Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Fassung vom 31.08.2020

§ 0

Beachte für folgende Bestimmung

gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 4 Abs. 1);
gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. I § 4 Abs. 11)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
StF: BGBl. Nr. 661/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 512 aus 1993,, insbesondere dessen Paragraphen 6,, 62 und 76, sowie des Paragraph 7, Absatz eins, des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 518 aus 1993,, wird - hinsichtlich der Einstufungen in die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler - verordnet:

Art. 1 § 1

Beachte für folgende Bestimmung

zu Z 1 bis 5:
jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. I § 4 Abs. 11 Z 2)
31.8.2016 (1. Jahrgang)
31.8.2017 (2. Jahrgang)
31.8.2018 (3. Jahrgang)
31.8.2019 (4. Jahrgang)
31.8.2020 (5. Jahrgang)

Text

Artikel I

Paragraph eins,

Für die nachstehend genannten mittleren und höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne erlassen:

Anmerkung, Ziffer eins, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2015,)
  1. Ziffer 2
    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (Anlage 2)
  2. Ziffer 3
    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe - Ausbildungszweig Kultur- und Kongreßmanagement (Anlage 3)
  3. Ziffer 4
    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe - Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft (Anlage 4)
  4. Ziffer 5
    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe - Aufbaulehrgang (Anlage 5)
Anmerkung, Ziffer 6, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2015,)

Art. 1 § 2

Beachte für folgende Bestimmung

gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. I § 4 Abs. 11 Z 4)

Text

Paragraph 2,

Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese von der Schulbehörde erster Instanz zu erlassen.

Art. 1 § 3

Beachte für folgende Bestimmung

gestaffeltes Inkrafttretedatum (vgl. Art. I § 4);
gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. I § 4 Abs. 11 Z 4)

Text

Paragraph 3,

Die Unterrichtsgegenstände des in der Anlage enthaltenen Lehrplanes, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes erfaßt sind, werden in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafel des Lehrplanes angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des oben angeführten Bundesgesetzes erfaßt sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.

Art. 1 § 4

Beachte für folgende Bestimmung

gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 4 Abs. 1);
gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. I § 4 Abs. 11)

Text

Paragraph 4,
  1. Absatz einsDiese Verordnung (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) tritt wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Für die 1. Klasse und den römisch eins. Jahrgang mit 1.September 1993,
    2. Ziffer 2
      für die 2. Klasse und den römisch II. Jahrgang mit 1. September 1994,
    3. Ziffer 3
      für die 3. Klasse und den römisch III. Jahrgang mit 1.September 1995,
    4. Ziffer 4
      für den römisch IV. Jahrgang mit 1. September 1996 und
    5. Ziffer 5
      für den römisch fünf. Jahrgang mit 1. September 1997.
  2. Absatz 2Paragraph eins, sowie die Anlagen 1 bis 6 dieser Verordnung jeweils in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 534 aus 1996, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Paragraph eins, sowie die Anlagen 1, 2 und 6 mit 1. September 1996,
    2. Ziffer 2
      Anlage 4 hinsichtlich des römisch eins. und römisch II. Jahrganges mit 1. September 1996, hinsichtlich der weiteren Jahrgänge mit 1. September 1997 jahrgangsweise aufsteigend,
    3. Ziffer 3
      die Anlagen 3 und 5 mit 1. September 1996 jahrgangsweise aufsteigend.
  3. Absatz 3Paragraph eins, sowie die Anlagen 1 bis 6 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 372 aus 1999, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Paragraph 4, Absatz 2, dieser Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft,
    2. Ziffer 2
      Paragraph eins,, die Anlagen 1 bis 5 treten hinsichtlich der Änderungen in den Schulautonomen Lehrplanbestimmungen, der Änderungen in den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und hinsichtlich des Betriebsorganisatorischen Seminars und die Anlagen 1, 2 und 4 treten hinsichtlich des Pflichtgegenstandes „Textverarbeitung und Publishing“ mit 1. September 1999 in Kraft,
    3. Ziffer 3
      die Anlagen 2 und 5 treten hinsichtlich des Ausbildungsschwerpunktes „Medieninformatik“ mit 1. September 1999 jahrgangsweise aufsteigend in Kraft,
    4. Ziffer 4
      Anlage 6 tritt mit 1. September 1999 semesterweise aufsteigend in Kraft.
  4. Absatz 4Paragraph 2, sowie die Anlagen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003, treten mit 1. September 2003 in Kraft.
  5. Absatz 5Die Anlagen 1, 2 und 5 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. römisch II Nr. 316/ 2003 treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Für die 1. Klasse und den römisch eins. Jahrgang mit 1. September 2003,
    2. Ziffer 2
      für die 2. Klasse und den römisch II. Jahrgang mit 1. September 2004,
    3. Ziffer 3
      für die 3. Klasse und den römisch III. Jahrgang mit 1. September 2005,
    4. Ziffer 4
      für den römisch IV. Jahrgang mit 1. September 2006,
    5. Ziffer 5
      für den römisch fünf. Jahrgang mit 1. September 2007.
  6. Absatz 6Die Anlage 3 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2006, tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich des römisch eins. Jahrganges mit 1. September 2006 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jahrgangsweise aufsteigend in Kraft.
  7. Absatz 7Die nachstehend genannten Bestimmungen bzw. Änderungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 198 aus 2006, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      die Anlagen 1, 2, 4 und 5 treten mit 1. September 2006 in Kraft;
    2. Ziffer 2
      die Änderungen der gemäß Artikel römisch eins Paragraph 4, Absatz 5, auslaufend außer Kraft tretenden Anlage 2 treten mit 1. September 2006 in Kraft;
    3. Ziffer 3
      die Änderungen der gemäß Artikel römisch eins Paragraph 4, Absatz 6, auslaufend außer Kraft tretenden Anlage 3 treten mit 1. September 2006 in Kraft.
  8. Absatz 8Die Anlage 4 (Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft) dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 215 aus 2008, tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich des römisch eins. Jahrganges mit 1. September 2008 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre aufsteigend in Kraft.
  9. Absatz 9Die Anlagen 1 und 2 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 316 aus 2009, treten mit 1. September 2009 in Kraft.
  10. Absatz 10Die Anlage 3 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2011, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  11. Absatz 11Diese Verordnung sowie die Anlagen treten wie folgt außer Kraft:
    1. Ziffer eins
      Artikel römisch eins Paragraph eins, Ziffer eins und Anlage 1 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit Ablauf des 31. August 2016 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Ablauf des 31. August der Folgejahre klassenweise auslaufend außer Kraft.
    2. Ziffer 2
      Artikel römisch eins Paragraph eins, Ziffer 2 bis 5 und die Anlagen 2 bis 5 treten hinsichtlich der römisch eins. Jahrgänge mit Ablauf des 31. August 2016 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Ablauf des 31. August der Folgejahre jahrgangsweise auslaufend außer Kraft.
    3. Ziffer 3
      Artikel römisch eins Paragraph eins, Ziffer 6 und Anlage 6 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt außer Kraft.
    4. Ziffer 4
      Artikel römisch eins Paragraph 2 und 3 sowie Artikel römisch II treten hinsichtlich der 1. bis 4. Semester mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich der 1. Klasse und Jahrgänge mit Ablauf des 31. August 2016 und hinsichtlich der weiteren Klassen und Jahrgänge jeweils mit Ablauf des 31. August der Folgejahre klassen- bzw. jahrgangsweise auslaufend außer Kraft.

Art. 1 § 5

Beachte für folgende Bestimmung

gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. I § 4 Abs. 1);
gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. I § 4 Abs. 11)

Text

Paragraph 5,

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht über die Lehrpläne für die Fachschule für wirtschaftliche Berufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Bundesgesetzblatt Nr. 154 aus 1963,, in der Fassung der Verordnungen Bundesgesetzblatt Nr. 56 aus 1966,, 244/1966, 177/1969, 345/1972, 359/1979, 518/1982 und 485/1989, tritt hinsichtlich der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe wie folgt außer Kraft:

  1. Ziffer eins
    Für die 1. Klasse und den römisch eins. Jahrgang mit 31. August 1993,
  2. Ziffer 2
    für die 2. Klasse und den römisch II. Jahrgang mit 31. August 1994,
  3. Ziffer 3
    für die 3. Klasse und den römisch III. Jahrgang mit 31. August 1995,
  4. Ziffer 4
    für den römisch IV. Jahrgang mit 31. August 1996 und
  5. Ziffer 5
    für den römisch fünf. Jahrgang mit 31. August 1997.

Art. 2

Beachte für folgende Bestimmung

gestaffeltes Inkrafttretedatum (vgl. Art. I § 4);
gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. I § 4 Abs. 11 Z 4)

Text

Artikel II

Bekanntmachung

Die in der Anlage unter Abschnitt römisch fünf wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, bekanntgemacht.

Anl. 2

Beachte für folgende Bestimmung

jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. I § 4 Abs. 11 Z 2)
31.8.2016 (1. Jahrgang)
31.8.2017 (2. Jahrgang)
31.8.2018 (3. Jahrgang)
31.8.2019 (4. Jahrgang)
31.8.2020 (5. Jahrgang)

Text

Anlage 2

HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

römisch eins. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

 

Lehrver-pflich-tungs-gruppe

Jahrgang

 

römisch eins.

römisch II.

römisch III.

römisch IV.

römisch fünf.

Summe

A.1. Stammbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Religion

2

2

2

2

2

10

(römisch III)

 

2. Sprache und Kommunikation:

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Deutsch

3

2

2

2

3

12

(römisch eins)

2.2

Kommunikation und Präsentation 2)

2

2

III

2.3

Fremdsprachen:

 

 

 

 

 

 

 

2.3.1

Englisch

3

3

3

3

3

15

(römisch eins)

2.3.2

Zweite lebende Fremdsprache 3)

3

3

3

2

3

14

(römisch eins)

 

3. Humanwissenschaften:

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Geschichte und Kultur

3

2

5

III

3.2

Psychologie und Philosophie

2

2

4

III

 

4. Kunst:

 

 

 

 

 

 

 

4.1

Musikerziehung 4)

1

(1)

(1)

(1)

(2)

1+(5)

(römisch IV a)

4.2

Bildnerische Erziehung und Kreatives Gestalten 4)

3

(1)

(1)

(1)

(2)

3+(5)

IVa

 

5. Naturwissenschaften:

 

 

 

 

 

 

 

5.1

Biologie und Ökologie

3

2

5

III

5.2

Chemie

3

3

(römisch III)

5.3

Physik

2

2

(römisch III)

5.4

Mathematik und angewandte Mathematik

2

2

2

2

8

(römisch eins)

 

6. Wirtschaft, Politik und Recht:

 

 

 

 

 

 

 

6.1

Wirtschaftsgeographie

3

2

5

III

6.2

Betriebs- und Volkswirtschaft

3

2

2

2

9

II

6.3

Politische Bildung und Recht

2

2

4

III

6.4

Rechnungswesen und Controlling 5)

3

2

2

2

3

12

I

 

7. Informationsmanagement:

 

 

 

 

 

 

 

7.1

Informations und Officemanagement 6)

2

2

4

III

7.2

Angewandte Informatik

2

2

2

6

I

 

8. Ernährung, Gastronomie und Hotellerie:

 

 

 

 

 

 

 

8.1

Ernährung

2

2

4

III

8.2

Küche und Service

3

4

3

4

1

IV

8.3

Betriebsorganisation

2

2

II

 

9. Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

1

(römisch IV a)

Wochenstundenzahl Stammbereich

33

32

33

33

28

159

 

Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches gemäß Abschnitt A.2.

2

3

3

4

4

16

 

Gesamtwochenstundenzahl

35

35

36

37

32

175

 

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich 7)

 

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

 

1. Ausbildungsschwerpunkte: 8)

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Ausbildungsschwerpunkte mit vorgegebenen Inhalten:

 

 

 

 

 

 

 

 

Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

 

 

 

 

 

 

I

 

Medieninformatik

 

 

 

 

 

 

I

 

Kulturtouristik

 

 

 

 

 

 

III

1.2

Ausbildungsschwerpunkte ohne vorgegebene Inhalte: 9)

 

 

 

 

 

 

 

 

Fremdsprachenschwerpunkt

 

 

 

 

 

 

I

 

IT-Schwerpunkt

 

 

 

 

 

 

I

 

Fachtheoretischer Schwerpunkt

 

 

 

 

 

 

III

 

Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt

 

 

 

 

 

 

IVa

Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte

8–16

 

 

2. Seminare: 9)

 

 

 

 

 

 

 

 

Fremdsprachenseminar

 

 

 

 

 

 

I

 

Betriebsorganisatorisches Seminar

 

 

 

 

 

 

I

 

T-Seminar

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemein bildendes Seminar

 

 

 

 

 

 

III

 

Naturwissenschaftliches Seminar

 

 

 

 

 

 

III

 

Künstlerisch-kreatives Seminar

 

 

 

 

 

 

IVa

 

Persönlichkeitsbildendes Seminar

 

 

 

 

 

 

III

 

Fachtheoretisches Seminar

 

 

 

 

 

 

III

 

Praxisseminar

 

 

 

 

 

 

IV

Wochenstundenzahl Seminare

0–8

 

Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich

2

3

3

4

4

16

 

B. Pflichtpraktikum

 

Zwölf Wochen zwischen dem römisch III. und römisch IV. Jahrgang.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 7)

D. Fakultatives Praktikum

Vier Wochen zwischen dem römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang.

E. Förderunterricht 7)

1) Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom abgeändert werden.

2) Mit elektronischer Datenverarbeitung.

3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4) Alternativer Pflichtgegenstand im römisch II. bis römisch fünf. Jahrgang.

5) Mit Computerunterstützung.

6) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

7) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).

8) Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest acht Wochenstunden zu führen.

9) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunkts ohne vorgegebene Inhalte bzw. des Seminars anzuführen.

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der Paragraphen 65 und 76 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung – auch im Sozial- und Gesundheitsbereich –, Tourismus und Ernährung befähigen.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, hat eine Heranführung zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen zu erfolgen.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen demokratisches Denken entwickeln und auf ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch III a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch III b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. Ziffer 2
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu acht Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen.
  4. Ziffer 4
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  5. Ziffer 5
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch III c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

römisch III d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so ist eine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen. Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch III e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterrricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen, wobei nach Möglichkeit neue Technologien zu berücksichtigen sind. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Die Lehrenden sollen daher die Methode ihres Unterrichts so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.

Die Blockung von Wochenstunden im Erweiterungsbereich (siehe Abschnitt römisch III) ermöglicht eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Die projektorientierte Arbeit in der Übungsfirma stellt eine Methode zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.

Besonders in den schulautonomen Pflichtgegenständen sollen die jungen Menschen durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Nachschlagewerke und die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen können.

Lehrstoff:

Literatur und Kultur:

Literarische Gattungen und Begriffe.

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Inhaltsangabe. Charakteristik. Kritik.

Medien und Wirtschaft:

Arten und Funktionen von Medien. Medienkritik. Analyse des Medienkonsums.

Sprache der Medien. Informationsaufbereitung in und mit Medien.

Textsorten der Wirtschaft (Freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).

Journalistische Textsorten (Bericht, Kommentar, Glosse, Leserbrief ua.).

Interpretieren von Texten und statistischen Daten.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder Sätze ua.).

Strukturen der Gegenwartssprache. Sprachschichten. Sprachwandel. Stil (textsortenadäquat).

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren. Argumentieren. Dokumentieren. Erörtern. Appellieren. Kommentieren. Diskutieren. Debattieren. Adressatenorientierte Sprachverwendung (Register).

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Zwei dreistündige Schularbeiten.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    eine Rede aufbauen und planen können;
  • Strichaufzählung
    eine Präsentation vorbereiten und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Sprechkompetenz in verschiedenen Bereichen des wirtschaftlichen und privaten Lebens haben;
  • Strichaufzählung
    Sprache als Werkzeug im Berufsleben einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    durch positives Feed-back erfahren, wie Motivation gefördert werden kann;
  • Strichaufzählung
    auf Grund einer permanenten Trainingssituation die Verständigungs- und Ausdrucksfähigkeit optimieren;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, in Gruppen zu arbeiten.

Lehrstoff:

Kommunikation:

Grundlagen. Verbale und nonverbale Kommunikation. Körpersprache.

Gesprächsformen (Bewerbung, Konflikt, Vorstellung, Telefonat ua.).

Gesprächsführung. Moderation. Kommunikation in Gruppen.

Argumentation. Fragetechnik. Aktives Zuhören. Feed-back.

Rhetorik:

Sprech- und Redetechnik. Artikulation in der Standardsprache.

Planung und Aufbau einer Rede. Rhetorische Mittel.

Redeangst und -hemmung. Umgang mit Lampenfieber.

Präsentation:

Der Mensch im Mittelpunkt der Präsentation (Präsentator/in und Publikum; psychologische Aspekte).

Arten der Präsentation.

Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation.

Medieneinsatz (OH, Flipchart, Pinwand, Computer ua.).

Kreative Arbeitstechniken (Brainstorming, Mind-Mapping, 6-3-5 ua.).

2.3 FREMDSPRACHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    das Erlernen von Fremdsprachen als persönliche Bereicherung und Möglichkeit zum Verständnis anderer Denksysteme erfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene und tolerante Lebenseinstellung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die zu erlernenden Fremdsprachen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen als Systeme erkennen, allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes und abstrahierendes Denken entwickeln und interdisziplinäre Synergieeffekte produktiv nutzen;
  • Strichaufzählung
    Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
  • Strichaufzählung
    über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach-, Sach- und Problemlösungskompetenz verfügen, die es ermöglicht, Routinesituationen und Standardgeschäftsfälle praxisgerecht abzuwickeln;
  • Strichaufzählung
    authentische Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich, die sie in der Zielsprache hören oder lesen, verstehen, verarbeiten und verwenden können und dabei die für eine Situation oder Problemstellung jeweils wesentlichen Aspekte in ihrer Relevanz erkennen und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    aktiv und passiv Register differenzieren, das einer Textsorte oder Kommunikationsform adäquate Register wählen und spontan, flexibel und stilsicher interagieren;
  • Strichaufzählung
    situationsabhängig verschiedene Sprachen und Register nebeneinander einsetzen und Inhalte adäquat zwischen Sprachen transferieren können;
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme aller zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationstechnologien selbst recherchierte Sachverhalte situationsadäquat präsentieren und Inhalte gegebenenfalls kontrastiv darstellen können;
  • Strichaufzählung
    im Sinne einer individuellen Bildungsplanung externe fremdsprachliche Qualifikationen kennen und deren Wert für die persönliche und berufliche Entwicklung einschätzen können.

2.3.1 Englisch

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    zumindest das Niveau des Independent Users B2 gemäß den in den Richtlinien des Europarats (European Framework of Reference – gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreichen, wobei in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Proficient Users C1 angestrebt werden soll 1).

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

  • Strichaufzählung
    die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; verstehen im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen;
  • Strichaufzählung
    sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
  • Strichaufzählung
    sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

2.3.2 Zweite lebende Fremdsprache

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    zumindest das Niveau des Independent Users B1 erreichen, wobei in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Independent Users B2 angestrebt werden soll 1).

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
  • Strichaufzählung
    die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Lehrstoff:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Medien, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation, Gesundheit, Hygiene und Ernährung.

Kultur und Gesellschaft:

Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Friedenserziehung, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen).

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung, Handel und Produktion.

Büro- und Informationsmanagement. Informationstechnologie.

Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.

Arbeit und Arbeitsmarkt.

Die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte schließt die kontinuierliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen ein.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

_____________________________________________________________________

1) Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6.

3. HUMANWISSENSCHAFTEN

3.1 GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung befähigt sein;
  • Strichaufzählung
    mit projektorientiertem Arbeiten vertraut sein.

Lehrstoff:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA.

Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),

Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt.

Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Russische Revolution. Neuordnung Europas.

Die Erste Republik Österreich.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Ursachen und Grundlagen, Politik, Verfolgung, Widerstand); Antisemitismus, Faschismus in Österreich. Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Nationalsozialismus. Holocaust. Zweiter Weltkrieg.

Aussereuropäische Entwicklungen.

Gesellschaft, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde, Bewegung der Blockfreien).

Einigung Europas.

Nord-Süd-Konflikt und Dekolonisation.

Rassismus, Genozide.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; soziale Konflikte, Alternativbewegungen, Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik).

Aktuelle Entwicklungsprozesse:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch und Demokratisierung der sozialistischen Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme. Terrorismus. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

3.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
  • Strichaufzählung
    psychologische und pädagogische Fachliteratur verwenden können;
  • Strichaufzählung
    sich mit der eigenen Persönlichkeit und jener der Mitmenschen auseinander setzen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
  • Strichaufzählung
    im Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen;
  • Strichaufzählung
    eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewusste, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen;
  • Strichaufzählung
    sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinander setzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewusstes Handeln erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kenntnisse in beruflichen und persönlichen Lebenssituationen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und kritisch denken;
  • Strichaufzählung
    die geistige Leistung Andersdenkender achten.

Lehrstoff:

Psychologie und Pädagogik:

Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen.

Psychische Kräfte (Motivation und Emotion).

Kognitive Funktionen:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung.

Theorien und Techniken des Lernens.

Entwicklungspsychologie:

Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.

Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden).

Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).

Aggressionsforschung.

Suchtprävention.

Betriebs- und Arbeitspsychologie.

Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.

Sexualpsychologie (Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen).

Persönlichkeitspsychologie:

Tiefenpsychologische Hauptströmungen.

Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.

Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.

Sozialpsychologie:

Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch).

Gruppe, massenpsychologische Phänomene.

Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.

Philosophie:

Mensch und Erkenntnis:

Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie; Sprachphilosophie; Logik.

Mensch und Werte:

Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.

Mensch und Natur:

Ökologische Denkmuster (Natur – Technik – Gesellschaft).

Mensch und Gesellschaft:

Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe; Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze); Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.

Mensch und Transzendenz:

Metaphysik.

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

Kritische Lebensereignisse.

4. KUNST

4.1 MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich sprachlich, stimmlich und gestisch in entsprechender Qualität präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    sich einzeln und/oder gemeinsam qualifiziert musikalisch äußern können;
  • Strichaufzählung
    bewusst, konzentriert und differenziert hören können;
  • Strichaufzählung
    individuelle musikalische Anlagen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    sich emotional und kognitiv mit Musik auseinander setzen können;
  • Strichaufzählung
    Musik als Möglichkeit zur Bereicherung des Lebens erfahren;
  • Strichaufzählung
    Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz, Toleranz und Konzentrationsfähigkeit über die Beschäftigung mit Musik erwerben;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Erscheinungsformen von Musik in Geschichte und Gegenwart kennen;
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Wirkungen und Funktionen von Musik in einer sich ständig ändernden akustischen Umwelt kritisch reflektieren und nützen können;
  • Strichaufzählung
    audiovisuelle Informationstechnologien kennen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Musik kennen;
  • Strichaufzählung
    über den musikalischen Stellenwert Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über mögliche Qualitätskriterien von Musik und Kunst haben;
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifende Projekte durchführen können.

Lehrstoff:

Vokales Musizieren:

Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung ein- und mehrstimmig, auch in Verbindung mit Bewegung; Sprechstücke.

Stimmbildung und Sprechpflege – Bewegung, Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation, Ausdruck.

Rhythmus, Melodie, Intonation, Sprache.

Stimmliche Möglichkeiten, experimenteller und improvisatorischer Umgang mit der Stimme. Verwendung eines Mikrofons.

Instrumentales Musizieren:

Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen, Klangexperimente und Improvisation.

Harmonische Muster.

Einsatz des vorhandenen Instrumentariums zur Liedbegleitung, Bewegungsbegleitung und zur szenischen Gestaltung.

