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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS003245328.09.2022OGHRSDer allgemeine Vergleich erstreckt sich auch auf Fälle, an die die Parteien nicht gedacht haben, aber nicht auf solche, an die sie nicht denken konnten.
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2RS003258903.08.2021OGHRSEin Vergleich anlässlich der Auflösung eines Dauervertragsverhältnisses wirkt im Zweifel bezüglich aller daraus entspringenden gegenseitigen Forderungen.
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3RS003260025.08.2020OGHRSEin Vergleich ist nicht auf jeden Fall ein Neuerungsvertrag, sondern nur dann, wenn der Rechtsgrund oder der Hauptgegenstand des Anspruches geändert wird (unter ausdrücklicher Ablehnung der Lehre Wolff's, Klang, 2.Auflage VI S 276).
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49ObA90/19d22.01.2020OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument

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