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Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS002128426.07.2023OGHRS1./ Als Dienstverhältnis (Arbeitsverhältnis) wird ein Rechtsverhältnis bezeichnet, das jemand zur Arbeitsleistung für einen anderen in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. 2./ Die wesentlichen Merkmale der persönlichen Abhängigkeit sind die Weisungsgebundenheit des zur Erbringung der Arbeitsleist...
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2RS002133023.03.2023OGHRSZur Unterscheidung: Dienstvertrag - Werkvertrag.
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3RS002131323.03.2023OGHRSFür das Vorliegen eines Dienstvertrages ist die Bereitschaft zur Dienstleistung auf bestimmte Zeit ohne von vornherein gegebene Charakterisierung durch den Arbeitserfolg entscheidend. Beim Werkvertrag kann das maßgebliche Ergebnis der Arbeitsleistung, nämlich das selbständige Werk, auch im Verein...
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49ObA8/23a23.03.2023OGHTEArbeitsrecht
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