Gestalten:

Musikalisches Gestalten von Texten, Bildern, Stimmungen und Gefühlen.

Szenisches Gestalten, Collagen.

Songwriting, Erstellen eigener Texte zur Musik.

Musikkunde:

Orientierung in musikgeschichtlichen Epochen an Hand signifikanter, kulturhistorisch bedeutsamer Werke.

Werkbetrachtung und Werkinterpretation.

Gestaltungselemente der Musik wie Wiederholung, Veränderung, Gegensatz, Spannung und Lösung, Steigerung und Reduktion, Motiv, Thema, Melodie, Rhythmus, Harmonie.

Notationsformen und Tonsysteme.

Formen und Gattungen der Musik.

Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen.

Hören:

Ausgewähltes Hörrepertoire aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen.

Emotionale und kognitive Bezüge zur Musik.

Musik und Gesellschaft:

Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben.

Bedeutung der Musik für die Gesellschaft.

Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufe im Musikbetrieb.

Finanzierung und Vermarktung von Musik, Musik und Werbung, Musikindustrie und Medien, Subventionspolitik und Sponsoring, Kulturtourismus.

Wirkungen und Funktionen von Musik.

Musik im sozialen, historischen und politischen Umfeld.

Rhythmik:

Training mit rhythmischer Silbensprache, Bodypercussion und instrumentaler Percussion.

Rhythmische Pattern, Tanzrhythmen und Darstellen eigener Formen.

Bewegung:

Körperhaltung und Bewegungsabläufe; freie und selbstchoreographierte Bewegungsformen; österreichische und internationale Tänze.

Elektronische Medien und Informationstechnologie:

Nutzung des Internets für Musik.

Computergestaltete Musik, Sound und Sounddesign, Filmmusik und Videoclips.

Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.

4.2 BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich sachlich und kritisch mit der Produkt- und Umweltgestaltung der Gegenwart und Zukunft auseinander setzen können;
  • Strichaufzählung
    Kreativitätstechniken zur Ideenfindung einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Ideen gestalterisch, planerisch und organisatorisch umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    experimentell arbeiten können;
  • Strichaufzählung
    fachtypische Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Produkt- und Umweltgestaltung systematisch, materialgerecht und unter Einsatz aktueller Medien umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    für Gestaltungs- und Produktionsprozesse Qualitätskriterien festlegen und Reflexionsmethoden anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse der praktischen Arbeit oder Reproduktionen zusammenfassen, in geeigneter Form dokumentieren und für die Präsentation aufbereiten können;
  • Strichaufzählung
    an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst Freude empfinden;
  • Strichaufzählung
    das Wesen und die Aufgabe bildnerischen Schaffens verstehen;
  • Strichaufzählung
    eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen Erscheinungsformen der bildenden Kunst und Architektur haben;
  • Strichaufzählung
    exemplarische Beispiele der bildenden Kunst und Architektur aus verschiedenen Epochen kennen;
  • Strichaufzählung
    das grundlegende Fachvokabular kennen und im Rahmen der Kunstbetrachtung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung selbstständig nutzen können;
  • Strichaufzählung
    gestalterische Kompetenz besitzen und sich in unterschiedlichen Techniken und Materialien ausdrücken können;
  • Strichaufzählung
    problembezogene Aufgaben materialgerecht, zielorientiert und eigenständig lösen können;
  • Strichaufzählung
    in der künstlerischen Begabung gefördert werden und die schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    visuelle Medien als Werkzeug der Produktion und Präsentation einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifende Projekte durchführen können.

Lehrstoff:

Kreatives Gestalten:

Produktgestaltung (Gestaltungskriterien – Material, Funktion, Form, Farbe. Werkzeuge und Verfahren; Unfallverhütung. Produktanalyse, subjektive und objektive Kriterien für die Bewertung von Produkten).

Umweltgestaltung (Dekoration und räumliche Gestaltung).

Einsatz moderner Medien in der Gestaltung und Dokumentation. Kreativitätstechniken.

Experimentelle Ausdrucksmöglichkeiten.

Grafik und Malerei:

Praktische und visuelle Objekterkundung (Körperhaftigkeit und Raum, Strukturelemente, Oberflächenbeschaffenheit, Proportion, Perspektive).

Skizze, autonome Zeichnung und verschiedene druckgrafische Verfahren.

Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).

Plastisches Gestalten:

Dreidimensionale Objektgestaltung.

Räumliche Gestaltung:

Skizzen zur Raumgestaltung, perspektivische Darstellungen, Form und Funktion.

Medien:

Einsatz visueller Medien, Technik und Gestaltungsgrundlagen.

Schrift und Lay-out:

Schrift als Kommunikations- und Gestaltungselement.

Einfache Anwendungen im Bereich Lay-out und Grafik Design, Plakatgestaltung.

Reflexion:

Auseinandersetzung mit Bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen. Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Fachterminologie. Vergleichende Bildbetrachtung.

Architektur im menschlichen Siedlungsraum, Wohnen.

Entwicklung der europäischen Kunst, aktuelle internationale Strömungen. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.

Analyse von Medienprodukten. Gestaltungselemente und ihre Wirkung.

Selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung.

Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.

5. NATURWISSENSCHAFTEN

5.1 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge von der molekularen Ebene bis zur Ebene von Organsystemen herstellen können;
  • Strichaufzählung
    ökologische Kreislaufprozesse erfassen und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Natur als Vernetzung von Systemen begreifen und sich selbst als Teil davon sehen;
  • Strichaufzählung
    biologische und ökologische Themen mit Hilfe moderner technischer Mittel darstellen und verständlich machen können;
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Gesellschaft und Umwelt erfassen;
  • Strichaufzählung
    eine intakte Umwelt als Voraussetzung für die eigene Gesundheit und als Wirtschaftsfaktor erkennen;
  • Strichaufzählung
    in ökonomisch-ökologischen Fragen verantwortungsbewusst entscheiden können;
  • Strichaufzählung
    bedeutende ergonomische Zusammenhänge erkennen;
  • Strichaufzählung
    neue Technologien kritisch hinterfragen und beurteilen können.

Lehrstoff:

Allgemeine Biologie.

Cytologie:

Zelle als Einheit des Lebens. Bestandteile, Bau, Inhaltsstoffe, Zellstoffwechsel, Zellteilung. Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Zellaufbau der Organismen.

Mikrobiologie:

Grundlagen. Biotechnologie – ausgewählte Produktionsverfahren. Bakterien, Viren und Pilze. Tierische und pflanzliche Einzeller.

Zelle – Gewebe – Organe – Organsysteme – Organismus:

Gewebetypen bei Pflanzen, Tieren und Mensch.

Pflanzliche und tierische Organe und Organsysteme an exemplarischen Beispielen (Bau und Energiestoffwechsel; Fortpflanzung und Entwicklung; Empfindungs- und Steuerungssysteme).

Somatologie:

Anatomie und Physiologie des Menschen.

Sexualität, Familienplanung, Entwicklung.

Gesundheitsvorsorge (Infektionskrankheiten, Zivilisationskrankheiten, Psychosomatik, Suchtgifte, Ergonomie).

Verhaltensbiologie:

Methoden; angeborenes – erworbenes Verhalten.

Verhaltensweisen von Tier und Mensch (Sozialverhalten, Kommunikation, Sexualverhalten, Territorial- und Besitzverhalten, Rangordnung, Aggression, Brutpflege, Eltern-Kind-Verhalten).

Ökologie:

Abiotische und biotische Faktoren.

Ökosysteme, Stoffkreislauf und Energiefluss.

Einflüsse des Menschen auf Ökosysteme, regionale und globale Auswirkungen.

Umwelt- und Naturschutz.

Genetik und Gentechnik:

Cytologische Grundlagen der Vererbung. Molekulargenetik. Humangenetik.

Gentechnische Anwendungen (ausgewählte Beispiele).

Evolution:

Physikalische, chemische, biotische und kulturelle Evolution.

Evolutionsfaktoren. Evolutionstheorien. Ablauf.

Sonderstellung des Menschen.

5.2 CHEMIE

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge beschreiben können, auch mit Hilfe moderner technischer Hilfsmittel;
  • Strichaufzählung
    sich der Natur von Modellvorstellungen bewusst sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein und durch ihr Wissen Gefahren und Risiken dieser abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    bei der Nutzung und Entsorgung von Chemikalien in Beruf und Alltag gesundheitliche, ökonomische und ökologische Faktoren verantwortungsbewusst berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    ein Problem erkennen, formulieren sowie im Team lösen können.

Lehrstoff:

Chemische Methodik:

Trennverfahren und Analysenmethoden (Schadstoffe in Luft/Wasser/Boden und Lebensmitteln).

Aufstellen von Modellen (Atome – Periodensystem; Moleküle; chemische Bindungen).

Zusammenhang zwischen Struktur und Eigenschaften von Stoffen, Wechselwirkung zwischen Molekülen.

Chemische Reaktionen:

Stöchiometrische Gesetze, Energieumsatz; Reaktionsarten.

Wasser:

Wasser als Lösungsmittel (Konzentrationsangaben in der Chemie).

Aufbereitungsmethoden, Bestimmung der Wassergüte. Wasserverschmutzung; Wasseraufbereitung.

Säuren, Basen, Salze, PH-Wert, Pufferlösungen.

Komplexbildung, Sedimentation.

Luft:

Zusammensetzung. Luftverschmutzung, Schadstoffe.

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (Strukturen, Reaktionstypen. Erdöl und Erdölprodukte).

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte.

Carbonsäuren und deren Derivate.

Energieliefernde Bestandteile der Nahrungsmittel (chemische Grundstruktur):

Kohlenhydrate, Glykolyse, Fotosynthese, Fette, Fettabbau;

Energiegewinnung im Körper, Citratzyklus; Aufbau und Wirkung von Membranen; Transportvorgänge; ATP-Synthese.

Anwendungen der organischen Chemie (zB Waschmittel, Drogen und Rauschmittel, Kosmetika).

Werkstoffe:

Glas, Metalle, Papier.

Kunststoffe (Thermoplaste, Elastomere, Duroplaste).

Einsatzmöglichkeiten, Umweltproblematik.

Biochemie:

Chemische Evolution. Enzyme, Nucleinsäuren. Proteinbiosynthese.

Biotechnologie (ausgewählte Beispiele).

5.3 PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Physik verstehen;
  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in Natur und Technik mittels physikalischer Gesetze beschreiben und präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge der Physik vor allem im Bereich der Informations- und Computertechnologie und der Energieproblematik herstellen können;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, zu aktuellen Themen aus Wirtschaft, Technik und Kommunikation fundiert und kritisch aus physikalischer Sicht Stellung zu beziehen;
  • Strichaufzählung
    physikalische Themen mittels moderner technischer Mittel in Experiment und Präsentationen vorführen können.

Lehrstoff:

Massen, Teilchen und Felder:

Eigenschaften von Makroobjekten (Masse und Gravitation, Bewegung und Energie, Temperatur und Wärme, elektrische Ladung, Elektromagnetismus, Astrophysik).

Eigenschaften von Mikroobjekten (Massendefekt und Bindungsenergie, Radioaktivität, Kernprozesse, Elementarteilchenphysik).

Wellen und Strahlung:

Eigenschaften von Wellen und ihre Erscheinungen.

Schallwellen und Akustik.

Elektromagnetisches Spektrum (Wellenfelder, Strahlungen, spezielle Anwendungen).

Technische Physik:

Energie (Formen, Erzeugung, Verwendung).

Informationstechnologie (physikalische Grundlagen, ausgewählte Beispiele).

5.4 MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig logisch denken und mathematische Methoden anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sprachlich formulierte Probleme in mathematische Symbole umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Schritt-für-Schritt-Analysen durchführen können und selbstständig Lösungswege finden;
  • Strichaufzählung
    allgemeine Rechenverfahren mit algebraischen oder grafischen Ergebnissen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    mit modernen Technologien praxisbezogene Beispiele und Projekte aus dem Wirtschaftsbereich oder aus den Naturwissenschaften numerisch lösen können und mathematische Zusammenhänge grafisch visualisieren können.

Lehrstoff:

Aussagen und Mengen mit deren Verknüpfungen; Zahlenmengen und Zahlensysteme;

Rechengesetze für Grundrechenarten, für Potenzen und Wurzeln.

Funktionenlehre:

Lineare Funktionen und dazugehörige Gleichungen.

Potenz- und Wurzelfunktionen und dazugehörige Gleichungen.

Exponenzial- und Logarithmusfunktion und dazugehörige Gleichungen.

Folgen und Reihen.

Elementare Geometrie, Flächen und Körper.

Winkelfunktionen und Dreiecksauflösungen.

Differenzialrechnung.

Integralrechnung.

Statistik.

Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

Zinseszins, Renten, Schuldtilgung, Kredite, Leasing, Kurse und Rentabilität, Investitionen.

Lineare Optimierung.

Kosten- und Preistheorie.

Extremwertprobleme.

Flächen- und Volumsberechnungen (Raum- und Materialbedarf).

Untersuchung von Wachstumsprozessen in Wirtschaft und Natur.

Trendberechnungen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei einstündige Schularbeiten;

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

6. WIRTSCHAFT, POLITIK UND RECHT

6.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    geographische Informationssysteme kennen;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftsgeographische Kenntnisse anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    einige, nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erstellte Regionalisierungen und Raumtypisierungen der Erde angeben und die sich daraus ergebende Problematik erklären können;
  • Strichaufzählung
    individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewusst mitzuwirken.

Lehrstoff:

Stellung der Erde im Weltall. Physische Geographie. Orientierung auf der Erde.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Wirtschaftsregionen.

Regionalisierung der Erde:

Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.

Großregionen:

Naturpotenzial, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.

Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.

Industrieländer:

Typen, Merkmale, Probleme.

Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.

Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.

Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten und Tourismusregionen, Reiseplanung.

Österreich:

Raum und Gesellschaft:

Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotenzial; demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung, Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität; zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung.

Raumordnung:

Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:

Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor.

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Integration.

Weltwirtschaft und Weltpolitik:

Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration.

6.2 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    betriebs- und volkswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten sowie Diskussionsbeiträge und Lösungsvorschläge selbstständig erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, die Folgen betriebswirtschaftlichen Handelns zu untersuchen und hinsichtlich volkswirtschaftlicher Konsequenzen zu interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die unternehmerische Funktion im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutenden Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
  • Strichaufzählung
    den Wert der Berufsarbeit und die soziale Verantwortung der wirtschaftlich tätigen Menschen in enger Verbindung mit den Grundsätzen der modernen Menschen- und Unternehmensführung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den Einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    neue Entwicklungen in der Wirtschaft verstehen und dieses Wissen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    ein betriebswirtschaftliches Projekt initiieren und im Team durchführen, dokumentieren und präsentieren können.

Lehrstoff:

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Erfüllung des Kaufvertrages; Konsumentenschutz.

Zahlungsformen.

Projektmanagement:

Zielsetzung, Planung, Abwicklung, Dokumentation.

Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung:

Kaufmannseigenschaft; Vollmachten in der Unternehmung; Firmenbuch.

Unternehmensgründung und -auflösung. Insolvenzen.

Rechtsformen der Unternehmung:

Wahl der Rechtsform.

Unternehmenskonzentrationen und -kooperationen.

Leistungsbereiche verschiedener Unternehmungen:

Produktion (Industrielle Erzeugung, Handwerk).

Handel (Funktionen, Arten; Besonderheiten des Außenhandels- Zahlungs- und Lieferbedingungen, Risikoabsicherung).

Tourismus (Hotel- und Gastgewerbe, Reisebüro).

E-Commerce (Begriff, Chancen und Gefahren).

Marketing:

Marktforschung; Absatzpolitisches Instrumentarium.

Marketingentscheidung; Marketing im Tourismus; aktuelle Entwicklungen.

Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum:

Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Bewerbung und Einstellungsgespräch.

Kreditinstitute:

Geschäfte der Kreditinstitute.

Investition und Finanzierung:

Investitionsarten, Investitionsentscheidung.

Finanzierungsarten; Finanzplanung und Budgetierung. Businessplan.

Grundlagen der Wirtschaft:

Ökonomisches Prinzip, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren.

Marktlehre (Angebot und Nachfrage, Nutzen, Wettbewerb).

Preislehre (Preisbildung, Preisarten, Preiselastizität, Preispolitik).

Volkswirtschaftlicher Kreislauf.

Wertpapiere:

Arten. Kursbildung und Kursnotierung; Kapitalanlagestrategien; Wertpapierbörsen.

Betriebliche Organisation:

Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationsprinzipien und -entwicklung.

Unternehmensführung:

Strategische und operative Planung; Entscheidungstechniken; Führungsstile.

Personalentwicklung (Mitarbeiterauswahl und -beurteilung, Mitarbeitermotivation, Laufbahnplanung).

Qualitätssicherung.

Aktuelle Managementkonzeptionen.

Wirtschafts- und Sozialpolitik des Staates:

Konjunkturpolitik; Budgetpolitik; Beschäftigungspolitik (Arbeitslosigkeit, Arbeitsflexibilisierung, Arbeitszeitverkürzung, Arbeitsmarkt und Lohnpolitik); Währungspolitik (ÖNB und EZB); Geld- und Inflationstheorie; Zahlungsbilanz.

6.3 POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die für das Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Wege der Rechtsdurchsetzung kennen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung kennen;
  • Strichaufzählung
    andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
  • Strichaufzählung
    zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.

Lehrstoff:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Menschenrechte.

Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Konsumentenschutz.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes. Berufsausbildungsrecht.

EU-Recht.

Strafrecht:

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

6.4 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen können;
  • Strichaufzählung
    in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbstständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements praxisgerecht im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
  • Strichaufzählung
    budgetieren können;
  • Strichaufzählung
    die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die personellen und organisatorisch-technischen Voraussetzungen und den Arbeitsablauf des Rechnungswesens sowie die Funktionen des Controlling und seine Zusammenhänge mit dem Rechnungswesen kennen;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben und die Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung, Kostenrechnung, Personalverrechnung und des Controlling mit Hilfe von Standardsoftware lösen und die Ergebnisse präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten auf das Betriebsergebnis erkennen und darauf reagieren können;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der betrieblichen Realsituation anwenden können.

Lehrstoff:

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Buchführungssysteme; Buchführungsvorschriften.

System der doppelten Buchführung:

Begriffe und Merkmale; Konto; Belegwesen; Konteneröffnung, Verbuchungsprinzipien, Kontenabschluss; Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung. Bücher der doppelten Buchführung; Aufzeichnungen im Zusammenhang mit E-Commerce.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung der Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Verbuchung von Geschäftsfällen (einschließlich der Besonderheiten in Tourismusbetrieben und im E-Commerce).

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge, von Zulagen und Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung lohnabhängiger Abgaben und deren Verbuchung.

Kostenrechnung und Controlling (mit besonderer Berücksichtigung der Tourismusbetriebe):

Verfahren; unternehmerische Entscheidungen;

Betriebsergebnisrechnung.

Jahresabschluss:

Rechtsvorschriften; Bewertung; Abschlussbuchungen.

Abschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften; GmbH.

Handelsbilanz – Steuerbilanz.

Steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung; Einnahmen- und Ausgabenrechnung.

Steuerlehre:

Steuererklärungen, Verbuchung der Steuern.

Jahresabschlussanalyse und Bilanzkritik:

Aufbereitung; Kennzahlen; Interpretation.

Fachspezifische Software für Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung und Controlling.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Zwei zwei-oder dreistündige Schularbeiten.

7. INFORMATIONSMANAGEMENT

7.1. Informations- und Officemanagement

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    ein aktuelles Betriebssystem beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    das Internet und Internetdienste optimal nutzen können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Textsorten formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie:

Aufbau eines Computers.

Aktuelles Betriebssystem; aktuelle Eingabesysteme.

Standardsoftware:

Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramm.

Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief auch unter Verwendung von Datenbanken).

Textgestaltung:

Richtlinien (Normen) der Texterstellung.

Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente (zB wissenschaftliche Arbeiten).

Texteingabe und -verarbeitung unter Verwendung von Mustervorlagen inkl. Einbindung von Graphiken.

Druckgestaltung (Typographie und Lay-out).

Persönliches Informationssystem:

Büroorganisation.

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Internet:

Internet und E-Mail; formale und inhaltliche Richtlinien der elektronischen Kommunikation.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

7.2. Angewandte Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Informationen beschaffen, analysieren, aufbereiten und sichern können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse aus dem Bereich Desktop-Publishing praxisgerecht einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware aus dem Bereich der relationalen Datenbanken zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der digitalen Bildbearbeitung praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Projekte unter Nutzung gängiger Projektmanagement-Tools durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und Betrieb von Netzwerken kennen;
  • Strichaufzählung
    Online-Inhalte erstellen und warten können;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen und Komponenten des Online Content Managements beherrschen;
  • Strichaufzählung
    über Datensicherung und -sicherheit Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    über die rechtlichen Grundlagen der Informationstechnologie Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    die in der Wirtschaft und in tertiären Bildungseinrichtungen vorrangig eingesetzte Software beherrschen.

Lehrstoff:

Informationsanalyse:

Informationstheorie, Informationsrecherche und -prüfung, Analyse, Verdichtung von Informationen.

Standardsoftware:

Datenbank-, Desktop-Publishing-, Bildbearbeitungs- bzw. Grafikprogramm.

Erstellen von Druckdateien.

Bildbearbeitung:

Grundlagen der Bildbearbeitung.

Projektmanagement:

Besonderheiten beim IT-Projektmanagement; Tools.

Netzwerke:

Hard- und Softwareanforderungen. Topologien.

Arbeiten in einer Client-Server-Umgebung.

Grundlagen der Netzwerkverwaltung (zB Freigabe, Rechte).

Onlineinhalte:

Planung und Erstellung.

Online Content Management:

Benutzer – und Contentverwaltung.

Datensicherung und -sicherheit:

Maßnahmen.

Rechtliche Grundlagen:

Urheberrecht, Datenschutz, Signaturgesetz. E-Commerce.

Wirtschaft und tertiäre Bildungswege:

Aktuelle Standardsoftware.

Neue Medien und Technologien.

Auswirkungen der Informationstechnologie:

Individuum, Gesellschaft, Arbeitswelt.

Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

8. ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

8.1 ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Ernährungsgewohnheiten reflektieren, gesundheitsförderndes Verhalten entwickeln und somit Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen;
  • Strichaufzählung
    prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung ernährungsabhängiger Erkrankungen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse über die Nahrungsbestandteile und handelsübliche Lebensmittel besitzen, um sich am Markt orientieren und verantwortungsbewusst handeln zu können;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Software anwenden, die Ergebnisse interpretieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Ernährungs- und Diätformen kennen und zielgruppengemäße Speisepläne entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    sich der Nachhaltigkeit eigenen Handelns auch im Hinblick auf globale Ressourcenverteilung bewusst sein und ethische Grundsätze berücksichtigen.

Lehrstoff:

Physiologische Grundlagen der Ernährung:

Nährstoffbildung. Kreislauf der Stoffe in der Natur. Aufgaben der Nahrung. Energie- und Nährstoffbedarf.

Bestandteile der Nahrung:

Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung).

Folgen der Über- und Unterversorgung.

Verdauung und Stoffwechsel des gesunden und kranken Organismus.

Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion, Konservierung. Würzmittel.

Alkaloidhältige Getränke:

Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische Bedeutung.

Alkoholfreie Getränke:

Arten, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung.

Alkoholische Getränke:

Ernährungsphysiologische Bedeutung.

Lebensmittelqualität:

Lebensmitteltoxikologie.Alternative Produktionsformen. Neuartige Lebensmittel. Lebensmittelrecht.

