Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland - in der Absicht, die Zusammenarbeit in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten zu erleichtern und den Vertrag vom 11. September 1970 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten den veränderten Bedürfnissen anzupassen -
sind wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 430/1971*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 430 aus 1971,