| 1 | | RS0028555 | 17.07.2025 | OGH | RS | Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, welche auf die künftige Beendigung eines auf unbestimmte Dauer eingegangenen Dienstverhältnisses gerichtet ist.
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| 2 | | RS0047277 | 31.08.2018 | OGH | RS | Der eine Kündigung Aussprechende trägt regelmäßig das Risiko für den ordnungsgemäßen Zugang der Erklärung. Ein Übergang des Risikos kann nur eintreten, wenn sich der Vertragspartner dem Zugang der Erklärung absichtlich oder wider Treu und Glauben entzieht. In diesem Fall muss er sich so behandeln...
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| 3 | | RS0014078 | 27.02.2018 | OGH | RS | Ein mit eingeschriebenem Brief übersendetes Kündigungsschreiben gilt nicht schon mit der nach dem vergeblichen Zustellversuch erfolgten Hinterlegung beim Postamt, sondern erst in dem Zeitpunkt als dem Adressaten zugegangen, in welchem die Sendung diesem oder einer zum Empfang legitimierten Person -...
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| 4 | | RS0014092 | 03.09.2010 | OGH | RS | Für Kündigungen gilt die Vorschrift des § 862a ABGB analog; sie müssen dem Vertragspartner zugegangen sein.
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| 5 | | 9ObA55/95 | 26.04.1995 | OGH | TE | |    |
| 6 | | RS0047279 | 26.04.1995 | OGH | RS | Mit dem Zeitpunkt der Übernahme eines Briefes durch die Anstaltsleitung ist das Poststück noch keineswegs in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Es gilt in diesen Fällen nur dann als zugegangen, wenn es nach Weiterleitung durch die Anstaltsverwaltung so in den Machtbereich des Empfängers...
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