Ernährung verschiedener Zielgruppen, differenziert nach Alter, spezieller Belastungssituation und Gesundheitszustand.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung.

Alternative Ernährungsformen, aktuelle Trends.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Welternährung.

8.2 KÜCHE UND SERVICE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    wertschätzend mit Gütern umgehen;
  • Strichaufzählung
    den professionellen Anforderungen an Erscheinungsbild und Umgangsformen gerecht werden und sich der Verantwortung für die Einhaltung der Betriebshygiene bewusst sein;
  • Strichaufzählung
    Kernkompetenzen wie Organisationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und Teamfähigkeit besitzen und in betrieblichen Situationen einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache in allen Bereichen beherrschen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie fachgerechten Geräteeinsatzes rationell herstellen können;
  • Strichaufzählung
    Produktionstechniken der Groß- und Restaurantküche beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Serviertechniken und -abläufe der gehobenen Gastronomie einschließlich Gästeberatung und -betreuung beherrschen;
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Fachwissen über Getränke besitzen;
  • Strichaufzählung
    Richtlinien der Arbeitssicherheit und der ergonomischen Arbeitsgestaltung umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Fachkenntnisse in konkreten Betriebssituationen anwenden können.

Lehrstoff:

Küche:

Berufskleidung und Erscheinungsbild.

Küchentechnologie:

Einrichtung und Inventar.

Küchenführung:

Warenbewirtschaftung. Grundlagen der Menüerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung. Rezepturenverwaltung und Speiseplanerstellung. Küchenfachsprache. Einsatz fachspezifischer Software.

Qualitätssicherung:

Rohware, Produktion, Endprodukt.

Rezepturen, Verarbeitungs- und Garmethoden:

Vorbereitungstechniken. Konservierungsverfahren. Grundzubereitungen und Garmethoden. Abwandlungen und Verfeinerungen. Spezialtechniken. Portionieren, Anrichten, Garnieren. Convenience-Produkte. Regionale, nationale und internationale Küche. Vollwertküche. Aktuelle Trends.

Großküchenpraxis. Restaurantküchenpraxis.

Service:

Berufskleidung und Erscheinungsbild.

Ess- und Tischkultur. Tisch- und Servierinventar.

Fachsprache.

Servicevorbereitung:

Raum- und Inventarvorbereitung. Tischoptik. Gedeckarten. Mise en place.

Serviceorganisation und -tätigkeiten:

Techniken. Serviersysteme. Servicearten. Servierabläufe.

Service von Spezialitäten.

Arbeitsablauf im Restaurant.

Abrechnungssysteme (Einsatz fachspezifischer Software).

Getränkeservice:

Zubereitung und Service alkaloidhältiger und alkoholfreier Getränke. Service alkoholischer Getränke.

Arbeiten am Tisch des Gastes:

Marinieren, Flambieren, Tranchieren, Filetieren.

Präsentation und Service von Spezialitäten.

Gästebetreuung:

Umgangsformen. Gästetypologie. Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen. Gästeberatung, Verkaufsgespräch, Beschwerdemanagement.

Verkaufsfördernde Maßnahmen.

Präsentationstechnik:

Eigenpräsentation, Produktpräsentation.

Inhaltliche Gestaltung von Menü-, Speise-, und Getränkekarten.

Mahlzeiten des Tages, aktuelle Trends.

Kaffeehausservice.

Buffetarten.

Bar:

Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe, Standardrezepturen, Service.

Getränke:

Bier:

Herstellung, Sorten, Marken, Einkauf und Lagerung, Ausschank.

Wein:

Weinbau in Österreich, Weinbaugebiete, Rebsorten, Produktion und Lagerung, Qualitätsbestimmungen, Degustation.

Versetzte Weine:

Arten, Produktionsverfahren.

Spirituosen:

Produktionsverfahren, Arten und Qualitätsmerkmale.

Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung.

Aperitifs und Digestifs.

8.3 BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    komplexe Betriebsstrukturen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben verstehen und Zusammenhänge zwischen den einzelnen Betriebsabläufen erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit der Organisation einsehen und danach handeln;
  • Strichaufzählung
    Richtlinien der Arbeitssicherheit und der ergonomischen Arbeitsgestaltung umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge mit Hilfe branchenüblicher Software bearbeiten können.

Lehrstoff:

Berufsbilder.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe:

Betriebsformen, Aufbauorganisation, Betriebsabläufe.

Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe.

Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.

Arbeitsorganisation:

Arbeitsplanung, Zeitmanagement und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.

Personalmanagement:

Personaleinsatzplanung. Mitarbeiterführung.

Veranstaltungsmanagement:

Arten, aktuelle Trends. Organisation und Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen.

Einsatz fachspezifischer Software.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Der Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.

Besonders im Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie in den Seminaren sollen die Schülerinnen und Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit anderen Schülerinnen und Schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

Siehe auch Abschnitt römisch III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

1.1 AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN INTERNATIONALE KOMMUNIKATION IN DER WIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Sprachen als Instrument zum Auf- und Ausbau persönlicher und geschäftlicher Beziehungen erfahren und wirtschaftsspezifische Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in das fremdsprachliche Handeln integrieren können;
  • Strichaufzählung
    internationale Usancen im Geschäftsleben kennen und auf Gesprächspartner sowie interkulturelle Gegebenheiten verbal und nonverbal reagieren;
  • Strichaufzählung
    Synergieeffekte im parallelen Spracherwerb nutzen und berufsspezifische sprachliche Kompetenz in beiden Fremdsprachen des Stammbereiches entwickeln;
  • Strichaufzählung
    flexibel in einem mehrsprachigen Kontext kooperieren und interagieren;
  • Strichaufzählung
    komplexe Aufgaben im praxisgerechten Zeitrahmen effizient erfüllen;
  • Strichaufzählung
    mit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität in der Öffentlichkeit auftreten können;
  • Strichaufzählung
    unter aktiver Nutzung aller zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationsmedien und -technologien berufsbezogene Fakten recherchieren, aufbereiten und schriftlich und mündlich präsentieren;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Strategien zur Erreichung eines Ziels erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    das Erlernte im Hinblick auf spezielle berufliche Situationen erweitern und differenzieren;
  • Strichaufzählung
    im Sinne einer individuellen Bildungsplanung externe Qualifikationen kennen und den Wert eines kompletten und vielfältigen Portfolios für die eigene berufliche Entwicklung einschätzen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    zumindest das Niveau des Independent Users gemäß den in den Richtlinien des Europarats festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreichen, wobei in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Proficient Users angestrebt werden soll 2).

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

  • Strichaufzählung
    sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
  • Strichaufzählung
    eine klare, vorbereitete Präsentation vortragen, dabei Gründe für oder gegen einen Standpunkt anführen sowie flüssig und spontan eine Reihe von Nachfragen aufgreifen, müssen aber möglicherweise in der zweiten Fremdsprache um Wiederholung bitten, falls zu schnell gesprochen wurde;
  • Strichaufzählung
    schriftlich oder mündlich etwas erörtern, dabei die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutern; den eigenen Standpunkt begründen und verteidigen, sowie in Englisch alternative Vorschläge beurteilen, Hypothesen aufstellen und auf Hypothesen anderer reagieren;
  • Strichaufzählung
    Ankündigungen und Mitteilungen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen, die in normaler Geschwindigkeit in Standardsprache gesprochen werden;
  • Strichaufzählung
    während eines Vortrags, einer Besprechung, einer Konferenz usw. Notizen machen und detaillierte bzw. relevante Informationen zuverlässig weitergeben, sofern das Thema Teil des Lehrstoffs ist und der Input klar und gut strukturiert ist;
  • Strichaufzählung
    längere Texte nach wesentlichen Aussagen bzw. gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen;
  • Strichaufzählung
    zum Fortgang einer Arbeit beitragen, indem sie andere auffordern mitzumachen oder zu sagen, was sie darüber denken; erklären, warum etwas ein Problem ist, nächste Schritte diskutieren und Alternativen vergleichen; die Standpunkte anderer kurz kommentieren;
  • Strichaufzählung
    klare, detaillierte Texte zu den Aufgabenstellungen des Lehrstoffs verfassen, und dabei Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen.

Lehrstoff:

Mehrsprachige interne und externe Kommunikation in Unternehmen (unter besonderer Berücksichtigung von touristischen und anderen Dienstleistungsbetrieben).

Wirtschaftliche Situationen, Konventionen und Strukturen im internationalen Vergleich.

Kommunikationsformen und -situationen:

zB Protokolle, Kurzberichte, Memos, gängige Geschäftskorrespondenz.

Inhaltsadäquate Übertragung von Texten in die jeweilige

Zielsprache.

Interpretieren von Datenmaterial.

Präsentieren, Moderieren, Argumentieren.

Simulationen der beruflichen Praxis oder authentische Situationen aus ausgewählten Bereichen (zB Empfang, Gästebetreuung, Kundenberatung und Verkauf, Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Personalmanagement).

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:

Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

____________________________________________________________________

2) Basis sind die Deskriptoren des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Kapitel 4 und 5; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6; diese wurden in Hinblick auf die Unterrichtsziele des Ausbildungsschwerpunkts ausgewählt und bearbeitet.

MEDIENINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ihre im Bereich Informationsmanagement erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern, vertiefen und aktualisieren können;
  • Strichaufzählung
    über ein solides Verständnis für Konzepte der (Medien-) Informatik und über entsprechendes Werkzeugwissen verfügen;
  • Strichaufzählung
    entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt werden soll;
  • Strichaufzählung
    die Dienste des Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Multimediaproduktionen erstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise und das Zusammenwirken aktueller client- und serverseitiger Webtechnologien verstehen und dieses Wissen bei der Lösung praxisrelevanter Probleme einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    IT-Projekte nach den Grundsätzen des Projektmanagements durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die mit der Informations- und Kommunikationstechnologie zusammenhängenden gesellschaftlichen und ökonomischen Probleme verstehen und kritisch hinterfragen können;
  • Strichaufzählung
    ihr persönliches E-Portfolio verwalten können
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse des Urbeber- und Verwertungsrechtes vermittelt bekommen fokussierend auf das Recht am eigenen Bild.

Lehrstoff:

Grundlagen der Fotografie:

Fotooptische und elektronische Grundbegriffe; Geräte und Zubehör;

Bildgestaltung; Bildausgabe; Bildkorrekturen.

Print-Publishing:

Von der Layoutierung bis zur Druckvorstufe.

Video- und Soundbearbeitung:

Geräte und Zubehör;

Grundsätze von der Prä- bis zur Postproduktion (Drehbuch und Storyboard, Videoschnitt, Compositing, Mikrofonaufnahme, Audiopostproduktion, Endfertigung und Massenproduktion).

Webdesign und -management:

Client- und serverseitige Webprogrammierung, barrierefreies, standardkonformes Webdesign;

Aktuelle Webtechnologien (Content-Managementsysteme, Redaktionssysteme, …)

Multimedia:

Animationen; interaktive Multimediaprodukte (zB E-learning-Content, Produktkatalog, interaktive Prospekte).

e-Portfolio:

Portfolio der Projekte der gesamten Schullaufbahn.

Projekt(e) mit Dokumentation.

Urheber- und Verwertungsrecht:

Recht am eigenen Bild.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:

Je zwei ein- oder mehrstündige Schularbeiten.

KULTURTOURISTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die psychologischen, soziologischen und kulturhistorischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Erlebnisse in der Freizeit unter besonderer Berücksichtigung humaner und ökologischer Aspekte auf Anbieter- und Nachfragerseite verstehen;
  • Strichaufzählung
    über Kenntnisse in verschiedenen Kunstbereichen (bildende und darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen) verfügen;
  • Strichaufzählung
    eigene Standpunkte in Bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    Verständnis für die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung aufbringen;
  • Strichaufzählung
    die Formen des Kulturangebotes, sowie Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene und deren internationale Bezüge kennen;
  • Strichaufzählung
    das System des Marketings, insbesondere die Aufgaben und Ziele des Marketings touristischer Betriebe und Organisationen, kennen;
  • Strichaufzählung
    dem Gast gegenüber höflich und selbstbewusst auftreten;
  • Strichaufzählung
    sich bewusst sein, dass in einer erlebnisorientierten Aufbereitung des Kulturpotenzials auf der Ebene des Betriebes, des Ortes und der Region wesentliche Chancen einer touristischen Profilierungs- und Marktnischenpolitik gefunden werden können;
  • Strichaufzählung
    das einschlägige Wissen auf konkrete Problemstellungen anwenden und dadurch vertiefend erweitern;
  • Strichaufzählung
    Probleme der Berufspraxis der Tourismus- und Freizeitwirtschaft lösen können;
  • Strichaufzählung
    Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können.

Lehrstoff:

Aufgaben, Gliederung der Kulturtouristik:

Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Aspekte.

Bereiche:

Kulturlandschaft, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst, Literatur, Kunsthandwerk, Esskultur.

Projektentwicklung:

Österreichisches Kulturangebot. Verkehrsgeographische Situation, Attraktivitätsfaktoren für den Reiseverkehr.

Betriebliche, örtliche und regionale kulturelle Angebote als touristische Profilierungsinstrumente (zB Pauschalangebote, Themenstraßen).

Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank.

Musische, kunstgewerbliche, museumspädagogische und gastronomische Bereiche (zB Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche).

Kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen Entwicklungsepochen (zB Zeitreisen, regionale Küche).

Kulturpflege und Kulturpolitik (zB Denkmalschutz, Brauchtum, Kulturinitiativen, Theater, Galerie- und Ausstellungswesen).

Kulturmanagement:

Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren.

Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern.

Management kulturtouristischer Organisationen.

Projektmanagement:

Touristische Präsentation von Regionen.

Durchführung von touristischen und kulturellen Programmen und Veranstaltungen auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene.

Mitarbeiter- und Kundenkontakte.

Neue Trends im Freizeitbereich:

Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen, Themenparks.

Tourismuspolitik (Ziele, Träger).

Touristisches Marketing:

Kur- und Gesundheitstourismus, Städtetourismus, Kurzreisen, beruflich motivierte Reiseformen (Kongresse, Ausstellungen, Messen), Kluburlaub.

Marketingkonzepte für einen Ort, eine Region; Sponsoring, fund-raising, Kontaktaufnahme mit einschlägigen Institutionen; Public Relations-Arbeit; Projektpräsentation.

EDV-unterstützte Projekte.

1.2 AUSBILGUNGSSCHWERPUNKTE OHNE VORGEGEBENE INHALTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt römisch III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

Lehrstoff:

Fremdsprachenschwerpunkt:

Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich der Fremdsprachen des Stammbereiches.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:

Zwei einstündige Schularbeiten.

IT-Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Fachtheoretischer Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.

Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt:

Spezialisierung im künstlerisch-kreativen Bereich.

2. SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten

Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:

Je eine einstündige Schularbeit.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemein bildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Künstlerisch-kreatives Seminar:

Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Zwischen dem römisch III. und römisch IV. Jahrgang im Ausmaß von zwölf Wochen in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung sowie auch in den dem Ausbildungsschwerpunkt entsprechenden Berufsfeldern.

In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Praktikantinnen und Praktikanten sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum ist zwischen dem römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abzuleisten.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Anl. 3

Beachte für folgende Bestimmung

jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten(vgl. Art. I § 4 Abs. 6)
5.5.2009 (I. bis III. Jahrgang)
1.9.2009 (IV. Jahrgang)
1.9.2010 (V. Jahrgang);

jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. I § 4 Abs. 11 Z 2)
31.8.2016 (1. Jahrgang)
31.8.2017 (2. Jahrgang)
31.8.2018 (3. Jahrgang)
31.8.2019 (4. Jahrgang)
31.8.2020 (5. Jahrgang)

Text

Anlage 3 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE AUSBILDUNGSZWEIG „KULTUR- UND KONGRESSMANAGEMENT“ I. Stundentafel 1) (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Wochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

A. Pflichtgegenstände

 

Jahrgang

 

 

Summe

 

römisch eins.

römisch II.

römisch III.

römisch IV.

römisch fünf.

 

A.1. Stammbereich

 

 

 

 

 

 

 

  1. Ziffer eins
    Religion

2

2

2

2

2

10

(römisch III)

  1. Ziffer 2
    Sprache und Kommunikation:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 2 Punkt eins
    Deutsch

3

2

2

2

2

11

(römisch eins)

  1. 2 Punkt 2
    Kommunikation und Präsentation 2

2

2

III

  1. 2 Punkt 3
    Fremdsprachen:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 2 Punkt 3 Punkt eins
    Englisch

3

3

4

2

3

15

(römisch eins)

  1. 2 Punkt 3 Punkt 2
    Zweite lebende Fremdsprache3

3

3

3

2

3

14

(römisch eins)

  1. 2 Punkt 3 Punkt 3
    Dritte lebende Fremdsprache3

3

3

3

9

(römisch eins)

  1. Ziffer 3
    Humanwissenschaften:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 3 Punkt eins
    Geschichte und Kultur

2

2

1

5

III

  1. 3 Punkt 2
    Psychologie und Philosophie

2

2

4

III

  1. Ziffer 4
    Kunst:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 4 Punkt eins
    Musikerziehung

1

1

1

1

1

5

(römisch IV a)

  1. 4 Punkt 2
    Bildnerische Erziehung

1

1

1

1

1

5

(römisch IV a)

  1. Ziffer 5
    Naturwissenschaften:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 5 Punkt eins
    Biologie und Ökologie

2

2

4

III

  1. 5 Punkt 2
    Chemie

3

3

III

  1. 5 Punkt 3
    Physik

2

2

III

  1. 5 Punkt 4
    Mathematik und angewandte Mathematik

2

2

2

2

8

(römisch eins)

  1. Ziffer 6
    Wirtschaft, Politik und Recht:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 6 Punkt eins
    Wirtschaftsgeographie

2

2

4

III

  1. 6 Punkt 2
    Betriebs- und Volkswirtschaft

2

3

2

2

9

II

  1. 6 Punkt 3
    Politische Bildung und Recht

2

2

4

III

  1. 6 Punkt 4
    Rechnungswesen und Controlling2

3

2

2

2

3

12

I

  1. Ziffer 7
    Informationsmanagement:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 7 Punkt eins
    Informations- und Officemanagement4

2

2

4

III

  1. 7 Punkt 2
    Angewandte Informatik

2

1

2

5

I

  1. Ziffer 8
    Kultur-, Event- und Tagungsmanagement:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 8 Punkt eins
    Kulturmanagement

2

2

2

2

2

10

I

  1. 8 Punkt 2
    Tagungs- und Kongressmanagement

2

2

4

I

  1. 8 Punkt 3
    Betriebswirtschaftliche Übungen

2

2

I

  1. Ziffer 9
    Ernährung und Gastronomie:

 

 

 

 

 

 

 

  1. 9 Punkt eins
    Food & Beverage & Cateringmanagement

3

2

5

IVb

  1. 9 Punkt 2
    Ernährung

3

3

III

  1. Ziffer 10
    Bewegung und Sport

2

2

2

1

1

8

(römisch IV a)

Wochenstundenzahl Stammbereich

31

34

35

35

32

167

 

Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches gemäß Abschnitt A.2.

2

2

2

2

0

8

Gesamtwochenstundenzahl

33

36

37

37

32

175

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich5

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

 

 

Seminare:6

 

 

Fremdsprachenseminar

I

 

IT-Seminar

I

 

Allgemein bildendes Seminar

III

 

Naturwissenschaftliches Seminar

III

 

Künstlerisch-kreatives Seminar

IVa

 

Persönlichkeitsbildendes Seminar

III

 

Fachtheoretisches Seminar

III

 

Praxisseminar

IV

 

 

 

Wochenstundenzahl Seminare

0–8

Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich

2

2

2

2

0

8

B. Pflichtpraktikum

8 Wochen zwischen dem römisch III. und römisch fünf. Jahrgang.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen5

2

2

2

2

2

10

D. Fakultatives Praktikum

4 Wochen vor dem römisch fünf. Jahrgang.

E. Förderunterricht5

_____________________

1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).

6 In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Seminars anzuführen.

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und Kongressmanagement dient im Sinne der Paragraphen 65 und 76 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Lehrplan Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Tagungs- und Kongresswesen, Kultur, Verwaltung – auch im Sozial- und Gesundheitsbereich -, Tourismus und Ernährung befähigen.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit, soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Unterrichtssprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Interesse für alle Formen der Kultur entwickeln und Trends erkennen sowie Organisationsaufgaben im Kulturbereich selbständig und im Team erledigen können. Sie sollen um das kulturelle Erbe ebenso Bescheid wissen wie um die Gegenwartskultur.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgehend vom vermittelten theoretischen Wissen und praktischen Können hat eine Heranführung zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen zu erfolgen.

Das Kennen lernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen demokratisches Denken entwickeln und auf ein Leben in multikultureller Gesellschaft vorbereitet werden.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN IIIa. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch III b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. Ziffer 2
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um das für den schulautonomen Erweiterungsbereich vorgesehene Stundenausmaß vermehrt werden.
  3. Ziffer 3
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  4. Ziffer 4
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch III c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch VI festgelegt werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt. Die Festlegung der Dauer der Schularbeiten hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

römisch III d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Die Auswahl, die Festlegung der Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und das Stundenausmaß der Seminare haben schulautonom zu erfolgen.

Zur Vermeidung von „Einstundenfächern“ oder wenn es aus pädagogisch-didaktischen Gründen zweckmäßig ist, können einzelne Pflichtgegenstände schulautonom geblockt werden, wobei eine gleichmäßige Verteilung auf das Unterrichtsjahr sicherzustellen ist.

römisch III e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht hat fächerübergreifend stattzufinden und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen, wobei nach Möglichkeit neue Technologien zu berücksichtigen sind.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Besondere Bedeutung haben in allen Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Im Sinne eines fächerübergreifenden Denkens und Verstehens hat dem Unterricht eine Absprache zwischen Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände vorauszugehen. Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungen und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Die Lehrenden sollen daher die Methode ihres Unterrichts so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.

Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung der Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden (siehe Abschnitt römisch III) ermöglicht eine konzentrierte Behandlung der Lehrstoffinhalte.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Die projektorientierte Arbeit in der Übungsfirma stellt eine Methode zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.

Besonders in den Seminaren sollen die jungen Menschen durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in Kooperation mit Mitschülerinnen, -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch Projektunterricht zu empfehlen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT (Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
                 Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.
  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
                 Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.
  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
                 Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.
  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
                 Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.
  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  1. Litera h
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.
  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
  2. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1. Stammbereich 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Nachschlagewerke und die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze ua.).

Literatur und Kultur:

Literarische Gattungen und Begriffe.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Inhaltsangabe.

Medien und Wirtschaft:

Arten und Funktionen von Medien. Sprache der Medien.

Journalistische Textsorten (Bericht, Leserbrief ua.).

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Diskutieren.

römisch II. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze ua.).

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Charakteristik.

Medien und Wirtschaft:

Medienkritik. Analyse des Medienkonsums.

Informationsaufbereitung in und mit Medien.

Textsorten der Wirtschaft (freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Diskutieren, Debattieren, Erörtern.

römisch III. Jahrgang:

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben.

Medien und Wirtschaft:

Textsorten der Wirtschaft (freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).

Journalistische Textsorten (Kommentar, Glosse ua.).

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Sprachreflexion:

Strukturen der Gegenwartssprache. Sprachschichten. Sprachwandel. Stil (textsortenadäquat).

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren. Argumentieren. Dokumentieren. Appellieren. Kommentieren.

römisch IV. Jahrgang:

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur. Literarische Werke bis zur Wiener Moderne.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Kritik.

Medien und Wirtschaft:

Interpretieren von Texten und statistischen Daten.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Argumentieren. Kommentieren. Adressatenorientierte Sprachverwendung (Register).

römisch fünf. Jahrgang:

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Kritik.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenbereiche.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Argumentieren. Kommentieren. Adressatenorientierte Sprachverwendung (Register).

