Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 3 von 3. Trefferseite:

Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS001643202.04.2025OGHRSDas Geschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot (oder die guten Sitten) verstößt, ist grundsätzlich absolut nichtig, sodass sich jedermann, ohne dass es einer besonderen Anfechtung bedürfte, auf die Nichtigkeit berufen kann.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
29ObA96/24v19.03.2025OGHTEArbeitsrecht
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
3RS013538919.03.2025OGHRSGegen das Privilegierungsverbot verstoßende gewährte Leistungen können vom Betriebsinhaber nicht nur pro futuro eingestellt werden, sondern auch für in der Vergangenheit geleistete Zahlungen zurückgefordert werden.
Web-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

Navigation im Suchergebnis

Dokument 1 bis 3 von 3. Trefferseite: