Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Staatsrat der Volksrepublik Polen,
vom Wunsch geleitet, die konsularischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten im Geist der Freundschaft und der Zusammenarbeit zu regeln und zu entwickeln,
haben beschlossen, einen Konsularvertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: