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Nr.
GZ/RS-Nr.
Datum
Gericht
Typ
Kurzinformation
Hauptdokument
1
RS0076541
25.04.2024
OGH
RS
Die Aufzählung der gesicherten Ansprüche im § 1 Abs 2 Z 1 bis 4 IESG ist taxativ.
2
RS0076657
29.06.2011
OGH
RS
Nach § 1 Abs 2 Z 4 lit d IESG sind nur (akzessorische) Kosten eines Aktivprozesses zur Durchsetzung der Ansprüche des Arbeitnehmers nach § 1 Abs 2 Z 1 bis 3 IESG gesichert; darunter fallen aber auch die Kosten der Abwehr einer nicht konnexen kompensando eingewendeten Gegenforderung.
3
9ObS16/90
19.12.1990
OGH
TE
4
RS0076597
19.12.1990
OGH
RS
Auch Kosten der Abwehr von mit gesonderter Klage geltend gemachten Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer sind nicht gesichert, auch wenn der Arbeitgeber seine Forderungen compensado als Gegenforderungen gegen die vom Arbeitnehmer eingeklagten gesicherten Ansprüche hätte...
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