1 | | RS0038974 | 30.01.2025 | OGH | RS | Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung ist dann anzuerkennen, wenn der Beklagte das Recht ernsthaft behauptet, sodass es zweckmäßig ist, den für beide Teile nachteiligen Schwebezustand zu beendigen, die Anmaßung als Ursache der bestehenden Rechtsunsicherheit abzuwehren und den...
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2 | | RS0037422 | 24.10.2024 | OGH | RS | Prozessökonomischer Zweck der Feststellungsklage ist es, die Rechtslage dort zu klären, wo ein von der Rechtsordnung anerkanntes Bedürfnis zur Klärung streitiger Rechtsbeziehungen besteht, sei es um weitere Streitigkeiten zu vermeiden, sei es um eine brauchbare Grundlage für weitere Entscheidungen...
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3 | | RS0039223 | 10.09.2024 | OGH | RS | Ein Rechtsverhältnis ist die bestimmte, durch den vorgetragenen Sachverhalt gegebene und konkretisierte rechtlich geregelte Beziehung von Personen untereinander oder von Personen zu Sachen; ferner aber auch einzelne rechtliche Folgen einer solchen Beziehung wie etwa einzelne Forderungen oder daraus...
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4 | | RS0039053 | 10.09.2024 | OGH, AUSL EGMR | RS | Unter einem "Rechtsverhältnis" ist eine bestimmte, durch den vorgetragenen Sachverhalt gegebene und konkretisierte, rechtlich geregelte Beziehung von Personen untereinander oder von einer Person zu einem Gegenstand, aber auch einzelne Rechtsfolgen einer solchen rechtlichen Beziehung zu verstehen.
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5 | | RS0038986 | 18.03.2024 | OGH | RS | Auch einzelne rechtliche Folgen einer Rechtsbeziehung können Gegenstand eines Feststellungsurteils sein.
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6 | | RS0038802 | 18.03.2024 | OGH | RS | Die Feststellung von bloßen "Rechtslagen" ist unzulässig (Fasching III,67) (Hier: Bestandrechte).
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7 | | RS0039612 | 18.03.2024 | OGH | RS | Ein Zwischenantrag auf Feststellung ist unzulässig, wenn er nicht auf die Feststellung eines im Laufe des Prozesses streitig gewordenen Rechtsverhältnisses oder Rechtes gerichtet ist, worunter eine bestimmte konkrete, durch den vorgetragenen Sachverhalt gegebene, rechtlich geregelte Beziehung von...
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8 | | RS0039215 | 18.03.2024 | OGH | RS | Die Feststellungsklage bedarf eines konkreten, aktuellen Anlasses, der zur Hintanhaltung einer nicht bloß vermeintlichen, sondern tatsächlichen und ernstlichen Gefährdung der Rechtslage des Klägers eine ehebaldige gerichtliche Entscheidung notwendig macht.
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9 | | RS0038898 | 18.03.2024 | OGH | RS | Ein wesentliches Tatbestandsmerkmal des Feststellungsanspruches ist das Vorliegen eines feststellungsfähigen Rechtes oder Rechtsverhältnisses. Das Fehlen dieses Tatbestandselementes führt zur Abweisung der Feststellungsklage.
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10 | | RS0109383 | 18.03.2024 | OGH | RS | Feststellungsanträge zur Klärung abstrakter Rechtsfragen, welchen bloß eine theoretische Bedeutung zukommt, erfüllen die Voraussetzungen eines rechtlichen Interesses im Rahmen eines Feststellungsantrages nach § 54 Abs 2 ASGG nicht, weil abstrakte Rechtsfragen grundsätzlich nicht feststellungsfähig...
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11 | | RS0085712 | 18.03.2024 | OGH | RS | Die Antragslegitimation ist ebenso wie das Feststellungsinteresse auf Grundlage des vom Antragsteller behaupteten Sachverhaltes von Amts wegen zu prüfen.
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12 | | RS0037479 | 18.03.2024 | OGH | RS | Die von der Rechtsprechung insbesondere zur Frage der Bestimmtheit von Feststellungsbegehren entwickelten Grundsätze sind auch auf die besonderen Feststellungsverfahren anzuwenden.
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13 | | RS0085702 | 18.03.2024 | OGH | RS | Die bloß abstrakte Auslegung einer Kollektivvertragsbestimmung (hier einer bloßen Entgeltbestimmung) und einer Einzelarbeitsvertragsbestimmung (hier: über die Art der zu leistenden Arbeiten) kann nicht Gegenstand einer Entscheidung im besonderen Feststellungsverfahren sein.
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14 | | RS0039014 | 18.03.2024 | OGH | RS | Das Begehren, der Arbeitgeber sei verpflichtet, dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt für Freizeit zur Erfüllung der Betriebsratsobliegenheiten gemäß § 116 ArbVG fortzuzahlen, beschränkt sich auf die Feststellung der ohnehin nicht strittigen Rechtslage des § 116 ArbVG und ist daher abzuweisen.
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15 | | 9ObA94/23y | 18.03.2024 | OGH | TE | Arbeitsrecht
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