Nach Mitteilungen des Schweizerischen Bundesrates haben folgende weitere Staaten erklärt, sich auch nach Erlangung ihrer Unabhängigkeit an die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges (BGBl. Nr. 155/1953, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 580/1986) gebunden zu erachten: Nach Mitteilungen des Schweizerischen Bundesrates haben folgende weitere Staaten erklärt, sich auch nach Erlangung ihrer Unabhängigkeit an die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1953,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 580 aus 1986,) gebunden zu erachten:
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Kontinuitätserklärung:
Antigua und Barbuda 6. Oktober 1986
Kiribati 5. Jänner 1989