Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Übereinkommen zwischen Österreich und Amerika über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen – Briefwechsel, Fassung vom 18.04.2024

§ 0

Langtitel

Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen
StF: BGBl. Nr. 242/1990

Art. 1

Text

(Übersetzung)

DEPUTY UNITED STATES

TRADE REPRESENTATIVE

Washington, 20. November 1989

Herrn Josef Mayer

Abteilungsleiter

Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten

Republik Österreich

Wien, Österreich

Sehr geehrter Herr!

Bezugnehmend auf die Gespräche zwischen Vertretern der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Österreich ist es mir eine Ehre, zu bestätigen, daß die diesem Schreiben beigefügte Vereinbarung, die einen integrierenden Bestandteil dieses Schreibens darstellt, die zwischen uns erreichte Übereinstimmung zum Ausdruck bringt.

Für eine Bestätigung von Ihrer Seite, daß sowohl die beigefügte Vereinbarung als auch dieses Schreiben die zwischen uns erreichte Übereinstimmung korrekt zum Ausdruck bringt, wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Daher schlage ich vor, daß, falls die Regierung der Republik Österreich den in der beigelegten Vereinbarung getroffenen Regelungen zustimmt, durch dieses Schreiben und Ihre diesbezügliche Antwort die Vereinbarung zwischen den beiden Staaten konstituiert wird und dieselbe am Tage Ihres Antwortschreibens in Kraft tritt.

Mit vorzüglicher Hochachtung

S. Linn Williams

(Übersetzung)

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIUM FÜR

WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN

Wien, 7. Dezember 1989

Seine Exzellenz

S. Linn Williams

Washington, D.C.

Exzellenz,

Unter Bezugnahme auf die Gespräche zwischen Vertretern der Regierung der Republik Österreich und der Vereinigten Staaten von Amerika habe ich die Ehre, hiermit zu bestätigen, daß die diesem Schreiben beigefügte Vereinbarung, die einen integrierenden Bestandteil dieses Schreibens darstellt, die zwischen uns erreichte Übereinstimmung zum Ausdruck bringt.

Die Regierung der Republik Österreich stimmt den in der beigelegten Vereinbarung getroffenen Regelungen und diesem Schreiben zu, sodaß die Vereinbarung zwischen den beiden Staaten mit dem 7. Dezember 1989 in Kraft tritt.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Josef Mayer

(Abteilungsleiter)