1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe |
Kenntnis der Rohwaren, Hilfs- und Zusatzstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Lagerungen |
Kenntnis des Reinigens und Desinfizierens von Maschinen und Geräten |
Kennntnis der Verwendbarkeit von Holz, Metall und Kunststoff bei der Verarbeitung der Rohwaren und Zusatzstoffe |
Übernehmen der Rohwaren und Beurteilen der Qualität |
Reinigen, Sortieren, Vorbereiten und Vorbehandeln der Rohwaren |
Vorbereiten der Aufgußflüssigkeiten und Zuckerlösungen |
– | Einfache Rezeptur- und Ausbeuteberechnungen |
Zubereiten der Rohware für Halb- und Fertigprodukte durch Blanchieren, Dämpfen, Kochen, Säuern, Zuckern, Würzen |
Abfüllen, Aufgießen und Verschließen von Behältnissen |
– | Pasteurisieren und Sterilisieren |
Grundkenntnisse der verschiedenen Konservierungsarten |
– | Einfache Fertigungskontrollen, Bebrüten |
Kenntnis des Lagerns der Halb- und Fertigerzeugnisse | Prüfen und Überwachen der Halb- und Fertigerzeugnisse |
– | Kenntnis des Verpackens und Etikettierens der Fertigware |
Kenntnis der Eignung von Konservendosen, Gläsern und sonstigen Emballagen in bezug auf die jeweiligen Füllgüter |
Grundkenntnisse der einschlägigen Berufsvorschriften, insbesondere der Vorschriften des Lebensmittelrechtes |
Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind dem Lehrling spätestens in dem jeweils angegebenen Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß sie nach einer Einführung erweitert und vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis zur Anwendung gebracht werden.