1 | | RS0043253 | 23.09.2024 | OGH | RS | Ob im konkreten Einzelfall eine konkludente Urlaubsvereinbarung zustandegekommen ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG.
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2 | | RS0077513 | 29.09.2020 | OGH | RS | Ein im neuen Urlaubsjahr angetretener Urlaub ist auf den aus dem vergangenen Urlaubsjahr übertragenen Urlaub anzurechnen.
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3 | | RS0077260 | 29.09.2020 | OGH | RS | Für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches während der Kündigungsfrist ist vor allem der Erholungszweck des Urlaubs zu berücksichtigen. Fällt die Kündigungsfrist in einen Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer auf Grund seiner persönlichen und familiären Verhältnisse keine entsprechende...
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4 | | RS0077452 | 29.09.2020 | OGH | RS | Die Urlaubsvereinbarung dient der Festlegung der Urlaubszeit; maßgebender Inhalt sind Beginn und Ende des jeweiligen Erholungsurlaubes.
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5 | | RS0077447 | 29.09.2020 | OGH | RS | Der Abschluss einer Urlaubsvereinbarung bedarf einer übereinstimmender Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Beginn und das Ende des Erholungsurlaubes; diese Erklärung kann ausdrücklich aber auch schlüssig erfolgen.
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6 | | RS0077253 | 29.09.2020 | OGH | RS | Bei Auslegung des UrlG ist in erster Linie der Erholungszweck des Urlaubs zu berücksichtigen, der durch den vorübergehenden Entfall der arbeitsrechtlichen Pflichtbindungen und die Schaffung eines Freiraumes zur Selbstbestimmung erreicht wird.
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7 | | 9ObA69/20t | 29.09.2020 | OGH | TE | |    |