kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Informationen über ausgewählte Regionen und Staaten Europas gewinnen
  • Strichaufzählung
    Bewusstseinsbildung für das „Gemeinsame Europa“
  • Strichaufzählung
    Erkennen, dass gewisse Gegenwarts- und Zukunftsprobleme nur überregional zu lösen sind
  • Strichaufzählung
    den stetigen Wandel der Arbeits- und Berufswelt erkennen
  • Strichaufzählung
    die Einsicht in die Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung und Mobilität gewinnen
  • Strichaufzählung
    über subjektive und gesamtwirtschaftliche Probleme der Arbeitslosigkeit Bescheid wissen
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten für die Wahrung von Verbraucherinteressen in der Marktwirtschaft kennen lernen
  • Strichaufzählung
    die europäischen Wirtschaft und ihre Stellung in der Welt kennen lernen
  • Strichaufzählung
    die Verantwortung des Menschen für das Leben auf „Einer Erde“ – Globalisierung – erkennen

Lernziele der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    vertiefende Kenntnisse und Einsichten über menschliches Leben und Wirtschaften in Europa und auf der Erde erwerben
  • Strichaufzählung
    den Lebensraum Europa und die Lebensräume weiterer Kontinente erfassen: kulturelle, soziale und politische Unterschiede kennen und verstehen lernen
  • Strichaufzählung
    die Arbeits- und Berufswelt unter dem Aspekt wirtschaftlicher und technologischer Veränderungen sehen
  • Strichaufzählung
    Vertiefung der Erkenntnisse über volkswirtschaftliche Zusammenhänge

Biologie und Umweltkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde hat die Beschäftigung mit den Themenbereichen Mensch und Gesundheit, Tiere und Pflanzen und Ökologie und Umwelt zum Schwerpunkt.

Der Unterricht in Biologie und Umweltkunde soll Kenntnisse über den menschlichen Organismus und typische Vertreter des Tier- und Pflanzenreiches vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für den eigenen Körper erwerben, das sie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst befähigt (Akzeptanz des eigenen Körpers, der eigenen Sexualität; Gesundheitsförderung). Daraus soll die Bereitschaft zu gesunder Lebensführung und verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber der Natur erwachsen.

Er soll den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung der Natur als allgemeine Lebensgrundlage erkennen lassen, deren Erhaltung und Förderung auch zur Verbesserung menschlicher Lebensbedingungen führt.

Er soll Liebe zur Natur und Freude an ihrem Formenreichtum wecken sowie zu einen umweltbewussten, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen die Wichtigkeit von Natur- und Umweltschutz bewusst machen.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Erarbeitung aller Themen ist stets die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, sowohl bei der Auswahl der Inhalte und Methoden, als auch durch Anwendung des Wissens auf den eigenen Bezugsrahmen. Gesellschaftsrelevante Aspekte sind miteinzubeziehen, um der Bedeutung biologischer Erkenntnisse für die Gesellschaft gerecht zu werden und die Schülerinnen und Schüler auf die zukünftige Beteiligung und Verantwortung am gesellschaftlichen Leben vorzubereiten.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu möglichst selbstständigem Arbeiten anzuregen und zur Problemlösefähigkeit unter Anwendung folgender Arbeitstechniken hinzuführen: Beobachten, Vergleichen, Ordnen; Arbeiten mit geeigneten Hilfsmitteln (zB Lupe, Mikroskop, Computer, usw.); Suchen, Verarbeiten und Darstellen von Information; Identifizieren und Lösen von Problemen; Durchführen einfacher Experimente und Messverfahren.

Die Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen der Umwelt, die Entwicklung eines Umweltbewusstseins sowie die Reflexion des eigenen und gesellschaftlichen Beitrags zur Erhaltung bzw. Mitgestaltung der natürlichen Lebensgrundlagen kann insbesonders durch fächerübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten gefördert werden. Naturbegegnung ist anzustreben (zB durch Exkursionen, Arbeiten im Freiland, pflegenden Umgang mit Tieren und Pflanzen). Lern- und Sozialformen wie etwa Gruppenarbeit, soziales Lernen, offenes Lernen sollen die soziale wie personale/emotionale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

Sekundarstufe I Lehrstoff: 5. Schulstufe

Der menschliche Körper; Pflanzen und Tiere; Ökologie und Umwelt

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Aufgaben und Leistung der inneren Organe kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen einzelnen Körperteilen und Organen und dem ganzen Körper erkennen
  • Strichaufzählung
    an Hand der Schwerpunkte Bewegung und Sexualität eine Vertiefung des Verständnisses für den eigenen Körper erlangen
  • Strichaufzählung
    Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt
  • Strichaufzählung
    über körperliche und psychische Entwicklung und Befindlichkeit in der Pubertät Bescheid wissen
  • Strichaufzählung
    sexuellen Missbrauch thematisieren
  • Strichaufzählung
    Formenkenntnisse über Pflanzen und Tiere im Hinblick auf Lebensräume und Entwicklungsstufen ausweiten; im Vordergrund stehen jene Organismen die für das Ökosystem Wald von Bedeutung sind
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit von Gesetzen und Maßnahmen zur Erhaltung der Natur kennen lernen
  • Strichaufzählung
    positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens thematisieren und hinterfragen

Lernziele der fünften Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über den menschlichen Körper weiter ausbauen und dadurch Verständnis für den eigenen Körper erhalten
  • Strichaufzählung
    zur Akzeptanz des eigenen Körpers und der eigenen Sexualität gelangen
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung gesunder Lebensführung erkennen und sich gesundheitsbewusst verhalten
  • Strichaufzählung
    Formenkenntnisse über Pflanzen und Tiere erweitern und festigen
  • Strichaufzählung
    spezifische Arbeitsweisen und Fertigkeiten erweitern, festigen und bewusst anwenden
  • Strichaufzählung
    Verständnis für die ökologischen Auswirkungen menschlichen Handelns gewinnen
  • Strichaufzählung
    sich eigenverantwortlich und umweltgerecht verhalten lernen

Lehrstoff: 6. Schulstufe

Der menschliche Körper; Pflanzen und Tiere; Ökologie und Umwelt

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Mikroorganismen und Körper erkennen
  • Strichaufzählung
    Haus- und Nutztiere; Zusammenhänge mit der Nahrungsmittelproduktion
  • Strichaufzählung
    Beispiele für wirbellose Tiere
  • Strichaufzählung
    Haus-, Garten- und Waldpflanzen
  • Strichaufzählung
    die Zelle und deren Aufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    ökologische Grundbegriffe anhand der Systeme Wald und heimischer Gewässer erarbeiten; Umwelt- und Naturschutz an konkreten Beispielen lebenspraktisch demonstrieren

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Auswirkungen von Mikroorganismen auf den Menschen kennen lernen
  • Strichaufzählung
    an Hand einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich, Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten
  • Strichaufzählung
    die Zelle als Grundbaustein aller Lebewesen erkennen
  • Strichaufzählung
    an Hand der Ökosysteme Wald und heimischer Gewässer ökologische Grundbegriffe kennen lernen

Lehrstoff: 7. Schulstufe

Der menschliche Körper; Pflanzen und Tiere; Ökologie und Umwelt

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Tiere und Pflanzen und die Zusammenhänge zwischen deren Lebensweise und ihrer Umwelt erarbeiten
  • Strichaufzählung
    aufbauend auf heimischen Ökosystemen die Ökosysteme anderer Regionen erarbeiten – Folgen menschlichen Wirkens analysieren, Ursachen feststellen und Lösungsvorschläge erarbeiten

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Tiere und Pflanzen und die Zusammenhänge zwischen deren Lebensweise und ihrer Umwelt kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen von Ökosystemen erkennen und verstehen lernen
  • Strichaufzählung
    heimische Ökosysteme weiter vertiefen und die anderer Regionen kennen lernen

Lehrstoff: 8. Schulstufe

Der menschliche Körper; Pflanzen und Tiere; Ökologie und Umwelt

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    das menschliche Gehirn und Nervensystem erarbeiten – schädigende Einflüsse von Genuss- und Suchtmitteln
  • Strichaufzählung
    Geschlecht und Sexualität als physiologisches, psychologisches und soziales Phänomen, Schwangerschaft und Geburt, Empfängnisregelung, Prophylaxe
  • Strichaufzählung
    den Aufbau der Zelle und die Zellteilung erarbeiten
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Vererbung erarbeiten und deren Anwendungsmöglichkeiten wie die Gentechnik auch im Hinblick auf gesellschaftliche und ethische Fragen diskutieren
  • Strichaufzählung
    wichtige lebensrettende Maßnahmen mit Experten/innen und Experten erarbeiten – Erste Hilfe Kurs; Maßnahmen zur Unfallvermeidung kennen lernen
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung der Lebewesen im Laufe der Erdgeschichte kennen lernen
  • Strichaufzählung
    die Ökosysteme verschiedener Regionen erarbeiten und die Folgen menschlichen Wirkens hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt analysieren, Ursachen und Lösungsvorschläge erarbeiten

Lernziele der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    die Steuerung der Lebensvorgänge im menschlichen Körper bewusst wahrnehmen
  • Strichaufzählung
    Sexualität und persönliche Verantwortung
  • Strichaufzählung
    weitere Vertiefung der Kenntnisse über den menschlichen Körper – Gesundheit/Krankheit gewinnen
  • Strichaufzählung
    die Zelle als Grundbaustein aller Lebewesen erkennen
  • Strichaufzählung
    einfache Grundlagen der Vererbung kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe – Unfallvermeidung
  • Strichaufzählung
    weitere Kenntnisse über die Entwicklungsgeschichte der Erde und des Lebens gewinnen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Ökosysteme weiter vertiefen

Chemie Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Chemieunterricht soll das Verständnis für chemische Vorgänge in der Umwelt wecken. Er soll die Grundlagen zur Beurteilung von Gefahren für die Umwelt wecken, um eine menschenwürdige Zukunft zu sichern.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien sind unabhängig von diesem Lehrplan stets aktuell und ergänzend im Unterricht zu berücksichtigen.

Chemische Vorgänge sind in konkreten Erlebnis-, Handlungs- und Sachzusammenhängen zu vermitteln.

Didaktische Grundsätze:

Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom Lehrer/innen Experiment und vor allem auch vom Schüler/innen Experiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Entdecken zu geben.

Der Unterricht soll durch moderne Lern- und Sozialformen (zB Teamarbeit) auch das Lernen im sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit neuen Technologien, Unterrichtssoftware und elektronischen Informationssystemen zu erfolgen.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben.

Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf Gefahren, die von Stoffen und Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und -Hilfen sind die Schülerinnen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen.

Sekundarstufe I Lehrstoff: 8. Schulstufe

Chemische Produkte und Vorgänge; Chemie und Umwelt

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    chemische Produkte im Haushalt kennen lernen: Einsatzmöglichkeiten und verantwortungsvoller Umgang, Einsicht und Deutung der chemischen Symbolsprache, Kennzeichnung chemischer Produkte
  • Strichaufzählung
    chemische Vorgänge kennen lernen: Einteilung und Eigenschaften von Stoffen
  • Strichaufzählung
    Einsicht gewinnen in wichtige Eigenschaften und Reaktionen von Stoffen
  • Strichaufzählung
    Wirkung und Auswirkung chemischer Produkte kennen lernen: entwicklungsgemäße Schulung der Einschätzung von Stoffen im Hinblick auf deren Gefährlichkeit
  • Strichaufzählung
    Rohstoffquellen kennen lernen: Gewinnung – Verarbeitung – Bedeutung – verantwortungs-bewusste Nutzung – Entsorgung – Möglichkeiten der Wiederverwertung
  • Strichaufzählung
    Prinzipielles Verstehen von Umweltproblemen als Störung natürlicher Systeme
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung und Auswirkung der Chemie für den Bereich Gesundheit kennen lernen: Ernährung – Kleidung – Wohnen
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit den Gefahren und dem Missbrauch der Chemie: Schadstoffe – Suchtmittel – Medikamente

Lernziele der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit chemischen Produkten im Haushalt
  • Strichaufzählung
    Anleitung und Hinführung zu einem bewussten Beobachten einfacher chemischer Vorgänge
  • Strichaufzählung
    chemische Prinzipien und Arbeitstechniken erleben
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Chemie für alle Lebensformen und Lebensvorgänge erfahren
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Chemie für den Bereich Gesundheit erfahren
  • Strichaufzählung
    sich mit den Gefahren der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse auseinander setzen

Physik Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Physik trägt zu allen Bildungsbereichen bei und soll sich keinesfalls nur auf die Darstellung physikalischer Inhalte beschränken.

Der Unterricht hat das Ziel, den Schülerinnen und Schülern das Modelldenken der Physik (Realwelt – Modell – Modelleigenschaften – Realwelt) zu vermitteln und physikalisches Wissen in größere Zusammenhänge zu stellen.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien sind unabhängig von diesem Lehrplan stets aktuell und ergänzend im Unterricht zu vermitteln.

Physikalische Vorgänge sind in konkreten Erlebnis-, Handlungs- und Sachzusammenhängen zu vermitteln.

Didaktische Grundsätze:

Ausgehend von konkreten Beobachtungen beziehungsweise Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler sind unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten jeweils die zu Grunde liegenden physikalischen Inhalte zu erarbeiten.

Modellvorstellungen und grundlegende Begriffe (zB Trägheit, Kraft oder Energie) sind an allen geeigneten Stellen zur Erklärung von Vorgängen in Natur und Technik heranzuziehen, um entwicklungsgemäß aufbereitet immer tiefergreifende Verständnisebenen zu erreichen.

An geeigneten Inhalten ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Untersuchen, Entdecken bzw. Forschen zu geben.

Dies bedingt auch den Einsatz von Schülerversuchen.

Entwicklungsgemäße Denkwege und Deutungsversuche der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.

Sekundarstufe I Lehrstoff: 6. Schulstufe

Physikalische Erscheinungsformen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    die Ursachen für Bewegung, unterschiedliche Bewegungsabläufe und Bewegungshemmungen aus Alltagserfahrungen kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Zusammenhängen: Weg-Zeit-Geschwindigkeit, Masse-Kraft, Masse-Trägheit
  • Strichaufzählung
    den Begriff Wärme als Bewegungsenergie von Körperteilchen (zB Reibung) kennen lernen
  • Strichaufzählung
    die Luft als Körper: Luft hat Gewicht und übt Druck aus; Luftverdichtung-Luftverdünnung-Vakuum; die Prinzipien „leichter als Luft“ und „schwerer als Luft“ (Ballonfahrt)
  • Strichaufzählung
    die Luft als Träger kennen lernen: das Fliegen von zB Vögeln und Flugzeugen
  • Strichaufzählung
    das Element Wasser: Ursachen des Schwimmens, Schwebens und Sinkens von Körpern (der Auftrieb und die Wasserverdrängung)
  • Strichaufzählung
    verschiedene elektrische Energiequellen und den Aufbau des Stromkreises kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Magnetismus als eine unsichtbare Kraft kennen lernen: die Pole des Magneten, die Kompassnadel
  • Strichaufzählung
    Druck, Frequenz, Tonhöhe, Lautstärke, Geschwindigkeit

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    grundlegende bewegungsfördernde und bewegungshemmende Vorgänge verstehen und anwenden
  • Strichaufzählung
    die Alltagsbegriffe Wärme und Kälte begreifen und verstehen
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften der Elemente Wasser und Luft vertieft erfahren und erfassen
  • Strichaufzählung
    einfache elektrische Phänomene und Vorgänge begreifen und verstehen
  • Strichaufzählung
    einfache Formen des Magnetismus begreifen und verstehen
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen über Entstehung und Ausbreitung des Schalls erwerben

Lehrstoff: 7. Schulstufe

Elektrische Phänomene und Geräte; Klimavorgänge

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Vertiefung und Erweiterung der Erkenntnisse: Weg-Zeit-Geschwindigkeit, die gleichförmige und die gleichförmig beschleunigte Bewegung, Masse-Kraft, Masse-Trägheit
  • Strichaufzählung
    das Rad mit seinen vielfältigen Einsatzmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Einsicht in elektrische Phänomene (zB Blitzschlag) und in einfache Bereiche der Elektrotechnik: Kraftwerke zur Stromgewinnung
  • Strichaufzählung
    Energie im Haushalt: wichtige Elektrogeräte und ihre Einsatzmöglichkeiten – Sicherheitsbewusstsein im Umgang mit elektrischen Einrichtungen entwickeln
  • Strichaufzählung
    ökologische Bedeutung von Energiesparmaßnahmen
  • Strichaufzählung
    weitere Energiequellen für Antriebe kennen lernen (zB Dampfkraft)
  • Strichaufzählung
    Festigung des Wissens über Druck-Frequenz-Tonhöhe-Lautstärke-Geschwindigkeit
  • Strichaufzählung
    Einsichten über lokale und globale Wettervorgänge und Klimaerscheinungen gewinnen
  • Strichaufzählung
    Wasserkreisläufe, Meeres- und Windströmungen

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    aufbauend auf die sechste Schulstufe weitere bewegungsfördernde und bewegungshemmende Vorgänge verstehen und anwenden
  • Strichaufzählung
    weitere elektrische Phänomene und Vorgänge begreifen und verstehen
  • Strichaufzählung
    Energiequellen für Antriebe kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Festigung des Wissens über Entstehung und Ausbreitung des Schalls erwerben
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Wärme und Temperatur erwerben

Lehrstoff: 8. Schulstufe

Elektrizität und Radioaktivität

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Einsicht in elektrische Phänomene und in einfache Bereiche der Elektrotechnik: Kraftwerke zur Stromgewinnung, der Generator und der Dynamo, der Transformator, der Elektromotor, der Elektromagnet
  • Strichaufzählung
    Gefahren des elektrischen Stromflusses kennen lernen und sicherheitsbewusst handeln
  • Strichaufzählung
    Kennen lernen wesentlicher physikalischer Maßeinheiten und Messinstrumente
  • Strichaufzählung
    unsichtbare Wellen: Sender und Empfänger, Bild- und Tonübertragung
  • Strichaufzählung
    die Entstehung und das Ausbreitungsverhalten des Lichtes kennen lernen: Lichtquellen, Lichtspektrum, Schatten und Schattenbilder, Geschwindigkeit, einfache optische Geräte
  • Strichaufzählung
    Radioaktivität: Vorkommen, Anwendung, Gefahren
  • Strichaufzählung
    die Erde als Teil des Universums kennen lernen - unser Sonnensystem

Lernziele der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen elektrischer und magnetischer Energie begreifen und verstehen lernen
  • Strichaufzählung
    Gefahren des elektrischen Stromflusses erkennen und sicherheitsbewusstes Handeln erreichen (Sicherheitsnormen, Prüfzeichen und Qualitätssiegel)
  • Strichaufzählung
    verschiedene Maßeinheiten benennen und zuordnen; Messinstrumente richtig anwenden
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Entstehung und Ausbreitungsverhalten des Lichtes erwerben
  • Strichaufzählung
    Wissen über Radioaktivität erwerben
  • Strichaufzählung
    die Erde als Teil des Universums erfahren

Deutsch, Lesen, Schreiben, (1. bis 4. Schulstufe),
Deutsch (5. bis 8. Schulstufe) Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zur Verständigung im mündlichen und schriftlichen Bereich durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.

Schwerpunkte sind:

  • Strichaufzählung
    die individuelle Sprache zu erweitern und Einsichten in Struktur und Funktion von Sprache zu gewinnen
  • Strichaufzählung
    den richtigen Sprachgebrauch im mündlichen und schriftlichen Bereich zu üben und zu festigen
  • Strichaufzählung
    mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Lerntechniken zu vermitteln, die zu selbstständigem Bildungserwerb befähigen
  • Strichaufzählung
    den lebenspraktischen Nutzen des Lesen- und Schreibenkönnens erfahrbar zu machen
  • Strichaufzählung
    Informationen aufzunehmen, zu bearbeiten und zu vermitteln und sich mit Sachthemen auseinanderzusetzen
  • Strichaufzählung
    den kritischen Umgang mit Medien zu fördern

Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten nutzen und erweitern.

Der Unterricht fördert die Kritikfähigkeit und führt zur Auseinandersetzung mit einem ethischen Menschen- und Weltbild.

Folgende Teilbereiche stehen in einem engen Zusammenhang und haben die gemeinsame Aufgabe, einen ganzheitlichen Erziehungs- und Lernprozess in Gang zu setzen:

  • Strichaufzählung
    Hören und Sprechen,
  • Strichaufzählung
    Lesen und Schreiben,
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Texten
  • Strichaufzählung
    Gestalten und Durchschauen der Sprache.

Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch soll beitragen, die Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Voraussetzungen zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu erkennen, zu nutzen und zu erweitern.

Dabei sollen die sozialen, kulturellen und sprachlichen Erfahrungen thematisiert und gefördert werden. Der Mundart kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch muss mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft gesehen werden. Er berücksichtigt die besonderen Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler.

Daraus ergeben sich:

  • Strichaufzählung
    die Arbeit mit individuellen Förderplänen
  • Strichaufzählung
    eine zieldifferente Strukturierung
  • Strichaufzählung
    eine binnendifferenzierte Organisation des Lernprozesses und
  • Strichaufzählung
    eine Sicherung der Lernmotivation

Gesprächssituationen sollen aus natürlichen Anlässen hervorgehen, wobei die Bedürfnisse und Gefühle der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen sind. In verschiedenen Formen des Rollenspiels können die sprachlichen Ausdrucksformen erweitert werden.

Zur Behebung sprachlicher Entwicklungsrückstände oder Sprachstörungen werden spezielle Lernhilfen angeboten (zB therapeutische und funktionelle Übungen, Sprachtherapie).

Das Lesenlernen ist mit dem Schreibenlernen eng zu verbinden, weil sich beide Handlungen gegenseitig unterstützen. Zur Unterstützung und Förderung des Lesen- und Schreibenlernens wird die Form-, Klang- und Bewegungswahrnehmung differenziert, der Wortschatz erweitert und das Formulieren und verstehen von Sätzen geübt.

Beim Erwerb der Schriftsprache sind von Anfang an alle drei Sprachelemente: Satz, Wort und laut zu berücksichtigen.

Beim Lesen- und Schreibenlernen soll auch die Fähigkeit zum produktiven Umgang mit der Schriftsprache entwickelt werden. Mit kleinsten Elementen wie Wörtern, Satzteilen und grafischen Gebilden lässt sich bereits Sinnvolles gestalten.

Der systematische Aufbau eines begrenzten und gründlich geübten Wortschatzes ist eine gute Möglichkeit, den eigenen Lernfortschritt sichtbar zu machen. Rechtschreibübungen sollen den Schülerinnen und Schülern Rückmeldung über ihren Lernstand geben.

Bei der Auswahl von Texten ist auf den Erfahrungs- und Erlebnishintergrund der einzelnen Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen; daher sollten unterschiedliche Textsorten herangezogen werden. Über den Ausbau der Leseecke durch geeignetes Angebot an Kinder- und Jugendbüchern soll das Leseinteresse gesteigert und die Freude am Besitz eigener Bücher geweckt werden.

Lebensnahe Schreibanlässe sind zu schaffen und zu nützen, um das Verfassen und Überarbeiten von Texten zu üben. Aus der Verbindung zum Sachunterricht ergeben sich zahlreiche weitere Formen der gemeinschaftlichen, später der individuellen Textgestaltung.

Systematische Rechtschreibübungen sind gerechtfertigt. Dabei müssen elementare Prinzipien des Rechtschreibunterrichts beachtet werden.

Im Unterricht sind Situationen zu gestalten, in denen die Schülerinnen und Schüler individuelle Lernstrategien entwickeln und sich der Methoden bewusst werden, die sie beim Hören und Sprechen, beim Lesen und Schreiben, im Umgang mit Texten und Medien und beim Gestalten und Durchschauen der Sprache einsetzen können.

Durch regelmäßiges Üben werden erworbenes Wissen gesichert und Fertigkeiten automatisiert und erweitert.

Durch abwechslungsreiche Beschäftigung mit unterschiedlichen Texten gelangen die Schülerinnen und Schüler zu einem umfassenden Textverständnis und zu einer positiven Einstellung zum Lesen.

Grammatisches und orthografisches Wissen befähigt die Schülerinnen und Schüler, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und Texte selbstständig zu bearbeiten.

Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch bietet Gelegenheit zum projektorientierten und fächerübergreifenden Arbeiten.

Schularbeiten:

In der 5. Schulstufe sind zwei bis drei Schularbeiten im Ausmaß von zwei bis drei Unterrichtseinheiten und ab der 6. Schulstufe je drei bis vier Schularbeiten im Ausmaß von drei bis vier Unterrichtseinheiten vorzusehen.

Grundstufe I Lehrstoff: 1. und 2. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Freude und Bereitschaft zum Erzählen, Mitteilen und Zuhören entwickeln
  • Strichaufzählung
    Namen, Begriffe und Geschichten erfinden und verändern
  • Strichaufzählung
    Laut- und Wortspielereien versuchen
  • Strichaufzählung
    Gehörtes wiedergeben und sich zu Gehörtem äußern
  • Strichaufzählung
    in Sprechsituationen Erfahrungen sammeln und Situationen sprachlich bewältigen
  • Strichaufzählung
    Erzählen und Mitteilen von Erlebnis- und Handlungsinhalten
  • Strichaufzählung
    Hinführen zum Gespräch durch einfache Kommunikationsformen
  • Strichaufzählung
    Wortschatz erweitern und differenzieren (zB durch die sprachliche Darstellung von Tätigkeiten Geräuschen und Beobachtungen)
  • Strichaufzählung
    Sätze mit gleichem Satzbau analog bilden
  • Strichaufzählung
    Schulung des Hörens und Verstehens
  • Strichaufzählung
    Sprecherziehung: bewusstes Beachten der Artikulation beim Sprechen
  • Strichaufzählung
    Atemübungen, Artikulationsübungen und Stimmbildungsübungen
  • Strichaufzählung
    Gesprächsregeln kennen lernen, einsehen, vereinbaren und anwenden
  • Strichaufzählung
    richtige Satzmuster üben
  • Strichaufzählung
    Texte wiedergeben und sinngestaltend sprechen
  • Strichaufzählung
    Mundart und Standardsprache vergleichen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    beim Erzählen und Mitteilen anderer aufmerksam zuhören und sich zu Gehörtem äußern können
  • Strichaufzählung
    in verschiedenartigen Situationen sprachlich angemessen handeln
  • Strichaufzählung
    einsehen, dass Miteinander-Sprechen geregelt werden muss, Gesprächsregeln vereinbaren und beachten
  • Strichaufzählung
    Gehörtes differenziert wahrnehmen und verarbeiten
  • Strichaufzählung
    sich Anderen mitteilen
  • Strichaufzählung
    Wortschatz auf verschiedenen Ebenen (zB Wortbedeutung, Wortfamilie) erweitern
  • Strichaufzählung
    Laute richtig bilden sowie Wörter und Texte gut artikulieren können
  • Strichaufzählung
    ausdrucksvoll sprechen können

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Vorbereitende und stützende Übungen: räumliche Positionen und Beziehungen, Training der für das Schreiben bedeutsamen Grob- und Feinmotorik, Schulung der Auge-Hand-Koordination, usw.
  • Strichaufzählung
    Erstlesen und weiterführendes Lesen: Grundleistungen wie Lesemotivation, Sprechmotorik, akustische und visuelle Gliederungs- und Merkfähigkeit, Symbolcharakter der Schrift und anderer Zeichen erarbeiten, Wörter auditiv und visuell durchgliedern sowie prägnante Wortdetails entdecken und einprägen, einfache unbekannte Texte lesen, usw.
  • Strichaufzählung
    das Zeichenverständnis vorbereiten (zB Verkehrszeichen, Symbole darstellen und ihre Aussage verbalisieren)
  • Strichaufzählung
    mit Linien und Formen spielerisch umgehen
  • Strichaufzählung
    Ziffern, Buchstaben, Wörter, Sätze und kurze Texte ab- und aufschreiben
  • Strichaufzählung
    Schreibabläufe zunehmend automatisieren
  • Strichaufzählung
    formgerecht und geordnet schreiben lernen durch die Einhaltung formaler Ordnung beim Schreiben

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Lesemotivation entwickeln
  • Strichaufzählung
    Piktogramme und Symbole deuten und verstehen
  • Strichaufzählung
    Wörter als einmalige Folge von Buchstaben lesen
  • Strichaufzählung
    Wortbausteine erfassen, speichern und wiedergeben können
  • Strichaufzählung
            Wörter, Satzteile und Sätze erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Lesen als Deutungsleistung begreifen
  • Strichaufzählung
    Zeichen als Träger von Informationen erkennen und akzeptieren
  • Strichaufzählung
    kurze Texte sinnentnehmend lesen können
  • Strichaufzählung
    die für das Schreiben bedeutsamen Grob- und Feinmotorik trainieren
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Begriffsverständnis für Bewegungsrichtungen und Bewegungsformen entwickeln
  • Strichaufzählung
    mit unterschiedlichen Materialien schreiben
  • Strichaufzählung
    erlernte Wörter und Sätze richtig schreiben
  • Strichaufzählung
    in einer Schriftart frei schreiben können

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    vorbereitende und begleitende Übungen zum Verfassen von Texten wie zB das mündliche Erzählen und Mitteilen; vorgegebene kurze Texte – auch einzelne Sätze und Wortgruppen abschreiben oder allenfalls auch ohne Vorlage aufschreiben
  • Strichaufzählung
    ungeordnet vorgegebene Wörter zu einem Satz zusammenbauen; passende Überschriften finden; die inhaltlichen Aussagen einer Bildfolge in Sätzen ausdrücken; zu einer Geschichte einen Schluss finden
  • Strichaufzählung
    Mitteilungen, Wünsche, Fragen und Antworten und Ähnliches formulieren
  • Strichaufzählung
    einfachste Gedächtnisstützen anwenden
  • Strichaufzählung
    Texte einfachster Art verfassen
  • Strichaufzählung
    die Sprache als Mittel zum spielerisch-experimentierenden Schreiben verwenden; wie zB Erfinden von Fantasiewörtern

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Freude am Verfassen von Texten entwickeln
  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Beobachtungen und Notizen in kurzen Sätzen aufschreiben
  • Strichaufzählung
    Wichtiges von weniger oder Unwichtigem unterscheiden
  • Strichaufzählung
    vorgegebene Textteile ergänzen
  • Strichaufzählung
    gemeinsames Erarbeiten von Texten
  • Strichaufzählung
    Handlungsanweisungen verstehen

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    der Satz als Sinn- und Klangeinheit zur Verständigung innerhalb einer Situation (zB Satzstrukturübungen, Sprechreihen, Formulieren von einfachen Texten zu Bildern und Reizwörtern; ordnen von Sätzen einer Geschichte)
  • Strichaufzählung
    funktionaler Gebrauch des Substantivs, Adjektivs und Verbs
  • Strichaufzählung
    Aufschreiben von Wörtern und kurzen Sätzen nach Vorlagen
  • Strichaufzählung
    allenfalls allmählicher Übergang vom Schreiben mit Vorlage zum freien Schreiben eines ausgewählten, begrenzten individuellen Grundwortschatzes
  • Strichaufzählung
    Analogien bilden und überprüfen
  • Strichaufzählung
    bewusstes Rechtschreiben einfacher Wörter
  • Strichaufzählung
    einige grundlegende Kenntnisse der Großschreibung, Interpunktion und Trennung erwerben

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Einsicht in Sprache durch Entdecken, Vergleichen und Betrachten gewinnen
  • Strichaufzählung
    Einsicht in Sprache durch spielerischen Umgang mit sprachlichen Elementen gewinnen
  • Strichaufzählung
    richtig abschreiben
  • Strichaufzählung
    Sätze als Sinneinheiten erkennen
  • Strichaufzählung
    Wortarten benennen
  • Strichaufzählung
    sprachbezogene Begriffe verstehen
  • Strichaufzählung
    Wortschatz erweitern

Grundstufe II Lehrstoff: 3. und 4. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    situationsbezogenes Sprechen: Erzählen, Mitteilen, Zuhören
  • Strichaufzählung
    über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und dergleichen in zeitlich richtiger Abfolge erzählen
  • Strichaufzählung
    kurze gelesene oder gehörte Geschichten anderen erzählen
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte und Handlungsabläufe möglichst genau sprachlich darstellen
  • Strichaufzählung
    Sprecherziehung (zB ausdrucksvoll und deutlich sprechen)
  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Sprachfähigkeit: Wortschatz erweitern und differenzieren, Wortarten Standard sprachlich verwenden, Satzmuster üben und erweitern
  • Strichaufzählung
    Texte wiedergeben und sinngestaltend sprechen
  • Strichaufzählung
    Gespräch, Gesprächsregeln und -techniken üben

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Erzählen, Zuhören und Informieren
  • Strichaufzählung
    Gehörtes differenziert wahrnehmen und wiedergeben
  • Strichaufzählung
    sich Anderen mitteilen
  • Strichaufzählung
    Gesprächsregeln formulieren und beachten
  • Strichaufzählung
    lautrichtig und verständlich sprechen
  • Strichaufzählung
    Wortschatz und Satzbau altersadäquat anwenden
  • Strichaufzählung
    verschiedene Gesprächstechniken kennen lernen und anwenden

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    allenfalls Lese- und Schreiblehrgang systematisch nachholen
  • Strichaufzählung
    Steigerung der Lese- und Schreibfertigkeit und -fähigkeit
  • Strichaufzählung
    einfache Wortgestalten sicher erfassen
  • Strichaufzählung
    prägnante Wortteile und -merkmale erfassen, einprägen und unterscheiden
  • Strichaufzählung
    Wörter, Wortgruppen und Sinneinheiten überblicken
  • Strichaufzählung
    individuelle Leseinteressen und -bereitschaft weiter bilden und ausbauen
  • Strichaufzählung
    Lesekultur entwickeln
  • Strichaufzählung
    verschiedene Texte verstehen: Kerninformationen aus Texten entnehmen, antizipierendes Lesen, kurze Texte sinnerfassend lesen
  • Strichaufzählung
    sich mit einfachen Texten kritisch auseinandersetzen
  • Strichaufzählung
    sinn- und klanggestaltendes Lesen und Vorlesen
  • Strichaufzählung
    Schrift und Schriftzeichen in der engeren Umgebung bewusst wahrnehmen, als Verständigungs-mittel und Bildelemente verstehen, fantasievoll anwenden und gestalten

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    das Lesen an persönlichen Interessen orientieren
  • Strichaufzählung
    Piktogramme und Symbole deuten und verstehen
  • Strichaufzählung
    Lesen als Deutungsleistung begreifen
  • Strichaufzählung
    Zeichen als Träger von Informationen erkennen und akzeptieren
  • Strichaufzählung
    die österreichische Schreibschrift und die Gemischtantiqua möglichst sicher beherrschen
  • Strichaufzählung
    die Rechtschreibung als Konvention anerkennen, anwenden und einen allgemein gebrauchten Grundwortschatz möglichst sicher beherrschen

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    begleitende Übungen zum Verfassen von Texten: Wichtiges von weniger Wichtigem unterscheiden, Gedanken ordnen und möglichst klar, genau, anschaulich und folgerichtig ausdrücken
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Texte verfassen (zB um zu informieren, sich eigene Notizen machen)
  • Strichaufzählung
    sachliche Zusammenhänge erkennen und darstellen
  • Strichaufzählung
    eigene Gedanken und Wünsche schriftlich ausdrücken
  • Strichaufzählung
    kreatives Schreiben

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Informationen sammeln und ordnen
  • Strichaufzählung
    Texte in verschiedenen Formen (zB Sachtexte, kindgerechte literarische Texte) lesen und bearbeiten
  • Strichaufzählung
    Handlungsanweisungen verstehen und umsetzen

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    der Satz als Sinn- und Klanggestalt: Aussage-, Frage- und Aufforderungssätze
  • Strichaufzählung
    Einblick in Wortbildung und Wortbedeutung: Zusammensetzung von Wörtern, Überbegriffe, Wortfamilien, Wortfelder, Vor- und Nachsilben
  • Strichaufzählung
    erkennen von sinntragenden Satzteilen
  • Strichaufzählung
    Zeichen für direkte Rede und Satzschluss
  • Strichaufzählung
    funktionaler Gebrauch von Substantiv, Verb, Adjektiv, Artikel, Pronomen
  • Strichaufzählung
    Wörter, Sätze und kurze selbstverfasste Texte nach Vorlage und frei schreiben
  • Strichaufzählung
    den bisher gesicherten und jetzt systematisch zu erweiternden Wortschatz frei schreiben
  • Strichaufzählung
    vom gesicherten Wortschatz ausgehend auf die Rechtschreibung weiterer Wörter schließen
  • Strichaufzählung
    Wörter zum Bewusstmachen ihrer Rechtschreibung optisch und akustisch durchgliedern
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibbesonderheiten: Großschreibung, Bezeichnung der Kürze oder Länge von Vokalen, Silbentrennung, Interpunktion
  • Strichaufzählung
    Hilfen für das Rechtschreiben, insbesondere die Arbeit mit dem Wörterbuch

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Buchstaben, Wörter und Texte kreativ gestalten
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Wörtern durch Umbauen verändern
  • Strichaufzählung
    Wortarten kennen und richtig anwenden
  • Strichaufzählung
    Personal- und Zeitformen
  • Strichaufzählung
    Satzzeichen
  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Festigung der Satzbildung
  • Strichaufzählung
    Wortschatz erweitern
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsfähigkeit steigern
  • Strichaufzählung
    Besonderheiten der Rechtschreibung

Sekundarstufe I Lehrstoff: 5. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Sprecherziehung und Sprechtraining: Sprachgebilde hören und verstehen, Wortschatz erweitern, unterschiedliche Satzbaupläne anwenden üben
  • Strichaufzählung
    situationsbezogenes Hören und Sprechen: Informationen aufnehmen, verstehen und weiter geben, Mittel der Gesprächsführung kennen lernen und üben, Gesprächsregeln gebrauchen
  • Strichaufzählung
    situations- und adressatenbezogen sprechen, persönliche Auskünfte geben und einholen
  • Strichaufzählung
    sprachliche Darstellungsformen: persönliche Erlebnisse formulieren, einfache Sachverhalte und Beobachtungen beschreiben, Sprache kreativ und spielerisch einsetzen, in vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen verständlich sprechen, literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen

Lernziele der fünften Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Sprechmotorik trainieren sowie Atmung, Stimmgebung und Lautstärke koordinieren lernen
  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen
  • Strichaufzählung
    vertraute Gesprächsformen anwenden und neue kennen lernen
  • Strichaufzählung
    situations- und adressatenbezogen sprechen lernen
  • Strichaufzählung
    eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen und mit eigenen Worten ausdrücken üben
  • Strichaufzählung
    unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen üben
  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erlebnisse erzählen, beschreiben und berichten
  • Strichaufzählung
    mit Sprache kreativ umgehen

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Lesen als automatisierter Prozess: individuelle Leseförderung, eigene und fremde Texte sinnerfassend lesen, Leseangebot erweitern
  • Strichaufzählung
    den Erfahrungs- und Vorstellungshorizont durch Lesen erweitern: sich in Zeitschriften und Zeitungen orientieren, Textgattungen kennen lernen, einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen, Inhalte darstellen
  • Strichaufzählung
    Rechtschreiben als Erkennen von Ordnung und Regelbildung: persönliche Angaben korrekt schreiben, Notizen und Mitteilungen verfassen und dabei Regeln der Rechtschreibung möglichst einhalten, eigene Lernwege zur Fehlervermeidung und -behebung entdecken und einhalten (zB durch Übernahme der Rechtschreibkontrolle durch die Schülerin bzw. den Schüler, Selbstdiktat), den eigenen Grundwortschatz erweitern; Elemente der Schrift erfassen, gliedern und zusammensetzen

Lernziele der fünften Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    durch selbstständiges Lesen die eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten nutzen
  • Strichaufzählung
    die sozial-kommunikative Funktion und den persönlichen Nutzen des Lesens kennen lernen
  • Strichaufzählung
    die Ebene des Sinnverstehens beim Lesen erkennen
  • Strichaufzählung
    durch Lesen Informationen aus Texten entnehmen
  • Strichaufzählung
    den Erfahrungs- und Vorstellungshorizont durch Lesen allmählich erweitern
  • Strichaufzählung
    orthografische Korrektheit anstreben

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    einfache Sach- und Gebrauchstexte als Informationsquellen nutzen und auswerten
  • Strichaufzählung
    mit literarischen Texten umgehen: Gedichte vortragen, Bildgeschichten erzählen, Texte ausgestalten, verschiedene Textformen kennen, Kinder- und Jugendliteratur lesen, Autoren kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Informationen auch aus audio-visuellen Medien entnehmen: Dokumentationen von Handlungsabläufen herstellen, Texte am Computer gestalten

Lernziele der fünften Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    weitere Textformen kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Informationen aus verschiedenen Textsorten gewinnen
  • Strichaufzählung
    Texte wiedergeben und folgerichtig weiter erzählen
  • Strichaufzählung
    Gedichte auswendig vortragen

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    fantasievoll und kreativ gestaltete Mitteilungen verfassen: Textaufbau üben, Texte unterscheiden, verwendungsbezogene Texte kennen lernen, Erfahrungen und Gedanken aufschreiben, Erlebnisse, Erfahrungen, Gefühle und Gedanken schriftlich mitteilen und weitere kreative Gestaltungsmöglichkeiten kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Grundstruktur von Sätzen und ihre Erweiterung: unterschiedliche Satzarten
  • Strichaufzählung
    verschiedene Wortarten: Nomen durch Pronomen ersetzen, die vier Fälle üben, Verben in der richtigen Zeit- und Personalform verwenden, zusammengesetzte Verben bilden, zusammengesetzte Adjektive bilden
  • Strichaufzählung
    Wortschatzerweiterung und Begriffsbildung: den eigenen Wortschatz erweitern, gebräuchliche Fremdwörter verstehen, die Bedeutung von Modewörtern kennen, häufig genutzte Abkürzungen verstehen

Lernziele der fünften Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    freies Schreiben als eine Erweiterung der eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten erkennen
  • Strichaufzählung
    Schrift als sozial-kommunikative Funktion einsetzen
  • Strichaufzählung
    sachgerecht schreiben lernen
  • Strichaufzählung
    Sprache richtig anwenden
  • Strichaufzählung
    den Satz als klangliche und inhaltliche Einheit entwickeln üben
  • Strichaufzählung
    Wortarten richtig gebrauchen
  • Strichaufzählung
    durch Einüben von Satzmustern die Sprechkompetenz erweitern
  • Strichaufzählung
    den Wortschatz erweitern
  • Strichaufzählung
    Wörter genau und treffend wählen üben
  • Strichaufzählung
    Begriffsbildung formal und inhaltlich durchschauen lernen

Lehrstoff: 6. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Sprecherziehung und Sprechtraining: komplexe Sprachgebilde hören und verstehen, Wortschatz erweitern, unterschiedliche Satzbaupläne anwenden
  • Strichaufzählung
    situationsbezogenes Hören und Sprechen: Informationen einholen und weitergeben, die schon bekannten Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern, Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit anwenden, Gesprächsregeln gebrauchen, situations- und adressatenbezogen sprechen, persönliche Auskünfte geben und einholen; Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen; Personen zu verschiedenen Themenbereichen fragen
  • Strichaufzählung
    Sprachliche Darstellungsformen: persönliche Erlebnisse formulieren, Sachverhalte beschreiben, Beobachtungen sprachlich umsetzen, Sprache kreativ und spielerisch einsetzen, in vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen, weitere literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Sprechmotorik trainieren sowie Atmung, Stimmgebung und Lautstärke koordinieren
  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen und mündlich wie auch schriftlich mitteilen
  • Strichaufzählung
    Informationen einholen
  • Strichaufzählung
    die bereits bekannten Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern
  • Strichaufzählung
    unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen
  • Strichaufzählung
    situations- und adressatenbezogen sprechen
  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erlebnisse erzählen, beschreiben und wiedergeben
  • Strichaufzählung
    weitere sprachliche Mittel kennen lernen und erproben
  • Strichaufzählung
    mit Sprache kreativ umgehen

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Lesen als automatisierter Prozess: individuelle Leseförderung, eigene und fremde Texte flüssig und sinnentnehmend lesen, Leseangebot erweitern und nutzen; das individuelle Lesetempo verbessern
  • Strichaufzählung
    Texte lesend aufnehmen und verarbeiten: Gebrauchs- und Handlungsanweisungen umsetzen, Inhalte erfassen
  • Strichaufzählung
    den Erfahrungs- und Vorstellungshorizont durch Lesen erweitern: sich in Zeitschriften und Zeitungen orientieren, wichtige bzw. unverständliche Passagen hervorheben, weitere Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen, auf das Gelesene mit einer Handlung reagieren, Lösungen für Geschichten finden
  • Strichaufzählung
    Rechtschreiben als Erkennen von Ordnung und Regelbildung: individuelle Rechtschreibförderung ausgehend von selbst gewählten Wörtern und Themen, Notizen und Mitteilungen verfassen und dabei Regeln der Rechtschreibung einhalten, eigene Lernwege zur Fehlervermeidung und -behebung entdecken und einhalten, den eigenen Grundwortschatz erweitern und sichern; Elemente der Schrift erfassen, gliedern, zusammensetzen und unterscheiden; Wörterbuchgebrauch und Nutzung weiterer Hilfsmittel beim Verfassen von Texten

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    durch selbstständiges Lesen die eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten erweitern
  • Strichaufzählung
    die sozial-kommunikative Funktion und den persönlichen Nutzen des Lesens ausbauen
  • Strichaufzählung
    die Ebene des Sinnverstehens beim Lesen erkennen
  • Strichaufzählung
    durch Lesen Informationen aus Texten entnehmen und verstehen
  • Strichaufzählung
    den Erfahrungs- und Vorstellungshorizont durch Lesen erweitern
  • Strichaufzählung
    orthografische Korrektheit ausbauen
  • Strichaufzählung
    beim Lesen erlernte Arbeitstechniken zum Schreiben nutzen

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Sach- und Gebrauchstexte als Informationsquellen nutzen und auswerten
  • Strichaufzählung
    mit literarischen Texten umgehen: Gedichte vortragen, zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen Stellung nehmen, persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, Texte ausgestalten, weitere Textformen kennen, geeignete Literatur und deren Autorinnen und Autoren,
  • Strichaufzählung
    Informationen auch aus audio-visuellen Medien entnehmen: Dokumentationen von Handlungsabläufen erarbeiten, Texte am Computer gestalten
  • Strichaufzählung
    Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Möglichkeiten erkennen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Informationen aus verschiedenen Medien erkennen, sammeln und ordnen
  • Strichaufzählung
    themenorientiert Texte auswählen, wiedergeben und folgerichtig weiter erzählen
  • Strichaufzählung
    Gedichte auswendig vortragen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Textformen kennen und selbst gestalten

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    fantasievoll und kreativ gestaltete Mitteilungen verfassen: Aufbau eines komplexen Textes kennen; Erfahrungen und Gedanken aufschreiben, Erlebnisse, Erfahrungen, Gefühle und Gedanken schriftlich mitteilen und bereits bekannte Gestaltungsmöglichkeiten dabei anwenden
  • Strichaufzählung
    Gebrauchstexte sachgerecht gestalten: über Gegenstände, Vorgänge, Sachverhalte informieren; verwendungsbezogene Texte verfassen
  • Strichaufzählung
    Grundstruktur von Sätzen und ihre Erweiterung: ein- und mehrgliedrige Sätze bilden, unterschiedliche Satzarten kennen und anwenden
  • Strichaufzählung
    verschiedene Wortarten: logische Zusammenhänge und zeitliche Abfolgen durch die Wahl der passenden Konjunktion erfassen, den Gebrauch der vier Fälle üben, Satzglieder umstellen, um zB eine Aussage zu verändern, beim Überarbeiten von Texten weitere Satzglieder einbauen, um zB die Aussage zu präzisieren, zusammengesetzte Verben bilden, zusammengesetzte Adjektive bilden und vergleichen
  • Strichaufzählung
    Wortschatzerweiterung und Begriffsbildung: den eigenen Wortschatz weiter ausbauen, weitere Fremdwörter kennen lernen und einige anwenden, weitere häufig genutzte Abkürzungen verstehen

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    freies Schreiben als eine Erweiterung der eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten üben
  • Strichaufzählung
    Schrift als sozial-kommunikative Funktion erweitert einsetzen
  • Strichaufzählung
    sachgerecht schreiben
  • Strichaufzählung
    Sprache richtig anwenden und darüber reflektieren
  • Strichaufzählung
    den Satz als klangliche und inhaltliche Einheit entwickeln
  • Strichaufzählung
    den richtigen Gebrauch der Wortarten weiter ausbauen
  • Strichaufzählung
    durch Einüben erweiterter Satzmuster die Sprechkompetenz steigern
  • Strichaufzählung
    den Wortschatz erweitern
  • Strichaufzählung
    Wörter genau und treffend wählen
  • Strichaufzählung
    Begriffsbildung formal und inhaltlich durchschauen
  • Strichaufzählung
    situationsgerecht sprechen

Lehrstoff: 7. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Erlebnisse fesselnd erzählen; über belastende Erlebnisse sprechen; Gefühle ausdrücken und abklären; Gedanken sprechend entwickeln
  • Strichaufzählung
    Gesprächsformen: freies Gespräch, Dialog, unterhaltendes Gespräch, usw.
  • Strichaufzählung
    sich informieren und mitteilen: Informationen aus verschiedenen Quellen einholen und verarbeiten; Sachverhalte differenziert darstellen, gezielt fragen und nachfragen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Aspekte gegeneinander abwägen
  • Strichaufzählung
    Neubildungen von Wörtern und Umgangssprache hinterfragen, moderne Kommunikationsmedien nutzen; Sachdarstellungen, -informationen und persönliche Meinungen unterscheiden üben
  • Strichaufzählung
    sich beim Sprechen an Situationen und Gesprächspartnerinnen und -partnern orientieren: Kontakte aufnehmen, verschiedene Sprechsituationen bewältigen, nachfragen, Stellung beziehen, den Gesprächsverlauf beobachten und beeinflussen lernen, sprachliche Beeinflussungsmittel kennen lernen, Aufgaben- und Problemstellungen artikulieren und allenfalls strukturieren; Konfliktsituationen erörtern, diskutieren, Strategien entwickeln und erproben; Anliegen sprachlich differenziert vorbringen üben
  • Strichaufzählung
    kreatives Sprechen und Sprachhandeln: pantomimisch und szenisch kommunizieren, Geschichten inszenieren, einfache Spieltexte selbst erarbeiten, spielerisch probehandeln, situationsangemessene Sprachformen und Satzmuster verwenden

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Sprechmotorik weiter trainieren sowie Atmung, Stimmgebung und Lautstärke anwenden üben
  • Strichaufzählung
    Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen und mündlich wie auch schriftlich parntnergerecht mitteilen
  • Strichaufzählung
    Sprachkompetenz fördern
  • Strichaufzählung
    Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen üben
  • Strichaufzählung
    in vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen
  • Strichaufzählung
    Informationen von Personen gezielt einholen üben und anwenden
  • Strichaufzählung
    mit unterschiedlichen Informationen umgehen lernen
  • Strichaufzählung
    alltägliche Sprechsituationen angemessen bewältigen
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen sprachlich strukturieren
  • Strichaufzählung
    pantomimisch und szenisch kommunizieren lernen
  • Strichaufzählung
    kreativen Umgang mit Sprache weiter ausbauen
  • Strichaufzählung
    durch Wortschatzerweiterungen die Kommunikationsfähigkeit steigern

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiter entwickeln und das individuelle Lesetempo steigern
  • Strichaufzählung
    orientierendes Lesen als Voraussetzung für den Informationsgewinn: verschiedene Lesetechniken beherrschen, audio-visuell vermittelte Texte erfassen und auswerten, Gebrauchstexte lesen, Absichten bei der Gestaltung von Texten erkennen
  • Strichaufzählung
    Sachtexte in ihren wichtigsten Bestandteilen erfassen, verschiedene Textarten beim Lesen erkennen; Wörterbücher, Sachverzeichnisse und Register verwenden
  • Strichaufzählung
    Leseförderung als Hilfe zur Weiterentwicklung des Denkens und der Fantasie: unterschiedliche literarische Gattungen kennen lernen, Aufgaben und Angebote der Bücherei kennen und nutzen üben; die Bedeutung des Lesens für die Freizeitgestaltung erfahren
  • Strichaufzählung
    Texte verfassen: Sachverhalte festhalten; sich mit Sachthemen auseinander setzen; zu Sachverhalten und Äußerungen Argumente sammeln, ordnen und zu mündlichen Stellungnahmen zusammenfassen
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibung: Regeln anwenden, das laut-fonologische Prinzip kennen und anwenden, Satzzeichen möglichst beherrschen, übliche Abkürzungen für Wörter kennen

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    durch unterschiedliche Formen des Lesens Wissensaneignung und Freizeitgestaltung verbessern und bereichern
  • Strichaufzählung
    pragmatische und literarische Texte kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Denken und Fantasie durch differenzierte Lernangebote weiter entwickeln
  • Strichaufzählung
    sich mit verschiedenen Textarten auseinandersetzen
  • Strichaufzählung
    durch Aufschreiben Klarheit über Sachverhalte, eigene Einstellungen und Gefühle gewinnen
  • Strichaufzählung
    durch Schreiben Kontakte aufnehmen und Verständigung herstellen
  • Strichaufzählung
    Schreibaufträge sachbezogen ausführen
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der Rechtschreibung kennen
  • Strichaufzählung
    durch Interpunktion einen Text verständlich machen

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Sach- und Gebrauchstexte: Printmedien kritisch vorstellen, Merkblätter und Informationsbroschüren auswerten, Nachschlagewerke kennen lernen, Anleitungen, Anweisungen und Pläne lesen; Beratung von Expertinnen und Experten einholen üben; mit Informationen kritisch umgehen, Inserate nutzen
  • Strichaufzählung
    literarische Texte: mit und an Texten arbeiten, verschiedene Textarten kennen, persönliche Texte aufschreiben
  • Strichaufzählung
    audio-visuelle Medien nutzen, Möglichkeiten der Manipulation durchschauen lernen

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Medien zur Informationsgewinnung nutzen lernen
  • Strichaufzählung
    Inhalt von Texten kritisch betrachten
  • Strichaufzählung
    eine eigene Meinung bilden und vertreten lernen
  • Strichaufzählung
    audiovisuelle Eindrücke sprachlich darstellen üben
  • Strichaufzählung
    medienspezifische Gestaltungs- und Wirkungsweisen erkennen
  • Strichaufzählung
    Manipulationsmöglichkeiten erkennen
  • Strichaufzählung
    ästhetische Gestaltungselemente anwenden lernen

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    fantasievoll und kreativ gestaltete Mitteilungen verfassen: Bilder und Texte zu einer Geschichte zusammenfügen, Texte nacherzählen, persönliche Texte aufschreiben und gestalten
  • Strichaufzählung
    Gebrauchstexte sachgerecht gestalten: Texte leserlich schreiben, Vorgänge und Sachverhalte festhalten, Sachverhalte und Konflikte erörtern; lebenspraktische Texte, formgebundene und formlose Schreiben verfassen
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Verknüpfungen von Sätzen und Teilsätzen: über Sätze nachdenken, an Sätzen arbeiten
  • Strichaufzählung
    Wortarten und ihre Veränderungen: die wichtigsten Wortarten kennen, mit Wortarten und ihren Teilveränderungen arbeiten
  • Strichaufzählung
    Wortschatzerweiterung und Begriffsbildung: den aktiven und passiven Wortschatz erweitern, Begriffe in die Standard-, Fach- und Hochsprache transponieren lernen

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    die Schreibfertigkeit weiter entwickeln
  • Strichaufzählung
    Freude am kreativen mündlichen und schriftlichen Gestalten haben
  • Strichaufzählung
    verschiedene Möglichkeiten des Dokumentierens
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte durch treffende Wortwahl wiedergeben üben
  • Strichaufzählung
    situationsangemessen sprechen und schreiben üben
  • Strichaufzählung
    Schriftverkehr mit unterschiedlichen Adressaten durchführen lernen
  • Strichaufzählung
    Sachprobleme erkennen
  • Strichaufzählung
    durch Einüben von verschiedenen Satzbaumustern den Sprachgebrauch verbessern
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Wortbildung kennen und üben

Lehrstoff: 8. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    sich informieren und mitteilen: Informationen aus verschiedenen Quellen einholen, verarbeiten und damit umgehen; Zusammenhänge zu anderen Informationen herstellen, Neubildungen von Wörtern und Umgangssprache hinterfragen und verstehen, moderne Kommunikationsmedien nutzen; Sachdarstellungen, -informationen und persönliche Meinungen unterscheiden
  • Strichaufzählung
    sich beim Sprechen an Situationen und Gesprächspartnerinnen und -partnern orientieren: Kontakte aufnehmen, verschiedene Sprechsituationen bewältigen, Stellung beziehen, den Gesprächsverlauf beobachten und beeinflussen, sprachliche Beeinflussungsmittel kennen, Aufgaben- und Problemstellungen strukturieren; Konfliktsituationen erörtern, diskutieren, Strategien erproben; Anliegen sprachlich differenziert vorbringen
  • Strichaufzählung
    kreatives Sprechen und Sprachhandeln: Rede und Gegenrede pflegen; pantomimisch und szenisch kommunizieren, Geschichten und Situationen inszenieren, Spieltexte selbst erarbeiten, probehandeln, situationsangemessene Sprachformen und Satzmuster verwenden

Lernziele der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Sprechmotorik weiter trainieren sowie Atmung, Stimmgebung und Lautstärke anwenden können
  • Strichaufzählung
    Beziehungen aufnehmen, weiter ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen; eigenes Gesprächsverhalten in seiner Wirkung abschätzen können
  • Strichaufzählung
    eigene Sprachkompetenz weiter fördern
  • Strichaufzählung
    eigene Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken, Gefühle und Empfindungen mündlich und schriftlich mitteilen
  • Strichaufzählung
    sich in verschiedenen Gesprächsformen angemessen verhalten
  • Strichaufzählung
    Informationen selbstständig einholen, auswerten und weitergeben
  • Strichaufzählung
    mit unterschiedlichen Informationen umgehen
  • Strichaufzählung
    Interessen wahrnehmen; verschiedene, auch versteckte, Absichten erkennen und zuordnen
  • Strichaufzählung
    alltägliche Sprechsituationen angemessen bewältigen können
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen sprachlich strukturieren
  • Strichaufzählung
    pantomimisch und szenisch kommunizieren
  • Strichaufzählung
    kreativen Umgang mit Sprache ausbauen
  • Strichaufzählung
    durch Wortschatzerweiterungen die Kommunikationsfähigkeit steigern

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiter ausbauen und das individuelle Lesetempo steigern
  • Strichaufzählung
    orientierendes Lesen als Voraussetzung für Informationsgewinn: verschiedene Lesetechniken beherrschen, das Gelesene rekapitulieren, audio-visuell vermittelte Texte erfassen und auswerten, Gebrauchstexte lesen und anwenden, Absichten hinter Texten erkennen und verstehen
  • Strichaufzählung
    selektives und verstehendes Lesen: Sachtexte in ihren wichtigsten Bestandteilen erfassen und verstehen, verschiedene Textarten beim Lesen erkennen; Wörterbücher, Sachverzeichnisse und Register verwenden; mit Texten aus verschiedenen Epochen Bezüge zur Gegenwart herstellen
  • Strichaufzählung
    Textstellen zunächst still lesen und dann sinngemäß wiedergeben
  • Strichaufzählung
    Leseförderung als Hilfe zur Weiterentwicklung des Denkens und der Fantasie: unterschiedliche literarische Gattungen kennen lernen, literarische Texte zu bestimmten Themenschwerpunkten lesen, Aufgaben und Angebote der Bücherei kennen und gezielt nutzen - auch in der Freizeit
  • Strichaufzählung
    Texte aus verschiedenen Epochen - Bezüge zur Gegenwart herstellen
  • Strichaufzählung
    Texte verfassen: Sachverhalte festhalten; sich mit Sachthemen auseinander setzen; zu Sachverhalten und Äußerungen Argumente sammeln, ordnen und zu mündlichen und eventuell schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibung: Regeln anwenden, Festigung des laut-fonologischen Prinzips; Satzzeichen beherrschen, weitere Abkürzungen für Wörter kennen

Lernziele der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    durch Lesen Wissensaneignung und Freizeitgestaltung bereichern
  • Strichaufzählung
    pragmatische und literarische Texte erleben und verstehen
  • Strichaufzählung
    Denken und Fantasie durch differenzierte Leseangebote weiterentwickeln und Einblicke in Wirkungszusammenhänge gewinnen
  • Strichaufzählung
    durch Aufschreiben Klarheit über Sachverhalte, eigene Einstellungen und Gefühle gewinnen
  • Strichaufzählung
    durch Schreiben Kontakte aufnehmen, Verständigung herstellen und Wirkungen erreichen
  • Strichaufzählung
    Schreibaufträge möglichst objektiv und sachbezogen ausführen
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der Rechtschreibung kennen und anwenden
  • Strichaufzählung
    durch richtige Interpunktion einen Text verständlich machen

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Sach- und Gebrauchstexte: Printmedien kritisch lesen, Merkblätter und Informationsbroschüren auswerten und darauf reagieren, komplexe Nachschlagewerke kennen lernen und verwenden, Pläne und komplexe Anweisungen lesen; Beratung von Expertinnen und Experten einholen; mit Informationen kritisch umgehen, Inserate nutzen und selbst verfassen
  • Strichaufzählung
    literarische Texte: mit und an Texten arbeiten, verschiedene Textarten kennen, persönliche Texte aufschreiben
  • Strichaufzählung
    audio-visuelle Medien: audio-visuelle Medien nutzen und gestalterisch mit ihnen umgehen, Möglichkeiten der Manipulation durchschauen lernen

Lernziele der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Medien zur Informationsgewinnung nutzen
  • Strichaufzählung
    Form und Inhalt von Texten kritisch betrachten und bewerten
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung vertreten
  • Strichaufzählung
    audiovisuelle Eindrücke sprachlich darstellen
  • Strichaufzählung
    medienspezifische Gestaltungs- und Wirkungsweisen erkennen, einordnen und diskutieren
  • Strichaufzählung
    Manipulationsmöglichkeiten erkennen und damit umgehen
  • Strichaufzählung
    ästhetische Gestaltungselemente anwenden

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    fantasievoll und kreativ gestaltete Mitteilungen verfassen: Bilder und Texte zu einer Geschichte zusammenfügen, Texte nacherzählen, Geschichten mündlich und schriftlich weiter erzählen, persönliche Texte aufschreiben und gestalten
  • Strichaufzählung
    Gebrauchstexte sachgerecht gestalten: eigene Texte schreiben, Vorgänge und Sachverhalte auch schriftlich festhalten, Schriftstücke gestalten, formgebundene und formlose Schreiben verfassen
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Verknüpfungen von Sätzen und Teilsätzen: Sätze bzw. Texte umformulieren
  • Strichaufzählung
    Wortarten und ihre Veränderungen: Wortarten kennen, mit Wortarten und ihren Veränderungen arbeiten
  • Strichaufzählung
    Wortschatzerweiterung und Begriffsbildung: den aktiven und passiven Wortschatz erweitern, Begriffe in die Standard-, Fach- und Hochsprache transponieren

Lernziele der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Schreibfertigkeit weiter entwickeln und festigen
  • Strichaufzählung
    Freude am kreativen verbalen und schriftlichen Gestalten haben
  • Strichaufzählung
    verschiedene Möglichkeiten des Dokumentierens anwenden
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte durch treffende Wortwahl wiedergeben
  • Strichaufzählung
    situationsangemessen sprechen und schreiben
  • Strichaufzählung
    Schriftverkehr mit unterschiedlichen Adressaten durchführen
  • Strichaufzählung
    Sachprobleme erkennen und erörtern
  • Strichaufzählung
    durch Einüben von verschiedenen Satzbaumustern den Sprachgebrauch weiter verbessern
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Wirkungsweisen der Satzarten verstehen
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Wortbildung kennen

Lehrplanzusatz

Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Erwerb einer weiteren Sprache durch Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch ist Teil von vielfältigen interkulturellen Lernvorgängen, die sich als ein Mit- und Voneinanderlernen von Menschen verschiedener Herkunftskulturen auffassen lassen und sich auf jeden Kulturbereich beziehen können. Beim interkulturellen Lernen geht es vor allem darum, die spezifischen Lebensbedingungen dieser Schülerinnen und Schüler erwachsenden Probleme zu berücksichtigen sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zu entwickeln, Aspekte der eigenen Kultur darzustellen, das Anderssein des jeweiligen anderen wahrzunehmen, zu verstehen und sich damit kritisch auseinander zu setzen. In der Schule soll interkulturelles Lernen als Chance für eine inhaltliche und soziale Bereicherung aller Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Weltgemeinschaft erfahren und genützt werden.

Der Deutschunterricht muss Schülerinnen und Schüler im Anschluss an die Lern- und Lebenserfahrungen ihrer sprachlichen und kulturellen Sozialisation so fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für deren schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird.

Die zuerst erworbene Sprache ist in hohem Maß Grundlage für den Erwerb einer Zweitsprache, daher soll die Muttersprache beim Zweitspracherwerb nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Die Einbindung des Zweitsprachenerwerbs in das interkulturelle Lernen soll kooperatives Von- und Miteinanderlernen aller Schülerinnen und Schüler ermöglichen.

Schwerpunkte sind:

  • Strichaufzählung
    Freude an der Zweitsprache zu gewinnen
  • Strichaufzählung
    die deutsche Standardsprache nach und nach besser verstehen zu können
  • Strichaufzählung
    sich differenziert in deutscher Standardsprache verständigen und am Unterricht beteiligen zu können
  • Strichaufzählung
    Texte als eigenständige und lebensbedeutsame Formen der Verarbeitung von Sprache verstehen, lesen, schreiben und verfassen zu können
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Lerntechniken kennen zu lernen, die den Erwerb der Zweitsprache unterstützen

Didaktische Grundsätze:

Unterricht ist immer auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen. Der Erwerb sprachlicher Kompetenzen erfolgt immer im sozialen Kontext.

Es ist festzustellen, in welcher Muttersprache und in welcher Schriftart die Schülerinnen und Schüler bereits alphabetisiert wurden.

Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit sind Motivation, vorhandene Möglichkeiten und tatsächliche Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

Ungesteuerter Spracherwerb hat im Unterricht große Bedeutung. Ausgehend von kommunikativen Realsituationen ist eine kontinuierliche Reflexion und sensible Korrektur anzustreben. Der Spracherwerb erfolgt möglichst unter Rückgriff auf bereits verfügbare Kenntnisse der Muttersprache und auf eventuell vorhandene Kenntnisse der Zweitsprache.

Der Spracherwerb geschieht im Wechselspiel von Global- und Detailverständnis. Bei der Sinnerschließung helfen vor allem der Handlungs- und der Sprachkontext (vor allem im schriftlichen Bereich unterstützen beigefügte Illustration), bei der Sinnvermittlung unter anderem nonverbalen Elemente der Mimik und Gestik.

Wesentliche Bedeutung für Fortschritte im Prozess des Spracherwerbes kommt der Fähigkeit und Bereitschaft zu, die eigenen Sprachäußerungen im Wechselspiel der Kommunikation zu reflektieren, zu vergleichen und zu korrigieren. Es ist Aufgabe des Unterrichts, diese Bereitschaft und Fähigkeit zu fördern und zu entwickeln.

Wo es sich anbietet, soll der Bezug zur jeweiligen Muttersprache und Herkunftskultur der Schülerin bzw. des Schülers hergestellt werden (Vergleich von Sprachen und Kulturen). Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen, vor allem mit der Lehrerin/dem Lehrer für den muttersprachlichen Zusatzunterricht, aber auch mit den Erziehungsberechtigten sehr hilfreich. Wenigstens gelegentlich sollte die Erarbeitung eines Themas in beiden Sprachen gleichzeitig erfolgen.

Der Unterricht hat an die besondere Motivationslage der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Die anfänglich meist vorhandene Leistungsbereitschaft soll erhalten und womöglich noch gesteigert werden. Dadurch kann der Gefahr des Stehenbleibens und Verfestigens auf einem bestimmten Niveau der Zweitsprache begegnet werden.

Schülerinnen und Schüler, die sich kaum auf Deutsch verständigen können, sollten keinesfalls zum Freischreiben angehalten werden. Gerade für sie müssen alle Formen eines lustbetonten Schreibens aufgespürt werden: zB Piktogramme gestalten, Zeichnungen beschriften. Die allgemeine Sprachkompetenz ist in jedem Unterrichtsgegenstand, nicht nur im Sprachunterricht, zu fördern: Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen.

Es sind besondere Hilfsmittel bereitzustellen bzw. einzusetzen und verschiedene Arbeitstechniken zu vermitteln. Den verschiedenen Lösungshilfen beim Rechtschreiben ist besondere Beachtung zu schenken:

Nachschlagen in verschiedenartigen ein- und zweisprachigen Wörterbüchern und in Lexika, Erstellen und Gebrauchen von Wortlisten, Arbeit mit Muttersprachlichen Paralleltexten uam.

Die Korrekturen in sprachlicher und in sachlicher Hinsicht sind sehr behutsam, verständnis- und taktvoll vorzunehmen.

Das Hörverstehen stellt im Zweitsprachenunterricht eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Kommunikation dar. Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit einschließlich der richtigen Aussprache und Intonation soll einen Schwerpunkt im Unterricht von Deutsch als Zweitsprache bilden.

Hörverstehen ist vor dem Sprechen und Leseverstehen vor dem Schreiben zu vermitteln. Grundsätzlich ist nichts zu schreiben, was nicht durch vorangegangene Sprechübungen abgesichert ist.

Eigenständiger Spracherwerb ist durch selbstständiges Lesen anzustreben.

Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit soll einen Schwerpunkt in diesem Unterrichtsgegenstand bilden. Der Sprachunterricht ist dabei als Prozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Schülerinnen und Schüler möglichst befähigt werden, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen und bestimmte Sprachnormen einzuhalten.

Lehrstoff:

Unabhängig von den einzelnen Teilbereichen sollen sich sprachliche Lernsituationen auf folgende Lebens- bzw. Handlungsbereiche beziehen, wobei die einzelnen Themen immer die kulturellen und soziokulturellen Aspekte aller in der Klasse vertretenen Kulturen (Herkunftskultur, Migrantenkultur und Kultur des Gastlandes) umfassen.

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    die eigene Person und die Familie: eigene Lebensumstände, Erfahrungen, Interesse, Bedürfnisse, Wünsche, Gefühle, usw.
  • Strichaufzählung
    die Schule: Mitschülerinnen und Mitschüler, Mitgestalten des Klassen- und Schullebens, usw.
  • Strichaufzählung
    die Freizeit: Freundinnen und Freunde, Hobbys, Reisen, usw.
  • Strichaufzählung
    die Öffentlichkeit, Straßenverkehr, Einkaufen, Berufs- und Arbeitswelt, usw.
  • Strichaufzählung
    Lebensformen und Lebensgewohnheiten: Rollenverhalten, Sitten und Bräuche, Feste, Wertvorstellungen, usw.

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    fonetische Übungen: Laute und Lautgruppen in ihren Eigenschaften wahrnehmen, unterscheiden und bilden
  • Strichaufzählung
    bedeutungsunterscheidende Lautveränderung in Wörtern beachten
  • Strichaufzählung
    den Sinn einfacher sprachlicher Äußerungen aus dem Sprechkontext, Gestik und Mimik, Intonation und Sprachrhythmus erfassen
  • Strichaufzählung
    Texte verstehen und angemessen reagieren
  • Strichaufzählung
    die richtige Übereinstimmung entsprechender Wörter im Satzzusammenhang beachten, üben und anwenden
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung eines Wortes aus der Sprachhandlungssituation erschließen
  • Strichaufzählung
    Wortbedeutungen abklären
  • Strichaufzählung
    in Sprachhandlungssituationen des Alltags und in Rollenspielen einen passiven Verstehens- und einen aktiven Sprechwortschatz erwerben und kontinuierlich erweitern und differenzieren
  • Strichaufzählung
    den zur Bewältigung der verschiedenen Unterrichtsaufgaben benötigten Fachwortschatz für das Verstehen wie für das Sprechen kontinuierlich aufbauen

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    die richtige Übereinstimmung entsprechender Wörter im Satzzusammenhang beachten, üben und anwenden
  • Strichaufzählung
    Wortbedeutungen abklären
  • Strichaufzählung
    Formen lustbetonten Schreibens anwenden
  • Strichaufzählung
    durch Schreiben in Sinnzusammenhängen den aktiven Wortschatz erweitern
  • Strichaufzählung
    Strategien des Abschreibenlernens entwickeln
  • Strichaufzählung
    gleiche Formen zusammenstellen und Regeln erkennen und anwenden lernen

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung eines Wortes aus dem Text und dem Satzzusammenhang erschließen
  • Strichaufzählung
    Texte verstehen und angemessen reagieren
  • Strichaufzählung
    eine geläufige Nachschlagetechnik erwerben

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    grundlegende Einsichten in die deutsche Sprache durch Betrachten, Vergleichen und Entdecken gewinnen
  • Strichaufzählung
    den Satz als Sinneinheit erfassen
  • Strichaufzählung
    Stellung des Prädikats
  • Strichaufzählung
    Umkehrung der Subjekt-Prädikat-Folge
  • Strichaufzählung
    Mehrzahlbildungen
  • Strichaufzählung
    Anwenden der Fälle
  • Strichaufzählung
    Verwendung der Artikel in Verbindung mit dem Substantiv
  • Strichaufzählung
    attributiver, prädikativer, adverbialer Gebrauch des Eigenschaftswortes
  • Strichaufzählung
    Verwendung der Personalformen des Verbs in Verbindung mit dem persönlichen Fürwort
  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichsten Strukturwörter in Satzzusammenhängen verstehen und anwenden
  • Strichaufzählung
    nach Möglichkeit auch Strukturvergleiche mit der Muttersprache erarbeiten

Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

In der Grundstufe römisch eins und römisch II soll der Mathematikunterricht den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeiten geben,

  • Strichaufzählung
    schöpferisch tätig zu sein,
  • Strichaufzählung
    rationale Denkprozesse anzubahnen; Lösungsstrategien entwickeln,
  • Strichaufzählung
    die praktische Nutzbarkeit der Mathematik zu erfahren sowie
  • Strichaufzählung
    grundlegende mathematische Techniken zu erwerben.

Der Mathematikunterricht leistet einen wesentlichen Beitrag zur geistigen Entwicklung der Kinder, insbesondere zum logischen Denken, zum Symbolverständnis, zur Abstraktions- und Merkfähigkeit und zur Raumorientierung. Weiters sollen Arbeitshaltungen wie Sorgfalt, Genauigkeit, Ordnung und Klarheit entwickelt werden.

Der Unterrichtsgegenstand Mathematik gliedert sich in folgende Teilbereiche:

  • Strichaufzählung
    Aufbau der natürlichen Zahlen
  • Strichaufzählung
    Rechenoperationen
  • Strichaufzählung
    Größen
  • Strichaufzählung
    Geometrie

Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und stoffliche Linienführung des Lehrplanes. Das soll aber keinesfalls zu einer isolierten Behandlung der einzelnen Teilbereiche führen, sondern deren sinnvolle Vernetzung ist möglichst durchgehend anzustreben.

In der Sekundarstufe römisch eins sollen die Schülerinnen und Schüler:

  • Strichaufzählung
    mathematisches Können und Wissen aus verschiedenen Bereichen ihrer Erlebnis- und Wissenswelt nutzen sowie durch Verwenden von Informationsquellen weiter entwickeln
  • Strichaufzählung
    durch das Benutzen entsprechender Arbeitstechniken, Lernstrategien und Methoden Lösungswege und -schritte bei Aufgaben und Problemstellungen planen und in der Durchführung erproben
  • Strichaufzählung
    Situationen und Problemen mit Hilfe rationalen Denkens untersuchen
  • Strichaufzählung
    Texte in mathematische Handlungen umsetzen können
  • Strichaufzählung
    kritisches Denken insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung von Vermutungen entwickeln
  • Strichaufzählung
    planmäßiges, sorgfältiges und konzentriertes Arbeiten erlernen bzw. festigen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Technologien (zB Taschenrechner, PC) einsetzen können

Didaktische Grundsätze:

Die Gestaltung des Unterrichts zielt auf möglichst eigenständiges Lösen von Problemen ab. Wesentliche Schritte sind dabei das Erarbeiten, das Einüben und Anwenden von Lösungsmodellen sowie das selbstständige Suchen von Lösungswegen.

Bei der Auswahl von Aufgaben ist die Relevanz für das tägliche Leben, in der Sekundarstufe römisch eins zunehmend die Berufsrelevanz, zu berücksichtigen.

Systematisches, situationsbezogenes und anschauliches Lernen, verständnisvolles Lernen

Unterricht in Mathematik ist insbesondere in der Grundstufe römisch eins und römisch II handlungsorientiert. Zum Aufbau des Abstraktionsvermögens spielt der Umgang mit Dingen eine entscheidende Rolle. Für die Bildung von mathematischen Begriffen ist es erforderlich, Handlungs- und Anschauungsmaterial zu variieren, um die Begriffsbildung zu festigen.

Bei der Erarbeitung neuer Inhalte ist darauf zu achten, diese in kleine Lernschritte zu gliedern und aufzuteilen.

Bei der Erkenntnisgewinnung und Denkentwicklung ist ein forschend experimentierendes Vorgehen zu wählen. Es sind Zusammenhänge aufzuzeigen und verwandte Operationen sichtbar zu machen.

Unterschiedliche Lösungswege für Sachverhalte aus dem Alltag sind aufzuzeigen und auch grafisch darzustellen.

Elementare Begriffe, Symbole und Darstellungsformen der mathematischen Fachsprache sind sinnvoll in geeigneter Weise einzuführen.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sowie zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sind herzustellen.

Variation der Veranschaulichung und der Darstellungsebenen

Ein allgemeines Erfassen mathematischer Operationen und Begriffe ist besser zu erreichen, wenn die Bindung an ein bestimmtes Material oder eine bestimmte Veranschaulichung vermieden wird.

Durch den wiederholten Wechsel von handelnden, bildhaften, grafischen und symbolischen Darstellungsebenen wird das Sichern von Begriffen, die Einsicht in Operationsstrukturen und das Finden von Lösungsstrategien möglich.

Funktionen des Übens

Operatives Üben zielt auf die Vertiefung des Verständnisses ab (zB Erkennen von Zusammenhängen), beim operativen Üben werden Kenntnisse und Fertigkeiten (zB Verwenden überschaubaren Zahlenmaterials, Sichern von Begriffen) automatisiert und gefestigt.

Gedankengänge, die zum Erwerb mathematischen Wissens geführt haben, sind zu wiederholen; dabei lernen die Schülerinnen und Schüler, erworbenes Wissen zu rekonstruieren, eigenständig darzustellen und zu begründen.

Planmäßige und abwechslungsreich gestaltete Übungen und Wiederholungen sollen zu größtmöglicher Sicherheit, Geläufigkeit und Genauigkeit führen.

Motivierung

Selbstständiges Entdecken und Erproben sowie Erfolgserlebnisse sind wesentliche Beiträge zur Steigerung der Motivation. Durch lebenspraktische Beispiele soll die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebens- und Wissensbereichen veranschaulicht und bewusst gemacht werden.

Arbeiten mit dem Taschenrechner und anderen elektronischen Medien

Grundsätzlich sind Einsatzmöglichkeiten zur planmäßigen Nutzung von elektronischen Hilfsmitteln vorzusehen. Die Möglichkeiten elektronischer Systeme bei der Unterstützung schülerzentrierter experimenteller Lernformen sind zu nutzen.

Schularbeiten:

In der 5. Schulstufe sind zwei bis drei Schularbeiten im Ausmaß von zwei bis drei Unterrichtseinheiten und ab der 6. Schulstufe je drei bis vier Schularbeiten im Ausmaß von drei bis vier Unterrichtseinheiten vorzusehen.

Grundstufe I Lehrstoff: 1. und 2. Schulstufe

Aufbau der natürlichen Zahlen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    grundlegende mathematische Fähigkeiten entwickeln, Dinge betrachten und damit hantieren
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit Mengen, Mengen legen und ordnen, Mengen vergleichen
  • Strichaufzählung
    Zuordnen von Zahlen zu Mengen und umgekehrt
  • Strichaufzählung
    mit Mengen (Zahlen) operieren
  • Strichaufzählung
    Ziffern lesen und schreiben
  • Strichaufzählung
    entwickeln des Zahlenbegriffs einschließlich der Null, Vor- und Zurückzählen auch im Zweierschritt – allenfalls in größeren Schritten
  • Strichaufzählung
    Begriffe „das Doppelte“ und „das Paar“ verwenden
  • Strichaufzählung
    das Verständnis für Zahlen unter Berücksichtigung des Kardinal-, Ordinal-, Rechen- und Maßzahlaspekts sichern
  • Strichaufzählung
    Zahlenraum bis 20 aufbauen und festigen, allenfalls Erweiterung des Zahlenraums über 20
  • Strichaufzählung
    Zehnersymbol in Zusammenhang mit Bündelung einführen

Rechenoperationen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    spielerisches Umgehen mit Zahlen und Rechenoperationen in Verbindung mit konkretem Handeln und bildhaftem Darstellen
  • Strichaufzählung
    Rechenoperationen im additiven Bereich, Zu- und Wegzählen, Zerlegen, Ergänzen
  • Strichaufzählung
    allenfalls Überschreiten des Zehners
  • Strichaufzählung
    Operation des Verdoppelns und Vervielfachens einführen und aufbauen
  • Strichaufzählung
    Teilen und Messen als unterschiedliche Operationen einführen
  • Strichaufzählung
    den Begriff „Hälfte“ einführen
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten von Malreihen im gesicherten Zahlenraum, allenfalls auch deren Umkehrung
  • Strichaufzählung
    Lösung von Sachproblemen aus der unmittelbaren Erlebniswelt

Größen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Begriffsbildung durch vergleichen, schätzen und messen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Maßeinheiten aus der Erfahrungswelt der Kinder kennen lernen (zB Zeitmaße, Längenmaße, Gewichtsmaße, Größenbereich Geld)

Geometrie

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Orientierung im Raum, Raumlagebeziehungen handelnd erfahren; Eigenschaften von Dingen erkennen und benennen
  • Strichaufzählung
    räumliche Beziehungen und Formen aus der Erlebniswelt der Kinder beobachten, ordnen und strukturieren
  • Strichaufzählung
    mit Flächen und Körpern hantieren
  • Strichaufzählung
    an Körpern mit geometrischen Grundformen die Begriffe wie Ecke, Kante, Fläche einführen
  • Strichaufzählung
    Lineal erproben

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    elementares mathematisches Denken entwickeln und anwenden
  • Strichaufzählung
    in einem gesicherten Zahlenraum Vorstellungen von Mengen, Zahlen, Operationen und Größen gewinnen
  • Strichaufzählung
    mathematische Operationen in Zusammenhang mit Realbegegnung, in Spiel- und Sachsituationen anwenden können
  • Strichaufzählung
    elementare Kenntnisse und Fertigkeiten zur Raumorientierung und Raumanschauung

Grundstufe II Lehrstoff: 3. und 4. Schulstufe

Aufbau der natürlichen Zahlen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Festigen von Zahlenvorstellungen und Zahlenverständnis im bekannten Zahlenraum
  • Strichaufzählung
    Zahlenraum bis 200 aufbauen, durchdringen und festigen; allenfalls Zahlenraum 1000 (zB im Hunderterschritt) aufbauen
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten des neuen Zahlenraumes über Grob- und Feinstruktur
  • Strichaufzählung
    Veranschaulichen von Zahlen
  • Strichaufzählung
    Ordnen und Zerlegen von Mengen
  • Strichaufzählung
    orientieren im Zahlenraum: Auf- und Abbauen von Zahlenfolgen, Herstellen von Relationen unter Verwendung der bekannten Symbole, Runden von Zahlen
  • Strichaufzählung
    das Verständnis für den dekadischen Aufbau ausbauen und sichern
  • Strichaufzählung
    Ziffern und Stellenwert der Ziffer unterscheiden; Stellenwertsystem
  • Strichaufzählung
    sach- und größenbezogene Vorstellungen zu großen Zahlen schaffen (zB mit Geldwerten, Längen)
  • Strichaufzählung
    Anbahnen des Ablesens und Interpretierens von Daten aus grafischen Darstellungen (zB Tabellen)

Rechenoperationen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Festigung mündlicher und schriftlicher Rechenoperationen im gesicherten Zahlenraum
  • Strichaufzählung
    schriftliches Addieren und Subtrahieren mit Stellenwert Über- bzw. Unterschreitung
  • Strichaufzählung
    Malreihen festigen und erweitern
  • Strichaufzählung
    Einführung des schriftlichen Multiplizierens und Dividierens insbesondere im Zahlenraum 200
  • Strichaufzählung
    das Teilen und Messen in anschaulichen Situationen anwenden
  • Strichaufzählung
    Operationen des Teilens und Messens festigen
  • Strichaufzählung
    überschlagendes Rechnen
  • Strichaufzählung
    einfache Sachaufgaben analysieren und Lösungswege suchen, allenfalls Sachsituationen zu Rechenoperationen finden
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse kontrollieren und verbalisieren

Größen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Verständnis für die bereits eingeführten Größen vertiefen
  • Strichaufzählung
    Herstellen von Maßbeziehungen und mit Maßreihen arbeiten
  • Strichaufzählung
    Schätzen, Messen und Vergleichen unter sachgerechter Verwendung bekannter Maßeinheiten; einfache Maßumwandlungen (zB m-cm, kg-dag)
  • Strichaufzählung
    Maßeinheiten und ihren Differenzierungen (zB Stunde, Minute, Sekunde; km-m-dm-cm.)
  • Strichaufzählung
    Maßeinheiten – allenfalls auch Flächenmaße - in Sachaufgaben anwenden
  • Strichaufzählung
    Bruchzahlen bildhaft darstellen, Bruchzahlen lesen und schreiben
  • Strichaufzählung
    Dezimalzahlen anhand lebenspraktischer Beispiele (zB Preisschilder lesen und schreiben) anwenden

Geometrie

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Festigung der Orientierung im Raum: räumliche Positionen, Lagebeziehungen sowie Richtungen und Richtungsänderungen wahrnehmen und beschreiben
  • Strichaufzählung
    geometrische Grundformen (Flächen und Körper) entdecken und klassifizieren
  • Strichaufzählung
    Gestalten mit Körpern und Flächen
  • Strichaufzählung
    Strecken messen und zeichnen, Zeichengeräte verwenden
  • Strichaufzählung
    das Rechteck und das Quadrat als besondere Vierecke kennen lernen, beschreiben und zeichnen; den rechten Winkel und gleich lange Seiten als Merkmale erfassen
  • Strichaufzählung
    Kreise zeichnen
  • Strichaufzählung
    Entwickeln der Begriffe Umfang und Fläche
  • Strichaufzählung
    Berechnung des Umfangs von Rechteck und Quadrat
  • Strichaufzählung
    allenfalls einfache Flächenberechnungen einführen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    mathematisches Denken weiter entwickeln und anwenden
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung des Zahlenraums 200; allenfalls Erweiterung bis 1000
  • Strichaufzählung
    Sicherheit im Addieren, Subtrahieren, Ergänzen, Vervielfältigen und Teilen insbesondere im Zahlenraum 200 entwickeln
  • Strichaufzählung
    im gesicherten Zahlenraum Vorstellungen von Mengen, Zahlen, Maßen und Größen gewinnen
  • Strichaufzählung
    den dekadischen Aufbau und den Stellenwert verstehen
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge in Rechenoperationen und einfache Rechengesetze erkennen sowie anwenden
  • Strichaufzählung
    Größen unter sachgerechter Verwendung der Maßeinheiten schätzen, messen und vergleichen, Maßumwandlung anbahnen
  • Strichaufzählung
    mathematische Operationen in Spiel- und Sachsituationen verstehen
  • Strichaufzählung
    Lösungen für einfache Sachaufgaben finden
  • Strichaufzählung
    Bruchzahlen kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Begegnung mit Dezimalzahlen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Fertigkeiten in der Raumorientierung und Raumanschauung sichern und ausbauen
  • Strichaufzählung
    Flächen und Körper nach ihren Formen unterscheiden, benennen und erfassen; Umfang und allenfalls die Fläche von Rechteck und Quadrat berechnen

Sekundarstufe I Lehrstoff: 5. Schulstufe

Zahlen und Maße

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit natürlichen Zahlen im Zahlenraum 1000 vertiefen
  • Strichaufzählung
    Vervielfachen, Teilen und Messen, Umkehroperationen, Festigung der Malreihen
  • Strichaufzählung
    schrittweise Steigerung des Schwierigkeitsgrades beim Kopfrechnen
  • Strichaufzählung
    schriftliches Addieren und Subtrahieren mit Stellenwertüberschreitung
  • Strichaufzählung
    Festigung des schriftlichen Multiplizierens und Dividierens, allenfalls Einführung des zweistelligen Multiplizierens und Dividierens
  • Strichaufzählung
    Wiederholung der Bruch- und Dezimalzahlen sowie Einführung des Rechnens mit Dezimalzahlen
  • Strichaufzählung
    Sachaufgaben analysieren und lösen, mündlich und als Textaufgaben
  • Strichaufzählung
    Rechnen mit verschiedenen Maßen (insbesondere Zeit-, Gewichts-, Hohl- und Geldmaße sowie Längen- und Flächenmaße) zur Bearbeitung von Sachaufgaben und geometrischen Berechnungen im Zahlenraum 1000; Umwandlungsaufgaben; Potenzschreibweisen (zB cm²)

Figuren und Körper

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Festigung und Erweiterung der Kenntnisse über die Eigenschaften geometrischer Figuren und Körper
  • Strichaufzählung
    mit Linien, Geraden und Strecken arbeiten; die Begriffe „Parallele“ und „Normale“ einführen
  • Strichaufzählung
    Rechtecke und Quadrate zeichnen, ihre Merkmale kennen und unterscheiden, das Quadrat als besondere Form des Rechtecks erkennen
  • Strichaufzählung
    Zeichengeräte zum Zeichnen von Rechtecken und Kreisen gebrauchen
  • Strichaufzählung
    Umfang und Fläche von Rechtecken berechnen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Winkel kennen lernen, im Umfeld finden und allenfalls zeichnen
  • Strichaufzählung
    verschiedene weitere geometrische Figuren (zB Kreis, Würfel) kennen lernen und herstellen (zeichnen, formen usw.)

Statistik

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    einfache Tabellen erstellen (zB Wettertabelle)
  • Strichaufzählung
    Daten in Tabellen eintragen
  • Strichaufzählung
    Daten aus grafischen Darstellungen ablesen

Lernziele der fünften Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Erarbeitung bzw. Festigung des Zahlenraums 1000; gesicherte Vorstellungen von Mengen, Zahlen, Operationen und Größen entwickeln
  • Strichaufzählung
    Zahlensystem als Stellenwertsystem erfassen
  • Strichaufzählung
    Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen
  • Strichaufzählung
    Rechenoperationen mit Stellenwertüber- bzw. -unterschreitung beherrschen
  • Strichaufzählung
    Festigung und Erweiterung des schriftlichen Multiplizierens und Dividierens, allenfalls zweistelliges Multiplizieren und Dividieren
  • Strichaufzählung
    Sachaufgaben analysieren, in die mathematische Sprache übertragen und lösen können
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Bruch- und Dezimalzahlen erweitern und dies in Sachaufgaben anwenden
  • Strichaufzählung
    Maße in Sachzusammenhängen verstehen und in Rechenoperationen anwenden
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über geometrische Figuren festigen und erweitern, Umfang- und Flächenberechnungen
  • Strichaufzählung
    Daten einfach tabellarisch und grafisch darstellen können
  • Strichaufzählung
    allenfalls Einführung elektronischer Hilfsmittel (zB Taschenrechner) zur Lösung von Rechenoperationen

Lehrstoff: 6. Schulstufe

Zahlen und Maße

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    schriftliches Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren und Dividieren in großen Zahlenräumen
  • Strichaufzählung
    Lösungen für komplexe Sachaufgaben in mündlicher und schriftlicher Form finden
  • Strichaufzählung
    anschauliches Rechnen mit Bruchzahlen
  • Strichaufzählung
    Sachrechnen mit Dezimalzahlen im erweiterten Zahlenraum
  • Strichaufzählung
    Maße und Maßbeziehungen im Rahmen komplexerer Sachaufgaben anwenden
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung von Raum- und Hohlmaßen, Potenzschreibweisen

Figuren und Körper

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von Dreiecken und Vierecken unterscheiden
  • Strichaufzählung
    Dreiecke und Vierecke zeichnen, allenfalls konstruieren
  • Strichaufzählung
    Umfang von Dreiecken und Vierecken berechnen
  • Strichaufzählung
    Umfang- und Flächenberechnungen von Rechtecken; zusammengesetzte Flächen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Körper kennen lernen (zB Quader, Würfel, Kugel) und beschreiben
  • Strichaufzählung
    Merkmale des Quaders; den Würfel als einen besonderen Quader erkennen
  • Strichaufzählung
    Gradeinteilung von Winkeln kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Winkel zeichnen

Statistik

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    situations- bzw. anlassbezogen Daten erheben und grafisch darstellen (zB Tages- und Nachttemperaturen im Lauf einer Woche)
  • Strichaufzählung
    einfache Datenauswertung und Mittelwertberechnungen

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung des Zahlenraums über 1000, Zahlenraum Million aufbauen
  • Strichaufzählung
    die Grundrechnungsarten sicher anwenden können
  • Strichaufzählung
    Sicherheit im Kopfrechnen festigen
  • Strichaufzählung
    Maße und Maßbeziehungen sicher beherrschen
  • Strichaufzählung
    mit Bruch- und Dezimalzahlen rechnen
  • Strichaufzählung
    komplexere Sachaufgaben analysieren und lösen können; Ergebnisse schätzen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über geometrische Figuren und Körper vertiefen und erweitern
  • Strichaufzählung
    Daten erfassen und darstellen können
  • Strichaufzählung
    allenfalls elektronische Hilfsmittel (zB Taschenrechner) zur Lösung von Rechenoperationen verwenden

Lehrstoff: 7. Schulstufe

Zahlen und Maße

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    die Grundrechnungsarten auch auf höheren Schwierigkeitsstufen sicher anwenden
  • Strichaufzählung
    Potenzschreibweise kennen, in einfachsten Beispielen anwenden
  • Strichaufzählung
    Prozente als Teil des Ganzen erkennen, allenfalls einfache Prozentrechnungen
  • Strichaufzählung
    Festigung des Rechnens mit Dezimalzahlen
  • Strichaufzählung
    Festigung des Rechnens mit Bruchzahlen
  • Strichaufzählung
    Kennen lernen von negativen Zahlen (zB anhand von Temperaturmaßen)

Figuren und Körper

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Festigung und Erweiterung der Kenntnisse über die Eigenschaften von geometrischen Figuren und Körpern (zB Dreieck, Viereck, Kreis, Kreissegmente; Quader, Würfel, Zylinder)
  • Strichaufzählung
    geometrische Figuren und Körper zeichnen, allenfalls konstruieren
  • Strichaufzählung
    Festigung von Umfang- und Flächenberechnungen
  • Strichaufzählung
    Oberfläche von Quader und Würfel, allenfalls Volumen von Quadern und Würfel berechnen
  • Strichaufzählung
    Formeln für die Berechnung von geometrischen Figuren kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Winkel und Winkelmaße

Statistik

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Erheben, Untersuchen und Darstellen von Datenmengen auch unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel
  • Strichaufzählung
    Daten auswerten und erklären

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Festigung der Durchdringung großer Zahlenräume
  • Strichaufzählung
    Zahlen und Größen in Beziehung zueinander setzen können
  • Strichaufzählung
    sichere Anwendung der Grundrechnungsarten auch auf höheren Schwierigkeitsstufen
  • Strichaufzählung
    Prozentzahlen kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Lösen von komplexen Sachaufgaben
  • Strichaufzählung
    geometrische Figuren und Körper berechnen
  • Strichaufzählung
    Daten erfassen und auch mit elektronischen Hilfsmitteln darstellen können
  • Strichaufzählung
    elektronische Hilfsmittel (zB Taschenrechner) zur Lösung von Rechenoperationen sicher verwenden

Lehrstoff: 8. Schulstufe

Zahlen und Maße

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    alle Grundrechnungsarten auch mit Dezimalzahlen sicher anwenden
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Bruchzahlen und Dezimalzahlen herstellen
  • Strichaufzählung
    Festigung und Vertiefung des Prozentrechnens
  • Strichaufzählung
    Festigung der Lösung von komplexeren Sachaufgaben

Figuren und Körper

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    geometrische Figuren und Körper (zB Dreieck, Viereck, Kreis, Kreissegment; Quader, Würfel, Zylinder) konstruieren; allenfalls Maßstabszeichnungen anfertigen
  • Strichaufzählung
    Umfang- und Flächenberechnungen (zB Kreis), Berechnung der Oberfläche und allenfalls des Volumens (zB Würfel, Quader)
  • Strichaufzählung
    Formeln für die Berechnung von Figuren und Körpern anwenden (allenfalls mit Taschenrechner)

Statistik

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Daten auch unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel sammeln, auswerten und interpretieren
  • Strichaufzählung
    einfache Berechnungen des Mittelwertes anhand von Alltagsbeispielen

Lernziele der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Festigung der Durchdringung großer Zahlenräume
  • Strichaufzählung
    Zahlen und Größen in Beziehung zueinander setzen können
  • Strichaufzählung
    sichere Anwendung der Grundrechnungsarten auch auf höheren Schwierigkeitsstufen
  • Strichaufzählung
    mit Dezimal- und Bruchzahlen sowie mit Prozenten rechnen
  • Strichaufzählung
    Lösen von komplexen Sachaufgaben und Textaufgaben
  • Strichaufzählung
    Maße und Maßbeziehungen sachgerecht und sicher anwenden können
  • Strichaufzählung
    geometrische Figuren und Körper konstruieren und berechnen
  • Strichaufzählung
    Daten auswerten und interpretieren können
  • Strichaufzählung
    elektronische Hilfsmittel aufgabengerecht und sicher verwenden

Geometrisches Zeichnen Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Geometrischem Zeichnen verknüpft die Vorstellung von den Erscheinungen der Welt in uns und das Verständnis für Raum und Figur.

Die Sprache als Kommunikationsmittel ist dabei ein wesentlicher Bestandteil, geometrische Objekte und Vorgänge zu beschreiben und zu erklären.

Der Unterricht in Geometrischem Zeichnen leistet einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung auf die Berufswelt (zB durch den zweckentsprechenden Einsatz von Werkzeugen und durch das Aufzeigen der Vorteile von Gründlichkeit und Ordnung).

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll auf die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein. Jene Arbeitsaufträge, die die Kreativität und die selbstständige Gestaltungskraft der Schülerinnen und Schüler anregen, sind zu bevorzugen.

Auf Genauigkeit und Sauberkeit ist Wert zu legen. Der grafischen Gestaltung der Arbeiten kommt - abgestimmt auf die jeweils verwendete Ausfertigungstechnik - besondere Bedeutung zu.

Die Konstruktion auf dem Zeichenblatt soll durch Modelle und andere Hilfsmittel, die der Entwicklung der Raumanschauung dienen bzw. die geometrischen Hintergründe deutlich machen, begleitet werden.

Bei der Behandlung von Raumobjekten sollen Aussagen über geometrische Inhalte und Beziehungen aus der jeweiligen Raumsituation entwickelt werden.

Bei der Abbildung von Raumobjekten soll stets exakt zwischen einer Betrachtung der Raumsituation und einer Beschreibung des Bildes unterschieden werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einer geeigneten Form der Dokumentation der Unterrichtsarbeit hingeführt werden.

Sekundarstufe I Lehrstoff: 8. Schulstufe

Ebene Geometrie

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Gerade, Strecke, Parallele, Normale (geometrische Muster: zB Ornamente, Fadenmuster)
  • Strichaufzählung
    Streckensymmetrale, Spiegelung, Schiebung
  • Strichaufzählung
    Plan lesen und erstellen (Maßstab, Wohnungsgrundriss) – Werkzeichnung
  • Strichaufzählung
    Winkel als Drehung erfassen
  • Strichaufzählung
    Konstruktion von Rechteck, Quadrat und Dreieck
  • Strichaufzählung
    Würfelnetze, Quadernetze
  • Strichaufzählung
    allenfalls: Ebene geometrischer Flächen richtig skizzieren; Würfel, Quader richtig skizzieren

Hauptrisse

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Kartesisches Koordinatensystem - Tabelle, Darstellungsformen: Wetterskala oder Größenvergleich, Wahldiagramm und Raumkoordinaten
  • Strichaufzählung
    Herstellen und rekonstruierendes Lesen von Grund- und Aufriss
  • Strichaufzählung
    Maßstab
  • Strichaufzählung
    räumliches Verstehen: Quader, Würfel, allenfalls Zylinder; Raumvorstellungsübungen
  • Strichaufzählung
    allenfalls einfacher Schrägriss von Quader und Würfel
  • Strichaufzählung
    Sichtbarkeit von Körperkanten

Perspektive

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Grundgesetze und Eigenschaften der Perspektive einsehen und auf einfache Darstellungen anwenden (fächerübergreifendes Projekt mit Bildnerischer Erziehung – zB ein Auto fährt aus einem Tunnel)

Lernziele der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über das Vorkommen der Geometrie erwerben und die Raumvorstellung schulen
  • Strichaufzählung
    geometrische Grundfiguren erkennen (Struktur, Eigenschaften)
  • Strichaufzählung
    richtige Handhabung fachspezifischer Werkzeuge in Abstimmung mit der Aufgabenstellung
  • Strichaufzählung
    die Zeichengeräte zum Anfertigen einfacher Zeichnungen (Werkzeichnung) gebrauchen und einfache Konstruktionen durchführen
  • Strichaufzählung
    Informationsgewinn durch geeignete Ausfertigung grafischer Arbeiten
  • Strichaufzählung
    allenfalls geometrische Objekte und Sachverhalte richtig skizzieren können (Freihandzeichnung)

Musikerziehung Bildungs- und Lehraufgabe:

Musikerziehung hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung der akustisch-musikalischen Umwelt und der besonderen Eigenart der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers zum Singen, Musizieren, bewussten Hören, Bewegen zur Musik und zum kreativen musikalischen Gestalten zu führen.

