| 1 | | RS0028850 | 16.12.2024 | OGH | RS | Die zwingende Bestimmung des § 16 AngG kann nicht dadurch umgangen werden, dass die Entstehung des nicht mit einer spezifischen Leistung des Arbeitnehmers verknüpften, sondern für die gesamte Arbeitsleistung im Kalenderjahr oder Arbeitsjahr gebührenden Remunerationsanspruches an das Erreichen eines...
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| 2 | | RS0048332 | 25.06.2024 | OGH | RS | Den Kollektivvertragsparteien ist es unbenommen, das Entstehen des Anspruches auf Sonderzahlungen, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht, an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Nach dem oben genannten Kollektivvertrag entfällt der Anspruch auf die aliquote Weihnachtsremuneration bei vorzeitigem...
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| 3 | | RS0102516 | 25.01.2023 | OGH | RS | Sonderzahlungen sind eine Form aperiodischen Entgelts, das wie das laufende Entgelt die Tag für Tag geleistete Arbeit abgelten sollen.
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| 4 | | RS0028232 | 29.09.2016 | OGH | RS | § 16 AngG schafft keinen Anspruch auf eine Remuneration oder eine andere besondere Entlohnung, sondern setzt einen solchen Anspruch voraus und legt nur fest, dass der Anspruch dann - wenn er dem Grunde nach besteht - im Falle einer Lösung des Dienstverhältnisses vor seiner Fälligkeit anteilsmäßig...
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| 5 | | RS0030313 | 29.09.2016 | OGH | RS | § 16 AngG schafft keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen, sondern setzt voraus (arg "..... falls ......"), dass er auf Grund des Einzelvertrages, eines KollV oder einer sonstigen (neben dem AngG anwendbaren) Norm besteht; in einem solchen Fall ist § 16 AngG allerdings zwingend.
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| 6 | | RS0029931 | 26.11.2013 | OGH | RS | Die in § 40 AngG angeführten Rechte des Angestellten können weder durch Einzeldienstvertrag noch durch Kollektivvertrag beschränkt werden. Von zwingenden Rechtsvorschriften abweichende Regelungen kann ein KollV nur dann rechtswirksam treffen, wenn die Rechtsvorschrift eine solche Ermächtigung...
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| 7 | | RS0028235 | 26.11.2013 | OGH | RS | Geht man vom Zweck der zwingenden Bestimmung des § 16 AngG aus, dem Angestellten das durch die Arbeitsleistung quotenmäßig fortlaufend von Tag zu Tag verdiente Entgelt auch dann zu sichern, wenn er vorzeitig ausscheidet, dann ist der einleitende Halbsatz des § 16 AngG "falls der Angestellte Anspruch...
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| 8 | | 9ObA82/13v | 26.11.2013 | OGH | TE | 11 Arbeitsrechtssachen, 1 Generalabonnement
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| 9 | | RS0129175 | 26.11.2013 | OGH | RS | § 16 AngG steht dem nachträglichen Wegfall eines bereits aliquot erworbenen Sonderzahlungsanspruchs entgegen.
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