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Datentabelle
Nr.
GZ/RS-Nr.
Datum
Gericht
Typ
Kurzinformation
Hauptdokument
1
RS0032453
28.09.2022
OGH
RS
Der allgemeine Vergleich erstreckt sich auch auf Fälle, an die die Parteien nicht gedacht haben, aber nicht auf solche, an die sie nicht denken konnten.
2
RS0032589
03.08.2021
OGH
RS
Ein Vergleich anlässlich der Auflösung eines Dauervertragsverhältnisses wirkt im Zweifel bezüglich aller daraus entspringenden gegenseitigen Forderungen.
3
RS0032600
25.08.2020
OGH
RS
Ein Vergleich ist nicht auf jeden Fall ein Neuerungsvertrag, sondern nur dann, wenn der Rechtsgrund oder der Hauptgegenstand des Anspruches geändert wird (unter ausdrücklicher Ablehnung der Lehre Wolff's, Klang, 2.Auflage VI S 276).
4
9ObA90/19d
22.01.2020
OGH
TE
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