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c);

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird: zwei dreistündige Schularbeiten.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    eine Rede aufbauen und planen können;
  • Strichaufzählung
    eine Präsentation vorbereiten und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    über Sprechkompetenz in verschiedenen Bereichen des wirtschaftlichen und privaten Lebens verfügen;
  • Strichaufzählung
    Sprache als Werkzeug im Berufsleben einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    durch positives Feed-back erfahren, wie Motivation gefördert werden kann;
  • Strichaufzählung
    auf Grund einer permanenten Trainingssituation die Verständigungs- und Ausdrucksfähigkeit optimieren;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, in Gruppen zu arbeiten.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Kommunikation:

Grundlagen. Verbale und nonverbale Kommunikation. Körpersprache.

Gesprächsformen (Bewerbung, Konflikt, Vorstellung, Telefonat ua.).

Gesprächsführung. Moderation. Kommunikation in Gruppen.

Argumentation. Fragetechnik. Aktives Zuhören. Feed-back.

Rhetorik:

Sprech- und Redetechnik. Artikulation in der Standardsprache.

Planung und Aufbau einer Rede. Rhetorische Mittel.

Redeangst und -hemmung. Umgang mit Lampenfieber.

Präsentation:

Der Mensch im Mittelpunkt der Präsentation (Präsentatorin, Präsentator und Publikum; psychologische Aspekte).

Arten der Präsentation.

Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation.

Medieneinsatz (OH, Flipchart, Pinwand, Computer ua.).

Kreative Arbeitstechniken (Brainstorming, Mind-Mapping, ua.).

2.3 FREMDSPRACHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    das Erlernen von Fremdsprachen als persönliche Bereicherung und Möglichkeit zum Verständnis anderer Denksysteme erfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene und tolerante Lebenseinstellung entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die zu erlernenden Fremdsprachen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen als Systeme erkennen, allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes und abstrahierendes Denken entwickeln und interdisziplinäre Synergieeffekte produktiv nutzen;
  • Strichaufzählung
    befähigt sein, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
  • Strichaufzählung
    über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach-, Sach- und Problemlösungskompetenz verfügen, die es ermöglicht, Routinesituationen und Standardgeschäftsfälle praxisgerecht abzuwickeln;
  • Strichaufzählung
    authentische Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich, die sie in der Zielsprache hören oder lesen, verstehen, verarbeiten und verwenden können und dabei die für eine Situation oder Problemstellung jeweils wesentlichen Aspekte in ihrer Relevanz erkennen und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    aktiv und passiv Register differenzieren, das einer Textsorte oder Kommunikationsform adäquate Register wählen und spontan, flexibel und stilsicher interagieren;
  • Strichaufzählung
    situationsabhängig verschiedene Sprachen und Register nebeneinander einsetzen und Inhalte adäquat zwischen Sprachen transferieren können;
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme aller zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationstechnologien selbst recherchierte Sachverhalte situationsadäquat präsentieren und Inhalte gegebenenfalls kontrastiv darstellen können;
  • Strichaufzählung
    im Sinne einer individuellen Bildungsplanung externe fremdsprachliche Qualifikationen kennen und deren Wert für die persönliche und berufliche Entwicklung einschätzen können.

2.3.1 Englisch

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    zumindest das Niveau des Independent Users B2 (siehe Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) erreichen.

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

  • Strichaufzählung
    die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; verstehen im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen verstehen;
  • Strichaufzählung
    sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
  • Strichaufzählung
    sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

Darüber hinaus soll in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Proficient Users C1 (siehe Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) angestrebt werden.

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

  • Strichaufzählung
    komplexe Redebeiträge verstehen, wenn Standardsprache verwendet wird;
  • Strichaufzählung
    sprachlich anspruchsvolle Texte unter gelegentlicher Zuhilfenahme eines Wörterbuches sowie Fachtexte über bekannte Sachverhalte verstehen;
  • Strichaufzählung
    sich in Gesprächen über schulische und gesellschaftliche Themen fließend und situationsgerecht ausdrücken und Sachverhalte präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Textsorten adressatenadäquat verfassen und Sachtexte klar und gegliedert zusammenfassen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Medien, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation.

Zusammenfassungen, Berichte, Kommentare.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch II. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Medien, Bildung, Gesundheit, Ernährung. Formen der persönlichen Kommunikation.

Kultur und Gesellschaft:

Interkulturelle Vielfalt, Geschichte.

Freies Schreiben.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch III. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Friedenserziehung, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen). Kunst.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Tourismus, Dienstleistung, Kultur- und Kongressmanagement.

Freies Schreiben.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch IV. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Kultur- und Kongressmanagement, Dienstleistung. Büro- und Informationsmanagement.

römisch fünf. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Tourismus, Kultur- und Kongressmanagement.

Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.

Arbeit und Arbeitsmarkt.

Freies Schreiben.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

2.3.2 Zweite lebende Fremdsprache

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    zumindest das Niveau des Independent Users B1 erreichen, wobei in einzelnen Fertigkeiten das Niveau des Independent Users B2 (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) angestrebt werden soll.

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
  • Strichaufzählung
    die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch II. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Soziale Beziehungen, Kleidung und Mode, Bildung, Ernährung, Formen der persönlichen Kommunikation.

Kultur und Gesellschaft:

Interkulturelle Vielfalt, multikulturelle und soziale Beziehungen.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch III. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Freizeit, Sport, Formen der persönlichen Kommunikation.

Kultur und Gesellschaft:

Aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen). Literatur.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch IV. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends (Medien, Bildung, Kultur).

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Arbeit und Arbeitsmarkt. Bewerbung.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch fünf. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends. Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung, Handel und Produktion.

Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

2.3.3 Dritte lebende Fremdsprache

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    zumindest das Niveau des Independent Users B1 (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) erreichen.

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest – die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;

  • Strichaufzählung
    die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Lehrstoff:

römisch III. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Formen der persönlichen Kommunikation.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch IV. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung.

Arbeit und Arbeitsmarkt.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch fünf. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, Kunst.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung.

Arbeit und Arbeitsmarkt. Bewerbung.

Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten; (siehe Abschnitt römisch III c)

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

3. HUMANWISSENSCHAFTEN

3.1 GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des kulturellen Erbes einschätzen können;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Demokratie einschätzen können und zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung fähig sein;
  • Strichaufzählung
    mit projektorientiertem Arbeiten vertraut sein.

Lehrstoff:

römisch III. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA.

Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),

Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

römisch IV. Jahrgang:

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Russische Revolution. Neuordnung Europas.

Die Erste Republik Österreich.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Ursachen und Grundlagen, Politik, Verfolgung, Widerstand); Antisemitismus, Faschismus in Österreich.

Internationale Organisationen.

Nationalsozialismus. Holocaust. Zweiter Weltkrieg.

Außereuropäische Entwicklungen.

Gesellschaft, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

römisch fünf. Jahrgang:

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde, Bewegung der Blockfreien).

Einigung Europas.

Nord-Süd-Konflikt und Dekolonisation.

Rassismus, Genozide.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; soziale Konflikte, Alternativbewegungen, Wirtschaftswachstum und Ökologie,

Wissenschaft, Technik).

Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik).

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen Staatengemeinschaft.

Aktuelle Entwicklungsprozesse:

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Union.

Migrationsprobleme. Terrorismus.

Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

3.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
  • Strichaufzählung
    psychologische und pädagogische Fachliteratur verwenden können;
  • Strichaufzählung
    sich mit der eigenen Persönlichkeit und jener der Mitmenschen auseinander setzen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
  • Strichaufzählung
    im Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen können;
  • Strichaufzählung
    eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewusste, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen können;
  • Strichaufzählung
    sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinander setzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewusstes Handeln erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kenntnisse in beruflichen und persönlichen Lebenssituationen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und kritisch denken können;
  • Strichaufzählung
    die geistige Leistung Andersdenkender achten können.

Lehrstoff:

römisch IV. Jahrgang:

Psychologie und Pädagogik:

Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen. Psychische Kräfte (Motivation und Emotion).

Kognitive Funktionen:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung. Theorien und Techniken des Lernens.

Entwicklungspsychologie:

Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter. Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden).

Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).

Aggressionsforschung.

Suchtprävention.

Betriebs- und Arbeitspsychologie.

Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.

Sexualpsychologie (Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen).

Persönlichkeitspsychologie:

Tiefenpsychologische Hauptströmungen.

Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.

Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.

römisch fünf. Jahrgang:

Sozialpsychologie:

Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene.

Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.

Philosophie:

Mensch und Erkenntnis:

Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;

Sprachphilosophie; Logik.

Mensch und Werte:

Werteproblematik; Ethik; Ästhetik.

Mensch und Natur:

Ökologische Denkmuster (Natur – Technik – Gesellschaft).

Mensch und Gesellschaft:

Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe; Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze); Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.

Mensch und Transzendenz:

Metaphysik.

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

Kritische Lebensereignisse.

4. KUNST

4.1 MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich sprachlich, stimmlich und gestisch in entsprechender Qualität präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    sich einzeln und/oder in der Gruppe qualifiziert musikalisch äußern können;
  • Strichaufzählung
    bewusst, konzentriert und differenziert hören können;
  • Strichaufzählung
    individuelle musikalische Anlagen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    sich emotional und kognitiv mit Musik auseinander setzen können;
  • Strichaufzählung
    Musik als Möglichkeit zur Bereicherung des Lebens erfahren;
  • Strichaufzählung
    Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz, Toleranz und Konzentrationsfähigkeit über die Beschäftigung mit Musik erwerben;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Erscheinungsformen von Musik in Geschichte und Gegenwart kennen;
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Wirkungen und Funktionen von Musik in einer sich ständig ändernden akustischen Umwelt kritisch reflektieren und nützen können;
  • Strichaufzählung
    audiovisuelle Informationstechnologien kennen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Musik kennen;
  • Strichaufzählung
    über den musikalischen Stellenwert Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über mögliche Qualitätskriterien von Musik und Kunst haben;
  • Strichaufzählung
    Projekte durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:

Vokales Musizieren:

Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit und ohne Begleitung ein- und mehrstimmig, auch in Verbindung mit Bewegung; Sprechstücke.

Stimmbildung und Sprechpflege – Bewegung, Lockerung, Haltung,

Atmung, Ansatz, Artikulation, Ausdruck.

Rhythmus, Melodie, Intonation, Sprache.

Instrumentales Musizieren:

Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen, Klangexperimente und Improvisation.

Harmonische Muster.

Einsatz des vorhandenen Instrumentariums zur Liedbegleitung,

Bewegungsbegleitung und zur szenischen Gestaltung.

Musikkunde:

Orientierung in musikgeschichtlichen Epochen an Hand signifikanter, kulturhistorisch bedeutsamer Werke.

Werkbetrachtung und Werkinterpretation.

Formen und Gattungen der Musik.

Hören:

Ausgewähltes Hörrepertoire aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen.

Emotionale und kognitive Bezüge zur Musik.

Musik und Gesellschaft:

Musik im sozialen, historischen und politischen Umfeld.

Rhythmik:

Training mit rhythmischer Silbensprache, Bodypercussion und instrumentaler Percussion.

Rhythmische Pattern, Tanzrhythmen und Darstellen eigener Formen.

Bewegung:

Körperhaltung und Bewegungsabläufe;

freie und selbstchoreographierte Bewegungsformen;

österreichische und internationale Tänze.

Zusätzlich im römisch eins. Jahrgang:

Musikkunde:

Gestaltungselemente der Musik wie Wiederholung, Veränderung, Gegensatz, Spannung und Lösung, Steigerung und Reduktion, Motiv, Thema, Melodie, Rhythmus, Harmonie.

Musik und Gesellschaft:

Wirkungen und Funktionen von Musik.

Zusätzlich im römisch II. Jahrgang:

Gestalten:

Musikalisches Gestalten von Texten, Bildern, Stimmungen und Gefühlen.

Musikkunde:

Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen.

Zusätzlich im römisch III. Jahrgang:

Gestalten:

Szenisches Gestalten, Collagen.

Songwriting, Erstellen eigener Texte zur Musik.

Zusätzlich im römisch IV. Jahrgang:

Vokales Musizieren:

Stimmliche Möglichkeiten, experimenteller und improvisatorischer Umgang mit der Stimme. Verwendung eines Mikrofons.

Zusätzlich im römisch fünf. Jahrgang:

Musikkunde:

Notationsformen und Tonsysteme.

Musik und Gesellschaft:

Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben.

Bedeutung der Musik für die Gesellschaft.

Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufe im Musikbetrieb.

Finanzierung und Vermarktung von Musik, Musik und Werbung, Musikindustrie und Medien, Subventionspolitik und Sponsoring, Kulturtourismus.

Elektronische Medien und Informationstechnologie:

Nutzung des Internets für Musik.

Computergestaltete Musik, Sound und Sounddesign, Filmmusik und Videoclips.

Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.

4.2 BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich sachlich und kritisch mit der Produkt- und Umweltgestaltung der Gegenwart und Zukunft auseinander setzen können;
  • Strichaufzählung
    Kreativitätstechniken zur Ideenfindung einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Ideen gestalterisch, planerisch und organisatorisch umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    experimentell arbeiten können;
  • Strichaufzählung
    fachtypische Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Produkt- und Umweltgestaltung systematisch, materialgerecht und unter Einsatz aktueller Medien umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    für Gestaltungs- und Produktionsprozesse Qualitätskriterien festlegen und Reflexionsmethoden anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Ergebnisse der praktischen Arbeit oder Reproduktionen zusammenfassen, in geeigneter Form dokumentieren und für die Präsentation aufbereiten können;
  • Strichaufzählung
    an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit und an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst Freude empfinden;
  • Strichaufzählung
    das Wesen und die Aufgabe bildnerischen Schaffens verstehen;
  • Strichaufzählung
    eine offene und kritische Einstellung gegenüber allen Erscheinungsformen der bildenden Kunst und Architektur haben;
  • Strichaufzählung
    exemplarische Beispiele der bildenden Kunst und Architektur aus verschiedenen Epochen kennen;
  • Strichaufzählung
    das grundlegende Fachvokabular kennen und im Rahmen der Kunstbetrachtung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung selbstständig nutzen können;
  • Strichaufzählung
    problembezogene Aufgaben materialgerecht, zielorientiert und eigenständig lösen können;
  • Strichaufzählung
    in der künstlerischen Begabung gefördert werden und die schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    visuelle Medien als Werkzeug der Produktion und Präsentation einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifende Projekte durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grafik und Malerei:

Praktische und visuelle Objekterkundung (Körperhaftigkeit, Strukturelemente, Oberflächenbeschaffenheit, Proportion).

Skizze, autonome Zeichnung.

Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).

Plastisches Gestalten:

Dreidimensionale Objektgestaltung.

Schrift und Lay-out:

Schrift als Kommunikations- und Gestaltungselement. Einfache Plakatgestaltung.

Reflexion:

Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel.

römisch II. Jahrgang:

Grafik und Malerei:

Praktische und visuelle Objekterkundung (Körperhaftigkeit, Strukturelemente, Oberflächenbeschaffenheit).

Autonome Zeichnung.

Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).

Reflexion:

Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen. Fachterminologie.

Entwicklung der europäischen Kunst.

römisch III. Jahrgang:

Grafik und Malerei:

Skizze, autonome Zeichnung, verschiedene druckgrafische Verfahren.

Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).

Plastisches Gestalten:

Dreidimensionale Objektgestaltung.

Reflexion:

Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen.

Aktuelle internationale Strömungen. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.

Selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung.

römisch IV. Jahrgang:

Grafik und Malerei:

Praktische und visuelle Objekterkundung (Perspektive). Autonome Zeichnung.

Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).

Räumliche Gestaltung:

Skizzen zur Raumgestaltung, perspektivische Darstellungen, Form und Funktion.

Schrift und Lay-out:

Einfache Anwendungen im Bereich Lay-out und Grafik Design, Plakatgestaltung.

Medien:

Einsatz visueller Medien, Technik und Gestaltungsgrundlagen. Gestaltungselemente und ihre Wirkung.

römisch fünf. Jahrgang:

Grafik und Malerei:

Skizze, autonome Zeichnung, verschiedene druckgrafische Verfahren.

Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).

Reflexion:

Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen. Vergleichende Bildbetrachtung.

Architektur im menschlichen Siedlungsraum, Wohnen.

Aktuelle internationale Strömungen. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.

Selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung.

Analyse von Medienprodukten

Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.

5. NATURWISSENSCHAFTEN

5.1 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge von der molekularen Ebene bis zur Ebene von Organsystemen herstellen können;
  • Strichaufzählung
    ökologische Kreislaufprozesse erfassen und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Natur als Vernetzung von Systemen begreifen und sich selbst als Teil davon sehen;
  • Strichaufzählung
    biologische und ökologische Themen mit Hilfe moderner technischer Mittel darstellen und verständlich machen können;
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Gesellschaft und Umwelt erfassen;
  • Strichaufzählung
    eine intakte Umwelt als Voraussetzung für die eigene Gesundheit und als Wirtschaftsfaktor erkennen;
  • Strichaufzählung
    in ökonomisch-ökologischen Fragen verantwortungsbewusst entscheiden können;
  • Strichaufzählung
    bedeutende ergonomische Zusammenhänge erkennen;
  • Strichaufzählung
    neue Technologien kritisch hinterfragen und beurteilen können.

Lehrstoff:

römisch III. Jahrgang:

Allgemeine Biologie.

Cytologie:

Zelle als Einheit des Lebens. Bestandteile, Bau, Inhaltsstoffe, Zellstoffwechsel, Zellteilung. Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Zellaufbau der Organismen.

Mikrobiologie:

Grundlagen. Biotechnologie – ausgewählte Produktionsverfahren. Bakterien, Viren und Pilze. Tierische und pflanzliche Einzeller.

Zelle – Gewebe – Organe – Organsysteme – Organismus:

Gewebetypen bei Pflanzen, Tieren und Mensch.

Pflanzliche und tierische Organe und Organsysteme an exemplarischen Beispielen (Bau und Energiestoffwechsel; Fortpflanzung und Entwicklung; Empfindungs- und Steuerungssysteme).

Verhaltensbiologie:

Methoden; angeborenes – erworbenes Verhalten.

Verhaltensweisen von Tier und Mensch (Sozialverhalten, Kommunikation, Sexualverhalten, Territorial- und Besitzverhalten, Rangordnung, Aggression, Brutpflege, Eltern-Kind-Verhalten).

Ökologie:

Abiotische und biotische Faktoren.

Ökosysteme, Stoffkreislauf und Energiefluss.

Einflüsse des Menschen auf Ökosysteme, regionale und globale

Auswirkungen.

Umwelt- und Naturschutz.

römisch IV. Jahrgang:

Somatologie:

Anatomie und Physiologie des Menschen.

Sexualität, Familienplanung, Entwicklung.

Gesundheitsvorsorge (Infektionskrankheiten, Zivilisationskrankheiten, Psychosomatik, Suchtgifte, Ergonomie).

Genetik und Gentechnik:

Cytologische Grundlagen der Vererbung. Molekulargenetik. Humangenetik.

Gentechnische Anwendungen (ausgewählte Beispiele).

Evolution:

Physikalische, chemische, biotische und kulturelle Evolution.

Evolutionsfaktoren. Evolutionstheorien. Ablauf.

Sonderstellung des Menschen.

5.2 CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge beschreiben können, auch mit Hilfe moderner technischer Hilfsmittel;
  • Strichaufzählung
    sich der Natur von Modellvorstellungen bewusst sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein und durch ihr Wissen Gefahren und Risiken dieser abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    bei der Nutzung und Entsorgung von Chemikalien in Beruf und Alltag gesundheitliche, ökonomische und ökologische Faktoren verantwortungsbewusst berücksichtigen können;
  • Strichaufzählung
    ein Problem erkennen, formulieren sowie im Team lösen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Chemische Methodik:

Trennverfahren und Analysenmethoden (Schadstoffe in Luft/Wasser/Boden und Lebensmitteln).

Aufstellen von Modellen (Atome – Periodensystem; Moleküle; chemische Bindungen).

Zusammenhang zwischen Struktur und Eigenschaften von Stoffen, Wechselwirkung zwischen Molekülen.

Chemische Reaktionen:

Stöchiometrische Gesetze, Energieumsatz; Reaktionsarten.

Wasser:

Wasser als Lösungsmittel (Konzentrationsangaben in der Chemie).

Aufbereitungsmethoden, Bestimmung der Wassergüte. Wasserverschmutzung; Wasseraufbereitung.

Säuren, Basen, Salze, PH-Wert, Pufferlösungen.

Komplexbildung, Sedimentation.

Luft:

Zusammensetzung. Luftverschmutzung, Schadstoffe.

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (Strukturen, Reaktionstypen. Erdöl und Erdölprodukte).

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte.

Carbonsäuren und deren Derivate.

Energieliefernde Bestandteile der Nahrungsmittel (chemische Grundstruktur):

Kohlenhydrate, Glykolyse, Fotosynthese, Fette, Fettabbau;

Energiegewinnung im Körper, Citratzyklus; Aufbau und Wirkung von Membranen; Transportvorgänge; ATP-Synthese.

Anwendungen der organischen Chemie (zB Waschmittel, Drogen und Rauschmittel, Kosmetika).

Werkstoffe:

Glas, Metalle, Papier.

Kunststoffe (Thermoplaste, Elastomere, Duroplaste).

Einsatzmöglichkeiten, Umweltproblematik.

Biochemie:

Chemische Evolution. Enzyme, Nukleinsäuren. Proteinbiosynthese. Biotechnologie (ausgewählte Beispiele).

5.3 PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Physik verstehen;
  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in Natur und Technik mittels physikalischer Gesetze beschreiben und präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge der Physik vor allem im Bereich der Informations- und Computertechnologie und der Energieproblematik herstellen können;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, zu aktuellen Themen aus Wirtschaft, Technik und Kommunikation fundiert und kritisch aus physikalischer Sicht Stellung zu beziehen;
  • Strichaufzählung
    physikalische Themen mittels moderner technischer Mittel in Experiment und Präsentationen vorführen können.

Lehrstoff:

römisch II. Jahrgang:

Massen, Teilchen und Felder:

Eigenschaften von Makroobjekten (Masse und Gravitation, Bewegung und Energie, Temperatur und Wärme, elektrische Ladung, Elektromagnetismus, Astrophysik).

Eigenschaften von Mikroobjekten (Massendefekt und Bindungsenergie, Radioaktivität, Kernprozesse, Elementarteilchenphysik).

Wellen und Strahlung:

Eigenschaften von Wellen und ihre Erscheinungen.

Schallwellen und Akustik.

Elektromagnetisches Spektrum (Wellenfelder, Strahlungen, spezielle Anwendungen).

Technische Physik:

Energie (Formen, Erzeugung, Verwendung).

Informationstechnologie (physikalische Grundlagen, ausgewählte Beispiele).

5.4 MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig logisch denken und mathematische Methoden anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sprachlich formulierte Probleme in mathematische Symbole umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Schritt-für-Schritt-Analysen durchführen können und selbstständig Lösungswege finden;
  • Strichaufzählung
    allgemeine Rechenverfahren mit algebraischen oder grafischen Ergebnissen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    mit modernen Technologien praxisbezogene Beispiele und Projekte aus dem Wirtschaftsbereich oder aus den Naturwissenschaften numerisch lösen können und mathematische Zusammenhänge grafisch visualisieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Aussagen und Mengen mit deren Verknüpfungen; Zahlenmengen und Zahlensysteme;

Rechengesetze für Grundrechenarten, für Potenzen und Wurzeln. Lineare Funktionen und dazugehörige Gleichungen.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

Lineare Optimierung.

römisch II. Jahrgang:

Potenz- und Wurzelfunktionen und dazugehörige Gleichungen. Exponential- und Logarithmusfunktion und dazugehörige Gleichungen. Elementare Geometrie, Flächen und Körper.

