II. Teil.römisch II. Teil.
Österreichs Grenzen.
Artikel 27.
Die Grenzen Österreichs werden wie folgt festgesetzt (vergleiche die beigefügte Karte).
1.Ziffer eins Gegen die Schweiz und gegen Liechtenstein:
Die gegenwärtige Grenze.
2.Ziffer 2 Gegen Italien:
Von der Kote 2645 (Gruben-J.) ostwärts bis zur Kote 2915 (Klopaier Spitze):
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die über die Kote 1483 verläuft, welche sich auf der Straße von Reschen nach Nauders befindet;
vonvon dort ostwärts bis zum Gipfel der Dreiherrnspitze (Kote 3505):
diedie Linie der Wasserscheide zwischen den Becken des Inn im Norden und der Etsch im Süden;
vonvon dort im allgemeinen gegen Südsüdost bis zur Kote 2545 (Marchkinkele):
diedie Linie der Wasserscheide zwischen den Becken der Drau im Osten und der Etsch im Westen;
vonvon dort gegen Südosten bis zur Kote 2483 (Helmspitze):
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche die Drau zwischen den Ortschaften Winnbach und Arnbach übersetzt;
vonvon dort gegen Ostsüdost bis zur Kote 2050 (Osternig), ungefähr neun Kilometer nordwestlich von Tarvis:
diedie Linie der Wasserscheide zwischen dem Draubecken im Norden und den einander folgenden Becken des Sextenbaches, der Piave und des Tagliamento;
vonvon dort gegen Ostsüdost bis zur Kote 1492 (ungefähr zwei Kilometer westlich von Thörl):
diedie Linie der Wasserscheide zwischen dem Fluß Gail im Norden und dem Fluß Gailitz im Süden;
vonvon dort gegen Osten bis zur Kote 1509 (Petsch):
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche die Gailitz südlich der Stadt und des Bahnhofes von Thörl schneidet und über die Kote 1270 (Cabinberg) verläuft.
3.Ziffer 3 Im Süden sodann mit dem Gebiete von Klagenfurt, unter Vorbehalt der Bestimmungen des II. Abschnittes des III. Teiles (Politische Bestimmungen über Europa):Im Süden sodann mit dem Gebiete von Klagenfurt, unter Vorbehalt der Bestimmungen des römisch II. Abschnittes des römisch III. Teiles (Politische Bestimmungen über Europa):
vomvom Petsch ostwärts bis zur Kote 1817 (Malestiger):
diedie Kammlinie der Karawanken;
vonvon der Kote 1817 (Malestiger) und nordostwärts bis zur Drau an einem Punkt ungefähr einen Kilometer südöstlich von der Eisenbahnbrücke über den Ostarm der Schlinge, die jener Fluß etwa sechs Kilometer östlich von Villach bildet:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche die Eisenbahn zwischen Malestig und Faak schneidet und über die Kote 666 (Polana) verläuft;
vonvon dort südostwärts bis zu einem Punkt ungefähr zwei Kilometer flußaufwärts von St. Martin:
derder Lauf der Drau;
vonvon dort nordwärts bis zur Kote 871, etwa zehn Kilometer ostnordöstlich von Villach:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende ungefähre Richtungslinie von Süd nach Norden;
vonvon dort ostnordostwärts bis zu einem bei der Kote 725, etwa zehn Kilometer nordwestlich von Klagenfurt zu wählenden Punkte der Grenze zwischen den politischen Bezirken von St. Veit und Klagenfurt:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche über die Koten 1069 (Taubenbühel), 1045 (Gallinberg), 815 (Freudenberg) verläuft;
vonvon dort ostwärts bis zu einem im Gelände noch zu wählenden Punkt westlich der Kote 1075 (Steinbruchkogel):
diedie Grenze zwischen den politischen Bezirken St. Veit und Klagenfurt;
vonvon dort nordostwärts bis zur Gurk bis zu dem Punkt, wo sich die Grenze des politischen Bezirkes Völkermarkt von diesem Flusse entfernt:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche über die Kote 1076 verläuft;
vonvon dort nordostwärts bis zur Kote 1899 (Speikkogel):
diedie Grenze zwischen den politischen Bezirken St. Veit und Völkermarkt;
vonvon dort südostwärts bis zur Kote 842 (1 Kilometer westlich Kasparstein):
diedie nordöstliche Grenze des politischen Bezirkes Völkermarkt;
vonvon dort ostwärts bis zur Kote 1522 (Hühnerkogel):
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die im Norden von Lavamünd verläuft.