Musikerziehung soll sie zu lustbetonter musikalischer Betätigung anleiten und ihnen die Möglichkeit geben, Freude, Bereicherung und Anregung durch die Musik der Gegenwart und der Vergangenheit zu erfahren.

Ausgehend vom aktiven Umgang mit Musik, sind grundlegende Informationen und Kenntnisse über Musik zu vermitteln. Das Verständnis für Musik als künstlerische Ausdrucksform ist anzubahnen.

Musikalische Aktivitäten wirken auf die Persönlichkeitsbildung der Heranwachsenden nachhaltig ein. Ausgehend von den individuellen Anlagen und Fähigkeiten sind daher durch sinnvolle Verknüpfung von Inhalten und Übungen zu fördern.

Musik als nonverbale Sprache wirkt auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl und Gemeinschaftserleben.

Musikerziehung hat die Aufgabe, ausgehend von der akustisch-musikalischen Umwelt und der besonderen Eigenart der Schülerinnen und Schüler auf der Basis von Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik zu vermitteln.

Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftlicher Bedeutung von Musik, sowie Musik als Faktor individueller Lebensgestaltung sollen erkannt werden.

Dies erfolgt in der aktiven Auseinandersetzung mit exemplarisch ausgewählten Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen der Musik.

Schwerpunkte sind:

  • Strichaufzählung
    ästhetische Wahrnehmung, Vorstellungskraft, Ausdrucksfähigkeit und Freude an lustbetonter musikalischer Betätigung
  • Strichaufzählung
    Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit durch gezielten Einsatz von Stimme, Instrumenten und Bewegung
  • Strichaufzählung
    die sprachlichen Fähigkeiten durch Sprachgestaltung, Klangexperimente mit Sprech- und Singstimme und das Beschreiben von Höreindrücken
  • Strichaufzählung
    Schlüsselqualifikationen wie Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Toleranz aufzubauen
  • Strichaufzählung
    musikalische Fertigkeiten in den Bereichen des bewussten Hörens, des Bewegens zur Musik und des aktiven Musizierens ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln
  • Strichaufzählung
    musikalisches Grundwissen aus der Musiklehre und der Musikgeschichte zu erwerben
  • Strichaufzählung
    Wissen um die psychischen, physischen und sozialen Wirkungen von Musik und deren Nutzung zu gewinnen
  • Strichaufzählung
    Schulung der Motorik, Bewusstmachung von Raum-Zeit-Dynamik-Verbindungen
  • Strichaufzählung
    Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze anwenden und dadurch Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulation entwickeln
  • Strichaufzählung
    die musikalische Identität Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext zu thematisieren

Didaktische Grundsätze:

Im Mittelpunkt der Musikerziehung steht das musikalische Handeln der Schülerinnen und Schüler und wird angeregt durch:

  • Strichaufzählung
    eine tägliche Begegnung mit Musik
  • Strichaufzählung
    bewusstes Aufnehmen von Musik
  • Strichaufzählung
    eigenständiges musikalisches Nachgestalten und Gestalten
  • Strichaufzählung
    kritische Auseinandersetzung mit Musik

Die Lehrstoffbereiche Singen und vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Hören, Bewegen, Gestalten und musikalisches Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und sollen dem jeweiligen Lernziel entsprechend vernetzt werden.

Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert geweckt und weiterentwickelt werden. Dabei sind auch regionale Traditionen zu berücksichtigen.

Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen soll das Interesse gefördert, der Lernerfolg gesichert und zu partnerschaftlichen und kommunikativen Verhalten beigetragen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht musikalisch tätig erleben.

Ein wichtiger Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.

Durch Projekte sind die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anzuregen und das Gemeinschaftserlebnis zu fördern.

Grundstufe I Lehrstoff: 1. und 2. Schulstufe

Singen – vokales Musizieren

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    vor- und nachsingen, auch mit optischen und motorischen Vorstellungshilfen zum Melodieverlauf
  • Strichaufzählung
    situationsbedingte Rufe, kleine Dialoge ausdrucksvoll gestalten
  • Strichaufzählung
    Melodieerfindungen zu einem vorgegebenen Text

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Lieder aus dem Tages- und Jahreskreis, Kinder-, Spiel- und Tanzlieder sowie regionale Volkslieder allenfalls auch Lieder aus anderen Ländern kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Erfinden eigener Melodien
  • Strichaufzählung
    einstimmige Lieder gemeinsam rhythmisch und melodisch richtig singen
  • Strichaufzählung
    Texte verstehen, richtig artikulieren und verständlich wiedergeben

Musizieren: instrumental, kreativ, reproduzierend

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    zu einem Text entsprechende Rhythmen und Klänge erfinden, dazupassende Instrumente auswählen
  • Strichaufzählung
    Metrum, Akzente und einfache rhythmische Ostinati
  • Strichaufzählung
    grafische Zeichen auf verschiedenen Instrumenten in Klang umsetzen
  • Strichaufzählung
    nach Notationen einzeln und gemeinsam musizieren
  • Strichaufzählung
    Klangmöglichkeiten verschiedener Instrumente erforschen und erleben
  • Strichaufzählung
    einfache Handlungsabläufe klanglich darstellen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    einfache Tonfolgen und Rhythmen erfassen und spielen
  • Strichaufzählung
    rhythmische Begleitstimmen zu Liedern und gesprochenen Texten
  • Strichaufzählung
    Klangexperimente durchführen
  • Strichaufzählung
    mit verschiedenen Instrumenten richtig umgehen können
  • Strichaufzählung
    selbst erfundene und vorgegebene Notationen

Hören

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Höraufgaben zu unmittelbar erzeugten Geräuschen und Klängen und zu Tonaufnahmen stellen (zB zu Geräuschen im Straßenverkehr)
  • Strichaufzählung
    Übungen zum Unterscheiden von Tonhöhe, Tondauer, Tempo, Lautstärke und Klangfarbe
  • Strichaufzählung
    kurze Hörbeispiele von Musik aus der Umwelt des Kindes

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Geräusche und Klänge aus der Umwelt erkennen, benennen, nachahmen und in grafische Zeichen umsetzen
  • Strichaufzählung
    einige Musikinstrumente an ihrem Klang erkennen und benennen
  • Strichaufzählung
    Musik aus der Umwelt erfassen und dazu Stellung nehmen

Bewegen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Grunderfahrungen mit Musik und Bewegung – Übungen zum Erfahren und Bewusstmachen von Tempo, Tondauer und Lautstärke
  • Strichaufzählung
    Spüren von Spannung und Entspannung
  • Strichaufzählung
    Freie Bewegungen zur Musik einzeln und in verschiedenen Gruppierungen
  • Strichaufzählung
    Bewegungsgestaltung und szenische Darstellung
  • Strichaufzählung
    Kindertänze, Spiel- und Tanzlieder

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    im Zusammenwirken von Musik und Bewegung Körperbewusstsein, Raum- und Zeit Erfahrung sowie Formempfinden gewinnen
  • Strichaufzählung
    Takt und Metrum nachvollziehen

Grundstufe II Lehrstoff:

Singen – vokales Musizieren

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    verschiedene Arten der Liederarbeitung; Lieder durch Zusatzstimmen mehrstimmig gestalten; Atem- und Stimmbildungsübungen
  • Strichaufzählung
    Lieder selbst erfinden
  • Strichaufzählung
    Spiele mit den Ausdrucksmöglichkeiten der menschlichen Stimme gestalten (zB traurig, lustig)

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Lieder aus dem Tages-, Jahres- und Lebenskreis der Schülerinnen und Schüler, Kinder-, Spiel- und Tanzlieder sowie regionale Volkslieder und Lieder aus anderen Ländern kennen lernen
  • Strichaufzählung
    mehrstimmige Lieder
  • Strichaufzählung
    Klangexperimente mit Sprech- und Singstimme

Musizieren: instrumental, kreativ, reproduzierend

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    nach Notationen einzeln und gemeinsam musizieren
  • Strichaufzählung
    Tonfolgen, Rhythmen und Formverläufe erfassen, spielen, allenfalls notieren
  • Strichaufzählung
    Klangmöglichkeiten verschiedener Instrumente und der Stimme erforschen und erleben
  • Strichaufzählung
    Klangergebnisse vergleichen, beurteilen und ordnen
  • Strichaufzählung
    rhythmische Ostinati, musikalische Akzente an bestimmten Stellen setzen (zB Pausen ausfüllen), Vor-, Zwischen- und Nachspiele

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern und gesprochenen Texten kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Tonfolgen, Rhythmen und einfache Formverläufe kennen
  • Strichaufzählung
    Notationen
  • Strichaufzählung
    Klangexperimente

Hören

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    einzeln, hintereinander und gleichzeitig erklingende Instrumente und Stimmen benennen und unterscheiden
  • Strichaufzählung
    Übungen zum Unterscheiden von Lautstärke, Tondauer, Tempo, Tonhöhe und Klangfarbe und deren Veränderung
  • Strichaufzählung
    subjektive Höreindrücke beschreiben und vergleichen, in grafisches und bildnerisches Gestalten oder in Bewegung umsetzen
  • Strichaufzählung
    Hörbeispiele Funktionsbereichen zuordnen (zB Volks-, Kirchen-, Tanz-, Filmmusik)
  • Strichaufzählung
    allenfalls einige Informationen über den Komponisten und seine Zeit, die zum besseren Verständnis des Werkes beitragen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Wirkungen von Höreindrücken beschreiben und grafisch umsetzen
  • Strichaufzählung
    kurze Hörbeispiele verschiedener Arten
  • Strichaufzählung
    Beispiele von Musik zu verschiedenen Anlässen hören
  • Strichaufzählung
    Komponisten und ihre Werke in beispielhaften Zusammenhängen kennen lernen

Bewegen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Übungen zum Erfahren und Bewusstmachen von Tempo, Tondauer und Lautstärke
  • Strichaufzählung
    Metrum, Takt, Rhythmus, Lautstärke und Melodie in Bewegung übertragen (Körpersprache)
  • Strichaufzählung
    Bildgeschichten, Bewegungen aus der Umwelt szenisch und musikalisch ausgestalten
  • Strichaufzählung
    Tanzformen aus vorbereiteten Bewegungen und Schrittarten aufbauen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Erfahrungen mit Musik und Bewegung machen
  • Strichaufzählung
    freie Bewegungsabläufe zur Musik einzeln und in verschiedenen Gruppierungen durchführen
  • Strichaufzählung
    Bewegungsgestaltung und szenische Darstellung
  • Strichaufzählung
    verschiedene Tänze kennen lernen

Sekundarstufe I Lehrstoff: 5. und 6. Schulstufe

Singen – vokales Musizieren

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, usw.)
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten und Üben mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit
  • Strichaufzählung
    Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit und ohne Begleitung

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    mit der eigenen Stimme schonend umgehen und sie künstlerisch gebrauchen
  • Strichaufzählung
    sich über Musik verständlich äußern können
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke
  • Strichaufzählung
    die mediale Wirkung von Musik kennen und verstehen lernen
  • Strichaufzählung
    ein multikulturelles Verständnis entwickeln

Musizieren: instrumental, kreativ, reproduzierend

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Handhabung von Rhythmusinstrumenten und Stabspielen lernen und üben
  • Strichaufzählung
    Musizieren mit herkömmlichen, selbst gebauten, elektronischen und Körperinstrumenten
  • Strichaufzählung
    elementare Gruppenimprovisationen und Liedbegleitung üben
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Musiklehre kennen lernen (zB grafische und traditionelle Notation, Metrum, Takt, Rhythmus, Dynamik, Tempo, Intervalle, Akkorde, Dur, Moll)
  • Strichaufzählung
    Kennen lernen der gebräuchlichsten Instrumente und deren Spielweisen

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    elementare Liedbegleitung erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Rhythmusinstrumente und Stabspiele kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Gruppenimprovisationen anbahnen
  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Musiklehre kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars
  • Strichaufzählung
    Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern vermitteln

Hören und Gestalten

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    entwickeln von emotionalen und kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Musikrichtungen
  • Strichaufzählung
    kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen
  • Strichaufzählung
    Nutzung von Medien und neuen Technologien
  • Strichaufzählung
    textiles, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Musikbeispiele aus verschiedenen Epochen hören
  • Strichaufzählung
    textiles, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik

Bewegen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen
  • Strichaufzählung
    gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten erleben
  • Strichaufzählung
    Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung
  • Strichaufzählung
    Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen
  • Strichaufzählung
    Tanzlieder

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung erfahren
  • Strichaufzählung
    Körperhaltung mit Bewegungsabläufen verbinden
  • Strichaufzählung
    gebundene und freie Bewegungsabläufe üben
  • Strichaufzählung
    Musik als Möglichkeit nonverbaler Kommunikation erleben
  • Strichaufzählung
    Gruppentänze, Tanzlieder

Musikalisches Grundwissen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    grafische und traditionelle Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe anwenden; Metrum, Takt, Rhythmus
  • Strichaufzählung
    Dur und Moll unterscheiden lernen
  • Strichaufzählung
    exemplarisches Kennenlernen musikalischer Gattungen
  • Strichaufzählung
    optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichsten Instrumente und deren Spielweisen
  • Strichaufzählung
    Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern mit ausgewählten Musikstücken

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe der Musiklehre vor allem im Zusammenhang mit dem Klassenrepertoire kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe erkennen
  • Strichaufzählung
    Intervalle und Akkorde kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Kennen lernen musikalischer Gattungen
  • Strichaufzählung
    Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars
  • Strichaufzählung
    Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern gewinnen

Lehrstoff: 7. und 8. Schulstufe

Singen – vokales Musizieren

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    stilgerechter Einsatz der Stimme
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten und Üben mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit
  • Strichaufzählung
    Üben von Sprechstücken
  • Strichaufzählung
    Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit und ohne Begleitung

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungs-psychologischen Voraussetzung
  • Strichaufzählung
    Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder
  • Strichaufzählung
    Üben von Sprechstücken
  • Strichaufzählung
    Exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen

Musizieren: instrumental, kreativ, reproduzierend

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires
  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Musizierpraxis mit Körperinstrumenten, Rhythmusinstrumenten, Stabspielen und elektronischen Instrumenten
  • Strichaufzählung
    Liedbegleitung und improvisatorisches Musizieren
  • Strichaufzählung
    Einbeziehung aktueller Medien

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Musizierpraxis
  • Strichaufzählung
    verstärkter Einsatz vorhandener Klasseninstrumente
  • Strichaufzählung
    Gruppenimprovisationen
  • Strichaufzählung
    Notation als Musizierhilfe sehen und anwenden

Hören und Gestalten

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stilrichtungen aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen
  • Strichaufzählung
    Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten und Bewegungsabläufen
  • Strichaufzählung
    kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik anhand unterschiedlicher Beispiele

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen
  • Strichaufzählung
    kritische Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Wirkungen von Musik
  • Strichaufzählung
    Gestalten von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven
  • Strichaufzählung
    Einbeziehung aktueller Medien

Bewegen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Bewegungsabläufe in Verbindung mit Stimmbildung
  • Strichaufzählung
    verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik
  • Strichaufzählung
    exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung durchführen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Bewegungsformen und Tänze
  • Strichaufzählung
    Musik als Möglichkeit nonverbaler Kommunikation erleben und pflegen
  • Strichaufzählung
    emotionale Befindlichkeit durch Musik ausdrücken und nachvollziehen
  • Strichaufzählung
    Tänze

Musikalisches Grundwissen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Anwenden, Festigen und Erweitern der Grundbegriffe der 5. und 6. Schulstufe
  • Strichaufzählung
    Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Beispiele vokaler und instrumentaler Gattungen aus verschiedenen Epochen insbesondere der Gegenwart
  • Strichaufzählung
    aktuelle Strömungen der Popular- und Volksmusik
  • Strichaufzählung
    Musik und Biografien von Musikerinnen und Musikern im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld
  • Strichaufzählung
    Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Musik als Wirtschaftsfaktor
  • Strichaufzählung
    Kennen lernen von Berufen im Bereich der Musik

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Anwenden, Festigen und Erweitern der Grundbegriffe der 5. und 6. Schulstufe
  • Strichaufzählung
            Erweiterung des musikalischen Fachvokabulars
  • Strichaufzählung
    Beispiele vokaler und instrumentaler Gattungen aus verschiedenen Epochen hören und unterscheiden
  • Strichaufzählung
    weitere Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern vermitteln
  • Strichaufzählung
    Kennen lernen von Berufen im Musikbereich

Bildnerische Erziehung Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung ist Teil der kulturellen Bildung und soll grundlegende Erfahrungen des Wahrnehmens, der visuellen Kommunikation und des Gestaltens motivierend vermitteln, zu erlebnisbetonter Aktivität führen und Zugänge zu den Bereichen bildende Kunst, visuelle Medien, Umweltgestaltung und Alltagsästhetik erschließen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihre individuelle Gestaltungsfähigkeit gewinnen und Lust bekommen, diese über die Schulzeit hinaus eigenständig weiterzuentwickeln. Die selbstständig gestalterische Tätigkeit wird ergänzt und weiter entwickelt durch die Reflexion der eigenen Arbeit sowie durch die Auseinandersetzung mit Beispielen aus Alltagskultur, Medien und Kunst.

Sie soll die Schülerinnen und Schüler mit Werkmitteln, Verfahren und bildnerischen Ausdrucksmöglichkeiten vertraut machen, sodass sie sich auf bildnerische Weise mitteilen, bildnerische Mitteilungen anderer verstehen und dadurch Erfahrungen über sich selbst sowie über ihre engere und weitere Umwelt sammeln können. In der bildnerischen Tätigkeit geht es einerseits um das Kennen lernen, Erproben und Anwenden von Ausdrucksmöglichkeiten in Bereichen wie Grafik, Malerei, Plastik, Raum, Schrift, Fotografie, Film, Video, Neue Medien, Spiel und Aktion sowie Gestaltung der eigenen Umwelt. Andererseits geht es um die Entwicklung des bildhaften Denkens und persönlichkeitsbezogener Eigenschaften wie Offenheit, Flexibilität, Experimentierfreude, Einfallsreichtum, Sensibilität, Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer, Kooperationsbereitschaft und Rücksichtnahme.

Auf dieser Grundlage sollen Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Erlebnisfähigkeit gesteigert und Vorstellungskraft, Fantasie, individueller Ausdruck und Gestaltungsvermögen entwickelt werden.

Bildnerische Erziehung ermöglicht die Verknüpfung sowohl von sinnlichen und emotionalen als auch von kognitiven und psychomotorischen Zugängen.

Die eigene Gestaltungsarbeit soll Einsichten in die Zusammenhänge von Produkt und Prozess ermöglichen, technische und handwerkliche Grundlagen vermitteln und Offenheit, Experimentierfreudigkeit, Flexibilität und Beharrlichkeit als wichtige Voraussetzungen für kreatives Gestalten erlebbar machen.

Die Ergänzung und Relativierung der subjektiven Erfahrungen durch grundlegendes Sachwissen zielt auf Erweiterung der Wahrnehmungs-, Erkenntnis- und Handlungsqualitäten im visuellen und haptischen Bereich.

Neben der Entwicklung persönlicher Erlebnisfähigkeit und Freude an bildender Kunst sollen auch verstandesmäßige Zugänge eröffnet und das reflektorische und kritische Potenzial von Kunstwerken in altersgemäßer Form bewusst gemacht werden.

Die Selbsterfahrung durch eigenständige Gestaltungsarbeit, die Förderung der Kreativität, der Handlungsbereitschaft und der Freude am eigenen Tun sowie die Wertschätzung ästhetischer Vielfalt und die Entwicklung kultureller Toleranz leisten wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsbildung und zur Wahrnehmung sozialer Verantwortung.

Schwerpunkte sind:

  • Strichaufzählung
    frei und spontan zu gestalten
  • Strichaufzählung
    Ausdrucksformen erfahren und zu erweitern
  • Strichaufzählung
    Inhalte durch bildnerische Mittel auszudrücken
  • Strichaufzählung
    Werkmittel und Techniken zu erproben und anzuwenden
  • Strichaufzählung
    sich mit bildnerischen Aktivitäten und Produkten auseinander zu setzen
  • Strichaufzählung
    durch Anwendung des Gelernten die Handlungsfähigkeit auszubauen
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftliche Bedeutung visueller Medien kennen und nutzen zu lernen

Didaktische Grundsätze:

Motivation der Schülerinnen und Schüler und deren Freude an eigenständiger bildnerischer Tätigkeit sollen zentrale Aspekte der Bildnerischen Erziehung sein.

Individuelle bildnerische Äußerungen der Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich anzuerkennen. Wertungen sind vor allem im Sinne einer positiven Verstärkung einzusetzen.

Die Einführung in ein Thema ist so zu gestalten, dass die Fantasie und der bildnerische Einfallsreichtum geweckt werden. Der Aufgabenrahmen soll eine Orientierung bieten, aber gleichzeitig so viel Spielraum lassen, dass jede Schülerin und jeder Schüler seine persönlichen Ideen und Vorlieben einbringen und sich mit dem fertigen Werk identifizieren kann. Dieser Gestaltungsspielraum ist auch notwendig, um den unterschiedlichen Entwicklungsphasen und Begabungen innerhalb einer Klasse gerecht zu werden. Im Vergleich mit den anderen kann jede Schülerin bzw. jeder Schüler sich in seiner Eigenart erkennen und gleichzeitig die Eigenart der anderen anerkennen.

Der Aufgabenrahmen kann auch – im Sinne demokratischen Handelns – in Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern entwickelt werden.

In gemeinsamer Arbeit sollen fallweise größere Projekte verwirklicht werden. Dabei geht es nicht nur um die Förderung im Bereich des sozialen Lernens, sondern auch um die Erfahrung, die eigene Umwelt verändern zu können und ein Thema ganzheitlich darzustellen. Dies bietet vielfältige Möglichkeiten für die Verknüpfung mit anderen Unterrichtsgegenständen.

Wesentliche Inhalte der Bildnerischen Erziehung sollen vor allem die reale Lebenssituation und die soziale Umwelt sein, aber auch Irreales, Fantastisches und Utopisches.

Die vertiefende und mehrdimensionale Auseinandersetzung mit ausgewählten Themen sowie Vernetzungs- und Transferleistungen sind wichtiger als die Behandlung einer möglichst großen Anzahl von Aufgaben.

Im Sinne der Anschaulichkeit ist bei der Präsentation von Kunstwerken auf optimale Qualität der verwendeten Bildmedien zu achten. Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben.

Lehrausgänge in Ausstellungen, Ateliers, Galerien und Museen ermöglichen die Begegnung mit Originalen sowie den Dialog mit Fachleuten und sind daher ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Der Ertrag ist durch gezielte Vorbereitung, Begleitung und Dokumentation zu sichern.

Grundstufe I Lehrstoff: 1. und 2. Schulstufe

Bildnerisches Gestalten

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Darstellen von Erlebnissen und Fantasien, Situationen aus Geschichten und aus der eigenen Umwelt (zB Tiere, Personen. Tätigkeiten treffend darstellen)
  • Strichaufzählung
    Gestaltungen mit verschiedenen Techniken (zB Pantomime)
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit grafischen, malerischen und plastischen Mitteln (zB Kohle, Wachsmalstifte), großformatiges Arbeiten
  • Strichaufzählung
    spielerischer Umgang mit Farbe, mit Naturmaterialien, mit Licht und Schatten
  • Strichaufzählung
    Anfertigen von Collagen
  • Strichaufzählung
    zweckmäßige Verwendung von Werkzeugen und Materialien
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Farbe und Pinsel, Schere und Klebstoff, usw.
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für Farben, Formen, Materialoberflächen, plastische Qualitäten, Geruch, usw. durch spielerische Aktivitäten im Bereich aller Sinne
  • Strichaufzählung
    Raumerfahrungen machen durch das Erkunden und Entdecken von unterschiedlichen Raumsituationen
  • Strichaufzählung
    Durchführen gemeinsamer Arbeiten (zB in Form von Gruppenarbeit, Partnerarbeit, gemeinsamer Ideensuche)
  • Strichaufzählung
    eigene Arbeiten und die Arbeiten der Mitschülerinnen und Mitschüler betrachten, Gemeinsamkeiten entdecken
  • Strichaufzählung
    persönliche Eindrücke anderen mitteilen
  • Strichaufzählung
    Interessantes über Werke und deren Gestalterinnen und Gestalter erfahren

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    eigene Einfälle und Ideen entwickeln und einbringen sowie persönliche Vorstellungen darstellen
  • Strichaufzählung
    sich visuell verständlich machen und Sachverhalte verdeutlichen
  • Strichaufzählung
    Wesentliches für andere sichtbar machen
  • Strichaufzählung
    Gefühle sichtbar machen und Stimmungen ausdrücken
  • Strichaufzählung
    Experimentierfreude entwickeln – Förderung von Offenheit und Risikobereitschaft
  • Strichaufzählung
    Umgestaltungsfähigkeit und Flexibilität fördern – Formelemente aus ihrem Zusammenhang lösen und zu neuen Bedeutungszusammenhängen fügen
  • Strichaufzählung
    Bildnerische Techniken kennen lernen – spielerisches Erproben von Materialeigenschaften und Arbeitsverfahren
  • Strichaufzählung
    sinnliche Wahrnehmungen verfeinern – Sensibilisieren für Farben, Formen und deren Anordnung, Raumerfahrung
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmen von Arbeiten und darüber reflektieren
  • Strichaufzählung
    auf Informationen über Kunst und Kultur neugierig werden
  • Strichaufzählung
    Verhältnis zwischen Aufgabenrahmen und persönlichen Gestaltungsspielraum besprechen

Grundstufe II Lehrstoff: 3. und 4. Schulstufe

Bildnerisches Gestalten

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Darstellen von Erlebnissen und Fantasien, Situationen aus Geschichten und aus der eigenen Umwelt – Themen, die zur Darstellung von Bewegung anregen
  • Strichaufzählung
    Gestaltung von Personen, Tieren, Pflanzen und Gegenständen; Darstellung von räumlichen Beziehungen; grafische, malerische und plastische Mittel
  • Strichaufzählung
    Verdeutlichung durch Hervorhebung, etwa durch Größe und Farbe oder durch Reduktion auf das Wesentliche
  • Strichaufzählung
    Erfinden von Bildzeichen
  • Strichaufzählung
    Bildgeschichten, Plakate, Kombinationen von Text und Bild
  • Strichaufzählung
    spielerischer Umgang mit Farbe, Naturmaterialien, Licht und Schatten
  • Strichaufzählung
    Anfertigen von Collagen
  • Strichaufzählung
    Verdeutlichung von Gefühlen durch Körpersprache
  • Strichaufzählung
    zweckmäßige Verwendung von Werkzeugen und Materialien
  • Strichaufzählung
    verschiedene Kombinationsmöglichkeiten ausprobieren, durch neue Anordnungen neue Sinnzusammenhänge herstellen
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Farbe und Pinsel, Schere und Klebstoff, usw.
  • Strichaufzählung
    Einsatz verschiedener Materialien und Arbeitsweisen; Schriftgestaltung für Einladungen, Plakate, usw.
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für Farben, Formen, Materialoberflächen, plastische Qualitäten, Geruch, usw. durch spielerische Aktivitäten im Bereich aller Sinne
  • Strichaufzählung
    Raumerfahrungen machen durch das Erkunden und Entdecken von unterschiedlichen Raumsituationen
  • Strichaufzählung
    Durchführen gemeinsamer Arbeiten (zB in Form von Gruppenarbeit, Partnerarbeit, gemeinsamer Ideensuche, demokratische Formen der Entscheidungsfindung)
  • Strichaufzählung
    Dokumentationen von Unterrichtsprojekten (zB Foto, Text, neue Medien)
  • Strichaufzählung
    eigene Arbeiten und die Arbeiten der Mitschülerinnen und Mitschüler betrachten, Gemeinsamkeiten entdecken, Details entdecken, inhaltliche Zusammenhänge erfassen
  • Strichaufzählung
    eigene Gefühle und Assoziationen den anderen mitteilen (zB durch Gestik, Mimik, Musik)
  • Strichaufzählung
    subjektive Eindrücke anderen verständlich machen
  • Strichaufzählung
    Vermutungen über dargestellte Inhalte äußern
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Kunstwerke betrachten (zB Bilder, Plastiken, Bauwerke, ausgewählte Künstlerinnen und Künstler, ausgewählte Materialien und Arbeitsweisen)
  • Strichaufzählung
    bewusstes Wahrnehmen von Schriftgestaltung in der Umgebung (zB Plakate, Logos)
  • Strichaufzählung
    inhaltliche und gestalterische Ideen zu einem Thema sammeln
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsmöglichkeiten besprechen
  • Strichaufzählung
    Darstellungsabsichten erklären

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    eigene Einfälle und Ideen entwickeln und einbringen sowie persönliche Vorstellungen darstellen, Repertoire der Zeichen zunehmend differenzieren und erweitern
  • Strichaufzählung
    sich visuell verständlich machen und Sachverhalte verdeutlichen, Wesentliches für andere sichtbar machen
  • Strichaufzählung
    Gefühle sichtbar machen und Stimmungen ausdrücken (zB durch Farben, Formen, Bewegung)
  • Strichaufzählung
    Experimentierfreude entwickeln – Förderung von Offenheit und Risikobereitschaft, Frustrationstoleranz und Entscheidungsfähigkeit
  • Strichaufzählung
    Umgestaltungsfähigkeit und Flexibilität fördern – Formelemente aus ihrem Zusammenhang lösen und zu neuen Bedeutungszusammenhängen fügen
  • Strichaufzählung
    Bildnerische Techniken kennen lernen – Erproben von Materialeigenschaften und Arbeitsverfahren
  • Strichaufzählung
    verschiedene Aspekte der Schriftgestaltung kennen lernen
  • Strichaufzählung
    sinnliche Wahrnehmungen verfeinern – Sensibilisieren für Farben, Formen und deren Anordnung (zB für visuell oder haptisch erfassbare Eigenschaften und Materialien, Raumerfahrungen)
  • Strichaufzählung
    wahrnehmen und reflektieren – Werke betrachten, persönliche Eindrücke anderen mitteilen und begründen
  • Strichaufzählung
    auf Informationen über Kunst und Kultur neugierig werden – erweitern des Erfahrungshorizonts im Bereich der kulturellen Bildung
  • Strichaufzählung
    Verhältnis zwischen Aufgabenrahmen und persönlichen Gestaltungsspielraum besprechen – eigene bildnerische Ausdrucksformen finden und besprechen

Sekundarstufe I

Die Lehrstoffinhalte sind den folgenden Sachgebieten zuzuordnen:

Bildende Kunst

Malerei, Grafik, Schrift, Plastik/Objekt, Architektur, Foto, Film, Video, Computer, zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen (zB Aktionskunst, Performance, Montage, Environment, Konzeptkunst)

  • Strichaufzählung
    Bildfunktionen, Bildauffassungen
  • Strichaufzählung
    Bildordnung: Bildelemente und Struktur
  • Strichaufzählung
    Farbe: Licht, Farbwahrnehmung, Funktion und Wirkung der Farbe, Maltechniken, Farbtheorien
  • Strichaufzählung
    Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte
  • Strichaufzählung
    Kunstvermittlung: Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien

Visuelle Medien

  • Strichaufzählung
    Zeichnung als Informationsträger
  • Strichaufzählung
    Schrift, Typografie, Layout, Graphic Design
  • Strichaufzählung
    Schrift und Bild: Plakat, Zeitung, Illustrierte, Comics, visuelle Aspekte der Werbung
  • Strichaufzählung
    Sprache und Bild: Vortrag, Präsentation, Präsentationsmedien
  • Strichaufzählung
    Fotografie, Film, Video, DVD, Computer
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche Bedeutung der Bildmedien
  • Strichaufzählung
    Kunstwerke als Massenmedien

Umweltgestaltung und Alltagsästhetik

  • Strichaufzählung
    visuelle Aspekte der Architektur und des Design
  • Strichaufzählung
    Stadtbilder, Stadtstrukturen, Idealstädte, Stadtutopien, Denkmalschutz, Kulturtourismus, Identität eines Ortes
  • Strichaufzählung
    Raumgestaltung, Raumwirkung
  • Strichaufzählung
    ästhetisch geprägte Situationen und Prozesse: kulturelle, religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen, Feste und Feiern, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen
  • Strichaufzählung
    Selbstdarstellung: Körpersprache, Mode, Make-up

Lehrstoff: 5. und 6. Schulstufe

Bildnerisches Gestalten und Auseinandersetzung mit Kunstwerken

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    im spielerischen Umgang mit den bildnerischen Mitteln unterschiedliche Gestaltungsweisen und Techniken kennen lernen und zur Visualisierung altersgemäßer Themenstellungen anwenden
  • Strichaufzählung
    experimentelle Verfahren als Impuls nutzen
  • Strichaufzählung
    die Wahrnehmung von Bildern und Zeichen der alltäglichen Lebenswelt bewusst machen und erörtern
  • Strichaufzählung
    aktuelle Bildmedien im Rahmen von Gestaltungsaufgaben als Werkzeug kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Werke der bildenden Kunst kennen lernen – nach Möglichkeit im Zusammenhang mit der eigenen bildnerischen Tätigkeit
  • Strichaufzählung
    Umweltgestaltung als Gemeinschaftsaufgabe erkennen und in der Bearbeitung altersgemäßer Gestaltungsaufgaben eigene Konzepte mit den Entwürfen anderer abstimmen

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    durch möglichst eigenständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben visuelle Darstellungsformen für Sachverhalte, Ideen und Konzepte finden und eigenen Gedanken, Gefühlen, Fantasien und Utopien mit bildnerischen Mitteln Ausdruck verleihen lernen
  • Strichaufzählung
    durch die Reflexion der eigenen Gestaltungsleistungen und durch die Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst, mit visuellen Medien, mit Themen der Umweltgestaltung und Alltagsästhetik erste Einblicke in Struktur und Funktion visueller Gestaltung gewinnen
  • Strichaufzählung
    die Erfahrung, dass visuelle Wahrnehmung in vielen Fällen durch haptische, akustische und andere Sinneseindrücke unterstützt und wesentlich mitbestimmt wird

Lehrstoff: 7. und 8. Schulstufe

Bildnerisches Gestalten und Auseinandersetzung mit Kunstwerken

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    erweitertes Wissen über Zusammenhänge von Form und Wirkung
  • Strichaufzählung
    Aufgabenstellungen zunehmend durch die eigenständige Wahl der Technik und der Gestaltungsmittel themengerecht bewältigen
  • Strichaufzählung
    visuelle Phänomene strukturiert beschreiben
  • Strichaufzählung
    Grundgesetze visueller Kommunikation mit den damit verbundenen Möglichkeiten der Manipulation kennen und kritisch beurteilen
  • Strichaufzählung
    kreative Möglichkeiten aktueller Bildmedien erfahren und nutzen
  • Strichaufzählung
    Wissen über kunsthistorische Zusammenhänge und ihre gesellschaftlichen Ursachen erwerben
  • Strichaufzählung
    die Auseinandersetzung mit Kunstwerken durch Vernetzung unterschiedlicher Betrachtungsaspekte und durch Einbeziehung gesicherter Sachinformation intensivieren
  • Strichaufzählung
    ästhetisch bestimmte Aspekte des Alltagslebens erkennen und im persönlichen Bereich gestalten
  • Strichaufzählung
    Projekte der Umweltgestaltung durch Nutzung der ästhetischen Zugänge analysieren und allenfalls in eigenen Gestaltungsversuchen Alternativen entwickeln

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    erworbene Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse vertiefen, erweitern und zunehmend selbstständig anwenden
  • Strichaufzählung
    in der engen Verbindung eigener Gestaltungserfahrungen mit der Reflexion und dem Erwerb spezifischen Sachwissens allenfalls unkonventionelle Lösungswege kennen lernen
  • Strichaufzählung
    die Vielgestaltigkeit ästhetischer Ausdrucksmöglichkeiten erfahren
  • Strichaufzählung
    Vielfalt als Qualität erkennen und mit der Mehrdeutigkeit visueller Aussagen umgehen lernen
  • Strichaufzählung
    Informationsquellen und Einrichtungen der Kunstvermittlung kennen und selbstständig nutzen lernen

Technisches Werken Bildungs- und Lehraufgabe:

Technisches Werken soll durch tätige Auseinandersetzung mit Werkstoff und Werkzeug Einsichten in die Bereiche „Gebaute Umwelt, „Technik“ und „Produktgestaltung/Design“ und in die Arbeits- und Berufswelt gewonnen werden, die die Schülerinnen und Schüler befähigen, neue Situationen in diesen Bereichen erfolgreich zu bewältigen und ein verstehendes und kritisches Verhalten zu den Gegenständen ihrer Umwelt zu entwickeln. Das entdeckende und forschende Lernen soll die Ausbildung des kreativ-produktiven Denkens fördern, zur Persönlichkeitsbildung und zur Berufsorientierung beitragen.

In allen Bereichen der Werkerziehung sind Gewissenhaftigkeit, Ausdauer, Arbeitshygiene und Unfallverhütung, Material- und Zeitökonomie und Sinn für Ordnung und Sauberkeit anzustreben. Soziale Erfahrungen sind zu ermöglichen, die Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsvollen Handeln für eine menschengerechte Umweltgestaltung hinzuführen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Sammeln von Erfahrungen aus der praktischen Arbeit Kompetenzen erwerben wie:

  • Strichaufzählung
    Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit bei Planungs- und Herstellungsprozessen
  • Strichaufzählung
    Steigerung der Sensibilität durch sinnliches Erleben beim Verarbeiten verschiedener Werkstoffe
  • Strichaufzählung
    Zielstrebigkeit und Konsequenz beim Lösen gestellter Aufgaben
  • Strichaufzählung
    kritische Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit als Grundlage von Entscheidungsfindungen
  • Strichaufzählung
    Urteilsvermögen und Qualitätsbewusstsein bei der Bewertung von Produkten
  • Strichaufzählung
    Fähigkeiten und Begabungen zur Lebens- und Freizeitgestaltung
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbewusstsein und den werkgerechten Einsatz von Maschinen und Werkzeugen

Die Achtung und Wertschätzung der Produkte anderer – auch anderer Kulturen – müssen ebenso grundgelegt werden, wie das Anbahnen des Bewusstseins der Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsprozess.

Didaktische Grundsätze:

Der Gegenstand Technisches Werken soll zu Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen führen. Werken soll ein kreativer Prozess sein, in dem die Eigenständigkeit bei der Entwicklung von Lösungsstrategien gefördert wird.

In der verantwortungsbewussten Auswahl von Themeninhalten und Technologien müssen sowohl ökologische als auch ökonomische Überlegungen berücksichtigt werden. Die Auswahl der Aufgaben im Werkunterricht ist dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.

Bei der Planung des Unterrichts ist zu berücksichtigen, dass die Fachbereiche stufenweise immer komplexer behandelt werden. Wegen des besonderen Motivationscharakters ist es wichtig, dass konkrete Produkte hergestellt werden. Bei der Auswahl der Themen ist die Erlebniswelt zu berücksichtigen. Da der Unterrichtsertrag in diesem Unterrichtsgegenstand meist in der Prozessorientiertheit liegt, sind Planen, Skizzieren, Arbeiten mit Baukästen und Herstellen von Vormodellen bei manchen Werkthemen unerlässlich.

Einsichten in technische Zusammenhänge können auch durch experimentierendes und prozesshaften Erarbeiten gewonnen werden, wobei in diesem Fall keine fertigen Endprodukte erzielt werden müssen. Ergebnisse von solchen Auseinandersetzungen sollen in geeigneter Form dargestellt oder präsentiert werden, um zur Festigung des Gelernten beizutragen.

Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt, Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft, Koordinations- und Kooperationsvermögen sind bei der praktischen Arbeit zu fördern.

Exkursionen und Lehrausgänge stellen wesentliche Ergänzungen des Unterrichts dar.

Grundsätzlich ist der Unterricht koedukativ zu führen, da die Inhalte des Technischen Werkens sowohl für Mädchen als auch für Knaben gleichermaßen relevant sind. Der handlungsorientierte Unterricht bietet den Schülerinnen und Schülern spezifische Möglichkeiten für das Verständnis technischer und gestalterischer Inhalte. Es ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichtsgegenstandes, eine grundsätzliche wertschätzende Haltung gegenüber der eigenen und der fremden Arbeit zu fördern, Kritikfähigkeit zu üben und das Selbstwertgefühl zu stärken. Der Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Werkstoffen erfordert sachgemäße Hinweise und Handhabung, wobei die Vorbildwirkung der Lehrerin bzw. des Lehrers besonders wichtig ist. Werkprozesse sind so zu planen und durchzuführen, dass eine Gefährdung und Beeinträchtigung der Gesundheit ausgeschlossen werden können. Individuelle Voraussetzungen und der Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.

Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Elektrogeräte und Maschinen sind besonders zu beachten. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht an Fräsmaschinen, Hobelmaschinen, Kreissägen und mit Winkelschleifern arbeiten. Die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen sind zu beachten.

Bei Werkstücken oder Aufgaben, die die Arbeit mit elektrischem Strom vorsehen, darf nur eine maximale Stromspannung von 24 Volt Stromspannung bzw. 20-30 mA zur Anwendung kommen. Auf die Gefahren bei der Arbeit mit elektrischem Strom ist besonders hinzuweisen.“

Grundstufe I Lehrstoff: 1. und 2. Schulstufe

Gebaute Umwelt

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    erste Einsichten in den Zusammenhang von Raumgröße, Raumformen und Benutzbarkeit anbahnen
  • Strichaufzählung
    persönliche Raumeindrücke beschreiben, Räume errichten und herstellen (zB Wohnraummodelle bauen, Verschieben und Kombinieren von Möbelelementen)
  • Strichaufzählung
    Bau von Objekten (zB Schneeburg) mit geeigneten Materialien

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    beim Gestalten und Erleben Raumerfahrungen sammeln
  • Strichaufzählung
    Wohnfantasien entwickeln
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen mit Werkmaterialien erwerben
  • Strichaufzählung
    durch Spielen, Experimentieren und Konstruieren elementare Bauerfahrungen gewinnen

Technik

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    elementares Wissen über die Eigenschaften verschiedener Fahrzeuge erwerben
  • Strichaufzählung
    zerlegen, untersuchen, experimentieren (zB technisches Spielzeug)
  • Strichaufzählung
    Material auswählen und auf Eignung prüfen (zB Schwimmkörper)
  • Strichaufzählung
    Herstellen von Modellen (zB Windrad und die Wirkungsweise von Kräften erfahren)
  • Strichaufzählung
    Grundfunktionen und Wirkungsweisen technischer Bauelemente kennen lernen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    an die für sie bedeutsame technische Umwelt herangeführt werden
  • Strichaufzählung
    Einsichten in die Bereiche Fahren, Gleiten und Schwimmen erwerben
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Funktionsweisen anbahnen
  • Strichaufzählung
    Bau-, Material- und Konstruktionserfahrung sammeln
  • Strichaufzählung
    Energie sichtbar machen und nutzen
  • Strichaufzählung
    Kräfte sparen und Kräfte übertragen

Produktgestaltung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Form, Funktion und Farbe erkennen – Einsichten in den Zusammenhang von Größe, Form und Farbe erfahren
  • Strichaufzählung
    Fertigungsverfahren wie (zB Falten, Schneiden üben)
  • Strichaufzählung
    beim Herstellen einfacher Spiel- und Gebrauchsgegenstände (zB Kerzenständer) erste Kenntnisse in Bezug auf Funktion, Form und Werktechnologie erwerben

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Betrachten, Erproben und Fertigen einfacher Gebrauchsgegenstände
  • Strichaufzählung
    verschiedene Fertigungsverfahren zum Umformen, Trennen und Verbinden kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Einsichten in die Herstellung von Gebrauchsgegenständen gewinnen

Grundstufe II Lehrstoff: 3. und 4. Schulstufe

Gebaute Umwelt

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    räumlich-funktionelle Zusammenhänge der gebauten Umwelt (zB Supermarkt) kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Fördern des bewussten Erlebens, Planens und Herstellen von Raummodellen (zB Bauen mit großen Schachteln)
  • Strichaufzählung
    Konstruktionsmerkmale einsichtig machen (zB Brücke)

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Erleben, Bauen und Gestalten von Räumen
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Anordnung, Nutzung und Ausgestaltung von Räumen erwerben
  • Strichaufzählung
    Merkmale von Konstruktionsmethoden erkennen und anwenden

Technik

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Fahr-, Flug- und Schwimmfähigkeit von Fahrzeugen erproben
  • Strichaufzählung
    einfache Reparaturen (zB beim Fahrrad) durchführen
  • Strichaufzählung
    Bauteile und deren Funktion (zB Lichtschalter) im Stromkreis kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Grundfunktionen und Wirkungsweisen von einfachen Maschinen und technischen Geräten in der Umwelt der Schülerinnen und Schüler
  • Strichaufzählung
    Untersuchen und Bauen einfacher Messgeräte (zB Sonnenuhr)
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Messens in verschiedenen technischen Zusammenhängen erkennen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    vertiefte Einsichten in die Bereiche Fahren, Gleiten und Schwimmen erwerben
  • Strichaufzählung
    Pflege und Wartung technischer Geräte
  • Strichaufzählung
    elektrische Bauteile und deren Funktion
  • Strichaufzählung
    Grundfunktionen und Wirkungsweisen technischer Bauelemente kennen lernen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Messen und Vergleichen

Produktgestaltung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    selbst hergestellte, handwerklich oder industriell gefertigte Gegenstände hinsichtlich Funktion, Brauchbarkeit und Zweckmäßigkeit beurteilen lernen und zu einem konsumkritischen Verhalten führen
  • Strichaufzählung
    Trennung von Werkstoffen und Recycling
  • Strichaufzählung
    durch Auseinandersetzung mit den Bedingungen der Produktfertigung Einsichten in technische, wirtschaftliche und soziale Abläufe in der Arbeitswelt gewinnen (zB Arbeit in Beruf und Haushalt, Besuch von Werkstätten)

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Erproben und Betrachten von Spiel- und Gebrauchsgegenständen – Produktanalyse
  • Strichaufzählung
    konsumkritisches Verhalten erwerben
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten von Entsorgung und Wiederverwerten kennen lernen
  • Strichaufzählung
    technische, wirtschaftliche und soziale Bedingungen in der Arbeitswelt kennen lernen

Sekundarstufe I Lehrstoff: 5. und 6. Schulstufe

Gebaute Umwelt

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit der Lage eines Bauwerks, seinem Außenraum, seiner Umgebung
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen von Kategorien zur Unterscheidung nach Nutzung und Raumbedarf, Gestaltung und Form, unterschiedliche Konstruktionen, Baumaterialien
  • Strichaufzählung
    Anfertigung von Wohnungsmodellen, Lösungen nach eigenen Wohnbedürfnissen und Wohnvorstellungen entwickeln

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereichs anbahnen
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Wechselwirkungen zwischen Mensch und Architektur anbahnen

Technik

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Funktionsmodelle mit einfachen Hebel-, Zug- und Drehmechanismen, Sperr- und Bremsvorrichtungen, Lenk- und Antriebsmöglichkeiten bei Fahrzeugen
  • Strichaufzählung
    Herstellen und Erproben einfacher elektrischer Schaltungen (nur Schwachstrom)
  • Strichaufzählung
    Einsichten in die Gesetze des Fliegens und Schwimmens beim Bauen und Erproben von einfachen Modellen gewinnen
  • Strichaufzählung
    einfache Reparaturen aus dem lebenspraktischen Umfeld der Schülerinnen und Schüler durchführen

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Gewinnen von Einsichten in einfache mechanische Vorgänge an Maschinen
  • Strichaufzählung
    Gewinnen von Einsichten in Grundprinzipien an Maschinen, die Luft- und Wasserströmungen nutzen
  • Strichaufzählung
    Gewinnen von Einsichten in einfache elektrische Schaltungen

Produktgestaltung/Design

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Entwickeln und Herstellen einfacher Gebrauchsgegenstände und funktionstüchtigen Produkten für Alltag und Spiel
  • Strichaufzählung
    konsumkritisches Verhalten ausbauen und die Beurteilung von Produkten entwickeln anhand der Erarbeitung eines Anforderungskataloges am Beginn einer Aufgabe

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Herstellen einfacher Werkzeuge und Produkte aus leicht zu bearbeitenden Materialien
  • Strichaufzählung
    konsumkritisches Verhalten weiter ausbauen

Lehrstoff: 7. und 8. Schulstufe

Gebaute Umwelt

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Erleben und Vergleichen von unterschiedlichen Gebäudetypen
  • Strichaufzählung
    Entwickeln von Konzepten für das Wohnen von Menschen mit ähnlichen oder unterschiedlichen Bedürfnissen
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit Ausstattung und Funktionalität von Wohnräumen

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereichs, eventuell Fantasien und Denkmodelle für die Zukunft entwickeln
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Wechselwirkungen zwischen Mensch und Architektur und über die daraus resultierenden Probleme sprechen

Technik

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Erweitern und Vertiefen der Einsichten anhand von Funktionsmodellen mit Hebel-, Zug- und Drehmechanismen, Sperr- und Bremsvorrichtungen, Lenk- und Antriebsmöglichkeiten bei Fahrzeugen
  • Strichaufzählung
    Funktionsweise von Bauteilen erarbeiten und bei einfachen Grundschaltungen anwenden
  • Strichaufzählung
    Reparaturen und einfache Montagen aus dem lebenspraktischen Umfeld der Schülerinnen und Schüler durchführen

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Gewinnen von Einsichten in verschiedene Antriebs-, Lenkungs- und Steuerungssysteme
  • Strichaufzählung
    Erweitern des Verständnisses für verschiedene Funktionsweisen aus dem Bereich der Hydro- und Aerodynamik
  • Strichaufzählung
    Lesen und Verstehen von einfachen elektrischen Schaltplänen

Produktgestaltung/Design

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Anfertigen von Werkstücken auch nach selbst angefertigten Werkzeichnungen
  • Strichaufzählung
    konsumkritisches Verhalten weiter ausbauen – Zusammenhänge zwischen Form, Funktion, Werkstoff, Ökologie und Ökonomie erkennen

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Herstellen anspruchsvollerer Werkzeuge und Produkte aus Materialien mit höheren Anforderungen
  • Strichaufzählung
    Planen, Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgütern
  • Strichaufzählung
    konsumkritisches Verhalten weiter ausbauen

Textiles Werken Bildungs- und Lehraufgabe:

Textilien spielen eine wesentliche Rolle in der Lebenswelt der Menschen und bedingt eine bewusste Auseinandersetzung mit entsprechenden Materialien, Prozessen und Produkten. Durch tätige Beschäftigung mit Werkstoff und Werkzeug sollen Einsichten in die Bereiche textile Materialien, Design/Produktgestaltung-Umweltgestaltung, Kleidung, Wohnen sowie in die Arbeits- und Berufswelt gewonnen werden, die die Schülerinnen und Schüler befähigen, neue Situationen in diesen Bereichen erfolgreich zu bewältigen und ein verstehendes und kritisches Verhalten zu ihrer Umwelt zu entwickeln.

Im Textilen Werken sollen fachspezifische Erkenntnisse über Materialien, textile Herstellungsverfahren und Gestaltungsprozesse erworben werden und beim Herstellen beziehungsweise Umgestalten textiler Produkte Anwendung finden.

Im Mittelpunkt steht die tätige Auseinandersetzung mit Textilien und anderen Materialien. Der Wert des praktischen Arbeitens soll erfahren werden und dadurch an Bedeutung gewinnen. Die regelmäßige Werkbetrachtung ermöglicht eine entsprechende Reflexion.

Im Umgang mit Material, Werkzeug und Maschinen sollen Gefahren erkannt und Sicherheitsmaßnahmen sowie Verhaltensregeln eingehalten werden. Auf entsprechende Gestaltung des Arbeitsplatzes ist Rücksicht zu nehmen.

Unterrichtsinhalte sind miteinander zu verknüpfen sowie Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (zB zum Sachunterricht, zu Deutsch, zum Technischen Werken) herzustellen. Aufbauend auf individuellen Fähigkeiten, Vorkenntnissen, Bedürfnissen und Interessen sollen Fertigkeiten geübt und die Selbstständigkeit gefördert werden. Spezifische Kriterien der Wahrnehmung und Motorik sollen bei allen Tätigkeiten Berücksichtigung finden und auch gezielt trainiert werden.

Kreativität, Experimentierfreude, Spontaneität und Flexibilität sollen einen zentralen Stellenwert im Textilen Werken einnehmen. Soziale Kompetenzen wie zB Teamfähigkeit oder Hilfsbereitschaft sollen beim gemeinsamen Tun gefördert werden und zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Im Unterrichtsgegenstand Textiles Werken sollen sowohl der Weg als auch das Ergebnis gleichwertige Bedeutung haben.

Das entdeckende und forschende Lernen soll die Ausbildung des kreativ-produktiven Denkens fördern, zur Persönlichkeitsbildung und zur Berufsorientierung beitragen.

In allen Bereichen der Werkerziehung sind Gewissenhaftigkeit, Konzentration und Ausdauer, Arbeitshygiene und Unfallverhütung, Material- und Zeitökonomie sowie Sinn für Ordnung und Sauberkeit anzustreben. Soziale Erfahrungen sind zu ermöglichen.

Schwerpunkte sind:

  • Strichaufzählung
    Steigerung der Sensibilität durch sinnliches Erleben beim Verarbeiten verschiedener Werkstoffe
  • Strichaufzählung
    Fertigkeiten in den textilen Grundtechniken
  • Strichaufzählung
    Zielstrebigkeit und Konsequenz beim Lösen gestellter Aufgaben
  • Strichaufzählung
    Fähigkeiten zur Informationsbeschaffung auf dem Textilsektor zur Feststellung eigener Bedürfnisse
  • Strichaufzählung
    Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit bei Planungs- und Herstellungsprozessen
  • Strichaufzählung
    kritische Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit als Grundlage von Entscheidungsfindungen
  • Strichaufzählung
    Urteilsvermögen und Qualitätsbewusstsein bei der Bewertung von Produkten
  • Strichaufzählung
    verantwortungsvolles Handeln für eine menschengerechte Umweltgestaltung
  • Strichaufzählung
    Begabungen zur Lebensgestaltung
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbewusstsein und den werkgerechten Einsatz von Maschinen und Werkzeugen

Didaktische Grundsätze:

Der Gegenstand Textiles Werken soll durch Freude am Tun zu grundlegenden Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen führen.

Im Textilen Werken sollen den Schülerinnen und Schülern an unterschiedlichen Beispielen bewusst gemacht werden, dass Textilien aus dem Alltag nicht wegzudenken sind. Im handelnden Umgang mit Textilien kann eine positive Einstellung zum Material aufgebaut werden. Durch vielfältiges Arbeiten und Gestalten mit und an Materialien werden Interesse und Motivation geweckt. Freude am Tun kann ausschließlich durch anschauliche Aufbereitung der Themen und Aufgabenstellungen geweckt und erlebt werden. Die Wertschätzung der Lehrperson gegenüber den Arbeiten der Schülerinnen und Schüler kann wesentlich zu deren positiver Einstellung gegenüber dem Unterrichtsgegenstand beitragen.

Im Rahmen einer Werkbetrachtung wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, sich über die Arbeiten gedanklich auszutauschen und darüber miteinander zu reflektieren. Gegenseitiges Akzeptieren wird dabei erlernt, Kritikfähigkeit geübt und die individuelle Persönlichkeit gefördert. Beim Erproben textiler Verfahren und Prozesse und beim Herstellen von Produkten werden vielfältige Erfahrungen gesammelt. Dabei ist eine kritische Auseinandersetzung mit textilen Produkten anzubahnen und zu fördern.

Indem sich die Auswahl der Themen an den Interessen, Bedürfnissen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler orientiert, wird der Zugang zu Arbeitsprozessen erleichtert. Sie erleben dabei das Herstellen von Produkten für den jeweils eigenen, ganz persönlichen Bedarf und das Mitgestalten ihrer Umwelt. Bei der Auswahl der Verfahren soll auf Aktualität, Verwendungszweck, Praxisbezug usw. Rücksicht genommen werden.

Durch Sammeln und Vergleichen von Informationen und praktischen Erfahrungen lernen Kinder ua. Achtung und Verständnis für Textilien aus der Gegenwart und aus der Vergangenheit. Bei der Auseinandersetzung mit Textilien können Einsichten sowohl in die eigene Kultur als auch in andere Kulturen gewonnen werden.

Ebenso bieten aktuelle Situationen und Aktivitäten Möglichkeiten für fächerübergreifendes Arbeiten. Ganzheitliches Lernen und Lernen in Sinnzusammenhängen sollen den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, die Vernetzung einzelner Fachbereiche und Unterrichtsgegenstände bewusst zu erkennen.

Schöpferisches Tun in verschiedensten Sozialformen wie Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit und der Arbeit im Team ermöglicht die Zuordnung nach persönlichen Neigungen und Fähigkeiten. Individuelle, auf die Situation des Kindes abgestimmte Aufgabenstellungen fördern Arbeitshaltung, Ausdauer und Konzentration.

Die Rechts- und Linkshändigkeit sind zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung und Gestaltung ist entsprechend den Voraussetzungen der Kinder auf größtmögliche Differenzierung Wert zu legen.

Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt, Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft, Koordinations- und Kooperationsvermögen sind bei der praktischen Arbeit zu fördern.

Der bewusste Einsatz von Rohmaterialien und dessen Recycling ist zu vermitteln.

Beim Entwerfen und Planen ist die zeichnerische Darstellung auch mit modernen Technologien als Mittel der Information zu fördern.

Hinsichtlich der Werkstoffe und der Technologien ist der Ökonomie und Ökologie auf allen Schulstufen Rechnung zu tragen.

Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Elektrogeräte und Maschinen sind zu beachten; die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen sind einzuhalten.

Grundstufe I Lehrstoff: 1. und 2. Schulstufe

Materialien/Textiltechnologie

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Materialien durch Betrachten und Fühlen kennen lernen
  • Strichaufzählung
    grundlegendes über Herkunft und Gewinnung textiler Rohstoffe (zB Baumwolle) erfahren
  • Strichaufzählung
    den spielerischen Umgang mit Materialien erleben (zB durch Fadenspiele)
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche textile Materialien haptisch-taktil und visuell unterscheiden und beschreiben
  • Strichaufzählung
    Fördern der Sensomotorik beim Durchführen von Tätigkeiten (zB beim Einfädeln, Verknoten)
  • Strichaufzählung
    Trainieren der Finger- und Handgelenksbeweglichkeit (zB beim Stecken, Fädeln)
  • Strichaufzählung
    einfache Werkzeuge und Arbeitsgeräte entwickeln und erproben
  • Strichaufzählung
    zur Unfallverhütung durch sachgerechten Umgang mit Werkzeug und Material beitragen
  • Strichaufzählung
    Herstellen von Schnüren und Bändern (zB durch Drehen, Flechten)
  • Strichaufzählung
    Herstellen von einfachen Flächen und Formen (zB durch Weben)
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsübungen und -möglichkeiten mit Papier, Stoff, Faden- und Naturmaterialien
  • Strichaufzählung
    Planen und Entwickeln einfacher Schnittformen für Flächen und Hüllen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Sammeln und Erproben elementarer Erfahrungen mit textilen Materialien und anderen Werkstoffen
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung der Wahrnehmung und Schulung der Motorik
  • Strichaufzählung
    Handhabung von Werkzeugen und Arbeitsgeräten
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung
  • Strichaufzählung
    Herstellungsverfahren kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprozesse und einfache Schnitte entwickeln

Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Spiele aus Materialmix erfinden, entwickeln und erproben
  • Strichaufzählung
    sich selbst für Spiele verändern (zB durch Verkleiden)
  • Strichaufzählung
    Textiles in Bezug auf Verwendung und Brauchbarkeit in Beruf und Alltag zuordnen und prüfen
  • Strichaufzählung
    erste Zusammenhänge zwischen Zweck, Form, Farbe und Herstellungsverfahren kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Entdecken und Erforschen der eigenen Kultur und andere Kulturen kennen lernen hinsichtlich Kleidung, Schmuck, Wohnen und Spielen
  • Strichaufzählung
    Kunstbegegnung durch Kunstbetrachtung

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Textilien als Impuls zum Spielen und Lernen
  • Strichaufzählung
    Textilien in Alltags- und Berufswelt kennen lernen
  • Strichaufzählung
    einfache Produkte herstellen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Kulturen und ihre Textilkunst kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Textilkunst kennen lernen

Grundstufe II Lehrstoff: 3. und 4. Schulstufe

Materialien/Textiltechnologie

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    die vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit textilem Material und textilen Techniken festigen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    erworbenes Wissen über Herkunft und Gewinnung textiler Rohstoffe (zB Baumwolle, Jute) erweitern
  • Strichaufzählung
    über Pflegeeigenschaften textiler Materialien erfahren und „erleben“
  • Strichaufzählung
    Experimentieren und Arbeiten mit Materialien (zB Umgestalten, Reißen, Färben, Drucken)
  • Strichaufzählung
    Sensibel machen für die Verwendung verschiedener Materialien
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge materialgerecht einsetzen, mit Bedienungsanleitungen vertraut machen und manche davon praktisch anwenden
  • Strichaufzählung
    Einblick in die historische Entwicklung von Arbeitsgeräten gewinnen
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Unfallverhütung durch sachgerechten Umgang mit Werkzeug und Material erkennen und gezielt einsetzen
  • Strichaufzählung
    Herstellen von Schnüren und Bändern (zB durch Knüpfen, experimentelles Weben, Maschenbilden)
  • Strichaufzählung
    handwerkliche und industrielle Verfahren vergleichen (zB Nähen mit der Hand und Nähen mit der Nähmaschine)
  • Strichaufzählung
    Erweitern der Gestaltungsmöglichkeiten (zB durch Sticken, Bedrucken, Marmorieren)
  • Strichaufzählung
    individuelle Schnittformen entwickeln und anwenden

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Erweitern von Erfahrungen mit textilen Materialien und anderen Werkstoffen
  • Strichaufzählung
    Experimentieren und Arbeiten mit Materialien
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Zusammenhänge zwischen Wahrnehmung, Motorik und Handeln
  • Strichaufzählung
    Erlernen sachgerechter Handhabung von Werkzeugen
  • Strichaufzählung
    Einbeziehen historischer Aspekte
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung
  • Strichaufzählung
    Erproben, Einsetzen und Kombinieren textiler Techniken
  • Strichaufzählung
    Einsichten in industrielle Herstellungsverfahren gewinnen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse hinsichtlich Gestaltungsprozesse und Schnittentwicklung erweitern

Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Herstellen von textilen Spielobjekten, mit Kleidungsstücken und Accessoires Signale setzen, Bühnenbilder entwerfen
  • Strichaufzählung
    Spiele aus verschiedenen Kulturen vergleichen und eventuell herstellen
  • Strichaufzählung
    textile Produkte unterscheiden und nach verschiedenen Kriterien beurteilen lernen
  • Strichaufzählung
    mit Textilien und textilen Accessoires Räume gestalten
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von textilen Materialien, Objekten und Kleidungsstücken aus der Vergangenheit kennen lernen und mit der Gegenwart vergleichen
  • Strichaufzählung
    Begegnung mit anderen Kulturen aus den Bereichen Kleidung und Wohnen erleben und verstehen
  • Strichaufzählung
    Kunstobjekte gestalten und präsentieren

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Gestalten von Spielobjekten, Kostümen und Spielumgebung
  • Strichaufzählung
    Historische und kulturelle Aspekte des Spiels
  • Strichaufzählung
    Textilien im Alltag und in der Berufswelt
  • Strichaufzählung
    Verändern und Gestalten textiler Produkte
  • Strichaufzählung
    Textile Tradition und ihre Ausdrucksform
  • Strichaufzählung
    Interkulturelle Begegnungen
  • Strichaufzählung
    Textilkunst erfahren

Sekundarstufe I Lehrstoff: 5. und 6. Schulstufe

Materialien/Textiltechnologie

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Kennenlernen und erproben fadenbildender oder fadenverstärkender Verfahren, praktisches Anwenden flächenbildender Verfahren mit Fasern und Fäden
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften der Fasern, Pflege- und Pflegekennzeichen im Hinblick auf die sachgerechte Auswahl von Textilien
  • Strichaufzählung
    Kennen lernen, Umsetzen und praktisches Anwenden von flächenverbindenden oder flächengestaltenden Verfahren, Schnitte entwickeln, weitere Grundformen und ihre Abwandlungen kennen lernen und anwenden

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    textile Techniken und nähtechnische Grundverfahren für die selbstständige Fertigung anwenden
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Herstellung und Gewinnung textiler Rohstoffe erwerben
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Pflege von Fasern

Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Funktionen der Kleidung, Möglichkeiten individueller Gestaltung und Aktualisierung von Kleidungsstücken unter Berücksichtigung funktionaler und ästhetisch-gestalterischer Gesichtspunkte erweitern
  • Strichaufzählung
    Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken
  • Strichaufzählung
    Raumfunktionen und Darstellung von Räumen (zB Grundriss, Maße)

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    textile Verfahrens-, Fertigungs- und Produktionstechniken kennen lernen
  • Strichaufzählung
    erste Einsichten in ökonomische und ökologische Zusammenhänge gewinnen
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsgrundlagen des Designs wie Farbe, Form, Struktur, Musterung, Rhythmus, Harmonie, Kontrast und Proportion zur Entwicklung der eigenen Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit kennen lernen
  • Strichaufzählung
    eigene Entwürfe unter Berücksichtigung einfacher Gestaltungskriterien für das Design umsetzen
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Funktionen von Kleidung erkennen
  • Strichaufzählung
    weitere Einsichten in Wohnbedürfnisse gewinnen

Lehrstoff: 7. und 8. Schulstufe

Materialien/Textiltechnologie

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Anwenden von Fadenbildenden, Fadenverstärkenden oder Flächenbildenden Verfahren, Planen und Erproben der Einzel- und Serienfertigung
  • Strichaufzählung
    Einsatzmöglichkeiten neuer technologischer Hilfsmittel
  • Strichaufzählung
    textile Prüfverfahren, Textilveredelung praktisch erfahren

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    textile Techniken und nähtechnische Grundverfahren für die selbstständige Fertigung anwenden
  • Strichaufzählung
    weitere Kenntnisse über die Herstellung und Gewinnung textiler Rohstoffe erwerben
  • Strichaufzählung
    textile Verfahrens-, Fertigungs- und Produktionstechniken erkennen

Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    praktisches Anwenden von Flächengestaltenden oder Flächenverbindenden Verfahren
  • Strichaufzählung
    Schnitte aus Vorlagen und einfache Abänderungen
  • Strichaufzählung
    Reflexion der Planungs- und Durchführungsarbeiten sowie der Erscheinungsform und Funktionalität des Produkts
  • Strichaufzählung
    Unterschiede selbst gefertigter und industriell hergestellter Produkte im Hinblick auf Qualität, Originalität und Kosten erkennen
  • Strichaufzählung
    Phänomene der Mode, Bewertung von Material, Schnitt und Ausführung hinsichtlich des Verwendungszweckes, der Gesundheit und des Wohlbefindens
  • Strichaufzählung
    Planung und Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken, Reinigung und Pflege
  • Strichaufzählung
    Vergleichen der unterschiedlichen Bekleidungen in den verschiedenen Kulturkreisen
  • Strichaufzählung
    Beurteilungskompetenz bezüglich Einrichtungsgegenständen und Textilien des Innenraums durch selbstständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben erweitern

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    weitere Einsichten in ökonomische und ökologische Zusammenhänge gewinnen
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsgrundlagen des Designs wie Farbe, Form, Struktur, Musterung, Rhythmus, Harmonie, Kontrast und Proportion zur Entwicklung der eigenen Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit erweitern
  • Strichaufzählung
    eigene Entwürfe unter Berücksichtigung von Gestaltungskriterien für das Design umsetzen
  • Strichaufzählung
    die Funktionen von Kleidung kennen und Kulturvergleiche anstellen
  • Strichaufzählung
    Analyse und Bewertung von Material, Schnitt und Ausführung
  • Strichaufzählung
    kritisches Konsumverhalten in den Bereichen Kleidung, Wohnen, Werbung, Mode und Freizeit entwickeln
  • Strichaufzählung
    Erlernen der Beurteilungskompetenz bezüglich Einrichtungsgegenständen und Textilien des Innenraums

Ernährung und Haushalt Bildungs- und Lehraufgabe:

Ernährung und Haushalt ist ein themenzentrierter und handlungsorientierter Unterrichtsgegenstand und soll Entscheidungsgrundlagen für die Förderung des psychischen, physischen, sozialen und ökologischen Wohlbefindens anbieten.

Die Zusammenhänge zwischen Alltagsgestaltung und Lebensqualität sollen aufgezeigt werden. Ein zentrales Anliegen in allen Fragen der Lebensgestaltung muss die Gesunderhaltung sein.

Das Bewusstsein, dass dem Leben im Haushalt unterschiedliche Wert- und Normvorstellungen zu Grunde liegen, soll zu aufgeschlossenem, tolerantem Umgang miteinander sowie im multikulturellen Umfeld führen.

Der Unterricht in Ernährung und Haushalt soll zur selbstständigen Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt befähigen, wobei der Haushalt in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu sehen ist.

Der Unterrichtsgegenstand Ernährung und Haushalt gliedert sich in die Teilbereiche:

  • Strichaufzählung
    Ernährung und Gesundheit
  • Strichaufzählung
    Haushalt und Gesellschaft
  • Strichaufzählung
    Verbraucherbildung und Gesundheit
  • Strichaufzählung
    Lebensgestaltung und Gesundheit

Didaktische Grundsätze:

Die praktische Anwendung von Erkenntnissen ist ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts in Ernährung und Haushalt. Für die praktische Erprobung empfiehlt sich die Nutzung von fachspezifischen Unterrichtsräumen, die den erforderlichen Ausstattungs-, Sicherheits- und Hygienestandards entsprechen.

Einfache, grundlegende Arbeitstechniken sind zu vermitteln und zu üben. Bei der Auswahl von Lebensmitteln und beim Zusammenstellen von Speisen und Speisefolgen sind ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.

Moderne Technologien und Kommunikationssysteme sind dem Lernanlass entsprechend sinnvoll zu nutzen.

Selbstständigkeit, Übernahme von Verantwortung und Kooperation sind bei der Bewältigung von Aufgaben wesentliche Kompetenzen und daher im Unterricht ausreichend zu üben.

Für den Unterrichtsertrag unerlässlich ist ständiges Üben und Wiederholen von Arbeitsabläufen; Möglichkeiten von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind wahr zu nehmen.

Der Schwierigkeitsgrad der Lehrstoffinhalte ist nach dem individuellen Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich auf den einzelnen Schulstufen aufzubauen.

Sekundarstufe I Lehrstoff:

Ernährung und Gesundheit

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Bedeutung der gesunden Ernährung und Regeln für eine gesunde Ernährung
  • Strichaufzählung
    Nährstoffauswahl und Nährstoffzusammensetzung
  • Strichaufzählung
    die Ernährungspyramide
  • Strichaufzählung
    lebensnotwendige Inhaltsstoffe unserer Nahrung und deren Aufgabe im menschlichen Körper
  • Strichaufzählung
    Mahlzeiten des Tages – Tagesleistungskurve
  • Strichaufzählung
    Garmachungsarten und Konservierungstechniken
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung, Sicherheitsmaßnahmen – Verhaltensregeln
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe – Hausapotheke

Haushalt und Gesellschaft

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Einkaufsplanung, Einkauf – Wirtschaften mit Geld
  • Strichaufzählung
    Bevorratung im Haushalt – Konservierung
  • Strichaufzählung
    Haushaltsgeräte
  • Strichaufzählung
    Haushalt und Umwelt – Mülltrennung
  • Strichaufzählung
    Ordnungs- und Reinigungsarbeiten
  • Strichaufzählung
    Tisch-, Ess- und Trinkkultur, Regeln des Servierens
  • Strichaufzählung
    Hygieneverhalten

Verbraucherbildung und Gesundheit

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Preis-, Qualitäts- und Handelsklassen
  • Strichaufzählung
    Marktinformation, Werbung, Markterkundung
  • Strichaufzählung
    Lebensmittelgesetz und Konsumentenschutz
  • Strichaufzählung
    Lebensmittelkennzeichnung

Lebensgestaltung und Gesundheit

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Gerichte planen und zubereiten
  • Strichaufzählung
    verschiedene Arbeitstechniken für die Zubereitung
  • Strichaufzählung
    Energiebedarf in Bezug auf Alter und Tätigkeiten
  • Strichaufzählung
    verschiedene Kostformen (zB Diätkost)
  • Strichaufzählung
    Feiern und Feste im Jahreskreis
  • Strichaufzählung
    Interkulturelle Aspekte

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Haushaltsführung selbstständig bewältigen zu können
  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe planen zu können
  • Strichaufzählung
    ökonomisches und kritisches Verbraucherdenken zu entwickeln und verantwortungsbewusstes Kauf- und Konsumverhalten zu lernen
  • Strichaufzählung
    Marktinformationen kennen und durch sinnvolles und preisbewusstes Einkaufen zu nützen
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die Grundlagen einer gesunden Ernährung zu gewinnen
  • Strichaufzählung
    sich für eine der Gesundheit dienliche Ernährungsweise entscheiden zu können
  • Strichaufzählung
    mit Lebensmitteln sachgerecht und verantwortungsvoll umgehen zu lernen
  • Strichaufzählung
    nach Rezepten Speisen zubereiten zu lernen
  • Strichaufzählung
    Formen der Bevorratung von Lebensmitteln kennen und Einsicht in deren Nutzen zu gewinnen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse von der Verwendung von Fertig- und Halbfertiggerichten zu erwerben
  • Strichaufzählung
    Ess- und Tischkulturen kennen und situationsgerecht anwenden zu können
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken zur Lebensmittelverarbeitung zu erlernen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Arbeitsbereiche, Arbeitsmittel und Geräte der Küche in ihrer Funktionalität zu kennen
  • Strichaufzählung
    Ordnungs- und Reinigungsarbeiten auszuführen
  • Strichaufzählung
    Hygieneregeln kennen zu lernen und zu beachten
  • Strichaufzählung
    Unfallgefahren im Haushalt zu kennen und Erkenntnisse der Unfallverhütung im eigenen Verhalten zu berücksichtigen

Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: durch vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgang mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis.

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport gliedert sich in die Teilbereiche:

  • Strichaufzählung
    Grundlagen zum Bewegungshandeln
  • Strichaufzählung
    könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
  • Strichaufzählung
    spielerische Bewegungshandlungen
  • Strichaufzählung
    gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
  • Strichaufzählung
    gesundheitsorientiert - ausgleichende Bewegungshandlungen
  • Strichaufzählung
    erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch exemplarische Auswahl von entsprechenden Inhalten differenziert in den einzelnen Alterstufen, wobei der jeweilige Entwicklungsstand zu berücksichtigen ist, folgende Sinngebungen von Bewegung, Spiel und Sport erfahren:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Freude am spielerischen und sportlichen Tun

Grundlagen zum Bewegungshandeln

  • Strichaufzählung
    Ausbildung und Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen des Bewegungshandelns, Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit. Die Wahrnehmungsfähigkeit verbessern, Bewegungserfahrungen erwerben, erweitern, eigene Stärken erkennen.

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen

  • Strichaufzählung
    Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Schaffen von Möglichkeiten zum Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil. Das Leisten erfahren und reflektieren.

Spielerische Bewegungshandlungen

  • Strichaufzählung
    Gemeinsames Handeln, Spielen und sich Verständigen. Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch in Konkurrenz und Befähigung zum Umgehen mit Konflikten.

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen

  • Strichaufzählung
    Bewegung gestalten und darstellen; sich körperlich ausdrücken.

Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen

  • Strichaufzählung
    Gesundheitsbewusstsein entwickeln; die Fitness verbessern.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

  • Strichaufzählung
    Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen, besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten; Erlebnis und Wagnis in Verantwortung für sich selbst und andere erfahren.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder Schulstufe unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen.

Bei der Wahl der Lehrwege sowie bei der Festlegung der Anforderungen ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen werden. Die Schülerinnen und Schüler weisen oft eine sehr unterschiedliche Leistungsfähigkeit auf und sollen möglichst nach Beobachtung und Bewegungsdiagnose zusätzlich individuell gefördert werden (Gruppen-, Partner-, Einzelarbeit).

Die Vermittlung der motorischen Grundlagen hat in jedem Fall unter Berücksichtigung gesundheitsorientierter und motorisch fördernder Gesichtspunkte zu erfolgen. Dazu gehören vielfältige Bewegungsangebote unter Bedachtnahme auf die individuelle gesundheitliche und physiologische Reizsetzung, wobei auf die unteren und oberen Grenzen der Wirksamkeit Bedacht zu nehmen ist.

Die Lernbereitschaft kann durch Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln gesteigert werden. Eine weitere mögliche Motivation zum Sporttreiben sind die Vorbereitung und Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Vereins- und Verbandswettkämpfe) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen,

Auf eine sinnvolle Verteilung wie Vielfalt, Ergänzung und Kontrast der Lehrinhalte über die Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern sich auch an den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen orientieren, wobei Kooperationen mit außerschulischen Partnern anzustreben sind. Für ausgewählte Inhalte ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen.

Theoriegeleitete Inhalte sind ausgehend vom Bewegungshandeln zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.

Eine angestrebte Leistungssteigerung hat sich an von Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen sind dabei zu beachten und kognitive Grundlagen zur Leistungsverbesserung zu vermitteln.

Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung erkennen und einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) beitragen oder auch treffen können.

Grundstufe I Lehrstoff: 1. und 2. Schulstufe

Grundlagen zum Bewegungshandeln

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    vielfältige motorische Aktivitäten
  • Strichaufzählung
    Üben von konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer (im aeroben Bereich)
  • Strichaufzählung
    Beweglichkeit
  • Strichaufzählung
    psychomotorische Schulung und Stabilisieren der koordinativen Fähigkeiten: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung
  • Strichaufzählung
    Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkeit
  • Strichaufzählung
    Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Bewegungsabläufe ohne, mit und an geeigneten Geräten erfahren
  • Strichaufzählung
    über Hindernisse laufen, weit, hoch und über Hindernisse springen
  • Strichaufzählung
    in die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen anbahnen
  • Strichaufzählung
    vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen in einer Schwimmlage anbahnen
  • Strichaufzählung
    Tauchen mit einfachsten Anforderungen
  • Strichaufzählung
    Baderegeln kennen lernen

Spielerische Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Entwickeln von Spielfähigkeit mit einfachen Anforderungen in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit und ohne Geräte wie zB unterschiedliche Übungen mit dem Ball

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Aufbau von Körperwahrnehmung: einfache Bewegungen zum Rhythmus von Sprechversen
  • Strichaufzählung
    Singspiele und Kindertänze
  • Strichaufzählung
    einfache Tanzschritte und einfache Tanzfassungen

Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Bewegung und körperlichem Wohlbefinden erfahren und die Freude an der Bewegung fördern

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

  • Strichaufzählung
    Entdecken und Erschließen von einfachen Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen, vorzugsweise im Freien und Erfahrungen mit einfachen, rollenden und gleitenden Geräten gewinnen
  • Strichaufzählung
    gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen

Grundstufe II Lehrstoff 3. und 4. Schulstufe

Grundlagen zum Bewegungshandeln

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Erweitern der vielfältigen motorischen Aktivitäten
  • Strichaufzählung
    grundlegender Erwerb konditioneller Fähigkeiten wie zB Ausdauer, und Beweglichkeit
  • Strichaufzählung
    Verbessern der koordinativen Fähigkeiten (Psychomotorik)
  • Strichaufzählung
    Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie
  • Strichaufzählung
    Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung
  • Strichaufzählung
    die Wichtigkeit einer richtigen Atmung bewusst machen

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten anbahnen
  • Strichaufzählung
    leichte Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und einander präsentieren
  • Strichaufzählung
    trainieren von Ausdauer und überwinden von Hindernissen angepasst an die individuellen Möglichkeiten
  • Strichaufzählung
    in die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen üben
  • Strichaufzählung
    vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen in einer Schwimmlage üben; Tauchen mit einfachen Anforderungen; einfache Sprünge
  • Strichaufzählung
    anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen und üben; Verbessern und vielfältiges Anwenden von sportartspezifischen (Grund)Formen
  • Strichaufzählung
    Wettkämpfe (und deren Vorformen) in verschiedenen Sportarten und Sportspielen kennen lernen, wobei Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage grundlegend thematisiert werden

Spielerische Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten und Beachtung von Spielregeln

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen mit und ohne Materialien
  • Strichaufzählung
    Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz
  • Strichaufzählung
    Akrobatische und gauklerische Fertigkeiten erproben

Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern: Reaktionen des Körpers bewusst erfahren – zB Ermüdung, Pulsfrequenz
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Entdecken und Erschließen von weiterführenden Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen, vorzugsweise im Freien
  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Sicherheit kennen lernen; selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben

Sekundarstufe I Lehrstoff 5. und 6. Schulstufe

Grundlagen zum Bewegungshandeln

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    vielfältige motorische Aktivitäten anbieten und üben
  • Strichaufzählung
    Verbessern der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer (vorwiegend im aeroben Bereich), Beweglichkeit
  • Strichaufzählung
    psychomotorische Schulung
  • Strichaufzählung
    Stabilisieren der koordinativen Fähigkeiten: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung, Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkeit
  • Strichaufzählung
    Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung und Aufbau von sportartspezifischen Grundstrukturen

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen, üben und zu kurzen Bewegungsfolgen verbinden
  • Strichaufzählung
    Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und einander präsentieren
  • Strichaufzählung
    nach individuellen Voraussetzungen schnell, ausdauernd und über Hindernisse laufen; weit, hoch und über Hindernisse springen; in die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen
  • Strichaufzählung
    vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen können allenfalls in einer (weiteren) Schwimmlage; Sprünge
  • Strichaufzählung
    Erlernen, Üben und Anwenden von leichtathletischen Grundformen
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von sportspielübergreifenden Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Strichaufzählung
    Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedenen Sportarten und Sportspielen durchführen, wobei Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage thematisiert werden; Leistungsgrenzen sollen erkannt und respektiert werden, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verändert werden können
  • Strichaufzählung
    angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung

Spielerische Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem Spielkönnen durch spontanes und kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit und ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und durch regelgebundene Spiele
  • Strichaufzählung
    Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern und neu zu gestalten
  • Strichaufzählung
    taktische Maßnahmen setzen können

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung von Sensibilität für verschiedene Sinne und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und Bewegung
  • Strichaufzählung
    Entwickeln der Fähigkeit, Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in Bewegung zum Ausdruck zu bringen
  • Strichaufzählung
    Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz
  • Strichaufzählung
    gymnastische Grundformen ohne und mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- und Gruppenarbeit
  • Strichaufzählung
    einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten erlernen und üben

Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden erfassen
  • Strichaufzählung
    bewusstes und eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper
  • Strichaufzählung
    Erfahren, Ausgleichen und Vermeiden allfälliger muskulärer Dysbalancen und ebenso motorischer Schwierigkeiten in den Bereichen Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung
  • Strichaufzählung
    Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Entdecken und Erschließen von weiteren Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen, vorzugsweise im Freien
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten festigen allenfalls erweitern
  • Strichaufzählung
    gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben

Lehrstoff: 7. und 8. Schulstufe

Grundlagen zu Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Ausbau der vielfältigen motorischen Aktivitäten
  • Strichaufzählung
    weiterer Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit; Kraft (auch Verwendung angemessener Geräte und allenfalls Einsatz von Fitnessgeräten), Ausdauer (sowohl im aeroben Bereich als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit
  • Strichaufzählung
    Verbessern der koordinativen Fähigkeiten; Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität, Bewegungsökonomie und Erkennen der persönlichen Grenzen
  • Strichaufzählung
    Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung; sportartspezifische Grundstrukturen verfeinern und daraus komplexe Bewegungsfertigkeiten entwickeln

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen und üben; Bewegungsverbindungen erarbeiten und nach räumlich-zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten
  • Strichaufzählung
    Kunststücke allein, in der Gruppe und im Klassenverband (er)finden, erproben, üben und gemeinsam präsentieren
  • Strichaufzählung
    möglichst schnell und ausdauernd in einer Lage auch allenfalls in Wettkampfform schwimmen; Kennenlernen einer weiteren Lage. Sprünge
  • Strichaufzählung
    Verbessern und vielfältiges Anwenden von leichtathletischen Grundformen
  • Strichaufzählung
    Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten. Spielorganisation übernehmen
  • Strichaufzählung
    Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedenen Sportarten und Sportspielen durchführen, wobei Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage thematisiert werden; Leistungsgrenzen sollen erkannt und respektiert werden, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verändert werden können
  • Strichaufzählung
    angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung

Spielerische Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technikrelevanten Aspekten
  • Strichaufzählung
    zunehmend genaue Regelauslegung. Spielleitungen übernehmen
  • Strichaufzählung
    taktische Einzelentscheidungen treffen bzw. gruppen- und mannschaftstaktische Maßnahmen umsetzen können

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls und von Verständnis für Bewegungsqualität
  • Strichaufzählung
    eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen mit und ohne Materialien
  • Strichaufzählung
    kreatives Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz
  • Strichaufzählung
    Erweiterung der gymnastischen Grundformen ohne und mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und Gruppengestaltung umsetzen
  • Strichaufzählung
    akrobatische und gauklerische Fertigkeiten durchführen

Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    den Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden verstehen (zB Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und ausgleichende Bewegung)
  • Strichaufzählung
    Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Informationen über Körperstatik - zB Wirbelsäule – und Körperfunktionen - zB Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz erfahren
  • Strichaufzählung
    Erlernen und Üben der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Entdecken, Erschließen von komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen – vorzugsweise im Freien
  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und gleitenden Geräten (zB auch mit Einrad, Snowboard)
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen; selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen und zu aktiver Hilfeleistung führen
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben und ausbauen

8. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN Lebende Fremdsprache
Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die Begegnung mit der englischen Sprache in einer motivierenden Atmosphäre zu ermöglichen, ihr Interesse für diese Sprache zu wecken, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Fähigkeiten zu nutzen und zu erweitern.

Sprachverhalten ist zu entwickeln, um die englische Sprache als Verständigungsmittel im Alltag gebrauchen zu können.

Darüber hinaus sollen alle Möglichkeiten zu sozialem Lernen wahrgenommen werden, die sich beim gemeinsamen Lernen einer fremden Sprache ergeben.

Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben stehen in einem engen Zusammenhang und haben die gemeinsame Aufgabe, einen ganzheitlichen Erziehungs- und Lernprozess in Gang zu setzen.

Diese Teilbereiche sind fächerübergreifend anzuwenden, ergänzen sich gegenseitig, greifen ineinander und führen zum richtigen Verständnis und Gebrauch der englischen Sprache hin.

Einblicke in die Lebensgewohnheiten der Menschen in englischsprachigen Ländern sind zu vermitteln und können zu einer aufgeschlossenen Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften allgemein beitragen.

Schwerpunkte sind:

  • Strichaufzählung
    Elemente der englischen Sprache und deren Aussprache kennen zu lernen, diese ständig zu erweitern und Einsichten in die Struktur und Funktion dieser Sprache zu gewinnen
  • Strichaufzählung
    den richtigen Sprachgebrauch vorwiegend im mündlichen, nach Möglichkeit auch im schriftlichen Bereich zu üben und zu festigen
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen und Gedanken in englischer Sprache auszutauschen und den lebenspraktischen Nutzen bewusst zu machen

Didaktische Grundsätze:

Aus lernpsychologischen Gründen sollte der Englischunterricht – sofern dies organisatorisch möglich ist – in den Gesamtunterricht integriert werden und sich thematisch am Unterricht anderer Gegenstände orientieren.

Der Englischunterricht hat in erster Linie den Aufbau mündlicher Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt.

Das Hörverstehen ist durch regelmäßige Hörübungen sowohl durch das Verstehenlernen der Äußerungen von Lehrerinnen bzw. Lehrern und Mitschülerinnen und Mitschüler als auch durch das Lösen von gezielten Aufgaben zum Hörverstehen anhand von geeigneten Hörtexten zu entwickeln. Dabei sind die Aufgaben in den ersten beiden Lernjahren so zu gestalten, dass sie ohne Lese- und Schreibfertigkeiten bewältigt werden können.

Der Sprechunterricht hat anhand von Dialogen Situationen aus der Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Es ist notwendig, sich auf einen leicht erlernbaren jedoch vielseitig verwendbaren Wortschatz zu beschränken. Dieser Wortschatz ist immer wieder in kurzen, abwechslungsreichen Übungen zu wiederholen, zu festigen, in neuen Zusammenhängen zu verwenden und so weit wie möglich zu erweitern.

Durch Verwendung von zB rhythmischen Sprechübungen und kurzen Reimen werden Ausspracheübungen attraktiv und interessant gestaltet.

Leseverstehen beschränkt sich auf zusammenhängende Äußerungen in Verbindung mit den jeweiligen Themen.

Der passive Wortschatz gewinnt vor allem bei der Entwicklung von sinnerfassendem Lesen Bedeutung. Erst daraus kann ein aktiver Wortschatz individuell entwickelt und aufgebaut werden. Lautes Lesen trägt wesentlich zur Schulung der Aussprache bei; es sollen in der Regel gemeinsam erarbeitete Texte von den Schülerinnen und Schülern laut gelesen werden.

Schreiben ist als eigene Fertigkeit nur in bescheidenem Ausmaß anzustreben. Grundsätzlich ist nichts zu schreiben, was nicht durch vorangegangene Sprechübungen abgesichert ist.

Die Themen des Fremdsprachenlernens ergeben sich aus der Jahresplanung und werden im Laufe der Unterrichtsjahre immer wieder erarbeitet und erweitert.

Folgende Themen bieten sich beispielsweise an:

  • Strichaufzählung
    meine Familie, meine Freunde und ich
  • Strichaufzählung
    meine Schule
  • Strichaufzählung
    meine Freizeit und meine Interessen
  • Strichaufzählung
    mein Jahresablauf
  • Strichaufzählung
    mein Körper und mein Befinden
  • Strichaufzählung
    meine Umwelt
  • Strichaufzählung
    Arbeit und Beruf
  • Strichaufzählung
    Gesellschaft und Kultur

Grundstufe II Lehrstoff: 3. und 4. Schulstufe

Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung einfacher Sprechsituationen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Schulung des Hörens und Hörverstehens durch Hinführung zum bewussten Zuhören durch Übungen zur Lautwahrnehmung und Lautunterscheidung
  • Strichaufzählung
    Schulung des Hörens und Hörverstehens durch Hinführung zum Einander-Zuhören und zum Verstehen und Erschließen fremdsprachlicher Äußerungen, Anweisungen und Aufforderungen unter Zuhilfenahme aller Sinne
  • Strichaufzählung
    Bewältigung einfacher Sprechsituationen im sozialen Kontext: einfache Grußformen, Familienmitglieder und Freunde vorstellen, einfache Glückwünsche, Dank ausdrücken und Entschuldigungsformen
  • Strichaufzählung
    Wiedergeben von einfachen Texten: Sprüche, Reime, Lieder und Spiele

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe verstehen
  • Strichaufzählung
    Hörtexte über Medien erfassen, sofern sie Thematisches an Bekanntes anschließen
  • Strichaufzählung
    kurze Dialoge führen und verstehen
  • Strichaufzählung
    einen Grundwortschatz aufbauen

Sekundarstufe I Lehrstoff: 5. und 6. Schulstufe

Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung komplexerer Sprechsituationen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Schulung des Hörens und Hörverstehens durch Hören von Texten, die kommunikativen Wert haben und aus bekannten Elementen bestehen
  • Strichaufzählung
    Bewältigung von Sprechsituationen im sozialen Kontext: Grußformen, Familienmitglieder und Freunde vorstellen, Einladungen, einfache Telefonate, Glückwünsche, Danken und Entschuldigen, Reagieren auf Fragen und Erteilen von Auskünften
  • Strichaufzählung
    Beziehungen regeln: Befinden erfragen, eigenes Befinden beschreiben, um Erlaubnis bitten und darauf reagieren
  • Strichaufzählung
    Nichtwissen bzw. Nichtverstehen äußern
  • Strichaufzählung
    Sprüche, Reime und Lieder
  • Strichaufzählung
    Spielszenen und Rollenspiele

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Äußerungen verstehen
  • Strichaufzählung
    Dialoge führen und verstehen
  • Strichaufzählung
    den bereits erworbenen Grundwortschatz ständig erweitern
  • Strichaufzählung
    themenbezogene Hörtexte im Wesentlichen verstehen
  • Strichaufzählung
    Sprüche, Reime und Lieder reproduzieren
  • Strichaufzählung
    kurze Spielszenen und Rollenspiele realisieren

Lehrstoff: 7. und 8. Schulstufe

Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung von Sprech- und Alltagssituationen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Handlungen anbahnen: um Hilfe ersuchen und Hilfe anbieten, Vorschläge machen und darauf reagieren, Anordnungen erteilen und verstehen
  • Strichaufzählung
    Alltagssituationen in der Fremdsprache bewältigen: Informationen einholen und geben
  • Strichaufzählung
    Stellungnahmen abgeben
  • Strichaufzählung
    Wünsche und Gefühle ausdrücken und erfragen
  • Strichaufzählung
    Sprüche, Reime und Lieder
  • Strichaufzählung
    Spielszenen und Rollenspiele
  • Strichaufzählung
    Texte lesen, eventuell schreiben und verfassen

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    Informationen im Rahmen vorgesehener Themen und Situationen geben und erfragen
  • Strichaufzählung
    persönliche Befindlichkeiten zum Ausdruck bringen
  • Strichaufzählung
    Sprüche, Reime und Lieder reproduzieren
  • Strichaufzählung
    sich über Erlebtes und Erarbeitetes äußern
  • Strichaufzählung
    kurze Spielszenen und Rollenspiele realisieren
  • Strichaufzählung
    Texte sinn erfassend und richtig artikuliert lesen
  • Strichaufzählung
    Mitteilungen und Texte verfassen

Verkehrserziehung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch die Verkehrserziehung zum bewussten Wahrnehmen, zu einer kritischen, verantwortungsvollen und umweltbewussten Einstellung und zu überlegtem Handeln in Verkehrssituationen geführt werden.

Verkehrserziehung soll:

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Verkehrsregelung und Verkehrsablauf sowie zwischen Verkehr und Umwelt aufzeigen
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit der Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktion als Voraussetzung für eine selbstständige und sichere Teilnahme am Verkehr fördern und trainieren
  • Strichaufzählung
    erforderliche Kenntnisse über Verkehrszeichen, -einrichtungen, -vorschriften, -wege und -mittel sowie Kenntnisse über die Bedeutung des Umweltschutzes vermitteln
  • Strichaufzählung
    zur Bereitschaft führen, Normen und Regelungen sowie sonstige Erfordernisse und Gegebenheiten im Verkehr zu akzeptieren und sich um soziales, auf Sicherheit gerichtetes, die Umwelt schützendes Verhalten zu bemühen
  • Strichaufzählung
    durch Einübung konkreter Verhaltensmuster zur Bewältigung der täglichen Anforderungen als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer befähigen

Schwerpunkte sind:

  • Strichaufzählung
    kritisches, verantwortungsvolles, umweltbewusstes und überlegtes Handeln in Verkehrssituationen
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Verkehrsregelung und Verkehrsablauf sowie zwischen Verkehr und Umwelt zu erkennen
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit der Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktion als Voraussetzung für eine selbstständige und sichere Teilnahme am Verkehr zu gewinnen und weiter zu entwickeln
  • Strichaufzählung
    erforderliche Kenntnisse über Verkehrszeichen, -einrichtungen, -vorschriften, -wege und -mittel sowie Kenntnisse über die Bedeutung des Umweltschutzes zu erwerben
  • Strichaufzählung
    Normen und Regelungen sowie sonstige Erfordernisse und Gegebenheiten im Verkehr zu akzeptieren
  • Strichaufzählung
    sich um soziales, partnerschaftliches, rücksichtsvolles, auf Sicherheit gerichtetes, die Umwelt schützendes Verhalten zu bemühen
  • Strichaufzählung
    konkrete Verhaltensmuster zur Bewältigung der täglichen Anforderungen als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer einzuüben

Didaktische Grundsätze:

Verkehrserziehung ist ihrem Wesen nach auf die Aneignung normgerechten, situationsangemessenen Verhaltens, das der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer dient, ausgerichtet.

Neben sachlichem Lernen ist Verkehrserziehung wesentlich auch auf soziales Lernen ausgerichtet. Jeder trägt nicht nur für sich selbst, sondern im hohen Maß auch für andere Verantwortung. Durch Prozesse der Selbsterfahrung im Unterricht ist den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, dass in einer Verkehrsgemeinschaft alle Verantwortung zu tragen haben.

Lerninhalte und Anlässe orientieren sich an realen Verkehrsereignissen und -situationen im Umfeld der Schülerinnen und Schüler. Dies schließt die Möglichkeit von Gelegenheitsunterricht ein.

Üben, regelmäßiges Wiederholen und systematische Festigung von Verkehrsregeln in verschiedenen Zusammenhängen und aus verschiedenen Blickwinkeln sind Voraussetzungen für die Sicherung des Unterrichtsertrags.

Verkehrserziehung soll so angelegt werden, dass sie von jeder Schülerin und von jedem Schüler als etwas Wichtiges, Lebensbedeutsames erkannt und akzeptiert wird. Richtiges und zunehmend selbstständiges Verhalten sollte als echte Lernleistung anerkannt und verstärkt werden.

Der Schwierigkeitsgrad der Lehrstoffinhalte ist nach dem individuellen Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich auf den einzelnen Schulstufen aufzubauen.

Grundstufe römisch eins und II Lehrstoff: 1. bis 4. Schulstufe

Verkehrsregeln und Verhalten im Straßenverkehr

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    die optische und akustische Wahrnehmung verfeinern und schulen: Lichtzeichen von Anlagen und Fahrzeugen bewusst wahrnehmen und ihre Signalfunktion verstehen; verschiedenste Verkehrsgeräusche (zB Motorengeräusche) bewusst wahrnehmen, unterscheiden und das eigene Verhalten darauf einstellen
  • Strichaufzählung
    die Kommunikations- und Reaktionsfähigkeit im Verkehr verfeinern und fördern: die im Straßenverkehr gebräuchlichen nonverbalen Kommunikationsmuster wahrnehmen, verstehen und das eigene Verhalten darauf einstellen (zB Handzeichen, Blickkontakt, Warnsignale)
  • Strichaufzählung
    die Aufmerksamkeits-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit möglichst optimieren
  • Strichaufzählung
    Verkehrszeichen, -vorschriften und -regeln kennen lernen und akzeptieren (zB Benützen des Gehsteigs, Verhalten vor und beim dem Überqueren der Fahrbahn, Zebrastreifen)
  • Strichaufzählung
    Verkehrsverhältnisse im Einzugsbereich der Schule
  • Strichaufzählung
    besondere Gefahrenstellen
  • Strichaufzählung
    der sichere Schulweg
  • Strichaufzählung
    richtiges Verhalten als Fußgängerin und als Fußgänger üben
  • Strichaufzählung
    Verhalten beim Mitfahren in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln (zB Verhalten beim Aus- und Einsteigen in ein Verkehrsmittel)
  • Strichaufzählung
    soziales, vorausblickendes und sicherheitsorientiertes Verhalten im Verkehr (zB sich als Fußgänger sicher verhalten, für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Verantwortung übernehmen, mögliche Gefahren rechtzeitig erkennen)
  • Strichaufzählung
    richtiges Verhalten bei Unfällen: entwicklungs- altersgemäß und situationsgerecht handeln
  • Strichaufzählung
    das Fahrrad als Verkehrsmittel: das verkehrssichere Fahrrad – vorschriftsmäßige Ausrüstung, Sicherheitsausrüstung, Pflege und Wartung, möglichst sichere Beherrschung des Fahrrads, Verhaltensregeln für das Rad fahren auf Freilandstraßen und in verbauten Gebieten
  • Strichaufzählung
    Verkehr und Umwelt

Berufsorientierung Bildungs- und Lehraufgabe:

Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in anderen Unterrichtsgegenständen, verfolgt jedoch darüber hinausgehend eigenständige Ziele. Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an und soll folgende Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz) und Wissen um die bzw. Auseinandersetzung mit der Arbeits- bzw. Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt steigende Bedeutung in der Arbeits- bzw. Berufswelt und soll im Rahmen der Berufsorientierung geübt und gefestigt sein.

Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler geleistet werden. Die Entwicklung und Stärkung von Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit, Tüchtigkeit, Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Beziehungsfähigkeit soll dabei im Mittelpunkt stehen.

Berufsorientierung soll die Begegnung der Schülerinnen und Schüler mit der Arbeits- bzw. Berufswelt vorbereiten und möglichst viele praktische Einblicke in das Berufsleben bieten. Der Unterricht soll Interesse an einer künftigen Berufsarbeit wecken, aber auch falsche Erwartungen richtig stellen.

Berufsorientierung hat wesentlich dazu beizutragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren persönlichen Fähigkeiten, Neigungen und Interessen auseinander setzen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll den prozesshaften Charakter der Berufsorientierung berücksichtigen. Er soll die Berufswahl einleiten, begleiten und zur selbstständigen Berufswahlentscheidung hinführen. Dabei ist auf berufsorientierende Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände, auch früherer Schulstufen, Bezug zu nehmen.

Die Beiträge der Berufsorientierung zur Persönlichkeitsbildung bedingen eine besondere Art der Unterrichtsgestaltung: anschauliches, unmittelbares Erleben und Selbsttätigkeit sowie die Berücksichtigung der persönlichen Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler sind dafür Voraussetzung.