Winkelfunktionen und Dreiecksauflösungen.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

Untersuchung von Wachstumsprozessen in Wirtschaft und Natur.

römisch III. Jahrgang:

Folgen und Reihen.

Differenzialrechnung.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

Zinseszins, Renten, Schuldtilgung, Kredite, Leasing, Kurse und Rentabilität, Investitionen.

Kosten- und Preistheorie.

Extremwertprobleme.

römisch IV. Jahrgang:

Integralrechnung.

Statistik.

Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

Flächen- und Volumsberechnungen (Raum- und Materialbedarf). Trendberechnungen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei einstündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c);

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c).

6. WIRTSCHAFT, POLITIK UND RECHT

6.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    geographische Informationssysteme kennen;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftsgeographische Kenntnisse anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    einige, nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erstellte Regionalisierungen und Raumtypisierungen der Erde angeben und die sich daraus ergebende Problematik erklären können;
  • Strichaufzählung
    individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
  • Strichaufzählung
    an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewusst mitwirken können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Stellung der Erde im Weltall. Physische Geographie. Orientierung auf der Erde.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Wirtschaftsregionen.

Regionalisierung der Erde:

Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.

Großregionen:

Naturpotenzial, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.

Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.

Österreich:

Raum und Gesellschaft:

Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotenzial; demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung.

römisch II. Jahrgang:

Industrieländer:

Typen, Merkmale, Probleme.

Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.

Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.

Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten und Tourismusregionen, Reiseplanung.

Österreich:

Raum und Gesellschaft:

Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität; zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung.

Raumordnung:

Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:

Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Union.

Weltwirtschaft und Weltpolitik:

Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration.

6.2 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    betriebs- und volkswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten sowie Diskussionsbeiträge und Lösungsvorschläge selbstständig erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, die Folgen betriebswirtschaftlichen Handelns zu untersuchen und hinsichtlich volkswirtschaftlicher Konsequenzen zu interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die unternehmerische Funktion im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutenden Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
  • Strichaufzählung
    den Wert der Berufsarbeit und die soziale Verantwortung der wirtschaftlich tätigen Menschen in enger Verbindung mit den Grundsätzen der modernen Menschen- und Unternehmensführung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den Einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    neue Entwicklungen in der Wirtschaft verstehen und dieses Wissen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    ein betriebswirtschaftliches Projekt initiieren und im Team durchführen, dokumentieren und präsentieren können.

Lehrstoff:

römisch II. Jahrgang:

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Erfüllung des Kaufvertrages; Konsumentenschutz. Zahlungsformen.

Projektmanagement:

Zielsetzung, Planung, Abwicklung, Dokumentation.

Leistungsbereiche verschiedener Unternehmungen:

Produktion (industrielle Erzeugung, Handwerk).

Handel (Funktionen, Arten; Besonderheiten des Außenhandels – Zahlungs- und Lieferbedingungen, Risikoabsicherung).

E-Commerce (Begriff, Chancen und Gefahren).

Kreditinstitute:

Geschäfte der Kreditinstitute.

römisch III. Jahrgang:

Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung:

UGB; Vollmachten in der Unternehmung; Firmenbuch; Unternehmensgründung und -auflösung. Insolvenzen.

Rechtsformen der Unternehmung:

Wahl der Rechtsform;

Unternehmenskonzentrationen und -kooperationen.

Leistungsbereiche verschiedener Unternehmungen:

Tourismus (Hotel- und Gastgewerbe, Reisebüro).

Marketing:

Marktforschung; absatzpolitisches Instrumentarium;

Marketingentscheidung; Marketing im Tourismus; aktuelle Entwicklungen.

Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum:

Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und -nehmer, Praktikantinnen und Praktikanten; Bewerbung und Einstellungsgespräch.

römisch IV. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Ökonomisches Prinzip, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren;

Marktlehre (Angebot und Nachfrage, Nutzen, Wettbewerb);

Preislehre (Preisbildung, Preisarten, Preiselastizität, Preispolitik);

Volkswirtschaftlicher Kreislauf.

Wirtschafts- und Sozialpolitik des Staates:

Konjunkturpolitik; Budgetpolitik; Beschäftigungspolitik (Arbeitslosigkeit, Arbeitsflexibilisierung, Arbeitszeitverkürzung, Arbeitsmarkt und Lohnpolitik); Währungspolitik (EZB und ÖNB); Geld- und Inflationstheorie; Zahlungsbilanz.

römisch fünf. Jahrgang:

Investition und Finanzierung:

Investitionsarten, Investitionsentscheidung.

Finanzierungsarten; Finanzplanung und Budgetierung. Businessplan.

Wertpapiere:

Arten. Kursbildung und Kursnotierung; Kapitalanlagestrategien; Wertpapierbörsen.

Betriebliche Organisation:

Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationsprinzipien und -entwicklung.

Unternehmensführung:

Strategische und operative Planung; Entscheidungstechniken;

Führungsstile;

Personalentwicklung (Personalauswahl- und -beurteilung, Motivation, Laufbahnplanung);

Qualitätssicherung;

Aktuelle Managementkonzeptionen.

6.3 POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse verfügen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die für das Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Wege der Rechtsdurchsetzung kennen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der österreichischen Bundes-Verfassung kennen;
  • Strichaufzählung
    andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
  • Strichaufzählung
    zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.

Lehrstoff:

römisch IV. Jahrgang:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Menschenrechte. Friedenssicherung.

Österreichisches Verfassungsrecht:

Grundprinzipien (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip); Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz; Menschenrechte.

Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Selbstverwaltungskörper).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalten (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Strafrecht:

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

römisch fünf. Jahrgang:

EU-Recht.

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Konsumentenschutz.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes. Berufsausbildungsrecht.

6.4 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen können;
  • Strichaufzählung
    in einem Klein- oder Mittelbetrieb sowie in Vereinen die Buchführung selbstständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements praxisgerecht im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
  • Strichaufzählung
    budgetieren können;
  • Strichaufzählung
    die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die personellen und organisatorisch-technischen Voraussetzungen und den Arbeitsablauf des Rechnungswesens sowie die Funktionen des Controlling und seine Zusammenhänge mit dem Rechnungswesen kennen;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben und die Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung, Kostenrechnung, Personalverrechnung und des Controlling mit Hilfe von Standardsoftware lösen und die Ergebnisse präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten auf das Betriebsergebnis erkennen und darauf reagieren können;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der betrieblichen Realsituation anwenden können;
  • Strichaufzählung
    im Rahmen von Kulturprojekten die Bereiche Finanzen und Controlling abdecken können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Buchführungssysteme; Buchführungsvorschriften.

System der doppelten Buchführung:

Begriffe und Merkmale; Konto; Belegwesen; Konteneröffnung, Verbuchungsprinzipien, Kontenabschluss; Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung. Bücher.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung der Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Verbuchung von Geschäftsfällen.

römisch II. Jahrgang:

Jahresabschluss:

Rechtsvorschriften; Bewertung; Abschlussbuchungen.

Abschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Fachspezifische Software.

römisch III. Jahrgang:

Jahresabschluss:

Handelsbilanz – Steuerbilanz.

Steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung; Einnahmen- und Ausgabenrechnung.

Kostenrechnung (mit besonderer Berücksichtigung der Tourismusbetriebe):

Verfahren; unternehmerische Entscheidungen;

Betriebsergebnisrechnung.

römisch IV. Jahrgang:

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge, von Zulagen und Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung lohnabhängiger Abgaben und deren Verbuchung.

Verbuchung von Geschäftsfällen insbesondere in Tourismusbetrieben und in Non-Profit-Organisationen.

Fachspezifische Software für Finanzbuchhaltung, Personalverrechnung, Kostenrechnung und Controlling.

römisch fünf. Jahrgang:

Controlling:

Operatives und strategisches Controlling;

Erfolgs- und Liquiditätsbudgets;

Jahresabschlussanalyse und Bilanzkritik (Aufbereitung; Kennzahlen; Interpretation).

Steuerlehre:

Steuererklärungen, Verbuchung der Steuern.

Finanzmanagement im Bereich des Kultur- und Kongressmanagements.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c);

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c).

7. INFORMATIONSMANAGEMENT

7.1 INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    ein aktuelles Betriebssystem beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    das Internet optimal nutzen können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Schriftstücke und Texte formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen der Informationstechnologie:

Aufbau eines Computers.

Beherrschung eines aktuellen Betriebssystems und der aktuellen

Eingabemöglichkeiten.

Standardsoftware:

Textverarbeitung.

Textgestaltung:

Richtlinien (Normen) der Texterstellung. Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke. Typographie und Lay-out.

römisch II. Jahrgang:

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Präsentationsprogramm.

Textgestaltung:

Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Gestalten umfassender Dokumente.

Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief).

Büroorganisation, Groupware (Termin- und Adressatenverwaltung).

Internet und E-Mail.

Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c).

7.2 ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Informationen beschaffen, analysieren, aufbereiten und sichern können;
  • Strichaufzählung
    Grundlagenkenntnisse aus dem Bereich Datenbanken anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse aus den Bereichen Publishing und digitale Bildbearbeitung praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Projekte unter Nutzung gängiger Projektmanagement-Tools durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und Betrieb von Internet-Diensten und Netzwerken kennen;
  • Strichaufzählung
    Online-Inhalte erstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen und Komponenten des Online Content Managements beherrschen;
  • Strichaufzählung
    über die gesetzlichen Grundlagen der Informationstechnologie Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Kommunikationstechnologien kennen und einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch III. Jahrgang:

Standardsoftware:

Datenbanken (Grundlagen).

Informationsanalyse:

Informationstheorie, Informationsrecherche und -prüfung, Analyse, Verdichtung von Informationen.

Bildbearbeitung:

Einführung in ein Grafikprogramm. Grafikformate, Bildauflösung, Farbtiefe. Nachbearbeitung von digitalem Bildmaterial. Scannen.

römisch IV. Jahrgang:

Projektmanagement:

Besonderheiten beim IT-Projektmanagement; Tools.

Publishing:

Erstellen von statischen und dynamischen, digitalen Online-Inhalten. Pflichtenheft; Benutzerführung und Screendesign. Grundlagen und Komponenten eines modernen Online Content Managements.

römisch fünf. Jahrgang:

Aufbau und Betrieb von Internet Diensten und Netzwerken:

Rechtliche Bestimmungen:

Urheberrecht, Datenschutz, Signaturgesetz. E-Government-Gesetz.

Aktuelle Kommunikationstechnologien:

Neue Medien und Technologien. Grundlagen des E- und M-Commerce.

Auswirkungen der Informationstechnologie:

Individuum, Gesellschaft, Arbeitswelt.

Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c).

8. KULTUR-, EVENT- UND TAGUNGSMANAGEMENT 8.1 KULTURMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Kunst und Kultur aufweisen;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Formen kulturellen Verhaltens in der Gesellschaft reflektieren können;
  • Strichaufzählung
    das kulturelle Erbe und neue Formen des kulturellen Lebens für sich und die Gesellschaft nützen können;
  • Strichaufzählung
    alle Sparten des Kulturmanagements kennen und dieses Wissen in die Praxis umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    ein Kulturprojekt im Team nach den Grundsätzen professionellen Projektmanagements planen, organisieren sowie es konkret mit Partnern aus dem Kulturbereich und der Kunstszene in der Praxis umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Public Relations und Werbung für Projekte einsetzen und die spezifische Rolle des Marketings im Kulturbereich beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Kulturpolitik in Österreich kennen und den eigenen kulturpolitischen Standort begründet darlegen können;
  • Strichaufzählung
    über Bedeutung und Rolle staatlicher Kulturförderung in Österreich und Europa Bescheid wissen und die Bedeutung der Kultur für die Wirtschaft sowie private Formen der Kulturfinanzierung kennen;
  • Strichaufzählung
    ihre Kulturinteressen und ihre Möglichkeiten in der Kulturlandschaft kennen und für sich nützen können;
  • Strichaufzählung
    Events als wichtiges Kommunikationsmittel für Profit- und Nonprofit-Unternehmen sowie für öffentliche Institutionen kennen;
  • Strichaufzählung
    Events aufgrund neuester Entwicklungen kennen sowie solche planen und in der konkreten Praxis mit Partnern im Eventbereich umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    ihre Berufschancen im Eventmanagement und Kulturmanagement einschätzen können.

Lehrstoff:

Kulturbegriff und Kultursoziologie:

Definitionen Kultur, Kunst, Kulturmanagement.

Bedeutung von Kunst und Kultur.

Kulturelles Erbe – Österreich als Kulturnation.

Kulturelles Verhalten und kulturelle Milieus.

Ästhetik und Kulturtheorien.

Ausprägungsformen und Management einzelner Kultursparten:

Literatur; Theater und Kleinbühnen.

Konzertwesen; Musiktheater.

Ausstellungen, Museen und Galerien.

Kunsthäuser und Kunstvereine. Festwochen und Festspiele. Kulturinitiativen.

Volkskultur.

Film und Video. Neue Medien und Cyberkultur.

Veranstaltungsorte und Technik:

Beschaffenheit und Eignung des Ortes.

Anforderungen an Bühne und Technik.

Planung und Durchführung konkreter Projekte in der Praxis:

Projektmanagementphasen (Start, Durchführung, Ablauforganisation, Follow Up).

Einsatz der Projektmanagementinstrumente und –methoden (Zieldefinition, Projektstrukturplan, Termin- und Zeitplanung, Kosten- und Ressourcenplanung).

Projektfinanzierung und Mittelaufbringung (Finanzmanagement, Fundraising, Sponsoring).

Projektmarketing (Umsetzung und Finanzierung konkreter Werbe- und PR-Maßnahmen unter Berücksichtigung relevanter Zielgruppen).

Steuerung und Moderation der Gruppenprozesse, Motivation.

Projektpräsentation.

Ergebnisverantwortung gegenüber Partnern, Öffentlichkeit und Geldgebern.

Steuerung von Dokumentationsprozessen. Einsatz von Medien (Foto, Film, Video, Internet/Webauftritt, interne Medien).

Projektevaluation und – reflexion.

Kontaktaufbau und Kooperation mit Partnern aus der Kultur- und Kunstszene; Repräsentation; Künstlerbetreuung.

Persönlichkeitsbildung:

Vermittlung von Kompetenzen wie Selbstständigkeit, Selbstmotivation, Selbstdisziplin, Umgang mit Zeitdruck und Stress, Problemlösungskompetenz, Konfliktlösungskompetenz, Eigeninitiative, Teamfähigkeit, interkulturelle Kompetenz.

Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit:

Aufgaben und Besonderheiten.

PR- und Werbekonzepte.

Aufbau und Gestaltung von Zeitungen, Programmheften, Katalogen. Pressearbeit, Pressekonferenz.

Kultur in den Medien, Kulturjournalismus.

Kulturpolitik und staatliche Kulturförderung:

Kulturpolitische Konzepte der Parteien seit 1945.

Kunst- und Kulturförderung.

EU-Kulturpolitik.

Kultur und Wirtschaft:

Sponsoring und Fund Raising.

Standortfaktor Kultur.

Recht und Versicherung:

Versicherungsgesetz.

Denkmalschutzgesetz.

Veranstaltungsrecht.

Urheberrecht.

Gesetzliche Grundlagen der Kunst- und Kulturförderung.

Eventmanagement:

Begriffe. Erscheinungsformen und Einsatzgebiete.

Einbettung in den Marketing-Mix.

Eventkonzeption:

Von der Idee bis zum Event.

Organisation.

Finanzierung – Sponsoring.

Location. Licht- und Tontechnik.

Zulieferer im Eventmanagement.

Berufe im Eventmanagement und im Kulturbereich.

8.2. TAGUNGS- UND KONGRESSMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über die sozialen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Bedeutung von Tagungen und Kongressen Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Tagungs- und Kongressmanagement in öffentlichen Einrichtungen und privaten Institutionen, Interessenvertretungen und Betrieben übernehmen oder als Fachkraft wesentliche Teile dieses Aufgabenbereiches mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    Tagungen, Seminare, Kongresse mit Partnern aus der Tagungs- und Kongresswirtschaft in der Praxis umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    über die Bedeutung von Fach- und Publikumsmessen Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Messeauftritte planen, durchführen und auswerten bzw. wesentliche Teile dieses Aufgabenbereiches mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    betriebliche, kollektive und individuelle Bedürfnisse nach beruflicher und persönlicher Fortbildung wahrnehmen und bei der Angebotserstellung berücksichtigen können;
  • Strichaufzählung
    Konzepte für innerbetriebliche Fortbildung erstellen und finanziell wie organisatorisch planen können;
  • Strichaufzählung
    für die jeweilige Veranstaltung nötige Kontakte zu den entsprechenden ExpertInnen herstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Tätigkeiten eines PCO (professional congress organizer) kennen;
  • Strichaufzählung
    mit dem Fachvokabular der Tagungs- und Tourismusbranche vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    über Grundlagen der Trainingstätigkeit, Führung von Gruppen und MitarbeiterInnen sowie über gängige Methoden der Zusammenarbeit und Beratung Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Präsentations- und Moderationstechniken anwenden können.

Lehrstoff:

Geschichte und soziales Umfeld des Tagungswesens in Österreich.

Österreich als Kongressdestination (Voraussetzungen, Infrastruktur, wirtschaftliche Auswirkungen).

Tagungsarten.

Ausstattungs- und Veranstaltungstechnik:

Einrichtung von Tagungsräumlichkeiten.

Anforderungen an Veranstaltungsorte (Infrastruktur, Betriebstechnik).

Führung und Organisation von Fortbildungs- und Kongresshäusern.

Planung und Durchführung konkreter Projekte in der Praxis:

Relevante Personen in einem Projekt.

Projektmanagementprozess.

Beauftragung. Projektstartprozess.

Projektfinanzierung und Mittelaufbringung.

Projektmarketing.

Laufende Durchführungsarbeiten. Projektcontrolling.

Steuerung und Moderation der Gruppenprozesse, Motivation.

Abschlussprozess, Ergebnisqualität des Projekts, Projektpräsentation, Auflösung des Projektteams.

Ergebnisverantwortung gegenüber Partnern, Öffentlichkeit und Geldgebern.

Steuerung von Dokumentationsprozessen unter Einsatz von verschiedenen Medien (Foto, Film, Video, Internet/Webauftritt, interne Medien).

Projektreflexion.

Softwarelösungen für den Projektablauf.

Persönlichkeitsbildung:

Kontaktaufbau, Kooperation und Umgang mit Partnern aus der Tagungs- und Kongresswirtschaft. Repräsentation.

Umgang mit Problemen und Konflikten. Eigeninitiative. Arbeiten im Team. Interkulturelle Kompetenz.

Kongress- und Tagungsorganisation:

Wissenschaftliches Komitee, Organisationskomitee. Berufsbild des PCO (professional congress organizer).

Kongresssekretariat.

Kongresshilfsdienste; Dolmetscherdienste.

Akquisition und Betreuung von ReferentInnen und TeilnehmerInnen:

Unterbringung, Ausrichten von Empfängen, Planung und Durchführung von Rahmen- und Beiprogramm. Incentives und Pre- und Postconvention Tours.

Erstellen von Einladungen, Anmeldeformularen, Tagungsprotokollen.

Begleitausstellung und Postersession.

Kongress- und Tagungsmarketing:

Ziele und Inhalt der Medienarbeit von Tagungseinrichtungen. Pressekonferenz.

Werbekonzepte der Kongress- und Tagungsbranche.

Aufbau und Gestaltung einer Kongresszeitung.

Messe:

Organisation, Aufbau, Standgestaltung, Betreuung, Nachbearbeitung.

Finanzierung:

Sponsoring, Sponsorensuche und -betreuung; Fundraising.

Empfänge:

Arten und Organisation.

Fortbildung:

Berufe im Fortbildungsbereich.

In- und ausländische Anbieter, Bildungsprogramme.

Firmeninterne Fortbildung.

Aus- und Weiterbildungskonzepte.

Trends in der Fortbildung.

Arbeitstechniken und –methode:

Leitungstechniken (Führung von Plenar- und Podiumsdiskussionen, Großgruppenleitung, Seminarleitung, Moderationstechnik etc.).

Trainingsmethoden.

Beratungsmethoden.

8.3 BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    konkrete Aufgaben im Bereich der Kultur und des Tagungswesens übernehmen und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    durch Simulation der betrieblichen Realsituation betriebswirtschaftliche Zielstrategien entwerfen und verfolgen lernen;
  • Strichaufzählung
    organisatorische Strukturen und Arbeitsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang erkennen und sie den Erfordernissen der jeweiligen Aufgabenstellungen anpassen können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle im betrieblichen Zusammenhang in Eigenverantwortung bearbeiten und selbstständige Entscheidungen (alleine und in der Gruppe) treffen können;
  • Strichaufzählung
    die nötigen Kontakte zu anderen Betrieben unter Verwendung verschiedener Kommunikationsmittel selbständig herstellen;
  • Strichaufzählung
    logisch und vernetzt denken;
  • Strichaufzählung
    zum Transfer der auch in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der persönlichen Erfahrungen auf problemorientierte Aufgabenstellungen der Praxis fähig sein;
  • Strichaufzählung
    Kommunikationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, Konfliktsituationen zu erkennen und zu bewältigen;
  • Strichaufzählung
    Kreativität und Innovationsbereitschaft zur Realisierung selbst gesetzter Unternehmensziele sinnvoll einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    den Wert laufender Weiterbildung für ihre persönliche Entfaltung erkennen.

Lehrstoff:

römisch IV. Jahrgang:

Time-Management.

Unternehmensorganisation – Aufbau- und Ablauforganisation. Praktische Geschäftsfälle aus den folgenden Bereichen unter Einsatz der in der Praxis verwendeten Büro-, Kommunikations- und Informationstechnologien.

Sekretariatstätigkeiten. Allgemeiner Schriftverkehr.

Verkauf/Auftragsbearbeitung.

Logistik und Transport.

Rechnungswesen.

9. ERNÄHRUNG UND GASTRONOMIE

9.1 FOOD-, BEVERAGE- UND CATERINGMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse aus dem Food- und Beveragebereich im Veranstaltungswesen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die anfallenden Organisationsaufgaben mit betriebsmäßiger Software planen, durchführen und leiten können;
  • Strichaufzählung
    ein auf die Anforderungen eines Veranstaltungsbetriebes abgestimmtes Speisen- und Getränkeangebot selbständig erstellen und ausgewählte Speisen und Getränke auch praktisch herstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Regeln der Gastlichkeit und die Entwicklung der Tisch- und Esskultur kennen;
  • Strichaufzählung
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anleiten, kontrollieren und deren Arbeit objektiv beurteilen können.

Lehrstoff:

römisch II. Jahrgang:

Essen, Trinken und Gastlichkeit als Teil unserer Kultur. Warenbewirtschaftung.

Nationale und internationale Speisen unter Berücksichtigung zeitgemäßer Herstellungsmethoden und kultureller Traditionen, Convenienceprodukte.

Getränke einschließlich Bar- und Mixgetränke.

Tagesmenüs und Menüs zu besonderen Anlässen im Veranstaltungsbereich.

Korrespondierende Getränke.

Service:

Betriebliches Bedienungssystem – Arbeitsabläufe.

Präsentation:

Repräsentationstische für verschiedene Anlässe.

Tisch- und Buffetdekoration. Inhaltliche Gestaltung von Speisen-,

Menü- und Getränkekarten.

Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.

römisch III. Jahrgang:

Speisen für verschiedene Anlässe im Rahmen des Veranstaltungswesens. Klassische und internationale Menü- und Speisenfolgen.

