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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS007654125.04.2024OGHRSDie Aufzählung der gesicherten Ansprüche im § 1 Abs 2 Z 1 bis 4 IESG ist taxativ.
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2RS007665729.06.2011OGHRSNach § 1 Abs 2 Z 4 lit d IESG sind nur (akzessorische) Kosten eines Aktivprozesses zur Durchsetzung der Ansprüche des Arbeitnehmers nach § 1 Abs 2 Z 1 bis 3 IESG gesichert; darunter fallen aber auch die Kosten der Abwehr einer nicht konnexen kompensando eingewendeten Gegenforderung.
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39ObS16/9019.12.1990OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
4RS007659719.12.1990OGHRSAuch Kosten der Abwehr von mit gesonderter Klage geltend gemachten Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer sind nicht gesichert, auch wenn der Arbeitgeber seine Forderungen compensado als Gegenforderungen gegen die vom Arbeitnehmer eingeklagten gesicherten Ansprüche hätte...
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