Für die Umsetzung im Unterricht bieten sich Klassengespräche, Rollenspiele, Gruppenarbeit, selbstständige Einzelarbeit und direkte Begegnungen der Schülerinnen und Schüler mit Personen und Einrichtungen aus der Arbeits- bzw. Berufswelt oder dem Ausbildungsbereich (Realbegegnungen wie Betriebs-, Berufs- und Schulerkundungen, Berufspraktische Tage, Besuch von Messen und weiteren Veranstaltungen zur Berufsinformation usw.) an.

Sie erfordern eine fundierte Vor- und Nachbereitung mit den Schülerinnen und Schülern und eine intensive Kooperation zwischen den Schulen und Betrieben. Bei der Terminisierung ist auf den Gesamtablauf des Berufsorientierungsprozesses zu achten.

Eine intensive Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten sowie mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen bildet einen wichtigen Schwerpunkt in der Berufsorientierung.

Lehrstoff: 7. und 8. Schulstufe

Bedeutung und Aspekte von Arbeit und Beruf

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Arbeit und Berufe
  • Strichaufzählung
    Anforderungsprofile für Arbeit und berufliche Tätigkeiten
  • Strichaufzählung
    Berufswunsch und Realisierbarkeit im Wirkungsgefüge von zB Erziehungsberechtigte, Freundeskreis, Wirtschaft und Gesellschaft
  • Strichaufzählung
    Arbeit im unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler
  • Strichaufzählung
    Arbeit in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsräumen
  • Strichaufzählung
    Formen von Arbeit
  • Strichaufzählung
    die Arbeits- und Berufswelt erfahren – Realbegegnungen
  • Strichaufzählung
    Verständnis gewinnen für die Verantwortung des arbeitenden Menschen gegenüber der Betriebsgemeinschaft, dem Betrieb, der Gesellschaft und dem Staat
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von sozialen Kompetenzen
  • Strichaufzählung
    Arbeit und Gesundheit
  • Strichaufzählung
    Partnerschaft und Aufgabenteilung in Familie, Ehe- und Lebensgemeinschaften
  • Strichaufzählung
    Rollenverständnis von Mädchen und Frauen, Knaben und Männern
  • Strichaufzählung
    Veränderungen und Weiterentwicklung von Arbeit und Berufen unter historischen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, ergonomischen und ökologischen Aspekten
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen neuer Technologien auf die verschiedenen Berufs- und Lebensbereiche
  • Strichaufzählung
    Arbeitslosigkeit als strukturelles Phänomen
  • Strichaufzählung
    Interessensvertretungen und Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts
  • Strichaufzählung
    berufsrelevante Informationen
  • Strichaufzählung
    Beratungseinrichtungen im eigenen Bundesland

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  • Strichaufzählung
    die eigenen Wünsche, Interessen und Neigungen entdecken, erforschen und hinterfragen lernen
  • Strichaufzählung
    Begabungen und Fähigkeiten wahrnehmen können, um persönliche Erwartungen reflektieren und einschätzen zu lernen
  • Strichaufzählung
    Arbeit in ihrer vielfältigen Bedeutung und Form als Elementarfaktor für die Menschen und ihren Lebensraum erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen können
  • Strichaufzählung
    durch die Auseinandersetzung mit der Problematik der geschlechtsspezifischen Konzentration auf bestimmte Ausbildungswege die daraus resultierenden Konsequenzen einschätzen lernen
  • Strichaufzählung
    aktuelle Formen sowie die Veränderbarkeit von Arbeit und Berufen erkennen und eine persönliche Strategie für die eigene Berufs- und Lebensplanung aufbauen können
  • Strichaufzählung
    vertiefte Einblicke in ausgewählte Berufe gewinnen
  • Strichaufzählung
    Beratungseinrichtungen, die Hilfe für die Planung der beruflichen Ausbildung anbieten, kennen lernen und das Angebot für sich nutzen können

9. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN UND FREIGEGENSTÄNDE

Die Inhalte der unverbindlichen Übungen Verkehrserziehung, Lebende Fremdsprache Englisch, Berufsorientierung, Bewegung und Sport sowie Technisches Werken und Textiles Werken enthalten vertiefende Angebote aus dem Lehrplan der entsprechenden Pflichtgegenstände bzw. der verbindlichen Übungen mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

Die Inhalte der unverbindlichen Übungen Interessens- und Begabungsförderung, Chorgesang, Spielmusik, Darstellendes Spiel, Einführung in die Informatik und Muttersprachlicher Unterricht orientieren sich am Lehrplan der Volks- bzw. der Mittelschule.

Der Inhalt des Freigegenstandes Lebende Fremdsprache Englisch enthält vertiefende Angebote aus dem Lehrplan der verbindlichen Übung Lebende Fremdsprache Englisch mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

10. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN A. GRUNDSTUFE römisch eins UND II Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt B

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 7. und 8. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 9. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

B. SEKUNDARSTUFE I

Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt C

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 7. und 8. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 9. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 3/2

Text

Anlage C 2 LEHRPLAN DER SONDERSCHULE FÜR GEHÖRLOSE KINDER 1. PRÄAMBEL

Der Lehrplan der Sonderschule für gehörlose Kinder ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter und bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin bzw. den Lehrer. Er ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen gehörloser bzw. hochgradig schwerhöriger Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Bei hochgradig schwerhörigen Schülerinnen und Schülern kommt dieser Lehrplan dann zur Anwendung, wenn die aus ihrer Hörbeeinträchtigung erwachsenden pädagogisch-inhaltlichen Erfordernisse jenen gehörloser Schülerinnen und Schülern gleichzusetzen sind.

Der Lehrplan umfasst acht Schulstufen, welche in die Grundstufe römisch eins einschließlich der Vorschulstufe, die Grundstufe römisch II und die Sekundarstufe römisch eins gegliedert sind, und enthält folgende Abschnitte:

  • Strichaufzählung
    Präambel;
  • Strichaufzählung
    Pädagogische Ausgangslage;
  • Strichaufzählung
    Allgemeines Bildungsziel;
  • Strichaufzählung
    Allgemeine Bestimmungen;
  • Strichaufzählung
    Allgemeine didaktische Grundsätze;
  • Strichaufzählung
    Stundentafeln;
  • Strichaufzählung
    Lehrpläne für den Religionsunterricht;
  • Strichaufzählung
    Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der verbindlichen und unverbindlichen Übungen Therapeutisch-funktionelle Übungen, Hörstrategien, Manual- und Gebärdensysteme, Österreichische Gebärdensprache (ÖGS), Lebens- und Identitätskunde;
  • Strichaufzählung
    Ergänzende Ausführungen zu den Pflichtgegenständen, den verbindlichen und unverbindlichen Übungen sowie den Freigegenständen der Vorschulstufe, Grundschule und Mittelschule.

Für gehörlose bzw. hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler, die eine zusätzliche Behinderung aufweisen, ist der Lehrplan einer Sonderschule anderer Art sinngemäß anzuwenden, wobei die Bestimmungen der nach den Behinderungsarten in Betracht kommenden Sonderschullehrpläne soweit als möglich heranzuziehen sind.

2. PÄDAGOGISCHE AUSGANGSLAGE

Gehörlose bzw. hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler sind Kinder und Jugendliche mit einer angeborenen oder erworbenen gravierenden Hörbeeinträchtigung. Unter diesem Begriff werden einerseits organische und funktionelle Störungen des Hörorgans, die eine hochgradige Schwerhörigkeit bzw. eine Gehörlosigkeit verursachen, sowie andererseits zentrale Hörstörungen (zB auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen), die auf neurologischen Dysfunktionen basieren, verstanden.

Es sind dies Schülerinnen und Schüler, die

  • Strichaufzählung
    auch bei optimaler Hörgeräte- bzw. Cochlear-Implant-Versorgung Lautsprache nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang auditiv wahrnehmen können,
  • Strichaufzählung
    bei der Wahrnehmung akustischer Reize zwar erhebliche Beeinträchtigungen aufweisen, aber dennoch Lautsprache mit Hilfe von Hörgeräten oder Cochlear-Implant auditiv wahrnehmen können,
  • Strichaufzählung
    trotz normalem peripheren Hörvermögens Lautsprache nicht auf natürlichem Weg verarbeiten und wahrnehmen können.

Das Ausmaß der Folgen einer Hörbeeinträchtigung wird im Einzelfall durch eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren bestimmt, wie

  • Strichaufzählung
    Beginn, Art und Grad der Hörbeeinträchtigung;
  • Strichaufzählung
    Beginn und Art der durchgeführten Fördermaßnahmen;
  • Strichaufzählung
    adäquate Versorgung mit technischen Hilfen;
  • Strichaufzählung
    Kommunikation und Spracherfahrung;
  • Strichaufzählung
    Lern- und Leistungsverhalten;
  • Strichaufzählung
    soziale und psychosoziale Faktoren sowie das soziokulturelle Umfeld.

Ausgehend von den Erkenntnissen der Hörbeeinträchtigtenpädagogik und der Neurolinguistik sowie den medizinischen und technischen Fortschritten erschließen sich für das hörbeeinträchtigte Kind Fördermöglichkeiten, die in den ersten Lebensjahren am effektivsten sind und deren Wirksamkeit mit Eintritt in die Schule erhalten und weiterentwickelt werden muss.

Dem Bereich Kommunikation und Sprache kommt eine besondere Bedeutung als wesentliches Element menschlicher Selbstbestimmung zu. Die Entwicklung eines Kommunikationssystems muss sich an der Lebenssituation, den Bedürfnissen und den konkreten, individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dazu bedarf es der intensiven Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule.

Für die kindliche Entwicklung sind insgesamt die Form und Intensität der Kommunikation mit den nächsten Bezugspersonen entscheidend. In der Auseinandersetzung mit ihnen entfalten und bilden sich Persönlichkeit und Identität, wird emotionales und soziales Verhalten erlernt und erweitern sich der Wissens- und Bildungsstand sowie das Abstraktionsvermögen.

Hörbeeinträchtigte Schülerinnen und Schüler benötigen methodisch-didaktisch speziell aufbereitete Lernangebote sowie mehr Zeit für die verschiedenen Lernprozessphasen. Daher sind geeignete Schwerpunksetzungen und Gewichtungen vorzunehmen sowie ausreichende Übungszeiten im Rahmen der vom Lehrplan vorgegebenen Stundentafeln vorzusehen.

3. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Sonderschule für gehörlose Schülerinnen und Schüler hat die Aufgabe, im Sinne der Paragraphen Paragraphen 2 und 22 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten mitzuwirken, Lernprozesse und Lernbedingungen zu schaffen, welche bestehende Barrieren abbauen sowie gehörlose oder hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler in einer ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu fördern und sie zu einer positiv erfüllten Lebensgestaltung zu führen. Innerhalb der Schulgemeinschaft sollen die Schülerinnen und Schüler Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln und Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf gebraucht werden.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgerinnen und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich als Mitglied der Europäischen Union herangebildet werden. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbst bestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern.

Erziehung und Unterricht haben die Aufgabe, Kommunikationsbereitschaft und Kommunikationskompetenz zu fördern, die Nutzung erforderlicher technischer Hilfen zu ermöglichen, die Entwicklung der Sprache und des Sprechens zu unterstützen sowie die Identitätsfindung und Persönlichkeitsbildung hörbeeinträchtigter Schülerinnen und Schüler zu fördern, wodurch bestehende Barrieren bewusst gemacht und abgebaut werden können.

Ein wesentliches Ziel der schulischen Bildung ist es, den Schülerinnen und Schülern möglichst umfassende Kompetenzen in Laut-, Schrift- bzw. Gebärdensprache gemäß ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen zu vermitteln. Dies soll ihnen ermöglichen, mit ihrer hörenden Umwelt zu kommunizieren, an der kulturellen Welt der Hörenden und der Hörbeeinträchtigten zu partizipieren und ihre kognitiven, sozialen und emotionalen Fähigkeiten zu entfalten.

Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien ist eine Grundvoraussetzung für den aktiven und ungehinderten Zugang der Schülerinnen und Schüler zu Information und Wissenserwerb. Dadurch wird ihre Integration in die Welt der Hörenden erleichtert und die Chance für eine künftige gesellschaftliche und berufliche Teilhabe sowie für ein Höchstmaß an selbständiger Lebensführung beträchtlich erhöht.

Der Lehrplan wird von folgenden Leitprinzipien getragen:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Sprach-, Kommunikations- und Wahrnehmungskompetenz;
  • Strichaufzählung
    Gesprächserziehung;
  • Strichaufzählung
    Erziehung zum Hören;
  • Strichaufzählung
    rhythmisch-musikalische Erziehung;
  • Strichaufzählung
    Förderung der sozialen, emotionalen und psychomotorischen Entwicklung;
  • Strichaufzählung
    Befähigung zum Äußern von Gefühlen und Wünschen;
  • Strichaufzählung
    Förderung integrativer und kooperativer Prozesse;
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung und Einüben sozialer Verhaltensweisen;
  • Strichaufzählung
    Förderung der Ich-Stärke und Identitätsbildung;
  • Strichaufzählung
    Erziehung zur Selbstständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Teamfähigkeit;
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung der behinderungsrelevanten Aspekte in allgemein bildenden Unterrichtsinhalten.

Neben der Schaffung hörbeeinträchtigtengerechter Rahmenbedingungen, die einen adäquaten Erwerb der Bildungsinhalte gewährleisten und der Einbeziehung des Umfelds in den Unterricht soll eine geeignete Vorbereitung auf künftige Lebenssituationen erfolgen. Dieses Bildungsziel wird insbesondere durch die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sowie mit anderen relevanten schulischen und außerschulischen Einrichtungen angestrebt.

4. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

4.1 Gliederung nach Lehrplan-Hauptstufen

Die acht Schulstufen des Lehrplans der Sonderschule für gehörlose Kinder sind in drei Lehrplan-Hauptstufen zusammengefasst:

Grundstufe I: 1. und 2. Schulstufe (einschließlich der Vorschulstufe)

Grundstufe II: 3. und 4. Schulstufe

Sekundarstufe I: 5. bis 8. Schulstufe

Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen der Grundstufe römisch eins und römisch II zu zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die Grundstufe römisch eins über die Vorschulstufe sowie die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe römisch II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Sekundarstufe römisch eins besteht aus vier aufeinander folgenden Schulstufen, die jeweils einem Schuljahr entsprechen.

Innerhalb der Grundstufen römisch eins und römisch II sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht die Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei bzw. mehrere Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.

Sofern eine Vorschulstufe geführt wird, ist der zugrunde liegende Lehrplan die Planungsgrundlage für die Arbeit im Vorschulstufenbereich. Wegen des vielfältigen Förderauftrages und des kompensatorischen Charakters der Vorschulstufe wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung der vorschulischen Erziehung vorgenommen.

Er ist als Planungskonzept angelegt, das der Lehrerin bzw. dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse bzw. bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe römisch eins ermöglicht. Es ist im Sinne dieser Lehrplankonzeption, dass ein Durchlaufen des gesamten Vorschulstufenlehrplanes für in diese Schulstufe aufgenommene Kinder nicht zwingend erforderlich ist.

Wechsel der Schulstufen gemäß Paragraph 17, des Schulunterrichtsgesetzes

In der Grundstufe römisch eins sind der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel gemäß Paragraph 17, Absatz 5, des Schulunterrichtsgesetzes während des Unterrichtsjahres erleichtert wird, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen. Ein solcher Wechsel der Schulstufe kann erst nach dem Ausschöpfen dieser in den Lehrplanstufen vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Bei der Unterrichtsplanung gemäß Ziffer 4.3 ist dies entsprechend zu berücksichtigen.

Der Schuleingangsbereich soll auch der Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern dienen, indem diese von der 1. in die 2. Schulstufe wechseln können.

Der Zeitpunkt des Wechselns von Schulstufen wird von der individuellen Entwicklung des einzelnen Kindes bestimmt. Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Förder- bzw. Differenzierungsmaßnahmen auszuschöpfen. Ein Wechsel der Schulstufe bezieht sich auf alle verbindlichen Übungen bzw. Pflichtgegenstände. Dieser Wechsel ist unabhängig von der Organisationsform zu gewährleisten und hat somit entsprechende Konsequenzen für die Unterrichtsplanung und -gestaltung, sowie auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Sinne des Paragraph 19, Absatz 4, des Schulunterrichtsgesetzes.

Verbindliche Übungen auf der Vorschulstufe

Die Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und deren weitere Untergliederung in Teilbereiche weist die Lehrerin bzw. den Lehrer auf die Vielseitigkeit der Aufgaben hin und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes ab.

In der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach verbindlichen Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die konkrete Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und Interessen der Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und Lebensbereichen.

Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den Inhaltsaspekt des Unterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches Entscheiden und Handeln.

4.2 Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen – Dauer unterrichtlicher Einheiten

In der Grundstufe römisch eins und römisch II ist der Lehrstoff nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Eine strenge Scheidung des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen ist zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht – besonders auf der Grundstufe römisch eins – womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe römisch II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.

Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundstufe römisch eins und römisch II orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Werkerziehung) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht auszuweisen.

Bei gemeinsamer Führung von Vorschulstufe und Grundstufe römisch eins ist das Wochenstundenausmaß entsprechend der gewählten Stundentafel vom Schulforum gemäß Art. römisch eins Paragraph 4, Absatz 4, festzulegen.

Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Kinder zu sorgen.

Die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe römisch eins integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe römisch II kann die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Jahresstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.

4.3 Unterrichtsplanung

Im Sinne des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.

Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für

  • Strichaufzählung
    die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und fachübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;
  • Strichaufzählung
    die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe;
  • Strichaufzählung
    die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
  • Strichaufzählung
    die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte, Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts;
  • Strichaufzählung
    die Eröffnung von vielfältigen Zugängen zum Wissen;
  • Strichaufzählung
    die Schaffung von Gelegenheiten, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen;
  • Strichaufzählung
    die Arbeit mit Individuellen Förderplänen.

Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:

Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr darstellt und auch in den Individuellen Förderplänen ihren Niederschlag findet. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.

Die Planung der Jahresarbeit auf der Vorschulstufe verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer besondere Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller Fördermaßnahmen. In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen aufzunehmen, die allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur differenzierenden und individualisierenden Förderung einzelner Schüler und Schülerinnen bzw. Schülergruppen. Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der Lehrstoffe, und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen. Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen. Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder zu sein. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen ergänzt werden.

Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an.

4.4 Lernen und Lehren a) Therapeutisch-funktionelle Übungen

Die Therapeutisch-funktionellen Übungen sollen einerseits zu einer möglichst weit reichenden Kompensation des eingeschränkten Hörvermögens beitragen und andererseits die Schülerinnen und Schüler bei der Aneignung aller erforderlichen Kompetenzen für eine selbstständige Lebensbewältigung unterstützen. Ausgehend vom Entwicklungsstand, dem Schweregrad der Hörbeeinträchtigung und den speziellen Bedürfnissen sind im vorgesehenen Rahmen jene Angebote in einem individuellen Ausmaß auszuwählen, durch die eine umfassende Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler erzielt werden kann.

Um die beschriebenen Bildungs- und Lehraufgaben der Therapeutisch-funktionellen Übungen erfüllen zu können, sind deren Inhalte sowohl im Rahmen der dafür vorgesehenen Stunden zu vermitteln als auch fächerübergreifend im Unterricht zu berücksichtigen.

Die dargestellten Lehrstoffangaben bieten nur eine exemplarische Auswahl von Lehrinhalten an. Diese sind in der Planungsverantwortlichkeit der Lehrerinnen und Lehrer im Hinblick auf die Lebensbedeutsamkeit für die einzelnen Schülerinnen und Schüler auszuwählen bzw. entsprechend zu ergänzen.

Gehörlose und hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler bedürfen - insbesondere in der Vorschulstufe - unter Berücksichtigung ihrer kommunikativen Kompetenzen unterschiedlicher Fördermaßnahmen. Dies betrifft die Bereiche der Sprachentwicklung und der Gesprächserziehung (Lautsprache/Gebärde/Österreichische Gebärdensprache - ÖGS), der rhythmisch-musikalischen Erziehung und der auditiven Wahrnehmung.

In der Grundstufe römisch eins und römisch II sowie in der Sekundarstufe römisch eins werden diese Fördermaßnahmen in den Pflichtgegenständen und verstärkt auch in den behinderungsspezifischen verbindlichen Übungen umgesetzt.

b) Kommunikations- und Informationstechnologien

Informations- und Kommunikationstechnologien tragen im Unterricht von hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern wesentlich zum Abbau von Barrieren bei. Sie sind vielfach eine grundlegende Voraussetzung für die aktive Teilnahme am Lernprozess und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern ihren Erfahrungsraum zu erweitern, verbessern den persönlichen Zugang zu Kommunikation und Information und erleichtern die Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Unterrichtsarbeit ist der Einsatz von elektroakustischen, audio-taktilen, audiovisuellen und elektronischen Hilfsmitteln.

Die Aneignung von Kompetenzen bei der Verwendung von Computern, Anwendungsprogrammen und Kommunikationseinrichtungen sowie anderen behinderungsspezifischen Medien ist für gehörlose oder hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler eine wesentliche Schlüsselqualifikation sowohl für die Bewältigung schulischer als auch künftiger beruflicher und gesellschaftlicher Anforderungen.

Einsatz und Auswahl der entsprechenden Technologien orientieren sich an den Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

c) Lernorganisation auf der Vorschulstufe

Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten. Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen.

Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimension zu achten.

Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens. Bei der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der Kinder bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der Großteil der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten vorzusehen; dies ermöglicht den Kindern die Betätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein Nebeneinander von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel). Kleingruppenaktivitäten stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler dar und bieten der Lehrerin bzw. dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern.

Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse (Gruppe) kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes – auch im Hinblick auf das Bewegungsbedürfnis der Kinder – besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird der Klassenraum zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist eine Aufgliederung in Spiel-, Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln zweckmäßig. Gezielte Förderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Dies erfordert genaue Beobachtung und setzt bei der Lehrerin bzw. beim Lehrer großes Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht zu geben.

Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen mit der Wirklichkeit auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.

d) Lernformen

Um den Unterricht in der Grundstufe römisch eins und römisch II kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden:

  • Strichaufzählung
    Lernen im Spiel;
  • Strichaufzählung
    offenes Lernen;
  • Strichaufzählung
    projektorientiertes Lernen;
  • Strichaufzählung
    entdeckendes Lernen;
  • Strichaufzählung
    informierendes Lernen;
  • Strichaufzählung
    wiederholendes und übendes Lernen;
  • Strichaufzählung
    usw.

e) Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken

Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen zu vermitteln und einzuüben.

f) Schularbeiten

Auf der 4. Schulstufe sind in Deutsch und Mathematik je vier bis sechs Schularbeiten durchzuführen. Im 2. Semester sind jedenfalls je Unterrichtsgegenstand zwei Schularbeiten vorzusehen.

In der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe) beträgt in jenen Unterrichtsgegenständen, für welche Schularbeiten vorgesehen sind, der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt vier bis fünf Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache stehen für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung. Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.

4.5 Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern eher ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Für den Unterricht von gehörlosen bzw. hochgradig schwerhörigen Schülerinnen und Schülern sind folgende Bereiche von besonderer Bedeutung:

  • Strichaufzählung
    Erziehung zur sprachlichen Kommunikationsfähigkeit (Lautsprache/Manual- und Gebärdensysteme/ÖGS);
  • Strichaufzählung
    Hörerziehung und Förderung der Wahrnehmungsfähigkeit;
  • Strichaufzählung
    Gesprächserziehung;
  • Strichaufzählung
    Identitätsbildung;
  • Strichaufzählung
    Anwenden hörbeeinträchtigtenspezifischer Hilfsmittel.

In der Sekundarstufe römisch eins ist für die Umsetzung des fächerverbindenden Unterrichts zu beachten, dass im Rahmen des Fachunterrichts mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge hergestellt werden. Die Organisation des nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen.

Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplans. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.

4.6 Entscheidungsfreiräume im Lehrplan – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit

Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten. Durch die Anwendung von Lehrplanteilen verschiedener Schulstufen bzw. von Lehrplänen verschiedener Schularten (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule) gemäß Paragraph 17, Absatz 4, des Schulunterrichtsgesetzes erwächst der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine verantwortungsvolle Aufgabe zur Sicherung der Kontinuität der individuellen Lernentwicklung.

Aus der Entscheidungsfreiheit der Lehrerin bzw. des Lehrers hinsichtlich ihrer bzw. seiner Unterrichtsarbeit erwächst die pädagogische und didaktische Verantwortung. Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Pflichtgegenstände, verbindlichen und unverbindlichen Übungen ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sollen bei der Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe und Unterrichtsmittel beachtet werden:

  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung des Lern-, Wissens- und Sprachstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schülerinnen und Schüler im Besonderen;
  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes und der Schule sowie aktueller Anlässe;
  • Strichaufzählung
    das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schülerin bzw. des Schülers durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind;
  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe, das heißt solcher Inhalte, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen;
  • Strichaufzählung
    das Nutzen moderner Kommunikations- und Informationstechniken (nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule).

4.7 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen

Während der gesamten Schullaufbahn der Kinder und Jugendlichen kommt der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, dem schulpsychologischen Dienst, der Schulärztin bzw. dem Schularzt, der Fachärztin bzw. dem Facharzt, anderen Lehrerinnen und Lehrern sowie mit den Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern in der Bildungsregion große Bedeutung zu. Zusätzliche wertvolle Hilfestellungen können gegebenenfalls durch andere schulische sowie außerschulische Einrichtungen für gehörlose Menschen erfolgen.

Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der Sonderschule für gehörlose Kinder ist der enge Kontakt zwischen Lehrerin bzw. Lehrer und den Erziehungsberechtigten besonders wichtig. Lehrerinnen bzw. Lehrer und Erziehungsberechtigte sollten insbesondere über Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Erziehungsberechtigten auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken.

Der Lehrerin bzw. dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten nicht nur über Inhalte und Gestaltung des Unterrichts, sondern auch über den individuellen Leistungsstand ihres Kindes zu informieren.

Hiebei hat die Lehrerin bzw. der Lehrer besonders in der Vorschulstufe die Erziehungsberechtigten über Maßnahmen zu beraten, die die Gesamtentwicklung des Kindes fördern.

Bei der gemeinsamen Führung von Schulstufen der Grundstufe römisch eins sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden höheren Schulstufen der Grundstufe römisch II flexibel bzw. individuell auszuschöpfen. Das erfordert einen intensiven Kontakt zu den Erziehungsberechtigten, im Besonderen, wenn ein Kind für das Durchlaufen der Grundstufe römisch eins drei Jahre benötigt. Durch die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Erziehungsberechtigten können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind durchschaubar und daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über das Kind geben.

Für die individuelle Förderung der Kinder in der Vorschulstufe sowie in den weiteren Schulstufen ist auch die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen wie zB Frühfördereinrichtungen, dem Kindergarten, der zuständigen Diversitätsmanagerin oder dem zuständigen Diversitätsmanager der Bildungsregion sowie Fachärzten oder dem Schulpsychologischen Dienst erforderlich.

4.8 Schuleintritt

Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vor- bzw. außerschulischen Institutionen soll der Schuleintritt möglichst harmonisch erfolgen.

Beim Schuleintritt eines gehörlosen bzw. hochgradig schwerhörigen Kindes sind folgende Maßnahmen besonders zu beachten:

  • Strichaufzählung
    die Einbeziehung von Personen und Institutionen des sozialen Umfeldes zur Abklärung des Entwicklungsstandes, der individuellen Lebensumstände sowie der besonderen Bedürfnisse des Kindes;
  • Strichaufzählung
    die Festlegung der Unterrichtsmethode unter Berücksichtigung der kommunikativen Voraussetzungen (Lautsprache, hörgerichteter Spracherwerb, Manual- und Gebärdensysteme/ÖGS);
  • Strichaufzählung
    die Arbeit mit Individuellen Förderplänen (Allgemeine didaktische Grundsätze Ziffer 5 Punkt 9,);
  • Strichaufzählung
    interdisziplinäre Zusammenarbeit;
  • Strichaufzählung
    geeigneter Sitzplatz, Raumakustik, Tageslichtbeleuchtung;
  • Strichaufzählung
    Feststellung des Bedarfs an erforderlichen Hilfsmitteln;
  • Strichaufzählung
    enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten;
  • Strichaufzählung
    Kontaktaufnahme der einschreibenden Schule mit der zuständigen Diversitätsmanagerin oder dem zuständigen Diversitätsmanager der Bildungsregion (im Fall von Integrationsschülerinnen bzw. Integrationsschülern).

In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschülerinnen und Mitschüler kennen zu lernen und zu ihnen wie zur Lehrerin bzw. zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.

Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden mit darüber, wie sich die Lernfähigkeit und Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln können. Es ist daher darauf zu achten, dass zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Die bereits angeführten Möglichkeiten des Ausschöpfens des Rahmencharakters des Lehrplanes der Vorschulstufe einerseits und der darauf folgenden Schulstufen andererseits dienen insbesondere der Vermeidung von Über- bzw. Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen gemäß Paragraph 17, Absatz 5, des Schulunterrichtsgesetzes. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.

Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich bei einzelnen Schülerinnen bzw. einzelnen Schülern zu Überforderungen kommt.

Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Erziehungsberechtigten kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.

Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die Paragraphen 62,, 63a sowie 19 Absatz 8, des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.

4.9 Schulübertritt

In Anbetracht eines bevorstehenden Schulübertritts eines gehörlosen bzw. hochgradig schwerhörigen Kindes nach der vierten Schulstufe ist der sonderpädagogische Förderbedarf zu überprüfen, um die daraus resultierenden Fördermaßnahmen entsprechend anzupassen. Im Sinne eines nahtlosen Übergangs ist mit den Erziehungsberechtigten sowie mit anderen schulischen und außerschulischen Einrichtungen (zB den zuständigen Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern der Bildungsregion) eine intensive Zusammenarbeit anzustreben.

Möglichst häufige Kommunikation zwischen den Lehrerinnen und Lehrern sowie mit den Erziehungsberechtigten kann unterschiedliche individuelle behinderungsspezifische Bedürfnisse sowie Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen der Kinder abbauen.

Im Sinne der Aktivierung und Motivierung, aber auch des sozialen Lernens der Schülerinnen und Schüler kann die Kenntnis über die Arbeitsweisen in den weiterführenden Schulen wesentlich zum Gelingen des Schulübertritts beitragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf die neue Lernwelt vorbereitet werden.

Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Grundstufe römisch eins und römisch II Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Leistungsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen (Informationsfeststellungen), die Leistungsbeurteilung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen.

Vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.

In Abschluss- und Austrittsphasen ist eine Vorbereitung auf zukünftige Arbeits- und Organisationsformen erforderlich.

Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammen zu arbeiten (Paragraph 2 und Paragraph 62, des Schulunterrichtsgesetzes).

4.10 Nahtstelle Schule-Beruf

Durch eine rechtzeitige und systematische Berufswahlvorbereitung werden die Jugendlichen befähigt, ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten einzuschätzen und Kompetenzen, Qualifikationen, Neigungen und Interessen zu erkennen. Berufsorientierung und Berufsvorbereitung im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung beinhalten eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen in Ausbildung und Beruf auf der Grundlage realistischer Perspektiven.

Bei der Vorbereitung auf die berufliche Integration ist eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen zur Berufseingliederung, Ausbildungsbetrieben und den zuständigen Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern der Bildungsregion bzw. einschlägigen Beratungsstellen notwendig.

4.11 Öffnung der Schule

Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.

Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte.

Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.

4.12 Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist in Verbindung mit dem Lehrplan „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ Grundlage für das Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache.

Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen bzw. der Schüler in der Zweitsprache Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen Modells, das an der Schule verwirklicht wird, erfolgen.

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von Schülerinnen bzw. Schülern mit mangelhaften Sprachkenntnissen in Deutsch jeweils vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die die Schülerin bzw. der Schüler eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilzeitbereichen übersprungen werden kann.

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist im Wesentlichen als Differenzierungs- und Individualisierungshilfe für einen Unterricht zu verstehen, der sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplanes für Deutsch orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schülerinnen bzw. Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden. Der Unterricht im Rahmen des Lehrplan-Zusatzes für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch ist entsprechend der unterschiedlichen sprachlichen Voraussetzungen und Kompetenzen hörbeeinträchtiger Schülerinnen und Schüler zu adaptieren.

4.13 Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern immer zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale soziale Wirklichkeit gibt.

Der Begriff Gender soll sichtbar machen,

dass unsere Vorstellungswelt, unsere Sprache und unsere Gesellschaftsstrukturen durch das Denken in zwei Geschlechtern geprägt sind,

dass Geschlecht nicht nur biologisch definiert ist, sondern ebenso eine soziale und kulturelle Kategorie darstellt, die historisch gewachsen, veränderbar und politisch gestaltbar ist,

dass die Verhältnisse zwischen den Geschlechtern nicht von der Natur vorgegeben, sondern gesellschaftlich konstruiert sind und damit nicht statisch sondern veränderbar sind,

dass das soziale und kulturelle Geschlecht täglich in den Beziehungen zwischen den Menschen, Organisationen und Institutionen hergestellt wird,

dass gesellschaftliche und politische Entscheidungen unterschiedliche Auswirkungen auf Männer und Frauen, Buben und Mädchen haben; die Genderperspektive richtet den Blick auf beide Geschlechter und nimmt sie in ihrer Unterschiedlichkeit wahr.

Mit Gender Mainstreaming sind daher folgende inhaltliche Anliegen verbunden:

Bewusstmachung von geschlechtsspezifischer Sozialisation durch Familie, Schule, Medien und Arbeitswelt sowie von Auswirkungen dieser Sozialisation auf die Ausbildungs- und Berufswahl, Lebensplanung, Freizeitgestaltung und das eigene Denken und Verhalten;

Wahrnehmung von Ursachen und Formen geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung im Privatbereich und in der Arbeitswelt und der damit verbundenen Berufschancen und Arbeitsbedingungen;

Erkennen möglicher Beiträge zur Tradierung und Verfestigung von Rollenklischees im Lebensfeld Schule;

Reflexion des eigenen Verhaltens, der Interaktionen im Unterricht, des täglichen Umgangs miteinander und der eigenen Geschlechtsrollenvorstellungen;

Bewusst machen von alltäglichen Formen von Gewalt und Sexismus, sowie Aufzeigen von Möglichkeiten der Prävention und Intervention;

Förderung der Bereitschaft zum Abbau von geschlechtsspezifischen Vorurteilen sowie Förderung des partnerschaftlichen Verhaltens von Buben und Mädchen, Frauen und Männern.

4.14 Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins b, des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis 4. Schulstufe im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ und der unverbindlichen Übungen vorgesehen. Die Gesamtwochenstundenzahl für die einzelnen Schulstufen ist in einem Rahmen vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens können in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie in der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung:

  1. Ziffer eins
    Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breit gefächertes Bildungsangebot sicherzustellen, dass die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe Spezialisierungen vermeidet.
  2. Ziffer 2
    Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung.
  3. Ziffer 3
    Auf die Bildungsaufgabe der Sonderschule für gehörlose Kinder und die Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.
  4. Ziffer 4
    Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.

In der Sekundarstufe römisch eins eröffnet der Lehrplan besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen sicherzustellen.

Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten.

Wenn Unterrichtsgegenstände mit fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden – erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen auszuweisen.

Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand erhöht, können Zusätze zu dessen Fachlehrplan formuliert werden.

Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten:

  • Strichaufzählung
    Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens bzw. einer Sonderschule und insbesondere mit dem Bildungsziel der Sonderschule für gehörlose Kinder,
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Begabungen und Interessen sowie die jeweils erforderlichen speziellen Lernmethoden und Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt,
  • Strichaufzählung
    Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe Paragraph 63 a, des Schulunterrichtsgesetzes).

4.15 Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.

Aufgaben des Betreuungsteils:

Allgemein:

  • Strichaufzählung
    Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
  • Strichaufzählung
    sprachliche Förderung
  • Strichaufzählung
    Leseförderung
  • Strichaufzählung
    Förderung des Gesundheitsbewusstseins

Freizeit:

  • Strichaufzählung
    Erholung
  • Strichaufzählung
    individueller Freiraum
  • Strichaufzählung
    Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
  • Strichaufzählung
    Förderung der Kreativität
  • Strichaufzählung
    Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

Lernzeiten:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Lernmotivation
  • Strichaufzählung
    Festigung des Unterrichtsertrages
  • Strichaufzählung
    Unterstützung des schulischen Erfolgs
  • Strichaufzählung
    Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation

Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:

Pädagogisches Konzept und Planung:

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.

Kommunikation und Austausch:

Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.

Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.

Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.

Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.

Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.

Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.

Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.

Lernzeiten:

Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.

Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.

Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit:

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.

Individuelle Lernzeit:

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.

Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Lernzeiten

Wochenstunde(n)

Gegenstandsbezogene Lernzeit

1

2

3

4

Individuelle Lernzeit

8

6

4

2

Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.

Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.

Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.

Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.

Freizeit:

Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.

Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.

An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
  • Strichaufzählung
    Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
  • Strichaufzählung
    Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
  • Strichaufzählung
    Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
  • Strichaufzählung
    Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
  • Strichaufzählung
    Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.

4.16 Politische Bildung

Politische Bildung soll die Schülerinnen und Schüler zum Verständnis für politische Vorgänge und zur Teilhabe am demokratischen und politischen Leben befähigen. Somit muss auch ein wesentlicher Beitrag zur Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Hautfarben, Menschen mit Behinderungen, usw. geleistet werden.

Dabei ist besonders auf den Erwerb politischer Kompetenzen (politische Urteilskompetenz, politische Handlungskompetenz, politische Methodenkompetenz und politische Sachkompetenz) sowie auf den Erwerb historischer Kompetenzen (historische Fragekompetenz, historische Methodenkompetenz, historische Sachkompetenz und historische Orientierungskompetenz) zu achten.

Folgende Ziele sind im Rahmen der ganztägigen Schulform anzustreben:

  • Strichaufzählung
    Lernmotivation und Lernunterstützung,
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen,
  • Strichaufzählung
    Kreativität,
  • Strichaufzählung
    Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung und
  • Strichaufzählung
    Rekreation.

Lernmotivation und Lernunterstützung:

Die Lernbereitschaft und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler soll sowohl durch gezielte individuelle Förderung als auch durch partnerschaftliche Lernformen erhöht werden. Dabei ist auf ihre jeweiligen Interessen und Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen einzuüben bzw. anzuwenden.

Soziales Lernen:

Die ganztägige Schulform soll durch ihr vielgestaltiges Schulleben mehr Gelegenheit für soziales Lernen bieten und die Kontakte zwischen den Schülerinnen und Schülern (verschiedener Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä.) intensivieren. Kontaktfähigkeit, Toleranz und sozial angemessene Begegnungsformen sollen weiterentwickelt und gefördert werden. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Kreativität:

Die ganztägige Schulform soll zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität bieten.

Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung:

Die ganztägige Schulform soll zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien) führen. Dabei sollen vermehrt Haltungen und Einstellungen, aber auch Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben und gefördert werden, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben sollen.

Rekreation:

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-Können und Erholung erfüllen können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden.

Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten:

Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler ist durch Differenzierung und individuelle Zuwendung einzugehen. Sowohl lernschwache als auch überdurchschnittlich lernbefähigte Kinder sollten möglichst gezielt gefördert werden.

Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen.

Der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erzieherinnen und Erzieher des Betreuungsteiles mit den Erziehungsberechtigten sowie bezüglich der Lernzeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsteiles kommt in ganztägigen Schulformen besondere Bedeutung zu.

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern gemäß Ziffer 4 Punkt 14, letzter Absatz schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Im Sinne eines zeitgemäßen Grundschulunterrichtes bezieht sich die gegenstandsbezogene Lernzeit primär auf Pflichtgegenstände. Sie dient der Festigung und Förderung des Unterrichtsertrages, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lehrstoffe. Hiebei ist auf vollständiges und möglichst eigenständiges Arbeiten Wert zu legen. Arbeitsaufträge an einzelne Schülerinnen und Schüler sind unerlässlich und sollen zu einer ökonomischen Nutzung der Lernzeit führen.

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern gemäß Ziffer 4 Punkt 14, letzter Absatz schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.). Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Lehrerinnen bzw. Lehrern oder Erzieherinnen bzw. Erziehern durch individuelle Lernunterstützung zu fördern.

Bei der Erstellung des Betreuungsplans ist die Abfolge von gegenstandsbezogener bzw. individueller Lernzeit so zu wählen, dass den Schülerinnen und Schülern täglich Freizeitphasen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

5. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE 5.1 Spezielle pädagogische und organisatorische Maßnahmen

Um den spezifischen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler im Unterricht gerecht zu werden, ist es erforderlich folgende Maßnahmen besonders zu beachten:

  • Strichaufzählung
    eine den individuellen Bedürfnissen angepasste Sitzordnung,
  • Strichaufzählung
    adäquate Raumakustik und Beleuchtung,
  • Strichaufzählung
    Schaffung eines geeigneten Hörklimas,
  • Strichaufzählung
    Visualisierung von Inhalten,
  • Strichaufzählung
    spezielle Lese- und Schriftsprachangebote,
  • Strichaufzählung
    Gesprächserziehung und Dialog,
  • Strichaufzählung
    gezielte Übungen zur Förderung der Wahrnehmungsfähigkeit durch Einbeziehung verschiedener Wahrnehmungsbereiche und Überprüfung des Sinnverständnisses in angemessenen Abständen,
  • Strichaufzählung
    rhythmisch musikalische Erziehung,
  • Strichaufzählung
    Schulung der Merkfähigkeit und der Konzentration,
  • Strichaufzählung
    Wiederholung und Zusammenfassen von Inhalten durch Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler,
  • Strichaufzählung
    optimaler Einsatz der verschiedenen Hörhilfen,
  • Strichaufzählung
    transparente Strukturierung des Unterrichts:
    klare Zielangaben,
    Verdeutlichen der Arbeitsschritte,
    das Unterrichtsgeschehen begleitendes Schriftsprachangebot,
    prägnante Zusammenfassung von Inhalten,
    Gliederung des Schriftbildes,
    geeignete grafische Darstellungen,
    adäquater Medieneinsatz.

Ausgehend von der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler sind die Bildungsinhalte so zu strukturieren, dass sie im vorhandenen zeitlichen Rahmen bewältigt werden können und zur Entfaltung ihrer individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen führen.

Die Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler im Bereich Kommunikation - hörgerichtet, lautsprachlich orientiert, lautsprachbegleitende Gebärde und mit ÖGS – sind sehr hoch, weshalb auf einen ausgewogenen Wechsel von Konzentration und Entspannung im Unterrichtsverlauf zu achten ist.

Der sprachlichen Gestaltung des Unterrichts, der Sprache der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schülerinnen und Schüler und der Gesprächsführung/Gesprächsdisziplin kommt eine zentrale Bedeutung zu.

Zur optimalen Nutzung des vorhandenen Hörvermögens bedarf es des konsequenten Einsatzes behinderungsspezifischer Hilfsmittel unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen. (zB individuelle Hörhilfen, induktive Versorgung, FM-Anlage, Informations- und Kommunikationstechnologien usw.).

Grundkenntnisse über die Handhabung und die Einsatzmöglichkeiten sind Vorraussetzung für eine effiziente Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung.

5.2 Orientierung an den Schülerinnen und Schülern sowie Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen

Der Unterricht hat sich grundsätzlich an den Voraussetzungen und individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu orientieren sowie an ihre Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an ihre Vorstellungswelt anzuknüpfen.

Hören ist die Fähigkeit, Schallereignisse wahrzunehmen und zu verstehen. Unter auditiver Wahrnehmung versteht man das Aufnehmen von Reizen, die durch das periphere Hörsystem und die zentrale Hörbahn verarbeitet und durch Speicherung, Selektion, Differenzierung, Analyse, Synthese, Ergänzung und Integration akustisch strukturiert werden. Hören ist ein aktiver Prozess. Er beeinflusst wichtige Entwicklungsbereiche. Daher müssen besondere Aufgabenschwerpunkte gesetzt werden:

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung des Hörens, die Hörerziehung und das Hörtraining sowie die rhythmisch-musikalische Erziehung;
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung der Lautsprache sowie des Schriftspracherwerbs;
  • Strichaufzählung
    der alternative Einsatz von Manual- und Gebärdensystemen, ÖGS;
  • Strichaufzählung
    der Einsatz manueller Kommunikationsmittel zur lautsprachlichen Unterstützung;
  • Strichaufzählung
    die Förderung der psychosozialen Entwicklung;
  • Strichaufzählung
    die Persönlichkeitsbildung;
  • Strichaufzählung
    die Vorbereitung auf die Integration in die Gesellschaft.

Individualisierung verlangt von den Lehrerinnen und Lehrern, dass sie trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der Schülerpersönlichkeiten und ihrer Bedingtheiten ernst nehmen und ihnen zu entsprechen versuchen. Dabei werden sie die unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schülerinnen bzw. der Schüler im Allgemeinen sowie den Grad ihrer jeweiligen Hörbeeinträchtigung und ihre bisheriger Lernerfahrungen berücksichtigen. Diesen Unterschiedlichkeiten der Kinder soll durch differenzierende und individualisierende Maßnahmen entsprochen werden.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist insbesondere in der Grundstufe römisch eins und römisch II darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis der Kinder Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern. Schulkurzturnen wie gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt diesbezüglich auch der Pausengestaltung zu. Bei der Bemessung der Hausübungen muss darauf Bedacht genommen werden, dass auch langsamen und lernschwachen Schülerinnen und Schülern genügend Zeit für Bewegung und Freizeitaktivitäten bleibt.

Im Rahmen der schulischen Förderung gehörloser und hochgradig schwerhöriger Schülerinnen und Schüler müssen im Bewusstsein über die Auswirkungen der Gehörlosigkeit oder Hörbeeinträchtigung für den Lebens- und Bildungsweg eines Kindes oder Jugendlichen die Lernangebote weit gehend individuell ausgewählt und gestaltet werden. Spezifische Lerninhalte und Methoden sollen die Schülerinnen und Schüler auf eine ihrer Begabungen, Neigungen und Leistungsfähigkeit entsprechende Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben sowie in die Gesellschaft vorbereiten.

5.3 Methodenvielfalt beim Spracherwerb

Unter Berücksichtigung der bereits im vorschulischen Bereich angewandten Sprachförderung und ausgehend von den individuellen kommunikativen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ist das jeweils geeignete methodische Vorgehen beim Spracherwerb und Sprachausbau zu wählen.

Dazu gehören die Entwicklung von Hör- und Lautsprachkompetenz sowie gegebenenfalls die Entwicklung von Kompetenzen in Österreichischer Gebärdensprache oder der Erwerb von Strategien zur Kompensation und Bewältigung zentraler Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit zentralen Hörstörungen.

5.4 Kommunikatives Prinzip

Der Entwicklung, Förderung und Erhaltung der Kommunikationsbereitschaft kommt ein zentraler Stellenwert zu. Die didaktische Aufbereitung des Unterrichts orientiert sich an den primär vorhandenen sprachlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler (hörgerichtet, lautsprachlich orientiert, Manual- und Gebärdensprachsysteme, ÖGS)der Schülerinnen und Schüler. Gespräche und Dialog sind wesentliche Elemente beim Spracherwerb und nehmen mit ihren kommunikativen und verständniserweiternden Funktionen – insbesondere in der Grundstufe römisch eins und römisch II – in allen Unterrichtsfächern breiten Raum ein.

5.5 Konzentration der Bildung

Die schulische Erziehung hat die Aufgabe, den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen. Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass der Stoff in größeren Sinnganzheiten unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen an die Schülerin bzw. den Schüler heranzubringen ist.

Vom eher ganzheitlichen Erleben der Kinder ausgehend, wird die Wirklichkeit unter verschiedenen Aspekten betrachtet. Damit wird, ausgehend vom vorfachlichen Unterricht auf der Grundstufe römisch eins, auf der Grundstufe römisch II allmählich zu einem stärker fachlich gegliederten Unterricht fortgeschritten. Zugleich werden der Lebenszusammenhang und der sachstrukturelle Zusammenhang eines Lehrstoffes bei seiner Vermittlung berücksichtigt.

5.6 Anschaulichkeit und Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt

Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Lerngelegenheiten arrangieren bzw. aufgreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Schülerinnen und Schüler und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle Ereignisse bieten. Sie bzw. er ist angehalten zu versuchen, den Kindern und Jugendlichen die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Lehraufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen.

Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.

5.7 Sachgerechtheit

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen, hierbei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen Gründen Vereinfachungen geboten sind.

Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit den Lehrstoffen hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen didaktischen Grundsatz, den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen, was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des „Sachrichtigen“ hinzuführen.

5.8 Aktivierung und Motivierung

In allen Bereichen des Unterrichts sollen, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten, Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers geweckt und gepflegt werden. Moderne Kommunikations- und Informationstechnologien tragen in einem großen Ausmaß zur Aktivierung und Motivierung gehörloser und hochgradig schwerhöriger Schülerinnen und Schüler bei, die Kommunikationsmöglichkeiten mit der „hörenden“ Umwelt werden verbessert und erweitert.

Die Schülerinnen und Schüler sollen auch zu verschiedenen Aktivitäten außerhalb der Schule angeregt und mit behindertenspezifischen Angeboten vertraut gemacht werden.

Im Sinne dieses Grundsatzes soll die Lehrerin bzw. der Lehrer an die natürliche Aktivität der Schülerinnen und Schüler anknüpfen, und es gilt, möglichst viele und vielfältige Möglichkeiten für hantierenden Umgang bzw. für das Handeln zu eröffnen. Das Tun soll zum Überlegen, Abwägen, Ordnen, Planen und zum Erkennen führen. Die Aktivitäten reichen vom spielerischen Tun - insbesondere auf der Grundstufe römisch eins und römisch II - über planmäßiges Arbeiten bis zum selbst gesteuerten, entdeckenden Lernen auf eigenen Wegen.

Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung wird dadurch geschaffen, dass die Lehrerin bzw. der Lehrer versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort, wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Damit wird einerseits der Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot geweckt.

5.9 Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung

Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre - nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten - die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen an.

Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.

Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.

Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.

5.10 Individualisieren, Differenzieren und Fördern

Schülerinnen und Schüler, die nach dem vorliegenden Lehrplan unterrichtet werden, benötigen eine weitreichende individuelle Förderung unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Hörbeeinträchtigung auf ihrem persönlichen Lebens- und Bildungsweg.

Um diese Aufgabe bestmöglich erfüllen zu können, hat jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer von einer individuellen Planung auszugehen. Individuelle Förderpläne unterstützen eine spezifizierte Planung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens. Die Grundlage für die Erstellung derartiger Förderpläne ergibt sich aus den jeweiligen Entwicklungs-, Lern- und Kommunikationsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.

Individuelle Förderpläne enthalten eine pädagogische Diagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen), benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Zu ihrer erfolgreichen Umsetzung tragen alle am Bildungsprozess Beteiligten in gemeinsamer Verantwortung bei.

In den Grundstufen römisch eins und römisch II unterscheiden sich die Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Schulanfängerinnen und Schulanfänger hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua. oft sehr häufig voneinander.

Diese Unterschiede müssen erkannt, beachtet und zum Ausgangspunkt für individualisierende und differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen gemacht werden. Ein das Lernen fördernder Unterricht soll in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld und Güte, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme erfolgen.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat nicht nur im Förderunterricht zu versuchen, vor allem lernschwächeren Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.

Zur Unterstützung von Förderungsmaßnahmen sowie vor schwerwiegenden Entscheidungen soll die Schule beratende Einrichtungen in Anspruch nehmen. Wertvolle Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Dienst erfolgen.

Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler.

Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen:

  • Strichaufzählung
    Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten;
  • Strichaufzählung
    Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen sowie auf Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld;
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs;
  • Strichaufzählung
    Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Sozialformen;
  • Strichaufzählung
    hörbeeinträchtigtenspezifische Medien und Hilfsmittel;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Hilfestellung durch Lehrpersonen und Schülerinnen bzw. Schüler;
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von Rückmeldeverfahren, um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten;
  • Strichaufzählung
    Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.

Differenzierung in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache in der Sekundarstufe I

Die für alle Unterrichtsgegenstände formulierten Aussagen zur Differenzierung und Individualisierung gelten auch für die differenzierten Unterrichtsgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache. Diesen Unterrichtsgegenständen kommt im Hinblick auf den weiteren Bildungs- bzw. Ausbildungsweg besondere Bedeutung zu, als Kulturtechniken vermittelt werden, die Kommunikationsfähigkeit erweitert wird und die Übertrittsmöglichkeiten in mittlere und höhere Schulen in besonderem Maße auf die Leistungen in diesen Unterrichtsgegenständen abzielen.

In den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache erfolgt ab der 6. Schulstufe im Kernbereich eine Unterscheidung nach den beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“, wobei das Leistungsniveau „Standard AHS“ dem Leistungsniveau der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule entspricht. Die Auseinandersetzung mit den grundlegenden Bildungsinhalten im Leistungsniveau „Standard AHS“ ist auf einem höheren Komplexitätsgrad vorzusehen. Der Komplexitätsgrad einer Aufgabenstellung zeigt sich darin, welche Art der Denkleistungen die Aufgabenstellung von Schülerinnen und Schülern fordert und welche Wege der Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung Schülerinnen und Schüler beschreiten, um zu einer Lösung zu kommen. Einen Plan zu entwickeln, Daten und Belege zu verwenden, Lösungswege zu argumentieren sind komplexe Anforderungen und stellen somit einen höheren kognitiven Anspruch dar als das Wiedergeben von Informationen und Fakten oder das Anwenden von einfachen Verfahren. Da komplexe Aufgabenstellungen das strategische und problemlösungsorientierte Denken fördern, sind im Unterricht auch Schülerinnen und Schüler, die dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet sind, mit komplexen Aufgabenstellungen zu konfrontieren und bei deren Bearbeitung und Bewältigung zu unterstützen.

Ein differenziertes Angebot an grundlegenden und vertiefenden Aufgaben ist grundsätzlich vorzusehen und dient einerseits dem Zugang und der Herausforderung für alle sowie andererseits der Sicherstellung der Durchlässigkeit im Schulwesen. Pädagogische Bemühungen sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ führen.

Die Anforderungen der beiden Leistungsniveaus sind den Schülerinnen und Schülern einsichtig zu machen, vor allem über transparente Beurteilungskriterien mit Bezug zu den zu erwerbenden Kompetenzen. Die Reflexion und Einschätzung des eigenen Leistungsstandes sind zu fördern und es sind den Schülerinnen und Schülern Wege zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit zu eröffnen.

Ab der 6. Schulstufe ist die Zuordnung der Leistungen der Schülerin oder des Schülers zu den beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ im Rahmen der Benotung auszuweisen. Die Zuordnung zu den Leistungsniveaus in den einzelnen Pflichtgegenständen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Paragraph 31 b, SchUG.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Einschätzung in Bezug auf den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler regelmäßig durch genaue Beobachtung zu aktualisieren, die Differenzierungsmaßnahmen darauf abzustimmen und bei Bedarf eine Neuzuordnung zu einem Leistungsniveau vorzunehmen. Einschätzungen und Prognosen über die Leistungsfähigkeit dürfen nicht bewirken, dass einzelnen Schülerinnen und Schülern Teile des Bildungsangebots vorenthalten werden. Über den aktuellen Stand ihrer Leistungen sind die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte regelmäßig zu informieren (Paragraph 19, Absatz eins a, SchUG).

Die organisatorische Umsetzung hat sich nach Maßgabe der ausführungsgesetzlichen Bestimmungen ausschließlich an diesen pädagogischen Zielstellungen zu orientieren. Grundlage ist dabei der von den Prinzipien der Individualisierung/Personalisierung getragene Unterricht im Klassenverband. Das Lernen der Schülerinnen und Schüler rückt (gegenüber dem Lehren) in den Mittelpunkt des Unterrichts. Dieses didaktische Grundschema wird entscheidend unterstützt, wenn Lehrerinnen und Lehrer im Team unterrichten bzw. zusammenarbeiten.

5.11 Förderunterricht in der Sekundarstufe I

Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des Paragraph 19, Absatz 3 a, des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.

In die zeitgemäße Förderdidaktik fließen die neuesten Erkenntnisse der Lern- und Motivationsforschung ein. Insbesondere geht es darum, eine individuell passende und andere als die im Unterricht verwendete Herangehensweise zu eröffnen, wenn alle Bemühungen im Rahmen von Differenzierung und Individualisierung/Personalisierung nicht ausreichend waren.

Für die Planung und Umsetzung pädagogischer Fördermaßnahmen sind die in der Schule wirkenden Beziehungen (Schüler/in-Schüler/in, Schüler/in-Lehrer/in, Schüler/in-Eltern etc.), die soziale Situation, lernhinderliche Bedingungen oder mögliche Nebenwirkungen zu beachten. Eine gezielte Förderung setzt eine genaue und sensible Beobachtung, am besten durch das gesamte Lehrerteam, voraus. Aus dieser Beobachtung werden Hypothesen über Entwicklungsmöglichkeiten gebildet.

Förderung baut auf den Stärken und Ressourcen und nicht auf Schwächen oder Defiziten auf. Eine Defizitorientierung ermöglicht es nicht, die jeweiligen Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten Situation zu sehen.

Analog zur Arbeit im differenzierten, individualisierten Regelunterricht im heterogenen Gruppen- oder Klassenverband wird die Arbeit im Förderunterricht ständig beobachtet und reflektiert, um die Fördermaßnahmen gegebenenfalls flexibel weiter zu entwickeln oder neu zu konzipieren.

In Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache ist jedenfalls ein Förderunterricht für jene Schülerinnen und Schüler vorzusehen, die eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, um mit dem gesteigerten Grad an Komplexität in Aufgabenstellungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ entsprechend umzugehen. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Leistungsniveau „Standard AHS“ unterrichtet werden, dürfen erst nach nachweislicher Ausschöpfung aller möglichen Fördermaßnahmen dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet werden (Paragraph 31 b, Absatz 5, SchUG). Analog sind für Schülerinnen und Schüler, die nach dem Leistungsniveau „Standard“ unterrichtet werden, jedenfalls geeignete Fördermaßnahmen zu ergreifen, wenn sich abzeichnet, dass sie durch eine zusätzliche Förderung die Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ erfüllen können. Dies entspricht der Aufgabe der Mittelschule, Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ zu führen (Paragraph 21 b, Absatz 2, SchOG). Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.

Der Förderunterricht kann als Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden.

Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede/n Schüler/in 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.

Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch wird auf Ziffer 4, der Bemerkungen zu der Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins verwiesen.

5.12 Soziales Lernen

Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Lebensvollzug von Kindern und Erwachsenen eine ebenso bedeutende Rolle wie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten. Zielorientiertes soziales Lernen greift geeignete Situationen auf und ist um eine kontinuierliche Lernentwicklung bemüht.

In Verbindung mit und neben dem sachlichen bzw. fachlichen Lernen ist auch das soziale Lernen der Kinder und Jugendlichen anzuregen, zu fördern und weiter zu entfalten.

Die Förderung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler zielt einerseits auf die Stärkung des Selbstwertgefühles und andererseits auf die Entwicklung des Verständnisses für andere ab. In besonderer Weise ermöglicht diese: das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben von Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und Durchleuchten von Vorurteilen, das Verständnis für Manipulation, die Sensibilisierung für Geschlechterrollen.

Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben der Klasse, das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, Peer Tutoring usw.) und das Aufgreifen und Anbieten von sozialen Themen im Unterricht.

Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung geschaffen werden.

Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.

Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle. Dies gilt in der Klasse oder Lerngruppe beim Mitgestalten einer lebendigen Schulgemeinschaft und dient dem Verständnis für andere größere Sozialgebilde (Gemeinde, Bundesland, Österreich als Staat in Europa usw.) Damit soll Verantwortungsbewusstsein für verschieden große Solidargemeinschaften bei den Schülerinnen und Schülern grundgelegt bzw. gefestigt werden. Dies gelingt nur, wenn Vorurteile bewusst gemacht und Toleranz zu üben gelernt werden. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance, wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, unterschiedlicher Schulstufen, mit unterschiedlicher Muttersprache, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen (mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder und Jugendliche mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.

5.13 Interkulturelles Lernen

Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Dies bedeutet insbesondere auch die Berücksichtigung der kulturellen Besonderheiten der hörenden und der Gehörlosengemeinschaft. Dabei geht es auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen, sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.

Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.

Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler ermuntert werden, Kenntnisse in der Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.

5.14 Bewusste Koedukation

Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Vorurteilen zu führen. Es ist wesentlich, Lerninhalte auszuwählen, die gleichermaßen Mädchen und Knaben ansprechen, den Unterricht so zu gestalten, dass er sowohl den Bedürfnissen der Mädchen als auch der Knaben entgegenkommt, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen sowie Erwartungshaltungen und Umgangsformen der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber Mädchen und Knaben zu reflektieren.

Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Knaben beitragen. Daher kann es im Zusammenhang mit speziellen Themen oder Situationen sinnvoll sein, unter Beachtung der von der Ausführungsgesetzgebung gemäß Paragraph 8 a, des Schulorganisationsgesetzes festgelegten Voraussetzungen den Unterricht nach Geschlechtern getrennt durchzuführen.

5.15 Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen

Schulanfängerinnen und Schulanfänger kommen im Allgemeinen mit einer hohen Lernbereitschaft in die Schule. Eine wichtige Aufgabe in der Grundstufe römisch eins und römisch II ist es, diese ursprüngliche Lernbereitschaft der Kinder weiterzuentwickeln und damit ihre Lernfähigkeit zu fördern.

Die Vorerfahrungen, das Vorwissen, die Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Konzentrationsfähigkeit und vieles andere mehr sind bei den einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern in der Regel sehr unterschiedlich ausgebildet. Daher darf grundsätzlich nicht erwartet werden, dass Kinder im gleichen Zeitraum gleiche Leistungen erbringen. Das Lernangebot hat diese unterschiedlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen, um leistungsmäßige Über- wie Unterforderung möglichst zu vermeiden. Es sind auch unterschiedlich lange Lernzeiten zu gewähren. Vor allem ist den Kindern im Rahmen der Grundstufe römisch eins für die Erstlehrgänge in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gegebenenfalls unter Einbeziehung von Teilen der verbindlichen Übungen „Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ sowie „Mathematische Früherziehung“ genügend Zeit zu lassen. Beim Durchlaufen der Grundstufe römisch eins in drei Schuljahren wird die für das erfolgreiche Absolvieren erforderliche Lernzeit zur Verfügung gestellt, ohne dass es zu einem Wiederholen einer Schulstufe kommt. Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, wird die Lehrerin bzw. der Lehrer versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu wird sie bzw. er trachten, durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen, Üben, Wiederholen, Anwenden des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen (auch in mündlichen und schriftlichen nachbereitenden Hausaufgaben), den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, wobei auf die Belastbarkeit des einzelnen Kindes Bedacht zu nehmen ist. An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können. So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen.

Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.

Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Wissen und Fertigkeiten. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber geben, wie Leistungen zu Stande kommen.

Im Rahmen der Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung (Leistungsbeurteilungsverordnung) sind auch Methodenkompetenz und Teamkompetenz in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind.

Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern und Jugendlichen wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Leistungsbeurteilungen sind daher in der Grundstufe römisch eins und römisch II behutsam vorzunehmen.

Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise bekannt zu geben.

6. STUNDENTAFELN A. Stundentafel der Vorschulstufe

Verbindliche Übungen

Wochenstunden

Religion

2

Sachbegegnung

2

Sprache und Sprechen, Hören,

Vorbereitung auf Lesen und Schreiben

5

Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdenssysteme, ÖGS, Wahrnehmungsschulung, Absehen)

2

Mathematische Früherziehung

2

Rhythmisch-musikalische Erziehung

2

Bildnerisches Gestalten

1

Werkerziehung

1

Bewegung und Sport, Spiel

5

Gesamtwochenstundenzahl

22

Verkehrserziehung

X

Förderunterricht

X

Ergänzende Anmerkungen

Verkehrserziehung: Bis maximal 20 Jahresstunden.

Förderunterricht: Siehe Ziffer 3, der Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe.

Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe

  1. Ziffer eins
    Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt.
  2. Ziffer 2
    In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung „Sprache und Sprechen, Hören, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ eine besondere Förderung in der Sprache im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.
  3. Ziffer 3
    Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten werden sollen.
  4. Ziffer 4
    Aus den „Therapeutisch-funktionellen Übungen“ sind jene Teilbereiche der verbindlichen Übung im vorgesehenen Ausmaß zur weiteren sprachlichen Entwicklung und Förderung anzuwenden, die auf den vorhandenen individuellen kommunikativen Kompetenzen (Art der bereits erfolgten Fördermaßnahmen, Versorgung mit technischen Hilfen, individuelle Spracherfahrung usw.) der Schülerinnen und Schüler aufbauen.

B. Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)

 

Schulstufen und Wochenstunden

Pflichtgegenstände

1.

2.

3.

4.

Gesamt

Religion

2

2

2

2

8

Sachunterricht

3

3

4

4

14

Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation

8

8

9

9

34

Mathematik

4

4

4

4

16

Rhythmisch-musikalische Erziehung

1

1

1

1

4

Bildnerische Erziehung

1

1

1

1

4

Technisches/Textiles Werken

1

1

2

2

6

Bewegung und Sport

2

2

2

2

8

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Therapeutisch-funktionelle Übungen

(Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS, Wahrnehmungsschulung, Absehen)

3

3

3

3

12

Lebende Fremdsprache

x

x

x

x

 

Verkehrserziehung

x

x

x

x

 

Gesamtwochenstundenzahl

23-27

23-27

27-29

27-29

106

Förderunterricht

1

1

1

1

4

Unverbindliche Übungen

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Hörstrategien

(1)-2

1)-2

(1)-2

(1)-2

Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Bewegung und Sport

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Spielmusik und Rhythmische Erziehung

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Darstellendes Spiel

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Bildnerisches Gestalten

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Interessen und Begabungsförderung

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Muttersprachlicher Unterricht

2-6

2-6

2-6

2-6

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Hörstrategien

1

1

1

1

Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS

1

1

1

1

Bewegung und Sport

2

2

2

2

Spielmusik und Rhythmische Erziehung

1

1

1

1

Darstellendes Spiel

2

2

2

2

Bildnerisches Gestalten

1

1

1

1

Interessen- und Begabungsförderung

2

2

2

2

Muttersprachlicher Unterricht

2-6

2-6

2-6

2-6

Ergänzende Anmerkungen:

Schulstufen und Wochenstunden: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können von der ersten bis zur vierten Schulstufe innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) sowie in der verbindlichen Übung Lebende Fremdsprache pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.

Therapeutisch-funktionelle Übungen: Aus der verbindlichen Übung „Therapeutisch-funktionelle Übungen“ sind jene Teilbereiche zur weiteren sprachlichen Entwicklung und Förderung auszuwählen, die auf den individuellen kommunikativen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aufbauen. Die Auswahl und der Zeitpunkt des Einsatzes der Unterrichtsangebote sind abhängig von der Art, vom Grad und vom Verlauf der Hörbeeinträchtigung sowie der Versorgung mit technischen Hilfen und können nicht zwingend einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden.

Lebende Fremdsprache: 32 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.

Verkehrserziehung: Zehn Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.

Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden. Siehe Ziffer 2, der Bemerkungen zur Stundentafel.

Unverbindliche Übungen: Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Siehe Ziffer 5, der Bemerkungen zur Stundentafel.

Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.

Bemerkung zur Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)

  1. Ziffer eins
    Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
  2. Ziffer 2
    Der Förderunterricht ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß Paragraph 12, Absatz 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.
Anmerkung, Ziffer 3, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 33,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2020,)
  1. Ziffer 4
    Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Ziffer 2, ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.
  2. Ziffer 5
    Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
  3. Ziffer 6
    Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel römisch eins Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, der Verordnung.

C. Stundentafeln der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

 

Schulstufe

5.

6.

7.

8.

Summe

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch, Kommunikation

 

 

 

 

24-30

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

8-12

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

 

 

 

 

3-6

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

4-8

Mathematik

 

 

 

 

16-20

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

1-2

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

4-8

Chemie

 

 

 

 

1-3

Physik

 

 

 

 

3-5

Rhythmisch-musikalische Erziehung

 

 

 

 

4-6

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

4-8

Technisches Werken

Textiles Werken

 

 

 

 

4-12

Ernährung und Haushalt

 

 

 

 

3-4

Bewegung und Sport

 

 

 

 

12-18

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdensysteme, Wahrnehmungsschulung, Absehen)

 

 

 

 

 

Hörstrategien oder Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS

 

 

 

 

6-16

Lebens- und Identitätskunde

 

 

 

 

4-12

Berufsorientierung

-

x

x

x

 

 

-

0-1

0-1

0-1

1-4

Gesamtwochenstundenzahl

 

 

 

 

 

 

27-33

29-34

30-34

30-34

128

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

 

Schulstufe

5.

6.

7.

8.

Summe

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch, Kommunikation

7

7

7

6

27

Lebende Fremdsprache

2

2

3

3

10

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

 

2

1

1

4

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

1

6

Mathematik

4

4

4

5

17

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

1

1

Biologie und Umweltkunde

2

2

1

2

7

Chemie

 

 

 

2

2

Physik

 

1

1

1

3

Rhythmisch-musikalische Erziehung

1

1

1

1

4

Bildnerische Erziehung

2

1

2

1

6

Technisches Werken

Textiles Werken

2

2

2

2

8

Ernährung und Haushalt

 

1,5

1,5

 

3

Bewegung und Sport

3

3

3

3

12

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

0

Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdensysteme, Wahrnehmungsschulung, Absehen)

2

2

1

1

6

Hörstrategien oder Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS

1

1

1

1

4

Lebens- und Identitätskunde

-

x

x

x

 

Berufsorientierung

-

-

x

x

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

30

32,5

32,5

33

128

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Hörstrategien

 

 

 

 

2-8

Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS

 

 

 

 

2-8

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

2-8

Darstellendes Spiel

 

 

 

 

2-8

Interessen- und Begabungsförderung

 

 

 

 

2-8

Berufsorientierung

 

 

 

 

2-8

Bewegung und Sport

 

 

 

 

2-8

Technisches / Textiles Werken

 

 

 

 

2-8

Freigegenstand Einführung in die Informatik

 

 

 

 

2-8

Muttersprachlicher Unterricht

 

 

 

 

8-24

Ergänzende Anmerkungen

Technisches Werken, Textiles Werken: Als alternative Pflichtgegenstände.

Therapeutisch-funktionelle Übungen: Aus der verbindlichen Übung „Therapeutisch-funktionelle Übungen“ sind jene Teilbereiche zur weiteren sprachlichen Entwicklung und Förderung auszuwählen, die auf den individuellen kommunikativen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aufbauen. Die Auswahl und der Zeitpunkt des Einsatzes der Unterrichtsangebote sind abhängig von der Art, vom Grad und vom Verlauf der Hörbeeinträchtigung sowie der Versorgung mit technischen Hilfen und können nicht zwingend einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden.

Lebens- und Identitätskunde: 20 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.

Berufsorientierung: Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden (im Rahmen der autonomen Stundentafel). Sofern keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen in der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Es ist sowohl die ganzjährige, als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich. Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. der verbindlichen Übungen dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.

Bemerkungen zu den Stundentafeln der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)

  1. Ziffer eins
    Unterrichtsgegenstände mit weniger als zwei Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
  2. Ziffer 2
    Für Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Schulpflicht in der 2. oder 3. Klasse vollenden, kann in der 1. und 2. Klasse bzw. in der 2. Klasse ein bestimmtes Angebot an zusätzlichen Freigegenständen vorgesehen werden (zB Ernährung und Haushalt, Berufsorientierung).
Anmerkung, Ziffer 3, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 35,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2020,)
  1. Ziffer 4
    Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.
  2. Ziffer 5
    Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
  3. Ziffer 6
    Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel römisch eins Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, der Verordnung.

D. Stundentafeln der Deutschförderklassen

1. Stundentafel der Vorschulstufe

Verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

15

Religion

2

Weitere verbindliche Übungen1

5

Gesamtwochenstundenzahl

22

____________________________

1 Einzelne oder mehrere verbindliche Übungen (mit Ausnahme der verbindlichen Übung Religion) gemäß der Stundentafel der Vorschulstufe; die Festlegung der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2. Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

15

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1

x2

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)

_____________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe).

3. Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1

x2

Gesamtwochenstundenzahl

x3

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)

_____________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe).

7. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht

Wird gesondert bekannt gemacht.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Wie Anlage C1.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Für die Erteilung des Religionsunterrichtes an den Sonderschulen sind mit Bedachtnahme auf die gegebenen Voraussetzungen die Bildungs- und Lehraufgaben der Lehrpläne für die entsprechende Volksschule (Anlage A) in Anwendung zu bringen.

8. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VERBINDLICHEN UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN THERAPEUTISCH-FUNKTIONELLE ÜBUNGEN, HÖRSTRATEGIEN, MANUAL- UND GEBÄRDENSYSTEME, ÖGS, LEBENS- UND IDENTITÄTSKUNDE

Therapeutisch-funktionelle Übungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Hörerziehung und Hörtraining

Hören ist nicht nur für die Sprachwahrnehmung von Bedeutung, sondern auch für die emotionale und psychosoziale Entwicklung sowie für die Orientierung in Raum und Zeit. Wichtige Voraussetzungen für das Hören lernen sind die regelmäßige Überprüfung und eine ständige Beobachtung des Hörvermögens sowie die Schaffung eines anregenden Hörklimas. Im Unterrichtsgeschehen muss es möglichst viel zu hören geben. Dies erfordert unter anderem eine gut hörbare, natürlich akzentuierte und rhythmisch-melodische Lehrersprache und das Bewusstmachen all dessen, was es im Verlauf eines Unterrichtstages zu hören gibt. Hörerziehung und Hörtraining sollen die Schülerinnen und Schüler zum Hinhören, zu einer Lauschhaltung anregen, damit sie lernen, Töne, Geräusche und die Sprache ihrer Umwelt aufzunehmen und zu verwenden.

Individuelle Sprechförderung

Aufgabe der individuellen Sprechförderung ist die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit einschließlich der richtigen Aussprache und Intonation. Aussprache und Intonation sollen der deutschen Standardsprache möglichst nahe kommen. Neben der Lautsicherheit ist ein in Rhythmus, Melodieführung und Sprechtempo möglichst natürlicher Sprechton anzustreben. Manualsysteme können bei Bedarf als Unterstützung verwendet werden.

Manual- und Gebärdensysteme

Der Einsatz von Manual- und Gebärdensystemen wie Österreichische Gebärdensprache (ÖGS), lautsprachbegleitende Gebärde und andere manuelle Kommunikationsmittel ermöglicht eine individuelle und differenzierte Förderung von Kindern und Jugendlichen, die lautsprachlich bzw. hörgerichtet nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können. Die ÖGS als eigenständiges Sprachsystem ermöglicht Kommunikation auf der Grundlage von Mimik, Körperhaltung und Handzeichen, dient der Vermittlung konkreter abstrakter und differenzierter Inhalte und trägt wesentlich zur Identitätsfindung bei.

Lautsprachbegleitende Gebärde, Fingeralphabet und Phonembestimmtes Manualsystem (PMS) sind visuelle Ergänzungssysteme, die den jeweiligen Regeln der Laut- und Schriftsprache strukturell folgen. Manual- und Gebärdensysteme zielen darauf ab, die Wahrnehmung und die Anwendung lautsprachlicher Äußerungen zu erleichtern und zu unterstützen.

Wahrnehmungsschulung

Die Basissinne (taktil- kinästhetisches, vestibuläres und propriozeptives System), die eng mit der auditiven Wahrnehmung verbunden sind, bilden die Grundlage einer positiven Sprachentwicklung. Sie liefern die Informationen für die Interpretation von Sinneseindrücken und steuern Anpassungsreaktionen, also jene angemessenen Handlungen, mit denen das Kind sinngebend auf Umweltreize reagiert. Anpassungsreaktionen wiederum sind grundlegend für die sensorische Integration und fördern die Verarbeitungsprozesse im Gehirn. Durch Wahrnehmungsschulung soll die sensorische Integration aller Sinnesmodalitäten gefördert werden.

Bei lautsprachlich geförderten Kindern und Jugendlichen ist Absehen eine natürliche Hilfe beim Sprachverstehen. Die Schulung des Absehens hat zur Aufgabe, Wortgestalten zu erfassen und so zu helfen, Wahrnehmungsinhalte besser in Zusammenhänge einordnen zu können.

Lehrstoff:

Hörerziehung und Hörtraining

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    auf Geräusche, Klänge und Sprache achten
  • Strichaufzählung
    Geräusche selber erzeugen
  • Strichaufzählung
    Wiederholen und Nachahmen von Tönen, Geräuschen und Sprache
  • Strichaufzählung
    Reaktions-, Erkennungs- und Unterscheidungsübungen bezogen auf Geräusche und Sprache
  • Strichaufzählung
    auditives Erfassen, Erkennen und Verarbeiten von Begriffen, sprachlichen Einheiten und Strukturen
  • Strichaufzählung
    Aufgreifen und Anwenden rhythmischer, dynamischer, prosodischer und melodischer Merkmale der Sprache
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung antizipierender Schemata für das Erfassen sprachlicher Inhalte
  • Strichaufzählung
    Steigerung der auditiven Speicherung und Merkfähigkeit
  • Strichaufzählung
    Verbesserung der Sprechgliederung
  • Strichaufzählung
    Lokalisierungsübungen (Richtungshören)
  • Strichaufzählung
    dichotisches Hören (gleichzeitig auftretende Sprachinformationen voneinander trennen und verstehen können)
  • Strichaufzählung
    Erziehung zum Zuhören, zum genauen Hinhören und zur selbstbewussten gezielten Intervention, wenn etwas nicht verstanden wurde
  • Strichaufzählung
    Trainieren bestimmter Hörqualitäten und Hörsequenzen
  • Strichaufzählung
    Schulung des selektiven Hörens (Sprache aus Umgebungsgeräuschen herausfiltern, Nutz- und Störschall voneinander trennen, usw.)

Individuelle Sprechförderung

Beispielsweise

  • Strichaufzählung
    Stimmbildungsübungen unter Einbeziehung aller Sinnesmodalitäten
  • Strichaufzählung
    Lautier-, Stimm- und Atemübungen in Verbindung mit Körperbewegungen
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung und Übung von Lauten und Lautverbindungen
  • Strichaufzählung
    Übungen zur Verbesserung fehlerhafter Aussprache durch die Verwendung von Lautgruppen und Silbenverbindungen unter besonderer Berücksichtigung von Konsonantenhäufungen
  • Strichaufzählung
    individuelle Anbahnung und Aufbau der Sprechfertigkeit
  • Strichaufzählung
    entsprechender Einsatz von technischen Hilfsmitteln

Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS

Beispielsweise:

Phonembestimmtes Manualsystem (PMS)

  • Strichaufzählung
    Koordination Mund und Hand
  • Strichaufzählung
    Phonemzeichen erlernen und anwenden
  • Strichaufzählung
    bewusst machen, üben und festigen artikulatorischer Vorgänge

Fingeralphabet

  • Strichaufzählung
    Erlernen und Anwenden des internationalen Fingeralphabetes

Gebärdenvokabular

  • Strichaufzählung
    Elemente der Gebärde (Mimik, Gestik, Handformen, Mundbild, Mundgestik)
  • Strichaufzählung
    Wortschatzerweiterung und Festigung

Gebärdensprachgrammatik (ÖGS)

  • Strichaufzählung
    grammatikalische Gesetzmäßigkeiten der ÖGS erkennen und anwenden
  • Strichaufzählung
    bewusstes Wechseln der Sprachsysteme ÖGS und Schriftsprache

Gebärdenverständnis

  • Strichaufzählung
    Gebärden wahrnehmen und produzieren
  • Strichaufzählung
    Informationen in Gebärden verstehen
  • Strichaufzählung
    differenzierte Sachzusammenhänge begreifen
  • Strichaufzählung
    Verständnis für chronologische Abläufe
  • Strichaufzählung
    persönliche Erfahrungen und Erkenntnisse angemessen mitteilen
  • Strichaufzählung
    Gefühle, Wünsche und Vorstellungen sprachlich ausdrücken und verstehen
  • Strichaufzählung
    Nacherzählen und freies Erzählen
  • Strichaufzählung
    Sachinformationen schlüssig vermitteln
  • Strichaufzählung
    Diskutieren, Argumentieren, Reflektieren

Wahrnehmungsschulung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Schulung
  • Strichaufzählung
    der taktil-kinästhetischen, visuellen und auditiven Wahrnehmung
  • Strichaufzählung
    des vestibulären (Gleichgewicht) und propriozeptiven (Eigenwahrnehmung) Systems
  • Strichaufzählung
    der Motorik
  • Strichaufzählung
    Strukturierung von Handlungsabläufen durch psychomotorische Förderung
  • Strichaufzählung
    Absehtraining

Didaktische Grundsätze:

In der verbindlichen Übung Therapeutisch-funktionelle Übungen/Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS erfolgt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Österreichischen Gebärdensprache bzw. mit der lautsprachbegleitenden Gebärde.

Beim Erlernen der Österreichischen Gebärdensprache und der lautsprachbegleitenden Gebärde sind das Mundbild und die Mundgestik von zentraler Bedeutung.

Hörerziehung und Hörtraining

Ausgehend von der genauen Kenntnis des Hörvermögens der einzelnen Schülerinnen und Schüler ist Hörerziehung möglichst in allen Unterrichtsgegenständen gezielt einzusetzen. Die speziellen Übungen sollen in einem engen Bezug zu den jeweiligen Unterrichtsinhalten stehen. Dadurch werden der Wort- und Sprachschatz der Schülerinnen und Schüler gefestigt und die Kommunikationsmöglichkeiten erweitert.

Dabei ist zu beachten, dass der Schwierigkeitsgrad der Übungen aufbauend ist und so Frustration und Abwehrmechanismen vermieden werden. Dieser Weg führt vom Entdecken zur Unterscheidung, weiter zur Identifikation und schließlich zum Verstehen. Gearbeitet wird vorwiegend mit Silben, Wörtern und Sätzen.

Eine weitere Voraussetzung für das Hören lernen ist die Schaffung eines Hörklimas, wozu vor allem eine gut hörbare, natürlich akzentuierte und rhythmisch-melodisch gegliederte Lehrersprache gehört. Durch optimale Sitzordnung, günstige Lichtverhältnisse, angemessene Raumakustik sowie das kommunikative Verhalten der Lehrkräfte und Mitschülerinnen und Mitschüler soll die Sprachwahrnehmung über das Ohr sichergestellt werden. Dabei ist auf die Hörermüdung Rücksicht zu nehmen.

In diesem Zusammenhang spielt auch der eigenverantwortliche Umgang mit der Hörtechnik (elektroakustische, audiotaktile, audiovisuelle und elektronische Hilfsmittel) eine bedeutende Rolle.

Durch Hörübungen sollen das Globalverständnis und das Detailverständnis geschult werden. Hören soll in kommunikative Situationen eingebunden werden, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, verbal oder nonverbal zu reagieren.

Individuelle Sprechförderung

Beim Sprechen sind mehrere Aspekte zu unterscheiden:

  • Strichaufzählung
    der kommunikative Aspekt (Sprechen als Mittel zum Kontakt)
  • Strichaufzählung
    der symbolische Aspekt (Sprechen als Mittel, um Gedanken und Gefühle auszutauschen) und
  • Strichaufzählung
    der technische Aspekt (Zusammenspiel von Atmung, Stimme und Sprechbewegungen)

Für die Sprechentwicklung ist eine gute Hör-/Spracheinstellung wesentlich. Diese Einstellung kann durch Herausfordern, Auffangen und Verstärken des Sprechverhaltens entwickelt werden.

Gute Atemkontrolle, Stimmkontrolle und die Sprechmotorik, Artikulation von Einzellauten und Lautgefügen sowie Sprechbewegungsabläufe müssen sukzessive geübt werden.

Grundlegende Prinzipien im Sprechunterricht sind das Gespräch, die Imitation, das entdeckende Lernverfahren, das rhythmische Sprechen und die Wiederholung sowie die Sicherung des Lautbestandes.

Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS

Phonem- und graphembestimmte Zeichen (phonembestimmtes Manualsystem, Fingeralphabet) und andere Lautgebärden sind weitere Mittel zur Erleichterung des Lesens, der Lautsprachwahrnehmung und des Sprechens.

Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) verwendet neben Mimik und Körperhaltung insbesondere Handzeichen (Gebärden). Die Gebärden sind nach Handform, Handstellung, Ausführungsstelle und Bewegung klar strukturiert und werden regelhaft im so genannten Gebärdenraum ausgeführt. Ziele des Unterrichts sind die Entwicklung eines umfassenden Gebärdenschatzes und der Erwerb einer ausdifferenzierten Grammatik mit eigenen Regeln und die semantischen Regeln im sozial kommunikativen Austausch. Die Auswahl von Gebärden und gebärdeten Texten orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, dem Sprachvermögen der Klasse, sowie den themenbezogenen Verbindungen zu den Fächern Sachunterricht und Deutsch. Von Anfang an soll die Gebärdensprache mit der Schriftsprache in Verbindung gesetzt werden. Anfänglich im Lesen und Gebärden/Fingern von Buchstaben und Blickwörtern, später dann von Sätzen in der ÖGS und der Schriftsprache.

Die Lautsprachbegleitende Gebärde (LBG) stellt keine eigenständige Sprache dar, sondern folgt den syntaktisch-semantischen Regeln und Strukturen der gesprochenen deutschen Sprache. Vorwiegend der Gebärdensprache (ÖGS) entnommene Gebärdenzeichen werden simultan zum Sprechen eingesetzt, um insbesondere gehörlosen Kindern, die Schwierigkeiten mit der Hörentwicklung haben, Wahrnehmung und Gebrauch der gesprochenen Sprache im kommunikativen Prozess zu erleichtern.

Lautsprachunterstützende Gebärde (LUG) ist eine Methode, bei der im Wesentlichen die sinntragenden Worteinheiten mit Gebärden begleitet werden, um den natürlichen Sprechablauf zu sichern.

Wahrnehmungsschulung

Durch die Wahrnehmungsschulung werden die verschiedenen Wahrnehmungsbereiche miteinander verbunden, und ermöglichen ganzheitliches Lernen unter anderem durch:

  • Strichaufzählung
    Unterstützung der sprachlichen Äußerungen durch ein klares Mundbild, Unterstützung der Kommunikation durch Mimik, Gestik und Körpersprache
  • Strichaufzählung
    Schulung aller Sinnesbereiche
  • Strichaufzählung
    ausdrucksvolles, rhythmisch gut gegliedertes und strukturiertes Sprechen

Absehen

Die Schulung des Absehens hat zur Aufgabe, Wortgestalten zu erfassen und so zu helfen, Wahrnehmungsinhalte besser in Zusammenhänge einordnen zu können; die gerichtete visuelle Wahrnehmung wird geschult und mit auditiver Wahrnehmung gegebenenfalls auch mit taktilem Empfinden gekoppelt. Wenn die tragende Funktion des Hörens in der lautsprachlichen Kommunikation nicht vorausgesetzt werden kann, sichern Antlitzgerichtetheit und vermehrte Schriftsprache den Spracherwerbsprozess zusätzlich ab. Dazu müssen gute räumliche und partnerbezogene Voraussetzungen gegeben sein, wie Raumakustik, Lichtverhältnisse, Standort der Gesprächspartner und Abfolge der Gesprächsbeiträge.

Hörstrategien Bildungs- und Lehraufgabe:

Hören ist ein Lernvorgang über viele Jahre der kindlichen Entwicklung und dauert in seiner Wechselwirkung mit dem Lautspracherwerb bis ins Jugendlichenalter. Hörerziehung ist daher als fächerübergreifender Auftrag zu sehen. Durch die unterschiedlichen Hörvoraussetzungen sind Individualisierung und Differenzierung von grundlegender Bedeutung.

Da das Hören nicht nur die Aufnahme von Schallereignissen durch das Innenohr bedeutet, sondern darüber hinaus die Auswertung der Schallereignisse durch das Gehirn, bedürfen sowohl Schülerinnen und Schüler mit peripheren als auch solche mit zentralen Störungen frühzeitig Hilfen, damit die Entwicklung des Hörens, der Verarbeitung und der Sprache und darüber hinaus die Gesamtentwicklung der Schülerinnen und Schüler positiv verlaufen kann. Der Erwerb der Lautsprache hängt von einer adäquaten Wahrnehmung ab.

Im Rahmen der unverbindlichen bzw. verbindlichen Übung lernen die Schülerinnen und Schüler ausgehend von dem Wissen um die eigene Hörbeeinträchtigung kommunikative Situationen in Schule und Alltag besser zu bewältigen.

Lehrstoff:

Hörübungen und Hörstrategien

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Übung des gezielten Einsatzes des Hörvermögens
  • Strichaufzählung
    Ansprechen der eigenen Behinderung
  • Strichaufzählung
    Optimierung des kommunikativen Umfeldes im Hinblick auf die optischen und akustischen Gegebenheiten (Lichtverhältnisse, Raumakustik, Position des Gesprächspartners und der Lichtquelle)
  • Strichaufzählung
    Einsatz und Umgang mit Hörhilfen
  • Strichaufzählung
    Anwendung bestimmter Gesprächstechniken, die das Verständnis erleichtern
  • Strichaufzählung
    Beachten der Körpersprache der Gesprächspartner

Didaktische Grundsätze:

In verschiedenen Arbeitsformen (Rollenspiel, Videoaufnahmen, Interview usw.) erproben die Schülerinnen und Schüler die gemeinsam erarbeiteten Verhaltensweisen und gewinnen so Sicherheit bei der Bewältigung von Gesprächssituationen. Der gezielte Einsatz technischer Hilfsmittel unterstützt dabei die Informationsaufnahme. Angemessene schulische Rahmenbedingungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung von kommunikativen Situationen. Dazu zählen eine kleine Schülergruppe, schalldämmende Maßnahmen, eine gute Beleuchtung, ein entsprechender Sitzplatz, optimale technische Hilfen, Visualisierung in allen Unterrichtsphasen, Strukturierung des Unterrichtes, schriftliche Fixierung schwieriger Begriffe, Wiederholungen und Teilzusammenfassungen und Hörpausen.

Die Beachtung der Körpersprache der Gesprächspartner unterstützt die Kommunikation.

Hörhilfen sind bestmöglich einzusetzen, um den Schülerinnen und Schülern die Entwicklung einer Hörfertigkeit auch bei Störschall zu ermöglichen. Die Prinzipien der Stufen des Hörenlernens (Wahrnehmen, Erkennen, Diskriminieren, Anwenden) müssen in allen Altersstufen berücksichtigt werden.

Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS Bildungs- und Lehraufgabe:

Der interaktiven Entwicklung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) oder lautsprachbegleitenden Gebärde (LBG) unter Berücksichtigung der individuellen Erfahrungen kommt im Unterricht besondere Bedeutung zu.

Ziel ist es, den Schülerinnen und Schüler angemessene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu vermitteln, um ihnen vielfältige Formen der Lebensgestaltung zu eröffnen. Neben dem Erwerb der Gebärde als Mittel der Kommunikation und zur Beschaffung von Informationen, steht die Identitätsfindung der gehörlosen Schülerinnen und Schüler, die damit verbundene Akzeptanz ihrer Gehörlosigkeit (ich bin anders, aber gleichwertig) und die selbstbewusste Anwendung der Gebärde im Mittelpunkt.

Lehrstoff:

Gebärdenvokabular

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Erlernen, Wiederholen und Anwenden des Fingeralphabetes; Bewusstmachen der Handformen
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung, Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Gebärdenwortschatzes
  • Strichaufzählung
    Bedeutung des Mundbildes erkennen
  • Strichaufzählung
    differenzierte Ausdrucksmöglichkeiten für Gefühle, Charaktereigenschaften usw. erwerben
  • Strichaufzählung
    Arbeit mit verschiedenen Medien
  • Strichaufzählung
    Gebärdenlexika kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten eines individuellen Notationssystems für Einzelgebärden

Bei ÖGS:

  • Strichaufzählung
    Erarbeitung von Spezialgebärden (zB Redewendungen, Fachbegriffe und Fremdwörter)
  • Strichaufzählung
    Kennen lernen verschiedener Transkriptions-Systeme

Gebärdensprachgrammatik bei ÖGS

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    gezieltes Aufbauen sowie bewusstes und korrektes Anwenden grammatikalischer Prinzipien
  • Strichaufzählung
    Gebärden in ihre Parameter zerlegen:
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Bedeutung von Handform, Ausführungsstelle und Bewegung, zB Finden von Minimalpaaren (gleiche Handform, gleiche Bewegung jedoch unterschiedliche Ausführungsstelle)
  • Strichaufzählung
    Gebärden sammeln und in Handform, Handstellung, Ausführungsstelle und Bewegung aufgliedern, Wortbild und Mundgestik differenzieren
  • Strichaufzählung
    Übungen zur Direktionalität
  • Strichaufzählung
    Merkfähigkeit im Raum (Personen und Gegenstände im Raum fixieren und durch hinweisende Gebärde wieder abrufen)
  • Strichaufzählung
    Anwenden von Personalpronomen, Fragewörtern, Präpositionen, Modalverben, zB unterschiedliche Satzmimik kennen lernen und verwenden
  • Strichaufzählung
    Zeitformen in der ÖGS
  • Strichaufzählung
    Schriftsprache in ÖGS/ÖGS in Schriftsprache übertragen
  • Strichaufzählung
    Bewusstmachen des Prinzips der Inkorporation
  • Strichaufzählung
    Darstellung von Eigenschaften, Bewegungsgebärden, Zahlen-, Zeit- und Mengenangaben
  • Strichaufzählung
    bewusstes Anwenden von Klassifikatoren, zB:
    • Strichaufzählung
      verschiedene Klassifikatorhandformen sammeln und sortieren
    • Strichaufzählung
      Anordnungen von Objekten
    • Strichaufzählung
      Form- und Größenverhältnisse genau beschreiben
    • Strichaufzählung
      Form- und Größenvariationen miteinander vergleichen
    • Strichaufzählung
      verschiedene Köperteilklassifikatoren anwenden und differenzieren
    • Strichaufzählung
      Pluralangaben mit Klassifikatoren verstehen und anwenden
  • Strichaufzählung
    den Gebärdenraum für Gegenüberstellungen ausnutzen
  • Strichaufzählung
    Fragen stellen und konkret beantworten, Fragemimik beachten
  • Strichaufzählung
    Zeitlinien verstehen und richtig anwenden:
    • Strichaufzählung
      horizontal: Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft
    • Strichaufzählung
      vertikal: zB heranwachsende Kinder
  • Strichaufzählung
    Zeitabläufe/zeitliche Einordnung
  • Strichaufzählung
    Orientierungshilfen verstehen und anwenden, zB räumliche Orientierungsspiele
  • Strichaufzählung
    Steigerungsformen anwenden, zB verschiedene Möglichkeiten nicht-manueller Formen für die Markierung von Steigerungen sammeln und anwenden
  • Strichaufzählung
    die Unterschiede zwischen direkter und indirekter Rede an den manuellen und nicht-manuellen Zeichen erkennen und anwenden
  • Strichaufzählung
    neutrale Oberkörperhaltung bei der indirekten Rede
  • Strichaufzählung
    den Konditionalsatz verstehen und anwenden
  • Strichaufzählung
    kausale und konzessive Sätze mit „trotzdem“, „deshalb“, „Grund“ verstehen und anwenden
  • Strichaufzählung
    den Abschluss einer Tätigkeit mit „fertig“ und „schon“ anzeigen
  • Strichaufzählung
    die manuelle und nicht-manuelle adverbiale Ergänzung anwenden und verstehen
  • Strichaufzählung
    Simultanität der Gebärdensprache verstehen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Nummerungskongruenz bei Richtungsverben vertiefen und anwenden

Gebärdensprachverständnis und gebärdensprachlicher Ausdruck bei ÖGS

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Mitteilungen und Anweisungen verstehen, sachgerecht und vollständig weitergeben, Handlungsabläufe beschreiben
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmen und Produzieren von Gebärden
  • Strichaufzählung
    Erzählungen folgen und nacherzählen können, zB:
    • Strichaufzählung
      Erzählkriterien kennen lernen und anwenden
    • Strichaufzählung
      folgerichtig und lebendig erzählen
    • Strichaufzählung
      Spannungsaufbau und -steigerung erzeugen
    • Strichaufzählung
      aus verschiedenen Perspektiven erzählen
    • Strichaufzählung
      verschiedene Erzähltechniken erlernen und rhetorische Mittel kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Sachthemen erfassen und auswerten sowie Zusammenhänge erkennen und wiedergeben
  • Strichaufzählung
    Fragen verstehen und richtig beantworten
  • Strichaufzählung
    Entscheidungsfragen stellen, die nur mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen verstehen und wiedergeben: zB Beschreiben von Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Verständnis für chronologische Abläufe
  • Strichaufzählung
    Erkennen zweier Dialogpartner in einer erzählten Geschichte
  • Strichaufzählung
    Gefühle und Stimmungen des Gesprächspartners wahrnehmen und eigene Gefühle differenziert ausdrücken
  • Strichaufzählung
    Mimik und körpersprachlichen Ausdruck erkennen, bilden und richtig deuten
  • Strichaufzählung
    unbekannte Gebärden aus dem Kontext klären
  • Strichaufzählung
    Gebärdensprache in medialer Darstellung (zB Wissens- und Informationsgewinn, Identifikation, Beobachtung, Analyse, Unterhaltung)
  • Strichaufzählung
    Dialekte in der Gebärdensprache erkennen und verstehen, verschiedene Gebärdensprachanwender verstehen
  • Strichaufzählung
    Verbesserung des gebärdensprachlichen Ausdrucks
  • Strichaufzählung
    Gesprächskultur entwickeln
  • Strichaufzählung
    Gesprächsführung, zB:
    • Strichaufzählung
      Anwendung verschiedener Gesprächstechniken, die das Verständnis erleichtern
    • Strichaufzählung
      Diskutieren, Argumentieren, Reflektieren
  • Strichaufzählung
    Konflikte und Konfliktbewältigung, zB Verstehen, dass Sprachabsicht und verstanden werden nicht immer übereinstimmen
  • Strichaufzählung
    Verständnis zeigen, zB sich in die Rolle eines anderen hineinversetzen, Ermutigen anerkennen
  • Strichaufzählung
    Unsicherheit bzw. Unklarheit wahrnehmen und durch Mimik und manuelle Markierung äußern
  • Strichaufzählung
    Rollen darstellen

Gehörlosenkultur

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Gesprächsregeln aufstellen und beachten (Kommunikationstaktik)
  • Strichaufzählung
    Nachfragen bei Nichtverstehen
  • Strichaufzählung
    Gesprächspartner ausreden lassen
  • Strichaufzählung
    Kontakt zu erwachsenen Gehörlosen
  • Strichaufzählung
    bewusstes Gestalten des Umfeldes um eine reibungslose Kommunikation zu ermöglichen
  • Strichaufzählung
    besondere Bedürfnisse aufgrund der Gehörlosigkeit erkennen und lernen, deren Erfüllung einzufordern
  • Strichaufzählung
    Bedürfnisse gehörloser und hörender Menschen
  • Strichaufzählung
    gebärdete Kinderliteratur
  • Strichaufzählung
    gehörlose Menschen in Österreich und weltweit, zB:
    • Strichaufzählung
      Verbände und Vereine
    • Strichaufzählung
      verschiedene Gebärdensprachen
    • Strichaufzählung
      Vernetzung von Gehörlosen (verschiedene Organisationen, zB WFD)
  • Strichaufzählung
    gehörlose Menschen in den Medien
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Medien
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Gebärdenkommunikation mit Hilfe von technischen Medien
  • Strichaufzählung
    Kennen lernen von Internetseiten für Gehörlose
  • Strichaufzählung
    Kennen lernen der Unterstützungsmöglichkeiten durch Dolmetscher/innen
  • Strichaufzählung
    Gebärdensprachpoesie, Gehörlosentheater, Veranstaltungen von Gebärdensprachanwender/innen
  • Strichaufzählung
    Gebärdensprachdialekte
  • Strichaufzählung
    Besonderheiten der Gehörlosenkultur kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Gehörlosengeschichte

Didaktische Grundsätze:

In der verbindlichen Übung Therapeutisch-funktionelle Übungen/Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS erfolgt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Österreichischen Gebärdensprache bzw. mit der lautsprachbegleitenden Gebärde.

Beim Erlernen der Österreichischen Gebärdensprache und der lautsprachbegleitenden Gebärde sind das Mundbild und die Mundgestik von zentraler Bedeutung.

Im Rahmen einer Eingangsdiagnostik soll der individuelle Kommunikationsstand der Schülerinnen und Schüler erfasst werden, um eine gemeinsame Kommunikationsgrundlage zu schaffen.

Die Auswahl von Gebärden und Texten orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler dem Sprachvermögen der Klasse sowie den themenbezogenen Verbindungen zu den Fächern Sachunterricht und Deutsch. Von Anfang an soll die Gebärde mit der Schriftsprache in Verbindung gesetzt werden.

In der Sekundarstufe römisch eins ist auf die Steigerung der visuellen Merkfähigkeit, der Feinmotorik und des mimischen Ausdrucks zu achten. Dem Einsatz visueller Medien und multimedialer Technologien kommt besondere Bedeutung zu.

In verschiedenen Arbeitsformen (Rollenspiel, Videoaufnahmen, Interview usw.) erproben die Schülerinnen und Schülern die gemeinsam erarbeiteten Verhaltensweisen und gewinnen so Sicherheit bei der Bewältigung von Gesprächssituationen.

Lebens- und Identitätskunde Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Fach Lebens- und Identitätskunde werden Inhalte aufgegriffen und bearbeitet, die durch die Lebenswirklichkeit der hörbeeinträchtigten Kinder und Jugendlichen bestimmt sind. Es geht um Aspekte des Schulalltags und darüber hinaus auch um die Situation hörbeeinträchtigter Menschen. Die Auseinandersetzung mit den Ursachen und Auswirkungen der eigenen Hörbeeinträchtigung bewirkt zunehmend eine realistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Um hörbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen die Integration in die hörende Gesellschaft zu erleichtern, brauchen sie Informationen über die ihnen zustehenden Hilfen und Rechte. Die genaue Kenntnis der historischen Entwicklung soll gegenwärtige Strömungen verdeutlichen und zur Identitätsbildung beitragen. Die Einbeziehung erwachsener Hörbeeinträchtiger kann die schulische Arbeit wesentlich bereichern.