4.Ziffer 4 Gegen den serbisch-kroatisch-slovenischen Staat, unter Vorbehalt der Bestimmungen des II. Abschnittes, Teil III (Politische Bestimmungen über Europa):Gegen den serbisch-kroatisch-slovenischen Staat, unter Vorbehalt der Bestimmungen des römisch II. Abschnittes, Teil römisch III (Politische Bestimmungen über Europa):
vonvon der Kote 1522 (Hühnerkogel) ostwärts bis zur Kote 917 (St. Lorenzen):
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche über die Kote 1330 verläuft;
vonvon dort ostwärts bis zu ihrem Treffpunkt mit der Grenze zwischen den politischen Bezirken Marburg und Leibnitz:
diedie Linie der Wasserscheide zwischen den Becken der Drau im Süden und der Saggau im Norden;
vonvon dort gegen Nordosten, und bis zu dem Treffpunkte der politischen Grenze zwischen den Bezirken Marburg und Leibnitz mit der Mur:
diesediese Verwaltungsgrenze;
vonvon dort zu ihrem Treffpunkt mit der früheren Grenze von 1867 zwischen Österreich und Ungarn, ungefähr 5 Kilometer südöstlich von Radkersburg:
derder Hauptlauf der Mur stromabwärts;
vonvon dort gegen Norden und bis zu einem noch zu bestimmenden Punkt im Osten der Kote 400, ungefähr 16 Kilometer nördlich von Radkersburg:
diedie alte Grenze von 1867 zwischen Österreich und Ungarn;
vonvon dort gegen Nordosten und bis zu einem auf der Wasserscheide zwischen den Flußgebieten der Raab und der Mur noch zu bestimmenden Punkte, ungefähr 2 Kilometer östlich von Tóka (Tonka), dem Treffpunkte der drei Grenzen Österreichs, Ungarns und des serbisch-kroatisch-slowenischen Staates:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche zwischen den Dörfern Bonisfalva (Bonisdorf) und Gedöudvár (Guitzenhof) verläuft.
5.Ziffer 5 Gegen Ungarn:
Von dem vorbezeichneten Punkte nordöstlich und bis zur Kote 353, ungefähr 6 Kilometer nordnordöstlich von Szentgotthárd:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche über die Kote 353 (Jankeberg), hierauf westlich der Straße Radkersburg–Szentgotthárd und östlich der Dörfer Nagyfalva (Mogersdorf), Németlak (Deutsch-Minihof) und Rábakeresztur (Heiligenkreuz) verläuft;
vonvon dort in einer im allgemeinen nordöstlichen Richtung und bis zur Kote 234, ungefähr 7 Kilometer nordnordöstlich von Pinkamindszent:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die über die Kote 322 (Hochkogel), dann südlich der Dörfer Zsámánd (Reinersdorf), Németbükkös (Deutsch-Biding), Karácsfa (Hagendorf) und zwischen Nagysároslak (Moschendorf) und Pinkamindszent verläuft;
vonvon dort nordwärts und bis zur Kote 883 (Irott Kö – Gschriebenstein) ungefähr 9 Kilometer südwestlich von Köszeg:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die über die Koten 241, 260, 273, dann östlich von Nagynarda (Groß-Nahring) und Rohoncz (Rechnitz) und westlich von Dozmat und Butsching verläuft;
vonvon dort nordostwärts und bis zur Kote 265 (Kamenje), ungefähr 2 Kilometer südöstlich von Nikitsch:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche südöstlich von Liebing, Olmod (Bleigraben) und Locsmánd (Lutzmannsburg) und nordwestlich von Köszeg und der von diesem Orte nach Salamonfa führenden Straße verläuft;
vonvon dort gegen Norden und bis zu einem auf dem Südufer des Neusiedlersees zwischen Holling und Hidegség zu wählenden Punkte:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die östlich von Nikitsch und Zinkendorf und westlich von Kövesd und Németpereszteg verläuft;
vonvon dort gegen Osten und bis zu der ungefähr 8 Kilometer südwestlich von St. Johann gelegenen Kote 115:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die den Neusiedlersee kreuzt und südlich der Insel, auf der sich die Kote 117 befindet, verläuft, die von der Station Mexiko nach Nordwesten führende Sekundärbahnlinie ebenso wie den ganzen Einserkanal bei Ungarn beläßt, und südlich von Pamhagen verläuft;
vonvon dort nach Norden bis zu einem Punkte, der ungefähr einen Kilometer westlich von Antonienhof (östlich von Kittsee) zu wählen ist und den Treffpunkt der drei Grenzen Österreichs, Ungarns und des tschecho-slowakischen Staates bildet:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche die Eisenbahnlinie Csorna–Karlburg ganz auf ungarischem Gebiete läßt und westlich von Wüst-Sommerein und Kr. Jahrndorf und östlich von Andau, Nickelsdorf, D. Jahrndorf und Kittsee verläuft.
