Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Einräumung von Privilegien und Immunitäten, Fassung vom 17.10.2026

§ 0

Langtitel

Verordnung der Bundesregierung vom 7. Dezember 1982 betreffend die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Bedienstete von im Wiener Internationalen Zentrum untergebrachten Büros von Spezialorganisationen der Vereinten Nationen
StF: BGBl. Nr. 624/1982

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph eins, Absatz eins und 8 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977, Bundesgesetzblatt Nr. 677, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

§ 1

Text

Paragraph eins,

Bediensteten einer Spezialorganisation der Vereinten Nationen, die an einem mit Zustimmung der Österreichischen Bundesregierung im Wiener Internationalen Zentrum untergebrachten Büro dieser Spezialorganisation auf Grund eines Beschlusses der Organisation, der sie angehören, eine vorübergehende oder dauernde Tätigkeit in Österreich ausüben, werden Vorrechte und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie den vergleichbaren Bediensteten der Vereinten Nationen auf Grund von bestehenden Verträgen eingeräumt wurden.

§ 2

Text

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1980 in Kraft.