Organisation:

Planungshilfen für gastronomische Arbeiten im Veranstaltungsbereich und für inner- und außerbetriebliche Organisationsaufgaben unter Einsatz entsprechender Software.

Computerunterstützte Planung von Arbeitsaufgaben im Cateringbereich und praktische Durchführung (Seminarverpflegung, Kaffeepausen, Konferenzverpflegung).

Verkaufsfördernde Maßnahmen im Betrieb:

Präsentation, Degustation.

Marketing im Gastgewerbe.

Optimale Nutzung der Möglichkeiten bestehender Objekte:

Zuordnung von Räumen zu bestimmten Funktionen.

Planskizzen, Raumpläne und Raumgestaltung, Raumdekoration.

Personalmanagement:

Anleitung und Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Führung von Unterweisungsgesprächen und Arbeitsbesprechungen. Arbeitsbewertung. Exemplarische Stellenbeschreibung.

9.2 ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Ernährungsgewohnheiten reflektieren, gesundheitsförderndes Verhalten entwickeln und somit Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen können;
  • Strichaufzählung
    prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung ernährungsabhängiger Erkrankungen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse über die Nahrungsbestandteile und handelsübliche Lebensmittel besitzen, um sich am Markt orientieren und verantwortungsbewusst handeln zu können;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Software anwenden, die Ergebnisse interpretieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Ernährungs- und Diätformen kennen und zielgruppengemäße Speisepläne entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    sich der Nachhaltigkeit eigenen Handelns auch im Hinblick auf globale Ressourcenverteilung bewusst sein und ethische Grundsätze berücksichtigen.

Lehrstoff:

römisch II. Jahrgang:

Physiologische Grundlagen der Ernährung:

Nährstoffbildung. Kreislauf der Stoffe in der Natur. Aufgaben der Nahrung. Energie- und Nährstoffbedarf.

Bestandteile der Nahrung:

Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung).

Folgen der Über- und Unterversorgung.

Verdauung und Stoffwechsel des gesunden und kranken Organismus.

Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion, Konservierung.

Würzmittel.

Alkaloidhältige Getränke:

Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische Bedeutung.

Alkoholfreie Getränke:

Arten, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung.

Alkoholische Getränke:

Ernährungsphysiologische Bedeutung.

Lebensmittelqualität:

Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Neuartige Lebensmittel. Lebensmittelrecht.

Ernährung verschiedener Zielgruppen, differenziert nach Alter, spezieller Belastungssituation und Gesundheitszustand.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung. Alternative Ernährungsformen, aktuelle Trends.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Welternährung.

10. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

SEMINARE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die auch durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches nicht vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoff sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:

eine einstündige Schularbeit.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemein bildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Künstlerisch-kreatives Seminar:

Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.

Sachlicher Rahmen:

In Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung sowie auch in anderen dem Ausbildungszweig entsprechenden Berufsfeldern.

In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.

Die Lehrenden haben Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie sind jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Praktikantinnen und Praktikanten sind zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Gegenständen des folgenden Semesters in den Unterricht einzubeziehen sind.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es den Lehrenden, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Es gelten sinngemäß die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände (siehe Abschnitt römisch III).

D. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe, sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Für das fakultative Praktikum eignen sich nur der Bildungs- und Lehraufgabe des Ausbildungszweiges entsprechende Betriebe.

E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen, die zur Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes erforderlich sind.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Anl. 4

Beachte für folgende Bestimmung

jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. I § 4 Abs. 11 Z 2)
31.8.2016 (1. Jahrgang)
31.8.2017 (2. Jahrgang)
31.8.2018 (3. Jahrgang)
31.8.2019 (4. Jahrgang)
31.8.2020 (5. Jahrgang)

Text

Anlage 4 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE Ausbildungszweig „Umwelt und Wirtschaft“ I. Stundentafel 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Wochenstunden

 

Lehrver-pflichtungs-

A. Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

pflich-

 

 

Jahrgang

Summe

tungs-

 

 

römisch eins.

römisch II.

römisch III.

römisch IV.

römisch fünf.

 

gruppe

A.1.

Stammbereich

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion

2

2

2

2

2

10

III

 

2.

Sprachen und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1. Deutsch

3

2

3

2

2

12

I

 

 

2.2. Kommunikation und Präsentation 2

2

2

III

 

 

2.3. Fremdsprachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.3.1. Englisch

3

2

3

3

2

13

I

 

 

2.3.2. Zweite lebende Fremdsprache 3

2

3

2

2

2

11

I

 

3.

Humanwissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1. Geschichte und Kultur

3

2

5

III

 

 

3.2. Angewandte Psychologie und Philosophie

2

2

4

III

 

4.

Kunst

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.1. Musikerziehung

2

2

IVa

 

 

4.2. Bildnerische Erziehung

2

2

IVa

 

5.

Nachhaltige Wirtschaft, Politik und Recht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.1. Wirtschaftsgeografie

2

2

4

III

 

 

5.2. Betriebs- und Volkswirtschaft, Qualitäts- und Umweltmanagement

2

2

4

2

3

13

II

 

 

5.3. Rechnungswesen und Controlling 4

2

3

2

2

2

11

I

 

 

5.4. Politische Bildung und Recht

2

2

4

III

 

6.

Informationsmanagement

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.1. Informations- und Office-Management 5

2

2

4

III

 

 

6.2. Angewandte Informatik

2

1

2

5

I

 

7.

Naturwissenschaft, Ökologie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7.1. Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

10

I

 

 

7.2. Angewandte Biologie u. ökologische Umweltanalytik 6

4

2

2

2

2

12

II

 

 

7.3. Angewandte Chemie u. chemische Umweltanalytik 6

3

3

3

2

2

13

II

 

 

7.4. Angewandte Physik, physikalische Umweltanalytik, Mess- und Regeltechnik 6

3

2

2

2

2

11

II

 

8.

Nachhaltige Techniken und Technologien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8.1. Verarbeitungs- und Umwelttechnik 6

3

3

III

 

 

8.2. Umwelttechnologien und Innovation 6

2

2

3

7

II

 

 

8.3. Lebensraumgestaltung und Raumplanung6

2

2

4

III

 

9.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

8

IVa

 

 

Wochenstundenanzahl Stammbereich

34

34

33

35

34

170

 

 

 

Pflichtgegenstände des schulautonomen

Erweietrungsbereiches gem. Abschnitt A.2.

1

2

1

2

2

8

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

35

36

34

37

36

178

 

 

 

 

Wochenstunden

 

Lehrver-lichtungs-

 

 

 

 

 

 

 

pflich-

 

 

Jahrgang

Summe

tungs-

 

 

römisch eins.

römisch II.

römisch III.

römisch IV.

römisch fünf.

 

gruppe

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich 7 (Schulautonome Pflichtgegenstände)

 

 

 

 

 

 

 

1.

Seminare: 8

 

 

Fremdsprachenseminar

I

 

Betriebsorganisatorisches Seminar

I

 

IT-Seminar

I

 

Allgemein bildendes Seminar

III

 

Naturwissenschaftliches Seminar

III

 

Künstlerisch-kreatives Seminar

IVa

 

Persönlichkeitsbildendes Seminar

III

 

Fachtheoretisches Seminar

III

 

Praxisseminar

IV

Wochenstundenzahl Seminare

0–8

 

Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich

1

2

1

2

2

8

 

B. Pflichtpraktikum

12 Wochen zwischen römisch III. und römisch IV. Jahrgang.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 7

D. Fakultatives Praktikum

4 Wochen zwischen römisch II. und römisch III. bzw. römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang.

E. Förderunterricht 7

________________________

1 Die Stundentafel kann gem. den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom abgeändert werden.

2 Mit Computerunterstützung.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Mit Computerunterstützung und ökologischem Controlling.

5 Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

6 Inklusive Labor, Werkstätten bzw. Freilandpraktikum.

7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).

8 In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Seminars anzuführen.

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe - Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft - dient im Sinne der Paragraphen 65 und 67 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für das Studium an Fachhochschulen, Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und vermittelt in einem ganzheitlich und nachhaltig ausgerichteten Lehrplan Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung und speziell im wirtschaftlichen, umweltwirtschaftlichen, qualitätswirtschaftlichen, sicherheitstechnischen, Gift- und Gefahrgut-Bereich befähigen.

Die Ausbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler zur Lösung von Problemen in Organisation und Planung in den genannten Bereichen unter Zuhilfenahme moderner technischer Hilfsmittel. Das Projekt- und Umweltmanagement ist übergeordnetes Ausbildungsziel.

Wesentliche Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit, soziales und ökologisch-politisches Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Unterrichtssprache und in den Fremdsprachen, sowie die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgehend vom vermittelten theoretischen Wissen und praktischen Können hat eine Heranführung zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen zu erfolgen.

Das Kennen lernen anderer Kulturen und Wirtschaftsräume soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen demokratisches Denken entwickeln und auf ein Leben in multikultureller Gesellschaft vorbereitet werden.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN IIIa. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch III b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen.
  2. Ziffer 2
    Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  3. Ziffer 2
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um das für den schulautonomen Erweiterungsbereich vorgesehene Stundenausmaß vermehrt werden.
  4. Ziffer 3
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  5. Ziffer 4
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 178 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch III c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch VI festgelegt werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt. Die Festlegung der Dauer der Schularbeiten hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

römisch III d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Das Seminar bzw. die Seminare (eines oder mehrere) dient bzw. dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Die Auswahl, die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und das Stundenmaßes der Seminare haben schulautonom zu erfolgen.

Zur Vermeidung von „Einstundenfächern“ oder wenn es aus pädagogisch-didaktischen Gründen zweckmäßig ist, können einzelne Pflichtgegenstände schulautonom geblockt werden, wobei eine gleichmäßige Verteilung auf das Unterrichtsjahr sicherzustellen ist.

römisch III e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch IV. Allgemeine didaktische Grundsätze

Der Unterricht hat fächerübergreifend stattzufinden und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen, wobei nach Möglichkeit neue Technologien zu berücksichtigen sind.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Besondere Bedeutung haben in allen Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheits- und Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Im Sinne eines fächerübergreifenden Denkens und Verstehens hat dem Unterricht eine Absprache zwischen Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände vorauszugehen. Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungen und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung und Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Die Lehrenden sollen daher die Methode ihres Unterrichts so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.

Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung der Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Erweiterungsbereich (siehe Abschnitt römisch III) ermöglicht eine konzentrierte Behandlung der Lehrstoffinhalte.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Die projektorientierte Arbeit in der Übungsfirma stellt eine Methode zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.

Im Sinne des Ausbildungszieles haben die Schülerinnen und Schüler pro Ausbildungsjahr mindestens drei fächerübergreifende Projekte durchzuführen und mit einem Projektendbericht zu dokumentieren (zB Umweltverträglichkeitserklärungen, Abfallwirtschaftskonzepte).

Das Abschätzen der Plausibilität von Ergebnissen sowie der Machbarkeit von Arbeitsschritten ist zu üben. Ökologisch umweltorientierte Lehrinhalte sind, wann immer möglich, praktisch zu vermitteln und in freier Natur durchzuführen.

Besonders in den Seminaren sollen die jungen Menschen durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen, -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch Projektunterricht zu empfehlen.

römisch fünf. Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzen Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 2004,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1. Stammbereich 2. SPRACHEN UND KOMMUNIKATION 2.1. DEUTSCH Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    am kulturellen, wirtschaftlichen, und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Nachschlagewerke und die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen können.

Lehrstoff

römisch eins. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze ua.).

Literatur und Kultur:

Literarische Gattungen und Begriffe.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Inhaltsangabe.

Medien und Wirtschaft:

Arten und Funktionen von Medien. Sprache der Medien.

Journalistische Textsorten (Bericht, Leserbrief ua.).

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschafts- und umweltrelevante Themenkreise.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Diskutieren.

römisch II. Jahrgang:

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze ua.).

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Charakteristik.

Medien und Wirtschaft:

Medienkritik. Analyse des Medienkonsums.

Informationsaufbereitung in und mit Medien.

Textsorten der Wirtschaft (freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschafts- und umweltrelevante Themenkreise.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Diskutieren, Debattieren, Erörtern.

römisch III. Jahrgang:

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben.

Medien und Wirtschaft:

Textsorten der Wirtschaft (freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).

Journalistische Textsorten (Kommentar, Glosse ua.).

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschafts- und umweltrelevante Themenkreise.

Sprachreflexion:

Strukturen der Gegenwartsprache. Sprachschichten. Sprachwandel. Stil (textsortenadäquat).

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren. Argumentieren. Dokumentieren. Appellieren. Kommentieren.

römisch IV. Jahrgang:

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur. Literarische Werke bis zur Wiener Moderne.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Kritik.

Medien und Wirtschaft:

Interpretieren von Texten und statistischen Daten.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Argumentieren. Kommentieren. Adressatenorientierte Sprachverwendung (Register).

römisch fünf. Jahrgang:

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Kritik.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschafts- und umweltrelevante Themenbereiche.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Argumentieren. Kommentieren. Adressatenorientierte Sprachverwendung (Register).

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Sub-Litera, j, e zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c);

Im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei dreistündige Schularbeiten.

2.2. KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    eine Rede aufbauen und planen können;
  • Strichaufzählung
    eine Präsentation vorbereiten und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Sprechkompetenz in verschiedenen Bereichen des wirtschaftlichen und privaten Lebens erlangen;
  • Strichaufzählung
    Sprache als Werkzeug im Berufsleben einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    durch positives Feed-back erfahren, wie Motivation gefördert werden kann;
  • Strichaufzählung
    auf Grund einer permanenten Trainingssituation die Verständigungs- und Ausdrucksfähigkeit optimieren;
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, in Gruppen zu arbeiten.

Lehrstoff:

römisch II. Jahrgang:

Kommunikation:

Grundlagen. Verbale und nonverbale Kommunikation. Körpersprache.

Gesprächsformen (Bewerbung, Konflikt, Vorstellung, Telefonat, ua.).

Gesprächsführung, Moderation, Kommunikation in Gruppen.

Argumentation, Fragetechnik, aktives Zuhören, Feed-back.

Rhetorik:

Sprech- und Redetechnik. Artikulation in der Standardsprache.

Planung und Aufbau einer Rede. Rhetorische Mittel.

Redeangst und Redehemmung. Umgang mit Lampenfieber.

Präsentation:

Der Mensch im Mittelpunkt der Präsentation (Präsentatorin, Präsentator und Publikum); psychologische Aspekte.

Arten der Präsentation.

Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation.

Medieneinsatz (OH, Flipchart, Pinwand, Computer ua.).

Kreative Arbeitstechniken (Brainstorming, Mind-Mapping ua.).

2.3. FREMDSPRACHEN Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    das Erlernen von Fremdsprachen als persönliche Bereicherung und Möglichkeit zum Verständnis anderer Denksysteme erfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene und tolerante Lebenseinstellung entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    die zu erlernenden Fremdsprachen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen als Systeme erkennen, allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes und abstrahierendes Denken entwickeln und interdisziplinäre Synergieeffekte produktiv nutzen können;
  • Strichaufzählung
    bebefähigt werden, die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
  • Strichaufzählung
    allgemeine sowie berufsspezifische Sprach-, Sach- und Problemlösungskompetenz erwerben, die es ermöglicht, Routinesituationen und Standardgeschäftsfälle praxisgerecht abzuwickeln können;
  • Strichaufzählung
    in der Zeilsprache gehörte oder gelesene Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich, authentisch verstehen, verarbeiten und verwenden können und dabei die für eine Situation oder Problemstellung jeweils wesentlichen Aspekte in ihrer Relevanz erkennen und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    aktiv und passiv Register differenzieren, das einer Textsorte oder Kommunikationsform adäquate Register wählen und spontan, flexibel und stilsicher interagieren können;
  • Strichaufzählung
    situationsabhängig verschiedene Sprachen und Register nebeneinander einsetzen und Inhalte adäquat zwischen Sprachen transferieren können;
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme aller zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationstechnologien selbst recherchierte Sachverhalte situationsadäquat präsentieren und Inhalte gegebenenfalls kontrastiv darstellen können;
  • Strichaufzählung
    im Sinne einer individuellen Bildungsplanung externe fremdsprachliche Qualifikationen kennen und deren Wert für die persönliche und berufliche Entwicklung einschätzen können.

2.3.1. ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    zumindest das Niveau des Independent Users B2 (siehe Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) erreichen.

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler sollen zumindest

  • Strichaufzählung
    die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen verstehen können;
  • Strichaufzählung
    sich so spontan und fließend verständigen können, dass ein normales Gespräch mit MuttersprachlerInnen ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
  • Strichaufzählung
    sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken können, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Medien, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation.

Zusammenfassungen, Berichte, Kommentare.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch II. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Medien, Bildung, Gesundheit, Ernährung, Umwelt. Formen der persönlichen Kommunikation.

Kultur und Gesellschaft:

Interkulturelle Vielfalt, Geschichte.

Freies Schreiben.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch III. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Friedenserziehung, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen). Kunst.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Tourismus, Dienstleistung, Umwelt.

Freies Schreiben.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch IV. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Dienstleistung, Umwelt. Lösungsversuche und alternative Konzepte für Probleme aus dem Bereich Umwelt.

Büro- und Informationsmanagement.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch fünf. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Dienstleistung und Umwelt. Lösungsversuche und alternative Konzepte für Probleme aus dem Bereich Umwelt.

Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.

Arbeit und Arbeitsmarkt.

Freies Schreiben.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

2.3.2. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    das Niveau des Independent Users B1 (siehe Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) erreichen.

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
  • Strichaufzählung
    die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch II. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Soziale Beziehungen, Kleidung und Mode, Bildung, Ernährung, Formen der persönlichen Kommunikation.

Kultur und Gesellschaft:

Interkulturelle Vielfalt, multikulturelle und soziale Beziehungen.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch III. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Freizeit, Sport, Formen der persönlichen Kommunikation.

Kultur und Gesellschaft:

Aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen). Literatur.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch IV. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends (Medien, Bildung, Kultur).

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Arbeit und Arbeitsmarkt. Bewerbung.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

römisch fünf. Jahrgang:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Kultur und Gesellschaft:

Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends. Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Dienstleistung, Handel, Produktion und Umwelt.

Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.

Die für die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte erforderliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c);

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

3. HUMANWISSENSCHAFTEN 3.1. GESCHICHTE UND KULTUR Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung des kulturellen Erbes einschätzen können;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer, ökologischer und sozialer Verantwortung bereit werden;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Demokratie einschätzen können und zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung fähig werden;
  • Strichaufzählung
    mit projektorientiertem Arbeiten vertraut werden..

Lehrstoff:

römisch IV. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA.

Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier), Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt.

Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Russische Revolution. Neuordnung Europas.

Die Erste Republik Österreich.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Ursachen und Grundlagen, Politik, Verfolgung, Widerstand); Antisemitismus, Faschismus in Österreich.

Internationale Organisationen.

Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

römisch fünf. Jahrgang:

Nationalsozialismus. Holocaust. Zweiter Weltkrieg.

Außereuropäische Entwicklungen.

Gesellschaft, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde, Bewegung der Blockfreien),

Einigung Europas.

Nord-Süd-Konflikt und Dekolonisation.

Rassismus, Genozide.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; soziale Konflikte, Alternativbewegungen, Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik).

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen Staatengemeinschaft.

Aktuelle Entwicklungsprozesse:

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Union.

Migrationsprobleme. Terrorismus.

Geschichte der Ökologiebewegungen bis zur Gegenwart.

Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

3.2. ANGEWANDTE PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    psychische Phänomene verstehen und fachgerecht benennen können;
  • Strichaufzählung
    psychologische und pädagogische Fachliteratur verwenden können;
  • Strichaufzählung
    sich mit der eigenen Persönlichkeit und jener der Mitmenschen auseinander setzen und Zusammenhänge zwischen individuellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten erfassen können;
  • Strichaufzählung
    im Verhalten auf die Persönlichkeit anderer Rücksicht nehmen können;
  • Strichaufzählung
    eine begründete und vertretbare Einstellung zu Lebensproblemen und eine verantwortungsbewusste, tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft aufweisen können;
  • Strichaufzählung
    sich mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinander setzen und ein persönliches Welt- und Menschenbild als Grundlage für ein verantwortungsbewusstes Handeln erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kenntnisse in beruflichen und persönlichen Lebenssituationen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und kritisch denken können;
  • Strichaufzählung
    leren, die geistige Leistung Andersdenkender zu achten;
  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge von Umweltsituation und psychologisch soziologischer Befindlichkeit einer Person und der Gesellschaft einschätzen können.

Lehrstoff:

römisch IV. Jahrgang:

Psychologie und Pädagogik:

Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen.

Psychische Kräfte (Motivation und Emotion).

Kognitive Funktionen:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung.

Theorien und Techniken des Lernens.

Entwicklungspsychologie:

Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.

Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und

psychiatrische Behandlungsmethoden).

Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten der Bewältigung).

Aggressionsforschung.

Suchtprävention.

Betriebs- und Arbeitspsychologie, Motivation und Menschenführung.

Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.

Sexualpsychologie (Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen).

Persönlichkeitspsychologie:

Tiefenpsychologische Hauptströmungen.

Persönlichkeitsforschung, Persönlichkeitsdiagnostik.

Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.

römisch fünf. Jahrgang:

Sozialpsychologie:

Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch);

Gruppe, massenpsychologische Phänomene.

Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.

Umweltzustand und psychosoziale Befindlichkeit.

Philosophie:

Mensch und Erkenntnis:

Methoden, Ziele und Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie; Sprachphilosophie; Logik.

Mensch und Werte:

Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.

Mensch und Natur:

Ökologische Denkmuster (Natur-Technik-Gesellschaft). Ökologische Ethik.

Mensch und Gesellschaft:

Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe; Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze); Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.

Mensch und Transzendenz:

Metaphysik.

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

Kritische Lebensereignisse.

4. KUNST 4.1. MUSIKERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sich sprachlich, stimmlich, und gestisch in entsprechender Qualität präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    sich einzeln und/oder in Gruppen qualifiziert musikalisch äußern können;
  • Strichaufzählung
    bewusst, konzentriert und differenziert hören können;
  • Strichaufzählung
    individuelle musikalische Anlagen entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    sich emotional und kognitiv mit Musik auseinandersetzen können;
  • Strichaufzählung
    lernen, Musik als Möglichkeit zur Bereicherung des Lebens zu erfahren;
  • Strichaufzählung
    Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz, Toleranz und Konzentrationsfähigkeit über die Beschäftigung mit Musik erwerben;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Erscheinungsformen von Musik in Geschichte und Gegenwart kennenlernen;
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Wirkungen und Funktionen von Musik in einer sich ständig ändernden akustischen Umwelt kritisch reflektieren und nützen können;
  • Strichaufzählung
    audiovisuelle Informationstechniken kennen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Wissen über den musikalischen Stellenwert Österreichs im historischen, regionalen und internationale Kontext erlangen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über mögliche Qualitätskriterien von Musik erlangen;
  • Strichaufzählung
    Projekte durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Vokales Musizieren:

Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit und ohne Begleitung ein- und mehrstimmig, auch in Verbindung mit Bewegung.

Stimmbildung und Sprechpflege.

Rhythmus, Melodie, Intonation, Sprache.

Instrumentales Musizieren:

Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen; Klangexperimente und Improvisation.

Harmonische Muster.

Einsatz des vorhandenen Instrumentariums zur Lied-, Bewegungsbegleitung und zur szenischen Gestaltung.

Musikkunde:

Orientierung in musikgeschichtlichen Epochen an Hand signifikanter, kulturhistorisch bedeutsamer Werke.

Werkbetrachtung und Werkinterpretation.

