§ 2.Paragraph 2,
Die Bundesregierung setzt das Statut für die “Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich” durch Verordnung fest. In der Verordnung sind insbesondere Bestimmungen über die Stufen, in denen das Ehrenzeichen verliehen wird, sein Aussehen, die Art des Tragens desselben, das Verleihungsdiplom, das Eigentum hieran und die Rückstellung nach dem Tode des Beliehenen zu treffen. Die Bundesregierung setzt das Statut für die “Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich” durch Verordnung fest. In der Verordnung sind insbesondere Bestimmungen über die Stufen, in denen das Ehrenzeichen verliehen wird, sein Aussehen, die Art des Tragens desselben, das Verleihungsdiplom, das Eigentum hieran und die Rückstellung nach dem Tode des Beliehenen zu treffen.