Lehrstoff:

Lebens- und Identitätskunde

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über das Hören
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen von Hörbeeinträchtigungen
  • Strichaufzählung
    Hörtechnische Hilfen
  • Strichaufzählung
    Integration Hörbeeinträchtigter in die Gesellschaft
  • Strichaufzählung
    hörbeeinträchtigte Menschen in der Geschichte
  • Strichaufzählung
    Geschichte der Hörbeeinträchtigtenbildung
  • Strichaufzählung
    Gemeinschaften Hörbeeinträchtigter
  • Strichaufzählung
    Gehörlosenkultur und Gebärdensprachgemeinschaft
  • Strichaufzählung
    verschiedene Kommunikationsmittel im Vergleich
  • Strichaufzählung
    Hörbeeinträchtigte in Partnerschaft und Familie
  • Strichaufzählung
    die Rolle des Dolmetschers/der Dolmetscherin im Leben hörbeeinträchtigter Menschen
  • Strichaufzählung
    die Rolle des Dolmetschers im Leben hörbeeinträchtigter Menschen
  • Strichaufzählung
    Literatur und Filme von und über Hörbeeinträchtigte
  • Strichaufzählung
    hörbeeinträchtigtenspezifische Hilfen, Filme, TV-Sendungen usw.

Didaktische Grundsätze:

Hörbeeinträchtigte Kinder hörbeeinträchtigter Eltern wachsen unter anderen kommunikativen Voraussetzungen auf, als hörbeeinträchtigte Kinder hörender Eltern.

Die Thematisierung der Hörbeeinträchtigung im Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu einer realistischen Selbsteinschätzung, zu Selbstbewusstsein, zu Selbstvertrauen und zu sozialer Kompetenz verhelfen. Dazu trägt ebenso die Vermittlung positiver Vorbilder und Leistungen hörbeeinträchtigter Menschen bei. Dabei sind die kommunikativen Voraussetzungen im jeweiligen sozialen Umfeld zu berücksichtigen.

Im Unterricht wird von unterschiedlichen alltäglichen Erfahrungen, Erlebnissen, Fragen, Erwartungen, Bedürfnissen und Verhaltensweisen der Schülerinnen und Schüler ausgegangen.

Die Begegnung und die Kontaktpflege sowohl mit hörbeeinträchtigten als auch mit hörenden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen fördern eine realistische Einschätzung und die Akzeptanz und Entfaltung der individuellen Möglichkeiten.

Gemeinsame schulische und außerschulische Veranstaltungen, Kooperation mit sowie das Engagement in Vereinen führen zu vielfältigen persönlichen Erfahrungen.

Beispiele aus Literatur, Kunst, Politik, Musik, Film usw. informieren über Persönlichkeiten, Vorbilder und Lebenswege hörbeeinträchtigter Menschen.

9. ERGÄNZENDE AUSFÜHRUNGEN ZU DEN PFLICHTGEGENSTÄNDEN, DEN VERBINDLICHEN UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN SOWIE DEN FREIGEGENSTÄNDEN DER VORSCHULSTUFE, GRUNDSCHULE UND MITTELSCHULE

9 A) VORSCHULSTUFE

VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage A, Sechster Teil, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:

Sachbegegnung Lehrstoff:

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    altersgemäße Auseinandersetzung mit der Gehörlosigkeit oder hochgradigen Schwerhörigkeit
  • Strichaufzählung
    Thematisierung der Bedeutung des Hörens bzw. der Auswirkungen einer Hörbeeinträchtigung
  • Strichaufzählung
    Akzeptanz der Hörhilfen

Erfahrungs- und Lernbereich Technik

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Handhabung der technischen Hörhilfen

Didaktische Grundsätze:

Die Schülerinnen und Schüler benötigen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung des Lehrstoffes. Es ist daher eine Auswahl von Inhalten (Schwerpunkten) zu treffen, an Hand derer, die vorgegebenen Lernziele erreicht werden können.

Große Bedeutung hat dabei die sprachliche Aufbereitung von Tätigkeiten, Ereignissen und Erlebnissen.

Damit soll ein übergreifender Aufbau bzw. eine Erweiterung des Wortschatzes (Begriffsbildung) unter besonderer Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit und unter Berücksichtigung der individuellen kommunikativen Kompetenz ermöglicht werden.

Sprache und Sprechen, Hören, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben

Lehrstoff:

Situationsbezogenes Sprachhandeln

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Individueller Sprachaufbau durch Zeichnungen, Fotos, Tagebücher

Miteinander sprechen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Elemente der verbalen und nonverbalen Kommunikation kennen und anwenden lernen
  • Strichaufzählung
    Kontakt aufnehmen, sich dem Gesprächspartner zuwenden

Bewältigung und Klärung von Emotionen durch Sprache

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Gefühle, Empfindungen und Emotionen über Gestik und Mimik deuten und ausdrücken lernen

Wahrnehmung1

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Beschriftung der näheren Umgebung
  • Strichaufzählung
    unterstützende Symbolsysteme kennen lernen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Manualsysteme (Fingeralphabet, PMS, usw.) kennen lernen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Dokumentation des Sprachschatzes

_________________

1Siehe verbindliche Übung „Therapeutisch funktionelle Übungen“ Hörerziehung bzw. verbindliche Übung „Therapeutisch funktionelle Übungen“ Gebärdensysteme

Didaktische Grundsätze:

Der Aufbau und die Erweiterung der Sprachkompetenz richten sich nach den primär vorhandenen individuellen Sprachvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.

In der kommunikativen Begegnung kann es zu Fehleinschätzungen von Informationen und Situationen kommen, da entweder der sprachliche Inhalt unvollständig realisiert wird oder die emotionale Bedeutsamkeit des Gesagten nicht zum Tragen kommt. Daher benötigen gehörlose und hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler vermehrt sprachliche Zuwendung und Erklärungen. Die aktive Teilnahme des Kindes an kommunikativen Prozessen muss gezielt unterstützt und gefördert werden.

Kompensatorische Fertigkeiten wie Absehen, die Anwendung von Hörstrategien, Zeichensystemen und vibro-taktilen Kommunikationshilfen sind zu entwickeln und zu erweitern.

Die Schrift als stabiles visuelles Zeichensystem sollte so früh wie möglich angebahnt werden.

Mathematische Früherziehung Didaktische Grundsätze:

Mathematisches Denken ist eng mit persönlicher Erfahrung und Sprachverständnis verbunden. Eine eingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeit kann das Erfassen und Herstellen von Beziehungen und Ereignissen sowie die Bildung zeitlicher, ursächlicher und bedingungsmäßiger Verknüpfungen erschweren.

Daher sind mathematische Begriffe und Sachzusammenhänge unter Berücksichtigung der persönlichen Erfahrungen und der sprachlichen Kompetenz der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers zu erarbeiten und zu festigen.

Rhythmisch-musikalische Erziehung Bildungs- und Lehraufgabe:

Rhythmisch-musikalische Erziehung in der Vorschulstufe versteht sich als integraler Bestandteil zur Entwicklung der kindlichen Gesamtpersönlichkeit. Ihre grundlegenden Mittel sind Bewegung und Musik mit ihren Elementen Zeit, Raum, Kraft und Form sowie Stimme, Bewegung und Materialien.

Die Aufgaben der Rhythmisch-musikalischen Erziehung der Vorschulstufe bestehen in

  • Strichaufzählung
    der Anbahnung bzw. Erweiterung der Handlungskompetenzen im motorischen, sensorischen kognitiven, sprachlichen und sozial-emotionalen Bereich
  • Strichaufzählung
    der Förderung von gruppendynamischen Prozessen
  • Strichaufzählung
    der Entdeckung und Entfaltung von individuellen Begabungen
  • Strichaufzählung
    der Förderung von Kreativität
  • Strichaufzählung
    der Weckung von Neugierde
  • Strichaufzählung
    der Förderung der Bewegungsfreude

Lehrstoff:

Ordnungsaufgaben

Beispielsweise

  • Strichaufzählung
    im freien und beschränkten Raum
  • Strichaufzählung
    mit unterschiedlichen Materialien und Geräten
  • Strichaufzählung
    bewusstes Ordnen und Gruppieren
  • Strichaufzählung
    Aktivität – Ruhe/ Spannung - Entspannung

Reaktionsaufgaben

Beispielsweise

  • Strichaufzählung
    anhalten, unterbrechen und ändern von Bewegungen
  • Strichaufzählung
    auf rhythmische Motive antworten

Konzentrationsaufgaben

Beispielsweise

  • Strichaufzählung
    akustische, visuelle, taktile und motorische Übungen

Kreatives Gestalten

Beispielsweise

  • Strichaufzählung
    verschiedene eigenständige Bewegungs- und Gestaltungsmöglichkeiten finden und erproben
  • Strichaufzählung
    Entwicklung der Ausdrucksfähigkeit

Soziale Aufgaben

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Körperkontakt
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung des Körperschemas

Gedächtnisaufgaben

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    akustische und visuelle Übungen zur Serialität

Grundlegung von Begriffen durch das Erleben und Gestalten der rhythmischen Elemente Raum, Zeit, Kraft und Form

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    groß – klein, vor – hinter, schnell – langsam, schwer – leicht, Kreis – Gerade, Sprechen und Singen – Gebärden
  • Strichaufzählung
    die Freude am Sprechen und Singen/Gebärden wecken und fördern
  • Strichaufzählung
    Grundlegung eines Repertoires an Reimen und Liedern
  • Strichaufzählung
    Metrum, Rhythmus und Melodie erleben
  • Strichaufzählung
    die Stimme/Gebärde richtig gebrauchen
  • Strichaufzählung
    gemeinsame Gestaltung von Musik, Bewegung und Pantomime

Erste Erfahrungen mit Klangerzeugern und Musikinstrumenten

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Experimentieren mit Klangerzeugern und einfachen Instrumenten
  • Strichaufzählung
    Herstellen von Geräuschinstrumenten
  • Strichaufzählung
    Kennen lernen von Musikinstrumenten
  • Strichaufzählung
    Geräusche, Klänge und Motive imitieren, variieren und erfinden
  • Strichaufzählung
    Einsetzen der Instrumente für Klangbilder, Improvisation, einfache Liedbegleitung, Klanggeschichten

Anbahnen des Verständnisses für Notation

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Erkennen der Möglichkeit, akustische bzw. vibro-taktile Wahrnehmungen optisch zu fixieren
  • Strichaufzählung
    Zuordnen entsprechender Symbole für Instrumente, Klänge, Geräusche und für kurze rhythmische oder melodische Motive
  • Strichaufzählung
    Hören bzw. Spüren von Geräuschen, Tönen und Musik
  • Strichaufzählung
    einfache Tänze erlernen, Teile von Tänzen selber erfinden

Didaktische Grundsätze:

Aktivitäten mit Musik und Bewegung sollen aus den kindlichen Erfahrungsbereichen erwachsen. In spielerischer Form sollen die Kinder mit Rhythmisch-musikalischer Erziehung vertraut gemacht werden. Die gemeinsame Begegnung mit Musik und Bewegung soll in einer entspannten Atmosphäre stattfinden.

Eine grundlegend prozessorientierte Unterrichtsgestaltung erfordert bei der Planung die tägliche Begegnung mit Musik und Bewegung unter Einbeziehung geeigneter spürbarer Instrumente, visueller Hilfen und anderer Medien.

Bewegung und Sport, Spiel Lehrstoff:

Orientierung, Körperbeherrschung, Spiele

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Gleichgewichtsübungen
  • Strichaufzählung
    Körperwahrnehmung und Körperbeherrschung
  • Strichaufzählung
    Raum- und Geländeorientierung
  • Strichaufzählung
    Partner- und Gruppenspiele
  • Strichaufzählung
    Darstellendes Spiel

Didaktische Grundsätze:

Damit sich die Kinder am Unterricht aktiv beteiligen können, ist ein geeigneter Ordnungsrahmen vorzugeben. Bei Bedarf sind optische Signale zu verwenden.

Spielregeln sind kindgerecht und entsprechend der Hörbeeinträchtigung zu vermitteln.

Verkehrserziehung Lehrstoff:

Wahrnehmung, Orientierung

  • Strichaufzählung
    Ausbildung der kompensatorischen Fähigkeiten in Bezug auf die Wahrnehmung
  • Strichaufzählung
    Richtungshören
  • Strichaufzählung
    Raumorientierung

Didaktische Grundsätze:

Da aufgrund der Hörbeeinträchtigung das Richtungshören stark eingeschränkt oder überhaupt nicht funktionsfähig ist, kommt der räumlichen Orientierung eine besondere Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Hörbeeinträchtigung muss besonders auf die erhöhte Gefahrensituation als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer hingewiesen werden. So müssen besondere Gefahrenquellen, die von Hörenden unbewusst wahrgenommen werden, mit anderen Sinnesmodalitäten aufgenommen und erkannt werden. Mithilfe visueller Kompensationsmöglichkeiten zur Rundum-Übersicht und zur Einschätzung räumlicher Gegebenheiten soll selbständiges, verkehrssicheres Verhalten erlernt, geschult und differenziert trainiert werden.

9 B) GRUNDSTUFE römisch eins UND II; SEKUNDARSTUFE I

PFLICHTGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 134 aus 1963,, Anlage A, Siebenter Teil sowie Anlage 1 Sechster Teil der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, Artikel eins, des NMS-Umsetzungspakets, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,, in der jeweils geltenden Fassung, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:

Sachunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Zur sprachlichen Sicherung von Sachthemen werden erlernte Sprachformen und -inhalte aus dem Deutschunterricht bewusst verwendet. Zugleich bilden diese Themen Sprachanlässe für die Erarbeitung und Übung von neuen Sprachformen und -inhalten. Durch Betrachten, Beobachten, Hantieren, Experimentieren und Vergleichen werden die Kinder vom anschaulichen zum formalen Denken geführt, wobei zunehmend das Verstehen abstrakter Zusammenhänge angestrebt wird. Die beeinträchtigte auditive Wahrnehmungsfähigkeit hat häufig Auswirkungen auf die psychosoziale Entwicklung. Einsichten in soziale Bezüge und der Zugang zu den Verhaltensregeln der Gesellschaft können dadurch erschwert sein. Der Unterricht soll daher dazu beitragen, die Sozialkompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln bzw. zu erweitern.

Vor allem in der Grundstufe römisch eins werden die Kinder zur Hygiene im Umgang mit Hörhilfen und zu geeigneten Maßnahmen zur Erhaltung des Hörvermögens sowie zur speziellen Pflege des äußeren Gehörgangs angeleitet. Gleiches gilt für die Funktionserhaltung und Pflege der technischen Hörhilfen.

Lehrstoff:

Personal- und Sozialkompetenz

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit der individuellen Hörbeeinträchtigung und den speziellen Lernmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von persönlichen Lernstrategien
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Pflege von emotionalen und sozialen Beziehungen
  • Strichaufzählung
    Entwicklung und Erweiterung von adäquaten Sozial- und Handlungskompetenzen
  • Strichaufzählung
    Verbesserung der Kommunikationstechniken

Didaktische Grundsätze:

Siehe dazu auch didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation.

Der Wortschatz für den Sachunterricht ist sukzessiv aufzubauen und zu festigen, wobei sich die Unterrichtssprache am Sprachvermögen der einzelnen Schüler ausrichtet. In einem ausgewogenen Wechsel von Konzentration und Entspannung sollen verschiedene Wahrnehmungsbereiche so aufeinander bezogen werden, dass ganzheitliches Lernen mit allen Sinnen möglich ist.

Die Verbindung von Kind- und Sachorientierung muss sich in altersgemäßen fach- und behinderungsspezifischen Lehr- und Lernmethoden zeigen.

Deutsch / Lesen / Schreiben / Kommunikation bzw. Deutsch / Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Deutsch/Lesen/Schreiben/Kommunikation bzw. Deutsch/Kommunikation hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit so zu fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für ihre schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird.

Somit kommt dem Spracherwerb und der Kommunikation - basierend auf Gesprächsführung, Dialog und rhythmisch-musikalischer Erziehung - eine zentrale Stellung zu. Sprachkompetenz in lautsprachlicher bzw. gebärdlicher Form entwickelt sich aus dem sozialen, kommunikativen Beziehungsgeflecht von Frage und Antwort, des Mitteilen - Wollens und des gegenseitigen Interesses. Spracherwerb findet darüber hinaus in allen anderen Unterrichtsgegenständen statt und erfordert eine Vernetzung mit dem Gegenstand Deutsch. Die schwerpunktmäßige Auswahl der Lehrinhalte richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen der Kinder.

Durch den gezielten Auf- und Ausbau der Sprachkompetenz soll den Schülerinnen und Schülern die erfolgreiche Bewältigung ihrer Schullaufbahn ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen die Grundlagen für einen weiterführenden vertiefenden Spracherwerb geschaffen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    wesentliche Vorgänge in der sprachlichen Umgebung verstehen,
  • Strichaufzählung
    darauf sprachlich angemessen reagieren,
  • Strichaufzählung
    ihre Bedürfnisse und Interessen ausdrücken und sich in die Gemeinschaft einbringen können.

Der Erwerb von kommunikativer Kompetenz ist dabei zentraler Lernbereich.

Das Gespräch und der Dialog sind wesentliche Elemente beim Spracherwerb und nehmen mit ihren kommunikativen und verständniserweiternden Funktionen insbesondere in der Grundschule breiten Raum ein.

Zur Unterstützung des Worterwerbs, der Inhaltserarbeitung und der Erweiterung des Wortschatzes wird Sprache in kognitiv angemessener Weise angeboten. Durch Versprachlichung und interaktive Umsetzung von Unterrichtssituationen werden Sprachkompetenz und Wissen aufgebaut, erweitert und gefestigt.

Frühzeitig ist die Schrift kommunikativer Bestandteil des Spracherwerbs und der Gesprächserziehung.

Die Verknüpfung der sprachlichen, sprachformalen und sprachpragmatischen Arbeit mit Hörerziehung, Förderung des auditiven Gedächtnisses für Sprache, individueller Sprechförderung, rhythmisch-musikalischer Erziehung und Absehen ist für die lautsprachliche Förderung unerlässlich.

Die Basis für den hörgerichteten Spracherwerb sind die drei Säulen Hörerziehung, Gesprächserziehung und rhythmische Erziehung.

Bei gebärdensprachlicher Förderung durch Manual- und Gebärdensysteme oder ÖGS ist die Schulung des visuellen Gedächtnisses und der Körpersprache, der Mimik und der Gestik, der Aufbau von Blickkontakt und das Erlernen von Gebärden eine wesentliche Voraussetzung der interaktiven Kommunikation.

Die in der Grundschule beginnende Thematisierung der Hörbehinderung im Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu einer realistischen Selbsteinschätzung, Identitätsfindung, zu Selbstbewusstsein, zu Selbstvertrauen und zu sozialer Kompetenz verhelfen.

Lehrstoff:

Sprechen/rhythmisches Sprechen

a) beim hörgerichteten Spracherwerb

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Sprechfreude und individuelle Sprach- und Sprechfähigkeit aufbauen und weiterentwickeln
  • Strichaufzählung
    richtiger Gebrauch der Sprechstimme
  • Strichaufzählung
    Artikulation
  • Strichaufzählung
    Erlernen der richtigen Atemtechnik
  • Strichaufzählung
    Lautier- und Stimmbildung
  • Strichaufzählung
    Übungen mit elektroakustischen Hörhilfen

b) beim hörgerichteten und gebärdensprachlichen Spracherwerb

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    basale Schulung der Motorik
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung von Lauten und Lautverbindungen
  • Strichaufzählung
    Mitteilungsbedürfnis erhalten und fördern
  • Strichaufzählung
    Ermutigen zum Nachfragen
  • Strichaufzählung
    bewegungsrhythmische und sprechrhythmische Übungen
  • Strichaufzählung
    Informationen aufnehmen, verarbeiten und folgerichtig weitergeben
  • Strichaufzählung
    Konfliktsituationen sprachlich angemessen bewältigen
  • Strichaufzählung
    situationsgerechte Spontansprache verwenden
  • Strichaufzählung
    Äußern von Gefühlen, Befindlichkeiten und Sachverhalten
  • Strichaufzählung
    Verwendung optischer, kinästhetischer und vibratorischer Komponenten der Sprache
  • Strichaufzählung
    Zuordnung der Laute zu den entsprechenden Schriftzeichen
  • Strichaufzählung
    Sprechen steht stets in enger Verbindung mit dem Schreiben

Wortschatz:

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Wortbedeutung: Erschließen von Wortbedeutungen aus der Sprachhandlungssituation, aus Texten und aus Satzzusammenhängen
  • Strichaufzählung
    Alltagswortschatz (aktiv und passiv) erwerben, erweitern und differenzieren
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten von neuen Wörtern, zB mit Hilfe von Lautveränderungen, Wortzusammensetzungen
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Erweiterung eines altersgemäßen Fachwortschatzes
  • Strichaufzählung
    Redewendungen

Lesen:

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Lesefreude und Leseinteresse wecken und fördern
  • Strichaufzählung
    Lesetechnik an individuellen Lesetexten erarbeiten und festigen
  • Strichaufzählung
    Automatisieren der Lesefertigkeit
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit Textinhalten, Textstrukturen und Textfunktionen
  • Strichaufzählung
    sinnerfassende und zunehmend selbständige Auseinandersetzung mit Textinhalten
  • Strichaufzählung
    Texterschließung
  • Strichaufzählung
    Kontrolle des sinnerfassenden Lesens

Verfassen von Texten:

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes
  • Strichaufzählung
    Verfassen von Mitteilungen
  • Strichaufzählung
    Niederschriften von Erlebnissen und Ereignissen
  • Strichaufzählung
    Texte spontan, situationsbezogen, mit und ohne Gestaltungshilfen erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Überarbeitung von Texten
  • Strichaufzählung
    Reflexion von Texte
  • Strichaufzählung
    Darstellen und Erklären
  • Strichaufzählung
    Beschreiben und Vergleichen

Rechtschreiben:

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    kontinuierlicher Aufbau und Erweiterung des Wortschatzes
  • Strichaufzählung
    orthografische Schreibweise
  • Strichaufzählung
    Erkennen und Einprägen besonderer Schreibweisen durch häufiges Schreiben
  • Strichaufzählung
    Erschließen unbekannter Wörter
  • Strichaufzählung
    Rechtschreibhilfen wie Wörterlisten, Wörterbücher, Nachschlagewerke

Sprachbetrachtung:

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    möglichst frühes Erlernen und Internalisieren grundlegender grammatikalischer Begriffe
  • Strichaufzählung
    Grundfunktionen der Sprache (Frage, Aussage und Aufforderung)
  • Strichaufzählung
    Regeln erfassen, anwenden, präzisieren und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Wortschatzübungen
  • Strichaufzählung
    Zeitformen erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Automatisieren sprachlicher Strukturen

Sprachentwicklung (Spracherwerb und Kommunikation) Grundstufe römisch eins und II

Sprechen/Kommunizieren, Handeln und Gespräche führen:

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Erzählen und Zuhören
  • Strichaufzählung
    Informationen geben und erfragen
  • Strichaufzählung
    Miteinander sprechen/kommunizieren
  • Strichaufzählung
    verständlich und ausdrucksvoll sprechen/kommunizieren
  • Strichaufzählung
    soziale Kontakte und Beziehungen herstellen und pflegen
  • Strichaufzählung
    Wünsche, Bitten, Gefühle und Meinungen äußern und ausdrücken
  • Strichaufzählung
    kontinuierliche Erweiterung und Sicherung der Sprachkompetenz

Grammatikalische Grundstrukturen:

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Bezeichnungen für Personen und Dinge durch Pronomen ersetzen
  • Strichaufzählung
    Einzahl und Mehrzahl
  • Strichaufzählung
    Wort- und Satzarten
  • Strichaufzählung
    Zeitformen
  • Strichaufzählung
    Verben mit festen Präpositionen gebrauchen
  • Strichaufzählung
    die „Haben“ – Perspektive vielfältig anwenden
  • Strichaufzählung
    die „Sein“ – Perspektive vielfältig anwenden
  • Strichaufzählung
    Gegenwärtiges, Vergangenes und allenfalls Zukünftiges erfassen, erfragen, ausdrücken und darstellen
  • Strichaufzählung
    das Präteritum als Darstellungsform für Vergangenes

Erarbeiten, Festigen und Erweitern von sprachlichen Ausdrucksformen:

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Tätigkeiten, Eigenschaften, Handlungen und Handlungsabläufe beschreiben
  • Strichaufzählung
    Zustände und Eigenschaften ausdrücken, erfragen und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Lageveränderungen ausdrücken und erfragen
  • Strichaufzählung
    Gegensätze, Einschränkungen und Alternativen erfassen
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Begriffshierarchien
  • Strichaufzählung
    ungegliederte und unbestimmte Mengen bezeichnen
  • Strichaufzählung
    Häufigkeiten präzisieren
  • Strichaufzählung
    nach Personen und Dingen fragen
  • Strichaufzählung
    nach dem Grund fragen bzw. eine Begründung geben
  • Strichaufzählung
    Zeitangaben (Uhrzeit usw.) erfragen und ausdrücken
  • Strichaufzählung
    Orts- und Richtungsangaben erfragen und verwenden
  • Strichaufzählung
    Bitten und Aufforderungen versprachlichen, verstehen und darauf eingehen
  • Strichaufzählung
    Besitz- und Zugehörigkeitsverhältnisse klären und zum Ausdruck bringen
  • Strichaufzählung
    Beziehungen zu Personen erfassen und ausdrücken
  • Strichaufzählung
    Funktionen von Dingen erfassen und ausdrücken
  • Strichaufzählung
    logische Verknüpfungen erfassen und ausdrücken
  • Strichaufzählung
    detaillierte und umfassende Informationen einholen
  • Strichaufzählung
    Vermutungen, Absichten und Zustandsänderungen erfassen und sprachlich ausdrücken
  • Strichaufzählung
    sicheres Wissen von Vermutungen unterscheiden
  • Strichaufzählung
    Formulierungen für bestimmte Sprechanlässe kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Redewendungen kennen lernen und anwenden
  • Strichaufzählung
    eigene Meinung äußern, Stellung nehmen
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen

Identitätsentwicklung:

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Persönlichkeitsentwicklung
  • Strichaufzählung
    Selbsteinschätzung
  • Strichaufzählung
    Förderung des Selbstbewusstseins
  • Strichaufzählung
    Steigerung der sozialen Kompetenz
  • Strichaufzählung
    Vorgeben oder Anbieten einer Sprecherrolle
  • Strichaufzählung
    Steigerung der kommunikativen Kompetenz

Hörhilfen:

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    wir brauchen unterschiedliche Hilfen
  • Strichaufzählung
    Annehmen und Anwenden von Hilfsmitteln und unterstützenden Medien

Zusammenleben in verschiedenen Gemeinschaften:

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    über sich selbst und die eigene Familie (Familiensituation) sprechen
  • Strichaufzählung
    eigene Gefühle wahrnehmen und ausdrücken
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit der eigenen Hörbeeinträchtigung
  • Strichaufzählung
    hörende und nicht hörende Menschen in meiner Umgebung
  • Strichaufzählung
    verstehen, verstanden werden und einander verstehen - nicht verstehen und nicht verstanden werden (Dialog- und Beziehungsfähigkeit)
  • Strichaufzählung
    Strategien zur Konfliktlösung
  • Strichaufzählung
    meine Sprache - ich kann mich auf viele Arten ausdrücken

Klasse/Schule:

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Zusammengehörigkeit
  • Strichaufzählung
    Sitzordnung
  • Strichaufzählung
    besondere Räume in der Schule
  • Strichaufzählung
    Wohnen im Internat
  • Strichaufzählung
    Schulweg/Schülertransport

Soziales Umfeld:

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Verhalten im Straßenverkehr
  • Strichaufzählung
    Freizeitgestaltung
  • Strichaufzählung
    Gruppenzugehörigkeit
  • Strichaufzählung
    Vereine
  • Strichaufzählung
    Kontakte mit Hörenden

Menschen, die mich unterstützen:

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Akustikerin bzw. Akustiker
  • Strichaufzählung
    HNO-Arzt
  • Strichaufzählung
    Therapeutin bzw. Therapeut

Didaktische Grundsätze:

Sprechen/rhythmisches Sprechen

Beim lautsprachlichen bzw. hörgerichteten Unterricht bilden Hören, Sprache und Sprechen eine Einheit.

Durch die natürliche reflektierte Sprache des Lehrers, bei der die prosodischen Merkmale in ihrer Gesamtheit und die dynamische Gestaltung deutlich werden, ist es dem Kind möglich, sprachliche Strukturen zu erlernen und zu festigen, sein eigenes Sprechen zu gliedern, zu kontrollieren, seine Sprechverständlichkeit zu erhöhen, das Sprachgedächtnis zu trainieren und das Sprachverständnis zu steigern. Die Fähigkeit zur Selbstkontrolle des eigenen Sprechens wird ausgebaut.

In handlungsorientierten, wirklichkeitsnahen und motivierenden Sprachsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler zur sprachlichen Bewältigung von Alltagssituationen und schrittweise zur Beherrschung von Sprache geführt werden. Ausgehend vom dialogischen Prinzip sollen die Kinder lernen, frei zu kommunizieren. Überforderung wie auch sprachliche Einengung sind zu vermeiden.

Der Einsatz von visuellen Medien ist von großer Bedeutung. Rollenspiele sind ein wichtiges methodisches Mittel zur Bewältigung von Sprechsituationen. Durch individuelle Sprechförderung erwerben und festigen die Schülerinnen und Schüler ihre Artikulation.

Das Phonembestimmte Manualsystem sowie taktile und akusto-vibratorische Empfindungen werden individuell und situationsabhängig zur Lautanbahnung zur Sprechkontrolle und zur Korrektur von Sprechfehlern eingesetzt.

Die rhythmische Durchgliederung der Wort- und Schriftsprache fördert das flüssige und verständliche Sprechen und ist bei hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern ein wesentliches Unterrichtsprinzip.

Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS

Für den Unterricht in Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS siehe didaktische Grundsätze für die verbindlichen Übungen Manual- und Gebärdensysteme.

Lesen

Vereinfacht gestaltete Texte erleichtern zunächst den inhaltlichen Zugang zum Lesen. Zunehmend sollen sie aber durch altersadäquate Texte ersetzt werden. Durch kurze und überschaubare Lesestücke, die sowohl Erlebnisse einzelner Kinder oder der Klassengemeinschaft als auch Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände berücksichtigen, sollen die Schülerinnen und Schüler zum sinnerfassenden Lesen geführt werden. In weiterer Folge werden zunehmend komplexere Texte im Unterricht eingesetzt. Diese müssen dem jeweiligen Sprachstand, aber auch der kognitiven und der sozial-emotionalen Entwicklung der Kinder angepasst werden.

Verfassen von Texten

Der Text ist ein wesentliches Informations- und Mitteilungsmedium für Hörbeeinträchtigte und bedarf gezielter Unterstützung. Auch hierbei gilt die Orientierung am persönlichen Bezug sowie an der Erlebnis- und Handlungsorientierung. Vor allem in der Grundschule sind zum Beispiel Tagebuchtexte und andere selbst verfasste Texte sehr hilfreich. Sie ermöglichen Kommunikation, auch wenn eine noch nicht ausreichende Sprachkompetenz vorhanden ist, motivieren zum Lesen und zum Schreiben, können Grundlage für Hör- und Sprachübungen aller Art sein.

Rechtschreiben

Die Rechtschreibung muss immer auch visuell abgesichert werden. Das Schriftbild gewährt sichere Gestaltqualitäten der Wörter und hilft bei der Gliederung von Wortbildern, Satzteilen und Satzstrukturen. Wiederholtes, kontrolliertes Einprägen und Niederschreiben ganzer Wörter und Wortgruppen fördern das Entstehen gesicherter visueller und motorischer Leitbilder. Mit dem Zuwachs an Sprachwissen und Sprachverständnis eignen sich die Schülerinnen und Schüler auch Unterscheidungskriterien für die Rechtschreibung an.

Das Führen von Wortlisten, Wörterheften, Tagebüchern und in weiterer Folge die Verwendung von Wörterbüchern ist ein wesentlicher Bestandteil im Rechtschreibprozess.

Sprachbetrachtung

Voraussetzung für die Erweiterung und Sicherung von Sprachkompetenz bildet ein gesichertes Grundgerüst von sprachlichen Inhalten und Strukturen, die sich aus Sprechhandlungen und Gesprächen ergeben. Dabei muss der kommunikative Aspekt von Sprache sowie die lebensnahe Sprachanwendung im Vordergrund stehen.

Die Anwendungsmöglichkeiten syntaktischer Strukturen und die Differenzierungsmöglichkeiten von Begriffen sollen mit Unterstützung geeigneter Medien aufgezeigt werden. Einheitliche Symbole, Farben, topografische Anordnung und grammatische Begriffe dienen der Veranschaulichung und erleichtern das Erfassen sprachlicher Strukturen und Inhalte. Die erarbeiteten Lerninhalte werden durch zyklische oder aktuelle Wiederverwendung sowie durch Verknüpfung mit anderen Lerninhalten geübt und gefestigt. Hör-, Sprech- und Abseherziehung ergänzen die Sprachförderung.

Ein wichtiges Unterrichtsprinzip ist daher die Gesprächserziehung. Hier ist Raum für persönliche Erlebnisse, Fragen, Informationen, Austausch von Gefühlen und Meinungen. Handlungs- und erlebnisorientierter Unterricht ist ebenso eine Voraussetzung für die Motivation zur sprachlichen Kommunikation wie lebens- und zeitnahe Themen. In jeder kommunikativen Situation benutzt die Lehrkraft die volle Sprache, die der kommunikativen Kompetenz der Schülerin oder des Schülers angepasst ist. Sofern hörbeeinträchtigte Kinder die Vollsprache nicht ausreichend verstehen können, müssen sprachstrukturelle Hilfen angeboten werden. Vielfältiges Übungs- und Anschauungsmaterial soll dabei zur Anwendung kommen.

Der Rhythmus der Sprache stellt beim hörgerichteten Spracherwerb neben Gespräch und Dialog ein zentrales Element der Sprachspeicherung dar. Dadurch wird nicht nur das Hören geschult, sondern auch das Gedächtnis für Sprache trainiert. Sowohl bei Lehrkräften, als auch bei den Schülerinnen und Schülern muss besonderer Wert auf die Verdeutlichung der prosodischen Merkmale gelegt werden, da durch sie ein hohes Maß an Sprachverstehen gewährleistet wird. Beim Spracherwerb durch Manual- und Gebärdensysteme oder ÖGS sind dagegen neben Gespräch und Dialog die Mimik, die Direktionalität, die Inkorporation und die Simultaneität von besonderer Bedeutung.

Identitätsentwicklung

Die Identitätsentwicklung hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Die gesamtpersönliche Entwicklung wird auch vom familiären Umfeld geprägt. Die Beziehungsnahme hat entscheidenden Einfluss auf die Identitätsentwicklung. Die Art der Beziehungsnahme und des kommunikativen Verhaltens im familiären Umfeld prägen die individuelle Entwicklung des hörbeeinträchtigen Kindes. Dabei ist von Bedeutung, dass das hörbeeinträchtige Kind in seinem Lebensumfeld sozial eingebunden ist und seine kommunikativen Voraussetzungen entsprechende Bedingungen vorfindet. In gleicher Weise beeinflusst die Entscheidung über den schulischen Förderweg die Identitätsfindung.

Die Anbahnung einer realistischen Einschätzung und die Akzeptanz der individuellen Möglichkeiten in der Kommunikation im jeweiligen sozialen Umfeld sind dazu wichtige Voraussetzungen.

Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Fremdsprachenlernen in der Grundschule erfolgt im Rahmen der verbindlichen Übung und hat den der Altersstufe entsprechenden Aufbau des Verstehens und der Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt.

Leseverstehen und Schreiben können abhängig von den individuellen Voraussetzungen der Kinder als lernunterstützende Maßnahme eingesetzt werden.

Am Ende der vierten Schulstufe sollen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit

  • Strichaufzählung
    einfache Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe verstehen
  • Strichaufzählung
    einfache Texte über Medien erfassen, sofern sie thematisch an Bekanntes anschließen
  • Strichaufzählung
    im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe Kontakte mit jemandem aufnehmen
  • Strichaufzählung
    Informationen geben und einholen
  • Strichaufzählung
    Gefühle, Wünsche und persönliches Befinden zum Ausdruck bringen

In der Sekundarstufe römisch eins erfolgt der Unterricht in der Lebenden Fremdsprache Englisch im Rahmen der Pflichtgegenstände. Dabei sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Strichaufzählung
    das Interesse der Schülerinnen und Schüler am Erlernen einer fremden Sprache und für fremde Kulturen zu wecken
  • Strichaufzählung
    kommunikatives Sprachverhalten zu entwickeln
  • Strichaufzählung
    Gebrauch der englischen Sprache als Verständigungsmittel in Alltagssituationen

Didaktische Grundsätze:

Grundsätzlich sind im Fremdsprachenunterricht die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation bzw. Deutsch, Kommunikation sowie sinngemäß die didaktischen Grundsätze der Therapeutisch-funktionellen Übungen anzuwenden.

Einsprachigkeit

Das Prinzip der Einsprachigkeit kann im Fremdsprachenunterricht hörbeeinträchtigter Schülerinnen und Schüler in der Regel nicht angewendet werden.

Hören/Sprechen/Kommunikation

Anfangs werden die Schülerinnen und Schüler wesentlich mehr verstehen, als sie zunächst sprachlich wiedergeben können. Dieses Verstehen entwickelt sich zuerst durch das Verstehen der Äußerungen der Lehrerin bzw. des Lehrers sowie in weiterer Folge durch das Lösen von gezielten Aufgaben, die über verschiedene Medien vermittelt werden sollen. Dafür eignen sich insbesondere Reime, Lieder, rhythmische Sprüche, Geschichten, Dialoge, Rollenspiele usw.

Regelmäßige Hörübungen sind auch in der Fremdsprache eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Kommunikation. Sie sollen das Verstehen anbahnen und das Globalverständnis und Detailverständnis schulen.

Die Sprechfertigkeit/Kommunikationskompetenz soll durch Rollenspiel, Dialoge und aktuelle Anlässe geübt, gefestigt und erweitert werden. Dabei werden visuelle Hilfen (Gestik, Mimik, Schriftbild, Informations- und Kommunikationstechnologien usw.) eine wichtige Unterstützung leisten.

Schriftsprache soll bei Bedarf in Verbindung mit Lautschrift angeboten werden um den Unterschied zwischen Schreib- und Sprechweise sichtbar zu machen.

Zur Festigung bzw. Erweiterung des Sprachverständnisses sollen Verständnisfragen in unterschiedlichen Formen (Bild – Text Zuordnungen usw.) gestellt werden. Manual- und Gebärdensprachsysteme tragen dazu bei, Verständnisschwierigkeiten in der Fremdsprache zu verringern.

Lesen und Schreiben

Hörbeeinträchtigte Kinder benötigen meist sehr früh ein Schriftbild. Einfache Texte, die zuvor erarbeitet worden sind, sollen auch gelesen werden.

Geeignete Aufgabenstellungen zum Leseverstehen sind zB Übungen mit Auswahlantworten, Zuordnungsaufgaben aller Art, Sätze in die richtige Reihenfolge bringen.

Dennoch soll auch auf der Grundstufe römisch II selbständiges Schreiben nur in einem begrenzten Ausmaß erfolgen.

Ab der 5. Schulstufe übernimmt die Schriftform der Sprache als stabiles Zeichenkörpersystem und das Lesen eine Führungsrolle im Wissenserwerb und in der Sprachbildung.

Durch den verstärkten Einsatz von visuellen Hilfen (zB Verschriftlichungen) und durch individuelle Hilfestellungen sollen die Schülerinnen und Schüler unterstützt werden, selbständig Texte zu verfassen.

Wortschatz

Die Grundlage des Englischunterrichts ist der vorhandene Wortschatz der Schülerinnen und Schüler.

Bei der Wortschatzvermittlung sollen Realien, Bildmaterial, Gestik, Mimik usw. verstärkt eingesetzt werden.

Je größer sowohl der rezeptive als auch der produktive Wortschatz in der deutschen Sprache ist, desto eher wird eine klare Vorstellung der Wortinhalte in der Fremdsprache erreicht.

Der Wortschatz muss immer wieder in kurzen, abwechslungsreichen Übungen wiederholt, in neuen Zusammenhängen gefestigt und schrittweise erweitert werden.

Ausspracheschulung

Die Ausspracheschulung richtet sich nach den individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler.

Übungsformen

Dem Spielerischen und Musischen kommt im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule besondere Bedeutung zu. Der Gebrauch der Fremdsprache kann durch Rollen-, Rate-, Denk-, Wett-, Sing- und Tanzspiele gefördert werden.

Zum Üben bieten sich besonders Reihen- und Analogieübungen sowie Frage- und Antwortketten an. Daneben kommt dem Spielerischen auch in der Sekundarstufe römisch eins noch eine besondere Bedeutung zu.

Fehlerkorrektur

Die Korrektur von Fehlern ist stets behutsam durchzuführen, wobei der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine unterstützende Rolle zukommt.

Grammatik

Dem funktionalen Aspekt der Grammatik ist in jedem Fall der Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt zu geben. Geeignete Übungsformen können zB sein: Dialoge, Lernspiele, Reihenübungen, Frage- und Antwortketten oder Zuordnungsübungen. Dabei sollen stets auch alle Möglichkeiten der Veranschaulichung herangezogen werden.

Mathematik Didaktische Grundsätze:

Die für den Spracherwerb definierten Zugangsweisen sind im Unterrichtsgegenstand Mathematik zu berücksichtigen, da sich das durch die Hörbeeinträchtigung meist eingeschränkte Sprachvermögen auch hier erschwerend auswirkt.

Zunächst sollen die Kinder mathematische Beziehungen in der Umwelt erkennen und benennen können, wobei der Schwerpunkt des Lernens im anschaulichen und handelnden Umgang mit Zahlen, Zahlenverhältnissen und geometrischen Sachverhalten liegt.

Eindeutige Darstellungen erleichtern das Finden adäquater Sprachstrukturen und unterstützen die Begriffsbildung sowie die sprachliche Klärung von Beziehungen. Durch die Variationen bei der Aufgabenstellung, bei den Lösungen und Darstellungen sollen kreative Lösungsstrategien angeregt werden. Die besondere Kommunikationssituation, die spezifische Wahrnehmungssituation und das unterschiedliche Lern- und Leistungsvermögen hörbeeinträchtigter Kinder verlangen eine individuelle Förderung in den Bereichen Motorik, Merkfähigkeit und Sprechen.

Sollen die Schülerinnen und Schüler neue Begriffe, Sätze und Verfahren lernen, muss der Unterricht an gesichertes Vorwissen anknüpfen. Dabei gilt es, die aus der Hörbeeinträchtigung erwachsenden Einschränkungen im Bereich von Sprache und Umwelterfahrung besonders zu berücksichtigen. Der Veranschaulichung kommt daher eine herausragende Bedeutung zu. Zum Verstehen ist die handelnde und/oder zeichnerische Durcharbeitung der Aufgaben ebenso erforderlich, wie eine intensive Versprachlichung, denn sie berücksichtigt die individuelle Leistungsfähigkeit der Kinder. Dabei erweist es sich als besonders lernwirksam, wenn die Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Darstellungsebenen (handelnd, zeichnerisch, symbolisch, sowohl schriftlich als auch verbal) wechselseitig miteinander verknüpfen. Abwechslungsreiche Übungsaufgaben dienen sowohl der Automatisierung und der Sicherheit als auch der vertieften Einsicht in Zusammenhänge und der Flexibilität. Grundlegende Inhalte werden in allen Bereichen permanent wiederholt und zur Lösung neuer Probleme sowie zur Erarbeitung komplexer Verfahren genutzt. Durch bewusste Rückschau sollen die Schülerinnen und Schüler ihren individuellen Kompetenzzuwachs und den inneren Aufbau der mathematischen Inhalte erkennen.

Rhythmisch-musikalische Erziehung Bildungs- und Lehraufgabe:

Rhythmisch-musikalische Erziehung schafft Freude an Musik und Bewegung. Sie trägt zur Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit bei. Sie steigert die Unterscheidungsfähigkeit für die Strukturiertheit von Sprechbewegungs- und Lautgestalten. Die Schülerinnen und Schüler lernen, Eigenschaften der Lautsprache im Tonfall, Dynamik, Rhythmus, Mimik und Gestik darzustellen. Die rhythmisch-musikalische Erziehung hat - auch als Unterrichtsprinzip - die Aufgabe, Sprache zu verdeutlichen und die eingeschränkte Wahrnehmung auszugleichen. Sie verhilft zum Empfinden für Sprachformen, wie zB Fragen, Auffordern, Antworten, Aussagen und sie verdeutlicht Sprachstrukturen. Rhythmisiertes Sprechen gibt der Sprache einen lebendigen Charakter und stützt Sprachauffassung, Sprachverständnis und Empfinden für sprachliche Gliederung. Der Rhythmus der Sprache stellt ein zentrales Element der Sprachspeicherung dar. Dadurch wird nicht nur das Hören geschult, sondern auch das Gedächtnis der Sprache trainiert. Sowohl bei den Lehrkräften als auch bei den Schülerinnen und Schülern muss besonderer Wert auf die Verdeutlichung der prosodischen Merkmale gelegt werden, da durch sie ein hohes Maß an Sprachverstehen gewährleistet wird. Lieder, Reime, Gedichte usw., also betont rhythmisch melodische Texte werden zahlreich angeboten und durch Instrumente und Bewegung unterstützt.

Lehrstoff:

Ordnungsaufgaben

Beispielsweise

  • Strichaufzählung
    im freien und beschränkten Raum
  • Strichaufzählung
    mit unterschiedlichen Materialien und Geräten
  • Strichaufzählung
    bewusstes Ordnen und Gruppieren
  • Strichaufzählung
    Aktivität – Ruhe/ Spannung - Entspannung

Reaktionsaufgaben

Beispielsweise

  • Strichaufzählung
    anhalten, unterbrechen und ändern von Bewegungen
  • Strichaufzählung
    auf rhythmische Motive antworten

Konzentrationsaufgaben

Beispielsweise

  • Strichaufzählung
    akustische, visuelle, taktile und motorische Übungen

Kreatives Gestalten

Beispielsweise

  • Strichaufzählung
    verschiedene eigenständige Bewegungs- und Gestaltungsmöglichkeiten finden und erproben
  • Strichaufzählung
    Entwicklung der Ausdrucksfähigkeit

Sensibilisierung, Wahrnehmung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    taktile, visuelle, vibratorische und auditive Reize wahrnehmen und umsetzen
  • Strichaufzählung
    prosodische Merkmale
  • Strichaufzählung
    Musik spüren, hören und umsetzen
  • Strichaufzählung
    Körperwahrnehmung und Körperbewusstsein fördern
  • Strichaufzählung
    Selbst- und Fremdwahrnehmung fördern
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung der Sinneswahrnehmung

Raum und Zeit

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Orientierung durch Ordnung im Raum und Zeit
  • Strichaufzählung
    Formen und Zeiteinheiten erleben, erkennen und gestalten

Kreatives Gestalten

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Qualitäten und Möglichkeiten unterschiedlicher Materialien entdecken
  • Strichaufzählung
    Gestalten mit dem Körper, der Stimme und Instrumenten
  • Strichaufzählung
    Anregung und Förderung von Kreativität und Fantasie

Partner bzw. Partnerin und Gruppe

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    sich und andere wahrnehmen, sich auf andere einstellen
  • Strichaufzählung
    Regeln einhalten, Ideen einbringen und Aufgaben lösen
  • Strichaufzählung
    Förderung von Kommunikation und Interaktion

Stimme und Sprache

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Atem- und Körperübungen
  • Strichaufzählung
    richtiger Einsatz der Stimme
  • Strichaufzählung
    Freude am Sprechen und Singen wecken und fördern
  • Strichaufzählung
    Verse, Reime, Gedichte und Lieder gestalten
  • Strichaufzählung
    Intonation, gemeinsame Gestaltung mit der Stimme
  • Strichaufzählung
    Metrum, Rhythmus und Melodie erleben

Einsatz von Musikinstrumenten / Materialien

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Erfahrungen mit Klangerzeugern und Musikinstrumenten
  • Strichaufzählung
    Rhythmisches Musizieren und Begleiten, melodisches Spielen
  • Strichaufzählung
    Anbahnen bzw. Vertiefung des Verständnisses für Notation

Didaktische Grundsätze:

Die Aktivitäten im Bereich der rhythmisch-musikalischen Erziehung und die Unterrichtsmethoden haben sich an den unterschiedlichen Fähigkeiten (ua. auch am Hörvermögen und Sprachverständnis und an den Kommunikationsmöglichkeiten) der einzelnen Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Dabei ist der Gesichtspunkt der Ganzheitlichkeit besonders zu beachten. Divergentes Denken ist ein wesentliches Prinzip: von den Schülerinnen und Schülern gefundene Lösungen sollten grundsätzlich akzeptiert werden.

Es ist wichtig darauf zu achten, im Unterricht prozessorientiert und nicht ergebnisorientiert zu arbeiten.

Bildnerische Erziehung Bildungs- und Lehraufgabe:

Dieser Unterrichtsgegenstand verhilft hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern dazu, Gedanken und Empfindungen auszudrücken, ohne unbedingt sprachlichen Anforderungen zu unterliegen. Mit Hilfe des eigenen selbsttätigen Gestaltens kann Wissen von der Umwelt verinnerlicht und können Handlungsabläufe und Zusammenhänge verstanden werden, noch bevor die sprachlichen Mittel zur Verfügung stehen. Das Erleben eigener Gestaltungskompetenz stärkt das Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler.

Technisches Werken / Textiles Werken Bildungs- und Lehraufgabe:

Hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern bietet diese Unterrichtsgegenstände die Möglichkeit, auch auf nicht-sprachliche Weise Einsichten in Gestaltungsformen zu gewinnen und unabhängig von ihrem Sprachvermögen Erfolge zu erzielen. Sie gelangen über Anschauung, über Handeln und Versprachlichung zu einem erweiternden Wortschatz, der auch fachspezifische Begriffe beinhaltet. Persönliches Gestalten unterstützt die emotionale Stabilität und stärkt das Selbstwertgefühl. Beim Betrachten der Werkstücke lernen die Schülerinnen und Schüler eigene und fremde Arbeit wertzuschätzen. Sie gelangen zunehmend zu einer realistischen Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit.

Bewegung und Sport Didaktische Grundsätze:

Im Sportunterricht müssen insbesondere die spezifischen Auswirkungen der Hörbeeinträchtigung wie Störungen des Gleichgewichts und der Koordination, Beeinträchtigung der Selbst- und Partnerwahrnehmung sowie die erhöhten Unfall- und Verletzungsrisiken berücksichtigt und ausgleichende Maßnahmen angeboten werden. Bewegungserziehung stellt einen elementaren Wahrnehmungsbereich für Lernerfahrungen dar, da psychomotorische und geistige Entwicklung eng miteinander verknüpft sind. Es gibt Schülerinnen und Schüler, die auf Grund von Hörbeeinträchtigungen motorische und Entwicklungsrückstände aufweisen. Bewegungserziehung ermöglicht vielfältige Bewegungserfahrungen zur Strukturierung von komplexen Handlungsschemata. Sie verhilft zu intensiver Selbstwahrnehmung von Sprechen und Atmen.

Der Einsatz von geeigneten Medien (zB zur Analyse von Bewegungsabläufen) kann eine sinnvolle Ergänzung zu Erklärungen sein.

Lehrstoff:

Durch vielfältige Bewegungsangebote werden grundlegende Erfahrungen vor allem in folgenden Bereichen ermöglicht:

  • Strichaufzählung
    Gleichgewichtsübungen
  • Strichaufzählung
    Körperwahrnehmung und Körperbeherrschung
  • Strichaufzählung
    Raum- und Geländeorientierung
  • Strichaufzählung
    Bewegungs- und Sprechrhythmus
  • Strichaufzählung
    Partner- und Gruppenübungen

9 C) GRUNDSTUFE römisch eins UND römisch II, SEKUNDARSTUFE I

FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Darstellendes Spiel Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellendes Spiel ist im weitesten Sinn „Lernen durch Erfahrung“. Es trägt zur Persönlichkeitsentwicklung hörbeeinträchtigter Schülerinnen und Schüler bei, weil es Erleben, Verhalten und Handeln bereichert, sowie Raum für Ausdruck und Gestaltung bietet. Das Rollenspiel ist besonders geeignet, im sprachlichen wie im nicht-sprachlichen Bereich ausgleichend zu wirken sowie die emotionale und soziale Entwicklung hörbeeinträchtigter Kinder und Jugendlicher zu fördern. Sie können im Rollenspiel ihre Persönlichkeit zum Ausdruck bringen und zu Interaktion und Kommunikation gelangen. Das Rollenspiel und szenische Darstellungen verhelfen hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern auch wirklichkeitsnahe Kommunikationssituationen darzustellen und zu bewältigen. Es vermag innere und äußere beziehungshemmende Barrieren abzubauen. Mit zunehmender sprachlicher Reife kann das Rollenspiel die Schülerinnen und Schüler zu selbständiger Gestaltung ihrer Lebenswirklichkeit anleiten. Sie können in unterschiedlichen Kommunikationssituationen ihr Sprach- und Ausdrucksverhalten erproben und entwickeln. Sprachmuster werden geklärt, ergänzt und geübt. Erfahrungen, die auf Grund der Hörbeeinträchtigung fehlen, können nachgeholt werden. Hierbei können Konflikte gelöst, belastende Empfindungen abgebaut und ein positives Selbstwertgefühl entwickelt werden.

10. ERGÄNZENDE AUSFÜHRUNGEN ZU DEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDEN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

A) VORSCHULSTUFE

Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt A

Weitere verbindliche Übungen

Für die weiteren verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9A des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

B) GRUNDSTUFE römisch eins UND II

Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt B

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9B des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9C des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

C) SEKUNDARSTUFE I

Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt C

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9 B des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9 C des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 3/3

Text

Anlage C 3 LEHRPLAN DER SONDERSCHULE FÜR BLINDE KINDER

1. PRÄAMBEL

Der Lehrplan der Sonderschule für blinde Kinder ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter und bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin bzw. den Lehrer. Er ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen blinder bzw. hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Bei hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern kommt dieser Lehrplan dann zur Anwendung, wenn die aus ihrer Sehbeeinträchtigung erwachsenden pädagogisch – inhaltlichen Erfordernisse jenen blinder Schülerinnen und Schülern gleichzusetzen sind.

Der Lehrplan umfasst acht Schulstufen, welche in die Grundstufe römisch eins einschließlich der Vorschulstufe, die Grundstufe römisch II und die Sekundarstufe römisch eins gegliedert sind, und enthält folgende Abschnitte:

  • Strichaufzählung
    Präambel;
  • Strichaufzählung
    Pädagogische Ausgangslage;
  • Strichaufzählung
    Allgemeines Bildungsziel;
  • Strichaufzählung
    Allgemeine Bestimmungen;
  • Strichaufzählung
    Allgemeine didaktische Grundsätze;
  • Strichaufzählung
    Stundentafeln;
  • Strichaufzählung
    Lehrpläne für den Religionsunterricht;
  • Strichaufzählung
    Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der blindenspezifischen verbindlichen Übungen;
  • Strichaufzählung
    Ergänzende Ausführungen zu den Pflichtgegenständen, den verbindlichen und unverbindlichen Übungen sowie den Freigegenständen der Vorschulstufe, Grundschule und Mittelschule.

Für blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, die eine zusätzliche Behinderung aufweisen, ist der Lehrplan einer Sonderschule anderer Art sinngemäß anzuwenden, wobei die Bestimmungen der nach den Behinderungsarten in Betracht kommenden Sonderschullehrpläne soweit als möglich heranzuziehen sind.

2. PÄDAGOGISCHE AUSGANGSLAGE

Die sonderpädagogische Förderung blinder bzw. hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler bezieht sich auf Kinder und Jugendliche mit einer angeborenen oder erworbenen schweren Sehbeeinträchtigung.

Ausgehend von den Erkenntnissen der Blinden- bzw. Sehbehindertenpädagogik sowie den medizinischen und technischen Fortschritten erschließen sich für das sehbeeinträchtigte Kind in der Regel bereits im vorschulischen Bereich Fördermöglichkeiten, deren Wirksamkeit mit Eintritt in die Schule erhalten und weiterentwickelt werden muss.

Für die kindliche Entwicklung sind Form und Intensität der Kommunikation mit den nächsten Bezugspersonen entscheidend. In der Auseinandersetzung mit ihnen entfalten und bilden sich Persönlichkeit und Identität, wird emotionales und soziales Verhalten erlernt und erweitern sich der Wissens- und Bildungsstand sowie das Abstraktionsvermögen.

Blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler nehmen Informationen aus der Umwelt vollständig oder überwiegend über die anderen Sinne und Wahrnehmungskanäle auf. Die pädagogische Förderung zielt darauf ab, sie dazu zu befähigen, alternative Wahrnehmungsstrategien zu entwickeln und anzuwenden. Das Funktionsniveau der zur Verfügung stehenden Sinne kann durch günstige Lernbedingungen bedeutend angehoben werden. Schülerinnen und Schüler, die nach dem vorliegenden Lehrplan unterrichtet werden, benötigen spezielle zusätzliche Lernangebote, Unterstützungsmaßnahmen und Hilfsmittel (Ziffer 8,) sowie eine weit reichende individuelle Förderung unter Berücksichtigung der Auswirkung der Blindheit auf ihren persönlichen Lebens- und Bildungsweg.

Da die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Sehschädigung für die Erfassung der Lernangebote mehr Zeit benötigen, wird es oft zweckmäßig sein, geeignete Schwerpunktsetzungen und Gewichtungen vorzunehmen sowie ausreichende Übungszeiten im Rahmen der vom Lehrplan vorgegebenen Stundentafeln vorzusehen.

3. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Sonderschule für blinde Schülerinnen und Schüler hat die Aufgabe, im Sinne der Paragraphen Paragraph 2 und des Paragraph 22, des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten mitzuwirken, Lernprozesse und Lernbedingungen zu schaffen, welche bestehende Barrieren abbauen sowie blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler in einer ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu fördern und sie zu einer positiv erfüllten Lebensgestaltung zu führen. Innerhalb der Schulgemeinschaft sollen die Schülerinnen und Schüler Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln und Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf gebraucht werden.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich als Mitglied der Europäischen Union herangebildet werden. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbst bestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern.

Im Rahmen der Förderung blinder bzw. hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler müssen im Bewusstsein über die Auswirkungen der Sehbeeinträchtigung oder Blindheit für den Lebens- und Bildungsweg eines Kindes oder Jugendlichen die Lernangebote weit gehend individuell gestaltet werden. Spezifische ergänzende Lerninhalte, Methoden und Hilfsmittel sollen die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler fördern und bestehende Barrieren weitestgehend abbauen und dazu beitragen, sie auf eine ihrer Begabungen, Neigungen und Leistungsfähigkeit entsprechende Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben sowie in die Gesellschaft vorzubereiten.

Die Nutzung von blindenspezifischen Informations- und Kommunikationstechnologien ist eine Grundvoraussetzung für den aktiven und ungehinderten Zugang der Schülerinnen und Schüler zu Informationen und Wissenserwerb. Dadurch wird ihre Integration in die Welt der Sehenden erleichtert und die Chance für eine künftige gesellschaftliche und berufliche Teilhabe sowie für ein Höchstmaß an selbständiger Lebensführung beträchtlich erhöht.

Der Lehrplan wird von folgenden Leitprinzipien getragen:

  • Strichaufzählung
    die Schulung der Sinne insbesondere durch Tasterziehung und Hörerziehung;
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung und Förderung des Körperschemas, der Körperkoordination und der taktil-kinästhetischen Fähigkeiten;
  • Strichaufzählung
    Anwendung der Prinzipien von Low Vision bei hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern;
  • Strichaufzählung
    die Förderung von lebenspraktischen Fertigkeiten;
  • Strichaufzählung
    Einbindung der Prinzipien von Orientierung und Mobilität;
  • Strichaufzählung
    die Anwendung blindenspezifischer Schriftsysteme;
  • Strichaufzählung
    die Anwendung sehbehinderten- bzw. blindenspezifischer Hilfsmittel;
  • Strichaufzählung
    die Förderung der Kommunikation und Interaktion;
  • Strichaufzählung
    die Überwindung bestehender Hemmnisse und Abhängigkeiten.

Neben der Schaffung sehgeschädigtengerechter Rahmenbedingungen des Unterrichts, die einen adäquaten Erwerb der Bildungsinhalte gewährleisten und der Einbeziehung des Umfelds in die Unterrichtsgestaltung soll eine geeignete Vorbereitung auf künftige Lebenssituationen erfolgen. Dieses Bildungsziel wird insbesondere durch die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sowie anderen relevanten schulischen und außerschulischen Einrichtungen angestrebt.

4. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

4.1 Gliederung nach Lehrplan-Hauptstufen

Die acht Schulstufen des Lehrplans der Sonderschule für blinde Kinder sind in drei Lehrplan-Hauptstufen zusammengefasst:

Grundstufe I: erste und zweite Schulstufe (einschließlich der Vorschulstufe)

Grundstufe II: dritte und vierte Schulstufe

Sekundarstufe I: 5. bis 8. Schulstufe

Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen der Grundstufe römisch eins und römisch II zu zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die Grundstufe römisch eins über die Vorschulstufe sowie die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe römisch II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Sekundarstufe römisch eins besteht aus vier aufeinander folgenden Schulstufen, die jeweils einem Schuljahr entsprechen.

Innerhalb der Grundstufe römisch eins und römisch II sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht die Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei bzw. mehrere Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.

Sofern eine Vorschulstufe geführt wird, ist der zugrunde liegende Lehrplan die Planungsgrundlage für die Arbeit im Vorschulstufenbereich. Wegen des vielfältigen Förderauftrages und des kompensatorischen Charakters der Vorschulstufe wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung der vorschulischen Erziehung vorgenommen.

Er ist als Planungskonzept angelegt, das der Lehrerin bzw. dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse bzw. bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe römisch eins ermöglicht. Es ist im Sinne dieser Lehrplankonzeption, dass ein Durchlaufen des gesamten Vorschulstufenlehrplanes für in diese Schulstufe aufgenommene Kinder nicht zwingend erforderlich ist.

Wechsel der Schulstufen gemäß Paragraph 17, des Schulunterrichtsgesetzes

In der Grundstufe römisch eins sind der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel gemäß Paragraph 17, Absatz 5, des Schulunterrichtsgesetzes während des Unterrichtsjahres erleichtert wird, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen. Ein solcher Wechsel der Schulstufe kann erst nach dem Ausschöpfen dieser in den Lehrplanstufen vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Bei der Unterrichtsplanung gemäß Ziffer 4.3 ist dies entsprechend zu berücksichtigen.

Der Schuleingangsbereich soll auch der Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern dienen, indem diese von der 1. in die 2. Schulstufe wechseln können.

Der Zeitpunkt des Wechselns von Schulstufen wird von der individuellen Entwicklung des einzelnen Kindes bestimmt. Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Förder- bzw. Differenzierungsmaßnahmen auszuschöpfen. Ein Wechsel der Schulstufe bezieht sich auf alle verbindlichen Übungen bzw. Pflichtgegenstände. Dieser Wechsel ist unabhängig von der Organisationsform zu gewährleisten und hat somit entsprechende Konsequenzen für die Unterrichtsplanung und -gestaltung, sowie auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Sinne des Paragraph 19, Absatz 4, des Schulunterrichtsgesetzes.

Verbindliche Übungen auf der Vorschulstufe

Die Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und deren weitere Untergliederung in Teilbereiche weist die Lehrerin bzw. den Lehrer auf die Vielseitigkeit der Aufgaben hin und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes.

In der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach verbindlichen Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die konkrete Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und Interessen der Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und Lebensbereichen.

Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den Inhaltsaspekt des Unterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches Entscheiden und Handeln.

4.2 Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen – Dauer unterrichtlicher Einheiten

In der Grundstufe römisch eins und römisch II ist der Lehrstoff nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Eine strenge Scheidung des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen ist zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht – besonders auf der Grundstufe römisch eins – womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe römisch II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.

Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundstufe römisch eins und römisch II orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Werkerziehung) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht auszuweisen.

Bei gemeinsamer Führung von Vorschulstufe und Grundstufe römisch eins ist das Wochenstundenausmaß entsprechend der gewählten Stundentafel vom Schulforum gemäß Art. römisch eins Paragraph 4, Absatz 4, festzulegen.

Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Kinder zu sorgen.

Die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe römisch eins integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe römisch II kann die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.

4.3 Unterrichtsplanung

Im Sinne des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.

Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für

  • Strichaufzählung
    die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und fachübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;
  • Strichaufzählung
    die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe;
  • Strichaufzählung
    die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
  • Strichaufzählung
    die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte, Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts;
  • Strichaufzählung
    die Eröffnung von vielfältigen Zugängen zum Wissen;
  • Strichaufzählung
    die Schaffung von Gelegenheiten, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen;
  • Strichaufzählung
    die Arbeit mit Individuellen Förderplänen (Allgemeine didaktische Grundsätze Ziffer 5 Punkt 12,).

Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:

Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr darstellt und auch in den Individuellen Förderplänen ihren Niederschlag findet. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.

Die Planung der Jahresarbeit auf der Vorschulstufe verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer besondere Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller Fördermaßnahmen. In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen aufzunehmen, die allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur differenzierenden und individualisierenden Förderung einzelner Schüler und Schülerinnen bzw. Schülergruppen. Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der Lehrstoffe, und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen. Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen. Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder zu sein. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen ergänzt werden.

Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an.

4.4 Lernen und Lehren a) Blindenspezifische Übungen

Die in diesem Lehrplan verankerten Blindenspezifischen Übungen dienen einerseits einer möglichst weit reichenden Kompensation des eingeschränkten Sehvermögens und unterstützen andererseits die Aneignung notwendiger Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine weitgehend selbstständige Lebensbewältigung. Ausgehend vom Entwicklungsstand, dem Schweregrad der Sehbeeinträchtigung und den speziellen Bedürfnissen sind im vorgesehenen Rahmen jene Angebote in einem individuellen Ausmaß auszuwählen, durch die eine umfassende Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler erzielt werden kann.

Um die beschriebenen Bildungs- und Lehraufgabe der Blindenspezifischen Übungen erfüllen zu können, sind deren Inhalte sowohl im Rahmen der dafür vorgesehenen Stunden zu vermitteln als auch fächerübergreifend im Unterricht zu berücksichtigen.

Die dargestellten Lehrstoffangaben bieten nur eine exemplarische Auswahl von Lehrinhalten an. Diese sind in der Planungsverantwortlichkeit der Lehrerinnen und Lehrer im Hinblick auf die Lebensbedeutsamkeit für die einzelnen Schülerinnen und Schüler auszuwählen bzw. entsprechend zu ergänzen.

Der Unterricht in Orientierung und Mobilität soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, sich in ihrer näheren und weiteren Umwelt zu orientieren, sich selbstständig, sicher und effektiv fortzubewegen, ihren Lebensraum zu erschließen und Alltagssituationen möglichst unabhängig bewältigen zu können.

Zur Bewältigung lebenspraktischer Aufgabenstellungen bedarf es gezielter, individuell angepasster Handlungsstrategien durch den Unterricht in lebenspraktischen Fertigkeiten. Diese sind wesentliche Voraussetzungen für eine selbständige Organisation des Alltags sowie für sicheres Auftretens in der Öffentlichkeit und erleichtern dadurch die soziale Integration.

Verschiedene Faktoren, wie Lichtverhältnisse, Kontraste, subjektives Allgemeinbefinden usw. beeinflussen das Sehvermögen. Es ist daher wichtig, noch vorhandenes Sehvermögen optimal zu nützen und geeignete Sehhilfen durch Low Vision Übungen kennen zu lernen und einzusetzen.

Da blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler nicht automatisch besser und differenzierter hören als sehende kommt der Hörerziehung besondere Bedeutung zu. Viele Geräusche können nicht einer bestimmten Tätigkeit oder einem bestimmten Gegenstand zugeordnet werden, weil sie als akustische Information allein noch keine eindeutigen Hinweise liefern. Die Schülerinnen und Schüler müssen lernen, unbestimmtes Hören in aktives Zuhören umzuwandeln. Gezielte Übungen helfen dabei, Geräuschquellen zu orten, zu unterscheiden und Informationen aus den akustischen Stimuli zu gewinnen. Dies sind sowohl wesentliche Voraussetzungen für Orientierung und Mobilität als auch im Rahmen konkreter Umwelterfahrungen.

Bei der Blindenspezifischen Übung Tasterziehung sind folgende Aspekte besonders zu beachten:

Das im wahrsten Sinn des Wortes „hautnahe“ Erleben ist von intensivem, subjektivem Reiz und hat damit großen Einfluss auf Gefühle und seelische Haltungen. Die daraus resultierenden Vorstellungen über die Umwelt sind von hoher Subjektivität mit starker emotioneller Färbung.

Häufig führt diese Verarbeitung der Tasteindrücke zu einer weniger genauen Vorstellung über Material, Größe, Funktion und räumliche Beziehungen der erkundeten Objekte. Es entsteht eine andere Bewertung und Gliederung der erfassten Strukturen, was zu einem geringeren realen Anschauungswissen führen kann. Daher ist die Sensibilisierung des Tastsinnes durch geeignete und wiederholte Übungsangebote zu fördern.

b) Kommunikations- und Informationstechnologien

Blinden- und sehbehindertenspezifische elektronische Hilfsmittel stellen besonders wichtige Kommunikations-, Informations- und Arbeitsmedien dar und tragen wesentlich zum Abbau bestehender Barrieren bei bzw. eröffnen den Schülerinnen und Schülern erst die Möglichkeit, ihren Erfahrungsraum zu erweitern sowie aktiv und ungehindert an Lernprozessen teilzunehmen. Die Aneignung von Kompetenzen bei der Verwendung von Computern, Anwendungsprogrammen und Kommunikationseinrichtungen sowie anderen behinderungsspezifischen Medien ist für blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler eine wesentliche Schlüsselqualifikation sowohl für die Bewältigung schulischer als auch künftiger beruflicher und gesellschaftlicher Anforderungen.

Einsatz und Auswahl der entsprechenden Technologien orientieren sich an den Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

c) Lernorganisation auf der Vorschulstufe

Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten. Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen.

Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimension zu achten.

Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens. Bei der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der Kinder bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der Großteil der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten vorzusehen; dies ermöglicht den Kindern die Betätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein Nebeneinander von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel). Kleingruppenaktivitäten stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler dar und bieten der Lehrerin bzw. dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern.

Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse (Gruppe) kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes – auch im Hinblick auf das Bewegungsbedürfnis der Kinder – besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird der Klassenraum zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist eine Aufgliederung in Spiel-, Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln zweckmäßig. Gezielte Förderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Dies erfordert genaue Beobachtung und setzt bei der Lehrerin bzw. beim Lehrer großes Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht zu geben.

Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen mit der Wirklichkeit auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.

d) Lernformen

Um den Unterricht in der Grundstufe römisch eins und römisch II kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden:

  • Strichaufzählung
    Lernen im Spiel;
  • Strichaufzählung
    offenes Lernen;
  • Strichaufzählung
    projektorientiertes Lernen;
  • Strichaufzählung
    entdeckendes Lernen;
  • Strichaufzählung
    informierendes Lernen;
  • Strichaufzählung
    wiederholendes und übendes Lernen;
  • Strichaufzählung
    usw.

e) Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken

Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen zu vermitteln und einzuüben.

f) Schularbeiten

Auf der 4. Schulstufe sind in Deutsch und Mathematik je vier bis sechs Schularbeiten durchzuführen. Im 2. Semester sind jedenfalls je Unterrichtsgegenstand zwei Schularbeiten vorzusehen.

In der 5. bis 8. Schulstufe beträgt in jenen Unterrichtsgegenständen, für welche Schularbeiten vorgesehen sind, der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt vier bis fünf Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache stehen für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung. Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.

4.5 Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern eher ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Für den Unterricht von blinden bzw. hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern sind folgende Bereiche von besonderer Bedeutung:

  • Strichaufzählung
    Sinnesschulung (zB Tasterziehung, Hörerziehung);
  • Strichaufzählung
    Training der lebenspraktischen Fertigkeiten;
  • Strichaufzählung
    Orientierung und Mobilität;
  • Strichaufzählung
    Low Vision;
  • Strichaufzählung
    Anwenden blindenspezifischer Hilfsmittel und Schriftsysteme.

In der Sekundarstufe römisch eins ist für die Umsetzung des fächerverbindenden Unterrichts zu beachten, dass im Rahmen ihres Fachunterrichts mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge herzgestellt werden. Die Organisation des nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen.

Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplans. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.

4.6 Entscheidungsfreiräume im Lehrplan – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit

Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten. Durch die Anwendung von Lehrplanteilen verschiedener Schulstufen bzw. von Lehrplänen verschiedener Schularten (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule) gemäß Paragraph 17, Absatz 4, des Schulunterrichtsgesetzes erwächst der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine verantwortungsvolle Aufgabe zur Sicherung der Kontinuität der individuellen Lernentwicklung.

Aus der Entscheidungsfreiheit der Lehrerin bzw. des Lehrers hinsichtlich seiner Unterrichtsarbeit erwächst die pädagogische und didaktische Verantwortung. Wahl und Anwendung von Unterrichtsmethoden sind zudem eine schöpferische Leistung.

Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Pflichtgegenstände, verbindlichen und unverbindlichen Übungen ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sollen bei der Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe und Unterrichtsmittel beachtet werden:

  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schülerinnen und Schüler im Besonderen;
  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes und der Schule sowie aktueller Anlässe;
  • Strichaufzählung
    das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schülerin bzw. des Schülers durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind;
  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe, das heißt solcher Inhalte, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen;
  • Strichaufzählung
    das Nutzen moderner Kommunikations- und Informationstechniken (nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule).

4.7 Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen

Während der gesamten Schullaufbahn der Kinder und Jugendlichen kommt der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, dem schulpsychologischen Dienst, der Schulärztin bzw. dem Schularzt, der Fachärztin bzw. dem Facharzt, anderen Lehrerinnen und Lehrern sowie mit den Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern in der Bildungsregion große Bedeutung zu. Zusätzliche wertvolle Hilfestellungen können gegebenenfalls durch andere schulische sowie außerschulische Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen erfolgen.

Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der Sonderschule für blinde Kinder ist der enge Kontakt zwischen Lehrerin bzw. Lehrer und Erziehungsberechtigten besonders wichtig. Lehrerinnen bzw. Lehrer und Erziehungsberechtigten sollten insbesondere über Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Erziehungsberechtigten auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken.

Der Lehrerin bzw. dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten nicht nur über Inhalte und Gestaltung des Unterrichts, sondern auch über den individuellen Leistungsstand ihres Kindes zu informieren.

Hiebei hat die Lehrerin bzw. der Lehrer besonders in der Vorschulstufe die Erziehungsberechtigten über Maßnahmen zu beraten, die die Gesamtentwicklung des Kindes fördern.

Bei der gemeinsamen Führung von Schulstufen der Grundstufe römisch eins sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden höheren Schulstufen der Grundstufe römisch II flexibel bzw. individuell auszuschöpfen. Das erfordert einen intensiven Kontakt zu Erziehungsberechtigten, im Besonderen, wenn ein Kind für das Durchlaufen der Grundstufe römisch eins drei Jahre benötigt. Durch die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Erziehungsberechtigte können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind durchschaubar und daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über das Kind geben.

Für die individuelle Förderung der Kinder in der Vorschulstufe sowie in den weiteren Schulstufen ist auch die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen wie zB Frühfördereinrichtungen, dem Kindergarten, den zuständigen Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern der Bildungsregion sowie Augenärzten oder dem Schulpsychologischen Dienst erforderlich.

4.8 Schuleintritt

Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vor- bzw. außerschulischen Institutionen soll der Schuleintritt möglichst harmonisch erfolgen.

Beim Schuleintritt eines blinden bzw. hochgradig sehbehinderten Kindes sind folgende Maßnahmen besonders zu beachten:

  • Strichaufzählung
    die Einbeziehung von Personen und Institutionen des sozialen Umfeldes zur Abklärung des Entwicklungsstandes, der individuellen Lebensumstände sowie der besonderen Bedürfnisse des Kindes;
  • Strichaufzählung
    die Arbeit mit Individuellen Fördeplänen (Allgemeine didaktische Grundsätze Ziffer 5 Punkt 12,);
  • Strichaufzählung
    interdisziplinäre Zusammenarbeit;
  • Strichaufzählung
    geeigneter Sitzplatz, Raumakustik, Tageslichtbeleuchtung;
  • Strichaufzählung
    Feststellung des Bedarfs an erforderlichen Hilfsmitteln;
  • Strichaufzählung
    enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten;
  • Strichaufzählung
    Kontaktaufnahme der einschreibenden Schule mit den zuständigen Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern der Bildungsregion (im Fall von Integrationsschülerinnen bzw. Integrationsschülern).

In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschülerinnen und Mitschüler kennen zu lernen und zu ihnen wie zur Lehrerin bzw. zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.

Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden mit darüber, ob sich die Lernfähigkeit und Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln können. Es ist daher darauf zu achten, dass zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Die bereits angeführten Möglichkeiten des Ausschöpfens des Rahmencharakters des Lehrplanes der Vorschulstufe einerseits und der darauf folgenden Schulstufen andererseits dienen insbesondere der Vermeidung von Über- bzw. Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen gemäß Paragraph 17, Absatz 5, des Schulunterrichtsgesetzes. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.

Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich bei einzelnen Schülerinnen bzw. einzelnen Schülern zu Überforderungen kommt.

Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Erziehungsberechtigten kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.

Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die Paragraphen 62,, 63a sowie Paragraph 19, Absatz 8, des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.

4.9 Schulübertritt

In Anbetracht eines bevorstehenden Schulübertritts eines blinden bzw. hochgradig sehbehinderten Kindes nach der vierten Schulstufe ist der sonderpädagogische Förderbedarf zu überprüfen, um die daraus resultierenden Fördermaßnahmen entsprechend anzupassen. Im Sinne eines nahtlosen Übergangs ist mit den Erziehungsberechtigten sowie mit anderen schulischen und außerschulischen Einrichtungen (zB den zuständigen Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern der Bildungsregion) eine intensive Zusammenarbeit anzustreben.

Möglichst häufige Kommunikation zwischen den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Erziehungsberechtigten kann unterschiedliche individuelle und behinderungsspezifische Bedürfnisse sowie Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen der Kinder abbauen.

Im Sinne der Aktivierung und Motivierung, aber auch des Sozialen Lernens der Schülerinnen und Schüler kann die Kenntnis über die Arbeitsweisen in den weiterführenden Schulen wesentlich zum Gelingen des Schulübertritts beitragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf die neue Lernwelt vorbereitet werden.

Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Grundstufe römisch eins und römisch II Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Leistungsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen (Informationsfeststellungen), die Leistungsbeurteilung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen.

Vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.

In Abschluss- und Austrittsphasen ist eine Vorbereitung auf zukünftige Arbeits- und Organisationsformen erforderlich.

4.10 Nahtstelle Schule-Beruf

Durch eine rechtzeitige und systematische Berufswahlvorbereitung werden die Jugendlichen befähigt, ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten einzuschätzen und Kompetenzen, Qualifikationen, Neigungen und Interessen zu erkennen. Berufsorientierung und Berufsvorbereitung im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung beinhalten eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen in Ausbildung und Beruf auf der Grundlage realistischer Perspektiven.

Bei der Vorbereitung auf die berufliche Integration ist eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen zur Berufseingliederung, Ausbildungsbetrieben und den zuständigen Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern der Bildungsregion bzw. einschlägigen Beratungsstellen notwendig.

4.11 Öffnung der Schule

Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.

Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte.

Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.

4.12 Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist in Verbindung mit dem Lehrplan „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ Grundlage für das Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache.

Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen bzw. der Schüler in der Zweitsprache Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen Modells, das an der Schule verwirklicht wird, erfolgen.

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von Schülerinnen bzw. Schülern mit mangelhaften Sprachkenntnissen in Deutsch jeweils vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die die Schülerin bzw. der Schüler eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilzeitbereichen übersprungen werden kann.

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist im Wesentlichen als Differenzierungs- und Individualisierungshilfe für einen Unterricht zu verstehen, der sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplanes für Deutsch orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schülerinnen bzw. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden. Die unterrichtspraktische Verklammerung zwischen einzelnen Teilbereichen des Lehrplanes für Deutsch mit jenen des Lehrplan-Zusatzes wird mit zunehmender Lernzeit wachsen und zu fließenden Übergängen führen.

4.13 Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern immer zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale soziale Wirklichkeit gibt.

Der Begriff Gender soll sichtbar machen,

  • Strichaufzählung
    dass unsere Vorstellungswelt, unsere Sprache und unsere Gesellschaftsstrukturen durch das Denken in zwei Geschlechtern geprägt sind;
  • Strichaufzählung
    dass Geschlecht nicht nur biologisch definiert ist, sondern ebenso eine soziale und kulturelle Kategorie darstellt, die historisch gewachsen, veränderbar und politisch gestaltbar ist;
  • Strichaufzählung
    dass die Verhältnisse zwischen den Geschlechtern nicht von der Natur vorgegeben, sondern gesellschaftlich konstruiert sind und damit nicht statisch sondern veränderbar sind;
  • Strichaufzählung
    dass das soziale und kulturelle Geschlecht täglich in den Beziehungen zwischen den Menschen, Organisationen und Institutionen hergestellt wird;
  • Strichaufzählung
    dass gesellschaftliche und politische Entscheidungen unterschiedliche Auswirkungen auf Männer und Frauen, Buben und Mädchen haben; die Genderperspektive richtet den Blick auf beide Geschlechter und nimmt sie in ihrer Unterschiedlichkeit wahr.

Mit Gender Mainstreaming sind daher folgende inhaltliche Anliegen verbunden:

  • Strichaufzählung
    Bewusstmachung von geschlechtsspezifischer Sozialisation durch Familie, Schule, Medien und Arbeitswelt sowie von Auswirkungen dieser Sozialisation auf die Ausbildungs- und Berufswahl, Lebensplanung, Freizeitgestaltung und das eigene Denken und Verhalten;
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmung von Ursachen und Formen geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung im Privatbereich und in der Arbeitswelt und der damit verbundenen Berufschancen und Arbeitsbedingungen;
  • Strichaufzählung
    Erkennen möglicher Beiträge zur Tradierung und Verfestigung von Rollenklischees im Lebensfeld Schule;
  • Strichaufzählung
    Reflexion des eigenen Verhaltens, der Interaktionen im Unterricht, des täglichen Umgangs miteinander und der eigenen Geschlechtsrollenvorstellungen;
  • Strichaufzählung
    Bewusst machen von alltäglichen Formen von Gewalt und Sexismus, sowie Aufzeigen von Möglichkeiten der Prävention und Intervention;
  • Strichaufzählung
    Förderung der Bereitschaft zum Abbau von geschlechtsspezifischen Vorurteilen sowie Förderung des partnerschaftlichen Verhaltens von Buben und Mädchen, Frauen und Männern.

4.14 Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins b, des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis 4. Schulstufe im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ und der unverbindlichen Übungen vorgesehen. Die Gesamtwochenstundenzahl für die einzelnen Schulstufen ist in einem Rahmen vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens können in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie in der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung:

  1. Ziffer eins
    Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breit gefächertes Bildungsangebot sicherzustellen, das die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe Spezialisierungen vermeidet.
  2. Ziffer 2
    Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung.
  3. Ziffer 3
    Auf die Bildungsaufgabe der Sonderschule für blinde Kinder und die Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.
  4. Ziffer 4
    Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.

In der Sekundarstufe römisch eins eröffnet der Lehrplan besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen sicherzustellen.

Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten.

Wenn Unterrichtsgegenstände mit fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden – erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen auszuweisen.

Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand erhöht, können Zusätze zu dessen Fachlehrplan formuliert werden.

Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten:

  • Strichaufzählung
    Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens bzw. einer Sonderschule und insbesondere mit dem Bildungsziel der Sonderschule für blinde Kinder;
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Begabungen und Interessen sowie die jeweils erforderlichen speziellen Lernmethoden und Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt;
  • Strichaufzählung
    Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe Paragraph 63 a, des Schulunterrichtsgesetzes).

4.15 Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.

Aufgaben des Betreuungsteils:

Allgemein:

  • Strichaufzählung
    Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
  • Strichaufzählung
    sprachliche Förderung
  • Strichaufzählung
    Leseförderung
  • Strichaufzählung
    Förderung des Gesundheitsbewusstseins

Freizeit:

  • Strichaufzählung
    Erholung
  • Strichaufzählung
    individueller Freiraum
  • Strichaufzählung
    Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
  • Strichaufzählung
    Förderung der Kreativität
  • Strichaufzählung
    Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

Lernzeiten:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Lernmotivation
  • Strichaufzählung
    Festigung des Unterrichtsertrages
  • Strichaufzählung
    Unterstützung des schulischen Erfolgs
  • Strichaufzählung
    Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation

Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:

Pädagogisches Konzept und Planung:

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.

Kommunikation und Austausch:

Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.

Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.

Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.

Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.

Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.

Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.

Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.

Lernzeiten:

Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.

Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.

Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit:

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.

Individuelle Lernzeit:

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.

Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Lernzeiten

Wochenstunde(n)

Gegenstandsbezogene Lernzeit

1

2

3

4

Individuelle Lernzeit

8

6

4

2

Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.

Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.

Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.

Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.

Freizeit:

Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.

Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.

An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
  • Strichaufzählung
    Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
  • Strichaufzählung
    Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
  • Strichaufzählung
    Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
  • Strichaufzählung
    Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
  • Strichaufzählung
    Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.

5. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

5.1 Orientierung an den Schülerinnen und Schülern sowie Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen

Der Unterricht hat sich grundsätzlich an den Voraussetzungen und individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu orientieren sowie an ihre Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an ihre Vorstellungswelt anzuknüpfen.

Partielles oder fehlendes Sehvermögen bedeutet eine andere Wahrnehmung der Umwelt. Für den Unterricht von blinden bzw. hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern bedeutet dies:

  • Strichaufzählung
    eine verstärkte Einbeziehung aller vorhandenen Sinne in die Unterrichtsgestaltung;
  • Strichaufzählung
    die Anpassung der Arbeitsweisen und eine blindenspezifische Adaptierung der Arbeits- und Anschauungsmittel an die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler;
  • Strichaufzählung
    eine sorgfältige Aufbereitung, Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe sowie der Einsatz der erforderlichen blindenspezifischen Methoden;
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung besonderer sehgeschädigtenspezifischer Bedürfnisse im Bezug auf akustische Bedingungen;
  • Strichaufzählung
    Unterrichtssoftware und elektronische Informationssysteme sollen für Braillezeilen geeignet sein;
  • Strichaufzählung
    Klassenräume sollen als lernanregende Umwelt gestaltet werden und klar strukturiert sein.

Individualisierung verlangt von den Lehrerinnen und Lehrern, dass sie trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der Schülerpersönlichkeiten und ihrer Bedingtheiten ernst nehmen und ihnen zu entsprechen versuchen. Dabei werden sie die unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schülerinnen bzw. der Schüler im Allgemeinen sowie den Grad ihrer jeweiligen Sehschädigung und ihre bisheriger Lernerfahrungen berücksichtigen. Diesen Unterschiedlichkeiten der Kinder soll durch differenzierende und individualisierende Maßnahmen entsprochen werden (siehe Ziffer 5 Punkt 12,).

Bei der Unterrichtsgestaltung ist insbesondere in der Grundstufe römisch eins und römisch II darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis der Kinder Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern. Schulkurzturnen wie gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt diesbezüglich auch der Pausengestaltung zu. Bei der Bemessung der Hausübungen muss darauf Bedacht genommen werden, dass auch langsamen und lernschwachen Schülerinnen und Schülern genügend Zeit für Bewegung und Freizeitaktivitäten bleibt.

Für die Bewusstmachung und Entwicklung der persönlichen Identität ist es notwendig:

  • Strichaufzählung
    die persönliche Auseinandersetzung mit der eigenen Sehbehinderung oder Blindheit zu ermöglichen und zu begleiten;
  • Strichaufzählung
    die Schülerinnen und Schüler zu ermutigen, ihre persönlichen Bedürfnisse zu artikulieren;
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung der Persönlichkeit und Identität als Mensch mit Sehbehinderung oder Blindheit zu unterstützen;
  • Strichaufzählung
    für die Schülerinnen und Schüler Gelegenheiten zu schaffen, sich mit dem Leben anderer sehgeschädigter Menschen auseinanderzusetzen und mit ihnen in Kontakt zu treten sowie
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten und Grenzen, die durch die Behinderung entstehen bewusst zu machen.

5.2 Verstärkter Einsatz aller vorhandenen Sinne

Nichtvisuelle Wahrnehmungen (Tasten, Spüren, Fühlen, Hören, Riechen, Schmecken) sind die Grundlage für die Entwicklung von kompensatorischen Fertigkeiten. Die Synthese aller Wahrnehmungen ermöglicht den sachrichtigen Aufbau von Vorstellungen. Bei der Planung und der methodischen Aufbereitung des Unterrichts ist die gezielte Schulung aller vorhandenen Sinneskanäle zu berücksichtigen, um die aktive Teilnahme der Schülerinnen und Schüler zu fördern.

5.3 Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten

Die schrittweise erworbenen Fähigkeiten aus den Bereichen Orientierung und Mobilität sowie der Lebenspraktischen Fertigkeiten müssen im Schulalltag angewendet werden.

5.4 Hörerziehung

Hören hilft die Sehschädigung teilweise zu kompensieren. Der Hörsinn wendet die Aufmerksamkeit vom eigenen Körper weg und leitet sie zu den Vorkommnissen in der Außenwelt. Die Fähigkeit des differenzierenden Hörens muss besonders geschult werden. Besondere Informationen werden dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache als Kompensationsmöglichkeit zur nicht wahrnehmbaren Körpersprache entnommen. Vielfältige Übungen sollen dazu beitragen, Geräusche, Klänge und Töne als wichtige Informationsquelle zu erkennen. Die Schülerinnen und Schüler sollen erfahren, dass sie durch aktives Zuhören an vielen Abläufen und Ereignissen teilhaben und dadurch einen besseren Überblick über das Geschehen gewinnen können. Ungeplant auftretende Höreindrücke sollen im Unterrichtsgeschehen aufgegriffen und ausgewertet werden.

5.5 Tasterziehung

Ausgehend vom individuellen Entwicklungsstand und von den bereits vorhandenen Tasterfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll durch vielfältige Material- und Übungsangebote die Motivation zur Tastbereitschaft gesteigert werden.

5.6 Verbalisierung

Visuell wahrnehmbare Ereignisse oder Impulse müssen verbal begleitet werden. Dies ermöglicht den Schülerinnen bzw. den Schülern eine aktivere Teilnahme am Unterricht und am sozialen Geschehen in der Klasse.

5.7 Konzentration der Bildung

Die schulische Erziehung hat die Aufgabe, den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen. Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass der Stoff in größeren Sinnganzheiten unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen an die Schülerin bzw. den Schüler heranzubringen ist.

Vom eher ganzheitlichen Erleben der Kinder ausgehend, wird die Wirklichkeit unter verschiedenen Aspekten betrachtet. Damit wird, ausgehend vom vorfachlichen Unterricht auf der Grundstufe römisch eins, auf der Grundstufe römisch II allmählich zu einem stärker fachlich gegliederten Unterricht fortgeschritten. Zugleich werden der Lebenszusammenhang und der sachstrukturelle Zusammenhang eines Lehrstoffes bei seiner Vermittlung berücksichtigt.

5.8 Anschaulichkeit und Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt

Bei blinden oder hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern ist besonders darauf zu achten, dass – ausgehend von der realen Sachbegegnung über das Modell bis hin zur zweidimensionalen Darstellung – Inhalte veranschaulicht werden. Wiederholtes Anbieten von Tasterfahrungen und präzises Verbalisieren sind von zentraler Bedeutung. Der Erwerb grundlegender und sachlich richtiger Begriffe ist zu gewährleisten.

Die Grundsätze der Lebensbezogenheit und der Anschaulichkeit verlangen, dass der Unterricht nach Möglichkeit von der konkreten Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler ausgeht und zu dieser auch wieder zurückführt Veranschaulichung verlangt, dass die Lehrstoffe den Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen zugänglich gemacht werden sollen. Dies kann auf der Ebene der Sinneswahrnehmungen oder auf der Ebene der Vorstellungen geschehen. Inhalte können zum einen dadurch konkret erfahrbar gemacht werden, dass man sie ihrer Art entsprechend, zB durch Tasten, Hören usw., zugänglich macht, zum anderen, dass man sie durch Beispiele bzw. durch Nutzung der Informationstechniken vergegenwärtigt. Wo es für das Lernen sinnvoll erscheint, soll es mehr- bzw. vielsinnig angeregt werden. Von diesen Erfahrungen ausgehend, sollen die Schülerinnen und Schüler zum Denken und zur Abstraktion geführt werden. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Lerngelegenheiten arrangieren bzw. aufgreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Schülerinnen und Schüler und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle Ereignisse bieten. Sie bzw. er ist angehalten, den Kindern und Jugendlichen die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Lehraufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen.

Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.

5.9 Sachgerechtheit

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen, hiebei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen Gründen Vereinfachungen geboten sind.

Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit den Lehrstoffen hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen didaktischen Grundsatz, den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen, was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des „Sachrichtigen“ hinzuführen.

5.10 Aktivierung und Motivierung

In allen Bereichen des Unterrichts sollen, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten, Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers geweckt und gepflegt werden. Kommunikations- und Informationstechnologien tragen in einem großen Ausmaß zur Aktivierung und Motivierung blinder und hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler bei, die Kommunikationsmöglichkeiten mit der „sehenden“ Umwelt werden verbessert und erweitert.

Die Schülerinnen und Schüler sollen auch zu verschiedenen Aktivitäten außerhalb der Schule angeregt und mit behindertenspezifischen Angeboten vertraut gemacht werden.

Im Sinne dieses Grundsatzes soll die Lehrerin bzw. der Lehrer an die natürliche Aktivität der Schülerinnen und Schüler anknüpfen, und es gilt, möglichst viele und vielfältige Möglichkeiten für hantierenden Umgang bzw. für das Handeln zu eröffnen. Das Tun soll zum Überlegen, Abwägen, Ordnen, Planen und zum Erkennen führen. Die Aktivitäten reichen vom spielerischen Tun – insbesondere auf der Grundstufe römisch eins und römisch II – über planmäßiges Arbeiten bis zum selbst gesteuerten, entdeckenden Lernen auf eigenen Wegen.

Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung wird dadurch geschaffen, dass die Lehrerin bzw. der Lehrer versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort, wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Damit wird einerseits der Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot geweckt.

5.11 Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung

Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre - nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten - die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen an.

Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.

Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.

Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.

5.12 Individualisieren, Differenzieren und Fördern

Schülerinnen und Schüler, die nach dem vorliegenden Lehrplan unterrichtet werden, benötigen eine weitreichende individuelle Förderung unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Sehbeeinträchtigung auf ihren persönlichen Lebens- und Bildungsweg.

Um diese Aufgabe bestmöglich erfüllen zu können, hat jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer von einer individuellen Planung auszugehen. Individuelle Förderpläne unterstützen eine spezifizierte Planung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens. Die Grundlage für die Erstellung derartiger Förderpläne ergibt sich aus den jeweiligen Entwicklungs-, Lern- und Kommunikationsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.

Individuelle Förderpläne enthalten eine pädagogische Diagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen), benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Zu ihrer erfolgreichen Umsetzung tragen alle am Bildungsprozess Beteiligten in gemeinsamer Verantwortung bei.

In der Grundstufe römisch eins und römisch II unterscheiden sich die Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Schulanfängerinnen und Schulanfänger hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua. oft sehr häufig voneinander.

Diese Unterschiede müssen erkannt, beachtet und zum Ausgangspunkt für individualisierende und differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen gemacht werden. Ein das Lernen fördernder Unterricht soll in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld und Güte, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme erfolgen.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer ist angehalten, nicht nur im Förderunterricht vor allem lernschwächeren Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.

Zur Unterstützung von Förderungsmaßnahmen sowie vor schwerwiegenden Entscheidungen soll die Schule beratende Einrichtungen in Anspruch nehmen. Wertvolle Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Dienst erfolgen.

Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Differenzierungsmaßnahmen beziehen sich auf Schülergruppen und Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler.

Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch- didaktische Konsequenzen:

  • Strichaufzählung
    Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten;
  • Strichaufzählung
    Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen sowie auf Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld;
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs;
  • Strichaufzählung
    Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Sozialformen;
  • Strichaufzählung
    blindenspezifische Medien und Hilfsmittel;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Hilfestellung durch Lehrpersonen und Schülerinnen bzw. Schüler;
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von Rückmeldeverfahren, um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten;
  • Strichaufzählung
    Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.

Differenzierung in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache in der Sekundarstufe I

Die für alle Unterrichtsgegenstände formulierten Aussagen zur Differenzierung und Individualisierung gelten auch für die differenzierten Unterrichtsgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache. Diesen Unterrichtsgegenständen kommt im Hinblick auf den weiteren Bildungs- bzw. Ausbildungsweg besondere Bedeutung zu, als Kulturtechniken vermittelt werden, die Kommunikationsfähigkeit erweitert wird und die Übertrittsmöglichkeiten in mittlere und höhere Schulen in besonderem Maße auf die Leistungen in diesen Unterrichtsgegenständen abzielen.

In den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache erfolgt ab der 6. Schulstufe im Kernbereich eine Unterscheidung nach den beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“, wobei das Leistungsniveau „Standard AHS“ dem Leistungsniveau der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule entspricht. Die Auseinandersetzung mit den grundlegenden Bildungsinhalten im Leistungsniveau „Standard AHS“ ist auf einem höheren Komplexitätsgrad vorzusehen. Der Komplexitätsgrad einer Aufgabenstellung zeigt sich darin, welche Art der Denkleistungen die Aufgabenstellung von Schülerinnen und Schülern fordert und welche Wege der Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung Schülerinnen und Schüler beschreiten, um zu einer Lösung zu kommen. Einen Plan zu entwickeln, Daten und Belege zu verwenden, Lösungswege zu argumentieren sind komplexe Anforderungen und stellen somit einen höheren kognitiven Anspruch dar als das Wiedergeben von Informationen und Fakten oder das Anwenden von einfachen Verfahren. Da komplexe Aufgabenstellungen das strategische und problemlösungsorientierte Denken fördern, sind im Unterricht auch Schülerinnen und Schüler, die dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet sind, mit komplexen Aufgabenstellungen zu konfrontieren und bei deren Bearbeitung und Bewältigung zu unterstützen.

Ein differenziertes Angebot an grundlegenden und vertiefenden Aufgaben ist grundsätzlich vorzusehen und dient einerseits dem Zugang und der Herausforderung für alle sowie andererseits der Sicherstellung der Durchlässigkeit im Schulwesen. Pädagogische Bemühungen sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ führen.

Die Anforderungen der beiden Leistungsniveaus sind den Schülerinnen und Schülern einsichtig zu machen, vor allem über transparente Beurteilungskriterien mit Bezug zu den zu erwerbenden Kompetenzen. Die Reflexion und Einschätzung des eigenen Leistungsstandes sind zu fördern und es sind den Schülerinnen und Schülern Wege zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit zu eröffnen.

Ab der 6. Schulstufe ist die Zuordnung der Leistungen der Schülerin oder des Schülers zu den beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ im Rahmen der Benotung auszuweisen. Die Zuordnung zu den Leistungsniveaus in den einzelnen Pflichtgegenständen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Paragraph 31 b, SchUG.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Einschätzung in Bezug auf den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler regelmäßig durch genaue Beobachtung zu aktualisieren, die Differenzierungsmaßnahmen darauf abzustimmen und bei Bedarf eine Neuzuordnung zu einem Leistungsniveau vorzunehmen. Einschätzungen und Prognosen über die Leistungsfähigkeit dürfen nicht bewirken, dass einzelnen Schülerinnen und Schülern Teile des Bildungsangebots vorenthalten werden. Über den aktuellen Stand ihrer Leistungen sind die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte regelmäßig zu informieren (Paragraph 19, Absatz eins a, SchUG).

Die organisatorische Umsetzung hat sich nach Maßgabe der ausführungsgesetzlichen Bestimmungen ausschließlich an diesen pädagogischen Zielstellungen zu orientieren. Grundlage ist dabei der von den Prinzipien der Individualisierung/Personalisierung getragene Unterricht im Klassenverband. Das Lernen der Schülerinnen und Schüler rückt (gegenüber dem Lehren) in den Mittelpunkt des Unterrichts. Dieses didaktische Grundschema wird entscheidend unterstützt, wenn Lehrerinnen und Lehrer im Team unterrichten bzw. zusammenarbeiten.

5.13 Förderunterricht in der Sekundarstufe I

Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des Paragraph 19, Absatz 3 a, des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.

In die zeitgemäße Förderdidaktik fließen die neuesten Erkenntnisse der Lern- und Motivationsforschung ein. Insbesondere geht es darum, eine individuell passende und andere als die im Unterricht verwendete Herangehensweise zu eröffnen, wenn alle Bemühungen im Rahmen von Differenzierung und Individualisierung/Personalisierung nicht ausreichend waren.

Für die Planung und Umsetzung pädagogischer Fördermaßnahmen sind die in der Schule wirkenden Beziehungen (Schüler/in-Schüler/in, Schüler/in-Lehrer/in, Schüler/in-Eltern etc.), die soziale Situation, lernhinderliche Bedingungen oder mögliche Nebenwirkungen zu beachten. Eine gezielte Förderung setzt eine genaue und sensible Beobachtung, am besten durch das gesamte Lehrerteam, voraus. Aus dieser Beobachtung werden Hypothesen über Entwicklungsmöglichkeiten gebildet.

