| 1 | | RS0051207 | 29.11.2013 | OGH | RS | Durch einen Sozialplan neu geschaffene Arbeitnehmeransprüche genießen keine insolvenzrechtliche Sonderstellung, weder bei der Geltendmachung gegenüber dem Insolvenz - Ausfallgeld - Fonds noch bei der Geltendmachung im Insolvenzverfahren selbst.
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| 2 | | RS0027954 | 19.06.1991 | OGH | RS | Mangels zwingender gesetzlicher Vorschriften und mangelnder kollektivvertraglicher Bestimmungen ist es als zulässig angesehen worden, einen Entgeltanspruch und daher auch einen Anspruch auf die Dauer des Dienstverhältnisses zu beschränken (Arb 8153).
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| 3 | | 9ObA7/90 | 14.02.1990 | OGH | TE | |    |
| 4 | | RS0028867 | 14.02.1990 | OGH | RS | Eine Kollektivvertragsbestimmung, wonach Folgeprovisionen nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Entlassung nicht geschuldet werden, ist zulässig und ist nicht als eine der richterlichen Mäßigung unterliegende Konventionalstrafe zu werten. (§ 48 ASGG).
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| 5 | | RS0065048 | 14.02.1990 | OGH | RS | Bei den im § 6 KollV genannten Voraussetzungen für den nach dem Gesetz (§ 10 AngG) nur bei Vereinbarung geschuldeten Anspruch auf Folgeprovision nach Auflösung des Dienstverhältnisses handelt es sich nicht um auflösende Bedingungen für einen bereits entstandenen Anspruch, sondern um Bedingungen für...
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