[Anm.: Inhaltsverzeichnis wurde nicht im BGBl. kundgemacht Stand: 20.07.2022 gemäß BGBl. I Nr. 101/2022 I. HAUPTSTÜCK Wahlausschreibung, Einteilung des Bundesgebietes für Zwecke der Wahl, Wahlbehörden 1. Abschnitt Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahlkreise |
§ 1. | Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag |
§ 2. | Landeswahlkreise, Stimmbezirke |
§ 3. | Regionalwahlkreise |
§ 4. | Zahl der Mandate in den Wahlkreisen, Berechnung nach der jeweils letzten Volkszählung |
§ 5. | Verlautbarung der Mandatszahlen |
2. Abschnitt Wahlbehörden |
§ 6. | Allgemeines |
§ 7. | Wirkungskreis der Wahlbehörden und der Wahlleiter |
§ 8. | Gemeindewahlbehörden |
§ 9. | Sprengelwahlbehörden |
§ 10. | Bezirkswahlbehörden |
§ 11. | Landeswahlbehörden |
§ 12. | Bundeswahlbehörde |
§ 13. | Fristen zur Bestellung der Sprengelwahlleiter, der ständigen Vertreter und der Stellvertreter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiter |
§ 14. | Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer |
§ 15. | Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen |
§ 16. | Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer |
§ 17. | Beschlußfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden |
§ 18. | Selbständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter |
§ 19. | Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden, Amtsdauer |
§ 20. | Gebührenanspruch der Mitglieder der Wahlbehörden |
§ 20a. | Wahlbeobachter |
II. HAUPTSTÜCK Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten 1. Abschnitt Wahlrecht |
§ 21. | |
2. Abschnitt Wahlausschließungsgründe |
§ 22. | Wegen gerichtlicher Verurteilung |
3. Abschnitt Erfassung der Wahlberechtigten |
§ 23. | Wählerverzeichnisse |
§ 24. | Ort der Eintragung |
§ 25. | Auflegung des Wählerverzeichnisses |
§ 26. | Kundmachung in den Häusern |
§ 27. | Ausfolgung von Ausdrucken des Wählerverzeichnisses an die Parteien |
§ 28. | Berichtigungsanträge |
§ 29. | Verständigung der zur Streichung beantragten Personen |
§ 30. | Entscheidung über Berichtigungsanträge |
§ 31. | Richtigstellung des Wählerverzeichnisses |
§ 32. | Beschwerden |
§ 33. | Behandlung der nach dem Wählerevidenzgesetz 1973 erhobenen Berichtigungsanträge und Beschwerden |
§ 34. | Abschluß des Wählerverzeichnisses |
§ 35. | Berichte über die Zahl der Wahlberechtigten |
§ 36. | Teilnahme an der Wahl |
§ 37. | Ort der Ausübung des Wahlrechts |
4. Abschnitt Wahlkarten |
§ 38. | Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte |
§ 39. | Ausstellung der Wahlkarte |
§ 40. | Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarten |
III. HAUPTSTÜCK Wählbarkeit, Wahlbewerbung 1. Abschnitt Wählbarkeit |
§ 41. | |
2. Abschnitt Wahlbewerbung |
§ 42. | Einbringung, erste Überprüfung und Unterstützung der Landeswahlvorschläge |
§ 43. | Inhalt der Landeswahlvorschläge |
§ 44. | Unterscheidende Parteibezeichnung und Kurzbezeichnung in den Landeswahlvorschlägen |
§ 45. | Landeswahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter, Ersatz des zustellungsbevollmächtigten Vertreters |
§ 46. | Überprüfung der Landeswahlvorschläge |
§ 47. | Ergänzungsvorschläge |
§ 48. | Landeswahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern |
§ 49. | Abschließung und Veröffentlichung der Landeswahlvorschläge |
§ 50. | Zurückziehung von Landeswahlvorschlägen und Regionalparteilisten |
§ 51. | Rückerstattung des Kostenbeitrages |
IV. HAUPTSTÜCK Abstimmungsverfahren 1. Abschnitt Wahlort und Wahlzeit |
§ 52. | Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden, in Wien des Magistrates |
§ 53. | Wahlsprengel |
§ 54. | Wahllokale |
§ 55. | Wahllokale außerhalb des Wahlsprengels, gemeinsame Wahllokale für mehrere Sprengel |
§ 56. | Wahllokale für Wahlkartenwähler |
§ 57. | Wahlzelle |
§ 58. | Verbotszonen |
§ 59. | Wahlzeit |
§ 60. | Vorgang bei der Briefwahl |
2. Abschnitt Wahlzeugen |
§ 61. | |
3. Abschnitt Die Wahlhandlung im Inland |
§ 62. | Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters |
§ 63. | Beginn der Wahlhandlung |
§ 64. | Wahlkuverts |
§ 65. | Betreten des Wahllokals |
§ 66. | Persönliche Ausübung des Wahlrechts |
§ 67. | Identitätsfeststellung |
§ 68. | Stimmabgabe |
§ 69. | Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde |
§ 70. | Vorgang bei Wahlkartenwählern |
§ 71. | Stimmabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers |
4. Abschnitt Besondere Erleichterungen für die Ausübung des Wahlrechts |
§ 72. | Ausübung des Wahlrechts von Pfleglingen in Heil- und Pflegeanstalten |