Förderung baut auf den Stärken und Ressourcen und nicht auf Schwächen oder Defiziten auf. Eine Defizitorientierung ermöglicht es nicht, die jeweiligen Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten Situation zu sehen.

Analog zur Arbeit im differenzierten, individualisierten Regelunterricht im heterogenen Gruppen- oder Klassenverband wird die Arbeit im Förderunterricht ständig beobachtet und reflektiert, um die Fördermaßnahmen gegebenenfalls flexibel weiter zu entwickeln oder neu zu konzipieren.

In Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache ist jedenfalls ein Förderunterricht für jene Schülerinnen und Schüler vorzusehen, die eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, um mit dem gesteigerten Grad an Komplexität in Aufgabenstellungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ entsprechend umzugehen. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Leistungsniveau „Standard „AHS“ unterrichtet werden, dürfen erst nach nachweislicher Ausschöpfung aller möglichen Fördermaßnahmen dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet werden (Paragraph 31 b, Absatz 5, SchUG). Analog sind für Schülerinnen und Schüler, die nach dem Leistungsniveau „Standard“ unterrichtet werden, jedenfalls geeignete Fördermaßnahmen zu ergreifen, wenn sich abzeichnet, dass sie durch eine zusätzliche Förderung die Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ erfüllen können. Dies entspricht der Aufgabe der Mittelschule, Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS zu führen (§21b Absatz 2, SchOG). Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.

Der Förderunterricht kann als Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden.

Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede/n Schüler/in 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.

Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch wird auf Ziffer 4, der Bemerkungen zu den Stundentafeln der Sekundarstufe römisch eins verwiesen.

5.14 Soziales Lernen

Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Lebensvollzug von Kindern und Erwachsenen eine ebenso bedeutende Rolle wie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten. Zielorientiertes soziales Lernen greift geeignete Situationen auf und ist um eine kontinuierliche Lernentwicklung bemüht.

In Verbindung mit und neben dem sachlichen bzw. fachlichen Lernen ist auch das soziale Lernen der Kinder und Jugendlichen anzuregen, zu fördern und weiter zu entfalten.

Die Förderung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler zielt einerseits auf die Stärkung des Selbstwertgefühles und andererseits auf die Entwicklung des Verständnisses für andere ab. In besonderer Weise ermöglicht diese: das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben von Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und Durchleuchten von Vorurteilen, das Verständnis für Manipulation, die Sensibilisierung für Geschlechterrollen.

Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben der Klasse, das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, Peer Tutoring usw.) und das Aufgreifen und Anbieten von sozialen Themen im Unterricht.

Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung geschaffen werden.

Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.

Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle. Dies gilt in der Klasse oder Lerngruppe beim Mitgestalten einer lebendigen Schulgemeinschaft und dient dem Verständnis für andere größere Sozialgebilde (Gemeinde, Bundesland, Österreich als Staat in Europa usw.) Damit soll Verantwortungsbewusstsein für verschieden große Solidargemeinschaften bei den Schülerinnen und Schülern grundgelegt bzw. gefestigt werden. Dies gelingt nur, wenn Vorurteile bewusst gemacht und Toleranz zu üben gelernt werden. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance, wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, unterschiedlicher Schulstufen, mit unterschiedlicher Muttersprache, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen (mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder und Jugendliche mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.

5.15 Interkulturelles Lernen

Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identiditätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.

Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.

Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler ermuntert werden, Kenntnisse in der Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.

5.16 Bewusste Koedukation

Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Vorurteilen zu führen. Es ist wesentlich, Lerninhalte auszuwählen, die gleichermaßen Mädchen und Knaben ansprechen, den Unterricht so zu gestalten, dass er sowohl den Bedürfnissen der Mädchen als auch der Knaben entgegenkommt, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen sowie Erwartungshaltungen und Umgangsformen der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber Mädchen und Knaben zu reflektieren.

Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Knaben beitragen. Daher kann es im Zusammenhang mit speziellen Themen oder Situationen sinnvoll sein, unter Beachtung der von der Ausführungsgesetzgebung gemäß Paragraph 8 a, des Schulorganisationsgesetzes festgelegten Voraussetzungen den Unterricht nach Geschlechtern getrennt durchzuführen.

5.17 Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen

Schulanfängerinnen und Schulanfänger kommen im Allgemeinen mit einer hohen Lernbereitschaft in die Schule. Eine wichtige Aufgabe in der Grundstufe römisch eins und römisch II ist es, diese ursprüngliche Lernbereitschaft der Kinder weiterzuentwickeln und damit ihre Lernfähigkeit zu fördern.

Die Vorerfahrungen, das Vorwissen, die Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Konzentrationsfähigkeit und vieles andere mehr sind bei den einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern in der Regel sehr unterschiedlich ausgebildet. Daher darf grundsätzlich nicht erwartet werden, dass Kinder im gleichen Zeitraum gleiche Leistungen erbringen. Das Lernangebot hat diese unterschiedlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen, um leistungsmäßige Über- wie Unterforderung möglichst zu vermeiden. Es sind auch unterschiedlich lange Lernzeiten zu gewähren. Vor allem ist den Kindern im Rahmen der Grundstufe römisch eins für die Erstlehrgänge in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gegebenenfalls unter Einbeziehung von Teilen der verbindlichen Übungen „Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ sowie „Mathematische Früherziehung“ genügend Zeit zu lassen. Beim Durchlaufen der Grundstufe römisch eins in drei Schuljahren wird die für das erfolgreiche Absolvieren erforderliche Lernzeit zur Verfügung gestellt, ohne dass es zu einem Wiederholen einer Schulstufe kommt. Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, wird die Lehrerin bzw. der Lehrer versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu wird sie bzw. er trachten, durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen, Üben, Wiederholen, Anwenden des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen (auch in mündlichen und schriftlichen nachbereitenden Hausaufgaben), den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, wobei auf die Belastbarkeit des einzelnen Kindes Bedacht zu nehmen ist. An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können. So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen.

Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.

Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Wissen und Fertigkeiten. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber geben, wie Leistungen zu Stande kommen.

Im Rahmen der Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung (Leistungsbeurteilungsverordnung) sind auch Methodenkompetenz und Teamkompetenz in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind.

Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern und Jugendlichen wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Leistungsbeurteilungen sollten daher behutsam vorgenommen werden.

Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise bekannt zu geben.

6. STUNDENTAFELN

A. Stundentafel der Vorschulstufe

Verbindliche Übungen

Wochenstunden

Religion

2

Sachbegegnungen

1,5-2

Verkehrserziehung

0,5

Sprache und Sprechen, Hören

Vorbereitung auf Lesen und Schreiben

3,5

Mathematische Früherziehung

1,5

Singen und Musizieren

1,5

Rhythmisch-musikalische Erziehung

1-1,5

Bildnerisches Gestalten

1

Werkerziehung

1

Bewegung und Sport, Spiel

6-7

Gesamtwochenstundenzahl

20

Förderunterricht

X

Blindenspezifische Übungen (Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten, Low Vision, Hörerziehung, Tasterziehung)

 

Ergänzende Anmerkungen

Förderunterricht: Siehe Ziffer 3, der Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe.

Blindenspezifische Übungen: Bis zu 80 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.

Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe

  1. Ziffer eins
    Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt.
  2. Ziffer 2
    In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung „Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben" eine besondere Förderung in der Muttersprache des Kindes im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.
  3. Ziffer 3
    Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten werden sollen.
  4. Ziffer 4
    Aus den Blindenspezifischen Übungen sind im vorgesehenen Rahmen jene Teilbereiche der verbindlichen Übung für das einzelne Kind zu wählen, die auf den vorhandenen individuellen Kompetenzen aufbauen, um dadurch eine bestmögliche Förderung der Schülerinnen und Schüler zu erzielen.

B. Stundentafel der Grundstufe römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)

 

Schulstufen und Wochenstunden

Pflichtgegenstände

1.

2.

3.

4.

Gesamt

Religion

2

2

2

2

 

Sachunterricht

3

3

3

3

 

Deutsch, Lesen, Schreiben

8

8

8

7

 

Mathematik

4

4

4

4

 

Musikerziehung

1

1

1

1

 

Bildnerische Erziehung

1

1

1

1

 

Technisches/Textiles Werken

1

1

2

2

 

Bewegung und Sport

2

3

3

3

 

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Blindenspezifische Übungen:

– Orientierung und Mobilität

– Lebenspraktische Fertigkeiten

– Blindenspezifische Schriftsysteme

– Anwendung elektronischer Hilfsmittel

– Low Vision

1

1

1

2

 

– Tasterziehung

– Hörerziehung

x

x

x

x

x

x

x

x

 

Lebende Fremdsprache

x

x

1

1

 

Verkehrserziehung

x

x

x

x

 

Gesamtwochenstundenzahl

22-24

22-24

25-27

26-28

99

Förderunterricht

1

1

1

1

 

Unverbindliche Übungen

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Blindenspezifische Übungen

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Chorgesang

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Spielmusik

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Bewegung und Sport

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Darstellendes Spiel

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Musikalisches Gestalten

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Bildnerisches Gestalten

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Lebende Fremdsprache

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Interessen und Begabungsförderung

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Muttersprachlicher Unterricht

2-6

2-6

2-6

2-6

 

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Blindenspezifische Übungen

2

2

2

2

Chorgesang

2

2

2

2

Spielmusik

1

1

1

1

Bewegung und Sport

2

2

2

2

Darstellendes Spiel

1

1

1

1

Musikalisches Gestalten

2

2

2

2

Bildnerisches Gestalten

2

2

2

2

Lebende Fremdsprachen

-

-

1

1

Interessen- und Begabungsförderung

2

2

2

2

Muttersprachlicher Unterricht

2-6

2-6

2-6

2-6

Ergänzende Anmerkungen

Schulstufen und Wochenstunden: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können von der ersten bis zur vierten Schulstufe innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.

Blindenspezifische Übungen: Die im Rahmen der verbindlichen Übungen angeführten einzelnen Blindenspezifischen Übungen können auf Grund der unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schülern nicht einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden. Die Auswahl und der Zeitpunkt des Einsatzes der Unterrichtsangebote erfolgen auf der Grundlage des jeweils individuellen Status der vorhandenen Sehschädigung. Der Unterricht kann sowohl in Form von fixen Wochenstunden als auch geblockt in Kursform oder - sofern zweckmäßig - integrativ im Rahmen der Pflichtgegenstände angeboten werden.

Tasterziehung, Hörerziehung: Je 16 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.

Lebende Fremdsprache: 32 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.

Verkehrserziehung: Zehn Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.

Förderunterricht: Siehe Ziffer 3, der Bemerkungen zur Stundentafel.

Unverbindliche Übungen: Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. der verbindlichen Übungen dar und soll so ausgewogen und breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler anderen Erstsprachen als Deutsch.

Bemerkungen zur Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)

  1. Ziffer eins
    Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
  2. Ziffer 2
    Der Förderunterricht ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß Paragraph 12, Absatz 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.
Anmerkung, Ziffer 3, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 48,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2020,)
  1. Ziffer 4
    Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Ziffer 3, ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.
  2. Ziffer 5
    Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
  3. Ziffer 6
    Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel römisch eins Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, der Verordnung.

C. Stundentafeln der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

 

Schulstufe

5.

6.

7.

8.

Summe

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

 

 

 

 

15-21

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

12-18

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

 

 

 

 

5-10

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7-12

Mathematik

 

 

 

 

14-20

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

7-12

Physik und Chemie

 

 

 

 

6-13

Musikerziehung

 

 

 

 

6-11

Technisches Werken

Textiles Werken

 

 

 

 

7-12

Ernährung und Haushalt

 

 

 

 

2-6

Bewegung und Sport

 

 

 

 

12-18

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Blindenspezifische Übungen

- Anwendung elektronischer Hilfsmittel

- Blindenspezifische Schriftsysteme

- Orientierung und Mobilität

- Lebenspraktische Fertigkeiten

- Low Vision

- Hörerziehung

- Tasterziehung

2-6

2-6

2-6

2-6

12-24

Berufsorientierung

0

0-1

0-1

1-2

1-4

 

 

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

30-34

31-35

31-36

32-37

132

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

 

Schulstufe

5.

6.

7.

8.

Summe

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

5

4

4

4

17

Lebende Fremdsprache

5

4

3

3

15

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

-

2

2

2

6

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

Mathematik

5

4

4

4

17

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

2

8

Physik und Chemie

-

2

2

4

8

Musikerziehung

2

2

2

1

7

Technisches Werken

Textiles Werken

2

2

2

2

8

Ernährung und Haushalt

-

1,5

1,5

-

3

Bewegung und Sport

3

3

3

3

12

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Blindenspezifische Übungen

- Anwendung elektronischer Hilfsmittel

- Blindenspezifische Schriftsysteme

- Orientierung und Mobilität

- Lebenspraktische Fertigkeiten

- Low Vision

- Hörerziehung

- Tasterziehung

4

4

4

4

16

Berufsorientierung

--

--

x

x

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

32

33,5

33,5

33

132

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung

 

 

 

 

2-8

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung

 

 

 

 

2-8

Berufsorientierung

 

 

 

 

2-8

Chorgesang

 

 

 

 

2-8

Darstellendes Spiel

 

 

 

 

2-8

Einführung in die Informatik

 

 

 

 

2-8

Blindenkurzschrift, Maschinschreiben und Textverarbeitung

 

 

 

 

2-8

Orientierung und Mobilität

 

 

 

 

2-8

Lebenspraktische Fertigkeiten

 

 

 

 

2-8

Low Vision

 

 

 

 

2-8

Anwendung elektronischer Hilfsmittel

 

 

 

 

2-8

Schach

 

 

 

 

2-8

Spielmusik (Instrumentalmusik)

 

 

 

 

2-8

Technisches Werken bzw. Textiles Werken

 

 

 

 

2-8

Verkehrserziehung

 

 

 

 

2-8

Freigegenstand Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

6-12

Muttersprachlicher Unterricht

2-6

2-6

2-6

2-6

8-24

Ergänzende Anmerkungen

Technisches Werken, Textiles Werken: Als alternative Pflichtgegenstände.

Blindenspezifische Übungen: Die im Rahmen der verbindlichen Übungen angeführten Blindenspezifischen Übungen Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten und Low Vision können auf Grund der unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schülern nicht einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden. Die Auswahl und der Zeitpunkt des Einsatzes der Unterrichtsangebote erfolgen auf der Grundlage des jeweils individuellen Status der vorhandenen Sehschädigung. Anwendung elektronischer Hilfsmittel und Blindenspezifische Schriftsysteme sind aufbauende Unterrichtsgegenstände und beginnen mit der 5. Schulstufe. Der Unterricht kann sowohl in Form von fixen Wochenstunden als auch geblockt in Kursform oder - sofern zweckmäßig - integrativ im Rahmen der Pflichtgegenstände angeboten werden.

Berufsorientierung: Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden (im Rahmen der autonomen Stundentafel). Sofern keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen in der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.

Freigegenstände; Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung: Es ist sowohl die ganzjährige, als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich. Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. der verbindlichen Übungen dar und soll so ausgewogen und breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache.

Bemerkungen zu den Stundentafeln der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)

  1. Ziffer eins
    Unterrichtsgegenstände mit weniger als zwei Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
  2. Ziffer 2
    Für Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Schulpflicht in der 2. oder 3. Klasse vollenden, kann in der 1. und 2. Klasse bzw. in der 2. Klasse ein bestimmtes Angebot an zusätzlichen Freigegenständen vorgesehen werden (zB Ernährung und Haushalt, Berufsorientierung).
Anmerkung, Ziffer 3, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 49,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2020,)
  1. Ziffer 4
    Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.
  2. Ziffer 5
    Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand erhöht, können Zusätze zu dessen Fachlehrplan formuliert werden.

D. Stundentafeln der Deutschförderklassen

1. Stundentafel der Vorschulstufe

Verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

15

Religion

2

Weitere verbindliche Übungen1

3

Gesamtwochenstundenzahl

20

________________________

1 Einzelne oder mehrere verbindliche Übungen (mit Ausnahme der verbindlichen Übung Religion) gemäß der Stundentafel der Vorschulstufe; die Festlegung der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2. Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

15

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1

x2

Gesamtwochenstundenzahl

x3

_______________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe).

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)

3. Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1

x2

Gesamtwochenstundenzahl

x3

____________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe).

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)

7. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Wird gesondert bekannt gemacht.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung in Anlage C1

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Für die Erteilung des Religionsunterrichtes an den Sonderschulen sind mit Bedachtnahme auf die gegebenen Voraussetzungen die Bildungs- und Lehraufgaben der Lehrpläne für die entsprechende Volksschule (Anlage A) in Anwendung zu bringen.

8. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER BLINDENSPEZIFISCHEN VERBINDLICHEN UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN

Orientierung und Mobilität Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich in einer Welt, in der das Sehen eine große Rolle spielt, zurechtzufinden und eine altersentsprechende, der Situation angepasste Orientierungsfähigkeit und Mobilität zu erreichen.

Sie sollen dazu befähigt werden, sich in ihrer näheren und weiteren Umwelt zu orientieren, sich selbstständig, sicher und effektiv fortzubewegen und ihren Lebensraum zu erschließen. Der Unterricht in Orientierung und Mobilität führt zu einem bewussten und eigenständigen Handeln in der Bewältigung von Alltagssituationen sowie zu einem höheren Selbstwertgefühl und bildet damit eine wesentliche Voraussetzung für größere Selbstständigkeit und Unabhängigkeit.

Das Ausmaß der anzustrebenden Selbstständigkeit hängt vom Entwicklungsstand, von den Vorerfahrungen, den Fähigkeiten und Bedürfnissen, von den örtlichen Rahmenbedingungen und von der individuellen Motivation ab. Die Inhalte dieser Verbindlichen Übung könne daher nicht einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden.

Lehrstoff:

Aufbau des Körperschemas

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Körperbewusstsein entwickeln
  • Strichaufzählung
    Körperteile und -ebenen erkennen und benennen
  • Strichaufzählung
    Relationen und Bewegungen dieser Teile zueinander verstehen
  • Strichaufzählung
    Verhältnis zu Objekten (Entfernung und Richtung) richtig einschätzen

Begriffsbildung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Konkretisieren und Abstrahieren der Verschiedenartigkeit von Objekten, Tätigkeiten, Vorgängen, Funktionen usw.
  • Strichaufzählung
    Ähnlichkeiten wahrnehmen, unterscheiden, abstrahieren
  • Strichaufzählung
    Schemata erwerben und etikettieren
  • Strichaufzählung
    Generalisierung; Ähnlichkeiten oder abstrahierte Eigenschaften auf eine neue Erscheinungsform anwenden

Förderung der motorischen Fähigkeiten

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Schulung der Grob- und Feinmotorik
  • Strichaufzählung
    Schulung der Körperkontrolle und Körperhaltung
  • Strichaufzählung
    Einübung harmonischer Bewegungsabläufe

Förderung der Wahrnehmung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Nah- und Fernsinne: taktil, propriozeptiv, vestibulär, gustatorisch, olfaktorisch, auditiv, visuell
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmungen interpretieren und die gewonnenen Informationen umsetzen
  • Strichaufzählung
    Abstand von/zu Geräuschquellen
  • Strichaufzählung
    Intensität sensorischer Wahrnehmungen
  • Strichaufzählung
    bewegte und unbewegte Objekte
  • Strichaufzählung
    Entfernung, Zeit, Proportionen

Orientierung

Räumliche Konzepte und deren Grundbegriffe verstehen und anwenden lernen, Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    senkrecht, waagrecht, parallel, quer, diagonal
  • Strichaufzählung
    rechter und 45° Winkel
  • Strichaufzählung
    bewusst Richtungen einhalten und ändern, Drehungen, Gleiten, Ausrichten
  • Strichaufzählung
    markante Punkte erkennen, schaffen, suchen und benützen
  • Strichaufzählung
    Orientierung in geschlossenen und freien Räumen
  • Strichaufzählung
    Vier-Seiten-Konzept
  • Strichaufzählung
    visuelle Informationen in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen (Piktogramme usw.)
  • Strichaufzählung
    Routen gehen
  • Strichaufzählung
    Strategien erlernen um den Verlust der Orientierung zu korrigieren

Systematische Suchtechniken

Objekte lokalisieren, suchen und finden:

  • Strichaufzählung
    im Handtastraum
  • Strichaufzählung
    im Armtastraum
  • Strichaufzählung
    mit dem ganzen Körper

Körperschutztechniken

  • Strichaufzählung
    Gesichts-, Oberkörper-, Unterkörperschutz

Sehende Begleitung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Kontaktaufnahme
  • Strichaufzählung
    Richtungswechsel- und Änderung
  • Strichaufzählung
    halber und ganzer Seitenwechsel
  • Strichaufzählung
    enge Stellen und Türen passieren
  • Strichaufzählung
    Treppen steigen
  • Strichaufzählung
    Platz nehmen

Langstocktechniken

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Stockintegration und Koordination
  • Strichaufzählung
    Diagonaltechnik
  • Strichaufzählung
    Pendeltechnik, senkrecht gehaltener Stock
  • Strichaufzählung
    Stockeinsatz bei Treppen
  • Strichaufzählung
    Unterbringung des Stockes

Soziale Interaktion

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Kontaktaufnahme mit fremden Personen
  • Strichaufzählung
    Informationen erfragen
  • Strichaufzählung
    Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen
  • Strichaufzählung
    Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen
  • Strichaufzählung
    Fahrscheine lösen

Einsatz von taktilen, akustischen, optischen und elektronischen Medien

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    mit taktilen Plänen, Skizzen, Modellen, Kompassen arbeiten
  • Strichaufzählung
    Einsatz akustischer Hilfsmittel
  • Strichaufzählung
    Umgang mit optischen Hilfsmitteln für die Nähe und Ferne
  • Strichaufzählung
    Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln zum Einholen von Informationen

Erarbeitung von Umweltmustern

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Verkehrsregeln
  • Strichaufzählung
    Verhalten im Verkehr
  • Strichaufzählung
    Merkmale von Verkehrsflächen
  • Strichaufzählung
    Häuserblock
  • Strichaufzählung
    Parkplätze, Baustellen, usw.
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Geld
  • Strichaufzählung
    verschiedene Arten von Geschäften
  • Strichaufzählung
    Benützung von Rolltreppen und Fahrstühlen
  • Strichaufzählung
    Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln

Didaktische Grundsätze:

Orientierungs- und Mobilitätsunterricht soll die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten, auf ihre speziellen Bedürfnisse eingehen und ihren realen Lebenssituationen gerecht werden. Das vorhandene Sehvermögen soll in bestmöglicher Weise genutzt werden. Die Erarbeitung und Einübung von adäquaten Verhaltensweisen ist nach Möglichkeit in konkreten Umweltsituationen durchzuführen.

Der Unterricht soll so gestaltet werden, dass er von den Schülerinnen und Schülern als besonders wichtig und lebensbedeutsam erkannt und akzeptiert wird.

Orientierung und Mobilität ist auch in anderen geeigneten Unterrichtsgegenständen fächerübergreifend zu berücksichtigen.

Lebenspraktische Fertigkeiten Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch den Unterricht in Lebenspraktischen Fertigkeiten sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, ihren Alltag möglichst selbstständig zu organisieren. Voraussetzung dafür sind die Aneignung der entsprechenden Fertigkeiten, die Kenntnis von Funktionsabläufen sowie die Verwendung effektiver Hilfen und spezieller Methoden. Zur Bewältigung lebenspraktischer Aufgabenstellungen bedarf es gezielter, individuell angepasster Handlungsstrategien. Das Beherrschen von Alltagsfertigkeiten gehört zu den Grundlagen sicheren Auftretens in der Öffentlichkeit und erleichtert die soziale Integration.

Selbsttätigkeit, selbstbestimmtes Handeln so wie die Übernahme von Eigenverantwortung sind wesentliche Kompetenzen für die gegenwärtige und künftige Lebensgestaltung. Deshalb sollen im Unterricht besonders die Motivation und die Bereitschaft gefördert werden, Neues auszuprobieren und zu erlernen.

Das Ausmaß der erreichbaren Selbstständigkeit hängt insbesondere von den individuellen Voraussetzungen, den Anwendungsmöglichkeiten im Alltag, sowie der Mitarbeit des häuslichen und schulischen Umfeldes.

Lehrstoff:

Begriffsbildung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Klärung von bekannten Begriffen
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung neuer Begriffe

Förderung motorischer Fähigkeiten

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Feinmotorik
  • Strichaufzählung
    Förderung der Körperkontrolle und Körperhaltung
  • Strichaufzählung
    harmonische Bewegungsabläufe einüben

Förderung der Wahrnehmung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Förderung von gustatorischen, olfaktorischen, propriozeptiven, taktilen Sinneseindrücken
  • Strichaufzählung
    Schulung des Temperatursinnes
  • Strichaufzählung
    Schulung des Gehörs
  • Strichaufzählung
    Kinesthetik

Gestaltung des individuellen Lebens- und Arbeitsumfeldes

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Verwendung von geeigneten Kontrasten
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung eines Ordnungssystems und klarer Strukturen
  • Strichaufzählung
    systematische Suchtechniken erlernen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsmaßnahmen für die Bewältigung selbstständiger Handlungen kennen und anwenden

Soziale Kompetenz

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    entsprechende Umgangsformen (zB das Gesicht dem Gesprächspartner zuwenden) kennen lernen und anwenden
  • Strichaufzählung
    soziale Interaktionen (Gesprächsregeln beachten usw.)
  • Strichaufzählung
    Annahme bzw. Ablehnung von Hilfestellungen in angemessener Form

An- und Ausziehen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Orientierung am Kleidungsstück
  • Strichaufzählung
    wichtige Details bei den eigenen Kleidungsstücken erkennen
  • Strichaufzählung
    Kleidung wenden, zusammenlegen oder aufhängen
  • Strichaufzählung
    richtiges Aus- und Anziehen verschiedener Kleidungsstücke einschließlich der Handhabung diverser Verschlüsse

Essensfertigkeiten

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Orientierung am Essplatz und am Teller
  • Strichaufzählung
    angemessene Umgangsformen bei Tisch, Esskultur
  • Strichaufzählung
    verschiedene Utensilien rund um das Essen kennen lernen, Erleichterung durch adäquates Geschirr schaffen
  • Strichaufzählung
    richtige Handhabung des Bestecks (Schiebetechnik, Schneidetechnik)
  • Strichaufzählung
    Kontroll- und Suchtechniken beim Essen
  • Strichaufzählung
    Speisen entnehmen
  • Strichaufzählung
    Flüssigkeiten eingießen

Körperpflege

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Fertigkeiten für die persönliche Hygiene erwerben
  • Strichaufzählung
    verschiedene Mittel und Gebrauchsgegenstände zur Körperpflege kennen lernen und anwenden

Hilfsmittel für den Alltag

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Markierungssysteme für verschiedene Lebensbereichen (Lebensmittel kennzeichnen, CDs beschriften usw.)
  • Strichaufzählung
    verschiedene Messinstrumente kennen lernen und anwenden
  • Strichaufzählung
    verschiedene Reinigungsmittel kennen lernen, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens
  • Strichaufzählung
    Umgang mit dem Telefon

Kleiderpflege

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Kleidung sachgerecht versorgen
  • Strichaufzählung
    Auswahl zusammenpassender Kleidungsstücke
  • Strichaufzählung
    Schuhe putzen

Zubereitung von einfachen Speisen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    verschiedene Fertigkeiten wie messen, schälen, schneiden erlernen
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Hitze
  • Strichaufzählung
    Bedienung verschiedener Haushaltsgeräte
  • Strichaufzählung
    sehbehinderten- und blindengerechte Adaptierungen im Umfeld Küche
  • Strichaufzählung
    Organisation des Arbeitsplatzes und der Arbeitsschritte
  • Strichaufzählung
    Gefahrenquellen erkennen und Regeln zur Unfallverhütung beachten
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsmaßnahmen beim Kochen treffen
  • Strichaufzählung
    Vermeidung von Verletzungsgefahren durch die Vermittlung entsprechender sicherer Methoden
  • Strichaufzählung
    verschiedene Verpackungen und unterschiedlichen Möglichkeiten für das Öffnen und Verschließen kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Mülltrennung kennen lernen
  • Strichaufzählung
    systematisches Reinigen von kleinen und großen Flächen

Einkaufen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Einkaufszettel erstellen
  • Strichaufzählung
    Geschäfte und Abteilungen in den Geschäften kennen lernen verschiedene
  • Strichaufzählung
    um Hilfe ersuchen
  • Strichaufzählung
    Fachberatung im Geschäft
  • Strichaufzählung
    Anwendung höflicher Umgangsformen
  • Strichaufzählung
    Einkaufsgespräche führen
  • Strichaufzählung
    Geldmünzen und Geldscheine erkennen
  • Strichaufzählung
    Verwendung von Gelderkennungshilfen
  • Strichaufzählung
    Ordnungsmöglichkeiten in der Geldtasche
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Geld

Schwarzschrift, Unterschrift

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    motorische Vorübungen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Schreibhilfen und Stiftarten kennen lernen und ausprobieren
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung einer angemessenen Stifthaltung
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung einer Auswahl taktiler Buchstaben und Zahlen
  • Strichaufzählung
    Schreiben mit verschiedenen Hilfsmitteln
  • Strichaufzählung
    Schreibschriftbuchstaben für die eigene Unterschrift erlernen
  • Strichaufzählung
    Unterschrift als persönliches Ausdrucksmittel anerkennen und anwenden

Didaktische Grundsätze:

Alle vorhandenen Sinneseindrücke und bereits erworbenen Grunderfahrungen sollen genutzt werden, um das Spektrum an Begriffen zu erweitern, in neuen Situationen entsprechende Lösungsstrategien zu entwickeln und komplexe Bereiche des Alltags selbstständig zu bewältigen.

Es ist besonders wichtig, allenfalls vorhandenes Sehvermögen optimal zu nützen und eventuell Sehhilfen für bestimmte Tätigkeiten auszuprobieren und einzusetzen. Kontraste in der Gestaltung des Umfeldes sollen hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern die selbstständige Bewältigung von Alltagssituationen erleichtern.

Die verwendeten Methoden müssen unter dem Aspekt der Sicherheit an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.

Die erlernten Fertigkeiten müssen regelmäßig im Alltag angewendet werden, um mehr Sicherheit in der Durchführung von täglich wiederkehrenden Handlungsabläufen erwerben zu können.

Zur praktischen Unterrichtsgestaltung sind beispielhafte Lernanlässe aus dem Leben der Schülerinnen und Schüler zu wählen. Aufgabenstellungen sollen dabei in kleinste Schritte zerlegt und systematisch erarbeitet und geübt werden.

Die Anwendung lebenspraktischer Fertigkeiten ist auch in anderen geeigneten Unterrichtsgegenständen fächerübergreifend zu üben.

Blindenspezifische Schriftsysteme Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Beherrschen von blindenspezifischen Schriftsystemen ist eine wesentliche Kompetenz für die Bewältigung schulischer sowie künftiger beruflicher und gesellschaftlicher Anforderungen.

Durch blindenspezifische Schriftsysteme können Barrieren in der Kommunikation und im Zugang zu Informationen verringert und selbständiges Arbeiten erleichtert werden.

Lehrstoff:

Blindenvollschrift

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Gebrauch der Blinden-Schreibmaschine und des Punktschriftpapiers
  • Strichaufzählung
    Tastübungen als Vorbereitung für das Lesen
  • Strichaufzählung
    richtiger Fingersatz
  • Strichaufzählung
    Blindenschriftzeichen
  • Strichaufzählung
    Orientierungsübungen am Leseblatt

Blindenkurzschrift

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Lautgruppenkürzungen
  • Strichaufzählung
    einformige Wortkürzungen, Ableitungen
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachsilben
  • Strichaufzählung
    Wortkürzungen mit Ankündigungspunkt
  • Strichaufzählung
    ein- und zweiformige Wort- und Wortstammkürzungen
  • Strichaufzählung
    Anwendungsregeln
  • Strichaufzählung
    schwierige Wortzusammensetzungen
  • Strichaufzählung
    Hilfszeichen und besondere Schreibweisen wie Großschreibung, Sperrdruck, Abkürzungen für Münz-, Maß- und Gewichtsbezeichnungen
  • Strichaufzählung
    Steigerung der Lesesicherheit, Lesegeläufigkeit und des Lesetempos
  • Strichaufzählung
    sinnerfassendes und sinngestaltendes Lesen
  • Strichaufzählung
    Überblick über Texte und Brailleseiten gewinnen
  • Strichaufzählung
    Schreibtechnik, Schreibsicherheit und Schreibgeläufigkeit

Spezialschriften

  • Strichaufzählung
    Eurobraille (8-Punkt-Computer-Braille-Schrift)
  • Strichaufzählung
    Spezielle Schriftzeichen in Mathematik

Didaktische Grundsätze:

Die Blindenvollschrift ist in der Regel in der Grundstufe römisch eins einzuführen. Bei später erblindeten Schülerinnen und Schülern erfolgt die Einführung der Blindenvollschrift individuell und unabhängig von der Schulstufe. Gegebenenfalls kann die Schreibtafel eingeführt werden.

Das Erlernen der deutschen Blindenkurzschrift hängt von den sprachlichen und kognitiven Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ab. Der Zeitpunkt der Einführung ist deshalb individuell festzulegen.

Die Kurzschrift kann im Sinne eines ganzheitlichen Unterrichtes auch fächerübergreifend in allen entsprechenden Unterrichtsgegenständen angewendet werden.

Die Voraussetzung für den Gebrauch des Computers ist die Beherrschung der 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).

Die Mathematikschrift wird mit dem jeweiligen Lehrstoff gemeinsam erarbeitet, geübt und vertieft. Sie soll sich an einem im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Schriftsystem orientieren.

Andere Spezialschriften, wie zB die Blindennotenschrift, diakritische Zeichen in der Fremdsprache und Kurzschrift in Fremdsprache können nach den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler vermittelt werden.

Bei hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern ist individuell zu bestimmen, ob und zu welchem Zeitpunkt sie in die verschiedenen Punktschriftsysteme eingeführt werden.

Beim Schreiben mit der Blinden-Schreibmaschine ist sicherzustellen, dass der Fingersatz genau eingehalten und ein gleichmäßiger Anschlag erreicht wird.

Beim Lesen der Brailleschrift ist darauf zu achten, dass möglichst beide Hände am Lesevorgang beteiligt sind. Der lesende Finger soll mit geringen vertikalen Bewegungen horizontal über die Schriftzeichen geführt werden.

Um das Erlernen der Blindenschriftsysteme zügig und einprägsam zu gestalten, sollen Lese- und Schreibübungen abwechselnd angeboten werden. Die Anforderungen an Schwierigkeit und Tempo sind dabei langsam zu steigern.

Anwendung elektronischer Hilfsmittel Bildungs- und Lehraufgabe:

Kompetenz bei der Verwendung von Computern, Anwendungsprogrammen und Kommunikationseinrichtungen ist gerade für blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler eine Schlüsselqualifikation für die Bewältigung der schulischen und künftigen beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen.

Blinden- und sehbehindertenspezifische elektronische Hilfsmittel stellen besonders wichtige Kommunikations-, Informations- und Arbeitsmedien dar. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern auch durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.

Lehrstoff:

Gebrauch elektronischer Hilfsmittel

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Umgang mit und Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere des Computers samt Peripheriegeräten
  • Strichaufzählung
    richtige Körper- und Handhaltung, Tastatur gründlich kennen lernen, Schreiben nach dem Zehnfingersystem
  • Strichaufzählung
    Anwendung sehbehinderten- und blindenspezifischer Software
  • Strichaufzählung
    Verwendung der Braillezeile
  • Strichaufzählung
    8-Punkt-Computer-Braille-Schrift
  • Strichaufzählung
    Sprachausgabeprogramme
  • Strichaufzählung
    Strategien zum Lösen von technischen Problemen
  • Strichaufzählung
    ergonomische Aspekte beim Einsatz elektronischer Hilfsmittel

Didaktische Grundsätze:

Der Zeitpunkt der Einführung der Anwendung elektronischer Hilfsmittel und die Auswahl der Lehrinhalte sind unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes und der Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler individuell festzulegen und können daher nicht einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden. Dies erfordert genaue methodische Überlegungen und die Planung eines entsprechenden Zeitrahmens.

Zu Beginn der Einführung in die Anwendung elektronischer Hilfsmittel ist ein Unterrichtsschwerpunkt auf den sicheren Umgang mit sehgeschädigtenspezifischen Ein- und Ausgabegeräten zu legen. Die Kenntnis der Namen und der Funktionsweise aller Tasten der PC-Tastatur sowie das sichere Schreiben im Zehnfingersystem sind so rasch als möglich anzustreben.

In weiterer Folge stehen sowohl angeleitetes Erproben als auch selbsttätiges Lernen und eigenständiges Experimentieren im Vordergrund.

Bei der Einführung von Programmen wird in der Regel zunächst die Bedienung über Menüs vermittelt, damit ein sicherer Weg zur Steuerung eingeprägt wird. Danach sollten Shortcuts bzw. Hotkeys eingeführt werden, um das Arbeitstempo zu erhöhen.

Ein EDV-spezifisches Fachvokabular, ergänzt um sehgeschädigtenspezifische Fachbegriffe, ist aufzubauen und zu festigen.

Als Ersatz für die Benutzung der Maus sollen sowohl die in den Hilfsprogrammen implementierten Möglichkeiten als auch die Nutzung der Routingtasten auf der Braillezeile, aber vor allem die Verwendung von Tastaturbefehlen vermittelt werden.

Durch interaktives Arbeiten mit elektronischen Hilfsmitteln können Motivation und Kreativität gefördert werden. Es sollen möglichst verschiedenartige Anwendungsbeispiele unter Berücksichtigung der individuellen Zugangsformen gewählt werden. Viele Aufgabenstellungen ergeben sich aus den Anforderungen der verschiedenen Unterrichtsgegenstände.

Low Vision Bildungs- und Lehraufgabe:

Verschiedene Faktoren, wie Lichtverhältnisse, Kontraste, subjektives Allgemeinbefinden usw. beeinflussen das Sehvermögen. Es ist daher wichtig, noch vorhandenes Sehvermögen optimal zu nützen und geeignete Sehhilfen kennen zu lernen und einzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sollen erfahren, welche Auswirkungen ihre Augenerkrankung auf ihr Leben hat und lernen, damit entsprechend umzugehen sowie ihre Bedürfnisse in geeigneter Weise mitzuteilen. Low Vision soll dazu beitragen, dass sie die Wichtigkeit spezieller Maßnahmen für die Gestaltung ihres Alltags erkennen und akzeptieren.

Lehrstoff:

Sehvermögen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Vermittlung altersgemäßer Informationen über die Augenerkrankung und deren Auswirkungen auf den Alltag
  • Strichaufzählung
    Klärung von optischen Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Klärung von Grundbegriffen im Zusammenhang mit dem Sehen (Sehschärfe, Gesichtsfeld, Kontrastsehen, Farbsehen usw.)

Funktionelles Sehen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Verbesserung des funktionellen Sehvermögens (Augenentspannungsübungen, Fixationsübungen usw.)
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung von Kompensationstechniken (Übungen im exzentrischen Fixieren, Tracking, Scanning usw.)

Optische und elektronische Hilfsmittel

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    verschiedene optische und elektronische Hilfsmittel für den Nah- und Fernbereich kennen lernen, ausprobieren und anwenden
  • Strichaufzählung
    Vor- und Nachteile einzelner Hilfsmittel
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel an die verschiedenen schulischen und visuellen Anforderungen individuell anpassen
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel altersgemäß und zielgerichtet verwenden
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung ergonomischer Aspekte beim Einsatz von optischen und elektronischen Hilfsmittel

Andere Hilfsmittel

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    spezielle Hilfsmittel (Hefte mit Speziallineatur, diverse Schreibgeräte, Konzepthalter, Schreib-Lesepult, Lampen usw.) kennen lernen, ausprobieren und anwenden

Soziale Kompetenz

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    alters- und entwicklungsadäquate Informationen über die eigene Augenerkrankung geben können
  • Strichaufzählung
    sehbehindertenspezifische Bedürfnisse in entsprechender Form vermitteln können
  • Strichaufzählung
    Hilfe erbitten, annehmen oder ablehnen können

Didaktische Grundsätze:

Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen (Beleuchtung, Arbeitsplatzgestaltung, Kontrast usw.) sind im Bereich Low Vision von zentraler Bedeutung. Nach Abklärung des funktionellen Sehvermögens müssen geeignete Hilfsmittel für den Unterricht ausgewählt werden. Diesbezüglich ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit außerschulischen Fachleuten empfehlenswert. Bei allen Maßnahmen stehen die individuelle Augenerkrankung und deren Auswirkungen im Mittelpunkt. Die Anwendung der Hilfsmittel muss im Hinblick auf den selbständigen Gebrauch speziell geübt werden.

Tasterziehung Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch Tasterziehung sollen die Schülerinnen und Schüler eine möglichst hohe Differenzierungsfähigkeit und Sensibilität des Tastsinns erreichen.

Tasterziehung soll

  • Strichaufzählung
    die Motivation zur Tastbereitschaft fördern
  • Strichaufzählung
    die Aufmerksamkeit auf taktile Eindrücke im Hand- und Fingertastraum lenken
  • Strichaufzählung
    die manuelle Differenzierungs- und Identifizierungsfähigkeit steigern
  • Strichaufzählung
    räumliche Beziehungen innerhalb eines Tastraums herstellen und gliedern
  • Strichaufzählung
    die Konzentration bei der Wahrnehmung erhöhen
  • Strichaufzählung
    eine grundlegende Begriffsbildung fördern
  • Strichaufzählung
    das Symbolverständnis für Gegenstände fördern
  • Strichaufzählung
    zur Überwindung von eventuell vorhandenen negativen Emotionen beim Ertasten beitragen
  • Strichaufzählung
    das Bewusstsein für Gefahren entwickeln
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des Tastsinns als wichtige Informationsquelle vermitteln

Lehrstoff:

Tastübungen und Taststrategien

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Schulung der Feinmotorik
  • Strichaufzählung
    Gegenstände taktil erkennen, verschiedene Gegenstände voneinander unterscheiden können
  • Strichaufzählung
    Aufbau eines taktilen Vokabulars
  • Strichaufzählung
    Taststrategien erwerben
  • Strichaufzählung
    verschiedene Tastqualitäten erkennen und unterscheiden
  • Strichaufzählung
    verschiedenen Gegenständen unterschiedliche Tastqualitäten zuordnen
  • Strichaufzählung
    Ordnungs- und Sortieraufgaben
  • Strichaufzählung
    Kategorisieren nach Tastqualitäten
  • Strichaufzählung
    Gegenstände mit dem Tastsinn und zusätzlich mit anderen Sinnen erfassen
  • Strichaufzählung
    Gegenstände mit anderen Körperteilen taktil erfassen
  • Strichaufzählung
    Positionen der eigenen Körperteile kennen
  • Strichaufzählung
    Lagebeziehungen auf einer ebenen Fläche und im Raum beschreiben können
  • Strichaufzählung
    Positionsbegriffe beim Tasten anwenden
  • Strichaufzählung
    in einem größeren Tastraum bestimmte Objekte finden
  • Strichaufzählung
    Tastrichtung einhalten und größerer Objekte systematische ertasten
  • Strichaufzählung
    taktile Abbildungen von Reihen nachlegen können
  • Strichaufzählung
    taktile Punktmuster erfassen
  • Strichaufzählung
    Gegenstände, Figuren schnell wieder erkennen
  • Strichaufzählung
    Gegenstände zerlegen und zusammensetzen
  • Strichaufzählung
    Mengen erfassen
  • Strichaufzählung
    Tasteindrücke übertragen können
  • Strichaufzählung
    reale Gegenstände als Modell erfassen lernen
  • Strichaufzählung
    von der Realität zur zweidimensionalen Darstellung gelangen
  • Strichaufzählung
    taktile Bilder erarbeiten

Didaktische Grundsätze:

Ein beträchtlicher Teil der Informationsaufnahme erfolgt über den Tastsinn. Dies muss bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts entsprechend berücksichtigt werden. Dabei sind die taktilen Vorerfahrungen und die physische Beweglichkeit und Geschicklichkeit (Grob- und Feinmotorik) der Schülerinnen und Schüler zu beachten.

Im Vergleich zum Sehsinn kann der Tastsinn nur ein geringes Maß an gleichzeitig wahrgenommener Information vermitteln. Da die Informationsaufnahme nur sukzessiv erfolgt, ist zu berücksichtigen, dass es wesentlich länger dauert einen Gegenstand gründlich abzutasten als ihn visuell zu erfassen. Deshalb sind in der Regel längere Erarbeitungs- und Übungsphasen notwendig.

Haptisch wahrgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.

Der Tastsinn ist nur in der Reichweite des Hand- und Armtastraums anwendbar. Dies ist im Unterricht durch die entsprechende Gestaltung des Anschauungsmaterials zu berücksichtigen. Nach Möglichkeit sind Modelle, Skizzen und Bilder in taktil erfassbarer Form zur Veranschaulichung einzusetzen. Komplexe Darstellungen müssen in einzelne Bilder aufgelöst werden.

Große Objekte, aber auch abstrakte Begriffe entziehen sich der haptischen Erfassung.

Vielfältige Angebote in vertrauensvoller Atmosphäre sollen eine eventuelle Tastscheu abbauen und die Schülerinnen und Schüler motivieren ihren Tastsinn gezielt einzusetzen. In der Tasterziehung ist mit größter Sensibilität in Bezug auf das Tastorgan Hand vorzugehen, da die Hände die „Augen“ blinder Menschen sind.

Tasterziehung ist im Sinne eines Unterrichtsprinzips auch fächerübergreifend in allen Gegenständen durchzuführen.

Hörerziehung Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Hören ermöglicht als Distanzsinn Informationen aufzunehmen, die außerhalb des Tastraumes liegen. Für Menschen mit einer Sehschädigung sind akustischen Informationen bedeutsam für die Identifikation von Objekten, Personen und Vorgängen in der Umwelt sowie für die Erfassung räumlicher Bezüge und für das ästhetische Erleben. Durch die Hörerziehung sollen die Schülerinnen und Schüler selektives Hören lernen bzw. verfeinern, um wichtige auditive Informationen aus der Fülle der Umgebungsgeräusche herausfiltern zu können. Daher ist einer gezielten Förderung des Hörsinns breiter Raum zu geben.

Hörerziehung soll befähigen:

  • Strichaufzählung
    Geräusche bewusst wahrzunehmen
  • Strichaufzählung
    Geräusche von einander zu unterscheiden
  • Strichaufzählung
    Geräuschquellen zu identifizieren
  • Strichaufzählung
    Geräuschen Bedeutungen zuzuordnen
  • Strichaufzählung
    sich durch akustische Informationen räumlich zu orientieren
  • Strichaufzählung
    aus akustischen Informationen das Wichtigste zu entnehmen, zu interpretieren und danach zu handeln
  • Strichaufzählung
    Alltagssituationen mit Hilfe auditiver Wahrnehmung zu bewältigen
  • Strichaufzählung
    Personen an charakteristischen akustischen Merkmalen wieder zu erkennen
  • Strichaufzählung
    besondere Informationen dem Tonfall, der Sprachmelodie und der Aussprache zu entnehmen
  • Strichaufzählung
    Bewusstsein für den Schutz vor akustischer Umweltbelästigung zu entwickeln

Lehrstoff:

Hörübungen und Hörstrategien

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Schulung des auditiven Gedächtnisses durch aktives Zuhören
  • Strichaufzählung
    Schulung der Aufmerksamkeit und der Konzentration
  • Strichaufzählung
    mit verschiedenen Gegenständen zur Geräuschentwicklung hantieren
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Geräusche erkennen
  • Strichaufzählung
    zwischen bekannten und unbekannten Geräuschen unterscheiden
  • Strichaufzählung
    Filtern von Geräuschen und Zuordnen zur Geräuschquellen
  • Strichaufzählung
    Kategorisieren von Geräuschen
  • Strichaufzählung
    Geräuschquellen lokalisieren, darauf zeigen und darauf zugehen
  • Strichaufzählung
    Gegenstände finden, die akustische Signale abgeben
  • Strichaufzählung
    verschiedene Stimmen unterscheiden
  • Strichaufzählung
    Personen an der Stimme erkennen
  • Strichaufzählung
    Entfernungen zu einer Stimme oder zu einem Objekt abschätzen
  • Strichaufzählung
    Stimmungslagen unterscheiden, gegebenenfalls hinterfragen
  • Strichaufzählung
    bewusstes Hören in der Kommunikation einsetzen
  • Strichaufzählung
    Kommunikationssituationen (Sprachmelodie, Sprechpausen richtig interpretieren usw.)
  • Strichaufzählung
    Abfolgen von Aufforderungen richtig ausführen
  • Strichaufzählung
    Schulung rezeptiver Fähigkeiten für den Erwerb von Fremdsprachen („Listening“)

Didaktische Grundsätze:

Eine ruhige Lernatmosphäre hilft den Schülerinnen und Schülern besser und gezielter zuzuhören. Es ist darauf zu achten, dass der allgemeine Lärmpegel möglichst gering gehalten und eine akustische Reizüberflutung vermieden wird.

Hintergrundgeräusche oder plötzliche Höreindrücke können von den Schülerinnen und Schülern visuell nicht überprüft werden und lenken die Aufmerksamkeit ab. Störende Geräusche müssen nach Möglichkeit vermieden, beseitigt oder zumindest kommentiert werden.

Die Fähigkeit zur Interpretation nonverbaler akustischer Informationen ist durch ein wiederholtes vielfältiges Übungsangebot zu schulen.

Hörerziehung ist als Unterrichtsprinzip auch fächerübergreifend in allen Gegenständen durchzuführen.

9. ERGÄNZENDE AUSFÜHRUNGEN ZU DEN PFLICHTGEGENSTÄNDEN, DEN VERBINDLICHEN UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN SOWIE DEN FREIGEGENSTÄNDEN
9 A) VORSCHULSTUFE

VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage A, Sechster Teil, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:

Sachbegegnung Lehrstoff:

Die Schülerinnen und Schüler benötigen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung des Lehrstoffes. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer die vorgegebenen Lernziele erreicht werden können. Im Verlauf dieses Lernprozesses sind bereits vorhandene Kenntnisse immer wieder auf ihre sachliche Richtigkeit und anschauliche Fundierung zu überprüfen.

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    altersgemäße Auseinandersetzung mit der Blindheit oder hochgradigen Sehbehinderung
  • Strichaufzählung
    Thematisierung der Auswirkungen des Sehens bzw. des Nichtsehens

Kind und Gesundheit

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    spielerische Übungen zum Erwerb des Körperschemas
  • Strichaufzählung
    Kennen lernen verschiedenster Speisen
  • Strichaufzählung
    selbständiges Essen
  • Strichaufzählung
    Umgang mit möglichen Gefahrenquellen im Schulbereich

Erfahrungs- und Lernbereich Raum

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Kennen lernen zweidimensionaler taktiler Darstellungen

Erfahrungs- und Lernbereich Zeit

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Vorbereitung der Zeitmessung mit blindenspezifischen Hilfsmitteln
  • Strichaufzählung
    genaues Kennenlernen der Uhr

Didaktische Grundsätze:

Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte Möglichkeit der visuellen Beobachtung Rücksicht zu nehmen. Alle vorhandenen Sinne müssen gezielt und umfassend eingesetzt werden. Bei der Erarbeitung der Inhalte sind die speziellen didaktischen Grundsätze des Trainings der Lebenspraktischen Fertigkeiten und des Trainings für Orientierung und Mobilität zu beachten. Bei blinden oder hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern ist in besonderem Maße auf die unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen zu achten. Diese bilden die Basis für das Lernen in den einzelnen Sachbereichen. Auf die Vermittlung sachrichtiger Begriffe ist besonderer Wert zu legen.

Verkehrserziehung Lehrstoff:

Der Lehrstoff der Verkehrserziehung ist eng verknüpft mit dem Unterrichtsprinzip und der Blindenspezifischen Übung Orientierung und Mobilität. Die Auswahl der Lehrinhalte orientiert sich am Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes und erfordert einen individuellen Aufbau.

Didaktische Grundsätze:

Die Inhalte der Verkehrserziehung sind so zu wählen, dass sie sich an der Umsetzbarkeit für blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler orientieren und ihre Möglichkeiten zu selbständigem Verhalten im Verkehrsgeschehen anbahnen bzw. erweitern.

Für den Erwerb der Inhalte der Verkehrserziehung kommen die Methoden der Blindenspezifischen Übung Orientierung und Mobilität zur Anwendung.

Sprache und Sprechen, Hören, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben Lehrstoff:

Bildmaterialien (Bilderbücher, Bildgeschichten, Fotos usw.) sind nur sehr eingeschränkt einsetzbar und durch Schaffung von Erlebnissen, konkretes Handeln, Hör- und Tasteindrücke, Hörbücher, Tastbücher oder allenfalls durch Beschreibungen zu ersetzen.

Erzählen und Zuhören

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    bedingt beobachtbare Vorgänge durch aktives Handeln ergänzen und somit begreifbar und beschreibbar machen

Miteinander sprechen

Beispielsweise:

Elemente der nonverbalen Kommunikation kennen und anwenden lernen (nicken, sich dem Sprecher zuwenden, seinen Gesprächspartner finden usw.)

Bewältigung und Klärung von Emotionen durch Sprache

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Gefühle, Empfindungen und Emotionen über die Stimme deuten lernen

Erster Umgang mit Literatur

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Hörbücher (Kassetten, CDs usw.) gezielt anbieten
  • Strichaufzählung
    Tasterfahrungen, einfache Tastbilder und in weiterer Folge Tastbilderbücher (gegebenenfalls mit Punktschrift) anbieten

Wahrnehmung

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Anregung und Differenzierung der taktilen Wahrnehmung, genaues Erfassen von Details bis zur Gewinnung eines Gesamteindrucks
  • Strichaufzählung
    Unterscheidung von Wesentlichem und Unwesentlichem für die Interpretation von Eindrücken

Erweiterung des Wissens

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Sachinformationen über verschiedene Sinneskanäle anbieten und durch aktives Hantieren mit Gegenständen einsichtig machen

Sprachfähigkeit

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Schaffen von konkreten Erlebnissen und diese in Worte kleiden lassen
  • Strichaufzählung
    Geschichten aus Hörbüchern mit eigenen Worten wiedergeben

Lernfreude und Bildungswillen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Lernen, Fragen durch die Hilfe anderer Personen beantwortet zu bekommen
  • Strichaufzählung
    Nutzung der Klassenbücherei

Vorbereitung des Lesens

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Beschriftung der näheren Umgebung mit Punktschrift
  • Strichaufzählung
    Erfahrung, dass diese taktilen Zeichen Bedeutung haben

Taktile Gliederungs- und Merkfähigkeit

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Erfassen taktiler Formen Muster und Größenunterschiede
  • Strichaufzählung
    Orientierung auf einem Blatt
  • Strichaufzählung
    Erkennen verschiedener Zeilenlängen
  • Strichaufzählung
    Finden von Zeilenanfängen
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für feine Tastunterschiede

Vorbereitung des Schreibens

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Freude am taktilen Gestalten
  • Strichaufzählung
    Entwickeln und Nachahmen von Punktmustern
  • Strichaufzählung
    Fingerspiele innerhalb des Punktesystems

Grob- und feinmotorische Übungen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Übungen zur Beweglichkeit und Koordination der Finger
  • Strichaufzählung
    spielerischer Umgang mit blindenspezifischen Schreibgeräten

Formelemente der Schrift

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Orientierung innerhalb des Punktesystems

Symbolverständnis vorbereiten

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    einfache Punktsymbole erfinden, taktil festhalten und deuten

Didaktische Grundsätze:

Blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler benötigen vermehrte sprachliche Zuwendung und Erklärungen. Die aktive Teilnahme des Kindes an der mündlichen Kommunikation muss spezifisch unterstützt und gefördert werden. Auf die richtige Artikulation ist besonders zu achten. Verwendete Begriffe müssen anschaulich mit Inhalt gefüllt und die Literatur entsprechend ausgewählt werden. Die Begegnung mit Schrift muss durch gezielte Maßnahmen initiiert werden.

Übungen zur differenzierten Auswertung von Hörerlebnissen sind durchzuführen und die mündliche Kommunikation ist für das Erfassen von Handlungsabläufen verstärkt einzusetzen.

Mathematische Früherziehung Lehrstoff:

Handelnder Umgang mit Gegenständen zur Anbahnung mathematischen Denkens

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Schätzen zur Förderung des unbestimmten Zahlenbegriffes im „überschaubaren“ Hand- oder Armtastraum

Handelnder Umgang mit elementaren Raumformen/Raumerleben

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Erfahren der Symmetrie durch Falten, Bauen und Legen entlang einer Achse

Untersuchen von Mengen

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Erkennen von klar unterscheidbaren mengenbildenden Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    verbale Wiedergabe gewonnener Einsichten

Didaktische Grundsätze:

Die mathematischen Vorerfahrungen der Mengenerfassung (4 Tischbeine, 5 Finger einer Hand usw.) sind bei einem blinden oder hochgradig sehbehinderten Kind oft in geringerem Maße vorhanden als bei sehenden Schülerinnen und Schülern. Daher müssen das bewusste Erfassen der Umwelt und die mathematische Begriffsbildung einen besonderen Stellenwert im Unterricht einnehmen.

Mathematische Denkprozesse müssen bewusst initiiert werden, weil natürliche Lernanlässe zum Zählen, Ordnen, Vergleichen usw. oftmals fehlen. Die sukzessive Erfassung über den Tastsinn erfordert einen höheren Zeitaufwand als die Simultanerfassung mit dem Sehsinn. Didaktische Arbeitsmittel müssen durch speziell adaptierte, taktil gut unterscheidbare, alle Sinne ansprechende Materialien ergänzt werden. Günstig ist ein Angebot, das leicht zu handhaben, überschaubar angeordnet und ständig verfügbar ist. Der Aufbau räumlicher Strukturen und deren Verständnis erfolgt durch aktives Tun ausgehend vom eigenen Körper über die nähere und weitere Umgebung. Raumerfahrungen brauchen Zeit und eine geschützte Atmosphäre.

Singen und Musizieren Didaktische Grundsätze:

Im Rahmen der musikalischen Erziehung soll verstärkt auf die Hörerziehung geachtet werden. Optische Vorstellungshilfen können nicht oder nur sehr eingeschränkt angewendet werden. Gegebenenfalls werden Handzeichen am Körper der Schülerinnen und Schüler mitvollzogen und nachgeahmt und durch Verbalisierung unterstützt.

Den Bewegungen des eigenen Körpers kommt bei blinden oder hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern eine besondere Bedeutung zu. Singen und Musizieren bieten neue Bewegungsmöglichkeiten und können dazu beitragen, auffällige Bewegungsmuster und eventuelle Hemmungen abzubauen bzw. deren Entstehen zu verhindern.

Gezielte Unterstützung und Anleitung bei rhythmischen und tänzerischen Aktivitäten sind erforderlich. Die Erweiterung des Körperbewusstseins und der eigenen Bewegungsmuster kann vor allem beim Tanzen gefördert werden. Eine choreographische Bewegungsgestaltung muss von exakten sprachlichen Anleitungen begleitet werden. Bei Kreis-, Spiel- und Tanzliedern muss beachtet werden, dass keine visuelle Nachahmung möglich ist. Die Erarbeitung solcher Lieder soll in kleinste Einheiten zerlegt werden. Die einzelnen Lernschritte müssen direkt am Körper erfahrbar gemacht werden.

Im kreativen Umgang mit musikalischen Elementen soll die grafische Darstellung zu Gunsten der körperlichen, plastischen und szenischen Umsetzung in den Hintergrund treten.

Rhythmisch-musikalische Erziehung Lehrstoff:

Erarbeiten von geeigneten akustischen oder taktilen Zeichen für die Durchführung von nonverbalen Sozialübungen.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Sammlung verschiedener Erfahrungen hinsichtlich Bewegung und Musik ist zu bedenken, dass blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler bei der Nachahmung besonderer Hilfestellung bedürfen. Bewegungsabläufe müssen am Körper erfahrbar gemacht werden. Die Beziehung zwischen verbalem Ausdruck und Bewegung soll angebahnt werden.

Bildnerisches Gestalten Lehrstoff:

Experimentieren mit verschiedenen Zeichen- und Malmaterialien ist für das blinde Kind sehr wichtig, wenn die Unterschiede auch haptisch, kienästhetisch und olfaktorisch wahrnehmbar sind.

Mit Hilfe von Einzelelementen (auf der Magnettafel, Tuchtafel usw.) werden Bilder erstellt oder verändert.

Durch das Begreifen von Tastbildern, Tastbilderbüchern und Symbolen soll die Aussage von Zeichen und Bildern erkannt, erlebt und gedeutet werden.

Farbnamen sollen kennen gelernt und Gegenständen und Begriffen zugeordnet werden.

Didaktische Grundsätze:

Bei blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern ist zu berücksichtigen, dass durch die fehlende bzw. sehr eingeschränkte optische Wahrnehmung kreatives und selbstständiges Gestalten über andere Sinneskanäle angebahnt werden muss. Im Umgang mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen können die Schülerinnen und Schüler zu grundlegenden, einfachen lebenspraktischen Fertigkeiten (öffnen – schließen, falten, schneiden usw.) heran geführt werden.

Die Fähigkeit zum bewussten Wahrnehmen mit allen Sinnen soll gefördert werden. Das Wahrgenommene soll besprochen werden, um das Verständnis zu vertiefen.

Beim Eintritt in die Vorschulstufe sind die Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten blinder und hochgradig sehbehinderter Kinder in den Bereichen des Bildnerischen Gestaltens sehr unterschiedlich und weichen von denen der gleichaltrigen sehenden Schülerinnen und Schüler meist ab.

Die Arbeit soll vorwiegend in Kleingruppen durchgeführt werden, wobei eine individuelle Betreuung möglich sein sollte (bei der Erarbeitung von Inhalten, beim Ausprobieren neuer Materialien bzw. von Werkzeugen usw.). Als Anregung zum kreativen und selbständigen Gestalten sind anstatt der vielen visuellen Impulse multisensorische zu setzen. Für die Durchführung selbst gewählter oder gestellter Aufgaben ist den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zu gewähren und der Lehrstoff gegebenenfalls zu adaptieren.

Werkerziehung Lehrstoff:

Einzelne handwerkliche Fertigkeiten wie Reißen, Falten, Schneiden, Kleben, Nageln, Fädeln, Binden usw. stehen im Vordergrund und sollen nach der Erarbeitung so lang geübt werden, bis ein Herstellen von einfachen Werkstücken möglich ist. Dabei sollte den Kindern immer der Bezug zur alltäglichen Anwendung vermittelt werden.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterrichtsgegenstand Werkerziehung auf der Vorschulstufe bietet blinden Kindern die Möglichkeit, ihre Kreativität zu entfalten und lebenspraktische Fertigkeiten nach ihrem individuellen Entwicklungsstand anzubahnen.

Vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen in einem dem Entwicklungsstand des blinden bzw. hochgradig sehbehinderten Kindes angepassten Tempo erweitert und dadurch die Selbständigkeit gesteigert werden. Dafür ist oftmals ein erhöhter Zeitaufwand notwendig.

Beim Erlernen von Fertigkeiten und Arbeitsabläufen ist das Zerlegen in Einzelschritte notwendig. Der Anspruch auf Exaktheit richtet sich nach den wahrnehmungsmäßigen Kontrollmöglichkeiten des Kindes. Auf den Erwerb von Orientierungs- und Ordnungsschemata ist großer Wert zu legen.

Bei allen Verfahrensweisen, Techniken, Geräten, Hilfsmitteln und Materialien ist auf eine taktile und/oder akustische Kontrollmöglichkeit zu achten und die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten.

Bewegung und Sport, Spiel Didaktische Grundsätze:

Blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern fehlt die Möglichkeit, Bewegungsabläufe durch Imitation zu lernen. Daher sind bereits vorhandene Bewegungsmuster zu vervollständigen sowie neue Bewegungsabläufe aufzubauen. Die Erweiterung motorischer Fertigkeiten ist besonders für die Mobilität und Selbstständigkeit von großer Bedeutung. Vielfältige Angebote steigern die Bewegungsmotivation. Sicherheit und Freude beim Bewegen ermöglichen Erfolgserlebnisse und ein gestärktes Selbstvertrauen.

Unter Beachtung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen sollen nach Möglichkeit alle Inhalte dieses Gegenstandes angemessene Berücksichtigung finden. Ein blindes oder hochgradig sehbehindertes Kind erlernt komplexe Bewegungsabläufe überwiegend durch auditive und taktile Unterstützung. Das Zerlegen dieser Abläufe in kleine Teilschritte ist erforderlich, um die fehlende visuelle Erfassung zu kompensieren. Bei der Planung des Unterrichts ist der benötigte Zeitaufwand zu beachten.

Damit sich die Kinder an Spielen aktiv beteiligen können, ist ein geeigneter Ordnungsrahmen vorzugeben (akustische Signale, Verringern des Geräuschpegels, Abändern von Spielregeln usw.). Geeignete Bälle (Klingelball, Softball, Schnurball usw.) erleichtern die Erlebnismöglichkeiten beim Rollen, Werfen, Fangen und Prellen.

Im Hinblick auf Raumwahrnehmung und Orientierung, Körperhaltung, Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination sind zur Förderung der körperlichen Entwicklung vielseitige Anregungen zu geben. Dazu eignen sich besonders Übungsgeräte wie Wackelbrett, Pedalo, Rollbrett, Therapiekreisel, Klingelball usw.

Die regelmäßige Körperpflege, das An- und Ausziehen sind für ein blindes oder hochgradig sehbehindertes Kind oft mit Schwierigkeiten verbunden und besonders zu üben.

Je nach Spielverhalten des blinden oder hochgradig sehbehinderten Kindes sollten Variationen erarbeitet und das gemeinsame Spielen gefördert werden. Durch Erhöhung des Spielerepertoires soll eine größere Interaktionsbreite mit anderen Schülerinnen und Schülern geschaffen werden.

Ausgangspunkt für Spiele mit abstrahierten Spielmodellen soll immer die Realbegegnung sein (reales Geld, Obst usw.). Auf einem höheren Abstrahierungsniveau können Modelle, Figuren oder Bezugsobjekte eingesetzt werden.

Im Bereich des Experimentier- und Konstruktionsspiels soll das Raumverständnis und der Wechsel vom dreidimensionalen Objekt zur zweidimensionalen Darstellungsweise verständlich gemacht werden.

Regelspiele erfordern die Verbalisierung der getätigten Handlungen. Spiele mit auditiver Komponente sind verstärkt einzusetzen.

9 B) GRUNDSTUFE römisch eins UND römisch II, SEKUNDARSTUFE I

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 134 aus 1963,, Anlage A, Siebenter Teil sowie Anlage 1 Sechster Teil der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, Artikel eins, des NMS-Umsetzungspakets, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,, in der jeweils geltenden Fassung, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:

Sachunterricht Didaktische Grundsätze:

Wenn Lernziele durch visuell gesteuerte Tätigkeiten (aufmerksam betrachten, beobachten usw.) erreicht werden sollen, sind blindenspezifische Zugänge zu wählen. Die sensorischen Wahrnehmungen (tasten, spüren, fühlen, hören, riechen, schmecken) sind daher in den Unterricht stärker einzubeziehen.

Zur Veranschaulichung der Lehrinhalte ist die unmittelbare Sachbegegnung von grundlegender Bedeutung. Die Schritte des Erfassens führen beim blinden oder hochgradig sehbehinderten Kind von der primären Erfahrung der Realität - wo das nicht möglich ist - über das Modell bis hin zu zweidimensionalen Tastbildern. Dabei ist die wiederholte Verbalisierung der Inhalte von zentraler Bedeutung.

Lehrausgänge, Exkursionen und Unterrichtsprojekte sind so vorzubereiten und zu strukturieren, dass deren Inhalte durch vielfältige Sinneswahrnehmungen erfahrbar werden und eine aktive Teilnahme ermöglicht wird.

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft

Durch die Thematisierung von Behinderung sollen die damit verbundenen Fähigkeiten und Grenzen aufgezeigt werden. Körpersprache (Haltung, Mimik, Gestik usw.) soll für das blinde oder hochgradig sehbehinderte Kind erfahrbar gemacht werden. Konventionen und Umgangsformen sehender Menschen sollen kennen- und anwenden gelernt werden.

Erfahrungs- und Lebensbereich Raum

Der Orientierung im Raum kommt eine besondere Bedeutung zu. Dabei ist von der unmittelbaren Umgebung des Kindes auszugehen: der Arbeitsplatz, der Klassenraum, andere Räume im Haus, das Schulhaus, der Heimweg usw.

Die Orientierungsfähigkeit wird unter anderem durch die Verwendung blindenspezifischer Orientierungshilfen (Blindenkompass, Aufbau im Umgang mit taktilen Skizzen, tastbare Pläne, Modelle usw.) geschult. Der Abstraktionsschritt von der dreidimensionalen Wahrnehmung zur zweidimensionalen Darstellung ist ein wichtiger Prozess für ein blindes oder hochgradig sehbehindertes Kind und erfordert eine detaillierte Aufbereitung der Inhalte.

Erfahrungs- und Lebensbereich Natur

Zum Erwerb des Körperschemas sind vielfältige Übungen durchzuführen und mit dem Verständnis von Raum-Lagebeziehungen zu verknüpfen. Der eigene Körper ist Ausgangspunkt für Vergleiche und für das Erkennen von Unterschieden.

Bei Bestimmungsübungen soll sichergestellt werden, dass alle Kennzeichen einer Pflanze bzw. einer Tierart erkannt werden und einige grundlegend voneinander unterschieden werden können. Bei Pflanzen und Tieren ist eine exemplarische Auswahl von typischen Formen unerlässlich.

Erfahrungs- und Lernbereich Zeit

Die Zeitmessung ist auch mit sehgeschädigtenspezifischen Hilfsmitteln durchzuführen.

Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaft

Zum Erkennen und Ordnen von Geldstücken und Geldscheinen sind geeignete Hilfsmittel einzusetzen. Das Verwalten von Taschengeld oder das Tätigen eigener Einkäufe fördert den realistischen Umgang mit Geld.

Erfahrungs- und Lernbereich Technik

Viele technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Daher sind die zugrunde liegenden technisch-physikalischen Phänomene besonders ausführlich zu behandeln und zu wiederholen, damit eine Vernetzung der Lehrinhalte möglich wird.

Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist ein erhöhter Zeitaufwand zu berücksichtigen. Bereits vorhandene Kenntnisse müssen von den Kindern immer wieder auf ihre sachliche Richtigkeit und anschauliche Fundierung überprüft werden.

Geschichte und Sozialkunde Didaktische Grundsätze:

Die Einstellungen und Haltungen gegenüber Menschen mit Behinderungen können als Gradmesser für die Entwicklung von Gesellschaft und Kultur gesehen werden.

Der Beitrag behinderter Menschen an Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur im Laufe der Geschichte soll das Selbstverständnis der blinden und hochgradig sehbehinderten Schüler und Schülerinnen in der Gesellschaft unterstützen.

Geographie und Wirtschaftskunde Didaktische Grundsätze:

Tastbare Abbildungen zeigen nicht das Gleiche wie schwarzweiße oder bunte Ausgangsbilder. Sie müssen dem Tastsinn und dem Vorstellungsvermögen blinder und hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler entsprechen. Es können nicht alle Informationen einer grafischen Darstellung auf einen tastbaren Plan übertragen werden. Bildinhalte müssen vereinfacht, vergrößert, Informationen weggelassen oder über eine Folge von Bildern oder Skizzen verteilt werden. Die Arbeit mit taktilen Plänen, Landkarten und Diagrammen ist zeitaufwändig und benötigt Hilfestellung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer.

Blindenspezifische Orientierungshilfen wie Tastskizzen, Blindenkompass, verbale Beschreibungen sollten fächerübergreifend gemeinsam mit dem Bereich Orientierung und Mobilität erarbeitet werden.

Beim Erwerb grundlegender Informationen sollen auch entsprechende Informations- und Kommunikationstechnologien zum Einsatz kommen.

Biologie und Umweltkunde Didaktische Grundsätze:

Bei der Bearbeitung aller Themen ist eine konkrete Auseinandersetzung mit den Tieren, Pflanzen und Objekten anzustreben.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu eigenständigen Arbeitsschritten und zu Problemerfassendem und Problemlösendem Denken hinzuführen. Anhand von realen Objekten, Modellen, Tastskizzen, mit Hilfe von IKT und der Fachliteratur sollen Informationen erarbeitet, verglichen und geordnet werden. Dabei sind die Grenzen der Tastfähigkeit zu berücksichtigen.

Physik und Chemie Didaktische Grundsätze:

Das Hauptaugenmerk bei der Auswahl von Versuchen ist auf akustisch, taktil und olfaktorisch erfassbare Reaktionen zu legen.

Bildmaterial, Skizzen, Diagramme usw. sind sprachlich oder taktil so aufzubereiten, dass ein Nachvollziehen der Informationen gewährleistet ist.

Es müssen entsprechende Anreize zum selbständigen Forschen und Entdecken geschaffen werden.

Formeln und Berechnungen müssen so dargestellt werden, dass sie für blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler lesbar sind.

Deutsch, Lesen, Schreiben/Deutsch Lehrstoff:

Schreiben Grundstufe I

Die Schülerinnen und Schüler sollen am Ende der Grundstufe römisch eins die Brailleschrift sicher anwenden können.

Das Erlernen des Schreibens erfolgt zB durch:

  • Strichaufzählung
    spielerisches Kennen lernen der blindenspezifischen Schreibgeräte
  • Strichaufzählung
    Bedienung der Schreibgeräte
  • Strichaufzählung
    Kräftigungsübungen der Finger
  • Strichaufzählung
    Orientierungsübungen innerhalb des Punktschriftsystems
  • Strichaufzählung
    Fingerspiele innerhalb des Punktschriftsystems
  • Strichaufzählung
    Zuordnungsübungen: Finger – Taste – Punkt
  • Strichaufzählung
    Koordination der Finger in der Anwendung der Schreibtasten
  • Strichaufzählung
    Einübung des richtigen Fingersatzes
  • Strichaufzählung
    Übungen zur Bedienung der Sondertasten
  • Strichaufzählung
    kreatives Gestalten von graphischen Mustern
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung und Anwendung der einzelnen Buchstaben und Ziffern
  • Strichaufzählung
    Kennen lernen verschiedener Korrekturmöglichkeiten

Lesen Grundstufe I

Das Erlernen des Lesens der Brailleschrift erfolgt zB durch:

  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung des Tastsinnes durch Hantieren mit vielen verschiedenen Materialien
  • Strichaufzählung
    blindenspezifischer Umgang mit Blättern, Büchern und Mappen
  • Strichaufzählung
    Orientierungsübungen auf dem Blatt
  • Strichaufzählung
    Zeilenführende Übungen
  • Strichaufzählung
    Identifizieren einzelner Zeichen/Buchstaben in einer Zeile
  • Strichaufzählung
    Zeichen zählen
  • Strichaufzählung
    Finden von Zeilenanfängen
  • Strichaufzählung
    Finden versteckter Zeichen in einer Zeile
  • Strichaufzählung
    Förderung der Lesemotivation (Beschriftung von Gegenständen, Schaffung einer literarischen Umgebung, usw.)
  • Strichaufzählung
    Üben verschiedener Lesetechniken (ein- und beidhändiges Lesen)

Didaktische Grundsätze:

Sprechen

Die mündliche Kommunikation ist für blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler das soziale Bindeglied zu anderen Menschen. Sie hilft, die Umwelt zu verstehen, eigene Wünsche und Gefühle auszudrücken und die Wünsche und Gefühle anderer zu erfassen sowie Abläufen und gerade stattfindenden Handlungen sachrichtig folgen zu können. Sie gewährleistet eine soziale Orientierung und ermöglicht eine aktive Teilnahme am sozialen Geschehen.

Auf die Klärung von Begriffen und deren sachrichtige Anwendung ist besonders zu achten. Anschaulich erarbeitete und gefestigte Begriffe bilden die Voraussetzung für eine aktive Teilnahme an Gesprächen Die Schülerinnen und Schüler sollen einen lebendigen Wortschatz erwerben, den sie mit Inhalten verbinden können, damit die Bildung von Worthülsen (Verbalismen) möglichst vermieden wird. Körpersprache muss verbal erklärt, erfahrbar gemacht und geübt werden, damit sie von den Schülerinnen und Schülern selbst angewendet werden kann.

Da optische Impulse (Körpersprache, Zunicken, Anschauen, Handbewegungen usw.) zum Sprechen wegfallen, brauchen blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler manchmal eine deutlichere Aufforderung sich zu äußern und sollen immer mit ihrem Namen angesprochen werden.

Bilder sind als Sprechimpulse nicht geeignet. Daher müssen alternative Möglichkeiten, wie Hörbilder, Modelle, Reizwortgeschichten usw. angeboten werden.

Gespräch

Die Kommunikationsregeln in einem Gruppengespräch müssen klar strukturiert und nachvollziehbar sein. Die Schülerinnen und Schüler müssen erkennen, dass sie mit dem Sprechen an der Reihe sind und dass ihnen zugehört wird (Ansprechen mit dem Namen, das Geschehen verbalisieren usw.).

Lesen

Um die Schülerinnen und Schüler zum lustbetonten und interessierten Lesen anzuregen, müssen dafür spezielle Leseanreize geschaffen werden, weil alltägliche Lesegelegenheiten und zusätzlich motivierende Bilder (Schriftzüge auf Verpackungen, Werbeplakate, Verkehrszeichen, Bilderbücher usw.) für sie nicht erfassbar sind.

Es ist zu beachten, dass Schülerinnen und Schüler mit einer Sehbeeinträchtigung mit vielen Begriffen in einem Lesestück noch keine realen oder nur eine lückenhafte Vorstellung verbinden. Diese Begriffe müssen intensiv geklärt und wenn möglich anschaulich gemacht werden. Die Veranschaulichung erfolgt ausgehend vom realen Objekt über zweidimensionale Abstraktion bis hin zu einfachen Skizzen und Symbolen. Das Lesen der Brailleschrift erfordert einen erhöhten Zeitaufwand, da die Zeichen nur sukzessiv erfasst werden.

Bei der Auswahl von Sprechsituationen sowie beim Lesen und Verstehen von Texten müssen Begriffe zum Verstehen von Zusammenhängen entsprechend geklärt werden. Bei der Auswahl von Texten ist auf die Nachvollziehbarkeit der Inhalte zu achten.

Texte und Informationen müssen in Brailleschrift zur Verfügung gestellt werden. Das flüssige, zügige Lesen der Brailleschrift, sowie das Auffinden von Informationen in den Punktschriftbüchern und auf Datenträgern muss geübt werden. Ein geeignetes Ordnungssystem für die Arbeitsdateien am Computer und Braillelayout am Blatt müssen erarbeitet und geübt werden.

Erstlesen

Vorübungen zur Erhöhung der taktilen Differenzierungsfähigkeit, zur Einhaltung der Leserichtung, zur Grundorientierung auf einem Blatt ist besondere Beachtung zu schenken.

Beim Lesen müssen die Besonderheiten der haptischen Wahrnehmung beachtet werden. Der Finger erfasst die einzelnen Braillezeichen sukzessiv. Daher ist ein ganzheitliches Lesen bzw. ein Lesen in größeren Sinneinheiten nicht möglich.

Der Zeitpunkt für die Einführung des Lesens mit einzeiligem Abstand und von doppelseitigem Druck ist individuell zu wählen.

Schreiben

Blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schülern müssen den Gebrauch der Punktschrift lernen. Zum Schreiben der Brailleschrift werden mechanische und/oder elektronische Hilfsmittel verwendet. Die Bedienung dieser Geräte muss erlernt werden. Die Kinder sollen am Ende der Grundstufe römisch eins einfache und kurze Texte in Punktschrift schreiben können. Die Symbole der Schwarzschrift sollen in Form von tastbaren Buchstaben angeboten werden.

Für das Erlernen des Schreibens ist der Einsatz entsprechender Hilfsmittel erforderlich. Der Unterricht ist aufbauend zu gestalten (Blinden-Schreibmaschine/Fingersatz, Computer/Zehnfingersystem usw.) um in der Folge zu einer sicheren Anwendung der Geräte zu gelangen. Die Einteilung eines Textes auf dem Blatt muss geübt werden.

Verfassen von Texten

Im Unterricht sind Erlebnissituationen zu schaffen, die schriftlich selbstständig verarbeitet werden können. Erfahrungen durch die anderen Sinne (Hören, Tasten, Riechen, Schmecken, Temperatursinn usw.) verändern die Gewichtung der Inhalte in den Texten.

Bildimpulse müssen für blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler „übersetzt“ werden. Sie sind auf eine vielfältige und lebendige Beschreibung von Bildmaterial angewiesen, um ihren Wortschatz zu erweitern, mögliche Handlungsabläufe zu durchschauen, Stimmungen zu verstehen usw. Die verbale Beschreibung von visuellen Impulsen kann nicht als gleichwertiger Ersatz für das Sehen gewertet werden.

Akustische Impulse (zB Hörbilder) stellen ebenfalls eine geeignete Möglichkeit dar, um Anregungen für das Verfassen von Texten zu geben.

Rechtschreiben

Um Rechtschreibkenntnisse zu sichern, müssen Wortbilder und schriftliche Ausdrücke in Brailleschrift zugänglich sein und wiederholt angeboten werden. Akustische Differenzierungen (Stimmvariationen, Aussprache usw.) können beim Erwerb von Wortbildern wichtige Merkhilfen darstellen. Das Buchstabieren als Methode zur Wiederholung und Sicherung der Rechtschreibkenntnisse hat große Bedeutung, ebenso die Zuordnung der Wörter zu den Wortarten.

Die Arbeit mit dem Wörterbuch ist für Schülerinnen und Schüler mit einer Sehbeeinträchtigung in der Grundstufe römisch eins wegen des Buchumfanges in Brailleschrift nicht sinnvoll. Das alphabetische Ordnen der Wörter ist jedoch zu üben.

Lehrplan – Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch

Siehe die Abschnitte „Lehrplan-Zusatz Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“ im Lehrplan der Volksschule (Anlage A Siebenter Teil Abschnitt A) bzw. „Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist“ im Lehrplan der Mittelschule, Anlage 1 der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, Artikel eins, des NMS-Umsetzungspakets, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,, in der jeweils geltenden Fassung, unter Berücksichtigung der erforderlichen blindenspezifischen Adaptierungen

Lebende Fremdsprache Didaktische Grundsätze:

Ein Hauptziel des Fremdsprachenunterrichtes ist die Kommunikation. Für blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler sollen neben dem verbalen Ausdruck auch Mimik, Gestik und Haltung erfahrbar gemacht werden.

Im Fremdsprachenunterricht spielt das Schriftbild in der Grundstufe römisch eins und römisch II noch eine untergeordnete Rolle. Im Unterricht wird häufig mit visuellen Angeboten gearbeitet. Flash Cards, Bilder, Videos, Pantomime usw. sind für das Kind nur erfahrbar, wenn diese in blindengerechter Form angeboten oder entsprechend interpretiert werden. Wenn den Schülerinnen und Schülern das Klangbild vertraut ist, können Wortkärtchen und Kurztexte in Braille als Gedächtnisstütze angeboten werden.

Zum Aufbau des Wortschatzes und zur Kommunikation eignen sich reale Objekte, und Modellspielmaterialien für bestimmte Themenbereiche. Wenn das Erlernen von Inhalten durch Bewegungen unterstützt wird, sollen diese in kleinen Schritten erarbeitet werden.

Der Einsatz von blindengerechten taktilen Bildern ist in manchen Bereichen wichtig. Als Angebote eignen sich einfache Darstellungen von Menschen, Tieren, Pflanzen und Dingen; einzelne einfache Piktogramme und Pläne usw.

Aktivitäten, die nur visuell wahrnehmbar sind (Pantomime, Mimik, Gestik usw.) müssen beschrieben werden, damit das Kind diese nachahmen und seine pantomimischen und darstellerischen Fähigkeiten entwickeln kann.

Lebensbedeutsame Fachausdrücke in Verbindung mit Blindheit bzw. Sehbehinderung sollen vermittelt werden.

Beim Lesen von fremdsprachigen Texten müssen die Besonderheiten der haptischen Wahrnehmung beachtet werden. Der Finger erfasst die einzelnen Braillezeichen sukzessiv. Daher ist das Erfassen ganzer Wortbilder schwer bzw. nicht möglich. Das Beherrschen der Lautschrift ist nur eingeschränkt möglich.

Da Phonem und Graphem in den meisten Fremdsprachen nicht identisch sind, müssen für die Erarbeitung und Festigung von Wortbildern intensive Übungsphasen eingeplant werden.

Für den Unterrichtsgegenstand Lebende Fremdsprache sind auf allen Schulstufen die für Deutsch/Lesen/Schreiben bzw. Deutsch beschriebenen blindenspezifischen didaktischen Grundsätze sinngemäß anzuwenden.

Mathematik Didaktische Grundsätze:

Operatives Aufbauen und Durcharbeiten

Die anschauliche Erfassung von Mengen in ihrem Umfang und ihrer Qualität ist bei blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern eingeschränkt.

Grundlage des operativen Handelns ist die konkrete Mengenvorstellung, die vor allem am eigenen Körper beginnt. Die Informationsaufnahme (Handlungen an vielfältigen Materialien usw.) über den Tastsinn, das Abtasten von Mengen verschiedener Materialien braucht mehr Zeit und Konzentration. Der Überblick über eine größere Menge ist nicht gegeben – die Wahrnehmung erfolgt sukzessiv. Der Wegfall optischer Reize in ihrer motivierenden Vielfalt kann durch die weit weniger differenzierenden Tastreize nicht zur Gänze wettgemacht werden. Durch entsprechende Adaptierungen der verwendeten Materialien mit geeigneten unterscheidbaren Tastqualitäten lässt sich dieser Mangel teilweise ausgleichen. Geeignete Anschauungsmaterialien sollen auf einer Unterlage so fixiert werden, damit sie nicht durch Verrutschen mehrfach erfasst werden. Eine wesentliche Rolle beim operativen Aufbauen und Durcharbeiten spielen die individuellen Tasterfahrungen.

Bei der Auswahl praxisorientierter Aufgaben ist zu berücksichtigen, dass sich die unmittelbare Erlebniswelt blinder und hochgradig Sehbehinderter von der Sehender grundlegend unterscheidet.

Um auf elektronische Hilfen zugreifen zu können, ist ein schrittweises Erlernen der Arbeit mit dem Computer ohne Orientierungsmöglichkeit auf dem Bildschirm notwendig. Zahlreiche Tastenkombinationen müssen zusätzlich zum Unterrichtsstoff erarbeitet werden.

Funktionen des Übens

Bei der Informationsaufnahme durch den Tastsinn muss auf verstärktes Üben und Wiederholen geachtet werden. Vielseitiges Materialangebot und unterschiedliche Übungsformen wirken motivierend. Für die Bewältigung von Aufgaben ist in der Regel mehr Zeit erforderlich, daher wird oft eine exemplarische Auswahl zu treffen sein. Mündliches Rechnen und Schätzen sind besonders zu üben. Vereinfachte Darstellungen sind häufig erforderlich.

Aufbau der natürlichen Zahlen

Bei der Einführung des schriftlichen Rechnens sind die Regeln der Mathematik – Brailleschrift zu beachten. Dies gilt ganz besonders für die Anwendung von Bruchzahlen und die Darstellung von Maßen und Maßzahlen. Die Handhabung spezieller Hilfsmittel, die lineare Darstellung der Brailleschrift und die sukzessive Erfassung der Braillezeichen bedingen einen erhöhten Zeit- und Übungsaufwand, führen zu einer früheren Abstraktion, erfordern mehr Konzentration und manchmal eine Reduktion der Übungsbeispiele.

Für die Veranschaulichung der mathematischen Grundlagen ist handlungsorientiertes Arbeiten mit Materialien aus der Lebensumwelt der Schülerinnen und Schüler erforderlich und wiederholt vertiefend anzuwenden.

Rechenoperationen

Folgende typische Merkmale sind beim Schreiben und Lesen von Mathematik – Brailleschrift zu beachten:

  • Strichaufzählung
    feststehende Zeichenabstände und Zeichengrößen sowie feste lineare Zeilenabstände
  • Strichaufzählung
    eingeschränkte Möglichkeiten zu kreativer grafischer Gestaltung
  • Strichaufzählung
    kein blockweißes Erfassen von Texten und Zahlen (es sind immer nur einzelne Symbole haptisch erfassbar)
  • Strichaufzählung
    Während des Schreibvorganges ist eine gleichzeitige Kontrolle des Geschriebenen nicht möglich.

Neben dem Erlernen von Rechenoperationen muss sowohl das Anordnen von Ziffern und Rechenzeichen während des Schreibvorganges als auch das Auffinden der richtigen Zahlen durch den tastenden Finger speziell geübt werden.

Die 8-Punkte Schrift (Braillezeile) unterscheidet sich in der Mathematik wesentlich von der 6-Punkte Schrift (Blinden-Schreibmaschine).

Für die Arbeit am Computer mit der Braillezeile ist eine andere methodische Aufbereitung des Stoffs nötig als für die Arbeit mit der Blinden-Schreibmaschine.

Auf der Braillezeile ist das einzeilige Rechnen besonders wichtig, Korrekturen sind leicht möglich. Die Orientierung auf dem PC ohne optische Hilfe ist eine zusätzliche Herausforderung und muss eingehend trainiert werden.

Korrekturen auf der Blinden-Schreibmaschine erschweren bei mehrzeiligen Rechenvorgängen die Orientierung.

Große Zahlen können nur ziffernweise ertastet werden. Sie sind als solche nicht sofort erkennbar, das Erlesen bedeutet einen erhöhten Zeitaufwand. Wenn es für das Erfassen der zu erlernenden Rechenvorgänge unerheblich ist, können sie durch kleinere Zahlen ersetzt werden.

Beim Arbeiten mit Variablen ist zu beachten, dass zwischen Zahlen und den Variablen a bis j im 6-Punkte Braille keine Unterscheidung zwischen Ziffern und Buchstaben möglich ist, wenn kein Abstand gelassen wird.

Abstände zwischen Zahlen und Maßeinheiten, ebenso zwischen Zahlen und dem Prozentzeichen erleichtern das Lesen auf der Braillezeile und erhöhen die Effizienz.

Die Darstellung von Brüchen unterscheidet sich im 6-Punkte Braille und im 8-Punkte Braille wesentlich voneinander. Ein einfacher Bruch benötigt bereits 2 bis 3 Zeichen und kann als solcher nicht simultan erfasst werden. Das "Durchstreichen" beim Kürzen muss durch eine neuerliche lineare Darstellung ersetzt werden. Zum Erfassen der Rechenregeln beim Bruchrechnen ist einfachen Brüchen der Vorzug zu geben.

Die Potenzschreibweisen im 6-Punkte Braille und im 8-Punkte Braille sind sehr unterschiedlich. In beiden Fällen sind 3 Zeichen für eine Potenz notwendig, wodurch das simultane Erfassen einer Potenz nicht möglich ist. Zum Erarbeiten der Potenzregeln sind Vereinfachungen angemessen.

Elektronische Rechenhilfen müssen für blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler geeignet sein.

Größen

Mit der Anwendung von taktil oder akustisch adaptierten Messgeräten ist der handelnde Umgang mit konkreten Objekten möglich. Blindenspezifische Messgeräte zur Längenmessung sind nur in Zentimeterabständen markiert, kleinere Maßeinheiten sind nicht mehr erfassbar.

Geometrie

Die verschiedenen Begriffe zur exakten Beschreibung räumlicher Beziehungen sind gründlich zu erarbeiten, weil sie für die Raumorientierung und das Ordnungssystem maßgebend sind. Das Handeln mit anschaulichen Modellen unterstützt die Verknüpfung von geometrischen Grundbegriffen mit den räumlichen Erfahrungen im Alltag. Lerninhalte der Geometrie schaffen wichtige Querverbindungen für die Orientierung und Mobilität im täglichen Leben.

Die geometrischen Modelle müssen besondere Eigenschaften aufweisen (verschiedene Oberflächenstrukturen, begreifbare Innenräume usw.).

Das Zeichnen geometrischer Figuren mit Hilfe adaptierter Lehrmittel verlangt eine exemplarische Auswahl des Lehrstoffes.

Blindenspezifische Messgeräte zur Winkelmessung haben Markierungen im Abstand von zehn Grad.

Das Zeichnen geometrischer Figuren mit Hilfe adaptierter Lehrmittel ist zeitaufwändig. Korrekturen sind nicht möglich. Verschiedene Linien in engen Abständen sind weder konstruierbar noch deutbar. Eine Vereinfachung der Zeichnungen ist notwendig.

Vorgefertigte Skizzen und Modelle sind als Orientierungshilfe bei der Bewältigung von Sachaufgaben ein wesentlicher Faktor.

Durch die Notwendigkeit des taktilen Erfassens von Körpern spielen perspektivische Darstellungen und Schrägrisse in der Erlebniswelt blinder bzw. hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler keine Rolle.

Musikerziehung Didaktische Grundsätze:

Der musikalischen Betätigung kommt eine hohe kompensatorische Bedeutung zu. Der Zugang zur Musik ist für blinde oder hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler im Vergleich zu anderen künstlerischen Ausdrucksformen aktiv und passiv sehr gut möglich. Sowohl beim selbstständigen Musizieren und Singen als auch beim Zuhören kann die emotionale Befindlichkeit ausgelebt und verändert werden. Durch Musikerziehung bieten sich viele Möglichkeiten, die sozialen Kontakte zu erweitern. Insbesondere ist auf die Schulung des Tongedächtnisses, auf gute Lautbildung und richtige Stimmfunktion Bedacht zu nehmen.

Beim Einsatz elektrischer und elektronischer Instrumente ist darauf zu achten, dass sie für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler benutzbar sind.

Singen

Die Tonfolgen und Melodiebewegungen der Lieder werden vor allem durch Vor- und Nachsingen erfasst. Hörbeispiele von Tonträgern kommen ebenso zum Einsatz wie die Singstimme des Lehrers bzw. der Lehrerin, der Klassengemeinschaft oder der Instrumentalbegleitung.

Optische Vorstellungshilfen (Handzeichen usw.) können nicht angewendet werden, gegebenenfalls werden Handzeichen am eigenen Körper und durch Verbalisierung mitvollzogen und nachgeahmt.

Die Notation in Punktschrift ist ein spezielles Schriftsystem. Allenfalls kann die Blindennotenschrift, abhängig von den individuellen Voraussetzungen und Begabungen eingeführt werden.

Bewegen zur Musik

Rhythmisch-musikalische Aktivitäten können dazu beitragen, mögliche vorhandene auffällige Bewegungsmuster und eventuelle Hemmungen abzubauen bzw. deren Entstehen zu verhindern. Bei rhythmischen und tänzerischen Aktivitäten ist eine gezielte Unterstützung und Anleitung erforderlich. Die Erweiterung des Körperbewusstseins und der eigenen Bewegungsmuster kann vor allem beim Tanzen gefördert werden. Eine choreographische Bewegungsgestaltung muss von genauen sprachlichen Anleitungen begleitet werden.

Bildnerische Erziehung Didaktische Grundsätze:

Bildnerische Erziehung soll dazu beitragen, die kreativen Potentiale blinder und sehbehinderter Schülerinnen und Schüler zu aktivieren und zu fördern.

Schwerpunkte sind in jenen Bereichen zu setzen, in denen lebenspraktisch bedeutsame Fertigkeiten vermittelt und die Erlebniswelt erweitert werden kann. Die aktive Auseinandersetzung mit den kreativen Produkten anderer, besonders blinder Menschen, soll ermöglicht werden. Manchmal sind Beschreibungen eine Hilfe, doch sie sollen nicht im Vordergrund stehen.

Die Auswahl der Werkmittel, Verfahren und bildnerischer Inhalte ist abhängig von deren Erfahrbarkeit für die Schülerinnen und Schüler. Dem Experimentieren mit verschiedenen Materialien und Techniken soll genügend Raum gegeben werden.

Grafik

Die Schülerinnen und Schüler müssen mit der zweidimensionalen Darstellung von Gegenständen bekannt gemacht werden. Dabei sollen sie verschiedene Materialien und Techniken kennen lernen, um einfache tastbare Grafiken erkennen und zeichnen zu können. Sie sollen ermutigt werden, ihre grafische Darstellungsfähigkeit zu erweitern und sich gegebenenfalls künstlerisch auszudrücken. Das Verständnis für Symbole, die im Alltag überall Anwendung finden, muss erarbeitet werden.

Malerei und Plastik / Objekt und Raum

Die kreative Arbeit mit Objekt und Raum unterstützt den Erwerb wichtiger räumlicher Begriffe und das Vertraut machen mit Größenverhältnissen. Für die Schulung der Tastwahrnehmung bietet sich eine Vielfalt von Materialien an. Dabei kann vorhandene Tastscheu abgebaut, der Tastsinn weiter entwickelt und ein ästhetisches Empfinden aufgebaut werden. Besonderes Augenmerk ist auf die Details von Objekten zu richten.

Schrift und Typographie

Das Experimentieren mit der Punktschrift fördert den kreativen Umgang mit diesem Schriftsystem. Als Vorbereitung für die eigene Unterschrift werden grafomotorische Übungen durchgeführt. Darüber hinaus sollen Formen der verschiedenen Schriftarten in Schwarzschrift kennen gelernt und spielerisch produziert werden.

Spiel und Aktion

Kunstpädagogischen Spielaktionen und Aktionskunst kann die soziale Teilnahme am Gruppengeschehen fördern.

Technisches / Textiles Werken Didaktische Grundsätze:

Siehe didaktische Grundsätze der verbindlichen Übung Werkerziehung im Lehrplan der Vorschulstufe.

Bewusstes Wahrnehmen mit allen Sinnen muss geübt und das Wahrgenommene reflektierend besprochen werden. Mögliche falsche Vorstellungen von mechanischen, technischen, architektonischen und künstlerischen Sachverhalten müssen korrigiert werden.

Die erforderlichen Arbeitsabläufe müssen erklärt, nachvollzogen und erlebt werden.

Geruchs-, Gehör- und Tastsinn sollen bei der Herstellung von Werkstücken gezielt gefördert werden. Bei der Identifikation von Objekten muss immer wieder die richtige Anleitung zum Ertasten gegeben werden.

Vorhandenes Sehvermögen soll mit Sehhilfen für bestimmte Tätigkeiten bestmöglich genutzt werden.

Technisches Verständnis soll durch Beobachten, Vergleichen, Erkunden und Analysieren erworben werden. Begegnungen mit der technischen Wirklichkeit sind daher immer wieder erforderlich.

Grundbegriffe müssen durch modellhafte Aufbereitung und Erkundungsversuche erschlossen werden.

Sachbegriffe (zB Dachfirst, Bug eines Bootes usw.) müssen aufgebaut, Lösungen geplant und erprobt (zB Wohnmodell, Kran usw.) und Fehlerquellen ergründet werden.

Die Zusammenarbeit mit anderen Schülerinnen und Schülern und das gegenseitige Helfen sind zu fördern.

Auf Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz ist besonders zu achten.

Im Unterricht ist auf die Ausformung des Geschmacks, des persönlichen Stils und Erkennen eigener Interessen durch das Experimentieren mit Materialien, Formen und Farben zu achten. Die Erhöhung der Sicherheit bei ästhetischen Entscheidungen wird angestrebt. Die Anerkennung der Einzigartigkeit des eigenen Produktes hebt den emotionalen Bezug zur textilen Arbeit.

Ernährung und Haushalt Didaktische Grundsätze:

Ernährung und Haushalt soll in engem Zusammenhang mit der verbindlichen Übung Lebenspraktische Fertigkeiten gestaltet werden.

Dem Kennen lernen und der Verwendung blindenspezifischer Haushaltsgeräte und Hilfsmittel kommt besondere Bedeutung zu.

Die richtige Anwendung der Grundtechniken (Schneiden, Rühren usw.) im Zuge der Speisenzubereitung ist besonders zu beachten.

Die Tischkultur ist auf vielfältige Art zu üben wie zB:

  • Strichaufzählung
    richtiger Einsatz des Besteckes
  • Strichaufzählung
    Benehmen bei Tisch
  • Strichaufzählung
    Verwenden unterschiedlichen Geschirrs und Besteckes
  • Strichaufzählung
    Tisch decken
  • Strichaufzählung
    Tischdekoration
  • Strichaufzählung
    Tischgestaltung zu unterschiedlichen Anlässen

Für den Unterrichtsgegenstand Ernährung und Haushalt ist ein erhöhter Zeitaufwand einzuplanen und ein adäquater organisatorischer Rahmen zu schaffen.

Bewegung und Sport Didaktische Grundsätze:

Siehe didaktische Grundsätze der verbindlichen Übung Bewegung und Sport, Spiel im Lehrplan der Vorschulstufe.

Die Wahrnehmung der Schülerinnen und Schüler von der eigenen Bewegung weicht oft stark von der tatsächlich ausgeführten Bewegung ab.

Im Unterricht sollen mögliche Bewegungsängste, Hemmungen und motorische Unsicherheiten verringert oder abgebaut werden. Haltungsschwächen, die durch die Sehbeeinträchtigung bedingt sind, Koordinationsstörungen, geringer Muskelspannung und psychomotorischen Besonderheiten soll entgegengewirkt werden.

Der Unterricht muss an die individuelle Sehschädigung, mögliche zusätzliche Behinderungen sowie die körperliche Belastbarkeit angepasst werden.

Sportstätten und Sportgeräte sollen mithilfe tastbarer und visuell verstärkter Markierungen adaptiert werden.

Für blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler stehen mit teilweise abgeändertem Regelwerk die unterschiedlichsten Ballspielarten zur Verfügung.

