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Nr.
GZ/RS-Nr.
Datum
Gericht
Typ
Kurzinformation
Hauptdokument
1
RS0016432
02.04.2025
OGH
RS
Das Geschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot (oder die guten Sitten) verstößt, ist grundsätzlich absolut nichtig, sodass sich jedermann, ohne dass es einer besonderen Anfechtung bedürfte, auf die Nichtigkeit berufen kann.
2
9ObA96/24v
19.03.2025
OGH
TE
Arbeitsrecht
3
RS0135389
19.03.2025
OGH
RS
Gegen das Privilegierungsverbot verstoßende gewährte Leistungen können vom Betriebsinhaber nicht nur pro futuro eingestellt werden, sondern auch für in der Vergangenheit geleistete Zahlungen zurückgefordert werden.
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