| 1 | | RS0060869 | 29.04.2025 | OGH | RS | Der Entlassungstatbestand des § 82 lit f GewO wird durch den Verstoß gegen die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Verpflichtung erfüllt, im Falle einer Krankheit und einer dadurch ausgelösten Arbeitsunfähigkeit sich so zu verhalten, dass die Arbeitsfähigkeit möglichst bald wiederhergestellt wird. ...
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| 2 | | RS0029832 | 29.04.2025 | OGH | RS | Es besteht ein umfassendes, auch die tatsächlichen Feststellungen der Disziplinarkommision einschließende Recht des Gerichtes zur Nachprüfung betrieblicher Disziplinarerkenntnisses (mit ausführlicher Begründung).
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| 3 | | RS0029833 | 29.04.2025 | OGH | RS | Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit kommt es vor allem darauf an, ob für den Dienstgeber vom Standpunkt vernünftigen kaufmännischen Ermessens die gerechtfertigte Befürchtung bestand, dass seine Belange durch den Angestellten gefährdet seien, wobei nicht das subjektive Empfinden des...
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| 4 | | RS0029337 | 29.04.2025 | OGH | RS | Die Gebote allgemein üblicher Verhaltensweisen im Krankenstand dürfen nicht betont und offenkundig verletzt werden. Es genügt die Eignung des Verhaltens, den Krankheitsverlauf negativ zu beeinflussen und/oder den Heilungsprozess zu verzögern.
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| 5 | | 9ObA87/24w | 29.04.2025 | OGH | TE | Arbeitsrecht
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