Formen und Gattungen der Musik.

Hören:

Ausgewähltes Hörrepertoire aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen.

Emotionale und kognitive Bezüge zur Musik.

Musik und Gesellschaft:

Musik im sozialen, historischen und politischen Umfeld.

Rhythmik:

Training mit rhythmischer Silbensprache, Bodypercussion und instrumentaler Percussion.

Rhythmische Patterns, Tanzrhythmen und Darstellung eigener Formen.

Bewegung:

Körperhaltung und Bewegungsabläufe;

freie und selbstchoreographierte Bewegungsformen;

österreichische und internationale Tänze.

Elektronische Medien und Informationstechnologie:

Nutzung des Internets für Musik.

Computergestaltete Musik, Sound und Sounddesign, Filmmusik und Videoclips.

Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.

4.2. BILDNERISCHE ERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    an schöpferischer bildnerischer Tätigkeit Freude empfinden;
  • Strichaufzählung
    ihre schöpferischen Anlagen und Fähigkeiten sowie ihre einschlägige Sach- und Methodenkenntnis materialgerecht und zielorientiert für die Verfeinerung der Wahrnehmungsfähigkeit für den persönlichen Ausdruck und für die visuelle Verständigung – auch zur Lösung fächerübergreifender Arbeiten und fachlicher Probleme – einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    bildnerische und figürliche Darstellung für Umweltschutzaufgaben entwerfen, konstruieren, herstellen und gezielt einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Wirkung der Werbegrafik und des Designs auf den Konsumenten kennen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Schriftgestaltung.

Skizzieren, perspektivisches Zeichnen.

Naturstudien, Oberflächengestaltung.

Experimentelles Malen, Farbkomposition.

Bearbeitung verschiedener Themen mit Computer und gängigen „Gestaltungsprogrammen“.

Gestaltung dreidimensionaler auch architektonischer Objekte für Projekte.

Bildbetrachtung und Reflexion.

Epochen der bildenden Kunst.

Herstellung von Filmen. Werbung und Werbegrafik.

Visuelle Kommunikation.

5. NACHHALTIGE WIRTSCHAFT, POLITIK UND RECHT 5.1. WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag erlangen;
  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    geographische Informationssysteme kennen;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftsgeographische Kenntnisse anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Wissen über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde erwerben und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
  • Strichaufzählung
    ökonomische Handlungsmuster und die sich daraus ergebenden Verteilungskonflikte und Umweltschäden erklären und zu Problemlösungsansätzen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    einige, nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erstellte Regionalisierungen und Raumtypisierungen der Erde angeben und die sich daraus ergebende Problematik erklären können;
  • Strichaufzählung
    individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
  • Strichaufzählung
    an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewusst mitwirken können.

Lehrstoff:

römisch II. Jahrgang:

Stellung der Erde im Weltall. Physische Geographie. Orientierung auf der Erde.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Wirtschaftsregionen.

Regionalisierung der Erde:

Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.

Großregionen:

Naturpotenzial, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.

Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.

Österreich:

Raum und Gesellschaft:

Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotenzial; demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung.

römisch III. Jahrgang:

Industrieländer:

Typen, Merkmale, Probleme.

Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.

Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.

Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten und Tourismusregionen, Reiseplanung.

Österreich:

Raum und Gesellschaft:

Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität; zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschafts-räumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung.

Raumordnung:

Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:

Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarkes.

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Union.

Weltwirtschaft und Weltpolitik:

Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration.

5.2. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT, QUALITÄTS- UND UMWELTMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    nachhaltig wirtschaften lernen und als Absolventen bzw. Absolventinnen befähigt werden Betriebe ökosozial führen zu können;
  • Strichaufzählung
    grundsätzliche betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft und Umwelt beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Funktionsweise der nationalen und internationalen Wirtschaft erlangen und die Wechselwirkungen von Ökonomie und Ökologie verstehen können;
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, die Folgen betriebswirtschaftlichen Handelns zu untersuchen und hinsichtlich volkswirtschaftlicher Konsequenzen zu interpretieren;
  • Strichaufzählung
    die unternehmerische Funktion im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen und die für die Betriebsführung bedeutenden Rechtsvorschriften kennen;
  • Strichaufzählung
    betriebs- und volkswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten sowie Diskussionsbeiträge und Lösungsvorschläge selbstständig erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den Einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    den Wert der Berufsarbeit und die soziale Verantwortung der wirtschaftlichen Tätigen in enger Verbindung mit den Grundsätzen der modernen Menschen- und Unternehmensführung verstehen können;
  • Strichaufzählung
    Umweltschutz als betriebsstrategisches Instrument begreifen können;
  • Strichaufzählung
    Umweltschutz als operatives Element der Betriebsführung kennen und einsetzen lernen;
  • Strichaufzählung
    ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen und fortschreiben können und die Qualifikation eines Abfallbeauftragten bzw. einer Abfallbeauftragten erlangen;
  • Strichaufzählung
    die abfallwirtschaftliche Abteilung eines mittleren Betriebes führen können;
  • Strichaufzählung
    die ökologische Auswirkung des Betriebes richtig einschätzen und verantwortungsvoll berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    den Sinn von Ökobilanzen verstehen und die Kernaussagen interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsmanagement als Werkzeug der Betriebsführung verstehen und unterschiedliche, international gebräuchliche Managementsystemansätze (ISO 9001, TQM, ua.) kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Umwelt-, Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagementsysteme für einen Betrieb kennen und umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Kenntnisse zur Durchführung der Begutachtung eines Betriebes nach international anerkannten Umweltmanagementsystemansätzen erwerben;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben einer Sicherheitsvertrauensperson kennen und Sicherheitsanalysen für Betriebe durchführen können;
  • Strichaufzählung
    durch die Arbeit in der Übungsfirma die Betriebsführung in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht kennen lernen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Erfüllung, Schriftverkehr. Konsumentenschutz.

Zahlungsformen.

Leistungsbereiche verschiedener Unternehmungen:

Produktion (industrielle Erzeugung, Handwerk).

Handel (Funktionen. Arten).

Giftbeauftragte/r.

Betriebliche/r Umweltbeauftragte/r.

römisch II. Jahrgang:

Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung.

Unternehmung:

UGB. Vollmachten in der Unternehmung; Firmenbuch;

Unternehmensgründung und -auflösung; Insolvenzen.

Rechtsformen der Unternehmung:

Wahl der Rechtsform; Unternehmenskonzentrationen und -kooperationen.

Genossenschaftswesen.

Leistungsbereiche verschiedener Unternehmungen:

Öffentlicher Sektor.

Dienstleistungsbetriebe:

Transport, Verkehr und Logistik.

Versicherungen.

Kreditinstitute (Arten, Geschäfte).

Leistungserstellung unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit:

Produktion von Waren und Dienstleistungen, Produktionsfaktoren, Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Produktivität.

römisch III. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Ökonomisches Prinzip, Arbeitsteilung, Produktionsverfahren;

Marklehre (Angebot und Nachfrage, Nutzen, Wettbewerb);

Preislehre (Preisbildung, Preisarten, Preiselastizität, Preispolitik);

Volkswirtschaftlicher Kreislauf.

Wirtschafts- und Sozialpolitik des Staates:

Konjunkturpolitik; Budgetpolitik; Beschäftigungspolitik (Arbeitslosigkeit, Arbeitsflexibilisierung, Arbeitszeitverkürzung, Arbeitsmarkt und Lohnpolitik); Währungspolitik (EZB und ÖNB); Geld- und Inflationstheorie; Zahlungsbilanz.

Marketing:

Marktforschung, absatzpolitisches Instrumentarium; Marketingentscheidung; aktuelle Entwicklungen.

Umweltmanagement:

Verursacherprinzip, Gemeinlastprinzip, Externalisierung/Internalisierung von Kosten.

Betriebliche Stoffströme.

Abfallwirtschaft:

Gesetzliche Grundlagen (AWG samt Durchführungsverordnungen):

Abfallarten, Abfallwirtschaftskonzepte, Umgang mit gefährlichen Abfällen, Abfallbeauftragte/r (Aufgaben, Rechtsstellung), Abfallklassifizierung.

römisch IV. Jahrgang:

Betriebe der Umweltwirtschaft:

Ver- und Entsorgungsbetriebe.

Gefahrenguttransport; Gefahrgutbeauftragte bzw. Gefährdungsbeauftragter.

Gesellschaft, Betrieb und Umwelt:

Umweltpolitische Instrumente (fiskalische und nichtfiskalische Maßnahmen).

Investition und Finanzierung:

Investitionsarten und –entscheidungen.

Finanzierungsarten; Finanzplanung und Budgetierung. Businessplan.

Wertpapiere:

Arten, Kursbildung und -notierung; Kapitalanalysestrategien; Wertpapierbörsen.

römisch fünf. Jahrgang:

Unternehmensführung:

Strategische und operative Planung; Entscheidungstechniken; Führungsstile; Personalentwicklung (Personalauswahl- und -beurteilung, Motivation, Laufbahnplanung);

Qualitätssicherung;

Aktuelle Managementkonzeptionen.

Betriebliche Organisation:

Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationsprinzipien und -entwicklung.

Besonderheiten des Außenhandels – Zahlungs- und Lieferbedingungen. Risikoabsicherung.

Qualitätsmanagement:

Qualitäts- Umwelt- sowie Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagement nach internationalen Normen und Ansätzen.

Ökodesign.

Ökobilanzierung:

Stoff- und Energiebilanz (Ökobilanz) für Produkte, Prozesse, Betriebe;

Stoff- und Energieströme, Bewertung von Umweltauswirkungen mit ausgewählten Methoden, Lebenszyklusanalyse, ökologischer Fußabdruck, MIPS-Konzept.

5.3. RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen können;
  • Strichaufzählung
    in einem Klein- oder Mittelbetrieb sowie in Vereinen die Buchführung selbstständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements praxisgerecht im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
  • Strichaufzählung
    budgetieren können;
  • Strichaufzählung
    die Kostenrechnung und Ökokostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    umweltrelevante Kosten ermitteln können;
  • Strichaufzählung
    die personellen und organisatorisch-technischen Voraussetzungen und den Arbeitsablauf des Rechnungswesens sowie die Funktionen des Controllings und seine Zusammenhänge mit dem Rechnungswesen kennen;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie die Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung und der Kostenrechnung, Personalverrechnung und des Controllings mit Hilfe von Standardsoftware lösen und die Ergebnisse präsentieren können;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten auf das Betriebsergebnis erkennen und darauf reagieren können;
  • Strichaufzählung
    die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der betrieblichen Realsituation anwenden können;
  • Strichaufzählung
    im Rahmen von Umweltprojekten die Bereiche Finanzen und Controlling abdecken können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen des Rechnungswesens.

System der doppelten Buchführung:

Bilanz, Bilanzzerlegung, Eröffnung, Verbuchung und Abschluss von Konten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz- und Erfolgsrechnung; Veränderungen der Bilanz.

Erfassung und Verbuchung branchentypischer Geschäftsfälle mit Umsatzsteuer auf Grund von Belegen.

römisch II. Jahrgang:

Erfassung, Verrechnung und Verbuchung von Geschäftsfällen.

Personalverrechnung:

Lohn- und Gehaltsabrechnung für laufende und sonstige Bezüge;

Verbuchung der Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben.

Fachspezifische Software (Finanzbuchhaltung, Personalverrechnung).

Statische und dynamische Investitionsrechnung

römisch III. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Voll- und Teilkostenrechnung, Direct-Costing;

Kalkulationen;

Abrechnungssysteme.

Umweltkostenrechnung „ökologisch wahrer Preis“

Fachspezifische Software (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung und Controlling).

römisch IV. Jahrgang:

Jahresabschluss:

Bewertung und Verbuchung des Vermögens und der Schulden;

Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Theorie der Bilanz einschließlich internationaler Bewertungsvorschriften.

Fachspezifische Software.

römisch fünf. Jahrgang:

Steuern und Abgaben:

Gewinnabhängige und betriebliche Steuern und Abgaben;

Abgabeverfahren;

Verwaltungsverfahren und Betriebsprüfung;

Zusammenarbeit mit der Steuerberaterin/dem Steuerberater (Steuererklärung, Steuerbescheid, Einkommenssteuerberechnung, Zahlungsplan).

Controlling:

Operatives und strategisches Controlling;

Erfolgs- und Liquiditätsbudget;

Analyse des Jahresabschlusses;

Kennzahlen; Benchmarking.

Finanzmanagement im Umweltbereich.

Kennzahlen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsbericht.

Fachspezifische Software (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung und Controlling).

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c);

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c).

5.4. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die für das Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Wege der Rechtsdurchsetzung kennen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die rechtliche Stellung und die Aufgaben der Betriebsbeauftragten für verschiedene Spezialbereiche (Abfall-, Gift-, Gefahrengut-, Sicherheitsbeauftragte) kennen und diese Kenntnisse praktisch anwenden können;
  • Strichaufzählung
    das österreichische und das EU-Umweltrecht und dessen Vollziehung kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Ziele der österreichischen und europäischen Umweltpolitik kennen;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung kennen;
  • Strichaufzählung
    andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
  • Strichaufzählung
    zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit werden.

Lehrstoff:

römisch IV. Jahrgang:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Menschenrechte. Friedenssicherung.

Österreichisches Verfassungsrecht:

Grundprinzipien (Prinzip der Gewaltenteilung, demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches und liberales Prinzip); Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz;

Menschenrechte.

Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Selbstverwaltungskörper).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessensvertretungen, Sozialpartnerschaft, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalten (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Strafrecht:

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes. Berufsausbildungsrecht.

EU-Recht.

römisch fünf. Jahrgang:

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Konsumentenschutz.

Naturschutzrecht:

Wichtige Bestimmungen und deren Gültigkeit, Schutzgebiete, Nationalparks.

Umweltschutzrecht:

Verfassungsrechtliche Grundlagen in Österreich, Vollzugszuständigkeiten, Rechtsgrundlagen der Luftreinhaltung, der Gewässerreinhaltung, der Abfallwirtschaft.

Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltinformationsgesetz, Verordnungen zu den jeweiligen Umweltschutzgesetzen (zB Verpackungsverordnung, Batterieverordnung). Bürgerbeteiligung.

Chemikalienwesen.

Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds.

Bodenschutzrecht, Zivil- und Strafbestimmungen im Umweltschutz, Internationales Umweltrecht (EU-Recht) und daraus erwachsende Verpflichtungen für Österreich, Verpflichtungen Österreichs durch internationale Verträge.

Aufgaben der/des Störfall-Sicherheitsbeauftragten:

Gesetzliche Regelungen, Pflichten, Verantwortung.

Strahlenschutz:

Gesetze, Verordnungen, Aufgaben der/des Strahlenschutzbeauftragten.

Giftbeauftragter:

Aufgaben, gesetzliche Grundlagen für den Verkehr mit Giften und deren Transport,

Aufgaben der Sicherheitsvertrauensperson, Vorschriften und Gesetze bezüglich des Arbeitnehmerschutzes, Aufgaben der Sicherheitsfachkraft.

6. INFORMATIONSMANAGEMENT 6.1. INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    ein aktuelles Betriebssystem beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    das Internet optimal nutzen können;
  • Strichaufzählung
    selbstständig Schriftstücke und Texte formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen der Informationstechnologie:

Aufbau eines Computers.

Beherrschung eines aktuellen Betriebssystems und der aktuellen Eingabemöglichkeiten.

Standardsoftware:

Textverarbeitung.

Textgestaltung:

Richtlinien (Normen) der Texterstellung. Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Typographie und Layout.

römisch II. Jahrgang:

Standardsoftware:

Präsentationsprogramm, Tabellenkalkulation.

Textgestaltung:

Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Gestalten umfassender Dokumente.

Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief).

Büroorganisation, Groupware (Termin- und Adressdatenverwaltung).

Internet und E-Mail.

Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c).

6.2. ANGEWANDTE INFORMATIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Informationen beschaffen, analysieren, aufbereiten und sichern können;
  • Strichaufzählung
    Grundlagenkenntnisse aus dem Bereich Datenbanken anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse aus den Bereichen Publishing und digitale Bildbearbeitung praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Projekte unter Nutzung gängiger Projektmanagement-Tools durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme verstehen können;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und Betrieb von Internet-Diensten und Netzwerken kennen;
  • Strichaufzählung
    Online-Inhalte erstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen und Komponenten des Online Content Managements erlernen;
  • Strichaufzählung
    Wissen und Kenntnisse über die gesetzlichen Grundlagen der Informationstechnologie erwerben;
  • Strichaufzählung
    die aktuellen Kommunikationstechnologien kennen und einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch III. Jahrgang:

Standardsoftware:

Datenbanken (Grundlagen).

Informationsanalyse:

Informationstheorie, Informationsrecherche und -prüfung, Analyse, Verdichtung von Informationen.

Bildbearbeitung:

Einführung in ein Grafikprogramm. Grafikformate, Bildauflösung, Farbtiefe. Nachbearbeitung von digitalem Bildmaterial. Scannen.

römisch IV. Jahrgang:

Projektmanagement:

Besonderheiten beim IT-Projektmanagement; Tools.

Publishing:

Erstellen von statischen und dynamischen, digitalen Online-Inhalten. Pflichtenheft; Benutzerführung und Screendesign. Grundlagen und Komponenten eines modernen Online Content Managements.

römisch fünf. Jahrgang:

Aufbau und Betrieb von Internet Diensten und Netzwerken:

Rechtliche Bestimmungen:

Urheberrecht, Datenschutz, Signaturgesetz. E-Government-Gesetz.

Aktuelle Kommunikationstechnologien:

Neue Medien und Technologien. Grundlagen des E-, M-Commerce.

Lern- und Kommunikationsplattformen.

Auswirkungen der Informationstechnologie:

Individuum, Gesellschaft, Arbeitswelt.

Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffes.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c).

7. NATURWISSENSCHAFT, ÖKOLOGIE 7.1. ANGEWANDTE MATHEMATIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig logisch denken und mathematische Methoden anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sprachlich formulierte Probleme in mathematische Symbole umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Schritt-für-Schritt Analysen durchführen können und selbstständig Lösungswege finden;
  • Strichaufzählung
    allgemeine Rechenverfahren mit algebraischen oder grafischen Ergebnissen anwenden können;
  • Strichaufzählung
    mit modernen Technologien praxisbezogene Beispiele und Projekte aus dem Wirtschaftsbereich oder aus den Naturwissenschaften numerisch lösen können und mathematische Zusammenhänge grafisch visualisieren können;
  • Strichaufzählung
    wichtige statistische Methoden kennen und praktisch anwenden können;
  • Strichaufzählung
    unter Einsatz moderner Technologien praxisbezogene Beispiele und Themenstellungen aus der Wirtschaft, dem Finanzwesen und der Naturwissenschaften numerisch lösen und grafisch darstellen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Aussagen und Mengen mit deren Verknüpfungen; Zahlenmengen und Zahlensysteme; Rechengesetze für Grundrechenarten, für Potenzen und Wurzeln.

Lineare Funktionen und dazugehörige Gleichungen.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.

römisch II. Jahrgang:

Potenz- und Wurzelfunktionen und dazugehörige Gleichungen.

Exponential- und Logarithmusfunktionen und dazugehörige Gleichungen.

Elementare Geometrie, Flächen und Körper.

Winkelfunktionen und Dreiecksauflösungen.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.

Untersuchung von Wachstumsprozessen in Wirtschaft und Natur.

römisch III. Jahrgang:

Folgen und Reihen.

Differenzialrechnung.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.

Zinseszins, Renten, Schuldtilgung, Kredite, Leasing, Kurse und Rentabilität, Investitionen.

Extremwertprobleme.

römisch IV. Jahrgang:

Integralrechnung.

Statistik.

Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.

Flächen- und Volumsberechnungen (Raum- und Materialbedarf).

Trendberechnungen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.

römisch fünf. Jahrgang:

Kosten- und Preistheorie.

Trigonometrie und Vermessungswesen.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei einstündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c);

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten (siehe Abschnitt römisch III c).

7.2. ANGEWANDTE BIOLOGIE UND ÖKOLOGISCHE UMWELTANALYTIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Biologie zuordnen können;
  • Strichaufzählung
    Kreisläufe und Vernetzungen in ökologischen Systemen kennen und berücksichtigen können;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Organsysteme herstellen können;
  • Strichaufzählung
    lernen, die Natur als Vernetzung von Systemen zu begreifen und sich selbst als Teil davon zu sehen;
  • Strichaufzählung
    Störungen im Ökosystem normgerecht feststellen und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    biologische und ökologische Arbeitsmethoden den Normen entsprechend anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsmethoden in Bezug auf den Umweltschutz kennen und Umweltschäden biologisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    für die Berufspraxis bedeutsame ökologische Zusammenhänge kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Methoden zur biologisch-ökologischen Umweltsanierung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    biologisch-ökologische Probleme auch computerunterstützt lösen können;
  • Strichaufzählung
    Normen und Methoden der biologisch-ökologischen Qualitätssicherung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsorganisations- und Untersuchungsprotokolle führen können;
  • Strichaufzählung
    Größenordnungen abschätzen und deren Plausibilität beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    eine intakte Umwelt als Voraussetzung für die eigene Gesundheit und als Wirtschaftsfaktor erkennen können;
  • Strichaufzählung
    Ergonomische Grundsätze für Berufs- und Lebenspraxis anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben und Tätigkeiten einer Sicherheitskraft durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben eines/einer Gefahrgutbeauftragten durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Biologie:

Zelldifferenzierung, Zellteilung, Zellspezialisierung, Mikroorganismen.

Biologische Strukturen (Zytologie, Gewebe, Organismen), biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel).

Botanik:

Morphologie, Artkenntnis, Anatomie und Physiologie der Pflanzen, wirtschaftlich und ökologisch wichtige Lager- und Sprosspflanzen.

Photo- und Chemosynthese, Zellatmung.

Vermehrung, Kultivierung und Lagerung von Pflanzen.

Pflanzenschädlinge, Pflanzenkrankheiten, Pflanzenschutz.

Geologie, Mineralogie, Kosmologie:

Entstehung und Aufbau der Erde.

Gesteine und Mineralien, Gebirgsbildung, geologische Erosion.

Umweltanalytik:

Ausgewählte Beispiele zu den Themen des römisch eins. Jahrganges.

Gärtnerische Übungen.

Botanische Kartierungsübungen.

Anlage eines Herbariums.

Lesen geologischer Karten, Profilzeichnen.

römisch II. Jahrgang:

Zoologie:

Charakteristik der Tierstämme, vergleichende Anatomie und Physiologie tierischer Organsysteme.

Somatologie:

Anatomie und Physiologie des Menschen.

Sexualität, Familienplanung, Entwicklung. Ontogenese des Kindes.

Gesundheitsvorsorge:

Körperbewusstsein und Körperhygiene; Psychohygiene.

Wirkung von Umwelteinflüssen auf den Menschen.

Suchtgifte.

Infektionskrankheiten.

Vorsorgemedizin – Umweltschutz.

Ergonomie in Beruf und Freizeit.

Erste Hilfe und Gesundheitstraining.

Grundlagen der Strahlenbiologie, Erste Hilfe bei Strahlenschäden.

Verhaltensforschung:

Verhaltensänderung durch Domestikation.

Artgerechte Tierhaltung.

Tierisches und menschliches Verhalten.

Lernbiologie.

Umweltanalytik:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch II. Jahrganges.

Lebensräume der Tiere.

Kartierung im Gelände – botanische und zoologische Geländeübungen.

Biologische Gewässergütebestimmung nach verschiedenen Methoden.

römisch III. Jahrgang:

System der Mikrobiologie:

Vertreter der Mikroorganismen im Bereich des Umweltschutzes und der Wasserhygiene. Biotechnologische Verfahren.