§ 73. | Ausübung der Wahl durch bettlägerige oder in ihrer Freiheit beschränkte Wahlkartenwähler |
§ 74. | Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Freiheit beschränkten Wahlberechtigten |
5. Abschnitt Amtlicher Stimmzettel |
§ 75. | Amtliche Stimmzettel des Landeswahlkreises |
§ 76. | Leerer amtlicher Stimmzettel |
§ 77. | Gemeinsame Bestimmungen für den amtlichen Stimmzettel |
6. Abschnitt Gültigkeit und Ungültigkeit des amtlichen Stimmzettels |
§ 78. | Gültige Ausfüllung |
§ 79. | Vergabe von Vorzugsstimmen |
§ 80. | Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert |
§ 81. | Ungültige Stimmzettel |
7. Abschnitt Gültigkeit und Ungültigkeit des leeren amtlichen Stimmzettels |
§ 82. | Gültige Ausfüllung |
§ 83. | Ungültige Stimmzettel |
8. Abschnitt Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses |
§ 84. | Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung |
§ 85. | Niederschrift |
§ 86. | Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse außerhalb von Wien |
§ 87. | Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen |
§ 88. | Zusammenrechnung der örtlichen Wahlergebnisse durch die Bezirkswahlbehörde |
§ 89. | Übermittlung der Wahlakten der Gemeindewahlbehörden, in Wien der Sprengelwahlbehörden, an die Bezirkswahlbehörde |
§ 90. | Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk und Übermittlung der Wahlakten an die Landeswahlbehörde |
§ 91. | Ermittlung der Vorzugsstimmen |
V. HAUPTSTÜCK Ermittlungsverfahren 1. Abschnitt Vorläufiges Wahlergebnis |
§ 92. | Feststellung der Zahl der von Wahlkartenwählern im Inland außerhalb des eigenen Regionalwahlkreises abgegebenen Wahlkuverts, Bericht an die Bundeswahlbehörde |
§ 93. | Vorläufige Ermittlung im Landeswahlkreis, Bericht an die Bundeswahlbehörde |
§ 94. | Behandlung übermittelter Wahlkuverts von Wahlkartenwählern im Inland. Bericht an die Bundeswahlbehörde |
§ 95. | Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlbehörde |
2. Abschnitt Ermittlungen der Landeswahlbehörde |
§ 96. | Stimmenprotokoll mit Wahlzahl |
Erstes Ermittlungsverfahren |
§ 97. | Endgültiges Ergebnis im Regionalwahlkreis, Zuteilung der Mandate an die Parteien |
§ 98. | Zuweisung der Mandate an die Regionalbewerber der Regionalparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen, Reihung der nicht gewählten Regionalbewerber |
§ 99. | Niederschrift über das erste Ermittlungsverfahren |
Zweites Ermittlungsverfahren |
§ 100. | Feststellung und Bekanntgabe der Parteien, die am zweiten Ermittlungsverfahren teilnehmen |
§ 101. | Endgültiges Ergebnis im Landeswahlkreis, Zuteilung der Mandate an die Parteien |
§ 102. | Zuweisung der Mandate an die Bewerber der Landesparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen, Reihung der nicht gewählten Bewerber |
§ 103. | Niederschrift über das zweite Ermittlungsverfahren |
§ 104. | Bericht an die Bundeswahlbehörde |
§ 105. | Verlautbarung der Wahlergebnisse, Übermittlung der Wahlakten |
3. Abschnitt Aufgaben der Bundeswahlbehörde Drittes Ermittlungsverfahren |
§ 106. | Einbringung der Bundeswahlvorschläge |
§ 107. | Ermittlung und Zuteilung der Mandate |
§ 108. | Zuweisung an die Bewerber, Niederschrift, Verlautbarung |
§ 109. | Erklärungen Doppeltgewählter |
4. Abschnitt Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen |
§ 110. | |
5. Abschnitt Nicht gewählte Bewerber |
§ 111. | Berufung, Ablehnung, Streichung |
§ 112. | Besetzung von Mandaten bei Erschöpfung von Wahlvorschlägen |
6. Abschnitt Wahlscheine |
§ 113. | |
VI. HAUPTSTÜCK Gemeinsame Durchführung der Nationalratswahl mit anderen Wahlen |
§ 114. | |
VII. HAUPTSTÜCK Besondere Bestimmungen über die Wiederholung des Wahlverfahrens |
§ 115. | Anwendungsbereich |
§ 116. | Ausschreibung der Wiederholungswahl |
§ 117. | Wahlberechtigte und Wählerverzeichnis; Wahlsprengel und Wahlbehörden |
§ 118. | Ausstellung von Wahlkarten; Wahlbehörden für Wahlkartenwähler |
§ 119. | Stimmabgabe durch Wahlkartenwähler |
§ 120. | Übermittlung der Stimmen von Wahlkartenwählern |
§ 121. | Ermittlung der Stimmen von Wahlkartenwählern |
VIII. HAUPTSTÜCK Schlußbestimmungen |
§ 122. | Schriftliche Anbringen und Sofortmeldungen |
§ 123. | Fristen |
§ 124. | Wahlkosten |
§ 125. | Gebührenfreiheit |
§ 126. | Sprachliche Gleichbehandlung |
§ 127. | Änderungen bei den Gebieten der Stimmbezirke |
§ 127a. | Verweisungen |
§ 127b. | Übergangsbestimmung |
§ 128. | Vollziehung |
§ 129. | Inkrafttreten |
Anlage 1 bis 7] |
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