Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Schutz der Opfer des Krieges, Fassung vom 17.11.2025

§ 0

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers vom 4. April 1989 betreffend den Geltungsbereich der Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges
StF: BGBl. Nr. 195/1989

Art. 1

Text

Nach Mitteilungen des Schweizerischen Bundesrates haben folgende weitere Staaten erklärt, sich auch nach Erlangung ihrer Unabhängigkeit an die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1953,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 580 aus 1986,) gebunden zu erachten:

Staaten:                               Datum der Hinterlegung der

                                         Kontinuitätserklärung:

Antigua und Barbuda                    6. Oktober 1986

Kiribati                               5. Jänner 1989