Genetik:

Mendelsche Regeln, Mutation und Modifikation, Gentransfer, Anwendung der Erbgesetzesmäßigkeiten, Humangenetik, Eugenik.

Chancen und Risken der Gentechnik und Biotechnologie.

Umweltanalytik:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch III. Jahrganges.

Arbeitsmethoden in der Mikrobiologie.

Mikroskopieren von Mikroorganismen.

Mikroorganismen als Schädlinge und deren Bekämpfung.

Mikrobiologische Wasseruntersuchung und Trinkwasserbeurteilung.

römisch IV. Jahrgang:

Abiotische und biotische Evolution:

Evolutionstheorien. Evolutionsfaktoren. Ablauf.

Ökologie:

Abiotische und biotische Faktoren. Nahrungsketten, Stoffkreisläufe, Ökosysteme, ökologisches Gleichgewicht, Populationsdynamik. Beispiele für Ökosysteme und ihre Reaktion auf schädigende Einflüsse, Wirkung von Schadstoffen auf Organismen, Zeigerpflanzen, Symptome und Umweltschäden.

Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen.

Probleme der Umweltgestaltung. Umwelt- und Naturschutz, Nationalparkmanagement.

Aktuelle fachspezifische regionale und globale Probleme.

Biologische Qualitätssicherungsmethoden.

Umweltanalytik:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch IV. Jahrganges.

Messung von allgemeinen Umweltparametern.

Kleinklimabeobachtung, Waldzustandsanalyse.

römisch fünf. Jahrgang:

Boden:

Entstehung, Bodendynamik, Bodenorganismen, Bodenfruchtbarkeit, Gefährdung des Bodens, Bodenbeurteilung.

Spezielle Ökologie verschiedener Lebensräume, Bodenschätzung, Bodenbeprobung lt. Norm.

Landschaftsökologie:

Naturlandschaft – Kulturlandschaft, Natur- und Landschaftsschutz; Landwirtschaft und ihr Einfluss auf den Naturhaushalt, Bio- und Öko-Landbau.

Siedlungs- und Stadtökologie, globale Umweltprobleme.

Überernährung – Unterernährung.

Ökologische Qualität der Landschaft.

Boden – Landschaft – Wirtschaft – Verkehr – Klimaschutz.

Messung abiotischer Umweltfaktoren.

Umweltanalytik:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch fünf. Jahrganges.

Bodenart und Bodentypbestimmung .

Biologische und pflanzensoziologische Biotopkartierung.

7.3. ANGEWANDTE CHEMIE UND CHEMISCHE UMWELTANALYTIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten und präzise beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    chemische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge verbal, grafisch und mathematisch beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewusst sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    Technologien und Verfahren zur Herstellung chemischer und technischer Grundstoffe kennen und deren Umwelteinfluss abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    Produkte auf ihre Umweltverträglichkeit überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    chemisch-umweltanalytische technische Büros führen können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
  • Strichaufzählung
    für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen werden, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewusst handeln können;
  • Strichaufzählung
    die für Alltag und Berufspraxis bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen;
  • Strichaufzählung
    lernen bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche und ökologische Faktoren verantwortungsbewusst zu berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    produktionsintegrierten Umweltschutz betreiben können;
  • Strichaufzählung
    technische Möglichkeiten zur Lösung von Umweltproblemen kennen;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, die Natur und den Menschen ganzheitlich zu betrachten;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Methoden der Qualitätssicherung im Produktions- und Chemiebereich anwenden können;
  • Strichaufzählung
    exakte Untersuchungsprotokolle führen können;
  • Strichaufzählung
    bei Produktionsgestaltungen die Regeln ökologischen Designs berücksichtigen können;
  • Strichaufzählung
    Planungsaufgaben zur chemischen Umweltuntersuchung und -sanierung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Probennahmen für umweltanalytische Untersuchungen normgerecht durchführen können;
  • Strichaufzählung
    chemische Umweltanalysen nach den national und international gültigen Normen durchführen und die Ergebnisse interpretieren können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse zur Führung technischer Umweltschutzeinrichtungen (Abwasserreinigung, Rauchgasreinigung, u.ä.) erwerben;
  • Strichaufzählung
    Größenordnungen abschätzen und deren Plausibilität beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben eines/einer Giftbeauftragten und Gefahrgutbeauftragten durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben und Tätigkeiten einer Sicherheitskraft kennen und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben eines/einer betrieblichen Umweltbeauftragten durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Chemie:

Das naturwissenschaftliche Weltbild. Denken in Modellen.

Stoffe und Stoffeigenschaften, Trennungsverfahren von Stoffen, Elementbegriff, chemische Formeln.

Bau der Materie, Atommodelle, Periodensystem der Elemente, chemische Bindungen.

Stöchiometrie, stöchiometrisches Rechnen. Wärmetönung chemischer Reaktionen, Katalyse, Wirkung und Bau von Katalysatoren.

Elektrochemie – Redoxvorgänge.

Korrosion, Theorie der Verbrennung (Wirbelschichtverfahren, usw.).

Säuren, Basen-Reaktionen, Neutralisationsreaktion, Protolyse des Wassers, pH-Wert, Pufferung.

Anorganische Chemie:

Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser, Luft.

Edelgase, Halogene, Elemente der römisch IV., römisch fünf. und römisch VI. Hauptgruppe.

Metalle, Halbmetalle (Gewinnung, Verwendung, Umweltbedeutung).

Kohlenstoff und seine anorganischen Verbindungen.

Labor:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch eins. Jahrganges.

römisch II. Jahrgang:

Organische Chemie:

Zusammensetzung organischer Verbindungen.

Hybridisierungszustände des Kohlenwasserstoffatoms, gesättigte und ungesättigte Kohlenwasserstoffe, Halogenalkane.

Reaktionstypen in der organischen Chemie.

Aromate, Benzolhomologe, kondensierte aromatische Kohlenwasserstoffe, Kohle, Erdöl, fossile Energie und das CO² – Problem.

Alkohole, Phenole, Äther, Oxidationsprodukte der Alkohole, Carbonsäuren, optische Aktivität.

Ester.

Biologischer Auf- und Abbau von Stoffen, Chemie der Photosynthese und Atmung.

Naturstoffe:

Fette, Seifen, Amine, Amide, Aminosäuren, Lipide, Lipoide, fettähnliche Naturstoffe. Kohlenhydrate, Proteine, Proteide.

Bedeutende organische Umweltschadstoffe, organische Umweltbelastung.

Kunststoffe (Struktur, Eigenschaften, Verarbeitung).

Farbstoffe (Herstellung, Eigenschaften, Umweltverträglichkeit).

Textilien (Eigenschaften, Ausrüstung, Körper- und Umweltverträglichkeit).

Labor:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch II. Jahrganges.

Probennahme, Trennungsmethoden, einfache Labortätigkeiten, Sicherheit und erste Hilfe im Labor bei Chemieunfällen.

römisch III. Jahrgang:

Ökosysteme und ihre Belastung durch Chemikalien.

Herkunft umweltwirksamer Chemikalien, Entstehung in Produktionsprozessen, Emission, Transmission, Immission, Deposition, Anreicherung, Veränderungen von Umweltchemikalien.

MIK-, MAK-, ADI-Wert, Umwelttoxikologie, analytischer Nachweis von Umweltbelastungen im Wasser, Herkunft dieser Stoffe, Konzentrationsangaben, Grenzwerte.

Schadstoffe. Kennwerte (TOC, AOX, usw.).

Labor:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch III. Jahrganges.

Wasseranalytik nach den gängigen Normen und Methoden.

Müllanalytik, Aufspüren von Altlasten.

Probennahmen nach gültigen Normen.

römisch IV. Jahrgang:

Schadstoffe:

Schadstoffe und ihre Wirkung, Verhinderung der Schadwirkung chemischer Stoffe, chemische, physikalische und biologische Kennwerte von Schadstoffen, Maßnahmen bei Unfällen mit giftigen Stoffen.

Ermittlung von Gefahrenpotentialen.

Technische Chemie:

Technische Werkstoffe.

Rezyklierbarkeit bzw. Umweltverträglichkeit diverser Werkstoffe.

Arbeit mit gefährlichen Stoffen oder Strahlung, Arbeitnehmerschutz im Betrieb.

Chemie von Baustoffen, Umweltverträglichkeit.

Chemie der Reinigung (Körper, Textilien, Gebäudereinigung, Reinigungsmittel), Wirkung und Umweltverträglichkeit.

Methoden des Auffindens, Untersuchens und Sanierens von Altlasten.

Luft:

Inhaltsstoffe und Schadstoffe, analytische Nachweismethoden, Toxikologie der Luftschadstoffe.

Herkunft und Veränderung der Luftschadstoffe, Treibhaus- und Ozonproblem. Rauchgasanalyse verschiedener Anlagen.

Labor :

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch IV. Jahrganges.

römisch fünf. Jahrgang:

Boden:

Herkunft und Nachweismethoden von Stoffen im Boden.

Ausgangsstoffe und Herstellung von Stickstoff-, Kali- und Phosphordünger.

Energie- und Stoffkreisläufe als Bedingung für den Düngemitteleinsatz, Chemismus des Bodens, Mineralienzusammensetzung, Wasserhaushalt und Bodenfruchtbarkeit.

Qualitätssicherung in der chemischen Produktion und im Labor.

Biochemie:

Aminosäuren, Peptide, Proteine, Proteinsynthese, Enzyme, Nukleinsäuren.

Biotechnologie und Gentechnologie:

Arbeitsmethoden, Chancen und Risken, Sicherheit im gentechnischen Labor.

Stoffwechselvorgänge der Organismen.

Richtige Zubereitung der Nahrung, Belastung der Nahrung, Anreicherungsvorgänge.

Labor:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch fünf. Jahrganges.

7.4. ANGEWANDTE PHYSIK, PHYSIKALISCHE UMWELTANALYTIK, MESS- UND REGELTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik exakt beobachten, präzise beschreiben und protokollieren können;
  • Strichaufzählung
    physikalische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge verbal, grafisch und mathematisch beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    Größenordnungen abschätzen und die Plausibilität von Ergebnissen beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewusst sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    die physikalischen Grundlagen von Messgeräten und Umweltanalytikgeräten verstehen, den Umgang und die fachlich richtige Bedienung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Grundzüge der elektronischen Mess-, Steuer- und Regeltechnik verstehen, deren Einsatz in Umweltschutzeinrichtungen erklären und einfache regeltechnische Aufgaben lösen können;
  • Strichaufzählung
    die Wirkung physikalischer Phänomene (Strahlung, Lärm, usw.) auf Organismen und Ökosysteme richtig einschätzen können;
  • Strichaufzählung
    die Technologien der Energiegewinnung kennen und ihre ökologischen Auswirkungen beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Strahlenschutzes verstehen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle physikalische Forschungsergebnisse im Mikro- und Makrokosmos beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen werden, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewusst handeln können;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Software sinnvoll anwenden und die Ergebnisse interpretieren und umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Mathematik als ein sinnvolles Werkzeug zur Berechnung und Interpretation physikalischer Phänomene begreifen können;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, die Natur, den Menschen und die Technik ganzheitlich zu betrachten;
  • Strichaufzählung
    projektorientiert im Team arbeiten können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben einer/eines betrieblichen Umweltbeauftragten durchführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Physik als Naturwissenschaft:

Aufbau der Körper, physikalische Stoffeigenschaften, Messen, Wägen, physikalische Größen, Maßsysteme.

Wärmelehre:

Wärmemenge und Phasenübergänge, Wärmeleitung, Wärmeströmung und Wärmestrahlung. Wärmedämmung, U-Wert, Grundzüge der Heizlastrechnung. Energiesparmaßnahmen.

Grundlegende Funktion von Wärmekraftmaschinen und deren Umweltproblematik; Wärmepumpe. Verbrennungsmotoren.

Flüssigkeiten:

Druck, Auftrieb, physikalische Eigenschaften des Wassers.

Gase:

Gasgesetze, Wetterelemente, Gastransport in der Atmosphäre.

Dynamik – Bewegung, Grundlagen der Bewegungslehre.

Energie, Arbeit und Leistung, Wirkungsgrad.

Energiebilanzen von Betrieben.

Magnetismus:

Dipole, Influenz, Magnetfeld, magnetische Feldgrößen, Werkstoffe, magnetisches Feld der Erde.

Labor:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch eins. Jahrganges.

Sicherheit im Labor.

Projekte.

römisch II. Jahrgang:

Mechanik:

Statik - Kraft und Kraftmessung, Drehmoment, Statik von Bauelementen.

Eigenschaften von Festkörpern, Festigkeitslehre.

Bewegung von Gasen:

Gasströmung, Messverfahren, Windkraftanlagen.

Bewegung von Flüssigkeiten:

Strömungen, Bernoulli, Turbinen, Wasserkraftanlagen.

Labor:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch eins und römisch II. Jahrganges.

Projekte.

römisch III. Jahrgang:

Elektrostatik:

Ladungen, elektrisches Feld, atmosphärische Elektrizität, Bioelektrizität.

Elektrodynamik:

Elektrischer Strom, elektrische Größen, Berechnungsmethoden, elektrische Stromkreise, Arbeit und Leistung.

Magnetismus:

Induktion, Generator, Motor.

Bauelemente der Elektrotechnik.

Elektrische Energieerzeugung und Umweltschutz:

Batterien, Brennstoffzellen, Photovoltaik, Kraftwerkstypen, Stromtransport. Wechselspannung.

Funktion ausgewählter Elektrogeräte.

Elektronik, elektronische Bauelemente, Halbleiter.

Gefahren des elektrischen Stromes, Schutzmaßnahmen, Unfallschutz.

Labor:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch II. und römisch III. Jahrganges.

Projekte.

römisch IV. Jahrgang:

Grundlagen der Mess- Steuer- und Regeltechnik (MSR).

Grundlagen der Digitaltechnik, elektrische Messmethoden, Messgeräte, Regelkreis, Mess-, Steuerungs- und Regeleinrichtungen, zeichnerische Darstellungsformen von Regeleinrichtungen.

MSR-Anwendungen im Umweltschutzbereich.

Akustik:

Schallumsetzung, Schall, Schallausbreitung und Schallmessung, Pegelgrößen.

Lärmmessung nach gängigen Normen, Grundzüge des Lärmschutzes.

Optik:

Dualismus des Lichtes, Lichtausbreitung, Lichtenergie, geometrische Optik,

optische Geräte.

Anwendungen in der Analyse und Gerätetechnik.

Labor:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch III. und römisch IV. Jahrganges.

Projekte.

römisch fünf. Jahrgang:

Strahlung:

Strahlung und Strahlungsmessung, UV, IR, radioaktive Strahlung.

Strahlungswirkung und Strahlungsschutz. Kenngrößen.

Atomphysik:

Bau des Atomkernes, Elementarteilchen, Kernspaltung, Kernfusion, nukleare Anlagen, radioaktiver Abfall.

Ausgewählte Kapitel der modernen Physik.

Labor:

Ausgewählte Beispiele zu, Themen des römisch IV. und römisch fünf. Jahrganges.

Fächer- und jahrgangsübergreifende Projekte.

8. NACHHALTIGE TECHNIKEN UND TECHNOLOGIEN 8.1. VERARBEITUNGS- UND UMWELTTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    gängige Grafik- und Bildbearbeitungssoftware anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Methoden und Fertigkeiten der technischen Gestaltung kennen;
  • Strichaufzählung
    Techniken der Verarbeitung verschiedener Werkstoffe kennen und praktisch ausführen können;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsvorgänge organisieren und protokollieren können;
  • Strichaufzählung
    technische Kataloge und Pläne lesen und bei Problemlösungen einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    technische Pläne für die Lösung von Umweltschutzproblemen anfertigen können;
  • Strichaufzählung
    ergonomisch richtige Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitshaltung erlernen;
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifend Ausstellungen gestalten können.

Lehrstoff:

römisch II. Jahrgang:

Design, Ökodesign von Werkstücken.

Einfache Werkstücke für den Gebrauch in der Schule.

Planung von Werkstücken und Gebäuden.

Werk- und Montage-Zeichnungen nach Norm.

Planzeichnen im Bereich der Haustechnik (Wasser-, Abwasser-, Elektroinstallation ua.).

Pflege- und Reparaturarbeiten.

Nachhaltige Produktion.

Ausstellungsgestaltung.

Dokumentation.

Arbeitssicherheit – Unfallschutz.

Ergonomie.

8.2. UMWELTTECHNOLOGIEN UND INNOVATION Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Technik als Instrument des Umweltschutzes begreifen können;
  • Strichaufzählung
    zum Verhältnis Umwelt und Technik kritisch Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    für neuartige technische Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein, aber auch Gefahren durch deren Anwendung erkennen und verantwortungsbewusst handeln;
  • Strichaufzählung
    Risikoabschätzungen durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Fließdiagramme lesen können;
  • Strichaufzählung
    wichtige technische Möglichkeiten zur Lösung von Umweltproblemen erklären und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Umweltschutzeinrichtungen und Geräte der Umwelttechnik praktisch bedienen und ihre Funktion erklären können;
  • Strichaufzählung
    Qualität von Geräten und Einrichtungen im Umweltschutzbereich abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    Umwelttechnologien in Bezug auf Nachhaltigkeit, Ökologie und Ökonomie bewerten können;
  • Strichaufzählung
    fachspezifische Software sinnvoll anwenden und die Ergebnisse interpretieren und umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Mathematik als ein sinnvolles Werkzeug zur Berechnung und Interpretation technischer Aufgabenstellungen begreifen können;
  • Strichaufzählung
    wichtige Berechnungen im Bereich der Umwelttechnik durchführen können;
  • Strichaufzählung
    projektorientiert im Team arbeiten können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch III. Jahrgang:

Abfallwirtschaft:

Abfallstromanalyse in verschiedenen Branchen, Müllanalyse, Abfallbehandlung. Müllsammel- und -trennsysteme. Deponierung, Kompostierung. Altlasten.

Aufbereitungs-, Sortier-, Behandlungs- und Recyclinganlagen, AWK.

Wasser:

Trink- und Brauchwassergewinnung, kommunale Wasserver- und Entsorgungssysteme, Trink-, Brauch- und Abwasserbehandlung, Trinkwasseranalytik, Kläranlagen, Schlammbehandlung.

Maschinen und Maschinenelemente der Umwelttechnik.

Projekte zu Themen des römisch III. Jahrganges.

Fächer- und jahrgangsübergreifende Projekte.

römisch IV. Jahrgang:

Luftreinhaltung – Klimaschutz und Verkehr:

Verfahren zur Luftreinhaltung, Filtertechnologien, Mess- und Analyseverfahren.

Verkehrssysteme. Energieverbrauch und CO2-Kennzahlenberechnung.

Energie und Energiealternativen.

Heizungstechnik:

Technologie moderner Heizungssysteme, abgasarme Technologien, Umweltaspekte,

thermische Müllbehandlung.

Wärmedämmung:

Bauelemente, Grundlagen der Anwendung, Heizlastberechnung, Energiemanagement.

Passive Energiesparmaßnahmen.

Projekte zu Themen des römisch IV. Jahrganges.

Fächer- und jahrgangsübergreifende Projekte.

römisch fünf. Jahrgang:

Umweltschutzeinrichtungen, Umwelttechnikkonzepte für Betriebe.

Produktions- und produktintegrierter Umweltschutz:

Ökologische Qualitätssicherung im Betrieb, Kreislaufführung, Nachhaltigkeit.

Betriebliche Sicherheitstechnik anhand ausgewählter Beispiele.

Methoden der Risikoanalyse von Prozessen.

MIPS-Analyse.

Qualitätssysteme.

Ökologischer Fußabdruck – Berechnung.

Lärm:

Lärmimmissionsmessungen unter Einbindung relevanter Normen und Richtlinien.

Neue Techniken und Technologien im Umwelttechnikbereich anhand ausgewählter Beispiele.

Analyse von Verfahren zur Energieerzeugung in Bezug auf Nachhaltigkeit, ökologische und ökonomische Aspekte.

Projekte zu Themen des römisch fünf. Jahrganges.

Fächer- und jahrgangsübergreifende Projekte.

8.3. LEBENSRAUMGESTALTUNG UND RAUMPLANUNG Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Verantwortung des Menschen für die Gestaltung der Umwelt erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Lebensbereiche der Organismen und des Menschen richtig planen und gestalten können;
  • Strichaufzählung
    Landschaftstypen und ihren ökologischen Zustand erkennen;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen der Landschaftsuntersuchung, -erhaltung und -pflege sowie des Landschaftsschutzes kennen und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    den Ökowert eines Lebensraumes bestimmen können;
  • Strichaufzählung
    den Einfluss von Raumordnung und Raumplanung auf den Lebensraum kennen;
  • Strichaufzählung
    den Einfluss von Wirtschaft und Verkehr auf den natürlichen Lebensraum bewerten können;
  • Strichaufzählung
    raumplanerische Maßnamen kennen und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Arbeiten im Bereich der Lebensraum- und Landschaftsgestaltung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    technische Methoden des Umweltschutzes und der Umweltsanierung erlernen.

Lehrstoff:

römisch IV. Jahrgang:

Umweltgerechtes Bauen, Bautenschutz, physikalische und chemische Methoden und deren Umweltverträglichkeit.

Wohnbau:

Grundzüge der Baubiologie.

Sozialer Wohnbau, Wohnbauförderung.

Unmittelbarer Wohnbereich (Gestaltung und Pflege der Wohnung).

Mittelbarer Wohnbereich (Fassadengestaltung, Gartengestaltung, Anlage und Pflege von Parkanlagen).

Pflege von Fassaden und Gebäuden.

Arbeitsplatzgestaltung:

Humanisierung von Büro und Betrieb, Ergonomie.

Grünraumgestaltung im Siedlungsgebiet, Straßengestaltung, Spielplatzgestaltung, Pflege kommunaler Einrichtungen.

Landschaftsgestaltung, Landschaftselemente. Naturschutz und Tourismus.

Geländekartierung und Typisierung.

Landvermessung – EDV-gestützte Systeme – GIS.

Projekte:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch IV. Jahrganges.

römisch fünf. Jahrgang:

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz:

Ursachen ökologischer Probleme, raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung des Siedlungs- und Landschaftsbildes und der Umweltqualität.

Raumplanung, Planungsräume, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Verkehrsplan (öffentlicher Verkehr und Individualverkehr), spezielle raumplanerische Bedingungen in Österreich.

Raumordnung:

Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium, räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen), raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete, Verkehrsplanung).

Ökologische Auswirkungen und Erschließungsmaßnahmen.

Verkehr und Umweltschutz.

9. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der geltenden Fassung.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich (Schulautonome Pflichtgegenstände) 1. SEMINARE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die auch durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches nicht vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoff sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:

eine einstündige Schularbeit.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, Betriebsabläufe zu erkennen, Verantwortung zu übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig zu erfüllen und im Team zu arbeiten.

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemein bildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Künstlerisch-kreatives Seminar:

Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Wissen und Kenntnisse über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erlangen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.

Sachlicher Rahmen:

In Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, der Umwelt sowie auch in anderen dem Ausbildungszweig entsprechenden Berufsfeldern.

In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während des Semesters zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.

Die Lehrenden haben Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie sind jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Praktikantinnen und Praktikanten sind zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters in den Unterricht einzubeziehen sind.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es den Lehrenden, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Es gelten sinngemäß die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände (siehe Abschnitt römisch III).

D. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe, sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Für das fakultative Praktikum eignen sich nur der Bildungs- und Lehraufgabe der Ausbildung entsprechenden Betriebe.

E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen, die zur Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes erforderlich sind.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.