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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS002855517.07.2025OGHRSDie Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, welche auf die künftige Beendigung eines auf unbestimmte Dauer eingegangenen Dienstverhältnisses gerichtet ist.
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2RS004727731.08.2018OGHRSDer eine Kündigung Aussprechende trägt regelmäßig das Risiko für den ordnungsgemäßen Zugang der Erklärung. Ein Übergang des Risikos kann nur eintreten, wenn sich der Vertragspartner dem Zugang der Erklärung absichtlich oder wider Treu und Glauben entzieht. In diesem Fall muss er sich so behandeln...
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3RS001407827.02.2018OGHRSEin mit eingeschriebenem Brief übersendetes Kündigungsschreiben gilt nicht schon mit der nach dem vergeblichen Zustellversuch erfolgten Hinterlegung beim Postamt, sondern erst in dem Zeitpunkt als dem Adressaten zugegangen, in welchem die Sendung diesem oder einer zum Empfang legitimierten Person -...
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4RS001409203.09.2010OGHRSFür Kündigungen gilt die Vorschrift des § 862a ABGB analog; sie müssen dem Vertragspartner zugegangen sein.
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59ObA55/9526.04.1995OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
6RS004727926.04.1995OGHRSMit dem Zeitpunkt der Übernahme eines Briefes durch die Anstaltsleitung ist das Poststück noch keineswegs in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Es gilt in diesen Fällen nur dann als zugegangen, wenn es nach Weiterleitung durch die Anstaltsverwaltung so in den Machtbereich des Empfängers...
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