1 | | RS0008897 | 29.04.2025 | OGH | RS | Bei der Auslegung einer kollektivvertraglichen Norm darf den Kollektivvertragsparteien zumindest im Zweifel unterstellt werden, dass sie eine vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung treffen sowie einen gerechten Ausgleich der sozialen und wirtschaftlichen Interesse...
|    |
2 | | RS0010089 | 29.04.2025 | OGH | RS | In erster Linie ist bei der Auslegung eines Kollektivvertrages der Wortsinn - auch im Zusammenhang mit den übrigen Regelungen - zu erforschen und die sich aus dem Text des Kollektivvertrages ergebende Absicht der Kollektivvertragsparteien zu berücksichtigen. Ein zwischen denselben Kollektivvertragsp...
|    |
3 | | RS0008828 | 27.02.2025 | OGH | RS | Da den Kollektivvertragsparteien grundsätzlich unterstellt werden darf, dass sie eine vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung treffen sowie einen gerechten Ausgleich der sozialen und wirtschaftlichen Interessen herbeiführen wollten, ist bei mehreren an sich in Betracht...
|    |
4 | | RS0048332 | 25.06.2024 | OGH | RS | Den Kollektivvertragsparteien ist es unbenommen, das Entstehen des Anspruches auf Sonderzahlungen, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht, an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Nach dem oben genannten Kollektivvertrag entfällt der Anspruch auf die aliquote Weihnachtsremuneration bei vorzeitigem...
|    |
5 | | 9ObA58/17w | 28.06.2017 | OGH | TE | |    |
6 | | RS0131570 | 28.06.2017 | OGH | RS | Ein dem Grunde nach zustehender Anspruch auf Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration berechnet sich der Höhe nach auf Grundlage des Durchschnitts der vom Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen oder den letzten 3 Kalendermonaten vor der jeweiligen Fälligkeit des Urlaubszuschusses und der Weihnachts...
|    |