6.Ziffer 6 Gegen den tschecho-slowakischen Staat:
Von dem vorbezeichneten Punkte bis zur Biegung der alten Grenze von 1867 zwischen Österreich und Ungarn, ungefähr 2.5 Kilometer nordöstlich von Berg:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche die Straße von Kittsee nach Preßburg ungefähr 2 Kilometer nördlich von Kittsee schneidet;
vonvon dort gegen Norden bis zu einem in der Hauptfahrrinne der Donau, etwa 4.5 Kilometer stromaufwärts von der Preßburger Brücke zu wählenden Punkte:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die möglichst der alten Grenze von 1867 zwischen Österreich und Ungarn folgt;
vonvon dort gegen Westen bis zum Zusammenfluß von March und Donau:
diedie Hauptfahrrinne der Donau;
vonvon dort der Lauf der March, dann jener der Thaya aufwärts bis zu einem ungefähr 2 Kilometer südöstlich von der Stelle, wo die Straße von Rabensburg nach Themenau die Eisenbahn Rabensburg–Lundenburg kreuzt, zu bestimmenden Punkte;
vonvon dort gegen Westnordwesten bis zu einem Punkte der alten politischen Grenze zwischen Niederösterreich und Mähren, der ungefähr 400 Meter südlich ihres Schnittpunktes mit der Eisenbahn Nikolsburg–Feldsberg gelegen ist:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die über die Koten 187 (Dlouhý vrch), 221 (Rosenbergen), 223 (Wolfsberg), 291 (Raistenberg), 249 und 279 (Kallerhaide) verläuft;
vonvon dort gegen Westnordwesten die bezeichnete politische Grenze;
weitersweiters gegen Westen bis zu einem ungefähr 3 Kilometer östlich der Ortschaft Franzensthal zu wählenden Punkte:
diedie alte Grenze zwischen Niederösterreich und Böhmen;
vonvon dort nach Süden bis zur Kote 498 (Gelsenberg), ungefähr 5 Kilometer nordnordwestlich von Gmünd:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche östlich der Straße von Rottenschachen nach Zuggers und über die Koten 537 und 522 (Großer Nagelberg) verläuft;
vonvon dort nach Süden, dann nach Westnordwesten bis zur alten Verwaltungsgrenze zwischen Niederösterreich und Böhmen an einem ungefähr 200 Meter nordöstlich des Schnittpunktes mit der Straße von Gratzen nach Weitra gelegenen Punkte:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die zwischen Zuggers und Breitensee und hierauf über den südöstlichsten Punkt der Eisenbahnbrücke über die Lainsitz verläuft, die Stadt Gmünd bei Österreich, den Bahnhof und die Eisenbahnwerkstätten von Gmünd (Wolfshof) und die Gabelung der Eisenbahnstrecken Gmünd–Budweis und Gmünd–Wittingau beim tschecho-slowakischen Staate beläßt, und weiters über die Koten 524 (Grundbühel), 577 (nördlich von Hohenberg) und 681 (Lagerberg) verläuft;
vonvon dort nach Südwesten die bezeichnete politische Grenze;
danndann nach Nordwesten die alte Verwaltungsgrenze zwischen Böhmen und Oberösterreich bis zu ihrem Treffpunkte mit der deutschen Grenze.
7.Ziffer 7 Gegen Deutschland:
Die Grenze vom 3. August 1914.