Speziell für blinde Menschen entwickelte Ballspiele (zB Torball, Showdown, Goalball usw.) sollen Eingang in den Sportunterricht finden.

Bewegung und Sport bietet im Bereich der Orientierung und Mobilität große Schulungsmöglichkeiten, insbesondere wenn man den Schülerinnen und Schülern die Zeit und Möglichkeit gibt sich frei im Raum zu bewegen. Dabei ist zu große Hilfestellung nicht immer sinnvoll, da eigenständige Erfahrungen wichtig sind.

Auf intensive Gleichgewichts- und Koordinationsschulung ist besonderes Augenmerk zu legen.

Lebenspraktische Fertigkeiten spielen auch im Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport eine wichtige Rolle. Für Aktivitäten wie zB Duschen und Umziehen soll genügend Zeit eingeplant werden und Raum für das selbständige Erlernen gelassen werden.

Verkehrserziehung Lehrstoff:

Der Unterricht in Verkehrserziehung muss sich an den gegebenen örtlichen Verhältnissen orientieren. Die Lerninhalte erfordern eine gezielte Auswahl und einen individuellen Aufbau.

Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen:

  • Strichaufzählung
    Übungen zum Körperschema, Raumlage und Seitenkonzept
  • Strichaufzählung
    Begriffsbildung (Fahrbahn, Kreuzung, Straße, Überführung usw.)
  • Strichaufzählung
    vereinfachte haptische Darstellung (Pläne, Verkehrssituationen usw.)
  • Strichaufzählung
    Anwendung der Begriffe aus dem Mobilitätstraining (markante Punkte, Leitlinie, Hinweise usw.)
  • Strichaufzählung
    gezieltes Hören und Tasten

Didaktische Grundsätze:

Inhalte aus der verbindlichen Übung Verkehrserziehung sind so auszuwählen, dass selbstständiges Verhalten im Verkehrsgeschehen angebahnt wird. Auch blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler müssen die Regeln der Straßenverkehrsordnung, das Verhalten im Straßenverkehr und gesellschaftliche Konventionen kennen lernen und verstehen. Zu ihrem eigenen Schutz soll den Schülerinnen und Schülern die Notwendigkeit der Kennzeichnung ihrer Sehschädigung (Langstock, Schleife usw.) vermittelt werden.

Verkehrserziehung ist mit der verbindlichen Übung Orientierung und Mobilität zu verknüpfen.

Berufsorientierung Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Die rechtliche Stellung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft und am Arbeitsplatz
  • Strichaufzählung
    Wichtige Anlaufstellen und Adressen, die für Menschen mit Behinderungen von Bedeutung sind (Bildungs- und Ausbildungsstätten, Behörden und Ämter, Bezugsquellen von Hilfsmitteln, Selbsthilfegruppen, Freizeitaktivitäten usw.)

Didaktische Grundsätze:

Da durch den fehlenden Blickkontakt die Kontrolle fehlt, wie man auf andere Menschen wirkt, ist ausführliches Üben und Reflektieren von Verhaltensmustern und -regeln (Mimik, Gestik usw.) erforderlich.

Die Bedeutung einer umfassenden Mobilität und die Beherrschung lebenspraktischer Fertigkeiten für ein selbstbewusstes und selbstbestimmtes (berufliches) Leben ist den Schülerinnen und Schülern verständlich und einsichtig zu machen.

9 c) Grundstufe römisch eins und römisch II, Sekundarstufe I
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Darstellendes Spiel Didaktische Grundsätze:

Ausdrucksformen im Bereich Mimik, Gestik und Haltung müssen besonders geübt werden. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler erfahren, wie Menschen Gefühle, Einstellungen und Stimmungen durch Mimik und Gestik ausdrücken und welche Haltungen in bestimmten Situationen üblich sind.

Gezielte Übungen sollen dazu beitragen, eigene Gefühle, Einstellungen und Stimmungen begleitet durch Mimik, Gestik und Haltung auszudrücken, um Missverständnisse zu vermeiden, die möglicherweise durch typische Körperhaltungen und Bewegungen blinder oder hochgradig sehbehinderter Menschen entstehen können.

Entsprechende Übungen zur Schulung der Mimik, Gestik und Haltung sollen dazu beitragen, das Darstellungsrepertoire zu verbessern.

Die Arbeit an der Mimik, Gestik und Haltung kann im Rahmen der gesamten Gruppe oder gegebenenfalls individuell durchgeführt werden.

Muttersprachlicher Unterricht Didaktische Grundsätze:

In den verschiedenen Kulturen nimmt Blindheit einen jeweils unterschiedlichen Stellenwert ein. Dies kann sich in folgenden Bereichen besonders auswirken:

  • Strichaufzählung
    Begriffsbildung
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsfähigkeit
  • Strichaufzählung
    Sozialisation (gesellschaftliche Akzeptanz der Blindheit im eigenen Kulturkreis)
  • Strichaufzählung
    Sprachen mit eigenen Schriftzeichen

Die Alphabetisierung in der Muttersprache kann unter Umständen den Erwerb zusätzlich notwendiger Schriftzeichen in Punktschrift erfordern.

Der muttersprachliche Unterricht soll zur Entwicklung eines gesunden Selbstbewusstseins in Bezug auf die eignen Blindheit und deren gesellschaftliche Akzeptanz beitragen.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist auf die entsprechenden blindenspezifischen Maßnahmen Bedacht zu nehmen. Diese sind vor allem bei der Alphabetisierung und im Erstleseunterricht von großer Bedeutung.

Spielmusik Didaktische Grundsätze:

Das Erlernen und Beherrschen eines Instrumentes kann wesentlich zur Persönlichkeits- und Sozialentwicklung beitragen. Im Rahmen des Musizierens mit einem Instrument werden rhythmisch-musikalische Grundbegriffe erlernt, das Zusammenspiel in der Gruppe gefördert und Möglichkeiten geboten, die erarbeiteten Musikstücke vorzutragen, wodurch die Motivation und das Selbstwertgefühl der Schülerinnen und Schüler gesteigert werden können.

Im Instrumentalunterricht können Grundlagen für lebensbegleitende, Sinn gebende Aktivitäten geschaffen werden.

Schach Bildungs- und Lehraufgabe:

Das „königliche Spiel“ leistet einen wertvollen Beitrag zur Teilhabe an der Gesellschaft, weil auch blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen in diesem Bereich spielerisch miteinander und mit Sehenden kommunizieren und konkurrieren können. Im Schachunterricht werden zahlreiche kognitive Fähigkeiten geübt, wie zB das Merkvermögen, das systematische und strukturelle Denken und die Raumvorstellung.

Lehrstoff:

Beispielsweise:

  • Strichaufzählung
    Festigung und Anwendung von Begriffen des Alltags: Quadrat, Diagonale, Linie, Reihe; vorne, hinten, gerade, quer, schräg usw.
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung eines Ordnungssystems zum Aufbewahren und Finden der Figuren
  • Strichaufzählung
    Aufbau eines schachspezifischen Fachvokabulars
  • Strichaufzählung
    Notieren von Zügen und Diagrammen in der Blindenschachschrift oder mit Hilfe eines Notizgerätes
  • Strichaufzählung
    Spiel auf zwei Brettern, wobei alle Züge notiert, die eigenen Züge angesagt und die eigenen sowie die gegnerischen Züge ausgeführt werden
  • Strichaufzählung
    Erlernen des „Blindspielens“, wenn das räumliche Vorstellungsvermögen hoch entwickelt ist
  • Strichaufzählung
    Erlernen der Verwendung von Schachuhren mit tastbarem Zifferblatt oder von digital/akustischen Schachuhren
  • Strichaufzählung
    Einführung in die Verwendung akustischer Schachcomputer oder von Schach-Software

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Erlernen der Züge und der Regeln muss sichergestellt sein, dass weiße und schwarze Felder, weiße und schwarze Figuren unterschieden werden können und dass das Spielbrett richtig aufgelegt wird. Die Art der Bewegung der Figuren muss sowohl am Brett als auch verbal vermittelt werden.

Bei hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern ist besonders auf die Größe und den Kontrast des Spielbrettes sowie die Form und die farblichen Merkmale der Figuren zu achten. Unterstützend kann auch der Tastsinn eingesetzt werden.

Da blinde Schülerinnen und Schüler Mühe haben, lange Diagonalen zu verfolgen und Stellungen mit vielen Figuren zu erfassen, kommt auch hier dem Tastsinn besondere Bedeutung zu.

Da kein Demonstrationsbrett verwendet werden kann, müssen die Spielzüge individuell demonstriert werden.

10. ERGÄNZENDE AUSFÜHRUNGEN ZU DEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDEN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

A) VORSCHULSTUFE Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt A

Weitere verbindliche Übungen

Für die weiteren verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9A des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

B) GRUNDSTUFE römisch eins UND II Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt B

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9 B des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9 C des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

C) SEKUNDARSTUFE I Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt C

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9 B des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9 C des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 3/4

Text

Anlage C 4

LEHRPLAN DER SONDERSCHULE FÜR KINDER MIT ERHÖHTEM FÖRDERBEDARF
ERSTER TEIL

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Art und Gliederung des Lehrplans

Erziehung und Unterricht der Schülerinnen und Schüler, für die dieser Lehrplan gilt, haben ausnahmslos von den vorhandenen und nicht von den fehlenden Voraussetzungen der Kinder auszugehen. Diese Sichtweise kommt auch dadurch zum Ausdruck, daß im Lehrplan, wenn von Schülerinnen und Schülern die Rede ist, nicht der Aspekt der Behinderung sondern der erhöhte sonderpädagogische Förderbedarf im Vordergrund steht.

Da sich häusliche und schulische Erziehung gerade bei behinderten Schülerinnen und Schülern in besonderem Maße zu ergänzen haben, kommt diesem Lehrplan mehr als jedem anderen Rahmencharakter zu. Daraus ergibt sich in weiterer Konsequenz, daß nur Zielrichtungen angegeben werden, welchen für jede Schülerin und für jeden Schüler individuelle Einzelziele zuzuordnen sind. Weiters wird auf eine jahrgangsbezogene und schulstufenmäßige Gliederung der Bildungsinhalte verzichtet, um eine möglichst große Entwicklungsgerechtheit in der Planung zu erreichen.

1.1. Zeitliche Gliederung

Der Lehrplan gliedert die neun Schulstufen in eine Eingangs-, eine Kern- und eine Übergangsstufe.

Die Eingangsstufe umfaßt 2 Schulstufen, die Kernstufe 5 Schulstufen und die Übergangsstufe 2 Schulstufen.

Jede Schülerin und jeder Schüler durchläuft diese drei Stufen, wobei die Übergänge fließend sind und keine für alle Schüler in gleicher Weise verbindlichen Lernziele für die Stufen vorgegeben werden, um die besonderen Bedürfnisse jedes Kindes bzw. jedes Jugendlichen berücksichtigen zu können.

Mit unterschiedlich erforderlicher Schwerpunktbildung sind Erfahrungen, Kenntnisse, Wissen und Handlungskompetenzen in folgenden Lebens- und Lernfeldern anzubahnen bzw. auszuformen:

  • Strichaufzählung
    Erfahren, Erleben und Entfalten der eigenen Person
  • Strichaufzählung
    Erfahren, Erleben und Auseinandersetzen mit der Gemeinschaft
  • Strichaufzählung
    Erfahren, Erleben und Auseinandersetzen mit der Umwelt
  • Strichaufzählung
    Erfahren, Erleben und Auseinandersetzen mit der Sachumwelt

In der Eingangsstufe stehen neben den sonstigen Unterrichtszielen folgende Aufgaben im Vordergrund:

  • Strichaufzählung
    Beschaffung einer möglichst genauen medizinischen Diagnose
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen des sozialen Umfeldes
  • Strichaufzählung
    Soziale Eingliederung der Schüler in die Gruppe
  • Strichaufzählung
    Auffinden der Ansätze für Fördermöglichkeiten durch eine umfassende sonderpädagogische und schulpsychologische Förderdiagnose
  • Strichaufzählung
    Abklärung der notwendigen therapeutischen Zusatzangebote
  • Strichaufzählung
    Anbahnung einer pädagogisch-psychologischen Begleitung

In dieser Stufe kommt dem allmählichen Übergang vom Elternhaus und/oder vorschulischen Fördereinrichtungen in die Schule besondere Bedeutung zu. In Einzelfällen wird eine behutsame Einführung in die Schule notwendig sein. Diese kann sich über einen längeren Zeitraum innerhalb der Eingangsstufe erstrecken. Dabei kann sowohl ein geringeres zeitliches Ausmaß an Anwesenheit in der Schule, als auch eine vermehrte Kontaktnahme mit den Eltern vorgesehen werden.

Nach der schulischen Eingliederung in der Eingangsstufe, in der die Schüler allmählich mit den Anforderungen des Schullebens vertraut gemacht wurden, werden in der Kernstufe die Bildungsaufgaben der Schulart auf der Grundlage der ersten beiden Schuljahre weiterverfolgt und ausgebaut. Auf der Basis einer gesicherten Alltagsroutine wird versucht, die Anforderungen zu steigern und die Leistungsfähigkeit auszubauen.

Den Abschluß der Ausbildung bildet die Übergangsstufe. Um den Übertritt in die Arbeitswelt zu erleichtern, ist ein möglichst gleitender Übergang zu schaffen. In dieser Phase soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten werden, probeweise auf möglichen künftigen Arbeitsplätzen Erfahrungen sammeln zu können, wobei von der Schule entsprechende Begleitmaßnahmen vorzusehen sind.

Ein freiwilliger Weiterbesuch über die Erfüllung der Schulpflicht hinaus ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen anzustreben, wenn

  • Strichaufzählung
    erhebliche Entwicklungsverzögerungen einen verlängerten Schulbesuch angezeigt erscheinen lassen,
  • Strichaufzählung
    pubertäts- und entwicklungsbedingte Belastungen überwunden werden sollen oder
  • Strichaufzählung
    wesentliche Verbesserungen in der Förderbarkeit auftreten und
  • Strichaufzählung
    dadurch ein Hinführen auf eine möglichst selbständige Lebensbewältigung gefordert wird.

1.2. Inhaltliche Gliederung

Alle Lerninhalte und Lernziele gehen von lebensbedeutsamen Handlungsfeldern aus, in denen jede Schülerin und jeder Schüler tätig ist oder in denen sie bzw. er tätig werden soll. Nicht Inhalte, Fachaspekte und Funktionen werden zu Anlässen für Lernvorhaben, sondern zu bewältigende Lebenssituationen und Ereignisse der Umwelt.

Der Maßstab für die Auswahl der Handlungsfelder liegt in der individuellen Lebensbedeutsamkeit für die einzelnen Schülerinnen und Schüler.

In gitterförmiger Anordnung werden die wesentlichsten Erfahrungs- und Lebensbereiche der Schüler zweidimensional dargestellt, einerseits nach der Gliederung der Umwelt und andererseits nach den Aneignungsstufen (Strukturgitter). Dabei ergeben sich nicht beschriebene Elemente in den Strukturgittern daraus, daß sie bereits in anderen Handlungsfeldern abgedeckt sind.

Die Beziehung der Schüler zu ihrer Umwelt ist nach folgenden Aspekten gegliedert:

  • Strichaufzählung
    nach ihrer Sozietät – sozialer Aspekt
  • Strichaufzählung
    nach ihrer Individualität – personaler Aspekt
  • Strichaufzählung
    nach ihren Möglichkeiten des Umgangs mit der gegenständlichen Welt – funktionaler Aspekt
  • Strichaufzählung
    nach ihrem Erleben von Zeit – zeitlicher Aspekt
  • Strichaufzählung
    nach ihrem Erleben von Raum – räumlicher Aspekt

Um den verschiedenen Möglichkeiten, in denen Schüler Lebenssituationen und Ereignisse der Umwelt bewältigen, gerecht zu werden, sind die Inhalte der Strukturgitter nach folgenden Aneignungsstufen aufgebaut:

  • Strichaufzählung
    sinnlich-aufnehmende Entwicklungsebene
  • Strichaufzählung
    handelnd-personal-aktionale Entwicklungsebene
  • Strichaufzählung
    darstellend-bildlich-symbolische Entwicklungsebene
  • Strichaufzählung
    begrifflich-abstrakte Entwicklungsebene

Die lebensbedeutsamen Handlungsfelder ergeben sich aus der Verknüpfung zwischen den einzelnen Aspekten der Person und der Umwelt der Schüler und ihren Möglichkeiten der Aneignung und Auseinandersetzung. Die inhaltliche Gewichtung erfolgt nach vier Erfahrungs- und Lernbereichen (Person, Gemeinschaft, Umwelt, Sachumwelt).

Lerninhalte, wie die Befassung mit Kulturtechniken, die üblicherweise in Form einzelner Pflichtgegenstände dargestellt werden, sind in die Erfahrungs- und Lernbereiche einzubinden bzw. dort aufzugreifen. Zugunsten einer größeren Übersichtlichkeit, einer geschlossenen Darstellung der Lerninhalte und als Planungs- und Gliederungshilfe werden sie jedoch auch in Form herkömmlicher Unterrichtsgegenstände angeführt.

2. Zielgruppe

Grundsätzlich ist jedem Menschen aus seiner Würde heraus ein uneingeschränkter Anspruch auf Erziehung und Bildung zu gewähren.

Bei der Gestaltung des Unterrichtes muß davon ausgegangen werden, daß behinderten Kindern und Jugendlichen dieselben Bedürfnisse und Rechte wie Nichtbehinderten zuerkannt werden müssen. Das sind insbesonders:

  • Strichaufzählung
    das Recht auf Zuwendung, Geborgenheit und Anerkennung
  • Strichaufzählung
    das Recht auf Erziehung und Bildung
  • Strichaufzählung
    das Recht, in ihrer Art angenommen zu werden und als eigenständige Persönlichkeit zu gelten.

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet auch die besonderen Bildungsaufgaben jener Schüler, für die erst Basisfunktionen und Basisqualifikationen für einen Schulbesuch aufzubauen sind. Durch einen ganzheitlichen Erziehungsansatz, die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen ohne starre Abgrenzung zwischen Aufgaben der Erziehung, Bildung und Betreuung sowie therapeutische Angebote und eine entsprechende personelle und materielle Ausstattung sind Bedingungen zu schaffen, um möglichst alle Kinder aufnehmen zu können.

3. Schulische Förderung im Gesamtrahmen sozialer Hilfen und Eingliederungsmaßnahmen

Wesentliche Voraussetzung für jedes Lernen ist die von Vertrauen und Zuwendung erfüllte und in einer Atmosphäre des Wohlbefindens getragene menschliche Beziehung zwischen Kind und Erwachsenem. Auf dieser Grundlage haben Unterricht und Erziehung aufzubauen. Schulische und elterliche Erziehung stehen in einer ständigen Wechselbeziehung, die einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen Schule und Elternhaus erforderlich machen.

Auf die Wichtigkeit der medizinischen Beratung und der möglichst frühzeitigen Einholung von Diagnosen, des Einsetzens zeitgerechter Therapie und Förderung ist hinzuweisen. Zur familiennahen Beratung und Aufklärung, zum Beispiel über sozialrechtliche Fragen und dergleichen, hat erforderlichenfalls die Einleitung unterstützender Maßnahmen – etwa die Vermittlung von Kontakten zu einschlägigen Fachleuten, die Vorsprache bei sozialen Einrichtungen uä. – zu treten. Dabei sind direkte Eingriffe in die familiäre Intimsphäre oder in Fremdkompetenzen zu vermeiden. Für die sonderpädagogische Förderung kann die allfällige Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in den schulischen Alltag förderlich sein.

Ebenso liefern Befunde über den psychischen und physischen Zustand des Kindes wichtige Grundlagen für die Unterrichtsarbeit. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller einschlägigen medizinischen, pädagogisch-psychologischen sowie therapeutischen Einrichtungen und die Interaktion der darin tätigen Personen in erforderlichem Ausmaß sind ebenso anzustreben wie ein Informationsaustausch über pädagogische, medizinische sowie therapeutische Maßnahmen und Hilfsmittel.

Zeitgerecht vor der Schulentlassung ist der Übergang in die Erwachsenen- und Arbeitswelt vorzubereiten. Zusätzlich kann auch die Schule immer wieder Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit zugunsten behinderter Menschen leisten.

4. Besondere Bildungsaufgaben und fachübergreifende Lernbereiche (Unterrichtsprinzipien)

Der Aufbau des Unterrichts nach lebensbedeutsamen Handlungsfeldern und in Form eines Gesamtunterrichtes ermöglicht auch die Berücksichtigung von Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können und als eine Kombination stofflicher und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind. Nach Maßgabe der Behinderungen und somit der Lernvoraussetzungen sowie der individuellen Lebensbedeutsamkeit für die Schüler sind als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben besonders zu nennen:

Gesundheitserziehung
Medienerziehung
Musische Erziehung
Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerlicher Erziehung und Friedenserziehung)
Interkulturelles Lernen
Sexualerziehung
Sprecherziehung
Umwelterziehung
Verkehrserziehung
Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung)
Vorbereitung auf die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechniken (insbesondere in der 8. und 9. Schulstufe)
Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt (insbesondere in der 8. und 9. Schulstufe)
Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Berücksichtigung dieser Unterrichtsprinzipien bzw. der damit verbundenen, als besonders wichtig anzusehenden erziehlichen Anliegen ist ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Auswahl der konkreten Lernvorhaben.

5. Entscheidungsfreiräume im Rahmenlehrplan – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit

Der Rahmencharakter des Lehrplans ermöglicht für die Lehrkraft Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lerninhalte und Lernziele sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten.

Für die Auswahl und Gewichtung der Lerninhalte innerhalb der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen.

Außerdem sollen folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im allgemeinen sowie einzelner Schüler im besonderen;
  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes der Schüler und der Schule sowie aktueller Anlässe;
  • Strichaufzählung
    das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schüler durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind;
  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung exemplarischer Lerninhalte, das heißt, solcher Inhalte, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen.

6. Unterrichtsplanung

Der Lehrer hat die Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage des Lehrplans eigenständig und verantwortlich zu planen (Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes).

Jeder Lehrer und jede Lehrerin hat bei dieser Arbeit von einer individuellen Planung für die einzelnen Schüler auszugehen. Die Grundlage für die Erstellung derartiger Förderpläne ergibt sich aus den jeweiligen Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen der Schüler. Eine Konkretisierung und Umsetzung der Erfahrungs- und Lernbereiche einschließlich der Lerninhalte der einzelnen Gegenstände ist im Rahmen der individuellen Förderpläne vorzunehmen.

An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

In einer klassenbezogenen mittel- und längerfristigen Planung innerhalb eines Schuljahres finden je nach regionalen und örtlichen Bedingungen vorgesehene Schulveranstaltungen, Gegebenheiten des Jahreskreises, Feste und Feiern ihre Berücksichtigung.

Um den Entwicklungsverlauf sowie die Lernfortschritte der Schüler verfolgen zu können, ist das Klassenbuch so zu führen, daß Individualisierungs- und Differenzierungsmaßnahmen ersichtlich sind.

7. Behinderungsspezifische Erfordernisse im Unterricht

Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf stellen ihre Mitwelt häufig vor außergewöhnliche Situationen. Daraus ergeben sich besondere Unterrichtsbedingungen, aber auch wesentlich größere Anforderungen an die Bildungseinrichtungen.

Folgende Haltungen des Lehrers erweisen sich für die Bewältigung der Unterrichtserfordernisse als günstig:

  • Strichaufzählung
    die Bereitwilligkeit, Zuwendung zu geben und zu empfangen,
  • Strichaufzählung
    die Zuversicht, daß vorgegebene Bedingungen positiv gestaltet werden können,
  • Strichaufzählung
    das aufrichtige Wollen zu wirksamer Hilfestellung,
  • Strichaufzählung
    das Bemühen um Toleranz, Geduld und Ausdauer,
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit, selbst kleinste Fortschritte erwarten und anerkennen zu können,
  • Strichaufzählung
    die Bereitschaft, auch pflegerische Aufgaben pädagogisch umzusetzen.

Eine fundierte sonderpädagogische Ausbildung in Verbindung mit einer permanenten Fortbildung trägt wesentlich zu einer Erfüllung der behinderungsspezifischen Erfordernisse im Unterricht bei.

8. Personelle, bauliche und materielle Voraussetzungen

Kinder mit erhöhtem Förderbedarf weisen meist sehr verschiedenartige, unterschiedlich schwerwiegende und komplexe Behinderungen auf. Neben der schulischen Förderung gibt es daher häufig eine begleitende ärztliche Versorgung, eine pädagogisch-psychologische Beratung sowie bei Bedarf verschiedene therapeutische Maßnahmen. Für die Einheitlichkeit der Erziehung und Förderung wird es sich häufig als notwendig erweisen, eine Abstimmung dieser verschiedenen Fördermaßnahmen vorzunehmen.

Die Notwendigkeit besonderer Differenzierungsmaßnahmen und kindgemäßer Lehr- und Lernformen kann den Einsatz und die Zusammenarbeit von mehreren Lehrerinnen bzw. Lehrern oder Betreuungspersonen erfordern.

Der Unterricht von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf setzt eine entsprechende bauliche und materielle Ausstattung der Schule voraus. Dazu zählt insbesondere ein der Behinderung der Schüler entsprechender Raumbedarf (zB bei Rollstuhlfahrern), die Vermeidung architektonischer Barrieren und der Einsatz erforderlicher Spiel-, Förder- und Therapiematerialien.

Eine wohnliche Gestaltung der Unterrichtsräume ist anzustreben. Bei ihrer Einrichtung ist auf Erfordernisse der basalen Förderung besonders Rücksicht zu nehmen.

Der enge Lebensbezug des Unterrichts und seine Handlungsorientiertheit erfordern ein ständiges Einbeziehen von Konsumgütern und Dingen des täglichen Gebrauchs als Unterrichtsmittel.

Bei der Organisation des Unterrichts müssen auch die unterschiedlichen Belastungen der Schüler, denen sie durch Transporte ausgesetzt sind, angemessen berücksichtigt werden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, zu Beginn des täglichen gemeinsamen Unterrichtes eine Art Sammelphase vorzusehen, in der die Schüler im Schulhaus eintreffen.

9. Lehrplaneinsatz in anderen Schularten

Auf Grund der Bestimmungen über den gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder kann der Fall eintreten, daß dieser Lehrplan ganz oder in Teilen auch auf einzelne Schüler mit bescheidmäßig festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf anzuwenden ist. Über eine teilweise oder völlige Umstufung in diesen Lehrplan entscheidet die Bildungsdirektion gemäß Paragraph 8, Absatz eins, des Schulpflichtgesetzes 1985.

Die vorhandenen Unterschiede zwischen dem vorliegenden Lehrplan und den Lehrplänen anderer Schularten erfordern eine auf die spezielle Bildungssituation der einzelnen Schüler abgestimmte Planung, Auswahl und Koordination, die auch im individuellen Förderplan ihren Niederschlag findet. Dabei sollte jedoch die mitunter anders geartete Belastbarkeit der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf besonders in der Eingangsstufe beachtet werden.

Unterschiede im Ausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind nach Maßgabe der Lernvoraussetzungen auszugleichen. Bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf stehen die lebenspraktisch ausgerichteten Ziele und der Erwerb von Basisqualifikationen im Vordergrund (siehe auch allgemeines Bildungsziel).

10. Fächerübergreifende Integration von Informations- und Kommunikationstechniken

Die Anwendung von Computern bringt Chancen und Möglichkeiten auch für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in verschiedenen Einsatzbereichen und nach unterschiedlichen Ansätzen:

  • Strichaufzählung
    Computer als Lernhilfsmittel (Computerunterstützter Unterricht)
  • Strichaufzählung
    Computer als prothetisches Hilfsmittel
  • Strichaufzählung
    Computer als Hilfsmittel für basales Funktionstraining und/oder als therapeutisches Hilfsmittel
  • Strichaufzählung
    Informationstechnische Grundbildung als Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt

Diese vier Aspekte des Einsatzes von Computern bestimmen den Aufbau des didaktisch-methodischen Konzeptes der Integration von Informations- und Kommunikationstechniken.

Bei den drei erstgenannten Verwendungsarten ermöglicht die sinnvolle Verwendung eines elektronischen Hilfsmittels mit allenfalls behinderungsspezifischen Adaptierungen den Kindern mit erhöhtem Förderbedarf eine wesentliche Verbesserung der Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Diesen Schülerinnen und Schülern werden durch computergestützte Lern- und Kommunikationshilfen neue Möglichkeiten eröffnet, sich aktiv an Unterricht und Schulleben zu beteiligen. Zudem unterstützt der Computer die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsstörungen insbesondere in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik und Sprache. Diese, gegenüber nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen wesentlich erweiterten Funktionen des Computers liefern auch die Begründung, daß keine Schulstufenzuordnung erfolgt, sondern daß der Computer in allen Schulstufen für sonderpädagogische Aufgabenstellungen nutzbar gemacht werden kann.

In der Übergangsstufe wird in allen Unterrichtsgegenständen der Ansatz der Informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung verstärkt zu beachten sein, der eine bessere Vorbereitung auf die spätere Arbeits- und Berufswelt sowie die persönliche Lebensbewältigung zum Ziel hat. Dabei sind Möglichkeiten zu eröffnen, besonders durch praktische Übung Erfahrungen im Umgang mit Computern zu sammeln und auszuwerten.

Dieser integrative fächerübergreifende Ansatz wird durch das Klassenlehrersystem begünstigt.

11. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins b, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die Freiräume im Bereich der autonomen Stundentafel bieten einzelnen Klassen oder Schulen die Möglichkeit, dem Bildungsangebot ein spezifisches Profil zu geben. Ein derartiges Profil kann seine Begründung in der Interessen- und Begabungslage der Schülerinnen und Schüler, in den besonderen räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Möglichkeiten am Schulort, in bestimmten Gegebenheiten im sozialen und kulturellen Umfeld usw. finden. Seine spezielle Ausprägung erfährt das Profil durch entsprechende inhaltliche Erweiterungen und Ergänzungen auf der Grundlage der disponiblen Unterrichtsstunden im Rahmen der Stundentafel für die autonomen Lehrplanbestimmungen.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keine Lehrninhalte enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten.

Soweit durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen erlassen werden.

12. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.

Aufgaben des Betreuungsteils:

Allgemein:

  • Strichaufzählung
    Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
  • Strichaufzählung
    sprachliche Förderung
  • Strichaufzählung
    Leseförderung
  • Strichaufzählung
    Förderung des Gesundheitsbewusstseins

Freizeit:

  • Strichaufzählung
    Erholung
  • Strichaufzählung
    individueller Freiraum
  • Strichaufzählung
    Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
  • Strichaufzählung
    Förderung der Kreativität
  • Strichaufzählung
    Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

Lernzeiten:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Lernmotivation
  • Strichaufzählung
    Festigung des Unterrichtsertrages
  • Strichaufzählung
    Unterstützung des schulischen Erfolgs
  • Strichaufzählung
    Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation

Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:

Pädagogisches Konzept und Planung:

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.

Kommunikation und Austausch:

Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.

Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.

Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.

Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.

Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.

Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.

Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.

Lernzeiten:

Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.

Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.

Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit:

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.

Individuelle Lernzeit:

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.

Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Lernzeiten

Wochenstunde(n)

Gegenstandsbezogene Lernzeit

1

2

3

4

Individuelle Lernzeit

8

6

4

2

Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.

Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.

Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.

Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.

Freizeit:

Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.

Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.

An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
  • Strichaufzählung
    Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
  • Strichaufzählung
    Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
  • Strichaufzählung
    Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
  • Strichaufzählung
    Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
  • Strichaufzählung
    Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.

13. Unterrichtserteilung nach dem Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule, der Neuen Mittelschule oder der Polytechnischen Schule

Schülerinnen und Schüler der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf können in jenen Unterrichtsgegenständen nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule, der Volksschule, der Hauptschule, der Neuen Mittelschule oder der Polytechnischen Schule unterrichtet werden, in denen ohne Überforderung die Erreichung des Lernzieles erwartet werden kann. Damit soll der Auftrag, eine bestmögliche Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers zu erreichen, auch lehrplanmäßig berücksichtigt werden können.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die in den Paragraphen 2 und 22 des Schulorganisationsgesetzes festgelegten Aufgaben haben grundsätzlich auch für die Erziehung und den Unterricht von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf Gültigkeit.

Die Sonderschule hat den Auftrag, den Schülerinnen und Schülern mit besonderen Erziehungs- und Lernbedürfnissen vor allem schülerorientierte Eingliederungshilfen in menschliche Gemeinschaften zu geben und sie zu persönlicher Lebenserfülltheit zu führen.

Ziele und Inhalte resultieren nicht primär aus den herkömmlichen Erwartungen gegenüber der Institution Schule, sondern aus der vorgegebenen Ausgangslage und aus den individuellen Ansprüchen, persönlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten der einzelnen Schüler.

Es sind alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um Neigungen der Schüler aufzuspüren, individuelle Stärken und Begabungen zu entfalten sowie Möglichkeiten zu schaffen, schöpferisch an unserer Kultur teilzuhaben.

Bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf steht das Lernziel „Leben” im Sinne einer möglichst umfassenden Lebensbewältigung im Vordergrund.

Der Verwirklichung dienen:

  • Strichaufzählung
    die Erhöhung der Selbständigkeit im Alltag
  • Strichaufzählung
    die Schulung von Motorik und Wahrnehmung
  • Strichaufzählung
    die Förderung aller Kommunikationsformen und der sozialen Kontaktfähigkeit zur Teilhabe an der Um- und Mitwelt
  • Strichaufzählung
    der Aufbau von Vertrauen zu sich selbst und in andere
  • Strichaufzählung
    die Vermittlung einer bejahenden Lebenseinstellung in einer Atmosphäre der Anerkennung und Geborgenheit
  • Strichaufzählung
    die Weckung der Kreativität
  • Strichaufzählung
    das Erfassen, Ordnen und Strukturieren von wichtigen Sinnzusammenhängen
  • Strichaufzählung
    die Erziehung zu positiven Arbeitshaltungen
  • Strichaufzählung
    die Teilnahme an kulturell bedeutsamen Lebenssituationen
  • Strichaufzählung
    die Steigerung von Werterleben und Lebensqualität
  • Strichaufzählung
    Hilfen zur persönlichen Entfaltung und Lebensbewältigung
  • Strichaufzählung
    Hemmen, Abbauen oder Steuern von Symptomen vorliegender Beeinträchtigungen.

Dieser Ansatz erfordert, daß sich sonderpädagogisch fundierte Bildung auch außerhalb des eng begrenzten Lernortes Schule vollziehen kann.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

1. Der didaktische Ansatz

Lebensunmittelbare Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler, das sind präzisierte Lernprozesse durch das Hereinnehmen von Lebenssituationen in den Unterricht oder durch das Hinausführen der Kinder und Jugendlichen in das Alltagsleben, sind von großer Bedeutung. Lebensunmittelbares Lernen außerhalb des Schulbereiches fördert darüber hinaus sozial-integrative Bemühungen. Nur dann, wenn Schülerinnen und Schülern der Zugang zu ihrer realen Umwelt versperrt ist, soll die Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit in zeitlicher und räumlicher Distanz als veranschaulichendes Lernen erfolgen.

Die Erziehungs- und Bildungsziele des Lehrplanes sind als offenes Curriculum zu verstehen. Ein von den zwischenmenschlichen Beziehungen abhängiges Lernen kann in lebensbedeutsamen Handlungsfeldern methodisch-didaktisch nicht bis ins letzte geplant und beschrieben werden.

Beim Lernen, Üben und Anwenden von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen sollen die Schüler immer ganzheitlich angesprochen werden. Daher ist eine traditionelle Fächeraufteilung der Lernbereiche nicht sinnvoll. Die Vermeidung einer strengen Fächeraufteilung bedeutet nicht den völligen Verzicht auf funktionsorientierte Lern- oder/und Therapieprogramme. Bei Schülerinnen und Schülern auf fortgeschrittenen Entwicklungsstufen oder in höherem Alter wird die Fächerorientierung im Unterricht deutlicher einfließen.

Aufbauend auf und im Gleichklang mit einer permanenten sonderpädagogischen Förderdiagnostik kommt im Sinne einer Grundlegung der weiteren Lernfähigkeit der basalen Förderung zentrale Bedeutung zu.

Sie gehört nicht allein in den Bereich einer funktionsorientierten Therapie, sondern muß vielmehr als durchgängiges Ziel in allen Lernbereichen des Schulalltags berücksichtigt werden. Die weitere Gewichtung liegt auf handlungsorientierten Unterrichtszielen als Einheit von Wahrnehmen, Bewegen, Sprache, Fühlen und Denken. Dabei bedarf es durchwegs spezieller Lernhilfen und möglichst lebensnaher Veranschaulichung. Durch besondere Sozial- und Handlungsformen können die Schüler die Fähigkeit erwerben, in der Gruppe allein zu lernen und mit anderen kooperativ zu arbeiten.

Die in den Mittelpunkt zu stellenden lebensbedeutsamen Handlungsfelder ergeben sich einerseits aus jahreszeitlich bedingten Anlässen, andererseits aus den sorgsam auszuwählenden Erziehungs- und Bildungszielen.

2. Die Bedeutung der sonderpädagogischen Förderdiagnostik

Eine differenzierte Förderdiagnostik über mögliche Ursachen, Art und Ausmaß vorhandener Beeinträchtigungen mit Hilfe entsprechender Methoden (anamnestische Erhebungen, permanente Verhaltensbeobachtung, fachliche Befragungen, gelegentliche Verwendung von Checklisten und Testverfahren ...) bildet die Grundlage aller Bemühungen um Erziehung und Unterricht. Förderdiagnostik impliziert nicht nur das Feststellen des „Ist-Standes” der betreffenden Schüler, sondern ebenso den Aspekt der Förderung. Dies bedeutet, daß Analyse und Erfassung bestehender Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen immer wieder Ausgangspunkte neu zu adaptierender sonderpädagogischer Strategien sein müssen. Mit Hilfe der Förderdiagnostik soll der Sonderschullehrer ein tieferes Verständnis für Ansatzpunkte zur Verbesserung des Lern-, Leistungs- und Sozialverhaltens der Schüler erhalten. Die Berücksichtigung ihrer Mitwelt und die notwendige Änderung gegebener Bedingungen sind der Entwicklungsförderung zugrundezulegen.

Hat sich die prozeßhaft zu gestaltende Förderdiagnostik samt den daraus resultierenden Forderungen primär an den Bedürfnissen der Schüler zu orientieren, so müssen gleichermaßen die schulischen und außerschulischen Gegebenheiten den bestehenden Erfordernissen angepaßt werden.

Die vorbehaltlose Zusammenarbeit aller mit den Schülerinnen und Schülern befaßten Personen und Institutionen ist eine wesentliche Voraussetzung der sonderpädagogischen Förderdiagnostik.

3. Unterrichtsplanung und Lernkontrolle für die einzelnen Schülerinnen und Schüler und die Lerngruppe

Die inhaltliche und zeitliche Planung des Erziehungs- und Lernangebotes setzt eine größtmögliche Zusammenarbeit im Lehrerkollegium voraus. Markante Orientierungspunkte in der mittel- und längerfristigen Planung innerhalb eines Schuljahres bilden Jahreszeiten, Feste im Jahreskreis und besondere schulische Aktivitäten, Schulfeste und Schulveranstaltungen. Namentlich mehrtägige Schulveranstaltungen tragen wesentlich zur Festigung und Erweiterung der in der Schule angebahnten Lebenspraxis und Selbstversorgung bei. Deutlich gegliederte Tages- und Wochenabläufe sowie der ausreichende Ausbau wiederkehrender Aktivitäten sind dabei neben der Wahrnehmung günstiger Möglichkeiten zum Gelegenheitsunterricht, dem Projektunterricht und zur spontanen Abdeckung spezieller Förder- und Lernbedürfnisse zu berücksichtigen. Manche Lerninhalte können sich auch über mehrere Wochen hinziehen.

Die Möglichkeit vielseitiger Kooperationen mit schulischen aber auch außerschulischen Personen und Einrichtungen müssen partnerschaftlich gesucht und genützt werden.

Alle Erziehungs- und Förderpläne sind stets im Kontext mit den Erfahrungs- und Lernbereichen einschließlich der Lerninhalte der einzelnen Gegenstände zu erstellen und sind mit den längerfristigen Planungen unter den bereits erwähnten Gesichtspunkten in Einklang zu bringen.

Die Tages- bzw. Themenvorbereitungen für die Lerngruppe bzw. für die einzelnen Schüler, sollen in kurzer prägnanter Form schriftlich festgehalten werden.

Die Unterrichtszeit ist nach diesen ziel- und inhaltsorientierten Vorstellungen und entsprechend der psycho-physischen Belastbarkeit, aber auch unter Berücksichtigung der Motivations- und Konzentrationsfähigkeit der Schüler zu strukturieren und zu gewichten.

Die wesentlichen Erziehungs- und Lernabsichten bauen auf der Grundlage eines pädagogischen Beobachtungssystems auf und sind im Anschluß an jeden Unterrichtsabschnitt durch eine pädagogisch ausgerichtete Lernkontrolle und kritische Nachbereitung über das Ergebnis der vorangegangenen Bildungsbemühungen zu evaluieren.

4. Grundprinzipien des Unterrichts

Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sind die gleichen anthropologischen Grundbedingungen zutreffend wie bei allen anderen Kindern. Sie entwickeln sich, sie sammeln Erfahrungen, sie brauchen personale Beziehungen, sie suchen nach Befriedigung physiologischer Bedürfnisse, sie sind auf Hilfe angewiesen und sie gestalten die sozialen Beziehungen mit. Deshalb dürfen sie nicht als Kinder bzw. Jugendliche angesehen werden, die lediglich auf ein Behandelt-Werden reagieren, sondern die aktiv in die Interaktion eingreifen.

Der Unterricht hat besonders von folgenden Grundprinzipien auszugehen:

Existentielle Bedürfnisse sichern

Alles, was Kinder und Jugendliche als schön und angenehm, alles, was sie als befriedigend empfinden, darf auch bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf als wünschenswert angesehen werden.

Basale Lernprozesse anregen

Auf der Basis interpersonaler Beziehungen geht es bei der Förderung um das In-Bewegung-Setzen des Lernens überhaupt.

Lebensfähigkeiten vermitteln

Um Kindern mit erhöhtem Förderbedarf Selbständigkeit zumindest in Ansätzen zu vermitteln und sie unabhängiger zu machen, bedarf es der Sicherung von Lebensfähigkeiten, der Vermittlung von Lebensfertigkeiten und des Erlernens von Alltagstechniken.

Erfahrungen ermöglichen

Die Schülerinnen und Schüler haben eine mehrjährige Lebensgeschichte hinter sich. Sie haben Kompetenzen sowie kommunikative und ihre Existenz sichernde Verhaltensweisen entwickelt, die es zu erkennen und nutzen gilt. Die Schule muß versuchen, den Schülerinnen und Schülern vielfältige Erfahrungen zu ermöglichen.

Förderung der individuellen Persönlichkeitsentfaltung

Durch das Eingehen auf die Individualität der einzelnen Schülerinnen und Schüler können, gezielt vom persönlichen Entwicklungsstandpunkt ausgehend, individuelle Lernziele gefestigt werden. Phasen, in denen die ganze Gruppe unterrichtet wird, wechseln mit Einzelarbeit ab. Die Schülerinnen und Schüler können zusammen mit dem Lehrer die individuellen Bedingungen finden, mit deren Hilfe sie sich am besten Wissen, Können, Werte und Identität aneignen können.

Ziel des Unterrichtes muß es auch sein, den Schülerinnen und Schülern zur psychischen Stabilität zu verhelfen, falls diese gefährdet ist.

Lebensbedeutsamkeit

Ausgehend von der basalen Förderung, der im Sinne einer Grundlegung der Lernfähigkeit zentrale Bedeutung zukommt, bis hin zu den verschiedenen Unterrichtsgegenständen ist es notwendig, daß das „Leben lernen” in den für die Schüler bedeutsamen Lebenssituationen im Schulalltag aufgebaut wird und nicht in den Bereich einer funktionsorientierten Therapie gehört. In anschaulichen, lebensunmittelbaren Realsituationen soll die Basis für das „Leben lernen” geschaffen werden. Um die Schüler zu Selbständigkeit und Selbstversorgung zu führen, ist es notwendig, den Unterricht nicht nur im Schulgebäude abzuhalten, sondern Lernsituationen im Alltag aufzusuchen und zu schaffen.

Ganzheitlichkeit

Durch die Vermeidung der traditionellen Fächergliederung des Unterrichts werden die Schüler ganzheitlich angesprochen. Das heißt, daß das Erlernen und Üben einzelner Fertigkeiten und Fähigkeiten in Lernbereichen erfolgen soll, die mit dem Leben der Schüler in einem konkreten Zusammenhang stehen. Ein ganzheitlicher Unterricht bietet den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, in größeren Rahmen-, Erlebnis- und Handlungseinheiten zu lernen. Eine diesem Grundsatz entsprechende didaktisch-methodische Form kann der projektorientierte Unterricht bieten. Der Verzicht auf eine strenge Fächeraufteilung ist jedoch nicht mit einem generellen Verzicht auf Training oder funktionsorientierte Programme verbunden. Diese sollen gezielt gebraucht, aber nicht zum didaktisch-methodischen Prinzip erhoben werden.

Multisensorische Erfahrungen

Multisensorische Wahrnehmung umfaßt die Fähigkeit, Reize aus der Umwelt bzw. aus dem Organismus aufzunehmen und zu verarbeiten. Multisensorischer Unterricht hat die Ganzheitlichkeit und das Schöpferische zum Ziel, akzeptiert die Welt der Kinder und Jugendlichen und bereichert sie kontinuierlich. Durch bewußte Aktivierung aller Sinne und ihren Einsatz, verknüpft mit den Erfahrungen und Kenntnissen konkreten Handelns werden Lernprozesse unterstützt und Denkprozesse eingeleitet.

Soziale Erziehung

Das Miteinander ist ein zentrales pädagogisches Prinzip. Die Interaktionen und kommunikativen Beziehungen im Rahmen von Unterricht und Schulleben sollen es den einzelnen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, ihre Persönlichkeit zu entfalten, soziale Erfahrungen zu sammeln, Selbstwertgefühl aufzubauen und Identität zu gewinnen.

Alle Schülerinnen und Schüler sollten nach Möglichkeit alle Schuljahre innerhalb eines Klassenverbandes verbleiben, weil dem Verbleib in einer sozialen Gruppe der Verzug gegenüber einer leistungsbezogenen Klassenzuordnung zu geben ist.

Der Grundsatz des Miteinander soll durch ein von Verständnis und Solidarität geprägtes Zusammenwirken aller Mitarbeiter verwirklicht werden. Die soziale und emotionale Atmosphäre ist gerade für das Lernen von großer Bedeutung. Ausstattung und Gestaltung des Klassenzimmers und der Schule sollen deshalb emotional ansprechend sein und es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sich wohlzufühlen.

Selbsttätigkeit

Der Unterricht soll den Schülerinnen und Schülern möglichst oft die Gelegenheit bieten, durch selbsttätiges Handeln Erfahrungen zu sammeln. Selbstgestaltung ist ein wesentliches Moment menschlichen Handelns und menschlichen Werdens. Nur wenn die Lehrkraft die Selbstgestaltung der Schüler wahrnimmt und achtet, begegnet sie ihnen. Nur in einer solchen Begegnung können Lern- und Erziehungsziele dialogisch entwickelt werden.

Methodenvielfalt

Beim Einsatz vielfältiger Methoden sollen folgende Grundprinzipien Beachtung finden:

  • Strichaufzählung
    Rhythmische Arbeitsweise
    Rhythmus ist eine geordnete Folge von Spannung und Entspannung, von Ruhe und Bewegung, im Bereich der Sprache eine Folge des Wechsels der Tonhöhe, der Intensität und der Zeitdauer. Rhythmische Arbeitsweise, wie sie hier verstanden wird, durchdringt die zeitlichen, örtlichen, materialen, personalen und kommunikativen Aspekte eines Schul-Lern-Tages. Die geordnete Reihenfolge ist notwendig, aber auf ungleich lange Werte ist Rücksicht zu nehmen. Ruhe, Pause und Unterbrechung sind von großer Bedeutung.
  • Strichaufzählung
    Kontaktnahme/Interaktion
    Beim Prinzip der Kontaktnahme geht es um die Schaffung vom Möglichkeiten des Zusammenlebens, der Anbahnung, Herstellung und Wahrnehmung kooperativer (interaktiver und kommunikativer) Prozesse in der gemeinsamen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler.
  • Strichaufzählung
    Prinzip der Beachtung und Ertüchtigung von Wahrnehmung und Sensumotorik
    Der Aspekt der Sensumotorik richtet sich schwerpunktmäßig auf die Entwicklung einzelner Sinnesgebiete, die Verknüpfung spezifischer Sinnesmodalitäten und die Herausbildung von psychischen Strukturen, welche die Sinnesmodalitäten zielgerecht und bewusst steuern.
    Das Prinzip der Wahrnehmungsertüchtigung versteht sich als ganzheitliches Vorgehen, wobei funktionelle Wahrnehmungsertüchtigung als spezielles Lernziel nicht ausgeschlossen werden soll.
  • Strichaufzählung
    Prinzip der Beachtung und Förderung von Motorik/Psychomotorik
    Psychomotorik als methodisches Prinzip beruht auf dem Grundgedanken des „handelnden Lernens durch Bewegung”, das heißt, daß die individuelle Bewegungsfähigkeit und die Koordination der Bewegungsabläufe die Entwicklung der Handlungskompetenz eines Menschen wesentlich beeinflussen.
    Die Förderung im basalen Bereich der Motorik ist eine unentbehrliche Voraussetzung für weiteres Lernen in allen Persönlichkeitsbereichen. In der Entwicklung eines Körperbewußtseins und der Normalisierung der körperlichen Sensibilität werden wichtige Grundlagen für die Förderung motorischer Fähigkeiten und damit Bedingungen für die Entwicklung kognitiver und sozialer Anlagen der Schüler gesehen. Insbesondere wird auf die Förderbereiche Körpererfahrung, Feinmotorik, Grobmotorik und Mundmotorik hingewiesen. Diese Bereiche treten in der Entwicklung gleichzeitig in Erscheinung, sie müssen deshalb auch im Rahmen schulischer Maßnahmen parallel gesehen werden. Der Grundsatz des ganzheitlichen Lernens gilt deshalb besonders auch im Bereich der Psychomotorik/Motorik.
  • Strichaufzählung
    Sprache/Kommunikation
    Beim Prinzip der Kommunikation geht es um den Aufbau individuell adäquater Kommunikationssysteme zur symbolischen Erschließung und Strukturierung der Umwelt (zB: gestische und mimische Zeichen, Gebärden usw. bis zur Lautsprache).
    Selbst für Schüler ohne Sprachverständnis hat Sprache einen Sinn, da sie Zuwachs an Leben bedeutet und Vertrauen weckt. Sprache steht aber nicht nur im Dienste der zwischenmenschlichen Kommunikation, sondern auch des Denkens. Denken kann auch als innerliches Sprechen, als Sprachhandeln betrachtet werden. Außerdem kann Sprache auf das Handeln eine regulierende Wirkung ausüben.
    Dies erfordert einen Unterricht, der sinnliches Wahrnehmen, Handeln und Sprechen miteinander zu verknüpfen versucht.
  • Strichaufzählung
    Übung
    Ein wesentliches Prinzip ist es, angebahnte Fähigkeiten durch wiederholte und variationsreiche Übungen zu festigen und sie für neue Situationen verfügbar zu machen. Der Unterricht muß deshalb immer wieder Gelegenheiten für die Schüler nutzen bzw. schaffen, in denen sie Ähnlichkeiten erfassen, verallgemeinern und Übertragungen vornehmen können. Neue Lerngegenstände und Situationen, auf die Übertragungen stattfinden sollen, müssen für die Schüler überschaubar sein und als ähnlich erfaßt werden können.
    Eine Planung, die ein wiederholtes, aber sich ausweitendes Erfahren derselben Situation und derselben Gegenstände im Laufe des Schullebens gewährleistet, schafft günstige Voraussetzungen für Übung und Übertragung.

VIERTER TEIL
Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände und der unverbindlichen Übungen

(Stundentafel)

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Eingangsstufe

Kernstufe

Übergangsstufe

Summe

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Religion

2

2

2

2

2

2

2

2

2

18

Gesamtunterricht (grundlegender Unterricht in lebensbedeutsamen Handlungsfeldern)

17

17

18

18

15

15

15

11

11

137

Werkerziehung / Ernährung und

Haushalt*)

2

2

4

Werkerziehung

4

4

4

7

7

26

Ernährung und

Haushalt

2

2

2

4

4

14

Bewegungserziehung

3

3

3

3

3

3

3

3

3

27

Gesamtwochenstundenzahl

22

22

25

25

26

26

26

27

27

226

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erweiterter Unterricht in den Kulturtechniken (Sprache-Lesen-Schreiben, Mathematik)

2

2

2

2

2

2

2

14

Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt

3

3

6

Musikalisch-rhythmische und Ästhetisch-bildnerische Erziehung

2

2

2

2

2

2

2

2

2

18

Freizeiterziehung

2

2

2

2

2

2

2

14

Ergänzende Bewegungserziehung

2

2

2

2

2

2

2

2

2

18

Ergänzende therapeutische Angebote

2

2

2

2

2

2

2

2

2

18

Darstellendes Spiel

2

2

2

2

2

2

2

14

__________________________

*) Siehe Punkt 3 der Bemerkungen zur Stundentafel

x2 bis zu 80 Jahreswochenstunden

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Eingangsstufe

Kernstufe

Übergangsstufe

Summe

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Religion

2

2

2

2

2

2

2

2

2

18

Gesamtunterricht (grundlegender Unterricht in lebensbedeutsamen Handlungsfeldern)

11–17

11–17

12–19

12–19

10–17

10–17

10–17

8–15

8–15

83–111

Werkerziehung / Ernährung und

Haushalt

0–4

0–4

3–6

3–6

6–20

Werkerziehung

3–6

3–6

3–6

4–10

4–10

23–58

Ernährung und

Haushalt

2–4

2–4

2–4

4–6

4–6

14–24

Bewegungserziehung

2–4

2–4

2–4

2–4

2–4

2–4

2–4

2–4

2–4

18–36

Gesamtwochenstundenzahl

21–22

21–22

24–27

24–27

25–27

25–27

25–27

26–28

26–28

226

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erweiterter Unterricht in den Kulturtechniken (Sprache-Lesen-Schreiben, Mathematik)

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt

x2

x2

x2

Musikalisch-rhythmische und Ästhetisch-bildnerische Erziehung

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

Freizeiterziehung

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

Ergänzende Bewegungserziehung

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

Ergänzende therapeutische Angebote

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

Darstellendes Spiel

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

x2

3. Stundentafel der Deutschförderklassen

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Schulstufen und Wochenstunden

 

1. bis 4.

ab 5.

Deutsch in der Deutschförderklasse

15

20

Religion

2

2

Weitere Pflichtgegenstände1

x2

x2

Gesamtwochenstundenzahl

x3

x3

_____________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Ziffer eins und Ziffer 2,

Bemerkungen zur Stundentafel

  1. Ziffer eins
    Die Stundentafelgliederung nach den Hauptstufen (Eingangs-, Kern- und Übergangsstufe) dient der Offenlegung der zur Verfügung stehenden Lernzeit. Das Gesamtkonzept des Lehrplanes sieht keine für alle Schüler in gleicher Weise verbindlichen Lernziele oder nach Schwierigkeit aufbauende Schulstufen vor.
  2. Ziffer 2
    Die Heraushebung einzelner Gegenstände aus dem Gesamtunterricht erfolgt aus organisatorischen und planerischen Überlegungen hinsichtlich der Verwendung von besonderen Unterrichtsräumen und eines besonderen Lehrereinsatzes.
  3. Ziffer 3
    Die Pflichtgegenstände Werkerziehung und Ernährung und Haushalt können in der Eingangsstufe und in den beiden ersten Jahren der Kernstufe gemeinsam geführt werden. Der vorgesehene Stundenrahmen gilt daher für beide Gegenstände.
  4. Ziffer 4
    Der Gesamtunterricht als grundlegender Unterricht in lebensbedeutsamen Handlungsfeldern umfaßt neben dem Sachunterricht auch den Unterricht in den Kulturtechniken sowie die Musikalischrhythmische und Ästhetisch-bildnerische Erziehung.
  5. Ziffer 5
    Die unverbindlichen Übungen verstehen sich als ergänzende und erweiternde Angebote zum grundlegenden Unterricht. Ihre Gestaltung hat sich daher auch am Gesamtunterricht zu orientieren.

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht:

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 2017,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Wie Anlage C1.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Für die Erteilung des Religionsunterrichtes an den Sonderschulen sind mit Bedachtnahme auf die gegebenen Voraussetzungen die Bildungs- und Lehraufgaben der Lehrpläne für die entsprechende Volksschulstufe (Anlage A) in Anwendung zu bringen.

SECHSTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE LEHRSTOFFE (LERNINHALTE/LERNZIELE) FÜR DIE PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. GESAMTUNTERRICHT (grundlegender Unterricht in lebensbedeutsamen Handlungsfeldern) 1.1. Strukturgitter 1: Erfahren, Erleben und Entfalten der eigenen Person – Aufbau eines Lebenszutrauens

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der eigene Körper ist das erste Erlebnis- und Lernfeld in der menschlichen Entwicklung. Durch körperliche Nähe und körpernahe Angebote lernt ein Mensch Kontakte zu seiner Umwelt aufzubauen, Informationen zu übernehmen und sich somit in seinem Erleben zu bereichern.

Je umfassender Schülerinnen und Schüler diese Lernprozesse vollziehen, desto differenzierter wird ihre Ich- und Persönlichkeitsentwicklung und damit der Aufbau ihres Lebenszutrauens gelingen. Dies wiederum ist Voraussetzung für eine den jeweiligen Fähigkeiten entsprechende Selbstverwirklichung.

Didaktische Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    Die Befriedigung der Bedürfnisse nach Nahrungsaufnahme, nach Körperkontakt und emotionaler Zuwendung muß als kommunikatives Geschehen begriffen und im gesamten Tagesablauf geleistet werden.
  • Strichaufzählung
    Zeit besteht oft noch nicht im Bewußtsein der Schüler, sondern geht aus der Abfolge ihrer Handlungen hervor. Durch die zeitliche Strukturierung des Tagesablaufes soll dieser für die Schüler überschaubar werden sowie ihre Neugierde und Erwartung wecken. Die Schüler müssen schrittweise an eine selbständige Einteilung von verschiedenen Aufgaben herangeführt werden. Durch die Erfahrung von gebundenen und ungebundenen Zeiten soll das Bewußtsein für Freizeit entwickelt werden.
  • Strichaufzählung
    Für die Entwicklung des Selbstkonzeptes stellt die Entwicklung eines Körperkonzeptes eine bedeutsame Stufe dar. Der Unterricht muß den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten bieten, damit sie die Fähigkeiten ihres Körpers kennen- und akzeptieren lernen.
  • Strichaufzählung
    Unterschiedlichste Materialien beinhalten wesentliche Informationen, regen zu Kreativität und Aktivität an und vermitteln Einsichten und Erfahrungen. Das Angebot und die Auswahl der Materialien soll so erfolgen, daß Neugier und Spielmotivation der Schüler angeregt werden.
  • Strichaufzählung
    Räumliche Orientierungsfähigkeit wird in einem länger dauernden Entwicklungsprozeß erworben und dient der Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Schüler. Sie lernen den Raum für sich zu strukturieren und zu einem sachgerechten Raumverhalten zu gelangen. Durch die Weiterentwicklung elementarer Wahrnehmungsleistungen (Sehen, Hören, Tasten, Fühlen, Raum-Lage-Wahrnehmung) soll es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, ihr räumliches Umfeld zu erweitern, zu erforschen und für sich zu nutzen.
  • Strichaufzählung
    Sexualerziehung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesamterziehung. Da die Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihrer sexuellen Entwicklung in der Regel auf sehr unterschiedlichen Stufen stehen, muß im Einzelfall entschieden werden, welche Angebote einzelne Schüler brauchen.
  • Strichaufzählung
    Als präventive Maßnahme gegen sexuellen Mißbrauch an Kindern und Jugendlichen sollen die Schülerinnen und Schüler in einer für sie verständlichen Weise darauf hingewiesen werden, was unter Mißbrauch zu verstehen ist und wie sie sich schützen und wehren können. Die sieben Prinzipien der präventiven Arbeit sollen den Kindern in spielerischer Weise nahegebracht werden.
  • Strichaufzählung
    Das Schulleben muß eine breite Palette an Interaktionen ermöglichen und soll so gestaltet werden, daß Beziehungen zwischen den Schülerinnen und Schülern entstehen und gepflegt werden, da gerade oft Kinder mit erhöhtem Förderbedarf wenig Möglichkeit zur Kontaktaufnahme finden.

Handlungsfelder

Strukturgitter 1: Erfahren, Erleben und Entfalten der eigenen Person – Aufbau eines Lebenszutrauens

 

sinnlich-aufnehmend

handelnd-personalaktional

darstellend-bildlich-symbolisch

begrifflich-abstrakt

sozialer Aspekt

– Umsorgt werden (gefüttert, gewickelt, gewaschen ...)

– Kommunizieren

– An Aktivitäten und Spielen mit Mitschülerinnen und Mitschülern teilnehmen und sie mitgestalten

– Sich nach den Regeln einer sozialen Gemeinschaft richten und diese mitgestalten

– Verantwortung in einer Gemeinschaft übernehmen

– Kontakte aufnehmen und pflegen

– Konflikte bewältigen können

personalerAspekt

– Abgrenzung zwischen Körper und Umwelt erfahren

– Körperliche Beeinflussung spüren

– Die eigenen Fähigkeiten und die Fähigkeiten seines Körpers kennenlernen

– Seinen Körper selbst pflegen können

– Sich an- und ausziehen lernen

– Sich seiner Gefühle, Stimmungen, Wünsche und Ängste bewußt werden und diese äußern

– Sich als Frau/Mann erleben

– Mit seiner Behinderung leben können

– Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der eigenen Gesundheit treffen

funktionaler Aspekt

– Verschiedene Materialien und Einflüsse auf und mit dem Körper spüren

– Verschiedene Materialien kennenlernen und mit ihnen umgehen

– Mit verschiedenen Objekten spielen

– Objekte seinem Interesse gemäß einsetzen

– Entsprechende Maßnahmen setzen, um das eigene Wohlbefinden und psychische Integrität zu erlangen bzw. aufrechtzuerhalten

zeitlicher Aspekt

– Phasen von Ruhe, Entspannung und Aktivität bewußt erfahren

– Sich im Tagesablauf zu- rechtfinden und diesen mitgestalten

– Wachstums- und Reifungserscheinungen des Körpers feststellen und sich darauf einstellen

– Seine Zeit sinnvoll einteilen und gestalten

– Seine Lebensgeschichte kennen

räumlicher Aspekt

– Raumlageveränderungen desKörpers erleben

– Sich im Raum bewegen und orientieren

– Erfahrung mit Räumen sammeln

– Die Wirkung des Körpers im Raum abschätzen lernen

– Sein personales Umfeld erweitern

– Seine persönliche Umgebung gestalten und sie als angenehm erleben

1.2. Strukturgitter 2: Erfahren, Erleben und Auseinandersetzung mit der Gemeinschaft

Bildungs- und Lehraufgabe:

Soziale Bezüge sind für die Existenz jedes Menschen eine elementare Notwendigkeit. Die allgemeine Entwicklung der Persönlichkeit und die Entfaltung der Lernfähigkeit der Schüler wird entscheidend von der Art ihrer sozialen Beziehungen mitgeprägt.

Die Schüler sollen ihr Verhältnis zu den Mitmenschen so gestalten können, daß das Aufnehmen und Aufrechterhalten partnerschaftlicher Beziehungen zunehmend möglich wird. Solche Beziehungen gewähren ihnen sowohl Sicherheit und Geborgenheit als auch die Möglichkeit einer Mitgestaltung. Die Anbahnung bzw. der Einsatz gesellschaftlicher Umgangsformen stellen soziale Ziele der Erziehung dar.

Didaktische Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    Eine einfühlsame Betreuung hilft den Schülerinnen und Schülern, ein besonderes Sicherheitsgefühl zu gewinnen. Dieses ist Voraussetzung sowohl für die Fähigkeit soziale Beziehungen aufzunehmen als auch für eine neugierige Zuwendung zur Umwelt. Durch die Schaffung vielfältiger Möglichkeiten der Kontaktaufnahme innerhalb des Klassenverbandes, durch Hilfen zur Wahrnehmung anderer Menschen und durch intensives Eingehen auf Reaktionen der Schülerinnen und Schüler wird ihre soziale Entwicklung unterstützt.
  • Strichaufzählung
    Sowohl für das persönliche Wohlbefinden als auch für die gesamte Entwicklung ist es notwendig, daß die Schüler in ihrem gesamten Wahrnehmungsbereich angesprochen werden. Durch regelmäßig wiederkehrend vertraute sowie immer neue Kontaktangebote sollen die Schüler ermutigt werden, soziale Aktivitäten zu setzen. Innerhalb der Klassengemeinschaft sollen die Schüler lernen, Verantwortung zu übernehmen. Arbeiten, die immer wieder verrichtet werden müssen, aber auch die Mitwirkung bei der Planung von Vorhaben sind Teil des sozialen Lebens und erhöhen zudem das Selbstwertgefühl der Schüler.
  • Strichaufzählung
    Durch behutsames Bekanntwerden mit verschiedenen Objekten werden den Schülerinnen und Schülern vielfältige Reize geboten, die zu einer aktiven Auseinandersetzung führen. Bei allen Tätigkeiten in diesem Bereich sind die Methoden der Rhythmik bzw. verschiedene Kategorien der Spiele eine wertvolle Hilfe, um soziale Verhaltensweisen einzuüben.
  • Strichaufzählung
    Die Schüler sollen vorsichtig aus der Eltern-Kind-Beziehung herausgelöst werden. Da sie den Schulbesuch zunächst als Trennung von ihrer gewohnten Umgebung empfinden, ist eine behutsame Einführung in diese neue Lebensphase besonders wichtig. Die Schüler sollen im Umgang mit Mitmenschen verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme kennenlernen, soziale Eigenschaften entwickeln und Anpassung und Durchsetzung angemessen einsetzen. Zeiten des Alleinseins sollen sie bewältigen und nutzen lernen.
  • Strichaufzählung
    Durch Begegnungen mit Freunden, mit Behinderten und Nichtbehinderten bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen soll für die Schüler selbstbewußtes Verhalten und Tätigwerden in neuen Situationen ermöglicht und durch begleitende Maßnahmen seitens der Betreuungspersonen erleichtert werden.

Handlungsfelder

Strukturgitter 2: Erfahren, Erleben und Auseinandersetzung mit der Gemeinschaft

 

sinnlich-aufnehmend

handelnd-personalaktional

darstellend-bildlich-symbolisch

begrifflich-abstrakt

sozialer Aspekt

– Erfahren, daß man nicht allein lebt

– Erfahren, daß man nicht allein lebt

– Gesellschaftliche Umgangsformen kennen und sie situationsgerecht anwenden

– Verantwortung der Gemeinschaft und deren Mitgliedern gegenüber übernehmen

personalerAspekt

– Zuwendung und Berührung erleben

– Kontakte zu anderen aufnehmen

– Regeln des sozialen Umgangs kennen und sich danach richten

– Sich mit seiner Rolle in der Gesellschaft zurechtfinden, sie reflektieren und gestaltend eingreifen

funktionaler Aspekt

– Mit Objekten hantieren, mit seinem Körper und mit seiner Sprache spielen

– Mit anderen spielen

– Rollen im Spiel übernehmen und Gegenstände einer Spielidee unterordnen

 

zeitlicher Aspekt

– Einen Teil des Tages mit anderen verbringen

– An gemeinsamen Festen und Feiern teilnehmen und sie mitgestalten

– Freundschaft schließen und Zeiten des Alleinseins und der Gemeinsamkeit sinnvoll nutzen

– Verabredungen vereinbaren und sich daran halten

räumlicher Aspekt

– Die Anwesenheit anderer über seine Sinne wahrnehmen

 

 

– Seine Interessen und Vorlieben abwägen und Gemeinschaften aufsuchen, in denen man diese pflegen kann

1.3. Strukturgitter 3: Erfahren, Erleben und Auseinandersetzen mit der Umwelt

  1. Ziffer 3 a, :
    Schule, Schulumgebung, öffentliche Einrichtungen
  2. Ziffer 3 b, :
    Natur, Zeitabläufe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler in ihrer Ganzheit als Person vollzieht sich in einem jeweils bestimmten Lebensraum, den sie sich im Rahmen ihrer Erlebnismöglichkeiten zunehmend erschließen. Der Bereich Umwelt soll das Hineinwachsen der Schüler in ihre nähere Umgebung unterstützen.

Umwelt ist zunächst die Familie, die Klasse und die Schule. Mit zunehmender Handlungsfähigkeit werden Natur, Schulumgebung, Betriebe und öffentliche Einrichtungen in das Erfahrungs- und Lernfeld der Schüler miteinbezogen.

Didaktische Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    Für eine lebensnahe Erziehung und zur Erweiterung der Erfahrungen ist es notwendig, aus der Schule herauszugehen. Kinder und Jugendliche werden mit ihrer Umwelt vertraut und lernen, sich in ihr zurechtzufinden.
  • Strichaufzählung
    Durch Spiele in und mit der Natur erleben die Schüler die Freude durch das Entdecken neuer, bisher unbekannter Möglichkeiten. Die Kenntnisse, die die Schüler im Laufe der Schulzeit über die Zusammenhänge in der Natur erwerben, sollen in ihnen das Bewußtsein darüber entstehen lassen, welche Bedeutung eine funktionierende Umwelt für ihr eigenes Leben hat und wie sie selber eine lebenswerte Umwelt mitgestalten können.
  • Strichaufzählung
    Nahrung und Kleidung sind lebensnotwendige Bereiche, mit denen die Schüler täglich konfrontiert werden. Durch die handelnde Auseinandersetzung im Unterricht, sei es bei der Zubereitung der Jause oder dem kreativen Verarbeiten von textilen Rohstoffen, erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Einblick in verschiedene Produktionsabläufe.
  • Strichaufzählung
    Das dauernde Aufmerksam-Machen auf Erscheinungen der Natur ist Grundlage für die Weckung eigener Beobachtungslust. Experimente mit Naturerscheinungen als Unterrichtsinhalt hängen sowohl von den strukturellen Möglichkeiten der Schule als auch von der Art und dem Ausmaß der Beeinträchtigung der Schüler ab. Das Ziehen von Schlüssen aus solchen Erfahrungen versteht sich als Anregung zur Förderung von geordnetem und beginnendem systematischen Denken.
  • Strichaufzählung
    Manche Kinder mit erhöhtem Förderbedarf erleben den Ablauf des Schultages eher unbewußt – mit mehr oder weniger Vorlieben für gewisse Tätigkeiten. Durch die zeitliche Strukturierung können sie zu einem bewußteren Erleben bestimmter Zeitpunkte und Zeitabläufe geführt werden. Zur wachsenden Selbständigkeit der Schüler gehört die Fähigkeit, ihre Zeit für sich persönlich und nach allgemein herrschenden Richtlinien sinnvoll einzuteilen.
  • Strichaufzählung
    Um die Selbständigkeit der Schüler zu fördern, ist es wichtig, daß sie die Funktionen und Bereiche der einzelnen Schulräume kennen, und daß sie diese aufsuchen und benutzen können. Das schrittweise Abstrahieren von Merkmalen als Orientierungshilfe bis hin zum Plan ist dann als sinnvoll zu erachten, wenn es die Mobilität der Schüler erhöht bzw. für sie von großem persönlichen Interesse ist.

Handlungsfelder

Strukturgitter 3a: Schule, Schulumgebung, öffentliche Einrichtungen

 

sinnlich-aufnehmend

handelnd-personalaktional

darstellend-bildlich-symbolisch

begrifflich-abstrakt

sozialer Aspekt

– Eine Klassengemeinschaft erleben

– Die Schule als Ort der Begegnung erleben und sich in die Schulgemeinschaft einbringen

– Außerschulische Veranstaltungen mit den Mitschülerinnen und Mitschülern besuchen und sich bei der Planung aktiv beteiligen

 

personalerAspekt

– Sicherheit und Geborgenheit durch vertraute personale Umwelt und Räume finden

– Bereiche des Klassenraumes und Räume der Schule seinen Bedürfnissen gemäß aufsuchen und sie benutzen

– Sich in der näheren Umgebung der Schule zurechtfinden können

 

funktionaler Aspekt

– Angebot aus der gestalteten Umgebung annehmen

– Die Funktionen seiner gestalteten Umgebung erkennen und sie in Anspruch nehmen

– Elementare Einsichten über öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungsbetriebe gewinnen

– Die Funktion öffentlicher Einrichtungen, Betriebe und Gesundheitseinrichtungen kennen und sie in Anspruch nehmen

zeitlicher Aspekt

– Rhytmisierene Fixpunkte im Tagesablauf erleben

– Den Ablauf des Schultages in seiner Bedeutung erfassen und ihn mitgestalten können

– Schulische Aktivitäten für einen kurzen Zeitraum vorausplanen können

 

räumlicher Aspekt

– Mit der Klasse als Lebensraum vertraut werden und den Raum in seinen verschiedenen Funktionen erfahren

– Sich im Klassenraum und in der Schule orientieren

– Die Gemeinden kennen und sich in der erfahrbaren Umgebung zurechtfinden können

– Sich auf Plänen orientieren und Möglichkeiten kennen, von einem Ort zum anderen zu gelangen

Strukturgitter 3b: Natur, Zeitabläufe

 

sinnlich-aufnehmend

handelnd-personalaktional

darstellend-bildlich-symbolisch

begrifflich-abstrakt

sozialer Aspekt

– An Jahresfeiern und jahreszeitlichen Festen teilnehmen

– Jahresfeste mitgestalten

– Lebendes in seiner Umgebung versorgen

– Verschiedene Landschaftsformen als Lebensraum des Menschen, der Tiere und der Pflanzen kennenlernen und sich dort angemessen verhalten

– Sich als Teil der Natur erkennen und damit verantwortungsbewußt umgehen

personalerAspekt

– Sich an der Natur erfreuen

– Persönliche Feste feiern

– Erkennen, daß die Natur die Grundlage der Nahrungsversorgung ist

– Seine Umwelt beeinflussen können

– Müll vermeiden, Müll trennen

funktionaler Aspekt

– Mit Erde, Wasser, Sand und Licht spielen

– Erfahren, daß Tiere und Pflanzen als Grundlage für Nahrung und Kleidung dienen

– Erscheinungen der Natur beobachten, damit experimentieren und Schlüsse ziehen können

– Anhand verschiedener Medien seine Erkenntnisse über die Erde, Planeten… und deren Entstehungsgeschichte vervollständigen

zeitlicher Aspekt

– Ein zukunftsbezogenes Neugierverhalten entwikkeln

– Jahreszeitliche Gegebenheiten erkennen und seine Handlungen danach richten können

– Zeitmarkierungen erkennen und sie als Orientierungshilfe benützen

 

räumlicher Aspekt

– Durch den Aufenthalt in verschiedenen Räumen verschiedene Zeitspannen erleben

– Tiere und Pflanzen in ihrer natürlichen Umgebung kennenlernen (Wiese, Wald, Garten, Wasser)

 

– Sich mit anderen Völkern, deren Lebensraum und Lebensweise auseinandersetzen

1.4. Strukturgitter 4: Erfahren, Erleben und Auseinandersetzen mit der Sachumwelt

  1. Ziffer 4 a, :
    Arbeit, Freizeit, kulturelle Einrichtungen
  2. Ziffer 4 b, :
    Wirtschaft, Dinge des täglichen Bedarfs

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ausgangspunkt für diesen Bereich sind die im Alltag der Schüler erlebbaren Gegenstände, Materialien, Werkzeuge und Zusammenhänge. Die sich im Schulalltag auf natürliche Weise ergebenden Situationen sollen aufgegriffen und als Lernanlässe genutzt werden.

Die Schüler sollen Fertigkeiten, Erkenntnisse und Einsichten erlangen, die es ihnen ermöglichen, gestaltend und so selbstbestimmt wie möglich am Zusammenleben teilzunehmen.

Teilnahme am gesellschaftlichen Zusammenleben bedeutet auch, sich in Verantwortung für Arbeit üben zu können, Möglichkeiten zu kennen, seine Freizeit zu gestalten und sich als Schüler bzw. Schülerin darauf verlassen zu können, daß die Schule den Übergang zur Erwachsenenwelt mitbereitet.

Aufgabe der Schule ist es, die Vermittlerin zwischen den Jugendlichen, deren Wegbegleiter sie für viele Jahre war, und den außerschulischen Freizeit- und Berufsbereichen zu sein. Ebenso hat sie die Aufgabe, sie auf konkrete Arbeits- und Wohnsituationen vorzubereiten.

Didaktische Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    In der Bemühung, die Gesamtpersönlichkeit der Schüler zu fördern, und sie zu größtmöglicher Selbständigkeit zu erziehen, muß Unterricht, Erziehung und Förderung dem Grundsatz verpflichtet sein, Gegenstände und Situationen an ihren natürlichen Orten aufzusuchen. Lernen findet nicht mehr nur am traditionellen Ort Schule statt, sondern dort, wo Leben in seinen verschiedenen Aspekten (Arbeit, Freizeit, Versorgung, Wohnen, Kommunikation, Öffentlichkeit) gemeinsam erlebt und erfahren wird. Die Rolle der Lehrer soll dabei beratend, helfend und in großem Maße partnerschaftlich sein.
  • Strichaufzählung
    Die Schüler sollen eigene wirtschaftliche Bedürfnisse erkennen, sie ausdrücken und die Möglichkeiten zu ihrer Erfüllung abschätzen lernen. Um sich als Teil wirtschaftlicher Zusammenhänge erfahren zu können, müssen sie an überschaubaren Beispielen einfache Kenntnisse über Arbeit und Verdienst, Verständnis für das Versorgtwerden und Versorgen erwerben und grundlegende Zusammenhänge zwischen Arbeit, Geldverdienen und Geldausgeben im Hinblick auf eine selbständige Lebensführung, erfassen lernen.

Folgende Prinzipien sind für diese Phase schulischen Lernens bedeutsam:

Verbesserung der Selbstwahrnehmung mit dem Ziel, sich als eigenständige Person zu erfahren und aktiv auf sich aufmerksam zu werden

Teilnahme am Leben einer Gemeinschaft, in der Zuwendung von und zu anderen erfolgen kann

Verminderung der Pflegeabhängigkeit und Förderung der lebenspaktischen Selbständigkeit

Hilfe zur Loslösung aus den Primärbeziehungen und Unterstützung beim Einleben in angepaßten Wohnformen in einer neuen Gemeinschaft

Hilfe und Beratung beim Kennenlernen und Eingewöhnen in Arbeits- und Beschäftigungsplätze

Unterstützung bei der Wahl und beim Nutzen von Freizeit- und Erholungsangeboten.

Handlungsfelder

Strukturgitter 4a: Arbeit, Freizeit, kulturelle Einrichtungen

 

sinnlich-aufnehmend

handelnd-personalaktional

darstellend-bildlich-symbolisch

begrifflich-abstrakt

sozialer Aspekt

– Sich als Teil einer Gemeinschaft empfinden und gemeinsame Aktivitäten miterleben

– Sich als Gestalter gemeinsamer Aktivitäten (Arbeit, Spiel) fühlen und seinen Anteil am gemeinsam hergestellten Produkt sehen

– Zwischen Arbeit und Freizeit unterscheiden

– In einer Gemeinschaft leben und Arbeitsprozesse mitgestalten

– Sich in Arbeitsgruppen und

-abläufe einordnen und Verantwortung übernehmen

personalerAspekt

 

– Lieblingsbeschäftigungen haben

– Eigene Interessen und Bedürfnisse entwickeln und sie verwirklichen

– Für sich passende Entspannungs- und Erholungsmöglichkeiten genießen

– Mit unterschiedlichen Materialien und mit Hilfe von technischen Geräten schöne und nützliche Dinge gestalten

funktionaler Aspekt

– Sich für Dinge und Handlungen interessieren, die die Welt in Bewegung setzen

– Aufgaben übernehmen und diese ausführen

– Technische Geräte nach seinem persönlichen Bedarf auswählen und sie bedienen

– Technische Geräte warten und pflegen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren treffen können

zeitlicher Aspekt

 

– Sich an vorgegebene Zeiten (Pausen, Arbeitsphase, Unterricht, Freizeit) halten

– Sein Handeln in ungelenkten Freiphasen zeitlich organisieren können

– Seinen Alltag den persönlichen Aufgaben und Interessen gemäß gestalten

räumlicher Aspekt

 

– Die Schule als Ort für Arbeit und Spiel anerkennen

– Vereinigungen, in denen man Freizeit mitgestalten kann, kennenlernen – Vereinigungen (Freunde) seines Interesses suchen, um darin (mit ihnen) außerhalb des Schul- und Wohnbereiches die Freizeit zu verbringen

– Mögliche Verkehrswege kennenlernen, um Freizeiteinrichtungen und den zukünftigen Arbeitsplatz zu erreichen

Strukturgitter 4b: Wirtschaft, Dinge des täglichen Bedarfs

 

sinnlich-aufnehmend

handelnd-personalaktional

darstellend-bildlich-symbolisch

begrifflich-abstrakt

sozialer Aspekt

 

– Mit anderen teilen

– Sorgfältigen Umgang mit eigenen und anvertrauten Dingen pflegen

– Sich als Teil wirtschaftlicher Zusammenhänge erkennen und diese an überschaubaren Beispielen nachvollziehen können

personalerAspekt

– Dinge des täglichen Bedarfs zur Befriedigung seiner elementaren Bedürfnisse erleben

– Aspekte des wirtschaftlichen Lebens in spielerischer Form erproben

– Wirtschaftliche Bedürfnisse und Wünsche haben und Wege suchen, diese zu befriedigen

– Konsumbedürfnisse mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Einklang bringen können

funktionaler Aspekt

 

– Dinge des täglichen Bedarfs kennenlernen und sie sachgemäß pflegen und behandeln

– Mit gesellschaftlich üblichen Maßen und Gewichten umgehen und sie situationsgerecht einsetzen

– Den situationsgerechten Einsatz von technischen Geräten erlernen, die notwendig sind und/oder das Leben erleichtern

zeitlicher Aspekt

– Dinge des täglichen Bedarfs im Tagesrhythmus erleben

 

– Lernen, seine Bedürfnisse und Wünsche zeitlichen Gegebenheiten anzupassen

– Dinge des täglichen Bedarfs vorausschauend besorgen können

räumlicher Aspekt

 

– Geschäfte, Betriebe uä. Des Wohn-/Schulortes und ihre Funktion kennenlernen

– Sich als Verkehrsteilnehmer orientieren und mit den Regeln und Gefahren vertraut sein

 

1.5 Besondere Lehrplanbestimmungen für die Übergangsstufe Arbeit, Freizeit, Wohnen

Lehrstoff:

Handlungsfeld

Lerninhalte/Lernziele

Neue soziale Bezüge kennenlernen

- Vertrauen zu neuen Bezugspersonen entwickeln

 

- Sich auf neue Kommunikationspartner einlassen

 

- Mit Menschen, die sympathischsind, freundschaftliche Beziehungen aufbauen

Erwachsen werden

- Sich aktiv an Vorhaben beteiligen und diese mitgestalten

 

- Sich auf neue Arbeitstätigkeiten, Wohnformen, Freizeitgestaltung und Sozialkontakte vorbereiten

 

- Sich als eigenständige Person erfahren

 

- Sich in seiner Lebensgeschichte und als Person angenommen fühlen

 

- Eine positive Lebenseinstellung und Erwartungshaltung entwickeln

 

- Persönliche Neigungen und Wünsche an die vorgegebenen Möglichkeiten anpassen; Beratung und Hilfe annehmen

 

- Einer Lieblingsbeschäftigung nachgehen

 

- Mit Freunden die Freizeit verbringen

 

- Freundschaften schließen

 

- Wünsche bezüglich des Berufes äußern

 

- Zuwendung und Zärtlichkeit geben und nehmen können

Als Erwachsener Rechte und Pflichten haben

- Im Rahmen einschlägiger Schulveranstaltungen in verschiedenen Betrieben mitarbeiten und die Struktur/Organisation kennenlernen

 

- Erfahren, daß Arbeit mit Lohn verbunden ist

 

- Bescheid wissen, warum man arbeitet

 

- Öffentliche Einrichtungen in Anspruch nehmen

 

- Seinen Alltag den persönlichen Interessen und Aufgaben gemäß gestalten

 

- Recht auf Liebe, Glück, Zärtlichkeit und Partnerschaft beanspruchen

 

- Sich von der Familie lösen

1.6 Deutsch (Sprache – Lesen – Schreiben)

Präambel

Nur die aktive Teilnahme am Alltagsleben in einer Kultur ermöglicht es Menschen, die geltenden Werte, Bedeutungen und Mittel zu erwerben.

Kulturtechniken sind Mittel, mit denen man an der Kultur eines Volkes teilhaben kann. Sie können nur in kulturell eingebundenen Handlungsfeldern erfahrbar gemacht und erworben werden.

Kulturtechniken helfen die Welt, in der man lebt, zu ordnen.

Möglichst gute Beherrschung der Sprache, Lesen- und Schreibenkönnen sind die wichtigsten Mittel zur Bewältigung des Daseins in der heutigen Zeit. Es muß daher davon ausgegangen werden, daß sowohl die kleinste Verbesserung im Sprachverständnis und im Sprachausdruck als auch jede elementare, bruchstückhafte Aneignung der Fertigkeit des Lesens und Schreibens für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung ihrer Selbständigkeit, ihrer Lebenstüchtigkeit, ihres Selbstwertgefühls und ihrer Erlebnis- und Kontaktfähigkeit bedeutet.

Kinder erwerben die basalen Fähigkeiten, die sie zum Erlernen unserer entwickelten, abstrakten, symbolischen Kulturtechniken benötigen, üblicherweise im Alltag vor Schuleintritt. Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sind dabei auf Grund ihrer Behinderung auf besondere Unterstützung angewiesen. Viele werden wahrscheinlich diese Kulturtechniken nie losgelöst vom Alltagsleben, in dem diese „Kulturtechniken” Sinn und Bedeutung gewinnen, anwenden können.

Der Unterricht für Schüler mit erhöhtem Förderbedarf muß sich daran orientieren.

Sprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Sprache ist ein wesentliches Mittel zwischenmenschlicher Verständigung. Dies gilt sowohl für die Ebene präverbaler Kommunikation als auch für die Ebene, auf der Sprache Trägerin von Sinn und Überlieferung ist.

Sprache als geistiger Besitz von Worten und deren Sinngehalt ist für den Menschen das Mittel zum Wahrnehmen und Erkennen des Seins. Sie erst ermöglicht bewußtes Denken und Lernen, das Mitteilen seiner Gedanken und das Übernehmen anderer Gedanken.

Der Erwerb jedes einzelnen Wortes und seiner Bedeutung bedeutet daher für die Lernenden eine Erweiterung dieser Möglichkeiten.

Aus diesem Grund soll die Verbesserung des Sprachvermögens auch für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf nicht nur im Mittelpunkt des Deutschunterrichts stehen, sondern überhaupt wichtigstes Unterrichtsprinzip allen Lernens darstellen.

Bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf kann im allgemeinen eine altersgemäße Sprachentwicklung nicht erwartet werden. Häufig besteht auch ein großer Unterschied zwischen Sprachverständnis und Sprachgebrauch.

Didaktische Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    Nonverbale Äußerungen der Schüler sind kommunikative Angebote und als Vorstufe zum Spracherwerb zu verstehen.
  • Strichaufzählung
    Die wirkungsvollste Form der Sprachschulung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf stellt die Konfrontation der Schüler mit wirklichen Gegenständen, Sachverhalten und Handlungen sowie deren Verbalisierung durch den Lehrer und durch die Schüler dar. Ausgangspunkt bei der Sprachschulung soll die von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachte Sprache (Herkunftssprache) sein. Ihre Diskriminierung ist zu vermeiden. Eine eventuell vorhandene Scheu zu sprechen soll in einer Atmosphäre der Sicherheit und des Vertrauens abgebaut werden.
  • Strichaufzählung
    Kritik, Erfolgskontrolle und Korrekturen sind auf das Notwendigste zu beschränken. Der Mut sich auszudrücken und die Freude am Sprechen sollen wichtiger sein als sprachliche Richtigkeit. Verstöße gegen Sprachrichtigkeit sind besser später durch geeignete Übungen zu beheben.
  • Strichaufzählung
    Die behutsame Annäherung an die Schriftsprache geschieht durch Vorlesen, Erzählen, durch Reime, Lieder und durch den Einsatz von Medien.
  • Strichaufzählung
    Auf theoretisches Grammatikwissen ist im allgemeinen zugunsten des Übens der funktionalen sprachlichen Sicherheit zu verzichten.
  • Strichaufzählung
    Zu beachten ist, daß Sprachverstehen dem Lesen und Schreiben vorausgeht.

Lesen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Leseunterricht für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf umfaßt das Aneignen von Inhalten

  1. Ziffer eins
    aus enaktiver Darstellung (aus realen Gegebenheiten zB einen wirklichen Apfel als „Apfel” erkennen),
  2. Ziffer 2
    aus ikonischer Darstellung (aus Abbildungen realer Gegebenheiten in Form von Bildern, Zeichnungen, Skizzen usw. zB einen gezeichneten Apfel als „Apfel” erkennen),
  3. Ziffer 3
    aus Schriftzeichen und anderen Symbolen.

Während der psychologische Prozeß des „Lesens” enaktiver und ikonischer Darstellungen darin besteht, in den realen Gegebenheiten und Abbildungen Worte und ihre Sinngehalte zu erkennen, besteht das Lesen von Schriftzeichen darin, den Sinngehalt vorgegebener Worte wiederzubeleben, sich diesen Sinngehalt wieder vorzustellen. Voraussetzung für alle drei Formen des Lesens ist der geistige Besitz sowohl der zu lesenden Worte als auch deren Sinngehalt. Sprachpflege in Form von Begriffsbildung muß daher immer dem Lesen vorangehen.

Didaktische Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    Der Leseunterricht in der Schule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf beschränkt sich nicht nur auf das Lesen von Buchstaben und Schrift. Viele Schüler werden diese Stufe niemals erreichen können. Der Ausgangspunkt des Leseunterrichts wird das Erleben von Sinngehalten in allen Bereichen der menschlichen und gegenständlichen Umgebung der Schüler sein.
  • Strichaufzählung
    Für die Mitteilung von Sinngehalten, die aus enaktiver und ikonischer Darstellung gewonnen wird, soll jegliche Form der Sprache anerkannt werden, von Mitteilung durch konkrete Handlungen über Gesten und andere Formen der Körpersprache bis zu schriftsprachlicher Benennung.
  • Strichaufzählung
    Jede Form des Lesens von der Bezeichnung eines Hundes mit „Wauwau” bis zum naiv-ganzheitlichen Lesen eines Wortes kann für einzelne Schüler als Ziel gelten.

Schreiben

Bildungs- und Lehraufgabe:

Unter Schreiben für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf soll jegliche Form des Festhaltens von Gedachtem verstanden werden. Dies kann in Form selbsterfundener Zeichen als persönliche Merkhilfe über bildhafte Formen der Darstellung bis zu lesbarer und der Rechtschreibung entsprechender Schrift geschehen.

Einfachste Niederschriften in Form graphischer oder bildhafter Notizen können dem einzelnen bereits wertvollste Dienste, etwa als Merkhilfen, als Unterstützung des Denkens, als Hilfe beim Ordnen von Gedanken usw. leisten und dadurch schon eine Hilfe bei der Bewältigung des Alltags sein sowie die Befähigung zur Ausübung eines Berufs verbessern.

Didaktische Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    Die Voraussetzung für das Schreiben, nämlich die Wahrnehmung von Richtung und Raumlage und von differenzierten Formen von Linien und Strichen, bedarf geeigneter Vorübungen.
  • Strichaufzählung
    Da das Erlernen des Schreibens vielen Kindern mit erhöhtem Förderbedarf große Mühe abverlangt, soll der Schwerpunkt beim Schreiben nicht auf Gestaltungsmomente gerichtet sein, sondern allein auf Entzifferbarkeit. Vorschreiben einer Mitteilung durch den Lehrer und Nachschreiben soll daher häufig praktiziert werden. Bei falsch geschriebenen Wörtern soll aus Gründen der Ermutigung das Richtiggeschriebene hervorgehoben und nicht das Falschgeschriebene gekennzeichnet werden. Bei Fehlerhäufung in einem Wort ist es am besten, dieses Wort zu löschen und die richtige Schreibweise vorzugeben und zu üben.
  • Strichaufzählung
    Schüler, die durch eine Behinderung am Schreiben beeinträchtigt sind, können entsprechende andere Hilfen, wie elektrische Schreibmaschinen, Kopfstab oder Computer, benutzen.
  • Strichaufzählung
    Eine Verbindung des „Schreibens” mit dem „Lesen” ist notwendig, da es sich um den gleichen Vorgang in umgekehrter Reihenfolge handelt (Kodierung – Dekodierung).

Lehrstoff:

Handlungsfeld

Lerninhalte/Lernziele

Eingebundensein in soziale Bezüge und in ritualisierte Abläufe, in denen Sprache Bedeutung hat

- Zuhören lernen

 

- Auf Wünsche, Aufforderungen, Anordnungen u. dgl. eingehen

 

- In ritualisierten Alltagshandlungen sprachlich

richtig reagieren

 

- Gefühle ausdrücken und bei anderen wahrnehmen

Anzeichen als Teil einer zukünftigen Handlung erkennen

– Bestimmte Tages-, Wochen- und Jahreszeiten mit bestimmten Tätigkeiten und Vorgängen verbinden

 

– Die Reihenfolge von Handlungen und Vorgängen vorhersehen

 

– Erlebte Handlungen und Vorgänge beschreiben und zukünftiges Geschehen vermuten

 

– Aus Anzeichen, Hinweisen auf dahinterliegende

Gegenstände, Sachverhalte und Handlungen schließen

 

– Charakteristische Gegenstände ihrem Zweck und Gebrauch zuordnen

 

– Gegenstände und Handlungen entsprechenden Orten und Räumen zuordnen

 

– Charakteristische Handlungen Personen und Tieren zuordnen

 

– Den Zeitaufwand für bestimmte Handlungen und Vorgänge schätzen

 

- Aufzeichnungen machen und benutze

 

– Pläne machen

Anbahnung und Ermöglichung von Kontakten

– Einer Gemeinschaft angehören

 

– Tätigkeiten in persönlichen Beziehungen und

Gemeinschaften ausüben

 

– Über Sprache und Handlungen Kontakte anknüpfen

Koordination von Bewegungsabläufen und Sinnen

- Tätigkeiten ausüben, die den Einsatz und das Zusammenspiel der fünf Sinne erfordern

 

– Vorgesprochene Sprache (auch Reime, Gedichte u. dgl.) nachsprechen

Sensumotorische, nonverbale und verbale Kommunikationsmöglichkeiten erproben

– Miteinander kommunizieren

Erwerb und Anwendung der kulturellen Bedeutung von Gegenständen und Handlungen

– Am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen

 

– Die Bedeutung von Gegenständen und Handlungen erklären

 

– Rollen spielen

 

– Anerkannte und geachtete Umgangsformen erleben, nachahmen und verstehen

Erwerb eines Körperschemas

– Körperliches Befinden ausdrücken bzw. beschreiben

 

– Möglichkeiten und Leistungen der Sinne wahrnehmen und beschreiben

 

– Physische und seelische Bedürfnisse des Körpers äußern

Motorik und Wahrnehmung

– Was man mit dem Körper tun kann: erkennen,

ausführen und beschreiben

ausführen und diese beschreiben

 

– Verschiedenen Leistungen mit den Sprechorganen

 

– Raum und Raumlage erfahren

 

– Mit Gegenständen und Materialien hantieren, sie benennen und beschreiben

 

– Geräusche, Laute und Stimmen erkennen, benennen und unterscheiden

Repräsentationsfunktion und Symbolverständnis

– Die Bedeutung, die Symbole und andere Zeichen vertreten, erkennen und beschreiben

 

– Zeichen als konventionelle Repräsentation verwenden

Sprechen

– Sprechkompetenz anbahnen bzw. verbessern

Lesen

– Graphische Zeichen erkennen und unterscheiden

 

– Buchstaben und Wörter benennen

 

– Schriftlich fixierte Sprache entziffern und die Bedeutung erkennen

Schreiben

– Spuren machen, Zeichen gestalten

 

– Eigene Zeichen, Symbole erfinden

 

- Buchstaben bzw. Wörter schreiben

 

– Lesbare Handschrift entwickeln

1.7 Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Mathematikunterricht ist als integrativer Anteil am gesamten Unterricht zu verstehen. Der Unterricht für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf muß sich daher auf die individuell entwickelten Voraussetzungen, die die einzelnen Schüler bereits mitbringen, beziehen und diese erweitern. Elementare Fertigkeiten und Fähigkeiten sind notwendig für die Bewältigung von Problemstellungen des Alltags. Sie ermöglichen, die Umwelt zu erschließen, zu verstehen und zu strukturieren.

In den Bereichen

Person und Gemeinschaft

 

Zeit und Raum

 

Objekte der Umwelt

 

Mengenbildung (Zahlbegriffsbildung) und Mengenoperationen (Rechenoperationen)

stellen sich Probleme, deren Bewältigung nur über das Bereitstellen mathematischer Erfahrungsmöglichkeiten erfolgen kann.

Lernangebote, an denen die Schülerinnen und Schüler durch eigenes Handeln Erfahrungen sammeln können, sind Voraussetzungen für die Entwicklung mathematischen Denkens. Nur über das „Durchlaufen” von Handlungs- und Bildebene können sie zur Symbolebene gelangen. Sie lernen so nach und nach Begriffe und Ordnungen – auch abstrakter Art – wobei die anfangs individuellen Symbole zu allgemeingültigen Zeichen führen. Dieses Lernen wird am besten gefördert, wenn die Schüler allein oder in Gruppen tätig sein können; Kooperationen in kleinen Teams werden dabei sehr häufig eingesetzte Arbeitsformen sein, wobei Lernanlässe über vielfältige Medien zu einer Lernatmosphäre führen.

Didaktische Grundsätze:

1. Mathematik – Person und Gemeinschaft

Für den Mathematikunterricht mit schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern bedeutet dies:
  • Strichaufzählung
    daß Unterricht für die Schüler Möglichkeiten schaffen muß, die soziale und physische Welt in der Klasse mitzugestalten, umzugestalten und mit ihren entwickelten Handlungsmöglichkeiten für sich zu vereinnahmen;
  • Strichaufzählung
    daß Unterricht für die Schüler die Möglichkeit bieten muß, sich mit Ihren Kollegen zu messen.
  • Strichaufzählung
    daß es von großer Bedeutung ist, wie mit Grenzüberschreitungen (und sich möglicherweise daraus ergebenden Konflikten) umgegangen wird;
  • Strichaufzählung
    daß die Lehrer im Unterricht nach motivierenden Möglichkeiten suchen müssen, damit die Schüler auf ihrer jeweiligen Entwicklungsstufe die entwickelten mathematischen Ordnungen als so wertvoll erachten, daß sie sich der Mühe unterziehen wollen, sie sich zu eigen zu machen.

Bei allen Tätigkeiten erlebt jede Schülerin bzw. jeder Schüler, daß sich Gruppen bilden, die sich ändern, sich in ihrer Zusammensetzung neu bilden usw.. So lernen die Schüler allmählich ein Regelbewusstsein und ein Regelverständnis, das es ihnen ermöglicht, mit den Menschen ihrer Gemeinschaft zusammenzuarbeiten und die Umwelt zu mathematisieren.

2. Mathematik – Zeit und Raum

Das Gemeinschaftsleben wird auch durch Zeit und Raum strukturiert. Im immer wiederkehrenden Tages- und Wochenablauf erleben die Schüler zB das zeitliche Hintereinander, und allmählich wird der Tagesablauf bzw. der Wochenablauf durch die zeitliche Gliederung überschaubar.

Alle Wahrnehmungen und Handlungen vollziehen sich in der Zeit. Somit stellt die Orientierung in der Zeit, dh. die zeitliche Strukturierung von Wahrnehmung und Handlung einen wichtigen Baustein des Lernens dar.

Die Zeit ist ein wesentlicher Orientierungsfaktor für das Zusammenleben. Das Gefühl für Gleichzeitigkeit und zeitliches Nacheinander erlangt im Bereich der Mathematik zB beim Erlernen des Zählens Bedeutung.

Die Gegenwart ist der Ausgangspunkt für den entsprechenden Lernprozeß. Von da aus kann erinnert oder vorausgedacht werden. Zeitliche Beziehungen zwischen Ereignissen werden hergestellt, eine zB für das Beherrschen von Rechenoperationen wichtige Teilfertigkeit.

Ein weiterer Aspekt der Dimension Zeit im Zusammenhang mit Lernen ist die Fähigkeit der zeitlich-räumlichen Koordination. Da die Schüler in Zeit und Raum leben, sind sie gezwungen, Zeit- und Raumerfahrungen zu verbinden.

Die Orientierung im Raum geht vom eigenen Körper aus.

Der durch das Körperschema geschaffene Bezugsrahmen ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die eigene Raumlage und die Raumlage von Objekten zu erkennen und räumliche Beziehungen zu erfassen.

Geometrische Fähigkeiten wie „Erfassen der Raumlage” und „Erkennen räumlicher Beziehungen” gehen als Teilleistungen in die simultane und gliedernde Mengenerfassung ein und damit in den Aufbau von Zahlvorstellungen.

3. Mathematik – Objekte der Umwelt

Mathematische Grunderfahrungen mit Objekten werden auf zwei Wegen, die teilweise parallel verlaufen, gewonnen:

  1. Litera a
    durch den individuellen Umgang mit Objekten und
  2. Litera b
    durch den kulturellen Umgang mit Objekten.
    ad a) Der Körper dient als erstes Objekt. Eigenschaften und Beschaffenheit der nächsten Umgebung werden zunächst noch undifferenziert und wenig getrennt von der eigenen Person erlebt.

Nach und nach werden Gegenstände berührt, in den Mund genommen, in Bewegung versetzt ... Der dabei erzeugte Effekt spielt eine wesentliche Rolle.

Erst als nächster Schritt werden Gegenstände für sich interessant. Ihre Eigenschaften werden erprobt, verglichen, eingeordnet.

ad b) Der individuelle Umgang mit Objekten hängt von den jeweiligen kulturellen Gegebenheiten, Normen und Werten ab. Er ist einbezogen in Alltagshandlungen, die in ihrer Wiederholung Sicherheit und Strukturierung von Zeit und Raum gewähren. Der Gebrauchswert von Gegenständen kann wiedererkannt und richtig eingeschätzt werden.

Die Klärung von Besitzverhältnissen (zB das gehört mir, das dir) ist die notwendige Voraussetzung für Tauschwertabstraktionen, die eine Basis unserer kulturell entwickelten, mathematischen Problemlösestrategien darstellt.

Für den Mathematikunterricht ist von großer Bedeutung:

  • Strichaufzählung
    Eine Auswahl von verfügbaren und ihrem Gebrauchswert adäquat verwendbaren Gebrauchsgegenständen.
  • Strichaufzählung
    Die Abstimmung der Angebote und Schwerpunkte auf den jeweiligen Entwicklungsstand der Schüler.
  • Strichaufzählung
    Die Möglichkeit der Teilnahme an der Planung, Gestaltung und Veränderung des Alltagslebens.
  • Strichaufzählung
    Die Möglichkeit, Eigentum zu besitzen und zu erhalten.

4. Mathematik – Mengenbildung (Zahlbegriffsbildung und Mengenoperationen (Zahloperationen)

Das Umgehen mit Objekten führt zur Bildung von Mengen. Das Zusammenfassen von Objekten zu einer Menge und das Vergleichen von Mengen führt zu den grundlegenden geistigen Ordnungsprinzipien und ermöglicht dadurch erst die Zahlbegriffsbildung. Das Operieren mit Mengen führt hin zu den Rechenoperationen und damit zur Fähigkeit, die Umwelt rechnerisch durchdringen zu können.

Lehrstoff:

Handlungsfeld

Lerninhalte/Lernziele

Mathematische Entwicklung unter dem personalen Aspekt

– Die physische Welt in der Klasse mitgestalten

 

– Die soziale Welt in der Klasse mitgestalten

 

– Sich messen können

 

– Grenzen erkennen und anerkennen können

 

– Konflikte austragen lernen

Mathematische Entwicklung unter dem sozialen Aspekt

– Eine Gruppe als Menge erleben

 

– Gruppen vergleichen

 

– Gruppen verändern

 

– Regeln erkennen und einhalten

Mathematische Entwicklung unter dem

zeitlichen Aspekt

– Zeit als Strukturierung des eigenen Lebens und des Lebens in der Gemeinschaft erleben

 

– Gleichzeitigkeit und zeitliches Nacheinander erleben

 

– Gegenwart/Vergangenheit/Zukunft erfassen

 

– Zeit und Raum koordinieren

Mathematische Entwicklung unter dem räumlichen Aspekt

– Bewußtwerden und Benennen der Körperteile

 

– Erleben der Körperachse

 

– Bewußtmachen der Lateralität

 

– Sich im Raum orientieren

 

– Räumliche Beziehungen erfahren, erkennen und benennen

 

– Eigenschaften von Körpern und Flächen benennen

 

– Den Raum mit Maß und Zahl durchforschen

Mathematische Entwicklung unter dem funktionalen Aspekt – Umgang mit Objekten

– Eigene Erfahrungen mit Objekten machen

 

– Den Gebrauchswert eines Objektes erkennen

 

– Symbolverständnis entwickeln

 

– Besitzverhältnisse klären

 

– Mit Geld umgehen

Mathematische Entwicklung unter dem Zahl-, Rechen- und Anwendungsaspekt

– Entwicklung grundlegender mathematischer Fähigkeiten wie Feststellen von Eigenschaften, Unterscheiden und Vergleichen, Klassifizieren von Mengen

 

– Entwickeln des Zahlbegriffs durch Mächtigkeitsvergleiche, durch Zählen …

 

– Aufbauen von Zahlenräumen

 

– Ausführen von Handlungen wie Dazugeben, Wegnehmen usw., Gewinnen der entsprechenden Rechenoperationen

 

– Lösen von Sachproblemen aus Spiel- und Sachsituationen

1.8 Musikalisch-rhythmische Erziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Musikalisch-rhythmische Arbeit ermöglicht Kindern mit erhöhtem Förderbedarf eine Chance auf Ausdruck ihrer Befindlichkeit, den sie auf Grund verschiedener Wahrnehmungsbeeinträchtigungen sonst möglicherweise nicht realisieren können.

Musikalisch-rhythmische Angebote können hier ein wichtiges Vehikel sein, um die Wahrnehmung von Kontaktangeboten zu ermöglichen und somit eine Anbahnung von Kommunikation zu erreichen. Soll diese eine Chance haben, so muß auch im pädagogischen Wirken der Lehrer der emotionale Gehalt mitschwingen. Die Schüler müssen nicht nur hören, sondern nachgerade spüren bzw. erleben können, daß sie selbst gemeint sind.

Musik und Bewegung sind eng verbunden. Musikalisch-rhythmische Erziehung bedient sich dieses Zusammenspiels und erreicht die Schüler ganzheitlich. Ihre Bewegungsfähigkeit zu nützen und zu verbessern, ist ein wichtiges Anliegen der Musikalisch-rhythmischen Erziehung. Dabei können Bewegungsmöglichkeiten erfahrbar gemacht und erweitert werden. So gewinnen die Schüler zunehmend auch an innerer Sicherheit.

Didaktische Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    In der musikalisch-rhythmischen Arbeit ist ein hinreichend breites Angebot an Instrumenten, technischen Hilfsmitteln, Tonträgern und Büchern zu verwenden. Einfach zu handhabende Melodie- und Rhythmusinstrumente, verschiedene, das Orff-Instrumentarium ergänzende, außereuropäische Instrumente sowie spezielle Zupf- und Blasinstrumente können das Grundinstrumentarium erweitern und sind inzwischen zu einer fast notwendigen Ergänzung geworden.
  • Strichaufzählung
    Auch elektronische Instrumente sind zielgerecht in der Arbeit mit behinderten Menschen einsetzbar. Für bestimmte Schülergruppen und Anwendungszwecke gehören dazu zB Keyboard, Synthesizer, Mikrofone, Verstärkeranlage, leistungsfähige Lautsprecherboxen. In der musikalisch-rhythmischen Arbeit sind grundlegende Kenntnisse über unterschiedliche Wirkungsweisen musikalischer und klanglicher Phänomene eine unentbehrliche methodische Voraussetzung für eine gezielte Unterrichtsarbeit.
  • Strichaufzählung
    Rezeptives Hören kann zu atmosphärischem Wohlbefinden und zur Entspannung beitragen. Hier hat Musik regulative Wirkung und fördert das Assoziationsvermögen.
  • Strichaufzählung
    Aktives instrumentales Musizieren kann direkt zur Förderung von Koordination, Konzentration und Ausdauer sowie zur Anregung von Phantasie und Kreativität führen, und kann auch zur Hebung des Selbstwertgefühls und zum positiven Erleben von Gemeinschaft beitragen.

Lehrstoff:

Handlungsfeld

Lerninhalte/Lernziele

Musikalisch-rhythmische Angebote der Außenwelt

als Kontakt und Zuwendung erleben

– Musikalische Kontaktangebote annehmen

 

– Blickkontakt, Lächeln, …als erste soziale Leistung erleben

 

– Aktiv am Gruppenspiel teilnehmen

Angebote der Außenwelt als emotional bedeutsam erleben

– Spezifische Klangereignisse aus der Vielfalt der Geräusche als signifikant wahrnehmen und sie als affektiv bedeutsam erleben

 

– Signifikante Klangerlebnisse wiedererkennen

Akustisch – vibratorische Angebote aufnehmen und differenzieren können

– Seinen Körper als Klanginstrument erleben

 

– Die unterschiedlichen Wirkungen verschiedener Klangquellen und verschiedener Materialien erleben

Klang und Stille als unterschiedliche Qualitäten erleben verschiedene Tempi als bedeutsam erfahren

– Anfang und Ende spüren

 

– Durch eine geführte Bewegung die Möglichkeit erhalten, einen Rhythmus zu übernehmen

Schallereignisse und ihre Dynamik sowie Bewegung als Hilfen, um eine Vorstellung von Raum und Gleichgewicht zu gewinnen

– Der ganze Körper wird „bespielt“

 

– Den begrenzten Raum um sich herum wahrnehmen

 

– Den freien Raum um sich herum wahrnehmen

Musik und Rhythmus als etwas von Geräuschen Unterschiedenes erkennen und aktiv darauf eingehen – musikalische Elemente als kommunikatives Angebot erleben

– Eigene Lautäußerungen und andere musikalischrhythmische Darstellungen als Kontaktaufnahme verstehen

 

– Erfahren, daß jede eigene Äußerung angenommen und als Teil eines kommunikativen Beitrages betrachtet wird

 

– Die Regelhaftigkeit im Mitteilungscharakter von musikalisch-rhythmischen Einheiten erkennen

 

– Erfahren, daß nicht jedes Geräusch ein soziales Angebot darstellt

Auf die musikalische Umwelt eingehen und diese auf sich beziehen – sein Interesse und Desinteresse an musikalischen Ereignissen kundgeben

– Sein Interesse an der musikalisch-rhythmischen Umwelt kundgeben

 

– Durch Wiederholung eigener Äußerungen eigene Bedürfnisse verstehen

 

– Lautäußerungen und Bewegung als Mittel zur Mitteilung erfahren

 

– Durch Lust am musikalischen Tun elementare Kommunikationserfahrungen machen

Interesse und Neugier für das vorhandene Klangmaterial und seine Beschaffenheit zeigen

– Sich vom musikalisch-rhythmischen Materialangebot zum Experimentieren und Spielen verführen lassen

 

– Die Beschaffenheit verschiedener Instrumente und rhythmischer Materialien vergleichen

 

– Den verschiedenen Instrumenten und Resonanzkörpern diverse Klangfarben zuordnen

 

– Verschiedene Klangfarben und Klangquellen vergleichen

 

– Eine Auswahl aus dem vorhandenen Materialangebot treffen

Durch musikalische Strukturen Zeitstrukturen und Einteilung kennenlernen und nützen

– Durch musikalisch-rhythmische Eindrücke Strukturen im Tagesablauf erfassen

 

– Die Musikdarbietung anderer geduldig abwarten

 

– Sich einem vorgegebenen Rhythmus anpassen

Seine räumliche Umwelt erfassen – Schallproduktionen als Orientierungshilfe erleben

– Nähe und Ferne erfahren

 

– Räumliche Klangeindrücke als Orientierungshilfe aufnehmen

 

– Durch Klangproduktionen die Möglichkeit erhalten, unterschiedliche Räume zu unterscheiden und sie zu erforschen

Partizipation oder Verweigerung eines musikalisch-rhythmischen Ausdrucks als Formen der Anteilnahme an der Umwelt äußern – über ein Darstellungsrepertoire verfügen und seine Stimmungen und Wünsche anderen verständlich machen

– Erfahren, daß eigene Darstellungsweisen unterschiedlich verstanden werden können

 

– Bewußt werden, daß musikalisches Arbeiten in einer Gruppe anderen Gesetzen folgt, als in der Einzelarbeit, mit einem Mitschüler oder Lehrer

 

– Konflikte als Teil der Kommunikation annehmen

 

– Sich als Teil einer Gruppe erleben

 

– Erleben, daß gute musikalisch-rhythmische Kommunikation von den Mitschülern honoriert wird

Sich in seinem musikalisch-rhythmischen Handeln und Ausdruck mitteilen – soziale Interaktion als persönlich wichtige Form der Mitteilung erfahren

– Musikalische Sequenzen imitieren

 

– Mit dem Instrument seine Stimmung ausdrücken

 

– Ein Angebot an behinderungsgerechten Musikinstrumenten als Möglichkeit zur Selbstäußerung kennenlernen

 

– Grenzen als wesentliche Voraussetzung für persönlichen Ausdruck wahrnehmen

Verschiedene Klangqualitäten kennen und sie gezielt einsetzen – sich für bestimmte Sprechweisen entscheiden

– Vertraute Themen auf verschiedenen Instrumenten gestalten

 

– Durch die Unterstützung von Mimik und Gestik Liedertexte und Melodien erarbeiten

 

– Das Liedergut als eine Möglichkeit für die Einführung von sprachunterstützenden Gebärden kennenlernen

 

– Ein Liedgut erwerben, das seinem Entwicklungsniveau und Interesse entspricht

 

– Verschiedene Bewegungsformen durch entsprechende musikalische Anregungen kennenlernen

 

– Einfache Schritte (Schrittfolgen) im Solo-, Partner- und Kreistanz erlernen

 

– Klangkörper erfinden und sie selbst bauen

Musikalisch-rhythmische Motive als Vorstellung von Anfang, Dauer und Ende eines Ablaufes erleben

– Erkennen, daß durch Bewegungsaufgaben eine Vorstellung von der Dauer vermittelt wird

 

– Eine Abfolge von Themen in der richtigen Reihenfolge wiedergeben

 

– Den Inhalt eines Spielliedes synchron zur Musik darstellen

 

– Auch die schwierigen Kombinationen = leise/schnell und laut/langsam – spielen

Sich auf akustische Nähe und Distanz einstellen – musikalischen Kontakt aus verschiedenen Entfernungen haben

– Den Raum in szenische Darstellungen mit musikalisch-rhythmischen Mitteln einbeziehen

 

– Das Ausmaß seiner Bewegungen abschätzen und sie kontrollieren Seinen Bewegungsspielraum kennenlernen

 

– Seine Spielweise in bezug auf Klang und Lautintensität der Raumbeschaffenheit anpassen

 

– Kontakte über unterschiedliche Entfernungen mit musikalisch- rhythmischen Mitteln herstellen

Sich als Teil einer Gruppe erkennen und soziale Regeln einhalten – musikalische Strukturen akzeptieren und diese einsetzen – durch die Teilnahme an Gruppenaktivitäten auch ein besseres Verständnis für andere Kulturkreise entwickeln

– Differenzen aushalten und neuen Situationen mit Interesse begegnen

 

– Erfahren, daß eine Gruppenleistung so befriedigend ist, wie die selber eingebrachte Leistung in dieser Gruppe

 

– Lernen, daß manche Regeln in einer Gruppe nicht ständig gelten, sie können sich ändern

Seine Phantasie im Musizieren darstellen und sich durch Instrumente, Stimme und Bewegung verständlich machen – eine musikalische Darstellung in eine nichtmusikalische Form übertragen

– Die Angst vor Darstellungen jedweder Art überwinden

 

– Jedes musikalische Thema als eine Ordnung verstehen

 

– Spontane Einfälle zeitgerecht einbringen

 

– Spontane Einfälle auf verschiedenste Weise bearbeiten

 

– Erlebte Stimmungen bearbeiten und übertragen

Verschiedene Gestaltungsweisen als vertraut erkennen und sie verwenden, um sich musikalisch differenziert auszudrücken – Notationssysteme kennen, sie entschlüsseln und zielgerichtet einsetzen

– Eine einfache Liedbegleitung erlernen

 

– Geschichten und/oder Erzählungen musikalisch illustrieren

 

– Beispiele aus der Programmusik kennenlernen

 

– Ausgewählte Geschichten musikalisch „nacherzählen“

 

– Für Musik verschiedener Stilrichtungen entsprechende

 

– Bewegungs- und Tanzformen finden

 

– Graphische Notationssysteme verstehen und danach musizieren

 

– Seinen musikalischen Beitrag auf die Gesamtwirkung abstimmen

Möglichkeiten lernen, um musikalischrhythmische Abläufe, Handlungen und Darstellungen durch Auswahl von Klang und Pause zu gestalten

– Temporale und tonale Elemente flexibel im Spiel anwenden

 

– Das Zeitempfinden anderer verstehen und akzeptieren

Verstehen lernen, daß musikalischrhythmische Ereignisse mit den verschiedenen Lebensräumen zusammenhängen, in denen sie gestaltet werden

– Zusammenhang von örtlichen Gegebenheiten und musikalischen Produktionen kennenlernen

 

– Die akustisch-räumlichen Erfahrungen ortsadäquat anwenden

 

– Erfassen, daß der Funktionsmusik, die zu einem bestimmten Lebensraum gehört, an einem anderen Ort eine neue Funktion zukommen kann

1.9 Ästhetisch-bildnerische Erziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ästhetische Erziehung bzw. ästhetische Bildung umfaßt als Begriff nicht nur die Welt der anschaubaren Objekte und Ereignisse, sondern als „Methode” auch handelnd-verstehende Arten ihrer Erschließung und Gestaltung bzw. Wege des Selbstverstehens.

So werden im Laufe des Prozesses einer ästhetischen Bildung am Anfang gerade die Arten der Erschließung der Umwelt dominieren. Auf sinnlich taktil-motorische Weise wird zB „DAS WEICHE” oder „DAS WEICH-SEIN” erst als Erlebnis erfahren, das dem „ICH” angenehm ist, bzw. beim „ICH” ein angenehmes Gefühl erzeugt. Erst in der Folge entsteht die Erkenntnis „des Weichen” als eine Eigenschaft bestimmter Objekte: so entsteht also auch der Begriff des „ICH” gegenüber dem „ANDEREN”.

Aus diesem Verständnis heraus kann sich dann die Erkenntnis der Intermodalität (zarte Klänge, weicher Stoff, Pastellfarben) entwickeln, welche einerseits zum eigenen autonomen Umgehen mit dieser Eigenschaft und ihrer Gestaltung führt, und die andererseits den Grundstein des Zeichen- bzw. Bildverständnisses bildet, das wieder die Einsicht in einen bildnerischen Kanon ermöglicht.

Didaktische Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    Jede Arbeit mit Schülerinnen und Schülern zur Förderung eines Wahrnehmungsprozesses setzt handlungsorientierte (sinnlich, taktil-motorische) Erfahrungsmöglichkeiten voraus. Nur durch „Aktion-Reaktion” besteht die Chance einer Internalisierung des Wahrgenommenen und Erlebten.
  • Strichaufzählung
    Die Bildungsarbeit bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf erfordert in vielen Bereichen der ästhetischen Erziehung eine Einzelbetreuung. Die jeweilige Entwicklungsphase bzw. die Entwicklungsmöglichkeiten von physischen Fertigkeiten der Schüler sind zu bedenken. Dabei kommt es auf gute Beobachtung und kreative Erfindungskraft in der Ausschöpfung von Einsatz- und Umgangsmöglichkeiten mit Werkzeugen, Materialien und Hilfsmitteln an.
  • Strichaufzählung
    Das individuelle Eingehen auf die Schüler, die Achtung der kindlichen Vorlieben und Emotionen, ihrer gestalterischen Handlungen und der dabei entstehenden Werke sind im Rahmen des Aufbaus ihrer Selbstachtung und Selbsteinschätzung wesentliche Voraussetzungen.

Die Schüler sollen ermutigt werden, selbst auszuwählen, eigenen Wünschen nachzugeben, persönliche Ideen auszuführen. Bei allen Förder- und Stützaktivitäten im Bereich der ästhetischen Erziehung bzw. Bildung soll nicht aus dem Blick verloren werden, daß

  • Strichaufzählung
    die Genußfähigkeit der Schüler bezüglich der Wahrnehmung und des Gestaltens der eigenen Umwelt gestärkt,
  • Strichaufzählung
    das Verändern der Umwelt durch eigenes Handeln der Schüler ermöglicht und
  • Strichaufzählung
    durch Stärkung der Wahrnehmungskompetenz der Schüler der Aufbau und die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihres Selbstbewußtseins und ihrer Selbstachtung angestrebt werden soll.

Lehrstoff:

Handlungsfeld

Lerninhalte/Lernziele

Mit Hilfe anderer Spuren machen

– Hilfestellungen annehmen

 

– Mit Hilfe anderer Spuren machen

 

– Reizunterschiede wahrnehmen

 

– Vorlieben für bestimmte Reize entwickeln

 

– Den Wunsch nach Beteiligung an einer Tätigkeit äußern

 

– Auch die Wünsche anderer Gruppenmitglieder akzeptieren

Spuren machen

– Seinen Körper ganzheitlich in bezug auf die sich ändernde Umwelt erfahren

 

– Sich linear bewegen, einen Körperteil linear im

Medium bewegen

 

– Spuren auf Grund einer (wiederholbaren) Handlungsbewegung vom Körperschema ausmachen

Die eigenen Spuren wahrnehmen

– Verschiedene Spurenmaterialien auf der Körperoberfläche wahrnehmen

 

– Spuren durch Körperbewegungen erzeugen

 

– Spuren aus Materialien und Bewegungen entstehen lassen

Mit seiner Person Raum ausfüllen

– Mit seiner Bewegung Raum ausfüllen

 

– Mit Material Raum ausfüllen

An seinen Spuren seine Handlung erkennen

– Selbst mit dem Spurenmachen anfangen

 

– Das fehlende Material zum Spurenmachen fordern

 

– Fordern, selbst „Spuren machen“ zu dürfen

Viele Spurmaterialien kennenlernen

– Verschiedene Spurmaterialien erproben

 

– Bei Malaktionen Eigenschaften von Spurmaterialien erfahren

Räumliche Abfolgen mit Zeit in Zusammenhang bringen

– Lernen, mit Pinsel und Farbe Spuren zu machen

 

– Spuren langsam oder schnell machen

Zeichen bzw. Spuren von anderen kennen

– Die Spuren anderer während des Entstehens wahrnehmen

 

– Spuren auch später mit ihrem „Erzeuger“ in Verbindung bringen

 

– Auf die Spuren anderer mit eigenen bildnerischen Aktivitäten reagieren

Spuren auf Grund eines Erlebnisangebotes machen

– Optische Reize in Mal- bzw. Zeichenbewegungen übersetzen

 

– Die eigene Spurbewegung durch akustische Reize beeinflussen lassen

Pinsel, Filzstift, Bleistift ua. Grafik- und Malgeräte steuern

– Kreisbewegungen machen

 

– Auf- und Abbewegungen machen

 

– Einen vorgegebenen Weg in horizontaler Bildfläche verfolgen

 

– Freie Zeichen- oder Malbewegungen auf Grund akustischer Reize ausführen

Bewußt Anfang und Ende einer Aktion setzen

– Spuren in freier Form innerhalb einer bestimmten Zeitspanne setzen

 

– Spuren in gebundener Form (zB Schneeflocken, Regen …) innerhalb einer bestimmten Zeitspanne setzen

Die Grenzen der Aktionsfläche erkennen

– Die Grenzen des eigenen Körpers erfahren

 

– Raumgrenzen erfahren

 

– Andere Personen als Gruppe erfahren

 

– Die Grenzen des eigenen Aktionsraumes erfahren und diese akzeptieren

 

– Die Größe des eigenen Aktionsraumes kennenlernen

Anderen durch eigene Zeichen etwas mitteilen

– Primäre Eigenschaften von Objekten im Rahmen eines Erlebnisses expressiv und visuell konkretisieren (und dadurch mitteilen)

 

– Ein Element einer bedeutsamen Situation visuell konkretisieren

Eigenen oder gefundenen Spuren Zeichenfunktionen und Bedeutung zuordnen

– Zufällige und gewollte visuelle Analogien zur Umwelt interpretieren

 

– Eine additive Gestalt aus vorgefundenen Materialien zusammenfügen

Eigene Zeichen gestalten

– Für sich selbst bedeutsame Objekte und Erlebnisse auf verschiedenste Art in Zeichen „verwandeln“

Die eigenen Zeichen eine Geschichte bilden lassen

– Vergangenes wieder ins Gedächtnis rufen, indem es zeitlich geordnet und in Zeichen wiedergegeben wird

 

– Die eigene Befindlichkeit ausdrücken

Die eigene Aktionsfläche als narrativen Ort erfahren

– Teile oder Ganzheiten des Umfeldes bildnerisch wiedergeben

 

– Aus Neugier auf gewisse Dinge diese genau betrachten und sie für sich und andere erkennbar darstellen

2. Werkerziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Tätigsein in der Gemeinschaft ist ein wesentlicher Bestandteil menschlichen Daseins. Dabeisein, Mithandanlegen, den Anfang und das Ende einer Arbeit miterleben dürfen, sind wichtige persönliche und soziale Erfahrungen, auch wenn ein kognitives Erfassen, ein ständiges Arbeiten in der Gruppe für den einzelnen nicht immer möglich ist.

Der Unterricht in Werkerziehung verfolgt das Ziel, die Schüler zu manueller Geschicklichkeit und zu sachgemäßem Umgang mit Material und Werkzeug sowie zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu führen. Er soll die Schüler zu einfachen Arbeiten und Hilfsdiensten im Haushalt, in geschützten Werkstätten oder im Berufsleben befähigen.

Didaktische Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    Materiale Erfahrungen können nur gemacht werden, wenn sich die Schüler handelnd mit ihrer Umwelt auseinandersetzen und diese im aktiven Experimentieren und Erkunden zu entdecken suchen. Die Lust am Gestalten ist nicht nur Anreiz zu besseren Leistungen, sondern auch Ausdruck der Freude in der Begegnung mit der Welt. Das Material, die Handlung sollten nicht mehr nur Mittel zum Zweck der Förderung, sondern auch Mittel zur Gestaltung der Umwelt und der eigenen Persönlichkeit sein.
  • Strichaufzählung
    Die Schüler sollen durch das Erlernen verschiedenster einfacher handwerklicher Fertigkeiten wie Falten, Sägen, Hobeln, Sticken, Nähen, Applizieren, Flechten, Biegen, ... erfahren, daß Materialien die ihrer Beschaffenheit angemessene Handhabung und Bearbeitungsform fordern. Sie sollen auch eigene Wünsche äußern, Pläne entwerfen und überlegen, wie diese zu realisieren sind. Die Erzeugung eines Gegenstandes ist Anlaß dafür, erlernte Fähigkeiten und sein eigenes Arbeitspotential als bedeutend und persönlich befriedigend zu erleben.
  • Strichaufzählung
    Das Kennenlernen von Betrieben und Arbeitsstätten bedeutet für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, erste Schritte aus der bekannten Umwelt wie Familie, Heim, Wohngemeinschaft und Schule zu machen. In dieser neuen Umgebung lernen sie wechselnde soziale Situationen kennen und langsam in ihre neue Rolle hineinzuwachsen.
    Soziale Arbeitsformen (Einzel-, Partner-, Gruppen-, Serien-, Fließbandarbeit) ermöglichen die Einsicht, daß durch Arbeitsteilung ein gemeinsames Produkt geschaffen werden kann.
  • Strichaufzählung
    Durch die Vermittlung von grundlegendem Wissen im Umgang mit Maschinen und EDV-unterstützten Geräten soll den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, Arbeitsvorgänge leichter zu bewältigen und ein Grundwissen für die Arbeitswelt zu sammeln.

Lehrstoff:

Handlungsfeld

Lerninhalte/Lernziele

Sich am schöpferischen Tun beteiligen

– Bei gemeinsamen Arbeiten dabei sein

 

– Zulassen, daß vertraute Personen bei neuen Materialerfahrungen helfen

 

– Sich zu grundlegenden Tätigkeiten anleiten lassen

Dinge und Materialien in der persönlichen Umwelt kennenlernen, die neugierig machen, die man nicht oder sehr gerne mag

– Feststellen, daß man bestimmte Materialien gern mag

 

– Feststellen, daß man mit bestimmten Materialien nicht gerne hantiert

 

– Sich dadurch ausdrücken, daß man mit verschiedenen Materialien manipuliert

Verschiedene Gestaltungsmaterialien kennenlernen nd vielseitige Erfahrungen mit ihnen sammeln

– Verschiedenste Gestaltungsmaterialien kennenlernen (Garn, Gewebe, Papier...)

 

– Verschiedene Erfahrungen im Umgang mit textilen

und nichttextilen Materialien sammeln

 

– Mit Materialien in vielfältiger Weise hantieren

Das Aufeinanderfolgen von einzelnen Handlungen als Ganzheit miterleben

– Den Beginn einer gemeinsamen Handlung erleben

 

– Sich für eine bestimmte Zeit mit einer Arbeit beschäftigen können

 

– Eine Arbeit unterbrechen

 

– Das Ende einer Arbeit akzeptieren können

Durch den Umgang mit verschiedensten Materialien und Objekten räumliche Strukturen und Beziehungen erfahren

Bei Vorbereitungsarbeiten mithelfen

 

– Ein Werkstück gemeinsam gestalten

 

– Bei den Aufräumungsarbeiten mithelfen

Für andere etwas herstellen

– Schenken

Spaß am Gestalten und Experimentieren haben

– Für sich selbst bedeutende Objekte gestalten (insbesondere auch im textilen Bereich)

Mit Objekten hantieren, um ihre Eigenschaften und Verwendbarkeit zu erfahren

– Material durch Verwendung von Werkzeugen

verändern

 

– Mit Materialien experimentieren (zB Stärke,

Dichte, Struktur von textilem Material)

Erkennen, daß Material sich durch eigenes Zutun verändert

– Anfang und Ende einer Tätigkeit selbst bestimmen

 

– Durch eigene Arbeit Material verände

Durch Hinzutun, Wegtun, Verteilen, Mischen . . . Veränderungen herbeiführen

– Abmessen

 

– Farben mischen

 

– Flächen bearbeiten

Vorstellungen entwickeln, wie man den Klassenraum und seinen Arbeitsbereich gestalten möchte – Räume mitgestalten, wenn Besucher kommen, Feste gefeiert werden, ...

– Einen eigenen Arbeitsplatz haben, den man nach seinen Bedürfnissen gestaltet

 

– Viele Stunden des Tages in der Schule und in der Klasse verbringen; sich wohlfühlen

 

– Räume mit textilen Materialien wohnlich gestalten

Die eigene schöpferische Kraft entdecken, Material zu gestalten, zu formen und Neues araus zu schaffen

– Sich durch das Gestalten von Material ausdr

Mit Hilfe Werkzeug und einfache technische Geräte gebrauchen, Handfertigkeiten und kunstgewerbliche Gestaltungsformen entwickeln

– Werkzeug funktionsgerecht gebrauchen

 

– Gestaltungsformen anwenden, die dem Material und dem Werkzeug gerecht werden

 

– Verschiedene Werkstücke durch Farbgebung, Hinzufügen und Wegnehmen und durch Formen gestalten

Erleben, daß durch den Einsatz von Technik, durch Serienproduktion mehr Produkte in kürzerer Zeit hergestellt werden können

– Erkennen, daß Arbeit durch den Einsatz von Maschinen schneller erfolgt

 

– Aus dem gesamten Handlungsprozeß eine bestimmte Tätigkeit übernehmen, die man gut und schnell ausführen kann

Einen eigenen Platz im Werkraum und auch in der Klasse haben, den man kennt, an dem man jederzeit zu arbeiten beginnen kann

– Im Werkraum arbeiten und sich darin zurechtfinden

 

– Möglichkeit haben, in der Klasse außerhalb des Werkunterrichts weiterzuarbeiten

Die Möglichkeit haben, dank erworbener Kenntnisse Produkte herzustellen, die persönlich bedeutend, nützlich und wünschenswert sind

– Seinen persönlichen Bedürfnissen entsprechend gestalten und produzieren

 

– Freude erleben, wenn Produkte des eigenen schöpferischen Tuns anerkannt werden

 

– Selbstvertrauen gewinnen und Vertrauen zu seinen Mitmenschen habe

In verschiedenen Betrieben mitarbeiten und so die sozialen Strukturen und die Organisation der Betriebe kennenlernen

– An einem Werkstück mitarbeiten

 

– Betriebe in der erfahrbaren Umgebung kennen

 

– Betriebe kennen, in denen man tätig sein möchte

Mit Maschinen und dem Computer umgehen und arbeiten

– Wichtige Maschinen in seiner Arbeitsumgebung kennen

 

– An Maschinen gewöhnt sein

 

– Maschinen richtig bedienen und ihre Möglichkeiten für die eigene Arbeit und das eigene Leben nützen

 

– Computer kennen und bedienen können

 

– Mit computergesteuerten Maschinen arbeiten

Planen und Herstellen von Gegenständen

– Das notwendige Material bestimmen und bereitstellen

 

– Erforderliche Werkzeuge und Hilfsmittel kennen, bereitstellen und handhaben

 

– Den zeitlichen Rahmen für die Arbeit selbst bestimmen und einhalten

 

– Vorhaben ausführen

 

– Vorausschauendes Denken entwickeln

Über mathematisches Grundwissen verfügen, das es ermöglicht, nach Plänen, Vorgaben und Vorlagen zu produzieren

– Schätzen

 

– Messen

 

– Vorlagen verwenden

 

– Mit vereinfachten Arbeitsanleitungen arbeiten

 

– Geräte verwenden, die genaues Arbeiten ermöglichen

3. Ernährung und Haushalt

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht zielt auf eine ganzheitliche Entwicklungsförderung der Schüler ab. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, mit Materialien und Gegenständen zu hantieren, zu experimentieren und zu spielen, die in jedem Haushalt vorkommen.

Befinden sich Schüler noch auf einem sehr frühen Entwicklungsniveau, wird die Reduktion auf prägnante Grunderfahrungen und grundlegende Prozeßerfahrungen unabdingbar sein, denn erst vereinfachte Lernangebote bereiten auf das Miterleben komplexer Prozesse vor.

Organisieren, Planen und Kochen von Speisen als Grundlage für eine spätere selbständige Lebensführung sowie die Kenntnisse über gesunde Ernährung sollten Inhalte eines Unterrichts in Ernährung und Haushalt für Schüler sein, die in der Lage sind, sich entsprechend mit ihrer Umwelt auseinanderzusetzen.

Im Lebensbereich Haushalt ist der Umgang mit Geld, Maßen und Gewichten unumgänglich. Ist das Erlernen und Festigen des Umgangs mit Geld, Maßen und Gewichten auch Teil kulturtechnischer Übungen, so bietet der Unterrichts in Ernährung und Haushalt die zwingende Notwendigkeit der praktischen Umsetzung.

Didaktische Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    Bei Kindern und Jugendlichen mit schwerer geistiger Behinderung ist für den Bezug zur dinglichen Welt das orale Erleben im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme grundlegend. Die pädagogische Aufgabe besteht darin, die Nahrungsaufnahme als menschliche Begegnung zu gestalten und Schülerinnen und Schülern, die Schwierigkeiten beim Essen haben, durch Geduld und warmherzige Zuwendung die Nahrungsaufnahme ein wenig zu erleichtern.
  • Strichaufzählung
    Grunderfahrungen beim Kochen, Wäschewaschen und beim Saubermachen müssen so angeboten werden, daß sie für die Schüler unmittelbar als relevant erlebt werden können. Der Unterrichts in Ernährung und Haushalt bietet ihnen die Möglichkeit, außerhalb des Klassenzimmers Räume in ihren verschiedenen Funktionen kennenzulernen und zu benützen.
  • Strichaufzählung
    Durch regelmäßiges Einkaufen mit gezielten Einkauftsaufträgen gewöhnen sich die Schüler an bestimmte Geschäfte und an bestimmte Anordnungen der Ware im Supermarkt und entwickeln zunehmend ein richtiges Kaufverhalten.
  • Strichaufzählung
    Um möglichst selbständig leben zu können, ist die Planung einer Mahlzeit und eines Einkaufes grundlegend.
  • Strichaufzählung
    Arbeit im Haushalt wird durch Geräte entscheidend erleichtert. Es ist notwendig, diese, zum einem mit dem Ziel Arbeit zu erleichtern, zum anderen, um einfache Erledigungen im Haushalt selbständig durchführen zu können, einzusetzen.

Lehrstoff:

Handlungsfeld

Lerninhalte/Lernziele

Pflegemaßnahmen und Hilfestellungen bei der Verrichtung von alltäglichen Handlungen erleben

– Eine Tischgemeinschaft erleben

 

– Erleben, daß die eigene Wäsche gepflegt wird

 

– Erleben, daß der eigene Körper gepflegt wird

Sich beim Essen wohl/unwohl fühlen

– Sich bei der Nahrungsaufnahme wohl bzw. unwohl fühlen und versuchen, dies auszudrücken

Verschiedene Nahrungsmittel kennenlernen

– beim Zubereiten einfacher Speisen beteiligt

sein

Nahrungsmittel in verschiedensten Qualitäten kennenlernen

Mahlzeiten und Zeiten für Pflegemaßnahmen Erleben

Das Essen und die Pflegesituation als immer wiederkehrendes Element im Tagesablauf erfahren

Räumliche Dimensionen erleben, die den speziellen hauswirtschaftlichen Handlungen innewohnen

– Raum-Lage-Veränderungen beim Essen erleben

 

Den Raum „Küche“ (Waschküche . . .) mit seinen verschiedensten Bereichen erfahren

 

– Raum durch Hantieren erleben

 

– Beim Einkaufen im Geschäft die Erweiterung seines räumlichen Horizonts erleben

Für sich und für andere kochen und sich als wichtigen Teil einer gemeinsamen Handlung empfinden – bei einfachen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten helfen

– Aufgaben beim Zubereiten und Herrichten der Jause übernehmen

 

– Beim Herstellen einfacher Speisen und Getränke mithelfen

 

– Beim Tischdecken und Abräumen helfen

 

– Wäsche selber waschen, trocknen, bügeln

 

– Beim Saubermachen helfen

Geschmacksvorlieben für bestimmte Speisen und Nahrungsmittel haben und seine diesbezüglichen Wünsche mitteilen

– Konkrete Vorlieben für bestimmte Speisen und Nahrungsmittel entwickeln

 

– Die Verschiedenartigkeit von verschiedenen Speisen annehmen lernen

Verschiedene Haushalts-, Küchen-, Gartengeräte und Lebensmittel kennen und mit ihnen hantieren – im spielerischen Umgang mathematische Grunderfahrungen sammeln

– Bei der Zubereitung von einfachen kalten und warmen Speisen Nahrungsmittel kennenlernen, mit ihnen umgehen können und den Umgang mit Küchenwerkzeug und mit handbetriebenen Geräten erlernen

 

– Müll- und Abfalltrennung kennenlernen

 

– Bei der Arbeit im Garten mithelfen

 

– In sämtlichen Haushaltsbereichen mathematische Grunderfahrungen sammeln

Kleine Handlungsabläufe nachvollziehen – regelmäßig Wiederkehrendes im Wochenablauf und diverse Festtage anhand äußerer Zeichen erkennen

– Kleine Handlungsschritte nachvollziehen können

 

– Wissen, daß es an verschiedenen Wochentagen bestimmte Aufgaben/Ereignisse gibt

 

– Etwas erwarten können

 

– Reihenfolgen erkennen und einhalten: zuerst – dann

 

– Kulinarische Besonderheiten bestimmten Festen zuordnen

 

– Verschiedene Mahlzeiten im Tagesablauf kennen

Verschiedenen Räumen und Raumbereichen bestimmte Funktionen zuordnen

– Im Klassenraum/In der Küche verschiedene Plätze ennenlernen

 

– Im Schulgebäude verschiedene Räume unterscheiden und aufsuchen

 

– Einrichtungsgegenstände kennenlernen, Geräte und Lebensmittel selbst finden

 

– Verschiedene Geschäfte/Geschäftsabteilungen kennenlernen

Einen festlichen Tisch für besondere Anlässe (Feier/Besuch) decken

- Einladungen zum Fest gestalten

 

– Den Tisch decken

 

– Für den passenden Tischschmuck sorgen

 

– Namenskärtchen für die Sitzordnung und kleine Geschenke für die Gäste gestalten

 

– Selbst für Musik sorgen

 

– Speisen und Getränke servieren

 

– Gerichte und Tischsitten anderer Kulturen kennenlernen

 

– Im Gasthaus essen

Sich der gesellschaftlich üblichen Eßkultur bewußt sein und sie anwenden

– Eßbesteck sachgemäß benützen

 

– Die Serviette benützen

 

– Gemeinsam mit anderen zu essen beginnen

 

– Nur so viel von den Speisen auf den Teller nehmen, als man sicher essen kann

 

– Am gemeinsamen Essen in der Schule/in der

Familie teilnehmen

Geldmünzen und Geldscheine, Maße und

Gewichte kennen

– Ware(n) mit Geld bezahlen

 

– Praktische Alltagsmaße kennen

 

– Mit dem Meßbecher hantieren

 

– Abwägen

 

– Mit Maßeinheiten kochen

 

– Verschiedene Waagen kennen

Veränderungen der Substanz verschiedener Nahrungsmittel während des Kochprozesses kennenlernen und ansatzweise durchschauen

– Erleben, daß Veränderungen Zeit in Anspruch nehmen

 

– Erleben, daß für Veränderungen neben der zeitlichen Dimension auch andere Wirkkräfte notwendig sind

Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten kennen und ein umsichtiges Kaufverhalten entwickeln

– Geschäfte/Einrichtungen, die für die Lebensmittelnahversorgung zuständig sind, kennen und sie in Anspruch nehmen

 

– Einen Einkauf im Supermarkt planen und tätigen

Gemüse und Kräuter für eine Mahlzeit im Schulgarten ernten

– Im Schulgarten arbeiten

 

– Gemüse, Kräuter, Früchte und Beeren ernten

 

– Gemüse, Kräuter, Früchte und Beeren aus dem Schulgarten in der Küche verarbeiten

Erkennen, daß die Art der Haushaltsführung einen Beitrag dazu leistet, verantwortungsbewußt mit der Umwelt umzugehen

– Umweltbewußte Verhaltensweisen entwicke

 

– Zusammenhänge kennenlernen, warum bestimmte Verpackungen in Herstellung und Versorgung schädlich sind und warum Putz(Wasch)mittel schädigend in den Kreislauf der Natur eingreifen

 

– Sich als Konsument bewußt verhalten lernen

 

– Biologisch abbaubare Putz- und Waschmittel verwenden

 

– Müll trennen

Gesundes Essen kochen, verstehen, warum es gesund ist, und lernen, mit Diätvorschriften, die individuelle Gesundheit betreffend, umzugehen

– Lernen, daß Nahrung Aufgaben zum Aufbau des Körpers übernimmt, Energie spendet, vor Kälte schützt

 

– Lernen, daß es Nahrung gibt, die für den Körper

gesund und wichtig ist

 

– Wissen, daß während des Kochens wichtige Bestandteile der Nahrung zugrundegerichtet werden können

Geräte bewußt einsetzen; lernen, mit ihnen verantwortungsbewußt umzugehen, sie zu warten und zu pflegen

– Wissen, daß Geräte die Arbeitskraft unterstützen

 

– Wissen, daß Geräte bei unsachgemäßer Behandlung gefährlich sein können

 

– Erkennen, daß Geräte in der Anschaffung teuer sind und deshalb gewartet und gepflegt werden müssen

Eine Mahlzeit allein planen und zubereiten

– Eine Vorstellung entwickeln, was man kochen will

 

– Aus Rezepten herauslesen, was vorrätig ist und was gekauft werden muß

 

– Den Einkauf erledigen

 

- Den Arbeitsplatz herrichten

 

– Die Vorbereitungen bzw. Kochzeit einzelner Lebensmittel kennenlernen

 

– In der Küche wieder aufräumen

Bescheid wissen, wie, wo und mit welchen Nahrungsmitteln man einen Vorrat anlegen kann

– Produkte des Schulgartens sachgemäß auf Vorrat verarbeiten und lagern lernen

4. Bewegungserziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Bewegungserziehung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf soll den engen Zusammenhang von Wahrnehmen, Erleben, Bewegen und Handeln betonen. Bewegung wird deshalb nicht allein auf den Körper bezogen, sondern bringt die Gesamtpersönlichkeit zum Ausdruck und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern ganzheitliche Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentfaltung. In diesem Sinne umfassen die Inhalte und Methoden der Bewegungserziehung mehr die Bereiche Psychomotorik/Motopädagogik als den traditionellen Sportunterricht.

Die Bewegungserziehung soll durch gezieltes und variiertes Wahrnehmungs- und Bewegungslernen sowie durch erlebnisbetonte Lern- und Spielsituationen die Körper- und Umweltwahrnehmung, die Orientierung sowie die Sozialwahrnehmung verbessern.

Die Entwicklung der einzelnen Schüler zu einer harmonischen Gesamtpersönlichkeit soll Ziel dieses Unterrichts sein.

Die Inhalte der Bewegungserziehung richten sich nach den individuellen Möglichkeiten der Schüler. Sie umfassen einfachste Bewegungserfahrungen und basale Stimulation genauso wie den Bereich des Sports.

Sportliche Leistungsfähigkeit ist nicht das Ziel, aber sportliche Leistungen, wie zB das Erlernen einer Sportart, sollen dennoch ihren Platz in der Bewegungserziehung finden und wenn möglich angestrebt werden.

Entscheidend für die Auswahl der Inhalte ist immer der Entwicklungsstand, die speziellen motorischen Fähigkeiten und das Interesse der Schüler.

Der Unterricht soll Schwerpunkte in den Bereichen Selbst- und Körpererfahrung (Ichkompetenz) und Materialerfahrung (Sachkompetenz) setzen und Sozialerfahrung (Sozialkompetenz) vermitteln.

Didaktische Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    Als Ausgangspunkt der Förderung sollen nicht die Defizite der Schüler angesehen werden, sondern deren Fähigkeiten, um ihnen ihr eigenes Potential erfahrbar zu machen und die Lust an der Bewegung zu wecken und zu nutzen.
  • Strichaufzählung
    Ohne Bewertung soll jede Schülerin bzw. jeder Schüler frei und ungezwungen eigene Bewegungs- und Lösungsmöglichkeiten im Rahmen vorgegebener Spiel- und Lernangebote suchen und erfahren können.
  • Strichaufzählung
    Phasen der Spannung, des intensiven Sichbewegens und Phasen der Entspannung, der Ruhe, sollen einander sinnvoll ergänzen.
  • Strichaufzählung
    Es soll möglichst wenig in Leistungsgruppen, sondern hauptsächlich in integrativen Gruppen gearbeitet werden.
  • Strichaufzählung
    Erziehung durch Bewegung ist gleichfalls als ein Unterrichtsprinzip zu verstehen und beschränkt sich daher nicht auf 3 Wochenstunden im Turnsaal oder Sportanlage.
Lehrstoff:

Handlungsfeld

Lerninhalte/Lernziele

1. Selbst- und Körpererfahrung

(Ichkompetenz)

– Den Körper sensibilisieren

 

– Den Körper wahrnehmen

 

– Ein Körperschema ausbilden

 

– Sich im Raum orientieren

 

– Auge-Hand-Koordination aufbauen

 

– Körper-Zeit-Erfahrung (zeitliche Bewegungskontrolle)

machen

 

– Konzentrations- und Sinnespiele durchführen

2. Materialerfahrung

(Sachkompetenz)

– Materialeigenschaften wahrnehmen

 

– Mit den Händen verschiedene Gegenstände spüren

 

– Mit den Füßen verschiedene Unterlagen spüren

 

Mit Gegenständen und Materialien Handlungsmöglichkeiten

verbinden

 

– Bekannte Tätigkeiten und Handlungen wiederholen

und variieren

 

– Mit verschiedenen Gegenständen experimentieren

 

– Spielmöglichkeiten mit verschiedenen Materialien

und Gegenständen entdecken

 

– Bewegungsanlässe mit Unterstützung durch andere

bauen

 

– Mit Kleinmaterial hantieren

 

– Die eigenen Bewegungen mit den Augen verfolgen

3. Sozialerfahrung

(Sozialkompetenz)

– Eigene Bedürfnisse und Gefühle in bezug auf das

Handeln anderer wahrnehmen und ausdrücken

können

 

– Selbstvertrauen gewinnen und angemessenes

Vertrauen schenken können

 

– Lust am gemeinsamen Tun empfinden

 

– Interesse an gemeinsamen Aktionen mit anderen

entwickeln

 

– Kompetenzen im Hinblick auf die Teilhabe an der

Tätigkeit mit anderen erwerben

 

– Die Bedürfnisse anderer in das eigene Handeln

mit einbeziehen

 

– In verschiedenen Rollen oder/und innerhalb

wechselnder Themenbereiche agieren

 

– Regeln einhalten und tolerantes Verhalten entwickeln

 

– Gerne spielen

4. Freie Bewegungsformen

– Spiele

 

– Gymnastik und Tanz

 

– Boden- und Geräteturnen

 

– Schwimmen

 

– Wintersportarten

  1. *
    Langlauf
  2. *
    Alpiner Schilauf
  3. *
    Schibobfahren
  4. *
    Eislaufen

 

– Radfahren

 

– Wandern und Geländelauf

 

– Heilpädagogisches Reiten

 

– Wettkämpfe

5. Deutschförderklassen

Deutsch in der Deutschförderklasse

1. bis 4. Schulstufe

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt B

Ab 5. Schulstufe

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt C

Weitere Pflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie im Sechsten Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

SIEBENTER TEIL
Unverbindliche Übungen

1. Erweiterter Unterricht in den Kulturtechniken (Sprache – Lesen – Schreiben, Mathematik)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ausgehend von den Inhalten in den lebensbedeutsamen Handlungsfeldern hat der Unterricht in den unverbindlichen Übungen Schwerpunkte zu setzen, die den Neigungen, Interessen und Begabungen der Schüler entsprechen und deren kulturtechnische Fertigkeiten vertiefen. Um den Neigungen und Begabungen der Schüler nachkommen zu können, müssen die Angebote so breit gefächert sein, daß den Schülern das Ordnen und Begreifen der Dinge um sie, die Übung und Anwendung sprachlicher Kompetenzen und der geschriebenen Sprache sowie die Vertiefung mathematischer Kenntnisse ermöglicht wird.

Didaktische Grundsätze:

Anlaß unterrichtlichen Handelns sind sowohl Situationen des täglichen Lebens, zu deren Bewältigung kulturtechnische Fertigkeiten benötigt werden, als auch Unterrichtssequenzen, die es den Schülern ermöglichen, ihre Kompetenzen auszubauen, diese zu üben und zu festigen. Dabei ist auch den Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechniken Rechnung zu tragen.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Inhalte des Lehrplans der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sowie ausgewählte Angebote aus den Lehrplänen anderer Schularten.

2. Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Informationen über und Kontakte zur Arbeits- und Berufswelt sollen dazu beitragen, die Schüler in der Übergangsphase auf einen späteren Übertritt in das Leben vorzubereiten. Darüber hinaus soll der Unterricht Interesse an einer künftigen Arbeits- und Erwerbstätigkeit wecken, individuelle Neigungen der Schüler berücksichtigen sowie überhöhte Erwartungen in realistische Bahnen lenken.

Didaktische Grundsätze:

Damit die Schüler einen ihrer Fassungskraft entsprechenden Einblick in die Arbeits- und Berufswelt erhalten, ist die Auswahl und Gewichtung der Lerninhalte von besonderer Bedeutung. Dabei wird es notwendig sein, den Lernort Schule auch zu verlassen, damit die Schüler im Rahmen einschlägiger Schulveranstaltungen konkrete Berufsfelder kennenlernen.

Auch der Einsatz audiovisueller Anschauungsmittel bzw. die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechniken soll die Vorbereitung auf das Berufsleben unterstützen.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Die Lerninhalte orientieren sich am Lehrplan der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf und der Allgemeinen Sonderschule mit den jeweils erforderlichen Anpassungen.

3. Musikalisch-rhythmische und Ästhetisch-bildnerische Erziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ein breit gefächertes Angebot an instrumentalen, vokalen und experimentellen Musikerlebnissen sollen den Schülerinnen und Schülern ein Mehr an Ausdrucksfähigkeit und Lebensqualität eröffnen. Durch das Erleben und die Wirkung von Rhythmus und Melodie sollen Gemeinschaftserlebnisse und eine Verbesserung der Sozialkontakte gefördert werden.

Die Ästhetisch-bildnerische Erziehung soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, sich in den Bereichen Graphik, Malerei, Plastik, Objekt und Raum, Spiel und Aktion lustvoll zu betätigen und aus dem eigenen sowie aus dem bildnerischen Schaffen anderer Freude, Bereicherung und Anregung zu erfahren.

Der Unterricht soll mit Werkmitteln und Verfahren in den angeführten Bereichen vertraut machen, sodaß sich die Schüler auf bildnerische Weise mitteilen und bildnerische Mitteilungen anderer verstehen können.

Didaktische Grundsätze:

Im Mittelpunkt der Musikalisch-rhythmischen Erziehung steht das musikalische Handeln. Die Selbsttätigkeit der Schüler wird angeregt durch eigenständiges musikalisches Nachgestalten und Gestalten, bewußtes Aufnehmen und Auseinandersetzung mit Musik.

Musikalisch-rhythmische Erziehung entfaltet die emotionalen, kognitiven, psychomotorischen, kreativen und sozialen Fähigkeiten und dient so der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist dies durch ausgewogenen Wechsel der Lernbereiche und die Arbeitsweisen entsprechend zu berücksichtigen.

Die individuellen bildnerischen Ausdrucksformen der Schüler sind anzuerkennen und zu schätzen. Wertungen der Lehrkraft sind vor allem im Sinn einer positiven Verstärkung einzusetzen.

Wo immer es im Bereich der Ästhetisch-bildnerischen Erziehung möglich ist, soll das Eingebettetsein in eine Gruppe durch kooperatives Tun und Verhalten erlebt werden.

Jede didaktische Entscheidung soll sich nicht nur an fachlichen Gesichtspunkten orientieren, sondern vor allem daran, wie die Gesamtpersönlichkeit der einzelnen Schüler am wirksamsten gefördert werden kann.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Ausgewählte Bereiche aus den Pflichtgegenständen Musikalisch-rhythmische Erziehung und Ästhetisch-bildnerische Erziehung.

4. Freizeiterziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel dieser Unterrichtsveranstaltung ist die Förderung individueller Neigungen und Fähigkeiten als Vorbereitung einer sinnvollen Nutzung der Freizeit bzw. von Freizeitangeboten.

Didaktische Grundsätze:

Im Mittelpunkt des Unterrichts muß das Bemühen stehen, den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zu eröffnen, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten bzw. vorhandene außerschulische Angebote kennenzulernen und in Anspruch zu nehmen.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Als Lerninhalte kommen Inhalte des Lehrplans der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf und, nach entsprechender Adaptierung, die im Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule enthaltenen Angebote in Betracht.

5. Ergänzende Bewegungserziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Vordergrund dieses Unterrichts stehen Angebote für vielfältige sportliche Betätigungen, deren Inhalte sowohl durch variiertes Wahrnehmungs- und Bewegungslernen als auch durch das Kennenlernen und Ausüben verschiedener Sportarten bestimmt sind.

Didaktische Grundsätze:

Dieser Unterricht dient vor allem der Schulung von Körperwahrnehmung, dem Erleben der eigenen Körperbeweglichkeit und dem Erlernen von Sportarten im Hinblick auf sinnvolle Freizeitgestaltung.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Als Lerninhalte bieten sich ausgewählte Übungsbereiche aus dem Pflichtgegenstand Bewegungserziehung und Sport an, die den besonderen gesundheitlichen und behinderungsbedingten Erfordernissen gerecht werden.

6. Ergänzende therapeutisch-funktionelle Angebote

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch zusätzliche Maßnahmen im Sinne der therapeutischen und funktionellen Übungen gemäß Paragraph 25, Absatz 6, des Schulorganisationsgesetzes, wie zB die Durchführung von Sprachheilkursen, physio- und ergotherapeutische Übungen, motopädagogische und musiktherapeutische Angebote, Mobilitätstraining oder heilpädagogisches Reiten, soll eine Verminderung der Folgewirkungen bestehender Behinderungen erreicht werden.

Didaktische Grundsätze:

Die therapeutisch-funktionellen Maßnahmen ergeben sich aus der individuellen Behinderung der Schüler, wobei eine klare Abgrenzung zu ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen vorzusehen ist. Voraussetzung ist eine entsprechende Ausbildung der Lehrer sowie ausreichende räumliche und materielle Ausstattung.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Inhalte der einzelnen therapeutisch-funktionellen Maßnahmen ergeben sich aus den Lerninhalten bzw. Lernzielen der einzelnen Pflichtgegenstände des jeweils entsprechenden Sonderschullehrplans.

7. Darstellendes Spiel

Bildungs- und Lehraufgabe:

In der Schule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf hat Darstellendes Spiel eine besondere pädagogische Funktion.

Darstellendes Spiel fördert die Wahrnehmung, das Entdecken eigener Ausdrucksmöglichkeiten und provoziert aktives Handeln. Es ermöglicht personale und soziale Lernprozesse und bietet jene Vielfalt, die notwendig ist, den Bedürfnissen der Schüler gerecht zu werden.

Didaktische Grundsätze:

Durch diesen Unterrichtsgegenstand können die Schüler in grundlegenden Bereichen der Entwicklung gefördert werden.

Bewegungsmöglichkeiten und Ausdrucksformen des Körpers und der Sprache werden erfahren und ständig erweitert.

Durch sinnlich-praktisches Handeln gelangen die Schüler zu Welterfahrung. Prozesse des Experimentierens, Improvisierens und des Erlernens szenischer Darstellungen sollen in Gang gesetzt werden.

Lehrstoff (Lerninhalte/Lernziele):

Als Lerninhalte bieten sich an: Elemente der Musikalisch-rhythmischen Erziehung, Tanz, Improvisationen, Wahrnehmungs- und Sensibilisierungsübungen, Spiele, die ein gemeinsames Tun erfordern, Rollenspiele, Puppenspiele, Schattentheater, Experimente mit Maske und Verkleidung; Experimente mit Dias bzw. Videos.

8. Unverbindliche Übungen in Deutschförderklassen

Für die unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff dieses Abschnittes anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Anl. 3/5

Text

Anlage C5

LEHRPLAN DER SONDERERZIEHUNGSSCHULE
(SONDERSCHULE FÜR ERZIEHUNGSSCHWIERIGE KINDER)

1. PRÄAMBEL

Der Lehrplan der Sondererziehungsschule (Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder) gilt für Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionaler Benachteiligung und/oder besonderen erzieherischen und unterrichtlichen Bedürfnissen. Einer Beschulung nach diesem Lehrplan geht eine umfassende interdisziplinäre Diagnostik voraus.

Für diese Schülerinnen und Schüler gelten je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Lehrplan der Volksschule (Anlage A), Lehrplan der Mittelschule (Artikel eins, des NMS-Umsetzungspakets, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,, in der jeweils geltenden Fassung, Anlage 1), der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule (Anlage C 1) oder der Lehrplan der Polytechnischen Schule Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 236 aus 1997, in der jeweils geltenden Fassung).

2. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrplan für erziehungsschwierige Kinder verfolgt verstärkt erziehungsbetonte und sozial integrierende Ziele und stellt dabei verhaltenspädagogische Bemühungen und Arbeitsbedingungen in den Vordergrund.

Über die allgemeinen Bildungsziele der Schularten hinausreichend stellt die Stärkung der sozial-emotionalen Kompetenzen und die Entwicklung der Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler das spezifische Erziehungsziel der Sondererziehungsschule dar, um ihnen die aktive Teilhabe am schulischen, gesellschaftlichen und künftigen beruflichen Leben zu ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Einsicht in die eigenen Verhaltens- und Bewältigungsmuster gewinnen und Verhaltensalternativen entwickeln,
  • Strichaufzählung
    ihre Lebenserfahrung und ihre Lebensbedingungen reflektieren und verstehen,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Verhaltensänderung kennen lernen und in der Lage sein, Unterstützung anzunehmen,
  • Strichaufzählung
    sich der eigenen Ressourcen bewusst werden und diese einsetzen sowie nutzen können,
  • Strichaufzählung
    Selbstwert und Selbstvertrauen sowie Beziehungs- und Bindungsfähigkeit auf- bzw. ausbauen und
  • Strichaufzählung
    Zukunftsperspektiven entwickeln.

Den Schülerinnen und Schülern soll ein Lernumfeld geboten werden, welches einen Verbleib an der allgemeinen Schule bzw. die Reintegration in diese und den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Schulart sowie die Entwicklung von Berufsperspektiven ermöglicht.

3. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Unter Berücksichtigung der allgemeinen didaktischen Grundsätze, wie sie in den Lehrplänen der Volksschule, der Mittelschule, der Allgemeinen Sonderschule oder der Polytechnischen Schule dargestellt werden, erfordern Erziehung und Unterricht nach dem Lehrplan der Sondererziehungsschule die Beachtung weiterer didaktischer Grundsätze.

Den Lebensumständen und besonderen Bedürfnissen erziehungsschwieriger Kinder ist durch geeignete verhaltenspädagogische Fördermaßnahmen und Beziehungsangebote zu entsprechen.

Die Unterrichtsplanung ist den individuellen Bedürfnissen und der vorhandenen Leistungsfähigkeit anzupassen: Lernumgebung, Zeitstrukturen, Leistungsanforderungen und die Gestaltung des Schul- und Klassenklimas haben sich daran zu orientieren.

Dies beinhaltet die Berücksichtigung nachstehend angeführter schulartspezifischer didaktischer Grundsätze:

3.1 Die Gestaltung von Bindung und Beziehung

  • Strichaufzählung
    Die Bereitschaft zu Lernen und Kooperation setzt die Herstellung tragfähiger Bindungen und Beziehungen voraus.
  • Strichaufzählung
    Beziehungen und Bindungen wachsen in einem Klima respektvollen Umgangs, der Anerkennung und Wahrung der persönlichen Integrität und Individualität und bei einem auf Empathie und festen Regeln basierenden Erziehungsstil.

3.2 Berücksichtigung individueller Erziehungs- und Lernvoraussetzungen

  • Strichaufzählung
    Im Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit besonderen erzieherischen Bedürfnissen sind verminderte Leistungsbereitschaft, eingeschränktes Durchhaltevermögen und mangelndes Regelverständnis zu erwarten.
  • Strichaufzählung
    Den besonderen lebensgeschichtlichen Umständen und der aktuellen Lebensumwelt ist bei den Verhaltens- und Leistungsanforderungen Rechnung zu tragen.
  • Strichaufzählung
    Allenfalls vorhandene negative Erfahrungen mit Lernen und Schule sind zu thematisieren. Durch die Fokussierung auf eigene Stärken und Ressourcen sollen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft (wieder) hergestellt und gestärkt werden.
  • Strichaufzählung
    Im Bewusstsein der ursächlichen, meist multikausal bedingten, einschränkenden und benachteiligenden Umstände bleibt die erfolgreiche Erfüllung der Schulpflicht übergeordnetes Ziel.

3.3 Handlungsorientierter Unterricht

Im Vordergrund stehen konkretes Handeln und Erleben in unterschiedlichen Unterrichtsformen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler Selbstkompetenz, Sozialkompetenz, Sachkompetenz und Methodenkompetenz entwickeln.

3.4 Kooperation und Vernetzung

  • Strichaufzählung
    Häufig wird erst nach dem Schuleintritt durch Verhaltensauffälligkeiten und Leistungsverweigerung die individuelle Notlage eines Kindes sichtbar. Deren Abklärung und Behebung ist in vielen Fällen mit den zur Verfügung stehenden pädagogischen Mitteln nicht leistbar.
  • Strichaufzählung
    Die vorhandenen schulischen und/oder außerschulischen Einrichtungen (Integrative Betreuung verhaltensauffälliger Schülerinnen und Schüler durch Psychagogische Betreuerinnen und Betreuer, Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer, Betreuungslehrerinnen und Betreuungslehrer, Schulpsychologie und Bildungsberatung, Schulärztlicher Dienst, Jugendwohlfahrt, Erziehungsberatungsstellen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie usw.) stellen ein essentielles Ressourcensystem zur ganzheitlichen Abklärung und Förderung dar. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit diesen Fachleuten und Institutionen ist daher von besonderer Bedeutung.
  • Strichaufzählung
    Mit den Erziehungsberechtigten sind Vereinbarungen zur Zusammenarbeit und regelmäßigen Kontaktnahme zu treffen. Dies dient zur Abstimmung und Unterstützung der erzieherischen Ziele und deren Einbindung ins pädagogische Gesamtkonzept.

3.5 Spezifische Förderdiagnostik und individueller Förderplan

Die Planung der Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen erzieherischen Bedürfnissen erfordert eine spezifische Diagnostik. Zur Gewinnung eines mehrdimensionalen Beurteilungsbildes unter Vermeidung vorgefasster Alltagstheorien oder monokausal vereinfachender Erklärungsversuche sind alle diagnostischen Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.

Dabei sollen folgende Dimensionen verstärkt Berücksichtigung erfahren:

  • Strichaufzählung
    umfassende Lebensumweltanalyse,
  • Strichaufzählung
    pädagogische und psychologische Dimension,
  • Strichaufzählung
    medizinische und hier insbesondere kinder- und jugendpsychiatrische Dimension.

Die so gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Gestaltung des Unterrichts und die Erstellung des individuellen Förderplans.

Individuelle Förderpläne enthalten eine pädagogische Diagnose, benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Zu deren Erstellung und Umsetzung tragen alle mit der Schülerin und dem Schüler befassten Lehrerinnen und Lehrer in gemeinsamer Verantwortung bei.

4. UNTERRICHTSPLANUNG

Die spezifischen Lern- und Leistungsvoraussetzungen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen erzieherischen Bedürfnissen erfordern eine flexible Planung und Gestaltung des Unterrichts.

Dem Entwicklungsstand und den Lernvoraussetzungen der jeweiligen Schülerinnen und Schüler ist durch individualisierende und differenzierende Lernangebote Rechnung zu tragen.

Für die Unterrichtsplanung ergeben sich daraus folgende Aufgabenstellungen und methodisch-didaktische Konsequenzen:

  • Strichaufzählung
    Planung des Unterrichts in enger Abstimmung mit allen am Unterrichtsgeschehen beteiligten Pädagoginnen und Pädagogen;
  • Strichaufzählung
    Schaffen einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme;
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung der individuellen Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit, unterschiedlicher Lerntypen, von Vorkenntnissen, Vorerfahrungen und kulturellem Umfeld;
  • Strichaufzählung
    Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist;
  • Strichaufzählung
    Einsatz unterschiedlicher Sozialformen;
  • Strichaufzählung
    Hilfestellung durch Mitschülerinnen und Mitschüler („Peer-Teaching“);
  • Strichaufzählung
    Überprüfung und Bewertung der getroffenen Maßnahmen und gesetzten Ziele in Zusammenhang mit den Entwicklungsfortschritten der Schülerinnen und Schüler;
  • Strichaufzählung
    laufende Evaluierung der im individuellen Förderplan definierten Lernziele im Hinblick auf die ehestmögliche Reintegration in die allgemeine Schule.

Besondere Beachtung und pädagogischen Einsatz erfordern Anfangs- und Einbindungsphasen, Übergangsphasen, Stresssituationen, Situationen außerhalb der Schule (zB Lehrausgänge, Wandertage, Projektunterricht) oder akute Konfliktsituationen.

Entsprechend den diagnostisch erkannten und empfohlenen Förderkonzepten können verhaltenspädagogische Maßnahmen im Einzel- oder Kleingruppensetting bzw. im Unterricht für die ganze Klasse vorgesehen und durchgeführt werden. Dabei können je nach den Erziehungsbedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler unterschiedliche methodische Ansätze zum Einsatz kommen.

Die Gestaltung des Klassenraums und das zur Verfügung stehende Raumangebot haben den Bedürfnissen der betroffenen Schülerinnen und Schülern zu entsprechen, um so die pädagogischen Zielsetzungen zu unterstützen.

5. BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFEL

Die Bildungsdirektionen werden ermächtigt, für einzelne Klassen oder Schulen die Wochenstundenanzahl in den Pflichtgegenständen um insgesamt höchstens drei Wochenstunden zu reduzieren und allenfalls erforderliche Lehrplanadaptierungen vorzunehmen, wenn es im Hinblick auf regionale Gegebenheiten (Infrastruktur, Erreichbarkeit der Schule), im Hinblick auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler in einer Klasse oder wegen der besonderen sozial-emotionalen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern notwendig ist, um psychische oder physische, insbesondere zeitliche Überbelastungen zu vermeiden.

Dabei ist Sorge zu tragen, dass die erforderliche sozialpädagogische Förderung in ausreichendem Ausmaß gewährleistet ist.

Zusätzlich zu den Wochenstundenangaben in den Lehrplänen der Volksschule, der Mittelschule, der Allgemeinen Sonderschule oder der Polytechnischen Schule sind für Persönlichkeitsbildung und soziales Lernen vertiefend drei Wochenstunden vorzusehen, die additiv oder integrativ geführt werden können. Dadurch sollen mittels geeigneter Maßnahmen die Selbstwahrnehmung verbessert, Selbstvertrauen und Selbstakzeptanz vermittelt und zweckmäßige, soziale Interessen berücksichtigende Verhaltensweisen und Haltungen gegenüber anderen Personen, Gruppen und Sachen aufgebaut werden.

In entsprechenden Settings sollen Übungen zur Entfaltung der individuellen Persönlichkeit, zur Erweiterung und zum Aufbau von Kontakt-, Beziehungs- und Gemeinschaftsfähigkeit, zur Übernahme von Selbstverantwortung, zum Abbau von Angst und Aggressivität und zum Erwerb adäquater Konflikt- und Problemlösungskompetenzen angeboten werden.

Anl. 3/6

Text

Anlage C 6

LEHRPLAN FÜR DAS BERUFSVORBEREITUNGSJAHR

1. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Im Berufsvorbereitungsjahr sind die Schülerinnen und Schüler auf das weitere Leben und insbesondere auf das Arbeits- und Berufsleben vorzubereiten. Dabei sind sie zu befähigen, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln, betriebliche Arbeit aus der Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Situation der Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kennen und einschätzen zu lernen. Sie sind in die Lage zu versetzen und zu motivieren, sich möglichst selbstständig bzw. mit Unterstützung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu bewerben sowie bestehende Ausbildungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote wahrzunehmen.

Die Allgemeinbildung der Jugendlichen ist von ihrer persönlichen Situation ausgehend zu vertiefen und zu erweitern und ihre Persönlichkeitsentwicklung besonders auch im Hinblick auf die Entwicklung einer entsprechenden Arbeitshaltung, sowie durch Vermittlung einer Berufsorientierung und einer Berufsgrundbildung zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sind für eine weitere Ausbildung zu motivieren und zu befähigen.

Der Unterricht baut einerseits auf die Vorbildung der ersten acht Schulstufen und auf den individuellen Voraussetzungen auf. Schülerinnen und Schüler ohne erfolgreichen Abschluss der 8. oder einer niedrigeren Schulstufe sind entsprechend ihrer individuellen Vorbildung und ihrer begabungs- und interessensspezifischen Bildungspotenziale zu fördern. Im Sinne der Allgemeinbildung und Berufsgrundbildung hat der Unterricht zum Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    für das weitere Leben bedeutsame Fähigkeiten und Kenntnisse vertiefen und erweitern;
  • Strichaufzählung
    sich mit wesentlichen Fragen ihres zukünftigen Lebens auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    sich mit ethischen und moralischen Werten befassen;
  • Strichaufzählung
    die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen sowie die Gleichstellung der Geschlechter in Familie, Beruf und Gesellschaft als wesentliche Grundlage des Zusammenlebens verstehen;
  • Strichaufzählung
    ihre Kritikfähigkeit und Kreativität entwickeln;
  • Strichaufzählung
    ihr Urteils- und Entscheidungsvermögen ausbauen;
  • Strichaufzählung
    theoretisch und praktisch Erlerntes auf neue Situationen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Vorteile und Eigenarten einer Dualität von Arbeit und Ausbildung erkennen und nutzen lernen;
  • Strichaufzählung
    durch praktisches, beruflich anwendbares Lernen auf einen frühen Berufseintritt vorbereitet werden;
  • Strichaufzählung
    persönliche und berufliche Handlungsfähigkeit (Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz) entwickeln;
  • Strichaufzählung
    sich auf Mobilität und lebensbegleitendes Lernen einstellen;
  • Strichaufzählung
    die demokratische Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen kennen und nutzen lernen.

Die Berufsgrundbildung vermittelt auf große Berufsfelder (Gruppen von verwandten Berufen) bezogene grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die in der weiteren Ausbildung und im späteren Leben als breite Basis nutzbar sind und einen Beitrag zur Berufsorientierung leisten.

Berufsorientierung als prinzipielles Anliegen aller Unterrichtsgegenstände unterstützt prozessorientiert die persönliche Berufsentscheidung, macht Informationen über die Arbeitswelt zugänglich, beinhaltet Raum für Reflexion von Erfahrungen und bietet Möglichkeiten für Erprobungen und Erkundungen.

Das Berufsvorbereitungsjahr soll grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, die unabhängig von der jeweiligen späteren Tätigkeit günstige Eingangsvoraussetzungen in das Arbeits- und Berufsleben schaffen, vermitteln.

2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Im Berufsvorbereitungsjahr sollen die wesentlichen Elemente des Bildungsprozesses charakterisiert und geeignete Voraussetzungen geschaffen werden, die dazu beitragen sollen, Individualisierung und Differenzierung sowie die Vernetzung von Unterrichtsgegenständen und projektartiges Arbeiten zu fördern.

Geeignete Kooperationsformen mit anderen schulischen und außerschulischen Einrichtungen - insbesondere Betriebe - erhöhen die Chancen für den Berufseintritt.

Der Lehrplan des Berufsvorbereitungsjahres findet für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl an Sonderschulen als auch in Integrationsklassen an allgemeinen Schulen Anwendung.

2.1. Gliederung des Lehrplans

Der Rahmencharakter des Lehrplans für das Berufsvorbereitungsjahr räumt der Lehrerin oder dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl, der Gewichtung und der zeitlichen Verteilung der Lehrinhalte und Lernziele sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten ein.

Das Bildungsangebot umfasst:

  • Strichaufzählung
    Pflichtgegenstände,
  • Strichaufzählung
    Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche,
  • Strichaufzählung
    Schulautonome Pflichtgegenstände,
  • Strichaufzählung
    Verbindliche Übungen,
  • Strichaufzählung
    Freigegenstände,
  • Strichaufzählung
    Unverbindliche Übungen und
  • Strichaufzählung
    Förderunterricht.

In den alternativen Pflichtgegenständen werden grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und Haltungen vermittelt, wobei die individuellen Begabungen, Möglichkeiten und Lernmotivationen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen sind.

2.2. Fachbereiche

In den berufspraktischen Bereichen, die großen Berufsfeldern der Wirtschaft entsprechen, wird den Schülerinnen und Schülern berufliche Vorbildung angeboten, wobei nach Maßgabe der Begabungen, Voraussetzungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten durch die Schulleitung oder durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Wahlmöglichkeiten und Kombinationsmöglichkeiten vorgesehen werden können.

Als Fachbereiche sind vorgesehen:

  • Strichaufzählung
    ein technischer Fachbereich,
  • Strichaufzählung
    ein wirtschaftlicher Fachbereich,
  • Strichaufzählung
    ein Fachbereich Dienstleistungen/Tourismus.

2.3. Orientierungsphase

In einer Orientierungsphase zu Beginn des Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf ihre Berufsvorstellungen, ihre Interessen und ihre Neigungen sowie die künftigen Berufsmöglichkeiten Einblick in die angebotenen alternativen Pflichtgegenstände. Durch berufspraktische Tage lernen die Jugendlichen verschiedene Berufszweige kennen.

2.4. Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem konkreten Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen, wodurch es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen selbstständig anzueignen. Anregungen und Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Für einen solchen Unterricht sind folgende Aspekte von besonderer Bedeutung: Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Gender mainstreaming, europapolitische Bildung, Gesundheitserziehung und Suchtprävention, Interkulturelles Lernen, Leseerziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umweltbildung, Anwendung moderner Technologien, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung sowie Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.

Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplanes. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.

Die Umsetzung des fächerübergreifenden Unterrichts im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen und den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel. Die Heranziehung außerschulischer Fachleute kann die Unterrichtsarbeit der Lehrerin oder des Lehrers unterstützen.

Im Berufsvorbereitungsjahr ist in allen Unterrichtsgegenständen der Ansatz der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung sowie deren praktische Anwendung zu beachten, um eine bessere Vorbereitung auf die spätere Arbeits- und Berufswelt und somit erhöhte Chancen für die Eingliederung in das Berufsleben zu sichern.

2.5. Individualisieren, Differenzieren und Fördern

Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler.

Die Lehrerin und der Lehrer hat den Schülerinnen und Schülern kontinuierlich Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich hinsichtlich Entwicklungsstand, Sozialverhalten, Kommunikationsfähigkeit, Selbstständigkeit, Interessen, Motivation, Vorwissen, Lernfähigkeit und Arbeitshaltung sehr häufig voneinander.

Diese Unterschiede müssen erkannt und beachtet werden, sie bilden die Grundlage für individualisierende und differenzierende Lernangebote.

Individuelle Förderpläne unterstützen eine spezifizierte Planung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens. Sie enthalten eine pädagogische Diagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen), benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen.

Schülerinnen und Schüler ohne positiven Abschluss der 8. oder einer niedrigeren Schulstufe sollen neue Lern- und Begabungspotentiale aktivieren und motivierende Lebens- und Berufsperspektiven entwickeln. Diese Schülerinnen und Schüler sind hinsichtlich ihrer Befähigung für das Arbeits- und Berufsleben besonders zu fördern und ausgehend vom individuellen Bildungsstand sowie von ihren Interessen, Neigungen, Begabungen und Fähigkeiten zu einem bestmöglichen Bildungsabschluss zu führen.

Förderunterricht

Für Schülerinnen und Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, kann ein Förderunterricht im Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden.

2.6. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und außerschulischen Einrichtungen

Im Hinblick auf die besonderen Aufgaben des Berufsvorbereitungsjahres ist eine enge Kooperation zwischen Schule, Erziehungsberechtigten und relevanten außerschulischen Einrichtungen und Institutionen besonders wichtig.

Für die Bewährung in der Berufs- und Arbeitswelt sind häufig Hilfestellungen durch die Schule für die einzelnen Schülerinnen und Schüler notwendig. Darunter sind alle jene Maßnahmen zu verstehen, die gegen Ende der allgemeinen Schulpflicht den Start in das Berufsleben unterstützen. Die Lehrerin oder der Lehrer als langjährige Bezugsperson kann häufig bei der Lösung von Problemen und Konflikten geeignete Hilfe anbieten.

2.7. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.

Aufgaben des Betreuungsteils:

Allgemein:

  • Strichaufzählung
    Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
  • Strichaufzählung
    sprachliche Förderung
  • Strichaufzählung
    Leseförderung
  • Strichaufzählung
    Förderung des Gesundheitsbewusstseins

Freizeit:

  • Strichaufzählung
    Erholung
  • Strichaufzählung
    individueller Freiraum
  • Strichaufzählung
    Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
  • Strichaufzählung
    Förderung der Kreativität
  • Strichaufzählung
    Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

Lernzeiten:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Lernmotivation
  • Strichaufzählung
    Festigung des Unterrichtsertrages
  • Strichaufzählung
    Unterstützung des schulischen Erfolgs
  • Strichaufzählung
    Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation

Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:

Pädagogisches Konzept und Planung:

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.

Kommunikation und Austausch:

Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.

Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.

Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.

Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.

Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.

Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.

Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.

Lernzeiten:

Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.

Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.

Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit:

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.

Individuelle Lernzeit:

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.

Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Lernzeiten

Wochenstunde(n)

Gegenstandsbezogene Lernzeit

1

2

3

4

Individuelle Lernzeit

8

6

4

2

Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.

Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.

Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.

Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.

Freizeit:

Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.

Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.

An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
  • Strichaufzählung
    Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
  • Strichaufzählung
    Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
  • Strichaufzählung
    Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
  • Strichaufzählung
    Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
  • Strichaufzählung
    Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.

2.8. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins b, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts, der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung.

Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartnerschaft insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Gesamtkonzeptes (Schulprofil).

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben auf die zur Verfügung stehenden Lehrkräfteressourcen und auf die räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule Bedacht zu nehmen.

Die alternativen Pflichtgegenstände sind zu Fachbereichen zusammenzufassen, wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Fachbereiche kombiniert oder auch in Form einer Differenzierung klassen- und/oder schulübergreifend geführt werden.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen sind auf das allgemeinbildende, das berufsorientierende und das berufsgrundbildende Ausbildungsziel des Berufsvorbereitungsjahres abzustimmen.

Schulautonom kann auch ein im Lehrplan nicht enthaltener Fachbereich angeboten werden.

Bemerkungen zur Stundentafel und Rahmenvorgaben

  1. Ziffer eins
    Durch schulautonome Bestimmungen kann im vorgegebenen Rahmen (siehe Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen) die Wochenstundenanzahl bei jedem Pflichtgegenstand (ausgenommen Religion) erhöht oder verringert werden. Im Ausmaß von schulautonom festgelegten Reduktionen können auch zusätzliche Pflichtgegenstände im Höchstausmaß von 5 Wochenstunden und im berufspraktischen Bereich alternative Pflichtgegenstände im Höchstausmaß von 14 Wochenstunden vorgesehen werden.
  2. Ziffer 2
    Aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen kann ein Pflichtgegenstand geteilt werden oder mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefasster Pflichtgegenstand geführt werden. Aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände hervorgehen.
  3. Ziffer 3
    Ferner sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Differenzierungsmaßnahmen und spezielle Förderprogramme festzulegen.
  4. Ziffer 4
    Des Weiteren können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen eine verbindliche Übung, zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen, Abweichungen vom Förderunterrichtsangebot, ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sowie eine nähere Bezeichnung der unverbindlichen Übung „Interessens- und Begabungsförderung, Bewegung und Sport“ festgelegt werden.
  5. Ziffer 5
    Soweit in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Unterrichtsgegenstandsbezeichnung sowie das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgaben, den Lehrstoff sowie die Didaktische Grundsätze zu enthalten.
  6. Ziffer 6
    Im Wege schulautonomer Lehrplanbestimmungen können einzelne Unterrichtsgegenstände auch in Kursform über einen Teil des Schuljahres geführt werden. Stundenplanmäßige Blockungen der Wochenstunden sind in allen Unterrichtsgegenständen aus pädagogischen Gründen im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten zulässig.
  7. Ziffer 7
    Freigegenstände und unverbindliche Übungen können in verschiedenen organisatorischen Formen (zB Kurse, Projekte, klassenübergreifend) geführt werden. Die unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung, Bewegung und Sport“ kann im Rahmen eines Gesamtstundenausmaßes von bis zu 80 Unterrichtsstunden auch kursmäßig über einen Teil des Schuljahres geführt werden. Diese unverbindliche Übung kann auch integriert in andere Unterrichtsgegenstände geführt werden.

Schulautonomer Fachbereich

Falls die berufliche Interessenslage einer genügend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern andere als die im Lehrplan vorgesehenen Fachbereiche erfordert, können im Lehrplan angeführte Unterrichtsgegenstände und im genannten Ausmaß (siehe Stundentafel) auch zusätzliche alternative Pflichtgegenstände zu einem schulautonomen Fachbereich zusammengefasst werden.

Die Fachbereichsbezeichnung muss den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereiches wiedergeben.

3. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht geht von den Erfahrungen, dem Entwicklungs- und Bildungsstand und der persönlichen Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler aus.

Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrinhalte sowie die Gestaltung der Arbeitsweisen, insbesondere durch handlungsorientierten Unterricht, sind sowohl die Interessen und Fähigkeiten als auch die Anwendbarkeit auf die künftige berufliche und private Lebenssituation der Jugendlichen maßgeblich, so dass die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen ein möglichst breites Spektrum von beruflichen und schulischen Möglichkeiten eröffnen.

Bei der Verwirklichung des Lehrplans und zum Erwerb der individuell am besten zu nützenden Lerntechniken sind abwechslungsreiche Arbeits-, Interaktions- und Unterrichtsformen anzuwenden, wie auch verschiedene Unterrichtsmittel und in besonderer Weise neue elektronische Medien zweckmäßig einzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zum zielführenden Fragen und Forschen ermuntert werden. Der Einsatz zeitgemäßer datenverarbeitender Medien soll lernunterstützend verwendet werden und die Informationsbeschaffung in vielfältiger Form ermöglichen.

Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen gehören zu den Hauptanliegen des Berufsvorbereitungsjahres.

Die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfordern die Berücksichtigung von Veränderungen und Neuerungen in der Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur sowie von fachlichen Entwicklungen. Der Unterricht soll auf Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten in der Region eingehen und ist möglichst fächerübergreifend und vernetzt auszurichten.

Der Pflege eines angemessenen Kommunikationsverhaltens ist in allen Unterrichtsgegenständen Aufmerksamkeit zu schenken.

Durch vielfältige Wiederholung ist der Unterrichtsertrag dauerhaft zu festigen.

An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Im Rahmen von Schulveranstaltungen wie Exkursionen und Lehrausgängen, Berufspraktischen Tagen sowie im Rahmen von Unterricht an außerschulischen Lernorten wird die Einsicht in fachlich-technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in soziale Beziehungen und persönliche Befindlichkeiten in der Arbeitswelt gefördert.

3.1. Technischer Bereich

Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie an den wirtschaftlichen Voraussetzungen in der Region orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.

Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben. Der Lehrerin und dem Lehrer ist es überlassen, aus den angeführten Inhalten eine Auswahl zu treffen und durch Anwendung schulautonomer Lehrplanbestimmungen andere Inhalte bezüglich Materialien und Techniken zu ergänzen.

3.2. Wirtschaftlicher Bereich

Der Schwerpunkt liegt beim praktischen Handeln, die notwendigen fachkundlichen Informationen fließen parallel dazu ein. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich am Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler, an ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.

3.3. Fachbereich Dienstleistung/Tourismus

Praktische und handlungsorientierte Arbeitsweisen sollen eine möglichst verständliche Aufarbeitung von fachtheoretischen Themen ermöglichen.

Regionale Aspekte und die Interessen der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.

Die Lehrstoffauswahl ist nach den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler den Berufsfeldern von Dienstleistungsberufen und Tourismusberufen zu entnehmen und unter Berücksichtigung aktueller Daten und Technologien – allenfalls auch in Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen – zu bearbeiten.

3.4. Aufgaben, Prinzipien und Ziele sonderpädagogischer Förderung

Sonderpädagogische Förderung verwirklicht das Recht der Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende Bildung und Erziehung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung. Sie orientiert sich an der jeweiligen individuellen und sozialen Situation und schließt die persönlichkeits- und entwicklungsorientierte Vorbereitung auf zukünftige Berufs- und Lebenssituationen ein.

Sie erfordert die Gestaltung von Lernumwelten, die Schülerinnen und Schülern – ausgehend von deren Fähigkeiten und Stärken – die Aneignung von Lerninhalten, Schlüsselqualifikationen (zB Arbeitshaltung, Zuverlässigkeit, Respekt vor Menschen sowie achtsamer Umgang mit Material und Maschinen) und Kompetenzen ermöglicht.

Zur sonderpädagogischen Förderung gehören über den Unterricht hinaus Unterstützungs- und Beratungsangebote im schulischen Umfeld und die Kooperation mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Personen, Institutionen, Einrichtungen und Vereinen (Übergang Schule – Beruf).

Schülerinnen und Schüler müssen unterstützt werden, sich auf aktive, kreative und kooperative Weise Lerninhalte anzueignen. Sie benötigen entsprechende Kompetenzen, um Unterrichtsinhalte zu begreifen, zu behalten und anzuwenden. Sie sind daher mit Arbeitsformen und Lernstrategien vertraut zu machen, die ein selbstständiges Arbeiten, Handeln und Üben ermöglichen.

Lehrerinnen und Lehrer begleiten, helfen, motivieren und sind Ansprechpartnerin und -partner. Sie bieten geeignete Möglichkeiten zum Lernen an, schaffen neue Lernsituationen, setzen Vertrauen in das Können und in die Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, gewähren Zeit und lassen auch Fehler als Chance für neue Einsichten und Lernprozesse zu.

Arbeiten und Üben in therapeutischer und funktioneller Absicht ist unverzichtbar und ein wesentlicher Bestandteil der sonderpädagogischen Förderung. Diese Übungen verstehen sich als ein durchgängiges Prinzip sonderpädagogischer Förderung im Unterricht, welches zu einer positiven Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerinnen und Schüler beitragen soll. Insbesondere können durch diese Übungen die Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnistraining und Wahrnehmung sowie die motorische und soziale Entwicklung unterstützt werden.

Die Arbeit mit individuellen Förderplänen dient der besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Die Unterrichtsthemen sind mit den in den Individuellen Förderplänen beschriebenen Methoden zu erarbeiten. Ziel ist es, das individuelle Entwicklungspotenzial der Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen.

4. STUNDENTAFELN
4.1. Stundentafeln für die Allgemeine Sonderschule

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

4.1.1. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

 

Wochenstunden

A. Pflichtgegenstände

 

Religion

2

Berufsorientierung und Lebenskunde

2

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

2

Deutsch

4

Mathematik

4

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre

1

Musisch-kreatives Gestalten

1

Ernährung und Haushalt

1

Bewegung und Sport

2

Zwischensumme

19

 

 

B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche

 

B.1. Technischer Bereich

10

Technisches Seminar

1

Technisches Zeichnen

1

Fachkunde

1

Werkstätte

7

 

 

B.2. Wirtschaftlicher Bereich

10

Betriebswirtschaftliches Seminar

2

Buchführung

2

Textverarbeitung

2

Fachpraktische Übungen

4

 

 

B.3. Dienstleistungen/Tourismus

10

Human-kreatives Seminar

2

Buchführung

1

Textverarbeitung

1

Ernährung, Küchenführung, Service

4

Kreatives Gestalten

2

 

 

C. Verbindliche Übung

 

Lebende Fremdsprache

1

Gesamtwochenstundenzahl

30

 

 

D. Freigegenstände

 

Lebende Fremdsprache

2

Angewandte Informatik

2

Muttersprachlicher Unterricht

3

Kommunikation und Werbung

2

Textiles Werken

2

Erweiterte Gesundheitserziehung

2

 

 

E. Unverbindliche Übungen

 

Interessens- und Begabungsförderung

2

Bewegung und Sport

2

Muttersprachlicher Unterricht

3

Verkehrserziehung

1

 

 

F. Förderunterricht

bis zu 80 pro Jahr

4.1.2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen

 

Wochenstunden

A. Pflichtgegenstände

 

Religion

2

Berufsorientierung und Lebenskunde

2-3

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

1-3

Deutsch

3-5

Mathematik

3-5

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre

1-3

Musisch-kreatives Gestalten

1-2

Ernährung und Haushalt

1-2

Bewegung und Sport

2-3

Zwischensumme

19-21

 

 

B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche

 

B.1. Technischer Bereich

0-14

Technisches Seminar

1-3

Technisches Zeichnen

1-2

Fachkunde

1-2

Werkstätte

6-8

 

 

B.2. Wirtschaftlicher Bereich

0-14

Betriebswirtschaftliches Seminar

2-4

Buchführung

2-4

Textverarbeitung

2-4

Fachpraktische Übungen

3-6

 

 

B.3. Dienstleistungen/Tourismus

0-14

Human-kreatives Seminar

2-4

Buchführung

1-3

Textverarbeitung

1-3

Ernährung, Küchenführung, Service

3-5

Kreatives Gestalten

1-4

 

 

C. Verbindliche Übung

 

Lebende Fremdsprache

1-4

Gesamtwochenstundenzahl

30

 

 

D. Freigegenstände

 

Lebende Fremdsprache

0-4

Angewandte Informatik

0-4

Muttersprachlicher Unterricht

0-4

Erweiterte Gesundheitserziehung

0-4

Kommunikation und Werbung

0-4

 

 

E. Unverbindliche Übungen

 

Interessens- und Begabungsförderung

0-4

Bewegung und Sport

0-4

Muttersprachlicher Unterricht

0-4

Verkehrserziehung

0-4

 

 

F. Förderunterricht

bis zu 80 pro Jahr

4.2. Stundentafeln für die Sonderschule für gehörlose Kinder

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

4.2.1. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

 

Wochenstunden

A. Pflichtgegenstände

 

Religion

2

Berufsorientierung und Lebenskunde

2

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

2

Deutsch

4

Grundlagen berufsspezifischer Anwenderprogramme

2

Mathematik

4

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre

1

Musisch-kreatives Gestalten

2

Ernährung und Haushalt

1

Bewegung und Sport

2

Zwischensumme

22

 

 

B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche

 

B.1. Technischer Bereich

 

Werkstätte und Fachkunde

10

 

 

B.2. Wirtschaftlicher Bereich

 

Praktische Übungen und Fachkunde

10

 

 

B.3. Dienstleistungen/Tourismus

 

Praktische Übungen und Fachkunde

10

 

 

C. Verbindliche Übung

 

Lebende Fremdsprache

1

Gesamtwochenstundenzahl

33

 

 

D. Freigegenstände

 

Lebende Fremdsprache

2

Angewandte Informatik

2

Gebärdensprachpflege

3

 

 

E. Unverbindliche Übungen

 

Interessens- und Begabungsförderung

2

Verkehrserziehung

1

 

 

F. Förderunterricht

bis zu 80 pro Jahr

4.2.2.Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen

 

Wochenstunden

A. Pflichtgegenstände

 

Religion

2

Berufsorientierung und Lebenskunde

1-3

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

2-3

Deutsch

3-5

Grundlagen berufsspezifischer Anwenderprogramme

1-4

Mathematik

3-5

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre

1-3

Musisch-kreatives Gestalten

1-3

Ernährung und Haushalt

1-3

Bewegung und Sport

2-5

Zwischensumme

18-23

 

 

B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche

 

B.1. Technischer Bereich

 

Werkstätte und Fachkunde

0-14

 

 

B.2. Wirtschaftlicher Bereich

 

Praktische Übungen und Fachkunde

0-14

 

 

B.3. Dienstleistungen/Tourismus

 

Praktische Übungen und Fachkunde

0-14

 

 

C. Verbindliche Übung

 

Lebende Fremdsprache

1-3

Gesamtwochenstundenzahl

33

 

 

D. Freigegenstände

 

Lebende Fremdsprache

0-3

Angewandte Informatik

0-4

Gebärdensprachpflege

0-4

 

 

E. Unverbindliche Übungen

 

Interessens- und Begabungsförderung

0-4

Verkehrserziehung

0-4

 

 

F. Förderunterricht

bis zu 80 pro Jahr

4.3.Stundentafeln für die Sonderschule für blinde Kinder

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

4.3.1. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

 

Wochenstunden

A. Pflichtgegenstände

 

Religion

2

Berufsorientierung und Lebenskunde

2

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

2

Deutsch

3

Blindenschriftsysteme

1

Informationstechnische Grundbildung und Textverarbeitung

2

Mathematik

4

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre

1

Musisch-kreatives Gestalten

1

Ernährung und Haushalt

1

Bewegung und Sport

2

Zwischensumme

21

 

 

B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche

 

B.1. Technischer Bereich

 

Werkstätte und Fachkunde

10

 

 

B.2. Wirtschaftlicher Bereich

 

Fachpraktische Übungen und Fachkunde

10

 

 

B.3. Dienstleistungen/Tourismus

 

Praktische Übungen und Fachkunde

10

 

 

C. Verbindliche Übung

 

Lebende Fremdsprache

1

Gesamtwochenstundenzahl

32

 

 

D. Freigegenstände

 

Lebende Fremdsprache

2

Muttersprachlicher Unterricht

3

 

 

E. Unverbindliche Übungen

 

Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für sehbehinderte Menschen

1

Lebenspraktische Fertigkeiten

1

Orientierung und Mobilität

1

Musikalisch – rhythmische Bildung

1

Interessens- und Begabungsförderung

2

 

 

F. Förderunterricht

bis zu 80 pro Jahr

4.3.2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

 

Wochenstunden

A. Pflichtgegenstände

 

Religion

2

Berufsorientierung und Lebenskunde

1-3

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

2-3

Deutsch

3-5

Blindenschriftsysteme

1-3

Informationstechnische Grundbildung und Textverarbeitung

1-4

Mathematik

3-5

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre

1-3

Musisch-kreatives Gestalten

1-3

Ernährung und Haushalt

1-2

Bewegung und Sport

2-5

Zwischensumme

18-22

 

 

B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche

 

B.1. Technischer Bereich

 

Werkstätte und Fachkunde

0-14

 

 

B.2. Wirtschaftlicher Bereich

 

Praktische Übungen und Fachkunde

0-14

 

 

B.3. Dienstleistungen/Tourismus

 

Praktische Übungen und Fachkunde

0-14

 

 

C. Verbindliche Übung

 

Lebende Fremdsprache

1-3

Gesamtwochenstundenzahl

32

 

 

D. Freigegenstände

 

Lebende Fremdsprache

0-3

Angewandte Informatik

0-4

Muttersprachlicher Unterricht

0-4

 

 

E. Unverbindliche Übungen

 

Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für sehbehinderte Menschen

0-2

Lebenspraktische Fertigkeiten

0-3

Orientierung und Mobilität

0-3

Musikalisch – rhythmische Bildung

0-2

Bewegung und Sport

0-3

Interessens- und Begabungsförderung

0-4

 

 

F. Förderunterricht

bis zu 80 pro Jahr

4.4. Bemerkungen zu den Stundentafeln für die Allgemeine Sonderschule, die Sonderschule für gehörlose Kinder und für die Sonderschule für blinde Kinder

Unterrichtsgegenstände mit weniger als 2 Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.

Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche:

Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann nach Maßgabe der Begabungen, Voraussetzungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie der organisatorischen Begebenheiten nach Ablauf der Orientierungsphase Abweichungen vorsehen, wobei die Gesamtsumme der Wochenstunden in einem Fachbereich jedenfalls 10 Wochenstunden zu betragen hat.

Lebende Fremdsprache:

Die unterrichtete Fremdsprache ist in Klammer einzusetzen.

Unverbindliche Übungen und Freigegenstände:

Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung oder Ergänzung eines Pflichtgegenstandes oder einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

4.5. Stundentafel für die Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen

Wochenstunden

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände, alternative Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1

10

Summe

32

______________________

1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), alternative Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen der Stundentafeln des Berufsvorbereitungsjahrs; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen:

Siehe Abschnitte 4.1. bis 4.4.

5. STUNDENTAFEL FÜR DIE SONDERERZIEHUNGSSCHULE

Siehe die Stundentafel der Allgemeinen Sonderschule, Abschnitt 4.1.

6. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtgesetzes)

Siehe die Bekanntmachungen

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 364 aus 2001, bezüglich des Katholischen Religionsunterrichts,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, bezüglich des Evangelischen Religionsunterrichts,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 365 aus 2001, bezüglich des Neuapostolischen Religionsunterrichts,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, bezüglich des freikirchlichen Religionsunterrichts,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, bezüglich des islamischen Religionsunterrichts.

7. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
7.1. ALLGEMEINE SONDERSCHULE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Berufsorientierung und Lebenskunde Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    beim Aufbau von Ichstärke unterstützt werden und Selbstkompetenz erwerben;
  • Strichaufzählung
    in Selbständigkeit und Selbstbewusstsein gefördert werden;
  • Strichaufzählung
    sich ihrer Neigungen, Interessen, Fähigkeiten und persönlichen Erfahrungen bewusst werden;
  • Strichaufzählung
    positive Werthaltungen, kreative Handlungsfähigkeiten und soziale Kompetenz erwerben und diese in unterschiedlichen Lebensbereichen einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    persönliche Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit im Berufsfindungsprozess entwickeln;
  • Strichaufzählung
    sich Kenntnisse über die Berufs- und Arbeitswelt aneignen und sich aktiv mit der gesellschaftlichen Bedeutung von Beruf und Arbeit auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    lebensbegleitendes Lernen, kontinuierliches Neuorientieren und Qualifizieren als Erfordernis bei sich ständig verändernden Berufsanforderungen erkennen.

Lehrstoff:

Berufsorientierung:

Persönlichkeit und Beruf:

  • Strichaufzählung
    Interessen, Neigungen und Fähigkeiten, berufliche Anforderungen, ausgewählte Arbeits- und Berufsfelder, Berufsbiografien und die Entwicklung von Arbeits- und Berufsfindungsstrategien;

Reflexion des persönlichen Berufsfindungsprozesses:

  • Strichaufzählung
    Berufswunsch und Realisierbarkeit, Lebens- und Karriereplanung, Auswertung von Realbegegnungen und Lehrstellenbewerbungen, Berufsberatung;

Bedeutung und Bedingungen von Arbeit:

  • Strichaufzählung
    Arbeit als Teilnahme am gesellschaftlichem Leben und Dienst am Menschen; der Arbeitsmarkt; die Sozialpartnerschaft; Formen sozialer Absicherung; Benachteiligung in der Arbeits- und Berufswelt; Arbeitslosigkeit; Integration behinderter Menschen in die Arbeits- und Berufswelt; Menschengerechte Arbeits- und Berufswelt; Arbeitsbedingungen; Berufskrankheiten und Präventionsmöglichkeiten; Umweltschutz; Interessenvertretungen und deren Aufgabenbereiche; die Gleichstellung der Geschlechter;

Ausbildungsmöglichkeiten im Anschluss an die Schulpflicht:

  • Strichaufzählung
    Schulische Bildungswege;

Die Ausbildung im dualen System:

  • Strichaufzählung
    Lehrvertrag und Ausbildungsvorschriften; Lernen als Lehrling; Arbeitsbedingungen; Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitverantwortung am Arbeitsplatz; Arbeitszeit, Entgelt; Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeits- und Berufstätige.

Lebenskunde:

Auseinandersetzung mit der eigenen Person:

  • Strichaufzählung
    Physische und psychische Befindlichkeiten; Weiterentwicklung zu einem differenzierten emotional-sozialen Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl; realistische Selbsteinschätzung; lebenslanges Lernen als Notwendigkeit erkennen;
  • Strichaufzählung
    vom „Ich“ zum „Wir“;
  • Strichaufzählung
    persönliche Situation (zB Erziehung, Familientraditionen, Selbstbiografie); Entwicklung persönlicher Zukunftsperspektiven.

