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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS004334720.11.2025OGHRSEine Aktenwidrigkeit ist nur gegeben, wenn Feststellungen auf aktenwidriger Grundlage getroffen werden, das heißt wenn der Inhalt einer Urkunde, eines Protokolls oder eines sonstigen Aktenstückes unrichtig wiedergegeben und infolgedessen ein fehlerhaftes Sachverhaltsbild der rechtlichen Beurteilung...
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2RS004340222.05.2025OGHRSDurch die Nichtbeachtung und Nichterwähnung einer Parteienbehauptung oder eines Beweismittels wird der Rechtsmittelgrund der Aktenwidrigkeit nicht verwirklicht.
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3RS002975430.08.2022OGHRSBei Entlassung wegen grober Ehrverletzung trifft den Arbeitgeber die Beweislast für die ehrverletzende Behauptung, den Arbeitnehmer aber für die Wahrheit der erhobenen Beschuldigung bzw dafür, daß er hinreichende Gründe hatte, die Behauptung für wahr zu halten.
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4RS004337331.01.2013OGHRSDie Nichtberücksichtigung von Verfahrensergebnissen kann niemals eine Aktenwidrigkeit bilden.
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5RS002982119.12.2002OGHRS"Aufreiben" mit und auf den Boden werfen einer Tasche gegenüber Vorgesetzten als Entlassungsgrund.
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6RS008153526.02.1998OGHRSEntlassungsgrund nach § 34 Abs 2 lit b VBG bei Bespucken und Nachwerfen von Gegenständen.
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79ObA5/9031.01.1990OGHTEWeb-SeiteRTF-DokumentPDF-Dokument
8RS008152931.01.1990OGHRSAuch den Entlassungsgrund nach § 34 Abs 2 lit b VGB, der ua grobe Ehrverletzungen oder Tätlichkeiten gegen Vorgesetzte oder Mitbedienstete umfaßt hat - so wie jeden Entlassungsgrund - der Arbeitgeber zu beweisen.
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