Leben in der Gesellschaft:

  • Strichaufzählung
    Wertehaltungen; Interkulturalität; Umgang mit Konflikt- und Krisensituationen; Benachteiligungen bei anderen und bei sich selbst erkennen; Ämter und öffentliche Einrichtungen als Hilfe und Unterstützung; Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.

Partnerschaft und Sexualität:

  • Strichaufzählung
    Wertschätzung der Geschlechter; Sensibilisierung auf die Gefahrenquellen von Medien in Bezug auf Darstellungen von Gewalt und pornografischen Szenen.

Didaktische Grundsätze:

Der Berufsorientierung und Lebenskunde kommt eine fächerübergreifende und vernetzende Funktion zu.

Der Unterricht baut auf die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler auf. Er berücksichtigt generationsübergreifendes Lernen und bietet Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung. Die Beachtung von Anliegen und Befindlichkeiten einzelner Schülerinnen und Schüler, von Schülerinnen- und Schülergruppen sowie der Klassengemeinschaft und aktuellen Anlässe im Schulleben können der geeignete Ausgangspunkt für das Verfolgen der Bildungsziele sein.

Realbegegnungen unterstützen die Persönlichkeitsbildung und Berufsorientierung und sind wertvolle Hilfen für die Berufsentscheidung. Für Schülerinnen und Schüler, die noch zu keiner Entscheidung im Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl gekommen sind, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung gesetzt werden.

Eine besondere Bedeutung kommt der Kooperation mit außerschulischen Institutionen (zB Jugendcoaching) sowie mit den Erziehungsberechtigten zu.

Politische Bildung und Wirtschaftskunde Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ausgehend von den gegenwärtigen Ereignissen im gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in Österreich, Europa und der Welt altersgemäße Einblicke in Ursachen, Zusammenhänge und zeitgeschichtliche Hintergründe erhalten;
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit erlangen, sich bewusst zu informieren, um durch objektives und verantwortungsbewusstes Handeln Verständigungsbereitschaft und Demokratiebewusstsein zu entwickeln.

Lehrstoff:

Politische Bildung:

  • Strichaufzählung
    Menschenrechte; Demokratie (direkte und indirekte); Konflikte und Konfliktlösungen in der Gesellschaft;
  • Strichaufzählung
    Grundzüge der österreichischen Verfassung; Politische Parteien; Interessenvertretungen;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten politischer Partizipation auf Schul-, Gemeinde-, Landes- und Bundesebene;
  • Strichaufzählung
    Österreich und die Europäische Union;
  • Strichaufzählung
    Wesentliche Ereignisse der jüngsten Geschichte (Zeitgeschichte) auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, gesellschaftlichem und kulturellem Gebiet unter besonderer Berücksichtigung Österreichs;
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen von regionaler und überregionaler Bedeutung.

Wirtschaftskunde:

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Wirtschaft und des Wirtschaftens;
  • Strichaufzählung
    Familienhaushalt; privater Zahlungsverkehr;
  • Strichaufzählung
    Österreichs Wirtschaftssystem: Soziale Marktwirtschaft; Öffentlicher Haushalt (Budget); Sozialpartnerschaft;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen betrieblicher Organisationen; der Betrieb in der Marktwirtschaft;
  • Strichaufzählung
    Beispiele für wirtschaftliche Veränderungen (zB Globalisierung) und ökonomische und ökologische Auswirkungen in verschiedenen Ländern; wirtschaftsgeografischer und geopolitischer Überblick;
  • Strichaufzählung
    Pflichtversicherungen und freiwillige Versicherungen.

Didaktische Grundsätze:

Kriterien für die Auswahl der Lehrinhalte und die Schwerpunktsetzungen können gegenwärtige Verhältnisse, tagespolitisch oder wirtschaftlich aktuelle sowie die Zukunft der Schülerinnen und Schüler betreffende Ereignisse sein. Für die Schülerinnen und Schüler soll durchschaubar werden, dass die Lehrinhalte in Beziehung zueinander stehen.

Auf einen altersgemäßen Überblick und Einblick in Zusammenhänge ist stets zu achten.

Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, Vergleiche können zum kritischen Umgang mit diesen Informationen hinführen. Anhand von überschaubaren Beispielen soll ein kritisches Bewusstsein in Bezug auf gezielte Beeinflussung, Steuerung von Meinungen durch verschiedene Möglichkeiten der medialen Darstellung geweckt werden.

Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    in ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit sowie
  • Strichaufzählung
    im Gesprächs- und Sozialverhalten

Kompetenzen ausbauen, welche die persönliche und berufliche Entwicklung unterstützen und die Teilnahme, die Integration sowie die Mitgestaltung am kulturellen und öffentlichen Leben ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit, im Gesprächs- und Sozialverhalten sowie in der schriftlichen Kommunikation zu fördern. Damit sollen Kompetenzen erweitert werden, welche die persönliche und berufliche Entwicklung unterstützen und die Teilnahme, die Integration sowie die Mitgestaltung am kulturellen und öffentlichen Leben ermöglichen.

Der Unterricht im Bereich Textverarbeitung soll zur normgerechten Gestaltung von Schriftstücken mit dem Computer hinführen, wobei Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogramms unter Heranziehung von Inhalten des Lehrstoffbereiches Deutsch angewendet werden. Ausgehend von den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler soll eine möglichst effiziente Handhabung der Tastatur angestrebt werden.

Lehrstoff:

Verbale Kommunikation:

  • Strichaufzählung
    Steigerung der Kommunikationsfähigkeit, Förderung der Gesprächskultur;
  • Strichaufzählung
    Wiedergabe einfacher Sachverhalte wie beispielsweise Diskutieren und Argumentieren; Vorstellungs- und Telefontraining;
  • Strichaufzählung
    Angaben zur eigenen Person machen:
  • Strichaufzählung
    Wortschatzerweiterung und -festigung; Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes reflektieren, zusammenfassen und wiedergeben.

Schriftliche Kommunikation:

  • Strichaufzählung
    Festigung und Ausbau der Rechtschreibung und des Ausdrucks;
  • Strichaufzählung
    persönlicher und geschäftlicher Schriftverkehr;
  • Strichaufzählung
    Formen kreativen Schreibens weiter entwickeln und Texte inhaltlich und grafisch gestalten;
  • Strichaufzählung
    Grundverständnis und Anwendung der Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogramms.

Lesen:

  • Strichaufzählung
    Trainieren des sinnerfassenden Lesens;
  • Strichaufzählung
    Verbesserung der Lesetechnik;
  • Strichaufzählung
    Beschaffung und kritische Nutzung von Informationsmaterial;
  • Strichaufzählung
    Hinführen zum Lesen als Freizeitbeschäftigung und Bildungsfaktor.

Schularbeiten:

Der Zeitrahmen für Schularbeiten beträgt im Lehrstoffbereich Deutsch zwei Stunden pro Semester, wobei innerhalb dieses Rahmens eine flexible Zeitaufteilung möglich ist.

Didaktische Grundsätze:

In diesem Bildungsbereich soll das Üben von mündlicher und schriftlicher Kommunikation in fächerübergreifenden Handlungszusammenhängen unter dem Aspekt der lebenspraktischen Umsetzung (Realbezug) und der Anbahnung einer Berufswahlreife erfolgen. Eine Förderung dieser kommunikativen Kompetenz kann durch Selbst- und Fremdreflexion, Rollenspiele, Visualisieren, Verbalisieren von Wünschen und Gefühlen usw. erfolgen.

Die exemplarische Erstellung verschiedener Textarten (zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bestellung) soll zu möglichst eigenständigem Einsatz durch die Schülerinnen und Schüler überleiten.

Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch sind entsprechend ihrer individuellen Deutschkenntnisse zu fördern.

Der Unterricht soll durch den verstärkten Einsatz persönlichkeitsbildender Maßnahmen (zB Aufbau einer Frustrationstoleranz, Hinführung zur größtmöglichen Teamfähigkeit und Flexibilität) die Schülerinnen und Schüler im Berufs- und Arbeitsfindungsprozess unterstützen. Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.

In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.

Mathematik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    durch Festigung und allenfalls Nachholen Sicherheit in den Grundrechnungsarten gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Fertigkeiten in gängigen privaten und beruflichen Aufgabenstellungen möglichst selbstständig anwenden;
  • Strichaufzählung
    Lösungswege bei Problemstellungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    anhand lebenspraktischer Beispiele einfache Funktionen in verschiedenen Formen darstellen;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse im Bereich des technischen Fachrechnens erlangen;
  • Strichaufzählung
    einfache Wirtschaftsrechnungen durchführen können und vertiefen;
  • Strichaufzählung
    Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung kennen lernen;
  • Strichaufzählung
    zu wirtschaftlichem Denken und längerfristigem Planen angeregt und zu kritischem Konsumverhalten hingeführt werden.

Lehrstoff:

Wiederholung:

  • Strichaufzählung
    Grundrechnungsarten; Rechenvorteile; Runden, Schätzen, Überschlagsrechnungen; Kopfrechnen;
  • Strichaufzählung
    einfache Bruchrechnungen; direkte und indirekte Proportionalität; Anwendung des Taschenrechners bzw. PC und deren sinnvoller Einsatz;
  • Strichaufzählung
    fachgerechte Handhabung von Zeichengeräten.

Sach- und Wirtschaftsrechnen:

  • Strichaufzählung
    Prozent- und Zinsrechnungen;
  • Strichaufzählung
    Währungsberechnungen;
  • Strichaufzählung
    Flächen- und Körperberechnungen; Anwendung des Pythagoreischen Lehrsatzes;
  • Strichaufzählung
    Maß- und Maßstabsumwandlungen;
  • Strichaufzählung
    Funktionen und Wertetabellen; Koordinatensystem;
  • Strichaufzählung
    Ein- und Ausgabenberechnungen;
  • Strichaufzählung
    Steuern und Abgaben;
  • Strichaufzählung
    einfache Kalkulationsbeispiele.

Schularbeiten:

Der Zeitrahmen für Schularbeiten beträgt im Lehrstoffbereich Mathematik zwei Stunden pro Semester, wobei innerhalb dieses Rahmens eine flexible Zeitaufteilung möglich ist.

Didaktische Grundsätze:

Durch größtmögliche Differenzierung soll das individuelle Lernpotenzial der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.

Die Interessens- und Leistungsdifferenzierung soll nicht nur auf Schwierigkeitsgrad, Auswahl und Menge der Lehrstoffinhalte bezogen werden, sondern vor allem durch die Art der Bearbeitung der im Lehrstoff angeführten Themen auf unterschiedlichem Niveau erfolgen.

Sach- und Wirtschaftsrechnen hat im Zusammenhang mit größeren Themenkreisen zu erfolgen.

Grundlegende Buchführungstechniken nach den so genannten „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung” sind in dem Ausmaß zu vermitteln, wie es für den privaten Gebrauch, das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebswirtschaftlichen Grundwissens notwendig ist.

Einige umfassende Aufgabenstellungen aus dem Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler sollen projektartig und nach Möglichkeit fächerübergreifend selbständig bearbeitet werden, wobei auch Freude an kreativen Lösungsmöglichkeiten erlebt werden soll.

Durch geeignete Kontrollverfahren wie Kopfrechnen, Überschlagsrechnungen, Schätzen sollen Rechenergebnisse auf ihre Richtigkeit und ihren Sinn überprüft werden.

Der Taschenrechner sowie der Computer sind bei verschiedenartigen Aufgabenstellungen einzusetzen.

Anhand von Beispielen soll ein kritisches Bewusstsein in Bezug auf gezielte Beeinflussung durch verschiedene Möglichkeiten der Zahlendarstellung erreicht werden.

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse über physikalische, chemische, technische und biologische Vorgänge sowie ökologische Zusammenhänge, die im täglichen Leben eine Rolle spielen, vertiefen und erweitern;
  • Strichaufzählung
    sich der Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die der Mitmenschen bewusst werden und Präventivmaßnahmen zur Gesunderhaltung kennen lernen.

Lehrstoff:

Naturkunde und Ökologie:

  • Strichaufzählung
    Energieträger in Haushalt und Wirtschaft;
  • Strichaufzählung
    Formen, Gewinnung, Umwandlung von Energie; Alternativenergien.

Elektrizität:

  • Strichaufzählung
    Energieumwandlungskette, Möglichkeiten der Spannungserzeugung, Stromarten; Versorgung und Verbrauch; Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Elektrizität.

Verhältnis Mensch – Technik:

  • Strichaufzählung
    Funktionen, Nutzen, Möglichkeiten und Auswirkungen moderner Technologien; aktuelle Entwicklungen im Transport- und Nachrichtenwesen.

Wohnen:

  • Strichaufzählung
    Wohnraumgestaltung, Infrastruktur, Haustechnik, Baustoffe (Eigenschaften); Kälte-, Nässe- und Wärmeschutz;
  • Strichaufzählung
    Lärm und Lärmschutz.

Lebensräume:

  • Strichaufzählung
    Wasser, Luft, Boden, Klima, Vegetation, ökologisches Wirkungsgefüge; Auswirkungen menschlicher Eingriffe in Ökosysteme; Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichtes;
  • Strichaufzählung
    Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion.

Gesundheitslehre:

  • Strichaufzählung
    Körperbewusstsein;
  • Strichaufzählung
    Etablierung eines Gesundheitsverständnisses unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und sozialen Gesundheit;
  • Strichaufzählung
    Funktionen und Gesunderhaltung der Sinnesorgane und des Bewegungsapparates; Zivilisationskrankheiten; Gesundheitsvorsorge; Suchtprävention;
  • Strichaufzählung
    Sexualerziehung;
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe.

Didaktische Grundsätze:

Die Beziehung der Lehrinhalte zur Lebens- und Interessenswelt der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch praktische Beispiele, aktuelle Lehrmittel, Anwendung zeitgemäßer Techniken und Experimenten.

Außerschulische Lernorte sind einzubeziehen.

Wo immer möglich, sollen handlungsorientierte bzw. projektbezogene Arbeitsweisen und Reflexion des eigenen Verhaltens zu Natur und Gesundheit zu tieferem Verständnis führen.

Musisch-kreatives Gestalten Bildungs- und Lehraufgabe:

Das musisch-kreative Gestalten führt zur Erkenntnis, dass die Auseinandersetzung mit vielfältigen bildnerischen und musikalischen Elementen das Leben bereichert und die Persönlichkeitsbildung fördert.

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Strichaufzählung
    die Vernetzung von Musik, Kreativität mit der eigenen Lebenswelt erkennen;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftliche Bedeutung als Faktor individueller Lebensgestaltung wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    Vertrauen in ihre individuelle Gestaltungsfähigkeit gewinnen und musisch-kreative Mitteilungen anderer verstehen.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Vertiefung und Erweiterung vorhandener Kenntnisse und Erfahrungen;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Schwerpunkte des musisch-kreativen Bereichs zur Entwicklung und Förderung der individuellen Begabung;
  • Strichaufzählung
    Musisch-kreatives Gestalten als Form des persönlichen Ausdrucks;
  • Strichaufzählung
    Übungen zur Förderung von Fantasie und Kreativität;
  • Strichaufzählung
    Kunst als Kulturbegriff.

Didaktische Grundsätze:

Ein wichtiger Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen und Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.

Durch Projekte sind die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anzuregen und das Gemeinschaftserlebnis zu fördern. Lehrausgänge in Ausstellungen, Ateliers, Galerien, Museen bzw. Theater- und Konzertbesuche ermöglichen die Begegnung mit Originalen sowie den Dialog mit Fachleuten.

Ernährung und Haushalt Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Ernährung zur Gesunderhaltung des Menschen und die Qualitätskriterien unter Einbeziehung ernährungswissenschaftlicher Grundlagen erkennen;
  • Strichaufzählung
    gängige Speisen der regionalen und internationalen Küche unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    Nahrungsmittel des Küchenbedarfs verwalten können;
  • Strichaufzählung
    Grundwissen in den Bereichen Service und Tischkultur erfahren und umsetzen können.

Lehrstoff:

Ernährung:

  • Strichaufzählung
    Bedeutung der Ernährung, Nährstoff- und Energiebedarf;
  • Strichaufzählung
    Essverhalten (Anforderungen an eine gesunde Ernährung, Ernährungsfehler).

Lebensmittelkunde:

  • Strichaufzählung
    Qualitätsbeurteilung von Lebensmitteln, Einfluss der Umweltsituationen auf die Lebensmittelqualität;
  • Strichaufzählung
    Zubereitungsarten;
  • Strichaufzählung
    Gesetzliche Bestimmungen (Lebensmittelgesetz, Hygienevorschriften);
  • Strichaufzählung
    EU-Richtlinien.

Getränke:

  • Strichaufzählung
    Getränkearten;
  • Strichaufzählung
    Inhaltsstoffe.

Küchenführung:

  • Strichaufzählung
    Planung und Führung eines einfachen Haushaltes unter Berücksichtigung ökonomischer sowie ökologischer Gesichtspunkte;
  • Strichaufzählung
    Mengenberechnung, Wareneinsatzkosten, Kalkulation;
  • Strichaufzählung
    Zubereitung einfacher Speisen nach Grundrezepten;
  • Strichaufzählung
    Praktische Durchführung von Hygiene-, Ordnungs- und Reinigungsarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Verwendung von Fertig- und Halbfertiggerichten.

Gartenarbeit:

  • Strichaufzählung
    Pflanzen und Ernten;
  • Strichaufzählung
    Produkte der Landwirtschaft.

Service:

  • Strichaufzählung
    Berufskleidung, Hygiene, Umgangsformen;
  • Strichaufzählung
    Grundregeln des Servierens, Serviceregeln;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Tischdeckens;
  • Strichaufzählung
    Standards der Ess- und Tischkultur.

Didaktische Grundsätze:

Ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und Hygiene sind Fundament für die praktische Umsetzung in der Nahrungszubereitung und Küchenpraxis.

Erhebungen zu jahreszeitlichen Angeboten und den sich daraus ergebenden Preisschwankungen tragen zu kostenbewusstem Einkaufsverhalten bei.

Auf die gesetzlichen Bestimmungen wie Lebensmittelhygieneverordnung, der Frischfleisch- und Geflügelfleischhygiene-Verordnung ist im praktischen Unterricht besonderes Augenmerk zu richten.

Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler leisten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind für die Schülerinnen und Schüler ausreichend und regelmäßig motorische Aktivitäten sicherzustellen.

Im Unterricht soll die Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz entwickelt und gefördert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen vor allem

  • Strichaufzählung
    die konditionellen und koordinativen Grundlagen in den Anwendungsbereichen des Wettkämpfens, Spielens, Leistens und Gestaltens sowie des gesundheitsbedachten Bewegungshandelns im Alltag, im Beruf und in der Freizeit ausbauen (motorische Kompetenz);
  • Strichaufzählung
    die Befähigung zum Gruppenhandeln und zur Kooperation erhalten sowie Regelbewusstsein, Bereitschaft zum fairen Handeln entwickeln und Bewegungshandlungen organisieren und leiten können (soziale Kompetenz);
  • Strichaufzählung
    Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Bewegungsfreude, Gesundheitsbewusstsein und Körpergewissen entwickeln sowie zur Körpersprache und zum Bewegungsausdruck befähigt sein (Selbstkompetenz);
  • Strichaufzählung
    sachgerechtes Bewegungshandeln in der Natur in allen Belangen des Natursports entwickeln (Umweltkompetenz) und in verschiedenen Natursportarten die individuellen und verantwortbaren Leistungsgrenzen erfahren (Selbstkompetenz);
  • Strichaufzählung
    Wissen zum Bewegungshandeln als Voraussetzung einer kritisch-verantwortlichen Haltung gegenüber allen Erscheinungen der Bewegungskultur und einen Überblick zu regionalen Bewegungsformen, zu individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Sport, Spiel und Bewegung erhalten (Fachkompetenz).

Lehrstoff:

Motorische Grundlagen:

  • Strichaufzählung
    Verbessern der konditionellen und koordinativen Grundlagen. Insbesondere Verbessern der Kraft durch Bewältigung leichter Geräte und des eigenen Körpergewichtes, der Ausdauer durch Dauer- bzw. Intervallbelastung im vorwiegend aeroben Bereich, der Reaktions-, Aktions- und Kraftschnelligkeit, der Gelenkigkeit/Beweglichkeit durch ausgewählte Stretch- und Dehnprogramme und des statischen und dynamischen Gleichgewichtes;
  • Strichaufzählung
    Ausbau der konditionellen und koordinativen Fähigkeiten durch Ansprache verschiedener Sinne, durch Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens, durch situative Veränderung der Raumlage, durch Gestalten und Nachvollziehen verschiedener Rhythmussequenzen;
  • Strichaufzählung
    Umsetzen der erlernten Grundstrukturen in unterschiedlichsten Sportarten;
  • Strichaufzählung
    Weiterentwickeln und Festigen des Leistungswillens der Schülerinnen und Schüler durch Bewusstmachen des Wertes der motorischen Leistungsfähigkeit für das eigene Leben.

Sportlich-wetteifernde Bewegungshandlungen:

  • Strichaufzählung
    Durchführen von Einzel- und Gruppenwettkämpfen in verschiedenen Sportarten unter den Aspekten des Sich-Bewährens, der Fairness und der Beachtung der Wettkampfregeln sowie der Bewältigung von Sieg und Niederlage;
  • Strichaufzählung
    Erhalten und Verbessern eines individuellen und vielseitigen sportlichen Leistungsniveaus (Leistungsbreite, Leistungssteigerung. Entwickeln von Durchsetzungsvermögen).

Spielerische Bewegungshandlungen:

  • Strichaufzählung
    Spontanes und kreatives Spielen in verschiedenen Situationen mit und ohne Gerät; kooperative Spiele; Spiele ohne Verliererinnen und Verlierer; regelungebundene und regelgebundene Spiele;
  • Strichaufzählung
    Große Sportspiele oder Vorformen der großen Sportspiele im Hinblick auf eine Wahl als lebensbegleitende Sportart. Weiterentwicklung von Spielfähigkeit und Befähigung zum Setzen von taktischen Maßnahmen und Erprobung in Wettkämpfen innerhalb und außerhalb der Schule.

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:

  • Strichaufzählung
    Körperwahrnehmung und ästhetische Bewusstseinsbildung ermöglichen. Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in und durch Bewegung zum Ausdruck bringen. Eigentätigkeit und Kreativität im Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen fördern. Erfahren der Koordination von Raum, Zeit und Objekten vermitteln. Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung. Einzel- und Gruppengestaltung. Tanzformen. „Gauklerische Kunstformen“ (Jonglieren, akrobatische Elemente).

Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:

  • Strichaufzählung
    Körpergefühl entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Bewusst machen der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden durch Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit (aktive Erholung und ausgleichende Bewegung);
  • Strichaufzählung
    Erfahren lassen funktionell richtigen Bewegens in Alltags- und Berufstätigkeit und bei sportlichen Aktivitäten;
  • Strichaufzählung
    Feststellen, Ausgleichen und Vermeiden muskulärer und motorischer Defizite. Reaktionen des Körpers erfahren;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsmaßnahmen, Erste Hilfe. Fitnessübungen (auch an Fitnessgeräten).

Fachspezifische Informationen:

  • Strichaufzählung
    Wirbelsäule und Muskelfunktion. Ermüdung. Pulsfrequenz. Art, Aufbau und Wartung von Sportgeräten. Grundlegendes Wissen zur Bewegungskultur (Spielregeln, Wettkampfbestimmungen, Sicherheitsmaßnahmen, Erste Hilfe usw.) und zu Gefahren bei Natursportarten;
  • Strichaufzählung
    Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen;
  • Strichaufzählung
    Entdecken und Erschließen von Bewegungen (zB auf festen Flächen, Schnee, Wasser, Eis, Luft, oa.) oder auf rollenden und gleitenden Untersätzen (zB Fahrrad, Einrad, Rollbrett, Rollschuhe, Inlineskater, Eisschuhe, Ski, Snowboard). Sicherheit durch gemeinsames Handeln gewinnen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht erfordert besondere Bemühungen, die Schülerinnen und Schüler bis zum Schulabschluss ausreichend zu befähigen und anzuregen, Bewegung, Spiel und Sport auch über die Schulzeit hinaus zu betreiben.

Die Unterrichtsverfahren und die Leistungsanforderungen sind besonders auf das motorische Entwicklungs- und Leistungsniveau abzustellen und der unterschiedliche Stand von Erfahrung und Können der Schülerinnen und Schüler ist so zu berücksichtigen, dass sich in der Folge möglichst eine lebenslange Bewegungsfreude entwickelt. Sinnvolle Kooperationen mit sportlich- und gesundheitsorientierten Freizeiteinrichtungen können sowohl den Unterricht wie auch das Freizeitverhalten der Jugendlichen nachhaltig bereichern.

Mit den Lehrinhalten soll nicht nur der motorische Bereich angesprochen werden, sondern über einen argumentierenden Unterricht auch der affektive, soziale und kognitive Anteil im sportlichen Handeln berücksichtigt werden. Je nach den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen kann eine Schwerpunktsetzung im Lehrstoff erfolgen (zB Trendsportarten, Pflege lokaler und historischer Bewegungskultur).

Durch das Bilden schwerpunktmäßiger Gruppen (auch klassenübergreifend) für bestimmte Bewegungsformen auch über längere Zeit hinweg kann den Interessen der Schülerinnen und Schüler besser entsprochen werden und damit ein Beitrag zum Bewusst machen lebensbegleitenden Sporttreibens erfolgen.

Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind anzustreben; fachbezogener Projektunterricht und fächerübergreifender Projektunterricht können vor allem im Rahmen von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen motivierend wirken.

Als eine mögliche Motivation zum sportlichen Handeln sind Wettkämpfe und Wettspiele (innerhalb der Klasse, innerhalb der Schule, mit anderen Schulen und im außerschulischen Sport) sowie der Erwerb von Leistungsabzeichen zu fördern.

Inhalte und Organisation des Unterrichtes sollen nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen. Insbesondere eröffnet die Einbeziehung von Schulveranstaltungen und/oder von Kooperationen mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern die angestrebte Vielfalt der Unterrichtsangebote.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten sowie auf die individuellen Entwicklungs- und Leistungsmöglichkeiten zu achten.

B. ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE/FACHBEREICHE

B.1. Technischer Bereich Technisches Seminar Fachbereiche HOLZ, BAU Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    physikalische und chemische Vorgänge beobachten, beschreiben und berechnen;
  • Strichaufzählung
    Gesetzmäßigkeiten erkennen und gesicherte Grundkenntnisse erwerben.

Lehrstoff:

Angewandte Physik:

  • Strichaufzählung
    Internationales Einheitensystem und normgerechte Terminologie;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der Mechanik wie Geschwindigkeit, Beschleunigung, Gravitation, Trägheit, Masse, Kraft, Gewichtskraft, Reibung, Arbeit, Leistung;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse flüssiger und gasförmiger Körper wie Aggregatzustände, Druck, Oberflächen-spannung, Kapillarität, Strömungen;
  • Strichaufzählung
    Wesen des elektrischen Stroms (Grundlagen der Elektrizität, Stromarten, einfacher Stromkreis).

Angewandte Chemie und Umwelttechnik:

  • Strichaufzählung
    Chemische Stoffe. Chemische und physikalische Trennverfahren. Chemische Grundkenntnisse für die Fachbereiche. Säuren und Basen;
  • Strichaufzählung
    Aufbau der Materie: Atomaufbau, Atommodelle, Periodensystem;
  • Strichaufzählung
    Anorganische Werk- und Hilfsstoffe bezogen auf die Fachbereiche.

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.

Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben.

Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.

Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.

Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstütztes Lernen mit geeigneter Software für Computermessmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Messgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.

Fachbereich METALL Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    physikalische und chemische Vorgänge beobachten, beschreiben und berechnen können, Gesetzmäßigkeiten erkennen und gesicherte Grundkenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der Mechanik erwerben und ihre Bedeutung für technische Abläufe erkennen, um zu einer exakten Arbeitsweise bei graphischen und rechnerischen Lösungsmethoden zu gelangen.

Lehrstoff:

Angewandte Physik:

  • Strichaufzählung
    Siehe Lehrstoff des Alternativen Pflichtgegenstandes Technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.

Angewandte Chemie und Umwelttechnik:

  • Strichaufzählung
    Siehe Lehrstoff des Alternativen Pflichtgegenstandes Technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.

Grundlagen der Mechanik:

  • Strichaufzählung
    Siehe Lehrstoff des Alternativen Pflichtgegenstandes Technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.

Grundlagen der Statik:

  • Strichaufzählung
    Kennzeichen der Kraft, Kräftemaßstab, Verschiebungssatz, Wechselwirkungsgesetz;
  • Strichaufzählung
    Darstellen und Zusammensetzen von Kräften;
  • Strichaufzählung
    Kraftmoment, Hebelgesetz und Momentensatz mit einfachen Anwendungen.

Reibung:

  • Strichaufzählung
    Haft- und Gleitreibung, Reibungsgesetz.

Festigkeitslehre:

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe, Beanspruchungsarten.

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.

Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben.

Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.

Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.

Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstütztes Lernen mit geeigneter Software für Computermessmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Messgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.

Fachbereich ELEKTRO Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Strichaufzählung
    physikalische und chemische Vorgänge beobachten, beschreiben und berechnen sowie Gesetzmäßigkeiten erkennen und gesicherte Grundkenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    einfache elektrotechnische Berechnungen durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Grundgesetze der Elektrotechnik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können;
  • Strichaufzählung
    zu einer genauen Arbeitsweise und zu gesicherten Grundkenntnissen auch im Hinblick auf die geltenden Sicherheitsvorschriften geführt werden.

Lehrstoff:

Angewandte Physik:

  • Strichaufzählung
    Siehe Lehrstoff des alternativen Pflichtgegenstandes – technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.

Angewandte Chemie und Umwelttechnik:

  • Strichaufzählung
    Siehe Lehrstoff des Alternativen Pflichtgegenstandes Technisches Seminar im Fachbereich HOLZ bzw. BAU.

Grundlagen der Elektrotechnik:

  • Strichaufzählung
    Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes, Fehlerarten, Arbeitssicherheit, Schutzmaßnahmen;
  • Strichaufzählung
    Das Ohm'sche Gesetz, Zusammenhänge im einfachen Stromkreis wie das Zeichnen von Schaltplänen, der Aufbau von Schaltungen, die Handhabung von Messgeräten, das Verfassen von Versuchsberichten;
  • Strichaufzählung
    Widerstandsbestimmungen, Leitwert;
  • Strichaufzählung
    Reihen- und Parallelschaltung von ohmschen Widerständen, gemischte Widerstandsschaltungen. Kirchhoff'sche Gesetze;
  • Strichaufzählung
    Bauarten von Widerständen. Elektrische Arbeit und Leistung bei rein ohmschen Verbrauchern und Wirkwiderständen.

Elektrochemie:

  • Strichaufzählung
    Elektrolyse, Galvanische Primär- und Sekundärelemente.

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.

Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben.

Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.

Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.

Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstütztes Lernen mit geeigneter Software für Computermessmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Messgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.

Technisches Zeichnen Fachbereiche HOLZ, BAU Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    mit Zeichengeräten, einschlägigen Normen und den in der Praxis üblichen Formen der Darstellung vertraut werden;
  • Strichaufzählung
    einfache Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig und sauber ausführen können;
  • Strichaufzählung
    das räumliche Vorstellungsvermögen ausweiten und einfache Technische Zeichnungen und Pläne aus der Praxis lesen können;
  • Strichaufzählung
    Objekte, insbesondere deren Proportionen, nach der Natur und nach Modellen zeichnerisch darstellen können;
  • Strichaufzählung
    Zeichnungen passend beschriften und den Materialbedarf aus den Zeichnungen erstellen können;
  • Strichaufzählung
    im Bereich darstellender Geometrie aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen, die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können sowie
  • Strichaufzählung
    geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch darstellen können.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Verwendung und Pflege der Zeichengeräte. Aufbau und Normen der technischen Zeichnung; Normschrift, Linienarten;
  • Strichaufzählung
    Freihandskizzen;
  • Strichaufzählung
    Computerunterstütztes Zeichnen;
  • Strichaufzählung
    Darstellung von einfachen Werkstücken aus Holz und Holzverbindungen;
  • Strichaufzählung
    Lesen von einfachen Plänen.

Darstellende Geometrie:

  • Strichaufzählung
    Geometrische Grundkonstruktionen; Geometrische Hilfen.

Freihandzeichnen:

  • Strichaufzählung
    Schriftbilder;
  • Strichaufzählung
    Zeichnen von Linien, Flächen und Körpern. Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen.

Didaktische Grundsätze:

Durch das Lesen von Zeichnungen und die Einsicht in die Herstellung der Werkstücke soll der Schülerin und dem Schüler das Verständnis für Zusammenhänge vermittelt werden. Auf genaue Ausführung und normgerechte Bemaßung im Hinblick auf die Fertigung von Werkstücken ist besonderes Augenmerk zu legen.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder, Filme und den Einsatz von einfachen Grafik- und Konstruktionsprogrammen am Computer sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.

Persönliche Gestaltungsideen der Schülerinnen und Schüler und deren Umsetzung in fachgerechte Konstruktion sollen gefördert werden. Die Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens sowie die Umsetzung von Technischen Zeichnungen in reale Ausführungen soll auch durch Realbegegnungen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften unterstützt werden.

Fachbereiche METALL, ELEKTRO Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    mit Zeichengeräten, Normen und den in der Praxis üblichen Formen der Darstellung vertraut werden;
  • Strichaufzählung
    einfache Skizzen und Werkzeichnungen technisch richtig und sauber ausführen können;
  • Strichaufzählung
    das räumliche Vorstellungsvermögen erweitern;
  • Strichaufzählung
    Zeichnungen und Pläne aus der Praxis lesen können.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Verwendung und Pflege der Zeichengeräte. Aufbau und Normen der technischen Zeichnung Normschrift, Linienarten;
  • Strichaufzählung
    Freihandskizzen;
  • Strichaufzählung
    Computerunterstütztes Zeichnen.

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.

Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben.

Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.

Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.

Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstütztes Lernen mit geeigneter Software für Computermessmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Messgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.

Fachkunde Fachbereiche HOLZ, BAU Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die im Fachbereich verwendeten Werkstoffe, Maße, Werkzeuge und Maschinen kennen;
  • Strichaufzählung
    gängige Fertigungsverfahren im Fachbereich unter dem Aspekt der technisch und wirtschaftlich richtigen Anwendung und ihrer Umweltverträglichkeit verstehen;
  • Strichaufzählung
    Sicherheits- und Schutzvorschriften im Umgang mit Werkzeugen und Werkzeugmaschinen kennen.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften, Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen, Unfallursachen, Sicherheitszeichen, Sicherheitsmaßnahmen;
  • Strichaufzählung
    Werkstoff Holz;
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Eigenschaften des Holzes, Verwendung, Verarbeitung, Holztrocknung, Lagerung, Krankheiten, Fehler und Güteklassen, Holzschutz.

Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich HOLZ:

  • Strichaufzählung
    die Tischlerwerkstatt, Handwerkzeuge, Arbeitsgeräte und Maschinenwerkzeuge des Tischlers;
  • Strichaufzählung
    Hilfswerkstoffe wie Dübel, Schrauben, Nägel, Kleber, Leime;
  • Strichaufzählung
    Bedeutung des Waldes, Waldpflege, Waldbestand, Umweltbeziehungen, Wachstum und Teile des Baumes. Wirtschaftlich wichtige Holzarten deren Eigenschaften und Verwendung;
  • Strichaufzählung
    Holzschnitte, Furniere.

Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich BAU:

  • Strichaufzählung
    Kennen lernen von Werkzeugen, Maschinen und Geräten aus dem Bereich der Bau- und Vermessungstechnik;
  • Strichaufzählung
    Aufbau, Eigenschaften, Herstellung und Verwendung der wichtigsten Baustoffe;
  • Strichaufzählung
    Kennen lernen der Elemente eines Bauwerkes wie Fundament, Mauerwerk, Deckenkonstruktion.

Malerarbeiten:

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Farbenlehre. Eigenschaften und Verwendung gebräuchlicher Streichmittel; Kennenlernen von Werkzeugen, Geräten und Arbeitstechniken.

Fliesenlegerarbeiten:

  • Strichaufzählung
    Herstellung, Eigenschaften und Verwendung der wichtigsten Platten und Fliesen, Klebe- und Fugenmörtel. Kennenlernen von Werkzeugen und Geräten. Einfache Verlegeregeln und Materialbedarfsberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Entsprechend den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler erfolgt eine Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.

Der Fachgegenstand bildet die theoretische Basis für den Unterricht in Werkstätte. Dabei ist die Notwendigkeit umfassender theoretischer und sicherheitstechnischer Kenntnisse für jegliche praktische Umsetzung zu verdeutlichen. Eine angemessene Fachterminologie ist zu pflegen. Die Gewichtung der Lehrstoffauswahl nimmt auf die berufliche Interessenslage sowie auf die individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler und die Anwendbarkeit in der Praxis Bedacht.

Zweckmäßigerweise werden die physikalischen Vorkenntnisse und persönlichen praktischen Erfahrungen angesprochen und mit praktischen beruflichen Anwendungen in Zusammenhang gesetzt. Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Querverbindungen und die zeitliche Abstimmung mit den Pflichtgegenständen Technisches Seminar und Werkstätte notwendig. Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen können die Praxisnähe fördern.

Fachbereiche METALL, ELEKTRO Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    theoretische Grundlagen des allgemeinen Maschinenbaus kennen;
  • Strichaufzählung
    Maße, Mess- und Prüfgeräte und ihre Funktionen kennen;
  • Strichaufzählung
    gängige Fertigungsverfahren im Fachbereich verstehen;
  • Strichaufzählung
    gebräuchliche Werkstoffe kennen;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften und Schutzvorschriften im Umgang mit Werkzeugen und Werkzeugmaschinen kennen.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften, Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen, Unfallursachen, Sicherheitszeichen, Sicherheitsmaßnahmen

Messen, Prüfen und Anreißen:

  • Strichaufzählung
    Längen, Winkel, Ebenheit unter Anwendung von Maßstab, Messschieber, Winkelmesser, Anschlagwinkel, Haarlineal, Radiuslehre;
  • Strichaufzählung
    Nenn- und Istmaß, Toleranz.

Fertigungstechnik:

  • Strichaufzählung
    Handwerkzeuge, einfache Maschinen und Arbeitstechniken der spanlosen und spanabhebenden Formgebung wie spanende Fertigungsverfahren von Hand (Sägen, Feilen, Reiben, Gewindeschneiden); spanende Fertigungsverfahren mit Werkzeugmaschinen (Bohren, Drehen, Fräsen); spanlose Fertigungsverfahren (Biegen, Schmieden);
  • Strichaufzählung
    Verbindungstechniken (Schrauben, Verstiften, Nieten, Löten; Schweißen).

Werkstoffkunde:

  • Strichaufzählung
    Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung von Eisen und Stahl.

Didaktische Grundsätze:

Entsprechend den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler erfolgt eine Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.

Der Fachgegenstand bildet die theoretische Basis für den Unterricht in Werkstätte. Dabei ist die Notwendigkeit umfassender theoretischer und sicherheitstechnischer Kenntnisse für jegliche praktische Umsetzung zu verdeutlichen. Eine angemessene Fachterminologie ist zu pflegen. Die Gewichtung der Lehrstoffauswahl nimmt auf die berufliche Interessenslage sowie auf die individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler und die Anwendbarkeit in der Praxis Bedacht.

Zweckmäßigerweise werden die physikalischen Vorkenntnisse und persönlichen praktischen Erfahrungen angesprochen und mit praktischen beruflichen Anwendungen in Zusammenhang gesetzt. Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Querverbindungen und die zeitliche Abstimmung mit den Pflichtgegenständen Technisches Seminar und Werkstätte notwendig. Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen können die Praxisnähe fördern.

Werkstätte Fachbereiche HOLZ, BAU Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Anforderungen von Tätigkeiten in Holz-, Bau und Baunebengewerbeberufen kennen- und einschätzen lernen;
  • Strichaufzählung
    fachbezogene Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    sich eine genaue und verantwortungsbewusste Arbeitsweise unter Bedachtnahme auf die geltenden Sicherheits- und Schutzvorschriften aneignen;
  • Strichaufzählung
    im Unterricht des Fachbereichs verwendete Einrichtungen, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung, Werkstättenordnung;
  • Strichaufzählung
    Vertraut machen mit der Werkstättenorganisation, fachgerechter und sicherer Umgang mit Werkzeug und Handmaschinen, Arbeitsorganisation, Material – und Zeitbedarf;
  • Strichaufzählung
    Einhaltung der Umweltauflagen;
  • Strichaufzählung
    Benennen, Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Handmaschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfen zur Holzbearbeitung;
  • Strichaufzählung
    Erlernen von Grundtätigkeiten, wie Messen, Anreißen, Aufreißen, Sägen, Stemmen, Raspeln, Feilen, Bohren, Hobeln, Putzen usw. an einfachen Werkstücken.

Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich HOLZ:

  • Strichaufzählung
    Herstellen einfacher Holzverbindungen auch unter Einsatz von Verbindungsmitteln wie zB Schrauben, Nägel, Dübel, Leim;
  • Strichaufzählung
    Herstellen von Gebrauchsgegenständen und Werkstücken, an denen Grundtätigkeiten, Holzverbindungen, Verbindungsmittel und Oberflächenbehandlungen praktisch angewandt werden.

Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich BAU (Schwerpunkte nach beruflichen Interessen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler):

Vermessungsarbeiten:

  • Strichaufzählung
    Kennen lernen von Messgeräten. Längen-, Winkel- und Höhenmessung, Waagriss.

Maurerarbeiten:

  • Strichaufzählung
    Errichtung von Mauerteilen unter Berücksichtigung von Verbandsregeln und messtechnischen Vorgaben; Zwischenwandelemente in Trockenbauweise (zB Holz, Gipsverbundplatten).

Maler- und Anstreicherarbeiten:

  • Strichaufzählung
    Messtechnische Vorarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Vorbehandlung von Untergründen, Auftragstechniken, Gestaltung von Übungsflächen;
  • Strichaufzählung
    Übungen zu den Erkenntnissen der Farbenlehre (Farbmischung, Farbkontraste, usw.); Gestalten von einfachen Ornamenten und Schriften.

Fliesenlegerarbeiten:

  • Strichaufzählung
    Messtechnische Vorarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Be- und Verarbeitung von keramischen Werkstoffen und deren Verfugung unter Berücksichtigung von Verlegungsregeln an Übungsflächen.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff im Unterrichtsgegenstand Werkstätte beschreibt gemeinsame Grundfertigkeiten für die Fachbereiche HOLZ und BAU und Zusätze, die jeweils für einen Fachbereich gelten. Je nach den beruflichen Interessen, der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und den organisatorischen bzw. ausstattungsmäßigen Möglichkeiten erfolgt die Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.

Eine zeitliche Koordinierung mit den Inhalten der Unterrichtsgegenstände des Fachbereiches insbesondere mit Fachkunde und Technischem Seminar ist anzustreben.

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schülerinnen und Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen vertraut gemacht werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für Formen des dislozierten Unterrichts und im Zuge von berufspraktischen Tagen. Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülerinnen und Schülern nur nach genauer Unterweisung und Maßnahmen zur Unfallverhütung gehandhabt werden.

Am Beginn jeder Arbeit soll eine Planungsphase Material-, Werkzeug- und Zeitbedarf sowie die Arbeitsorganisation klären. Bei der Anfertigung von Werkstücken soll Werkstoffen bzw. Werkstoffkombinationen sowie Verfahren der Vorrang gegeben werden, die in der Arbeitswelt Verwendung finden.

Der Dokumentation und Reflexion über die durchgeführten Arbeiten dienen Besprechungen und geeignete Aufzeichnungen (zB Werkstättenbericht).

Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Genauigkeit und Sauberkeit bei der Arbeit sind im Unterricht ebenso anzustreben wie die Beachtung der Vorschriften über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz und ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie.

Fachbereiche METALL, ELEKTRO Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Anforderungen von Tätigkeiten im Metall- und Elektroberufen kennen und einschätzen können;
  • Strichaufzählung
    fachbezogene Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    sich eine genaue und verantwortungsbewusste Arbeitsweise unter Bedachtnahme auf die geltenden Sicherheits- und Schutzvorschriften aneignen;
  • Strichaufzählung
    im Unterricht des Fachbereiches verwendete Einrichtungen, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Arbeitshygiene, Entsorgungsvorschriften;
  • Strichaufzählung
    Erlernen grundlegender Arbeitstechniken an einfachen Werkstücken nach Zeichnungen und Arbeitsplänen:
  • Strichaufzählung
    Messen und Prüfen, Anreißen, Körnen, Richten, Biegen, Feilen, Schleifen, Sägen, Gewindeschneiden.

Bohren:

  • Strichaufzählung
    Maschinenaufbau; Grundfertigkeiten: Bohren, Senken.

Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich METALL:

  • Strichaufzählung
    Grundfertigkeiten der handwerklichen Blechbearbeitung: Falzen, Abkanten, Löten, Nieten, Korrosionsschutz.

Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich ELEKTRO:

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Elektrotechnik; Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren, einfache Installationsschaltungen; einfache Messtechnik im Niederspannungsbereich.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff im Unterrichtsgegenstand Werkstätte beschreibt gemeinsame Grundfertigkeiten für die Fachbereiche METALL und ELEKTRO und Zusätze, die jeweils für einen Fachbereich gelten. Je nach den beruflichen Interessen, der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und den organisatorischen bzw. ausstattungsmäßigen Möglichkeiten erfolgt durch die Fachlehrkraft die Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.

Eine zeitliche Koordinierung mit den Inhalten der Unterrichtsgegenstände des Fachbereiches insbesondere mit Fachkunde und Technischem Seminar ist anzustreben.

Arbeiten im Bereich der Elektrotechnik dürfen grundsätzlich nur im spannungslosen Zustand, messtechnische Arbeiten durch Schülerinnen und Schüler nur im Niederspannungsbereich durchgeführt werden.

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schülerinnen und Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen vertraut gemacht werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für Formen des dislozierten Unterrichts und im Zuge von berufspraktischen Tagen. Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülern nur nach genauer Unterweisung und Maßnahmen zur Unfallverhütung gehandhabt werden.

Am Beginn jeder Arbeit soll eine Planungsphase Material-, Werkzeug- und Zeitbedarf sowie die Arbeitsorganisation klären. Bei der Anfertigung von Werkstücken soll Werkstoffen bzw. Werkstoffkombinationen sowie Verfahren der Vorrang gegeben werden, die in der Arbeitswelt Verwendung finden.

Der Dokumentation und Reflexion über die durchgeführten Arbeiten dienen Besprechungen und geeignete Aufzeichnungen (zB Werkstättenbericht).

Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Genauigkeit und Sauberkeit bei der Arbeit sind im Unterricht ebenso anzustreben wie die Beachtung der Vorschriften über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz und ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie.

B.2. Wirtschaftlicher Bereich Betriebswirtschaftliches Seminar Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Einrichtungen des Wirtschaftslebens und der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Einblick in den Aufbau und in den Entscheidungsablauf eines Unternehmens gewinnen
  • Strichaufzählung
    Tätigkeiten und Anforderungen aus dem Bereich der Handels-, Büro- und Kommunikationsberufe je nach Interesse kennenlernen und ausführen
  • Strichaufzählung
    zu wirtschaftlichem Denken angeleitet werden;

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Bürogeräte und Hilfswerkzeuge, Funktion und Anwendung;
  • Strichaufzählung
    Telefontraining, moderne Kommunikationstechniken;
  • Strichaufzählung
    Postbearbeitung;
  • Strichaufzählung
    Büroordnung, Ordnungssysteme;
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit Formularen und Vordrucken;
  • Strichaufzählung
    Warenkunde;
  • Strichaufzählung
    Verkehrsverbindungen, Transportmöglichkeiten.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll handlungsorientiert und praxisorientiert organisiert werden. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an den Schülerinnen und Schülern, ihrem Entwicklungsstand, ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.

In der Praxis gebräuchliche Hilfsmittel und Drucksorten sollen nach Möglichkeit auch im Unterricht verwendet werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zeitgemäße Informations- und Bürotechniken kennenlernen und Computer lernzielorientiert als Arbeitsmittel einsetzen.

Buchführung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennenlernen;
  • Strichaufzählung
    einfache Buchführungsarbeiten praxisgerecht und selbständig ausführen;
  • Strichaufzählung
    die notwendige Sicherheit und Fertigkeit bei der Durchführung von in der Berufspraxis erforderlichen Rechenoperationen erwerben.

Lehrstoff:

Organisation des betrieblichen Rechnungswesens in Klein- und Mittelbetrieben:

  • Strichaufzählung
    Konto; Konteneröffnung.

Geschäftsfälle:

  • Strichaufzählung
    Umsatzsteuer, Bezugs- und Versandkosten, Skonto, Rabatt.

Abschluss:

  • Strichaufzählung
    einfache Um- und Nachbuchungen.

Wirtschaftsrechnen:

  • Strichaufzählung
    Rechnen mit gebräuchlichen Maßen;
  • Strichaufzählung
    Schlussrechnungen;
  • Strichaufzählung
    Durchschnittsrechnungen;
  • Strichaufzählung
    Prozentrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen – besonders mit den Pflichtgegenständen Mathematik und Politische Bildung und Wirtschaftskunde sowie den Unterrichtsgegenständen des Fachbereiches sollen gepflegt werden. Die im Gegenstand Mathematik vertieften Fertigkeiten wirtschaftlichen Rechnens sollen aufgegriffen und weiterentwickelt werden.

Die Führung von Büchern und Aufzeichnungen anhand von Belegen und unter Verwendung von Hilfsmitteln soll möglichst praxisnahe geübt werden. Einfache computerunterstützte Trainingsprogramme für Buchführungsaufgaben können den Unterricht bereichern.

Textverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    normgerechte Schriftstücke mit dem Computer unter Anwendung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode anfertigen können;
  • Strichaufzählung
    die Standardfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogramms anwenden können;
  • Strichaufzählung
    allenfalls eigene Niederschriften lesen und übertragen können.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Erarbeitung des Tastenfeldes bzw. Geläufigkeitsübungen im Zehn-Finger-Tastschreiben. Gestaltung von Schriftstücken nach den geltenden Normen;
  • Strichaufzählung
    Anwendung der Grundfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogramms;
  • Strichaufzählung
    Büroorganisation.

Didaktische Grundsätze:

Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode und auf sorgfältige ÖNORM-gerechte Ausfertigung der Schriftstücke ist besonderer Wert zu legen.

Die Verwendung von Hilfsmitteln ist sinnvoll.

Fachpraktische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die im gesamten Fachbereich erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen, erweitern und praxisnah umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    kommunikative Grundvoraussetzungen erwerben, um Gespräche selbstbewusst zu führen und berufsbezogene Schriftstücke zu formulieren;
  • Strichaufzählung
    gestalterische Fertigkeiten zur kreativen Ausführung von berufsbezogenen Arbeiten erwerben.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Zu kaufmännischen Aufgabenstellungen und Sachverhalte möglichst selbständig Informationen beschaffen, Lösungsmöglichkeiten suchen;
  • Strichaufzählung
    Kaufmännische Tätigkeiten und Kenntnisse in Projekten anwenden.

Einblicknahme in betriebliche Arbeitsprozesse; praktische Übungen an der Schule in den Anwendungsbereichen:

  • Strichaufzählung
    Büroorganisation;
  • Strichaufzählung
    Mündliche und schriftliche Kommunikation wie Argumentationstechnik, Gesprächsstrategie, Telefonat, Rollenspiel, Vorstellungsgespräch; Geschäftsbriefe, Protokolle, Postbearbeitung, moderne Kommunikationsmittel;
  • Strichaufzählung
    Werbung und Präsentation, Werbetechniken wie Kataloge, Plakate, sonstige Werbeträger, Dekoration, Verpackung.

Umgang mit Medien:

  • Strichaufzählung
    Funktionsweise von gängigen Geräten aus dem Berufsbereich.

Didaktische Grundsätze:

Im Vordergrund steht die konkrete Anwendung und Vertiefung der in den anderen Fachbereichsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Gewichtung und Auswahl von Schwerpunkten im Lehrstoff und verschiedene Formen der Differenzierung nehmen auf die berufliche Interessenslage der Schülerinnen und Schüler Bedacht. Teamfähigkeit, Kreativität, selbstständiges Denken und andere Schlüsselqualifikationen können durch Formen offenen Unterrichts gefördert werden. Projekte und büroähnliche bzw. übungsfirmenähnliche Arbeitsweisen unterstützen einen schülerzentrierten, fachübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Übungen zu persönlichen Lern- und Entspannungstechniken können jederzeit bedarfsorientiert eingesetzt werden.

Berufspraktische Tage und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen fördern die Realitätsnähe.

B.3. Dienstleistungen/Tourismus Human-kreatives Seminar Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    zu positiven Werthaltungen und Grundsätzen für das persönliche und berufliche Leben gelangen;
  • Strichaufzählung
    sicheres und selbstbewusstes Auftreten erlangen und zur Selbstreflexion befähigt werden;
  • Strichaufzählung
    für die Situationen und Anliegen anderer unter besonderer Berücksichtigung von Randgruppen der Gesellschaft sensibilisiert werden;
  • Strichaufzählung
    Verständnis für die Bedeutung des Tourismus in wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und ökologischer Hinsicht erlangen;
  • Strichaufzählung
    in Ergänzung zu den Unterrichtsgegenständen des Fachbereiches Kenntnisse erweitern und Fertigkeiten üben, die für die Bewältigung der Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes bedeutend sind;
  • Strichaufzählung
    kommunikative Grundvoraussetzungen erwerben, um Gespräche selbstbewusst zu führen und berufsbezogene Schriftstücke zu formulieren;
  • Strichaufzählung
    gestalterische Fertigkeiten zur kreativen Ausführung von berufsbezogenen Arbeiten erwerben.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Formen des menschlichen Zusammenlebens in unserer Gesellschaft; Beruf und Freizeit;
  • Strichaufzählung
    Ursachen, Folgen und Bewältigung von Konflikten.

Tourismus:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung und Bedeutung des Tourismus, positive und negative Auswirkungen. Tourismusgeografie Österreichs;
  • Strichaufzählung
    Betriebsformen wie Hotel, Restaurant, Jugendherberge, Ferienwohnungen;
  • Strichaufzählung
    Konsumverhalten, Konsumentenschutz, Gewährleistung;
  • Strichaufzählung
    Wohnen, Wohnraumgestaltung;
  • Strichaufzählung
    Mode; Kosmetik.

Fachpraktische Übungen:

  • Strichaufzählung
    Einblicknahme in betriebliche Arbeitsprozesse; praktische Übungen an der Schule und/oder in öffentlichen oder betrieblichen Bildungseinrichtungen in den Anwendungsbereichen der Fachbereiche Dienstleistungen und Tourismus;
  • Strichaufzählung
    Büroorganisation;
  • Strichaufzählung
    Mündliche und schriftliche Kommunikation wie Argumentationstechnik, Gesprächsstrategie, Telefonat, Rollenspiel, Vorstellungsgespräch; Geschäftsbriefe, Protokolle, Postbearbeitung, moderne Kommunikationsmittel;
  • Strichaufzählung
    Werbung und Präsentation, Werbetechniken wie Kataloge, Plakate, sonstige Werbeträger, Dekoration, Verpackung.

Umgang mit Medien:

  • Strichaufzählung
    Funktionsweise von gängigen Geräten aus dem Berufsbereich.

Didaktische Grundsätze:

Die Gewichtung und Auswahl von Schwerpunkten im Lehrstoff und verschiedene Formen der Differenzierung nehmen auf die berufliche Interessenslage der Schülerinnen und Schüler und deren individuellen Fähigkeiten Bedacht.

Teamfähigkeit, Kreativität, selbständiges Denken und andere Schlüsselqualifikationen können durch Formen offenen Unterrichts gefördert werden. Projektartige Arbeitsweisen unterstützen einen schülerzentrierten, fachübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Übungen zu persönlichen Lern- und Entspannungstechniken können jederzeit bedarfsorientiert eingesetzt werden.

Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen fördern die Praxisnähe. Für die Bewältigung der Situationen an außerschulischen Lernorten ist eine gründliche Vorbereitung und reflektierende Analyse unerlässlich.

Buchführung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennenlernen;
  • Strichaufzählung
    einfache Buchführungsarbeiten praxisgerecht und selbständig ausführen;
  • Strichaufzählung
    die notwendige Sicherheit und Fertigkeit bei der Durchführung von in der Berufspraxis erforderlichen Rechenoperationen erwerben.

Lehrstoff:

Organisation des betrieblichen Rechnungswesens in Klein- und Mittelbetrieben:

  • Strichaufzählung
    Konto; Konteneröffnung.

Geschäftsfälle:

  • Strichaufzählung
    Umsatzsteuer, Bezugs- und Versandkosten, Skonto, Rabatt.

Abschluss:

  • Strichaufzählung
    einfache Um- und Nachbuchungen.

Wirtschaftsrechnen:

  • Strichaufzählung
    Rechnen mit gebräuchlichen Maßen;
  • Strichaufzählung
    Schlussrechnungen;
  • Strichaufzählung
    Durchschnittsrechnungen;
  • Strichaufzählung
    Prozentrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen – besonders mit den Pflichtgegenständen Mathematik und Politische Bildung und Wirtschaftskunde sowie den Unterrichtsgegenständen des Fachbereiches sollen gepflegt werden. Die im Gegenstand Mathematik vertieften Fertigkeiten wirtschaftlichen Rechnens sollen aufgegriffen und weiterentwickelt werden.

Die Führung von Büchern und Aufzeichnungen anhand von Belegen und unter Verwendung von Hilfsmitteln soll möglichst praxisnahe geübt werden. Einfache computerunterstützte Trainingsprogramme für Buchführungsaufgaben können den Unterricht bereichern.

Textverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    normgerechte Schriftstücke mit dem Computer unter Anwendung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode anfertigen können;
  • Strichaufzählung
    die Standardfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogramms anwenden können;
  • Strichaufzählung
    allenfalls eigene Niederschriften lesen und übertragen können.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Erarbeitung des Tastenfeldes bzw. Geläufigkeitsübungen im Zehn-Finger-Tastschreiben. Gestaltung von Schriftstücken nach den geltenden Normen;
  • Strichaufzählung
    Anwendung der Grundfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogramms;
  • Strichaufzählung
    Büroorganisation.

Didaktische Grundsätze:

Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode und auf sorgfältige ÖNORM-gerechte Ausfertigung der Schriftstücke ist besonderer Wert zu legen.

Die Verwendung von Hilfsmitteln ist sinnvoll.

Ernährung, Küchenführung, Service Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Ernährung zur Gesunderhaltung des Menschen und die Qualitätskriterien unter Einbeziehung ernährungswissenschaftlicher Grundlagen erkennen;
  • Strichaufzählung
    gängige Speisen der regionalen und internationalen Küche unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    Nahrungsmittel des Küchenbedarfs verwalten können;
  • Strichaufzählung
    Grundwissen in den Bereichen Service und Tischkultur erfahren und umsetzen können.

Lehrstoff:

Ernährung:

  • Strichaufzählung
    Bedeutung der Ernährung, Nährstoff- und Energiebedarf;
  • Strichaufzählung
    Essverhalten (Anforderungen an eine gesunde Ernährung, Ernährungsfehler).

Lebensmittelkunde:

  • Strichaufzählung
    Qualitätsbeurteilung von Lebensmitteln, Einfluss der Umweltsituationen auf die Lebensmittelqualität;
  • Strichaufzählung
    Zubereitungsarten;
  • Strichaufzählung
    Gesetzliche Bestimmungen (Lebensmittelgesetz, Hygienevorschriften);
  • Strichaufzählung
    EU-Richtlinien.

Getränke:

  • Strichaufzählung
    Alkoholfreie und alkoholische Getränke;
  • Strichaufzählung
    Inhaltsstoffe;
  • Strichaufzählung
    Küchenführung;
  • Strichaufzählung
    Einführung in den Küchenbetrieb;
  • Strichaufzählung
    Mengenberechnung, Wareneinsatzkosten, Kalkulation;
  • Strichaufzählung
    Grundrezepturen für Suppen, Soßen, Teige und Cremes;
  • Strichaufzählung
    Praktische Durchführung von Hygiene-, Ordnungs- und Reinigungsarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Richtlinien für Portionieren, Anrichten, Garnieren.

Service:

  • Strichaufzählung
    Berufskleidung, Hygiene, Umgangsformen;
  • Strichaufzählung
    Grundregeln des Servierens, Serviceregeln;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Tischdeckens;
  • Strichaufzählung
    Standards der Ess- und Tischkultur;
  • Strichaufzählung
    Serviceleistungen im Tourismus;
  • Strichaufzählung
    Grundregeln im Umgang mit Menschen.

Didaktische Grundsätze:

Ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und Hygiene sind Fundament für die praktische Umsetzung in der Nahrungszubereitung und Küchenpraxis.

Erhebungen zu jahreszeitlichen Angeboten und den sich daraus ergebenden Preisschwankungen tragen zu kostenbewusstem Einkaufsverhalten bei.

Auf die gesetzlichen Bestimmungen wie Lebensmittelhygieneverordnung, der Frischfleisch- und Geflügelfleischhygiene-Verordnung ist im praktischen Unterricht besonderes Augenmerk zu richten.

Kreatives Gestalten Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich mit möglichst vielfältigen Ausdrucksformen, Materialien, bildnerischen und musikalischen Elementen und Mitteln auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    in der Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Gestalten mit verschiedenen formbaren Materialien, Herstellen einfacher Gegenstände.

Design:

  • Strichaufzählung
    gestalterischer Zusammenhang zwischen Farb-, Formelementen und Funktion, wie Vitrinengestaltung, Raumgestaltung, Tischschmuck, Verpackung usw.

Textiles Gestalten:

  • Strichaufzählung
    flächenbildende und flächengestaltende Verfahren, Drucktechniken, Applikationen;
  • Strichaufzählung
    Körpersprache, Gestik, Mimik, Pantomime. Tänze, musikalischer Ausdruck;
  • Strichaufzählung
    Kosmetik;
  • Strichaufzählung
    Gestalten mit Naturmaterialien;
  • Strichaufzählung
    Projektartige Gestaltung einer Feier. Multimediales Gestalten.

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der angeführten Inhalte soll ausgehend von den Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler unter dem Aspekt der Förderung individueller Kreativität und persönlicher Ausdrucksfähigkeit, aber auch unter dem Aspekt des wirtschaftlichen Denkens und des Umweltbewusstseins erfolgen.

Die Vielfalt von Unterrichts- und Sozialformen sowie der Einsatz von Medien oder auch Exkursionen und der Besuch von Fachausstellungen soll Kreativität anregen.

Veranstaltungen, Feste und Projekte bilden Anlässe für kreatives Gestalten.

C. VERBINDLICHE ÜBUNG Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in Alltagssituationen verständigen können. Durch die Fähigkeit zur Kommunikation in der Fremdsprache wird ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der Akzeptanz für andere Kulturen geleistet.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Förderung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit für die Bewältigung von Alltagssituationen;
  • Strichaufzählung
    Festigung und Erweiterung des Wortschatzes;
  • Strichaufzählung
    Gehörtes sinnerfassend verstehen;
  • Strichaufzählung
    Üben und Festigen einer korrekten Aussprache;
  • Strichaufzählung
    Wecken der Bereitschaft zum lauten Lesen;
  • Strichaufzählung
    Verfassen von Texten unter Berücksichtigung des individuellen Leistungsstandes.

Didaktische Grundsätze:

Im Unterrichtsgegenstand „Lebende Fremdsprache“ ist die Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache zu vertiefen. Dabei soll dem mündlichen Sprachgebrauch besondere Bedeutung beigemessen werden. Um eventuell vorhandene Sprachhemmungen abzubauen, sind Sprechsituationen aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszuwählen. Der schriftliche Ausdruck soll lediglich eine untergeordnete Rolle spielen und im individuellen Ausmaß zum Einsatz kommen. Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung und Vertiefung ist zu achten.

D. FREIGEGENSTÄNDE Lebende Fremdsprache

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt 7.1.C.

Darauf aufbauend sollen die Schülerinnen und Schüler vertiefend und weiter führende Kenntnisse und Fertigkeiten erarbeiten und üben.

Angewandte Informatik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    einen allgemeinen Einblick über gegenwärtige Einsatzmöglichkeiten der Informatik und zukünftige Entwicklungen und deren Problematiken gewinnen;
  • Strichaufzählung
    individuelle bzw. fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Computern und Standardsoftware erwerben.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Anwendungsorientiertes Lernen und Erproben in verschiedenen, den Interessen und dem Wissensstand der Schülerinnen und Schüler entsprechenden Anwendungsbereichen.

Grundlagen der Informatik:

  • Strichaufzählung
    Begriffe, Entwicklung.

Hardware:

  • Strichaufzählung
    Geräte und Verfahren zur Datenerfassung, Datenspeicherung, Datenübertragung, Datenausgabe; Elemente des Computers wie Prozessor, Speicher, Peripherie.

Software:

  • Strichaufzählung
    Anwenden von Standardsoftware wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation; Kennenlernen eines Betriebssystems;
  • Strichaufzählung
    Einblick in die Möglichkeiten lokaler und globaler Netzwerke.

Auswirkungen des Computereinsatzes:

  • Strichaufzählung
    Veränderungen im Produktionsprozess, in der Berufsstruktur und in der Kommunikation, Veränderungen am Arbeitsplatz, Datenschutzpraxis.

Didaktische Grundsätze:

Die Auseinandersetzung mit zeitgemäßen Techniken soll unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten anhand von konkreten Aufgabenstellungen aus verschiedenen Lernbereichen unter besonderer Berücksichtigung der künftigen Berufs- und Arbeitswelt der Schülerinnen und Schüler erfolgen und Einsatzmöglichkeiten des Computers aufzeigen.

Muttersprachlicher Unterricht

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze sind die entsprechenden Bestimmungen des Lehrplans der Mittelschule (Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen, Artikel eins, des NMS-Umsetzungspakets, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,, in der jeweils geltenden Fassung) mit nach der Behinderung erforderlichen Anpassungen anzuwenden.

Kommunikation und Werbung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Einsicht in Funktion und Wirkung von Präsentations- und Werbetechniken gewinnen;
  • Strichaufzählung
    optische und akustische Informationsträger kreativ gestalten.

Lehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

  • Strichaufzählung
    Gesprächsklima, Kommunikationstraining. Kommunikationsmodelle in spielerischer Form, Kommunikationsblockaden; Diskussion, sachbezogene objektive Argumentation, Gesprächsstrategien, Telefonate.

Werbung und Präsentation:

  • Strichaufzählung
    Selbstpräsentation und Präsentation im Vorstellungs-, Verkaufs- und Beratungsgespräch; Standpunktformulierungen, Werbemittel, Werbesprache, Werbetechniken.

Didaktische Grundsätze:

Durch die Simulation von praxisbezogenen Situationen soll ein größtmöglicher Realitätsbezug hergestellt werden.

Die Förderung der Kreativität soll speziell in der Auseinandersetzung mit der Werbung berücksichtigt werden.

Textiles Werken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    durch den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Persönlichkeitsbildung und zur ästhetischen Gestaltungsfähigkeit gelangen;
  • Strichaufzählung
    durch berufsbezogenes Arbeiten im praktischen Unterricht die wichtigsten Kriterien des Konsumverhaltens und der Umwelt erfahren und dabei Freude an der Verwirklichung eigener Ideen erleben;
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, dem gesellschaftlichen Druck der Modetrends kritisch zu begegnen;

Lehrstoff:

Mode:

  • Strichaufzählung
    historische Grundlagen, Modetrends, Modeverhalten;
  • Strichaufzählung
    Materialerkundung;
  • Strichaufzählung
    Herstellung, Ausrüstung, Veredelung und Pflege von Textilien;
  • Strichaufzählung
    Serienanfertigung;
  • Strichaufzählung
    Schnittgewinnung.

Wohnen:

  • Strichaufzählung
    Natur- und Synthetikmaterialien, Farbe und Form, Pflege;
  • Strichaufzählung
    Herstellung von Produkten, die die Einrichtung und Ausgestaltung als Ausdruck der Persönlichkeit widerspiegeln;
  • Strichaufzählung
    Accessoires aus unterschiedlichen Materialien in verschiedenen Techniken planen, entwerfen und anfertigen.

Wohntextilien:

  • Strichaufzählung
    Natur- und Synthetikmaterialien, Farbe und Form, Pflege.

Wohndesign:

  • Strichaufzählung
    Herstellung von Produkten, die die Einrichtung und Ausgestaltung als Ausdruck der Persönlichkeit widerspiegeln.

Accessoires:

  • Strichaufzählung
    Modeschmuck und Accessoires aus unterschiedlichen Materialien in verschiedenen Techniken planen, entwerfen und anfertigen.

Didaktische Grundsätze:

Berufsbezogenem Arbeiten ist der Vorrang einzuräumen.

Der Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten ist in all diesen Bereichen möglichst große Selbsttätigkeit und Freiraum – auch durch projektorientiertes Handeln – einzuräumen.

Mode soll nicht nur als ästhetischer sondern auch als wirtschaftlicher Faktor gesehen werden.

Erweiterte Gesundheitserziehung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang von Gesundheit, Umwelt und Gesellschaft erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von persönlicher Hilfeleistung erkennen und
  • Strichaufzählung
    ein Bewusstsein für gesunde Lebensführung in Beruf und Freizeit erlangen.

Lehrstoff:

Sozialhygiene und Ethik:

  • Strichaufzählung
    Bedeutung der Gesundheit für den einzelnen und die Gesellschaft; Psychohygiene;
  • Strichaufzählung
    Arbeitshygiene, Berufskrankheiten, Impfungen, Hilfsorganisationen und Selbsthilfegruppen, Altenhilfe, Körperliche und geistige Behinderung.

Gesundheit am Arbeitsplatz und in der Freizeit:

  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe-Grundkurs, Unfallverhütung.

Hilfe für den Kranken:

  • Strichaufzählung
    Psychosomatik, Krankenhilfe zu Hause, Diätetik, Pflege des alten Menschen, Schulmedizin und Hausmittel.

Säuglings- und Kinderpflege:

  • Strichaufzählung
    Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Betreuung vom Säugling bis zum Kleinkind.

Didaktische Grundsätze:

Die Beziehung der Lehrinhalte zur Lebens- und Interessenswelt der Schülerinnen und Schüler soll anhand von praktischen Beispielen, Anschauungsmaterialien, Nutzung neuer Technologien auch unter Einbeziehung von außerschulischen Lernorten hergestellt werden.

Wo immer möglich, sollen handlungsorientierte sowie projektbezogene Arbeitsweisen und Reflexion des eigenen Verhaltens zu Gesundheit zu tieferem Verständnis führen.

E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Interessens- und Begabungsförderung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    verschiedene Gelegenheiten erhalten, persönliche Interessen und individuelle Begabungen zu entdecken und zu pflegen;
  • Strichaufzählung
    Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise zu entwickeln, zu entfalten, zu erweitern und zu vertiefen;
  • Strichaufzählung
    zur gemeinschaftlichen Pflege eines Hobbys als Vorbereitung auf eine sinnvolle und aktive Nutzung des Freizeitangebotes angeleitet werden.

Lehrstoff:

Die Auswahl und Festlegung der Schwerpunkte erfolgt auf der Grundlage der nachfolgend skizzierten Handlungsfelder und unter besonderer Berücksichtigung der Interessen und Begabungen und der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.

Kommunikation – Ausdruck:

  • Strichaufzählung
    Erproben und Erweitern grundlegender kommunikativer Fähigkeiten in Ergänzung zum Deutsch- und Fremdsprachenunterricht.

Soziales Lernen:

  • Strichaufzählung
    Der Mensch als gesellschaftliches Wesen ist von Interessen geleitet und von Natur- und Humanbedingungen abhängig;
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit sozialen, gesellschaftlichen und politischen Fragen.

Natur – Technik – zeitgemäße Technologien:

  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit Gesetzmäßigkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten in Natur, Technik und Wirtschaft (zB spezielle Interessengebiete aus dem Bereich der Werkstätte, Physik/Chemie).

Sonstige Interessen- und Begabungen:

  • Strichaufzählung
    Unterrichtsschwerpunkte, die einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, sinnvolle Freizeitgestaltung oder Entspannung leistet.

Kreativität und Ausdruck:

  • Strichaufzählung
    Persönliche Ausdrucksfähigkeit und Erlebnisfähigkeit wie zB Tanz, Spiel, Fotografie, Malen.

Didaktische Grundsätze:

Aufgrund der Interessen der Schülerinnen und Schüler wird ein oder werden mehrere Handlungsfelder zu Schwerpunkten bestimmt, wobei auch eine Abfolge von Schwerpunkten bestimmt werden kann, die projektartig und kursmäßig organisiert werden.

Aufgaben und Zielsetzungen können sich aus dem Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen oder aus der Berücksichtigung von Unterrichtsprinzipien ergeben. Selbständiges, ganzheitliches und forschendes Lernen sowie lustbetontes Üben unterstützen die Entfaltung kognitiver, affektiver und kreativer Fähigkeiten.

Der Unterricht hat insgesamt auch zur Gemeinschaftserziehung beizutragen.

Bewegung und Sport

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Abschnitt 7.1.A.

Muttersprachlicher Unterricht

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze sind die entsprechenden Bestimmungen des Lehrplans der Mittelschule (Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen, Artikel eins, des NMS-Umsetzungspakets, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,, in der jeweils geltenden Fassung) mit nach der Behinderung erforderlichen Anpassungen anzuwenden.

Verkehrserziehung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    den Verkehr in seiner Komplexität erfassen und die eigene Rolle in diesem System erkennen;
  • Strichaufzählung
    lernen, sich am Verkehr sicher, verantwortungs- und umweltbewusst zu beteiligen;
  • Strichaufzählung
    das für den Erwerb des Mopedführerscheins notwendige Wissen und Können erwerben.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Fortbewegungsmittel Jugendlicher; Verkehrsfläche, rechtliche Bestimmungen für jugendliche Fahrzeuglenkerinnen bzw. Fahrzeuglenker; Verkehrspartnerschaft; Regelwissen; Verkehr und Umwelt bzw. Gesundheit.

Praktischer Unterricht:

  • Strichaufzählung
    Kontrolle und Wartung, Gewöhnungs- und Geschicklichkeitsübungen, Verkehrstraining im Schonraum.

Didaktische Grundsätze:

Dem theoretischen und praktischen Unterricht ist gleichermaßen Bedeutung zuzumessen.

Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip bedingt ein Zusammenwirken mit den anderen Unterrichtsgegenständen. Eine Erste Hilfe-Ausbildung sowie die Zusammenarbeit mit einschlägigen Institutionen werden empfohlen.

F. FÖRDERUNTERRICHT

Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin oder den Lehrer sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben. Der Förderunterricht kann in einem Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden.

7.2. SONDERSCHULE FÜR GEHÖRLOSE KINDER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE Berufsorientierung und Lebenskunde

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes siehe den Pflichtgegenstand „Berufsorientierung und Lebenskunde“ im Abschnitt 7.1.A.

Didaktische Grundsätze:

Der Bereich Lebenskunde gewinnt seine Lerninhalte aus der Auseinandersetzung mit der eigenen Person sowie aus der Eingebundenheit der Schülerinnen und Schüler in eine Gemeinschaft. Dabei ist von den individuellen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler (zB Familie, Schule, Arbeitswelt) auszugehen.

Besondere Bedeutung kommt der Zusammenarbeit mit Institutionen der Berufsorientierung und -eingliederung sowie mit den Erziehungsberechtigten zu.

Für Schülerinnen und Schüler, die noch zu keiner Entscheidung im Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl gekommen sind, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung gesetzt werden.

Je nach Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sind Schwerpunkte in den einzelnen Unterrichtsgegenständen zu setzen.

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Politische Bildung und Wirtschaftskunde“ im Abschnitt 7.1.A.

Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit, im Gesprächs- und Sozialverhalten sowie in der schriftlichen Kommunikation zu fördern. Damit sollen Kompetenzen erweitert werden, welche die persönliche und berufliche Entwicklung unterstützen und die Teilnahme, die Integration sowie die Mitgestaltung am kulturellen und öffentlichen Leben ermöglichen.

Lehrstoff:

Verbale Kommunikation:

  • Strichaufzählung
    Steigerung der Kommunikationsfähigkeit, Förderung der Gesprächs- und Gebärdensprachkultur.

Wiedergabe einfacher Sachverhalten:

  • Strichaufzählung
    Diskutieren und Argumentieren;
  • Strichaufzählung
    Vorstellungstraining; Angaben zur eigenen Person machen;
  • Strichaufzählung
    Wortschatzerweiterung und -festigung zur Alltagsbewältigung;
  • Strichaufzählung
    Erlebtes und Gelesenes reflektieren, zusammenfassen und wiedergeben.

Schriftliche Kommunikation:

  • Strichaufzählung
    Festigung und Ausbau der Rechtschreibung und des Ausdrucks;
  • Strichaufzählung
    Persönlicher und geschäftlicher Schriftverkehr.

Lesen:

  • Strichaufzählung
    Trainieren des sinnerfassenden Lesens;
  • Strichaufzählung
    Verbesserung der Lesetechnik;
  • Strichaufzählung
    Beschaffung und Nutzung von Informationsmaterial;
  • Strichaufzählung
    Hinführen zum Lesen als Freizeitbeschäftigung und Bildungsfaktor.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten beträgt zwei Stunden pro Semester, wobei innerhalb dieses Rahmens eine flexible Zeitaufteilung möglich ist.

Didaktische Grundsätze:

In diesem Bildungsbereich soll das Üben von mündlicher und schriftlicher Kommunikation in fächerübergreifenden Handlungszusammenhängen unter dem Aspekt der lebenspraktischen Umsetzung (Realbezug) und der Anbahnung einer Berufswahlreife erfolgen. Eine Förderung dieser kommunikativen Kompetenz kann durch Selbst- und Fremdreflexion, Rollenspiele, Visualisieren, Verbalisieren von Wünschen und Gefühlen usw. erfolgen.

Die exemplarische Erstellung verschiedener Textarten (zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bestellung) soll zu möglichst eigenständigem Einsatz durch die Schülerinnen und Schüler überleiten.

Der Unterricht soll durch den verstärkten Einsatz persönlichkeitsbildender Maßnahmen (zB Aufbau einer Frustrationstoleranz, Hinführung zur größtmöglichen Teamfähigkeit und Flexibilität) die Schülerinnen und Schüler im Berufs- und Arbeitsfindungsprozess unterstützen.

Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch sind entsprechend ihrer individuellen Deutsch- und Gebärdensprachenkenntnis zu fördern.

Grundlagen berufsspezifischer Anwenderprogramme Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll zum normgerechten Gebrauch von berufsorientierten Programmen mit dem Computer/modernen Medien führen. Ausgehend von den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler soll eine möglichst effiziente Handhabung der technischen Einrichtungen angestrebt werden.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Grundverständnis zur Anwendung von Computerprogrammen;
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen gängiger Anwenderprogramme.

Didaktische Grundsätze:

Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.

Es sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.

Mathematik

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Mathematik“ im Abschnitt 7.1.A.

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre“ im Abschnitt 7.1.A.

Musisch-kreatives Gestalten

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Musisch-kreatives Gestalten“ im Abschnitt 7.1.A.

Ernährung und Haushalt

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Ernährung und Haushalt“ im Abschnitt 7.1.A.

Bewegung und Sport

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Abschnitt 7.1.A.

B. ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE/FACHBEREICHE

B.1. Technischer Bereich

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Technischen Bereich im Abschnitt 7.1.B.1.

B.2. Wirtschaftlicher Bereich

Praktische Übungen und Fachkunde

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe siehe den Wirtschaftlichen Bereich im Abschnitt 7.1.B.2.

Lehrstoff:

Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten

Handel – Büro

  • Strichaufzählung
    Bürogeräte und Hilfswerkzeuge, Funktion und Anwendung;
  • Strichaufzählung
    moderne Kommunikationstechniken;
  • Strichaufzählung
    Postbearbeitung;
  • Strichaufzählung
    Büroordnung, Ordnungssysteme;
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit Formularen und Vordrucken;
  • Strichaufzählung
    Warenkunde;
  • Strichaufzählung
    Verkehrsverbindungen, Transportmöglichkeiten.

Landschaftspflege

  • Strichaufzählung
    Geräte, Werkzeuge und Maschinen, Funktion und Anwendung;
  • Strichaufzählung
    kreatives Gestalten mit Naturmaterialien;
  • Strichaufzählung
    Produkte der Land- und Forstwirtschaft (Erzeugung, Pflege und Nutzung, Tierhaltung).

Didaktische Grundsätze:

Der Schwerpunkt liegt beim praktischen Handeln, die notwendigen fachkundlichen Informationen fließen parallel dazu ein. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an den Schülerinnen und Schülern, ihrem Entwicklungsstand, ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.

Die Festlegung erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.

B.3. Dienstleistungen/Tourismus

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe siehe den Wirtschaftlichen Bereich im Abschnitt 7.1.B.2.

Lehrstoff:

Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten

  • Strichaufzählung
    Umgang mit Geräten und Arbeitsmitteln;
  • Strichaufzählung
    Serviceleistungen im Tourismus;
  • Strichaufzählung
    Grundregeln im Umgang mit Menschen;
  • Strichaufzählung
    Berufshygiene;
  • Strichaufzählung
    Küchendienste;
  • Strichaufzählung
    Lebensmittelkunde;
  • Strichaufzählung
    Textilverarbeitung;
  • Strichaufzählung
    kreatives Gestalten.

Didaktische Grundsätze:

Der Schwerpunkt liegt beim praktischen Handeln, die notwendigen fachkundlichen Informationen fließen parallel dazu ein. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an den Schülerinnen und Schülern, ihrem Entwicklungsstand, ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.

Die Festlegung erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.

C. VERBINDLICHE ÜBUNG Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in Alltagssituationen verständigen können. Durch die Fähigkeit zur Kommunikation in der Fremdsprache wird ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der Akzeptanz für andere Kulturen geleistet.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Förderung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit für die Bewältigung von Alltagssituationen;
  • Strichaufzählung
    Festigung und Erweiterung des Wortschatzes;
  • Strichaufzählung
    Gehörtes sinnerfassend verstehen;
  • Strichaufzählung
    Üben und Festigen einer korrekten Aussprache;
  • Strichaufzählung
    Wecken der Bereitschaft zum lauten Lesen;
  • Strichaufzählung
    Verfassen von Texten unter Berücksichtigung des individuellen Leistungsstandes.

Didaktische Grundsätze:

Die Sprechsituationen sind aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich auszuwählen. Das Hinführen zu einer standardisierten und ästhetischen Form der Gebärde ist anzustreben.

D. FREIGEGENSTÄNDE Lebende Fremdsprache

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Freigegenstand „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt 7.1.D.

Angewandte Informatik

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Freigegenstand „Angewandte Informatik“ im Abschnitt 7.1.D.

Gebärdensprachpflege Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in Alltags- und Berufssituationen sicher verständigen können.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Förderung der nonverbalen Konversation;
  • Strichaufzählung
    Standardisierung und Erweiterung des Gebärdenwortschatzes;
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung eines berufsspezifischen Gebärdenwortschatzes;
  • Strichaufzählung
    Üben und Festigen des Gebärdenwortschatzes unter Berücksichtigung des interaktionalen Prinzips.

Didaktische Grundsätze:

Die Sprechsituationen sind aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich auszuwählen. Das Hinführen zu einer standardisierten und ästhetischen Form der Gebärde ist anzustreben und auszubauen.

E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Interessens- und Begabungsförderung

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die unverbindliche Übung „Interessens- und Begabungsförderung“ im Abschnitt 7.1.E.

Verkehrserziehung

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die unverbindliche Übung „Verkehrserziehung“ im Abschnitt 7.1.E.

F. FÖRDERUNTERRICHT

Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin oder den Lehrer sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben. Der Förderunterricht kann in einem Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden.

7.3. SONDERSCHULE FÜR BLINDE KINDER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE Berufsorientierung und Lebenskunde

Siehe auch die Pflichtgegenstände im Abschnitt 7.1.A.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Rahmen der persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen sich die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung des Alltags in ihrem sozialen Umfeld unter realistischer Einschätzung ihrer eigenen Person zurechtfinden und diese Kenntnisse auch einsetzen können. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich der Verantwortung für die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen bewusst werden und Präventivmaßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit kennen lernen. Der Unterricht im Lehrstoffbereich Berufsorientierung soll, ausgehend vom persönlichen Entwicklungsstand, den Interessen und Eignungen der Schülerinnen und Schüler, die Berufswahlreife fördern. Dies erfolgt durch Aufbau von Ichstärke (Selbstkompetenz), Sozial- und Handlungskompetenz sowie vielfältige Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt.

Lehrstoff:

Auseinandersetzung mit der eigenen Person:

  • Strichaufzählung
    Physische und psychische Befindlichkeit;
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit der eigenen Augenerkrankung;
  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung zu einem differenzierten emotional-sozialen Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl;
  • Strichaufzählung
    Stärken-Schwäche-Analyse (realistische Selbsteinschätzung);
  • Strichaufzählung
    Lebenslanges Lernen als Notwendigkeit erkennen und positiv besetzen.

Vom „Ich“ zum „Wir“:

  • Strichaufzählung
    Persönliche Situation (zB Erziehung, Familientraditionen, „eigene Geschichte“);
  • Strichaufzählung
    Entwicklung realistischer persönlicher Zukunftsperspektiven (zB Familiengründung, selbstständige Lebensführung).

Leben in der Gesellschaft:

  • Strichaufzählung
    „Kultur“ (Einstellungen, Werthaltungen);
  • Strichaufzählung
    Multikulturelle Gesellschaft;
  • Strichaufzählung
    „Jugendkultur“ (zB Drogen, Szene, Sekten);
  • Strichaufzählung
    Konflikt- und Krisenbewältigung;
  • Strichaufzählung
    (Geschlechts/Behinderten) spezifische Benachteiligungen bei anderen und bei sich selbst erkennen;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.

Arbeitswelt:

  • Strichaufzählung
    reale berufliche Ziele setzen;
  • Strichaufzählung
    Nutzung von Ämtern und öffentlichen Einrichtungen, Hilfe und Unterstützung organisieren und einholen;
  • Strichaufzählung
    Unfallverhütung und Erste Hilfe.

Didaktische Grundsätze:

Der Bereich Lebenskunde und Gesundheitslehre gewinnt seine Lerninhalte aus der Auseinandersetzung mit der eigenen Person sowie aus der Eingebundenheit der Schülerinnen und Schüler in eine Gemeinschaft. Dabei ist von den individuellen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler (zB Familie, Schule, Arbeitswelt) auszugehen.

Besondere Bedeutung kommt der Zusammenarbeit mit Institutionen der Berufsorientierung und -eingliederung sowie mit den Erziehungsberechtigten zu.

Der Unterricht soll durch den verstärkten Einsatz persönlichkeitsbildender Maßnahmen (zB Aufbau einer Frustrationstoleranz, Hinführung zur größtmöglichen Teamfähigkeit und Flexibilität) die Schülerinnen und Schüler im Berufs- und Arbeitsfindungsprozess unterstützen.

Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.

Für Schülerinnen und Schüler, die noch zu keiner Entscheidung im Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl gekommen sind, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung gesetzt werden.

Je nach Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sind Schwerpunkte in den Unterrichtsgegenständen zu setzen.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle Elemente ein Netzwerk bilden, das dazu beitragen soll, die Schülerinnen und Schüler auf eine möglichst selbstständige Lebensführung vorzubereiten (zB Lebensplanung, Haushalt, Freizeitverhalten). Moderne Informationstechnologien sind nach Maßgabe der Möglichkeiten einzusetzen.

In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes siehe den Pflichtgegenstand „Politische Bildung und Wirtschaftskunde“ im Abschnitt 7.1.A.

Didaktische Grundsätze:

Schwerpunkte der politischen Bildung sollen aktuelle Verhältnisse, tagespolitische oder wirtschaftliche, gegenwärtige sowie die Zukunft der Schülerinnen und Schüler betreffende Ereignisse sein.

Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.

In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.

Deutsch

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes siehe den Pflichtgegenstand „Deutsch“ im Abschnitt 7.1.A.

Didaktische Grundsätze:

In diesem Bildungsbereich soll das Üben von mündlicher und schriftlicher Kommunikation (Blindenschriftsysteme und Schwarzschrift) in fächerübergreifenden Handlungszusammenhängen unter dem Aspekt der lebenspraktischen Umsetzung (Realbezug) und der Anbahnung einer Berufswahlreife erfolgen. Eine Förderung dieser kommunikativen Kompetenz kann durch Selbst- und Fremdreflexion, Rollenspiele, Verbalisieren von Wünschen und Gefühlen usw. erfolgen.

Die exemplarische Erstellung verschiedener Textarten (zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bestellung) soll zu möglichst eigenständigem Einsatz durch die Schülerinnen und Schüler überleiten.

Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.

In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.

Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch sind entsprechend ihrer individuellen Deutschkenntnisse zu fördern.

Blindenschriftsysteme Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Strichaufzählung
    Basis- und Vollschrift lesen und schreiben können;
  • Strichaufzählung
    Kurzschrift lesen und aufbauend auf den Stand der Vorkenntnisse schreiben können;
  • Strichaufzählung
    die erlernten Regeln anwenden;
  • Strichaufzählung
    je nach individuellen Voraussetzungen, Leistungsstand oder Kenntnissen, Texte im langsamen Sprechtempo mitschreiben können.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    System der deutschen Basis-,Voll- und Kurzschrift.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in den Blindenschriftsystemen ist schülerzentriert zu gestalten und hat unterschiedliche Formen des Lernens zu berücksichtigen. Dabei soll an Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft werden. Wiederholung und Übung sind in besonderem Maß vorzusehen und in vielfältiger Form anzubieten, nach Maßgabe der Möglichkeiten auch durch die Benützung computerunterstützter Lernprogramme. Es ist darauf zu achten, dass Blindenschriftsysteme im Sinne eines Unterrichtsprinzips fächerübergreifend anzubieten sind.

Informationstechnische Grundbildung und Textverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen die für den Zugang zum Computer notwendigen sehbehindertenspezifischen Hilfsmittel in ihren Grund- und ausgewählten Erweiterungsfunktionen bedienen und effizient als Arbeitsmittel einsetzen können. Im Besonderen soll der Unterricht zur normgerechten Gestaltung von Schriftstücken mit dem Computer (Schreibmaschine) hinführen, wobei Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes unter Heranziehung von Inhalten des Deutschunterrichts angewendet werden. Ausgehend von den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler soll eine möglichst effiziente Handhabung der Tastatur angestrebt werden.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse aus dem Bereich der Informationstechnologie;
  • Strichaufzählung
    Grundverständnis zur Anwendung eines Textverarbeitungsprogrammes;
  • Strichaufzählung
    Standardfunktionen eines gängigen Textverarbeitungsprogrammes.

Didaktische Grundsätze:

Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.

In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.

Mathematik

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Mathematik“ im Abschnitt 7.1.A.

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre“ im Abschnitt 7.1.A.

Musisch-kreatives Gestalten

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Musisch-kreatives Gestalten“ im Abschnitt 7.1.A.

Ernährung und Haushalt

Hinsichtlich des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Ernährung und Haushalt“ im Abschnitt 7.1.A.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Praktisches und lebensnahes Arbeiten soll den Großteil des Bildungsbereiches bestimmen. Dem Kennenlernen und Einsatz blindenspezifischer Haushaltsgeräte kommt besondere Bedeutung zu. Grundlagen einer gesunden Ernährung unter Berücksichtigung der „Ernährungstrends“ (Bio-, Gen-, und Vollwertkost) sollen vermittelt werden.

Bewegung und Sport

Hinsichtlich der Bildung- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Abschnitt 7.1.A.

B. ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE/FACHBEREICHE

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe siehe „Berufspraktischer Bereich“ im Abschnitt 7.1.B.

B.1. Technischer Bereich

Werkstätte und Fachkunde Lehrstoff:

Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten

Holz

  • Strichaufzählung
    Merkmale und Holzeigenschaften, Verwendung verschiedener Hölzer, Holzwerkstoffe und deren Verarbeitung;
  • Strichaufzählung
    Fachgerechter Umgang mit Werkzeugen und Maschinen zur Holzbearbeitung;
  • Strichaufzählung
    Holzverbindungstechniken;
  • Strichaufzählung
    Arten der Oberflächenbehandlung;
  • Strichaufzählung
    Lesen und Skizzieren einfacher Werkzeichnungen soweit es das Sehvermögen zulässt;
  • Strichaufzählung
    spezielle Holzverarbeitung für
  • Strichaufzählung
    Korb- und Möbelflechten;
  • Strichaufzählung
    Bürsten und Pinsel machen.

Metall

  • Strichaufzählung
    Eigenschaften und Verwendung von handelsüblichen Metallen;
  • Strichaufzählung
    Verbindungs- und Verformungstechniken;
  • Strichaufzählung
    Oberflächenbehandlungen, insbesondere Korrosionsschutz;
  • Strichaufzählung
    Lesen und Anfertigen einfacher Werkskizzen soweit es das Sehvermögen zulässt.

Textil

  • Strichaufzählung
    Herkunft, Merkmale und Pflegeeigenschaften der wichtigsten pflanzlichen und tierischen Textilfasern;
  • Strichaufzählung
    vom Faden zur Fläche – experimentelles Weben, Nähen usw.;
  • Strichaufzählung
    Übung im Umgang mit Werkzeugen und Geräten zur Textilbearbeitung;
  • Strichaufzählung
    Herstellen von textilen Arbeiten nach eigenen Entwürfen.

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie an den wirtschaftlichen Voraussetzungen in der Region orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.

Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben. Der Lehrerin und dem Lehrer ist es überlassen, aus den angeführten Inhalten eine Auswahl zu treffen bzw. bei Anwendung schulautonomer Lehrplanbestimmungen andere Inhalte bezüglich Materialien und Techniken zu ergänzen.

B.2. Wirtschaftlicher Bereich

Praktische Übungen und Fachkunde Lehrstoff:

Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten:

Büro

  • Strichaufzählung
    Blindenspezifische Bürogeräte und Hilfswerkzeuge, Funktion und Anwendung;
  • Strichaufzählung
    Telefontraining, moderne Kommunikationstechniken;
  • Strichaufzählung
    Persönliche Büroordnung, Ordnungssysteme;
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit Formularen und Vordrucken.

Didaktische Grundsätze:

Der Schwerpunkt liegt beim praktischen Handeln, die notwendigen fachkundlichen Informationen fließen parallel dazu ein. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an den Schülerinnen und Schülern, ihrem Entwicklungsstand, ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.

B.3. Dienstleistungen/Tourismus

Lehrstoff:

Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten:

  • Strichaufzählung
    Umgang mit Geräten und Arbeitsmitteln;
  • Strichaufzählung
    Grundregeln im Umgang mit Menschen;
  • Strichaufzählung
    Berufshygiene;
  • Strichaufzählung
    Küchendienste;
  • Strichaufzählung
    Lebensmittelkunde;
  • Strichaufzählung
    kreatives Gestalten.

Didaktische Grundsätze:

Die Gewichtung und Auswahl von Schwerpunkten im Lehrstoff und verschiedene Formen der Differenzierung nehmen auf die berufliche Interessenslage der Schülerinnen und Schüler und deren individuellen Fähigkeiten Bedacht.

Teamfähigkeit, Kreativität, selbständiges Denken und andere Schlüsselqualifikationen können durch Formen offenen Unterrichts gefördert werden. Projektartige Arbeitsweisen unterstützen einen schülerzentrierten, fachübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Übungen zu persönlichen Lern- und Entspannungstechniken können jederzeit bedarfsorientiert eingesetzt werden.

Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen fördern die Praxisnähe. Für die Bewältigung der Situationen an außerschulischen Lernorten ist eine gründliche Vorbereitung und reflektierende Analyse unerlässlich.

C. VERBINDLICHE ÜBUNG Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in Alltagssituationen verständigen können. Durch die Fähigkeit zur Kommunikation in der Fremdsprache wird ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der Akzeptanz für andere Kulturen geleistet.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Förderung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit für die Bewältigung von Alltagssituationen;
  • Strichaufzählung
    Festigung und Erweiterung des Wortschatzes;
  • Strichaufzählung
    Gehörtes sinnerfassend verstehen;
  • Strichaufzählung
    Üben und Festigen einer korrekten Aussprache;
  • Strichaufzählung
    Wecken der Bereitschaft zum lauten Lesen;
  • Strichaufzählung
    Verfassen von Texten unter Berücksichtigung des individuellen Leistungsstandes.

Didaktische Grundsätze:

Im Englischunterricht ist die Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache zu vertiefen. Dabei soll dem mündlichen Sprachgebrauch besondere Bedeutung beigemessen werden. Um eventuell vorhandene Sprachhemmungen abzubauen, sind Sprechsituationen aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszuwählen. Der schriftliche Ausdruck soll lediglich eine untergeordnete Rolle spielen und im individuellen Ausmaß zum Einsatz kommen. Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung und Vertiefung ist zu achten.

D. FREIGEGENSTÄNDE Lebende Fremdsprache

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt 7.1.C.

Darauf aufbauend sollen die Schülerinnen und Schüler vertiefend und weiter führende Kenntnisse und Fertigkeiten erarbeiten und üben.

Angewandte Informatik

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze sind die entsprechenden Bestimmungen für den Freigegenstand „Angewandte Informatik“des Lehrplans der Polytechnischen Schule (Anlage 1 der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Polytechnischen Schule, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 236 aus 1997,, in der jeweils geltenden Fassung), unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen anzuwenden.

Muttersprachlicher Unterricht

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze sind die entsprechenden Bestimmungen des Lehrplans der Mittelschule (Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen, Artikel eins, des NMS-Umsetzungspakets, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,, in der jeweils geltenden Fassung) mit nach der Behinderung erforderlichen Anpassungen anzuwenden.

E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für sehbehinderte Menschen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen möglichst viele spezielle Hilfsmittel kennen lernen, die für sie adäquaten auswählen können und deren Handhabung erlernen.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Kennenlernen der sehbehindertenspezifischen Hilfsmittel;
  • Strichaufzählung
    individuelle Auswahl der Hilfsmittel und deren Anwendung im Alltag.

Didaktische Grundsätze:

Inhalte und Methoden des Unterrichtes orientieren sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler.

Lebenspraktische Fertigkeiten Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch den Unterricht in Lebenspraktischen Fertigkeiten sollen sehbehinderte Schülerinnen und Schüler befähigt werden, ihren Alltag möglichst selbstständig zu organisieren. Dabei sind unter anderem Fertigkeiten und Methoden hilfreich, die für sehbehinderte Menschen entwickelt wurden (blindenspezifische Methoden).

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Essensfertigkeiten, Kochen;
  • Strichaufzählung
    Organisation des Arbeitsplatzes und Haushaltsführung;
  • Strichaufzählung
    persönliche Selbstversorgung;
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsfertigkeiten;
  • Strichaufzählung
    Schwarzschrift, Unterschrift.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Lebenspraktischen Fertigkeiten muss den realen Bedürfnissen und Gegebenheiten der Schülerinnen und Schüler gerecht werden. Ziel ist eine optimale Förderung unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungsstandes.

Orientierung und Mobilität Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch den Orientierungs- und Mobilitätsunterricht sollen sehbehinderte Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich in einer Welt, die für Sehende gestaltet ist, zurechtzufinden und eine altersentsprechende, der Situation angepasste Orientierung und Mobilität erreichen. Das Ausmaß der angestrebten Selbstständigkeit hängt von den Vorerfahrungen, den Fähigkeiten und Bedürfnissen, von den örtlichen Rahmenbedingungen, der Motivation jeder einzelnen Schülerin bzw. jedes einzelnen Schülers ab.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Orientierung in Gebäuden und im Freien;
  • Strichaufzählung
    Suchtechniken, Körperschutztechniken;
  • Strichaufzählung
    sehende Begleitung;
  • Strichaufzählung
    Langstocktechniken;
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung von Umweltmustern;
  • Strichaufzählung
    Umgang und Einsatz von taktilen, akustischen, optischen und elektronischen Medien.

Didaktische Grundsätze:

Orientierung und Mobilität ist unter Berücksichtigung einer ganzheitlichen Bildung auch Unterrichtsprinzip und daher fächerübergreifend. Der Unterricht ist so zu organisieren, dass die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler und ein Eingehen auf ihre speziellen Bedürfnisse (zB Ort, Entwicklungsstand) optimal gewährleistet werden.

Musikalisch-rhythmische Bildung

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes sind die entsprechenden Bestimmungen des Lehrplans der Mittelschule (Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen, Artikel eins, des NMS-Umsetzungspakets, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,, in der jeweils geltenden Fassung) mit nach der Behinderung erforderlichen Anpassungen anzuwenden.

Didaktische Grundsätze:

Durch den Besuch dieser unverbindlichen Übung sollen besondere Begabungen und Interessen (zB Chorgesang, Instrumentalmusik, Spielmusik) im musischen Bereich gefördert werden.

Bewegung und Sport

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Abschnitt 7.1.A.

Interessen- und Begabungsförderung

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung“ im Abschnitt 7.1.E.

F. FÖRDERUNTERRICHT

Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin oder den Lehrer sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben. Der Förderunterricht kann in einem Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden.

7.4. SONDERERZIEHUNGSSCHULE

Siehe Abschnitt 7.1.

7.5. DEUTSCHFÖRDERKLASSE

Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie römisch XVIII. Abschnitt der Anlage des Lehrplans der Polytechnischen Schule (Anlage der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Polytechnischen Schule, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 236 aus 1997,, in der jeweils geltenden Fassung) mit nach der Behinderung erforderlichen Anpassungen

Weitere Pflichtgegenstände, verbindliche Übungen, Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die weiteren Pflichtgegenstände, alternativen Pflichtgegenstände, verbindlichen Übungen, Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der Lehrplan gemäß Abschnitte 7.1. bis 7.4. unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers anzuwenden.